HaushaltssperreBeta

← Sitzung des Werkausschusses Abfallwirtschaftsbetrieb Nürnberg (ASN) (21.06.2023)

Bericht

Anlage · 21.06.2023 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Bericht über die Deponiesituation der Stadt Nürnberg sowie deren Zweckver-

einbarungspartner

Hier: Antrag der CSU-Fraktion vom 11.8.2020

Die Aufnahmekapazitäten der städtischen Deponie Nürnberg-Süd nähern sich zunehmend dem Ende: Nach aktueller Vermessung des Deponiekörpers ist auf Basis der derzeit zufließenden Mengenströme von einer Verfüllung bis Ende des Jahres 2024 auszugehen.

Die Stadt Nürnberg hat mit dem Landkreis Nürnberger Land am 28.07.1997 eine wechselseitige Zweckvereinbarung geschlossen, die sich u.a. auch auf die Deponierung von Abfällen bezieht. Wesentliche Eckpunkte dieser Zweckvereinbarung in Bezug auf die Deponierung von Abfällen sind:

 Ab 01.01.1998 übernimmt die Stadt Nürnberg die Aufgabe, deponierbare Abfälle aus dem Landkreis Nürnberger Land, auf der Deponie Nürnberg-Süd (nach Maßgabe der TA Siedlungsabfall) zu entsorgen.  Die Verfügbarkeit der Deponie Nürnberg-Süd wird auf einen Zeitraum von mindestens 20 Jahren (d. h. von Abschluss der Zweckvereinbarung aus gerechnet bis mindestens Ende 2017) geschätzt.  Der Landkreis Nürnberger Land übernimmt die Aufgabe, nach der Verfüllung der Deponie Nürnberg-Süd, die Nachfolgedeponie mit der Kapazität / Laufzeit von mindestens 20 Jahren für die Entsorgung der deponierbaren Abfälle aus dem Landkreis Nürnberger Land und der Stadt Nürnberg zur Verfügung zu stellen.  Die Standortsuche liegt in der Verantwortung des Landkreises Nürnberger Land.  Die Nachfolgedeponie muss zum Zeitpunkt der Verfüllung der Deponie Nürnberg-Süd betriebsbereit sein.  Eine Übertragung der Pflichten des Landkreises Nürnberger Land auf einen Dritten ist möglich.

Die Stadt Nürnberg hat mit weiteren Partnern, nämlich der Stadt Schwabach, der Stadt Fürth und dem Landkreis Fürth (die beiden letzteren als Nachfolger des Zweckverbands Abfallentsorgung Rangau) weitere Zweckvereinbarungen im Bereich Abfallentsorgung abgeschlossen und in der Folge aktualisiert. Diese Zweckvereinbarungen fokussieren sich in erster Linie auf die Nutzung der Müllverbrennungsanlage der Stadt Nürnberg, regeln aber auch die Nutzung der Deponie Nürnberg-Süd durch die genannten Gebietskörperschaften.

Ebenso wurden Aktualisierungen mit dem Landkreis Nürnberger Land vereinbart, die sich konkret auf die in der oben genannten Zweckvereinbarung aus dem Jahr 1998 genannten Verpflichtungen (genau: auf die Modalitäten bezüglich der Verpflichtung zur Bereitstellung von Deponie-Kapazitäten) beziehen.

Durch die rechtlichen Entwicklungen, vor allem das seit Mitte 2005 geltende generelle Deponierungsverbot für unbehandelte Abfälle, aber auch durch regulierende Eingriffe der Stadt Nürnberg bezüglich der Anliefermengen für bestimmte Abfallarten, konnte das vorhandene Restvolumen der Deponie Nürnberg-Süd geschont werden, so dass ein aktiver Betrieb der Deponie Nürnberg-Süd bis weit über das (damals prognostizierte) Verfüllungsjahr 2017 möglich war und ist.

Bislang kann aufgrund sparsamer Deponieraumbewirtschaftung ein Verfüllszenarium für die Deponie Nürnberg-Süd bis etwa Ende 2023 und – nach neuesten Erkenntnissen und dank

Absteuerung faserhaltiger Abfälle (asbesthaltiges Material sowie künstliche Mineralfasern (KMF) – sogar bis Ende 2024 realisiert werden.

Bei diesen Abfallarten handelt es sich um besonders „raumintensive“ Abfälle; die Anlieferung erfolgt in luftdicht verschlossenen „Big-Packs“, die mit viel Einbaumaterial umschlossen und nachverdichtet werden müssen, um einen stabilen Deponiekörper zu erzeugen. Daher fressen diese Materialien viel Volumen bei gleichzeitig relativ wenig Gewicht.

Die Mengen 2021 und 2022 verhalten sich in der prozentualen Aufteilung wie folgt:

STADT N LKR N-Land STADT FÜ LKR FÜ STADT SC
75% 13% 4% 5% 3%

Anlieferverhältnis Deponie Süd 2022 und 2021 (jeweils gerundet)

Laut § 21 der Abfallwirtschaftssatzung dient die Deponie Nürnberg-Süd der Ablagerung der dort verzeichneten Abfälle, wenn sie in Nürnberg bzw. in Gebietskörperschaften (siehe oben), mit denen die Stadt besondere Vereinbarungen getroffen hat, angefallen und nicht verwertbar sind; diese Abfälle sind der Entsorgungseinrichtung grundsätzlich anzudienen.

