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← Sitzung des Ältestenrats und Finanzausschusses (19.07.2023)

Bericht

Anlage · 19.07.2023 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Ältestenrat und Finanzausschuss Schule & Bildung Verkehr & Mobilität Haushalt & Finanzen Sicherheit & Ordnung Soziales & Gesundheit Digitalisierung & Verwaltung

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Unterjährige Finanzberichterstattung - Langfassung

hier: Bericht über den Zeitraum Januar bis Mai 2023

1. Vorbemerkungen

Für das Haushaltsjahr 2023 wird dem Ältestenrat und Finanzausschuss an den folgenden Terminen jeweils ein Bericht über die finanzielle Lage der Stadt Nürnberg vorgelegt:

B e r i c h t s z e i t r ä u m e 2 0 2 3
Januar bis Mai Januar bis August
1. Finanzbericht 2. Finanzbericht
19.07.2023 25.10.2023

Gegenstand dieser dem Ältestenrat und Finanzausschuss am 19.07.2023 vorgelegten unterjährigen Finanzberichterstattung ist die Darstellung der aktuellen Entwicklungen im Berichtszeitraum Januar bis Mai 2023 (1. Finanzbericht 2023) für den Kernhaushalt der Stadt Nürnberg. Erkenntnisse zum aktuellen Jahr 2023, die aus den im März bis Mai 2023 geführten Jahresabschlussgesprächen für das Jahr 2022 und den Planungsgesprächen für das Jahr 2024 gewonnen worden sind, wurden in den Bericht mit aufgenommen. Die Halbjahresberichte der Eigenbetriebe sind Bestandteil des 2. Finanzberichtes. Die Finanzberichterstattung zu den Beteiligungen erfolgt in einer gesonderten Sitzung des Ältestenrates und Finanzausschusses. Der Jahresabschluss wird im Stadtrat behandelt.

Die Zahlen im Berichtszeitraum sind diesmal stark geprägt von einer hohen Inflationsrate, die sich sowohl im konsumtiven als auch im investiven Bereich sehr stark bemerkbar gemacht hat.

2. Bericht zum Kernhaushalt der Stadt Nürnberg

über den Zeitraum Januar bis Mai 2023

Falls Nachtragshaushalte angefallen sind, sind diese in die Übersichten bei den Planansätzen mit eingearbeitet. Insofern können diese Zahlen von denen im jeweils veröffentlichten Haushaltsplan abweichen.

In den folgenden Tabellen werden die Rechnungsergebnisse (= Ist) des Jahres 2022 vergleichend dargestellt. Die Zahlen geben den Stand vom 23. Juni 2023 wieder und sind als vorläufig zu betrachten. Bis zur endgültigen Fertigstellung des Jahresabschlusses (Rechnungsergebnisses) 2022 können sich noch Änderungen ergeben. Offiziell soll der Jahresabschluss 2022 in der Sitzung des Stadtrates am 19.07.2023 behandelt werden.

In den folgenden Kapiteln werden auf der Grundlage der aktuellen Zahlen des Haushalts- und Rechnungswesens für den Berichtszeitraum die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt Nürnberg einer näheren Analyse unterzogen, um daraus eine Einschätzung für die Gesamtjahresentwicklung abzuleiten. Hierbei wird der Fokus nur auf die wichtigsten Vermögens-, Finanz-, Ertrags- und Aufwandsposten gerichtet.

2.1 Vermögens- und Finanzlage

Für die Beurteilung der Vermögens- und Finanzlage werden die folgenden Vermögens- und Finanzposten der Stadt Nürnberg einer näheren Betrachtung unterzogen:

 Anlagevermögen

 Schuldenstand

 Liquidität und Kassenkredite.

Anlagevermögen

Bei der Beurteilung des Anlagevermögens soll in der Finanzberichterstattung auf die Frage eingegangen werden, wie sich der tatsächliche Mittelabfluss bei den Baumaßnahmen im Vergleich zu den Planansätzen verhält. In der nachfolgenden Übersicht wird deshalb der Mittelabfluss der Auszahlungen für Baumaßnahmen (siehe Finanzhaushalt (= Plan) beziehungsweise Finanzrechnung (= Ist), laufende Nummer 21) den Planwerten gegenübergestellt:

Auszahlungen für Baumaßnahmen

(siehe Finanzhaushalt/-rechnung lfd. Nr. 21) 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023

144,29 103,00 71,38 185,12 117,10 63,26 178,27 144,00 80,78 252,74 193,07 76,39 239,82 186,40 77,72 288,34 191,08 66,27 278,14 - -

Jahres-Plan (in Mio. €)

Jahres-Ist (in Mio. €)

Anteil Jahres-Ist am Jahres-Plan (in %)

Δ Ist zu Plan (in Mio. €) -41,29 -68,02 -34,27 -59,67 -53,42 -97,26 -

Ist im Berichtszeitraum 01.01. bis 31.05. (in Mio. €) 40,82 44,93 61,61 70,62 75,47 56,01 80,86 Anteil Berichtszeitraum-Ist am Jahres-Plan (in %) 28,29 24,27 34,56 27,94 31,47 19,42 29,07

Wie der Tabelle zu entnehmen ist, werden die Jahresplanwerte der Auszahlungen für Baumaßnahmen in den Jahren 2017 bis 2022 im Schnitt nur zu 70 % in Anspruch genommen. Der aktuelle Mittelabfluss liegt im Berichtszeitraum trotz erheblicher Baukostensteigerungen mit rund 30 % in dem Bereich der Vorjahre, so dass mit aller Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass bis zum Jahresende wieder nur 70 % der veranschlagten Mittel abfließen werden. Die Ursachen für die dargestellte Entwicklung sind vielfältig: Nicht besetzte Stellen im Baubereich, Bau- und Lieferverzögerungen, Aufhebung von Ausschreibungen, Materialengpässe, … Fakt ist: Die dargestellte Entwicklung hat zur Folge, dass entsprechend hohe Haushaltsreste entstehen, die größtenteils in das Folgejahr übertragen werden. Zudem bedingen zu hohe Planansätze einen höheren städtischen Finanzierungsanteil, der zu einer

höheren Verschuldung führen kann, was sich wiederum auf Haushaltsgenehmigung nachteilig auswirkt. Von Seiten der Finanzverwaltung wurden deshalb bereits Maßnahmen zur Reduzierung der Haushaltsreste ergriffen, die jedoch noch nicht den gewünschten Effekt erzielt haben. In der Haushaltsgenehmigung für das Jahr 2023 hat die Regierung von Mittelfranken deutlich darauf hingewiesen, dass die finanzielle Leistungsfähigkeit insbesondere im Hinblick auf das große Investitionsprogramm und der weiter steigenden Verschuldung mit großen Risiken verbunden und deshalb ein Konzept zur Vermeidung des Anstiegs zu erarbeiten ist. Aus diesem Grunde soll im Rahmen der Haushaltsplanung 2024 ein entsprechendes Konzept erstellt und diskutiert werden. Die Verwaltung wird hierzu einen Weg aufzeigen, welche finanzielle Rahmenbedingungen für ein realistisch umsetzbares Investitionsprogramm notwendig sind und wie dieses stufenweise realisiert werden müsste.

Schuldenstand

In der folgenden Übersicht wird der aktuelle Schuldenstand zum Stichtag 31.05.2023 der Stadt Nürnberg (ohne Eigenbetriebe) für Verbindlichkeiten aus Anleihen, Investitionskrediten und aus ÖÖP/ÖPP-Projekten (kreditähnliche Rechtsgeschäfte) dem Planansatz 2023 gegenübergestellt:

Ist 2023
zum 01.01. Veränderung zum 31.05.
80.000 -80.000 0 80.000 -80.000 0
1.343.834 56.865 1.400.699 1.343.834 265.136 1.608.970
236.566 -3.776 232.790 236.566 -4.989 231.577
insgesamt 1.660.400 -26.911 1.633.489 1.660.400 180.147 1.840.547

Auswertungsstand: 22.06.2023 12.52 Uhr

Zum Stichtag 31.05.2023 beläuft sich der Schuldenstand der Stadt Nürnberg (ohne Eigenbetriebe) auf 1,63 Mrd. €.

