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← Sitzung des Stadtplanungsausschusses (20.07.2023)

4651 Stellungnahmen und Einwendungen

Anlage · 20.07.2023 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Boxdorf Marcus König Katzwang Großgründlach Verkehrsausschuss Schule & Bildung Stadtentwicklung & Planung Wohnen & Bauen Verkehr & Mobilität Umwelt & Klima Haushalt & Finanzen Sicherheit & Ordnung Soziales & Gesundheit Rad- und Fußverkehr

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung zum BP 4651

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Einzelstellungnahmen, die separater Abwägung bedürfen (Eigentümer, Vereine, Verbände)

2

EinwenderIn Stellungnahme Umgang / Weiteres Vorgehen
Eigentümer XXX  Mein Grundstück Flur-Nr. xxx soll weiter landwirtschaftliche Nutzfläche  Kenntnisnahme, landwirtschaftliche Nutzung kann weiter ausgeübt werden, Integration in den Bebauungsplan jedoch städtebaulich erforderlich  es erfolgte eine Umplanung, auf die Festsetzungen von (öffentlichen oder privaten Grünflächen) wird gänzlich verzichtet, aus Gründen der Grünordnung und gemäß den Darstellungen des Flächennutzungsplans ist an der südöstlichen Grundstücksgrenze eine Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern festgesetzt (Ortsrandeingrünung), die Festsetzung erfolgt in Überlagerung mit der Baufläche, so dass die Bezugsfläche zur Ermittlung der GRZ weiterhin das gesamte Baugrundstück bleibt, bei einer GRZ von 0,4 sind ca. 1000 qm des Baugrundstücks frei von Versiegelung zu halten; die Fläche zum Bepflanzung mit Bäumen und Sträuchern ist darauf anrechenbar. Der geänderte Entwurf ist erneut zu billigen und erneut öffentlich auszulegen.  Das Grundstück Nr. XXX ist nicht im Geltungsbereich enthalten; im Gegensatz zur Einwenderin erhält das Grundstück auch kein Baurecht, so dass eine Festsetzung von Grünfläche ebenso eine einseitige Belastung und unzulässige Benachteiligung darstellen würde
bleiben und nicht in den Bebauungsplan integriert werden.
 Eine einseitige überproportionale Überplanung meines Grundstückes mit
einer öffentlichen Grünfläche stellt eine unzulässige Benachteiligung eines
Grundstückseigentümers dar. Die Grünfläche dürfte entsprechend der
Grundstücksgröße und einer Bebauung mit Einheiten im
Familieneigenheimbau 160m2 nicht übersteigen. Das Grundstück Flur-Nr.
xxx, im Westen an mein Grundstück angrenzend, wird mit keinem
Quadratmeter Grünfläche überplant. Auch hier handelt es sich um eine nicht
zulässige ungleiche Verteilung der öffentlichen Bedarfsflächen auf die
Eigentümer.
 Ebenso unzulässig ist, dass das Grundstück Flur-Nr. XXX, im Süden an
mein Grundstück angrenzend, im aktuellen Plan nicht mehr mit einer
Grünfläche überplant wird. Dies stellt eine bevorzugte Behandlung eines in
das gesamte Bauprojekt maßgeblich involvierten Eigentümers dar.
Und es stellt sich die Frage, warum in diesem speziellen Fall einer gesetzlich
gebotenen städtebaulichen Entwicklung nicht Rechnung getragen werden
muss, wie in meinem Fall argumentiert wird. (s. Schreiben vom 31.01.2023
Herr Oberbürgermeister König in Bezug auf mein Grundstück Flur-Nr. xxx).
Es ist zu prüfen, ob der Korruptionsbekämpfungsrichtlinie Sorge getragen
wird.
 Falls eine gütliche Einigung nicht erreicht wird, werde ich nach § 47 VwGO
ein Normenkontroll- verfahren anstreben.

 Kenntnisnahme, landwirtschaftliche Nutzung kann

weiter ausgeübt werden, Integration in den

Bebauungsplan jedoch städtebaulich erforderlich

 es erfolgte eine Umplanung, auf die Festsetzungen

von (öffentlichen oder privaten Grünflächen) wird

gänzlich verzichtet, aus Gründen der Grünordnung

und gemäß den Darstellungen des

Flächennutzungsplans ist an der südöstlichen

Grundstücksgrenze eine Fläche zum Anpflanzen

von Bäumen und Sträuchern festgesetzt

(Ortsrandeingrünung), die Festsetzung erfolgt in

Überlagerung mit der Baufläche, so dass die

Bezugsfläche zur Ermittlung der GRZ weiterhin das

gesamte Baugrundstück bleibt, bei einer GRZ von

0,4 sind ca. 1000 qm des Baugrundstücks frei von

Versiegelung zu halten; die Fläche zum

Bepflanzung mit Bäumen und Sträuchern ist darauf

anrechenbar. Der geänderte Entwurf ist erneut

zu billigen und erneut öffentlich auszulegen.

 Das Grundstück Nr. XXX ist nicht im

Geltungsbereich enthalten; im Gegensatz zur

Einwenderin erhält das Grundstück auch kein

Baurecht, so dass eine Festsetzung von Grünfläche

ebenso eine einseitige Belastung und unzulässige

Benachteiligung darstellen würde

3

Eigentümer XXX, vertreten durch Rechtsanwalt  Das Grundstück FI.Nr. XXX, bezüglich dessen hier eine Stellungnahme  Kenntnisnahme
abgegeben wird, steht im Miteigentum von Frau XXX, und zu jeweils einem
Fünftel im Miteigentum XXX.
 Das Grundstück wird derzeit landwirtschaftlich genutzt und ist noch auf
mehrere Jahre verpachtet. Eine Veräußerung des Grundstücks durch meine
Mandantschaft an die Firma Schultheiss oder an eine andere Baufirma, die
im künftigen Planbereich Gebäude errichten möchte, ist nicht beabsichtigt.
Meine Mandantschaft hat vor, die ausgeübte Nutzung fortzuführen.
 Die Grundstücke sollen, zumindest teilweise, durch die Firma Schultheiss bebaut werden  Die Bauweise ist im Wesentlichen immer die Gleiche, wenig individuell und qualitätvoll  Gestaltung des neu zu entwickelnden Quartiers mittels Architektenwettbewerb  Entwicklung wird aber vollständig dem Investor überlassen  Die Grundstücke sollen, zumindest teilweise, durch die Firma Schultheiss  Grundlage für den Bebauungsplan war der
bebaut werden Rahmenplan des Architekturbüros Bäumler +
 Die Bauweise ist im Wesentlichen immer die Gleiche, wenig individuell und Schellenberg. Im Rahmen des Bebauungsplans
qualitätvoll wurden die für eine städtebaulich geordnete
 Gestaltung des neu zu entwickelnden Quartiers mittels Entwicklung erforderlichen Festsetzungen auf
Architektenwettbewerb Grundlage des Rahmenplans nach BauGB
 Entwicklung wird aber vollständig dem Investor überlassen getroffen, dies gilt auch für die Gestaltung der
baulichen Anlagen. Darüber hinaus sollen den
Bauherrn aber Spielräume bei der Architektur
ermöglicht werden.
 Das Grundstück wird ausweislich des aktuellen Bebauungsplanentwurfs auf ca. 50 % seiner Fläche mit öffentlicher Grünfläche beplant  Auf Nachbargrundstück FI.Nr. xxx findet sich jedoch keine öffentliche Grünfläche, vielmehr ist dieses Grundstück nahezu vollständig bebaubar  Entwertung des Grundstücks, sowohl in Hinblick auf Nutzung, als auch finanziellen Wert  Fläche ist um die Hälfte zu verringern, der Rest anderswo im Plangebiet auszuweisen, 200m² sind ausreichend  Umplanung wird offenbar erfolgen, Information der Eigentümerin gewünscht und zugesagt  es erfolgte eine Umplanung  auf die Festsetzungen von (öffentlichen oder privaten Grünflächen) wird gänzlich verzichtet  aus Gründen der Grünordnung und gemäß den Darstellungen des Flächennutzungsplans ist an der südöstlichen Grundstücksgrenze eine Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern festgesetzt (Ortsrandeingrünung)  die Festsetzung erfolgt in Überlagerung mit der Baufläche, so dass die Bezugsfläche zur Ermittlung der GRZ weiterhin das gesamte Baugrundstück bleibt  bei einer GRZ von 0,4 sind ca. 1000 qm des Baugrundstücks frei von Versiegelung zu halten; die Fläche zum Bepflanzung mit Bäumen und Sträuchern ist darauf anrechenbar  Der geänderte Entwurf ist erneut zu billigen und erneut öffentlich auszulegen.

Eigentümer XXX,

vertreten durch

Rechtsanwalt

 Das Grundstück wird ausweislich des aktuellen Bebauungsplanentwurfs auf

ca. 50 % seiner Fläche mit öffentlicher Grünfläche beplant

 Auf Nachbargrundstück FI.Nr. xxx findet sich jedoch keine öffentliche

Grünfläche, vielmehr ist dieses Grundstück nahezu vollständig bebaubar

 Entwertung des Grundstücks, sowohl in Hinblick auf Nutzung, als auch

finanziellen Wert

 Fläche ist um die Hälfte zu verringern, der Rest anderswo im Plangebiet

auszuweisen, 200m² sind ausreichend

 Umplanung wird offenbar erfolgen, Information der Eigentümerin gewünscht

und zugesagt

4

 Fraglich ist, ob das Ziel, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, tatsächlich erreicht werden kann  Festsetzungen betriffen nur WA 1 und WA 3.1, Verpflichtung ist nicht enthalten  inwieweit stbV ausreicht, ist unklar  Die Situierung des förderfähigen Wohnraums ist im
Bebauungsplans festgesetzt, die Festsetzungen
betreffen zwar nur das WA 1 und WA 3.1,
resultieren aber in einer gesamtheitlichen
Betrachtung. Es ist zweckmäßig, den geförderten
Wohnraum in einzelnen Gebäuden
zusammenzufassen. Die Sicherung, auch mit
Bürgschaften, erfolgt im städtebaulichen Vertrag.
 Einkaufsmöglichkeiten sind fußläufig nicht erreichbar  keine Einkaufsmöglichkeiten für Senioren, auch keine ambulante Pflege und keine Ärzte  mit Ansiedlung ist nicht zu rechnen  Einkaufsmöglichkeiten, Pflegeeinrichtungen und
auch Ärzte sind im allgemeinen Wohngebiet
allgemein zulässig. Eine Ansiedlung kann im
Rahmen eines Bebauungsplans nicht forciert
werden, ebenso wie auch keine Steuerung über die
Ansiedlung von Ärzten und Pflegeeinrichtungen im
übrigen Siedlungsbereich von Großgründlach
erfolgen kann. Auch da wären derartige
Einrichtungen nahezu überall zulässig.
 dahingegen Zunahme der Wohneinheiten um 50 %  Zunahme des Pkw-Verkehrs  jeder wird PKW haben, auch aufgrund schlechten ÖPNVs  erhebliche zusätzliche Verkehrsströme  Volkacher Str. bereits jetzt überlastet, Mehrverkehr wird Situation verschärfen  Stellplatzschlüssel zu gering, daher noch mehr Parksuchverkehr in der Zukunft  Es gilt die Stellplatzsatzung der Stadt Nürnberg. Pro Wohneinheit sind also in Abhängigkeit der Wohnungsgröße ein oder zwei Stellplätze vorzusehen. Darüber hinaus werden auch weitere 22 öffentliche Stellplätze für Besucherverkehr im Plangebiet festgesetzt.  im Übrigen wird auf die Ausführungen weiter unten zum Verkehr verwiesen  Es gilt die Stellplatzsatzung der Stadt Nürnberg.
Pro Wohneinheit sind also in Abhängigkeit der
Wohnungsgröße ein oder zwei Stellplätze
vorzusehen. Darüber hinaus werden auch weitere
22 öffentliche Stellplätze für Besucherverkehr im
Plangebiet festgesetzt.
 im Übrigen wird auf die Ausführungen weiter unten
zum Verkehr verwiesen

 Fraglich ist, ob das Ziel, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, tatsächlich

erreicht werden kann

 Festsetzungen betriffen nur WA 1 und WA 3.1, Verpflichtung ist nicht

enthalten

 inwieweit stbV ausreicht, ist unklar

 Einkaufsmöglichkeiten sind fußläufig nicht erreichbar

 keine Einkaufsmöglichkeiten für Senioren, auch keine ambulante Pflege und

keine Ärzte

 mit Ansiedlung ist nicht zu rechnen

 dahingegen Zunahme der Wohneinheiten um 50 %

 Zunahme des Pkw-Verkehrs

 jeder wird PKW haben, auch aufgrund schlechten ÖPNVs

 erhebliche zusätzliche Verkehrsströme

 Volkacher Str. bereits jetzt überlastet, Mehrverkehr wird Situation

verschärfen

 Stellplatzschlüssel zu gering, daher noch mehr Parksuchverkehr in der

Zukunft

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 Verkauf nicht beabsichtigt, landw. Nutzung soll weitergeführt werden  damit entsteht Gemengelage, keine räumliche Trennung zwischen LW und Wohnbebauung  Entwurf befasst sich nicht mit etwaigen Unverträglichkeiten der Nutzungen  Planung weist Probleme auf, die gelöst werden müssen, um ein verträgliches Nebeneinander von Wohnen und LW sicherzustellen  Kenntnisnahme, landwirtschaftliche Nutzung ist
auch weiterhin möglich, geplante Bebauung weist
Abstände zu Flurstück auf; insbesondere durch die
vorgesehene öffentlich nutzbare Grünfläche; es ist
also eine räumliche Trennung vorhanden. Im
Übrigen erfolgt im Kapitel I.8 der Begründung
bereits eine Abwägung der Belange. Eine
Unverträglichkeit mit der angrenzenden geplanten
Wohnnutzung wird nicht gesehen, da sich auch
jetzt schon unmittelbar angrenzend
Wohnnutzungen befinden. Zudem geht von
Gemüse- und Getreidebau genutzten Ackerflächen
kein erhöhtes Immissionspotenzial aus, da nur an
wenigen Tagen im Jahr Arbeiten auf der Fläche
stattfinden und ansonsten Ruhe herrscht. Dies wird
als wohngebietsverträglich gesehen. Zudem muss
bei der Lage der landwirtschaftlichen Nutzung in
unmittelbarer Nähe zur Siedlung damit gerechnet
werden, dass durch die Neuausweisung von
Baugebieten die Wohnbebauung näher rückt,
insbesondere wenn die Grundstücke im
Flächennutzungsplan als Wohnbauflächen
dargestellt werden. Die Bewirtschaftung der
Flächen bleibt auch durch die Ausweisung weiterhin
möglich.
 Darüber hinaus wurde, im Vergleich zum vorherigen Entwurf, das Plangebiet insoweit verkleinert, als die nördliche Spitze des Grundstücks FI.Nr. XXX, die seinerzeit im Planbereich lag, nun aus dem Planbereich herausgenommen ist. Der ursprünglich vorgesehene Grünstreifen, der südlich des Plangebiets verlaufen sollte, wird dadurch gleichsam zerrissen.  Die Herausnahme der nördlichen Teilfläche des Grundstücks FI.Nr.XXX aus dem Planbereich wird nicht näher begründet; sie erfolgte dem Vernehmen nach offensichtlich allein aufgrund eines Wunsches des Eigentümers des betreffenden Grundstücks. Städtebauliche Gründe gibt es hierfür nicht.  Eine Herausnahme des Grundstücks meiner Mandantschaft soll jedoch offenbar nicht erfolgen; insoweit liegt eine Ungleichbehandlung der einzelnen Grundstückseigentümer vor.  Das Grundstück Nr. XXX ist nicht im
Geltungsbereich enthalten, es ist städtebaulich
auch nicht erforderlich; da dieses
Teilgrundstück nicht zur städtebaulich
geordneten Entwicklung des Baugebiets
beiträgt
 im Gegensatz zur Einwenderin erhält das
Grundstück auch kein Baurecht, so dass eine
Festsetzung von Grünfläche eine einseitige
Belastung und unzulässige Benachteiligung
darstellen würde

 Verkauf nicht beabsichtigt, landw. Nutzung soll weitergeführt werden

 damit entsteht Gemengelage, keine räumliche Trennung zwischen LW und

Wohnbebauung

 Entwurf befasst sich nicht mit etwaigen Unverträglichkeiten der Nutzungen

 Planung weist Probleme auf, die gelöst werden müssen, um ein

verträgliches Nebeneinander von Wohnen und LW sicherzustellen

 Darüber hinaus wurde, im Vergleich zum vorherigen Entwurf, das Plangebiet

insoweit verkleinert, als die nördliche Spitze des Grundstücks FI.Nr. XXX,

die seinerzeit im Planbereich lag, nun aus dem Planbereich

herausgenommen ist. Der ursprünglich vorgesehene Grünstreifen, der

südlich des Plangebiets verlaufen sollte, wird dadurch gleichsam zerrissen.

