Beilage 3.2 zur Sitzung des gemeinsamen Jugendhilfe- und Schulausschusses vom 29.06.2023
Anlage: Bericht
Fortschreibung 2023: Masterplan zur Bedarfs- und Ausbauplanung für ganztä-
gige Bildung, Betreuung und Erziehung durch Unterricht und Betreuung für
Grundschulkinder in Nürnberg
Ziele und Aufbau und des vorliegenden Berichts
Die vorliegende Ausschussvorlage beinhaltet eine Fortschreibung der zuletzt 20221 aktualisierten Masterplanung zur Schulraumentwicklung und ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung von Grundschulkindern. Sie basiert auf den 2022 aktualisierten Annahmen des Stadtplanungsamtes der Stadt Nürnberg zu den künftigen Neubauaktivitäten im Stadtgebiet sowie den Daten zur kleinräumigen Bevölkerungsvorausberechnung vom Amt für Stadtforschung und Statistik. Berücksichtigung finden zudem die aktuellen Schülerzahlen und Hochrechnungen zur Bedarfsentwicklung durch die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für alle Kinder im Grundschulalter ab dem Jahr 2026. Die hier vorliegende Fortschreibung des Masterplans 2023 basiert auf der aktuellen Fortschreibung der Schulraumentwicklungsplanung2 und verknüpft diese mit der Jugendhilfeplanung zu einer abgestimmten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung zur ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung für Grundschulkinder in Nürnberg. Die vorliegenden Planungen werden nach Beschluss im gemeinsamen Jugendhilfe- und Schulausschuss in das BIC- bzw. MIP-Verfahren3 eingespeist.
Gegenstand der Berichterstattung sind folgende Punkte:
- Im Kapitel 1 werden einleitend nochmals die zentralen Begrifflichkeiten und die ver-
schiedenen Angebotsformen der Ganztagsbildung erläutert.
- Kapitel 2 gibt eine Übersicht zur bisherigen Planungspraxis bei der Bedarfs- und Aus-
bauplanung für die ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung für Grundschulkinder in Nürnberg.
-
Kapitel 3 zeigt den aktuellen Stand zur Unterrichts- und Betreuungsversorgung.
-
Kapitel 4 beschreibt die Herausforderungen und Perspektiven, insbesondere im Zu-
sammenhang mit der Einführung des Rechtsanspruchs ab 2026.
- Kapitel 5 beinhaltet eine regionale Analyse der Bedarfssituation für die weitere Aus-
bauplanung auf Ebene von neun Planungsregionen. Die Ergebnisse dieser Analyse finden dann Eingang in die Fortschreibung der sog. „A-Maßnahmenliste“ (siehe Anlage).
1 Details siehe Berichterstattung im gemeinsamen Jugendhilfe- und Schulausschusses vom 30.06.2022 2 siehe Schulausschuss vom 28.04.2023: TOP 2 „Bericht Schulraumentwicklungsplanung der Stadt Nürnberg – Fortschreibung 2023“ 3 BIC = Bauinvestitionscontrolling MIP = Mittelfristiger Investitionsplan
- Erläuterung zu zentralen Begrifflichkeiten und Überblick über die verschiedenen
Angebotsformen
Zur besseren Lesbarkeit und begrifflichen Klarheit werden in diesem Bericht folgende Begriffe verwendet: Ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung: Dieser Begriff beschreibt die gemeinsame Planungsverantwortung des Referates für Schule und Sport (Sachaufwandsträger) und des Jugendamtes (Träger der öffentlichen Jugendhilfe) über den gesamten Tag eines Schulkindes. Es wird als Oberbegriff für die Begriffe „Unterricht“ und „Betreuung“ verwendet. Unterricht: Dieser Begriff beschreibt die Planungsverantwortung des Referats für Schule und Sport (in seiner Eigenschaft als Sachaufwandsträger) für die Unterrichtsversorgung. Dabei verkürzt der Begriff den umfassenden Bildungs- und Erziehungsauftrag von Schulen auf den Bereich Unterricht. Diese Verkürzung wird zur begrifflichen Klarheit in Kauf genommen. Betreuung: Dieser Begriff beschreibt im Masterplan die vorrangige Planungsverantwortung des Jugendamtes (Träger der öffentlichen Jugendhilfe) für die Versorgung mit Betreuungsangeboten im Anschluss an die Unterrichtszeit. Dabei verkürzt der Begriff den umfassenden Bildungs- und Erziehungsauftrag von Kindertageseinrichtungen (z.B. Horte, Häuser für Kinder, altersgemischte Einrichtungen) und weiteren Angebotsformen (z.B. Mittagsbetreuung, Ganztagsschule) auf den Begriff Betreuung. Diese Verkürzung wird zur begrifflichen Klarheit in Kauf genommen.
In Verbindung mit dem klassischen Schulunterricht am Vormittag gibt es in der ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung im Grundschulalter eine Vielfalt an Angeboten und Modellen, die sich quantitativ und qualitativ unterscheiden. Die einzelnen Angebotsformen sind teilweise bayernweit geregelt, teilweise aber auch Modellprojekte, und unterscheiden sich hinsichtlich der Betreuungszeiten (Anzahl an Tagen und Dauer am einzelnen Tag), der Flexibilität bzw. Verbindlichkeit, der Qualifikation des Personals, der Raumstandards, des pädagogischen Angebots, des Elternbeitrags uvm. Nachfolgend ein Überblick über die verschiedenen Angebotsformen: Horte sind Kindertageseinrichtungen in der Verantwortung der Jugendhilfe. Kinderhorte betreuen in ihrer Einrichtung ausschließlich Grundschulkinder. Häuser für Kinder haben neben Hortgruppen auch Kindergartengruppen und/oder Kinderkrippengruppen. Altersgemischte Einrichtungen besuchen beispielsweise Kindergartenkinder und Grundschulkinder gemeinsam. Die Regelfinanzierung erfolgt über das Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) und Elternbeiträge werden erhoben. Horte haben die ganze Woche (Montag bis Freitag) und ganzjährig (inkl. Ferien) geöffnet. Es werden pädagogische Fachkräfte (Erzieherinnen und Erzieher) oder pädagogische Ergänzungskräfte entsprechend dem Fachkräftegebot und dem Anstellungsschlüssel nach BayKiBiG eingesetzt. Die Mittagsbetreuung ist ein Angebot in der Verantwortung der jeweiligen Grundschule. Die Regelfinanzierung erfolgt über eine pauschale Förderung, dazu werden Elternbeiträge erhoben. Mittagsbetreuungen unterscheiden sich je nach Angebotsform (regulär, verlängert, verlängert mit erhöhter Förderung) hinsichtlich der täglichen Betreuungsdauer und der Anzahl an Betreuungstagen. Nach kultusministerieller Bekanntmachung wird sozialpädagogisches Fachpersonal sowie anderes geeignetes Personal eingesetzt, das über die für
die jeweilige Form der Mittagsbetreuung erforderliche pädagogische und fachliche Qualifikation oder ausreichende Erfahrung in der Erziehungs- oder Jugendarbeit verfügt. Die gebundene Ganztagsschule ist ein verbindliches schulisches Angebot in eigens dafür gebildeten Klassen, das gemäß kultusministerieller Vorgaben von Montag bis Donnerstag in der Regel von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr stattfindet. Dabei stehen die vormittäglichen und nachmittäglichen Aktivitäten der Schülerinnen und Schüler in einem konzeptionellen Zusammenhang. Der Pflichtunterricht ist im Sinne eines rhythmisierten Tagesablaufs auf den Vormittag und den Nachmittag verteilt. Die Finanzierung erfolgt über zusätzliche Lehrerwochenstunden und eine pauschale finanzielle Förderung. Die Teilnahme während der Kernzeit ist mit Ausnahme der Kosten für die Mittagsverpflegung grundsätzlich kostenfrei. Es werden Lehrkräfte und ggf. externes Personal eingesetzt. Die offene Ganztagsschule ist ein Angebot für klassenübergreifende Gruppen, das an den staatlichen Grundschulen unter schulischer Gesamtverantwortung von einem außerschulischen Träger umgesetzt wird. Die offene Ganztagsschule wird gemäß kultusministerieller Vorgaben von Montag bis Donnerstag bis 16.00 Uhr angeboten und von den dafür angemeldeten Schulkindern an mindestens zwei Tagen verbindlich besucht. Die offene Ganztagsschule kann auch als Kurzgruppe bis 14.00 Uhr angeboten werden. Die Regelfinanzierung erfolgt als pauschale Förderung. Die Teilnahme im festgelegten Zeitraum ist mit Ausnahme der Kosten für die Mittagsverpflegung grundsätzlich kostenfrei. Die Leitung erfolgt durch eine Person mit pädagogischer Fachqualifikation (z.B. Erzieher/in, Sozialpädagoge/in) oder Lehramtsbefähigung, das weitere Personal muss über eine angemessene Fachkompetenz verfügen. In Hortklassen werden Kinder einer Jahrgangsstufe zusammengefasst, die gemeinsam als Gruppe in denselben Hort gehen. Die Hortklassen entwickeln die ganztägige Bildung, Erziehung und Betreuung weiter, indem sie die bisher additiven Systeme Halbtagsschule und Hort besser miteinander verzahnen. Die Umsetzung der Hortklassen erfordert zusätzliche personelle Ressourcen, die für den Hort aus kommunalen Mitteln zur Verfügung gestellt werden. Das Staatliche Schulamt in der Stadt Nürnberg unterstützt die Hortklassen nach Möglichkeit ebenfalls mit zusätzlichen personellen Ressourcen. Die Integrierte Ganztagsbildung ist ein gemeinsam verantwortetes Angebot von Jugendhilfe und Schule. Mit dem an der Michael-Ende-Grundschule in St. Leonhard entwickelten und ausschließlich hier umgesetzten Modell wird ein innovatives Ganztagsschulkonzept umgesetzt, bei dem sich Hort und gebundene Ganztagsschule räumlich und personell zum Modellprojekt „Integrierte Ganztagsbildung“ verbinden. Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte arbeiten zusammen, die Rhythmisierung des gesamten Tages für die teilnehmenden Schulkinder wird gemeinsam umgesetzt. Die Modellförderung ermöglicht eine bedarfsgerechte Ressourcenausstattung von Grundschule und Hort. Die Kooperative Ganztagsbildung ist ein gemeinsam verantwortetes Angebot von Jugendhilfe und Schule. Das bayerische Modellprojekt „Kooperative Ganztagsbildung“ wird in Nürnberg aktuell an der Gretel-Bergmann-Grundschule mit dem Kinderhort Bertolt-Brecht- Straße und an der Grundschule Altenfurt mit dem Kinderhort Hermann-Kolb-Straße angeboten. Das Modell zeichnet sich durch die Wahlmöglichkeit zwischen den Betreuungsformen Hort-Klassik, Mittagshort und gebundener Ganztagsschule (in Kooperation mit dem Hort) aus. Die Modellförderung ermöglicht eine bedarfsgerechte Ressourcenausstattung durch eine pauschalisierte Betriebskostenförderung. Der Begriff Kombieinrichtung bezeichnet die Bauweise einer Kindertageseinrichtung, die in einem Gebäude zusammen mit der Grundschule errichtet wird. Die Kombieinrichtung zeichnet sich durch die integrierte Bauweise von Grundschule und Hort als Innovation mit
synergetischen Effekten aus. Basis ist die enge Kooperation von Schule (Grundschule) und Jugendhilfe (Hort), die durch gemeinschaftlich nutzbare Raumarrangements und Infrastrukturen dargestellt wird. Grundsätzlich sollen alle pädagogisch nutzbaren Räume und Flächen im gesamten Gebäude den Kindern für Bildung, Betreuung und Erziehung ganztägig zur Verfügung stehen. Durch diese Synergieeffekte ist für eine Kombieinrichtung ein reduziertes Raumprogramm im Rahmen von gemeinsamen Raumnutzungen und damit eine Flächenreduktion des Hort-Raumprogramms möglich, wodurch die Baukosten wesentlich verringert werden können. Gleichzeitig wird durch die integrierte Bauweise eine hohe Betreuungsqualität und ein familienfreundliches Angebot ermöglicht. Die Kombieinrichtung ist in den Investitionskosten grundsätzlich und unabhängig von einem Modellprojekt förderfähig4. Der spätere Betrieb kann als Hort, Hortklasse, Kooperative Ganztagsbildung, Integrierte Ganztagsbildung oder eine weitere, heute noch unbekannte Ganztagsangebotsform erfolgen, solange es sich um eine gemäß BayKiBiG geförderte Einrichtung handelt. Begriffsunklarheit Kombieinrichtung: Der Begriff Kombieinrichtung wird in Bayern seit Kurzem auch synonym für die Kooperative Ganztagsbildung verwendet. Im Sinne der Begriffsklarheit in diesem Bericht, werden die Begriffe Kooperative Ganztagsbildung und Kombieinrichtung weiterhin wie beschrieben verwendet. (siehe Kapitel 4.2.2)
4 siehe JHA/SchulA 27.06.2019 TOP 4: „Investitionskostenförderung von Kombieinrichtungen zum Ausbau der ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung im Grundschulalter“
2. Masterplan zur Bedarfs- und Ausbauplanung für ganztägige Bildung, Betreuung
und Erziehung durch Unterricht und Betreuung für Grundschulkinder in Nürnberg
Die ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung einschließlich einer zeitgemäßen baulichen Ausstattung von Grundschulen haben in der kommunalen Bildungs-, Jugend- und Familienpolitik der Stadt Nürnberg seit vielen Jahren einen hohen Stellenwert. Bereits seit 2003 finden regelmäßig gemeinsame Sitzungen des Jugendhilfeausschusses und des Schulausschusses statt. Sie sind Ausdruck einer systematisierten fachlichen und fachpolitischen Kooperation auf kommunaler Ebene, die Anfang der 90er Jahre begann.
