Berichtsvorlage ASN/005/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb 21.06.2023 öffentlich Bericht
Nürnberg (ASN)
Betreff:
Zuschuss zu Mehrwegwindeln und -periodenprodukten
hier: Antrag der Stadtratsgruppe Die Linke vom 21.10.2021
Anlagen: Antrag_Zuschuss Hygieneprodukte_DIE LINKE Bericht
Sachverhalt (kurz):
Benutzte (Einweg-) Windeln und Perioden-Produkte sind Abfälle aus Haushalten zur Beseitigung (Restmüll), für deren Einsammlung, Transport und Entsorgung der Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) zuständig ist. Für die Bürgerinnen und Bürger besteht ein Anschluss- und Benutzungszwang an die städtische Müllabfuhr und es dürfen auch für Windeln nur die in der Abfallwirtschaftssatzung genannten Abfallbehälter genutzt werden.
Die im Rahmen der Anfrage angeregten Leistungen (Bezuschussung von Mehrwegwindeln und Mehrweg-Perioden-Produkte) sind derzeit nicht Bestandteil der Abfallwirtschaftssatzung. D. h., diese Leistungen sind nach aktueller Satzungslage Sonderleistungen außerhalb der abfallwirtschaftlichen Zweckbestimmung und dürfen somit nicht in die Berechnung der Abfallgebühren einbezogen werden.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Betrifft alle Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: