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← gemeinsame Sitzung des Jugendhilfeausschusses und Schulausschusses (29.06.2023)

3.1 Entscheidungsvorlage

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Zerzabelshof Südstadt Altenfurt Langwasser Kornburg Altstadt Fürther Straße Worzeldorf Schule & Bildung Soziales & Gesundheit

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Beilage 3.1 zur Sitzung des gemeinsamen Jugendhilfe- und Schulausschusses vom 29.06.2023

Entscheidungsvorlage - Kurzbericht

Fortschreibung 2023: Masterplan zur Bedarfs- und Ausbauplanung für ganztä-

gige Bildung, Betreuung und Erziehung durch Unterricht und Betreuung für

Grundschulkinder in Nürnberg

Gegenstand der Entscheidungsvorlage

Die vorliegende Ausschussvorlage beinhaltet eine Fortschreibung der zuletzt 20221 aktualisierten Masterplanung zur Schulraumentwicklung und ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung von Grundschulkindern. Sie basiert auf den 2022 aktualisierten Annahmen des Stadtplanungsamtes der Stadt Nürnberg zu den künftigen Neubauaktivitäten im Stadtgebiet sowie den Daten zur kleinräumigen Bevölkerungsvorausberechnung vom Amt für Stadtforschung und Statistik. Berücksichtigung finden zudem die aktuellen Schülerzahlen und erste Hochrechnungen zur Bedarfsentwicklung durch die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für alle Kinder im Grundschulalter ab dem Jahr 2026. Die hier vorliegende Fortschreibung des Masterplans 2023 basiert auf der aktuellen Fortschreibung der Schulraumentwicklungsplanung2 und verknüpft diese mit der Jugendhilfeplanung zu einer abgestimmten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung zur ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung für Grundschulkinder in Nürnberg. Die vorliegenden Planungen werden nach Beschluss im gemeinsamen Jugendhilfe- und Schulausschuss in das BIC- bzw. MIP- Verfahren3 eingespeist.

Neben der Entscheidungsvorlage und dem dazu verfassten Beschlussvorschlag werden den Ausschussmitgliedern in gewohnter Form ein ausführlicher Bericht zur Fortschreibung des Masterplanes sowie die fortgeschriebene A-Maßnahmenliste als zentrale planungsrelevante Dokumente vorgelegt.

Aktueller Stand der ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung für Grundschulkin-

der in Nürnberg

Nürnberg verfügt im Jahr 2023 über ein Netz von 51 öffentlichen Grundschulen, durch die im laufenden Schuljahr 2022/2023 die Unterrichtsversorgung von rund 16.800 Schulkindern sichergestellt wird. Dies sind rund 800 Schulkinder mehr als im vorangegangenen Schuljahr 2021/2022 mit rund 16.000 Schulkindern. Dieser Anstieg besteht ungefähr zu zwei Dritteln aus Kinder aus der Ukraine und zu einem Drittel aus Kindern aus prognostiziertem Wachstum laut Bevölkerungsvorausberechnung. Für diese 51 Schulstandorte, von denen sechs zusätzlich noch über Dependancen verfügen, ist die Stadt Nürnberg der Sachaufwandsträger4.

1 Details siehe Berichterstattung im gemeinsamen Jugendhilfe- und Schulausschusses vom 30.06.2022 2 siehe Schulausschuss vom 28.04.2023: TOP 2 „Bericht Schulraumentwicklungsplanung der Stadt Nürnberg – Fortschreibung 2023“ 3 BIC = Bauinvestitionscontrolling MIP = Mittelfristiger Investitionsplan 4 Nach Bayerischem Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) Art. 3 ist „der nicht zum Personalaufwand (Art. 2) gehörende übrige Aufwand […] Schulaufwand. Er umfasst den für den ordnungsgemäßen Schulbetrieb und Unterricht erforderlichen Sachaufwand sowie den Aufwand für das Hauspersonal.“

Nürnberg verfügt durch den konsequenten Ausbau der letzten Jahre in der ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung über eine gute, weitgehend flächendeckende Infrastruktur. Fokussiert auf die Horte konnte eine hohe Qualität in der ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung sowie eine vielfältige Trägerschaft erreicht werden.

