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Sitzungsunterlagen gesamt

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Sitzungsunterlagen Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses (Sitzung wurde vom 23.06.2023 verschoben) 16.06.2023 Inhaltsverzeichnis Sitzungsdokumente Tagesordnung -öffentlich- 3 Vorlagendokumente TOP Ö 1 Feststellung des konsolidierten Jahresabschlusses 2020 der Stadt Nürnberg Sitzungsvorlage Rpr/001/2023 5 Bericht Prüfung konsolidierter Jahresabschluss 2020 Stadt Nürnberg Rpr/001/2023 8 Stadt Nürnberg - Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Rpr/001/2023 42 TOP Ö 2 Entlastung für den konsolidierten Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Sitzungsvorlage Rpr/002/2023 171 TOP Ö 3 Feststellung des Jahresabschlusses 2021 der Stadt Nürnberg Sitzungsvorlage Rpr/003/2023 174 Bericht Prüfung Jahresabschluss 2021 Stadt Nürnberg Rpr/003/2023 178 Anhang zum Jahresabschluss 2021 Rpr/003/2023 268 TOP Ö 4 Entlastung für den Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Sitzungsvorlage Rpr/004/2023 387 TOP Ö 5 Feststellung der Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Sitzungsvorlage Rpr/005/2023 390 Bericht Prüfung Jahresabschlüsse 2021 rechtsfähige Stiftungen Rpr/005/2023 393 TOP Ö 6 Entlastung für die Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Sitzungsvorlage Rpr/006/2023 441 2 TAGESORDNUNG Sitzung Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses (Sitzung wurde vom 23.06.2023 verschoben) Sitzungszeit Freitag, 16.06.2023, 09:00 Uhr Sitzungsort Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal TAGESORDNUNG Öffentliche Sitzung 1. Feststellung des konsolidierten Jahresabschlusses 2020 der Stadt Nürnberg Berschneider, Alois Gutachten Rpr/001/2023 2. Entlastung für den konsolidierten Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Berschneider, Alois Gutachten Rpr/002/2023 3. Feststellung des Jahresabschlusses 2021 der Stadt Nürnberg Berschneider, Alois Gutachten Rpr/003/2023 4. Entlastung für den Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Berschneider, Alois Gutachten Rpr/004/2023 5. Feststellung der Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Berschneider, Alois Gutachten Rpr/005/2023 6. Entlastung für die Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Berschneider, Alois Gutachten Rpr/006/2023 7. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 30.11.2022, öffentlicher Teil 3 4 Seite 1 von 3 Beschlussvorlage Rpr/001/2023 Beratung Datum Behandlung Ziel Rechnungsprüfungsausschuss 16.06.2023 öffentlich Gutachten Stadtrat 19.07.2023 öffentlich Beschluss Betreff: Feststellung des konsolidierten Jahresabschlusses 2020 der Stadt Nürnberg Anlagen: Bericht Prüfung konsolidierter Jahresabschluss 2020 Stadt Nürnberg Stadt Nürnberg - Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Sachverhalt (kurz): Der konsolidierte Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg wurde gem. Art. 103 ff. GO durch das Rechnungsprüfungsamt geprüft. Die Prüfung ergab, dass der Abschluss ordnungsgemäß aufgestellt wurde, die Feststellung wird empfohlen. Im Bericht über die Prüfung des konsolidierten Jahresabschlusses 2020 der Stadt Nürnberg vom 24.03.2023 wurden die Ergebnisse des Rechnungsprüfungsamtes zusammengefasst und hiermit dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Begutachtung des Abschlusses 2020 vorgelegt. Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3 GO für die Feststellung der Stadtrat zuständig. 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr 11 5 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/001/2023 Seite 2 von 3 Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Rechnungsprüfungsamt als Sachverständiger wird nicht operativ tätig. 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) 6 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/001/2023 Seite 3 von 3 Gutachtenvorschlag (RprA Ö 16.06.2023): Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt der örtlichen Prüfung des konsolidierten Jahresabschlusses 2020 der Stadt Nürnberg zu. Die Prüfungsergebnisse werden vom Rechnungsprüfungsausschuss übernommen. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des konsolidierten Jahresabschlusses 2020 der Stadt Nürnberg gemäß Art. 102 Abs. 3 GO. Die Bilanzsumme zum 31.12.2020 beträgt 10.285.611.702,07 Euro. Der Gesamtbilanzfehlbetrag beträgt 4.167.037,15 Euro. Beschlussvorschlag (StR Ö 19.07.2023): Entsprechend des Gutachtens des Rechnungsprüfungsausschusses vom 16.06.2023 wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO der konsolidierte Jahresabschluss der Stadt Nürnberg zum 31.12.2020 festgestellt. 7 Rechnungsprüfungsamt 140-14.20.00-7/2/2 Bericht für den Rechnungsprüfungsausschuss am 23.06.2023 öffentlich über die Prüfung des konsolidierten Jahresabschlusses 2020 der Stadt Nürnberg März 2023 11 8 Seite 2 von 34 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1 KONSOLIDIERTER JA HRESA BSCHLUSS 2020 DER ST AD T NÜRNBERG 3 1.1 Einführung 3 1.2 Prüfungsgrundlagen und -durchführung 3 1.3 Vermögens- und Ertragslage 4 1.3.1 Vermögenslage 4 1.3.2 Ertragslage 9 1.4 Ergebnisse der Prüfung des konsolidierten Jahresabschlusses 2020 12 1.4.1 Aufstellung des konsolidierten Jahresabschlusses 12 1.4.2 Feststellungen und Erläuterungen zum Konsolidierungskreis 13 1.4.3 Ordnungsmäßigkeit der in den konsolidierten Jahresabschluss einbezogenen Abschlüsse und Meldedaten 15 1.4.4 Aufwands- und Ertragskonsolidierung 16 1.4.5 Wesentliche konzerninterne Vorgänge 22 1.4.6 At-Equity-Konsolidierung 23 1.4.7 Kapitalflussrechnung 25 1.4.8 Konsolidierungsbericht 30 2 ZUSA MMENFASSUNG DER PRÜFUNGSFESTSTELLUNGEN 32 3 ZUSAMMENGEFASSTES PRÜFUNGSERGEBNIS 34 9 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 3 von 34 1 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg 1.1 Einführung Mit der Einführung der Kommunalhaushaltsverordnung Doppik (KommHV-Doppik) ist die Stadt Nürnberg gemäß Art. 102a Gemeindeordnung (GO) sowie nach § 88 ff. KommHV-Doppik dazu verpflichtet, einen kon solidierten Jahresabschluss (Konzernabschluss) aufzustellen. Dies erfolgte nach der erstmaligen Aufstellung zum 31.12.2016 nun auch mit Wirkung zum 31.12.2020. Der konsolidierte Jahresabschluss stellt einen gemeinsamen Jahresabschluss der Stadt mit den aus der Kernstadt in Form von Eigenbetrieben, Kommunalunternehmen oder in privater Rechtsform verselbständigten ausgelagerten Aufgabenträgern dar. Durch die Konsolidierung wird ein Gesamtüberblick über die finanziellen Verhältnisse und Leistungsbeziehungen so wie über das komplette Aufgabenspektrum der Kommune ermöglicht. Hierbei werden alle daran beteiligten Aufgabenträger wie eine wirtschaftliche und rechtliche Einheit abgebildet. 1.2 Prüfungsgrundlagen und -durchführung Nach Art. 103 Abs. 1 und 3 GO obliegt die Prüfung des konsolidierten Jahresabschlusses dem Rechnungsprüfungsausschuss unter Hinzuziehung des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Nürnberg (Rpr) als Sachverständigem. Die Prüfung des konsolidierten Jahresabschlusses ist nach Art. 103 Abs. 4 GO innerhalb von 18 Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres durchzuführen. Für den konsolidierten Jahresabschluss zum 31.12.2020 wäre somit der 30.06.2022 als Prüfungsende vorgesehen gewesen. Tatsächlich wurde der konsolidierte Jah- resabschluss erst am 20.07.2022 im Stadtrat vorgestellt und am 09.08.2022 dem Rechnungs- prüfungsamt zur Prüfung vorgelegt. Beeinflusst wurde die verspätete Vorlage sicherlich auch durch die bereits seit dem Jahr 2020 bestehende Ausnahmesituation aufgrund der Corona - Pandemie. Die Prüfung des konsolidierten Jahresabschlusses erfolgte mit Unterbrechungen im Zeitraum November 2022 bis Januar 2023. Der von der Stadt Nürnberg vorgelegte konsolidierte Jahresabschluss zum 31.12.2020 gliedert sich gemäß § 88 ff. KommHV-Doppik in folgende Bestandteile: • Konzernbilanz (Konsolidierte Vermögensrechnung, § 88 KommHV-Doppik), • Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung (Konsolidierte Ergebnisrechnung, § 88 KommHV - Doppik), • Kapitalflussrechnung, § 88 i. V. m. § 89 KommHV-Doppik, • Eigenkapitalübersicht, § 88 i. V. m. § 89 KommHV-Doppik sowie • Anhang zum Konzernabschluss (Konsolidierungsbericht, § 88 i. V. m. § 90 KommHV- Doppik). 