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Beschluss des Naturschutzbeirats Nürnberg und Fürth vom 29.11.2022

Anlage · 21.06.2023 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Umwelt & Klima

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

1. Gemeinsame Sitzung der Naturschutzbeiräte der Städte

Nürnberg und Fürth am 29.11.2022

T A G E S O R D N U N G

TOP Titel
1 „Kanukonzept“ Gemeinsames Konzept der Städte Nürnberg und Fürth für einen naturverträglichen Bootstourismus auf Pegnitz, Rednitz und Regnitz

Sitzungsort: Schöner Saal im Rathaus der Stadt Nürnberg, Zimmer 208

Rathausplatz 2, 90403 Nürnberg

Sitzungsdauer: 14:00 Uhr – 18:00 Uhr

Frau Boser und Herr Kreitinger eröffnen die Sitzung und stellen die ordnungsgemäße Einladung und die Beschlussfähigkeit der Beiräte der Städte Nürnberg und Fürth fest.

1. Gemeinsame Sitzung der

Naturschutzbeiräte der Städte

Nürnberg und Fürth

am 29. November 2022

155. Sitzung des Beirats der Stadt Nürnberg

12. Sitzung der 10. Amtsperiode des Beirats der Stadt Fürth

Protokoll zu TOP 1

„Kanukonzept“

Gemeinsames Konzept der Städte Nürnberg und Fürth für einen

naturverträglichen Bootstourismus auf Pegnitz, Rednitz und Regnitz

Die Vorsitzende des Naturschutzbeirates Nürnberg begrüßt zu dieser historischen ersten gemeinsamen Sitzung der Beiräte aus Fürth und Nürnberg anlässlich des interkommunalen „Kanukonzeptes“. Der Vorsitzende des Naturschutzbeirates Fürth würdigt ebenfalls den denkwürdigen Anlass und stellt die Tagesordnung sowie den Ablauf des derzeitigen Dialogverfahrens zum Konzept vor. Der Dienststellenleiter des Amtes für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz der Stadt Fürth gibt einen Überblick über den rechtlichen Rahmen und die geleisteten und künftigen Schritte im Gesamtverfahren. Ziel des Konzeptes und Verfahrens ist es, eine rechtssichere Grundlage für die Steuerung der bootstouristischen Nutzung der Flüsse Pegnitz, Rednitz und Regnitz zu erlangen. Als rechtliche Instrumente zur Steuerung können die beiden Städte Gemeingebrauchsverordnungen erstellen bzw. novellieren und Rechtsbescheide zu Anträgen auf Schifffahrt erlassen.

Der Gutachter des Planungsbüros stellt die Ergebnisse der umfassenden Untersuchungen vor sowie das darauf aufbauende, differenzierte Maßnahmenkonzept. Eine der zentralen Empfehlungen ist es, die Befahrung der ökologisch wertvollen Gewässerabschnitte nur geschulten Mitgliedern ortsansässiger Vereine mit entsprechender Ortskenntnis zu gestatten. Der Gutachter berichtet auch über die Ergebnisse der Fachberatung für Fischereiweisen des Regierungsbezirkes von Mittelfranken und über deren ablehnende Haltung gegenüber der bootstouristischen Nutzung der drei Flüsse zum Schutz gefährdeter Fischarten.

Alle Teilnehmenden loben das vorausschauende, grenzüberschreitende Vorgehen der beiden Städte. Der grundrechtlich gesicherte Gemeingebrauch von Gewässern für Jedermann kann nur eingeschränkt werden für hochwertige Lebensräume und muss fachlich begründet sein. Das Konzept stellt hierzu eine sehr fundierte Grundlage für das weitere Verfahren dar.

Es findet ein intensiver Austausch zur praktischen Umsetzung und zu rechtlichen Fragen statt. Die Beiräte legen Wert auf Regelungen zur Steuerung, die von der Bevölkerung leicht verstanden sowie in der Praxis gut implementiert und kontrolliert werden können.

Eine Empfehlung des Konzeptes ist die Ausweisung sowie der Ausbau (z.B. Parkplätze, Steganlage, Zuwegung, Müllentsorgung, Toiletten) von offiziellen Ein- und Ausstiegsstellen in ökologisch weniger wertvollen Bereichen. Das Gremium beurteilt den gutachterlichen Vorschlag zur Verbesserung der Infrastruktur als nicht zielführend und lehnt ihn aufgrund der daraus resultierenden Attraktionswirkung ab. Es betont zudem, dass durch erhöhte Anforderungen der Verkehrssicherungspflicht an Ein- und Ausstiegsstellen Bäume nicht gefällt oder beeinträchtigt werden dürfen. Das Betretungsverbot von landwirtschaftlichen Flächen während der Aufwuchszeit darf nicht verletzt werden.

Die Referentin und der Referent bedanken sich für die praktischen Denkanstöße der Beiräte und sichern deren Berücksichtigung zu.

Nach langer Diskussion wurde Einigkeit erzielt und beiliegender Beschluss gefasst.

