Sitzungsunterlagen
Sitzung des Werkausschusses
Abfallwirtschaftsbetrieb Nürnberg
(ASN)
21.06.2023
Inhaltsverzeichnis
Sitzungsdokumente Tagesordnung -öffentlich- 3 Vorlagendokumente TOP Ö 3 Deponie Nürnberg-Süd Berichtvorlage ASN/006/2023 4 Antrag_Deponie Nbg-Süd_CSU ASN/006/2023 8 Bericht ASN/006/2023 9 TOP Ö 4 Teilnahme an der "Aktion Biotonne" Berichtvorlage ASN/007/2023 12 Sachverhalt Aktion-Biotonne ASN/007/2023 15 TOP Ö 5 Vereinfachung und Digitalisierung der Anträge für Abfallbehälter Berichtvorlage ASN/008/2023 18 Sachverhalt Vereinfachung und Digitalisierung der Anträge für Abfallbehälter 21
Antrag_ Anträge für Abfallbehälter_CSU ASN/008/2023 23 TOP Ö 6 Zuschuss zu Mehrwegwindeln und -periodenprodukten Sitzungsvorlage ASN/005/2023 24 Berichtvorlage ASN/005/2023 28 Antrag_Zuschuss Hygieneprodukte_DIE LINKE ASN/005/2023 32 Bericht ASN/005/2023 33
TAGESORDNUNG
Sitzung
Sitzung des Werkausschusses Abfallwirtschaftsbetrieb Nürnberg (ASN)
Sitzungszeit
Mittwoch, 21.06.2023, 15:00 Uhr
Sitzungsort
Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
3. Deponie Nürnberg-Süd Bericht
hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 11.08.2020 ASN/006/2023
Walthelm, Britta
4. Teilnahme an der "Aktion Biotonne" Bericht
Walthelm, Britta
5. Vereinfachung und Digitalisierung der Anträge für Abfallbehälter Bericht
hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 03.05.2021 ASN/008/2023
Walthelm, Britta
6. Zuschuss zu Mehrwegwindeln und -periodenprodukten Bericht
hier: Antrag der Stadtratsgruppe Die Linke vom 21.10.2021 ASN/005/2023
Walthelm, Britta
- Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 03.05.2023,
öffentlicher Teil
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb 21.06.2023 öffentlich Bericht
Nürnberg (ASN)
Betreff:
Deponie Nürnberg-Süd
hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 11.08.2020
Anlagen: Antrag_Deponie Nbg-Süd_CSU Bericht
Bericht:
Beantwortet wird zum Antrag der CSU-Fraktion vom 11.8.2020 („Deponie Nürnberg-Süd“). In den o.g. Sitzungen 2022 wurde bzgl. des Änderungsbedarfs der Abfallwirtschaftssatzung im Hinblick auf die Annahmemenge bestimmter Abfälle auf der Deponie Nürnberg Süd auch über die Gesamtsituation berichtet und eine Änderung der AbfS im Stadtrat beschlossen; Hauptgegenstand der Behandlung war jedoch die Änderung der Abfallwirtschaftssatzung. Konkret wurde die Annahmemenge der Abfallarten "Künstliche Minerralfasern", "abesthaltige Baustoffe" sowie Dämmstoffe, die Asbest enthalten, begrenzt. Ziel war es die Laufzeit der Deponie Nürnberg-Süd zu verlängern und so dem Landkreis Nürnberger Land die Wiedereröffnung der Deponie Neunkirchen am Sand zu ermöglich. Dadurch wird der Landkreis Nürnberger Land in die Lage versetzt, den Verpflichtungen aus dem Jahr 1997 nachzukommen. Am 28.02.2023 hat der Kreistag beschlossen, die Deponie Neunkirchen am Sand wieder in Betrieb zu nehmen und (unter Bedingungen) auch eine Andienung aus den Städten Schwabach und Fürth sowie dem Landkreis Fürth zuzulassen. Über den aktuellen Stand wird im Folgenden berichtet.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Technisch-organisatorisches Thema.
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Fraktion der Christlich-Sozialen Union im Stadtrat zu Nürnberg
CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Wolff scher Bau des Rathauses Zimmer 222 Herrn Oberbürgermeister Rathausplatz 2 Marcus König 90403 Nürnberg Rathausplatz 2 Telefon: 0911 231-2907 OBERBÜRGERMEISTER 90403 Nürnberg Telefax: 0911 231-4051 E-Mail: csu(o)stadt.nuernberg.de 1 1. AUG. 2020 www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de /........Nr.......... 1 E 3 Zur Stellungnahme !ü Zur 11.08.2020 Kts. 4 Antwort vor Absen- 2 dung verlegen Dr. Gsell 5 Antwort zur Unter- Z.W.V. : _ schrlft verlegen Deponie Nürnberg-Süd 1/
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Nürnberg hat mit der Deponie und der Müllverbrennungsanlage fast zwei Jahrzehnte die Infrastruktur der Müllentsorgung in der Region getragen. Die MVA wird das wohl noch eine gewisse Zeit so weiter ermöglichen.
Wie im Bericht zum Wirtschaftsplan 2020 aufgeführt (S.5) und im Werkausschuss vom 08.07. bestätigt, läuft die Deponie planmäßig im Jahr 2022 zu. Dann sind die Schlacke-Ablagerung und die Deponierungsstoffe nicht mehr zur Entsorgung gesichert. Die Zweckvereinbarung mit dem Landkreis Nürnberger Land sieht nach unserer Kennt nis diesen in der Pflicht, mit Verfüllung in Nürnberg eine Entsorgung sicher zu stellen. Dazu sind bislang keine Vorkehrungen ersichtlich. Angesichts der Genehmigungsverfahren scheint es ausgeschlossen, zeitgerecht eine neue Deponie im Landkreis zur Verfügung zu stellen. Daher sind die Rahmenbedingungen und evtl. Lösungsan sätze darzustellen.
Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgende
Anfrage:
Dem Stadtrat werden die genauen vertraglichen Abmachungen zum Betrieb, gemeinsamer Nutzung und Regelung einer langfristigen Entsorgungskapazität über die Deponie Nürnberg Süd vorgelegt.
Ferner wird dem Stadtrat zur Kenntnis gegeben, was an Auflagen per Gesetz und Genehmigungsbescheid derzeit schon bekannt ist und ggf. hinsichtlich Versorgungssicherheit zu erwarten ist. Zudem wird darge stellt, was an Beschlüssen des Stadtrates vorhanden ist und welche Abstimmungen mit Partnern in der Region derzeit laufen.
Wie soll die Entsorgung von Reststoffen zur Deponierung im nächsten Jahrzehnt erfolgen?
