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← Sitzung des Verkehrsausschusses (20.07.2023)

Sitzung gesamt öffentlich (Stand 07.07.2023)

Anlage · 20.07.2023 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Zerzabelshof Plärrer Langwasser SPD-Stadtratsfraktion Hauptbahnhof Gibitzenhof Altstadt Fürther Straße Verkehrsausschuss Fischbach Energie & Versorgung Schule & Bildung Verkehr & Mobilität Umwelt & Klima Wirtschaft & Arbeit Haushalt & Finanzen Rad- und Fußverkehr Digitalisierung & Verwaltung

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Sitzungsunterlagen

Sitzung des Verkehrsausschusses

20.07.2023

Inhaltsverzeichnis

Sitzungsdokumente Tagesordnung -öffentlich- 4 Vorlagendokumente TOP Ö 1 Mündliche Berichte über den aktuellen Stand der Planungen der DB in und um Nürnberg sowie über den barrierefreien Ausbauzustand der Haltestellen von S- und Regionalbahnen Berichtvorlage Vpl/029/2023 7 TOP Ö 2 Straßenbahnverlängerung Brunecker Straße / Technische Universität Nürnberg

Sitzungsvorlage Vpl/031/2023 10 Entscheidungsvorlage Vpl/031/2023 14 Varianten (Anlage 1) Vpl/031/2023 20 Trassenplan Vorzugsvariante (Anlage 2 - Teil 1) Vpl/031/2023 21 Trassenplan Vorzugsvariante (Anlage 2 - Teil 2) Vpl/031/2023 22 Trassenplan Vorzugsvariante (Anlage 2 - Teil 3) Vpl/031/2023 23 Trassenplan Vorzugsvariante (Anlage 2 - Teil 4) Vpl/031/2023 24 TOP Ö 3 Evaluation der probeweise eingeführten Fußgängerzonen in der Altstadt Sitzungsvorlage Vpl/032/2023 25 Entscheidungsvorlage Vpl/032/2023 28 TOP Ö 4 Landgrabenstraße zwischen Christuskirche und Aufseßplatz – Stabilisierung des Betriebs der neuen Straßenbahnlinien 10 und 11 Sitzungsvorlage Vpl/035/2023 31 Straßenplan Nr. 2.2365.2.2 Vpl/035/2023 35 Übersichtsplan der Maßnahme VORAB Vpl/035/2023 36 Übersichtsplan der Maßnahme ENDGÜLTIG Vpl/035/2023 37 TOP Ö 7 Maximilianstraße im Bereich Adam-Klein-Straße - Verbesserungen für den Radverkehr Sitzungsvorlage Vpl/015/2023 38 Sitzungsvorlage mit Beratungsfolge Vpl/015/2023 42 Straßenplan Nr. 2.2426.2.1 Vpl/015/2023 46 TOP Ö 8 Laufamholzstraße / Kreuzung Waldstraße, Markierung eines Radstreifens auf der Nordseite, Signaltechnische Strategie Berichtvorlage Vpl/039/2023 47 Signallageplan Stand Oktober 2022 mit Abbiegehilfssignal H1 Vpl/039/2023 51 TOP Ö 9 Verkehrssicherheit für Fußgänger und Fahrradfahrer im Bienweg Sitzungsvorlage Vpl/034/2023 52 Übersichtsplan Vpl/034/2023 56 Beschluss vom 12.05.2022 Vpl/034/2023 57 TOP Ö 10 Verbesserungen für Straßenbahn, Rad- und Fußverkehr in der Allersberger Straße zwischen der Annastraße / Forsthofstraße und der Haltestelle Wodanstraße Sitzungsvorlage Vpl/030/2023 58 Straßenplan Vpl-Nr. 2.2370.2.1 Vpl/030/2023 62 TOP Ö 11 Evaluation der Verkehrsberuhigung Wilderstraße Sitzungsvorlage Vpl/036/2023 63 Entscheidungsvorlage Vpl/036/2023 67 TOP Ö 13 Tillystraße - Schrankenanlage VAG - Planänderung

Sitzungsvorlage Vpl/033/2023 68 Straßenplan Vpl-Nr. 2.2387.2.1 Vpl/033/2023 72 TOP Ö 14 Regensburger Straße/ Valznerweiher Straße, Schrankenanlage in der Busspur Sitzungsvorlage Vpl/037/2023 73 Straßenplan Nr. 2.2460.2.1 vom 04.11.2022 Vpl/037/2023 77 * TOP Ö 15 Runder Tisch Radverkehr Berichtvorlage Vpl/041/2023 78

TAGESORDNUNG

Sitzung

Sitzung des Verkehrsausschusses

Sitzungszeit

Donnerstag, 20.07.2023, 09:00 Uhr

Sitzungsort

Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

1. Mündliche Berichte über den aktuellen Stand der Planungen der Bericht

DB in und um Nürnberg sowie über den barrierefreien Vpl/029/2023

Ausbauzustand der Haltestellen von S- und Regionalbahnen

Ulrich, Daniel

2. Straßenbahnverlängerung Brunecker Straße / Technische Beschluss

Universität Nürnberg - Bauernfeindstraße - Bertolt-Brecht-Schule / Vpl/031/2023

Messe Ost - Klinikum Süd

Ulrich, Daniel

3. Evaluation der probeweise eingeführten Fußgängerzonen in der Beschluss

Altstadt Vpl/032/2023

Ulrich, Daniel

4. Landgrabenstraße zwischen Christuskirche und Aufseßplatz – Beschluss

Stabilisierung des Betriebs der neuen Straßenbahnlinien 10 und Vpl/035/2023

Ulrich, Daniel

5. Finkenbrunn - Radvorrangroute 15 - Synergien bei der Beschluss

Deckensanierung nutzen Vpl/016/2023

hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom

19.06.2023

Ulrich, Daniel

(Beilagen werden nachgereicht)

6. Gehwegsanierung auf der Westseite und Ertüchtigung des Abgesetzt

Thumenberger Wegs (zw. Erlenstegenstr. - Ewaldstr.) für die

Radvorrangroute Nr.4

Ulrich, Daniel

7. Maximilianstraße im Bereich Adam-Klein-Straße - Verbesserungen Beschluss

für den Radverkehr Vpl/015/2023

Ulrich, Daniel

8. Laufamholzstraße / Kreuzung Waldstraße, Markierung eines Bericht

Radstreifens auf der Nordseite, Signaltechnische Strategie Vpl/039/2023

Ulrich, Daniel

9. Verkehrssicherheit für Fußgänger und Fahrradfahrer im Bienweg Beschluss

hier: Evaluation der Unterbrechung des Bienweges für den Kfz- Vpl/034/2023

Verkehr nach Beschluss vom 12.05.2022

Ulrich, Daniel

10. Verbesserungen für Straßenbahn, Rad- und Fußverkehr in der Beschluss

Allersberger Straße zwischen der Annastraße / Forsthofstraße und Vpl/030/2023

der Haltestelle Wodanstraße

Ulrich, Daniel

11. Evaluation der Verkehrsberuhigung Wilderstraße Beschluss

Ulrich, Daniel

12. Fürther Straße, Aufnahme von Planungsarbeiten für neue Beschluss

Radverkehrsanlagen zwischen Roonstraße und Maximilianstraße Vpl/038/2023

(Beilagen werden nachgereicht)

Ulrich, Daniel

13. Tillystraße - Schrankenanlage VAG - Planänderung Beschluss-

Auflage Ulrich, Daniel Vpl/033/2023

14. Regensburger Straße/ Valznerweiher Straße, Schrankenanlage in Beschluss

der Busspur Vpl/037/2023

Ulrich, Daniel

15. Runder Tisch Radverkehr Bericht

hier: mündlicher Bericht Vpl/041/2023

Ulrich, Daniel

16. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 22.06.2023

öffentlicher Teil

Beratung Datum Behandlung Ziel

Verkehrsausschuss 20.07.2023 öffentlich Bericht

Betreff: Mündliche Berichte über den aktuellen Stand der Planungen der DB in und um Nürnberg sowie über den barrierefreien Ausbauzustand der Haltestellen von S- und Regionalbahnen

Bericht:

Herr Josel als Konzernbevollmächtigter der DB AG für Bayern wird mündlich zum Thema Bahnstandort Nürnberg über aktuelle Projekte und Planungen Bericht erstatten.

Weiterhin wird Herr Kölbl (Leiter Vertrieb Mobility Regionalbereich Süd) der DB Station & Service AG mündlich einen aktuellen Sachstandsbericht bezüglich der Barrierefreiheit bei den S- und Regionalbahnhöfen in Nürnberg und Umgebung abgeben.

Im Verkehrsausschuss vom 16.02.2023 wurde über den Ausbauzustand der Barrierefreiheit der Nürnberger Bus-, Straßenbahn und U-Bahnhaltestellen berichtet. In diesem Zusammenhang kam die Nachfrage nach dem Ausbauzustand in Bezug auf die Barrierefreiheit bei den S- und Regionalbahnhöfen in Nürnberg und Umgebung auf.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Bereitstellung eines barrierefreien und guten ÖPNV-Angebots betrifft Kinder, Jugendliche, ältere Menschen sowie sensorisch und körperlich eingeschränkte Bevölkerungsgruppen in besonderem Maße.

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beratung Datum Behandlung Ziel

Verkehrsausschuss 20.07.2023 öffentlich Beschluss

Betreff:

Straßenbahnverlängerung Brunecker Straße / Technische Universität Nürnberg -

Bauernfeindstraße - Bertolt-Brecht-Schule / Messe Ost - Klinikum Süd

Anlagen: Entscheidungsvorlage Varianten (Anlage 1) Trassenplan Vorzugsvariante (Anlage 2 - Teil 1) Trassenplan Vorzugsvariante (Anlage 2 - Teil 2) Trassenplan Vorzugsvariante (Anlage 2 - Teil 3) Trassenplan Vorzugsvariante (Anlage 2 - Teil 4)

Sachverhalt (kurz):

Nach Vorliegen der Ergebnisse der Nutzen-/Kosten-Untersuchung (NKU) sowie der Potentialuntersuchungen alternativer Trassen wurde 2019 im Stadtrat der Grundsatzbeschluss zur Planung einer Straßenbahnverlängerung Brunecker Straße / Technische Universität Nürnberg (UTN) über Bauernfeindstraße und weiter über Messe zum Klinikum Süd gefasst (StR-Beschluss vom 10.04.2019, TOP 8.2).

Die Bewertung der alternativen Trassen erfolgt in dieser Vorlage abschließend zur Kenntnis.

Im Juli 2022 trat die Fortschreibung der Standardisierten Bewertung 2016+ in Kraft. Diese stellt eine verbesserte Grundlage für den Nachweis der Förderwürdigkeit gegenüber Bund und Land dar. Auf Basis der Beschlusslage wurde die NKU aus 2019 vom Gutachterbüro fortgeschrieben.

Das Gesamtvorhaben einer Verlängerung von der Haltestelle Tristanstraße über UTN und Messe bis zum Klinikum Süd konnte in Abstimmung mit den Fördermittelgebern in der Fortschreibung der NKU (Standardisierte Bewertung 2016+) jetzt positiv bewertet werden.

Um das Gesamtvorhaben bis Klinikum Süd als Maßnahme des GVFG- Bundesförderprogramms umsetzen zu können, ist auf Basis der neuen Ergebnisse der NKU ein Beschluss des Stadtrats zur Umsetzung des Planungsvorhabens „Straßenbahnverlängerung Brunecker Straße / Technische Universität Nürnberg - Bauernfeindstraße - Bertolt-Brecht-Schule / Messe Ost - Klinikum Süd“ erforderlich.

Auf die ausführliche Entscheidungsvorlage wird verwiesen.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: GVFG-Förderung wird beantragt.

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der Ausbau eines barrierefreien und guten ÖPNV-Angebots betrifft Kinder, Jugendliche, ältere Menschen sowie sensorisch und körperlich eingeschränkte Bevölkerungsgruppen in besonderem Maße.

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beschlussvorschlag:

Der Verkehrsausschuss beauftragt vor dem Hintergrund der positiven Ergebnisse der Nutzen-/Kosten-Untersuchung die Verwaltung:

  1. Die Entwurfsplanung für die Verlängerung der Straßenbahn von Bauernfeindstraße entlang der messenahen Trassierung bis zur Großen Straße/Bertolt-Brecht-Schule und weiter bis zum Klinikum Süd zu erstellen. Die Entwurfsplanung ist vor der Einleitung des Planfeststellungsverfahrens dem Stadtrat zum Beschluss vorzulegen.

  2. Für die Gesamtmaßnahme der Straßenbahnverlängerung bis Klinikum Süd einen Rahmenantrag zu stellen und damit die Aufnahme in die Förderprogramme von Bund und Land zu beantragen.

  3. Für den ersten Bauabschnitt bis Bauernfeindstraße zeitnah einen Zuschussantrag zu stellen.

Straßenbahnverlängerung Brunecker Straße / Technische Universität Nürnberg -

Bauernfeindstraße - Bertolt-Brecht-Schule / Messe Ost - Klinikum Süd

Entscheidungsvorlage

Anlass

Nach Vorliegen der ersten Ergebnisse der Nutzen-/Kosten-Untersuchung (NKU) sowie der Potentialuntersuchungen alternativer Trassen wurde 2019 im Stadtrat der Grundsatzbeschluss zur Planung einer Straßenbahnverlängerung Brunecker Straße / Technische Universität Nürnberg über Bauernfeindstraße und weiter über Messe zum Klinikum Süd gefasst.

Im Juli 2022 trat die Fortschreibung der Standardisierten Bewertung 2016+ in Kraft. Diese stellt die neue Basis für den Nachweis der Förderwürdigkeit gegenüber Bund und Land dar. Auf Basis der Beschlusslage wurde die NKU aus dem Jahr 2019 vom Gutachterbüro fortgeschrieben. Das Gesamtvorhaben der Verlängerung der Straßenbahn von der Haltestelle Tristanstraße über UTN und Messe bis zum Klinikum Süd wurde in der Fortschreibung der NKU (Standardisierte Bewertung 2016+) jetzt positiv bewertet.

Um das Gesamtvorhaben bis Klinikum Süd als Maßnahme des GVFG-Bundesförderprogramms umsetzen zu können, ist auf Basis der neuen Ergebnisse der fortgeschriebenen NKU ein Beschluss des Stadtrats zur Umsetzung des Planungsvorhabens „Straßenbahnverlängerung Brunecker Straße / Technische Universität Nürnberg - Bauernfeindstraße - Bertolt-Brecht-Schule / Messe Ost - Klinikum Süd“ erforderlich.

Aktuelle Beschlusslage

Der Grundsatzbeschluss zur Straßenbahnverlängerung Brunecker Straße bis Bauernfeindstraße und weiter über Messe zum Klinikum Süd erfolgte in der Stadtratssitzung am 10.04.2019 (TOP 8.2 „Straßenbahnverlängerung Brunecker Straße / Technische Universität Nürnberg - Bauernfeindstraße und Messe Ost“). Auf Basis der Ergebnisse der Nutzen-/Kosten-Untersuchung sowie der Potentialuntersuchungen alternativer Trassen sollte in Abstimmung mit der NürnbergMesse GmbH die Planung für die sogenannte messenahe Variante konkretisiert werden.

Das Projekt besteht aus drei Planungsabschnitten (PA): PA 1 Tristanstraße bis Bauernfeindstraße, PA 2 Bauernfeindstraße bis Messe Ost/Bertolt-Brecht-Schule, PA 3 Messe Ost / Bertolt-Brecht-Schule bis Klinikum Süd.

Der Beschluss des konkreten Linienverlaufs der Trasse der Straßenbahn im Brunecker Areal („Liniengenehmigung“ für den ersten Planungsabschnitt) erfolgte in der Stadtratssitzung am 04.03.2020 (TOP 2 „Städtebauliche und verkehrliche Entwicklung der Technischen Universität Nürnberg (TUN)“). Ferner wurde die Verwaltung beauftragt, die Fortführung der Linie bis Bertolt-Brecht-Schule und weiter bis Klinikum Süd (PA 2 und 3) planerisch auszuarbeiten.