 Die Herausnahme der nördlichen Teilfläche des Grundstücks FI.Nr.XXX aus

dem Planbereich wird nicht näher begründet; sie erfolgte dem Vernehmen

nach offensichtlich allein aufgrund eines Wunsches des Eigentümers des

betreffenden Grundstücks. Städtebauliche Gründe gibt es hierfür nicht.

 Eine Herausnahme des Grundstücks meiner Mandantschaft soll jedoch

offenbar nicht erfolgen; insoweit liegt eine Ungleichbehandlung der

einzelnen Grundstückseigentümer vor.

6

Grundstücks- eigentümer Flurst. Nr. XXX  Erbengemeinschaft, seit 15.05.2021, erst jetzt Kenntnis vom Bauvorhaben Volkacher Str. erlangt  Flur Nr XXX, grenzt unmittelbar an BP an  wurde nicht an Bauträger verkauft, sobald das Baugrundstück baureif wird, gab es die Absicht, die Grundstücke selber zu bebauen  Erbengemeinschaft legt Einspruch gegen 4geschossige Bebauung ein  Nutzung des Grundstücks wird erheblich beeinträchtigt  Erbengemeinschaft stellt Antrag, das Grundstück XXX mit in Geltungsbereich einbezogen wird  liegt exakt an grenze und würde sich in Gesamtbild einfügen  auf der anderen Seite liegt Aussiedlerhof mit Wohnhaus II+D  Flurstück ist im FNP als Fläche für die
Landwirtschaft dargestellt, ist planungsrechtlich
dem Außenbereich zuzuordnen, Bauvorhaben
beurteilen sich nach § 35 BauGB; zudem muss
die Erschließung gesichert sein, was durch die
nur kleine Grundstücksgrenze entlang der
Volkacher Str. fragwürdig erscheint, öfftl. Feld-
und Waldweg nicht ausreichend zur
Erschließung
 Einbeziehung in den GB war zu keiner Zeit ein
Thema, zumindest nicht als Baufläche
 Aussiedlerhof stellt privilegierte Nutzung dar, zu
der im Übrigen auch immsch. Abstände
einzuhalten sind
 Geplante Bebauung grenzt nicht direkt an
Flurstück an, abgetrennt mit mind. 15 m breiten
öfftl. Grünfläche, Abstandsflächen sind allemal
eingehalten, auch Verschatten ist aufgrund der
Lage nicht relevant- eine Beeinträchtigung der
Nutzung des Flurstücks XXX kann nicht
nachvollzogen werden
BUND e.V. Grundsatzposition:  Einspruch von BUND Naturschutz Nürnberg und Ortsgruppe Knoblauchsland gegen BP  fordert Einstellung des Verfahrens  sieht wesentlichen Eingriff in einen der wertvollsten Teile des Nürnberger Knoblauchlands  Böden mit überdurchschnittlich hohen Ertragspotenzial" betroffen  unverzichtbarer Lebensraum zahlreicher akut von Aussterben bedrohter Bodenbrüter, wie Kiebitz und Rebhuhn  Knoblauchsland als zentraler Bestandteil der Kulturlandschaft  Konflikt mit „Weltagrarerbe“
 Inanspruchnahme aufgrund des dringend
benötigten Wohnraums erforderlich, Fläche im
FNP bereits als Wohnbaufläche dargestellt
 Ortsrandlage bei Großgründlach zählt nicht zu
den wertvollsten Teilen des Knoblauchlandes
 Bodenbrüter sind nachgewiesen, aber keine
Auswirkungen auf Kiebitz
 Mediale Diskussion nicht mit Ausweisung
gleichzusetzen, Planung nimmt
Knoblauchsland nicht vollständig in Anspruch

Grundstücks-

eigentümer

Flurst. Nr. XXX

 Erbengemeinschaft, seit 15.05.2021, erst jetzt Kenntnis vom Bauvorhaben

Volkacher Str. erlangt

 Flur Nr XXX, grenzt unmittelbar an BP an

 wurde nicht an Bauträger verkauft, sobald das Baugrundstück baureif wird,

gab es die Absicht, die Grundstücke selber zu bebauen

 Erbengemeinschaft legt Einspruch gegen 4geschossige Bebauung ein

 Nutzung des Grundstücks wird erheblich beeinträchtigt

 Erbengemeinschaft stellt Antrag, das Grundstück XXX mit in

Geltungsbereich einbezogen wird

 liegt exakt an grenze und würde sich in Gesamtbild einfügen

 auf der anderen Seite liegt Aussiedlerhof mit Wohnhaus II+D

Grundsatzposition:

 Einspruch von BUND Naturschutz Nürnberg und Ortsgruppe

Knoblauchsland gegen BP

 fordert Einstellung des Verfahrens

 sieht wesentlichen Eingriff in einen der wertvollsten Teile des Nürnberger

Knoblauchlands

 Böden mit überdurchschnittlich hohen Ertragspotenzial" betroffen

 unverzichtbarer Lebensraum zahlreicher akut von Aussterben bedrohter

Bodenbrüter, wie Kiebitz und Rebhuhn

 Knoblauchsland als zentraler Bestandteil der Kulturlandschaft

 Konflikt mit „Weltagrarerbe“

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Zerstörung wertvoller Agrarflächen  wertvolle agrarflächen zur ökologischen und regionalen Nahversorgung mit Direktvermarktung und kurzen Transportwegen gehen verloren  in Hinblick auf Klimawandel und innereuropäische Konflikte drohen gewaltige Produktionsflächen wegzufallen, Wegfall hier zugunsten der Wohnnutzung ist nicht akzeptabel und zukunftsfähig
 Inanspruchnahme aufgrund des dringend
benötigten Wohnraums erforderlich
 Fläche im FNP bereits als Wohnbaufläche
dargestellt, hier Abwägung der Zielkonflikte
erfolgt
Schutz des Grundwassers und des Stadtklimas  Versiegelung beeinträchtigt Grundwasserneubildung  In Zeiten des Klimawandels sollte das verhindert werden  UB beurteilt Bebauung auch als nachteilig  Klimawandel bedingt mehr Hitze und Starkregen,  Negative Auswirkungen des Klimawandelns werden gesteigert  Wichtige Bereiche für Kaltluftentstehung werden zerstört  In Entwässerungskonzept berücksichtigt
 Bodenverhältnisse lassen zwar keine
unterirdische Versickerung zu
 auf unversiegelten Flächen erfolgt dennoch
eine anteilige oberirdische, breitflächige
Versickerung bzw. Retention (z.B. Grünflächen,
Ortsrand, private Gärten)
 Auswirkungen auf kleinklimatische Verhältnisse
möglich, aber keine erheblich nachteiligen
Auswirkungen für das Schutzgut Klima/Luft
festgestellt
Bessere Nutzung innerstädtischer Flächenpotenziale  markante Leerstandsquote in Nürnberg (2018, 2,5%)  aufgrund des Leerstands und des vorhandenen Flächen- und Immobilienangebots ist erneute Bodenversiegelung unnötig  bessere Nutzung vorhandener Flächen ist geboten, in die Höhe und Tiefe bauen  neue Baugebiete müssen flächensparend geplant werden, ist dies nicht möglich, muss darauf verzichtet werden  BUND hält Standort für ungeeignet
 Fluktuationsreserven für funktionierenden
Wohnungsmarkt erforderlich (Umzüge,
Sanierungen etc.), aktuell sogar eher 1,8 %
 Wohnungsmarkt heute deutlich angespannter
als 2018
 Maßnahmen zum Flächensparen im Plangebiet
umgesetzt, z.B. Unterbringung von Stellplätzen
teilweise in Tiefgaragen, Wohnungsbau über
Kita, sowie Verdichtung bei gleichbleibender
Geschossfläche und gleichzeitiger Erhöhung
des Grünflächenanteils um 1.140 m² auf 5.550
m² im Vergleich zum Rahmenplan

Zerstörung wertvoller Agrarflächen

 wertvolle agrarflächen zur ökologischen und regionalen Nahversorgung mit

Direktvermarktung und kurzen Transportwegen gehen verloren

 in Hinblick auf Klimawandel und innereuropäische Konflikte drohen

gewaltige Produktionsflächen wegzufallen, Wegfall hier zugunsten der

Wohnnutzung ist nicht akzeptabel und zukunftsfähig

Schutz des Grundwassers und des Stadtklimas

 Versiegelung beeinträchtigt Grundwasserneubildung

 In Zeiten des Klimawandels sollte das verhindert werden

 UB beurteilt Bebauung auch als nachteilig

 Klimawandel bedingt mehr Hitze und Starkregen,

 Negative Auswirkungen des Klimawandelns werden gesteigert

 Wichtige Bereiche für Kaltluftentstehung werden zerstört

Bessere Nutzung innerstädtischer Flächenpotenziale

 markante Leerstandsquote in Nürnberg (2018, 2,5%)

 aufgrund des Leerstands und des vorhandenen Flächen- und

Immobilienangebots ist erneute Bodenversiegelung unnötig

 bessere Nutzung vorhandener Flächen ist geboten, in die Höhe und Tiefe

bauen

 neue Baugebiete müssen flächensparend geplant werden, ist dies nicht

möglich, muss darauf verzichtet werden

 BUND hält Standort für ungeeignet

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Gefährdung der biologischen Vielfalt (insbesondere Avifauna und Zauneidechse)  Laut Umweltbericht wirkt sich das Bauvorhaben ebenfalls „erheblich nachteilig" auf die biologische Vielfalt aus, BP-Verfahren ist daher einzustellen, Schutzwürdigkeit gibt klares Bild, was bei Bauentscheidung ignoriert wird  Knoblauchsland hat erhebliche Bedeutung für Vogelwelt, drittgrößte Kiebitzpopulation Bayerns, größte in Sekundärlebensraum, Lebensraum für Rebhuhn und andere wichtige Bodenbrüter, saP nennt Arten korrekt, gibt aber Betroffenheit nur ungenügend wieder, Bodenbrüterkartierung aus 2018 ist veraltet und zu wiederholen  Sollten aktuell im Baugebiet aufgestellte Flatterbänder der Vergrämung von Bodenbrütern dienen, so sieht der BUND Naturschutz darin einen schwerwiegenden Verstoß gegen Artenschutzrecht, mögliche Maßnahmen könnten erst nach finalem Beschluss des Bebauungsplans umgesetzt werden, sollten entsprechende Genehmigungen der Behörden vorliegen, sind diese aus Sicht des BUND Naturschutz als klar widerrechtlich zu werten  im BN-Biotop Reutles, dass unmittelbar an das Untersuchungsgebiet der saP angrenzt, konnte der BUND Naturschutz im Lauf der Jahre wiederholt Zauneidechsen nachweisen, die Tierart für das Untersuchungsgebiet kategorisch auszuschließen ist naturschutzfachlich eindeutig falsch, saP ist diesbezüglich zu überarbeiten und erneut vorzulegen  Ausgleich für Bodenbrüter erfolgt in der Region,
aber nicht mehr im räumlichen
Zusammenhang, Erhaltungszustand für die
Arten wird daher auf der Bewertungsebene
nicht verschlechtert
 Unterlagen zur saP geprüft worden,
Genehmigung der HNB liegt vor
 Auf den Kiebitz hat die Planung hier gar keine
Auswirkungen, auch keine mittelbaren, da
dieser erst im weiteren Umfeld brütet
 Nicht alle genannten Arten hier mit
Brutvorkommen, Plangebiet für Haubenlerche
ungeeignet
 Siehe oben, Prüfung durch Behörden erfolgt
 Investor hat 2018 kartieren lassen, Erfassung
daher noch valide; zusätzliche Erfassungen im
Auftrag der Stadt 2020, die die Ergebnisse der
älteren Kartierung im Wesentlichen bestätigt
hat, daher nicht angezeigt, nach 3 Jahren
erneut kartieren zu lassen
 Baubeginn war für Sommer 2023 zu erwarten,
daher vorlaufende Vergrämung gemäß saP-
Gutachten, Vergrämungsmaßnahme wird
beendet
 Plangebiet aufgrund der landwirtschaftlichen
und gartenbaulichen Nutzung nicht als
Lebensraum für Zauneidechsen zu erwarten,
Abstimmung mit UwA zuvor erfolgt, keine
Nachweise hier, Lebensraumsituation mit BN-
Biotop überhaupt nicht vergleichbar, daher hier
Abschichtung aufgrund des
Lebensraumpotenzials sachgerecht, kein
Anpassungsbedarf

Gefährdung der biologischen Vielfalt (insbesondere Avifauna und

Zauneidechse)