Mit freundlichen Grüßen
A j
Po C^C
Andreas Krieglstein Fraktionsvorsitzender
A20070900 Deponie Süd.docx
Bericht über die Deponiesituation der Stadt Nürnberg sowie deren Zweckver-
einbarungspartner
Hier: Antrag der CSU-Fraktion vom 11.8.2020
Die Aufnahmekapazitäten der städtischen Deponie Nürnberg-Süd nähern sich zunehmend dem Ende: Nach aktueller Vermessung des Deponiekörpers ist auf Basis der derzeit zufließenden Mengenströme von einer Verfüllung bis Ende des Jahres 2024 auszugehen.
Die Stadt Nürnberg hat mit dem Landkreis Nürnberger Land am 28.07.1997 eine wechselseitige Zweckvereinbarung geschlossen, die sich u.a. auch auf die Deponierung von Abfällen bezieht. Wesentliche Eckpunkte dieser Zweckvereinbarung in Bezug auf die Deponierung von Abfällen sind:
Ab 01.01.1998 übernimmt die Stadt Nürnberg die Aufgabe, deponierbare Abfälle aus dem Landkreis Nürnberger Land, auf der Deponie Nürnberg-Süd (nach Maßgabe der TA Siedlungsabfall) zu entsorgen. Die Verfügbarkeit der Deponie Nürnberg-Süd wird auf einen Zeitraum von mindestens 20 Jahren (d. h. von Abschluss der Zweckvereinbarung aus gerechnet bis mindestens Ende 2017) geschätzt. Der Landkreis Nürnberger Land übernimmt die Aufgabe, nach der Verfüllung der Deponie Nürnberg-Süd, die Nachfolgedeponie mit der Kapazität / Laufzeit von mindestens 20 Jahren für die Entsorgung der deponierbaren Abfälle aus dem Landkreis Nürnberger Land und der Stadt Nürnberg zur Verfügung zu stellen. Die Standortsuche liegt in der Verantwortung des Landkreises Nürnberger Land. Die Nachfolgedeponie muss zum Zeitpunkt der Verfüllung der Deponie Nürnberg-Süd betriebsbereit sein. Eine Übertragung der Pflichten des Landkreises Nürnberger Land auf einen Dritten ist möglich.
Die Stadt Nürnberg hat mit weiteren Partnern, nämlich der Stadt Schwabach, der Stadt Fürth und dem Landkreis Fürth (die beiden letzteren als Nachfolger des Zweckverbands Abfallentsorgung Rangau) weitere Zweckvereinbarungen im Bereich Abfallentsorgung abgeschlossen und in der Folge aktualisiert. Diese Zweckvereinbarungen fokussieren sich in erster Linie auf die Nutzung der Müllverbrennungsanlage der Stadt Nürnberg, regeln aber auch die Nutzung der Deponie Nürnberg-Süd durch die genannten Gebietskörperschaften.
Ebenso wurden Aktualisierungen mit dem Landkreis Nürnberger Land vereinbart, die sich konkret auf die in der oben genannten Zweckvereinbarung aus dem Jahr 1998 genannten Verpflichtungen (genau: auf die Modalitäten bezüglich der Verpflichtung zur Bereitstellung von Deponie-Kapazitäten) beziehen.
Durch die rechtlichen Entwicklungen, vor allem das seit Mitte 2005 geltende generelle Deponierungsverbot für unbehandelte Abfälle, aber auch durch regulierende Eingriffe der Stadt Nürnberg bezüglich der Anliefermengen für bestimmte Abfallarten, konnte das vorhandene Restvolumen der Deponie Nürnberg-Süd geschont werden, so dass ein aktiver Betrieb der Deponie Nürnberg-Süd bis weit über das (damals prognostizierte) Verfüllungsjahr 2017 möglich war und ist.
Bislang kann aufgrund sparsamer Deponieraumbewirtschaftung ein Verfüllszenarium für die Deponie Nürnberg-Süd bis etwa Ende 2023 und – nach neuesten Erkenntnissen und dank
Absteuerung faserhaltiger Abfälle (asbesthaltiges Material sowie künstliche Mineralfasern (KMF) – sogar bis Ende 2024 realisiert werden.
Bei diesen Abfallarten handelt es sich um besonders „raumintensive“ Abfälle; die Anlieferung erfolgt in luftdicht verschlossenen „Big-Packs“, die mit viel Einbaumaterial umschlossen und nachverdichtet werden müssen, um einen stabilen Deponiekörper zu erzeugen. Daher fressen diese Materialien viel Volumen bei gleichzeitig relativ wenig Gewicht.
Die Mengen 2021 und 2022 verhalten sich in der prozentualen Aufteilung wie folgt:
| STADT N | LKR N-Land | STADT FÜ | LKR FÜ | STADT SC |
|---|---|---|---|---|
| 75% | 13% | 4% | 5% | 3% |
Anlieferverhältnis Deponie Süd 2022 und 2021 (jeweils gerundet)
Laut § 21 der Abfallwirtschaftssatzung dient die Deponie Nürnberg-Süd der Ablagerung der dort verzeichneten Abfälle, wenn sie in Nürnberg bzw. in Gebietskörperschaften (siehe oben), mit denen die Stadt besondere Vereinbarungen getroffen hat, angefallen und nicht verwertbar sind; diese Abfälle sind der Entsorgungseinrichtung grundsätzlich anzudienen.
Am 27.07.2022 sowie am 05.10.2022 wurde die Annahmemenge für faserhaltige Abfälle (Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält – KMF, AVV 17 06 03*, und asbesthaltige Baustoffe, AVV 17 06 05*, sowie Dämmstoffe, die Asbest enthalten, AVV 17 06 01*) auf eine Masse von wöchentlich maximal 5 t pro Entsorgungs-/ Sammelentsorgungsnachweis im Werkausschuss ASN begutachtet und im Anschluss in den Sitzungen des Stadtrats beschlossen. Die Änderung der Abfallwirtschaftssatzung trat am 09.11.2022 in Kraft.
Die übersteigenden Mengen, für die der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger unverändert in der Entsorgungsverpflichtung bleibt, sind bei den zur Erfüllung dieser Entsorgungsverpflichtung vertraglich gebundenen privaten Entsorgern anzuliefern und werden dort einer ordnungsgemäßen Beseitigung zugeführt.
Die Stadt Nürnberg sieht damit ihre Verpflichtungen insgesamt als vollständig erfüllt an und hat zudem den Landkreis Nürnberger Land aktiv bei der Suche nach einer Nachfolge-Deponierungslösung (aus Sicht der Stadt Nürnberg: für alle Zweckvereinbarungspartner der Stadt Nürnberg) unterstützt, z. B. bei der Suche nach geeigneten Deponiekapazitäten via Ausschreibungsverfahren.
Leider waren die Versuche, Deponiekapazitäten innerhalb Bayerns für die deponierbaren Abfälle der Städte Nürnberg, Fürth und Schwabach sowie der Landkreise Fürth und Nürnberger Land zu finden, nicht von Erfolg gekrönt.
