Haushaltssperre

← Sitzung des Ältestenrats und Finanzausschusses (19.07.2023)

Sitzung gesamt Öffentlich Stand 30.06.2023

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Sitzungsunterlagen

Sitzung des Ältestenrats und

Finanzausschusses

19.07.2023

Inhaltsverzeichnis

Sitzungsdokumente Tagesordnung -öffentlich- 3 Vorlagendokumente TOP Ö 1 Verstetigung Entwicklungsagentur Faire Metropolregion Nürnberg Sitzungsvorlage Ref.III/019/2023 5 Sachverhalt Ref.III/019/2023 9 TOP Ö 2 Wiederberufung von Mitgliedern des Umlegungsausschusses Sitzungsvorlage Geo/006/2023 11 Entscheidungsvorlage Geo/006/2023 14 TOP Ö 3 Kündigung der Mitgliedschaft im Verein Bundesverband Smart City e.V. Sitzungsvorlage DiP/008/2023 15 Sachverhaltsdarstellung DiP/008/2023 18 Anlage 1 - Satzung Bundesverband Smart City e.V. DiP/008/2023 20 TOP Ö 5 Kurzinformation und Zweckausrichtungsstatistik der von der Stadt Nürnberg verwalteten Stiftungen zum Jahresabschluss 2022 Berichtvorlage Stk/006/2023 28 Einseitige Kurzinformation über die Stiftungen 2018 - 2022 (Anlage 1) Stk/006/2023 31 Kurzinformation der Stiftungsverwaltung zum Jahresabschluss 2022 (Anlage 2) 32 Stk/006/2023

TAGESORDNUNG

Sitzung

Sitzung des Ältestenrats und Finanzausschusses

Sitzungszeit

Mittwoch, 19.07.2023, 11:00 Uhr

Sitzungsort

Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

1. Verstetigung Entwicklungsagentur Faire Metropolregion Nürnberg Beschluss

Ref.III/019/2023 Walthelm, Britta

2. Wiederberufung von Mitgliedern des Umlegungsausschusses Gutachten

Geo/006/2023 Fraas, Michael, Dr.

3. Kündigung der Mitgliedschaft im Verein Bundesverband Smart Beschluss

City e.V. DiP/008/2023

König, Marcus

4. Weiterentwicklung der SAP-Anwendungslandschaft

Hier: S/4HANA Projekt und SAP Lizenzen

Brehm, Thorsten

5. Kurzinformation und Zweckausrichtungsstatistik der von der Bericht

Stadt Nürnberg verwalteten Stiftungen zum Jahresabschluss 2022 Stk/006/2023

Brehm, Thorsten

6. Unterjährige Finanzberichterstattung Bericht

hier: Bericht über den Zeitraum Januar bis Mai 2023 Stk/007/2023

Brehm, Thorsten

7. Schuldenbericht 2022 Bericht

Ref.I/II/028/2023 Brehm, Thorsten

  1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 26.04.2023,

öffentlicher Teil

Ref.III/019/2023

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ältestenrat und Finanzausschuss 19.07.2023 öffentlich Beschluss

Betreff:

Verstetigung Entwicklungsagentur Faire Metropolregion Nürnberg

Sachverhalt (kurz):

Die Entwicklungsagentur Faire Metropolregion Nürnberg bietet Kommunen der Region seit Anfang 2018 qualifizierte Unterstützung an, den fairen Handel im Beschaffungswesen weiter zu verankern und auszubauen. Der Fokus der Agentur liegt auf dem Aufarbeiten und Bereitstellen von Erfahrungswerten und guten Beispielen, dem Angebot von Fortbildungs- und Vernetzungsveranstaltungen sowie der Beratung.

Die Entwicklungsagentur Faire Metropolregion Nürnberg ist derzeit noch durch ENGAGEMENT GLOBAL mit ihrer Servicestelle Kommunen in der Einen Welt mit Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) gefördert. Die Förderung läuft Ende 2023 aus.

Um die sehr gut eingeführte Arbeit der Entwicklungsagentur für die Metropolregion Nürnberg fortzusetzen, wird ab 2024 eine Verstetigung der Entwicklungsagentur über ein neu erarbeitetes Leistungsportfolio und Finanzierungsmodell angestrebt. Bei diesem Modell muss die Stadt Nürnberg einen Finanzierungsbeitrag von 6.800 Euro jährlich leisten.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten 6.800 € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

Neuanmeldung für Haushaltsplanung 2024 erfolgt über Ref. III

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Thema "Fairtrade-Produkte und -Konsum" betrifft zwar alle Menschen, ist aber insbesondere für schwierige Arbeitsverhältnisse von Frauen im sog. Globalen Süden von besonderer Bedeutung.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Europäische Metropolregion Nürnberg (EMN)

Beschlussvorschlag:

Der Ältestenrat beauftragt die Verwaltung, sich an der Entwicklungsagentur Faire

Metropolregion Nürnberg auch ab 2024 zu beteiligen, und stellt dafür ab 2024 jährlich einen

Betrag in Höhe von 6.800 Euro zur Verfügung.

Verstetigung Entwicklungsagentur Faire Metropolregion Nürnberg

Hier: Finanzieller (Mitglieds-)Beitrag der Stadt Nürnberg

I. Sachverhalt

Die Entwicklungsagentur Faire Metropolregion Nürnberg bietet Kommunen der Region seit

Anfang 2018 qualifizierte Unterstützung an, den fairen Handel im Beschaffungswesen weiter

zu verankern und auszubauen. Der Fokus der Agentur liegt auf dem Aufarbeiten und Bereit-

stellen von Erfahrungswerten und guten Beispielen, dem Angebot von Fortbildungs- und Ver-

netzungsveranstaltungen sowie der Beratung. Unter Einbeziehung relevanter Akteurinnen

und Akteure aus Gesellschaft und Wirtschaft wurde ein nachhaltiges Netzwerk von über 80

Fairtrade-Kommunen aufgebaut und gleichzeitig das öffentliche Bewusstsein für den fairen

Handel gestärkt. Das erweiterte Netzwerk zählt u.a. über 100 Fairtrade Schools und sieben

Fair-trade-Hochschulen.

Einen weiteren Schwerpunkt der Arbeit der Entwicklungsagentur bilden die nachhaltigen Ent-

wicklungsziele der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals – SDGs). Im Rah-

men der Agenda 2030 verabschiedeten die Vereinten Nationen 17 Ziele, die global zu mehr

Nachhaltigkeit im ökologischen, ökonomischen sowie im sozialen Sinne führen sollen. Die

Metropolregion Nürnberg hat diese Ziele in ihrer Nachhaltigkeitscharta verankert. Die Ent-

wicklungsagentur unterstützt die Metropolregion Nürnberg dabei, diese umzusetzen, indem

sie verschiedene Informationsveranstaltungen, sowie Monitoring- und Reportingkonzepte für

die Metropolregion Nürnberg und ihre vielfältigen Projekte anbietet.

Ein Meilenstein der Arbeit war in 2019 die Gründung des Paktes zur nachhaltigen Beschaf-

fung in den Kommunen der Metropolregion Nürnberg. Dieser unterstreicht die Wichtigkeit

des Fairen Handels und der nachhaltigen Beschaffung sowie das Engagement der Metropol-

region Nürnberg als Fairtrade-Region. Der Pakt nennt Kernpunkte des Engagements hin zu

einer Ausweitung der nachhaltigen Beschaffung in den Kommunen der Region.

Vertiefte Informationen zu den Tätigkeiten im Kontext „Faire Metropolregion“ findet sich un-

ter:

Faire Metropolregion - Faire Metropolregion (faire-metropolregionnuernberg.de)

Die Entwicklungsagentur Faire Metropolregion Nürnberg ist derzeit noch durch ENGAGE-

MENT GLOBAL mit ihrer Servicestelle Kommunen in der Einen Welt mit Mitteln des Bundes-

ministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) gefördert. Es han-

delt sich dabei um eine 90% Förderung. Der 10%ige Eigenanteil wurde in den vergangenen

Jahren über das Forum Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung im Haushaltsplan der Me-

tropolregion Nürnberg angemeldet. Es handelt sich um eine 6-jährige Anschubfinanzierung,

die Ende 2023 ausläuft, wobei der Fördermittelgeber bereits eine längere Förderung gewährt

hat, als dies üblich ist: Die Regel sind zwei Förderphasen von jeweils bis zu zwei Jahren.

Die jährlichen Projektsummen betrugen in den vergangenen Jahren zwischen rund 200.370 Euro und 276.140 Euro. Der Eigenanteil, welcher bei der Metropolregion Nürnberg verblieben ist, betrug zwischen rund 16.400 Euro und 23.000 Euro jährlich.

Von der Fördersumme wurden in den vergangenen Jahren zwischen 2,5 VK (besetzt mit 3 Personen) und 2,7 VK (besetzt mit 4 Personen) finanziert.

Um die sehr gut eingeführte Arbeit der Entwicklungsagentur für die Metropolregion Nürnberg fortzusetzen, wird ab 2024 eine Verstetigung der Entwicklungsagentur über ein neu erarbeitetes Leistungsportfolio und Finanzierungsmodell angestrebt. Das Finanzierungsmodell basiert auf einem kommunalen Beitragsmodell in sechs Stufen, gestaffelt nach Einwohner/innenzahlen. Basis der in das Modell einbezogenen Kommunen sind 96 Pakt- bzw. besonders engagierte Fairtrade-Kommunen.

Auf dieser Berechnungsgrundlage verbleibt für die Stadt Nürnberg ein jährlicher Beitrag von 6.800 Euro, der für die nächsten vier Jahre, also bis Ende 2027, jährlich konstant bleibt.

Davon werden rund 2,1 VK Personalkosten und notwendige Sachkosten abgedeckt.

In Anlehnung an die bisherigen Angebote soll das Leistungsportfolio der Entwicklungsagentur Faire Metropolregion Nürnberg folgende Arbeitsbereiche ab 2024 abdecken:

Kategorie A: Bilaterale Zusammenarbeit

A1: Erst-, Strategie-, Organisationsberatung

A2: Begleitung von Modellprojekten

Kategorie B: Themenorientierte interkommunale Zusammenarbeit

B1: Arbeitsgruppen

B2: Aufarbeitung von Erfahrungswerten

Kategorie C: Input und Austausch

C1: Innovations-Inputs

C2: Austausch im Netzwerk

Kategorie D: Qualifizierung und Bewusstseinsbildung

D1:Wissensmanagement

D2: Öffentlichkeitsarbeit

D3: Erhebung von Zahlen & Daten

Insbesondere von den Kategorien B, C und D3 profitiert auch die Stadt Nürnberg selber, um

das Thema „Fairtrade“ in der Stadt vorwärtszubringen.

Geo/006/2023

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ältestenrat und Finanzausschuss 19.07.2023 öffentlich Gutachten

Stadtrat 19.07.2023 öffentlich Beschluss-Auflage

Betreff:

Wiederberufung von Mitgliedern des Umlegungsausschusses

Anlagen: Entscheidungsvorlage

Sachverhalt (kurz):

Herr Vermessungsdirektor Wilhelm-Ulrich Gerke und Herr Rechtsdirektor Klaus Stengl sollen für weitere 3 Jahre als Mitglied, Frau Rechtsdirektorin Verena Militzer für weitere 3 Jahre als stellvertretendes Mitglied des Umlegungsausschusses berufen werden.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Geo/006/2023

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Neben Herrn Gerke, Herrn Stengl und Frau Militzer stehen keine weiteren Personen zur Verfügung, die die Kriterien der Umlegungsausschussverordnung erfüllen könnten.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Geo/006/2023

Gutachtenvorschlag:

Dem Vorschlag, Herrn Vermessungsdirektor Gerke und Herrn Rechtsdirektor Stengl zum Mitglied und Frau Rechtsdirektorin Militzer zum stellvertretenden Mitglied im Umlegungsausschuss zu berufen, wird zugestimmt.