Bei der Fortschreibung des Masterplans 2023 erfolgte eine Optimierung der Datengrundlage im Bereich der Mittagsbetreuung. Für die Angabe der zur Verfügung stehenden Platzzahl in der Mittagsbetreuung werden ab der hier vorliegenden Fortschreibung des Masterplans 2023 zukünftig zwei Kennzahlen angegeben, einmal die Kapazität laut geprüfter Kennzahl und zusätzlich die Anzahl an Kinder in einer Mittagsbetreuung mit einer tatsächlichen Belegung über dem Kapazitätswert (= Überbelegung).

Stand Anmerkungen
SJ 2022/2023
Anzahl Prozent
Grundschulkinder 16.800 100% Anzahl Kinder in öffentlichen Grundschulen
Hort ca. 8.600 51% Plätze in Horten, Häuser für Kinder usw.
Mittagsbetreuung (Kapazität) 2.363 14% Kapazität an Plätzen laut geprüfter Kennzahl
Mittagsbetreuung (Überbelegung) 422 3% Kinder in Mittagsbetreuung mit einer tatsächli- chen Belegung über der Kapazität (s.o.)
Gebundene Ganztagsschule 280 1,6% GS Scharrerschule, GS Konrad-Groß-Schule, GS Insel Schütt5
Offene Ganztagsschule 237 1,4% GS Georg-Paul-Amberger-Schule, GS Fried- rich-Hegel-Schule
SUMME ca. 11.900 71%

In Summe steht mit rund 11.900 Plätzen insgesamt aktuell für 71% der Grundschulkinder ein Betreuungsangebot und damit ein ganztägiges Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsangebot zur Verfügung. Dies sind prozentual 3% weniger als im Vorjahr. Die gesunkene Quote ist begründet durch den Anstieg der Anzahl der Schulkinder insgesamt von rd. 16.000 auf rd. 16.800 (Erhöhung Grundgesamtheit).

Zum Vergleich wurden in Bayern im Schuljahr 2021/2022 von rund 450.000 Schulkinder nur knapp 257.000 Kinder oder 576 % in den verschiedenen Angeboten betreut:  rd. 93.000 Kinder / 21 % in BayKiBiG-Angeboten (Horte, Kindergärten usw.)  rd. 80.000 Kinder / 18 % in Mittagsbetreuungen  rd. 53.000 Kinder / 12 % in offenen Ganztagsschulen  rd. 31.000 Kinder / 7 % in gebundenen Ganztagsschulen

5 Plätze der Integrierten Ganztagsbildung (GS Michael-Ende-Schule) und Plätze im gebundenen Ganztag in der Kooperativen Ganztagsbildung (GS Gretel-Bergmann-Schule, GS Altenfurt) werden bei den Hortzahlen erfasst. 6 laut Angabe von StMAS und StMUK vom 21.02.2023 liegt die Betreuungsquote der Kinder im Grundschulalter in Bayern bei 54,3 %; Die unterschiedlichen Angaben sind durch die noch ungeklärten Fragen der statistischen Erhebung begründet.

Herausforderungen und Perspektiven zur ganztägigen Bildung, Betreuung und Erzie-

hung für Grundschulkinder in Nürnberg

Bevölkerungsentwicklung:

Die im Jahr 2021 durch das Amt für Stadtforschung und Statistik vorgelegte kleinräumige Bevölkerungsvorausberechnung und die daraus abgeleitete Schulkinderprognose zeigt, dass Nürnberg eine wachsende Stadt ist und bleibt. Hinzu kommt die Zuwanderung nach Nürnberg, die insbesondere durch den Ukraine-Krieg im aktuellen Schuljahr 2022/2023 zu einem spürbaren Anstieg der Schulkinderzahlen im Grundschulbereich führte. Im Vergleich zum vorangegangenen Schuljahr 2021/2022 mit rund 16.000 Schulkindern, besuchen im laufenden Schuljahr 2022/2023 rund 800 Schulkinder mehr eine Grundschule. Dieser Anstieg besteht ungefähr zu zwei Dritteln aus Kindern aus der Ukraine und zu einem Drittel aus Kindern aus prognostiziertem Wachstum laut Bevölkerungsvorausberechnung 2021.

