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← Sitzung des Stadtplanungsausschusses (20.07.2023)

Bekanntmachung Förderprogramm "Anpassung Urbaner Räume an den Klimawandel"

Anlage · 20.07.2023 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Stadtentwicklung & Planung Umwelt & Klima Soziales & Gesundheit

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Abbildung 1

Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel

Klima- und Transformationsfonds

Projektaufruf 2023

Der Bund hat ein erhebliches Interesse an einer klimagerechten Stadtentwicklung und will Städte und Gemeinden bei der Bewältigung der durch die klimatischen Veränderungen bedingten Herausforderungen unterstützen. Insbesondere die gezielte Entwicklung und Modernisierung von Park-, Grün- und Freiflächen hat angesichts der Corona-Pandemie deutlich an Bedeutung gewonnen und kann Vorbildwirkung entfalten für die Stadtentwicklung in Deutschland insgesamt.

Mit dem Bundesprogramm zur „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ sollen daher investive Projekte der Grün- und Freiraumentwicklung mit hoher Wirksamkeit für die Klimaanpassung und den natürlichen Klimaschutz (CO -Minderung), mit hoher fachlicher 2 Qualität, mit hohem Investitionsvolumen und mit hohem Innovationspotenzial gefördert werden.

Die Bundesmittel aus dem Sondervermögen des Klima- und Transformationsfonds stehen in den Haushaltsjahren 2023 bis 2026 zur Verfügung.

Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden.

Die Zuwendungen werden nach Maßgabe der §§ 23, 44 BHO gewährt; die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-Gk) werden unverändert Bestandteil der jeweiligen Zuwendungsbescheide.

Mit der Umsetzung und der Begleitung des Programms hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) beauftragt.

Kommunen sind aufgerufen, dem BBSR bis zum

15. September 2023

Projektvorschläge zu unterbreiten.

Maßgeblich hierfür sind nachfolgende Rahmenbedingungen:

  1. Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel Das Bundesprogramm zur „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ leistet einen Beitrag zur klimagerechten Stadtentwicklung durch eine gezielte Entwicklung der grünblauen Infrastruktur. Insbesondere Parks und Gärten sind vom Klimawandel bedroht. Durch die zunehmenden klimatischen Veränderungen treffen hier gesellschaftliche und ökologische Herausforderungen aufeinander, die einer neuen, integrierten Herangehensweise und Erprobung bedürfen.

  2. Förderfähige Maßnahmen Förderfähig sind vegetabile und bauliche Investitionen sowie investitionsvorbereitende und projektbegleitende Maßnahmen insbesondere in städtischen Grün- und Freiräumen sowie in kulturhistorisch bedeutsamen großflächigen Parks und Gärten, die diese in ihrer Vitalität und Funktionsvielfalt erhalten und weiterentwickeln. Bezogen auf die Leistungen der Klimaanpassung und des natürlichen Klimaschutzes sollen die Investitionen zur Bewältigung stadtklimatischer Defizite (Hitzeinseln, hochwasser- und überflutungsgefährdete Gebiete) beitragen und dabei vorhandene natürliche Kohlenstoffsenken bewahren und neue entwickeln. Die öffentliche, möglichst barrierefreie Zugänglichkeit ist eine wesentliche Voraussetzung.

Die einzureichenden Projekte sollten einerseits die großen Herausforderungen deutlich machen, vor denen Parks, Gärten und sonstige Grünanlagen in Deutschland derzeit durch die klimatischen Veränderungen stehen (insbesondere Vitalität, Resilienz und Bestandserhalt angesichts zunehmender Extremwetterlagen einhergehend z.B. mit Trockenheit, Hitze, Starkregen und Stürmen). Andererseits sollen sie mit beispielgebenden und zukunftsweisenden Investitionen naturbasierte Lösungen zur Treibhausgasminderung, zur Temperatur- oder Wasserregulierung (Hitze- und Überflutungsvorsorge) aufzeigen. Dabei sind durch eine integrierte Planung und Entwicklung sowie eine naturnahe, biodiverse, multifunktionale Gestaltung auch die vielfältigen weiteren Anforderungen an Grün- und Freiräume zu beachten. Dies betrifft beispielsweise die hohe Bedeutung der Grün- und Freiräume zur Gesundheitsvorsorge, als sozialer Begegnungsort, als Biotopverbund und für nachhaltige Mobilität. Auch investive Maßnahmen zur Weiterentwicklung der grün-blauen Infrastruktur, die – etwa im Rahmen von Hitzeaktionsplänen – der Hitzeminderung dienen, können hier relevant sein.

