Sitzungsunterlagen
Sitzung des Ältestenrats und
Finanzausschusses
19.07.2023
Inhaltsverzeichnis
Sitzungsdokumente Nachreichung Öffentlich 3 Vorlagendokumente * TOP Ö 4 Weiterentwicklung der SAP-Anwendungslandschaft Sitzungsvorlage Stk/008/2023 4 Weiterentwicklung der SAP-Anwendungslandschaft Stk/008/2023 7 * TOP Ö 6 Unterjährige Finanzberichterstattung Berichtvorlage Stk/007/2023 14 Bericht Stk/007/2023 18 * TOP Ö 7 Schuldenbericht 2022 Berichtvorlage Ref.I/II/029/2023 46 Schuldenbericht 2022 Ref.I/II/029/2023 49
Stadt Nürnberg - Rathausplatz 2 - 90403 Nürnberg
An die Mitglieder des Ältestenrats und Finanzausschusses
E-Mail: obm@stadt.nuernberg.de
Internet: www.nuernberg.de
Datum: 10.07.2023
NACHREICHUNG
ZUR SITZUNG
DES ÄLTESTENRATS UND FINANZAUSSCHUSSES AM 19.07.2023
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
im Nachgang zur bereits zugestellten Einladung/Tagesordnung übermittle ich die Unterlagen zu
Öffentliche Sitzung
4. Weiterentwicklung der SAP-Anwendungslandschaft Beschluss
Hier: S/4HANA Projekt und SAP Lizenzen
Brehm, Thorsten
6. Unterjährige Finanzberichterstattung Bericht
hier: Bericht über den Zeitraum Januar bis Mai 2023
Brehm, Thorsten
7. Schuldenbericht 2022 Bericht
Brehm, Thorsten
Mit freundlichen Grüßen
Marcus König Oberbürgermeister
Beschlussvorlage Stk/008/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ältestenrat und Finanzausschuss 19.07.2023 öffentlich Beschluss
Betreff:
Weiterentwicklung der SAP-Anwendungslandschaft
Hier: S/4HANA Projekt und SAP Lizenzen
Anlagen: Weiterentwicklung der SAP-Anwendungslandschaft
Sachverhalt (kurz):
Die Stadt Nürnberg hat seit dem Jahr 2005 die Software von SAP R/3 im Einsatz. Aufgrund der Abkündigung der aktuell im Einsatz befindlichen Produktlinien bis Ende 2027, müssen diese nun auf die SAP Nachfolgelösung HANA umgestellt werden. Es hat sich herausgestellt, dass für die Projektarbeiten im Rahmen der Umstellung des Enterprise-Resource-Planning (ERP) Systems ein höherer Beratungsaufwand, als bisher angenommen, erforderlich ist. Hinzu kommt, dass für den Aufbau der neue HANA-Ziellandschaft weitere SAP Lizenzen benötigt werden.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 5.613.390 € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv 5.262.152 € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv 356.238 € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stk/008/2023
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die oben aufgeführten Gesamtkosten beziehen sich auf die zusätzlich noch benötigten finanziellen Mittel für das S/4HANA Projekt und die SAP Lizenzen (d.h. ohne MIP 2023 - 2026).
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
IT
Stk
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stk/008/2023
Beschlussvorschlag:
Der Ältestenrat und Finanzausschuss nimmt die etwaige Kostenerhöhung für das S/4HANA Projekt zur Kennntnis und beauftragt die Verwaltung die zu erwartenden Mehrkosten i.H.v. 1,4 Mio. € zu den Haushaltsberatungen anzumelden. Sobald der Projektumfang final abgestimmt ist und weniger finanzielle Mittel benötigt werden, wird der MIP-Ansatz entsprechend reduziert.
Der Ältestenrat und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung für den Kauf der SAP Lizenzen finanzielle Mittel i.H.v. 4,3 Mio. € zu den Haushaltsberatungen anzumelden. Der Ansatz setzt die Annahme voraus, dass die Lizenzen im Rahmen einer Contract Conversion beschafft werden. Des Weiteren sind die dazugehörigen Pflege-/Wartungskosten sowie die Mietkosten für das Produkt SAP BTP im konsumtiven Haushalt einzuplanen.
Beilage
zur Sitzung des Ältestenrates und
Finanzausschusses
vom 19.07.2023 Betreff:
Weiterentwicklung der SAP-Anwendungslandschaft
Hier: S/4HANA Projekt und SAP Lizenzen
Sachverhalt:
Die Stadt Nürnberg setzt seit 2005 die ERP-Software (Enterprise Ressource Planning) der Firma SAP für das Haushalts- und Rechnungswesen ein. Die derzeit eingesetzte Produktlinie ERP R/3 wurde von der SAP zum Ende 2027 abgekündigt, weshalb eine Umstellung auf das Nachfolgeprodukt S/4HANA zwingend notwendig ist. Neben der ERP- Software wurden auch die Produktlinien BW (Business Warehouse - Planung, Internes Berichtswesen, Haushaltsplan – bereits auf HANA migriert) und HCM (Human Capital Management – Personalabrechnung und -verwaltung – geplante Migration 2025) abgekündigt.
Mit der neuen HANA-Datenbank, die die Grundlage für die neuen Produkte der SAP legt, und der neuen Software S/4HANA wird die Effizienz des ERP-Systems hinsichtlich der Verarbeitungszeit erhöht. Neue Funktionalitäten ermöglichen es zudem, einige der Eigenentwicklungen abzulösen, die Abläufe näher an den SAP-Standard zu führen und die Prozesse zu verschlanken. Somit wird der Aufwand der Mitarbeitenden in den einzelnen Prozessschritten verringert und das ERP-System auf den aktuellsten Stand der Technik gehoben.
Im Ältestenrat und Finanzausschuss am 15.12.2021 wurde bereits ausführlich über die Notwendigkeit für die Umstellung der aktuell im Einsatz befindlichen SAP R/3 Software auf die neuen Produktlinien HANA ausführlich berichtet. Daher werden an dieser Stelle die Hintergründe und die bisherige Historie nicht mehr näher beleuchtet, sondern vielmehr soll der aktuelle Sachstand des S/4HANA Projekts sowie die benötigten SAP Lizenzen und deren finanziellen Auswirkungen im Fokus stehen.
Zunächst wird ein allgemeiner Überblick über die im Haushaltsplan 2023 angemeldeten finanziellen Mittel für die Systemumstellung gegeben, bevor über den Verlauf des S/4HANA Projekts seit dem Ältestenrat und Finanzausschuss im Dezember 2021 berichtet und das aktuelle Projektbudget erläutert wird. Abschließend wird auf die Lizenzen, welche für die neue HANA Landschaft benötigt werden, näher eingegangen und der zu erwartende Kaufpreis dargelegt.
1. Haushaltsplan 2023
In der Einzelmaßnahme 873 „Einführung der Plattform SAP HANA“ sind alle abgeschlossenen, laufenden und künftigen Projekte, welche sich auf die Umstellung der SAP R/3 Systeme auf die neue Produktlinie HANA beziehen, budgetiert.
Im MIP 2023 – 2026 waren für die Maßnahme insgesamt 14,03 Mio. € angesetzt.
Die Verteilung auf die einzelnen Projekte können Sie der nachfolgenden Übersicht entnehmen:
| MIP 2023 - 2026 Betrag in T€ | insgesamt | bereits ein-/ ausgezahlt bis 2021 | 2022 | Plan 2023 | Plan 2024 | Plan 2025 | Plan 2026 | Plan spätere Jahre |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Einführung der Plattform SAP HANA | 14.034 | 3.902 | 1.277 | 2.495 | 3.135 | 2.067 | 933 | 225 |
| BW/4HANA Projekt (BW-System) | 3.905 | 3.489 | 416 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| S/4HANA Vorstudie (ERP-System) | 413 | 413 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| S/4HANA Projekt (ERP-System) | 7.536 | 0 | 861 | 1.995 | 1.455 | 2.067 | 933 | 225 |
| H4S4 Projekt (HCM-System) | 500 | 0 | 0 | 500 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| SAP Lizenzen (einmaliger Kaufpreis) | 1.680 | 0 | 0 | 0 | 1.680 | 0 | 0 | 0 |
Abbildung 1 - Einzelmaßnahme 873 – MIP 2023-2026
Hierbei sei angemerkt, dass es sich bei der letzten Position „SAP Lizenzen“ um kein „Umstellungsprojekt auf HANA“ handelt. Vielmehr werden in dieser Position alle für die HANA Umstellung benötigten SAP Lizenzen abgebildet. Denn aufgrund der Tatsache, dass alle für die einzelnen Systeme (HCM-, BW- und ERP-System) benötigten Lizenzen sehr eng miteinander verzahnt sind und die Lizenzkosten stets in einem Gesamtvolumen mit der SAP verhandelt und beschafft werden, ist eine projektbezogene Aufteilung schwierig. Nähere Erläuterungen zu den SAP Lizenzen finden Sie im dritten Kapitel „SAP Lizenzen“.
2. S/4HANA Projekt
Auch wenn die Migration auf S/4HANA durch die Abkündigung der Fa. SAP zwingend notwendig ist, sollte die Chance genutzt werden im Rahmen des Projekts auch Optimierungen und Innovationen umzusetzen, die mit der Migration und der neuen HANA Software und Datenbank einige Neuerungen eingeführt werden können. Um die für die Stadt Nürnberg geeigneten Maßnahmen dafür zu finden und die Voraussetzungen für die Migration zu definieren, wurde von Januar bis Juni 2021 eine Vorstudie mit der externen Beratungsfirma T-Systems durchgeführt.
Nach dem erfolgreichen Abschluss der Vorstudie wurde die weitere Projektplanung für die Umstellung des aktuellen ERP-Systems auf HANA fortgeführt und der Beschluss, die für das Projekt benötigten finanziellen Mittel zu den Haushaltsberatungen anzumelden, im Ältestenrat und Finanzausschuss am 15.12.2021 eingeholt.
Die im Ältestenrat und Finanzausschuss dargelegten Gesamtkosten i.H.v. 11,8 Mio. € für den Zeitraum 2022 bis 2027 basierten auf dem damaligen Planungs- und Kenntnisstand:
| Kosten im Zeitraum 2022 - 2027 | Betrag in T€ | ||
|---|---|---|---|
| Externe Beratungskosten | 7.165 | ||
| Hardwarekosten | 1.455 | ||
| Lizenzkosten inkl. Pflege- und Wartungskosten | 3.089 | ||
| Externe Schulungskosten | 55 | ||
| Gesamtkosten S/4HANA Projekt | 11.764 |
Abbildung 2 - Kosten S/4HANA Projekt - Stand ÄR&FA 19.12.2021
Während Anfang 2022 mit den ersten Arbeiten in den Arbeitspaketen, bei denen keine externe Beratungsleistung notwendig ist, begonnen wurde, fand parallel die Erstellung der Vergabeunterlagen für die im Projekt benötigte externe Unterstützung statt.
In diesem Zusammenhang wurde der Projektplan und die extern zu vergebenen Leistungen noch einmal im Hinblick auf neueste Erkenntnisse und Einsparpotentiale überarbeitet und die externen Beratungs- und Hardwarekosten entsprechend angepasst.
Die Lizenzkosten wurden aus den im ersten Kapitel aufgeführten Gründen aus dem S/4HANA Projektbudget entnommen und in der MIP Maßnahme in einer eigenen Position „SAP Lizenzen“ abgebildet.
So wurden letztendlich 7,5 Mio. € für das S/4HANA Projekt zum MIP 2023-2026 angemeldet:
| MIP 2023-2026 | Betrag in T€ (brutto) |
|---|---|
| Externe Beratungskosten inkl. Schulungskosten | 5.762 |
| Hardwarekosten | 1.774 |
| Gesamtkosten S/4HANA Projekt | 7.536 |
Abbildung 3 - Kosten S/4HANA Projekt - MIP 2023-2026
Um das Projektrisiko und den Abstimmbedarf zu reduzieren, wurde von der Projektleitung die Entscheidung getroffen alle Beratungsleistungen (für Evaluierungen, Vorprojekte und Migrationsarbeiten, Folgeprojekte) für das S/4HANA Projekt zusammen auszuschreiben.
Im Juli 2022 wurden die Vergabeunterlagen veröffentlicht und Ende März 2023 der Beschluss im Bau- und Vergabeausschuss gefasst den Zuschlag auf das Angebot der Firma T-Systems zu erteilen, so dass ab April 2023 mit den Projektarbeiten mit der externen Beratungsfirma begonnen werden konnte.
Aufgrund dessen, dass der Gesamtpreis des Angebots die aktuell im Projektbudget angesetzten Beratungskosten um 1,4 Mio. € brutto übersteigt, wurden zunächst nur die verpflichtenden Arbeitspakete (i.H.v. 5,0 Mio.€ brutto) sowie die Lizenzkosten für die Migrationssoftware (i.H.v. 0,6 Mio. € brutto) beauftragt.
Der höhere Angebotspreis von T-Systems ist im Wesentlichen auf folgende Gründen zurückzuführen:
- Preissteigerungen aufgrund der Inflation sowie der aktuellen hohen Nachfrage nach
SAP Beratungsleistungen
- gestiegene Komplexität bezüglich der Migrationsarbeiten aufgrund Verschiebung
des Projektstartes mit der externen Beratungsfirma
- Lizenzkosten für den Einsatz des Migrationswerkzeugs SNP Chrystal Bridge i.H.v.
0,6 Mio. € (brutto)
Die als optional ausgeschriebenen Arbeitspakete, welche Optimierungen und Innovationen beinhalten, wurden vorerst noch nicht beauftragt. In den ersten Projektwochen werden diese einem erneuten Review bezüglich der Kosten und dem Mehrwert für die Stadt Nürnberg unterzogen. Ebenfalls soll der tatsächliche Umfang und Inhalt der verpflichtenden Arbeitspakete noch einmal hinsichtlich Kosten und Ressourcen verifiziert werden.
Aufgrund von krankheitsbedingten Ausfällen sowie einem Beraterweggang und einem Beraterwechsel gab es Verzögerungen bei den einzelnen Review-Workshops, so dass erst im August 2023 mit einem finalen Ergebnis gerechnet werden kann.
Gemäß den oben genannten Ausführungen belaufen sich die S/4HANA Projektkosten nach aktuellem Stand auf 8,9 Mio. €, welche die Projektleitung im MIP 2024 bis 2027 (vorerst) einplanen würde:
| MIP 2024-2027 | Betrag in T€ (brutto) |
|---|---|
| Externe Beratungskosten inkl. Schulungskosten | 7.118 |
| Hardwarekosten | 1.774 |
| Gesamtkosten S/4HANA Projekt | 8.892 |
Abbildung 4 - Kosten S/4HANA Projekt - MIP 2024-2027
Sollten nach den Review-Workshops bestimmte Arbeitspakete doch nicht mehr oder nur in einem reduzierten Umfang benötigt werden oder deren Durchführung aus Wirtschaftlichkeitsaspekten für die Stadt Nürnberg nicht mehr sinnvoll sein, werden das Projektbudget und der MIP-Ansatz entsprechend reduziert.