Der Posten „Kreditähnliche Rechtsgeschäfte aus ÖÖP/ÖPP-Projekten“ wird sich nach dem derzeitigen Kenntnisstand bis Jahresende planmäßig entwickeln.

Anmerkung: Darlehen werden größtenteils viertel- oder halbjährlich getilgt.

Im Übrigen wird auf die detaillierten Ausführungen im Schuldenbericht 2022, der am 19.07.2023 im Ältestenrat und Finanzausschuss vorgestellt wird, verwiesen.

Liquidität und Kassenkredite

Die Sicherstellung der Liquidität und die erforderlichen Maßnahmen hierzu sind abhängig von der aktuellen Finanzsituation.

Nach der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 wurde der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Haushaltsplan auf 280 Mio. € festgesetzt.

Die nachfolgende Grafik zeigt den aktuellen Verlauf - dargestellt in monatlichen Durchschnittswerten - der Kassenkredite, Festgeldanlagen und Tagesgelder bei den Kreditinstituten, des Sparkassen-Hauptkontos (SP 1010941) sowie der sonstigen Cashkonten der Stadtkasse:

Abbildung 1

Im Zeitraum vom 01.01. bis 31.05.2023 profitierte die Liquidität der Stadtkasse zunächst vom positiven Übertrag aus dem Vorjahr in Höhe von circa 363 Mio. € (Anfangsbestand 2022 und 2023 rund 416 Mio. € beziehungsweise 425 Mio. €). Der zu den Vorjahren zwar gesunkene, aber dennoch relativ hohe Anfangsbestand zeigt, dass auch 2022 keine Einbrüche bei der Gewerbesteuer zu verzeichnen waren. Zwar ist die durchschnittliche Liquidität in den ersten Monaten des Jahres 2023 im Vergleich zum selben Zeitraum des Vorjahres leicht vermindert, aber die Gewerbesteuereinzahlungen waren davon nicht betroffen. Es ist also von einer weiterhin stabilen Liquidität auszugehen, so dass in der zweiten Hälfte des Jahres 2023 die Zahlungsfähigkeit der Stadtkasse gewährleistet ist.

2.2 Ertragslage

Zur Beurteilung der Ertragslage wird - analog der Abbildung im Haushaltsplan und im Jahresabschluss - die Entwicklung der ordentlichen Erträge und der ordentlichen Aufwendungen, die im Saldo das Ergebnis aus der laufenden Verwaltungstätigkeit abbilden, und die Entwicklung des Finanzergebnisses dargestellt. Der Saldo aus dem Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit und dem Finanzergebnis ergibt das ordentliche Ergebnis.

Dabei werden die ordentlichen Erträge sachlich in

 Steuererträge,

 Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen und sonstige Transfererträge,

 Erträge aus Leistungsentgelten,

 Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen und

 Erträge aus der Auflösung Sonderposten, sonstige ordentliche Erträge, Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen

und die ordentlichen Aufwendungen in

 Personal- und Versorgungsaufwendungen,

 Sachaufwendungen und Abschreibungen,

 Transferaufwendungen und

 sonstige ordentliche Aufwendungen

untergliedert.

Der SAP-Logik folgend, werden Erträge mit einem negativen und Aufwendungen mit einem positiven Vorzeichen dargestellt. Dementsprechend werden positive (im Sinne von gut für das Ergebnis der Stadt) Abweichungen mit einem negativen Vorzeichen und negative Abweichungen mit einem positiven Vorzeichen abgebildet.

Auf eine periodische Abgrenzung der Erträge und Aufwendungen analog dem Jahresabschluss wurde verzichtet, da dies mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre. Aus diesem Grunde können Ungenauigkeiten in den Zahlen auftreten.

Die anteiligen Planwerte 01-05/2023 sind teilweise vereinfacht aus dem Jahresplanwert abgeleitet, indem der Jahreswert durch zwölf Monate geteilt und mit fünf Monaten multipliziert wurde. Das Rechnungsergebnis im Berichtszeitraum kann daher vom anteiligen Planwert abweichen, ohne dadurch eine Planabweichung für das Gesamtjahr zu implizieren.

An verschiedenen Stellen jedoch werden bereits Werte auf der Grundlage der Kostenverläufe des Vorjahres monatsscharf abgebildet.

Die folgende Tabelle gibt einen Gesamtüberblick über die Entwicklung des ordentlichen Ergebnisses:

Berichtszeitraum Vorjahr
Ist 01-05/ 2023 Plan 01-05/ 2023 Δ Ist/Plan 01-05/ 2023 Plan 2023 Anteil Ist 01-05/ 2023 am Plan 2023 Ist 01-05/ 2022 Ist 2022 Anteil Ist 01-05/ 2022 am Ist 2022
-1.243.097 -1.067.045 -176.052 -2.290.593 54,3% -1.058.247 -2.350.144 45,0%
816.353 935.218 -118.865 2.290.055 35,6% 761.704 2.183.169 34,9%
S3 Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Saldo aus S1 und S2) -426.744 -131.827 -294.917 -538 ü.T. -296.543 -166.975 177,6%
3.817 9.843 -6.026 20.977 18,2% 4.771 20.066 23,8%
S5 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus S3 und S4) -422.927 -121.984 -300.943 20.439 o.A. -291.772 -146.909 198,6%

Eine beurteilende Aussage zum Gesamtergebnis im Berichtszeitraum ist an dieser Stelle nicht ohne weiteres möglich, da zum einen die Erträge und Aufwendungen aus besagtem Grund nicht periodisch abgegrenzt worden sind und zum anderen die Aufteilung des Gesamtjahresplanwertes auf die Planwerte für den Berichtszeitraum mit Unwägbarkeiten behaftet ist. Dennoch können an dieser Stelle die folgenden Aussagen getroffen werden:

Da die Aufwendungen für Abschreibungen und Rückstellungen erst zum Jahresende gebucht werden, weisen das Ergebnis aus der laufenden Verwaltungstätigkeit und das ordentliche Ergebnis im Berichtszeitraum noch relativ hohe Überschüsse aus.

Der Anteil der ordentlichen Erträge am Gesamtplan liegt im Berichtszeitraum bei 54,3 %. Der Vorjahresvergleich der Istwerte liegt mit 45,0 % um 9,3 Prozentpunkte unter diesem Wert. Absolut gesehen liegen im Berichtszeitraum die ordentlichen Erträge um 184,85 Mio. € über denen des Vorjahresvergleichszeitraums. Demgegenüber haben im Berichtszeitraum die ordentlichen Aufwendungen um 54,65 Mio. € gegenüber dem Vorjahreswert zugenommen, wobei der Anteil am Gesamtplanwert ebenso angestiegen ist, von 34,9 % auf 35,6 %. Somit fällt das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit in den ersten fünf Monaten um 130,20 Mio. € besser aus als im Vorjahr. Aufgrund der Abgrenzungsproblematiken ist es zum jetzigen Zeitpunkt jedoch schwierig eine seriöse Prognose zum Jahresergebnis abzugeben.

Nähere Erkenntnisse und Einschätzungen zur aktuellen Entwicklung des Jahresergebnisses lassen sich deshalb nur über die Analyse der einzelnen Bestandteile des ordentlichen Ergebnisses gewinnen:

Steuererträge

Berichtszeitraum Vorjahr
Ist 01-05/ 2023 Plan 01-05/ 2023 Δ Ist/Plan 01-05/ 2023 Plan 2023 Anteil Ist 01-05/ 2023 am Plan 2023 Ist 01-05/ 2022 Ist 2022 Anteil Ist 01-05/ 2022 am Ist 2022
-293 -283 -10 -290 101,0% -300 -310 96,8%
-123.374 -123.331 -43 -124.870 98,8% -122.985 -123.613 99,5%
-539.421 -437.205 -102.216 -558.000 96,7% -457.261 -557.175 82,1%
-88.225 -92.563 4.338 -358.159 24,6% -93.677 -348.570 26,9%
-21.319 -20.886 -433 -84.400 25,3% -21.331 -83.373 25,6%
-2.236 -1.971 -265 -2.000 111,8% -2.166 -2.155 100,5%
-1.024 -743 -281 -900 113,8% -986 -1.052 93,7%
insgesamt -775.892 -676.982 -98.910 -1.128.619 68,7% -698.706 -1.116.248 62,6%

Im Berichtszeitraum liegen die gebuchten Steuererträge mit 775,89 Mio. € um 77,18 Mio. € über dem Vorjahreswert (698,71 Mio. €). Mit einer derartigen positiven Entwicklung konnte bei der Planung für den Haushalt 2023 im Jahr 2022 Niemand rechnen.