Beschlussvorschlag:

Entsprechend dem Gutachten des Ältestenrates und Finanzausschusses vom 19.07.2023 wird die Wiederberufung von Herrn Rechtsdirektor Stengl und Herrn Vermessungsdirektor Gerke als Mitglied des Umlegungsausschusses und von Frau Rechtsdirektorin Militzer als stellvertretendes Mitglied des Umlegungsausschusses beschlossen.

Wiederberufung von Mitgliedern des Umlegungsausschusses

Entscheidungsvorlage:

Mit Stadtratsbeschluss vom 22.07.2020 wurden, gemäß § 2 Abs. 2 i.V.m. § 3 der Verordnung über die Umlegungsausschüsse und das Vorverfahren in Umlegungsangelegenheiten vom 18.01.1961 Herr Vermessungsdirektor Wilhelm-Ulrich Gerke und Herr Rechtsdirektor Klaus Stengl als Mitglieder und Frau Rechtsdirektorin Verena Militzer als stellvertretendes Mitglied des Umlegungsausschusses mit einer Amtszeit von 3 Jahren berufen.

Die bisherigen Amtszeiten von Herrn Wilhelm-Ulrich Gerke, Herrn Klaus Stengl und Frau Verena Militzer enden am 21.07.2023.

Die zur Wiederberufung anstehenden Mitglieder des Umlegungsausschusses erfüllen die Kriterien und haben einer erneuten Berufung zugestimmt.

DiP/008/2023

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ältestenrat und Finanzausschuss 19.07.2023 öffentlich Beschluss

Betreff: Kündigung der Mitgliedschaft im Verein Bundesverband Smart City e.V.

Anlagen: Sachverhaltsdarstellung Anlage 1 - Satzung Bundesverband Smart City e.V.

Sachverhalt (kurz):

Der Stadtrat hat in den Haushaltsberatungen am 17.11.2022 beschlossen, zur Haushaltskonsolidierung die Aufwendungen für Mitgliedschaften zu reduzieren.

Das Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation (DiP) schlägt dementsprechend vor, die Mitgliedschaft der Stadt Nürnberg im Bundesverband Smart City e.V. (BVSC) zu beenden. Die Mitgliedschaft kann nach Einschätzung von DiP durch die mittlerweile umfassende Mitwirkung an unterschiedlichen Vernetzungs- und Kooperationsformaten im Bereich Smart City auf Stadt-, Landes- sowie Bundesebene ohne nachteilige Konsequenzen entfallen. Hierdurch wird der jährliche Mitgliedsbeitrag von 75 EUR eingespart.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten -75 € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage DiP/008/2023

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Keine Diversity-Relevanz ersichtlich.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stk

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage DiP/008/2023

Beschlussvorschlag:

Der Ältestenrat und Finanzausschuss stimmt der Kündigung der Mitgliedschaft der Stadt Nürnberg im Verein Bundesverband Smart City e.V. (BVSC) mit Wirkung zum 31.12.2023 durch DiP zu.

Ältestenrat und Finanzausschuss vom 19.07.2023 110-10.07.20-6/2/4

Kündigung der Mitgliedschaft im Verein Bundesverband Smart City e.V.

I. Sachverhalt

Der Stadtrat hat in den Haushaltsberatungen am 17.11.2022 beschlossen, zur Haushaltskonsolidierung im Rahmen der Einsparliste die Aufwendungen für Mitgliedschaften zu reduzieren. Hierzu wurden die Geschäftsbereiche um Prüfung gebeten, welche Mitgliedschaften gekündigt werden können (siehe AdO Nr. 9 2023). Das Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation (DiP) schlägt dementsprechend vor, die Mitgliedschaft der Stadt Nürnberg im Bundesverband Smart City e.V. (BVSC) zu beenden. Der gemeinnützige BVSC wurde 2011 in dem Bestreben gegründet, eine ganzheitliche, interdisziplinäre Forschungsplattform für die gesellschaftlichen Zukunftsfelder der Digitalisierung, der umweltschonenden, regenerativen Energieversorgung, der Rohstoff-und Wertstoffwirtschaft, des Wohnens und Lebens, zukunftsfähiger Infrastrukturen und Gebäude auf lokaler wie regionaler Ebene sowie der Stadtund Regionalentwicklung und der Mobilität zu bilden. Die Mitgliedschaft kann nach Einschätzung von DiP durch die mittlerweile umfassende Mitwirkung an unterschiedlichen Vernetzungs- und Kooperationsformaten im Bereich Smart City auf Stadt-, Landes- sowie Bundesebene ohne nachteilige Konsequenzen beendet werden. So beteiligt sich DiP unter anderem in  dem Netzwerk „Vernetzung Bayern Smart City“,  dem „Arbeitskreis Digitalisierung“ des Deutschen Städtetags,  dem „Arbeitskreis Moderne Verwaltung“ des Deutschen Städtetags,  dem „Kommunalen Open-Data-Netzwerktreffen“ der Bertelsmann Stiftung und  im Netzwerk „Digitale Städte“. Zudem gibt es unterschiedliche Austauschformate im Bereich Digitalisierung mit den Städten Schwabach, Erlagen und Fürth (sog. SENF-Kooperation) als auch den Städten München und Augsburg (sog. MAN-Kooperation). Ebenso erhält DiP diverse Informationen zu Smart City Themen im Rahmen der Mitgliedschaft bei der Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt). Die Mitgliedschaft im BVSC kann daher im Sinne der Haushaltskonsolidierung entfallen. Gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung des BVSC kann der Austritt aus dem Verband zum Schluss eines Kalenderjahres durch eine schriftliche Erklärung zum 01. Oktober des laufenden Kalenderjahres erklärt werden (siehe Anlage 1 - Satzung Bundesverband Smart City e.V.). Hierdurch wird der jährliche Beitrag von 75 EUR eingespart. Angemerkt sei dabei auch, dass eine Erhöhung der Mitgliedsbeiträge als Tagesordnungspunkt mit Beschlussfassung für die Mitgliederversammlung des BVSC in 2023 vorgesehen ist, weshalb die zukünftigen Ersparnisse durch eine Kündigung voraussichtlich höher als 75 EUR pro Jahr ausfallen.

Beschlussvorschlag

Der Ältestenrat und Finanzausschuss stimmt der Kündigung der Mitgliedschaft der Stadt Nürnberg im Verein Bundesverband Smart City e.V. (BVSC) mit Wirkung zum 31.12.2023 durch DiP zu.

II. Laufweg im DMS

OE Unterschrieben am Unterschrieben von Unterschriftenart Bemerkung
DiP 23.05.2023 Latus, Matthias, Dr. Schlusszeichnen
BDR 23.05.2023 Kuch, Olaf Genehmigung

Nürnberg, 23.05.2023 Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation

gez. Dr. Latus (2 15 23) (Unterschrift liegt elektronisch vor)

Anlagen Anlage 1 - Satzung Bundesverband Smart City e.V.

Berichtsvorlage Stk/006/2023

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ältestenrat und Finanzausschuss 19.07.2023 öffentlich Bericht

Betreff: Kurzinformation und Zweckausrichtungsstatistik der von der Stadt Nürnberg verwalteten

Stiftungen zum Jahresabschluss 2022

Anlagen: Einseitige Kurzinformation über die Stiftungen 2018 - 2022 (Anlage 1) Kurzinformation der Stiftungsverwaltung zum Jahresabschluss 2022 (Anlage 2)

Bericht: Mit der Kurzinformation und der Zweckausrichtungsstatistik der Stiftungsverwaltung für das Haushaltsjahr 2022 wird ein Überblick über die Organisation, die Vermögens-, Schulden- und Finanzsituation sowie die Aufgaben und Tätigkeiten der in 2022 von der Stadt Nürnberg verwalteten Stiftungen vermittelt. Aktuell werden 64 Stiftungen von der Stadt Nürnberg verwaltet.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Stk/006/2023

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der Bericht stellt die Zahlen des Jahresabschlusses 2022 vor. Folglich liegt hier keine Diversity-Relevanz vor.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Stk/006/2023

Anlage 1

Informationen zu den von der Stadt Nürnberg verwalteten Stiftungen 2018 - 2022

Anzahl der Stiftungen 62, davon 28 rechtsfähige und 34 nichtrechtsfähige Stiftungen

HH-Jahr HH-Jahr Bezeichung: 2000 Stiftung Nürnberg – Stadt des Friedens und der Menschenrech. 2009 Margarete-Weigel-Stiftung 2001 Heinz und Inge Tschech Stiftung Leonhard Wagner Stiftung Johann und Liselotte Lehner Stiftung Nürnberg 2010 Marie und Hugo Lemnitzer Stiftung 2002 Rudolf Volland Stiftung 2011 Ernst und Berta Wurzer Stiftung Emil und Lydia Kudrnac-Stiftung Werner und Elisabeth Krauß Stiftung Späth-Falk-Hammerbacher-Stiftung Nürnberg Adolf-und-Gertraud-Müller-Stiftung 2004 Hedwig Linnhuber - Dr. Hans Saar Stiftung 2012 Erwin-und-Monika-Telle-Stiftung Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung 2013 Dorothea-Herzog-Kulturstiftung 2005 Leo und Trude Denecke Stiftung Bäume für Nürnberg Stiftung Max und Rosemarie Hübschmann Stiftung 2015 Stiftung Jürgen Wolff für Emanzipation und Kultur 2006 Frieda und Helmut Schweimer-Stiftung Erich und Grete Berwind Stiftung 2007 Bärbel Schröder und Claus Schmidt Stiftung 2016 Ursula-Fischer-Schwanhäußer-und-Gebhard-Schönfelder-Stiftung 2008 Auxiliar-Stiftung 2017 Rudolf und Eberhard Bauer Stiftung Gustav Riedner - Karl Weißmann - Stipendienst. 2019 Stiftung Klinikum Nürnberg Barbara, Dr. Wilhelm und Klara Doni Stiftung Alfred Golombek Stiftung Altstadtfreunde Nürnberg-Stiftung Stiftung Lompa Hehl Stiftung Wolfram und Ilse Unger Stiftung 2020 Mathilde-Gottschalk-Stiftung Georg und Gisela Gottschalk Stiftung Nürnberg Stiftung Studium, Wissenschaft, Kunst 2021 Dr. Erwin und Elisabeth Reichert-Stiftung Pocket-Opera-Company-Stiftung Nürnberg Stamm-Schmitt-Stiftung