Zeitplan
Der aktuelle Zeitplan (Stand April 2023) stellt sich wie folgt dar:
Abbildung 5 - Zeitplan S/4HANA Projekt - Stand April 2023
* Setup (Projektfindung mit Detailplanung)
** Prepare
*** Für Anlagenbuchhaltung, Geschäftspartner, Planungsfunktion, Hauptbuch, Systemkonsolidierung, Nutzung SAP Standard, EPSAS, Ablösung GB, Prüfung Modifikationen, Materialart SERV
**** Multiplikatorschulung
Risiken
Mit Beginn der Projektarbeiten mit der externen Beratungsfirma wurden alle für die Stadt Nürnberg bekannten Risiken den Kategorien Projektumfeld/kommunal, Vorgehen/Organisation, technische und fachliche Risiken zugeordnet, bewertet und entsprechende Gegenmaßnahmen vorgeschlagen.
Das aus heutige Sicht größte Projektrisiko stellt ein gegebenenfalls interner als auch externer personeller Ressourcenengpass dar. Etwaige krankheitsbedingte Ausfälle und Weggänge von Mitarbeitenden/Berater*innen in Kombination mit dem angespannten Arbeitsmarkt im IT-, insbesondere im SAP-Sektor, erhöhen das Risiko essentiell.
Um das Risiko zu reduzieren, wurde eine Priorisierung des S/4HANA Projekts und ein Projekt-Freeze im Migrationszeitraum beschlossen, um die internen Kapazitäten für das S/4HANA Projekt entsprechend vorhalten zu können.
3. SAP Lizenzen
Bei der Umstellung auf die neuen HANA Produkte handelt es sich um einen komplett neuen Produkterwerb, bei dem sich die Lizenzierung auf eine ganz neue Metrik bezieht.
Die Lizenzierung von SAP S/4HANA erfolgt durch unterschiedliche Lizenzkategorien:
- Nutzerbasierte Lizenzierung 2. Lösungsbasierte Lizenzierung (Engines) 3. Dokumentenbasierte Lizenzierung für die sog. „indirekte Nutzung“ 4. Datenbankbasierte Lizenzierung für die SAP HANA Datenbank
Im Jahr 2022 wurde mit der SAP ein neuer Rahmenvertrag abgeschlossen. Mit dem Vertrag wurde bereits ein Teil der für die Umstellung des SAP ERP- und SAP HCM-Systems auf HANA benötigten SAP Lizenzen beschafft. Da das SAP BW-System bereits erfolgreich unter HANA lizenziert worden war, war hierdurch keine neue Lizenzierung mehr notwendig.
Die Finanzierung erfolgte aus den „ursprünglich“ für das S/4HANA Projekt angesetzten Lizenzkosten (siehe Abbildung 2 - Kosten S/4HANA Projekt - Stand ÄR&FA 19.12.2021). Nach Herausnahme der SAP Lizenzkosten aus dem S/4HANA Projektbudget und Abbildung in einer eigenen Position „SAP Lizenzen“ wurde der bislang geplante Ansatz auf den tatsächlichen Kaufpreis (1,7 Mio. € brutto) aus dem Rahmenvertrag angepasst. Da die Lizenzkosten ursprünglich für das Jahr 2024 eingeplant waren, werden die benötigten Mittel aus einer anderen MIP Maßnahme vorfinanziert. Die darauf anfallenden Pflege- /Wartungskosten sind im konsumtiven Haushalt geplant worden.
Um mit dem Aufbau der neue HANA-Ziellandschaft für das ERP- und das HCM-System beginnen zu können, ist es nun erforderlich die noch fehlenden Lizenzen im Jahr 2024 zu beschaffen.
An dieser Stelle sei angemerkt, dass die Umstellung des HCM-Systems, welches der Personalabrechnung und dem Personalmanagement dient, für das Jahr 2025 geplant ist (Projekt H4S4).
Im Rahmen der Lizenzbeschaffung kann entschieden werden, ob der aktuelle Lizenzvertrag beibehalten (Product Conversion) oder ein komplett neuer Lizenzvertrag (Contract Conversion) aufgesetzt werden soll.
Die verschiedenen Metriken in Kombination mit der Vertragswahl ergeben eine große Variantenvielfalt für das Lizenzierungsmodell und die Lizenzkosten. Aufgrund der vorliegenden Komplexität wird an dieser Stelle auf externe Beratungsleistung zurückgegriffen, um das für die Stadt Nürnberg bestmöglichste und kostengünstigste Lizenzierungsmodell auswählen zu können.
Da die Stadt Nürnberg mit der Analyse der Altverträge und den Anforderungen an die HANA Landschaft für das ERP- und HCM-System erst am Anfang steht, ist zum aktuellen Zeitpunkt eine verlässliche Kostenschätzung für die noch benötigten HANA Lizenzen nur sehr schwer möglich.
Auf Basis des jetzigen Kenntnisstands liegt der Kaufpreis für die HANA Lizenzen gemäß des aktuellen Angebots der SAP zwischen 4,3 Mio. € (Contract Conversion) und 6,1 Mio. € (Product Conversion), siehe Abbildung 6 - Vergleich der Lizenzvarianten.
Abbildung 6 - Vergleich der Lizenzvarianten - Quelle: SAP, Juni 2023
Des Weiteren kommen zu den im obigen Angebot aufgeführten Kaufpreis und Pflege- /Wartungsgebühren, ab dem Jahr 2024 noch Mietkosten für das Produkt SAP BTP (Business Technology Platform) auf die Stadt Nürnberg zu. Diese belaufen sich für einen Zeitraum von 3 Jahren auf 288 T€.
Die SAP BTP ist eine Cloud-Lösung und wird insbesondere für die Entwicklung und Integration von Daten und Anwendungen zwischen SAP- und Non-SAP-Systemen benötigt. Die bislang hierfür eingesetzten Systeme sind nur noch teilweise S/4HANA-kompatibel und zum Teil durch die SAP abgekündigt. Folglich ist die Implementierung einer neuen Lösung unvermeidlich und kann als Standard für alle künftigen Schnittstellenintegrationen eingesetzt werden.
Beschlusstext:
Der Ältestenrat und Finanzausschuss nimmt die etwaige Kostenerhöhung für das S/4HANA Projekt zur Kennntnis und beauftragt die Verwaltung die zu erwartenden Mehrkosten i.H.v. 1,4 Mio. € zu den Haushaltsberatungen anzumelden. Sobald der Projektumfang final abgestimmt ist und weniger finanzielle Mittel benötigt werden, wird der MIP-Ansatz entsprechend reduziert.
Der Ältestenrat und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung für den Kauf der SAP Lizenzen finanzielle Mittel i.H.v. 4,3 Mio. € zu den Haushaltsberatungen anzumelden. Der Ansatz setzt die Annahme voraus, dass die Lizenzen im Rahmen einer Contract Conversion beschafft werden. Des Weiteren sind die dazugehörigen Pflege-/Wartungskosten sowie die Mietkosten für das Produkt SAP BTP im konsumtiven Haushalt einzuplanen.
Berichtsvorlage Stk/007/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ältestenrat und Finanzausschuss 19.07.2023 öffentlich Bericht
Betreff:
Unterjährige Finanzberichterstattung
hier: Bericht über den Zeitraum Januar bis Mai 2023
Anlagen: Bericht
Bericht: Im Rahmen der unterjährigen Finanzberichterstattung wird für den Berichtszeitraum Januar bis Mai 2023 über die aktuelle Vemögens-, Finanz- und Ertragslage des Kernhaushaltes (= ohne Eigenbetriebe) der Stadt Nürnberg berichtet.
Die aktuelle Vermögens-, Finanz- und Ertragslage stellt sich im Berichtszeitraum als geordnet und unerwartet gut dar. Ursächlich hierfür ist vor allem, dass die Gewerbesteuer sich wider Erwarten auf einem sehr hohen Niveau bewegt und aktuell für eine stabile Ertragslage sorgt. Zusammen mit den eingeleiteten Konsolidierungsmaßnahmen trägt sie dazu bei, dass die Auswirkungen der Inflation stark abgedämpft worden sind.
Die im Berichtszeitraum aktuell festgestellte gute Entwicklung darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Haushaltslage der Stadt Nürnberg weiterhin auf mittelfristige Sicht hin sehr angespannt bleiben wird. Insbesondere das Thema des sehr hohen Investitionsvolumens und der damit zusammenhängenden Verschuldungssituation der Stadt Nürnberg wird die Herausforderung der anstehenden Jahre sein. Zusätzliche Belastungen entstehen durch den sehr hohen Tarifabschluss im Jahr 2023 und den massiven Kapitalbedarf städtischer Töchter.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der Finanzbericht ist die zahlenmäßige Darstellung der Ergebnisse einer Vielzahl von Vorhaben in der Stadt Nürnberg. Insofern können keine Aussagen zur Diversity-Relevanz getroffen werden.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Unterjährige Finanzberichterstattung - Langfassung
hier: Bericht über den Zeitraum Januar bis Mai 2023
1. Vorbemerkungen
Für das Haushaltsjahr 2023 wird dem Ältestenrat und Finanzausschuss an den folgenden Terminen jeweils ein Bericht über die finanzielle Lage der Stadt Nürnberg vorgelegt:
| B e r i c h t s z e i t r ä u m e 2 0 2 3 | |
|---|---|
| Januar bis Mai | Januar bis August |
| 1. Finanzbericht | 2. Finanzbericht |
| 19.07.2023 | 25.10.2023 |
Gegenstand dieser dem Ältestenrat und Finanzausschuss am 19.07.2023 vorgelegten unterjährigen Finanzberichterstattung ist die Darstellung der aktuellen Entwicklungen im Berichtszeitraum Januar bis Mai 2023 (1. Finanzbericht 2023) für den Kernhaushalt der Stadt Nürnberg. Erkenntnisse zum aktuellen Jahr 2023, die aus den im März bis Mai 2023 geführten Jahresabschlussgesprächen für das Jahr 2022 und den Planungsgesprächen für das Jahr 2024 gewonnen worden sind, wurden in den Bericht mit aufgenommen. Die Halbjahresberichte der Eigenbetriebe sind Bestandteil des 2. Finanzberichtes. Die Finanzberichterstattung zu den Beteiligungen erfolgt in einer gesonderten Sitzung des Ältestenrates und Finanzausschusses. Der Jahresabschluss wird im Stadtrat behandelt.
Die Zahlen im Berichtszeitraum sind diesmal stark geprägt von einer hohen Inflationsrate, die sich sowohl im konsumtiven als auch im investiven Bereich sehr stark bemerkbar gemacht hat.
2. Bericht zum Kernhaushalt der Stadt Nürnberg
über den Zeitraum Januar bis Mai 2023
Falls Nachtragshaushalte angefallen sind, sind diese in die Übersichten bei den Planansätzen mit eingearbeitet. Insofern können diese Zahlen von denen im jeweils veröffentlichten Haushaltsplan abweichen.
In den folgenden Tabellen werden die Rechnungsergebnisse (= Ist) des Jahres 2022 vergleichend dargestellt. Die Zahlen geben den Stand vom 23. Juni 2023 wieder und sind als vorläufig zu betrachten. Bis zur endgültigen Fertigstellung des Jahresabschlusses (Rechnungsergebnisses) 2022 können sich noch Änderungen ergeben. Offiziell soll der Jahresabschluss 2022 in der Sitzung des Stadtrates am 19.07.2023 behandelt werden.
In den folgenden Kapiteln werden auf der Grundlage der aktuellen Zahlen des Haushalts- und Rechnungswesens für den Berichtszeitraum die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt Nürnberg einer näheren Analyse unterzogen, um daraus eine Einschätzung für die Gesamtjahresentwicklung abzuleiten. Hierbei wird der Fokus nur auf die wichtigsten Vermögens-, Finanz-, Ertrags- und Aufwandsposten gerichtet.
2.1 Vermögens- und Finanzlage
Für die Beurteilung der Vermögens- und Finanzlage werden die folgenden Vermögens- und Finanzposten der Stadt Nürnberg einer näheren Betrachtung unterzogen:
Anlagevermögen
Schuldenstand
Liquidität und Kassenkredite.
Anlagevermögen
Bei der Beurteilung des Anlagevermögens soll in der Finanzberichterstattung auf die Frage eingegangen werden, wie sich der tatsächliche Mittelabfluss bei den Baumaßnahmen im Vergleich zu den Planansätzen verhält. In der nachfolgenden Übersicht wird deshalb der Mittelabfluss der Auszahlungen für Baumaßnahmen (siehe Finanzhaushalt (= Plan) beziehungsweise Finanzrechnung (= Ist), laufende Nummer 21) den Planwerten gegenübergestellt:
Auszahlungen für Baumaßnahmen
(siehe Finanzhaushalt/-rechnung lfd. Nr. 21) 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
| 144,29 103,00 71,38 | 185,12 117,10 63,26 | 178,27 144,00 80,78 | 252,74 193,07 76,39 | 239,82 186,40 77,72 | 288,34 191,08 66,27 | 278,14 - - |
|---|
Jahres-Plan (in Mio. €)
Jahres-Ist (in Mio. €)
Anteil Jahres-Ist am Jahres-Plan (in %)
Δ Ist zu Plan (in Mio. €) -41,29 -68,02 -34,27 -59,67 -53,42 -97,26 -
Ist im Berichtszeitraum 01.01. bis 31.05. (in Mio. €) 40,82 44,93 61,61 70,62 75,47 56,01 80,86 Anteil Berichtszeitraum-Ist am Jahres-Plan (in %) 28,29 24,27 34,56 27,94 31,47 19,42 29,07
Wie der Tabelle zu entnehmen ist, werden die Jahresplanwerte der Auszahlungen für Baumaßnahmen in den Jahren 2017 bis 2022 im Schnitt nur zu 70 % in Anspruch genommen. Der aktuelle Mittelabfluss liegt im Berichtszeitraum trotz erheblicher Baukostensteigerungen mit rund 30 % in dem Bereich der Vorjahre, so dass mit aller Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass bis zum Jahresende wieder nur 70 % der veranschlagten Mittel abfließen werden. Die Ursachen für die dargestellte Entwicklung sind vielfältig: Nicht besetzte Stellen im Baubereich, Bau- und Lieferverzögerungen, Aufhebung von Ausschreibungen, Materialengpässe, … Fakt ist: Die dargestellte Entwicklung hat zur Folge, dass entsprechend hohe Haushaltsreste entstehen, die größtenteils in das Folgejahr übertragen werden. Zudem bedingen zu hohe Planansätze einen höheren städtischen Finanzierungsanteil, der zu einer
höheren Verschuldung führen kann, was sich wiederum auf Haushaltsgenehmigung nachteilig auswirkt. Von Seiten der Finanzverwaltung wurden deshalb bereits Maßnahmen zur Reduzierung der Haushaltsreste ergriffen, die jedoch noch nicht den gewünschten Effekt erzielt haben. In der Haushaltsgenehmigung für das Jahr 2023 hat die Regierung von Mittelfranken deutlich darauf hingewiesen, dass die finanzielle Leistungsfähigkeit insbesondere im Hinblick auf das große Investitionsprogramm und der weiter steigenden Verschuldung mit großen Risiken verbunden und deshalb ein Konzept zur Vermeidung des Anstiegs zu erarbeiten ist. Aus diesem Grunde soll im Rahmen der Haushaltsplanung 2024 ein entsprechendes Konzept erstellt und diskutiert werden. Die Verwaltung wird hierzu einen Weg aufzeigen, welche finanzielle Rahmenbedingungen für ein realistisch umsetzbares Investitionsprogramm notwendig sind und wie dieses stufenweise realisiert werden müsste.
