Haushaltssperre

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Sitzung gesamt öffentlich

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CSU-Stadtratsfraktion Bau- und Vergabeausschuss Marcus König SPD-Stadtratsfraktion Energie & Versorgung Schule & Bildung Wöhrder See Umwelt & Klima Wirtschaft & Arbeit Soziales & Gesundheit Digitalisierung & Verwaltung

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Sitzungsunterlagen

Sitzung des Schulausschusses

21.07.2023

Inhaltsverzeichnis

Sitzungsdokumente Tagesordnung -öffentlich- 5 Vorlagendokumente TOP Ö 1 Schulverpflegung an Nürnberger Schulen Sitzungsvorlage SchA/001/2023 7 Sachverhalt SchA/001/2023 11 230214_Antrag_Ernährung an Nbg Schulen_Grüne_SPD SchA/001/2023 17 230214_Antrag_Pausenverkauf Nbg Schulen_Grüne SchA/001/2023 19 230216_Antrag_Mittagessen für Kinder aus bedürftigen Familien_Grüne SchA/001/2023 21 TOP Ö 2 Fortführung der Bio-Zertifizierung sowie der Verwendung regionaler Lebensmittel an der Beruflichen Schule Direktorat 3 Sitzungsvorlage SchB/002/2023 23 Sachverhalt SchB/002/2023 27 TOP Ö 3 Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) an der Energie- und Umweltstation (EUW) des Instituts für Pädagogik und Schulspycholgie Nürnberg (IPSN) Berichtvorlage IPSN/001/2023 31 Sachverhalt IPSN/001/2023 35 TOP Ö 4 Weiterführung von Brückenklassen an den städtischen allgemeinbildenden Schulen Sitzungsvorlage SchA/002/2023 41 Sachverhalt SchA/002/2023 45 TOP Ö 5 Berufsintegrationsklassen - Rahmenbedingungen und weiteres Vorgehen im nächsten Schuljahr 2023/24; hier: Antrag der SPD Stadtratsfraktion vom 05.04.2023 Berichtvorlage SchB/001/2023 49 Sachverhalt SchB/001/2023 53 Antrag Berufsintegrationsklassen SPD SchB/001/2023 67 TOP Ö 6 Städtische Förderung der Mittagsbetreuung und verlängerten Mittagsbetreuung an Grund- und Förderschulen Sitzungsvorlage SchA/003/2023 69 Sachverhalt SchA/003/2023 73 KMS Staatliche Förderung Mittagsbetreuung ab SJ 2023 / 24 SchA/003/2023 75

TAGESORDNUNG

Sitzung

Sitzung des Schulausschusses

Sitzungszeit

Freitag, 21.07.2023, 09:00 Uhr

Sitzungsort

Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

1. Schulverpflegung an Nürnberger Schulen Beschluss

Trinkl, Cornelia

2. Fortführung der Bio-Zertifizierung sowie der Verwendung Beschluss

regionaler Lebensmittel an der Beruflichen Schule Direktorat 3 SchB/002/2023

Trinkl, Cornelia

3. Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) an der Energie- und Bericht

Umweltstation (EUW) des Instituts für Pädagogik und IPSN/001/2023

Schulspycholgie Nürnberg (IPSN)

Trinkl, Cornelia

4. Weiterführung von Brückenklassen an den städtischen Beschluss

allgemeinbildenden Schulen SchA/002/2023

Trinkl, Cornelia

5. Berufsintegrationsklassen - Rahmenbedingungen und weiteres Bericht

Vorgehen im nächsten Schuljahr 2023/24; hier: Antrag der SPD SchB/001/2023

Stadtratsfraktion vom 05.04.2023

Trinkl, Cornelia

6. Städtische Förderung der Mittagsbetreuung und verlängerten Beschluss

Mittagsbetreuung an Grund- und Förderschulen SchA/003/2023

Trinkl, Cornelia

  1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 28.04.2023 ,

öffentlicher Teil

Beratung Datum Behandlung Ziel

Schulausschuss 21.07.2023 öffentlich Beschluss

Betreff: Schulverpflegung an Nürnberger Schulen; hier: Anträge von SPD / Bündnis 90/Die Grünen vom 14.02.2023; Anträge Bündnis 90/Die Grünen vom 14.02.2023 sowie vom 16.02.2023

Sachverhalt (kurz):

Die Verwaltung berichtet über die aktuellen Herausforderungen in der Schulverpflegung an Nürnberger Schulen. Aus der Sicht der Verwaltung ist dafür die Erarbeitung eines umfassenden Konzeptes zur Umsetzung einer Ernährungsstrategie erforderlich. Innerhalb eines Jahres soll dem Schulausschuss ein diesbezügliches Konzept vorgelegt werden, welches auch die aus Sicht der Schulverwaltung notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen enthält.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Umsetzung eines Gesamtkonzeptes hat finanzielle Auswirkungen, die derzeit noch nicht zu beziffern sind. In einem Jahr soll ein umfassendes, und nur dann wirkungsvolles Konzept dem Schulausschuss zur Entscheidung vorgelegt werden.

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Thema Schulernährung besitzt Relevanz für jede Schülerin und jeden Schüler.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stk

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss stimmt der Notwendigkeit der Stärkung des Themas "Schulverpflegung" zu und beauftragt die Verwaltung in einem Jahr ein umfassendes Konzept zur Umsetzung einer sinnvollen Ernährungsstrategie an Nürnberger Schulen mit den dann aus Sicht des Referats Schule und Sport nötigen finanziellen und personellen Ressourcen vorzulegen. Eine Abstimmung über das weitere Verfahren soll dann erfolgen.

Schulverpflegung an Nürnberger Schulen - Bericht

Antrag „Gesunde und nachhaltige Ernährung in Nürnberger Schulen“, SPD, Bündnis 90/Die Grünen v. 14.02.2023 Antrag „Mittagessen für Kinder aus bedürftigen Familien“, Bündnis 90/Die Grünen v. 16.02.2023 Antrag „Gesunde Ernährung von Schülerinnen und Schüler – Regelung von Pausenverkauf an Nürnberger Schulen“ Bündnis 90/Die Grünen v. 14.2.2023 Antrag „Weiterentwicklung der Schulernährungsstrategie für Nürnberg, CSU v. 08.05.2023

Die Ernährungssituation von Kindern und Jugendlichen

In seinem Projektbericht zur repräsentativen Langzeitstudie zur Kinder- und Jugendgesundheit von 2020 (KiGGS) zeigt das Robert-Koch-Institut auf, dass sich die Ernährungssituation der etwa 13,7 Millionen Kinder und Jugendlichen im Alter bis zu 17 Jahren im Gegensatz zu einer ersten Studie im Jahr 2006 punktuell verbessert hat. Die Kinder und Jugendlichen trinken mehr Wasser, aber dennoch ist der Verzehranteil von Softgetränken beispielsweise immer noch hoch. Ebenso wurde festgestellt, dass Kinder und Jugendliche nach wie vor zu wenig Obst, Gemüse, (Voll-) Getreideprodukte und zu viele Fleisch- und Wurstwaren essen. Nach wie vor ist der zu hohe Zuckerverzehr kritisch zu betrachten. Das Ernährungsverhalten der Kinder und Jugendlichen „begünstigt Fehl- und Mangelernährung und kann bei zu wenig Bewegung dauerhaft zu Übergewicht und Adipositas beitragen“1. So sind 15,4% der Kinder und Jugendlichen im Alter von 3 – 17 Jahren übergewichtig; im Vergleich zu den 1990er Jahren bei den 14 – 17-Jährigen fast eine Verdopplung.

Auswirkung guter Ernährung auf die Schulleistung

Eine kanadische Studie um Dr. Paul Veugeler, Alberta untersuchte 2003 die Ernährungsgewohnheiten von mehr als 5.000 Schulkindern. Die Standards der Essensqualität wurde mit einem internationalen Index bestimmt, die schulischen Leistungen nach standardisierten Lese- und Schreibfähigkeitstests durchgeführt. Erkenntnisse: o Kinder mit höchstem Obst- und Gemüsekonsum und der niedrigsten Fettaufnahme schnitten bei den Tests am besten ab. o Verzehr eines hohen Anteils an Obst, Gemüse, Vollkornprodukten, Ballaststoffen, Eiweiß, Eisen, Kalzium und Vitamin C wirkten sich besonders positiv auf die Testergebnisse aus2 o Um eine anhaltende Konzentration und Leistungsfähigkeit sowie Wohlbefinden zu erhalten, braucht das Gehirn eine gleichmäßige Energieversorgung. Süßes und Weißmehlprodukte sollen dabei vermieden werden. o Die Verpflegung für Kinder und Jugendliche muss also beispielsweise umfassen: o ausreichend Flüssigkeit (Wasser, Fruchtschorlen, ungesüßte Frucht- oder Kräutertees) o Energiezufuhr in Form von komplexen Kohlenhydraten, z. B. Haferflocken o Produkte, die die Vitamine A, C oder Beta-Carotin zum Schutz des Gehirns vor zellschädigen freien Radikalen enthalten z. B. in Obst und Gemüse o Omega-3-Fettsäuren zur Unterstützung der Hirnleistung, z. B. in Fisch oder Nüssen3

Eine gute, zukunftsfähige Schulernährung

Eine Schulverpflegung erreicht Kinder und Jugendliche „aus allen gesellschaftlichen Schichten und trägt zur gleichberechtigten Teilhabe bei. Sie fördert eine gesunde geistige und körperliche Entwicklung der Kinder und Jugendlichen und ist eine Voraussetzung für Leistungsfähigkeit. Mit einer empfehlungsgerechten Schulverpflegung können Kinder und Jugendliche bis zu 40% des Richtwertes für die Gesamtenergiezufuhr decken (25% Mittagsverpflegung, 15% Zwischenverpflegung). Insgesamt hat vor diesem Hintergrund eine bedarfsgerechte und gesundheitsförderliche Schulverpflegung besondere Relevanz“4. Die Bereitstellung einer guten und ausgewogenen Schulverpflegung ist eine Investition in die gesamte Gesellschaft. Eine gute Schulverpflegung muss ein wichtiger Bestandteil einer guten Schule sein und ist eine wertvolle

1 https://www.nqz.de/schule/ernaehrung 2 https://onlinelibrary.wiley.com 3 Schule und Familie – Ernährung und Lernen: Eine gesunde Ernährung ist elementar für den Lernerfolg – www.schule-und-familie.de 4 https://www.nqz.de/schule/ernaehrung

Ressource der gleichberechtigten Teilhabe. Gleichzeitig ist hier die Lebensmittelbeschaffung und eine nachhaltig orientierte Zubereitungs- und Bereitstellungsform des Schulessens zu betrachten.

Ernährungsbildung

In den letzten Jahren hat sich ein neues Bewusstsein bzgl. Ernährung und Nachhaltigkeit in der Gesellschaft entwickelt. Dadurch rückte auch die schulische Ernährung in den Blick. Sowohl die Kultusministerien der einzelnen Bundesländer als auch europäische Gremien nahmen sich des Themas an, weil sie die Erkenntnis gewonnen hatten, dass durch die Mahlzeiten Schulen die einmalige Gelegenheit haben, einen gesunden Lebensstil mit guten Essgewohnheiten bei Schülerinnen und Schülern aller Altersgruppen - von der Vorschule bis zur Oberstufe - auf natürliche Weise zu fördern. Die Ernährungsbildung hält in den Schulen Einzug. Die Schulmensa etwa als Lebens- und Lernort wird zum „Handlungsfeld für gesundes und nachhaltiges Ernährungslernen. […] Idealerweise finden die Organisation und Gestaltung der Schulmahlzeiten eine feste Verankerung und Einbettung im Schulkonzept“5. Pädagogisch aufbereitete und den Schulalltag begleitende Bildungsaktivitäten zu Fragen der Ernährung leisten ihren curricular verankerten Beitrag zur Bildung zur nachhaltigen Entwicklung. So kann die Schule den Schülerinnen und Schülern Fähigkeiten und Kenntnisse vermitteln, die sie befähigen, Teil der Lösung für eine künftige nachhaltige Gesellschaft zu sein. Bereits jetzt zeigt sich in den Bildungsaktivitäten an den Pilotschulen des Projektes Schoolfood4change6, wie wichtig eine Begegnung der Schülerinnen und Schüler mit Nahrungsmittelproduzenten sowie Ernährungsbildung ist, um eine Wertschätzung und Akzeptanz für eine gesunde, nachhaltige und ortsnahe (Schul-)ernährung zu erreichen. Bereits fünf Schulen haben einen sog. Mensarat eingerichtet, um die Thematik an der eigenen Schule zu vertiefen. Weitere werden folgen. Ebenso gab es Schulungen für die Cateringfirmen im Rahmen des Projektes SF4C, auch mit dem Schwerpunkt preiswertes, nachhaltiges Essen kochen zu können. Im Rahmen dieses Projektes und des kultusministeriellen Projekts „Alltagskompetenz – Schule fürs Leben“ wurde am 07. Mai 2023 auch ein Kooperationsvertrag zwischen der Stadt Nürnberg und dem bayerischen Bauernverband, Geschäftsstelle Nürnberg, Nürnberger Land, Fürth, Erlangen- Höchstadt geschlossen, um Schulen im Thema Ernährungsbildung im Alltag zu unterstützen. Folgende Ziele sind dort enthalten:  Erreichen eines Bewusstseins in der Bevölkerung, dass Nürnberg von einem landwirtschaftlich geprägten Umfeld umgeben ist  Steigerung des Verständnisses, der Achtung und Wertschätzung landwirtschaftlich erzeugter Produkte in der breiten Bevölkerung  Erweiterung des Wissens und Stärkung der Handlungskompetenzen der Schülerinnen und Schüler im Bereich der gesunden und nachhaltigen Ernährung  Steigerung der Präsenz der landwirtschaftlichen Betriebe im schulischen Alltag  Intensivierung des Kontakts junger Menschen mit der Herkunft der Lebensmittel  Erreichen einer besseren Nutzung der regional erzeugten Lebensmittel in der Schulernährung  Intensivierung der Betrachtung einzelner Aspekte der Nachhaltigkeit im Rahmen der Maßnahmen  themenbezogene Zusammenarbeit mit anderen, in dem Bereich aktiven Institutionen. Derzeit werden bereits Gespräche zu verschiedenen Themenkreisen geführt mit beispielsweise dem hiesigen Bauernverband, dem Großmarkt Nürnberg, der Firma Speiseräume - Kantine Zukunft Berlin, der Metropolregion Nürnberg sowie verschiedenen Kommunen im gesamten Bundesgebiet und international. Weitere mögliche Partner zur Unterstützung der Ernährungsbildung werden auch weiterhin angesprochen.

5 https://www.nqz.de/schule/ernaehrung 6 SF4C, vgl. Bericht im Schulausschuss v. 29.04.2022

Bezahlbares Mittagessen

Mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe können Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen gleichberechtigt Angebote der Schule, Kindertageseinrichtung und in der Freizeit wahrnehmen, dies gilt ebenso für die Mittagsverpflegung im Rahmen des Ganztagsbetreuungsangebotes an einer Schule. An einigen Schulen wird durch Stiftungen ein kostenloses Frühstück angeboten. Eine weiterreichende Subventionierung gibt es derzeit nicht. Die Preissteigerung durch Cateringfirmen für das Mittagessen kann derzeit aufgrund der beschränkten Einflussmöglichkeiten der Stadtverwaltung nur im Sinne einer Moderation im Schulforum ausgehandelt – wegen Auftragswertsicherungen der Caterer - meist nur teilabgewendet werden.

Pausenverkauf

Nicht nur das Mittagessen darf bei den obigen Themen betrachtet werden, auch der Pausenverkauf soll in die Überlegungen mit eingearbeitet werden. Hierbei ist Folgendes bzgl. der Hausmeisterinnen und Hausmeister, die bei der HVE SuS beschäftigt sind, zu beachten:

sollte dieser während ihrer Pausenzeit stattfinden: Der Hausmeister betreibt den Pausenverkauf an der Schule als externer Unternehmer, wird für die Zeit des Pausenverkaufes (Pausenverkauf inkl. Vorbereitungszeit, 1h täglich) freigestellt und ist Alleinunternehmer. In dieser Zeit ist der Hausmeister nicht bei der Stadt Nürnberg angestellt. Die einstündig unterbrochene Arbeitszeit wird ans Ende des täglichen Arbeitstages gehängt. Die gesetzlich vorgeschriebenen Pausenzeiten werden vom Hausmeister/der Hausmeisterin selbstständig gesetzt.

Hausmeisterinnen hinsichtlich des Angebotes etc. unterliegt: Art und Umfang der angebotenen Speisen des Pausenverkaufes werden über das jeweilige Schulforum mit Einbeziehung der Schulleitung und des Hausmeisters bzw. der Hausmeisterin entschieden. Hierbei ist die HVE SuS nicht beteiligt, da der Hausmeister bzw. die Hausmeisterin als Eigenunternehmer bzw. Eigenunternehmerin handelt. Bei der Einrichtung eines sog. Mensarates kann der Unternehmer bzw. die Unternehmerin mit einbezogen werden. Herausforderungen für die schulische Ernährung in der Stadt Nürnberg hin zu einer sog.

