Beschlussvorlage Vpl/038/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Verkehrsausschuss 20.07.2023 öffentlich Beschluss
Betreff: Fürther Straße, Aufnahme von Planungsarbeiten für neue Radverkehrsanlagen zwischen
Roonstraße und Maximilianstraße
hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 13.07.2023
- Tischvorlage -
Anlagen: Antrag_Planungsauftrag_SPD Entscheidungsvorlage Vorabzug Plan Fürther Straße Nr. 1 Vorabzug Plan Fürther Straße Nr. 2 Vorabzug Plan Fürther Straße Nr. 3
Sachverhalt (kurz):
Die Fürther Straße zwischen Plärrer und der Ringstraße B4R wurde im Rahmen der Wiederherstellung nach dem U-Bahn-Bau Anfang der 1980er Jahre neu ausgebaut. Dabei wurde der Querschnitt abschnittsweise als so genannte „Überbreite Fahrbahn“ ausgeführt. Der Duktus ist über 40 Jahre später nicht mehr sachgerecht und verdient eine Überarbeitung. Der Kraftfahrzeugverkehr kann auf den „überbreiten Fahrbahnen“ aufgrund der gestiegenen Fahrzeugbreiten meist nicht mehr geordnet fahren und die stark von Fußgängerinnen und Fußgängern genutzten Seitenbereiche mit ihrer urbanen Lebendigkeit sind für die zusätzliche Abwicklung des zwischenzeitlich stark gestiegenen Radverkehrs nicht mehr geeignet. Abhilfe ist dringend notwendig.
In den letzten Jahren sind vermehrt Unfälle mit der Beteiligung von Fußgängerinnen und Fußgängern und Kraftfahrenden aufgetreten. Dadurch sind die schon lange bekannten Missstände wieder vermehrt an die Öffentlichkeit gelangt. Zudem ist die Fürther Straße Teil einer Radvorrangroute.
Der Kraftfahrzeugverkehr soll nun auf einem ausreichend breiten Fahrstreifen für die Geradeausrichtung verstetigt werden. Grundsätzlich soll der Radverkehr auf eigenen Radwegen oder Radstreifen abgewickelt werden. Damit werden die Gehwege entlastet und die Sicherheit erhöht.
Die vorliegende skizzenhafte Konzeption der Verwaltung soll zu einem trassierten Plan ausgearbeitet werden. Die beiliegenden Unterlagen sind konzeptionelle Vorabzüge im Skizzenstadium. Auf die Entscheidungsvorlage wird verwiesen.
Die Verwaltung begehrt auf Antrag der SPD-Stadtratsfraktion einen Beschluss, um die Planungsarbeiten wirtschaftlich weiterführen zu können.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Entlastung der Gehwege vom Radverkehr schützt die schwächsten Verkehrsteilnehmer = Fußgängerinnen und Fußgänger.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beschlussvorschlag:
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, einen Plan für Radwege, Fußwege und Fahrbahnen für die Fürther Straße vorzulegen.
Gegenstand der Planung ist die Entschärfung der Problemlagen zwischen Roonstraße und Maximilianstraße. Grundsätzlich sollten dabei auch die Wirkungen auf die Straße in ihrer gesamten Länge mitgedacht werden.
Als Bestandteil des Radschnellwegs zwischen Nürnberg und Fürth soll die Planung einen breiten, sicheren und durchgängigen Radstreifen mit den entsprechenden Maßen aus dem Mobilitätsbeschluss enthalten.
Zur Entlastung des Kreuzungsbereichs mit der Maximilianstraße soll geprüft werden, ob die Radverbindung nach Norden nicht früher erfolgen kann.
Die Einspurigkeit der Fürther Straße in beide Richtungen soll dabei entsprechend der Skizzenplanung dieser Vorlage überprüft werden. Zu belegen ist, dass die Leistungsfähigkeit der Verkehrsknoten für den MIV (Maximilianstraße!) nicht signifikant verschlechtert wird.
Der Plan ist dem Verkehrsausschuss zum Beschluss vorzulegen. Dabei ist die Abwägung von Vor- und Nachteilen für alle Verkehrsteilnehmerinnen und -nehmer insbesondere auch durch Berechnungen der Leistungsfähigkeit der kritischen Knoten darzustellen.