Der Landkreis Nürnberger Land hat daher 2022 die landkreiseigene Deponie Neunkirchen am Sand (genauer: die vorhandenen, aber bisher nicht genutzten Kassetten) hinsichtlich der technischen und organisatorischen Machbarkeit einer Wiederinbetriebnahme untersuchen lassen.
Unter Beteiligung eines externen Gutachters konnte ein schlüssiges Konzept für die Wiederinbetriebnahme erarbeitet werden. Sowohl technisch als auch organisatorisch sind keine größeren Hürden zu überwinden, die Zu- und Abfahrtsregelung nimmt größtmöglich auf die Belange der Anwohnerschaft Rücksicht.
In der Sitzung vom 28.02.2023 des Kreistages des Landkreis Nürnberger Land erging folgender Beschluss (Eckpunkte):
Die Wiederinbetriebnahme der Kassette 2 der Deponie Neunkirchen a.S. wird vorbereitet. Die Verfüllung startet (frühestens) nach endgültiger Schließung der Deponie Nürnberg- Süd. Die Deponierung ist auf „schüttbare Abfälle“ der Deponieklassen I und II begrenzt. Asbest und künstliche Mineralfasern (AVV-Nummern 17 06 03*, AVV 17 06 05*, AVV 17 06 01*) dürfen nicht eingelagert werden1. Angenommen werden Abfälle aus dem Landkreis Nürnberger Land und der Stadt Nürnberg. Angenommen werden auch die o.g. Abfälle aus den Gebietskörperschaften Stadt Fürth, Stadt Schwabach und Landkreis Fürth für maximal 20 Jahre bzw. bis zur Verfüllung der Kassette 2, sofern diese o bis 2027 Grundsatzentscheidungen treffen, sich um eine Nachfolgelösung für die Deponie Neunkirchen a.S. (nach Ablauf von 20 Jahren) zu kümmern, o diese Grundsatzentscheidungen durch entsprechende Willenserklärungen gegenüber dem Landkreis Nürnberger Land erklären, o betroffenen Gebietskörperschaften nach weiteren 5 Jahren dem Landkreis Nürnberger Land eine entsprechende Vereinbarung vorlegen.
Die Verfüllzeitänderung der Deponie Nürnberg-Süd bis Ende 2024 (im Wesentlichen durch die Absteuerung faserhaltiger Abfälle wie KMF und asbesthaltige Abfälle ermöglicht) gibt dem Landkreis nun ausreichend „Luft“, die Ertüchtigungsmaßnahmen für die Wiederaufnahme des Betriebs der Deponie Neunkirchen am Sand auch im Hinblick auf die aktuellen Liefer- und Leistungsverzögerungen für nahezu alle Gewerke und Wirtschaftsgüter bedarfskonform abzuschließen, um so einen „bruchfreien“ Übergang von der Deponie Nürnberg-Süd auf die Deponie Neunkirchen a. S. zu gewährleisten.
Die Stadt Nürnberg ist und bleibt weiterhin im Kontakt mit dem Landkreis Nürnberger Land und wird die Kolleginnen und Kollegen bei der Vorbereitung zur Wiederinbetriebnahme der Deponie unterstützen (z.B. Know-how-Transfer, Miterleben der Betriebs-Praxis für die künftigen Deponie-Mitarbeitenden).
Über diese Unterstützungsleistungen, die einen reibungslosen Übergang des Deponiebetriebs sicherstellen sollen, hinausgehend sieht sich die Stadt Nürnberg allerdings nicht mehr in der Verpflichtung, die Suche von Nach-Nachfolgelösungen federführend und / oder aktiv voranzutreiben. Aus Sicht des ASN hat die Stadt Nürnberg Ihre Verpflichtung nicht nur erfüllt, sondern „über-erfüllt“.
Die Mitarbeit in einer entsprechenden Arbeitsgruppe (aus Sicht des ASN liegt als Leitung einer solchen Arbeitsgruppe der Landkreises Nürnberger Land nahe) erfolgt seitens ASN selbstverständlich.
1 Die durch die Stadt Nürnberg erschlossenen Absteuerungsmöglichkeiten über geeignete Firmen sollen weiterhin genutzt werden.
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb 21.06.2023 öffentlich Bericht
Nürnberg (ASN)
Betreff:
Teilnahme an der "Aktion Biotonne"
Sachverhalt kurz:
Der ASN hat die Stadt Nürnberg als Teilnehmer an "Aktion Biotonne" angemeldet. Diese besteht seit 2017 als bundesweite Aktion, zahllreiche Städte und Gemeinden nehmen (jährlich) an der Aktion teil um so konzentriert die Aufmerksamkeit auf die Biotonne bzw. deren richtigen - Inhalt zu legen sowie die Bedeutung des Biomülls im Bezug auf eine Kreislaufwirtschaft zu richten. Durch gezielte Maßnahmen v.a. im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit soll der Eintrag von Störstoffen in die Biotonne deutlich gesenkt werden. Die Aktion wird auf einen Stadtbezirk (Gostenhof) konzentriert; die Erkennntisse aus dem Projekt sollen dann ausgewertet und auf das komplette Stadtgebiet übertragen werden. Die Aktion dient auch dazu ASN und die Stadtgesselschaft auf die ab 2025 greifenden Vorgaben der Bioabfallverordnung vorzubereiten: ab dann darf der Masseanteil an Fremdstoffen (= überwiegend Kunststoffen) maximal 1% betragen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 25.000 € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv 25.000 € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Über Wirtschaftsplan / Öffentlichkeitsarbeit
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Betrifft die gesamte Stadtbevölkerung bzw. Bevölkerung im Pilot-Stadtteil gleichermaßen.
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Aktion Biotonne 2023 – Teilnahme Stadt Nürnberg/ASN
Die Aktion Biotonne
Die „Aktion Biotonne“ gibt es als bundeweite Aktion seit 2017 (erste Aktion auf Landesebene: Hessen 2015 auf Initiative des hessischen Umweltministeriums).
Die Aktion wuchs schnell an und wird neben Landkreisen, Gemeinden, Städten, Abfallwirtschaftsbetrieben und Handelsketten u.a. von folgenden nationalen Partnern mitgetragen: das Bundesumweltministerium, NABU, VHE (Verband der Humus- und Erdenwirtschaft), BDE (Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e.V.) und der Fachverband Biogas. 2018 kamen als Unterstützer der VKU, der Deutsche Städtetag, weitere Handelsketten sowie der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) und die überregionale Kampagne #wirfuerbio hinzu.
2023 wird sich unter dem Motto „Deutschland sucht die Biotonnen-Bessermacher“ auch der ASN an der Aktion beteiligen.
Ziel der "BIOTONNEN-CHALLENGE 2023" ist es, die Fremdstoffe im Bioabfall zu reduzieren.
