Ältestenrat und Finanzausschuss vom 19.07.2023 110-10.07.20-6/2/4
Kündigung der Mitgliedschaft im Verein Bundesverband Smart City e.V.
I. Sachverhalt
Der Stadtrat hat in den Haushaltsberatungen am 17.11.2022 beschlossen, zur Haushaltskonsolidierung im Rahmen der Einsparliste die Aufwendungen für Mitgliedschaften zu reduzieren. Hierzu wurden die Geschäftsbereiche um Prüfung gebeten, welche Mitgliedschaften gekündigt werden können (siehe AdO Nr. 9 2023). Das Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation (DiP) schlägt dementsprechend vor, die Mitgliedschaft der Stadt Nürnberg im Bundesverband Smart City e.V. (BVSC) zu beenden. Der gemeinnützige BVSC wurde 2011 in dem Bestreben gegründet, eine ganzheitliche, interdisziplinäre Forschungsplattform für die gesellschaftlichen Zukunftsfelder der Digitalisierung, der umweltschonenden, regenerativen Energieversorgung, der Rohstoff-und Wertstoffwirtschaft, des Wohnens und Lebens, zukunftsfähiger Infrastrukturen und Gebäude auf lokaler wie regionaler Ebene sowie der Stadtund Regionalentwicklung und der Mobilität zu bilden. Die Mitgliedschaft kann nach Einschätzung von DiP durch die mittlerweile umfassende Mitwirkung an unterschiedlichen Vernetzungs- und Kooperationsformaten im Bereich Smart City auf Stadt-, Landes- sowie Bundesebene ohne nachteilige Konsequenzen beendet werden. So beteiligt sich DiP unter anderem in dem Netzwerk „Vernetzung Bayern Smart City“, dem „Arbeitskreis Digitalisierung“ des Deutschen Städtetags, dem „Arbeitskreis Moderne Verwaltung“ des Deutschen Städtetags, dem „Kommunalen Open-Data-Netzwerktreffen“ der Bertelsmann Stiftung und im Netzwerk „Digitale Städte“. Zudem gibt es unterschiedliche Austauschformate im Bereich Digitalisierung mit den Städten Schwabach, Erlagen und Fürth (sog. SENF-Kooperation) als auch den Städten München und Augsburg (sog. MAN-Kooperation). Ebenso erhält DiP diverse Informationen zu Smart City Themen im Rahmen der Mitgliedschaft bei der Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt). Die Mitgliedschaft im BVSC kann daher im Sinne der Haushaltskonsolidierung entfallen. Gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung des BVSC kann der Austritt aus dem Verband zum Schluss eines Kalenderjahres durch eine schriftliche Erklärung zum 01. Oktober des laufenden Kalenderjahres erklärt werden (siehe Anlage 1 - Satzung Bundesverband Smart City e.V.). Hierdurch wird der jährliche Beitrag von 75 EUR eingespart. Angemerkt sei dabei auch, dass eine Erhöhung der Mitgliedsbeiträge als Tagesordnungspunkt mit Beschlussfassung für die Mitgliederversammlung des BVSC in 2023 vorgesehen ist, weshalb die zukünftigen Ersparnisse durch eine Kündigung voraussichtlich höher als 75 EUR pro Jahr ausfallen.
Beschlussvorschlag
Der Ältestenrat und Finanzausschuss stimmt der Kündigung der Mitgliedschaft der Stadt Nürnberg im Verein Bundesverband Smart City e.V. (BVSC) mit Wirkung zum 31.12.2023 durch DiP zu.
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II. Laufweg im DMS
| OE | Unterschrieben am | Unterschrieben von | Unterschriftenart | Bemerkung |
|---|---|---|---|---|
| DiP | 23.05.2023 | Latus, Matthias, Dr. | Schlusszeichnen | |
| BDR | 23.05.2023 | Kuch, Olaf | Genehmigung |
Nürnberg, 23.05.2023 Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation
gez. Dr. Latus (2 15 23) (Unterschrift liegt elektronisch vor)
Anlagen Anlage 1 - Satzung Bundesverband Smart City e.V.
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