Beilage Werkausschuss SÖR
Vollzugsanweisung
zur Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Nürnberg (ABS)
vom 18.05.1990
Aufgrund des Beschlusses des Stadtrates vom 30.05.1990 werden für den Vollzug der Straßenausbaubetragssatzung die nachstehenden Richtlinien erlassen:
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Ergeben sich bei Straßenplanungen beitragsrechtlich relevante Auswirkungen im Sinne der ABS, ist vor der Beschlussfassung über den Planentwurf im Ausschuss für Verkehrswesen grundsätzlich eine Bürgerbeteiligung durchzuführen. Vom Ergebnis der Bürgerbeteiligung ist der Ausschuss für Verkehrswesen zu unterrichten.
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Bei den im Rahmen von Staßenunterhaltsarbeiten anfallenden Kosten für Begrünungsmaßnahmen und Baumpflanzungen handelt es sich nicht um beitragsfähige Aufwendungen im Sinne der ABS.
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Für Parkflächen, die über den Bestand hinaus geschaffen werden, können Straßenausbaubeiträge nicht erhoben werden. *)
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Arbeiten, die sich ausschließlich auf die Verschleißdecke (3 - 4 cm Asphaltbeton incl. Asphaltbinder) von Fahrbahnen beziehen, sind als Unterhaltsmaßnahmen einzustufen und stellen keine Verbesserung im Sinne der ABS dar. Straßenausbeiträge können für derartige Baumaßnahmen nicht erhoben werden. *)
Diese Richtlinien sind bei allen noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Beitragsverfahren anzuwenden. Bestandskräftige endgültige Beitragsbescheide werden hiervon jedoch nicht berührt.
Nürnberg, 18.07.1990 Bauverwaltungs- und Vergabeamt
*) Durch Stadtratsbeschluss vom 20.11.2002 außer Kraft gesetzt.