Sitzungsunterlagen
Sitzung des Ältestenrats und
Finanzausschusses
19.07.2023
Inhaltsverzeichnis
Sitzungsdokumente Tagesordnung -öffentlich- 3 Nachreichung Öffentlich 5 Vorlagendokumente TOP Ö 1 Verstetigung Entwicklungsagentur Faire Metropolregion Nürnberg Sitzungsvorlage Ref.III/019/2023 6 Sachverhalt Ref.III/019/2023 10 TOP Ö 2 Wiederberufung von Mitgliedern des Umlegungsausschusses Sitzungsvorlage Geo/006/2023 12 Entscheidungsvorlage Geo/006/2023 15 TOP Ö 3 Kündigung der Mitgliedschaft im Verein Bundesverband Smart City e.V. Sitzungsvorlage DiP/008/2023 16 Sachverhaltsdarstellung DiP/008/2023 19 Anlage 1 - Satzung Bundesverband Smart City e.V. DiP/008/2023 21 * TOP Ö 4 Weiterentwicklung der SAP-Anwendungslandschaft Sitzungsvorlage Stk/008/2023 29 Weiterentwicklung der SAP-Anwendungslandschaft Stk/008/2023 32 TOP Ö 5 Kurzinformation und Zweckausrichtungsstatistik der von der Stadt Nürnberg verwalteten Stiftungen zum Jahresabschluss 2022 Berichtvorlage Stk/006/2023 39 Einseitige Kurzinformation über die Stiftungen 2018 - 2022 (Anlage 1) Stk/006/2023 42 Kurzinformation der Stiftungsverwaltung zum Jahresabschluss 2022 (Anlage 2) 43
* TOP Ö 6 Unterjährige Finanzberichterstattung Berichtvorlage Stk/007/2023 68 Bericht Stk/007/2023 72 * TOP Ö 7 Schuldenbericht 2022 Berichtvorlage Ref.I/II/029/2023 100 Schuldenbericht 2022 Ref.I/II/029/2023 103
TAGESORDNUNG
Sitzung
Sitzung des Ältestenrats und Finanzausschusses
Sitzungszeit
Mittwoch, 19.07.2023, 11:00 Uhr
Sitzungsort
Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1. Verstetigung Entwicklungsagentur Faire Metropolregion Nürnberg Beschluss
Ref.III/019/2023 Walthelm, Britta
2. Wiederberufung von Mitgliedern des Umlegungsausschusses Gutachten
Geo/006/2023 Fraas, Michael, Dr.
3. Kündigung der Mitgliedschaft im Verein Bundesverband Smart Beschluss
City e.V. DiP/008/2023
König, Marcus
4. Weiterentwicklung der SAP-Anwendungslandschaft
Hier: S/4HANA Projekt und SAP Lizenzen
- Unterlagen werden nachgereicht –
Brehm, Thorsten
5. Kurzinformation und Zweckausrichtungsstatistik der von der Bericht
Stadt Nürnberg verwalteten Stiftungen zum Jahresabschluss 2022 Stk/006/2023
Brehm, Thorsten
6. Unterjährige Finanzberichterstattung Bericht
hier: Bericht über den Zeitraum Januar bis Mai 2023 Stk/007/2023
Brehm, Thorsten
- Unterlagen werden nachgereicht -
7. Schuldenbericht 2022 Bericht
Ref.I/II/028/2023 Brehm, Thorsten
- Unterlagen werden nachgereicht –
- Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 26.04.2023,
öffentlicher Teil
Stadt Nürnberg - Rathausplatz 2 - 90403 Nürnberg
An die Mitglieder des Ältestenrats und Finanzausschusses
E-Mail: obm@stadt.nuernberg.de
Internet: www.nuernberg.de
Datum: 10.07.2023
NACHREICHUNG
ZUR SITZUNG
DES ÄLTESTENRATS UND FINANZAUSSCHUSSES AM 19.07.2023
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
im Nachgang zur bereits zugestellten Einladung/Tagesordnung übermittle ich die Unterlagen zu
Öffentliche Sitzung
4. Weiterentwicklung der SAP-Anwendungslandschaft Beschluss
Hier: S/4HANA Projekt und SAP Lizenzen
Brehm, Thorsten
6. Unterjährige Finanzberichterstattung Bericht
hier: Bericht über den Zeitraum Januar bis Mai 2023
Brehm, Thorsten
7. Schuldenbericht 2022 Bericht
Brehm, Thorsten
Mit freundlichen Grüßen
Marcus König Oberbürgermeister
Ref.III/019/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ältestenrat und Finanzausschuss 19.07.2023 öffentlich Beschluss
Betreff:
Verstetigung Entwicklungsagentur Faire Metropolregion Nürnberg
Sachverhalt (kurz):
Die Entwicklungsagentur Faire Metropolregion Nürnberg bietet Kommunen der Region seit Anfang 2018 qualifizierte Unterstützung an, den fairen Handel im Beschaffungswesen weiter zu verankern und auszubauen. Der Fokus der Agentur liegt auf dem Aufarbeiten und Bereitstellen von Erfahrungswerten und guten Beispielen, dem Angebot von Fortbildungs- und Vernetzungsveranstaltungen sowie der Beratung.
Die Entwicklungsagentur Faire Metropolregion Nürnberg ist derzeit noch durch ENGAGEMENT GLOBAL mit ihrer Servicestelle Kommunen in der Einen Welt mit Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) gefördert. Die Förderung läuft Ende 2023 aus.
Um die sehr gut eingeführte Arbeit der Entwicklungsagentur für die Metropolregion Nürnberg fortzusetzen, wird ab 2024 eine Verstetigung der Entwicklungsagentur über ein neu erarbeitetes Leistungsportfolio und Finanzierungsmodell angestrebt. Bei diesem Modell muss die Stadt Nürnberg einen Finanzierungsbeitrag von 6.800 Euro jährlich leisten.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten 6.800 € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Neuanmeldung für Haushaltsplanung 2024 erfolgt über Ref. III
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Thema "Fairtrade-Produkte und -Konsum" betrifft zwar alle Menschen, ist aber insbesondere für schwierige Arbeitsverhältnisse von Frauen im sog. Globalen Süden von besonderer Bedeutung.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Europäische Metropolregion Nürnberg (EMN)
Beschlussvorschlag:
Der Ältestenrat beauftragt die Verwaltung, sich an der Entwicklungsagentur Faire
Metropolregion Nürnberg auch ab 2024 zu beteiligen, und stellt dafür ab 2024 jährlich einen
Betrag in Höhe von 6.800 Euro zur Verfügung.
Verstetigung Entwicklungsagentur Faire Metropolregion Nürnberg
Hier: Finanzieller (Mitglieds-)Beitrag der Stadt Nürnberg
I. Sachverhalt
Die Entwicklungsagentur Faire Metropolregion Nürnberg bietet Kommunen der Region seit
Anfang 2018 qualifizierte Unterstützung an, den fairen Handel im Beschaffungswesen weiter
zu verankern und auszubauen. Der Fokus der Agentur liegt auf dem Aufarbeiten und Bereit-
stellen von Erfahrungswerten und guten Beispielen, dem Angebot von Fortbildungs- und Ver-
netzungsveranstaltungen sowie der Beratung. Unter Einbeziehung relevanter Akteurinnen
und Akteure aus Gesellschaft und Wirtschaft wurde ein nachhaltiges Netzwerk von über 80
Fairtrade-Kommunen aufgebaut und gleichzeitig das öffentliche Bewusstsein für den fairen
Handel gestärkt. Das erweiterte Netzwerk zählt u.a. über 100 Fairtrade Schools und sieben
Fair-trade-Hochschulen.
Einen weiteren Schwerpunkt der Arbeit der Entwicklungsagentur bilden die nachhaltigen Ent-
wicklungsziele der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals – SDGs). Im Rah-
men der Agenda 2030 verabschiedeten die Vereinten Nationen 17 Ziele, die global zu mehr
Nachhaltigkeit im ökologischen, ökonomischen sowie im sozialen Sinne führen sollen. Die
Metropolregion Nürnberg hat diese Ziele in ihrer Nachhaltigkeitscharta verankert. Die Ent-
wicklungsagentur unterstützt die Metropolregion Nürnberg dabei, diese umzusetzen, indem
sie verschiedene Informationsveranstaltungen, sowie Monitoring- und Reportingkonzepte für
die Metropolregion Nürnberg und ihre vielfältigen Projekte anbietet.
Ein Meilenstein der Arbeit war in 2019 die Gründung des Paktes zur nachhaltigen Beschaf-
fung in den Kommunen der Metropolregion Nürnberg. Dieser unterstreicht die Wichtigkeit
des Fairen Handels und der nachhaltigen Beschaffung sowie das Engagement der Metropol-
region Nürnberg als Fairtrade-Region. Der Pakt nennt Kernpunkte des Engagements hin zu
einer Ausweitung der nachhaltigen Beschaffung in den Kommunen der Region.
Vertiefte Informationen zu den Tätigkeiten im Kontext „Faire Metropolregion“ findet sich un-
ter:
Faire Metropolregion - Faire Metropolregion (faire-metropolregionnuernberg.de)
Die Entwicklungsagentur Faire Metropolregion Nürnberg ist derzeit noch durch ENGAGE-
MENT GLOBAL mit ihrer Servicestelle Kommunen in der Einen Welt mit Mitteln des Bundes-
ministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) gefördert. Es han-
delt sich dabei um eine 90% Förderung. Der 10%ige Eigenanteil wurde in den vergangenen
Jahren über das Forum Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung im Haushaltsplan der Me-
tropolregion Nürnberg angemeldet. Es handelt sich um eine 6-jährige Anschubfinanzierung,
die Ende 2023 ausläuft, wobei der Fördermittelgeber bereits eine längere Förderung gewährt
hat, als dies üblich ist: Die Regel sind zwei Förderphasen von jeweils bis zu zwei Jahren.
Die jährlichen Projektsummen betrugen in den vergangenen Jahren zwischen rund 200.370 Euro und 276.140 Euro. Der Eigenanteil, welcher bei der Metropolregion Nürnberg verblieben ist, betrug zwischen rund 16.400 Euro und 23.000 Euro jährlich.
Von der Fördersumme wurden in den vergangenen Jahren zwischen 2,5 VK (besetzt mit 3 Personen) und 2,7 VK (besetzt mit 4 Personen) finanziert.
Um die sehr gut eingeführte Arbeit der Entwicklungsagentur für die Metropolregion Nürnberg fortzusetzen, wird ab 2024 eine Verstetigung der Entwicklungsagentur über ein neu erarbeitetes Leistungsportfolio und Finanzierungsmodell angestrebt. Das Finanzierungsmodell basiert auf einem kommunalen Beitragsmodell in sechs Stufen, gestaffelt nach Einwohner/innenzahlen. Basis der in das Modell einbezogenen Kommunen sind 96 Pakt- bzw. besonders engagierte Fairtrade-Kommunen.
Auf dieser Berechnungsgrundlage verbleibt für die Stadt Nürnberg ein jährlicher Beitrag von 6.800 Euro, der für die nächsten vier Jahre, also bis Ende 2027, jährlich konstant bleibt.
Davon werden rund 2,1 VK Personalkosten und notwendige Sachkosten abgedeckt.
In Anlehnung an die bisherigen Angebote soll das Leistungsportfolio der Entwicklungsagentur Faire Metropolregion Nürnberg folgende Arbeitsbereiche ab 2024 abdecken:
Kategorie A: Bilaterale Zusammenarbeit
A1: Erst-, Strategie-, Organisationsberatung
A2: Begleitung von Modellprojekten
Kategorie B: Themenorientierte interkommunale Zusammenarbeit
B1: Arbeitsgruppen
B2: Aufarbeitung von Erfahrungswerten
Kategorie C: Input und Austausch
C1: Innovations-Inputs
C2: Austausch im Netzwerk
Kategorie D: Qualifizierung und Bewusstseinsbildung
D1:Wissensmanagement
D2: Öffentlichkeitsarbeit
D3: Erhebung von Zahlen & Daten
Insbesondere von den Kategorien B, C und D3 profitiert auch die Stadt Nürnberg selber, um
das Thema „Fairtrade“ in der Stadt vorwärtszubringen.
Geo/006/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ältestenrat und Finanzausschuss 19.07.2023 öffentlich Gutachten
Stadtrat 19.07.2023 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff:
Wiederberufung von Mitgliedern des Umlegungsausschusses
Anlagen: Entscheidungsvorlage
Sachverhalt (kurz):
Herr Vermessungsdirektor Wilhelm-Ulrich Gerke und Herr Rechtsdirektor Klaus Stengl sollen für weitere 3 Jahre als Mitglied, Frau Rechtsdirektorin Verena Militzer für weitere 3 Jahre als stellvertretendes Mitglied des Umlegungsausschusses berufen werden.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Geo/006/2023
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Neben Herrn Gerke, Herrn Stengl und Frau Militzer stehen keine weiteren Personen zur Verfügung, die die Kriterien der Umlegungsausschussverordnung erfüllen könnten.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Geo/006/2023
Gutachtenvorschlag:
Dem Vorschlag, Herrn Vermessungsdirektor Gerke und Herrn Rechtsdirektor Stengl zum Mitglied und Frau Rechtsdirektorin Militzer zum stellvertretenden Mitglied im Umlegungsausschuss zu berufen, wird zugestimmt.
Beschlussvorschlag:
Entsprechend dem Gutachten des Ältestenrates und Finanzausschusses vom 19.07.2023 wird die Wiederberufung von Herrn Rechtsdirektor Stengl und Herrn Vermessungsdirektor Gerke als Mitglied des Umlegungsausschusses und von Frau Rechtsdirektorin Militzer als stellvertretendes Mitglied des Umlegungsausschusses beschlossen.
Wiederberufung von Mitgliedern des Umlegungsausschusses
Entscheidungsvorlage:
Mit Stadtratsbeschluss vom 22.07.2020 wurden, gemäß § 2 Abs. 2 i.V.m. § 3 der Verordnung über die Umlegungsausschüsse und das Vorverfahren in Umlegungsangelegenheiten vom 18.01.1961 Herr Vermessungsdirektor Wilhelm-Ulrich Gerke und Herr Rechtsdirektor Klaus Stengl als Mitglieder und Frau Rechtsdirektorin Verena Militzer als stellvertretendes Mitglied des Umlegungsausschusses mit einer Amtszeit von 3 Jahren berufen.
Die bisherigen Amtszeiten von Herrn Wilhelm-Ulrich Gerke, Herrn Klaus Stengl und Frau Verena Militzer enden am 21.07.2023.
Die zur Wiederberufung anstehenden Mitglieder des Umlegungsausschusses erfüllen die Kriterien und haben einer erneuten Berufung zugestimmt.
DiP/008/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ältestenrat und Finanzausschuss 19.07.2023 öffentlich Beschluss
Betreff: Kündigung der Mitgliedschaft im Verein Bundesverband Smart City e.V.
Anlagen: Sachverhaltsdarstellung Anlage 1 - Satzung Bundesverband Smart City e.V.
Sachverhalt (kurz):
Der Stadtrat hat in den Haushaltsberatungen am 17.11.2022 beschlossen, zur Haushaltskonsolidierung die Aufwendungen für Mitgliedschaften zu reduzieren.
Das Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation (DiP) schlägt dementsprechend vor, die Mitgliedschaft der Stadt Nürnberg im Bundesverband Smart City e.V. (BVSC) zu beenden. Die Mitgliedschaft kann nach Einschätzung von DiP durch die mittlerweile umfassende Mitwirkung an unterschiedlichen Vernetzungs- und Kooperationsformaten im Bereich Smart City auf Stadt-, Landes- sowie Bundesebene ohne nachteilige Konsequenzen entfallen. Hierdurch wird der jährliche Mitgliedsbeitrag von 75 EUR eingespart.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten -75 € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage DiP/008/2023
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Keine Diversity-Relevanz ersichtlich.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stk
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage DiP/008/2023
Beschlussvorschlag:
Der Ältestenrat und Finanzausschuss stimmt der Kündigung der Mitgliedschaft der Stadt Nürnberg im Verein Bundesverband Smart City e.V. (BVSC) mit Wirkung zum 31.12.2023 durch DiP zu.
Ältestenrat und Finanzausschuss vom 19.07.2023 110-10.07.20-6/2/4
Kündigung der Mitgliedschaft im Verein Bundesverband Smart City e.V.
I. Sachverhalt
Der Stadtrat hat in den Haushaltsberatungen am 17.11.2022 beschlossen, zur Haushaltskonsolidierung im Rahmen der Einsparliste die Aufwendungen für Mitgliedschaften zu reduzieren. Hierzu wurden die Geschäftsbereiche um Prüfung gebeten, welche Mitgliedschaften gekündigt werden können (siehe AdO Nr. 9 2023). Das Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation (DiP) schlägt dementsprechend vor, die Mitgliedschaft der Stadt Nürnberg im Bundesverband Smart City e.V. (BVSC) zu beenden. Der gemeinnützige BVSC wurde 2011 in dem Bestreben gegründet, eine ganzheitliche, interdisziplinäre Forschungsplattform für die gesellschaftlichen Zukunftsfelder der Digitalisierung, der umweltschonenden, regenerativen Energieversorgung, der Rohstoff-und Wertstoffwirtschaft, des Wohnens und Lebens, zukunftsfähiger Infrastrukturen und Gebäude auf lokaler wie regionaler Ebene sowie der Stadtund Regionalentwicklung und der Mobilität zu bilden. Die Mitgliedschaft kann nach Einschätzung von DiP durch die mittlerweile umfassende Mitwirkung an unterschiedlichen Vernetzungs- und Kooperationsformaten im Bereich Smart City auf Stadt-, Landes- sowie Bundesebene ohne nachteilige Konsequenzen beendet werden. So beteiligt sich DiP unter anderem in dem Netzwerk „Vernetzung Bayern Smart City“, dem „Arbeitskreis Digitalisierung“ des Deutschen Städtetags, dem „Arbeitskreis Moderne Verwaltung“ des Deutschen Städtetags, dem „Kommunalen Open-Data-Netzwerktreffen“ der Bertelsmann Stiftung und im Netzwerk „Digitale Städte“. Zudem gibt es unterschiedliche Austauschformate im Bereich Digitalisierung mit den Städten Schwabach, Erlagen und Fürth (sog. SENF-Kooperation) als auch den Städten München und Augsburg (sog. MAN-Kooperation). Ebenso erhält DiP diverse Informationen zu Smart City Themen im Rahmen der Mitgliedschaft bei der Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt). Die Mitgliedschaft im BVSC kann daher im Sinne der Haushaltskonsolidierung entfallen. Gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung des BVSC kann der Austritt aus dem Verband zum Schluss eines Kalenderjahres durch eine schriftliche Erklärung zum 01. Oktober des laufenden Kalenderjahres erklärt werden (siehe Anlage 1 - Satzung Bundesverband Smart City e.V.). Hierdurch wird der jährliche Beitrag von 75 EUR eingespart. Angemerkt sei dabei auch, dass eine Erhöhung der Mitgliedsbeiträge als Tagesordnungspunkt mit Beschlussfassung für die Mitgliederversammlung des BVSC in 2023 vorgesehen ist, weshalb die zukünftigen Ersparnisse durch eine Kündigung voraussichtlich höher als 75 EUR pro Jahr ausfallen.
Beschlussvorschlag
Der Ältestenrat und Finanzausschuss stimmt der Kündigung der Mitgliedschaft der Stadt Nürnberg im Verein Bundesverband Smart City e.V. (BVSC) mit Wirkung zum 31.12.2023 durch DiP zu.
II. Laufweg im DMS
| OE | Unterschrieben am | Unterschrieben von | Unterschriftenart | Bemerkung |
|---|---|---|---|---|
| DiP | 23.05.2023 | Latus, Matthias, Dr. | Schlusszeichnen | |
| BDR | 23.05.2023 | Kuch, Olaf | Genehmigung |
Nürnberg, 23.05.2023 Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation
gez. Dr. Latus (2 15 23) (Unterschrift liegt elektronisch vor)
Anlagen Anlage 1 - Satzung Bundesverband Smart City e.V.
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ältestenrat und Finanzausschuss 19.07.2023 öffentlich Beschluss
Betreff:
Weiterentwicklung der SAP-Anwendungslandschaft
Hier: S/4HANA Projekt und SAP Lizenzen
Anlagen: Weiterentwicklung der SAP-Anwendungslandschaft
Sachverhalt (kurz):
Die Stadt Nürnberg hat seit dem Jahr 2005 die Software von SAP R/3 im Einsatz. Aufgrund der Abkündigung der aktuell im Einsatz befindlichen Produktlinien bis Ende 2027, müssen diese nun auf die SAP Nachfolgelösung HANA umgestellt werden. Es hat sich herausgestellt, dass für die Projektarbeiten im Rahmen der Umstellung des Enterprise-Resource-Planning (ERP) Systems ein höherer Beratungsaufwand, als bisher angenommen, erforderlich ist. Hinzu kommt, dass für den Aufbau der neue HANA-Ziellandschaft weitere SAP Lizenzen benötigt werden.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 5.613.390 € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv 5.262.152 € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv 356.238 € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stk/008/2023
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die oben aufgeführten Gesamtkosten beziehen sich auf die zusätzlich noch benötigten finanziellen Mittel für das S/4HANA Projekt und die SAP Lizenzen (d.h. ohne MIP 2023 - 2026).
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
IT
Stk
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stk/008/2023
Beschlussvorschlag:
Der Ältestenrat und Finanzausschuss nimmt die etwaige Kostenerhöhung für das S/4HANA Projekt zur Kennntnis und beauftragt die Verwaltung die zu erwartenden Mehrkosten i.H.v. 1,4 Mio. € zu den Haushaltsberatungen anzumelden. Sobald der Projektumfang final abgestimmt ist und weniger finanzielle Mittel benötigt werden, wird der MIP-Ansatz entsprechend reduziert.
Der Ältestenrat und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung für den Kauf der SAP Lizenzen finanzielle Mittel i.H.v. 4,3 Mio. € zu den Haushaltsberatungen anzumelden. Der Ansatz setzt die Annahme voraus, dass die Lizenzen im Rahmen einer Contract Conversion beschafft werden. Des Weiteren sind die dazugehörigen Pflege-/Wartungskosten sowie die Mietkosten für das Produkt SAP BTP im konsumtiven Haushalt einzuplanen.
Beilage
zur Sitzung des Ältestenrates und
Finanzausschusses
vom 19.07.2023 Betreff:
Weiterentwicklung der SAP-Anwendungslandschaft
Hier: S/4HANA Projekt und SAP Lizenzen
Sachverhalt:
Die Stadt Nürnberg setzt seit 2005 die ERP-Software (Enterprise Ressource Planning) der Firma SAP für das Haushalts- und Rechnungswesen ein. Die derzeit eingesetzte Produktlinie ERP R/3 wurde von der SAP zum Ende 2027 abgekündigt, weshalb eine Umstellung auf das Nachfolgeprodukt S/4HANA zwingend notwendig ist. Neben der ERP- Software wurden auch die Produktlinien BW (Business Warehouse - Planung, Internes Berichtswesen, Haushaltsplan – bereits auf HANA migriert) und HCM (Human Capital Management – Personalabrechnung und -verwaltung – geplante Migration 2025) abgekündigt.
Mit der neuen HANA-Datenbank, die die Grundlage für die neuen Produkte der SAP legt, und der neuen Software S/4HANA wird die Effizienz des ERP-Systems hinsichtlich der Verarbeitungszeit erhöht. Neue Funktionalitäten ermöglichen es zudem, einige der Eigenentwicklungen abzulösen, die Abläufe näher an den SAP-Standard zu führen und die Prozesse zu verschlanken. Somit wird der Aufwand der Mitarbeitenden in den einzelnen Prozessschritten verringert und das ERP-System auf den aktuellsten Stand der Technik gehoben.
Im Ältestenrat und Finanzausschuss am 15.12.2021 wurde bereits ausführlich über die Notwendigkeit für die Umstellung der aktuell im Einsatz befindlichen SAP R/3 Software auf die neuen Produktlinien HANA ausführlich berichtet. Daher werden an dieser Stelle die Hintergründe und die bisherige Historie nicht mehr näher beleuchtet, sondern vielmehr soll der aktuelle Sachstand des S/4HANA Projekts sowie die benötigten SAP Lizenzen und deren finanziellen Auswirkungen im Fokus stehen.
Zunächst wird ein allgemeiner Überblick über die im Haushaltsplan 2023 angemeldeten finanziellen Mittel für die Systemumstellung gegeben, bevor über den Verlauf des S/4HANA Projekts seit dem Ältestenrat und Finanzausschuss im Dezember 2021 berichtet und das aktuelle Projektbudget erläutert wird. Abschließend wird auf die Lizenzen, welche für die neue HANA Landschaft benötigt werden, näher eingegangen und der zu erwartende Kaufpreis dargelegt.
1. Haushaltsplan 2023
In der Einzelmaßnahme 873 „Einführung der Plattform SAP HANA“ sind alle abgeschlossenen, laufenden und künftigen Projekte, welche sich auf die Umstellung der SAP R/3 Systeme auf die neue Produktlinie HANA beziehen, budgetiert.
Im MIP 2023 – 2026 waren für die Maßnahme insgesamt 14,03 Mio. € angesetzt.
Die Verteilung auf die einzelnen Projekte können Sie der nachfolgenden Übersicht entnehmen:
| MIP 2023 - 2026 Betrag in T€ | insgesamt | bereits ein-/ ausgezahlt bis 2021 | 2022 | Plan 2023 | Plan 2024 | Plan 2025 | Plan 2026 | Plan spätere Jahre |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Einführung der Plattform SAP HANA | 14.034 | 3.902 | 1.277 | 2.495 | 3.135 | 2.067 | 933 | 225 |
| BW/4HANA Projekt (BW-System) | 3.905 | 3.489 | 416 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| S/4HANA Vorstudie (ERP-System) | 413 | 413 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| S/4HANA Projekt (ERP-System) | 7.536 | 0 | 861 | 1.995 | 1.455 | 2.067 | 933 | 225 |
| H4S4 Projekt (HCM-System) | 500 | 0 | 0 | 500 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| SAP Lizenzen (einmaliger Kaufpreis) | 1.680 | 0 | 0 | 0 | 1.680 | 0 | 0 | 0 |
Abbildung 1 - Einzelmaßnahme 873 – MIP 2023-2026
Hierbei sei angemerkt, dass es sich bei der letzten Position „SAP Lizenzen“ um kein „Umstellungsprojekt auf HANA“ handelt. Vielmehr werden in dieser Position alle für die HANA Umstellung benötigten SAP Lizenzen abgebildet. Denn aufgrund der Tatsache, dass alle für die einzelnen Systeme (HCM-, BW- und ERP-System) benötigten Lizenzen sehr eng miteinander verzahnt sind und die Lizenzkosten stets in einem Gesamtvolumen mit der SAP verhandelt und beschafft werden, ist eine projektbezogene Aufteilung schwierig. Nähere Erläuterungen zu den SAP Lizenzen finden Sie im dritten Kapitel „SAP Lizenzen“.
2. S/4HANA Projekt
Auch wenn die Migration auf S/4HANA durch die Abkündigung der Fa. SAP zwingend notwendig ist, sollte die Chance genutzt werden im Rahmen des Projekts auch Optimierungen und Innovationen umzusetzen, die mit der Migration und der neuen HANA Software und Datenbank einige Neuerungen eingeführt werden können. Um die für die Stadt Nürnberg geeigneten Maßnahmen dafür zu finden und die Voraussetzungen für die Migration zu definieren, wurde von Januar bis Juni 2021 eine Vorstudie mit der externen Beratungsfirma T-Systems durchgeführt.