2018 Anzahl der Anträge 6.647 Ausrichtungsvolumen (€) 5.060.643 Anzahl Beratungen bei - Stipendien und Gabenanträgen 2.090 - Stiftungsneugründer und Spendenwillige 21 Anzahl Förderung von Sonderprojekten 4 1. Ertragslage (Ergebnisrechnung) € 1.1 Summe der ordentlichen Erträge 6.446.527 darunter: Kursgewinne aus Wertpapieren (abzüglich Verluste) 73.835 1.2 Summe der ordentlichen Aufwendungen 10.172.697 darunter: - Zweckausrichtungen (gem. Stiftungszweck): 5.060.643 davon - Stiftungsgaben 3.103.226 - Stipendien 387.450 - Zuschuss für Projekte und Einrichtungen 1.569.967 - Erstattungen der Stiftungen an die Stiftungsverwaltung 774.519 Verwaltungskostenanteil (Basis: Erträge) 6,15% Verwaltungskostenanteil (Basis: Anlagevermögen) 0,29% 1.3 Finanzerträge (nominal) 6.743.711 davon: Effektivzins (€) 6.705.919 Effektivzinssatz (%) 2,82 % 2. Wertpapiergeschäfte 2018 2.1 Verkauf/Rückzahlung von Finanzanlagen 35.050.762 2.2 Erwerb von Finanzanlagen 41.676.408 3. Vermögenswerte - ausgewählte Werte - (aus der Bilanz nach Ergebnisverwendung) € 3.1 AKTIVA 277.068.933 3.1.1 Anlagevermögen 263.175.926 3.1.1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 4.399 3.1.1.1 Sachanlagen 74.347.368 darunter bebaute Grundstücke: 65.645.633 3.1.1.2 Finanzanlagen (bilanziell) 188.824.158 nachrichtlich: Abwertungen (-) / Wertaufholung (+) der Wertpapiere: -3.677.219 (nur buchmäßig, keine realisierten Kursgewinne/-verluste) Finanzanlagen (Marktwerte): 244.577.244 3.2 PASSIVA 277.068.933 davon: Eigenkapital 267.878.747
2018 2019 2020 2021 2022
6.604 5.031.040 2.065 28 4 € 8.564.574 1.634.180 10.673.162 5.031.040 3.140.275 359.100 1.531.665 795.080 4,11% 0,32% 6.682.965 6.649.060 2,62 % 2019 40.744.000 47.934.787 € 293.567.029 269.165.190 3.045 76.022.301 69.116.623 193.139.843 3.748.035 262.874.226 293.567.029 283.279.368 5.908 5.692.170 1.865 24 4 € 6.951.705 301.849 11.182.895 5.692.170 3.592.503 288.750 1.810.917 850.125 6,42% 0,31% 6.300.929 6.292.472 2,34 % 2020 55.841.170 54.927.000 € 301.778.945 271.509.472 1.692 80.633.081 72.345.648 190.874.698 -1.313.772 275.063.021 301.778.945 290.601.793 6.216 5.699.485 1.950 16 4 € 7.769.964 1.594.549 9.937.229 5.699.485 3.843.820 292.400 1.563.265 955.608 6,98% 0,33% 5.918.480 5.908.410 2,03 % 2021 43.442.920 46.441.000 € 312.245.991 285.403.077 338 80.132.061 73.535.236 205.270.678 -1.505.178 307.952.621 312.245.991 301.473.603 5.478 5.994.827 1.944 15 4 € 6.596.989 64.150 10.969.354 5.994.827 3.954.460 232.600 1.807.767 1.004.655 7,24% 0,36% 7.005.820 6.996.500 2,36 % 2022 30.604.343 44.468.462 € 296.380.137 276.975.076 1 79.081.890 72.508.043 197.893.185 -21.127.633 284.567.974 296.380.137 285.509.616
3.1 AKTIVA 3.1.1 Anlagevermögen 3.1.1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 3.1.1.1 Sachanlagen darunter bebaute Grundstücke: 3.1.1.2 Finanzanlagen (bilanziell) nachrichtlich: Abwertungen (-) / Wertaufholung (+) der Wertpapiere: (nur buchmäßig, keine realisierten Kursgewinne/-verluste) Finanzanlagen (Marktwerte): 3.2 PASSIVA davon: Eigenkapital
zu 1)Hier u.a. Projektförderung: "Arme Kinder Zukunft geben", Projekt "Mittagsverpflegung", Projekt "Musikalische Früherziehung für Kinder ", Projekt "Verhütungsmittel".

Anlage 2

Stadt Nürnberg - Stiftungsverwaltung

Kurzinformation zum Jahresabschluss 2022

Inhaltsverzeichnis:

Vorwort ............................................................................................................................... 2

  1. Stiftungsverwaltung ................................................................................................. 3

1.1 Organisation ........................................................................................................................ 3

1.2 Aufgaben .............................................................................................................................. 3

1.3 Grundsätze ........................................................................................................................... 4

1.4 Jahresergebnis 2022 ........................................................................................................... 4

1.5 Kosten je Stiftung ................................................................................................................ 4

  1. Übersicht der Stiftungen .......................................................................................... 5

2.1 Rechtlich / organisatorisch ................................................................................................. 5

2.2 Nach Zweck .......................................................................................................................... 6

2.3 Nach Vermögen – Gesamtbilanz aller Stiftungen .............................................................. 7

2.4 Nach Vermögen – Einzelstiftungen .................................................................................... 9

2.5 Bilanzkennzahlen ............................................................................................................... 11

  1. Stiftungsausrichtungen / Zuschüsse an Dritte .................................................... 12

  2. Beratungen / Spenden / Zustiftungen / Neugründungen .................................... 12

  3. Verwaltung des Stiftungsvermögens .................................................................... 13

5.1 Sachanlagen ...................................................................................................................... 13 5.1.1 Grundstücke, Gebäude, dingliche Rechte ..................................................................... 13 5.1.2 Verwaltungstätigkeiten bei Liegenschaften .................................................................... 14 5.1.3 Entscheidungswege ...................................................................................................... 14

5.2 Finanzanlagen .................................................................................................................... 15 5.2.1 Vermögenswerte ........................................................................................................... 15 5.2.2 Rendite .......................................................................................................................... 15 5.2.3 Verwaltungstätigkeiten bei Finanzanlagen .................................................................... 16 5.2.4 Kategorien der Finanzanlagen....................................................................................... 16 5.2.5 Nachhaltigkeit bei Finanzanlagen .................................................................................. 17 5.2.6 Aktive und passive Depotverwaltung ............................................................................. 17

  1. Anhänge (Zweckausrichtung u. Entwicklung Finanzanlagevermögen) ............. 18

Vorwort

Liebe Leserinnen und Leser,

dieser Bericht dient als jährliche Information über die Tätigkeiten der Stiftungsverwaltung der Stadt Nürnberg.

Im Berichtsjahr 2022 wurden 62 Stiftungen von der Stiftungsverwaltung betreut. Seit Ende des Jahres 2022 sind zwei weitere Stiftungen dazugekommen. Das gesamte betreute Stiftungsvermögen liegt im Jahr 2022 bei 296 Millionen €.

Aus diesem Stiftungsvermögen wurden Finanzerträge in Höhe von rund 7 Mio. € erwirtschaftet, von denen rd. 6 Mio. € im Jahr 2022 der Bürgerschaft Nürnbergs für mildtätige und gemeinnützige Zwecke zur Verfügung gestellt werden konnten. Dies ist seit vielen Jahren ein neuer Höchststand. Auf Basis der Marktwerte wurde dabei eine Effektivverzinsung in Höhe von 2,4 % im Jahr 2022 erzielt.

Im Zuge der hohen Inflation und des Zinsanstiegs reduzierte sich bei einigen bestehenden Finanzanlagen der Wiederverkaufswert. Dies zwang uns, eine Abwertung unserer Finanzanlagen vorzunehmen. Das Aktivvermögen aller Stiftungen reduzierte sich entsprechend um 15,9 Mio. €. Aufgrund der Ausgestaltung dieser Finanzanlagen handelt es sich jedoch lediglich um einen buchhalterischen Verlust. Am Ende der Laufzeit erhalten die Stiftungen 100 % des zum Kaufzeitpunkt der Anlage gültigen Wertes zurückgezahlt.

Trotz der weltpolitisch schwierigen Lage blicken wir positiv auf die Entwicklungen für den Stiftungsbereich. Die Neuanlage von Stiftungsgeldern wird durch höhere Zinsen und die Hoffnung auf einen weiteren Rückgang der Inflation deutlich ertragreicher. Zudem ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Bereitschaft, Stiftungen zu gründen und zu unterstützen, mit zunehmend steigenden Zinsen weiter zunimmt.

Im Bereich der Vermögensanlagen von Immobilien (rd. 79 Mio. €) bleiben weitere Herausforderungen bestehen. Zwar stellen die Mieteinnahmen bei Stiftungen eine rentable Vermögensanlage dar, jedoch sind zunehmende Kosten bei Sanierungen zu berücksichtigen.

Zum Schluss noch eine kleine Anmerkung in eigener Sache: Der Bay. Kommunale Prüfungsverband hat die Stiftungsverwaltung geprüft. Dazu wurden die Jahresabschlüsse der Stiftungen für die letzten 3 Jahre begutachtet. Der Prüfungsverband bestätigte uns völlig ohne Beanstandungen eine sehr positive Arbeit.

Gerne stehen wir Ihnen seitens der Stiftungsverwaltung für weitere Auskünfte zur Verfügung.

Abbildung 1

1. Stiftungsverwaltung

1.1 Organisation

Die Stiftungsverwaltung ist eine Abteilung der Dienststelle „Stadtkämmerei“ der Stadt Nürnberg. Die Abteilung umfasst 11 Planstellen. Von den 11 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind 8 weiblich und 3 männlich. Eine Mitarbeiterin hat ihren Dienstsitz bei der Forstverwaltung der rechtlich selbstständigen Heilig-Geist-Spital-Stiftung in Schnaittach.

Die Stiftungsverwaltung ist über den Oberbürgermeister und den Stadtrat autorisiert, die Verwaltung der ihr übertragenen Stiftungen treuhänderisch wahrzunehmen. Die Stiftungsverwaltung unterliegt der Zuständigkeit und dem Verantwortungsbereich des Stadtkämmerers.

1.2 Aufgaben

Die Aufgaben der Stiftungsverwaltung der Stadt Nürnberg gehen aus dem Aufgabengliederungsplan der Dienststelle „Stadtkämmerei“ hervor. Folgende Aufgaben werden hauptsächlich im Rahmen der Verwaltung und Ausrichtung von Stiftungen durch die Stiftungsverwaltung wahrgenommen (nicht abschließend):

1. Verwirklichung des

2. Vermögensangele-

Stiftungszweckes

genheiten

gen & Immobilien

3. Rechnungswesen 4. Rechtliche Angele-

5. Berichterstattung +

Werbung +

Öffentlichkeitsarbeit

1.3 Grundsätze

Die Stiftungsverwaltung arbeitet nach folgenden Grundsätzen (angelehnt an die “Grundsätze Guter Stiftungspraxis“ des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen):

 Sie versteht sich als Treuhänder des jeweiligen Stifterwillens.  Sie ist den Stiftungssatzungen verpflichtet und verwirklicht den Stiftungszweck nach bestem Wissen und Gewissen.  Das in ihre Obhut gegebene Vermögen wird nachhaltig verwaltet und erhalten. Das Rechnungswesen bildet die wirtschaftliche Lage der Stiftung zeitnah, vollständig und sachlich richtig ab. Die Verwaltungsausgaben bewegen sich in einem angemessenen Rahmen.  Sie kennt das Transparenzgebot als ein Zeichen der Verantwortung von Stiftungen gegenüber der Gesellschaft und als ein Mittel zur Vertrauensbildung an.  Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stiftungsverwaltung arbeiten informiert, unparteiisch, integer und verantwortungsvoll.

1.4 Jahresergebnis 2022

Folgendes Jahresergebnis 2022 weist die Stiftungsverwaltung als städtischer Kostendecker aus:

Gesamtertrag: 1.007.886,26 €

Primärer Aufwand der Abteilung: 752.137,14 € + Aufwand, verursacht von städtischen Dienststellen: 204.647,09 € = Gesamtaufwand: 956.784,23 €

Gewinn 2022: 51.102,03 €

= Budgetvortrag 2022: 50.744,64 €

Die Stiftungsverwaltung erzielte in 2022 einen Budgetvortrag in Höhe von 50.744,64 €. Dieser Betrag wird den Stiftungen im Folgejahr erstattet.