Am 22.09.2022 hat der Verkehrsausschuss die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für den ersten Planungsabschnitt (bis Bauernfeindstraße) beschlossen (TOP 4 „Erschließung des neuen Stadtteils Lichtenreuth mit der Straßenbahn“)

Zum Juli 2022 trat die Fortschreibung der Standardisierten Bewertung 2016+ in Kraft. Diese stellt die neue Basis für den Nachweis der Förderwürdigkeit gegenüber Bund und Land dar. Auf Basis der Beschlusslage wurde die NKU aus 2019 (StR-Beschluss am 10.04.2019) vom Gutachterbüro PTV Transport Consult GmbH 2023 fortgeschrieben.

Ergebnisse der Fortschreibung der Nutzen-/Kosten-Untersuchung (NKU)

Die Ergebnisse der neuen NKU-Fortschreibung liegen jetzt vor und können dem Stadtrat vorgestellt werden. Die Ergebnisse der neuen NKU auf Basis der standardisierten Bewertung 2016+ wurden bereits am 03.05.2023 den Zuwendungsgebern von Bund und Land (Staatsministerium und Regierung von Mittelfranken) vorgestellt, so dass auch Aussagen der Zuwendungsgeber präsentiert werden können.

Planungs- abschnitt Verlängerung von Tristanstraße bis Investitions- kosten *) Unterhaltungs- kosten *) Fahrgast- gewinne Nutzen- Kosten- Verhältnis
[Mio.€] [T€/a] [Fg/Tag] [-]
1 Bauernfeindstraße 38,6 259 1.473 2,86
2 Messe „messenah" 64,0 467 1.927 1,07
2 Messe „messefern" 69,8 488 1.905 0,87
3 Klinikum Süd 92,7 709 3.109 1,08

*) Preisstand 2021 mit Planungskosten 10% mit Zuschlägen (entsprechend Planungstiefe 20-30%)

Das Bewertungsergebnis wird grundsätzlich inflationsbereinigt. Dennoch können Kostensteigerungen, die über die allgemeine Inflation hinausgehen, das Bewertungsergebnis noch belasten. Diese sind in der Kostenschätzung mit plus 20% bzw. plus 30% berücksichtigt.

Die Staatsregierung sowie das Bundesverkehrsministerium halten eine tiefergehende Betrachtung der Verlängerungsabschnitte (Messe - Klinikum Süd) für sinnvoll und unterstützen die Stadt Nürnberg bei dem Projekt. Vertiefende Planungen zur Verlängerung bis zum Klinikum Süd können weiter fortgeführt werden. Die abschließende Förderfähigkeit kann allerdings erst nach Verfeinerung der Trassenplanung und Investitionskosten beurteilt werden.

Sachstände der Planungsabschnitte (PA)

(Varianten siehe Anlage 1)

Aufgrund der Länge der Strecke und der zeitlichen Abhängigkeit mit der Entwicklung der UTN wurde die Strecke in drei Planungsabschnitte aufgeteilt.

PA 1 Tristanstraße bis Bauernfeindstraße

Die Planungen wurden am 22.09.2022 vom AfV beschlossen. Das Planfeststellungsverfahren wird aktuell eingeleitet. Die Planung wurde im Hinblick auf die Planung der Technischen Hochschule eng mit den staatlichen Institutionen abgestimmt. Das Bewertungsergebnis der Nutzen-/Kosten- Untersuchung (NKU) ist stabil. Eine 75%ige Förderung aus Mitteln des GVFG-

Bundesprogramms erscheint demnach realistisch. Die Kostenrisiken werden durch die Verwaltung im Benehmen mit der Bewilligungsbehörde, der Reg. v. Mfr., derzeit noch geklärt. In Folge kann der Zuwendungsantrag gestellt werden. Dieser erste Planungsabschnitt mit einer Wendeanlage in Höhe Bauernfeindstraße wird auch als erster Bauabschnitt realisiert. Baubeginn ist im Jahr 2025 vorgesehen.

PA 2 Bauernfeindstraße bis Messe-Ost / Bertolt-Brecht-Schule

Die Abstimmungsgespräche zwischen der Stadt Nürnberg und der NürnbergMesse GmbH führten in 2020 zu dem Ergebnis, dass eine südlich der NürnbergMesse führende Straßenbahntrasse weiter untersucht werden soll, sofern diese förderfähig ist. In Folge wurden die südliche Trassenvariante über Neuselsbrunn (messefern) und die Variante über den Haltepunkt „Messe“ (messenah) in der Fortschreibung der NKU (Standardisierte Bewertung 2016+) erneut sensitiv bewertet.

Variante "messenah"

Die Trasse quert signalgesichert die Münchener Straße in Höhe der südlichen Uni- Erschließung (Dr.-Luise-Herzberg-Straße). Die Straßenhöhen sind auf diese Querung bereits vorbereitet. Die signaltechnische Abwicklung ist möglich unter der Voraussetzung, dass mit einem redundanten Anforderungssystem Bahnen nur frei bekommen, wenn sie grün anfordern. Die Wendeschleife auf der Westseite der Münchener Straße bleibt als Brechpunkt erhalten, damit der 5min-Takt außerhalb von Veranstaltungszeiten nicht immer bis zur Messe gefahren werden muss.

Für weiterfahrende Züge ist eine Haltestelle östlich der Münchener Straße in Höhe der stadteinwärtigen Bushaltestelle der Linie 53 vorgesehen. Die Gleise verlaufen dann entlang der Otto-Bärnreuther-Straße südlich der Messe bis Kreuzung Große Straße / Karl- Schönleben-Straße. Dort ist eine Haltestelle mit Wendeschleife geplant, die auch bei der Verlängerung zum Klinikum-Süd sinnvoll ist. Zwischen U-Bahnhof Messe und Haltestelle Große Straße (BBS) ist eine weitere Haltestelle vorgesehen, die den Osteingang der Messe erschließt. Die geplante Haltestelle an der Großen Straße erschließt die Bertolt-Brecht-Schule und Langwasser-T und liegt im Umgebungsbereich des Max-Morlock-Stadions in etwa gleicher fußläufiger Entfernung wie die S-Bahnstation.

Im Rahmen der weiteren Planung werden ggf. Varianten für die Querung der Münchener Straße untersucht. So ist z.B. vorstellbar, dass die Schleife Bauernfeindstraße durchfahren wird und die Querung weiter südlich erfolgt. Für die Planfeststellungsunterlagen ist eine Untersuchung von verschiedenen Varianten erforderlich.

Bewertung: Die Trasse ist baulich und verkehrstechnisch möglich. In einer qualifizierten Skizze wurden die Belange der Messe - speziell die Binnenverkehre – nach Gesprächen mit der Messe berücksichtigt. Der Flächeneingriff in das Messegelände entlang der Trasse ist vertretbar bzw. minimiert. Ein größerer Platzbedarf entsteht durch die Wendeschleife. Dort können die Parkplatzflächen angepasst oder eine zweite Ebene für die Messeparkplätze realisiert werden.

Die hohe Wirtschaftlichkeit der Trasse entsteht u.a. durch die zusätzliche Erschließung der nahen Wohngebiete und der großen Schule mit auch älteren Schülerinnen und Schülern.

Variante "messefern"

Die Trasse beginnt an der Wendeschleife Bauernfeindstraße und quert die Bauernfeindstraße direkt an der vorhandenen LSA parallel zur Münchener Straße Die Schleife bleibt analog zur messenahen Trasse als Brechpunkt erhalten. Eine zur U-Bahn günstig gelegene Haltestelle - zumindest in stadtauswärtiger Richtung - ist südlich der Bauernfeindstraße vorgesehen. Die Strecke verläuft in westlicher Seitenlage parallel zur Münchener Straße; um die U-Bahn zu queren, muss eine Brücke gebaut werden. An der Einmündung Karl-Schönleben-Straße wird die Münchener Straße innerhalb der vorhandenen Lichtsignalanlage gequert. Die Haltestelle "Neuselsbrunn" liegt in Mittellage. Die Trasse verläuft in Mittellage in der Karl-Schönleben-Straße und quert kurz vor der Endhaltestelle an der Großen Straße (deckungsgleich mit "messenah") die nördliche Fahrbahn der Karl- Schönleben-Straße signalgeregelt. Die Brücke über die Otto-Bärnreuther-Straße muss entweder angepasst oder neu gebaut werden. Der Eingriff in das Verkehrssystem „Straße“ ist dadurch deutlich höher und führt auch zu Kapazitätseinschränkungen.

Bewertung: Die Trasse ist baulich möglich. Ein erhöhter Aufwand entsteht für die Brücke über die U-Bahn (Variante: Verlauf auf der bestehenden Brücke und Neubau R/G-Brücke) und für die Ertüchtigung bzw. des Neubaus der Brücke über die Otto-Bärnreuther-Straße.

Für die Nutzen-Kosten-Analyse wurde fiktiv eine reine Straßenbahnbrücke angesetzt.

Der etwas höhere Nutzen aufgrund der besseren Erschließung von Neuselsbrunn wirkt sich nicht ausreichend auf die Wirtschaftlichkeit aus.

Fazit

Die Trassenvariante „messenah“ weist ein deutlich günstigeres Nutzen-/Kosten-Verhältnis auf als die Variante „messefern“ und kann zum jetzigen Zeitpunkt die Förderfähigkeit erreichen. Die Variante über den Stadtteil Neuselsbrunn bis zur Großen Straße / BBS (messefern) erreicht die Förderfähigkeit dagegen nicht (NKV <1,0).

Das Bewertungsergebnis der ersten Potentialuntersuchung und damit die Basis des Grundsatzbeschlusses des Stadtrats vom 10.04.2019 wurde bestätigt. Der Zuwendungsgeber empfiehlt der Stadt, vertiefende Planungen für die messenahe Variante aufzunehmen.

PA 3 Messe Ost / Bertolt-Brecht-Schule bis Klinikum Süd

Das Gesamtvorhaben einer Verlängerung von Tristanstraße über UTN und Messe bis zum Klinikum Süd konnte in der jetzigen Fortschreibung der NKU (Standardisierte Bewertung 2016+) erstmals positiv bewertet werden.

Die Verlängerung erlaubt unter anderem eine optimale Erschließung des fußläufigen Umfelds an der Großen Straße (Bertolt-Brecht-Schule / Messe Ost sowie des Umfelds des Max-Morlock-Stadions). Im Falle der Weiterentwicklung des Stadionbereichs könnten sich zusätzliche Synergieeffekte ergeben. Auch die Schaffung einer direkten fußläufigen Anbindung des Gewerbegebiets Poststraße zur Gleiwitzer Straße ist möglich. Die Erreichbarkeit des Umfelds Langwasser Bad und Klinikum Süd wird ebenfalls deutlich verbessert. Auch die Staatsregierung hält eine tiefergehende Betrachtung der Verlängerungsabschnitte (Messe - Klinikum Süd) für sinnvoll und unterstützt die Verwaltung im weiteren Verfahren.

Fazit: Es sollen vertiefende Planungen für eine Verlängerung bis Klinikum Süd

aufgenommen werden.

Weitere geprüfte Varianten der Straßenbahnverlängerung

Im Umfeld von Messe/Stadion wurden verschiedene Varianten der Straßenbahnverlängerung untersucht, die hier nochmals dargestellt werden:

1.) Straßenbahnverlängerung vom Dokuzentrum über die Große Straße bis Messe Ost

und ggf. Klinikum Süd“ (Skizze, siehe Anlage)

Die Straßenbahnstrecke würde im Bereich der vorhandenen Haltestelle Dokuzentrum abzweigen und entlang des Volksfestplatzes zur Großen Straße führen. Die Straßenbahnverlängerung von der Haltestelle Tristanstraße aus würde dauerhaft an der Haltestelle Bauernfeindstraße enden.

Für die vom externen Gutachterbüro geprüfte Variante „Straßenbahnverlängerung vom Doku-Zentrum über die Große Straße bis Messe Ost und ggf. Klinikum Süd“ hat sich gegenüber der Beschlusslage vom 10.04.2019 kein neuer Sachstand ergeben. Die Trasse via Große Straße erreicht gegenüber der Erschließungsvariante ab Tristanstraße ein deutlich schlechteres Ergebnis und ist volkswirtschaftlich nicht sinnvoll. Die nicht vorhandenen Wohn- oder Gewerbegebiete bei diesem Abschnitt sind ein entscheidender Nachteil dieser Variante und führen zu einem deutlich geringeren Fahrgastgewinn und Nutzen. Messe- und Veranstaltungsverkehre sind bei der Verkehrsprognose bereits berücksichtigt. Aus Sicht des externen Gutachters wird auch nach dem aktualisierten Verfahren der Standardisierten Bewertung 2016+ kein besseres Ergebnis erwartet, das für eine Förderwürdigkeit erforderlich wäre, zumal die damalige Berechnung noch den geringeren Preisstand von 2018 aufweist und keine Planungskosten (10%) enthält. Eine Förderfähigkeit nach dem GVFG wird nicht erreicht.

2.) Straßenbahnverlängerung nördlich der NürnbergMesse GmbH am Fuße des

Silberbucks (Skizze, siehe Anlage)

Als zusätzliche Variante zur Verlängerung der Straßenbahn vom Brunecker Areal kommend, bis zur Messe Ost / Bertolt-Brecht-Schule (PA 2), wurde unter anderem von der NürnbergMesse GmbH eine Führung nördlich der Messe, am Fuße des Silberbucks, angeregt. Sowohl eine eingleisige Ringbahn um das gesamte Messeareal als auch eine direkte zweigleisige Erschließung mit nördlicher Umfahrung der Messe wurden diskutiert und geprüft. Eine solche Trasse läge im Bereich der von der NürnbergMesse GmbH bisher geplanten Nordumfahrung, würde aber weiter in den Silberbuck hineinreichen. Die Straßenbahntrasse würde auf der Westseite der Großen Straße fortgeführt. Allerdings fehlen Flächen für die Anlage der erforderlichen Kurvenradien einer Straßenbahn bei der Ausfahrt aus der Nordumfahrung in Richtung Süden auf die Westseite der Großen Straße. Fahrspuren der Großen Straße sowie zahlreiche Parkplätze müssten entfallen.

Die Westseite der Großen Straße ist durch die Andienung der Messe geprägt. Eine innere Erschließung führt durch einen Tunnel am CCN Ost. In weiteren Abschnitten sind noch Reste der denkmalgeschützten Tribünen an der Großen Straße vorhanden. Auch hier wäre ein Eingriff erforderlich. Die Anpassung und Absicherung der verkehrlichen Anlagen wäre –auch wegen der zu überwindenden Höhendifferenz- mit einem extrem erhöhten Aufwand verbunden. Angesichts der hohen Schadstoffbelastung des Silberbucks und des baulichen Aufwands für erforderliche Stützbauwerke an der Kriegsschuttdeponie ist mit deutlich erhöhten Kosten zu rechnen, denen im gesamten Abschnitt kein verkehrlicher Nutzen gegenüberstünde. Aufgrund des geringeren verkehrlichen Nutzens bei gleichzeitig höheren Kosten sowie erheblichen Eingriffen in das Umfeld gegenüber der positiv

bewerteten und baulich geprüften „messenahen“ Variante kann eine nördliche Umfahrung kein förderfähiges NKU-Ergebnis bringen und soll deshalb nicht weiterverfolgt werden.

Weiteres Verfahren

Derzeit führt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr die Maßnahme „Straßenbahnneubaustrecke Südbahnhof/Brunecker Straße bis Messe/Große Straße“ bereits als Vorhaben im GVFG-Bundesprogramm. Die Förderung beträgt 75% der förderfähigen Kosten.