Schulernährungsstrategie

Das Ziel, die Schulen zu Orten machen, an denen eine nachhaltige und gesunde Esskultur mit leckerem regionalem und saisonalem Angebot verbunden wird, ist an eine Vielzahl von Herausforderungen gebunden. Die Thematik und ihr Umfang, wie oben in Auszügen dargestellt, ist nicht von der Hand zu weisen. Insbesondere beim Betrieb eines Ganztagsangebots an einer Schule ist das Mittagessen ein wesentlicher Bestandteil. So entwickeln immer mehr Kommunen und Bundesländer Ziele und Maßnahmen für eine nachhaltige und gleichzeitig gesunde Lebensmittelversorgung vor Ort, sogenannte Ernährungsstrategien. Die Rücksprache mit der Vernetzungsstelle Mittelfranken Kita- und Schulverpflegung des Bayrischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zeigt, dass nach aktueller Gesetzeslage des Freistaats Bayern die Träger und die Schulleitungen gemeinsam überlegen müssen, wie die Handlungsfelder rund um das Thema Schulverpflegung zu bearbeiten und die Zuständigkeiten vor Ort zu definieren sind. Für die Organisation der Mittagsverpflegung – insbesondere hinsichtlich der Bereitstellung der Speisen und Getränke, des Mensa- bzw. Cateringbetriebs sowie der Abrechnung – müssen entsprechende Absprachen zwischen Schule, Schulaufwandsträger und ggf. Kooperationspartner vor Ort getroffen werden (Nr. 2.1.2.9 der aktuellen KMBek zum offenen Ganztag). Die Bereitstellung der Räumlichkeiten ist Sachaufwand.

Ein explizierter umfassender Pflichtauftrag für den Sachaufwandsträger ist damit nicht vorgegeben, wohl aber wird durch die Vertiefung und ggf. strukturelle Neugestaltung die Thematik, auch mit Aspekten der Abwendung von Folgeschäden (Infrastrukturthemen, insbesondere Küchen) und v. a. auch Gestaltungsfragen (Qualität, Unterstützungsangebote für Familien und bzw. oder Caterer, in Verbindung mit einheitlichen Vertragsgestaltungen), in die Verwaltung der Stadt Nürnberg hineingetragen. Dahingehend ist eine enge Abstimmung der Verwaltung mit dem Schulausschuss zur Festlegung der Themenbewältigung und –ausgestaltung auch unter Einhaltung gesetzlicher Regularien wie des Vergaberechts angezeigt. Ebenso wird die Bedeutung des Rechtsanspruchs auf Betreuung ab 2026 hinsichtlich der Thematik Schulverpflegung analysiert werden müssen. Beispielsweise sei genannt, dass viele Städte vor der Herausforderung stehen, wie Nachhaltigkeit im Sinne von Regionalität mit den Grundsätzen der Vergabe oder Essensqualität mit den Grundsätzen der familiären Finanzierbarkeit zusammengebracht werden können. So ist unbenommen von den Forderungen an Schulessen mit (kleinräumigem) regionalem Bezug die derzeit unumstößliche vergaberechtliche Bewertung (Bindung der Verwaltung), dass – je nach Auftragswert – die vergaberechtlich einzig zulässige Region „Deutschland“ oder gar „Europa“ ist. Herausforderungen, die es in einer Nürnberger Schulverpflegungsstrategie gilt anzugehen:  ein zukunftsfähiges, gesundes und nachhaltiges Ernährungsangebot für alle unsere Schülerinnen und Schüler an allen Schulen, das auf gut überlegten Richtlinien basiert;  ein regional und wenn möglich biologisch ausgerichtetes Schulessen, das so auch die regionalen (und ökologisch innovativen) Akteure stärkt, Anlieferungswege von Waren minimiert und sich in den Kreislauf des Ökosystems einfügt;  ein Schulessen, das in der Herkunft der Waren und der Produktionsweise für die gesamte Schulfamilie transparent ist;  ein Ernährungssystem an den Schulen schaffen, das die Achtsamkeit und Wertschätzung für Lebensmittel stärkt und im Rahmen von altersgerechten theoretischen und praktisch orientierten Bildungsaktivitäten Wissen um gesunde Ernährung weitergibt und so die Handlungskompetenzen der Schülerinnen und Schüler in Ernährungsfragen steigert;  Mensen als Lern- und Wohlfühlorte, in denen Schülerinnen und Schüler sowie alle an der Schule Tätigen in einem angemessenen Zeitrahmen (ca. 30 Minuten, Empfehlung: 60 Minuten) in ruhiger Umgebung (in kleinen Gruppen) ihr Essen genießen können7;  Küchensysteme, die ernährungsphysiologisch, nachhaltig und wirtschaftlich sind (Es sollte grundsätzlich geprüft werden, ob eine „Cook & Chill“-Küche, wie 2008 vom Stadtrat beschlossen, wirklich die am besten geeignete Küchenform ist oder ob sich andere Formen eher anbieten; hier sollte eine fachliche Einbindung der Caterer (z. B. aktuelle Interessensgemeinschaft) erfolgen, um anbietergerecht aufzutreten;  Ortsnahe Einkaufsmöglichkeiten für Cateringfirmen und optimierte Abrechnungssysteme  Verwaltungsseitige Begleitung der Schulleitungen (wie z. B. vertragliche Regelung von Infrastrukturthemen im Verhältnis Stadt-Caterer für bestehende und hinzukommende gewerbliche Küchen an öffentlichen Schulen insbesondere Abgrenzung Tätigkeits- /Organisations-/Anzeigepflichten bei technischen und infrastrukturellen Aspekten; Beratungsfunktion hinsichtlich Ausschreibungsverfahren und Vertragswesen Catering an öffentlichen Schulen; Konzepterarbeitung, Prüfung von Subventionsprogrammen für Familien außerhalb BuT im Rahmen der städtischen Finanzierbarkeit; Durchsetzung und Monitoring qualitativer Aspekte der Mittagsverpflegung unter Nachhaltigkeitsaspekten; Ansprechpartner der Caterer für Schulverpflegung [Bindungskultur] etc.)  Zusammenarbeit mit anderen städtischen Dienststellen zum Thema, etwa Jugendamt, Marktamt etc., soweit es die Rahmenbedingungen zulassen Eine strukturierte Stärkung des Themas ist nur mit einer gesamtübergreifend angelegten Bearbeitung möglich, die künftig einzurichten wäre.

7 vgl. IN FORM, Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung: Akzeptanz von Schulverpflegung – eine aktive Handreichung)

Personalressourcen

Neben der SF4C – gänzlich drittmittelfinanzierte Projektleitung befristet bis 12/25 im Umfang von 0,5 VK und einer Verwaltungsstelle im Umfang von 0,05 VK (Gesamthaushalt) Vertragswesen Catering städtische Schulen sind derzeit keine Personalressourcen bei SchA für diese neuen Aufgaben vorhanden. Bereits jetzt zeigt sich aus Sicht des Referates für Schule und Sport eine deutliche zu niedrige Personalkapazität, um nur die Umrisse der Thematik und die damit verbundene verwaltungsseitige Begleitung der Schulen und Caterer durch SchA leisten zu können. Aufgrund der derzeitigen innerstädtischen Rahmenbedingungen (z. B. hoher Konsolidierungsdruck bei Personal- und Sachkosten, Beschaffung als Dienstleistungskonzession nur für städtische Schulen mit Caterer-Abrechnung; kein Qualitätsmonitoring) und im gleichzeitigen Hinblick auf die stufenweise Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ab 2026 kann Ref. IV im kommenden Schuljahr ein Konzept zur Umsetzung nachhaltigen Schulessens mit Aufzeigen entsprechend notwendiger zusätzlicher Ressourcen dem Stadtrat vorlegen. In die Ermittlung der erforderlichen Personalkapazitäten und Finanzmittel wird eine frühzeitige Einbindung von DiP und Stk erfolgen. Dann wird zu klären sein, welche der zahlreichen Herausforderungen von der Stadtverwaltung aktiv aufgegriffen werden. Die Bewältigung der Aufgaben selbst wird ein mehrjähriger Prozess sein.

SchB/002/2023

Beratung Datum Behandlung Ziel

Schulausschuss 21.07.2023 öffentlich Beschluss

Betreff: Fortführung der Bio-Zertifizierung sowie der Verwendung regionaler Lebensmittel an der

Beruflichen Schule Direktorat 3

Sachverhalt (kurz):

Biozertifizierung und Einsatz regionaler, saisonaler sowie nachhaltig produzierter Produkte sind wertvolle städtische Ziele, die die B3 - unser Kompetenzzentrum für Ernährung - erfolgreich umsetzt. Damit erreicht die Schule, dass diese Ziele zur nachhaltigen Entwicklung in der Berufsausbildung verankert sind, durch die zukünftigen Fachkräfte in die Gastronomiebetriebe getragen und dort multipliziert werden. Die B3 beantragte im Schulausschuss am 27.04.2018 eine Erhöhung des konsumtiven Budgets um 11.000 Euro, um damit die höheren Beschaffungskosten für Bioprodukte tragen zu können. Die Preise für Lebensmittel stiegen 2018 bis 2023 um etwa 32 Prozent. Sie können nur zu einem Teil auf die Schülerinnen und Schüler umgelegt werden. Um die Biozertifizierung und die Verwendung regionaler Lebensmittel an der B3 weiterhin sicherzustellen, sind schulseitige Sparmaßnahmen, eine Erhöhung der Materialgelder und die Anhebung des städtisch finanzierten Sockelbetrags von 105,00 Euro auf 135,00 Euro je Schülerin bzw. Schüler notwendig.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten 11.400 € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten 11.400 € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Mittel werden im Rahmen der Haushaltsplanung 2024 durch die Verwaltung eingebracht.

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Sicherstellung der bisherigen Standards kommt allen Schülerinnen und Schülern der B3 zugute.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stk

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss befürwortet die Fortführung der Bio-Zertifizierung und des Einsatzes regionaler Lebensmittel an der Berufsschule 3 sowie die Erhöhung des städtischen Sockelbetrags von 105 Euro auf 135 Euro je Schülerin bzw. Schüler und beauftragt die Verwaltung die entsprechenden Haushaltsmittel ab dem Jahr 2024 zur Haushaltsplanung anzumelden.

Fortführung der Bio-Zertifizierung sowie der Verwendung regionaler Lebensmittel an

der Beruflichen Schule Direktorat 3

hier: Sachverhalt

1. Bio-Zertifizierung und Fokus auf regionale Produkte an der Berufsschule 3

In den Anträgen der CSU-Stadtratsfraktion vom 05.02.2018 und den Stadtratsfraktionen Bündnis 90/die Grünen und SPD vom 01.02.2018 wird der Fokus der Stadt Nürnberg auf Regionalität und ökologischem Landbau beim Einkauf sowie als Bildungsziel bekräftigt.1 Die von den Fraktionen begrüßte Bio-Zertifizierung und die Umstellung auf regionale Lebensmittel werden seither an der Beruflichen Schule Direktorat 3 (B3) Schritt für Schritt erfolgreich umgesetzt. Aufgrund der massiven Preissteigerungen im Lebensmittelsegment kann eine Weiterverfolgung dieser Nachhaltigkeitsziele nur begleitet durch eine Erhöhung der hierfür zugrundeliegenden Budgets erfolgen.

Die B3 als das Kompetenzzentrum Ernährung ist für die Lebensmittel produzierenden Gewerke der Bäcker, der Konditoren, der Fleischer sowie für die Berufe der Gastronomie und Hotellerie bildungsverantwortlich und steht als Multiplikatorin für die Verwendung von Bioprodukten und Nachhaltigkeit durch Regionalität, Saisonalität und Fairness in Einkauf und in der Produktion. Die Biozertifizierung ist ein essentieller Baustein im Programm, die Nachhaltigkeitsziele in den Fokus der Ausbildung zu rücken. Zudem führt die Verarbeitung von Biorohstoffen und -produkten zu einer Verbesserung der Qualität der an der Schule produzierten Lebensmittel, die die Schülerinnen und Schüler in der Ausbildung direkt erleben können.

Bioqualität und Regionalität fördern die auf Nachhaltigkeit achtende Landwirtschaft, gewährleisten sauberes Saatgut, transparente Herkunft, geschmacksintensive Artenvielfalt und artgerechte Tierzucht (Haustierrassen). Das äußert sich in der Qualität der Produkte, die erstellt werden. Die Biozertifizierung fördert den Kontakt zum Produzenten, sie fördert die Rückkehr zu bzw. den Erhalt altbewährter Handwerkskunst und Kochtechnik mit entsprechend authentischen Ergebnissen.

2. Preisentwicklung im Lebensmittelsektor

Von den in allen Lebensbereichen spürbar gewordenen Kostensteigerungen der letzten Jahre ist der Lebensmittelsektor ganz besonders betroffen. Über zwei Jahre betrachtet ergibt sich von 2020 bis 2022 eine Preissteigerung von 16,9%.2 Bei den Preissteigerungen handelt es sich nicht lediglich um eine kurzfristige Entwicklung. So verzeichneten die saisonbereinigten Lebensmittelpreise im Zeitraum von Januar 2018, dem Jahr der Anträge der drei Fraktionen, bis Januar 2023 einen Anstieg von insgesamt 32 %.3

1 vgl. dazu Schulausschuss der Stadt Nürnberg am 27.04.2018, Tagesordnungspunkt 1 2 https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Preise/Verbraucherpreisindex/Tabellen/sonderauswertung-nahrungsmittel.html 3 Verbraucherpreisindex für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke - Statistisches Bundesamt (destatis.de) BV4.1

Abbildung 1

Quelle: Statistisches Bundesamt

Die Preissteigerungen im Jahr 2022 fielen in der Bio-Branche mit 7 % geringer aus als bei den konventionellen Nahrungsmitteln mit 12 %.5

Abbildung 2

Quelle: oekolandbau.de6

Die einzelnen Produktarten sind hiervon unterschiedlich stark betroffen. In Summe ergibt sich eine Verringerung des relativen Preisunterschieds zwischen nachhaltig und konventionell erzeugten Lebensmitteln im Vergleich zu den Vorjahren, allerdings auf einem deutlich höheren Niveau. Für die Stadt ergibt sich hieraus ein höherer Finanzbedarf für die Materialversorgung der B3.

4 Verbraucherpreisindex für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke - Statistisches Bundesamt (destatis.de) Abruf: 31.05.2023 5 vgl. Preise für Bio-Lebensmittel gestiegen (oekolandbau.de) 6 Preise für Bio-Lebensmittel gestiegen (oekolandbau.de) Abruf 31.05.2023

3. Budget-/Kostensituation

Seit 2018 wurde der Sockelbetrag für das Materialgeld je Schülerin bzw. Schüler nur einmal im Jahr 2020 um 5 % erhöht. Weitere Erhöhungen oder Inflationsausgleiche fanden nicht statt.

Entwicklung des konsumtiven Schulbudgets der B3

Planung/

Prognose

2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024

Schülerzahlen* 413 372 398 419 387 343 382 382

Bedarf pro Schüler 75 € 100 € 100 € 105 € 105 € 105 € 105 € 135 €

VPI 100,00 101,15 103,75 105,63 110,73 131,98 135,42 Schulausschuss Antrag Beschluss Schulausschuss Bemerkungen 27.04.2018 21.07.2023

*Schülerzahlen gerundet, Teilzeitschüler werden zu 1/3 gerechnet

Quelle: Eigene Darstellung SchB auf Basis von Daten des Statistischen Bundesamtes

Im Zeitraum von 2018 bis 2023 sind die Lebensmittelpreise um 32 % gestiegen, während das der B3 zur Verfügung gestellte Budget pro Schüler/-in im gleichen Zeitraum lediglich um 5 % erhöht wurde. Im Vorgriff auf einen zu erwartenden weiteren Anstieg der Verbraucherpreise im Jahr 2024 um prognostizierte 2,4 % soll deshalb der Bedarf pro Schüler/-in im konsumtiven Budget der B3 mit 135,00 Euro eingeplant werden.7

Vergleich des Schulbudgets der B3 je Schülerin bzw. Schüler und Verbraucherpreisindex Lebensmittel* 160 % 140 % 132 % 135 % 135 €

105 €

120 %

100 %

80 %

60 %

40 %

20 %

0 % 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024* VPI Budget pro Schüler

* zur besseren Vergleichbarkeit auf Basisjahr 2018 normiert

Quelle: Eigene Darstellung SchB

4. Maßnahmen der B3

Neben der Aufrechterhaltung der Bio-Zertifizierung im Berufsbereich Gastronomie ist seitens der B3 geplant, Bioprodukte auch in den Gewerken Bäckerei und Konditorei im Schuljahr 2023/24 einzuführen.

