Berufsintegrationsklassen – Rahmenbedingungen und weiteres Vorgehen im nächsten
Schuljahr 2023/24
Sachverhalt
hier: Antrag „Berufsintegrationsklassen – Rahmenbedingungen und weiteres Vorgehen im nächsten Schuljahr2023/24“ der SPD-Stadtratsfraktion vom 05.04.2023
Anmerkung: Anlagen und Tabellen wurden zur besseren Lesbarkeit in den Sachverhalt integriert.
1. Klassen der Berufsvorbereitung und Berufsintegration
1.1 Einrichtung von Klassen in der Berufsvorbereitung und Berufsintegration an den beruflichen
Schulen der Stadt Nürnberg im Schuljahr 2022/23
Klassen der Berufsvorbereitung und Berufsintegration werden i. d. R. im Februar/März vor Beginn des jeweiligen Schuljahres bei der Regierung von Mittelfranken beantragt.1 Diese frühzeitige Beantragung ist notwendig, da die Ausschreibung kooperativer Klassen, die Vergabe und Abwicklung des kooperativen Unterrichtsanteils bei kommunalen Berufsschulen durch den Sachaufwandsträger erfolgt.2 Im Februar 2022 wurden insgesamt 20 Klassen der Berufsintegration (davon vier kooperative), zwei IVK-WS-Klassen sowie 20 Berufsvorbereitungsklassen (davon sieben kooperative, inklusive einer Neustart-Klasse) beantragt.
Situation im Frühjahr/Sommer 2022: Im Juli 2022 informierte das StMUK über Klassenformen für geflüchtete ukrainische berufsschulpflichtige Jugendliche an den Berufsschulen.3 Gleichzeitig wurden die Schulleitungen sowie die kommunalen Schulträger angehalten, in Klassen der Berufsintegration bis zu 25 Schülerinnen und Schülern aufzunehmen.
SchB beantragte für geflohene ukrainische Schülerinnen und Schüler bis Oktober 2022 zusätzlich folgende Klassen bei der Schulaufsicht:
SchB-Antrag vom 24.05.2022: Eine zusätzliche Klasse für ukrainische Schülerinnen und Schüler
| Dir. | Anz. Kl. | Klassenart Integrationsvorklasse Wirtschafts- schule |
|---|---|---|
| B12 | 3 | Integrationsvorklasse – schulisch (IVK-WS) |
SchB-Antrag vom 22.07.2022: Zusätzliche Klassen für ukrainische Schülerinnen und Schüler gem.
KMS vom 18.07.2022
| Dir. | Anz. Kl. | Städtische Berufsschulen |
|---|---|---|
| B3 | 1 | Brückenklasse 10 |
| B5 | 2 | DK-BS-Klassen kooperativ (ab Schuljahresbeginn bzw. ab 01.10.2022) |
| B6 | 1 | Berufsintegrationsklasse – schulisch (BIK/s) |
| B7 | 1 | Berufsintegrationsklasse – schulisch (BIK/s) |
| B7 | 1 | DK-BS-Klasse kooperativ (ab Schuljahresbeginn) |
| B9 | 1 | DK-BS-Klasse kooperativ (ab Schuljahresbeginn) |
SchB-Änderungsantrag vom 05.10.2022
| Dir. | Anz. Kl. | Städtische Berufsschulen | |
|---|---|---|---|
| B3 | 1 | Brückenklasse 10 | Genehmigt durch RMF am 01.08.2022 |
| B5 | 2 | DK-BS-Klassen kooperativ (ab Schuljahresbeginn bzw. ab 01.10.2022) | Genehmigt durch RMF am 01.08.2022; Ände- rungsantrag: 1 DK-BS-Klasse ab November 2022 an B5 (anstatt ab 01.10.2022) |
| B5 | 1 | BIK/V-s | Neuantrag – Aufstockung von 10 auf 11 Klas- sen |
1 vgl. § 6 (5) 2 BSO: Die Bildung von Klassen des Berufsvorbereitungsjahres bedarf der Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde. 2 vgl. KMS VI.1-BS9400.10-1/66/33 vom 08.03.2022, S. 24 3 vgl. KMS SF-BS4400.10/257/1 vom 18.07.2022
| B6 | 1 | Berufsintegrationsklasse – schulisch (BIK/s) | Genehmigt durch RMF am 01.08.2022 |
|---|---|---|---|
| B7 | 1 | Berufsintegrationsklasse – schulisch (BIK/s) | Genehmigt durch RMF am 01.08.2022 |
| B7 | 1 | DK-BS-Klasse kooperativ (ab Schuljahresbeginn) | Genehmigt durch RMF am 01.08.2022 |
| B9 | 1 | DK-BS-Klasse kooperativ (ab Schuljahresbeginn) | Genehmigt durch RMF am 01.08.2022; Ände- rungsantrag: stattdessen 1 DK-BS-Klasse ab Halbjahr 22/23 an B5 |
| Dir. | Anz. Kl. | Staatliche Wirtschafts- schule | |
| B12 | 2 | Brückenklassen 5 – 9 | Steuerungsgruppe gemeldet und erfasst |
Die Entwicklung der Klassen- und Schülerzahlen in den Berufsintegrationsklassen während des Schuljahres 2022/23 ist im Folgenden unter 2.4.1 dargestellt. Hierzu sei allgemein angemerkt, dass ab Sommer 2022 die Zahl geflüchteter ukrainischer berufsschulpflichtiger Jugendlicher relativ konstant blieb, aber die Neuanmeldungen von Berufsschulpflichtigen aus verschiedenen Ländern anstiegen. In Folge nahm die Anzahl der Schülerinnen und Schüler insbesondere in den BIK/V-Klassen der B5 kontinuierlich zu, obwohl während des Schuljahres nach den Weihnachtsferien eine Klasse, Ende Februar eine Klasse und Anfang Mai zwei weitere DK- BS-Klassen eingerichtet wurden. Während durch die Änderungsanträge im Mai und Juli 2022 speziell Bildungswege für geflüchtete ukrainische Jugendliche ausgestaltet wurden, trugen die Änderungsanträge ab Oktober 2022 der dynamischen Gesamtsituation an Zuzügen Berufsschulpflichtiger aus dem Ausland Rechnung.