Schuldenstand
In der folgenden Übersicht wird der aktuelle Schuldenstand zum Stichtag 31.05.2023 der Stadt Nürnberg (ohne Eigenbetriebe) für Verbindlichkeiten aus Anleihen, Investitionskrediten und aus ÖÖP/ÖPP-Projekten (kreditähnliche Rechtsgeschäfte) dem Planansatz 2023 gegenübergestellt:
| Ist 2023 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| zum 01.01. | Veränderung | zum 31.05. | ||||
| 80.000 | -80.000 | 0 | 80.000 | -80.000 | 0 | |
| 1.343.834 | 56.865 | 1.400.699 | 1.343.834 | 265.136 | 1.608.970 | |
| 236.566 | -3.776 | 232.790 | 236.566 | -4.989 | 231.577 | |
| insgesamt | 1.660.400 | -26.911 | 1.633.489 | 1.660.400 | 180.147 | 1.840.547 |
Auswertungsstand: 22.06.2023 12.52 Uhr
Zum Stichtag 31.05.2023 beläuft sich der Schuldenstand der Stadt Nürnberg (ohne Eigenbetriebe) auf 1,63 Mrd. €.
Der Posten „Kreditähnliche Rechtsgeschäfte aus ÖÖP/ÖPP-Projekten“ wird sich nach dem derzeitigen Kenntnisstand bis Jahresende planmäßig entwickeln.
Anmerkung: Darlehen werden größtenteils viertel- oder halbjährlich getilgt.
Im Übrigen wird auf die detaillierten Ausführungen im Schuldenbericht 2022, der am 19.07.2023 im Ältestenrat und Finanzausschuss vorgestellt wird, verwiesen.
Liquidität und Kassenkredite
Die Sicherstellung der Liquidität und die erforderlichen Maßnahmen hierzu sind abhängig von der aktuellen Finanzsituation.
Nach der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 wurde der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Haushaltsplan auf 280 Mio. € festgesetzt.
Die nachfolgende Grafik zeigt den aktuellen Verlauf - dargestellt in monatlichen Durchschnittswerten - der Kassenkredite, Festgeldanlagen und Tagesgelder bei den Kreditinstituten, des Sparkassen-Hauptkontos (SP 1010941) sowie der sonstigen Cashkonten der Stadtkasse:
Im Zeitraum vom 01.01. bis 31.05.2023 profitierte die Liquidität der Stadtkasse zunächst vom positiven Übertrag aus dem Vorjahr in Höhe von circa 363 Mio. € (Anfangsbestand 2022 und 2023 rund 416 Mio. € beziehungsweise 425 Mio. €). Der zu den Vorjahren zwar gesunkene, aber dennoch relativ hohe Anfangsbestand zeigt, dass auch 2022 keine Einbrüche bei der Gewerbesteuer zu verzeichnen waren. Zwar ist die durchschnittliche Liquidität in den ersten Monaten des Jahres 2023 im Vergleich zum selben Zeitraum des Vorjahres leicht vermindert, aber die Gewerbesteuereinzahlungen waren davon nicht betroffen. Es ist also von einer weiterhin stabilen Liquidität auszugehen, so dass in der zweiten Hälfte des Jahres 2023 die Zahlungsfähigkeit der Stadtkasse gewährleistet ist.
2.2 Ertragslage
Zur Beurteilung der Ertragslage wird - analog der Abbildung im Haushaltsplan und im Jahresabschluss - die Entwicklung der ordentlichen Erträge und der ordentlichen Aufwendungen, die im Saldo das Ergebnis aus der laufenden Verwaltungstätigkeit abbilden, und die Entwicklung des Finanzergebnisses dargestellt. Der Saldo aus dem Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit und dem Finanzergebnis ergibt das ordentliche Ergebnis.
Dabei werden die ordentlichen Erträge sachlich in
Steuererträge,
Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen und sonstige Transfererträge,
Erträge aus Leistungsentgelten,
Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen und
Erträge aus der Auflösung Sonderposten, sonstige ordentliche Erträge, Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen
und die ordentlichen Aufwendungen in
Personal- und Versorgungsaufwendungen,
Sachaufwendungen und Abschreibungen,
Transferaufwendungen und
sonstige ordentliche Aufwendungen
untergliedert.
Der SAP-Logik folgend, werden Erträge mit einem negativen und Aufwendungen mit einem positiven Vorzeichen dargestellt. Dementsprechend werden positive (im Sinne von gut für das Ergebnis der Stadt) Abweichungen mit einem negativen Vorzeichen und negative Abweichungen mit einem positiven Vorzeichen abgebildet.
Auf eine periodische Abgrenzung der Erträge und Aufwendungen analog dem Jahresabschluss wurde verzichtet, da dies mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre. Aus diesem Grunde können Ungenauigkeiten in den Zahlen auftreten.
Die anteiligen Planwerte 01-05/2023 sind teilweise vereinfacht aus dem Jahresplanwert abgeleitet, indem der Jahreswert durch zwölf Monate geteilt und mit fünf Monaten multipliziert wurde. Das Rechnungsergebnis im Berichtszeitraum kann daher vom anteiligen Planwert abweichen, ohne dadurch eine Planabweichung für das Gesamtjahr zu implizieren.
An verschiedenen Stellen jedoch werden bereits Werte auf der Grundlage der Kostenverläufe des Vorjahres monatsscharf abgebildet.
Die folgende Tabelle gibt einen Gesamtüberblick über die Entwicklung des ordentlichen Ergebnisses:
| Berichtszeitraum | Vorjahr | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Ist 01-05/ 2023 | Plan 01-05/ 2023 | Δ Ist/Plan 01-05/ 2023 | Plan 2023 | Anteil Ist 01-05/ 2023 am Plan 2023 | Ist 01-05/ 2022 | Ist 2022 | Anteil Ist 01-05/ 2022 am Ist 2022 | |
| -1.243.097 | -1.067.045 | -176.052 | -2.290.593 | 54,3% | -1.058.247 | -2.350.144 | 45,0% | |
| 816.353 | 935.218 | -118.865 | 2.290.055 | 35,6% | 761.704 | 2.183.169 | 34,9% | |
| S3 Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Saldo aus S1 und S2) | -426.744 | -131.827 | -294.917 | -538 | ü.T. | -296.543 | -166.975 | 177,6% |
| 3.817 | 9.843 | -6.026 | 20.977 | 18,2% | 4.771 | 20.066 | 23,8% | |
| S5 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus S3 und S4) | -422.927 | -121.984 | -300.943 | 20.439 | o.A. | -291.772 | -146.909 | 198,6% |
Eine beurteilende Aussage zum Gesamtergebnis im Berichtszeitraum ist an dieser Stelle nicht ohne weiteres möglich, da zum einen die Erträge und Aufwendungen aus besagtem Grund nicht periodisch abgegrenzt worden sind und zum anderen die Aufteilung des Gesamtjahresplanwertes auf die Planwerte für den Berichtszeitraum mit Unwägbarkeiten behaftet ist. Dennoch können an dieser Stelle die folgenden Aussagen getroffen werden:
Da die Aufwendungen für Abschreibungen und Rückstellungen erst zum Jahresende gebucht werden, weisen das Ergebnis aus der laufenden Verwaltungstätigkeit und das ordentliche Ergebnis im Berichtszeitraum noch relativ hohe Überschüsse aus.
Der Anteil der ordentlichen Erträge am Gesamtplan liegt im Berichtszeitraum bei 54,3 %. Der Vorjahresvergleich der Istwerte liegt mit 45,0 % um 9,3 Prozentpunkte unter diesem Wert. Absolut gesehen liegen im Berichtszeitraum die ordentlichen Erträge um 184,85 Mio. € über denen des Vorjahresvergleichszeitraums. Demgegenüber haben im Berichtszeitraum die ordentlichen Aufwendungen um 54,65 Mio. € gegenüber dem Vorjahreswert zugenommen, wobei der Anteil am Gesamtplanwert ebenso angestiegen ist, von 34,9 % auf 35,6 %. Somit fällt das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit in den ersten fünf Monaten um 130,20 Mio. € besser aus als im Vorjahr. Aufgrund der Abgrenzungsproblematiken ist es zum jetzigen Zeitpunkt jedoch schwierig eine seriöse Prognose zum Jahresergebnis abzugeben.
Nähere Erkenntnisse und Einschätzungen zur aktuellen Entwicklung des Jahresergebnisses lassen sich deshalb nur über die Analyse der einzelnen Bestandteile des ordentlichen Ergebnisses gewinnen:
Steuererträge
| Berichtszeitraum | Vorjahr | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Ist 01-05/ 2023 | Plan 01-05/ 2023 | Δ Ist/Plan 01-05/ 2023 | Plan 2023 | Anteil Ist 01-05/ 2023 am Plan 2023 | Ist 01-05/ 2022 | Ist 2022 | Anteil Ist 01-05/ 2022 am Ist 2022 | |
| -293 | -283 | -10 | -290 | 101,0% | -300 | -310 | 96,8% | |
| -123.374 | -123.331 | -43 | -124.870 | 98,8% | -122.985 | -123.613 | 99,5% | |
| -539.421 | -437.205 | -102.216 | -558.000 | 96,7% | -457.261 | -557.175 | 82,1% | |
| -88.225 | -92.563 | 4.338 | -358.159 | 24,6% | -93.677 | -348.570 | 26,9% | |
| -21.319 | -20.886 | -433 | -84.400 | 25,3% | -21.331 | -83.373 | 25,6% | |
| -2.236 | -1.971 | -265 | -2.000 | 111,8% | -2.166 | -2.155 | 100,5% | |
| -1.024 | -743 | -281 | -900 | 113,8% | -986 | -1.052 | 93,7% | |
| insgesamt | -775.892 | -676.982 | -98.910 | -1.128.619 | 68,7% | -698.706 | -1.116.248 | 62,6% |
Im Berichtszeitraum liegen die gebuchten Steuererträge mit 775,89 Mio. € um 77,18 Mio. € über dem Vorjahreswert (698,71 Mio. €). Mit einer derartigen positiven Entwicklung konnte bei der Planung für den Haushalt 2023 im Jahr 2022 Niemand rechnen.
Für die Gewerbesteuer und Grundsteuer B wird das sogenannte Anordnungssoll bereits zu Jahresbeginn für das gesamte Jahr gebucht, unterliegt aber im Jahresverlauf noch unter Umständen erheblichen Veränderungen.
Bei der Gewerbesteuer, der wichtigsten Steuerertragsquelle für die Stadt, ist das derzeitige Anordnungssoll, das aus den erwarteten Vorauszahlungen, den geänderten Vorauszahlungen früherer Jahre und den endgültigen Veranlagungen besteht, mit Stand 31.05.2023 dargestellt. Ein wichtiger Vergleich ist der mit dem Vorjahr. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum liegt das aktuelle Anordnungssoll um 82,16 Mio. € weit über dem Vorjahreswert. Dabei haben die zahlreichen Hilfs- und Unterstützungspakete von Bund und Land dafür gesorgt, dass die Wirtschaft wider Erwarten gute Gewinne erzielt hat und die Einbrüche durch Corona somit gut aufgefangen werden konnten.
Für weitere wichtige zentrale Steuerertragsansätze werden nach dem derzeitigen Kenntnisstand folgende Werte als Jahresendwerte erwartet:
Hochrechnung auf Basis des ersten Quartals:
| Prognose | Plan | Δ Prognose 2023/ Plan 2023 | Ist 2022 | Δ Prognose 2023/ Ist 2022 | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2023 | 2023 | |||||
| -352.900 | -352.900 | -358.159 | -358.159 | 5.259 | -348.570 | -4.330 |
| -85.274 | -84.400 | -874 | -83.373 | -1.901 |
(in T€)
Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
Die Zahlen aus dem ersten Quartal 2023 wurde hochgerechnet und sind deshalb noch mit Ungenauigkeiten behaftet. Nach der vorliegenden Hochrechnung würde der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer gegenüber dem Planansatz 2023 um rund 5,26 Mio. € niedriger ausfallen, der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer etwa um 874 T€ über dem Planwert liegen.
Rechnet man die Zahlen alternativ auf der Grundlage der aktuellen Steuerschätzung aus dem Mai hoch, so ergibt sich das folgende Bild:
Hochrechnung auf Basis der Maisteuerschätzung:
| Prognose | Plan | Δ Prognose 2023/ Plan 2023 | Ist 2022 | Δ Prognose 2023/ Ist 2022 | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2023 | 2023 | |||||
| -362.033 | -362.033 | -358.159 | -358.159 | -3.874 | -348.570 | -13.463 |
| -84.310 | -84.400 | 90 | -83.373 | -937 |
(in T€)
Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
Gegenüber der quartalsweisen Hochrechnung fällt die Hochrechnung auf Basis der Maisteuerschätzung in der Prognose 2023 insgesamt um 8,17 Mio. € besser aus.
Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen und sonstige Transfererträge
| Berichtszeitraum | Vorjahr | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Ist 01-05/ 2023 | Plan 01-05/ 2023 | Δ Ist/Plan 01-05/ 2023 | Plan 2023 | Anteil Ist 01-05/ 2023 am Plan 2023 | Ist 01-05/ 2022 | Ist 2022 | Anteil Ist 01-05/ 2022 am Ist 2022 | |
| Zuweisungen und Zuschüsse davon: | -248.795 | -185.642 | -63.153 | -581.968 | 42,8% | -174.870 | -593.526 | 29,5% |
| -114.874 | -63.887 | -50.987 | -252.500 | 45,5% | -61.483 | -245.934 | 25,0% | |
| -9.406 | -9.406 | 0 | -18.812 | 50,0% | -9.497 | -18.994 | 50,0% | |
| -10.922 | -14.661 | 3.739 | -43.000 | 25,4% | -18.529 | -44.599 | 41,5% | |
| -6.965 | -6.776 | -189 | -27.649 | 25,2% | -5.822 | -28.380 | 20,5% | |
| -13.378 | -9.980 | -3.398 | -28.037 | 47,7% | -11.676 | -31.539 | 37,0% | |
| -37.949 | -30.753 | -7.196 | -92.111 | 41,2% | -36.514 | -88.585 | 41,2% | |
| -51.121 | -42.841 | -8.280 | -100.731 | 50,8% | -25.553 | -97.962 | 26,1% | |
| -4.180 | -7.338 | 3.158 | -19.128 | 21,9% | -5.796 | -37.533 | 15,4% | |
| Sonstige Transfererträge davon: | -3.243 | -2.839 | -404 | -6.814 | 47,6% | -3.719 | -8.949 | 41,6% |
| -586 | -584 | -2 | -1.403 | 41,8% | -414 | -1.159 | 35,7% | |
| -166 | -95 | -71 | -227 | 73,1% | -132 | -419 | 31,5% | |
| -767 | -897 | 130 | -2.152 | 35,6% | -898 | -2.056 | 43,7% | |
| -234 | -385 | 151 | -924 | 25,3% | -294 | -2.545 | 11,6% | |
| -1.490 | -878 | -612 | -2.108 | 70,7% | -1.981 | -2.770 | 71,5% | |
| insgesamt | -252.038 | -188.481 | -63.557 | -588.782 | 42,8% | -178.589 | -602.475 | 29,6% |
Die „Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen und sonstigen Transfererträgen“ liegen im Berichtszeitraum in Summe mit 252,04 Mio. € um 73,45 Mio. € über dem Vorjahreswert.
