Beilage 5.1 zur Sitzung des gemeinsamen Jugendhilfe- und Schulausschusses vom 29.06.2023
Unterstützung von Grundschulkindern beim Radfahren-Lernen:
Öffnung von Verkehrsübungsflächen, Angebot von zusätzlichen Kursen
(Antrag der Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN v. 04.10.2022)
Zusätzliche Verkehrsübungsflächen auf Schulhöfen
Im aktuell gültigen bayerischen LehrplanPlus ist über alle Schularten hinweg im Kapitel „Schulart- und fächerübergreifende Bildungs- und Erziehungsziele sowie Alltagskompetenz und Lebensökonomie“ die Verkehrserziehung als zentraler Punkt benannt. In der Grundschule sind im Fachlehrplan Heimat- und Sachunterricht unter dem Lernbereich „Raum und Mobilität“ detaillierte Kompetenzerwartungen und Inhalte zum Thema Verkehrserziehung beschrieben. Bereits in Jahrgangsstufe 1 und 2 sollen mit Roller, Inlineskates oder Fahrrad Übungen im Schonraum durchgeführt und Kompetenzen zu wichtigen Verkehrsregeln erlangt werden. In den Jahrgangsstufen 3 und 4 sollen die Schonraumübungen fortgesetzt und vertieft werden. Insbesondere sollen die Ausbildungsinhalte der Jugendverkehrsschule laut Gemeinsamer Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und des Innern (GemBek) vom 15.05.2003 umgesetzt werden.
Damit die Schonraumübungen adäquat umgesetzt werden können und insbesondere die Jugendverkehrsschule durchgeführt werden kann, sind geeignete Verkehrsübungsflächen Voraussetzung. Hierfür steht an 32 Nürnberger Schulen ein im Pausenhof aufgemalter Fahrradparcours zur Verfügung.
Auf diesen 32 bestehenden Verkehrsübungsflächen an Nürnberger Schulen findet jährlich insbesondere die Radfahrausbildung für alle Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen der Nürnberger Grundschulen statt. Hierfür entwickelt die Polizeiinspektion Nürnberg (Sachbereich Verkehrserziehung) in Abstimmung mit den Schulleitungen schuljährlich Beschulungspläne für alle Standorte. Um die Unterrichtszeit möglichst effektiv nutzen zu können, ist die Beschulung auf einem schulortnahen Verkehrsübungsplatz wichtig. Auch die Verkehrserziehung in den anderen Jahrgangsstufen ist einfacher und schulorganisatorisch leichter umsetzbar, wenn am Schulstandort ein Fahrradparcours existiert. Deshalb wird bei Neubaumaßnahmen und Schulhofsanierungen immer ein Fahrradparcours in die Planungen mit einbezogen. So werden in den nächsten Jahren zusätzlich zu den 32 bestehenden Standorten weitere 7 Standorte hinzukommen.
Der Zustand sowie Ausbesserungsarbeiten und Nachlinierungen werden durch den laufenden kleinen Bauunterhalt durch die HVE SuS geleistet. Größere Sanierungen (häufig in Verbindung mit dem gesamten Schulhof) müssen in Zusammenarbeit mit SÖR, Hochbauamt und den Schulämtern für die Baupauschale angemeldet bzw. die städtischen Verfahren (BIC) durchlaufen. Folgende der 32 Schulhöfe mit Verkehrsübungsflächen sind zur Sanierung angedacht:
Grundschule Nürnberg Georg-Paul-Amberger-Schule Grundschule Nürnberg Gebersdorf Grundschule Nürnberg Ziegelstein
Neben den geeigneten Übungsflächen ist auch eine passende Ausstattung mit Übungsrädern essentiell. Hierfür hat die Stadt Nürnberg in enger Abstimmung mit der Verkehrspolizeiinspektion Nürnberg (Sachbereich Verkehrserziehung) und dem Staatlichen Schulamt in der Stadt Nürnberg 300 Übungsräder für die Kinder sowie 20 Ausbilderräder für die Kolleginnen und Kollegen der Verkehrspolizei angeschafft. Diese sind seit März 2023 im Rahmen der Jugendverkehrsschule im Einsatz. Ebenso sollen noch 3 neue Lastkraftwagen für die mobile Beschulung durch die Verkehrspolizei beschafft werden. Bei der mobilen Beschulung kommt die Verkehrspolizei mit dem Übungsmaterial (Fahrräder, Verkehrsschilder usw.) an den jeweiligen Beschulungsort. Für die drei Lastkraftwagen läuft derzeit der Beschaffungsprozess.