Auch in Zukunft wird die ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung im Grundschulalter eine gesamtstädtische Aufgabe mit großen Herausforderungen sein: Nürnberg ist – trotz pandemiebedingter verzögernder Effekte - nach wie vor eine Stadt mit dynamischem Bevölkerungswachstum. Vor dem Hintergrund einer weiterhin wachsenden Stadtbevölkerung wird auch die Nachfrage nach altersentsprechenden Plätzen in regional sinnvoll zugeordneten Schulen (Sprengelschulen) für ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung weiterhin hoch bleiben. Durch den seit Februar 2022 andauernden Krieg in der Ukraine waren und sind viele Familien gezwungen, ihre Heimat zu verlassen. Ukrainische Kinder im Grundschulalter werden grundsätzlich in Regelklassen unterrichtet. Dadurch steigt insgesamt auch an Nürnberger Grundschulen die Zahl der Grundschulkinder an. Mit der von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Einführung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz für Kinder im Grundschulalter ab dem Jahr 2026 wird der Handlungsdruck zum Ausbau einer bedarfsgerechten Infrastruktur in der ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung perspektivisch noch deutlich zunehmen. Bereits heute wird aus Bürgerschaft und Politik auch ohne Gesetzesgrundlage ein politischer Anspruch formuliert, jedem Kind ein Betreuungsangebot zur Verfügung zu stellen. Viele Grundschulen in Nürnberg sind bereits heute hinsichtlich ihrer Unterrichtskapazität deutlich überbelegt, ohne dass die Raumbedarfe für bedarfsorientierte ganztägige Angebote in näherer und fernerer Zukunft schon quantitativ und qualitativ berücksichtigt wären. Nürnberg verfügt, neben schulischen Ganztagsangeboten (offene und gebundene Ganztagsschule, Mittagsbetreuungen), durch den konsequenten Ausbau mit Kindertageseinrichtungen (Horten) im Vergleich zu anderen Kommunen zwar über eine sehr gute, weitgehend flächendeckende Infrastruktur für ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung mit hoher Versorgungsqualität in vielfältiger Trägerschaft. Doch auch hier ist der Nachfragedruck nach wie vor ungebrochen und in Teilen des Stadtgebiets höher als das bislang verfügbare Angebot. Es besteht eine Diskrepanz zwischen den von Elternseite artikulierten Bedarfen und dem tatsächlichen Nutzungsverhalten, insbesondere bezüglich der täglichen Dauer und der Ferienbetreuung. Eltern fordern zwar ein umfangreiches Angebot (Montag bis Freitag inkl. Früh- und Spätbetreuung sowie Ferienbetreuung) und begründen dies mit ihrem persönlichen Betreuungsbedarf, allerdings ist in vielen Fällen die tatsächliche Buchungszeit und Inanspruchnahme geringer als im Vorfeld angegeben. Eltern benötigen also erfahrungsgemäß nicht unbedingt das Angebot immer im vollen Umfang, aber Eltern benötigen eine Planungs- und Handlungssicherheit und das Wissen, dass sie auf ein entsprechendes Angebot zurückgreifen könnten, wenn sie einen Bedarf haben sollten.
Die skizzierten Herausforderungen verlangen eine gesamtstädtische Planungsperspektive, in welcher die zur Verfügung stehenden Planungsinstrumente von Jugendhilfe und Schule systematisch aufeinander abgestimmt und zum Einsatz gebracht werden. Die Verknüpfung der Planungsfelder „Jugendhilfe“ und „Schule“ findet arbeitsorganisatorisch ihren Niederschlag in der vom Referat für Schule und Sport und dem Referat für Jugend, Familie und Soziales installierten Arbeitsgruppe „Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplanung“, welche Ende 2010 mittels Bericht im gemeinsamen Schul- und Jugendhilfeausschuss bestätigt wurde. Dieser innerhalb der Stadtverwaltung tätigen Arbeitsgruppe angehörig sind alle planungsrelevanten Akteure seitens des Jugendamts und der kommunalen Schulverwaltung. Dies umfasst die Leitungsebene beider Bereiche, die Schul- und Jugendhilfeplaner/-innen, Beschäftigte aus den jeweils zuständigen Fachabteilungen für Kindertageseinrichtungen und Schulentwicklung sowie die jeweiligen Fachbereiche für Baumaßnahmen. Die Arbeitsgruppe wurde mit der Aufgabe betraut, gemeinsame Datengrundlagen, Instrumente und Verfahrensweisen für eine abgestimmte kommunale Bedarfs- und Ausbauplanung zu entwickeln und regelmäßig fortzuschreiben. Die Arbeitsgruppe begleitet zudem die Umsetzung der jeweiligen Maßnahmenplanungen bis zum erfolgreichen Abschluss, also der Inbetriebnahme der Einrichtungen.
Die nachfolgend dargestellte strategische Grundlage für die Planung und Umsetzung ganztägiger Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsangebote in Nürnberg bilden der „Masterplan“, der „Nürnberger Weg“ und verschiedene Modellprojekte zur Erprobung neuer ganztägiger Bildungskonzepte in Kooperation von Schule und Jugendhilfe.
Seit 2014 dient der vom damaligen Geschäftsbereich Schule und Sport – heute Referat für Schule und Sport bzw. Referat IV - und Referat für Jugend, Familie und Soziales gemeinsam entwickelte „Masterplan“ als kommunales Planungsinstrument für den bedarfsgerechten Ausbau der ganztägigen Bildungs-, Betreuung- und Erziehungsangebote. Planungsgrundlage für die regelmäßige Fortschreibung des Masterplans ist eine kleinräumige Schulkinderprognose. Die Schulkinderprognose berücksichtigt aktuelle Annahmen zur Geburtenentwicklung, Zuwanderung und Bauaktivitäten und basiert auf der kleinräumigen Bevölkerungsprognose des Amts für Stadtforschung und Statistik. Diese wiederum berücksichtigt die aktualisierten Neubaumaßnahmen als Planungsdaten des Stadtplanungsamts. Die Erstellung und Bewertung der kleinräumigen Planungsdatenbasis erfolgt in enger Abstimmung mit dem Stab Stadtentwicklung, dem Stadtplanungsamt und dem Amt für Stadtforschung und Statistik. Folgendes Schaubild gibt eine Übersicht zum jährlichen Workflow und den beteiligten Akteuren im Zuge der kleinräumigen Bedarfs- und Ausbauplanung.
Durch diesen integrierten Planungsansatz können in jährlichen Aktualisierungszyklen die kleinräumigen Planungsdaten aktualisiert, fortgeschrieben, gemeinsam Folgeabschätzungen von Stadt(teil)entwicklungsprozessen vorgenommen, Planungsunsicherheiten eingeschätzt und entsprechende Veränderungen sowie flexible Reaktionen im Planungsprozess vorgenommen werden. Zunächst dienen die so ermittelten Planungsgrunddaten der Aktualisierung und Fortschreibung der Standortdaten u.a. für alle Nürnberger Grundschulen im Rahmen der Schulraumentwicklungsplanung, da die quantitativen Rahmendaten für die Schulkinderbetreuung nur im Kontext der jeweiligen Standortentwicklung einer Grundschule ermittelbar und zu entwickeln sind. Die aktualisierten Daten für die Schulraumentwicklungsplanung finden dann Eingang in eine integrierte Schulraumentwicklungs- und Jugendhilfeplanung zur ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung von Grundschulkindern. Dort wird unter Berücksichtigung der standortbezogenen Versorgungssituation zum schulischen Raumangebot und den vor Ort vorhandenen Betreuungsangeboten (schulischer Ganztag, Mittagsbetreuung, Horte) pro Nürnberger Grundschulsprengel mittels Bedarfsindikatoren (z.B. Nachfrageentwicklung und Versorgungsdefizite aufgrund der Schülerprognose, zeitliche Dringlichkeit, Sanierungsbedarfe und besondere Standortfaktoren wie z. B. umfassende Neubauaktivitäten) der Handlungsbedarf bewertet und bezüglich seiner Dringlichkeit priorisiert. Zentrales Ergebnis des Masterplans ist die sog. „A-Maßnahmenliste“, in welcher die hoch priorisierten (Priorität A) Maßnahmen zum Ausbau der Infrastrukturen für die weiterführenden Haushalts- und Bauplanungen konkret benannt, dem Schul- und Jugendhilfeausschuss zum Beschluss vorgelegt und anschließend in das BIC- und MIP-Verfahren eingespeist werden. Darüber hinaus werden auch ggf. notwendige Interimsbauten benannt, ohne deren Nutzung als räumliche Überbrückung eine Unterrichts- und Betreuungsversorgung nicht sichergestellt werden kann.
Mit dem Masterplan verfügt die Stadt Nürnberg als eine von wenigen Großstädten in Deutschland bereits seit Jahren über ein etabliertes und erfolgreiches Steuerungsinstrument, das nicht nur die schulischen Planungen und die Planungen der Jugendhilfe integriert, sondern auch das Stadtplanungsamt und das Amt für Stadtforschung und Statistik am Planungsprozess beteiligt.
