Berichtsvorlage BoB/004/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtplanungsausschuss 20.07.2023 öffentlich Bericht
Betreff:
Photovoltaik auf Denkmälern
hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 16.01.2023
hier: Antrag der Stadtratsfraktion CSU vom 19.06.2023
Anlagen: Antrag_Photovoltaik-Anlagen auf Dächern_Grüne vom 16.01.2023 Antrag_Erneuerbare Energien und Denkmalschutz CSU vom 19.06.2023 Entscheidungsvorlage Schreiben des BayStM vom 27.03.2023
Bericht:
Dem Thema „Nutzung regenerativer Energien“ kommt inzwischen überragende Bedeutung zu. Dieser wird vom Gesetzgeber nun im Bereich der Einzelbaudenkmäler und Ensembles Rechnung getragen. In beigefügter Vorlage werden die Neuerungen des zum 1. Juli 2023 in Kraft getretenen Bayerischen Denkmalschutzgesetzes in Hinblick auf die Anbringung von Solaranlagen kurz erläutert sowie die wesentlichen Konsequenzen der neuen EU-Verordnung 2022/2577 auf die Genehmigungspraxis der Unteren Denkmalschutzbehörde skizziert.
Kernveränderung ist, dass die in Nürnberg seit jeher geübte Praxis, auch am Einzeldenkmal trotz fehlender „Materialgerechtigkeit“ gut gestaltete Solaranlagen zuzulassen nun bayernweit unterstützt und ausgeweitet wird. PV-Anlagen zur Eigenstromerzeugung werden dabei besonders privilegiert.
Bei der Anbringung von PV- und Solarthermieanlagen handelt es sich um Veränderungen, die nach Art. 6 BayDSchG erlaubnispflichtig sind und im Einzelfall beurteilt werden müssen. Vor dem Hintergrund der oben genannten Novelle des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes und der weiter gegebenen Nachfrage zur Anbringung von Solaranlagen auf den Dächern von Baudenkmälern oder in Ensembles wurden von der Bauordnungsbehörde, Untere Denkmalschutzbehörde, in Zusammenarbeit mit dem städtischen Hochbauamt, KEM, Leitlinien zur Nutzung entsprechender Potentiale auf denkmalgeschützten Gebäuden erstellt. Ergebnis ist ein „Leitfaden für Photovoltaik- und Solarthermieanlagen“, welcher der Verwaltung wie den Bürgerinnen und Bürgern als transparentes Beratungsinstrument dienen soll.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Erhöhter und über die normale Dienstleistung hinaus gehender Beratungsaufwand durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unteren Denkmalschutzbehörde. Hinsichtlich Leitfaden ggf. entstehende Druckkosten bei gewünschter Handreichung.
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Technische Einrichtungen auf Dächern lassen keine Diversity-Relevanz erkennen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: