HaushaltssperreBeta

← Sitzung des Stadtplanungsausschusses (20.07.2023)

Sitzungsvorlage

Vorlage (Hauptdokument) · 20.07.2023 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Stadtplanungsausschuss Großgründlach Wohnen & Bauen Verkehr & Mobilität Umwelt & Klima Digitalisierung & Verwaltung

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Beschlussvorlage Stpl/027/2023

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtplanungsausschuss 20.07.2023 öffentlich Beschluss

Betreff: Bebauungsplan Nr. 4651 "Volkacher Straße" für ein Gebiet südlich der Volkacher Straße

Prüfung der Stellungnahmen und erneute Billigung

- T i s c h v o r l a g e -

Anlagen: Antrag_SPD_Vereins-_und_Stadtteiltreffpunkt_sowie_Kita-Plätze_für_Großgründlach 4651_Sachverhalt 4651_Bebauungsplan_Rechtsplan 4651_Bebauungsplan_Satzung 4651_Tabelle BLB 4651_Begründung 4651_Stellungnahmen und Einwendungen 4651_Umweltprüfung

Sachverhalt (kurz): Am 12.12.2019 wurde der Bebauungsplan Nr. 4651 "Volkacher Straße", der im nördlichen Stadtgebiet, Gemarkung Großgründlach, liegt, eingeleitet und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen. Vom 13.01.2020 bis 07.02.2020 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) parallel zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Die Ergebnisse sind in die weiteren Planungen eingeflossen.

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 4651 „Volkacher Straße“ wurde in der Sitzung des Stadtplanungsausschusses vom 22.12.2022 gebilligt und anschließend öffentlich ausgelegt. Parallel dazu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Es gingen ca. 300 Stellungnahmen zu den Themen Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen im Knoblauchsland, Artenschutz, Grundwasserschutz, Klimaschutz, Innenentwicklung, ökologischer Ausgleich, Verkehr (insbesondere Durchbindung, ruhender Verkehr, ÖPNV), soziale und kulturelle Infrastruktur, Entwässerung, Grün- und Spielflächen, Ortsbild und geplante Bebauung, Baustellensituation, bezahlbarer Wohnraum, Hochwasserschutz und Immissionsschutz von der Öffentlichkeit sowie den Behörden und Träger öffentlicher Belange ein, die in die Abwägung einzustellen sind.

Aufgrund der Prüfung der Stellungnahmen sind Änderungen am Entwurf des Bebauungsplans erforderlich. Der Geltungsbereich wurde verkleinert, die Aufhebung der Durchbindung der Volkacher Straße soll nicht weiterverfolgt werden. Somit ist die Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 4174 (Durchbau Volkacher Straße), sofern erforderlich, zukünftig möglich. Weiterhin erfolgt im Bereich der privaten Grundstücke, die nicht im Eigentum des Investors sind, eine Anpassung der Verteilung von Baugebieten und Grünflächen. Die zuvor dort geplante öffentliche Grünfläche entfällt.

Der geänderte Entwurf ist erneut zu billigen. Die Änderungen am Entwurf berühren Grundzüge der Planung. Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind deshalb ohne Einschränkungen die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut einzuholen und der Entwurf erneut auszulegen. Nach der nun nötigen erneuten Billigung des Bebauungsplans wird diese im Amtsblatt bekannt gemacht. Anschließend liegt der

Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus. Dies soll beschlossen werden.

Um im Verfahren keine Zeit zu verlieren und dem erheblichen Mangel an Wohnraum im Stadtgeebiet zu begegnen, soll die erneute Auslegung noch vor der Sommerpause beschlossen und diese Sommerpause zur erneuten Auslegung genutzt werden.

Auf die Abwägungen zu den weiteren Einwendungen wird verwiesen.

Der zugehörige städtebauliche Vertrag wurde bereits am 22.12.2022 beschlossen, er bleibt in allen wesentlichen Aspekten unverändert.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Uwa

Beschlussvorschlag:

  1. Der Stadtplanungsausschuss prüft gemäß der Darstellung in der Entscheidungsvorlage die vorgebrachten Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 4651 "Volkacher Straße".

  2. Der Stadtplanungsausschuss beschließt, dass der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4651 „Volkacher Straße“ so eingeschränkt und erweitert wird, wie es sich aus dem Bebauungsplan-Entwurf 2. Fassung vom 12.07.2023 ergibt.

  3. Der Stadtplanungsausschuss billigt den Entwurf 2. Fassung des Bebauungsplans Nr. 4651 „Volkacher Straße“ auf Grundlage des Plans vom 12.07.2023, der Begründung vom 12.07.2023 und dem Umweltbericht vom 11.07.2023.

  4. Der Stadtplanungsausschuss beschließt die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB auf Grundlage des gebilligten Entwurfs 2. Fassung.

Dies ist ortsüblich bekannt zu machen.

Download ↓