Sitzungsunterlagen
Sitzung der
Opernhaus-Kommission
05.07.2023
Inhaltsverzeichnis
Sitzungsdokumente Tagesordnung -öffentlich- 3 Vorlagendokumente TOP Ö 1 Sachstandsbericht zum Bauvorhaben Opernhaus (BOH) Berichtvorlage 2. BM/018/2023 4 01_Sachstandsbericht 2. BM/018/2023 8 TOP Ö 2 Sachstandsbericht zum Bauprojekt Kongresshalle (KOH) Berichtvorlage 2. BM/019/2023 10 01_Sachstandsbericht 2. BM/019/2023 14 02_Förderkonzept Kongresshalle 2. BM/019/2023 16
TAGESORDNUNG
Sitzung
Sitzung der Opernhaus-Kommission
Sitzungszeit
Mittwoch, 05.07.2023, 14:00 Uhr
Sitzungsort
Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1. Sachstandsbericht zum Bauvorhaben Opernhaus (BOH) Bericht
- BM/018/2023 Lehner, Julia, Prof. Dr.
2. Sachstandsbericht zum Bauprojekt Kongresshalle (KOH) Bericht
-
BM/019/2023 Lehner, Julia, Prof. Dr.
-
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 21.04.2023,
öffentlicher Teil
Berichtsvorlage 2. BM/018/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Opernhaus-Kommission 05.07.2023 öffentlich Bericht
Betreff:
Sachstandsbericht zum Bauvorhaben Opernhaus (BOH)
Anlagen: 01_Sachstandsbericht
Bericht: In seiner Sitzung am 15. Dezember 2021 hat der Stadtrat beschlossen, "die Sparten 'Musiktheater' und 'Ballett' des Staatstheaters Nürnberg am Standort Richard-Wagner-Platz dauerhaft zu erhalten" und die Verwaltung mit Erarbeitung und Vorlage eines entsprechenden Konzepts zu Sanierung, Interim usw. beauftragt.
Die Verwaltung hat über ihre Aktivitäten zur Umsetzung dieser Beschlüsse in den Sitzungen der Opernhauskommission am 25. März, 13. Mai, 8. Juli und 25. November 2022 sowie am 21. April 2023 berichtet.
Die von der Opernhauskommission am 8. Juli formulierte Empfehlung zum Bedarfsplan (BP) für das BOH hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 20. Juli 2022 zum Beschluss erhoben.
Die Verwaltung wird in der Sitzung über den aktuellen Sachstand berichten.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja BOH und die Ausweichspielstätte sind von hoher Relevanz für die diverse (Stadt-) Gesellschaft.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. VI
Ref. I/II
Sachstandsbericht zum Bauvorhaben Opernhaus (BOH)
Die unabweisbare Notwendigkeit eines Bauvorhabens Opernhaus (BOH) am Richard-Wagner-Platz löst alle anderen Teil-Projekte in Bezug auf das Staatstheater aus und begründet deren Erfordernis. Grundlage sind die Beschlüsse des Stadtrats vom 15. Dezember 2021 (Erhalt des Standorts Richard-Wagner-Platz als Spielstätte des Staatstheaters im Rahmen des BOH) und 20. Juli 2022 (Bedarfsplan für das BOH am Richard-Wagner-Platz).
Voraussetzung für Baumaßnahmen im Opernhaus und für die Umsetzung des vom Stadtrat beschlossenen Bedarfsplans ist der Auszug des Musik- und Tanztheaters in eine andere Proben- und Spielstätte: Die Maßnahmen, die im 1905 eröffneten Opernhaus, im „Verbindungsbau“ zwischen Opern- und Schauspielhaus und an der Tiefgarage erforderlich sind, können nicht im laufenden Betrieb umgesetzt werden.
Die vom Stadtrat im Dezember 2021 und Juli 2022 beschlossene Errichtung einer Spielstätte für die Sparten Tanz- und Musiktheater des Staatstheaters sowie für die Arbeit der Staatsphilharmonie Nürnberg an diesem Ort ist Voraussetzung aller Maßnahmen, die zur Umsetzung des Bedarfsplans des Staatstheaters am Richard-Wagner-Platz erforderlich sind. Die aufwändige Bearbeitung komplexer Aufgabenstellungen bei der Finanzierung der geplanten Maßnahmen in Abstimmung mit dem Freistaat als Fördermittelgeber und die beschränkten personellen Ressourcen der Verwaltung sind, neben einer Vielzahl weiterer Aspekte, die hauptsächlichen Gründe dafür, dass beide Teilprojekte – das BOH am Richard-Wagner-Platz und die Errichtung einer Spielstätte an der Kongresshalle – nicht mit gleicher Intensität parallel zueinander verfolgt werden können. Der Schwerpunkt der Arbeit der Verwaltung liegt daher aktuell auf dem Teilprojekt „Kongresshalle“.