Hierzu erfolgt eine Bestandsaufnehme bzw. Auswertung in vier Schritten:
-
Fremdstoffmessung: In einem (oder zwei) definierten Wohngebieten werden die gesammelten Bioabfälle hinsichtlich ihres Fremdstoffgehalts (nach definierter Methodik) analysiert.
-
Im entsprechenden Sammelgebiet (und auch darüber hinaus) wird eine möglichst intensive Kampagne zur Verbesserung des Trennverhaltens und zur Vermeidung von Fehlwürfen gestartet.
-
Nach einem Jahr wird eine erneute Fremdstoffmessung nach identischer Systematik durchgeführt.
-
Die Analysedaten werden an die Bundesgütegemeinschaft Kompost übermittelt. Hier wird dann ein Ranking (Kriterium: höchste Fremdstoff-Reduktion) der teilnehmenden Kommunen erstellt.
Unterstützt wird die Öffentlichkeitsarbeit vor Ort durch ein Informationspaket, das über die Aktion bereitgestellt wird. Dabei werden Vorlagen für Flyer, Text- und Plakatvorschläge, Einzelhandels-Kooperationen und vieles mehr zur Verfügung gestellt.
Status ASN
ASN hat sich als öffentlich-rechtlicher-Entsorgungsträger der Stadt Nürnberg für die Stadt Nürnberg angemeldet (Kosten inkl. Informationspaket: rund 1.150 €) und steht kurz vor der Beauftragung der beiden Sortieranalysen an ein zugelassenes Institut (Kosten ca. 10.000 €).
Als Sammelgebiet wurde Gostenhof ausgewählt, weil
-
das Viertel ein urbanes Kerngebiet darstellt,
-
hier eine hohe Bevölkerungsdichte und hohe Biotonnen-Dichte vorliegt,
-
relativ viele Fehlwürfe vorliegen,
-
die Eigenkompostierung eine untergeordnete Rolle spielt,
-
der Stadtteil eine heterogene Bevölkerungsstruktur aufweist ist und
-
sehr aktive Communities als potentielle Multiplikatoren vorhanden sind.
In Arbeit befindet sich zur Zeit das Kommunikationskonzept und die Einbindung eben dieser „Communities“ (Bürgerverein, Kirchengemeinden, Schulen, Nachbarschaftshaus, Vereine, Kulturschaffende usw.). Erreicht werden soll eine deutliche Verbesserung der Qualität des Bio-Abfalls durch einen Dreiklang aus
-
Information und Aufklärung durch ASN Pressearbeit o Radio o Plakate, Flyer und Co. o Abfallberatung in Schulen und KiTas o Abfallberatung vor Ort, insbesondere bei Hausgemeinschaften mit o festgestellten Problemen im Trennverhalten Infostände o … o
-
Multiplikation und Weitergabe durch Partner (siehe oben) bzw. kreativer Input von dieser Seite Zusammenarbeit mit Kirchengemeinden, Vereinen, Schulen o Zusammenarbeit mit städtischen Einrichtungen o Ideenfindung mit Künstlern, Gastronomie, Kulturschaffenden o … o
-
(verstärkte) Kontrolle und konsequente Sanktion Kontrolle von Tonnen im Zuge der Abfuhr o Verteilen von „gelben“ und „roten“ Karten an der Biotonne o Anschreiben von Hausgemeinschaften mit festgestelltem fehlerhaften o Trennverhalten (inkl. Abfallberatung vor Ort) Entsorgung von fremdstoffbehafteten Tonnen gegen zusätzliche Gebühr o (durch Restmüll-Tour)
Nutzen für die Stadtgesellschaft und für ASN
Für den ASN dient die Teilnahme auch als „spielerische“ Vorbereitung auf die zukünftigen Kontrollwerte der Bioabfallverordnung. Diese verlangt bis Mai 2025 einen Anteil von maximal ein Massenprozent Gesamtkunststoffe in Bioabfällen aus der Biotonne. Anlagenbetreiber müssen dies kontrollieren und bei Bedarf messen, Chargen mit einem höheren Anteil werden wohl künftig von Anlagenbetreibern zunehmend zurückgewiesen und müssen in der MVA verbrannt statt zu Kompost verarbeitet werden.
Das Projekt bietet die Möglichkeiten, die Wirkungen von Öffentlichkeitsarbeit, Netzwerkbildung und Kontrolle in der Praxis zu erproben und zu verifizieren sowie Erfahrungen bzgl. der Messung von Fremdstoffanteilen zu sammeln.
Aufgrund der begrenzten Kapazitäten für die Öffentlichkeitsarbeit und Abfallberatung wird für die Aktions-Dauer (26.5.2023 bis 26.5.2024 = „Tag der Biotonne“) dementsprechend ein Schwerpunkt auf den Feldern Bio-Abfall / Vermeidung von Fehlwürfen allgemein sowie räumlich auf dem Stadtteil Gostenhof liegen.
Sofern es gelingt, hier effektive Kommunikationswege zu finden und zu erproben und dadurch die Qualität des Bio-Abfalls zu verbessern, können diese Erkenntnisse auf die gesamte Stadt übertragen und adaptiert werden. Dies wird sich positiv auf die Umwelt wie auch auf die Entwicklung der Müllgebühren aus (da eine Entsorgung von aufgrund eines zu hohen Fremdstoffanteils abgewiesenen Chargen in der MVA kostensteigernd wirkt).
Ausblick und Vorschlag zum weiteren Vorgehen
ASN wird über das (noch in Arbeit befindliche) Kommunikationskonzept berichten sowie den Ausschuss über die laufende Aktion und die erzielten Erfahrungswerte informieren. Es wird vorgeschlagen, circa zur Halbzeit der Aktion einen Zwischenstand in den Werkausschuss ASN einzubringen und einen abgeleiteten Ausblick hinsichtlich einer Skalierung der (Kommunikations-) Aktion auf das gesamte Stadtgebiet zu geben.
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb 21.06.2023 öffentlich Bericht
Nürnberg (ASN)
Betreff:
Vereinfachung und Digitalisierung der Anträge für Abfallbehälter
hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 03.05.2021
Sachverhalt kurz:
Behälterbestellungen, -abmeldungen oder Größenänderungen von Restabfall-, Bioabfall- und Altpapierbehältern können seit 01.08.2021 zentral beim ASN beantragt werden. Dies kann über einen Online-Service auf asn.nuernberg.de, per E-Mail oder mit einem formlosen Schreiben per Post oder Fax erfolgen.
Die Einbeziehung der Gelben Tonne in dieses Verfahren ist aufgrund der rein privatwirtschaftlichen Organisation der Sammlung von Verpackungen in der Gelben Tonne außerhalb des kommunalen Zuständigkeitsbereiches nicht möglich.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Betrifft alle Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen.