Mit Blick auf die Folgejahre wird der Höchststand der Grundschulkinderzahlen ab dem Schuljahr 2030/2031 mit ca. 17.600 Schülerinnen und Schülern (plus Deutschklassen-Schulkinder) und ca. 805 Klassen (plus Deutsch-Klassen, derzeit 12) erwartet und ist nach momentanem Stand der Prognosen dann wieder leicht rückläufig auf ca. 17.500 Kinder (plus Deutschklassen-Schulkinder) im Schuljahr 2035/2036. Dabei bleiben Zuwanderungen aufgrund von Kriegen weiterhin unkalkulierbar und können nicht prognostiziert werden.

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für alle Kinder im Grundschulalter ab 2026

Im September 2021 beschlossen Bundestag und Bundesrat die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter. Mit der Einführung eines Rechtsanspruchs erhält das einzelne Kind einen individuell gültigen Anspruch auf einen Ganztagsplatz. Die bislang gültige allgemeine Planungsverpflichtung der Kommunen, ein bedarfsgerechtes Angebot für Kinder im Grundschulalter vorzuhalten, wird dadurch abgelöst. Wie bereits im Kindergartenalter und im Krippenalter ist dann zukünftig ein Ganztagsplatz im Grundschulalter für jedes Kind verpflichtend vorzuhalten und kann auch eingeklagt werden.

Der Umfang des Rechtsanspruches ist im GaFög klar geregelt: Der Anspruch besteht an Werktagen (Montag bis Freitag) im Umfang von acht Stunden täglich. In die tägliche Dauer von acht Stunden wird die Zeit des Unterrichtes einbezogen. In der Regel wird es sich daher um die Zeit von 8.00 bis 16.00 Uhr handeln. Der Anspruch schließt eine Ferienbetreuung mit ein, wobei eine Schließzeit von bis zu vier Wochen im Jahr möglich ist.

Ausgehend von einer zur Erfüllung des künftigen Rechtsanspruchs notwendigen stadtweiten Versorgungsquote von 90% und der prognostizierten Anzahl an Schulkindern an öffentlichen Grundschulen mit langfristig rd. 17.500 werden ca. 15.800 Ganztagsplätze nötig sein. Im Vergleich zu den bereits heute bestehenden 11.900 Ganztagsplätzen bedeutet dies, dass weitere rd. 4.000 Plätze noch zu schaffen sind.

Horte, Hortklassen, integrierte Ganztagsbildungsangebote sowie kooperative Ganztagsbildungsangebote erfüllen den ab 2026 geltenden Rechtsanspruch. Die Mittagsbetreuung sowie die gebundene und offene Ganztagsschule können den Rechtsanspruch nur erfüllen, wenn sie Montag bis Freitag für mindestens 8 Stunden, also grundsätzlich bis 16 Uhr, angeboten werden und eine Ferienbetreuung beinhalten.