In den „Erträgen aus Zuweisungen und Zuschüssen“ sind neben den Erträgen aus Schlüsselzuweisungen und dem Einkommensteuerersatz (Familienleistungsausgleich) unter anderem noch Zuweisungen für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), der Anteil am Kraftfahrzeugsteueraufkommen und Zuweisungen für den Schulbetrieb/Beförderung und Kinderbetreuungspersonal in den städtischen Kindertageseinrichtungen enthalten. Aufgrund unterjährig variierender Zuweisungs- und Buchungszeitpunkte sind Schwankungen in den Vergleichszeiträumen zu verzeichnen, die eine Vergleichbarkeit erschweren. Damit ist auch der hohe Steigerungsbetrag gegenüber dem Vorjahr zu begründen: Insbesondere sind im aktuellen Berichtszeitraum bereits Abschlagszahlungen/-buchungen für das zweite Quartal enthalten (bei den Schlüsselzuweisungen 57,44 Mio. € und bei den Zuweisungen zum Schulbetrieb 25,57 Mio. €), was im Vorjahr noch nicht der Fall war.
Für die wichtigsten zentralen Ansätze werden nach dem derzeitigen Kenntnisstand folgende Werte als Jahresendwerte erwartet:
| Prognose | Plan | Δ Prognose 2023/ Plan 2023 | Ist 2022 | Δ Prognose 2023/ Ist 2022 | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2023 | 2023 | |||||
| -229.747 | -252.500 | 22.753 | -245.934 | 16.187 | ||
| -27.862 | -27.862 | -27.649 | -27.649 | -213 | -28.380 | 518 |
(in T€)
Schlüsselzuweisungen vom Land
Einkommenssteuerersatz (Familienleistungsausgleich)
Bei den Schlüsselzuweisungen vom Land kommt es für 2023 gegenüber dem Planwert zu Mindererträgen von rund 22,75 Mio. €, gegenüber dem Istansatz von 2022 zu Mindererträgen in Höhe von 16,19 Mio. €. Da die Bekanntgabe der Schlüsselzuweisungen erst nach den Haushaltsberatungen im November erfolgt und eine wichtige Stellgröße für die Planung auch erst zu diesem Zeitpunkt veröffentlicht wird, sind hier immer Abweichungen vorprogrammiert.
Die Einkommenssteuerersatzleistungen wurden aus den Zahlen des ersten Quartals 2023 hochgerechnet und sind deshalb noch mit Ungenauigkeiten behaftet. Nach der vorliegenden Hochrechnung würden diese Zuweisungen mit rund 213 T€ über dem Planansatz und mit 518 T€ unter dem Ist-Wert von 2022 liegen.
Die Zuweisungen zum Verwaltungsaufwand liegen voll im Plan.
Die Zuweisungen vom Land aus der Grunderwerbsteuer liegen um 7,61 Mio. € unter dem Vorjahreswert. Die monatlichen Zuweisungen lagen im Jahr 2023 durchgängig unterhalb der Vorjahreswerte. Die Einbrüche sind auf die aktuelle Verteuerung im Baugewerbe zurückzuführen. Nach einer überschlägigen Hochrechnung werden anstelle der geplanten 43 Mio. € nur circa 30 Mio. € zugewiesen.
Die Zuweisungen vom Land liegen um 1,70 Mio. € über dem Vorjahreswert, was darauf zurückzuführen ist, dass im aktuellen Jahr bereits die zweite Quartalszuweisung aus dem Kfz- Steuerersatzverbund enthalten ist.
Die Zuweisungen vom Land (Sozialtransfer) korrespondieren mit den Steigerungen bei den Transferaufwendungen für Kindertagesstätten freier Träger.
Auch die Zuweisungen für Kita- und Schulbetrieb liegen über den Vorjahreswerten. Aufgrund der Schülerzahlen, dem Ausbau der städtischen Hortplätze und der Ganztagesbetreuung in
Schulen und den damit verbundenen erhöhten Lehrpersonalzuschüssen ist grundsätzlich mit einem Anstieg der Erträge zu rechnen. Zudem wurden 24 Mio. € bei den beruflichen Schulen bereits im ersten Quartal verbucht, die im Vorjahr erst in den Folgequartalen enthalten waren.
Die Sonstigen Zuweisungen und Spenden liegen um 1,62 Mio. € unter dem Vorjahreswert. Rückläufig waren gegenüber den Vergleichsmonaten unter anderem die Überlassungen des Aufkommens an Geldbußen sowie Spenden.
Erträge aus Leistungsentgelten
| Berichtszeitraum | Vorjahr | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Ist 01-05/ 2023 | Plan 01-05/ 2023 | Δ Ist/Plan 01-05/ 2023 | Plan 2023 | Anteil Ist 01-05/ 2023 am Plan 2023 | Ist 01-05/ 2022 | Ist 2022 | Anteil Ist 01-05/ 2022 am Ist 2022 | |
| Öffentlich-rechtliche davon: | -42.842 | -35.845 | -6.997 | -90.733 | 47,2% | -41.890 | -92.647 | 45,2% |
| -9.780 | -8.207 | -1.573 | -19.609 | 49,9% | -9.749 | -22.806 | 42,7% | |
| -16.710 | -11.453 | -5.257 | -29.466 | 56,7% | -15.634 | -27.771 | 56,3% | |
| -1.189 | -1.430 | 241 | -3.431 | 34,7% | -1.160 | -2.921 | 39,7% | |
| -2.753 | -3.598 | 845 | -9.774 | 28,2% | -2.471 | -9.020 | 27,4% | |
| -4.032 | -4.076 | 44 | -11.421 | 35,3% | -3.903 | -12.296 | 31,7% | |
| -8.378 | -7.081 | -1.297 | -17.032 | 49,2% | -8.973 | -17.833 | 50,3% | |
| Privatrechtliche davon: | -20.433 | -19.067 | -1.366 | -44.681 | 45,7% | -15.791 | -42.240 | 37,4% |
| -1.579 | -1.552 | -27 | -3.703 | 42,6% | -1.447 | -3.842 | 37,7% | |
| -10.415 | -8.077 | -2.338 | -18.896 | 55,1% | -7.783 | -17.872 | 43,5% | |
| -1.766 | -1.426 | -340 | -2.955 | 59,8% | -1.708 | -2.718 | 62,8% | |
| -923 | -1.335 | 412 | -2.589 | 35,7% | -618 | -2.401 | 25,7% | |
| -331 | -479 | 148 | -1.423 | 23,3% | -167 | -1.211 | 13,8% | |
| -1.757 | -1.977 | 220 | -4.827 | 36,4% | -1.210 | -3.948 | 30,6% | |
| -3.662 | -4.221 | 559 | -10.288 | 35,6% | -2.858 | -10.248 | 27,9% | |
| insgesamt | -63.275 | -54.912 | -8.363 | -135.414 | 46,7% | -57.681 | -134.887 | 42,8% |
Insgesamt gesehen entwickeln sich die öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Erträge im Berichtszeitraum verglichen mit dem Vorjahreswert (+ 5,59 Mio. €) wieder etwas stabiler und
liegen damit erstmalig wieder über dem nominellen Wert von 2019 vor Ausbruch der Corona- Pandemie.
Der Posten „Gebühren für öffentlich-rechtliche Nutzung“ enthält unter anderem die Elternbeiträge für KiTas, die im Vergleich zum Vorjahr um 0,82 Mio. € angestiegen sind.
Die öffentlich-rechtlichen Eintrittsgelder stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 129 T€ oder 3,3 %. Beim Tiergarten lagen die Erträge um 200 T€ unterhalb des Vorjahreszeitraumes, bei den Museen und Sammlungen waren um 320 T€ höhere Gebührenerträge zu verzeichnen.
Die Position „Sonstige“ enthält insbesondere die Verpflegungsgebühren in KiTas.
Die Miet- und Pachterträge liegen im Berichtszeitraum um 2,63 Mio. € oder 33,8 % über dem Vorjahreswert. Dies ist überwiegend auf abweichende Abgrenzungszeiträume zurückzuführen.
Die Teilnehmerbeiträge nahmen um 0,49 Mio. € oder 43,2 % zu. Darin enthalten sind insbesondere die Veranstaltungen der Erwachsenenbildung sowie das Planetarium (Bildungscampus Nürnberg).
Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen
| Berichtszeitraum | Vorjahr | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Ist 01-05/ 2023 | Plan 01-05/ 2023 | Δ Ist/Plan 01-05/ 2023 | Plan 2023 | Anteil Ist 01-05/ 2023 am Plan 2023 | Ist 01-05/ 2022 | Ist 2022 | Anteil Ist 01-05/ 2022 am Ist 2022 | |
| -53.169 | -74.687 | 21.518 | -179.267 | 29,7% | -44.234 | -136.710 | 32,4% | |
| -35.127 | -20.708 | -14.419 | -50.787 | 69,2% | -13.223 | -66.197 | 20,0% | |
| -1.661 | -1.899 | 238 | -22.737 | 7,3% | -1.540 | -26.879 | 5,7% | |
| -1.253 | -7.704 | 6.451 | -18.492 | 6,8% | -1.646 | -11.328 | 14,5% | |
| -6.185 | -7.017 | 832 | -16.940 | 36,5% | -6.947 | -20.572 | 33,8% | |
| -165 | -90 | -75 | -221 | 74,7% | -152 | -288 | 52,8% | |
| -359 | -402 | 43 | -972 | 36,9% | -317 | -753 | 42,1% | |
| -1.012 | -1.189 | 177 | -2.865 | 35,3% | -1.005 | -6.486 | 15,5% | |
| -550 | -687 | 137 | -2.225 | 24,7% | -791 | -2.321 | 34,1% | |
| -101 | -86 | -15 | -237 | 42,6% | -101 | -354 | 28,5% | |
| -5 | -4 | -1 | -16 | 31,3% | -12 | -32 | 37,5% | |
| -1.342 | -1.270 | -72 | -2.884 | 46,5% | -1.133 | -3.279 | 34,6% | |
| -8.277 | -869 | -7.408 | -9.114 | 90,8% | -8.277 | -9.114 | 90,8% | |
| -8.352 | -5.297 | -3.055 | -13.082 | 63,8% | -5.165 | -19.098 | 27,0% | |
| -85 | -226 | 141 | -569 | 14,9% | -153 | -507 | 30,2% | |
| insgesamt | -117.643 | -122.135 | 4.492 | -320.408 | 36,7% | -84.696 | -303.918 | 27,9% |
Im Berichtszeitraum fallen die Erträge im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 32,95 Mio. € höher und im Vergleich zum anteiligen Planwert um 4,49 Mio. € geringer aus.
Folgende Entwicklungen waren festzustellen:
Die Erstattungen vom Bund liegen im Berichtszeitraum um 8,93 Mio. € über dem Vorjahresvergleichswert. Dies ist insbesondere auf höhere Vorauszahlungen für Kosten der Unterkunft (KdU) nach dem SGB II sowie Grundsicherung zurückzuführen.
Die Kostenerstattungen vom Freistaat Bayern (Land) stiegen um 21,90 Mio. € gegenüber dem Vorjahresvergleichswert. Dies ist auf um 9,35 Mio. € höhere Erstattungen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes sowie 11,90 Mio. € zur Weiterleitung an die VAG im Rahmen des Deutschlandtickets zurückzuführen.
Unter Erstattungen von Private Unternehmen werden auch sonstige Erstattungen ausgewiesen. Darin enthalten sind im Berichtszeitraum Erstattungen der
Kassenärztlichen Vereinigung Bayern in Höhe von 3,64 Mio. € für die Corona Testzentren.
Erträge aus der Auflösung von Sonderposten, sonstige ordentliche Erträge, Aktivierte
Eigenleistungen und Bestandsveränderungen
| Berichtszeitraum | Vorjahr | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Ist 01-05/ 2023 | Plan 01-05/ 2023 | Δ Ist/Plan 01-05/ 2023 | Plan 2023 | Anteil Ist 01-05/ 2023 am Plan 2023 | Ist 01-05/ 2022 | Ist 2022 | Anteil Ist 01-05/ 2022 am Ist 2022 | |
| Auflösung Sonderposten | 0 | -147 | 147 | -58.625 | 0,0% | -4 | -53.285 | 0,0% |
| Sonstige ordentliche Erträge davon: | -32.473 | -22.193 | -10.280 | -53.480 | 60,7% | -37.010 | -132.659 | 27,9% |
| -282 | -229 | -53 | -549 | 51,4% | -247 | -509 | 48,5% | |
| -1.437 | -844 | -593 | -2.026 | 70,9% | -1.218 | -3.018 | 40,4% | |
| 0 | -257 | 257 | -621 | 0,0% | 0 | -1.360 | 0,0% | |
| -5 | -500 | 495 | -1.200 | 0,4% | -35 | -6 | 583,3% | |
| -9.971 | -17.049 | 7.078 | -41.080 | 24,3% | -9.971 | -39.549 | 25,2% | |
| 0 | -146 | 146 | -350 | 0,0% | 0 | -1.010 | 0,0% | |
| -20.778 | -3.168 | -17.610 | -7.654 | 271,5% | -25.539 | -87.207 | 29,3% | |
| Aktivierte Eigenleistungen, Honorare | -1.776 | -2.195 | 419 | -5.265 | 33,7% | -1.561 | -6.571 | 23,8% |
| Bestandsveränderungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0,0% | 0 | -101 | 0,0% |
| insgesamt | -34.249 | -24.535 | -9.714 | -117.370 | 29,2% | -38.575 | -192.616 | 20,0% |
Die Erträge aus der Auflösung der Sonderposten stehen insbesondere in Zusammenhang mit Buchungen aus der Anlagenbuchhaltung, die derzeit erst im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten vorgenommen werden. Aus diesem Grunde ist die Abweichung zum Planwert relativ hoch. Zudem sind in obiger Aufstellung sehr viele Posten (zum Beispiel „Bestandsveränderungen“ und „Neutralisierung Zahlung Aufwandsrückstellungen“) enthalten, die ebenfalls erst im Rahmen der Jahresabschlusserstellung gebucht werden. In diesen Fällen macht nur der Vorjahresvergleich einen Sinn.
Der Posten „Sonstiges“ enthält überwiegend Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken.
Personal- und Versorgungsaufwendungen
| Berichtszeitraum | Vorjahr | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Ist 01-05/ 2023 | Plan 01-05/ 2023 | Δ Ist/Plan 01-05/ 2023 | Plan 2023 | Anteil Ist 01-05/ 2023 am Plan 2023 | Ist 01-05/ 2022 | Ist 2022 | Anteil Ist 01-05/ 2022 am Ist 2022 | |
| insgesamt | 224.526 | 301.056 | -76.530 | 761.843 | 29,5% | 221.197 | 714.632 | 31,0% |
Bei der Beurteilung der Personal- und Versorgungsaufwendungen ist generell zu beachten, dass die Monatsverläufe insbesondere durch die Auszahlung der Sonderzuwendung (Weihnachtsgeld) nicht proportional über das Jahr hinweg verlaufen. Zudem wird ein Großteil der Rückstellungen (zum Beispiel die Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen) erst im Rahmen der Jahresabschlusserstellung zum 31.12. gebucht.
Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum sind die Personal- und Versorgungsaufwendungen im Berichtszeitraum Januar bis Mai um 3,33 Mio. € (+ 1,5 %) gestiegen. Der Saldo setzt sich zusammen aus einer Steigerung der Personalaufwendungen für noch aktiv tätiges Personal von 3,37 Mio. € (+ 1,5 %) und einem geringfügigen Rückgang bei den Versorgungsaufwendungen für Versorgungsempfänger um 0,04 Mio. € (- 2,9 %).
In den folgenden Ausführungen werden die Personalaufwendungen und die Versorgungsaufwendungen getrennt voneinander dargestellt. Dabei umfassen die Personalaufwendungen alle auf der Arbeitgeberseite anfallenden Geld- und Sachleistungen an Beamte, tariflich Beschäftigte und sonstige Beschäftigte, die aktiv im Dienst sind. Demgegenüber enthalten die Versorgungsaufwendungen nur Aufwendungen für ehemalige Bedienstete (Pensionäre, Rentner beziehungsweise deren Hinterbliebene).
Personalaufwendungen (nur für aktiv tätiges Personal)
| Berichtszeitraum | Vorjahr | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Ist 01-05/ 2023 | Plan 01-05/ 2023 | Δ Ist/Plan 01-05/ 2023 | Plan 2023 | Anteil Ist 01-05/ 2023 am Plan 2023 | Ist 01-05/ 2022 | Ist 2022 | Anteil Ist 01-05/ 2022 am Ist 2022 | |
| Bezüge und Vergütungen davon: | 186.221 | 196.185 | -9.964 | 508.028 | 36,7% | 183.839 | 472.865 | 38,9% |
| 36.280 | 36.158 | 122 | 92.871 | 39,1% | 36.857 | 91.276 | 40,4% | |
| 34.972 | 35.220 | -248 | 90.510 | 38,6% | 35.266 | 87.232 | 40,4% | |
| 112.563 | 121.600 | -9.037 | 316.908 | 35,5% | 109.680 | 288.667 | 38,0% | |
| 2.406 | 3.207 | -801 | 7.739 | 31,1% | 2.036 | 5.690 | 35,8% | |
| Beiträge zu Versorgungskassen | 8.654 | 9.120 | -466 | 22.411 | 38,6% | 8.475 | 22.315 | 38,0% |
| Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und pauschalierte Lohnsteuer | 23.429 | 24.661 | -1.232 | 60.585 | 38,7% | 22.933 | 61.533 | 37,3% |
| Beihilfen und Unter- stützungsleistungen | 4.767 | 3.985 | 782 | 9.600 | 49,7% | 4.451 | 10.445 | 42,6% |
| Rückstellungen davon: | 0 | 18.894 | -18.894 | 45.514 | 0,0% | 0 | 58.127 | 0,0% |
| 0 | -106 | 106 | -255 | 0,0% | 0 | 1.935 | 0,0% | |
| 0 | 16.149 | -16.149 | 38.903 | 0,0% | 0 | 45.533 | 0,0% | |
| 0 | 2.851 | -2.851 | 6.866 | 0,0% | 0 | 10.659 | 0,0% | |
| insgesamt | 223.071 | 252.845 | -29.774 | 646.138 | 34,5% | 219.698 | 625.285 | 35,1% |
Die Personalaufwendungen für aktiv tätiges Personal sind im Berichtszeitraum im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 3,37 Mio. € oder 1,5 % gestiegen.
Der Anstieg der Personalaufwendungen setzt sich zum einen aus einer „Mengensteigerung“ und zum anderen aus einer „Preissteigerung“ zusammen. Die Preissteigerung gibt die Veränderung des durchschnittlichen Gehaltsniveaus an und wird insbesondere durch die Tarifund Besoldungserhöhungen sowie die Stellenbewertungen beeinflusst. Mengensteigerungen ergeben sich aus der Anzahl der besetzten Stellen beziehungsweise Mitarbeitenden sowie deren Arbeitszeit. Diese wird in sogenannten Vollkraftstellen abgebildet, kurz VK. Die nachfolgende Tabelle enthält eine überschlägige Analyse der mengen- und wertmäßigen Enwicklungen der Personalaufwendungen (ohne Rückstellungen):
| Berichtszeitraum 01.01. bis 31.05. | ||
|---|---|---|
| 2023 2022 | Δ 2023 zu 2022 absolut in % | |
| Personalaufwand (ohne Rückstellungen und Vollkräfte (VK) VK lt. Stellenplan Durchschnittskosten in € je VK (bezogen auf fünf Monate) Analyse der Abweichungen: Gesamtabweichung (x*p-x*p) in € 1 1 2 2 Preisabweichung (x*(p-p)) in € 1 1 2 Mengenabweichung (p*(x-x)) in € 2 1 2 | 223.071.912 219.697.927 8.695,46 8.539,83 (x) (x) 1 2 9.216,75 9.009,23 25.653,84 25.726,26 (p) (p) 1 2 | 3.373.985 1,54 155,63 1,82 207,52 2,30 -72,42 -0,28 3.374.053 1,54 -629.725 -0,28 4.003.778 1,82 |
Die Gesamtveränderung in Höhe von 3,37 Mio. € lässt sich in eine Mengen- (+ 4,00 Mio. €) und Preisabweichung (- 0,63 Mio. €) aufteilen:
Gegenüber dem Vorjahreszeitraum hat im Berichtszeitraum die Anzahl der Personalkapazitäten, ausgedrückt in Vollkräften (VK) 1 um 155,63 VK zugenommen. In den folgenden Dienststellen waren Mehrungen zu verzeichnen:
| Dienststelle | ||
|---|---|---|
| + 78,84 | ||
| + 66,04 | ||
| + 21,91 | ||
| + 20,53 | ||
| + 16,15 | ||
| + 13,27 | ||
| Sonstige | + 60,00 | |
| Gesundheitsamt | Gesundheitsamt | - 121,11 |
| insgesamt |
Erläuterung
Kindergärten und -horte (u.a. Hauswirtschaftskräfte)
Optiprax und Berufspraktika
Rückbau der temporären Corona-Personalkapazitäten, insbes. Kontaktnachverfolgungsteams
1 Die Personalbesetzung wird personenbezogen in Abhängigkeit von der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit des jeweiligen Beschäftigten zur Arbeitszeit eines Vollbeschäftigten - ausgedrückt als Vollkraftzahl (VK) - dargestellt. Zeiten ohne Lohn-/Gehaltsaufwendungen bleiben dabei unberücksichtigt.
Neben der mengenmäßigen Veränderung der Anzahl der Beschäftigten wirken sich inbesondere Tarifsteigerungen auf die Höhe der Personal- und Versorgungsaufwendungen aus. Letztmalig wurden im Jahr 2023 die Tabellenentgelte der Beschäftigten nach dem TVöD erhöht.
Tarifrunde TVöD 2020 / 2023
Laufzeit 01.09.2020 bis 31.12.2022 / 01.01.2023 bis 31.12.2024
Entgelterhöhung 12.2020: Corona-Sonderzahlung 1.500 €
Ab 01.04.2021: + 1,4 % (mindestens 50 €)
Ab 01.04.2022: + 1,8 %
01.06.2023: Einmalzahlung + 1.240 €, danach ab 01.07.2023: monatlich Einmalzahlungen + 220 € (befristet bis 02.2024)
Ab 01.03.2024: + 200 € und + 5,5 % (mindestens insgesamt 340 €, ø 11,2%)
Für die Beamtinnen und Beamten wurden folgende Besoldungserhöhungen beschlossen:
Besoldungsrunde 2021
Laufzeit ab 01.10.2021
Entgelterhöhung Ab 01.01.2021: + 1,4 %
03.2022: Corona-Sonderzahlung 1.300 €
Ab 01.12.2022: + 2,8 %
Die negative Preisabweichung ist auf eine Corona-Sonderzahlung für Beamte in Höhe von 1.300 € im März 2022 zurückzuführen (insgesamt 3,73 Mio. €). Ohne diesen Sondereffekt hätte die Preissteigerung im Berichtszeitraum 2023 zum Vorjahreszeitraum 1,47 % betragen.
Versorgungsaufwendungen (nur für Versorgungsempfänger)
Berichtszeitraum Vorjahr
Ist Plan Δ Ist/Plan Plan Anteil Ist Ist Ist Anteil Ist
01-05/ 01-05/ 01-05/ 01-05/ 01-05/ 01-05/
(in T€) 2023 2023 2023 2023 2023 2022 2022 2022
am Plan am Ist
2023 2022
Beamte (inkl. Lehrkräfte) 40.625 42.321 -1.696 101.570 40,0% 39.264 99.154 39,6%
Arbeitnehmer 2.696 3.103 -407 7.448 36,2% 2.885 6.811 42,4%
Beihilfen für
9.456 7.692 1.764 18.460 51,2% 8.474 20.052 42,3%
Versorgungsempfänger
Neutralisation Versorgung
-51.322 -52.766 1.444 -126.640 40,5% -49.124 -125.140 39,3%
und Beihilfen
Rückstellungen 0 47.861 -47.861 114.867 0,0% 0 88.470 0,0%
davon: Zuführung/Auflösung
0 41.038 -41.038 98.492 0,0% 0 68.901 0,0%
Pensionsrückstellung
Zuführung/Auflösung
0 6.823 -6.823 16.375 0,0% 0 19.569 0,0%
Beihilferückstellung
insgesamt 1.455 48.211 -46.756 115.705 1,3% 1.499 89.347 1,7%
Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum sind die Versorgungsaufwendungen für ehemalige Bedienstete um 0,04 Mio. € oder 2,9 % gesunken.
Bei der Beurteilung der Pensionsrückstellungen ist zu beachten, dass die Planung dieser Rückstellungen mit Unsicherheiten behaftet ist. Beispielsweise kann die tatsächliche, erst nach der Planung bekannt gewordene Versorgungssteigerung bei verbeamteten Pensionären und Lehrern vom ursprünglichen Planwert abweichen.
Sachaufwendungen und Abschreibungen
| Berichtszeitraum | Vorjahr | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Ist 01-05/ 2023 | Plan 01-05/ 2023 | Δ Ist/Plan 01-05/ 2023 | Plan 2023 | Anteil Ist 01-05/ 2023 am Plan 2023 | Ist 01-05/ 2022 | Ist 2022 | Anteil Ist 01-05/ 2022 am Ist 2022 | |
| Sachaufwendungen davon: | 111.008 | 120.466 | -9.458 | 303.594 | 36,6% | 105.422 | 295.597 | 35,7% |
| 4.672 | 5.059 | -387 | 12.309 | 38,0% | 5.001 | 14.141 | 35,4% | |
| 6.592 | 13.795 | -7.203 | 34.002 | 19,4% | 6.884 | 20.907 | 32,9% | |
| 9.537 | 14.721 | -5.184 | 36.031 | 26,5% | 10.167 | 34.764 | 29,2% | |
| 2.027 | 4.705 | -2.678 | 11.595 | 17,5% | 1.564 | 6.121 | 25,6% | |
| 8.994 | 9.860 | -866 | 26.532 | 33,9% | 9.137 | 26.307 | 34,7% | |
| 10.408 | 12.640 | -2.232 | 29.688 | 35,1% | 9.108 | 25.674 | 35,5% | |
| 68.427 | 60.119 | 8.308 | 155.224 | 44,1% | 63.213 | 153.706 | 41,1% | |
| 351 | -328 | 679 | -1.535 | o.A. | 348 | 19.516 | 1,8% | |
| 0 | -105 | 105 | -252 | 0,0% | 0 | -5.539 | 0,0% | |
| Abschreibungen | 653 | 45.353 | -44.700 | 108.239 | 0,6% | 651 | 124.019 | 0,5% |
| insgesamt | 111.661 | 165.819 | -54.158 | 411.833 | 27,1% | 106.073 | 419.616 | 25,3% |
Die Sachaufwendungen sind im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 5,59 Mio. € oder 5,3 % gestiegen.
Für die Schülerbeförderung wurden 0,59 Mio. €, für die Ganztages- und Mittagsbetreuung 0,63 Mio. € mehr aufgewendet.
Der Posten „Erstattungen an Dritte“ enthält die Ausgleichszahlungen der Stadt Nürnberg an den Eigenbetrieb SÖR für den Bereich Verkehrsflächen/Straßen sowie Öffentliches Grün, die sich planmäßig um 0,5 Mio. € erhöhten. Darüber hinaus wurden die vereinnahmten Erstattungen für das Deutschlandticket in Höhe von 11,90 Mio. € an die VAG weitergeleitet. Die restlichen Differenzen sind in der Abgrenzungsproblematik begründet.
Die Abschreibungen für das Anlagevermögen werden erst im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten gebucht.
Transferaufwendungen
| Berichtszeitraum | Vorjahr | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Ist 01-05/ 2023 | Plan 01-05/ 2023 | Δ Ist/Plan 01-05/ 2023 | Plan 2023 | Anteil Ist 01-05/ 2023 am Plan 2023 | Ist 01-05/ 2022 | Ist 2022 | Anteil Ist 01-05/ 2022 am Ist 2022 | |
| Transferaufwendungen Sozialbereich (direkt) davon: | 254.996 | 264.213 | -9.217 | 601.933 | 42,4% | 235.693 | 534.832 | 44,1% |
| 69.598 | 82.603 | -13.005 | 165.956 | 41,9% | 66.493 | 157.168 | 42,3% | |
| 9.624 | 8.385 | 1.239 | 20.236 | 47,6% | 10.987 | 18.905 | 58,1% | |
| 41.781 | 38.103 | 3.678 | 91.448 | 45,7% | 33.975 | 72.768 | 46,7% | |
| 5 | 1 | 4 | 2 | 250,0% | 1 | 3 | 33,3% | |
| 3.046 | 5.008 | -1.962 | 12.020 | 25,3% | 1.924 | 5.682 | 33,9% | |
| 1.830 | 2.300 | -470 | 5.520 | 33,2% | 2.121 | 5.699 | 37,2% | |
| 45.181 | 46.569 | -1.388 | 111.766 | 40,4% | 41.302 | 92.042 | 44,9% | |
| 17.387 | 16.304 | 1.083 | 39.129 | 44,4% | 24.483 | 63.800 | 38,4% | |
| 62.913 | 58.599 | 4.314 | 140.637 | 44,7% | 51.382 | 110.883 | 46,3% | |
| 3.623 | 6.333 | -2.710 | 15.199 | 23,8% | 3.019 | 7.870 | 38,4% | |
| 8 | 8 | 0 | 20 | 40,0% | 6 | 12 | 50,0% | |
| Bezirksumlage | 117.575 | 97.998 | 19.577 | 235.200 | 50,0% | 88.763 | 218.325 | 40,7% |
| Weitere Transfer- aufwendungen davon: | 63.131 | 48.807 | 14.324 | 146.894 | 43,0% | 59.356 | 165.535 | 35,9% |
| 50.485 | 38.806 | 11.679 | 93.077 | 54,2% | 46.905 | 83.794 | 56,0% | |
| 4.062 | 760 | 3.302 | 12.017 | 33,8% | 5.382 | 39.043 | 13,8% | |
| 8.584 | 9.241 | -657 | 41.800 | 20,5% | 7.069 | 41.384 | 17,1% | |
| 0 | 0 | 0 | 0 | 0,0% | 0 | 1.314 | 0,0% | |
| Neutralisation Rückstellz. | 0 | -630 | 630 | -1.511 | 0,0% | 0 | -27.278 | 0,0% |
| insgesamt | 435.702 | 410.388 | 25.314 | 982.516 | 44,3% | 383.812 | 891.414 | 43,1% |
Die Transferaufwendungen liegen im Berichtszeitraum mit 435,70 Mio. € um 51,89 Mio. € über dem Vorjahresvergleichswert.