10 Seite 4 von 34 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Die Kapitalflussrechnung ist seit dem Jahr 2017 Bestandteil des konsolidierten Jahresab- schlusses. Besondere Schwerpunkte der Prüfung waren • die Abgrenzung des Konsolidierungskreises, • der Abgleich der Meldeberichte in doppik al dente mit den geprüften Jahresab- schlüssen der Konzernunternehmen, • die Aufwands-und Ertragskonsolidierung, • die konzerninterne Veräußerung der Anteile an der wbg Nürnberg Gm bH, • die konzerninternen Einlagen in die WBG Nürnberg Beteiligungs GmbH, • die At-Equity-Konsolidierung sowie • die Kapitalflussrechnung. Darüber hinaus wurde geprüft, ob der Konsolidierungsbericht die wesentlichen Erläuterungen, die durch gesetzliche Regelungen oder den Konsolidierungsleitfaden Bayern vorgegeben sind, enthält. Des Weiteren wurde geprüft, ob im Konsolidierungsbericht die Angaben zu den Bestandteilen wie auch zu den Veränderungen und Eliminierungen der einzelnen Positionen in der konsolidierten Vermögens- sowie in der Ergebnisrechnung korrekt wiedergegeben sind. 1.3 Vermögens- und Ertragslage 1.3.1 Vermögenslage Im Folgenden wird die konsolidierte Vermögensrechnung der Stadt Nürnberg zum 31.12.2020 gezeigt: 11 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 5 von 34 AKTIVA PASSIVA Bilanzposten 31.12.2020 EUR Vorjahr EUR Bilanzposten 31.12.2020 EUR Vorjahr EUR A. Anlagevermögen 8.672.872.734,36 8.377.736.105,82 I. Immaterielle Vermögensgegenstände 208.563.755,22 206.168.097,57 1. Konzessionen, DV -Lizenzen, sonstige Rechte 15.844.877,02 14.625.692,80 2. Geleistete Zuwendungen für Investitionen 184.782.020,38 182.179.273,70 3. Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 2.833.513,92 4.490.863,96 4. Geschäfts- oder Firmenwert 5.103.343,90 4.872.267,11 II. Sachanlagen 7.645.721.478,04 7.300.549.885,53 1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 284.501.809,35 259.165.701,15 2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2.531.557.146,80 2.454.817.730,03 3. Infrastrukturvermögen 3.355.017.857,25 3.206.241.717,94 4. Bauten auf fremdem Grund und Boden 14.653.299,43 16.684.665,96 5. Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler 394.736.535,73 383.638.668,19 6. Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 230.330.638,47 203.988.988,49 7. Betriebs- und Geschäftsausstattung 147.505.637,73 142.676.281,89 8. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 687.418.553,28 633.336.131,88 III. Finanzanlagen 818.587.501,10 871.018.122,72 1. Sondervermögen 0,00 0,00 2. Anteile an verbundenen Unternehmen 4.619.018,31 4.600.962,31 3. Anteile an assoziierten Unternehmen 586.259.459,48 646.597.034,73 4. Sonstige Beteiligungen 5.250.430,84 5.192.930,84 5. Ausleihungen 36.659.183,31 37.879.357,49 6. Wertpapiere des Anlagevermögens 185.799.409,16 176.747.837,35 B. Umlaufvermögen 1.576.473.417,88 1.500.038.275,46 I. Vorräte 239.863.750,73 191.819.806,48 1. Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe, Waren 96.699.684,23 76.537.509,85 2. Unfertige Erzeugnisse und Leistungen/fertige Erzeugnisse und Leistungen 68.111.818,99 39.653.094,18 A. Eigenkapital 1.818.561.712,53 1.795.357.306,32 I. Allgemeine Rücklage (Nettoposition) 688.000.849,53 670.065.709,52 II. Rücklagen aus nicht ertragswirksam aufzulösenden Zuwendungen/Kapitalrücklagen 2.631.467,61 2.631.467,61 III. Ergebnisrücklagen/Gewinnrücklagen 844.685.410,55 741.070.411,49 IV. Ergebnisvortrag 58.288.861,21 43.052.729,88 V. Jahresüberschuss/Jahres fehlbetrag -4.167.037,15 105.052.633,10 VI. Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter 224.271.569,07 228.633.763,01 VII. Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung 4.850.591,71 4.850.591,71 VIII. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 0,00 B. Sonderposten 1.757.128.853,72 1.709.129.599,99 I. Sonderposten aus Zuwendungen 1.477.859.337,91 1.423.262.484,19 II. Sonderposten aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten 213.634.792,96 210.229.493,88 III. Sonstige Sonderposten 15.946.829,85 15.180.794,92 IV. Gebührenausgleich 49.687.893,00 60.456.827,00 V. Sonderposten für Abschreibungsmehrerlöse 0,00 0,00 C. Rückstellungen 2.828.785.042,70 2.719.828.413,19 I. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 2.332.646.819,93 2.258.077.661,66 II. Umweltrückstellungen 31.238.752,00 30.152.637,00 III. Instandhaltungsrückstellungen 28.691.928,61 28.677.701,10 IV. Rückstellungen im Rahmen des Finanzausgleichs und von Steuerschuldverhältnissen 8.750.698,68 10.028.222,19 V. Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften, Gewährverträgen und verwandten Rechtsgeschäften sowie anhängigen Gerichts - und Widerspruchsverfahren 0,00 0,00 VI. Sonstige Rückstellungen 427.456.843,48 392.892.191,24 12 Seite 6 von 34 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg AKTIVA PASSIVA Bilanzposten 31.12.2020 EUR Vorjahr EUR Bilanzposten 31.12.2020 EUR Vorjahr EUR 3. Grundstücke als Vorräte (unbebaute und bebaute) 72.765.886,38 73.660.428,87 4. Sonstige Vorräte 2.271.047,13 1.934.963,83 5. Geleistete Anzahlungen auf Vorräte 15.314,00 33.809,75 II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 781.638.800,50 710.188.913,36 1. Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen 155.196.892,36 172.456.834,47 2. Privatrechtliche Forderungen 412.919.329,34 386.719.353,32 3. Sonstige Vermögensgegenstände 148.852.372,57 104.685.671,65 4. Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen 32.609.835,40 13.266.287,83 5. Forderungen gegen den öffentlichen Bereich und Transferforderungen 32.060.370,83 33.060.766,09 III. Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0,00 IV. Liquide Mittel 554.970.866,65 598.029.555,62 C. Aktive Rechnungsabgrenzung 36.265.549,83 43.193.628,11 D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 0,00 E. Treuhandvermögen 0,00 0,00 D. Verbindlichkeiten 3.841.965.420,43 3.656.598.902,32 I. Anleihen 80.000.000,00 80.000.000,00 II. Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 2.793.931.963,36 2.658.081.103,01 III. Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 123.334.523,74 85.021.589,82 IV. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 120.971.425,98 133.247.932,03 V. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 363.037.145,85 334.476.396,31 VI. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 39.270.819,81 30.703.789,95 VII. Sonstige Verbindlichkeiten 321.419.541,69 335.068.091,20 E. Passive Rechnungsabgrenzung 39.170.672,69 40.053.787,57 F. Treuhandkapital 0,00 0,00 Summe Aktiva (Bilanzsumme) 10.285.611.702,07 9.920.968.009,39 Summe Pas s iva (Bilanzs umme) 10.285.611.702,07 9.920.968.009,39 Report: 0104_BY_Vermoegens rechnung (hallobtf! gmbh) 13 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 7 von 34 Für die folgenden Ausführungen haben wir uns auf die Zusammensetzung der konsolidierten Vermögensrechnung zum 31.12.2020 konzentriert. Dem Bayerischen Konsolidierungsleitfaden folgend (Tz 70) wurde im Rahmen der Vollkonso- lidierung auf die Aufdeckung der stillen Reserven und Lasten verzichtet. Infolgedessen sind die Vermögensgegenstände und Schulden nicht zu ihren Verkehrswerten, sondern zu Bu ch- werten angesetzt. Auf der Aktivseite ist das Vermögen des „Konzerns“ Stadt Nürnberg wie im Vorjahr maßgeblich durch das Anlagevermögen geprägt. Das Anlagevermögen beläuft sich auf 8.673 Mio. Euro bzw. 84,3 % der Bilanzsumme. Auf das Umlaufvermögen entfal len 1.576 Mio. Euro (15,3 %) und auf den Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten 36 Mio. Euro (0,4 %). Mehr als die Hälfte des Konzern-Anlagevermögens entfällt auf die Kernverwaltung (5 1,3 %). Nimmt man den Teilkonzern Städtische Werke Nürnberg GmbH (StWN) hinz u, so verfügen die Stadt und der Teilkonzern StWN zusammen bereits über rund drei Viertel des Anlagever- mögens (76,7 %). Das Anlagevermögen setzt sich wie folgt zusammen: Zusammensetzung Anlagevermögen „Konzern“ Stadt Nürnberg Absoluter Anteil Euro Anteil in % Immaterielle