In der gemeinsamen Schul- und Jugendhilfeausschusssitzung am 30.11.2017 wurde der „Nürnberger Weg in der ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung von Grundschulkindern“ vorgestellt. Der „Nürnberger Weg“ ist eine zwischen dem Referat für Schule und Sport und dem Referat für Jugend, Familie und Soziales gemeinsam entwickelte und abgestimmte Konzeption für die konkrete Planung und Verantwortung der ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung von Grundschulkindern am jeweiligen Schulstandort. Die Konzeption untermauert die Planungs- und Steuerungsverantwortung von Schule und Jugendhilfe als gemeinsame Aufgabe. Im Fokus stehen dabei Standorte mit Baumaßnahmen (Neubau/Erweiterung) und gemeinsame Angebotsformen von Jugendhilfe und Schule. Im „Nürnberger Weg“ wurde als Ziel festgelegt „eine Versorgungsquote von mindestens 80% zu erreichen (bei Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung 90%), wovon mindestens 60% als verbindliches Angebot mit längerer Betreuungsdauer von pädagogischen Fachkräften inklusive Früh-, Spät-, Freitagnachmittags- und Ferienbetreuung angeboten wird.“ Damit wurde die bisher gültige Ausbaustrategie von 60% Hortversorgung und 20% schulische Angebote (Mittagsbetreuung sowie offener und gebundener Ganztag) an Standorten mit Baumaßnahmen (Neubau/Erweiterung) zu einer Gesamt-Versorgungsquote von mindestens 80%, perspektivisch 90%, in einem qualitativ hochwertigen Angebot mit Fachkräften zusammengeführt. Unter anderem wurde festgelegt, dass „für jeden Schulsprengel ein abgestimmtes Betreuungs- und
Bildungsangebot entwickelt wird, das verschiedene schulische und außerschulische Angebote kombiniert, Konkurrenzsituationen minimiert, Bestandsschutz für Horte gewährt und den Vorgaben des ‚Nürnberger Wegs‘ entspricht.“ Durch unterschiedliche Versorgungsquoten von 80%, 90% und 100% wird zum einen auf die unterschiedlichen Bedarfe der Familien in den Stadtteilen eingegangen, und andererseits werden durch die konkreten Baumaßnahmen die tatsächlich bestehenden Entwicklungsmöglichkeiten vor Ort ausgeschöpft. Der „Nürnberger Weg“ ist seit 2018 auch Grundlage der Fortschreibungen des Masterplans.
- Aktueller Stand der ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung für Grundschul-
kinder in Nürnberg
Wie in anderen bayerischen Großstädten auch ist die Nachfrage nach ganztägiger Bildung, Betreuung und Erziehung im Grundschulalter in Nürnberg anhaltend hoch. Für sehr viele Elternhäuser ist für eine auskömmliche wirtschaftliche Basis und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf eine verlässliche und qualitativ hochwertige Ganztagsbetreuung ihrer Kinder im Grundschulalter zwingend erforderlich. Oft ist die Lebenswirklichkeit der Familien durch die Notwendigkeit der Berufstätigkeit (soweit vorhanden) beider Elternteile geprägt sowie durch hohe Anforderungen an ihre Flexibilität, was die Arbeitszeiten anbetrifft.
Ein unterschiedliches Nachfrageverhalten der Eltern nach Sozialraumtypen5 ist – anders als früher - nicht mehr zu erkennen. In den Stadtteilen des Typus Cityquartier (Typ 1), sozial angespanntes Quartier (Typ 2), gemäßigtes Quartier (Typ 3) und neues Wohnquartier (Typ 5) zeigte sich bereits seit vielen Jahren eine hohe Nachfrage mit rund 90% Bedarf. Seit einigen Jahren, so auch erneut im Frühjahr 2023 bei der Vergabe der Hortplätze, zeigt sich auch in den etablierten Familienquartieren (Typ 4) eine gestiegene Nachfrage, sodass auch in diesen Quartieren das Versorgungsziel von 80% zu hinterfragen ist und gegebenenfalls Planungen angepasst werden müssen, um ein Versorgungsziel von 90% zu erreichen.
Die Erfahrung in den Modellprojekten (z.B. Integrierte Ganztagsbildung, Kooperative Ganztagsbildung, Hortklassen) zeigen, dass ein qualitativ hochwertiges Ganztagsangebot Eltern auch konzeptionell überzeugen kann. Die Möglichkeiten von abgestimmten pädagogischen Förderangeboten, individueller Förderung und Differenzierung sowie einer engen Kooperation von Schule und Hort werden wertgeschätzt und genutzt. Gute und bedarfsgerechte pädagogische Konzepte, also ein qualitativ gutes Angebot, tragen somit ebenfalls zu einer steigenden Nachfrage bei.
Darüber hinaus hat die Diskussion um den ab 2026 geltenden Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter zusätzlich den Fokus auf diejenigen Ganztagsbetreuungsformen gelenkt, die rechtsanspruchskonform sind. Gilt es doch bei notwendigen Schulerweiterungen und Schulneubauten die Chance zu nutzen und neben zeitgemäßem Schulbau, dessen Raumplanungen neue und flexible Lernformen ermöglichen, insbesondere auch die rechtsanspruchskonforme Ganztagsbetreuung am und für den jeweiligen Grundschulstandort bedarfsgerecht zu planen und umzusetzen.
Die ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung für Grundschulkinder ist bisher in Bayern weitgehend durch ein grundsätzlich additives System von Unterricht und Betreuung gekennzeichnet, in der Regel mit Unterricht als Halbtagsunterricht am Vormittag und einem danach einsetzenden Betreuungsangebot. Bestandteil der hier vorliegenden Fortschreibung des Masterplans ist es, dieses grundsätzlich additive System durch eine integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung zu einem gemeinsam verantworteten Angebot an qualitativ hochwertiger ganztägiger Bildung, Betreuung und Erziehung in einem quantitativ ausreichenden Umfang in der Stadt Nürnberg weiterzuentwickeln. Mittels gemeinsamer Baumaßnahmen von Schule und Jugendhilfe gelingt es zunehmend, nicht nur ganztägige pädagogisch verzahnte
5 Siehe: Amt für Statistik und Stadtforschung: Sozialraumtypisierung für Nürnberg und Fürth, M485, Mai 2018
und innovative Konzepte zu ermöglichen, sondern auch als Kommune synergetisch, flächenund kosteneffizient zu handeln.
3.1 Aktueller Stand der Unterrichtsversorgung von Nürnberger Grundschulkindern
Nürnberg verfügt im Jahr 2023 über ein Netz von 51 öffentlichen Grundschulen, durch die im laufenden Schuljahr 2022/2023 die Unterrichtsversorgung von rund 16.800 Schulkindern sichergestellt wird. Dies sind rund 800 Schulkinder mehr als im vorangegangenen Schuljahr 2021/2022 mit rund 16.000 Schulkindern. Dieser Anstieg besteht ungefähr zu zwei Dritteln aus Kinder aus der Ukraine und zu einem Drittel aus Kindern aus prognostiziertem Wachstum laut Bevölkerungsvorausberechnung. Für diese 51 Schulstandorte, von denen sechs zusätzlich noch über Dependancen verfügen, ist die Stadt Nürnberg der Sachaufwandsträger6.
Die Befunde der kleinräumigen Bevölkerungsvorausberechnung aus dem Jahr 2021 und 2022, auf deren Basis die neueste Schulraumentwicklungsplanung des Referates für Schule und Sport vorgelegt wurde, verweisen aufgrund des anhaltenden Bevölkerungswachstums im gesamten Stadtgebiet auch auf einen weiteren Anstieg der Schulkinderzahlen. Die Zahl der Grundschulkinder an öffentlichen Grundschulen steigt demnach weiterhin stetig an auf etwa 17.600 Schulkinder in Regelklassen zuzüglich der Schulkinder in den sog. Deutschklassen sowie zuzüglich der Kinder aus der Ukraine. Dabei bleiben Zuwanderungen aufgrund von Kriegen oder humanitären Katastrophen weiterhin unkalkulierbar und können nicht prognostiziert werden.
In den Fortschreibungen zum Masterplan seit 2017 wurde die Situation vieler Grundschulen dahingehend charakterisiert, dass sich die Belegung am oberen Rand ihrer Raumkapazitäten befindet, ohne dass die weiteren Raumbedarfe für eine bedarfsorientierte schulische Ganztagsbetreuung quantitativ und qualitativ bereits berücksichtigt wurden. Diese Situation hat sich regional an vielen Standorten in dem Maße verschärft, dass die anstehenden Klassenmehrungen dort nicht mehr aufgefangen werden können. Als Maßnahmen zur Deckung des langfristigen Gesamt-Unterrichtsraumbedarfs für die Unterrichtsversorgung an Grundschulen werden
- unter Zugrundelegung der Unterrichtskapazität von Schulgebäuden der Grundschulen – des-
halb weiterhin grundsätzlich in Betracht gezogen: Schulneubauten falls möglich: Erweiterungen von Bestandsbauten ggf. in Einzelfällen eine moderate Erhöhung von Klassenstärken Kapazitätsverschiebungen z. B. durch Sprengelanpassungen
Nachdem sich infolge der weiterhin steigenden Bevölkerungszahlen, aber auch durch innerstädtische Nachverdichtung sowie die (absehbare) Ausweisung und Bebauung neuer Wohnareale die Situation der Grundschulen zum Teil nochmals signifikant verschärft hat und perspektivisch weiterhin verschärfen wird, erweist es sich angesichts der Bebauungsdichte in innerstädtischen Schulsprengeln als zunehmend schwierig, das in der Stadt Nürnberg verfolgte Prinzip „kurze Beine – kurze Wege“7 durch entsprechend erreichbare Schulstandorte mit erforderlicher Größe und Raumausstattung umzusetzen. Zur Deckung des langfristigen
6 Nach Bayerischem Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) Art. 3 ist „der nicht zum Personalaufwand (Art. 2) gehörende übrige Aufwand […] Schulaufwand. Er umfasst den für den ordnungsgemäßen Schulbetrieb und Unterricht erforderlichen Sachaufwand sowie den Aufwand für das Hauspersonal.“ 7 Für Grundschulkinder besteht Beförderungspflicht, wenn der Weg zu dem Ort, an dem regelmäßig Unterricht stattfindet, länger als zwei Kilometer ist (siehe Schülerbeförderungsverordnung – SchBefV, § 2 Abs. 2 Pkt. 1).
