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Sachverhalt

Anlage · 21.07.2023 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Schule & Bildung

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Städtische Förderung der Mittagsbetreuung und verlängerten Mittagsbetreuung

an Grund- und Förderschulen

Sachverhalt

Die Angebote der Mittagsbetreuung an Grund- und Förderschulen leisten bereits seit vielen Jahren einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der schulischen Betreuungsmöglichkeiten im Anschluss an den Unterricht und tragen im Zusammenspiel mit den Betreuungsangeboten des städtischen Jugendamts entscheidend zur gesamtstädtischen Betreuungsquote bei.

Die staatlich genehmigten Mittagsbetreuungsgruppen werden über eine Kofinanzierung bestehend aus Elternbeiträgen, staatlichen Zuschüssen und städtischen Zuschüssen als freiwillige Leistung sichergestellt.

Derzeitige und bisherige Situation

Die Stadt Nürnberg leistet im Rahmen einer freiwilligen Leistung in Anerkennung der Bedeutsamkeit von Mittagsbetreuungsangeboten einen einheitlichen gruppenbezogenen Trägerzuschuss je schuljährig staatlich genehmigter Mittagsbetreuungsgruppe in Höhe von 3.323 Euro (niedrigster Satz der staatlichen Förderung). Im Zuge des städtischen Zuschussabrufs sind die Betreuungsträger angehalten, den Nachweis der Zuschussverwendung sowie dessen Notwendigkeit zum Angebotserhalt darzulegen. Die Verwendungsnachweisführung verdeutlicht die Notwendigkeit und Wirksamkeit des städtischen Zuzahlungssystems für die Sicherstellung dieses Betreuungssystems. Die Träger sind auf die Zuschüsse der Stadt Nürnberg dringend angewiesen und damit auch auf die zum Staat analoge städtische Fortschreibung, da andernfalls die Unterdeckung zu 100% auf die Elternbeiträge angerechnet werden müssen.

Im Schuljahr 2022/2023 wurden beim Amt für Allgemeinbildende Schulen genehmigungsfähige Zuschussanträge für insgesamt 170 Gruppen in der Mittagsbetreuung eingereicht. Auf Basis dieser Anträge wurden Zuwendungen in Gesamthöhe von 564.910 Euro an Gruppenzuschüssen ausgezahlt.

Staatliche Fortschreibung zum Schuljahr 2023/2024

Mit Schreiben vom 21.04.2023 unterrichtet das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus von einer Anpassung der Staatlichen Förderung wie nachfolgend:

 Die Mittagsbetreuung wird jährlich mit 4.200 Euro (bisher 3.323 Euro) pro Gruppe und Schuljahr bezuschusst.  Die verlängerte Mittagsbetreuung wird jährlich mit 9.000 Euro pro Gruppe und Schuljahr bezuschusst.  Die vertieft verlängerte Mittagsbetreuung wird jährlich mit 12.000 Euro pro Gruppe und Schuljahr bezuschusst.

Städtische Fortschreibung zum Schuljahr 2024/2025

In Anerkennung der Tariffortschreibung sieht die Verwaltung die Notwendigkeit unter Beibehaltung des städtischen Vorgehens hier den städtischen Gruppenzuschuss anzupassen und bittet den Stadtrat um Zustimmung.

Geht man von 175 staatlich genehmigten Mittagsbetreuungsgruppen (5 Reservegruppen) im Schuljahr 2024/2025 aus, so entstünden hieraus nach bisheriger Praxis Gesamtkosten in Höhe von 581.525 Euro an Gruppenzuschüssen.

Bei einer Erhöhung der städtischen Gruppenzuschüsse auf je 4.200 Euro ergäbe sich für das Schuljahr 2024/2025 nachfolgendes Bild. Die Gesamtkosten für diesen Zeitraum beliefen sich Seite 1 von 2

auf rund 735.000 Euro an Gruppenzuschüssen (somit 153.475 Euro p.a. an Mehrkosten bei den Gruppenzuschüssen).

Ausblick

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus formuliert, dass im Zuge der sukzessiven Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ab dem Schuljahr 2026/2027 auch die verlängerte Mittagsbetreuung mit erhöhter Förderung gemäß Punkt 1.2.2 der KMBek (Kultusministerielle Bekanntmachung) zur verlängerten Mittagsbetreuung an Grund und Förderschulen nach erfolgter Abstimmung mit dem Bund als rechtsanspruchserfüllend eingestuft werden, wenn sie bei Bedarf an allen fünf Schultagen der Unterrichtswoche bis 16 Uhr angeboten wird.

Einhergehend hiermit sollte angesichts der Haushaltslage der Stadt Nürnberg derzeit nicht vorauseilend zum Rechtsanspruch, jedoch in Vorbereitung zum Rechtsanspruch zu gegebener Zeit (Frühjahr 2025) eine etwaige erhöhte städtische Trägerbezuschussung für Mittagsbetreuungsangebote, welche rechtsanspruchserfüllend sind, zur Erreichung etwaiger Ausbauziele an Ganztagsplätzen im Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt werden.

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