Beschlussvorlage Stpl/017/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtplanungsausschuss 22.06.2023 öffentlich Beschluss
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 4669 „Altholzverbrennung„
für ein Gebiet zwischen der Sandreuthstraße, dem Frankenschnellweg und der Bahnstrecke
Nürnberg-Schwabach
Prüfung der Stellungnahmen, erneute Billigung und Betroffenenbeteiligung
Anlagen: Entscheidungsvorlage Übersichtsplan 2. Fassung Entwurf der Satzung 2. Fassung Entwurf der Begründung Fortschreibung des Umweltberichts
Sachverhalt (kurz):
Anlass des Bauleitplanverfahrens ist die Absicht der N-ERGIE Kraftwerke GmbH auf ihrem Firmengelände in Nürnberg Sandreuth eine Altholzverbrennungsanlage zur thermischen Verwertung von Altholz und Erzeugung von Dampf zu errichten, der zur Fernwärmeversorgung und Stromerzeugung genutzt wird.
Das Vorhaben leistet einen wichtigen Beitrag im Rahmen der Energiewende. Die geplante Anlage trägt zur Verbesserung der Abfallwirtschaft bei. Die städtische Müllverbrennungsanlage kann den Abfallstoff „Altholz“ aus Kapazitätsgründen nicht aufnehmen. Durch die Errichtung der Altholzverbrennungsanlage wird demnach eine zusätzliche ortsnahe Abfallverwertung geschaffen.
Um dem Entwicklungsgebot nach Baugesetzbuch und der Vorgabe der Regierung von Mittelfranken, eine immissionsschutzrechtliche Erlaubnis für die Anlage nur mit Bebauungsplan und nicht auf Basis von § 34 BauGB erteilen zu wollen, gerecht zu werdenwird der Bebauungsplan und der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert.
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 4669 „Altholzverbrennung“ wurde in der Sitzung des Stadtplanungsausschusses vom 16.02.2023 erstmals gebilligt und anschließend öffentlich ausgelegt. Parallel dazu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Es ging je eine relevante Stellungnahme von der Öffentlichkeit sowie den Behörden und Träger öffentlicher Belange ein, die in die Abwägung einzustellen sind.
Aufgrund der Prüfung der Stellungnahmen sind Änderungen am Entwurf des Bebauungsplans erforderlich. Der Geltungsbereich wurde verkleinert. Der Entwurf - 2. Fassung - ist erneut zu billigen und gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut zu beteiligen. Da die Grundzüge der Planung durch die Änderung nicht berührt werden, soll eine Betroffenenbeteiligung durchgeführt werden.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja siehe Kapitel I.4.4. der Begründung
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beschlussvorschlag:
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Der Stadtplanungsausschuss prüft - gemäß der Darstellung in der Entscheidungsvorlage die vorgebrachten Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 4669 "Altholzverbrennung".
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Der Stadtplanungsausschuss beschließt, dass der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4669 "Altholzverbrennung" so verkleinert und eingeschränkt wird, wie es sich aus dem Plan vom 16.05.2023 ergibt.
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Der Stadtplanungsausschuss billigt den Entwurf 2. Fassung des Bebauungsplans Nr. 4669 "Altholzverbrennung" auf Grundlage des Plans vom 16.05.2023, der Begründung vom 16.05.2023 und dem Umweltbericht vom 08.05.2023.
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Der Stadtplanungsausschuss beschließt die Durchführung der Betroffenenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch auf Grundlage des gebilligten Entwurfs 2. Fassung.
Dies ist ortsüblich bekannt zu machen.