Beilage zur Sitzung des Werkausschusses NürnbergBad vom 14.07.2023
Freistellung von Mitgliedern der gewählten Personalvertretung für die Amtsperiode vom
27.10.2020 bis 31.07.2026
Rechtliche Grundlagen für die Freistellungen
Nach Art. 46 Abs. 4 BayPVG sind (in Abhängigkeit von der Beschäftigtenzahl der Dienststelle) mindestens freizustellen
| Beschäftigte | Mindestfreistellung |
|---|---|
| 5 bis 399 | keine Freistellung |
| 400 bis 800 | 1 Personalratsmitglied |
| 801 bis 1.600 | 2 Personalratsmitglieder |
| 1.601 bis 2.400 | 3 Personalratsmitglieder |
Wenn und soweit dies nach Art und Umfang der Dienststelle zur ordnungsgemäßen Durchführung der Aufgaben des Personalrats erforderlich ist, können nach Art. 46 Abs. 3 Satz 1 BayPVG auch bei einer Beschäftigtenzahl von weniger als 400 Personen Freistellungen gewährt werden.
Diese Bestimmungen gelten für alle örtlichen Personalräte der Stadtverwaltung. Über die Freistellungsanträge der Personalräte des Eigenbetriebes NürnbergBad entscheidet der Werkausschuss.
In der vorherigen Amtsperiode erfolgte eine Freistellung im Umfang von 8 WAS, dies entspricht einer Freistellung von 0,21 VK. Ein entsprechender Freistellungsantrag mit dieser Freistellung von 0,21 VK der örtlichen Personalvertretung für NürnbergBad liegt mittlerweile für die aktuelle Amtsperiode vor. Seit Beginn der Amtsperiode (inmitten der Corona-Pandemie mit Bäderschließungen, Kurzarbeit usw.) bis heute gab es im Gremium mehrere personelle Wechsel und Änderungen im Vorsitz, weshalb noch kein fromeller Antrag gestellt worden war. Dies wird nun für die zweite Häfte der Amtszeit nachgeholt.
Der Maßstab für Freistellungen ergibt sich aus Art und Umfang der Dienststelle und den nach den konkreten Verhältnissen regelmäßig in einem pauschalierbaren Mindestumfang anfallenden Personalratsaufgaben.
Für den Beschlussvorschlag wurde die für alle örtlichen Personalräte der Stadtverwaltung verwendete Anhaltsgröße (Beschäftigtenzahl laut Wahlausschreiben geteilt durch 400 Beschäftigte) verwendet (Beschluss des Personal- und Organisationsausschusses). Grundlage der Wahlausschreibung waren 90 Beschäftigte. Der Antrag auf Freistellung entspricht der rechnerischen Anhaltsgröße; eine Abweichung von bis zu maximal 10% von der Anhaltsgröße wurde dabei seit Jahren als angemessen angesehen. Es wird empfohlen, dem Antrag der örtlichen Personalvertretung NürnbergBad zuzustimmen.