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Vereinfachung und Digitalisierung der Anträge für Abfallbehälter
hier: Anfrage der CSU-Stadtratsfraktion vom 03.05.2021
Anträge für Rest-, Bioabfall- und Altpapierbehälter
Die Rest- und Bioabfallbehälter für private Haushalte im Stadtgebiet Nürnberg werden ausschließlich vom Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Nürnberg (ASN) zur Verfügung gestellt, der auch für deren Unterhalt und Verwaltung zuständig ist. Behälterbestellungen, -abmeldungen oder Größenänderungen können von den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern oder von beauftragten Hausverwaltungen schriftlich per Post, E-Mail, Fax oder online unter www.asn.nuernberg.de beantragt werden.
Die Altpapiersammlung wurde bis 31. Juli 2021 von der Arbeitsgemeinschaft Nürnberger Abfallwirtschaft (a.n.a.) nicht im Auftrag der Stadt Nürnberg, sondern auf rein privatwirtschaftlicher Geschäftsgrundlage als gewerbliche Sammlung durchgeführt. Die a.n.a. stellte die Altpapierbehälter zur Verfügung und sorgte für deren Entleerung. Deshalb mussten Behälterbestellungen, -abmeldungen oder Größenänderungen bis dato von den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern oder von beauftragten Hausverwaltungen schriftlich an die a.n.a. gerichtet werden. Antragsformulare für Altpapierbehälter waren auf der Internetseite der a.n.a. und des ASN zu finden. Diese Formulare mussten durch die Antragstellenden heruntergeladen, ausgefüllt und unterschrieben an die a.n.a. geschickt werden.
Nach Beendigung der gewerblichen Sammlung durch die a.n.a. ging die Zuständigkeit für die Altpapiersammlung (PPK) auf den öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger über. Daher hat die Stadt Nürnberg die entsprechende Sammelleistung ab 01. August 2021 per Ausschreibung vergeben. In dem zugrundeliegenden Vertrag ist geregelt, dass die Behälter zur Erfassung von Altpapier (Papiertonnen) im Eigentum des Auftraggebers – also des ASN – stehen. Somit ist seit diesem Zeitpunkt der ASN auch für Verwaltung und Unterhalt der Altpapiertonnen zuständig. Im diesem Zusammenhang wurden zum 01.08.2021 die Bestellung, Abmeldung und Größenänderung von Altpapierbehältern in das bereits bestehende Online- Antragsformular für die Rest- und Bioabfallbehälter integriert, so dass Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer bzw. beauftragte Hausverwaltungen nur noch einen Antrag für diese drei Abfallbehälter (Rest-, Biomüll und Altpapier) stellen müssen.
Anträge für Gelbe Tonnen
Die Duale Systematik hat ihren Namen daher, dass seitens des Bundesgesetzgebers neben der kommunalen Zuständigkeit für Rest- und Biomüllentsorgung bewusst ein zweiter eigenständiger privatwirtschaftlicher Verantwortungszweig für alle Verpackungen (z. B. Leichtverpackungen, Altglas) aus privaten Haushalten aufgebaut werden sollte. Grundprinzip der seinerzeitigen Verpackungsverordnung und des jetzigen Verpackungsgesetzes war bzw. ist somit, dass die herstellende und „inverkehrbringende“ Wirtschaft sowie der Handel selbst für die Rücknahme, Sortierung/Aufbereitung und Verwertung/Vermarktung der Verpackungen zuständig sind (sog. Produktverantwortung).
Das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) löste am 01.01.2019 die bis dato geltende Verpackungsverordnung (VerpackV) ab. Es richtet sich, ebenso wie die nicht mehr geltende Verpackungsverordnung, in erster Linie an die Hersteller und Vertreiber von Verpackungen. Diese sind verpflichtet, sich zur Gewährleistung der flächendeckenden Rücknahme von Verpackungen bei einem oder mehreren Systemen (sog. Duale Systeme -DS) zu registrieren.
Die Dualen Systeme wiederum sind verpflichtet, im Einzugsbereich der bei ihnen registrierten Hersteller eine vom gemischten Siedlungsabfall getrennte und flächendeckende Sammlung
aller restentleerten Verpackungen bei den privaten Endverbrauchern im Holsystem (z.B. Gelbe Tonne) oder in deren Nähe im Bringsystem (z.B. auf den Wertstoffhöfen, Altglascontainer) bzw. durch Kombination beider Varianten unentgeltlich sicherzustellen.
Das heißt, dass die Stadt Nürnberg an diesem rein privatwirtschaftlichen System nicht beteiligt ist und keine vertraglichen Beziehungen mit der vom Dualen Systembetreiber beauftragten Entsorgungsfirma unterhält.
Im Stadtgebiet Nürnberg ist aktuell die Firma Hofmann im Auftrag der Dualen Systeme für den Unterhalt und die Behälterverwaltung der Gelben Tonnen zuständig. Eine Einbindung der Gelben Tonne in das Online-Antragsformular der Restabfall-, Bioabfall- und Altpapierbehälter ist deshalb aus o.g. Gründen nicht möglich.
Die Beantragung, Änderung oder Abmeldung von Gelben Tonnen erfolgt bei der Firma Hofmann entweder telefonisch über die Hotline-Nummer 0800-1004337 oder formlos per E- Mail an gelbe.tonne.nuernberg@hofmann-denkt.de mit Angabe der Kontaktdaten der Anrufenden und der Adresse des gewünschten Aufstellungsortes.
Fazit
| Restabfall-, Bioabfall- und | |||
|---|---|---|---|
| Altpapierbehältern können seit 01.08.2021 zentral beim ASN beantragt werden. Dies kann | |||
| über einen Online-Service auf | asn.nuernberg.de | , per E-Mail oder mit einem formlosen | |
| Schreiben per Post oder Fax erfolgen. |
Die Einbeziehung der Gelben Tonne in dieses Verfahren ist aufgrund der Dualen Systematik
und der hiermit verbundenen rein privatwirtschaftlichen Organisation der Sammlung von
Verpackungen in der Gelben Tonne außerhalb des kommunalen Zuständigkeitsbereiches
nicht möglich.
Fraktion der Christlich-Sozialen Union im Stadtrat zu Nürnberg
CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Wolff scher Bau des Rathauses Zimmer 222 Herrn Oberbürgermeister Rathausplatz 2 TER Marcus König OBERÖL.. - 90403 Nürnberg Rathausplatz 2 Telefon: 0911 231-2907
Qi». Mr.i 2Ü21
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03.05.2021 Alesik
Vereinfachung und Digitalisierung der Anträge für Abfallbehälter
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
in Nürnberg gibt es je nach Stadtteil 3-4 unterschiedliche Tonnen für die jeweiligen Müllarten. Diese müssen bei drei verschiedenen Stellen beantragt werden.
Die Restmülltonne (schwarz) und Biomülltonne (grün) müssen beim Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) beantragt werden. Diese können online über ein auf der Homepage der Stadt Nürnberg zur Verfügung gestelltes Formular beantragt werden.
