Sachstandsbericht zum Bauvorhaben Opernhaus (BOH)
Die unabweisbare Notwendigkeit eines Bauvorhabens Opernhaus (BOH) am Richard-Wagner-Platz löst alle anderen Teil-Projekte in Bezug auf das Staatstheater aus und begründet deren Erfordernis. Grundlage sind die Beschlüsse des Stadtrats vom 15. Dezember 2021 (Erhalt des Standorts Richard-Wagner-Platz als Spielstätte des Staatstheaters im Rahmen des BOH) und 20. Juli 2022 (Bedarfsplan für das BOH am Richard-Wagner-Platz).
Voraussetzung für Baumaßnahmen im Opernhaus und für die Umsetzung des vom Stadtrat beschlossenen Bedarfsplans ist der Auszug des Musik- und Tanztheaters in eine andere Proben- und Spielstätte: Die Maßnahmen, die im 1905 eröffneten Opernhaus, im „Verbindungsbau“ zwischen Opern- und Schauspielhaus und an der Tiefgarage erforderlich sind, können nicht im laufenden Betrieb umgesetzt werden.
Die vom Stadtrat im Dezember 2021 und Juli 2022 beschlossene Errichtung einer Spielstätte für die Sparten Tanz- und Musiktheater des Staatstheaters sowie für die Arbeit der Staatsphilharmonie Nürnberg an diesem Ort ist Voraussetzung aller Maßnahmen, die zur Umsetzung des Bedarfsplans des Staatstheaters am Richard-Wagner-Platz erforderlich sind. Die aufwändige Bearbeitung komplexer Aufgabenstellungen bei der Finanzierung der geplanten Maßnahmen in Abstimmung mit dem Freistaat als Fördermittelgeber und die beschränkten personellen Ressourcen der Verwaltung sind, neben einer Vielzahl weiterer Aspekte, die hauptsächlichen Gründe dafür, dass beide Teilprojekte – das BOH am Richard-Wagner-Platz und die Errichtung einer Spielstätte an der Kongresshalle – nicht mit gleicher Intensität parallel zueinander verfolgt werden können. Der Schwerpunkt der Arbeit der Verwaltung liegt daher aktuell auf dem Teilprojekt „Kongresshalle“.
Im Vorfeld des Teilprojekts BOH erfolgt derzeit eine Vielzahl von vorbereitenden Arbeiten, die sich im Wesentlichen in zwei große Teilbereiche gliedern:
(1) Aufrechterhaltung des Betriebs im Opernhaus am Richard-Wagner-Platz bis zum Auszug der Ensembles in eine andere Spielstätte voraussichtlich im Jahr 2027.
(2) Grundlagenermittlung für Planung und Umsetzung der im Bedarfsplan für das BOH festgelegten Maßnahmen.
Ad 1: Schäden und Mängel im Opernhaus sind in der Vergangenheit in einer Vielzahl unterschiedlicher Dokumente beschrieben und erfasst worden. Das Staatstheater führt mit Unterstützung durch externe Fachberater und die Verwaltung die Schadenslisten derzeit in einem Dokument zusammen. Damit verbunden ist eine Bewertung und Einordnung: Welche Maßnahmen müssen zeitnah umgesetzt werden, um einen unterbrechungsfreien Spielbetrieb bis zu einem Umzug in eine neue Spielstätte gewährleisten zu können, und welche Schäden können (nur) im Rahmen des BOH behoben werden? Welche betrieblichen, organisatorischen, technischen oder baulichen Maßnahmen sind nötig und möglich, um für einen begrenzten Zeitraum einen Weiterbetrieb zu ermöglichen? Ziel ist es, die Maßnahmen für einen störungsfreien Betrieb des Opernhauses einerseits mit Blick auf die anstehenden großen Baumaßnahmen auf ein Minimum zu begrenzen und andererseits dennoch ein Maximum an zusätzlicher Arbeits- und Betriebssicherheit für die verbleibende Nutzungszeit zu erreichen.
