Evaluation der probeweise eingeführten Fußgängerzonen in der Altstadt
Entscheidungsvorlage
Anlass
Die Altstadt bildet das „Herz“ Nürnbergs und wird sowohl von Nürnbergerinnen und Nürnbergern als auch von Arbeitnehmenden und Besucherinnen und Besuchern stark frequentiert. Gleichzeitig ist der öffentliche Raum dort so begrenzt wie nirgends sonst in der Stadt. Um insbesondere den zahlreichen Zufußgehenden in der Altstadt mehr Raum zuzugestehen, die Verkehrsberuhigung weiter voranzutreiben, Möglichkeiten für mehr Grün und Aufenthaltsqualität zu schaffen sowie die Innenstadt zu beleben, wurden in den letzten Jahren in mehreren Bereichen der Altstadt neue Fußgängerzonen sowie geänderte Verkehrsregelungen eingeführt:
am Weinmarkt, im Beriech Sebalder Platz bis Bergstraße im südlichen Teilstück der Burgstraße, in der Brunnengasse und einem Teilstück der Färberstraße sowie in der südlichen Königstraße, der Johannesgasse, der Theatergasse und der Königstormauer.
Diese Regelungen wurden jeweils auf Probe eingeführt, um sie vor einer dauerhaften Einführung evaluieren zu können. Nachdem erste Erfahrungen gewonnen wurden, soll nun über die Dauerhaftigkeit der Fußgängerzonen entschieden werden.
Fußgängerzone am Weinmarkt
Nach drei öffentlichen Planungswerkstätten und einer Informationsveranstaltung wurde im März 2020 probeweise eine Fußgängerzone am Weinmarkt sowie im östlichen Teilabschnitt der Irrerstraße eingeführt. Die Gastronomen konnten durch diese Verkehrsberuhigungsmaßnahme in den Sommermonaten umfangreich Außenbestuhlung auf den ehemaligen Parkplätzen sowie der ehemaligen Fahrbahn platzieren, sodass neue Aufenthaltsqualität am Platz generiert wurde. Sehr positiv ist hervorzuheben, dass die Gastronomie sich für eine hochwertige Möblierung im Außenbereich entschieden hat, die den öffentlichen Raum aufwertet. Komplettiert wurde die Maßnahme durch teils mit Weinstöcken bepflanzte Holzelemente, die im Herbst 2020 aufgestellt wurden und das Verweilen am Platz auch ohne Konsum in der anliegenden Gastronomie ermöglichen.
Eine Folge der Fußgänergzone Weinmarkt war eine mehrfach geänderte Verkehrsregelung im System Burgstraße-Bergstraße, zuletzt mit einer Öffnung der Bergstraße als „verkehrsberuhigter Bereich“.
Über die Beibehaltung bzw. Anpassung der Regelungen sollte nach einem ausreichenden Zeitraum und einer entsprechenden Evaluation entschieden werden. Aufgrund der Pandemie und der damit einhergehenden Beschränkungen konnten Zählungen sinnvoll erst ab Sommer 2022 durchgeführt werden.
Die Anzahl an durchfahrenden Kfz am Weinmarkt ist von 1.552 Kfz/16h im Jahr 2018 auf 185 Kfz/16h im Jahr 2022 zurückgegangen (Lieferverkehr darf die Fußgängerzone von 5 – 20 Uhr legal befahren). Zwischenzeitlich wurde dem Rat über die Verkehrsüberwachung am Weinmarkt berichtet (AfV 10.06.2021). Die Anzahl, der die Fußgängerzone befahrenden oder dort parkenden Fahrzeuge, ist nach der Anfangsphase und durch Nachsteuerungen in Form
von aufgestellten Radständern und mobilen Bäumen deutlich zurückgegangen. Der Verwaltung sind keine aktuellen Beschwerden über diese neue Fußgängerzone bekannt. Der Platz hat sich als Fußgängerzone etabliert, etwaige Bedenken zu Beginn konnten ausgeräumt werden. Daher erscheint eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung nicht notwendig.
Es wird aufgrund der positiven Erfahrungen empfohlen, die Fußgängerzone am Weinmarkt dauerhaft beizubehalten, die Holzplattformen sowie die gepflanzten Weinstöcke in den dauerhaften Unterhalt zu übernehmen und perspektivisch eine Gestaltung mit Umbau des Platzes zu erarbeiten.
Fußgängerzone in einem Teilstück der Burgstraße
Die Burgstraße ist bereits nach einem beschlossenen Gestaltungsplan ausgebaut. Im Frühjahr 2022 wurde im Bereich zwischen der Oberen Krämersgasse und der Theresienstraße (einschließlich Stöpselgasse) eine Fußgängerzonenregelung eingeführt und dessen Charakter mithilfe von Pflanzgefäßen und Bänken unterstrichen.
Die Burgstraße wird als Hauptachse zur Burg von zahlreichen Fußgängerinnen und Fußgängern frequentiert. Ihnen steht nun deutlich mehr Fläche zur Verfügung, die direkte Sichtachsen auf prägende Gebäude der Stadt bietet. Durch die Einführung der Fußgängerzone wurde der baulich bereits vorgesehene Charakter auch verkehrsrechtlich umgesetzt.
