Weiterführung von Brückenklassen an den städtischen allgemeinbildenden
Schulen
Sachverhalt
Aktueller Stand
Seit der Einrichtung der Beratungs- und Anmeldestellen Mitte März 2022 wurden etwa 1.500 aus der Ukraine geflohene Kinder und Jugendliche ihrem Alter entsprechend an verschiedenen Nürnberger Schulen - entweder in Grundschulen oder sogenannten Brückenklassen aufgenommen. Im Schuljahr 2022/23 stagnierten die Zahlen, da neben neuen geflohenen Kindern aus der Ukraine auch wieder Jugendliche in ihr Heimatland zurückkehrten. Die Brückenklassen weisen jeweils eine Klassenstärke von bis zu 20 Schülerinnen und Schülern auf, unterschritten wird diese Zahl nur in einigen wenigen Klassen. Der Fokus liegt dabei auf dem Erlernen der deutschen Sprache1 und ist mit zehn Wochenstunden verpflichtend angesetzt, daneben sind fünf Stunden Mathe- sowie vier Stunden Englischunterricht zu erteilen. Neben diesen 19 Pflichtstunden werden noch zusätzlich zwischen zwei bis vier Schulstunden Wahlfächer erteilt (meist Sport, Musik und/oder Kunst). Die geflüchteten ukrainischen Schülerinnen und Schüler kommen zumeist nachmittags ihrem ukrainischen Fernunterricht nach, der auch digitale Leistungsnachweise sowie Abschlüsse und ggf. einen besseren Wiedereinstieg in die Heimatschule beinhalten kann. Aufgrund der vielen Aufgaben um den ukrainischen Fernunterricht, der anfänglichen Schwierigkeiten des Zurechtfindens im deutschen Schulsystem und der nicht immer befriedigenden Mitarbeit im Unterricht sind die Deutschkenntnisse der geflüchteten ukrainischen Schülerinnen und Schüler häufig noch zu gering, als dass eine Übernahme in ein Regelschulverhältnis aus pädagogischer Sicht sinnvoll ist. Hier sei nur darauf verwiesen, dass der Erwerb des Deutschen als Fach- und Bildungssprache in der Regel fünf bis sieben Jahre beträgt und somit nach einem Jahr in einer Brückenklasse bei weitem noch nicht erreicht sein kann.2 Im Januar 2023 wurden seitens des Kultusministeriums den Lehrkräften der Brückenklassen Beurteilungsbögen zum allgemeinen Lern- und Arbeitsverhalten, zur Einschätzung des Lernfortschritts im Fach Deutsch sowie den Fächern Englisch und Mathematik gereicht, die als Grundlage für die Schullaufbahnempfehlungen im Mai 2023 dienten. Im März ging den Schulen das neue Rahmenkonzept „Schulische Integration und Förderung der geflohenen Kinder und Jugendlichen aus der Ukraine im Schuljahr 2023/24"3 zu, das finale Anhaltspunkte zum weiteren Vorgehen bietet. Schulen waren dabei gehalten, in einer Klassenkonferenz darüber zu befinden, ob ein Schüler bzw. eine Schülerin der Brückenklasse in eine Regelklasse (mit oder ohne) Gastschulstatus übertreten kann oder aufgrund großer Defizite in der deutschen Sprache ein weiteres Jahr in der Brückenklasse verbleibt oder aufgrund des Alters (16 Jahre oder älter) in eine Klasse der Berufsintegration (z. B. in Nürnberg an der B5) wechseln könnte. Hinreichende
1Da der Fokus auf dem Spracherwerb liegt, sollte die Klassengröße nicht weiter geöffnet werden, da ansonsten die aktive Arbeit des Einzelnen mit der neuen Sprache geringer wird. 2 Vgl. Rahmenkonzept „Schulische Integration und Förderung der geflohenen Kinder und Jugendlichen aus der Ukraine im Schuljahr 2023/24“S. 17 (abrufbar unter https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/7659/rahmenkonzept-gefluechtete-kinder-und-jugendlicheaus-der-ukraine-im-bayerischen-schulsystem.html, zuletzt aufgerufen am 20.06.2023) 3 ebd.
Informationen in ukrainischer Muttersprache ergingen hierzu u. a. in einer digitalen Infoveranstaltung der B5 Ende März 2023. Brückenklassen werden an staatlichen weiterführenden Schularten weiterhin betrieben, d. h. an den Mittel-, Real- und Wirtschaftsschulen sowie den Gymnasien. Dabei ist die Einrichtung bzw. Fortführung einer Brückenklasse unabhängig von der Schulart zu sehen, sondern nur hinsichtlich des Standortes zu betrachten. Die Verteilung der Standorte der Brückenklassen soll lt. StMUK nach einem Schlüssel MS: RS/WS: G wie 40:30:30 geschehen.