7 Laut der Gemeinschaftsdiagnose der führenden Wirtschaftsinstitute in Deutschland wird die Inflationsrate im Jahr 2023 rund 6 Prozent betragen. Die Wirtschaftsinstitute rechnen mit einem Preisauftrieb durch staatliche Entlastungsmaßnahmen und Lohnanpassungen. Für das Jahr 2024 wird mit einer niedrigeren Inflationsrate von 2,4 Prozent gerechnet; vgl. dazu Prognose der Inflationsrate bis 2024 | Statista, Stand 27.06.2023

Zur Finanzierung der Maßnahmen sind die folgenden Schritte erforderlich: 1. Erhöhung des Sockelbetrags des Budgets für Materialgelder um 30 € pro Schülerin bzw. Schüler (gesamt 11.400 €) 2. Erhöhung der Materialgelder der Schülerinnen und Schüler für das Schuljahr 2023/2024 durch die Schule: a. von 45 €8 auf 50 € (11 %) für Köche bzw. Köchinnen und Grundstufe Ernährung; b. für die Schülerinnen und Schüler in der Berufsvorbereitung wird versucht, die Steigerung geringer zu halten, um die Schülerinnen und Schüler, die keine Ausbildungsvergütung erhalten, finanziell nicht zu überfordern. 3. Konsequente Weiterverarbeitung von Resten im Sinne der Nachhaltigkeit z. B. Dörren, Vakuumieren, Herstellung von Brühen, Verarbeitung zu Trockenprodukten; 4. Konsequente Nutzung von Mengenrabatten zur Minimierung der Preise und Lieferkosten sowie Konsolidierung der Bestellungen der Gewerke Bäckerei, Gastronomie und Fleischerei; 5. Beziehungspflege mit Lieferanten und Partnern, die in der Vergangenheit und bis heute die B3 mit Sachspenden unterstützen; damit können Budgetentlastungen erreicht werden.

5. Fazit

Biozertifizierung und Einsatz regionaler, saisonaler sowie nachhaltig produzierter Produkte sind wertvolle städtische Ziele, die die B3 umsetzt und damit in die Berufsausbildung trägt und multipliziert. Die Preissteigerungen im Lebensmittelsektor der vergangenen Jahre können nur zu einem Teil auf die Schülerinnen und Schüler umgelegt werden. Um diese wichtigen Ziele auch in den kommenden Jahren weiterverfolgen zu können, sind schulseitige Sparmaßnahmen und eine Erhöhung des Sockelbetrags für die Materialgelder in Höhe von 30 € pro Schüler (ca. 11.400 €) notwendig.

8 Es wird zusätzlich Kopiergeld i. H. v. 5 € je Schüler bzw. Schülerin erhoben.

Berichtsvorlage IPSN/001/2023

Beratung Datum Behandlung Ziel

Schulausschuss 21.07.2023 öffentlich Bericht

Betreff: Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) an der Energie- und Umweltstation (EUW) des

Instituts für Pädagogik und Schulspycholgie Nürnberg (IPSN)

Sachverhalt (kurz):

Die Energie- und Umweltstation (EUW) am Institut für Pädagogik und Schulpsychologie Nürnberg ist im Jahr 2020 in die neuen Räume am Wöhrder See gezogen. Pandemiebedingt konnte die Arbeit erst im März 2022 in vollem Umfang aufgenommen werden. Die Angebote der EUW im Bereich Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) richten sich an Schulen, Horte und die Gesamtbevölkerung der Stadt Nürnberg.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ausweitung der Angebote in Klärung

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage IPSN/001/2023

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Noch nicht erfolgt, Gespräche sind in Planung.

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Berücksichtigung der Diversität in den Schulen ist ein Kernthema des IPSN und wird in den Angeboten stets berücksichtigt.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage IPSN/001/2023

Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) an der Energie- und Umweltstation

Nürnberg (EUW) des Instituts für Pädagogik und Schulpsychologie Nürnberg

(IPSN)

Hintergrund

Die Energie- und Umweltstation Nürnberg (EUW) wird vom Institut für Pädagogik und Schulpsychologie Nürnberg (IPSN) in Kooperation mit dem Umweltreferat der Stadt Nürnberg getragen und ist nach den Richtlinien des Freistaats Bayern als Umweltstation anerkannt. Im Februar 2020 hat die Umweltstation ihre Arbeit im Neubau am Wöhrder See aufgenommen. Die Bildungsarbeit der Energie- und Umweltstation orientiert sich am Leitbild des Nationalen Aktionsplans „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ (BNE) (Nationaler Aktionsplan - BNE-Portal Kampagne). Dieses vermittelt eine ganzheitliche Sichtweise auf die engen Verknüpfungen von ökologischen, ökonomischen, sozialen und kulturellen Entwicklungen auf lokaler bis globaler Ebene und regt zu konkretem Handeln an. Dabei widmet sich die Energie- und Umweltstation Nürnberg u.a. den Themen Biodiversität und Naturerfahrung, Klimawandel und Energiesparen, Wasser und Mobilität, Konsum und Lebensstile.

Informationen zu aktuellen Angeboten und Projekten: www.umweltstation.nuernberg.de und umweltstation_nuernberg

Bericht über das Jahr 2022

Das Jahr 2022 war in den ersten beiden Monaten noch durch die Corona-Pandemie geprägt, ab März 2022 jedoch konnte die Energie- und Umweltstation den regulären Betrieb aufnehmen. Grundsätzlich teilt sich das Angebot der EUW auf in:  Angebote für die Öffentlichkeit (Hausführungen, Vorträge und Exkursionen, Ferien und Familienprogramm, offene Hereinspaziert-Nachmittage)  Bildungsangebote für Lehrende, Lernende und Hortgruppen  BNE-Netzwerkarbeit

1. Angebote für die Öffentlichkeit

Führungen

Auch im Jahr 2022 wurden wieder Führungen zum Kennenlernen der Energie- und Umweltstation angeboten. Insgesamt wurden 16 Führungen für die Öffentlichkeit durchgeführt, zu denen Bürger und Bürgerinnen ohne Anmeldung kommen konnten. Des Weiteren gab es 20 Führungen für angemeldete Gruppen (Lehrerkollegien, Mitarbeitende von Einrichtungen der Stadt Nürnberg, internationale Besuchergruppen aus Partnerstädten, Seniorengruppen etc.).

Vorträge und Exkursionen (Auszug)

Mit den Vorträgen und Exkursionen möchte die EUW, teilweise gemeinsam mit Kooperationspartnern, vorrangig erwachsenes Publikum ansprechen und für BNE-Themen sensibilisieren:

 Online-Vortrag: Klimawandel und -anpassung in Nürnberg (Kooperationspartner: Umweltamt Nürnberg)  Vortrag: Tierische Untermieter – Wer wohnt da unter meinem Dach? (Kooperationspartner: Umweltamt Nürnberg)  Vortrag: Trinkwasserversorgung in Nürnberg (Kooperationspartner: N-ERGIE)  Vortrag: Was macht der Wanderfalke im Winter (Kooperationspartner: Regierung von Mittelfranken)

 Exkursion: Führung zur Reiher- und Kormorankolonie am Oberen Wöhrder See  Exkursion: Radwanderung zum Naturschutzgebiet Pegnitztal Ost (Kooperationspartner: Umweltamt Nürnberg)  Exkursion: Historischer Rundgang am Wöhrder See (Kooperationspartner: Geschichte für alle e. V.)

Ferien- und Familienprogramme (offenes Programm mit Anmeldung)

Vorrangig im Rahmen von Ferienprogrammen konnten sich Kinder und Jugendliche bzw. Familien aus ganz Nürnberg individuell zu Veranstaltungen, u.a. zu den Themen „Lachmöwenchallenge“, „Batik – Neues Leben für alte Klamotten“, „Werken für die Wildbiene“ und „Fledermäuse“ anmelden. Das Escape Game „Die letzte Chance” fand in Kooperation mit der Partnerstadt Nizza statt.

Hereinspaziert (offene Nachmittage mit Themenschwerpunkten)

Neu entwickelt wurden im Jahr 2022 die sog. „Hereinspaziert-Nachmittage“. Zu diesen offenen Nachmittagen können Interessierte ohne Anmeldung einfach vorbeikommen und so niederschwellig die Energie- und Umweltstation kennenlernen. Da sich am Wöhrder See viele Spaziergängerinnen und Spaziergänger, Besucherinnen und Besucher des Badestrands oder Familien am Spielplatz aufhalten, hat dieses Angebot vorrangig das Laufpublikum im Fokus. An den offenen Nachmittagen gibt es jeweils einen Themenschwerpunkt, zu dem Mitmach-Stationen u. a. zu folgenden Themen angeboten werden:  Faszination Bienen  Pflanzen im Frühjahr  Upcycling  Kleine Wassertiere entdecken  Faszination Schwalben und Mauersegler  Wasservögel beobachten  Trinkwasser – kostbares Gut  Ökosystem Wöhrder See

Sommerfest – Drachenboot-Taufe

Die Energie- und Umweltstation besitzt ein Drachenboot, mit dem Schulklassen, Hortgruppen sowie Pädagoginnen und Pädagogen Gewässerproben entnehmen, den See aus einer anderen Perspektive wahrnehmen und den Teamgeist stärken können. Zusammen mit dem Konfuzius-Institut Nürnberg, dem Bayerischen Wasserwirtschaftsamt und der Umweltstation am Rothsee wurde das Boot im Juli 2022 mit einem Drachentanz, chinesischer Musik und anschließenden Drachenbootfahrten getauft.

2. Bildungsangebote für Lehrende, Lernende und Hortgruppen

Programme für Schulklassen

Im Frühling, Sommer und Herbst 2022 besuchten fast täglich Schulklassen die EUW. Die Programme dauern inklusive Pause drei Stunden, so dass ausreichend Zeit für Experimente, Erkundungen sowie zum Ausprobieren und Diskutieren ist.

Angebote für 1. und 2. Klassen:  All-Tag-Luft!  Eiskalt!  Was krabbelt in Wiesen und Hecken?  Abfall - Nein danke!

Angebote für 3. und 4. Klassen:  Was(s)erleben! Tiere im Gewässer  Alarm, es wird warm!  Alte Riesen! Bäume in der Stadt  Augen auf! Wasservögel am Wöhrder See

Angebote für 5. bis 6. Klassen:  Sonnige Zukunft – Die Sonne als Energiequelle  Kleine Wassertiere ganz groß  Der Wald in deiner Schultasche  Wunderwelt Pflanzen!

Angebote für 7. bis 10. Klassen:  Plastik überall: Ein Filmprojekt  Ökosystem Gewässer: Mit dem Drachenboot unterwegs auf dem Wöhrder See  Ökosystem Gewässer: Einfluss des Menschen hier und anderswo  Klimawandel und Klimaanpassung in der Stadt

Angebote für 11. bis 13. Klassen:  Dein ökologischer Fußabdruck – und die 17 Nachhaltigkeitsziele  Dein ökologischer Fußabdruck – ein Filmprojekt  Auf den Spuren von Mikroplastik am Wöhrder See

Neben den oben genannten Angeboten hat die Energie- und Umweltstation 2022 mit der Scharrer-Mittelschule und der Bertolt-Brecht-Schule zwei Nürnberger Schulen mit „SDG-Kickoff-Tagen“ bei der Einführung des „SDG-Days“ unterstützt.

Außerdem bietet die EUW Schulen im Rahmen von P- und W-Seminaren Unterstützung sowie Beratung für Lehrkräfte und Schülergruppen rund um das Thema BNE an.

Programm KEiM

Von der EUW wird gemeinsam mit dem Kommunalen Energiemanagement das Programm KEiM betreut. Ziel des Programms ist der Klimaschutz an den Schulen und Kosteneinsparungen für die Stadt Nürnberg im Rahmen der Energie- und Wasserversorgung. Hierzu finden regelmäßig Arbeitskreise mit den KEiM-Beauftragten statt.

Fortbildungen für Lehrkräfte und Multiplikatoren

Es wurden insgesamt elf Fortbildungen durchgeführt. Drei geplante Fortbildungen mussten aufgrund der Coronalage Anfang des Jahres bzw. mangels Teilnehmenden abgesagt werden. Folgende Fortbildungen wurden durchgeführt:

 Der Wald in deiner Schultasche  Draußen Lernen und Natur-Apps (SchiLF)  Nachhaltigkeit in Kita und Hort  Fortbildung für NEST-Elternlotsen (2x)  Faszination Bienen  Grünlandexkursion  Geowindow - Stoffkreisläufe sichtbar machen (Kooperationspartner: N-ERGIE)  Neue Lehrkräfte der Stadt Nürnberg (3x)

Programme für Horte und Gruppen

In den Ferien besuchen zahlreiche Hortgruppen die Energie- und Umweltstation. Die Programme dauern im Schnitt zwei Stunden. Die Gruppen verbinden den Besuch der EUW meist mit einem Besuch des Wasserspielplatzes. Themenschwerpunkte sind dabei je nach Jahreszeit kleine Wassertiere, Wasservögel oder das Thema Energie- und Klimaschutz.

3. BNE-Netzwerkarbeit

Die Energie- und Umweltstation engagiert sich in verschiedenen Netzwerken, um die Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) weiter voranzubringen und die dafür notwendigen strukturellen Veränderungen zu unterstützen sowie den Austausch der Akteure zu intensivieren. In folgenden Netzwerken ist die EUW aktiv:

Arbeitsgemeinschaft Natur und Umweltbildung (ANU) Die ANU ist der bundesweite Dachverband der Umweltbildung. Im Rahmen der ANU-Bayern leitet die EUW die Fachgruppe Schule und Nachhaltigkeit (in Kooperation mit dem Kindermuseum Nürnberg). Außerdem betreut bzw. erstellt die EUW den Newsletter der ANU Bayern. In der Fachgruppe Umweltstation ist die EUW aktives Mitglied. Darüber hinaus vertritt die EUW die ANU im „Kernteam umweltbildung.bayern“ des Bayerischen Umweltministeriums.

Trainers Training BNE in Nürnberg, Fürth, Erlangen und Schwabach Die EUW hat gemeinsam mit den BNE-Beauftragten von Erlangen, Fürth und Schwabach sowie den Families for Future Fürth das Trainers Training BNE ins Leben gerufen. Hierbei werden die Akteure der Städte zu niedrigschwelligen Online-Treffen eingeladen und tauschen sich über BNE/Best Practice bzw. aktuelle Themen aus.

Runder Tisch Umweltbildung in Mittelfranken Zweimal jährlich finden Runde Tische Umweltbildung in allen Regierungsbezirken Bayerns statt. 2022 wurde ein Runder Tisch Umweltbildung Mittelfranken in der EUW ausgerichtet. Der Runde Tisch Umweltbildung wird vom Bayerischen Umweltministerium gefördert.

Netzwerk Bildung Klima-plus-56 Im bundesweiten Netzwerk Bildung Klima-plus-56 ist die Energie- und Umweltstation Mitglied und tauscht sich regelmäßig mit anderen Akteuren zum Klimaschutz aus.

RCE – Regionales Kompetenzzentrum für Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) Das IPSN ist seit 2008 von der United Nations University als RCE zertifiziert und vernetzt lokale, nationale und internationale Partner im Bereich BNE. Im September 2022 fand eine zweitätige Nachhaltigkeitskonferenz mit Mitgliedern aus der Region und aus ganz Deutschland statt.

4. Resonanz und Öffentlichkeitsarbeit

Teilnehmerstatistik

Anzahl Veranstaltungen Teilnehmende
Führungen 36 290
Vorträge und Exkursionen 7 165
Familien- und Ferienprogramm 20 223
Hereinspaziert-Nachmittage 26 817
Schulklassen 105 2.354
Fortbildungen 11 146
Horte und andere Gruppen 37 587
BNE-Netzwerktreffen 4 94
Gesamt 246 4.676

Öffentlichkeitsarbeit – Homepage – Instagram – Print

 Alle Angebote und allgemeine Informationen werden auf der Homepage (www.umweltstation.nuernberg.de), auf Instagram und Postkarten beworben.  Die Angebote für die Öffentlichkeit erscheinen auch in der Veranstaltungsdatenbank der Städte Nürnberg/Fürth/Erlangen und sind über die App Zoom:in abrufbar. Außerdem werden für die offenen Angebote jeweils Zweimonatsflyer erstellt, die in der EUW ausliegen und über einen Verteiler verschickt werden. Ein Aufsteller vor der Tür informiert über das Monatsprogramm und eine Tafel am Tor der EUW jeweils über tagesaktuelle Veranstaltungen.  Fortbildungen und Schulklassenangebote werden per E-Mail an die Schulen verschickt, Fortbildungen auf der Homepage des IPSN und auch in FIBS beworben.