Nach dem erfolgreichen Abschluss der Vorstudie wurde die weitere Projektplanung für die Umstellung des aktuellen ERP-Systems auf HANA fortgeführt und der Beschluss, die für das Projekt benötigten finanziellen Mittel zu den Haushaltsberatungen anzumelden, im Ältestenrat und Finanzausschuss am 15.12.2021 eingeholt.
Die im Ältestenrat und Finanzausschuss dargelegten Gesamtkosten i.H.v. 11,8 Mio. € für den Zeitraum 2022 bis 2027 basierten auf dem damaligen Planungs- und Kenntnisstand:
| Kosten im Zeitraum 2022 - 2027 | Betrag in T€ | ||
|---|---|---|---|
| Externe Beratungskosten | 7.165 | ||
| Hardwarekosten | 1.455 | ||
| Lizenzkosten inkl. Pflege- und Wartungskosten | 3.089 | ||
| Externe Schulungskosten | 55 | ||
| Gesamtkosten S/4HANA Projekt | 11.764 |
Abbildung 2 - Kosten S/4HANA Projekt - Stand ÄR&FA 19.12.2021
Während Anfang 2022 mit den ersten Arbeiten in den Arbeitspaketen, bei denen keine externe Beratungsleistung notwendig ist, begonnen wurde, fand parallel die Erstellung der Vergabeunterlagen für die im Projekt benötigte externe Unterstützung statt.
In diesem Zusammenhang wurde der Projektplan und die extern zu vergebenen Leistungen noch einmal im Hinblick auf neueste Erkenntnisse und Einsparpotentiale überarbeitet und die externen Beratungs- und Hardwarekosten entsprechend angepasst.
Die Lizenzkosten wurden aus den im ersten Kapitel aufgeführten Gründen aus dem S/4HANA Projektbudget entnommen und in der MIP Maßnahme in einer eigenen Position „SAP Lizenzen“ abgebildet.
So wurden letztendlich 7,5 Mio. € für das S/4HANA Projekt zum MIP 2023-2026 angemeldet:
| MIP 2023-2026 | Betrag in T€ (brutto) |
|---|---|
| Externe Beratungskosten inkl. Schulungskosten | 5.762 |
| Hardwarekosten | 1.774 |
| Gesamtkosten S/4HANA Projekt | 7.536 |
Abbildung 3 - Kosten S/4HANA Projekt - MIP 2023-2026
Um das Projektrisiko und den Abstimmbedarf zu reduzieren, wurde von der Projektleitung die Entscheidung getroffen alle Beratungsleistungen (für Evaluierungen, Vorprojekte und Migrationsarbeiten, Folgeprojekte) für das S/4HANA Projekt zusammen auszuschreiben.
Im Juli 2022 wurden die Vergabeunterlagen veröffentlicht und Ende März 2023 der Beschluss im Bau- und Vergabeausschuss gefasst den Zuschlag auf das Angebot der Firma T-Systems zu erteilen, so dass ab April 2023 mit den Projektarbeiten mit der externen Beratungsfirma begonnen werden konnte.
Aufgrund dessen, dass der Gesamtpreis des Angebots die aktuell im Projektbudget angesetzten Beratungskosten um 1,4 Mio. € brutto übersteigt, wurden zunächst nur die verpflichtenden Arbeitspakete (i.H.v. 5,0 Mio.€ brutto) sowie die Lizenzkosten für die Migrationssoftware (i.H.v. 0,6 Mio. € brutto) beauftragt.
Der höhere Angebotspreis von T-Systems ist im Wesentlichen auf folgende Gründen zurückzuführen:
- Preissteigerungen aufgrund der Inflation sowie der aktuellen hohen Nachfrage nach
SAP Beratungsleistungen
- gestiegene Komplexität bezüglich der Migrationsarbeiten aufgrund Verschiebung
des Projektstartes mit der externen Beratungsfirma
- Lizenzkosten für den Einsatz des Migrationswerkzeugs SNP Chrystal Bridge i.H.v.
0,6 Mio. € (brutto)
Die als optional ausgeschriebenen Arbeitspakete, welche Optimierungen und Innovationen beinhalten, wurden vorerst noch nicht beauftragt. In den ersten Projektwochen werden diese einem erneuten Review bezüglich der Kosten und dem Mehrwert für die Stadt Nürnberg unterzogen. Ebenfalls soll der tatsächliche Umfang und Inhalt der verpflichtenden Arbeitspakete noch einmal hinsichtlich Kosten und Ressourcen verifiziert werden.
Aufgrund von krankheitsbedingten Ausfällen sowie einem Beraterweggang und einem Beraterwechsel gab es Verzögerungen bei den einzelnen Review-Workshops, so dass erst im August 2023 mit einem finalen Ergebnis gerechnet werden kann.
Gemäß den oben genannten Ausführungen belaufen sich die S/4HANA Projektkosten nach aktuellem Stand auf 8,9 Mio. €, welche die Projektleitung im MIP 2024 bis 2027 (vorerst) einplanen würde:
| MIP 2024-2027 | Betrag in T€ (brutto) |
|---|---|
| Externe Beratungskosten inkl. Schulungskosten | 7.118 |
| Hardwarekosten | 1.774 |
| Gesamtkosten S/4HANA Projekt | 8.892 |
Abbildung 4 - Kosten S/4HANA Projekt - MIP 2024-2027
Sollten nach den Review-Workshops bestimmte Arbeitspakete doch nicht mehr oder nur in einem reduzierten Umfang benötigt werden oder deren Durchführung aus Wirtschaftlichkeitsaspekten für die Stadt Nürnberg nicht mehr sinnvoll sein, werden das Projektbudget und der MIP-Ansatz entsprechend reduziert.
Zeitplan
Der aktuelle Zeitplan (Stand April 2023) stellt sich wie folgt dar:
Abbildung 5 - Zeitplan S/4HANA Projekt - Stand April 2023
* Setup (Projektfindung mit Detailplanung)
** Prepare
*** Für Anlagenbuchhaltung, Geschäftspartner, Planungsfunktion, Hauptbuch, Systemkonsolidierung, Nutzung SAP Standard, EPSAS, Ablösung GB, Prüfung Modifikationen, Materialart SERV
**** Multiplikatorschulung
Risiken
Mit Beginn der Projektarbeiten mit der externen Beratungsfirma wurden alle für die Stadt Nürnberg bekannten Risiken den Kategorien Projektumfeld/kommunal, Vorgehen/Organisation, technische und fachliche Risiken zugeordnet, bewertet und entsprechende Gegenmaßnahmen vorgeschlagen.
Das aus heutige Sicht größte Projektrisiko stellt ein gegebenenfalls interner als auch externer personeller Ressourcenengpass dar. Etwaige krankheitsbedingte Ausfälle und Weggänge von Mitarbeitenden/Berater*innen in Kombination mit dem angespannten Arbeitsmarkt im IT-, insbesondere im SAP-Sektor, erhöhen das Risiko essentiell.
Um das Risiko zu reduzieren, wurde eine Priorisierung des S/4HANA Projekts und ein Projekt-Freeze im Migrationszeitraum beschlossen, um die internen Kapazitäten für das S/4HANA Projekt entsprechend vorhalten zu können.
3. SAP Lizenzen
Bei der Umstellung auf die neuen HANA Produkte handelt es sich um einen komplett neuen Produkterwerb, bei dem sich die Lizenzierung auf eine ganz neue Metrik bezieht.
Die Lizenzierung von SAP S/4HANA erfolgt durch unterschiedliche Lizenzkategorien:
- Nutzerbasierte Lizenzierung 2. Lösungsbasierte Lizenzierung (Engines) 3. Dokumentenbasierte Lizenzierung für die sog. „indirekte Nutzung“ 4. Datenbankbasierte Lizenzierung für die SAP HANA Datenbank
Im Jahr 2022 wurde mit der SAP ein neuer Rahmenvertrag abgeschlossen. Mit dem Vertrag wurde bereits ein Teil der für die Umstellung des SAP ERP- und SAP HCM-Systems auf HANA benötigten SAP Lizenzen beschafft. Da das SAP BW-System bereits erfolgreich unter HANA lizenziert worden war, war hierdurch keine neue Lizenzierung mehr notwendig.
Die Finanzierung erfolgte aus den „ursprünglich“ für das S/4HANA Projekt angesetzten Lizenzkosten (siehe Abbildung 2 - Kosten S/4HANA Projekt - Stand ÄR&FA 19.12.2021). Nach Herausnahme der SAP Lizenzkosten aus dem S/4HANA Projektbudget und Abbildung in einer eigenen Position „SAP Lizenzen“ wurde der bislang geplante Ansatz auf den tatsächlichen Kaufpreis (1,7 Mio. € brutto) aus dem Rahmenvertrag angepasst. Da die Lizenzkosten ursprünglich für das Jahr 2024 eingeplant waren, werden die benötigten Mittel aus einer anderen MIP Maßnahme vorfinanziert. Die darauf anfallenden Pflege- /Wartungskosten sind im konsumtiven Haushalt geplant worden.
Um mit dem Aufbau der neue HANA-Ziellandschaft für das ERP- und das HCM-System beginnen zu können, ist es nun erforderlich die noch fehlenden Lizenzen im Jahr 2024 zu beschaffen.
An dieser Stelle sei angemerkt, dass die Umstellung des HCM-Systems, welches der Personalabrechnung und dem Personalmanagement dient, für das Jahr 2025 geplant ist (Projekt H4S4).
Im Rahmen der Lizenzbeschaffung kann entschieden werden, ob der aktuelle Lizenzvertrag beibehalten (Product Conversion) oder ein komplett neuer Lizenzvertrag (Contract Conversion) aufgesetzt werden soll.
Die verschiedenen Metriken in Kombination mit der Vertragswahl ergeben eine große Variantenvielfalt für das Lizenzierungsmodell und die Lizenzkosten. Aufgrund der vorliegenden Komplexität wird an dieser Stelle auf externe Beratungsleistung zurückgegriffen, um das für die Stadt Nürnberg bestmöglichste und kostengünstigste Lizenzierungsmodell auswählen zu können.
Da die Stadt Nürnberg mit der Analyse der Altverträge und den Anforderungen an die HANA Landschaft für das ERP- und HCM-System erst am Anfang steht, ist zum aktuellen Zeitpunkt eine verlässliche Kostenschätzung für die noch benötigten HANA Lizenzen nur sehr schwer möglich.
Auf Basis des jetzigen Kenntnisstands liegt der Kaufpreis für die HANA Lizenzen gemäß des aktuellen Angebots der SAP zwischen 4,3 Mio. € (Contract Conversion) und 6,1 Mio. € (Product Conversion), siehe Abbildung 6 - Vergleich der Lizenzvarianten.
Abbildung 6 - Vergleich der Lizenzvarianten - Quelle: SAP, Juni 2023
Des Weiteren kommen zu den im obigen Angebot aufgeführten Kaufpreis und Pflege- /Wartungsgebühren, ab dem Jahr 2024 noch Mietkosten für das Produkt SAP BTP (Business Technology Platform) auf die Stadt Nürnberg zu. Diese belaufen sich für einen Zeitraum von 3 Jahren auf 288 T€.
Die SAP BTP ist eine Cloud-Lösung und wird insbesondere für die Entwicklung und Integration von Daten und Anwendungen zwischen SAP- und Non-SAP-Systemen benötigt. Die bislang hierfür eingesetzten Systeme sind nur noch teilweise S/4HANA-kompatibel und zum Teil durch die SAP abgekündigt. Folglich ist die Implementierung einer neuen Lösung unvermeidlich und kann als Standard für alle künftigen Schnittstellenintegrationen eingesetzt werden.
Beschlusstext:
Der Ältestenrat und Finanzausschuss nimmt die etwaige Kostenerhöhung für das S/4HANA Projekt zur Kennntnis und beauftragt die Verwaltung die zu erwartenden Mehrkosten i.H.v. 1,4 Mio. € zu den Haushaltsberatungen anzumelden. Sobald der Projektumfang final abgestimmt ist und weniger finanzielle Mittel benötigt werden, wird der MIP-Ansatz entsprechend reduziert.
Der Ältestenrat und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung für den Kauf der SAP Lizenzen finanzielle Mittel i.H.v. 4,3 Mio. € zu den Haushaltsberatungen anzumelden. Der Ansatz setzt die Annahme voraus, dass die Lizenzen im Rahmen einer Contract Conversion beschafft werden. Des Weiteren sind die dazugehörigen Pflege-/Wartungskosten sowie die Mietkosten für das Produkt SAP BTP im konsumtiven Haushalt einzuplanen.
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ältestenrat und Finanzausschuss 19.07.2023 öffentlich Bericht
Betreff: Kurzinformation und Zweckausrichtungsstatistik der von der Stadt Nürnberg verwalteten
Stiftungen zum Jahresabschluss 2022
Anlagen: Einseitige Kurzinformation über die Stiftungen 2018 - 2022 (Anlage 1) Kurzinformation der Stiftungsverwaltung zum Jahresabschluss 2022 (Anlage 2)
Bericht: Mit der Kurzinformation und der Zweckausrichtungsstatistik der Stiftungsverwaltung für das Haushaltsjahr 2022 wird ein Überblick über die Organisation, die Vermögens-, Schulden- und Finanzsituation sowie die Aufgaben und Tätigkeiten der in 2022 von der Stadt Nürnberg verwalteten Stiftungen vermittelt. Aktuell werden 64 Stiftungen von der Stadt Nürnberg verwaltet.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der Bericht stellt die Zahlen des Jahresabschlusses 2022 vor. Folglich liegt hier keine Diversity-Relevanz vor.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Anlage 1
Informationen zu den von der Stadt Nürnberg verwalteten Stiftungen 2018 - 2022
Anzahl der Stiftungen 62, davon 28 rechtsfähige und 34 nichtrechtsfähige Stiftungen
HH-Jahr HH-Jahr Bezeichung: 2000 Stiftung Nürnberg – Stadt des Friedens und der Menschenrech. 2009 Margarete-Weigel-Stiftung 2001 Heinz und Inge Tschech Stiftung Leonhard Wagner Stiftung Johann und Liselotte Lehner Stiftung Nürnberg 2010 Marie und Hugo Lemnitzer Stiftung 2002 Rudolf Volland Stiftung 2011 Ernst und Berta Wurzer Stiftung Emil und Lydia Kudrnac-Stiftung Werner und Elisabeth Krauß Stiftung Späth-Falk-Hammerbacher-Stiftung Nürnberg Adolf-und-Gertraud-Müller-Stiftung 2004 Hedwig Linnhuber - Dr. Hans Saar Stiftung 2012 Erwin-und-Monika-Telle-Stiftung Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung 2013 Dorothea-Herzog-Kulturstiftung 2005 Leo und Trude Denecke Stiftung Bäume für Nürnberg Stiftung Max und Rosemarie Hübschmann Stiftung 2015 Stiftung Jürgen Wolff für Emanzipation und Kultur 2006 Frieda und Helmut Schweimer-Stiftung Erich und Grete Berwind Stiftung 2007 Bärbel Schröder und Claus Schmidt Stiftung 2016 Ursula-Fischer-Schwanhäußer-und-Gebhard-Schönfelder-Stiftung 2008 Auxiliar-Stiftung 2017 Rudolf und Eberhard Bauer Stiftung Gustav Riedner - Karl Weißmann - Stipendienst. 2019 Stiftung Klinikum Nürnberg Barbara, Dr. Wilhelm und Klara Doni Stiftung Alfred Golombek Stiftung Altstadtfreunde Nürnberg-Stiftung Stiftung Lompa Hehl Stiftung Wolfram und Ilse Unger Stiftung 2020 Mathilde-Gottschalk-Stiftung Georg und Gisela Gottschalk Stiftung Nürnberg Stiftung Studium, Wissenschaft, Kunst 2021 Dr. Erwin und Elisabeth Reichert-Stiftung Pocket-Opera-Company-Stiftung Nürnberg Stamm-Schmitt-Stiftung
| 2018 Anzahl der Anträge 6.647 Ausrichtungsvolumen (€) 5.060.643 Anzahl Beratungen bei - Stipendien und Gabenanträgen 2.090 - Stiftungsneugründer und Spendenwillige 21 Anzahl Förderung von Sonderprojekten 4 1. Ertragslage (Ergebnisrechnung) € 1.1 Summe der ordentlichen Erträge 6.446.527 darunter: Kursgewinne aus Wertpapieren (abzüglich Verluste) 73.835 1.2 Summe der ordentlichen Aufwendungen 10.172.697 darunter: - Zweckausrichtungen (gem. Stiftungszweck): 5.060.643 davon - Stiftungsgaben 3.103.226 - Stipendien 387.450 - Zuschuss für Projekte und Einrichtungen 1.569.967 - Erstattungen der Stiftungen an die Stiftungsverwaltung 774.519 Verwaltungskostenanteil (Basis: Erträge) 6,15% Verwaltungskostenanteil (Basis: Anlagevermögen) 0,29% 1.3 Finanzerträge (nominal) 6.743.711 davon: Effektivzins (€) 6.705.919 Effektivzinssatz (%) 2,82 % 2. Wertpapiergeschäfte 2018 2.1 Verkauf/Rückzahlung von Finanzanlagen 35.050.762 2.2 Erwerb von Finanzanlagen 41.676.408 3. Vermögenswerte - ausgewählte Werte - (aus der Bilanz nach Ergebnisverwendung) € 3.1 AKTIVA 277.068.933 3.1.1 Anlagevermögen 263.175.926 3.1.1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 4.399 3.1.1.1 Sachanlagen 74.347.368 darunter bebaute Grundstücke: 65.645.633 3.1.1.2 Finanzanlagen (bilanziell) 188.824.158 nachrichtlich: Abwertungen (-) / Wertaufholung (+) der Wertpapiere: -3.677.219 (nur buchmäßig, keine realisierten Kursgewinne/-verluste) Finanzanlagen (Marktwerte): 244.577.244 3.2 PASSIVA 277.068.933 davon: Eigenkapital 267.878.747 | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | |
| 6.604 5.031.040 2.065 28 4 € 8.564.574 1.634.180 10.673.162 5.031.040 3.140.275 359.100 1.531.665 795.080 4,11% 0,32% 6.682.965 6.649.060 2,62 % 2019 40.744.000 47.934.787 € 293.567.029 269.165.190 3.045 76.022.301 69.116.623 193.139.843 3.748.035 262.874.226 293.567.029 283.279.368 | 5.908 5.692.170 1.865 24 4 € 6.951.705 301.849 11.182.895 5.692.170 3.592.503 288.750 1.810.917 850.125 6,42% 0,31% 6.300.929 6.292.472 2,34 % 2020 55.841.170 54.927.000 € 301.778.945 271.509.472 1.692 80.633.081 72.345.648 190.874.698 -1.313.772 275.063.021 301.778.945 290.601.793 | 6.216 5.699.485 1.950 16 4 € 7.769.964 1.594.549 9.937.229 5.699.485 3.843.820 292.400 1.563.265 955.608 6,98% 0,33% 5.918.480 5.908.410 2,03 % 2021 43.442.920 46.441.000 € 312.245.991 285.403.077 338 80.132.061 73.535.236 205.270.678 -1.505.178 307.952.621 312.245.991 301.473.603 | 5.478 5.994.827 1.944 15 4 € 6.596.989 64.150 10.969.354 5.994.827 3.954.460 232.600 1.807.767 1.004.655 7,24% 0,36% 7.005.820 6.996.500 2,36 % 2022 30.604.343 44.468.462 € 296.380.137 276.975.076 1 79.081.890 72.508.043 197.893.185 -21.127.633 284.567.974 296.380.137 285.509.616 | ||
| 3.1 AKTIVA 3.1.1 Anlagevermögen 3.1.1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 3.1.1.1 Sachanlagen darunter bebaute Grundstücke: 3.1.1.2 Finanzanlagen (bilanziell) nachrichtlich: Abwertungen (-) / Wertaufholung (+) der Wertpapiere: (nur buchmäßig, keine realisierten Kursgewinne/-verluste) Finanzanlagen (Marktwerte): 3.2 PASSIVA davon: Eigenkapital | |||||
| zu 1)Hier u.a. Projektförderung: "Arme Kinder Zukunft geben", Projekt "Mittagsverpflegung", Projekt "Musikalische Früherziehung für Kinder ", Projekt "Verhütungsmittel". |
Anlage 2
Stadt Nürnberg - Stiftungsverwaltung
Kurzinformation zum Jahresabschluss 2022
Inhaltsverzeichnis:
Vorwort ............................................................................................................................... 2
- Stiftungsverwaltung ................................................................................................. 3
1.1 Organisation ........................................................................................................................ 3
1.2 Aufgaben .............................................................................................................................. 3
1.3 Grundsätze ........................................................................................................................... 4
1.4 Jahresergebnis 2022 ........................................................................................................... 4
1.5 Kosten je Stiftung ................................................................................................................ 4
- Übersicht der Stiftungen .......................................................................................... 5
2.1 Rechtlich / organisatorisch ................................................................................................. 5
2.2 Nach Zweck .......................................................................................................................... 6
2.3 Nach Vermögen – Gesamtbilanz aller Stiftungen .............................................................. 7
2.4 Nach Vermögen – Einzelstiftungen .................................................................................... 9
2.5 Bilanzkennzahlen ............................................................................................................... 11
-
Stiftungsausrichtungen / Zuschüsse an Dritte .................................................... 12
-
Beratungen / Spenden / Zustiftungen / Neugründungen .................................... 12
-
Verwaltung des Stiftungsvermögens .................................................................... 13
5.1 Sachanlagen ...................................................................................................................... 13 5.1.1 Grundstücke, Gebäude, dingliche Rechte ..................................................................... 13 5.1.2 Verwaltungstätigkeiten bei Liegenschaften .................................................................... 14 5.1.3 Entscheidungswege ...................................................................................................... 14
5.2 Finanzanlagen .................................................................................................................... 15 5.2.1 Vermögenswerte ........................................................................................................... 15 5.2.2 Rendite .......................................................................................................................... 15 5.2.3 Verwaltungstätigkeiten bei Finanzanlagen .................................................................... 16 5.2.4 Kategorien der Finanzanlagen....................................................................................... 16 5.2.5 Nachhaltigkeit bei Finanzanlagen .................................................................................. 17 5.2.6 Aktive und passive Depotverwaltung ............................................................................. 17
- Anhänge (Zweckausrichtung u. Entwicklung Finanzanlagevermögen) ............. 18
Vorwort
Liebe Leserinnen und Leser,
dieser Bericht dient als jährliche Information über die Tätigkeiten der Stiftungsverwaltung der Stadt Nürnberg.
Im Berichtsjahr 2022 wurden 62 Stiftungen von der Stiftungsverwaltung betreut. Seit Ende des Jahres 2022 sind zwei weitere Stiftungen dazugekommen. Das gesamte betreute Stiftungsvermögen liegt im Jahr 2022 bei 296 Millionen €.
Aus diesem Stiftungsvermögen wurden Finanzerträge in Höhe von rund 7 Mio. € erwirtschaftet, von denen rd. 6 Mio. € im Jahr 2022 der Bürgerschaft Nürnbergs für mildtätige und gemeinnützige Zwecke zur Verfügung gestellt werden konnten. Dies ist seit vielen Jahren ein neuer Höchststand. Auf Basis der Marktwerte wurde dabei eine Effektivverzinsung in Höhe von 2,4 % im Jahr 2022 erzielt.
Im Zuge der hohen Inflation und des Zinsanstiegs reduzierte sich bei einigen bestehenden Finanzanlagen der Wiederverkaufswert. Dies zwang uns, eine Abwertung unserer Finanzanlagen vorzunehmen. Das Aktivvermögen aller Stiftungen reduzierte sich entsprechend um 15,9 Mio. €. Aufgrund der Ausgestaltung dieser Finanzanlagen handelt es sich jedoch lediglich um einen buchhalterischen Verlust. Am Ende der Laufzeit erhalten die Stiftungen 100 % des zum Kaufzeitpunkt der Anlage gültigen Wertes zurückgezahlt.
Trotz der weltpolitisch schwierigen Lage blicken wir positiv auf die Entwicklungen für den Stiftungsbereich. Die Neuanlage von Stiftungsgeldern wird durch höhere Zinsen und die Hoffnung auf einen weiteren Rückgang der Inflation deutlich ertragreicher. Zudem ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Bereitschaft, Stiftungen zu gründen und zu unterstützen, mit zunehmend steigenden Zinsen weiter zunimmt.
Im Bereich der Vermögensanlagen von Immobilien (rd. 79 Mio. €) bleiben weitere Herausforderungen bestehen. Zwar stellen die Mieteinnahmen bei Stiftungen eine rentable Vermögensanlage dar, jedoch sind zunehmende Kosten bei Sanierungen zu berücksichtigen.
Zum Schluss noch eine kleine Anmerkung in eigener Sache: Der Bay. Kommunale Prüfungsverband hat die Stiftungsverwaltung geprüft. Dazu wurden die Jahresabschlüsse der Stiftungen für die letzten 3 Jahre begutachtet. Der Prüfungsverband bestätigte uns völlig ohne Beanstandungen eine sehr positive Arbeit.
Gerne stehen wir Ihnen seitens der Stiftungsverwaltung für weitere Auskünfte zur Verfügung.
1. Stiftungsverwaltung
1.1 Organisation
Die Stiftungsverwaltung ist eine Abteilung der Dienststelle „Stadtkämmerei“ der Stadt Nürnberg. Die Abteilung umfasst 11 Planstellen. Von den 11 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind 8 weiblich und 3 männlich. Eine Mitarbeiterin hat ihren Dienstsitz bei der Forstverwaltung der rechtlich selbstständigen Heilig-Geist-Spital-Stiftung in Schnaittach.
Die Stiftungsverwaltung ist über den Oberbürgermeister und den Stadtrat autorisiert, die Verwaltung der ihr übertragenen Stiftungen treuhänderisch wahrzunehmen. Die Stiftungsverwaltung unterliegt der Zuständigkeit und dem Verantwortungsbereich des Stadtkämmerers.
1.2 Aufgaben
Die Aufgaben der Stiftungsverwaltung der Stadt Nürnberg gehen aus dem Aufgabengliederungsplan der Dienststelle „Stadtkämmerei“ hervor. Folgende Aufgaben werden hauptsächlich im Rahmen der Verwaltung und Ausrichtung von Stiftungen durch die Stiftungsverwaltung wahrgenommen (nicht abschließend):
1. Verwirklichung des
2. Vermögensangele-
Stiftungszweckes
genheiten
-
Gaben
-
Verwaltung von Finanzanla-
-
Stipendien
gen & Immobilien
-
Projektförderung
-
Forstbetriebsverwaltung
3. Rechnungswesen 4. Rechtliche Angele-
-
Jahresabschluss genheiten
-
Haushaltsplanung - Erstellung von Stiftungssat-
-
Zahlungsverkehr zungen
-
Schenkungsverträge
5. Berichterstattung +
Werbung +
Öffentlichkeitsarbeit
1.3 Grundsätze
Die Stiftungsverwaltung arbeitet nach folgenden Grundsätzen (angelehnt an die “Grundsätze Guter Stiftungspraxis“ des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen):
Sie versteht sich als Treuhänder des jeweiligen Stifterwillens. Sie ist den Stiftungssatzungen verpflichtet und verwirklicht den Stiftungszweck nach bestem Wissen und Gewissen. Das in ihre Obhut gegebene Vermögen wird nachhaltig verwaltet und erhalten. Das Rechnungswesen bildet die wirtschaftliche Lage der Stiftung zeitnah, vollständig und sachlich richtig ab. Die Verwaltungsausgaben bewegen sich in einem angemessenen Rahmen. Sie kennt das Transparenzgebot als ein Zeichen der Verantwortung von Stiftungen gegenüber der Gesellschaft und als ein Mittel zur Vertrauensbildung an. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stiftungsverwaltung arbeiten informiert, unparteiisch, integer und verantwortungsvoll.