Die Altpapiertonne (blau) muss bei der Arbeitsgemeinschaft Nürnberger Abfallwirtschaft (a.n.a.) beantragt wer den. Auf der Homepage der Stadt Nürnberg kann hierzu ein PDF-Formular heruntergeladen, ausgefüllt und zu rückgesendet werden.
Die Gelbe Tonne wiederum muss bei der Firma Hofmann beantragt werden. Informationen dafür sind ebenfalls auf der Homepage der Stadt Nürnberg zu finden. Allerdings ist der Link zur Serviceseite fehlerhaft. Die Tonne kann auch telefonisch über eine kostenfreie Hotline bestellt werden. Zielführender wäre ein digitaler Antrags prozess der im Hintergrund die Beantragung der Tonnen bei den drei Anbietern automatisiert durchführt.
Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden
Antrag:
Die Verwaltung erweitert das Online-Antragsformular für die Mülltonnen um die Altpapier- und die Gelbe Tonne. Im Hintergrund soll dann ein automatisierter Datenaustausch mit den jeweiligen Anbie tern erfolgen. Dadurch würde der Antragsprozess für die Bürgerinnen und Bürger effizienter und digita ler gestaltet.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Krieglstein Fraktionsvorsitzender
A21042900 Digitalisierung Abfallbehälter.docx
Beschlussvorlage
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb 21.06.2023 öffentlich Bericht
Nürnberg (ASN)
Betreff:
Zuschuss zu Mehrwegwindeln und -periodenprodukten
hier: Antrag der Stadtratsgruppe Die Linke vom 21.10.2021
Anlagen: Antrag_Zuschuss Hygieneprodukte_DIE LINKE Bericht
Sachverhalt (kurz):
Benutzte (Einweg-) Windeln und Perioden-Produkte sind Abfälle aus Haushalten zur Beseitigung (Restmüll), für deren Einsammlung, Transport und Entsorgung der Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) zuständig ist. Für die Bürgerinnen und Bürger besteht ein Anschluss- und Benutzungszwang an die städtische Müllabfuhr und es dürfen auch für Windeln nur die in der Abfallwirtschaftssatzung genannten Abfallbehälter genutzt werden.
Die im Rahmen der Anfrage angeregten Leistungen (Bezuschussung von Mehrwegwindeln und Mehrweg-Perioden-Produkte) sind derzeit nicht Bestandteil der Abfallwirtschaftssatzung. D. h., diese Leistungen sind nach aktueller Satzungslage Sonderleistungen außerhalb der abfallwirtschaftlichen Zweckbestimmung und dürfen somit nicht in die Berechnung der Abfallgebühren einbezogen werden.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Betrifft alle Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen.
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb 21.06.2023 öffentlich Bericht
Nürnberg (ASN)
Betreff:
Zuschuss zu Mehrwegwindeln und -periodenprodukten
hier: Antrag der Stadtratsgruppe Die Linke vom 21.10.2021
Anlagen: Antrag_Zuschuss Hygieneprodukte_DIE LINKE Bericht
Sachverhalt (kurz):
Benutzte (Einweg-) Windeln und Perioden-Produkte sind Abfälle aus Haushalten zur Beseitigung (Restmüll), für deren Einsammlung, Transport und Entsorgung der Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) zuständig ist. Für die Bürgerinnen und Bürger besteht ein Anschluss- und Benutzungszwang an die städtische Müllabfuhr und es dürfen auch für Windeln nur die in der Abfallwirtschaftssatzung genannten Abfallbehälter genutzt werden.
Die im Rahmen der Anfrage angeregten Leistungen (Bezuschussung von Mehrwegwindeln und Mehrweg-Perioden-Produkte) sind derzeit nicht Bestandteil der Abfallwirtschaftssatzung. D. h., diese Leistungen sind nach aktueller Satzungslage Sonderleistungen außerhalb der abfallwirtschaftlichen Zweckbestimmung und dürfen somit nicht in die Berechnung der Abfallgebühren einbezogen werden.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Betrifft alle Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen.
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
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OBER BÜRGbR MEISTER
Mach mit.
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Entscheide
/... ...Nr........... ° Zur Steiiui ^gnahme sozial.
Zur
Kts. 4 Antwortvor Afcscn- 22 _ y __^un‘3 vorlegen A. 5 Antwort zur Unte'~ z.w.v. schritt vorlegen
Antrag der Stadtratsgruppe DIE LINKE vom 21.10.2021
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
der Stadtrat möge Folgendes beschließen:
- Die Stadt Nürnberg gewährt zur Anschaffung von Mehrwegwindeln einen Zuschuss von 80 Euro jährlich vom ersten bis zum dritten Lebensjahr eines Kindes. 2) Die Stadt Nürnberg gewährt zur Erstanschaffung von Mehrweg-Perioden-Produkten einen Zuschuss von 80 Euro unabhängig vom Alter der Antragstellerin.
Begründung: Als Einzelposition beim Restmüll stellen Wegwerfwindeln etwa 10 bis 15 Prozent des Restmüllaufkommens. Der Jahrgang der 2019 in Deutschland geborenen Babies verursacht somit insgesamt 740 Millionen Kilo Windelmüll, der weder recyclebar noch vollständig verbrennbar ist und damit in Müllendlagern landet. Für eine kleinere Stadt mit etwa 100.000 Einwohnern fallen damit Kosten von etwa 250.000 Euro zur Entsorgung von Windelmüll pro Jahr an. Hochgerechnet auf Nürnberg liegen die Kosten bei mindestens 1,25 Millionen Euro pro Jahr.
Ähnlich verhält es sich mit Perioden-Produkten, wie Wegwerfbinden oder Tampons. So entstehen im Laufe des Lebens einer menstruierenden Person etwa 140 kg Müll, welcher oftmals nicht ordnungsgemäß im Restmüll entsorgt wird, sondern in der Kläranlage landet. Ökologische Mehrweg- Alternativen sind vielfältig verfügbar, so z.B. in Form von Mehrweg-Binden, Periodenunterwäsche oder Menstruations-Cups.
Sowohl Windeln als auch Periodenprodukte enthalten Plastik, was die Müllproblematik verschärft und auch für die Verbraucherinnen gesundheitsschädliche Auswirkungen hat.
Aufgrund der einmaligen und damit höheren Anschaffungskosten für eine Erstausstattung mit den umweltfreundlicheren und waschbaren Mehrwegproduktem macht daher ein Zuschuss Sinn und senkt die Hürden für Verbraucherinnen, sich für diese Produkte zu entscheiden.