Gesamt-Unterrichtsraumbedarfs für die Unterrichtsversorgung an Grundschulen müssen deshalb zusätzliche Planungs- und Gestaltungsmaßnahmen ergriffen werden, um neue oder größere Grundschulstandorte realisieren zu können. Geplant sind unter anderem (Teil-)Verlagerung und Umwidmung einzelner Mittelschul- und Berufsschulstandorte in Schulsprengeln mit steigendem Grundschulbedarf in dichtbesiedelten Stadtlagen verbunden mit Neubauplanungen für die ausgelagerten Schulen, z.B.: MS und GS Friedrich-Wilhelm-Herschel-Schule („MS Süd“ an der Maiacher Straße) MS und GS Scharrerschule („MS Ost“) MS und GS Thusneldaschule („MS Ost“) B 14 – GS Süd / Schönweißstraße B5 – GS Reutersbrunnenschule und MS Johann-Daniel-Preißler-Schule Verschiebung von einem Zug von MS Theo-Schöller-Schule an MS Ludwig-Uhland- Schule Verschiebung von einzelnen Klassen von MS Bismarckschule an MS Konrad-Groß- Schule
3.2 Aktueller Stand der Betreuungsversorgung von Nürnberger Grundschulkindern
Nürnberg verfügt durch den konsequenten Ausbau der letzten Jahre in der ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung über eine gute, weitgehend flächendeckende Infrastruktur. Fokussiert auf die Horte konnte eine hohe Qualität in der ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung sowie eine vielfältige Trägerschaft erreicht werden.
| Stand 2002 | Stand 12/2018 | Stand | Stand | Ausbau | Ausbau | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| SJ | SJ | 2018 | seit 2002 | |||||||
| 2021/22 | 2022/23 | bis 2022 | bis 2022 | |||||||
| JHA-Be- | 17.10.2002 | 11.04.2019 | 18.06.2020 | 18.06.2020 | 29.06.2023 | 29.06.2023 | ||||
| richt | ||||||||||
| Anzahl | rd. 14.500 | rd. 15.900 | rd. 16.000 | rd. 16.800 | + rd. 800 | + 5.600 | ||||
| Grund- | ||||||||||
| schulkinder | ||||||||||
| Hortplätze | rd. 3.000 | rd. 7.800 | rd. 8.400 | rd. 8.600 | ||||||
| (Hort, | ||||||||||
| HfK,…) | ||||||||||
| Versor- | 21 % | 49% | 53% | 51% | ||||||
| gungsquote |
Stand
2002
Stand
12/2018
Im Schuljahr 2022/2023 stehen für rd. 16.800 Schülerinnen und Schüler an öffentlichen Grundschulen8 rd 8.600 Hortplätze (inkl. Plätze in Zentralhorten) zur Verfügung, was einer Hort-Versorgungsquote von 51 % entspricht. Im Vergleich zum vorangegangen Schuljahr sind dies zwar 200 Hortplätze mehr, allerdings ist durch die gestiegene Anzahl an Schulkindern die Versorgungsquote um 2 % gesunken.
Bei der Fortschreibung des Masterplans 2023 erfolgte eine Optimierung der Datengrundlage im Bereich der Mittagsbetreuung. Die Mittagsbetreuung wird als bedarfsabhängiges Angebot eingerichtet und unterliegt somit je nach aktueller Bedarfslage gewissen Schwankungen. Im Rahmen der Verbesserung der Datenlage zeigte sich, dass bei der Mittagsbetreuung zwischen verschiedenen Zahlen zu unterscheiden ist. Eine wichtige Zahl ist die aktuelle tatsächliche Belegungszahl (wie viele Kinder sind tatsächlich in der Mittagsbetreuung). Diese tatsächliche Belegungszahl unterliegt Schwankungen und gibt keine Auskunft über die langfristige Kapazität (wie viele Kinder können die Mittagsbetreuung besuchen). Hierfür wurde bislang die Maximalzahl der tatsächlichen Belegung in der Vergangenheit genutzt. Allerdings berücksichtigt diese Maximalzahl weder die räumlichen noch die pädagogischen Mindestanforderungen. Um die Datenlage zu verbessern, erstellte das Amt für Allgemeinbildende Schulen im vergangenen Jahr eine „geprüfte Kennzahl“ für die Kapazität der Mittagsbetreuung je Grundschul-Standort. Diese geprüfte Kennzahl gibt die Kapazität der Mittagsbetreuung an unter Berücksichtigung der räumlichen Ressourcen sowie der pädagogischen Mindestanforderungen.
Die Kapazität laut geprüfter Kennzahl benennt also die Anzahl an Plätzen in der Mittagsbetreuung, die an einem Schulstandort grundsätzlich zur Verfügung stehen. Die tatsächliche Belegung der Mittagsbetreuung kann am einzelnen Standort nun unter dem Kapazitätswert (= Unterbelegung) oder über dem Kapazitätswert (= Überbelegung) liegen oder genau diesem entsprechen. Für die Angabe der zur Verfügung stehenden Platzzahl in der Mittagsbetreuung
8 Die Masterplan beschränkt sich in der Planungsverantwortung für Unterricht und Betreuung auf die öffentlichen Grundschulen, da die Stadt Nürnberg für diese Sachaufwandsträger ist. Bei Grundschulen in freier oder kirchlicher Trägerschaft ist der jeweilige Träger Sachaufwandsträger.
werden ab der hier vorliegenden Fortschreibung des Masterplans 2023 zukünftig zwei Kennzahlen angegeben, einmal die Kapazität laut geprüfter Kennzahl und zusätzlich die Anzahl an Kindern in einer Mittagsbetreuung mit einer tatsächlichen Belegung über dem Kapazitätswert (= Überbelegung).
Der Kapazitätswert laut geprüfter Kennzahl liegt im Schuljahr 2022/2023 bei insgesamt 2.363 Plätzen. Im Vergleich zu den 2.915 Plätzen, die in der Fortschreibung des letztjährigen Masterplans 2022 angegebenen wurden, sind dies zunächst 552 Plätze weniger. Allerdings handelt es sich bei den angegebenen 2.363 Plätzen um langfristig gesicherte Plätze. Es gibt in Nürnberg jedoch einige Standorte, an denen mehr Kinder in der Mittagsbetreuung tatsächlich betreut sind, als die Kapazität laut geprüfter Kennzahl angibt. Es gibt auch Standorte, die eine Kapazität von „Null“ haben, aber dennoch eine Mittagsbetreuung anbieten (z.B. Martin-Luther- King-Grundschule in Kornburg). Deshalb wird gesondert die Überbelegung ausgewertet. Bei den Standorten, bei denen die tatsächliche Belegung über dem Kapazitätswert liegt, wird ermittelt, um wie viele Kinder der Kapazitätswert überschritten wird. In Summe sind dies im Schuljahr 2022/2023 in Nürnberg insgesamt 422 Kinder. Addiert man beide Kennzahlen, den Kapazitätswert und die Überbelegung, so können im Schuljahr 2022/2023 insgesamt 2.785 Kinder in der Mittagsbetreuung ein Angebot erhalten. Die Schwankung von minus 130 Kinder ist erfahrungsgemäß im „Normalbereich“, da die Mittagsbetreuung ein bedarfsabhängiges Angebot ist. Insofern handelt es sich nicht um einen „Verlust“ an Plätzen in der Mittagsbetreuung, sondern um eine verbesserte Darstellung der tatsächlichen Situation in Nürnberg.
| Stand | Anmerkungen | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| SJ 2022/2023 | |||||
| Anzahl | Prozent | ||||
| Grundschulkinder | 16.800 | 100% | Anzahl Kinder in öffentlichen Grundschulen | ||
| Hort | ca. 8.600 | 51% | Plätze in Horten, Häuser für Kinder usw. | ||
| Mittagsbetreuung (Kapazität) | 2.363 | 14% | Kapazität an Plätzen laut geprüfter Kennzahl | ||
| Mittagsbetreuung (Überbelegung) | 422 | 3% | Kinder in Mittagsbetreuung mit einer tatsächli- chen Belegung über der Kapazität (s.o.) | ||
| Gebundene Ganztagsschule | 280 | 1,6% | GS Scharrerschule, GS Konrad-Groß-Schule, GS Insel Schütt9 | ||
| Offene Ganztagsschule | 237 | 1,4% | GS Georg-Paul-Amberger-Schule, GS Fried- rich-Hegel-Schule | ||
| SUMME | ca. 11.900 | 71% |
In Summe steht mit rund 11.900 Plätzen insgesamt aktuell für 71% der Grundschulkinder ein Betreuungsangebot und damit ein ganztägiges Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsangebot zur Verfügung. Dies sind prozentual 3% weniger als im Vorjahr. Die gesunkene Quote ist begründet durch den Anstieg der Anzahl der Schulkinder insgesamt von rd. 16.000 auf rd. 16.800 (Erhöhung Grundgesamtheit).
9 Plätze der Integrierten Ganztagsbildung (GS Michael-Ende-Schule) und Plätze im gebundenen Ganztag in der Kooperativen Ganztagsbildung (GS Gretel-Bergmann-Schule, GS Altenfurt) werden bei den Hortzahlen erfasst.
Zum Vergleich wurden in Bayern im Schuljahr 2021/2022 von rund 450.000 Schulkindern nur knapp 257.000 Kinder bzw. 5710 % in den verschiedenen Angeboten betreut: rd. 93.000 Kinder / 21 % in BayKiBiG-Angeboten (Horte, Kindergärten usw.) rd. 80.000 Kinder / 18 % in Mittagsbetreuungen rd. 53.000 Kinder / 12 % in offenen Ganztagsschulen rd. 31.000 Kinder / 7 % in gebundenen Ganztagsschulen
4. Herausforderungen und Perspektiven zur ganztägigen Bildung, Betreuung und Er-
ziehung für Grundschulkinder in Nürnberg
Die Ausbaubedarfe für ganztägige Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsangebote für Grundschulkinder in Nürnberg sind geprägt von zwei Entwicklungstrends. Dies sind zum einen weiterhin steigende Schulkinderzahlen aufgrund der demografischen Entwicklung sowie aufgrund von Zuwanderung. Zum anderen steigt aufgrund veränderter gesellschaftlicher Bedingungen und Erwartungen seit Jahren die Nachfrage. Dies fand mit der zum Jahr 2026 beschlossenen Einführung des Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter politisch und rechtlich Niederschlag, sodass die steigende Nachfrage dann verbindlich zu erfüllen ist.. Da sich beide Entwicklungen zeitlich überlagern, stellen sie besondere Herausforderungen für die nähere Zukunft dar.
4.1 Veränderungen der Rahmenbedingungen durch die Bevölkerungsprognose sowie
durch Zuwanderung
Die Dynamik der Bevölkerungsentwicklung verdeutlicht ein Vergleich mit der Schulraumentwicklungsplanung 201611: In der Schulraumentwicklungsplanung von 2016 wurden für das Jahr 2026 rund 15.600 Schülerinnen und Schüler an öffentlichen Grundschulen prognostiziert. Bereits die aktuelle Anzahl an Schulkindern im laufenden Schuljahr 2022/2023 liegt bei 16.800 Kindern und damit deutlich über der Prognose.
Die im Jahr 2021 durch das Amt für Stadtforschung und Statistik vorgelegte kleinräumige Bevölkerungsvorausberechnung und die daraus abgeleitete Schulkinderprognose zeigt, dass Nürnberg eine wachsende Stadt ist und bleibt. Hinzu kommt die Zuwanderung nach Nürnberg, die insbesondere durch den Ukraine-Krieg im aktuellen Schuljahr 2022/2023 zu einem spürbaren Anstieg der Schulkinderzahlen im Grundschulbereich führte.
Im Vergleich zum vorangegangenen Schuljahr 2021/2022 mit rund 16.000 Schulkindern besuchen im laufenden Schuljahr 2022/2023 rund 800 Schulkinder mehr eine Grundschule. Dieser Anstieg besteht ungefähr zu zwei Dritteln aus Kinder aus der Ukraine und zu einem Drittel aus Kindern aus prognostiziertem Wachstum laut Bevölkerungsvorausberechnung 2021.
Mit Blick auf die Folgejahre wird der Höchststand der Grundschulkinderzahlen ab dem Schuljahr 2030/2031 mit ca. 17.600 Schülerinnen und Schülern (plus Deutschklassen-Schulkinder) und ca. 805 Klassen (plus Deutsch-Klassen, derzeit 12) erwartet und ist nach momentanem
10 laut Angabe von StMAS und StMUK vom 21.02.2023 liegt die Betreuungsquote der Kinder im Grundschulalter in Bayern bei 54,3 %; Die unterschiedlichen Angaben sind durch die noch ungeklärten Fragen der statistischen Erhebung begründet. 11 siehe Schulausschuss vom 16.12.2016: TOP 3: „Fortschreibung Schulraumentwicklungsplanung“, Seite 12
Stand der Prognosen dann wieder leicht rückläufig auf ca. 17.500 Kinder (plus Deutschklassen-Schulkinder) im Schuljahr 2035/2036. Dabei bleiben Zuwanderungen aufgrund von Kriegen und humanitäre Krisen weiterhin unkalkulierbar und können nicht prognostiziert werden.
