Sitzungsunterlagen
Sitzung des Kulturausschusses
07.07.2023
Inhaltsverzeichnis
Sitzungsdokumente Tagesordnung -öffentlich- 4 Vorlagendokumente TOP Ö 1 Sachstand zur Projektstruktur der Kulturentwicklung in der Kongresshalle Berichtvorlage 2. BM/020/2023 6 01_Bericht 2. BM/020/2023 10 TOP Ö 2 Generalsanierung Künstlerhaus 3. Bauabschnitt (kba_3) Berichtvorlage KuKuQ/003/2023 15 01_Diversity Check KuKuQ/003/2023 18 02_Bericht KuKuQ/003/2023 19 03_Maßnahmenbeschreibung KuKuQ/003/2023 25 TOP Ö 3 Staatstheater Nürnberg Berichtvorlage Th/002/2023 35 01_Komprimierter Wirtschaftsplan_22-23_Finanzplan_Juli-2023 Th/002/2023 38 TOP Ö 4 Die Nürnberger Kulturläden. Sachstandsbericht, Herausforderungen und Zukunftsperspektiven - unter besonderer Berücksichtigung der "KommVorZone". Sitzungsvorlage KuF/005/2023 39 01_CSU-Antrag vom 20230327_AN_073_2023 KuF/005/2023 43 02_Diversity Check KuF/005/2023 45 03_Entscheidungsvorlage KuF/005/2023 46 04_Kulturgebiete mit Einrichtungen KuF/005/2023 58 05_Aufstellung der KooperationspartnerInnen_Kulturläden KuF/005/2023 59 06_Angebote Kinderkultur 2023 KuF/005/2023 68 TOP Ö 5 Satzung zur Änderung der Satzung der Musikschule Nürnberg (Musikschulsatzung - MusS) Sitzungsvorlage KuF/004/2023 77 01_Sachverhalt KuF/004/2023 80 02_Änderungsatzung_Entwurf KuF/004/2023 82 03_Überlassungsschein_Entwurf KuF/004/2023 88 04_Satzung_aktueller Stand KuF/004/2023 90 05_Überlassungsschein_aktueller Stand KuF/004/2023 95 TOP Ö 6 Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Musikschule Nürnberg (Musikschulgebührensatzung - MusGebS) Sitzungsvorlage KuF/003/2023 97 01_Sachverhalt KuF/003/2023 100 02_Gebührensatzung_Musikschule_Entwurf KuF/003/2023 102 03_Gebührensatzung_Gegenüberstellung KuF/003/2023 105 04_Gebührensatzung_aktueller Stand KuF/003/2023 106 TOP Ö 7 Gemeinschaftshaus Langwasser Sitzungsvorlage KuF/002/2023 108 01_Mietpreistarife 2023_Erläuterungen KuF/002/2023 111 02_Mietpreistarife_Entwurf KuF/002/2023 113 03_Gegenüberstellung_MIETPR§EISTARIFE_2020-2023 KuF/002/2023 117 04_Mietpreistarife_aktueller Stand KuF/002/2023 120 TOP Ö 8 Satzung zur Änderung der Satzung über die städtischen Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen (SehenswürdigkeitenS – SeS)
Sitzungsvorlage 2. BM/021/2023 124 01_Diversity Check 2. BM/021/2023 127 02_Änderungssatzung SeS_Entwurf 2. BM/021/2023 128 03 Satzung_aktueller Stand 2. BM/021/2023 129 TOP Ö 9 Kultur in der Stadt - Zuschüsse Sitzungsvorlage 2. BM/017/2023 132 01_Diversity-Check 2. BM/017/2023 135 02_Empfehlungsliste 2. BM/017/2023 136
TAGESORDNUNG
Sitzung
Sitzung des Kulturausschusses
Sitzungszeit
Freitag, 07.07.2023, 09:00 Uhr
Sitzungsort
Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1. Sachstand zur Projektstruktur der Kulturentwicklung in der Bericht
Kongresshalle 2. BM/020/2023
Lehner, Julia, Prof. Dr.
2. Generalsanierung Künstlerhaus 3. Bauabschnitt (kba_3) Bericht
Sachstandsbericht KuKuQ/003/2023
Lehner, Julia, Prof. Dr.
3. Staatstheater Nürnberg Bericht
Bericht aus der Sitzung des Stiftungsrates vom 03.05.2023 Th/002/2023
Lehner, Julia, Prof. Dr.
4. Die Nürnberger Kulturläden. Sachstandsbericht, Beschluss
Herausforderungen und Zukunftsperspektiven - unter besonderer KuF/005/2023
Berücksichtigung der "KommVorZone".
hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 27.03.2023
Lehner, Julia, Prof. Dr.
5. Satzung zur Änderung der Satzung der Musikschule Nürnberg Gutachten
(Musikschulsatzung - MusS) KuF/004/2023
Lehner, Julia, Prof. Dr.
6. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Musikschule Gutachten
Nürnberg (Musikschulgebührensatzung - MusGebS) KuF/003/2023
Lehner, Julia, Prof. Dr.
7. Gemeinschaftshaus Langwasser Gutachten
hier: Neue Mietpreistarife KuF/002/2023
Lehner, Julia, Prof. Dr.
8. Satzung zur Änderung der Satzung über die städtischen Gutachten
Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen (SehenswürdigkeitenS – 2. BM/021/2023
SeS)
Lehner, Julia, Prof. Dr.
9. Kultur in der Stadt - Zuschüsse Beschluss
Mittelvergabe 2023 2. BM/017/2023
Lehner, Julia, Prof. Dr.
- Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 12.05.2023,
öffentlicher Teil
Beratung Datum Behandlung Ziel
Kulturausschuss 07.07.2023 öffentlich Bericht
Betreff:
Sachstand zur Projektstruktur der Kulturentwicklung in der Kongresshalle
Anlagen: 01_Bericht
Bericht:
Im Dezember 2022 wurde im GB 2.BM für die Entwicklung des Kulturareals Kongresshalle eine Projektstruktur etabliert um prioritäre Themen durch eine Untergliederung in Teilprojekte zu bearbeiten. Die Projektstruktur dient der Konkretisierung des zukünftigen Betriebs und insofern auch der Unterstützung der baulichen Planung in den jeweiligen Leistungsphasen.
Die grundsätzliche Herangehensweise folgt den Grundprinzipien des agilen Projektmanagements. Die unmittelbaren Prioriäten des ersten Halbjahres 2023 wurden intensiv bearbeitet, vor allem die Teilprojekte "Strategie und Narrativ" sowie "Gastronomie". Darüber hinaus wurden Teilprojekte wie z.B. "Facility Management" begonnen sowie ein Grundgerüst eines Betriebskonzepts erstellt. Die Projektarbeit fand in kleineren Gruppen statt, Experten (stadtintern und -extern) wurden fallweise hinzugezogen. Ein erstes Review der Ergebnisse, inklusive Sicherung der Ergebnisse in Form eines ersten Entwurfs für ein Betriebskonzept sowie eine Anpassung der Projektstruktur basierend auf neuen Prioritäten findet zu Beginn des zweiten Halbjahres statt. Dem Kulturausschuss wird die aktuelle Projektstruktur und die Zwischenergebnisse als Bericht zur Kenntnis gebracht.
Ergänzt wird die Projektarbeit in den Teilprojekten durch ein verzahntes Vorgehen durch strategische Arbeit im Bereich "Kommunikation", z.B. durch Erarbeitung einer Stakeholderanalyse und Aufbau von Strukturen für eine abgestimmte Kommunikationsstrategie für die Kulturgroßprojekte in der Kongresshalle.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Kongresshalle wird zu einem kreativen, hochinnovativen, offenen und diversen Ort für eine Vielzahl relevanter Themen und aller gesellschaftlicher Gruppen entwickelt.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. VI
Sachstand zur Projektstruktur für das Kulturentwicklungsvorhaben in der
Kongresshalle zur Vorbereitung des Betriebs sowie zur Unterstützung der Bauplanung
1. Überblick Projektstruktur
Im Dezember 2022 wurde im Geschäftsbereich 2.BM für die Kulturentwicklung der Kongresshalle eine Projektstruktur etabliert, um prioritäre Themen durch eine Untergliederung in Teilprojekte zu bearbeiten. Die Projektstruktur dient der Konkretisierung des zukünftigen Betriebs und insofern auch der Unterstützung der baulichen Planung in den jeweiligen Leistungsphasen.
Teilprojektgliederung – 1. Halbjahr 2023
| Bereich | |
|---|---|
| Teilprojekt | |
| Mitwirkung | |
| 1. Zukünftiger 2. Zukünftiges 3. Umfeld Betrieb Gebäude 1.1 Strategie und Narrativ 2.1 Facility Management 3.1 ÖA + Kommunikation I N N D n u a i h g t r a i z r t l a a u tl t l n i i s c v g t h / r s a e S k t s o t e r K n g a z i t o e e e n g p z i t e e , p ü t b , ergreif. 2.1.1 Techn. Gebäudemgmt K S G o t e a m s rt c p m h h ä u a f n t s i k e k o a u n t n io z d i n p s l i a e k u r o e f n e n z n e d p e t s f ür 1.2 Busin F e in s a s n P z l e a n n / / P R e e r c s h o t n s a fo l rm / T R e a c u h m n a is u c s h s e t a u t n tu d n d g i g u i . t a a . l e R G L P i l e r q a e c u n m h i u d t i n s i e t g f ä n o t , r , m F P i / n e G a rs r n ü o z n n ie d a r u l u , n n o g g p / , S e r t a e t u iv e e r/ W V G C Zu e A e L g r b F k A a ä M a N n u b , g d , e s I e n l k u a - o n h u n g o to t , u r m o s l e a le t n io , n , 3.2 Verkehr / Mobilität 1.3 Gastronomie Telefon, etc. 1.7 2.2 Ö A B n e ff g z n a e u h b n l o g s t s y , z s K e te ü it m c e h n , e , T n Z e a u e r g k t/ ä ü - n c a h g u e l s ic n s h t M a k t e A tu it / , ng, Betriebskonzept 2.1.2 Inf In ra te s r t n r. e G P e o b s ä t, u demgmt Gebäudebetriebskonzept S O e rg lb a s n t i v s e a r t s io o n rg s e fo r, r m, Inklusion Schriftliches übergr. Konzept M Si ü c l h le e n rh ts e o it r s g d u i n e g n , s te, Schriftliches übergr. Konzept Schließdienst, etc. 1.4 Ticketing IT-System, Preisstruktur, Bezahlmöglichkeiten, Synergien 2.1.3 K G au eb fm äu än d n em is g ch m e t s 1.5 Kundensteuerung Mietverträge, Abrechnungen B I L d n e e a fo i f r t i r s n r i m e y ie s r a r e t e t e f i r n o m e n i h e u e n n i d t s b a K e m u a n m c d h e e t l e n n n s , , t euerung ( B B K S ü e o t r s s r o o c te f m h l n ä a z m c f ä f h u a h e n n l n e g a , r , g ) e e m tc e ., n t 1.6Ausstattung / Möblierung Einrichtungspläne, Bemusterung, Ausstattungsbeschaffung, Drittmittelfinanzierung für Priorisierung für Ausstattung (siehe auch Strategie 1. Halbjahr 2023 und Businessplan) |
Bauplanung
Geschäftsbereich Kultur | Projektstruktur Kongresshalle
Die grundsätzliche Herangehensweise folgt den Prinzipien des agilen Projektmanagements. Die unmittelbaren Prioritäten des ersten Halbjahres 2023 wurden intensiv bearbeitet, vor allem die Teilprojekte „Strategie und Narrativ“ sowie „Gastronomie“. Darüber hinaus wurden Teilprojekte wie zum Beispiel „Facility Management“ begonnen sowie ein Grundgerüst eines Betriebskonzepts erstellt. Weitere Themen werden in einem „Backlog“ gesammelt. Die Projektarbeit fand in kleinen Teams statt, Experten (stadtintern und -extern) wurden fallweise hinzugezogen. Ergänzt wird die Projektarbeit in den Teilprojekten durch ein strategisches und integratives Vorgehen im Bereich „Kommunikation“, beispielsweise durch Erarbeitung einer Stakeholderanalyse.
Zeitplan - 1. Halbjahr 2023
Stand: 05.06.2023
| 2022 | 2023 | |||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez | ||||||||||||||
| Betrieb Strategie und Narrativ Business Plan / Rechtsform / Finanzen / Personal Gastronomie Ticketing Kundensteuerung Ausstattung / Möblierung Entwurf Betriebskonzept Gebäude Facility Management Entwurf Gebäudebetriebskonzept Umfeld ÖA & Kommunikation | Ph T a 1 | Ph | ase 1 | Phas | e 2 | Phase | 3 ss ng | ase 1 r ggf. anpasse | n | |||||
| eilprojekte ufsetzen | Projekt | arbeit | Abschlu Bewertu | Ph | ||||||||||
| Struktu | ||||||||||||||
| Vorgründung | ||||||||||||||
| W W W W | eit eit eit eit | ere Projek ere Projek ere Projek ere Projek | tarbeit zu späte tarbeit zu späte tarbeit zu späte tarbeit zu späte | rem Zeitpunkt rem Zeitpunkt rem Zeitpunkt rem Zeitpunkt | ||||||||||
| 1 | 2 | 3 | ||||||||||||
| 1 | ||||||||||||||
| 1 | 2 | 3 | ||||||||||||
| 1 | ||||||||||||||
| 1 | ||||||||||||||
| 1 | ||||||||||||||
| 1 | 2/3 | |||||||||||||
| Vor | bereitung + Plan | ung | ||||||||||||
| 1 | 2 | 3 | ||||||||||||
| 1 | 2/3 | |||||||||||||
| K | onzeptionierung | |||||||||||||
| 1 / 2 / 3 | ||||||||||||||
| Zeitplan | Revi | ew |
Bereiche Teilprojekte Laufender Input/Output Geschäftsbereich Kultur | Projektstruktur Kongresshalle
2. Strategie und Narrativ
Im Teilprojekt „Strategie und Narrativ“ wurde eine gemeinsame Vision und Mission für den zukünftigen Kulturbetrieb in der Kongresshalle formuliert sowie darauf basierend strategische Handlungsfelder und Ziele erarbeitet. Die Projektarbeit fand unter Beteiligung des Geschäftsbereichs 2.BM, Stab ehemaliges Reichsparteitagsgelände, KuM/3 – Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände und Staatstheater Nürnberg statt und wurde von zwei Workshops mit externer Moderation flankiert.
Das derzeitige Ergebnis für eine gemeinsame Vision lautet wie folgt:
„Das Kulturareal Kongresshalle ist strahlkräftige Plattform für kulturelles Leben in Nürnberg. International einer der wichtigsten Erinnerungsorte, entwickelt sich die Kongresshalle zugleich
zu einem der bedeutendsten und innovativsten Kulturareale Europas mit hoher
Anziehungskraft. Das Kulturareal Kongresshalle ist ein Ort des Austauschs, der Erfahrung, des
Mutes, der Kreativität und des Experiments und steht allen Menschen offen.“
Das derzeitige Ergebnis für eine gemeinsame Mission lautet wie folgt:
„Das ehemalige Reichsparteitagsgelände ist ein bedeutender Ort der internationalen Erinnerungskultur. Durch das Zusammenwirken der verschiedenen Akteur*innen entsteht dort in der Kongresshalle ein einzigartiges Kulturareal.
Das Dokumentationszentrum mit dem Lern- und Begegnungsort Zeppelinfeld/-tribüne
setzt sich in methodisch differenzierten Zugängen vertieft mit der Geschichte des Nationalsozialismus und seinen Folgen sowie der daraus resultierenden Verantwortung für unsere Gegenwart und Zukunft auseinander.
Das Staatstheater Nürnberg erforscht und erweitert mit seinem Musiktheater die
Ausdrucksformen von Oper und Tanz. Besonders im Fokus stehen zeitgenössische
Werke mit gesellschaftlich relevanten Themen sowie Angebote, die neue Zielgruppen für modernes Musiktheater begeistern sollen. In den Ermöglichungsräumen entfalten sich die Künste und Kulturen in ihrer ganzen Bandbreite. Es entsteht ein Diskursraum im nationalen und internationalen Kontext. Künstler*innen erhalten Räume für die Entwicklung und öffentliche Präsentation ihrer Arbeit. Zusammen ermöglichen wir den Besucher*innen Erfahrungen jenseits des Alltäglichen. Perspektivwechsel erweitern Horizonte und Wahrnehmungen. Neues, Überraschendes und Irritierendes regen zum Nachdenken, Überdenken und Umdenken an. Man verlässt uns um neue Erfahrungen bereichert. Wir schaffen mit dem Kulturareal Kongresshalle einen
lebendigen Begegnungsort – ein Sinnbild für moderne Urbanität.“
Aus der Vision und Mission wurden strategische Handlungsfelder und Ziele abgeleitet. Außerdem wurde die ökologische, ökonomische sowie soziale Nachhaltigkeit als Grundprinzip des zukünftigen synergetischen Wirkens verankert.
Strategische Handlungsfelder und Ziele
Das Kulturareal Kongresshalle ist
Vision strahlkräftige Plattform für kulturelles Leben in Nürnberg. International einer der wichtigsten Erinnerungsorte, entwickelt sich die Kongresshalle zugleich zu einem der bedeutendsten und innovativsten Kulturareale Europas mit hoher Anziehungskraft. Das Kulturareal Kongresshalle ist ein Ort des Austauschs, der Erfahrung, des Mutes, der Kreativität und des Experiments und steht allen Menschen offen.
Strategische Positionierung und Umfeld und Handlungs- Inhalte
Ansprache Wechselwirkung
felder
Ansprache und Gewinnung eines Aktiv und intensiv in
Neue Bezüge und Vielfalt für die
diversen und (inter-)nationalen stadträumliches Umfeld
Besucher*innen ermöglichen
Publikums einbinden
(Inter-)nationale Kooperationen Gemeinsame Kommunikation
Strategische Raum geben für urbane
mit anderen Kulturarealen und Markenprofilierung
Ziele Transformationsprozesse
etablieren entwickeln
Zusammenarbeit der Akteure
Offenheit, Barrierefreiheit und
vor Ort schaffen und im
Zugänglichkeit ermöglichen
weiteren Verlauf intensivieren
Synergetisches & nachhaltiges Wirken
Arbeitsweise Ökologisch Ökonomisch Sozial
Im einem nächsten Schritt sollen die strategischen Handlungsfelder und Ziele sowie die Nachhaltigkeitsprinzipien konkretisiert werden, um Zeitleisten zu erstellen, Herausforderungen, Erfolgsfaktoren und benötige Akteurinnen und Akteure zu identifizieren sowie die Ziele in Aufgaben und Projekte zu unterteilen.
3. Gastronomie
Im Teilprojekt „Gastronomie Kongresshalle“ wurden die Bedarfe des Staatstheaters Nürnberg (STN) sowie der Ermöglichungsräume für Kunst und Kultur aufgenommen und konsolidiert betrachtet. Die Erkenntnisse sind laufend in die Gastronomie-Fachplanung eingeflossen. Die Projektarbeit fand unter Beteiligung von Ref.VI/PBD, STN, 2.BM, 2.BM/Stab Zep für die Ermöglichungsräume sowie des Dokumentationszentrums Reichsparteitagsgelände statt. Die Leistungsphase 2 ist weitestgehend abgeschlossen.
Die Ergebnisse lassen sich wie folgt grob zusammenfassen: Die Gastronomie des Dokumentationszentrums Reichsparteitagsgelände ist bereits geplant und befindet sich in der Umsetzung. Die Wiedereröffnung mit entsprechender Gastronomie wird deutlich vor der Inbetriebnahme der Kulturentwicklungsvorhaben im sogenannten Rundbau der Kongresshalle erfolgen. Es werden im Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände eine Bistroküche sowie ein Bistrobereich mit max. 60 Plätzen und zusätzlichen Plätzen auf Außenflächen zur Verfügung stehen. Die Gastronomie-Planung im sogenannten Rundbau der Kongresshalle im
Allgemeinen basiert insoweit auf den Besucherzahlen und Kapazitäten von STN
sowie den geschätzten Besucherzahlen und Veranstaltungskapazitäten der Ermöglichungsräume für Kunst und Kultur. Soweit möglich wurden stets Erweiterungsmöglichkeiten mitgedacht und eingeplant. Die erforderliche Flexibilität wird durch die Bereitstellung von Infrastruktur für externe Caterer – sowohl für STN als auch für die Ermöglichungsräume für Kunst und Kultur – gesichert. Logistik und erforderliche Nebenflächen wurden mit kurzen Wegen, dezentraler Ausrichtung und damit für einen möglichst effizienten Betrieb konzipiert. Zur gastronomischen Erschließung der großen Flächen und Distanzen der Kongresshalle ist deshalb ebenso der Einsatz mobiler und stationärer Bars sowie Getränke- und Speiseautomaten geplant. Ermöglichungsräume für Kunst und Kultur: Gastronomieangebote sind im Wesentlichen in den Veranstaltungsflächen integriert. Der Schwerpunkt der veranstaltungsbegleitenden, gastronomischen Angebote liegt auf Getränken, Fingerfood und Snacks. Das Angebot soll über mobile Bars mit ausreichend Flaschenkühlung und der erforderlichen Ausstattung (Waschbecken, sogenannte Rückbuffets für ausreichend Gläser und Geschirr, gekühlte Präsentiervitrinen, Platz für Kasse/Kassenstation, Kaffeemaschine, Platz für Servicewägen) bereitgestellt werden. Derzeit wird an überschaubare Erweiterungsmöglichkeiten gedacht, um bei Bedarf nachträglich ohne großen Aufwand eine stationäre Bar einrichten zu können. Eine stationäre Bar mit Sitzmöglichkeiten ist denkbar in einem Foyer-Bereich. Um eine möglichst hohe Aufenthaltsqualität zu schaffen, braucht es ein Konzept, welches sich momentan in Ausarbeitung befindet. Die Möglichkeit der Nutzung des angrenzenden Außenbereichs auf dem Zwischendach soll mitgedacht werden. Staatstheater Nürnberg: Für STN ist eine Kantine mit 150 Plätzen vorgesehen. Dieser intern genutzte Bereich wird um einen öffentlichen Besucherbereich (70 Plätze) erweitert. Dort soll auch für alle anderen Einrichtungen in der Kongresshalle wie auch für externe Besucherinnen und Besucher ein adäquates Verpflegungsangebot erhältlich sein. Neben warmen und kalten Speisen ist dort vorgesehen, Snacks, warme und kalte Getränke, Eis, Gebäck, Kuchen, Süßwaren und Salziges anzubieten (sogenanntes Marchékonzept). Die STN-Kantinenküche versorgt nicht nur interne und externe Kantinen-Bereiche, sondern hat darüber hinaus weitere Aufgaben: Hier werden die Speisen der Bestellungen für das STN-Gastro-Ticket vorbereitet. Für die Publikumsgastronomie
sowie Sonderveranstaltungen werden Speisen gekocht und vorbereitet sowie Cateringaufträge bearbeitet. Im Arkadengeschoss ist gut sichtbar eine weitere öffentlich zugängliche Gastronomieeinrichtung mit Außenflächen im Arkadengang geplant. Diese soll tagsüber als Café/Bistro und am Abend als Bar betrieben werden können. Sie steht der Öffentlichkeit und insbesondere allen Besucherinnen und Besuchern des Staatstheaters zur Bewirtung nach den Veranstaltungen zur Verfügung. Derzeit wird (ohne Außenflächen) mit rund 60 Plätzen geplant. Es bestehen Erweiterungsmöglichkeiten im Foyer sowie auf den angrenzenden Treppenanlagen. Die Räume sollen unabhängig von Betriebs- und Spielzeiten des Staatstheaters geöffnet sein und ein attraktiver, öffentlicher Treffpunkt vor Ort in der Kongresshalle sein.
Im weiteren Projektverlauf detailliert auszuarbeiten sind unter anderem folgende Aspekte: Konkretisierung des Gastronomiekonzeptes Café/Bistro/Bar/STN-Nachbewirtung mit Nutzung der Außenflächen im Arkadengeschoss Konkretisierung des Gastronomiekonzeptes der Ermöglichungsräume als partizipativer Prozess Feinplanung Logistik, insbesondere Abfallentsorgung, in Absprache mit ASN, Abstimmung mit OA hinsichtlich der Hygieneanforderungen, Bezahlsysteme mit technischen Anforderungen Organisationsform der Gastronomie in der Kongresshalle mit dem Ziel eines wirtschaftlich tragfähigen Betriebes, Nutzung von Synergien und hinreichender Flexibilität hinsichtlich der Besucherentwicklung sowie der heterogenen Anforderungen und Zielgruppen der Ermöglichungsräume In Vorbereitung auf den Betrieb Konkretisierung der Partner für den Gastronomiebetrieb und Ausgestaltung der Vertragsbeziehungen
4. Weiteres Vorgehen
Zu Beginn des zweiten Halbjahres 2023 wird sich dem Betriebskonzept weiter angenähert. Zentral ist hierbei, wie schon bei der Konkretisierung des Nutzungskonzeptes, die Fortsetzung des Beteiligungsprozesses. Auf Basis des Raumprogramms werden neben den bisher baulichen auch die betrieblichen und inhaltlichen Rahmenbedingungen der Ermöglichungsräume mit den Akteurinnen und Akteuren der lokalen Kulturlandschaft ausgearbeitet. Die Ergebnisse des Partizipationsprozesses werden anschließend mit Analysen von Best-Practice Beispielen verknüpft. Die inhaltliche Rahmensetzung setzt die Grundlage für die intensive Bearbeitung der Fragestellungen, die in der stadtinternen Projektstruktur erarbeitet wurden und werden. Es findet eine Anpassung der Projektstruktur basierend auf neuen Prioritäten statt. Bereits jetzt werden in den Teilprojektgruppen Themen identifiziert, aus denen sich Arbeitsaufträge ableiten: im Teilprojekt „Strategie und Narrativ“ wurden unter externer Beratung strategische Ziele definiert, die in einem nächsten Schritt priorisiert und bearbeitet werden. Beispielsweise wurde ein Arbeitspaket identifiziert, Formate und Strukturen zu schaffen, die die zukünftige Zusammenarbeit der Akteurinnen und Akteure vor Ort ermöglichen und intensivieren. Zur Annäherung an die Beantwortung der Fragestellungen ist sowohl die Beteiligung von Stakeholdern der Kunst und Kultur, aber auch das Fachwissen aus der Stadtverwaltung und externer Expertinnen und Experten von besonderer Relevanz. Weitere Teilprojekte tragen beispielsweise zur Entwicklung eines Business Plans, einer Finanzplanung und der Rechtsform bei.
KuKuQ/003/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Kulturausschuss 07.07.2023 öffentlich Bericht
Betreff:
Generalsanierung Künstlerhaus 3. Bauabschnitt (kba_3)
Sachstandsbericht
Anlagen: 01_Diversity Check 02_Bericht 03_Maßnahmenbeschreibung
Bericht: Mit dem regelmäßigen "Sachstandsbericht" wird über den Verlauf der Generalsanierung des Künstlerhauses, sog. 3. Bauabschnitt (kba_3) informiert. Die Baumaßnahme biegt auf die Zielgerade ein, die Wiedereröffnung des kba_3 findet im September 2023 statt.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Baumaßnahme liegt in der Zuständigkeit von Ref VI. Zu Bau und Kosten werden in dieser Vorlage seitens 2.BM/ GeschBereich Kultur keine Aussagen getroffen.
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage KuKuQ/003/2023
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Siehe Anlage.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. VI
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage KuKuQ/003/2023
| Nr. | Prüffragen | Begründung / Bemerkungen | Bewertung | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1. | In welcher Weise wirkt sich das Vorhaben nach Einschätzung der Verwaltung auf unter- schiedliche Personen- gruppen aus? | Künstlerhaus Bauabschnitt 3: Ausbau der B arrierefreiheit durch neue Zugänge zum Haus u nd zu einzelnen Veranstaltungsräumen. Schwerpunkt- und Zielgruppenprogramme u.a. für: Frauen, Kinder, Migrant_innen (Film, Musik, T heater), Flüchtlinge, Senior_innen | 4 relevant teilweise relevant nicht relevant | ||||
| 2. | Auf welchen nach den Diversity-Dimensionen differenzierten Daten, Informationen oder Schätzungen basiert das Vorhaben? | Überwiegend wird auf Daten aus Berichtswesen d er Abteilungen aus Vorjahren, die nur teilweise d iversity-spezifisch erhoben werden konnten, u nd auf Erfahrungen der Mitarbeiter_innen im Alltagsbetrieb der Einrichtungen zurückgegriffen | relevant 4 teilweise relevant nicht relevant | ||||
| 3. | Kann das Vorhaben zur Gleichberechtigung / Gleichstellung und Chancengleichheit bei- tragen? | Ziele der Dienstelle und ihrer Abteilu ngen/Einrichtungen sind u.a.: Erhöhung des Inte resses und der Teilhabe an Kunst & Kultur, Erhöhung der kulturellen Angebotsvielfalt auch durch niedrigschwelligen Zugang für alle Bevölkerungsgruppen zu den umfang reichen Spartenangeboten. | 4 relevant teilweise relevant nicht relevant | ||||
| 4. | Welche Auswirkungen auf bestimmte Perso- nengruppen sind mit dem Einsatz öffentli- cher Mittel zu erwar- ten? | Sowohl die zahlreichen wie vielfältigen B esucher_innen, wie die haupt- und e hrenamtlichen Mitarbeiter_innen erhalten b essere Zugangs-, Aufenthalts- und Arbeitsbedingungen durch den 3. BA Künstlerhaus. | 4 relevant teilweise relevant nicht relevant | ||||
| Gesamt- relevanz | 4 relevant teilweise relevant nicht relevant |
Künstlerhaus – Generalsanierung 3. Bauabschnitt (kba_3) / Sachstandsbericht
Es wurde vereinbart, in regelmäßiger Abfolge über den Stand der Baumaßnahme „Künstlerhaus – Generalsanierung 3. Bauabschnitt“ (im folgenden kba_3) zu berichten.
Seit Gründung der Dienststelle KunstKulturQuartier 2008 und Aufnahme der Planungen erfolgte dies in den Kulturausschüssen am 25.2.2011 („3. Bauabschnitt Künstlerhaus“), am 13.7.2012 (u.a. Drogenproblematik Künstlerhaus und weitere Planungen), am 21.10.2016 (Wiederaufnahme der Planungen), am 7.10.2017 (u.a. Baumbestand Kulturgarten und weitere Planungen), am 6.7. 2018 (u.a. Baubeginn und Interimsnutzungen), am 19.3.2021 (u.a. Verortung Holzwerkstatt und „Halbzeitbericht“), am 23.05.22 („Sachstandsbericht Künstlerhaus kba_3“) sowie in Bau- und Vergabeausschüssen, im Ältestenrat und Finanzausschuss und im Stadtrat.
Konkrete Termine markieren nunmehr das Ende der Maßnahme:
Für Ende Juli 2023 ist die Baufertigstellung terminiert. In mehreren Schritten gestaltet sich dann die Übergabe des nördlichen Teiles des Künstlerhauses an die Dienstelle. Im Folgenden können die Wiedereinzüge der Gruppen, Nutzer, Werkstätten und der kompletten Veranstaltungstechnik erfolgen sowie die technische Inbetriebnahme und Feinabstimmung in Testläufen.
Ein offizieller Festakt zur Eröffnung ist am 8. September 2023.
Danach startet das Künstlerhaus in die Eröffnungssaison 2023/2024. Die ersten größeren Herausforderungen an die Veranstaltungstechnik und die neuen betrieblichen Abläufe im Haus sind das Internationale Filmfestival der Menschenrechte (NIHRFF), 27.9. – 4.10., Nürnberg.Pop, 6. – 8. 10., der Start des neuen Semesters der Werkbund Werkstatt Nürnberg ab Schulbeginn, und der gemeinsam von Kunsthalle und Kunsthaus - mit neuer Eingangssituation –
gestalteten Ausstellung „Who’s afraid of stardust – Positionen queerer Gegenwartskunst“ ab dem 20.Oktober.
Bei den „Stadtverführungen“ (15. – 17. September) und diversen weiteren bürgerschaftlichen Veranstaltungen soll das „neue“ Künstlerhaus der Stadtgesellschaft vorgestellt und „übergeben“ werden. 113 Jahre nach der Eröffnung 1910 in teils neuer, teils optimierter Gestalt. In jedem Fall in einem baulichen und (sicherheits-) technischen Standard, der einen Betrieb für die nächsten Jahrzehnte gewährleistet.
Maßnahmenbeschreibung und Konzeption kba_3
Rückblickend lohnt die Betrachtung der „Maßnahmenbeschreibung“ von 2017 (siehe Anlage 2), in der neben der (Bau-) Geschichte auch Konzeptionsentwürfe und Ziele für den kba_3 festgelegt wurden. Sowie zur Vorgeschichte des kba_3 vom 2011:
Der 3. Bauabschnitt bildet den letzten Teil einer umfassenden Sanierung des über 100 Jahre alten Gebäudes (Eröffnung 3. Juli 1910). Von 1996 bis zum Oktober 2000 wurde der mittlere Teil, der auch noch etliche Kriegsschäden aufwies, (der südliche Teil des 1.OG fehlte aufgrund von Bombentreffern) gründlich saniert. Mit einem Kostenaufwand von.ca. 15 Mio. DM erhielt das Kunsthaus neue Räumlichkeiten (vormals Karl-Grillenbergerstr.) und das Filmhaus (vormals in der Filmvilla in der Pilotystraße) erstmals eine „Kino-Ausstattung“. Diesem 1. Bauabschnitt folgte der Abriss des alten Vorbaus mit den beiden Türmchen und die Errichtung des Kopfbaus nach den Plänen des Architekten Grabow (Bauzeit Februar 2000 bis Februar 2002, Kostenvolumen: 11. Mio. DM). Für die Gesamtsanierung des Künstlerhauses als Einrichtung und Kern des KunstKulturQuartiers fehlt jetzt „nur“ noch der hintere Teil des Hauses, der alle wesentlichen Veranstaltungsräume umfasst. (Dr. Strobel, 2011)
aus „Maßnahmenbeschreibung…“ von 2017
Die Sanierung
... soll den Charakter des Hauses nicht verändern, eher verstärken. Eine Luxussanierung mit modernistisch, glatter, kühler Champagner-Ästhetik darf nicht entstehen.
... soll keine Nutzung umkrempeln und Neues behaupten wollen, wo sich das "Alte" weiterentwickeln kann. Nutzungen sowie Nutzerinnen und Nutzer mit ihren Angeboten genießen Bestandschutz.
… soll die Arbeit der städtischen und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht verändern, sondern die Vernetzung, Ablauforganisation, Programmplanung und gemeinsame Bespielung des Hauses verbessern
... soll Besucherinnen und Besuchern einen verbesserten Zugang zu spartenübergreifenden Kulturangeboten bieten.
… soll Raum für Entwicklungen geben.
Im Folgenden werden dann die sicherheitstechnischen, funktionalen und „gravierenden“ Mängel aufgezählt, die es zu beseitigen gilt. (siehe Anlage 2)
Nach aktuellstem Stand werden die festgeschriebenen Ziele, bauliche wie
konzeptionelle, erreicht, um das vor der Maßnahme skizzierte Nutzungskonzept
umsetzen zu können
Nutzungskonzept
Das Haus steht offen für diskursive, partizipatorische Kulturarbeit, für Experimente, als Labor und Kreativwerkstatt. Das Raumangebot mit Flächen für Ausstellungen Konzerte und Clubveranstaltungen, Tagungsräumen und Werkstätten mit Kinosälen, Wirtshaus, Café und Biergarten bietet dafür vielfältige und ideale Voraussetzungen. Gemeinsam mit Künstlervereinen und –initiativen, externen Veranstaltern und vielzähliger Bürgerbeteiligung durch ehrenamtliche Gruppen entsteht so ein interdisziplinäres, multikulturelles, breitgefächertes Angebot aus Film und Musik, Tanz und Theater, bildender Kunst und Handwerk, Literatur und Medien. (siehe Anlage 2)
Alle Nutzer werden wieder ins Areal des Künstlerhauses einziehen können.
Die Veranstaltungs- und Ausstellungsflächen des Areals haben ihre Größe im Wesentlichen beibehalten, sind in ihrer Gestaltung, Ausstattung und Anbindung zudem so verbessert worden, dass sie für flexible Mehrfachnutzungen offenstehen.
Ein zentraler Eingang wurde geschaffen, von dem aus eine übersichtliche Wegeführung und gute Anbindung möglich ist und angemessene Vorzonen für die öffentlichen Bereiche entstehen.
Ein Lastenaufzug, in erster Linie zur Andienung des Festsaals, wurde ebenso eingebaut, wie verbesserte Nebenflächen für Festsaal (Künstlerinnen- und Künstlerbereich, Probenraum, Lager, Technik, Lüftung etc.)
Die Nutzung des Festsaals, der Kinos, der Gastroräume und des Hinterzimmers wurde von den Veranstaltungen der alternativen Musikszene akustisch entkoppelt sowie eine „Clubzone“ (Musikverein/ Cafe Kaja und Kulturkellerei) geschaffen.
Die WC- Kapazitäten wurden erweitert, die Standards verbessert, ein integrierter Müllraum geschaffen, der die Mülltonnen aus den Stadtmauernischen „verschwinden“ lässt.
Alle Werkstätten (Werkbund Werkstatt Nürnberg und Offene Werkstätten) liegen neuangeordnet auf einer Ebene und erschließen einen abgeschlossenen Werkhof.
Der Zugang in das Künstlerhaus und in den Quartier Garten wurde barrierefrei hergestellt.
