Haushaltssperre

← Sitzung des Werkausschusses Abfallwirtschaftsbetrieb Nürnberg (ASN) (21.06.2023)

Sachverhalt Vereinfachung und Digitalisierung der Anträge für Abfallbehälter

Anlage · 21.06.2023 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

CSU-Stadtratsfraktion Energie & Versorgung Haushalt & Finanzen Digitalisierung & Verwaltung

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Vereinfachung und Digitalisierung der Anträge für Abfallbehälter

hier: Anfrage der CSU-Stadtratsfraktion vom 03.05.2021

Anträge für Rest-, Bioabfall- und Altpapierbehälter

Die Rest- und Bioabfallbehälter für private Haushalte im Stadtgebiet Nürnberg werden ausschließlich vom Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Nürnberg (ASN) zur Verfügung gestellt, der auch für deren Unterhalt und Verwaltung zuständig ist. Behälterbestellungen, -abmeldungen oder Größenänderungen können von den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern oder von beauftragten Hausverwaltungen schriftlich per Post, E-Mail, Fax oder online unter www.asn.nuernberg.de beantragt werden.

Die Altpapiersammlung wurde bis 31. Juli 2021 von der Arbeitsgemeinschaft Nürnberger Abfallwirtschaft (a.n.a.) nicht im Auftrag der Stadt Nürnberg, sondern auf rein privatwirtschaftlicher Geschäftsgrundlage als gewerbliche Sammlung durchgeführt. Die a.n.a. stellte die Altpapierbehälter zur Verfügung und sorgte für deren Entleerung. Deshalb mussten Behälterbestellungen, -abmeldungen oder Größenänderungen bis dato von den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern oder von beauftragten Hausverwaltungen schriftlich an die a.n.a. gerichtet werden. Antragsformulare für Altpapierbehälter waren auf der Internetseite der a.n.a. und des ASN zu finden. Diese Formulare mussten durch die Antragstellenden heruntergeladen, ausgefüllt und unterschrieben an die a.n.a. geschickt werden.

Nach Beendigung der gewerblichen Sammlung durch die a.n.a. ging die Zuständigkeit für die Altpapiersammlung (PPK) auf den öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger über. Daher hat die Stadt Nürnberg die entsprechende Sammelleistung ab 01. August 2021 per Ausschreibung vergeben. In dem zugrundeliegenden Vertrag ist geregelt, dass die Behälter zur Erfassung von Altpapier (Papiertonnen) im Eigentum des Auftraggebers – also des ASN – stehen. Somit ist seit diesem Zeitpunkt der ASN auch für Verwaltung und Unterhalt der Altpapiertonnen zuständig. Im diesem Zusammenhang wurden zum 01.08.2021 die Bestellung, Abmeldung und Größenänderung von Altpapierbehältern in das bereits bestehende Online- Antragsformular für die Rest- und Bioabfallbehälter integriert, so dass Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer bzw. beauftragte Hausverwaltungen nur noch einen Antrag für diese drei Abfallbehälter (Rest-, Biomüll und Altpapier) stellen müssen.

Anträge für Gelbe Tonnen

Die Duale Systematik hat ihren Namen daher, dass seitens des Bundesgesetzgebers neben der kommunalen Zuständigkeit für Rest- und Biomüllentsorgung bewusst ein zweiter eigenständiger privatwirtschaftlicher Verantwortungszweig für alle Verpackungen (z. B. Leichtverpackungen, Altglas) aus privaten Haushalten aufgebaut werden sollte. Grundprinzip der seinerzeitigen Verpackungsverordnung und des jetzigen Verpackungsgesetzes war bzw. ist somit, dass die herstellende und „inverkehrbringende“ Wirtschaft sowie der Handel selbst für die Rücknahme, Sortierung/Aufbereitung und Verwertung/Vermarktung der Verpackungen zuständig sind (sog. Produktverantwortung).

Das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) löste am 01.01.2019 die bis dato geltende Verpackungsverordnung (VerpackV) ab. Es richtet sich, ebenso wie die nicht mehr geltende Verpackungsverordnung, in erster Linie an die Hersteller und Vertreiber von Verpackungen. Diese sind verpflichtet, sich zur Gewährleistung der flächendeckenden Rücknahme von Verpackungen bei einem oder mehreren Systemen (sog. Duale Systeme -DS) zu registrieren.

Die Dualen Systeme wiederum sind verpflichtet, im Einzugsbereich der bei ihnen registrierten Hersteller eine vom gemischten Siedlungsabfall getrennte und flächendeckende Sammlung

aller restentleerten Verpackungen bei den privaten Endverbrauchern im Holsystem (z.B. Gelbe Tonne) oder in deren Nähe im Bringsystem (z.B. auf den Wertstoffhöfen, Altglascontainer) bzw. durch Kombination beider Varianten unentgeltlich sicherzustellen.

Das heißt, dass die Stadt Nürnberg an diesem rein privatwirtschaftlichen System nicht beteiligt ist und keine vertraglichen Beziehungen mit der vom Dualen Systembetreiber beauftragten Entsorgungsfirma unterhält.

Im Stadtgebiet Nürnberg ist aktuell die Firma Hofmann im Auftrag der Dualen Systeme für den Unterhalt und die Behälterverwaltung der Gelben Tonnen zuständig. Eine Einbindung der Gelben Tonne in das Online-Antragsformular der Restabfall-, Bioabfall- und Altpapierbehälter ist deshalb aus o.g. Gründen nicht möglich.

Die Beantragung, Änderung oder Abmeldung von Gelben Tonnen erfolgt bei der Firma Hofmann entweder telefonisch über die Hotline-Nummer 0800-1004337 oder formlos per E- Mail an gelbe.tonne.nuernberg@hofmann-denkt.de mit Angabe der Kontaktdaten der Anrufenden und der Adresse des gewünschten Aufstellungsortes.

Fazit

Restabfall-, Bioabfall- und
Altpapierbehältern können seit 01.08.2021 zentral beim ASN beantragt werden. Dies kann
über einen Online-Service auf asn.nuernberg.de , per E-Mail oder mit einem formlosen
Schreiben per Post oder Fax erfolgen.

Die Einbeziehung der Gelben Tonne in dieses Verfahren ist aufgrund der Dualen Systematik

und der hiermit verbundenen rein privatwirtschaftlichen Organisation der Sammlung von

Verpackungen in der Gelben Tonne außerhalb des kommunalen Zuständigkeitsbereiches

nicht möglich.

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