Beschlussvorlage Vpl/023/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Verkehrsausschuss 22.06.2023 öffentlich Beschluss
Betreff: Laufamholzstraße / Kreuzung Waldstraße, Markierung eines Radstreifens auf der Nordseite
Anlagen: Straßenplan Nr. 2.2350.2.1
Sachverhalt (kurz):
Auf der Nordseite der Laufamholzstraße endet der Radweg stadteinwärts heute in Höhe Waldstraße. Radfahrende müssen sich hier mühsam in den starken, zweistreifig fließenden Kraftfahrzeugverkehr einordnen oder fahren rechtswidrig auf dem Gehweg weiter. Dieser ist zu schmal um für den Radverkehr freigegeben zu werden.
Mit dem Straßenplan wird die Verkehrssicherheit für Radfahrende durch Markierung eines Radstreifens zwischen Waldstraße und Abzweig in Richtung Flußstraße am Beginn der Ostendstraße verbessert. Der Platz für den Radstreifen wird durch Neuaufteilung des Straßenquerschnittes aus der langen Linksabbiegespur stadtauswärts und mittels kleiner Bordsteinkorrekturen gewonnen.
Die Linksabbiegemöglichkeit zur Ziegenstraße beschränkt sich zukünftig - wie an anderen Kreuzungen im Zuge der Laufamholzstraße auch - auf einen Aufstellbereich für zwei Fahrzeuge im Schatten der verbreiterten Fußgänger-Querung. Um eventuelle Nachteile für die Buslinien in der Hauptrichtung zu kompensieren, erhält die LSA 944 Laufamholzstraße / Waldstraße eine verkehrsabhängige Steuerung, die Fahrgästen der Buslinien sowie dem Kraftfahrzeugverkehr zugute kommt. Die Lichtsignalanlage, Baujahr 1998, muss dazu komplett erneuert werden.
Für die Beschleunigung der Buslinie 40 müssen die beiden benachbarten Anlagen, das sind LSA 929 Laufamholzstraße / Ausfahrt Marktkauf und LSA 943 Laufamholzstraße / Ostendstraße mit ÖPNV-Komponenten ausgestattet werden. Auch wird eine verkehrsabhängige Steuerung für die Beschleunigung erstellt. Nur damit entsteht ein Gesamteffekt mit Fahrzeitgewinn.
Die Bushaltestelle stadteinwärts, östlich der Waldstraße, wird barrierefreie mit 16 cm Randsteinhöhe umgebaut.
Im Zusammenhang mit dieser Planung wird SÖR eine erforderliche Deckensanierung durchführen.
Kostenschätzung:
Straßenbau 659.200 EUR Straßenbeleuchtung 15.000 EUR Verkehrsregelungstechnik 433.000 EUR Verkehrssicherung 28.800 EUR
Gesamt: 1.136.000 EUR
Die Folgekosten für den Unterhalt betragen ca. 5.600 Euro.
Die Finanzierung der Maßnahme ist nicht gesichert. Auf Grund der Höhe der Projektkosten muss die Maßnahme das BIC-Verfahren durchlaufen und als Einzelansatz im MIP veranschlagt werden. Die Finanzierung wird zum Teil aus dem Radwegetopf erfolgen und wird im weiteren Verfahren konkretisiert. Für die Maßnahme können aller Voraussicht nach Zuwendungen auf der Grundlage der Kommunalrichtlinie des Bundes beantragt werden.
Fazit:
Mit der vorliegenden, innerhalb der Verwaltung abgestimmten Maßnahme, erfolgt stadteinwärts ein wichtiger Lückenschluss für Radfahrende an der stark befahrenen Laufamholzstraße. Der Radverkehr wird sicherer geführt und der Fußverkehr auf dem Gehweg entlastet. Zudem erfolgt ein weiterer Schritt zur Barrierefreiheit im öffentlichen Raum.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 1.136.000 € Folgekosten 5.650 € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Finanzierung der Maßnahme ist nicht gesichert. Teilweise erfolgt die Finanzierung aus dem Radwegetopf. Die Beantragung von Zuwendungen erfolgt im weiteren Verfahren.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Mit der Maßnahme werden die Bedingungen für schwächere und mobilitätseingeschränkte Verkehrsteilnehmerinnen und .-teilnehmer verbessert.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
SÖR
Beschlussvorschlag:
Der Verkehrsausschuss beschließt den Straßenplan Laufamholzstraße, Vpl-Plan Nr. 2.2350.2.1 vom 19.01.2021 mit letzter Änderung vom 31.01.2023. Die Verwaltung wird beauftragt, die Finanzierung im Rahmen des Radwegebauprogramms zu sichern.