Für die Gewerbesteuer und Grundsteuer B wird das sogenannte Anordnungssoll bereits zu Jahresbeginn für das gesamte Jahr gebucht, unterliegt aber im Jahresverlauf noch unter Umständen erheblichen Veränderungen.

Bei der Gewerbesteuer, der wichtigsten Steuerertragsquelle für die Stadt, ist das derzeitige Anordnungssoll, das aus den erwarteten Vorauszahlungen, den geänderten Vorauszahlungen früherer Jahre und den endgültigen Veranlagungen besteht, mit Stand 31.05.2023 dargestellt. Ein wichtiger Vergleich ist der mit dem Vorjahr. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum liegt das aktuelle Anordnungssoll um 82,16 Mio. € weit über dem Vorjahreswert. Dabei haben die zahlreichen Hilfs- und Unterstützungspakete von Bund und Land dafür gesorgt, dass die Wirtschaft wider Erwarten gute Gewinne erzielt hat und die Einbrüche durch Corona somit gut aufgefangen werden konnten.

Für weitere wichtige zentrale Steuerertragsansätze werden nach dem derzeitigen Kenntnisstand folgende Werte als Jahresendwerte erwartet:

Hochrechnung auf Basis des ersten Quartals:

Prognose Plan Δ Prognose 2023/ Plan 2023 Ist 2022 Δ Prognose 2023/ Ist 2022
2023 2023
-352.900 -352.900 -358.159 -358.159 5.259 -348.570 -4.330
-85.274 -84.400 -874 -83.373 -1.901

(in T€)

Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

Die Zahlen aus dem ersten Quartal 2023 wurde hochgerechnet und sind deshalb noch mit Ungenauigkeiten behaftet. Nach der vorliegenden Hochrechnung würde der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer gegenüber dem Planansatz 2023 um rund 5,26 Mio. € niedriger ausfallen, der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer etwa um 874 T€ über dem Planwert liegen.

Rechnet man die Zahlen alternativ auf der Grundlage der aktuellen Steuerschätzung aus dem Mai hoch, so ergibt sich das folgende Bild:

Hochrechnung auf Basis der Maisteuerschätzung:

Prognose Plan Δ Prognose 2023/ Plan 2023 Ist 2022 Δ Prognose 2023/ Ist 2022
2023 2023
-362.033 -362.033 -358.159 -358.159 -3.874 -348.570 -13.463
-84.310 -84.400 90 -83.373 -937

(in T€)

Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

Gegenüber der quartalsweisen Hochrechnung fällt die Hochrechnung auf Basis der Maisteuerschätzung in der Prognose 2023 insgesamt um 8,17 Mio. € besser aus.

Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen und sonstige Transfererträge

Berichtszeitraum Vorjahr
Ist 01-05/ 2023 Plan 01-05/ 2023 Δ Ist/Plan 01-05/ 2023 Plan 2023 Anteil Ist 01-05/ 2023 am Plan 2023 Ist 01-05/ 2022 Ist 2022 Anteil Ist 01-05/ 2022 am Ist 2022
Zuweisungen und Zuschüsse davon: -248.795 -185.642 -63.153 -581.968 42,8% -174.870 -593.526 29,5%
-114.874 -63.887 -50.987 -252.500 45,5% -61.483 -245.934 25,0%
-9.406 -9.406 0 -18.812 50,0% -9.497 -18.994 50,0%
-10.922 -14.661 3.739 -43.000 25,4% -18.529 -44.599 41,5%
-6.965 -6.776 -189 -27.649 25,2% -5.822 -28.380 20,5%
-13.378 -9.980 -3.398 -28.037 47,7% -11.676 -31.539 37,0%
-37.949 -30.753 -7.196 -92.111 41,2% -36.514 -88.585 41,2%
-51.121 -42.841 -8.280 -100.731 50,8% -25.553 -97.962 26,1%
-4.180 -7.338 3.158 -19.128 21,9% -5.796 -37.533 15,4%
Sonstige Transfererträge davon: -3.243 -2.839 -404 -6.814 47,6% -3.719 -8.949 41,6%
-586 -584 -2 -1.403 41,8% -414 -1.159 35,7%
-166 -95 -71 -227 73,1% -132 -419 31,5%
-767 -897 130 -2.152 35,6% -898 -2.056 43,7%
-234 -385 151 -924 25,3% -294 -2.545 11,6%
-1.490 -878 -612 -2.108 70,7% -1.981 -2.770 71,5%
insgesamt -252.038 -188.481 -63.557 -588.782 42,8% -178.589 -602.475 29,6%

Die „Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen und sonstigen Transfererträgen“ liegen im Berichtszeitraum in Summe mit 252,04 Mio. € um 73,45 Mio. € über dem Vorjahreswert.

In den „Erträgen aus Zuweisungen und Zuschüssen“ sind neben den Erträgen aus Schlüsselzuweisungen und dem Einkommensteuerersatz (Familienleistungsausgleich) unter anderem noch Zuweisungen für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), der Anteil am Kraftfahrzeugsteueraufkommen und Zuweisungen für den Schulbetrieb/Beförderung und Kinderbetreuungspersonal in den städtischen Kindertageseinrichtungen enthalten. Aufgrund unterjährig variierender Zuweisungs- und Buchungszeitpunkte sind Schwankungen in den Vergleichszeiträumen zu verzeichnen, die eine Vergleichbarkeit erschweren. Damit ist auch der hohe Steigerungsbetrag gegenüber dem Vorjahr zu begründen: Insbesondere sind im aktuellen Berichtszeitraum bereits Abschlagszahlungen/-buchungen für das zweite Quartal enthalten (bei den Schlüsselzuweisungen 57,44 Mio. € und bei den Zuweisungen zum Schulbetrieb 25,57 Mio. €), was im Vorjahr noch nicht der Fall war.

Für die wichtigsten zentralen Ansätze werden nach dem derzeitigen Kenntnisstand folgende Werte als Jahresendwerte erwartet:

Prognose Plan Δ Prognose 2023/ Plan 2023 Ist 2022 Δ Prognose 2023/ Ist 2022
2023 2023
-229.747 -252.500 22.753 -245.934 16.187
-27.862 -27.862 -27.649 -27.649 -213 -28.380 518

(in T€)

Schlüsselzuweisungen vom Land

Einkommenssteuerersatz (Familienleistungsausgleich)

Bei den Schlüsselzuweisungen vom Land kommt es für 2023 gegenüber dem Planwert zu Mindererträgen von rund 22,75 Mio. €, gegenüber dem Istansatz von 2022 zu Mindererträgen in Höhe von 16,19 Mio. €. Da die Bekanntgabe der Schlüsselzuweisungen erst nach den Haushaltsberatungen im November erfolgt und eine wichtige Stellgröße für die Planung auch erst zu diesem Zeitpunkt veröffentlicht wird, sind hier immer Abweichungen vorprogrammiert.

Die Einkommenssteuerersatzleistungen wurden aus den Zahlen des ersten Quartals 2023 hochgerechnet und sind deshalb noch mit Ungenauigkeiten behaftet. Nach der vorliegenden Hochrechnung würden diese Zuweisungen mit rund 213 T€ über dem Planansatz und mit 518 T€ unter dem Ist-Wert von 2022 liegen.

Die Zuweisungen zum Verwaltungsaufwand liegen voll im Plan.