Am 27.07.2022 sowie am 05.10.2022 wurde die Annahmemenge für faserhaltige Abfälle (Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält – KMF, AVV 17 06 03*, und asbesthaltige Baustoffe, AVV 17 06 05*, sowie Dämmstoffe, die Asbest enthalten, AVV 17 06 01*) auf eine Masse von wöchentlich maximal 5 t pro Entsorgungs-/ Sammelentsorgungsnachweis im Werkausschuss ASN begutachtet und im Anschluss in den Sitzungen des Stadtrats beschlossen. Die Änderung der Abfallwirtschaftssatzung trat am 09.11.2022 in Kraft.

Die übersteigenden Mengen, für die der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger unverändert in der Entsorgungsverpflichtung bleibt, sind bei den zur Erfüllung dieser Entsorgungsverpflichtung vertraglich gebundenen privaten Entsorgern anzuliefern und werden dort einer ordnungsgemäßen Beseitigung zugeführt.

Die Stadt Nürnberg sieht damit ihre Verpflichtungen insgesamt als vollständig erfüllt an und hat zudem den Landkreis Nürnberger Land aktiv bei der Suche nach einer Nachfolge-Deponierungslösung (aus Sicht der Stadt Nürnberg: für alle Zweckvereinbarungspartner der Stadt Nürnberg) unterstützt, z. B. bei der Suche nach geeigneten Deponiekapazitäten via Ausschreibungsverfahren.

Leider waren die Versuche, Deponiekapazitäten innerhalb Bayerns für die deponierbaren Abfälle der Städte Nürnberg, Fürth und Schwabach sowie der Landkreise Fürth und Nürnberger Land zu finden, nicht von Erfolg gekrönt.

Der Landkreis Nürnberger Land hat daher 2022 die landkreiseigene Deponie Neunkirchen am Sand (genauer: die vorhandenen, aber bisher nicht genutzten Kassetten) hinsichtlich der technischen und organisatorischen Machbarkeit einer Wiederinbetriebnahme untersuchen lassen.

Unter Beteiligung eines externen Gutachters konnte ein schlüssiges Konzept für die Wiederinbetriebnahme erarbeitet werden. Sowohl technisch als auch organisatorisch sind keine größeren Hürden zu überwinden, die Zu- und Abfahrtsregelung nimmt größtmöglich auf die Belange der Anwohnerschaft Rücksicht.

In der Sitzung vom 28.02.2023 des Kreistages des Landkreis Nürnberger Land erging folgender Beschluss (Eckpunkte):

 Die Wiederinbetriebnahme der Kassette 2 der Deponie Neunkirchen a.S. wird vorbereitet.  Die Verfüllung startet (frühestens) nach endgültiger Schließung der Deponie Nürnberg- Süd.  Die Deponierung ist auf „schüttbare Abfälle“ der Deponieklassen I und II begrenzt.  Asbest und künstliche Mineralfasern (AVV-Nummern 17 06 03*, AVV 17 06 05*, AVV 17 06 01*) dürfen nicht eingelagert werden1.  Angenommen werden Abfälle aus dem Landkreis Nürnberger Land und der Stadt Nürnberg.  Angenommen werden auch die o.g. Abfälle aus den Gebietskörperschaften Stadt Fürth, Stadt Schwabach und Landkreis Fürth für maximal 20 Jahre bzw. bis zur Verfüllung der Kassette 2, sofern diese o bis 2027 Grundsatzentscheidungen treffen, sich um eine Nachfolgelösung für die Deponie Neunkirchen a.S. (nach Ablauf von 20 Jahren) zu kümmern, o diese Grundsatzentscheidungen durch entsprechende Willenserklärungen gegenüber dem Landkreis Nürnberger Land erklären, o betroffenen Gebietskörperschaften nach weiteren 5 Jahren dem Landkreis Nürnberger Land eine entsprechende Vereinbarung vorlegen.

Die Verfüllzeitänderung der Deponie Nürnberg-Süd bis Ende 2024 (im Wesentlichen durch die Absteuerung faserhaltiger Abfälle wie KMF und asbesthaltige Abfälle ermöglicht) gibt dem Landkreis nun ausreichend „Luft“, die Ertüchtigungsmaßnahmen für die Wiederaufnahme des Betriebs der Deponie Neunkirchen am Sand auch im Hinblick auf die aktuellen Liefer- und Leistungsverzögerungen für nahezu alle Gewerke und Wirtschaftsgüter bedarfskonform abzuschließen, um so einen „bruchfreien“ Übergang von der Deponie Nürnberg-Süd auf die Deponie Neunkirchen a. S. zu gewährleisten.

Die Stadt Nürnberg ist und bleibt weiterhin im Kontakt mit dem Landkreis Nürnberger Land und wird die Kolleginnen und Kollegen bei der Vorbereitung zur Wiederinbetriebnahme der Deponie unterstützen (z.B. Know-how-Transfer, Miterleben der Betriebs-Praxis für die künftigen Deponie-Mitarbeitenden).

Über diese Unterstützungsleistungen, die einen reibungslosen Übergang des Deponiebetriebs sicherstellen sollen, hinausgehend sieht sich die Stadt Nürnberg allerdings nicht mehr in der Verpflichtung, die Suche von Nach-Nachfolgelösungen federführend und / oder aktiv voranzutreiben. Aus Sicht des ASN hat die Stadt Nürnberg Ihre Verpflichtung nicht nur erfüllt, sondern „über-erfüllt“.

Die Mitarbeit in einer entsprechenden Arbeitsgruppe (aus Sicht des ASN liegt als Leitung einer solchen Arbeitsgruppe der Landkreises Nürnberger Land nahe) erfolgt seitens ASN selbstverständlich.

1 Die durch die Stadt Nürnberg erschlossenen Absteuerungsmöglichkeiten über geeignete Firmen sollen weiterhin genutzt werden.

Download ↓