Vermögensgegenstände 208.563.755 2,4 Sachanlagen 7.645.721.478 88,2 Finanzanlagen 818.587.501 9,4 Summe Anlagevermögen 8.672.872.734 100,0 Der weit überwiegende Teil des Konzernvermögens ist in Sachanlagen gebunden (88,2 %). Davon entfallen auf die Kernverwaltung und den Teilkonzern StWN 5.737 Mio. Euro bzw. 75,0 %. Es handelt sich hierbei hauptsächlich um Kindertagesstätten, Schulen, Verwaltungs- gebäude sowie Straßen und Brücken der Stadt Nürnberg. Seitens des Teilkonzerns StWN entfällt das Sachanlagevermögen maßgeblich auf die Verkehrs - Aktiengesellschaft Nürnberg (VAG) bzw. die N-ERGIE AG und damit auf Fahrzeuge für den Personen - und Güterverkehr, Gleisanlagen, Streckenausrüstung und Steuerungsanlagen. Des Weiteren sind im Sach anla- gevermögen die Verteilungsanlagen und Stromerzeugungs -, Gewinnungs - und Bezugsanla- gen der N-ERGIE AG enthalten. Auch das Finanzanlagevermögen entfällt hauptsächlich auf die Kernverwaltung und den Teil- konzern StWN. Deren Anteil – Kernverwaltung und StWN – beträgt 87,2 % (714 Mio. Euro) der gesamten Konzern-Finanzanlagen. Nicht enthalten im Finanzanlagevermögen sind die Anteile an den vollkonsolidierten Unternehmen. Deren Anteile wurden im Rahmen der Kapi- talkonsolidierung mit deren Vermögensgegenständen und Schulden verrechnet. Im Ergebnis enthalten die Finanzanlagen daher vorwiegend die Anteile an assoziierten Unternehmen. Sei- tens der Kernverwaltung sind dies mit 109 Mio. Euro die Anteile an der NürnbergMesse GmbH sowie an der Flughafen Nürnberg GmbH. Gegenüber dem Vorjahr hat sich der Wert des Fi- nanzanlagevermögens um 52,4 Mio. Euro bzw. 6,02 % reduziert. Dies ist zum großen Teil auf die Wertentwicklung der NürnbergMesse GmbH bzw. der Flughafen Nürnberg GmbH zurück- zuführen. 14 Seite 8 von 34 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Die Passivseite des „Konzerns“ Stadt Nürnberg stellt sich kumuliert wie folgt dar: Zusammensetzung Passivseite „Konzern“ Stadt Nürnberg Absoluter Anteil Euro Anteil in % Eigenkapital 1.818.561.713 17,7 Sonderposten 1.757.128.854 17,1 Rückstellungen 2.828.785.043 27,5 Verbindlichkeiten 3.841.965.420 37,3 Passive Rechnungsabgrenzung 39.170.673 0,4 Summe Passivseite Konzernbilanz 10.285.611.702 100,0 Das Eigenkapital beläuft sich auf 17,7 % der Bilanzsumme. Zu berücksichtigen ist, dass das Konzerneigenkapital auch einen Ausgleichsposten für andere Gesellschafter in Höhe von rund 224 Mio. Euro ausweist. Dieser Teil des Konzerneigenkapitals entfällt auf konzernfremde Ge- sellschafter, insbesondere die Thüga AG, die mit 39,8 % an der N -ERGIE AG beteiligt ist. Berücksichtigt man dies in der Berechnung der Eigenkapital-Quote, so reduziert sich diese auf 15,5 %. Des Weiteren ist im Konzerneigenkapital ein passiver Unterschiedsbetrag aus Kapitalkonsoli- dierung in Höhe von 4,9 Mio. Euro enthalten. Dieser ist im Wesentlichen auf den auf Kapital- zuschüssen basierenden passiven Unterschiedsbetrag des Eigenbetriebs FSN (4,4 Mio. Euro) zurückzuführen. Bei den Rückstellungen entfällt der größte Teil auf die Pensionsrückstellung en mit 2.333 Mio. Euro (82,5 %) und davon 95,0 % auf die Kernverwaltung und den Teilkonzern StWN. Die Pensionsrückstellungen umfassen neben den Rückstellungen für Pensionen auch solche für Beihilfen und Altersteilzeit. Zu berücksichtigen ist, dass im Rahme n der Gesamtab- schlusserstellung auf eine einheitliche Bewertung verzichtet wurde. Der Verzicht auf die An- passung beruht auf Tz 65 des Bayerischen Konsolidierungsleitfadens. Infolgedessen wurden die Pensionsrückstellungen, die aus der Kernverwaltung resulti eren, bei ihrer Ermittlung ana- log zum Einzelabschluss mit 6 % abgezinst. Vor dem Hintergrund des derzeitigen Zinsniveaus sind die Pensionsrückstellungen damit unterbewertet. Die Verbindlichkeiten des „Konzerns“ Stadt Nürnberg belaufen sich auf 3.842 Mio. Euro. Der Großteil, 2.794 Mio. Euro, wurde für Investitionen aufgenommen. Verbindlichkeiten aus Liefe- rungen und Leistungen belaufen sich auf 363 Mio. Euro. Hierbei sind die Verbindlichkeiten aus konzerninternen Leistungsbeziehungen bereits abgezogen. 15 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 9 von 34 1.3.2 Ertragslage Im Folgenden wird die konsolidierte Ergebnisrechnung der Stadt Nürnberg für das Haushalts- jahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr gezeigt: Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis des Haushaltsjahres Euro Ergebnis des Vorjahres Euro 1 + Steuern und ähnliche Abgaben 941.652.786,03 1.001.470.685,09 2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 664.007.908,35 549.546.371,27 3 + Sonstige Transfererträge 6.989.907,55 6.125.550,28 4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 3.989.894.437,53 3.907.919.470,89 5 + Auflösung von Sonderposten 89.285.697,07 75.797.945,96 6 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 236.997.487,76 242.402.501,31 7 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 324.667.746,15 319.470.758,89 8 + Sonstige ordentliche Erträge 81.619.043,11 123.361.867,82 9 + Aktivierte Eigenleistungen 125.062.966,66 136.768.104,86 10 +/- Bestandsveränderungen -2.805.376,88 4.656.607,09 S1 = Ordentliche Gesamterträge 6.457.372.603,33 6.367.519.863,46 11 - Personalaufwendungen 1.519.253.362,37 1.499.865.707,53 12 - Versorgungsaufwendungen 187.416.809,17 194.174.844,71 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2.888.297.763,97 2.764.982.754,65 14 - Bilanzielle Abschreibungen 324.097.782,52 313.634.398,87 15 - Transferaufwendungen 792.373.345,78 815.800.098,91 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 652.992.008,55 600.945.951,45 S2 = Ordentliche Gesamtaufwendungen 6.364.431.072,36 6.189.403.756,12 S3 = Ergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit 92.941.530,97 178.116.107,34 17 + Finanzerträge 56.804.903,12 70.394.050,87 18 + Erträge aus assoziierten Aufgabenträgern 0,00 2.821.116,68 19 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 125.892.382,23 135.774.434,15 20 - Aufwendungen aus Eigenkapitalveränderungen aus assoziierten Unternehmen (§ 312 (4) HGB) 55.926.850,04 1.048.645,69 S4 = Gesamtfinanzergebnis -125.014.329,15 -63.607.912,29 S5 = Ordentliches Gesamtergebnis -32.072.798,18 114.508.195,05 21 + Außerordentliche Erträge 38.123.819,63 3.790.651,39 22 - Außerordentliche Aufwendungen 7.492.999,31 10.478.723,82 S6 = Außerordentliches Gesamtergebnis 30.630.820,32 -6.688.072,43 S7 = Gesamtjahresergebnis -1.441.977,86 107.820.122,62 23 +/- Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis -2.725.059,29 -2.767.489,52 24 +/- Ergebnisvortrag 0,00 0,00 25 +/- Entnahmen aus / Zuführung zu Rücklagen 0,00 0,00 S8 = Gesamtbilanzüberschuss / -fehlbetrag -4.167.037,15 105.052.633,10 16 Seite 10 von 34 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Mit einem konsolidierten Jahresfehlbetrag von 4,17 Mio. Euro (Vorjahr: Jahresüberschuss von 105,05 Mio. Euro) wurde für das Jahr 2020 auf Ebene des „Konzerns“ Stadt Nürnberg erstmals ein negatives Ergebnis erzielt . Der Rückgang im Vergleich zum Vorjahr beläuft sich auf 109,22 Mio. Euro. Hierbei stehen den ordentlichen Gesamterträgen in Höhe von knapp 6,46 Mrd. Euro (Vj.: 6,37 Mrd. Euro) ordentliche Gesamtaufwendungen von rund 6,36 Mrd. Euro (Vj.: 6,19 Mrd. Euro) entgegen. Hieraus resultiert zwar ein Ergebnis der lau- fenden Geschäftstätigkeit von 92,94 Mio. Euro (Vj.: 178,12 Mio. Euro). Dieses wird jedoch voll- ständig kompensiert durch ein negatives Gesamtfinanzergebnis von -125,01 Mio. Euro (Vj.: -63,61 Mio. Euro). Somit liegt das ordentliche Gesamtergebnis mit -32,07 Mio. Euro erst- malig im negativen Bereich (Vj.: positives ordentliches Gesamtergebnis von 114,51 Mio. Euro). Unter Hinzurechnung des außerordentlichen Gesamtergebnisses in Höhe von 30,63 Mio. Euro (Vj.: -6,69 Mio. Euro) und Abzug des den anderen Gesellschaftern zuzurechnenden Ergebnis- ses von -2,73 Mio. Euro (Vj.: -2,77 Mio. Euro) resultiert letztlich der oben genannte Jahresfehl- betrag. Die ordentlichen Gesamterträge ( 6,46 Mrd. Euro) setzen sich zu einem bedeutsamen Anteil (61,8 %) aus öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten (3,99 Mrd. Euro) zusammen. Für