Beschlussvorlage Vpl/030/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Verkehrsausschuss 20.07.2023 öffentlich Beschluss
Betreff: Verbesserungen für Straßenbahn, Rad- und Fußverkehr in der Allersberger Straße zwischen
der Annastraße / Forsthofstraße und der Haltestelle Wodanstraße
Anlagen: Straßenplan Vpl-Nr. 2.2370.2.1
Sachverhalt (kurz):
Die Signalanlage Allersberger Straße / Annastraße / Forsthofstraße ist dringend sanierungsbedürftig. Die Querungssituation für zu Fuß Gehende und Radfahrende ist umständlich und entspricht nicht den aktuellen Sicherheitsstandards. Es entstehen für viele Nutzende Umwege, die Mittelinsel neben den Straßenbahngleisen ist sehr schmal. Der vorhandene stadteinwärtige Radweg endet auf absehbare Zeit in stadteinwärtiger Richtung stumpf an der Forsthofstraße. Radfahrende müssen sich im Kreuzungsbereich bei schlechten Sichtverhältnissen auf die Fahrbahn einordnen. Eine sichere Querung der Allersberger Straße in Bezug zur Radvorrangroute Annastraße ist nicht möglich.
Mit dem vorgelegten Straßenplan würde die Verkehrssicherheit für zu Fuß Gehende durch breitere Querungsinseln und signalisierte Nebenrichtungen verbessert. Radfahrende könnte über eine getrennte Radfurt auf die Radvorrangroute Annastraße gelangen. Durch die signalisierte Radfurt über die Forsthofstraße und der baulichen Anpassung des Bordsteinverlaufs sowie der besseren Sicht durch den Wegfall der angrenzenden Kfz- Stellplätze ist das sichere Einfädeln des Radverkehrs in die Allersberger Straße gewährleistet und das Konfliktpotential wird minimiert.
Es werden 22 Fahrradabstellplätze mit Bügeln vorgeschlagen.
Die Allersberger Straße ist eine der Nürnberger Hauptachsen für den Straßenbahnverkehr. Neben der Sanierung der LSA soll deshalb in Hinblick auf die Neubaustrecke Brunecker Straße der Gleisbereich weitestgehend abmarkiert werden. Um Störungsquellen für den Straßenbahnbetrieb zu minimieren würden die wenigen Linksabbieger zur Siegfriedstraße zukünftig signalisiert über die Forsthofstraße geführt. Im Zuge einer voraussichtlich im Jahr 2025 geplanten Gleissanierung wird die Markierung durch ein Rasengleis ersetzt.
Mit der Gesamtmaßnahme würden dauerhaft 727 qm Stadtboden entsiegelt.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 1.380.000 € Folgekosten 5.900 € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv 1.380.000 € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Finanzierung: Lichtsignalanlage Allersberger Straße/Annastraße aus dem LSA-Ansatz / Migrationskonzept bzw. MIP-Nr. P5414200000U „Bau von öffentlichen Radwegen“.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Durch die Verbreiterung der Fußgängerschutzinseln, die ergänzte Signalisierung und das neue Blindenleitsystem verbessert sich die Situation für mobilitätseingeschränkte Personen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
VB
SÖR
Beschlussvorschlag:
Der Verkehrsausschuss beschließt den Umbau der Allersberger Straße zwischen Forsthofstraße / Annastraße und Haltestelle Wodanstraße gemäß Vpl-Plan Nr. 2.2370.2.1 vom 20.03.2021 mit letzter Änderung vom 28.04.2023.