Sitzungsunterlagen
gemeinsame Sitzung des
Jugendhilfeausschusses und
Schulausschusses
29.06.2023
Inhaltsverzeichnis
Sitzungsdokumente Tagesordnung -öffentlich- 3 Öffentliche Bekanntmachung 5 Vorlagendokumente TOP Ö 1 Personelle Veränderungen im Jugendhilfeausschuss Sitzungsvorlage J/006/2023 7 TOP Ö 2 Vereidigung der stimmberechtigten und stellvertretenden stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses, die nicht dem Stadtrat angehören Berichtvorlage J/008/2023 10 2.1 Vereidigung Eidesformel J/008/2023 13 TOP Ö 3 Fortschreibung 2023: Masterplan zur Bedarfs- und Ausbauplanung für ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung durch Unterricht und Betreuung für Grundschulkinder in Nürnberg (Antrag CSU vom 20.03.2023) Sitzungsvorlage J/009/2023 14 3.0 Antrag CSU Masterplan Schul- und Betreuungsplätze J/009/2023 18 3.1 Entscheidungsvorlage J/009/2023 20 3.2 Bericht J/009/2023 27 3.3 A-Maßnahmenliste J/009/2023 54 TOP Ö 4 Hort-Notprogramm 2023 (Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 21.03.2023) Berichtvorlage J/012/2023 77 4.0 Antrag Grüne Mangel an Hortplätzen J/012/2023 80 4.1 Sachverhalt J/012/2023 82 TOP Ö 5 Unterstützung von Grundschulkindern beim Radfahrenlernen: Öffnung von Verkehrsübungsflächen, Angebot von zusätzlichen Kursen Antrag der Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN v. 04.10.2022) Berichtvorlage J/010/2023 90 5.0 Antrag Radfahren Grundschulen Grüne J/010/2023 94 5.1 Bericht J/010/2023 96 TOP Ö 6 Fortführung des Projektes IBOS in den Schuljahren 2023/24 und 2024/25 Berichtvorlage J/011/2023 100 6.1 Sachverhalt J/011/2023 103 6.2 Anlage Zeitungsartikel J/011/2023 106
TAGESORDNUNG
Sitzung
gemeinsame Sitzung des Jugendhilfeausschusses und Schulausschusses
Sitzungszeit
Donnerstag, 29.06.2023, 14:00 Uhr
Sitzungsort
Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1 Personelle Veränderungen im Jugendhilfeausschuss
Ries, Elisabeth Bericht
Gremien: Jugendhilfeausschuss
2 Vereidigung der stimmberechtigten und stellvertretenden
stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses, die J/008/2023
nicht dem Stadtrat angehören Bericht
Ries, Elisabeth
Gremien: Jugendhilfeausschuss
3 Fortschreibung 2023: Masterplan zur Bedarfs- und
Ausbauplanung für ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung J/009/2023
durch Unterricht und Betreuung für Grundschulkinder in Nürnberg Beschluss
(Antrag CSU vom 20.03.2023)
Ries, Elisabeth
Gremien: Jugendhilfeausschuss
4 Hort-Notprogramm 2023 (Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom
21.03.2023) J/012/2023
Bericht Ries, Elisabeth
Gremien: Jugendhilfeausschuss
5 Unterstützung von Grundschulkindern beim Radfahrenlernen:
Öffnung von Verkehrsübungsflächen, Angebot von zusätzlichen J/010/2023
Kursen Antrag der Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN v. Bericht
04.10.2022)
Trinkl, Cornelia
Gremien: Jugendhilfeausschuss
6 Fortführung des Projektes IBOS in den Schuljahren 2023/24 und
2024/25 J/011/2023
Bericht Trinkl, Cornelia
Gremien: Jugendhilfeausschuss
7 Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 24.11.2022,
öffentlicher Teil
Gremien: Schulausschuss, Jugendhilfeausschuss
8 Mitteilungen
Gremien: Schulausschuss, Jugendhilfeausschuss
9 Auflagen
Gremien: Schulausschuss, Jugendhilfeausschuss
BEKANNTMACHUNG DER TAGESORDNUNG
Am Donnerstag, 29.06.2023, um 14:00 Uhr findet im Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal eine
gemeinsame Sitzung des Jugendhilfeausschusses und Schulausschusses
mit folgender Tagesordnung statt:
1 Personelle Veränderungen im Jugendhilfeausschuss
Gremien: Jugendhilfeausschuss
2 Vereidigung der stimmberechtigten und stellvertretenden
stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses, die
nicht dem Stadtrat angehören
Gremien: Jugendhilfeausschuss
3 Fortschreibung 2023: Masterplan zur Bedarfs- und
Ausbauplanung für ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung
durch Unterricht und Betreuung für Grundschulkinder in Nürnberg
(Antrag CSU vom 20.03.2023)
Gremien: Jugendhilfeausschuss
4 Hort-Notprogramm 2023 (Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom
21.03.2023)
Gremien: Jugendhilfeausschuss
5 Unterstützung von Grundschulkindern beim Radfahrenlernen:
Öffnung von Verkehrsübungsflächen, Angebot von zusätzlichen
Kursen Antrag der Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN v.
04.10.2022)
Gremien: Jugendhilfeausschuss
6 Fortführung des Projektes IBOS in den Schuljahren 2023/24 und
2024/25
Gremien: Jugendhilfeausschuss
7 Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 24.11.2022,
öffentlicher Teil
Gremien: Schulausschuss, Jugendhilfeausschuss
8 Mitteilungen
Gremien: Schulausschuss, Jugendhilfeausschuss
9 Auflagen
Gremien: Schulausschuss, Jugendhilfeausschuss
Stadt Nürnberg, 07.06.2023
Marcus König Oberbürgermeister
Beschlussvorlage
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 14.06.2023 öffentlich Beschluss
Jugendhilfeausschuss 29.06.2023 öffentlich Bericht
Betreff:
Personelle Veränderungen im Jugendhilfeausschuss
Sachverhalt (kurz): Personelle Veränderungen in der Besetzung des Jugendhilfeausschusses erfordern einen Beschluss:
Caritasverband Nürnberg e.V. - stimmberechtigter Sitz Frau Heike Kilian, Fachbereichsleitung Soziale Dienste des Caritasverband Nürnberg e.V. wird für Frau Christine Dambacher als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss berufen. Das stimmberechtigte Mitglied bleibt wie bisher Herr Tobias Jenner.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die vorschlagsberechtigten Organisationen bilden die Jugendhilfelandschaft ab; sie entsenden im Rahmen ihrer jeweiligen Richtlinien. Angestrebt wird eine diverse Zusammensetzung des JHA.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beschlussvorschlag: Caritasverband Nürnberg e.V. - stimmberechtigter Sitz Frau Heike Kilian, Fachbereichsleitung Soziale Dienste des Caritasverband Nürnberg e.V. wird für Frau Christine Dambacher als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss berufen. Das stimmberechtigte Mitglied bleibt wie bisher Herr Tobias Jenner.
Beratung Datum Behandlung Ziel
Jugendhilfeausschuss 29.06.2023 öffentlich Bericht
Betreff: Vereidigung der stimmberechtigten und stellvertretenden stimmberechtigten Mitglieder des
Jugendhilfeausschusses, die nicht dem Stadtrat angehören
Anlagen: 2.1 Vereidigung Eidesformel
Bericht: Gemäß Art. 17 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) ist der Jugendhilfeausschuss ein beschließender Ausschuss des Stadtrates. Für die dort stimmberechtigten Mitglieder, die nicht dem Stadtrat angehören, und ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter gelten die Vorschriften über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Stadtrates entsprechend (Art. 21 Abs. 1 AGSG).
Damit sind die stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses sowie ihre jeweiligen Stellvertreterinnen und Stellvertreter, die nicht dem Stadtrat angehören, zu vereidigen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die vorschlagsberechtigten Organisationen bilden die Jugendhilfelandschaft ab; sie entsenden im Rahmen ihrer jeweiligen Richtlinien. Angestrebt wird eine diverse Zusammensetzung des JHA.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses und Schulausschusses am 29.06.2023
Eidesformel zur Vereidigung der stimmberechtigten Mitglieder
im Jugendhilfeausschuss
Gemäß Art. 17 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) ist der Jugendhilfeausschuss ein beschließender Ausschuss des Stadtrates.
Für die dort stimmberechtigten Mitglieder, die nicht dem Stadtrat angehören, und ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter gelten die Vorschriften über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Stadtrates entsprechend (Art. 21 Abs. 1 AGSG). Damit sind die stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses, die nicht dem Stadtrat angehören, und ihre Stellvertreter und Stellvertreterinnen zu vereidigen.
Die Eidesformel lautet:
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
und der Verfassung des Freistaates Bayern.
Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten
gewissenhaft zu erfüllen.
Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten
nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“
Diese Verpflichtung kann gemäß Art. 27 Abs. 3 des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte bzw. Art. 31 Abs. 5 der Gemeindeordnung auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden. Wer aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten will, hat an Stelle der Worte „ich schwöre“ die Worte „ich gelobe“ zu sprechen oder das Gelöbnis mit einer dem Bekenntnis seiner Religionsgemeinschaft entsprechenden, gleichwertigen Beteuerungsformel einzuleiten.
Beschlussvorlage
Beratung Datum Behandlung Ziel
Jugendhilfeausschuss 29.06.2023 öffentlich Beschluss
Betreff: Fortschreibung 2023: Masterplan zur Bedarfs- und Ausbauplanung für ganztägige Bildung,
Betreuung und Erziehung durch Unterricht und Betreuung für Grundschulkinder in
Nürnberg (Antrag CSU vom 20.03.2023)
Anlagen: 3.0 Antrag CSU Masterplan Schul- und Betreuungsplätze 3.1 Entscheidungsvorlage 3.2 Bericht 3.3 A-Maßnahmenliste
Sachverhalt (kurz): Die vorliegende Ausschussvorlage beinhaltet eine umfassende Fortschreibung der zuletzt 2022 aktualisierten Planung zur Schulraumentwicklung und ganztägigen Bildung, Betreuung und Erzie-hung von Grundschulkindern (siehe Berichterstattung im gemeinsamen Jugendhilfe- und Schulaus-schusses vom 30.06.2022). Sie verknüpft die Schulraumentwicklungsplanung mit der Jugendhilfeplanung zu einer integrierten Planung für die ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung für Grundschulkinder in Nürnberg.
Zentrales Ergebnis ist neben dem ausführlichen Bericht die sogenannte "A-Maßnahmenliste 2023" (Prioriät A), die nach Beschluss im gemeinsamen Jugendhilfe- und Schulausschuss in das BIC- bzw. MIP-Verfahren eingespeist wird.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Laufende BIC- und MIP-Anmeldungen
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, der Teilhabe am Erwerbsleben sowie aller Kinder an Bildungs- und Betreuungsangeboten unabhängig von sozialer und kultureller Herkunft.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beschlussvorschlag: Der gemeinsame Jugendhilfe- und Schulausschuss beschließt die vorgelegten Maßnahmen (siehe A-Maßnahmenliste 2023) und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung. Hierzu wird die Verwaltung beauftragt, die beschlossene fortgeschriebene A-Maßnahmenliste in das BICund MIP-Verfahren einzuspeisen
2024 soll die nächste Fortschreibung des Masterplans erfolgen und dem gemeinsamen Ausschuss über die Umsetzung der beschlossenen A-Maßnahmen berichtet werden.
Entscheidungsvorlage - Kurzbericht
Fortschreibung 2023: Masterplan zur Bedarfs- und Ausbauplanung für ganztä-
gige Bildung, Betreuung und Erziehung durch Unterricht und Betreuung für
Grundschulkinder in Nürnberg
Gegenstand der Entscheidungsvorlage
Die vorliegende Ausschussvorlage beinhaltet eine Fortschreibung der zuletzt 20221 aktualisierten Masterplanung zur Schulraumentwicklung und ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung von Grundschulkindern. Sie basiert auf den 2022 aktualisierten Annahmen des Stadtplanungsamtes der Stadt Nürnberg zu den künftigen Neubauaktivitäten im Stadtgebiet sowie den Daten zur kleinräumigen Bevölkerungsvorausberechnung vom Amt für Stadtforschung und Statistik. Berücksichtigung finden zudem die aktuellen Schülerzahlen und erste Hochrechnungen zur Bedarfsentwicklung durch die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für alle Kinder im Grundschulalter ab dem Jahr 2026. Die hier vorliegende Fortschreibung des Masterplans 2023 basiert auf der aktuellen Fortschreibung der Schulraumentwicklungsplanung2 und verknüpft diese mit der Jugendhilfeplanung zu einer abgestimmten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung zur ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung für Grundschulkinder in Nürnberg. Die vorliegenden Planungen werden nach Beschluss im gemeinsamen Jugendhilfe- und Schulausschuss in das BIC- bzw. MIP- Verfahren3 eingespeist.
Neben der Entscheidungsvorlage und dem dazu verfassten Beschlussvorschlag werden den Ausschussmitgliedern in gewohnter Form ein ausführlicher Bericht zur Fortschreibung des Masterplanes sowie die fortgeschriebene A-Maßnahmenliste als zentrale planungsrelevante Dokumente vorgelegt.
Aktueller Stand der ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung für Grundschulkin-
der in Nürnberg
Nürnberg verfügt im Jahr 2023 über ein Netz von 51 öffentlichen Grundschulen, durch die im laufenden Schuljahr 2022/2023 die Unterrichtsversorgung von rund 16.800 Schulkindern sichergestellt wird. Dies sind rund 800 Schulkinder mehr als im vorangegangenen Schuljahr 2021/2022 mit rund 16.000 Schulkindern. Dieser Anstieg besteht ungefähr zu zwei Dritteln aus Kinder aus der Ukraine und zu einem Drittel aus Kindern aus prognostiziertem Wachstum laut Bevölkerungsvorausberechnung. Für diese 51 Schulstandorte, von denen sechs zusätzlich noch über Dependancen verfügen, ist die Stadt Nürnberg der Sachaufwandsträger4.
1 Details siehe Berichterstattung im gemeinsamen Jugendhilfe- und Schulausschusses vom 30.06.2022 2 siehe Schulausschuss vom 28.04.2023: TOP 2 „Bericht Schulraumentwicklungsplanung der Stadt Nürnberg – Fortschreibung 2023“ 3 BIC = Bauinvestitionscontrolling MIP = Mittelfristiger Investitionsplan 4 Nach Bayerischem Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) Art. 3 ist „der nicht zum Personalaufwand (Art. 2) gehörende übrige Aufwand […] Schulaufwand. Er umfasst den für den ordnungsgemäßen Schulbetrieb und Unterricht erforderlichen Sachaufwand sowie den Aufwand für das Hauspersonal.“
Nürnberg verfügt durch den konsequenten Ausbau der letzten Jahre in der ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung über eine gute, weitgehend flächendeckende Infrastruktur. Fokussiert auf die Horte konnte eine hohe Qualität in der ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung sowie eine vielfältige Trägerschaft erreicht werden.
Bei der Fortschreibung des Masterplans 2023 erfolgte eine Optimierung der Datengrundlage im Bereich der Mittagsbetreuung. Für die Angabe der zur Verfügung stehenden Platzzahl in der Mittagsbetreuung werden ab der hier vorliegenden Fortschreibung des Masterplans 2023 zukünftig zwei Kennzahlen angegeben, einmal die Kapazität laut geprüfter Kennzahl und zusätzlich die Anzahl an Kinder in einer Mittagsbetreuung mit einer tatsächlichen Belegung über dem Kapazitätswert (= Überbelegung).
| Stand | Anmerkungen | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| SJ 2022/2023 | |||||
| Anzahl | Prozent | ||||
| Grundschulkinder | 16.800 | 100% | Anzahl Kinder in öffentlichen Grundschulen | ||
| Hort | ca. 8.600 | 51% | Plätze in Horten, Häuser für Kinder usw. | ||
| Mittagsbetreuung (Kapazität) | 2.363 | 14% | Kapazität an Plätzen laut geprüfter Kennzahl | ||
| Mittagsbetreuung (Überbelegung) | 422 | 3% | Kinder in Mittagsbetreuung mit einer tatsächli- chen Belegung über der Kapazität (s.o.) | ||
| Gebundene Ganztagsschule | 280 | 1,6% | GS Scharrerschule, GS Konrad-Groß-Schule, GS Insel Schütt5 | ||
| Offene Ganztagsschule | 237 | 1,4% | GS Georg-Paul-Amberger-Schule, GS Fried- rich-Hegel-Schule | ||
| SUMME | ca. 11.900 | 71% |
In Summe steht mit rund 11.900 Plätzen insgesamt aktuell für 71% der Grundschulkinder ein Betreuungsangebot und damit ein ganztägiges Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsangebot zur Verfügung. Dies sind prozentual 3% weniger als im Vorjahr. Die gesunkene Quote ist begründet durch den Anstieg der Anzahl der Schulkinder insgesamt von rd. 16.000 auf rd. 16.800 (Erhöhung Grundgesamtheit).
Zum Vergleich wurden in Bayern im Schuljahr 2021/2022 von rund 450.000 Schulkinder nur knapp 257.000 Kinder oder 576 % in den verschiedenen Angeboten betreut: rd. 93.000 Kinder / 21 % in BayKiBiG-Angeboten (Horte, Kindergärten usw.) rd. 80.000 Kinder / 18 % in Mittagsbetreuungen rd. 53.000 Kinder / 12 % in offenen Ganztagsschulen rd. 31.000 Kinder / 7 % in gebundenen Ganztagsschulen
5 Plätze der Integrierten Ganztagsbildung (GS Michael-Ende-Schule) und Plätze im gebundenen Ganztag in der Kooperativen Ganztagsbildung (GS Gretel-Bergmann-Schule, GS Altenfurt) werden bei den Hortzahlen erfasst. 6 laut Angabe von StMAS und StMUK vom 21.02.2023 liegt die Betreuungsquote der Kinder im Grundschulalter in Bayern bei 54,3 %; Die unterschiedlichen Angaben sind durch die noch ungeklärten Fragen der statistischen Erhebung begründet.
Herausforderungen und Perspektiven zur ganztägigen Bildung, Betreuung und Erzie-
hung für Grundschulkinder in Nürnberg
Bevölkerungsentwicklung:
Die im Jahr 2021 durch das Amt für Stadtforschung und Statistik vorgelegte kleinräumige Bevölkerungsvorausberechnung und die daraus abgeleitete Schulkinderprognose zeigt, dass Nürnberg eine wachsende Stadt ist und bleibt. Hinzu kommt die Zuwanderung nach Nürnberg, die insbesondere durch den Ukraine-Krieg im aktuellen Schuljahr 2022/2023 zu einem spürbaren Anstieg der Schulkinderzahlen im Grundschulbereich führte. Im Vergleich zum vorangegangenen Schuljahr 2021/2022 mit rund 16.000 Schulkindern, besuchen im laufenden Schuljahr 2022/2023 rund 800 Schulkinder mehr eine Grundschule. Dieser Anstieg besteht ungefähr zu zwei Dritteln aus Kindern aus der Ukraine und zu einem Drittel aus Kindern aus prognostiziertem Wachstum laut Bevölkerungsvorausberechnung 2021.
Mit Blick auf die Folgejahre wird der Höchststand der Grundschulkinderzahlen ab dem Schuljahr 2030/2031 mit ca. 17.600 Schülerinnen und Schülern (plus Deutschklassen-Schulkinder) und ca. 805 Klassen (plus Deutsch-Klassen, derzeit 12) erwartet und ist nach momentanem Stand der Prognosen dann wieder leicht rückläufig auf ca. 17.500 Kinder (plus Deutschklassen-Schulkinder) im Schuljahr 2035/2036. Dabei bleiben Zuwanderungen aufgrund von Kriegen weiterhin unkalkulierbar und können nicht prognostiziert werden.
Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für alle Kinder im Grundschulalter ab 2026
Im September 2021 beschlossen Bundestag und Bundesrat die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter. Mit der Einführung eines Rechtsanspruchs erhält das einzelne Kind einen individuell gültigen Anspruch auf einen Ganztagsplatz. Die bislang gültige allgemeine Planungsverpflichtung der Kommunen, ein bedarfsgerechtes Angebot für Kinder im Grundschulalter vorzuhalten, wird dadurch abgelöst. Wie bereits im Kindergartenalter und im Krippenalter ist dann zukünftig ein Ganztagsplatz im Grundschulalter für jedes Kind verpflichtend vorzuhalten und kann auch eingeklagt werden.
Der Umfang des Rechtsanspruches ist im GaFög klar geregelt: Der Anspruch besteht an Werktagen (Montag bis Freitag) im Umfang von acht Stunden täglich. In die tägliche Dauer von acht Stunden wird die Zeit des Unterrichtes einbezogen. In der Regel wird es sich daher um die Zeit von 8.00 bis 16.00 Uhr handeln. Der Anspruch schließt eine Ferienbetreuung mit ein, wobei eine Schließzeit von bis zu vier Wochen im Jahr möglich ist.
Ausgehend von einer zur Erfüllung des künftigen Rechtsanspruchs notwendigen stadtweiten Versorgungsquote von 90% und der prognostizierten Anzahl an Schulkindern an öffentlichen Grundschulen mit langfristig rd. 17.500 werden ca. 15.800 Ganztagsplätze nötig sein. Im Vergleich zu den bereits heute bestehenden 11.900 Ganztagsplätzen bedeutet dies, dass weitere rd. 4.000 Plätze noch zu schaffen sind.
Horte, Hortklassen, integrierte Ganztagsbildungsangebote sowie kooperative Ganztagsbildungsangebote erfüllen den ab 2026 geltenden Rechtsanspruch. Die Mittagsbetreuung sowie die gebundene und offene Ganztagsschule können den Rechtsanspruch nur erfüllen, wenn sie Montag bis Freitag für mindestens 8 Stunden, also grundsätzlich bis 16 Uhr, angeboten werden und eine Ferienbetreuung beinhalten.
Bei der Kooperativen Ganztagsbildung arbeiten Schule und Jugendhilfe in gemeinsamer Verantwortung konzeptionell, räumlich und personell eng zusammen. In dieser Betreuungsform werden die bereits bestehenden Angebotsformen „Hort“ und „Gebundene Ganztagsschule“ miteinander verknüpft. Am 26. April 2022 beschloss der Ministerrat die Verstetigung der Kooperativen Ganztagsbildung, auch Kombieinrichtung genannt. Mit Schreiben vom 07. Februar 2023 teilte das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales die Details zur Kombieinrichtung („Kooperativer Ganztag“) mit gesetzlicher Förderung mit. Die Kombieinrichtung mit regulärer gesetzlicher Förderung ermöglicht es den Kommunen weitere Standorte der Betriebsform „Kooperative Ganztagsbildung“ zu eröffnen, allerdings ohne Modellförderung und somit ohne bedarfsgerechter Ressourcenausstattung, da keine pauschalisierte Betriebskostenförderung erfolgt, sondern nur die geringere reguläre Förderung nach Gesetz. Die Finanzierung der Kooperativen Ganztagsbildung unterscheidet sich stark zwischen den Standorten der Kooperativen Ganztagsbildung im Modellprojekt (50 Standorte in Bayern) mit pauschalisierter Förderung und der Kooperativen Ganztagsbildung mit gesetzlicher Förderung. Im Ergebnis stellt sich die Kooperative Ganztagsbildung mit gesetzlicher Förderung in der Gesamtfinanzierungsstruktur schlechter dar als ein regulärer Hortbetrieb. Daher ist es weder für Kommunen noch für Träger auf Basis der aktuellen Förderrichtlinien möglich den Kooperativen Ganztag weiter auszubauen.
Im Rahmen der Verhandlungen zwischen Bund und Ländern wurde die Finanzierung zwischen Bund und Ländern geregelt. Für die Investitionskosten wird der Bund bis zu 3,5 Mrd. Euro zum Ausbau der Ganztagsangebote an Grundschulen und in Kinderhorten zur Verfügung stellen. Von den ersten 750 Mio. Euro standen Bayern rund 117 Mio. Euro zur Verfügung. Davon konnten insgesamt aber nur knapp 22 Mio. Euro (18,6 %) abgerufen werden, es mussten somit rund 95 Mio. Euro an nicht abgerufenen Mittel an den Bund zurückgegeben werden. Diese 95 Mio. Euro werden nun gemeinsam mit den anderen nicht genutzten Fördermitteln (insgesamt rund 208 Mio. Euro) auf alle Bundesländer neu verteilt. Inzwischen liegt ein Entwurf für eine „Richtlinie zur Förderung von Investitionen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ vor. Da die Richtlinie rückwirkend zum 12. Oktober 2021 gelten soll, hat die Stadt Nürnberg auch bereits für mehrere Projekte Unbedenklichkeitsbescheinigungen erhalten.
Die Qualität pädagogischer Prozesse und Angebote bemisst sich an der Qualität der pädagogischen Interaktionen. Um eine hohe Qualität zu gewährleisten, die notwendig ist, um Kinder zu bilden, zu betreuen und zu erziehen, muss quantitativ genügend Personal mit einer ausreichend hohen Qualifizierung zu Verfügung stehen. Ohne Fachpersonal können keine Plätze angeboten werden. Durch den Ausbau der Angebote für unter-3-Jährige (Kinderkrippe) und Kinder bis zur Einschulung (Kindergarten) ist bereits jetzt ein sehr enger Arbeitsmarkt entstanden. Dieser offenkundige Fachkräftemangel wird sich durch den Ausbau der Betreuungsangebote im Grundschulalter zwangsläufig verschärfen.
Um die notwendigen Plätze der ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung im Grundschulalter zu schaffen, sind Flächen notwendig. Die zunehmende Verknappung der Flächen in der Stadt Nürnberg zeigt sich auch in diesem Bereich als Herausforderung für den Ausbau. Neben den Grundstücken sind auch die entsprechenden Planungs- und Bauressourcen innerhalb der Stadt Nürnberg notwendig. Die hohe Bautätigkeit innerhalb des Stadtgebietes kombiniert mit der Haushaltslage der Stadt Nürnberg führt dazu, dass bei der tatsächlichen Reali-
sierung von Baumaßnahmen eine Prioritätensetzung notwendig ist. Dies bedingt immer häufiger, dass Bauprojekte neu priorisiert und in diesem Rahmen verschoben werden müssen. Durch die Einführung des Rechtsanspruchs verschärft sich diese Konkurrenzsituation um die Planungs- und Bauressourcen, da in der Prioritätensetzung eine Abwägung getroffen werden muss, beispielsweise zwischen dem Bau von Krippen-, Kindergarten- und/oder Hortplätzen.
Fortschreibung Masterplan 2023
Planungsregion Nord-Westen Mit dem Baubeginn der GS Forchheimer Straße konnte ein wichtiger Meilenstein in der Planungsregion erreicht werden. An der Ludwig-Uhland-Schule wird ein Neubau (4 Züge, 16 Klassen) errichtet. Durch den Großbrand im Mai 2022 wurde der Neubau des Hauses für Kinder in der Grünewaldstraße 18b mit geplanten 100 Kindergarten- und 150 Hortplätzen vollständig zerstört.
Planungsregion Nord-Osten Die Zunahme der Schulkinderzahl in der Planungsregion soll zum einen durch Sprengelanpassung an der GS Konrad-Groß-Schule aufgefangen werden. Zum anderen werden im Schulhaus der Bismarckschule Kapazitäten von der Mittelschule hin zur Grundschule verschoben. Für die entstehenden Mittelschulbedarfe und die Grundschulbedarfe ist am Standort der Konrad-Groß-Schule ein Schulerweiterungsbau notwendig. Das Betreuungsangebot ist nach dem „Nürnberger Weg“ unter Berücksichtigung gewachsener Betreuungsstrukturen im Sprengel zu entwickeln.
Planungsregion Osten In der Planungsregion ist an der GS Zerzabelshof am Standort Siedlerstraße ein Ersatzneubau für die sanierungsbedürftigen Pavillons sowie eine Sanierung des Hauptgebäudes notwendig. Die Sporthalle musste vorläufig temporär geschlossen werden. Im Zuge der Neubauplanungen wird der Standort Siedlerstraße umstrukturiert, so dass ein für 8 Klassen auskömmliches Angebot an schulischen Flächen entsteht, dass auch die rechtsanspruchskonformen Betreuungsbedarfe berücksichtigt.
Planungsregion Westen Im gesamten Nürnberger Westen besteht ein großer Raummangel, sodass die Versorgung mit Unterricht ohne Interimsmaßnahmen nicht gewährleistet werden kann. Durch den Hort-Erweiterungsbau an der der GS Friedrich-Wanderer-Schule sowie den Erweiterungsbau an der GS Reutersbrunnenschule können in einem ersten Schritt die Kapazitäten für Unterricht und Betreuung im Nürnberger Westen verbessert werden. Am 15. März 2023 beauftragte der Stadtrat die Verwaltung mit der zügigen Erarbeitung eines Alternativkonzepts für die Errichtung einer „GS West“. Zusätzlich entstand dadurch die neue A-Maßnahme „Hort Fürther Straße“, da bereits heute und in den kommenden Jahren im Nürnberger Westen in Summe rund 200 bis 250 Hortplätze fehlen.
Planungsregion Süd-Westen Am Standort Erich-Kästner-Schule ist eine Sanierung mit Erweiterung bzw. Ersatzneubau für 10 Klassen und rechtsanspruchskonforme Betreuungsbedarfe notwendig. An der GS Birkenwaldschule ist ebenfalls eine Sanierung bzw. ein Ersatzneubau für 16 Klassen erforderlich.
Planungsregion Südliche Vororte Für die Betreuungsversorgung an der GS Max-Beckmann-Schule erfolgt eine Erweiterung auf dem Areal der Van-Gogh-Str. 1 (RedBox) und der Van-Gogh-Str. 5 (Haus für Kinder)
Im Rahmen der Realisierung weiterer Wohnbaugebiete in Kornburg West und Worzeldorf Süd werden die Schülerzahlen steigen und damit zusammenhängend weitere Schulraum- und Betreuungsbedarfe entstehen. In Zuge dieser Entwicklung soll ein Hortneubau am Standort „Am Bruckweg“ mit den erforderlichen Plätzen errichtet werden, um dort den Rechtsanspruch künftig bedarfsgerecht bedienen zu können. Nach Baufertigstellung soll dann der Bestandshort aus der GS Martin-Luther-King-Schule ausziehen und die Schulräume im Anschluss saniert werden.
Planungsregion Mitte / Altstadt Im Rahmen der Einsparliste zur Aufstellung des Haushalts der Stadt Nürnberg beschloss der Stadtrat in seiner Sitzung am 17. November 2022, dass der Kinderhort Hintere Insel Schütt 7 langfristig im Standort Herrenschießhaus untergebracht wird. Nach dem Auszug des Hortes wird das Gebäude „Hintere Insel Schütt 7“ vom Jugendamt an die Grundschule übergeben. Das Gebäude soll nach dem Auszug ertüchtigt und erweitert werden, sodass es als „Betreuungshaus“ für den schulischen, offenen und gebundenen Ganztag, der Grundschule zur Verfügung steht.
Planungsregion Südstadt Der planerische Mangel an Hortplätzen und Plätzen in Ganztagsangeboten hat sich im letzten Jahr vor allem in der Nürnberger Südstadt verstärkt. Hier kommen die beiden Entwicklungen „mehr Schulkinder“ und „höherer Bedarf“ konzentriert zusammen. Gleichzeitig handelt es sich bei dieser Planungsregion um einen stark verdichteten Stadtteil, in dem nur sehr wenige passende Flächen für soziale Infrastrukturmaßnahmen zur Verfügung stehen.
Ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Situation in der Nürnberger Südstadt ist die Errichtung des Schulcampus an der Maiacher Straße. An der Scharrerschule ist ein Hortneubau mit 6 Gruppen (150 Plätzen) auf dem Schulgelände möglich. Langfristig soll auch die Mittelschule Scharrerschule in einen neuen Standort „Mittelschule Ost“ ausziehen, um notwendige Flächen für die Grundschule (z.B. Fachunterrichtsräume) und weitere Erweiterungen des Betreuungsangebots (zusätzlich zum Hortneubau) zu ermöglichen. Im neuen Stadtteil Lichtenreuth/Brunecker Straße haben die Planungen für den Neubau einer 5-zügigen Grundschule mit 500 Ganztagsplätzen als Kombieinrichtung bereits begonnen.
Planungsregion Süd-Osten An der GS Regenbogenstraße erfolgt auf dem Schulgrundstück ein Neubau eines 3/4-gruppigen Hortes. Am Standort der GS Astrid-Lindgren-Schule wird ein Neubau bzw. Sanierung mit Erweiterungsbau für die GS Astrid-Lindgren-Schule sowie die gesamte Grundschulstufe des SFZ Nürnberg-Langwasser (Zusammenführung der beiden Standorte) errichtet.