Bei der Kooperativen Ganztagsbildung arbeiten Schule und Jugendhilfe in gemeinsamer Verantwortung konzeptionell, räumlich und personell eng zusammen. In dieser Betreuungsform werden die bereits bestehenden Angebotsformen „Hort“ und „Gebundene Ganztagsschule“ miteinander verknüpft. Am 26. April 2022 beschloss der Ministerrat die Verstetigung der Kooperativen Ganztagsbildung, auch Kombieinrichtung genannt. Mit Schreiben vom 07. Februar 2023 teilte das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales die Details zur Kombieinrichtung („Kooperativer Ganztag“) mit gesetzlicher Förderung mit. Die Kombieinrichtung mit regulärer gesetzlicher Förderung ermöglicht es den Kommunen weitere Standorte der Betriebsform „Kooperative Ganztagsbildung“ zu eröffnen, allerdings ohne Modellförderung und somit ohne bedarfsgerechter Ressourcenausstattung, da keine pauschalisierte Betriebskostenförderung erfolgt, sondern nur die geringere reguläre Förderung nach Gesetz. Die Finanzierung der Kooperativen Ganztagsbildung unterscheidet sich stark zwischen den Standorten der Kooperativen Ganztagsbildung im Modellprojekt (50 Standorte in Bayern) mit pauschalisierter Förderung und der Kooperativen Ganztagsbildung mit gesetzlicher Förderung. Im Ergebnis stellt sich die Kooperative Ganztagsbildung mit gesetzlicher Förderung in der Gesamtfinanzierungsstruktur schlechter dar als ein regulärer Hortbetrieb. Daher ist es weder für Kommunen noch für Träger auf Basis der aktuellen Förderrichtlinien möglich den Kooperativen Ganztag weiter auszubauen.

Im Rahmen der Verhandlungen zwischen Bund und Ländern wurde die Finanzierung zwischen Bund und Ländern geregelt. Für die Investitionskosten wird der Bund bis zu 3,5 Mrd. Euro zum Ausbau der Ganztagsangebote an Grundschulen und in Kinderhorten zur Verfügung stellen. Von den ersten 750 Mio. Euro standen Bayern rund 117 Mio. Euro zur Verfügung. Davon konnten insgesamt aber nur knapp 22 Mio. Euro (18,6 %) abgerufen werden, es mussten somit rund 95 Mio. Euro an nicht abgerufenen Mittel an den Bund zurückgegeben werden. Diese 95 Mio. Euro werden nun gemeinsam mit den anderen nicht genutzten Fördermitteln (insgesamt rund 208 Mio. Euro) auf alle Bundesländer neu verteilt. Inzwischen liegt ein Entwurf für eine „Richtlinie zur Förderung von Investitionen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ vor. Da die Richtlinie rückwirkend zum 12. Oktober 2021 gelten soll, hat die Stadt Nürnberg auch bereits für mehrere Projekte Unbedenklichkeitsbescheinigungen erhalten.

Die Qualität pädagogischer Prozesse und Angebote bemisst sich an der Qualität der pädagogischen Interaktionen. Um eine hohe Qualität zu gewährleisten, die notwendig ist, um Kinder zu bilden, zu betreuen und zu erziehen, muss quantitativ genügend Personal mit einer ausreichend hohen Qualifizierung zu Verfügung stehen. Ohne Fachpersonal können keine Plätze angeboten werden. Durch den Ausbau der Angebote für unter-3-Jährige (Kinderkrippe) und Kinder bis zur Einschulung (Kindergarten) ist bereits jetzt ein sehr enger Arbeitsmarkt entstanden. Dieser offenkundige Fachkräftemangel wird sich durch den Ausbau der Betreuungsangebote im Grundschulalter zwangsläufig verschärfen.

Um die notwendigen Plätze der ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung im Grundschulalter zu schaffen, sind Flächen notwendig. Die zunehmende Verknappung der Flächen in der Stadt Nürnberg zeigt sich auch in diesem Bereich als Herausforderung für den Ausbau. Neben den Grundstücken sind auch die entsprechenden Planungs- und Bauressourcen innerhalb der Stadt Nürnberg notwendig. Die hohe Bautätigkeit innerhalb des Stadtgebietes kombiniert mit der Haushaltslage der Stadt Nürnberg führt dazu, dass bei der tatsächlichen Reali-

sierung von Baumaßnahmen eine Prioritätensetzung notwendig ist. Dies bedingt immer häufiger, dass Bauprojekte neu priorisiert und in diesem Rahmen verschoben werden müssen. Durch die Einführung des Rechtsanspruchs verschärft sich diese Konkurrenzsituation um die Planungs- und Bauressourcen, da in der Prioritätensetzung eine Abwägung getroffen werden muss, beispielsweise zwischen dem Bau von Krippen-, Kindergarten- und/oder Hortplätzen.

Fortschreibung Masterplan 2023

Planungsregion Nord-Westen Mit dem Baubeginn der GS Forchheimer Straße konnte ein wichtiger Meilenstein in der Planungsregion erreicht werden. An der Ludwig-Uhland-Schule wird ein Neubau (4 Züge, 16 Klassen) errichtet. Durch den Großbrand im Mai 2022 wurde der Neubau des Hauses für Kinder in der Grünewaldstraße 18b mit geplanten 100 Kindergarten- und 150 Hortplätzen vollständig zerstört.

Planungsregion Nord-Osten Die Zunahme der Schulkinderzahl in der Planungsregion soll zum einen durch Sprengelanpassung an der GS Konrad-Groß-Schule aufgefangen werden. Zum anderen werden im Schulhaus der Bismarckschule Kapazitäten von der Mittelschule hin zur Grundschule verschoben. Für die entstehenden Mittelschulbedarfe und die Grundschulbedarfe ist am Standort der Konrad-Groß-Schule ein Schulerweiterungsbau notwendig. Das Betreuungsangebot ist nach dem „Nürnberger Weg“ unter Berücksichtigung gewachsener Betreuungsstrukturen im Sprengel zu entwickeln.

Planungsregion Osten In der Planungsregion ist an der GS Zerzabelshof am Standort Siedlerstraße ein Ersatzneubau für die sanierungsbedürftigen Pavillons sowie eine Sanierung des Hauptgebäudes notwendig. Die Sporthalle musste vorläufig temporär geschlossen werden. Im Zuge der Neubauplanungen wird der Standort Siedlerstraße umstrukturiert, so dass ein für 8 Klassen auskömmliches Angebot an schulischen Flächen entsteht, dass auch die rechtsanspruchskonformen Betreuungsbedarfe berücksichtigt.

Planungsregion Westen Im gesamten Nürnberger Westen besteht ein großer Raummangel, sodass die Versorgung mit Unterricht ohne Interimsmaßnahmen nicht gewährleistet werden kann. Durch den Hort-Erweiterungsbau an der der GS Friedrich-Wanderer-Schule sowie den Erweiterungsbau an der GS Reutersbrunnenschule können in einem ersten Schritt die Kapazitäten für Unterricht und Betreuung im Nürnberger Westen verbessert werden. Am 15. März 2023 beauftragte der Stadtrat die Verwaltung mit der zügigen Erarbeitung eines Alternativkonzepts für die Errichtung einer „GS West“. Zusätzlich entstand dadurch die neue A-Maßnahme „Hort Fürther Straße“, da bereits heute und in den kommenden Jahren im Nürnberger Westen in Summe rund 200 bis 250 Hortplätze fehlen.

Planungsregion Süd-Westen Am Standort Erich-Kästner-Schule ist eine Sanierung mit Erweiterung bzw. Ersatzneubau für 10 Klassen und rechtsanspruchskonforme Betreuungsbedarfe notwendig. An der GS Birkenwaldschule ist ebenfalls eine Sanierung bzw. ein Ersatzneubau für 16 Klassen erforderlich.

Planungsregion Südliche Vororte Für die Betreuungsversorgung an der GS Max-Beckmann-Schule erfolgt eine Erweiterung auf dem Areal der Van-Gogh-Str. 1 (RedBox) und der Van-Gogh-Str. 5 (Haus für Kinder)

Im Rahmen der Realisierung weiterer Wohnbaugebiete in Kornburg West und Worzeldorf Süd werden die Schülerzahlen steigen und damit zusammenhängend weitere Schulraum- und Betreuungsbedarfe entstehen. In Zuge dieser Entwicklung soll ein Hortneubau am Standort „Am Bruckweg“ mit den erforderlichen Plätzen errichtet werden, um dort den Rechtsanspruch künftig bedarfsgerecht bedienen zu können. Nach Baufertigstellung soll dann der Bestandshort aus der GS Martin-Luther-King-Schule ausziehen und die Schulräume im Anschluss saniert werden.

