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← Sitzung des Ältestenrats und Finanzausschusses (19.07.2023)

Dringliche AO 2.BM

Anlage · 19.07.2023 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Kultur, Sport & Freizeit

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Dringliche Anordnung

des Oberbürgermeisters der Stadt Nürnberg

gern. Art. 37 Abs. 3 GO

„INO - Industriekulturregion Nordbayern e.V."

hier: Gründung des Vereins mit Beteiligung der Stadt Nürnberg

I. Sachbehandlung: GB Kultur / 2. BM

Die Beteiligung der Stadt Nürnberg an der Gründung des Vereins „INO - Industriekulturregion Nordbayern e.V."

am 14. Juli 2023

wird hiermit durch dringliche Anordnung genehmigt.

Nordbayern blickt auf eine lange und reiche Industriegeschichte zurück. Dennoch ist das industriekulturelle Erbe noch nicht tiefgreifend kulturell erschlossen. Andere Regionen - etwa im Ruhrgebiet, Sachsen, Hessen und Berlin - präsentieren und vermarkten ihre Industriegeschichte offensiv und setzen damit zahlreiche positive Impulse.

Die Initiative INO - Industriekulturregion Nordbayern möchte diese Lücke schließen und den nordbayerischen Raum als Industriekulturregion etablieren. Den Impuls hierfür gab die Bewerbung Nürnbergs zur Kulturhauptstadt Europas 2025. Mittlerweile hat sich aus einer initiierenden Projektgruppe, der heben dem Museum Industriekultur Nürnberg das Institut für Fränkische Landesgeschichte Thurnau (iflg) sowie das Industriemuseum Laufangehören, ein großer Unterstützerkreis entwickelt, zu dem zahlreiche Museen, Tourismusverbände, Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Wirtschaft zählen. Erste gemeinsame inhaltliche Perspektiven wurden am 07.10.2022 in der „Thurnauer Erklärung" definiert.

Ziele des Vereins sind u.a.:

■ • Industriegeschichte der Region partizipativ erforschen, dokumentieren und vermitteln

Der Mitgliedsbeitrag des Vereins soll bei 10 € pro Jahr liegen.

Aus zwingenden Termingründung erfolgt die Vereinsgründung am 14.07.2023 und kann nicht vorher in der Sitzung des Ältestenrats und Finanzausschusses genehmigt werden, da dieser erst am 19. Juli 2023 Zusammentritt. Aufgrund der hohen Relevanz der Stadt Nürnberg für das Projekt einerseits und der hohen Bedeutung des Vereins als zukünftiges starkes Netzwerk andererseits ist die Übernahme einer aktiven Rolle im Rahmen der Vereinsgründung notwendig. Für das Einwerben von Drittmitteln und bereits in Aussicht stehender Fördergelder ist die Vereinsgründung Voraussetzung.

Eine dringliche Anordnung der Beteiligung an der Vereinsgründung ist daher zwingend notwendig. Diese Anordnung ist im Ältestenrats und Finanzausschusses in seiner nächsten Sitzung am 19. Juli 2023 durch Auflage bekannt zu geben.

II. GB Kultur / 2. BM zum Vollzug

Anlage

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