 Laut Umweltbericht wirkt sich das Bauvorhaben ebenfalls „erheblich

nachteilig" auf die biologische Vielfalt aus, BP-Verfahren ist daher

einzustellen, Schutzwürdigkeit gibt klares Bild, was bei Bauentscheidung

ignoriert wird

 Knoblauchsland hat erhebliche Bedeutung für Vogelwelt, drittgrößte

Kiebitzpopulation Bayerns, größte in Sekundärlebensraum, Lebensraum für

Rebhuhn und andere wichtige Bodenbrüter, saP nennt Arten korrekt, gibt

aber Betroffenheit nur ungenügend wieder, Bodenbrüterkartierung aus 2018

ist veraltet und zu wiederholen

 Sollten aktuell im Baugebiet aufgestellte Flatterbänder der Vergrämung von

Bodenbrütern dienen, so sieht der BUND Naturschutz darin einen

schwerwiegenden Verstoß gegen Artenschutzrecht, mögliche Maßnahmen

könnten erst nach finalem Beschluss des Bebauungsplans umgesetzt

werden, sollten entsprechende Genehmigungen der Behörden vorliegen,

sind diese aus Sicht des BUND Naturschutz als klar widerrechtlich zu werten

 im BN-Biotop Reutles, dass unmittelbar an das Untersuchungsgebiet der

saP angrenzt, konnte der BUND Naturschutz im Lauf der Jahre wiederholt

Zauneidechsen nachweisen, die Tierart für das Untersuchungsgebiet

kategorisch auszuschließen ist naturschutzfachlich eindeutig falsch, saP ist

diesbezüglich zu überarbeiten und erneut vorzulegen

9

Kein ökologischer Ausgleich für Eingriffe möglich  Ausnahmegenehmigung der HNB liegt vor
 Für alle besonders betroffenen gefährdeten Tierarten ist aus Sicht des
BUND Naturschutz kein Ausgleich oder Ersatz möglich
 Ersatzlebensräume für den Kiebitz sind aufgrund der hohen Brutplatztreue
der Alttiere schwer umsetzbar, kleinflächige Aufwertung andere Biotope
kann eine flächenhafte Zerstörung des Knoblauchslandes nicht ersetze
 Umsiedlung oder gezielte Abwanderung von Tieren in Ersatzlebensräume in
anderen Stadtteilen (Katzwang) oder Kommunen (Wolkersdorf /Schwabach)
ist aufgrund der Entfernung nicht realistisch, Es können nur dort vorhandene
und deutlich kleinere Populationen sekundär gefördert werden
 Der BUND Naturschutz lehnt den Eingriff daher ab, weil er zu einer
nachhaltigen Vernichtung zentraler artenschutzrelevanter Populationen von
bayernweiter oder zumindest überregionaler Bedeutung führt.
Summation der Eingriffe  Weitere BP-Verfahren, wie Durchbindung Bamberger Straße, 4649, 4641 – entspricht ca. 600.000 qm Fläche im Knoblauchsland  Daneben Hefefabrik, 4575 zu Lasten von landwirtschaftl. Nutzflächen  Die Populationen wichtiger Bodenbrüter im Knoblauchsland wie Rebhuhn und Kiebitz sind in sich geschlossen und haben nur wenig Austausch mit anderen Lebensräumen  artenschutzrechtliche Bewertung kann daher nur in der Summation der Brutrevierverluste stimmige Ergebnisse liefern  Der BUND Naturschutz ·geht hier davon aus, dass die Vielzahl paralleler Eingriffe eine existenzielle Bedrohung der genannten Populationen darstellen und daher nicht genehmigungsfähig sind Summation der Eingriffe  Durchbindung Bamberger Straße aktuell nicht
 Weitere BP-Verfahren, wie Durchbindung Bamberger Straße, 4649, 4641 – vorgesehen / gibt keine Planung und kein
entspricht ca. 600.000 qm Fläche im Knoblauchsland Baurecht
 Daneben Hefefabrik, 4575 zu Lasten von landwirtschaftl. Nutzflächen  BP 4649 ist eingestellt
 Die Populationen wichtiger Bodenbrüter im Knoblauchsland wie Rebhuhn  bei BP 4641 ist aktuell nur A-Teil weiter im
und Kiebitz sind in sich geschlossen und haben nur wenig Austausch mit Verfahren, Teile des GB werden nicht mehr
anderen Lebensräumen weiterverfolgt
 artenschutzrechtliche Bewertung kann daher nur in der Summation der  Schmalau ist seit X Jahren in Planung und
Brutrevierverluste stimmige Ergebnisse liefern sichert weitere Teile landwirtschaftlicher
 Der BUND Naturschutz ·geht hier davon aus, dass die Vielzahl paralleler Flächen (entgegen der Darstellung im FNP) für
Eingriffe eine existenzielle Bedrohung der genannten Populationen Artenschutz
darstellen und daher nicht genehmigungsfähig sind  Hefefabrik ist bereits versiegelt
 Prüfung Artenschutz in saP-Gutachten erfolgt,
HNB hat zugestimmt
 Summationswirkungen in Umweltbericht
thematisiert, keine sich gegenseitig
verstärkenden Effekte
 in jedem einzelnen Verfahren sind
Inanspruchnahmen von Fläche in die
Abwägung bzw. die artenschutzrechtliche
Bewertung einzustellen

 Ausnahmegenehmigung der HNB liegt vor

10

Verkehrssituation  Kenntnisnahme  Bushaltestelle im Plangebiet vorhanden
 Begrüßt Aufhebung der Verbindungsstraße zur Würzburger Straße
 Durchbindung sei ökologisch wie ökonomisch nicht sinnvoll und daher zu
verhindern
 Gründlachtal sei zu schützen
 Alternativ Förderung des ÖPVN vorgeschlagen, es bestehe
Verbesserungsbedarf insbesondere bzgl. der Zuverlässigkeit und
Auslastung der Busse für Schulwege
Vorstadtverein Alt-  Wohnraumdruck ist bekannt und Wohnraumentwicklung wird unterstützt  Kenntnisnahme
Gründlach e.V.  Jedoch sind infrastrukturelle Defizite in Planung vorhanden
 Positiver Lebensraum für BewohnerInnen muss gewahrt und auch für neue
Plus BewohnerInnen gesichert werden – dafür steht Bürgerverein ein
Unterschriftenliste  Verweis auf Sondersitzung am 04.10.2022 mit OBM König
mit >600
Unterschriften

 Kenntnisnahme

 Bushaltestelle im Plangebiet vorhanden

 Kenntnisnahme

11

Verkehr:  Straßennetz von GG ist regelmäßig überlastet, daher erfolgte auch Einbahnregelung, um Linienverkehr weiter regelkonform beizubehalten  durch neues Wohngebiet werden 400 Pkw-Fahrten hinzukommen, diese Zahl wird in Hinblick auf Kita und die Fahrten von Post, Paketdiensten, Müllabfuhr und Möbellieferungen angezweifelt  es erschließt sich nicht, wie nun auch noch die Durchbindung zur Würzburger Str. verhindert werden soll  Straßennetz benötigt eine Entlastung, keine weitere Belastung  Baustellenverkehr wird nicht betrachtet  Lärm, Abgase, Gefährdung der Verkehrsteilnehmer nimmt zu  neue Straße würde Wohnbaudruck auslösen wird nicht mitgetragen, da dies maßgeblich in städt. Steuerung liegt  Aufhebung der Straße soll Eingriff durch Baugebiet ökol. kompensieren  Verkehrssituation ist aber nicht hinnehmbar  BP 4174 soll nicht aufgehoben werden, Option soll offenbleiben, Trasse nicht mit Haus überplanen, Umplanung des BP  Baustellenverkehr für Straßen nicht geeignet (Tonnagebeschränkung, Engstellen etc)  Großgründlach weist seit vielen Jahren eine gleichbleibende Verkehrsmenge mit geringem Schwerverkehrsanteil auf  Verkehr in Großgründlach ist in erster Linie der Ziel- und Quellverkehr des Stadtteils  Ortsdurchfahrt, auf der der Verkehr gebündelt wird und die die Haupterschließung für den Stadtteil darstellt, ist aufgrund der historisch bedingten engen Straßenverhältnisse und aufgrund der geltenden Tempo 30-Regelung für gebietsfremden Durchgangsverkehr unattraktiv  angrenzenden Wohngebiete sind verkehrsberuhigt und als Tempo 30-Zonen ausgewiesen, es gilt rechts vor links und es gibt auch hier keinen gebietsfremden Durchgangsverkehr  BP-Gebiet 4651 bringt relativ geringe zusätzliche Verkehrsmenge mit sich, die je nach Straßenabschnitt im Tagesschwankungsbereich der bestehenden Verkehrsmenge liegen wird  BP-Gebiet benötigt keine eigene Erschließungsstraße bis zur Würzburger Straße.  Mit einem Anschluss der Volkacher Straße an die Würzburger Straße wäre mit einer erheblichen Zunahme des Verkehrs im Quartier zu rechnen, da eine interessante Route von der östlichen Würzburger Straße über die Volkacher Straße und die Veitshöchheimer Straße zu den nördlichen Bereichen von Großgründlach, nach Kleingründlach, Eltersdorf und nach Tennenlohe entstehen würde  dieser zusätzlich zum Gebietsverkehr entstehende Durchgangsverkehr würde über die westliche Reutleser Straße zur Brucker Straße fahren und sich je nach Ziel weiter verteilen  gilt auch für entgegengesetzte Fahrtrichtung

Verkehr:

 Straßennetz von GG ist regelmäßig überlastet, daher erfolgte auch

Einbahnregelung, um Linienverkehr weiter regelkonform beizubehalten

 durch neues Wohngebiet werden 400 Pkw-Fahrten hinzukommen, diese

Zahl wird in Hinblick auf Kita und die Fahrten von Post, Paketdiensten,

Müllabfuhr und Möbellieferungen angezweifelt

 es erschließt sich nicht, wie nun auch noch die Durchbindung zur

Würzburger Str. verhindert werden soll

 Straßennetz benötigt eine Entlastung, keine weitere Belastung

 Baustellenverkehr wird nicht betrachtet

 Lärm, Abgase, Gefährdung der Verkehrsteilnehmer nimmt zu

 neue Straße würde Wohnbaudruck auslösen wird nicht mitgetragen, da dies

maßgeblich in städt. Steuerung liegt

 Aufhebung der Straße soll Eingriff durch Baugebiet ökol. kompensieren

 Verkehrssituation ist aber nicht hinnehmbar

 BP 4174 soll nicht aufgehoben werden, Option soll offenbleiben, Trasse

nicht mit Haus überplanen, Umplanung des BP

 Baustellenverkehr für Straßen nicht geeignet (Tonnagebeschränkung,

Engstellen etc)

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 Erschließung sowohl der bestehenden als auch der geplanten Bebauung ist auch ohne die Durchbindung gewährleistet  Mit einer Verbindung zur Würzburger Straße würde aber quartiersfremder Durchgangsverkehr angezogen, statt eine Verkehrsreduzierung zu erreichen – mit genau gegenteiligem Effekt für Anwohnerinnen und Anwohnern, Verkehrsberuhigung kann nicht erzielt werden  Überlegungen für die Verlängerung der Volkacher Straße bis zur Würzburger Straße stammen aus einer Zeit, als grundsätzlich autogerecht geplant wurde, wie wurde weder vor 40 Jahren noch heute für die Erschließung von Großgründlach benötigt  in der Zwischenzeit sind die negativen Auswirkungen des Kfz-Verkehrs bekannt und es muss mit viel Aufwand versucht werden, den Kfz-Verkehr zu verringern, um die Luftschadstoff- und Lärmbelastungen zu reduzieren und die Lebensqualität in der Stadt zu erhalten  die deutliche Reduzierung des Kfz-Verkehrs ist die verkehrspolitische Zielsetzung des Nürnberger Stadtrates, der im Januar 2021 den „Mobilitätsbeschluss für Nürnberg“ gefasst hat, in dem dieses Ziel definiert und vielfältige Maßnahmen zum Erreichen des Ziels festgelegt sind.  Großgründlach ist mit den drei Buslinien 31, 179 und 290 und den damit bestehenden Verbindungen bis zum U-Bahnhof Herrnhütte, bis nach Fürth Süd, bis nach Am Wegfeld und bis Erlangen Waldkrankenhaus entsprechend der Leitlinien zur Nahverkehrsplanung in Bayern gut erschlossen. Somit besteht für Großgründlach eine gute umstiegsfreie Direktanbindung an zentrale Punkte wie die

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Nürnberger U-Bahn und Straßenbahn und an die Hauptbahnhöfe von Fürth und Erlangen. Mit der Verlängerung der Straßenbahn als Stadt- Umland-Bahn nach Erlangen entsteht in kurzer Entfernung eine zusätzliche attraktive ÖPNV- Verbindung in die Nürnberger Innenstadt und nach Erlangen bzw. Herzogenaurach. Die Haltestellen der verlängerten Straßenbahn können mit dem Bus oder mit dem Fahrrad bequem erreicht werden. Darüber hinaus ist vorgesehen, bei allen Straßenbahnlinien und den stärker nachgefragten Buslinien das Taktangebot zu verbessern.  An der Planung ohne Durchbindung zum jetzigen Zeitpunkt wird daher festgehalten.  im Übrigen dient die Aufhebung nicht der ökol. Kompensation des Baugebiets, da der südliche Abschnitt nicht in die Eingriffs- /Ausgleichsbilanzierung eingeflossen ist.  Um jedoch eine ggfs. zukünftig erforderliche Durchbindung nicht zu verhindern, erfolgt eine Umplanung des Entwurfs; das Baugebiet wird im Bereich der potenziellen Durchbindungstrasse zurückgenommen. Eine Durchbindung zum jetzigen Zeitpunkt wird aber durch die Festsetzung von öffentlichen Stellplätzen unterbunden.  Weiterhin wird die Aufhebung des BP 4174 auf die erforderlichen Bereiche reduziert; im südlichen Abschnitt wird die Aufhebung nicht weiterverfolgt  Der geänderte Entwurf ist erneut zu billigen und erneut öffentlich auszulegen.

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Konfliktpotenzial Ökologie / Landschaft  FNP weist auf hohes Konfliktpotenzial mit Ökologie und Landschaft hin, UB bestätigt dies  Ausgleich im Süden Nürnbergs ist nicht nachvollziehbar  Hinweis auf Bodenbrüter und artenschutzrechtl. Ausgleich in anderer Gemeinde; soll wie in anderen Bebauungsplänen (BP 4612) auch im Gebiet erfolgen  hohe Konfliktpotenzial resultierte in landschaftl.
Vorbehaltsgebiet, das aber nunmehr nicht mehr
vorhanden ist
 das hohe Konfliktpotenial ist also so nicht mehr
einshclägig, zudem wurden Maßnahmen der
Konfliktbewältigung aufgezeigt, u.a. eine
intensive Eingrünung, die hier mittels
Grünordnungsplan auch erfolgt ist
 Ausgleich muss im selben Naturraum erfolgen;
die Stadt Nürnberg fordert auch regelmäßig
einen ökologischen Ausgleich im Stadtgebiet;
ein Ausgleich direkt im oder anschließend an
das Baugebiet ist sicherlich wünschenswert,
aber nicht immer möglich – so auch hier,
insbesondere da dafür auch landwirtschaftlich
genutzte Flächen in Anspruch genommen
worden wären
 dies gilt auch für den Artenschutz – hier gilt es,
die Population zu schützen und dem kann
durch eine externe Ausgleichsfläche Rechnung
getragen werden
 die UNB und HNB haben zugestimmt
Entwässerungskonzept  Regelfall ist Versickerung auf Grundstück (Stadt Nbg., WHG)  eine Abweichung in diesem großen Maße ist nicht vertretbar  Möglichkeit der Versickerung wurde im Vereinsgebiet trotz schlechter Versickerungswerte mit Rigolen und Drainagen etc. vollzogen  Entwässerungskonzept ist anzuzweifeln  vorhandene Netz soll durch Vorfluter und Dachbegrünung mit Rückhaltefunktion entlastet werden, letztlich erfolgt doch nur Ableitung und das Wasser wird der Natur, der Umwelt und den verbleibenden Äckern entzogen, Grundwasser wird so abgesenkt  keine Aussagen zu Auswirkungen auf Grundwasser im Gutachten  es handelt sich nicht um „Abweichung“,
sondern um rechtlich und fachlich zulässige
Möglichkeit nach § 55 Abs. 2 WHG,
Niederschlagswasser wird über eine
Kanalisation ohne Vermischung mit dem
Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet
 auf Grund der hohen Grundwasserstände sind
Rigolen hier nicht zulässig
 Entwässerungskonzept wird von
Fachdienststelle und WWA mitgetragen
 Gründächer erfordern Flachdach, wurde hier
aus städtebaulichen Gründen abgelehnt