Für den ersten Planungsabschnitt (Tristanstr. – Bauernfeindstraße) werden aufgrund des Beschlusses des AfV vom 22.9.2022 daher bereits die Unterlagen für das notwendige Planfeststellungsverfahren erarbeitet. Die Einreichung ist noch für 2023 vorgesehen.

Um die Aufnahme des Gesamtvorhabens bis Klinikum Süd in das Bundesförderprogramm zu erreichen, wird zeitnah ein Rahmenantrag auf Basis der NKU und der vorliegenden Planungen gestellt. Die Verwaltung empfiehlt, die Maßnahme auf Basis der messenahen Planungsvariante bis zum Klinikum Süd auszuweiten.

Hierzu ist der Beschluss des Stadtrats zur Umsetzung des Planungsvorhabens „Straßenbahnverlängerung Brunecker Straße / Technische Universität Nürnberg - Bauernfeindstraße - Bertolt-Brecht-Schule / Messe Ost - Klinikum Süd“ erforderlich.

Anlage 1

Variante Investitions- kosten Preisstand 2021 inkl Planungskosten (10%) ÖÖ Nutzen- Kosten- Verhältnis
Verlängerung von Tristanstraße bis [Mio.€] [-]
Bauernfeindstraße 38,6  2,86
Messe „messenah" 64,0  1,07
Messe „messefern" 69,8 0,87
Messe Nordumfahrung unverhältnismäßig
Klinikum Süd 92,7  1,08
Verlängerung von Dokuschleife über Große Straßebis [Mio.€] Preisstand 2018 ohne Planungskosten [-]
Messe 18,8 < 0
Klinikum Süd 39,2 < 0

Varianten – Straßenbahnverlängerung Messe / BBS / Klinikum-Süd

Abbildung 1

Abbildung 4

Var

Abbildung 2

Abbildung 3

Quelle: OpenStreetMap-Daten; Lizenz: ODbL: Bearbeitung: Stadt Nürnberg – Vpl

466/142 455/5 466/141 466/818 466/819 6/671 455 466/655 466/285 Bauernfeindstraße 466/633 II 466/297 11 466/288 466/282 B U I S 57 B U S Münchener 542/27 W illiam-W Straße 3 466/277 ilson-Straße II 55 III 53 III 05 466/269 51 II 7 III 542/33 544/5 49 84 III 64 U 1 III III 461 47 9 44 542/40 VII Sonnenstraße III II III 2 45 569/5 542/17 24 III III 466/491 569/8 43 04 466/533 544/15 III II 42c III 4 15a 37a III 466/247 41 11 III 37 III VII 39 83 d24 gnundronedoB 1nofeleToe:G.leT1retiebraeeBdoeerGnAoeG gnutlawrevsgnussemreV tengieeg 542/39 662/664 III b24 8 .rNsH 15 63 III 466/268 III a24 Sonnenstraße III 19 43 466/246 35 II III 17 IX thcin 542/15 542/18 II IX 33 e63 VI 542/22 III VI siewhcansmutnegiE 01 21 dnu d63 466/270 III 23 1 25 II c63 III IV noitamrofnioeG III 542/14 31 03 3 III II III II gnulietbAoeG 542/10 466/245 29 III III b63 27 82 4 III VI VI 81 IV ehcsireyaB II 5 2 02 542/23 III sla a63 29 III Reisstraße Sonnenstraße IV rüf :gnureitraK etrakrulF 542/35 466/267 542/38 466/531 .rNsH tmA III 62 542/26 6 :netadsisaboeG 542/37 :egaldnurgnalP 569/4 62 red 9 82 IV dnu III IV 7 I 542/9 8 gnussemreV gnulletsraD 4 I 5 5 IV III 3 7 II 12000000--11 542/12 I 3 IV 457 349/31 466/281 110/666 Anlage 2 - Teil 1 III f oF II II 1 Optionaler Zugang U1 460/113 Messezentrum Messe 110/712 25 110/685 Otto-Bärnreuther-Straße 466/532 466/282 110/687 110/686 Wunder (4921) U 1 Klapuch Lageplan 1 M = 1 : 1000 2.2179.2.11 Nürnberg Messe 886/011 52 110/689 Erschliessung mit Tram 460/113 521/064 54 XXI 460/105 461 460/124 V Variante 2 15 VII Otto-Bärnreuther-Straße 110/316 110/315 9 IV 50 IV 110/386 XXI

Abbildung 5

Abbildung 6

Abbildung 7

Abbildung 8

Abbildung 9

Abbildung 10

der (4921) Klapuch

Lageplan 1

M = 1 : 1000 2.2179.2.11 Nürnberg Messe Erschliessung mit Tram Variante 2

Abbildung 11

Abbildung 12

Abbildung 13

Abbildung 15

Abbildung 16

I II I nt a pl e g FI M I I III oF Messezentrum I III e d d n n a E C st N I 3 B e a u n e u b au n k e Z gep I a lant hr VIP, (G II I S c 110/281 Presse, arage) II Shu ttl e , M itarbeiter gnundronedoB 1nofeleToe:G.leT1retiebraeeBdoeerGnAoeG gnutlawrevsgnussemreV tengieeg Karl-Schönle Zaun verschieben s u a k h 110/282 thcin ar Zaun P B estand III I siewhcansmutnegiE dnu noitamrofnioeG gnulietbAoeG 110/667 ehcsireyaB sla rüf :gnureitraK etrakrulF tmA :netadsisaboeG :egaldnurgnalP 110/585 red dnu gnulletsraD gnussemreV II 110/402 12000000--22 I 110/283 A 3 110/711 .rNsH I 001 T w. g n a L 2 0 S 145/1890 G Anlage 2 - Teil 2 T st a n d o d er Str a ß e e u B a b e m ß P) eil u Gr o T VI ( Ursula-Wolfring-Straße 1 0 S e) ul h c S ( S B B 145/495 145/1342 M esse-O 5 W st F 08 V 145/1896 145/1949 145/1950 /1948 07 II I II 145/496 110/667 I ben-Straße II 1 145/497 145/500 06 V 2 145/63 854/ Wunder (4921) /457 Klapuch I 145/320 145/319 Lageplan 2 M = 1 : 1000 2.2179.2.12 13 Nürnberg Messe 145/317 Erschliessung mit Tram I 6 145/498 Variante 2 82 32 HsNr. I 145/1252 145/499

Abbildung 14

Abbildung 17

Abbildung 18

Abbildung 19

der (4921) Klapuch

Lageplan 2 M = 1 : 1000 2.2179.2.12

Nürnberg Messe Erschliessung mit Tram Variante 2

Abbildung 20

Abbildung 23

Abbildung 21

Abbildung 24

S 02 S01 (VIP) Teilumbau oder TG /1948 145/1949 07 5195 / 14 II 0 I 08 V F 145/497 13 145/498 145/499 gnundronedoB 1nofeleToe:G.leT1retiebraeeBdoeerGnAoeG gnutlawrevsgnussemreV tengieeg thcin II siewhcansmutnegiE dnu noitamrofnioeG gnulietbAoeG I ehcsireyaB sla rüf :gnureitraK etrakrulF tmA :netadsisaboeG :egaldnurgnalP red I dnu gnulletsraD gnussemreV Anlage 2 - Teil 3 Wunder (4921) Klapuch Lageplan 1 M = 1 : 1000 2.2179.2.15A Nürnberg Messe Erschliessung mit Tram Abschnitt Messe - Klinikum Süd
138/2 188/2 110/282 e 145/1889 145/1495 /1459 180/697 /1880 II II II II II II II II II II II 28b 28a 28 26a 26 24a 24 22a 22 20a 20 4381541 / /1446 1445 / 44 14/ 3414/ 442 1/ 1441/ 40 14/ 439 1/ 38 14/ 7 143 / 6314/ I I I I I III 3381541 / 145/1887 36 II /1435 145/1835 491 4 / 145 40 18 II a 18 II 16a II 16 II 14a II 14 II 4 I I I I I I 34 II I I I I I I 22 /1450 /1451 /1434 195 / /1447 /1448 /1449 /1452 40a III 6 I 01 21 41 61 81 02 51 19/ 2 42 II II II II II II II /1433 1496 / 145 /1432 5781/ /1874 6871/ /1877 /1878 /1879 8 42a 32 III 12 II a 12 II 10a II 10 II 8a II 8 II II 10 IV 4 III I I I I I I I B /1453 /1454 /1455 /1456 /1457 /1458 II 21 II e ett hl e mi /1431 1871/ III /1476 II V IV /1860 II 78 III /1857 6 2 III 24 IV 14 arts /1856 /1430 145/1493 30 II /1859 II 76 III II 60 III B ß e 145/1873 61 e 145/1429 /1855 6a 6 II /1858 II 74 III II 58 III t u /1854 18 II 56 III h /1477 145/1428 /1853 6 /1836 II 72 III e IV II 54 III 26 IV e n 145/1738 /1852 V 5 2 III 7081/541 II I S r /1851 /1588 /1587 /1601 IV II 2 8 t /1600 2 b0 20 II 30 IV ß a r III 50 III e /1850 5 3 22 b 22 /1868 II 48 III I II 70 III I /1849 III III II 46 III 145/1426 /1848 1872 / /1867 42 b42 a 24 IV III II 68 III II 44 III 32 IV 145/1581 /1847 145/1582 26b a626 /1866 II 66 III 42 III 34 IV 2 V 145/1585 /1837 /1838 7281/ 145/1584 26 18/ 80 IV II 64 III 40 III 36 III 145/1586 II 9 11 82 b 28 I 69 18/ /1846 1480 / 2202/ 5881/ 483 1/ /1862 I I I I I I I I I I I I I I I I Löwensteinstraße /1839 181 1/ 10 18/ 145/1841 /1844 9081/ III III 03 b 30 /1649 4881/ /1738 /1861 /1648 /1650 91 71 51 145/1427 /1647 II /1652 III III III II /1643 /1644 /1808 /1651 /1807 /1818 1819 / 145/1820 /1646 /1645 31 92 72 52 32 12 6 II b26 46 II 27 II 29 II 6 9 b1 1 4 4 III b9 9 3 3 b a 7 7 7 3 3 3 b a 5 5 5 3 3 3 a b 3 3 3 3 3 3 a b 1 1 1 3 3 3 I I I II III II III II II I II III I I II II II I I I I I III 4a 4 /1825 /1806 5081/ 1281/ /1824 /1823 /1641 /1642 /1822 II II a46 b46 II 23 II 25 2 9 4 9 II II I I I I II I I I III 6a 6 /1689 145/1739 / / 1 1 6 6 1 1 7 9 /1624 14 /1 5 6 /1 2 6 5 3 / 1 1626 /1627 /1628 /1629 /1630 /1621 /1622 /1623 145/1817 145/1816 /1815 145/1814 145/1738 145/1460 145/1572 8891541 / 75 15/ /1804 3081541 / 145/1802 145/1801 /1688 145/1687 /1640 /1613 /1614 /1618 /1612 /1620 145/1462 145/1580 II II c46 13 II 15 II 17 II 19 II 21 88 0 I 9 I I I I I /1615 145/1616 I I I 145/1461 II 2 I I 37 II I I I I III I II 8 8 a a68 68 8 8 a II II 145/1573 II II 2a /1576 I I I I 14 93 III III III I I I I 01 48 II 4 II 34 III I I II III 12 145/1813 145/1611 145/1465 145/1800 3 146 / 145/1464 III 66 08 28 II II 6a II 145/1574 II 4a /1577 II 54 III II III 41 145/1610 / 1 7 9 9 87 II II II III 16 / 1 7 9 8 145/1609 6 67 II II II 18 3781/ 2781/ 8171/ 145/1608 /1466 145/1479 145/1480 84 17/ III 47 II 12 II II 6 III 20 145/1797 145/1607 27 II 10 74 94 15 35 145/1606 /1468 II 07 II 145/1605 145/1736 1 4 5 /1 467 /1795 /1812 /1470 /1639 145/1481 86 II II II 8 III III III III 16 S 145/1604 ü t 145/1469 /1785 1 4 5 /1 7 6 8 88815/ 14 145/1603 /1482 II II III 22 14 7 t z /1 4 7 2 1 4 5 /1 7 6 9 145/1486 145/1483 /1484 II 9 II III 24 w /1474 a 145/1786 145/1770 145/1602 145/1471 /1492 II 20 II 10 III 55 III 62 n II 11 145/1473 d 14 15 787 / 145/1771 145/1638 18 II III 57 III 28 /1478 145/1485 II 12 /1475 145/1788 145/1497 145/1772 31 III 59 III 30 /1594 II 145/1789 145/1773 145/1887 /1595 a51 III 61 III 32 145/1790 145/1774 /1599 /1596 145/1491 4 II II 14 III 63 III 34 /1598 145/1791 145/1488 145/1775 /1597 145/1490 51 III 22 II 71 2 II II 16 III 65 III 36 M /1499 145/1792 145/1776 145/1589 II 91 III 67 III 38 II 12 akarenkostraße 3971/ /1794 145/1489 145/1777 /1498 /1590 /1591 a42 .rNsH II II 32 III 69 I I I 40 Neillstraße 145/1778 2951/ I I I 24 145/1779 /1593 42 III 44 /1675 145/1571 III 7 5 3 1 III 46 /1676 145/1780 II II II II K 9 17 37 57 77 e hcsr /1752 /1677 62 11 II e n /1674 n et i s /1671 /1673 /1672 145/1740 31 II III III III III II III 48 e /1678 a s rt r ß e /1679 145/1578 /1680 65 5 71/41 5571/541 145/1700 /1741 145/1738 145/1753 145/1754 III III 50 II 18 145/1742 III 52 145/1701 145/1702 2171/ 3171/ 145/1758 /1710 /1711 /1757 145/1743 II 20 III 54 II 22 II 79 K o azcr 515/ 14 1715 / 145/1703 145/1709 145/1744 145/1759 IV 28 II 24 II 81 III 56 wk e g 79 145/1378 17 17/ 716 1/ 14 17/ 145/1704 145/1760 II 26 32 II 38 III 58 /1745 /1708 145/1705 145/1746 145/1761 II 28 II 58 III 60 II 30 518/ 14 03 III 62 78 145/1762 17/ 07 6071/541 /1747 II 78 a03 145/1763 II 89 145/1748 III 64 145/1764 II 91 6671/ 145/1749 23 III 66 /1765 VI I II 93 /1750 III 68 I I a23 I III 70 189/1 188/5 180/2242 4/818 I 3 II 188/4 2 P o artsts ß e 99220/81 180/697 I Anlage 2 - Teil 3 Wunder (4921) Klapuch Lageplan 1 M = 1 : 1000 2.2179.2.15A Nürnberg Messe Erschliessung mit Tram Abschnitt Messe - Klinikum Süd
110/711 Große Straße Karl-Schönleben-Straß 145/2053 145/2052 145/495 9671/451 145/1346 I 36a III I III 145/1890 I 38 38a I I W 5 I III 001 Langw. T 145/1347 50 BBS (Schule) 2661/ 3661/ 1661/ 6461/ /1660 I I 44a 44 /1665 III 48315/ 14 5 II 4c 5 II 4b 5 II 4a I 5 I 4 5 II 2b 5 II 2a I 5 I 2 / / 1 1 6 6 6 6 7 6 46a 46 /1668 /1655 /1654 /1653 /1669 /1659 /1658 /1657 /1656 III I /1670 145/1737 /1734 145/2055 / 1 7 2 3 I I 56 52/ 14 054 / 1 7 2 4 I I 5 a6 145/496 /1725 II 5 b6 I /1735 7 /1726 c65 145/1583 18 II d65 III 145/2 145/2039 II e65 II f65 /1727 M II g65 /1728 ontessoristraße II h65 /1733 145/1894 /1729 II i65 145/1891 /1730 II 85 /1731 II a85 II b85 145/1342 /1732 II 06 09 520/ 14 145/1989 145/1699 II III II a06 145/1896 / / 2 2 0 0 0 0 7 8 145/1990 98 19/ 145/1991 145/2044 34025/41 24025/41 145/2040 14 520/ 14 145/1892 145/1698 145/1697 /1695 I I I I I I 1 1 2 6 8 0 I I I I I I 5 r. NsH 7 r. NsH a7 r. NsH b7 r. NsH /1696 II II b06 II 26 a2 145/1995 /1694 II III /2006 145/2045 I I 1 4 I I I 8 NsH /1693 /1999 04 520/ 14 /2005 3002/ 002 2/ / / 2 2 0 0 0 0 0 1 /1996 25/41 145/2046 74025/41 84025/41 94025/41 50 520/ 14 /1691 /1690 I I I I 1 1 0 2 I I I I I I I I I I I I 4 6 8 III I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I 21 01 11 r. NsH 9 r. 31 r. NsH 51 r. NsH 71 r. NsH a71 r. NsH /1692 145/1997 Elisabeth-Nägelsbach-Weg 145/2035 /1959 /2036 15 520/ 14 8951/ /1960 145/2031 03 520/ 14 29 520/ 14 II 1 I 1 II III 9 II III 7 II III 5 II III 3 II I I I I I I I I I I 16 14 32 r. NsH NsH 12 r. NsH 91 r. NsH 145/2032 /1961 /1953 /1954 /1955 /1956 /1957 V 40 I I I I I I I I I I 18 NsH 52 r. /1984 /2014 /1985 /1986 /1962 e o L 145/2033 I I I I I 20 72 r. 14 III n 52025/41 145/1897 /1983 7981/ 145/1895 /1964 /1965 /1963 di e H- dr a h /20 1 3 4 7 5/2034 I I I I 43 III 92 r. NsH e n /1982 /1968 /1967 /1966 ß art S- /2038 45 III II e 42 /1981 V II 74 III 34 32 30 28 26 24 22 III III III III III III III 0981/ 9791/ 7791/ 6971/ II II II II II II II usr U 5791/ 7491/ 7391/ 7291/ 1971/ 0791/ I I al /1969 145/1902 W - /1978 o rf l n i g S- art I e ß /1907 /1908 /1909 /1931 145/1893 I III 34 14 93 73 53 I 33 13 /2017 III II III II III II III II III II III II III II 4911/ 2911/ / 1 9 3 4 IV 50 I I I I I 2391/ 3391/ /1905 /1906 / 1 9 3 5 /1915 /1913 11 19/ 0191/ /1936 III I I 0391/ /2019 /2021 /2016 II 145/1898 /1929 /2018 /2020 /1939 8911/ 1691/ / 1 9 4 0 2981/451 II III 22 3 III 5 III / 1 9 2 8 145/1917 1491/ mre H II III 20 II II / / 1 1 9 9 2 2 6 7 / / 1 1 9 9 1 2 9 0 H 3102/ / 1 9 4 / 2 2 015 7391/ /1 8391/ 943 W-eleih T-nn a IV 52 I I I I III III 18 16 I I I I I I III III 6 4 /1925 /1921 H- rt b e e r 2102/ /1946 ge III III II III 14 I IIIII 8 7 III 9 III II /1924 9321/ /1922 g e W- e l si 1012/ 4791/ 4491/ 5491/ II III 12 I II II II II III 01 III /2010 IV 60 31 III 51 IV 145/1900 145/1899 IV III 145/1904 I 26 III IV 145/1903 145/791 145/1886 98 V 94 IV 92 IV
145/1901 145/1570 96 145/1566 145/1751 7 14517/ 6 III 43