Aktueller Bedarf

Die EUW hat derzeit in Summe zwei Vollzeitstellen (aufgeteilt auf vier Mitarbeitende mit 29, 20, 20 und 10 Stunden) und eine Person, die ein Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) absolviert. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind neben der Konzeption und Durchführung des Programms auch für die Öffentlichkeitsarbeit und die Hausorganisation verantwortlich.

Die Energie- und Umweltstation hat sich in den ersten drei Jahren ihres Bestehens gut etabliert; mit Ende der Corona-Pandemie übersteigt die Nachfrage jedoch die Personalressourcen. Insbesondere bei den Schulklassenangeboten und den Angeboten für Horte entstehen Wartezeiten bzw. müssen aktuell Absagen erteilt werden. Zudem kann das Angebot für die Bevölkerung in Nürnberg nicht wie ursprünglich geplant erweitert werden. Auch die bei der Planung vorgesehene Öffnung an Wochenenden und ein Programm in den Schulferien ist nur teilweise umsetzbar.

Der geplante weitere Programmausbau ist nur möglich, wenn Personal in ausreichendem Umfang vorhanden ist und dafür die Personalressourcen an der EUW aufgebaut werden.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Schulausschuss 21.07.2023 öffentlich Beschluss

Betreff:

Weiterführung von Brückenklassen an den städtischen allgemeinbildenden Schulen

Sachverhalt (kurz):

Die Verwaltung berichtet zur aktuellen Lage der aus der Ukraine geflüchteten Schülerinnen und Schüler in Nürnberg, insbesondere in sog. Brückenklassen. Aufgrund dessen wird ein Bedarf an der Fortführung von bis zu fünf Brückenklassen an städtischen allgemeinbildenden Schulen gesehen

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 171.651 € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv 171.651 € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Deckung der zusätzlichen Personalkosten im Rahmen des bestehenden Stellenplans (siehe 2a)

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Weiterführung von Brückenklassen an städtischen allgemeinbildenden Schulen unterstützt die aus der Ukraine geflohenen Schülerinnen und Schüler auf ihrem weiteren Bildungsweg und ihrer Integra

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stk

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss nimmt den Bericht über die Situation der aus der Ukraine geflüchteten Schülerinnen und Schüler zustimmend zur Kenntnis und bestätigt die Notwendigkeit der Fortführung von bis zu fünf Brückenklassen im städtischen System zur Unterstützung der Beschulung der betroffenen Kinder und Jugendlichen in Nürnberg. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Bedarf bis zu fünf Brückenklassen mit Standort an städtischen Schulen einzurichten und entsprechend der Vorlage das Personal bereitzustellen.

Weiterführung von Brückenklassen an den städtischen allgemeinbildenden

Schulen

Sachverhalt

Aktueller Stand

Seit der Einrichtung der Beratungs- und Anmeldestellen Mitte März 2022 wurden etwa 1.500 aus der Ukraine geflohene Kinder und Jugendliche ihrem Alter entsprechend an verschiedenen Nürnberger Schulen - entweder in Grundschulen oder sogenannten Brückenklassen aufgenommen. Im Schuljahr 2022/23 stagnierten die Zahlen, da neben neuen geflohenen Kindern aus der Ukraine auch wieder Jugendliche in ihr Heimatland zurückkehrten. Die Brückenklassen weisen jeweils eine Klassenstärke von bis zu 20 Schülerinnen und Schülern auf, unterschritten wird diese Zahl nur in einigen wenigen Klassen. Der Fokus liegt dabei auf dem Erlernen der deutschen Sprache1 und ist mit zehn Wochenstunden verpflichtend angesetzt, daneben sind fünf Stunden Mathe- sowie vier Stunden Englischunterricht zu erteilen. Neben diesen 19 Pflichtstunden werden noch zusätzlich zwischen zwei bis vier Schulstunden Wahlfächer erteilt (meist Sport, Musik und/oder Kunst). Die geflüchteten ukrainischen Schülerinnen und Schüler kommen zumeist nachmittags ihrem ukrainischen Fernunterricht nach, der auch digitale Leistungsnachweise sowie Abschlüsse und ggf. einen besseren Wiedereinstieg in die Heimatschule beinhalten kann. Aufgrund der vielen Aufgaben um den ukrainischen Fernunterricht, der anfänglichen Schwierigkeiten des Zurechtfindens im deutschen Schulsystem und der nicht immer befriedigenden Mitarbeit im Unterricht sind die Deutschkenntnisse der geflüchteten ukrainischen Schülerinnen und Schüler häufig noch zu gering, als dass eine Übernahme in ein Regelschulverhältnis aus pädagogischer Sicht sinnvoll ist. Hier sei nur darauf verwiesen, dass der Erwerb des Deutschen als Fach- und Bildungssprache in der Regel fünf bis sieben Jahre beträgt und somit nach einem Jahr in einer Brückenklasse bei weitem noch nicht erreicht sein kann.2 Im Januar 2023 wurden seitens des Kultusministeriums den Lehrkräften der Brückenklassen Beurteilungsbögen zum allgemeinen Lern- und Arbeitsverhalten, zur Einschätzung des Lernfortschritts im Fach Deutsch sowie den Fächern Englisch und Mathematik gereicht, die als Grundlage für die Schullaufbahnempfehlungen im Mai 2023 dienten. Im März ging den Schulen das neue Rahmenkonzept „Schulische Integration und Förderung der geflohenen Kinder und Jugendlichen aus der Ukraine im Schuljahr 2023/24"3 zu, das finale Anhaltspunkte zum weiteren Vorgehen bietet. Schulen waren dabei gehalten, in einer Klassenkonferenz darüber zu befinden, ob ein Schüler bzw. eine Schülerin der Brückenklasse in eine Regelklasse (mit oder ohne) Gastschulstatus übertreten kann oder aufgrund großer Defizite in der deutschen Sprache ein weiteres Jahr in der Brückenklasse verbleibt oder aufgrund des Alters (16 Jahre oder älter) in eine Klasse der Berufsintegration (z. B. in Nürnberg an der B5) wechseln könnte. Hinreichende

1Da der Fokus auf dem Spracherwerb liegt, sollte die Klassengröße nicht weiter geöffnet werden, da ansonsten die aktive Arbeit des Einzelnen mit der neuen Sprache geringer wird. 2 Vgl. Rahmenkonzept „Schulische Integration und Förderung der geflohenen Kinder und Jugendlichen aus der Ukraine im Schuljahr 2023/24“S. 17 (abrufbar unter https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/7659/rahmenkonzept-gefluechtete-kinder-und-jugendlicheaus-der-ukraine-im-bayerischen-schulsystem.html, zuletzt aufgerufen am 20.06.2023) 3 ebd.

Informationen in ukrainischer Muttersprache ergingen hierzu u. a. in einer digitalen Infoveranstaltung der B5 Ende März 2023. Brückenklassen werden an staatlichen weiterführenden Schularten weiterhin betrieben, d. h. an den Mittel-, Real- und Wirtschaftsschulen sowie den Gymnasien. Dabei ist die Einrichtung bzw. Fortführung einer Brückenklasse unabhängig von der Schulart zu sehen, sondern nur hinsichtlich des Standortes zu betrachten. Die Verteilung der Standorte der Brückenklassen soll lt. StMUK nach einem Schlüssel MS: RS/WS: G wie 40:30:30 geschehen.

Zur Umsetzung des Konzepts bzw. innovativer Lösungen für die Durchführung befindet sich eine Steuergruppe, bestehend aus den Leitungen der verschiedenen Schulämter und der Dienststellen der Ministerialbeauftragten im kontinuierlichen Austausch. Hierzu werden immer noch regelmäßig Erkenntnisse aus Unterrichtserfahrungen zu Materialien etc. in regem Austausch diskutiert und Maßnahmen zur Lösung von Herausforderungen gefunden.

Brückenklassen an den allgemeinbildenden städtischen Schulen im Schuljahr 2023/24

Im Stadtgebiet sind im laufenden Schuljahr 40 Brückenklassen eingerichtet, 21 an Mittelschulen, 10 an Gymnasien sowie 9 an Real- wie Wirtschaftsschulen. Unter kommunalem Gesichtspunkt waren zur notwendigen Unterstützung des Systems fünf Brückenklassen einzurichten. Zwei Brückenklassen waren an der Bertolt-Brecht-Realschule, zwei am Sigena-Gymnasium sowie eine Brückenklasse an der Veit-Stoß-Realschule untergebracht. (siehe Beschluss des Schulausschusses v. 22.07.2022)

Die Zahl der im kommenden Schuljahr verbleibenden Schülerinnen und Schüler in Brückenklassen, nach Auswertung der obengenannten möglichen Beschulungswege, ist nach wie vor so hoch, dass aus Sicht der Steuergruppe und auf Bitte der Ministerialbeauftragten die städtischen Brückenklassen erhalten bleiben sollten.

Hier sei angemerkt, dass die von staatlicher Seite eingerichteten Brückenklassen vorrangig zu füllen sind; des Weiteren ist die politische Situation in der Ukraine nur schwer einzuschätzen, erneute Flüchtlingsströme z. B. im Falle dramatischer Entwicklungen könnten das Einrichten neuer Brückenklassen wieder erforderlich machen.

Das Amt für Allgemeinbildende Schulen plant aufgrund der aktuellen Erhebungen mit Abstimmung in der Steuergruppe in seinen kommunalen Schulen im kommenden Schuljahr 2023/24 wieder maximal fünf Brückenklassen fortzuführen, zunächst eine Brückenklasse mit je 20 Schülerinnen und Schüler in der Bertolt-Brecht-Realschule sowie eine Brückenklasse an der Veit-Stoß-Realschule.

Insbesondere ist die Notwendigkeit zur Bereitstellung von Brückenklassen für ältere Schülerinnen und Schüler massiv gestiegen, so dass eine der bisherigen fünf Brückenklassen an das Hermann-Kesten-Kolleg (HKK) verschoben werden soll.

Etwaige Aussagen über mögliche (weitere) Flüchtlingsströme in der Zukunft sind aufgrund der ungewissen politischen Situation in der Ukraine ungewiss und somit ist final auch nicht absehbar, ob eventuell weitere Brückenklassen vonnöten sein werden. Tritt dieser Fall ein, kann an den beiden Standorten jeweils eine zweite Brückenklasse eingerichtet. Darüber hinaus wird in den kommunalen Schulen ein Lehrwerk für das Fach Deutsch angeschafft, das aus Spendengeldern finanziert werden kann.

Kosten der max. fünf Brückenklassen an allg. städtischen Schulen im Schuljahr 2023/24

Die Beschulung von Schülerinnen und Schülern wird nicht mehr wie in diesem laufenden Schuljahr nach Klassenkosten berechnet, sondern nach den Sätzen einer Beschulung in einer Regelklasse, was Auswirkungen auf die Höhe der Kosten pro eingerichteten Brückenklasse hat. Im Anhang des aktuellen Rahmenkonzepts ist hierzu zu lesen:

„5.3 Schulfinanzierung (kommunale Schulen und private Ersatzschulen) Unabhängig von der besuchten Unterrichtsform (Regelklassen, besondere Klassen oder Unterrichts-gruppen, Brückenklassen) gilt die reguläre Finanzierung nach den Regelungen im Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz einschließlich der maßgeblichen Stichtage.“ 4

Pro eingerichteter Brückenklasse an den allgemeinbildenden Schulen würde damit ein Gesamteigenanteil der Stadt Nürnberg in einem Zeitraum von einem Schuljahr in Höhe von 171.651 Euro (anstatt 135.499,42 Euro, siehe Schulausschuss v. 22.07.2022) verbleiben.

Kostenberechnung Brückenklassen

2023/24

5 Klassen ca. je 20 SuS SuS wird ins Budget der RS übernommen; im SJ 22/23 entspricht es ca. 120 LWS

Anzahl Lehrkräfte RS mit UPZ 24 5 VZ-Kräfte Kosten laut Durchschnittspersonalkosten 88.026 € 440.130 € LPZ 61% 268.479 € geschätzte Kosten für Stadt Nürnberg 171.651 €

Die zusätzlich notwendigen Personalkosten können nach derzeitigem Stand über den Stellenplan abgedeckt werden.

4 https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/7659/rahmenkonzept-gefluechtete-kinder-undjugendliche-aus-der-ukraine-im-bayerischen-schulsystem.html, zuletzt aufgerufen am 20.06.2023)

Berichtsvorlage SchB/001/2023

Beratung Datum Behandlung Ziel

Schulausschuss 21.07.2023 öffentlich Bericht

Betreff:

Berufsintegrationsklassen - Rahmenbedingungen und weiteres Vorgehen im nächsten

Schuljahr 2023/24; hier: Antrag der SPD Stadtratsfraktion vom 05.04.2023

Sachverhalt (kurz):

Die Berufsschulen der Stadt Nürnberg bieten berufsschulpflichtigen Jugendlichen ausdifferenzierte Klassenformen in der Berufsvorbereitung und Berufsintegration, sowohl vollschulische als auch kooperative. Der rechtliche Rahmen ist dabei bayernweit vorgegeben. Im Schuljahr 2022/23 wurden an den beruflichen Schulen Klassen für geflohene ukrainische Jugendliche unter Berücksichtigung der Möglichkeiten einer staatlichen Finanzierung eingerichtet. Für das Schuljahr 2023/24 ist die Klassenplanung weit fortgeschritten. Diese ist im Sachverhalt (Stand 01.06.2023) dargestellt. Bis zum Oktober des Jahres werden sich voraussichtlich Änderungen ergeben. BVJ- und BIK-Klassen, die zum Schuljahresbeginn 2023/24 vorgesehen sind, wurden vom StMUK genehmigt, unterjährige Klassen bislang nicht. Die beruflichen Schulen werden auch im nächsten Schuljahr vollschulische wie auch kooperative Klassen bilden. Die erste Ausschreibung ist erfolgt. Der Verbleib der Schülerinnen und Schüler nach dem Besuch von Berufsintegrationsklassen wird erfasst. Jugendliche im BVJ und BIK werden insbesondere im Lernbereich „Berufliche Handlungsfähigkeit“ und durch betriebliche Praktika an Ausbildungsberufe herangeführt. Die Lehrkräfte sind in BVJ- und BIK-Klassen stark gefordert. IPSN, SchB wie auch staatliche Bildungsinstitutionen bieten Unterstützung durch Fortbildungen und begleitende Angebote für die Kol-leginnen und Kollegen. Ein Ziel dabei ist die Stärkung der Lehrkräfte-Teams und die pädagogische wie auch planerische und organisatorische Weiterentwicklung der Berufsvorbereitung und –integration an den Berufsschulen.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Für berufsschulpflichtige Jugendliche mit Flucht- bzw. Migrationshintergrund gibt es unterschiedliche Klassenformen, welche die Integration, auch in den Arbeitsmarkt, unterstützen.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

IPSN

Berufsintegrationsklassen – Rahmenbedingungen und weiteres Vorgehen im nächsten

Schuljahr 2023/24

Sachverhalt

hier: Antrag „Berufsintegrationsklassen – Rahmenbedingungen und weiteres Vorgehen im nächsten Schuljahr2023/24“ der SPD-Stadtratsfraktion vom 05.04.2023

Anmerkung: Anlagen und Tabellen wurden zur besseren Lesbarkeit in den Sachverhalt integriert.

1. Klassen der Berufsvorbereitung und Berufsintegration

1.1 Einrichtung von Klassen in der Berufsvorbereitung und Berufsintegration an den beruflichen

Schulen der Stadt Nürnberg im Schuljahr 2022/23

Klassen der Berufsvorbereitung und Berufsintegration werden i. d. R. im Februar/März vor Beginn des jeweiligen Schuljahres bei der Regierung von Mittelfranken beantragt.1 Diese frühzeitige Beantragung ist notwendig, da die Ausschreibung kooperativer Klassen, die Vergabe und Abwicklung des kooperativen Unterrichtsanteils bei kommunalen Berufsschulen durch den Sachaufwandsträger erfolgt.2 Im Februar 2022 wurden insgesamt  20 Klassen der Berufsintegration (davon vier kooperative),  zwei IVK-WS-Klassen sowie  20 Berufsvorbereitungsklassen (davon sieben kooperative, inklusive einer Neustart-Klasse) beantragt.

Situation im Frühjahr/Sommer 2022: Im Juli 2022 informierte das StMUK über Klassenformen für geflüchtete ukrainische berufsschulpflichtige Jugendliche an den Berufsschulen.3 Gleichzeitig wurden die Schulleitungen sowie die kommunalen Schulträger angehalten, in Klassen der Berufsintegration bis zu 25 Schülerinnen und Schülern aufzunehmen.