Daraus ergibt sich ein Plus von 60 Grundschulklassen in 2030/2031 im Vergleich zum Schuljahr 2021/2022.
Ein deutlicher Anstieg der Schulkinderzahlen ist regional vor allem im Nürnberger Norden, Westen und Süden prognostiziert. Dies korrespondiert vor allem mit einer dynamischen Wohnraumentwicklung vor Ort. In Folge dessen tritt auch vor allem in diesen Regionen ein höherer Bedarf an Räumen für Unterricht und Betreuung zutage.
4.2 Veränderungen der Rahmenbedingungen durch die Einführung eines Rechtsan-
spruchs auf Ganztagsbetreuung für alle Kinder im Grundschulalter ab 2026
Im September 2021 beschlossen Bundestag und Bundesrat die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter. Das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter, Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG, verankert den Rechtsanspruch im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) und somit in der Kinder- und Jugendhilfe. Nach dem SGB VIII richtet sich dieser individuelle Rechtsanspruch des Kindes an die Träger der öffentlichen Jugendhilfe, also die Landkreise und kreisfreien Städte. Der Rechtsanspruch gilt für alle Kinder der ersten bis vierten Klasse und wird sukzessive eingeführt, beginnend mit der ersten Klassenstufe im Schuljahr 2026/2027. Die weiteren Einschulungsjahrgänge folgen dann, sodass ab dem Schuljahr 2029/2030 alle Kinder im Grundschulalter einen Anspruch auf ein ganztägiges Angebot der Bildung, Betreuung und Erziehung haben.
Mit der Einführung eines Rechtsanspruchs erhält das einzelne Kind einen individuell gültigen Anspruch auf einen Ganztagsplatz. Die bislang gültige allgemeine Planungsverpflichtung der Kommunen, ein bedarfsgerechtes Angebot für Kinder im Grundschulalter vorzuhalten, wird dadurch abgelöst. Wie bereits im Kindergartenalter und im Krippenalter ist dann zukünftig ein Ganztagsplatz im Grundschulalter für jedes Kind verpflichtend vorzuhalten und kann auch eingeklagt werden.
Der Umfang des Rechtsanspruches ist im GaFög klar geregelt: Der Anspruch besteht an Werktagen (Montag bis Freitag) im Umfang von acht Stunden täglich. In die tägliche Dauer von acht Stunden wird die Zeit des Unterrichtes einbezogen. In der Regel wird es sich daher um die Zeit von 8.00 bis 16.00 Uhr handeln. Der Anspruch schließt eine Ferienbetreuung mit ein, wobei eine Schließzeit von bis zu vier Wochen möglich ist.
Durch die Verankerung im SGB VIII besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung, also einen Platz in einem Kinderhort. Damit auch schulische Ganztagsangebote, wie die offene oder gebundene Ganztagsschule, den Rechtsanspruch erfüllen können, hat sich der Gesetzgeber für eine Vorranglösung entschieden. Dies bedeutet, dass wenn ein Angebot der offenen oder gebundenen Ganztagsschule besteht, hat dieses Vorrang und erfüllt den Rechtsanspruch. Wenn aber kein schulisches Ganztagsangebot zur Verfügung steht, dann muss der Träger der öffentlichen Jugendhilfe einen Platz in einer Kindertageseinrichtung, also einem Hort, zur Verfügung stellen.
Das Gesetz regelt ebenso nur die Dauer, auf die ein Rechtsanspruch besteht. Dies bedeutet, dass wenn beispielsweise nur bis 14.00 Uhr ein Betreuungsbedarf besteht, wäre das Angebot einer Mittagsbetreuung bis 14.00 Uhr ausreichend. Allerdings kann der Träger weiterhin Kernzeiten und Mindestbuchungszeiten festlegen, um ein qualitativ hochwertiges Bildungsangebot zu ermöglichen. Es ist anzunehmen, dass durch die Verankerung im § 24 SGB VIII beim Rechtsanspruch im Grundschulalter ähnliche Regelungen gelten, wie beim Rechtsanspruch im Krippen- und Kindergartenalter: Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) muss nachweisen, dass ein zumutbares Angebot zur Verfügung steht.
4.2.1 Entscheidung über Zukunft der Mittagsbetreuung, des offenen und gebundenen
Ganztags durch den Freistaat
Die Mittagsbetreuung, den offenen und gebundenen Ganztag besuchen in Bayern insgesamt ca. 164.000 Kinder. Derzeit sind diese Angebotsformen nicht umfassend rechtsanspruchserfüllend, da sie sich verbindlich nur auf vier Wochentage jeder vollen Unterrichtswoche erstrecken. Des Weiteren finden in den Ferien keine gebundenen oder offenen Ganztagsschulangebote statt. In den Mittagsbetreuungen kann der Träger freiwillig ein kostenpflichtiges Ferienangebot zusätzlich anbieten.
Horte, Hortklassen, integrierte Ganztagsbildungsangebote sowie kooperative Ganztagsbildungsangebote erfüllen den ab 2026 geltenden Rechtsanspruch. Die Mittagsbetreuung sowie die gebundene und offene Ganztagsschule können den Rechtsanspruch erfüllen, wenn sie Montag bis Freitag für mindestens 8 Stunden, also grundsätzlich bis 16 Uhr angeboten werden und eine Ferienbetreuung anbieten. Grundsätzlich sind die bestehenden Angebote der Mittagsbetreuung sowie der offenen und gebundenen Ganztagsschule dazu geeignet, den Rechtsanspruch zu erfüllen.
Der Freistaat hat gegenüber den Kommunen die Zusage gemacht, dass der fünfte Wochentag
- in der Regel der Freitag – ab 2026 sukzessive aufwachsend in allen Angeboten unter Schul-
aufsicht verlässlich während aller Schulwochen angeboten wird. Weitere Details sind momentan noch nicht bekannt12. Für Anfang März 2023 war ein Ganztagsgipfel in Bayern angekündigt, der sich mit diesen Fragestellungen beschäftigen sollte, allerdings fand der Ganztagsgipfel bis zum Redaktionsschluss dieses Berichts nicht statt.
Zur Abdeckung der Ferienzeiten schlägt der Freistaat vor, dass der Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) für die Organisation der Ferienzeiten von Kindern in schulischen Angeboten zuständig ist (inkl. Finanzierung). Dieser Vorschlag wird von der Stadt Nürnberg abgelehnt, da er weder organisatorisch noch finanziell und vor allem nicht personell tragbar ist.
Die Stadt Nürnberg ist über die kommunalen Spitzenverbände mit den zuständigen Ministerien auch weiterhin im Gespräch.
4.2.2 Kooperative Ganztagsbildung
Bei der Kooperativen Ganztagsbildung arbeiten Schule und Jugendhilfe in gemeinsamer Verantwortung konzeptionell, räumlich und personell eng zusammen. Bei der Kooperativen Ganz-
12 siehe gemeinsames Schreiben StMAS und StMUK vom 21.10.2022: Sachstand zur Einordnung der bayerischen Mittagsbetreuung als rechtanspruchserfüllendes und förderfähiges Angebot.
tagsbildung werden die bereits bestehenden Angebotsformen „Hort“ und „Gebundene Ganztagsschule“ miteinander verknüpft. In der Regel gibt es an den Schulstandorten zwei Varianten der Kooperativen Ganztagsbildung, zwischen denen die Eltern und Kinder wählen können.
In der „Rhythmisierten Variante“ werden die Kinder entsprechend der Regelungen des gebundenen Ganztags gebildet. Dabei ist der jeweilige Kinderhort auch der sogenannte „Ganztagskooperationspartner“ und übernimmt beispielsweise die Mittagszeit. Durch die Kooperation mit dem Hort haben die Kinder die Möglichkeit zusätzlich zum Angebotsumfang des gebundenen Ganztags (Montag bis Donnerstag von 8 bis ca. 16 Uhr) weitere Betreuungszeiten über den Hort dazu zu buchen, z.B. den Freitagnachmittag, die Ferien oder eine Frühbetreuung vor 8 Uhr oder eine Spätbetreuung nach 16 Uhr an einzelnen Tagen.
Die „Flexible Variante“ entspricht dem bereits bestehendem Angebot des Hortes. Nach dem Halbtagsunterricht schließt das Bildungsangebot des Hortes an. Dabei können die Träger jeweils eigene Festlegungen treffen, wie flexibel die Buchungsmöglichkeit der Eltern sind. Die Konzeptionen der einzelnen Standorte können sich daher unterscheiden, und von einer vollen Flexibilität bei der Buchung bis hin zu einer Kernzeit bis 16 Uhr auch in der flexiblen Variante ist Vieles möglich.
Die Kooperative Ganztagsbildung wird in Nürnberg seit dem Schuljahr 2019/2020 an der Gretel-Bergmann-Schule mit dem Hort Bertolt-Brecht-Straße und seit dem Schuljahr 2022/2023 an der Grundschule Altenfurt mit dem Hort Hermann-Kolb-Straße angeboten. Die „Nürnberger Version“ der Kooperativen Ganztagsbildung bietet die drei Betreuungsformen „Hort-Klassik“, „Mittagshort“ und „Gebundene Ganztagsschule“ an. Dabei entsprechen „Hort-Klassik“ und „Mittagshort“ der „Flexiblen Variante“ und die Betreuungsform „Gebundene Ganztagsschule“ der „Rhythmisierte Variante“13. Beide Nürnberger Standorte sind Teil des Modellprojekts mit pauschalisierter Förderung.
Am 26. April 2022 beschloss der Ministerrat die Verstetigung der Kooperativen Ganztagsbildung, auf der Landesebene auch Kombieinrichtung genannt. Mit Schreiben vom 07. Februar 2023 teilte das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales die Details zur Kombieinrichtung („Kooperativer Ganztag“) mit gesetzlicher Förderung mit14. Die Kombieinrichtung mit regulärer gesetzlicher Förderung ermöglicht es den Kommunen weitere Standorte der Betriebsform „Kooperative Ganztagsbildung“ zu eröffnen, allerdings ohne Modellförderung und somit ohne bedarfsgerechte Ressourcenausstattung, da keine pauschalisierte Betriebskostenförderung erfolgt, sondern nur die geringere reguläre Förderung nach Gesetz.
Die Finanzierung der Kooperativen Ganztagsbildung unterscheidet sich stark zwischen den Standorten der Kooperativen Ganztagsbildung im Modellprojekt (50 Standorte in Bayern) mit pauschalisierter Förderung und der Kooperativen Ganztagsbildung mit gesetzlicher Förderung. Die Standorte des Modellprojekts erhalten eine pauschalisierte Förderung, indem in der Flexiblen Variante alle Kinder die kindbezogene Förderung nach BayKiBiG mit einem pauschalen Buchungszeitfaktor von 1,5 (entspricht 5-6 Stunden, also der Annahme, dass jedes Kind bis etwa 16 / 17 Uhr täglich bleibt). Für die Kinder in der Rhythmisierten Variante, die über den Hort zusätzliche Zeiten (z.B. Freitag) buchen, wird bei der kindbezogenen Förderung
13 siehe JHA/SchulA 17.06.2021 TOP 4: „Kooperative Ganztagsbildung an der Gretel-Bergmann-Schule mit Hort Bertolt-Brecht-Straße“ 14 siehe AMS-V1 01/2023 vom 07.02.2023 oder im Internet unter: https://www.stmas.bayern.de/ganztagsbetreuung/kombieinrichtung/index.php
nach BayKiBiG ein pauschalisierter Buchungszeitfaktor von 0,75 gewährt. Bei der Kooperativen Ganztagsbildung mit gesetzlicher Förderung entfällt die Pauschalisierung der Buchungszeitfaktoren, dies bedeutet, dass der Hort die kindbezogene Förderung nach BayKiBiG nur für genau die Zeiten erhält, in denen der Hort für die Kinder zuständig ist.
Durch den pauschalisierten Buchungszeitfaktor standen bislang im Modellprojekt dem Hort als Kooperationspartner Ressourcen zur Verfügung, die insbesondere in den gebundenen Ganztagsklassen eingebracht werden konnten. In den gebundenen Ganztagsklassen bilden eine feste pädagogische Fachkraft (Erzieherin oder Erzieher) als Klassenfachkraft und die Klassenlehrkraft ein Tandem. Sie planen gemeinsame Angebote und tauschen sich über die Entwicklungsaufgaben der einzelnen Kinder aus. Beispielsweise wird einmal wöchentlich eine Schulstunde von Tandemlehrkraft und Tandemfachkraft gemeinsam gestaltet (Kein Regelunterricht). Oder die Fachkraft begleitet den Regelunterricht der Lehrkraft unterstützend. Durch den Entfall der pauschalisierten Förderung entfällt die Finanzierung dieser zentralen Angebotsbestandteile der Kooperativen Ganztagsbildung.
Im Ergebnis stellt sich die Kooperative Ganztagsbildung mit gesetzlicher Förderung in der Gesamtfinanzierungsstruktur schlechter dar als ein regulärer Hortbetrieb. Daher ist es weder für Kommunen noch für Träger auf Basis der aktuellen Förderrichtlinien attraktiv, den Kooperativen Ganztag weiter auszubauen. Die Stadt Nürnberg ist über die kommunalen Spitzenverbände mit den zuständigen Ministerien auch weiterhin im Gespräch.
4.2.3 Ganztagsfinanzierungshilfegesetz – GaFinHG
Im Rahmen der Verhandlungen zwischen Bund und Ländern wurde die Finanzierung zwischen Bund und Ländern geregelt. Dies spiegelt sich auch im Ergebnis des Vermittlungsausschusses wider, da sich die Änderungen ausschließlich auf die Finanzierung bezogen, nicht jedoch auf die inhaltliche Ausgestaltung des Rechtsanspruchs. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen den Investitionskosten und den Betriebskosten. Für die Investitionskosten wird der Bund bis zu 3,5 Mrd. Euro zum Ausbau der Ganztagsangebote an Grundschulen und in Kinderhorten zur Verfügung stellen. Im GaFinHG ist die Verteilung der Mittel zwischen Bund und Ländern und zwischen den Ländern geregelt.
Die ersten 750 Mio. Euro wurden vom Bund an die Länder mit der Verwaltungsvereinbarung „Finanzhilfen des Bundes für das Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“ vom 28. Dezember 2020 ausgereicht, wofür der Freistaat Bayern die „Richtlinie zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder 2020-21“ vom 23. Februar 2021 veröffentlichte. Von den 750 Mio. Euro insgesamt standen Bayern rund 117 Mio. Euro zur Verfügung. Davon konnte Bayern insgesamt aber nur knapp 22 Mio. Euro (18,6 %) abrufen und musste somit rund 95 Mio. Euro an nicht abgerufenen Mittel an den Bund zurückgeben. Diese 95 Mio. Euro werden nun gemeinsam mit den anderen nicht genutzten Fördermitteln (insgesamt rund 208 Mio. Euro) über die neue „Verwaltungsvereinbarung II“ auf alle Bundesländer neu verteilt.
Zum Zeitpunkt der Berichtserstellung waren die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern zur „Verwaltungsvereinbarung II“ weitestgehend abgeschlossen, die Vereinbarung jedoch noch nicht unterzeichnet. Der Stadt Nürnberg liegt inzwischen ein Entwurf für eine „Richtlinie zur Förderung von Investitionen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ vor. Da die Richtlinie rückwirkend zum 12. Oktober 2021 gelten
soll, hat die Stadt Nürnberg bereits für mehrere Projekte Unbedenklichkeitsbescheinigungen erhalten. Die Stadt Nürnberg ist über die kommunalen Spitzenverbände mit den zuständigen Ministerien auch weiterhin im Gespräch.
4.2.4 Ausgangssituation und Ausbaubedarf
Ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung hat in der Stadt Nürnberg seit vielen Jahren einen besonders hohen Stellenwert. So wurde bereits 2006 ein erstes Hortnotprogramm zur Schaffung von zusätzlichen Plätzen in Kinderhorten aufgelegt, und durch die großen Anstrengungen in den letzten Jahren konnte das Angebot der ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung im Grundschulalter bereits stark ausgebaut werden.
Durch den hier vorliegenden Masterplan verfügt die Stadt Nürnberg über eine eigene statistische Grundlage. Im Schuljahr 2022/2023 standen für knapp 16.800 Grundschulkinder rd. 11.900 Ganztagsplätze in Kinderhorten, Mittagsbetreuung oder offener und gebundener Ganztagsschule zur Verfügung. Damit konnten ca. 71% der Grundschulkinder ein ganztägiges Angebot erhalten. Im Vergleich dazu standen in Bayern im Schuljahr 2021/2022 ca. 57% der Grundschulkinder ein Ganztagsangebot zur Verfügung. Damit verfügt die Stadt Nürnberg durch die intensiven Ausbauanstrengungen in den letzten Jahren in der ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung bereits über eine wesentlich bessere Versorgungssituation als Bayern insgesamt.
In der gesamten Stadt Nürnberg sind zwei Entwicklungen festzustellen: Zum einen steigt der prozentuale Anteil der Grundschulkinder, die einen Betreuungsplatz benötigten. Zum anderen steigt die absolute Anzahl an Kindern im Grundschulalter. Beide Entwicklungen verstärken sich gegenseitig.
Der Anstieg des prozentualen Bedarfs im Grundschulalter lässt sich anhand der Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses nachvollziehen: Jugendhilfeausschuss 5. Juli 2007: Bis 2010: Ausbauziel Horte: 27% Bis 2013: Ausbauziel Horte: 40%15 Jugendhilfeausschuss 21. März 2013: Bis 2020: Ausbauziel Horte: 50% (einzelne Standorte 60%)16 zzgl. Mittagsbetreuung: 20% Gesamtversorgungsziel: 70% Gemeinsamer Jugendhilfe- und Schulausschuss 03. Juli 2014: Langfristig: Ausbauziel Horte: 60% zzgl. Mittagsbetreuung: 20% Gesamtversorgungsziel: 80% Gemeinsamer Schul- und Jugendhilfeausschuss am 30. November 2017 Langfristig: Gesamtversorgungsziel: 80% Langfristig bei Einführung Rechtsanspruch: 90%
Zu dem Anstieg des prozentualen Bedarfs an Ganztagsplätzen im Grundschulalter kommt der Anstieg der Gesamtzahl der Schulkinder an öffentlichen Grundschulen. Für den Zeitraum von
15 Zum Vergleich: Stichtag 31.04.2014: Hortversorgungsquote lag bei knapp 39% (siehe Masterplan 2014) 16 Zum Vergleich: Schuljahr 2020/2021: Hortversorgungsquote lag bei rund 51% (siehe Masterplan 2020)
2030 bis 2035 wird langfristig ein weiteres Wachstum auf rd. 17.500 bis Grundschulkinder angenommen.
Ausgehend von einer zur Erfüllung des künftigen Rechtsanspruchs notwendigen stadtweiten Versorgungsquote von 90%17 und der prognostizierten Anzahl an Schulkindern an öffentlichen Grundschulen mit langfristig rd. 17.500 werden ca. 15.800 Ganztagsplätze nötig sein. Im Vergleich zu den bereits heute bestehenden 11.900 Ganztagsplätzen bedeutet dies, dass weitere rd. 4.000 Plätze noch zu schaffen sind.
Die vorliegende Fortschreibung des Masterplans zeigt jedoch auch, dass der quantitative Ausbaubedarf an Ganztagsplätzen zwischen den einzelnen Grundschulstandorten teilweise sehr unterschiedlich ist. Deshalb ist eine standortgenaue und abgestimmte Planung von Jugendhilfe und Schule unerlässlich. Dabei wird für jeden Schulsprengel ein abgestimmtes Betreuungs- und Bildungsangebot entwickelt, das verschiedene schulische und außerschulische Angebote kombiniert, Konkurrenzsituationen minimiert, Bestandsschutz für Horte gewährt und den Vorgaben des ‚Nürnberger Wegs‘ entspricht. Durch die unterschiedlichen Versorgungsquoten von 80%, 90% und 100% (bezogen auf den Kapazitätswert, siehe A-Maßnahmenliste) wird zum einen auf die unterschiedlichen Bedarfe der Familien in den Stadtteilen eingegangen und andererseits werden durch die konkreten Baumaßnahmen die tatsächlich bestehenden Entwicklungsmöglichkeiten vor Ort ausgeschöpft.
4.2.5 Auswirkungen des Rechtsanspruchs auf die Personalgewinnung
Die Qualität pädagogischer Prozesse und Angebote bemisst sich an der Qualität der pädagogischen Interaktionen. Um eine hohe Qualität zu gewährleisten, die notwendig ist, um Kinder zu bilden, zu betreuen und zu erziehen, muss quantitativ genügend Personal mit einer ausreichend hohen Qualifizierung zu Verfügung stehen. Ohne Fachpersonal können keine Plätze angeboten werden. Durch den Ausbau der Angebote für Unter-3-Jährige (Kinderkrippe) und Kinder bis zur Einschulung (Kindergarten) ist bereits jetzt ein sehr enger Arbeitsmarkt entstanden. Dieser offenkundige Fachkräftemangel wird sich durch den Ausbau der Betreuungsangebote im Grundschulalter zwangsläufig verschärfen. In Nürnberg erfolgte in den letzten Jahren ein intensiver Hortausbau mit Fachkräften, was pädagogisch dringend geboten und insbesondere in der Kooperativen Ganztagsbildung unerlässlich war und noch ist. Die Qualifikation des Personals ist ein zentrales Kriterium für die Qualität von Ganztagsangeboten.
Zentrales Element der Überwindung des Fachkräftemangels soll die Ausweitung der Kapazitäten der Ausbildung zu Erziehern und Erzieherinnen sein. Dieser Abschluss bietet den Vorteil, dass die Fachkräfte vielseitig eingesetzt werden können. Allerdings können derzeit nicht mehr alle Plätze an den Fachschulen besetzt werden. Mit der Verstetigung des Modellprojekts OptiPrax durch PIA wurde in Nürnberg ein weiterer wichtiger Schritt unternommen, um eine vergütete Ausbildung für Fachkräfte anzubieten.