Die Zuweisungen vom Land aus der Grunderwerbsteuer liegen um 7,61 Mio. € unter dem Vorjahreswert. Die monatlichen Zuweisungen lagen im Jahr 2023 durchgängig unterhalb der Vorjahreswerte. Die Einbrüche sind auf die aktuelle Verteuerung im Baugewerbe zurückzuführen. Nach einer überschlägigen Hochrechnung werden anstelle der geplanten 43 Mio. € nur circa 30 Mio. € zugewiesen.

Die Zuweisungen vom Land liegen um 1,70 Mio. € über dem Vorjahreswert, was darauf zurückzuführen ist, dass im aktuellen Jahr bereits die zweite Quartalszuweisung aus dem Kfz- Steuerersatzverbund enthalten ist.

Die Zuweisungen vom Land (Sozialtransfer) korrespondieren mit den Steigerungen bei den Transferaufwendungen für Kindertagesstätten freier Träger.

Auch die Zuweisungen für Kita- und Schulbetrieb liegen über den Vorjahreswerten. Aufgrund der Schülerzahlen, dem Ausbau der städtischen Hortplätze und der Ganztagesbetreuung in

Schulen und den damit verbundenen erhöhten Lehrpersonalzuschüssen ist grundsätzlich mit einem Anstieg der Erträge zu rechnen. Zudem wurden 24 Mio. € bei den beruflichen Schulen bereits im ersten Quartal verbucht, die im Vorjahr erst in den Folgequartalen enthalten waren.

Die Sonstigen Zuweisungen und Spenden liegen um 1,62 Mio. € unter dem Vorjahreswert. Rückläufig waren gegenüber den Vergleichsmonaten unter anderem die Überlassungen des Aufkommens an Geldbußen sowie Spenden.

Erträge aus Leistungsentgelten

Berichtszeitraum Vorjahr
Ist 01-05/ 2023 Plan 01-05/ 2023 Δ Ist/Plan 01-05/ 2023 Plan 2023 Anteil Ist 01-05/ 2023 am Plan 2023 Ist 01-05/ 2022 Ist 2022 Anteil Ist 01-05/ 2022 am Ist 2022
Öffentlich-rechtliche davon: -42.842 -35.845 -6.997 -90.733 47,2% -41.890 -92.647 45,2%
-9.780 -8.207 -1.573 -19.609 49,9% -9.749 -22.806 42,7%
-16.710 -11.453 -5.257 -29.466 56,7% -15.634 -27.771 56,3%
-1.189 -1.430 241 -3.431 34,7% -1.160 -2.921 39,7%
-2.753 -3.598 845 -9.774 28,2% -2.471 -9.020 27,4%
-4.032 -4.076 44 -11.421 35,3% -3.903 -12.296 31,7%
-8.378 -7.081 -1.297 -17.032 49,2% -8.973 -17.833 50,3%
Privatrechtliche davon: -20.433 -19.067 -1.366 -44.681 45,7% -15.791 -42.240 37,4%
-1.579 -1.552 -27 -3.703 42,6% -1.447 -3.842 37,7%
-10.415 -8.077 -2.338 -18.896 55,1% -7.783 -17.872 43,5%
-1.766 -1.426 -340 -2.955 59,8% -1.708 -2.718 62,8%
-923 -1.335 412 -2.589 35,7% -618 -2.401 25,7%
-331 -479 148 -1.423 23,3% -167 -1.211 13,8%
-1.757 -1.977 220 -4.827 36,4% -1.210 -3.948 30,6%
-3.662 -4.221 559 -10.288 35,6% -2.858 -10.248 27,9%
insgesamt -63.275 -54.912 -8.363 -135.414 46,7% -57.681 -134.887 42,8%

Insgesamt gesehen entwickeln sich die öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Erträge im Berichtszeitraum verglichen mit dem Vorjahreswert (+ 5,59 Mio. €) wieder etwas stabiler und

liegen damit erstmalig wieder über dem nominellen Wert von 2019 vor Ausbruch der Corona- Pandemie.

Der Posten „Gebühren für öffentlich-rechtliche Nutzung“ enthält unter anderem die Elternbeiträge für KiTas, die im Vergleich zum Vorjahr um 0,82 Mio. € angestiegen sind.

Die öffentlich-rechtlichen Eintrittsgelder stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 129 T€ oder 3,3 %. Beim Tiergarten lagen die Erträge um 200 T€ unterhalb des Vorjahreszeitraumes, bei den Museen und Sammlungen waren um 320 T€ höhere Gebührenerträge zu verzeichnen.

Die Position „Sonstige“ enthält insbesondere die Verpflegungsgebühren in KiTas.

Die Miet- und Pachterträge liegen im Berichtszeitraum um 2,63 Mio. € oder 33,8 % über dem Vorjahreswert. Dies ist überwiegend auf abweichende Abgrenzungszeiträume zurückzuführen.

Die Teilnehmerbeiträge nahmen um 0,49 Mio. € oder 43,2 % zu. Darin enthalten sind insbesondere die Veranstaltungen der Erwachsenenbildung sowie das Planetarium (Bildungscampus Nürnberg).

Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen

Berichtszeitraum Vorjahr
Ist 01-05/ 2023 Plan 01-05/ 2023 Δ Ist/Plan 01-05/ 2023 Plan 2023 Anteil Ist 01-05/ 2023 am Plan 2023 Ist 01-05/ 2022 Ist 2022 Anteil Ist 01-05/ 2022 am Ist 2022
-53.169 -74.687 21.518 -179.267 29,7% -44.234 -136.710 32,4%
-35.127 -20.708 -14.419 -50.787 69,2% -13.223 -66.197 20,0%
-1.661 -1.899 238 -22.737 7,3% -1.540 -26.879 5,7%
-1.253 -7.704 6.451 -18.492 6,8% -1.646 -11.328 14,5%
-6.185 -7.017 832 -16.940 36,5% -6.947 -20.572 33,8%
-165 -90 -75 -221 74,7% -152 -288 52,8%
-359 -402 43 -972 36,9% -317 -753 42,1%
-1.012 -1.189 177 -2.865 35,3% -1.005 -6.486 15,5%
-550 -687 137 -2.225 24,7% -791 -2.321 34,1%
-101 -86 -15 -237 42,6% -101 -354 28,5%
-5 -4 -1 -16 31,3% -12 -32 37,5%
-1.342 -1.270 -72 -2.884 46,5% -1.133 -3.279 34,6%
-8.277 -869 -7.408 -9.114 90,8% -8.277 -9.114 90,8%
-8.352 -5.297 -3.055 -13.082 63,8% -5.165 -19.098 27,0%
-85 -226 141 -569 14,9% -153 -507 30,2%
insgesamt -117.643 -122.135 4.492 -320.408 36,7% -84.696 -303.918 27,9%

Im Berichtszeitraum fallen die Erträge im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 32,95 Mio. € höher und im Vergleich zum anteiligen Planwert um 4,49 Mio. € geringer aus.

Folgende Entwicklungen waren festzustellen:

 Die Erstattungen vom Bund liegen im Berichtszeitraum um 8,93 Mio. € über dem Vorjahresvergleichswert. Dies ist insbesondere auf höhere Vorauszahlungen für Kosten der Unterkunft (KdU) nach dem SGB II sowie Grundsicherung zurückzuführen.

 Die Kostenerstattungen vom Freistaat Bayern (Land) stiegen um 21,90 Mio. € gegenüber dem Vorjahresvergleichswert. Dies ist auf um 9,35 Mio. € höhere Erstattungen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes sowie 11,90 Mio. € zur Weiterleitung an die VAG im Rahmen des Deutschlandtickets zurückzuführen.

 Unter Erstattungen von Private Unternehmen werden auch sonstige Erstattungen ausgewiesen. Darin enthalten sind im Berichtszeitraum Erstattungen der

Kassenärztlichen Vereinigung Bayern in Höhe von 3,64 Mio. € für die Corona Testzentren.