Planungsregion Mitte / Altstadt Im Rahmen der Einsparliste zur Aufstellung des Haushalts der Stadt Nürnberg beschloss der Stadtrat in seiner Sitzung am 17. November 2022, dass der Kinderhort Hintere Insel Schütt 7 langfristig im Standort Herrenschießhaus untergebracht wird. Nach dem Auszug des Hortes wird das Gebäude „Hintere Insel Schütt 7“ vom Jugendamt an die Grundschule übergeben. Das Gebäude soll nach dem Auszug ertüchtigt und erweitert werden, sodass es als „Betreuungshaus“ für den schulischen, offenen und gebundenen Ganztag, der Grundschule zur Verfügung steht.

Planungsregion Südstadt Der planerische Mangel an Hortplätzen und Plätzen in Ganztagsangeboten hat sich im letzten Jahr vor allem in der Nürnberger Südstadt verstärkt. Hier kommen die beiden Entwicklungen „mehr Schulkinder“ und „höherer Bedarf“ konzentriert zusammen. Gleichzeitig handelt es sich bei dieser Planungsregion um einen stark verdichteten Stadtteil, in dem nur sehr wenige passende Flächen für soziale Infrastrukturmaßnahmen zur Verfügung stehen.

Ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Situation in der Nürnberger Südstadt ist die Errichtung des Schulcampus an der Maiacher Straße. An der Scharrerschule ist ein Hortneubau mit 6 Gruppen (150 Plätzen) auf dem Schulgelände möglich. Langfristig soll auch die Mittelschule Scharrerschule in einen neuen Standort „Mittelschule Ost“ ausziehen, um notwendige Flächen für die Grundschule (z.B. Fachunterrichtsräume) und weitere Erweiterungen des Betreuungsangebots (zusätzlich zum Hortneubau) zu ermöglichen. Im neuen Stadtteil Lichtenreuth/Brunecker Straße haben die Planungen für den Neubau einer 5-zügigen Grundschule mit 500 Ganztagsplätzen als Kombieinrichtung bereits begonnen.

Planungsregion Süd-Osten An der GS Regenbogenstraße erfolgt auf dem Schulgrundstück ein Neubau eines 3/4-gruppigen Hortes. Am Standort der GS Astrid-Lindgren-Schule wird ein Neubau bzw. Sanierung mit Erweiterungsbau für die GS Astrid-Lindgren-Schule sowie die gesamte Grundschulstufe des SFZ Nürnberg-Langwasser (Zusammenführung der beiden Standorte) errichtet.

Weitere Schritte

Damit die beschriebenen Maßnahmen umgesetzt werden können, bittet die Verwaltung den gemeinsamen Jugendhilfe- und Schulausschuss um Beschluss (siehe Beschlussvorlage), die fortgeschriebene A-Maßnahmenliste in das BIC- und MIP-Verfahren einzuspeisen.

Die nächste Fortschreibung des Masterplans soll 2024 erfolgen.

Beschlussvorschlag (siehe auch Vorlage): „Der gemeinsame Jugendhilfe- und Schulausschuss beschließt die vorgelegten Maßnahmen (siehe A-Maßnahmenliste 2023) und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung. Hierzu wird die Verwaltung beauftragt, die beschlossene fortgeschriebene A-Maßnahmenliste in das BIC- und MIP-Verfahren einzuspeisen. 2024 soll die nächste Fortschreibung des Masterplans erfolgen und dem gemeinsamen Ausschuss über die Umsetzung der beschlossenen A-Maßnahmen berichtet werden.“

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