SchB beantragte für geflohene ukrainische Schülerinnen und Schüler bis Oktober 2022 zusätzlich folgende Klassen bei der Schulaufsicht:

SchB-Antrag vom 24.05.2022: Eine zusätzliche Klasse für ukrainische Schülerinnen und Schüler

Dir. Anz. Kl. Klassenart Integrationsvorklasse Wirtschafts- schule
B12 3 Integrationsvorklasse – schulisch (IVK-WS)

SchB-Antrag vom 22.07.2022: Zusätzliche Klassen für ukrainische Schülerinnen und Schüler gem.

KMS vom 18.07.2022

Dir. Anz. Kl. Städtische Berufsschulen
B3 1 Brückenklasse 10
B5 2 DK-BS-Klassen kooperativ (ab Schuljahresbeginn bzw. ab 01.10.2022)
B6 1 Berufsintegrationsklasse – schulisch (BIK/s)
B7 1 Berufsintegrationsklasse – schulisch (BIK/s)
B7 1 DK-BS-Klasse kooperativ (ab Schuljahresbeginn)
B9 1 DK-BS-Klasse kooperativ (ab Schuljahresbeginn)

SchB-Änderungsantrag vom 05.10.2022

Dir. Anz. Kl. Städtische Berufsschulen
B3 1 Brückenklasse 10 Genehmigt durch RMF am 01.08.2022
B5 2 DK-BS-Klassen kooperativ (ab Schuljahresbeginn bzw. ab 01.10.2022) Genehmigt durch RMF am 01.08.2022; Ände- rungsantrag: 1 DK-BS-Klasse ab November 2022 an B5 (anstatt ab 01.10.2022)
B5 1 BIK/V-s Neuantrag – Aufstockung von 10 auf 11 Klas- sen

1 vgl. § 6 (5) 2 BSO: Die Bildung von Klassen des Berufsvorbereitungsjahres bedarf der Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde. 2 vgl. KMS VI.1-BS9400.10-1/66/33 vom 08.03.2022, S. 24 3 vgl. KMS SF-BS4400.10/257/1 vom 18.07.2022

B6 1 Berufsintegrationsklasse – schulisch (BIK/s) Genehmigt durch RMF am 01.08.2022
B7 1 Berufsintegrationsklasse – schulisch (BIK/s) Genehmigt durch RMF am 01.08.2022
B7 1 DK-BS-Klasse kooperativ (ab Schuljahresbeginn) Genehmigt durch RMF am 01.08.2022
B9 1 DK-BS-Klasse kooperativ (ab Schuljahresbeginn) Genehmigt durch RMF am 01.08.2022; Ände- rungsantrag: stattdessen 1 DK-BS-Klasse ab Halbjahr 22/23 an B5
Dir. Anz. Kl. Staatliche Wirtschafts- schule
B12 2 Brückenklassen 5 – 9 Steuerungsgruppe gemeldet und erfasst

Die Entwicklung der Klassen- und Schülerzahlen in den Berufsintegrationsklassen während des Schuljahres 2022/23 ist im Folgenden unter 2.4.1 dargestellt. Hierzu sei allgemein angemerkt, dass ab Sommer 2022 die Zahl geflüchteter ukrainischer berufsschulpflichtiger Jugendlicher relativ konstant blieb, aber die Neuanmeldungen von Berufsschulpflichtigen aus verschiedenen Ländern anstiegen. In Folge nahm die Anzahl der Schülerinnen und Schüler insbesondere in den BIK/V-Klassen der B5 kontinuierlich zu, obwohl während des Schuljahres nach den Weihnachtsferien eine Klasse, Ende Februar eine Klasse und Anfang Mai zwei weitere DK- BS-Klassen eingerichtet wurden. Während durch die Änderungsanträge im Mai und Juli 2022 speziell Bildungswege für geflüchtete ukrainische Jugendliche ausgestaltet wurden, trugen die Änderungsanträge ab Oktober 2022 der dynamischen Gesamtsituation an Zuzügen Berufsschulpflichtiger aus dem Ausland Rechnung.

1.2 Schulrechtlicher Rahmen für Klassen des Berufsvorbereitungsjahres (Unterricht, Lehrkräfteein-

satz und Lerninhalte)

Der Rahmen für den Unterricht, die Unterrichtsstunden, Klassenteilungsbudgets sowie die Lerninhalte für Berufsvorbereitungs- und Berufsintegrationsklassen und Sonderformen in Bayern werden jährlich durch Kultusministerielle Scheiben (KMS) veröffentlicht4 und sind für die städtischen Berufsschulen bindend. Die Bemessungsgrundlage des Lehrpersonalzuschusses für berufliche Schulen ist der im Rahmen der Stundentafeln vorgesehene Unterricht auf der Basis der Schülerzahlen am Stichtag der amtlichen Schuldaten (20.10. des Jahres). Im schulischen BVJ umfasst der Unterricht z. B. 33 Wochenstunden; pro Klasse stehen max. 38 (bezuschussbare) Lehrerwochenstunden zur Verfügung (inklusive Praktikumsbetreuung). Zusätzlicher Unterricht in Berufsvorbereitungs- und Berufsintegrationsklassen, die nach dem 20.10. eröffnet werden, wird somit nicht staatlich bezuschusst. Dennoch sind unterjährig startende Klassenformen als schulrechtlich notwendige Handlungsoption zur Reaktion auf erhebliche quantitative Veränderungen durch das StMUK festgelegt: Werden BV-Flexi (Zielgruppe sind in Deutschland aufgewachsene Berufsschulpflichtige) oder DK-BS-Klassen (Zielgruppe sind Berufsschulpflichtige ohne Deutschkenntnisse) von der Schulaufsicht genehmigt, dann werden zwar keine zusätzlichen Lehrpersonalzuschüsse gewährt, jedoch kann für den erheblich höheren außerschulischen Teil des Unterrichts dieser Klassen staatliche Förderung mit voller Kostendeckung beantragt werden. Der minimale und maximale Einsatz schulischer Unterrichtsstunden ist in den einschlägigen KMS festgelegt. Für DK-BS-Klassen und BV-Flexi-Klassen stehen z. B. 30 Jahreswochenstunden zur Verfügung. Organisatorische Spielräume entstehen in diesen Klassenformen durch die außerordentlich flexibel gestaltete Aufgabenverteilung zwischen Berufsschule und einem externen Bildungsträger. Dieser bringt mind. 15 und höchstens 28 Jahreswochenstunden ein. Die verbleibenden zwei bis 15 Schulstunden pro Woche sind von der Schule zu übernehmen. Im Rahmen der näheren Bestimmungen des StMUK entscheiden die Berufsschulen in ihrem pädagogischen Ermessen nicht nur über die Unterrichtsaufteilung zwischen Kooperationspartner und Schule, sondern auch nach personellen, sachlichen und organisatorischen Gegebenheiten bildungsgangsübergreifend über die Teilung von Klassen in Gruppen bzw. Teamteaching. Schöpft eine Berufsschule Teilungsbudgets in Fachklassen der dualen Berufsausbildung z. B. nicht aus und stehen ausreichend Lehrkräfte zur Verfügung, dann können zusätzliche Teilungen in der Berufsvorbereitung bzw. -integration eingeplant werden. In der Praxis werden Spielräume zur Umverteilung von Unterrichtseinheiten zwischen dualen Berufsbereichen sowie BVJ- und BIK eher kurzfristig im Herbst abschätzbar.

Für Klassen der Berufsvorbereitung und Berufsintegration in Bayern gilt ein gemeinsamer Lehrplan. Er um-

fasst sieben Lernbereiche mit Basis- und Wahlmodulen. Der Lehrplan bietet den Lehrkräften in den verschie-

denen Klassenformen didaktische und methodische Gestaltungsspielräume, um den Unterricht passgenau auf

4 vgl. dazu KMS VI.1-BS9400.10-1/66/33 vom 08.03.2022 (für das Schuljahr 2022/23) sowie KMS VI.1-BS9400.10- 1/66/40 vom 07.03.2023 für das Schuljahr 2023/24.

die Schülerinnen und Schüler der Klasse hin auszurichten.5 Er setzt bei den Schülerinnen und Schülern Interesse für Schule und Unterricht sowie eine Bereitschaft zu regelmäßigem Schulbesuch voraus.

1.3 Klassenformen in der Berufsvorbereitung und Berufsintegration an den beruflichen Schulen in

Nürnberg

1.3.1 Vollschulische und kooperative Klassen

Das Berufsvorbereitungsjahr stellt das Regelangebot für Schülerinnen und Schüler dar, die keinen Ausbildungsplatz gefunden haben und noch schulpflichtig sind. An kommunalen Schulen können sowohl vollschulische als auch kooperative Klassen eingerichtet werden. Die Wahl der Klassenformen richtet sich nach den Bedarfen der Jugendlichen, den zur Verfügung stehenden Lehrkräfte-Teams an der Schule sowie nach dem pädagogischen Konzept der Schule. Über alle Berufsschulen hinweg sollen für die Jugendlichen vielfältige und möglichst passende Angebote vorgehalten werden.

Vollschulische Klassen werden ausschließlich von Lehrkräften der Berufsschulen unterrichtet, während in ko-

operativen Klassen teils Lehrkräfte der Berufsschulen und teils Personal eines außerschulischen Kooperati-

onspartners eingesetzt sind. Bei einem Großteil der kooperativen Klassen der Nürnberger Berufsschulen fin-

det der Unterricht des Kooperationspartners in dessen Räumlichkeiten statt, sodass die Jugendlichen den

Unterricht an zwei Schulstandorten besuchen.

Bei kooperativen Klassen ist neben fachlichem und allgemeinbildendem Unterricht die sozialpädagogische

Betreuung integraler Bestandteil. Eine bzw. ein vom Kooperationspartner angestellte Sozialpädagogin bzw.

angestellter Sozialpädagoge betreut die Schülerinnen und Schüler – je nach Klassenform – 12 bis 17 Stunden

pro Woche. Dadurch ist der sozialpädagogische Betreuungsschlüssel in kooperativen Klassen deutlich höher

als in vollschulischen Klassen. Bei Letzteren steht in der Regel nur eine JaS-Kraft für alle Klassen der Schule

zur Verfügung. In kooperativen Klassen ist somit eine intensive Einzelarbeit der Sozialpädagoginnen und -

pädagogen mit den Jugendlichen möglich. An Schulen mit vollschulischen BVJ oder BIK kümmern sich neben

dem Sozialpädagogen bzw. der Sozialpädagogin der jeweiligen Schule feste Lehrerteams um die Betreuung

der Jugendlichen, die die Schülerinnen und Schüler insbesondere bei der Berufswahlfindung und Praktikums-

suche unterstützen. Viele Berufsschulen mit vollschulischen Klassen bilden an ihren Schulen für die Jugend-

lichen relevante Zielberufe aus und können daher fundierten Praxisunterricht erteilen sowie branchenspezifi-

sche Praktikumsunterstützung leisten. Bei kooperativen Klassen wird die Berufswahlfindung durch das Perso-

nal des Kooperationspartners vorangetrieben, den Werkstätten zur Verfügung stellt und auf diese Weise den

Jugendlichen Einblicke in eine Vielzahl an Berufsfeldern gewährt.

Somit ist nicht per se eine der Klassenformen geeigneter als die andere. Vielmehr gilt es die spezifischen Vorund Nachteile auf den Stand des Jugendlichen in der Berufswahlorientierung einerseits sowie auf die personalwirtschaftlich-organisatorische Situation der Schule abzustimmen. SchB kommt die Rolle zu über alle Berufsschulen hinweg in überwiegend moderierender Funktion, aber punktuell auch mit dem steuernden Aufgabenprofil einer Kreisverwaltungsbehörde sowohl ein quantitativ passendes als auch pädagogisch ausgewogenes Gesamtangebot zu verantworten.

Ausschreibung und Vergabeverfahren bei kooperativen Klassen Kooperative Klassen werden in der Stadt Nürnberg durch SchB in Zusammenarbeit mit ZD öffentlich ausgeschrieben. Dabei erfolgt eine Aufteilung in einzelne Lose (i. d. R. je Berufsschule und je Klassenform). Interessierte Bildungsträger können sich für alle oder einzelne Lose bewerben. Die Wertung der Angebote umfasst neben dem Preis auch qualitative Kriterien. Von einem Vergabeverfahren kann nur abgesehen werden, wenn die Stadt Nürnberg selbst die Rolle des Kooperationspartners übernimmt. Auch diese Variante wird im Schuljahr 2022/23 in Zusammenarbeit mit BCN/BZ für zwei DK-BS-Klassen praktiziert.

BVJ (Berufsvorbereitungsjahr) – schulisch und kooperativ Berufsschulpflichtige Jugendliche ohne Ausbildungsverhältnis können ein schulisches oder ein kooperatives Berufsvorbereitungsjahr besuchen.6 Bei der pädagogischen Entscheidung für eine bestimmte Klassenform sind folgende Faktoren zentral:

5 vgl. ISB-Bayern: Lehrplan für die Berufsvorbereitung unter lehrplan_fuer_die_berufsvorbereitung.pdf, Stand 01.06.2023 6 An staatlichen Berufsschulen werden ausschließlich Berufsvorbereitungsklassen in kooperativer Form eingerichtet.

BIK (Berufsintegrationsklassen) – schulisch und kooperativ Das Modell der Berufsintegration umfasst vollschulische7 und kooperative Berufsintegrationsklassen. Die Berufsintegrationsklasse kann um eine Berufsintegrationsvorklasse (BIKV/s) zu einem i. d. R. zweijährigen Bildungsgang erweitert werden.8 Ziel der Maßnahme ist der intensive Spracherwerb sowie die Aneignung von Kompetenzen, die für eine erfolgreiche Berufsausbildung bzw. schulische Anschlussmaßnahme nötig sind. Mit entsprechenden Vorkenntnissen, die in Nürnberg mittels Sprach- und Logiktest erhoben werden, können die Jugendlichen direkt in das zweite Jahr (BIK/k oder BIK/s) eintreten.

Unterjährige Klassenformen DK-BS-Flexi (Deutschklassen an Berufsschulen) und BV-Flexi - kooperativ Jugendliche mit Flucht- bzw. Migrationshintergrund, die während des Schuljahres nicht in eine reguläre Berufsintegrationsklasse (BIKV/s oder BIK) aufgenommen werden können, werden in Deutschklassen an Berufsschulen (DK-BS-Flexi) beschult (Start nicht vor November). In den DK-BS erwerben die Schülerinnen und Schülern keinen Schulabschluss. Damit diese Jugendlichen dadurch keine Nachteile haben, steht ihnen regelmäßig das Recht zu im Folgejahr eine der Klassenformen zu besuchen, die das Erreichen eines Schulabschlusses ermöglicht (insbesondere BIK-V/s oder BIK). Für besondere Schülergruppen besteht die Möglichkeit eine ab Schuljahresbeginn startende DK-BS einzurichten – so unter anderem für die Beschulung in der DK-BS-Anker in Ankerzentren (betrifft die Stadt Nürnberg nicht) oder auch ausnahmsweise für geflohene junge Ukrainerinnen und Ukrainer nur im SJ 2022/23.

1.3.2 Klassen für geflohene ukrainische Schülerinnen und Schüler und deren Finanzierung im Schul-

jahr 2022/23

Für (berufs-)schulpflichtige Jugendliche mit Flucht- bzw. Migrationshintergrund gibt es in Bayern verschiedene Klassenformen. Im Schuljahr 2022/23 wurden an den beruflichen Schulen der Stadt Nürnberg zusätzlich sechs Klassen eingerichtet, die ausschließlich für geflüchtete ukrainische Schülerinnen und Schüler bestimmt waren.

Brückenklasse 5 bis 9 bzw. Brückenklasse 10 Der Schwerpunkt der Brückenklassen, die an allen weiterführenden Schulen im Schuljahr 2022/23 gebildet wurden, liegt auf der Deutschförderung. So soll es den Jugendlichen ermöglicht werden, sich baldmöglichst im bayerischen Schulsystem zu orientieren und dem Regelunterricht zu folgen. Der Unterricht in Brückenklassen erfolgt schulartunabhängig, d. h. das Unterrichtsangebot unterscheidet sich im Kern nicht, egal an welcher Art von weiterführenden Schule die Brückenklasse stattfindet. Neben den zwei Brückenklassen 5 bis 9 an der staatlichen Wirtschaftsschule wurde eine Brückenklasse 10 an der B3 zu Schuljahresbeginn eingerichtet (vor dem Stichtag 20.10.). Für diese Klasse an der (städtischen) B3 gelten die Regelungen für ganzjährige DK-BS–A.9 Für die Berechnung des Kostenersatzes wurden die Schülerinnen und Schüler als „Vollzeitschüler“ eingestuft.10

IVK - Integrations-Vorklassen an der staatlichen Wirtschaftsschule Ziel der einjährigen Integrations-Vorklassen (IVK-WS) ist es den Jugendlichen die nötigen Sprachkenntnisse zu vermitteln, um ihnen einen Eintritt in die reguläre Eingangsklasse der zweistufigen Wirtschaftsschule oder eine Berufsausbildung zu ermöglichen. Weiteres Ziel der Integrations-Vorklasse ist der „Quali“ (Qualifizierender Mittelschulabschluss).