Die Personalkosten lagen in 2022 bei 652.845,29 € (Vorjahr: 631.755,04 €). Dies entspricht einer Steigerung um ca. 3% auf rund 68 % des Gesamtaufwands.

1.5 Kosten je Stiftung

Die Kosten der Stiftungsverwaltung (siehe Ziffer 1.4) werden, soweit sie einer Stiftung direkt zugeordnet werden können, dieser direkt belastet. Die nicht direkt zuordenbaren allgemeinen Verwaltungskosten werden auf alle Stiftungen umgelegt. Die Kosten der Abteilung Stiftungsverwaltung belasten nicht den städtischen Gesamthaushalt.

Im Jahr 2022 betrug der Verwaltungskostenanteil, gemessen am Nettoertrag aller Stiftungen, 7,24 %. Der Nettoertrag setzt sich zusammen aus den gesamten Finanzerträgen und ordentlichen Erträgen der Stiftung (=Bruttoertrag) abzüglich Spenden und der Auflösung von Rückstellungen.

Beispiel: Eine Stiftung besitzt ein Wertpapierdepot in Höhe von 100.000 €. Die Zinserträge des Wertpapierdepots belaufen sich auf 2 %, also auf 2.000 €. Als jährliche Verwaltungskosten der Stiftung errechnen sich somit rd. 145 € (7,24 % aus 2.000 €). Depotkosten fallen keine an.

Zu erwähnen ist, dass die Phase der Stiftungsgründung kostenlos ist. Erst bei Erzielung von Erträgen aus dem Grundstockvermögen werden Kosten erhoben. Bezogen auf das Anlagevermögen der Stiftungen liegen die Verwaltungskosten durchschnittlich bei 0,36 % p.a.

2. Übersicht der Stiftungen

2.1 Rechtlich / organisatorisch

Die Stadt Nürnberg verwaltete zum 31.12.2022 62 Stiftungen, davon sind 28 rechtsfähige und 34 nichtrechtsfähige Stiftungen. In 2022 wurden keine neuen Stiftungen gegründet.

Stiftungen

28 34

rechtsfähige nichtrechtsfähige

Stiftungen Stiftungen

Rechtsfähige Rechtsfähige Rechtsfähige (Andere) -Nürnberg -Stadt des Friedens u. der Menschenrechte allgemeine Stiftungen, Kommunale Kommunale -Heinrich u. Amalie Lang-Stiftung die kommunal Stiftungen Stiftungen, die -Eberhard u. Fanny Ermann´sche Stiftung verwaltet sind -Otto Lauterbach-Stiftung nicht -Marie-Hack-Stiftung kommunal -Fritz u. Eugenie Übelhör Stiftung verwaltet -Andreas-Winterbauer-Stiftung werden -Kunst-u. Kulturstiftung der Nürnberger Nachrichten -Sigmund-Schuckert-Stiftung -Andreas-Staudt-Stiftung -Stiftung Lokalstudienfonds -Dr. Ing. Eduard-Kurz-Stiftung -Stiftung für Bildung u. -Johann und Liselotte Lehner Stiftung Nürnberg Unterricht -Emil u. Lydia Kudrnac-Stiftung -Stiftung zur Förderung der -Späth-Falk-Hammerbacher-Stiftung Nürnberg 6. Fakultät der Universität Erlangen-Nürnberg -Bärbel Schröder u. Claus Schmidt Stiftung -Auxiliar Stiftung -Heinrich Gröschel Stiftung -Gustav Riedner-Karl Weißmann-Stipendienstiftung -Dr. Hans u. Dr. Elisabeth -Barbara, Dr. Wilhelm u. Klara Doni Stiftung Birkner Stiftung -Altstadtfreunde Nürnberg Stiftung -Heinz u. Inge Tschech Stiftung -Margarete-Weigel-Stiftung -Leonhard Wagner Stiftung -Rudolf Volland Stiftung -Heilig-Geist-Spital- -Marie u. Hugo Lemnitzer Stiftung Stiftung -Leo u. Trude Denecke -Ernst u. Berta Wurzer Stiftung Stiftung -Findel-u. -Werner u. Elisabeth Krauß Stiftung Waisenhausstiftungen -Max u. Rosemarie -Adolf-u.-Gertraud-Müller-Stiftung Hübschmann Stiftung -Friedrich Freiherr -Klein´sche von Haller´sche -Erwin-u.-Monika-Telle-Stiftung Brennmaterialstiftung -Frieda u. Helmut Forschungsstiftung -Dorothea-Herzog-Kulturstiftung Schweimer-Stiftung -Kost-Pocher´sche -Hedwig -Stiftung Jürgen Wolff für Emanzipation und Kultur Stiftung -Ursula-Fischer- Schwanhäußer-u.-Gebhard- Linnhuber -Dr. -Erich u. Grete Berwind Stiftung -Fritz-Hintermayr- Schönfelder-Stiftung Hans Saar-Stiftung -Stiftung Klinikum Nürnberg Stiftung -Rudolf u. Eberhard Bauer -Bäume für -Mathilde-Gottschalk-Stiftung -Wallner´sche Blinden- Stiftung Nürnberg Stiftung -Georg und Gisela Gottschalk Stiftung u. Stipendienstiftung -Alfred Golombek Stiftung -Stiftung Studium, Wissenschaft, Kunst -Rudolf u. Berta -Pocket-Opera-Company-Stiftung Nürnberg Mathes -Stiftung Lompa -Stamm-Schmitt-Stiftung Wohltätigkeitsstiftung -Hehl Stiftung -Wolfram und Ilse Unger Stiftung (Verbrauchsstiftung) -Dr. Erwin und Elisabeth Reichert-Stiftung

2.2 Nach Zweck

Jede Stiftung hat einen oder mehrere Stiftungszwecke (über die Satzung und das Stiftungsgeschäft) definiert, woraus hervorgeht, wofür und gegebenenfalls für welche Institution/Personengruppe die Ausrichtungsmittel zur Verfügung gestellt werden sollen. Die Stiftungszwecke sind räumlich grundsätzlich auf das Stadtgebiet Nürnbergs begrenzt.

Nachfolgend wird eine Übersicht der Hauptgruppen der Stiftungszwecke mit Angabe der absoluten und prozentualen Förderung ausgewiesen. Insgesamt beträgt die Zweckausrichtung 5.995 TEUR.

2022 Zweckausrichtung in TEUR und %

49 0,23 % 112

0,82 % 1,86 %

Abbildung 2

Abbildung 4

Abbildung 3

Abbildung 5

14,2 %

Soziale Zwecke Bildung und Erziehung

4,42%

Kunst und Kultur Andere gemeinnützige Zwecke

4,59 %

Tier- und Umweltschutz Menschenrechte Wissenschaft und Forschung

4.429

73,88 %

Beispiele, die gefördert werden:

Soziale und mildtätige Zwecke: Unterstützung Bedürftiger in Notlage; Betrieb von Einrichtungen und Anstalten der Altenhilfe. Bildung und Erziehung: Förderung würdiger junger Schüler/-innen und Studenten/-innen; Förderung der Ausbildung. Kunst und Kultur: Förderung von Kunst und Kultur, Unterstützung junger Künstler/-innen. Andere gemeinnützige Zwecke: Zuwendungen an Träger der freien Wohlfahrtspflege, der öffentlichen Gesundheit, der Jugend. Tier- und Umweltschutz: Förderung des Tierschutzes und der Arterhaltung von Tieren, Förderung des Tiergartens. Menschenrechte: Aktivitäten, Vorhaben und Aufgaben als Beitrag der Selbstverpflichtung der Stadt Nürnberg als Stadt des Friedens und der Menschenrechte. Wissenschaft und Forschung: Förderung wissenschaftlicher Arbeiten zur Geschichte der ehemaligen Reichsstadt Nürnberg sowie für Forschungszwecke bei Hochschulen.

2.3 Nach Vermögen – Gesamtbilanz aller Stiftungen

Nachfolgend wird das gesamte Aktiv- und Passivvermögen aller nichtrechtsfähigen und rechtsfähigen Stiftungen (nach Ergebnisverwendung) zum 31.12.2022 und zum 31.12.2021 ausgewiesen:

31.12.2022 31.12.2021

A K T I V A in € in €

A. Anlagevermögen 276.975.075,89 285.403.077,18
1,00 79.081.890,01 5.754.944,02 72.508.043,33 28.206,52 0,00 694.909,12 2,00 20,00 95.765,02 197.893.184,88 0,00 139.705.731,88 58.187.453,00 338,00 80.132.060,99 5.755.128,12 73.535.236,33 30.820,52 0,00 694.909,12 2,00 20,00 115.944,90 205.270.678,19 0,00 149.083.225,19 56.187.453,00
B. Umlaufvermögen 19.318.703,81 26.755.119,94
275.522,15 5.473.851,31 0,00 338.671,93 0,00 17.451,29 5.117.728,09 13.569.330,35 0,00 381.099,05 13.188.231,30 275.522,15 7.149.935,03 0,00 437.434,93 0,00 16.057,06 6.696.443,04 19.329.662,76 0,00 630.628,51 18.699.034,25
C. Aktive Rechnungsabgrenzung 86.357,00 87.793,51
D. Ungedecktes Grundstockkapital rechtsf. Stiftungen 0,00 0,00
SUMME DER AKTIVA 296.380.136,70 312.245.990,63

Das Aktivvermögen aller Stiftungen reduzierte sich um ca. 15,9 Mio. € auf insgesamt rund 296,4 Mio. € (Reduzierung um 5,08 %).

31.12.2022 31.12.2021

P A S S I V A in € in €

A. Eigenkapital 285.509.616,12 301.473.602,79
280.812.938,62 99.952.336,62 182.292,00 25.006.573,48 47.626.805,98 108.044.930,54 3.089.252,10 3.084.252,10 5.000,00 -68,55 0,00 -68,55 0,00 1.607.493,95 920.872,00 1.121,00 10,95 685.490,00 291.733.277,38 99.338.718,79 188.149,60 23.475.510,01 39.626.136,37 129.104.762,61 8.063.448,46 8.058.448,46 5.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.676.876,95 963.488,00 1.121,00 10,95 712.257,00
B. Rückstellungen 8.373.181,27 8.115.092,67
7.523.308,27 612.300,00 0,00 237.573,00 7.558.430,17 302.000,00 0,00 254.662,50
C. Verbindlichkeiten 2.475.275,87 2.640.415,14
275.711,41 0,00 54.483,03 2.145.081,43 0,00 296.163,77 0,00 90.251,60 2.253.999,77 0,00
D. Passive Rechnungsabgrenzung 22.063,44 16.880,03
SUMME DER PASSIVA 296.380.136,70 312.245.990,63

Das Eigenkapital aller Stiftungen reduzierte sich um rund 16 Mio. € (5,29 %) auf insgesamt 285,5 Mio. €. Die Reduzierung des Eigenkapitals ist hauptsächlich bedingt durch die teilweise hohen Abwertungen unserer Finanzanlagen (siehe Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen). Nähere Erläuterung zur Bewertung der Finanzanlagen siehe unter 5.2 Finanzanlagen.