die or- dentlichen Gesamtaufwendungen ( 6,36 Mrd. Euro) sind hauptsächlich Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (2,89 Mrd. Euro) sowie Personalaufwendungen (1,52 Mrd. Euro) ursächlich. Das negative Gesamtfinanzergebnis von 125,01 Mio. Euro ist geprägt durch Zinsen und sons- tige Finanzaufwendungen in Höhe von 125,89 Mio. Euro. Die Finanzerträge von 56,80 Mio. Euro sowie die Aufwendungen aus Eigenkapitalveränderungen von assoziierten Unternehmen von 55,93 Mio. Euro kompensieren sich weitgehend. Der Saldo des außerordentlichen Gesamtergebnisses weist für das Jahr 2020 nach einem Fehlbetrag von 6,69 Mio. Euro nun wieder einen Überschuss von 30,63 Mio. Euro aus. Abschließend wird die Ertragslage – nach Konsolidierungs teilbereichen gegliedert – darge- stellt, um die Auswirkungen der Corona -Pandemie auf d ie Ertragslage zu verdeutlichen. Aus- gangspunkt ist der Summenabschluss, auf diesen setzen die Konsolidierungsbuchungen auf. Ergebnis Gesamtabschluss 2020 Euro 2019 Euro Veränderung Euro Ergebnis lt. Summenabschluss -1.424.247 136.167.479 -137.591.726 Buchungen auf Gesamtabschlussebene 52.553.423 -32.665.683 85.219.106 Ergebnisveränderung assoziierte Unternehmen -55.926.850 1.788.670 -57.715.520 Zurechnung an außenstehende Gesellschafter 630.637 -237.833 868.470 Gesamtabschlussergebnis -4.167.037 105.052.633 -109.219.670 Das Ergebnis lt. Summenabschluss resultiert aus den Einzel- bzw. Teilkonzernabschlüssen der Stadt und ihrer Tochtergesellschaften. Gegenüber dem Vorjahr hat sich das Ergebnis um 137,59 Mio. E uro verschlechtert. Die meisten Gesellschaften weisen ein negatives Jahreser- gebnis aus. Nennenswerte positive Jahresergebnisse konnten die Teilkonzerne StWN (11,69 Mio. Euro) und wbg (17,10 Mio. Euro) sowie der Eigenbetrieb SUN (8,08 Mio. Euro) erzielen, wobei der Jahresüberschuss der StWN maßgeblich auf konzerninterne Anteilsveräu- ßerungen zurückzuführen ist. Deutlich verschlechtert hingegen hat sich das Jahresergebnis lt. Einzelabschluss der Stadt Nürnberg. Dieses beläuft sich in 2020 auf -12,86 Mio. Euro (i. Vj.: 61,83 Mio. Euro). 17 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 11 von 34 Ursache für den starken Ergebnisrückgang sind die Auswirkungen der Corona -Pandemie, von der nahezu alle Gesellschaften – wenn auch unterschiedlich stark – betroffen waren. Eine Ausnahme bildet der Teilkonzern wbg, der von der Corona-Pandemie kaum beeinflusst wurde. Im Ergebnis lt. Summenabschluss in Höhe von -1,42 Mio. Euro sind hohe Zuschüsse und Ausgleichszahlungen im Zusammenhang mit Corona enthalten. Dabei handelt es sich insbe- sondere um Zuschüsse an das Klinikum, Zuschüsse aus dem Rettungsschirm an den Teilkon- zern StWN, insbesondere die VAG, sowie Ausgleichszahlungen zur Kompensation von Min- dereinnahmen bei der G ewerbesteuer. Allein an diese drei Gesellschaften bzw. Teilkonzerne wurden vor allem von Bund und Land Ausgleichszahlungen und Zuschüsse in Höhe von rund 155 Mio. Euro geleistet. Durch Buchungen auf Gesamtabschlussebene wurden konzerninterne Erträge und Aufwen- dungen eliminiert, wodurch sich das Ergebnis der Einzelabschlüsse um 52,55 Mio. Euro er- höhte. Als wesentliche Vorgänge in 2020 sind die Eliminierung gebildeter Rückstellungen bei der Stadt Nürnberg für Corona-Ausgleichsmaßnahmen der NürnbergMesse GmbH und der Flughafen Nürnberg GmbH (+75,00 Mio. Euro) sowie die Eliminierung des Gewinns aus der konzerninternen Veräußerung von wbg -Anteilen bei der StWN (-23,47 Mio. Euro) zu nennen. Auch die assoziierten Unternehmen Nü rnbergMesse GmbH und Flughafen Nürnberg GmbH waren durch die Corona-Pandemie stark beeinträchtigt. Durch die Fortschreibung der Beteili- gungsansätze mit den anteiligen Jahresergebnissen verschlechterte sich das Gesamtergebnis um weitere 55,93 Mio. Euro. Im V orjahr waren aus den assoziierten Unternehmen noch Er- träge in Höhe von 1,79 Mio. Euro erzielt worden. Dies bedeutet eine Ergebnisverschlechterung in Höhe von 57,72 Mio. Euro. Das Ausmaß der wirtschaftlichen Folgen durch Corona wird noch deutlicher, wenn als Vergleichswert 2018 herangezogen wird. Da Messe n grundsätzlich im Zweijahresturnus stattfinden, ist der Vergleich des Jahresergebnisses 2018 aussagekräftiger. In 2018 trugen die assoziierten Unternehmen NürnbergMesse GmbH und Flughafen Nürnberg GmbH noch 15,01 Mio. Euro zum Gesamtergebnis bei. Im Folgenden werden die einzelnen Bereiche der Prüfung des konsolidierten Jahresabschlus- ses dargestellt. Dabei werden zuerst deren entsprechende Wesensmerkmale und im An- schluss die im Rahmen der Prüfung hierzu getätigten Feststellungen aufgezeigt. 18 Seite 12 von 34 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg 1.4 Ergebnisse der Prüfung des konsolidierten Jahresab- schlusses 2020 1.4.1 Aufstellung des konsolidierten Jahresabschlusses Der konsolidierte Jahresabschluss ist gemäß Art. 102 Abs. 2 GO innerhalb von zehn Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres und damit spätestens bis zum 31.10. des Folgejahres aufzustellen und sodann dem Gemeinderat vorzulegen. Für die Stadt Nürnberg hätte der ko n- solidierte Jahresabschluss 20 20 demnach bis spätestens 31. Oktober 2021 aufgestellt und dem Stadtrat vorgelegt werden müssen. Diese Frist konnte nicht eingehalten werden. Der kon- solidierte Jahresabschluss der Stadt Nürnberg wurde am 20.07.2022 mit all seinen relevanten Bestandteilen im Stadtrat vorgelegt. Formal fertiggestellt war er jedoch erst am 26.07.2022 mit der Unterzeichnung durch den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg. Dabei ist aber zu be- rücksichtigen, dass die Stadt Nürnberg die erste größere Stadt in Bayern ist, die einen konso- lidierten Jahresabschluss erstellt hat. Zudem war das Jahr 2022 wie schon die beiden Vorjahre stark durch die Ausnahmesituation aufgrund der Corona -Pandemie geprägt. Der konsolidierte Jahresabschluss wurde durch die Stadtkämmerei der Stadt Nürnberg erstellt. Beim konsolidierten Jahresabschlu ss handelt es sich nicht um ein eigenständiges, aus einer Buchhaltung abgeleitetes Rechenwerk, sondern um eine Zusammenfassung des Jahresab- schlusses der Stadt sowie der Einzel- und Teilkonzernabschlüsse der einbezogenen verselb- ständigten Aufgabenträger. Für den konsolidierten Jahresabschluss sind eine Vielzahl an Informationen für die Kommune und jeden nachgeordneten Aufgabenträger erforderlich. Hierzu empfiehlt der Bayerische Kon- solidierungsleitfaden grundlegende Informationen, zum Beispiel zu Höhe und Ar t der Beteili- gung, Gesellschaftsorgane etc., in Form eines „Erhebungsbogen(s) Basisdaten“ zusammen- zustellen.1 Da es sich bei dem „Erhebungsbogen Basisdaten“ um ein Hilfsmittel handelt, der nicht zwingend auszufüllen ist, wurde von Seiten der Stadt Nürnberg wie bereits für die Jahre 2018 und 2019 auch für 2020 darauf verzichtet. Sofern sich jedoch wesentliche Änderungen ergeben, zum Beispiel eine Änderung der Beteiligungsverhältnisse od er neue Gesellschaften gegründet werden, sollte der „Erhebungsbogen Basisdaten“ aktualisiert bzw. erstmalig ange- legt werden. Für die Erstellung des konsolidierten Jahresabschlusses waren umfangreiche Informationen sowohl aus den Buchführungssystemen der Stadt Nürnberg als auch der nachgeordneten Tochtergesellschaften erforderlich. Die Daten für die Stadt Nürnberg konnten unmittelbar aus dem städtischen Buchhaltungssystem SAP entnommen werden. Für die Daten der Tochter- gesellschaften war die Mitwirkung der Mitarbeiter vor Ort erforderlich, da seitens der Stadt Nürnberg grundsätzlich kein Zugriff auf deren Systeme möglich ist. Die h ierzu erforderlichen Meldungen sind auf Microsoft Excel -Basis erfolgt. Die von den Tochtergesellschaften gemel- deten Daten mussten mitunter korrigiert bzw. ergänzt werden. Im Rahmen der Durchführung der Vollkonsolidierung, bestehend aus Kapitalkonsolidierung, Schuldenkonsolidierung, Auf- wands- und Ertrag skonsolidierung sowie Zwischenergebniseliminierung, waren diverse Ein- zelsachverhalte und Problemstellungen (zum Beispiel die Bezuschussung von Projekten, zeit- versetzte Buchungen und Abgrenzungen, Behandlung de r Umsatzsteuer sowie konzernin- terne Sachverhalte wie die Übernahme der Pensionsrückstellungen des Klinikums und die konzerninterne Veräußerung der wbg -Anteile) zu klären. Die für die Prüfung notwendigen Unterlagen waren nicht in Papierform vorhanden. Vielm ehr hatte das Rechnungsprüfungsamt Zugriff auf die im Rahmen der Erstellung des konsolidierten 1 Vgl. Konsolidierungsleitfaden Bayern Tz 25. 