Erträge aus der Auflösung von Sonderposten, sonstige ordentliche Erträge, Aktivierte

Eigenleistungen und Bestandsveränderungen

Berichtszeitraum Vorjahr
Ist 01-05/ 2023 Plan 01-05/ 2023 Δ Ist/Plan 01-05/ 2023 Plan 2023 Anteil Ist 01-05/ 2023 am Plan 2023 Ist 01-05/ 2022 Ist 2022 Anteil Ist 01-05/ 2022 am Ist 2022
Auflösung Sonderposten 0 -147 147 -58.625 0,0% -4 -53.285 0,0%
Sonstige ordentliche Erträge davon: -32.473 -22.193 -10.280 -53.480 60,7% -37.010 -132.659 27,9%
-282 -229 -53 -549 51,4% -247 -509 48,5%
-1.437 -844 -593 -2.026 70,9% -1.218 -3.018 40,4%
0 -257 257 -621 0,0% 0 -1.360 0,0%
-5 -500 495 -1.200 0,4% -35 -6 583,3%
-9.971 -17.049 7.078 -41.080 24,3% -9.971 -39.549 25,2%
0 -146 146 -350 0,0% 0 -1.010 0,0%
-20.778 -3.168 -17.610 -7.654 271,5% -25.539 -87.207 29,3%
Aktivierte Eigenleistungen, Honorare -1.776 -2.195 419 -5.265 33,7% -1.561 -6.571 23,8%
Bestandsveränderungen 0 0 0 0 0,0% 0 -101 0,0%
insgesamt -34.249 -24.535 -9.714 -117.370 29,2% -38.575 -192.616 20,0%

Die Erträge aus der Auflösung der Sonderposten stehen insbesondere in Zusammenhang mit Buchungen aus der Anlagenbuchhaltung, die derzeit erst im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten vorgenommen werden. Aus diesem Grunde ist die Abweichung zum Planwert relativ hoch. Zudem sind in obiger Aufstellung sehr viele Posten (zum Beispiel „Bestandsveränderungen“ und „Neutralisierung Zahlung Aufwandsrückstellungen“) enthalten, die ebenfalls erst im Rahmen der Jahresabschlusserstellung gebucht werden. In diesen Fällen macht nur der Vorjahresvergleich einen Sinn.

Der Posten „Sonstiges“ enthält überwiegend Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken.

Personal- und Versorgungsaufwendungen

Berichtszeitraum Vorjahr
Ist 01-05/ 2023 Plan 01-05/ 2023 Δ Ist/Plan 01-05/ 2023 Plan 2023 Anteil Ist 01-05/ 2023 am Plan 2023 Ist 01-05/ 2022 Ist 2022 Anteil Ist 01-05/ 2022 am Ist 2022
insgesamt 224.526 301.056 -76.530 761.843 29,5% 221.197 714.632 31,0%

Bei der Beurteilung der Personal- und Versorgungsaufwendungen ist generell zu beachten, dass die Monatsverläufe insbesondere durch die Auszahlung der Sonderzuwendung (Weihnachtsgeld) nicht proportional über das Jahr hinweg verlaufen. Zudem wird ein Großteil der Rückstellungen (zum Beispiel die Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen) erst im Rahmen der Jahresabschlusserstellung zum 31.12. gebucht.

Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum sind die Personal- und Versorgungsaufwendungen im Berichtszeitraum Januar bis Mai um 3,33 Mio. € (+ 1,5 %) gestiegen. Der Saldo setzt sich zusammen aus einer Steigerung der Personalaufwendungen für noch aktiv tätiges Personal von 3,37 Mio. € (+ 1,5 %) und einem geringfügigen Rückgang bei den Versorgungsaufwendungen für Versorgungsempfänger um 0,04 Mio. € (- 2,9 %).

In den folgenden Ausführungen werden die Personalaufwendungen und die Versorgungsaufwendungen getrennt voneinander dargestellt. Dabei umfassen die Personalaufwendungen alle auf der Arbeitgeberseite anfallenden Geld- und Sachleistungen an Beamte, tariflich Beschäftigte und sonstige Beschäftigte, die aktiv im Dienst sind. Demgegenüber enthalten die Versorgungsaufwendungen nur Aufwendungen für ehemalige Bedienstete (Pensionäre, Rentner beziehungsweise deren Hinterbliebene).

Personalaufwendungen (nur für aktiv tätiges Personal)

Berichtszeitraum Vorjahr
Ist 01-05/ 2023 Plan 01-05/ 2023 Δ Ist/Plan 01-05/ 2023 Plan 2023 Anteil Ist 01-05/ 2023 am Plan 2023 Ist 01-05/ 2022 Ist 2022 Anteil Ist 01-05/ 2022 am Ist 2022
Bezüge und Vergütungen davon: 186.221 196.185 -9.964 508.028 36,7% 183.839 472.865 38,9%
36.280 36.158 122 92.871 39,1% 36.857 91.276 40,4%
34.972 35.220 -248 90.510 38,6% 35.266 87.232 40,4%
112.563 121.600 -9.037 316.908 35,5% 109.680 288.667 38,0%
2.406 3.207 -801 7.739 31,1% 2.036 5.690 35,8%
Beiträge zu Versorgungskassen 8.654 9.120 -466 22.411 38,6% 8.475 22.315 38,0%
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und pauschalierte Lohnsteuer 23.429 24.661 -1.232 60.585 38,7% 22.933 61.533 37,3%
Beihilfen und Unter- stützungsleistungen 4.767 3.985 782 9.600 49,7% 4.451 10.445 42,6%
Rückstellungen davon: 0 18.894 -18.894 45.514 0,0% 0 58.127 0,0%
0 -106 106 -255 0,0% 0 1.935 0,0%
0 16.149 -16.149 38.903 0,0% 0 45.533 0,0%
0 2.851 -2.851 6.866 0,0% 0 10.659 0,0%
insgesamt 223.071 252.845 -29.774 646.138 34,5% 219.698 625.285 35,1%

Die Personalaufwendungen für aktiv tätiges Personal sind im Berichtszeitraum im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 3,37 Mio. € oder 1,5 % gestiegen.

Der Anstieg der Personalaufwendungen setzt sich zum einen aus einer „Mengensteigerung“ und zum anderen aus einer „Preissteigerung“ zusammen. Die Preissteigerung gibt die Veränderung des durchschnittlichen Gehaltsniveaus an und wird insbesondere durch die Tarifund Besoldungserhöhungen sowie die Stellenbewertungen beeinflusst. Mengensteigerungen ergeben sich aus der Anzahl der besetzten Stellen beziehungsweise Mitarbeitenden sowie deren Arbeitszeit. Diese wird in sogenannten Vollkraftstellen abgebildet, kurz VK. Die nachfolgende Tabelle enthält eine überschlägige Analyse der mengen- und wertmäßigen Enwicklungen der Personalaufwendungen (ohne Rückstellungen):

Berichtszeitraum 01.01. bis 31.05.
2023 2022 Δ 2023 zu 2022 absolut in %
Personalaufwand (ohne Rückstellungen und Vollkräfte (VK) VK lt. Stellenplan Durchschnittskosten in € je VK (bezogen auf fünf Monate) Analyse der Abweichungen: Gesamtabweichung (x*p-x*p) in € 1 1 2 2 Preisabweichung (x*(p-p)) in € 1 1 2 Mengenabweichung (p*(x-x)) in € 2 1 2 223.071.912 219.697.927 8.695,46 8.539,83 (x) (x) 1 2 9.216,75 9.009,23 25.653,84 25.726,26 (p) (p) 1 2 3.373.985 1,54 155,63 1,82 207,52 2,30 -72,42 -0,28 3.374.053 1,54 -629.725 -0,28 4.003.778 1,82

Die Gesamtveränderung in Höhe von 3,37 Mio. € lässt sich in eine Mengen- (+ 4,00 Mio. €) und Preisabweichung (- 0,63 Mio. €) aufteilen:

Gegenüber dem Vorjahreszeitraum hat im Berichtszeitraum die Anzahl der Personalkapazitäten, ausgedrückt in Vollkräften (VK) 1 um 155,63 VK zugenommen. In den folgenden Dienststellen waren Mehrungen zu verzeichnen:

Dienststelle
+ 78,84
+ 66,04
+ 21,91
+ 20,53
+ 16,15
+ 13,27
Sonstige + 60,00
Gesundheitsamt Gesundheitsamt - 121,11
insgesamt

Erläuterung

Kindergärten und -horte (u.a. Hauswirtschaftskräfte)

Optiprax und Berufspraktika

Rückbau der temporären Corona-Personalkapazitäten, insbes. Kontaktnachverfolgungsteams

1 Die Personalbesetzung wird personenbezogen in Abhängigkeit von der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit des jeweiligen Beschäftigten zur Arbeitszeit eines Vollbeschäftigten - ausgedrückt als Vollkraftzahl (VK) - dargestellt. Zeiten ohne Lohn-/Gehaltsaufwendungen bleiben dabei unberücksichtigt.