Hinweis: Die Stadt Nürnberg unterscheidet die folgenden Arten von Zuschüssen und Zuweisungen:
Art 1: Leistungen aufgrund rechtlicher/gesetzlicher Verpflichtungen, Art 2: Verlustausgleichszahlungen, insbesondere an (Quasi-) städtische Einrichtungen, Art 3: Durchlaufende Mittel (Spenden, Stiftungen, ...), Art 4: Interne Verrechnungen für "kostenlos" genutzte städtische Einrichtungen und Art 5: Sonstige beziehungsweise freiwillige Leistungen.
Bei den Transferaufwendungen im Sozialbereich sind unter anderem die folgenden Entwicklungen festzustellen:
Die Zuschüsse an soziale Einrichtungen der Typen Art 1/2 enthalten überwiegend die Betriebskostenzuschüsse für Kindertageseinrichtungen freier Träger. Die Auszahlungen lagen um 3,11 Mio. € über den Vorjahreswerten und folgen den Planwerten. Die freiwilligen Zuschüsse nach Typ Art 4/5 lagen um 1,36 Mio. € unter den Vorjahreswerten. Im Vorjahr waren die Betriebszuschüsse für Sportvereine bereits im Berichtszeitraum enthalten, die im aktuellen Berichtszeitraum erst im Juni 2023 gebucht worden sind (1,28 Mio. €).
Die Hilfe zur Pflege ist zwischenzeitlich vollständig in die Verantwortung der Bezirke übergegangen. Die seit 2019 angefallenen Kosten sind letzte Nachläuferkosten.
Die nachfolgenden Entwicklungen sind überwiegend durch den Krieg in der Ukraine gekennzeichnet. Geflüchtete aus der Ukraine hatten im Berichtszeitraum des vergangenen Jahres Anspruch auf Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Zwischenzeitlich wurde dies durch den Anspruch auf Leistungen nach SGB II und SGB XII ersetzt.
Die Leistungen nach AsylbLG werden den Kommunen in Bayern zu 100% vom Freistaat ersetzt. Nach SGB XII verbleiben Teile der Hilfe zum Lebensunterhalt sowie der Hilfe zur Gesundheit bei der Kommune als Kostenträger (Leistungen örtlicher Träger). Im SGB II finanzieren die Kommunen die Kosten der Unterkunft und erhalten hierfür Kostenbeteiligung des Bundes.
Die Hilfe zum Lebensunterhalt liegt um 0,74 Mio. € oder 34,1 % über dem Vorjahreswert.
Die Aufwendungen für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung steigen um 7,06 Mio. € oder 22,2 % über den Vorjahreswert. Diese werden vom Bund vollständig erstattet.
Die Hilfe zur Gesundheit stieg um 1,12 Mio. € oder 58,3 %. Soweit Leistungsberechtigte in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung keinen Anspruch auf Aufnahme in der gesetzlichen Krankenversicherung erworben haben, müssen die Gesundheitskosten von den Kommunen im Rahmen der Hilfe zur Gesundheit übernommen werden. Dies trifft auf den größten Teil der Geflüchteten aus der Ukraine zu.
Die Aufwendungen nach Asylbewerberleistungsgesetz liegen um 7,10 Mio. € unter dem Vorjahreswert. Die Kosten werden vom Freistaat erstattet.
Im SGB II liegen die Aufwendungen um 11,53 Mio. € über dem Vorjahreswert. Die Aufwendungen für Erstausstattung Wohnung stiegen um 0,97 Mio. € oder 158 %. Die Aufwendungen für laufende Leistungen für Unterkunft und Heizung nahmen um 10,14 Mio. € oder 20,1 % zu. Insbesondere in Folge des Ukrainekrieges nahm die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften zum Vergleichzeitraum um über 10% zu. Hinzu kommen auch gestiegene Mietkosten sowie Heizkostenvorauszahlungen sowie -nachzahlungen.
Die Zunahme in der Bildung und Teilhabe (BuT) ist unter anderem auf die finanzielle Unterstützung bei nun vermehrt wieder stattfindenden mehrtägige Klassenfahrten zurückzuführen.
Bei der Bezirksumlage sind folgende Beträge als Jahresendwerte zu erwarten:
| Prognose 2023 | Plan 2023 | Δ Prognose 2023/ Plan 2023 | Ist 2022 | Δ Prognose 2023/ Ist 2022 | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 235.151 | 235.200 | -49 | 218.325 | 16.826 |
Prognose
2023
Plan
2023
(in T€)
Bezirksumlage
Zu den weiteren Transferaufwendungen gibt es die folgenden Hinweise:
Der Posten „Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Verlustausgleiche)“ beinhaltet Zuschüsse, die überwiegend aus gesetzlichen oder rechtlichen Verpflichtungen entstehen, zum Beispiel an das Staatstheater, an das Germanische Nationalmuseum oder an die Nürnberger Symphoniker. Zudem wird die Krankenhausumlage hier ausgewiesen. Der Anstieg ist überwiegend auf unterschiedliche Buchungszeitpunkte zurückzuführen, wie zum Beispiel die zweite Quartalsabrechnung der Krankenhausumlage. Zudem ist im aktuellen Berichtszeitraum ein Zuschuss zum Evangelichen Kirchentag enthalten.
Der Posten „Verlustausgleiche Eigenbetriebe und verbundene Unternehmen“ weist planmäßig im ersten Halbjahr 2023 für NüBad 4,06 Mio. € aus. Der Verlustausgleich für FSN wurde noch nicht gebucht. Verlustausgleiche werden jährlich zu unterschiedlichen Zeiten verbucht.
Die Gewerbesteuerumlage ergibt sich als fester Anteil der Gewerbesteuereinnahmen.
Sonstige ordentliche Aufwendungen
| Berichtszeitraum | Vorjahr | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Ist 01-05/ 2023 | Plan 01-05/ 2023 | Δ Ist/Plan 01-05/ 2023 | Plan 2023 | Anteil Ist 01-05/ 2023 am Plan 2023 | Ist 01-05/ 2022 | Ist 2022 | Anteil Ist 01-05/ 2022 am Ist 2022 | |
| 1.739 | 3.057 | -1.318 | 7.497 | 23,2% | 1.723 | 5.521 | 31,2% | |
| 1.176 | 1.040 | 136 | 2.497 | 47,1% | 1.147 | 2.386 | 48,1% | |
| 6.941 | 8.841 | -1.900 | 21.219 | 32,7% | 8.011 | 28.648 | 28,0% | |
| 12.744 | 12.219 | 525 | 28.875 | 44,1% | 12.647 | 24.405 | 51,8% | |
| 2.135 | 1.525 | 610 | 3.714 | 57,5% | 1.996 | 4.419 | 45,2% | |
| 613 | 729 | -116 | 1.750 | 35,0% | 690 | 1.893 | 36,5% | |
| 863 | 2.170 | -1.307 | 5.213 | 16,6% | 1.002 | 4.336 | 23,1% | |
| 4.478 | 5.049 | -571 | 12.227 | 36,6% | 3.685 | 9.997 | 36,9% | |
| 6.160 | 7.371 | -1.211 | 18.609 | 33,1% | 12.277 | 29.707 | 41,3% | |
| 4.744 | 5.151 | -407 | 7.141 | 66,4% | 4.338 | 6.795 | 63,8% | |
| 2.871 | 10.803 | -7.932 | 25.121 | 11,4% | 3.106 | 64.677 | 4,8% | |
| 0 | 0 | 0 | 0 | 0,0% | 0 | -25.277 | 0,0% | |
| insgesamt | 44.464 | 57.955 | -13.491 | 133.863 | 33,2% | 50.622 | 157.507 | 32,1% |
Die „sonstigen ordentlichen Aufwendungen“ liegen im Berichtszeitraum um 6,16 Mio. € unter dem Vorjahresvergleichswert.
Die Betriebsmittel aus konsumtiven MIP-Maßnahmen unterliegen entsprechend der Projektinhalte- und fortschritte naturgemäß stärkeren Schwankungen.
Die Aufwendungen für Softwarelizenzen steigen im Berichtszeitraum deutlich um 0,79 Mio. € oder 21,5 % aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung.
Der Rückgang bei den Vergütungen Leistungen Dritter um 6,12 Mio. € ist insbesondere auf das Herunterfahren der Impf- und Testzentren im Zusammenhang mit dem Nachlassen der Corona-Pandemie zu sehen (- 6,02 Mio. €).
Finanzergebnis (Finanzerträge und Zinsaufwendungen)
| Berichtszeitraum | Vorjahr | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Ist 01-05/ 2023 | Plan 01-05/ 2023 | Δ Ist/Plan 01-05/ 2023 | Plan 2023 | Anteil Ist 01-05/ 2023 am Plan 2023 | Ist 01-05/ 2022 | Ist 2022 | Anteil Ist 01-05/ 2022 am Ist 2022 | |
| Finanzerträge davon: | -5.434 | -1.384 | -4.050 | -5.987 | 90,8% | -554 | -3.433 | 16,1% |
| -1.949 | -284 | -1.665 | -849 | 229,6% | -246 | -1.859 | 13,2% | |
| -3.546 | -12 | -3.534 | -2.438 | 145,4% | -381 | -1.444 | 26,4% | |
| 54 | -1.042 | 1.096 | -2.500 | o.A. | 120 | -48 | o.A. | |
| 7 | -46 | 53 | -200 | o.A. | -47 | -82 | 57,3% | |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen davon: | 9.251 | 11.227 | -1.976 | 26.964 | 34,3% | 5.325 | 23.499 | 22,7% |
| 9.117 | 10.109 | -992 | 24.261 | 37,6% | 5.279 | 23.196 | 22,8% | |
| 0 | 1.042 | -1.042 | 2.500 | 0,0% | 0 | 0 | 0,0% | |
| 134 | 76 | 58 | 203 | 66,0% | 46 | 303 | 15,2% | |
| insgesamt | 3.817 | 9.843 | -6.026 | 20.977 | 18,2% | 4.771 | 20.066 | 23,8% |
Die Finanzerträge und die Zinsaufwendungen sind stark von den vereinbarten Zinsterminen (meist halbjährliche Zahlungen) abhängig und fallen daher unregelmäßig über das Jahr verteilt an.
Unter dem Posten „Erträge Gewinnanteile aus Beteiligungen“ wird die Kommunale Verkehrsüberwachung ausgewiesen. Im aktuellen Berichtszeitraum enthalten ist eine höhere Ausschüttung für das Vorjahr aufgrund der Anhebung der Kostensätze im Bußgeldkatalog 2022.
Unter der Ertragsposition „Verzinsung Gewerbesteuer § 233a AO“ werden die Zinserträge für nachzuzahlende Steuern gebucht. Unter dem Aufwandsposten „Erstattungszinsen (Gewerbesteuer)“ werden entsprechend die Zinsen für die Erstattung von vorausgezahlten Gewerbesteuern gebucht.
Aufgrund eines Verfassungsgerichtsurteils und in Folge dessen umfangreicher gesetzlicher Neuregelungen - unter anderem des Referenzzinssatzes und der Karenzzeiten - wird die
Gewerbesteuerverzinsung nach § 233a stark reduziert. Die Verbuchung erfolgt voraussichtlich zum Jahresende.
Zusammenfassung der einzelnen Ergebnisse
| Berichtszeitraum | Vorjahr | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Ist 01-05/ 2023 | Plan 01-05/ 2023 | Δ Ist/Plan 01-05/ 2023 | Plan 2023 | Anteil Ist 01-05/ 2023 am Plan 2023 | Ist 01-05/ 2022 | Ist 2022 | Anteil Ist 01-05/ 2022 am Ist 2022 | |
| -775.892 | -676.982 | -98.910 | -1.128.619 | 68,7% | -698.706 | -1.116.248 | 62,6% | |
| -252.038 | -188.481 | -63.557 | -588.782 | 42,8% | -178.589 | -602.475 | 29,6% | |
| -63.275 | -54.912 | -8.363 | -135.414 | 46,7% | -57.681 | -134.887 | 42,8% | |
| -117.643 | -122.135 | 4.492 | -320.408 | 36,7% | -84.696 | -303.918 | 27,9% | |
| -34.249 | -24.535 | -9.714 | -117.370 | 29,2% | -38.575 | -192.616 | 20,0% | |
| 224.526 | 301.056 | -76.530 | 761.843 | 29,5% | 221.197 | 714.632 | 31,0% | |
| 111.661 | 165.819 | -54.158 | 411.833 | 27,1% | 106.073 | 419.616 | 25,3% | |
| 435.702 | 410.388 | 25.314 | 982.516 | 44,3% | 383.812 | 891.414 | 43,1% | |
| 44.464 | 57.955 | -13.491 | 133.863 | 33,2% | 50.622 | 157.507 | 32,1% | |
| 3.817 | 9.843 | -6.026 | 20.977 | 18,2% | 4.771 | 20.066 | 23,8% | |
| insgesamt | -422.927 | -121.984 | -300.943 | 20.439 | o.A. | -291.772 | -146.909 | o.A. |
| -1.248.531 | -1.068.429 | -180.102 | -2.296.580 | 54,4% | -1.058.801 | -2.353.577 | 45,0% | |
| 825.604 | 946.445 | -120.841 | 2.317.019 | 35,6% | 767.029 | 2.206.668 | 34,8% |
3. Fazit
Nach dem jetzigen Kenntnisstand können zur Vermögens- Finanz- und Ertragslage die folgenden Aussagen getroffen werden:
Die Vermögens- und Finanzlage kann derzeit nach den vorliegenden Zahlen als geordnet bezeichnet werden.
Die Finanzsituation kann aktuell als uneingeschränkt gesichert angesehen werden. Die Stadt Nürnberg verfügt über eine hinreichend hohe Ergebnisrücklage sowie Liquiditätsbestände und unausgeschöpfte Kreditermächtigungen.
Zur Entwicklung der Ertragslage lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt für das gesamte Jahr 2023 noch keine aussagefähigen und belastungsfähigen Prognosen treffen. Aufgrund wesentlicher noch ausstehender Veränderungen bis zum Jahresende kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Abschätzung abgegeben werden, wie das Jahresergebnis letztendlich ausfallen wird.
Für den Berichtszeitraum kann jedoch festgestellt werden, dass:
sich die Gewerbesteuer wider Erwarten auf einem sehr hohen Niveau bewegt und aktuell für eine stabile Ertragslage sorgt, auch unter Berücksichtigung der festgestellten Abgrenzungsbuchungen die Ertragslage sich zufriedenstellend darstellt, die Stadt Nürnberg die Auswirkungen der Corona-Pandemie relativ unbeschadet überstanden hat und eingeleitete Konsolidierungsmaßnahmen greifen.