Konfliktpotenzial Ökologie / Landschaft

 FNP weist auf hohes Konfliktpotenzial mit Ökologie und Landschaft hin, UB

bestätigt dies

 Ausgleich im Süden Nürnbergs ist nicht nachvollziehbar

 Hinweis auf Bodenbrüter und artenschutzrechtl. Ausgleich in anderer

Gemeinde; soll wie in anderen Bebauungsplänen (BP 4612) auch im Gebiet

erfolgen

Entwässerungskonzept

 Regelfall ist Versickerung auf Grundstück (Stadt Nbg., WHG)

 eine Abweichung in diesem großen Maße ist nicht vertretbar

 Möglichkeit der Versickerung wurde im Vereinsgebiet trotz schlechter

Versickerungswerte mit Rigolen und Drainagen etc. vollzogen

 Entwässerungskonzept ist anzuzweifeln

 vorhandene Netz soll durch Vorfluter und Dachbegrünung mit

Rückhaltefunktion entlastet werden, letztlich erfolgt doch nur Ableitung und

das Wasser wird der Natur, der Umwelt und den verbleibenden Äckern

entzogen, Grundwasser wird so abgesenkt

 keine Aussagen zu Auswirkungen auf Grundwasser im Gutachten

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Kindertagesstätten / Schule  Datengrundlage veraltet, Quote von 48 % im Krippenbereich unrealisitisch  bei dieser Grundlage ist absehbar, dass Versorgung mit Kitaplätzen gesamtstädtisch und in GG nicht ausreicht  Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter ab 1.8.2026 – wird hier keine Rechnung getragen  Schließung der Hortgruppe im August 2026 in Kronacher Str und Umzug in Volkacher Str, real werden nur 25 Plätze geschaffen, für Planungsregion nicht ausreichend, für 2023/24 sind 40 Erstklässler ohne Betreuung  zudem kommen weitere Wohneinheiten in Boxdorf ohne eigene Einrichtungen, Druck wird auch auf Volkacher Str. steigen  Forderung nach einer weiteren Krippengruppe, einer weiteren Kigagruppe und zwei weiteren Hortgruppen  die Grundschule soll durch den Umzug des AWO Kiga erweitert werden, über Mittelschule ist nichts bekannt  die Quote basiert auf regelmäßig
durchgeführten repräsentativen Elternumfragen
zur Ermittlung des künftigen
Betreuungsbedarfs, welche in Nürnberg zuletzt
im Jahr 2021 in allen Stadtteilen durchgeführt
wurde, an der Quote wird festgehalten
 dennoch besteht für Krippenkinder noch ein
Ausbaubedarf von 12 weiteren Plätzen, die
weder im Baugebiet noch im Ortsteil mangels
Grundstücken / Immobilien gedeckt werden
können
 Stadt sucht intensiv nach weiteren
Ausbaumöglichkeiten in den angrenzenden
Stadtteilen des Knoblauchslands
(Planungsregion nordwestliche
Vorstadtgebiete), die dann auch für Kinder aus
GG zur Verfügung stehen sollen
 Rechtsanspruch für Hort ab 2026/27, man plant
mit Versorgungsquote von 90 %, um kurzfristig
Bedarf decken zu können, arbeitet die Stadt
Nürnberg unter Hochdruck und in enger
Abstimmung mit der Schule und den Trägern
der Mittagsbetreuung und des Hortes an einer
konkreten Lösung für das kommende Schuljahr
Schule  2023/34 über 60 neue Erstklässler, sollten alle Korridorkinder eingeschult werden, ist Schulgebäude bereits jetzt unzureichend  in kommenden Jahren werden geburtenstarke Jahrgänge eingeschult, es steigt der Platzbedarf  auch bei Mittelschule Friedrich-Staedler kann nur rechtzeitige Baumaßnahme große Klassenmehrungen abfedern  für die Mittelschule kann nur langfristig und
mittelbar eine Entlastung über die Errichtung
einer weiteren Grundschule im Knoblauchsland
(ggfs. Buch) mit dadurch freiwerdenden
Kapazitäten für weitere Mittelschulklassen
geschaffen werden
 somit kann auch Grundschule in
Großgründlach entlastet werden
 Klassenmehrung auf 10 Klassen wird erwartet

Kindertagesstätten / Schule

 Datengrundlage veraltet, Quote von 48 % im Krippenbereich unrealisitisch

 bei dieser Grundlage ist absehbar, dass Versorgung mit Kitaplätzen

gesamtstädtisch und in GG nicht ausreicht

 Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter ab 1.8.2026 –

wird hier keine Rechnung getragen

 Schließung der Hortgruppe im August 2026 in Kronacher Str und Umzug in

Volkacher Str, real werden nur 25 Plätze geschaffen, für Planungsregion

nicht ausreichend, für 2023/24 sind 40 Erstklässler ohne Betreuung

 zudem kommen weitere Wohneinheiten in Boxdorf ohne eigene

Einrichtungen, Druck wird auch auf Volkacher Str. steigen

 Forderung nach einer weiteren Krippengruppe, einer weiteren Kigagruppe

und zwei weiteren Hortgruppen

 die Grundschule soll durch den Umzug des AWO Kiga erweitert werden,

über Mittelschule ist nichts bekannt

Schule

 2023/34 über 60 neue Erstklässler, sollten alle Korridorkinder eingeschult

werden, ist Schulgebäude bereits jetzt unzureichend

 in kommenden Jahren werden geburtenstarke Jahrgänge eingeschult, es

steigt der Platzbedarf

 auch bei Mittelschule Friedrich-Staedler kann nur rechtzeitige

Baumaßnahme große Klassenmehrungen abfedern

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Pflege  Mangel an Betreuungsplätze/ stationären Pflegereinrichtungen im Gebiet  wird durch Baugebiet weitere Plätze auslösen  jedoch erfolgt kein Abbau des Defizits, Bestandsbauten könnten so freigemacht werden, wenn ältere Menschen eine Betreuungsmöglichkeit hätten  für Seniorenpflegeeinrichtungen gilt nicht das
Wohnortprinzip, d.h. es gibt auch kein Anrecht
der Bewohnerinnen und Bewohner auf eine
solche Einrichtung in der unmittelbaren
Nachbarschaft (anders als bei Schulen)
 Im Einzelfall muss immer geprüft werden, ob
die (bau)rechtlichen Möglichkeiten es zulassen,
Investoren verpflichten zu können, eine
Pflegeeinrichtung zu bauen. Dies ist leider nur
selten der Fall, im vorliegenden Fall war es
nicht möglich – der Investor hat sich zur
Errichtung einer im Ortsteil ebenfalls dringend
benötigen Kindertagesstätte verpflichtet
 darüber hinaus sind in Großgründlach, auch
hier im neuen Baugebiet, Pflegeeinrichtungen
grundsätzlich zulässig
 Stadt ist dennoch bemüht im Statistischen
Stadtteils 7 eine Pflegeeinrichtung zu etablieren
Grünflächen  Defizit von 2,9 ha im Planungsbereich  im GB wird nur ursächlicher Bedarf nahezu gedeckt (-100 qm)  wieder eine Chance vertan, das Defizit abzubauen  Kenntnisnahme, Flächen sind in
Privateigentum, somit sind Quoten des BLB
anzuwenden, diese werden erfüllt, der
ursächliche Bedarf kann gedeckt werden
 Planungsbereich umfasst Großgründlach,
Schmalau, Reutles - es gibt also auch noch
andere Bereiche, in denen Abbau angestrebt
werden kann
 zudem besteht auch durch das Vorhandensein
landwirtschaftlicher Flächen mit
übergeordneten Freiraumverbindungen
durchaus eine Naherholungsfunktion, auch
wenn es sich nicht um öfft. Grünflächen in Form
von Grünanlagen und Parks handelt

Pflege

 Mangel an Betreuungsplätze/ stationären Pflegereinrichtungen im Gebiet

 wird durch Baugebiet weitere Plätze auslösen

 jedoch erfolgt kein Abbau des Defizits, Bestandsbauten könnten so

freigemacht werden, wenn ältere Menschen eine Betreuungsmöglichkeit

hätten

Grünflächen

 Defizit von 2,9 ha im Planungsbereich

 im GB wird nur ursächlicher Bedarf nahezu gedeckt (-100 qm)

 wieder eine Chance vertan, das Defizit abzubauen

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Ortsbild  es handelt sich hier um einen Bebauungsplan, nicht um die Anwendung des Einfügegebots des § 34 BauGB im unbeplanten Innenbereich  BP hat hier durchaus mehr Spielraum, da er eben auch Beteiligungsprozessen unterliegt  es geht nicht um Einsparen der Infrastruktur, sondern um Einsparungen von Grund und Boden  bei aktuellen Bodenpreisen kann sich diese gewünschte, aufgelockerte, niedrige Bauweise niemand mehr leisten, der dringend benötigte Bedarf so also nicht gedeckt werden
 es wird auf Anlage verwiesen (wobei es da um eine planungsrechtliche
Begutachtung nach § 34 / Einfügegebot geht)
 Geschossigkeit fügt sich nicht ein, ist höher als Bestand, zweigeschossig
wird als einfügbar empfunden, abzuflachen zum Ortsrand hin
 Verweis auf BP 4612
 Bewertung im UB wird durch Wegfall der Straße und Ortsrandeingrünung
relativiert, dies wird nicht mitgetragen
 flächensparendes Bauen (in die Höhe) kann nur bedingt mitgetragen werden
 das bei Bebauung notwenige Mitwachsen der Infrastruktur ergibt sich nicht
aus bebauter Fläche, sondern Einwohnerzahl
 dies sollte hier mitgedacht werden
 Nachverdichtung der letzten Jahre hat seinen Teil dazu beigetragen, ohne
das Infrastruktur mitgewachsen ist
Begegnungsorte / Räume für Vereine  Kenntnisnahme  Vereinsräume sind in Großgründlach grundsätzlich überall zulässig  Festsetzung dazu im Bebauungsplan nicht möglich
 keine Raumangebote für ehrenamtlich tätige Verbände, Vereine oder
Jugendtreffs
 noch vorhandenes Engagement wird dadurch nicht gefördert
 anderswo wird Quartiersmanagement etabliert, um künstlich
Ersatzstrukturen aufzubauen
 Forderung, dies hier zu berücksichtigen
Generelle Entwicklung  es erfolgt eine Nachverdichtung mit einem Mitziehen der Infrastruktur in Form von öffentlich nutzbaren Grünflächen, Spielflächen sowie einer über den Bedarf des Baugebiets hinausgehenden Kindertageseinrichtung  im Ortsteil sind Einkaufsmöglichkeiten vorhanden, der Ortsteil ist gut durch den ÖPNV angebunden  dem Einwand kann daher nicht gefolgt werden
 ein Dorf in der Stadt / Stadt der kurzen Wege als Ziel der Stadtplanung, auch
in Nürnberg
 geplante Bebauung wiederspricht diesem Konzept, beeinträchtigt die
Entwicklung des Ortsteils zum lebenswerten Raum, Nachverdichtung ohne
ausreichende Infrastruktur; hält Menschen nicht lange am Ort
 falsche Werbeslogans der Bauentwickler für Baugebiete in Ortsteilen
 diese decken sich nicht mit der Realität berufstätiger Eltern, um sich den
Wohnraum leisten zu können, ohne vorhandene Kinderbetreuung vor Ort
 Stadtplanung sollte für alle BürgerInnen und Stadtteile wirken

 es handelt sich hier um einen Bebauungsplan,

nicht um die Anwendung des Einfügegebots

des § 34 BauGB im unbeplanten Innenbereich

 BP hat hier durchaus mehr Spielraum, da er

eben auch Beteiligungsprozessen unterliegt

 es geht nicht um Einsparen der Infrastruktur,

sondern um Einsparungen von Grund und

Boden

 bei aktuellen Bodenpreisen kann sich diese

gewünschte, aufgelockerte, niedrige Bauweise

niemand mehr leisten, der dringend benötigte

Bedarf so also nicht gedeckt werden

 Kenntnisnahme

 Vereinsräume sind in Großgründlach

grundsätzlich überall zulässig

 Festsetzung dazu im Bebauungsplan nicht

möglich

 es erfolgt eine Nachverdichtung mit einem

Mitziehen der Infrastruktur in Form von

öffentlich nutzbaren Grünflächen, Spielflächen

sowie einer über den Bedarf des Baugebiets

hinausgehenden Kindertageseinrichtung

 im Ortsteil sind Einkaufsmöglichkeiten

vorhanden, der Ortsteil ist gut durch den ÖPNV

angebunden

 dem Einwand kann daher nicht gefolgt werden

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Fazit: Neben dem Wohnungsbau muss in diesem geplanten Gebiet auch Infrastruktur für diesen historischen und schützenswerten Stadtteil geschaffen werden, um Defizite der Vergangenheit aufzuholen und diese nicht auch noch zu verschärfen  wie oben ausgeführt, kann dem Einwand nicht
gefolgt werden, an der Planung wird generell
festgehalten
 um zukünftige Entwicklungen nicht zu
beeinträchtigen, wird die Planung so
umgestaltet, als dass eine Durchbindung
der Volkacher Straße zu einem späteren
Zeitpunkt möglich sein kann
 der geänderte Entwurf ist erneut zu billigen
und erneut zu beteiligen

Fazit: Neben dem Wohnungsbau muss in diesem geplanten Gebiet auch

Infrastruktur für diesen historischen und schützenswerten Stadtteil geschaffen

werden, um Defizite der Vergangenheit aufzuholen und diese nicht auch noch zu

verschärfen

Einzelstellungnahmen mit im Wesentlichen gleichem Inhalt

häufige Nennungen farbig markiert, SN decken sich inhaltlich zum großen Teil mit SN des VV Alt-Gründlach:

Thema Stellungnahme Anzahl Umgang / Weiteres Vorgehen
Nennung
Abwasserbeseitigung  alte Kanal muss nun noch mehr Fäkalien aufnehmen - das Neubaugebiet wird nur das Schmutzwasser in den bestehenden Mischwasserkanal einleiten - der bestehende Mischwasserkanal in der Volkacher Straße ist ausreichend groß dimensioniert, um das zusätzliche Schmutzwasser des Neubaugebiets aufzunehmen - bei Trockenheit ist Abwassermenge im Kanal zu gering, es entstehend Ablagerungen, die zur Geruchsbelästigung führen können - durch die zusätzliche Einleitung des Schmutzwassers des Neubaugebiets wird eine bessere Spülwirkung des Abwassers erwartet, ohne dem Kanal die Kapazitäten für künftige Regenereignisse zu entziehen - Geruchsbelästigung wurde dem Kanalbetrieb gemeldet. Es wird geprüft, ob künftig in diesem Bereich Sonderreinigungen des Mischwasserkanals erforderlich sind - das Regenwasser des Neubaugebiets wird im Trennsystem über Regenwasserkanäle dem Regenrückhaltebecken zugeführt und von dort gedrosselt über die bestehende Grabenverrohung dem Schlottareuthgraben zugeführt - ein Anschluss an den Mischwasserkanal in der Volkacher Str. erfolgt nicht
 vor 3 Jahren wurde Kanal erneuert, "Überdimensionierung"
 Überlastung des Kanals in Volkacher Straße mit nassen Kellern befürchtet 2
 vermehrt Gasgeruch in Volkacher Straße, es handle sich um Faulgase  durch weitere 150 Wohneinheiten mit Abwasser wird Zustand sehr gefährlich  es wird ein Gutachten gefordert, um Kanal in Volkacher Str. bis zur Hauptstraße einzubeziehen

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Thema Stellungnahme Anzahl Umgang / Weiteres Vorgehen
Nennung
- durch die Drosselung kommt es auch nicht zur Überlastung der Grabenverrohrung - da unabhängig von dem geplanten Neubaugebiet mit vermehrten Starkregenereignissen zu rechnen ist, sind die privaten Rückstausicherungen wie z.B. Rückstauklappen zu überprüfen
Artenschutz  Vergrämungsmaßnahmen Bodenbrüter kritisch betrachtet  vor Billigungsbescheid bzw. ohne Baugenehmigung 5 Ausnahme von HNB lag vor, UNB über Maßnahme informiert – da es sich um vorgezogene Maßnahmen handelt, ist es üblich/möglich, diese vor Abschluss eines Bebauungsplanverfahrens nach Billigung durchzuführen – aufgrund des weiteren Verfahrens wurden die Maßnahmen aber zu Ende April hin gestoppt.
 Schutz der bedrohten Arten sollte vordringlich sein, jedoch scheinen Interessen des Baugewerbes zu überwiegen 2 dem Artenschutz wurde Rechnung getragen, zudem hier nur geringe Betroffenheit aufgrund der Siedlungsnähe / Vorprägung,
 Maßnahmen für Kiebitz wenig geeignet es gibt keine Maßnahmen für Kiebitz, da dieser nicht betroffen ist
Ausgleich  Ausgleich im Süden Nürnbergs wird abgelehnt, dieser wird im Ortsteil gefordert analog zu anderen Bebauungsplänen, um Freiflächen zu erhalten 6 Kenntnisnahme, Ausgleich kann im selben Naturraum erfolgen und muss nicht im gleichen Geltungsbereich erbracht werden; er wurde im Stadtgebiet erbracht, was zulässig und mit UwA abgestimmt ist
 Gibt es einen Landschaftspflegerischen Begleitplan? Nein, da dieser im Rahmen eines Bebauungsplans nicht vorgesehen ist; es gibt einen integrierten Grünordnungsplan sowie einen Umweltbericht mit Eingriffsbilanzierung – die Unterlagen lagen vollständig aus
 Wieviel Ausgleich nach BayKompV muss Investor leisten? die BayKompV wird im Nürnberger Stadtgebiet nicht angewendet, da hier die Kostenbetragserstattungssatzung gilt, die Höhe des Ausgleichs ist dem Umweltbericht zu entnehmen
 Ausgleich nur unzureichend berücksichtigt Die Auffassung wird nicht geteilt, es erfolgte eine umfassende Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung, der Ausgleich im Stadtgebiet ist abgestimmt und vertraglich gesichert
Baustelle  Unklarheiten und Bedenken bezüglich der Zu- /Abfahrt der Baufahrzeuge  es bestehen Tonnagebegrenzungen der Straße / Brücke  zusätzliche Belastung im Ortsteil 28 Zeitlich befristeter Baustellenverkehr kann nicht vermieden werden. Für Fragen zum Baustellenverkehr und Möglichkeiten, diesen über bestimmte Routen zu führen oder gleichmäßig zu verteilen, sind die Kolleginnen und Kollegen bei SÖR Ansprechpartnerinnen und - partner.

