Beschlussvorlage NüBad/006/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss NürnbergBad (NüBad) 14.07.2023 öffentlich Beschluss
Betreff:
Freistellung von Mitgliedern der Personalvertretung für die laufende Amtsperiode
Anlagen: Sachverhalt_Freistellung
Sachverhalt (kurz):
Die Amtsperiode der örtlichen Personalvertretung NürnbergBad begann am 27.10.2020. Aufgrund mehrerer Personalwechsel im Gremium wurde allerdings bisher kein formeller Antrag auf Freistellung eingereicht. Gemäß Art. 46 Abs. 4 BayPVG ist nun aufgrund eines aktuellen Antrags der örtlichen Personalvertretung über die Freistellung für die Amtszeit bis zum 31.07.2026 zu entscheiden. Das Kontingent der Freistellung bleibt unverändert zur vorherigen Amtszeit.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage NüBad/006/2023
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref I/II
BDR
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage NüBad/006/2023
Beschlussvorschlag:
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Gemäß Art. 46 Abs. 4 und Art. 46 Abs. 3 BayPVG wird auf Antrag der örtlichen Personalvertretung für die Amtsperiode vom 27.10.2020 bis zum 31.07.2026 ein Freistellungskontingent von 0,21 VK genehmigt.
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Im Rahmen des genehmigten Kontingents ist im Stellenplan rückwirkend ab 27.10.2020 die erforderliche Stelle mit dem Stellenvermerk F 072026 auszuweisen. Das vom Personalrat beschlossene Mitglied ist freizustellen.