Im Vorfeld des Teilprojekts BOH erfolgt derzeit eine Vielzahl von vorbereitenden Arbeiten, die sich im Wesentlichen in zwei große Teilbereiche gliedern:
(1) Aufrechterhaltung des Betriebs im Opernhaus am Richard-Wagner-Platz bis zum Auszug der Ensembles in eine andere Spielstätte voraussichtlich im Jahr 2027.
(2) Grundlagenermittlung für Planung und Umsetzung der im Bedarfsplan für das BOH festgelegten Maßnahmen.
Ad 1: Schäden und Mängel im Opernhaus sind in der Vergangenheit in einer Vielzahl unterschiedlicher Dokumente beschrieben und erfasst worden. Das Staatstheater führt mit Unterstützung durch externe Fachberater und die Verwaltung die Schadenslisten derzeit in einem Dokument zusammen. Damit verbunden ist eine Bewertung und Einordnung: Welche Maßnahmen müssen zeitnah umgesetzt werden, um einen unterbrechungsfreien Spielbetrieb bis zu einem Umzug in eine neue Spielstätte gewährleisten zu können, und welche Schäden können (nur) im Rahmen des BOH behoben werden? Welche betrieblichen, organisatorischen, technischen oder baulichen Maßnahmen sind nötig und möglich, um für einen begrenzten Zeitraum einen Weiterbetrieb zu ermöglichen? Ziel ist es, die Maßnahmen für einen störungsfreien Betrieb des Opernhauses einerseits mit Blick auf die anstehenden großen Baumaßnahmen auf ein Minimum zu begrenzen und andererseits dennoch ein Maximum an zusätzlicher Arbeits- und Betriebssicherheit für die verbleibende Nutzungszeit zu erreichen.
Die Zusammenführung der Schadenslisten ermöglich darüber hinaus auch deren Konsolidierung: Welche Maßnahmen, die in Gutachten als „dringend erforderlich“ beschrieben sind, wurden bereits umgesetzt, und wie kann sichergestellt werden, dass noch offene Punkte den zeitlich begrenzten Weiterbetrieb des Opernhauses nicht verhindern?
Ad 2: Voraussetzung für jede bauliche Maßnahme im Bestand, aber auch schon für die Auslobung eines Architekturwettbewerbs, ist eine bestmögliche Kenntnis der Bestandssituation. Gezielte Bauteilöffnungen und -untersuchungen vertiefen das über Jahrzehnte erarbeitete Wissen über den Bestand, dessen Umgestaltung in den 1930er Jahren wegen kriegsbedingter Verluste in Planunterlagen kaum dokumentiert ist.
Umfassende technische Prüfungen und Ermittlungen liefern dabei auch die Grundlagen für eine objektive Befassung mit der Frage nach der künftigen Gestalt des Zuschauersaals. Die Verbesserung der Sichtbeziehungen auf die Bühne und die Optimierung der akustischen Verhältnisse stehen, neben einer ganzen Reihe weiterer Detailfragen, im Zentrum des BOH.
Auf betrieblicher Seite gehört die Behebung massiver Flächendefizite zu den Kernaufgaben des BOH. Prüfungen betreffen hier die Optionen, inwieweit zusätzliche Flächen auf dem Richard-Wagner-Platz unter Berücksichtigung städtebaulicher Anforderungen und mit Blick auf die künftig geplanten Nutzungen jenseits des Theaterspielbetriebs (Stichwort „Third Place“) neu errichtet werden können. Parallel dazu wird ermittelt, ob bereits vorhandene Flächen in benachbarten Bestandsgebäuden für die Arbeit des Staatstheaters nutzbar gemacht werden können.
Ziel dieser und zahlreicher weiterer vorbereitender Untersuchungen und Maßnahmen ist eine Wissensvertiefung als Grundlage für die Befassung mit einigen noch offenen Fragen im Kontext der Bedarfsplanung. Ihre Klärung und Beantwortung schreibt den vom Stadtrat beschlossenen Bedarfsplan fort und schafft die Voraussetzungen für eine Diskussion der inhaltlichen Rahmenbedingungen für ein Opernhaus des 21. Jahrhunderts und damit für einen Architektur- und Gestaltungswettbewerb zu deren Umsetzung.