1.4 Jahresergebnis 2022
Folgendes Jahresergebnis 2022 weist die Stiftungsverwaltung als städtischer Kostendecker aus:
Gesamtertrag: 1.007.886,26 €
Primärer Aufwand der Abteilung: 752.137,14 € + Aufwand, verursacht von städtischen Dienststellen: 204.647,09 € = Gesamtaufwand: 956.784,23 €
Gewinn 2022: 51.102,03 €
- Budgetvortrag 2021: -357,39 €
= Budgetvortrag 2022: 50.744,64 €
Die Stiftungsverwaltung erzielte in 2022 einen Budgetvortrag in Höhe von 50.744,64 €. Dieser Betrag wird den Stiftungen im Folgejahr erstattet.
Die Personalkosten lagen in 2022 bei 652.845,29 € (Vorjahr: 631.755,04 €). Dies entspricht einer Steigerung um ca. 3% auf rund 68 % des Gesamtaufwands.
1.5 Kosten je Stiftung
Die Kosten der Stiftungsverwaltung (siehe Ziffer 1.4) werden, soweit sie einer Stiftung direkt zugeordnet werden können, dieser direkt belastet. Die nicht direkt zuordenbaren allgemeinen Verwaltungskosten werden auf alle Stiftungen umgelegt. Die Kosten der Abteilung Stiftungsverwaltung belasten nicht den städtischen Gesamthaushalt.
Im Jahr 2022 betrug der Verwaltungskostenanteil, gemessen am Nettoertrag aller Stiftungen, 7,24 %. Der Nettoertrag setzt sich zusammen aus den gesamten Finanzerträgen und ordentlichen Erträgen der Stiftung (=Bruttoertrag) abzüglich Spenden und der Auflösung von Rückstellungen.
Beispiel: Eine Stiftung besitzt ein Wertpapierdepot in Höhe von 100.000 €. Die Zinserträge des Wertpapierdepots belaufen sich auf 2 %, also auf 2.000 €. Als jährliche Verwaltungskosten der Stiftung errechnen sich somit rd. 145 € (7,24 % aus 2.000 €). Depotkosten fallen keine an.
Zu erwähnen ist, dass die Phase der Stiftungsgründung kostenlos ist. Erst bei Erzielung von Erträgen aus dem Grundstockvermögen werden Kosten erhoben. Bezogen auf das Anlagevermögen der Stiftungen liegen die Verwaltungskosten durchschnittlich bei 0,36 % p.a.
2. Übersicht der Stiftungen
2.1 Rechtlich / organisatorisch
Die Stadt Nürnberg verwaltete zum 31.12.2022 62 Stiftungen, davon sind 28 rechtsfähige und 34 nichtrechtsfähige Stiftungen. In 2022 wurden keine neuen Stiftungen gegründet.
Stiftungen
28 34
rechtsfähige nichtrechtsfähige
Stiftungen Stiftungen
Rechtsfähige Rechtsfähige Rechtsfähige (Andere) -Nürnberg -Stadt des Friedens u. der Menschenrechte allgemeine Stiftungen, Kommunale Kommunale -Heinrich u. Amalie Lang-Stiftung die kommunal Stiftungen Stiftungen, die -Eberhard u. Fanny Ermann´sche Stiftung verwaltet sind -Otto Lauterbach-Stiftung nicht -Marie-Hack-Stiftung kommunal -Fritz u. Eugenie Übelhör Stiftung verwaltet -Andreas-Winterbauer-Stiftung werden -Kunst-u. Kulturstiftung der Nürnberger Nachrichten -Sigmund-Schuckert-Stiftung -Andreas-Staudt-Stiftung -Stiftung Lokalstudienfonds -Dr. Ing. Eduard-Kurz-Stiftung -Stiftung für Bildung u. -Johann und Liselotte Lehner Stiftung Nürnberg Unterricht -Emil u. Lydia Kudrnac-Stiftung -Stiftung zur Förderung der -Späth-Falk-Hammerbacher-Stiftung Nürnberg 6. Fakultät der Universität Erlangen-Nürnberg -Bärbel Schröder u. Claus Schmidt Stiftung -Auxiliar Stiftung -Heinrich Gröschel Stiftung -Gustav Riedner-Karl Weißmann-Stipendienstiftung -Dr. Hans u. Dr. Elisabeth -Barbara, Dr. Wilhelm u. Klara Doni Stiftung Birkner Stiftung -Altstadtfreunde Nürnberg Stiftung -Heinz u. Inge Tschech Stiftung -Margarete-Weigel-Stiftung -Leonhard Wagner Stiftung -Rudolf Volland Stiftung -Heilig-Geist-Spital- -Marie u. Hugo Lemnitzer Stiftung Stiftung -Leo u. Trude Denecke -Ernst u. Berta Wurzer Stiftung Stiftung -Findel-u. -Werner u. Elisabeth Krauß Stiftung Waisenhausstiftungen -Max u. Rosemarie -Adolf-u.-Gertraud-Müller-Stiftung Hübschmann Stiftung -Friedrich Freiherr -Klein´sche von Haller´sche -Erwin-u.-Monika-Telle-Stiftung Brennmaterialstiftung -Frieda u. Helmut Forschungsstiftung -Dorothea-Herzog-Kulturstiftung Schweimer-Stiftung -Kost-Pocher´sche -Hedwig -Stiftung Jürgen Wolff für Emanzipation und Kultur Stiftung -Ursula-Fischer- Schwanhäußer-u.-Gebhard- Linnhuber -Dr. -Erich u. Grete Berwind Stiftung -Fritz-Hintermayr- Schönfelder-Stiftung Hans Saar-Stiftung -Stiftung Klinikum Nürnberg Stiftung -Rudolf u. Eberhard Bauer -Bäume für -Mathilde-Gottschalk-Stiftung -Wallner´sche Blinden- Stiftung Nürnberg Stiftung -Georg und Gisela Gottschalk Stiftung u. Stipendienstiftung -Alfred Golombek Stiftung -Stiftung Studium, Wissenschaft, Kunst -Rudolf u. Berta -Pocket-Opera-Company-Stiftung Nürnberg Mathes -Stiftung Lompa -Stamm-Schmitt-Stiftung Wohltätigkeitsstiftung -Hehl Stiftung -Wolfram und Ilse Unger Stiftung (Verbrauchsstiftung) -Dr. Erwin und Elisabeth Reichert-Stiftung
2.2 Nach Zweck
Jede Stiftung hat einen oder mehrere Stiftungszwecke (über die Satzung und das Stiftungsgeschäft) definiert, woraus hervorgeht, wofür und gegebenenfalls für welche Institution/Personengruppe die Ausrichtungsmittel zur Verfügung gestellt werden sollen. Die Stiftungszwecke sind räumlich grundsätzlich auf das Stadtgebiet Nürnbergs begrenzt.
Nachfolgend wird eine Übersicht der Hauptgruppen der Stiftungszwecke mit Angabe der absoluten und prozentualen Förderung ausgewiesen. Insgesamt beträgt die Zweckausrichtung 5.995 TEUR.
2022 Zweckausrichtung in TEUR und %
49 0,23 % 112
0,82 % 1,86 %
14,2 %
Soziale Zwecke Bildung und Erziehung
4,42%
Kunst und Kultur Andere gemeinnützige Zwecke
4,59 %
Tier- und Umweltschutz Menschenrechte Wissenschaft und Forschung
4.429
73,88 %
Beispiele, die gefördert werden:
Soziale und mildtätige Zwecke: Unterstützung Bedürftiger in Notlage; Betrieb von Einrichtungen und Anstalten der Altenhilfe. Bildung und Erziehung: Förderung würdiger junger Schüler/-innen und Studenten/-innen; Förderung der Ausbildung. Kunst und Kultur: Förderung von Kunst und Kultur, Unterstützung junger Künstler/-innen. Andere gemeinnützige Zwecke: Zuwendungen an Träger der freien Wohlfahrtspflege, der öffentlichen Gesundheit, der Jugend. Tier- und Umweltschutz: Förderung des Tierschutzes und der Arterhaltung von Tieren, Förderung des Tiergartens. Menschenrechte: Aktivitäten, Vorhaben und Aufgaben als Beitrag der Selbstverpflichtung der Stadt Nürnberg als Stadt des Friedens und der Menschenrechte. Wissenschaft und Forschung: Förderung wissenschaftlicher Arbeiten zur Geschichte der ehemaligen Reichsstadt Nürnberg sowie für Forschungszwecke bei Hochschulen.
2.3 Nach Vermögen – Gesamtbilanz aller Stiftungen
Nachfolgend wird das gesamte Aktiv- und Passivvermögen aller nichtrechtsfähigen und rechtsfähigen Stiftungen (nach Ergebnisverwendung) zum 31.12.2022 und zum 31.12.2021 ausgewiesen:
31.12.2022 31.12.2021
A K T I V A in € in €
| A. Anlagevermögen | 276.975.075,89 | 285.403.077,18 | ||
|---|---|---|---|---|
| 1,00 79.081.890,01 5.754.944,02 72.508.043,33 28.206,52 0,00 694.909,12 2,00 20,00 95.765,02 197.893.184,88 0,00 139.705.731,88 58.187.453,00 | 338,00 80.132.060,99 5.755.128,12 73.535.236,33 30.820,52 0,00 694.909,12 2,00 20,00 115.944,90 205.270.678,19 0,00 149.083.225,19 56.187.453,00 | |||
| B. Umlaufvermögen | 19.318.703,81 | 26.755.119,94 | ||
| 275.522,15 5.473.851,31 0,00 338.671,93 0,00 17.451,29 5.117.728,09 13.569.330,35 0,00 381.099,05 13.188.231,30 | 275.522,15 7.149.935,03 0,00 437.434,93 0,00 16.057,06 6.696.443,04 19.329.662,76 0,00 630.628,51 18.699.034,25 | |||
| C. Aktive Rechnungsabgrenzung | 86.357,00 | 87.793,51 | ||
| D. Ungedecktes Grundstockkapital rechtsf. Stiftungen | 0,00 | 0,00 | ||
| SUMME DER AKTIVA | 296.380.136,70 | 312.245.990,63 |
Das Aktivvermögen aller Stiftungen reduzierte sich um ca. 15,9 Mio. € auf insgesamt rund 296,4 Mio. € (Reduzierung um 5,08 %).
31.12.2022 31.12.2021
P A S S I V A in € in €
| A. Eigenkapital | 285.509.616,12 | 301.473.602,79 | ||
|---|---|---|---|---|
| 280.812.938,62 99.952.336,62 182.292,00 25.006.573,48 47.626.805,98 108.044.930,54 3.089.252,10 3.084.252,10 5.000,00 -68,55 0,00 -68,55 0,00 1.607.493,95 920.872,00 1.121,00 10,95 685.490,00 | 291.733.277,38 99.338.718,79 188.149,60 23.475.510,01 39.626.136,37 129.104.762,61 8.063.448,46 8.058.448,46 5.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.676.876,95 963.488,00 1.121,00 10,95 712.257,00 | |||
| B. Rückstellungen | 8.373.181,27 | 8.115.092,67 | ||
| 7.523.308,27 612.300,00 0,00 237.573,00 | 7.558.430,17 302.000,00 0,00 254.662,50 | |||
| C. Verbindlichkeiten | 2.475.275,87 | 2.640.415,14 | ||
| 275.711,41 0,00 54.483,03 2.145.081,43 0,00 | 296.163,77 0,00 90.251,60 2.253.999,77 0,00 | |||
| D. Passive Rechnungsabgrenzung | 22.063,44 | 16.880,03 | ||
| SUMME DER PASSIVA | 296.380.136,70 | 312.245.990,63 |
Das Eigenkapital aller Stiftungen reduzierte sich um rund 16 Mio. € (5,29 %) auf insgesamt 285,5 Mio. €. Die Reduzierung des Eigenkapitals ist hauptsächlich bedingt durch die teilweise hohen Abwertungen unserer Finanzanlagen (siehe Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen). Nähere Erläuterung zur Bewertung der Finanzanlagen siehe unter 5.2 Finanzanlagen.
Insgesamt bestehen Rückstellungen in Höhe von 8,4 Mio. €. Hauptsächlich handelt es sich um Mittel für die Stiftungszwecke (Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtung in Höhe von 7,5 Mio. €), die im Jahr 2023 ff. verausgabt werden. Daneben wurden Instandhaltungsrückstellungen für noch nicht durchgeführte Unterhaltsmaßnahmen an den stiftungseigenen Gebäuden in Höhe von 612 Tsd. € gebildet. Die sonstigen Rückstellungen (238 Tsd. €) beinhalten vor allem Drohverlustrückstellungen für über pari gekaufte Wertpapiere, welche bei Endfälligkeit zum Nominalwert zurückgezahlt werden. Bei Fälligkeit werden die gebildeten Rückstellungen wieder aufgelöst. Die Kreditverbindlichkeiten verringerten sich auf 276 Tsd. €. Die sonstigen Verbindlichkeiten reduzierten sich auf 2,1 Mio. €.
2.4 Nach Vermögen – Einzelstiftungen
Nachfolgend wird das Aktivvermögen und Passivkapital in TEUR zum 31.12.2022 (nach der Ergebnisverwendung) ausgewiesen:
| Stiftung | Aktiva 2022 | Passiva 2022 | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| davon | Eigenkapital | Fremdkapital | ||||||||||
| Gesamt | Liquide Mit- | Eigenkapita | l | davon Gewinn (vor | davon Verbind- | |||||||
| tel | Gesamt | Erg.verwendung) | lichkeiten | |||||||||
| Rechtsfähige Stiftungen | Tsd. € | Tsd. € | Tsd. € | Tsd. € | Tsd. € | |||||||
| Heilig-Geist-Spital-Stiftung | 43.058 | 3.375 | 41.536 | 353 | 353 | |||||||
| Findel- und Waisenhausstif- tungen | 4.497 | 204 | 4.434 | 117 | 2 | |||||||
| Klein’sche Brennmaterialen- stiftung | 1.528 | 198 | 1.431 | 55 | 2 | |||||||
| Kost-Pocher’sche Stiftung | 13.128 | 152 | 13.042 | 38 | 43 | |||||||
| Fritz-Hintermayr-Stiftung | 3.117 | 98 | 3.049 | 24 | 49 | |||||||
| Wallner’sche Blinden- und Stipendienstiftung | 155 | 11 | 153 | 1 | 0 | |||||||
| Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung | 808 | 96 | 777 | 8 | 15 | |||||||
| Sigmund-Schuckert-Stiftung | 162.407 | 5.890 | 155.122 | 1.987 | 859 | |||||||
| Stiftung Lokalstudienfonds | 3.943 | 58 | 3.938 | 24 | 4 | |||||||
| Stiftung für Bildung und Un- terricht | 978 | 18 | 970 | 3 | 3 | |||||||
| Stiftung zur Förderung der Sechsten Fakultät der Uni- versität Erlangen-Nürnberg | 180 | 8 | 178 | 1 | 0 | |||||||
| Heinrich Gröschel Stiftung | 2.390 | 57 | 2.347 | 17 | 32 | |||||||
| Dr. Hans und Dr. Elisabeth Birkner Stiftung | 3.658 | 202 | 3.614 | 26 | 4 | |||||||
| Heinz und Inge Tschech Stif- tung | 2.923 | 100 | 2.865 | 14 | 12 | |||||||
| Rudolf Volland Stiftung | 1.477 | 45 | 1.445 | 9 | 9 | |||||||
| Leo und Trude Denecke Stif- tung | 486 | 190 | 315 | 7 | 155 | |||||||
| Max und Rosemarie Hübsch- mann Stiftung | 46 | 4 | 45 | 1 | 1 | |||||||
| Frieda und Helmut Schwei- mer Stiftung | 654 | 8 | 652 | 3 | 0 | |||||||
| Ursula-Fischer-Schwanhäu- ßer-und-Gebhard-Schönfel- der-Stiftung | 140 | 32 | 114 | 1 | 12 | |||||||
| Rudolf und Eberhard Bauer Stiftung | 6.974 | 382 | 6.910 | 42 | 60 | |||||||
| Alfred Golombek Stiftung | 378 | 37 | 371 | 2 | 5 | |||||||
| Stiftung Lompa | 434 | 33 | 421 | 3 | 3 | |||||||
| Hehl Stiftung | 838 | 20 | 827 | 7 | 6 | |||||||
| Wolfram und Ilse Unger Stif- tung (Verbrauchsstiftung) | 166 | 68 | 163 | 0 | 3 | |||||||
| Dr. Erwin und Elisabeth Reichert-Stiftung | 1.195 | 45 | 1.191 | 32 | 0 | |||||||
| Friedrich Freiherr von Hal- ler’sche Forschungsstiftung | 1.698 | 175 | 1.537 | 8 | 145 | |||||||
| Hedwig Linnhuber - Dr. Hans Saar-Stiftung | 8.377 | 458 | 8.122 | 95 | 211 | |||||||
| Bäume für Nürnberg Stiftung | 267 | 68 | 210 | 1 | 6 | |||||||
| Summe rechtsfähige Stif- | 265.900 | 12.032 | 255.779 | 2.879 | 1.994 | |||||||
| tungen |
| Stiftung | Aktiva 2022 | Passiva 2022 | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| davon | Eigenkapital | Fremdkapital | |||||||||
| Gesamt | liquide Mit- | Eigenkapital- | davon Gewinn (vor | davon Verbind- | |||||||
| tel | Gesamt | Erg.verwendung) | lichkeiten | ||||||||
| Nichtrechtsfähige | Tsd. € | Tsd. € | Tsd. € | Tsd. € | Tsd. € | ||||||
| Stiftungen | |||||||||||
| Heinrich und Amalie Lang-Stif- tung | 1.537 | 20 | 1.533 | 11 | 0 | ||||||
| Eberhard und Fanny Er- mann'sche Stiftung | 787 | 19 | 784 | 5 | 0 | ||||||
| Otto Lauterbach- Stiftung | 1.181 | 27 | 1.169 | 9 | 0 | ||||||
| Marie-Hack-Stiftung | 8.393 | 294 | 8.191 | 81 | 158 | ||||||
| Fritz und Eugenie Übelhör Stiftung | 76 | 5 | 75 | 1 | 0 | ||||||
| Andreas-Winterbauer-Stiftung | 598 | 63 | 560 | 7 | 6 | ||||||
| Kunst- und Kulturstiftung der Nürnberger Nachrichten | 959 | 30 | 941 | 17 | 14 | ||||||
| Andreas-Staudt- Stiftung | 167 | 7 | 166 | 1 | 0 | ||||||
| Dr. Ing. Eduard-Kurz-Stiftung | 61 | 7 | 61 | 0,4 | 0 | ||||||
| Johann und Liselotte Lehner Stiftung Nürnberg | 2.213 | 37 | 2.198 | 16 | 1 | ||||||
| Emil und Lydia Kudrnac-Stiftung | 210 | 7 | 210 | 2 | 0 | ||||||
| Späth-Falk-Hammerbacher- Stiftung Nürnberg | 92 | 8 | 89 | 1 | 3 | ||||||
| Bärbel Schröder und Claus Schmidt Stiftung | 115 | 8 | 112 | 1 | 3 | ||||||
| Auxiliar-Stiftung | 131 | 8 | 129 | 1 | 0 | ||||||
| Gustav Riedner – Karl Weiß- mann – Stipendienstiftung | 288 | 7 | 283 | 2 | 0 | ||||||
| Barbara, Dr. Wilhelm und Klara Doni Stiftung | 118 | 4 | 117 | 1 | 0 | ||||||
| Altstadtfreunde Nürnberg Stiftung | 150 | 10 | 143 | 1 | 0 | ||||||
| Margarete-Weigel-Stiftung | 1.091 | 150 | 1.018 | 10 | 47 | ||||||
| Leonhard Wagner Stiftung | 216 | 10 | 212 | 2 | 3 | ||||||
| Marie und Hugo Lemnitzer Stiftung | 175 | 9 | 174 | 1 | 0 | ||||||
| Ernst und Berta Wurzer Stif- tung | 775 | 49 | 756 | 7 | 7 | ||||||
| Werner und Elisabeth Krauß Stiftung | 133 | 5 | 132 | 1 | 0 | ||||||
| Adolf-und-Gertraud-Müller- Stiftung | 555 | 27 | 538 | 4 | 13 | ||||||
| Stiftung „Nürnberg – Stadt des Friedens und der Menschenrechte“ | 1.143 | 22 | 1.131 | 9 | 5 | ||||||
| Erwin-und-Monika- Telle-Stiftung | 547 | 67 | 491 | 3 | 21 | ||||||
| Dorothea-Herzog-Kulturstif- tung | 47 | 5 | 44 | 0,3 | 1 | ||||||
| Stiftung Jürgen Wolff für Emanzipation und Kultur | 40 | 4 | 39 | 0,2 | 1 | ||||||
| Erich und Grete Berwind Stiftung | 2.037 | 44 | 2.020 | 16 | 10 |
| Stiftung | Aktiva 2022 | Passiva 2022 | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| davon | Eigenkapital | Fremdkapital | |||||||||
| Gesamt | liquide Mit- | Eigenkapital | davon Gewinn (vor | davon Verbind- | |||||||
| tel | Gesamt | Erg.verwendung) | lichkeiten | ||||||||
| Nichtrechtsfähige | Tsd. € | Tsd. € | Tsd. € | Tsd. € | Tsd. € | ||||||
| Stiftungen | |||||||||||
| Stiftung Klinikum Nürnberg | 597 | 145 | 455 | 3 | 110 | ||||||
| Mathilde-Gottschalk-Stif- tung | 785 | 14 | 778 | 3 | 4 | ||||||
| Georg und Gisela Gott- schalk Stiftung Nürnberg | 306 | 23 | 240 | 3 | 61 | ||||||
| Stiftung Studium, Wissen- schaft, Kunst | 541 | 22 | 537 | 1 | 2 | ||||||
| Pocket-Opera-Company Stiftung | 2.371 | -0,1 | 2.370 | -0,1 | 0 | ||||||
| Stamm-Schmitt-Stiftung | 2.045 | 380 | 2.034 | 7 | 11 | ||||||
| Summe | 30.480 | 1.537 | 29.730 | 228 | 481 | ||||||
| nichtrechtsfähige Stiftungen | |||||||||||
| Summe insgesamt nicht- | 296.380 | 13.569 | 285.509 | 3.107 | 2.475 | ||||||
| rechtsfähige und rechtsfä- | |||||||||||
| hige Stiftungen * |
*) es handelt sich hierbei um gerundete Beträge
2.5 Bilanzkennzahlen
Die für jede Stiftung ermittelten Kennzahlen Eigenkapitalrentabilität und Anlagendeckungsgrad sind ein guter Maßstab zur Kontrolle der Jahresergebnisse der Stiftungen.
Die Eigenkapitalrentabilität der Stiftungen stellt die Verzinsung des Eigenkapitals (EK) der Stiftungen dar. Sie gibt das Verhältnis des bereinigten Jahresergebnisses zum Eigenkapital der Stiftungen zum Jahresende wieder. Die Eigenkapitalrentabilität sollte über dem marktüblichen Zins (= Referenzzinssatz der 10-jährigen Bundesanleihe) von aktuell 1,5 % für langfristige Kapitalanlagen liegen. Mit in die Berechnung der Eigenkapitalrentabilität fließen auch Erhöhungen bzw. Verminderungen des Eigenkapitals aufgrund von Zustiftungen, realisierten Kursgewinnen und Kursverlusten bei Wertpapierverkäufen, Abwertungen und Zuschreibungen von Wertpapieren.
Der Anlagendeckungsgrad (= EK/AV) spiegelt das Verhältnis des Eigenkapitals der Stiftung zum Anlagevermögen wider. Dieser Wert sollte rund 100 % betragen, denn dann ist das komplette Eigenkapital in Anlagevermögen investiert. In aller Regel liegt der Wert bei den Stiftungen etwas über 100 %, da die Kapitalerhaltungsrücklage, welche im Eigenkapital enthalten ist, noch nicht in Wertpapieren angelegt worden ist. Zudem wurden die zurückgezahlten Finanzmittel für die im Dezember fälligen Wertpapiere erst im Folgejahr wieder angelegt.
Die Werte werden im Rahmen des Controllingberichts ausgewiesen und können auf Nachfrage bei der Stiftungsverwaltung eingesehen werden.
3. Stiftungsausrichtungen / Zuschüsse an Dritte
Die nachfolgende Übersicht weist die Zweckausrichtungen für 2022 und 2021 aus. Im Jahr 2022 sind insgesamt 5.478 Anträge mit einem Auszahlungsvolumen in Höhe von 5.995 TEUR bearbeitet worden.
| Stiftungsausrichtungen und Zuschüsse | Anzahl Anträge 2022 | in T€ 2022 | Anzahl Anträge 2021 | in T€ 2021 | Abweichung (in T€) | Abweichung in % (gerundet) |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1. Stiftungsgaben 2. Stipendien 3. Zuschüsse an Institutionen | 5.113 196 169 | 3.954 233 1.808 | 5.818 245 154 | 3.844 292 1.563 | 110 -59 245 | +2,86% -20,21% +15,67% |
| Summe | 5.478 | 5.995 | 6.217 | 5.699 | 296 | +5,19% |
Die Höhe der Zweckausrichtungen konnten im Vergleich zum Vorjahr um ca. 5% auf rund 6 Mio. €
| Die Steigerung ist | |
|---|---|
| insbesondere durch die Erhöhung der Gabensätze bedingt. Die rückläufige Anzahl der Anträge ist | |
| darauf zurückzuführen, dass seitens des |
Sozialpädagogischen Fachdienstes des Amtes für Existenzsicherung und soziale Integration weniger Anträge auf Stiftungsgaben aufgenommen wurden.
Auf die Zweckausrichtungsstatistik der Stiftungen der Stadt Nürnberg, Haushalt 2021 und 2022 wird verwiesen (siehe Anhang 1).
4. Beratungen / Spenden / Zustiftungen / Neugründungen
| Stiftungsberatungen* der Stiftungsverwaltung | Anzahl Beratungsgespräche 2022 | Anzahl Beratungsgespräche 2021 | Abweichung | Abweichung in % (gerundet) |
|---|---|---|---|---|
| 1. Interessierte Stiftungsneu- gründer und Spendenwillige 2. Beratung von Stipendien- antragstellern 3. Beratung von bedürftigen Antragstellern 4. Zuschussanträge von Institutionen | 15 275 1.669 165 | 16 270 1.680 174 | -1 5 -11 -9 | -6,25 % +1,85 % -0,65 % -5,17 % |
Stiftungsberatungen der Stiftungsverwaltung (schriftlich, telefonisch, persönlich)
Die Beratung potenzieller Stifter/innen und Spender/innen erfolgt in Einzelgesprächen. Fragen zum Prozedere der Stiftungsgründung, Zustiftung, Rechtsform, steuerliche Aspekte, Testament und Satzung sind einige Bereiche dieser Beratung. Die Beratungsgespräche für Stiftungsinteressierte wurden in der Corona-Zeit reduziert. Im Jahr 2022 wurde keine neue Stiftung gegründet. In den Beratungsgesprächen wurden 7 testamentarische Verfügungen abgestimmt. Außerdem wurden 62 Spenden in Höhe von 183 T € für verschiedene Stiftungen getätigt. Ein Betrag von insgesamt 1,5 Mio. € an zusätzlichem Stiftungsvermögen wurde als Zustiftung in verschiedene bestehende Stiftungen eingebracht. Weiterhin wurden unseren Stiftungen im vergangenen Jahr Geldauflagen (Bußgelder) in Höhe von rd. 20 T € vom Landgericht Nürnberg-Fürth zugewiesen. Die erhaltenen Bußgelder stehen zusätzlich für die Zweckausrichtung zur Verfügung. Bei bedürftigen Personen, die in den Genuss von Stiftungsmitteln kommen wollen, erfolgt die Erstberatung durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des „Allgemeinen Sozialdienstes des Jugendamtes (ASD; J/B3)“ sowie durch die des „Sozialpädagogischen Fachdienstes des Amtes für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt (SFD; SHA/2-2)“. Die Anzahl der Beratungen gemäß obiger Tabelle betreffen rein die der Stiftungsverwaltung.