Abbildung 27

Abbildung 22

Abbildung 25

Abbildung 28

Abbildung 26

der (4921) Klapuch Lageplan 1

M = 1 : 1000 2.2179.2.15A Nürnberg Messe Erschliessung mit Tram Abschnitt Messe - Klinikum Süd

Abbildung 29

Abbildung 37

Abbildung 33

Abbildung 40

Abbildung 41

Abbildung 30

Abbildung 36

Abbildung 32

180/2363 Stützwand 145/1637 145/1415 95 /1344 1 3 145/1241 HsNr. 145/1720 gnundronedoB 1nofeleToe:G.leT1retiebraeeBdoeerGnAoeG gnutlawrevsgnussemreV tengieeg 145/1719 145/1349 thcin 24 145/1736 siewhcansmutnegiE dnu 44 noitamrofnioeG gnulietbAoeG ehcsireyaB sla 14 15 6/ 53 rüf :gnureitraK etrakrulF tmA :netadsisaboeG :egaldnurgnalP red dnu gnulletsraD gnussemreV I I 3 Kind-Zentrum 180/3 Anlage 2 - Teil 4 8 135/2 12 I 16 I 146/349 146/347 6 146/185 3154/ I 10 I 4163/ 05 146/351 95/ 14 I 810 18 146/348 2/ 30 2/31 /232 2/ 33 /234 /235 2/ 36 /237 /238 /239 /240 /214 /2 24 /2 34 73 I 146/186 Schmiedeberger Straße 146/229 4 / 42 2/ 41 /216 /217 /2 51 /2 81 /219 /220 2/ 12 /2 22 /2 32 /2 42 /2 52 /2 62 722/ 822/ 146/78 I 51 146/133 II II I 72 146/135 I II I 54 I 93 71 II 146/132 I 92 I 146/362 146/357 146/136 I 91 146/363 146/365 146/131 416/217 I 13 146/140 I 74 I 14 146/137 I 12 4 31/ 41 6 146/130 146/361 I 33 146/358 146/138 I 32 146/129 I 94 I 34 I 53 I 52 146/360 146/139 146/359 146/128 /252 /275 146/85 / 2 5 3 / 2 7 6 146/175 / 2 5 4 / 2 7 7 146/174 146/166 / 2 5 5 / 2 7 8 /256 /279 64 II /257 /280 146/165 146/157 /258 /281 /259 /282 37 61/41 146/15 62 II /283 /260 II /284 /261 48 /285 /262 271/641 60 II II Wunder (4921) 146/84 /286 /263 32 /287 /288 /264 /265 171/641 461641 / 551/641 46 II 58 II II Klapuch /289 /267 /290 /266 071/641 146/163 30 44 II 56 II II 451/641 /268 /291 Lageplan 2 28 /269 /292 /270 /293 933/ 961/461 2616/41 42 II 54 II II M = 1 : 1000 2.2179.2.16 /271 3516/41 /294 26 /272 116 6/ 14 /295 40 II /273 /296 146/168 52 II II 472/ 146/152 66 24 Nürnberg Messe /297 146/160 38 II II 511/641 146/159 146/167 22 Erschliessung mit Tram 50 II 36 II 146/76 II 015/614 20 146/158 34 II Messefern II 146/149 18 146/86 II 16 Leobschützer Straße 146/88 94 I 146/95 II 36 II 73 I 46/97 52
I I 180/2243 1432081 / 180/2342 I 4 180/2344 6 I II 180/2343 180/2345 I 180/2351 180/2305 180/2307 621/081 IV III II I V II I IV II 191/1 IV Parkhaus 75/081 Erweiterun 201 I 3 Kind-Zentrum 180/3 Anlage 2 - Teil 4 8 135/2 12 I 16 I 146/349 146/347 6 146/185 3154/ I 10 I 4163/ 05 146/351 95/ 14 I 810 18 146/348 2/ 30 2/31 /232 2/ 33 /234 /235 2/ 36 /237 /238 /239 /240 /214 /2 24 /2 34 73 I 146/186 Schmiedeberger Straße 146/229 4 / 42 2/ 41 /216 /217 /2 51 /2 81 /219 /220 2/ 12 /2 22 /2 32 /2 42 /2 52 /2 62 722/ 822/ 146/78 I 51 146/133 II II I 72 146/135 I II I 54 I 93 71 II 146/132 I 92 I 146/362 146/357 146/136 I 91 146/363 146/365 146/131 416/217 I 13 146/140 I 74 I 14 146/137 I 12 4 31/ 41 6 146/130 146/361 I 33 146/358 146/138 I 32 146/129 I 94 I 34 I 53 I 52 146/360 146/139 146/359 146/128 /252 /275 146/85 / 2 5 3 / 2 7 6 146/175 / 2 5 4 / 2 7 7 146/174 146/166 / 2 5 5 / 2 7 8 /256 /279 64 II /257 /280 146/165 146/157 /258 /281 /259 /282 37 61/41 146/15 62 II /260 /283 II /261 /284 48 /262 /285 271/641 60 II II Wunder (4921) 146/84 /263 /286 32 /264 /287 /265 /288 171/641 461641 / 551/641 46 II 58 II II Klapuch /266 /289 /267 /290 071/641 146/163 30 44 II 56 II II 451/641 /268 /291 Lageplan 2 28
Stützwand
180/2347 180/2349 180/2346 180/2348 180/2354 180/2367 180/2366 0532/081 180/2306 18 180/697 8632/081 180/2369 180/5 Hans-Fallada-Straße B U S Stützwand 145/1350 180/2353 Gleiwitzer Straße 191 3/191 0/2352 180/6 891 e ß a Str n- n a M s- a m 180/47 o h T 180/1595 12 II 4951/081 145/53 180/2276 II I 91 8022/081 7722/081 8a II II 71 6 I 0951/081 2951/081 9302/081 8302/081 145/58 4 II III I 2132/081 III 180/1589 8 II 8 633 5
I I I II II II II II II /1222 III III III III III I I II II II II II /1221 154 1/ 124 /1220 /1219 II II II II II II III 19 21 23 25 27 2 9 3 1 33 35 37 39 5 7 9 11 13 15 17 I I I I /1218 e /1215 ß a / / 1 1 2 2 1 1 6 7 145/1223 145/1224 14 122 5/ 5 14 12 5/ 26 14 15/227 1 145/228 1 145/229 14 12 5/ 30 14/15 231 41 /15 223 154/1323 4321/541 415/1325 415/1326 415/2137 14/51283 14/15 239 145/1240 3 rt S d- n ke i d We I I I I I nk- a 4 6 8 01 21 41 61 81 02 a22 22 42 62 82 03 23 Fr 213 1/ II II II II II II II II II I III III III II II II I 2 II /1212 25 /1211 /1209 / 21 70 12/5 50 145/1204 1 145/203 145/1202 1021/541 41 2/15 00 541 9 /11 9 /51 41 189 41 /52 820 7911/541 11/ 69 11/ 59 541 1 4 / 91 3911/ II 72 II 145/1192 14 21/ 01 6021/ d72 27c /1208 /1145 37 17 96 /1169 29 II 57 16 /1168 141/ 4 341/1 11/ 42 a92 II II II II 76 56 36 I II II II /1 1 6 6 /1167 /141 1 13 II V /1 1 6 5 /1140 /1139 /1138 64 a13 II /1137 /1136 /1135 145/1134 /1164 33 II /1163 /1146 a33 II /1162 145/1148 1147 /1132 124 35 II 59 I 6 II II II II II II 41 43 45 47 49 51 41 11 5/ 19 145/1190 145/1189 145/1188 7811/541 145/1186 /1185 1/118 /1182 /1183 1/184 35 145/1423 /1180 145/1179 1/174 1/175 1/176 17 /1 7 8711/ 55 II 145/1173 75 145/1172 II 95 II 1711 541 / /888 II 145/878 /911 38 /910 /909 /908 77 58/ 14 II II II II II II 84 46 44 42 40 36 /907 II /906 145/876 34 8/541 38 288/541 188/541 541 088/ 541 978/ /905 /904 145/875 II 32 /903 II /902 748/451 30 /9 0 1 145/889 788 /9 0 0 II 84 41 /5 28 /873 III IV 71 II 69 145/482 145/480 145/481 145/167 145/60 145/64 II 65 I IV I 11 6 I 145/165 9 145/47 III /933 /932 2 /931 7 / 9 3 0 145/59 II / 9 2 9 /928 /927 145/1M66ax-Brod-Straße /926 /925 /924 / 9 2 3 145/61 / 9 2 2 3 1 II 3 H 1 I 145/56 Kafkastraße 4 .rNsH I I 145/52 145/2023 145/54 145/55 2 6 62 II 64/541 54/541 60 145/1865 58 2/081 180/2070 180/51 Kreuzburger Straße II 1951/081 51 1 5 2402/081 II 7 II II 9 III II 11 180/1587 180/1584 180/1586 180/1585 I II 6 I L 180/1583
/1161 / 1451/ 145/8 /1131 a53 II I 50 145 / / 8 8 9 9 8 9 / / 9 9 2 21 0 1 I 6 56 N r. s I 6511/ /1149 57 II /919 /1150 /1130 55 I I 63 I I / 8 9 7 / 9 1 8 e ß a S rt a- d a all F sn - /1160 /1129 /1128 /1127 /1158 /1154 /1126 /1159 1 115 / /1152 /1153 145/885 145/886 2 /7 58 41 178/541 8/541 07 968/541 /894 /893 /892 41 68/5 8 198/ 84 93 II 73 15 53 I I II 67 65 I I I I I 52 I 2 I 6 II 24 22 II II 20 II 18 / / 8 8 9 9 5 6 / / / / 9 9 9 9 1 1 1 1 4 5 6 7 145/62 II 41 49 II 69 II I 54 16 / / 9 9 1 1 2 3 II 74 II 17 II II a H /1155 /1125 /1157 /890 II 43 45 II 37 II /1133 III 2501/ 01/ 35 1501/ 145/1421 /1070 /1170 01/ 44 / 01 54 4 / 01 6 / 01 74 / 01 84 9401/ 0501/ 145/865 /863 2241/541 52 II 23 II 12 II 19 I 145/66 VI 38 18 79 77 75 31 II 72 I II 61 92 16 a 145/1033 45/825 4/5842 328/54 228/54 5/821 /1034 145/859 145/864 50 II II II II II I 145/65 17 II 180/2267 180/1763 180 II 61 II II I I 61

Abbildung 39

Abbildung 35

Abbildung 31

Abbildung 38

Abbildung 34

Beratung Datum Behandlung Ziel

Verkehrsausschuss 20.07.2023 öffentlich Beschluss

Betreff:

Evaluation der probeweise eingeführten Fußgängerzonen in der Altstadt

Anlagen: Entscheidungsvorlage

Sachverhalt (kurz):

In den Jahren 2020 bis 2022 wurden am Weinmarkt, in der Burgstraße, der Brunnengasse / Färberstraße sowie der Königstraße und deren Umfeld neue Fußgängerzonen und veränderte Verkehrsregelungen eingeführt. Sie wurden zunächst temporär eingerichtet. Die gewonnenen Erfahrungen werden in dieser Vorlage evaluiert.

Auf Basis der Erkenntnisse empfiehlt die Verwaltung, die Fußgängerzonen dauerhaft beizubehalten und zeitnah finanzielle Mittel für die Umgestaltung bereitzustellen.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Keine direkten finanziellen Auswirkungen, jedoch erfordert der langfristige Umbau der betroffenen Straßenzüge entsprechende Mittel.

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Fußgängerinnen und Fußgänger als schwächste Verkehrsteilnehmende profitieren von der Verstetigung der neuen Fußgängerzonen in der Altstadt.

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

SÖR

Stpl

Beschlussvorschlag:

Der Verkehrsausschuss beschließt, die neuen Fußgängerzonen am Weinmarkt, in der Burgstraße, der Brunnengasse/Färberstraße sowie der Königstraße dauerhaft beizubehalten.

Die Verwaltung wird beauftragt, Planungen für einen entsprechenden dauerhaften Umbau für den Weinmarkt, die Brunnengasse/Färberstraße sowie die Königstraße einschließlich Königstormauer und Theatergasse zu erarbeiten und entsprechende Finanzmittel für den Haushalt in den nächsten Jahren anzumelden.

