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← Sitzung des Stadtplanungsausschusses (20.07.2023)

Sitzungsvorlage

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Altstadt Stadtplanungsausschuss Digitalisierung & Verwaltung

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Beschlussvorlage Stpl/021/2023

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtplanungsausschuss 20.07.2023 öffentlich Beschluss

Betreff:

Satzung Nr. 72 "Bauhof" zur Aufhebung der planungsrechtlichen Festsetzungen des

Bebauungsplans Nr. 3787 für das Gebiet um den Bauhof zwischen Lorenzer Straße,

Königstormauer, Peuntgasse, Johannesgasse und Theatergasse

Billigung

Anlagen: Entscheidungsvorlage Übersichtsplan Entwurf der Satzung Entwurf der Begründung Umweltbericht

Sachverhalt (kurz):

Nürnberg verfügt über eine der erfolgreichsten Fußgängerzonen Europs, wohl auch über die größte derartige Stadtfläche. Sie zu erweitern und eine höhere Aufenthaltsqualität auch in den Randbereichen zu schaffen ist eine Daueraufgabe, die auch im Lichte der Klimaanpassungsstrategie gesehen werden muß. Im Zuge dessen soll der Bauhof in der Nürnberger Altstadt umgestaltet werden.

Daraus ergibt sich für die Verwaltung die Aufgabe eine baurechtliche Anpassung vorzunehmen. Ziel der Planung ist eine partielle Aufhebung des Bebauungsplans 3787, der für den Geltungsbereich der Aufhebungssatzung hauptsächlich Stellplätze für PKW vorsieht. Am 01.12.2022 wurde die Einleitung der Satzung Nr. 72 zur Aufhebung der planungsrechtlichen Festsetzungen beschlossen, um auf dem Grundstück eine Umgestaltung mit mehr Aufenthaltsqualität und mehr Grün zu ermöglichen. Dies ist nach der Aufhebung der planungsrechtlichen Festsetzungen auf Grundlage des § 34 Baugesetzbuch (BauGB) grundsätzlich genehmigungsfähig.

In der gleichen Sitzung wurde die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen. Diese wurde parallel zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffenticher Belange vom 09.01.2023 bis 10.02.2023 durchgeführt. Es gingen zwei Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit sowie weitere Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange ein. Die darin enthaltenen Hinweise und Anregungen bezogen sich überwiegend auf die geplante Umgestaltung, die im Rahmen der Aufhebungssatzung aber nicht geregelt werden kann. Die Informationen wurden an die zuständigen Dienststellen weitergeleitetet, Änderungen an der Satzung sind nicht erforderlich. Die Begründung und der Umweltbericht wurden dementsprechend ergänzt.

Der Entwurf der Satzung Nr. 72 soll gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen werden.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Bei der Änderung dieser Art der Nutzung ist keine Diversity-Relevanz ersichtlich.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

RA

Beschlussvorschlag:

  1. Der Stadtplanungsausschuss billigt den Entwurf der Satzung Nr. 72 "Bauhof" zur Aufhebung planungsrechtlicher Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 3787 sowie der auf Grundlage des Plans vom 13.06.2023, der Begründung vom 13.06.2023 und dem Entwurf des Umweltberichts vom 01.06.2023.

  2. Der Stadtplanungsausschuss beschließt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch auf Grundlage des gebilligten Entwurfs.

Dies ist ortsüblich bekannt zu machen.

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