Neben Fachkräften werden künftig auch Ergänzungskräfte (z.B. Kinderpflegerinnen/-pfleger) in Horten zum Einsatz kommen. Im Rahmen der Einsparliste zur Aufstellung des Haushalts
17 Die kommunale Festlegung auf eine langfristige Gesamt-Versorgungsquote von 90 % in der Stadt Nürnberg stützt sich sowohl auf die Nürnberger Erfahrungswerte zur Bedarfsentwicklung der letzten Jahre als auch auf aktuelle empirische Befunde zur Entwicklung des Betreuungsbedarfs in Deutschland (z.B. Deutsches Jugendinstitut 2019: „Kosten des Ausbaus der Ganztagsgrundschulangebote.“)
der Stadt Nürnberg beschloss der Stadtrat in seiner Sitzung am 17. November 2022, dass die aktuelle Quote von 100% Erzieherinnen und Erzieher auf die gemäß BayKiBiG verpflichtende Quote von 50% reduziert werden soll. Die Besetzung mit Ergänzungskräften wird einen längeren Zeitraum erfordern. Nach vollständiger Umsetzung wird mit einer Einsparung von 2,43 Mio. € jährlich gerechnet. Aber auch Ergänzungskräfte sind rar, deshalb gibt es nun parallel zur klassischen Ausbildung zur Ergänzungs- oder Fachkraft in Bayern eine neue und innovative Weiterbildungsmöglichkeit für interessierte Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger oder Ergänzungskräfte, die beruflich weiterkommen wollen. Aufeinander aufbauende Weiterbildungsmodule bieten unterschiedliche Einstiegs- und Aufstiegsmöglichkeiten, die mit Abschlüssen enden, die in Kitas in Bayern anerkannt sind und die Tätigkeit als Assistenzkraft, Ergänzungs- oder Fachkraft ermöglichen.
Trotz aller Anstrengungen ist aber zu befürchten, dass zur Umsetzung des geplanten Rechtsanspruchs nicht ausreichend Fach- bzw. Ergänzungs- oder Assistenzkräfte zur Verfügung stehen werden.
4.2.6 Auswirkungen des Rechtsanspruchs auf die öffentliche Raumplanung (Flächen-
konkurrenz)
Um die notwendigen Plätze der ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung im Grundschulalter zu schaffen, sind Flächen notwendig. Die zunehmende Verknappung der Flächen in der Stadt Nürnberg zeigt sich auch in diesem Bereich. Der Masterplan und der „Nürnberger Weg“ sind sinnvolle Instrumente, um flächenschonend ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung mit Unterricht und Betreuung umzusetzen. Dennoch zeigt sich, dass oft zu wenige oder regional nicht passend gelegene Flächen für Neubau- oder Erweiterungsbaumaßnahmen vorhanden sind. Bei bestehenden Flächen treten häufig Konkurrenzsituationen zu anderen Bedarfen (z.B. Grünfläche, Verkehr, Wohnungsbau) auf, was die Grundproblematik einer regional stimmigen, bedarfsorientierten Planung von ganztägiger Bildung, Betreuung und Erziehung der Nürnberger Grundschulkinder z.T. noch verschärft.
4.2.7 Auswirkungen auf Planungs- und Bauressourcen der Stadt Nürnberg
Um die notwendigen Plätze der Ganztagsbildung zu schaffen, sind neben den Grundstücken auch die entsprechenden Planungs- und Bauressourcen innerhalb der Stadt Nürnberg notwendig. Die hohe Bautätigkeit innerhalb des Stadtgebietes kombiniert mit der Haushaltslage der Stadt Nürnberg und dem verschärften Fachkräftemangel auch bei planenden und bauenden Berufen führt dazu, dass bei der tatsächlichen Realisierung von Baumaßnahmen eine Prioritätensetzung notwendig ist. Dies bedingt immer häufiger, dass Bauprojekte neu priorisiert und in diesem Rahmen verschoben werden müssen. Durch die Einführung des Rechtsanspruchs verschärft sich diese Konkurrenzsituation um die Planungs- und Bauressourcen, da in der Prioritätensetzung eine Abwägung getroffen werden muss, beispielsweise zwischen dem Bau von Krippen-, Kindergarten- und/oder Hortplätzen.
5. Fortschreibung Masterplan 2023
5.1 Regionale Befunde zur Bedarfssituation und weiteren Ausbauplanung
Für die Fortschreibung des Masterplans 2023 wurden die festgelegten Gebietszuschnitte der Planungsregionen aus dem Masterplan 2020 beibehalten. Diese wurden zwischen dem Referat für Schule und Sport und dem Jugendamt abgestimmt. Sie ermöglichen eine verbesserte Betrachtung auf regionaler Ebene, sodass Zusammenhänge über mehrere Grundschulsprengel hinweg und in einem räumlichen Bezug zueinander dargestellt und analysiert werden können. Die Planungsregionen wurden anhand verschiedener Kriterien festgelegt. Dabei wurden sozialräumliche Zusammenhänge (z.B. Stadtteilbezug), Zusammenhänge in der Schulraumentwicklungsplanung, Bürgerversammlungsgebiete, bestehende Planungen (z.B. im Mittelschulbereich oder Kita-Notprogramm) sowie die regionalgenaue Zuordnung von Grundschulsprengeln (ein Sprengel in einer Region) berücksichtigt. Grundsätzlich ist dabei anzumerken, dass ein Grundschulsprengel Teil der Errichtungsverordnung der jeweiligen Grundschule ist und damit von der Regierung von Mittelfranken bestimmt wird. Sprengelanpassungen bedürfen eines aufwändigen und abgestimmten inhaltlich komplexen Errichtungsverordnungsänderungsverfahrens18.
5.1.1 Planungsregion Nord-Westen
Grundschulnamen mit Sprengelnummer: GS Großgründlach 43, GS Friedrich-Staedtler- Schule 36, GS Wahlerschule 22, GS Thoner Espan 52, GS Theo-Schöller-Schule 48, GS St. Johannis 01, GS Ludwig-Uhland-Schule 52, GS Friedrich-Hegel-Schule 34, und die neuen Grundschulstandorte GS Forchheimer Straße und GS Knoblauchsland, sowie alle diesen Grundschulstandorten zugeordneten Horte, Mittagsbetreuungen etc.
Mit dem Baubeginn der GS Forchheimer Straße konnte ein wichtiger Meilenstein in der Planungsregion erreicht werden.
An der Ludwig-Uhland-Schule wird ein Neubau für die Grundschule Ludwig-Uhland-Schule (4 Züge, 16 Klassen) errichtet. Parallel dazu wird die Pilotystraße (ehemaliges Berufsschulgebäude) für eine Interimsnutzung durch die Mittelschule Ludwig-Uhland-Schule ertüchtigt. Beide Maßnahmen zusammen ermöglichen die Generalsanierung des dringend sanierungsbedürftigen Bestands-Schulhauses für die zukünftige alleinige Mittelschulnutzung.
Durch den Großbrand im Mai 2022 wurde der Neubau des Hauses für Kinder in der Grünewaldstraße 18b mit geplanten 100 Kindergarten- und 150 Hortplätzen vollständig zerstört. Das ausgebrannte Gebäude wurde abgerissen, und am selbigen Standort soll schnellstmöglich erneut ein Neubau erfolgen. Die Kinder konnten übergangsweise in der Mittagsbetreuung in der Ludwig-Uhland-Schule, den umliegenden Horten sowie in der Mittagsbetreuung an der GS Thoner Espan untergebracht werden. Bis zum Wiederaufbau und der Inbetriebnahme des Gebäudes wird die Betreuungssituation vor Ort jedoch noch stark angespannt bleiben.
Des Weiteren ist langfristig die Errichtung einer neuen Grundschule im Knoblauchsland – voraussichtlich auf dem Gebiet des ehemaligen Hefe-Werks in Buch – geplant. Hier wurden bereits Bedarfe für Räumlichkeiten für einen Schul- und Betreuungsbau definiert.
18 Art. 26 und Art. 32 BayEUG analog
Weitere Details zur Planungsregion Nord-Westen siehe A-Maßnahmenliste. Diese sind: GS St. Johannis GS Friedrich-Hegel-Schule GS Wahlerschule
Mit der Fortschreibung 2023 konnte folgende Maßnahme von der A-Maßnahmenliste in die Liste der realisierten Projekte (BIC-Phase 4, 5 und 6) verschoben werden: GS St. Johannis: Sanierung Schulhaus Adam-Kraft-Straße; Beginn Sanierung 2024 GS Ludwig-Uhland-Schule: Neubau eines Haus für Kinder mit 150 Hortplätzen; Inbetriebnahme noch unklar nach Brand
5.1.2 Planungsregion Nord-Osten
Grundschulnamen mit Sprengelnummer: GS Buchenbühl 27, GS Ziegelstein 19, GS Konrad- Groß-Schule 37, GS Gebrüder-Grimm-Schule 17, GS Bismarckschule 10, GS Bartholomäus- Schule 62, sowie alle diesen Grundschulstandorten zugeordneten Horte, Mittagsbetreuungen etc.
Die Zunahme der Schulkinderzahl in der Planungsregion soll zum einen durch Sprengelanpassung an der GS Konrad-Groß-Schule aufgefangen werden. Zum anderen werden im Schulhaus der Bismarckschule Kapazitäten von der Mittelschule hin zur Grundschule verschoben. Für die entstehenden Mittelschulbedarfe und die Grundschulbedarfe ist am Standort der Konrad-Groß-Schule ein Schulerweiterungsbau notwendig. Das Betreuungsangebot ist nach dem „Nürnberger Weg“ unter Berücksichtigung gewachsener Betreuungsstrukturen im Sprengel zu entwickeln.
Weitere Details zur Planungsregion Nord-Osten siehe A-Maßnahmenliste. Diese sind: GS Konrad-Groß-Schule
5.1.3 Planungsregion Osten
Grundschulnamen mit Sprengelnummer: GS Laufamholz 33, GS Theodor-Billroth-Schule 09, GS Thusnelda-Schule 53, GS Zerzabelshof mit Viatis- und Siedlerstr. 55, sowie alle diesen Grundschulstandorten zugeordneten Horte, Mittagsbetreuungen etc.
In der Planungsregion ist an der GS Zerzabelshof am Standort Siedlerstraße ein Ersatzneubau für die sanierungsbedürftigen Pavillons sowie eine Sanierung des Hauptgebäudes notwendig. Die Sporthalle musste vorläufig temporär geschlossen werden. In diesem Zuge wird der Standort Siedlerstraße umstrukturiert, so dass ein für 8 Klassen auskömmliches Angebot an schulischen Flächen entsteht, das auch die rechtsanspruchskonformen Betreuungsbedarfe berücksichtigt.
Weitere Details zur Planungsregion Osten siehe A-Maßnahmenliste. Diese sind: GS Laufamholz GS Zerzabelshof (Dep. Siedlerstraße)
5.1.4 Planungsregion Westen
Grundschulnamen mit Sprengelnummer: GS Friedrich-Wanderer-Schule 56, GS Reutersbrunnenschule 42, GS Knauerschule 29, GS Carl-von-Ossietzky-Schule 38, GS Michael-Ende- Schule 49, GS Henry-Dunant-Schule 11, GS Georg-Paul-Amberger-Schule 61 und die neuen Grundschulstandorte: GS West und GS Tiefes Feld, sowie alle diesen Grundschulstandorten zugeordneten Horte, Mittagsbetreuungen etc.
Im gesamten Nürnberger Westen besteht ein großer Raummangel, sodass die Versorgung mit Unterricht ohne Interimsmaßnahmen nicht gewährleistet werden kann. Durch den Hort-Erweiterungsbau an der GS Friedrich-Wanderer-Schule sowie den Erweiterungsbau an der GS Reutersbrunnenschule können in einem ersten Schritt die Kapazitäten für Unterricht und Betreuung im Nürnberger Westen verbessert werden.