Neben der mengenmäßigen Veränderung der Anzahl der Beschäftigten wirken sich inbesondere Tarifsteigerungen auf die Höhe der Personal- und Versorgungsaufwendungen aus. Letztmalig wurden im Jahr 2023 die Tabellenentgelte der Beschäftigten nach dem TVöD erhöht.

Tarifrunde TVöD 2020 / 2023

Laufzeit 01.09.2020 bis 31.12.2022 / 01.01.2023 bis 31.12.2024

Entgelterhöhung  12.2020: Corona-Sonderzahlung 1.500 €

 Ab 01.04.2021: + 1,4 % (mindestens 50 €)

 Ab 01.04.2022: + 1,8 %

 01.06.2023: Einmalzahlung + 1.240 €, danach ab 01.07.2023: monatlich Einmalzahlungen + 220 € (befristet bis 02.2024)

 Ab 01.03.2024: + 200 € und + 5,5 % (mindestens insgesamt 340 €, ø 11,2%)

Für die Beamtinnen und Beamten wurden folgende Besoldungserhöhungen beschlossen:

Besoldungsrunde 2021

Laufzeit ab 01.10.2021

Entgelterhöhung  Ab 01.01.2021: + 1,4 %

 03.2022: Corona-Sonderzahlung 1.300 €

 Ab 01.12.2022: + 2,8 %

Die negative Preisabweichung ist auf eine Corona-Sonderzahlung für Beamte in Höhe von 1.300 € im März 2022 zurückzuführen (insgesamt 3,73 Mio. €). Ohne diesen Sondereffekt hätte die Preissteigerung im Berichtszeitraum 2023 zum Vorjahreszeitraum 1,47 % betragen.

Versorgungsaufwendungen (nur für Versorgungsempfänger)

Berichtszeitraum Vorjahr

Ist Plan Δ Ist/Plan Plan Anteil Ist Ist Ist Anteil Ist

01-05/ 01-05/ 01-05/ 01-05/ 01-05/ 01-05/

(in T€) 2023 2023 2023 2023 2023 2022 2022 2022

am Plan am Ist

2023 2022

Beamte (inkl. Lehrkräfte) 40.625 42.321 -1.696 101.570 40,0% 39.264 99.154 39,6%

Arbeitnehmer 2.696 3.103 -407 7.448 36,2% 2.885 6.811 42,4%

Beihilfen für

9.456 7.692 1.764 18.460 51,2% 8.474 20.052 42,3%

Versorgungsempfänger

Neutralisation Versorgung

-51.322 -52.766 1.444 -126.640 40,5% -49.124 -125.140 39,3%

und Beihilfen

Rückstellungen 0 47.861 -47.861 114.867 0,0% 0 88.470 0,0%

davon: Zuführung/Auflösung

0 41.038 -41.038 98.492 0,0% 0 68.901 0,0%

Pensionsrückstellung

Zuführung/Auflösung

0 6.823 -6.823 16.375 0,0% 0 19.569 0,0%

Beihilferückstellung

insgesamt 1.455 48.211 -46.756 115.705 1,3% 1.499 89.347 1,7%

Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum sind die Versorgungsaufwendungen für ehemalige Bedienstete um 0,04 Mio. € oder 2,9 % gesunken.

Bei der Beurteilung der Pensionsrückstellungen ist zu beachten, dass die Planung dieser Rückstellungen mit Unsicherheiten behaftet ist. Beispielsweise kann die tatsächliche, erst nach der Planung bekannt gewordene Versorgungssteigerung bei verbeamteten Pensionären und Lehrern vom ursprünglichen Planwert abweichen.

Sachaufwendungen und Abschreibungen

Berichtszeitraum Vorjahr
Ist 01-05/ 2023 Plan 01-05/ 2023 Δ Ist/Plan 01-05/ 2023 Plan 2023 Anteil Ist 01-05/ 2023 am Plan 2023 Ist 01-05/ 2022 Ist 2022 Anteil Ist 01-05/ 2022 am Ist 2022
Sachaufwendungen davon: 111.008 120.466 -9.458 303.594 36,6% 105.422 295.597 35,7%
4.672 5.059 -387 12.309 38,0% 5.001 14.141 35,4%
6.592 13.795 -7.203 34.002 19,4% 6.884 20.907 32,9%
9.537 14.721 -5.184 36.031 26,5% 10.167 34.764 29,2%
2.027 4.705 -2.678 11.595 17,5% 1.564 6.121 25,6%
8.994 9.860 -866 26.532 33,9% 9.137 26.307 34,7%
10.408 12.640 -2.232 29.688 35,1% 9.108 25.674 35,5%
68.427 60.119 8.308 155.224 44,1% 63.213 153.706 41,1%
351 -328 679 -1.535 o.A. 348 19.516 1,8%
0 -105 105 -252 0,0% 0 -5.539 0,0%
Abschreibungen 653 45.353 -44.700 108.239 0,6% 651 124.019 0,5%
insgesamt 111.661 165.819 -54.158 411.833 27,1% 106.073 419.616 25,3%

Die Sachaufwendungen sind im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 5,59 Mio. € oder 5,3 % gestiegen.

Für die Schülerbeförderung wurden 0,59 Mio. €, für die Ganztages- und Mittagsbetreuung 0,63 Mio. € mehr aufgewendet.

Der Posten „Erstattungen an Dritte“ enthält die Ausgleichszahlungen der Stadt Nürnberg an den Eigenbetrieb SÖR für den Bereich Verkehrsflächen/Straßen sowie Öffentliches Grün, die sich planmäßig um 0,5 Mio. € erhöhten. Darüber hinaus wurden die vereinnahmten Erstattungen für das Deutschlandticket in Höhe von 11,90 Mio. € an die VAG weitergeleitet. Die restlichen Differenzen sind in der Abgrenzungsproblematik begründet.

Die Abschreibungen für das Anlagevermögen werden erst im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten gebucht.

Transferaufwendungen

Berichtszeitraum Vorjahr
Ist 01-05/ 2023 Plan 01-05/ 2023 Δ Ist/Plan 01-05/ 2023 Plan 2023 Anteil Ist 01-05/ 2023 am Plan 2023 Ist 01-05/ 2022 Ist 2022 Anteil Ist 01-05/ 2022 am Ist 2022
Transferaufwendungen Sozialbereich (direkt) davon: 254.996 264.213 -9.217 601.933 42,4% 235.693 534.832 44,1%
69.598 82.603 -13.005 165.956 41,9% 66.493 157.168 42,3%
9.624 8.385 1.239 20.236 47,6% 10.987 18.905 58,1%
41.781 38.103 3.678 91.448 45,7% 33.975 72.768 46,7%
5 1 4 2 250,0% 1 3 33,3%
3.046 5.008 -1.962 12.020 25,3% 1.924 5.682 33,9%
1.830 2.300 -470 5.520 33,2% 2.121 5.699 37,2%
45.181 46.569 -1.388 111.766 40,4% 41.302 92.042 44,9%
17.387 16.304 1.083 39.129 44,4% 24.483 63.800 38,4%
62.913 58.599 4.314 140.637 44,7% 51.382 110.883 46,3%
3.623 6.333 -2.710 15.199 23,8% 3.019 7.870 38,4%
8 8 0 20 40,0% 6 12 50,0%
Bezirksumlage 117.575 97.998 19.577 235.200 50,0% 88.763 218.325 40,7%
Weitere Transfer- aufwendungen davon: 63.131 48.807 14.324 146.894 43,0% 59.356 165.535 35,9%
50.485 38.806 11.679 93.077 54,2% 46.905 83.794 56,0%
4.062 760 3.302 12.017 33,8% 5.382 39.043 13,8%
8.584 9.241 -657 41.800 20,5% 7.069 41.384 17,1%
0 0 0 0 0,0% 0 1.314 0,0%
Neutralisation Rückstellz. 0 -630 630 -1.511 0,0% 0 -27.278 0,0%
insgesamt 435.702 410.388 25.314 982.516 44,3% 383.812 891.414 43,1%

Die Transferaufwendungen liegen im Berichtszeitraum mit 435,70 Mio. € um 51,89 Mio. € über dem Vorjahresvergleichswert.