Vom „Haus der Kontraste“ und „Alles bleibt anders“ zum „Kultur im Zentrum“
Mit dem Slogan „Kultur im Zentrum“ bringt das Künstlerhaus Team 2023/2024 das kulturelle und soziale Leben wieder voll umfänglich zurück ins neue/alte Künstlerhaus. „Kultur im Zentrum“ als inhaltliches Bekenntnis, Versprechen und programmatische Ausrichtung zu den konzeptionellen Zielen. Einerseits will das Team Künstlerhaus mit Wiederöffnung des Gesamthauses das aktive Kulturgeschehen zurück ins Herz der (Alt-)Stadt holen, um damit einen Beitrag zur Belebung der Innenstadt und der neu geschaffenen Fußgängerzone zu leisten. Andererseits soll dabei eine für die Zukunft tragfähige und breit aufgestellte, neue Kulturarbeit im Fokus dieser Programmgestaltung stehen. Gestärkt werden sollen dabei insbesondere die Themen Diversität, Nachhaltigkeit und Digitalität. In der gesellschafts- und kulturpolitischen Diskussions-Reihe „Keep the Change“ wird das Thema mit Fachleuten aus ganz Deutschland und Stadtakteuren gleichermaßen ausgelotet. Dabei geht es um die Fragen: Welcher Art
von Kulturarbeit gelingt es, die großen gesellschaftlichen Transformationsprozesse aktiv zu begleiten und mit zu gestalten? Welche Räume und Protagonisten sind dafür nötig? Wie gelingt diverser, inklusiver und generationenübergreifender Dialog? Wie ist das Publikum „von morgen“ in einer zunehmend veränderten Medienlandschaft zu erreichen? Was sich bereits im Maßnahmenkonzept des kba_3 zeigt - keine Luxussanierung, sondern eine nutzungs- und sicherheitsoptimierte Ertüchtigung, die den Charakter des Hauses und seine Geschichte erhält – spiegelt sich auch in der inhaltlichen Ausrichtung. Mit der Wiedereröffnung kehren alle bisherigen Nutzergruppen zurück ins Künstlerhaus. Dazu zählen diverse Programmgruppen, Vereine, Werkstätten, Chöre, Initiativen, Festivals sowie weitere etablierte Projekte. Diese genießen einen besonderen Bestandsschutz und sollen auch in Zukunft das Angebot des Hauses prägen. In der Bauzeit neu gewachsene Partner, Formate und Inhalte stehen bereits in den Startlöchern, um das Haus inhaltlich zu bespielen und/oder einen regelmäßigen Platz einzunehmen: z.B. das spartenübergreifende Kunst-Vermittlungsformat #shiftwalls (in Kooperation mit dem Kunsthaus) sowie das queer-feministische body-on Festival mit unterjährigen, aufklärenden Workshop-Angeboten. Für Quartier Garten und Quartier Wirtschaft wurde ein neuer Pächter gefunden. Das junge Team setzt auf Gastronomie mit Schwerpunkten im Bereich Familie und Senioren sowie nachhaltige und regionale Küche; auch vegane und vegetarische Gerichte sind auf der Speisekarte vertreten. Im Kopfbau tritt ein neuer Partner auf den Plan, der ebenfalls eine nachhaltige Ausrichtung verfolgt: Bei Gentlemachine kann Kleidung günstig getauscht, geliehen oder (selbst) repariert werden. Diese Kreislaufwirtschaft kooperiert aktiv mit den im Künstlerhaus verorteten Werkstätten und ergänzt das bereits bestehende Angebot der Artothek, die mit ihren Kunstwerken ebenfalls nicht auf klassischen Verkauf, sondern wie in einer Bibliothek auf den Verleih der Bilder für einen begrenzten Zeitraum setzt. Insgesamt soll das gebotene Veranstaltungsspektrum möglichst vielfältig sein, um ein diverses Publikum innerhalb der Stadtgesellschaft zu erreichen. Die Offenheit und Toleranz des Künstlerhaus-Teams gegenüber allen Formaten sensibilisiert im Idealfall auch die Gäste des Kulturzentrums. Dabei muss es eine grundlegende Balance zwischen förderwürdigen und wirtschaftlich rentablen Veranstaltungen geben. Grundsätzlich sollen so viele wirtschaftlich erfolgreiche Formate wie nötig und
so viele förderwürdige Projekte wie möglich verfolgt werden. Das Künstlerhausteam vergibt Räume bzw. kooperiert sowohl im übergeordneten städtischen Kontext, mit professionellen, externen Veranstaltenden als auch mit Ehrenamtlichen und Laien. Damit erhält es seine überregionale Strahlkraft und schafft zugleich den empowernden Charakter eines Hauses für Kunst und Kultur./
Königstraße 93 – KKüünnssttlleerrhhaauuss / GGeenneerraallssaanniieerruunngg 33.. BBaauuaabbsscchhnniitttt
Luftbild: Stadt Nürngerg - GGeeooDDaatteennsseerrvviiccee
Historie
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1990 SSttaaddttrraattssppaarrtteeiieenn SSPPD und CSU: OB-KKaannddiiddaatteenn PPeetteerr SScchhöönnlleeiinn uunndd OOssccaarr SScchhnneeiiddeerr ffoorrcciieerreenn ddiiee SSaanniieerruunngg ddeess KKüünnssttlleerrhhaauusseess,, ffüürr 11999955 vveerrsspprroocchheenn
1996 KKKüüünnnssstttllleeerrrhhhaaauuusss uuunnnttteeerrr ssstttääädddtttiiisssccchhheeerrr TTTrrrääägggeeerrrsssccchhhaaafffttt (((KKKuuuFFF))) iiinnn KKKoooooopppeeerrraaatttiiiooonnn mmmiiittt dddeeennn VVeerreeiinneenn uunndd GGrruuppppeenn ddeess HHaauusseess – Ende Selbstverwallttuunngg
1996-2000 SSSaaannniiieeerrruuunnnggg MMMiiitttttteeellltttrrraaakkkttt dddeeesss KKKüüünnnssstttllleeerrrhhhaaauuussseeesss uuunnnttteeerrr EEEiiinnnbbbeeezzziiieeehhhuuunnnggg dddeeennnkkkmmmaaalllpppfffllleeegggeeerrriiisssccchhheeerrr BBBeeelllaaannngggeee aaalllsss 111... BBBaaauuuaaabbbsssccchhhnnniiitttttt gggeeemmmäääßßß NNNuuutttzzzuuunnngggssskkkooonnnzzzeeepppttt vvoomm 2200..1122..11999955 uunndd BBaauuggeenneehhmmiigguunngg vvoomm 2277..0033..11999966
WWiieeddeerrhheerrsstteelllluunngg ddeerr ääuußßeerreenn GGeebbääuuddeehhüüllllee EErrnneeuueerruunngg aalllleerr Geschossdecken EEiinnbbaauu eeiinneess zzwweeiitteenn TTrreeppppeennhhaauusseess mmiitt bbeehhiinnddeerrtteennggeerreecchhtteemm AAuuffzzuugg
1997 iimm AApprriill:: RRiicchhttffeesstt 11..BBAA
1997 iimm JJuunnii BBeesscchhlluussss NNeeuuoorrddnnuunngg KKüünnssttlleerrhhaauuss mmiitt EEiinnzzuugg ddeess KKuunnsstt- und Filmhauses ssoowwiiee ddeerr ddoorrtt aarrbbeeiitteennddeenn KKOOMMMM-Gruppen (Rahmenbeddiinngguunnggeenn - Erlass durch den KKuullttuurraauusssscchhuussss))
1998 im Mai VVVooorrrlllaaagggeee eeeiiinnneeesss NNNuuutttzzzuuunnngggssskkkooonnnzzzeeeppptttsss,,, dddaaasss aaauuuccchhh dddeeennn AAAuuusssbbbaaauuu dddeeesss 222... uuunnnddd 333... OObbeerrggeesscchhoosssseess ((DDaacchhggeesscchhoossssee)) bbeeiinnhhaalltteettee: UUnntteerrggeesscchhoossss:: TTeecchhnniikkrrääuummee,, WWeerrkkssttäätttteenn,, AAuuffeenntthhaallttssrrääuummee ffüürr WWeerrkkbbuunndd,, HHaauussmmeeiisstteerrrraauumm uunndd WWCC-Anlagen Erdgeschoss: KKuunnsstthhaauuss,, KK44-AAuusssstteelllluunnggeenn mmiitt BBiilldduunnggssbbeerreeiicchh,, BBaarr && LLoouunnggee,, SSeerrvviicceeppooiinntt 11.. OObbeerrggeesscchhoossss:: Filmfabrik, Filmbibliothek,, BBüürrooss,, FFoorruumm ddeerr KKuullttuurreenn,, CCaaffee der Kulturen 22.. OObbeerrggeesscchhoossss:: Projektzone, Büros, PC-Labor, Technik 33.. OObbeerrggeesscchhoosss: BBüürrooss,, GGrruuppppeennrrääuummee,, VViiddeeoowweerrkkssttaatttt,, LLaaggeerrrrääuummee
1998 – 2000 AAAuuusssbbbaaauuu DDDaaaccchhhgggeeesssccchhhooossssss MMMiiitttttteeellltttrrraaakkkttt (((111...BBBAAA))) /// EEEiiinnnbbbaaauuu FFFiiilllmmmhhhaaauuussskkkiiinnnooo /// EEEiiinnnbbbaaauuu LLüüffttuunnggsszzeennttrraallee EErrööffffnnuunnggsswwoocchheenneennddee 2299..0099.. – 01.10.2000
1998 Realisierungsweettttbbeewweerrbb KKooppffbbaauu
2000 – 2002 EErrrriicchhttuunngg ddeess gläsernen Kopfbaus nach Pläänneenn vvoonn AArrcchhiitteekktteenn GGrraabbooww ++ Hofmann, AAbbbbrruucchh ddeess hhiisstt.. KKooppffbbaauuss,, ddeerr tteeiillwweeiissee kkrriieeggsszzeerrssttöörrtt wwaarr, damit ggrruunnddlleeggeennddee Änderung der Eingangssituation
2008 BBiilldduunngg KKuullttuurrddiieennssttsstteellllee KunstKultuurrQQuuaarrttiieerr ((KKuuKKuuQQ)) iinnnneerrhhaallbb KKKuuullltttuuurrrrrreeefffeeerrraaattt;;; dddaaazzzuuu gggeeehhhööörrreeennn::: KKKüüünnnssstttllleeerrrhhhaaauuusss,,, KKKuuunnnsssttthhhaaalllllleee,,, TTTaaafffeeelllhhhaaalllllleee,,, KKaatthhaarriinneennrruuiinnee,, Kunstvilla
2009 NNuuttzzuunnggsskkoonnzzeepptt ffüürr BBeerreich 3.BA, AB Leeven + Leeven, BBeeddaarrffssppllaannuunngg
2015 Wiederaufnahmmmeee dddeeesss PPPrrrooojjjeeekkktttsss uuunnnddd KKKooonnnkkkrrreeetttiiisssiiieeerrruuunnnggg///AAAkkktttuuuaaallliiisssiiieeerrruuunnnggg dddeeerrr AAuuffggaabbeennsstteelllluunngg uunndd VVeerrggaabbeenn ddeerr Planungsleistungen
2015 Verlegung ddeess „„KKoommmm-Kinos“ ddduuurrrccchhhgggeeefffüüühhhrrrttt MMMääärrrzzz bbbiiisss SSSeeepppttteeemmmbbbeeerrr 222000111555,,, FFFrrreeeiiimmmaaaccchhheeennn dddeeesss VVVooorrrsssaaaaaalllsss,,, aaalllsss „„VVoorraabbmmaaßßnnaahhmmee ffüürr 33..BBAA““,, EEnnttkkooppppelung geräuschiinntteennssiivveerr RRääuummee
2016 PPllaannuunnggssbbeeggiinnnn 33.BA, unter Gesichtspunkten:
-
aallllee GGrruuppppeenn bblleeiibbeenn iimm HHaauuss
-
ddeerr CChhaarraakktteerr ddeess HHaauusseess ssoollll eerrhhaalltteenn bblleeiibbeenn
-
tteecchhnniisscchhee,, bbaauurreecchhttlliicchhee uund Transportwege –VVeerrbbeesssseerruunnggeenn
-
NNeeuuoorrddnnuunngg ddeerr NNuuttzzuunnggeenn
-
ssttääddtteebbaauulliicchhee IImmppuullssee ffüürr KKöönniiggssttoorrggrraabbeenn uunndd KKöönniiggssttoorrmmaauueerr
GGeenneerraallssaanniieerruunngg iinn BBaauuaabbsscchhnniitttteenn::
BBaauuaabbsscchhnniitttt 11 ((„„MMiittttlleerreerr ooddeerr SSüüddlliicchheerr BBaauutteeiill““)) wwuurrddee iinn ddeenn JJaahhrreenn 11999966 – 2000 saniert. DDDaaasss HHHaaauuusss wwwuuurrrdddeee nnnaaaccchhh eeerrrhhheeebbbllliiiccchhheeennn KKKrrriiieeegggssssssccchhhääädddeeennn iiimmm DDDaaaccchhh uuunnnddd iiimmm 111... OOOGGG wwwiiieeedddeeerrr aaauuufffgggeeebbbaaauuuttt und mitt eeiinneemm 22.. uunndd 33.. OOGG bbiiss uunter das Giebeldach ausgebaut.
BBaauuaabbsscchhnniitttt 22 ((„„KKooppffbbaauu““)) wwuurrddee iinn ddeenn JJaahhrreenn 22000000 – 22000022 nnaacchh eeiinneemm RRReeeaaallliiisssiiieeerrruuunnngggssswwweeettttttbbbeeewwweeerrrbbb nnneeeuuu eeerrrrrriiiccchhhttteeettt (((AAAbbbbbbrrruuuccchhh dddeeesss hhhiiisssttt... KKKooopppfffbbbaaauuusss, der teilweise kriegszerstört war).
BBaauuaabbsscchhnniitttt 33 ((„„nnöörrddlliicchheerr BBaauutteeiill““)) wwuurrddee bbiisshheerr nniicchhtt ssaanniieerrtt,, iimm LLaauuffee ddeerr JJaahhrrzzeehhnnttee aaabbbeeerrr ddduuurrrccchhh vvveeerrrsssccchhhiiieeedddeeennneee kkkllleeeiiinnneeerrreee EEEiiinnngggrrriiiffffffeee iiimmmmmmeeerrr wwwiiieeedddeeerrr bbbaaauuullliiiccchhh llleeeiiiccchhhttt vvveeerrrääännndddeeerrrttt... DDDeeennnnnnoooccchhh uunndd wweeiill iimm 22.. WWeellttkkrriieegg nniicchhtt zzeerrssttöörrtt - ssiinndd nnoocchh uummffaannggrreeiicchhee bbaauuzzeeiittlliicchhee BBaauussuubbssttaannzz uunndd IInnnneennaauussssttaattttuunngg vvoorrhhaannddeenn..
Nutzungskonzept / ZZiieellee
KKüünnssttlleerrhhaauuss iimm KKuunnssttKKuullttuurrQQuuaarrttiieerr – Haus der Kontraste
Seit seiner Eröffnung erlebt ddaass GGeebbääuuddee eeiinnee wweecchhsseellvvoollllee GGeesscchhiicchhttee uunndd NNuuttzzuunngg:: ssspppaaannnnnneeennnddd,,, aaauuuffffffääälllllliiiggg,,, kkkooonnntttrrrooovvveeerrrsss uuunnnddd iiinnn dddeeerrr AAAuuussseeeiiinnnaaannndddeeerrrssseeetttzzzuuunnnggg uuunnnddd KKKooonnnfffrrrooontation mit dem Zeiiitttgggeeesssccchhheeehhheeennn mmmaaarrrkkkaaannnttt bbbiiisss hhheeeuuuttteee... SSSeeeiiittt 222000000888 iiisssttt eeesss zzzeeennntttrrraaallleeerrr BBBeeessstttaaannndteil des neu gggeeegggrrrüüünnndddeeettteeennn,,, ssstttääädddtttiiisssccchhheeennn KKKuuunnnssstttKKKuuullltttuuurrrQQQuuuaaarrrtttiiieeerrrsss,,, zzzuuu dddeeemmm dddaaarrrüüübbbeeerrr hhhiiinnnaaauuusss dddiiieee KKKuuunnnsssttthhhaaalllllleee,,, dddiiieee TTaaffeellhhaallllee,, ddiiee KKaatthhaarriinneennrruuiinnee uunndd ddiiee KKuunnssttvviillllaa ggeehhöörreenn.. Das Künstlerhaus,, eeiinneess ddeerr ggrröößßtteenn KKuullttuurrzzeennttrreenn EEuurrooppaass,, bbiieetteett mmiitt jjäähhrrlliicchh üübbeerr 44..770000 VVeerraannssttaallttuunnggeenn ffüürr jjeeddeenn eettwwaass.. OObb jjuunngg ooddeerr aalltt,, eess rriicchhtteett ssiicchh aann ssäämmttlliche Altersklassen und Zielgruppen. Im JJJaaahhhrrr 222000111555 kkkooonnnnnnttteeennn 222333999...333777222 BBBeeesssuuuccchhheeerrriiinnnnnneeennn uuunnnddd BBBeeesssuuuccchhheeerrr gggeeezzzählt werden, die das Progrraammmm aauuss iinntteerrnnaattiioonnaalleenn Festivals, Konzerten, FFüühhrruunnggeenn,, Poetry SSllaammss,, FFiillmmvvoorrffüühhrruunnggeenn,, PPaarrttyys und ungewöhnlichen Formaten ggeenniieeßßeenn konnten. DDDaaasss HHHaaauuusss sssttteeehhhttt oooffffffeeennn fffüüürrr dddiiissskkkuuurrrsssiiivvveee,,, pppaaarrrtttiiizzziiipppaaatttooorrriiisssccchhheee KKKuuullltttuuurrraaarrrbbbeeeiiittt,,, fffüüürrr EEExxxpppeeerrriiimmmeeennnttteee,,, aaalllsss LLLaaabbbooorrr und Kreativwerkstaatttt.. DDaass RRaauummaannggeebboott mmiitt FFllääcchheenn ffüürr AAuusssstteelllluunnggeenn uunndd PPeerrffoorrmmaanncceess,, Konzerte und CClluubbvveerraannssttaallttuunnggeenn,, mmiitt KKiinnoossäälleenn,, WWiirrttsshhaauuss,, CCaafféé uunndd BBiieerrggaarrtteenn,, TTaagguunnggssrrääuummeenn uunndd WWeerrkkssttäätttteenn bbiieetteett ddaaffüürr vviieelfäällttiiggee,, iiddeeaallee VVoorraauusssseettzzuunnggeenn.. GGeemmeeiinnssaamm mmiitt KKüünnssttlleerrvveerreeinen und -iinniittiiaattiivveenn,, eexxtteerrnneenn VVeerraannssttaalltteerrnn uunndd vviieellzzäähhlliiggeerr BBBüüürrrgggeeerrrbbbeeettteeeiiillliiiggguuunnnggg ddduuurrrccchhh eeehhhrrreeennnaaammmtttllliiiccchhheee GGGrrruuuppppppeeennn eeennntttsssttteeehhhttt sssooo eeeiiinnn iiinnnttteeerrrdddiiissszzziiipppllliiinnnääärrreeesss,,, multikulturelleess,, bbrreeiittggeeffääcchheerrtteess AAnnggeebboott aauuss FFiillmm uunndd MMuussiikk,, TTaannzz uunndd TThheeaatteerr,, bbiillddeennddeerr Kunst und Handwerk, LLiitteerraattuurr uunndd MMeeddiieenn..
Ziele der Generalsanierung 3. BA
DDDeeerrr iiinnn PPPlllaaannnuuunnnggg bbbeeefffiiinnndddllliiiccchhheee 333... BBBaaauuuaaabbbsssccchhhnnniiitttttt hhhaaattt eeeiiinnneee lllaaannngggeee VVVooorrrgggeeesssccchhhiiiccchhhttteee::: Er bildet den llleeetttzzzttteeennn uuunnnddd gggrrrööößßßttteeennn TTTeeeiiilll eeeiiinnneeerrr uuummmfffaaasssssseeennndddeeennn SSSaaannniiieeerrruuunnnggg... VVVooonnn 111999999666 bbbiiisss zzzuuummm OOOktober 2000 wurde der mittlere Teil, der aauucchh nnoocchh eettlliicchhee KKrriieeggsssscchhäden aufwies, eerrnneeuueerrtt.. EEss ffoollggttee ddeerr AAAbbbrrriiissssss dddeeesss aaalllttteeennn VVVooorrrbbbaaauuusss uuunnnddd dddiiieee EEErrrrrriiiccchhhtttuuunnnggg dddeeesss ggglllääässseeerrrnnneeennn KKKooopppfffbbbaaauuusss iiinnnnnneeerrrhhhaaalllbbb vvvooonnn zzzwwweeeiii Jahren im Februar 2002 nnaacchh ddeenn PPlläänneenn ddeess AArrcchhitektenn GGrraabbooww.. IImm SSoommmmeerr 22000099 wwuurrddee ein Nutzungskonzept ennntttwwwiiiccckkkeeelllttt uuunnnddd vvvooommm KKKuuullltttuuurrraaauuussssssccchhhuuussssss eeeiiinnnssstttiiimmmmmmiiiggg vvveeerrraaabbbsssccchhhiiieeedddeeettt... Der
Planungsprozess konnte eerrsstt 22001155 uunntteerr ffoollggeennddeenn PPrräämmiisssseenn wwiieeddeerr aauuffggeennoommmmeenn werden:
Die Sanierung...
...... ssoollll ddeenn CChhaarraakktteerr ddeess HHaauusseess nniicchhtt vveerräännddeerrnn,, eehheerr das HHaauuss mmiitt sseeiinneerr GGeesscchhiicchhttee verstärken. Eine LLuuxxuussssaanniieerruunngg mmiitt mmooddeerrnniissttiisscchh,, ggllaatttteerr,, kküühhlleerr CChhaamppaaggnneerr-Ästhetik darf nicht entstehen.
......... sssooollllll kkkeeeiiinnneee NNNuuutttzzzuuunnnggg uuummmkkkrrreeemmmpppeeelllnnn uuunnnddd NNNeeeuuueeesss bbbeeehhhaaauuupppttteeennn wwwooolllllleeennn,,, wwwooo sssiiiccchhh dddaaasss """AAAlllttteee""" weiterentwickeln kann. NNNuuutttzzzuuunnngggeeennn sssooowwwiiieee NNNuuutttzzzeeerrriiinnnnnneeennn uuunnnddd NNNuuutttzzzeeerrr mmmiiittt iiihren Angeboten genießen Bestandschutz.
… soll die Arbbbeeeiiittt dddeeerrr ssstttääädddtttiiisssccchhheeennn uuunnnddd eeehhhrrreeennnaaammmtttllliiiccchhheeennn MMMiiitttaaarrrbbbeeeiiittteeerrriiinnnnnneeennn uuunnnddd MMMiiitttaaarrrbbbeeeiter nicht verändern, sondern ddiiee VVeerrnneettzzuunngg,, AAbbllaauuffoorrggaanniissaattiioonn,, AArrbbeeiittssbbeeddiinngguungen, PPrrooggrraammmmppllaannuunngg uunndd ggeemmeeiinnssaammee BBeessppiieelluunngg ddeess HHaauusses verbessern.
... soll BBeessuucchheerriinnnneenn uunndd BBeessuucchheerrnn einen verbesserten Zugang zzuu ssppaarrtteennüübbeergreifenden Kulturangeboten bieten.
…… ssoollll RRaauumm ffüürr EEnnttwwiicckklluunnggeenn ggeebbeenn..
UUmm ddiiee ggeesstteecckktteenn ZZiieellee zzuu eerrrreeiicchheenn,, ggiilltt eess MMäännggeell zzuu bbeesseeiittiiggeenn..
Beseitigung sicherheitsteecchhnniisscchheerr MMäännggeell: DDeerr hhiinntteerree TTeeiill ddeess HHaauusseess wweeiisstt iiinnnsssbbbeeesssooonnndddeeerrreee iiimmm BBBeeerrreeeiiiccchhh dddeeerrr VVVeeerrraaannnssstttaaallltttuuunnngggsssrrräääuuummmeee uuunnnddd WWWeeerrrkkkssstttääätttttteeennn sssiiiccchhheeerrrhhheeeiiitttstechnische MMäännggeell aauuff.. BBeeii ddeerr NNiicchhttbbeesseeiittiigguunngg ddrroohhtt ddiiee VVeerrssaagguunngg ddeerr BBeettrriieebbsggeenneehhmmiigguunngg ffüürr ddiiee eennttsspprreecchheennddeenn RRääuummee uunndd ddaammit die Nutzung für kulturelle Angebote.
BBeesseeiittiigguunngg ffuunnkkttiioonnaalleerr MMäännggeel: DDaass bbiisshheerriiggee RRaauummpprrooggrraammmm ffüühhrrtt zzuu eerrhheebbllichen EEiinnsscchhrräännkkuunnggeenn bbeeii ddeerr DDuurrcchhffüühhrruunngg kkuullttuurreelllleerr AAnnggeebboottee.. Grund ddaaffüürr sind vor allem die existierenden SScchhaallllbbrrüücckkeenn,, ddiiee ddaass gglleeiicchhzzeeiittiiggee BBeessppiieelleenn vvoonn üübbeerreeiinnaannddeerr lliieeggeennddeenn RRääuummlliicchhkkeeiitteenn aauusssscchhlliieeßßeenn ((KKuullttuurrKKeelllleerreeii iimm KKeelllleerr, GGaassttrroo iimm EErrddggeesscchhoossss, Zentralhalle iimm EEGG uunndd FFeessttssaaaall iimm OOGG)).. DDiieessee SSiittuuattiioonn ffüühhrrtt lleettzztteennddlliicchh ddaazzuu,, ddaassss iimm nnöörrddlliicchheenn TTeeiill ddeess HHaauusseess jjeewweeiillss nnuurr eeiinnee VVeerraannssttaallttuunngg ssttaattttffiinnddeenn kkaannnn uunndd ddaammiitt aauucchh ffüürr ddiiee ÖÖÖffffffeeennntttllliiiccchhhkkkeeeiiittt zzzuuu RRReeeccchhhttt dddeeerrr EEEiiinnndddrrruuuccckkk eeennntttsssttteeehhhttt,,, dddaaasss HHHaaauuusss wwwääärrreee „„„llleeeeeerrr“““ uuunnnddd nnniiiccchhhttt eeennntttsssppprrreeeccchhheeennnddd seiner Möglichkeittteeennn gggeeennnuuutttzzzttt... VVVooorrr dddeeemmm HHHiiinnnttteeerrrgggrrruuunnnddd eeeiiinnneeerrr mmmiiilllllliiiooonnneeennnsssccchhhwwweeerrreeennn IIInnnvvveeessstttiiitttiiiooonnn iiinnn das Gebäude, müssen diessseee fffuuunnnkkktttiiiooonnnaaallleeennn MMMääännngggeeelll bbbeeessseeeiiitttiiigggttt wwweeerrrdddeeennn... NNNuuurrr sssooo eeennntttsssttteeehhheeennn fffüüürrr zzuukküünnffttiiggee GGeenneerraattiioonneenn vvoonn Betreiberinnen und Betreibern EEnnttwwiicckklluunnggssmmöögglliicchhkkeeiitteenn.. DDiiee mmiitt ddeerr GGrrüünndduunngg ddeess KKuunnssttKKuullttuurrQQuuaarrttiieerrss vveerbbuunnddeenneenn pprrooggrraammmmaattiisscchheenn AAuuffttrrääggee eeiinneerr spartenübergreifendeeennn ÖÖÖffffffnnnuuunnnggg dddeeesss HHHaaauuussseeesss kkkööönnnnnneeennn mmmiiittt dddiiieeessseeennn GGGeeegggeeebbbeeennnhhheeeiiittteeennn nnniiiccchhhttt eeerrrfffüüüllllllttt werden, solange eine „gemmmeeeiiinnnsssaaammmeee NNNuuutttzzzuuunnnggg“““ vvveeerrrsssccchhhiiieeedddeeennneeerrr SSSpppaaarrrttteeennn aaauuusssgggeeesssccchhhlllooosssssseeennn bbbllleeeiiibbbttt...
BBeesseeiittiigguunngg ggrraavviieerreennddeerr Mängel: DDeerr ffeehhlleennddee LLaasstteennaauuffzzuugg,, ddiiee nniicchhtt ooddeerr nnuurr unzureichend vorhandennee LLüüffttuunngg iinn ddeenn VVeerraannssttaallttuunnggssrrääuummeenn uunndd ddiiee nniicchhtt vvoorrhhaannddeenneenn KKKüüünnnssstttllleeerrrgggaaarrrdddeeerrrooobbbeeennn sssiiinnnddd jjjeeennnssseeeiiitttsss vvvooonnn fffeeehhhllleeennndddeeennn ttteeeccchhhnnniiisssccchhheeennn EEEiiinnnrrriiiccchhhtttuuunnngggeeennn BBBeeeiiissspppiiieeellleee fffüüürrr MMMääännngggeeelll,,, mmmiiittt wwweeelllccchhheeennn eeeiiinnn KKKuuullltttuuurrrzzzeeennntttrrruuummm ssseeeiiinnneee AAAuuufffgggaaabbbeeennn nnniiiccchhhttt eeerrrfffüüülllllleeennn kkkaaannnnnn... AAAttttttrrraaakkktttiiivvveee Programme benötigen ffüürr iihhrreenn EErrffoollgg aauucchh eeiinnee ggewwiissssee IInnffrraassttrruukkttuurr.. Der allgemeine
ZZZuuussstttaaannnddd dddeeesss hhhiiinnnttteeerrreeennn KKKüüünnnssstttllleeerrrhhhaaauuussstttrrraaakkkttteeesss iiisssttt gggrrruuunnndddsssääätttzzzllliiiccchhh sssaaannniiieeerrruuunnngggsssbbbeeedddüüürrrffftttiiiggg... WWWääännndddeee,,, BBööddeenn,, ssaanniittäärree AAnnllaaggeenn,, LLeeiittuunnggss- uunndd RRoohhrrffüühhrruunnggeenn,, FFeennsstteerr,, TTüürreenn eettcc..
PPllaannuunngg FFlloorriiaann NNaagglleerr AArrcchhiitekten, Stand Juli 2017
DDDaaasss KKKüüünnnssstttllleeerrrhhhaaauuusss iiinnn NNNüüürrrnnnbbbeeerrrggg iiisssttt eeeiiinnn iiinnn mmmeeehhhrrreeerrrllleeeiii HHHiiinnnsssiiiccchhhttt aaauuußßßeeerrrgggeeewwwöööhhhnnnllliiiccchhheeesssGGGeeebbbäääuuudddeee... DDDaaasss vvvooonnn 111999000666 bbbiiisss 111999111000 eeerrrrrriiiccchhhttteeettteee KKKüüünnnssstttllleeerrrhhhaaauuusss bbbeeessseeetttzzzttt eeeiiinnneee ssstttääädddttteeebbbaaauuullliiiccchhhbbbeeedddeeeuuuttteeennndddeee SSSttteeelllllleee aaammm EEiinnggaanngg zzuurr NNüürrnnbbeerrggeerr AAllttssttaaddtt.. EEss wwuurrddee ddaammaallss aauuff dden SSppuurreenn uunndd uunntteerr EEiinnbbeezziieehhuunngg der beiden Stadtmmaauueerrnn aauuff ddeemm AArreeaall eeiinneess aalltteessSSaallzzssttaaddeellss eerrrriicchhtteett.. IImm LLaauuffee ddeerr ZZeeiitt wwuurrddee eess,, aauucchh aauuffggrruunndd ggrröößßeerreerr ZZeerrssttöörruunnggeenn iimm 22.. WWeellttkkrriieegg,, mmeehhrrffaacchh uummggeebbaauutt uunndd verändert. DDeerr iimm 22.. WWeellttkkrriieegg kkaauumm iinn MMiittlleeiiddeennsscchhaafftt ggeezzooggeennee ddrriittttee BBaauuaabbsscchhnniitttt nniimmmmtt innerhalb ddeess KKüünnssttlleerrhhaauusseess nnoocchhmmaallss eeiinnee bbeessoonnddeerree RRoollllee eeiinn,, wweeiill iinn iihhmm vviieellffäällttiiggssttee NNuuttzzuunnggeenn vvvooonnn dddeeerrr oooffffffeeennneeennn WWWeeerrrkkkssstttaaatttttt,,, üüübbbeeerrr SSSccchhhuuullluuunnngggsssrrräääuuummmeee bbbiiisss hhhiiinnnzzzuuummm KKKooonnnzzzeeerrrtttsssaaaaaalll - in einem kkoommpplleexxeenn GGeeffüüggee vveerrssaammmmeelltt ssiinndd.. DDiiese Vielfalt und aauucchh ddiiee TTaattssaacchhee,, ddaassss ssiicchh iimm GGeebbääuuddee ddiiee mmeehhrr aallss 110000-jährige wechselvolle GGeesscchhiicchhttee ddeess HHaauusseess aauuff uuunnnttteeerrrsssccchhhiiieeedddllliiiccchhhsssttteee AAArrrttt wwwiiidddeeerrrssspppiiieeegggeeelllttt,,, fffüüühhhrrrttt dddaaazzzuuu,,, dddaaassssss dddiiieeeNNNuuutttzzzeeerrr dddeeesss GGGeeebbbäääuuudddeeesss sssiiiccchhh iiinnn hhhooohhheeemmm MMaaßßee mmiitt ddeemm HHaauuss iiddeennttiiffiizziieerreenn.. DDaahheerr bestehtt ddeerr WWuunnsscchh aalllleerr GGrruuppppeenn iimm HHaauuss,, ddaass GGGeeebbbäääuuudddeee aaauuuccchhh wwweeeiiittteeerrr nnnuuutttzzzeeennn zzzuuukkkööönnnnnneeennn... AAAuuuccchhh dddeeerrr CCChhhaaarrraaakkkttteeerrr dddeeesss HHHaaauuussseeesss mmmuuussssss uuunnnbbbeeedddiiinnngggttt erhalten bleiben. UUUnnnaaabbbhhhääännngggiiiggg dddaaavvvooonnn gggiiibbbttt eeesss aaalllllleeerrrdddiiinnngggsss fffuuunnnkkktttiiiooonnnaaallleee,,, bbbaaauuuttteeeccchhhnnniiisssccchhheee uuunnnddd bbbaaauuurrreeeccchhhtttllliiiccchhheee PPrroobblleemmee,, ddiiee ddrriinnggeenndd bbeehhoobbeenn wweerrddeenn mmüüsssseenn.. DDiiee ggrröößßtteenn ffuunnkkttiioonnaalleenn MMäännggeell lassen sssiiiccchhh sssccchhhnnneeellllll zzzuuusssaaammmmmmeeennnfffaaasssssseeennn::: DDDaaasss eeennngggeee MMMiiittteeeiiinnnaaannndddeeerrr uuunnnttteeerrrsssccchhhiiieeedddllliiiccchhhsssttteeerrr Funktionen, die uunntteerrsscchhiieeddlliicchh lläärrmmeemmppffiinnddlliicchh,, aabbeerr aauucchh uunntteerrsscchhiieeddlliicchh lläärrmmiinntteennssiivv ssiinndd,, ffüühhrrtt aauuffggrruunndd ddeess ggeerriinngg aauussggeebbiillddeetteenn bbaauulliichen Schallschutzes zzuu vviieelleenn KKoonnfflliikktteenn bbeeii ddeerr OOrrggaanniissaattiioonn uunndd DDuurrcchhffüühhrruunngg vvoonn VVeerraannssttaallttuunnggeenn.. DDiiee RReettttuunnggsswweeggee aauuss ddeenn ggrrooßßeenn VVeerraannssttaallttuunnggssrrääuummee eerrffüülllleenn ddeerrzzeeiitt nniicchhtt,, bbzzww.. nnuurr eeiinnggeesscchhrräännkktt ddiiee aakkttuueelllleenn AAnnffoorrddeerruunnggeenn aauuss ddeerr BBaayyeerriisscchheenn BBaauuoorrddnnuunngg.. ZZuuddeemm bbeesstteehhtt eekkllaattaanntteerr MMaannggeell aann PPllaattzz für diee UUnntteerrbbrriinngguunngg ddeess MMüüllllss uunndd aann LLaaggeerrrrääuummeenn.. EEiinnee vveerrnnüünnffttiiggee PPeerriipphheerriiee ffüürr ddiiee ggrrooßßeenn VVeerraannssttaallttuunnggssrrääuummee iisstt nniicchhtt vvoorrhhaannddeenn,, TTeecchhnniikkrrääuummee ffüürr ddiiee VVeerraannssttaallttuunnggssbbeerreeiicchhee,, aabbeerr aauucchh Umkleiden und Sanitärräummee ffüürr KKüünnssttlleerr uunndd MMiittaarrbbeeiitteerr fehlen fast vollständig. Die KKüücchhee ddeerr GGaassttrroonnoommiiee iimm HHaauussee eennttsspprriicchhtt nniicchhtt ddeenn gggeeessseeetttzzzllliiiccchhheeennn BBBeeessstttiiimmmmmmuuunnngggeeennn... DDDiiieee EEEnnntttwwwuuurrrfffsssaaauuufffgggaaabbbeee lllääässssssttt sssiiiccchhh vvvooorrr dddiiieeessseeemmm HHHiiinnnttteeerrrgggrrruuunnnddd rrreeeccchhhttt gguutt mmiitt ddeemm ffoollggeennddeenn,, zzuunnääcchhsstt wwiiddeerrsspprrüücchhlliicchheenn SSaattzz bbeschreiben:
„„AAlllleess mmuussss bbeesssseerr ffuunnkkttiioonniieerreenn,, aabbeerr ssoollll ssoo bblleeiibbeenn,, wwiiee eess iisstt......““
UUUnnnssseeerrr EEEnnntttwwwuuurrrfff sssiiieeehhhttt dddaaahhheeerrr vvvooorrr,,, dddiiieee sssiiiccchhhtttbbbaaarrreeennn EEEiiinnngggrrriiiffffffeee iiinnn dddeeennn BBBeeessstttaaannnddd aaauuufff eeeiiinnn Minimum zu rrreeeddduuuzzziiieeerrreeennn... UUUmmm aaabbbeeerrr vvvooorrr aaalllllleeemmm dddaaasss SSSccchhhaaallllllppprrrooobbbllleeemmm iiinnnnnneeerrrhhhaaalllbbb dddeeesss HHHaaauuussseeesss in den Griff zu bbeekkoommmmeenn,, hhaabbeenn wwiirr eeiinn RRaauummkkoonnzzeepptt eennttwwiicckkeelltt,, bbeeii ddeenneenn ddiiee RRääuummee,, ddiiee lläärrmmiinntteennssiivv ssiinndd vvoonn ddeenn lläärrmmeemmppffiinnddlliicchheenn ssoowweeiitt aallss mmöögglliicchh eennttffeerrnntt aannggeeoorrddnneett wweerrddeenn.. DDiieess bbeettrriifffftt vvoorr aalllleemm ddiiee BBeerreeiicchhee KKuullttuurrkkeelllleerreeii uunndd ZZeennttrraallccaafféé,, ddiiee nnuunn iinn ddiiee uunntteerrssten Ebenen des GGeebbääuuddeess ggeelleeggtt wweerrddeenn ssoolllleenn,, ddaa ssiiee lläärrmmiinntteennssiivv ssiinndd,, aabbeerr aauucchh uunnaabbhhäännggiigg vvoonn TTTaaagggeeesssllliiiccchhhttt bbbeeetttrrriiieeebbbeeennn wwweeerrrdddeeennnkkkööönnnnnneeennn... DDDiiieee KKKuuullltttuuurrrkkkeeelllllleeerrreeeiii wwwiiirrrddd dddaaabbbeeeiii dddiiieee RRRäääuuummmeee dddeeerrr jjjeeetttzzziiigggeeennn Schreinerei üüübbbeeerrrnnneeehhhmmmeeennn,,, fffüüürrr dddaaasss ZZZeeennntttrrraaalllcccaaafffééé wwwiiirrrddd iiimmm BBBeeerrreeeiiiccchhh dddeeesss AAAnnnllliiieeefffeeerhofes das
Gebäude auf Ebene-222 eeerrrwwweeeiiittteeerrrttt... DDDuuurrrccchhh dddiiieeessseee uuunnnddd wwweeeiiittteeerrreee RRRaaauuummmrrroooccchhhaaadddeeennn wwwiiirrrddd aaauuuccchhh eeerrrrrreeeiiiccchhhttt,,, dass aaalllllleee WWWeeerrrkkkssstttääätttttteeennn aaauuufff eeeiiinnneeerrr EEEbbbeeennneee zzzuuusssaaammmmmmeeennngggeeefffüüühhhrrrttt wwweeerrrdddeeennn kkkööönnnnnneeennn uuunnnddd vvvooonnn eeeiiinnneeemmm ggeemmeeiinnssaammeenn FFlluurr aauuss eerrsscchhlloosssseenn ssiinndd.. NNeebbeenn ddeenn EEiinnggrriiffffeenn iinn ddeenn UUnntteerrggeesscchossen gibt eess eeiinneenn wweeiitteerreenn ggrröößßeerreenn EEiinnggrriiffff iinn ddaass GGeebbääuuddee uunndd sseeiinn ääuußßeerreess EErrsscchheeiinnuunnggssbbiilldd uunndd zzwwaarr iimm BBeerreeiicchh ddeess EErrsscchhlliieeßßuunnggsshhooffeess uunndd ddeemm ddoorrtt bbeerreeiittss bbeesstteehheennddeenn AAnnbbaauu.. DDaass ddiirreekktt aannggrreennzzeennddee TTrreeppppeennhhaauuss wwiirrdd nnaacchh oobbeenn uunndd uunntteenn eerrwweeiitteerrtt,, uumm ddiiee baulichen RReettttuunnggsswweeggee zzuu vveerrbbeesssseerrnn,, aauußßeerrddeemm wwiirrdd ddeerr AAnnbbaauu eettwwaass aauuffggeessttoocckktt,, uumm eeiinneerrsseeiittss eeiinneenn LLaasstteennaauuffzzuugg uunntteerrbbrriinnggeenn zzuu kköönnnneenn,, ddeerr mmöögglliicchhsstt vviieellee EEbbeenneenn eerrrreeiicchhtt,, aannddeerreerrsseeiittss mmöögglliicchhsstt vviieellee zzuussäättzzlliicchhee Flächen für Sanitär- uunndd UUmmkklleeiiddeerrääuummee zu schaffen. DDDiiieee NNNeeeuuuooorrrdddnnnuuunnnggg dddeeerrr EEEiiinnngggaaannngggssssssiiitttuuuaaatttiiiooonnn zzzuuummm KKKüüünnnssstttllleeerrrhhhaaauuusss iiisssttt eeeiiinnneee wwweeeiiittteeerrreee wwwiiiccchhhtttiiigggeee MMMaaaßßßnnnaaahhhmmmeee,,, dddiiieee eeeiiinnneeerrrssseeeiiitttsss dddiiieee AAAbbbllläääuuufffeee iiimmm GGGeeebbbäääuuudddeee vvveeerrrbbbeeesssssseeerrrnnn wwwiiirrrddd,,, aaannndddeeerrreeerrrssseeeiiitttsss dddaaasss HHHaaauuusss dddeeeuuutttllliiiccchhheeerrr nnnaaaccchhh aaauuußßßeeennn hhhiiinnn öööffffffnnneeennn wwwiiirrrddd uuunnnddd fffüüürrr eeeiiinnneee bbbeeesssssseeerrreee AAAuuuffffffiiinnndddbbbaaarrrkkkeeeiiittt dddeees KKKüüünnnssstttllleeerrrhhhaaauuussseeesss ssseeelllbbbsssttt,,, aaabbbeeerrr aaauuuccchhh zzzuuu eeeiiinnneee bbbeeesssssseeerrreeennn OOOrrriiieeennntttiiieeerrruuunnnggg iiimmm GGGeeebbbäääuuudddeee fffüüühhhrrreeennn wird. In ZZZuuukkkuuunnnfffttt wwwiiirrrddd mmmaaannn üüübbbeeerrr eeeiiinnneee bbbrrreeeiiittt aaannngggeeellleeegggttteee BBBrrrüüüccckkkeee (((dddiiieee aaauuuccchhh mmmiiittt WWWeeerrrkkkssstttääätttttteeennn und TTTeeeccchhhnnniiikkkrrräääuuummmeeennn uuunnnttteeerrrbbbaaauuuttt iiisssttt uuunnnddd vvvooonnn dddeeerrr GGGaaassstttrrrooonnnooommmiiieee aaalllsss FFFrrreeeiiisssiiitttzzz gggeeennnuuutttzzzttt werden kann) vvoomm KKöönniiggssttoorrggrraabbeenn aauuss zzuu eeiinneemm ggrrooßßzzüüggiiggeenn FFooyyeerr ggeellaannggeenn,, ddaass aallss zzeennttrraalleerr VVeerrtteeiilleerr ffüürr aallllee NNuuttzzuunnggeenn iimm HHaauuss ddiieenntt.. AAuucchh ddeerr EEiinnggaanngg vvoonn ddeerr KKöönniiggssttoorrmmaauueerr aauuss wwiirrdd iinn ZZuukkuunnfftt ddiirreekktt zzuu ddiieesseemm FFooyyeerr ffüühhrreenn.. DDiiee bbaauulliicchheenn EEiinnggrriiffffee ssiinndd ddaabbeeii eehheerr uunnssppeekkttaakkuulläärr.. DDiiee iinn ddeerr jjeettzziiggeenn GGaassttrroonnoommiiee vvoorrhhaannddeennee HHoollzzddeecckkee wwiirrdd ddaabbeeii ddeennkkmmaallggeerreecchhtt uummggeebbaauutt uunndd eerrwweeiitteerrtt.. DDaass jjeettzziiggee ZZeennttrraallccaafféé wwiirrdd iinn ZZuukkuunnfftt vvoonn ddeerr GGaassttrroonnoommiiee ggeennuuttzztt wweerrddeenn,, ddiiee iimm BBeerreeiicchh ddeess jjeettzziiggeenn ZZuuggaannggss vvoonn ddeerr KKöönniiggssttoorrmmaauueerr adäqquuaattee RRääuummee ffüürr KKüücchhee,, LLaaggeerruunngg uunndd PPeerrssoonnaall eerrhhaalltteenn wwiirrdd.. IInn ddeenn OObbeerrggeesscchhoosssseenn wweerrddeenn ddiiee RRaauummssttrruukkttuurreenn üübbeerrwwiieeggeenndd bbeeiibbeehhaalltteenn,, aauucchh wweennnn ddiiee FFuunnkkttiioonneenn ggeettaauusscchhtt wweerrddeenn.. DDeerr VVoorrssaaaall wwiirrdd iinn ZZuukkuunnfftt vvoorr VVeerraannssttaallttuunnggeenn uunndd iinn ddeenn PPaauusseenn zzuurr BBeewwiirrttuunngg der Gäste genutzt, der NNNeeebbbeeennnfffeeessstttsssaaaaaalll wwwiiirrrddd zzzuuu eeeiiinnneeemmm uuunnnaaabbbhhhääännngggiiiggg nnnuuutttzzzbbbaaarrreeennn SSSeeemmmiiinnnaaarrr- und VVVeeerrraaannnssstttaaallltttuuunnngggsssrrraaauuummm... DDDeeerrr FFFeeessstttsssaaaaaalll sssooollllll ddduuurrrccchhh dddeeennn RRRüüüccckkkbbbaaauuu dddeeerrr jjjeeetttzzziiigggeeennn BBBüüühhhnnneee uuunnnddd Galerie zzuu eeiinneemm mmuullttiiffuunnkkttiioonnaall nnuuttzzbbaarreenn VVeerraannssttaallttuunnggssrraauumm,, ddeerr sseehhrr fflleexxiibbeell angelegt ist und in ZZuukkuunnfftt mmiitt ddeeuuttlliicchh ggeerriinnggeerreemm AAuuffwwaanndd ffüürr VVeerraannssttaallttuunnggeenn mmiitt unterschiedlichen AAnnffoorrddeerruunnggeenn uummggeerrüüsstteett wweerrddeenn kkaannnn.. DDiiee sscchhlleecchhtt eerrsscchhlloosssseenneenn uunndd mmiitt bbaauulliicchheenn RReettttuunnggsswweeggeenn nniicchhtt aauussrreeiicchheenndd aauussggeessttaatttteetteenn weiteren Ober- uunndd DDaacchhggeesscchhooßßee werddeenn aallss LLaaggeerrrrääuummee uunndd zzuurr UUnntteerrbbrriinngguunngg ddeerr ggrrooßßeenn LLüüffttuunnggsszzeennttrraalleenn ggeennuuttzztt.. DDiiee WC-AAAnnnlllaaagggeeennn sssiiinnnddd dddeeennn NNNuuutttzzzuuunnngggeeennn zzzuuugggeeeooorrrdddnnneeettt... DDDaaasss GGGeeebbbäääuuudddeee wwwiiirrrddd iiinnn ZZZuuukkkuuunnnfffttt weitestgehend barrierefrei sein. IIImmm IIInnnnnneeerrreeennn gggiiilllttt eeesss eeeiiinnneeerrrssseeeiiitttsss dddeeennn CCChhhaaarrrmmmeee dddeeerrr RRRäääuuummmeee zzzuuu eeerrrhhhaaalllttteeennn uuunnnddd dddiiieee notwendigen RReeppaarraattuurrmmaaßßnnaahhmmeenn aabbeerr aauucchh ddiiee EErrnneeuueerruunngg ddeerr GGeebbääuuddeetteecchhnniikk so durchzuführen, ddaassss ddeerr CChhaarraakktteerr ddeess HHaauusseess eerrhhaalltteenn bblleeiibbtt.. DDiiee vvoorrhhaannddeenneenn OObbeerrffllääcchheenn wweerrddeenn ddaahheerr ggrruunnddssäättzzlliicchh eerrhhaalltteenn uunndd bbeeii BBeeddaarrff rreeppaarriieerrtt uunndd eerrggäännzztt,, ooddeerr ffaallllss nniicht mehr ffuunnkkttiioonnssffäähhiigg eerrnneeuueerrtt uunndd ddaabbeeii nneeuu iinntteerrpprreettiieerrtt.. DDaass ggiilltt aauucchh ffüürr ddiiee rreeiicchhlliicchh vvoorrhhaannddeenneenn hhaannddwweerrkklliicchheenn DDeettaaiillss vvoonn ddeenn NNaattuurrsstteeiinnaarrbbeeiitteenn üübbeerr SScchhrreeiinneerraarrbbeeiitteenn bbiiss hhiinn zzuu ddeenn BBooddeennbbeellääggeenn uunndd WWaannddvveerrkklleeiidduunnggeenn,, bbzzww.. ffaarrbbiiggeenn FFaassssuunnggeenn ddeer Wände. Fenster werden wo mmmööögggllliiiccchhh eeerrrhhhaaalllttteeennn uuunnnddd aaauuufffgggeeeaaarrrbbbeeeiiittteeettt ooodddeeerrr gggeeegggeeebbbeeennneeennnfffaaallllllsss dddeeennnkkkmmmaaalllgggeeerrreeeccchhhttt ersetzt. DDDiiieee EEEiiinnngggrrriiiffffffeee iiinnn dddaaasss äääuuußßßeeerrreee EEErrrsssccchhheeeiiinnnuuunnngggsssbbbiiilllddd bbbeeesssccchhhrrrääännnkkkeeennn sssiiiccchhh aaauuufff gggaaannnzzz wwweeennniiigggeee Bereiche, wwiiee ddiiee bbeeiiddeenn nneeuueenn ZZuuggäännggee uunndd ddeenn eerrwweeiitteerrtteenn AAnnbbaauu iimm BBeerreeich der Anlieferung. Dabei
wweerrddeenn MMaatteerriiaalliieenn vveerrwweennddeett,, ddiiee ssiicchh hhaarrmmoonniisscchh iinn ddaass MMaatteerriiaallkkoonnzzeepptt ddeess BBeessttaannddeess eeiinnffüüggeenn ((PPuuttzz,, BBeettoonn mmiitt ZZuusscchhllääggeenn aauuss oorrttssüübblliicchheemm SSaannddsstteeiinn,, SSaannddsstteeiinn,, DDaacchhddeecckkuunnggeenn mmiitt nnaattuurrrrootteenn ZZiieeggeellnn,, HHoollzzffeennsstteerr,, eettcc..)).. AAuucchh iinn ddeerr FFoorrmmeennsspprraacchhee nneehhmmeenn ddiiee NNeeuubbaauummaaßßnnaahhmmeenn BBeezzuugg aauuff ddeenn BBeessttaanndd,, sseettzzeenn ddiieessee aabbeerr sseehhrr pprrääzziissee uuunnnddd rrreeeddduuuzzziiieeerrrttt uuummm,,, sssooo dddaaassssssdddiiieee EEEiiinnngggrrriiiffffffeee iiinnn dddiiieee SSSuuubbbssstttaaannnzzz,,, zzzuuummmiiinnndddeeesssttt aaauuufff dddeeennn zzzwwweeeiiittteeennn BBBllliiiccckkk lesbar bleiben.
Projektbeteiligte
Bauherr Stadt Nürnberg vveerrttrreetteenn dduurrcchh KKuunnssttKKuullttuurrQQuuaarrttiieerr uunndd HHoocchhbbaauuaammtt
Architekt FFlloorriiaann NNaagglleerr AArrcchhiitteekktteenn,, MMüünncchheenn
Tragwerksplanung LLeeoonnhhaarrddtt,, AAnnddrrää uunndd PPaarrttnneerr,, NNüürrnnbbeerrgg
Haustechnik-Planung SScchhiicchhoo IInnggeenniieeuurree,, RReeggeennssbbuurrgg IInnggeenniieeuurrbbüürroo SScchhoollzz,, PPaassssaauu
Bauphysik Dr. BBlleecchhsscchhmmiiddtt uunndd RReeiinnhhoolldd,, CChheemmnniittzz
Freianlagenplanung CChhrriissttiinnaa KKaauuttzz LLaannddsscchhaaffttssaarrcchhiitteekkttuurr,, BBeerrlliinn
Brandschutznachweis HHP Süd, Ludwigshafen
Baugrundgutachten Dr. Spang GmbH, Nürnberg
Küchenplanung IIBB SScchhmmiidd uunndd PPaarrttnneerr,, EErrllaannggeenn
KunstKulturQuartiieerr uunndd HHoocchhbbaauuaammtt,, SSeepptteemmbbeerr 22001177
Th/002/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Kulturausschuss 07.07.2023 öffentlich Bericht
Betreff:
Staatstheater Nürnberg
Bericht aus der Sitzung des Stiftungsrates vom 03.05.2023
Anlagen: 01_Komprimierter Wirtschaftsplan_22-23_Finanzplan_Juli-2023
Bericht: Der Bericht erfolgt mündlich.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Th/002/2023
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Th/002/2023
Stiftung Staatstheater Nürnberg / Kulturausschuss Juli 2023
Stiftung Staatstheater Nürnberg
Finanzplan für die
Spielzeit 01.09.2022 bis 31.08.2023
| Ergebniskonten | SPZ 23/24 | SPZ 22/23 | SPZ 21/22 | SPZ 20/21 | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Plan | Plan | Plan | Ist | Plan | Ist | |
| -3.698.865 -50.160 -61.284 -3.810.309 -8.180 0 -1.590 -933 -10.703 -627.729 -627.969 -530.579 -1.786.277 -21.128.281 -21.128.281 -201.242 -42.457.804 0 -48.065.093 | -450.931 -13.432 -21.318 -485.680 -2.093 0 0 -40.251 -42.344 -4.355.797 -504.498 -232.484 -5.092.779 -21.128.281 -21.128.281 -60.000 -42.316.562 0 -47.937.365 |
2.632.839
1.028.491
5.976.430
9.637.759
29.040.699
2.570.088
31.610.787
7.482.361
240.899
39.334.046
81.199
86.900
316
1.154.829
309.331
1.632.576
40.848
0
50.645.229
1.937.691
980.072
6.054.071
8.971.834
24.942.973
1.310.954
26.253.927
7.447.870
133.704
33.835.501
84.836
10.101
0
1.109.611
317.424
1.521.972
30.478
32.193
44.391.977
** Produktion,Vorstellung,Vertrieb 4.054.264 4.221.176 4.158.261 4.050.207
** Energie, Wasser, Grundabgaben, Entsorgung 1.531.446 1.252.946 1.196.946 1.196.946
** Liegenschaften, Unterhalt, Mieten 5.241.271 4.960.208 4.854.194 4.855.932
*** Sach- und Dienstleistungsaufwand 10.826.981 10.434.330 10.209.401 10.103.085
* Festpersonal: Gehälter, Löhne, Erstat.Bez 31.586.857 29.554.237 29.444.171 29.126.073 * Gästepersonal: Gehälter, Löhne, Entgelte 3.660.850 3.636.659 3.628.043 3.732.561
** Gehälter, Löhne 35.247.707 33.190.896 33.072.214 32.858.634
** Beiträge Sozialversicherung Fest+Gäste 8.197.452 7.431.665 7.639.034 7.548.220
** sonstige Lohn- und Gehaltsaufwendungen 354.343 305.852 277.021 273.523
*** Personalaufwand 43.799.502 40.928.413 40.988.269 40.680.377
** Zinsen und ähnliche Aufwendungen 73.745 77.560 81.200 84.835
** Transferaufwendungen 150.014 141.177 119.880 163.840
** Andere sonstige ordentliche Aufwendung 0 0 0 0
** Aufwendungen für Rechte und Dienste 1.149.250 1.119.750 1.027.500 1.013.500
** Aufw. Beiträge, Sonstiges, Wertkorrekt 343.750 337.250 332.050 334.200
*** Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.716.759 1.675.737 1.560.630 1.596.375
*** Ausserordentl/periodenfremde Aufwendun 0 0 0 0
*** Steuern 10.000 15.000 4.900 0
**** Ausgaben 56.353.242 53.053.480 52.763.200 52.379.837
0
2.580.137
0
-3.545.388
sonstige Steuern 0 0 0 0
***** Summe 0 0 0 0
Stand: 19.06.2023 Seite 1 von 1
Beratung Datum Behandlung Ziel
Kulturausschuss 07.07.2023 öffentlich Beschluss
Betreff:
Die Nürnberger Kulturläden. Sachstandsbericht, Herausforderungen und
Zukunftsperspektiven - unter besonderer Berücksichtigung der "KommVorZone".
hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 27.03.2023
Anlagen: 01_CSU-Antrag vom 20230327_AN_073_2023 02_Diversity Check 03_Entscheidungsvorlage 04_Kulturgebiete mit Einrichtungen 05_Aufstellung der KooperationspartnerInnen_Kulturläden 06_Angebote Kinderkultur 2023
Sachverhalt (kurz): Auf Antrag der CSU-Stadtratsfraktion skizziert KuF die aktuelle Situation, stete (Weiter)Entwicklung und Zukunftsperspektiven der elf Nürnberger Kulturläden. Hierbei wird insbesondere das Konzept zur geforderten dauerhaften Implementierung der Kulturplattform KommVorZone vorgestellt.
Die konsequente Orientierung der Kulturläden an den Bedarfen der "Nachbarschaft" haben zu einer raschen Rückkehr sowohl des Publikums, Kulturschaffender wie Gruppen aller Generationen einer diversen Stadtgesellschaft nach den massiven Einschränkungen in der Pandemie geführt. Besonderes Augenmerk legen die Kulturläden nun auf die Arbeit mit dem jungen Publikum, auf die Stadtteilfeste hinsichtlich des Zusammenhalts im Quartier, den Umgang mit dem Sanierungsstau in den Häusern, eine an den SDGs orientierte nachhaltige Entwicklung und Kulturarbeit sowie die Weiterentwicklung fester wie mobiler Stadtteilkulturangebote.
Die KommVorZone als konsequent partizipatives Kulturmodellprojekt insbesondere für Stadtteile ohne bzw. mit wenig kultureller Infrastruktur soll ab 2024 erneut in der Südstadt durchgeführt werden, dabei jedoch neue Nachbarschaften erschließen und neue wie aufgrund der KommVorZone 21 und 22 etablierte ehrenamtliche Gruppen zusammenführen. Die KommVorZone ist Stadtentwicklung mit kulturellen Mitteln und möchte dieses Potential ab 2025 auch in weiteren Stadtteilen entfalten. Personelle wie finanzielle Anforderungen werden dargelegt.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 60.500 € Folgekosten 60.500 € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv 60.500 € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Personelle Kapazitäten sind gesichert. Sachmittel in Höhe von 60.500 € für die KommVorZone werden zum Haushalt 2024 angemeldet
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Siehe Anlage.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stk
Beschlussvorschlag: Der Kulturausschuss stimmt dem vorgelegten Bericht zu und beauftragt die Verwaltung, entsprechend vorzugehen. Etwaige Mittel der KommVorZone sind final in den Haushaltsberatungen für das Haushaltsjahr 2024 zu beschließen und bis dahin abzustimmen.
| Nr. | Prüffragen | Begründung / Bemerkungen | Bewertung | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1. | In welcher Weise wirkt sich das Vorhaben nach Einschätzung der Verwaltung auf unter- schiedliche Personen- gruppen aus? | Die Arbeit der Kulturläden besteht in A nsprache, Einbindung und Vernetzung der v erschiedenen Bevölkerungsgruppen in den j eweiligen Stadtteilen unter Berücksichtigung sozial benachteiligter Gruppen bzw. derer, die bisher von Kulturangeboten noch nicht oder w eniger erreicht wurden. | 4 relevant teilweise relevant nicht relevant | ||||
| 2. | Auf welchen nach den Diversity-Dimensionen differenzierten Daten, Informationen oder Schätzungen basiert das Vorhaben? | Die Informationen stützen sich auf die A uswertung der kleinräumigen statistischen D aten von Sta und auf die K UF-Kulturladenumfrage 2023 und wird empirisch durch den Kontakt zu Communities, Akteur*innen und Schlüsselpersonen sowie d urch die Mitarbeit in Gremien vor Ort ergänzt. | 4 relevant teilweise relevant nicht relevant | ||||
| 3. | Kann das Vorhaben zur Gleichberechtigung / Gleichstellung und Chancengleichheit bei- tragen? | Dezentrale Kulturarbeit basiert auf der Begegn ung und und dem Austausch aller Bevölke rungsgruppen. Hierbei soll auch mit den Gruppie rungen Kontakt und Diskurs geschaffen werden, die sich normalerweise nicht zu Wort melden bzw. kein Gehör finden. Die Kul turläden legen Wert auf die gleichb erechtigte Repräsentanz verschiedener Geschl echter bzw. Bevölkerungsgruppen. | 4 relevant teilweise relevant nicht relevant | ||||
| 4. | Welche Auswirkungen auf bestimmte Perso- nengruppen sind mit dem Einsatz öffentli- cher Mittel zu erwar- ten? | Sichtbarmachung der Diversität eines Stadtteils, V ernetzung verschiedener Communities, E mpowerment der Stadtteilbevölkerung zur E ingeninitiative. | 4 relevant teilweise relevant nicht relevant | ||||
| Gesamt- relevanz | 4 relevant teilweise relevant nicht relevant |
Kulturausschuss der Stadt Nürnberg am 7.7.2023
Die Nürnberger Kulturläden. Sachstandsbericht, Herausforderungen und
Zukunftsperspektiven - unter besonderer Berücksichtigung der "KommVorZone".
1. Einleitung – der kulturpolitische Auftrag der Nürnberger Kulturläden
Seit über 40 Jahren leisten die Nürnberger Kulturläden in elf Stadtteilen dezentrale Stadtteilkulturarbeit. Das damalige Motto der Soziokultur ist heute aktueller und wichtiger denn je: Kultur von allen für alle! Sie bieten kulturelle Teilhabe für Menschen aller Altersgruppen, aller sozialer und kultureller Hintergründe, davon viele, die oft von anderen Kultureinrichtungen wenig erreicht werden. Sie aktivieren sie zu eigenem kreativen und künstlerischen Handeln, führen niedrigschwellige Veranstaltungen, Kurse, Workshops sowie Kulturprojekte wie Gruppenangebote durch. Kulturladenarbeit bindet die internationale Stadtgesellschaft ein und spiegelt damit die Vielfalt der Kulturen in Nürnberg. Diese interkulturelle Öffnung betrifft die Zusammenarbeit mit Akteurinnen und Akteuren, die Gestaltung des Programms und die Zusammensetzung des Publikums. Die Arbeit basiert auf Kooperationen und bietet insbesondere der freien Szene eine umfassende Plattform.
Grundprinzip ist die Stadtteilorientierung. Ausgehend von den Bedarfen im Stadtteil bespielen die Kulturläden ihr Quartier, fördern den Dialog mit intensiver Netzwerkarbeit und gestalten Nachbarschaft. Hierbei reagieren sie stetig auf Veränderungen und zunehmende Ausdifferenzierung, schaffen Zusammenhalt und begleiten gesellschaftliche Transformation.
Durch Kultur- und Bildungsangebote von der Schule bis ins hohe Alter erhalten die Bewohnenden des Stadtteils die Chance auf kulturelle Teilhabe sowie junge Kulturschaffende durch Nachwuchsförderung eine Plattform, Freiraum und Unterstützung. Dieses Empowerment ist eine der Voraussetzungen für gelingendes Engagement und Beteiligung in der Stadtteilkultur. Ebenso wichtig ist die Erfahrung von Selbstwirksamkeit in der Gestaltung des eigenen Lebensumfelds.
Die im Antrag der CSU-Fraktion vom 27.3.2023 erbetene Darstellung der aktuellen Situation der elf Nürnberger Kulturläden, ihre aktuellen Schwerpunkte und Planungen sowie die Darlegung inhaltlicher wie infrastruktureller Herausforderungen wird im Kapitel 2 bearbeitet. Auf den im Antrag geforderten Bericht der Weiterentwicklung der KommVorZone und deren personelle wie finanzielle Anforderungen wird in Kapitel 3 eingegangen.
- Aktuelle Situation, stete (Weiter)Entwicklungen und Zukunftsperspektiven der elf
Nürnberger Kulturläden
Während der Pandemie mussten die Kulturläden komplett bzw. teilweise schließen und darüber hinaus stark einschränkende Auflagen erfüllen (Maskenpflicht, Begrenzungen der Besuchendenzahlen, usw.). Mit dem Sommer 2022 endeten alle Auflagen. Die Kulturläden konnten 2022 trotzdem mit knapp 400.000 Besuchenden ein erfreuliches Ergebnis erzielen, das nur ca. 20% unter den Höchstzahlen vor der Pandemie lag. Inzwischen sind die Häuser komplett mit Angeboten sowie Gruppen ausgelastet. Die Herausforderungen sind seit der Pandemiezeit zunehmend komplexer geworden.
Nicht nur durch die Folgen des demografischen Wandels, einer wachsenden Zunahme sozial benachteiligter Bevölkerungsgruppen infolge der Pandemie und Inflation, Folgen der Klimaerwärmung besonders in den Städten oder auch der Aufnahme geflüchteter Menschen steht unsere Gesellschaft wachsenden Herausforderungen gegenüber. Die Gruppe derer, die den aktuellen Anforderungen weniger standhalten kann, nimmt ebenso zu wie die Polarisierung individueller Sichtweisen. Daher ist ein Arbeitsschwerpunkt der Kulturläden aufzuzeigen, dass durch Zusammenhalten und mit den Mitteln der Kultur heutige und zukünftige Herausforderungen gemeinsam bewältigt werden können.
In den nun folgenden Unterpunkten werden die aktuellen Herausforderungen, ihre Weiterentwicklung und die Zukunftsstrategie der Kulturläden dargelegt.
2.1 Kultur für alle – Kultur von allen – die Gesellschaft der Vielfalt in den Kulturläden In den Nürnberger Kulturläden wird die Diversität mit derzeit 430 Kooperationspartnerinnen und -partner (ohne Einzelpersonen) des jeweiligen Stadtteils gelebt. Geflüchtete aller Herkunftsländer, die in Helferkreisen und internationalen Cafés willkommen geheißen werden, organisieren sich mittelfristig in eigenständigen Gruppen und finden in den Kulturläden eine dauerhafte Heimat. Jüngste Beispiele sind hier die ukrainische Theatergruppe Teatr Sorvantsy im Kulturladen Loni- Übler-Haus, der Ukraine Open Space in KUF im südpunkt oder die Kunstkurse für Geflüchtete unter der Leitung einer ukrainischen Künstlerin im Gemeinschaftshaus Langwasser, die inzwischen ihre eigenen Veranstaltungen auf die Bühne der Kulturläden bringen. Ältere Menschen erhalten mit offenen Koch- oder Seniorinnen- und Seniorentreffen Gelegenheit zu informeller Begegnung. Angebote zu Geschichtsarbeit, Seniorinnen- und Seniorenkino, Stadtteilspaziergängen, Vortragsreihen oder das Kooperationsprojekt zur digitalen Teilhabe mit Tandemtreffen und Digitalcafés in Zusammenarbeit mit dem Seniorennetzwerk decken die verschiedenen Interessen dieser Altersgruppe ab. Nicht zuletzt richtet sich die Kulturladenarbeit besonders an die Bevölkerungsgruppen, die von kulturellen Angeboten zu wenig erreicht werden. Hierzu gehören spezifische Angebote ebenso wie das Stiften von Stadtteilidentität und gelebter Nachbarschaft. Ein gelungenes Beispiel für diesen
Austausch ist die multimediale Ausstellung „Ein Dorf und sein Schloss: Menschen aus Almoshof erzählen“. Mehr denn je wird die Aufgabe der kommenden Jahre sein, die diverse und volatile Stadtgesellschaft in Austausch und Selbstwirksamkeit zu bringen, um gerade benachteiligte Stadtteile durch diese kulturellen Ressourcen resilienter gegenüber den aktuellen Herausforderungen zu machen. Hierbei kommt der Berücksichtigung verschiedener Präferenzen durch die interkulturelle Öffnung der Kulturläden eine besondere Bedeutung zu. Die Weiterentwicklung entsprechender zielgruppenspezifischer Angebote ist aktuell jedoch nur durch die Akquise von Drittmitteln möglich.
2.2 Arbeit für ein junges Publikum
Junge Mitarbeitende - junges Publikum: Durch den Generationenwechsel der vergangenen Jahre wurden seit 2019 insgesamt 36 Stellen mit meist jungen Mitarbeitenden neu besetzt. Die neuen Kolleginnen und Kollegen haben andere Inhalte und Herangehensweisen eingebracht, die mit bestehenden Erfahrungen und Werten der Kulturläden verbunden wurden. Die daraus entwickelten Angebote erreichen ein anderes und jüngeres Publikum, beispielsweise #LNGWSSR, das Streetart-Festival „Betonliebe“ oder die Kulturplattform „KommVorZone“. Dadurch sind die Kulturläden auch Ermöglichungsräume für neue Gruppen und bieten professionelle Plattformen für jüngere Kulturschaffende, die sich ausprobieren wollen oder teils erstmals der Öffentlichkeit präsentieren. Viele Besuchende waren bereits als Kinder in den Kulturläden – und kommen nun mit ihren Kindern wieder. In den Kulturläden lernen pro Jahr bis zu 35 Freiwillige (FSJ/BFD/Praktikum) die Stadtteilkulturarbeit kennen und einige Ehemalige arbeiten nun hauptamtlich im KuF. Sie alle leisten einen großen Beitrag zur inhaltlichen Reflexion der eigenen Arbeit. Angebote für das Publikum von Morgen: Weniger bekannt ist die umfangreiche Zusammenarbeit der Kulturläden mit Partnerinnen und Partnern aus der formalen Bildung, die sich in zahlreichen teilöffentlichen, da zielgruppenspezifischen Projekten für Schulkinder oder Kooperationen verschiedenster Einrichtungen für Heranwachsende in einem Stadtteil niederschlägt, ob als Schulund Hortprojekte oder Ferienprogramme für benachteiligte Kinder1, Lesepatenschaften im Stadtteil Gleishammer, „Das Knola-Ding“ in Almoshof, der „Kinderzirkus Gecco“, „Röthenbach spielt“ oder das abteilungsübergreifende Projekt „Frieden ist klasse“ mit teils 510 beteiligten Kindern. Durch die gemeinsame Arbeit im Netzwerk und mit Schulen ist es möglich, Heranwachsende der verschiedensten Herkünfte gemeinsam mit den Angeboten zu erreichen und ihnen durch kulturelle nonformale Bildung Teilhabe und Entfaltungsmöglichkeiten für das weitere Leben zu vermitteln, die für viele sonst nicht leistbar wäre. Nahezu alle dieser Projekte werden durch Drittmittel zahlreicher
1 siehe Anhang Angebote Kinderkultur 2023.docx
Sponsorpartnerinnen und -partner gegenfinanziert und wären sonst nicht durchführbar. Für die Kulturläden ist dies eine wichtige Arbeit im Hinblick auf die zukünftige Entwicklung.
2.3 Zusammenhalt und Feier im Quartier – die Stadtteilfeste der Nürnberger Kulturläden Die ganz große Bühne bieten jährlich acht Stadtteilfeste unter der Federführung der Nürnberger Kulturläden, die durch Mitarbeitende ohne zusätzliche Stundendeputate neben dem eigenen Kulturladenbetrieb intensiv betreut und mit organisiert werden. Diese Feste im Quartier sind Großveranstaltungen: so hat beispielsweise das Südstadtfest bis zu 50.000 Besuchende in drei Tagen, doch auch die anderen Stadtteilfeste mit bis zu 3.000 Besuchenden pro Tag und Fest stehen Angeboten in der Innenstadt in nichts nach. Die Ziele der Stadtteilfeste – die Vernetzung mit bis zu 50 Akteurinnen und Akteuren/Vereinen/ Kooperationspartnerinnen und –partnern pro Stadtteilfest und die Bereitstellung einer Plattform für die Vielfalt eines Stadtteils als ein in jeder Hinsicht niedrigschwelliges Angebot für das gesamte Quartier - sorgen für die Stärkung des Zusammengehörigkeitsgefühls im und der Identifikation mit dem eigenen Stadtteil. Zahlreiche Besuche aus der Gesamtstadt sorgen für eine positive Wahrnehmung der dezentral gelegenen Stadtteile. Durch die steigenden Kosten nicht nur des letzten Jahres und den Generationenwechsel innerhalb der beteiligten Vereine können die Stadtteilfeste nicht mehr wie bisher kostendeckend durchgeführt werden. Eigene Sachmittel zur Durchführung dieser Feste stehen nicht zur Verfügung. Stattdessen muss der gesamte finanzielle Aufwand durch Einnahmen aus dem Verkauf von Speisen und Getränken, Standgebühren der teilnehmenden Initiativen, Werbeerträgen und Sponsorgeldern gedeckt werden. Die Ausgaben der Stadtteilfeste der Nürnberger Kulturläden haben sich zwischen 2019 und 2022 um durchschnittlich über 47 Prozent erhöht. In konkreten Zahlen wäre beispielsweise die Verteuerung der Ausgaben des Stadtteilefestes Muggenhof-Ley, Muggeley, allein für Bühne, Biergarnituren, WC-Anlagen oder Absperrungen seit 2018 um das anderthalbfache von 3.373 Euro (2018) auf 5.582 Euro (2023) zu nennen. Ähnliche Kostensteigerungen haben auch die anderen Stadtteilfeste. Neben Maßnahmen der Kulturläden wie stadtinternem Materialverleih, Erhöhung von Standgebühren und vermehrtem Einwerben von Sponsorgeldern ist eine weitere Kostendeckung zur Aufrechterhaltung dieser acht Stadtteilfeste dringend notwendig. Die teilnehmenden Initiativen kommen mit der aktuellen Erhöhung der Standgebühren an ihre Leistungsgrenze, Anzeigenkundinnen und -kunden verringern ihre Ausgaben. Einige Teilnehmende haben mitgeteilt, dass sie bei steigenden Standgebühren ihre Teilnahme absagen müssen. KuF wird daher für den Haushalt 2024 Mittel zur Sicherung der Stadtteilfeste anmelden.
2.4 Nachhaltige Entwicklung der Kulturläden
Im Jahr 2015 wurden die 17 Ziele für eine nachhaltige Entwicklung der Agenda 2030 oder auch „Sustainable Development Goals“ (SDGs) verabschiedet. Die Agenda 2030 betrachtet das Thema Nachhaltigkeit in allen drei Dimensionen – Soziales, Umwelt und Wirtschaft. Bereits seit 2018 ist KUF eine der Pilotdienststellen der Stadt zur Umsetzung der SDGs mit dem Fokus auf vier Ziele2, der fest in den Amtszielen des KUF verankert ist und 2023 in einem Zukunftstag mit allen Mitarbeitenden fokussiert wurden. Mit Jahresprogrammen zur ökologischen bzw. sozialen Dimension der SDGs setzen die Kulturläden nun Schwerpunkte sowohl intern als auch bei öffentlichen Veranstaltungen.
11xGRÜN
Ein konstruktiver Umgang mit den Herausforderungen benötigt einen kulturellen Wandel der Gesellschaft, um Einstellungen und Verhaltensweisen zu verändern. Stadtteilkulturarbeit kann diesen Prozess aktiv begleiten. Unter dem Motto 11xGRÜN überprüften die Kulturläden 2022 zunächst ihren eigenen Einrichtungsbetrieb in neun Bereichen3, ergänzt von Gebäudechecks durch das Kommunale Energiemanagement und einer Mobilitätsumfrage unter den Besuchenden der Kulturläden in Zusammenarbeit mit der Technischen Hochschule Nürnberg. Durch die Förderung der Sparkasse Nürnberg konnte zudem eine Veranstaltungsreihe mit knapp 150 Veranstaltungen und Workshops umgesetzt werden, um ökologisch nachhaltiges Handeln mit bezahlbaren und attraktiven Beispielen in die breite Gesellschaft zu tragen. Viele Veranstaltungen werden auch zukünftig weitergeführt – in Nachbarschaftsgärten, den Reihen „Green Thursday“ und „Grünzeug“. Ökologische Nachhaltigkeit ist zudem seit 2022 profilbildend für den Kulturladen Röthenbach.
11xFAIR
Im Rahmen von 11xFAIR arbeiten die Kulturläden seit 2023 mit den sozialen Zielen nachhaltigen Handelns, die im von der Stadt ausgerufenen „Winter der Solidarität“ eine besondere Aktualität erhielten. Das bereits vorhandene Angebot wird nun auf mögliche Ergänzungen überprüft. Beispielsweise können die Kulturläden durch die Förderung des Fond UN-BRK4 aktuell weitere Maßnahmen zur Barrierefreiheit wie die Umstellung der Website auf einfache Sprache, taktile Modelle zur Gebäudeerschließung für Sehbehinderte oder barrierefreie Zugänge zu Gebäuden durch automatisierte Türen und Rollstuhlrampen umsetzen. Die bauliche und technische Barrierefreiheit ermöglicht wiederum den Besuch zielgruppenspezifischer Angebote wie inklusives Tanzen in der „Rolli-Disco Südpunkt“, Vorträge zu inklusionsgerechter Mobilität, Lesungen in
2 „Hochwertige Bildung“ (4), „Geschlechtergleichheit“ (5), Reduzierung von Ungleichheiten“ (10) sowie „Nachhaltiger Konsum und Beschaffung“ (12) siehe auch https://www.nuernberg.de/internet/kuf_kultur/sdgs.html 3 Büroalltag, Ausstattung, Beschaffung, Ressourcenverbrauch, Transport/Mobilität, Abfall, Bewirtung, Naturschutz, Kommunikation/Vermittlung. 4 Verfügungsfonds Aktionsplan UN-Behindertenrechtskonvention, Projekte der Stadt Nürnberg
einfacher Sprache oder Angebote für Seniorinnen und Senioren und Demenzkranke. Hinzu kommen Formate wie Tauschbörsen, Verschenktage, Vorträge zum Energiesparen in Kooperation mit dem Umweltreferat oder offene kulturelle Angebote für Kinder in sozial schwachen Quartieren z.B. durch das Loni-Übler-Haus oder die Villa Leon. Gerade die Bereitstellung solcher Angebote wäre ohne die Förderung der Reihe 11xFAIR durch Mittel der Sparkasse Nürnberg nicht möglich.
Angesichts der aktuellen Herausforderungen wird KuF die Arbeit an den Themen von 11xFAIR weiter vertiefen und mit seiner Kulturarbeit – mit Spaß, Innovation und aktivem Mitmachen - für notwendige Veränderungen mit sensibilisieren.
Selbstverpflichtung der Nürnberger Kulturläden
Das Ergebnis der intensiven Auseinandersetzung mit der ökologischen Dimension von Nachhaltigkeit wurde in einer abschließenden Selbstverpflichtung der Nürnberger Kulturläden festgelegt5, die jährlich auf ihre Relevanz überprüft und geg. angepasst wird. Bereits 2022 unterzeichnete das Amt für Kultur und Freizeit die „Nachhaltigkeitsdeklaration für den Kulturbereich für mehr Klimaverantwortung“6.
Nachhaltige Kulturarbeit bleibt ein zentrales Ziel der nächsten Jahre und wird gerade auch im Hinblick auf kommende Generationen für die Kulturläden von großer Bedeutung sein. Die Kulturläden haben entsprechende Themen wie soziale Gerechtigkeit, Inklusion, Geschlechtergleichstellung etc. eingehend evaluiert, mit dem Ziel, diese innerhalb ihrer Arbeit in die Stadtteile zu vermitteln und anschlussfähig zu machen. Über allem steht hierbei das Ziel der Gestaltung von Nachbarschaft im Rahmen einer solidarischen Stadtgesellschaft.
2.6 Weiterentwicklung der Stadtteilkulturlandschaft
Nicht erst die Standortplanung der „KommVorZone“ (schon die Analysen zur Kulturhauptstadt oder die Entwicklung der gesamtstädtischen Leitlinien) haben gezeigt, dass die dezentrale Kulturversorgung weit hinter dem innerstädtischen Angebot liegt. Die Standortpolitik der Nürnberger Kulturläden orientiert sich am jeweiligen Sozialraumtyp des Quartiers sowie der kulturellen und sozialen Versorgung des jeweiligen Gebiets durch andere Organisationen kommunaler wie privat(wirtschaftlicher) Natur. Eine Analyse und Untersuchung durch das Amt für Kultur und Freizeit 2022 hat daher besonders die Stadtteile Hohe Marter, Gibitzenhof-Steinbühl West, Hasenbuck, Schoppershof und Langwasser Nord wegen mangelnder kultureller Versorgung in z.T. sozial angespannten Quartieren herausgearbeitet.
5 https://www.nuernberg.de/internet/kuf_kultur/selbstverpflichtung_kulturlaeden.html 6 https://culture4climate.de/deklaration/#dekla-leitziele
Für diese Analyse wurden Stadtteilsteckbriefe für das Stadtgebiet erarbeitet, die demografische Daten, Bevölkerungsstruktur und -prognose, Sozialraumtypus sowie räumliche Gegebenheiten wie physische Barrieren und Bevölkerungsdichte und nicht zuletzt soziale und soziokulturelle Netzwerkstrukturen erfassen und einer Einschätzung zugrunde legen. Ebenso sollte auch in neuen Stadtteilen (die derzeit in unserer extrem schnell wachsenden Stadt entstehen) eine kulturelle Versorgung von Anfang an mitgedacht werden, denn soziokulturelle Stadtteilkulturarbeit beteiligt die Bewohnenden aktiv an der Entwicklung ihres jungen Stadtteils, stärkt die Identifikation mit dem Stadtteil und erhöht dadurch die Lebensqualität im Quartier. Auch wenn der stark verengte finanzielle und personelle Spielraum das Amt für Kultur und Freizeit bereits beim Erhalt der kulturpolitischen Kernaufgaben vor große Herausforderungen stellt - und angesichts der dauerhaften Personaleinsparungen noch stärker stellen wird - muss die Kulturstadt der Zukunft gedacht werden. Aufsuchende Kulturarbeit (siehe Kapitel 3) ist hier hilfreich, kann aber ein ganzjähriges Angebot nicht ersetzen. Insbesondere z.B. die Planungen für das Neubaugebiet „Tiefes Feld“, das bis in die 2030er Jahre ca. 3.800 Nürnbergerinnen und Nürnbergern eine Heimat bieten soll, sind für das das Amt für Kultur und Freizeit eine interessante Option, ein Kulturladenangebot zu integrieren.7 Die benachbarte kulturelle Einrichtung Villa Leon ist zu weit entfernt und durch physische Barrieren abgetrennt, um als Treffpunkt im eigenen Stadtteil zu dienen. An den Planungen unter Federführung der Regiestelle Sozialraumentwicklung des Referats für Jugend, Familie und Soziales sind viele Nutzende verschiedener Dienststellen und Geschäftsbereiche beteiligt, deren Platzbedarfe innerhalb des Bürgerzentrums aufeinander abgestimmt werden. Aktuell bringt sich das Amt für Kultur und Freizeit am Nutzungskonzept für das dort geplante Bürgerzentrum ein und prüft eine mögliche Beteiligung hinsichtlich eigener Veranstaltungs-, Gruppen und Kursräume. KuF sieht hier, je nach weiterer gesamtstädtischer Abstimmung und Planung sowie vorbehaltlich der Finanzierungs- wie Personalkapazitäten, eine Chance, ein kulturelles Angebot im Tiefen Feld zu realisieren.
2.7 Herausforderung aufgrund verwaltungsinterner Umstrukturierung
2023 sollen alle Gebäude im Zuständigkeitsbereich des Amts für Kultur und Freizeit (insgesamt sechzehn) und mit der Hausverwaltung in Verbindung stehendes Personal von der HVE (Hausverwaltende Einheit) bei Ref I/II übernommen werden. Auch wenn im zugrundeliegenden Beschluss vom 08.05.2018 Ausnahmen für Kulturdienststellen und eine weitere Prüfung avisiert werden, waren Bemühungen um Ausnahmen zur Sicherung des Veranstaltungsbetriebs durch das Amt für Kultur und Freizeit bisher nicht erfolgreich. Nachdem der Wegfall der Stellen des
7 siehe u.a. Begründung zum Bebauungsplan Nr. 4445 a „Tiefes Feld Nordwest“ im Stadtplanungsausschuss vom 22.09.2022
Hauspersonals in Verbindung mit den beschlossenen massiven Personalkürzungen erhebliche Einschnitte bedeuten wird, wurde der Geschäftsbereich der 2. Bürgermeisterin zur Klärung einbezogen. Denn im Kulturbereich gibt es keine reinen Hausmeisterstellen. Hausmeister übernehmen in den Kulturläden über die gebäudeseitigen Tätigkeiten hinaus eine wichtige Rolle bei Veranstaltungen, bestuhlen, bauen kleine Licht- und Tonanlagen auf, sperren Gruppenräume auf und zu und betreuen eigenständig Veranstaltungen und das Haus. Gespräche zur Abstimmung des weiteren Vorgehens sind für Juni und Juli dieses Jahres terminiert.
2.8 Sanierungsbedarf
Die Entwicklung des Gemeinschaftshaus Langwasser nach Abschluss der Generalsanierung veranschaulicht, welches Potential ein Gebäude mit funktionierender Infrastruktur und ansprechender Ästhetik haben kann. Mit dem jährlichen Street-Art-Festival, der Stadtteilwerkstatt, einer lebendigen Ausstellungsarbeit oder den Langwasser-Lichtspielen wurden Formate in das Programm implementiert, die vorher nicht möglich waren. Ähnlich wie z.B. auch in der Kulturwerkstatt Auf AEG oder der Weltmusikschwerpunkt der Villa Leon oder das Frauenkabarett im Kulturladen Loni-Übler-Haus haben etliche dieser Veranstaltungen überregionale Strahlkraft erzeugt. Allein im Gemeinschaftshaus Langwasser erreichten 2022 insgesamt 429 Angebote an 3.005 Terminen insgesamt knapp 50.000 Menschen verschiedenster Bevölkerungsgruppen. All diese Angebote wurden von einem einzigen hauptamtlichen Veranstaltungstechniker auf 1.800 Quadratmetern koordiniert oder betreut.
Aktuell stehen in weiteren Kulturläden Baumaßnahmen an, um weiterhin das Angebot aufrechterhalten und dem aktuellen Standard anzupassen. Es drohen deutliche Einschränkung der Kulturladenarbeit durch den Sanierungsstau.
Nach über 40 Jahren Betrieb benötigt der Kulturladen Loni-Übler-Haus eine Generalsanierung. Bereits am 11.10.2019 hatte das Amt für Kultur und Freizeit im Kulturausschuss darüber berichtet. Die Generalsanierung wurde in den Jahren 2020, 2021 und 2022 für das BIC-Verfahren angemeldet, jedoch trotz positiven Beschlusses der Referentenrunde für eine Aufnahme nicht berücksichtigt. Auch wenn das Gebäude in den kommunalen Sonderfond für Energiesparmaßnahmen aufgenommen wurde drohen mittlerweile massive Einschränkungen des Angebots und der Besuchendenzahlen. Um die Einrichtung weiterhin vollumfänglich offenhalten zu können sind sicherheitstechnische Maßnahmen im Bereich Elektrik, Sicherheitstechnik, Brandschutz, die Einrichtung eines zweiten Rettungswegs, die Neustrukturierung von Räumen sowie die Herstellung von Barrierefreiheit dringend erforderlich. In Abstimmung mit den
Maßnahmen der energetischen Sanierung wird Amt für Kultur und Freizeit die Generalsanierung des Kulturladen Loni-Übler-Haus auch in 2023 für das BIC-Verfahren anmelden. Auch der Kulturladen Schloss Almoshof muss in 2023 erneut für das BIC-Verfahren angemeldet werden. Aufgrund zahlreicher Risse im Mauerwerk sowie lockerer Gebäudeteile auf dem Dach des Schlosses ist die Bausubstanz des Schloss Almoshof gefährdet. Wasser tritt durch Fenster, über das Dach, die Giebel, ferner in die Fassade durch vertikale und horizontale Risse ein. Ferner zeigt die energetische Bestandsaufnahme durch das kommunale Energiemanagement, dass eine energetische Sanierung zur Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäude durchgeführt werden sollte. Der Zustand der Bausubstanz gefährdet mittelfristig den öffentlichen Betrieb als Kulturladen. Im Kulturladen Villa Leon hat die erfreuliche Resonanz und der starke Besuch des Hauses an sieben Tagen pro Woche von 9-22 Uhr seit der Eröffnung 2001 mittlerweile erhebliche Abnutzungsschäden zur Folge. Um das Haus weiterhin seinem diversen Publikum zugänglich machen zu können, ist in den kommenden Jahren die Sanierung des Treppenhauses und aller Bodenflächen im denkmalgeschützten Gebäude notwendig. Hierzu hat KuF die Sanierung aller Holzböden und -treppen im denkmalgeschützten Gebäude für die Baupauschale 2025 angemeldet. Noch immer sind zwei Einrichtungen – Kulturladen Zeltnerschloss und Kulturladen Ziegelstein – nicht an das kommunale Glasfasernetz angeschlossen und haben demzufolge auch keinen WLAN-Anschluss. Dies hat eine eingeschränkte (bis unmögliche) Nutzung der städtischen Datenbank, den Ausschluss von Arbeiten im Homeoffice und einen kompletten Verzicht auf digitale Veranstaltungen in den Einrichtungen zu Folge. So sind webbasierte Vorträge, zahlreiche Vermietungen und Angebote zur digitalen Teilhabe - beispielsweise für Seniorinnen und Senioren ausgeschlossen. Nicht zuletzt sind immer noch sechs von elf Kulturläden nicht barrierefrei. Für den Kulturladen Röthenbach wurden entsprechende Maßnahmen im UN-BRK-Fond8 der Stadt Nürnberg beantragt.
3. Wir kommen zu euch - aufsuchende Kulturarbeit bei der KommvorZone
Kulturläden brauchen feste Häuser, um dauerhaft – auch im Winter! – eine anspruchsvolle Stadtteilkulturarbeit leisten zu können. Gruppen und Vereine brauchen feste Ankerpunkte, um sich zu entwickeln und dauerhafte Arbeit leisten zu können. Erst durch diese Konstanz kennen die Kulturläden die Bedarfe „ihrer“ Stadtteile und können die Kulturladenarbeit daran orientieren. Gleichzeitig gibt es viele Stadtteile in Nürnberg, in denen es kaum oder gar kein Kulturangebot gibt und die Themen der Stadtteilgesellschaft keine kulturelle Befassung erhalten. Dies ist in vielen Bereichen deckungsgleich mit sozialen Indikatoren, weshalb aufsuchende Kulturarbeit vor allem in sozial angespannten Quartieren im Sinne des im Antrag der CSU-Stadtratsfraktion geforderten „Wir alle sind Nürnberg“ dringend erforderlich ist.
8 Nürnberger Aktionsplan zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen
3.1. Die Entwicklung der Kulturplattform KommVorZone
An bestimmten Orten besteht ein erheblicher Bedarf, der mit den vorhandenen Ressourcen in keinster Weise abgedeckt werden kann. Daher wurde das innovative Modellprojekt KommVorZone zur Stärkung der kulturellen und politischen Teilhabemöglichkeiten der Bürgerschaft ins Leben gerufen. Im Rahmen des Projekts wurden seit 2021 gemeinsam mit der Bürgerschaft aus der Südstadt zahlreiche Formate für die Südstadt entwickelt und vor Ort im Annapark in jeweils über 100 Veranstaltungen umgesetzt. Die Folge waren neue Begegnungen zwischen den Anwohnenden und Nutzenden des Annaparks und das Erlebnis von Nachbarschaft auch sehr verschiedener Menschen und Bevölkerungsgruppen. Das Projekt wurde für die Longlist von KULTURGESTALTEN 2023, dem Zukunftspreis für Kulturpolitik der Kulturpolitischen Gesellschaft e.V. nominiert.9 Die ehrenamtliche Programmgruppe trifft sich bis heute und gestaltet Mitte Juli 2023 mit Unterstützung durch KUF im südpunkt, trotz fehlender Budgetmittel, das Veranstaltungswochenende „Die kleine KommVorZone“ im Annapark.
3.2. Weiterentwicklung der KommVorZone ab 2024
Die KommVorZone als konsequent partizipatives Kulturprojekt gliedert sich in zwei Phasen.
Phase 1, Stadtteilbedarfe aufnehmen und ernst nehmen: Grundprinzip der KommVorZone ist eine partizipative Erarbeitung des Programms aufgrund der Bedarfe vor Ort gemeinsam mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern vor Ort, die das Programm im Sinne „Hier kuratiert der Stadtteil x für den Stadtteil x“ entwickeln und begleiten. So kam es zu innovativen Formaten wie dem Speed Dating oder dem Süd-Stadtparlament. Im Idealfall bleibt die Programmgruppe dauerhaft im Stadtteil bestehen. Dieser aufwändige partizipative Prozess ist so innovativ wie elementar für eine erfolgreiche und nachhaltige Durchführungsphase. Nur so können das Gefühl von Selbstwirksamkeit und Verantwortung für die eigene Nachbarschaft gestiftet und im Idealfall Strukturen für Kulturarbeit im Stadtteil nachhaltig entstehen. Diese Phase kann mit Stellenbesetzung ab August/September angegangen werden. Schon jetzt wird die Durchführung des Projekts ab 2024, z.B. durch die Budgetkalkulation und einer inhaltlichen konzeptionellen Weiterentwicklung vorbereitet.
Phase 2, Durchführung: Ausgehend vom Standort Annapark bricht die Plattform 2024 in benachbarte Stadtteile auf, um weitere zivilgesellschaftliche Strukturen aufzubauen. Die „KommVorZone“ will die Menschen dabei noch direkter an ihren Alltagsorten aufsuchen und im
9 https://kupoge.de/longlist-2023-kulturgestalten/
Nahraum Nachbarschaften stiften, um weitere Zielgruppen zu erreichen. Hierbei stehen besonders Orte der Südstadt, an denen Bevölkerungsgruppen verschiedenster kultureller Hintergründe zusammenleben, im Fokus. Geplant ist die Begegnung, Auseinandersetzung und letztendlich die nachbarschaftliche Entwicklung von jeweils spezifischen Kulturprogrammen an den verschiedenen Orten im öffentlichen Raum – ob im eigenen Straßenzug oder dem benachbarten Platz. Diese Veranstaltungen werden von einer Auftaktveranstaltung im Annapark in Zusammenarbeit mit der bestehenden Programmgruppe und einer gemeinsamen transkulturellen Abschlussveranstaltung aller neuen Nachbarschaften gerahmt. Mittelfristiges Ziel ist die Verbindung der verschiedenen Nachbarschaften innerhalb der Südstadt. Wie bisher werden Kulturschaffende und Akteurinnen und Akteure aus dem jeweiligen Stadtgebiet in die Umsetzung der Veranstaltungen eingebunden. In den folgenden Jahren soll die Bevölkerung in weiteren kulturell unterversorgten Stadtteilen mit dem Projekt zur Teilhabe aktiviert werden.
3.3. KommVorZone 2025ff. Die KommVorZone ist Stadtentwicklung mit kulturellen Mitteln. Um dieses Potential nutzbar zu machen soll die KommVorZone in den folgenden Jahren weitere Stadtteile auf- und untersuchen, Menschen vernetzen und den Themen aus dem Stadtteil eine Bühne geben. Im Blick sind hier die Quartiere, die bereits im Rahmen der Standortentwicklung betrachtet wurden sowie weitere Transformationsgebiete in der Stadt. Hierbei wird sich die KommVorZone aus den jeweiligen Bedarfen und örtlichen Voraussetzungen immer wieder neu entwickeln, parallel können auch stadtplanerische Entwicklungen in die Bevölkerung vermittelt werden und Impulse in den Stadtteil geben. Ziel ist ebenso die Aktivierung der Bevölkerung wie auch die dauerhafte Bereitstellung von Prozessen zur kulturellen Teilhabe.
3.4. Finanzierung
Die bei den letzten Haushaltsberatungen beschlossene personelle Besetzung ist aufgrund städtischer Vorgaben ab Juli 2023 möglich und wird derzeit mit PA vorbereitet. Jedoch sind für dieses zusätzliche Kulturangebot keine Sachmittel vorhanden. Die Akquise von Fördermitteln für die Vorbereitung und Durchführung (wie Honorare für Kunstschaffende, Betreuung vor Ort, Bereitstellung der Infrastruktur, Aufbau) ist für ein solch expeditives Kulturformat angesichts der hohen Konkurrenz eingeführter Formate aktuell nicht möglich, wie etliche Gespräche gezeigt haben. Dennoch wird KuF mit zunehmender Etablierung des Formats weitere intensive Bemühungen unternehmen. Die Durchführung der KommVorZone 2021 und 22 hat Mittel in Höhe von jeweils bis zu 100.000 Euro benötigt. KuF ist angesichts der Haushaltslage bewusst, dass mit diesen Summen nicht geplant werden kann und hat daher das Konzept nicht nur angepasst, sondern den Fokus
verstärkt auf das Erreichen weiterer „kulturferner“ Zielgruppen und die Zusammenführung der „KommVorZone“-Aktiven gelegt, um Kultur nachhaltig in alle Bereiche der Stadt zu bringen. Zur Durchführung ab 2024 sind jährliche Sachmittel in einer Höhe von 60.500 Euro zur Deckung der Vorbereitung und Investitionen in die inhaltliche Arbeit, der notwendigen Infrastruktur vor Ort und für die Durchführungskosten notwendig.
4. Weiteres Vorgehen
Aufgrund der Haushaltslage der Stadt Nürnberg und der Personaleinsparungen werden die skizzierten aktuellen Aufgaben der Kulturläden sowie notwendige Weiterentwicklungen geg. nur mit Verzögerung realisiert werden können. Daher wird zunächst der Schwerpunkt auf den Erhalt der Kernaufgaben gelegt werden müssen. Ein zentrales Anliegen jedoch ist die Etablierung des aufsuchenden Kulturformats KommVorZone in den Stadtteilen Nürnbergs, die kaum oder gar keine Kulturangebote aufweisen. So kann, in finanziell angespannten Zeiten, in einer rasch wachsenden Stadt Kultur dezentral und niederschwellig angeboten werden.
Kulturladen Schloss Almoshof
Kulturladen Ziegelstein
Vischers Kulturladen
Kulturwerkstatt Auf AEG
Kulturladen Loni-Übler-Haus
Kultur- und Bürgerzentrum Villa Leon Kulturladen Zeltnerschloß
KUF im südpunkt
Röthenbacher Kulturladen Kulturladen Gartenstadt
Gemeinschaftshaus Langwasser
Aufstellung der Kooperatonspartner*innen KUF/3 Die Nürnberger Kulturläden
Alphabetisch (ohne städt. Dienststellen, Parteien und Einzelpersonen)
- Boogie Woogie Club Nürnberg e.V. 100 Dancibel 6aufKraut e.V. Abenteuerspielplatz Amselstraße Abenteuerspielplatz Megilo Abenteuerspielplatz Röthenbach ADFC Afrikuco Institut AK Buntes Langwasser AK Langwasser Nord AK Ökologie AK Streetart Akademie der Bildenden Künste Nürnberg Aktivspielplatz Wöhrder See e. V. (AKI am See) Allgemeiner Deutscher Fahrradclub (ADFC) – Kreisverband Nürnberg und Umgebung Allianz Generalvertretung Wölfel Amerika Haus Nürnberg / DAI Annika Scholla AQUA-KITA Ars vivendi verlag Artischocken e.V. ASD Region 9 Astrid-Lindgren-Grundschule Atelier Art90459 Atelier Der Bunte Hund Atelier Extra Äthiopischer Kulturverein Nürnberg e.V. ATV 1873 Frankonia Nürnberg e.V. Autofrei Nürnberg Autorenverband Franken e.V. AWO Familienzentrum AWO Gunda-Fuchs-Kinderhaus AWO Mehrgenerationenhaus AWO Nürnberg AWO SeniorInnen Großreuth AWO Streetwork AWO Türk. SeniorInnen Bauernhausfreunde e.V. Bayerischer Flüchtlingsrat bbs nürnberg – Zentrum für Blinde und Sehbehinderte beach cleaner Nürnberg Berufsbildungswerk Bezirk Mittelfranken (BBW) Betreutes Wohnen am Tafelhain Bezirksjugendring Mittelfranken Big Band langwasser e.V.
Big Roo BikeKitchen Nürnberg Rückenwind e.V. Nürnberg Birkenwaldschule Blue Pingu e.V. BNP Paribas, Consorsbank, Corporate Social Responsibility Brachland-Ensemble Bridge für alle e.V. Brigitta Freckmann (Kräuterpädagogin) BRK Kita Werderau BROCHIER GRUPPE Bund Naturschutz e.V. - Ortsgruppe Almoshof Bund Naturschutz e.V. - Ortsgruppe Eibach/Röthenbach Bund Naturschutz e.V. Zerzabelshof/Gleißhammer Bundesverband Soziokultur e.V. Bundnaturschutz e.V. in Bayern (Gerd Schlestein) Bunter Tisch Gartenstadt / Siedlungen Süd e. V. Bürger- und Geschichtsverein Mögeldorf e.V. Bürgerstiftung Nürnberg Bürgerverein Nürnberg-Langwasser e.V. Bürgerverein Röthenbach Bürgerverein Siedlungen Süd Bürgerverein St. Leonhard/Schweinau Burgtheater Büro Freilich BUTA Aserbaidschanischer Kulturverein Capoeira Ibeca Casablanca Filmkunsttheater Ceclam e.V. Centro Espanol Chöre der Eibacher Chorgemeinschaft Corazón de Tango Crêpes Company Cuba Danza Tanzschule Curatorium Altern gestalten Dacia – Deutsch rumänisches Kulturzentrum Dans Anadolu (Türkische Folkloretanzgruppe) Das Theaterprojekt – Nikolaus Struck Deutsche Gesellschaft für Stereoskopie Deutscher Mieterbund Nürnberg und Umgebung Deutsch-Irischer Freundeskreis Franken e.V. (DIFF) Deutsch-Norwegische Freundschaft e.V. Diakonie Diversity Media e.V. DJK Falke e.V. DSGV-Regionalgruppe (Ethikberatung, Supervision und Coaching) Dt. Familienverband Nbg. Süd Dürer Gymnasium
Ecstatic Dance Eibacher Kärwaboum & -madla Eine-Welt-Laden Eibach Elternbeirat der Grundschule Eibach Energie- und Umweltstation Nürnberg Entdeckerclub Mögeldorf (Ev.-Luth. Gemeinde Mögeldorf e.V., Haus der Gemeinde) Erfahrungsfeld zur Entfaltung der Sinne Erfolgsfaktor Frau Erzählkunst e.V. Erziehungsberatungsstelle Fürreuthweg Ev. Gemeinde St. Georg, Kraftshof Ev. Gemeindeverein Nürnberg-Mögeldorf e.V. ev. Kirchengemeinde St. Peter Evang. Kita Emmaus Evang.-Luth. Kirchengemeinde Nürnberg-Eibach Evang.-Luth. Kirchengemeinde St. Niklaus und St. Ulrich Evangelische Hochschule Nürnberg - Lehrgebiet. Kultur Ästhetik Medien Evangelische Kindertagesstätte Eibach Evangelische Melanchthongemeinde in Nürnberg- Ziegelstein Evangelische Posaunenchöre in Bayern e.V. Eva-Seligmann-Schule Fachstelle für Alleinerziehende im eckstein Familienzentrum Materlach Feinkost Langer Fomidable Events GbR Förderverein der SoLawi Initiative Stadt, Land, Beides e.V. Forschungsgruppe Höhle und Karst Franken e.V. Fotoclub nuefo e.V. Franken-Center Fränkischer Wanderverein Nürnberg Franz KAfkA e.V. Frauennotruf Nürnberg e.V. Freiwillige Feuerwehr Nürnberg – Löschzug Almoshof Freundeskreis Dt. Einheit Freundeskreis Indien e.V. Fritz Wölfel Biobauer Galeriehaus Defet GEDOK Gemeinde Nikodemuskirche Gemeinschaftsunterkunft Hintere Markstraße Georg-Ledebour-Schule Geschichte für Alle e.V. Geschwister Scholl-Realschule Gesellschaft für kritische Philosophie Nürnberg GfG Stadtteilforum Global Art Nürnberg e.V. Global Elternverein
Griechische Privatschule Nürnberg Groove Legend Orchestra Grundschule Amberger Straße Grundschule Bartholomäusschule Grundschule Eibach Grundschule Michael Ende Grundschule Ossietzky Grundschule Regenbogenstraße Gut Schuss Boxdorf Hadihopsasa (Medienkunstkollektiv) Hanns-Seidel-Stiftung Haus der Heimat Nürnberg e.V. Haus für Kinder Regenbogenstraße Haus für Kinder am Röthenbacher Landgraben Haut Nkam (Kamerunischer Kulturverein) Hehani e.V. Heizhaus e.V. Helene-von-Forster-Grundschule Helferkreis für Geflüchtete in Langwasser Helferkreis Mögeldorf Helferkreis St. Johannis Hort Bertolt-Brecht-Schule Hort Herman-Kolb-Str. Hort Imbuschstrasse Hühnerglück Eckershof Humanistische Vereinigung Humanistischer Kindergarten Nürnberg-Mögeldorf Humanistisches Haus für Kinder Ideal Wohnbau IK Hofmann Imedana e.V. / Rosa Asyl Improtheater Rollenrausch Initiative der Kunst– und Kulturförderung aus Anatolien Initiative Schwarze Menschen in Deutschland / ISD Nürnberg Inklusives Kinderzentrum Mögeldorf Marthastraße Inklusives Kinderzentrum Mögeldorf Ostendstraße Interessensgemeinschaft trockener Alkoholiker Interessenverband Unterhalt- und Familienrecht Inter-Kultur-Büro Internationaler Kunst- und Kulturverein Nürnberg e.V. Iranischer Kulturverein Khayam e.V. ISPN Nachhilfe It Isn´t Happening Kulturinitiative JAS Birkenwaldschule JAS Peter-Henlein-Realschule Jazzstudio e.V. Jenaplangymnasium
JesusCentrum Nürnberg JKK Quibble Johannesgemeinde Eibach Johanniter e.V. Johanniter-Kindertagesstätte „Abenteuerland“ Jugendhaus Bertha Jugendhaus Oase Junge Stimme e. V. Jurahaus-Vereins e.V. K.K. Buchnesia Katholische Gemeinde St. Karl-Borromäus Katholischer Kindergarten Hl. Dreifaltigkeit Katholischer Kindergarten St. Karl-Borromäus Katholische Kirchengemeinde St. Kunigund Katholische Kita St. Franziskus Katholische Gemeinde St. Georg in Nürnberg- Ziegelstein Ketteler Grundschule Kinder- und Jugendhaus CUBE Kinder- und Jugendhaus Geiza Kinder- und Jugendhaus SUSPECT Kinder- und Jugendhaus Treffpunkt MIKADO Kindergarten Hopfengartenweg Kindergarten Noris-Zwerge e.V. Kindergarten Saarbrückender Str. Kindergarten Werderau Kinderhaus Bullerbü Kinderhaus Krakauer Straße Kinderhaus Nikodemuskirche Kinderhort Ketteler Siedlung Kinderhort Salzbrunner Straße Kinderhort Thusneldastraße Kinderladen Schloss Almoshof e.V. Kindermuseum Kinderschutzbund Kindertagesstätte Finkenbrunn Kindertagesstätte Zauberwürfel Kleingartenverein IDEAL Klimazirkus Nürnberg Klüpfel Knirpse & Co. Kopernikusschule Kult und Tumult - Initiative Kulturförderverein Gartenstadt Kulturladenverein Schloss Almoshof e.V. Kulturschock e.V. KUNO Literaturzentrum Nord Kunst und Design Schule Nürnberg
KunstProstIR Kunstverein Kohlenhof Landesbund für Vogelschutz Landesverband für Vogelschutz Landschaftspflegeverband Nürnberg LangwasserTV Latente Talente e.V. Lebenshilfe Nürnberg e.V. Inklusives Netzwerk Nürnberg Ost - Lebenshilfe Nürnberg e.V. Lebensraum Regenwald e. V. Litauische Gemeinschaft in Deutschland e.V. Literaturnetzwerk Runder Tisch Literatur Little Language Company LUISE – the cultfactory Mädchentreff e.V. Malteser Hilfsdienst Mamaprotest e.V. MÄNNER FORUM Nürnberg Märchenzirkel – Wilde Schwäne MarthaCafé Martin-Luther-Haus in Nürnberg Medienzentrum Parabol Medya Volkshaus e.V. Mehrgenerationenhaus Schweinau Mentor – Die Leselernhelfer Nürnberg im Zentrum Aktiver Bürger (ZAB) Messie Selbsthilfegruppe Metropolmusikverein Mevlana e.V. MGV Kraftshof-Almoshof Mieter helfen Mietern Mischpacha e.V. Mittelschule Ossietzky Mittelschule St. Leonhard mk architektur/Atelier für Architektur und Kunst Mobiles Kino e.V. Mögeldorfer Kärwaleut MOiN e.V. Monessori Zentrum Nürnberg MuFFiN Mädchen und Frauen Fach Forum Muggenesia e.V. Musikation – private Musikschule, Nürnberg Musikpunkt e.V. Mütterzentrum Fürth e.V. MUZ Nachhaltigkeitsgruppe Siedlungen Süd Naturfreunde e.V. Natürliche Lebenshilfe
NCK Krakau Netzwerk Schule ohne Rassismus-Schule mit Courage NOA Nürnberg Noris Folkclub Noris Inklusion gGmbH Künstlergruppe Chroma Omada bei der Noris Inklusion Nürnberg Süd e.V. Nürnberger Initiative für Afrika Nürnberger Jazzmusiker e.V. Nürnberger Photoklub e.V. Nürnberger Versicherung NWW Nürnberger Wohn- und Werkstätten für Blinde und Sehbehinderte gGmbH Ökumenisches Arbeitslosenzentrum / Stadtmission Nürnberg Ornina Galerie Ortsgruppe Knoblauchsland des BUND Naturschutz in Bayern e.V. OTTi – Offenes Improtheatertraining Nürnberg PAHN e.V. Partnerschaftsverein Charkiw-Nürnberg Peter-Vischer-Schule Pflegedienst Saravo Philippine Culture Club PI West PioPio Fammiliengruppe Post SV Nürnberg e.V. Pro Familia Nürnberg Projekt „Gesundheit im Stadtteil“ Projektstelle der Evang.-Luth. Kirche Bayern Purzeltraumtheater Quartierscafé Langseestraße Quartiersmanagement Hasenbuck/ Diakonieverein Scleroderma Liga e.V. Quartiersmanagement St. Leonhard-Schweinau Quartiersmanagement, Evang. Gemeindeverein Nürnberg-Mögeldorf e.V. Rampenschweinerei e.V. regineo - Online-Marktplatz für regionale Lebensmittel Repaircafe Langwasser Restaurant Esskultur Nürnberg Robert-Bosch-Mittelschule Romanima e.V. Rotary Club ROTE Galerie Rückendwind e.V. Russisch-Deutsches Kulturzentrum e.V. Russisches Theater Nürnberg Salon Inge Samo Divi e.V. Schachclub Noris-Tarrasch 1873 e.V. Scharrer Grundschule
Scharrer Mittelschule Schembartgesellschaft e.V. Schweden Produkte Schwimmerbund Bayern 07 e.V. Seniorenbegegnungsstätte Gartenstadt e. V. Seniorennetzwerk Eibach/Röthenbach Seniorennetzwerk Gartenstadt / Siedlungen Süd Seniorennetzwerk Langwasser Seniorennetzwerk Mögeldorf/Zabo Seniorennetzwerk St. Jobst/Erlenstegen Seniorennetzwerk SüdstadtOst Seniorennetzwerk Wöhrd Seniorenstammtisch 60+ Röthenbach Service-Wohnen Seepark Mögeldorf Siedlungswerk Ost Siemens AG, Regionalreferat Sigena Stützpunkt Mögeldorf / Lebenshilfe Nürnberg Sigena Stützpunkt Langwasser / Lebenshilfe Nürnberg Sigmund-Schuckert-Gymnasium Singkreis Wesselka (Olga Voropayeva) SJD - Die Falken Solidarische Landwirtschaft (SoLaWi) Sorwant Sozialkreis Mögeldorf Sparkasse Nürnberg Sperberschule Spin Off Theater SpVgg Mögeldorf 2000 e.V. Staatstheater Nürnberg Stadteilarbeitskreis Kinder- und Jugendlichen Wöhrd/Schoppershof StadtEnsemble Stadtteilarbeitskreis Kinder-und Jugendliche in Mögeldorf Stadtteilgruppe gegen Flughafenlärm Stadtteilkreis Mögeldorf Stadtteilpatenschaft Langwasser Start with a friend e.V. Strassenshowkultour Studio Eins e.V. Sudanesischer Kulturverein e.V. Südart Ateliertage SustaiNable Conference Tanzfabrik Julia Kempken und Kulturverein Theater rote Bühne e.V. Tanzn teatr sorvantsy (Olena Vartanyan) Technische Hochschule Georg Simon Ohm – Studiengang Soziale Arbeit Theater Kunstfabrik (Burcu Uygur) Theater Morgenroth & Schwester
Theater Mummpitz Theater Salz+Pfeffer Theaterlabor Nürnberg e.V. THEATERtRÄUME Theodor-Billroth-Schule Theo-Schöller-Mittelschule Thusnelda Grund- und Mittelschule Tibet Initiative Nürnberg TMA 459 Trägerkreis Lateinamerikawoche Treffpunkt Türen Öffnen Ukrainer in Franken e.V. Ungarischer Kulturverein Nürnberg e.V. Urban Lab Verein für Philatelie und Philokartie e.V. Verein Historischer Büttnertanz e.V. Vereinigung der vietnamesischen Flüchtlinge VfL Nürnberg e.V. Vietnamesischer Kulturverein Vinty’s Secondhand Shop Vischers Blues Jam e.V. Vision21 Vorstadtverein Gleißhammer/St.Peter e.V. Vorstadtverein Nürnberg Nord (VNN)-Ortsgruppe Almoshof vsj Soziale Gruppenarbeit Walderlebniszentrum Tennenlohe Wanderbühne wbg Nürnberg GmbH We Integrate e.V. Wellnessscheune Kraftshof Werbegemeinschaft Eibach aktiv Wesley Scouts Stamm 12 Wilhelm Lohse Schule win e.V., Mehrgenerationenhaus Marthastraße WOHN+DESIGN FORUM Wohnzimmer zur Mitte Wortkünstler Mittelfranken Xenos e.V. YFU - Youth for Understanding ZAB Zentralhort Ahornstraße Zentralhort Weiltinger Straße Zentrum Aktiver Bürger Zirkus Aufwärts Zukunftsmuseum / Deutsches Museum Nürnberg
Ausgewählte Angebote für Kinder 2023 der
Nürnberger Kulturläden°
Kulturladen Loni-Übler-Haus
| Titel | Kindergruppe Ungarischer Kulturverein Nürnberg e.V. |
|---|---|
| Art | Gruppe |
| Beschreibung | Hier wird Ungarisch als Muttersprache sowie die ungarische Kultur spielerisch und musikalisch erlebt und gefördert. |
| Zeitraum | Mittwochs und Freitags |
| Uhrzeit | 16:30 – 18:00 Uhr |
| Alter | 3 - 6 Jahre |
| Titel | Jugendschachclub: Beginnende und Fortgeschrittene |
|---|---|
| Art | Gruppe |
| Beschreibung | Schach ist nur etwas für Erwachsene? Sicher nicht – bei diesem Training sind junge Menschen herzlich willkommen. |
| Zeitraum | Freitags |
| Uhrzeit | 16:00 bis 19:00 Uhr |
| Alter | ab 6 Jahren |
| Titel | Kinderchor WESSELKA - Дитячий хор WESSELKA |
|---|---|
| Art | Gruppe |
| Beschreibung | Hier können Kinder und Jugendliche ukrainische Volkslieder und gleichzeitig jede Menge über die traditionelle ukrainische Kultur und Folklore lernen. |
| Zeitraum | Mittwochs |
| Uhrzeit | 15:00 bis 16:00 Uhr |
| Alter | 6 bis 17 Jahre |
| Titel | Teatr Sorvantsy - Театральна група “Сорванцы” (“Бешкетники”) |
|---|---|
| Art | Gruppe |
| Beschreibung | Mit der Regisseurin Elena Vartanyan des Charkower Kindertheaters "sorvantsy" werden die Kinder für die Schauspielkunst, Bühnensprache, Schminke, Bewegungstheater und eine künstlerische Weltwahrnehmung begeistert. |
| Zeitraum | Mittwochs und Freitags |
| Uhrzeit | 15:00 – 18:15 Uhr |
| Alter | 6 bis 20 Jahre |
| Titel | Komm, ich zeig dir unsere Stadt |
|---|---|
| Art | Veranstaltung |
| Beschreibung | (Benachteiligten) Kindern soll ermöglicht werden, ihre Stadt zu entdecken und aus ihrem Stadtteil heraus zu kommen. Kinder zeigen Kinder die Stadt: Sie sollen die Möglichkeit bekommen, an Orte und Aktionen teilzunehmen, die ihnen sonst aus finanziellen Gründen nicht offenstehen. In den Ferien sollen die Kinder ihre Stadt verlassen, um etwas von ihrem Bundesland kennenzulernen. Es wird verschiedene |
| Themenbereiche geben, ebenso wie pädagogisches Rahmenprogramm und Spiele zum gegenseitigen Kennenlernen. | |
|---|---|
| Partner | Bartholomäusschule |
| Zeitraum | Januar bis Juli 2023 |
| Uhrzeit | Steht noch nicht fest |
| Alter | 6 bis 12 Jahre |
Villa Leon
| Titel | Kinder-Upcycling-Atelier Offenes Atelier für Kinder und ihre Eltern |
|---|---|
| Art | Offenes Angebot |
| Beschreibung | Die Villa Leon lädt zum offenen Kinder-Upcycling-Atelier, um zu zeigen, wie aus ungewohnten Bastelmaterialien durch Kreativität neue Kunstwerke entstehen können. Das Motto lautet: Einfälle statt Abfälle. |
| Partner | Die Künstlerin Sylvie Ludwig |
| Zeitraum | Immer Dienstags - bis Dezember 2023 (außer in den Ferien) |
| Uhrzeit | 15:00 bis 17:30 Uhr |
| Alter | 5 bis 12 Jahre |
| Titel | „Wir sind bunt“ - Kinderkultur im Kinderatelier |
|---|---|
| Art | Angebot für Horte |
| Beschreibung | Künstlerische Gestaltung und Bepflanzung des Grünstreifens entlang der Rothenburger Straße und auf dem Gelände der Villa Leon. |
| Partner | Künstlerin Sylvie Ludwig |
| Zeitraum | 10 Nachmittage à 2,5 Stunden mit Hortkindern der GS |
| Uhrzeit | 14 – 16:30 Uhr |
| Alter | 6 – 11 Jahre |
| Titel | Atelierprojekt „Recht auf sauberes Wasser“ |
|---|---|
| Art | Schulprojekt |
| Beschreibung | 5 Projekttage / 4 Schul-Std.: Einführung mit Spielen und Infos zum Thema Kinderrechte. Umsetzung der Ideen als Kunst im öffentlichen Raum auf „Grünstreifen“. Am Abschlusstag Feier mit Essenszubereitung auf Grünfläche, Atelier, Seeterasse, Küche & Foyer. Schwerpunkte: Recht auf Bildung, saubere Mitwelt, gesunde Ernährung; Umweltbildung; Upcycling; Handwerkliche Förderung |
| Partner | Mittelschule St. Leonhard; Künstlerin Regina Pemsl, |
| Zeitraum | Mai, Juni und Juli 2023 |
| Uhrzeit | 9:45 – 12:15 Uhr |
| Alter | Schul-Deutsch–Klasse (5./6.) MS St. Leonhard |
| Titel | Ferienworkshop: Filzwerkstatt |
|---|---|
| Art | Workshop |
| Beschreibung | Es werden kleine und große Dinge aus Filz (alte Kulturtechnik und nachhaltig) hergestellt und dazu Wolle gefärbt |
| Partner | Die Künstlerinnen Sigrid Stabel und Sylvie Ludwig |
| Zeitraum | Di. 30.05. bis Fr. 02.06. |
| Uhrzeit | 10:00 bis 16:00 Uhr |
Alter ab 8 bis 14 Jahre
| Titel | Ferienworkshop: Batik- und Shiboriwerkstatt |
|---|---|
| Art | Workshop |
| Beschreibung | Es werden Künstlerische Techniken erprobt – zum Verschönern von T- Shirts, Stofftaschen, Kissenbezügen und allem was bedruckbar ist. |
| Partner | Die Künstlerinnen Sigrid Stabel und Regina Pemsl |
| Zeitraum | Mo. 31.07. bis Fr. 04.08. |
| Uhrzeit | 10:00 bis 16:00 Uhr |
| Alter | ab 8 bis 14 Jahre |
Kulturladen Zeltnerschloss
| Titel | Stadtteilpicknick für Menschenrechte |
|---|---|
| Art | Stadtteil-Event |
| Beschreibung | Mit Musik und Mitmachaktionen für Kinder: Alle Stadtteilbewohner*innen sind an diesem Nachmittag herzlich eingeladen, gemeinsam zu feiern, sich kennenzulernen und auszutauschen. Musik, ein Jahrmarkt für Kinder sowie ein kleiner Flohmarkt sorgen für Unterhaltung und Spaß. Für den gedeckten Tisch sind die Besuchenden selbst zuständig. Aber auch Getränke und Essen sind im Angebot. |
| Zeitraum | Samstag 13.05. |
| Uhrzeit | 13:00 bis 17:00 Uhr |
| Alter | Keine Beschränkung |
| Titel | Tim Mohr fürs Kinderohr |
|---|---|
| Art | CD-Release-Kinderparty |
| Beschreibung | Folkig, flockig präsentiert Tim Mohr als Ein-Mann-Band seine Kinderlieder zum Mitmachen und Lauschen. Seine Musik lebt vom gemeinsamen Erschaffen eines Musikerlebnisses mit den Kindern. |
| Zeitraum | Sonntag, 21.05 |
| Uhrzeit | 10:00 bis 16:30 Uhr |
| Alter | Keine Beschränkung |
| Titel | Die verlorene Melodie |
|---|---|
| Art | Veranstaltung |
| Beschreibung | Der Stadtteilgarten am Schlossplatz in Gleißhammer ist die perfekte Außenkulisse für ein Konzert für die Kinder aus dem Stadtteil, die sonst wenig oder keine Gelegenheit haben, ein solches mit den eigenen Eltern zu besuchen. Musikerinnen begeben sich auf die Suche nach ihrer verlorenen Lieblingsmelodie. Es geht darum, Kindern einen spielerischen Zugang zur Musik zu eröffnen und ihre Begeisterung zu wecken. |
| Partner | Katharina Jungwirt (vl), Luca Höhmann (fl) Claudia Roch (git) |
| Zeitraum | Mittwoch, 21.06. |
| Uhrzeit | 10 Uhr |
| Alter | Kinder ab 3 Jahren |
| Titel | Hip-Hop Workshop / Zirkusworkshop |
|---|
| Art | Workshop |
|---|---|
| Beschreibung | Mit aufsuchender Kulturarbeit im Stadtteil werden gerade die Kinder erreicht, die sich nachmittags selbst die Zeit vertreiben müssen. Professionelle Kulturschaffende bringen den Kindern an insgesamt 3 Nachmittagen die Grundlagen des Hip-Hop und der Artistik bei. |
| Zeitraum | Steht noch nicht fest |
| Uhrzeit | Keine Angabe |
| Alter | Keine Angabe |
| Titel | „Umwelt geht uns alle an!“ Projekt zum Thema Nachhaltigkeit |
|---|---|
| Art | Veranstaltung |
| Beschreibung | Ein Vormittag im Wald am Valznerweiher, drei Workshops werden angeboten: Ein Theaterpädagogischer Workshop und zwei Umweltpädagogische Workshops: Die Kinder befassen sich spielerisch mit dem Wald und ermitteln den Gesundheitszustand von Bäumen und lernen Baumarten und Pflanzen kennen. Für die Teilnehmer*innen werden Aktionen, wie z.B. Tippis, Insektenmauern bauen, etc. organisiert. Zudem gibt es Aktionen: Müll-Sammel-Aktion im Stadtteil; Insekteninseln im Schulgarten anlegen; Upcycling „Pflanzentöpfe aus Tetrapacks“ |
| Partner | Grundschule Scharrerstraße, Andrea Eichler; Bund Naturschutz; Selina Bock |
| Zeitraum | Juni 2023 13. Juni, ein Vormittag (8:45 bis 12:00 Uhr) 20. Juni, zwei Unterrichtseinheiten (8:00 bis 9:30 Uhr) Do., 15.6., 8 bis 12 Uhr / Do., 22.6. 9 bis 11 Uhr |
| Uhrzeit | s. o. |
| Alter | Drei 4. Klassen im Rahmen des Ethikunterrichts der Scharrerschule |
| Titel | Leseförderprojekt |
|---|---|
| Art | Förderprojekt |
| Beschreibung | für Kinder aller Jahrgangstufen der Scharrer-Grundschule mit ehrenamtlichen Lesepaten*innen in Kooperation mit Mentor Nürnberg |
| Zeitraum | Schuljahr 2022/23 |
| Uhrzeit | Laut Stundenplan |
| Alter | Schulkinder |
Kulturladen Röthenbach
| Titel | Röthenbach spielt |
|---|---|
| Art | Veranstaltung für Kinder und Familien im Stadtteil |
| Beschreibung | Aktionstag mit Spiel-, Kreativ- und Bewegungsangeboten rund um den Kulturladen Röthenbach - in Kooperation mit verschiedenen Kinder- und Jugendeinrichtungen, Vereinen, Kitas und Schulen im Stadtteil Röthenbach und Eibach. |
| Zeitraum | voraussichtlich am 28.4.2024 |
| Uhrzeit | Sonntags, 13 – 18 Uhr |
| Alter | Kinder bis 13 Jahre und Eltern |
Kulturladen Schloss Almoshof
| Titel | Das Knola Ding: Jetzt wird es bunt! |
|---|---|
| Art | Veranstaltung |
| Beschreibung | Organisationen und Vereine aus dem Knoblauchsland laden zu einem tollen Spiele-Fest ein: Kinder und Jugendliche sollen die Institutionen kennen lernen, die im Knoblauchsland Aktionen und Programm anbieten, zum Beispiel: kirchliche Gemeinden, Sportvereine, die Freiwillige Feuerwehr oder der Bund Naturschutz. Sie werden Spiele oder Kreativ-Station anbieten: „Das Knola Ding“. |
| Zeitraum | Fr. 5. Mai |
| Uhrzeit | 14:00 bis 18:00 Uhr |
| Alter | für Kids ab 5 Jahren |
| Titel | Biogemüse aus dem Knoblauchsland |
|---|---|
| Art | Ausflug |
| Beschreibung | Hofbesuch bei Gemüsebau Hofmann |
| Zeitraum | Do. 13. April |
| Uhrzeit | 17:00 bis 19:00 Uhr |
| Alter | Keine Beschränkung |
| Titel | Kiebitz & Co |
|---|---|
| Art | Ausflug |
| Beschreibung | Vogelkundliche Wanderung im Knoblauchsland |
| Zeitraum | Fr. 5. Mai; Fr. 12. Mai |
| Uhrzeit | 18:00 bis 20:00 Uhr |
| Alter | Keine Beschränkung |
| Titel | Wald und Naturschutz im Irrhain |
|---|---|
| Art | Ausflug |
| Beschreibung | Zwei Förster erläutern die Besonderheiten der Vegetation des Irrhains |
| Zeitraum | Fr. 12. Mai |
| Uhrzeit | 14:30 bis 16:30 Uhr |
| Alter | Keine Beschränkung |
| Titel | Von Biberburgen und Flussregenpfeifern |
|---|---|
| Art | Ausflug |
| Beschreibung | Spaziergang entlang des Bucher Landgrabens mit dem Landschaftspflegeverband Nürnberg |
| Zeitraum | Do. 1. Juni |
| Uhrzeit | 18:00 bis 20:00 Uhr |
| Alter | Keine Beschränkung |
| Titel | Bienentag am Walderlebniszentrum |
|---|---|
| Art | Workshop |
| Beschreibung | Imker Tobias Sauer erklärt seine Arbeit mit den Bienen |
| Zeitraum | 18. Juni |
| Uhrzeit | 11:00 bis 18:00 Uhr |
| Alter | Keine Beschränkung |
| Titel | Peter Stromer und der Klimawandel |
|---|---|
| Art | Ausflug |
| Beschreibung | Besuch im Walderlebniszentrum Tennenlohe |
| Zeitraum | So. 23. Juli |
| Uhrzeit | 14:00 bis 16:00 Uhr |
| Alter | Keine Beschränkung |
Vischers Kulturladen
| Titel | Ferienworkshop Ostern |
|---|---|
| Art | Workshop |
| Beschreibung | Nachhaltigkeit zum Anfassen und Begreifen für Kinder und Jugendliche, darum geht es in dieser Workshop-Reihe. Upcycling und weitere Ideen für eine gute Zukunft. |
| Zeitraum | 11.04. – 14.04. |
| Uhrzeit | 9:00 bis 16:00 Uhr |
| Alter | Schulkinder |
| Titel | Ferienworkshop Pfingsten |
|---|---|
| Art | Workshop |
| Beschreibung | Auch in den Pfingstferien gibt es in Zusammenarbeit mit Künstler*innen anregende Workshops, die neben der Kreativität auch Nachhaltigkeit im Blick haben. |
| Zeitraum | 30.05. – 02.06. |
| Uhrzeit | 9:00 bis 18:00 Uhr |
| Alter | Schulkinder |
| Titel | Ferienworkshop Herbst |
|---|---|
| Art | Workshop |
| Beschreibung | Ferienprogramm für Kinder |
| Zeitraum | 30.10. – 03.11. |
| Uhrzeit | 9:00 bis 18:00 Uhr |
| Alter | Schulkinder |
Kulturladen Gartenstadt
| Titel | Muttertagsfest in der Regenbogenschule |
|---|---|
| Art | Veranstaltung |
| Beschreibung | Zum Muttertag findet in der Regenbogenschule ein Fest zu Ehren aller Mamas statt! Es wird auf einem Basar selbstgebastelte Geschenke zu erwerben geben sowie Bastel- und Spielangebote für die Kleinen (und natürlich auch Großen!) Für das leibliche Wohl ist auch gesorgt. |
| Zeitraum | 12.05.2023 |
| Uhrzeit | 16:00 bis 18:30 Uhr |
| Alter | Ohne Beschränkung |
| Titel | Kinder haben Rechte! Enthüllung der neuen Tafel am Baum für die Menschenrechte |
|---|
| Art | Veranstaltung |
|---|---|
| Beschreibung | Präsentation der Kinderrechtsbäume der Kinder des Horts Regenbogen: Der Baum für die Menschenrechte bekommt eine neue Tafel, die den Baum sichtbarer und präsenter im Stadtteil macht. Zur Enthüllung gibt es Begleitprogramm zum Thema Kinder- bzw. Menschenrechte, so präsentiert zum Beispiel der Hort Regenbogen die Kinderrechtsbäume, die mit der Künstlerin Ursula Rössner entstanden sind und die Regenbogenschule leistet einen musikalischen Beitrag. |
| Zeitraum | 14.07.2023 |
| Uhrzeit | 17:00 bis 19:00 Uhr |
| Alter | Keine Beschränkung |
| Titel | „Wir haben Rechte!“ - Kinder des Horts Regenbogen bauen Kinderrechtsbäume |
|---|---|
| Art | Workshop |
| Beschreibung | Die Kinder werden an das Thema Kinderrechte herangeführt. Begleitet von der Künstlerin Ursula Rössner setzen sie sich kreativ damit auseinander. Dabei entstehen zwei Bäume aus Holz, die von den Kindern entworfen und gestaltet werden und die zeigen, dass sich die Kinder dem Thema auf verschiedene Arten genähert haben. Zum Schluss präsentieren sie die fertigen Kunstwerke beim der Enthüllung der neuen Tafel am Baum der Menschenrechte in der Gartenstadt. |
| Partner | Regenbogenschule (Grundschule); Hort des Haus für Kinder Regenbogen; Ursula Rössner |
| Zeitraum | Mitte Mai bis Mitte Juli; Fünf Einheiten à 1,5 Stunden + Abschlussveranstaltung; 14.07.: Eröffnung der neuen Tafel (siehe oben) |
| Uhrzeit | wochentags, 14:30 – 16:00 Uhr |
| Alter | 10-12 Kinder des Horts Regenbogen; 3.-4.-Klässler:innen |
Gemeinschaftshaus Langwasser
| Titel | Offene Streetartworkshops für alle an der Freewall |
|---|---|
| Art | Workshop |
| Beschreibung | Die Idee des offenen Workshops wurde schon bewusst im Rahmen von #LNGWSSR erprobt. Das Format des offenen Workshops macht einen niedrigschwelligen Zugang zur Kultur möglich. Der freie Eintritt verstärkt diesen Effekt. |
| Zeitraum | Samstags, 13.05., 10.06., 08.07., 16.09., 14.10., |
| Partner | Caploart, Soma275, Pain, Julian Golkowsky |
| Uhrzeit | 11:00 – 16:00 Uhr |
| Alter | Keine Angabe |
| Titel | „Entdecke deine Stadt“ – Langwasser Guides treffen auf Kinder- & Jugendliche |
|---|---|
| Art | Veranstaltung |
| Beschreibung | Die Langwasser Guides sind aktive und motivierte Ehrenamtliche aus dem Stadtteil, die sich seit Jahren vernetzen, um ihr Wissen über Langwasser zu teilen. |
| Für Kinder & Jugendliche: Kennenlernen des eigenen Stadtteils, intergenerationale Begegnung zwischen jungen & älteren Menschen; über das Medium Theater Interesse für Themen und Diskurse wecken (Site Specific Art); niederschwelliges Lernen über Kunst, Kultur, Geschichte | |
|---|---|
| Partner | Georg Ledebour Schule, Astrid Lindgren Schule, Bertolt Brecht Schule, Neptun Schule; Hort am Förderzentrum, Hort Salzbrunnerstraße, Familienzentrum Imbuschstraße, Haus der Heimat, Bürgerverein Langwasser; Ehrenamtliche Stadtteilführer*innen; Susanne Carl |
| Zeitraum | 2023 (es ist unbegrenzt geplant) |
| Uhrzeit | Noch offen |
| Alter | Kinder- und Jugendliche zwischen 11 und 18 Jahren |
| Titel | Sommeroase Langwasser – Eltern-Kind-Kurse im GLW |
|---|---|
| Art | Workshop |
| Beschreibung | Die Sommeroase bietet kostenlose, kreative Eltern-Kind-Workshops Streetart: 10:00-15:00 Uhr Montag, Dienstag International Kochen: 10:00-15:00 Uhr Montag, Dienstag Ton/Keramik: 10:00-15:00 Uhr Mittwoch, Donnerstag T-Shirt/Taschenbemalung: 10:00-15:00 Uhr Mittwoch, Donnerstag |
| Zeitraum | 31.07. – 03.08. (erste Sommerferienwoche) |
| Uhrzeit | s. o. |
| Alter | Kinder- und Jugendliche zwischen 6 und 12 Jahren; deren Eltern |
KUF im südpunkt
| Titel | Zirkuskünste im Park |
|---|---|
| Art | Workshop |
| Beschreibung | Alle Kinder und Jugendlichen, die sich und ihr Koordinationsvermögen spielerisch ausprobieren wollen, sind herzlichst eingeladen! Zirkuspädagog*innen stehen mit ihrem Können und Wissen bereit, um mit Mädchen und Jungs die ersten Schritte in Richtung Manege zu machen. Jeden Montag im Annapark, bei schlechtem Wetter im südpunkt-Saal. |
| Partner | Im Bündnis mit JKK Quibble und We Integrate e.V. |
| Zeitraum | Montags, bis 24.07. |
| Uhrzeit | 15:00 – 17:00 Uhr |
| Alter | Für Kinder & Jugendliche ab 6 bis 18 Jahre |
| Titel | Kinderdisco |
|---|---|
| Art | Veranstaltung |
| Beschreibung | Tanzen und spielen zu den coolsten Hits – in der südpunkt Kinderdisco haben wir gemeinsam Spaß und feiern wie die Großen! |
| Zeitraum | Fr. 05.05., Fr. 02.06, Fr. 06.10, Fr. 03.11. |
| Uhrzeit | 15:30 – 17:00 Uhr |
| Alter | Kinder & Jugendliche |
| Titel | Die Okras sind weg |
|---|---|
| Art | Lesung |
| Beschreibung | Ein interkulturelles Picknick mit Lesestationen für Kinder auf deutscher, französischer, arabischer und englischer Sprache. |
|---|---|
| Zeitraum | Sa. 29.07. |
| Uhrzeit | 14:00 - 17:00 Uhr |
| Alter | Kinder & Jugendliche |
Kulturwerkstatt auf AEG
| Titel | Instabil |
|---|---|
| Art | Musiktheater |
| Beschreibung | Ein Musiktheater über zwei Jugendliche und (kein) Social Media |
| Zeitraum | Mi, 24.05.2023, 10:00 - 11:30; 18:30 – 20:00 Donnerstag 25.05., 10:00 - 11:30; 18:30 – 20:00 |
| Uhrzeit | s. o. |
| Alter | Kinder & Jugendliche |
Kulturladen Ziegelstein
| Titel | Little Talents - leben - lernen – lachen (Frühenglisch für Kinder) |
|---|---|
| Art | Sprachkurs |
| Beschreibung | In den Einheiten können die Kinder erste Erfahrungen in der Fremdsprache Englisch sammeln. Durch Übungen, Sprachspiele, Geschichten, Reime und Lieder tauchen die Kinder aktiv und spielerisch in die Sprache ein. Begleitet werden sie dabei von der Handpuppe „Freddy Fox“, die nur Englisch spricht und die Kinder in verschiedene altersgerechte Themenfelder einführt. |
| Zeitraum | Montags, bis 24.07. |
| Uhrzeit | 15:30 – 16:15 Uhr |
| Alter | Für Kinder von 4 bis 7 Jahren |
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Titel
Art
Beschreibung
Partner
Zeitraum
Uhrzeit
Alter
Beratung Datum Behandlung Ziel
Kulturausschuss 07.07.2023 öffentlich Gutachten
Stadtrat 19.07.2023 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff: Satzung zur Änderung der Satzung der Musikschule Nürnberg (Musikschulsatzung - MusS)
Anlagen: 01_Sachverhalt 02_Änderungsatzung_Entwurf 03_Überlassungsschein_Entwurf 04_Satzung_aktueller Stand 05_Überlassungsschein_aktueller Stand
Sachverhalt (kurz): Die Satzung der Musikschule Nürnberg wurde zuletzt 2018 geändert. Es sind nun umfangreiche Anpassungen erforderlich. Aus diesem Grund wird eine neue Satzung vorgeschlagen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Gutachtenvorschlag: Der Kulturausschuss begutachtet die beiliegende Satzung zur Änderung der Satzung für die Musikschule Nürnberg (Musikschulsatzung - MusS) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen.
