Beschlussvorlage SchA/003/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Schulausschuss 21.07.2023 öffentlich Beschluss
Betreff: Städtische Förderung der Mittagsbetreuung und verlängerten Mittagsbetreuung an Grund-
und Förderschulen
Sachverhalt (kurz):
Die Stadt Nürnberg unterstützt im Rahmen einer freiwilligen Leistung die Träger für staatlich genehmigte Mittagsbetreuungsgruppen im Stadtgebiet mit einem jährlichen Gruppenzuschuss. Der städtische Gruppenzuschuss richtet sich in seiner einheitlichen Höhe bisher am niedrigsten Satz der staatlichen Förderung. Der Freistaat unterrichtet mit Schreiben vom 21.04.2023 von einer Anpassung der staatlichen Fördersätze bereits ab dem Schuljahr 2023/2024. In Anerkennung der Tariffortschreibung sieht die Verwaltung die Notwendigkeit unter Beibehaltung des städtischen Vorgehens hier den städtischen Gruppenzuschuss anzupassen und bittet den Stadtrat um Zustimmung.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten 153.475 € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten 153.475 € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SchA/003/2023
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Fortschreibung der städtischen Trägerzuschüsse erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2024 ff. (Sept-Dez.2024 Mehrkosten 65.975 Euro; Jährliche Mehrkosten 2025 ff. 153.475 Euro).
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Anpassung des städtischen Gruppenzuschusses gilt für alle Mittagsbetreuungen in Nürnberg.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stk
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SchA/003/2023
Beschlussvorschlag:
Ausgehend von der staatlichen Fortschreibung zum Schuljahr 2023/2024 beschließt der Schulausschuss der Stadt Nürnberg im Rahmen einer freiwilligen Leistung die Anpassung der städtischen Trägerzuschüsse (einheitliche Höhe richtet sich am niedrigsten Satz der staatlichen Förderung) für staatlich genehmigte Mittagsbetreuungsangebote im Zuge der Haushaltsplanaufstellung 2024 und damit beginnend ab Schuljahr 2024/2025.