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← Sitzung des Verkehrsausschusses (20.07.2023)

Berichtvorlage

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Verkehrsausschuss Rad- und Fußverkehr Digitalisierung & Verwaltung

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Berichtsvorlage Vpl/039/2023

Beratung Datum Behandlung Ziel

Verkehrsausschuss 20.07.2023 öffentlich Bericht

Betreff: Laufamholzstraße / Kreuzung Waldstraße, Markierung eines Radstreifens auf der Nordseite,

Signaltechnische Strategie

Anlagen: Signallageplan Stand Oktober 2022 mit Abbiegehilfssignal H1

Bericht:

Im Verkehrsausschuss am 22.06.2023 wurde der Straßenplan Laufamholzstraße mit Verbesserungen für den stadteinwärtigen Radverkehr vom Verkehrsausschuss beschlossen. Der Beschlusstext wurde wie folgt ergänzt:

"Die Verwaltung zeigt bis zum nächsten Verkehrsausschuss auf, wie der Linksabbiegestrom in die Waldstraße optimiert wird."

Die Verwaltung nimmt dazu wie folgt Stellung:

  1. Es geht schwerpunktmäßig um den Signalplan Nr. 3 (S3), der Montag bis Freitag nachmittags geschaltet wird. Er hat eine Umlaufzeit von 100 Sekunden.

  2. In diesem Signalplan besteht heute ein kurzer Versatz zwischen dem stadteinwärtigen und stadtauswärtigen Grünende der Hauptrichtung, so dass im Knoten wartenden Linksabbieger und 1-2 Fahrzeuge in der Linksabbiegespur nach Abbruch des Gegenverkehrs sicher abfließen können.

  3. Die Zählungen wurden vor Ort nochmals überprüft. Die Ankunft von Linksabbiegern ist im Durchschnitt leicht abwickelbar, schwankt aber zahlenmäßig stark. Auch die zeitliche Verteilung der Ankunft der Fahrzeuge am Knoten ist schwer einschätzbar. Die Idee, für bei rot wartende Linksabbieger einen "Vorlauf" gegenüber dem stadteinwärtigen Kfz-Strom zu schalten wurde wegen dieser Streuungen und wegen der sehr restriktiven Handhabe in der Richtlinie bzw. nach Analyse der örtlichen Situation mit drei zu querenden Verkehrsströmen (Kfz., Rad, Fuß) verworfen.

  4. Nach Realisierung des Umbaus und Austausch des Steuergeräts wird die Steuerungsstrategie zugunsten der Linksabbieger zur Waldstraße geändert. Es wird im S3 (und evtl. ganztags) ein fester Nachlauf geschaltet. Dazu wird das vorhandene Gelbblinken durch einen für einige Sekunden zu zeigenden Grünpfeil nach links ergänzt.

  5. Zusätzlich werden im Knoten wartende Fahrzeuge mit einer Schleife detektiert, so dass der Nachlauf gegebenenfalls verlängert werden kann.

  6. Abhängig vom Realisierungszeitpunkt wird angestrebt, die Bus-Verkehrsabhängigkeit gleichzeitig in Betrieb zu nehmen. Ausschließlich für den nachmittags alle 20 Minuten ankommenden Bus der Linie 40 werden dann die durch den stadtauswärtigen Nachlauf auftretenden Fahrzeitverluste wieder kompensiert.

  7. Durch die geplante neue Steuerungsstrategie werden Rückstaus auf die linke Geradeausspur die seltene Ausnahme sein.

  8. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

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