5. Verwaltung des Stiftungsvermögens
Die Stiftungsverwaltung verwaltet das Vermögen der Stiftungen, unter Beachtung des Stifterwillens bzw. der Stiftungssatzung und entsprechender Testamente, im Rahmen des Stiftungsgesetzes.
Entsprechend des Anlageportfolios wird zur Realisierung von Ertragssteigerungen und zur nachhaltigen Bestandssicherung häufig neben Finanzanlagen auch ein Bestand an Sachanlagen im Vermögen einer Stiftung gehalten.
Das Stiftungsvermögen wird grundsätzlich stadtintern verwaltet (keine Ausgliederung von Aufgaben). Lediglich die Verwaltung von Mietwohnungen ist an gewerbliche Hausverwaltungen übertragen.
5.1 Sachanlagen
5.1.1 Grundstücke, Gebäude, dingliche Rechte Die von der Stadtkämmerei verwalteten Stiftungen umfassen insgesamt ca. 34 ausgereichte Erbbaurechte 15 unbebaute Grundstücke 5 Geschäftshäuser (beinhalten 2 Gaststätten, ca. 16 Läden, Büros, Arztpraxen, u.a.) 2 Betriebsgebäude 28 Wohnhäuser mit 377 Wohnungen einschl. Garagenanlagen 24 Eigentumswohnungen 511 ha Wald.
Das Gesamtvolumen des Sachanlagevermögens zu Buchwerten beläuft sich zum 31.12.2022 auf 79.082 TEUR.
5.1.2 Verwaltungstätigkeiten bei Liegenschaften Die Verwaltungsarbeiten bei Liegenschaften werden federführend durch das Liegenschaftsamt vorgenommen. Trotzdem sind auch von der Stiftungsverwaltung zeitintensive Abstimmungen und Prüfungen erforderlich.
| Verwaltungstätigkeiten bei Liegenschaften | Anzahl 2022 | Anzahl 2021 | Abweichung | Abweichung in % (gerundet) |
|---|---|---|---|---|
| 1. Neuabschluss/Änderung Hausverwaltungsvertrag 2. Neuabschluss/Änderung Erbbaurechtsvertrag 3. Neuabschluss/Änderung Mietvertrag 4. Gebäudekauf/Schen- kung/Verkauf 5. Sanierungs- und Investitionsmaßnahmen | 2 1 4 4 16 | 1 1 5 0 13 | +1 0 -1 +4 +3 | +100% 0 % -20% +400% +23% |
5.1.3 Entscheidungswege Für An- und Verkäufe von Liegenschaften existiert eine städtische “Richtlinie über den Verkehr mit Liegenschaften und die Verwaltung von Liegenschaften“ (LVVR; HdV-Nr. 230.01). Der Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken bis 112.500 Euro unterliegt der Zuständigkeit des Leiters des Liegenschaftsamtes.
Ab einem Geschäftswert von 112.501 Euro bis 225.000 Euro ist der Sachreferent für die An- und Verkäufe zuständig. Bei einem Geschäftswert von 225.001 Euro bis 1.200.000 Euro ist der “Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit“ für Grundstücksgeschäfte zuständig. Bei Erwerb oder Veräußerung von Grundstücken über 1.200.000 Euro entscheidet der Stadtrat.
Die Vorarbeiten für die An- und Verkäufe werden von der Stiftungsverwaltung in Zusammenarbeit mit dem Liegenschaftsamt geleistet.
Hierunter fallen u.a.: die Auswahl und Prüfung der Gebäude die Rentabilitätsrechnung die Sicherstellung der Finanzierung.
Bei rechtsfähigen Stiftungen besteht im Rahmen einer ordnungsgemäßen Vermögensverwaltung bei An- und Verkäufen von Grundstücken keine Zustimmungspflicht seitens der Stiftungsaufsicht (Regierung von Mittelfranken).
5.2 Finanzanlagen
Für die Finanzanlagen gilt derzeit sowohl für die rechtsfähigen Stiftungen als auch – solange die Inflation deutlich über dem marktüblichen Zins liegt – für die nichtrechtsfähigen Stiftungen die Anlagerichtlinie gemäß den Beschlüssen des Ältestenrates/Finanzausschusses.
5.2.1 Vermögenswerte Das Finanzanlagevermögen aller Stiftungen zu Kurswerten am 31.12.2022 beträgt 284.568 T€. Bilanziell beläuft sich das Finanzanlagevermögen auf 197.893 T€. In der Bilanz darf eine Zuschreibung über die Anschaffungs- bzw. Kaufwerte nicht vorgenommen werden. Bei den Finanzanlagen sind anteilig 33,92 % in Aktien, Aktienanleihen bzw. Aktienfonds und 66,08 % in festverzinslichen Wertpapieren, Immobilienfonds und Schuldscheindarlehen bzw. Versicherungskapitalisierungsgeschäfte angelegt.
Das Finanzanlagevermögen hat bilanziell insgesamt um 3,59 Prozent abgenommen.
Übersicht über die Entwicklung des Finanzanlagevermögens:
| Bestand Finanz- anlagen 31.12.2022 | Bestand Finanz- anlagen 31.12.2021 | Veränderung in Euro | Verän- | ||
|---|---|---|---|---|---|
| derung | |||||
| in % | |||||
| Summe Stiftun- | 197.893.184,88 | 205.270.678,19 | 7.377.493,31- | 3,59- | |
| gen gesamt | 3,59- |
Bestand Finanz-
anlagen 31.12.2022
Bestand Finanz-
anlagen 31.12.2021
Veränderung in
Euro
Gemäß den Anlagerichtlinien sind im Rahmen des Jahresabschlusses die Wertentwicklung und der Anteil der jeweiligen Anlagekategorie bei den Stiftungen zu überprüfen und dem Ältestenrat der Stadt Nürnberg vorzulegen. Eine Übersicht über die Entwicklung des Finanzanlagevermögens der einzelnen Stiftungen findet sich im Anhang 2 zu diesem Bericht. Eine Erhöhung ist unter anderem darin begründet, dass wegen Kapitalerhaltungsmaßnahmen (Inflationsausgleich) oder Zustiftungen in neue Wertpapiere investiert wurde. Weiterhin wurden Anfang 2022 die hohen Bestände an liquiden Mitteln, resultierend aus einer Wertpapierfälligkeit Ende Dezember 2021, investiert. Die Reduzierung des Finanzanlagevermögens bei einzelnen Stiftungen ist auf buchmäßige Abwertungen zurückzuführen. Bei der Bewertung des Finanzanlagevermögens mussten in 2022 teilweise hohe Abwertungen durchgeführt werden, da wegen der Zinswende mittlerweile wieder höhere Zinsen erwirtschaftet werden können als beim Kauf der Wertpapiere in der Niedrigzinsphase. Folglich sind die Kurswerte dieser Wertpapiere aktuell deutlich niedriger als die Anschaffungswerte. Die Abwertungen sind buchmäßig und bei Endfälligkeit dieser in der Regel institutsgesicherten festverzinslichen Wertpapiere erhält die Stiftung wieder 100% der angelegten Beträge zurück und die nicht realisierten Abwertungen neutralisieren sich.
5.2.2 Rendite Die Gesamterträgnisse aller Finanzanlagen der Stiftungen in 2022 lagen bei 7,0 Mio. € (5,9 Mio. € in 2021). Hier sind neben Zinszahlungen u.a. auch Dividendenausschüttungen enthalten.
Bezogen auf das durchschnittliche Finanzanlagevermögen in 2022 ermittelt sich ein Effektivzinssatz von:
3,47 % (auf Basis der Bilanzwerte)
2,36 % (auf Basis der Markt- bzw. Kurswerte).
5.2.3 Verwaltungstätigkeiten bei Finanzanlagen Nachfolgend die Verwaltungstätigkeiten bei Finanzanlagen im Überblick:
| Verwaltungsarbeiten | Anzahl 2022 | in T€ 2022 | Anzahl 2021 | in T€ 2021 | Abweichung in T€ | Abweichung in % (gerundet) |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1. Verkäufe / Rückzahlungen 2a. Gewinn aus Nr. 1 2b. Verlust aus Nr. 1 3. Neuanlagen | 130 64 17 157 | 30.604 95 31 44.468 | 280 158 2 308 | 43.443 1.601 6 46.441 | -12.839 -1.506 25 -1.973 | -30% -94% +417% -4% |
5.2.4 Kategorien der Finanzanlagen Gemäß den Anlagerichtlinien ist bei der Wahl der Finanzprodukte auf eine ausreichende Diversifikation hinsichtlich Anlagenart und Laufzeit zu achten. Der Anteil an Aktien, Aktienfonds und Aktienanleihen darf 30 Prozent des Anlagevermögens zum Zeitpunkt des Wertpapierkaufes nicht überschreiten. Bei der Sigmund-Schuckert-Stiftung ist aus historischen Gründen und dem Einbringen von Siemensaktien bei Stiftungsgründung die 30-Prozent-Quote überschritten. Zudem wurde bei einzelnen rechtsfähigen Stiftungen auf Wunsch der Stifter*innen die Aktienquote auf 50 Prozent erhöht. Bei allen anderen Stiftungen wurde entsprechend der Anlagerichtlinie der Anteil von 30 Prozent an Aktien, Aktienfonds und Aktienanleihen zum Zeitpunkt des Wertpapierkaufes nicht überschritten. Einzelauswertungen können bei der Stiftungsverwaltung nachgefragt werden.
Die folgende Grafik veranschaulicht die Quoten der jeweiligen Anlagekategorie (Basis Bilanzwerte aller Stiftungen):
Aufteilung nach Art der Wertpapieranlage
Kapitalanleihen
Sonstiges (Zertifikate, etc.) 1,65%
0,05%
Unternehmensan-
leihen
5,51%
Schuldschein-
Bankenanleihen
darlehen
25,51 %
25,07% davon:
7,46% fester Zins
59,37% Stufenzins mit Kündigungsoption
Immobilienfonds
8,29% 33,17% Stufenzins ohne Kündigungsoption
Aktienfonds
3,10%
Aktienanleihen
Aktien
24,64% 6,18%
5.2.5 Nachhaltigkeit bei Finanzanlagen Die Stiftungen der Stadt Nürnberg investieren seit dem Beschluss des Ältestenrats/Finanzausschusses vom 22.03.2017 ihr Vermögen nur noch in nachweislich nachhaltig tätige Unternehmen. Dabei werden Unternehmen bei der Vermögensanlage daraufhin überprüft, ob sie insgesamt nachhaltig wirtschaften. Bei der Beurteilung der Nachhaltigkeit finden ökologische, soziale und ethische Themen Berücksichtigung. Das Vermögen der Stiftungen ist zu über 90 Prozent nach diesen Kriterien nachhaltig angelegt und bei den Neuanlagen im letzten Jahr wurde nur noch in Wertpapiere investiert, die die Nachhaltigkeit berücksichtigen.
5.2.6 Aktive und passive Depotverwaltung Grundsätzlich erfolgt bei den von der Stadt Nürnberg verwalteten Stiftungen die Wertpapierverwaltung durch eine passive bzw. eine beratende Depotverwaltung. Hier wird bei Fälligkeit auslaufender Wertpapiere von der Stiftungsverwaltung eine entsprechende Neuanlage veranlasst. Die depotverwaltende Bank leistet Hilfestellung in der Weise, dass bezüglich der Laufzeit, der Risikobeurteilung und der Effektivrendite ein Anlagevorschlag erfolgt.
Nürnberg, im Juni 2023
Stadt Nürnberg Stadtkämmerei Stiftungsverwaltung Theresienstraße 1 90403 Nürnberg
Telefon: + 49 (0) 911/231-2631 Telefax: + 49 (0) 911/231-5255 E-Mail: stiftungsverwaltung@stadt.nuernberg.de Internet: www.stadtfinanzen.nuernberg.de
6. Anhänge (Zweckausrichtung u. Entwicklung Finanzanlagevermögen)
Anhang 1: Statistik Zweckausrichtung
| Stiftung/Stiftungszweck | Zweckbestimmung | Anzahl | Betrag (€) | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2021 | 2022 | 2021 | 2022 | |||
| 1. | Nichtrechtsfähige Stiftungen | |||||
| 1.1 | Heinrich und Amalie Lang-Stiftung - für Bedürftige | Stiftungsgaben | 52 | 41 | 19.800 | 19.350 |
| 1.2 | Eberhard und Fanny Ermann'sche Stiftung - für Bedürftige | Stiftungsgaben | 25 | 19 | 10.450 | 9.800 |
| 1.3 | Otto-Lauterbach-Stiftung - für Kriegsblinde und im Krieg Ertaubte | Stiftungsgaben | 9 | 13 | 9.700 | 11.800 |
| 1.4 | Marie-Hack-Stiftung - für Institutionen der Blinden und Körperbehindertenhilfe | Zuschüsse | 10 | 11 | 145.461 | 127.445 |
| 1.5 | Fritz und Eugenie Übelhör-Stiftung - für studierende Söhne aus Freidenkerkreisen | Stipendien | 1 | 0 | 1.900 | 0 |
| 1.6 | Andreas-Winterbauer-Stiftung - für junge Menschen in Ausbildung | Stipendien | 6 | 5 | 7.400 | 6.700 |
| 1.7 | Kunst- und Kulturstiftung der Nürnberger Nachrichten - Förderung von Kunst und Kultur | Zuschüsse durch Beschluss des Kuratoriums | 7 | 5 | 8.730 | 12.360 |
| 1.8 | Andreas-Staudt-Stiftung - Förderung von Bildung und Kultur | Stipendien | 1 | 1 | 1.000 | 600 |
| 1.9 | Dr. Ing. Eduard-Kurz-Stiftung - für begabte bedürftige junge Nürnberger | Stipendien | 1 | 0 | 700 | 0 |
| 1.10 | Johann und Liselotte Lehner Stiftung - für begabte Nürnberger Schüler und Studierende | Stipendien | 37 | 33 | 28.650 | 24.600 |
| 1.11 | Emil u. Lydia Kudrnac Stiftung - Förderung von Waisen | Zuschüsse an KJH | 1 | 1 | 2.600 | 1.400 |
| 1.12 | Spaeth-Falk-Hammerbacher Stiftung - Erforschung der Sozial-, Wirtschafts-, Technik- und Industriegeschichte Nürnbergs im 18. und 19. Jhd. | Zuschüsse durch Beschluss d e s Kuratoriums | 0 | 1 | 0 | 2.742 |
| 1.13 | Bärbel Schröder und Claus Schmidt Stiftung - Förderung des Tierschutzes | Zuschüsse | 1 | 1 | 1.480 | 2.200 |
| 1.14 | Auxiliar-Stiftung - Förderung der Partnerstädte | Zuschüsse | 1 | 0 | 1.600 | 0 |
| 1.15 | Riedner-Weißmann-Stipendienstiftung - Förderung Willstätter-Gymnasium | Stipendien Zuschüsse | 0 2 | 0 0 | 0 7.240 | 0 0 |
| 1.16 | Barbara, Dr. Wilhelm und Klara Doni Stiftung - für Nürnberger Schüler und Studierende | Stipendien | 16 | 2 | 11.550 | 1.600 |
| 1.17 | Altstadtfreunde Nürnberg Stiftung - Förderung der Altstadtfreunde Nürnberg | Zuschüsse | 2 | 2 | 1.810 | 6.996 |
| 1.18 | Margarete-Weigel-Stiftung - für Bedürftige, insbesondere Kinder - für Mündel des Jugendamtes | Stiftungsgaben Zuschüsse | 0 1 | 51 1 | 0 -3.400 | 32.000 5.000 |
| 1.19 | Leonhard Wagner Stiftung - Förderung der Georg-Simon-Ohm-Hochschule | Zuschüsse | 1 | 1 | 3.200 | 2.800 |
| Stiftung/Stiftungszweck | Zweckbestimmung | Anzahl | Betrag (€) | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2021 | 2022 | 2021 | 2022 | |||
| 1. | Nichtrechtsfähige Stiftungen | |||||
| 1.20 | Marie und Hugo Lemnitzer-Stiftung - Förderung von Obdachlosen - Ausbau von Radwegen | Zuschüsse Zuschüsse | 2 0 | 2 0 | 1.860 0 | 2.000 0 |
| 1.21 | Ernst und Berta Wurzer Stiftung - Förderung von Projekten für Senioren | Zuschüsse | 1 | 1 | 7.218 | 4.100 |
| 1.22 | Werner und Elisabeth Krauß Stiftung - Förderung Blindeninstitutsstiftung Rückersdorf | Zuschüsse | 1 | 1 | 1.100 | 1.371 |
| 1.23 | Adolf und Gertraud Müller Stiftung - Förderung von Einrichtungen für Sterbens- und Demenzkranke | Zuschüsse | 2 | 1 | 6.800 | 4.130 |
| 1.24 | Stiftung "Nürnberg - Stadt des Friedens und der Menschenrechte" | Zuschüsse durch Beschluss des Stiftungsrates | 8 | 7 | 14.598 | 13.700 |
| 1.25 | Erwin-und-Monika-Telle-Stiftung - Einzelförderung - für die Kinder- und Jugendhilfe | Stiftungsgaben Zuschüsse | 56 3 | 0 12 | 22.400 5.350 | 0 34.838 |
| 1.26 | Dorothea-Herzog-Kulturstiftung - Förderung der Stiftung Staatstheater Nürnberg | Zuschüsse | 7 | 1 | 11.000 | 2.000 |
| 1.27 | Stiftung Jürgen Wolff für Emanzipation und Kultur - Förderung der bildenden Kunst - Förderung der Emanzipation | Zuschüsse Zuschüsse | 0 1 | 0 1 | 0 900 | 0 300 |
| 1.28 | Erich und Grete Berwind Stiftung - Förderung von Behinderten und Sehbehinderten - für Institutionen der Blinden- und Behindertenhilfe | Stiftungsgaben Zuschüsse | 0 1 | 0 1 | 0 27.700 | 0 9.630 |
| 1.29 | Stiftung Klinikum Nürnberg - Förderung des Klinikums Nürnberg | Zuschüsse | 6 | 0 | 121.100 | 0 |
| 1.30 | Mathilde-Gottschalk-Stiftung a) 70% Förderung des Tiergartens b) 30% Förderung Tierschutz in Nürnberg | Zuschüsse | 1 1 | 1 1 | 2.240 1.000 | 1.800 800 |
| 1.31 | Georg und Gisela Gottschalk Stiftung Nürnberg - Förderung der Altenhilfe, Gesundheitspflege, Kriegesbeschädigte, Errichtung vn Gedenkstätten | Zuschüsse | 0 | 3 | 0 | 2.500 |
| 1.32 | Stiftung Studium, Wissenschaft, Kunst (Stiftung SWK) a) Förderung für Projekte an Nürnberger Hochschulen b) Vergabe von Stipendien c) Unterstützung künstlerischer Werke, Veranstaltungen | Zuschüsse Stipendien Zuschüsse | 0 0 1 | 0 0 1 | 0 0 600 | 0 0 1.500 |
| 1.33 | Pocket-Opera-Company-Stiftung Nürnberg - Förderung von Kunst und Kultur | Zuschüsse | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 1.34 | Stamm-Schmitt-Stiftung - Förderung der Wissenschaft und Forschung sowie des Gesundheitswesens | Zuschüsse | 0 | 1 | 0 | 10.000 |
| Summe nichtrechtsfähige Stiftungen | 265 | 222 | 483.736 | 356.060 |
| Stiftung/Stiftungszweck | Zweckbestimmung | Anzahl | Betrag (€) | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2021 | 2022 | 2021 | 2022 | |||
| 2. | Rechtsfähige Stiftungen | |||||
| 2.1 | Heilig-Geist-Spital-Stiftung a) für Bedürftige b) Erstattung v. Mietaufwendungen an SenA u. Nüst c) Nachlass Rahnhöfer d) Klinikum Sozialdienst f. bed. Patienten e) Pro Familia d) Projekt Jedes Kind kann Schwimmen lernen | Stiftungsgaben Zuschüsse Zuschüsse Zuschüsse Zuschüsse Zuschüsse | 415 1 1 1 1 1 | 183 1 1 1 0 0 | 198.525 416.564 1.200 5.000 15.000 30.000 | 98.710 416.564 100 5.000 -11.967 0 |
| 2.2 | Findel- und Waisenhausstiftungen a) Pflege und Erziehung verwaister Kinder b) Zustiftung Petz | Zuschüsse an Kinder- und Jugendheim Ausflugsfahrten KJH | 3 1 | 2 1 | 125.125 550 | 340.934 510 |
| 2.3 | Klein'sche Brennmaterialienstiftung - für Bedürftige | Stiftungsgaben | 250 | 208 | 141.085 | 128.835 |
| 2.4 | Kost-Pocher'sche Stiftung - Förderung von Kunst und Wissenschaft und allg. Wohlfahrt - Zustiftung Löwinger | Zuschüsse an Institutionen | 10 1 | 13 1 | 67.624 3.406 | 31.743 10.000 |
| 2.5 | Fritz-Hintermayr-Stiftung - für gemeinnützige und mildtätige Zwecke | Zuschüsse durch Beschluss des Kuratoriums | 7 | 8 | 25.520 | 39.998 |
| 2.6 | Wallner'sche Blinden- und Stipendienstiftung a) für Blinde b) für Studierende an der Wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Fakultät | Stiftungsgaben Stipendien | 3 0 | 2 0 | 1.500 0 | 1.400 0 |
| 2.7 | Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung - für bedürftige Nürnberger | Stiftungsgaben | 36 | 15 | 15.850 | 7.100 |
| 2.8 | Sigmund-Schuckert-Stiftung a) für Ausbildung evangelischer junger Nürnberger b) für bedürftige evangelische Nürnberger c) Projektförderung | Stipendien Stiftungsgaben Zuschüsse | 88 4.945 4 | 59 4.579 4 | 172.550 3.400.710 76.876 | 124.800 3.640.565 59.786 |
| 2.9 | Stiftung Lokalstudienfonds a) für würdige junge Nürnberger b) für Einrichtungen, die der höheren Bildung dienen | Stipendien Zuschüsse an Institutionen | 81 3 | 69 0 | 55.900 1.400 | 50.400 0 |
| 2.10 | Stiftung für Bildung und Unterricht a) für würdige junge Nürnberger in Ausbildung b) für Bildungseinrichtungen c) Nachlass Kröner - für begabte Kinder d) Zustiftung Kozempel - für Studierende | Stipendien Zuschüsse an Institutionen Stipendien Stipendien | 5 1 1 0 | 4 1 0 0 | 2.700 1.300 700 0 | 2.800 800 0 0 |
| 2.11 | Stiftung zur Förderung der 6. Fakultät der Universität Erlangen-Nürnberg - Beschaffung von Büchern für die Bibliothek | Zuschüsse | 1 | 1 | 1.700 | 1.300 |
| 2.12 | Heinrich Gröschel Stiftung a) Förderung der Altenhilfe und des Tiergartens b) für würdige junge Nürnberger | Zuschüsse Stipendien | 6 2 | 5 1 | 24.588 5.000 | 19.142 3.100 |
| 2.13 | Dr. Hans und Dr. Elisabeth Birkner Stiftung a) Förderung des ärztlichen Nachwuchses, Medizinische Ausstattung der Kliniken b) Vergabe des Dr. Birkner Preis | Zuschüsse durch Beschluss des Kuratoriums | 1 4 | 2 4 | 28.560 5.000 | 154.617 5.000 |
| 2.14 | Heinz und Inge Tschech Stiftung - Förderung Gehörloser, Behinderter u. deren Einrichtungen | Zuschüsse | 1 | 1 | -500 | 5.000 |
| 2.15 | Rudolf Volland Stiftung - Unterstützung bedürftiger Künstler | Zuschüsse durch Beschluss des Kuratoriums | 4 | 8 | 7.344 | 17.160 |
| Stiftung/Stiftungszweck | Zweckbestimmung | Anzahl | Betrag (€) | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2021 | 2022 | 2021 | 2022 | |||
| 2.16 | Leo und Trude Denecke Stiftung | |||||
| - Förderung Nürnberger Hospizeinrichtungen | Zuschüsse | 3 | 2 | 15.960 | 9.090 | |
| 2.17 | Max und Rosemarie Hübschmann Stiftung - Förderung der Blindenanstalt e.V. | Zuschüsse | 1 | 1 | 2.200 | 400 |
| 2.18 | Frieda und Helmut Schweimer Stiftung - Förderung der Kinder-, Jugend- und Tierhilfe | Zuschüsse durch Beschluss des Kuratoriums | 2 | 2 | 8.540 | 6.300 |
| 2.19 | Ursula-Fischer-Schwanhäußer-und-Gebhard- Schönfelder-Stiftung - Förderung der Kinder-, Jugendhilfe | Zuschüsse durch Beschluss des Kuratoriums | 3 | 4 | 9.600 | 3.656 |
| 2.20 | Rudolf und Eberhard Bauer Stiftung - Förderung diverser gemeinnütziger Zwecke | Zuschüsse | 14 | 25 | 95.082 | 69.793 |
| 2.21 | Alfred Golombek Stiftung - Hilfe von Menschden mit endogenen Psychose | Zuschüsse | 0 | 2 | 0 | 7.552 |
| 2.22 | Stiftung Lompa a) Förderung der Kinder- und Jugendhilfe b) Förderung von benachteiligten Kinder, junge Menschen b) Förderung von benachteiligten Kinder, junge Menschen | Zuschüsse Stiftungsgaben Stipendien | 1 27 0 | 1 2 16 | 2.500 23.800 0 | 3.000 4.900 12.700 |
| 2.23 | Hehl Stiftung a) 50% Förderung Volks und Berufsbildung b) 50% Förderung Kunst und Kultur | Stipendien Zuschüsse durch Kuratorium | 6 2 | 6 2 | 4.350 4.100 | 5.300 5.540 |
| 2.24 | Wolfram und Ilse Unger Stiftung (Verbrauchsstiftung - Förderung Kultur, Wissenschaft und Forschung | Zuschüsse | 6 | 6 | 7.400 | 6.988 |
| 2.25 | Dr. Erwin und Elisabeth Reichert Stiftung - Förderung der Altstadtfreunde e.V. | Zuschüsse | 1 | 1 | 30.000 | 19.000 |
| 2.26 | Freiherr von Haller'sche Forschungsstiftung - Förderung wissenschaftlicher Arbeiten | Zuschüsse durch Beschluss des Beirats | 1 | 2 | 6.896 | 9.689 |
| 2.27 | Hedwig Linnhuber - Dr. Hans Saar-Stiftung a) Förderung wissenschaftlicher Arbeiten b) Förderung der Altstadtfreunde e.V. | Zuschüsse durch Beschluss des Kuratoriums Zuschuss gem. Satzung | 3 1 | 4 1 | 43.753 100.050 | 95.477 193.000 |
| 2.28 | Bäume für Nürnberg Stiftung - Schaffung und Pflege von Grün im Stadtgebiet Nbg. | Zuschüsse durch Beschluss des Vorstands | 3 | 5 | 30.740 | 32.985 |
| Summe rechtsfähige Stiftungen | 5.952 | 5.256 | 5.215.749 | 5.638.766 | ||
| Summe nichtrechtsfähige Stiftungen | 265 | 222 | 483.736 | 356.060 | ||
| Summe insgesamt | 6.217 | 5.478 | 5.699.485 | 5.994.827 |
- Heilig-Geist-Spital-Anwesen: Mietrückerstattung an SenA 28.640,74 € und NüSt 387.923,40 €.