Evaluation der probeweise eingeführten Fußgängerzonen in der Altstadt

Entscheidungsvorlage

Anlass

Die Altstadt bildet das „Herz“ Nürnbergs und wird sowohl von Nürnbergerinnen und Nürnbergern als auch von Arbeitnehmenden und Besucherinnen und Besuchern stark frequentiert. Gleichzeitig ist der öffentliche Raum dort so begrenzt wie nirgends sonst in der Stadt. Um insbesondere den zahlreichen Zufußgehenden in der Altstadt mehr Raum zuzugestehen, die Verkehrsberuhigung weiter voranzutreiben, Möglichkeiten für mehr Grün und Aufenthaltsqualität zu schaffen sowie die Innenstadt zu beleben, wurden in den letzten Jahren in mehreren Bereichen der Altstadt neue Fußgängerzonen sowie geänderte Verkehrsregelungen eingeführt:

 am Weinmarkt,  im Beriech Sebalder Platz bis Bergstraße  im südlichen Teilstück der Burgstraße,  in der Brunnengasse und einem Teilstück der Färberstraße sowie  in der südlichen Königstraße, der Johannesgasse, der Theatergasse und der Königstormauer.

Diese Regelungen wurden jeweils auf Probe eingeführt, um sie vor einer dauerhaften Einführung evaluieren zu können. Nachdem erste Erfahrungen gewonnen wurden, soll nun über die Dauerhaftigkeit der Fußgängerzonen entschieden werden.

Fußgängerzone am Weinmarkt

Nach drei öffentlichen Planungswerkstätten und einer Informationsveranstaltung wurde im März 2020 probeweise eine Fußgängerzone am Weinmarkt sowie im östlichen Teilabschnitt der Irrerstraße eingeführt. Die Gastronomen konnten durch diese Verkehrsberuhigungsmaßnahme in den Sommermonaten umfangreich Außenbestuhlung auf den ehemaligen Parkplätzen sowie der ehemaligen Fahrbahn platzieren, sodass neue Aufenthaltsqualität am Platz generiert wurde. Sehr positiv ist hervorzuheben, dass die Gastronomie sich für eine hochwertige Möblierung im Außenbereich entschieden hat, die den öffentlichen Raum aufwertet. Komplettiert wurde die Maßnahme durch teils mit Weinstöcken bepflanzte Holzelemente, die im Herbst 2020 aufgestellt wurden und das Verweilen am Platz auch ohne Konsum in der anliegenden Gastronomie ermöglichen.

Eine Folge der Fußgänergzone Weinmarkt war eine mehrfach geänderte Verkehrsregelung im System Burgstraße-Bergstraße, zuletzt mit einer Öffnung der Bergstraße als „verkehrsberuhigter Bereich“.

Über die Beibehaltung bzw. Anpassung der Regelungen sollte nach einem ausreichenden Zeitraum und einer entsprechenden Evaluation entschieden werden. Aufgrund der Pandemie und der damit einhergehenden Beschränkungen konnten Zählungen sinnvoll erst ab Sommer 2022 durchgeführt werden.

Die Anzahl an durchfahrenden Kfz am Weinmarkt ist von 1.552 Kfz/16h im Jahr 2018 auf 185 Kfz/16h im Jahr 2022 zurückgegangen (Lieferverkehr darf die Fußgängerzone von 5 – 20 Uhr legal befahren). Zwischenzeitlich wurde dem Rat über die Verkehrsüberwachung am Weinmarkt berichtet (AfV 10.06.2021). Die Anzahl, der die Fußgängerzone befahrenden oder dort parkenden Fahrzeuge, ist nach der Anfangsphase und durch Nachsteuerungen in Form

von aufgestellten Radständern und mobilen Bäumen deutlich zurückgegangen. Der Verwaltung sind keine aktuellen Beschwerden über diese neue Fußgängerzone bekannt. Der Platz hat sich als Fußgängerzone etabliert, etwaige Bedenken zu Beginn konnten ausgeräumt werden. Daher erscheint eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung nicht notwendig.

Es wird aufgrund der positiven Erfahrungen empfohlen, die Fußgängerzone am Weinmarkt dauerhaft beizubehalten, die Holzplattformen sowie die gepflanzten Weinstöcke in den dauerhaften Unterhalt zu übernehmen und perspektivisch eine Gestaltung mit Umbau des Platzes zu erarbeiten.

Fußgängerzone in einem Teilstück der Burgstraße

Die Burgstraße ist bereits nach einem beschlossenen Gestaltungsplan ausgebaut. Im Frühjahr 2022 wurde im Bereich zwischen der Oberen Krämersgasse und der Theresienstraße (einschließlich Stöpselgasse) eine Fußgängerzonenregelung eingeführt und dessen Charakter mithilfe von Pflanzgefäßen und Bänken unterstrichen.

Die Burgstraße wird als Hauptachse zur Burg von zahlreichen Fußgängerinnen und Fußgängern frequentiert. Ihnen steht nun deutlich mehr Fläche zur Verfügung, die direkte Sichtachsen auf prägende Gebäude der Stadt bietet. Durch die Einführung der Fußgängerzone wurde der baulich bereits vorgesehene Charakter auch verkehrsrechtlich umgesetzt.

Die Regelung sollte verstetigt werden. Bauliche Anpassungen sind nicht erforderlich.

verkehrsberuhigter Bereich Bergstraße

In der Bergstraße / Albrecht-Dürer Platz wurden bisher nur automatische Zählungen des Gesamtverkehrs veranlasst, eine konkrete Zählung der Durchgangsverkehre wird erst im Herbst 2023 vorgelegt werden können. Wenn auch die Gesamtverkehrsmenge geringer ist, so ist eine abschließende Aussage seriös erst im Herbst möglich. Die Beschwerdelage (keine aktuellen Beschwerden) und die Gesamtzählungen erlauben allerdings die Vermutung, dass das System wirksam ist, insofern ist auch die Basis der veränderten Fußgängerzonen in der nördlichen Altstadt erwartbar gegeben.

Fußgängerzone in der Brunnengasse und in einem Teilstück der Färberstraße

Während der östliche Bereich der Brunnengasse bereits in die Fußgängerzone der Altstadt integriert war, kam dem westlichen Bereich bislang vor allem für die Anlieferung der Geschäfte in der Breiten Gasse und Karolinenstraße Bedeutung zu. Allerdings wird sie, auch durch zunehmende gastronomische Ansiedlungen im Bereich der Krebsgasse, immer mehr durch Zufußgehende frequentiert. Die Färberstraße war bereits nördlich der Brunnengasse Fußgängerzone. Daher wurde beschlossen, in der Brunnengasse und der Färberstraße nördlich der Frauengasse im Frühjahr 2022 eine Fußgängerzonenregelung einzuführen. Aufgrund einer baustellenbedingten, temporären Sperrung der Frauengasse begann die Regelung zeitweise nördlich der Dr.-Kurt-Schumacher-Straße mit einer provisorischen Beschilderung, so dass die Akzeptanz darunter gelitten hat. Mittels zusätzlichen Markierungen und festen Beschilderungen soll dies optimiert werden.

Der Fußgängerüberweg an der Breiten Gasse / Färberstraße war vormals oft Ursache von Konflikten zwischen dem Kfz- und dem Fußverkehr. In der Brunnengasse besteht Potential für

eine weitere Aufwertung und ein Gewinn an Aufenthaltsqualität sowie für neue Ladengeschäfte oder Dienstleister. Daher wird empfohlen, die neue Fußgängerzone Brunnengasse / Färberstraße dauerhaft beizubehalten und perspektivisch mithilfe entsprechender baulicher Gestaltung als solche zu verdeutlichen und aufzuwerten.

Fußgängerzone in der südlichen Königstraße

Durch die Einführung der Fußgängerzone in der südlichen Königstraße entstand eine fast durchgängige, geschützte Möglichkeit, zu Fuß vom Hauptbahnhof zur Kaiserburg zu gelangen. Da damit die Königstraße nicht mehr als Erschließungsoption für die umliegenden Straßenzüge zur Verfügung steht, wurden auch die Theatergasse, die Johannesgasse und die Königstormauer in die Fußgängerzone einbezogen. Die Einbahnregelung in der Klaragasse wurde Richtung Osten gedreht und der Bauhof für den allgemeinen Kfz-Verkehr geöffnet, um die Erschließung des Areals von beiden Seiten zu gewährleisten.

In der Klaragasse wird derzeit mit dem Projekt „Grüne Klara“ ein Verkehrsberuhigungsprojekt unter Beteiligung der Anliegenden bis Oktober 2023 erprobt. Im Anschluss daran wird dem Stadtrat darüber berichtet, ob eine dauerhafte Verkehrsberuhigung der Klaragasse infrage kommt. Die Verbindungsfunktion der Klaragasse für den allgemeinen Kfz-Verkehr ist nicht zwangsläufig erforderlich.

Die zahlreichen Zufußgehenden, die tagtäglich in der südlichen Königstraße unterwegs sind, können seit Einführung der Fußgängerzone die komplette Straßenbreite zwischen den Gebäudekanten nutzen. Durch Möblierung mithilfe von Bäumen und Sitzgelegenheiten wurden der Charakter der Fußgängerzone unterstrichen, neue Möglichkeiten zum Verweilen wurden bereitgestellt. Auch wenn diese immer besser in Anspruch genommen werden, ist für eine dauerhafte Akzeptanz ein Umbau der südlichen Königstraße zur Fußgängerzone auch baulich notwendig. Es wird empfohlen, die Fußgängerzone in der Königstraße dauerhaft beizubehalten, eine Planung für den Umbau der Straße einschließlich der Theatergasse und der Königstormauer zu erarbeiten und diese zum Beschluß vorzulegen.

Fazit

Die seit 2020 neu eingeführten Fußgängerzonen in der Altstadt haben sich allesamt bewährt. Sie tragen zu einer lebenswerten Innenstadt bei und bieten für diejenigen, die dort zu Fuß unterwegs sind, einen großen Mehrwert. Europas wohl größte zusammenhängende Fußgängerzone ist damit noch ein wenig größer geworden, eine Tatsache, die von vielen Städten mit großem Interesse verfolgt wird.

Daher sollten die Probephasen nun abgeschlossen und die Fußgängerzonen dauerhaft beibehalten werden. Teils ist ein niveaugleicher Ausbau der Fußgängerzone noch notwendig. Dafür sollen als nächster Schritt entsprechende Gestaltungspläne erarbeitet und deren Umsetzung angestrebt werden.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Verkehrsausschuss 20.07.2023 öffentlich Beschluss

Betreff: Landgrabenstraße zwischen Christuskirche und Aufseßplatz – Stabilisierung des Betriebs

der neuen Straßenbahnlinien 10 und 11

Anlagen: Straßenplan Nr. 2.2365.2.2 Übersichtsplan der Maßnahme VORAB Übersichtsplan der Maßnahme ENDGÜLTIG

Sachverhalt (kurz):

Am 07.04.2022 wurde eine teilweise Abmarkierung der Straßenbahngleise im Zulauf zur Kreuzung Landgrabenstraße / Tafelfeldstraße im Verkehrsausschuss beschlossen. Im Rahmen der Einführung der neuen Straßenbahnlinien 10 und 11 (ab Dezember 2023) ist nach vertiefter Analyse der betrieblichen Belange und der verkehrstechnischen Rahmenbedingungen eine Ausweitung des abmarkierten Bereichs im betroffenen Abschnitt erforderlich, um für die Straßenbahn einen bevorrechtigten und stabilen Betriebszustand zu gewährleisten. Dieser Teil der Landgrabenstraße weist eine hohe Heterogenität der Nutzungsansprüche auf und wird zudem zukünftig von vier Straßenbahn-Linien gemeinsam befahren. Das entspricht einer Straßenbahn alle 2-3 Minuten pro Richtung. Verzögerungen führen zu Pulkbildungen von Zügen und neben den Fahrzeitstreuungen auch zu Wartezeiten bei der Anfahrbarkeit von Haltestellen, die nur einen Zug aufnehmen können.

Durch den vorgelegten Straßenplan wird der Betrieb beschleunigt und stabilisiert. Hierfür ist eine Realisierung vor der Einführung der beiden neuen Straßenbahnlinien erforderlich. Die mobilen Bäume sollen möglichst gemeinsam mit der Maßnahme aufgestellt werden, sind aber optional. Sie dienen analog zur Wölckernstraße der Aufwertung im Straßenraum unter Berücksichtiung der schwierigen Spartenlage. Die Sperrflächen sollen zukünftig von der Christuskirche bis zur Haltestelle Aufseßplatz einen durchgehenden Korridor für den ÖPNV schaffen.

Die bereits beschlossenen Sperrflächen zwischen Christuskirche und Tafelfeldstraße und zwischen Heynestraße und Gugelstraße soll ebenfalls noch in diesem Jahr umgesetzt werden. Der Bereich zwischen der Gabelsbergerstraße und der Haltestelle Aufseßplatz kann erst nach Abschluss der Baumaßnahme des ehem. Kaufhofes realisiert werden. Nach Beschluss der Pläne werden die Markierungen verkehrsrechtlich angeordnet und über Pauschalansätze finanziert und ausgeführt.

Diese vorbereitenden Maßnahmen für die Aufnahme des fahrplanmäßigen Betriebs im Dezember 2023 sind bzw. werden Bestandteil umfassender Optimierungsmaßnahmen, die im Zuge einer großen Gleisbaumaßnahme nach Fertigstellung des laufenden Projekts "Bayreuther Straße / Stadtparkschleife" umgesetzt werden sollen. Dazu gehört die Neuanlage einer barrierefreien Haltestelle am Melanchthonplatz für die Erschließung des westlichen Bereichs der Landgrabenstraße, speziell für die neue Linie Gibitzenhof - Hauptbahnhof, die am Knoten Gibitzenhofstraße / Landgrabenstraße (Haltestelle Landgrabenstraße) nicht halten kann. Die recht nahe an der Haltestelle Christuskirche liegende und kaum barrierefrei ausbaubare Haltestelle Heynestraße wird aufgelassen. Im Zuge der Komplettsanierung des Gleisdreiecks

Gibitzenhofstraße / Landgrabenstraße soll hier die kurvige Gleislage begradigt werden. Ein Straßenplan inklusive Verbesserung im gesamten Straßenraum ist in Arbeit.

Am Aufseßplatz entsteht ein Kapazitätsengpass durch die Befahrung von vielen Züge in und aus drei Fahrtrichtungen. Zur Zeit wird ein Plan mit einer Kapazitätserhöhung der Haltestelle Aufseßplatz erarbeitet, der unter Berücksichtigung des Bauvorhabens ehem. Kaufhof umgesetzt werden soll.

In der Anlage werden Übersichten über die vorzuziehenden und nachgeordneten Maßnahmen dargestellt. Sie werten die Landgrabenstraße bezüglich Stadtbild, Leichtigkeit und Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmende auf. Schwerpunktmäßig wird die Abwicklung des Straßenbahnbetriebs erheblich verbessert.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Pauschalansätze für Markierungen.

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Eine Förderung des ÖPNV ermöglicht es allen Bevölkerungsgruppen am öffentlichen Leben teilzunehmen.

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

SÖR

VAG

Beschlussvorschlag:

Der Verkehrsausschuss beschließt den Straßenplan Vpl-Nr. 2.2365.2.2 zur Verbesserung des Straßenbahnbetriebs in der Landgrabenstraße.