Auf baufachlicher Seite befassen sich im Auftrag der Projektbaudienststelle im Planungsund Baureferat zahlreiche Fachplaner u.a. mit der Frage, wie der beabsichtigte Weiterbetrieb des bereits sanierten Schauspielhauses während der Baumaßnahmen am Richard-Wagner- Platz gewährleistet werden kann. Das Schauspielhaus ist von der Anlieferung über die Kantine bis zur Sprinkleranlage auf vielfältige Weise technisch mit dem Opernhaus verbunden, sein autarker Betrieb ist daher nicht ohne weiteres möglich.
Aufgrund der eingangs begründeten Fokussierung der Verwaltung auf Planung und Bau der Spielstätte in der Kongresshalle kann für die geplanten Baumaßnahmen am Richard-Wagner-Platz aktuell noch keine Kostenschätzung als Grundlage für ein Finanzierungskonzept erarbeitet und vorgelegt werden. Voraussetzung dafür ist eine valide Kostenschätzung, die jedoch erst auf Basis konkreter Planungen möglich ist. Gleichwohl müssen die Überlegungen und Beschlüsse zur Zukunft des Opernhauses am Richard-Wagner-Platz zeitnah konsolidiert und umgesetzt werden, da jede Verzögerung grundsätzliche Kostenrisiken bedeutet.
Berichtsvorlage 2. BM/019/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Opernhaus-Kommission 05.07.2023 öffentlich Bericht
Betreff:
Sachstandsbericht zum Bauprojekt Kongresshalle (KOH)
Anlagen: 01_Sachstandsbericht 02_Förderkonzept Kongresshalle
Bericht: Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2021 beschlossen, dass die "weitere Planung einer Ausweichspielstätte für die (…) durch das Bauvorhaben Opernhaus verdrängte(n) Funktionen (…) mit der stadteigenen Immobilie Kongresshalle erfolgen" soll, dass "Vergabeverfahren für die Planungsleistungen zeitnah" einzuleiten sind und dass im "Rahmen des Vergabeverfahrens (…) von den Bietern Fachbeiträge zu einer denkbaren Platzierung des Ergänzungsbaus abgefragt werden" sollen.
Die Verwaltung hat über ihre Aktivitäten zur Umsetzung dieser Beschlüsse in den Sitzungen der Opernhauskommission am 25. März, 13. Mai, 8. Juli und 22. November 2022 sowie am 21. April 2023 berichtet.
Die von der Opernhauskommission am 8. Juli 2022 formulierte Empfehlung zur Verortung eines Ergänzungsbaus im "Innenhof" der Kongresshalle und zur Beauftragung der Verwaltung mit der gemeinsamen Vergabe von Planung und Bau des Ergänzungsbaus am beschlossenen Standort hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 20. Juli 2022 zum Beschluss erhoben.
Die Verwaltung wird in der Sitzung über den aktuellen Sachstand berichten.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja BOH und die Ausweichspielstätte sind von hoher Relevanz für die diverse (Stadt-) Gesellschaft.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. VI
Ref. I/II
Sachstandsbericht zu den Maßnahmen an der Kongresshalle
1. Dekontaminierung (EFRE-Maßnahme)
Der endgültige Förderantrag zur Schadstoffsanierung der Kongresshalle wurde bei der Regierung von Mittelfranken fristgemäß eingereicht. Die Bewilligung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns steht aus. Für die Vergaben der Bauleistungen wurden Vorinformationen im EU- Amtsblatt bereits veröffentlicht. Die Vergabeunterlagen sind vorbereitet und können unmittelbar nach Schaffung der formalen Voraussetzungen veröffentlicht werden.
Ziel ist die Beseitigung umfangreicher Schadstoffbelastungen als Vorbereitung für die höherwertige Nachnutzung durch die Kulturentwicklungsvorhaben.
2. Planungsstand (Vorplanung)
Alle Planungsbüros haben Unterlagen zum Abschluss der Vorplanung (Leistungsphase 2 HOAI) vorgelegt. Diese werden derzeit evaluiert und erforderlichenfalls überarbeitet. Wesentliche Inhalte werden in der Sitzung vorgetragen.
Bezüglich der Gebäudehülle ist die Erneuerung der Dachflächen vorgesehen, wobei das Hauptdach in etwa 40 m Höhe als gedämmtes begrüntes Retentionsdach mit einer Photovoltaikanlage ausgeführt werden soll. Ein Aussichtspunkt auf dem Dach soll künftig barrierefrei erschlossen und für alle Interessierten gleichermaßen zugänglich sein.