Finanzierung der Klassen für geflüchtete ukrainische Schülerinnen und Schüler

Brückenklassen und IVK-WS-Klassen an der staatlichen Wirtschaftsschule: Die Personalkosten für staatliche

Klassen rechnet die Stadt Nürnberg mit der Regierung von Mittelfranken ab. Letztere ist damit Personalkos-

tenträger.

Städtische Klassen für geflüchtete ukrainische Schülerinnen und Schüler: Für städtische Klassen gewährt der

Freistaat Bayern einen Lehrpersonalkostenzuschuss, der sich nach Art. 18 (3) BaySchFG richtet. Für Berufs-

schulen liegt der Lehrpersonalkostenzuschuss bei 70 Prozent.

7 Vollschulische Berufsintegrationsklassen werden i. d. R. an kommunalen Berufsschulen geführt. 8 vgl. dazu § 5 (3) 4 BSO 9 vgl. dazu KMS SF-BS4400.10/257/1 vom 18.07.2022 10 vgl. KMS VI.1-BS9400.10-1/66/33 vom 08.03.2022 (Faktor 1 vgl. dazu 4.3 der Anlage 1 zur AVBaySchFG)

Für berufsschulpflichtige Asylbewerberinnen sowie -bewerber und Flüchtlinge übernimmt der Freistaat Bayern

gegenüber den Landkreisen sowie kreisfreien Städten den Kostenersatz für die Beschulung. Die Regierung

von Mittelfranken bestätigte mit E-Mail vom 20.07.2022, dass berufsschulpflichtige ukrainische Flüchtlinge

Schülerinnen und Schüler nach Art. 35 (1) 2 Nr. BayEUG sind und in diesen Fällen (Aufenthaltserlaubnis nach

§ 24 AufenthG) der Gastschulbeitrag/Kostenersatz vom Freistaat übernommen wird.

Dies gilt für Schülerinnen und Schüler, die ganzjährig in Berufsintegrationsklassen beschult und zum Stichtag

20.10. in der Statistik gemeldet werden. Dies gilt nicht für Schülerinnen und Schüler, die nach dem 20.10. in

unterjährig eingerichtete DK-BS oder bestehende BIK bzw. BIKV-Klassen aufgenommen werden.

Kooperative Klassen: Die Finanzierung des nichtschulischen Teils beim Kooperationspartner erfolgt durch die

Regierung von Mittelfranken, wenn diese Klassen von der Schulaufsicht genehmigt, entsprechende Förder-

anträge gestellt und bewilligt werden. Dies gilt für ganzjährige kooperative BVJ- und BI-Klassen, ebenso für

unterjährige DK-BS und DK-BS-Flexi-Klassen. Der schulische Unterrichtsanteil unterjährig eingerichteter DK-

BS- und BV-Flexi-Klassen wird nicht bezuschusst.

1.4 Entwicklung der Klassen- und Schülerzahlen während des Schuljahres 2022/23 und Planungen

für das Schuljahr 2023/24

Dargestellt sind die Klassen- und Schülerzahlen zum Statistiktermin 20.10.2022 und die unterjährige Entwicklung bis 01.05.2023 sowie die Planungen für das Folgeschuljahr:

Abbildung 3

Quelle: SchB-Statistiken

1.4.1 Berufsintegrationsklassen an beruflichen Schulen mit Klassen für geflüchtete ukrainische

Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2022/23

Berufsintegrationsklassen an beruflichen Schulen im Schuljahr 2022/23 mit Klassen für ukraini- sche Schüler/-innen (gelb/grau)
Schule Klassenart Klassen Schüler/-innen (20.10.22) Schüler/-innen (Mai 23) schulisch/ kooperativ Laufzeit
B5 BIK/V 11 232 256 schulisch Schuljahr
B2 BIK 1 19 21 schulisch Schuljahr
B3 2 36 32 schulisch
B5 1 25 23 schulisch
B5 1 23 20 bfz
B6 2 39 40 schulisch
B7 1 27 24 schulisch
B7 1 20 21 schulisch
B9 2 42 42 DAA
B11 1 21 21 bfz
gesamt BIK 12 252 244
B3 Brückenklasse 1 25 21 schulisch Schuljahr
10
B12 Brückenklasse 2 41 37 schulisch
5 bis 9
B12 IVK Ukraine 1 21 schulisch
B5 DK-BS 1 25 23 BCN
B7 1 25 25 BCN
B12 IVK 2 47 schulisch Schuljahr
B5 DK-BS 1 24 bfz 16.01.2023
B5 1 25 bfz 27.02.2023
B5 2 46 keiner 08.05.2023

Quelle: SchB-Statistiken

Speziell für geflohene ukrainische Schülerinnen und Schüler wurden im Schuljahr 2022/23 sieben Klassen gebildet, in denen 164 ukrainische Jugendliche (Schülerzahl zum Stichtag 20.10.2022) beschult wurden. In der Tabelle sind diese farblich unterlegt. Eine Berufsintegrationsklasse (BIK), zwei Deutschklassen an Berufsschulen (DK-BS), eine Brückenklasse 10, zwei Brückenklassen 5 bis 9 und eine Integrations-Vorklasse. Bei den beiden Brückenklassen 5 bis 9 und der Integrationsvorklasse handelt es sich um staatliche Klassen, alle anderen sind städtisch.

1.4.2 Planungen für das Schuljahr 2023/24

Klassenplanungen: Die Klassenplanung erfolgt bei SchB in kontinuierlicher Abstimmung mit den Schulleitungen der beruflichen Schulen. Sie beginnt im Januar und umfasst regelmäßige Abfragen der abgebenden Schulen (Mittelschulen und Berufsschulen) bzgl. der voraussichtlichen Übertritte sowie Abfragen der beruflichen Schulen zum Verbleib von Sprachintegrationsschülerinnen und -schüler im System der Berufsintegration. Weitere Grundlagen sind die zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen rechtlichen Rahmenbedingungen (insbesondere Schreiben und Rahmenkonzepte des StMUK für das Folgeschuljahr), die im Frühjahr/Sommer neu veröffentlicht werden und eine laufende Anpassung der Planungen erfordern.

Für das Schuljahr 2023/24 wurden am 16.03.2023 bei der Regierung von Mittelfranken folgende Klassen beantragt:

Dir. Anz. Kl. Klassenart Berufsintegration (BIK/V und BIK) LEBE Fachkl.gl.nr. bzw. KMBek
B5 16 Berufsintegrationsvorklasse – schulisch (BIK/Vs) 3026.10
(16)
B2 2 Berufsintegrationsklasse – schulisch (BIK/s) 3028.10
B3 2 Berufsintegrationsklasse – kooperativ (BIK) 3014.10
B3 2 Berufsintegrationsklasse – schulisch (BIK/s) 3028.10
B4 1 Berufsintegrationsklasse – schulisch (BIK/s) 3028.10
B5 2 Berufsintegrationsklasse – kooperativ (BIK) 3014.10
B5 1 Berufsintegrationsklasse – schulisch (BIK/s) 3028.10
B6 2 Berufsintegrationsklasse – schulisch (BIK/s) 3028.10
B7 4 Berufsintegrationsklasse – schulisch (BIK/s) 3028.10
B9 4 Berufsintegrationsklasse – kooperativ (BIK) 3014.10
B11 1 Berufsintegrationsklasse – kooperativ (BIK) 3014.10
(21)
37
Dir. Anz. Kl. Klassenart Integrationsvorklasse Wirtschaftsschule
B12 3 Integrationsvorklasse – schulisch (IVK-WS)
B12 2 Brückenklassen
Dir. Anz. Kl. Klassenart Berufsvorbereitung (BVJ) LEBE Fachkl.gl.nr. bzw. KMBek
B1 1 Berufsvorbereitungsjahr – schulisch (BVJ/s) 3000.10
B2 1 Berufsvorbereitungsjahr – schulisch (BVJ/s) 3000.10
B3 2 Berufsvorbereitungsjahr – schulisch (BVJ/s) 3000.10
B3 1 Berufsvorbereitungsjahr Neustart – kooperativ (BVJ-Neustart) 3009.10
B4 2 Berufsvorbereitungsjahr – schulisch (BVJ/s) 3000.10
B5 3 Berufsvorbereitungsjahr – schulisch (BVJ/s) 3000.10
B5 2 Berufsvorbereitungsjahr – kooperativ (BVJ/k) 3007.10
B6 2 Berufsvorbereitungsjahr – schulisch (BVJ/s) 3000.10
B6 1 Berufsvorbereitungsjahr – kooperativ (BVJ/k) 3007.10
B7 2 Berufsvorbereitungsjahr – kooperativ (BVJ/k) 3007.10
B11 1 Berufsvorbereitungsjahr – schulisch (BVJ/s) 3000.10
B14 1 Berufsvorbereitungsjahr – kooperativ (BVJ/k) 3007.10
19
Dir. Anz. Kl. Städtische Berufsschulen
B2/ B11 1 Flexi-Klasse, ab Januar 2024
B3/ B7 1 Flexi-Klasse, ab Januar2024
Dir. Anz. Kl. Städtische Berufsschulen
B5 3 DK-BS-Klassen kooperativ (ab Dezember 2023, Schulhalbjahr und April, je nach Zuzug)

Genehmigt wurden vorab per E-Mail vom 19.05.2023 die ganzjährigen BVJ- und BI-Klassen. Bislang nicht genehmigt wurden die unterjährigen DK-BS und BV-Flexi-Klassen. Der faktische Bedarf ist im Herbst 2023 nochmals zu prüfen und zu begründen (sog. Bedarfsklassen).

Planung des Lehrpersonals für das Schuljahr 2023/24 Gleichzeitig mit der Planung der Klassen planen die Schulleitungen für ihre Schule den Lehrkräfteeinsatz: Dazu werden die für die Fachklassen wie auch die Klassen der Berufsvorbereitung und Berufsintegration benötigten Lehrerwochenstunden unter Berücksichtigung der dafür notwendigen Lehrbefähigungen hochgerechnet. Die Planung der Lehrerkapazitäten startet im Januar, sobald Teilzeitanträge, Anträge für Sabbaticals, Ruhestandversetzung etc. feststehen bzw. beantragt sind.

In enger Abstimmung mit SchB erfolgen vom Recruiting des Personalamts organisiert die Ausschreibungen, die Zusammenstellung der eingehenden Bewerbungen, die Einladung der Bewerberinnen und Bewerber sowie die Terminierung und Durchführung der Vorstellungsgespräche. Letztere beginnen im März und finden i. d. R. bis zum Schuljahresende für das Folgeschuljahr statt. Lehrkräfte für Berufsvorbereitungs- und Berufsintegrationsklassen können dabei erst dann vertraglich verpflichtet werden, wenn die Genehmigung der geplanten Klassen durch die Schulaufsicht vorliegt. Auch die Ausschreibung der kooperativen Klassen hängt direkt von der Bewilligung der Klassen ab.

Damit der Unterricht in der Berufsvorbereitung und Berufsintegration sichergestellt werden kann, wurden in diesem Frühjahr Lehrkräfte der QE 4 für Schulen mit BVJ- und BI-Klassen (insbesondere mit Lehrbefähigung Wirtschaftswissenschaften) nur eingestellt, wenn sie die Bereitschaft zur Einarbeitung in und Erteilung von Unterricht in Berufsvorbereitungs- und Berufsintegrationsklassen erklärten.

Die Planung des Lehrkräfteeinsatzes erfolgt im BVJ und BIK wie in den Fachklassen stets unter Unsicherheit, da sich die Zahl der Auszubildenden und die Neuanmeldungen für die Eingangsklassen kontinuierlich verändern. Ebenso unterliegen die Schülerzahlen in der Berufsvorbereitung und Berufsintegration gerade zu Beginn des neuen Schuljahres bis zum 20.10. des Jahres erheblichen Schwankungen: Jeder Nachrücker in einer

Berufsfachschule und jeder berufsschulpflichtige Jugendliche, der im September noch einen Ausbildungsvertrag schließt, bewirkt eine Veränderung in den Eingangsfachklassen bzw. in der Berufsvorbereitung. Neuzuzüge während des Sommers aus dem Ausland verändern die Zahl der erforderlichen Schulplätze in der Berufsintegration.

Insbesondere für die Anzahl der Zuzüge Berufsschulpflichtiger aus dem Ausland existieren keine belastbaren Frühindikatoren. Gleichzeitig handelt es sich bei der BI-Beschulung um eine Pflichtaufgabe der Stadt Nürnberg. Eine zentrale personalwirtschaftliche Herausforderung besteht deshalb darin, auf sich kurzfristig ergebende Schülerzuwächse, die nicht mehr durch Neuaufnahme in den Bestandsklassen kompensiert werden können, flexibel reagieren zu können. Die Zusammenarbeit mit erfahrenen Bildungsträgern der Region – innerstädtisch wie am externen Bildungsträgermarkt – ist unter diesem Gesichtspunkt unabdingbar.

Gleichzeitig zeigt die langjährige Erfahrung mit dem Thema Flucht und Migration, dass diese in großen Wellen verläuft. Phasen der Stabilität sind die Ausnahme. Nach einigen Jahren klar rückläufiger Klassenzahlen sind seit dem Schuljahr 2021/22 wieder jährlich erhebliche Zuwächse zu verzeichnen. Unter personalwirtschaftlichen Gesichtspunkten greift jedoch die Forderung nach mehr „DAZ-Spezialisten“ zu kurz, wenn sie in Zeiten abnehmender Klassenformen nicht in der dualen Ausbildung einsetzbar sind. Das hat zu einem Umdenken beim Anforderungsprofil geführt. Ziel muss es sein, ein Team von Lehrkräften mit beruflichem Lehramt aufzubauen, die sich entweder mit Engagement DAZ-Qualifikationen aneignen, gegebenenfalls sogar bereit sind sich nachqualifizieren zu lassen oder auch in zunehmendem Maße das einschlägige Zweitfach studiert haben

gen ist, so gilt es ihn noch attraktiver auszugestalten und konsequenter weiterzuentwickeln.

2 Dokumentation des Verbleibs der Schülerinnen und Schüler in Berufsintegrationsklassen

Auf der Basis der Daten der Verbleibserhebungen des StMUK werden zentrale Eckdaten zu Einmündungen und Abschlüssen im BIK dargestellt. Die Dokumentation war in Corona-Zeiten ausgesetzt worden. Bezugsjahr ist aus diesem Grund das Schuljahr 2021/22.

Die nachstehenden Tabellen zeigen Details aufgeschlüsselt nach den beiden Klassenformen im BIK – kooperativ und schulischer Variante:

BIK BIK-schu- BIK-koope- lisch rativ BIK (schulisch und kooperativ)
SuS im SJ-Verlauf 120 104 224
Veränderungen unterjährig BIK-schu- BIK-koope- lisch rativ GESAMT (abso- lut)
unterjährige Eintritte (nach 20.10.) unterjährige Austritte davon Klassenwechsel BIK-intern davon Wechsel Bildungsgang davon Umzug / Rückkehr davon Arbeit / duale Ausbildung davon Sonstiges 27 0 21 7 8 0 5 2 3 5 3 1 2 1 27 28 8 7 8 4 3
21 9 30
ABSCHLUSS im BIK am SJ-Ende BIK-schu- BIK-koope- lisch rativ GESAMT (abso- lut) GESAMT (in %)
Jahreszeugnis mit Erfolg Jahreszeugnis Bescheinigung mit Anzahl der Schultage k.A. 46 50 7 16 44 27 2 2 96 23 71 4 49% 12% 37% 2%
99 95 194
ANSCHLUSS NACH BIK BIK-schu- BIK-koope- lisch rativ GESAMT (abso- lut) GESAMT (in %)
Berufsausbildung davon duale Ausbildung davon BFS davon EQ 36 29 23 13 13 14 0 2 65 36 27 2 34%
weiterführende Schule davon IVK davon Abendrealschule / Wirtschaftsschule / BS zur sonderpäd. Förderung davon Studium 2 4 1 0 0 4 1 0 6 1 4 1 3%
anderer schulischer Bildungsgang davon BGJ davon Wiederholung des BIK 15 3 2 0 13 3 18 2 16 9%
Maßnahme AA/ JC 21 28 49 25%
ungelernte Tätigkeit 6 5 11 6%
Mutterschutz / Elternzeit / Wehrdienst 3 1 4 2%
ohne Anschluss/unversorgt 4 0 4 2%
unbekannt 6 21 27 14%
k.A. 6 4 10 5%
GESAMT 99 95 194

Folgende Anmerkungen und Einordnungen aus Sicht SchB:  Die überwiegende Mehrheit der Schülerinnen und Schüler, die das BIK abschließen sind noch nicht volljährig. Aufgrund des jungen Alters bringen die Jugendlichen selten Bildungsabschlüsse mit, die durch die Zeugnisanerkennungsstelle beim StMUK anerkennbar sind. Die Externenpüfung zum „Quali“, die in einer spezialisierten BIK-Klasse an B5 erworben werden kann, ist hier nicht abgebildet, da es sich formal um eine Externenprüfung an der Mittelschule handelt.  Fast die Hälfte der Absolventinnen und Absolventen (49%) schießen mit einem „Jahreszeugnis mit Erfolg“ das BIK ab. Dies bedeutet automatisch auch, dass sie den erfolgreichen Abschluss der Mittelschule zuerkannt bekommen, sofern sie diesen Abschluss noch nicht im Rahmen der Zeugnisanerkennung aus ihrer Heimat mitbringen. Gleichzeitig liegt die Quote der Schülerinnen und Schüler, die nur eine Bescheinigung mit der Anzahl der Schulbesuchstage erhalten bei 37%. D. h. sie konnten die im BIK strengen aber pädagogisch sinnvollen Maßstäbe an einen regelmäßigen Schulbesuch (also nicht mehr als 7 unentschuldigte bzw. 20 entschuldigte Fehltage) nicht erfüllen. Der Blick auf die Unterschiedlichkeit der Bildungssysteme des jeweiligen Heimatlandes, oder auch auf die bereits stark vorgeprägte Haltung gegenüber dem Thema Bildung, genauso wie die individuellen Leistungspotenziale, lassen keine einfachen, eindimensionalen Erklärungen zu. Konkret ist z. B. zu beobachten, dass die Bildungserfolge von Jugendlichen aus Syrien und dem Irak signifikant über dem Durchschnitt der Erfolge von BI-Schülerinnen und Schüler anderer Herkunftsländer liegen.  Da die Jugendlichen nach Zuzug in der Regel zeitnah eingeschult werden, ist davon auszugehen, dass sie sich bei Abschluss des BIK erst zwei bis drei Jahre in Deutschland aufhalten. Die Einmündungsquote in berufliche Ausbildung ist aufgrund der erst kurzen Zeit in Deutschland mit 34% beachtlich. Gleichzeitig wird die Wichtigkeit von Maßnahmen bei der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter für ein engagiertes Mittelfeld deutlich. 25% der Schülerinnen und Schüler gaben am Ende des BIK an, dort den Bildungsweg fortsetzen zu wollen.