Die Regelung sollte verstetigt werden. Bauliche Anpassungen sind nicht erforderlich.
verkehrsberuhigter Bereich Bergstraße
In der Bergstraße / Albrecht-Dürer Platz wurden bisher nur automatische Zählungen des Gesamtverkehrs veranlasst, eine konkrete Zählung der Durchgangsverkehre wird erst im Herbst 2023 vorgelegt werden können. Wenn auch die Gesamtverkehrsmenge geringer ist, so ist eine abschließende Aussage seriös erst im Herbst möglich. Die Beschwerdelage (keine aktuellen Beschwerden) und die Gesamtzählungen erlauben allerdings die Vermutung, dass das System wirksam ist, insofern ist auch die Basis der veränderten Fußgängerzonen in der nördlichen Altstadt erwartbar gegeben.
Fußgängerzone in der Brunnengasse und in einem Teilstück der Färberstraße
Während der östliche Bereich der Brunnengasse bereits in die Fußgängerzone der Altstadt integriert war, kam dem westlichen Bereich bislang vor allem für die Anlieferung der Geschäfte in der Breiten Gasse und Karolinenstraße Bedeutung zu. Allerdings wird sie, auch durch zunehmende gastronomische Ansiedlungen im Bereich der Krebsgasse, immer mehr durch Zufußgehende frequentiert. Die Färberstraße war bereits nördlich der Brunnengasse Fußgängerzone. Daher wurde beschlossen, in der Brunnengasse und der Färberstraße nördlich der Frauengasse im Frühjahr 2022 eine Fußgängerzonenregelung einzuführen. Aufgrund einer baustellenbedingten, temporären Sperrung der Frauengasse begann die Regelung zeitweise nördlich der Dr.-Kurt-Schumacher-Straße mit einer provisorischen Beschilderung, so dass die Akzeptanz darunter gelitten hat. Mittels zusätzlichen Markierungen und festen Beschilderungen soll dies optimiert werden.
Der Fußgängerüberweg an der Breiten Gasse / Färberstraße war vormals oft Ursache von Konflikten zwischen dem Kfz- und dem Fußverkehr. In der Brunnengasse besteht Potential für
eine weitere Aufwertung und ein Gewinn an Aufenthaltsqualität sowie für neue Ladengeschäfte oder Dienstleister. Daher wird empfohlen, die neue Fußgängerzone Brunnengasse / Färberstraße dauerhaft beizubehalten und perspektivisch mithilfe entsprechender baulicher Gestaltung als solche zu verdeutlichen und aufzuwerten.
Fußgängerzone in der südlichen Königstraße
Durch die Einführung der Fußgängerzone in der südlichen Königstraße entstand eine fast durchgängige, geschützte Möglichkeit, zu Fuß vom Hauptbahnhof zur Kaiserburg zu gelangen. Da damit die Königstraße nicht mehr als Erschließungsoption für die umliegenden Straßenzüge zur Verfügung steht, wurden auch die Theatergasse, die Johannesgasse und die Königstormauer in die Fußgängerzone einbezogen. Die Einbahnregelung in der Klaragasse wurde Richtung Osten gedreht und der Bauhof für den allgemeinen Kfz-Verkehr geöffnet, um die Erschließung des Areals von beiden Seiten zu gewährleisten.
In der Klaragasse wird derzeit mit dem Projekt „Grüne Klara“ ein Verkehrsberuhigungsprojekt unter Beteiligung der Anliegenden bis Oktober 2023 erprobt. Im Anschluss daran wird dem Stadtrat darüber berichtet, ob eine dauerhafte Verkehrsberuhigung der Klaragasse infrage kommt. Die Verbindungsfunktion der Klaragasse für den allgemeinen Kfz-Verkehr ist nicht zwangsläufig erforderlich.
Die zahlreichen Zufußgehenden, die tagtäglich in der südlichen Königstraße unterwegs sind, können seit Einführung der Fußgängerzone die komplette Straßenbreite zwischen den Gebäudekanten nutzen. Durch Möblierung mithilfe von Bäumen und Sitzgelegenheiten wurden der Charakter der Fußgängerzone unterstrichen, neue Möglichkeiten zum Verweilen wurden bereitgestellt. Auch wenn diese immer besser in Anspruch genommen werden, ist für eine dauerhafte Akzeptanz ein Umbau der südlichen Königstraße zur Fußgängerzone auch baulich notwendig. Es wird empfohlen, die Fußgängerzone in der Königstraße dauerhaft beizubehalten, eine Planung für den Umbau der Straße einschließlich der Theatergasse und der Königstormauer zu erarbeiten und diese zum Beschluß vorzulegen.
Fazit
Die seit 2020 neu eingeführten Fußgängerzonen in der Altstadt haben sich allesamt bewährt. Sie tragen zu einer lebenswerten Innenstadt bei und bieten für diejenigen, die dort zu Fuß unterwegs sind, einen großen Mehrwert. Europas wohl größte zusammenhängende Fußgängerzone ist damit noch ein wenig größer geworden, eine Tatsache, die von vielen Städten mit großem Interesse verfolgt wird.
Daher sollten die Probephasen nun abgeschlossen und die Fußgängerzonen dauerhaft beibehalten werden. Teils ist ein niveaugleicher Ausbau der Fußgängerzone noch notwendig. Dafür sollen als nächster Schritt entsprechende Gestaltungspläne erarbeitet und deren Umsetzung angestrebt werden.