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Thema Stellungnahme Anzahl Umgang / Weiteres Vorgehen
Nennung
bezahlbarer Wohnraum  ob Wohnraum bezahlbar wird, ist fraglich - scheint nur für Besserverdiener zu sein 3 der erforderliche förderfähige Wohnraum ist im StbV gesichert, besichert und nachzuweisen
 mehr bezahlbarer Wohnraum, um Mittelschicht / jungen Familien ein Reihen-/Doppelhäuschen im Knoblauchsland zu ermöglichen 4 Der Investor kann nur an die im Baulandbeschluss geforderten Richtwerte (30%) gebunden werden und auch hier besteht Abwägungsspielraum; dieser wurde flächengleich im Bereich des Geschosswohnungsbaus zugunsten der Errichtung einer Kita (Hort) gewährt
Durchbindung  Durchbindung Würzburger Straße ist erforderlich  wurde bereits vor 40 Jahren geplant  ist in Stadtplan abgedruckt  Anbindung im Süden bereits ausgebaut und mit Ampelkreuzung versehen  Durchbindung ermöglicht Erreichen des Baugebiets ohne Ortsdurchfahrt direkt von B4  Durchbindung wird durch BP sogar verhindert, da teilweise bebaut = man sollte sich Option offenhalten  ökologische Folgen des Verkehrs überwiegen ökol. Eingriff durch Straße  verkehrstechnisch- und umwelttechnisch bessere Wahl, als Umweg durch Ortschaft  Ablehngründe der Stadt nicht glaubhaft / nachvollziehbar  weitere Siedlungsentwicklung liegt in Hand der Stadt und wird durch Straße nicht begünstigt  wieso ist Straße bei aktuell höherem Verkehr als vor 40 Jahren nicht mehr erforderlich 199 Mit einem Anschluss der Volkacher Straße an die Würzburger Straße wäre mit einer erheblichen Zunahme des Verkehrs im Quartier zu rechnen, da eine interessante Route von der östlichen Würzburger Straße über die Volkacher Straße und die Veitshöchheimer Straße zu den nördlichen Bereichen von Großgründlach, nach Kleingründlach, Eltersdorf und nach Tennenlohe entstehen würde. Dieser zusätzlich zum Gebietsverkehr entstehende Durchgangsverkehr würde über die westliche Reutleser Straße zur Brucker Straße fahren und sich je nach Ziel weiter verteilen. Die selbe Route ist auch in umgekehrter Fahrtrichtung für gebietsfremden Durchgangsverkehr interessant. Heute ist der Verkehr im Gebiet der Ziel- und Quellverkehr des Quartiers selbst und die Verkehrsmengen sind insgesamt sehr gering. Zur Erschließung der neuen Wohnbebauung wird die Durchbindung der Volkacher Straße bis zur Würzburger Straße nicht benötigt. Die Erschließung sowohl der bestehenden als auch der geplanten Bebauung ist auch ohne die Durchbindung gewährleistet. Mit einer Verbindung zur Würzburger Straße würde aber quartiersfremder Durchgangsverkehr angezogen, statt eine Verkehrsreduzierung zu erreichen. Es würde also genau der gegenteilige Effekt zu der von den Anwohnerinnen und Anwohnern erwünschten Verkehrsberuhigung im Quartier eintreten. Großgründlach weist seit vielen Jahren eine gleichbleibende Verkehrsmenge mit geringem Schwerverkehrsanteil auf. Der Verkehr in Großgründlach ist in erster Linie der Ziel- und Quellverkehr des Stadtteils. Die Ortsdurchfahrt, auf der der Verkehr gebündelt wird und die die Haupterschließung für den Stadtteil darstellt, ist aufgrund der historisch bedingten engen Straßenverhältnisse und aufgrund der geltenden Tempo 30-Regelung für gebietsfremden Durchgangsverkehr unattraktiv. Die angrenzenden Wohngebiete

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Thema Stellungnahme Anzahl Umgang / Weiteres Vorgehen
Nennung
sind verkehrsberuhigt und als Tempo 30-Zonen ausgewiesen, es gilt rechts vor links und es gibt auch hier keinen gebietsfremden Durchgangsverkehr. Das kleine Bebauungsplangebiet, das eine relativ geringe zusätzliche Verkehrsmenge erzeugen wird, die je nach Straßenabschnitt im Tagesschwankungsbereich der bestehenden Verkehrsmenge liegen wird, benötigt keine eigene Erschließungsstraße bis zur Würzburger Straße. Die Verlängerung der Volkacher Straße bis zur Würzburger Straße nur für den Baustellenverkehr zu bauen, würde hohe Kosten und einen Eingriff in Freiflächen verursachen, ohne einen verkehrlichen Mehrwert zu generieren. Die Überlegungen für die Verlängerung der Volkacher Straße bis zur Würzburger Straße stammen aus einer Zeit, als grundsätzlich autogerecht geplant wurde. Sie wurde weder vor 40 Jahren noch heute für die Erschließung von Großgründlach benötigt. In der Zwischenzeit sind die negativen Auswirkungen des Kfz-Verkehrs bekannt und es muss mit viel Aufwand versucht werden, den Kfz- Verkehr zu verringern, um die Luftschadstoff- und Lärmbelastungen zu reduzieren und die Lebensqualität in der Stadt zu erhalten. Die deutliche Reduzierung des Kfz-Verkehrs ist die verkehrspolitische Zielsetzung des Nürnberger Stadtrates, der im Januar 2021 den „Mobilitätsbeschluss für Nürnberg“ gefasst hat, in dem dieses Ziel definiert und vielfältige Maßnahmen zum Erreichen des Ziels festgelegt sind. Großgründlach ist mit den drei Buslinien 31, 179 und 290 und den damit bestehenden Verbindungen bis zum U-Bahnhof Herrnhütte, bis nach Fürth Süd, bis nach Am Wegfeld und bis Erlangen Waldkrankenhaus entsprechend der Leitlinien zur Nahverkehrsplanung in Bayern gut erschlossen. Somit besteht für Großgründlach eine gute umstiegsfreie Direktanbindung an zentrale Punkte wie die Nürnberger U-Bahn und Straßenbahn und an die Hauptbahnhöfe von Fürth und Erlangen. Mit der Verlängerung der Straßenbahn als Stadt-Umland-Bahn nach Erlangen entsteht in kurzer Entfernung eine zusätzliche attraktive ÖPNV-Verbindung in die Nürnberger Innenstadt und nach Erlangen bzw. Herzogenaurach. Die Haltestellen der verlängerten Straßenbahn können mit dem Bus

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Thema Stellungnahme Anzahl Umgang / Weiteres Vorgehen
Nennung
oder mit dem Fahrrad bequem erreicht werden. Darüber hinaus ist vorgesehen, bei allen Straßenbahnlinien und den stärker nachgefragten Buslinien das Taktangebot zu verbessern. An der Planung ohne Durchbindung zum jetzigen Zeitpunkt wird daher festgehalten. Um jedoch eine ggfs. zukünftig erforderliche Durchbindung nicht zu verhindern, erfolgt eine Umplanung des Entwurfs; das Baugebiet wird im Bereich der potenziellen Durchbindungstrasse zurückgenommen. Eine Durchbindung zum jetzigen Zeitpunkt wird aber durch die Festsetzung von öffentlichen Stellplätzen unterbunden. Weiterhin wird die Aufhebung des BP 4174 auf die erforderlichen Bereiche reduziert; im südlichen Abschnitt wird die Aufhebung nicht weiterverfolgt. Der geänderte Entwurf ist erneut zu billigen und erneut öffentlich auszulegen.
 Durchbindung der Veitshöchheimer Straße auf städt. Feldweg als Entwicklungsoption ist unrealistisch, da er nicht die entsprechende Breite aufweist und Winkel von 90° beinhaltet 2 Es sollte auch auf die Verlängerung der Veitshöchheimer Straße bis zur Würzburger Straße verzichtet werden, da diese Durchbindung dieselben negativen Folgen hätte, wie die Durchbindung der Volkacher Straße.
 Anbindung an Würzburger Str. ohne Durchstich Eine Anbindung des Baugebiets allein an die Würzburger Straße ohne Anbindung an das bestehende Netz an Erschließungsstraßen wird nicht zuletzt aufgrund der geplanten Kindertagesstätte als städtebaulich nicht sinnvoll erachtet. Zudem stellt dies keine nachhaltige wirtschaftliche und ökologische Entwicklung dar, insbesondere, da der Mehrverkehr durch das Baugebiet auch vom bestehenden Verkehrsnetz aufgenommen werden kann.
 keine Durchbindung  Trasse darf auch weiterhin nicht umgesetzt werden  zieht massiv Transit-Verkehr an  führt zur Entwertung der Anliegergrundstücke  Zerschneidung von Lebensräumen  hohe initiale und langfristige Kosten  statt Durchbindung sollten nachhaltigere Maßnahmen gefördert werden (ÖPNV, StUB, ) 8 Kenntnisnahme. Diese Meinung wird geteilt. Um jedoch eine ggfs. zukünftig erforderliche Durchbindung nicht zu verhindern, erfolgt eine Umplanung des Entwurfs; das Baugebiet wird im Bereich der potenziellen Durchbindungstrasse zurückgenommen. Eine Durchbindung zum jetzigen Zeitpunkt wird aber durch die Festsetzung von öffentlichen Stellplätzen unterbunden. •Weiterhin wird die Aufhebung des BP 4174 auf die erforderlichen Bereiche reduziert; im südlichen Abschnitt wird die Aufhebung nicht weiterverfolgt.

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Thema Stellungnahme Anzahl Umgang / Weiteres Vorgehen
Nennung
Der geänderte Entwurf ist erneut zu billigen und erneut öffentlich auszulegen.
 Durchbindung Veitshöchheimer Straße als 2. Option verfolgen;  darf durch enge Bebauung nicht beeinträchtigt werden  mehr Abstand zwischen den geplanten Gebäuden und Feldweg für geeignete Querschnitte  Öffnung des Verkehrs nicht nur für landwirtschaftliche Verkehre 2 Es sollte auch auf die Verlängerung der Veitshöchheimer Straße bis zur Würzburger Straße verzichtet werden, da diese Durchbindung dieselben negativen Folgen hätte, wie die Durchbindung der Volkacher Straße.
Entwässerung  Ablehnung des Entwässerungskonzepts  Entwässerung soll auf eigenem Grundstück erfolgen z.B. über Rigolen, gemäß städtischem Grundsatz  Prinzip der Schwammstadt verfolgen  auch aus Gründen des Klimaschutzes 4 Rigolen können nur als Nachweis der Entwässerung dienen, wenn diese nach jedem Regenereignis geleert werden. Somit müssen Rigolen einen Überlauf mit Anschluss an Kanalisation oder Ableitungsmulde haben. Darüber hinaus basiert das Entwässerungskonzept auf städtischen und auch wasserhaushaltsrechtlichen Grundsätzen (vgl. § 55 WHG). Das Prinzip der Schwammstadt kann hier in den unversiegelten Bereichen (ca. 50 % der privaten Grundstücksflächen sowie 100 % der öffentlichen und öffentlich nutzbaren Grün- und Spielflächen) erfolgen.
Flächeninanspruchnahme  gegen weitere Versiegelung von Grünflächen und landwirtschaftlicher Fläche  gegen weitere Nachverdichtung 9 Kenntnisnahme. Dazu verpflichtet sich auch die Stadt Nürnberg (zuletzt durch Beschluss vom 03.05.2023). An den bestehenden Planungen wird dabei aber festgehalten, um auch dem Bedarf an Wohnraum gerecht zu werden.
 Leerstände nutzen Die Innenentwicklung wird auch in Nürnberg verfolgt, z.B. Nordwestring, AEG, Lochnerstraße, alte Radrennbahn. In Summe reichen die Potenziale jedoch nicht aus, um dem Bedarf an Wohnraum gerecht zu werden.