Weitere Schritte
Damit die beschriebenen Maßnahmen umgesetzt werden können, bittet die Verwaltung den gemeinsamen Jugendhilfe- und Schulausschuss um Beschluss (siehe Beschlussvorlage), die fortgeschriebene A-Maßnahmenliste in das BIC- und MIP-Verfahren einzuspeisen.
Die nächste Fortschreibung des Masterplans soll 2024 erfolgen.
Beschlussvorschlag (siehe auch Vorlage): „Der gemeinsame Jugendhilfe- und Schulausschuss beschließt die vorgelegten Maßnahmen (siehe A-Maßnahmenliste 2023) und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung. Hierzu wird die Verwaltung beauftragt, die beschlossene fortgeschriebene A-Maßnahmenliste in das BIC- und MIP-Verfahren einzuspeisen. 2024 soll die nächste Fortschreibung des Masterplans erfolgen und dem gemeinsamen Ausschuss über die Umsetzung der beschlossenen A-Maßnahmen berichtet werden.“
Anlage: Bericht
Fortschreibung 2023: Masterplan zur Bedarfs- und Ausbauplanung für ganztä-
gige Bildung, Betreuung und Erziehung durch Unterricht und Betreuung für
Grundschulkinder in Nürnberg
Ziele und Aufbau und des vorliegenden Berichts
Die vorliegende Ausschussvorlage beinhaltet eine Fortschreibung der zuletzt 20221 aktualisierten Masterplanung zur Schulraumentwicklung und ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung von Grundschulkindern. Sie basiert auf den 2022 aktualisierten Annahmen des Stadtplanungsamtes der Stadt Nürnberg zu den künftigen Neubauaktivitäten im Stadtgebiet sowie den Daten zur kleinräumigen Bevölkerungsvorausberechnung vom Amt für Stadtforschung und Statistik. Berücksichtigung finden zudem die aktuellen Schülerzahlen und Hochrechnungen zur Bedarfsentwicklung durch die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für alle Kinder im Grundschulalter ab dem Jahr 2026. Die hier vorliegende Fortschreibung des Masterplans 2023 basiert auf der aktuellen Fortschreibung der Schulraumentwicklungsplanung2 und verknüpft diese mit der Jugendhilfeplanung zu einer abgestimmten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung zur ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung für Grundschulkinder in Nürnberg. Die vorliegenden Planungen werden nach Beschluss im gemeinsamen Jugendhilfe- und Schulausschuss in das BIC- bzw. MIP-Verfahren3 eingespeist.
Gegenstand der Berichterstattung sind folgende Punkte:
- Im Kapitel 1 werden einleitend nochmals die zentralen Begrifflichkeiten und die ver-
schiedenen Angebotsformen der Ganztagsbildung erläutert.
- Kapitel 2 gibt eine Übersicht zur bisherigen Planungspraxis bei der Bedarfs- und Aus-
bauplanung für die ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung für Grundschulkinder in Nürnberg.
-
Kapitel 3 zeigt den aktuellen Stand zur Unterrichts- und Betreuungsversorgung.
-
Kapitel 4 beschreibt die Herausforderungen und Perspektiven, insbesondere im Zu-
sammenhang mit der Einführung des Rechtsanspruchs ab 2026.
- Kapitel 5 beinhaltet eine regionale Analyse der Bedarfssituation für die weitere Aus-
bauplanung auf Ebene von neun Planungsregionen. Die Ergebnisse dieser Analyse finden dann Eingang in die Fortschreibung der sog. „A-Maßnahmenliste“ (siehe Anlage).
1 Details siehe Berichterstattung im gemeinsamen Jugendhilfe- und Schulausschusses vom 30.06.2022 2 siehe Schulausschuss vom 28.04.2023: TOP 2 „Bericht Schulraumentwicklungsplanung der Stadt Nürnberg – Fortschreibung 2023“ 3 BIC = Bauinvestitionscontrolling MIP = Mittelfristiger Investitionsplan
- Erläuterung zu zentralen Begrifflichkeiten und Überblick über die verschiedenen
Angebotsformen
Zur besseren Lesbarkeit und begrifflichen Klarheit werden in diesem Bericht folgende Begriffe verwendet: Ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung: Dieser Begriff beschreibt die gemeinsame Planungsverantwortung des Referates für Schule und Sport (Sachaufwandsträger) und des Jugendamtes (Träger der öffentlichen Jugendhilfe) über den gesamten Tag eines Schulkindes. Es wird als Oberbegriff für die Begriffe „Unterricht“ und „Betreuung“ verwendet. Unterricht: Dieser Begriff beschreibt die Planungsverantwortung des Referats für Schule und Sport (in seiner Eigenschaft als Sachaufwandsträger) für die Unterrichtsversorgung. Dabei verkürzt der Begriff den umfassenden Bildungs- und Erziehungsauftrag von Schulen auf den Bereich Unterricht. Diese Verkürzung wird zur begrifflichen Klarheit in Kauf genommen. Betreuung: Dieser Begriff beschreibt im Masterplan die vorrangige Planungsverantwortung des Jugendamtes (Träger der öffentlichen Jugendhilfe) für die Versorgung mit Betreuungsangeboten im Anschluss an die Unterrichtszeit. Dabei verkürzt der Begriff den umfassenden Bildungs- und Erziehungsauftrag von Kindertageseinrichtungen (z.B. Horte, Häuser für Kinder, altersgemischte Einrichtungen) und weiteren Angebotsformen (z.B. Mittagsbetreuung, Ganztagsschule) auf den Begriff Betreuung. Diese Verkürzung wird zur begrifflichen Klarheit in Kauf genommen.
In Verbindung mit dem klassischen Schulunterricht am Vormittag gibt es in der ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung im Grundschulalter eine Vielfalt an Angeboten und Modellen, die sich quantitativ und qualitativ unterscheiden. Die einzelnen Angebotsformen sind teilweise bayernweit geregelt, teilweise aber auch Modellprojekte, und unterscheiden sich hinsichtlich der Betreuungszeiten (Anzahl an Tagen und Dauer am einzelnen Tag), der Flexibilität bzw. Verbindlichkeit, der Qualifikation des Personals, der Raumstandards, des pädagogischen Angebots, des Elternbeitrags uvm. Nachfolgend ein Überblick über die verschiedenen Angebotsformen: Horte sind Kindertageseinrichtungen in der Verantwortung der Jugendhilfe. Kinderhorte betreuen in ihrer Einrichtung ausschließlich Grundschulkinder. Häuser für Kinder haben neben Hortgruppen auch Kindergartengruppen und/oder Kinderkrippengruppen. Altersgemischte Einrichtungen besuchen beispielsweise Kindergartenkinder und Grundschulkinder gemeinsam. Die Regelfinanzierung erfolgt über das Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) und Elternbeiträge werden erhoben. Horte haben die ganze Woche (Montag bis Freitag) und ganzjährig (inkl. Ferien) geöffnet. Es werden pädagogische Fachkräfte (Erzieherinnen und Erzieher) oder pädagogische Ergänzungskräfte entsprechend dem Fachkräftegebot und dem Anstellungsschlüssel nach BayKiBiG eingesetzt. Die Mittagsbetreuung ist ein Angebot in der Verantwortung der jeweiligen Grundschule. Die Regelfinanzierung erfolgt über eine pauschale Förderung, dazu werden Elternbeiträge erhoben. Mittagsbetreuungen unterscheiden sich je nach Angebotsform (regulär, verlängert, verlängert mit erhöhter Förderung) hinsichtlich der täglichen Betreuungsdauer und der Anzahl an Betreuungstagen. Nach kultusministerieller Bekanntmachung wird sozialpädagogisches Fachpersonal sowie anderes geeignetes Personal eingesetzt, das über die für
die jeweilige Form der Mittagsbetreuung erforderliche pädagogische und fachliche Qualifikation oder ausreichende Erfahrung in der Erziehungs- oder Jugendarbeit verfügt. Die gebundene Ganztagsschule ist ein verbindliches schulisches Angebot in eigens dafür gebildeten Klassen, das gemäß kultusministerieller Vorgaben von Montag bis Donnerstag in der Regel von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr stattfindet. Dabei stehen die vormittäglichen und nachmittäglichen Aktivitäten der Schülerinnen und Schüler in einem konzeptionellen Zusammenhang. Der Pflichtunterricht ist im Sinne eines rhythmisierten Tagesablaufs auf den Vormittag und den Nachmittag verteilt. Die Finanzierung erfolgt über zusätzliche Lehrerwochenstunden und eine pauschale finanzielle Förderung. Die Teilnahme während der Kernzeit ist mit Ausnahme der Kosten für die Mittagsverpflegung grundsätzlich kostenfrei. Es werden Lehrkräfte und ggf. externes Personal eingesetzt. Die offene Ganztagsschule ist ein Angebot für klassenübergreifende Gruppen, das an den staatlichen Grundschulen unter schulischer Gesamtverantwortung von einem außerschulischen Träger umgesetzt wird. Die offene Ganztagsschule wird gemäß kultusministerieller Vorgaben von Montag bis Donnerstag bis 16.00 Uhr angeboten und von den dafür angemeldeten Schulkindern an mindestens zwei Tagen verbindlich besucht. Die offene Ganztagsschule kann auch als Kurzgruppe bis 14.00 Uhr angeboten werden. Die Regelfinanzierung erfolgt als pauschale Förderung. Die Teilnahme im festgelegten Zeitraum ist mit Ausnahme der Kosten für die Mittagsverpflegung grundsätzlich kostenfrei. Die Leitung erfolgt durch eine Person mit pädagogischer Fachqualifikation (z.B. Erzieher/in, Sozialpädagoge/in) oder Lehramtsbefähigung, das weitere Personal muss über eine angemessene Fachkompetenz verfügen. In Hortklassen werden Kinder einer Jahrgangsstufe zusammengefasst, die gemeinsam als Gruppe in denselben Hort gehen. Die Hortklassen entwickeln die ganztägige Bildung, Erziehung und Betreuung weiter, indem sie die bisher additiven Systeme Halbtagsschule und Hort besser miteinander verzahnen. Die Umsetzung der Hortklassen erfordert zusätzliche personelle Ressourcen, die für den Hort aus kommunalen Mitteln zur Verfügung gestellt werden. Das Staatliche Schulamt in der Stadt Nürnberg unterstützt die Hortklassen nach Möglichkeit ebenfalls mit zusätzlichen personellen Ressourcen. Die Integrierte Ganztagsbildung ist ein gemeinsam verantwortetes Angebot von Jugendhilfe und Schule. Mit dem an der Michael-Ende-Grundschule in St. Leonhard entwickelten und ausschließlich hier umgesetzten Modell wird ein innovatives Ganztagsschulkonzept umgesetzt, bei dem sich Hort und gebundene Ganztagsschule räumlich und personell zum Modellprojekt „Integrierte Ganztagsbildung“ verbinden. Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte arbeiten zusammen, die Rhythmisierung des gesamten Tages für die teilnehmenden Schulkinder wird gemeinsam umgesetzt. Die Modellförderung ermöglicht eine bedarfsgerechte Ressourcenausstattung von Grundschule und Hort. Die Kooperative Ganztagsbildung ist ein gemeinsam verantwortetes Angebot von Jugendhilfe und Schule. Das bayerische Modellprojekt „Kooperative Ganztagsbildung“ wird in Nürnberg aktuell an der Gretel-Bergmann-Grundschule mit dem Kinderhort Bertolt-Brecht- Straße und an der Grundschule Altenfurt mit dem Kinderhort Hermann-Kolb-Straße angeboten. Das Modell zeichnet sich durch die Wahlmöglichkeit zwischen den Betreuungsformen Hort-Klassik, Mittagshort und gebundener Ganztagsschule (in Kooperation mit dem Hort) aus. Die Modellförderung ermöglicht eine bedarfsgerechte Ressourcenausstattung durch eine pauschalisierte Betriebskostenförderung. Der Begriff Kombieinrichtung bezeichnet die Bauweise einer Kindertageseinrichtung, die in einem Gebäude zusammen mit der Grundschule errichtet wird. Die Kombieinrichtung zeichnet sich durch die integrierte Bauweise von Grundschule und Hort als Innovation mit
synergetischen Effekten aus. Basis ist die enge Kooperation von Schule (Grundschule) und Jugendhilfe (Hort), die durch gemeinschaftlich nutzbare Raumarrangements und Infrastrukturen dargestellt wird. Grundsätzlich sollen alle pädagogisch nutzbaren Räume und Flächen im gesamten Gebäude den Kindern für Bildung, Betreuung und Erziehung ganztägig zur Verfügung stehen. Durch diese Synergieeffekte ist für eine Kombieinrichtung ein reduziertes Raumprogramm im Rahmen von gemeinsamen Raumnutzungen und damit eine Flächenreduktion des Hort-Raumprogramms möglich, wodurch die Baukosten wesentlich verringert werden können. Gleichzeitig wird durch die integrierte Bauweise eine hohe Betreuungsqualität und ein familienfreundliches Angebot ermöglicht. Die Kombieinrichtung ist in den Investitionskosten grundsätzlich und unabhängig von einem Modellprojekt förderfähig4. Der spätere Betrieb kann als Hort, Hortklasse, Kooperative Ganztagsbildung, Integrierte Ganztagsbildung oder eine weitere, heute noch unbekannte Ganztagsangebotsform erfolgen, solange es sich um eine gemäß BayKiBiG geförderte Einrichtung handelt. Begriffsunklarheit Kombieinrichtung: Der Begriff Kombieinrichtung wird in Bayern seit Kurzem auch synonym für die Kooperative Ganztagsbildung verwendet. Im Sinne der Begriffsklarheit in diesem Bericht, werden die Begriffe Kooperative Ganztagsbildung und Kombieinrichtung weiterhin wie beschrieben verwendet. (siehe Kapitel 4.2.2)
4 siehe JHA/SchulA 27.06.2019 TOP 4: „Investitionskostenförderung von Kombieinrichtungen zum Ausbau der ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung im Grundschulalter“
2. Masterplan zur Bedarfs- und Ausbauplanung für ganztägige Bildung, Betreuung
und Erziehung durch Unterricht und Betreuung für Grundschulkinder in Nürnberg
Die ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung einschließlich einer zeitgemäßen baulichen Ausstattung von Grundschulen haben in der kommunalen Bildungs-, Jugend- und Familienpolitik der Stadt Nürnberg seit vielen Jahren einen hohen Stellenwert. Bereits seit 2003 finden regelmäßig gemeinsame Sitzungen des Jugendhilfeausschusses und des Schulausschusses statt. Sie sind Ausdruck einer systematisierten fachlichen und fachpolitischen Kooperation auf kommunaler Ebene, die Anfang der 90er Jahre begann.
Auch in Zukunft wird die ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung im Grundschulalter eine gesamtstädtische Aufgabe mit großen Herausforderungen sein: Nürnberg ist – trotz pandemiebedingter verzögernder Effekte - nach wie vor eine Stadt mit dynamischem Bevölkerungswachstum. Vor dem Hintergrund einer weiterhin wachsenden Stadtbevölkerung wird auch die Nachfrage nach altersentsprechenden Plätzen in regional sinnvoll zugeordneten Schulen (Sprengelschulen) für ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung weiterhin hoch bleiben. Durch den seit Februar 2022 andauernden Krieg in der Ukraine waren und sind viele Familien gezwungen, ihre Heimat zu verlassen. Ukrainische Kinder im Grundschulalter werden grundsätzlich in Regelklassen unterrichtet. Dadurch steigt insgesamt auch an Nürnberger Grundschulen die Zahl der Grundschulkinder an. Mit der von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Einführung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz für Kinder im Grundschulalter ab dem Jahr 2026 wird der Handlungsdruck zum Ausbau einer bedarfsgerechten Infrastruktur in der ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung perspektivisch noch deutlich zunehmen. Bereits heute wird aus Bürgerschaft und Politik auch ohne Gesetzesgrundlage ein politischer Anspruch formuliert, jedem Kind ein Betreuungsangebot zur Verfügung zu stellen. Viele Grundschulen in Nürnberg sind bereits heute hinsichtlich ihrer Unterrichtskapazität deutlich überbelegt, ohne dass die Raumbedarfe für bedarfsorientierte ganztägige Angebote in näherer und fernerer Zukunft schon quantitativ und qualitativ berücksichtigt wären. Nürnberg verfügt, neben schulischen Ganztagsangeboten (offene und gebundene Ganztagsschule, Mittagsbetreuungen), durch den konsequenten Ausbau mit Kindertageseinrichtungen (Horten) im Vergleich zu anderen Kommunen zwar über eine sehr gute, weitgehend flächendeckende Infrastruktur für ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung mit hoher Versorgungsqualität in vielfältiger Trägerschaft. Doch auch hier ist der Nachfragedruck nach wie vor ungebrochen und in Teilen des Stadtgebiets höher als das bislang verfügbare Angebot. Es besteht eine Diskrepanz zwischen den von Elternseite artikulierten Bedarfen und dem tatsächlichen Nutzungsverhalten, insbesondere bezüglich der täglichen Dauer und der Ferienbetreuung. Eltern fordern zwar ein umfangreiches Angebot (Montag bis Freitag inkl. Früh- und Spätbetreuung sowie Ferienbetreuung) und begründen dies mit ihrem persönlichen Betreuungsbedarf, allerdings ist in vielen Fällen die tatsächliche Buchungszeit und Inanspruchnahme geringer als im Vorfeld angegeben. Eltern benötigen also erfahrungsgemäß nicht unbedingt das Angebot immer im vollen Umfang, aber Eltern benötigen eine Planungs- und Handlungssicherheit und das Wissen, dass sie auf ein entsprechendes Angebot zurückgreifen könnten, wenn sie einen Bedarf haben sollten.
Die skizzierten Herausforderungen verlangen eine gesamtstädtische Planungsperspektive, in welcher die zur Verfügung stehenden Planungsinstrumente von Jugendhilfe und Schule systematisch aufeinander abgestimmt und zum Einsatz gebracht werden. Die Verknüpfung der Planungsfelder „Jugendhilfe“ und „Schule“ findet arbeitsorganisatorisch ihren Niederschlag in der vom Referat für Schule und Sport und dem Referat für Jugend, Familie und Soziales installierten Arbeitsgruppe „Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplanung“, welche Ende 2010 mittels Bericht im gemeinsamen Schul- und Jugendhilfeausschuss bestätigt wurde. Dieser innerhalb der Stadtverwaltung tätigen Arbeitsgruppe angehörig sind alle planungsrelevanten Akteure seitens des Jugendamts und der kommunalen Schulverwaltung. Dies umfasst die Leitungsebene beider Bereiche, die Schul- und Jugendhilfeplaner/-innen, Beschäftigte aus den jeweils zuständigen Fachabteilungen für Kindertageseinrichtungen und Schulentwicklung sowie die jeweiligen Fachbereiche für Baumaßnahmen. Die Arbeitsgruppe wurde mit der Aufgabe betraut, gemeinsame Datengrundlagen, Instrumente und Verfahrensweisen für eine abgestimmte kommunale Bedarfs- und Ausbauplanung zu entwickeln und regelmäßig fortzuschreiben. Die Arbeitsgruppe begleitet zudem die Umsetzung der jeweiligen Maßnahmenplanungen bis zum erfolgreichen Abschluss, also der Inbetriebnahme der Einrichtungen.
Die nachfolgend dargestellte strategische Grundlage für die Planung und Umsetzung ganztägiger Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsangebote in Nürnberg bilden der „Masterplan“, der „Nürnberger Weg“ und verschiedene Modellprojekte zur Erprobung neuer ganztägiger Bildungskonzepte in Kooperation von Schule und Jugendhilfe.
Seit 2014 dient der vom damaligen Geschäftsbereich Schule und Sport – heute Referat für Schule und Sport bzw. Referat IV - und Referat für Jugend, Familie und Soziales gemeinsam entwickelte „Masterplan“ als kommunales Planungsinstrument für den bedarfsgerechten Ausbau der ganztägigen Bildungs-, Betreuung- und Erziehungsangebote. Planungsgrundlage für die regelmäßige Fortschreibung des Masterplans ist eine kleinräumige Schulkinderprognose. Die Schulkinderprognose berücksichtigt aktuelle Annahmen zur Geburtenentwicklung, Zuwanderung und Bauaktivitäten und basiert auf der kleinräumigen Bevölkerungsprognose des Amts für Stadtforschung und Statistik. Diese wiederum berücksichtigt die aktualisierten Neubaumaßnahmen als Planungsdaten des Stadtplanungsamts. Die Erstellung und Bewertung der kleinräumigen Planungsdatenbasis erfolgt in enger Abstimmung mit dem Stab Stadtentwicklung, dem Stadtplanungsamt und dem Amt für Stadtforschung und Statistik. Folgendes Schaubild gibt eine Übersicht zum jährlichen Workflow und den beteiligten Akteuren im Zuge der kleinräumigen Bedarfs- und Ausbauplanung.
Durch diesen integrierten Planungsansatz können in jährlichen Aktualisierungszyklen die kleinräumigen Planungsdaten aktualisiert, fortgeschrieben, gemeinsam Folgeabschätzungen von Stadt(teil)entwicklungsprozessen vorgenommen, Planungsunsicherheiten eingeschätzt und entsprechende Veränderungen sowie flexible Reaktionen im Planungsprozess vorgenommen werden. Zunächst dienen die so ermittelten Planungsgrunddaten der Aktualisierung und Fortschreibung der Standortdaten u.a. für alle Nürnberger Grundschulen im Rahmen der Schulraumentwicklungsplanung, da die quantitativen Rahmendaten für die Schulkinderbetreuung nur im Kontext der jeweiligen Standortentwicklung einer Grundschule ermittelbar und zu entwickeln sind. Die aktualisierten Daten für die Schulraumentwicklungsplanung finden dann Eingang in eine integrierte Schulraumentwicklungs- und Jugendhilfeplanung zur ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung von Grundschulkindern. Dort wird unter Berücksichtigung der standortbezogenen Versorgungssituation zum schulischen Raumangebot und den vor Ort vorhandenen Betreuungsangeboten (schulischer Ganztag, Mittagsbetreuung, Horte) pro Nürnberger Grundschulsprengel mittels Bedarfsindikatoren (z.B. Nachfrageentwicklung und Versorgungsdefizite aufgrund der Schülerprognose, zeitliche Dringlichkeit, Sanierungsbedarfe und besondere Standortfaktoren wie z. B. umfassende Neubauaktivitäten) der Handlungsbedarf bewertet und bezüglich seiner Dringlichkeit priorisiert. Zentrales Ergebnis des Masterplans ist die sog. „A-Maßnahmenliste“, in welcher die hoch priorisierten (Priorität A) Maßnahmen zum Ausbau der Infrastrukturen für die weiterführenden Haushalts- und Bauplanungen konkret benannt, dem Schul- und Jugendhilfeausschuss zum Beschluss vorgelegt und anschließend in das BIC- und MIP-Verfahren eingespeist werden. Darüber hinaus werden auch ggf. notwendige Interimsbauten benannt, ohne deren Nutzung als räumliche Überbrückung eine Unterrichts- und Betreuungsversorgung nicht sichergestellt werden kann.
Mit dem Masterplan verfügt die Stadt Nürnberg als eine von wenigen Großstädten in Deutschland bereits seit Jahren über ein etabliertes und erfolgreiches Steuerungsinstrument, das nicht nur die schulischen Planungen und die Planungen der Jugendhilfe integriert, sondern auch das Stadtplanungsamt und das Amt für Stadtforschung und Statistik am Planungsprozess beteiligt.
In der gemeinsamen Schul- und Jugendhilfeausschusssitzung am 30.11.2017 wurde der „Nürnberger Weg in der ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung von Grundschulkindern“ vorgestellt. Der „Nürnberger Weg“ ist eine zwischen dem Referat für Schule und Sport und dem Referat für Jugend, Familie und Soziales gemeinsam entwickelte und abgestimmte Konzeption für die konkrete Planung und Verantwortung der ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung von Grundschulkindern am jeweiligen Schulstandort. Die Konzeption untermauert die Planungs- und Steuerungsverantwortung von Schule und Jugendhilfe als gemeinsame Aufgabe. Im Fokus stehen dabei Standorte mit Baumaßnahmen (Neubau/Erweiterung) und gemeinsame Angebotsformen von Jugendhilfe und Schule. Im „Nürnberger Weg“ wurde als Ziel festgelegt „eine Versorgungsquote von mindestens 80% zu erreichen (bei Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung 90%), wovon mindestens 60% als verbindliches Angebot mit längerer Betreuungsdauer von pädagogischen Fachkräften inklusive Früh-, Spät-, Freitagnachmittags- und Ferienbetreuung angeboten wird.“ Damit wurde die bisher gültige Ausbaustrategie von 60% Hortversorgung und 20% schulische Angebote (Mittagsbetreuung sowie offener und gebundener Ganztag) an Standorten mit Baumaßnahmen (Neubau/Erweiterung) zu einer Gesamt-Versorgungsquote von mindestens 80%, perspektivisch 90%, in einem qualitativ hochwertigen Angebot mit Fachkräften zusammengeführt. Unter anderem wurde festgelegt, dass „für jeden Schulsprengel ein abgestimmtes Betreuungs- und
Bildungsangebot entwickelt wird, das verschiedene schulische und außerschulische Angebote kombiniert, Konkurrenzsituationen minimiert, Bestandsschutz für Horte gewährt und den Vorgaben des ‚Nürnberger Wegs‘ entspricht.“ Durch unterschiedliche Versorgungsquoten von 80%, 90% und 100% wird zum einen auf die unterschiedlichen Bedarfe der Familien in den Stadtteilen eingegangen, und andererseits werden durch die konkreten Baumaßnahmen die tatsächlich bestehenden Entwicklungsmöglichkeiten vor Ort ausgeschöpft. Der „Nürnberger Weg“ ist seit 2018 auch Grundlage der Fortschreibungen des Masterplans.
- Aktueller Stand der ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung für Grundschul-
kinder in Nürnberg
Wie in anderen bayerischen Großstädten auch ist die Nachfrage nach ganztägiger Bildung, Betreuung und Erziehung im Grundschulalter in Nürnberg anhaltend hoch. Für sehr viele Elternhäuser ist für eine auskömmliche wirtschaftliche Basis und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf eine verlässliche und qualitativ hochwertige Ganztagsbetreuung ihrer Kinder im Grundschulalter zwingend erforderlich. Oft ist die Lebenswirklichkeit der Familien durch die Notwendigkeit der Berufstätigkeit (soweit vorhanden) beider Elternteile geprägt sowie durch hohe Anforderungen an ihre Flexibilität, was die Arbeitszeiten anbetrifft.
Ein unterschiedliches Nachfrageverhalten der Eltern nach Sozialraumtypen5 ist – anders als früher - nicht mehr zu erkennen. In den Stadtteilen des Typus Cityquartier (Typ 1), sozial angespanntes Quartier (Typ 2), gemäßigtes Quartier (Typ 3) und neues Wohnquartier (Typ 5) zeigte sich bereits seit vielen Jahren eine hohe Nachfrage mit rund 90% Bedarf. Seit einigen Jahren, so auch erneut im Frühjahr 2023 bei der Vergabe der Hortplätze, zeigt sich auch in den etablierten Familienquartieren (Typ 4) eine gestiegene Nachfrage, sodass auch in diesen Quartieren das Versorgungsziel von 80% zu hinterfragen ist und gegebenenfalls Planungen angepasst werden müssen, um ein Versorgungsziel von 90% zu erreichen.
Die Erfahrung in den Modellprojekten (z.B. Integrierte Ganztagsbildung, Kooperative Ganztagsbildung, Hortklassen) zeigen, dass ein qualitativ hochwertiges Ganztagsangebot Eltern auch konzeptionell überzeugen kann. Die Möglichkeiten von abgestimmten pädagogischen Förderangeboten, individueller Förderung und Differenzierung sowie einer engen Kooperation von Schule und Hort werden wertgeschätzt und genutzt. Gute und bedarfsgerechte pädagogische Konzepte, also ein qualitativ gutes Angebot, tragen somit ebenfalls zu einer steigenden Nachfrage bei.
Darüber hinaus hat die Diskussion um den ab 2026 geltenden Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter zusätzlich den Fokus auf diejenigen Ganztagsbetreuungsformen gelenkt, die rechtsanspruchskonform sind. Gilt es doch bei notwendigen Schulerweiterungen und Schulneubauten die Chance zu nutzen und neben zeitgemäßem Schulbau, dessen Raumplanungen neue und flexible Lernformen ermöglichen, insbesondere auch die rechtsanspruchskonforme Ganztagsbetreuung am und für den jeweiligen Grundschulstandort bedarfsgerecht zu planen und umzusetzen.
Die ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung für Grundschulkinder ist bisher in Bayern weitgehend durch ein grundsätzlich additives System von Unterricht und Betreuung gekennzeichnet, in der Regel mit Unterricht als Halbtagsunterricht am Vormittag und einem danach einsetzenden Betreuungsangebot. Bestandteil der hier vorliegenden Fortschreibung des Masterplans ist es, dieses grundsätzlich additive System durch eine integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung zu einem gemeinsam verantworteten Angebot an qualitativ hochwertiger ganztägiger Bildung, Betreuung und Erziehung in einem quantitativ ausreichenden Umfang in der Stadt Nürnberg weiterzuentwickeln. Mittels gemeinsamer Baumaßnahmen von Schule und Jugendhilfe gelingt es zunehmend, nicht nur ganztägige pädagogisch verzahnte
5 Siehe: Amt für Statistik und Stadtforschung: Sozialraumtypisierung für Nürnberg und Fürth, M485, Mai 2018
und innovative Konzepte zu ermöglichen, sondern auch als Kommune synergetisch, flächenund kosteneffizient zu handeln.
3.1 Aktueller Stand der Unterrichtsversorgung von Nürnberger Grundschulkindern
Nürnberg verfügt im Jahr 2023 über ein Netz von 51 öffentlichen Grundschulen, durch die im laufenden Schuljahr 2022/2023 die Unterrichtsversorgung von rund 16.800 Schulkindern sichergestellt wird. Dies sind rund 800 Schulkinder mehr als im vorangegangenen Schuljahr 2021/2022 mit rund 16.000 Schulkindern. Dieser Anstieg besteht ungefähr zu zwei Dritteln aus Kinder aus der Ukraine und zu einem Drittel aus Kindern aus prognostiziertem Wachstum laut Bevölkerungsvorausberechnung. Für diese 51 Schulstandorte, von denen sechs zusätzlich noch über Dependancen verfügen, ist die Stadt Nürnberg der Sachaufwandsträger6.
Die Befunde der kleinräumigen Bevölkerungsvorausberechnung aus dem Jahr 2021 und 2022, auf deren Basis die neueste Schulraumentwicklungsplanung des Referates für Schule und Sport vorgelegt wurde, verweisen aufgrund des anhaltenden Bevölkerungswachstums im gesamten Stadtgebiet auch auf einen weiteren Anstieg der Schulkinderzahlen. Die Zahl der Grundschulkinder an öffentlichen Grundschulen steigt demnach weiterhin stetig an auf etwa 17.600 Schulkinder in Regelklassen zuzüglich der Schulkinder in den sog. Deutschklassen sowie zuzüglich der Kinder aus der Ukraine. Dabei bleiben Zuwanderungen aufgrund von Kriegen oder humanitären Katastrophen weiterhin unkalkulierbar und können nicht prognostiziert werden.
In den Fortschreibungen zum Masterplan seit 2017 wurde die Situation vieler Grundschulen dahingehend charakterisiert, dass sich die Belegung am oberen Rand ihrer Raumkapazitäten befindet, ohne dass die weiteren Raumbedarfe für eine bedarfsorientierte schulische Ganztagsbetreuung quantitativ und qualitativ bereits berücksichtigt wurden. Diese Situation hat sich regional an vielen Standorten in dem Maße verschärft, dass die anstehenden Klassenmehrungen dort nicht mehr aufgefangen werden können. Als Maßnahmen zur Deckung des langfristigen Gesamt-Unterrichtsraumbedarfs für die Unterrichtsversorgung an Grundschulen werden
- unter Zugrundelegung der Unterrichtskapazität von Schulgebäuden der Grundschulen – des-
halb weiterhin grundsätzlich in Betracht gezogen: Schulneubauten falls möglich: Erweiterungen von Bestandsbauten ggf. in Einzelfällen eine moderate Erhöhung von Klassenstärken Kapazitätsverschiebungen z. B. durch Sprengelanpassungen
Nachdem sich infolge der weiterhin steigenden Bevölkerungszahlen, aber auch durch innerstädtische Nachverdichtung sowie die (absehbare) Ausweisung und Bebauung neuer Wohnareale die Situation der Grundschulen zum Teil nochmals signifikant verschärft hat und perspektivisch weiterhin verschärfen wird, erweist es sich angesichts der Bebauungsdichte in innerstädtischen Schulsprengeln als zunehmend schwierig, das in der Stadt Nürnberg verfolgte Prinzip „kurze Beine – kurze Wege“7 durch entsprechend erreichbare Schulstandorte mit erforderlicher Größe und Raumausstattung umzusetzen. Zur Deckung des langfristigen
6 Nach Bayerischem Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) Art. 3 ist „der nicht zum Personalaufwand (Art. 2) gehörende übrige Aufwand […] Schulaufwand. Er umfasst den für den ordnungsgemäßen Schulbetrieb und Unterricht erforderlichen Sachaufwand sowie den Aufwand für das Hauspersonal.“ 7 Für Grundschulkinder besteht Beförderungspflicht, wenn der Weg zu dem Ort, an dem regelmäßig Unterricht stattfindet, länger als zwei Kilometer ist (siehe Schülerbeförderungsverordnung – SchBefV, § 2 Abs. 2 Pkt. 1).