Prüfung, ob Kinder auch am Nachmittag z. B. in einem bestimmten Zeitfenster, auf Schulhöfen üben können, auf denen Verkehrsübungsflächen vorhanden sind
Gemäß dem Schulausschussbeschluss der Stadt Nürnberg v. 22.12.2000 und Stadtratsbeschluss im Rahmen des Jugendhilfeplans „Spielen“ v. 27.02.2008, die als verbindliche Grundlage gelten, sind alle Schulhöfe (Außenflächen) der allgemeinbildenden Schulen in städtischer Aufwandsträgerschaft während der Öffnungszeiten der Allgemeinheit zugänglich zu machen und als öffentliche Spielhöfe auszubilden. Die öffentliche Nutzung als Spielhof erfolgt in den Sommermonaten (1. April – 31. Oktober) in der Regel von Montag bis Samstag von 8:00 bis 21:00 Uhr und in den Wintermonaten (1. November – 31. März) in der Regel von Montag bis Samstag von 8:00 bis 18:00 Uhr. An Sonn- und Feiertagen ist der Spielhof geschlossen.
Eine solche öffentliche Nutzung des Schulhofs als Spielhof schließt aus sicherheitstechnischen Gründen eine gleichzeitige Benutzung des Verkehrsübungsplatzes auf dem Schulhof mit dem Fahrrad aus. Es gibt keine eindeutige Trennung zwischen Spielattraktion (Spielgerät, Sportgerät, etc.) und Übungsfläche. Bisweilen sind Spielgeräte auch in den Inseln des Verkehrsübungsplatzes verortet. Es würde also zwangsläufig zu Kreuzungswegen zwischen spielenden und radfahrenden Kindern kommen, Kollisionen und Unfälle wären sehr wahrscheinlich. Hinzu kommt, dass Fahrräder in Fallschutzbereichen von Spielgeräten abgestellt oder abgelegt werden könnten, was ebenfalls ein sehr hohes Risiko darstellt (z.B. Sturz von einem hohen Spielgerät auf ein Fahrrad). Auch steigt das Strangulationsrisiko, da Fahrradhelme möglicherweise nicht vor der Benutzung der Spielgeräte abgesetzt werden.
Aus den vorgenannten Gründen scheidet eine grundsätzliche Öffnung der Spielhöfe für das Radfahren aus. Was jedoch möglich erscheint, ist, dass im Rahmen einer schulischen Veranstaltung bzw. einer Hortveranstaltung Fahrradaktionen geplant werden. Eine solche schulische Veranstaltung bzw. Hortveranstaltung hätte dann Vorrang vor der öffentlichen Nutzung, so dass während der Veranstaltung keine Nutzung der Spielgeräte und Spielflächen möglich wäre. Selbstverständlich ist dann auch eine entsprechende Aufsicht notwendig, die ggf. informiert und eingreift, falls Kinder dennoch den Spielhof als solchen nutzen möchten. Die Planung von Fahrradaktionen obliegt dabei der jeweiligen Schulgemeinschaft am Schulstandort.
Selbstverständlich kann die jeweilige Schulgemeinschaft an Aktionstagen auch externe Partner mit einbinden (z. B. ADFC).
