Beilage Hochbau-Baupauschale 2024 hier: Beschluss der Maßnahmenliste
Entscheidungsvorlage: Das Jahresprogramm der über die MIP-Pauschale 03 (Hochbau-Baupauschale) finanzierten Baumaßnahmen zwischen 50.000 bis 500.000 Euro (bei Kosten von mehr als 500.000 Euro handelt es sich um MIP-Einzelmaßnahmen, die grundsätzlich dem BIC-Verfahren unterliegen) wird Mitte jeden Jahres vom Bau- und Vergabeausschuss für das folgende Jahr beschlossen. Zur Vorbereitung des Haushalts 2024 wird nun der Entwurf der Maßnahmenliste für die Hochbau-Baupauschale 2024 vorgelegt.
Der Ansatz für die Hochbau-Baupauschale war angesichts des Sanierungsstaus an städtischen Gebäuden und des großen Altbaubestandes in den letzten Jahren immer zu gering, dem Grunde nach müsste eine kontinuierliche Steigerung erfolgen. Die Haushaltssituation ist nach wie vor angespannt es ist nicht auszuschließen, dass die Regierung von Mittelfranken der Stadt Nürnberg Einsparbeschlüsse auferlegt. Mit Blick auf die Haushaltslage und der Genehmigungsbedürftigkeit künftiger Haushalte ist von Jahr zu Jahr neu zu bewerten, ob eine Erhöhung des Pauschalansatzes erfolgen kann.
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Der Fokus wurde erneut auf Maßnahmen gelegt, die unmittelbar auf den Erhalt der Gebäudesubstanz oder auf die Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit abzielen. Es sind außerdem Projekte enthalten, die im Jahresprogramm 2023 ursprünglich angemeldet, aber aufgrund ausgeschöpfter Finanzmittel nicht mehr berücksichtigt werden konnten. Im vorliegenden Entwurf sind 33 Maßnahmen bei einer Gesamtsumme von 7.610.000 Euro enthalten.
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Die in der Baupauschale-Maßnahmenliste aufgeführten Vorhaben werden in den Haushaltsplan 2024 als Einzelpositionen übernommen und dort mit den entsprechenden Finanzmitteln haushaltsrechtlich ausgewiesen. Wie im Vorjahr, wurden die erforderlichen Finanzmittel der jeweiligen Maßnahmen über zwei Haushaltsjahre veranschlagt (im ersten Jahr 35% der Gesamtkosten, im darauffolgenden Jahr 65% der Gesamtkosten). Dadurch wird die Haushaltsplanung verstärkt auf den tatsächlichen Mittelabfluss angepasst, was zu einer Entlastung des Haushaltes 2024 und zu einer Reduzierung von Haushaltsresten beiträgt. Die endgültige Beschlussfassung über die Baupauschale 2024 erfolgt durch den Stadtrat im Rahmen der Etatberatungen auf der Grundlage des jetzt anstehenden Bau- und Vergabeausschussbeschlusses. Die für die Bauherrnaufgaben anfallenden Kosten (Bauverwaltungskosten = BVK) für investive Maßnahmen, sind - wie üblich - gesondert darzustellen, da diese nicht finanzwirksam sind. Im Bereich der konsumtiven Maßnahmen erfolgt die Abrechnung dieser Kosten über die interne Leistungsverrechnung (ILV), sie werden nicht ausgewiesen.
Der Entwurf der Baupauschale 2024 wurde aufgrund der Meldungen der Bedarfsträger nach Vorgesprächen mit dem Hochbauamt in Abstimmung mit Ref. I/II, Stk und H erstellt. Die Anmeldungen waren wie in den Vorjahren höher als die zur Verfügung stehenden Mittel. Es mussten deshalb in einem intensiven Abstimmungs- und Abwägungsprozess die Prioritäten festgelegt und die Maßnahmenliste an den Finanzrahmen angepasst werden. Auch nach über einem Jahr nach Ausbruch des Ukraine-Krieges sind die Baupreise weiter instabil. Einige ursprünglich angemeldete Projekte konnten nicht mehr über Hochbau-Baupauschale realisiert werden, da der obere Schwellenwert von 500.000 Euro überschritten wurde. Eine Anmeldung zum BIC-Verfahren wurde erforderlich. Angesichts der zunehmenden Alterung der Gebäude und des weiterhin wachsenden Gebäudebestands musste innerhalb der Baupauschale der Erhaltung der Bausubstanz und der Aufrechterhaltung der Funktion der technischen Einbauten der Vorrang gegeben werden. Dies führte im Ergebnis dazu, dass die von den Bedarfsträgern und dem Hochbauamt angemeldeten Maßnahmen nicht in dem erforderlichen Umfang berücksichtigt werden konnten. Die Auswahl der Maßnahmen erfolgte deshalb in enger Absprache mit den bedarfstragenden Referaten bzw. Dienststellen.
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Zur Beschleunigung der Verfahrensabläufe soll ein möglicher Projektaustausch bzw. eine Umschichtung bei Einvernehmen zwischen Bedarfsträgern und Baudienststelle weiter durch die Verwaltung vorgenommen werden können, wie dies bereits seit 1997 praktiziert wird. Hierdurch werden erhebliche Zeitersparnisse erreicht.
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