Gesamt-Unterrichtsraumbedarfs für die Unterrichtsversorgung an Grundschulen müssen deshalb zusätzliche Planungs- und Gestaltungsmaßnahmen ergriffen werden, um neue oder größere Grundschulstandorte realisieren zu können. Geplant sind unter anderem (Teil-)Verlagerung und Umwidmung einzelner Mittelschul- und Berufsschulstandorte in Schulsprengeln mit steigendem Grundschulbedarf in dichtbesiedelten Stadtlagen verbunden mit Neubauplanungen für die ausgelagerten Schulen, z.B.: MS und GS Friedrich-Wilhelm-Herschel-Schule („MS Süd“ an der Maiacher Straße) MS und GS Scharrerschule („MS Ost“) MS und GS Thusneldaschule („MS Ost“) B 14 – GS Süd / Schönweißstraße B5 – GS Reutersbrunnenschule und MS Johann-Daniel-Preißler-Schule Verschiebung von einem Zug von MS Theo-Schöller-Schule an MS Ludwig-Uhland- Schule Verschiebung von einzelnen Klassen von MS Bismarckschule an MS Konrad-Groß- Schule
3.2 Aktueller Stand der Betreuungsversorgung von Nürnberger Grundschulkindern
Nürnberg verfügt durch den konsequenten Ausbau der letzten Jahre in der ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung über eine gute, weitgehend flächendeckende Infrastruktur. Fokussiert auf die Horte konnte eine hohe Qualität in der ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung sowie eine vielfältige Trägerschaft erreicht werden.
| Stand 2002 | Stand 12/2018 | Stand | Stand | Ausbau | Ausbau | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| SJ | SJ | 2018 | seit 2002 | |||||||
| 2021/22 | 2022/23 | bis 2022 | bis 2022 | |||||||
| JHA-Be- | 17.10.2002 | 11.04.2019 | 18.06.2020 | 18.06.2020 | 29.06.2023 | 29.06.2023 | ||||
| richt | ||||||||||
| Anzahl | rd. 14.500 | rd. 15.900 | rd. 16.000 | rd. 16.800 | + rd. 800 | + 5.600 | ||||
| Grund- | ||||||||||
| schulkinder | ||||||||||
| Hortplätze | rd. 3.000 | rd. 7.800 | rd. 8.400 | rd. 8.600 | ||||||
| (Hort, | ||||||||||
| HfK,…) | ||||||||||
| Versor- | 21 % | 49% | 53% | 51% | ||||||
| gungsquote |
Stand
2002
Stand
12/2018
Im Schuljahr 2022/2023 stehen für rd. 16.800 Schülerinnen und Schüler an öffentlichen Grundschulen8 rd 8.600 Hortplätze (inkl. Plätze in Zentralhorten) zur Verfügung, was einer Hort-Versorgungsquote von 51 % entspricht. Im Vergleich zum vorangegangen Schuljahr sind dies zwar 200 Hortplätze mehr, allerdings ist durch die gestiegene Anzahl an Schulkindern die Versorgungsquote um 2 % gesunken.
Bei der Fortschreibung des Masterplans 2023 erfolgte eine Optimierung der Datengrundlage im Bereich der Mittagsbetreuung. Die Mittagsbetreuung wird als bedarfsabhängiges Angebot eingerichtet und unterliegt somit je nach aktueller Bedarfslage gewissen Schwankungen. Im Rahmen der Verbesserung der Datenlage zeigte sich, dass bei der Mittagsbetreuung zwischen verschiedenen Zahlen zu unterscheiden ist. Eine wichtige Zahl ist die aktuelle tatsächliche Belegungszahl (wie viele Kinder sind tatsächlich in der Mittagsbetreuung). Diese tatsächliche Belegungszahl unterliegt Schwankungen und gibt keine Auskunft über die langfristige Kapazität (wie viele Kinder können die Mittagsbetreuung besuchen). Hierfür wurde bislang die Maximalzahl der tatsächlichen Belegung in der Vergangenheit genutzt. Allerdings berücksichtigt diese Maximalzahl weder die räumlichen noch die pädagogischen Mindestanforderungen. Um die Datenlage zu verbessern, erstellte das Amt für Allgemeinbildende Schulen im vergangenen Jahr eine „geprüfte Kennzahl“ für die Kapazität der Mittagsbetreuung je Grundschul-Standort. Diese geprüfte Kennzahl gibt die Kapazität der Mittagsbetreuung an unter Berücksichtigung der räumlichen Ressourcen sowie der pädagogischen Mindestanforderungen.
Die Kapazität laut geprüfter Kennzahl benennt also die Anzahl an Plätzen in der Mittagsbetreuung, die an einem Schulstandort grundsätzlich zur Verfügung stehen. Die tatsächliche Belegung der Mittagsbetreuung kann am einzelnen Standort nun unter dem Kapazitätswert (= Unterbelegung) oder über dem Kapazitätswert (= Überbelegung) liegen oder genau diesem entsprechen. Für die Angabe der zur Verfügung stehenden Platzzahl in der Mittagsbetreuung
8 Die Masterplan beschränkt sich in der Planungsverantwortung für Unterricht und Betreuung auf die öffentlichen Grundschulen, da die Stadt Nürnberg für diese Sachaufwandsträger ist. Bei Grundschulen in freier oder kirchlicher Trägerschaft ist der jeweilige Träger Sachaufwandsträger.
werden ab der hier vorliegenden Fortschreibung des Masterplans 2023 zukünftig zwei Kennzahlen angegeben, einmal die Kapazität laut geprüfter Kennzahl und zusätzlich die Anzahl an Kindern in einer Mittagsbetreuung mit einer tatsächlichen Belegung über dem Kapazitätswert (= Überbelegung).
Der Kapazitätswert laut geprüfter Kennzahl liegt im Schuljahr 2022/2023 bei insgesamt 2.363 Plätzen. Im Vergleich zu den 2.915 Plätzen, die in der Fortschreibung des letztjährigen Masterplans 2022 angegebenen wurden, sind dies zunächst 552 Plätze weniger. Allerdings handelt es sich bei den angegebenen 2.363 Plätzen um langfristig gesicherte Plätze. Es gibt in Nürnberg jedoch einige Standorte, an denen mehr Kinder in der Mittagsbetreuung tatsächlich betreut sind, als die Kapazität laut geprüfter Kennzahl angibt. Es gibt auch Standorte, die eine Kapazität von „Null“ haben, aber dennoch eine Mittagsbetreuung anbieten (z.B. Martin-Luther- King-Grundschule in Kornburg). Deshalb wird gesondert die Überbelegung ausgewertet. Bei den Standorten, bei denen die tatsächliche Belegung über dem Kapazitätswert liegt, wird ermittelt, um wie viele Kinder der Kapazitätswert überschritten wird. In Summe sind dies im Schuljahr 2022/2023 in Nürnberg insgesamt 422 Kinder. Addiert man beide Kennzahlen, den Kapazitätswert und die Überbelegung, so können im Schuljahr 2022/2023 insgesamt 2.785 Kinder in der Mittagsbetreuung ein Angebot erhalten. Die Schwankung von minus 130 Kinder ist erfahrungsgemäß im „Normalbereich“, da die Mittagsbetreuung ein bedarfsabhängiges Angebot ist. Insofern handelt es sich nicht um einen „Verlust“ an Plätzen in der Mittagsbetreuung, sondern um eine verbesserte Darstellung der tatsächlichen Situation in Nürnberg.
| Stand | Anmerkungen | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| SJ 2022/2023 | |||||
| Anzahl | Prozent | ||||
| Grundschulkinder | 16.800 | 100% | Anzahl Kinder in öffentlichen Grundschulen | ||
| Hort | ca. 8.600 | 51% | Plätze in Horten, Häuser für Kinder usw. | ||
| Mittagsbetreuung (Kapazität) | 2.363 | 14% | Kapazität an Plätzen laut geprüfter Kennzahl | ||
| Mittagsbetreuung (Überbelegung) | 422 | 3% | Kinder in Mittagsbetreuung mit einer tatsächli- chen Belegung über der Kapazität (s.o.) | ||
| Gebundene Ganztagsschule | 280 | 1,6% | GS Scharrerschule, GS Konrad-Groß-Schule, GS Insel Schütt9 | ||
| Offene Ganztagsschule | 237 | 1,4% | GS Georg-Paul-Amberger-Schule, GS Fried- rich-Hegel-Schule | ||
| SUMME | ca. 11.900 | 71% |
In Summe steht mit rund 11.900 Plätzen insgesamt aktuell für 71% der Grundschulkinder ein Betreuungsangebot und damit ein ganztägiges Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsangebot zur Verfügung. Dies sind prozentual 3% weniger als im Vorjahr. Die gesunkene Quote ist begründet durch den Anstieg der Anzahl der Schulkinder insgesamt von rd. 16.000 auf rd. 16.800 (Erhöhung Grundgesamtheit).
9 Plätze der Integrierten Ganztagsbildung (GS Michael-Ende-Schule) und Plätze im gebundenen Ganztag in der Kooperativen Ganztagsbildung (GS Gretel-Bergmann-Schule, GS Altenfurt) werden bei den Hortzahlen erfasst.
Zum Vergleich wurden in Bayern im Schuljahr 2021/2022 von rund 450.000 Schulkindern nur knapp 257.000 Kinder bzw. 5710 % in den verschiedenen Angeboten betreut: rd. 93.000 Kinder / 21 % in BayKiBiG-Angeboten (Horte, Kindergärten usw.) rd. 80.000 Kinder / 18 % in Mittagsbetreuungen rd. 53.000 Kinder / 12 % in offenen Ganztagsschulen rd. 31.000 Kinder / 7 % in gebundenen Ganztagsschulen
4. Herausforderungen und Perspektiven zur ganztägigen Bildung, Betreuung und Er-
ziehung für Grundschulkinder in Nürnberg
Die Ausbaubedarfe für ganztägige Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsangebote für Grundschulkinder in Nürnberg sind geprägt von zwei Entwicklungstrends. Dies sind zum einen weiterhin steigende Schulkinderzahlen aufgrund der demografischen Entwicklung sowie aufgrund von Zuwanderung. Zum anderen steigt aufgrund veränderter gesellschaftlicher Bedingungen und Erwartungen seit Jahren die Nachfrage. Dies fand mit der zum Jahr 2026 beschlossenen Einführung des Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter politisch und rechtlich Niederschlag, sodass die steigende Nachfrage dann verbindlich zu erfüllen ist.. Da sich beide Entwicklungen zeitlich überlagern, stellen sie besondere Herausforderungen für die nähere Zukunft dar.
4.1 Veränderungen der Rahmenbedingungen durch die Bevölkerungsprognose sowie
durch Zuwanderung
Die Dynamik der Bevölkerungsentwicklung verdeutlicht ein Vergleich mit der Schulraumentwicklungsplanung 201611: In der Schulraumentwicklungsplanung von 2016 wurden für das Jahr 2026 rund 15.600 Schülerinnen und Schüler an öffentlichen Grundschulen prognostiziert. Bereits die aktuelle Anzahl an Schulkindern im laufenden Schuljahr 2022/2023 liegt bei 16.800 Kindern und damit deutlich über der Prognose.
Die im Jahr 2021 durch das Amt für Stadtforschung und Statistik vorgelegte kleinräumige Bevölkerungsvorausberechnung und die daraus abgeleitete Schulkinderprognose zeigt, dass Nürnberg eine wachsende Stadt ist und bleibt. Hinzu kommt die Zuwanderung nach Nürnberg, die insbesondere durch den Ukraine-Krieg im aktuellen Schuljahr 2022/2023 zu einem spürbaren Anstieg der Schulkinderzahlen im Grundschulbereich führte.
Im Vergleich zum vorangegangenen Schuljahr 2021/2022 mit rund 16.000 Schulkindern besuchen im laufenden Schuljahr 2022/2023 rund 800 Schulkinder mehr eine Grundschule. Dieser Anstieg besteht ungefähr zu zwei Dritteln aus Kinder aus der Ukraine und zu einem Drittel aus Kindern aus prognostiziertem Wachstum laut Bevölkerungsvorausberechnung 2021.
Mit Blick auf die Folgejahre wird der Höchststand der Grundschulkinderzahlen ab dem Schuljahr 2030/2031 mit ca. 17.600 Schülerinnen und Schülern (plus Deutschklassen-Schulkinder) und ca. 805 Klassen (plus Deutsch-Klassen, derzeit 12) erwartet und ist nach momentanem
10 laut Angabe von StMAS und StMUK vom 21.02.2023 liegt die Betreuungsquote der Kinder im Grundschulalter in Bayern bei 54,3 %; Die unterschiedlichen Angaben sind durch die noch ungeklärten Fragen der statistischen Erhebung begründet. 11 siehe Schulausschuss vom 16.12.2016: TOP 3: „Fortschreibung Schulraumentwicklungsplanung“, Seite 12
Stand der Prognosen dann wieder leicht rückläufig auf ca. 17.500 Kinder (plus Deutschklassen-Schulkinder) im Schuljahr 2035/2036. Dabei bleiben Zuwanderungen aufgrund von Kriegen und humanitäre Krisen weiterhin unkalkulierbar und können nicht prognostiziert werden.
Daraus ergibt sich ein Plus von 60 Grundschulklassen in 2030/2031 im Vergleich zum Schuljahr 2021/2022.
Ein deutlicher Anstieg der Schulkinderzahlen ist regional vor allem im Nürnberger Norden, Westen und Süden prognostiziert. Dies korrespondiert vor allem mit einer dynamischen Wohnraumentwicklung vor Ort. In Folge dessen tritt auch vor allem in diesen Regionen ein höherer Bedarf an Räumen für Unterricht und Betreuung zutage.
4.2 Veränderungen der Rahmenbedingungen durch die Einführung eines Rechtsan-
spruchs auf Ganztagsbetreuung für alle Kinder im Grundschulalter ab 2026
Im September 2021 beschlossen Bundestag und Bundesrat die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter. Das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter, Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG, verankert den Rechtsanspruch im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) und somit in der Kinder- und Jugendhilfe. Nach dem SGB VIII richtet sich dieser individuelle Rechtsanspruch des Kindes an die Träger der öffentlichen Jugendhilfe, also die Landkreise und kreisfreien Städte. Der Rechtsanspruch gilt für alle Kinder der ersten bis vierten Klasse und wird sukzessive eingeführt, beginnend mit der ersten Klassenstufe im Schuljahr 2026/2027. Die weiteren Einschulungsjahrgänge folgen dann, sodass ab dem Schuljahr 2029/2030 alle Kinder im Grundschulalter einen Anspruch auf ein ganztägiges Angebot der Bildung, Betreuung und Erziehung haben.
Mit der Einführung eines Rechtsanspruchs erhält das einzelne Kind einen individuell gültigen Anspruch auf einen Ganztagsplatz. Die bislang gültige allgemeine Planungsverpflichtung der Kommunen, ein bedarfsgerechtes Angebot für Kinder im Grundschulalter vorzuhalten, wird dadurch abgelöst. Wie bereits im Kindergartenalter und im Krippenalter ist dann zukünftig ein Ganztagsplatz im Grundschulalter für jedes Kind verpflichtend vorzuhalten und kann auch eingeklagt werden.
Der Umfang des Rechtsanspruches ist im GaFög klar geregelt: Der Anspruch besteht an Werktagen (Montag bis Freitag) im Umfang von acht Stunden täglich. In die tägliche Dauer von acht Stunden wird die Zeit des Unterrichtes einbezogen. In der Regel wird es sich daher um die Zeit von 8.00 bis 16.00 Uhr handeln. Der Anspruch schließt eine Ferienbetreuung mit ein, wobei eine Schließzeit von bis zu vier Wochen möglich ist.
Durch die Verankerung im SGB VIII besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung, also einen Platz in einem Kinderhort. Damit auch schulische Ganztagsangebote, wie die offene oder gebundene Ganztagsschule, den Rechtsanspruch erfüllen können, hat sich der Gesetzgeber für eine Vorranglösung entschieden. Dies bedeutet, dass wenn ein Angebot der offenen oder gebundenen Ganztagsschule besteht, hat dieses Vorrang und erfüllt den Rechtsanspruch. Wenn aber kein schulisches Ganztagsangebot zur Verfügung steht, dann muss der Träger der öffentlichen Jugendhilfe einen Platz in einer Kindertageseinrichtung, also einem Hort, zur Verfügung stellen.
Das Gesetz regelt ebenso nur die Dauer, auf die ein Rechtsanspruch besteht. Dies bedeutet, dass wenn beispielsweise nur bis 14.00 Uhr ein Betreuungsbedarf besteht, wäre das Angebot einer Mittagsbetreuung bis 14.00 Uhr ausreichend. Allerdings kann der Träger weiterhin Kernzeiten und Mindestbuchungszeiten festlegen, um ein qualitativ hochwertiges Bildungsangebot zu ermöglichen. Es ist anzunehmen, dass durch die Verankerung im § 24 SGB VIII beim Rechtsanspruch im Grundschulalter ähnliche Regelungen gelten, wie beim Rechtsanspruch im Krippen- und Kindergartenalter: Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) muss nachweisen, dass ein zumutbares Angebot zur Verfügung steht.
4.2.1 Entscheidung über Zukunft der Mittagsbetreuung, des offenen und gebundenen
Ganztags durch den Freistaat
Die Mittagsbetreuung, den offenen und gebundenen Ganztag besuchen in Bayern insgesamt ca. 164.000 Kinder. Derzeit sind diese Angebotsformen nicht umfassend rechtsanspruchserfüllend, da sie sich verbindlich nur auf vier Wochentage jeder vollen Unterrichtswoche erstrecken. Des Weiteren finden in den Ferien keine gebundenen oder offenen Ganztagsschulangebote statt. In den Mittagsbetreuungen kann der Träger freiwillig ein kostenpflichtiges Ferienangebot zusätzlich anbieten.
Horte, Hortklassen, integrierte Ganztagsbildungsangebote sowie kooperative Ganztagsbildungsangebote erfüllen den ab 2026 geltenden Rechtsanspruch. Die Mittagsbetreuung sowie die gebundene und offene Ganztagsschule können den Rechtsanspruch erfüllen, wenn sie Montag bis Freitag für mindestens 8 Stunden, also grundsätzlich bis 16 Uhr angeboten werden und eine Ferienbetreuung anbieten. Grundsätzlich sind die bestehenden Angebote der Mittagsbetreuung sowie der offenen und gebundenen Ganztagsschule dazu geeignet, den Rechtsanspruch zu erfüllen.
Der Freistaat hat gegenüber den Kommunen die Zusage gemacht, dass der fünfte Wochentag
- in der Regel der Freitag – ab 2026 sukzessive aufwachsend in allen Angeboten unter Schul-
aufsicht verlässlich während aller Schulwochen angeboten wird. Weitere Details sind momentan noch nicht bekannt12. Für Anfang März 2023 war ein Ganztagsgipfel in Bayern angekündigt, der sich mit diesen Fragestellungen beschäftigen sollte, allerdings fand der Ganztagsgipfel bis zum Redaktionsschluss dieses Berichts nicht statt.
Zur Abdeckung der Ferienzeiten schlägt der Freistaat vor, dass der Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) für die Organisation der Ferienzeiten von Kindern in schulischen Angeboten zuständig ist (inkl. Finanzierung). Dieser Vorschlag wird von der Stadt Nürnberg abgelehnt, da er weder organisatorisch noch finanziell und vor allem nicht personell tragbar ist.
Die Stadt Nürnberg ist über die kommunalen Spitzenverbände mit den zuständigen Ministerien auch weiterhin im Gespräch.
4.2.2 Kooperative Ganztagsbildung
Bei der Kooperativen Ganztagsbildung arbeiten Schule und Jugendhilfe in gemeinsamer Verantwortung konzeptionell, räumlich und personell eng zusammen. Bei der Kooperativen Ganz-
12 siehe gemeinsames Schreiben StMAS und StMUK vom 21.10.2022: Sachstand zur Einordnung der bayerischen Mittagsbetreuung als rechtanspruchserfüllendes und förderfähiges Angebot.
tagsbildung werden die bereits bestehenden Angebotsformen „Hort“ und „Gebundene Ganztagsschule“ miteinander verknüpft. In der Regel gibt es an den Schulstandorten zwei Varianten der Kooperativen Ganztagsbildung, zwischen denen die Eltern und Kinder wählen können.
In der „Rhythmisierten Variante“ werden die Kinder entsprechend der Regelungen des gebundenen Ganztags gebildet. Dabei ist der jeweilige Kinderhort auch der sogenannte „Ganztagskooperationspartner“ und übernimmt beispielsweise die Mittagszeit. Durch die Kooperation mit dem Hort haben die Kinder die Möglichkeit zusätzlich zum Angebotsumfang des gebundenen Ganztags (Montag bis Donnerstag von 8 bis ca. 16 Uhr) weitere Betreuungszeiten über den Hort dazu zu buchen, z.B. den Freitagnachmittag, die Ferien oder eine Frühbetreuung vor 8 Uhr oder eine Spätbetreuung nach 16 Uhr an einzelnen Tagen.
Die „Flexible Variante“ entspricht dem bereits bestehendem Angebot des Hortes. Nach dem Halbtagsunterricht schließt das Bildungsangebot des Hortes an. Dabei können die Träger jeweils eigene Festlegungen treffen, wie flexibel die Buchungsmöglichkeit der Eltern sind. Die Konzeptionen der einzelnen Standorte können sich daher unterscheiden, und von einer vollen Flexibilität bei der Buchung bis hin zu einer Kernzeit bis 16 Uhr auch in der flexiblen Variante ist Vieles möglich.
Die Kooperative Ganztagsbildung wird in Nürnberg seit dem Schuljahr 2019/2020 an der Gretel-Bergmann-Schule mit dem Hort Bertolt-Brecht-Straße und seit dem Schuljahr 2022/2023 an der Grundschule Altenfurt mit dem Hort Hermann-Kolb-Straße angeboten. Die „Nürnberger Version“ der Kooperativen Ganztagsbildung bietet die drei Betreuungsformen „Hort-Klassik“, „Mittagshort“ und „Gebundene Ganztagsschule“ an. Dabei entsprechen „Hort-Klassik“ und „Mittagshort“ der „Flexiblen Variante“ und die Betreuungsform „Gebundene Ganztagsschule“ der „Rhythmisierte Variante“13. Beide Nürnberger Standorte sind Teil des Modellprojekts mit pauschalisierter Förderung.
Am 26. April 2022 beschloss der Ministerrat die Verstetigung der Kooperativen Ganztagsbildung, auf der Landesebene auch Kombieinrichtung genannt. Mit Schreiben vom 07. Februar 2023 teilte das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales die Details zur Kombieinrichtung („Kooperativer Ganztag“) mit gesetzlicher Förderung mit14. Die Kombieinrichtung mit regulärer gesetzlicher Förderung ermöglicht es den Kommunen weitere Standorte der Betriebsform „Kooperative Ganztagsbildung“ zu eröffnen, allerdings ohne Modellförderung und somit ohne bedarfsgerechte Ressourcenausstattung, da keine pauschalisierte Betriebskostenförderung erfolgt, sondern nur die geringere reguläre Förderung nach Gesetz.
Die Finanzierung der Kooperativen Ganztagsbildung unterscheidet sich stark zwischen den Standorten der Kooperativen Ganztagsbildung im Modellprojekt (50 Standorte in Bayern) mit pauschalisierter Förderung und der Kooperativen Ganztagsbildung mit gesetzlicher Förderung. Die Standorte des Modellprojekts erhalten eine pauschalisierte Förderung, indem in der Flexiblen Variante alle Kinder die kindbezogene Förderung nach BayKiBiG mit einem pauschalen Buchungszeitfaktor von 1,5 (entspricht 5-6 Stunden, also der Annahme, dass jedes Kind bis etwa 16 / 17 Uhr täglich bleibt). Für die Kinder in der Rhythmisierten Variante, die über den Hort zusätzliche Zeiten (z.B. Freitag) buchen, wird bei der kindbezogenen Förderung
13 siehe JHA/SchulA 17.06.2021 TOP 4: „Kooperative Ganztagsbildung an der Gretel-Bergmann-Schule mit Hort Bertolt-Brecht-Straße“ 14 siehe AMS-V1 01/2023 vom 07.02.2023 oder im Internet unter: https://www.stmas.bayern.de/ganztagsbetreuung/kombieinrichtung/index.php
nach BayKiBiG ein pauschalisierter Buchungszeitfaktor von 0,75 gewährt. Bei der Kooperativen Ganztagsbildung mit gesetzlicher Förderung entfällt die Pauschalisierung der Buchungszeitfaktoren, dies bedeutet, dass der Hort die kindbezogene Förderung nach BayKiBiG nur für genau die Zeiten erhält, in denen der Hort für die Kinder zuständig ist.
Durch den pauschalisierten Buchungszeitfaktor standen bislang im Modellprojekt dem Hort als Kooperationspartner Ressourcen zur Verfügung, die insbesondere in den gebundenen Ganztagsklassen eingebracht werden konnten. In den gebundenen Ganztagsklassen bilden eine feste pädagogische Fachkraft (Erzieherin oder Erzieher) als Klassenfachkraft und die Klassenlehrkraft ein Tandem. Sie planen gemeinsame Angebote und tauschen sich über die Entwicklungsaufgaben der einzelnen Kinder aus. Beispielsweise wird einmal wöchentlich eine Schulstunde von Tandemlehrkraft und Tandemfachkraft gemeinsam gestaltet (Kein Regelunterricht). Oder die Fachkraft begleitet den Regelunterricht der Lehrkraft unterstützend. Durch den Entfall der pauschalisierten Förderung entfällt die Finanzierung dieser zentralen Angebotsbestandteile der Kooperativen Ganztagsbildung.
Im Ergebnis stellt sich die Kooperative Ganztagsbildung mit gesetzlicher Förderung in der Gesamtfinanzierungsstruktur schlechter dar als ein regulärer Hortbetrieb. Daher ist es weder für Kommunen noch für Träger auf Basis der aktuellen Förderrichtlinien attraktiv, den Kooperativen Ganztag weiter auszubauen. Die Stadt Nürnberg ist über die kommunalen Spitzenverbände mit den zuständigen Ministerien auch weiterhin im Gespräch.
4.2.3 Ganztagsfinanzierungshilfegesetz – GaFinHG
Im Rahmen der Verhandlungen zwischen Bund und Ländern wurde die Finanzierung zwischen Bund und Ländern geregelt. Dies spiegelt sich auch im Ergebnis des Vermittlungsausschusses wider, da sich die Änderungen ausschließlich auf die Finanzierung bezogen, nicht jedoch auf die inhaltliche Ausgestaltung des Rechtsanspruchs. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen den Investitionskosten und den Betriebskosten. Für die Investitionskosten wird der Bund bis zu 3,5 Mrd. Euro zum Ausbau der Ganztagsangebote an Grundschulen und in Kinderhorten zur Verfügung stellen. Im GaFinHG ist die Verteilung der Mittel zwischen Bund und Ländern und zwischen den Ländern geregelt.
Die ersten 750 Mio. Euro wurden vom Bund an die Länder mit der Verwaltungsvereinbarung „Finanzhilfen des Bundes für das Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“ vom 28. Dezember 2020 ausgereicht, wofür der Freistaat Bayern die „Richtlinie zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder 2020-21“ vom 23. Februar 2021 veröffentlichte. Von den 750 Mio. Euro insgesamt standen Bayern rund 117 Mio. Euro zur Verfügung. Davon konnte Bayern insgesamt aber nur knapp 22 Mio. Euro (18,6 %) abrufen und musste somit rund 95 Mio. Euro an nicht abgerufenen Mittel an den Bund zurückgeben. Diese 95 Mio. Euro werden nun gemeinsam mit den anderen nicht genutzten Fördermitteln (insgesamt rund 208 Mio. Euro) über die neue „Verwaltungsvereinbarung II“ auf alle Bundesländer neu verteilt.
Zum Zeitpunkt der Berichtserstellung waren die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern zur „Verwaltungsvereinbarung II“ weitestgehend abgeschlossen, die Vereinbarung jedoch noch nicht unterzeichnet. Der Stadt Nürnberg liegt inzwischen ein Entwurf für eine „Richtlinie zur Förderung von Investitionen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ vor. Da die Richtlinie rückwirkend zum 12. Oktober 2021 gelten
soll, hat die Stadt Nürnberg bereits für mehrere Projekte Unbedenklichkeitsbescheinigungen erhalten. Die Stadt Nürnberg ist über die kommunalen Spitzenverbände mit den zuständigen Ministerien auch weiterhin im Gespräch.
4.2.4 Ausgangssituation und Ausbaubedarf
Ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung hat in der Stadt Nürnberg seit vielen Jahren einen besonders hohen Stellenwert. So wurde bereits 2006 ein erstes Hortnotprogramm zur Schaffung von zusätzlichen Plätzen in Kinderhorten aufgelegt, und durch die großen Anstrengungen in den letzten Jahren konnte das Angebot der ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung im Grundschulalter bereits stark ausgebaut werden.
Durch den hier vorliegenden Masterplan verfügt die Stadt Nürnberg über eine eigene statistische Grundlage. Im Schuljahr 2022/2023 standen für knapp 16.800 Grundschulkinder rd. 11.900 Ganztagsplätze in Kinderhorten, Mittagsbetreuung oder offener und gebundener Ganztagsschule zur Verfügung. Damit konnten ca. 71% der Grundschulkinder ein ganztägiges Angebot erhalten. Im Vergleich dazu standen in Bayern im Schuljahr 2021/2022 ca. 57% der Grundschulkinder ein Ganztagsangebot zur Verfügung. Damit verfügt die Stadt Nürnberg durch die intensiven Ausbauanstrengungen in den letzten Jahren in der ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung bereits über eine wesentlich bessere Versorgungssituation als Bayern insgesamt.
In der gesamten Stadt Nürnberg sind zwei Entwicklungen festzustellen: Zum einen steigt der prozentuale Anteil der Grundschulkinder, die einen Betreuungsplatz benötigten. Zum anderen steigt die absolute Anzahl an Kindern im Grundschulalter. Beide Entwicklungen verstärken sich gegenseitig.
Der Anstieg des prozentualen Bedarfs im Grundschulalter lässt sich anhand der Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses nachvollziehen: Jugendhilfeausschuss 5. Juli 2007: Bis 2010: Ausbauziel Horte: 27% Bis 2013: Ausbauziel Horte: 40%15 Jugendhilfeausschuss 21. März 2013: Bis 2020: Ausbauziel Horte: 50% (einzelne Standorte 60%)16 zzgl. Mittagsbetreuung: 20% Gesamtversorgungsziel: 70% Gemeinsamer Jugendhilfe- und Schulausschuss 03. Juli 2014: Langfristig: Ausbauziel Horte: 60% zzgl. Mittagsbetreuung: 20% Gesamtversorgungsziel: 80% Gemeinsamer Schul- und Jugendhilfeausschuss am 30. November 2017 Langfristig: Gesamtversorgungsziel: 80% Langfristig bei Einführung Rechtsanspruch: 90%
Zu dem Anstieg des prozentualen Bedarfs an Ganztagsplätzen im Grundschulalter kommt der Anstieg der Gesamtzahl der Schulkinder an öffentlichen Grundschulen. Für den Zeitraum von
15 Zum Vergleich: Stichtag 31.04.2014: Hortversorgungsquote lag bei knapp 39% (siehe Masterplan 2014) 16 Zum Vergleich: Schuljahr 2020/2021: Hortversorgungsquote lag bei rund 51% (siehe Masterplan 2020)
2030 bis 2035 wird langfristig ein weiteres Wachstum auf rd. 17.500 bis Grundschulkinder angenommen.
Ausgehend von einer zur Erfüllung des künftigen Rechtsanspruchs notwendigen stadtweiten Versorgungsquote von 90%17 und der prognostizierten Anzahl an Schulkindern an öffentlichen Grundschulen mit langfristig rd. 17.500 werden ca. 15.800 Ganztagsplätze nötig sein. Im Vergleich zu den bereits heute bestehenden 11.900 Ganztagsplätzen bedeutet dies, dass weitere rd. 4.000 Plätze noch zu schaffen sind.