Gefördert werden anspruchsvolle Erhaltungs- und Entwicklungsvorhaben, hierzu zählen u. a.  die Vernetzung bestehender Grün- und Freiräume (Regenwasserrückhalt, Kalt- und Frischluftversorgung, Biotopverbund, Wegeverbindungen),  großräumige (kulturhistorisch) bedeutsame Parkanlagen,  die gezielte Ergänzung mit wohnortnahen Freiräumen in klimatisch defizitären Stadträumen (Klimaoasen),  großräumige Projekte, die graue Infrastruktur in grünblaue umwandeln (Verkehrsräume, Stadtplätze, Brachflächen, Quartiere),  die Umsetzung von Schwammstadtkonzepten zur Erhöhung des Regenwasserrückhalts, der Verdunstungsleistung, der Grundwasserneubildung und der Wasserverfügbarkeit auch unter Nutzung von Grauwasser.

Soweit möglich, ist die Einbindung des Projekts in lokale Klimaschutz- und Klimaanpassungsstrategien darzustellen.

Innerhalb des haushaltsrechtlichen Verpflichtungsrahmens (2023–2026) sind auch mehrjährige Maßnahmen förderfähig.

Förderfähig sind grundsätzlich auch Objekte, die im Eigentum privater Dritter stehen sowie Projekte mehrerer Antragsteller.

Die Fördermaßnahmen müssen klar definiert sein, d.h. sie müssen in Abgrenzung zu anderen Maßnahmen im Umfeld einzeln betrachtet werden können. Die Förderung entsprechender Bauabschnitte ist zulässig.

  1. Mindesthöhe der Förderung Gefördert werden innovative Projekte, die beispielgebend für die Anpassung von Städten und Gemeinden an den Klimawandel und geeignet sind, zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung beizutragen.

Die Mindesthöhe der beantragten Fördersumme beträgt: 500.000 Euro. Die maximale Förderhöhe beträgt 6 Millionen Euro.

  1. Antragsteller Antragsberechtigt sind die Kommunen, in deren Gebiet sich das zu fördernde Projekt befindet. Bei gemeinsamen Projekten mehrerer Kommunen übernimmt eine Kommune die Federführung.

  2. Verfahrensablauf und Auswahl der Projekte Das Auswahlverfahren ist in zwei Phasen untergliedert. Nach Einreichung der Projektvorschläge in der 1. Phase erfolgt die Auswahl der Förderprojekte durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages.

Die 2. Phase umfasst die Beantragung einer Bundesförderung in Form einer Projektzuwendung (Zuwendungsantrag) nach Maßgabe der §§ 23, 44 BHO und den dazu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften (VV-BHO) durch die ausgewählten Kommunen.

  1. 1 Einreichung von Projektvorschlägen – 1. Phase In der 1. Phase ist der Projektvorschlag dem BBSR ab dem 15. Juni 2023 bis zum

15. September 2023

in Form der sogenannten Projektskizze online einzureichen.

Das Projektskizzenformular ist ab dem 15. Juni 2023 über das Förderportal des Bundes easy-Online abzurufen:

Projektskizzenformular

Die in easy-Online erstellte Projektskizze ist nach Abschluss des digitalen Antragverfahrens unverändert ausgedruckt und unterschrieben (ggf. mit ergänzenden Unterlagen) dem BBSR bis zum 20. September 2023 (Datum des Poststempels) zuzuleiten.

Nach Vorprüfung der Projektskizzen durch das BBSR bzw. beauftragte Dritte erfolgt die Auswahl der Förderprojekte durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages.

5.2 Beantragung der Zuwendung für die ausgewählten Projekte – 2. Phase

Die zu fördernden Kommunen werden nach der Projektauswahl zu Beginn der 2. Phase durch das BBSR aufgefordert, einen entsprechenden Zuwendungsantrag für die Förderung ihres Projektes zu stellen. Die Erstellung des Zuwendungsantrags richtet sich nach dem in einem Merkblatt näher beschriebenen Verfahren (www.bbsr.bund.de/klima-raeume).

Der Zuwendungsantrag umfasst grundsätzlich das Antragsformular, den Ausgaben- und Finanzierungsplan, den Ablauf- und Zeitplan sowie die entsprechenden Nachweise des kommunalen Finanzierungsanteils (Ratsbeschluss) sowie aller weiteren Mittelgeber.

Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

  1. Auswahlkriterien Für die Auswahl der Förderprojekte (1. Phase) sind neben der Wirksamkeit zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung auch Aspekte wie das Investitionspotenzial, die Innovationskraft, die gestalterische Qualität, die Beteiligung der Bürger und die zügige Umsetzbarkeit von Bedeutung.