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Thema Stellungnahme Anzahl Umgang / Weiteres Vorgehen
Nennung
 Nachteile der Planung (Vernichtung von Boden und Lebensraum, erhöhtes Emissionsaufkommen und Lärmzunahme) überwiegen die wenigen Vorteile (Wohnraum) bei weiterem Die Auffassung wird nicht geteilt. Es entsteht ein relativ dichtes und kompaktes Baugebiet mit einem hohen Anteil an öffentlichen und öffentlich nutzbaren Grün- und Freiflächen mit guter Anbindung an den ÖPNV und dem Vorhandensein von Infrastruktureinrichtungen. Die Inanspruchnahme von Boden und Lebensraum wurde dabei auf das erforderliche Maß begrenzt, zudem erfolgt ein ökologischer und artenschutzrechtlicher Ausgleich.
Generell  Bürger werden nicht gehört und nicht ernst genommen  Kommunikation (mit/durch Politik) wird kritisiert 26 Aufgrund der Einwände aus der Bevölkerung kommt es zu Änderungen der Planung. Der Einwand kann daher nur bedingt nachvollzogen werden.
 keine Ablehnung des Vorhabens, aber nur in Verbindung mit angepassten infrastrukturellen Bedingungen 23 Es erfolgt eine Nachverdichtung mit einem Mitziehen der Infrastruktur in Form von öffentlich nutzbaren Grünflächen, Spielflächen sowie einer über den Bedarf des Baugebiets hinausgehenden Kindertageseinrichtung. Im Ortsteil sind Einkaufsmöglichkeiten vorhanden, der Ortsteil ist gut durch den ÖPNV angebunden. Dem Einwand kann daher nicht gefolgt werden
 Investorenplanung zu Lasten der Anwohner  Investoreninteressen dürfen nicht oberste Priorität haben  mehr Wohnraum auf Kosten der Sicherheit im Straßenverkehr 24 Aufgrund der Einwände aus der Bevölkerung kommt es zu Änderungen der Planung, durchaus zum Nachteil des Investors (Verringerung der Baufläche zu Gunsten des Trassenerhalts). Der Einwand kann daher nur bedingt nachvollzogen werden. Eine Gefährdung des Straßenverkehrs lässt sich aus den u.g. Gründen nicht erkennen.
 Lebensqualität wird durch Baugebiet verschlechtert 5 Durch das Baugebiet entstehen in unmittelbarer Siedlungsnähe öffentliche und öffentlich nutzbare Grün- und Spielflächen. Weiterhin wird eine Kindertagesstätte vorgesehen. Diese Aspekte tragen zur Lebensqualität bei.
 Baugebiet sorgt für Streit im Ort, gefährdet sozialen Frieden 4 Dies ist in demokratischen Verhältnissen üblich und auszuhalten.
 Wirksamkeit der Beteiligung wird in Frage gestellt Aufgrund der Einwände aus der Bevölkerung kommt es zu Änderungen der Planung. Der Einwand kann daher nur bedingt nachvollzogen werden.
 Stadt sollte selber Flächen / Immobilien erwerben, um soziale Infrastruktur entstehen zu lassen Die Stadt ist bemüht, Flächen zu erwerben bzw. im Rahmen von Umlegungsverfahren für Infrastruktureinrichtungen zu gewinnen. Im vorliegenden Bebauungsplanverfahren sind die Flächen alle in Privatbesitz. Die Baurechtschaffung ist aber nur mit Beachtung des Baulandbeschlusses möglich, so dass auch hier auf privaten Flächen eine Infrastruktureinrichtung entstehen wird.

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Thema Stellungnahme Anzahl Umgang / Weiteres Vorgehen
Nennung
 Ansprüche an Baugebiet sollten auch für Bestandssiedlungen gelten  viel Nachholbedarf in Reutles und Großgründlach Aufgrund der historisch gewachsenen Stadtteilstruktur sind Änderungen im Bereich der Verkehrsinfrastruktur nur schwer möglich. Im Bereich der sozialen Infrastruktur (Schule, Kita) ist die Stadt Nürnberg bemüht, in bzw. für Großgründlach eine Verbesserung zu erwirken.
geplante Bebauung  Mehrung der Wohneinheiten um 50 % wird kritisch gesehen  Baugebiet zu groß dimensioniert 11 Die Mehrung erfolgt bei gleichbleibender Geschossfläche durch andere Bauformen (mehr GWB), Grünflächenanteil konnte dabei vergrößert werden, dabei werden die Orientierungswerte des § 17 BauNVO für allgemeine Wohngebiete bei Betrachtung des gesamten Geltungsbereichs eingehalten bzw. unterschritten, Größe wird als verträglich erachtet
 Geschosswohnungsbau an der Stelle unpassend  Reihenhäuser als städtebaulich sinnvoll(er) betrachte 4 Kenntnisnahme
 Gründächer gefordert 2 Aufgrund des Ortsbilds wurden Satteldächer als verrtäglicher am Ortsrand eingestuft, lediglich für den Baukörper der Kita inkl. gefördertem Wohnraum ist ein begrüntes Flachdach vorgesehen
 Wunsch nach umweltschutztechn. Vorzeigeobjekten Obliegt Baugenehmigungsebene; Bebauungsplan kann dazu keine Vorgaben machen, da es einschlägige Regelwerke gibt, die zu jedem Errichtungszeitpunkt dem Stand der Technik entsprechen und bestimmte Anforderungen an energ. Aspekte stellen
 Nähe des großen Gebäudes (WA 1) zur Straße mit negativen Auswirkungen auf Besonnung der angrenzenden Gebäude sowie Glattweis auf der Straße Abstandsflächen eingehalten, gemäß Bebauungsplanentwurf befindet sich dort ein breiter Gehweg mit öffentlichen Stellplätzen – dies erhöht zusätzlich den Abstand zur Bestandsbebauung; zudem befindet sich unmittelbar ggü. des 4-Geschosses der Garagenhof
 geplante Häuser nicht für ein langes Leben insb. im Alter gedacht Obliegt Baugenehmigungsebene / Wünschen der Bauherren, kein Regelungsgehalt eines Bebauungsplans
Grün  Lage der öffentlichen Grünfläche sollte nicht am Ortsrand sondern für alle zugänglich an Volkacher Str. liegen 2 Lage der Grünfläche ergibt sich aus Anforderung nach Ortsrandeingrünung; diese kann dennoch von der gesamten Öffentlichkeit genutzt werden, nicht nur von Anwohnern
 Grün-/Freiflächen nur unzureichend berücksichtigt, mehr Grün gefordert  Umfang der öffentlichen Grünflächen erfüllen nur Minimalanforderungen  kein Abbau des Grünflächendefizits 7 Größe der öfftl. nutzbaren Grünflächen orientiert sich an Baulandbeschluss und entspricht dem verursachten Maß; ein Abbau des im Planungsbereich bestehenden Defizits kann nicht erreicht werden, jedoch wird dieses auch durch das Vorhaben nicht

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Thema Stellungnahme Anzahl Umgang / Weiteres Vorgehen
Nennung
vergrößert; Einklang zwischen Grün und erforderlichen Wohnbauflächen
Grundwasserspiegel  es fehlen Aussagen welche Folgen das Bauvorhaben für den Grundwasserspiegel haben wird  Absenkung des GW-Spiegels führt zu negativen Auswirkungen auf Beregnungsbrunnen und landw. Flächen Gutachten liegt vor und lag auch aus; Auswirkungen der Bebauung auf Grundwasserspiegel gering und als vernachlässigbar einzustufen, keine Auswirkungen auf angrenzende Grundstücke / Bebauung, insbesondere Absenkung kann nicht konstatiert werden
Hochwasserschutz  welche Auswirkungen haben die "Gründlach Auen" und das Hochwasserschutzgebiet auf die Verlängerung der Volkacher Str? Die Verlängerung der Volkacher Straße ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht geplant, die Trasse wird aber für die Zukunft offen gehalten. Es handelt sich hier nicht um ein „Hochwasserschutzgebiet“, sondern ein Hochwasserrisikogebiet (HQ extrem). Für den Eingriff in den Bereich besteht bereits Baurecht aufgrund des Bebauungsplans Nr. 4174; ggfs. erforderliche Maßnahmen in Hinblick auf den Hochwasserschutz sind vorhabenbezogen zum Zeitpunkt der Planung der Straße zu beachten.
Immissionsschutz  Kindergarten auf Höhe des Garagenhofes zieht Lärm nach sich Kinderlärm ist nach BImSchG nicht zu berücksichtigen, zudem sind Freiflächen nach Westen zum Ortsrand / freien Landschaft hin orientiert und weitgehend von Bestandsbebauung und durch geplante Bebauung abgeschirmt
Infrastruktur  Infrastruktur insbesondere für Kinder nicht ausreichend (Schule, Kindergarten, Hort)  Schule müsste ausgebaut werden, Klassengröße jetzt schon bedenklich, ab 2. Klasse bereits dreizügig, keine Erweiterungskapazitäten vorhanden  Mangel an Kita/Hortplätzen  Mittagsbetreuung schafft keine Abhilfe  in Zeiten von Fachkräftemangel muss dann ein Elternteil, oft die Mutter, Stunden reduzieren um Betreuung zu sichern, finanziell schwierig und Stresssituation für gesamte Familie  Schließung Hort Kronacher Straße 2026 verschlimmert Situation 39 Grundschule: die Grundschule wird vor Ort erweitert (zulasten des AWO-Kindergartens), weitere Erweiterung baulich nicht möglich, langfristig ist weiterer Schulstandort im Knoblauchsland vorgesehen, der damit auch diese Grundschule entlasten kann Hort: Mangel an Hortplätzen ist bekannt, Schließung des Standorts Kronacher Str. wird durch Neubau in Volkacher Str. kompensiert, dabei entstehen auch 25 weitere Hortplätze, insgesamt gibt es damit und der Mittagsbetreuung ca. 95 Betreuungsplätze in Großgründlach, am neuen Grundschulstandort wird auch neue Betreuungsmöglichkeit geschaffen – Entlastung für Großgründlach, Kindergarten: AWO-Kindergarten zieht in Volkacher Straße um, Bedarf an Kindergartenplätzen damit vorerst gedeckt, langfristig werden weitere Betreuungsmöglichkeiten in Großgründlach bzw. den angrenzenden Stadtteilen im Zuge von Neubaumaßnahmen geschaffen Krippe: Neubau einer Krippe mit 12 Plätzen im Baugebiet, darüber hinaus Bedarf von weiteren 12 Plätzen, Stadt arbeitet mit Hochdruck

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Thema Stellungnahme Anzahl Umgang / Weiteres Vorgehen
Nennung
an Schaffung weiterer Betreuungsmöglichkeiten in Großgründlach bzw. der Planungsregion
 Fehlen einer Senioreneinrichtung im Ort 15 Kenntnisnahme, nur bedingt steuerbar im Rahmen der Bauleitplanung, grundsätzlich sind all diese Einrichtungen sowohl in Großgründlach, als auch im Geltungsbereich des BP zulässig und auch wünschenswert
 Infrastruktur (Arzt, Parken, Einkaufen, Gastro) ist bereits jetzt ungenügend und nicht auf weitere 300 Einwohner ausgelegt, Ort wird zur Schlafstätte, Fahrten mit PKW notwendig, dies erzeugt wiederum mehr Verkehr 31 Kenntnisnahme, nicht steuerbar im Rahmen der Bauleitplanung, grundsätzlich sind all diese Einrichtungen sowohl in Großgründlach, als auch im Geltungsbereich des BP zulässig und auch wünschenswert
 Forderung nach Begegnungsräumen für Vereine, Verbände, Ortsgruppen 6 Vereinsräume in Großgründlach planungsrechtlich zulässig, nicht im Bebauungsplan festsetzbar
 kein weiterer Ausbaubedarf an Krippen bei 48 % Deckung - was ist mit übrigen 52%? 2 gemäß aktuellen Umfragen (zuletzt 2021) wird Bedarf der Eltern zur Krippenbetreuung mit dieser Quote ermittelt; die übrigen 52 % haben andere Betreuungsmöglichkeiten, z.B. in der Familie
 warum nur 28 Kitaplätze und 16 weitere Schulplätze? Dies ist zu prüfen Zahlen wurden erneut überprüft, entsprechen dem ursächlich aus der neuen Wohnbebauung entstehendem Bedarf
 Zweifel, ob Kita wirklich errichtet wird, wie erfolgt Kontrolle? Kita ist im städtebaulichen Vertrag gesichert und besichert, Vollzug wird überprüft
 Ausbau der Infrastruktur Gas, Wasser, Abwasser, Strom, Internet Sofern die Infrastrukturen ohnehin nicht vorhanden sind, erfolgt ein Ausbau im Rahmen des Baugebiets; dabei ist auch auf aktuelle gesetzliche Grundlagen wie beispielsweise das GEG abzustellen
 es sollten Kindergartenplätze nicht nur für neue Bewohner geschaffen werden Es wird eine Kindertagesstätte errichtet, der mit 75 Plätzen nicht nur für die Kinder im Geltungsbereich erforderlich ist, sondern auch das Defizit im Ortsteil reduzieren soll
 Jugendclubs, Spielplätze, Treffs fehlen Die Mobile Jugendarbeit bietet mit dem rollenden Jugendtreff einmal in der Woche auf dem Großgründlacher Festplatz ein Angebot der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA). Entsprechend der

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Thema Stellungnahme Anzahl Umgang / Weiteres Vorgehen
Nennung
Jugendhilfeplanung der OKJA wird nach wie vor ein möglicher dauerhafter Standort für ein Jugendbüro als Anlaufstelle für Kinder- und Jugendliche im Knoblauchsland gesucht.
Kampfmittel  Besteht Gefahr von Blindgängern aus 2. Weltkrieg? Mit Blindgängern ist grundsätzlich immer zu rechnen, kein Regelungsbedarf für Bebauungsplan
Klima  CO2 Belastung steigt, schadet Sandsteingebäuden 3 Nicht allein auf den Bebauungsplan zurückzuführen
 Temperaturausgleichszonen werden rücksichtslos verbaut  Ackerflächen wirken ausgleichend für Klima Kenntnisnahme, Ackerflächen werden hier nur in erforderlichem Maß in Anspruch genommen, dabei erfolgt auch die Festsetzung von ca. 5.100 m² öffentlich nutzbaren Grünflächen, unter Hinzunahme der privaten Grünflächen sogar 6.098 m² (entspricht 18 % des Geltungsbereichs)
 wie passt Entwicklung zum Vorhaben einer mittelfristig klimaneutralen Stadt /  mehr Umwege passen nicht mit Klimaschutz zusammen Städtebauliche Entwicklung (Stadt der kurzen Wege) geschieht hier im Einklang mit landschaftsplanerischer Entwicklung, umfangreiche grünordnerische Festsetzungen, bei Neuvorhaben gelten generell auch die Vorgaben des GEG
Landwirtschaft  Erhalt der landwirtschaftlichen Flächen / des Knoblauchlands zur regionalen Gemüseproduktion 4 Kenntnisnahme, die Stadt Nürnberg bekennt sich zum Erhalt des Knoblauchslands, Entwicklung steht im Einklang mit den Leitlinien zur räumlichen Entwicklung des Knoblauchslands, Beschluss vom 03.05.2023 bekräftigt aber auch, dass an den Bauflächen des Flächennutzungsplans – wie auch hier – festgehalten wird
 Bewirtschaftung der lw. Flächen muss weiterhin möglich sein  keine Zäune entlang der Grundstücksgrenze zu Baugebiet WA 2.1  wenn Zäune geplant so müssen diese Mindestabstand von 1,5 m zu lw. Flächen aufweisen Bewirtschaftung wird durch Vorhaben nicht beeinträchtigt Da sich an das WA 2.1 eine öffentlich nutzbare Grünfläche anschließt, sind Zäune im WA 2.1 zulässig; Einzäunung der öffentlich nutzbaren Grünfläche nicht vorgesehen
Nachhaltigkeit  Nachhaltigkeit und Umweltschutz spielen keine Rolle diese Auffassung wird nicht geteilt, mit Grund und Boden wird sparsam umgegangen, verdichtete Bauweise zur Effektivierung der technischen Infrastruktur, Bushaltestelle direkt vor Ort zur Nutzung alternativer Verkehrsmittel, Kindertagesstätte vor Ort, geringe Entfernung zu Einkaufsmöglichkeiten, darüber hinaus umfangreiche grünordnerische Festsetzungen über Begrünungssatzung hinaus, Sicherung von Grün- und Spielflächen, soziale Nachhaltigkeit auch durch die Ausweisung und Sicherung von gefördertem Wohnraum