Beschlussvorschlag: Entsprechend dem Gutachten des Kulturausschusses vom 07.07.2023 wird der Erlass der beiliegenden Satzung zur Änderung der Satzung für die Musikschule Nürnberg (Musikschulsatzung – SeS) beschlossen.
(MusikschulS-MusS)
Sachverhalt:
Die Satzung der Musikschule Nürnberg wurde zuletzt zum September 2018 geändert. In Absprache mit Stk und 2. BM wurden während der Coronazeit keine Änderungen durchgeführt. Es sind nun aktuelle Anpassungen erforderlich. Die Coronazeit war eine große Belastung, sowohl für die Schülerinnen und Schüler der Musikschule Nürnberg als auch für die Musikschule Nürnberg selbst. Aber gerade hier hat sich die Bedeutung der musikalischen Bildung und des sozialen Miteinanders in der Musikschule gerade für Kinder und Jugendliche noch einmal in besonderem Maße gezeigt. Am 8.7.2022 wurde dem Kulturausschuss das Konzept der „Musikschule für alle“ vorgelegt, das sich der Bildungsgerechtigkeit verpflichtet sieht. Es basiert auf wohnortnahem Unterricht in den Nürnberger Schulen, insbesondere den Grundschulen. Nur so ist ein breites Angebot für alle Bevölkerungsschichten zu gewährleisten. Die Nutzung dieser breiten Palette von Klassenzimmern in der ganzen Stadt ist u.a. eine Voraussetzung zur Erreichung des städtischen Einnahmeziels. Eine weitere Grundlage ist die Möglichkeit, qualifiziertes Fachpersonal einstellen zu können. Die Anforderung an die Musikschullehrkräfte ergibt sich aus der Sing- und Musikschulverordnung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst. Angesichts der derzeitigen Wiederbesetzungssperre im Bereich 2. BM und der Tatsache, dass bisher nicht extern ausgeschrieben werden durfte, waren freigewordene Stellen nicht mehr besetzbar. Sollte das Angebot nicht aufrechterhalten werden können, bedeutet das auch, dass diese Schülerinnen und Schüler nicht mehr bei Ensembles der Musikschule mitspielen können. Es ist davon auszugehen, dass dies auch Kinder aus sozial schwachen Familien trifft, die sich nur aufgrund der Nutzung von entsprechenden Ermäßigungen der Musikschule Musikunterricht leisten können. Daher ist die Musikschule auf die Möglichkeit einer externen Besetzung freiwerdender Stellen angewiesen. Folgen sind sonst nicht nur eine dauerhafte Abwanderung langjähriger Schülerinnen und Schüler, sondern auch eine Verringerung der Gebühreneinnahmen. Die Änderungen der Musikschulsatzung im Einzelnen: Auf alle Formulierungen wurde der sog. Digitalisierungscheck angewandt. Dadurch wurde insbesondere die Formulierung „in Textform“ aufgenommen, die die Möglichkeit „schriftlich als E- Mail“, und „schriftlich auf Papier“ impliziert. Ebenso kommt nun durchgängig die Formulierung „Schülerinnen und Schüler“ zur Anwendung. Auf diesem Wege wurden auch Formulierungen vereinheitlicht. In allen Regelungen wurde der einheitliche Terminus „Musikschuljahr“, „Fachlehrkraft“, „Leitung der Musikschule Nürnberg“ sowie „Musikschule Nürnberg“ eingesetzt.
In § 2 (Aufgaben und Ziele) Abs. 1 Satz 2 und 3 soll nun deutlich aufgezeigt werden, dass die Musikschule eine „Musikschule für alle“ ist. Ausdrücklich werden nun die Dezentralität sowie die kulturelle Offenheit und Nachhaltigkeit erwähnt. § 4 (Musikschulforum) wurde in der bisherigen Fassung gestrichen, da dieses Gremium in der bisherigen Vielzahl der geforderten Teilnehmer nicht mehr tagen konnte. Die neue Fassung lautet: Zur Unterstützung der Musikschularbeit und zur Wahrung von Interessen können beratende Vereinigungen wie Elternvertretung, Förderverein, Stiftung oder Beirat gebildet werden. In der Auflistung von § 6 (Angebot) Abs. 1 Nr. 6 wurde „Förderklasse und Frühförderung“ in „Begabtenförderung und Studienvorbereitende Ausbildung (SVA)“ geändert.
In § 7 (Unterricht im Elementarbereich) wurde nun deutlicher formuliert, dass zum Unterricht auch Zeit zum Austausch mit den Erziehungsberechtigten gehört. Außerdem wurde das neue Unterrichtsfach „Elementare Musikpädagogik für Erwachsene“ aufgenommen, da in der Vergangenheit zunehmend Anfragen nach Kursen speziell für Erwachsene gekommen waren. In § 8 (Vokalunterricht) und § 11 (Ensemble- und Ergänzungsfächer) wurden Formulierungen deutlicher gestaltet. Bei § 10 (Klassenmusizieren) wurde eine Mindesteilnehmerzahl von 15 Kindern einer Klasse/ Jahrgangsstufe eingefügt, da ansonsten das Zusammenspiel wenig Sinn macht, aber auch die Personalkosten der Musikschule Nürnberg unverhältnismäßig hoch wären. In § 11 (Ensemblefächer) wurde eingefügt, dass die Einteilung durch die Schulleitung der Musikschule erfolgt. Dies soll deutlich machen, dass kein Rechtsanspruch auf Einteilung in ein bestimmtes Ensemble besteht. In Abs. 3 (Ergänzungsfächer) wurden insbes. Beispiele aufgenommen. In § 12 (Begabtenförderung) wurden die bisher detaillierten Einzelheiten der Begabtenförderung (Frühförderung und Förderklasse) gestrichen, da sich diese nach den Vorgaben des Verbands deutscher Musikschulen (VdM) richten und die Musikschule Nürnberg keinen Einfluss darauf hat. Etwaige Änderungen der VdM-Richtlinien könnten sonst nur durch eine Änderung der Satzung der Musikschule Nürnberg umgesetzt werden. § 13 (Ergänzende Angebote, Projekte und Veranstaltungen) wurde komplett neu gefasst. Er zeigt exemplarisch auf, wie der kontinuierliche Musikschulunterricht durch z.B. kürzere Projekte ergänzt werden kann. Auch aufgenommen wurde, dass die Teilnahme an Veranstaltungen Bestandteil des Unterrichtes ist. In § 15 (Anmeldung) wurde die Möglichkeit einer online-Anmeldung aufgenommen, die ab September 2023 eingeführt wird. § 18 (Unterrichtsausfall) Abs. 3 wurde deutlicher gefasst. Unterrichtsstunden, die durch unvermeidliche Verhinderung (z. B. Konzerttätigkeit) der Fachlehrkraft ausfallen, werden unverändert vor- bzw. nachgegeben. Neu geregelt ist nun, dass bei von der Musikschule Nürnberg angeordneten Ausfällen (z. B. bei Schulveranstaltungen, schulinternen Konzerten, Weiterbildung) oder Ausfall durch Unterrichtsbefreiung gem. TVöD (z.B. Dienstjubiläum) der Unterricht nicht vor- bzw. nachgeholt werden muss. Ansprüche auf Erstattung daraus regelt die Musikschulgebührensatzung. § 19 (Unterrichtsstätten) wurde komplett überarbeitet und ergänzt. Dies betrifft insbes. die Aufsichtspflicht der Fachlehrkräfte der Musikschule Nürnberg. Außerdem wurde hier nun die Möglichkeit zu digital gestütztem Unterricht aufgenommen. Dies darf allerdings nur in begründeten Ausnahmefällen erfolgen, da Präsenzunterricht weiterhin an oberster Stelle steht. § 20 (Datenschutz) wurde neu aufgenommen. Die bisherigen Regelungen von § 20 ff rücken um eine Ziffer nach hinten (§ 21 ff). „Die Musikschule Nürnberg erhebt nur Daten, die sie für die ordnungsgemäße Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt. Die Daten werden nur für diese Aufgaben verwendet. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen werden hierbei beachtet. Mit der Anmeldung wird die Einwilligung in die Erhebung und Nutzung von Daten, auch für den Unterricht durch digitale Technologien, erteilt.“ Der nun § 25 (Gesundheitsbestimmungen) wurde dahingehend ergänzt, dass auch der jeweils geltende Hygieneplan der Musikschule Nürnberg bzw. des Unterrichtsortes anzuwenden ist. Dem Kulturausschuss wird die mit dem Rechtsamt abgestimmte Satzung zur Begutachtung vorgelegt.
(Musikschulsatzung – MusS)
Vom .....................
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 Satz 1 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 9. Dezember 2022 (GVBl. S. 674), folgende Satzung: Inhaltsübersicht: Abschnitt I Struktur und Angebot § 1 Name und Zweck § 2 Aufgabe und Ziele § 3 Leitung der Musikschule § 4 Unterstützende Gremien § 5 Pflichten der Schülerinnen und Schüler § 6 Angebot § 7 Unterricht im Elementarbereich § 8 Vokalunterricht § 9 Instrumentalunterricht § 10 Klassenmusizieren § 11 Ensemble- und Ergänzungsfächer § 12 Begabtenförderung und Studienvorbereitende Ausbildung (SVA) § 13 Ergänzende Angebote, Projekte und Veranstaltungen § 14 Regionalwettbewerb „Jugend musiziert“
Abschnitt II Organisation § 15 Anmeldung und Aufnahme § 16 Schuljahr, Beendigung des Unterrichtsverhältnisses, Ausscheiden und Ausschluss § 17 Gebühren § 18 Unterrichtsausfall, Abwesenheit der Schülerin / des Schülers § 19 Unterrichtsstätten § 20 Datenschutz § 21 Veranstaltungen, Bild- und Tonaufzeichnungen § 22 Öffentliches Auftreten § 23 Instrumente § 24 Bescheinigung § 25 Gesundheitsbestimmungen § 26 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage zu § 23
Abschnitt I Struktur und Angebot
Name und Zweck
(1) Die Musikschule Nürnberg ist eine gemeinnützige Unterrichts- und Bildungseinrichtung der Stadt und trägt den Namen „Musikschule Nürnberg“. (2) Die Stadt verfolgt mit dem Betrieb der Musikschule Nürnberg durch Förderung von Bildung und Erziehung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung. (3) Die Stadt ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (4) Die Mittel der Musikschule Nürnberg dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Stadt erhält bei Auflösung der Musikschule Nürnberg nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. (5) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Einrichtungen fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. (6) Bei Auflösung oder Aufhebung der Musikschule Nürnberg ist das Vermögen ausschließlich zur Förderung von musikalischer Ausbildung und musikalischer Erziehung zu verwenden.
Aufgabe und Ziele
(1) Die Musikschule Nürnberg ist Bestandteil des allgemeinen musikalischen Bildungswesens der Stadt. Sie pflegt und vermittelt das Kulturgut Musik. Aufgabe der Schule ist es, eine Musikschule für alle zu sein: vorrangig Kinder und Jugendliche an die Musik heranzuführen, Begabungen frühzeitig zu fördern und besonders Interessierte auf ein Berufsstudium vorzubereiten. Ziel der Musikschule Nürnberg ist die dezentrale Bereitstellung von Unterrichtsorten und dadurch die Teilnahme möglichst wohnortnah zu ermöglichen; dazu gehören auch kulturelle Offenheit und Nachhaltigkeit. Die Musikschule Nürnberg führt ihre Schülerinnen und Schüler zum eigenen Singen und Musizieren und leistet somit einen Beitrag zur Persönlichkeitsbildung und zur sozialen Erziehung. Sie schafft auch die Grundlagen für eine spätere musikalische Berufsausbildung (Studienvorbereitende Ausbildung).
Die Musikschule Nürnberg pflegt Sing- und Musizierformen aus allen Gebieten der Musik und arbeitet eng mit anderen musikalischen und kulturellen Einrichtungen zusammen. Als Mitglied im Verband deutscher Musikschulen ist die Musikschule Nürnberg nach den Richtlinien dieses Verbandes ausgerichtet; die Lehrpläne des Verbandes sind verbindlich. (2) Ausbildungsziel der Musikschule Nürnberg ist neben einer musikalischen Grundausbildung die Vermittlung von instrumentalen und vokalen Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie eine hohe, den individuellen Begabungsvoraussetzungen entsprechende Ensemblefähigkeit der Schülerinnen und Schüler. (3) Voraussetzung für eine Unterrichtstätigkeit an der Musikschule Nürnberg ist ein qualifizierender Abschluss an einer Musikhochschule, einer Universität oder einer vergleichbaren Einrichtung. Im Einzelfall kann hiervon aus fachlichen Gründen bei Vorliegen einer der Tätigkeit entsprechenden musikpädagogischen Befähigung abgewichen werden. (4) Im Zusammenwirken von Fachlehrkräften, Schülerinnen und Schülern und Erziehungsberechtigten trägt die Musikschule Nürnberg Verantwortung dafür, dass die musikalischen Ausbildungsziele erreicht werden.
Leitung der Musikschule
Die Musikschule Nürnberg wird von einer Fachlehrkraft mit einer § 2 Abs. 3 Satz 1 entsprechenden Qualifikation geleitet. Die Leitung der Musikschule Nürnberg wird vom Stadtrat ernannt.
Unterstützende Gremien
Zur Unterstützung der Musikschularbeit und zur Wahrung von Interessen können beratende Vereinigungen wie Elternvertretung, Förderverein, Stiftung oder Beirat nach den entsprechenden gesetzlichen Vorgaben gebildet werden.
Pflichten der Schülerinnen und Schüler
Die gesetzlichen Vertreter der an der Musikschule Nürnberg aufgenommenen Schülerinnen und Schüler verpflichten sich, für deren regelmäßigen und gewissenhaften Unterrichtsbesuch zu sorgen. Die Schülerinnen und Schüler sollen den Anweisungen der Fachlehrkraft entsprechend üben. Sie sind verpflichtet, mindestens einmal im Schuljahr zum Zwecke eines Leistungsnachweises an einem Vortragsabend, Klassenabend oder Schülervorspiel der Musikschule Nürnberg teilzunehmen. Die Anmeldung hierzu erfolgt durch die Fachlehrkraft nach Rücksprache mit den Schülerinnen und Schülern. Um die Ausbildungsziele aus § 2 zu erreichen, sollen Schülerinnen und Schüler in instrumentalen oder vokalen Ensembles, Bands oder Combos sowie in einem der Orchester mitwirken und im Sinne der Musikschule Nürnberg an zusätzlichen Veranstaltungen teilnehmen.
Angebot
(1) Die Musikschule Nürnberg bietet kontinuierlichen Unterricht in folgenden Bereichen an: 1. Unterricht im Elementarbereich; 2. Vokalunterricht; 3. Instrumentalunterricht; 4. Klassenmusizieren; 5. Ensemble- und Ergänzungsfächer; 6. Begabtenförderung und Studienvorbereitende Ausbildung (SVA) 7. musikalische Projekte nach Bedarf. (2) Über Form und Umfang des Unterrichts entscheidet die Musikschule Nürnberg. Ein Anspruch auf Einzelunterricht, eine bestimmte Unterrichtsstätte, eine bestimmte Unterrichtsdauer, eine bestimmte Gruppengröße oder die Einteilung in eine bestimmte Gruppe besteht nicht.
Unterricht im Elementarbereich
(1) Der Unterricht im Elementarbereich vermittelt die Grundlagen der musikalischen Erziehung. Er umfasst: 1. Musik für die Kleinsten Dieser Kurs wird in Mutter/Vater-Kind-Gruppen für Kinder im Alter ab 18 Monaten angeboten und dauert zwei Jahre. Der Unterricht besteht aus zwei Teilen: 45 Minuten Unterrichtszeit in Gruppen und 15 Minuten Austausch zwischen den Erziehungsberechtigten und der Fachlehrkraft. 2. Musikalische Früherziehung In die Musikalische Früherziehung werden Kinder im Vorschulalter aufgenommen. Der Kurs dauert zwei Jahre. Der Unterricht besteht aus zwei Teilen: 45 Minuten Unterrichtszeit in Gruppen und 15 Minuten Austausch zwischen den Erziehungsberechtigten und der Fachlehrkraft. Für Kinder ein Jahr vor der Einschulung wird zusätzlich ein einjähriger Kurs angeboten. Satz 3 gilt entsprechend. 3. Musikalische Grundausbildung Der Kurs der Musikalischen Grundausbildung wird für Kinder im Grundschulalter eingerichtet. Er dauert zwei Jahre. Der Unterricht besteht aus zwei Teilen: 45 Minuten Unterrichtszeit in Gruppen und 15 Minuten Austausch zwischen den Erziehungsberechtigten und der Fachlehrkraft.
- Instrumentenkarussell Dieser Kurs bietet Kindern ab sechs Jahren (in der Regel nach der Musikalischen Früherziehung) die Möglichkeit, im Turnus von mehreren Wochen verschiedene Instrumente auszuprobieren und dabei Vorlieben und besondere Eignungen zu entdecken und zu entwickeln. Es werden musikalische Grundbegriffe gefestigt, die einen Einstieg in den Instrumentalunterricht erleichtern. Der Kurs dauert ein Jahr. Der Unterricht wird einmal wöchentlich 45 Minuten in Gruppen erteilt. Die Auswahl der Instrumente obliegt der Musikschule Nürnberg. 5. Elementare Musikpädagogik für Erwachsene Der Unterricht wird einmal wöchentlich 45 Minuten in Gruppen erteilt. (2) Eine gesonderte Abmeldung gemäß § 16 Abs. 2 am Ende eines Kurses im Elementarbereich nach Nr. 1-4 ist nicht erforderlich.
Vokalunterricht
(1) Das Unterrichtsfach Solo- und Ensemblegesang wird in Einzel- und Gruppenunterricht erteilt. Bei Bedarf kann das Fach Korrepetition angeboten werden. (2) Die Chorabteilung der Musikschule Nürnberg besteht aus jungerChor nürnberg, Chorklassen und weiteren Chorangeboten. Der jungeChor nürnberg verbindet die Bestandteile Singen im Chor, Stimmbildung und eine musiktheoretische Ausbildung. Die Teilnahme an allen Unterrichtsteilen ist verpflichtend. Die Stimmbildung wird dabei in der Regel als Gruppenunterricht durchgeführt.
Instrumentalunterricht
(1) In den Instrumentalunterricht werden Kinder, Jugendliche und Erwachsene aufgenommen. Bei Kindern soll einer instrumentalen Ausbildung der Besuch der Musikalischen Früherziehung oder Musikalischen Grundausbildung vorangegangen sein. (2) Der Unterricht erstreckt sich auf alle Instrumentalfächer, die von der Musikschule Nürnberg angeboten werden. Bei Bedarf werden die Schülerinnen und Schüler bei der Instrumentenwahl beraten. (3) Der Unterricht wird in der Regel als Gruppenunterricht von 45 Minuten Dauer oder als Einzelunterricht von 30 Minuten Dauer wöchentlich angeboten. Bei entsprechender Eignung und Leistung der Schülerin/des Schülers kann im Einzelfall seitens der Musikschule Nürnberg ein individueller Einzelunterricht von 45 oder 60 Minuten Dauer je Woche angeboten werden. Der Gruppenunterricht wird nach Alter und Vorbildung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer so zusammengesetzt, dass die besonderen Qualitäten des Gruppenunterrichts genutzt werden können. Über die Zusammensetzung von Gruppen und deren Änderung entscheidet die jeweilige Fachlehrkraft in Rücksprache mit den betreffenden Schülerinnen und Schülern oder deren gesetzlichen Vertretern.
Klassenmusizieren
(1) Die Musikschule Nürnberg betreibt in Kooperation mit den Regelschulen Bläserklassen, Streicherklassen, Blockflötenklassen und Chorklassen. Voraussetzung ist, dass sich mindestens 15 Kinder einer Klasse / Jahrgangsstufe beteiligen. Der Unterricht findet in Kooperation in und mit den jeweiligen Regelschulen in der Regel zweimal wöchentlich statt. (2) Das Klassenmusizieren dauert zwei Jahre. Eine gesonderte Abmeldung gemäß § 16 Abs. 2 am Ende der beiden Jahre ist nicht erforderlich. Wenn der Unterricht danach in anderer Form fortgeführt werden soll, ist eine erneute Anmeldung nötig.
Ensemble- und Ergänzungsfächer
(1) Ensemblefächer dienen der Erweiterung und Vertiefung des im Unterricht Gelernten. Zu diesen Fächern gehören Instrumentalensembles, Kammermusikgruppen, Orchester, Chor und Gesangsensembles. (2) Die Fähigkeit des Musizierens im Ensemble gehört zu den Ausbildungszielen der Musikschule Nürnberg. Der Besuch eines geeigneten Ensemblefaches ist daher sinnvoll, um bisher Erlerntes in steter Zusammenarbeit und nach Möglichkeit durch regelmäßige Auftritte zu vertiefen. Die Schülerin/der Schüler wird von der Fachlehrkraft bei der Auswahl des passenden Ensembles beraten. Die Einteilung erfolgt durch die Schulleitung der Musikschule Nürnberg. (3) Ergänzungsfächer sind zum einen kontinuierliche Unterrichtsfächer zur inhaltlichen Bereicherung des instrumentalen und vokalen Bildungsangebots, insbesondere Gehörbildung, Musiklehre, Musiktheorie. Zum andern stellen sie auch eine Ergänzung des Musikschulangebotes dar, wie z. B. Tanz, Rhythmik oder Musiktheater. Über die Einteilung zum Ergänzungsunterricht entscheidet die Leitung der Musikschule Nürnberg in Absprache mit der Fachlehrkraft.
Begabtenförderung und Studienvorbereitende Ausbildung (SVA)
(1) Die Musikschule Nürnberg bietet besonders interessierten und begabten Schülerinnen und Schülern in der Begabtenförderung (Frühförderung und Förderklasse) eine vertiefte Musikausbildung an. In dieser Ausbildung ist es gezielt möglich, sich studienvorbereitend auf die Aufnahmeprüfung an einer Ausbildungsstätte für Musikberufe vorzubereiten. (2) Die Aufnahme, der Umfang und die Durchführung richten sich nach den jeweils geltenden Vorgaben des Verbands Deutscher Musikschulen (VdM).
Ergänzende Angebote, Projekte und Veranstaltungen
Projekte, z. B. Kurse, Workshops oder Exkursionen, sind weitere musikpädagogische Angebote der Musikschule Nürnberg. Veranstaltungen gehören einschließlich der hierfür erforderlichen Vorbereitungen zum pädagogischen Auftrag und zum individuellen Erscheinungsbild der Musikschule Nürnberg. Vorspiele und Konzerte sind für Schülerinnen und Schüler eine wesentliche Lernerfahrung; die Teilnahme daran ist Bestandteil des Unterrichts.
Regionalwettbewerb „Jugend musiziert”
Die organisatorische Vorbereitung und Durchführung des Regionalwettbewerbes „Jugend musiziert” ist Teil des Aufgabengebietes der Musikschule Nürnberg.
Abschnitt II Organisation
Anmeldung und Aufnahme
(1) Zur Anmeldung ist die von der Musikschule Nürnberg bereitgestellte online-Anmeldung oder das Anmeldeformular zu verwenden. Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB). Änderungen von Kontaktdaten sind umgehend mitzuteilen. Bei minderjährigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern ist die schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Aufnahmen sind nach Kapazität der Musikschule Nürnberg möglich. Die Entscheidung über die Aufnahme richtet sich nach der Reihenfolge der Anmeldung, der zur Verfügung stehenden Ausbildungskapazität, der Schulorganisation sowie der musikalischen Eignung und Vorbildung der Schülerin/des Schülers. Vorabsprachen mit einzelnen Fachlehrkräften sind nicht bindend. (2) Die Aufnahme in eines der angebotenen Fächer in der Musikschule Nürnberg ist in der Regel nur zu Beginn des Musikschuljahres möglich. (3) Voraussetzung für die Aufnahme ist, dass die Schülerinnen und Schüler aufgrund ihres Alters und ihres persönlichen und musikalischen Entwicklungsstandes in der Lage sind, am Unterricht der jeweiligen Unterrichtsstufe teilzunehmen: 1. Unterricht im Elementarbereich: In die Mutter/Vater-Kind-Kurse werden Kinder im Alter ab 18 Monaten, in die Musikalische Früherziehung Kinder im Vorschulalter, in die Musikalische Grundausbildung Kinder im Grundschulalter und in das Instrumentenkarussell Kinder ab sechs Jahren aufgenommen. 2. Instrumentaler und vokaler Hauptfachunterricht: Über die Aufnahme in den instrumentalen und vokalen Hauptfachunterricht entscheidet die Leitung der Musikschule Nürnberg nach Eignung und Befähigung der Schülerinnen und Schüler. Kinder können in der Regel mit Beginn der Schulpflicht aufgenommen werden. Einer instrumentalen Ausbildung soll der Besuch der Musikalischen Früherziehung oder der Musikalischen Grundausbildung vorangegangen sein. Kinder, die bereits Unterricht an der Musikschule hatten (Unterricht im Elementarbereich oder im Klassenmusizieren), werden vorrangig eingeteilt. 3. Ensemblefächer: In die bestehenden Ensembles werden Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrer Eignung durch die Schulleitung der Musikschule eingeteilt. (4) Wurde eine Schülerin/ein Schüler in der Vergangenheit bereits vom Unterricht ausgeschlossen oder das Unterrichtsverhältnis seitens der Musikschule Nürnberg beendet, entscheidet die Leitung der Musikschule Nürnberg über eine erneute Aufnahme.
Schuljahr, Beendigung des Unterrichtsverhältnisses, Ausscheiden und Ausschluss
(1) Das Schuljahr der Musikschule Nürnberg beginnt am 1. September und endet am 31. August des darauffolgenden Jahres. Die Feriendauer und die unterrichtsfreien Feiertage richten sich nach den für die allgemeinbildenden Schulen geltenden Bestimmungen in Bayern. Der Unterricht der Musikschule Nürnberg findet auch bei außerplanmäßigen Unterrichtsausfällen in den allgemeinbildenden Schulen (insbesondere Gewährung von „hitzefrei“) statt. (2) Eine Schülerin/ein Schüler scheidet aus der Musikschule Nürnberg durch Abmeldung aus. Die Abmeldung wird zum Ende des laufenden Schuljahres (31. August) wirksam. Sie muss der Leitung der Musikschule Nürnberg spätestens bis 15. Juni des Schuljahres in Textform zugehen. Ein Ausscheiden innerhalb von vier Wochen ab Unterrichtsbeginn ist möglich, sofern die Abmeldung der Leitung der Musikschule Nürnberg innerhalb von zwei Wochen nach Unterrichtsbeginn in Textform zugeht. In diesem Fall werden die ersten vier Unterrichtswochen als Schnupperunterricht bezeichnet. Bei Minderjährigen muss die Abmeldung durch die gesetzlichen Vertreter erfolgen. Eine mündliche Abmeldung ist ebenso wenig wirksam wie eine Erklärung gegenüber einer Fachlehrkraft. (3) Beim Unterricht, der auf zwei Jahre ausgelegt ist (Musik für die Kleinsten, Musikalische Früherziehung, Musikalische Grundausbildung und Klassenmusizieren) ist eine vorzeitige Abmeldung gemäß Abs. 2 zum Ende des ersten Schuljahres grundsätzlich nicht möglich. (4) Ein Ausscheiden während des Musikschuljahres beziehungsweise ein vorzeitiges Ausscheiden bei Kursen, die auf zwei Jahre ausgelegt sind, kann in begründeten Ausnahmefällen durch die Leitung der Musikschule Nürnberg genehmigt werden. Der Antrag bedarf der Textform. (5) Die Musikschule Nürnberg kann das Unterrichtsverhältnis auch während eines Musikschuljahres aus folgenden Gründen beenden: 1. bei ungenügender Leistung; 2. bei schwerwiegenden Verfehlungen (insbesondere wenn Schülerinnen/Schüler beziehungsweise Eltern trotz schriftlicher Abmahnung den Unterricht nachhaltig stören);
- soweit der Gebührenschuldner mit der Zahlung von mehr als zwei Monatsraten der für den Unterricht der Schülerin/des Schülers geschuldeten Jahresgebühr im Verzug ist; 4. wenn im Einzelfall auf Grund unüberbrückbarer Meinungsverschiedenheiten zwischen der Schülerin/dem Schüler oder den Eltern und der Musikschule Nürnberg über Unterrichtsinhalte und Ausbildungsziele der Musikschule Nürnberg (§ 2) eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr zu erwarten ist. Die Entscheidung trifft die Leitung der Musikschule Nürnberg im Einvernehmen mit der Fachlehrkraft. Vor einem Ausschluss sind die gesetzlichen Vertreter minderjähriger Schülerinnen/Schüler oder bei Volljährigkeit die Schülerin/der Schüler schriftlich zu hören. Der Ausschluss ist der Schülerin/dem Schüler, bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern deren gesetzlichen Vertreter gegenüber schriftlich zu erklären. Wenn nicht etwas anderes bestimmt ist, wird er mit dem Ersten des auf den Zugang der Erklärung folgenden Monats wirksam. (6) Die Änderung einer Gebühr auf Grund einer geänderten Gruppenstärke stellt keinen besonderen Ausnahmefall im Sinne des Abs. 4 dar.
Gebühren
Für den Unterricht an der Musikschule Nürnberg werden Gebühren nach der Musikschulgebührensatzung in der jeweils geltenden Fassung erhoben.
Unterrichtsausfall, Abwesenheit der Schülerin / des Schülers
(1) Kann die Schülerin/der Schüler den Unterricht nicht wahrnehmen, muss die Musikschule Nürnberg davon unverzüglich verständigt werden. Die Schülerin/der Schüler hat keinen Anspruch auf Nachholung dieses Unterrichts. (2) Auf begründeten Antrag, der mindestens sechs Wochen im Voraus bei der Musikschule Nürnberg eingehen muss, kann eine Beurlaubung für maximal drei Monate im Musikschuljahr erfolgen (insbesondere für einen Auslandsaufenthalt oder einen Schüleraustausch). Der Antrag bedarf der Textform. Über den Antrag entscheidet die Schulleitung. Bezüglich der Gebühren gilt § 5 Abs. 5 der Musikschulgebührensatzung. (3) Unterrichtsstunden, die durch unvermeidliche Verhinderung (z. B. Konzerttätigkeit) der Fachlehrkraft ausfallen, werden vorbzw. nachgegeben. Dies gilt nicht bei Erkrankung der Fachlehrkraft, ausdrücklich von der Musikschule Nürnberg angeordneten Ausfällen (z. B. Schulveranstaltungen, schulinterne Konzerte, Weiterbildung) oder Ausfall durch Unterrichtsbefreiung gem. TVöD.
Unterrichtsstätten
(1) Der Unterricht findet grundsätzlich in den von der Musikschule Nürnberg zur Verfügung gestellten Räumen statt. Eine Aufsichtspflicht besteht nur während der Unterrichtszeit. Die Aufsicht beginnt und endet im Unterrichtsraum. (2) Der Unterricht der Musikschule Nürnberg findet grundsätzlich als Präsenzunterricht statt. Die Musikschule Nürnberg behält sich vor, in begründeten Fällen, in denen der Musikschulunterricht nicht als Präsenzunterricht erteilt werden kann, den Unterricht durch eine digitale Unterrichtsform durchführen zu lassen. Das hierbei zu verwendende Format gibt die Musikschule Nürnberg vor.
Datenschutz
Die Musikschule Nürnberg erhebt nur Daten, die sie für die ordnungsgemäße Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt. Die Daten werden nur für diese Aufgaben verwendet. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen werden hierbei beachtet. Mit der Anmeldung wird die Einwilligung in die Erhebung und Nutzung von Daten, auch für den Unterricht durch digitale Technologien, erteilt.
Veranstaltungen, Bild- und Tonaufzeichnungen
Die Veranstaltungen der Musikschule Nürnberg sind einschließlich der hierfür erforderlichen Vorbereitungen Bestandteil des Unterrichts. Die Teilnahme und Mithilfe der Schülerinnen und Schüler kann im Bedarfsfall durch die Leitung der Musikschule Nürnberg oder die Fachlehrkraft angeordnet werden. Die Musikschule Nürnberg ist berechtigt, im Unterricht und in ihren übrigen Veranstaltungen Bild- und Tonaufzeichnungen herzustellen und für ihren Eigenbedarf sowie ihre Selbstdarstellung zu verwenden, soweit die volljährigen Schülerinnen und Schüler oder die gesetzlichen Vertreter der minderjährigen Schülerinnen und Schüler dem zugestimmt haben.
Öffentliches Auftreten
Öffentliches Auftreten der Schülerinnen und Schüler sowie Meldungen zu Wettbewerben in den an der Musikschule Nürnberg belegten Fächern müssen der Leitung der Musikschule Nürnberg unverzüglich gemeldet werden. Die Leitung der Musikschule Nürnberg ist berechtigt, Auftritte von Schülerinnen und Schülern bei Veranstaltungen zu untersagen, die eine Schädigung des öffentlichen Ansehens der Musikschule Nürnberg befürchten lassen.
Instrumente
Grundsätzlich soll die Schülerin/der Schüler bei Beginn des Instrumentalunterrichtes ein Instrument besitzen. Auf Antrag können Instrumente der Musikschule Nürnberg (im Rahmen der Bestände) von Schülerinnen und Schülern gemäß den Überlassungsbedingungen, die als Anlage Bestandteil dieser Satzung sind, genutzt werden. Die anfallende Gebühr richtet sich nach § 1 Abs. 7 der Musikschulgebührensatzung.
Bescheinigung
Den Schülerinnen und Schülern wird auf Wunsch durch die Leitung der Musikschule Nürnberg eine Bescheinigung über den Besuch der Musikschule Nürnberg ausgestellt.
Gesundheitsbestimmungen
Beim Auftreten ansteckender Krankheiten sind die allgemeinen Gesundheitsbestimmungen für Schulen sowie der jeweils geltende Hygieneplan der Musikschule Nürnberg bzw. des Unterrichtsortes anzuwenden.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.09.2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung der Musikschule Nürnberg (Musikschulsatzung – MusS) vom 31. Juli 2014 (Amtsblatt S. 290), geändert durch Satzung vom 26. Juni 2018 (Amtsblatt S. 276) außer Kraft.
Anlage zu § 23 der Satzung der Musikschule Nürnberg (MusikschulS – MusS)
Überlassungsbedingungen für Instrumente der Musikschule Nürnberg
Vor der Überlassung hat sich die Schülerin / der Schüler oder haben sich die gesetzlichen Vertreter vom ordnungsgemäßen Zustand der überlassenen Instrumente zu überzeugen. Festgestellte Mängel sind im Überlassungsschein festzuhalten. Der Empfang der Instrumente ist schriftlich zu bestätigen.
Die überlassenen Instrumente sind sorgfältig zu behandeln und vor Verlust, Beschmutzung, Beschädigung und sonstigen Veränderungen zu bewahren.
Die Instrumente dürfen außer im Fall einer notwendigen Reparatur nicht an Dritte weitergegeben werden.
Wird das Instrument nach Ende der Überlassungsdauer nicht zurückgegeben, ist die Schülerin / der Schüler oder sind die gesetzlichen Vertreter verpflichtet, eine Entschädigung in Höhe des Wiederbeschaffungswertes zu zahlen.
Die Schülerin / der Schüler oder die gesetzlichen Vertreter haftet/haften für jede schuldhafte, über übliche Abnutzungserscheinungen hinausgehende Beschädigung und jeden schuldhaften Verlust. Die Höhe des Schadenersatzes richtet sich bei Verlust nach dem Wiederbeschaffungs-wert und bei Beschädigung nach den Reparaturkosten. Für bereits bei der Ausgabe vorhandene Mängel besteht keine Haftungspflicht.
Beschädigungen an den überlassenen Instrumenten sind der Leitung der Musikschule Nürnberg unverzüglich zu melden. Notwendige Reparaturen beziehungsweise eine Wiederbeschaffung sind mit der Leitung der Musikschule Nürnberg abzusprechen und gehen zulasten der Schülerin / des Schülers. Reparaturen dürfen ausschließlich durch Fachfirmen durchgeführt werden.