Maßnahmen zur Sicherung der Ziegelumfassungsmauern des Hofes und an der Granitfassade werden auf das unbedingt erforderliche Maß bezüglich der Standsicherheit und der Verkehrssicherung begrenzt und im Besonderen die für den Artenschutz bedeutsamen Lebensräume in den Mauerwerksfugen erhalten.
Auf der Außenseite des Gebäudes sollen die schadhaften Fenster durch energetisch optimierte Stahlfenster ersetzt werden und auf der Arkadenebene Tore eingebaut werden, die dem Zugang und auch der Belichtung dienen. Auf der Hofseite werden in bereits vorhandene Öffnungen, die derzeit teilweise vermauert sind, Fenster eingebaut. In den für die Lagernutzung vorgesehenen Bereichen der Südsektoren soll auf einen Einbau von Fenstern im Wesentlichen verzichtet und die bisherige Erscheinung der Hofumfassungsmauern weitestgehend beibehalten werden. Fenster und Tore werden in den kommenden Monaten vor Ort bemustert.
Bezüglich des Substanzerhalts sind hauptsächlich Maßnahmen zur Sanierung von Rissen und zur Ergänzung oder zum Ersatz fehlender oder zerstörter Bauteile (z.B. fehlende Deckenfelder) vorgesehen. Einsturzgefährdete bzw. nicht tragfähige Bauteile müssen teilweise rückgebaut werden.
Der Ausbau sieht eine behutsame Umwidmung der bisherigen Verkehrs- und Lagerflächen vor.
Bei der Planung wurde im Besonderen darauf geachtet, dass der Rohbaucharakter des Gebäudes erhalten bleibt. Bauliche Eingriffe werden auf ein Minimum reduziert und betreffen im Besonderen die Erweiterung der Treppenhäuser zur Erschließung des bislang nur von zwei Treppen aus zugänglichen obersten Geschosses und den Einbau von Feuerwehraufzügen, ohne die eine Nutzung des Baus rechtlich nicht möglich wäre.
Unter Beachtung des vorbeugenden baulichen Brandschutzes wurden fließende räumliche Übergänge zwischen dem Doku-Zentrum, den Ermöglichungsräumen und dem Staatstheater
- wo immer sinnvoll möglich – vorgesehen.
Zur Hebung von Synergien und zur Förderung des künstlerischen Austauschs zwischen der freien Szene und dem Staatstheater wurden jeweils mit Übergangsmöglichkeiten beispielsweise die Bandprobenräume der Ermöglichungsräume benachbart zu den Stimmzimmern der Staatsphilharmonie, der Tanzprobensaal der Ermöglichungsräume benachbart zum Ballettzentrum des Staatstheaters und die Tageswerkstätten des Staatstheaters benachbart zu den Werkstätten der Ermöglichungsräume verortet.
Das künftige gastronomische Angebot richtet sich an das Publikum des Staatstheaters, die Besucherinnen und Besucher der Ermöglichungsräume, aber auch an die Besucherinnen und Besucher des Geländes. Ein Café/Bistro auf Ebene des Arkadengeschosses (mit der Möglichkeit der Nutzung von Außenflächen des Arkadengangs) soll auch nach dem Ende von Veranstaltungen mit einem Barbetrieb in den Abendstunden zur Verfügung stehen.
3. Beauftragung der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3 HOAI)
Die Leistungen der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3 der HOAI) wurden von den Planungsbüros aus den bestehenden Verträgen abgerufen.
Die Vergabe mehrerer Objektplanungen hat sich bewährt, um im Besonderen fachlich sehr spezifische Planungsinhalte (z.B. Sanierung der Ziegelumfassungsmauern des Hofes, Behebung statischer Schäden etc.) adäquat und rasch bearbeiten zu können. In späteren Leistungsphasen kann die Zusammenführung mehrerer Objektplanungen zur Reduktion von Schnittstellen in der Ausführungsplanung und Umsetzung sinnvoll sein.
4. Ergänzungsbau (TÜ-Vergabe)
Der Teilnahmewettbewerb für die eigentliche Spielstätte des Staatstheaters ist abgeschlossen. Dieser soll entsprechend des Ratsbeschlusses vom 20. Juli 2022 im „Innenhof“ errichtet werden. Es liegen ausreichend Bewerbungen für die Durchführung des anstehenden Verhandlungsverfahrens vor.
Weitere Auskünfte aus dem laufenden Verfahren können aus vergaberechtlichen Gründen nicht erteilt werden.
Zuschlagskriterien im anstehenden Verhandlungsverfahren sind zu im Wesentlichen gleichen Teilen die gestalterische Qualität, die Funktionalität und der Preis.
5. Finanzierung und Förderung
Die Förderung aus dem KulturInvest-Programm des Bundes wurde beantragt. Die dem Bund gegenüber kommunizierte Höchstsumme wird ausgeschöpft mit Maßnahmen zur Behebung statischer Schäden, zur Substanzsicherung und zur Abdichtung und Dämmung der Gebäudehülle (Dächer, Fenster) unter der Überschrift „Rohbau dicht“.
Der Förderantrag für die Ko-Förderung durch den Freistaat Bayern über einen separaten Haushaltstitel ist in Vorbereitung.
Bei der Wache der Polizei handelt es sich nicht um eine reine „Volksfestwache“; zu etwa einem Drittel der Zeit erfolgt eine Nutzung aus anderen Gründen. Der Bau von Polizeiwachen ist regelmäßig nicht kommunale Aufgabe; der Freistaat Bayern wurde um Kostenbeteiligung bzw. Kostenübernahme gebeten.
Eine Zusammenfassung des Fördermittelkonzepts (Stand: Juni 2023) zeigt die in der Anlage beigefügte Tabelle.
| Fördermittel Kongresshalle (KOH) | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Teilmaß- nahme | Grober Kosten- rahmen | Förderprogramm (mit Summen) | Antrags- stand (Juni 2023) | Einschätzung/ Herausforderung | To do |
| Substanzerhalt + Grundsätzliche, baurechts- konforme Nutzbar- machung des sog. Rundbaus | 59 Mio. Euro | rund 8,8 Mio. beantragt; Quote 70% EFRE- Dekontamination | Zuschlag nach Phase 1 + Antragsphase 2 läuft | - vorgezogene Maß- nahme, Start bereits 3. Quartal 23 geplant - als zusätzlichen Finan- zierungsbaustein sichern | Genehmigung vorzeitiger Maßnahme- beginn abwarten |
| 30 Mio. EFRE –Energieeffizienz | Antragderzeit in Phase 1 geprüft | - Erfolgsaussichten unklar - Energieeinsparpotenzial darstellen | Vorhaben nicht ausgewählt | ||
| 14,75 Mio. Erhalt/ Nutzbarmachung KOH Freistaat | -Antrag ist vorbereitet -im Landes-HH 2023 verankert | - Prüfung durch StMWK/BLfD - Kofinanzierungdurch Bund klären | Antragstellung Juli 2023 | ||
| 29,5 Mio. Erhalt/ Nutzbarmachung KOH Bund | AntragPhase 1 Mitte Juni eingereicht | - Engpassfaktorder Gesamtfinanzierung - vorzeitiger Maßnahmenbeginn erfordert enge Abstimmung mit BKM - gesamthafte + stufen- weise Beantragung -> Einfluss auf Zeit/ Kosten | Entscheidung Haushaltsaus- schuss des Bundestages September 2023 abwarten + MdBs informieren | ||
| 1 16 |
| Fördermittel Kongresshalle (KOH) | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Teilmaß- nahme | Grober Kosten- rahmen | Förderprogramm (mit beantragter Summe) | Antrags- stand (Juni 2023) | Einschätzung/ Herausforderung | To do |
| Ermöglichungs- räume Kunst & Kultur (Ausbau von vier Sektoren) | 44 Mio. Euro | 20 Mio. KulturInvest Bund | -Vorhaben ausgewählt -Vorbereitung Antrags- phase 2 | - vorzeitiger Maßnahme- beginn erfordert enge Abstimmung mit BKM - Vorlage der Kostenbe- rechnung nach LP 3 voraussichtl. Ende 2023 - Prüfungsdauer BKM von rund einem halben Jahr | Antragals sog. formlose Anfrage Ende 2023 einreichen |
| 12 Mio. Kulturfond Bayern | Antrag kurz vor Einreichung | - Fördersumme unklar,da ministeriale Ebene im StMWK sehr begrenzte Möglichkeiten sieht | Antragstellung bis Ende Juni 2023; ggf. nachverhandeln | ||
| STN-Spielstätte KOH (Ausbau von sechs Sektoren) | 108 Mio. Euro (Erweiterungs bau 42 Mio./ Bestandsaus- bau 66 Mio.) | 81 Mio. FAG-Mittel Freistaat | -Antrag eingereicht -Unbedenk- lichkeitsbe- scheinigung (UB) liegt vor | - Prüfung durch Regierung Mfr. + StMFH - 75% Förderung der tatsächlichen Kosten realisieren | Antrag nach Planungsfort- schritt konkretisieren |
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