Insgesamt bestehen Rückstellungen in Höhe von 8,4 Mio. €. Hauptsächlich handelt es sich um Mittel für die Stiftungszwecke (Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtung in Höhe von 7,5 Mio. €), die im Jahr 2023 ff. verausgabt werden. Daneben wurden Instandhaltungsrückstellungen für noch nicht durchgeführte Unterhaltsmaßnahmen an den stiftungseigenen Gebäuden in Höhe von 612 Tsd. € gebildet. Die sonstigen Rückstellungen (238 Tsd. €) beinhalten vor allem Drohverlustrückstellungen für über pari gekaufte Wertpapiere, welche bei Endfälligkeit zum Nominalwert zurückgezahlt werden. Bei Fälligkeit werden die gebildeten Rückstellungen wieder aufgelöst. Die Kreditverbindlichkeiten verringerten sich auf 276 Tsd. €. Die sonstigen Verbindlichkeiten reduzierten sich auf 2,1 Mio. €.

2.4 Nach Vermögen – Einzelstiftungen

Nachfolgend wird das Aktivvermögen und Passivkapital in TEUR zum 31.12.2022 (nach der Ergebnisverwendung) ausgewiesen:

Stiftung Aktiva 2022 Passiva 2022
davon Eigenkapital Fremdkapital
Gesamt Liquide Mit- Eigenkapita l davon Gewinn (vor davon Verbind-
tel Gesamt Erg.verwendung) lichkeiten
Rechtsfähige Stiftungen Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. €
Heilig-Geist-Spital-Stiftung 43.058 3.375 41.536 353 353
Findel- und Waisenhausstif- tungen 4.497 204 4.434 117 2
Klein’sche Brennmaterialen- stiftung 1.528 198 1.431 55 2
Kost-Pocher’sche Stiftung 13.128 152 13.042 38 43
Fritz-Hintermayr-Stiftung 3.117 98 3.049 24 49
Wallner’sche Blinden- und Stipendienstiftung 155 11 153 1 0
Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung 808 96 777 8 15
Sigmund-Schuckert-Stiftung 162.407 5.890 155.122 1.987 859
Stiftung Lokalstudienfonds 3.943 58 3.938 24 4
Stiftung für Bildung und Un- terricht 978 18 970 3 3
Stiftung zur Förderung der Sechsten Fakultät der Uni- versität Erlangen-Nürnberg 180 8 178 1 0
Heinrich Gröschel Stiftung 2.390 57 2.347 17 32
Dr. Hans und Dr. Elisabeth Birkner Stiftung 3.658 202 3.614 26 4
Heinz und Inge Tschech Stif- tung 2.923 100 2.865 14 12
Rudolf Volland Stiftung 1.477 45 1.445 9 9
Leo und Trude Denecke Stif- tung 486 190 315 7 155
Max und Rosemarie Hübsch- mann Stiftung 46 4 45 1 1
Frieda und Helmut Schwei- mer Stiftung 654 8 652 3 0
Ursula-Fischer-Schwanhäu- ßer-und-Gebhard-Schönfel- der-Stiftung 140 32 114 1 12
Rudolf und Eberhard Bauer Stiftung 6.974 382 6.910 42 60
Alfred Golombek Stiftung 378 37 371 2 5
Stiftung Lompa 434 33 421 3 3
Hehl Stiftung 838 20 827 7 6
Wolfram und Ilse Unger Stif- tung (Verbrauchsstiftung) 166 68 163 0 3
Dr. Erwin und Elisabeth Reichert-Stiftung 1.195 45 1.191 32 0
Friedrich Freiherr von Hal- ler’sche Forschungsstiftung 1.698 175 1.537 8 145
Hedwig Linnhuber - Dr. Hans Saar-Stiftung 8.377 458 8.122 95 211
Bäume für Nürnberg Stiftung 267 68 210 1 6
Summe rechtsfähige Stif- 265.900 12.032 255.779 2.879 1.994
tungen
Stiftung Aktiva 2022 Passiva 2022
davon Eigenkapital Fremdkapital
Gesamt liquide Mit- Eigenkapital- davon Gewinn (vor davon Verbind-
tel Gesamt Erg.verwendung) lichkeiten
Nichtrechtsfähige Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. €
Stiftungen
Heinrich und Amalie Lang-Stif- tung 1.537 20 1.533 11 0
Eberhard und Fanny Er- mann'sche Stiftung 787 19 784 5 0
Otto Lauterbach- Stiftung 1.181 27 1.169 9 0
Marie-Hack-Stiftung 8.393 294 8.191 81 158
Fritz und Eugenie Übelhör Stiftung 76 5 75 1 0
Andreas-Winterbauer-Stiftung 598 63 560 7 6
Kunst- und Kulturstiftung der Nürnberger Nachrichten 959 30 941 17 14
Andreas-Staudt- Stiftung 167 7 166 1 0
Dr. Ing. Eduard-Kurz-Stiftung 61 7 61 0,4 0
Johann und Liselotte Lehner Stiftung Nürnberg 2.213 37 2.198 16 1
Emil und Lydia Kudrnac-Stiftung 210 7 210 2 0
Späth-Falk-Hammerbacher- Stiftung Nürnberg 92 8 89 1 3
Bärbel Schröder und Claus Schmidt Stiftung 115 8 112 1 3
Auxiliar-Stiftung 131 8 129 1 0
Gustav Riedner – Karl Weiß- mann – Stipendienstiftung 288 7 283 2 0
Barbara, Dr. Wilhelm und Klara Doni Stiftung 118 4 117 1 0
Altstadtfreunde Nürnberg Stiftung 150 10 143 1 0
Margarete-Weigel-Stiftung 1.091 150 1.018 10 47
Leonhard Wagner Stiftung 216 10 212 2 3
Marie und Hugo Lemnitzer Stiftung 175 9 174 1 0
Ernst und Berta Wurzer Stif- tung 775 49 756 7 7
Werner und Elisabeth Krauß Stiftung 133 5 132 1 0
Adolf-und-Gertraud-Müller- Stiftung 555 27 538 4 13
Stiftung „Nürnberg – Stadt des Friedens und der Menschenrechte“ 1.143 22 1.131 9 5
Erwin-und-Monika- Telle-Stiftung 547 67 491 3 21
Dorothea-Herzog-Kulturstif- tung 47 5 44 0,3 1
Stiftung Jürgen Wolff für Emanzipation und Kultur 40 4 39 0,2 1
Erich und Grete Berwind Stiftung 2.037 44 2.020 16 10
Stiftung Aktiva 2022 Passiva 2022
davon Eigenkapital Fremdkapital
Gesamt liquide Mit- Eigenkapital davon Gewinn (vor davon Verbind-
tel Gesamt Erg.verwendung) lichkeiten
Nichtrechtsfähige Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. €
Stiftungen
Stiftung Klinikum Nürnberg 597 145 455 3 110
Mathilde-Gottschalk-Stif- tung 785 14 778 3 4
Georg und Gisela Gott- schalk Stiftung Nürnberg 306 23 240 3 61
Stiftung Studium, Wissen- schaft, Kunst 541 22 537 1 2
Pocket-Opera-Company Stiftung 2.371 -0,1 2.370 -0,1 0
Stamm-Schmitt-Stiftung 2.045 380 2.034 7 11
Summe 30.480 1.537 29.730 228 481
nichtrechtsfähige Stiftungen
Summe insgesamt nicht- 296.380 13.569 285.509 3.107 2.475
rechtsfähige und rechtsfä-
hige Stiftungen *

*) es handelt sich hierbei um gerundete Beträge

2.5 Bilanzkennzahlen

Die für jede Stiftung ermittelten Kennzahlen Eigenkapitalrentabilität und Anlagendeckungsgrad sind ein guter Maßstab zur Kontrolle der Jahresergebnisse der Stiftungen.

Die Eigenkapitalrentabilität der Stiftungen stellt die Verzinsung des Eigenkapitals (EK) der Stiftungen dar. Sie gibt das Verhältnis des bereinigten Jahresergebnisses zum Eigenkapital der Stiftungen zum Jahresende wieder. Die Eigenkapitalrentabilität sollte über dem marktüblichen Zins (= Referenzzinssatz der 10-jährigen Bundesanleihe) von aktuell 1,5 % für langfristige Kapitalanlagen liegen. Mit in die Berechnung der Eigenkapitalrentabilität fließen auch Erhöhungen bzw. Verminderungen des Eigenkapitals aufgrund von Zustiftungen, realisierten Kursgewinnen und Kursverlusten bei Wertpapierverkäufen, Abwertungen und Zuschreibungen von Wertpapieren.

Der Anlagendeckungsgrad (= EK/AV) spiegelt das Verhältnis des Eigenkapitals der Stiftung zum Anlagevermögen wider. Dieser Wert sollte rund 100 % betragen, denn dann ist das komplette Eigenkapital in Anlagevermögen investiert. In aller Regel liegt der Wert bei den Stiftungen etwas über 100 %, da die Kapitalerhaltungsrücklage, welche im Eigenkapital enthalten ist, noch nicht in Wertpapieren angelegt worden ist. Zudem wurden die zurückgezahlten Finanzmittel für die im Dezember fälligen Wertpapiere erst im Folgejahr wieder angelegt.

Die Werte werden im Rahmen des Controllingberichts ausgewiesen und können auf Nachfrage bei der Stiftungsverwaltung eingesehen werden.

3. Stiftungsausrichtungen / Zuschüsse an Dritte

Die nachfolgende Übersicht weist die Zweckausrichtungen für 2022 und 2021 aus. Im Jahr 2022 sind insgesamt 5.478 Anträge mit einem Auszahlungsvolumen in Höhe von 5.995 TEUR bearbeitet worden.

Stiftungsausrichtungen und Zuschüsse Anzahl Anträge 2022 in T€ 2022 Anzahl Anträge 2021 in T€ 2021 Abweichung (in T€) Abweichung in % (gerundet)
1. Stiftungsgaben 2. Stipendien 3. Zuschüsse an Institutionen 5.113 196 169 3.954 233 1.808 5.818 245 154 3.844 292 1.563 110 -59 245 +2,86% -20,21% +15,67%
Summe 5.478 5.995 6.217 5.699 296 +5,19%

Die Höhe der Zweckausrichtungen konnten im Vergleich zum Vorjahr um ca. 5% auf rund 6 Mio. €

Die Steigerung ist
insbesondere durch die Erhöhung der Gabensätze bedingt. Die rückläufige Anzahl der Anträge ist
darauf zurückzuführen, dass seitens des

Sozialpädagogischen Fachdienstes des Amtes für Existenzsicherung und soziale Integration weniger Anträge auf Stiftungsgaben aufgenommen wurden.

Auf die Zweckausrichtungsstatistik der Stiftungen der Stadt Nürnberg, Haushalt 2021 und 2022 wird verwiesen (siehe Anhang 1).

4. Beratungen / Spenden / Zustiftungen / Neugründungen

Stiftungsberatungen* der Stiftungsverwaltung Anzahl Beratungsgespräche 2022 Anzahl Beratungsgespräche 2021 Abweichung Abweichung in % (gerundet)
1. Interessierte Stiftungsneu- gründer und Spendenwillige 2. Beratung von Stipendien- antragstellern 3. Beratung von bedürftigen Antragstellern 4. Zuschussanträge von Institutionen 15 275 1.669 165 16 270 1.680 174 -1 5 -11 -9 -6,25 % +1,85 % -0,65 % -5,17 %

Stiftungsberatungen der Stiftungsverwaltung (schriftlich, telefonisch, persönlich)

Die Beratung potenzieller Stifter/innen und Spender/innen erfolgt in Einzelgesprächen. Fragen zum Prozedere der Stiftungsgründung, Zustiftung, Rechtsform, steuerliche Aspekte, Testament und Satzung sind einige Bereiche dieser Beratung. Die Beratungsgespräche für Stiftungsinteressierte wurden in der Corona-Zeit reduziert. Im Jahr 2022 wurde keine neue Stiftung gegründet. In den Beratungsgesprächen wurden 7 testamentarische Verfügungen abgestimmt. Außerdem wurden 62 Spenden in Höhe von 183 T € für verschiedene Stiftungen getätigt. Ein Betrag von insgesamt 1,5 Mio. € an zusätzlichem Stiftungsvermögen wurde als Zustiftung in verschiedene bestehende Stiftungen eingebracht. Weiterhin wurden unseren Stiftungen im vergangenen Jahr Geldauflagen (Bußgelder) in Höhe von rd. 20 T € vom Landgericht Nürnberg-Fürth zugewiesen. Die erhaltenen Bußgelder stehen zusätzlich für die Zweckausrichtung zur Verfügung. Bei bedürftigen Personen, die in den Genuss von Stiftungsmitteln kommen wollen, erfolgt die Erstberatung durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des „Allgemeinen Sozialdienstes des Jugendamtes (ASD; J/B3)“ sowie durch die des „Sozialpädagogischen Fachdienstes des Amtes für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt (SFD; SHA/2-2)“. Die Anzahl der Beratungen gemäß obiger Tabelle betreffen rein die der Stiftungsverwaltung.