1.2 Schulrechtlicher Rahmen für Klassen des Berufsvorbereitungsjahres (Unterricht, Lehrkräfteein-
satz und Lerninhalte)
Der Rahmen für den Unterricht, die Unterrichtsstunden, Klassenteilungsbudgets sowie die Lerninhalte für Berufsvorbereitungs- und Berufsintegrationsklassen und Sonderformen in Bayern werden jährlich durch Kultusministerielle Scheiben (KMS) veröffentlicht4 und sind für die städtischen Berufsschulen bindend. Die Bemessungsgrundlage des Lehrpersonalzuschusses für berufliche Schulen ist der im Rahmen der Stundentafeln vorgesehene Unterricht auf der Basis der Schülerzahlen am Stichtag der amtlichen Schuldaten (20.10. des Jahres). Im schulischen BVJ umfasst der Unterricht z. B. 33 Wochenstunden; pro Klasse stehen max. 38 (bezuschussbare) Lehrerwochenstunden zur Verfügung (inklusive Praktikumsbetreuung). Zusätzlicher Unterricht in Berufsvorbereitungs- und Berufsintegrationsklassen, die nach dem 20.10. eröffnet werden, wird somit nicht staatlich bezuschusst. Dennoch sind unterjährig startende Klassenformen als schulrechtlich notwendige Handlungsoption zur Reaktion auf erhebliche quantitative Veränderungen durch das StMUK festgelegt: Werden BV-Flexi (Zielgruppe sind in Deutschland aufgewachsene Berufsschulpflichtige) oder DK-BS-Klassen (Zielgruppe sind Berufsschulpflichtige ohne Deutschkenntnisse) von der Schulaufsicht genehmigt, dann werden zwar keine zusätzlichen Lehrpersonalzuschüsse gewährt, jedoch kann für den erheblich höheren außerschulischen Teil des Unterrichts dieser Klassen staatliche Förderung mit voller Kostendeckung beantragt werden. Der minimale und maximale Einsatz schulischer Unterrichtsstunden ist in den einschlägigen KMS festgelegt. Für DK-BS-Klassen und BV-Flexi-Klassen stehen z. B. 30 Jahreswochenstunden zur Verfügung. Organisatorische Spielräume entstehen in diesen Klassenformen durch die außerordentlich flexibel gestaltete Aufgabenverteilung zwischen Berufsschule und einem externen Bildungsträger. Dieser bringt mind. 15 und höchstens 28 Jahreswochenstunden ein. Die verbleibenden zwei bis 15 Schulstunden pro Woche sind von der Schule zu übernehmen. Im Rahmen der näheren Bestimmungen des StMUK entscheiden die Berufsschulen in ihrem pädagogischen Ermessen nicht nur über die Unterrichtsaufteilung zwischen Kooperationspartner und Schule, sondern auch nach personellen, sachlichen und organisatorischen Gegebenheiten bildungsgangsübergreifend über die Teilung von Klassen in Gruppen bzw. Teamteaching. Schöpft eine Berufsschule Teilungsbudgets in Fachklassen der dualen Berufsausbildung z. B. nicht aus und stehen ausreichend Lehrkräfte zur Verfügung, dann können zusätzliche Teilungen in der Berufsvorbereitung bzw. -integration eingeplant werden. In der Praxis werden Spielräume zur Umverteilung von Unterrichtseinheiten zwischen dualen Berufsbereichen sowie BVJ- und BIK eher kurzfristig im Herbst abschätzbar.
Für Klassen der Berufsvorbereitung und Berufsintegration in Bayern gilt ein gemeinsamer Lehrplan. Er um-
fasst sieben Lernbereiche mit Basis- und Wahlmodulen. Der Lehrplan bietet den Lehrkräften in den verschie-
denen Klassenformen didaktische und methodische Gestaltungsspielräume, um den Unterricht passgenau auf
4 vgl. dazu KMS VI.1-BS9400.10-1/66/33 vom 08.03.2022 (für das Schuljahr 2022/23) sowie KMS VI.1-BS9400.10- 1/66/40 vom 07.03.2023 für das Schuljahr 2023/24.
die Schülerinnen und Schüler der Klasse hin auszurichten.5 Er setzt bei den Schülerinnen und Schülern Interesse für Schule und Unterricht sowie eine Bereitschaft zu regelmäßigem Schulbesuch voraus.
1.3 Klassenformen in der Berufsvorbereitung und Berufsintegration an den beruflichen Schulen in
Nürnberg
1.3.1 Vollschulische und kooperative Klassen
Das Berufsvorbereitungsjahr stellt das Regelangebot für Schülerinnen und Schüler dar, die keinen Ausbildungsplatz gefunden haben und noch schulpflichtig sind. An kommunalen Schulen können sowohl vollschulische als auch kooperative Klassen eingerichtet werden. Die Wahl der Klassenformen richtet sich nach den Bedarfen der Jugendlichen, den zur Verfügung stehenden Lehrkräfte-Teams an der Schule sowie nach dem pädagogischen Konzept der Schule. Über alle Berufsschulen hinweg sollen für die Jugendlichen vielfältige und möglichst passende Angebote vorgehalten werden.
Vollschulische Klassen werden ausschließlich von Lehrkräften der Berufsschulen unterrichtet, während in ko-
operativen Klassen teils Lehrkräfte der Berufsschulen und teils Personal eines außerschulischen Kooperati-
onspartners eingesetzt sind. Bei einem Großteil der kooperativen Klassen der Nürnberger Berufsschulen fin-
det der Unterricht des Kooperationspartners in dessen Räumlichkeiten statt, sodass die Jugendlichen den
Unterricht an zwei Schulstandorten besuchen.
Bei kooperativen Klassen ist neben fachlichem und allgemeinbildendem Unterricht die sozialpädagogische
Betreuung integraler Bestandteil. Eine bzw. ein vom Kooperationspartner angestellte Sozialpädagogin bzw.
angestellter Sozialpädagoge betreut die Schülerinnen und Schüler – je nach Klassenform – 12 bis 17 Stunden
pro Woche. Dadurch ist der sozialpädagogische Betreuungsschlüssel in kooperativen Klassen deutlich höher
als in vollschulischen Klassen. Bei Letzteren steht in der Regel nur eine JaS-Kraft für alle Klassen der Schule
zur Verfügung. In kooperativen Klassen ist somit eine intensive Einzelarbeit der Sozialpädagoginnen und -
pädagogen mit den Jugendlichen möglich. An Schulen mit vollschulischen BVJ oder BIK kümmern sich neben
dem Sozialpädagogen bzw. der Sozialpädagogin der jeweiligen Schule feste Lehrerteams um die Betreuung
der Jugendlichen, die die Schülerinnen und Schüler insbesondere bei der Berufswahlfindung und Praktikums-
suche unterstützen. Viele Berufsschulen mit vollschulischen Klassen bilden an ihren Schulen für die Jugend-
lichen relevante Zielberufe aus und können daher fundierten Praxisunterricht erteilen sowie branchenspezifi-
sche Praktikumsunterstützung leisten. Bei kooperativen Klassen wird die Berufswahlfindung durch das Perso-
nal des Kooperationspartners vorangetrieben, den Werkstätten zur Verfügung stellt und auf diese Weise den
Jugendlichen Einblicke in eine Vielzahl an Berufsfeldern gewährt.
Somit ist nicht per se eine der Klassenformen geeigneter als die andere. Vielmehr gilt es die spezifischen Vorund Nachteile auf den Stand des Jugendlichen in der Berufswahlorientierung einerseits sowie auf die personalwirtschaftlich-organisatorische Situation der Schule abzustimmen. SchB kommt die Rolle zu über alle Berufsschulen hinweg in überwiegend moderierender Funktion, aber punktuell auch mit dem steuernden Aufgabenprofil einer Kreisverwaltungsbehörde sowohl ein quantitativ passendes als auch pädagogisch ausgewogenes Gesamtangebot zu verantworten.
Ausschreibung und Vergabeverfahren bei kooperativen Klassen Kooperative Klassen werden in der Stadt Nürnberg durch SchB in Zusammenarbeit mit ZD öffentlich ausgeschrieben. Dabei erfolgt eine Aufteilung in einzelne Lose (i. d. R. je Berufsschule und je Klassenform). Interessierte Bildungsträger können sich für alle oder einzelne Lose bewerben. Die Wertung der Angebote umfasst neben dem Preis auch qualitative Kriterien. Von einem Vergabeverfahren kann nur abgesehen werden, wenn die Stadt Nürnberg selbst die Rolle des Kooperationspartners übernimmt. Auch diese Variante wird im Schuljahr 2022/23 in Zusammenarbeit mit BCN/BZ für zwei DK-BS-Klassen praktiziert.
