Bericht über die Inhalte des in Kooperation mit der Stadt Fürth erarbeiteten Konzeptes für eine nachhaltige und umweltverträgliche Freizeitnutzung der Nürnberger Gewässer
mit kleinen Wasserfahrzeugen ohne eigene Antriebskraft („Gewässerbefahrungskon-
zept“) und daraus folgende Schritte in der Vollzugspraxis
Die Gewässer Pegnitz und Rednitz und ihre Talräume sind für die Stadt Nürnberg in vielerlei Hinsicht von großer Bedeutung. Sie sind mit ihrer Flora und Fauna sehr bedeutsam für den Naturhaushalt und das Stadtklima und bieten einen strukturreichen Lebensraum für zahlreiche Tierarten. Sie stellen dabei gleichzeitig zentrale Achsen der Naherholung und des Naturgenusses für die Bürger der Stadt Nürnberg und des Umlandes dar.
Ein wichtiger Aspekt des Naturerlebens in der Stadt Nürnberg ist die Möglichkeit die Gewässer Pegnitz und Rednitz mit kleinen Wasserfahrzeugen ohne eigene Antriebskraft zu befahren. Im Rahmen des wasserrechtlichen Gemeingebrauchs ist dies unter Berücksichtigung der Beschränkungen der aktuell geltenden Verordnung der Stadt Nürnberg über die Regelung des Gemeingebrauchs an oberirdischen Gewässern (GewBenO) jeder Person möglich. Befahrungen die über das gemeingebräuchliche Maß oder die in der Verordnung getroffenen Beschränkungen hinausgehen, bedürfen einer wasserrechtlichen Zulassung.
Für die Gewässer im Nürnberger Stadtgebiet liegen bisher keine Kenntnisse vor, die darauf schließen lassen, dass die Intensität derartiger Gewässernutzungen in einem Ausmaß stattfinden, welche zu erheblichen Beeinträchtigungen für die Gewässer und die umliegende Flora und Fauna führen oder bereits geführt haben. Große Ansammlungen von Wasserfahrzeugen, Konflikte zwischen Gewässernutzern oder – anliegern, mit Gewässerbefahrungen in Zusammenhang stehende nachhaltige Beeinträchtigungen der Natur oder ähnliche Missstände sind in Nürnberg bisher nicht festgestellt worden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass der diesbzgl. Nutzungsdruck auf Naherholungsgebiete insbesondere in städtischen Ballungsräumen stetig steigt. In anderen Gebieten hat die Nutzungsintensität an Gewässern hier bereits ein für die Natur teilweise unverträgliches Maß erreicht und zu entsprechenden Schäden und Konflikten geführt (beispielsweise auf der Wiesent in der Fränkischen Schweiz).
Da in den letzten Jahren an das Umweltamt Anfragen von Anbietern gewerblicher Bootstouren herangetragen wurden, die ihre Dienste auf Gewässerabschnitten im Nürnberger Stadtgebiet anbieten wollen, hat das Umweltamt der Stadt Nürnberg in Kooperation mit dem Ordnungsamt der Stadt Fürth ein gutachterliches „Gesamtkonzept zur naturverträglichen, bootstouristischen Gewässernutzung der Flüsse Pegnitz, Rednitz und Regnitz“, kurz „Kanukonzept“, erarbeiten lassen, um zu eruieren, wie sichergestellt werden kann, dass in Nürnberg und Fürth auch künftig die Nutzungsintensität der Gewässer durch Befahrungen mit kleinen Wasserfahrzeugen ohne eigene Antriebskraft auf ein nachhaltiges Maß begrenzt werden kann, so dass die wertvolle Flora und Fauna an den Gewässern erhalten bleibt.