5. Verwaltung des Stiftungsvermögens

Die Stiftungsverwaltung verwaltet das Vermögen der Stiftungen, unter Beachtung des Stifterwillens bzw. der Stiftungssatzung und entsprechender Testamente, im Rahmen des Stiftungsgesetzes.

Entsprechend des Anlageportfolios wird zur Realisierung von Ertragssteigerungen und zur nachhaltigen Bestandssicherung häufig neben Finanzanlagen auch ein Bestand an Sachanlagen im Vermögen einer Stiftung gehalten.

Das Stiftungsvermögen wird grundsätzlich stadtintern verwaltet (keine Ausgliederung von Aufgaben). Lediglich die Verwaltung von Mietwohnungen ist an gewerbliche Hausverwaltungen übertragen.

5.1 Sachanlagen

5.1.1 Grundstücke, Gebäude, dingliche Rechte Die von der Stadtkämmerei verwalteten Stiftungen umfassen insgesamt ca. 34 ausgereichte Erbbaurechte 15 unbebaute Grundstücke 5 Geschäftshäuser (beinhalten 2 Gaststätten, ca. 16 Läden, Büros, Arztpraxen, u.a.) 2 Betriebsgebäude 28 Wohnhäuser mit 377 Wohnungen einschl. Garagenanlagen 24 Eigentumswohnungen 511 ha Wald.

Das Gesamtvolumen des Sachanlagevermögens zu Buchwerten beläuft sich zum 31.12.2022 auf 79.082 TEUR.

5.1.2 Verwaltungstätigkeiten bei Liegenschaften Die Verwaltungsarbeiten bei Liegenschaften werden federführend durch das Liegenschaftsamt vorgenommen. Trotzdem sind auch von der Stiftungsverwaltung zeitintensive Abstimmungen und Prüfungen erforderlich.

Verwaltungstätigkeiten bei Liegenschaften Anzahl 2022 Anzahl 2021 Abweichung Abweichung in % (gerundet)
1. Neuabschluss/Änderung Hausverwaltungsvertrag 2. Neuabschluss/Änderung Erbbaurechtsvertrag 3. Neuabschluss/Änderung Mietvertrag 4. Gebäudekauf/Schen- kung/Verkauf 5. Sanierungs- und Investitionsmaßnahmen 2 1 4 4 16 1 1 5 0 13 +1 0 -1 +4 +3 +100% 0 % -20% +400% +23%

5.1.3 Entscheidungswege Für An- und Verkäufe von Liegenschaften existiert eine städtische “Richtlinie über den Verkehr mit Liegenschaften und die Verwaltung von Liegenschaften“ (LVVR; HdV-Nr. 230.01). Der Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken bis 112.500 Euro unterliegt der Zuständigkeit des Leiters des Liegenschaftsamtes.

Ab einem Geschäftswert von 112.501 Euro bis 225.000 Euro ist der Sachreferent für die An- und Verkäufe zuständig. Bei einem Geschäftswert von 225.001 Euro bis 1.200.000 Euro ist der “Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit“ für Grundstücksgeschäfte zuständig. Bei Erwerb oder Veräußerung von Grundstücken über 1.200.000 Euro entscheidet der Stadtrat.

Die Vorarbeiten für die An- und Verkäufe werden von der Stiftungsverwaltung in Zusammenarbeit mit dem Liegenschaftsamt geleistet.

Hierunter fallen u.a.:  die Auswahl und Prüfung der Gebäude  die Rentabilitätsrechnung  die Sicherstellung der Finanzierung.

Bei rechtsfähigen Stiftungen besteht im Rahmen einer ordnungsgemäßen Vermögensverwaltung bei An- und Verkäufen von Grundstücken keine Zustimmungspflicht seitens der Stiftungsaufsicht (Regierung von Mittelfranken).

5.2 Finanzanlagen

Für die Finanzanlagen gilt derzeit sowohl für die rechtsfähigen Stiftungen als auch – solange die Inflation deutlich über dem marktüblichen Zins liegt – für die nichtrechtsfähigen Stiftungen die Anlagerichtlinie gemäß den Beschlüssen des Ältestenrates/Finanzausschusses.

5.2.1 Vermögenswerte Das Finanzanlagevermögen aller Stiftungen zu Kurswerten am 31.12.2022 beträgt 284.568 T€. Bilanziell beläuft sich das Finanzanlagevermögen auf 197.893 T€. In der Bilanz darf eine Zuschreibung über die Anschaffungs- bzw. Kaufwerte nicht vorgenommen werden. Bei den Finanzanlagen sind anteilig 33,92 % in Aktien, Aktienanleihen bzw. Aktienfonds und 66,08 % in festverzinslichen Wertpapieren, Immobilienfonds und Schuldscheindarlehen bzw. Versicherungskapitalisierungsgeschäfte angelegt.

Das Finanzanlagevermögen hat bilanziell insgesamt um 3,59 Prozent abgenommen.

Übersicht über die Entwicklung des Finanzanlagevermögens:

Bestand Finanz- anlagen 31.12.2022 Bestand Finanz- anlagen 31.12.2021 Veränderung in Euro Verän-
derung
in %
Summe Stiftun- 197.893.184,88 205.270.678,19 7.377.493,31- 3,59-
gen gesamt 3,59-

Bestand Finanz-

anlagen 31.12.2022

Bestand Finanz-

anlagen 31.12.2021

Veränderung in

Euro

Gemäß den Anlagerichtlinien sind im Rahmen des Jahresabschlusses die Wertentwicklung und der Anteil der jeweiligen Anlagekategorie bei den Stiftungen zu überprüfen und dem Ältestenrat der Stadt Nürnberg vorzulegen. Eine Übersicht über die Entwicklung des Finanzanlagevermögens der einzelnen Stiftungen findet sich im Anhang 2 zu diesem Bericht. Eine Erhöhung ist unter anderem darin begründet, dass wegen Kapitalerhaltungsmaßnahmen (Inflationsausgleich) oder Zustiftungen in neue Wertpapiere investiert wurde. Weiterhin wurden Anfang 2022 die hohen Bestände an liquiden Mitteln, resultierend aus einer Wertpapierfälligkeit Ende Dezember 2021, investiert. Die Reduzierung des Finanzanlagevermögens bei einzelnen Stiftungen ist auf buchmäßige Abwertungen zurückzuführen. Bei der Bewertung des Finanzanlagevermögens mussten in 2022 teilweise hohe Abwertungen durchgeführt werden, da wegen der Zinswende mittlerweile wieder höhere Zinsen erwirtschaftet werden können als beim Kauf der Wertpapiere in der Niedrigzinsphase. Folglich sind die Kurswerte dieser Wertpapiere aktuell deutlich niedriger als die Anschaffungswerte. Die Abwertungen sind buchmäßig und bei Endfälligkeit dieser in der Regel institutsgesicherten festverzinslichen Wertpapiere erhält die Stiftung wieder 100% der angelegten Beträge zurück und die nicht realisierten Abwertungen neutralisieren sich.

5.2.2 Rendite Die Gesamterträgnisse aller Finanzanlagen der Stiftungen in 2022 lagen bei 7,0 Mio. € (5,9 Mio. € in 2021). Hier sind neben Zinszahlungen u.a. auch Dividendenausschüttungen enthalten.

Bezogen auf das durchschnittliche Finanzanlagevermögen in 2022 ermittelt sich ein Effektivzinssatz von:

3,47 % (auf Basis der Bilanzwerte)

2,36 % (auf Basis der Markt- bzw. Kurswerte).

5.2.3 Verwaltungstätigkeiten bei Finanzanlagen Nachfolgend die Verwaltungstätigkeiten bei Finanzanlagen im Überblick:

Verwaltungsarbeiten Anzahl 2022 in T€ 2022 Anzahl 2021 in T€ 2021 Abweichung in T€ Abweichung in % (gerundet)
1. Verkäufe / Rückzahlungen 2a. Gewinn aus Nr. 1 2b. Verlust aus Nr. 1 3. Neuanlagen 130 64 17 157 30.604 95 31 44.468 280 158 2 308 43.443 1.601 6 46.441 -12.839 -1.506 25 -1.973 -30% -94% +417% -4%

5.2.4 Kategorien der Finanzanlagen Gemäß den Anlagerichtlinien ist bei der Wahl der Finanzprodukte auf eine ausreichende Diversifikation hinsichtlich Anlagenart und Laufzeit zu achten. Der Anteil an Aktien, Aktienfonds und Aktienanleihen darf 30 Prozent des Anlagevermögens zum Zeitpunkt des Wertpapierkaufes nicht überschreiten. Bei der Sigmund-Schuckert-Stiftung ist aus historischen Gründen und dem Einbringen von Siemensaktien bei Stiftungsgründung die 30-Prozent-Quote überschritten. Zudem wurde bei einzelnen rechtsfähigen Stiftungen auf Wunsch der Stifter*innen die Aktienquote auf 50 Prozent erhöht. Bei allen anderen Stiftungen wurde entsprechend der Anlagerichtlinie der Anteil von 30 Prozent an Aktien, Aktienfonds und Aktienanleihen zum Zeitpunkt des Wertpapierkaufes nicht überschritten. Einzelauswertungen können bei der Stiftungsverwaltung nachgefragt werden.

Die folgende Grafik veranschaulicht die Quoten der jeweiligen Anlagekategorie (Basis Bilanzwerte aller Stiftungen):

Aufteilung nach Art der Wertpapieranlage

Kapitalanleihen

Sonstiges (Zertifikate, etc.) 1,65%

0,05%

Unternehmensan-

leihen

5,51%

Abbildung 6

Schuldschein-

Bankenanleihen

darlehen

25,51 %

25,07% davon:

7,46% fester Zins

59,37% Stufenzins mit Kündigungsoption

Immobilienfonds

8,29% 33,17% Stufenzins ohne Kündigungsoption

Aktienfonds

3,10%

Aktienanleihen

Aktien

24,64% 6,18%

5.2.5 Nachhaltigkeit bei Finanzanlagen Die Stiftungen der Stadt Nürnberg investieren seit dem Beschluss des Ältestenrats/Finanzausschusses vom 22.03.2017 ihr Vermögen nur noch in nachweislich nachhaltig tätige Unternehmen. Dabei werden Unternehmen bei der Vermögensanlage daraufhin überprüft, ob sie insgesamt nachhaltig wirtschaften. Bei der Beurteilung der Nachhaltigkeit finden ökologische, soziale und ethische Themen Berücksichtigung. Das Vermögen der Stiftungen ist zu über 90 Prozent nach diesen Kriterien nachhaltig angelegt und bei den Neuanlagen im letzten Jahr wurde nur noch in Wertpapiere investiert, die die Nachhaltigkeit berücksichtigen.