Gesonderte Fahrradfahrkurse z. B. im Sommerferienprogramm über das Jugendamt oder als Wochenendkurse
Fahrradlernkurse für Kinder wurden bereits aufgrund des Antrags von Bündnis 90 / Die Grünen im Schulausschuss vom 03.05.19 behandelt. Damals berichtete die Verwaltung über die Entwicklung eines Konzepts zur Durchführung von Fahrradlernkursen für Nürnberger Grundschulen. Ein Baustein war auch die Idee Fahrradlernkurse im Rahmen des Nürnberger Ferienprogramms anzubieten.
In Abstimmung mit SchA hat J daraufhin konzeptionelle Überlegungen zur Umsetzung eines Pilotkurses auf den Weg gebracht. Im Sommerferienprogramm 2019 der Stadt Nürnberg sollten, wie in der Ausschussvorlage vom 03.05.2019 dargestellt, erstmals über einen Zeitraum von zwei Wochen hinweg zwei Fahrradfahrlernkurse für Grundschulkinder angeboten werden. Es stellte sich allerdings heraus, dass für ein fundiertes Testangebot die Zeit zur fachlichen Planung und Umsetzung zu knapp bemessen war. Es konnte keine Finanzierung, aber auch kein Träger gefunden werden, der Erfahrung mit solchen Angeboten hat. Die Planungen wurden daher auf das Jahr 2020 verschoben. Mit der Noris-Arbeit (NOA) gGmbH wurde ein potentieller Kooperationspartner gefunden.
Aufgrund der damaligen pandemischen Lage konnten die Kurse nicht erprobt werden. Die damaligen Planungen zeigten aber, wie kostspielig das Angebot werden würde. 2 Kurse für je 10 Kinder auf einem städtischen Schulhof hätten insgesamt circa 2.323,00 € gekostet. Dies umfasste Honorarkosten für zwei Trainer/-innen, Materialkosten und eine Pauschale für den Organisationsaufwand. Noch nicht inbegriffen waren Kosten für Verpflegung der Kinder oder eventuelle Sonderreinigungen des Schulgebäudes/-geländes. Als Teilnahmegebühr waren 19,00 € bzw. 10,00 € mit Nürnberg-Pass pro Kind angesetzt. Stand dieser Kalkulation ist Frühsommer 2020, inzwischen hätten sich die Kosten aufgrund der allgemeinen Preissteigerungen vermutlich erhöht.
Die damaligen Erfahrungen führen zum heutigen Ergebnis, dass J keine Fahrradlernkurse im Rahmen des Ferienprogramms anbietet. Zum einen stehen die Kurse in keinem angemessenen finanziellen Verhältnis, wenn man das Gesamtbudget des städtischen Ferienprogramms von circa 25.000,00 € jährlich und der Zielsetzung von bis zu 7000 Programmplätzen betrachtet. Es stehen keine Mittel insbesondere für neue, kostenintensive Angebote zur Verfügung. Aufgrund der Haushalteinsparungen der letzten Jahre und der allgemeinen Preissteigerungen ist es das vorrangige Ziel, bestehende Ferienangebote zu sichern.
Zum anderen wird nicht die gewünschte Wirkung erzielt. Bei Fahrradlernkursen im Ferienprogramm werden zu wenige Kinder erreicht, eine flächendeckende Versorgung ist mit zentralen Angeboten nicht möglich. Die Kurse liegen darüber hinaus oft in geringem zeitlichen Bezug zu möglichen Fahrradprüfungen der 4. Jahrgangsstufen. Diese finden jährlich im Zeitraum zwischen Frühjahr und Herbst statt, wobei es hier ein rollierendes System innerhalb der Grundschulen gibt. In den Sommerferien und im Winterhalbjahr werden keine Fahrradprüfungen abgenommen. Diesen Fahrradprüfungen gehen gezielte Übungsstunden voraus. So umfasst eine Einheit pro Klasse 5 Doppelstunden inkl. Verkehrsprüfung und eine Stunde Fahren im Realverkehr.