Die vorliegende Fortschreibung des Masterplans zeigt jedoch auch, dass der quantitative Ausbaubedarf an Ganztagsplätzen zwischen den einzelnen Grundschulstandorten teilweise sehr unterschiedlich ist. Deshalb ist eine standortgenaue und abgestimmte Planung von Jugendhilfe und Schule unerlässlich. Dabei wird für jeden Schulsprengel ein abgestimmtes Betreuungs- und Bildungsangebot entwickelt, das verschiedene schulische und außerschulische Angebote kombiniert, Konkurrenzsituationen minimiert, Bestandsschutz für Horte gewährt und den Vorgaben des ‚Nürnberger Wegs‘ entspricht. Durch die unterschiedlichen Versorgungsquoten von 80%, 90% und 100% (bezogen auf den Kapazitätswert, siehe A-Maßnahmenliste) wird zum einen auf die unterschiedlichen Bedarfe der Familien in den Stadtteilen eingegangen und andererseits werden durch die konkreten Baumaßnahmen die tatsächlich bestehenden Entwicklungsmöglichkeiten vor Ort ausgeschöpft.
4.2.5 Auswirkungen des Rechtsanspruchs auf die Personalgewinnung
Die Qualität pädagogischer Prozesse und Angebote bemisst sich an der Qualität der pädagogischen Interaktionen. Um eine hohe Qualität zu gewährleisten, die notwendig ist, um Kinder zu bilden, zu betreuen und zu erziehen, muss quantitativ genügend Personal mit einer ausreichend hohen Qualifizierung zu Verfügung stehen. Ohne Fachpersonal können keine Plätze angeboten werden. Durch den Ausbau der Angebote für Unter-3-Jährige (Kinderkrippe) und Kinder bis zur Einschulung (Kindergarten) ist bereits jetzt ein sehr enger Arbeitsmarkt entstanden. Dieser offenkundige Fachkräftemangel wird sich durch den Ausbau der Betreuungsangebote im Grundschulalter zwangsläufig verschärfen. In Nürnberg erfolgte in den letzten Jahren ein intensiver Hortausbau mit Fachkräften, was pädagogisch dringend geboten und insbesondere in der Kooperativen Ganztagsbildung unerlässlich war und noch ist. Die Qualifikation des Personals ist ein zentrales Kriterium für die Qualität von Ganztagsangeboten.
Zentrales Element der Überwindung des Fachkräftemangels soll die Ausweitung der Kapazitäten der Ausbildung zu Erziehern und Erzieherinnen sein. Dieser Abschluss bietet den Vorteil, dass die Fachkräfte vielseitig eingesetzt werden können. Allerdings können derzeit nicht mehr alle Plätze an den Fachschulen besetzt werden. Mit der Verstetigung des Modellprojekts OptiPrax durch PIA wurde in Nürnberg ein weiterer wichtiger Schritt unternommen, um eine vergütete Ausbildung für Fachkräfte anzubieten.
Neben Fachkräften werden künftig auch Ergänzungskräfte (z.B. Kinderpflegerinnen/-pfleger) in Horten zum Einsatz kommen. Im Rahmen der Einsparliste zur Aufstellung des Haushalts
17 Die kommunale Festlegung auf eine langfristige Gesamt-Versorgungsquote von 90 % in der Stadt Nürnberg stützt sich sowohl auf die Nürnberger Erfahrungswerte zur Bedarfsentwicklung der letzten Jahre als auch auf aktuelle empirische Befunde zur Entwicklung des Betreuungsbedarfs in Deutschland (z.B. Deutsches Jugendinstitut 2019: „Kosten des Ausbaus der Ganztagsgrundschulangebote.“)
der Stadt Nürnberg beschloss der Stadtrat in seiner Sitzung am 17. November 2022, dass die aktuelle Quote von 100% Erzieherinnen und Erzieher auf die gemäß BayKiBiG verpflichtende Quote von 50% reduziert werden soll. Die Besetzung mit Ergänzungskräften wird einen längeren Zeitraum erfordern. Nach vollständiger Umsetzung wird mit einer Einsparung von 2,43 Mio. € jährlich gerechnet. Aber auch Ergänzungskräfte sind rar, deshalb gibt es nun parallel zur klassischen Ausbildung zur Ergänzungs- oder Fachkraft in Bayern eine neue und innovative Weiterbildungsmöglichkeit für interessierte Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger oder Ergänzungskräfte, die beruflich weiterkommen wollen. Aufeinander aufbauende Weiterbildungsmodule bieten unterschiedliche Einstiegs- und Aufstiegsmöglichkeiten, die mit Abschlüssen enden, die in Kitas in Bayern anerkannt sind und die Tätigkeit als Assistenzkraft, Ergänzungs- oder Fachkraft ermöglichen.
Trotz aller Anstrengungen ist aber zu befürchten, dass zur Umsetzung des geplanten Rechtsanspruchs nicht ausreichend Fach- bzw. Ergänzungs- oder Assistenzkräfte zur Verfügung stehen werden.
4.2.6 Auswirkungen des Rechtsanspruchs auf die öffentliche Raumplanung (Flächen-
konkurrenz)
Um die notwendigen Plätze der ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung im Grundschulalter zu schaffen, sind Flächen notwendig. Die zunehmende Verknappung der Flächen in der Stadt Nürnberg zeigt sich auch in diesem Bereich. Der Masterplan und der „Nürnberger Weg“ sind sinnvolle Instrumente, um flächenschonend ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung mit Unterricht und Betreuung umzusetzen. Dennoch zeigt sich, dass oft zu wenige oder regional nicht passend gelegene Flächen für Neubau- oder Erweiterungsbaumaßnahmen vorhanden sind. Bei bestehenden Flächen treten häufig Konkurrenzsituationen zu anderen Bedarfen (z.B. Grünfläche, Verkehr, Wohnungsbau) auf, was die Grundproblematik einer regional stimmigen, bedarfsorientierten Planung von ganztägiger Bildung, Betreuung und Erziehung der Nürnberger Grundschulkinder z.T. noch verschärft.
4.2.7 Auswirkungen auf Planungs- und Bauressourcen der Stadt Nürnberg
Um die notwendigen Plätze der Ganztagsbildung zu schaffen, sind neben den Grundstücken auch die entsprechenden Planungs- und Bauressourcen innerhalb der Stadt Nürnberg notwendig. Die hohe Bautätigkeit innerhalb des Stadtgebietes kombiniert mit der Haushaltslage der Stadt Nürnberg und dem verschärften Fachkräftemangel auch bei planenden und bauenden Berufen führt dazu, dass bei der tatsächlichen Realisierung von Baumaßnahmen eine Prioritätensetzung notwendig ist. Dies bedingt immer häufiger, dass Bauprojekte neu priorisiert und in diesem Rahmen verschoben werden müssen. Durch die Einführung des Rechtsanspruchs verschärft sich diese Konkurrenzsituation um die Planungs- und Bauressourcen, da in der Prioritätensetzung eine Abwägung getroffen werden muss, beispielsweise zwischen dem Bau von Krippen-, Kindergarten- und/oder Hortplätzen.
5. Fortschreibung Masterplan 2023
5.1 Regionale Befunde zur Bedarfssituation und weiteren Ausbauplanung
Für die Fortschreibung des Masterplans 2023 wurden die festgelegten Gebietszuschnitte der Planungsregionen aus dem Masterplan 2020 beibehalten. Diese wurden zwischen dem Referat für Schule und Sport und dem Jugendamt abgestimmt. Sie ermöglichen eine verbesserte Betrachtung auf regionaler Ebene, sodass Zusammenhänge über mehrere Grundschulsprengel hinweg und in einem räumlichen Bezug zueinander dargestellt und analysiert werden können. Die Planungsregionen wurden anhand verschiedener Kriterien festgelegt. Dabei wurden sozialräumliche Zusammenhänge (z.B. Stadtteilbezug), Zusammenhänge in der Schulraumentwicklungsplanung, Bürgerversammlungsgebiete, bestehende Planungen (z.B. im Mittelschulbereich oder Kita-Notprogramm) sowie die regionalgenaue Zuordnung von Grundschulsprengeln (ein Sprengel in einer Region) berücksichtigt. Grundsätzlich ist dabei anzumerken, dass ein Grundschulsprengel Teil der Errichtungsverordnung der jeweiligen Grundschule ist und damit von der Regierung von Mittelfranken bestimmt wird. Sprengelanpassungen bedürfen eines aufwändigen und abgestimmten inhaltlich komplexen Errichtungsverordnungsänderungsverfahrens18.
5.1.1 Planungsregion Nord-Westen
Grundschulnamen mit Sprengelnummer: GS Großgründlach 43, GS Friedrich-Staedtler- Schule 36, GS Wahlerschule 22, GS Thoner Espan 52, GS Theo-Schöller-Schule 48, GS St. Johannis 01, GS Ludwig-Uhland-Schule 52, GS Friedrich-Hegel-Schule 34, und die neuen Grundschulstandorte GS Forchheimer Straße und GS Knoblauchsland, sowie alle diesen Grundschulstandorten zugeordneten Horte, Mittagsbetreuungen etc.
Mit dem Baubeginn der GS Forchheimer Straße konnte ein wichtiger Meilenstein in der Planungsregion erreicht werden.
An der Ludwig-Uhland-Schule wird ein Neubau für die Grundschule Ludwig-Uhland-Schule (4 Züge, 16 Klassen) errichtet. Parallel dazu wird die Pilotystraße (ehemaliges Berufsschulgebäude) für eine Interimsnutzung durch die Mittelschule Ludwig-Uhland-Schule ertüchtigt. Beide Maßnahmen zusammen ermöglichen die Generalsanierung des dringend sanierungsbedürftigen Bestands-Schulhauses für die zukünftige alleinige Mittelschulnutzung.
Durch den Großbrand im Mai 2022 wurde der Neubau des Hauses für Kinder in der Grünewaldstraße 18b mit geplanten 100 Kindergarten- und 150 Hortplätzen vollständig zerstört. Das ausgebrannte Gebäude wurde abgerissen, und am selbigen Standort soll schnellstmöglich erneut ein Neubau erfolgen. Die Kinder konnten übergangsweise in der Mittagsbetreuung in der Ludwig-Uhland-Schule, den umliegenden Horten sowie in der Mittagsbetreuung an der GS Thoner Espan untergebracht werden. Bis zum Wiederaufbau und der Inbetriebnahme des Gebäudes wird die Betreuungssituation vor Ort jedoch noch stark angespannt bleiben.
Des Weiteren ist langfristig die Errichtung einer neuen Grundschule im Knoblauchsland – voraussichtlich auf dem Gebiet des ehemaligen Hefe-Werks in Buch – geplant. Hier wurden bereits Bedarfe für Räumlichkeiten für einen Schul- und Betreuungsbau definiert.
18 Art. 26 und Art. 32 BayEUG analog
Weitere Details zur Planungsregion Nord-Westen siehe A-Maßnahmenliste. Diese sind: GS St. Johannis GS Friedrich-Hegel-Schule GS Wahlerschule
Mit der Fortschreibung 2023 konnte folgende Maßnahme von der A-Maßnahmenliste in die Liste der realisierten Projekte (BIC-Phase 4, 5 und 6) verschoben werden: GS St. Johannis: Sanierung Schulhaus Adam-Kraft-Straße; Beginn Sanierung 2024 GS Ludwig-Uhland-Schule: Neubau eines Haus für Kinder mit 150 Hortplätzen; Inbetriebnahme noch unklar nach Brand
5.1.2 Planungsregion Nord-Osten
Grundschulnamen mit Sprengelnummer: GS Buchenbühl 27, GS Ziegelstein 19, GS Konrad- Groß-Schule 37, GS Gebrüder-Grimm-Schule 17, GS Bismarckschule 10, GS Bartholomäus- Schule 62, sowie alle diesen Grundschulstandorten zugeordneten Horte, Mittagsbetreuungen etc.
Die Zunahme der Schulkinderzahl in der Planungsregion soll zum einen durch Sprengelanpassung an der GS Konrad-Groß-Schule aufgefangen werden. Zum anderen werden im Schulhaus der Bismarckschule Kapazitäten von der Mittelschule hin zur Grundschule verschoben. Für die entstehenden Mittelschulbedarfe und die Grundschulbedarfe ist am Standort der Konrad-Groß-Schule ein Schulerweiterungsbau notwendig. Das Betreuungsangebot ist nach dem „Nürnberger Weg“ unter Berücksichtigung gewachsener Betreuungsstrukturen im Sprengel zu entwickeln.
Weitere Details zur Planungsregion Nord-Osten siehe A-Maßnahmenliste. Diese sind: GS Konrad-Groß-Schule
5.1.3 Planungsregion Osten
Grundschulnamen mit Sprengelnummer: GS Laufamholz 33, GS Theodor-Billroth-Schule 09, GS Thusnelda-Schule 53, GS Zerzabelshof mit Viatis- und Siedlerstr. 55, sowie alle diesen Grundschulstandorten zugeordneten Horte, Mittagsbetreuungen etc.
In der Planungsregion ist an der GS Zerzabelshof am Standort Siedlerstraße ein Ersatzneubau für die sanierungsbedürftigen Pavillons sowie eine Sanierung des Hauptgebäudes notwendig. Die Sporthalle musste vorläufig temporär geschlossen werden. In diesem Zuge wird der Standort Siedlerstraße umstrukturiert, so dass ein für 8 Klassen auskömmliches Angebot an schulischen Flächen entsteht, das auch die rechtsanspruchskonformen Betreuungsbedarfe berücksichtigt.
Weitere Details zur Planungsregion Osten siehe A-Maßnahmenliste. Diese sind: GS Laufamholz GS Zerzabelshof (Dep. Siedlerstraße)
5.1.4 Planungsregion Westen
Grundschulnamen mit Sprengelnummer: GS Friedrich-Wanderer-Schule 56, GS Reutersbrunnenschule 42, GS Knauerschule 29, GS Carl-von-Ossietzky-Schule 38, GS Michael-Ende- Schule 49, GS Henry-Dunant-Schule 11, GS Georg-Paul-Amberger-Schule 61 und die neuen Grundschulstandorte: GS West und GS Tiefes Feld, sowie alle diesen Grundschulstandorten zugeordneten Horte, Mittagsbetreuungen etc.
Im gesamten Nürnberger Westen besteht ein großer Raummangel, sodass die Versorgung mit Unterricht ohne Interimsmaßnahmen nicht gewährleistet werden kann. Durch den Hort-Erweiterungsbau an der GS Friedrich-Wanderer-Schule sowie den Erweiterungsbau an der GS Reutersbrunnenschule können in einem ersten Schritt die Kapazitäten für Unterricht und Betreuung im Nürnberger Westen verbessert werden.
Am 15. März 2023 beauftragte der Stadtrat vor dem Hintergrund der aktuellen Planungen und des dargestellten Zeitplans die Verwaltung mit der zügigen Erarbeitung eines Alternativkonzepts, um den steigenden Bedarf an schulischen und Betreuungsflächen in der westlichen Außenstadt zeitnah decken zu können. Dieser Beschluss hat Auswirkungen auf die Masterplanung in der Planungsregion 4. Einerseits wurde die A-Maßnahme „GS West“ angepasst, mit dem Ziel die Grundschule als städtisches Projekt umzusetzen. Andererseits entstand als Konsequenz die neue A-Maßnahme „Hort Fürther Straße“. Da bereits heute und in den kommenden Jahren im Nürnberger Westen in Summe rund 200 bis 250 Hortplätze fehlen, wird (zusätzlich zur GS West) ein Standort für einen schnell zu realisierenden Hort-Neubau in der Region „rund um die Fürther Straße“ gesucht, um einen Hort zwischen 75 und 150 Plätzen zu errichten.
Weitere Details zur Planungsregion Westen siehe A-Maßnahmenliste. Diese sind: „Hort Fürther Straße“ GS West GS Carl-von-Ossietzky-Schule GS Tiefes Feld
Mit der Fortschreibung 2023 konnte folgende Maßnahme von der A-Maßnahmenliste in die Liste der realisierten Projekte (BIC-Phase 4, 5 und 6) verschoben werden: GS Reutersbrunnenschule: Erweiterungsbau mit 8 AUR und 150 Plätzen Kombieinrichtung; Inbetriebnahme voraussichtlich 3. Quartal 2024
5.1.5 Planungsregion Süd-Westen
Grundschulnamen mit Sprengelnummer: GS Gebersdorf 65, GS Birkenwaldschule 20, GS Helene-von-Forster-Schule 44, GS Eibach mit Dep. Hopfengartenweg 14, GS Erich-Kästner- Schule 12, sowie alle diesen Grundschulstandorten zugeordneten Horte, Mittagsbetreuungen etc.
Am Standort Erich-Kästner-Schule ist eine Sanierung mit Erweiterung bzw. Ersatzneubau für 10 Klassen und rechtsanspruchskonforme Betreuungsbedarfe notwendig.
An der GS Birkenwaldschule ist ebenfalls eine Sanierung bzw. ein Ersatzneubau für 16 Klassen erforderlich. In diesem Zusammenhang wird das Betreuungskonzept am Standort nach
dem „Nürnberger Weg“ abhängig von Betreuungsstrukturen und bereits bestehenden Planungen und Einrichtungen entwickelt.
Weitere Details zur Planungsregion Süd-Westen siehe A-Maßnahmenliste. Diese sind: GS Erich-Kästner-Schule GS Birkenwaldschule
5.1.6 Planungsregion Südliche Vororte
Grundschulnamen mit Sprengelnummer: GS Max-Beckmann-Schule 08, GS Martin-Luther- King-Schule 31, GS Katzwang 28, sowie alle diesen Grundschulstandorten zugeordneten Horte, Mittagsbetreuungen etc.
Für die Betreuungsversorgung an der GS Max-Beckmann-Schule erfolgt eine Erweiterung auf dem Areal der Van-Gogh-Str. 1 (RedBox) und der Van-Gogh-Str. 5 (Haus für Kinder).
Mit der Realisierung weiterer Wohnbaugebiete in Kornburg West und Worzeldorf Süd werden die Schülerzahlen steigen und damit zusammenhängend weitere Schulraum- und Betreuungsbedarfe entstehen. In Zuge dieser Entwicklung soll ein Hortneubau am Standort „Am Bruckweg“ mit den erforderlichen Plätzen errichtet werden, um dort den Rechtsanspruch künftig bedarfsgerecht bedienen zu können. Nach Baufertigstellung kann dann der Bestandshort aus der GS Martin-Luther-King-Schule ausziehen und die Schulräume im Anschluss saniert werden. Damit stünden am Schulstandort die dann für die Unterrichtsversorgung aufgrund des zu erwartenden Anstiegs der Schulkinderzahlen benötigten Räume in ausreichendem Maß zur Verfügung. Bis zur Realisierung des Hortneubaus konnten im Rahmen des Hort-Notprogramms zwei Gruppen Mittagsbetreuung eingerichtet werden, um zusätzliche Betreuungsplätze zur Verfügung zu stellen.
Weitere Details zur Planungsregion Südliche Vororte siehe A-Maßnahmenliste. Diese sind: GS Max-Beckmann-Schule (Kinderhort Van-Gogh-Str.) GS Martin-Luther-King-Schule (Hortneubau und Sanierung Schule)
5.1.7 Planungsregion Mitte / Altstadt
Grundschulnamen mit Sprengelnummer: GS Paniersplatz 39, GS Insel Schütt 25, sowie alle diesen Grundschulstandorten zugeordneten Horte, Mittagsbetreuungen etc.
Im Rahmen der Einsparliste zur Aufstellung des Haushalts der Stadt Nürnberg beschloss der Stadtrat in seiner Sitzung am 17. November 2022, dass der Kinderhort Hintere Insel Schütt 7 „langfristig im Standort Herrenschießhaus untergebracht [wird]. Auf den Aufbau von neuen Hortkapazitäten auf der Insel Schütt kann deshalb verzichtet werden.“ Dieses Vorgehen wurde in enger Abstimmung mit den Bedarfen der Schule vorgeschlagen, da nun nach dem Auszug des Hortes das Gebäude „Hintere Insel Schütt 7“ vom Jugendamt an die Grundschule übergeben werden kann, die ebenfalls erhebliche Raumbedarfe hat. Das Gebäude soll nach dem Auszug ertüchtigt und erweitert werden, sodass es als „Betreuungshaus“ für den schulischen, offenen und gebundenen Ganztag, der Grundschule zur Verfügung steht.
Die Deckung der Betreuungsbedarfe an der GS Paniersplatz kann möglicherweise im Zuge eines Kita-Neubaus (Haus für Kinder) durch einen freien Träger erfolgen (= Maßnahme ohne BIC-Relevanz und keine A-Maßnahme).
Aktuell können die Auswirkungen der Urbanen Landesgartenschau auf die Grundschule und die Horte und deren Freiflächen noch nicht beurteilt werden („Impulsprojekt 6 Maxtor“).
Weitere Details zur Planungsregion Mitte / Altstadt siehe A-Maßnahmenliste. Diese ist: GS Insel Schütt
Mit der Fortschreibung 2023 konnte folgende Maßnahme von der A-Maßnahmenliste in die Liste der realisierten Projekte (BIC-Phase 4, 5 und 6) verschoben werden: GS Insel Schütt: Umbau des „Herrenschießhaus“ zu einem Kinder- und Jugendhaus und einem 2-gruppigen Hort; Inbetriebnahme voraussichtlich 2024
5.1.8 Planungsregion Südstadt
Grundschulnamen mit Sprengelnummer: GS Wiesenschule 64, GS Kopernikusschule 15, GS Holzgartenschule 63, GS Friedrich-Wilhelm-Herschel-Schule 21, GS Sperberschule 51, GS Maiacher Straße 32, GS Scharrerschule 47 und die neuen Grundschulstandorte GS Brunecker Str., GS Süd / Schönweißstraße, sowie alle diesen Grundschulstandorten zugeordneten Horte, Mittagsbetreuungen etc.
Der planerische Mangel an Hortplätzen und Plätzen in Ganztagsangeboten hat sich im letzten Jahr vor allem in der Nürnberger Südstadt verstärkt. Hier kommen die beiden Entwicklungen „mehr Schulkinder“ und „höherer Bedarf“ konzentriert zusammen. Fehlten bereits im vergangenen Schuljahr 2021/2022 für eine angenommene Versorgungsquote von 80% knapp 300 Plätze, so stieg der Mangel im aktuellen Schuljahr für eine angenommene Versorgungsquote von 80% auf etwa 550 fehlende Plätze. Wenn das Ziel einer mutmaßlich rechtsanspruchserfüllenden Versorgungsquote von 90% erreicht werden soll, dann fehlen rechnerisch in der Nürnberger Südstadt im aktuellen Schuljahr rund 800 Ganztagsplätze. Gleichzeitig handelt es sich bei dieser Planungsregion um einen stark verdichteten Stadtteil, in dem nur sehr wenige passende Flächen für soziale Infrastrukturmaßnahmen zur Verfügung stehen.
Ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Situation in der Nürnberger Südstadt ist die Errichtung des Schulcampus an der Maiacher Straße. Nach dem Umzug der Mittelschule in den Neubau werden die Räume der Mittelschule im Bestandsgebäude der Friedrich-Wilhelm-Herschel-Schule frei. Dadurch können weitere wichtige Entwicklungen der schulischen Infrastruktur und der Betreuungsangebote in der Planungsregion begonnen werden.
An der Scharrerschule ist ein Hortneubau mit 6 Gruppen (150 Plätzen) auf dem Schulgelände möglich. Langfristig soll auch die Mittelschule Scharrerschule in einen neuen Standort „Mittelschule Ost“ ausziehen, um notwendige Flächen für die Grundschule (z.B. Fachunterrichtsräume) und weitere Erweiterungen des Betreuungsangebots (zusätzlich zum Hortneubau) zu ermöglichen.
Im neuen Stadtteil Lichtenreuth/Brunecker Straße haben die Planungen für den Neubau einer 5-zügigen Grundschule mit 500 Ganztagsplätzen als Kombieinrichtung bereits begonnen. Allerdings wird die geplante Inbetriebnahme erst zum September 2026 erfolgen können.
Zur langfristigen Versorgung mit Unterricht und Betreuung in der Nürnberger Südstadt kann nach Auszug der B4/B14 auch das Berufsschulgebäude in der Schönweißstraße zu einer 3-
zügigen Grundschule mit 250 Betreuungsplätzen als Kombieinrichtung umgebaut werden. Hier gilt es, die zahlenmäßigen Entwicklungen weiterhin im Auge zu behalten.
Weitere Details zur Planungsregion Südstadt siehe A-Maßnahmenliste. Diese sind: GS Lichtenreuth/Brunecker Straße GS Friedrich-Wilhelm-Herschel-Schule GS Scharrerschule GS Süd / Schönweißstr.
5.1.9 Planungsregion Süd-Osten
Grundschulnamen mit Sprengelnummer: GS Regenbogenschule 41, GS Bauernfeindschule 07, GS Kettelerschule 30, GS Gretel-Bergmann-Schule mit Dep. Zugspitzstraße 60, GS Adalbert-Stifter-Schule 26, GS Astrid-Lindgren-Schule 45, GS Georg-Ledebour-Schule 16, GS Altenfurt 18, GS Fischbach 13, sowie alle diesen Grundschulstandorten zugeordneten Horte, Mittagsbetreuungen etc.
An der GS Regenbogenstraße erfolgt auf dem Schulgrundstück ein Neubau eines 3- bis 4gruppigen Hortes.
Am Standort der GS Astrid-Lindgren-Schule wird ein Neubau bzw. Sanierung mit Erweiterungsbau für die GS Astrid-Lindgren-Schule sowie die gesamte Grundschulstufe des SFZ Nürnberg-Langwasser (Zusammenführung der beiden Standorte) errichtet.
Weitere Details zur Planungsregion Süd-Osten siehe A-Maßnahmenliste. Diese sind: GS Regenbogenschule GS Astrid-Lindgren-Schule
5.2 Weiteres Vorgehen
Damit die beschriebenen Maßnahmen umgesetzt werden können, bittet die Verwaltung den gemeinsamen Jugendhilfe- und Schulausschuss um Beschluss (siehe Beschlussvorlage), die fortgeschriebene A-Maßnahmenliste in das BIC- und MIP-Verfahren einzuspeisen.
Die nächste Fortschreibung des Masterplans soll 2024 erfolgen.
Anlage: Fortschreibung A-Maßnahmen 2023
Erläuterungen zur Darstellung der aktuellen A-Maßnahmenliste
Allgemeine Anmerkungen zum Aufbau und Inhalt der Liste: Die folgende A-Maßnahmenliste fasst die Ergebnisse der diesjährigen Fortschreibung zum Masterplan für „Bedarfs- und Ausbauplanung für ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung durch Unterricht und Betreuung für Grundschulkinder in Nürnberg“ zusammen. Die Darstellung der A-Maßnahmen erfolgt dabei anhand von 9 Planungsregionen, beginnend mit der Planungsregion Nord-Westen und endend mit der Planungsregion Süd-Osten. Diese Planungsregionen ermöglichen eine Betrachtung von regional zusammenhängenden Grundschulsprengeln und sollen auch als Gliederung für die nächste umfassende Schulraumentwicklungsplanung dienen. A-Maßnahmen aus vergangenen Fortschreibungen des Masterplans, die bereits realisiert wurden, und solche, die bereits auf dem Weg der sicheren Umsetzung (Status „Projekt Freeze“ bzw. Baubeginn) sind, werden in der A-Maßnahmenliste 2023 nicht mehr aufgeführt. Ebenfalls nicht mehr aufgeführt sind Maßnahmen, die aufgrund veränderter Rahmenbedingungen bzw. Entwicklungen nicht mehr notwendig sind oder auf der Zeitschiene niedriger priorisiert wurden. Anmerkungen zur Darstellung für den Bereich „Schule“: In der Spalte „Ausgangssituation und Handlungsbedarf“ werden für den Schulbereich zunächst die aktuellen Schulkinderzahlen (Schuljahr 2022/2023) und die voraussichtliche Entwicklung der Schulkinderzahlen für die Jahre 2025 (kurzfristige Betrachtung), 2030 (mittelfristige Betrachtung) sowie das Jahr 2035 (langfristige Betrachtung) dargestellt. Die voraussichtliche Entwicklung der Schulkinderzahlen erfolgt auf Grundlage der aktuellen Sprengelgrenzen bzw. auf geplanten Änderungen der Sprengelzuschnitte durch das Referat für Schule und Sport. Zukünftige Sprengelzuschnitte unterliegen jedoch Unsicherheiten und Schwankungen. Insofern kann es zu Abweichungen kommen. Für jeden Schulstandort ist die schulaufsichtlich bestimmte Anzahl an Klassen (Unterrichtskapazität) im Schulgebäude dargestellt. Eine darüberhinausgehende Aufnahme von Regelklassen erfordert Lösungen (z.B. Auflösung von grundsätzlich zwingend notwendigen Fachunterrichtsräumen, Doppelnutzung Mittagsbetreuungsräume), welche die pädagogische und schulorganisatorische Arbeit beeinträchtigen (z.B. Nachmittagsunterricht, Busshuttle an andere Standorte). Weitere Klassenmehrungen können oftmals in den Schulgebäuden nicht mehr aufgenommen werden, da bereits alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind. An diesen Standorten braucht es kurzfristige Interimslösungen (z.B. Container). Deshalb wird der Bedarf an Klassen im Abgleich zwischen Schulkinderprognose und vorhandenem Raumangebot und der Handlungsbedarf beschrieben. In der Spalte „Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenart“ werden für den Schulbereich die Planungen zur Schulraumentwicklung auf Basis des formulierten Handlungsbedarfs konkretisiert. Unter der Überschrift „Angestrebte Zielgröße“ wird die angestrebte Anzahl an Klassen am Schulstandort nach Abschluss der Maßnahme benannt. Um für die Bewältigung des langfristigen Gesamt-Unterrichtsraumbedarfs im Zeitverlauf die notwendige Flexibilität gewährleisten zu können, plant das Referat für Schule und Sport bei den anstehenden Neu- und Erweiterungsbauten von Grundschulen die Unterrichtsflächen in der Größe, dass eine Beschulung von Klassen bis zu der durch den Migrationsteiler bedingten Obergrenze von 25 Schulkindern möglich ist. Die Verbindung von Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung steht vor der Herausforderung, dass je nach Bereich unterschiedliche Betrachtungsebenen zu Grunde gelegt werden. In der Schulraumentwicklungsplanung ist die Betrachtungsebene in der Regel die Anzahl an Klassen. In der Jugendhilfeplanung ist die Betrachtungsebene in der Regel das einzelne Kind bzw. der einzelne Betreuungsplatz. Deshalb müssen die Betrachtungsebenen Klasse und Betreuungsplatz aufeinander abgestimmt werden. Hierfür werden im Masterplan folgende Begriffe verwendet: o Unterrichtskapazität: Bezeichnet die für den jeweiligen Schulstandort schulaufsichtlich bestimmte Anzahl an Klassen im Schulgebäude. o Kapazitätswert: Bezeichnet die in der Planung angenommene maximal mögliche Anzahl an Schulkindern in einem Schulgebäude unter der Annahme der Einhaltung der Unterrichtskapazität und des migrationsbedingten Klassenteilers von 25 Schulkindern pro Klasse. Bei einer 5-zügigen Grundschule beträgt der Kapazitätswert somit bis zu 500 Schulkinder (=20 Klassen * 25 Schulkinder). Der Kapazitätswert ist anzuwenden bei Baumaßnahmen, bei denen es bestehende oder durch schulische Erweiterung zusätzlich entstehende Versorgungslücken im Abgleich mit bereits vorhandenen Angeboten bzw. Einrichtungen zur ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung von Grundschulkindern im Schulsprengel zu schließen gilt. o Klassenbildungs-Richtwertkapazität: Bezeichnet die in der Planung angenommene maximal mögliche Anzahl von Schulkindern in einem Schulgebäude unter der Annahme der Einhaltung der Unterrichtskapazität und der jährlich neu durch Vorgaben des Kultusministeriums festgelegten Höchstschülerzahl für Klassenbildungen. Diese beträgt beispielsweise für das Schuljahr 2022/2023 28 Schulkinder pro Klasse. Bei einer 5-zügigen Grundschule beträgt die Klassenbildungs-Richtwertkapazität somit bis zu 560 Schulkinder (= 20 Klassen * 28 Schulkinder). Die Klassenbildungs-Richtwertkapazität ist anzuwenden bei Neubaumaßnahmen, bei denen das gesamte Ganztagsangebot in einem qualitativ hochwertigen Campusangebot umgesetzt wird und keine externen Einrichtungen zur ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung von Grundschulkindern zur Verfügung stehen. Anmerkungen zur Darstellung für den Bereich „Mittagsbetreuung/Offener Ganztag“: Für die Mittagsbetreuung wird in der Spalte „Ausgangssituation und Handlungsbedarf“ das aktuelle Angebot dargestellt. Dabei wird in der Regel die Kapazität der Mittagsbetreuung laut geprüfter Kennzahl (Erläuterung siehe Bericht) sowie die Versorgungsquote angegeben. Für einzelne Standorte, an denen die tatsächliche Belegung der Mittagsbetreuung signifikant von der Kapazität der Mittagsbetreuung laut geprüfter Kennzahl abweicht, wird zusätzlich auch die tatsächliche Belegung der Mittagsbetreuung im Schuljahr 2022/2023 angegeben. Etwaige Veränderungen werden in der Spalte „Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenart“ beschrieben. Bei Bedarf erfolgt die Darstellung entsprechend dem „Nürnberger Weg“ zusammen mit dem Bereich „Hort/Ganztagsbetreuung“. Anmerkungen zur Darstellung für den Bereich „Hort/Ganztagsbetreuung“: Für den Bereich „Hort/Ganztagsbetreuung“ wird in der Spalte „Ausgangssituation und Handlungsbedarf“ zunächst einmal die aktuelle Versorgungssituation durch Horte im laufenden Schuljahr beschrieben. In der Spalte „Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenart“ werden die erforderlichen Planungen für Horte bzw. Kombieinrichtungen (z.B. Kooperative Ganztagsbildung) beschrieben. Anmerkungen zur Darstellung für den Bereich „Spielhöfe“: Ergänzend zu den Darstellungen der Bedarfs- und Planungssituation zur Grundschulkinderbetreuung werden die Spielhöfe in die Betrachtung des Masterplanes mit einbezogen. Spielhöfe sind von den Planungen direkt betroffen: Bei Schulneubauten sollten diese direkt mit geplant werden, bei Um- bzw. Erweiterungsbauten gilt es, deren Bestand zu sichern bzw. für adäquaten Ersatz zu sorgen. Bei Maßnahmen, bei denen Spielhöfe betroffen sind, muss die DIN 18034 beachtet werden. Es muss in der Qualität mindestens die Note 3 sowie in der Inklusion mindestens die Stufe 1 erreicht werden.