5.2.6 Aktive und passive Depotverwaltung Grundsätzlich erfolgt bei den von der Stadt Nürnberg verwalteten Stiftungen die Wertpapierverwaltung durch eine passive bzw. eine beratende Depotverwaltung. Hier wird bei Fälligkeit auslaufender Wertpapiere von der Stiftungsverwaltung eine entsprechende Neuanlage veranlasst. Die depotverwaltende Bank leistet Hilfestellung in der Weise, dass bezüglich der Laufzeit, der Risikobeurteilung und der Effektivrendite ein Anlagevorschlag erfolgt.

Nürnberg, im Juni 2023

Stadt Nürnberg Stadtkämmerei Stiftungsverwaltung Theresienstraße 1 90403 Nürnberg

Telefon: + 49 (0) 911/231-2631 Telefax: + 49 (0) 911/231-5255 E-Mail: stiftungsverwaltung@stadt.nuernberg.de Internet: www.stadtfinanzen.nuernberg.de

6. Anhänge (Zweckausrichtung u. Entwicklung Finanzanlagevermögen)

Anhang 1: Statistik Zweckausrichtung

Stiftung/Stiftungszweck Zweckbestimmung Anzahl Betrag (€)
2021 2022 2021 2022
1. Nichtrechtsfähige Stiftungen
1.1 Heinrich und Amalie Lang-Stiftung - für Bedürftige Stiftungsgaben 52 41 19.800 19.350
1.2 Eberhard und Fanny Ermann'sche Stiftung - für Bedürftige Stiftungsgaben 25 19 10.450 9.800
1.3 Otto-Lauterbach-Stiftung - für Kriegsblinde und im Krieg Ertaubte Stiftungsgaben 9 13 9.700 11.800
1.4 Marie-Hack-Stiftung - für Institutionen der Blinden und Körperbehindertenhilfe Zuschüsse 10 11 145.461 127.445
1.5 Fritz und Eugenie Übelhör-Stiftung - für studierende Söhne aus Freidenkerkreisen Stipendien 1 0 1.900 0
1.6 Andreas-Winterbauer-Stiftung - für junge Menschen in Ausbildung Stipendien 6 5 7.400 6.700
1.7 Kunst- und Kulturstiftung der Nürnberger Nachrichten - Förderung von Kunst und Kultur Zuschüsse durch Beschluss des Kuratoriums 7 5 8.730 12.360
1.8 Andreas-Staudt-Stiftung - Förderung von Bildung und Kultur Stipendien 1 1 1.000 600
1.9 Dr. Ing. Eduard-Kurz-Stiftung - für begabte bedürftige junge Nürnberger Stipendien 1 0 700 0
1.10 Johann und Liselotte Lehner Stiftung - für begabte Nürnberger Schüler und Studierende Stipendien 37 33 28.650 24.600
1.11 Emil u. Lydia Kudrnac Stiftung - Förderung von Waisen Zuschüsse an KJH 1 1 2.600 1.400
1.12 Spaeth-Falk-Hammerbacher Stiftung - Erforschung der Sozial-, Wirtschafts-, Technik- und Industriegeschichte Nürnbergs im 18. und 19. Jhd. Zuschüsse durch Beschluss d e s Kuratoriums 0 1 0 2.742
1.13 Bärbel Schröder und Claus Schmidt Stiftung - Förderung des Tierschutzes Zuschüsse 1 1 1.480 2.200
1.14 Auxiliar-Stiftung - Förderung der Partnerstädte Zuschüsse 1 0 1.600 0
1.15 Riedner-Weißmann-Stipendienstiftung - Förderung Willstätter-Gymnasium Stipendien Zuschüsse 0 2 0 0 0 7.240 0 0
1.16 Barbara, Dr. Wilhelm und Klara Doni Stiftung - für Nürnberger Schüler und Studierende Stipendien 16 2 11.550 1.600
1.17 Altstadtfreunde Nürnberg Stiftung - Förderung der Altstadtfreunde Nürnberg Zuschüsse 2 2 1.810 6.996
1.18 Margarete-Weigel-Stiftung - für Bedürftige, insbesondere Kinder - für Mündel des Jugendamtes Stiftungsgaben Zuschüsse 0 1 51 1 0 -3.400 32.000 5.000
1.19 Leonhard Wagner Stiftung - Förderung der Georg-Simon-Ohm-Hochschule Zuschüsse 1 1 3.200 2.800
Stiftung/Stiftungszweck Zweckbestimmung Anzahl Betrag (€)
2021 2022 2021 2022
1. Nichtrechtsfähige Stiftungen
1.20 Marie und Hugo Lemnitzer-Stiftung - Förderung von Obdachlosen - Ausbau von Radwegen Zuschüsse Zuschüsse 2 0 2 0 1.860 0 2.000 0
1.21 Ernst und Berta Wurzer Stiftung - Förderung von Projekten für Senioren Zuschüsse 1 1 7.218 4.100
1.22 Werner und Elisabeth Krauß Stiftung - Förderung Blindeninstitutsstiftung Rückersdorf Zuschüsse 1 1 1.100 1.371
1.23 Adolf und Gertraud Müller Stiftung - Förderung von Einrichtungen für Sterbens- und Demenzkranke Zuschüsse 2 1 6.800 4.130
1.24 Stiftung "Nürnberg - Stadt des Friedens und der Menschenrechte" Zuschüsse durch Beschluss des Stiftungsrates 8 7 14.598 13.700
1.25 Erwin-und-Monika-Telle-Stiftung - Einzelförderung - für die Kinder- und Jugendhilfe Stiftungsgaben Zuschüsse 56 3 0 12 22.400 5.350 0 34.838
1.26 Dorothea-Herzog-Kulturstiftung - Förderung der Stiftung Staatstheater Nürnberg Zuschüsse 7 1 11.000 2.000
1.27 Stiftung Jürgen Wolff für Emanzipation und Kultur - Förderung der bildenden Kunst - Förderung der Emanzipation Zuschüsse Zuschüsse 0 1 0 1 0 900 0 300
1.28 Erich und Grete Berwind Stiftung - Förderung von Behinderten und Sehbehinderten - für Institutionen der Blinden- und Behindertenhilfe Stiftungsgaben Zuschüsse 0 1 0 1 0 27.700 0 9.630
1.29 Stiftung Klinikum Nürnberg - Förderung des Klinikums Nürnberg Zuschüsse 6 0 121.100 0
1.30 Mathilde-Gottschalk-Stiftung a) 70% Förderung des Tiergartens b) 30% Förderung Tierschutz in Nürnberg Zuschüsse 1 1 1 1 2.240 1.000 1.800 800
1.31 Georg und Gisela Gottschalk Stiftung Nürnberg - Förderung der Altenhilfe, Gesundheitspflege, Kriegesbeschädigte, Errichtung vn Gedenkstätten Zuschüsse 0 3 0 2.500
1.32 Stiftung Studium, Wissenschaft, Kunst (Stiftung SWK) a) Förderung für Projekte an Nürnberger Hochschulen b) Vergabe von Stipendien c) Unterstützung künstlerischer Werke, Veranstaltungen Zuschüsse Stipendien Zuschüsse 0 0 1 0 0 1 0 0 600 0 0 1.500
1.33 Pocket-Opera-Company-Stiftung Nürnberg - Förderung von Kunst und Kultur Zuschüsse 0 0 0 0
1.34 Stamm-Schmitt-Stiftung - Förderung der Wissenschaft und Forschung sowie des Gesundheitswesens Zuschüsse 0 1 0 10.000
Summe nichtrechtsfähige Stiftungen 265 222 483.736 356.060
Stiftung/Stiftungszweck Zweckbestimmung Anzahl Betrag (€)
2021 2022 2021 2022
2. Rechtsfähige Stiftungen
2.1 Heilig-Geist-Spital-Stiftung a) für Bedürftige b) Erstattung v. Mietaufwendungen an SenA u. Nüst c) Nachlass Rahnhöfer d) Klinikum Sozialdienst f. bed. Patienten e) Pro Familia d) Projekt Jedes Kind kann Schwimmen lernen Stiftungsgaben Zuschüsse Zuschüsse Zuschüsse Zuschüsse Zuschüsse 415 1 1 1 1 1 183 1 1 1 0 0 198.525 416.564 1.200 5.000 15.000 30.000 98.710 416.564 100 5.000 -11.967 0
2.2 Findel- und Waisenhausstiftungen a) Pflege und Erziehung verwaister Kinder b) Zustiftung Petz Zuschüsse an Kinder- und Jugendheim Ausflugsfahrten KJH 3 1 2 1 125.125 550 340.934 510
2.3 Klein'sche Brennmaterialienstiftung - für Bedürftige Stiftungsgaben 250 208 141.085 128.835
2.4 Kost-Pocher'sche Stiftung - Förderung von Kunst und Wissenschaft und allg. Wohlfahrt - Zustiftung Löwinger Zuschüsse an Institutionen 10 1 13 1 67.624 3.406 31.743 10.000
2.5 Fritz-Hintermayr-Stiftung - für gemeinnützige und mildtätige Zwecke Zuschüsse durch Beschluss des Kuratoriums 7 8 25.520 39.998
2.6 Wallner'sche Blinden- und Stipendienstiftung a) für Blinde b) für Studierende an der Wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Fakultät Stiftungsgaben Stipendien 3 0 2 0 1.500 0 1.400 0
2.7 Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung - für bedürftige Nürnberger Stiftungsgaben 36 15 15.850 7.100
2.8 Sigmund-Schuckert-Stiftung a) für Ausbildung evangelischer junger Nürnberger b) für bedürftige evangelische Nürnberger c) Projektförderung Stipendien Stiftungsgaben Zuschüsse 88 4.945 4 59 4.579 4 172.550 3.400.710 76.876 124.800 3.640.565 59.786
2.9 Stiftung Lokalstudienfonds a) für würdige junge Nürnberger b) für Einrichtungen, die der höheren Bildung dienen Stipendien Zuschüsse an Institutionen 81 3 69 0 55.900 1.400 50.400 0
2.10 Stiftung für Bildung und Unterricht a) für würdige junge Nürnberger in Ausbildung b) für Bildungseinrichtungen c) Nachlass Kröner - für begabte Kinder d) Zustiftung Kozempel - für Studierende Stipendien Zuschüsse an Institutionen Stipendien Stipendien 5 1 1 0 4 1 0 0 2.700 1.300 700 0 2.800 800 0 0
2.11 Stiftung zur Förderung der 6. Fakultät der Universität Erlangen-Nürnberg - Beschaffung von Büchern für die Bibliothek Zuschüsse 1 1 1.700 1.300
2.12 Heinrich Gröschel Stiftung a) Förderung der Altenhilfe und des Tiergartens b) für würdige junge Nürnberger Zuschüsse Stipendien 6 2 5 1 24.588 5.000 19.142 3.100
2.13 Dr. Hans und Dr. Elisabeth Birkner Stiftung a) Förderung des ärztlichen Nachwuchses, Medizinische Ausstattung der Kliniken b) Vergabe des Dr. Birkner Preis Zuschüsse durch Beschluss des Kuratoriums 1 4 2 4 28.560 5.000 154.617 5.000
2.14 Heinz und Inge Tschech Stiftung - Förderung Gehörloser, Behinderter u. deren Einrichtungen Zuschüsse 1 1 -500 5.000
2.15 Rudolf Volland Stiftung - Unterstützung bedürftiger Künstler Zuschüsse durch Beschluss des Kuratoriums 4 8 7.344 17.160
Stiftung/Stiftungszweck Zweckbestimmung Anzahl Betrag (€)
2021 2022 2021 2022
2.16 Leo und Trude Denecke Stiftung
- Förderung Nürnberger Hospizeinrichtungen Zuschüsse 3 2 15.960 9.090
2.17 Max und Rosemarie Hübschmann Stiftung - Förderung der Blindenanstalt e.V. Zuschüsse 1 1 2.200 400
2.18 Frieda und Helmut Schweimer Stiftung - Förderung der Kinder-, Jugend- und Tierhilfe Zuschüsse durch Beschluss des Kuratoriums 2 2 8.540 6.300
2.19 Ursula-Fischer-Schwanhäußer-und-Gebhard- Schönfelder-Stiftung - Förderung der Kinder-, Jugendhilfe Zuschüsse durch Beschluss des Kuratoriums 3 4 9.600 3.656
2.20 Rudolf und Eberhard Bauer Stiftung - Förderung diverser gemeinnütziger Zwecke Zuschüsse 14 25 95.082 69.793
2.21 Alfred Golombek Stiftung - Hilfe von Menschden mit endogenen Psychose Zuschüsse 0 2 0 7.552
2.22 Stiftung Lompa a) Förderung der Kinder- und Jugendhilfe b) Förderung von benachteiligten Kinder, junge Menschen b) Förderung von benachteiligten Kinder, junge Menschen Zuschüsse Stiftungsgaben Stipendien 1 27 0 1 2 16 2.500 23.800 0 3.000 4.900 12.700
2.23 Hehl Stiftung a) 50% Förderung Volks und Berufsbildung b) 50% Förderung Kunst und Kultur Stipendien Zuschüsse durch Kuratorium 6 2 6 2 4.350 4.100 5.300 5.540
2.24 Wolfram und Ilse Unger Stiftung (Verbrauchsstiftung - Förderung Kultur, Wissenschaft und Forschung Zuschüsse 6 6 7.400 6.988
2.25 Dr. Erwin und Elisabeth Reichert Stiftung - Förderung der Altstadtfreunde e.V. Zuschüsse 1 1 30.000 19.000
2.26 Freiherr von Haller'sche Forschungsstiftung - Förderung wissenschaftlicher Arbeiten Zuschüsse durch Beschluss des Beirats 1 2 6.896 9.689
2.27 Hedwig Linnhuber - Dr. Hans Saar-Stiftung a) Förderung wissenschaftlicher Arbeiten b) Förderung der Altstadtfreunde e.V. Zuschüsse durch Beschluss des Kuratoriums Zuschuss gem. Satzung 3 1 4 1 43.753 100.050 95.477 193.000
2.28 Bäume für Nürnberg Stiftung - Schaffung und Pflege von Grün im Stadtgebiet Nbg. Zuschüsse durch Beschluss des Vorstands 3 5 30.740 32.985
Summe rechtsfähige Stiftungen 5.952 5.256 5.215.749 5.638.766
Summe nichtrechtsfähige Stiftungen 265 222 483.736 356.060
Summe insgesamt 6.217 5.478 5.699.485 5.994.827
  1. Heilig-Geist-Spital-Anwesen: Mietrückerstattung an SenA 28.640,74 € und NüSt 387.923,40 €.