Am 15. März 2023 beauftragte der Stadtrat vor dem Hintergrund der aktuellen Planungen und des dargestellten Zeitplans die Verwaltung mit der zügigen Erarbeitung eines Alternativkonzepts, um den steigenden Bedarf an schulischen und Betreuungsflächen in der westlichen Außenstadt zeitnah decken zu können. Dieser Beschluss hat Auswirkungen auf die Masterplanung in der Planungsregion 4. Einerseits wurde die A-Maßnahme „GS West“ angepasst, mit dem Ziel die Grundschule als städtisches Projekt umzusetzen. Andererseits entstand als Konsequenz die neue A-Maßnahme „Hort Fürther Straße“. Da bereits heute und in den kommenden Jahren im Nürnberger Westen in Summe rund 200 bis 250 Hortplätze fehlen, wird (zusätzlich zur GS West) ein Standort für einen schnell zu realisierenden Hort-Neubau in der Region „rund um die Fürther Straße“ gesucht, um einen Hort zwischen 75 und 150 Plätzen zu errichten.
Weitere Details zur Planungsregion Westen siehe A-Maßnahmenliste. Diese sind: „Hort Fürther Straße“ GS West GS Carl-von-Ossietzky-Schule GS Tiefes Feld
Mit der Fortschreibung 2023 konnte folgende Maßnahme von der A-Maßnahmenliste in die Liste der realisierten Projekte (BIC-Phase 4, 5 und 6) verschoben werden: GS Reutersbrunnenschule: Erweiterungsbau mit 8 AUR und 150 Plätzen Kombieinrichtung; Inbetriebnahme voraussichtlich 3. Quartal 2024
5.1.5 Planungsregion Süd-Westen
Grundschulnamen mit Sprengelnummer: GS Gebersdorf 65, GS Birkenwaldschule 20, GS Helene-von-Forster-Schule 44, GS Eibach mit Dep. Hopfengartenweg 14, GS Erich-Kästner- Schule 12, sowie alle diesen Grundschulstandorten zugeordneten Horte, Mittagsbetreuungen etc.
Am Standort Erich-Kästner-Schule ist eine Sanierung mit Erweiterung bzw. Ersatzneubau für 10 Klassen und rechtsanspruchskonforme Betreuungsbedarfe notwendig.
An der GS Birkenwaldschule ist ebenfalls eine Sanierung bzw. ein Ersatzneubau für 16 Klassen erforderlich. In diesem Zusammenhang wird das Betreuungskonzept am Standort nach
dem „Nürnberger Weg“ abhängig von Betreuungsstrukturen und bereits bestehenden Planungen und Einrichtungen entwickelt.
Weitere Details zur Planungsregion Süd-Westen siehe A-Maßnahmenliste. Diese sind: GS Erich-Kästner-Schule GS Birkenwaldschule
5.1.6 Planungsregion Südliche Vororte
Grundschulnamen mit Sprengelnummer: GS Max-Beckmann-Schule 08, GS Martin-Luther- King-Schule 31, GS Katzwang 28, sowie alle diesen Grundschulstandorten zugeordneten Horte, Mittagsbetreuungen etc.
Für die Betreuungsversorgung an der GS Max-Beckmann-Schule erfolgt eine Erweiterung auf dem Areal der Van-Gogh-Str. 1 (RedBox) und der Van-Gogh-Str. 5 (Haus für Kinder).
Mit der Realisierung weiterer Wohnbaugebiete in Kornburg West und Worzeldorf Süd werden die Schülerzahlen steigen und damit zusammenhängend weitere Schulraum- und Betreuungsbedarfe entstehen. In Zuge dieser Entwicklung soll ein Hortneubau am Standort „Am Bruckweg“ mit den erforderlichen Plätzen errichtet werden, um dort den Rechtsanspruch künftig bedarfsgerecht bedienen zu können. Nach Baufertigstellung kann dann der Bestandshort aus der GS Martin-Luther-King-Schule ausziehen und die Schulräume im Anschluss saniert werden. Damit stünden am Schulstandort die dann für die Unterrichtsversorgung aufgrund des zu erwartenden Anstiegs der Schulkinderzahlen benötigten Räume in ausreichendem Maß zur Verfügung. Bis zur Realisierung des Hortneubaus konnten im Rahmen des Hort-Notprogramms zwei Gruppen Mittagsbetreuung eingerichtet werden, um zusätzliche Betreuungsplätze zur Verfügung zu stellen.
Weitere Details zur Planungsregion Südliche Vororte siehe A-Maßnahmenliste. Diese sind: GS Max-Beckmann-Schule (Kinderhort Van-Gogh-Str.) GS Martin-Luther-King-Schule (Hortneubau und Sanierung Schule)
5.1.7 Planungsregion Mitte / Altstadt
Grundschulnamen mit Sprengelnummer: GS Paniersplatz 39, GS Insel Schütt 25, sowie alle diesen Grundschulstandorten zugeordneten Horte, Mittagsbetreuungen etc.
Im Rahmen der Einsparliste zur Aufstellung des Haushalts der Stadt Nürnberg beschloss der Stadtrat in seiner Sitzung am 17. November 2022, dass der Kinderhort Hintere Insel Schütt 7 „langfristig im Standort Herrenschießhaus untergebracht [wird]. Auf den Aufbau von neuen Hortkapazitäten auf der Insel Schütt kann deshalb verzichtet werden.“ Dieses Vorgehen wurde in enger Abstimmung mit den Bedarfen der Schule vorgeschlagen, da nun nach dem Auszug des Hortes das Gebäude „Hintere Insel Schütt 7“ vom Jugendamt an die Grundschule übergeben werden kann, die ebenfalls erhebliche Raumbedarfe hat. Das Gebäude soll nach dem Auszug ertüchtigt und erweitert werden, sodass es als „Betreuungshaus“ für den schulischen, offenen und gebundenen Ganztag, der Grundschule zur Verfügung steht.
Die Deckung der Betreuungsbedarfe an der GS Paniersplatz kann möglicherweise im Zuge eines Kita-Neubaus (Haus für Kinder) durch einen freien Träger erfolgen (= Maßnahme ohne BIC-Relevanz und keine A-Maßnahme).
Aktuell können die Auswirkungen der Urbanen Landesgartenschau auf die Grundschule und die Horte und deren Freiflächen noch nicht beurteilt werden („Impulsprojekt 6 Maxtor“).
Weitere Details zur Planungsregion Mitte / Altstadt siehe A-Maßnahmenliste. Diese ist: GS Insel Schütt
Mit der Fortschreibung 2023 konnte folgende Maßnahme von der A-Maßnahmenliste in die Liste der realisierten Projekte (BIC-Phase 4, 5 und 6) verschoben werden: GS Insel Schütt: Umbau des „Herrenschießhaus“ zu einem Kinder- und Jugendhaus und einem 2-gruppigen Hort; Inbetriebnahme voraussichtlich 2024
5.1.8 Planungsregion Südstadt
Grundschulnamen mit Sprengelnummer: GS Wiesenschule 64, GS Kopernikusschule 15, GS Holzgartenschule 63, GS Friedrich-Wilhelm-Herschel-Schule 21, GS Sperberschule 51, GS Maiacher Straße 32, GS Scharrerschule 47 und die neuen Grundschulstandorte GS Brunecker Str., GS Süd / Schönweißstraße, sowie alle diesen Grundschulstandorten zugeordneten Horte, Mittagsbetreuungen etc.
Der planerische Mangel an Hortplätzen und Plätzen in Ganztagsangeboten hat sich im letzten Jahr vor allem in der Nürnberger Südstadt verstärkt. Hier kommen die beiden Entwicklungen „mehr Schulkinder“ und „höherer Bedarf“ konzentriert zusammen. Fehlten bereits im vergangenen Schuljahr 2021/2022 für eine angenommene Versorgungsquote von 80% knapp 300 Plätze, so stieg der Mangel im aktuellen Schuljahr für eine angenommene Versorgungsquote von 80% auf etwa 550 fehlende Plätze. Wenn das Ziel einer mutmaßlich rechtsanspruchserfüllenden Versorgungsquote von 90% erreicht werden soll, dann fehlen rechnerisch in der Nürnberger Südstadt im aktuellen Schuljahr rund 800 Ganztagsplätze. Gleichzeitig handelt es sich bei dieser Planungsregion um einen stark verdichteten Stadtteil, in dem nur sehr wenige passende Flächen für soziale Infrastrukturmaßnahmen zur Verfügung stehen.
Ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Situation in der Nürnberger Südstadt ist die Errichtung des Schulcampus an der Maiacher Straße. Nach dem Umzug der Mittelschule in den Neubau werden die Räume der Mittelschule im Bestandsgebäude der Friedrich-Wilhelm-Herschel-Schule frei. Dadurch können weitere wichtige Entwicklungen der schulischen Infrastruktur und der Betreuungsangebote in der Planungsregion begonnen werden.
An der Scharrerschule ist ein Hortneubau mit 6 Gruppen (150 Plätzen) auf dem Schulgelände möglich. Langfristig soll auch die Mittelschule Scharrerschule in einen neuen Standort „Mittelschule Ost“ ausziehen, um notwendige Flächen für die Grundschule (z.B. Fachunterrichtsräume) und weitere Erweiterungen des Betreuungsangebots (zusätzlich zum Hortneubau) zu ermöglichen.
Im neuen Stadtteil Lichtenreuth/Brunecker Straße haben die Planungen für den Neubau einer 5-zügigen Grundschule mit 500 Ganztagsplätzen als Kombieinrichtung bereits begonnen. Allerdings wird die geplante Inbetriebnahme erst zum September 2026 erfolgen können.
Zur langfristigen Versorgung mit Unterricht und Betreuung in der Nürnberger Südstadt kann nach Auszug der B4/B14 auch das Berufsschulgebäude in der Schönweißstraße zu einer 3-
zügigen Grundschule mit 250 Betreuungsplätzen als Kombieinrichtung umgebaut werden. Hier gilt es, die zahlenmäßigen Entwicklungen weiterhin im Auge zu behalten.
Weitere Details zur Planungsregion Südstadt siehe A-Maßnahmenliste. Diese sind: GS Lichtenreuth/Brunecker Straße GS Friedrich-Wilhelm-Herschel-Schule GS Scharrerschule GS Süd / Schönweißstr.
5.1.9 Planungsregion Süd-Osten
Grundschulnamen mit Sprengelnummer: GS Regenbogenschule 41, GS Bauernfeindschule 07, GS Kettelerschule 30, GS Gretel-Bergmann-Schule mit Dep. Zugspitzstraße 60, GS Adalbert-Stifter-Schule 26, GS Astrid-Lindgren-Schule 45, GS Georg-Ledebour-Schule 16, GS Altenfurt 18, GS Fischbach 13, sowie alle diesen Grundschulstandorten zugeordneten Horte, Mittagsbetreuungen etc.
An der GS Regenbogenstraße erfolgt auf dem Schulgrundstück ein Neubau eines 3- bis 4gruppigen Hortes.
Am Standort der GS Astrid-Lindgren-Schule wird ein Neubau bzw. Sanierung mit Erweiterungsbau für die GS Astrid-Lindgren-Schule sowie die gesamte Grundschulstufe des SFZ Nürnberg-Langwasser (Zusammenführung der beiden Standorte) errichtet.
Weitere Details zur Planungsregion Süd-Osten siehe A-Maßnahmenliste. Diese sind: GS Regenbogenschule GS Astrid-Lindgren-Schule
5.2 Weiteres Vorgehen
Damit die beschriebenen Maßnahmen umgesetzt werden können, bittet die Verwaltung den gemeinsamen Jugendhilfe- und Schulausschuss um Beschluss (siehe Beschlussvorlage), die fortgeschriebene A-Maßnahmenliste in das BIC- und MIP-Verfahren einzuspeisen.
Die nächste Fortschreibung des Masterplans soll 2024 erfolgen.