Anmerkungen zur Darstellung Planungsstand
Die Darstellung orientiert sich an den Phasen des BauInvestitionsControllings (BIC). BIC-Phase 0: BIC-Anmeldung BIC-Phase 1: Freigabe Referentenrunde / Planungsauftrag BIC-Phase 2: Projektkonkretisierung BIC Phase 3: Planung BIC-Phase 4: Aufnahme im MittelfristigenInvestitionsPlan (MIP), mit sogenanntem „Projekt Freeze“ nach Beschluss im Ältestenrat BIC-Phase 5. Bauvorbereitung BIC-Phase 6: Bauausführung
Nachfolgend sind A-Maßnahmen aus vergangenen Fortschreibungen des Masterplans, die bereits realisiert wurden, und solche, die bereits auf dem Weg der sicheren Umsetzung (Status „Projekt Freeze“ bzw. Baubeginn) sind, nach Planungsregionen aufgeführt (nicht abschließende Aufzählung; darüber hinaus gibt es Schul- und Hortbaumaßnahmen außerhalb der A-Maßnahmenliste): Planungsregion 1 Nord-Westen: o GS St. Johannis: Sanierung Schulhaus Adam-Kraft-Straße; Beginn Sanierung 2024 o GS Ludwig-Uhland-Schule: Neubau eines Haus für Kinder mit 150 Hortplätze; Inbetriebnahme noch unklar nach Brand o GS Ludwig-Uhland-Schule: Neubau 4-zügige Grundschule; Inbetriebnahme voraussichtlich 4. Quartal 2024 o GS Forchheimer Straße: Neubau 5-zügige Grundschule mit 500 Plätzen Kombieinrichtung; Inbetriebnahme voraussichtlich 3. Quartal 2024 o GS Thoner Espan: Neubau 4-zügige Grundschule mit 250 Hortplätzen und Mittagsbetreuung; In Betrieb o GS Friedrich-Hegel-Schule: Erweiterungsbau „1. Bauabschnitt“ mit 150 Hortplätzen und Schulerweiterung; In Betrieb o GS Friedrich-Staedtler-Schule: Neubau Hort Neunhof mit 100 Hortplätzen; In Betrieb Planungsregion 2 Nord-Osten: o GS Gebrüder-Grimm-Schule: Neubau mit 150 Hortplätzen und Mittagsbetreuung; In Betrieb o GS Ziegelstein: Umbau Hausmeisterwohnung in Hort; In Betrieb o Zentralhort Merseburgerstraße; In Betrieb Planungsregion 3 Osten: keine realisierten A-Maßnahmen, jedoch geplante Maßnahmen in A-Maßnahmenliste enthalten. Planungsregion 4 Westen: o GS Reutersbrunnenschule: Erweiterungsbau mit 8 AUR und 150 Plätzen Kombieinrichtung; Inbetriebnahme voraussichtlich 3. Quartal 2024 o GS Friedrich-Wanderer-Schule: Neubau Hort mit 125 Hortplätzen und 4 AUR; In Betrieb o GS Henry-Dunant-Schule: Ersatz-Neubau als 5-zügige Grundschule am Standort mit Betreuungsangebot (Kooperativer Ganztag); Inbetriebnahme voraussichtlich 2025. Planungsregion 5 Süd-Westen: o GS Eibach-Fürreuthweg: Ersatzneubau 3,5-zügige Grundschule mit DFK-Klassen und 150 Plätzen Kombieinrichtung sowie Neubau 5-gruppiger Hort mit Erziehungsberatungsstelle; Inbetriebnahme vorauss. 2025 o GS Erich-Kästner: Ersatzneubau Hort mit 75 Hortplätzen; In Betrieb o GS Helene-von-Forster: Neubau Hort mit 100 Hortplätzen; In Betrieb Planungsregion 6 Südliche Vororte: o GS Max-Beckmann-Schule: Erweiterung der Grundschule mit Mittagsbetreuung; In Betrieb o GS Katzwang: Neubau Hort Gaulnhofer Straße (Hort Johannes-Brahms-Str.) mit 100 Hortplätzen; In Betrieb o GS Max-Beckmann-Schule: Erweiterungsbau Red Box mit 75 Hortplätzen; In Betrieb Planungsregion 7 Mitte / Altstadt: o GS Insel Schütt: Umbau des „Herrenschießhaus“ zu einem Kinder- und Jugendhaus und einen 2-gruppigen Hort; Inbetriebnahme voraussichtlich 2024 o GS Paniersplatz: Schaffung von Hortplatzen im Zuge eines Kita-Neubaus (Haus für Kinder) durch einen freien Träger (= Maßnahme ohne BIC-relevanz und deshalb aus der A-Maßnahmenliste gestrichen) Planungsregion 8 Südstadt: o GS Maiacher Straße: Ersatzneubau 3-zügige Grundschule mit 150 Plätzen Kombieinrichtung; Inbetriebnahme voraussichtlich Januar 2024 o GS Holzgarten: Neubau Hort Forsthofstraße; In Betrieb o GS Holzgarten: Umbau Bleiweißbunker zu Hort mit 87 Hortplätzen; In Betrieb o GS Friedrich-Wilhelm-Herschel-Schule: Interimsbau mit 8 AUR und 75 Hortplätzen; In Betrieb Planungsregion 9 Süd-Osten: o GS Fischbach: Erweiterungsbau Hort mit 75 Plätzen und 1-fach-Sporthalle und Schulerweiterung; Inbetriebnahme voraussichtlich 2025 o GS Bauernfeind: Neu- und Erweiterungsbau mit 125 Hortplätzen und Mittagsbetreuung; In Betrieb o GS Gretel-Bergmann-Schule: Neubau 4-zügige Grundschule und Hort mit 200 Hortplätzen, Modellstandort Kooperative Ganztagsbildung; In Betrieb o Zentralhort Zugspitzstraße mit 75 Hortplätzen; In Betrieb o GS Altenfurt: Neubau Hort mit 100 Hortplätzen; In Betrieb o GS Kettelerschule: Neubau Hort mit Schulerweiterung (4 AUR) und Mittagsbetreuung; In Betrieb
Planungsregion 1 Nord- Westen
| Sprengel- nummer | Sprengelname | Ausgangssituation und Handlungsbedarf | Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenart | Verantwort- lichkeiten | Planungsstand |
|---|---|---|---|---|---|
| 01 Schul- nummer 6583 | St. Johannis | Schule: Schülerzahlen: Bestand + Prognose 2022 18 Klassen 394 Schüler/-innen Nach Nutzungsaufnahme GS Forchheimer Straße Sprengelver- schiebung von GS St. Johannis nach GS Forchheimer Straße: 2025 16 Klassen 376 Schüler/-innen 2030 16 Klassen 388 Schüler/-innen 2035 16 Klassen 359 Schüler/-innen Unterrichtskapazität im Schulhaus 19 Klassen (durch Mitnutzung Schulhaus Lange Zeile und Auflö- sung von Fachunterrichtsräumen) Daraus resultierender Handlungsbedarf Die Raumkapazitäten im Bestandsgebäude Adam-Kraft-Straße rei- chen nicht aus. | Schule: Angestrebte Zielgröße 16 Klassen Maßnahmenart Realisierung in zwei Schritten: 1. Schritt: Sanierung des Bestandsschulhauses Adam-Kraft-Straße 2 mit einer Un- terrichtskapazität für 10 Klassen und 100 Plätzen Kombieinrichtung in zwei Bauabschnitten. Während der Sanierung Teilauslagerung der Grundschule und Auslagerung des Hortes (65 Plätze) in das Bestands- schulhaus Lange Zeile als Interim. Nach Abschluss der Sanierung Adam-Kraft-Straße und während der Sanierung des Schulhauses Lange Zeile (siehe 2. Schritt) wird das Be- standsschulhaus Adam-Kraft-Straße mit 14 Klassen und 100 Plätzen Kombieinrichtung belegt. Dabei werden vier Räume des Hortes inte- rimsweise am Vormittag für Unterricht genutzt. 2. Schritt: Sanierung und Umbau des Bestandsschulhauses Lange Zeile mit einer Unterrichtskapazität für 6 Klassen und schulischen Ganztagsplätzen. | 1.Schritt: Sanierung Adam-Kraft- Str. S+J (gemein- sam) 2. Schritt: Sanierung Lange Zeile S (alleine) | BIC-Phase: 5 (siehe realisierte Maßnahme) BIC-Phase: 1 |
| Mittagsbetreuung/Offener Ganztag: Aktuelle Versorgungsquote (Kapazität laut geprüfter Kennzahl): 45 Plätze 11 % | Ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung: Nach Abschluss der Sanierung des Bestandsschulhauses Adam-Kraft- Straße 2 (1. Schritt) wird die Mittagsbetreuung im Gebäude Adam-Kraft- Straße beendet und durch die Kombieinrichtung ersetzt. Der noch offene Bedarf an Ganztagsplätzen (rund 80 Plätze) soll nach der Sanierung im Bestandsschulhaus Lange Zeile (2. Schritt) durch ein schulisches Angebot (Mittagsbetreuung oder offener Ganztag) abge- deckt werden. | ||||
| Hort / Ganztagsbetreuung Aktuelle Versorgungsquote: 46% % / 183 Plätze | |||||
| Spielhof: Vorhanden | Spielhof: In Planung berücksichtigen, Spielhof neu einrichten |
Sprengel-
nummer
Verantwort-
lichkeiten
| Sprengel- | Sprengelname | Ausgangssituation und Handlungsbedarf | Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenart | Verantwort- | Planungsstand | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| nummer | lichkeiten | ||||||
| 34 Schul- nummer 6594 | Friedrich Hegel-Schule | Schule: Schülerzahlen: Bestand + Prognose (Prognose unter Berücksichtigung aktueller Sprengelgrenzen) 2022 23 Klassen 520 Schüler/-innen 4 Partnerklassen Merian-Schule Nach Nutzungsaufnahme GS Forchheimer Straße Sprengelver- schiebung von GS Friedrich-Hegel nach GS Thoner Espan 2025 23 Klassen 566 Schüler/-innen 4 Partnerklassen Merian-Schule 2030 24 Klassen 582 Schüler/-innen 4 Partnerklassen Merian-Schule 2035 23 Klassen 548 Schüler/-innen 4 Partnerklassen Merian-Schule Unterrichtskapazität im Schulhaus Das Schulhaus hat mit Fertigstellung des ersten Bauabschnitts Un- terrichtskapazität für 20 Regelklassen und 4 Partnerklassen. Daraus resultierender Handlungsbedarf Die schulischen Raumkapazitäten sind nicht ausreichend. | Schule: Angestrebte Zielgröße 5,5-zügige Grundschule (22 Klassen) + 4 Partnerklassen Merianschule Gesamt: 26 Klassen Maßnahmenart In einem modularen Ansatz wird durch einen Erweiterungsbau auf dem Schulgelände (2. Bauabschnitt) die Unterrichtskapazität von 24 auf 26 Klassen erhöht. Im Erweiterungsbau werden zwei schulische Bildungs- Module „Werken und Gestalten“ sowie „Musik und Inklusion“ unterge- bracht. Durch die Verlagerung der Fachräume in den Neubau werden im Haupthaus ehemalige Klassenzimmer frei, die behelfsmäßig in Fachun- terrichtsräume umgewandelt worden waren und jetzt wieder in die origi- näre Nutzung für Klassenunterricht zurückgeführt werden. Die Neuer- richtung der Fachunterrichtsräume hat somit auch den Vorteil, dass diese mit notwendigen (und förderfähigen) Nebenräumen passgenau für das spezifische Fach (z.B. Werken, Musik) gebaut und ausgestattet werden können und die Ansprüche eines zeitgemäßen Fachunterrichts erfüllen. | S+J (gemein- sam) | BIC-Phase: 2/3 | ||
| Mittagsbetreuung/Offener Ganztag: Offene Ganztagsschule: 140 Plätze 27 % | Mittagsbetreuung/Offener Ganztag: 2021 mussten kurzfristig die bestehenden Containerräume der OGTS geräumt werden. Die offene Ganztagsschule wurde zum Beginn des Schuljahres 2022/2023 auf 140 Plätze erweitert. Der OGTS bleibt am Standort Friedrich-Hegel-Schule in den aktuell genutzten Räumen langfristig er- halten (2.OG Neubau 1.BA und 2.OG Haupthaus). Nach Abschluss des Erweiterungsbaus (siehe oben) kann die Anzahl an Plätzen (falls mög- lich) wieder auf 100 Plätze OGTS reduziert werden. | ||||||
| Hort / Ganztagsbetreuung (Versorgung ohne Berücksichtigung der Merianschule, da diese über HPT ein Angebot hat) Aktuelle Versorgungsquote: 41 % / 215 Plätze | Hort / Ganztagsbetreuung Der modulare Ansatz sieht vor, dass nach Auszug des Kindergartens „Am Stadtpark“ aus dem Hort-Containergebäude (voraussichtlich 2024) das Containergebäude zurückgebaut wird, um ein Baufeld für den Er- weiterungsbau zu schaffen. Im Erweiterungsbau werden zwei Hort-Module untergebracht, ein „75er inklusiver Hort“ und ein „75er Hort“, sodass in Summe 150 Hortplätze entstehen. Dadurch können langfristig das Steinhaus und die Groland- straße (insg. 65 Plätze) ersetzt werden. Darüber hinaus bestehende Bedarfe an Ganztagsplätzen sollen über zusätzliche Projekte geschaffen werden. Durch diesen modularen An- satz gelingt es bereits zeitnah das Angebot an Hortplätzen an der Fried- rich-Hegel-Schule auszuweiten. | ||||||
| Spielhof: Wurde im Zuge der Pausenhofbelagssanierung in 2019 neu einge- richtet. | Spielhof: Erhalten |
| Sprengel- nummer | Sprengelname | Ausgangssituation und Handlungsbedarf | Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenart | Verantwort- lichkeiten | Planungsstand |
|---|---|---|---|---|---|
| 22 Schul- nummer 6651 | GS Wahlerschule | Schule: Schülerzahlen: Bestand + Prognose 2022 10 Klassen 195 Schüler/-innen 4 Partnerklassen Jakob-Muth-Schule Nach Nutzungsaufnahme GS Forchheimer Straße Sprengelver- schiebung von GS Wahler nach GS Forchheimer Straße: 2025 12 Klassen 200 Schüler/-innen 4 Partnerklassen Jakob-Muth-Schule 2030 11 Klassen 190 Schüler/-innen 4 Partnerklassen Jakob-Muth-Schule 2035 10 Klassen 216 Schüler/-innen 4 Partnerklassen Jakob-Muth-Schule Unterrichtskapazität im Schulhaus 8 Klassen Grundschule 4 Klassen Jakob-Muth-Schule 12 Klassen insgesamt Daraus resultierender Handlungsbedarf Die Belegung mit 10 Regelklassen und 4 Partnerklassen bei gleich- zeitiger Unterrichtskapazität für 8 Regelklassen und 4 Partnerklas- sen führt zu räumlichen Unterrichtsbedarfen. Diese Raumdefizite sollen in einer gemeinsamen Baumaßnahme mit J gelöst werden. | Schule: Angestrebte Zielgröße 10 Regelklassen und 4 Partnerklassen Maßnahmenart Erweiterungsbau mit Konzept/Umsetzung als „Campus der Begeg- nung“. Realisierung über 2 Bauabschnitte (siehe Hort/Ganztagsbetreu- ung). | 1. Bauab- schnitt: J (alleine) 2. Bauab- schnitt: S+J (gemein- sam) | BIC-Phase: 2 |
| Mittagsbetreuung/Offener Ganztag: Aktuelle Versorgungsquote (Kapazität laut geprüfter Kennzahl): 33 Plätze 17 % | Hort / Ganztagsbetreuung Die beiden Horte in freier Trägerschaft (100 Plätze) bleiben bestehen. Ein Neubau des Haus für Kinder mit Kinderkrippe und Kindergarten als Ersatz für den integrativen Kindergarten in der Brettergartenstraße ist dringend erforderlich. Umsetzung des „Campus der Begegnung“ in zwei Bauabschnitten: 1. Bauabschnitt: Haus für Kinder (Krippe/Kindergarten): Auf dem "Campus der Begegnung" (Planungstitel für das pädagogische Konzept) für Kinder mit und ohne Handicap wird ein inklusives Haus für Kinder (24 Plätze Kinderkrippe und 45 Plätze Kindergarten) entstehen. Das Haus für Kinder ersetzt den Kindergarten in der Brettergarten- straße. 2. Bauabschnitt: Erweiterungsbau für Unterricht und Betreuung Am „Campus der Begegnung“ entsteht ein Erweiterungsbau für feh- lende Unterrichtsbedarfe und 75 bis 100 Plätzen als Kombieinrichtung (Kooperative Ganztagsbildung), die in einem pädagogischen Konzept mit der HPT für die Kinder der Partnerklassen verzahnt werden. Mit In- betriebnahme der Kombieinrichtung wird die Mittagsbetreuung beendet. Die Trägerschaft für alle Betreuungsangebote am Campus aus einer Hand wird angestrebt. | ||||
| Hort / Ganztagsbetreuung Aktuelle Versorgungsquote: 62% % / 120 Plätze | |||||
| Spielhof: Spielhof vorhanden. 2017 wurde das Spielhofangebot im Rahmen der Pausenhofbe- lagssanierung erweitert. Prüfen: Konsequenzen bei Erweiterungsbau Schule | Spielhof: Abhängig von Bauaktivitäten: Bestand sichern/ Ersatzbeschaffung be- rücksichtigen (Erweiterung bzw. ggf. Neubau abhängig von den Bauak- tivitäten). |
Sprengel-
nummer
Verantwort-
lichkeiten
Planungsregion 2 Nord- Osten
| Sprengel- nummer | Sprengelname | Ausgangssituation und Handlungsbedarf | Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenart | Verantwort- lichkeiten | Planungsstand |
|---|---|---|---|---|---|
| 37 Schul- nummer 6676 | Konrad-Groß-Grund- schule | Schule Schülerzahlen: Bestand + Prognose (Prognose unter Berücksichtigung aktueller Sprengelgrenzen) 2022 9 Klassen 178 Schüler/-innen 2025 11 Klassen 197 Schüler/-innen 2030 12 Klassen 201 Schüler/-innen 2035 9 Klassen 189 Schüler/-innen Unterrichtskapazität im Schulhaus 8 Klassen für Grundschule (MS am Standort berücksichtigt) Daraus resultierender Handlungsbedarf: Ersatz- und Erweiterungsbau für Grund- und Mittelschule mit Wir- kung in Richtung Bismarck-Schule | Angestrebte Zielgröße Festlegung der zukünftigen Zügigkeit von Grund- und Mittelschule, ab- hängig von den Möglichkeiten. Maßnahmenart Die Prognosen zeigen im Bereich der Grundschule Nürnberg Bismarck- schule weiterhin einen Zuwachs an Schülerinnen und Schülern, so dass die Unterrichtskapazität im Schulhaus - auch mit Blick auf die ebenfalls am Standort ansässige Mittelschule Nürnberg Bismarckschule - per- spektivisch nicht ausreichen wird, um alle Bedarfe zu decken. Neben verschiedenen Varianten wird derzeit vorrangig geprüft, ob am Standort der Konrad-Groß-Schule ein Erweiterungsbau für die Mittelschule und Berufsschulstufe der Merian-Schule umgesetzt werden kann, um damit im Bestandshaus der Konrad-Groß-Schule Platz für Grundschule und Betreuung zu schaffen. Durch Verschiebungen von Schülerpotentialen im Grundschulbereich (Änderung der Sprengel) und im Mittelschulbe- reich (Änderung der Einzugsgebiete) von der Bismarckschule hin zur Konrad-Groß-Schule soll die Bismarckschule entlastet werden. Die Ver- ortung der Berufsschulstufe der Merian-Schule an den Standort der Konrad-Groß-Schule bietet die Möglichkeit einer pädagogisch interes- santen und innovativen inklusiven Kooperation von Mittelschule und Förderzentrum und schafft der stark raumdefizitären Merian-Schule wie- der etwas Raum im eigenen Haus für Klassenmehrungen. Der Umfang der Verschiebungen wird derzeit geprüft und ist mit dem staatlichen Schulamt in der Stadt Nürnberg abzustimmen. In die Entwicklung der Raumprogramme für die konzeptionellen pädagogischen Überlegungen Mittelschule-Berufsschulstufe Förderzentrum sind die Schulleitungen der beteiligten Schulen und die Regierung von Mittelfranken involviert. | S+J (gemein- sam) | BIC-Phase: 1 |
| Mittagsbetreuung/Offener Ganztag: Gebundene Ganztagsschule: 88 Plätze 49 % | Mittagsbetreuung / Offener Ganztag Überführung der gebundenen Ganztagsschule in das Modell „Koopera- tive Ganztagsbildung“ als Kombieinrichtung. | ||||
| Hort / Ganztagsbetreuung Aktuelle Versorgungsquote: 75 Plätze 42 % | Hort / Ganztagsbetreuung Erhalt des Hortes Saalfelder Str. (50 Plätze). Ersatz- und Erweiterungsbau der Grundschule mit Kombieinrichtung inkl. gebundener Ganztagsschule. Größe der Kombieinrichtung ist ab- hängig von der zukünftigen Zügigkeit der Grundschule. | ||||
| Spielhof: Vorhanden, mittelfristig Generalsanierungsbedarf. Sanierung über SÖR-Unterhalt läuft aktuell und wird in 2023 fertig gestellt. Projekt Schule über das Programm „Aus 1 mach 3“ – Entwicklung und Bau eines grünen Klassenzimmers – Projekt läuft aktuell Stand Mai 2023 | Spielhof: Generalsanierung bzw. Neuplanung mitberücksichtigen Erhalt der sanierten Bereiche und des Grünen Klassenzimmers |
Sprengel-
nummer
Verantwort-
lichkeiten
Planungsregion 3 Osten
| Sprengel- nummer | Sprengelname | Ausgangssituation und Handlungsbedarf | Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenart | Verantwort- lichkeiten | Planungsstand |
|---|---|---|---|---|---|
| 33 Schul- nummer 6615 | Grundschule Laufamholz | Schule Schülerzahlen: Bestand + Prognose (Prognose unter Berücksichtigung aktueller Sprengelgrenzen) 2022 13 Klassen 301 Schüler/-innen 2025 14 Klassen 309 Schüler/-innen 2030 12 Klassen 267 Schüler/-innen 2035 12 Klassen 264 Schüler/-innen Unterrichtskapazität im Schulhaus 10 Klassen Daraus resultierender Handlungsbedarf: Zusätzlicher Raumbedarf für 2 Klassen. | Angestrebte Zielgröße 12 Klassen (3 Züge) Maßnahmenart Schulerweiterung: Das Grundstück Moritzbergstraße 29, Gemarkung Laufamholz, Flur- nummer 5/1 wurde angekauft | S + J (gemein- sam) | BIC-Phase: 0 |
| Mittagsbetreuung/Offener Ganztag: Aktuelle Versorgungsquote (Kapazität laut geprüfter Kennzahl): 123 Plätze 41 % Tatsächliche Belegung Mittagsbetreuung: 79 Kinder | Mittagsbetreuung / Offener Ganztag Mittagsbetreuung im angemieteten Objekt soll an den Schulstandort zurückgeholt werden, um das Angebot der Ganztagbildung langfris- tig zu sichern. Hierfür soll das Grundstück Moritzbergstraße 29 ge- nutzt werden, um neben den benötigen schulischen Räumen auch bis zu 125 Betreuungsplätze zu schaffen. Die Angebotsform der Plätze ist abhängig von den baulichen Möglichkeiten und dem päda- gogischen Konzept. | ||||
| Hort / Ganztagsbetreuung Aktuelle Versorgungsquote: 42 % / 125 Plätze | Hort / Ganztagsbetreuung Die bestehenden Hortplätze bleiben erhalten. Das Angebot soll lang- fristig am Schulstandort gesichert und erweitert werden (siehe oben). | ||||
| Spielhof: vorhanden | Spielhof: Abhängig der Baumaßnahmen Bestand erhalten oder Ersatzbe- schaffung mit einplanen. |
Sprengel-
nummer
Verantwort-
lichkeiten
Planungsstand
| Sprengel- | Sprengelname | Ausgangssituation und Handlungsbedarf | Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenart | Verantwort- | Planungsstand | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| nummer | lichkeiten | ||||||
| 55 Schul- nummer 6650 | GS Zerzabelshof mit Schulhaus Viatis- straße und Dep. Sied- lerstr. | Schule Schülerzahlen: Bestand + Prognose (Prognose unter Berücksichtigung aktueller Sprengelgrenzen) 2022 17 Klassen 415 Schüler/-innen 2025 17 Klassen 419 Schüler/-innen 2030 16 Klassen 392 Schüler/-innen 2035 16 Klassen 392 Schüler/-innen (Prognose enthält Neubaugebiete Regensburger Str.) Unterrichtskapazität im Schulhaus Insgesamt 16 Klassen Schulhaus Viatisstraße 8 Klassen Dependance Siedlerstraße 8 Klassen Daraus resultierender Handlungsbedarf: Das vorhandene Raumangebot ist zwar ausreichend, aber für den Standort Siedlerstraße besteht dringender Sanierungsbedarf (Sporthalle siehe Sport) und dringender Handlungsbedarf | Angestrebte Zielgröße Insgesamt 16 Klassen Schulhaus Viatisstraße 8 Klassen Schulhaus Siedlerstraße 8 Klassen Maßnahmenart Sanierung bzw. Ersatzneubau an der Dependance Siedlerstraße. | S (alleine) | BIC-Phase: 1 | ||
| Mittagsbetreuung/Offener Ganztag: Aktuelle Versorgungsquote (Kapazität laut geprüfter Kennzahl): 100 Plätze 24 % | Mittagsbetreuung / Offener Ganztag Mittagsbetreuung am Standort Viatisstraße bleibt erhalten (20 Plätze) Ersatz der Mittagsbetreuung am Standort Siedlerstraße im Ersatzneu- bau der Dependance Siedlerstraße im Umfang von rund 50 Plätzen als rechtsanspruchskonformes Ganztagsangebot. | ||||||
| Hort / Ganztagsbetreuung Aktuelle Versorgungsquote: 61 % / 253 Plätze | Hort / Ganztagsbetreuung Erweiterung des Angebots durch zwei neue Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft in der Dientzenhofer Str. und in der Eckenstr. | ||||||
| Spielhof: Viatisstraße: vorhanden Dependance Siedlerschule: vorhanden, Bedarf für Sanierung und Erweiterung bzw. Angebotsverbesserung | Spielhof: Viatisstraße: erhalten Dependance Siedlerschule. Verbesserung des Spielangebots bzw. Neugestaltung in Planungen berücksichtigen |
Planungsregion 4 Westen
| Sprengel- nummer | Sprengelname | Ausgangssituation und Handlungsbedarf | Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenart | Verantwort- lichkeiten | Planungsstand |
|---|---|---|---|---|---|
| 42 Schul- nummer 6626 56 Schul- nummer 6652 29 Schul- nummer 6612 | „Hort Fürther Straße“ Reutersbrunnenschule Friedrich-Wanderer- Schule Knauerschule | Schule Schülerzahlen: Bestand + Prognose (Prognose GS Friedrich-Wanderer + GS Reutersbrunnenschule + GS Knauerschule) 2022 1.257 Schüler/-innen 2025 1.383 Schüler/-innen 2030 1.405 Schüler/-innen 2035 1.364 Schüler/-innen Unterrichtskapazität im Schulhaus GS Friedich-Wanderer 20 Klassen GS Reutersbrunnenschule 14 Klassen (Bestandsschulhaus) GS Reutersbrunnenschule 8 Klassen (Erweiterungsbau) GS Knauerschule 8 Klassen INSGESAMT 54 Klassen Daraus resultierender Handlungsbedarf: Siehe A-Maßnahme „GS West“ | Schule: Siehe A-Maßnahme „GS West“ | J (alleine) | Suche nach Grundstück BIC-Phase: 0 |
| Mittagsbetreuung/Offener Ganztag: Aktuelle Versorgungsquote (Kapazität laut geprüfter Kennzahl): 87 Plätze 7 % | Mittagsbetreuung / Offener Ganztag | ||||
| Hort / Ganztagsbetreuung Aktuelle Versorgungsquote: 55 % / 686 Plätze | Hort / Ganztagsbetreuung Bereits heute und in den kommenden Jahren fehlen im Nürnberger Westen in Summe rund 200 – 250 Hortplätze; trotz Hort-Erweiterung im Modulbau an der GS Reutersbrunnenschule (150 Plätze) und im Modul- bau an der Friedrich-Wanderer-Schule (125 Plätze). Die bestehende Versorgungslücke besteht bis zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der „GS West“. Es muss schnellstmöglich ein Hort-Neubau im Nürnberger Westen ent- stehen, in der Region „rund um die Fürther Straße“ (deshalb Projekt-Ti- tel „Hort Fürther Straße“). Der Hort soll zwischen 75 und 150 Plätze um- fassen, abhängig von den Möglichkeiten. Momentan erfolgt die Suche nach einem möglichen Grundstück. |
Sprengel-
nummer
Verantwort-
lichkeiten
| Sprengel- | Sprengelname | Ausgangssituation und Handlungsbedarf | Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenart | Verantwort- | Planungsstand | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| nummer | lichkeiten | ||||||
| Neu | Grundschule West | Schule Schülerzahlen: Bestand + Prognose (Prognose GS Friedrich-Wanderer + GS Reutersbrunnenschule + GS Knauerschule) 2022 1.257 Schüler/-innen 2025 1.383 Schüler/-innen 2030 1.405 Schüler/-innen 2035 1.364 Schüler/-innen Unterrichtskapazität im Schulhaus GS Friedich-Wanderer 20 Klassen GS Reutersbrunnenschule 14 Klassen (Bestandsschulhaus) GS Reutersbrunnenschule 8 Klassen (Erweiterungsbau) GS Knauerschule 8 Klassen INSGESAMT 54 Klassen Daraus resultierender Handlungsbedarf: Mit den (ab 2024) bestehenden 54 Klassenzimmern besteht eine Kapazität für rund 1.100 bis 1.200 Schulkinder. Es bedarf der Schaffung einer zusätzlichen Grundschule im Nürn- berger Westen (sogenannte „GS West“) mit einer Kapazität im Um- fang von 3 Zügen, 12 Klassen für rund 200 bis 300 Schulkinder. | Angestrebte Zielgröße: 12 Klassen Maßnahmenart Zur Entlastung soll eine neue 3-zügige Grundschule (angestrebte Ziel- größe: 12 Klassen) mit 200 Plätzen Ganztagsangebot (Hort oder Kom- bieinrichtung) errichtet werden. Nachdem keine Realisierung auf dem Gelände der Paul-Ritter-Schule erfolgt, soll die „GS West“ als städtisches Projekt umgesetzt werden. | S+J (gemeinsam) | BIC-Phase: 0 BIC-Anmeldung | ||
| Hort / Ganztagsbetreuung Aufgrund der langfristigen Realisierungsperspektive des Schulneu- baus wird für die Planung der Ganztagsbetreuungsangebote be- reits der ab 2026 geltende Rechtsanspruch zugrunde gelegt. Der Beschluss zur Umsetzung des Nürnberger Wegs bildet die Grund- lage der weiteren Planungen. | Hort / Ganztagsbetreuung Errichtung von 200 Plätzen Ganztagsangebot (Hort oder Kombieinrich- tung) in der neuen „GS West“. | ||||||
| Spielhof Noch nicht vorhanden | Spielhof In Planung berücksichtigen |
| Sprengel- | Sprengelname | Ausgangssituation und Handlungsbedarf | Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenart | Verantwort- | Planungsstand | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| nummer | lichkeiten | ||||||
| 38 Schul- nummer 6619 | Carl-von-Ossietzky- Grundschule | Schule Schülerzahlen: Bestand + Prognose (Prognose unter Berücksichtigung aktueller Sprengelgrenzen) 2022 12 Klassen 253 Schüler/-innen, zusätzlich 30 Kinder in 2 Deutschklassen Nachfolgende Werte ohne Prognose für Deutschklassen: 2025 10 Klassen 232 Schüler/-innen + 2 Deutschkl. 2030 12 Klassen 245 Schüler/-innen + 2 Deutschkl. 2035 11 Klassen 233 Schüler/-innen + 2 Deutschkl. Unterrichtskapazität im Schulhaus 8 Klassen für Grundschule (MS am Standort berücksichtigt) Daraus resultierender Handlungsbedarf: Das vorhandene Raumangebot ist nicht ausreichend: - Deutsch-Klassen am Standort - Bereits bestehender Raummangel an Grundschule - Bereits bestehender Raummangel an Mittelschule - Klassenmehrung Mittelschule durch Baugebiet Tiefes Feld | Angestrebte Zielgröße: 12 Klassen Grundschule 2 Deutschklassen 14 Klassen insgesamt Maßnahmenart Es sind mehrere Maßnahmen am Standort notwendig: Vorab: Errichtung eines Interims-Containers für 8 Klassen und eine Hortgruppe (ca. 25 Plätze) zur Deckung der bestehenden Unterversorgung. Der In- terims-Container kann auch während der Sanierung (2. Schritt) genutzt werden. 1. Schritt: Errichtung eines Erweiterungsgebäudes auf dem Sportplatz der SG Viktoria Nürnberg-Fürth bestehend aus: → Mittelschule: Zusätzliche Räume (ca. 10 AUR plus weitere Räume) → KJND-Wohngruppe: Ersatzbau für „Alte Bertha“ → Sport-Bedarfe: Ersatzbau für Betriebsräume der Freisportanla- gen (Umkleiden, Sanitäranlagen, Geräteräume, etc.) → Hort: 3-gruppiger Kinderhort mit 75 Plätzen 2. Schritt: Sanierung der Kindertageinrichtung auf dem Schulgelände und Nutzung des Hort-Neubaus (1. Schritt) als Interim. Umbau / Sanierung des Bestandsgebäudes für Grundschule (3 Züge plus 2 Deutschklassen) und Mittelschule. Nutzung des vorab errichteten Interims-Containers. | S+J (gemein- sam) | BIC-Phase: 2 | ||
| Mittagsbetreuung/Offener Ganztag: Aktuelle Versorgungsquote (Kapazität laut geprüfter Kennzahl): 0 Plätze 0 % Tatsächliche Belegung Mittagsbetreuung: 26 Kinder | Hort / Ganztagsbetreuung Im Erweiterungsgebäude auf dem Sportplatz werden zukünftig 75 Hort- plätze realisiert (siehe oben 1. Schritt und 2. Schritt). Die Zukunft der Mittagsbetreuung ist abhängig von der konkreten Um- setzungsplanung. | ||||||
| Hort / Ganztagsbetreuung Aktuelle Versorgungsquote: 47 % / 118 Plätze | |||||||
| Spielhof: Vorhanden, derzeit keine Planungen | Spielhof: Erhalten bzw. bei Neubau in Planungen berücksichtigen |
| Sprengel- | Sprengelname | Ausgangssituation und Handlungsbedarf | Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenart | Verantwort- | Planungsstand | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| nummer | lichkeiten | ||||||
| Neu | Grundschule Tiefes Feld | Schule Ausgangssituation Im Westen des Stadtgebietes werden die Konsequenzen aus der Bevölkerungsentwicklung in den Neubaugebieten (Tiefes Feld, ATV-Gelände an der Wallensteiner Straße und Züricher Straße) besonders sichtbar. Aufgrund der Bevölkerungsentwicklung ist geplant, das Gebiet der Planungsregion statt bisher sieben zukünftig in neun Grundschul- sprengel zu unterteilen (GS Henry-Dunant-Schule, GS Knauer- schule, GS Carl-von-Ossietzky-Schule, GS Reutersbrunnenschule, GS Michael-Ende-Schule, GS Friedrich-Wanderer-Schule, GS Georg-Paul-Amberger und die neuen Standorte GS West und GS Tiefes Feld). Die zu erwartende Schülerzahl macht eine eigene Sprengelschule für das Wohnquartier Tiefes Feld notwendig. Handlungsbedarf Aufgrund der Bevölkerungsentwicklung ist eine Grundschule zu er- richten. | Schule Angestrebte Zielgröße: 12 Klassen (3 Züge) Maßnahmenart Neubau einer Grundschule mit Betreuungsangebot. Die genaue Zügigkeit der Grundschule und deren zeitliche Realisierung ist abhängig vom konkreten Aufsiedlungsprozess sowie den Vorgaben zur Förderfähigkeit seitens des Freistaats Bayern. Eine gemeinsame Errichtung der Grundschule zusammen mit einem Gymnasium im ÖPP-Verfahren könnte wirtschaftliche Vorteile ermögli- chen. | S+J (ge- meinsam) | Derzeit keine BIC-Anmeldung, da Realisierung als ÖPP-Projekt | ||
| Hort / Ganztagsbetreuung Aufgrund der langfristigen Realisierungsperspektive des Schulneu- baus wird für die Planung der Ganztagsbetreuungsangebote be- reits der ab 2026 geltende Rechtsanspruch zugrunde gelegt. Der Beschluss zur Umsetzung des Nürnberger Wegs bildet die Grund- lage der weiteren Planungen. | Hort / Ganztagsbetreuung Der Bedarf an Ganztagsplätzen ist abhängig von der Zügigkeit der Grundschule sowie deren zeitliche Realisierung noch festzulegen. Da- bei ist sowohl ein alleiniges Angebot auf dem Schulcampus als auch eine Mischung von Campus-Angebot und Hortplätzen in Häusern für Kinder (Kita Nord, Ost oder West) möglich. | ||||||
| Spielhof Noch nicht vorhanden | Spielhof In Planung berücksichtigen |
Planungsregion 5 Süd-Westen
| Sprengel- nummer | Sprengelname | Ausgangssituation und Handlungsbedarf | Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenart | Verantwort- lichkeiten | Planungsstand |
|---|---|---|---|---|---|
| 12 Schul- nummer 6590 | Erich-Kästner-Schule mit Dependance Reichelsdor- fer Schulgasse | Schule: Schülerzahlen: Bestand + Prognose (Prognose unter Berücksichtigung aktueller Sprengelgrenzen) 2022 18 Klassen 424 Schüler/-innen 2025 19 Klassen 430 Schüler/-innen 2030 16 Klassen 382 Schüler/-innen 2035 16 Klassen 374 Schüler/-innen Unterrichtskapazität im Schulhaus Standort-Erich-Kästner-Schule: 11 GS-Klassen Standort Reichelsdorfer Schulgasse: 5 GS-Klassen Insgesamt: 16 GS-Klassen Daraus resultierender Handlungsbedarf Es besteht hoher Sanierungsbedarf. | Schule: Angestrebte Zielgröße Für den Standort wird eine 4-zügige Grundschule geplant. Die Aufteilung ist wie folgt angedacht: - Erich-Kästner-Schule: 10 Klassen - Dependance Reichelsdorfer Schulgasse: 6 Klassen Maßnahmenart Sanierung bzw. Ersatzneubau am Standort Erich-Kästner-Schule (Eichstätter Str.). Umsetzung abhängig von Lösung für eine (Teil-)Auslagerung in Ab- hängigkeit von anderen Baumaßnahmen in der Planungsregion sowie der Förderfähigkeit von Schul- und Betreuungsflächen (s.u.). | S (alleine) | BIC-Phase: 2 |
| Mittagsbetreuung/Offener Ganztag: Aktuelle Versorgungsquote (Kapazität laut geprüfter Kennzahl): 71 Plätze 18 % Tatsächliche Belegung Mittagsbetreuung: 83 Kinder 20 % Zwei Standorte: Mittagsbetreuungsgruppen im Mietobjekt in der Reichelsdorfer Hauptstraße 114 Mittagsbetreuungsgruppen am Standort Reichelsdorfer Schul- gasse 11 | Mittagsbetreuung / Offener Ganztag Die Mittagsbetreuung am Standort Reichelsdorfer Schulgasse ist im Zuge eines Neubaus als rechtsanspruchskonformes Ganztagsangebot an der Erich-Kästner-Schule zu verorten (ca. 50 Plätze). Die dadurch freiwerdenden Raumkapazitäten am Standort Reichelsdorfer Schul- gasse können dann für Unterrichtsbedarfe genutzt werden. Das Miet- objekt in der Reichelsdorfer Hauptstraße 114 kann dann aufgegeben werden. | ||||
| Hort / Ganztagsbetreuung Aktuelle Versorgungsquote: 140 Plätze 53 % Hort-Notprogramm 2023: Shuttle von Kindern des Schulstandorts Eichstätter Straße zu ei- nem Hort in Röthenbach. | Hort / Ganztagsbetreuung Mit dem Neubau des Hortes in der Dollnsteiner Straße kann ein aus- reichendes Hortangebot gewährleistet werden (geplante Inbetrieb- nahme 2025 mit 125 Hortplätzen). Mit Inbetriebnahme des Hort-Neu- baus endet der Shuttle der Kinder zu einem Hort in Röthenbach aus dem Hort-Notprogramm 2023. | Errichtung durch Inves- tor und freier Träger | Außerhalb des BIC-Verfahrens | ||
| Spielhof: Erich-Kästner-Schule (Schulhauptstandort): Spielhof vorhanden, Generalsanierungsbedarf Dependance Reichelsdorfer Schulgasse: Kein ausgebauter Spielhof. Schulhof ist nach Schulnutzung öffentlich zugänglich zu halten. | Spielhof: Erich-Kästner-Schule (Schulhauptstandort): Spielhofneuplanung berücksichtigen Dependance Reichelsdorfer Schulgasse: Kein Ausbau zum Spielhof mangels Fläche geplant. |
Sprengel-
nummer
Verantwort-
lichkeiten
| Sprengel- | Sprengelname | Ausgangssituation und Handlungsbedarf | Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenart | Verantwort- | Planungsstand | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| nummer | lichkeiten | ||||||
| 20 Schul- nummer 6598 | GS Birkenwald-Schule | Schule Schülerzahlen: Bestand + Prognose (Prognose unter Berücksichtigung aktueller Sprengelgrenzen) 2022 12 Klassen 272 Schüler/-innen, zusätzlich 2 Deutschklassen Nachfolgende Werte ohne Prognose für Deutschklassen: 2025 12 Klassen 280 Schüler/-innen + 4 Deutschkl. 2030 12 Klassen 285 Schüler/-innen + 4 Deutschkl. 2035 12 Klassen 255 Schüler/-innen + 4 Deutschkl. Unterrichtskapazität im Schulhaus 16 Klassen Daraus resultierender Handlungsbedarf Dringender Sanierungsbedarf | Angestrebte Zielgröße Grundschule (Regelschule): 12 Klassen Deutschklassen: 4 Klassen Insgesamt: 16 Klassen Maßnahmenart Sanierung oder Abriss/Neubau des bestehenden Gebäudes. Umsetzung abhängig von baulicher Bewertung (Sanierung, Neubau, evtl. Realisierung in Bauabschnitten). Notwendige Lösung für eine (Voll-)Auslagerung in Abhängigkeit von an- deren Baumaßnahmen in der Planungsregion bzw. im benachbarten Stadtgebiet. | S+J (ge- meinsam) | BIC-Phase: 2 | ||
| Mittagsbetreuung/Offener Ganztag: Aktuelle Versorgungsquote (Kapazität laut geprüfter Kennzahl): 56 Plätze 19 % | Hort / Ganztagsbetreuung Hort Weiltinger Straße steht auch während Auslagerung den Kindern der GS Birkenwald-Schule zur Verfügung, evtl. muss durch einen Transfer die Hortbelegung sichergestellt werden. Hort Herriedener Straße muss bei (Voll-)Auslagerung der Grundschule ebenfalls ausgelagert werden. Nach Abschluss der Sanierung bzw. Abriss/Neubau werden der Hort Herriedener Straße und die Mittagsbetreuung zu einer Kombieinrichtung entsprechend des „Nürnberger Wegs“ im Schulgebäude zusammenge- führt (voraussichtlich ca. 150 Plätze). Weiteres Vorgehen/Planung abhängig von Lösung für (Voll-)Auslage- rung in der Planungsregion bzw. im benachbarten Stadtgebiet. | ||||||
| Hort / Ganztagsbetreuung Aktuelle Versorgungsquote: 155 Plätze 53 % Hort Weiltinger Straße: Bis 2025 stehen 75 Hortplätze zur Verfü- gung, 25 Plätze wurden Rahmen des Kindergarten-Notprogramms in Kindergartenplätze umgewandelt. Ab 2026 100 Hortplätze. Hort Herriedener Straße ist im Schulgebäude, daher ebenfalls Sa- nierungsbedarf. | |||||||
| Spielhof Spielhof vorhanden | Spielhof Spielhoferweiterung möglich. Bei Baumaßnahmen berücksichtigen. |
Planungsregion 6 Südliche Vororte
| Sprengel- | Sprengelname | Ausgangssituation und Handlungsbedarf | Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenart | Verantwort- | Planungsstand | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| nummer | lichkeiten | ||||||
| 8 Schul- nummer 6664 | Max-Beckmann-Schule | Schule: Schülerzahlen: Bestand + Prognose (Prognose unter Berücksichtigung aktueller Sprengelgrenzen) 2022 16 Klassen 386 Schüler/-innen 2025 15 Klassen 322 Schüler/-innen 2030 16 Klassen 313 Schüler/-innen 2035 16 Klassen 342 Schüler/-innen Unterrichtskapazität im Schulhaus (nach Abschluss der laufen- den Baumaßnahme, siehe realisierte A-Maßnahmen): 17 Klassen Daraus resultierender Handlungsbedarf Baumaßnahme bereits in Umsetzung | J (alleine) | BIC-Phase: 2 | |||
| Mittagsbetreuung/Offener Ganztag: Aktuelle Versorgungsquote (Kapazität laut geprüfter Kennzahl): 45 Plätze 12 % Tatsächliche Belegung Mittagsbetreuung: 74 Kinder 19 % | Mittagsbetreuung / Offener Ganztag: Reduzierung auf 45 Plätze Mittagsbetreuung bei Inbetriebnahme der Er- weiterung (s.u.) im Hortbereich. | ||||||
| Hort / Ganztagsbetreuung Aktuelle Versorgungsquote: 187 Plätze 48 % | Hort / Ganztagsbetreuung Im August 2022 musste das Containergebäude an der Van-Gogh-Str. 1 mit 25 Hortplätzen geräumt werden. Das Containergebäude ist inzwi- schen zurückgebaut worden. Seit September 2022 befindet sich der Kinderhort mit 25 Plätzen interimsweise im Erdgeschoss des Kinder- und Jugendhauses „RedBox“. Damit ist jedoch der Betrieb des Kinder- und Jugendhauses eingeschränkt. Auf dem Areal der Van-Gogh-Str. 1 (RedBox) und der Van-Gogh-Str. 5 (Haus für Kinder) ist ein Neubau eines 3-gruppigen Hortes mit 75 Plät- zen geplant. Dadurch können die bereits bestehenden 25 Hortplätze er- halten bleiben und das Angebot kann um weitere 50 Hortplätze ausge- weitet werden, um das Versorgungsziel an der Max-Beckmann-Schule zu erreichen. | ||||||
| Spielhof: Spielhof vorhanden; Sanierungsbedarf Planungen in 2023 / 2024 vorgesehen | Spielhof: Neuplanung in 2024 vorgesehen |
| Sprengel- | Sprengelname | Ausgangssituation und Handlungsbedarf | Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenart | Verantwort- | Planungsstand | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| nummer | lichkeiten | ||||||
| 31 Schul- nummer 6662 | Martin-Luther-King- Schule | Schule: Schülerzahlen: Bestand + Prognose (Prognose unter Berücksichtigung aktueller Sprengelgrenzen) 2022 8 Klassen 159 Schüler/-innen 2025 8 Klassen 159 Schüler/-innen 2030 8 Klassen 163 Schüler/-innen 2035 8 Klassen 167 Schüler/-innen Unterrichtskapazität im Schulhaus Schulnutzung: 8 Klassenzimmer Hortnutzung: 4 Klassenzimmer Insgesamt: 12 Klassenzimmer Das Schulhaus hat nach Auszug des Hortes Kapazitäten für 12 Grundschulklassen. Daraus resultierender Handlungsbedarf Nach Auszug des Hortes bestehen ausreichend Raumkapazitäten. Nach Auszug des Hortes ist voraussichtlich eine Sanierung not- wendig. | Schule: Angestrebte Zielgröße Unterrichtskapazität für 12 Regelklassen Maßnahmenart Erweiterungsbedarf der Grundschule ist sowohl vom benötigtem Um- fang als auch Zeitrahmen abhängig von der Realisierung der Bauge- biete in Kornburg West und Worzeldorf Süd. Bis dahin werden die Schülerzahlen an der Martin-Luther-King Grundschule stabil bleiben und der Hort bis auf weiteres im Schulgebäude betrieben. Die Schulräume sollen nach dem Auszug des Hortes in einen Neubau (siehe unten) saniert werden. Dadurch können genügend Räume für die Unterrichtsversorgung der dann steigenden Schulkinderzahlen zur Verfügung stehen. Zuständigkeit wurde Ref.IV übertragen, BANOS ist nur noch beglei- tend tätig. | S (alleine) | Derzeit keine BIC-Anmeldung | ||
| Mittagsbetreuung/Offener Ganztag: Aktuelle Versorgungsquote (Kapazität laut geprüfter Kennzahl): 0 Plätze 0 % Tatsächliche Belegung Mittagsbetreuung: 14 Kinder 9% An der Martin-Luther-King-Schule ist aktuell die Nachfrage nach Hortplätzen höher als das Angebot. Mit der Einrichtung einer zu- sätzlichen Mittagsbetreuung am Schulstandort zum Schuljahr 2022/2023 reagierte die Stadt Nürnberg bereits auf das Wachstum der Schulkinder in den vergangenen Jahren (Hort-Notproramm 2023). Zum kommenden Schuljahr 2023/2024 können insgesamt bis zu 2 Gruppen (ca. 35 Plätze) angeboten werden, bei Bedarf auch mit verlängerten Buchungszeiten bis 15:30 Uhr. | Hort / Ganztagsbetreuung Langfristig ist ein Hortneubau mit einer deutlichen Ausweitung der Be- treuungskapazitäten auf einem dafür bereits durch die Stadt Nürnberg gesicherten Grundstück „Am Bruckweg“ geplant. Der Bestandshort im Schulhaus soll dann an den neuen Standort umziehen. Durch die Aus- wertung der Betreuungskapazitäten sollen die künftig geltenden Rechtsansprüche auf ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung im Grundschulalter, welche ab 2026 bis 2029 stufenweise neu einführt werden, sichergestellt werden. Zeitliche Realisierung abhängig von Bedarf der Grundschule („Zeit- punkt Bedarf Schulerweiterung minus 6 Jahre für Planung/Bau Hort und Sanierung Schule“; derzeit frühestens 2032 minus 6 Jahre – Pla- nungsbeginn 2026). | J (alleine) | Derzeit keine BIC-Anmeldung | ||||
| Hort / Ganztagsbetreuung Aktuelle Versorgungsquote: 100 Plätze 63 % | |||||||
| Spielhof: Vorhanden | Spielhof: erhalten |
Planungsregion 7 Mitte / Altstadt
| Sprengel- nummer | Sprengelname | Ausgangssituation und Handlungsbedarf | Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenart | Verantwortlich- keiten | Planungsstand |
|---|---|---|---|---|---|
| 25 Schul- nummer 6607 | GS Insel Schütt | Schule: Schülerzahlen: Bestand + Prognose (Prognose unter Berücksichtigung aktueller Sprengelgrenzen) 2022 11 Klassen 236 Schüler/-innen 2025 15 Klassen 301 Schüler/-innen 2030 16 Klassen 360 Schüler/-innen 2035 14 Klassen 300 Schüler/-innen Unterrichtskapazität im Schulhaus 8 Klassen für Grundschule (MS am Standort berücksichtigt) Daraus resultierender Handlungsbedarf Bedarf an zusätzlichen Klassenräumen. | Schule: Angestrebte Zielgröße: 12 Klassen Die Grundschule Nürnberg Insel Schütt soll dauerhaft als 3-zügige Schule (12 Klassen) geführt werden. Zusammen mit der ebenfalls am Standort ansässigen Mittelschule Nürnberg Insel Schütt (14 Klassen) ergibt sich ein Raumbedarf, der die vorhandene Unter- richtskapazität deutlich übersteigt. Insbesondere Flächen für die Ganztagsangebote der Grundschule (Gebundener Ganztag, Mit- tagsbetreuung) stehen aktuell nur in stark reduziertem und einge- schränktem Umfang zur Verfügung (synergetische Nutzungen). Es ist deshalb notwendig, das auf dem Schulgelände befindliche bis- herige Hortgebäude zu einem Haus für die schulische Betreuung weiterzuentwickeln. | ||
| Mittagsbetreuung / Offener Ganztag / gebundener Ganztag: Mittagsbetreuung: Aktuelle Versorgungsquote (Kapazität laut geprüfter Kennzahl): 0 Plätze 0 % Tatsächliche Belegung: 35 Kinder 15 % Gebundene Ganztagsschule: 100 Plätze 42 % | Mittagsbetreuung / Offener Ganztag / gebundener Ganztag: Nach Auszug des Hortes „Hintere Insel Schütt“ in den Neubau in der „Unteren Talgasse“ soll zeitnah ein entsprechender Umbau bzw. eine Sanierung des Gebäudes stattfinden. Langfristig soll in dem „Betreuungshaus“ der gebundene Ganztag (100 Plätze; 4 Klassen) und die Mittagsbetreuung bzw. der offene Ganztag (voraussichtlich 150 Plätze) mit einer entsprechenden Kü- chen- und Speiseraum-Infrastruktur für bis zu 250 Kinder unterge- bracht werden. | S (alleine) | BIC-Phase 2 | ||
| Hort / Ganztagsbetreuung Aktuelle Versorgungsquote: 50 Plätze 21 % | Hort: Hortneubau 2 Gruppen Herrenschießhaus/Untere Talgasse 8 (50 Plätze) [zusammen mit einem Kinder- und Jugendhaus] Im Rahmen der Einsparliste zur Aufstellung des Haushalts der Stadt Nürnberg, beschloss der Stadtrat in seiner Sitzung am 17. November 2022, dass der Kinderhort Hintere Insel Schütt 7 „lang- fristig im Standort Herrenschießhaus untergebracht [wird]. Auf den Aufbau von neuen Hortkapazitäten auf der Insel Schütt kann des- halb verzichtet werden.“ Dieses Vorgehen wurde in enger Abstim- mung mit den Bedarfen der Schule vorgeschlagen, da nun nach dem Auszug des Hortes das Gebäude „Hintere Insel Schütt 7“ vom Jugendamt an die Grundschule übergeben werden kann, die eben- falls erhebliche Raumbedarfe hat. Das Gebäude soll nach dem Auszug ertüchtigt und erweitert werden, sodass es als „Betreu- ungshaus“ für den schulischen, offenen und gebundenen Ganztag, der Grundschule zur Verfügung steht. | J (alleine) | In Liste realisier- ter Maßnahmen | ||
| Spielhof: Vorhanden | Spielhof: erhalten |
Sprengel-
nummer
Verantwortlich-
keiten
Planungsregion 8 Südstadt
| Sprengel- nummer | Sprengelname | Ausgangssituation und Handlungsbedarf | Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenart | Verantwort- lichkeiten | Planungsstand |
|---|---|---|---|---|---|
| Neu | GS Lichtenreuth / Brun- ecker Straße | Schule: Schülerzahlen: Bestand + Prognose Aufsiedelung des Stadtteils geplant ab 2025, Inbetriebnahme der Schule geplant zum SJ 2026/2027 Neuerrichtung eines eigenen Grundschulsprengels, bestehend aus dem Neubaugebiet Lichtenreuth / Brunecker Straße sowie dauer- haft einem Teilgebiet der GS Sperberschule Schätzungen: 2030 20 Klassen 440 Schüler/-innen 2035 20 Klassen 460 Schüler/-innen Ausgangssituation Der Stadtplanungsausschuss hat in der Sitzung vom 28.04.2016 die Einleitung des Bauplanungsverfahrens für das Gesamtareal Lichtenreuth / Brunecker Straße beschlossen. Das Areal soll in ein gemischtes Stadtquartier (Wohnraum, Dienstleistungen, Nahver- sorgung, Gewerbe und Grünflächen) umgewandelt werden. Die zu erwartende Schulkinderzahl macht eine neue Grundschule für das Wohnquartier Lichtenreuth / Brunecker Straße notwendig. Handlungsbedarf Aufgrund der Bevölkerungsentwicklung am Standort Lichtenreuth / Brunecker Straße ist der Neubau einer 5-zügigen Grundschule mit Ganztagsbetreuung als Kombieinrichtung zwingend notwendig. Eine Aufnahme von Schulkindern aus dem Wohnquartier in andere Schulen der Nürnberger Südstadt ist aufgrund der bereits beste- henden Überlastung dieser Grundschulen ausgeschlossen. | Angestrebte Zielgröße: 20 Klassen 5 Züge / 500 Schüler/-innen Maßnahmenart Im neuen Stadtviertel Lichtenreuth / Brunecker Straße ist der Neubau einer 5-zügigen Grundschule zwingend erforderlich, um die Versorgung des neuen Stadtteils (Modul I + Modul II) mit ganztägiger Bildung, Be- treuung und Erziehung sicherzustellen. Da eine Aufnahme von Schulkindern aus dem Wohnquartier in andere Grundschulen ausgeschlossen ist, wird angestrebt, dass der Neubau der Grundschule zeitgleich mit der Fertigstellung der ersten Wohnein- heiten abgeschlossen ist. | S+J (gemein- sam) | BIC-Phase: 3 |
| Hort / Ganztagsbetreuung Aufgrund der langfristigen Realisierungsperspektive des Schulneu- baus wird für die Planung der Ganztagsbetreuungsangebote der ab 2026 geltende Rechtsanspruch zugrunde gelegt. Der Beschluss zur Umsetzung des Nürnberger Wegs bildet die Grundlage der wei- teren Planungen. Das Ganztagsbetreuungsangebot im neuen Schulsprengel soll komplett in einem qualitativ hochwertigen Cam- pusangebot realisiert werden. Bei einem absehbaren Rechtsan- spruch bedeutet dies, dass für die maximal mögliche Zahl an Schulkindern im Sprengel ein Betreuungsangebot vorgehalten wer- den muss, um auch mögliche Nachfrage-Spitzen über das Cam- pusangebot abfangen zu können (100% Versorgungsziel bezogen auf Kapazitätswert). | Hort / Ganztagsbetreuung Bedarf bei einer 5-zügigen Grundschule = max. bis zu 500 Schüler-/in- nen = max. bis zu 500 Ganztagsplätze als Kombieinrichtung (Koopera- tive Ganztagsbildung). | ||||
| Spielhof: Noch nicht vorhanden | Spielhof Am zukünftigen Standort realisieren |
Sprengel-
nummer
Verantwort-
lichkeiten
| Sprengel- | Sprengelname | Ausgangssituation und Handlungsbedarf | Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenart | Verantwort- | Planungsstand | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| nummer | lichkeiten | ||||||
| 21 Schul- nummer 6599 | Friedrich-Wilhelm- Herschel-Schule | Schule: Schülerzahlen: Bestand + Prognose 2022 21 Klassen 440 Schüler/-innen 2025 20 Klassen 446 Schüler/-innen 2030 20 Klassen 478 Schüler/-innen 2035 20 Klassen 467 Schüler/-innen Unterrichtskapazität im Schulhaus 10 Klassen für Grundschule im Schulhaus 8 Klassen für Grundschule im Container auf Schulgelände (MS am Standort berücksichtigt) Daraus resultierender Handlungsbedarf Das vorhandene Raumangebot ist nicht ausreichend. In der gesamten Planungsregion Südstadt ist eine enorme Klas- senmehrung vorhanden (ebenso GS Wiesenschule, GS Holzgar- tenschule, GS Kopernikusschule). | Angestrebte Zielgröße 22 Klassen / 5,5 Züge Maßnahmenart Auszug der Mittelschule in den Neubau der Mittelschule Süd an der Maiacher Straße (voraussichtlich Anfang 2024). Anschließend „Pinselsanierung“ des Bestandsgebäudes für eine Inte- rimsbelegung durch eine andere Schule, um am Gebäude der anderen Schule eine Fenstersanierung (sicherheitsgefährdende Zustände) zu er- möglichen. Parallel zur Interimsbelegung durch eine andere Schule kön- nen interimsweise auch Räume der ehemaligen Mittelschule für eine Ausweitung der Hortplätze genutzt werden. Anschließend Umbau und Kernsanierung für Grundschulnutzung und Kombieinrichtung. Nach Inbetriebnahme können zusätzliche Kinder aus dem Sprengel Wiesenschule durch Neuordnung des Schulsprengels aufgenommen werden, um die GS Wiesenschule zu entlasten. Abschließend Abbau / Rückbau der Containeranlagen auf dem Schul- gelände und Herstellung als Außenfläche für Grundschule und Hort/Kombieinrichtung. | S+J (gemein- sam) | BIC-Phase: 1 | ||
| Mittagsbetreuung/Offener Ganztag: Aktuelle Versorgungsquote (Kapazität laut geprüfter Kennzahl): 46 Plätze 10 % | Mittagsbetreuung / Offener Ganztag Abhängig von der tatsächlichen baulichen Umsetzung des Umbaus / der Sanierung des Gebäudes: Erhalt der Mittagsbetreuung oder Beendi- gung und Anpassung der Anzahl an Betreuungsplätzen in der Kom- bieinrichtung. | ||||||
| Hort / Ganztagsbetreuung Aktuelle Versorgungsquote: 231 Plätze 53 % | Hort / Ganztagsbetreuung Nach Auszug der Mittelschule: Interimsweise Nutzung der Räume der Mittelschule für Hortnutzung bis zum Abschluss der Sanierung. Nach Sanierung / Umbau: Schaffung von voraussichtlich 300 Plätzen Kombieinrichtung (evtl. Anpassung Anzahl der Betreuungsplätze in Ab- hängigkeit von der tatsächlichen baulichen Umsetzung). | ||||||
| Spielhof: War vorhanden und hatte dringenden Sanierungsbedarf Sanierungsvorhaben wurde zurückgestellt; Alle Spielgeräte wurden in 2019 vollständig abgebaut zugunsten des Containerstandorts für Grundschule und Hort. Spielhof wurde deshalb aufgelöst. Dringender Bedarf jedoch vorhanden. | Spielhof: Spielhofsanierung wurde zurückgestellt bis alle Baumaßnahmen abge- schlossen sind. Spielhof muss nach Abschluss aller Maßnahmen wieder hergestellt wer- den. |
| Sprengel- | Sprengelname | Ausgangssituation und Handlungsbedarf | Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenart | Verantwort- | Planungsstand | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| nummer | lichkeiten | ||||||
| 47 Schul- nummer 6632 | Scharrerschule | Schule: Schülerzahlen: Bestand + Prognose (Prognose unter Berücksichtigung aktueller Sprengelgrenzen) 2022 16 Klassen 326 Schüler/-innen 2025 18 Klassen 395 Schüler/-innen 2030 16 Klassen 373 Schüler/-innen 2035 16 Klassen 363 Schüler/-innen Unterrichtskapazität im Schulhaus 12 Klassen für Grundschule (MS am Standort berücksichtigt) Daraus resultierender Handlungsbedarf Das vorhandene Raumangebot ist nicht ausreichend und stark defi- zitär: - Bereits bestehender Raummangel an Grundschule - Bereits bestehender Raummangel an Mittelschule Abhängig von der Errichtung der MS Ost. | Schule: Angestrebte Zielgröße Nach Auszug der Mittelschule in die MS Ost ist eine Grundschul-Kapa- zität möglich von: 16 bis 18 Klassen / 4 bis 4,5 Züge Maßnahmenart Mittel- bis Langfristig: Neubau einer Mittelschule im Osten Nürnbergs, welche die bisherigen MS-Standorte MS-Scharrerschule und MS Thusneldaschule ersetzt und deren Entwicklung zu reinen Grundschulstandorten ermöglicht (MS Ost). Nach Auszug der Mittelschule aus dem Bestandgebäude wird das Be- standgebäude für eine ganztägige Nutzung von Grundschule und Hort / Kombieinrichtung ertüchtigt. Dadurch stehen der Grundschule ausrei- chend Raumressourcen für eine 4 bis 4,5-Zügigkeit (16 bis 18 Klassen) einschließlich Fachunterrichtsräumen zur Verfügung. Problem: Standort und Ressourcen für die neue „Mittelschule Ost“ sind noch nicht gefunden. Kurzfristig: Bis zum Auszug der Mittelschule ist eine Lösung zur Deckung der (stei- genden) Hortbedarfe notwendig (siehe unten). | S+J (gemein- sam) | Realisierung abhängig von „MS Ost“ | ||