BVJ (Berufsvorbereitungsjahr) – schulisch und kooperativ Berufsschulpflichtige Jugendliche ohne Ausbildungsverhältnis können ein schulisches oder ein kooperatives Berufsvorbereitungsjahr besuchen.6 Bei der pädagogischen Entscheidung für eine bestimmte Klassenform sind folgende Faktoren zentral:
-
Eigeninitiative des Jugendlichen sich selbst an einer Berufsschule anzumelden
-
Wunsch des Schülers bzw. der Schülerin für ein bevorzugtes Berufsfeld
-
individuelle sozialpädagogische Unterstützungsbedarfe
5 vgl. ISB-Bayern: Lehrplan für die Berufsvorbereitung unter lehrplan_fuer_die_berufsvorbereitung.pdf, Stand 01.06.2023 6 An staatlichen Berufsschulen werden ausschließlich Berufsvorbereitungsklassen in kooperativer Form eingerichtet.
-
Passung zu einem besonderen Förderprofil, z. B. „Neustart“-Klasse
-
Vorrang neu Berufsschulpflichtiger vor fortgesetzt Berufsschulpflichtigen
-
im fortgeschrittenen Schuljahr: Klassengrößen
BIK (Berufsintegrationsklassen) – schulisch und kooperativ Das Modell der Berufsintegration umfasst vollschulische7 und kooperative Berufsintegrationsklassen. Die Berufsintegrationsklasse kann um eine Berufsintegrationsvorklasse (BIKV/s) zu einem i. d. R. zweijährigen Bildungsgang erweitert werden.8 Ziel der Maßnahme ist der intensive Spracherwerb sowie die Aneignung von Kompetenzen, die für eine erfolgreiche Berufsausbildung bzw. schulische Anschlussmaßnahme nötig sind. Mit entsprechenden Vorkenntnissen, die in Nürnberg mittels Sprach- und Logiktest erhoben werden, können die Jugendlichen direkt in das zweite Jahr (BIK/k oder BIK/s) eintreten.
Unterjährige Klassenformen DK-BS-Flexi (Deutschklassen an Berufsschulen) und BV-Flexi - kooperativ Jugendliche mit Flucht- bzw. Migrationshintergrund, die während des Schuljahres nicht in eine reguläre Berufsintegrationsklasse (BIKV/s oder BIK) aufgenommen werden können, werden in Deutschklassen an Berufsschulen (DK-BS-Flexi) beschult (Start nicht vor November). In den DK-BS erwerben die Schülerinnen und Schülern keinen Schulabschluss. Damit diese Jugendlichen dadurch keine Nachteile haben, steht ihnen regelmäßig das Recht zu im Folgejahr eine der Klassenformen zu besuchen, die das Erreichen eines Schulabschlusses ermöglicht (insbesondere BIK-V/s oder BIK). Für besondere Schülergruppen besteht die Möglichkeit eine ab Schuljahresbeginn startende DK-BS einzurichten – so unter anderem für die Beschulung in der DK-BS-Anker in Ankerzentren (betrifft die Stadt Nürnberg nicht) oder auch ausnahmsweise für geflohene junge Ukrainerinnen und Ukrainer nur im SJ 2022/23.
1.3.2 Klassen für geflohene ukrainische Schülerinnen und Schüler und deren Finanzierung im Schul-
jahr 2022/23
Für (berufs-)schulpflichtige Jugendliche mit Flucht- bzw. Migrationshintergrund gibt es in Bayern verschiedene Klassenformen. Im Schuljahr 2022/23 wurden an den beruflichen Schulen der Stadt Nürnberg zusätzlich sechs Klassen eingerichtet, die ausschließlich für geflüchtete ukrainische Schülerinnen und Schüler bestimmt waren.
Brückenklasse 5 bis 9 bzw. Brückenklasse 10 Der Schwerpunkt der Brückenklassen, die an allen weiterführenden Schulen im Schuljahr 2022/23 gebildet wurden, liegt auf der Deutschförderung. So soll es den Jugendlichen ermöglicht werden, sich baldmöglichst im bayerischen Schulsystem zu orientieren und dem Regelunterricht zu folgen. Der Unterricht in Brückenklassen erfolgt schulartunabhängig, d. h. das Unterrichtsangebot unterscheidet sich im Kern nicht, egal an welcher Art von weiterführenden Schule die Brückenklasse stattfindet. Neben den zwei Brückenklassen 5 bis 9 an der staatlichen Wirtschaftsschule wurde eine Brückenklasse 10 an der B3 zu Schuljahresbeginn eingerichtet (vor dem Stichtag 20.10.). Für diese Klasse an der (städtischen) B3 gelten die Regelungen für ganzjährige DK-BS–A.9 Für die Berechnung des Kostenersatzes wurden die Schülerinnen und Schüler als „Vollzeitschüler“ eingestuft.10
IVK - Integrations-Vorklassen an der staatlichen Wirtschaftsschule Ziel der einjährigen Integrations-Vorklassen (IVK-WS) ist es den Jugendlichen die nötigen Sprachkenntnisse zu vermitteln, um ihnen einen Eintritt in die reguläre Eingangsklasse der zweistufigen Wirtschaftsschule oder eine Berufsausbildung zu ermöglichen. Weiteres Ziel der Integrations-Vorklasse ist der „Quali“ (Qualifizierender Mittelschulabschluss).
Finanzierung der Klassen für geflüchtete ukrainische Schülerinnen und Schüler
Brückenklassen und IVK-WS-Klassen an der staatlichen Wirtschaftsschule: Die Personalkosten für staatliche
Klassen rechnet die Stadt Nürnberg mit der Regierung von Mittelfranken ab. Letztere ist damit Personalkos-
tenträger.
Städtische Klassen für geflüchtete ukrainische Schülerinnen und Schüler: Für städtische Klassen gewährt der
Freistaat Bayern einen Lehrpersonalkostenzuschuss, der sich nach Art. 18 (3) BaySchFG richtet. Für Berufs-
schulen liegt der Lehrpersonalkostenzuschuss bei 70 Prozent.
7 Vollschulische Berufsintegrationsklassen werden i. d. R. an kommunalen Berufsschulen geführt. 8 vgl. dazu § 5 (3) 4 BSO 9 vgl. dazu KMS SF-BS4400.10/257/1 vom 18.07.2022 10 vgl. KMS VI.1-BS9400.10-1/66/33 vom 08.03.2022 (Faktor 1 vgl. dazu 4.3 der Anlage 1 zur AVBaySchFG)
Für berufsschulpflichtige Asylbewerberinnen sowie -bewerber und Flüchtlinge übernimmt der Freistaat Bayern
gegenüber den Landkreisen sowie kreisfreien Städten den Kostenersatz für die Beschulung. Die Regierung
von Mittelfranken bestätigte mit E-Mail vom 20.07.2022, dass berufsschulpflichtige ukrainische Flüchtlinge
Schülerinnen und Schüler nach Art. 35 (1) 2 Nr. BayEUG sind und in diesen Fällen (Aufenthaltserlaubnis nach
§ 24 AufenthG) der Gastschulbeitrag/Kostenersatz vom Freistaat übernommen wird.