Die Musikschule Nürnberg ist berechtigt, die überlassenen Instrumente jederzeit zurückzu-fordern. Spätestens mit Beendigung des Unterrichtsverhältnisses ist das überlassene Instrument zurückzugeben.
Die Musikschule Nürnberg kann im Einzelfall verlangen, dass für überlassene Instrumente eine Versicherung abgeschlossen wird.
in der Kulturwerkstatt Auf AEG Fürther Str. 244d 90429 Nürnberg Tel. 0911/231-30 23 Fax 0911/231-30 25 musikschule.nuernberg@stadt.nuernberg.de
Überlassungsschein
Name der Schülerin / des Schülers ggf. gesetzliche/r Vertreterin/Vertreter _________________________________ ________________________________
Anschrift__________________________________________________________________
hat zur Benutzung nach den Überlassungsbedingungen folgendes Instrument erhalten:
___________________________ Zubehör ______________________________________
Inventar-Nr. _________________ Serien-Nr._____________________________________
O Die Überlassungsgebühr beträgt jährlich 120,-- Euro, d.h. monatlich 10,-- Euro O Die Überlassungs beim Instrumentenkarussell ist gebührenfrei. O Die Überlassung ist gebührenfrei.
Die Ausgabe erfolgt am _____________ über die Fachlehrkraft ___________________________ Festgestellte Mängel:_____________________________________________________________ ______________________________________________________________________________
Außer den festgestellten Mängeln befand sich das Instrument bei der Ausgabe in einwandfreiem Zustand.
Nürnberg, ___________ _______________________________________________ Unterschrift der Benutzerin / des Benutzers (bei Minderjährigen: der/des gesetzlichen Vertreterin/Vertreters)
________________________________________________________________
Rückgabe
Die erfolgt am _______________ O Das Instrument ist im gleichen Zustand wie bei der Ausgabe. O Das Instrument weist gegenüber der Ausgabe folgende zusätzliche, leichte Abnutzungs-erscheinungen auf: ________________________________________________________ O Das Instrument hat folgende Beschädigungen: __________________________________ ________________________________________________________________________
Nürnberg, ________________
___________________________ _________________________________________________ Unterschrift der Fachlehrkraft Unterschrift der Benutzerin / des Benutzers (bei Minderjährigen: der/des gesetzlichen Vertreterin/Vertreters)
(Musikschulsatzung – MusS)
Vom 31. Juli 2014 (Amtsblatt S. 290), zuletzt geändert durch Satzung vom 26. Juni 2018 (Amtsblatt S. 276) Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 Satz 1 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 22. März 2018 (GVBl. S. 145), folgende Satzung: Inhaltsübersicht: Abschnitt I Struktur und Angebot § 1 Name und Zweck § 2 Aufgabe und Ziele § 3 Leitung der Musikschule § 4 Musikschulforum § 5 Pflichten des Schülers § 6 Angebot § 7 Unterricht im Elementarbereich § 8 Vokalunterricht § 9 Instrumentalunterricht § 10 Klassenmusizieren § 11 Ensemble- und Ergänzungsfächer § 12 Förderklasse und Frühförderung § 13 Ergänzende Einrichtungen und Projekte § 14 Regionalwettbewerb „Jugend musiziert“
Abschnitt II Organisation § 15 Anmeldung und Aufnahme § 16 Schuljahr, Beendigung des Unterrichtsverhältnisses, Ausscheiden und Ausschluss § 17 Gebühren § 18 Unterrichtsausfall, Abwesenheit des Schülers § 19 Unterrichtsstätten § 20 Veranstaltungen, Bild- und Tonaufzeichnungen § 21 Öffentliches Auftreten § 22 Instrumente § 23 Bescheinigung § 24 Gesundheitsbestimmungen § 25 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Abschnitt I Struktur und Angebot
Name und Zweck
(1) Die Musikschule Nürnberg ist eine gemeinnützige Unterrichts- und Bildungseinrichtung der Stadt und trägt den Namen Musikschule Nürnberg. (2) Die Stadt verfolgt mit dem Betrieb der Musikschule Nürnberg durch Förderung von Bildung und Erziehung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung. (3) Die Stadt ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (4) Die Mittel der Musikschule Nürnberg dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Stadt erhält bei Auflösung der Musikschule Nürnberg nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. (5) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Einrichtungen fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. (6) Bei Auflösung oder Aufhebung der Musikschule Nürnberg ist das Vermögen ausschließlich zur Förderung von musikalischer Ausbildung und musikalischer Erziehung zu verwenden.
Aufgabe und Ziele
(1) Die Musikschule Nürnberg ist Bestandteil des allgemeinen musikalischen Bildungswesens der Stadt. Sie pflegt und vermittelt das Kulturgut Musik. Aufgabe der Schule ist es, vorrangig Kinder und Jugendliche an die Musik heranzuführen, Begabungen frühzeitig zu fördern und besonders Interessierte auf ein Berufsstudium vorzubereiten. Erwachsenen steht das Angebot der Musikschule Nürnberg offen, soweit die Kapazitäten nicht durch Anmeldungen von Kindern und Jugendlichen erschöpft sind. Die Musikschule Nürnberg führt ihre Schüler zum eigenen Singen und Musizieren und leistet somit einen Beitrag zur Persönlichkeitsbildung und zur sozialen Erziehung. Sie schafft auch die Grundlagen für eine spätere musikalische Berufsausbildung (Studienvorbereitende Ausbildung). Die Musikschule Nürnberg pflegt Sing- und Musizierformen aus allen Gebieten der Musik und arbeitet eng mit anderen musikalischen und kulturellen Einrichtungen zusammen. Als Mitglied im Verband deutscher Musikschulen ist die Musikschule Nürnberg nach den Richtlinien dieses Verbandes ausgerichtet; die Lehrpläne des Verbandes sind verbindlich. (2) Ausbildungsziel der Musikschule Nürnberg ist neben einer musikalischen Grundausbildung die Vermittlung von instrumentalen und vokalen Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie eine hohe, den individuellen Begabungsvoraussetzungen entsprechende Ensemblefähigkeit der Schüler.
(3) Voraussetzung für eine Unterrichtstätigkeit an der Musikschule Nürnberg ist ein qualifizierender Abschluss an einer Musikhochschule, einer Universität oder einer vergleichbaren Einrichtung. Im Einzelfall kann hiervon aus fachlichen Gründen bei Vorliegen einer der Tätigkeit entsprechenden musikpädagogischen Befähigung abgewichen werden. (4) Im Zusammenwirken von Fachlehrkräften, Schülern und Erziehungsberechtigten trägt die Musikschule Nürnberg Verantwortung dafür, dass die musikalischen Ausbildungsziele erreicht werden.
Leitung der Musikschule
Die Musikschule Nürnberg wird von einer Fachkraft mit einer dem § 2 Abs. 3 Satz 1 entsprechenden Qualifikation geleitet. Die Leitung wird vom Stadtrat ernannt.
Musikschulforum
(1) An der Musikschule Nürnberg besteht ein Musikschulforum. Es berät die Leitung der Musikschule Nürnberg in grundsätzlichen Angelegenheiten, die Schüler, Eltern und Lehrkräfte gemeinsam betreffen und gibt Empfehlungen ab. (2) Mitglieder des Schulforums sind: 1. Schulleitung und Stellvertretung; 2. ein Vertreter des Amtes für Kultur und Freizeit; 3. drei von der Lehrerkonferenz gewählte Lehrkräfte; 4. drei vom Musikschulbeirat bestimmte Elternvertreter; 5. drei von der Lehrerkonferenz gewählte Schülervertreter unter 18 Jahren; 6. zwei von einer Versammlung der erwachsenen Schüler gewählte Schülervertreter; 7. zwei Vertreter der zuständigen Personalvertretung; 8. zwei vom Förderverein der Musikschule bestimmte Vertreter. (3) Vorsitzender des Musikschulforums ist der Vertreter des Amtes für Kultur und Freizeit.
Pflichten der Schüler
Die gesetzlichen Vertreter der an der Musikschule Nürnberg aufgenommenen Schüler verpflichten sich, für deren regelmäßigen und gewissenhaften Unterrichtsbesuch zu sorgen. Die Schüler sollen den Anweisungen der Fachlehrkraft entsprechend üben. Sie sind verpflichtet, mindestens einmal im Schuljahr zum Zwecke eines Leistungsnachweises an einem Vortragsabend der Musikschule Nürnberg teilzunehmen. Die Anmeldung hierzu erfolgt durch die Fachlehrkraft nach Rücksprache mit dem Schüler. Um die Ausbildungsziele aus § 2 zu erreichen, sollen Schüler in instrumentalen oder vokalen Ensembles, Bands oder Combos sowie in einem der Orchester mitwirken und im Sinne der Musikschule Nürnberg an zusätzlichen Veranstaltungen teilnehmen.
Angebot
(1) Die Musikschule Nürnberg bietet kontinuierlichen Unterricht in folgenden Bereichen an: 1. Unterricht im Elementarbereich; 2. Vokalunterricht; 3. Instrumentalunterricht; 4. Klassenmusizieren; 5. Ensemble- und Ergänzungsfächer; 6. Förderklasse und Frühförderung; 7. musikalische Projekte nach Bedarf. (2) Über Form und Umfang des Unterrichts entscheidet die Musikschule. Ein Anspruch auf Einzelunterricht, eine bestimmte Unterrichtsstätte, eine bestimmte Unterrichtsdauer, eine bestimmte Gruppengröße oder die Einteilung in eine bestimmte Gruppe besteht nicht.
Unterricht im Elementarbereich
(1) Der Unterricht im Elementarbereich vermittelt die Grundlagen der musikalischen Erziehung. Er umfasst: 1. Musik für die Kleinsten Dieser Kurs wird in Mutter/Vater-Kind-Gruppen für Kinder im Alter ab 18 Monaten angeboten und dauert zwei Jahre. Der Unterricht wird einmal wöchentlich 60 Minuten in Gruppen erteilt. 2. Musikalische Früherziehung In die Musikalische Früherziehung werden Kinder im Vorschulalter aufgenommen. Der Kurs dauert zwei Jahre, wobei der Unterricht einmal wöchentlich 60 Minuten in Gruppen erteilt wird. Für Kinder ein Jahr vor der Einschulung wird zusätzlich ein einjähriger Kurs angeboten. Nr. 2 Satz 2 gilt entsprechend. 3. Musikalische Grundausbildung Der Kurs der Musikalischen Grundausbildung wird für Kinder im Grundschulalter eingerichtet. Er dauert zwei Jahre, wobei der Unterricht einmal wöchentlich 60 Minuten in Gruppen erteilt wird. 4. Instrumentenkarussell Dieser Kurs bietet Kindern ab sechs Jahren (in der Regel nach der Musikalischen Früherziehung) die Möglichkeit, im Turnus von mehreren Wochen verschiedene Instrumente auszuprobieren und dabei Vorlieben und besondere Eig-
nungen zu entdecken und zu entwickeln. Es werden musikalische Grundbegriffe gefestigt, die einen Einstieg in den Instrumentalunterrricht erleichtern. Der Kurs dauert ein Jahr. Der Unterricht wird einmal wöchentlich 45 Minuten in Gruppen erteilt. Die Auswahl der Instrumente obliegt der Musikschule Nürnberg. (2) Eine gesonderte Abmeldung gemäß § 16 Abs. 2 am Ende eines Kurses im Elementarbereich ist nicht erforderlich.
Vokalunterricht
(1) Das Unterrichtsfach Stimmbildung für Solo- und Ensemblegesang wird in Einzel- und Gruppenunterricht erteilt. Bei Bedarf wird das Fach Korrepetition angeboten. (2) Der Konzertchor der Musikschule Nürnberg - jungerChor nürnberg - verbindet die Bestandteile Singen im Chor und Stimmbildung. Die Teilnahme an beiden Unterrichtsteilen ist verpflichtend. Die Stimmbildung wird dabei in der Regel als Gruppenunterricht durchgeführt.
Instrumentalunterricht
(1) In den Instrumentalunterricht werden Kinder, Jugendliche und Erwachsene aufgenommen. Bei Kindern soll einer instrumentalen Ausbildung der Besuch der Musikalischen Früherziehung oder Musikalischen Grundausbildung vorangegangen sein. (2) Der Unterricht erstreckt sich auf alle Instrumentalfächer, welche von der Musikschule Nürnberg angeboten werden. Bei Bedarf werden die Schüler bei der Instrumentenwahl beraten. (3) Der Unterricht wird in der Regel als Gruppenunterricht von 45 Minuten Dauer oder als Einzelunterricht von 30 Minuten Dauer wöchentlich angeboten. Bei entsprechender Eignung und Leistung des Schülers kann im Einzelfall seitens der Schule ein individueller Einzelunterricht von 45 oder 60 Minuten Dauer je Woche angeboten werden. Der Gruppenunterricht wird nach Alter und Vorbildung der Teilnehmer so zusammengesetzt, dass die besonderen Qualitäten des Gruppenunterrichtes genutzt werden können. Über die Zusammensetzung von Gruppen und deren Änderung entscheidet die jeweilige Fachlehrkraft in Rücksprache mit den betreffenden Schülern beziehungsweise deren gesetzliche Vertreter.
Klassenmusizieren
(1) Die Musikschule Nürnberg betreibt in Kooperation mit den Regelschulen Bläserklassen, Streicherklassen, Blockflötenklassen und Chorklassen. Der Unterricht findet in Absprache mit den Regelschulen mindestens zweimal wöchentlich statt. (2) Das Klassenmusizieren dauert zwei Jahre. Eine gesonderte Abmeldung gemäß § 16 Abs. 2 am Ende der beiden Jahre ist nicht erforderlich. Wenn der Unterricht danach in anderer Form fortgeführt werden soll, ist eine erneute Anmeldung nötig.
Ensemble- und Ergänzungsfächer
(1) Ensemblefächer dienen der Erweiterung und Vertiefung des im Unterricht Gelernten. Zu diesen Fächern gehören Instrumentalensembles, Kammermusikgruppen, Orchester, Chor und Gesangsensembles. (2) Die Fähigkeit des Musizierens im Ensemble gehört zu den Ausbildungszielen der Musikschule Nürnberg, der Besuch eines geeigneten Ensemblefaches ist daher sinnvoll, um bisher Erlerntes in steter Zusammenarbeit und nach Möglichkeit durch regelmäßige Auftritte zu vertiefen. Der Schüler wird von der Fachlehrkraft entsprechend der Eignung in ein bestimmtes Ensemble eingeteilt. (3) Das Ergänzungsfach Musiktheorie beinhaltet in verschiedenen Kursen Allgemeine Musiklehre, praxisbezogene Analyse von Form und Harmonie sowie Musikgeschichte.
Förderklasse und Frühförderung
(1) Die Förderklasse bietet besonders begabten Schülerinnen und Schülern zur Förderung ihrer Begabung eine vertiefte musikalische Ausbildung. In die Förderklasse können Kinder ab der 6. Klasse aufgenommen werden. Die maximale Verweildauer endet ein Jahr nach Abschluss an einer allgemein bildenden oder berufsbildenden Schule. Die Förderklasse beinhaltet die Vorbereitung für eine Aufnahmeprüfung an einer Hochschule für Musik. (2) Die Pflichtfachbelegung umfasst folgende Fächer pro Woche 1. vokales/instrumentales Hauptfach, 60 Minuten; 2. instrumentales Nebenfach, 30 Minuten; 3. Ensemblefach, d. h. Mitwirkung in einem Ensemble, Orchester oder Chor, ca. 150 Minuten; 4. Musiktheorie. Soweit Klavier nicht bereits Hauptfach ist, ist Klavier in der Regel als Nebenfach zu belegen. (3) Voraussetzung für die Aufnahme in die Förderklasse ist die in Theorie und Hauptfach bestandene D2-Aufnahmeprüfung. (4) Die Schüler der Förderklasse müssen in Leistungsüberprüfungen ihre Fortschritte nachweisen. Dies erfolgt im Hauptfach durch die Mitwirkung an einem öffentlichen Konzert sowie einer Technikprüfung pro Jahr. Im Nebenfach wirkt der Schüler einmal jährlich an einem Vortragsabend oder Konzert der Musikschule Nürnberg mit. Im Fach Musiktheorie finden pro Jahr mindestens zwei Leistungskontrollen statt. (5) Die Schüler der Förderklasse erhalten am Schuljahresende eine Beurteilung über ihre Leistungen und erbrachten Fortschritte. In der Beurteilung wird den Schülern mitgeteilt, ob sie die Förderklasse weiterhin besuchen können. (6) Die Schüler der Förderklasse sind verpflichtet, bei Bedarf an Veranstaltungen der Musikschule Nürnberg oder an Veranstaltungen im Auftrag der Musikschule Nürnberg für Dritte mitzuwirken. Die Einteilung hierzu nimmt die Fachlehrkraft vor.
(7) Die Schüler der Förderklasse sind zum regelmäßigen Besuch aller Unterrichtsfächer und gewissenhafter Vorbereitung derselben verpflichtet. Bei mehrmaligem unentschuldigten Fehlen oder unzureichenden Fortschritten in auch nur einem der Fächer kann der Schüler nach schriftlicher Abmahnung von der Förderklasse ausgeschlossen werden. (8) Vor dem Eintritt in die Förderklasse besteht für besonders begabte Kinder die Möglichkeit der Frühförderung. Sie dauert längstens bis zur Beendigung der 5. Klasse. Der Unterricht im Haupt- und Nebenfach beträgt zusammen mindestens 75 Minuten.
Ergänzende Einrichtungen und Projekte
Ergänzende Einrichtungen oder Projekte sind Angebote, welche wegen ihrer besonderen inhaltlichen, strukturellen, organisatorischen und finanziellen Formen und Erfordernisse in den Rahmen der §§ 7 bis 10 nicht eingefügt werden können. Die Zugangs- und Unterrichtsbedingungen werden jeweils gesondert festgelegt.
Regionalwettbewerb „Jugend musiziert”
Die organisatorische Vorbereitung und Durchführung des Regionalwettbewerbes „Jugend musiziert” ist Teil des Aufgabengebietes der Musikschule Nürnberg.
Abschnitt II Organisation
Anmeldung und Aufnahme
(1) Anmeldungen sind schriftlich an die Musikschule Nürnberg zu richten. Hierbei ist das von der Schule bereitgestellte Anmeldeformular zu verwenden. Bei minderjährigen Teilnehmern ist die schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Aufnahmen sind nach Kapazität der Musikschule Nürnberg möglich. Die Entscheidung über die Aufnahme richtet sich nach der Reihenfolge der Anmeldung, der zur Verfügung stehenden Ausbildungskapazität, der Schulorganisation sowie der musikalischen Eignung und Vorbildung des Schülers. Vorabsprachen mit einzelnen Lehrkräften sind nicht bindend. (2) Die Aufnahme in eines der angebotenen Fächer in der Musikschule Nürnberg ist in der Regel nur zu Beginn des Schuljahres möglich. (3) Voraussetzung für die Aufnahme ist, dass der Schüler aufgrund seines Alters und seines persönlichen und musikalischen Entwicklungsstandes in der Lage ist, am Unterricht der jeweiligen Unterrichtsstufe teilzunehmen: 1. Unterricht im Elementarbereich: In die Mutter/Vater-Kind-Kurse werden Kinder im Alter ab 18 Monaten, in die Musikalische Früherziehung im Vorschulalter, in die Musikalische Grundausbildung im Grundschulalter und in das Instrumentenkarussell Kinder ab sechs Jahren aufgenommen. 2. Instrumentaler und vokaler Hauptfachunterricht: Über die Aufnahme in den instrumentalen und vokalen Hauptfachunterricht entscheidet die jeweilige Lehrkraft nach Eignung und Befähigung des Schülers. Kinder können in der Regel mit Beginn der Schulpflicht aufgenommen werden. Einer instrumentalen Ausbildung soll der Besuch der Musikalischen Früherziehung oder der Musikalischen Grundausbildung vorangegangen sein. Kinder, die bereits Unterricht an der Musikschule hatten (Unterricht im Elementarbereich oder im Klassenmusizieren), werden vorrangig eingeteilt. 3. Ensemblefächer: In die bestehenden Ensembles werden Schüler entsprechend ihrer Eignung durch die jeweilige Lehrkraft eingeteilt. (4) Wurde ein Schüler in der Vergangenheit bereits vom Unterricht ausgeschlossen oder das Unterrichtsverhältnis seitens der Musikschule Nürnberg beendet, entscheidet die Leitung der Musikschule Nürnberg über eine erneute Aufnahme.
Schuljahr, Beendigung des Unterrichtsverhältnisses, Ausscheiden und Ausschluss
(1) Das Schuljahr der Musikschule Nürnberg beginnt am 1. September und endet am 31. August des darauffolgenden Jahres. Die Feriendauer und die unterrichtsfreien Feiertage richten sich nach den für die allgemeinbildenden Schulen geltenden Bestimmungen in Bayern. Der Unterricht der Musikschule Nürnberg findet auch bei außerplanmäßigen Unterrichtsausfällen in den allgemeinbildenden Schulen (insbesondere Gewährung von „hitzefrei“) statt. (2) Ein Schüler scheidet aus der Musikschule Nürnberg durch Abmeldung aus. Die Abmeldung wird zum Ende des laufenden Schuljahres (31. August) wirksam. Sie muss schriftlich erfolgen und der Leitung der Musikschule Nürnberg spätestens bis 15. Juni des Schuljahres zugehen. Ein Ausscheiden innerhalb von vier Wochen ab Unterrichtsbeginn ist möglich, sofern die Abmeldung der Leitung der Musikschule Nürnberg innerhalb von zwei Wochen nach Unterrichtsbeginn zugeht. In diesem Fall werden die ersten vier Unterrichtswochen als Schnupperunterricht bezeichnet. Bei Minderjährigen muss die Abmeldung durch die gesetzlichen Vertreter erfolgen. Eine mündliche Abmeldung ist ebenso wenig wirksam wie eine Erklärung gegenüber einer Lehrkraft. (3) Beim Unterricht, der auf zwei Jahre ausgelegt ist (Musik für die Kleinsten, Musikalische Früherziehung, Musikalische Grundausbildung und Klassenmusizieren) ist eine vorzeitige Abmeldung gemäß Abs. 2 zum Ende des ersten Schuljahres grundsätzlich nicht möglich. (4) Ein Ausscheiden während des Schuljahres beziehungsweise ein vorzeitiges Ausscheiden bei Kursen, die auf zwei Jahre ausgelegt sind, kann in begründeten Ausnahmefällen auf schriftlichen Antrag durch die Schulleitung genehmigt werden.
(5) Die Musikschule Nürnberg kann das Unterrichtsverhältnis auch während eines Schuljahres aus folgenden Gründen beenden: 1. bei ungenügender Leistung; 2. bei schwerwiegenden Verfehlungen (insbesondere wenn Schüler beziehungsweise Eltern trotz schriftlicher Abmahnung den Unterricht nachhaltig stören); 3. soweit der Gebührenschuldner mit der Zahlung von mehr als zwei Monatsraten der für den Unterricht des Schülers geschuldeten Jahresgebühr im Verzug ist; 4. wenn im Einzelfall auf Grund unüberbrückbarer Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Schüler oder den Eltern und der Musikschule Nürnberg über Unterrichtsinhalte und Ausbildungsziele der Musikschule Nürnberg (§ 2) eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr zu erwarten ist. Die Entscheidung trifft die Leitung der Musikschule Nürnberg im Einvernehmen mit der Fachlehrkraft. Vor einem Ausschluss sind die gesetzlichen Vertreter minderjähriger Schüler beziehungsweise bei Volljährigkeit der Schüler schriftlich zu hören. Der Ausschluss ist dem Schüler, bei minderjährigen Schülern deren gesetzlichen Vertreter gegenüber schriftlich zu erklären. Wenn nicht etwas anderes bestimmt ist, wird er mit dem Ersten des auf den Zugang der Erklärung folgenden Monats wirksam. (6) Die Änderung einer Gebühr auf Grund einer geänderten Gruppenstärke stellt keinen besonderen Ausnahmefall im Sinne des Abs. 4 dar.
Gebühren
Für den Unterricht an der Musikschule Nürnberg werden Gebühren nach der Musikschulgebührensatzung in der jeweils geltenden Fassung erhoben.
Unterrichtsausfall, Abwesenheit des Schülers
(1) Kann der Schüler den Unterricht nicht wahrnehmen, muss die Musikschule Nürnberg davon unverzüglich verständigt werden. Der Schüler hat keinen Anspruch auf Nachholung dieses Unterrichts. (2) Auf schriftlich begründeten Antrag, der mindestens sechs Wochen im Voraus bei der Musikschule Nürnberg eingehen muss, kann eine Beurlaubung für maximal drei Monate im Schuljahr erfolgen (insbesondere für einen Auslandsaufenthalt oder einen Schüleraustausch). Über den Antrag entscheidet die Schulleitung. (3) Unterrichtsstunden, welche durch unvermeidliche Verhinderung der Lehrkraft ausfallen, werden nach Möglichkeit vor- bzw. nachgegeben. Dies gilt nicht bei Erkrankung der Lehrkraft.
Unterrichtsstätten
Der Unterricht findet ausschließlich in den von der Stadt Nürnberg zur Verfügung gestellten Räumen statt.
Veranstaltungen, Bild- und Tonaufzeichnungen
Die Veranstaltungen der Musikschule Nürnberg sind einschließlich der hierfür erforderlichen Vorbereitungen Bestandteil des Unterrichtes. Die Teilnahme und Mithilfe der Schüler kann im Bedarfsfall durch die Schulleitung oder Fachlehrer angeordnet werden. Die Musikschule Nürnberg ist berechtigt, im Unterricht und in ihren übrigen Veranstaltungen Bild- und Tonaufzeichnungen herzustellen und für ihren Eigenbedarf sowie ihre Selbstdarstellung zu verwenden, soweit die volljährigen Schüler beziehungsweise die gesetzlichen Vertreter der minderjährigen Schüler dem zugestimmt haben.
Öffentliches Auftreten
Öffentliches Auftreten der Schüler sowie Meldungen zu Wettbewerben in den an der Musikschule Nürnberg belegten Fächern müssen der Leitung der Musikschule Nürnberg unverzüglich gemeldet werden. Die Leitung der Musikschule Nürnberg ist berechtigt, Auftritte von Schülern bei Veranstaltungen zu untersagen, welche eine Schädigung des öffentlichen Ansehens der Musikschule befürchten lassen.
Instrumente
Grundsätzlich soll der Schüler bei Beginn des Instrumentalunterrichtes ein Instrument besitzen. Auf Antrag können Instrumente der Musikschule Nürnberg (im Rahmen der Bestände) von Schülern gemäß den dieser Satzung beiliegenden Überlassungsbedingungen (Anlage) genutzt werden. Die Überlassungsbedingungen sind Bestandteil dieser Satzung.
Bescheinigung
Den Schülern wird auf Wunsch durch die Leitung der Musikschule eine Bescheinigung über den Besuch der Musikschule ausgestellt.
Gesundheitsbestimmungen
Beim Auftreten ansteckender Krankheiten sind die allgemeinen Gesundheitsbestimmungen für Schulen anzuwenden.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.09.2014 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung der Musikschule Nürnberg (MusikschulS – MusS) vom 25. Mai 2010 (Amtsblatt S. 168) außer Kraft.
Anlage zu § 22 der Satzung der Musikschule Nürnberg (MusikschulS – MusS)
Überlassungsbedingungen für Instrumente der Musikschule Nürnberg
Vor der Überlassung hat sich der Schüler beziehungsweise haben sich die gesetzlichen Vertreter vom ordnungsgemäßen Zustand der überlassenen Instrumente zu überzeugen. Festgestellte Mängel sind im Überlassungsschein festzuhalten. Der Empfang der Instrumente ist schriftlich zu bestätigen.
Die überlassenen Instrumente sind sorgfältig zu behandeln und vor Verlust, Beschmutzung, Beschädigung und sonstigen Veränderungen zu bewahren.
Die Instrumente dürfen außer im Fall einer notwendigen Reparatur nicht an Dritte weitergegeben werden.
Der Schüler haftet für jede Beschädigung und jeden Verlust. Die Höhe des Schadenersatzes richtet sich bei Verlust nach dem Wiederbeschaffungswert und bei der Beschädigung nach den Reparaturkosten. Für bereits bei der Ausgabe vorhandene Mängel besteht keine Haftungspflicht.
Beschädigungen an den überlassenen Instrumenten sind der Leitung der Musikschule Nürnberg unverzüglich zu melden. Notwendige Reparaturen beziehungsweise eine Wiederbeschaffung sind mit der Schulleitung abzusprechen und gehen zulasten des Schülers. Reparaturen dürfen ausschließlich durch Fachfirmen durchgeführt werden.
Die Musikschule Nürnberg ist berechtigt, die überlassenen Instrumente jederzeit zurückzufordern.
Die Musikschule Nürnberg kann im Einzelfall verlangen, dass für überlassene Instrumente eine Versicherung abgeschlossen wird.
in der Kulturwerkstatt Auf AEG Fürther Str. 244d 90429 Nürnberg Tel. 0911/231-30 23 Fax 0911/231-30 25 musikschule.nuernberg@stadt.nuernberg.de
Überlassungsschein
Schülername ggf. gesetzlicher Vertreter _________________________________ ________________________________
Anschrift__________________________________________________________________
hat zur Benutzung nach den Überlassungsbedingungen folgendes Instrument erhalten:
___________________________ Zubehör ______________________________________
Inventar-Nr. _________________ Serien-Nr._____________________________________
O Die Überlassungsgebühr beträgt jährlich 120,-- Euro, d.h. monatlich 10,-- Euro O Die Überlassungsgebühr (Streicher- und Bläserklassen, Instrumentenkarussell) ist gebührenfrei. O Die Überlassung ist gebührenfrei.
Die Ausgabe erfolgt am _____________ über die Fachlehrkraft ___________________________ Festgestellte Mängel:_____________________________________________________________ ______________________________________________________________________________
Außer den festgestellten Mängeln befand sich das Instrument bei der Ausgabe in einwandfreiem Zustand.
Nürnberg, ___________ _______________________________________________
Unterschrift des Benutzers bzw. des gesetzlichen Vertreters
xxxxxxx xxxxxxx xxxxxxx xxxxxxx xxxxxxx xxxxxxx xxxxxxx xxxxxxx xxxxxxx xxxxxxx
Rückgabe
Die erfolgt am _______________ O Das Instrument ist im gleichen Zustand wie bei der Ausgabe. O Das Instrument weist gegenüber der Ausgabe folgende zusätzliche, leichte Abnutzungserscheinungen auf: ________________________________________________________ O Das Instrument hat folgende Beschädigungen: __________________________________ ________________________________________________________________________
Nürnberg, ________________
___________________________ _________________________________________________ Unterschrift der Lehrkraft Unterschrift des Benutzers bzw. des gesetzlichen Vertreters
Beratung Datum Behandlung Ziel
Kulturausschuss 07.07.2023 öffentlich Gutachten
Stadtrat 19.07.2023 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff:
Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Musikschule Nürnberg
(Musikschulgebührensatzung - MusGebS)
Anlagen: 01_Sachverhalt 02_Gebührensatzung_Musikschule_Entwurf 03_Gebührensatzung_Gegenüberstellung 04_Gebührensatzung_aktueller Stand
Sachverhalt (kurz): Entsprechend der Vorgabe, Gebühren und Entgelte regelmäßig zu überprüfen, soll eine moderate Erhöhung der Musikschulgebühren zum Schuljahr 2023/24 erfolgen. Auch weiterhin sollen alle Bevölkerungsteile in den Genuss von günstigem Musikunterricht kommen. Die Ermäßigung für Inhaber des Nürnberg Passes beträgt deshalb weiterhin rund 50%. Aus der Gebührenerhöhung können Mehreinnahmen von jährlich 24.800 Euro erwartet werden. Sie werden nach erfolgtem Stadtratsbeschluss in den Haushaltsentwurf für 2024 aufgenommen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stk
Gutachtenvorschlag: Der Kulturausschuss begutachtet die beiliegende Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Musikschule Nürnberg (Musikschulgebührensatzung – MusGebS) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen.
Beschlussvorschlag: Entsprechend dem Gutachten des Kulturausschusses vom 07.07.2023 wird der Erlass der beiliegenden Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Musikschule Nürnberg (Musikschulgebührensatzung - MusGebS) beschlossen.
Gebührensatzung für die Musikschule Nürnberg
Sachverhalt:
Die Gebührensatzung der Musikschule Nürnberg wurde zuletzt zum September 2018 geändert. In Absprache mit Stk und 2. BM wurden während der Corona-Zeit keine Gebührenerhöhungen geplant, um die Familien finanziell nicht noch weiter zu belasten. Dies hätte möglicherweise zur Auflösung des Unterrichtsverhältnisses durch die Eltern geführt. Die Corona-Zeit war eine große Belastung, sowohl für die Schülerinnen und Schüler der Musikschule Nürnberg als auch für die Musikschule Nürnberg selbst. Aber gerade hier hat sich auch die Bedeutung der Musik und der Musikschule Nürnberg gezeigt. Die Musik war ein entscheidender Faktor, gerade wenn andere Sozialkontakte weggefallen waren. Die Förderung der sozialen Kompetenzen gerade in Krisenzeiten hat sich einmal mehr als überaus wichtig erwiesen. Am 8.7.2022 wurde dem Kulturausschuss das Konzept der „Musikschule für alle“ vorgestellt, das sich insbesondere auch der Verpflichtung zur Förderung der musikalischen Bildung von Kindern verschrieben hat. Um Bildungsgerechtigkeit zu ermöglichen basiert das Konzept der Musikschule Nürnberg wie auch in anderen Städten auf dezentraler wohnortnaher Beschulung. Nur so ist ein breites Angebot für alle Bevölkerungsschichten zu gewährleisten. Die Nutzung einer breiten Palette von Klassenzimmern in Grundschulen ist daher Voraussetzung, dieses Ziel zu erreichen und zudem die kalkulierten Einnahmen erzielen zu können. Eine weitere Grundlage ist die Möglichkeit, qualifiziertes Fachpersonal einstellen zu können. Die Anforderung an die Musikschullehrkräfte ergibt sich aus der Sing- und Musikschulverordnung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst. Angesichts der derzeitigen Wiederbesetzungssperre im Bereich 2. BM und der Tatsache, dass bisher nicht extern ausgeschrieben werden durfte, waren freigewordene Stellen nicht mehr besetzbar. Sollte das Angebot nicht aufrechterhalten werden können, bedeutet das auch, dass diese Schülerinnen und Schüler nicht mehr bei Ensembles der Musikschule mitspielen können. Es ist davon auszugehen, dass dies auch Kinder aus sozial schwachen Familien trifft, die sich nur aufgrund der Nutzung von entsprechenden Ermäßigungen der Musikschule Musikunterricht leisten können. Daher ist die Musikschule auf die Möglichkeit einer externen Besetzung freiwerdender Stellen angewiesen. Folgen sind sonst nicht nur eine dauerhafte Abwanderung langjähriger Schülerinnen und Schüler, sondern auch eine Verringerung der Gebühreneinnahmen.
1. Haushaltssituation der Musikschule
Wie im letzten „Jahreskontrakt“ von KUF dargestellt, ist es der Musikschule durch Sparmaßnahmen gelungen, das Budget 2022 einzuhalten. 2020 und 2021 erhielt die Musikschule durch den Freistaat Bayern aus dem Sonderfonds Corona-Pandemie zusätzliche Mittel i. H. v. 173.500,00 €. Der „normale“ Staatszuschuss ist allerdings weiterhin an der Obergrenze bei 320.000,00 € „gedeckelt“.
2. Änderung der Gebührensatzung
Es sind nun aktuelle Anpassungen erforderlich. Als Teil der Bemühungen zur Haushaltskonsolidierung schlägt der Geschäftsbereich 2. BM eine Änderung bzw. Neufassung der Gebührensatzung vor. Erwartet werden dadurch Mehreinnahmen von ca. 24.800 € pro Jahr, die in vollem Umfang erst im Haushaltsjahr 2024 wirksam werden. In diese Kalkulation wurden Mindereinnahmen durch Nürnberg-Pass (50 % Gebührenermäßigung) i. H. v. 42.000,00 € mit einbezogen. Die jetzt vorgeschlagene Erhöhung beträgt durchschnittlich 7 %, ist aber trotzdem so sozialverträglich wie möglich geplant. Bei einer höheren Steigerung wäre auch eine höhere Zahl
an Schülereltern zu erwarten, die sich dann den Musikschulunterricht nicht mehr leisten können. Neu eingeführt wird eine jährliche Verwaltungsgebühr von 10 € (bisher nur für die erstmalige Anmeldung). 3. Die Änderungen der Musikschulgebührensatzung im Einzelnen: Auf alle Formulierungen wurde der sog. Digitalisierungscheck angewandt. Dadurch wurde insbesondere die Formulierung „in Textform“ aufgenommen, die die Möglichkeit „schriftlich als E-Mail“, und „schriftlich auf Papier“ impliziert. Ebenso kommt nun durchgängig die Formulierung „Schülerinnen und Schüler“ zur Anwendung. Auf diesem Wege wurden auch Formulierungen vereinheitlicht. In allen Regelungen wurde der einheitliche Terminus „Musikschuljahr“, „Fachlehrkraft“, „Leitung der Musikschule Nürnberg“ sowie „Musikschule Nürnberg“ eingesetzt. Weitere Änderungen: § 1 Abs. 1 enthält nun eine jährliche Verwaltungspauschale von 10,00 € statt der bisherigen einmaligen Aufnahmegebühr. Insofern wurden auch alle diesbezüglichen Formulierungen in der Gebührensatzung von „Aufnahmegebühr“ in „Verwaltungspauschale“ geändert. In § 1 Abs. 2 (Tabelle) wurden nun neu aufgenommen: die Gebühr der Elementaren Musikpädagogik für Erwachsene sowie die Gebühr für weitere Ergänzungsfächer. Die bisherige Gebühr für Bläser- und Streicherklassen beinhaltete auch die Überlassung von Instrumenten. Dies wurde nun getrennt, in der Tabelle stehen die reinen Unterrichtsgebühren. Begriffliche Formulierungen zu einzelnen Unterrichtsangeboten wurden gem. Änderungen in der Musikschulsatzung angepasst. Die Formulierungen in § 3 zum Entstehen der Gebührenschuld wurden dahingehend konkretisiert, dass die Gebührenschuld bei der Instrumentenüberlassung mit dem ersten Überlassungstag entsteht. § 5 Abs. 2 Nr. 1 (Sozialermäßigung) wurde konkretisiert, nun können Nürnberg-Pässe auch rückwirkend anerkannt werden. Hintergrund ist, dass Bedürftige ihre Nürnberg-Pässe teilweise erst stark verspätet (und dann rückwirkend) erhalten. Neu aufgenommen wurde, dass die Ermäßigung nur für die Belegung eines instrumentalen oder vokalen Hauptfachs gilt und falls weitere Fächer belegt werden, dann eine Ermäßigung nur durch die Entscheidung der Leitung der Musikschule Nürnberg erfolgt. In § 5 Abs. 2 Nr. 3 (Mehrfachermäßigung) wurde aufgenommen, dass die Ermäßigung für das günstigste Unterrichtsfach gilt. § 5 Abs. 4 wurde konkretisiert. Bei Ermäßigungen auf die Verwaltungspauschale, die Instrumenten-Überlassungsgebühr und den Ensemble- bzw. Ergänzungsunterricht würde der Verwaltungsaufwand in keinem Verhältnis mehr stehen. In § 6 (Rückerstattung) wird ein neuer Abs. 2 aufgenommen. Dort wird geregelt, dass auch wenn der Präsenzunterricht aufgrund höherer Gewalt oder Schließung der Musikschule Nürnberg aufgrund infektionsschutzrechtlicher Vorgaben durch eine digitale Unterrichtsform ersetzt wird, die Zahlungspflicht bestehen bleibt. Eine eventuelle Rückerstattung richtet sich nach Abs. 1, wie jeglicher anderer Unterricht auch.
Dem Kulturausschuss wird daher die mit dem Rechtsamt und der Kämmerei abgestimmte Satzung zur Begutachtung vorgelegt.
Gebührensatzung für die Musikschule Nürnberg ÖÖ 66
Vom .............................
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch § 6 des Gesetzes vom 10. März 2023 (GVBl. S. 91) folgende Satzung: Inhaltsübersicht: § 1 Gebührenpflicht § 2 Gebührenschuldner § 3 Entstehen der Gebühr § 4 Fälligkeit § 5 Gebührenfreiheit, Gebührenermäßigung § 6 Rückerstattung § 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Gebührenpflicht
(1) Für den Unterricht an der Musikschule Nürnberg ist eine jährliche Verwaltungspauschale in Höhe von 10,00 € zu entrichten. (2) Die Unterrichtsgebühren sind Jahresgebühren und beziehen sich auf ein Musikschul-Schuljahr (01.09. – 31.08. des darauffolgenden Jahres). Die Jahresgebühr für folgende Fächer beträgt:
| Jahresgebühr | mtl. Rate | Jahresgebühr mit Nürnberg Pass | mtl. Rate mit Nürnberg Pass | ||
|---|---|---|---|---|---|
| 1. | Musikalische Früherziehung | 324,00 € | 27,00 € | 162,00 € | 13,50 € |
| Musikalische Grundausbildung | 324,00 € | 27,00 € | 162,00 € | 13,50 € | |
| Musik für die Kleinsten | 372,00 € | 31,00 € | 186,00 € | 15,50 € | |
| Elementare Musikpädagogik für Erwachsene | 372,00 € | 31,00 € | 186,00 € | 15,50 € | |
| 2. | Instrumentenkarussell (inkl. Instrumente) | 612,00 € | 51,00 € | 306,00 € | 25,50 € |
| 3. | Gruppenunterricht im Instrumental- oder Vokalbereich | ||||
| a) 45 Minuten Unterrichtsdauer bei 2 Schülern | 600,00 € | 50,00 € | 300,00 € | 25,00 € | |
| 45 Minuten Unterrichtsdauer ab 3 Schülern | 468,00 € | 39,00 € | 234,00 € | 19,50 € | |
| b) 60 Minuten Unterrichtsdauer bei 2 Schülern | 768,00 € | 64,00 € | 384,00 € | 32,00 € | |
| 60 Minuten Unterrichtsdauer ab 3 Schülern | 648,00 € | 54,00 € | 324,00 € | 27,00 € | |
| 4. | Einzelunterricht im Instrumental- und Vokalbereich | ||||
| a) Einzelunterricht (30 Min.) | 768,00 € | 64,00 € | 384,00 € | 32,00 € | |
| b) Einzelunterricht (45 Min.) | 1.164,00 € | 97,00 € | 582,00 € | 48,50 € | |
| c) Einzelunterricht (60 Min.) | 1.560,00 € | 130,00 € | 780,00 € | 65,00 € | |
| 5. | Musiktheorie (45 Min.) | 480,00 € | 40,00 € | 240,00 € | 20,00 € |
| 6. | Konzert-Chor (jungerChor nürnberg JCN) | ||||
| a) JCN Jugend-Chor, Maxi-Chor | 504,00 € | 42,00 € | 252,00 € | 21,00 € | |
| b) JCN Mini-Chor | 360,00 € | 30,00 € | 180,00 € | 15,00 € | |
| c) JCN Vor-Chor | 324,00 € | 27,00 € | 162,00 € | 13,50 € | |
| 7. | Begabtenförderung (Förderklasse und Frühför- derung) und Studienvorbereitende Ausbildung | 1.164,00 € | 97,00 € | 582,00 € | 48,50 € |
| 8. | Klassenmusizieren im Instrumental- oder Vokalbereich | ||||
| a) Streicherklasse (zzgl. Instrument) | 432,00 € | 36,00 € | 216,00 € | 18,00 € | |
| b) Bläserklasse (zzgl. Instrument) | 432,00 € | 36,00 € | 216,00 € | 18,00 € | |
| c) Blockflötenklasse | 432,00 € | 36,00 € | 216,00 € | 18,00 € | |
| d) Chorklasse mit Stimmbildung | 264,00 € | 22,00 € | 144,00 € | 11,00 € | |
| 9. | Ensemble | ||||
| a) ohne gleichzeitigen Hauptfachunterricht | 240,00 € | 20,00 € | 240,00 € | 20,00 € | |
| b) für Ensembles mit mehr als 15 Mitgliedern ohne gleichzeitigen Hauptfachunterricht | 120,00 € | 10,00 € | 120,00 € | 10,00 € | |
| c) mit gleichzeitigem Hauptfachunterricht | gebührenfrei | gebührenfrei | gebührenfrei | gebührenfrei |
(3) Die Jahresgebühr ist in zwölf gleichen Monatsraten zu entrichten. (4) Bei Aufnahme während des Musikschuljahres errechnet sich die Unterrichtsgebühr anteilig von dem ersten Unterrichtsmonat bis zum Ende des Musikschuljahres. Beim erstmaligen Unterrichtsbeginn ab dem Monat Mai wird der August dieses Jahres nicht berechnet. Scheidet die Schülerin/der Schüler nach dem Schnupperunterricht aus, beträgt die Unterrichtsgebühr ein Zwölftel der Jahresgebühr der gewählten Unterrichtsart.
