Beschlussvorlage Vpl/035/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Verkehrsausschuss 20.07.2023 öffentlich Beschluss
Betreff: Landgrabenstraße zwischen Christuskirche und Aufseßplatz – Stabilisierung des Betriebs
der neuen Straßenbahnlinien 10 und 11
Anlagen: Straßenplan Nr. 2.2365.2.2 Übersichtsplan der Maßnahme VORAB Übersichtsplan der Maßnahme ENDGÜLTIG
Sachverhalt (kurz):
Am 07.04.2022 wurde eine teilweise Abmarkierung der Straßenbahngleise im Zulauf zur Kreuzung Landgrabenstraße / Tafelfeldstraße im Verkehrsausschuss beschlossen. Im Rahmen der Einführung der neuen Straßenbahnlinien 10 und 11 (ab Dezember 2023) ist nach vertiefter Analyse der betrieblichen Belange und der verkehrstechnischen Rahmenbedingungen eine Ausweitung des abmarkierten Bereichs im betroffenen Abschnitt erforderlich, um für die Straßenbahn einen bevorrechtigten und stabilen Betriebszustand zu gewährleisten. Dieser Teil der Landgrabenstraße weist eine hohe Heterogenität der Nutzungsansprüche auf und wird zudem zukünftig von vier Straßenbahn-Linien gemeinsam befahren. Das entspricht einer Straßenbahn alle 2-3 Minuten pro Richtung. Verzögerungen führen zu Pulkbildungen von Zügen und neben den Fahrzeitstreuungen auch zu Wartezeiten bei der Anfahrbarkeit von Haltestellen, die nur einen Zug aufnehmen können.
Durch den vorgelegten Straßenplan wird der Betrieb beschleunigt und stabilisiert. Hierfür ist eine Realisierung vor der Einführung der beiden neuen Straßenbahnlinien erforderlich. Die mobilen Bäume sollen möglichst gemeinsam mit der Maßnahme aufgestellt werden, sind aber optional. Sie dienen analog zur Wölckernstraße der Aufwertung im Straßenraum unter Berücksichtiung der schwierigen Spartenlage. Die Sperrflächen sollen zukünftig von der Christuskirche bis zur Haltestelle Aufseßplatz einen durchgehenden Korridor für den ÖPNV schaffen.
Die bereits beschlossenen Sperrflächen zwischen Christuskirche und Tafelfeldstraße und zwischen Heynestraße und Gugelstraße soll ebenfalls noch in diesem Jahr umgesetzt werden. Der Bereich zwischen der Gabelsbergerstraße und der Haltestelle Aufseßplatz kann erst nach Abschluss der Baumaßnahme des ehem. Kaufhofes realisiert werden. Nach Beschluss der Pläne werden die Markierungen verkehrsrechtlich angeordnet und über Pauschalansätze finanziert und ausgeführt.
Diese vorbereitenden Maßnahmen für die Aufnahme des fahrplanmäßigen Betriebs im Dezember 2023 sind bzw. werden Bestandteil umfassender Optimierungsmaßnahmen, die im Zuge einer großen Gleisbaumaßnahme nach Fertigstellung des laufenden Projekts "Bayreuther Straße / Stadtparkschleife" umgesetzt werden sollen. Dazu gehört die Neuanlage einer barrierefreien Haltestelle am Melanchthonplatz für die Erschließung des westlichen Bereichs der Landgrabenstraße, speziell für die neue Linie Gibitzenhof - Hauptbahnhof, die am Knoten Gibitzenhofstraße / Landgrabenstraße (Haltestelle Landgrabenstraße) nicht halten kann. Die recht nahe an der Haltestelle Christuskirche liegende und kaum barrierefrei ausbaubare Haltestelle Heynestraße wird aufgelassen. Im Zuge der Komplettsanierung des Gleisdreiecks
Gibitzenhofstraße / Landgrabenstraße soll hier die kurvige Gleislage begradigt werden. Ein Straßenplan inklusive Verbesserung im gesamten Straßenraum ist in Arbeit.
Am Aufseßplatz entsteht ein Kapazitätsengpass durch die Befahrung von vielen Züge in und aus drei Fahrtrichtungen. Zur Zeit wird ein Plan mit einer Kapazitätserhöhung der Haltestelle Aufseßplatz erarbeitet, der unter Berücksichtigung des Bauvorhabens ehem. Kaufhof umgesetzt werden soll.
In der Anlage werden Übersichten über die vorzuziehenden und nachgeordneten Maßnahmen dargestellt. Sie werten die Landgrabenstraße bezüglich Stadtbild, Leichtigkeit und Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmende auf. Schwerpunktmäßig wird die Abwicklung des Straßenbahnbetriebs erheblich verbessert.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Pauschalansätze für Markierungen.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Eine Förderung des ÖPNV ermöglicht es allen Bevölkerungsgruppen am öffentlichen Leben teilzunehmen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
SÖR
VAG
Beschlussvorschlag:
Der Verkehrsausschuss beschließt den Straßenplan Vpl-Nr. 2.2365.2.2 zur Verbesserung des Straßenbahnbetriebs in der Landgrabenstraße.