Am 12.12.2022 gez. gez. Boser Kreitinger (Vorsitzende des Naturschutzbeirats (Vorsitzender des Naturschutzbeirats der Stadt Nürnberg) der Stadt Fürth)

Im Auftrag Im Auftrag gez. gez. Vitzethum Schmid (Schriftführer/Geschäftsführer (Schriftführer/Geschäftsführer des Naturschutzbeirats des Naturschutzbeirats der Stadt Nürnberg) der Stadt Fürth)

Anlagen

Anlage 1 Beschluss zu TOP 1 „Kanukonzept“ Anlage 2 Sitzungsbegleitende Präsentation der Stadt Fürth Anlage 3 Präsentation des ökologischen Fachbüros GFN zum „Kanukonzept“

1. Gemeinsame Sitzung der

Naturschutzbeiräte der Städte

Nürnberg und Fürth

am 29. November 2022

Anlage zu TOP 1

„Kanukonzept“

Gemeinsames Konzept der Städte Nürnberg und Fürth für einen

naturverträglichen Bootstourismus auf Pegnitz, Rednitz und Regnitz

Beschluss

der Naturschutzbeiräte der Städte Nürnberg und Fürth vom 29. November 2022

- einstimmig -

Siedlungsräume – insbesondere große Städte – sind mit ihrer Lebens- und Strukturvielfalt Hotspots der Biodiversität. Sie haben erhebliche Bedeutung und damit Verantwortung für deren Erhalt. Es besteht dringender Handlungsbedarf zur Sicherung von Natur- und Artenvielfalt

schönheit“. Es ist eine Zukunftsaufgabe für Großstädte zum einen Stadtwachstum zum anderen die Sicherung der Landschafts- und Naturräume zu gewährleisten.

Die Flüsse Pegnitz, Rednitz und Regnitz, welche Nürnberg und Fürth durchfließen, sind von überregionaler Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz und Hauptlebensräume einer ganzen Reihe von wertvollen und streng geschützten Tier- und Pflanzarten. Gleichermaßen sind die Talräume von Pegnitz, Rednitz und Regnitz wichtige Schwerpunktgebiete für die Freizeitund Erholungsnutzung. Sie stellen stadtnahe Oasen der Erholung von der hektischen Großstadt dar, sie ermöglichen Natur vor der Haustür zu erleben und bieten an heißen Tagen ein angenehmes Klima.

Zur Verhinderung von Fehlentwicklungen und irreversibler Schäden in diesen Landschaftsräumen müssen die Auswirkungen einer bootstouristischen Nutzung der Gewässer Pegnitz, Rednitz und Regnitz so gering wie möglich gehalten werden. Ziel ist der nachhaltige Schutz dieser wertvollen Lebensräume für Mensch und Natur und daher eine naturverträgliche bootstouristische Nutzung, die einen Interessenausgleich zwischen Erholungs-/Freizeitnutzung und Naturschutz darstellt.

Der gemeinsame Naturschutzbeirat begrüßt nach ausführlicher Diskussion das vorgestellte Maßnahmenkonzept und empfiehlt dessen Umsetzung mit folgenden Maßgaben:

 Schifffahrtsgenehmigungen zur Bereitstellung von Wasserfahrzeugen gemäß Art. 28 BayWG werden ausschließlich ortsansässigen Kanuvereinen erteilt.

 Die Gewässer dürfen nur bei einem Mindestwasserstand von 50 cm befahren werden. Nebengewässer, Nebenarme und Zuflüsse dürfen nicht befahren werden.

 SUPs sind ausschließlich im Abschnitt Rednitz-Süd zwischen der Ausstiegstelle Steinhauserweg und dem Vereins-Steg in Mühlhof zugelassen. Schlauchboote und Flöße werden auf allen vier untersuchten Flussabschnitten ausgeschlossen.

 Maßnahmen zur Information und Lenkung u.a. durch land- und wasserseitige Informations- und Hinweistafeln, Information zu geeigneten Ein- und Ausstiegsstellen, Pegelständen, Kennzeichnung sensibler Bereiche, Festlegen und Bekanntmachen von Verhaltensregeln sind zu ergreifen.

 Ungeeignete Ein- und Ausstiegsstellen sind zu schließen und/oder zu verlegen.

 Maßnahmen zur Verbesserung gewässerökologischer Defizite (wie z.B. Anlage von Hochstaudensäumen und Schilfröhrichten, Strukturverbesserungen, Auengehölze, Lehmwände für den Eisvogel) sollen in Zusammenarbeit mit dem Wasserwirtschaftsamt realisiert werden.

 Bei der Steuerung der räumlichen und zeitlichen Nutzung ist in besonderem Maße auf Vermittelbarkeit und Umsetzbarkeit durch überschaubare und klare Regelungen zu achten.

Am 29.11.2022

gez. gez. Boser Kreitinger (Vorsitzende des Naturschutzbeirats (Vorsitzender des Naturschutzbeirats der Stadt Nürnberg) der Stadt Fürth)

Im Auftrag Im Auftrag gez. gez. Vitzethum Schmid (Schriftführer/Geschäftsführer (Schriftführer/Geschäftsführer des Naturschutzbeirats des Naturschutzbeirats der Stadt Nürnberg) der Stadt Fürth)

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