19 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 13 von 34 Jahresabschlusses entwickelten internen Dateien der Stadtkämmerei. Diese Dateien waren überwiegend auf Microsoft Excel -Basis erstellt worden. 1.4.2 Feststellungen und Erläuterungen zum Konsolidierungs- kreis Der Konsolidierungskreis legt fest, welche nachgeordneten Aufgabenträger nach Art. 102a Abs. 1 Satz 1 GO in welcher Konsolidierungsform in die Aufstellung des Jahresabschlusses einbezogen werden. Dies hängt neben der Rechtsform vor allem vom Grad der Einflussnahme der Stadt auf die Aufgabenträger ab. So ist im Falle eines beherrschenden Einflusses der Stadt über einen nachgeordneten Aufga- benträger zwingend eine Vollkonsolidierung durchzuführen (siehe hierzu die Ausführ ungen im Anhang zum kon solidierten Jahresabschluss 2020 sowie die Tz 26 ff. im Konsolidierungsleit- faden Bayern). Nachgeordnete Aufgabenträger, die einem beherrschenden Einfluss der Stadt unterliegen, brauchen in den konsolidierten Jahresabschluss nicht ein bezogen werden, wenn sie für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens -, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung sind (vgl. Tz 34 Kon- solidierungsleitfaden Bayern). Zur Bestimmung einer untergeordneten Bedeutung dient das vom Bayerischen Staatsministerium des Inneren (BayStMI) veröffentlichte „Ermittlungs- schema für Aufgabenträger von untergeordneter Bedeutung“. Als von untergeordneter Bedeu- tung können nachgeordnete Aufgabenträger dann eingeschätzt werden, wenn jeweils die Summe der einzelnen nach der Beteiligungsquote der Kommune gewichteten Positionen ins- gesamt höchstens jeweils 5 % der nach der Beteiligungsquote der Kommune gewichteten Summe der Positionen aller dem Grunde nach (Art. 102a Abs. 1 GO) in den konsolidierten Jahresabschluss einzubeziehenden nachgeordneten Aufgabenträger und der Kommune selbst repräsentieren (vgl. Tz 36 Konsolidierungsleitfaden Bayern). Nicht von untergeordneter Bedeutung und somit zwingend konsolidierungspflichtig sind folglich alle nachgeordneten Auf- gabenträger, welche zusammen einen Wert bis 95 % des gewichteten Wesentlichkeitskriteri- ums aufweisen. Eine Konsolidierung „At -Equity“ erfolgt bei einer Minderheitsbeteiligung der Stadt Nürnberg von 20 % bis 50 % am sogenannten assoziierten Unternehmen und Ausübung eines maßgeb- lichen Einflusses. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ihr direkt oder indirekt mindestens ein Fünftel der Stimmrechte der Gesellschafter zustehen (vgl. Tz 29/30 Konsolidierungsleitfaden Bayern). Der maßgebliche Einfluss muss im Gegensatz zum beherrschenden Einfluss bei der Vollkonsolidierung tatsächlich ausgeübt werden. Unter Zugrundelegung des oben genannten Ermittlungsschemas für Aufgabenträger von un- tergeordneter Bedeutung und durch Fe stlegung auf das Kriterium Bilanzsumme werden fol- gende Gesellschaften als vollkonsolidierungspflichtig in den konsolidierten Jahresabschluss der Stadt Nürnberg einbezogen. Dabei handelt es sich um alle nachgeordneten Aufgabenträ- ger, welche zusammen einen Wert bis 95 % der einzelnen Wesentlichkeitskriterien aufweisen. Des Weiteren sind noch die sogenannten „At -Equity“ in den konsolidierten Jahresabschluss aufzunehmenden Gesellschaften (NürnbergMesse und Flughafen Nürnberg) aufgeführt. 20 Seite 14 von 34 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Für eine umfassende Abbildung des Rechtsträgers Stadt Nürnberg wurden in den Konsolidie- rungskreis allerdings auch noch folgende Aufgabenträger freiwillig miteinbezogen, die gemäß dem oben dargestellten Berechnungsschema dem Grunde nach nur von untergeordneter Be- deutung wären. Dabei handelt es sich um die Eigenbetriebe Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR), NürnbergBad (NüBad), Frankenstadion Nürnberg (FSN) und NürnbergStift (NüSt) so- wie die Beteiligungen noris inklusion gGmbH (NOI ) und Noris-Arbeit gemeinnützige Beschäf- tigungsgesellschaft mbH der Stadt Nürnberg (NOA). Darüber hinaus wurde die am 23. April 2020 gegründete Noris inklusion kommunal gGmbH (NIK) als 100% -Tochterunternehmen der NOI erstmalig in den Konsolidierungskreis mit einbezogen. Mangels eines Teilkonzernab- schlusses der NOI werden die beiden Gesellschaften NOI und NIK anhand ihrer Einzelab- schlüsse vollkonsolidiert. Konsolidierungskreis Einbezug Konsolidierung Stadt Nürnberg (Konzernmutter) Pflicht Vollkonsolidierung Städtische Werke Nürnberg GmbH (StWN) - TEILKONZERN Pflicht Vollkonsolidierung Kommunalunternehmen Klinikum Nürnberg (Kh) - TEILKONZERN Pflicht Vollkonsolidierung wbg Nürnberg GmbH Immobilienunternehmen (wbg) – TEILKONZERN Pflicht Vollkonsolidierung Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) Pflicht Vollkonsolidierung NürnbergMesse GmbH - Konzernabschluss (§ 312 VI HGB) Pflicht At-Equity Eigenbetrieb Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) Pflicht Vollkonsolidierung Flughafen Nürnberg GmbH - Konzernabschluss (§ 312 VI HGB) Pflicht At-Equity Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) freiwillig Vollkonsolidierung Eigenbetrieb NürnbergBad (NüBad) freiwillig Vollkonsolidierung Eigenbetrieb Frankenstadion Nürnberg (FSN) freiwillig Vollkonsolidierung Eigenbetrieb NürnbergStift (NüSt) freiwillig Vollkonsolidierung noris inklusion gGmbH (NOI) freiwillig Vollkonsolidierung Noris inklusion kommunal gGmbH (NIK) freiwillig Vollkonsolidierung Noris Arbeit gGmbH (NOA) freiwillig Vollkonsolidierung 21 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 15 von 34 1.4.3 Ordnungsmäßigkeit der in den konsolidierten Jahresab- schluss einbezogenen Abschlüsse und Meldedaten 1.4.3.1 Prüfung der Jahres- und Teilkonzernabschlüsse der einbezoge- nen Aufgabenträger Für Zwecke des konsolidierten Jahresabschlusses wird der Jahresabschluss der Kommune mit den Jahresabschlüssen der nachgeordneten Aufgabenträger zu einem Gesamtabschluss verbunden. Analog § 317 Abs. 3 Handelsgesetzbuch (HGB) sind im Rahmen der Prüfung des Gesamtabschlusses auch die im konsolidierten Jahresabschluss zusammengefassten Jahres- abschlüsse, insbesondere die konsolidierungsbedingten Anpassungen in entsprechender An- wendung des § 317 Abs. 1 HGB zu prüfen. Der Jahresabschluss der Kernverwaltung zum 31.12.2020 wurde vom Rechnungsprüfungs- amt der Stadt Nürnberg geprüft. Als Ergebnis der Prüfung war festgestellt worden, dass die für die Wirtschaftsführung geltenden Vorschriften und Grundsätze insgesamt gesehen einge- halten wurden. Die Jahresabschlüsse der konsolidierten Aufgabenträger wurden von Wirtschaftsprüfern, dem BKPV oder im Fall von NüSt durch Rpr geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Be- stätigungsvermerk versehen. Die Durchsicht der einzelnen Prüfungsberichte sowie der we- sentlichen Feststellungen ergaben keine Anhaltspunkte für die Notwendigkeit einer weiteren Prüfung. 1.4.3.2 Abgleich von Meldedaten und Jahresabschlüssen Im Rahmen der Konzernabschlussprüfung wurde die Übernahme der Einzelabschlüsse in den Konzernabschluss geprüft. Hierzu wurden die mittels standardisierter Berichtspakete (Repor- ting Package) gemeldeten und in das Konsolidierungsprogramm Doppik al Dente (DaD) über- nommenen Daten mit den testierten Jahresabschlüssen abgestimmt. Neben den üblichen Ab- weichungen aufgrund unterschie dlicher Gliederungsschemata ergaben sich wie bereits im Vorjahr insbesondere Differenzen beim Abgleich der Meldedaten des Eigenbetriebs Service- betrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR). So weicht die Bilanzsumme des Einzelabschlus- ses mit der Bilanzsumme der in DaD übernommen Werte um 66.348,28 Euro ab. Die Differenz ist wieder auf manuelle Umgliederungen von SÖR ohne tatsächliche Buchung in SAP zurück- zuführen. Die Umgliederungen b etreffen die Bereiche Forderungen und Verbindlichkeiten und lassen sich laut SÖR technisch nicht in SAP abbilden. Durch die fehlende Buchung in SAP enthält die übermittelte Summen- und Saldenliste regelmäßig die für den Jahresabschluss notwendigen Umgliederungen nicht. Um dem künftig vorzubeugen, wird SÖR die aus SAP nach Excel expor tierte Summen- und S aldenliste mit den entsprechenden Umgliederungen versehen und diese so in das Reporting Package einfließen lassen. Die Richtigkeit und Voll- ständigkeit der Daten des Berichtspaketes wird dann vom jeweiligen Abschlussprüfer im Rah- men einer prüferischen Durchsicht in analoger Anwendung des IDW Prüfungsstandards IDW PS 900 „Grundsätze für die prüferische Durchsicht von Abschlüssen“ noch einmal geprüft. Abweichung Meldedaten von testierten Jahresabschlüssen 31.12.2020 Euro 31.12.2019 Euro Bilanzsumme SÖR gemäß Meldebericht Doppik al dente 79.045.371,44 68.877.153,18 Bilanzsumme SÖR gemäß testiertem Jahresabschluss 79.111.719,72 68.907.564,95 Betragsmäßige Abweichung 66.348,28 30.411,77 22 Seite 16 von 34 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg 1.4.4 Aufwands - und Ertragskonsolidierung 1.4.4.1 Allgemeine Ausführungen zur Aufwands- und Ertragskonsoli- dierung Aufwendungen und Erträge zwischen der Stadt und ihren vollkonsolidierten Tochtergesell- schaften sind zu eliminieren. In der konsolidierten Ergebnisrechnung sind nur Aufwendungen und Erträge da rzustellen, die aus Geschäftsvorfällen mit Außenstehenden, d.h. nicht in den konsolidierten Jahresabschluss einbezogenen Dritten, resultieren. Um konzerninterne Aufwendungen und Erträge eliminieren zu können, müssen diese in einem ersten Schritt im Sinne d er Einheitsfiktion korrigiert werden. Dabei sind konzer ninterne Vor- gänge, die unter der Einheitsfiktion nicht gebucht worden wären, durch Buchung auf Gesamt- abschlussebene rückgängig zu machen. Dies betrifft beispielsweise konzerninterne Rückstel- lungen oder konzerninterne Veräußerungen. In einem zweiten Schritt werden die durch Konzernbuchungen angepassten Aufwendungen und Erträge im Rahmen des Klärungsdialogs gegenüberstellt. Sofern sich die Soll- und Ha- benbeträge aus den gegenseitigen Erträgen und Aufwendu ngen entsprechen, werden diese mittels Aufrechnung eliminiert.2 Die Aufwands- und Ertragskonsolidierung wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr einer vertief- ten Prüfung unterzogen. Dazu haben wir uns die wesentlichen Buchungen auf Gesamtab- schlussebene sowie die Durchführung des Klärungsdialogs in Stichproben angesehen. Zudem haben wir die Erträge und Aufwendungen sowie deren Veränderung gegenüber dem Vorjahr auf Plausibilität geprüft. Unsere Prüfung hat keine Auffälligkeiten ergeben. 2 Es gilt eine Toleranzgrenze in Höhe von 100 TEuro pro Konzernbeziehung. 23 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 17 von 34 Die Aufwands- und Ertragskonsolidierung stellt sich für das Geschäf tsjahr 2020 wie folgt dar: Bezeichnung / Position Summen- werte3 Euro Konzern- buchungen Euro Konzernauf- rechnungen4 Euro Summe Aufwands- und Ertrags- konsolidierung Euro Ergebnis nach Aufwands- und Ertragskonsolidie- rung Euro Anteil der Aufrech- nung % Ordentliche Gesamterträge 6.773.735.818 -42.791.315 -273.571.900 -316.363.215 6.457.372.603 -4,67 Finanzerträge 63.350.819 -5.236.699 -1.309,217 -6.545.916 56.804.903 -10,33 Außerordentliche Erträge 44.666.029 -317.348 -6.224.862 -6.542.210 38.123.820 -14,65 Erträge 6.881.752.667 -48.345.362 -281.105.978 -329.451.341 6.552.301.326 Ordentliche Gesamtaufwendungen 6.743.085.924 -100.266.665 -278.388.187 -378.654.852 6.364.431.072 -5,62 Finanzaufwendungen 127.868.817 65.102 -2.041.536 -1.976.435 125.892.382 -1,55 Außerordentliche Aufwendungen 8.866.477 -697.222 -676.256 -1.373.478 7.492.999 -15,49 Aufwendungen 6.879.821.218 -100.898.785 -281.105.978 -382.004.764 6.497.816.454 Anderen Gesellschaften zuzurech- nendes Ergebnis5 -3.355.696 -3.355.696 Summe -1.424.247 52.553.423 0 52.553.423 51.129.176 3 Die Summenwerte ermitteln sich aus den Meldedaten der Aufgabenträger zuzüglich der ggf. von der Stadtkämmerei vorgenommenen Anpassungsbuchungen. 4 Die Konzernaufrechnung erfolgt im Rahmen des Klärungsdialogs. 5 Diese Position betrifft die Thüga AG, die Minderheitsgesellschafterin bei der StWN ist. 24 Seite 18 von 34 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Die Summe der gemeldeten Jahresergebnisse beläuft sich auf -1,42 Mio. Euro. Aufgrund der Corona-Pandemie sind die Meldeergebnisse um 137,59 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr gesunken. Allein das Ergebnis der Stadt N ürnberg reduzierte sich um 74,69 Mio. Euro. Durch die Aufwands - und Ertragskonsolidierung erhöht e sich das Ergebnis um 52,55 Mio. Euro. Diese Ergebniserhöhung resultiert aus Buchungen auf G esamtabschluss- ebene und betrifft überwiegend folgende Bereiche: Wesentliche Konzernbuchungen im Rahmen der Aufwands- und Ertragskonsolidierung 2020 TEuro Position Ergebnisrechnung Eliminierung der Gewinne aus konzerninternen Veräußerungen und Einlagen Veräußerung wbg-Anteile -23.471 Sonstige ordentliche Erträge Einlage Grundstücke in wbg-B - Großweidenmühlstraße - Züricher Straße -3.052 -3.212 Sonstige ordentliche Erträge Sonstige ordentliche Erträge Veräußerung Althausbestand an wbg -5.802 Sonstige ordentliche Erträge -35.618 Ordentliche Gesamterträge Eliminierung der Rückstellungen aufgrund des drohenden Verlustes der Stammkapitaleinlagen NürnbergMesse GmbH 50.000 Sonstige ordentlichen Aufwen- dungen Flughafen Nürnberg GmbH 25.000 Sonstige ordentliche Aufwendun- gen 75.000 Ordentliche Gesamtaufwen- dungen Eliminierung Aufwendungen für Corona-Aus- gleichsmaßnahmen und Verlustausgleiche Corona-Ausgleichsmaßnahme Flughafen 7.000 Transferaufwendungen Verlustausgleich NüBad 2020 8.674 Transferaufwendungen Verlustausgleich NOI 2020 1.000 Transferaufwendungen 16.674 Ordentliche Gesamtaufwen- dungen Summe 56.137 Ergebniserhöhung In 2020 veräußerte die StWN weitere 4,32 % ihrer Anteile an der wbg an die Stadt Nürnberg. Der aus der Veräußerung resultierende Veräußerungsgewinn wurde für Konzernwecke in Höhe von 23,47 Mio. Euro eliminiert. Aus der Einlage bzw. konzerninternen Veräußerung von Grundstücken resultieren weitere Erträge in Höhe von 12,07 Mio. Euro, die für Konzernzwecke ebenfalls zu korrigieren waren . Aufgrund von Corona hatte sich insbesondere die wirtschaftliche Situation der NürnbergMesse GmbH bzw. des Flughafen Nürnberg GmbH massiv verschlechtert. Wegen des drohenden Abschreibungsbedarfs auf die Beteiligungen wurde im Einzelabschluss de r Stadt aufwands- wirksam eine Rückstellung in Höhe von 75 ,00 Mio. Euro gebildet. Für Gesamtabschlusszwe- cke wurde diese Rückstellun gsbildung rückgängig gemacht. 25 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 19 von 34 Über die Position Transferaufwendungen wurden weitere konzerninter ne Aufwe ndungen in Höhe von 16,67 Mio. Euro gekürzt. Dies führte zu einer Ergebniserhöhung von 16,67 Mio. Euro. Die gekürzten Aufwendungen betreffen Verlustausgleiche an die vollkonsolidierten Auf- gabenträger NOI und NüBad sowie die Rückstellung für die Corona -Ausgleichsmaßnahme an den Flughafen Nürnberg. Die verbleibenden konzerninternen Aufwendungen und Erträge – nach Durchführung der Kon- zernbuchungen – wurden im Anschluss mittels Klärungsdialog gegenübergestellt und automa- tisiert aufgerechnet. Konzernaufrechnungen 2020 Euro in % der eliminierten Erträge bzw. Aufwendungen Ordentliche Gesamterträge -272.205.930 Differenzen aus Aufwands- und Ertragskonsolidierung -1.365.969 0,49 Finanzerträge -1.309.217 Außerordentliche Erträge -6.228.862 Summe eliminierte Erträge -281.105.978 Ordentliche Gesamtaufwendungen 277.214.712 Differenzen aus Aufwand- und Ertragskonsolidierung 1.173.475 0,42 Finanzaufwendungen 2.041.536 Außerordentliche Aufwendungen 676.256 Summe eliminierte Aufwendungen 281.105.978 Im Ergebnis wurden sowohl die Aufwendungen als auch die Erträge des Konzerns um weitere 281,11 Mio. Euro gekürzt. Für die Aufrechnung gilt pro Intercompany -Beziehung eine Wesentlichkeitsgrenze von 100.000 Euro. Differenzen unterhalb dieser Grenze werden grundsätzlich nicht nachverfolgt, sondern als Differenzen aus Aufwands- und Ertragskonsolidierung ausgewiesen. Diese belau- fen sich im Gesamtabschluss auf 0,49 % bzw. 0,42 % der eliminierten Erträge bzw. Aufwen- dungen. Durch die Konzernaufrechnung ändert sich das Gesamtabschlusser gebnis nicht, da Erträge und Aufwendungen gleichermaßen gekürzt werden. Es kommt lediglich zu Verschiebungen zwischen den einzelnen Aufgabenträgern. 