Dies gilt für Schülerinnen und Schüler, die ganzjährig in Berufsintegrationsklassen beschult und zum Stichtag
20.10. in der Statistik gemeldet werden. Dies gilt nicht für Schülerinnen und Schüler, die nach dem 20.10. in
unterjährig eingerichtete DK-BS oder bestehende BIK bzw. BIKV-Klassen aufgenommen werden.
Kooperative Klassen: Die Finanzierung des nichtschulischen Teils beim Kooperationspartner erfolgt durch die
Regierung von Mittelfranken, wenn diese Klassen von der Schulaufsicht genehmigt, entsprechende Förder-
anträge gestellt und bewilligt werden. Dies gilt für ganzjährige kooperative BVJ- und BI-Klassen, ebenso für
unterjährige DK-BS und DK-BS-Flexi-Klassen. Der schulische Unterrichtsanteil unterjährig eingerichteter DK-
BS- und BV-Flexi-Klassen wird nicht bezuschusst.
1.4 Entwicklung der Klassen- und Schülerzahlen während des Schuljahres 2022/23 und Planungen
für das Schuljahr 2023/24
Dargestellt sind die Klassen- und Schülerzahlen zum Statistiktermin 20.10.2022 und die unterjährige Entwicklung bis 01.05.2023 sowie die Planungen für das Folgeschuljahr:
Quelle: SchB-Statistiken
1.4.1 Berufsintegrationsklassen an beruflichen Schulen mit Klassen für geflüchtete ukrainische
Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2022/23
| Berufsintegrationsklassen an beruflichen Schulen im Schuljahr 2022/23 mit Klassen für ukraini- sche Schüler/-innen (gelb/grau) | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Schule | Klassenart | Klassen | Schüler/-innen (20.10.22) | Schüler/-innen (Mai 23) | schulisch/ kooperativ | Laufzeit |
| B5 | BIK/V | 11 | 232 | 256 | schulisch | Schuljahr |
| B2 | BIK | 1 | 19 | 21 | schulisch | Schuljahr |
| B3 | 2 | 36 | 32 | schulisch | ||
| B5 | 1 | 25 | 23 | schulisch | ||
| B5 | 1 | 23 | 20 | bfz |
| B6 | 2 | 39 | 40 | schulisch | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| B7 | 1 | 27 | 24 | schulisch | ||||
| B7 | 1 | 20 | 21 | schulisch | ||||
| B9 | 2 | 42 | 42 | DAA | ||||
| B11 | 1 | 21 | 21 | bfz | ||||
| gesamt | BIK | 12 | 252 | 244 | ||||
| B3 | Brückenklasse | 1 | 25 | 21 | schulisch | Schuljahr | ||
| 10 | ||||||||
| B12 | Brückenklasse | 2 | 41 | 37 | schulisch | |||
| 5 bis 9 | ||||||||
| B12 | IVK Ukraine | 1 | 21 | schulisch | ||||
| B5 | DK-BS | 1 | 25 | 23 | BCN | |||
| B7 | 1 | 25 | 25 | BCN | ||||
| B12 | IVK | 2 | 47 | schulisch | Schuljahr | |||
| B5 | DK-BS | 1 | 24 | bfz | 16.01.2023 | |||
| B5 | 1 | 25 | bfz | 27.02.2023 | ||||
| B5 | 2 | 46 | keiner | 08.05.2023 |
Quelle: SchB-Statistiken
Speziell für geflohene ukrainische Schülerinnen und Schüler wurden im Schuljahr 2022/23 sieben Klassen gebildet, in denen 164 ukrainische Jugendliche (Schülerzahl zum Stichtag 20.10.2022) beschult wurden. In der Tabelle sind diese farblich unterlegt. Eine Berufsintegrationsklasse (BIK), zwei Deutschklassen an Berufsschulen (DK-BS), eine Brückenklasse 10, zwei Brückenklassen 5 bis 9 und eine Integrations-Vorklasse. Bei den beiden Brückenklassen 5 bis 9 und der Integrationsvorklasse handelt es sich um staatliche Klassen, alle anderen sind städtisch.
1.4.2 Planungen für das Schuljahr 2023/24
Klassenplanungen: Die Klassenplanung erfolgt bei SchB in kontinuierlicher Abstimmung mit den Schulleitungen der beruflichen Schulen. Sie beginnt im Januar und umfasst regelmäßige Abfragen der abgebenden Schulen (Mittelschulen und Berufsschulen) bzgl. der voraussichtlichen Übertritte sowie Abfragen der beruflichen Schulen zum Verbleib von Sprachintegrationsschülerinnen und -schüler im System der Berufsintegration. Weitere Grundlagen sind die zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen rechtlichen Rahmenbedingungen (insbesondere Schreiben und Rahmenkonzepte des StMUK für das Folgeschuljahr), die im Frühjahr/Sommer neu veröffentlicht werden und eine laufende Anpassung der Planungen erfordern.
Für das Schuljahr 2023/24 wurden am 16.03.2023 bei der Regierung von Mittelfranken folgende Klassen beantragt:
| Dir. | Anz. Kl. | Klassenart Berufsintegration (BIK/V und BIK) | LEBE Fachkl.gl.nr. bzw. KMBek |
|---|---|---|---|
| B5 | 16 | Berufsintegrationsvorklasse – schulisch (BIK/Vs) | 3026.10 |
| (16) | |||
| B2 | 2 | Berufsintegrationsklasse – schulisch (BIK/s) | 3028.10 |
| B3 | 2 | Berufsintegrationsklasse – kooperativ (BIK) | 3014.10 |
| B3 | 2 | Berufsintegrationsklasse – schulisch (BIK/s) | 3028.10 |
| B4 | 1 | Berufsintegrationsklasse – schulisch (BIK/s) | 3028.10 |
| B5 | 2 | Berufsintegrationsklasse – kooperativ (BIK) | 3014.10 |
| B5 | 1 | Berufsintegrationsklasse – schulisch (BIK/s) | 3028.10 |
| B6 | 2 | Berufsintegrationsklasse – schulisch (BIK/s) | 3028.10 |
| B7 | 4 | Berufsintegrationsklasse – schulisch (BIK/s) | 3028.10 |
| B9 | 4 | Berufsintegrationsklasse – kooperativ (BIK) | 3014.10 |
| B11 | 1 | Berufsintegrationsklasse – kooperativ (BIK) | 3014.10 |
| (21) | |||
| 37 |
| Dir. | Anz. Kl. | Klassenart Integrationsvorklasse Wirtschaftsschule |
|---|---|---|
| B12 | 3 | Integrationsvorklasse – schulisch (IVK-WS) |
| B12 | 2 | Brückenklassen |
| Dir. | Anz. Kl. | Klassenart Berufsvorbereitung (BVJ) | LEBE Fachkl.gl.nr. bzw. KMBek |
|---|---|---|---|
| B1 | 1 | Berufsvorbereitungsjahr – schulisch (BVJ/s) | 3000.10 |
| B2 | 1 | Berufsvorbereitungsjahr – schulisch (BVJ/s) | 3000.10 |
| B3 | 2 | Berufsvorbereitungsjahr – schulisch (BVJ/s) | 3000.10 |
| B3 | 1 | Berufsvorbereitungsjahr Neustart – kooperativ (BVJ-Neustart) | 3009.10 |
| B4 | 2 | Berufsvorbereitungsjahr – schulisch (BVJ/s) | 3000.10 |
| B5 | 3 | Berufsvorbereitungsjahr – schulisch (BVJ/s) | 3000.10 |
| B5 | 2 | Berufsvorbereitungsjahr – kooperativ (BVJ/k) | 3007.10 |
| B6 | 2 | Berufsvorbereitungsjahr – schulisch (BVJ/s) | 3000.10 |
| B6 | 1 | Berufsvorbereitungsjahr – kooperativ (BVJ/k) | 3007.10 |
| B7 | 2 | Berufsvorbereitungsjahr – kooperativ (BVJ/k) | 3007.10 |
| B11 | 1 | Berufsvorbereitungsjahr – schulisch (BVJ/s) | 3000.10 |
| B14 | 1 | Berufsvorbereitungsjahr – kooperativ (BVJ/k) | 3007.10 |
| 19 |
| Dir. | Anz. Kl. | Städtische Berufsschulen |
|---|---|---|
| B2/ B11 | 1 | Flexi-Klasse, ab Januar 2024 |
| B3/ B7 | 1 | Flexi-Klasse, ab Januar2024 |
| Dir. | Anz. Kl. | Städtische Berufsschulen |
|---|---|---|
| B5 | 3 | DK-BS-Klassen kooperativ (ab Dezember 2023, Schulhalbjahr und April, je nach Zuzug) |
Genehmigt wurden vorab per E-Mail vom 19.05.2023 die ganzjährigen BVJ- und BI-Klassen. Bislang nicht genehmigt wurden die unterjährigen DK-BS und BV-Flexi-Klassen. Der faktische Bedarf ist im Herbst 2023 nochmals zu prüfen und zu begründen (sog. Bedarfsklassen).