Daher sollte sich die Stadt Nürnberg ein Beispiel an Städten und Kreisen (wie z.B. das Nürnberger Land oder die Städte Aschaffenburg und Fürth) nehmen, die bereits einen Zuschuss zu wiederverwendbaren Produkten geben. So können langfristig Kosten eingespart, Müll vermieden und Verbraucherinnen bei der Erstanschaffung der Produkte unterstützt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Titus Schüller Özlem Demir Kathrin Flach Gomez
Bezuschussung Mehrwegwindeln und Mehrweg-Perioden-Produkte
Hier: Antrag der Stadtratsgruppe DIE LINKE vom 21.10.2021
1. Grundsätzliche Ausführungen zur Nürnberger Abfallwirtschaft
Benutzte Windeln und Perioden-Produkte sind Abfälle aus Haushalten zur Beseitigung (Restmüll), für deren Einsammlung, Transport und Entsorgung der Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) zuständig ist. Für die Bürgerinnen und Bürger besteht ein Anschluss- und Benutzungszwang an die städtische Müllabfuhr und es dürfen auch für Windeln nur die in der Abfallwirtschaftssatzung genannten Abfallbehälter genutzt werden.
In Nürnberg stehen für die Aufnahme und das Einsammeln von Restmüll Abfallbehälter in fünf Größen von 60 Liter bis 1.100 Liter Rauminhalt zur Verfügung, die einmal wöchentlich geleert werden. Hierdurch ist jederzeit eine bedarfsgerechte Anpassung an die Erfordernisse der Nutzerinnen und Nutzer der Nürnberger Abfallentsorgungseinrichtungen sichergestellt. Für die turnusgemäße Abfuhr und die Beseitigung des Abfalls werden Abfallgebühren als finanzielle Gegenleistung für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung „Abfallentsorgung“ erhoben.
Im Durchschnitt verfügt jede Einwohnerin bzw. jeder Einwohner Nürnbergs über 35 Liter Restabfallbehältervolumen pro Woche. Diese Kapazität reicht in der Regel aus und ist darüber hinaus geeignet, auch einmal ein höheres Abfallaufkommen und kurzfristige Störungen oder Verschiebungen in der Abfuhr abzufedern. Fällt doch ausnahmsweise einmal mehr Restabfall an als in die vorhandenen Behälter passt, kann ein städtischer Restabfallsack (60 Liter) für 4,25 € gekauft und neben dem Restabfallbehälter zur Mitnahme durch die Müllabfuhr bereitgestellt werden. Falls über längere Zeit oder dauerhaft mehr Abfall anfällt, z. B. durch Windeln, und ist der vorhandene Abfallbehälter zu klein, ist nach der städtischen Abfallwirtschaftssatzung die Grundstückseigentümerin bzw. der Grundstückseigentümer verpflichtet, zusätzliche oder größere gebührenpflichtige Restabfallbehälter unverzüglich zu beantragen und zu benutzen. Insofern ist also bereits ein finanzieller Anreiz gegeben Müll (auch in Form von Windeln oder Menstruationsartikeln) zu vermeiden: Reduktion der Größe des Müllbehälters bzw. Vermeidung eines größeren Behälters. Dabei ist zu beachten, dass die Veranlagung der jeweils individuellen Abfallgebühr nach rein linearer Größenordnung (je Liter Volumen des bereitgestellten Abfallbehälters) erfolgt; im Voraus unbestimmbare, satzungsgemäß also nicht eindeutig geregelte oder nicht unmittelbar mit den nachfolgend beschriebenen abfallwirtschaftlichen Leistungen verbundene Kosten sind bewusst nicht in der Gebührenkalkulation berücksichtigt.
Insbesondere finanziell schwächere Haushalte profitieren von der insgesamt sehr günstigen sowie sehr einfachen und transparenten Abfallgebühr in Nürnberg: Beim Vergleich der kommunalen Abfallgebühren ist zu beachten, dass es sich bei den Nürnberger Abfallgebühren um eine Einheitsgebühr handelt. D.h. die Entrichtung der volumenabhängigen Restmüllgebühr deckt die Nutzung sämtlicher Nürnberger Abfallentsorgungseinrichtungen ab. D.h. neben der Gestellung der Restmülltonne, werden - jeweils abhängig vom Behältervolumen - unterschiedlich große kostenfreie Biomüll- und Altpapiertonnen zur Verfügung gestellt. Daneben steht allen an die Nürnberger Abfallentsorgung angeschlossenen Bürgerinnen und Bürgern die kostenfreie jährliche Nutzung der Sperrmüllabholung (Holsystem) sowie die Nutzung der Wertstoffhöfe und Gartenabfallsammelstellen im Bringsystem zur Verfügung.
Zur Verdeutlichung der unterschiedlichen Herangehensweise und Gebührenhöhe dient die folgende beispielhafte Berechnung der Gebührenhöhe eines Musterhaushaltes in der Stadt
Nürnberg und im Landkreis Nürnberger Land (Annahme: 240 l Restmülltonne, 120 l Biomülltonne und 240 l Altpapiertonne).
Leerungsrhythmen Stadt Nürnberg: Rest- und Biomülltonnen mit wöchentlicher Leerung sowie Altpapiertonne mit zweiwöchentlicher Leerung im Vollservice.
Leerungsrhythmen Landkreis Nürnberg Land: Restmülltonne mit zweiwöchentlicher Leerung, Biomülltonnenleerung zweiwöchentlich mit Ausnahme der Sommermonate Juni, Juli, August wöchentlich (da sechs Zusatzleerungen im Juni, Juli und August stattfinden) sowie einer monatlichen Altpapiertonnenleerung im Teilservice.
Abfallgebühren in der Stadt Nürnberg: 561,60 € pro Jahr, d.h. 46,80 € pro Monat.
Abfallgebühren im Nürnberger Land: 1.034,28 €, d.h. 86,19 € pro Monat.1
Dieser beispielhafte regionale Vergleich zeigt die teilweise deutlich abweichenden Gebührenunterschiede, sowohl leistungsbezogen als auch in der Höhe, zwischen räumlich naheliegenden Gebietskörperschaften. So liegen die Abfallgebühren im Landkreis Nürnberger Land um 84 % über den Nürnberger Abfallgebühren obwohl die Leerungshäufigkeit in der Stadt Nürnberg deutlich höher ist.
Neben diesem beispielhaften regionalen Vergleich zeigt auch das Müllgebührenranking des Haus & Grund Deutschland (Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e. V.)2, in dem die in den Abfallgebühren enthaltenen Leistungen und Leerungsintervalle über eine Indexierung vergleichbar gemacht wurden, dass die Abfallgebühren in der Stadt Nürnberg nicht nur im Vergleich der 100 deutschen Großstädte am niedrigsten sondern aufgrund der Einfachheit des Gebührensystems auch sehr transparent und somit bürgerfreundlich sind.