| Mittagsbetreuung/Offener Ganztag /gebundener Ganztag Aktuelle Versorgungsquote (Kapazität laut geprüfter Kennzahl): 55 Plätze 17 % Gebundene Ganztagsschule: 92 Plätze 28 % | Mittagsbetreuung / Offener Ganztag / gebundener Ganztag Nach Klärung der Errichtung der Mittelschule Ost, Entwicklung eines langfristigen Betreuungskonzepts nach „Nürnberger Weg“ am Standort unter Einbeziehung der bestehenden gebundenen Ganztagsschule. Zeitliche und konzeptionelle Umsetzung noch offen. | ||||||
| Hort / Ganztagsbetreuung Aktuelle Versorgungsquote: 102 Plätze 31 % | Hort / Ganztagsbetreuung Mittel- bis Langfristig: Nach Auszug der Mittelschule aus dem Bestandgebäude in eine neue Mittelschule Ost wird das Bestandgebäude für eine ganztägige Nutzung von Grundschule und Hort / Kombieinrichtung ertüchtigt. Die genaue Anzahl an Plätzen (ca. 300 Plätze bei 16 Klassen) ist abhängig von der zukünftigen Zügigkeit der Grundschule, den räumlichen Möglichkeiten sowie dem Bestandsangebot im Sprengel. Die gebundene Ganztags- schule soll in das Konzept einbezogen werden. Kurzfristig: Zur Deckung der (steigenden) Hortbedarfe im Sprengel ist ein Hort- Neubau auf dem Schulgelände (Scharrerstraße 33) mit 6 Hortgruppen (150 Hortplätzen) möglich. | J (alleine) Hortneubau | BIC-Phase: 2 | ||||
| Spielhof: Spielhof vorhanden; Dringender Sanierungsbedarf Prüfen: Konsequenzen bei Erweiterungsbau Schule | Spielhof: Spielhofneuplanung erforderlich, bei Planungen berücksichtigen. |
| Sprengel- | Sprengelname | Ausgangssituation und Handlungsbedarf | Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenart | Verantwort- | Planungsstand | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| nummer | lichkeiten | ||||||
| Neu | GS Süd / Schönweißstr. für Planungsregion Süd- stadt | Schule: Schülerzahlen: Bestand + Prognose 2030 12 Klassen 290 Schüler/-innen 2035 12 Klassen 290 Schüler/-innen (Neuerrichtung eines eigenen Grundschulsprengels) Daraus resultierender Handlungsbedarf In der gesamten Nürnberger Südstadt besteht ein großer Raum- mangel, sodass die Versorgung mit Unterricht ohne Neubau einer 5-zügigen GS Lichtenreuth / Brunecker Straße (siehe A-Maßnahme „GS Lichtenreuth / Brunecker Straße“) und einer Grundschule Süd / Schönweißstraße nicht gewährleistet werden kann. | Angestrebte Zielgröße: 8-12 Klassen / 2-3 Züge Maßnahmenart Zur Unterrichtsversorgung der Kinder in der Nürnberger Südstadt: Er- richtung einer 2-3-zügigen Grundschule nach dem Auszug der Berufs- schulen 4 und 14 am Standort Schönweißstraße. (Inbetriebnahme voraussichtlich frühestens 2030) | S+J (gemein- sam) | BIC-Phase: 1 | ||
| Hort / Ganztagsbetreuung Der Bedarf an ganztägiger Bildung, Betreuung und Erziehung wird am zukünftigen Campus Schönweißstraße abgedeckt. | Hort / Ganztagsbetreuung Errichtung von voraussichtlich 150-250 Ganztagsplätzen als Kombiein- richtung (Kooperative Ganztagsbildung) am Standort Schönweißstraße gemeinsam mit der Grundschule. Die genaue Anzahl an Ganztagsplät- zen ist abhängig von der tatsächlichen baulichen Umsetzung, den Raumressourcen und dem Clusterkonzept und wird im Projektverlauf noch final festgelegt. | ||||||
| Spielhof Aktuell kein Spielhof an B4 oder B14 vorhanden. | Spielhof Bei Einrichtung einer Grundschule in Planung berücksichtigen. |
Planungsregion 9 Süd-Osten
| Sprengel- nummer | Sprengelname | Ausgangssituation und Handlungsbedarf | Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenart | Verantwortlich- keiten | Planungs- stand |
|---|---|---|---|---|---|
| 41 Schul- nummer 6625 | Regenbogenschule | Schule: Schülerzahlen: Bestand + Prognose (Prognose unter Berücksichtigung aktueller Sprengelgrenzen) 2022 9 Klassen 198 Schüler/-innen 2025 9 Klassen 203 Schüler/-innen 2030 10 Klassen 205 Schüler/-innen 2035 8 Klassen 194 Schüler/-innen Unterrichtskapazität im Schulhaus 8 Klassen | --- | J (allein) | Derzeit (noch) keine BIC- Anmeldung |
| Mittagsbetreuung/Offener Ganztag: Aktuelle Versorgungsquote (Kapazität laut geprüfter Kennzahl): 46 Plätze 23 % Tatsächliche Belegung Mittagsbetreuung: 60 Kinder 30 % | Mittagsbetreuung / Offener Ganztag Erhalt der Mittagsbetreuung. | ||||
| Hort / Ganztagsbetreuung Aktuelle Versorgungsquote: 40 Plätze 20 % Aktuell erhalten Kinder der GS Regenbogen Hortplätze im Hort Kö- nigshammerstraße und Leerstetterstraße, diese werden aber zur Versorgung der GS Kettelerschule benötigt. | Hort / Ganztagsbetreuung Neubau auf dem Schulgrundstück. Neubau eines 3/4-gruppigen Hortes (75/100 Plätze). | ||||
| Spielhof: Spielhof vorhanden | Spielhof: Erneuerung des Spielhofs berücksichtigen. |
Sprengel-
nummer
Verantwortlich-
keiten
Planungs-
stand
| Sprengel- | Sprengelname | Ausgangssituation und Handlungsbedarf | Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenart | Verantwort- | Planungsstand | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| nummer | lichkeiten | ||||||
| 45 Schul- nummer 6628 | Astrid-Lindgren-Schule | Schule Schülerzahlen: Bestand + Prognose (Prognose unter Berücksichtigung aktueller Sprengelgrenzen) 2022 10 Klassen 192 Schüler/-innen 2025 10 Klassen 209 Schüler/-innen 2030 8 Klassen 194 Schüler/-innen 2035 8 Klassen 183 Schüler/-innen Durch die geplante Stadtteilerneuerung im Stadtgebiet Langwasser ist von einem Bevölkerungswachstum auszugehen, das noch nicht in der Prognose enthalten ist. Unterrichtskapazität im Schulhaus 8 Klassen Daraus resultierender Handlungsbedarf Das Raumangebot ist bei genauerer Analyse nicht ausreichend und es besteht umfassender Sanierungsbedarf für das gesamte Gebäude. Im Gebäude sind neben der GS Astrid-Lindgren auch Teile der Grundschulstufe des SFZ Nürnberg-Langwasser untergebracht, der andere Teil der Grundschulstufe des SFZ Nürnberg-Langwas- ser befindet sich am Standort Glogauer Straße. | Angestrebte Zielgröße 8-10 Klassen Größe der Grundschule abhängig vom Zeitplan der Realisierung und dem quantitativen Umfang der Stadtteilerneuerung in Langwasser. Maßnahmenart Langfristig: Neubau bzw. Sanierung/Erweiterungsbau sowohl der GS Astrid-Lindg- ren-Schule als auch der gesamten Grundschulstufe des SFZ Nürnberg- Langwasser (Zusammenführung der beiden Standorte). Im Rahmen der Baumaßnahme wird eine entsprechende Anzahl an Plätzen als Kom- bieinrichtung (Hort) errichtet. Dabei sollte möglichst ein pädagogisches Konzept mit dem Ziel eines inklusiven Angebots entwickelt werden. Die bauliche und zeitliche Realisierung des Neubaus bzw. der Sanie- rung mit Erweiterungsbau der GS Astrid-Lindgren-Schule ist abhängig von den Planungen zum Prinovis-Areal (u.a. Realschule, Gymnasium), den Bedarfen an Schulsportflächen, den Bedarfen des Vfl Nürnberg e.V. sowie den Planungen zum Schulstandort Glogauer Straße. Mittelfristig: Zur Bedarfsdeckung im Hortbereich: Prüfung der Schaffung zusätzlicher Hortgruppen in „Häusern für Kinder“ zusammen mit Kinderkrippen- und/oder Kindergartenplätzen (s.u.). | S+J (gemein- sam) | Derzeit keine BIC- Anmeldung | ||
| Mittagsbetreuung/Offener Ganztag: Aktuelle Versorgungsquote (Kapazität laut geprüfter Kennzahl): 23 Plätze 12 % | Mittagsbetreuung / Offener Ganztag Langfristig wird das Angebot der Mittagsbetreuung bei einem Neubau bzw. bei Sanierung/Erweiterung der GS Astrid-Lindgren-Schule durch das Angebot der Kombieinrichtung abgelöst bzw. ersetzt. | ||||||
| Hort / Ganztagsbetreuung Aktuelle Versorgungsquote: 110 Plätze 57 % Daraus resultierender Handlungsbedarf Im Gebiet Langwasser-Süd (GS Astrid-Lindgren-Schule, GS Georg-Ledebour-Schule, GS Adalbert-Stifter-Schule) stehen insge- samt mittelfristig ca. 400 Plätze in Horten und Mittagsbetreuungen zur Verfügung, was einer Versorgungsquote von rund 70% ent- spricht. Unter Berücksichtigung der geplanten Stadtteilerneuerung in Langwasser, besteht kurz- bis mittelfristig die Notwendigkeit zur Schaffung weiterer Hortplätze im Gebiet dieser drei Grundschulen. Die Erweiterung des Ganztagsangebots über den Neubau bzw. über Sanierung /Erweiterung der GS Astrid-Lindgren-Schule als langfristige Lösung, kommt voraussichtlich zeitlich zu spät. | Hort / Ganztagsbetreuung Langfristig: Im Neubau bzw. nach Sanierung/Erweiterung der GS Astrid-Lindgren- Schule werden durch die Kombieinrichtung Betreuungsplätze im ausrei- chenden Umfang geschaffen. Die Bedarfe der Ganztagsbildung der Grundschulstufe des SFZ Langwasser werden berücksichtigt mit dem Ziel ein inklusives Angebot zu entwickeln. Die Größe der Kombieinrich- tung ist abhängig von der weiteren Entwicklung in Langwasser und der Schülerprognose zu einem späteren Zeitpunkt festzulegen. Mittelfristig: Durch die Planungen zur Stadtteilerneuerung im Stadtgebiet Langwas- ser entstehen u.a. Bedarfe an Kinderkrippen- und Kindergartenplätzen. Diese werden voraussichtlich über den Neubau einer altersübergreifen- den KiTa, ein sogenanntes „Haus für Kinder (HfK)“ geschaffen. Um im Gebiet Langwasser-Süd (GS Astrid-Lindgren-Schule, GS Georg-Le- debour-Schule, GS Adalbert-Stifter-Schule) den kurz- bis mittelfristigen Bedarf an Hortplätzen zu decken, wird die Schaffung zusätzlicher Hort- gruppen in einem „Haus für Kinder“ (HfK) geprüft. | ||||||
| J (alleine) | Realisierungs- form noch of- fen | ||||||
| Spielhof: Vorhanden, Sanierungsbedarf | Spielhof: Neuen Spielhof in Planungen berücksichtigen. |
Beratung Datum Behandlung Ziel
Jugendhilfeausschuss 29.06.2023 öffentlich Bericht
Betreff:
Hort-Notprogramm 2023 (Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 21.03.2023)
Anlagen: 4.0 Antrag Grüne Mangel an Hortplätzen 4.1 Sachverhalt
Bericht: Im März 2023 legte die Stadt das "Hort-Notprogramm 2023" zur kurzfristigen Verbesserung der Ganztagsbildung, -betreuung und -erziehung für Grundschulkinder auf. Die Situation bei den Hort-Anmeldungen 2023 zeigte, dass weiterhin ein hoher Bedarf in Nürnberg an Hortplätzen besteht. In vielen Stadtteilen sind bereits konkrete Ausbauplanungen auf den Weg gebracht, die jedoch erst in ein paar Jahren greifen, sodass Überbrückungsmaßnahmen notwendig sind. Mit dem Hort-Notprogrammm 2023 werden in den verschiedenen Stadtteilen kurzfristig zusätzliche Plätze angeboten. Die Verwaltung berichtet über den Stand der Umsetzung zum Zeitpunkt der Berichtserstellung (Mai 2023). Weitere spätere Entwicklungen werden in der Sitzung mündlich berichtet.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv 10.000 € davon Sachkosten 50.000 € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Notwendige Mittel werden seitens Ref.I/II Stk bereit gestellt
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, der Teilhabe am Erwerbsleben sowie aller Kinder an Bildungs- und Betreuungsangeboten unabhängig von sozialer und kultureller Herkunft.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Hort-Notprogramm 2023
Die sozialräumlichen Planungen der Ganztagsangebote für Grundschulkinder sind in Nürnberg sehr differenziert und eng zwischen Schule und Jugendhilfe abgestimmt (siehe auch TOP „Masterplan“). Allerdings gibt es trotz der im bayerischen Vergleich hohen Versorgungsquote noch nicht ausreichend Plätze für alle Grundschulkinder, die eine Betreuung suchen. Zugleich variieren die Bedarfe von Jahr zu Jahr in den unterschiedlichen Sprengeln zum Teil erheblich. Damit die konkreten Bedarfe frühzeitig bekannt werden, hat die Stadt Nürnberg die Hortanmeldung (gemeinsam mit der Anmeldung für Krippe und Kindergarten) vor einigen Jahren auf Ende Januar vorgezogen, um besondere Versorgungsbrennpunkte zu erkennen und Gegenmaßnahmen prüfen und umsetzen zu können. So legt die Stadt auch dieses Jahr erneut ein Hort-Notprogramm zur kurzfristigen Verbesserung der ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung für Grundschulkinder auf.
Die Situation bei den Hort-Anmeldungen 2023 zeigte, dass weiterhin ein hoher Bedarf an Hortplätzen in Nürnberg besteht. Dabei kommen in diesem Jahr mehrere Faktoren zusammen: Insgesamt ist die Anzahl an Grundschulkindern, auch durch die Zuwanderung aus der Ukraine, gestiegen. Außerdem stieg die Nachfrage nach Hortplätzen prozentual in den vergangenen Jahren kontinuierlich immer weiter an. Auffällig ist, dass in diesem Jahr vermehrt Kinder der zweiten, dritten und vierten Klassen einen Hortplatz suchen, was möglicherweise mit dem Ende der Corona-Pandemie und damit mit dem Auslaufen von Home-Office-Möglichkeiten zusammenhängen könnte. Hinzu kommt die allgemeine Krisensituation, sodass viele Familien dringend auf das Erwerbseinkommen beider Elternteile angewiesen sind.
Im gesamten Stadtgebiet sind bereits zahlreiche konkrete Ausbauplanungen auf den Weg gebracht. Die langfristigen Lösungen für viele Standorte sind oft auch im gemeinsamen „Masterplan“ enthalten und können der A-Maßnahmenliste entnommen werden, siehe hierzu TOP 3 der gemeinsamen Sitzung. Jedoch greifen diese Lösungen erst in ein paar Jahren, sodass Überbrückungsmaßnahmen notwendig sind. Mit dem Hort-Notprogramm 2023 sollen in einzelnen Stadtteilen mit besonders hohem Bedarf und bestehenden Handlungsmöglichkeiten kurzfristig zusätzliche Plätze ermöglicht werden.
Zahlen und Daten zur Anmeldesituation für das Schuljahr 2023/24 (Stand Mai 2023)
Bei der Anmeldung im Kita-Portal wurden zum Stichtag 31. Januar 2023 insgesamt für 3.365 Kinder Hortplätze gesucht und damit 10,1 Prozent mehr als im Vorjahr (3 024 Kinder). Diesen 3.365 Kindern standen zum Stichtag 1.623 freie Plätze in Horten gegenüber, was einer Deckungsquote von 48 Prozent entspricht. Durch die frühe Vergabe der Hortplätze erhielt knapp die Hälfte der Eltern (dieses Jahr 1.623) Planungssicherheit, da sie im Februar die Zusage für einen Hortplatz bekamen.
Dies bedeutet nicht, dass alle verbleibenden 1.742 Kinder keinen Hortplatz oder kein Angebot der Ganztagsbildung nutzen können. So werden erst nach Vergabe der regulären Hortplätze die Plätze für die Zentralhorte vergeben. Auch an Standorten mit besonderen Konzepten (z.B.
Kooperative Ganztagsbildung, Integrierte Ganztagsbildung) erfolgt die Vergabe der Plätze erst zum Zeitpunkt der Schuleinschreibung Ende März / Anfang April. Darüber hinaus haben die angemeldeten Kinder die Möglichkeit über die Warteliste „nachzurutschen“ und noch einen Hortplatz zu erhalten.
Die Anmeldung für die schulischen Ganztagsangebote, wie Mittagsbetreuung und offener und gebundene Ganztagsschule erfolgt in der Regel zum Zeitpunkt der Schuleinschreibung Ende März / Anfang April. Diese Angebote stehen für etwa ein Viertel der Kinder zur Verfügung.
Für diesen Bericht wurde das Kita-Portal zum Stichtag 25.04.2023 nochmals ausgewertet. Dabei waren insgesamt noch 2.081 Kinder im Kita-Portal auf der Suche nach einem Hortplatz, davon 1.918 Kinder mit einem gewünschten Starttermin im Jahr 2023. Darin enthalten sind: → Anmeldungen nach dem Anmeldeschluss 31. Januar 2023. → Kinder der ersten Jahrgangsstufe, die einen Platz in einem schulischen Ganztagsangebot (Mittagsbetreuung, offener und gebundener Ganztag) erhalten haben. → Kinder in höheren Jahrgangsstufen (2., 3. oder 4. Klasse), die einen Platz in einem schulischen Ganztagsangebot (Mittagsbetreuung, offener und gebundener Ganztag) bereits haben, aber in einen Hort wechseln möchten. → „Korridor-Kinder“, deren Eltern die Entscheidung über die Einschulung abhängig vom Erhalt eines Hortplatzes treffen oder diese Entscheidung noch nicht getroffen haben.
Um eine bessere Einschätzung zu erhalten, wie viele zukünftige Erstklässler keinen Hortplatz erhielten, wurden die Daten weiter nach Geburtsdatum selektiert. Zum Stichtag 25.04.2023 waren von den insgesamt 1.918 Kindern im Kita-Portal noch 1.259 Kinder mit einem Geburtsdatum zwischen 01.07.2016 („altes Korridor-Kind) und 31.12.2017 (Ende vorzeitige Einschulung) im Kita-Portal auf der Suche nach einem Hortplatz (weiterhin inkl. Kinder in schulischen Ganztagsangeboten).
Von diesen 1.259 Kindern im „Erstklässler-Alter“ werden schätzungsweise rund 800 Kinder einen Platz in der Mittagsbetreuung oder im offenen und gebundenen Ganztag erhalten. Somit kann davon ausgegangen werden, dass rund 400 Kinder im „Erstklässler-Alter“ keinen Platz in einem Hort oder in einem schulischen Angebot haben. Eine genaue Aussage, wie viele Kinder keinen Platz in einem Hort oder in einem schulischen Angebot erhalten haben, ist nur durch eine manuelle Einzelauswertung pro Schulsprengel möglich. Diese Auswertung erfolgt im Rahmen des Hort-Notprogramms für einzelne Schulstandorte, aber nicht stadtweit.
Die Stadt Nürnberg hat das Ziel, familienfreundliche Betreuungsangebote mit einer hohen pädagogischen und räumlichen Qualität in ausreichendem Umfang zur Verfügung zu stellen. Ziel ist stadtweit eine Versorgungsquote von 90% zu erreichen. Bis 2026 sind weitere rund 2.000 Plätze bereits konkret in Planung. Einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz im Grundschulalter gibt es noch nicht, dieser greift erst ab 2026
Grafik zur Erläuterung des Prozesses bezogen auf das Jahr 2023
Die aktuelle Versorgungssituation für die Standorte des Hort-Notprogramms wird im nachfolgenden Text dargestellt.
GS Erich-Kästner-Schule (Reichelsdorf)
Langfristige Planung: In den nächsten Jahren entsteht in der Dollnsteiner Straße 10 (aktuell Garagenhof) durch das SWN (Bauträger) in Trägerschaft der AWO ein Neubau für einen 5-gruppigen Hort mit 125 Plätzen. Nach aktuellem Kenntnisstand ist eine Inbetriebnahme im September 2025 angestrebt.
Hort-Notprogramm 2023: Maßnahme für die GS Erich-Kästner-Schule (Reichelsdorf) In einem Haus für Kinder mit 75 Hortplätzen (neben Kinderkrippe und Kindergarten) in Röthenbach waren noch Hortplätze verfügbar. Nach Rücksprache mit dem Träger war es möglich, Hortplätze an Kinder der GS Erich-Kästner-Schule zu vergeben, wenn die Stadt Nürnberg die Fahrt organisiert und finanziert. Über das Hort-Notprogramm 2023 wurden Shuttlefahrten mit Taxi / Bus (Hinfahrten um 11.15 / 12.15 / 13.00 Uhr; eine Rückfahrt um 16.50 Uhr) für Kinder organisiert. Diese Shuttlefahrten sind befristet und enden zum Schuljahresende nach Inbetriebnahme des neuen Horts in der Dollnsteiner Straße. Die Kinder wechseln dann vom Hort Krakauer Straße (PariKita) zum Hort Dollnsteiner Straße (AWO). Der Transfer erfolgt ausschließlich von der Grundschule in der Eichstätter Straße und wieder zurück zur Eichstätter Straße – es gibt keinen Transport von/zur Dependance Reichelsdorfer Schulgasse.
Kosten: Die Kosten für den Transport der Kinder betragen schätzungsweise zwischen rd. 37.000,- bis 56.000,- € (Brutto inkl. 7% Mwst.) pro Jahr für eine Dauer von ca. 2-3 Jahren (abhängig Fertigstellung Neubau Dollnsteiner Str.).
Aktuelle Versorgungssituation: Ende Mai 2023 waren im Kita-Portal noch 35 Erstklässler auf der Suche nach einem Hortplatz.
GS Martin-Luther-King-Schule (Kornburg)
Langfristige Planung: Langfristig ist ein Hortneubau mit einer deutlichen Ausweitung der Betreuungskapazitäten auf einem dafür durch die Stadt Nürnberg gesicherten Grundstück „Am Bruckweg“ geplant. Die Schulräume sollen nach dem Auszug des Hortes in einen Neubau saniert werden. Dadurch können genügend Räume für die Unterrichtsversorgung der dann steigenden Schulkinderzahlen zur Verfügung stehen.
Hort-Notprogramm 2023: Maßnahme an der GS Martin-Luther-King-Schule (Kornburg) Mit der Einrichtung einer zusätzlichen Mittagsbetreuung am Schulstandort zum Schuljahr 2022/2023 reagierte die Stadt Nürnberg bereits auf das Wachstum der Schulkinder in den vergangenen Jahren. Zum kommenden Schuljahr 2023/2024 können insgesamt bis zu 2 Gruppen (ca. 35 Plätze) angeboten werden. Beide Gruppen werden bis 14.30 Uhr angeboten, da der Bedarf für eine verlängerte Mittagsbetreuung bis 15:30 Uhr nicht gegeben war. Kosten: Die zwei zusätzlichen Gruppen in der Mittagsbetreuung erhalten die reguläre Förderung für Mittagsbetreuungen aus kommunalen und staatlichen Mitteln.
Aktuelle Versorgungssituation: Ende Februar 2023 erhielten insgesamt 20 Kinder an der GS Martin-Luther-King-Schule keine Zusage für einen Hortplatz. Von diesen 20 Kindern sind 14 Kinder in der Mittagsbetreuung untergekommen. Von den verbleibenden 6 Kindern liegen keine weiterführenden Informationen zum Verbleib aber auch keine Beschwerden bzw. Suchanfragen für einen Hortplatz über die Servicestelle Kita-Platz vor. Damit kann die GS Martin-Luther-King-Schule als versorgt bewertet werden.
GS Fischbach
Langfristige Planung Neubau eines Horts mit 75 Plätzen auf dem Schulgrundstück (zusammen mit Sporthalle und Fachunterrichtsräumen). Die Inbetriebnahme kann voraussichtlich in 2025 erfolgen (Kosten: ca. 15,8 Mio. Euro).
Hort-Notprogramm 2023: Maßnahme an der GS Fischbach Das Hort-Notprogramm in Fischbach wurde bei einem Runde-Tisch-Termin vor Ort entwickelt und besteht aus zwei Schritten:
In einem ersten Schritt konnte die Kapazität der Mittagsbetreuung von 45 auf 60 Plätze erweitern, wodurch 15 Kindern ein zusätzlicher Betreuungsplatz angeboten werden konnte (Stand Mai 2023: Bereits umgesetzt). In einem zweiten Schritt sollen die Hort-Kapazitäten erweitert werden. Hierfür sollen im 1.OG und 2. OG Verbindungstüren zwischen dem Treppenhaus des Hortes und den Klassenzimmern der Grundschule eingebaut werden. Die Grundschule könnte dadurch barrierefrei werden, da durch die Verbindungstüren der Aufzug des Hortes genutzt werden kann. Aktuell laufen die Planungen zu den baulichen Maßnahmen, wobei die tatsächliche Realisierbarkeit noch nicht final abgeklärt werden konnte (Stand Mai 2023: Realisierung noch offen).
Kosten: Erster Schritt: Die zusätzliche Gruppe in der Mittagsbetreuung erhält die reguläre Förderung für Mittagsbetreuungen aus kommunalen und staatlichen Mitteln.
Zweiter Schritt: Investitionskosten in Höhe von (sehr grob) geschätzt 10.000 Euro.
Aktuelle Versorgungssituation: Zum Stand April 2023 waren 57 Kinder der GS Fischbach noch ohne Ganztagsangebot. Durch die Aufstockung der Mittagsbetreuung um eine Gruppe mit rund 15 Kindern konnte ein Teil bereits ein Angebot erhalten. Wenn der zweite Schritt umgesetzt wird, kann eine Horterweiterung um 26-27 Hortplätze erfolgen. Zusammen könnten dann rund 42 der 57 Kinder ein Ganztagsangebot in Fischbach erhalten (abhängig von der Realisierbarkeit des zweiten Schritts).
GS Altenfurt
Langfristige Planung: Umsetzung des Modellprojekts „Kooperative Ganztagsbildung“.
Hort-Notprogramm 2023: Maßnahme an der GS Altenfurt Zur Verbesserung bzw. zum Erhalt der Ganztagsangebote an der GS Altenfurt wurden drei Maßnahmen umgesetzt: A) Einführung des Modellprojekts „Kooperative Ganztagsbildung B) Umwidmung von Kindergartenplätzen in Hortplätze bei einem freien Träger und C) Beschleunigte Umsetzung der Brandschutzsanierung. Zu A) Auf Basis der Bevölkerungsvorausberechnung war absehbar, dass es bei der GS Altenfurt zu einer Klassenmehrung in den nächsten Jahren kommen kann. Diese zusätzlichen Klassen benötigen zusätzliche Klassenzimmer, und zwar diejenigen Zimmer, die bislang für die Mittagsbetreuung genutzt wurden. Um bei steigenden Schülerzahlen eine Reduktion des Angebots der Mittagsbetreuung zu vermeiden und um ein qualitativ hochwertiges Ganztagsangebot vor Ort anbieten zu können, wurde das Modellprojekt „Kooperative Ganztagsbildung“ eingeführt. Mit voraussichtlich 185 Plätzen im Modellprojekt stehen damit im neuen Modell genauso viele Plätze wie früher im Hort (155 Plätze) und in der Mittagsbetreuung (29 Plätze) zusammen zur Verfügung. Zu B) Vor ein paar Jahren wurden im externen Haus für Kinder in freier Trägerschaft auf Wunsch der Stadt Nürnberg Hortplätze in Kindergartenplätze umgewandelt, um den Kindern in Altenfurt genügend Kindergartenplätze anbieten zu können. Für das kommende Schuljahr wird diese Umwidmung rückgängig gemacht, sodass in Summe mehr Hortplätze in Altenfurt zur Verfügung stehen. Die Hortplätze wurden überwiegend an diejenigen Kinder vergeben, die aktuell im Vorschulalter in dieser Einrichtung sind, wodurch ein „Hochwachsen“ innerhalb der Einrichtung möglich ist.
Zu C) Im Frühjahr 2023 drohte kurzfristig der unterjährige Wegfall von Hortplätzen im Modellprojekt „Kooperative Ganztagbildung“. Durch intensive Bemühungen von allen Beteiligten (Hochbauamt, Bürgeramt Ost, Schul- und Hortleitung, Hausmeister vor Ort, Bauordnungsbehörde) konnte kurzfristig der bereits geplante zweite bauliche Fluchtweg hergestellt werden. In den Sommerferien sollen die Arbeiten abgeschlossen werden.
Kosten: Für A) entstehen Kosten im Rahmen der Modellprojekt-Finanzierung nach BayKiBiG und KmBeK zu gebundenen Ganztagsangeboten an Schulen. Für B) entstehen pro belegtem Hortplätze Kosten im Rahmen der gesetzlichen Betriebskostenförderung nach BayKiBiG. Für C) entstehen Kosten, die bereits im Haushalt enthalten sind (MIP und Baukosten).
Aktuelle Versorgungssituation: Durch die genannten Maßnahmen können von den rund 340 Grundschulkindern im kommenden Schuljahr 185 Kinder einen Platz in der Kooperativen Ganztagsbildung und 50 Kinder einen Platz im Hort in freier Trägerschaft erhalten (entspricht einer Versorgungsquote von etwa 69%). Ende Mai 2023 waren noch 40 Kinder auf der Suche nach einem Hortplatz (entspricht einem Bedarf von etwa 80%). Von den 50 Kindern waren 30 Kinder zukünftige „Erstklässler“ und 10 Kinder aus höheren Jahrgangsstufen.
GS Buchenbühl
Langfristige Planung: Keine
Hort-Notprogramm 2023: Maßnahme an der GS Buchenbühl Auf Anregung aus dem Stadtteil wurde die Einrichtung einer Mittagsbetreuung geprüft. Zum Stand Ende Mai waren insgesamt 13 Kinder für die Mittagsbetreuung angemeldet, sodass für das kommende Schuljahr 2023/2024 eine Gruppe Mittagsbetreuung an der GS Buchenbühl eingerichtet werden kann.
Kosten: Die zusätzliche Gruppe in der Mittagsbetreuung erhält die reguläre Förderung für Mittagsbetreuungen aus kommunalen und staatlichen Mitteln.
Aktuelle Versorgungssituation: Ende Mai waren im Kita-Portal keine Kinder mehr auf der Suche nach einem Hortplatz, die im Grundschulsprengel der GS Buchenbühl wohnen.
GS Uhlandschule
Langfristige Planung: Neubau eines Haus für Kinder in der Grünewaldstr. 18b mit 100 Kindergartenplätzen und 150 Hortplätzen. Leider ist das Gebäude während der Bauphase letztes Jahr im Mai 2022 abgebrannt. Mit dem Wiederaufbau soll schnellstmöglich begonnen werden.
Hort-Notprogramm 2023: Maßnahme für die GS Uhlandschule an der GS Thoner Espan Nach dem Brand konnten einige Kinder im Hort im Thoner Espan und in der Mittagsbetreuung im Thoner Espan unterkommen. Die Mittagsbetreuung befindet sich in einem Containergebäude, dessen Telefon- und Internetleitung durch die Baustelle bedingt gekappt werden musste. Um die weitere Betreuung von 135 Kindern in der Mittagsbetreuung zu sichern, muss eine Telefon- und Internetversorgung sichergestellt werden. Hierfür wird der Träger LTE-Router (inkl. Verträge) beschaffen. Die Kosten hierfür übernimmt die Stadt Nürnberg im Rahmen des Hort-Notprogramms 2023.
Kosten: Voraussichtlich 50 Euro monatlich.
Aktuelle Versorgungssituation: In der Mittagsbetreuung an der GS Thoner Espan konnte zumindest ein Teil der Kinder der GS Uhlandschule ein Alternativangebot erhalten. Bis zur Inbetriebnahme des Neubaus in der Grünewaldstraße wird die Versorgungssituation jedoch angespannt bleiben.
GS Großgründlach
Langfristige Planung: Neubau eines Haus für Kinder im Neubaugebiet „Volkacher Straße“ durch den Investor in freier Trägerschaft mit 12 Krippen-, 25 Kindergarten- und 50 Hortplätzen. Die Umsetzung ist jedoch aufgrund aktueller Entwicklungen nicht mehr sicher.
Hort-Notprogramm 2023: Maßnahme an der GS Großgründlach Die konkrete Planung des Hort-Notprogramms in Großgründlach befindet sich noch im Abstimmungsprozess. Es soll die Idee verfolgt werden, dass der Hort Georg-Horner-Straße in freier Trägerschaft durch die synergetische Doppelnutzung von Klassenzimmern der Grundschule am Nachmittag die Anzahl an Hortplätzen erhöhen kann (ca. 12 Plätze).
Kosten: Reguläre Betriebskostenförderung nach BayKiBiG.
Aktuelle Versorgungssituation: Ende Mai 2023 waren noch 25 Kinder im Kita-Portal auf der Suche nach einen Hortplatz. Bezogen auf den Stadtteil Großgründlach wurden von der Stadt Nürnberg bis Ende Mai sechzehn schriftliche Beschwerden beantwortet. Acht davon stammten von Eltern mit Kindern, die tatsächlich keinen Hortplatz in diesem Jahr erhielten und noch auf der Warteliste stehen. Die weiteren acht schriftlichen Beschwerden waren allgemein oder stammten von Eltern, deren Kinder in den kommenden Jahren schulpflichtig werden.
Fazit
Mit dem Hort-Notprogramm 2023 können in den genannten Stadtteilen kurzfristig Lösungen umgesetzt werden, um zumindest einem Teil der Kinder doch noch einen Betreuungsplatz anbieten zu können. Obwohl durch das Hort-Notprogramm eine eher geringe Anzahl an Plätzen zusätzlich und meist zeitlich befristet geschaffen werden können, setzt die Stadt Nürnberg für diese kurzfristigen Maßnahmen einen verhältnismäßig sehr hohen Personalaufwand ein. Der Einsatz der Mitarbeitenden der Stadt Nürnberg geht damit auch zu Lasten von anderen Aufgaben, beispielsweise die langfristige Planung und Umsetzung des Ausbaus von Hortkapazitäten in Nürnberg. Festzuhalten bleibt auch, dass die Maßnahmen des Hort-Notprogramms nicht den zwingend notwendigen zeitnahen Ausbau der Betreuungskapazitäten in Nürnberg ersetzen kann, da die Maßnahmen nur zeitlich befristet sind und meist ein Überbrückungsangebot darstellen. Um allen Kindern, die einen Hortplatz benötigen, einen Platz anbieten zu können, muss das Angebot an Plätzen weiterhin ausgebaut werden. Die dazu notwendigen Baumaßnahmen sollten daher die entsprechende Priorität innerhalb der Stadt Nürnberg weiterhin haben.
Kinder, die bislang keinen Platz in einem ganztägigen Angebot erhalten haben, haben auch weiterhin eine Chance einen Platz über die Warteliste zu erhalten (z.B. durch einen frei werdenden Platz wegen Umzugs eines anderen Kindes). Über das Hort-Notprogramm 2023 können zusätzlich rund 120 Plätze übergangsweise angeboten und somit rund 120 Familien zusätzlich ein ganztägiges Angebot erhalten.
Beratung Datum Behandlung Ziel
Jugendhilfeausschuss 29.06.2023 öffentlich Bericht
Betreff:
Unterstützung von Grundschulkindern beim Radfahrenlernen: Öffnung von
Verkehrsübungsflächen, Angebot von zusätzlichen Kursen Antrag der Stadtratsfraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN v. 04.10.2022)
Anlagen: 5.0 Antrag Radfahren Grundschulen Grüne 5.1 Bericht
Bericht: An 32 Nürnberger Schulen stehen im Pausenhof Fahrradparcours als Übungsflächen zur Durchführung der Verkehrserziehung zur Verfügung. In den nächsten Jahren werden 7 neue Standorte hinzukommen. Hier findet die praktische Radfahrausbildung der 4. Jahrgangsstufen durch die Verkehrspolizei mit mehreren Übungsstunden und einer Verkehrsprüfung statt. Eine Öffnung der Verkehrsübungsflächen außerhalb dieser Radfahrausbildung kann aus sicherheitstechnischen Gründen weder generell noch zu bestimmten Zeitfenstern erfolgen, da alle Schulhöfe der allgemeinbildenden Schulen in städtischer Trägerschaft gleichzeitig als öffentliche Spielhöfe ausgelegt sind. Eine sichere Trennung von Radfahren und Spielen ist dadurch nicht gewährleistet, da sich Spiel- und Sportgeräte direkt an den Radübungsflächen angrenzend und teilweise auch innerhalb der Fahrradparcours befinden. Als eine Möglichkeit der sicheren Ausweitung der Übungszeiten wäre jedoch im Rahmen von eigenverantwortlichen, gesonderten Schul- bzw. Hortveranstaltungen denkbar, beispielsweise unter Mithilfe von Eltern bzw. des Elternbeirats der jeweiligen Schule. Ein Angebot von zusätzlichen Radfahrkursen wurde bereits vor Beginn der Pandemie vom Jugendamt im Rahmen des Ferienprogramms geprüft.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Jedes Kind ist gleichermaßen betroffen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
FRAKTION B' 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPUATZ 2, 90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Stadtratsfraktion Nürnberg
An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg
Rathausplatz 2
Marcus König
90403 Nürnberg
Rathaus
Tel: (0911) 231-5091
90403 Nürnberg Fax:(0911)231-2930
gruene@stadt.nuernberg.de
Bus: Linie 36,46,47 (Rathaus)
U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche)
Nürnberg, 04.10.2022
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Unterstützung von Grundschulkindern beim Radfahren-Lernen:
Öffnung von Verkehrsübungsflächen, Angebot von zusätzlichen Kursen
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Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
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in den vierten Klassen der Grundschule wird Fahrradunterricht durch die Polizist'innen der Jugendverkehrsschule in Theorie und Praxis gelehrt. Zusätzlich unterstützen und behandeln die Lehrkräfte das Thema, das auch im bayerischen Lehrplan verankert ist: Ziel ist es, dass die Kinder sicherheits- und umweltbewusste, verantwortungsvolle Verkehrsteilnehmer'innen werden.
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Schon seit Jahren zeigt sich die Tendenz, dass viele Kinder gar nicht oder nicht ausreichend sicher Radfahren können. Die Bestehens-Quoten in Nürnberg sind vor allem im Innenstadtbereich schlechter als im äußeren Bereich der Stadt. Durch Corona hat sich die Situation noch weiter verschlechtert.
Gründe sind, dass S einige Schulen keine oder mit Mängeln behaftete Verkehrsübungsflächen vorweisen, 'S die Grundfertigkeit des Radfahrens, die früher über das Elternhaus erfolgte, heute sehr häufig der Schule überlassen wird und in der Kürze dieser Zeit kein sicheres Radfahren erreicht werden kann, 'S es zu wenig Übungsflächen gibt, auf denen Kinder in der Freizeit gefahrlos Rad fahren können, 'S viele Kinder keine Räder oder ausreichend sichere Räder besitzen.
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Kinder, die in der Grundschule nicht sicher Radfahren gelernt haben, sind später häufiger eine Gefahrenquelle für sich und andere.
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Wir stellen deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:
Die Verwaltung berichtet,
- inwieweit zusätzliche Verkehrsübungsflächen auf Schulhöfen geschaffen oder ertüchtigt
werden können,
- ob auf den Schulhöfen, auf denen Verkehrsübungsflächen vorhanden sind, Kinder auch am
Nachmittag z.B. in einem bestimmten Zeitfenster, üben können.
- ob es möglich ist, gesonderte Fahrradfahrkurse z. B. im Sommerferienprogramm über das
Jugendamt oder als Wochenendkurse anzubieten.
Mit freundlichen Grüßen
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Gabriele Klaßen Andrea Friedei Stadträtin stv. Fraktionsvorsitzende
Unterstützung von Grundschulkindern beim Radfahren-Lernen:
Öffnung von Verkehrsübungsflächen, Angebot von zusätzlichen Kursen
(Antrag der Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN v. 04.10.2022)
Zusätzliche Verkehrsübungsflächen auf Schulhöfen
Im aktuell gültigen bayerischen LehrplanPlus ist über alle Schularten hinweg im Kapitel „Schulart- und fächerübergreifende Bildungs- und Erziehungsziele sowie Alltagskompetenz und Lebensökonomie“ die Verkehrserziehung als zentraler Punkt benannt. In der Grundschule sind im Fachlehrplan Heimat- und Sachunterricht unter dem Lernbereich „Raum und Mobilität“ detaillierte Kompetenzerwartungen und Inhalte zum Thema Verkehrserziehung beschrieben. Bereits in Jahrgangsstufe 1 und 2 sollen mit Roller, Inlineskates oder Fahrrad Übungen im Schonraum durchgeführt und Kompetenzen zu wichtigen Verkehrsregeln erlangt werden. In den Jahrgangsstufen 3 und 4 sollen die Schonraumübungen fortgesetzt und vertieft werden. Insbesondere sollen die Ausbildungsinhalte der Jugendverkehrsschule laut Gemeinsamer Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und des Innern (GemBek) vom 15.05.2003 umgesetzt werden.
Damit die Schonraumübungen adäquat umgesetzt werden können und insbesondere die Jugendverkehrsschule durchgeführt werden kann, sind geeignete Verkehrsübungsflächen Voraussetzung. Hierfür steht an 32 Nürnberger Schulen ein im Pausenhof aufgemalter Fahrradparcours zur Verfügung.
Auf diesen 32 bestehenden Verkehrsübungsflächen an Nürnberger Schulen findet jährlich insbesondere die Radfahrausbildung für alle Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen der Nürnberger Grundschulen statt. Hierfür entwickelt die Polizeiinspektion Nürnberg (Sachbereich Verkehrserziehung) in Abstimmung mit den Schulleitungen schuljährlich Beschulungspläne für alle Standorte. Um die Unterrichtszeit möglichst effektiv nutzen zu können, ist die Beschulung auf einem schulortnahen Verkehrsübungsplatz wichtig. Auch die Verkehrserziehung in den anderen Jahrgangsstufen ist einfacher und schulorganisatorisch leichter umsetzbar, wenn am Schulstandort ein Fahrradparcours existiert. Deshalb wird bei Neubaumaßnahmen und Schulhofsanierungen immer ein Fahrradparcours in die Planungen mit einbezogen. So werden in den nächsten Jahren zusätzlich zu den 32 bestehenden Standorten weitere 7 Standorte hinzukommen.
Der Zustand sowie Ausbesserungsarbeiten und Nachlinierungen werden durch den laufenden kleinen Bauunterhalt durch die HVE SuS geleistet. Größere Sanierungen (häufig in Verbindung mit dem gesamten Schulhof) müssen in Zusammenarbeit mit SÖR, Hochbauamt und den Schulämtern für die Baupauschale angemeldet bzw. die städtischen Verfahren (BIC) durchlaufen. Folgende der 32 Schulhöfe mit Verkehrsübungsflächen sind zur Sanierung angedacht:
Grundschule Nürnberg Georg-Paul-Amberger-Schule Grundschule Nürnberg Gebersdorf Grundschule Nürnberg Ziegelstein
Neben den geeigneten Übungsflächen ist auch eine passende Ausstattung mit Übungsrädern essentiell. Hierfür hat die Stadt Nürnberg in enger Abstimmung mit der Verkehrspolizeiinspektion Nürnberg (Sachbereich Verkehrserziehung) und dem Staatlichen Schulamt in der Stadt Nürnberg 300 Übungsräder für die Kinder sowie 20 Ausbilderräder für die Kolleginnen und Kollegen der Verkehrspolizei angeschafft. Diese sind seit März 2023 im Rahmen der Jugendverkehrsschule im Einsatz. Ebenso sollen noch 3 neue Lastkraftwagen für die mobile Beschulung durch die Verkehrspolizei beschafft werden. Bei der mobilen Beschulung kommt die Verkehrspolizei mit dem Übungsmaterial (Fahrräder, Verkehrsschilder usw.) an den jeweiligen Beschulungsort. Für die drei Lastkraftwagen läuft derzeit der Beschaffungsprozess.
Prüfung, ob Kinder auch am Nachmittag z. B. in einem bestimmten Zeitfenster, auf Schulhöfen üben können, auf denen Verkehrsübungsflächen vorhanden sind
Gemäß dem Schulausschussbeschluss der Stadt Nürnberg v. 22.12.2000 und Stadtratsbeschluss im Rahmen des Jugendhilfeplans „Spielen“ v. 27.02.2008, die als verbindliche Grundlage gelten, sind alle Schulhöfe (Außenflächen) der allgemeinbildenden Schulen in städtischer Aufwandsträgerschaft während der Öffnungszeiten der Allgemeinheit zugänglich zu machen und als öffentliche Spielhöfe auszubilden. Die öffentliche Nutzung als Spielhof erfolgt in den Sommermonaten (1. April – 31. Oktober) in der Regel von Montag bis Samstag von 8:00 bis 21:00 Uhr und in den Wintermonaten (1. November – 31. März) in der Regel von Montag bis Samstag von 8:00 bis 18:00 Uhr. An Sonn- und Feiertagen ist der Spielhof geschlossen.
Eine solche öffentliche Nutzung des Schulhofs als Spielhof schließt aus sicherheitstechnischen Gründen eine gleichzeitige Benutzung des Verkehrsübungsplatzes auf dem Schulhof mit dem Fahrrad aus. Es gibt keine eindeutige Trennung zwischen Spielattraktion (Spielgerät, Sportgerät, etc.) und Übungsfläche. Bisweilen sind Spielgeräte auch in den Inseln des Verkehrsübungsplatzes verortet. Es würde also zwangsläufig zu Kreuzungswegen zwischen spielenden und radfahrenden Kindern kommen, Kollisionen und Unfälle wären sehr wahrscheinlich. Hinzu kommt, dass Fahrräder in Fallschutzbereichen von Spielgeräten abgestellt oder abgelegt werden könnten, was ebenfalls ein sehr hohes Risiko darstellt (z.B. Sturz von einem hohen Spielgerät auf ein Fahrrad). Auch steigt das Strangulationsrisiko, da Fahrradhelme möglicherweise nicht vor der Benutzung der Spielgeräte abgesetzt werden.
Aus den vorgenannten Gründen scheidet eine grundsätzliche Öffnung der Spielhöfe für das Radfahren aus. Was jedoch möglich erscheint, ist, dass im Rahmen einer schulischen Veranstaltung bzw. einer Hortveranstaltung Fahrradaktionen geplant werden. Eine solche schulische Veranstaltung bzw. Hortveranstaltung hätte dann Vorrang vor der öffentlichen Nutzung, so dass während der Veranstaltung keine Nutzung der Spielgeräte und Spielflächen möglich wäre. Selbstverständlich ist dann auch eine entsprechende Aufsicht notwendig, die ggf. informiert und eingreift, falls Kinder dennoch den Spielhof als solchen nutzen möchten. Die Planung von Fahrradaktionen obliegt dabei der jeweiligen Schulgemeinschaft am Schulstandort.
Selbstverständlich kann die jeweilige Schulgemeinschaft an Aktionstagen auch externe Partner mit einbinden (z. B. ADFC).
Gesonderte Fahrradfahrkurse z. B. im Sommerferienprogramm über das Jugendamt oder als Wochenendkurse
Fahrradlernkurse für Kinder wurden bereits aufgrund des Antrags von Bündnis 90 / Die Grünen im Schulausschuss vom 03.05.19 behandelt. Damals berichtete die Verwaltung über die Entwicklung eines Konzepts zur Durchführung von Fahrradlernkursen für Nürnberger Grundschulen. Ein Baustein war auch die Idee Fahrradlernkurse im Rahmen des Nürnberger Ferienprogramms anzubieten.
In Abstimmung mit SchA hat J daraufhin konzeptionelle Überlegungen zur Umsetzung eines Pilotkurses auf den Weg gebracht. Im Sommerferienprogramm 2019 der Stadt Nürnberg sollten, wie in der Ausschussvorlage vom 03.05.2019 dargestellt, erstmals über einen Zeitraum von zwei Wochen hinweg zwei Fahrradfahrlernkurse für Grundschulkinder angeboten werden. Es stellte sich allerdings heraus, dass für ein fundiertes Testangebot die Zeit zur fachlichen Planung und Umsetzung zu knapp bemessen war. Es konnte keine Finanzierung, aber auch kein Träger gefunden werden, der Erfahrung mit solchen Angeboten hat. Die Planungen wurden daher auf das Jahr 2020 verschoben. Mit der Noris-Arbeit (NOA) gGmbH wurde ein potentieller Kooperationspartner gefunden.
Aufgrund der damaligen pandemischen Lage konnten die Kurse nicht erprobt werden. Die damaligen Planungen zeigten aber, wie kostspielig das Angebot werden würde. 2 Kurse für je 10 Kinder auf einem städtischen Schulhof hätten insgesamt circa 2.323,00 € gekostet. Dies umfasste Honorarkosten für zwei Trainer/-innen, Materialkosten und eine Pauschale für den Organisationsaufwand. Noch nicht inbegriffen waren Kosten für Verpflegung der Kinder oder eventuelle Sonderreinigungen des Schulgebäudes/-geländes. Als Teilnahmegebühr waren 19,00 € bzw. 10,00 € mit Nürnberg-Pass pro Kind angesetzt. Stand dieser Kalkulation ist Frühsommer 2020, inzwischen hätten sich die Kosten aufgrund der allgemeinen Preissteigerungen vermutlich erhöht.
Die damaligen Erfahrungen führen zum heutigen Ergebnis, dass J keine Fahrradlernkurse im Rahmen des Ferienprogramms anbietet. Zum einen stehen die Kurse in keinem angemessenen finanziellen Verhältnis, wenn man das Gesamtbudget des städtischen Ferienprogramms von circa 25.000,00 € jährlich und der Zielsetzung von bis zu 7000 Programmplätzen betrachtet. Es stehen keine Mittel insbesondere für neue, kostenintensive Angebote zur Verfügung. Aufgrund der Haushalteinsparungen der letzten Jahre und der allgemeinen Preissteigerungen ist es das vorrangige Ziel, bestehende Ferienangebote zu sichern.
Zum anderen wird nicht die gewünschte Wirkung erzielt. Bei Fahrradlernkursen im Ferienprogramm werden zu wenige Kinder erreicht, eine flächendeckende Versorgung ist mit zentralen Angeboten nicht möglich. Die Kurse liegen darüber hinaus oft in geringem zeitlichen Bezug zu möglichen Fahrradprüfungen der 4. Jahrgangsstufen. Diese finden jährlich im Zeitraum zwischen Frühjahr und Herbst statt, wobei es hier ein rollierendes System innerhalb der Grundschulen gibt. In den Sommerferien und im Winterhalbjahr werden keine Fahrradprüfungen abgenommen. Diesen Fahrradprüfungen gehen gezielte Übungsstunden voraus. So umfasst eine Einheit pro Klasse 5 Doppelstunden inkl. Verkehrsprüfung und eine Stunde Fahren im Realverkehr.
Beratung Datum Behandlung Ziel
Jugendhilfeausschuss 29.06.2023 öffentlich Bericht
Betreff:
Fortführung des Projektes IBOS in den Schuljahren 2023/24 und 2024/25
Anlagen: 6.1 Sachverhalt 6.2 Anlage Zeitungsartikel
Bericht: Das Projekt IBOS (Intensivierte Berufliche Orientierung an Schulen) besteht seit dem Jahr 2008 an den Mittelschulen Hummelsteiner Weg und Scharrerschule. Es wurde seither jeweils zur Hälfte aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus und der Bundesagentur für Arbeit finanziell gefördert. Die Stadt Nürnberg finanzierte bis einschließlich des Schuljahres 2021/22 einen Fehlbetrag, der durch die vergleichbar höheren Personalkosten im öffentlichen Dienst resultierte. Im Schuljahr 2022/23 übernahm die Stadt Nürnberg eine reduzierte Überbrückungsfinanzierung und stellte damit die Fortführung von IBOS sicher. Nach längeren Verhandlungen gelang am 10. März 2023 der Durchbruch: Ministerpräsident Dr. Markus Söder verkündete bei einem gemeinsamen Besuch mit Oberbürgermeister Marcus König und der Referentin für Schule und Sport Cornelia Trinkl die Bereitstellung von Fördermitteln in Höhe von 100.000,00 € für zwei Schuljahre.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 53.295 € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv 53.295 € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von 1,75 Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Projekt IBOS an den beiden Mittelschulen Scharrerschule und Hummelsteiner Weg steht allen Schülerinnen und Schülern der beiden Mittelschulen offen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stk
DiP
Fortführung des Projektes IBOS (Intensivierte Berufliche Orientierung an Schulen)
sowie Bereitstellung des städtischen Zuschusses für die Schuljahre 2023/24 und
2024/25
- Durchführung des Projektes IBOS bis zum Schuljahr 2021/22 sowie im Schuljahr 2022/23 In den IBOS-Projektklassen an den Mittelschulen Hummelsteiner Weg und Scharrerstraße in Nürnberg werden Schülerinnen und Schüler ab der Klasse 7 bis zur Klasse 9 besonders intensiv und praxisnah in ihrer beruflichen Orientierung und ihrer Berufswahl individuell begleitet und unterstützt. Neben der praktischen Erprobung mehrerer Berufsfelder (drei Praxisphasen mit jeweils 15 Praxistagen) steht insbesondere die Förderung der personalen, sozialen, methodischen und beruflichen Kompetenzen im Fokus. Dreh- und Angelpunkt des Projektes ist die enge Zusammenarbeit zwischen der sozialpädagogischen Projektkoordination, den Lehrkräften der Schule, den Erziehungsberechtigten und den betrieblichen Netzwerkpartnern in diversen Berufsbranchen und Berufsbildern. Die Besonderheit an IBOS ist die räumliche Verankerung der Projektkoordination direkt vor Ort an der Schule und die somit unmittelbare Anbindung ins schulische System. Dies erleichtert enge, zeitnahe Absprachen und kurze Dienstwege zwischen allen Akteuren, passgenaue Angebote und Aktionen im alltags- und lebensweltbezogenen Umfeld der jungen Menschen, Handlungsmöglichkeiten „just in time“ sowie niedrigschwellige Zugänge zu den Eltern und Angehörigen. IBOS besteht seit dem Jahr 2008 und wurde seither jeweils zur Hälfte aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus (StMUK) und der Bundesagentur für Arbeit finanziell gefördert. Da der Auftrag öffentlich ausgeschrieben werden muss und SCHLAU Übergangsmanagement hier mit Bildungsdienstleistern konkurriert, deckt die Stadt Nürnberg seitdem den Fehlbetrag ab. Weil die Fördermittel des StMUK aus einem Budget entnommen werden, das für sämtliche Mittelschulen in ganz Mittelfranken zur Verfügung gestellt wird, ist die Fortführung bzw. Finanzierung seit Bestehen sehr umkämpft. Obwohl bei allen relevanten Beteiligten zweifellos Überzeugung für das IBOS-Konzept besteht, was durch die messbaren, kontinuierlichen Erfolge beim Übergang der Teilnehmenden in Ausbildung bestätigt wird, steht doch stets die gerechte Verteilungsfrage im Raum, da IBOS mehr Kosten verursacht als andere Berufsorientierungsangebote am Markt. Stellt man Folgekosten alternativer Anschlussmaßnahmen (v. a. BVJ und BvB) und/oder öffentlicher Transferleistungen zur Existenzsicherung entgegen, die jeder bzw. jede Jugendliche verursacht, der bzw. die nach dem Schulbesuch nicht in Ausbildung gelangt, müsste das Projekt folgerichtig flächendeckend ausgebaut werden. In diesem ohnehin vorhandenen Spannungsfeld, begann 2020 die Corona-Pandemie und damit einhergehend eine weitere Anspannung der öffentlichen Haushalte. Der Freistaat kündigte im Februar 2020 die Einstellung der Berufseinstiegsbegleitung (BerEb), einem weiteren wichtigen Baustein im System der Berufsorientierung, an (bayernweit mit ca. 70 Mio. EUR gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit gefördert). Infolgedessen mussten die Zuschussgeber von IBOS in Nürnberg Lücken schließen, die sich durch den BerEb-Wegfall aufzutun drohten. Schließlich wurde die Finanzierung von IBOS mit Auslaufen des Schuljahres 2021/22 von Seiten des Freistaats beendet. Seitdem dies bekannt war, bemüht sich das Referat für Schule und Sport in Zusammenarbeit mit der Leitung von SCHLAU in allen erdenklichen Richtungen, um Mittel zur Fortführung des Erfolgsmodells IBOS zu akquirieren. Das gelang auf die Schnelle zunächst nicht in der gewünschten Art und
Weise, sodass die Stadt Nürnberg für das Schuljahr 2022/2023 dankenswerterweise eine reduzierte Überbrückungsfinanzierung bereitstellte, die den Erhalt der bewährten Strukturen des Projekts gewährleistete. Nach längeren Verhandlungen gelang schließlich am 10. März 2023 der Durchbruch: Ministerpräsident Dr. Markus Söder informierte bei einem gemeinsamen Besuch mit Herrn Oberbürgermeister Marcus König und der Referentin für Schule und Sport, Cornelia Trinkl, die Bereitstellung von Fördermitteln in Höhe von 100.000,00 € für zwei Schuljahre. Weitere 100.000,00 € werden von der Bundesagentur für Arbeit gestellt, die stets ihre Bereitschaft zur Förderung signalisierte, sofern der Freistaat sich in gleicher Höhe beteiligt. Im folgenden Diagramm sieht man die beeindruckenden Übergangsquoten des letzten Abschlussjahrgangs von IBOS:
Übergänge der IBOS-Teilnehmenden 2022
Duale Ausbildung
| 8% | 3% |
|---|
Berufsfachschule / BGJ
32% Weiterführende Schule
57%
BVJ
Wiederholung Klasse 9
- Bereitstellung von Stellen für eine Fortführung des Projektes IBOS in den Schuljahren
2023/24 und 2024/25
Die Fortführung des Projekts in bewährter Form durch das SCHLAU Übergangsmanagement wird begleitet von einer Ausschreibung, die voraussichtlich Mitte April veröffentlicht werden und frühestens ab Mitte Juni besetzt sein wird. Es ist davon auszugehen, dass das Projekt wieder mit dem Personalschlüssel ausgestattet wird, der bis zum Schuljahr 2021/2022 galt, also 1,75 VK. Die 1,75 VK sollen zunächst über eine budgetfinanzierte Beschäftigung abgewickelt werden. Für die Fortführung des Projektes bis zum Schuljahresende 2025 wird eine befristete Stellenschaffung beantragt werden, wobei diese auf Basis der aktuellen Beschlüsse zur Haushaltskonsolidierung nur bei vollständiger Drittmittelfinanzierung möglich wäre. Diesbezüglich arbeitet die Verwaltung intensiv an einer Lösung.
3. Finanzierung des Projektes IBOS in den Schuljahren 2023/24 und 2024/25
Für den geplanten Projektzeitraum vom 01.09.2023 bis zum 31.08.2025 stehen Fördermittel in Höhe von 200.000,00 € (jeweils zur Hälfte vom StMUK und von der Bundesagentur für Arbeit) zur Verfügung.
Zur Finanzierung der 1,75 VK in diesem Zeitraum werden gemäß Durchschnittspersonalkosten des Jahres 2023 insgesamt 53.295,00 € zzgl. etwaiger tariflicher Anpassungen zusätzlich als Fehlbetragsfinanzierung von der Stadt Nürnberg benötigt.
4. Fazit
In Zeiten eines zunehmend gravierenden Nachwuchs- und Fachkräftemangels sollte die berufliche Orientierung und die Vermittlung in Ausbildung bei Jugendlichen höchste Priorität haben. Bei dem Besuch an der Scharrerschule stellte Ministerpräsident Dr. Markus Söder in den Raum, eine Ausweitung des Projekts auf weitere Mittelschulen zu prüfen. Dies wäre eine sehr zu begrüßende, zukunftsweisende Entwicklung, profitieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der Folge die Gesellschaft doch in vielerlei Hinsicht: Die Schülerinnen und Schüler verfügen durch das Projekt über deutlich realistischere Berufswünsche und haben klarere Vorstellungen von der Arbeitswelt. Ausbildungsabbrüche können so präventiv verhindert werden. Die eigenen Berufswünsche können intensiv erprobt und realistische Alternativen entwickelt werden. In vielfachen Beispielen konnten sich die Schülerinnen und Schüler in ihren Praxisbetrieben beweisen und erhielten durch das Praktikum einen Ausbildungsvertrag. Sie fallen insbesondere auch im Rahmen ihrer Flexibilität und ihrer Mobilität bezüglich eines (potentiellen) Ausbildungsbetriebes sehr positiv auf: auch längere Anfahrtswege zu den Praxisbetrieben werden während der Praxisphasen als selbstverständlich angesehen und zunehmend durch die Schülerinnen und Schüler eigenständig organisiert. Für den anstehenden Bewerbungsprozess um eine Berufsausbildung sind die Schülerinnen und Schüler überdurchschnittlich motiviert, ihren Bewerbungsradius zu erweitern. Im Vergleich zum Durchschnitt aller Nürnberger Abgangsklassen der Mittelschulen münden die IBOS-Projektteilnehmerinnen und -teilnehmer in jedem Jahr mindestens doppelt so oft in eine duale Berufsausbildung bzw. in eine Berufsfachschule ein. Auch die Kooperationsbetriebe im Großraum begrüßen das Projekt, da sie so die Möglichkeit haben, potentielle Auszubildende über einen längeren Zeitraum in der Berufspraxis kennen zu lernen. IBOS verfügt über ein mehrjähriges, engmaschiges Netzwerk zu mehr als 100 Kooperationsbetrieben in vielen Berufsbranchen und baut dieses bei Bedarf individuell aus.
Im Schulausschuss vom 28.04.2023 wurde die Fortführung des Projekts IBOS bei SCHLAU Übergangsmanagement für die Schuljahre 2023/24 und 2024/25 befürwortet.
Zeitungsartikel der Nürnberger Nachrichten vom 10.03.2023
Erfolgreiches Projekt gesichert1
Gute Nachrichten für Nürnberger Mittelschüler
© Stadt Nürnberg: Das Projekt Ibos hilft Nürnberger Jugendlichen, ihren Weg ins Berufsleben zu finden. Quelle: NN vom 10.03.2022
NÜRNBERG - Der intensive Einsatz der Stadt und der Schulleitungen hat sich gelohnt: Das erfolgreiche Berufsorientierungsprojekt Ibos bleibt - und soll auf mehrere Mittelschulen ausgeweitet werden.
In seiner Geschichte seit 2008 stand die Intensivierte Berufliche Orientierung an Schulen, kurz Ibos, mehrfach auf der Kippe. Denn das Geld stammt aus Mitteln eines Topfes, der ganz Mittelfranken zur Verfügung steht. Ibos kommt aber nur zwei Schulen, den Nürnberger Mittelschulen Hummelsteiner Weg und Scharrerstraße, zugute. Doch der Erfolg hat den Ministerpräsidenten überzeugt: Der Freistaat unterstützt Ibos mit einer Finanzierung von 100.000 Euro für zwei weitere Jahre. Das verkündete Markus Söder bei einem Besuch der Scharrerschule. Ziel sei es, das Projekt auf mehr Mittelschulen auszuweiten.
An Ibos teilnehmende Siebt- bis Neuntklässler werden von zwei Mitarbeiterinnen aus dem Übergangsmanagement Schlau der Stadt Nürnberg intensiv betreut. Einen Schwerpunkt bilden Praktika in kooperierenden Betrieben. 2022 konnten 89 Prozent der teilnehmenden Jugendlichen in eine Ausbildung vermittelt werden. Außerdem erhielt das Projekt einen Preis für innovative Berufsorientierungsmaßnahmen.
1 vgl. Nürnberger Nachrichten vom 10.03.2023