3 Sicherung des Praxiszugangs in der Berufsvorbereitung und Berufsintegration

Die Heranführung der Schülerinnen und Schüler an die Praxis und das Knüpfen erster Kontakte zu Betrieben ist der Kerngedanke des Lernbereichs Berufliche Handlungsfähigkeit und bildet einen Schwerpunkt im Unterricht in den Klassen der Berufsvorbereitung/-integration. Die Basismodule dieses Lernbereichs zielen darauf ab, dass die Jugendlichen die im Berufsvorbereitungsjahr (schulisch wie auch kooperativ) vorgesehenen vier Wochen (mind. 20 Tage) Betriebspraktikum zielführend gestalten: o Betriebspraktikum und Arbeitsplatzsuche: Möglichkeiten auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt

o Berufsvorbereitendes Handeln: Erste Einblicke in die berufliche Praxis o Digitales Büro – Digitale Werkstatt: Medien als Werkzeug zur Bewältigung beruflicher Anforderungen

Insbesondere im Modul Berufsvorbereitendes Handeln üben die Schülerinnen und Schüler in den Praxisräumen des Kooperationspartners oder der Berufsschule praktisches Arbeiten ein. Dieses können sie in den Praktika zielführend anwenden, insbesondere da viele der Praktikumsplätze aus dem Netzwerk der Schulen oder ihrer Kooperationspartner stammen und somit die Anforderungen seitens der Betriebe klar definiert sind.

Darüber hinaus bereiten sich die Schülerinnen und Schüler im Berufsvorbereitungsjahr auf den Besuch von Ausbildungsmessen (Berufsbasar der B12/ Berufsbildungsmesse etc.) vor und nutzen diese zur Kontaktaufnahme, ebenso wie Speed-Dating-Angebote oder Betriebstage bei SCHLAU. Die Berufsschulen organisieren Betriebserkundungen sowie Praxistage und laden Betriebe aus dem Netzwerk der Schule in den Unterricht ein.

Die Berufsvorbereitungs- und Berufsintegrationsklassen sind an den Nürnberger Berufsschulen nicht gebündelt, sondern auf möglichst viele Berufsschulen verteilt. Die Vorteile: Jugendliche können in unterschiedlichen beruflichen Handlungsfeldern erste berufliche Erfahrungen und grundlegendes Wissen sammeln. Die Lehrkräfte unterrichten nicht ausschließlich in BVJ- und BIK-Klassen. Sie arbeiten parallel in Fachklassen (d. h. in der dualen Berufsausbildung), sind Mitglieder in Prüfungsausschüssen und pflegen ein enges Netzwerk zu den Ausbildungsbetrieben. Praktikumsbetriebe (und auch in Einzelfällen Ausbildungsstellenangebote) können in verschiedenen Berufsfeldern für die Schülerinnen und Schüler akquiriert bzw. an sie weiterempfohlen werden.

4 Kooperative Klassen – Zusammenarbeit mit außerschulischen Kooperationspartnern

Die öffentliche Ausschreibung zur Durchführung des nichtschulischen Maßnahmenteils für die kooperativen Klassen erfolgt im Frühjahr für das Folgeschuljahr in enger Zusammenarbeit von SchB und ZD. Ausschreibung, Wertung der Angebote, Erstellung eines Vergabevorschlags für den Bau- und Vergabeausschuss sowie zu berücksichtigende Fristen verlangen einen zeitlich großen Vorlauf.

Im laufenden Schuljahr arbeiten die folgenden Kooperationspartner in Berufsintegrations- und Berufsvorbereitungsklassen mit den beruflichen Schulen zusammen:

Kooperationspartner im Schuljahr 2022/23

Erste Ausschreibung April 2022, Laufzeit über das Schuljahr: Los 1 – 2 BVJ/k - Berufsschule 3: DAA Los 2 – 2 BVJ/k - Berufsschule 5: bfz Los 3 – 2 BVJ/k - Berufsschule 7: bfz Los 4 – 1 BIK/k - Berufsschule 5: bfz Los 5 – 2 BIK/k - Berufsschule 9: DAA Los 6 – 1 BIK/k - Berufsschule 11: bfz Los 7 – 1 BVJ „Neustart“ - Berufsschule 3: DAA, Laufzeit 01.09.2022-31.08.2023 Zweite Ausschreibung September 2022: Los 1 - 1 DK-BS - Berufsschule 5: bfz, Laufzeit Januar 2023 - 28.07.2023 Los 2 - 1 DK-BS - Berufsschule 5: bfz Laufzeit Februar 2023 - 28.07.2023 Los 3 - 1 BV-Flexi - Berufsschule 2: kein Gebot Los 4 - 1 BV-Flexi - Berufsschule 6: kein Gebot Los 5 - 1 BV-Flexi - Berufsschule 7: bfz Laufzeit Februar 2023 – 28.07.2023 Stadtinterne Vergabe Laufzeit über das Schuljahr: 1 DK-BS Berufsschule 5: BCN 1 DK-BS Berufsschule 7: BCN

Weitere Klassen: Zwei DK-BS waren an der Berufsschule 5 ab Mai 2023 geplant, konnten jedoch nicht vergeben werden. Leistungsbekannte Kooperationspartner (extern und intern) wurden erfolglos angefragt.

Klassenplanung für das Schuljahr 2023/24:

Nach Ermittlung des Bedarfs an Klassen für die Berufsvorbereitung und Berufsintegration bis März 2023 bereitet SchB in enger Zusammenarbeit mit den Zentralen Diensten der Stadt Nürnberg die öffentliche Ausschreibung der kooperativen Klassen vor. Bereits im Vorfeld wurde geklärt, ob der BildungsCampus Nürnberg als stadtinterner Kooperationspartner Interesse an der Fortsetzung der Zusammenarbeit hat.

Die kalkulierte Vergabesumme für die Gesamtzahl der kooperativen Klassen bestimmt das Ausschreibungsverfahren und damit den Terminplan. Für das Schuljahr 2023/24 schrieb die Stadt Nürnberg insgesamt 17 kooperative Klassen öffentlich aus. Diese werden nach Schule/ Standort/ Berufsfeld/ Laufzeit in verschiedenen Losen zusammengefasst. Alle interessierten Bildungsträger, auch die Noris-Arbeit gemeinnützige Beschäftigungsgesellschaft der Stadt Nürnberg m.b.H., können sich als Kooperationspartner bewerben.

Für geflüchtete ukrainische Schülerinnen und Schüler sind im nächsten Schuljahr zwei Brückenklassen sowie eine dritte IVK-WS-Klasse an der staatlichen Wirtschaftsschule beantragt. An den Berufsschulen werden im Schuljahr 2023/24 aus pädagogischen Gründen (möglichst zügiger Spracherwerb) grundsätzlich keine Klassen für ausschließlich geflohene ukrainische Jugendliche mehr gebildet. Im Gesamtkontingent der Klassen sind die aus den allgemeinbildenden Schulen in die beruflichen Schulen übertretenden geflüchteten ukrainischen Jugendlichen berücksichtigt.

Kooperative Klassen – Ausschreibung für das Schuljahr 2023/24

Berufsvorbereitung flexibel (BV-Flexi)
Berufsschule Anzahl der Klassen Berufsfeld Los
Berufsschule 3 und 7 1 Datenverarbeitung & Dienstleistung 1
Berufsschule 2 und 11 1 Handel & Medien 2
Berufsvorbereitungsjahr (BVJ/k)
Berufsschule Anzahl der Klassen Berufsfeld Los
Berufsschule 5 2 Datenverarbeitung & Dienstleistung 3
Berufsschule 6 1 Handel & Medien 4
Berufsschule 7 2 Ernährung/ Versorgung/ Soziales 5
Berufsschule 14 1 Logistik, Tourismus und Recht 6
Berufsintegrationsklassen (BIK/k)
Berufsschule Anzahl der Klassen Berufsfeld Los
Berufsschule 3 2 Ernährung & Gastronomie 7
Berufsschule 5 1 Körperpflege & Friseure 8
Berufsschule 5 1 Ernährung/ Versorgung 9
Berufsschule 9 4 Kaufmännische Grundbildung (Büro) 10
Berufsschule 11 1 Bau/ Holz/ Farbe 11

5 Anforderungen an die Lehrkräfte in BVJ- und BIK-Klassen und Maßnahmen der Stadt

5.1 Besondere Anforderungen an die Lehrkräfte in BVJ- und BIK-Klassen

Lehrerinnen und Lehrer sind in Berufsvorbereitungs- und Berufsintegrationsklassen besonders gefordert: Mit der Weiterentwicklung und Neustrukturierung der Berufsvorbereitung in Bayern seit dem Schuljahr 2020/2111 werden Teilzeit- und Blockklassen für Jugendliche ohne Ausbildung (vormals JoA-Klassen) nicht mehr geführt. Vielmehr werden alle berufsschulpflichtigen Jugendlichen, die keine duale oder vollschulische Berufsausbildung absolvieren bzw. eine weiterführende Schule besuchen, in Berufsvorbereitungsklassen aufgenommen. Die Heterogenität und Vielfalt der Schüler/-innen im BVJ sowie deren Unterstützungsbedarfe und individuellen Lebenssituationen divergieren nun erheblich stärker. Das Umfeld eines dualen Ausbildungsmarktes, der aktuell in vielen Branchen auch für Jugendliche mit nicht perfekten Noten Chancen bereithält, macht deutlich, dass junge Menschen mit in mehrfacher Hinsicht schwierigen Voraussetzungen in der Berufsvorbereitung nicht die Ausnahme, sondern der Regelfall sind. Auch die Anwesenheit der Schülerinnen und Schüler in den BV-Klassen ist seither noch schwankender. Die Verwaltungsarbeiten der Klassenleitungen nahmen u. a. wegen der Nachverfolgung der Schulpflicht deutlich zu. Das lösungsorientierte, aktive Angehen von individuellen Verhaltensweisen, die einer Ausbildungsmarktintegration im Wege stehen, macht im Einzelfall oftmals eine weit über

11 vgl. KMS VI.1-BS9220.0-1/21/4 vom 10.02.2020

die Schule hinausreichende Netzwerkarbeit erforderlich. Das Team der Schulpsychologie am Institut für Pädagogik und Schulpsychologie Nürnberg ist hierzu ein wertvoller Baustein.

Die pädagogischen Herausforderungen sind für Lehrkräfte, die an der Universität, im Referendariat sowie in den Fachklassen bislang nicht für die Erziehungsarbeit teilweise sehr schwieriger jugendlicher Schülerinnen und Schüler ausgebildet sind, enorm.

5.2 Besondere Herausforderung in Berufsintegrationsklassen: Hohe Zahl von Schülerneuanmeldun-

gen während des Schuljahres 2022/23

Um die hohe Zahl an Neuanmeldungen in der Berufsintegration zumindest etwas abzufedern, wurden unterjährig vier weitere Berufsintegrationsklassen an der B5 eingerichtet: Im Januar, Februar jeweils eine Klasse und im Mai zwei Klassen (teilweise in Unterbeschulung). Damit wurde die unterjährige Bereitstellung eines Schulplatzes für neu aus dem Ausland zugezogene Schülerinnen und Schüler ermöglicht und gleichzeitig die bestehenden Klassen nicht noch größer. Begrenzt sind die Möglichkeiten der Bildung zusätzlicher Klassen nach dem Statistiktag insbesondere durch die auf den 20.10. bezogene staatliche Bezuschussung. Im laufenden Schuljahr führte der zuletzt angespannte externe Bildungsträgermarkt zu weiterer Unsicherheit. Das StMUK hat auf die nicht nur in Nürnberg zu beobachtende Situation zeitnah reagiert und die Fördersätze für kooperative Klassen bereits für das Schuljahr 2023/24 erheblich erhöht.12

5.3 Maßnahmen der Stadt zur Unterstützung der Lehrkräfte in BVJ- und BIK-Klassen

Das Institut für Pädagogik und Schulpsychologie Nürnberg und das Amt für Berufliche Schulen erarbeiteten in Abstimmung mit Lehrkräften in der Berufsvorbereitung/Berufsintegration bis Dezember 2022 ein umfangreiches Programm mit 22 Fortbildungen/Workshops zur Bewältigung der Herausforderungen in der Berufsvorbereitung. Über die Schulleitungen wurden die Lehrkräfte-Teams zur regen Teilnahme an diesen wie auch an staatlichen Fortbildungen aufgefordert. Die Erfahrungen wurden im BV-Workshop am 25.4.2023 mit 60 Teilnehmerinnen und Teilnehmern geteilt und aufgegriffen. Ziele der engen Zusammenarbeit sind nun die Weiterentwicklung der schulischen Konzepte sowie die Stärkung der Lehrkräfte-Teams. Pädagogische und organisatorische Gestaltungsmöglichkeiten und Freiräume sollen im Rahmen der Schulentwicklung genutzt und konkrete Maßnahmen an den Berufsschulen gemeinsam erarbeitet werden. In pädagogisch sehr herausfordernden BVJ-Klassen wäre ein möglichst durchgängiges Teamteaching sehr wünschenswert. Aufgrund der relativ geringen Teilungsmöglichkeiten in den Klassen ist dies nicht generell umsetzbar. Dennoch können organisatorische Maßnahmen (z. B. koordinierte Stunden- und Raumpläne), die konsequente Einbindung der Jugendsozialpädagoginnen und -pädagogen, weiterer Fachkräfte und eine enge pädagogische Zusammenarbeit der Lehrkräfte im BVJ-Team Verbesserungen bringen.