Planung des Lehrpersonals für das Schuljahr 2023/24 Gleichzeitig mit der Planung der Klassen planen die Schulleitungen für ihre Schule den Lehrkräfteeinsatz: Dazu werden die für die Fachklassen wie auch die Klassen der Berufsvorbereitung und Berufsintegration benötigten Lehrerwochenstunden unter Berücksichtigung der dafür notwendigen Lehrbefähigungen hochgerechnet. Die Planung der Lehrerkapazitäten startet im Januar, sobald Teilzeitanträge, Anträge für Sabbaticals, Ruhestandversetzung etc. feststehen bzw. beantragt sind.
In enger Abstimmung mit SchB erfolgen vom Recruiting des Personalamts organisiert die Ausschreibungen, die Zusammenstellung der eingehenden Bewerbungen, die Einladung der Bewerberinnen und Bewerber sowie die Terminierung und Durchführung der Vorstellungsgespräche. Letztere beginnen im März und finden i. d. R. bis zum Schuljahresende für das Folgeschuljahr statt. Lehrkräfte für Berufsvorbereitungs- und Berufsintegrationsklassen können dabei erst dann vertraglich verpflichtet werden, wenn die Genehmigung der geplanten Klassen durch die Schulaufsicht vorliegt. Auch die Ausschreibung der kooperativen Klassen hängt direkt von der Bewilligung der Klassen ab.
Damit der Unterricht in der Berufsvorbereitung und Berufsintegration sichergestellt werden kann, wurden in diesem Frühjahr Lehrkräfte der QE 4 für Schulen mit BVJ- und BI-Klassen (insbesondere mit Lehrbefähigung Wirtschaftswissenschaften) nur eingestellt, wenn sie die Bereitschaft zur Einarbeitung in und Erteilung von Unterricht in Berufsvorbereitungs- und Berufsintegrationsklassen erklärten.
Die Planung des Lehrkräfteeinsatzes erfolgt im BVJ und BIK wie in den Fachklassen stets unter Unsicherheit, da sich die Zahl der Auszubildenden und die Neuanmeldungen für die Eingangsklassen kontinuierlich verändern. Ebenso unterliegen die Schülerzahlen in der Berufsvorbereitung und Berufsintegration gerade zu Beginn des neuen Schuljahres bis zum 20.10. des Jahres erheblichen Schwankungen: Jeder Nachrücker in einer
Berufsfachschule und jeder berufsschulpflichtige Jugendliche, der im September noch einen Ausbildungsvertrag schließt, bewirkt eine Veränderung in den Eingangsfachklassen bzw. in der Berufsvorbereitung. Neuzuzüge während des Sommers aus dem Ausland verändern die Zahl der erforderlichen Schulplätze in der Berufsintegration.
Insbesondere für die Anzahl der Zuzüge Berufsschulpflichtiger aus dem Ausland existieren keine belastbaren Frühindikatoren. Gleichzeitig handelt es sich bei der BI-Beschulung um eine Pflichtaufgabe der Stadt Nürnberg. Eine zentrale personalwirtschaftliche Herausforderung besteht deshalb darin, auf sich kurzfristig ergebende Schülerzuwächse, die nicht mehr durch Neuaufnahme in den Bestandsklassen kompensiert werden können, flexibel reagieren zu können. Die Zusammenarbeit mit erfahrenen Bildungsträgern der Region – innerstädtisch wie am externen Bildungsträgermarkt – ist unter diesem Gesichtspunkt unabdingbar.
Gleichzeitig zeigt die langjährige Erfahrung mit dem Thema Flucht und Migration, dass diese in großen Wellen verläuft. Phasen der Stabilität sind die Ausnahme. Nach einigen Jahren klar rückläufiger Klassenzahlen sind seit dem Schuljahr 2021/22 wieder jährlich erhebliche Zuwächse zu verzeichnen. Unter personalwirtschaftlichen Gesichtspunkten greift jedoch die Forderung nach mehr „DAZ-Spezialisten“ zu kurz, wenn sie in Zeiten abnehmender Klassenformen nicht in der dualen Ausbildung einsetzbar sind. Das hat zu einem Umdenken beim Anforderungsprofil geführt. Ziel muss es sein, ein Team von Lehrkräften mit beruflichem Lehramt aufzubauen, die sich entweder mit Engagement DAZ-Qualifikationen aneignen, gegebenenfalls sogar bereit sind sich nachqualifizieren zu lassen oder auch in zunehmendem Maße das einschlägige Zweitfach studiert haben
- dies ist beim Lehramt an beruflichen Schulen erst seit 2016 möglich. Auch wenn der Weg bereits eingeschla-
gen ist, so gilt es ihn noch attraktiver auszugestalten und konsequenter weiterzuentwickeln.
2 Dokumentation des Verbleibs der Schülerinnen und Schüler in Berufsintegrationsklassen
Auf der Basis der Daten der Verbleibserhebungen des StMUK werden zentrale Eckdaten zu Einmündungen und Abschlüssen im BIK dargestellt. Die Dokumentation war in Corona-Zeiten ausgesetzt worden. Bezugsjahr ist aus diesem Grund das Schuljahr 2021/22.