Querschnitt M=1:100 iem Gehweg Parker Fahrbahn Gleise Fahrbahn V 90/20 Haushaltswaren G 119 Verschiebung Anschluss an Plan Nr. 2.2348.2.1 Siemensplatz A.f.V 07.04.22 LSA 624 gnundronedoB tztühcseg gnutlawrevsgnussemreV tengieeg V 411 Sonnenstudio Lotto VI 89 100/1 thcin 88/2 siewhcansmutnegiE hcilthcerrebehru dnu 6 noitamrofnioeG 1 88/10 IV T a f e fl e dl ehcsireyaB s 6 3 88/11 t r a ß IV e sla rüf etrakrulF 72/2 tsi tmA 65 :netadsisaboeG nalP VI :egaldnurgnalP red gnulletsraD reseiD 6 7 9 0 / 3 V Parkscheinautomat maximal 2 Stunden werktags von 8 - 18 Uhr (Liefern frei) VAG - Fahrleitung Mobile Bäume (optional) 0 gez. i.V. Krause Meier (31075) gez. Jülich Reiser M. Lageplan M = 1 : 500 2.2365.2.2 Landgrabenstraße zw. Tafelfeldstraße und Ammanstraße Mobile Bäume Sicherung Fahrweg Straßenbahn
Querschnitt M=1:100 Gehweg Parker Fahrbahn Gleise Fahrbahn 5 IV 9 6/0 4 3 9 III /0 12 6 3 Parker Gehweg 9 31 0/ III 83 V V IV 41/09 emüse Frisör Ankauf Geschäft Leuchten 123 121 611 V 811 Geschäft Geschäft Fahrschule Videothek 2 88/3 88/25 B ö n e r V s II 88/24 t r 4 a ß 88/4 e 88/23 V I 6 V I 8 8 1/8 2 2 8 2 8/ IV 4 3 III 6 3 1 2 V IV 90/24 83 V V A le x a IV n d e 3 2 r s t r 90/25 a ß e 90/26 2 5 IV II III 8 2 II Landgrabenstraße Parkplatzbilanz vorher nachher II II KFZ 32 15 Fahrrad 0 22 III Grünbilanz 0 3 entsiegelte Fläche (m²) 0 I versiegelte Fläche (m²) 0 zu fällende Bäume 0 23 neu geplante Bäume 13 I 90/34 II 90/35 90/29 III 90/36 4 3 9 1 II III 91/2 H s N r. 2 3 92/2 S ei 2 9 b 4 / e n k e e s Parkscheinautomat maximal 2 Stunden werktags von 8 - 18 Uhr (Liefern frei) VAG - Fahrleitung Mobile Bäume (optional) 0 gez. i.V. Krause Meier (31075) gez. Jülich Reiser M. Lageplan M = 1 : 500 2.2365.2.2 Landgrabenstraße zw. Tafelfeldstraße und Ammanstraße Mobile Bäume Sicherung Fahrweg Straßenbahn
V 90/20 Haushaltswaren G 119 Verschiebung Anschluss an Plan Nr. 2.2348.2.1 Siemensplatz A.f.V 07.04.22 LSA 624 V 411 Sonnenstudio Lotto VI 89 100/1 88/2 6 1 88/10 IV T a f e fl e dl s 6 3 88/11 t r a ß IV e 72/2 65 VI 6 III 83 IV Leuchten 123 90/27 III 82 0/ 9 V nednahrov Geschenke Döner 125 12 n e nd a hr vo 90/37 IV 6 3 V ned Schuhtechnik Schlüsseldienst Eiscafe Restaurant 131 7 129 Landgrabenstra VI 231 Öfen Fotoladen Spielothek vorhanden 1 V G a b e 95 sl b e r g V 3 e I r s IV t 2 95/21 r a ß e 5 95/20 V I VI 4 7 V I /4 95/19 6 9 9 s t 92/5 r a ß e 92/3 V nahrov 137 ße Baustellenzustand
V 821 V 031 Teppiche Schmuck Höhrgeräte 96/17 96 96/18 3 VI 9 61/6 96/2 5 96/15 96/3 96/14 7 IV 96 Anschluss an Plan Nr. 2.2365.2 (Nach Abschlus der Baumaßnah "Schocken-Carre V 631 Internet Handy V A m 2 m a 92/16 n s t r 95/6 a ß 95/5 e V I 4 95/7 V I 6 95/8 92/10 V 8 95/9 .1 s
me ")
88/21 5/
gez. i.V. Krause Meier (31075) gez. Jülich Reiser M.
Lageplan
M = 1 : 500 2.2365.2.2
Landgrabenstraße zw. Tafelfeldstraße und Ammanstraße Mobile Bäume Sicherung Fahrweg Straßenbahn

Vorab

-Maßnahmen zur Stabilisierung des Straßenbahnbetriebs in der Landgrabenstraße

Plärrer Hauptbahnhof

Abbildung 42

D

C

2

Landgrabenstr.

3

B

A

Gibitzenhof Südfriedhof

Durch die beiden neuen Linien 10 und 11 wird das Zugangebot in der Landgrabenstraße erheblich verdichtet. Eine Stabilisierung des Betriebs ist unerlässlich.

Alle Linien fahren tagsüber im 10min-Takt.  Im Steinbühler Tunnel und in der Gibitzenhofstraße bleibt die Anzahl der Züge gleich, da die Linie 4 statt alle 5min nur alle 10min fahren wird.

Die beschlossenen oder in Planung befindlichen Umbauten werden frühestens nach Realisierung der Stadtparkschleife umgesetzt.

Hier sind alle Vorab-Maßnahmen dargestellt.

= Gleisbaumaßnahme April-Mai 2023, Teilweise Bordstein statt Markierung im Zulauf zum

Steinbühler Tunnel. Verbesserung des Betriebs durch geringfügige Veränderung der Gleislage. .

= Abmarkierung im westlichen Zulauf zur Haltestelle Aufseßplatz

= Abmarkierungen aus dem beschlossenen Plan Nr. 2.2348.2.1 mit AfV vom 07.04.2022

Hier zur Information die geplanten endgültigen Maßnahmen:

A = Planung der neuen Haltestelle Melanchthonplatz

B = Planung Auflassung Haltestelle Heynestraße

C = Planung Haltestelle Christuskirche

D = Planung Haltestelle Aufseßplatz

Alle

Maßnahmen zur Stabilisierung des Straßenbahnbetriebs in der Landgrabenstraße

Plärrer Hauptbahnhof

Abbildung 43

D

C

Landgrabenstr.

B

A

Gibitzenhof Südfriedhof Bereich Gleis-Planfeststellung VAG Durch die beiden neuen Linien 10 und 11 wird das Zugangebot in der Landgrabenstraße erheblich verdichtet. Eine Stabilisierung des Betriebs ist unerlässlich. Alle Linien fahren tagsüber im 10min-Takt.  Im Steinbühler Tunnel und in der Gibitzenhofstraße bleibt die Anzahl der Züge gleich, da die Linie 4 statt alle 5min nur alle 10min fahren wird. Vpl hat hierfür Pläne erstellt:

A = Planung der neuen Haltestelle Melanchthonplatz

Verbesserung des Einzugsbereiches der Linie 11, die an der Gibitzenhofstr./Landgrabenstr. nicht halten kann. Entlastung Haltestelle Landgrabenstraße, Plan Nr. 2.2438.2.2. Abstimmung mit TAB+VAG+Behindertenrat erfolgreich abgeschlossen, Kosteninstruktion läuft. B = Planung Auflassung Haltestelle Heynestraße, Begradigung Gleistrasse, Abmarkierungen, Begrünung und Gesamtverbesserung Straßenraum, Plan Nr. 2.2438.2.1, Fachinstruktion läuft. C = Planung Haltestelle Christuskirche mit 2 zuführenden Abmarkierungen des Gleises, Verbreiterung der Haltestelleninseln, Plan Nr. 2.2348.2.1 mit AfV vom 07.04.2022. D = Planung Haltestelle Aufseßplatz mit Bordsteinen am zuführenden Gleis, Plan Nr. 2.2365.2.1; Abstimmung mit TAB+VAG+Behindertenrat erfolgreich abgeschlossen. Fachinstruktion läuft.

Zeitplan: Realisierung im Rahmen der großen Gleisbaumaßnahme „Gleisdreieck Gibitzenhofstraße / Landgrabenstraße mit Begradigung in Höhe Heynestraße“ nach Fertigstellung Stadtparkschleife 2025.

Hier zur Information die vor Dezember 2023 notwendigen Maßnahmen:

1 = Gleisbaumaßnahme April-Mai 2023, Teilweise Bordstein statt Markierung im Zulauf zum

Steinbühler Tunnel. Verbesserung des Betriebs durch geringfügige Veränderung der Gleislage. .

2 = Abmarkierung im westlichen Bereich der Haltestelle Aufseßplatz

3 = Markierungen der Maßnahme C

Beratung Datum Behandlung Ziel

Verkehrsausschuss 20.07.2023 öffentlich Beschluss

Betreff: Maximilianstraße im Bereich Adam-Klein-Straße - Verbesserungen für den Radverkehr

Anlagen: Straßenplan Nr. 2.2426.2.1

Sachverhalt (kurz):

Die Fahrbahndecke der Maximilianstraße muss saniert werden. Begleitend zu dieser Maßnahme soll die Verkehrsinfrastruktur den aktuellen Erfordernissen angepasst werden. Die Rechtsabbiegespur in die Adam-Klein-Straße wird in Hinblick auf die Sackgassensituation in der Adam-Klein-Straße in stadteinwärtiger Richtung nicht mehr benötigt, da die Kfz-Menge deutlich zurückgegangen ist.

Der Radverkehr kann durch diesen Umstand von einer breiteren Infrastruktur und einer geradlinigeren Führung profitieren. Auch das indirekte Linksabbiegen in beide Richtungen der Adam-Klein-Straße wird durch neue Radaufstelltaschen mit eigener Signalisierung deutlich erleichtert.

Auch für den Fußverkehr verbessert sich die Situation, die Lichtsignalanlage kann mit einem Blindenleitsystem ausgestattet werden, eine Querungsstrecke verkürzt sich und der von der Jansenbrücke kommende Gehweg wird verbreitert.

Die Gesamtkosten dieser Maßnahme betragen 680.000 Euro. Davon sind 300.000 Euro Straßenbaukosten, 380.000 Euro entfallen auf die Sanierung und Anpassung der Lichtsignalanlage. Aufgrund der bisher nicht installierten ÖPNV-Beschleunigung an der LSA, kann mit einer Zuwendung gem. Bay. GVFG zur LSA-Sanierung gerechnet werden. Eine Teilfinanzierung der Maßnahme aus dem Radwegeetat ist vorgesehen.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 680.000 € Folgekosten 1.500 € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv 680.000 € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Maßnahme muss aus dem KAG-Topf finanziert werden. (Dringender Handlungsbedarf) - Teilfinanzierung aus Radwegetopf vorgesehen - Zudem kann mit Zuschüssen für die LSA wg. ÖPNV- Beschleunigung.

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Bessere Querung für sehbehinderte Menschen durch Einrichtung eines Blindenleitsystems im Kreuzungsbereich. Mehr Platz für Rad- und Fußverkehr.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

VB

SÖR

Beschlussvorschlag:

Der Verkehrsausschuss beschließt den Straßenplan Maximilianstraße gemäß Vpl-Plan Nr. 2.2426.2.1 vom 04.05.2022 mit letzter Änderung vom 25.11.2022.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Verkehrsausschuss 20.07.2023 öffentlich Beschluss

Betreff: Maximilianstraße im Bereich Adam-Klein-Straße - Verbesserungen für den Radverkehr

Anlagen: Straßenplan Nr. 2.2425.2.1

Bisherige Beratung(en) Datum TOP

Verkehrsausschuss 25.05.2023 5 Vertagt

Ja 13 Nein 3

Verkehrsausschuss 20.07.2023 3

Sachverhalt (kurz):

Die Fahrbahndecke der Maximilianstraße muss saniert werden. Begleitend zu dieser Maßnahme soll die Verkehrsinfrastruktur den aktuellen Erfordernissen angepasst werden. Die Rechtsabbiegespur in die Adam-Klein-Straße wird in Hinblick auf die Sackgassensituation in der Adam-Klein-Straße in stadteinwärtiger Richtung nicht mehr benötigt, da die Kfz-Menge deutlich zurückgegangen ist.

Der Radverkehr kann durch diesen Umstand von einer breiteren Infrastruktur und einer geradlinigeren Führung profitieren. Auch das indirekte Linksabbiegen in beide Richtungen der Adam-Klein-Straße wird durch neue Radaufstelltaschen mit eigener Signalisierung deutlich erleichtert.

Auch für den Fußverkehr verbessert sich die Situation, die Lichtsignalanlage kann mit einem Blindenleitsystem ausgestattet werden, eine Querungsstrecke verkürzt sich und der von der Jansenbrücke kommende Gehweg wird verbreitert.

Die Gesamtkosten dieser Maßnahme betragen 680.000 Euro. Davon sind 300.000 Euro Straßenbaukosten, 380.000 Euro entfallen auf die Sanierung und Anpassung der Lichtsignalanlage. Aufgrund der bisher nicht installierten ÖPNV-Beschleunigung an der LSA, kann mit einer Zuwendung gem. Bay. GVFG zur LSA-Sanierung gerechnet werden. Eine Teilfinanzierung der Maßnahme aus dem Radwegetopf ist vorgesehen.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 680.000 € Folgekosten 1.500 € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv 680.000 € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Maßnahme muss aus dem KAG-Topf finanziert werden. (Dringender Handlungsbedarf) - Teilfinanzierung aus Radwegetopf vorgesehen - Zudem kann mit Zuschüssen für die LSA wg. ÖPNV- Beschleunigung.

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Bessere Querung für sehbehinderte Menschen durch Einrichtung eines Blindenleitsystems im Kreuzungsbereich. Mehr Platz für Rad- und Fußverkehr.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

VB

SÖR

Beschlussvorschlag:

Der Verkehrsausschuss beschließt den Straßenplan Maximilianstraße gemäß Vpl-Plan Nr. 2.2426.2.1 vom 04.05.2022 mit letzter Änderung vom 25.11.2022.

10 0/4 V 191 7 Adam-Klein-Straße 1 1 1 1 2 200/26 188 VI 188/3 191/6 190/11 5/191 1 5 4 200/6 F ü r 01/091 190/9 t h Spielplatz 5 VI 190/19 e r Fahrräder 1 1 S 1 V 1 200/5 t r a Fahrradbox Fahrradbox Fahrradbox Fahrradbox 0 200/20 ß e V mpe Durchgang 1 5 200/2 Fahrradra 2 W F 60 V 58 56 54 VI 42 V 40 V Maximilianstraße A B Maximilianstraße 4 2/ 39 243 C A B b 54 GT 54 C 34 14 F ü Adam-Klein-Straße 344/5 344/20 344/4 344/14 gnundronedoB 6548 gnutlawrevsgnussemreV tengieeg r t h e 394/ r Maximilianstraße Maximilianstraße Maximilianstraße :.leT thcin Querschnitt A-A Querschnitt B-B Querschnitt C-C siewhcansmutnegiE 344/2 11/ 43 5 dnu ztühcS T G noitamrofnioeG Adam-Klein-Straße Fürther Straße Adam-Klein-Straße Adam-Klein-Straße Fürther Straße Adam-Klein-Straße Fürther Straße Adam-Klein-Straße rreH gnulietbAoeG 1 2,4% 0 2% 1% 4 ehcsireyaB V sla rüf :gnureitraK etrakrulF 1 304,80 304,80 303,09 0 304,69 304,69 304,62 3 3 0 0 4 4 , , 4 5 0 2 3 3 0 0 4 4 , , 5 3 0 8 304,58 3 3 0 0 4 4 , , 6 6 5 5 304,32 304,32 303,02 303,00 3 3 0 0 2 2 , , 9 9 5 8 302,94 303,09 2 tmA Fahrbahn Radweg Gehweg 304,20 304,21 304,17 3 3 0 0 4 4 , , 0 1 0 2 304,00 3 3 0 0 4 3 , , 0 9 6 7 304,20 Radfurt Fahrbahn Gehweg VI :netadsisaboeG 304,15 :egaldnurgnalP Fahrbahn Radweg Gehweg 304,15 red Bestand Fahrbahn Radweg Gehweg Bestand Fahrbahn Fahrbahn Radweg Gehweg 303,65 Bestand Radfurt Fahrbahn Gehweg 2 IV dnu gnulletsraD gnussemreV M1:100 M1:100 M1:100 Planung Planung Planung /7 3 0 gez. Wunder Stock(23771) gez. Jülich Wenzel Lageplan M = 1 : 500 2.2426.2.1 05.09.22 Wenzel B-Pläne 25.11.22 Wenzel Instruktionserg. Maximilianstraße Ecke Adam -Klein-Straße
F ü r t h e r F ü r t h e r S t r a ß e gez. Wunder Stock(23771) gez. Jülich Wenzel Lageplan M = 1 : 500 2.2426.2.1 05.09.22 Wenzel B-Pläne 25.11.22 Wenzel Instruktionserg. Maximilianstraße Ecke Adam -Klein-Straße
Maximilianstraße Querschnitt A-A Adam-Klein-Straße Fürther Straße Adam-Klein-Straße 2% 304,80 304,80 304,69 304,69 304,62 3 3 0 0 4 4 , , 4 5 0 2 3 3 0 0 4 4 , , 5 3 0 8 304,58 3 3 0 0 4 4 , , 6 6 5 5 Fahrbahn Radweg Gehweg Bestand Fahrbahn Radweg Gehweg M1:100 Planung / 3
7
0 V 7 Adam-Klein-Straße 1 1 188 188/3 5 1 1 V Maximilianstraße A B 243 C A B C Adam-Klein-Straße Maximilianstraße Querschnitt A-A 43 344/2 11/ 5 Adam-Klein-Straße Fürther Straße Adam-Klein-Straße 2% 304,80 304,80 304,69 304,69 304,62 3 3 0 0 4 4 , , 4 5 0 2 3 3 0 0 4 4 , , 5 3 0 8 304,58 3 3 0 0 4 4 , , 6 6 5 5 Fahrbahn Radweg Gehweg Bestand Fahrbahn Radweg Gehweg M1:100 Planung /7 3 1 1 2 VI 190/11 01/091 190/9 1 1 0 V 60 V

Wunder k(23771) gez. Jülich enzel Lageplan M = 1 : 500 2.2426.2.1 B-Pläne

uktionserg. Maximilianstraße Ecke Adam -Klein-Straße

Beratung Datum Behandlung Ziel

Verkehrsausschuss 20.07.2023 öffentlich Bericht

Betreff: Laufamholzstraße / Kreuzung Waldstraße, Markierung eines Radstreifens auf der Nordseite,

Signaltechnische Strategie

Anlagen: Signallageplan Stand Oktober 2022 mit Abbiegehilfssignal H1

Bericht:

Im Verkehrsausschuss am 22.06.2023 wurde der Straßenplan Laufamholzstraße mit Verbesserungen für den stadteinwärtigen Radverkehr vom Verkehrsausschuss beschlossen. Der Beschlusstext wurde wie folgt ergänzt:

"Die Verwaltung zeigt bis zum nächsten Verkehrsausschuss auf, wie der Linksabbiegestrom in die Waldstraße optimiert wird."

Die Verwaltung nimmt dazu wie folgt Stellung:

  1. Es geht schwerpunktmäßig um den Signalplan Nr. 3 (S3), der Montag bis Freitag nachmittags geschaltet wird. Er hat eine Umlaufzeit von 100 Sekunden.

  2. In diesem Signalplan besteht heute ein kurzer Versatz zwischen dem stadteinwärtigen und stadtauswärtigen Grünende der Hauptrichtung, so dass im Knoten wartenden Linksabbieger und 1-2 Fahrzeuge in der Linksabbiegespur nach Abbruch des Gegenverkehrs sicher abfließen können.

  3. Die Zählungen wurden vor Ort nochmals überprüft. Die Ankunft von Linksabbiegern ist im Durchschnitt leicht abwickelbar, schwankt aber zahlenmäßig stark. Auch die zeitliche Verteilung der Ankunft der Fahrzeuge am Knoten ist schwer einschätzbar. Die Idee, für bei rot wartende Linksabbieger einen "Vorlauf" gegenüber dem stadteinwärtigen Kfz-Strom zu schalten wurde wegen dieser Streuungen und wegen der sehr restriktiven Handhabe in der Richtlinie bzw. nach Analyse der örtlichen Situation mit drei zu querenden Verkehrsströmen (Kfz., Rad, Fuß) verworfen.

  4. Nach Realisierung des Umbaus und Austausch des Steuergeräts wird die Steuerungsstrategie zugunsten der Linksabbieger zur Waldstraße geändert. Es wird im S3 (und evtl. ganztags) ein fester Nachlauf geschaltet. Dazu wird das vorhandene Gelbblinken durch einen für einige Sekunden zu zeigenden Grünpfeil nach links ergänzt.

  5. Zusätzlich werden im Knoten wartende Fahrzeuge mit einer Schleife detektiert, so dass der Nachlauf gegebenenfalls verlängert werden kann.

  6. Abhängig vom Realisierungszeitpunkt wird angestrebt, die Bus-Verkehrsabhängigkeit gleichzeitig in Betrieb zu nehmen. Ausschließlich für den nachmittags alle 20 Minuten ankommenden Bus der Linie 40 werden dann die durch den stadtauswärtigen Nachlauf auftretenden Fahrzeitverluste wieder kompensiert.

  7. Durch die geplante neue Steuerungsstrategie werden Rückstaus auf die linke Geradeausspur die seltene Ausnahme sein.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

ÖÖ 88

Beratung Datum Behandlung Ziel

Verkehrsausschuss 20.07.2023 öffentlich Beschluss

Betreff:

Verkehrssicherheit für Fußgänger und Fahrradfahrer im Bienweg

hier: Evaluation der Unterbrechung des Bienweges für den Kfz-Verkehr nach Beschluss

vom 12.05.2022

Anlagen: Übersichtsplan Beschluss vom 12.05.2022

Sachverhalt (kurz):

Die SPD-Stadtratsfraktion hat mit Antrag vom 16.04.2019 Maßnahmen gefordert, mit denen die Verkehrssicherheit für Zufußgehende und Radfahrende im Bienweg zwischen Lemgoer Straße und Bielefelder Straße verbessert werden soll. Schon zuvor hatten sich Bewohnerinnen und Bewohner an die Verwaltung gewandt und auf die schwierige Situation für den Fußgänger- und Radverkehr hingewiesen.

Da es im Bienweg zwischen der Lemgoer Straße und der Bielefelder Straße keine Gehwege gibt, durch die Kurve die Sicht auf den Straßenverlauf einschränkt ist, hier viele Zufußgehende und Radfahrende unterwegs sind und in diesem Abschnitt der Großteil der erfassten Kfz reine Durchfahrer ohne Quelle und Ziel im Gebiet waren, ist der Verkehrsausschuss dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt, die Durchfahrt für den Kfz-Verkehr im Bienweg zwischen der Lemgoer Straße und der Stichstraße Bienweg 64 - 82 zu unterbrechen. Die Durchfahrt für den Radverkehr und die Rettungskräfte ist weiterhin gewährleistet. Gemäß Beschluss wurde die Verwaltung beauftragt, die Situation nach Ausführung zu überprüfen und nach einem Jahr dem Verkehrsausschuss zu berichten.

Die Verwaltung hat im Mai 2023 erneut Verkehrszählungen im Delsenbachweg und im westlichen Teil des Bienweges durchgeführt. Dabei zeigte sich, dass die Abhängung des Bienweges durch seine bereits vor dem Eingriff geringe verkehrliche Bedeutung nicht zu einer Zunahme des Verkehrs im Delsenbachweg geführt hat. Lediglich der geringe Ziel- und Quellverkehr, der vormals den unterbrochenen Abschnitt des Bienweges genutzt hat, muss nun über den Delsenbachweg zu- und abfahren. Die vorher für Radfahrende und Zufußgehende und hier insbesondere für Kinder sehr unübersichtliche Situation wurde durch die Maßnahme beseitigt und für den Fuß- und Radverkehr eine sichere und komfortable Wegeverbindung geschaffen. Aus Sicht der Verwaltung hat sich deshalb die Unterbrechung des Bienweges bewährt. Es wird vorgeschlagen, nun die Umwidmung der Straße zu einem beschränkt öffentlichen Weg zu veranlassen.

Die Verwaltung hat auch die Verkehrsmenge im Delsenbachweg überprüft, da evaluiert werden sollte wie sich die Sperrung auf den Delsenbachweg auswirkt. Die wenigen Fahrten des Anliegerverkehrs des Gebietes, der durch die Sperrstelle im Bienweg nun anders fahren muss, kann der Delsenbachweg problemlos aufnehmen. Allerdings hat auch diese Durchgangsverkehrszählung wieder einen nicht zu vernachlässigenden Anteil an reinem Durchgangsverkehr im Delsenbachweg ergeben, der bereits bei der Zählung im Oktober 2020 festgestellt wurde. Je nach Fahrtrichtung und Uhrzeit haben zwischen 40% und 70% der

Fahrten weder Quelle noch Ziel im Gebiet. Insgesamt wurden rd. 1.900 Kfz/24h im Delsenbachweg südlich der Bielefelder Straße ermittelt.

Allerdings gilt im Delsenbachweg Tempo 30, es gibt auf beiden Seiten Gehwege und der ZV- KVÜ führt regelmäßig Geschwindigkeitsmessungen durch, die eine eher unterdurchschnittliche Beanstandungsquote zeigen. Die Gesamtverkehrsmenge von rd. 1.900 Kfz/24h ist mit dem bestehenden Ausbauzustand der Straße gut abwickelbar. Der Delsenbachweg hat auch eine Erschließungsfunktion für den integrativen und inklusiven Kindergarten im Delsenbachweg.

Da Eingriffe in das Verkehrssystem immer auch Auswirkungen auf die Erreichbarkeit aller Anliegerinnen und Anlieger des Gebietes haben, empfiehlt die Verwaltung die Situation zunächst weiter zu beobachten und die Normalisierung nach Corona sowie das Ende der Baustelle am Nordwestring zwischen Bielefelder Straße und Schnieglinger Straße abzuwarten und dann ggf. Maßnahmen zur Reduzierung des Druchgangsverkehrs auch im Delsenbachweg zu prüfen.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Aufgrund der Verbesserung der Verkehrssicherheit für den Fuß- und Radverkehr kommt die Maßnahme diesen schwächeren Verkehrsteilnehmenden zugute.

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

SÖR

Beschlussvorschlag:

  1. Der Verkehrsausschuss beschließt, den Bienweg im Abschnitt zwischen Lemgoer Straße und der Stichstraße Bienweg 64 - 82 gem. beiliegendem Lageplan für den Kfz-Verkehr dauerhaft zu unterbrechen. Die Durchfahrt für den Radvekehr und für Rettungsdienste wird weiterhin gewährleistet.

  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umwidmung der Straße zu einem beschränkt öffentlichen Weg zu veranlassen.

Verkehrsberuhigung Bienweg

Abbildung 44

Rad-/Gehweg

Pfosten

Pfosten

VV//VVppll11//RReeggiisstteerr//SSttrraaßßeennnneettzz SSttzz__11991111__VVeerrkkeehhrrssbbeerruuhhiigguunngg__BBiieennwweegg KKaarrtteennggrruunnddllaaggee:: SSttaaddtt NNüürrnnbbeerrgg,, AAmmtt ffüürr GGeeooiinnffoorrmmaattiioonn uunndd BBooddeennoorrddnnuunngg

Abbildung 45

Beratung Datum Behandlung Ziel

Verkehrsausschuss 20.07.2023 öffentlich Beschluss

Betreff: Verbesserungen für Straßenbahn, Rad- und Fußverkehr in der Allersberger Straße zwischen

der Annastraße / Forsthofstraße und der Haltestelle Wodanstraße

Anlagen: Straßenplan Vpl-Nr. 2.2370.2.1

Sachverhalt (kurz):

Die Signalanlage Allersberger Straße / Annastraße / Forsthofstraße ist dringend sanierungsbedürftig. Die Querungssituation für zu Fuß Gehende und Radfahrende ist umständlich und entspricht nicht den aktuellen Sicherheitsstandards. Es entstehen für viele Nutzende Umwege, die Mittelinsel neben den Straßenbahngleisen ist sehr schmal. Der vorhandene stadteinwärtige Radweg endet auf absehbare Zeit in stadteinwärtiger Richtung stumpf an der Forsthofstraße. Radfahrende müssen sich im Kreuzungsbereich bei schlechten Sichtverhältnissen auf die Fahrbahn einordnen. Eine sichere Querung der Allersberger Straße in Bezug zur Radvorrangroute Annastraße ist nicht möglich.

Mit dem vorgelegten Straßenplan würde die Verkehrssicherheit für zu Fuß Gehende durch breitere Querungsinseln und signalisierte Nebenrichtungen verbessert. Radfahrende könnte über eine getrennte Radfurt auf die Radvorrangroute Annastraße gelangen. Durch die signalisierte Radfurt über die Forsthofstraße und der baulichen Anpassung des Bordsteinverlaufs sowie der besseren Sicht durch den Wegfall der angrenzenden Kfz- Stellplätze ist das sichere Einfädeln des Radverkehrs in die Allersberger Straße gewährleistet und das Konfliktpotential wird minimiert.

Es werden 22 Fahrradabstellplätze mit Bügeln vorgeschlagen.

Die Allersberger Straße ist eine der Nürnberger Hauptachsen für den Straßenbahnverkehr. Neben der Sanierung der LSA soll deshalb in Hinblick auf die Neubaustrecke Brunecker Straße der Gleisbereich weitestgehend abmarkiert werden. Um Störungsquellen für den Straßenbahnbetrieb zu minimieren würden die wenigen Linksabbieger zur Siegfriedstraße zukünftig signalisiert über die Forsthofstraße geführt. Im Zuge einer voraussichtlich im Jahr 2025 geplanten Gleissanierung wird die Markierung durch ein Rasengleis ersetzt.

Mit der Gesamtmaßnahme würden dauerhaft 727 qm Stadtboden entsiegelt.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 1.380.000 € Folgekosten 5.900 € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv 1.380.000 € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Finanzierung: Lichtsignalanlage Allersberger Straße/Annastraße aus dem LSA-Ansatz / Migrationskonzept bzw. MIP-Nr. P5414200000U „Bau von öffentlichen Radwegen“.

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Durch die Verbreiterung der Fußgängerschutzinseln, die ergänzte Signalisierung und das neue Blindenleitsystem verbessert sich die Situation für mobilitätseingeschränkte Personen.

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

VB

SÖR

Beschlussvorschlag:

Der Verkehrsausschuss beschließt den Umbau der Allersberger Straße zwischen Forsthofstraße / Annastraße und Haltestelle Wodanstraße gemäß Vpl-Plan Nr. 2.2370.2.1 vom 20.03.2021 mit letzter Änderung vom 28.04.2023.