12 vgl. KMS VI.1-BS9400.10-1/66/40 vom 07.03.2022, S. 24

Übersicht über Fortbildungsangebote des IPSN im Schuljahr 2022/23:

Abbildung 4

SchB ergänzt die Aktivitäten durch zielgerichtete Maßnahmen, die sich die Lehrkräfte-Teams im April 2023 wünschten: Im Juni 2023 finden z. B. zwei Workshops zum Thema „Bedrohliche Situationen im Unterricht in BVJ-Klassen“ in Kooperation mit Frau Krämer, der Leiterin des Sachgebietes E 34 – Prävention des Polizeipräsidiums Mittelfranken statt. Lehrkräfte können in den Workshops anhand konkreter Beispiele sowie in Rollenspielen mehr Sicherheit im Umgang mit schwierigen Situationen aufbauen. Neben den städtischen Angeboten hat die Regierung von Mittelfranken und die Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen ebenso verstärkt Fortbildungen für Lehrkräfte in der Berufsvorbereitung aufgelegt.13

6 Fazit

Mit der Weiterentwicklung des Konzeptes der Berufsvorbereitung und -integration in Bayern sind die pädagogischen wie auch die schulplanerischen sowie organisatorischen Herausforderungen an den Berufsschulen

13 vgl. Lehrgangsangebote der ALP Dillingen, Suchbegriff ”Berufsvorbereitung” unter ALP Dillingen: Lehrgangssuche, Stand 07.06.2023

und bei SchB deutlich gestiegen. Die Berufsschulen der Stadt Nürnberg bieten berufsschulpflichtigen Jugendlichen ausdifferenzierte Klassenformen in der Berufsvorbereitung und Berufsintegration, sowohl vollschulische als auch kooperative. Der rechtliche Rahmen ist dabei bayernweit vorgegeben. Im Schuljahr 2022/23 wurden an den beruflichen Schulen Klassen für geflohene ukrainische Jugendliche unter Berücksichtigung der Möglichkeiten einer staatlichen Finanzierung eingerichtet. Für das Schuljahr 2023/24 ist die Klassenplanung wie auch die Planung des Lehrkräfteeinsatzes sehr weit fortgeschritten. Die beruflichen Schulen werden auch im nächsten Schuljahr wieder vollschulische wie auch kooperative Klassen bilden. Die erste (große) Ausschreibung ist erfolgt. Weitere Ausschreibungen für eine Neustart-Klasse sowie unterjährige Klassen sind geplant und stets abhängig von der Genehmigung der Schulaufsicht. Der Verbleib der Schülerinnen und Schüler nach dem Besuch von Berufsintegrationsklassen wird erfasst. Die Angaben der Schülerinnen und Schüler sind grundsätzlich freiwillig. Jugendliche im BVJ und BIK werden im Lernbereich „Berufliche Handlungsfähigkeit“ und durch betriebliche Praktika an Ausbildungsberufe herangeführt. Die Praktika umfassen mindestens 20 Werktage im Schuljahr. Der Besuch von Ausbildungsmessen, enge Kooperationen mit SCHLAU sowie den Berufsberaterinnen und berater der Agentur für Arbeit unterstützen die Berufsorientierung der Jugendlichen. Die Lehrkräfte sind in BVJ- und BIK-Klassen sehr stark gefordert. IPSN, SchB wie auch staatliche Bildungsinstitutionen bieten Unterstützung durch Fortbildungen und begleitende Angebote für die Kolleginnen und Kollegen. Ein Ziel der Schulentwicklung an den Berufsschulen mit BVJ- und BIK-Klassen ist die Stärkung der Lehrkräfte-Teams und die pädagogische wie auch planerische und organisatorische Weiterentwicklung der Berufsvorbereitung und -integration.

SPD spcl@stadt.nuerrtberg.de U1, U11 Lorenzkirche Rathaus Tä 0911 / 231-2906 STADTRATSFRAKTION www.spdrstadtratsfraktion.nuernberg.de Bus 36,46, 47 Rattiaus 90403 Nürntserg Fax 0911/231-3895 NÜRNBERG

rÖBEWORGeRMF-'STER'

SPD Stadtratsfraktion| R athaus| 9 0403 Nürnberg —— An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg

Marcus König ^ 1?

Rathaus m bi. U 90403 Nürnberg ^//y Antv.'Ort .'-tf

Nürnberg, 5. April 2023 Antragsteller; Dr. Rrölß-Kammerer

Berufsintegrationsklassen - Rahmenbedingungen und weiteres Vorgehen im nächs ten Schuljahr2023/24

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Berufsvorbereitungs- und Berufsintegrationsklassen weisen eine sehr heterogene Schü lerschaft auf. Dies stellt hohe Anforderungen sowohl an die Schülerinnen und Schüler als auch an die Lehrerinnen und Lehrer. Von nicht alphabetisierten Jugendlichen über traumatisierte Kriegsflüchtlingen, bis zu Schülerinnen und Schülern aus dem EU-Ausland sollen hier alle möglichst gut integriert werden und die deutsche Sprache erlernen. Hinzu kommen ak tuell natürlich die geflüchteten Jugendlichen aus der Ukraine.

Jugendlichen ohne klare Berufsorientierung und guten Deutschkenntnissen sollen möglichst schnell und gut Möglichkeiten geboten werden, sich in die Berufs- und Arbeitswelt zu integ rieren. Die Stadt Nürnberg hat mit ihrem vielfältig ausdifferenzierten Berufsschulwesen eine Grundlage, um diesen Anforderungen möglichst gerecht zu werden.

Vor diesem Hintergrund stellt die SPD folgenden

Antrag:

Die Verwaltung berichtet:

Laut der Rahmenbedingungen des Kultusministeriums kann eine BIK-Klasse ab 16 SuS gebildet werden und soll aufgrund der besonderen Anforderungen die Zahl von 20 SuS nicht überschreiten. Kann dies in Nürnberg eingehalten werden? Gibt es Klas sen, die sich gesondert aus ukrainischen Geflüchteten zusammensetzen? Wie ist hier die Finanzierung geregelt? Wie sehen die Planungen für das kommende Schuljahr 2023/24 aus, sowohl was Klassenbildungen als auch Lehrpersonal betrifft? Bleibt es für das kommende Schuljahr bei vollzeitschulischen Klassen?

  1. Das Berufsvorbereitungsjahr / kooperativ (BVJ/k) richtet sich an SuS, die evtl. noch keinen Schulabschluss besitzen und zur Ausbildungsreife geführt werden sollen. Die

Stocärcsfsfrtiktion

SPD

SPD STADTRATSFRAKTION NÜRNBERG

2-

Berufsvorbereitung findet in Zusammenarbeit zwischen Berufsschule und einem Ko operationspartnerstatt. Die Verwaltung berichtet, welche Kooperationspartner derzeit und im kommenden SJ zur Verfügung stehen. Können hier auch kommunale Träger wie die NOA neben bfz oder Bildungszentrum tätig werden, die mit einem heteroge nen Schüierklientel vertraut sind? Bewerben sich die Träger auch konkret um diese Klassen?

erfolge bei den Abschlüssen bzw. dem weiteren Biidungsweg der Absolvent*innen der BIK-Klassen zu führen? Wie können die SuS bereits an die Praxis herangeführt werden bzw. bereits Kontakte zu Betrieben geknüpft werden?

Klassen ist enorm. Das Thema Lehrergesundheit spielt hier eine besondere Rolle. Welche Maßnahmen ergreift die Stadt, damit es nicht zu Überlastung von Lehrkräften kommt? Inwieweit kann die Stadt bei Bedarf auf diese besonderen Anforderungen auch mit speziellen Angeboten zum Thema Lehrergesundheit reagieren bzw. z.B. auch Unterstützung durch iPSN geben?

Mit freundlichen Grüßen

Christine Ka^^er Dr. Anja Prölß-Kammerer

Fraktionsvorsitzende Stv. Fraktionsvorsitzende

Beratung Datum Behandlung Ziel

Schulausschuss 21.07.2023 öffentlich Beschluss

Betreff: Städtische Förderung der Mittagsbetreuung und verlängerten Mittagsbetreuung an Grund-

und Förderschulen

Sachverhalt (kurz):

Die Stadt Nürnberg unterstützt im Rahmen einer freiwilligen Leistung die Träger für staatlich genehmigte Mittagsbetreuungsgruppen im Stadtgebiet mit einem jährlichen Gruppenzuschuss. Der städtische Gruppenzuschuss richtet sich in seiner einheitlichen Höhe bisher am niedrigsten Satz der staatlichen Förderung. Der Freistaat unterrichtet mit Schreiben vom 21.04.2023 von einer Anpassung der staatlichen Fördersätze bereits ab dem Schuljahr 2023/2024. In Anerkennung der Tariffortschreibung sieht die Verwaltung die Notwendigkeit unter Beibehaltung des städtischen Vorgehens hier den städtischen Gruppenzuschuss anzupassen und bittet den Stadtrat um Zustimmung.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten 153.475 € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten 153.475 € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Fortschreibung der städtischen Trägerzuschüsse erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2024 ff. (Sept-Dez.2024 Mehrkosten 65.975 Euro; Jährliche Mehrkosten 2025 ff. 153.475 Euro).

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Anpassung des städtischen Gruppenzuschusses gilt für alle Mittagsbetreuungen in Nürnberg.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stk

Beschlussvorschlag:

Ausgehend von der staatlichen Fortschreibung zum Schuljahr 2023/2024 beschließt der Schulausschuss der Stadt Nürnberg im Rahmen einer freiwilligen Leistung die Anpassung der städtischen Trägerzuschüsse (einheitliche Höhe richtet sich am niedrigsten Satz der staatlichen Förderung) für staatlich genehmigte Mittagsbetreuungsangebote im Zuge der Haushaltsplanaufstellung 2024 und damit beginnend ab Schuljahr 2024/2025.

Städtische Förderung der Mittagsbetreuung und verlängerten Mittagsbetreuung

an Grund- und Förderschulen

Sachverhalt

Die Angebote der Mittagsbetreuung an Grund- und Förderschulen leisten bereits seit vielen Jahren einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der schulischen Betreuungsmöglichkeiten im Anschluss an den Unterricht und tragen im Zusammenspiel mit den Betreuungsangeboten des städtischen Jugendamts entscheidend zur gesamtstädtischen Betreuungsquote bei.

Die staatlich genehmigten Mittagsbetreuungsgruppen werden über eine Kofinanzierung bestehend aus Elternbeiträgen, staatlichen Zuschüssen und städtischen Zuschüssen als freiwillige Leistung sichergestellt.

Derzeitige und bisherige Situation

Die Stadt Nürnberg leistet im Rahmen einer freiwilligen Leistung in Anerkennung der Bedeutsamkeit von Mittagsbetreuungsangeboten einen einheitlichen gruppenbezogenen Trägerzuschuss je schuljährig staatlich genehmigter Mittagsbetreuungsgruppe in Höhe von 3.323 Euro (niedrigster Satz der staatlichen Förderung). Im Zuge des städtischen Zuschussabrufs sind die Betreuungsträger angehalten, den Nachweis der Zuschussverwendung sowie dessen Notwendigkeit zum Angebotserhalt darzulegen. Die Verwendungsnachweisführung verdeutlicht die Notwendigkeit und Wirksamkeit des städtischen Zuzahlungssystems für die Sicherstellung dieses Betreuungssystems. Die Träger sind auf die Zuschüsse der Stadt Nürnberg dringend angewiesen und damit auch auf die zum Staat analoge städtische Fortschreibung, da andernfalls die Unterdeckung zu 100% auf die Elternbeiträge angerechnet werden müssen.

Im Schuljahr 2022/2023 wurden beim Amt für Allgemeinbildende Schulen genehmigungsfähige Zuschussanträge für insgesamt 170 Gruppen in der Mittagsbetreuung eingereicht. Auf Basis dieser Anträge wurden Zuwendungen in Gesamthöhe von 564.910 Euro an Gruppenzuschüssen ausgezahlt.

Staatliche Fortschreibung zum Schuljahr 2023/2024

Mit Schreiben vom 21.04.2023 unterrichtet das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus von einer Anpassung der Staatlichen Förderung wie nachfolgend:

 Die Mittagsbetreuung wird jährlich mit 4.200 Euro (bisher 3.323 Euro) pro Gruppe und Schuljahr bezuschusst.  Die verlängerte Mittagsbetreuung wird jährlich mit 9.000 Euro pro Gruppe und Schuljahr bezuschusst.  Die vertieft verlängerte Mittagsbetreuung wird jährlich mit 12.000 Euro pro Gruppe und Schuljahr bezuschusst.

Städtische Fortschreibung zum Schuljahr 2024/2025

In Anerkennung der Tariffortschreibung sieht die Verwaltung die Notwendigkeit unter Beibehaltung des städtischen Vorgehens hier den städtischen Gruppenzuschuss anzupassen und bittet den Stadtrat um Zustimmung.

Geht man von 175 staatlich genehmigten Mittagsbetreuungsgruppen (5 Reservegruppen) im Schuljahr 2024/2025 aus, so entstünden hieraus nach bisheriger Praxis Gesamtkosten in Höhe von 581.525 Euro an Gruppenzuschüssen.

Bei einer Erhöhung der städtischen Gruppenzuschüsse auf je 4.200 Euro ergäbe sich für das Schuljahr 2024/2025 nachfolgendes Bild. Die Gesamtkosten für diesen Zeitraum beliefen sich

auf rund 735.000 Euro an Gruppenzuschüssen (somit 153.475 Euro p.a. an Mehrkosten bei den Gruppenzuschüssen).

Ausblick

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus formuliert, dass im Zuge der sukzessiven Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ab dem Schuljahr 2026/2027 auch die verlängerte Mittagsbetreuung mit erhöhter Förderung gemäß Punkt 1.2.2 der KMBek (Kultusministerielle Bekanntmachung) zur verlängerten Mittagsbetreuung an Grund und Förderschulen nach erfolgter Abstimmung mit dem Bund als rechtsanspruchserfüllend eingestuft werden, wenn sie bei Bedarf an allen fünf Schultagen der Unterrichtswoche bis 16 Uhr angeboten wird.

Einhergehend hiermit sollte angesichts der Haushaltslage der Stadt Nürnberg derzeit nicht vorauseilend zum Rechtsanspruch, jedoch in Vorbereitung zum Rechtsanspruch zu gegebener Zeit (Frühjahr 2025) eine etwaige erhöhte städtische Trägerbezuschussung für Mittagsbetreuungsangebote, welche rechtsanspruchserfüllend sind, zur Erreichung etwaiger Ausbauziele an Ganztagsplätzen im Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt werden.

Bayerisches Staatsministerium

für Unterricht und Kultus

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, 80327 München

Per E-Mail

Alle Grundschulen (per OWA)

Ihr Zeichen / Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) München, 21.04.2023 IV.8-BS7369.0/232/6 Telefon: 089 2186 2160 Name: Frau Schramm

Staatliche Förderung der Mittagsbetreuung und verlängerten Mittags-

betreuung an Grund- und Förderschulen ab dem Schuljahr 2023/2024

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Angebote der Mittagsbetreuung an Grund- und Förderschulen leisten bereits seit vielen Jahren einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der schulischen Betreuungsmöglichkeiten im Anschluss an den Unterricht. In Bayern besuchen derzeit rund 80.000 Kinder eine Mittagsbetreuung unter staatlicher Schulaufsicht nach Art. 31 Abs. 3 Satz 2 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes. Vielerorts handelt es sich um ein geschätztes Angebot.

Zudem kann im Zuge der sukzessiven Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ab dem Schuljahr 2026/2027 auch die verlängerte Mittagsbetreuung mit erhöhter Förderung gemäß Punkt 1.2.2 der KMBek zur Mittagsbetreuung und verlängerten Mittagsbetreuung an Grund und Förderschulen nach erfolgter Abstimmung mit dem Bund als rechtsanspruchserfüllend eingestuft werden, wenn sie bei Bedarf an allen fünf Schultagen der Unterrichtswoche bis 16 Uhr angeboten wird.

Telefon: 089 2186 0 E-Mail: poststelle@stmuk.bayern.de Salvatorstraße 2 ∙ 80333 München Telefax: 089 2186 2800 Internet: www.km.bayern.de U3, U4, U5, U6 - Haltestelle Odeonsplatz

Bereits heute setzen zahlreiche Träger ihr Angebot der Mittagsbetreuung an fünf Wochentagen um.

Vor diesem Hintergrund freuen wir uns, Ihnen mitteilen zu können, dass bereits zum Schuljahr 2023/2024 die Höhe der staatlichen Förderung wie folgt angepasst werden wird:

 Die Mittagsbetreuung gemäß Nr. 1.1 wird jährlich mit 4.200 Euro pro Gruppe und Schuljahr bezuschusst.

 Die verlängerte Mittagsbetreuung gemäß Nr. 1.2.1 wird jährlich mit 9.000 Euro pro Gruppe und Schuljahr bezuschusst.

 Die verlängerte Mittagsbetreuung gemäß Nr. 1.2.2 wird jährlich mit 12.000 Euro pro Gruppe und Schuljahr bezuschusst.

Wir bitten Sie, diese wichtigen Informationen umgehend an den Träger der Mittagsbetreuung bzw. verlängerten Mittagsbetreuung an Ihrer Schule sowie an den Schul(aufwands)träger weiterzuleiten. Weitere Informationen sowie entsprechende Unterlagen zum regulären Antragsverfahren für das Schuljahr 2023/2024 folgen in Kürze im Rahmen eines separaten Schreibens.

Allen Schulleitungen, die das Angebot der Mittagsbetreuung bzw. verlängerten Mittagsbetreuung an ihrer Schule ermöglichen und unterstützen, möchte ich hiermit ebenso für ihren Einsatz danken wie den zahlreichen

freien Trägern, Elterninitiativen, Vereinen und Kommunen, die sich im Bereich der Mittagsbetreuung und verlängerten Mittagsbetreuung personell oder finanziell engagieren.

Mit freundlichen Grüßen gez. Adolf Schicker Ministerialdirigent

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