Die nachstehenden Tabellen zeigen Details aufgeschlüsselt nach den beiden Klassenformen im BIK – kooperativ und schulischer Variante:
| BIK | BIK-schu- BIK-koope- lisch rativ | BIK (schulisch und kooperativ) |
|---|---|---|
| SuS im SJ-Verlauf | 120 104 | 224 |
| Veränderungen unterjährig | BIK-schu- BIK-koope- lisch rativ | GESAMT (abso- lut) |
|---|---|---|
| unterjährige Eintritte (nach 20.10.) unterjährige Austritte davon Klassenwechsel BIK-intern davon Wechsel Bildungsgang davon Umzug / Rückkehr davon Arbeit / duale Ausbildung davon Sonstiges | 27 0 21 7 8 0 5 2 3 5 3 1 2 1 | 27 28 8 7 8 4 3 |
| 21 9 | 30 |
| ABSCHLUSS im BIK am SJ-Ende | BIK-schu- BIK-koope- lisch rativ | GESAMT (abso- lut) | GESAMT (in %) |
|---|---|---|---|
| Jahreszeugnis mit Erfolg Jahreszeugnis Bescheinigung mit Anzahl der Schultage k.A. | 46 50 7 16 44 27 2 2 | 96 23 71 4 | 49% 12% 37% 2% |
| 99 95 | 194 |
| ANSCHLUSS NACH BIK | BIK-schu- BIK-koope- lisch rativ | GESAMT (abso- lut) | GESAMT (in %) |
|---|---|---|---|
| Berufsausbildung davon duale Ausbildung davon BFS davon EQ | 36 29 23 13 13 14 0 2 | 65 36 27 2 | 34% |
| weiterführende Schule davon IVK davon Abendrealschule / Wirtschaftsschule / BS zur sonderpäd. Förderung davon Studium | 2 4 1 0 0 4 1 0 | 6 1 4 1 | 3% |
| anderer schulischer Bildungsgang davon BGJ davon Wiederholung des BIK | 15 3 2 0 13 3 | 18 2 16 | 9% |
| Maßnahme AA/ JC | 21 28 | 49 | 25% |
| ungelernte Tätigkeit | 6 5 | 11 | 6% |
| Mutterschutz / Elternzeit / Wehrdienst | 3 1 | 4 | 2% |
| ohne Anschluss/unversorgt | 4 0 | 4 | 2% |
| unbekannt | 6 21 | 27 | 14% |
| k.A. | 6 4 | 10 | 5% |
| GESAMT | 99 95 | 194 |
Folgende Anmerkungen und Einordnungen aus Sicht SchB: Die überwiegende Mehrheit der Schülerinnen und Schüler, die das BIK abschließen sind noch nicht volljährig. Aufgrund des jungen Alters bringen die Jugendlichen selten Bildungsabschlüsse mit, die durch die Zeugnisanerkennungsstelle beim StMUK anerkennbar sind. Die Externenpüfung zum „Quali“, die in einer spezialisierten BIK-Klasse an B5 erworben werden kann, ist hier nicht abgebildet, da es sich formal um eine Externenprüfung an der Mittelschule handelt. Fast die Hälfte der Absolventinnen und Absolventen (49%) schießen mit einem „Jahreszeugnis mit Erfolg“ das BIK ab. Dies bedeutet automatisch auch, dass sie den erfolgreichen Abschluss der Mittelschule zuerkannt bekommen, sofern sie diesen Abschluss noch nicht im Rahmen der Zeugnisanerkennung aus ihrer Heimat mitbringen. Gleichzeitig liegt die Quote der Schülerinnen und Schüler, die nur eine Bescheinigung mit der Anzahl der Schulbesuchstage erhalten bei 37%. D. h. sie konnten die im BIK strengen aber pädagogisch sinnvollen Maßstäbe an einen regelmäßigen Schulbesuch (also nicht mehr als 7 unentschuldigte bzw. 20 entschuldigte Fehltage) nicht erfüllen. Der Blick auf die Unterschiedlichkeit der Bildungssysteme des jeweiligen Heimatlandes, oder auch auf die bereits stark vorgeprägte Haltung gegenüber dem Thema Bildung, genauso wie die individuellen Leistungspotenziale, lassen keine einfachen, eindimensionalen Erklärungen zu. Konkret ist z. B. zu beobachten, dass die Bildungserfolge von Jugendlichen aus Syrien und dem Irak signifikant über dem Durchschnitt der Erfolge von BI-Schülerinnen und Schüler anderer Herkunftsländer liegen. Da die Jugendlichen nach Zuzug in der Regel zeitnah eingeschult werden, ist davon auszugehen, dass sie sich bei Abschluss des BIK erst zwei bis drei Jahre in Deutschland aufhalten. Die Einmündungsquote in berufliche Ausbildung ist aufgrund der erst kurzen Zeit in Deutschland mit 34% beachtlich. Gleichzeitig wird die Wichtigkeit von Maßnahmen bei der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter für ein engagiertes Mittelfeld deutlich. 25% der Schülerinnen und Schüler gaben am Ende des BIK an, dort den Bildungsweg fortsetzen zu wollen.
3 Sicherung des Praxiszugangs in der Berufsvorbereitung und Berufsintegration
Die Heranführung der Schülerinnen und Schüler an die Praxis und das Knüpfen erster Kontakte zu Betrieben ist der Kerngedanke des Lernbereichs Berufliche Handlungsfähigkeit und bildet einen Schwerpunkt im Unterricht in den Klassen der Berufsvorbereitung/-integration. Die Basismodule dieses Lernbereichs zielen darauf ab, dass die Jugendlichen die im Berufsvorbereitungsjahr (schulisch wie auch kooperativ) vorgesehenen vier Wochen (mind. 20 Tage) Betriebspraktikum zielführend gestalten: o Betriebspraktikum und Arbeitsplatzsuche: Möglichkeiten auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt
o Berufsvorbereitendes Handeln: Erste Einblicke in die berufliche Praxis o Digitales Büro – Digitale Werkstatt: Medien als Werkzeug zur Bewältigung beruflicher Anforderungen
Insbesondere im Modul Berufsvorbereitendes Handeln üben die Schülerinnen und Schüler in den Praxisräumen des Kooperationspartners oder der Berufsschule praktisches Arbeiten ein. Dieses können sie in den Praktika zielführend anwenden, insbesondere da viele der Praktikumsplätze aus dem Netzwerk der Schulen oder ihrer Kooperationspartner stammen und somit die Anforderungen seitens der Betriebe klar definiert sind.
Darüber hinaus bereiten sich die Schülerinnen und Schüler im Berufsvorbereitungsjahr auf den Besuch von Ausbildungsmessen (Berufsbasar der B12/ Berufsbildungsmesse etc.) vor und nutzen diese zur Kontaktaufnahme, ebenso wie Speed-Dating-Angebote oder Betriebstage bei SCHLAU. Die Berufsschulen organisieren Betriebserkundungen sowie Praxistage und laden Betriebe aus dem Netzwerk der Schule in den Unterricht ein.
Die Berufsvorbereitungs- und Berufsintegrationsklassen sind an den Nürnberger Berufsschulen nicht gebündelt, sondern auf möglichst viele Berufsschulen verteilt. Die Vorteile: Jugendliche können in unterschiedlichen beruflichen Handlungsfeldern erste berufliche Erfahrungen und grundlegendes Wissen sammeln. Die Lehrkräfte unterrichten nicht ausschließlich in BVJ- und BIK-Klassen. Sie arbeiten parallel in Fachklassen (d. h. in der dualen Berufsausbildung), sind Mitglieder in Prüfungsausschüssen und pflegen ein enges Netzwerk zu den Ausbildungsbetrieben. Praktikumsbetriebe (und auch in Einzelfällen Ausbildungsstellenangebote) können in verschiedenen Berufsfeldern für die Schülerinnen und Schüler akquiriert bzw. an sie weiterempfohlen werden.