26 Seite 20 von 34 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Aufgaben- träger Summen- werte6 Euro Konzern- Buchungen Euro Zwischen- summe Euro Konzernauf- rechnungen Euro Ergebnis nach Aufwands- und Ertragskonsoli- dierung Euro Stadt Nürn- berg -12.859.720 71.545.195 58.685.474 65.011.101 123.696.576 ASN -8.666.107 52.664 -8.613.443 6.945.372 -1.686.070 FSN -2.157.313 0 -2.157.313 152.057 -2.005.256 KH -2.529.918 2.306.511 -233.407 10.863.466 10.640.060 NOA -750.820 0 -750.820 -2.798.378 -3.549.198 NOI 389.125 -713.511 -324.386 -858.374 -1.182.759 NüBad -7.924.001 -79.709 -8.003.710 1.727.133 -6.276.576 NüSt -975.546 213.589 -761.957 863.604 101.647 StWN 11.687.806 -26.420.500 -14.732.747 -21.025.290 -35.758.038 SUN 8.076.806 156.976 8.233.782 -4.250.190 3.983.592 SÖR -2.810.845 39.296 -2.771.549 -75.802.015 -78.573.564 WBG 17.096.338 5.452.911 22.549.249 19.171.513 41.720.763 Summe -1.424.247 52.553.423 51.129.176 0 51.129.176 Durch die Konzernaufrech nungen verbessert sich das Teilergebnis der Stadt Nürnberg um 65,01 Mio. Euro. Verantwortlich hierfür sind zum großen Teil die Beziehungen zu SÖR. Die Leistungen des Eigenbetriebs , insbesondere für den Ausbau und den Erhalt der Infrastruktur in Nürnberg, werden maßgeblich durch Zuschüsse der Stadt finanziert. Für Zwecke des Kon- zernabschlusses sind diese Aufwendungen (rund 90 Mio. Euro) zu eliminieren; gleiches gilt für die zugehörigen Erträge bei SÖR. Des Weiteren werden mittels Konzernaufrech nung auf Ebene Stadt die Konzession sabgabe der N-ERGIE AG und VAG AG (14,56 Mio. Euro) sowie die von der wbg erhaltene n Erträge für Grundsteuer, Schmutz - und Niederschlagswasser, Abfall- und Straßenreinigungsgebühr (rund 9 Mio. Euro) eliminiert. Bei der StWN bzw. der wbg hingegen führt die Kürzung des kor- respondierenden Aufwands zu einer entsprechenden Ergebniserhöhung. Die deutliche Ergebnisverbesserung auf Ebene des Teilkonzerns Klinikums sowie wbg ist maßgeblich durch die Eliminierung der konzerninternen Zahlungen für Strom, Fernwärme, Hei- zung, Erdgas und Waser begründet. Die Kürzung der konzerninternen Erträge aus diesen ver- brauchsabhängigen Leistungen führt im Gegenzug bei der StWN zu deutlich geminderten Er- gebnissen. 1.4.4.2 Aufwands- und Ertragskonsolidierung der Energielieferungen In den Vorjahren waren von Stk vielfältige Anstrengungen unternommen worden, um die Dif- ferenzen zwischen den Töchtern des Stadtwerkekonzerns (StWN), insbesondere der N-ERGIE AG, und den anderen vollkonsolidierten Unternehmen aus den Verbrauchsabre ch- 6 Die Summenwerte ermitteln sich aus den Meldedaten der Aufgabenträger zzgl. der ggf. von der Stadtkämmerei vorgenommenen Anpassungsbuchungen. Sie resultieren aus den Einzel- bzw. Teilkonzernabschlüssen. 27 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 21 von 34 nungen im Gas-, Strom-, Wasser und Fernwärmebereich aufzuklären. Zwar konnten verschie- dene Ursachen für die Differenzen identifiziert werden (unter anderem Brutto-/Nettomeldung, Abschlagszahlung vs. Hochrechnung auf Vertragskontenebene zwecks Jahresabgrenzung), dennoch war es nicht möglich, die Differenzen so weit zu bereinigen, dass sie für alle Ver- tragsbeziehungen unterhalb der Wesentlichkeitsgrenze von 100.000 Euro liegen. Lt. Tz 96 des Konsolidierungsleitfadens können im Rahmen der Aufwands - und Ertragskonso- lidierung bei Unstimmigkeiten zwischen den gebuchten Werten der Kommune und bei den nachgeordneten Aufgabenträgern aus Vereinfachungsgründen die bei der Kommune gebuch- ten Salden zugrunde gelegt werden. Seit 2019 nimmt die Stadt Nürnb erg diese Verei nfa- chungsmöglichkeit für konzerninterne Energielieferungen (Gas, Strom, Wasser, Fernwärme) in Anspruch. Die Inanspruchnahme beschränkt sich dabei nicht nur auf Energielieferungen zwischen der Kommune und der StWN – wie in Tz. 96 des Konsolidierungsleitfadens geregelt –, sondern wird auch für Energielieferungen zwischen der StWN und anderen vollkonsolidierten G esell- schaften angewandt, soweit die Wesentlichkeitsgrenze von 100.000 Euro überschritten wird. Mit Schreiben des Bayerischen Städtetages vom 02. Feb ruar 2018 hat die Stadt Nürnberg in Zusammenarbeit mit anderen Kommunen dem Bayer. Staatsministerium des Inneren, für Bau und Verkehr Änderungsvorschläge für eine Anpassung des Konsolidierungsleitfadens unter- breitet. Demnach soll die Vereinfachungsregelung der Tz. 96 auch auf Beziehungen zu bzw. zwischen nachgeordneten Aufgabenträgern Anwendung finden. Das Schreiben liegt Rpr vor. Bis Abschluss der Prüfung ist keine Stellungnahme des Staatsministeriums eingegangen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist daher unklar, ob eine Anpassung des Leitfadens erfolgen wird. Für 2020 wurde die Vereinfachungsregelung im Gesamtabschluss der Stadt Nürnberg für Energielieferungen der StWN an folgende Konzerngesellschaften bzw. Teilkonzerne in An- spruch genommen: Stadt Nürnberg, Klinikum und wbg sowie die Eigenbetriebe ASN, NüBad, NüSt, SÖR und SUN. Auf Ebene der N-ERGIE AG werden die gemeldeten Erträge aus Strom, Gas, Wasser und Fernwärme durch zusätzliche Meldungen korrigiert, so dass diese den Auf- wendungen für Energielieferungen bei der Stadt bzw. den vollkonsolidierten Tochtergesell- schaften entsprechen. Infolgedessen ergeben sich keine Differenzen aus Energielieferungen mehr. Ohne die Ausdehnung dieser Vereinfachungsregelung auch auf Tochtergesellschaften der Stadt Nürnberg wären die Differenzen aus der Aufwands - und Ertragseliminierung deutlich höher ausgefallen7: Differenzen aus Aufwands- und Ertragskonsolidie- rung Erträge Euro Aufwendungen Euro Differenzen aus Aufwands- und Ertragskonsolidierung lt. Gesamtabschluss -1.365.969 1.173.475 Differenzen aus Aufwands- und Ertragskonsolidierung aus Energielieferungen ohne Anwendung der Verein- fachungsregelung -633.766 983.570 Differenzen aus Aufwands- und Ertragskonsolidie- rung (korrigiert) -1.999.755 2.157.045 Korrigierte Summe der Erträge / Aufwendungen -281.743.764 282.089.549 In % der eliminierten Erträge bzw. Aufwendungen 0,71 0,77 7 Die Differenzen wurden auf Basis der Bruttowerte (incl. Umsatzsteuer) ermittelt. 28 Seite 22 von 34 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Differenzen aus Aufwands- und Ertragskonsolidierung lt. Gesamtab- schluss Euro in % der elimi- nierten Er- träge bzw. Aufwen- dungen Korrigiert8 in % der elimi- nierten Er- träge bzw. Aufwen- dungen Differenzen aus Aufwands- und Er- tragskonsolidierung - Erträge -1.365.989 0,49 -1.999.755 0,71 Differenzen aus Aufwands- und Er- tragskonsolidierung - Aufwendungen 1.173.475 0,42 2.157.045 0,77 Rpr empfiehlt daher, bis zur abschließenden Klärung im Anhang die Höhe der Differenzen anzugeben, die sich ohne Übernahme der Vereinfachungsegelung auf die Tochtergesellschaf- ten ergeben hätten. 1.4.5 Wesentliche konzerninterne Vorgänge 1.4.5.1 Konzerninterne Veräußerung der wbg-Anteile Die Stadt Nürnberg ist an der wbg Nürnberg GmbH (wbg) zu 100 % beteiligt. Die Beteiligung wird teilweise unmittelbar, teilweise mittelbar – über die StWN – gehalten. Für Zwecke des Gesamtabschlusses werden die Anteile an der wbg daher vollkonsolidiert. In 2020 veräußerte die StWN weitere 4,32 % ihrer Anteile an der wbg an die Stadt Nürnberg und erzielte daraus einen Veräußerungsgewinn. Dieser belief sich im Teilkonze rnabschluss der StWN auf 23,47 Mio. Euro und war für Zwecke des Gesamtabschlusses zu eliminieren. Dies ist im Rahmen der Zwischenergebniseliminierung zutreffend erfolgt. Da die Anteile an der wbg im Teilkonzernabschluss der StWN at Equity bewertet und um jährliche Gewinne fortge- schrieben werden, ist der Veräußerungsgewinn im Konzern damit um rund 4,50 Mio. Euro geringer als im Einzelabschluss.9 1.4.5.2 Konzerninterne Einlagen bzw. Veräußerungen von Grundstü- cken Ende 2019 brachte die Stadt Nürnberg das Grundstück Großweidenmühlstraße zum aktuellen Wert (3,66 Mio. Euro) in die WBG Nürnberg Beteiligungs GmbH (wbg-B) ein. Der Buchwert belief sich auf rd. 603 TEuro. Bei der wbg-B erhöhten sich in Folge das Anlagevermögen und die Kapitalrücklage um 3,70 Mio. Euro. Für Zwecke des Gesamtabschlusses 2019 wurden die Erhöhung des Grundstückswertes aus dem Einzelabschluss der wbg-B eliminiert, da es sich aus Konzernsicht um einen internen Vorgang handelte. Das eingebrachte Grundstück ist auch in 2020 weiterhin mit 603 TEuro im Gesamtabschluss berücksichtigt. 