2. Können zusätzliche Leistungen aus den Abfallgebühren finanziert werden?
Die im Rahmen der Anfrage angeregten Leistungen (Bezuschussung von Mehrwegwindeln und Mehrweg-Perioden-Produkte) sind derzeit nicht Bestandteil der Abfallwirtschaftssatzung. Diese Leistungen sind Sonderleistungen außerhalb der abfallwirtschaftlichen Zweckbestimmung und dürfen nicht in die Berechnung der Abfallgebühren einbezogen werden3.
Das Rechtsamt führt zu dieser Thematik aus, dass mit den besonderen Maßgaben des Art. 7 Abs. 5 Bayerisches Abfallgesetz (BayAbfG) auch die allgemeinen kommunalabgabenrechtlichen Regelungen, hier insbesondere Art. 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) für die Abfallgebühren, gelten. Gemäß Art. 8 Abs. 4 KAG sind die Gebühren nach dem Ausmaß zu bemessen, in dem die Gebührenschuldner die öffentliche Einrichtung oder das kommunale Eigentum benutzen.
Mit Blick auf diese gesetzliche Vorgabe muss ein Benutzer der Abfallentsorgungseinrichtung entsprechend der von ihm produzierten Abfallmenge mit Abfallgebühren belastet werden, sonstige Merkmale können zwar neben dem Ausmaß der Benutzung berücksichtigt werden, soweit öffentliche Belange dies rechtfertigen (vgl. Art. 8 Abs. 4 Hs. 2 KAG). Allerdings ist dies insbesondere bei Einrichtungen, die primär sozialen Zwecken dienen (vgl. BVerwG NJW 2002,
1 Restmülltonne (ohne Biotonne) 68,02 €; Restmülltonne (mit Biotonne) 83,57 € + Altpapiertonne 2,62 € = 86,19 € pro Monat – Quelle: https://www.nuernberger-land.de/serviceleistungen/muellgebuehren 2 Müllgebührenranking 2022 – Quelle: https://www.hausundgrund.de/sites/default/files/downloads/mullgebuhrenranking-20220.pdf 3 Eine rechtliche Klärung steht noch aus.
1062 - Geschwisterrabatt in Kindertagesstätten) und nicht bei anderen – insbesondere kostenrechnend betriebenen – Einrichtungen wie der Abfallentsorgung vorgesehen (Thimet, KommAbgabenRBay, Frage 12 zu Art. 8 Abs. 4 KAG, Ziffer 4); ob eine Bezuschussung von Mehrweg-Windeln u.ä. (für Babys, für alte Menschen) hierzu zählt ist umstritten und nicht endgültig geklärt.
Soziale Gebührenabschläge und die hieraus entstehenden Einnahmeausfälle bei den Abfallgebühren müssen demnach komplett über allgemeine Haushaltsmittel abgedeckt werden und dürfen nicht den übrigen sozial nicht begünstigten Abfallgebührenzahlern auferlegt werden (so auch ausdrücklich Hess. VGH, Hess. Gemeindezeitung 1991, S. 305ff, S. 311).
Daher müsste die Finanzierung von besonderen Leistungen für Familien mit Wickelkindern und die Bezuschussung der Erstanschaffung von Mehrweg-Perioden-Artikeln Haushalte aus Sicht des ASN aus dem allgemeinen Stadthaushalt erfolgen.
Die Nutzung von Mehrwegwindeln (sowie Mehrweg-Damenhygieneprodukten) führt zwar zu einer Reduzierung der Abfallmengen, unklar ist jedoch ob die Nutzung aber in der Gesamtbetrachtung (unter Berücksichtigung von Energiebedarf, Wasserverbrauch, Abwasserbelastung usw.) immer nachweislich ökologisch vorteilhafter gegenüber Einwegwindeln ist. Oberste Ziele der Abfallwirtschaft sind es, die natürlichen Ressourcen zu schonen und Abfälle umweltverträglich zu bewirtschaften (§ 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz). Auch diese rein faktenorientierte Bewertung unterstützt die im vorletzten Absatz hergeleitete rechtliche Würdigung.
3. Fazit
Windeln und Perioden-Artikel sind Bestandteile des Hausmülls und als sogenannter Restmüll über die vorgesehenen gebührenpflichtigen Restmüllbehälter zu erfassen. Zusätzliche Leistungen, wie etwa die Gewährung von Zuschüssen zur Erstanschaffung von Mehrwegwindeln und Mehrweg-Perioden-Artikeln jeweils in Höhe von 80 € sind grundsätzlich möglich. Hierfür dürfen aus Sicht ASN allerdings keine Mittel aus dem Abfallgebührenhaushalt verwendet werden. Die im Antrag vorgeschlagenen Maßnahmen wären ausschließlich aus dem Stadthaushalt (z.B. Jugend-/Sozialetat) zu finanzieren. Das zuständige Bündnis für Familie teilt jedoch mit, dass hierfür derzeit keine Mittel zur Verfügung stehen.
Die Stadt Nürnberg beschreibt in ihrer Abfallgebührensatzung eine reine „Benutzungsgebühr“, die also tatsächlich nur für die Nutzung der Einrichtungen der Abfallwirtschaft erhoben wird. Anders als bei diversen anderen Kommunen bzw. deren Gebührensatzungen ist in Nürnberg eine „Grundgebühr“ nicht anfällig (dort fließt das tatsächlich genutzte Abfallvolumen bzw. Abfallgewicht nur zu einem Teil in die Gesamtgebühr ein). Demgemäß wird in Nürnberg also eine Abfallgebühr nur auf das genutzte bzw. „bestellte“ Abfallvolumen erhoben. Wer weniger Abfall, z.B. durch die Nutzung von Mehrwegprodukten jeglicher Art, „produziert“ zahlt im Ergebnis auch weniger Gebühren (da dann ein geringeres Behältervolumen erforderlich ist). Insoweit wird „Abfallvermeidung“ nach dem Nürnberger Gebührenmodell bereits wirtschaftlich durch eine geringere Gebührenveranlagung „belohnt“ - im Vergleich zu Einrichtungsnutzenden, die „mehr Abfall produzieren“ und damit auch ein höheres Behältervolumen - bei höherer, volumenbezogener Gebühr - benötigen. Darüber hinaus zeigen die Ergebnisse des Müllgebührenranking 2022, dass Nürnberg nicht nur bundeweit sehr niedrige Abfallgebühren aufweist, sondern auch über ein sehr einfaches und transparentes Gebührensystem verfügt. Zu bedenken ist auch, dass Mehrwegwindeln in Einrichtungen der Kinderbetreuung oder auch in der Pflege auf keine Gegenliebe stoßen (Stichworte: Hygiene, Handhabung, Zeit) und ein kompletter Umstieg auf Mehrwegprodukte in vielen Fällen wohl nicht machbar ist.
Zusätzlich sei noch darauf hingewiesen, dass (anders als im Antrag vermutet) Windeln und Menstruationsprodukte in der Müllverbrennungsanlage komplett verbrannt werden und zur Energieerzeugung (Fernwärme, Verstromung) beitragen.