Anhang 2: Wertentwicklung Finanzanlagen
| Stiftung | Bestand Finanzanlagen 31.12.2022 in Euro | Bestand Finanzanlagen 31.12.2021 in Euro | Veränderung in Euro | Verän- derung in Pro- zent |
|---|---|---|---|---|
| Menschenrechte | 1.109.226,83 | 1.349.953,03 | 240.726,20- | 17,8- |
| Heinrich und Ama- lie Lang-Stiftung | 1.502.261,32 | 1.807.543,31 | 305.281,99- | 16,9- |
| Eberhard und Fanny Er- mann'sche Stiftung | 759.281,24 | 945.576,48 | 186.295,24- | 19,7- |
| Otto Lauterbach- Stiftung | 1.137.596,95 | 1.412.308,99 | 274.712,04- | 19,5- |
| Marie-Hack-Stif- tung | 3.691.152,99 | 4.305.648,49 | 614.495,50- | 14,3- |
| Fritz und Eugenie Übelhör Stiftung | 70.888,97 | 93.041,50 | 22.152,53- | 23,8- |
| Andreas-Winter- bauer-Stiftung | 235.735,28 | 272.222,90 | 36.487,62- | 13,4- |
| Kunst- und Kultur- stiftung der Nürn- berger Nachrichten | 917.899,31 | 1.110.734,11 | 192.834,80- | 17,4- |
| Andreas-Staudt- Stiftung | 159.167,16 | 197.470,89 | 38.303,73- | 19,4- |
| Dr. Ing. Eduard- Kurz-Stiftung | 54.468,47 | 72.274,62 | 17.806,15- | 24,6- |
| Johann und Lise- lotte Lehner Stif- tung | 1.930.201,15 | 2.221.049,99 | 290.848,84- | 13,1- |
| Emil und Lydia Kudrnac-Stiftung | 201.354,35 | 287.817,75 | 86.463,40- | 30,0- |
| Spaeth-Falk-Ham- merbacher-Stiftung Nürnberg | 83.133,50 | 101.325,46 | 18.191,96- | 18,0- |
| Bärbel Schröder und Claus Schmidt Stiftung | 105.972,73 | 136.708,03 | 30.735,30- | 22,5- |
| Auxiliar-Stiftung | 121.861,18 | 152.180,70 | 30.319,52- | 19,9- |
| Gustav Riedner – Karl Weißmann – Stipendienstiftung | 277.539,80 | 339.221,10 | 61.681,30- | 18,2- |
| Barbara, Dr. Wil- helm und Klara Doni Stiftung | 112.718,40 | 130.759,00 | 18.040,60- | 13,8- |
| Altstadtfreunde Nürnberg Stiftung | 138.155,53 | 154.279,75 | 16.124,22- | 10,5- |
| Margarete-Weigel- Stiftung | 508.734,17 | 609.758,97 | 101.024,80- | 16,6- |
| Leonhard Wagner Stiftung | 203.264,38 | 253.095,20 | 49.830,82- | 19,7- |
| Marie und Hugo Lemnitzer Stiftung | 165.301,73 | 203.500,73 | 38.199,00- | 18,8- |
| Stiftung | Bestand Finanzanlagen 31.12.2022 in Euro | Bestand Finanzanlagen 31.12.2021 in Euro | Veränderung in Euro | Verän- derung in Pro- zent |
|---|---|---|---|---|
| Ernst und Berta Wurzer Stiftung | 660.433,66 | 809.460,04 | 149.026,38- | 18,4- |
| Werner und Elisa- beth Krauß Stif- tung | 126.734,00 | 147.004,00 | 20.270,00- | 13,8- |
| Adolf-und-Ger- traud-Müller-Stif- tung | 522.628,18 | 620.283,40 | 97.655,22- | 15,7- |
| Erwin-und-Monika- Telle-Stiftung | 476.081,67 | 562.683,32 | 86.601,65- | 15,4- |
| Dorothea-Herzog- Kulturstiftung | 41.380,56 | 50.148,39 | 8.767,83- | 17,5- |
| Stiftung Jürgen Wolff für Emanzi- pation und Kultur | 36.088,40 | 43.244,00 | 7.155,60- | 16,5- |
| Erich und Grete Berwind Stiftung | 1.862.960,42 | 2.125.332,59 | 262.372,17- | 12,3- |
| Stiftung Klinikum Nürnberg | 445.545,53 | 586.240,53 | 140.695,00- | 24,0- |
| Mathilde-Gott- schalk-Stiftung | 763.528,94 | 279.200,00 | 484.328,94 | 173,5 |
| Georg und Gisela Gottschalk Stiftung | 115.348,00 | 155.928,00 | 40.580,00- | 26,0- |
| Stiftung Studium, Wissenschaft, Kunst | 22.496,13 | 24.645,63 | 2.149,50- | 8,7- |
| Pocket-Opera- Company-Stiftung Nürnberg | 19.260,00 | 29.280,00 | 10.020,00- | 34,2- |
| Stamm-Schmitt- Stiftung | 1.650.035,69 | 0,00 | 1.650.035,69 | |
| Summe nicht- rechtsfähige Stif- tungen | 20.228.436,62 | 21.589.920,90 | 1.361.484,28- | 6,3- |
| Stiftung | Bestand Finanzanlagen 31.12.2022 in Euro | Bestand Finanzanlagen 31.12.2021 in Euro | Veränderung in Euro | Verän- derung in Pro- zent |
|---|---|---|---|---|
| Heilig-Geist-Spital-Stif- tung Nürnberg | 12.446.209,04 | 14.925.760,55 | 2.479.551,51- | 17,2- |
| Findel- und Waisen- hausstiftungen | 1.641.278,22 | 1.790.706,01 | 149.427,79- | 8,3- |
| Georg Matthias und Karoline Klein'sche Brennmaterialienstif- tung | 842.141,03 | 959.792,63 | 117.651,60- | 12,3- |
| Kost-Pocher’sche Stif- tung | 3.995.657,06 | 4.475.473,56 | 479.816,50- | 12,1- |
| Fritz-Hintermayr-Stif- tung | 2.975.565,17 | 3.463.974,58 | 488.409,41- | 14,1- |
| Johanna Sofie Wall- ner'sche Blinden- und Stipendienstiftung | 142.307,16 | 173.847,36 | 31.540,20- | 18,1- |
| Rudolf und Berta Ma- thes Wohltätigkeitsstif- tung | 154.575,60 | 168.514,67 | 13.939,07- | 8,3- |
| Sigmund-Schuckert- Stiftung | 130.194.162,44 | 130.109.648,41 | 84.514,03 | 0,1 |
| Lokalstudienfonds Nürnberg | 3.856.779,25 | 4.302.083,64 | 445.304,39- | 14,8- |
| Stiftung für Bildung und Unterricht | 461.428,71 | 555.919,65 | 94.490,94- | 17,0- |
| Stiftung zur Förderung der Sechsten Fakultät der Universität Erlan- gen-Nürnberg | 170.635,00 | 197.699,50 | 27.064,50- | 13,7- |
| Heinrich Gröschel Stif- tung | 2.310.162,47 | 2.796.536,12 | 486.373,65- | 17,4- |
| Dr. Hans und Dr. Eli- sabeth Birkner Stiftung | 3.426.026,38 | 3.880.028,30 | 454.001,92- | 11,7- |
| Heinz und Inge Tschech Stiftung | 2.283.961,23 | 1.445.566,00 | 838.395,23 | 58,0 |
| Rudolf Volland Stif- tung | 1.418.555,37 | 1.625.245,48 | 206.690,11- | 12,7- |
| Leo und Trude Den- ecke Stiftung | 208.894,99 | 223.105,50 | 14.210,51- | 6,4- |
| Max und Rosemarie Hübschmann Stiftung | 41.131,47 | 52.038,12 | 10.906,65- | 21,0- |
| Frieda und Helmut Schweimer-Stiftung | 640.529,00 | 859.464,07 | 218.935,07- | 25,5- |
| Ursula-Fischer- Schwanhäußer-und- Gebhard-Schönfelder- Stiftung | 107.988,88 | 133.687,98 | 25.699,10- | 19,2- |
| Rudolf und Eberhard Bauer Stiftung | 3.383.971,26 | 4.309.390,68 | 925.419,42- | 21,5- |
| Alfred Golombek Stif- tung | 337.211,15 | 413.602,15 | 76.391,00- | 18,5- |
| Stiftung Lompa | 163.734,74 | 166.657,68 | 2.922,94- | 1,8- |
Stiftung Bestand Bestand Veränderung Verän-
Finanzanlagen Finanzanlagen in Euro derung
31.12.2022 31.12.2021 in Pro-
in Euro in Euro zent
| HehlStiftung | 806.545,67 | 959.202,67 | 152.657,00- | 15,9- |
|---|---|---|---|---|
| Wolfram und Ilse Un- ger Stiftung (Ver- brauchsstiftung) | 96.700,00 | 115.094,54 | 18.394,54- | 16,0- |
| Dr. Erwin und Elisa- beth Reichert-Stiftung | 737.447,57 | 400.758,08 | 336.689,49 | 84,0 |
| Friedrich Freiherr von Haller’sche For- schungsstiftung | 1.512.293,37 | 1.745.550,15 | 233.256,78- | 13,4- |
| Hedwig Linnhuber – Dr. Hans Saar-Stiftung | 2.774.240,58 | 2.897.869,66 | 123.629,08- | 4,7- |
| Bäume für Nürnberg Stiftung | 197.162,45 | 196.086,55 | 1.075,90 | 0,5 |
| Summe rechtsfähige | 177.664.748,26 | 183.680.757,29 | 6.016.009,03- | 3,3- |
| Stiftungen | ||||
| Summe Stiftungen | 197.893.184,88 | 205.270.678,19 | 7.377.493,31- | 3,6- |
| gesamt |
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ältestenrat und Finanzausschuss 19.07.2023 öffentlich Bericht
Betreff:
Unterjährige Finanzberichterstattung
hier: Bericht über den Zeitraum Januar bis Mai 2023
Anlagen: Bericht
Bericht: Im Rahmen der unterjährigen Finanzberichterstattung wird für den Berichtszeitraum Januar bis Mai 2023 über die aktuelle Vemögens-, Finanz- und Ertragslage des Kernhaushaltes (= ohne Eigenbetriebe) der Stadt Nürnberg berichtet.
Die aktuelle Vermögens-, Finanz- und Ertragslage stellt sich im Berichtszeitraum als geordnet und unerwartet gut dar. Ursächlich hierfür ist vor allem, dass die Gewerbesteuer sich wider Erwarten auf einem sehr hohen Niveau bewegt und aktuell für eine stabile Ertragslage sorgt. Zusammen mit den eingeleiteten Konsolidierungsmaßnahmen trägt sie dazu bei, dass die Auswirkungen der Inflation stark abgedämpft worden sind.
Die im Berichtszeitraum aktuell festgestellte gute Entwicklung darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Haushaltslage der Stadt Nürnberg weiterhin auf mittelfristige Sicht hin sehr angespannt bleiben wird. Insbesondere das Thema des sehr hohen Investitionsvolumens und der damit zusammenhängenden Verschuldungssituation der Stadt Nürnberg wird die Herausforderung der anstehenden Jahre sein. Zusätzliche Belastungen entstehen durch den sehr hohen Tarifabschluss im Jahr 2023 und den massiven Kapitalbedarf städtischer Töchter.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der Finanzbericht ist die zahlenmäßige Darstellung der Ergebnisse einer Vielzahl von Vorhaben in der Stadt Nürnberg. Insofern können keine Aussagen zur Diversity-Relevanz getroffen werden.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Unterjährige Finanzberichterstattung - Langfassung
hier: Bericht über den Zeitraum Januar bis Mai 2023
1. Vorbemerkungen
Für das Haushaltsjahr 2023 wird dem Ältestenrat und Finanzausschuss an den folgenden Terminen jeweils ein Bericht über die finanzielle Lage der Stadt Nürnberg vorgelegt:
| B e r i c h t s z e i t r ä u m e 2 0 2 3 | |
|---|---|
| Januar bis Mai | Januar bis August |
| 1. Finanzbericht | 2. Finanzbericht |
| 19.07.2023 | 25.10.2023 |
Gegenstand dieser dem Ältestenrat und Finanzausschuss am 19.07.2023 vorgelegten unterjährigen Finanzberichterstattung ist die Darstellung der aktuellen Entwicklungen im Berichtszeitraum Januar bis Mai 2023 (1. Finanzbericht 2023) für den Kernhaushalt der Stadt Nürnberg. Erkenntnisse zum aktuellen Jahr 2023, die aus den im März bis Mai 2023 geführten Jahresabschlussgesprächen für das Jahr 2022 und den Planungsgesprächen für das Jahr 2024 gewonnen worden sind, wurden in den Bericht mit aufgenommen. Die Halbjahresberichte der Eigenbetriebe sind Bestandteil des 2. Finanzberichtes. Die Finanzberichterstattung zu den Beteiligungen erfolgt in einer gesonderten Sitzung des Ältestenrates und Finanzausschusses. Der Jahresabschluss wird im Stadtrat behandelt.
Die Zahlen im Berichtszeitraum sind diesmal stark geprägt von einer hohen Inflationsrate, die sich sowohl im konsumtiven als auch im investiven Bereich sehr stark bemerkbar gemacht hat.
2. Bericht zum Kernhaushalt der Stadt Nürnberg
über den Zeitraum Januar bis Mai 2023
Falls Nachtragshaushalte angefallen sind, sind diese in die Übersichten bei den Planansätzen mit eingearbeitet. Insofern können diese Zahlen von denen im jeweils veröffentlichten Haushaltsplan abweichen.
In den folgenden Tabellen werden die Rechnungsergebnisse (= Ist) des Jahres 2022 vergleichend dargestellt. Die Zahlen geben den Stand vom 23. Juni 2023 wieder und sind als vorläufig zu betrachten. Bis zur endgültigen Fertigstellung des Jahresabschlusses (Rechnungsergebnisses) 2022 können sich noch Änderungen ergeben. Offiziell soll der Jahresabschluss 2022 in der Sitzung des Stadtrates am 19.07.2023 behandelt werden.
In den folgenden Kapiteln werden auf der Grundlage der aktuellen Zahlen des Haushalts- und Rechnungswesens für den Berichtszeitraum die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt Nürnberg einer näheren Analyse unterzogen, um daraus eine Einschätzung für die Gesamtjahresentwicklung abzuleiten. Hierbei wird der Fokus nur auf die wichtigsten Vermögens-, Finanz-, Ertrags- und Aufwandsposten gerichtet.
2.1 Vermögens- und Finanzlage
Für die Beurteilung der Vermögens- und Finanzlage werden die folgenden Vermögens- und Finanzposten der Stadt Nürnberg einer näheren Betrachtung unterzogen:
Anlagevermögen
Schuldenstand
Liquidität und Kassenkredite.
Anlagevermögen
Bei der Beurteilung des Anlagevermögens soll in der Finanzberichterstattung auf die Frage eingegangen werden, wie sich der tatsächliche Mittelabfluss bei den Baumaßnahmen im Vergleich zu den Planansätzen verhält. In der nachfolgenden Übersicht wird deshalb der Mittelabfluss der Auszahlungen für Baumaßnahmen (siehe Finanzhaushalt (= Plan) beziehungsweise Finanzrechnung (= Ist), laufende Nummer 21) den Planwerten gegenübergestellt:
Auszahlungen für Baumaßnahmen
(siehe Finanzhaushalt/-rechnung lfd. Nr. 21) 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
| 144,29 103,00 71,38 | 185,12 117,10 63,26 | 178,27 144,00 80,78 | 252,74 193,07 76,39 | 239,82 186,40 77,72 | 288,34 191,08 66,27 | 278,14 - - |
|---|
Jahres-Plan (in Mio. €)
Jahres-Ist (in Mio. €)
Anteil Jahres-Ist am Jahres-Plan (in %)
Δ Ist zu Plan (in Mio. €) -41,29 -68,02 -34,27 -59,67 -53,42 -97,26 -
Ist im Berichtszeitraum 01.01. bis 31.05. (in Mio. €) 40,82 44,93 61,61 70,62 75,47 56,01 80,86 Anteil Berichtszeitraum-Ist am Jahres-Plan (in %) 28,29 24,27 34,56 27,94 31,47 19,42 29,07
Wie der Tabelle zu entnehmen ist, werden die Jahresplanwerte der Auszahlungen für Baumaßnahmen in den Jahren 2017 bis 2022 im Schnitt nur zu 70 % in Anspruch genommen. Der aktuelle Mittelabfluss liegt im Berichtszeitraum trotz erheblicher Baukostensteigerungen mit rund 30 % in dem Bereich der Vorjahre, so dass mit aller Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass bis zum Jahresende wieder nur 70 % der veranschlagten Mittel abfließen werden. Die Ursachen für die dargestellte Entwicklung sind vielfältig: Nicht besetzte Stellen im Baubereich, Bau- und Lieferverzögerungen, Aufhebung von Ausschreibungen, Materialengpässe, … Fakt ist: Die dargestellte Entwicklung hat zur Folge, dass entsprechend hohe Haushaltsreste entstehen, die größtenteils in das Folgejahr übertragen werden. Zudem bedingen zu hohe Planansätze einen höheren städtischen Finanzierungsanteil, der zu einer
höheren Verschuldung führen kann, was sich wiederum auf Haushaltsgenehmigung nachteilig auswirkt. Von Seiten der Finanzverwaltung wurden deshalb bereits Maßnahmen zur Reduzierung der Haushaltsreste ergriffen, die jedoch noch nicht den gewünschten Effekt erzielt haben. In der Haushaltsgenehmigung für das Jahr 2023 hat die Regierung von Mittelfranken deutlich darauf hingewiesen, dass die finanzielle Leistungsfähigkeit insbesondere im Hinblick auf das große Investitionsprogramm und der weiter steigenden Verschuldung mit großen Risiken verbunden und deshalb ein Konzept zur Vermeidung des Anstiegs zu erarbeiten ist. Aus diesem Grunde soll im Rahmen der Haushaltsplanung 2024 ein entsprechendes Konzept erstellt und diskutiert werden. Die Verwaltung wird hierzu einen Weg aufzeigen, welche finanzielle Rahmenbedingungen für ein realistisch umsetzbares Investitionsprogramm notwendig sind und wie dieses stufenweise realisiert werden müsste.
Schuldenstand
In der folgenden Übersicht wird der aktuelle Schuldenstand zum Stichtag 31.05.2023 der Stadt Nürnberg (ohne Eigenbetriebe) für Verbindlichkeiten aus Anleihen, Investitionskrediten und aus ÖÖP/ÖPP-Projekten (kreditähnliche Rechtsgeschäfte) dem Planansatz 2023 gegenübergestellt:
| Ist 2023 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| zum 01.01. | Veränderung | zum 31.05. | ||||
| 80.000 | -80.000 | 0 | 80.000 | -80.000 | 0 | |
| 1.343.834 | 56.865 | 1.400.699 | 1.343.834 | 265.136 | 1.608.970 | |
| 236.566 | -3.776 | 232.790 | 236.566 | -4.989 | 231.577 | |
| insgesamt | 1.660.400 | -26.911 | 1.633.489 | 1.660.400 | 180.147 | 1.840.547 |
Auswertungsstand: 22.06.2023 12.52 Uhr
Zum Stichtag 31.05.2023 beläuft sich der Schuldenstand der Stadt Nürnberg (ohne Eigenbetriebe) auf 1,63 Mrd. €.
Der Posten „Kreditähnliche Rechtsgeschäfte aus ÖÖP/ÖPP-Projekten“ wird sich nach dem derzeitigen Kenntnisstand bis Jahresende planmäßig entwickeln.
Anmerkung: Darlehen werden größtenteils viertel- oder halbjährlich getilgt.
Im Übrigen wird auf die detaillierten Ausführungen im Schuldenbericht 2022, der am 19.07.2023 im Ältestenrat und Finanzausschuss vorgestellt wird, verwiesen.
Liquidität und Kassenkredite
Die Sicherstellung der Liquidität und die erforderlichen Maßnahmen hierzu sind abhängig von der aktuellen Finanzsituation.
Nach der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 wurde der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Haushaltsplan auf 280 Mio. € festgesetzt.
Die nachfolgende Grafik zeigt den aktuellen Verlauf - dargestellt in monatlichen Durchschnittswerten - der Kassenkredite, Festgeldanlagen und Tagesgelder bei den Kreditinstituten, des Sparkassen-Hauptkontos (SP 1010941) sowie der sonstigen Cashkonten der Stadtkasse:
Im Zeitraum vom 01.01. bis 31.05.2023 profitierte die Liquidität der Stadtkasse zunächst vom positiven Übertrag aus dem Vorjahr in Höhe von circa 363 Mio. € (Anfangsbestand 2022 und 2023 rund 416 Mio. € beziehungsweise 425 Mio. €). Der zu den Vorjahren zwar gesunkene, aber dennoch relativ hohe Anfangsbestand zeigt, dass auch 2022 keine Einbrüche bei der Gewerbesteuer zu verzeichnen waren. Zwar ist die durchschnittliche Liquidität in den ersten Monaten des Jahres 2023 im Vergleich zum selben Zeitraum des Vorjahres leicht vermindert, aber die Gewerbesteuereinzahlungen waren davon nicht betroffen. Es ist also von einer weiterhin stabilen Liquidität auszugehen, so dass in der zweiten Hälfte des Jahres 2023 die Zahlungsfähigkeit der Stadtkasse gewährleistet ist.
2.2 Ertragslage
Zur Beurteilung der Ertragslage wird - analog der Abbildung im Haushaltsplan und im Jahresabschluss - die Entwicklung der ordentlichen Erträge und der ordentlichen Aufwendungen, die im Saldo das Ergebnis aus der laufenden Verwaltungstätigkeit abbilden, und die Entwicklung des Finanzergebnisses dargestellt. Der Saldo aus dem Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit und dem Finanzergebnis ergibt das ordentliche Ergebnis.
Dabei werden die ordentlichen Erträge sachlich in
Steuererträge,
Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen und sonstige Transfererträge,
Erträge aus Leistungsentgelten,
Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen und
Erträge aus der Auflösung Sonderposten, sonstige ordentliche Erträge, Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen
und die ordentlichen Aufwendungen in
Personal- und Versorgungsaufwendungen,
Sachaufwendungen und Abschreibungen,
Transferaufwendungen und
sonstige ordentliche Aufwendungen
untergliedert.
Der SAP-Logik folgend, werden Erträge mit einem negativen und Aufwendungen mit einem positiven Vorzeichen dargestellt. Dementsprechend werden positive (im Sinne von gut für das Ergebnis der Stadt) Abweichungen mit einem negativen Vorzeichen und negative Abweichungen mit einem positiven Vorzeichen abgebildet.
Auf eine periodische Abgrenzung der Erträge und Aufwendungen analog dem Jahresabschluss wurde verzichtet, da dies mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre. Aus diesem Grunde können Ungenauigkeiten in den Zahlen auftreten.
Die anteiligen Planwerte 01-05/2023 sind teilweise vereinfacht aus dem Jahresplanwert abgeleitet, indem der Jahreswert durch zwölf Monate geteilt und mit fünf Monaten multipliziert wurde. Das Rechnungsergebnis im Berichtszeitraum kann daher vom anteiligen Planwert abweichen, ohne dadurch eine Planabweichung für das Gesamtjahr zu implizieren.
An verschiedenen Stellen jedoch werden bereits Werte auf der Grundlage der Kostenverläufe des Vorjahres monatsscharf abgebildet.
Die folgende Tabelle gibt einen Gesamtüberblick über die Entwicklung des ordentlichen Ergebnisses:
| Berichtszeitraum | Vorjahr | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Ist 01-05/ 2023 | Plan 01-05/ 2023 | Δ Ist/Plan 01-05/ 2023 | Plan 2023 | Anteil Ist 01-05/ 2023 am Plan 2023 | Ist 01-05/ 2022 | Ist 2022 | Anteil Ist 01-05/ 2022 am Ist 2022 | |
| -1.243.097 | -1.067.045 | -176.052 | -2.290.593 | 54,3% | -1.058.247 | -2.350.144 | 45,0% | |
| 816.353 | 935.218 | -118.865 | 2.290.055 | 35,6% | 761.704 | 2.183.169 | 34,9% | |
| S3 Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Saldo aus S1 und S2) | -426.744 | -131.827 | -294.917 | -538 | ü.T. | -296.543 | -166.975 | 177,6% |
| 3.817 | 9.843 | -6.026 | 20.977 | 18,2% | 4.771 | 20.066 | 23,8% | |
| S5 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus S3 und S4) | -422.927 | -121.984 | -300.943 | 20.439 | o.A. | -291.772 | -146.909 | 198,6% |
Eine beurteilende Aussage zum Gesamtergebnis im Berichtszeitraum ist an dieser Stelle nicht ohne weiteres möglich, da zum einen die Erträge und Aufwendungen aus besagtem Grund nicht periodisch abgegrenzt worden sind und zum anderen die Aufteilung des Gesamtjahresplanwertes auf die Planwerte für den Berichtszeitraum mit Unwägbarkeiten behaftet ist. Dennoch können an dieser Stelle die folgenden Aussagen getroffen werden:
Da die Aufwendungen für Abschreibungen und Rückstellungen erst zum Jahresende gebucht werden, weisen das Ergebnis aus der laufenden Verwaltungstätigkeit und das ordentliche Ergebnis im Berichtszeitraum noch relativ hohe Überschüsse aus.
Der Anteil der ordentlichen Erträge am Gesamtplan liegt im Berichtszeitraum bei 54,3 %. Der Vorjahresvergleich der Istwerte liegt mit 45,0 % um 9,3 Prozentpunkte unter diesem Wert. Absolut gesehen liegen im Berichtszeitraum die ordentlichen Erträge um 184,85 Mio. € über denen des Vorjahresvergleichszeitraums. Demgegenüber haben im Berichtszeitraum die ordentlichen Aufwendungen um 54,65 Mio. € gegenüber dem Vorjahreswert zugenommen, wobei der Anteil am Gesamtplanwert ebenso angestiegen ist, von 34,9 % auf 35,6 %. Somit fällt das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit in den ersten fünf Monaten um 130,20 Mio. € besser aus als im Vorjahr. Aufgrund der Abgrenzungsproblematiken ist es zum jetzigen Zeitpunkt jedoch schwierig eine seriöse Prognose zum Jahresergebnis abzugeben.