(5) Ändert sich die Gruppenstärke im Verlauf eines Musikschuljahres aus Gründen, die die Musikschule Nürnberg nicht zu vertreten hat, so wird am Ersten des auf die Veränderung folgenden Monats die Gebühr der neuen Gruppenstärke entsprechend angepasst. (6) Die Kosten für Instrumente und Notenmaterial tragen die Schülerinnen/Schüler selbst. (7) Auf Antrag können Instrumente der Musikschule (im Rahmen der Bestände) von Schülerinnen/Schülern gemäß § 23 MusS genutzt werden. Die Überlassungsgebühr beträgt 120,00 Euro pro Musikschuljahr für jedes überlassene Instrument. Die Überlassungsgebühr ist in zwölf gleichen monatlichen Raten zu entrichten. Werden Instrumente einmalig im Musikschuljahr für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten überlassen, ist die Überlassung gebührenfrei. Gleiches gilt für die Überlassung von Instrumenten im Instrumentenkarussell.
Gebührenschuldner
(1) Gebührenschuldner ist die Schülerin/der Schüler der Musikschule Nürnberg. Bei minderjährigen Schülerinnen/Schülern sind daneben deren gesetzliche Vertreter Gebührenschuldner. (2) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner.
Entstehen der Gebühr
Die Gebührenschuld entsteht bei der Verwaltungspauschale und der Jahresgebühr mit dem ersten Unterrichtstag, die Gebührenschuld bei der Überlassungsgebühr beginnt mit dem ersten Überlassungstag.
Fälligkeit
(1) Die Verwaltungspauschale wird am Ersten des auf den Unterrichtsbeginn folgenden Monats fällig. Die zwölf Monatsraten für die Jahresgebühr und die Überlassungsgebühr werden jeweils am Ersten des Monats im Voraus fällig. (2) Kommt eine Schülerin/ein Schüler mit zwei Monatsraten der Jahresgebühr in Verzug oder bleibt eine Schülerin/ein Schüler vor Ablauf des Musikschuljahres ohne Austrittsgenehmigung aus Gründen, die sie bzw. er oder die gesetzlichen Vertreter zu vertreten haben, mehr als dreimal unentschuldigt dem Unterricht fern, so wird die Gebühr für das restliche Unterrichtsjahr sofort zur Zahlung fällig. (3) Scheidet eine Schülerin/ein Schüler während des Musikschuljahres mit Genehmigung der Leitung der Musikschule Nürnberg aus (§ 16 Abs. 4 MusS), ist die Gebühr bis zum Ablauf des Monats zu entrichten, der dem Eingang der Abmeldung folgt. Entsprechendes gilt bei einem Ausschluss eine Schülerin/ein Schüler gemäß § 16 Abs. 5 MusS.
Gebührenfreiheit, Gebührenermäßigung
(1) Der Unterricht in den Ensemblefächern ist gebührenfrei, wenn gleichzeitig gebührenpflichtiger Unterricht in einem Hauptfach an der Musikschule Nürnberg belegt wird. Belegt eine Schülerin/ein Schüler mehrere Ensembles ohne gleichzeitigen Hauptfachunterricht, ist die Ensemblegebühr für das erste Ensemble zu entrichten, alle weiteren Ensembles sind dann kostenfrei. Bei zeitgleicher Anmeldung mehrerer Ensembles ohne gleichzeitigen Hauptfachunterricht ist die Ensemblegebühr gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 9 Buchst. a) zu entrichten. (2) Folgende Gebührenermäßigungen werden gewährt: 1. Sozialermäßigung: Bei sozialer Bedürftigkeit wird auf Antrag eine Ermäßigung nach § 1 Abs. 2 Satz 2 Tabellenspalten „Jahresgebühr mit Nürnberg-Pass“ und „mtl. Rate mit Nürnberg-Pass“ gewährt. Der Antrag bedarf der Textform. Die Bedürftigkeit ist unverzüglich durch die Vorlage eines gültigen Nürnberg-Passes nachzuweisen. Sie endet, sobald der vorgelegte Nürnberg- Pass seine Gültigkeit verliert, spätestens aber nach Ablauf eines Jahres. Eine Verlängerung ist unter den Voraussetzungen des Satzes 1 möglich. Sie muss vor Ablauf der geltenden Ermäßigung durch Vorlage des neuen Nürnberg-Passes unaufgefordert bei der Musikschule Nürnberg beantragt werden. Im Übrigen gilt Abs. 3 Satz 1. Die Ermäßigung gilt nur für die Belegung eines instrumentalen oder vokalen Hauptfachs. Werden weitere Fächer belegt, erfolgt eine Ermäßigung nur durch die Entscheidung der Leitung der Musikschule Nürnberg. 2. Geschwisterermäßigung: Besuchen mehrere Kinder einer Familie den gebührenpflichtigen Instrumental- oder Vokalunterricht, so wird für das dritte Kind eine Gebührenermäßigung in Höhe von 15 % gewährt, für das vierte Kind und alle weiteren Kinder wird eine Ermäßigung in Höhe von 25 % gewährt. Die Ermäßigung gilt nur für die niedrigste Gebühr, die bei dem betreffenden Gebührenschuldner und dessen gesetzlichen Vertretern anfällt. 3. Mehrfächerermäßigung: Belegt eine Schülerin/ein Schüler mehrere gebührenpflichtige Fächer, so kann bei besonderer musikalischer Begabung für das zweite und jedes weitere belegte Fach eine Ermäßigung von 15 % gewährt werden. Die Ermäßigung gilt dann für das günstigste Unterrichtsfach. (3) Alle Ermäßigungen werden ab dem Monat, der dem Antrag in Textform folgt, gewährt und auf volle Euro-Beträge aufgerundet. Mehrere Ermäßigungen können nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden. Fällt der Grund der Ermäßigung weg, ist dies der Musikschule Nürnberg unverzüglich in Textform mitzuteilen. (4) Eine Ermäßigung wird nicht gewährt für die Verwaltungspauschale, den Ergänzungs- und Ensembleunterricht, Workshops sowie die Überlassungsgebühr.
(5) Im Falle einer Beurlaubung nach § 18 Abs. 2 Satz 1 MusS kann für die Zeit der Beurlaubung eine Ermäßigung in Höhe von 50 % der anteiligen Musikschulgebühr gewährt werden.
Rückerstattung
(1) Fallen mehr als vier Unterrichtsstunden im laufenden Musikschuljahr aus, so werden die Gebühren ab der fünften Stunde anteilig zurückerstattet. Dies gilt sowohl bei Krankheit oder unvermeidlicher Verhinderung der Fachlehrkraft als auch bei längerer Krankheit der Schülerin/des Schülers. Schülerinnen/Schüler müssen eine ordnungsgemäße Entschuldigung und ein ärztliches Attest vorgelegt haben. Die anteilige Rückerstattung muss nach Ablauf des Musikschuljahres in Textform beantragt werden. Der Antrag muss spätestens zum 31.12. des Kalenderjahres, in dem das betroffene Musikschuljahr geendet hat, bei der Musikschule Nürnberg eingegangen sein. Darüber hinaus werden Gebühren nicht erstattet. (2) Wird der Präsenzunterricht aufgrund höherer Gewalt oder Schließung der Musikschule Nürnberg aufgrund infektionsschutzrechtlicher Vorgaben durch eine digitale Unterrichtsform ersetzt, bleibt die Zahlungspflicht bestehen. Ein Rückerstattung richtet sich nach Abs. 1.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.09.2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung für die Musikschule Nürnberg (Musikschulgebührensatzung – MusGebS) vom 31. Juli 2014 (Amtsblatt S. 295), geändert durch Satzung vom 26. Juni 2018 (Amtsblatt S. 274), außer Kraft.
Gegenüberstellung der Gebühren für die Musikschule Nürnberg ÖÖ 66
(Die neuen Gebühren sind in Klammern rot gesetzt.)
| Jahresgebühr | mtl. Rate | Jahresgebühr mit Nürnberg Pass | mtl. Rate mit Nürnberg Pass | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1. | Musikalische Früherziehung | 300,00 € (324,00 €) | 25,00 € (27,00 €) | 150,00 € (162,00 €) | 12,50 € (13,50 €) | |||||
| Musikalische Grundausbildung | 300,00 € (324,00 €) | 25,00 € (27,00 €) | 150,00 € (162,00 €) | 12,50 € (13,50 €) | ||||||
| Mutter/Vater-Kind-Gruppe Musik für die Kleinsten | 348,00 € (372,00 €) | 29,00 € (31,00 €) | 174,00 € (186,00 €) | 14,50 € (15,50 €) | ||||||
| Elementare Musikpädagogik für Erwachsene | (372,00 €) | (31,00 €) | (186,00 €) | (15,50 €) | ||||||
| 2. | Instrumentenkarussell (inkl. Instrumente) | 564,00 € (612,00 €) | 47,00 € (51,00 €) | 282,00 € (306,00 €) | 23,50 € (25,50 €) | |||||
| 3. | Gruppenunterricht im Instrumental- oder Vokalbereich | |||||||||
| a) 45 Minuten Unterrichtsdauer bei 2 Schülern | 564,00 € (600,00 €) | 47,00 € (50,00 €) | 282,00 € (300,00 €) | 23,50 € (25,00 €) | ||||||
| 45 Minuten Unterrichtsdauer ab 3 Schülern | 432,00 € (468,00 €) | 36,00 € (39,00 €) | 216,00 € (234,00 €) | 18,00 € (19,50 €) | ||||||
| b) 60 Minuten Unterrichtsdauer bei 2 Schülern | 720,00 € (768,00 €) | 60,00 € (64,00 €) | 360,00 € (384,00 €) | 30,00 € (32,00 €) | ||||||
| 60 Minuten Unterrichtsdauer ab 3 Schülern | 600,00 € (648,00 €) | 50,00 € (54,00 €) | 300,00 € (324,00 €) | 25,00 € (27,00 €) | ||||||
| 4. | Einzelunterricht im Instrumental- und Vokalbereich | |||||||||
| a) Einzelunterricht (30 Min.) | 720,00 € (768,00 €) | 60,00 € (64,00 €) | 360,00 € (384,00 €) | 30,00 € (32,00 €) | ||||||
| b) Einzelunterricht (45 Min.) | 1.080,00 € (1.164,00 €) | 90,00 € (97,00 €) | 540,00 € (582,00 €) | 45,50 € (48,50 €) | ||||||
| c) Einzelunterricht (60 Min.) | 1.440,00 € (1.560,00 €) | 120,00 € (130,00 €) | 720,00 € (780,00 €) | 60,00 € (65,00 €) | ||||||
| 5. | Musiktheorie (45 Min.) | 432,00 € (480,00 €) | 36,00 € (40,00 €) | 216,00 € (240,00 €) | 18,00 € (20,00 €) | |||||
| 6. | Konzert-Chor (jungerChor nürnberg JCN) | |||||||||
| a) JCN Jugend-Chor, Maxi-Chor | 468,00 € (504,00 €) | 39,00 € (42,00 €) | 234,00 € (252,00 €) | 19,50 € (21,00 €) | ||||||
| b) JCN Mini-Chor | 336,00 € (360,00 €) | 28,00 € (30,00 €) | 168,00 € (180,00 €) | 14,00 € (15,00 €) | ||||||
| c) JCN Vor-Chor | 300,00 € (324,00 €) | 25,00 € (27,00 €) | 150,00 € (162,00 €) | 12,50 € (13,50 €) | ||||||
| 7. | Begabtenförderung (Förderklasse und Frühför- derung) und Studienvorbereitende Ausbildung | 1.080,00 € (1.164,00 €) | 90,00 € (97,00 €) | 540,00 € (582,00 €) | 45,00 € (48,50 €) | |||||
| 8. | Klassenmusizieren im Instrumental- oder Vokalbereich | |||||||||
| a) Streicherklasse Streicherklasse (zzgl. Instrument) | 504,00 € (432,00 €) | 42,00 € (36,00 €) | 252,00 € (216,00 €) | 21,00 € (18,00 €) | ||||||
| b) Bläserklasse Bläserklasse (zzgl. Instrument) | 504,00 € (432,00 €) | 42,00 € (36,00 €) | 252,00 € (216,00 €) | 21,00 € (18,00 €) | ||||||
| c) Blockflötenklasse | 408,00 € (432,00 €) | 34,00 € (36,00 €) | 204,00 € (216,00 €) | 17,00 € (18,00 €) | ||||||
| d) Chorklasse mit Stimmbildung | 240,00 € (264,00 €) | 20,00 € (22,00 €) | 120,00 € (144,00 €) | 10,00 € (11,00 €) | ||||||
| 9. | Ensemble | |||||||||
| a) ohne gleichzeitigen Hauptfachunterricht | 240,00 € | 20,00 € | 240,00 € | 20,00 € | ||||||
| b) für Ensembles mit mehr als 15 Mitgliedern ohne gleichzeitigen Hauptfachunterricht | 120,00 € | 10,00 € | 120,00 € | 10,00 € | ||||||
| c) mit gleichzeitigem Hauptfachunterricht | gebührenfrei | gebührenfrei | gebührenfrei | gebührenfrei |
Gebührensatzung für die Musikschule Nürnberg
Vom 31. Juli 2014 (Amtsblatt S. 295), zuletzt geändert durch Satzung vom 26. Juni 2018 Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2016 (GVBl. S. 351) folgende Satzung: Inhaltsübersicht: § 1 Gebührenpflicht § 2 Gebührenschuldner § 3 Entstehen der Gebühr § 4 Fälligkeit § 5 Gebührenfreiheit, Gebührenermäßigung § 6 Rückerstattung § 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Gebührenpflicht
(1) Bei der erstmaligen Anmeldung an der Musikschule Nürnberg ist für jeden Schüler / jede Schülerin eine Aufnahmegebühr von 10 Euro zu entrichten. (2) Die Unterrichtsgebühren sind Jahresgebühren und beziehen sich auf ein Schuljahr (01.09. – 31.08. des darauffolgenden Jahres). Die Jahresgebühr für folgende Fächer beträgt:
| Jahresgebühr | mtl. Rate | Jahresgebühr mit Nürnberg Pass | mtl. Rate mit Nürnberg Pass | ||
|---|---|---|---|---|---|
| 1. | Musikalische Früherziehung | 300,00 € | 25,00 € | 150,00 € | 12,50 € |
| Musikalische Grundausbildung | 300,00 € | 25,00 € | 150,00 € | 12,50 € | |
| Mutter/Vater-Kind-Gruppe | 348,00 € | 29,00 € | 174,00 € | 14,50 € | |
| 2. | Instrumentenkarussell (45 Min.) | 564,00 € | 47,00 € | 282,00 € | 23,50 € |
| 3. | Gruppenunterricht im Instrumental- oder Vokalbereich | ||||
| a) 45 Minuten Unterrichtsdauer bei 2 Schülern | 564,00 € | 47,00 € | 282,00 € | 23,50 € | |
| 45 Minuten Unterrichtsdauer ab 3 Schülern | 432,00 € | 36,00 € | 216,00 € | 18,00 € | |
| b) 60 Minuten Unterrichtsdauer bei 2 Schülern | 720,00 € | 60,00 € | 360,00 € | 30,00 € | |
| 60 Minuten Unterrichtsdauer ab 3 Schülern | 600,00 € | 50,00 € | 300,00 € | 25,00 € | |
| 4. | Einzelunterricht im Instrumental- und Vokalbereich | ||||
| a) Einzelunterricht (30 Min.) | 720,00 € | 60,00 € | 360,00 € | 30,00 € | |
| b) Einzelunterricht (45 Min.) | 1.080,00 € | 90,00 € | 540,00 € | 45,00 € | |
| c) Einzelunterricht (60 Min.) | 1.440,00 € | 120,00 € | 720,00 € | 60,00 € | |
| 5. | Musiktheorie (45 Min.) | 432,00 € | 36,00 € | 216,00 € | 18,00 € |
| 6. | Konzert-Chor (jungerChor nürnberg JCN) | ||||
| a) JCN Jugend-Chor, Maxi-Chor | 468,00 € | 39,00 € | 234,00 € | 19,50 € | |
| b) JCN Mini-Chor | 336,00 € | 28,00 € | 168,00 € | 14,00 € | |
| c) JCN Vor-Chor | 300,00 € | 25,00 € | 150,00 € | 12,50 € | |
| 7. | Förderklasse und Frühförderung | 1.080,00 € | 90,00 € | 540,00 € | 45,00 € |
| 8. | Klassenmusizieren im Instrumental- oder Vokalbereich | ||||
| a) Streicherklasse | 504,00 € | 42,00 € | 252,00 € | 21,00 € | |
| b) Bläserklasse | 504,00 € | 42,00 € | 252,00 € | 21,00 € | |
| c) Blockflötenklasse | 408,00 € | 34,00 € | 204,00 € | 17,00 € | |
| d) Chorklasse mit Stimmbildung | 240,00 € | 20,00 € | 120,00 € | 10,00 € | |
| 9. | Ensemble | ||||
| a) ohne gleichzeitigen Hauptfachunterricht | 240,00 € | 20,00 € | 240,00 € | 20,00 € | |
| b) für Ensembles mit mehr als 15 Mitgliedern ohne gleichzeitigen Hauptfachunterricht | 120,00 € | 10,00 € | 120,00 € | 10,00 € | |
| c) mit gleichzeitigem Hauptfachunterricht | gebühren-frei | gebührenfrei | gebührenfrei | gebührenfrei |
(3) Die Jahresgebühr ist in zwölf gleichen Monatsraten zu entrichten. (4) Bei Aufnahme während des Schuljahres errechnet sich die Unterrichtsgebühr anteilig von dem ersten Unterrichtsmonat bis zum Schuljahresende. Beim erstmaligen Unterrichtsbeginn ab dem Monat Mai wird der August dieses Jahres nicht berechnet. Scheidet der Schüler / die Schülerin nach dem Schnupperunterricht aus, beträgt die Unterrichtsgebühr ein Zwölftel der Jahresgebühr der gewählten Unterrichtsart. (5) Ändert sich die Gruppenstärke im Verlauf eines Schuljahres aus Gründen, die die Musikschule nicht zu vertreten hat, so wird am Ersten des auf die Veränderung folgenden Monats die Gebühr der neuen Gruppenstärke entsprechend angepasst. (6) Die Kosten für Instrumente und Notenmaterial tragen die Schüler / Schülerinnen selbst.
(7) Auf Antrag können Instrumente der Musikschule (im Rahmen der Bestände) von Schülern gemäß § 22 MusS genutzt werden. Die Überlassungsgebühr beträgt jährlich 120,00 Euro für jedes überlassene Instrument. Die Überlassungsgebühr ist in 12 gleichen monatlichen Raten zu entrichten. Werden Instrumente einmalig im Schuljahr für einen Zeitraum bis zu drei Monaten überlassen, ist die Überlassung gebührenfrei. Das Gleiche gilt für die Überlassung von Instrumenten in Streicher- und Bläserklassen sowie im Instrumentenkarussell.
Gebührenschuldner
(1) Gebührenschuldner ist der Schüler/ die Schülerin der Musikschule Nürnberg. Bei minderjährigen Schülern / Schülerinnen sind daneben deren gesetzliche Vertreter Gebührenschuldner. (2) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner.
Entstehen der Gebühr
Die Gebührenschuld entsteht bei der Aufnahme-, Jahres- und Überlassungsgebühr mit dem ersten Unterrichtstag.
Fälligkeit
(1) Die Aufnahmegebühr wird am Ersten des auf den Unterrichtsbeginn folgenden Monats fällig. Die zwölf Monatsraten für die Jahresgebühr und die Überlassungsgebühr werden jeweils am Ersten des Monats im Voraus fällig. (2) Kommt ein Schüler / eine Schülerin mit zwei Monatsraten der Jahresgebühr in Verzug oder bleibt ein Schüler / eine Schülerin vor Ablauf des Schuljahres ohne Austrittsgenehmigung aus Gründen, die er oder die gesetzlichen Vertreter zu vertreten haben, mehr als dreimal unentschuldigt dem Unterricht fern, so wird die Gebühr für das restliche Unterrichtsjahr sofort zur Zahlung fällig. (3) Scheidet der Schüler / die Schülerin während des Schuljahres mit Genehmigung der Leitung der Musikschule Nürnberg aus (§ 16 Abs. 4 MusS), ist die Gebühr bis zum Ablauf des Monats zu entrichten, der dem Eingang der schriftlichen Abmeldung folgt. Entsprechendes gilt bei einem Ausschluss des Schülers / der Schülerin gemäß § 16 Abs. 5 MusS.
Gebührenfreiheit, Gebührenermäßigung
(1) Der Unterricht in den Ensemblefächern ist gebührenfrei, wenn gleichzeitig gebührenpflichtiger Unterricht in einem Hauptfach an der Musikschule Nürnberg belegt wird. Belegt ein Schüler / eine Schülerin mehrere Ensembles ohne gleichzeitigen Hauptfachunterricht, ist die Ensemblegebühr für das erste Ensemble zu entrichten, alle weiteren Ensembles sind dann kostenfrei. Bei zeitgleicher Anmeldung mehrerer Ensembles ohne gleichzeitigen Hauptfachunterricht ist die Ensemblegebühr gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 9 Buchst. a) zu entrichten. (2) Folgende Gebührenermäßigungen werden gewährt: 1. Sozialermäßigung: Bei sozialer Bedürftigkeit gilt ab dem Monat nach Vorlage des gültigen Nürnberg-Passes des Schülers / der Schülerin auf Antrag eine Ermäßigung gemäß § 1 Abs. 2. Sie endet, sobald der vorgelegte Nürnberg-Pass seine Gültigkeit verliert, spätestens aber nach Ablauf eines Jahres. Eine Verlängerung ist unter den Voraussetzungen des Satzes 1 möglich. Sie muss vor Ablauf der geltenden Ermäßigung durch Vorlage des neuen Nürnberg-Passes unaufgefordert bei der Musikschule Nürnberg schriftlich beantragt werden. Im Übrigen gilt Abs. 3 Satz 1. 2. Geschwisterermäßigung: Besuchen mehrere Kinder einer Familie den gebührenpflichtigen Instrumental- oder Vokalunterricht, so wird für das dritte Kind eine Gebührenermäßigung in Höhe von 15 v. H. gewährt, für das vierte Kind und alle weiteren Kinder wird 25 v. H. Ermäßigung gewährt. Die Ermäßigung gilt nur für die niedrigste Gebühr, die bei dem betreffenden Gebührenschuldner und dessen gesetzlichen Vertretern anfällt. 3. Mehrfächerermäßigung: Belegt ein Schüler / eine Schülerin mehrere gebührenpflichtige Fächer, so kann bei besonderer musikalischer Begabung für das zweite und jedes weitere belegte Fach eine Ermäßigung von 15 v. H. gewährt werden. (3) Alle Ermäßigungen werden ab dem Monat, der dem schriftlichen Antrag folgt, gewährt und auf volle Euro-Beträge aufgerundet. Mehrere Ermäßigungen können nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden. Fällt der Grund der Ermäßigung weg, ist dies unverzüglich der Musikschule schriftlich mitzuteilen. (4) Für die einmalige Aufnahmegebühr sowie die Überlassungsgebühren für Instrumente werden keine Ermäßigungen gewährt. (5) Im Falle einer Beurlaubung nach § 18 Abs. 2 Satz 1 der MusS kann für die Zeit der Beurlaubung eine Ermäßigung in Höhe von 50 v. H. der anteiligen Musikschulgebühr gewährt werden.
Rückerstattung
Fallen mehr als vier Unterrichtsstunden im laufenden Schuljahr aus, so werden die Gebühren ab der fünften Stunde anteilig zurückerstattet. Dies gilt sowohl bei Krankheit oder unvermeidlicher Verhinderung der Lehrkraft als auch bei längerer Krankheit des Schülers / der Schülerin. Schüler / Schülerinnen müssen eine ordnungsgemäße Entschuldigung und ein ärztliches Attest vorgelegt haben. Die anteilige Rückerstattung muss schriftlich nach Ablauf des Schuljahres beantragt werden. Der Antrag muss spätestens zum 31.12. des Kalenderjahres, in dem das betroffene Schuljahr geendet hat, bei der Musikschule eingegangen sein. Darüber hinaus werden Gebühren nicht erstattet.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.09.2014 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung für die Musikschule Nürnberg (Musikschul- GebS – MusGebS) vom 25. Mai 2010 (Amtsblatt S. 171) außer Kraft.
Beratung Datum Behandlung Ziel
Kulturausschuss 07.07.2023 öffentlich Gutachten
Stadtrat 19.07.2023 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff:
Gemeinschaftshaus Langwasser
hier: Neue Mietpreistarife
Anlagen: 01_Mietpreistarife 2023_Erläuterungen 02_Mietpreistarife_Entwurf 03_Gegenüberstellung_MIETPR§EISTARIFE_2020-2023 04_Mietpreistarife_aktueller Stand
Sachverhalt (kurz): Die letzte Mietpreisanpassung erfolgte zum 01.01.2021. Durch die Preissteigerungen der letzten Monate ist eine Anpassung der Mietpreistarife notwendig geworden. In Absprache mit Stk erfolgt i.d.R. eine Erhöhung der Preise um ca. 8 %, um die allgemeinen Preissteigerungen seit 2020 abzubilden. Um glatte Beträge zu benennen wurden Auf- und Abrundungen vorgenommen. Kalkuliert werden Mehreinnahmen von ca. 5.000 € jährlich. Vorgelegt werden zur Begutachtung die aktualisierten Mietpreistarife.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Mehreinnahmen in Höhe von ca. 5.000 € werden erwartet.
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stk
Gutachtenvorschlag: Der Kulturausschuss stimmt den neuen Mietpreistarifen für das Gemeinschaftshaus Langwasser zu und empfiehlt dem Stadtrat, diese zu beschließen.
Beschlussvorschlag: Entsprechend dem Gutachten des Kulturausschusses vom 07.07.2023 werden die aktualisierten Mietpreistarifen für das Gemeinschaftshaus Langwasser ab 01.09.2023 beschlossen.
Mietpreistarife 2023 Gemeinschaftshaus Langwasser
Entscheidungsvorlage
Die letzte Mietpreisanpassung erfolgte zum 01.01.2021. Durch die Preissteigerungen der letzten Monate ist eine Anpassung der Mietpreistarife notwendig geworden. In Absprache mit Stk erfolgt i.d.R. eine Erhöhung der Preise um ca. 8 %, um die allgemeinen Preissteigerungen seit 2020 abzubilden. Um glatte Beträge zu benennen wurden Aufund Abrundungen vorgenommen. Die Preise von 2020 stehen in Klammern.
Änderungen im Detail:
1.2 Der Passus „Soweit dabei keine wirtschaftlichen Umsätze (wie Bewirtung, Eintritt, Tombola u.ä.) erzielt werden, ist nur die Hälfte der Saalmieten umsatzsteuerpflichtig.“ wurde auf Anraten von KaSt entfernt, da nicht mehr zutreffend.
2.5. „für Mieter*innen mit Vorsteuerabzugsberechtigung zu 50 % umsatzsteuerpflichtig“ Steuerbarkeit nach Anraten von KaSt angepasst.
2.5.1 bis 2.5.6 Tarif I = 100 % (+ 8 %), Tarif II = wie 2020 mit geringfügiger Erhöhung, ca. 63 % von I (bisher ca. 65 %) Begründung: Tarif II soll bei den Saalmieten nur leicht erhöht werden, weil sich viele gemeinnützig orientierte Mieter*innen schon bisher über zu hohe Mieten beschwert haben. Zudem soll neu eingeführt werden, dass eine Veranstaltungsleitung bereits für den Aufbau gebucht werden muss (siehe Tz. 4.1.1). Dadurch entstehen für die Mieter*innen zusätzliche Kosten.
2.5.1. Bisherige Privatfeiern in Raum 11 entfallen, da zu aufwändig
2.5.6 neu
2.6. Tarif I = 100 % (+ 8 %), Tarif II = 50 % von I, Tarif III = 22 % von I (bisher 20 %; wegen gestiegener Betriebskosten, insbes. Energie, Reinigung stärkere proportionale Erhöhung, langfristig werden 25 % von Tarif I angestrebt) 2.6.4. erhöhter Aufwand
2.7. Erhöhung um 8 % 2.8. keine Erhöhung, da keine Kostensteigerung 2.9. entspricht besser den Anfordernissen in der Praxis 2.11. neu, analog Meistersingerhalle
3.1. erhöhter Aufwand 3.2. Erhöhung um 8 % 3.3. Erhöhung um 8 % 3.4. erhöhter Aufwand 3.5. erhöhter Aufwand 3.6. erhöhter Aufwand 3.7. neu 3.8. erhöhter Aufwand 3.9. erhöhter Aufwand 3.10. erhöhter Aufwand 3.11. erhöhter Aufwand 3.12. neu 3.13. neu 3.14. Erhöhung um 8 % 3.15. Erhöhung um 8 % 3.16 Erhöhung um 8 %
KUF: Gemeinschaftshaus Langwasser / 00896831.docx / 21.06.23 / Seite 1 von 2
3.17 Erhöhung um 8 % 3.18 Erhöhung um 8 % 3.19 der Praxis angepasst 3.20. erhöhter Aufwand 3.23. Erhöhung um 8 % 3.24. erhöhter Aufwand 3.25. erhöhter Aufwand 3.26. Erhöhung um 8 % 3.27 Erhöhung um 8 % 3.28 neu 3.29 neu
4.1.1. Reduzierung des Stundensatzes, weil Marktpreis günstiger, neu: verpflichtend auch bei Auf- und Abbau. Die Veranstaltungsleitung muss bereits beim Aufbau beurteilen können, ob die Aufbauten VStättV-konform sind. Kurz vor Beginn der Veranstaltung kann hier u.U. nicht mehr eingegriffen werden. 4.1.2. nur geringfügige Erhöhung, weil Marktpreis günstiger 4.1.3. nur geringfügige Erhöhung, weil Marktpreis günstiger 4.1.4. keine Erhöhung, weil Marktpreis günstiger
4.2. Die bisherige Garderobenpflicht wird eingestellt. Die neue Regelung ist praxisgerechter.
Ergänzung am Dokumentende: „Zusätzlich zu den genannten Tarifen wird die Mehrwertsteuer nach Maßgabe des am Veranstaltungstag geltenden Steuersatzes erhoben.“
KUF: Gemeinschaftshaus Langwasser / 00896831.docx / 21.06.23 / Seite 2 von 2
MIETPREISTARIFE für das Gemeinschaftshaus Langwasser
Die Tarife für Räume, Einrichtungen, Geräte und die Sätze für die Personalkostenerstattung sind Nettopreise in EURO und gelten gemäß Stadtratsbeschluss vom xxx ab 01.09.2023
1 Mietpreistarife für Veranstaltungsräume
Zu den Mieten für die Säle ist die gesetzliche Umsatzsteuer hinzuzurechnen
1.1 Tarif I – normaler Tarif Gilt für alle Veranstaltungen, soweit nicht Tarif II oder III anzuwenden sind. 1.2 Tarif II – ermäßigter Tarif Gilt für öffentliche Veranstaltungen von Wohlfahrtsorganisationen, Vereinen, Initiativen und Gruppen mit gemeinnützigen Zielen sowie von anerkannten Kirchen, Schulen und Parteien mit Sitz in Nürnberg. 1.3 Tarif III – ermäßigter Tarif für regelmäßige Mitgliederveranstaltungen Gilt für die Nutzung von Gruppen-und Werkräumen durch Veranstalterinnen und Veranstalter gemäß Tz. 1.2. (ausgenommen Schulen) für regelmäßige Zusammenkünfte ihrer Mitglieder (mindestens einmal monatlich) während der normalen Öffnungszeiten.
Von den Bestimmungen dieser Tarifregelung kann in begründeten Einzelfällen abgewichen werden. Die Entscheidung darüber trifft die Leitung des Gemeinschaftshauses.
2 Berechnung der Mieten für Veranstaltungsräume
2.1 Die Entscheidung über die Zuordnung einer Veranstaltung zum Mietpreistarif (I, II, oder III) trifft das Gemeinschaftshaus unter Berücksichtigung der Kriterien zu Tz. 1. 2.2 Die Grundmiete beinhaltet Veranstaltungszeiten bis zu drei Stunden. Als Veranstaltungszeit gilt die Zeit ab Einlass des Publikums bis zum Programmende. Über drei Stunden hinaus gehende Veranstaltungszeiten werden nach angefangenen Verlängerungsstunden berechnet. 2.3 Zeiten außerhalb der Veranstaltungszeit, also Vorbereitungs-, Auf- und Abbauzeiten, Probezeiten, usw., an denen der Veranstaltungsbereich ganz oder teilweise von der Veranstalterin/vom Veranstalter oder anderen von ihr/ihm beauftragten Personen benutzt werden, werden je angefangener Stunde mit 50 % des Verlängerungsstundensatzes des jeweiligen Tarifs berechnet. Die zu berechnende Mietzeit endet, wenn der angemietete Veranstaltungsbereich verlassen und abgesperrt werden kann.
Amt für Kultur und Freizeit
Gemeinschaftshaus Langwasser
90473 Nürnberg, Glogauer Straße 50 // Fon 09 11 / 2 31-1 57 00 // Fax -1 57 09 E-Mail: GLw@stadt.nuernberg.de // Internet: www.kuf-kultur.de/langwasser
| 2.4 MIETEN für Säle und dazugehörige Nebenräume für Mieter*innen mit Vorsteuerabzugsberechtigung zu 50 % umsatzsteuerpflichtig | ||||
|---|---|---|---|---|
| Grundmiete für Veranstaltungszeiten bis zu 3 Stunden | zusätzliche Miete ab 4. Veranstaltungsstunde pro Stunde | |||
| I | II | I | II | |
| 2.5.1. Großer Saal (400 m²) | 715 € | 450 € | 72 € | 45 € |
| 2.5.2. Großer Saal, vorderer Teil (238 m² | 490 € | 310 € | 49 € | 33 € |
| 2.5.3. Großer Saal, hinterer Teil (162 m²) | 250 € | 150 € | 25 € | 16 € |
| 2.5.4. Kleiner Saal (192 m²) | 360 € | 230 € | 36 € | 23 € |
| 2.5.5. Saalfoyer oder Hauptfoyer (270 m²/ 140 m²) als zusätzlicher oder selbstständiger Veranstaltungs- bzw. Ausstellungsraum. | 135 € | 85 € | 14 € | 10 € |
| 2.5.6. Barfoyer (190 m²) | 100 € | 65 € | 10 € | 6 € |
| Die Miete in den Sälen schließt die Bereitstellung der vorhandenen Bühnentechnik (Licht und Ton inkl. 2 Mikros) so- wie die Benutzung der Bühne und Künstlergarderobe (nur im Großen Saal) ein. Komplexe Technikanforderungen werden gesondert berechnet. Beim Rednerpult sind 2 Mikros enthalten. Die Nutzung der Säle unterliegt den Anforderungen der Versammlungsstättenverordnung. In den Saalmieten ist grundsätzlich eine Bestuhlung gemäß der vorhandenen, genehmigten Bestuhlungspläne ent- halten. Das Gemeinschaftshaus Langwasser stellt für Saalveranstaltungen eine qualifizierte Veranstaltungsleitung gemäß Versammlungsstättenverordnung (VStättV). Diese und darüber hinaus gehender Personalbedarf werden gesondert berechnet. |
| 2.5 NUTZUNGSENTGELT für Räume (umsatzsteuerfrei) | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| I | II | III | I | II | III | |
| 2.6.1. RÄUME mit ca. 100 m² Raum 11 (Nebenzimmer Gaststätte) Raum 21 + 22 (Nebengebäude 1 gesamt) | 130 € | 65 € | 29 € | 13 € | 8 € | 3 € |
| 2.6.2. Räume mit ca. 50 bis 65 m² Raum 1, 4, 6, 7, 8 (im Hauptgebäude) und Raum 25 + 26 (Nebengebäude 2 gesamt) | 86 € | 43 € | 19 € | 9 € | 4 € | 2 € |
| 2.6.3. Räume mit ca. 25 m² Raum 21 (Nebengebäude 1 Vorraum) | 33 € | 16 € | 8 € | 3 € | 2 € | 1 € |
| 2.6.4. Räume für Privatfeiern mit ca. 100 m² Raum 21 + 22 (Nebengebäude 1 gesamt inkl. Küchennutzung) | 200 € | Pauschale Miete für eine Feier inkl. Geschirr Dauer nach Absprache Eigenbewirtung möglich | ||||
| 2.6.5. EDV-Schulungsraum, ca. 45 m² Raum 5, 12 Schüler- und 1 Lehrerarbeitsplatz | 140 € | 90 € | 45 € | 30 € | 20 € | 15 € |
| Die Miete in den Räumen schließt eine Grundbestuhlung gemäß der vorhandenen Bestuhlungspläne und – soweit vorhanden – die Benutzung der eingebauten Beamer und Lautsprecher ein. Sonderbestuhlungen werden gesondert berechnet. |
| 2.6 Verkaufspauschalen für Werbe- und Verkaufsveranstaltungen zusätzlich zu den Raummieten je Veranstaltungstag: großer Saal kleiner Saal, Haupt- oder Saalfoyer Gruppenraum | 135 € 90 € 40 € |
|---|---|
| 2.7 Bearbeitungsgebühr bei Änderung des Mietvertrages und/oder der Rechnung auf Wunsch des Mieters/der Mieterin | 20 € |
| 2.8 Nummerierte Plätze (Platznummern bei Stuhlreihenbestuhlun und Tischnummer bei Tischbestuhlung) | Pauschal 50 € |
| 2.9 Änderung der Bestuhlung während einer Veranstaltung oder am Veranstaltungstag: Jede Umstuhlung gilt als Beginn einer neuen Veranstaltung und wird entsprechend berechnet. | |
| 2.10 Bei der Anmietung eines Saales oder Raumes mit gleichbleibender Bestuhlung für mehrere aufeinander folgende Tage ermäßigt sich der Mietpreis ab dem zweiten Tag um 20 % | |
| 2.11 Am 01. Januar, 01. Mai und jeweils an den beiden Oster-, Pfingst- und Weihnachts- feiertagen wird auf die Mieter der unter Tz. 2.4 und 2.5 genannten Säle und Räume ein Zuschlag von 50 % erhoben, an den sonstigen gesetzlichen Feiertagen ein Zu- schlag von 30 % | |
| 2.12 Für die Benutzung von Räumen, Geräten, Einrichtungen und Leistungen, die über den in den Mietpreistarifen festgelegten Rahmen hinaus gehen, wird eine dem Auf- wand angepasste Miete berechnet. | |
| 2.13 Das Gemeinschaftshaus kann von der Mieterin/dem Mieter eine Sicherheitsleistung verlangen. Umfang und Geltungsbereich werden im Mietvertrag vereinbart. |
| 3 Mieten für technische Anlagen, Geräte, Musikinstrumente und sonstige Einrichtungen (voll umsatzsteuerpflichtig) | Miete je Nutzung |
|---|
| 3.1. Bühnenvergrößerung durch Podien-Anbau oder als Laufsteg (ca. 20 m²) bitte beachten: dadurch verringert sich die Maximal-Bestuhlung im Saal! | 130 € |
|---|---|
| 3.2. Podiumsbühne im Kleinen Saal, max. 20 m², Standardhöhe 0,5 m | 120 € |
| 3.3. Einzelpodien, pro Element | 11 € |
| 3.4. Tanzbodenbelag für die Bühne im Großen Saal | 70 € |
| 3.5. Mobile Tonanlage ohne Veränderung, ohne technische Bedienung 2 x 200 W, incl.CD, 16-Kanal-Mischpult, inkl. 2 Mikrofone, oder Rednerpult, 2 Laut- sprecher auf Stativ. Für innen und außen (nicht im Großen Saal). Grundeinstellung ohne Veränderung während der Veranstaltung. | 100 € |
| 3.6. Kleine Mobile Tonanlage ohne Veränderung, ohne technische Bedienung incl. Bluetooth, für maximal 2 Mikrofone oder Rednerpult. Für innen und außen (nicht im Großen Saal). Lautstärke regelbar. | 50 € |
| 3.7. Aktivlautsprecher Für Musik, Zuspieler von Handy oder Laptop mit 3,5mm Klinkenkabel-An- schluss. | 15 € |
| 3.8. Zusätzliche Mikrofone incl. Kabel und Stativ oder als Funk-Mikrofon, Anzahl abhängig von Art der Tonanlage pro Stück | 10 € |
| 3.9. Tisch-Mikrofone | 10 € |
| 3.10. Grenzflächen-Mikron (u.a. zur Verstärkung des Flügels) | 10 € |
| 3.11. Drum-Mikrofone (Audix, 5-teilig) | 50 € |
| 3.12. Mikrofonierung Chor (zur Verstärkung von Chören auf der Bühne, 4 Deckenmikro- fone) | 40 € |
| 3.13. Rednerpult (inklusive 2 Mikros und Notebook-Anschluss) | 20 € |
| 3.14. Monitoring 2- Wege | 20 € |
|---|---|
| 3.15. Monitoring 4-Wege | 40 € |
| 3.16. Konzertflügel IBACH (nur auf der Bühne im großen Saal, ein extra Stimmen wird zusätzlich berechnet) | 82 € |
| 3.17. Klavier IBACH (für alle Räume, ein extra Stimmen wird zusätzlich berechnet) | 38 € |
| 3.18. Garderobe- und Umkleideräume im Keller für Mitwirkende Kleiner Saal | 22 € |
| 3.19. Zusätzliche Garderobe- und Umkleideräume für Mitwirkende analog Tz. 2.5. | |
| 3.20. Teeküche (ohne Geschirr) | 40 € |
| 3.21. Flip-Chart (ohne Papier) | 7 € |
| 3.22. Metaplan-Tafel (Pinnwand), pro Tafel | 7 € |
| 3.23. CD-Player (Portable) | 11 € |
| 3.24. Beamer (10.000 ANSI-Lumen, fest eingebaut, im Großen Saal, für Kinoprojektionen geeignet) | 120 € |
| 3.25. Beamer (5500 ANSI-Lumen), fest eingebaut, im Großen oder Kleinen Saal | 55 € |
| 3.26. Notebook (mit MS Windows 10 und MS Office Standard) | 44 € |
| 3.27. Mobile Projektionswand (4 x 3 m Projektionsfläche) | 32 € |
| 3.28. Videokamera (Sony FDR-AX53, 4K, inkl. Stativ und 2 Akkus) | 50 € |
| 3.29. TourHazer 2.0 (professionelle Nebelmaschine) | 35 € |
Geräte, die in der hauseigenen Infrastruktur nicht enthalten sind, können bei Bedarf von externen Firmen zugemietet werden. Die Berechnung erfolgt nach Marktpreis in Absprache.
4 Personelle Unterstützung (voll umsatzsteuerpflichtig)
| 4.1 Der Personalbedarf einer Veranstaltung wird durch das Hausmanagement des Ge- meinschaftshauses disponiert. Die Bedienung der stationären Ton- und Beleuchtungsanlagen in den Sälen darf nur durch vom Gemeinschaftshaus eingesetztes Personal erfolgen. Die anfallenden Kos- ten sind von der Mieterin/vom Mieter zu ersetzen. Die Kosten werden nach den Einsatzzeiten (incl. Aufbau und Einweisung, etc.) in vollen Stunden berechnet, angefangene Stunden gelten als volle Stunden. | ||
|---|---|---|
| 4.1.1 Veranstaltungsleitung bei Saal-Veranstaltungen verpflichtend (inklusive Auf- und Abbau- zeiten) | pro Stunde | 31 € |
| 4.1.2 Beleuchter/in bei wechselnder Bühnenbeleuchtung verpflichtend | pro Stunde | 42 € |
| 4.1.3 Tontechniker/in bei Bedienung der PA-Anlage während der Veranstaltung erforder- lich | pro Stunde | 42 € |
| 4.1.4 Service-Personal für Kasse, Einlass, Aufsicht, Garderobe, etc.) | pro Stunde | 22 € |
| 4.2 Garderobenbewirtschaftung mit/ohne Garderobengebühr für das Publikum | ||
| 4.2.1 Der/die Mieter*in bewirtschaftet die Garderobe mit eigenem Personal: Mietpauschale für die Garderobe | 50 € | |
| 4.2.2 Das Garderobenpersonal wird vom Gemeinschaftshaus gestellt. Einschließlich Bewachung und Versicherung.: Mietpauschale für die Garderobe zzgl. Servicepersonal nach Tz. 4.1.4 | pro Stunde | 50 € 22 € |
Zusätzlich zu den genannten Tarifen wird die Mehrwertsteuer nach Maßgabe des am Veranstaltungstag geltenden Steuersatzes erhoben.
GEGENÜBERSTELLUNG DER MIETPREISTARIFE 2020-2023
für das Gemeinschaftshaus Langwasser
Die letzte Mietpreisanpassung erfolgte zum 01.01.2021. Durch die Preissteigerungen der letzten Monate ist eine Anpassung der Mietpreistarife notwendig geworden. In Absprache mit Stk erfolgt i.d.R. eine Erhöhung der Preise um ca. 8 %, um die allgemeinen Preissteigerungen seit 2020 abzubilden. Um glatte Beträge zu benennen wurden Auf- und Abrundungen vorgenommen. Die Preise von 2020 stehen in Klammern.
1 Mietpreistarife für Veranstaltungsräume
Zu den Mieten für die Säle ist die gesetzliche Umsatzsteuer hinzuzurechnen
1.1 Tarif I – normaler Tarif Gilt für alle Veranstaltungen, soweit nicht Tarif II oder III anzuwenden sind. 1.2 Tarif II – ermäßigter Tarif Gilt für öffentliche Veranstaltungen von Wohlfahrtsorganisationen, Vereinen, Initiativen und Gruppen mit gemeinnützigen Zielen sowie von anerkannten Kirchen, Schulen und Parteien mit Sitz in Nürnberg. 1.3 Tarif III – ermäßigter Tarif für regelmäßige Mitgliederveranstaltungen Gilt für die Nutzung von Gruppen-und Werkräumen durch Veranstalterinnen und Veranstalter gemäß Tz. 1.2. (ausgenommen Schulen) für regelmäßige Zusammenkünfte ihrer Mitglieder (mindestens einmal monatlich) während der normalen Öffnungszeiten.
| 2 Mieten für Säle und dazugehörige Nebenräume für Mieter*innen mit Vorsteuerabzugsberechtigung zu 50 % umsatzsteuerpflichtig Die Mietpreise ab 2023 sind in Klammern rot gesetzt. | ||||
|---|---|---|---|---|
| 2.5.1 bis 2.5.6 Erläuterung Tarif I = 100 % (+ 8 %), Tarif II = wie 2020 mit geringfügiger Erhöhung, ca. 63 % von I (bisher ca. 65 %) Begründung: Tarif II für gemeinnützig orientierte Mieter*innen soll bei den Saalmieten nur leicht erhöht werden. | Grundmiete für Veranstaltungszeiten bis zu 3 Stunden | zusätzliche Miete ab 4. Veranstaltungsstunde pro Stunde | ||
| I | II | I | II | |
| 2.5.1. Großer Saal (400 m²) | (715 €) 660 € | (450 €) 440 € | (72 €) 70 € | (45 €) 46 € |
| 2.5.2. Großer Saal, vorderer Teil (238 m² | (490 €) 450 € | (310 €) 300 € | (49 €) 48 € | (33 €) 33 € |
| 2.5.3. Großer Saal, hinterer Teil (162 m²) | (250 €) 230 € | (150 €) 145 € | (25 €) 24 € | (16 €) 16 € |
| 2.5.4. Kleiner Saal (192 m²) | (360 €) 330 € | (230 €) 220 € | (36 €) 34 € | (23 €) 23 € |
| 2.5.5. Saalfoyer oder Hauptfoyer (270 m²/ 140 m²) als zusätzlicher oder selbstständiger Veranstaltungs- bzw. Ausstellungsraum. | (135 €) 125 € | (85 €) 80 € | (14 €) 14 € | (10 €) 10 € |
| 2.5.6. Barfoyer (190 m²) in 2020 nicht einzeln vermietet | (100 €) | (65 €) | (10 €) | (6 €) |
| NUTZUNGSENTGELT für Räume (umsatzsteuerfrei) | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2.6. Erläuterung Tarif I = 100 % (+ 8 %), Tarif II = 50 % von I, Ta- rif III = 22 % von I (bisher 20 %; wegen gestiege- ner Betriebskosten, insbes. Energie, Reinigung stärkere proportionale Erhöhung, langfristig wer- den 25 % von Tarif I angestrebt) | I | II | III | I | II | III |
| 2.6.1. RÄUME mit ca. 100 m² Raum 11 (Nebenzimmer Gaststätte) Raum 21 + 22 (Nebengebäude 1 gesamt) | (130 €) 120 € | (65 €) 60 € | (29 €) 25 € | (13 €) 12 € | (8 €) 8 € | (3 €) 3 € |
| 2.6.2. Räume mit ca. 50 bis 65 m² Raum 1, 4, 6, 7, 8 (im Hauptgebäude) und Raum 25 + 26 (Nebengebäude 2 gesamt) | (86 €) 80 € | (43 €) 40 € | (19 €) 15 € | (9 €) 8 € | (4 €) 4 € | (2 €) 2 € |
| 2.6.3. Räume mit ca. 25 m² Raum 21 (Nebengebäude 1 Vorraum) | (33 €) 30 € | (16 €) 15 € | (8 €) 7 € | (3 €) 3 € | (2 €) 2 € | (1 €) 1 € |
| 2.6.4. Räume für Privatfeiern mit ca. 100 m² Raum 21 + 22 (Nebengebäude 1 gesamt inkl. Küchennutzung) | (200 €) 150 € | Pauschale Miete für eine Feier inkl. Geschirr Dauer nach Absprache Eigenbewirtung möglich | ||||
| 2.6.5. EDV-Schulungsraum, ca. 45 m² Raum 5, 12 Schüler- und 1 Lehrerarbeitsplatz | (140 €) 130 € | (90 €) 85 € | (45 €) 45 € | (30 €) 30 € | (20 €) 20 € | (15 €) 15 € |
| 2.4 Verkaufspauschalen für Werbe- und Verkaufsveranstaltungen zusätzlich zu den Raummieten je Veranstaltungstag: großer Saal kleiner Saal, Haupt- oder Saalfoyer Gruppenraum | (135 €) 125 € (90 €) 80 € (40 €) 35 € | |||||
| 2.5 Bearbeitungsgebühr bei Änderung des Mietvertrages und/oder der Rechnung auf Wunsch des Mieters/der Mieterin | (20 €) 20 € | |||||
| 2.6 Nummerierte Plätze (Platznummern bei Stuhlreihenbestuhlun und Tischnum- mer bei Tischbestuhlung) in 2020 je Tisch-/Stuhlnummer berechnet | Pauschal (50 €) |
| 3 Mieten für technische Anlagen, Geräte, Musikinstru- mente und sonstige Einrichtungen (voll umsatzsteuerpflichtig) | Miete je Nut- zung |
|---|---|
| 3.1. Bühnenvergrößerung durch Podien-Anbau oder als Laufsteg (ca. 20 m²) bitte beachten: dadurch verringert sich die Maximal-Bestuhlung im Saal! | (130 €) 110 € |
| 3.2. Podiumsbühne im Kleinen Saal, max. 20 m², Standardhöhe 0,5 m | (120 €) 110 € |
| 3.3. Einzelpodien, pro Element | (11 €) 10 € |
| 3.4. Tanzbodenbelag für die Bühne im Großen Saal | (70 €) 50 € |
| 3.5. Mobile Tonanlage ohne Veränderung, ohne technische Bedienung 2 x 200 W, incl.CD, 16-Kanal-Mischpult, inkl. 2 Mikrofone, oder Rednerpult, 2 Lautsprecher auf Stativ. Für innen und außen (nicht im Großen Saal). Grund- einstellung ohne Veränderung während der Veranstaltung. | (100 €) 50 € |
| 3.6. Kleine Mobile Tonanlage ohne Veränderung, ohne technische Bedie- nung incl. Bluetooth, für maximal 2 Mikrofone oder Rednerpult. Für innen und au- ßen (nicht im Großen Saal). Lautstärke regelbar. | (50 € neu) |
| 3.7. Aktivlautsprecher Für Musik, Zuspieler von Handy oder Laptop mit 3,5mm Klinkenkabel- Anschluss. | (15 € neu) |
| 3.8. Zusätzliche Mikrofone incl. Kabel und Stativ oder als Funk-Mikrofon, Anzahl abhängig von Art der Tonanlage pro Stück | (10 €) 7 € |
|---|---|
| 3.9. Tisch-Mikrofone | (10 € neu) |
| 3.10. Grenzflächen-Mikron (u.a. zur Verstärkung des Flügels) | (10 € neu |
| 3.11. Drum-Mikrofone (Audix, 5-teilig) | (50 € neu) |
| 3.12. Mikrofonierung Chor (zur Verstärkung von Chören auf der Bühne, 4 De- ckenmikrofone) | (40 € neu) |
| 3.13. Rednerpult (inklusive 2 Mikros und Notebook-Anschluss) | (20 € neu) |
| 3.14. Monitoring 2- Wege | (20 €) 18 € |
| 3.15. Monitoring 4-Wege | (40 €) 35 € |
| 3.16. Konzertflügel IBACH (nur auf der Bühne im großen Saal, ein extra Stimmen wird zusätzlich berechnet) | (82 €) 75 € |
| 3.17. Klavier IBACH (für alle Räume, ein extra Stimmen wird zusätzlich berechnet) | (38 €) 35 € |
| 3.18. Garderobe- und Umkleideräume im Keller für Mitwirkende Kleiner Saal | (22 €) 20 € |
| 3.19. Zusätzliche Garderobe- und Umkleideräume für Mitwirkende analog Tz. 2.5. | |
| 3.20. Teeküche (ohne Geschirr) | (40 €) 20 € |
| 3.21. Flip-Chart (ohne Papier) | (7 €) 6 € |
| 3.22. Metaplan-Tafel (Pinnwand), pro Tafel | (7 €) 6 € |
| 3.23. CD-Player (Portable) | (11 €) 10 € |
| 3.24. Beamer (10.000 ANSI-Lumen, fest eingebaut, im Großen Saal, für Kinopro- jektionen geeignet) | (120 €) 100 € |
| 3.25. Beamer (5500 ANSI-Lumen), fest eingebaut, im Großen oder Kleinen Saal | (55 €) 50 € |
| 3.26. Notebook (mit MS Windows 10 und MS Office Standard) | (44 €) 40 € |
| 3.27. Mobile Projektionswand (4 x 3 m Projektionsfläche) | (32 €) 30 € |
| 3.28. Videokamera (Sony FDR-AX53, 4K, inkl. Stativ und 2 Akkus) | (50 € neu) |
| 3.29. TourHazer 2.0 (professionelle Nebelmaschine) | (35 € neu) |
| 4 Personelle Unterstützung (voll umsatzsteuerpflichtig) hier fand eine Reduzierung des Stundensatzes oder ggf. eine geringfügige Er- höhung statt, da der Marktpreis günstiger geworden ist. | ||
|---|---|---|
| 4.6.1 Veranstaltungsleitung bei Saal-Veranstaltungen verpflichtend (inklusive Auf- und Ab- bauzeiten) | pro Stunde | (31 €) 41 € |
| 4.6.2 Beleuchter/in bei wechselnder Bühnenbeleuchtung verpflichtend | pro Stunde | (42 €) 41 € |
| 4.6.3 Tontechniker/in bei Bedienung der PA-Anlage während der Veranstaltung erfor- derlich | pro Stunde | (42 €) 41 € |
| 4.6.4 Service-Personal für Kasse, Einlass, Aufsicht, Garderobe, etc.) | pro Stunde | (22 €) 22 € |
| 4.7 Garderobenbewirtschaftung mit/ohne Garderobengebühr für das Publi- kum | ||
| 4.7.1 Der/die Mieter*in bewirtschaftet die Garderobe mit eigenem Personal: Mietpauschale für die Garderobe | (50 € neu) | |
| 4.7.2 Das Garderobenpersonal wird vom Gemeinschaftshaus gestellt. Einschließlich Bewachung und Versicherung.: Mietpauschale für die Garderobe zzgl. Servicepersonal nach Tz. 4.1.4 | pro Stunde | (50 €) 32 bzw. 64 € (22 €) 22 € |
MIETPREISTARIFE für das Gemeinschaftshaus Langwasser
Die Tarife für Räume, Einrichtungen, Geräte und die Sätze für die Personalkostenerstattung sind Nettopreise in EURO und gelten gemäß Stadtratsbeschluss vom 09.10.2020 ab 01.01.2021
1 Mietpreistarife für Veranstaltungsräume
Zu den Mieten für die Säle ist die gesetzliche Umsatzsteuer hinzuzurechnen
1.1 Tarif I – normaler Tarif Gilt für alle Veranstaltungen, soweit nicht Tarif II oder III anzuwenden sind. 1.2 Tarif II – ermäßigter Tarif Gilt für öffentliche Veranstaltungen von Wohlfahrtsorganisationen, Vereinen, Initiativen und Gruppen mit gemeinnützigen Zielen sowie von anerkannten Kirchen, Schulen und Parteien mit Sitz in Nürnberg. Soweit dabei keine wirtschaftlichen Umsätze (wie Bewirtung, Eintritt, Tombola u.ä.) erzielt werden, ist nur die Hälfte der Saalmieten umsatzsteuerpflichtig. 1.3 Tarif III – ermäßigter Tarif für regelmäßige Mitgliederveranstaltungen Gilt für die Nutzung von Gruppen-und Werkräumen durch Veranstalterinnen und Veranstalter gemäß Tz. 1.2. (ausgenommen Schulen) für regelmäßige Zusammenkünfte ihrer Mitglieder (mindestens einmal monatlich) während der normalen Öffnungszeiten.
Von den Bestimmungen dieser Tarifregelung kann in begründeten Einzelfällen abgewichen werden. Die Entscheidung darüber trifft die Leitung des Gemeinschaftshauses.
2 Berechnung der Mieten für Veranstaltungsräume
2.1 Die Entscheidung über die Zuordnung einer Veranstaltung zum Mietpreistarif (I, II, oder III) trifft das Gemeinschaftshaus unter Berücksichtigung der Kriterien zu Tz. 1. 2.2 Die Grundmiete beinhaltet Veranstaltungszeiten bis zu drei Stunden. Als Veranstaltungszeit gilt die Zeit ab Einlass des Publikums bis zum Programmende. Über drei Stunden hinaus gehende Veranstaltungszeiten werden nach angefangenen Verlängerungsstunden berechnet. 2.3 Zeiten außerhalb der Veranstaltungszeit, also Vorbereitungs-, Auf- und Abbauzeiten, Probezeiten, usw., an denen der Veranstaltungsbereich ganz oder teilweise von der Veranstalterin/vom Veranstalter oder anderen von ihr/ihm beauftragten Personen benutzt werden, werden je angefangener Stunde mit 50 % des Verlängerungsstundensatzes des jeweiligen Tarifs berechnet. Die zu berechnende Mietzeit endet, wenn der angemietete Veranstaltungsbereich verlassen und abgesperrt werden kann.
Amt für Kultur und Freizeit
Gemeinschaftshaus Langwasser
90473 Nürnberg, Glogauer Straße 50 // Fon 09 11 / 2 31-1 57 00 // Fax -1 57 09 E-Mail: GLw@stadt.nuernberg.de // Internet: www.kuf-kultur.de/langwasser
| 2.4 MIETEN für Säle und dazugehörige Nebenräume (umsatzsteuerpflichtig, siehe Tz. 1) | ||||
|---|---|---|---|---|
| Grundmiete für Veranstaltungszeiten bis zu 3 Stunden | zusätzliche Miete ab 4. Veranstaltungsstunde pro Stunde | |||
| I | II | I | II | |
| 2.5.1. Großer Saal (400 m²) | 660,00 € | 440,00 € | 70,00 € | 46,00 € |
| 2.5.2. Großer Saal, vorderer Teil (238 m²) | 450,00 € | 300,00 € | 48,00 € | 33,00 € |
| 2.5.3. Großer Saal, hinterer Teil (162 m²) | 230,00 € | 145,00 € | 24,00 € | 16,00 € |
| 2.5.4. Kleiner Saal (192 m²) | 330,00 € | 220,00 € | 34,00 € | 23,00 € |
| 2.5.5. Saalfoyer oder Hauptfoyer (270 m²/ 140 m²) als zusätzlicher oder selbstständiger Veranstaltungs- bzw. Ausstellungsraum. | 125,00 € | 80,00 € | 14,00 € | 10,00 € |
| Die Miete in den Sälen schließt die Bereitstellung der vorhandenen Bühnentechnik (Licht und Ton) sowie die Benutzung der Bühne und Künstlergarderobe (nur im Großen Saal) ein. Komplexe Technikanforderungen werden gesondert berechnet. Die Nutzung der Säle unterliegt den Anforderungen der Versammlungsstättenverordnung. In den Saalmieten ist grundsätzlich eine Bestuhlung gemäß der vorhandenen, genehmigten Bestuhlungspläne enthalten. Das Gemeinschaftshaus Langwasser stellt für Saalveranstaltungen eine qualifizierte Veranstaltungsleitung gemäß Versammlungsstättenverordnung (VStättV). Diese und darüber hinaus gehender Personalbedarf werden gesondert berechnet. |
| 2.5 Nutzungsentgelt für Räume (umsatzsteuerfrei) | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| I | II | III | I | II | III | |
| 2.5.1. Räume mit ca. 100 m² Raum 11 (Nebenzimmer Gaststätte) Raum 21 + 22 (Nebengebäude 1 gesamt) | 120,00 € | 60,00 € | 25,00 € | 12,00 € | 8,00 € | 3,00 € |
| 2.5.2. Räume mit ca. 50 bis 65 m² Raum 1, 4, 6, 7, 8 (im Hauptgebäude) und Raum 25 + 26 (Nebengebäude 2 gesamt) | 80,00 € | 40,00 € | 15,00 € | 8,00 € | 4,00 € | 2,00 € |
| 2.5.3. Räume mit ca. 25 m² Raum 21 (Nebengebäude 1 Vorraum) | 30,00 € | 15,00 € | 7,00 € | 3,00 € | 2,00 € | 1,00 € |
| 2.5.4. Räume für Privatfeiern mit ca. 100 m² Raum 21 + 22 (Nebengebäude 1 gesamt inkl. Küchennutzung) oder Raum 11 (Nebenzimmer Gaststätte (inkl. Küchennutzung) | 150,00 € | Pauschale Miete für eine Feier Dauer nach Absprache ohne Geschirr im Nebengebäude 1: Eigenbewirtung möglich im Nebenzimmer Gaststätte: Die Bewirtung ist mit der Gaststätte abzusprechen | ||||
| 2.5.5. wie 2.5.4 | 170,00 € | zzgl. mit Geschirr für 60 Personen | ||||
| 2.5.6. EDV-Schulungsraum, ca. 45 m² Raum 5, 12 Schüler- und 1 Lehrerarbeitsplatz | 130,00 € | 85,00 € | 45,00 € | 30,00 € | 20,00 € | 15,00 € |
| Die Miete in den Räumen schließt eine Grundbestuhlung gemäß der vorhandenen Bestuhlungspläne und – soweit vorhanden – die Benutzung der eingebauten Beamer und Lautsprecher ein. Sonderbestuhlungen werden gesondert berechnet. |
| 2.6 Verkaufspauschalen für Werbe- und Verkaufsveranstaltungen zusätzlich zu den Raummieten je Veranstaltungstag: großer Saal kleiner Saal, Haupt- oder Saalfoyer Gruppenraum | 125,00 € 80,00 € 35,00 € |
|---|---|
| 2.7 Bearbeitungsgebühr bei Änderung des Mietvertrages und/oder der Rechnung auf Wunsch des Mieters/der Mieterin | 20,00 € |
| 2.8 Nummerierte Plätze: je Platznummer (Stuhlreihenbestuhlung je Tischnummer (Tischbestuhlung) | 0,20 € 0,70 € |
| 2.9 Änderung der Bestuhlung während einer Veranstaltung oder am Veranstaltungstag: Jede Umstuhlung gilt als Beginn einer neuen Veranstaltung und wird entsprechend berechnet. | |
| 2.10 Bei der Anmietung eines Saales oder Raumes mit gleichbleibender Bestuhlung für mehrere aufeinander folgende Tage ermäßigt sich der Mietpreis ab dem zweiten Tag um 20 % | |
| 2.11 Bei Nutzungszeiten an Samstagen, Sonn- und Feiertagen wird ein Zuschlag von 10 % zuzüglich Umsatzsteuer (entsprechend den Bestimmungen der Tz. 1.1 bis 1.3) berechnet. | |
| 2.12 Für die Benutzung von Räumen, Geräten, Einrichtungen und Leistungen, die über den in den Mietpreistarifen festgelegten Rahmen hinaus gehen, wird eine dem Aufwand angepasste Miete berechnet. | |
| 2.13 Das Gemeinschaftshaus kann von der Mieterin/dem Mieter eine Sicherheitsleistung verlangen. Umfang und Geltungsbereich werden im Mietvertrag vereinbart. |
| 3 Mieten für technische Anlagen, Geräte, Musikinstrumente und sonstige Einrichtungen (voll umsatzsteuerpflichtig) | Miete je Nutzung |
|---|
| 3.1. Bühnenvergrößerung durch Podien-Anbau oder als Laufsteg (ca. 20 m²) bitte beachten: dadurch verringert sich die Maximal-Bestuhlung im Saal! | 110,00 € |
|---|---|
| 3.2. Podiumsbühne im Kleinen Saal, max. 20 m², Standardhöhe 0,5 m | 110,00 € |
| 3.3. Einzelpodien, pro Element | 10,00 € |
| 3.4. Tanzbodenbelag für die Bühne im Großen Saal | 50,00 € |
| 3.5. Mobile Tonanlage ohne Veränderung, ohne technische Bedienung 2 x 200 W, incl.CD, MD, MP3, 8-Kanal-Mischpult, 1 Mikrofon, 2 Lautsprecher auf Stativ, Rednerpult. Für innen und außen (nicht im Großen Saal). Grundeinstellung ohne Veränderung während der Veranstaltung. | 50,00 € |
| 3.6. Zusätzliche Mikrofone incl. Kabel und Stativ, Anzahl abhängig von Art der Tonanlage pro Stück | 7,00 € |
| 3.7. Monitoring 2- Wege | 18,00 € |
| 3.8. Monitoring 4-Wege | 35,00 € |
| 3.9. Konzertflügel IBACH (nur auf der Bühne im großen Saal, ein extra Stimmen wird zusätzlich berechnet) | 75,00 € |
| 3.10. Klavier IBACH (für alle Räume, ein extra Stimmen wird zusätzlich berechnet) | 35,00 € |
| 3.11. Zusätzliche Umkleideräume für Mitwirkende pro Raum | 20,00 € |
| 3.12. Teeküche | 20,00 € |
| 3.13. AV-Wiedergabegeräte (Video, CD oder DVD) mit Fernseher | 20,00 € |
| 3.14. Overhead-Projektoren | 15,00 € |
| 3.15. Flip-Chart (ohne Papier) | 6,00 € |
| 3.16. Metaplan-Tafel (Pinnwand), pro Tafel | 6,00 € |
| 3.17. CD-Player (Portable) | 10,00 € |
|---|---|
| 3.18. Beamer (10.000 ANSI-Lumen, fest eingebaut, im Großen Saal, für Filmprojektionen geeignet) | 100,00 € |
| 3.19. Beamer (5500 ANSI-Lumen), fest eingebaut, im Großen oder Kleinen Saal | 50,00 € |
| 3.20. Beamer (mind. 3500 ANSI-Lumen), mobil, nicht für die Säle | 45,00 € |
| 3.21. Notebook (mit MS Windows 10 und MS Office Standard) | 40,00 € |
| 3.22. Mobile Projektionswand (4 x 3 m Projektionsfläche) | 30,00 € |
| 3.23. Geschirrbox für 50 Personen (Kaution erforderlich) | 35,00 € |
Geräte, die in der vorhandenen Infrastruktur nicht enthalten sind, können bei Bedarf von externen Firmen zugemietet werden. Die Berechnung erfolgt nach Marktpreis in Absprache.
4 Personelle Unterstützung (voll umsatzsteuerpflichtig)
| 4.1 Der Personalbedarf einer Veranstaltung wird durch das Hausmanagement des Gemeinschaftshauses disponiert. Die Bedienung der stationären Ton- und Beleuchtungsanlagen in den Sälen darf nur durch vom Gemeinschaftshaus eingesetztes Personal erfolgen. Die anfallenden Kosten sind von der Mieterin/vom Mieter zu ersetzen. Die Kosten werden nach den Einsatzzeiten (incl. Aufbau und Einweisung, etc.) in vollen Stunden berechnet, angefangene Stunden gelten als volle Stunden. | ||
|---|---|---|
| 4.1.1 Veranstaltungsleitung bei Saal-Veranstaltungen obligatorisch | pro Stunde | 41,00 € |
| 4.1.2 Beleuchter/in bei wechselnder Bühnenbeleuchtung erforderlich | pro Stunde | 41,00 € |
| 4.1.3 Tontechniker/in bei Bedienung der PA-Anlage während der Veranstaltung erforderlich | pro Stunde | 41,00 € |
| 4.1.4 Service-Personal für Kasse, Einlass, Aufsicht, etc.) | pro Stunde | 22,00 € |
| 4.2 Garderobenbewirtschaftung mit/ohne Garderobengebühr für das Publikum einschließlich Bewachung und Versicherung. Bei Saalveranstaltungen im Hauptgebäude mit mehr als 100 (kleiner Saal) bzw. 150 Besucher/innen (großer Saal) besteht die Verpflichtung zur Garderobenbewirtschaftung durch das Gemeinschaftshaus während der kalten Jahreszeit vom 1. Oktober bis 30. April. Die Mieterin/der Mieter setzt die Höhe der Gebühr fest, kann aber auch auf die Gebühr verzichten. Das Gemeinschaftshaus vereinnahmt ggf. die Gebühr vom Publikum und zahlt diese nach Kassenschluss an den/die Mieter/in aus. Die von der Mieterin/vom Mieter zu ersetzenden Kosten sind: Die Personalkosten für die Nutzungszeit zuzüglich 1 Std. Vorbereitungs- und Aufräumzeit (je 30 Min. vor Einlassbeginn und nach Ende der Nutzungszeit) und einer Versicherungspauschale. | |
|---|---|
| 4.2.1 Bei Veranstaltungen mit bis zu 350 erwarteten Besucherinnen/Besuchern Grundbetrag (1 Pers., 1 Std. à 22,00 € + 10,00 € Versicherungspauschale.) und je Stunde Nutzungszeit (Einlassbeginn bis Nutzungsende) | 32,00 22,00 |
| 4.2.2 Bei Veranstaltungen mit mehr als 350 erwarteten Besucherinnen/Besuchern Grundbetrag (2 Pers., 1 Std. à 22,00 € + 20,00 € Versicherungspauschale) und je Stunde Nutzungszeit (Einlassbeginn bis Nutzungsende) | 64,00 42,00 |
Beratung Datum Behandlung Ziel
Kulturausschuss 07.07.2023 öffentlich Gutachten
Stadtrat 19.07.2023 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff:
Satzung zur Änderung der Satzung über die städtischen Sehenswürdigkeiten und
Ausstellungen (SehenswürdigkeitenS – SeS)
Anlagen: 01_Diversity Check 02_Änderungssatzung SeS_Entwurf 03 Satzung_aktueller Stand
Sachverhalt (kurz): Die Ausstellung „Krone - Macht - Geschichte“ wird nun auch so in der Sehenswürdigkeitensatzung benannt (bisher: „Reichskleinodien“).
Die Lochgefängnisse werden aufgrund eines neuen Betreibermodells der Sehenswürdigkeitensatzung entnommen.
In § 4 Abs. 3 erfolgt eine Anpassung im Rahmen des Digitalisierungschecks („Einwilligung in Textform“ statt „schriftliche Einwilligung“).
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Sehenswürdigkeitensatzung betrifft Bürgerinnen und Bürger in unterschiedlichen und individuellen Lebenssituationen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Gutachtenvorschlag: Der Kulturausschuss begutachtet die beiliegende Satzung zur Änderung der Satzung über die städtischen Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen (SehenswürdigkeitenS – SeS) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen.
Beschlussvorschlag: Entsprechend dem Gutachten des Kulturausschusses vom 07.07.2023 wird der Erlass der beiliegenden Satzung zur Änderung der Satzung über die städtischen Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen (SehenswürdigkeitenS – SeS) beschlossen.
| Nr. | Prüffragen | Begründung / Bemerkungen | Bewertung | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1. | In welcher Weise wirkt sich das Vorhaben nach Einschätzung der Verwaltung auf unter- schiedliche Personen- gruppen aus? | Die Änderung der Sehenswürdigkeitensatzung betrifft alle Bürgerinnen und Bürger in unterschiedlichen und individuellen Lebenssituationen, die das beschriebene kulturelle Angebot wahrgenommen haben bzw. künftig wahrnehmen werden. | relevant teilweise relevant nicht relevant | ||||
| 2. | Auf welchen nach den Diversity-Dimensionen differenzierten Daten, Informationen oder Schätzungen basiert das Vorhaben? | Angebotsanpassung. | relevant teilweise relevant nicht relevant | ||||
| 3. | Kann das Vorhaben zur Gleichberechtigung / Gleichstellung und Chancengleichheit bei- tragen? | Ziel ist es, möglichst allen Bürgerinnen und Bürger je nach Lebenslage, eine kulturelle Teilhabe zu ermöglichen. | relevant teilweise relevant nicht relevant | ||||
| 4. | Welche Auswirkungen auf bestimmte Perso- nengruppen sind mit dem Einsatz öffentli- cher Mittel zu erwar- ten? | Nutzung der kulturellen Angebote von Bürgern, die diese bisher nicht genutzt haben. | relevant teilweise relevant nicht relevant | ||||
| Gesamt- relevanz | relevant teilweise relevant nicht relevant |
Satzung zur Änderung der Satzung über die städtischen Sehenswürdigkeiten und
Ausstellungen (SehenswürdigkeitenS – SeS) vom 31. Juli 2000 (Amtsblatt S. 406),
zuletzt geändert durch Satzung vom 2. Dezember 2016 (Amtsblatt S. 407)
Vom ……..........................
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 Satz 1 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBI. S. 796), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 9. Dezember 2022 (GVBl. S. 674), folgende Satzung:
Art. 1
-
In der Überschrift wird die Kurzbezeichnung „SehenswürdigkeitenS“ durch die Kurzbezeichnung „Sehenswürdigkeitensatzung“ ersetzt.
-
§ 1 wird wie folgt gefasst:
„§ 1
Geltungsbereich
Die Stadt Nürnberg unterhält und betreibt die folgenden städtischen Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen als öffentliche Einrichtungen: 1. Albrecht-Dürer-Haus, 2. Stadtmuseum im Fembo-Haus, 3. Stadtgeschichtliche Präsentation der Reichskleinodien („Krone - Macht - Geschichte“), 4. Museum Tucherschloss und Hirsvogelsaal, 5. Museum Industriekultur, 6. Spielzeugmuseum, 7. Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände, 8. Memorium Nürnberger Prozesse, 9. Kunsteinrichtungen (Kunsthalle, Kunsthaus, Kunstvilla) im KunstKulturQuartier, 10. Planetarium.“
- § 4 Abs. 3 wird wie folgt gefasst:
„(3) Auf Verlangen müssen Stöcke, Schirme, Aktentaschen und ähnliche Gegenstände an der Garderobe abgeben werden. Fotografieren ohne Blitz und ohne Stativ sowie Videoaufnahmen sind für den persönlichen Gebrauch erlaubt. Der anderweitige Gebrauch sowie das Fotografieren mit Blitz und Stativ bedarf der Einwilligung der Leitung der jeweiligen Einrichtung in Textform.“
Art. 2
Diese Satzung tritt am 01.09.2023 in Kraft.
_________________________________________________________ 1
Satzung über die städtischen Sehenswürdigkeiten
und Ausstellungen
(SehenswürdigkeitenS – SeS)
Vom 31. Juli 2000 (Amtsblatt S. 406),
zuletzt geändert durch Satzung vom 2. Dezember 2016 (Amtsblatt S. 407)
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 Satz 1 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern i. d. F. d. Bek. vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 28. März 2000 (GVBl. S. 136) folgende Satzung:
Inhaltsübersicht: § 1 Geltungsbereich § 2 Gemeinnützigkeit § 3 Öffnungszeiten § 4 Hausordnung § 5 Haftung § 6 Fundsachen § 7 Inkrafttreten
Geltungsbereich
Die Stadt Nürnberg unterhält und betreibt die folgenden städtischen Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen als öffentliche Einrichtungen: 1. Albrecht-Dürer-Haus, 2. Stadtmuseum Fembohaus, 3. Stadtgeschichtliche Präsentation der Reichskleinodien, 4. Museum Tucherschloss mit Hirsvogelsaal, 5. Lochgefängnisse unter dem Alten Rathaus, 6. Museum Industriekultur, 7. Spielzeugmuseum, 8. Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände, 9. Memorium Nürnberger Prozesse, 10. Kunsteinrichtungen (Kunsthalle, Kunsthaus, Kunstvilla) im KunstKulturQuartier, 11. Planetarium.
___________________________ 72. Nachtrag August 2020 1
Gemeinnützigkeit
(1) Die Stadt Nürnberg verfolgt mit dem Betrieb dieser Einrichtungen ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO) durch Förderung von Kunst und Kultur (§ 1 Nrn. 1 – 10) und durch Förderung von Bildung und Erziehung, Wissenschaft und Forschung (§ 1 Nr. 11). (2) Die Stadt Nürnberg ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (3) Mittel aus dem Betrieb dürfen nur für Zwecke der jeweiligen städtischen Sehenswürdigkeit und Ausstellung verwendet werden. Die Stadt Nürnberg erhält keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Eigentümerin auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der städtischen Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen. (4) Die Stadt Nürnberg erhält bei Auflösung oder Aufhebung der öffentlichen Einrichtungen nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Darüber hinausgehende Vermögenswerte werden nur zu steuerbegünstigten Zwecken verwendet. (5) Es darf keine Person durch Verwaltungsaufgaben, die den Zwecken des Betriebs der städtischen Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten werden für die Lochgefängnisse vom Amt für Organisation, Informationsverarbeitung und Zentrale Dienste, für das Planetarium vom Bildungszentrum im Bildungscampus Nürnberg, für die Kunsteinrichtungen im KunstKulturQuartier vom KunstKulturQuartier, im Übrigen von den Museen der Stadt Nürnberg festgesetzt und am Eingang durch Aushang bekannt gegeben.
Hausordnung
(1) Das Rauchen in den Räumen und das Mitbringen von Tieren mit Ausnahme von Behindertenbegleithunden sind untersagt. (2) Den Weisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten. Kommt ein Besucher ihnen nicht nach oder erregt er durch sein Verhalten Anstoß, so kann ihn das Aufsichtspersonal aus den Räumen weisen. Die Gebühr wird in diesem Fall nicht erstattet. (3) Auf Verlangen müssen Stöcke, Schirme, Aktentaschen und ähnliche Gegenstände an der Garderobe abgeben werden. Fotografieren ohne Blitz und ohne Stativ sowie Videoaufnahmen sind für den persönlichen Gebrauch erlaubt. Der anderweitige Gebrauch sowie das Fotografieren mit Blitz und Stativ bedarf der schriftlichen Einwilligung der Leitung der jeweiligen Einrichtung.
Haftung
(1) Die Stadt Nürnberg haftet für Verlust oder Beschädigung von Sachen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
__________________________ 2 72. Nachtrag August 2020
(2) Für Personen- oder Sachschäden, die den Besuchern durch Dritte zugefügt werden, haftet die Stadt Nürnberg nicht. (3) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Fundsachen
(1) Gegenstände, die in den Räumen der Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen der Stadt Nürnberg gefunden werden, sind beim Aufsichtspersonal abzugeben. (2) Der Verlierer haftet für jeden Schaden, der durch die Fundsache verursacht wird.
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung* im Amtsblatt in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung der Stadt Nürnberg für die städtischen Sehenswürdigkeiten und Sammlungen vom 08. August 1989 (Amtsblatt S. 250) außer Kraft.
____________________________________ * Tag der Bekanntmachung: 09.08.2000
___________________________ 72. Nachtrag August 2020 3
Beratung Datum Behandlung Ziel
Kulturausschuss 07.07.2023 öffentlich Beschluss
Betreff:
Kultur in der Stadt - Zuschüsse
Mittelvergabe 2023
Anlagen: 01_Diversity-Check 02_Empfehlungsliste
Sachverhalt (kurz): Für das Jahr 2023 wurden bei der Kostenstelle Z281001001 "Kultur in der Stadt" insgesamt 280.900,- Euro zur Vergabe zur Verfügung gestellt. Bisher wurden 247.912,- Euro vergeben. Das Beratergremium für kulturelle Fragen hat sich am 13.06.2023 zu seiner zweiten Sitzung in diesem Jahr getroffen. Dabei wurde für einen Antrag eine Zuschussempfehlung ausgesprochen, zu dem um Zustimmung durch den Kulturausschuss gebeten wird.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 13.000 € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv 13.000 € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Siehe Anlage.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beschlussvorschlag: Der Kulturausschuss schließt sich der Vergabeempfehlung der Verwaltung und des Beratergremiums an und vergibt eine Zuwendung in Höhe von 13.000,- Euro für folgendes Projekt:
- Filmbüro Franken/Filmförderung und Anschaffungen 13.000,- Euro.
| Nr. | Prüffragen | Begründung / Bemerkungen | Bewertung | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1. | In welcher Weise wirkt sich das Vorhaben nach Einschätzung der Verwaltung auf unter- schiedliche Personen- gruppen aus? | Die Vorlage betrifft Künstlerinnen und Künstler s partenübergreifend aus Nürnberg. Andere I nteressensgruppen werden hier nicht a ngesprochen. Innerhalb dieser Einschränkungen werden grundsätzlich gleichermaßen Frauen und Männer aller A ltersgruppen mit oder ohne Behinderung s owie unabhängig ethnischer Herkunft, s exueller Identität oder Religion und Weltanschauung berücksichtigt. | 4 relevant teilweise relevant nicht relevant | ||||
| 2. | Auf welchen nach den Diversity-Dimensionen differenzierten Daten, Informationen oder Schätzungen basiert das Vorhaben? | Der Vergabevorschlag für den Kulturausschuss e rfolgt durch ein Beratergremium, das aus 13 P ersönlichkeiten des öffentlichen Lebens b esteht, die ein breites Interessenspektrums abdecken und vielfältigen kulturellen Sachverstand einbringen. G rundlage sind die Regularien die im K ulturausschuss vom April1998 beschlossen w urden. | relevant 4 teilweise relevant nicht relevant | ||||
| 3. | Kann das Vorhaben zur Gleichberechtigung / Gleichstellung und Chancengleichheit bei- tragen? | Die Umsetzung der Vorlage trägt nicht zur "klassis chen" Chancengleichheit bestimmter Person engruppen bei. Dies ist auch nicht das Ziel. | relevant teilweise relevant 4 nicht relevant | ||||
| 4. | Welche Auswirkungen auf bestimmte Perso- nengruppen sind mit dem Einsatz öffentli- cher Mittel zu erwar- ten? | Förderung der freien Szene in Nürnberg | 4 relevant teilweise relevant nicht relevant | ||||
| Gesamt- relevanz | 4 relevant teilweise relevant nicht relevant |
Empfehlungsliste
Kultur in der Stadt – Zuschüsse Vergabeempfehlung 2023
| Antragsteller Maßnahme | Empfehlung Beirat | |
|---|---|---|
| 1 | Filmbüro Franken e. V. - Filmförderung (2023/2024) = 12.000,- Euro - Anschaffungen/Seminare/Allgemeine Kosten = 1.000,- Euro | 13.000,- Euro |