Es wurde dabei ein entsprechend qualifiziertes Gutachterbüro damit beauftragt, an relevanten Gewässerabschnitten von Pegnitz, Rednitz und Regnitz Bestandserfassungen bzgl. der vorhandenen Flora und Fauna, Wasserständen, derzeitiger Befahrungsintensität, etc. durchzuführen.1 In der entsprechenden gutachterlichen Darstellung der hierbei gewonnenen Erkenntnisse wird dargelegt, dass die untersuchten Gewässerabschnitte trotz ihrer Lage in städtischen
1 vgl. Karte zum Untersuchungsgebiet in den Anlagen
Ballungsräumen und entsprechend großem anthropogenen Einflüssen (Abwassereinleitungen, künstliche Veränderungen, heranrückende Bebauung, Einträge aus der Landwirtschaft, etc.) eine hohe schützenswerte natur- und artenschutzfachliche Wertigkeit aufweisen. Die Gewässer werden, erwartungsgemäß, überwiegend im Sommer befahren, wobei die Befahrungsintensität insgesamt als vergleichsweise gering einzustufen ist (selbst in Hochzeiten sind im Mittel ein keinem Gewässerabschnitt mehr als zwei Wasserfahrzeuge pro Stunde erfasst worden).2
Um im weiteren Prozess insbesondere auch die Interessen der Gewässernutzer und Naturschutzverbände angemessen berücksichtigen und bei den anstehenden Abwägungsentscheidungen möglichst sämtliche relevanten Belange berücksichtigten zu können, fand in einer Dialogveranstaltung am 14.07.2022 u. a. mit den an den Gewässern ansässigen Kanuvereinen, Fischereiberechtigten und Naturschutzverbänden ein entsprechender Austausch statt, in welchem Anlass und Zweck des Kanukonzeptes, die Ergebnisse der Bestandsermittlung der Gutachter, die parallel von der Fachberatung für Fischerei des Bezirks Mittelfranken durchgeführte fischereifachliche Untersuchungen sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen vorgestellt wurden. Den Teilnehmerinnen und Teilnehmer wurde Gelegenheit gegeben, eigene Kenntnisse, Feststellungen und Anliegen vorzutragen. In dem Austausch ist klargeworden, dass ein grundsätzliches Interesse daran besteht, den hochwertigen Bestand von Flora und Fauna zu schützen und es begrüßt wird, dass die Städte Nürnberg und Fürth darum bemüht sind diesbzgl. „vor die Welle“ zu kommen und frühzeitig entsprechende Weichenstellungen vorzunehmen, um evtl. nicht mehr einfangbare Fehlentwicklungen zu vermeiden. Gleichzeitig wurde auch klar, dass der Umfang der derzeitigen Nutzung überwiegend als noch naturverträglich eingeschätzt wird, da die Befahrung weit überwiegend durch ortskundige Bürger und Kanuvereinsmitglieder stattfindet, die über das notwendige Verantwortungsbewusstsein verfügen und keine erheblich Naturbeeinträchtigungen verursachen. Eine weitere Reduzierung durch entsprechende rechtliche Einschränkungen wurde durch die anwesenden Gewässernutzer (Fischerei und Wassersportler) überwiegend als nicht notwendig oder geboten angesehen. Die Zulassung von gewerblichen Bootstouren in großem Umfang wurde von allen Seiten als sehr kritisch betrachtet, da solche Anbieter ein Interesse daran haben, möglichst viele Personen auf das Gewässer zu bringen und diese dann in der Regel nicht über die notwendige Ortskunde und Erfahrung verfügen, um eine naturverträgliche Gewässerbefahrung zu gewährleisten.
Nach dieser Dialogveranstaltung wurden unter entsprechender Berücksichtigung der vorgebrachten Anmerkungen durch das Gutachterbüro eine Reihe von Maßnahmenvorschlägen erarbeitet, die das Ziel haben die Befahrung der Gewässer in Nürnberg und Fürth auf ein Maß zu beschränken, das die Erhaltung der hohen Wertigkeit von Flora und Fauna an den Gewässern gewährleistet bzw. sogar eine weitere Verbesserung ermöglicht. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind dabei sehr vielseitig und stark ausdifferenziert. Sie unterscheiden zwischen einer Vielzahl von Nutzergruppen, Gewässerabschnitten, Nutzungszeiten, u. ä. und enthalten sowohl Maßgaben für Regelungen des Gemeingebrauchs und Zulassungen für darüberhinausgehende Befahrungen, wie auch Vorschläge zur Aufwertung der Gewässer, Informationen der Öffentlichkeit und weitere Aspekte. Die vorgeschlagenen Maßnahmen stellen insgesamt eine deutliche Einschränkung der bestehenden Möglichkeiten der Befahrung der Gewässer zugunsten des Natur- und Gewässerschutzes dar.3
2 Details sind der Anlage „Kanukonzept Teil A: Grundlagen“ zu entnehmen 3 Details sind der Anlage „Kanukonzept Teil B: Maßnahmen“ zu entnehmen
Das gutachterliche Kanukonzept wurde am 29.11.2022 in der ersten gemeinsamen Sitzung der Naturschutzbeiräte der Städte Nürnberg und Fürth vorgestellt. Das Konzept wurde in der Sitzung grundsätzlich begrüßt, und es wurde in einem Beschluss die Umsetzung der vom Gutachterbüro vorgeschlagenen Maßnahmen unter bestimmten in der Sitzung herausgearbeiteten Maßgaben empfohlen.4
In ähnlicher Zusammensetzung wie der ersten, fand am 17.01.2023 eine zweite Dialogveranstaltung statt, in welcher nun die gutachterlichen Maßnahmenvorschläge vorgestellt wurden.
In der Veranstaltung wurde teilweise deutliche Kritik an Umfang, Komplexität und Kleinteiligkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen geübt. Es wurde vorgebracht, dass die Umsetzung der Maßnahmen die Befahrung der Gewässer für die Allgemeinheit, aber insbesondere auch für die Kanuvereine deutlich einschränken bzw. teilweise unmöglich machen würden, ohne dass die Natur davon wesentlich profitieren würde. Unter Anbetracht der Tatsache, dass die Befahrungsintensität derzeit als gering einzustufen ist und derzeit keine Beeinträchtigungen oder Konflikte bekannt sind, sei es ausreichend die gewerbliche Nutzung der Gewässer hinreichend und angemessen zu unterbinden und nicht geboten die Nutzungsmöglichkeiten der Allgemeinheit und der Kanuvereine weiter einzuschränken.
Es hat sich also ein Zielkonflikt zwischen den Interessen der Gewässernutzer und den Interessen des Naturschutzes herauskristallisiert. In einer Abstimmung zwischen der Umweltreferentin der Stadt Nürnberg und dem Rechtsreferenten der Stadt Fürth unter Teilnahme der jeweiligen Fachbehörden (untere Wasserrechts- und untere Naturschutzbehörden) und der Gutachter, wurden die gewonnenen Erkenntnisse anschließend zusammengetragen und Handlungsschritte erarbeitet, die sowohl die Interessen des Naturschutzes als auch die Interessen der Gewässernutzer jeweils angemessen berücksichtigen sollen. Dabei wurde insbesondere gewürdigt, dass das Befahren der Gewässer mit Fahrzeugen ohne eigene Antriebskraft grundsätzlich jeder Person gestattet ist, Einschränkungen dieses teilweise grundrechtlich geschützten Anspruchs einer besonderen Rechtfertigung bedürfen und der aktuelle Status Quo keinen Anlass zu übermäßiger Besorgnis gibt. Gleichzeitig fanden aber auch die Erkenntnisse der Gutachter zur Hochwertigkeit von Flora und Fauna an den hiesigen Gewässern Berücksichtigung. Zudem wurde Wert daraufgelegt, dass künftige Regelungen nicht allzu kleinteilig und komplex sein sollten, um ein Grundmaß an Verständlichkeit zu gewährleisten und in der Vollzugspraxis noch zuverlässig umsetzbar und kontrollierbar zu sein.5
Um zu gewährleisten, dass die Gewässer im Nürnberger Stadtgebiet auch künftig ihre naturschutzfachliche Wertigkeit erhalten und dabei gleichzeitig der Allgemeinheit und den organisierten Wassersportlern (insbes. den Kanuvereinen) in ausreichendem Maße, insbesondere zum Zwecke des Naturgenusses und der Umweltbildung zur Verfügung stehen, wurde seitens der Verwaltung das mit der Stadt Fürth abgestimmte Konzept zur Sicherstellung einer nachhaltigen und umweltverträglichen Freizeitnutzung der Nürnberger Gewässer mit kleinen Wasserfahrzeugen ohne eigene Antriebskraft („Gewässerbefahrungskonzept“) erarbeitet. Dabei galt es das gutachterliche Kanukonzept, die Kenntnisse, die bei dessen Entstehungsprozesses gewonnen werden konnten, die Interessen der Gewässernutzer und der Naturschutzverbände sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen angemessen gegeneinander abzuwägen.