Nähere Erkenntnisse und Einschätzungen zur aktuellen Entwicklung des Jahresergebnisses lassen sich deshalb nur über die Analyse der einzelnen Bestandteile des ordentlichen Ergebnisses gewinnen:
Steuererträge
| Berichtszeitraum | Vorjahr | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Ist 01-05/ 2023 | Plan 01-05/ 2023 | Δ Ist/Plan 01-05/ 2023 | Plan 2023 | Anteil Ist 01-05/ 2023 am Plan 2023 | Ist 01-05/ 2022 | Ist 2022 | Anteil Ist 01-05/ 2022 am Ist 2022 | |
| -293 | -283 | -10 | -290 | 101,0% | -300 | -310 | 96,8% | |
| -123.374 | -123.331 | -43 | -124.870 | 98,8% | -122.985 | -123.613 | 99,5% | |
| -539.421 | -437.205 | -102.216 | -558.000 | 96,7% | -457.261 | -557.175 | 82,1% | |
| -88.225 | -92.563 | 4.338 | -358.159 | 24,6% | -93.677 | -348.570 | 26,9% | |
| -21.319 | -20.886 | -433 | -84.400 | 25,3% | -21.331 | -83.373 | 25,6% | |
| -2.236 | -1.971 | -265 | -2.000 | 111,8% | -2.166 | -2.155 | 100,5% | |
| -1.024 | -743 | -281 | -900 | 113,8% | -986 | -1.052 | 93,7% | |
| insgesamt | -775.892 | -676.982 | -98.910 | -1.128.619 | 68,7% | -698.706 | -1.116.248 | 62,6% |
Im Berichtszeitraum liegen die gebuchten Steuererträge mit 775,89 Mio. € um 77,18 Mio. € über dem Vorjahreswert (698,71 Mio. €). Mit einer derartigen positiven Entwicklung konnte bei der Planung für den Haushalt 2023 im Jahr 2022 Niemand rechnen.
Für die Gewerbesteuer und Grundsteuer B wird das sogenannte Anordnungssoll bereits zu Jahresbeginn für das gesamte Jahr gebucht, unterliegt aber im Jahresverlauf noch unter Umständen erheblichen Veränderungen.
Bei der Gewerbesteuer, der wichtigsten Steuerertragsquelle für die Stadt, ist das derzeitige Anordnungssoll, das aus den erwarteten Vorauszahlungen, den geänderten Vorauszahlungen früherer Jahre und den endgültigen Veranlagungen besteht, mit Stand 31.05.2023 dargestellt. Ein wichtiger Vergleich ist der mit dem Vorjahr. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum liegt das aktuelle Anordnungssoll um 82,16 Mio. € weit über dem Vorjahreswert. Dabei haben die zahlreichen Hilfs- und Unterstützungspakete von Bund und Land dafür gesorgt, dass die Wirtschaft wider Erwarten gute Gewinne erzielt hat und die Einbrüche durch Corona somit gut aufgefangen werden konnten.
Für weitere wichtige zentrale Steuerertragsansätze werden nach dem derzeitigen Kenntnisstand folgende Werte als Jahresendwerte erwartet:
Hochrechnung auf Basis des ersten Quartals:
| Prognose | Plan | Δ Prognose 2023/ Plan 2023 | Ist 2022 | Δ Prognose 2023/ Ist 2022 | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2023 | 2023 | |||||
| -352.900 | -352.900 | -358.159 | -358.159 | 5.259 | -348.570 | -4.330 |
| -85.274 | -84.400 | -874 | -83.373 | -1.901 |
(in T€)
Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
Die Zahlen aus dem ersten Quartal 2023 wurde hochgerechnet und sind deshalb noch mit Ungenauigkeiten behaftet. Nach der vorliegenden Hochrechnung würde der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer gegenüber dem Planansatz 2023 um rund 5,26 Mio. € niedriger ausfallen, der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer etwa um 874 T€ über dem Planwert liegen.
Rechnet man die Zahlen alternativ auf der Grundlage der aktuellen Steuerschätzung aus dem Mai hoch, so ergibt sich das folgende Bild:
Hochrechnung auf Basis der Maisteuerschätzung:
| Prognose | Plan | Δ Prognose 2023/ Plan 2023 | Ist 2022 | Δ Prognose 2023/ Ist 2022 | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2023 | 2023 | |||||
| -362.033 | -362.033 | -358.159 | -358.159 | -3.874 | -348.570 | -13.463 |
| -84.310 | -84.400 | 90 | -83.373 | -937 |
(in T€)
Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
Gegenüber der quartalsweisen Hochrechnung fällt die Hochrechnung auf Basis der Maisteuerschätzung in der Prognose 2023 insgesamt um 8,17 Mio. € besser aus.
Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen und sonstige Transfererträge
| Berichtszeitraum | Vorjahr | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Ist 01-05/ 2023 | Plan 01-05/ 2023 | Δ Ist/Plan 01-05/ 2023 | Plan 2023 | Anteil Ist 01-05/ 2023 am Plan 2023 | Ist 01-05/ 2022 | Ist 2022 | Anteil Ist 01-05/ 2022 am Ist 2022 | |
| Zuweisungen und Zuschüsse davon: | -248.795 | -185.642 | -63.153 | -581.968 | 42,8% | -174.870 | -593.526 | 29,5% |
| -114.874 | -63.887 | -50.987 | -252.500 | 45,5% | -61.483 | -245.934 | 25,0% | |
| -9.406 | -9.406 | 0 | -18.812 | 50,0% | -9.497 | -18.994 | 50,0% | |
| -10.922 | -14.661 | 3.739 | -43.000 | 25,4% | -18.529 | -44.599 | 41,5% | |
| -6.965 | -6.776 | -189 | -27.649 | 25,2% | -5.822 | -28.380 | 20,5% | |
| -13.378 | -9.980 | -3.398 | -28.037 | 47,7% | -11.676 | -31.539 | 37,0% | |
| -37.949 | -30.753 | -7.196 | -92.111 | 41,2% | -36.514 | -88.585 | 41,2% | |
| -51.121 | -42.841 | -8.280 | -100.731 | 50,8% | -25.553 | -97.962 | 26,1% | |
| -4.180 | -7.338 | 3.158 | -19.128 | 21,9% | -5.796 | -37.533 | 15,4% | |
| Sonstige Transfererträge davon: | -3.243 | -2.839 | -404 | -6.814 | 47,6% | -3.719 | -8.949 | 41,6% |
| -586 | -584 | -2 | -1.403 | 41,8% | -414 | -1.159 | 35,7% | |
| -166 | -95 | -71 | -227 | 73,1% | -132 | -419 | 31,5% | |
| -767 | -897 | 130 | -2.152 | 35,6% | -898 | -2.056 | 43,7% | |
| -234 | -385 | 151 | -924 | 25,3% | -294 | -2.545 | 11,6% | |
| -1.490 | -878 | -612 | -2.108 | 70,7% | -1.981 | -2.770 | 71,5% | |
| insgesamt | -252.038 | -188.481 | -63.557 | -588.782 | 42,8% | -178.589 | -602.475 | 29,6% |
Die „Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen und sonstigen Transfererträgen“ liegen im Berichtszeitraum in Summe mit 252,04 Mio. € um 73,45 Mio. € über dem Vorjahreswert.
In den „Erträgen aus Zuweisungen und Zuschüssen“ sind neben den Erträgen aus Schlüsselzuweisungen und dem Einkommensteuerersatz (Familienleistungsausgleich) unter anderem noch Zuweisungen für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), der Anteil am Kraftfahrzeugsteueraufkommen und Zuweisungen für den Schulbetrieb/Beförderung und Kinderbetreuungspersonal in den städtischen Kindertageseinrichtungen enthalten. Aufgrund unterjährig variierender Zuweisungs- und Buchungszeitpunkte sind Schwankungen in den Vergleichszeiträumen zu verzeichnen, die eine Vergleichbarkeit erschweren. Damit ist auch der hohe Steigerungsbetrag gegenüber dem Vorjahr zu begründen: Insbesondere sind im aktuellen Berichtszeitraum bereits Abschlagszahlungen/-buchungen für das zweite Quartal enthalten (bei den Schlüsselzuweisungen 57,44 Mio. € und bei den Zuweisungen zum Schulbetrieb 25,57 Mio. €), was im Vorjahr noch nicht der Fall war.
Für die wichtigsten zentralen Ansätze werden nach dem derzeitigen Kenntnisstand folgende Werte als Jahresendwerte erwartet:
| Prognose | Plan | Δ Prognose 2023/ Plan 2023 | Ist 2022 | Δ Prognose 2023/ Ist 2022 | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2023 | 2023 | |||||
| -229.747 | -252.500 | 22.753 | -245.934 | 16.187 | ||
| -27.862 | -27.862 | -27.649 | -27.649 | -213 | -28.380 | 518 |
(in T€)
Schlüsselzuweisungen vom Land
Einkommenssteuerersatz (Familienleistungsausgleich)
Bei den Schlüsselzuweisungen vom Land kommt es für 2023 gegenüber dem Planwert zu Mindererträgen von rund 22,75 Mio. €, gegenüber dem Istansatz von 2022 zu Mindererträgen in Höhe von 16,19 Mio. €. Da die Bekanntgabe der Schlüsselzuweisungen erst nach den Haushaltsberatungen im November erfolgt und eine wichtige Stellgröße für die Planung auch erst zu diesem Zeitpunkt veröffentlicht wird, sind hier immer Abweichungen vorprogrammiert.
Die Einkommenssteuerersatzleistungen wurden aus den Zahlen des ersten Quartals 2023 hochgerechnet und sind deshalb noch mit Ungenauigkeiten behaftet. Nach der vorliegenden Hochrechnung würden diese Zuweisungen mit rund 213 T€ über dem Planansatz und mit 518 T€ unter dem Ist-Wert von 2022 liegen.
Die Zuweisungen zum Verwaltungsaufwand liegen voll im Plan.
Die Zuweisungen vom Land aus der Grunderwerbsteuer liegen um 7,61 Mio. € unter dem Vorjahreswert. Die monatlichen Zuweisungen lagen im Jahr 2023 durchgängig unterhalb der Vorjahreswerte. Die Einbrüche sind auf die aktuelle Verteuerung im Baugewerbe zurückzuführen. Nach einer überschlägigen Hochrechnung werden anstelle der geplanten 43 Mio. € nur circa 30 Mio. € zugewiesen.
Die Zuweisungen vom Land liegen um 1,70 Mio. € über dem Vorjahreswert, was darauf zurückzuführen ist, dass im aktuellen Jahr bereits die zweite Quartalszuweisung aus dem Kfz- Steuerersatzverbund enthalten ist.
Die Zuweisungen vom Land (Sozialtransfer) korrespondieren mit den Steigerungen bei den Transferaufwendungen für Kindertagesstätten freier Träger.
Auch die Zuweisungen für Kita- und Schulbetrieb liegen über den Vorjahreswerten. Aufgrund der Schülerzahlen, dem Ausbau der städtischen Hortplätze und der Ganztagesbetreuung in
Schulen und den damit verbundenen erhöhten Lehrpersonalzuschüssen ist grundsätzlich mit einem Anstieg der Erträge zu rechnen. Zudem wurden 24 Mio. € bei den beruflichen Schulen bereits im ersten Quartal verbucht, die im Vorjahr erst in den Folgequartalen enthalten waren.
Die Sonstigen Zuweisungen und Spenden liegen um 1,62 Mio. € unter dem Vorjahreswert. Rückläufig waren gegenüber den Vergleichsmonaten unter anderem die Überlassungen des Aufkommens an Geldbußen sowie Spenden.
Erträge aus Leistungsentgelten
| Berichtszeitraum | Vorjahr | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Ist 01-05/ 2023 | Plan 01-05/ 2023 | Δ Ist/Plan 01-05/ 2023 | Plan 2023 | Anteil Ist 01-05/ 2023 am Plan 2023 | Ist 01-05/ 2022 | Ist 2022 | Anteil Ist 01-05/ 2022 am Ist 2022 | |
| Öffentlich-rechtliche davon: | -42.842 | -35.845 | -6.997 | -90.733 | 47,2% | -41.890 | -92.647 | 45,2% |
| -9.780 | -8.207 | -1.573 | -19.609 | 49,9% | -9.749 | -22.806 | 42,7% | |
| -16.710 | -11.453 | -5.257 | -29.466 | 56,7% | -15.634 | -27.771 | 56,3% | |
| -1.189 | -1.430 | 241 | -3.431 | 34,7% | -1.160 | -2.921 | 39,7% | |
| -2.753 | -3.598 | 845 | -9.774 | 28,2% | -2.471 | -9.020 | 27,4% | |
| -4.032 | -4.076 | 44 | -11.421 | 35,3% | -3.903 | -12.296 | 31,7% | |
| -8.378 | -7.081 | -1.297 | -17.032 | 49,2% | -8.973 | -17.833 | 50,3% | |
| Privatrechtliche davon: | -20.433 | -19.067 | -1.366 | -44.681 | 45,7% | -15.791 | -42.240 | 37,4% |
| -1.579 | -1.552 | -27 | -3.703 | 42,6% | -1.447 | -3.842 | 37,7% | |
| -10.415 | -8.077 | -2.338 | -18.896 | 55,1% | -7.783 | -17.872 | 43,5% | |
| -1.766 | -1.426 | -340 | -2.955 | 59,8% | -1.708 | -2.718 | 62,8% | |
| -923 | -1.335 | 412 | -2.589 | 35,7% | -618 | -2.401 | 25,7% | |
| -331 | -479 | 148 | -1.423 | 23,3% | -167 | -1.211 | 13,8% | |
| -1.757 | -1.977 | 220 | -4.827 | 36,4% | -1.210 | -3.948 | 30,6% | |
| -3.662 | -4.221 | 559 | -10.288 | 35,6% | -2.858 | -10.248 | 27,9% | |
| insgesamt | -63.275 | -54.912 | -8.363 | -135.414 | 46,7% | -57.681 | -134.887 | 42,8% |
Insgesamt gesehen entwickeln sich die öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Erträge im Berichtszeitraum verglichen mit dem Vorjahreswert (+ 5,59 Mio. €) wieder etwas stabiler und
liegen damit erstmalig wieder über dem nominellen Wert von 2019 vor Ausbruch der Corona- Pandemie.
Der Posten „Gebühren für öffentlich-rechtliche Nutzung“ enthält unter anderem die Elternbeiträge für KiTas, die im Vergleich zum Vorjahr um 0,82 Mio. € angestiegen sind.
Die öffentlich-rechtlichen Eintrittsgelder stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 129 T€ oder 3,3 %. Beim Tiergarten lagen die Erträge um 200 T€ unterhalb des Vorjahreszeitraumes, bei den Museen und Sammlungen waren um 320 T€ höhere Gebührenerträge zu verzeichnen.
Die Position „Sonstige“ enthält insbesondere die Verpflegungsgebühren in KiTas.
Die Miet- und Pachterträge liegen im Berichtszeitraum um 2,63 Mio. € oder 33,8 % über dem Vorjahreswert. Dies ist überwiegend auf abweichende Abgrenzungszeiträume zurückzuführen.
Die Teilnehmerbeiträge nahmen um 0,49 Mio. € oder 43,2 % zu. Darin enthalten sind insbesondere die Veranstaltungen der Erwachsenenbildung sowie das Planetarium (Bildungscampus Nürnberg).
Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen
| Berichtszeitraum | Vorjahr | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Ist 01-05/ 2023 | Plan 01-05/ 2023 | Δ Ist/Plan 01-05/ 2023 | Plan 2023 | Anteil Ist 01-05/ 2023 am Plan 2023 | Ist 01-05/ 2022 | Ist 2022 | Anteil Ist 01-05/ 2022 am Ist 2022 | |
| -53.169 | -74.687 | 21.518 | -179.267 | 29,7% | -44.234 | -136.710 | 32,4% | |
| -35.127 | -20.708 | -14.419 | -50.787 | 69,2% | -13.223 | -66.197 | 20,0% | |
| -1.661 | -1.899 | 238 | -22.737 | 7,3% | -1.540 | -26.879 | 5,7% | |
| -1.253 | -7.704 | 6.451 | -18.492 | 6,8% | -1.646 | -11.328 | 14,5% | |
| -6.185 | -7.017 | 832 | -16.940 | 36,5% | -6.947 | -20.572 | 33,8% | |
| -165 | -90 | -75 | -221 | 74,7% | -152 | -288 | 52,8% | |
| -359 | -402 | 43 | -972 | 36,9% | -317 | -753 | 42,1% | |
| -1.012 | -1.189 | 177 | -2.865 | 35,3% | -1.005 | -6.486 | 15,5% | |
| -550 | -687 | 137 | -2.225 | 24,7% | -791 | -2.321 | 34,1% | |
| -101 | -86 | -15 | -237 | 42,6% | -101 | -354 | 28,5% | |
| -5 | -4 | -1 | -16 | 31,3% | -12 | -32 | 37,5% | |
| -1.342 | -1.270 | -72 | -2.884 | 46,5% | -1.133 | -3.279 | 34,6% | |
| -8.277 | -869 | -7.408 | -9.114 | 90,8% | -8.277 | -9.114 | 90,8% | |
| -8.352 | -5.297 | -3.055 | -13.082 | 63,8% | -5.165 | -19.098 | 27,0% | |
| -85 | -226 | 141 | -569 | 14,9% | -153 | -507 | 30,2% | |
| insgesamt | -117.643 | -122.135 | 4.492 | -320.408 | 36,7% | -84.696 | -303.918 | 27,9% |
Im Berichtszeitraum fallen die Erträge im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 32,95 Mio. € höher und im Vergleich zum anteiligen Planwert um 4,49 Mio. € geringer aus.
Folgende Entwicklungen waren festzustellen:
Die Erstattungen vom Bund liegen im Berichtszeitraum um 8,93 Mio. € über dem Vorjahresvergleichswert. Dies ist insbesondere auf höhere Vorauszahlungen für Kosten der Unterkunft (KdU) nach dem SGB II sowie Grundsicherung zurückzuführen.
Die Kostenerstattungen vom Freistaat Bayern (Land) stiegen um 21,90 Mio. € gegenüber dem Vorjahresvergleichswert. Dies ist auf um 9,35 Mio. € höhere Erstattungen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes sowie 11,90 Mio. € zur Weiterleitung an die VAG im Rahmen des Deutschlandtickets zurückzuführen.
Unter Erstattungen von Private Unternehmen werden auch sonstige Erstattungen ausgewiesen. Darin enthalten sind im Berichtszeitraum Erstattungen der
Kassenärztlichen Vereinigung Bayern in Höhe von 3,64 Mio. € für die Corona Testzentren.
Erträge aus der Auflösung von Sonderposten, sonstige ordentliche Erträge, Aktivierte
Eigenleistungen und Bestandsveränderungen
| Berichtszeitraum | Vorjahr | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Ist 01-05/ 2023 | Plan 01-05/ 2023 | Δ Ist/Plan 01-05/ 2023 | Plan 2023 | Anteil Ist 01-05/ 2023 am Plan 2023 | Ist 01-05/ 2022 | Ist 2022 | Anteil Ist 01-05/ 2022 am Ist 2022 | |
| Auflösung Sonderposten | 0 | -147 | 147 | -58.625 | 0,0% | -4 | -53.285 | 0,0% |
| Sonstige ordentliche Erträge davon: | -32.473 | -22.193 | -10.280 | -53.480 | 60,7% | -37.010 | -132.659 | 27,9% |
| -282 | -229 | -53 | -549 | 51,4% | -247 | -509 | 48,5% | |
| -1.437 | -844 | -593 | -2.026 | 70,9% | -1.218 | -3.018 | 40,4% | |
| 0 | -257 | 257 | -621 | 0,0% | 0 | -1.360 | 0,0% | |
| -5 | -500 | 495 | -1.200 | 0,4% | -35 | -6 | 583,3% | |
| -9.971 | -17.049 | 7.078 | -41.080 | 24,3% | -9.971 | -39.549 | 25,2% | |
| 0 | -146 | 146 | -350 | 0,0% | 0 | -1.010 | 0,0% | |
| -20.778 | -3.168 | -17.610 | -7.654 | 271,5% | -25.539 | -87.207 | 29,3% | |
| Aktivierte Eigenleistungen, Honorare | -1.776 | -2.195 | 419 | -5.265 | 33,7% | -1.561 | -6.571 | 23,8% |
| Bestandsveränderungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0,0% | 0 | -101 | 0,0% |
| insgesamt | -34.249 | -24.535 | -9.714 | -117.370 | 29,2% | -38.575 | -192.616 | 20,0% |
Die Erträge aus der Auflösung der Sonderposten stehen insbesondere in Zusammenhang mit Buchungen aus der Anlagenbuchhaltung, die derzeit erst im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten vorgenommen werden. Aus diesem Grunde ist die Abweichung zum Planwert relativ hoch. Zudem sind in obiger Aufstellung sehr viele Posten (zum Beispiel „Bestandsveränderungen“ und „Neutralisierung Zahlung Aufwandsrückstellungen“) enthalten, die ebenfalls erst im Rahmen der Jahresabschlusserstellung gebucht werden. In diesen Fällen macht nur der Vorjahresvergleich einen Sinn.
Der Posten „Sonstiges“ enthält überwiegend Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken.
Personal- und Versorgungsaufwendungen
| Berichtszeitraum | Vorjahr | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Ist 01-05/ 2023 | Plan 01-05/ 2023 | Δ Ist/Plan 01-05/ 2023 | Plan 2023 | Anteil Ist 01-05/ 2023 am Plan 2023 | Ist 01-05/ 2022 | Ist 2022 | Anteil Ist 01-05/ 2022 am Ist 2022 | |
| insgesamt | 224.526 | 301.056 | -76.530 | 761.843 | 29,5% | 221.197 | 714.632 | 31,0% |
Bei der Beurteilung der Personal- und Versorgungsaufwendungen ist generell zu beachten, dass die Monatsverläufe insbesondere durch die Auszahlung der Sonderzuwendung (Weihnachtsgeld) nicht proportional über das Jahr hinweg verlaufen. Zudem wird ein Großteil der Rückstellungen (zum Beispiel die Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen) erst im Rahmen der Jahresabschlusserstellung zum 31.12. gebucht.
Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum sind die Personal- und Versorgungsaufwendungen im Berichtszeitraum Januar bis Mai um 3,33 Mio. € (+ 1,5 %) gestiegen. Der Saldo setzt sich zusammen aus einer Steigerung der Personalaufwendungen für noch aktiv tätiges Personal von 3,37 Mio. € (+ 1,5 %) und einem geringfügigen Rückgang bei den Versorgungsaufwendungen für Versorgungsempfänger um 0,04 Mio. € (- 2,9 %).
In den folgenden Ausführungen werden die Personalaufwendungen und die Versorgungsaufwendungen getrennt voneinander dargestellt. Dabei umfassen die Personalaufwendungen alle auf der Arbeitgeberseite anfallenden Geld- und Sachleistungen an Beamte, tariflich Beschäftigte und sonstige Beschäftigte, die aktiv im Dienst sind. Demgegenüber enthalten die Versorgungsaufwendungen nur Aufwendungen für ehemalige Bedienstete (Pensionäre, Rentner beziehungsweise deren Hinterbliebene).
Personalaufwendungen (nur für aktiv tätiges Personal)
| Berichtszeitraum | Vorjahr | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Ist 01-05/ 2023 | Plan 01-05/ 2023 | Δ Ist/Plan 01-05/ 2023 | Plan 2023 | Anteil Ist 01-05/ 2023 am Plan 2023 | Ist 01-05/ 2022 | Ist 2022 | Anteil Ist 01-05/ 2022 am Ist 2022 | |
| Bezüge und Vergütungen davon: | 186.221 | 196.185 | -9.964 | 508.028 | 36,7% | 183.839 | 472.865 | 38,9% |
| 36.280 | 36.158 | 122 | 92.871 | 39,1% | 36.857 | 91.276 | 40,4% | |
| 34.972 | 35.220 | -248 | 90.510 | 38,6% | 35.266 | 87.232 | 40,4% | |
| 112.563 | 121.600 | -9.037 | 316.908 | 35,5% | 109.680 | 288.667 | 38,0% | |
| 2.406 | 3.207 | -801 | 7.739 | 31,1% | 2.036 | 5.690 | 35,8% | |
| Beiträge zu Versorgungskassen | 8.654 | 9.120 | -466 | 22.411 | 38,6% | 8.475 | 22.315 | 38,0% |
| Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und pauschalierte Lohnsteuer | 23.429 | 24.661 | -1.232 | 60.585 | 38,7% | 22.933 | 61.533 | 37,3% |
| Beihilfen und Unter- stützungsleistungen | 4.767 | 3.985 | 782 | 9.600 | 49,7% | 4.451 | 10.445 | 42,6% |
| Rückstellungen davon: | 0 | 18.894 | -18.894 | 45.514 | 0,0% | 0 | 58.127 | 0,0% |
| 0 | -106 | 106 | -255 | 0,0% | 0 | 1.935 | 0,0% | |
| 0 | 16.149 | -16.149 | 38.903 | 0,0% | 0 | 45.533 | 0,0% | |
| 0 | 2.851 | -2.851 | 6.866 | 0,0% | 0 | 10.659 | 0,0% | |
| insgesamt | 223.071 | 252.845 | -29.774 | 646.138 | 34,5% | 219.698 | 625.285 | 35,1% |
Die Personalaufwendungen für aktiv tätiges Personal sind im Berichtszeitraum im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 3,37 Mio. € oder 1,5 % gestiegen.
Der Anstieg der Personalaufwendungen setzt sich zum einen aus einer „Mengensteigerung“ und zum anderen aus einer „Preissteigerung“ zusammen. Die Preissteigerung gibt die Veränderung des durchschnittlichen Gehaltsniveaus an und wird insbesondere durch die Tarifund Besoldungserhöhungen sowie die Stellenbewertungen beeinflusst. Mengensteigerungen ergeben sich aus der Anzahl der besetzten Stellen beziehungsweise Mitarbeitenden sowie deren Arbeitszeit. Diese wird in sogenannten Vollkraftstellen abgebildet, kurz VK. Die nachfolgende Tabelle enthält eine überschlägige Analyse der mengen- und wertmäßigen Enwicklungen der Personalaufwendungen (ohne Rückstellungen):
| Berichtszeitraum 01.01. bis 31.05. | ||
|---|---|---|
| 2023 2022 | Δ 2023 zu 2022 absolut in % | |
| Personalaufwand (ohne Rückstellungen und Vollkräfte (VK) VK lt. Stellenplan Durchschnittskosten in € je VK (bezogen auf fünf Monate) Analyse der Abweichungen: Gesamtabweichung (x*p-x*p) in € 1 1 2 2 Preisabweichung (x*(p-p)) in € 1 1 2 Mengenabweichung (p*(x-x)) in € 2 1 2 | 223.071.912 219.697.927 8.695,46 8.539,83 (x) (x) 1 2 9.216,75 9.009,23 25.653,84 25.726,26 (p) (p) 1 2 | 3.373.985 1,54 155,63 1,82 207,52 2,30 -72,42 -0,28 3.374.053 1,54 -629.725 -0,28 4.003.778 1,82 |
Die Gesamtveränderung in Höhe von 3,37 Mio. € lässt sich in eine Mengen- (+ 4,00 Mio. €) und Preisabweichung (- 0,63 Mio. €) aufteilen:
Gegenüber dem Vorjahreszeitraum hat im Berichtszeitraum die Anzahl der Personalkapazitäten, ausgedrückt in Vollkräften (VK) 1 um 155,63 VK zugenommen. In den folgenden Dienststellen waren Mehrungen zu verzeichnen:
| Dienststelle | ||
|---|---|---|
| + 78,84 | ||
| + 66,04 | ||
| + 21,91 | ||
| + 20,53 | ||
| + 16,15 | ||
| + 13,27 | ||
| Sonstige | + 60,00 | |
| Gesundheitsamt | Gesundheitsamt | - 121,11 |
| insgesamt |
Erläuterung
Kindergärten und -horte (u.a. Hauswirtschaftskräfte)
Optiprax und Berufspraktika
Rückbau der temporären Corona-Personalkapazitäten, insbes. Kontaktnachverfolgungsteams
1 Die Personalbesetzung wird personenbezogen in Abhängigkeit von der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit des jeweiligen Beschäftigten zur Arbeitszeit eines Vollbeschäftigten - ausgedrückt als Vollkraftzahl (VK) - dargestellt. Zeiten ohne Lohn-/Gehaltsaufwendungen bleiben dabei unberücksichtigt.