Die Zusammenführung der Schadenslisten ermöglich darüber hinaus auch deren Konsolidierung: Welche Maßnahmen, die in Gutachten als „dringend erforderlich“ beschrieben sind, wurden bereits umgesetzt, und wie kann sichergestellt werden, dass noch offene Punkte den zeitlich begrenzten Weiterbetrieb des Opernhauses nicht verhindern?
Ad 2: Voraussetzung für jede bauliche Maßnahme im Bestand, aber auch schon für die Auslobung eines Architekturwettbewerbs, ist eine bestmögliche Kenntnis der Bestandssituation. Gezielte Bauteilöffnungen und -untersuchungen vertiefen das über Jahrzehnte erarbeitete Wissen über den Bestand, dessen Umgestaltung in den 1930er Jahren wegen kriegsbedingter Verluste in Planunterlagen kaum dokumentiert ist.
Umfassende technische Prüfungen und Ermittlungen liefern dabei auch die Grundlagen für eine objektive Befassung mit der Frage nach der künftigen Gestalt des Zuschauersaals. Die Verbesserung der Sichtbeziehungen auf die Bühne und die Optimierung der akustischen Verhältnisse stehen, neben einer ganzen Reihe weiterer Detailfragen, im Zentrum des BOH.
Auf betrieblicher Seite gehört die Behebung massiver Flächendefizite zu den Kernaufgaben des BOH. Prüfungen betreffen hier die Optionen, inwieweit zusätzliche Flächen auf dem Richard-Wagner-Platz unter Berücksichtigung städtebaulicher Anforderungen und mit Blick auf die künftig geplanten Nutzungen jenseits des Theaterspielbetriebs (Stichwort „Third Place“) neu errichtet werden können. Parallel dazu wird ermittelt, ob bereits vorhandene Flächen in benachbarten Bestandsgebäuden für die Arbeit des Staatstheaters nutzbar gemacht werden können.
Ziel dieser und zahlreicher weiterer vorbereitender Untersuchungen und Maßnahmen ist eine Wissensvertiefung als Grundlage für die Befassung mit einigen noch offenen Fragen im Kontext der Bedarfsplanung. Ihre Klärung und Beantwortung schreibt den vom Stadtrat beschlossenen Bedarfsplan fort und schafft die Voraussetzungen für eine Diskussion der inhaltlichen Rahmenbedingungen für ein Opernhaus des 21. Jahrhunderts und damit für einen Architektur- und Gestaltungswettbewerb zu deren Umsetzung.
Auf baufachlicher Seite befassen sich im Auftrag der Projektbaudienststelle im Planungsund Baureferat zahlreiche Fachplaner u.a. mit der Frage, wie der beabsichtigte Weiterbetrieb des bereits sanierten Schauspielhauses während der Baumaßnahmen am Richard-Wagner- Platz gewährleistet werden kann. Das Schauspielhaus ist von der Anlieferung über die Kantine bis zur Sprinkleranlage auf vielfältige Weise technisch mit dem Opernhaus verbunden, sein autarker Betrieb ist daher nicht ohne weiteres möglich.
Aufgrund der eingangs begründeten Fokussierung der Verwaltung auf Planung und Bau der Spielstätte in der Kongresshalle kann für die geplanten Baumaßnahmen am Richard-Wagner-Platz aktuell noch keine Kostenschätzung als Grundlage für ein Finanzierungskonzept erarbeitet und vorgelegt werden. Voraussetzung dafür ist eine valide Kostenschätzung, die jedoch erst auf Basis konkreter Planungen möglich ist. Gleichwohl müssen die Überlegungen und Beschlüsse zur Zukunft des Opernhauses am Richard-Wagner-Platz zeitnah konsolidiert und umgesetzt werden, da jede Verzögerung grundsätzliche Kostenrisiken bedeutet.
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