Hinweis: Die Stadt Nürnberg unterscheidet die folgenden Arten von Zuschüssen und Zuweisungen:

 Art 1: Leistungen aufgrund rechtlicher/gesetzlicher Verpflichtungen,  Art 2: Verlustausgleichszahlungen, insbesondere an (Quasi-) städtische Einrichtungen,  Art 3: Durchlaufende Mittel (Spenden, Stiftungen, ...),  Art 4: Interne Verrechnungen für "kostenlos" genutzte städtische Einrichtungen und  Art 5: Sonstige beziehungsweise freiwillige Leistungen.

Bei den Transferaufwendungen im Sozialbereich sind unter anderem die folgenden Entwicklungen festzustellen:

Die Zuschüsse an soziale Einrichtungen der Typen Art 1/2 enthalten überwiegend die Betriebskostenzuschüsse für Kindertageseinrichtungen freier Träger. Die Auszahlungen lagen um 3,11 Mio. € über den Vorjahreswerten und folgen den Planwerten. Die freiwilligen Zuschüsse nach Typ Art 4/5 lagen um 1,36 Mio. € unter den Vorjahreswerten. Im Vorjahr waren die Betriebszuschüsse für Sportvereine bereits im Berichtszeitraum enthalten, die im aktuellen Berichtszeitraum erst im Juni 2023 gebucht worden sind (1,28 Mio. €).

Die Hilfe zur Pflege ist zwischenzeitlich vollständig in die Verantwortung der Bezirke übergegangen. Die seit 2019 angefallenen Kosten sind letzte Nachläuferkosten.

Die nachfolgenden Entwicklungen sind überwiegend durch den Krieg in der Ukraine gekennzeichnet. Geflüchtete aus der Ukraine hatten im Berichtszeitraum des vergangenen Jahres Anspruch auf Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Zwischenzeitlich wurde dies durch den Anspruch auf Leistungen nach SGB II und SGB XII ersetzt.

Die Leistungen nach AsylbLG werden den Kommunen in Bayern zu 100% vom Freistaat ersetzt. Nach SGB XII verbleiben Teile der Hilfe zum Lebensunterhalt sowie der Hilfe zur Gesundheit bei der Kommune als Kostenträger (Leistungen örtlicher Träger). Im SGB II finanzieren die Kommunen die Kosten der Unterkunft und erhalten hierfür Kostenbeteiligung des Bundes.

Die Hilfe zum Lebensunterhalt liegt um 0,74 Mio. € oder 34,1 % über dem Vorjahreswert.

Die Aufwendungen für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung steigen um 7,06 Mio. € oder 22,2 % über den Vorjahreswert. Diese werden vom Bund vollständig erstattet.

Die Hilfe zur Gesundheit stieg um 1,12 Mio. € oder 58,3 %. Soweit Leistungsberechtigte in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung keinen Anspruch auf Aufnahme in der gesetzlichen Krankenversicherung erworben haben, müssen die Gesundheitskosten von den Kommunen im Rahmen der Hilfe zur Gesundheit übernommen werden. Dies trifft auf den größten Teil der Geflüchteten aus der Ukraine zu.

Die Aufwendungen nach Asylbewerberleistungsgesetz liegen um 7,10 Mio. € unter dem Vorjahreswert. Die Kosten werden vom Freistaat erstattet.

Im SGB II liegen die Aufwendungen um 11,53 Mio. € über dem Vorjahreswert. Die Aufwendungen für Erstausstattung Wohnung stiegen um 0,97 Mio. € oder 158 %. Die Aufwendungen für laufende Leistungen für Unterkunft und Heizung nahmen um 10,14 Mio. € oder 20,1 % zu. Insbesondere in Folge des Ukrainekrieges nahm die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften zum Vergleichzeitraum um über 10% zu. Hinzu kommen auch gestiegene Mietkosten sowie Heizkostenvorauszahlungen sowie -nachzahlungen.

Die Zunahme in der Bildung und Teilhabe (BuT) ist unter anderem auf die finanzielle Unterstützung bei nun vermehrt wieder stattfindenden mehrtägige Klassenfahrten zurückzuführen.

Bei der Bezirksumlage sind folgende Beträge als Jahresendwerte zu erwarten:

Prognose 2023 Plan 2023 Δ Prognose 2023/ Plan 2023 Ist 2022 Δ Prognose 2023/ Ist 2022
235.151 235.200 -49 218.325 16.826

Prognose

2023

Plan

2023

(in T€)

Bezirksumlage

Zu den weiteren Transferaufwendungen gibt es die folgenden Hinweise:

Der Posten „Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Verlustausgleiche)“ beinhaltet Zuschüsse, die überwiegend aus gesetzlichen oder rechtlichen Verpflichtungen entstehen, zum Beispiel an das Staatstheater, an das Germanische Nationalmuseum oder an die Nürnberger Symphoniker. Zudem wird die Krankenhausumlage hier ausgewiesen. Der Anstieg ist überwiegend auf unterschiedliche Buchungszeitpunkte zurückzuführen, wie zum Beispiel die zweite Quartalsabrechnung der Krankenhausumlage. Zudem ist im aktuellen Berichtszeitraum ein Zuschuss zum Evangelichen Kirchentag enthalten.

Der Posten „Verlustausgleiche Eigenbetriebe und verbundene Unternehmen“ weist planmäßig im ersten Halbjahr 2023 für NüBad 4,06 Mio. € aus. Der Verlustausgleich für FSN wurde noch nicht gebucht. Verlustausgleiche werden jährlich zu unterschiedlichen Zeiten verbucht.

Die Gewerbesteuerumlage ergibt sich als fester Anteil der Gewerbesteuereinnahmen.

Sonstige ordentliche Aufwendungen

Berichtszeitraum Vorjahr
Ist 01-05/ 2023 Plan 01-05/ 2023 Δ Ist/Plan 01-05/ 2023 Plan 2023 Anteil Ist 01-05/ 2023 am Plan 2023 Ist 01-05/ 2022 Ist 2022 Anteil Ist 01-05/ 2022 am Ist 2022
1.739 3.057 -1.318 7.497 23,2% 1.723 5.521 31,2%
1.176 1.040 136 2.497 47,1% 1.147 2.386 48,1%
6.941 8.841 -1.900 21.219 32,7% 8.011 28.648 28,0%
12.744 12.219 525 28.875 44,1% 12.647 24.405 51,8%
2.135 1.525 610 3.714 57,5% 1.996 4.419 45,2%
613 729 -116 1.750 35,0% 690 1.893 36,5%
863 2.170 -1.307 5.213 16,6% 1.002 4.336 23,1%
4.478 5.049 -571 12.227 36,6% 3.685 9.997 36,9%
6.160 7.371 -1.211 18.609 33,1% 12.277 29.707 41,3%
4.744 5.151 -407 7.141 66,4% 4.338 6.795 63,8%
2.871 10.803 -7.932 25.121 11,4% 3.106 64.677 4,8%
0 0 0 0 0,0% 0 -25.277 0,0%
insgesamt 44.464 57.955 -13.491 133.863 33,2% 50.622 157.507 32,1%

Die „sonstigen ordentlichen Aufwendungen“ liegen im Berichtszeitraum um 6,16 Mio. € unter dem Vorjahresvergleichswert.

Die Betriebsmittel aus konsumtiven MIP-Maßnahmen unterliegen entsprechend der Projektinhalte- und fortschritte naturgemäß stärkeren Schwankungen.

Die Aufwendungen für Softwarelizenzen steigen im Berichtszeitraum deutlich um 0,79 Mio. € oder 21,5 % aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung.