Neben der mengenmäßigen Veränderung der Anzahl der Beschäftigten wirken sich inbesondere Tarifsteigerungen auf die Höhe der Personal- und Versorgungsaufwendungen aus. Letztmalig wurden im Jahr 2023 die Tabellenentgelte der Beschäftigten nach dem TVöD erhöht.
Tarifrunde TVöD 2020 / 2023
Laufzeit 01.09.2020 bis 31.12.2022 / 01.01.2023 bis 31.12.2024
Entgelterhöhung 12.2020: Corona-Sonderzahlung 1.500 €
Ab 01.04.2021: + 1,4 % (mindestens 50 €)
Ab 01.04.2022: + 1,8 %
01.06.2023: Einmalzahlung + 1.240 €, danach ab 01.07.2023: monatlich Einmalzahlungen + 220 € (befristet bis 02.2024)
Ab 01.03.2024: + 200 € und + 5,5 % (mindestens insgesamt 340 €, ø 11,2%)
Für die Beamtinnen und Beamten wurden folgende Besoldungserhöhungen beschlossen:
Besoldungsrunde 2021
Laufzeit ab 01.10.2021
Entgelterhöhung Ab 01.01.2021: + 1,4 %
03.2022: Corona-Sonderzahlung 1.300 €
Ab 01.12.2022: + 2,8 %
Die negative Preisabweichung ist auf eine Corona-Sonderzahlung für Beamte in Höhe von 1.300 € im März 2022 zurückzuführen (insgesamt 3,73 Mio. €). Ohne diesen Sondereffekt hätte die Preissteigerung im Berichtszeitraum 2023 zum Vorjahreszeitraum 1,47 % betragen.
Versorgungsaufwendungen (nur für Versorgungsempfänger)
Berichtszeitraum Vorjahr
Ist Plan Δ Ist/Plan Plan Anteil Ist Ist Ist Anteil Ist
01-05/ 01-05/ 01-05/ 01-05/ 01-05/ 01-05/
(in T€) 2023 2023 2023 2023 2023 2022 2022 2022
am Plan am Ist
2023 2022
Beamte (inkl. Lehrkräfte) 40.625 42.321 -1.696 101.570 40,0% 39.264 99.154 39,6%
Arbeitnehmer 2.696 3.103 -407 7.448 36,2% 2.885 6.811 42,4%
Beihilfen für
9.456 7.692 1.764 18.460 51,2% 8.474 20.052 42,3%
Versorgungsempfänger
Neutralisation Versorgung
-51.322 -52.766 1.444 -126.640 40,5% -49.124 -125.140 39,3%
und Beihilfen
Rückstellungen 0 47.861 -47.861 114.867 0,0% 0 88.470 0,0%
davon: Zuführung/Auflösung
0 41.038 -41.038 98.492 0,0% 0 68.901 0,0%
Pensionsrückstellung
Zuführung/Auflösung
0 6.823 -6.823 16.375 0,0% 0 19.569 0,0%
Beihilferückstellung
insgesamt 1.455 48.211 -46.756 115.705 1,3% 1.499 89.347 1,7%
Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum sind die Versorgungsaufwendungen für ehemalige Bedienstete um 0,04 Mio. € oder 2,9 % gesunken.
Bei der Beurteilung der Pensionsrückstellungen ist zu beachten, dass die Planung dieser Rückstellungen mit Unsicherheiten behaftet ist. Beispielsweise kann die tatsächliche, erst nach der Planung bekannt gewordene Versorgungssteigerung bei verbeamteten Pensionären und Lehrern vom ursprünglichen Planwert abweichen.
Sachaufwendungen und Abschreibungen
| Berichtszeitraum | Vorjahr | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Ist 01-05/ 2023 | Plan 01-05/ 2023 | Δ Ist/Plan 01-05/ 2023 | Plan 2023 | Anteil Ist 01-05/ 2023 am Plan 2023 | Ist 01-05/ 2022 | Ist 2022 | Anteil Ist 01-05/ 2022 am Ist 2022 | |
| Sachaufwendungen davon: | 111.008 | 120.466 | -9.458 | 303.594 | 36,6% | 105.422 | 295.597 | 35,7% |
| 4.672 | 5.059 | -387 | 12.309 | 38,0% | 5.001 | 14.141 | 35,4% | |
| 6.592 | 13.795 | -7.203 | 34.002 | 19,4% | 6.884 | 20.907 | 32,9% | |
| 9.537 | 14.721 | -5.184 | 36.031 | 26,5% | 10.167 | 34.764 | 29,2% | |
| 2.027 | 4.705 | -2.678 | 11.595 | 17,5% | 1.564 | 6.121 | 25,6% | |
| 8.994 | 9.860 | -866 | 26.532 | 33,9% | 9.137 | 26.307 | 34,7% | |
| 10.408 | 12.640 | -2.232 | 29.688 | 35,1% | 9.108 | 25.674 | 35,5% | |
| 68.427 | 60.119 | 8.308 | 155.224 | 44,1% | 63.213 | 153.706 | 41,1% | |
| 351 | -328 | 679 | -1.535 | o.A. | 348 | 19.516 | 1,8% | |
| 0 | -105 | 105 | -252 | 0,0% | 0 | -5.539 | 0,0% | |
| Abschreibungen | 653 | 45.353 | -44.700 | 108.239 | 0,6% | 651 | 124.019 | 0,5% |
| insgesamt | 111.661 | 165.819 | -54.158 | 411.833 | 27,1% | 106.073 | 419.616 | 25,3% |
Die Sachaufwendungen sind im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 5,59 Mio. € oder 5,3 % gestiegen.
Für die Schülerbeförderung wurden 0,59 Mio. €, für die Ganztages- und Mittagsbetreuung 0,63 Mio. € mehr aufgewendet.
Der Posten „Erstattungen an Dritte“ enthält die Ausgleichszahlungen der Stadt Nürnberg an den Eigenbetrieb SÖR für den Bereich Verkehrsflächen/Straßen sowie Öffentliches Grün, die sich planmäßig um 0,5 Mio. € erhöhten. Darüber hinaus wurden die vereinnahmten Erstattungen für das Deutschlandticket in Höhe von 11,90 Mio. € an die VAG weitergeleitet. Die restlichen Differenzen sind in der Abgrenzungsproblematik begründet.
Die Abschreibungen für das Anlagevermögen werden erst im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten gebucht.
Transferaufwendungen
| Berichtszeitraum | Vorjahr | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Ist 01-05/ 2023 | Plan 01-05/ 2023 | Δ Ist/Plan 01-05/ 2023 | Plan 2023 | Anteil Ist 01-05/ 2023 am Plan 2023 | Ist 01-05/ 2022 | Ist 2022 | Anteil Ist 01-05/ 2022 am Ist 2022 | |
| Transferaufwendungen Sozialbereich (direkt) davon: | 254.996 | 264.213 | -9.217 | 601.933 | 42,4% | 235.693 | 534.832 | 44,1% |
| 69.598 | 82.603 | -13.005 | 165.956 | 41,9% | 66.493 | 157.168 | 42,3% | |
| 9.624 | 8.385 | 1.239 | 20.236 | 47,6% | 10.987 | 18.905 | 58,1% | |
| 41.781 | 38.103 | 3.678 | 91.448 | 45,7% | 33.975 | 72.768 | 46,7% | |
| 5 | 1 | 4 | 2 | 250,0% | 1 | 3 | 33,3% | |
| 3.046 | 5.008 | -1.962 | 12.020 | 25,3% | 1.924 | 5.682 | 33,9% | |
| 1.830 | 2.300 | -470 | 5.520 | 33,2% | 2.121 | 5.699 | 37,2% | |
| 45.181 | 46.569 | -1.388 | 111.766 | 40,4% | 41.302 | 92.042 | 44,9% | |
| 17.387 | 16.304 | 1.083 | 39.129 | 44,4% | 24.483 | 63.800 | 38,4% | |
| 62.913 | 58.599 | 4.314 | 140.637 | 44,7% | 51.382 | 110.883 | 46,3% | |
| 3.623 | 6.333 | -2.710 | 15.199 | 23,8% | 3.019 | 7.870 | 38,4% | |
| 8 | 8 | 0 | 20 | 40,0% | 6 | 12 | 50,0% | |
| Bezirksumlage | 117.575 | 97.998 | 19.577 | 235.200 | 50,0% | 88.763 | 218.325 | 40,7% |
| Weitere Transfer- aufwendungen davon: | 63.131 | 48.807 | 14.324 | 146.894 | 43,0% | 59.356 | 165.535 | 35,9% |
| 50.485 | 38.806 | 11.679 | 93.077 | 54,2% | 46.905 | 83.794 | 56,0% | |
| 4.062 | 760 | 3.302 | 12.017 | 33,8% | 5.382 | 39.043 | 13,8% | |
| 8.584 | 9.241 | -657 | 41.800 | 20,5% | 7.069 | 41.384 | 17,1% | |
| 0 | 0 | 0 | 0 | 0,0% | 0 | 1.314 | 0,0% | |
| Neutralisation Rückstellz. | 0 | -630 | 630 | -1.511 | 0,0% | 0 | -27.278 | 0,0% |
| insgesamt | 435.702 | 410.388 | 25.314 | 982.516 | 44,3% | 383.812 | 891.414 | 43,1% |
Die Transferaufwendungen liegen im Berichtszeitraum mit 435,70 Mio. € um 51,89 Mio. € über dem Vorjahresvergleichswert.
Hinweis: Die Stadt Nürnberg unterscheidet die folgenden Arten von Zuschüssen und Zuweisungen:
Art 1: Leistungen aufgrund rechtlicher/gesetzlicher Verpflichtungen, Art 2: Verlustausgleichszahlungen, insbesondere an (Quasi-) städtische Einrichtungen, Art 3: Durchlaufende Mittel (Spenden, Stiftungen, ...), Art 4: Interne Verrechnungen für "kostenlos" genutzte städtische Einrichtungen und Art 5: Sonstige beziehungsweise freiwillige Leistungen.
Bei den Transferaufwendungen im Sozialbereich sind unter anderem die folgenden Entwicklungen festzustellen:
Die Zuschüsse an soziale Einrichtungen der Typen Art 1/2 enthalten überwiegend die Betriebskostenzuschüsse für Kindertageseinrichtungen freier Träger. Die Auszahlungen lagen um 3,11 Mio. € über den Vorjahreswerten und folgen den Planwerten. Die freiwilligen Zuschüsse nach Typ Art 4/5 lagen um 1,36 Mio. € unter den Vorjahreswerten. Im Vorjahr waren die Betriebszuschüsse für Sportvereine bereits im Berichtszeitraum enthalten, die im aktuellen Berichtszeitraum erst im Juni 2023 gebucht worden sind (1,28 Mio. €).
Die Hilfe zur Pflege ist zwischenzeitlich vollständig in die Verantwortung der Bezirke übergegangen. Die seit 2019 angefallenen Kosten sind letzte Nachläuferkosten.
Die nachfolgenden Entwicklungen sind überwiegend durch den Krieg in der Ukraine gekennzeichnet. Geflüchtete aus der Ukraine hatten im Berichtszeitraum des vergangenen Jahres Anspruch auf Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Zwischenzeitlich wurde dies durch den Anspruch auf Leistungen nach SGB II und SGB XII ersetzt.
Die Leistungen nach AsylbLG werden den Kommunen in Bayern zu 100% vom Freistaat ersetzt. Nach SGB XII verbleiben Teile der Hilfe zum Lebensunterhalt sowie der Hilfe zur Gesundheit bei der Kommune als Kostenträger (Leistungen örtlicher Träger). Im SGB II finanzieren die Kommunen die Kosten der Unterkunft und erhalten hierfür Kostenbeteiligung des Bundes.
Die Hilfe zum Lebensunterhalt liegt um 0,74 Mio. € oder 34,1 % über dem Vorjahreswert.
Die Aufwendungen für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung steigen um 7,06 Mio. € oder 22,2 % über den Vorjahreswert. Diese werden vom Bund vollständig erstattet.
Die Hilfe zur Gesundheit stieg um 1,12 Mio. € oder 58,3 %. Soweit Leistungsberechtigte in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung keinen Anspruch auf Aufnahme in der gesetzlichen Krankenversicherung erworben haben, müssen die Gesundheitskosten von den Kommunen im Rahmen der Hilfe zur Gesundheit übernommen werden. Dies trifft auf den größten Teil der Geflüchteten aus der Ukraine zu.
Die Aufwendungen nach Asylbewerberleistungsgesetz liegen um 7,10 Mio. € unter dem Vorjahreswert. Die Kosten werden vom Freistaat erstattet.
Im SGB II liegen die Aufwendungen um 11,53 Mio. € über dem Vorjahreswert. Die Aufwendungen für Erstausstattung Wohnung stiegen um 0,97 Mio. € oder 158 %. Die Aufwendungen für laufende Leistungen für Unterkunft und Heizung nahmen um 10,14 Mio. € oder 20,1 % zu. Insbesondere in Folge des Ukrainekrieges nahm die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften zum Vergleichzeitraum um über 10% zu. Hinzu kommen auch gestiegene Mietkosten sowie Heizkostenvorauszahlungen sowie -nachzahlungen.
Die Zunahme in der Bildung und Teilhabe (BuT) ist unter anderem auf die finanzielle Unterstützung bei nun vermehrt wieder stattfindenden mehrtägige Klassenfahrten zurückzuführen.
Bei der Bezirksumlage sind folgende Beträge als Jahresendwerte zu erwarten:
| Prognose 2023 | Plan 2023 | Δ Prognose 2023/ Plan 2023 | Ist 2022 | Δ Prognose 2023/ Ist 2022 | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 235.151 | 235.200 | -49 | 218.325 | 16.826 |
Prognose
2023
Plan
2023
(in T€)
Bezirksumlage
Zu den weiteren Transferaufwendungen gibt es die folgenden Hinweise:
Der Posten „Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Verlustausgleiche)“ beinhaltet Zuschüsse, die überwiegend aus gesetzlichen oder rechtlichen Verpflichtungen entstehen, zum Beispiel an das Staatstheater, an das Germanische Nationalmuseum oder an die Nürnberger Symphoniker. Zudem wird die Krankenhausumlage hier ausgewiesen. Der Anstieg ist überwiegend auf unterschiedliche Buchungszeitpunkte zurückzuführen, wie zum Beispiel die zweite Quartalsabrechnung der Krankenhausumlage. Zudem ist im aktuellen Berichtszeitraum ein Zuschuss zum Evangelichen Kirchentag enthalten.
Der Posten „Verlustausgleiche Eigenbetriebe und verbundene Unternehmen“ weist planmäßig im ersten Halbjahr 2023 für NüBad 4,06 Mio. € aus. Der Verlustausgleich für FSN wurde noch nicht gebucht. Verlustausgleiche werden jährlich zu unterschiedlichen Zeiten verbucht.
Die Gewerbesteuerumlage ergibt sich als fester Anteil der Gewerbesteuereinnahmen.
Sonstige ordentliche Aufwendungen
| Berichtszeitraum | Vorjahr | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Ist 01-05/ 2023 | Plan 01-05/ 2023 | Δ Ist/Plan 01-05/ 2023 | Plan 2023 | Anteil Ist 01-05/ 2023 am Plan 2023 | Ist 01-05/ 2022 | Ist 2022 | Anteil Ist 01-05/ 2022 am Ist 2022 | |
| 1.739 | 3.057 | -1.318 | 7.497 | 23,2% | 1.723 | 5.521 | 31,2% | |
| 1.176 | 1.040 | 136 | 2.497 | 47,1% | 1.147 | 2.386 | 48,1% | |
| 6.941 | 8.841 | -1.900 | 21.219 | 32,7% | 8.011 | 28.648 | 28,0% | |
| 12.744 | 12.219 | 525 | 28.875 | 44,1% | 12.647 | 24.405 | 51,8% | |
| 2.135 | 1.525 | 610 | 3.714 | 57,5% | 1.996 | 4.419 | 45,2% | |
| 613 | 729 | -116 | 1.750 | 35,0% | 690 | 1.893 | 36,5% | |
| 863 | 2.170 | -1.307 | 5.213 | 16,6% | 1.002 | 4.336 | 23,1% | |
| 4.478 | 5.049 | -571 | 12.227 | 36,6% | 3.685 | 9.997 | 36,9% | |
| 6.160 | 7.371 | -1.211 | 18.609 | 33,1% | 12.277 | 29.707 | 41,3% | |
| 4.744 | 5.151 | -407 | 7.141 | 66,4% | 4.338 | 6.795 | 63,8% | |
| 2.871 | 10.803 | -7.932 | 25.121 | 11,4% | 3.106 | 64.677 | 4,8% | |
| 0 | 0 | 0 | 0 | 0,0% | 0 | -25.277 | 0,0% | |
| insgesamt | 44.464 | 57.955 | -13.491 | 133.863 | 33,2% | 50.622 | 157.507 | 32,1% |
Die „sonstigen ordentlichen Aufwendungen“ liegen im Berichtszeitraum um 6,16 Mio. € unter dem Vorjahresvergleichswert.
Die Betriebsmittel aus konsumtiven MIP-Maßnahmen unterliegen entsprechend der Projektinhalte- und fortschritte naturgemäß stärkeren Schwankungen.
Die Aufwendungen für Softwarelizenzen steigen im Berichtszeitraum deutlich um 0,79 Mio. € oder 21,5 % aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung.
Der Rückgang bei den Vergütungen Leistungen Dritter um 6,12 Mio. € ist insbesondere auf das Herunterfahren der Impf- und Testzentren im Zusammenhang mit dem Nachlassen der Corona-Pandemie zu sehen (- 6,02 Mio. €).
Finanzergebnis (Finanzerträge und Zinsaufwendungen)
| Berichtszeitraum | Vorjahr | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Ist 01-05/ 2023 | Plan 01-05/ 2023 | Δ Ist/Plan 01-05/ 2023 | Plan 2023 | Anteil Ist 01-05/ 2023 am Plan 2023 | Ist 01-05/ 2022 | Ist 2022 | Anteil Ist 01-05/ 2022 am Ist 2022 | |
| Finanzerträge davon: | -5.434 | -1.384 | -4.050 | -5.987 | 90,8% | -554 | -3.433 | 16,1% |
| -1.949 | -284 | -1.665 | -849 | 229,6% | -246 | -1.859 | 13,2% | |
| -3.546 | -12 | -3.534 | -2.438 | 145,4% | -381 | -1.444 | 26,4% | |
| 54 | -1.042 | 1.096 | -2.500 | o.A. | 120 | -48 | o.A. | |
| 7 | -46 | 53 | -200 | o.A. | -47 | -82 | 57,3% | |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen davon: | 9.251 | 11.227 | -1.976 | 26.964 | 34,3% | 5.325 | 23.499 | 22,7% |
| 9.117 | 10.109 | -992 | 24.261 | 37,6% | 5.279 | 23.196 | 22,8% | |
| 0 | 1.042 | -1.042 | 2.500 | 0,0% | 0 | 0 | 0,0% | |
| 134 | 76 | 58 | 203 | 66,0% | 46 | 303 | 15,2% | |
| insgesamt | 3.817 | 9.843 | -6.026 | 20.977 | 18,2% | 4.771 | 20.066 | 23,8% |
Die Finanzerträge und die Zinsaufwendungen sind stark von den vereinbarten Zinsterminen (meist halbjährliche Zahlungen) abhängig und fallen daher unregelmäßig über das Jahr verteilt an.
Unter dem Posten „Erträge Gewinnanteile aus Beteiligungen“ wird die Kommunale Verkehrsüberwachung ausgewiesen. Im aktuellen Berichtszeitraum enthalten ist eine höhere Ausschüttung für das Vorjahr aufgrund der Anhebung der Kostensätze im Bußgeldkatalog 2022.
Unter der Ertragsposition „Verzinsung Gewerbesteuer § 233a AO“ werden die Zinserträge für nachzuzahlende Steuern gebucht. Unter dem Aufwandsposten „Erstattungszinsen (Gewerbesteuer)“ werden entsprechend die Zinsen für die Erstattung von vorausgezahlten Gewerbesteuern gebucht.
Aufgrund eines Verfassungsgerichtsurteils und in Folge dessen umfangreicher gesetzlicher Neuregelungen - unter anderem des Referenzzinssatzes und der Karenzzeiten - wird die
Gewerbesteuerverzinsung nach § 233a stark reduziert. Die Verbuchung erfolgt voraussichtlich zum Jahresende.
Zusammenfassung der einzelnen Ergebnisse
| Berichtszeitraum | Vorjahr | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Ist 01-05/ 2023 | Plan 01-05/ 2023 | Δ Ist/Plan 01-05/ 2023 | Plan 2023 | Anteil Ist 01-05/ 2023 am Plan 2023 | Ist 01-05/ 2022 | Ist 2022 | Anteil Ist 01-05/ 2022 am Ist 2022 | |
| -775.892 | -676.982 | -98.910 | -1.128.619 | 68,7% | -698.706 | -1.116.248 | 62,6% | |
| -252.038 | -188.481 | -63.557 | -588.782 | 42,8% | -178.589 | -602.475 | 29,6% | |
| -63.275 | -54.912 | -8.363 | -135.414 | 46,7% | -57.681 | -134.887 | 42,8% | |
| -117.643 | -122.135 | 4.492 | -320.408 | 36,7% | -84.696 | -303.918 | 27,9% | |
| -34.249 | -24.535 | -9.714 | -117.370 | 29,2% | -38.575 | -192.616 | 20,0% | |
| 224.526 | 301.056 | -76.530 | 761.843 | 29,5% | 221.197 | 714.632 | 31,0% | |
| 111.661 | 165.819 | -54.158 | 411.833 | 27,1% | 106.073 | 419.616 | 25,3% | |
| 435.702 | 410.388 | 25.314 | 982.516 | 44,3% | 383.812 | 891.414 | 43,1% | |
| 44.464 | 57.955 | -13.491 | 133.863 | 33,2% | 50.622 | 157.507 | 32,1% | |
| 3.817 | 9.843 | -6.026 | 20.977 | 18,2% | 4.771 | 20.066 | 23,8% | |
| insgesamt | -422.927 | -121.984 | -300.943 | 20.439 | o.A. | -291.772 | -146.909 | o.A. |
| -1.248.531 | -1.068.429 | -180.102 | -2.296.580 | 54,4% | -1.058.801 | -2.353.577 | 45,0% | |
| 825.604 | 946.445 | -120.841 | 2.317.019 | 35,6% | 767.029 | 2.206.668 | 34,8% |
3. Fazit
Nach dem jetzigen Kenntnisstand können zur Vermögens- Finanz- und Ertragslage die folgenden Aussagen getroffen werden:
Die Vermögens- und Finanzlage kann derzeit nach den vorliegenden Zahlen als geordnet bezeichnet werden.
Die Finanzsituation kann aktuell als uneingeschränkt gesichert angesehen werden. Die Stadt Nürnberg verfügt über eine hinreichend hohe Ergebnisrücklage sowie Liquiditätsbestände und unausgeschöpfte Kreditermächtigungen.
Zur Entwicklung der Ertragslage lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt für das gesamte Jahr 2023 noch keine aussagefähigen und belastungsfähigen Prognosen treffen. Aufgrund wesentlicher noch ausstehender Veränderungen bis zum Jahresende kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Abschätzung abgegeben werden, wie das Jahresergebnis letztendlich ausfallen wird.
Für den Berichtszeitraum kann jedoch festgestellt werden, dass:
sich die Gewerbesteuer wider Erwarten auf einem sehr hohen Niveau bewegt und aktuell für eine stabile Ertragslage sorgt, auch unter Berücksichtigung der festgestellten Abgrenzungsbuchungen die Ertragslage sich zufriedenstellend darstellt, die Stadt Nürnberg die Auswirkungen der Corona-Pandemie relativ unbeschadet überstanden hat und eingeleitete Konsolidierungsmaßnahmen greifen.
Die unerwartet guten Zahlen dürfen jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Haushaltslage der Stadt Nürnberg weiterhin auf mittelfristige Sicht hin sehr angespannt bleiben wird. Insofern kann an dieser Stelle leider keine Entwarnung gegeben werden. Die Fortschreibung des städtischen Haushalts ist mit erheblichen Risiken behaftet, wie nachfolgende aktuelle Entwicklungen aufzeigen:
Insbesondere das Thema des sehr hohen Investitionsvolumens und der damit zusammenhängenden Verschuldungssituation der Stadt Nürnberg wird die Herausforderung der anstehenden Jahre sein. Inwieweit die Gewerbesteuer auf dem hohen Niveau bleiben wird, hängt von unterschiedlichsten Faktoren ab, die größtenteils nicht von der Stadt beeinflusst werden können. Mit der Tarifrunde 2023 kam ein sehr hoher Tarifabschluss zustande, der die Kommunalen Arbeitgeber an die Grenze des Machbaren bringt. Aus diesem Grunde werden ab dem Jahr 2024 die Personalkosten den städtischen Haushalt überproportional belasten. Nach einer überschlägigen Berechnung wird es bei den Beschäftigten im Jahr 2024 gegegenüber dem bisherigen Planansatz (Personalkostensteigerung in Höhe von 21 Mio. €) zu einer Mehrbelastung in Höhe von 18 Mio. € kommen. Geht man davon aus, dass der Tarifabschluss für die Beschäftigten auf die Beamten übertragen wird, erhöht sich die Mehrbelastung in 2024 auf rund 33 Mio. €. Aktuell vorliegenden Forcastberechnungen zufolge zeichnet sich ab, dass einige städtische Töcher (unter anderem Städtische Werke Nürnberg (StWN) und Klinikum Nürnberg) einen massiven Kapitalbedarf haben werden.
Diese Risiken vor Augen ist es deshalb unerlässlich, dass der eingeschlagene Weg der Konsolidierung weiter vorangegangen werden muss. Damit die Stadt Nürnberg weiterhin handlungsfähig bleibt, hat das Erreichen eines genehmigungsfähigen Haushalts oberste Priorität.
Ref.I/II/029/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ältestenrat und Finanzausschuss 19.07.2023 öffentlich Bericht
Betreff:
Schuldenbericht 2022
Anlagen: Schuldenbericht 2022
Bericht:
Der Schuldenbericht der Stadt Nürnberg gibt dem Ältestenrat und Finanzausschuss einen kompakten Überblick über den Schuldenstand der Stadt. Er wird jährlich erstellt und zur Kenntnis vorgelegt.
Ende 2022 betrug die Verschuldung des städtischen Kernhaushaltes inklusive Öffentlich-Privater und Öffentlich-Öffentlicher Partnerschaften 1.660,4 Mio. € und lag damit um 151 Mio. € deutlich über dem Vorjahresniveau. Inklusive aller Eigenbetriebe der Stadt ist die Gesamtverschuldung um 163,2 Mio. € gegenüber dem Vorjahr gestiegen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Ref.I/II/029/2023
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stk
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Ref.I/II/029/2023
Schuldenbericht 2022
Der Schuldenbericht der Stadt Nürnberg gibt dem Stadtrat einen kompakten Überblick über den Schuldenstand der Stadt zum 31.12.2022. Über die Maßnahmen im aktuellen Haushaltsjahr wird ebenfalls berichtet.