Anhang 2: Wertentwicklung Finanzanlagen

Stiftung Bestand Finanzanlagen 31.12.2022 in Euro Bestand Finanzanlagen 31.12.2021 in Euro Veränderung in Euro Verän- derung in Pro- zent
Menschenrechte 1.109.226,83 1.349.953,03 240.726,20- 17,8-
Heinrich und Ama- lie Lang-Stiftung 1.502.261,32 1.807.543,31 305.281,99- 16,9-
Eberhard und Fanny Er- mann'sche Stiftung 759.281,24 945.576,48 186.295,24- 19,7-
Otto Lauterbach- Stiftung 1.137.596,95 1.412.308,99 274.712,04- 19,5-
Marie-Hack-Stif- tung 3.691.152,99 4.305.648,49 614.495,50- 14,3-
Fritz und Eugenie Übelhör Stiftung 70.888,97 93.041,50 22.152,53- 23,8-
Andreas-Winter- bauer-Stiftung 235.735,28 272.222,90 36.487,62- 13,4-
Kunst- und Kultur- stiftung der Nürn- berger Nachrichten 917.899,31 1.110.734,11 192.834,80- 17,4-
Andreas-Staudt- Stiftung 159.167,16 197.470,89 38.303,73- 19,4-
Dr. Ing. Eduard- Kurz-Stiftung 54.468,47 72.274,62 17.806,15- 24,6-
Johann und Lise- lotte Lehner Stif- tung 1.930.201,15 2.221.049,99 290.848,84- 13,1-
Emil und Lydia Kudrnac-Stiftung 201.354,35 287.817,75 86.463,40- 30,0-
Spaeth-Falk-Ham- merbacher-Stiftung Nürnberg 83.133,50 101.325,46 18.191,96- 18,0-
Bärbel Schröder und Claus Schmidt Stiftung 105.972,73 136.708,03 30.735,30- 22,5-
Auxiliar-Stiftung 121.861,18 152.180,70 30.319,52- 19,9-
Gustav Riedner – Karl Weißmann – Stipendienstiftung 277.539,80 339.221,10 61.681,30- 18,2-
Barbara, Dr. Wil- helm und Klara Doni Stiftung 112.718,40 130.759,00 18.040,60- 13,8-
Altstadtfreunde Nürnberg Stiftung 138.155,53 154.279,75 16.124,22- 10,5-
Margarete-Weigel- Stiftung 508.734,17 609.758,97 101.024,80- 16,6-
Leonhard Wagner Stiftung 203.264,38 253.095,20 49.830,82- 19,7-
Marie und Hugo Lemnitzer Stiftung 165.301,73 203.500,73 38.199,00- 18,8-
Stiftung Bestand Finanzanlagen 31.12.2022 in Euro Bestand Finanzanlagen 31.12.2021 in Euro Veränderung in Euro Verän- derung in Pro- zent
Ernst und Berta Wurzer Stiftung 660.433,66 809.460,04 149.026,38- 18,4-
Werner und Elisa- beth Krauß Stif- tung 126.734,00 147.004,00 20.270,00- 13,8-
Adolf-und-Ger- traud-Müller-Stif- tung 522.628,18 620.283,40 97.655,22- 15,7-
Erwin-und-Monika- Telle-Stiftung 476.081,67 562.683,32 86.601,65- 15,4-
Dorothea-Herzog- Kulturstiftung 41.380,56 50.148,39 8.767,83- 17,5-
Stiftung Jürgen Wolff für Emanzi- pation und Kultur 36.088,40 43.244,00 7.155,60- 16,5-
Erich und Grete Berwind Stiftung 1.862.960,42 2.125.332,59 262.372,17- 12,3-
Stiftung Klinikum Nürnberg 445.545,53 586.240,53 140.695,00- 24,0-
Mathilde-Gott- schalk-Stiftung 763.528,94 279.200,00 484.328,94 173,5
Georg und Gisela Gottschalk Stiftung 115.348,00 155.928,00 40.580,00- 26,0-
Stiftung Studium, Wissenschaft, Kunst 22.496,13 24.645,63 2.149,50- 8,7-
Pocket-Opera- Company-Stiftung Nürnberg 19.260,00 29.280,00 10.020,00- 34,2-
Stamm-Schmitt- Stiftung 1.650.035,69 0,00 1.650.035,69
Summe nicht- rechtsfähige Stif- tungen 20.228.436,62 21.589.920,90 1.361.484,28- 6,3-
Stiftung Bestand Finanzanlagen 31.12.2022 in Euro Bestand Finanzanlagen 31.12.2021 in Euro Veränderung in Euro Verän- derung in Pro- zent
Heilig-Geist-Spital-Stif- tung Nürnberg 12.446.209,04 14.925.760,55 2.479.551,51- 17,2-
Findel- und Waisen- hausstiftungen 1.641.278,22 1.790.706,01 149.427,79- 8,3-
Georg Matthias und Karoline Klein'sche Brennmaterialienstif- tung 842.141,03 959.792,63 117.651,60- 12,3-
Kost-Pocher’sche Stif- tung 3.995.657,06 4.475.473,56 479.816,50- 12,1-
Fritz-Hintermayr-Stif- tung 2.975.565,17 3.463.974,58 488.409,41- 14,1-
Johanna Sofie Wall- ner'sche Blinden- und Stipendienstiftung 142.307,16 173.847,36 31.540,20- 18,1-
Rudolf und Berta Ma- thes Wohltätigkeitsstif- tung 154.575,60 168.514,67 13.939,07- 8,3-
Sigmund-Schuckert- Stiftung 130.194.162,44 130.109.648,41 84.514,03 0,1
Lokalstudienfonds Nürnberg 3.856.779,25 4.302.083,64 445.304,39- 14,8-
Stiftung für Bildung und Unterricht 461.428,71 555.919,65 94.490,94- 17,0-
Stiftung zur Förderung der Sechsten Fakultät der Universität Erlan- gen-Nürnberg 170.635,00 197.699,50 27.064,50- 13,7-
Heinrich Gröschel Stif- tung 2.310.162,47 2.796.536,12 486.373,65- 17,4-
Dr. Hans und Dr. Eli- sabeth Birkner Stiftung 3.426.026,38 3.880.028,30 454.001,92- 11,7-
Heinz und Inge Tschech Stiftung 2.283.961,23 1.445.566,00 838.395,23 58,0
Rudolf Volland Stif- tung 1.418.555,37 1.625.245,48 206.690,11- 12,7-
Leo und Trude Den- ecke Stiftung 208.894,99 223.105,50 14.210,51- 6,4-
Max und Rosemarie Hübschmann Stiftung 41.131,47 52.038,12 10.906,65- 21,0-
Frieda und Helmut Schweimer-Stiftung 640.529,00 859.464,07 218.935,07- 25,5-
Ursula-Fischer- Schwanhäußer-und- Gebhard-Schönfelder- Stiftung 107.988,88 133.687,98 25.699,10- 19,2-
Rudolf und Eberhard Bauer Stiftung 3.383.971,26 4.309.390,68 925.419,42- 21,5-
Alfred Golombek Stif- tung 337.211,15 413.602,15 76.391,00- 18,5-
Stiftung Lompa 163.734,74 166.657,68 2.922,94- 1,8-

Stiftung Bestand Bestand Veränderung Verän-

Finanzanlagen Finanzanlagen in Euro derung

31.12.2022 31.12.2021 in Pro-

in Euro in Euro zent

HehlStiftung 806.545,67 959.202,67 152.657,00- 15,9-
Wolfram und Ilse Un- ger Stiftung (Ver- brauchsstiftung) 96.700,00 115.094,54 18.394,54- 16,0-
Dr. Erwin und Elisa- beth Reichert-Stiftung 737.447,57 400.758,08 336.689,49 84,0
Friedrich Freiherr von Haller’sche For- schungsstiftung 1.512.293,37 1.745.550,15 233.256,78- 13,4-
Hedwig Linnhuber – Dr. Hans Saar-Stiftung 2.774.240,58 2.897.869,66 123.629,08- 4,7-
Bäume für Nürnberg Stiftung 197.162,45 196.086,55 1.075,90 0,5
Summe rechtsfähige 177.664.748,26 183.680.757,29 6.016.009,03- 3,3-
Stiftungen
Summe Stiftungen 197.893.184,88 205.270.678,19 7.377.493,31- 3,6-
gesamt

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