4 vgl. Anlage „Beschluss der NSBs Nürnberg und Fürth“ 5 vgl. Anlage „Abwägungsergebnis der Umweltreferate“
Das „Gewässerbefahrungskonzept“ setzt sich aus den folgenden Maßnahmen zusammen, deren Umsetzung seitens der Verwaltung für sinnvoll und verhältnismäßig erachtet wird:
- Novellierung der Verordnung der Stadt Nürnberg über die Regelung des Gemeingebrauchs an oberirdischen Gewässern (GewBenO) unter Berücksichtigung der im Rahmen der Erstellung des Kanukonzeptes gewonnen Erkenntnisse:
Hierbei soll auf eine kleinteilige Differenzierung von Gewässerabschnitten und Nutzergruppen, wie sie die Gutachter vorgesehen haben, bewusst verzichtet werden. Dies soll einerseits der Verständlichkeit dienen und einen pragmatischen Vollzug ermöglichen. Andererseits finden hier die im bisherigen Prozess vorgebrachten Einwände Berücksichtigung, in welchen plausibel dargelegt wurde, dass weitgehende Einschränkungen nicht geboten und nicht zielführend sind. Es bestand allerdings auch Einigkeit unter den Beteiligten, dass dem Aspekt des Naturschutzes grundsätzlich ein stärkeres Gewicht als bisher verliehen werden soll, auch wenn nicht sämtlichen Maßnahmen aus dem von den Gutachtern erarbeiteten Kanukonzept umgesetzt werden sollen. Es ist deshalb vorgesehen in der Verordnung eine „Schonzeit“ von März bis Juni zu verankern, in welcher die gemeingebräuchliche Befahrung von Pegnitz und Rednitz untersagt wird, um der Natur hier eine Regenerations- und Erholungsphase zu bieten und insbesondere die Vogelbrut möglichst nicht zu beeinträchtigen. Zudem sollen div. Verhaltensregeln, die dem Naturschutz dienen und bei der Befahrung von Gewässern grundsätzlich zu beachten sind (z. B. Mindestwasserstand) in die Verordnung mit aufgenommen werden und die Art der zulässigen Wasserfahrzeuge eingeschränkt werden (u. a. keine SUPs und große Schlauchboote).
Bei dem Neuerlass sollen zudem Regelungen bzgl. bisher noch nicht erfasster Gewässer wie z. B. dem Flachweiher und dem Großen Dutzendteich insbes. zum Zwecke des Naturschutzes und zur Schließung bestehender Rechtslücken im Stadtrecht getroffen werden.
- Die hiesigen Kanuvereine werden zur Beantragung der notwendigen wasserrechtlichen Zulassungen aufgefordert:
Die Vereine befahren die Gewässer derzeit ohne wasserrechtliche Zulassung. Nach Erlass einer neuen GewBenO ist beabsichtigt, sie zur Beantragung der notwendigen Ausnahmen von den Bestimmungen der Verordnung und die Zulassung für die über den Gemeingebrauch hinausgehenden Befahrungen und die Bereitstellung von Wasserfahrzeugen für den Gemeingebrauch aufzufordern. Bei der Erteilung der Zulassungen wird darauf geachtet, dass die Aktivitäten der Vereine nicht erheblich eingeschränkt werden, so dass diese ihren Aktivitäten möglichst wie gewohnt nachkommen können und ihr Kursangebot nicht wesentlich einschränken müssen. Es soll vor allen Dingen Rechtssicherheit für alle Beteiligten geschaffen werden. Hierzu wurden die Vereine bereits aufgefordert, dem Umweltamt Auskunft über den Umfang der im Rahmen der Vereinstätigkeit vorgenommenen Befahrungen zu geben. Aufgrund der bisher erfolgten Rückläufe ist davon auszugehen, dass keine Notwendigkeit besteht den Umfang der bisherigen Vereinstätigkeit erheblich einzuschränken, da sich diese ohnehin in einem Rahmen bewegt, die in keinem wesentlichen Konflikt zu den geplanten Regelungen steht.
- Zurückhaltende und maßvolle Zulassungspraxis bei Anträgen von gewerbliche Tourenanbietern:
Anbieter von gewerblichen Gewässertouren sind im Hinblick auf die Nutzungsintensität und die Naturverträglichkeit besonders kritisch zu sehen. Hier sollen entsprechende Zulassungen, wenn überhaupt, nur auf dem Abschnitt Rednitz Süd nach strenger Prüfung und unter Auflagen erteilt werden, die sicherstellen, dass Art und Umfang gewerblicher Touren ein naturverträgliches Maß nicht überschreiten. Gemeinnützige Anbieter von Touren zum Zwecke der Naturkunde sollen nach Möglichkeit weiterhin entsprechende Zulassungen erhalten.
- Angemessene Information der Öffentlichkeit:
Die Öffentlichkeit soll möglichst umfangreich darüber informiert werden, wie eine naturverträgliche Befahrung von Gewässern in Nürnberg möglich ist und welche rechtlichen Beschränkungen diesbzgl. bestehen. Hierzu soll primär die entsprechende Website des Umweltamtes überarbeitet werden. Weitere Instrumente der Öffentlichkeitsarbeit (Pressemitteilungen, Flyer, Infotafeln an geeigneten Stellen, etc.) werden nach Bedarf und Kapazität angewandt.
- Beobachtung der Situation und Evaluierung der Maßnahmen in ca. 5 Jahren:
In ca. 5 Jahren werden unter Beteiligung der entsprechenden Fachbehörden, Verbände und Gewässerbenutzer die Wirksamkeit und Folgen der getroffenen Maßnahmen auf die Wertigkeit der Flora und Fauna an den Gewässern und die Befahrungsintensität evaluiert und ggf. entsprechende Anpassungen vorgenommen. Die im Rahmen der Erstellung des Gutachtens erworbenen und betriebenen Lichtschranken sollen hierzu weiterbeitrieben werden, um die Nutzungsintensität der Gewässer weiter beobachten zu können.
Da die oben skizzierten Schritte das Ergebnis eines teilweise recht kontroversen Sachverhaltsermittlungs- und Abstimmungsprozesses sind und für den künftigen Vollzug der wasserrechtlichen Vorschriften bzgl. der Befahrung von Gewässern von großer Bedeutung sind, wird seitens der Verwaltung eine Zustimmung zu deren Umsetzung mittels eines entsprechenden Beschlusses des Umweltausschusses für erforderlich und zielführend erachtet. Der Umweltausschuss der Stadt Fürth hat das Maßnahmenkonzept bereits im Umweltausschuss abgesegnet. Der NSB Nürnberg hat zuletzt mit Beschluss vom 10.05.2023 noch weitergehende Regelungen und Einschränkungen gefordert und hält das von der Verwaltung erarbeitete Konzept nicht für ausreichend.