Anlage 5.1
Bericht: Investitionszuschuss - neue Maßnahmen
Gemäß Sportförderrichtlinien Nr. 3.3 der Stadt Nürnberg erhalten förderungsfähige Sportvereine und Sportverbände Zuschüsse für bauliche Maßnahmen an Sportanlagen sowie für die Anschaffung von Geräten zur Pflege und zum Unterhalt der Vereinssportanlage. Die Förderfähigkeit baulicher Maßnahmen richtet sich nach den staatlichen Sportförderrichtlinien. In Form des vorliegenden Berichts soll in regelmäßigen Abständen und möglichst zeitnah zur Antragstellung durch die Vereine über neue Anträge auf Investitionszuschuss informiert werden, deren kommunale Förderung in den kommenden Jahren vorzusehen ist. In diesem Zusammenhang soll mit Blick auf die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel (1,06 Mio. Euro) möglichst frühzeitig angezeigt werden, wenn aufgrund der aktuellen und der prognostizierten Antragslage Engpässe entstehen könnten, z. B. verlängerte Wartezeiten bis zur Zuschusszahlung. Nachfolgend sind diejenigen Anträge aufgeführt, die im Zeitraum seit der letzten Berichterstattung im Rahmen der Sportkommissionssitzung am 10.03.2023 bis zur Erstellung dieser Vorlage (Stichtag 31.05.2023) neu zur Förderung aus dem Investitionszuschuss beantragt wurden. Es handelt sich dabei um Vorhaben, deren grundsätzliche Förderfähigkeit gemäß Sportförderrichtlinien positiv geprüft sowie dem jeweiligen Verein bereits schriftlich bestätigt wurde. Die konkreten (Teil-)Auszahlungen sind dann in der Folge einem Bewilligungsprozess, grundsätzlich in den ersten Sportkommissionssitzungen des Jahres, unterworfen.
Vorhaben-Nr. Verein/ Maßnahme Antragsdaten
010_35 ASV Buchenbühl e.V. Antrag SpS: 22.02.2023 Errichtung Ballfangzaun B-Platz Fördersatz: 45% Kostenschätzung: 5.244 € Vsstl. Zuschuss: 2.350 € 011_34 A.S.N-Pfeil Phönix e.V. Antrag SpS: 08.03.2023 Bestandsicherung Tennisplätze Fördersatz: 45% Kostenschätzung: 8.076 € Vsstl. Zuschuss: 3.650 € 038_30 BVSV Nürnberg e.V. Antrag SpS: 26.03.2023 Sanierung Stockschießbahn Fördersatz: 45% Kostenschätzung: 5.209 € Vsstl. Zuschuss: 2.350 € 082_24 DJK BFC e.V. Antrag SpS: 29.05.2023 Errichtung Beregnungsanlage A-Platz Antrag BLSV: 25.04.2023 Fördersatz: 45% Kostenschätzung: 18.150 € Vsstl. Zuschuss: 8.150 € 568_20 TSV Fischbach-Nürnberg e.V. Antrag SpS: 01.03.2023 Erneuerung und Erweiterung Antrag BLSV: 29.03.2023 Flutlichtanlage Fördersatz: 45% Kostenschätzung: 37.920 € Vsstl. Zuschuss: 17.050 € 569_393 TSV Johannis 1883 Nürnberg e.V. Antrag SpS: 08.02.2023 Sanierung B-Platz Fördersatz: 45% Kostenschätzung: 7.290 € Vsstl. Zuschuss: 3.300 € 569_45 TSV Johannis 1883 Nürnberg e.V. Antrag SpS: 10.04.2023 Anschaffung Kompakttraktor Fördersatz: 50% Kostenschätzung: 21.604 € Vsstl. Zuschuss: 10.800 € 571_26 Tuspo 1888 Nürnberg e.V. Antrag SpS: 16.05.2023 Erneuerung der Heizungsanlage Antrag BLSV: 15.05.2023 Fördersatz: 45% Kostenschätzung: 26.464 € Vsstl. Zuschuss: 11.900 € 573_27 TSV Nürnberg-Buch 1921 e.V. Antrag SpS: 09.02.2023 Dachsanierung der Raiffeisenhütte Antrag BLSV: 26.07.2022 Fördersatz: 45% Kostenschätzung: 30.000 € Vsstl. Zuschuss: 13.500 €
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Vorhaben-Nr. Verein/ Maßnahme Antragsdaten
578_44 TV Eibach e.V. 1903 Antrag SpS: 20.04.2023 Sandreinigungsmaschine Fördersatz: 50% Kostenschätzung: 16.862 € Vsstl. Zuschuss: 8.450 €
Erläuterungen zur Übersicht: Fördersätze: bauliche Maßnahmen (Bestandserweiterung und Sanierung): 45% der zuwendungsfähigen Kosten (mind. 5 000 Euro zuwendungsfähige Kosten) Anschaffung von Pflegegeräten: 50% der zuwendungsfähigen Kosten (mind. 1 000 Euro zuwendungsfähige Kosten) bei Investitionsmaßnahmen als Folge einer Fusion, die nicht aus der Abspaltung von anderen Sportvereinen hervorgeht, oder bei gemeinsamer Nutzung einer Sportstätte oder von Pflegegeräten durch zwei oder mehr Vereine kann ein um 10 Prozentpunkte erhöhter Fördersatz gewährt werden. In Katastrophenfällen kann der Fördersatz um bis zu 20 Prozentpunkte erhöht werden. Eine Aussage über die geplante Fertigstellung der Maßnahmen kann derzeit nicht getroffen werden, da entsprechende Daten seitens der Vereine nicht vorliegen. Im Hinblick auf die gegenwärtige schrittweise Umsetzung der städtischen Zuwendungsgeschäftsanweisung sowie deren Nebenbestimmungen wird die Einführung von Antragsformularen notwendig. In dieser Form soll künftig auch das Datum der geplanten Fertigstellung verbindlich abgefragt werden. Bauliche Maßnahmen werden gemäß der staatlichen Sportförderrichtlinien zusätzlich durch den Freistaat Bayern gefördert, wenn die zuwendungsfähigen Kosten 10 000 Euro übersteigen. Es sind Maßnahmen mit gemeinsamer Förderung durch den Freistaat Bayern und die Stadt Nürnberg aufgeführt, bei welchen das Antragsdatum beim BLSV schon bekannt ist. Außerdem solche, bei denen die Antragstellung beim BLSV oder die Mitteilung darüber an SpS noch aussteht.
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage liegen der Verwaltung insgesamt 100 Anträge auf Investitionszuschuss von 45 Vereinen vor. Auf Basis aktuell vorliegender Anträge belaufen sich die von den betroffenen Sportvereinen veranschlagten Gesamtkosten für Investitionen auf knapp 17,1 Millionen Euro. Ausgehend von den veranschlagten förderfähigen Kosten vorliegender Anträge beläuft sich der städtische Zuschuss auf insgesamt rund 6,8 Millionen Euro. Teilweise sind die zugrundeliegenden Investitionsmaßnahmen begonnen, aber noch nicht beendet. Zum Teil wurden aber schon erste Zuschussraten nach Baufortschritt ausgezahlt. Somit stehen nach Bewilligung der Auszahlungen in der heutigen Sitzung (vgl. TOP 4) insgesamt noch Restzuschüsse in Höhe von voraussichtlich rund 4,4 Millionen Euro in den nächsten Jahren zur Auszahlung an, die in der Regel (priorisiert nach dem Datum der Antragstellung) durch die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Höhe von voraussichtlich rund 1 Mio. Euro jährlich zu finanzieren sind.