Der Rückgang bei den Vergütungen Leistungen Dritter um 6,12 Mio. € ist insbesondere auf das Herunterfahren der Impf- und Testzentren im Zusammenhang mit dem Nachlassen der Corona-Pandemie zu sehen (- 6,02 Mio. €).

Finanzergebnis (Finanzerträge und Zinsaufwendungen)

Berichtszeitraum Vorjahr
Ist 01-05/ 2023 Plan 01-05/ 2023 Δ Ist/Plan 01-05/ 2023 Plan 2023 Anteil Ist 01-05/ 2023 am Plan 2023 Ist 01-05/ 2022 Ist 2022 Anteil Ist 01-05/ 2022 am Ist 2022
Finanzerträge davon: -5.434 -1.384 -4.050 -5.987 90,8% -554 -3.433 16,1%
-1.949 -284 -1.665 -849 229,6% -246 -1.859 13,2%
-3.546 -12 -3.534 -2.438 145,4% -381 -1.444 26,4%
54 -1.042 1.096 -2.500 o.A. 120 -48 o.A.
7 -46 53 -200 o.A. -47 -82 57,3%
Zinsen und ähnliche Aufwendungen davon: 9.251 11.227 -1.976 26.964 34,3% 5.325 23.499 22,7%
9.117 10.109 -992 24.261 37,6% 5.279 23.196 22,8%
0 1.042 -1.042 2.500 0,0% 0 0 0,0%
134 76 58 203 66,0% 46 303 15,2%
insgesamt 3.817 9.843 -6.026 20.977 18,2% 4.771 20.066 23,8%

Die Finanzerträge und die Zinsaufwendungen sind stark von den vereinbarten Zinsterminen (meist halbjährliche Zahlungen) abhängig und fallen daher unregelmäßig über das Jahr verteilt an.

Unter dem Posten „Erträge Gewinnanteile aus Beteiligungen“ wird die Kommunale Verkehrsüberwachung ausgewiesen. Im aktuellen Berichtszeitraum enthalten ist eine höhere Ausschüttung für das Vorjahr aufgrund der Anhebung der Kostensätze im Bußgeldkatalog 2022.

Unter der Ertragsposition „Verzinsung Gewerbesteuer § 233a AO“ werden die Zinserträge für nachzuzahlende Steuern gebucht. Unter dem Aufwandsposten „Erstattungszinsen (Gewerbesteuer)“ werden entsprechend die Zinsen für die Erstattung von vorausgezahlten Gewerbesteuern gebucht.

Aufgrund eines Verfassungsgerichtsurteils und in Folge dessen umfangreicher gesetzlicher Neuregelungen - unter anderem des Referenzzinssatzes und der Karenzzeiten - wird die

Gewerbesteuerverzinsung nach § 233a stark reduziert. Die Verbuchung erfolgt voraussichtlich zum Jahresende.

Zusammenfassung der einzelnen Ergebnisse

Berichtszeitraum Vorjahr
Ist 01-05/ 2023 Plan 01-05/ 2023 Δ Ist/Plan 01-05/ 2023 Plan 2023 Anteil Ist 01-05/ 2023 am Plan 2023 Ist 01-05/ 2022 Ist 2022 Anteil Ist 01-05/ 2022 am Ist 2022
-775.892 -676.982 -98.910 -1.128.619 68,7% -698.706 -1.116.248 62,6%
-252.038 -188.481 -63.557 -588.782 42,8% -178.589 -602.475 29,6%
-63.275 -54.912 -8.363 -135.414 46,7% -57.681 -134.887 42,8%
-117.643 -122.135 4.492 -320.408 36,7% -84.696 -303.918 27,9%
-34.249 -24.535 -9.714 -117.370 29,2% -38.575 -192.616 20,0%
224.526 301.056 -76.530 761.843 29,5% 221.197 714.632 31,0%
111.661 165.819 -54.158 411.833 27,1% 106.073 419.616 25,3%
435.702 410.388 25.314 982.516 44,3% 383.812 891.414 43,1%
44.464 57.955 -13.491 133.863 33,2% 50.622 157.507 32,1%
3.817 9.843 -6.026 20.977 18,2% 4.771 20.066 23,8%
insgesamt -422.927 -121.984 -300.943 20.439 o.A. -291.772 -146.909 o.A.
-1.248.531 -1.068.429 -180.102 -2.296.580 54,4% -1.058.801 -2.353.577 45,0%
825.604 946.445 -120.841 2.317.019 35,6% 767.029 2.206.668 34,8%

3. Fazit

Nach dem jetzigen Kenntnisstand können zur Vermögens- Finanz- und Ertragslage die folgenden Aussagen getroffen werden:

Die Vermögens- und Finanzlage kann derzeit nach den vorliegenden Zahlen als geordnet bezeichnet werden.

Die Finanzsituation kann aktuell als uneingeschränkt gesichert angesehen werden. Die Stadt Nürnberg verfügt über eine hinreichend hohe Ergebnisrücklage sowie Liquiditätsbestände und unausgeschöpfte Kreditermächtigungen.

Zur Entwicklung der Ertragslage lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt für das gesamte Jahr 2023 noch keine aussagefähigen und belastungsfähigen Prognosen treffen. Aufgrund wesentlicher noch ausstehender Veränderungen bis zum Jahresende kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Abschätzung abgegeben werden, wie das Jahresergebnis letztendlich ausfallen wird.

Für den Berichtszeitraum kann jedoch festgestellt werden, dass:

 sich die Gewerbesteuer wider Erwarten auf einem sehr hohen Niveau bewegt und aktuell für eine stabile Ertragslage sorgt,  auch unter Berücksichtigung der festgestellten Abgrenzungsbuchungen die Ertragslage sich zufriedenstellend darstellt,  die Stadt Nürnberg die Auswirkungen der Corona-Pandemie relativ unbeschadet überstanden hat und  eingeleitete Konsolidierungsmaßnahmen greifen.

Die unerwartet guten Zahlen dürfen jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Haushaltslage der Stadt Nürnberg weiterhin auf mittelfristige Sicht hin sehr angespannt bleiben wird. Insofern kann an dieser Stelle leider keine Entwarnung gegeben werden. Die Fortschreibung des städtischen Haushalts ist mit erheblichen Risiken behaftet, wie nachfolgende aktuelle Entwicklungen aufzeigen:

 Insbesondere das Thema des sehr hohen Investitionsvolumens und der damit zusammenhängenden Verschuldungssituation der Stadt Nürnberg wird die Herausforderung der anstehenden Jahre sein.  Inwieweit die Gewerbesteuer auf dem hohen Niveau bleiben wird, hängt von unterschiedlichsten Faktoren ab, die größtenteils nicht von der Stadt beeinflusst werden können.  Mit der Tarifrunde 2023 kam ein sehr hoher Tarifabschluss zustande, der die Kommunalen Arbeitgeber an die Grenze des Machbaren bringt. Aus diesem Grunde werden ab dem Jahr 2024 die Personalkosten den städtischen Haushalt überproportional belasten. Nach einer überschlägigen Berechnung wird es bei den Beschäftigten im Jahr 2024 gegegenüber dem bisherigen Planansatz (Personalkostensteigerung in Höhe von 21 Mio. €) zu einer Mehrbelastung in Höhe von 18 Mio. € kommen. Geht man davon aus, dass der Tarifabschluss für die Beschäftigten auf die Beamten übertragen wird, erhöht sich die Mehrbelastung in 2024 auf rund 33 Mio. €.  Aktuell vorliegenden Forcastberechnungen zufolge zeichnet sich ab, dass einige städtische Töcher (unter anderem Städtische Werke Nürnberg (StWN) und Klinikum Nürnberg) einen massiven Kapitalbedarf haben werden.

Diese Risiken vor Augen ist es deshalb unerlässlich, dass der eingeschlagene Weg der Konsolidierung weiter vorangegangen werden muss. Damit die Stadt Nürnberg weiterhin handlungsfähig bleibt, hat das Erreichen eines genehmigungsfähigen Haushalts oberste Priorität.

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