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Thema Stellungnahme Anzahl Umgang / Weiteres Vorgehen
Nennung
Naturschutz  Zerstörung von Flora und Fauna  zerstörte Flächen, Lebensraum, Flora und Fauna können nicht im gleichen Maße ausgeglichen werden  bis das Niveau wiederhergestellt ist, vergehen Jahre 4 Zerstörung wird auf das erforderliche Maß reduziert, dabei erfolgt auch ein ökol. und artenschutzrechtl. Ausgleich, Ausgleich entspricht fachlichen Grundlagen, Einverständnis von UNB und HNB
ohne Zusammenhang zum BP  Fehlplanung Schultheiss an Reutleser Straße, sollte hier nicht wiederholt werden 6 Kein Zusammenhang zum Bebauungsplanverfahren
 Amtsgänge ohne Termin in Großgrünlach nicht möglich, Termine kaum verfügbar Kein Zusammenhang zum Bebauungsplanverfahren
 wird die Feuerwache 6 / Schleswiger Str. mit Drehleiter gebaut? Kein Zusammenhang zum Bebauungsplanverfahren
 im Ort werden alte Bäume durch kleine Ersatzpflanzungen ersetzt 2 Entspricht Baumschutzsatzung, Kein Zusammenhang zum Bebauungsplanverfahren
ÖPNV  Lange Fahrtzeiten  mehrere Umstiege erforderlich  Anzahl der P&R Plätze Am Wegfeld zu niedrig  kein Zubringer zur Sbahn in Vach  ÖPNV nicht attraktiv 14 Großgründlach ist mit den drei Buslinien 31, 179 und 290 und den damit bestehenden Verbindungen bis zum U-Bahnhof Herrnhütte, bis nach Fürth Süd, bis nach Am Wegfeld und bis Erlangen Waldkrankenhaus entsprechend der Leitlinien zur Nahverkehrsplanung in Bayern gut erschlossen. Somit besteht für Großgründlach eine gute umstiegsfreie Direktanbindung an zentrale Punkte wie die Nürnberger U-Bahn und Straßenbahn und an die Hauptbahnhöfe von Fürth und Erlangen. Mit der Verlängerung der Straßenbahn als Stadt-Umland-Bahn nach Erlangen entsteht in kurzer Entfernung eine zusätzliche attraktive ÖPNV-Verbindung in die Nürnberger Innenstadt und nach Erlangen bzw. Herzogenaurach. Die Haltestellen der verlängerten Straßenbahn können mit dem Bus oder mit dem Fahrrad bequem erreicht werden. Am Halt der geplanten Stadt-Umland-Bahn in Reutles wird außerdem eine Park & Ride-Anlage entstehen, die auch den Umstieg vom Auto auf die Straßenbahn ermöglicht. Darüber hinaus ist vorgesehen, bei allen Straßenbahnlinien und den stärker nachgefragten Buslinien das Taktangebot zu verbessern. Die Erweiterung der Park & Ride-Anlage Am Wegfeld wäre grundsätzlich möglich, allerdings wird die Bedeutung des Parkplatzes mit der Verlängerung der Straßenbahn abnehmen.
 ÖPNV verbessert  aber dennoch lange Fahrtzeiten  Wunsch nach Schaffung von Expressbussen 2

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Thema Stellungnahme Anzahl Umgang / Weiteres Vorgehen
Nennung
Eine Zubringerlinie zur S-Bahnhaltestelle Vach ist für Großgründlach sicherlich sinnvoll und würde die Anbindung des Nürnberger Nordens an die S-Bahn verbessern. Aufgrund mehrerer Ursachen bedarf die Änderung des Busnetzes an dieser Stelle einer intensiven Abstimmung mit den beteiligten Städten Fürth und Erlangen. Da die Haltestelle im Fürther Stadtgebiet liegt und Linienverkehre von allen drei Städten in diesem Gebiet verkehren, müssen die verschiedenen Busnetze an dieser Stelle in Einklang gebracht werden. Zudem sind die Planungsabsichten der Deutschen Bahn bezüglich des S- Bahnverschwenks über Steinach nicht gesichert. Je nach Planfall des S-Bahnverschwenks würden sich unterschiedliche bevorzugte Busnetze für die Städte in diesem Bereich ergeben. Der Handlungsbedarf ist der Stadt bekannt und wird in der nächsten Fortschreibung des Nahverkehrsplans aufgegriffen.
Ortsbild  Geschossigkeit fügt sich nicht ins Ortsbild ein  entspricht nicht dörflichem Charakter;  insbesondere IV Geschosse im WA 1  3 Geschosse als Höchstmaß 21 Um sparsam mit Grund und Boden auch im dörflichen Bereich umzugehen, ist unumgänglich in die Höhe zu planen. Die Geschossigkeiten orientierten sich in Größe und Struktur an schon teilweise vorhandenen Strukturen in Großgründlach. Durch die Mischung unterschiedlicher Geschossigkeiten soll eine angepasste Eigenentwicklung und Ortsabrundung erreicht werden. Der Hochpunkt – 4 Geschosse ist durch das begrünte Flachdach abgemildert. Es erhält einen Alleinstellungscharakter/Erkennbarkeit was städtebaulich gewünscht ist. (Nutzungsvielfalt)
 Flachdach verfehlt dörfl. Charakter 5 Flachdach wird nur an einer Stelle im Baugebiet ermöglicht, im Bereich der Kindertagesstätte und dem geförderten Wohnraum, Flachdach ist zu begrünen und leistet damit einen Beitrag zur Klimaanpassung
 Bewahrung des Baucharakters der umliegenden Bebauung 2 Sparsamer Umgang mit Grund und Boden erfordert von den gängigen Strukturen abzuweichen
 Gebäudehöhen zum Ortsrand hin abflachen, wie bei anderen Baugebieten auch Der neue Ortsrand im Süden des Baugebietes wird durch einen Gehölzstreifen gebildet der die Gebäude einrahmt. Mit den dreigeschossigen Gebäuden soll ein erkennbarer „Schlussstein“ am Ortsrand gesetzt werden.

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Thema Stellungnahme Anzahl Umgang / Weiteres Vorgehen
Nennung
ruhender Verkehr  TGs mit Wasser umspült, wo sollen Autos parken, wenn in den TG das Wasser steht? Die Tiefgaragen sind natürlich vor umspülendem Grundwasser zu sichern, durch weiße Wannen oder dergleichen. Eine Beeinträchtigung der Nutzung ist nicht gegeben.
 Stellplatzschlüssen zu niedrig bemessen  realitätsfern  Parkraumsituation ungeklärt für neue Bewohner  mind. 2 Stellplätze pro Wohneinheit gefordert 10 Die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze entspricht der städtischen Stellplatzsatzung. Für jede Wohneinheit steht mindestens ein Stellplatz zur Verfügung. Zusätzlich werden im B- Plangebiet Stellplätze für Besucherinnen und Besucher hergestellt. Der vermeintliche Parkdruck und die Situation im öffentlichen Raum könnten erheblich verbessert werden, wenn alle Besitzer von Garagen, Carports oder Stellplätzen auf Privatgrund diese auch zum Abstellen der Kfz nutzen würden. Sehr häufig werden die Garagen zweckentfremdet oder Autos aus Bequemlichkeit im Straßenraum geparkt. Der Gesetzgeber hält es aber auch für zumutbar, wenn längere Fußwege bis zum Parkplatz zurückgelegt werden müssen, weil auch Haltestellen des ÖPNV nicht immer direkt am Ziel vorhanden sind. In einer Entfernung bis zu 350 m ist in Großgründlach immer ein Stellplatz zu finden. Da es keinen Anspruch auf einen Stellplatz im öffentlichen Raum gibt, kann auch nicht erwartet werden, dass ein Stellplatz vor der eigenen Haustüre frei ist.
 komplettes Parkverbot auf allen Ortsstraßen gefordert 3 Es gibt keine Rechtsgrundlage für die Anordnung eines generellen Parkverbots im öffentlichen Raum. Die Straßenverkehrsordnung sieht vor, dass grundsätzlich ein Teil der Stellplätze im öffentlichen Raum unbewirtschaftet und damit frei zugänglich sein muss, es sei denn, Gefährdungen der Verkehrssicherheit sprechen dagegen.
 Parkverbote würde Situation verschärfen, da Anwohnern keine Parkmöglichkeit zur Verfügung steht Parkverbote sind dort angeordnet, wo es aus Gründen der Verkehrssicherheit oder zur Schaffung von Ausweichstellen im Begegnungsfall erforderlich ist.
 Parken im Baugebiet: wieviele Stellplätze eingeplant? bei Faktor 1,5 wären es 225 Stellplätze  wurde Möglichkeit der Ablöse gewährt?  welche Größe der Stellplätze wurde angesetzt?  Wieviele Wallboxen für EAutos gibt es? Die Anzahl der Stellplätze orientiert sich an der Stellplatzsatzung. Eine Ablöse wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens nicht geregelt, wäre im Rahmen der Baugenehmigung gemäß Stellplatzsatzung aber möglich. Die Größe der Stellplätze entspricht den einschlägigen Richtlinien. Auf Ebene des Bebauungsplans wurden keine Wallboxen vorgesehen. Ggfs. ist dies vorhabenbezogen im Rahmen des Bauantrags geplant.

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Thema Stellungnahme Anzahl Umgang / Weiteres Vorgehen
Nennung
 genügend Stellplätze auch für Anwohner aus umliegenden Gebieten im Baugebiet vorsehen Es gibt keinen Anspruch auf einen Stellplatz im öffentlichen Raum, daher ist es nicht Aufgabe des Bebauungsplans, diese für die angrenzenden Gebiete zu schaffen. Im Rahmen des Bebauungsplans werden jedoch öffentliche Stellplätze im Westen und Osten der Volkacher Straße festgesetzt.
Spielflächen  vorhandenes Spielflächendefizit wird nicht verringert Ja, aber das Defizit ist sehr klein und steht an Rangliste 47 von 57. Durch den Bebauungsplan wird das Defizit nicht vergrößert. Mit einem Schlüssel von 3,15 m² Spielfläche je Einwohner ist der Planungsbereich dennoch gut versorgt.
Stellungnahme VV  Zustimmung der Stellungnahme des VV Alt- Gründlach 84 Siehe Abwägung zur SN des VV
Umweltschutz  Auswirkungen auf Schutzgüter Fläche, Boden, Wasser, Tiere, biol. Vielfalt werden als erheblich negativ bewertet - warum hält man an Planung fest? 3 Bei Nichtdurchführung der Planung würde die bisherige Nutzung als Ackerfläche mit wenig Entwicklungspotenzial bestehen bleiben. Weiterhin könnte kein (geförderter) Wohnraum entstehen, auch keine öffentlich nutzbaren Grün- und Spielflächen sowie keine Kindertagesstätte, die es dringend in Großgründlach braucht
Verkehr  bestehendes Straßennetz zu eng: Volkacher Str, Hans Fellner Str, Reutleser Str, Großgründlacher Hauptstr  Engstellen durch Bäume, parkende Autos, Busse, Baustellen und unverständliche Fahrbahnverengungen (Container, Kräne etc)  die Folge sind Stau, Ausweichmanöver, Gefahrensituationen für Fußgänger/Kinder(Schulweg), nicht barrierefrei  für Anwohner unerträglich  kann weitere Fahrzeuge nicht aufnehmen  insbesondere Nachverdichtung in letzten Jahren hat PKW Zuwachs verursacht  Tendenz eher zunehmend  alle Straßen stark befahren  teils werden PKW auf Straße geparkt weil Stellplatz auf Grundstück nicht vorhanden  kaum Gehwege vorhanden und wenn, dann sind diese zu schmal und/oder zugeparkt – Gefahrensituation, nicht barrierefrei 156 Großgründlach weist seit vielen Jahren eine gleichbleibende Verkehrsmenge auf. Insbesondere in den Erschließungsstraßen sind die Verkehrsmengen gering. Die Zählun¬gen des Verkehrsplanungsamts geben keine Hinweise auf eine zunehmende Verkehrsbela¬stung in Großgründlach. Am südwestlichen Ortseingang hat die Verkehrsmenge seit 2004 sogar von rd. 5.400 Kfz/16h auf rd. 4.460 Kfz/16h abgenommen. Im Ortszentrum liegt die Kfz-Menge seit vielen Jahren konstant bei rd. 6.000 Kfz/16h, obwohl in Großründlach und Reutles neue Wohnbebauung entstanden ist. Bei den ersten Zählungen nach den pandemiebedingten Beschränkungen in 2022 wurde eine Abnahme des Verkehrs im gesamten Stadtgebiet fest¬gestellt. Ein Grund hierfür ist das üblich gewordene Arbeiten zu Hause. Aufgrund der positiven Auswirkungen des bundesweit geltenden 49 Euro-Tickets und aufgrund der Förderung des ÖPNV (weiterer Ausbau Liniennetz, Taktverdichtungen) sowie des Rad- und Fußverkehrs ist zu erwarten, dass es auch im Umfeld des B-Plangebietes zu einer weiteren Reduzierung des derzeit bestehenden Kfz-Verkehrs kommen wird. Der Verkehr in Großgründlach ist in erster Linie der Ziel- und Quellverkehr des Stadtteils. Die Ortsdurchfahrt, auf der der Verkehr

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Thema Stellungnahme Anzahl Umgang / Weiteres Vorgehen
Nennung
gebündelt wird und die die Haupterschließung für den Stadtteil darstellt, ist aufgrund der historisch bedingten engen Straßenverhältnisse und aufgrund der geltenden Tempo 30- Regelung für gebietsfremden Durchgangsverkehr unattraktiv. Die angrenzenden Wohngebiete sind verkehrsberuhigt und als Tempo 30-Zonen ausgewiesen, es gilt rechts vor links und es gibt auch hier keinen gebietsfremden Durchgangsverkehr. Engstellen z.B. durch parkende Fahrzeuge tragen zusätzlich dazu bei, dass mit geringeren Geschwindig¬keiten gefahren wird. Da in den Wohngebieten in Großgründlach nur der Anliegerverkehr unterwegs ist, sind die engen Straßenverhältnisse bekannt und wird langsamer gefahren. Der vom Stadtrat im Januar 2021 gefasste „Mobilitätsbeschluss für Nürnberg“ hat zum Ziel, mit den verschiedensten Maßnahmen den Kfz-Verkehr in der Stadt deutlich zu verringern. Grundsätzlich könnte eine Reduzierung des Kfz-Verkehrs auch in Großgründlach erreicht werden, wenn die Bewohnerinnen und Bewohner des Gebietes bzw. von Großgründlach so oft wie möglich auf die Nutzung des Kfz verzichten würden. Untersuchungen zeigen, dass sich viele Wege auch mit den öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Rad bzw. innerhalb Großgründlachs sogar zu Fuß zurücklegen ließen.
 bei weiteren 150 Wohneinheiten und 400 mehr PKW verschlimmert sich Situation  bestehendes Verkehrsnetz kann dies nicht auffangen  insbesondere auch bei Bauphase 99 Der durch den B-Plan 4651 geringe zusätzlich zu erwartende Verkehr kann problemlos vom bestehenden Straßennetz aufgenommen werden. Zeitlich befristeter Baustellenverkehr kann nicht vermieden werden. Für Fragen zum Baustellenverkehr und Möglichkeiten, diesen über bestimmte Routen zu führen oder gleichmäßig zu verteilen, sind die Kolleginnen und Kollegen bei SÖR Ansprechpartnerinnen und -partner.
 Einbahnregelung Volkacher Str. wird als nicht zielführend angesehen, da Verkehr auf die ohnehin schon engen Straßen umgeleitet wird  führt dort zu Mehrbelastung der Anwohner und Gefahrenstellen  insb. Hans Fellner Straße – die Anliegerstraße wird nun zur Durchgangsstraße  Straßen sind teils ohne Gehwege,  Schulwege sind gefährdet 79 Die Einbahnregelung in der westlichen Volkacher Straße wurde zunächst auf Probe eingerichtet. Im Verlauf etwa eines Jahres wird beobachtet, ob sich die Situation für die Buslinien im besonders engen Straßenabschnitt verbessert hat oder ob aufgrund der Änderung der Verkehrsführung neue Probleme entstanden und ob Nachbesserungen erforderlich sind. Dieses Vorgehen wurde mit den Verkehrsbetrieben der dort verkehrenden Buslinien und mit dem Vorstadtverein Alt-Gründlach e.V. bei einem Termin vor Ort in der Volkacher Straße vereinbart. Um die Erreichbarkeit des Gebietes