4 Kooperative Klassen – Zusammenarbeit mit außerschulischen Kooperationspartnern
Die öffentliche Ausschreibung zur Durchführung des nichtschulischen Maßnahmenteils für die kooperativen Klassen erfolgt im Frühjahr für das Folgeschuljahr in enger Zusammenarbeit von SchB und ZD. Ausschreibung, Wertung der Angebote, Erstellung eines Vergabevorschlags für den Bau- und Vergabeausschuss sowie zu berücksichtigende Fristen verlangen einen zeitlich großen Vorlauf.
Im laufenden Schuljahr arbeiten die folgenden Kooperationspartner in Berufsintegrations- und Berufsvorbereitungsklassen mit den beruflichen Schulen zusammen:
Kooperationspartner im Schuljahr 2022/23
Erste Ausschreibung April 2022, Laufzeit über das Schuljahr: Los 1 – 2 BVJ/k - Berufsschule 3: DAA Los 2 – 2 BVJ/k - Berufsschule 5: bfz Los 3 – 2 BVJ/k - Berufsschule 7: bfz Los 4 – 1 BIK/k - Berufsschule 5: bfz Los 5 – 2 BIK/k - Berufsschule 9: DAA Los 6 – 1 BIK/k - Berufsschule 11: bfz Los 7 – 1 BVJ „Neustart“ - Berufsschule 3: DAA, Laufzeit 01.09.2022-31.08.2023 Zweite Ausschreibung September 2022: Los 1 - 1 DK-BS - Berufsschule 5: bfz, Laufzeit Januar 2023 - 28.07.2023 Los 2 - 1 DK-BS - Berufsschule 5: bfz Laufzeit Februar 2023 - 28.07.2023 Los 3 - 1 BV-Flexi - Berufsschule 2: kein Gebot Los 4 - 1 BV-Flexi - Berufsschule 6: kein Gebot Los 5 - 1 BV-Flexi - Berufsschule 7: bfz Laufzeit Februar 2023 – 28.07.2023 Stadtinterne Vergabe Laufzeit über das Schuljahr: 1 DK-BS Berufsschule 5: BCN 1 DK-BS Berufsschule 7: BCN
Weitere Klassen: Zwei DK-BS waren an der Berufsschule 5 ab Mai 2023 geplant, konnten jedoch nicht vergeben werden. Leistungsbekannte Kooperationspartner (extern und intern) wurden erfolglos angefragt.
Klassenplanung für das Schuljahr 2023/24:
Nach Ermittlung des Bedarfs an Klassen für die Berufsvorbereitung und Berufsintegration bis März 2023 bereitet SchB in enger Zusammenarbeit mit den Zentralen Diensten der Stadt Nürnberg die öffentliche Ausschreibung der kooperativen Klassen vor. Bereits im Vorfeld wurde geklärt, ob der BildungsCampus Nürnberg als stadtinterner Kooperationspartner Interesse an der Fortsetzung der Zusammenarbeit hat.
Die kalkulierte Vergabesumme für die Gesamtzahl der kooperativen Klassen bestimmt das Ausschreibungsverfahren und damit den Terminplan. Für das Schuljahr 2023/24 schrieb die Stadt Nürnberg insgesamt 17 kooperative Klassen öffentlich aus. Diese werden nach Schule/ Standort/ Berufsfeld/ Laufzeit in verschiedenen Losen zusammengefasst. Alle interessierten Bildungsträger, auch die Noris-Arbeit gemeinnützige Beschäftigungsgesellschaft der Stadt Nürnberg m.b.H., können sich als Kooperationspartner bewerben.
Für geflüchtete ukrainische Schülerinnen und Schüler sind im nächsten Schuljahr zwei Brückenklassen sowie eine dritte IVK-WS-Klasse an der staatlichen Wirtschaftsschule beantragt. An den Berufsschulen werden im Schuljahr 2023/24 aus pädagogischen Gründen (möglichst zügiger Spracherwerb) grundsätzlich keine Klassen für ausschließlich geflohene ukrainische Jugendliche mehr gebildet. Im Gesamtkontingent der Klassen sind die aus den allgemeinbildenden Schulen in die beruflichen Schulen übertretenden geflüchteten ukrainischen Jugendlichen berücksichtigt.
Kooperative Klassen – Ausschreibung für das Schuljahr 2023/24
| Berufsvorbereitung flexibel (BV-Flexi) | |||
|---|---|---|---|
| Berufsschule | Anzahl der Klassen | Berufsfeld | Los |
| Berufsschule 3 und 7 | 1 | Datenverarbeitung & Dienstleistung | 1 |
| Berufsschule 2 und 11 | 1 | Handel & Medien | 2 |
| Berufsvorbereitungsjahr (BVJ/k) | |||
|---|---|---|---|
| Berufsschule | Anzahl der Klassen | Berufsfeld | Los |
| Berufsschule 5 | 2 | Datenverarbeitung & Dienstleistung | 3 |
| Berufsschule 6 | 1 | Handel & Medien | 4 |
| Berufsschule 7 | 2 | Ernährung/ Versorgung/ Soziales | 5 |
| Berufsschule 14 | 1 | Logistik, Tourismus und Recht | 6 |
| Berufsintegrationsklassen (BIK/k) | |||
|---|---|---|---|
| Berufsschule | Anzahl der Klassen | Berufsfeld | Los |
| Berufsschule 3 | 2 | Ernährung & Gastronomie | 7 |
| Berufsschule 5 | 1 | Körperpflege & Friseure | 8 |
| Berufsschule 5 | 1 | Ernährung/ Versorgung | 9 |
| Berufsschule 9 | 4 | Kaufmännische Grundbildung (Büro) | 10 |
| Berufsschule 11 | 1 | Bau/ Holz/ Farbe | 11 |
5 Anforderungen an die Lehrkräfte in BVJ- und BIK-Klassen und Maßnahmen der Stadt
5.1 Besondere Anforderungen an die Lehrkräfte in BVJ- und BIK-Klassen
Lehrerinnen und Lehrer sind in Berufsvorbereitungs- und Berufsintegrationsklassen besonders gefordert: Mit der Weiterentwicklung und Neustrukturierung der Berufsvorbereitung in Bayern seit dem Schuljahr 2020/2111 werden Teilzeit- und Blockklassen für Jugendliche ohne Ausbildung (vormals JoA-Klassen) nicht mehr geführt. Vielmehr werden alle berufsschulpflichtigen Jugendlichen, die keine duale oder vollschulische Berufsausbildung absolvieren bzw. eine weiterführende Schule besuchen, in Berufsvorbereitungsklassen aufgenommen. Die Heterogenität und Vielfalt der Schüler/-innen im BVJ sowie deren Unterstützungsbedarfe und individuellen Lebenssituationen divergieren nun erheblich stärker. Das Umfeld eines dualen Ausbildungsmarktes, der aktuell in vielen Branchen auch für Jugendliche mit nicht perfekten Noten Chancen bereithält, macht deutlich, dass junge Menschen mit in mehrfacher Hinsicht schwierigen Voraussetzungen in der Berufsvorbereitung nicht die Ausnahme, sondern der Regelfall sind. Auch die Anwesenheit der Schülerinnen und Schüler in den BV-Klassen ist seither noch schwankender. Die Verwaltungsarbeiten der Klassenleitungen nahmen u. a. wegen der Nachverfolgung der Schulpflicht deutlich zu. Das lösungsorientierte, aktive Angehen von individuellen Verhaltensweisen, die einer Ausbildungsmarktintegration im Wege stehen, macht im Einzelfall oftmals eine weit über
11 vgl. KMS VI.1-BS9220.0-1/21/4 vom 10.02.2020
die Schule hinausreichende Netzwerkarbeit erforderlich. Das Team der Schulpsychologie am Institut für Pädagogik und Schulpsychologie Nürnberg ist hierzu ein wertvoller Baustein.