  2. Komplementärfinanzierung Förderprojekte müssen von den betreffenden Kommunen mitfinanziert werden. Der Bund beteiligt sich mit bis zu 75 Prozent an den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.

Der Eigenanteil der Kommunen beträgt mindestens 25 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben; bei Vorliegen einer Haushaltsnotlage kann sich der kommunale Eigenanteil auf 15 Prozent reduzieren. Die Haushaltsnotlage ist durch die zuständige Kommunalaufsichtsbehörde zu bestätigen. Dritte können in die Finanzierung einbezogen werden. Der in jedem Fall von der Kommune selbst aufzubringende Eigenanteil beträgt jedoch mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Der über 10 Prozent hinausgehenden Eigenanteil kann durch Finanzierungsbeiträge unbeteiligter Dritter ersetzt werden. Als unbeteiligte Dritte gelten solche natürlichen oder juristischen Personen, die keine rechtlichen, personellen oder wirtschaftlichen Beziehungen zum Projektträger, Bauherrn oder Vorhaben haben (z. B. unabhängige Stiftungen oder Spender).

Die Finanzierung der Folgekosten (Unterhalt und Pflege, Betriebskosten etc.) ist sicherzustellen.

Bei Weitergabe der Bundes- und kommunalen Mittel an private Eigentümer ist deren angemessene finanzielle Beteiligung zwingend und dem Zuwendungsgeber nachzuweisen.

Die Bundesmittel können nicht für den Erwerb von bundeseigenen Liegenschaften oder Maßnahmen an Bundeseigentum eingesetzt werden.

Kommunen müssen ihre finanziellen Eigenanteile und eventuelle Drittmittelanteile anteilig zu den zur Verfügung gestellten Haushaltsmitteln des Bundes erbringen.

  1. Baufachliche Prüfung Für die Umsetzung baulicher Maßnahmen sind die Richtlinien für die Durchführung von Zuwendungsbaumaßnahmen (RZBau) zu beachten. Diese sind unter folgendem Link abzurufen: https://fib-bund.de/Inhalt/Richtlinien/RZBau .

Für die baufachliche Beratung und Prüfung bedient sich der Zuwendungsgeber der staatlichen Bauverwaltung in den Ländern.

  1. Begleitende Öffentlichkeitsarbeit Die Förderempfänger werden mit dem Zuwendungsbescheid u. a. verpflichtet, auf die Förderung durch den Bund hinzuweisen und an der Vernetzung und dem Erfahrungsaustausch der Projektbeteiligten mitzuwirken. Weitere Verpflichtungen und Einzelheiten (z.B. Nutzung des Programmlogos, Berichterstattung etc.) sind Gegenstand des Zuwendungsbescheids.

  2. Weiteres Verfahren 15. Juni 2023 Veröffentlichung des Projektaufrufs 2023

  3. Juni 2023 Bereitstellung des Projektskizzenformulars über das Förderportal easy-Online

  4. September 2023 Fristende zur Einreichung der Projektskizzen über das Förderportal easy-Online

  5. September 2023 Fristende zur Einreichung der ausgedruckten Projektskizze in unveränderter und unterschriebener Form (Datum Poststempel)

Oktober/November 2023 Sichtung und Vorprüfung der Förderanträge durch das BBSR

ab Ende November 2023 Entscheidung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages

anschließend Veröffentlichung der Auswahl und Information der entsprechenden Kommunen

anschließend Aufforderung der ausgewählten Kommunen zur Erstellung eines Zuwendungsantrags durch das BBSR

anschließend Erarbeitung der Zuwendungsanträge in Abstimmung mit dem BBSR

anschließend Eingang der Zuwendungsanträge beim BBSR

anschließend Erteilung der Zuwendungsbescheide durch das BBSR

  1. Kontakt

Hinweise zum Verfahren können dem Merkblatt zum Projektaufruf entnommen werden. Das Merkblatt kann eingesehen werden unter: www.bbsr.bund.de/klima-raeume

Zum verbindlichen Nachweis ist die Projektskizze dem BBSR unverändert ausgedruckt und unterschrieben (ggf. mit ergänzenden Unterlagen) zuzusenden bis zum

  1. September 2023 (Datum des Poststempels):

Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung Referat RS 7 Deichmanns Aue 31–37 53179 Bonn.

Fragen zum Projektaufruf richten Sie bitte an: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung Klima-raeume@bbr.bund.de Betreff: Projektaufruf 2023 – Anpassung urbaner Räume

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