8 IV 4/022 III 9 e ß a r ts fo 6 h a ts r o F e ß a r ts d a r r h a V F I e 6 tn 5 a 3/922 lp e g 220/11 2 R V 2/922 I V 3 R 229/18 229/13 229/11 VZ 315 verschieben 5 Bügel 1 II 107 101 V 103 IV 105 IV gnundronedoB 4244-132 gnutlawrevsgnussemreV tengieeg Pfosten 71/922 13/532 Allersberger Straße :.leT thcin siewhcansmutnegiE dnu tioV noitamrofnioeG rreH II 401 230/6 II 601 230/15 V 011 ehcsireyaB V 234/18 7 Bügel V 211 1/oeG sla rüf :gnureitraK etrakrulF 230/17 5/032 tmA :netadsisaboeG :egaldnurgnalP red dnu 234/17 I gnussemreV gnulletsraD 230/2 234/30 61/032 216/6 gez. Wunder Zimmermann (78294) gez. Jülich Bräuning-Fürbach Lageplan M = 1 : 500 2.2370.2.1 20.01.22 Zimmermann Radwegeführung 12.04.22 Br-Fürbach Instruktionserg. Allersberger Straße 27.06.22 Zimmermann Instruktion Annastraße bis Wodanstraße 29.11.22 Zimmermann Rasengleis 18.01.23 Zimmermann Einmü. Annastr 28.04.23 Zimmermann Diverses
8 IV 4/022 III 9 e ß a r ts fo 6 h a ts r o F e ß a r ts d a r r h a V F I e 6 tn 5 a 3/922 lp e g 220/11 2 R V 2/922 I V 3 R 229/18 229/13 229/11 VZ 315 verschieben 5 Bügel 1 II 107 101 V 103 IV 105 IV Pfosten 71/922 13/532 Allersberger Straße II 401 230/6 II 601 230/15 V 011 V 234/18 7 Bügel V 211 230/17 5/032 234/17 I 230/2 234/30 61/032 8 221/5 4 d 4 c 221 e ß II a V r ts 222/26 I I II 7 d e ir V fg I e iS 4 b V 5 I 222/5 222/9 V 221/2 I 221/6 4 a R a s e n g le is b e i U m s e t z u n g 222/4 IV G le i ss a n ie r u n g du r c h V A G 7/122 222/6 / 2 222/3 222 2 III IV II 224/8 6 II V 2/ 6 4 2 / 4 III IV 224/2 02/422 2 224 IV 123 IV 121 IV e ß a r 2 t s n a d o V V W 5 V 3 e ß a r st n u r d u G 216/6 gez. Wunder Zimmermann (78294) gez. Jülich Bräuning-Fürbach Lageplan M = 1 : 500 2.2370.2.1 20.01.22 Zimmermann Radwegeführung 12.04.22 Br-Fürbach Instruktionserg. Allersberger Straße 27.06.22 Zimmermann Instruktion Annastraße bis Wodanstraße 29.11.22 Zimmermann Rasengleis 18.01.23 Zimmermann Einmü. Annastr 28.04.23 Zimmermann Diverses
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ÖÖ

Beratung Datum Behandlung Ziel

Verkehrsausschuss 20.07.2023 öffentlich Beschluss

Betreff:

Evaluation der Verkehrsberuhigung Wilderstraße

Anlagen: Entscheidungsvorlage

Sachverhalt (kurz):

Im Oktober 2022 wurde gemäß Beschluss des AfV vom 12.05.2022 in der Wilderstraße das Parken neu geordnet, um Fußgängerinnen und Fußgängern mehr Platz zuzugestehen. Vormals war das halbseitige Parken auf Gehwegen in der Wilderstraße zulässig. Durch die halb auf dem Gehweg, halb auf der Straße parkenden Fahrzeuge hatten Zufußgehende in der Wilderstraße nicht ausreichend Platz.

Die Parkplätze wurden vollständig auf die Fahrbahn verlegt und das Parken auf dem Gehweg verboten. Damit möglichst viele Stellplätze erhalten bleiben konnten, wurde eine Einbahnregelung in Richtung Osten eingeführt. Der Radverkehr ist in Gegenrichtung zugelassen.

Die Maßnahmen wurden zur Probe beschlossen und werden in dieser Vorlage evaluiert. Die Verwaltung empfiehlt, die Regelung dauerhaft beizuhalten.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Ausreichend breite Gehwege sind für die Sicherheit der Zufußgehenden besonders wichtig.

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beschlussvorschlag:

Der Verkehrsausschuss beschließt, die zum Zwecke der Verkehrsberuhigung und der Freihaltung der Gehwege umgesetzten Änderungen der Parkanordnung und der Verkehrsführung in der Wilderstraße dauerhaft beizubehalten.

Evaluation der Verkehrsberuhigung Wilderstraße

Entscheidungsvorlage

Anlass Aufgrund von Bürgerbeschwerden über zugeparkte Gehwege in der Wilderstraße und eines Antrags von Stadträten der ödp, der Linken Liste und von Die Guten wurde die Verkehrssituation in der Wilderstraße genauer überprüft. In der Straße selbst gibt es eine Kindertagesstätte sowie den zweiten Zugang zum Seniorenheim in der Grolandstraße. Wegen der halb auf dem Gehsteig parkenden Kfz blieb nicht ausreichend Platz für Zufußgehende, insbesondere mit Kinderwagen oder Gehhilfen, übrig. Daher mussten viele Familien und Ältere auf der Straße laufen. Es wurde eine Planung zur Verbesserung der Situation für Fußgängerinnen und Fußgänger erarbeitet und nach Beschluss im AfV (12.05.2022) im Herbst 2022 umgesetzt. Die Maßnahme sollte nach einer sechsmonatigen Probephase evaluiert werden.

Parkanordnung Durch die halbseitig auf dem Gehweg parkenden Fahrzeuge blieb je nach Größe der Kfz und Inanspruchnahme der Gehwegfläche abschnittsweise weniger als ein Meter für Fußgängerinnen und Fußgänger übrig. Da die Fahrbahn in der Wilderstraße nicht breit genug ist, um beidseitig das Parken auf der Fahrbahn anordnen zu können, wurde es auf die Fahrbahn verlegt. Dadurch entfielen 40 Parkplätze, 27 Parkplätze konnten erhalten bleiben, von denen ein Teil für Bewohnerinnen und Bewohner mit Bewohnerparkausweis reserviert ist.

Einbahnregelung Damit möglichst viele Kfz-Stellplätze beibehalten bleiben konnten, wurde eine Einbahnregelung in Richtung Osten eingeführt, in der der Radverkehr in Gegenrichtung zugelassen ist. Auch wenn dies Richtung Norden/Nordring das unsignalisierte Linksabbiegen in die Rollnerstraße erfordert, wird so Abkürzungsverkehr, der die Lichtsignalanlage an der Grolandstraße umgehen möchte, verhindert. Beschwerden über Mehrverkehr in den angrenzenden Straßenzügen sind nicht eingegangen. Dies ist auch darauf zurückzuführen, dass die Verkehrsmenge vor der Änderung der Verkehrsführung mit rd. 1.250 Kfz/24h bereits relativ gering und vorwiegend der Ziel- und Quellverkehr der Wilderstraße und des angerenzenden Wohngebietes war.

Evaluation Den Anliegerinnen und Anliegern wurde bei einer Informationsveranstaltung im April 2022 vor Ort die Planung vorgestellt, bevor sie dem AfV zum Beschluss vorgelegt wurde.Über die anstehende Umsetzung der Maßnahme wurden die Anwohnenden im Herbst 2022 per Postwurfsendung informiert. Trotz einiger Rückfragen zu Beginn und Befürchtungen über die Verschlechterung der Parksituation sind der Verwaltung inzwischen keine Beschwerden mehr bekannt. Auch die Einbahnregelung hat sich etabliert. Weitere Zählungen zum Verkehrsaufkommen sowie dazu, wie viele Fahrzeuge die Einbahnregelung missachten, sind für Juli 2023 vorgesehen. Über das Ergebnis wird in der Sitzung mündlich berichtet.

Fazit Von Anfang an sprachen sich einige Anwohnerinnen und Anwohner klar für die vorgeschlagene Lösung aus. Auch wenn anfangs vereinzelt Beschwerden über die entfallenen Parkplätze bei der Verwaltung vorgebracht wurden, sind in den letzten Monaten keinerlei Beschwerden mehr eingegangen. Die Regelung hat sich etabliert und bietet für die schwächeren Verkehrsteilnehmenden einen großen Mehrwert. Daher wird empfohlen, die Maßnahme ohne Anpassungen dauerhaft beizubehalten.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Verkehrsausschuss 20.07.2023 öffentlich Beschluss-Auflage

Betreff:

Tillystraße - Schrankenanlage VAG - Planänderung

Anlagen: Straßenplan Vpl-Nr. 2.2387.2.1

Sachverhalt (kurz):

Der Straßenplan für die Schrankenanlage Tillystraße wurde am 12.05.2022 vom Verkehrsausschuss beschlossen.

Im Rahmen der Detailplanung wurde seitens der VAG ein Fahrversuch vor Ort durchgeführt. Für Gelenkbusse haben sich hierbei Probleme ergeben, die nicht absehbar waren. Um den Busbetrieb reibungslos zu gestalten, ist der Plan zu ändern. Statt der vorhandenen vier Senkrechtparker verbleiben zwei Längsparker, um die Fahrgasse und Anfahrbarkeit der Detektorschleifen besser zu gewährleisten. Es ist vorgesehen, die beiden Parker baulich herzustellen.

Die Planänderung wird hiermit zum Beschluss vorgelegt. Eventuelle Mehrkosten über die bisher bekannten 36.000 Euro hinaus müssten noch finanziert werden.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Finanzierung aus der Hochbaumaßnahme KIA Metropolhalle. Eventuelle Mehrkosten noch zu klären.

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

SÖR

Beschlussvorschlag:

Der Verkehrsausschuss beschließt den geänderten Straßenplan Tillystraße vom 03.09.2021, Vpl-Nr. 2.2387.2.1 mit letzter Änderung vom 01.06.2023.

2 Tillystraße Induktionsschleifen 29 Schrankenanlage I I I Sicherheitsschleife I Öffnung für FW manuell mit FW-Dreikant +Beschriftung "FW" Induktionsschleifen 3 1 I I I Edisonstraße gnundronedoB tztühcseg gnutlawrevsgnussemreV tengieeg thcin siewhcansmutnegiE 75/126 hcilthcerrebehru dnu noitamrofnioeG A m ehcsireyaB T sla i l l y rüf etrakrulF p a tmA tsi r k :netadsisaboeG nalP :egaldnurgnalP red e ß gnulletsraD a reseiD r t s y l l Ti Zeichenerklärung gez. Wunder Meier (31075) gez. Jülich Bräuning-Fürbach/Wenzel Lageplan M = 1 : 250 2.2387.2.1 01.06.23 Klapuch Anfahrt Haltestelle Tillystraße Schrankenanlage VAG Verkehrskonzept Sporthalle Am Tillypark
Tillystraße Induktionsschleifen Schrankenanla Sicherheitsschleife I Öffnung für FW manuell mit FW-Dreikant +Beschriftung "FW" Induktionsschleifen Edisonstraße e ß a r t s y l l Ti 29 ge I I I 3 1 I I I 75/126 A m T i l l y p a r k Zeichenerklärung gez. Wunder Meier (31075) gez. Jülich Bräuning-Fürbach/Wenzel Lageplan M = 1 : 250 2.2387.2.1 01.06.23 Klapuch Anfahrt Haltestelle Tillystraße Schrankenanlage VAG Verkehrskonzept Sporthalle Am Tillypark

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Beratung Datum Behandlung Ziel

Verkehrsausschuss 20.07.2023 öffentlich Beschluss

Betreff:

Regensburger Straße/ Valznerweiher Straße, Schrankenanlage in der Busspur

Anlagen: Straßenplan Nr. 2.2460.2.1 vom 04.11.2022

Sachverhalt (kurz):

Im Zulauf auf den Knoten Regensburger Straße / Valznerweiherstraße stadteinwärts fahren die VAG-Busse der Linie 44 über eine Busspur eine diagonale Abkürzung am signalisierten Knotenpunkt vorbei.

Die Busspur darf bisher gemäß ihrer Beschilderung auch von Taxen befahren werden. Zum berechtigten Kreis der Verkehrsteilnehmerinnen und - teilnehmer gehören nach der Straßenverkehrsordnung aufgrund der Beschilderung derzeit auch Fahrzeuge des Schüler- und Behindertenverkehr, die nach dem Personenbeförderungsrecht mit dem Schulbus-Schild gekennzeichnet sind.

Im Rahmen der Bürgerbeteiligung für die Neubebauung im Bereich Hans-Kalb-Straße / Regensburger Straße wurden Bedenken bezüglich einer Mehrung heute schon auftretender illegaler Durchfahrten - vorwiegend von Personenkraftwagen - durch die Busspur geäußert. Der Bürgerverein Zabo äußerte den Wunsch nach einer Schrankenanlage.

Um die nach wie vor hohe Verkehrsbelastung im Ortskern von Zerzabelshof tendenziell zu reduzieren, hat die Verwaltung einen Plan für eine Schranke erstellt, die durch Kontaktschleifen in der Fahrbahn von Bussen und nicht von Personenkraftwagen angefordert werden kann.

Das Vorhaben ist mit der VAG abgestimmt.

Die geschätzten Gesamtkosten von 48.000 Euro setzen sich wie folgt zusammen:  Schranke inclusive Tiefbau 30.000 Euro  N-ERGIE Stromanschluss 5.000 Euro  VAG Steuerungstechnik 13.000 Euro

Diese Kosten wurden bereits ins Budget der VAG eingestellt. Die Finanzierung, Realisierung und den Unterhalt der Maßnahme übernimmt die VAG.

Mit Einbau der Schranke dürfen aufgrund des Anforderungssystems nur noch die Linienbusse der VAG die Busspur benutzen. Die Beschilderung wird entsprechend angepasst.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 48.000 € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv 48.000 € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Maßnahme wird aus dem Budget der VAG / Geschäftsbereich Fahrweg finanziert.

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

VAG

Beschlussvorschlag:

Der Verkehrsausschuss beschließt die Errichtung einer Schrankenanlage gemäß Straßenplan Regensburger Straße, Plan Nr. 2.2460.2.1 vom 04.11.2022.

Öffnung für FW manuell mit FW-Dreikant + Beschriftung FW Schrankenantrieb/ Schrankenbaum ca. 5m Schrankenanlage Sicherheitsschleife . r t s r e Zähleranschluss- h i e säule Auflager mit w r e Verriegelung n 4 Induktionsschleifen z gnundronedoB tztühcseg gnutlawrevsgnussemreV tengieeg 4 l a Abstand 7m V thcin 440/85 siewhcansmutnegiE hcilthcerrebehru dnu noitamrofnioeG ehcsireyaB sla rüf etrakrulF 4 4 0 / 8 6 tsi tmA :netadsisaboeG nalP Regensburger Straße :egaldnurgnalP red gnulletsraD reseiD gez. Wunder Erfurth (4937) gez. Jülich Reiser M. Lageplan M = 1 : 250 2.2460.2.1 Regensburger Straße Valznerweiherstraße Schrankenanlage
Öffnung für FW manuell mit FW-Dreikant + Beschriftung FW Schrankenantrieb/ Schrankenbaum ca. 5m Schrankenanlage Sicherheitsschleife . r t s r e Zähleranschluss- h i e säule Auflager mit w r e Verriegelung n Induktionsschleifen 4 z 4 l a Abstand 7m V 440/85 4 4 0 / 8 6 Regensburger Straße gez. Wunder Erfurth (4937) gez. Jülich Reiser M. Lageplan M = 1 : 250 2.2460.2.1 Regensburger Straße Valznerweiherstraße Schrankenanlage

gez. Wunder Erfurth (4937) gez. Jülich Reiser M.

Lageplan

M = 1 : 250 2.2460.2.1

Regensburger Straße Valznerweiherstraße Schrankenanlage

Beratung Datum Behandlung Ziel

Verkehrsausschuss 20.07.2023 öffentlich Bericht

Betreff:

Runder Tisch Radverkehr

hier: mündlicher Bericht

Bericht:

Am 27. Juni 2023 fand die 26. Sitzung des Runden Tisches Radverkehr (RTR) statt. Auf der Tagesordnung standen Beiträge der Verbände VCD und ADFC.

Der VCD brachte das Thema Vision Zero vor dem Hintergrund der Radverkehrsunfälle ein.

Der ADFC befasste sich im Rahmen von Abstandsmessungen mit der Problematik des geringen Abstands von Autofahrenden zum Radverkehr sowie dem Befahren von Schutzstreifen und präsentierte seine Ergebnisse dazu.

Eingeladen war auch die Fahrradgruppe der Polizei, die sich vorstellte und aus ihrer Arbeit berichtete.

Am Ende hat sich der Moderator Burkhard Horn, der den RTR seit Ende 2017 begleitete, verabschiedet.

Über die Ergebnisse der Sitzung wird mündlich berichtet.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

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