Die unerwartet guten Zahlen dürfen jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Haushaltslage der Stadt Nürnberg weiterhin auf mittelfristige Sicht hin sehr angespannt bleiben wird. Insofern kann an dieser Stelle leider keine Entwarnung gegeben werden. Die Fortschreibung des städtischen Haushalts ist mit erheblichen Risiken behaftet, wie nachfolgende aktuelle Entwicklungen aufzeigen:
Insbesondere das Thema des sehr hohen Investitionsvolumens und der damit zusammenhängenden Verschuldungssituation der Stadt Nürnberg wird die Herausforderung der anstehenden Jahre sein. Inwieweit die Gewerbesteuer auf dem hohen Niveau bleiben wird, hängt von unterschiedlichsten Faktoren ab, die größtenteils nicht von der Stadt beeinflusst werden können. Mit der Tarifrunde 2023 kam ein sehr hoher Tarifabschluss zustande, der die Kommunalen Arbeitgeber an die Grenze des Machbaren bringt. Aus diesem Grunde werden ab dem Jahr 2024 die Personalkosten den städtischen Haushalt überproportional belasten. Nach einer überschlägigen Berechnung wird es bei den Beschäftigten im Jahr 2024 gegegenüber dem bisherigen Planansatz (Personalkostensteigerung in Höhe von 21 Mio. €) zu einer Mehrbelastung in Höhe von 18 Mio. € kommen. Geht man davon aus, dass der Tarifabschluss für die Beschäftigten auf die Beamten übertragen wird, erhöht sich die Mehrbelastung in 2024 auf rund 33 Mio. €. Aktuell vorliegenden Forcastberechnungen zufolge zeichnet sich ab, dass einige städtische Töcher (unter anderem Städtische Werke Nürnberg (StWN) und Klinikum Nürnberg) einen massiven Kapitalbedarf haben werden.
Diese Risiken vor Augen ist es deshalb unerlässlich, dass der eingeschlagene Weg der Konsolidierung weiter vorangegangen werden muss. Damit die Stadt Nürnberg weiterhin handlungsfähig bleibt, hat das Erreichen eines genehmigungsfähigen Haushalts oberste Priorität.
Berichtsvorlage Ref.I/II/029/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ältestenrat und Finanzausschuss 19.07.2023 öffentlich Bericht
Betreff:
Schuldenbericht 2022
Anlagen: Schuldenbericht 2022
Bericht:
Der Schuldenbericht der Stadt Nürnberg gibt dem Ältestenrat und Finanzausschuss einen kompakten Überblick über den Schuldenstand der Stadt. Er wird jährlich erstellt und zur Kenntnis vorgelegt.
Ende 2022 betrug die Verschuldung des städtischen Kernhaushaltes inklusive Öffentlich-Privater und Öffentlich-Öffentlicher Partnerschaften 1.660,4 Mio. € und lag damit um 151 Mio. € deutlich über dem Vorjahresniveau. Inklusive aller Eigenbetriebe der Stadt ist die Gesamtverschuldung um 163,2 Mio. € gegenüber dem Vorjahr gestiegen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Ref.I/II/029/2023
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stk
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Ref.I/II/029/2023
Schuldenbericht 2022
Der Schuldenbericht der Stadt Nürnberg gibt dem Stadtrat einen kompakten Überblick über den Schuldenstand der Stadt zum 31.12.2022. Über die Maßnahmen im aktuellen Haushaltsjahr wird ebenfalls berichtet.
Vorbemerkung
Gesamtverschuldung steigt deutlich
Zum Ende des Jahres 2022 betrug die Verschuldung des Kernhaushaltes der Stadt Nürnberg
inklusive der Öffentlich-Privaten und Öffentlich-Öffentlichen Partnerschaften (ÖPP bzw. ÖÖP)
1.660,4 Mio. € und lag damit um 151,0 Mio. € über Vorjahr. Im Haushaltsplan 2022 ist eine
Nettoneuverschuldung von knapp 195,3 Mio. € veranschlagt worden. Die Planunterschreitung
resultiert aus geringeren Auszahlungen aus Investitionstätigkeit, so dass geplante Kreditaufnahmen
aufgeschoben und die Kreditermächtigungen nicht ausgenutzt wurden. Der Schuldenstand aus
Investitionskrediten und der in 2013 emittierten Anleihe erhöhte sich zum 31.12.2022 auf 1.423,8
Mio. € (Vorjahr: 1.407,5 Mio. €). Die Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften aus
ÖPP-/ÖÖP-Projekten erhöhten sich zum Jahresende 2022 auf 236,5 Mio. € (Vorjahr: 101,9 Mio. €).
Der Anstieg resultiert aus der Umschuldung eines Darlehens in Höhe von 151 Mio. €, das im
Rahmen des ÖÖP-Projektes Bertolt-Brecht-Schule bereits im Jahr 2019 von der WBG KOMMUNAL
GmbH aufgenommen wurde. Damit wurden die von der WBG KOMMUNAL GmbH vorfinanzierten
Leistungen abgelöst. Das Darlehen ging auf die Stadt Nürnberg über und wird über die nächsten 25
Jahre getilgt.
Inklusive aller Eigenbetriebe der Stadt ist die Gesamtverschuldung um 163,2 Mio. € gegenüber Vorjahr gestiegen (vgl. S. 7, Tabelle 4).
Steigender Zinsaufwand
Der Zinsaufwand war im Jahr 2022 mit 23,2 Mio. € (Vorjahr: 21,5 Mio. €) nicht mehr rückläufig wie in den Vorjahren. Die Zinslastquote (das Verhältnis der Zinsaufwendungen zu den ordentlichen Aufwendungen) ist auf 1,06 % (Vorjahr: 0,94 %) angestiegen mit weiter steigender Tendenz in den kommenden Jahren aufgrund des höheren Zinsniveaus.
Abbildung 1: Zinslastquote
50.000.000 3,5% 3,0% Zinslastquote 45.000.000 3,0% 40.000.000 2,6% 35.000.000 2,4% 2,5% 2,1% 30.000.000 2,0% 1,6% 25.000.000 1,5% 20.000.000 1,3% 1,2% 1,1% 1,01% 1,5% 15.000.000 1,0% 10.000.000 0,90% 0,5% 5.000.000 0 0,0% 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
Zinsentwicklung am Geld- und Kapitalmarkt 2022
Von 2016 bis Juli 2022 lag der Leitzins der EZB bei 0 % und der Einlagenzins bei -0,5 % (seit 12.09.2019). Am 21.07. 2022 leitete die EZB ihren Zinserhöhungszyklus mit einem ersten Zinsschritt von 0,50 % ein. Es folgten drei weitere Schritte, um die Inflation einzudämmen. Am Jahresende 2022 betrug der Leitzins 2,5 % und der Einlagenzins 2 %. Der variable 6-Monats-Euribor (Referenzzins für variable Kreditgeschäfte) startete im Berichtsjahr 2022 mit -0,55 % und stieg kontinuierlich bis zum Jahresende 2022 auf 2,69 %. Die 10-jährige Bundrendite begann im Jahr 2022 mit - 0,18 %, stieg im Juni 2022 auf 1,77 %, sank bis August 2022 wieder ab auf 0,78 % und erreichte am Jahresende 2,46 %. Eine etwa parallele Entwicklung war beim 15-Jahresswapsatz (Referenzzins für tilgende Darlehen mit 30 Jahren Laufzeit) zu beobachten. Er begann im Jahr 2022 mit 0,48 %, stieg in der ersten Jahreshälfte auf 2,64 %, fiel bis August 2022 auf 1,77 % und stieg zum Jahresende auf 3,10 % (vgl. Abbildung 2).
Abbildung 2: Zinsentwicklung am Geld- und Kapitalmarkt 2022 (Quelle: Finance Active)
4,00% 3,50% 3,00% 2,50% 2,00% 1,50% 1,00% 0,50% 0,00% -0,50% -1,00% 01.22 02.22 03.22 04.22 05.22 06.22 07.22 08.22 09.22 10.22 11.22 12.22 6M-EURIBOR 15J-SWAP EUR 10J-BUND
Kreditaufnahmen im Haushaltsjahr 2022
Im Berichtsjahr 2022 wurden sechs Darlehen in Höhe von insgesamt 118,1 Mio. € aufgenommen. Davon wurden für neue Investitionen 108,0 Mio. € verwendet, Umschuldungen fielen in Höhe von 10,1 Mio. € an (vgl. Tabelle 1).
Tabelle 1: Darlehensaufnahmen in 2021
| Darlehensbetrag in € | Valuta | Verzinsung | Kreditgeber | Zinsbindung/ | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Margenzusage | ||||||
| 28.01.2022 | Festzins -0,34 % p.a. | Sparkasse | 27.09.2023 | |||
| Kommunalkredit | ||||||
| 18.000.000 € | ||||||
| (für Investitionen aus KE | ||||||
| 2020) | ||||||
| 21.03.2022 | Festzins 1,26 % p. a. | Geschäftsbank | 21.03.2052 | |||
| Schuldscheindarlehen | ||||||
| 25.000.000 € | ||||||
| (für Investitionen aus | ||||||
| KE2021) |
Festzins
-0,34 % p.a.
Festzins
1,26 % p. a.
| Darlehensbetrag in € | Valuta | Verzinsung | Kreditgeber | Zinsbindung/ | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Margenzusage | ||||||
| 21.03.2022 | Festzins 1,347% p.a. | Geschäftsbank | 21.03.2062 | |||
| Schuldscheindarlehen | ||||||
| 10.000.000 € | ||||||
| (für Investitionen aus KE | ||||||
| 2021) | ||||||
| 15.08.2022 | Festzins 0,60 % p. a | Geschäftsbank | 15.02.2023 | |||
| Schuldscheindarlehen | ||||||
| 10.070.000 € | ||||||
| (für Umschuldung) | ||||||
| 29.11.2022 | Festzins 3,07 % p. a. | Landesbank | 20.11.2052 | |||
| Kommunalkredit | ||||||
| 30.000.000,00 € | ||||||
| (für Investitionen aus KE | ||||||
| 2021) | ||||||
| 15.12.2022 | 2,63 % | Europäische Förderbank | 15.12.2052 | |||
| Kommunalkredit | ||||||
| 25.000.000,00 € | ||||||
| (für Investitionen aus KE | ||||||
| 2021) |
Festzins
1,347% p.a.
Festzins
0,60 % p. a
Festzins
3,07 % p. a.
Europäische
Förderbank
Kreditportfolio der Stadt Nürnberg (Kernhaushalt) ohne Kassenkredite zum 31.12.2022
Zum 31.12.2022 bildeten 121 Einzeldarlehen (incl. Schuldscheindarlehen) und eine Anleihe das Kreditportfolio der Stadt Nürnberg. Die Restschuld ohne Verbindlichkeiten aus ÖPP/ÖÖP-Verträgen betrug insgesamt 1.423.834.048 € (Vorjahr:1.407.490.753 €).
Tilgungsleistung
Im Haushaltsjahr 2022 wurden insgesamt 70,5 Mio. € ordentlich getilgt (Vorjahr: 69,4 Mio. €). Zusätzlich wurden Sondertilgungen in Form von Darlehensrückzahlungen in Höhe von 21,2 Mio. € geleistet. Für Investitionen wurden 108,0 Mio. € aufgenommen, in Summe stieg damit die Verschuldung aus Investitionskrediten im Vergleich zum Vorjahr um 16,3 Mio. € (+ 1,2 %) auf 1.423,8 Mio. €.
Kreditgeber
In der Verteilung der Restschuld auf die Gläubiger hatten die öffentlich-rechtlichen Institute (Landesbanken und Sparkassen) mit 548,6 Mio. € bzw. 39 % den größten Anteil des Kreditportfolios und lagen damit um 18,9 Mio. € bzw.0,9 % -Punkte über Vorjahr. Die Gläubigerstruktur konnte weiter diversifiziert werden. Daher stieg die Kapitalmarktquote (Summe aus Anleihe und Schuldscheindarlehen im Verhältnis zum Gesamtkreditportfolio um 1 % -Punkt bzw. 19,8 Mio. € auf 453,1 Mio. € bzw. 32 % (Vj.: 433,3 Mio. €; Anteil: 31 %). Der Anteil der KfW-Darlehen und der CEB stieg gegenüber Vorjahr um 12,6 Mio. € lag mit 217,9 Mio. € bzw. 15 % an dritter Stelle. Der Anteil der Geschäftsbanken sank im Jahr 2022 um 35,0 Mio. € auf 14 % bzw. 204,2 Mio. €.
Abbildung 3: Kreditgeberstruktur zum 31.12.2022
Kreditgeber per 31.12.2022
Anteil in Mio. € und %
204,2 Mio. €
14%
548,6 Mio. €
Sparkassen und Landesbanken
217,9 Mio. € 39%
Kapitalmarkt
15%
Bund und europäische Förderbanken
453,1 Mio. €
Geschäftsbanken
32%
Zinsarten und Zinsstrukturen der Darlehen
In den von der Stadt Nürnberg abgeschlossenen Kreditverträgen sind Zinszahlungen auf variabler Basis (6-Monats-Euribor) und auf Festzinsbasis vereinbart worden. Die Darlehen mit Festzinsausstattung betrugen 1.292,1 Mio. € und machten knapp 91 % des Darlehensportfolios aus. Variable Zinsvereinbarungen bestanden zum Jahresultimo für einen Anteil von 9,2 % (=131,7 Mio. €). Der „echte“ variable Anteil, der ohne Zinssicherung dem Zinsänderungsrisiko am Geldmarkt ausgesetzt war, hatte eine Höhe von 103,7 Mio. € bzw. 7,2 % gegenüber 123,7 Mio. € (= 8,8 %) im Vorjahr. Der Rückgang resultiert aus den ordentlichen Tilgungen der variablen Darlehen. Um Zinsrisiken aus variablen Darlehen zu begrenzen, wurden in der Vergangenheit Festzinsswaps abgeschlossen, deren Volumen sich zum Jahresende 2022 auf 28,0 Mio. € (Vorjahr: 30,6 Mio. €) belief. (vgl. Tabelle 2)
Tabelle 2: Darlehensarten zum 31.12.2022 und zum 31.12.2021
| Darlehensarten (Verzinsung) | zum 31.12.2022 | Anteil | zum 31.12.2021 | Anteil | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| in Mio. € | in % | in Mio. € | in % | |||||
| Festzinsdarlehen | 1.292,1 | 90,8 | 1.253,2 | 89,0 | ||||
| Variable Darlehen | 103,7 | 7,2 | 123,7 | 8,8 | ||||
| Variable Darlehen mit Festzinsswap | 28,0 | 2,0 | 30,6 | 2,2 | ||||
| Summe | 1.423,8 | 100,0 | 1.407,5 | 100,0 |
Laufzeiten der Zinsbindung
Unter Berücksichtigung von Zinssicherungsinstrumenten (Festzins-Swaps) verteilen sich die Zinsbindungen des Darlehensportfolios auf folgende Laufzeitkategorien: bis 1 Jahr, 1 bis 3 Jahre, 3 bis 5 Jahre, 5 bis 10 Jahre und länger als 10 Jahre. Durch die Darlehensneuaufnahmen mit langen Zinsbindungen über 10 Jahre und Zinsbindungen über die kompletten 30-jährigen Laufzeiten hat sich der Anteil der sehr langen Zinsbindungen gegenüber dem Vorjahr nochmals knapp um 126 Mio. € bzw. auf 61,5 % erhöht. Auf diese Weise konnten bei noch niedrigem Zinsniveau eventuelle Risiken aus Zinsänderung und Liquiditätsengpässen am Kreditmarkt reduziert werden, weil Anschlussfinanzierungen nicht benötigt werden (vgl. Tabelle 3).