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Thema Stellungnahme Anzahl Umgang / Weiteres Vorgehen
Nennung
 mit Anschluss an 1-spurige Brücke  Brücke als Gefahrenquelle  früher nur für Anwohner, nun generell frei  negative Auswirkung auf Rettungszeiten  T-Kreuzung ist Katastrophe nicht unnötig zu verschlechtern und um weite Umwegefahrten für den Anliegerverkehr durch das Wohngebiet zu vermeiden, wurde die Einbahnregelung auf den besonders engen westlichen Abschnitt zwischen Großgründlacher Hauptstraße und Quellweg beschränkt. Damit bleiben für die Anlieger im östlichen Abschnitt neben der Veitshöchheimer Straße der Quellweg und die Hans-Fellner-Straße als alternative Abfahrtsmöglichkeiten erhalten und nicht der gesamte Gebietsverkehr muss über die Veits-höchheimer Straße das Viertel verlassen. Da der Verkehr im gesamten Gebiet ausschließlich Anliegerverkehr ist und dieser sich auf drei Abfahrtsrouten verteilen kann, sind die Verkehrs-verlagerungen begrenzt. Ergänzend siehe auch Antworten weiter oben.
 Forderung nach Verkehrskonzept zur Reduzierung der Verkehrsbelastungen in Großgründlach 21 Das Verkehrskonzept für den Nürnberger Norden und für Großgründlach erfordert keine Anpassung aufgrund des relativ kleinen Baugebietes in der östlichen Volkacher Straße. Großgründlach weist seit vielen Jahren eine gleichbleibende Verkehrsmenge mit geringem Schwerverkehrsanteil auf. Der Verkehr in Großgründlach ist in erster Linie der Ziel- und Quellverkehr des Stadtteils. Die Ortsdurchfahrt, auf der der Verkehr gebündelt wird und die die Haupterschließung für den Stadtteil darstellt, ist aufgrund der historisch bedingten engen Straßenverhältnisse und aufgrund der geltenden Tempo 30-Regelung für gebietsfremden Durchgangsverkehr unattraktiv. Die angrenzenden Wohngebiete sind verkehrsberuhigt und als Tempo 30-Zonen ausgewiesen, es gilt rechts vor links und es gibt auch hier keinen Durch-gangsverkehr. Großgründlach ist mit den drei Buslinien 31, 179 und 290 und den damit bestehenden Verbindungen bis zum U-Bahnhof Herrnhütte, bis nach Fürth Süd, bis nach Am Wegfeld und bis Erlangen Waldkrankenhaus entsprechend der Leitlinien zur Nahverkehrs¬planung in Bayern gut erschlossen. Somit besteht für Großgründlach eine gute umstiegsfreie Direktanbindung an zentrale Punkte sowie wie die Nürnberger U-Bahn und Straßenbahn und an die Hauptbahnhöfe von Fürth und Erlangen. Mit der Verlängerung der Straßenbahn als Stadt-Umland-Bahn nach Erlangen entsteht in kurzer Entfernung eine zusätzliche attraktive ÖPNV-Verbindung in die Nürnberger Innenstadt und nach Erlangen. Die Haltestellen der verlängerten Straßenbahn können mit dem Bus oder mit dem

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Thema Stellungnahme Anzahl Umgang / Weiteres Vorgehen
Nennung
Fahrrad bequem erreicht werden. Großgründ-lach hat soziale Einrichtungen, Nahversorgungsmöglichkeiten und Ärzte, so dass nicht für alle Wege ein Auto benötigt wird, sondern viele Wege auch zu Fuß oder mit dem Rad zurückgelegt werden können. Die Großgründlacher können selbst dazu beitragen, den Kfz-Verkehr in ihrem Stadtteil zu verringern.
 Aussage, dass Verbindung unnötig sei, ist falsch  Situation vor Ort stellt sich anders dar  insbesondere Rettungszeiten 9 Die Rettungsdienste werden bei allen Planungen in den Abstimmungsprozess einbezogen. Ihre Belange werden besonders berücksichtigt. Im Notfall können Rettungsdienste alle Straßen und Wege nutzen, weshalb sich weder durch die Einbahnregelung in der westlichen Volkacher Straße noch durch den B-Plan 4651 längere Rettungswege ergeben. Im Übrigen siehe Antworten dazu weiter oben.
 frühere Verkehrszählungen zeigen, dass Großgründlach nur zur Durchfahrt genutzt wird  weiterer Verkehr muss vermieden werden  Verkehrszählung im Zshg mit Schulwegsicherheit 3 Es liegen keine Verkehrszählungen vor, die nachweisen würden, dass Großgründlach als Durchfahrtsroute genutzt werden würde. Unsere regelmäßigen Zählungen belegen vielmehr, dass der Verkehr in Großgründlach seit vielen Jahren konstant ist und tendenziell sogar abgenommen hat. Weitere Zählungen in den nächsten Jahren werden zeigen, ob sich der Trend nach den pandemiebedingten Beschränkungen weiter fortsetzen wird oder ob es zu einer Zunahme auf das Niveau von vor der Pandemie kommen wird. Das allgemeine Unfallgeschehen im Bereich der Volkacher Straße und Hans-Fellner-Straße ist anhand der polizeilich gemeldeten Verkehrsunfälle überschaubar. Auch im Kreuzungsbereich Volkacher Straße / Hans-Fellner-Straße / Quellweg ist das Unfallgeschehen unauffällig. Bei fünf Unfällen seit 2012 wurde die Regel „rechts vor links“ nicht beachtet. Das Unfallgeschehen zwischen 2012 und 2023 ergibt keinen akuten Handlungsdruck. In der Hans-Fellner-Straße sind seit 2009 bis heute nur zwei Unfälle polizeilich registriert. Eine besondere Gefährlichkeit der genannten Straßen kann aufgrund des Unfallgeschehens nicht behauptet werden. Zwar weist die Volkacher Straße und die Hans-Fellner-Straße keine durchgängigen und RASt-konformen Gehwege auf, aber es konnten

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Thema Stellungnahme Anzahl Umgang / Weiteres Vorgehen
Nennung
in den vergangenen 13 Jahren auch keine dadurch bedingten Fußgänger- oder gar Schulwegunfälle festgestellt werden.
 Verbreiterung der Volkacher Str im Bereich des Plangebiets gefordert  Ergänzung weiterer öfftl Stellplätze  insbesondere im Zshg mit Kita-Hol- /Bringverkehr 2 Aus verkehrsplanerischer Sicht sind die Bedingungen für eine Verbreiterung der Volkacher Straße nicht erfüllt. Die zukünftige Straßenbreite von mindestens 6,00 m berücksichtigt alle relevanten Begegnungsfälle (Pkw/Pkw, Bus/Pkw). Somit ist der Halt am Fahrbahnrand für die Busse an der Haltestelle Hansengarten ebenfalls unproblematisch. Zumal das Buskonzept Reutles/Großgründlach einen Busendhalt am zukünftigen Übergang zur StUB an der Haltestelle Reutles (Höhe Reutleser Straße/Erlanger Straße) vorsieht. Dieser Endhalt soll prioritär in den Planungen der StUB behandelt werden, sodass ein Endhalt in der Volkacher Straße eine provisorische Übergangslösung darstellen kann. Überall dort, wo es unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit und der Belange der Müllabfuhr und Feuerwehr möglich ist, wurden bereits Stellplätze im öffentlichen Raum ausgewiesen. Allerdings besteht kein Anspruch auf einen Stellplatz im öffentlichen Raum. Wer sich ein Auto zulegt, muss sich selbst darum kümmern, wo sie oder er es abstellen kann. Der Kindergarten dient der Deckung des örtlichen Bedarfs an Kindergartenplätzen. Innerhalb von Großgründlach sind die Wege so kurz, dass sie problemlos zu Fuß oder mit dem Rad zurückgelegt werden können. Wer sein Kind mit dem Auto bringt, muss in Kauf nehmen, dass nicht direkt vor der Kita geparkt werden kann, falls dort alle Stellplätze belegt sind.
 Mehr Radwege (generell in Nbg) gefordert Die Stadt Nürnberg verfolgt seit langem das Ziel, die stadt- und umweltverträglichen Verkehrsarten öffentlicher Nahverkehr, Fuß- und Radverkehr zu fördern. Sowohl im „Mobilitätsbeschluss für Nürnberg“ als auch in der Radverkehrsstrategie sind Maßnahmen enthalten, die in den nächsten Jahren geplant und umgesetzt werden sollen. Eine Reihe von Verbesserungen für den Radverkehr konnte in den vergangenen Jahren bereits realisiert werden. Der Bericht zum Umsetzungsstand des Mobilitätsbeschlusses, der dem Verkehrsausschuss des Nürnberger Stadtrates im März vorgelegt

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Thema Stellungnahme Anzahl Umgang / Weiteres Vorgehen
Nennung
wurde, listet auf, was allein in den letzten zwei Jahren umgesetzt werden konnte.
 Ampelkreuzung (Hansegarten/Volkacher Str) sinnvoll, um Verkehr zu entlasten Die Kreuzung Volkacher Straße / Hansengarten weist keine hohe Verkehrsbelastung auf, so dass die Errichtung einer Lichtsignalanlage an dieser Stelle aufgrund der damit verbundenen Kosten nicht gerechtfertigt ist. Die Unfallauswertung zeigt keine Unfälle für diese Kreuzung.
 Ausfahrt von Volkacher Str. auf Würzburger Straße im Berufsverkehr schwer möglich Da es keine Einmündung der Volkacher Straße in die Würzburger Straße gibt, wird davon ausgegangen, dass die Einmündung der Volkacher Straße in die Großgründlacher Hauptstraße gemeint ist. Für diese Einmündung ist die Unfallsituation völlig unauffällig, hier wurde zwischen 2009 und März 2023 nur ein einziger Einbiegen- /Kreuzen-Unfall registriert.
 Garagenhof Hansegarten wird als Wendemöglichkeit genutzt  nicht zuletzt da Volkacher Str Einbahnstraße wird  wer kommt für Schäden auf? Die Einbahnregelung in der westlichen Volkacher Straße wurde zunächst auf Probe eingerichtet. Im Verlauf etwa eines Jahres wird beobachtet, ob sich die Situation für die Buslinien im besonders engen Straßenabschnitt verbessert hat oder ob aufgrund der Änderung der Verkehrsführung neue Probleme entstanden und ob Nachbesserungen erforderlich sind. Es ist davon auszugehen, dass die Nutzung des Garagenhofs als Wendemöglichkeit abnimmt, wenn sich alle an die neue Verkehrsführung gewöhnt haben.
 Zunahme der KFZ Quote in Großgründlach ist zu beachten, diese hat sich von 1,61 auf 1,73 (verdreifacht) Der Pkw-Besitz hat in den vergangenen Jahren in ganz Nürnberg zugenommen, nicht nur in Großgründlach. In Großgründlach liegt die Quote derzeit bei 1,73 Kfz pro Haushalt im Gegensatz zu 1,62 in 2011. In absoluten Zahlen ausgedrückt: 2011 waren 3.525 Kfz von 2.157 Haushalten in Großgründlach zugelassen, in 2022 3.943 Kfz von 2.285 Haushalten. (Hinweis: Dies entspricht keiner Verdreifachung!) Allerdings bedeutet dies nicht automatisch, dass dadurch auch der Verkehr zunimmt. Die regelmäßigen Verkehrszählungen belegen, dass trotz stetiger Zunahme des Pkw- Besitzes der Kfz-Verkehr in der Stadt abgenommen hat. Dies bedeutet, dass sich die Bewohnerinnen und Bewohner zwar Autos zulegen, dieses aber nicht automatisch für alle Wege nutzen. Auch für Großgründlach zeigen die Verkehrszählungen eine seit mehr als 20 Jahren gleichbleibende Verkehrsmenge, trotz Zunahme der Haushalte und zugelassenen Kfz.

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Thema Stellungnahme Anzahl Umgang / Weiteres Vorgehen
Nennung
 es erfolgt keine Ahnung bei Wildparkern / gefährlich parkenden Autos  nach wie vor gibt es gefährliche Stellen, an denen geparkt werden darf  (Verweis auf Begehung mit Politik) Für die Kontrolle des Parkens ist in Großgründlach die Polizei zuständig. Die Stadt Nürnberg kann lediglich Beschilderungen anordnen, die Ahndung der Verstöße gegen die geltenden Regelungen liegt aber in der Zuständigkeit der Polizei. Parkverbote sind überall dort angeordnet, wo es aus Gründen der Verkehrssicherheit oder zur Schaffung von Ausweichstellen im Begegnungsfall erforderlich ist. Bei Bedarf können weitere Haltverbote beschildert werden. Allerdings tragen auf der Fahrbahn parkende Autos auch zu einer Reduzierung der Geschwindigkeiten bei, weil auf entgegenkommende Kfz Rücksicht genommen werden muss.
 Warum kommen von der Stadt keine Vorschläge, den Verkehr zu reduzieren?  zB Ausweisung von Fahrradstraßen / Anlieger- Frei-Straßen etc Die Stadt Nürnberg setzt viele Maßnahmen um, die dazu beitragen sollen, den Kfz-Verkehr zu reduzieren. Beispiele hierfür sind der kontinuierliche Ausbau des ÖPNV (Verlängerung U3, Verlängerung Straßenbahn bis Am Wegfeld, geplanter Lückenschluss Minervastraße, Verlängerung Straßenbahn bis Berliner Platz, Verlängerung Straßenbahn bis zur Bauernfeindstraße, Einführung der Linien 10 und 11 im Dezember 2023, geplante Stadt-Umland- Bahn nach Erlangen und Herzogenaurach), die Verbesserungen für den Radverkehr mit der Ausweisung von Fahrradstraßen, dem Bau von Radschnellverbindungen und die Herstellung von Radvorrangrouten. Darüber hinaus erfolgt der kontinuierliche Ausbau von Mobilpunkten, an denen Carsharing-Fahrzeuge zur Verfügung stehen. Die Stadt kann allerdings nur die Infrastruktur zur Verfügung stellen und es liegt an jedem einzelnen, seine Verkehrsmittelwahl zu hinterfragen und häufiger auf das Auto zu verzichten. Die Beschilderung „Anlieger frei“ ist nur dort zulässig, wo die Verkehrssicherheit durch den allgemeinen Kfz-Verkehr gefährdet wird. Da in den Wohngebieten in Großgründlach nur Anliegerverkehr fährt, hätte eine solche Beschilderung keinen verkehrsreduzierenden Effekt.
 Car Sharing Station fehlt Derzeit wird die dritte Ausbaustufe für Mobilpunkte, an denen Carsharing-Fahrzeuge zur Verfügung stehen, umgesetzt. Damit bestehen dann fast 70 Standorte in Nürnberg. Aller¬dings können Carsharing-Fahrzeuge nur dort angeboten werden, wo ausreichend Nutzerinnen und Nutzer auf das Angebot zurückgreifen, da der Carsharing-Anbieter die Chance haben muss, die Fahrzeuge

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Thema Stellungnahme Anzahl Umgang / Weiteres Vorgehen
Nennung
wirtschaftlich zu betreiben. Bei der Onlinebeteiligung zur dritten Ausbau¬stufe haben nicht ausreichend Bürgerinnen und Bürger aus Großgründlach den Wunsch nach einem Angebot in Großgründlach geäußert. Gegebenenfalls kann Großgründlach in einer späteren Ausbaustufe berücksichtigt werden.
 kein Radweg in der Wiesbadener Straße vorhanden, wäre sinnvoll Die Wiesbadener Straße liegt nicht im Geltungsbereich des Bebauungsplans, für dieses Verfahren nicht relevant, im Übrigen wird Fahrradweg (Schutzstreifen) vorgesehen

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