Zur Umsetzung des Konzepts bzw. innovativer Lösungen für die Durchführung befindet sich eine Steuergruppe, bestehend aus den Leitungen der verschiedenen Schulämter und der Dienststellen der Ministerialbeauftragten im kontinuierlichen Austausch. Hierzu werden immer noch regelmäßig Erkenntnisse aus Unterrichtserfahrungen zu Materialien etc. in regem Austausch diskutiert und Maßnahmen zur Lösung von Herausforderungen gefunden.
Brückenklassen an den allgemeinbildenden städtischen Schulen im Schuljahr 2023/24
Im Stadtgebiet sind im laufenden Schuljahr 40 Brückenklassen eingerichtet, 21 an Mittelschulen, 10 an Gymnasien sowie 9 an Real- wie Wirtschaftsschulen. Unter kommunalem Gesichtspunkt waren zur notwendigen Unterstützung des Systems fünf Brückenklassen einzurichten. Zwei Brückenklassen waren an der Bertolt-Brecht-Realschule, zwei am Sigena-Gymnasium sowie eine Brückenklasse an der Veit-Stoß-Realschule untergebracht. (siehe Beschluss des Schulausschusses v. 22.07.2022)
Die Zahl der im kommenden Schuljahr verbleibenden Schülerinnen und Schüler in Brückenklassen, nach Auswertung der obengenannten möglichen Beschulungswege, ist nach wie vor so hoch, dass aus Sicht der Steuergruppe und auf Bitte der Ministerialbeauftragten die städtischen Brückenklassen erhalten bleiben sollten.
Hier sei angemerkt, dass die von staatlicher Seite eingerichteten Brückenklassen vorrangig zu füllen sind; des Weiteren ist die politische Situation in der Ukraine nur schwer einzuschätzen, erneute Flüchtlingsströme z. B. im Falle dramatischer Entwicklungen könnten das Einrichten neuer Brückenklassen wieder erforderlich machen.
Das Amt für Allgemeinbildende Schulen plant aufgrund der aktuellen Erhebungen mit Abstimmung in der Steuergruppe in seinen kommunalen Schulen im kommenden Schuljahr 2023/24 wieder maximal fünf Brückenklassen fortzuführen, zunächst eine Brückenklasse mit je 20 Schülerinnen und Schüler in der Bertolt-Brecht-Realschule sowie eine Brückenklasse an der Veit-Stoß-Realschule.
Insbesondere ist die Notwendigkeit zur Bereitstellung von Brückenklassen für ältere Schülerinnen und Schüler massiv gestiegen, so dass eine der bisherigen fünf Brückenklassen an das Hermann-Kesten-Kolleg (HKK) verschoben werden soll.
Etwaige Aussagen über mögliche (weitere) Flüchtlingsströme in der Zukunft sind aufgrund der ungewissen politischen Situation in der Ukraine ungewiss und somit ist final auch nicht absehbar, ob eventuell weitere Brückenklassen vonnöten sein werden. Tritt dieser Fall ein, kann an den beiden Standorten jeweils eine zweite Brückenklasse eingerichtet. Darüber hinaus wird in den kommunalen Schulen ein Lehrwerk für das Fach Deutsch angeschafft, das aus Spendengeldern finanziert werden kann.
Kosten der max. fünf Brückenklassen an allg. städtischen Schulen im Schuljahr 2023/24
Die Beschulung von Schülerinnen und Schülern wird nicht mehr wie in diesem laufenden Schuljahr nach Klassenkosten berechnet, sondern nach den Sätzen einer Beschulung in einer Regelklasse, was Auswirkungen auf die Höhe der Kosten pro eingerichteten Brückenklasse hat. Im Anhang des aktuellen Rahmenkonzepts ist hierzu zu lesen:
„5.3 Schulfinanzierung (kommunale Schulen und private Ersatzschulen) Unabhängig von der besuchten Unterrichtsform (Regelklassen, besondere Klassen oder Unterrichts-gruppen, Brückenklassen) gilt die reguläre Finanzierung nach den Regelungen im Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz einschließlich der maßgeblichen Stichtage.“ 4
Pro eingerichteter Brückenklasse an den allgemeinbildenden Schulen würde damit ein Gesamteigenanteil der Stadt Nürnberg in einem Zeitraum von einem Schuljahr in Höhe von 171.651 Euro (anstatt 135.499,42 Euro, siehe Schulausschuss v. 22.07.2022) verbleiben.
Kostenberechnung Brückenklassen
2023/24
100 5 Klassen ca. je 20 SuS SuS wird ins Budget der RS übernommen; im SJ 22/23 entspricht es ca. 120 LWS
Anzahl Lehrkräfte RS mit UPZ 24 5 VZ-Kräfte Kosten laut Durchschnittspersonalkosten 88.026 € 440.130 € LPZ 61% 268.479 € geschätzte Kosten für Stadt Nürnberg 171.651 €
Die zusätzlich notwendigen Personalkosten können nach derzeitigem Stand über den Stellenplan abgedeckt werden.
4 https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/7659/rahmenkonzept-gefluechtete-kinder-undjugendliche-aus-der-ukraine-im-bayerischen-schulsystem.html, zuletzt aufgerufen am 20.06.2023)