Tabelle 3: Zinsbindungen zum 31.12.2022 und zum 31.12.2021
| Zinsbindung (Restlaufzeiten inkl. Derivate) | zum 31.12.2022 in Mio. € | Anteil in % | zum 31.12.2021 in Mio. € | Anteil in % | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| bis 1 Jahr | 231,1 | 16,2 | 230,6 | 16,4 | ||||
| 1 bis 3 Jahre | 129,0 | 9,1 | 173,5 | 12,3 | ||||
| 3 bis 5 Jahre | 87,9 | 6,2 | 103,4 | 7,3 | ||||
| 5 bis 10 Jahre | 99,0 | 7,0 | 109,1 | 7,7 | ||||
| 10 Jahre und länger | 876,8 | 61,5 | 750,9 | 56,2 | ||||
| Summe | 1.423,8 | 100,0 | 1.407,5 | 100,0 |
zum 31.12.2022
in Mio. €
Anteil
in %
zum 31.12.2021
in Mio. €
Anteil
in %
Zinsen
Der Zinsaufwand (einschließlich der Zinszahlungen aus Derivatgeschäften) aus dem Darlehensportfolio der Investitionsdarlehen (ohne ÖPP/ÖÖP) betrug im Haushaltsjahr 2022 23,2 Mio. € nach 21,5 Mio. € in 2021 % (+7,9 % z. Vj.). Der durchschnittliche Zinssatz lag im Berichtsjahr bei 1,51 % (Vorjahr: 1,32 %).
Einhaltung von Richtlinien
Die Portfolio-Vorgaben der am 25.01.2012 vom Stadtrat verabschiedeten Finanzrichtlinie zum Zinsund Kreditmanagement der Stadt Nürnberg wurden eingehalten. Im Berichtsjahr 2022 wurde kein neues Derivatgeschäft abgeschlossen.
Zinssicherung im Rahmen von ÖPP/ÖÖP-Projekten:
Für folgende Projekte wurden im Jahr 2022 Zinssicherungen durch Forward-Darlehen vorgenommen:
Für ÖPP- Schulen Maiacher Straße:
-
BAY FAG: Volumen: 31.177.281 € Zinssatz: 2,10 % Abschluss: 18.05.2022 Laufzeit: 30.11.2023 – 01.09.2028
-
Bauabschnitt 1: Volumen: 15.439.666 € Zinssatz: 2,42 % Abschluss: 18.05.2022 Laufzeit: 30.11.2023 - 30.08.2050
-
Bauabschnitt 2: Volumen: 22.915.974 € Zinssatz: 2,46 % Abschluss: 18.05.2022 Laufzeit: 29.08.2025 - 30.08.2050
Für ÖÖP- Martin-Behaim-Gymnasium:
-
Bauzwischenfinanzierung Volumen: 148.359.951,50 € Zinssatz: 2,85 % Abschluss: 26.08.2022 Laufzeit: 15.09.2026 – 30.06.2026
-
BAYFAG Sonderfinanzierung Volumen: 53.000.000 € Zinssatz: 2,82 % Abschluss: 26.08.2022 Laufzeit: 30.06.2026 - 30.08.2033
-
Langfristtranche Volumen: 122.000.000 € Zinssatz: 2,96 % Abschluss: 26.08.2022 Laufzeit: 30.06.2026 - 30.06.2051
Verschuldung
Die Tabelle 4 zeigt die Verschuldung der Stadt in den unterschiedlichen Abstufungen. Die Zwischensumme I umfasst den städtischen Kernhaushalt, die Zwischensumme II zusätzlich die aus Steuermitteln (teil-) finanzierten Eigenbetriebe. Die Zwischensumme III beinhaltet mit den Gebührenhaushalten SUN und ASN alle städtischen Eigenbetriebe.
Tabelle 4: Verschuldung der Kernstadt, der (teil-)steuerfinanzierten Eigenbetriebe sowie aller städtischen Eigenbetriebe zum 31.12.2022 und zum 31.12.2021 (Rundungsdifferenzen möglich)
| Verbindlichkeiten aus Investitionsdarlehen (teilw. Rundungsdifferenzen) | zum 31.12.2022 in Mio. € | zum 31.12.2021 in Mio. € | In Mio. € absolute Abweichung zum Vorjahr | In % relative Abweichung zum Vorjahr | |
|---|---|---|---|---|---|
| Kernhaushalt | 1.423,8 | 1.407,5 | 16,3 | 1,1 | |
| ÖPP/ÖÖP | 236,6 101,9 134,7 59,9 | ||||
| Zwischensumme I | 1.660,4 | 1.509,4 | 151,0 | 10,0 | |
| Steuerfinanzierte | |||||
| Eigenbetriebe | |||||
| NüSt | 7,1 | 7,5 | -0,4 | -5,3 | |
| FSN | 10,8 12,5 -1,7 -13,6 | ||||
| NüBad | 32,0 | 29,1 | 2,9 | 10,0 | |
| SÖR | 0,0 0,0 -,- -.- | ||||
| Gesamt | 49,9 | 49,2 | 0,8 | -3,1 | |
| Zwischensumme II | 1.710,3 | 1.558,6 | 151,7 | -0,1 | |
| Gebührenhaushalte | |||||
| Eigenbetriebe | |||||
| SUN | 256,9 | 243,1 | 13,8 | 5,6 | |
| ASN | 27,3 29,6 -2,3 -7,8 | ||||
| Gesamt | 284,2 | 272,7 | 11,5 | 4,2 | |
| Zwischensumme III | 1.994,5 | 1.831,3 | 163,2 | 8,9 |
Verbindlichkeiten
aus Investitionsdarlehen
(teilw. Rundungsdifferenzen)
Abbildung 4: Schuldenstand 2002 bis 2022
Bürgschaftsverpflichtungen
Hier handelt es sich i. d. R. um Sicherheiten für Darlehensgeschäfte, für die sich die Stadt zugunsten von Beteiligungen oder Vereinen verbürgt hat. Aus Tabelle 5 ergibt sich die Restvaluta der Bürgschaftsverpflichtungen zum Jahresende.
Tabelle 5: Bürgschaftsverpflichtungen der Stadt zum 31.12.2022 und zum 31.12.2021
| Bürgschaften (in Mio. €) | 31.12.2022 | 31.12.2021 | absolute | Abweichung | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Abweichung zum | zum Vorjahr in | ||||||||
| Vorjahr | % | ||||||||
| VAG | 167,7 | 222,4 | -54,7, | -24,6 | |||||
| WBG | 18,8 | 19,4 | -0,5 | -3,1 | |||||
| WBG Kommunal | 118,7 | 101,8 | 16,9 | 16,6 | |||||
| Stiftung | 15,4 | 16,1 | -0,7 | -4,3 | |||||
| Staatstheater | |||||||||
| Sonstige | 20,2 | 22,7 | -2,5 | -11,0 | |||||
| Summe | 340,8 | 382,4 | -41,6 | -10,9 |
Bürgschaften
(in Mio. €)
Der Rückgang der Bürgschaftsverpflichtungen resultiert im Wesentlichen aus der Tilgungsleistung bei den Bürgschaften für die VAG. Die Bürgschaftsprovisionen für das Jahr 2022 beliefen sich auf 936 T€ (Vorjahr: 824 T€). Davon entfielen auf die VAG 570 T€, auf die WBG Kommunal 229 T€ auf die Stiftung Staatstheater 80 T€, und auf die WBG 57 T€.
Kreditaufnahmen im Haushaltsjahr 2023
Die noch nicht voll ausgeschöpfte Kreditermächtigung 2021 (Gesamt: 280 Mio. €) wurde in Höhe von 190 Mio. € in das Haushaltsjahr 2023 übertragen. Aufgrund der überplanmäßigen Steuereinnahmen im Jahr 2022 konnte auf 80 Mio. € aus der Kreditermächtigung 2021 verzichtet werden, so dass noch 110 Mio. € verblieben waren.
Bis zum 20.03.2023 ist das Volumen aus der noch verbliebenen Kreditermächtigung 2021 vollständig ausgenutzt worden. In Höhe von 31,2 Mio. wurden KfW-Darlehen zu Lasten der Kreditermächtigung 2021 angenommen (aber erst in Höhe von 3,3 Mio. € abgerufen). (vgl. Tabelle 6).
Tabelle 6: Darlehensaufnahmen 2023
| Darlehensbetrag in € | Valuta | Verzinsung | Kreditgeber | Zinsbindung/ | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Margenzusage | ||||||
| Noch nicht erfolgt | k. A. | KfW | 10 Jahre | |||
| Kommunalkredit | ||||||
| 6.730.000 € | ||||||
| (für Investitionen KE 2021) | ||||||
| (Projekt: SSW 1. BA) | ||||||
| Noch nicht erfolgt | k. A. | KfW | 10 Jahre | |||
| Kommunalkredit | ||||||
| 21.172.000 € | ||||||
| (für Investitionen KE 2021) | ||||||
| Kommunalkredit | 30.01.2023 | Festzins 2,92 % p. a. | Geschäftsbank | 20.11.2047 | ||
| 10.000.000 € | ||||||
| (für Investitionen KE 2021) |
Noch nicht
erfolgt
Noch nicht
erfolgt
Festzins
2,92 % p. a.
20.11.2047
| 30.01.2023 | Festzins 3,12 % p.a. | Geschäftsbank | 20.11.2052 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Kommunalkredit | ||||||
| 25.000.000 € | ||||||
| (für Investitionen KE 2021) | ||||||
| Kommunalkredit 3.286.000 € (für Investitionen KE 2021) (Projekt: Hort Wandererstraße) | 20.02.2023 | KfW | 21.03.2032 | |||
| Festzins | ||||||
| 1,91 % p.a. | ||||||
| nominal | ||||||
| - | ||||||
| Schuldscheindarlehen 40.000.000 € (für Investitionen KE 2021) | 24.02.2023 | Festzins 3,43 % p.a. | Landesbank | 20.02.2053 | ||
| Schuldscheindarlehen 5.000.000 € (für Investitionen KE 2021) | 20.03.2023 | Festzins 3,49 % p.a. | Geschäftsbank | 20.02.2048 | ||
| Kommunalkredit 10.000.000 € (für Investitionen KE 2021/2022) | 20.03.2023 | Festzins 3,53 % p. a. | Geschäftsbank | 20.02.2048 | ||
| Schuldscheindarlehen mind. 80.000.000 € für Umschuldung und Investitionen aus KE 2021 | 20.07.2023 | Festzins n.n. % p. a. | Diverse Investoren | diverse. |
Festzins
3,12 % p.a.
Kommunalkredit
3.286.000 €
(für Investitionen KE 2021)
(Projekt: Hort Wandererstraße)
Schuldscheindarlehen
40.000.000 €
(für Investitionen KE 2021)
Festzins
3,43 % p.a.
Schuldscheindarlehen
5.000.000 €
(für Investitionen KE 2021)
Festzins
3,49 % p.a.
Kommunalkredit
10.000.000 €
(für Investitionen KE 2021/2022)
Festzins
3,53 % p. a.
Schuldscheindarlehen
mind. 80.000.000 €
für Umschuldung und Investitionen
aus KE 2021
Festzins
n.n. % p. a.
Diverse
Investoren
Am 16.05.2023 war die Gemeinschaftsanleihe mit der Stadt Würzburg nach zehn Jahren zur Rückzahlung fällig. Die Umschuldung der 80 Mio. € aus der Anleihe findet am 20. Juli 2023 durch Aufnahme von Schuldscheindarlehen mit verschiedenen Laufzeiten (5 Jahre, 7 Jahre, 10 Jahre, 12 Jahre und 15 Jahre) statt. Aufgrund der guten Erfahrungen aus der Anleihe-Emission wurde die UniCredit HVB und die Bayern LB mit der Platzierung der Schuldscheindarlehen am Kapitalmarkt beauftragt. Durch die Rückzahlung der Anleihe hat sich der Gläubigerkreis des Darlehensportfolios der Stadt Nürnberg wieder verkleinert. Um den Investorenkreis wieder zu vergrößern, wurden verschiedene Laufzeiten für die Umschuldung ausgewählt. Lange Darlehenslaufzeiten sind bei dem aktuellen Zinsniveau für Kreditgeber nicht attraktiv, da die Zinskurve am langen Ende invers ist (d.h. lange Laufzeiten weisen einen geringeren Zinssatz auf als kürzere Laufzeiten). Die Vermarktung der Schuldscheinplatzierung startete am 28.06.2023 und soll im besten Fall nicht nur der Umschuldung, sondern auch der Neuaufnahme dienen. Bei Redaktionsschluss des Berichts war die Höhe der endgültig eingegangenen Orderaufträge der Investoren noch nicht bekannt.
Die Verschuldung des Kernhaushalts (ohne ÖÖP/ÖPP) zum 31.12.2023 wurde mit 1.609,0 Mio. € geplant, das ergäbe einen Anstieg gegenüber Vorjahr in Höhe von 265,1 Mio. €. Aufgrund der aktuell (noch) guten Gewerbesteuereinnahmen und der vom Bayerischen Innenministerium in Aussicht gestellten Fristverlängerung bei der Gültigkeit der Kreditermächtigungen könnte die Neuverschuldung zumindest unter Plan bleiben.
Zinssicherung im Rahmen von ÖPP/ÖÖP-Projekten:
Für folgende Projekte wurden im aktuellen Haushaltsjahr Zinssicherungen durch Forward-Darlehen vorgenommen:
ÖÖP-Projekt Neues Gymnasium Nürnberg:
-
Bauzwischenfinanzierung Volumen: 93.000.000 € Zinssatz: 3,977 % Abschluss: 04.07.2023 Laufzeit: 28.07.2023 – 29.03.2029
-
BAYFAG Sonderfinanzierung Volumen: 30.000.000 € Zinssatz: 3,50 % Abschluss: 04.07.2023 Laufzeit: 29.03.2029 – 30.08.2033
-
Langfristtranche Volumen: 90.000.000 € Zinssatz: 3,741 % Abschluss: 04.07.2023 Laufzeit: 29.03.2029 – 30.03.2054
Aktuelles (Quelle: Konjunkturprognose Ifo Institut vom 21.06.2023)
Die deutsche Wirtschaft erlitt im zurückliegenden Winterhalbjahr einen kräftigen Dämpfer. Aufgrund der hohen Inflation schwächte sich die Nachfrage spürbar ab. In diesem Jahr erwartet das ifo-Institut einen Rückgang des Bruttoinlandsprodukts um 0,4% und im kommenden Jahr einen Anstieg um 1,5%. Die Inflationsrate wird von 6,9% im Jahr 2022 auf geschätzt 5,8% im Jahr 2023 und 2,1% im Jahr 2024 sinken.
Die Geldpolitik dürfte weiter restriktiv bleiben, auch wenn das Ende der Zinserhöhungen absehbar ist. Für die Juli-Sitzung der EZB wird eine weitere Erhöhung um 25 Basispunkte erwartet. Anschließend wird mit einem zunächst gleichbleibenden Leitzinsniveau gerechnet, bevor es ab dem Sommer 2024 im Zuge zurückgehender Inflationsraten leicht fallen könnte. Es herrscht eine große Unsicherheit über die Geschwindigkeit und die Wirksamkeit der geldpolitischen Maßnahmen. Im Einklang mit dem geldpolitischen Kurs werden die Finanzierungsbedingungen vorerst restriktiv bleiben. So dürfte die Umlaufsrendite zehnjährige Bundesanleihen noch leicht auf 2,8% steigen und in etwa auf diesem Niveau verharren.