Vorbemerkung
Gesamtverschuldung steigt deutlich
Zum Ende des Jahres 2022 betrug die Verschuldung des Kernhaushaltes der Stadt Nürnberg
inklusive der Öffentlich-Privaten und Öffentlich-Öffentlichen Partnerschaften (ÖPP bzw. ÖÖP)
1.660,4 Mio. € und lag damit um 151,0 Mio. € über Vorjahr. Im Haushaltsplan 2022 ist eine
Nettoneuverschuldung von knapp 195,3 Mio. € veranschlagt worden. Die Planunterschreitung
resultiert aus geringeren Auszahlungen aus Investitionstätigkeit, so dass geplante Kreditaufnahmen
aufgeschoben und die Kreditermächtigungen nicht ausgenutzt wurden. Der Schuldenstand aus
Investitionskrediten und der in 2013 emittierten Anleihe erhöhte sich zum 31.12.2022 auf 1.423,8
Mio. € (Vorjahr: 1.407,5 Mio. €). Die Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften aus
ÖPP-/ÖÖP-Projekten erhöhten sich zum Jahresende 2022 auf 236,5 Mio. € (Vorjahr: 101,9 Mio. €).
Der Anstieg resultiert aus der Umschuldung eines Darlehens in Höhe von 151 Mio. €, das im
Rahmen des ÖÖP-Projektes Bertolt-Brecht-Schule bereits im Jahr 2019 von der WBG KOMMUNAL
GmbH aufgenommen wurde. Damit wurden die von der WBG KOMMUNAL GmbH vorfinanzierten
Leistungen abgelöst. Das Darlehen ging auf die Stadt Nürnberg über und wird über die nächsten 25
Jahre getilgt.
Inklusive aller Eigenbetriebe der Stadt ist die Gesamtverschuldung um 163,2 Mio. € gegenüber Vorjahr gestiegen (vgl. S. 7, Tabelle 4).
Steigender Zinsaufwand
Der Zinsaufwand war im Jahr 2022 mit 23,2 Mio. € (Vorjahr: 21,5 Mio. €) nicht mehr rückläufig wie in den Vorjahren. Die Zinslastquote (das Verhältnis der Zinsaufwendungen zu den ordentlichen Aufwendungen) ist auf 1,06 % (Vorjahr: 0,94 %) angestiegen mit weiter steigender Tendenz in den kommenden Jahren aufgrund des höheren Zinsniveaus.
Abbildung 1: Zinslastquote
50.000.000 3,5% 3,0% Zinslastquote 45.000.000 3,0% 40.000.000 2,6% 35.000.000 2,4% 2,5% 2,1% 30.000.000 2,0% 1,6% 25.000.000 1,5% 20.000.000 1,3% 1,2% 1,1% 1,01% 1,5% 15.000.000 1,0% 10.000.000 0,90% 0,5% 5.000.000 0 0,0% 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
Zinsentwicklung am Geld- und Kapitalmarkt 2022
Von 2016 bis Juli 2022 lag der Leitzins der EZB bei 0 % und der Einlagenzins bei -0,5 % (seit 12.09.2019). Am 21.07. 2022 leitete die EZB ihren Zinserhöhungszyklus mit einem ersten Zinsschritt von 0,50 % ein. Es folgten drei weitere Schritte, um die Inflation einzudämmen. Am Jahresende 2022 betrug der Leitzins 2,5 % und der Einlagenzins 2 %. Der variable 6-Monats-Euribor (Referenzzins für variable Kreditgeschäfte) startete im Berichtsjahr 2022 mit -0,55 % und stieg kontinuierlich bis zum Jahresende 2022 auf 2,69 %. Die 10-jährige Bundrendite begann im Jahr 2022 mit - 0,18 %, stieg im Juni 2022 auf 1,77 %, sank bis August 2022 wieder ab auf 0,78 % und erreichte am Jahresende 2,46 %. Eine etwa parallele Entwicklung war beim 15-Jahresswapsatz (Referenzzins für tilgende Darlehen mit 30 Jahren Laufzeit) zu beobachten. Er begann im Jahr 2022 mit 0,48 %, stieg in der ersten Jahreshälfte auf 2,64 %, fiel bis August 2022 auf 1,77 % und stieg zum Jahresende auf 3,10 % (vgl. Abbildung 2).
Abbildung 2: Zinsentwicklung am Geld- und Kapitalmarkt 2022 (Quelle: Finance Active)
4,00% 3,50% 3,00% 2,50% 2,00% 1,50% 1,00% 0,50% 0,00% -0,50% -1,00% 01.22 02.22 03.22 04.22 05.22 06.22 07.22 08.22 09.22 10.22 11.22 12.22 6M-EURIBOR 15J-SWAP EUR 10J-BUND
Kreditaufnahmen im Haushaltsjahr 2022
Im Berichtsjahr 2022 wurden sechs Darlehen in Höhe von insgesamt 118,1 Mio. € aufgenommen. Davon wurden für neue Investitionen 108,0 Mio. € verwendet, Umschuldungen fielen in Höhe von 10,1 Mio. € an (vgl. Tabelle 1).
Tabelle 1: Darlehensaufnahmen in 2021
| Darlehensbetrag in € | Valuta | Verzinsung | Kreditgeber | Zinsbindung/ | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Margenzusage | ||||||
| 28.01.2022 | Festzins -0,34 % p.a. | Sparkasse | 27.09.2023 | |||
| Kommunalkredit | ||||||
| 18.000.000 € | ||||||
| (für Investitionen aus KE | ||||||
| 2020) | ||||||
| 21.03.2022 | Festzins 1,26 % p. a. | Geschäftsbank | 21.03.2052 | |||
| Schuldscheindarlehen | ||||||
| 25.000.000 € | ||||||
| (für Investitionen aus | ||||||
| KE2021) |
Festzins
-0,34 % p.a.
Festzins
1,26 % p. a.
| Darlehensbetrag in € | Valuta | Verzinsung | Kreditgeber | Zinsbindung/ | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Margenzusage | ||||||
| 21.03.2022 | Festzins 1,347% p.a. | Geschäftsbank | 21.03.2062 | |||
| Schuldscheindarlehen | ||||||
| 10.000.000 € | ||||||
| (für Investitionen aus KE | ||||||
| 2021) | ||||||
| 15.08.2022 | Festzins 0,60 % p. a | Geschäftsbank | 15.02.2023 | |||
| Schuldscheindarlehen | ||||||
| 10.070.000 € | ||||||
| (für Umschuldung) | ||||||
| 29.11.2022 | Festzins 3,07 % p. a. | Landesbank | 20.11.2052 | |||
| Kommunalkredit | ||||||
| 30.000.000,00 € | ||||||
| (für Investitionen aus KE | ||||||
| 2021) | ||||||
| 15.12.2022 | 2,63 % | Europäische Förderbank | 15.12.2052 | |||
| Kommunalkredit | ||||||
| 25.000.000,00 € | ||||||
| (für Investitionen aus KE | ||||||
| 2021) |
Festzins
1,347% p.a.
Festzins
0,60 % p. a
Festzins
3,07 % p. a.
Europäische
Förderbank
Kreditportfolio der Stadt Nürnberg (Kernhaushalt) ohne Kassenkredite zum 31.12.2022
Zum 31.12.2022 bildeten 121 Einzeldarlehen (incl. Schuldscheindarlehen) und eine Anleihe das Kreditportfolio der Stadt Nürnberg. Die Restschuld ohne Verbindlichkeiten aus ÖPP/ÖÖP-Verträgen betrug insgesamt 1.423.834.048 € (Vorjahr:1.407.490.753 €).
Tilgungsleistung
Im Haushaltsjahr 2022 wurden insgesamt 70,5 Mio. € ordentlich getilgt (Vorjahr: 69,4 Mio. €). Zusätzlich wurden Sondertilgungen in Form von Darlehensrückzahlungen in Höhe von 21,2 Mio. € geleistet. Für Investitionen wurden 108,0 Mio. € aufgenommen, in Summe stieg damit die Verschuldung aus Investitionskrediten im Vergleich zum Vorjahr um 16,3 Mio. € (+ 1,2 %) auf 1.423,8 Mio. €.
Kreditgeber
In der Verteilung der Restschuld auf die Gläubiger hatten die öffentlich-rechtlichen Institute (Landesbanken und Sparkassen) mit 548,6 Mio. € bzw. 39 % den größten Anteil des Kreditportfolios und lagen damit um 18,9 Mio. € bzw.0,9 % -Punkte über Vorjahr. Die Gläubigerstruktur konnte weiter diversifiziert werden. Daher stieg die Kapitalmarktquote (Summe aus Anleihe und Schuldscheindarlehen im Verhältnis zum Gesamtkreditportfolio um 1 % -Punkt bzw. 19,8 Mio. € auf 453,1 Mio. € bzw. 32 % (Vj.: 433,3 Mio. €; Anteil: 31 %). Der Anteil der KfW-Darlehen und der CEB stieg gegenüber Vorjahr um 12,6 Mio. € lag mit 217,9 Mio. € bzw. 15 % an dritter Stelle. Der Anteil der Geschäftsbanken sank im Jahr 2022 um 35,0 Mio. € auf 14 % bzw. 204,2 Mio. €.
Abbildung 3: Kreditgeberstruktur zum 31.12.2022
Kreditgeber per 31.12.2022
Anteil in Mio. € und %
204,2 Mio. €
14%
548,6 Mio. €
Sparkassen und Landesbanken
217,9 Mio. € 39%
Kapitalmarkt
15%
Bund und europäische Förderbanken
453,1 Mio. €
Geschäftsbanken
32%
Zinsarten und Zinsstrukturen der Darlehen
In den von der Stadt Nürnberg abgeschlossenen Kreditverträgen sind Zinszahlungen auf variabler Basis (6-Monats-Euribor) und auf Festzinsbasis vereinbart worden. Die Darlehen mit Festzinsausstattung betrugen 1.292,1 Mio. € und machten knapp 91 % des Darlehensportfolios aus. Variable Zinsvereinbarungen bestanden zum Jahresultimo für einen Anteil von 9,2 % (=131,7 Mio. €). Der „echte“ variable Anteil, der ohne Zinssicherung dem Zinsänderungsrisiko am Geldmarkt ausgesetzt war, hatte eine Höhe von 103,7 Mio. € bzw. 7,2 % gegenüber 123,7 Mio. € (= 8,8 %) im Vorjahr. Der Rückgang resultiert aus den ordentlichen Tilgungen der variablen Darlehen. Um Zinsrisiken aus variablen Darlehen zu begrenzen, wurden in der Vergangenheit Festzinsswaps abgeschlossen, deren Volumen sich zum Jahresende 2022 auf 28,0 Mio. € (Vorjahr: 30,6 Mio. €) belief. (vgl. Tabelle 2)
Tabelle 2: Darlehensarten zum 31.12.2022 und zum 31.12.2021
| Darlehensarten (Verzinsung) | zum 31.12.2022 | Anteil | zum 31.12.2021 | Anteil | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| in Mio. € | in % | in Mio. € | in % | |||||
| Festzinsdarlehen | 1.292,1 | 90,8 | 1.253,2 | 89,0 | ||||
| Variable Darlehen | 103,7 | 7,2 | 123,7 | 8,8 | ||||
| Variable Darlehen mit Festzinsswap | 28,0 | 2,0 | 30,6 | 2,2 | ||||
| Summe | 1.423,8 | 100,0 | 1.407,5 | 100,0 |
Laufzeiten der Zinsbindung
Unter Berücksichtigung von Zinssicherungsinstrumenten (Festzins-Swaps) verteilen sich die Zinsbindungen des Darlehensportfolios auf folgende Laufzeitkategorien: bis 1 Jahr, 1 bis 3 Jahre, 3 bis 5 Jahre, 5 bis 10 Jahre und länger als 10 Jahre. Durch die Darlehensneuaufnahmen mit langen Zinsbindungen über 10 Jahre und Zinsbindungen über die kompletten 30-jährigen Laufzeiten hat sich der Anteil der sehr langen Zinsbindungen gegenüber dem Vorjahr nochmals knapp um 126 Mio. € bzw. auf 61,5 % erhöht. Auf diese Weise konnten bei noch niedrigem Zinsniveau eventuelle Risiken aus Zinsänderung und Liquiditätsengpässen am Kreditmarkt reduziert werden, weil Anschlussfinanzierungen nicht benötigt werden (vgl. Tabelle 3).
Tabelle 3: Zinsbindungen zum 31.12.2022 und zum 31.12.2021
| Zinsbindung (Restlaufzeiten inkl. Derivate) | zum 31.12.2022 in Mio. € | Anteil in % | zum 31.12.2021 in Mio. € | Anteil in % | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| bis 1 Jahr | 231,1 | 16,2 | 230,6 | 16,4 | ||||
| 1 bis 3 Jahre | 129,0 | 9,1 | 173,5 | 12,3 | ||||
| 3 bis 5 Jahre | 87,9 | 6,2 | 103,4 | 7,3 | ||||
| 5 bis 10 Jahre | 99,0 | 7,0 | 109,1 | 7,7 | ||||
| 10 Jahre und länger | 876,8 | 61,5 | 750,9 | 56,2 | ||||
| Summe | 1.423,8 | 100,0 | 1.407,5 | 100,0 |
zum 31.12.2022
in Mio. €
Anteil
in %
zum 31.12.2021
in Mio. €
Anteil
in %
Zinsen
Der Zinsaufwand (einschließlich der Zinszahlungen aus Derivatgeschäften) aus dem Darlehensportfolio der Investitionsdarlehen (ohne ÖPP/ÖÖP) betrug im Haushaltsjahr 2022 23,2 Mio. € nach 21,5 Mio. € in 2021 % (+7,9 % z. Vj.). Der durchschnittliche Zinssatz lag im Berichtsjahr bei 1,51 % (Vorjahr: 1,32 %).
Einhaltung von Richtlinien
Die Portfolio-Vorgaben der am 25.01.2012 vom Stadtrat verabschiedeten Finanzrichtlinie zum Zinsund Kreditmanagement der Stadt Nürnberg wurden eingehalten. Im Berichtsjahr 2022 wurde kein neues Derivatgeschäft abgeschlossen.
Zinssicherung im Rahmen von ÖPP/ÖÖP-Projekten:
Für folgende Projekte wurden im Jahr 2022 Zinssicherungen durch Forward-Darlehen vorgenommen:
Für ÖPP- Schulen Maiacher Straße:
-
BAY FAG: Volumen: 31.177.281 € Zinssatz: 2,10 % Abschluss: 18.05.2022 Laufzeit: 30.11.2023 – 01.09.2028
-
Bauabschnitt 1: Volumen: 15.439.666 € Zinssatz: 2,42 % Abschluss: 18.05.2022 Laufzeit: 30.11.2023 - 30.08.2050
-
Bauabschnitt 2: Volumen: 22.915.974 € Zinssatz: 2,46 % Abschluss: 18.05.2022 Laufzeit: 29.08.2025 - 30.08.2050
Für ÖÖP- Martin-Behaim-Gymnasium:
-
Bauzwischenfinanzierung Volumen: 148.359.951,50 € Zinssatz: 2,85 % Abschluss: 26.08.2022 Laufzeit: 15.09.2026 – 30.06.2026
-
BAYFAG Sonderfinanzierung Volumen: 53.000.000 € Zinssatz: 2,82 % Abschluss: 26.08.2022 Laufzeit: 30.06.2026 - 30.08.2033
-
Langfristtranche Volumen: 122.000.000 € Zinssatz: 2,96 % Abschluss: 26.08.2022 Laufzeit: 30.06.2026 - 30.06.2051
Verschuldung
Die Tabelle 4 zeigt die Verschuldung der Stadt in den unterschiedlichen Abstufungen. Die Zwischensumme I umfasst den städtischen Kernhaushalt, die Zwischensumme II zusätzlich die aus Steuermitteln (teil-) finanzierten Eigenbetriebe. Die Zwischensumme III beinhaltet mit den Gebührenhaushalten SUN und ASN alle städtischen Eigenbetriebe.
Tabelle 4: Verschuldung der Kernstadt, der (teil-)steuerfinanzierten Eigenbetriebe sowie aller städtischen Eigenbetriebe zum 31.12.2022 und zum 31.12.2021 (Rundungsdifferenzen möglich)
| Verbindlichkeiten aus Investitionsdarlehen (teilw. Rundungsdifferenzen) | zum 31.12.2022 in Mio. € | zum 31.12.2021 in Mio. € | In Mio. € absolute Abweichung zum Vorjahr | In % relative Abweichung zum Vorjahr | |
|---|---|---|---|---|---|
| Kernhaushalt | 1.423,8 | 1.407,5 | 16,3 | 1,1 | |
| ÖPP/ÖÖP | 236,6 101,9 134,7 59,9 | ||||
| Zwischensumme I | 1.660,4 | 1.509,4 | 151,0 | 10,0 | |
| Steuerfinanzierte | |||||
| Eigenbetriebe | |||||
| NüSt | 7,1 | 7,5 | -0,4 | -5,3 | |
| FSN | 10,8 12,5 -1,7 -13,6 | ||||
| NüBad | 32,0 | 29,1 | 2,9 | 10,0 | |
| SÖR | 0,0 0,0 -,- -.- | ||||
| Gesamt | 49,9 | 49,2 | 0,8 | -3,1 | |
| Zwischensumme II | 1.710,3 | 1.558,6 | 151,7 | -0,1 | |
| Gebührenhaushalte | |||||
| Eigenbetriebe | |||||
| SUN | 256,9 | 243,1 | 13,8 | 5,6 | |
| ASN | 27,3 29,6 -2,3 -7,8 | ||||
| Gesamt | 284,2 | 272,7 | 11,5 | 4,2 | |
| Zwischensumme III | 1.994,5 | 1.831,3 | 163,2 | 8,9 |
Verbindlichkeiten
aus Investitionsdarlehen
(teilw. Rundungsdifferenzen)
Abbildung 4: Schuldenstand 2002 bis 2022
Bürgschaftsverpflichtungen
Hier handelt es sich i. d. R. um Sicherheiten für Darlehensgeschäfte, für die sich die Stadt zugunsten von Beteiligungen oder Vereinen verbürgt hat. Aus Tabelle 5 ergibt sich die Restvaluta der Bürgschaftsverpflichtungen zum Jahresende.
Tabelle 5: Bürgschaftsverpflichtungen der Stadt zum 31.12.2022 und zum 31.12.2021
| Bürgschaften (in Mio. €) | 31.12.2022 | 31.12.2021 | absolute | Abweichung | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Abweichung zum | zum Vorjahr in | ||||||||
| Vorjahr | % | ||||||||
| VAG | 167,7 | 222,4 | -54,7, | -24,6 | |||||
| WBG | 18,8 | 19,4 | -0,5 | -3,1 | |||||
| WBG Kommunal | 118,7 | 101,8 | 16,9 | 16,6 | |||||
| Stiftung | 15,4 | 16,1 | -0,7 | -4,3 | |||||
| Staatstheater | |||||||||
| Sonstige | 20,2 | 22,7 | -2,5 | -11,0 | |||||
| Summe | 340,8 | 382,4 | -41,6 | -10,9 |
Bürgschaften
(in Mio. €)
Der Rückgang der Bürgschaftsverpflichtungen resultiert im Wesentlichen aus der Tilgungsleistung bei den Bürgschaften für die VAG. Die Bürgschaftsprovisionen für das Jahr 2022 beliefen sich auf 936 T€ (Vorjahr: 824 T€). Davon entfielen auf die VAG 570 T€, auf die WBG Kommunal 229 T€ auf die Stiftung Staatstheater 80 T€, und auf die WBG 57 T€.
Kreditaufnahmen im Haushaltsjahr 2023
Die noch nicht voll ausgeschöpfte Kreditermächtigung 2021 (Gesamt: 280 Mio. €) wurde in Höhe von 190 Mio. € in das Haushaltsjahr 2023 übertragen. Aufgrund der überplanmäßigen Steuereinnahmen im Jahr 2022 konnte auf 80 Mio. € aus der Kreditermächtigung 2021 verzichtet werden, so dass noch 110 Mio. € verblieben waren.
Bis zum 20.03.2023 ist das Volumen aus der noch verbliebenen Kreditermächtigung 2021 vollständig ausgenutzt worden. In Höhe von 31,2 Mio. wurden KfW-Darlehen zu Lasten der Kreditermächtigung 2021 angenommen (aber erst in Höhe von 3,3 Mio. € abgerufen). (vgl. Tabelle 6).
Tabelle 6: Darlehensaufnahmen 2023
| Darlehensbetrag in € | Valuta | Verzinsung | Kreditgeber | Zinsbindung/ | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Margenzusage | ||||||
| Noch nicht erfolgt | k. A. | KfW | 10 Jahre | |||
| Kommunalkredit | ||||||
| 6.730.000 € | ||||||
| (für Investitionen KE 2021) | ||||||
| (Projekt: SSW 1. BA) | ||||||
| Noch nicht erfolgt | k. A. | KfW | 10 Jahre | |||
| Kommunalkredit | ||||||
| 21.172.000 € | ||||||
| (für Investitionen KE 2021) | ||||||
| Kommunalkredit | 30.01.2023 | Festzins 2,92 % p. a. | Geschäftsbank | 20.11.2047 | ||
| 10.000.000 € | ||||||
| (für Investitionen KE 2021) |
Noch nicht
erfolgt
Noch nicht
erfolgt
Festzins
2,92 % p. a.
20.11.2047
| 30.01.2023 | Festzins 3,12 % p.a. | Geschäftsbank | 20.11.2052 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Kommunalkredit | ||||||
| 25.000.000 € | ||||||
| (für Investitionen KE 2021) | ||||||
| Kommunalkredit 3.286.000 € (für Investitionen KE 2021) (Projekt: Hort Wandererstraße) | 20.02.2023 | KfW | 21.03.2032 | |||
| Festzins | ||||||
| 1,91 % p.a. | ||||||
| nominal | ||||||
| - | ||||||
| Schuldscheindarlehen 40.000.000 € (für Investitionen KE 2021) | 24.02.2023 | Festzins 3,43 % p.a. | Landesbank | 20.02.2053 | ||
| Schuldscheindarlehen 5.000.000 € (für Investitionen KE 2021) | 20.03.2023 | Festzins 3,49 % p.a. | Geschäftsbank | 20.02.2048 | ||
| Kommunalkredit 10.000.000 € (für Investitionen KE 2021/2022) | 20.03.2023 | Festzins 3,53 % p. a. | Geschäftsbank | 20.02.2048 | ||
| Schuldscheindarlehen mind. 80.000.000 € für Umschuldung und Investitionen aus KE 2021 | 20.07.2023 | Festzins n.n. % p. a. | Diverse Investoren | diverse. |
Festzins
3,12 % p.a.
Kommunalkredit
3.286.000 €
(für Investitionen KE 2021)
(Projekt: Hort Wandererstraße)
Schuldscheindarlehen
40.000.000 €
(für Investitionen KE 2021)
Festzins
3,43 % p.a.
Schuldscheindarlehen
5.000.000 €
(für Investitionen KE 2021)
Festzins
3,49 % p.a.
Kommunalkredit
10.000.000 €
(für Investitionen KE 2021/2022)
Festzins
3,53 % p. a.
Schuldscheindarlehen
mind. 80.000.000 €
für Umschuldung und Investitionen
aus KE 2021
Festzins
n.n. % p. a.
Diverse
Investoren
Am 16.05.2023 war die Gemeinschaftsanleihe mit der Stadt Würzburg nach zehn Jahren zur Rückzahlung fällig. Die Umschuldung der 80 Mio. € aus der Anleihe findet am 20. Juli 2023 durch Aufnahme von Schuldscheindarlehen mit verschiedenen Laufzeiten (5 Jahre, 7 Jahre, 10 Jahre, 12 Jahre und 15 Jahre) statt. Aufgrund der guten Erfahrungen aus der Anleihe-Emission wurde die UniCredit HVB und die Bayern LB mit der Platzierung der Schuldscheindarlehen am Kapitalmarkt beauftragt. Durch die Rückzahlung der Anleihe hat sich der Gläubigerkreis des Darlehensportfolios der Stadt Nürnberg wieder verkleinert. Um den Investorenkreis wieder zu vergrößern, wurden verschiedene Laufzeiten für die Umschuldung ausgewählt. Lange Darlehenslaufzeiten sind bei dem aktuellen Zinsniveau für Kreditgeber nicht attraktiv, da die Zinskurve am langen Ende invers ist (d.h. lange Laufzeiten weisen einen geringeren Zinssatz auf als kürzere Laufzeiten). Die Vermarktung der Schuldscheinplatzierung startete am 28.06.2023 und soll im besten Fall nicht nur der Umschuldung, sondern auch der Neuaufnahme dienen. Bei Redaktionsschluss des Berichts war die Höhe der endgültig eingegangenen Orderaufträge der Investoren noch nicht bekannt.
Die Verschuldung des Kernhaushalts (ohne ÖÖP/ÖPP) zum 31.12.2023 wurde mit 1.609,0 Mio. € geplant, das ergäbe einen Anstieg gegenüber Vorjahr in Höhe von 265,1 Mio. €. Aufgrund der aktuell (noch) guten Gewerbesteuereinnahmen und der vom Bayerischen Innenministerium in Aussicht gestellten Fristverlängerung bei der Gültigkeit der Kreditermächtigungen könnte die Neuverschuldung zumindest unter Plan bleiben.
Zinssicherung im Rahmen von ÖPP/ÖÖP-Projekten:
Für folgende Projekte wurden im aktuellen Haushaltsjahr Zinssicherungen durch Forward-Darlehen vorgenommen:
ÖÖP-Projekt Neues Gymnasium Nürnberg:
-
Bauzwischenfinanzierung Volumen: 93.000.000 € Zinssatz: 3,977 % Abschluss: 04.07.2023 Laufzeit: 28.07.2023 – 29.03.2029
-
BAYFAG Sonderfinanzierung Volumen: 30.000.000 € Zinssatz: 3,50 % Abschluss: 04.07.2023 Laufzeit: 29.03.2029 – 30.08.2033
-
Langfristtranche Volumen: 90.000.000 € Zinssatz: 3,741 % Abschluss: 04.07.2023 Laufzeit: 29.03.2029 – 30.03.2054
Aktuelles (Quelle: Konjunkturprognose Ifo Institut vom 21.06.2023)
Die deutsche Wirtschaft erlitt im zurückliegenden Winterhalbjahr einen kräftigen Dämpfer. Aufgrund der hohen Inflation schwächte sich die Nachfrage spürbar ab. In diesem Jahr erwartet das ifo-Institut einen Rückgang des Bruttoinlandsprodukts um 0,4% und im kommenden Jahr einen Anstieg um 1,5%. Die Inflationsrate wird von 6,9% im Jahr 2022 auf geschätzt 5,8% im Jahr 2023 und 2,1% im Jahr 2024 sinken.
Die Geldpolitik dürfte weiter restriktiv bleiben, auch wenn das Ende der Zinserhöhungen absehbar ist. Für die Juli-Sitzung der EZB wird eine weitere Erhöhung um 25 Basispunkte erwartet. Anschließend wird mit einem zunächst gleichbleibenden Leitzinsniveau gerechnet, bevor es ab dem Sommer 2024 im Zuge zurückgehender Inflationsraten leicht fallen könnte. Es herrscht eine große Unsicherheit über die Geschwindigkeit und die Wirksamkeit der geldpolitischen Maßnahmen. Im Einklang mit dem geldpolitischen Kurs werden die Finanzierungsbedingungen vorerst restriktiv bleiben. So dürfte die Umlaufsrendite zehnjährige Bundesanleihen noch leicht auf 2,8% steigen und in etwa auf diesem Niveau verharren.