Die pädagogischen Herausforderungen sind für Lehrkräfte, die an der Universität, im Referendariat sowie in den Fachklassen bislang nicht für die Erziehungsarbeit teilweise sehr schwieriger jugendlicher Schülerinnen und Schüler ausgebildet sind, enorm.
5.2 Besondere Herausforderung in Berufsintegrationsklassen: Hohe Zahl von Schülerneuanmeldun-
gen während des Schuljahres 2022/23
Um die hohe Zahl an Neuanmeldungen in der Berufsintegration zumindest etwas abzufedern, wurden unterjährig vier weitere Berufsintegrationsklassen an der B5 eingerichtet: Im Januar, Februar jeweils eine Klasse und im Mai zwei Klassen (teilweise in Unterbeschulung). Damit wurde die unterjährige Bereitstellung eines Schulplatzes für neu aus dem Ausland zugezogene Schülerinnen und Schüler ermöglicht und gleichzeitig die bestehenden Klassen nicht noch größer. Begrenzt sind die Möglichkeiten der Bildung zusätzlicher Klassen nach dem Statistiktag insbesondere durch die auf den 20.10. bezogene staatliche Bezuschussung. Im laufenden Schuljahr führte der zuletzt angespannte externe Bildungsträgermarkt zu weiterer Unsicherheit. Das StMUK hat auf die nicht nur in Nürnberg zu beobachtende Situation zeitnah reagiert und die Fördersätze für kooperative Klassen bereits für das Schuljahr 2023/24 erheblich erhöht.12
5.3 Maßnahmen der Stadt zur Unterstützung der Lehrkräfte in BVJ- und BIK-Klassen
Das Institut für Pädagogik und Schulpsychologie Nürnberg und das Amt für Berufliche Schulen erarbeiteten in Abstimmung mit Lehrkräften in der Berufsvorbereitung/Berufsintegration bis Dezember 2022 ein umfangreiches Programm mit 22 Fortbildungen/Workshops zur Bewältigung der Herausforderungen in der Berufsvorbereitung. Über die Schulleitungen wurden die Lehrkräfte-Teams zur regen Teilnahme an diesen wie auch an staatlichen Fortbildungen aufgefordert. Die Erfahrungen wurden im BV-Workshop am 25.4.2023 mit 60 Teilnehmerinnen und Teilnehmern geteilt und aufgegriffen. Ziele der engen Zusammenarbeit sind nun die Weiterentwicklung der schulischen Konzepte sowie die Stärkung der Lehrkräfte-Teams. Pädagogische und organisatorische Gestaltungsmöglichkeiten und Freiräume sollen im Rahmen der Schulentwicklung genutzt und konkrete Maßnahmen an den Berufsschulen gemeinsam erarbeitet werden. In pädagogisch sehr herausfordernden BVJ-Klassen wäre ein möglichst durchgängiges Teamteaching sehr wünschenswert. Aufgrund der relativ geringen Teilungsmöglichkeiten in den Klassen ist dies nicht generell umsetzbar. Dennoch können organisatorische Maßnahmen (z. B. koordinierte Stunden- und Raumpläne), die konsequente Einbindung der Jugendsozialpädagoginnen und -pädagogen, weiterer Fachkräfte und eine enge pädagogische Zusammenarbeit der Lehrkräfte im BVJ-Team Verbesserungen bringen.
12 vgl. KMS VI.1-BS9400.10-1/66/40 vom 07.03.2022, S. 24
Übersicht über Fortbildungsangebote des IPSN im Schuljahr 2022/23:
SchB ergänzt die Aktivitäten durch zielgerichtete Maßnahmen, die sich die Lehrkräfte-Teams im April 2023 wünschten: Im Juni 2023 finden z. B. zwei Workshops zum Thema „Bedrohliche Situationen im Unterricht in BVJ-Klassen“ in Kooperation mit Frau Krämer, der Leiterin des Sachgebietes E 34 – Prävention des Polizeipräsidiums Mittelfranken statt. Lehrkräfte können in den Workshops anhand konkreter Beispiele sowie in Rollenspielen mehr Sicherheit im Umgang mit schwierigen Situationen aufbauen. Neben den städtischen Angeboten hat die Regierung von Mittelfranken und die Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen ebenso verstärkt Fortbildungen für Lehrkräfte in der Berufsvorbereitung aufgelegt.13
6 Fazit
Mit der Weiterentwicklung des Konzeptes der Berufsvorbereitung und -integration in Bayern sind die pädagogischen wie auch die schulplanerischen sowie organisatorischen Herausforderungen an den Berufsschulen
13 vgl. Lehrgangsangebote der ALP Dillingen, Suchbegriff ”Berufsvorbereitung” unter ALP Dillingen: Lehrgangssuche, Stand 07.06.2023
und bei SchB deutlich gestiegen. Die Berufsschulen der Stadt Nürnberg bieten berufsschulpflichtigen Jugendlichen ausdifferenzierte Klassenformen in der Berufsvorbereitung und Berufsintegration, sowohl vollschulische als auch kooperative. Der rechtliche Rahmen ist dabei bayernweit vorgegeben. Im Schuljahr 2022/23 wurden an den beruflichen Schulen Klassen für geflohene ukrainische Jugendliche unter Berücksichtigung der Möglichkeiten einer staatlichen Finanzierung eingerichtet. Für das Schuljahr 2023/24 ist die Klassenplanung wie auch die Planung des Lehrkräfteeinsatzes sehr weit fortgeschritten. Die beruflichen Schulen werden auch im nächsten Schuljahr wieder vollschulische wie auch kooperative Klassen bilden. Die erste (große) Ausschreibung ist erfolgt. Weitere Ausschreibungen für eine Neustart-Klasse sowie unterjährige Klassen sind geplant und stets abhängig von der Genehmigung der Schulaufsicht. Der Verbleib der Schülerinnen und Schüler nach dem Besuch von Berufsintegrationsklassen wird erfasst. Die Angaben der Schülerinnen und Schüler sind grundsätzlich freiwillig. Jugendliche im BVJ und BIK werden im Lernbereich „Berufliche Handlungsfähigkeit“ und durch betriebliche Praktika an Ausbildungsberufe herangeführt. Die Praktika umfassen mindestens 20 Werktage im Schuljahr. Der Besuch von Ausbildungsmessen, enge Kooperationen mit SCHLAU sowie den Berufsberaterinnen und berater der Agentur für Arbeit unterstützen die Berufsorientierung der Jugendlichen. Die Lehrkräfte sind in BVJ- und BIK-Klassen sehr stark gefordert. IPSN, SchB wie auch staatliche Bildungsinstitutionen bieten Unterstützung durch Fortbildungen und begleitende Angebote für die Kolleginnen und Kollegen. Ein Ziel der Schulentwicklung an den Berufsschulen mit BVJ- und BIK-Klassen ist die Stärkung der Lehrkräfte-Teams und die pädagogische wie auch planerische und organisatorische Weiterentwicklung der Berufsvorbereitung und -integration.