8 Ohne Anwendung der Vereinfachungsregelung lt. Tz. 96 des Konsolidierungsleitfadens 9 Im Einzelabschluss der StWN war aus der Veräußerung der wbg-Anteile ein Gewinn in Höhe von 27,92 Mio. Euro ausgewiesen. 29 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 23 von 34 Bei der Stadt Nürnberg wurde aufgrund der Einlage ein Ertrag in Höhe von 3, 05 Mio. Euro erzielt, der aber erst im Einzelabschluss 2020 verbucht wurde. Infolgedessen wurde der Ertrag aus der Aufdeckung der stillen Reserven im Gesamta bschluss 2020 eliminiert . In 2020 brachte die Stadt Nürnberg ein weiteres Grundstück in die wbg -B ein. Aus der Einlage dieses Grundstücks in der Züricher Straße wurde im Einzelabschluss der Stadt Nürnberg ein Ertrag in Höhe von 3,2 1 Mio. Euro erzielt. Auch dieser Ertrag war für Zwecke des Gesamtab- schlusses zu eliminieren. Des Weiteren veräußerte die Stadt in 2020 Althausbestände in Höhe von 7,51 Mio. Euro an ihre Tochtergesellschaft wbg Nürnberg GmbH (wbg). Der bei der Stadt realisierte Veräuße- rungsgewinn in Höhe von 5,80 Mio. Euro wurde für Gesamtabschlusszwecke zutreffend elimi- niert. 1.4.6 At-Equity-Konsolidierung 1.4.6.1 Grundlagen Bei den sogenannten assoziierten Aufgabenträgern, bei denen die Stadt Nürnberg einen maß- geblichen Einfluss, zum Beispiel aufgrund eines Anteils der Stimmrechte von mindestens 20 % bis maximal 50 % ausübt, kommt die At -Equity-Methode zur Anwendung. Im Gegensatz zur Vollkonsolidierung werden bei der At -Equity-Methode nicht die einzelnen Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungspost en, Sonderposten, Erträge und Aufwendungen aus den Jahresabschlüssen der Aufgabenträger in den konsolidierten Jah- resabschluss übernommen. Stattdessen wird nur die Beteiligung der Stadt Nürnberg an dem assoziierten Aufgabenträger in der konsolidierten Vermögensrechnung unter einem besonde- ren Posten „Anteile an assoziierten Unternehmen“ unter den Finanzanlagen ausgewiesen. Der für den konsolidierten Jahresabschluss maßgebliche Wert der Beteiligung ist gemäß § 312 Abs. 1 HGB der Buchwert, das heißt üblicherweise die Anschaffungskosten der Beteiligung. Bei der Erstkonsolidierung wird der Buchwert der Beteiligung gegen das anteilige Eigenkapital des Aufgabenträgers aufgerechnet. Ein sich aus dieser Aufrechnung ergebender Unter- schiedsbetrag ist im Konsolidierungsbericht anzugeben und anschließend wie ein Unter- schiedsbetrag aus der Vollkonsolidierung zu behandeln. Die erstmalige Anwendung der At - Equity-Methode ist damit erfolgsneutral. In den Folgejahren werden die Anschaffungskosten der Beteiligung nach Maßgabe der Ent- wicklung des anteiligen Eigenkapitals des assoziierten Aufgabenträgers im Equity -Wert fort- geschrieben. 1.4.6.2 Folgekonsolidierung Die Erstkonsolidierung für die Beteiligungen NürnbergMesse GmbH und Flughafen Nürnberg GmbH10 wurde zum 01.01.2016 vorgenommen. Jeweils zum 31.12. wurde die Folgenkonsoli- dierung durchgeführt. 10 Grundlage für die Einbeziehung at Equity sind jeweils die Teilkonzernabschlüsse der NürnbergMesse bzw. des Flughafen Nürnberg. Mit der Bezeichnung NürnbergMesse GmbH bzw. Flughafen Nürnberg GmbH sind damit nicht die Einzelunternehmen, sondern die jeweiligen Konzernunternehmen gemeint. 30 Seite 24 von 34 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Im Gesamtabschluss 2020 entfallen auf die Beteiligungen NürnbergMesse GmbH und Flug- hafen Nürnberg GmbH 108,80 Mio. Euro. Die Prüfung durch Rpr hat ergeben, dass die Ver- änderungen aus der Währungsumrechnung nicht zutreffend erfasst wurden, so dass die An- teile an assoziierten Unternehmen um 457 TEuro zu hoch ausgewiesen sind. Tatsächlich würde der Ansatz nur 108,35 Mio. Euro betragen. Da die Veränderungen aus der Währungs- umrechnung erfolgsneutral zu berücksichtigen sind, ergeben sich keine Auswirkungen auf das Gesamtergebnis. Der Bilanzausweis hingegen wird im Folgejahr korrigiert. Zum 31.12.2020 stellt sich die Wertentwicklung wie folgt dar: Anteile Kernstadt Ansatz Ge- samtabschluss Ansatz nach Prüfung Differenz Euro Euro Euro Bewertung zum 31.12.2019 154.753.616 154.753.616 0 Bewertung zum 31.12.2020 NürnbergMesse 92.586.423 92.129.282 457.141 Flughafen Nürnberg 16.217.563 16.217.563 0 Bewertung zum 31.12.2020 108.803.985 108.346.844 457.141 Veränderung zum Vorjahr NürnbergMesse Jahresergebnis 2020 (anteilig) -34.289.335 -34.289.335 0 Abschreibung Geschäfts- und Firmen- wert 2020 -1.032.447 -1.032.447 0 Kapitaleinlage 10.000.000 10.000.000 0 Erfolgsneutrale Veränderungen (v.a. aus Währungsrumrechnung) -22.780 -479.921 457.141 NürnbergMesse -25.344.562 -25.801.703 457.141 Flughafen Nürnberg -20.605.068 -20.605.068 0 Summe der Veränderungen in 2020 -45.949.631 -46.406.771 457.141 davon erfolgswirksam -55.926.850 -55.926.850 0 davon erfolgsneutral 9.977.220 9.520.079 457.141 Lt. Gesamtabschluss 2020 haben sich die Beteiligungen an der NürnbergMesse GmbH bzw. der Flughafen Nürnberg GmbH um 25,3411 bzw. 20,61 Mio. Euro verringert. Im Vorjahr war noch eine Erhöhung um 10,26 Mio. Euro bzw. 1,50 Mio. Euro zu verzeichnen gewesen. Dies entspricht gegenüber dem Vorjahr in Summe einem Rückgang des Beteiligungswertes in Höhe von 46,41 Mio. Euro nach Prüfung. Lässt man die ergebnisneutralen Veränderungen außer Betracht, hat sich das Gesamtergeb- nis um 55,93 Mio. Euro verschlechtert (i.Vj.: + 1,79 Mio. Euro). 11 Dies entspricht dem Ausweis im Gesamtabschluss. Tatsächlich hat sich die Beteiligung an der NürnbergMesse um 25,80 Mio. Euro verringert. 31 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 25 von 34 Dieser starke Rückgang ist maßgeblich auf die Auswirkungen der Corona -Pandemie zurück- zuführen. Sowohl die Jahresergebnisse der NürnbergMesse als auch des Flughafen Nürnberg sind stark eingebrochen. Die Kapitaleinlage betrifft die Einlage der Stadt Nürnberg in die N ürnbergMesse lt. Konsortial- vertrag. 1.4.7 Kapitalflussrechnung Der konsolidierte Jahresabschluss war um eine Kapitalflussrechnung zu ergänzen (§ 88 Satz 2 KommHV-Doppik). Die Kapitalflussrechnung ist seit dem Jahr 2017 Bestandteil des konsolidierten Jahresabschlusses. Für die Erstellung der Kapitalflussrechnung findet der Deut- sche Rechnungslegungsstandard DRS 21 (Kapitalflussrechnung) Anwendung (§§ 88, 89 Satz 2 KommHV-Doppik i. V. m. Tz 110 Konsolidierungsleitfaden Bayern). In der Kapitalflussrechnung sind die Zahlungsströme nach den Cashflows für die Bereiche der laufenden Geschäftstätigkeit, der Investitions- und der Finanzierungstätigkeit gesondert dar- zustellen. Ausgangspunkt der Kapitalflussrechnung ist der Finanzmittelfonds zu Beginn der Periode. Er setzt sich ausschließlich aus den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten zusammen. Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit wird nach der indirekten Me- thode ermittelt. Danach wird der rechnerische Finanzmittelbestand, der sogenannte Finanz- mittelfonds zum Bilanzstichtag ausgehend vom Ergebnis der konsolidierten Ergebnisrechnung berechnet, indem nicht zahlungswirksame Ergebnisbestandteile bereinigt und nicht erfolgs- wirksame Zahlungsströme ergänzt werden. Für die Bereiche der Investitions- und der Finan- zierungstätigkeit erfolgt die Darstellung der Zahlungsströme dagegen ausschließlich nach der direkten Methode. Die auch oft als „Cashflow-Rechnung“ bezeichnete Auflistung zeigt die Veränderung des Fi- nanzmittelfonds (insbesondere Kassen- und Bankbestände) gegenüber dem Vorjahr auf und unterstützt die Beurteilung des konsolidierten Jahresabschlusses hinsichtlich der dauernden Leistungsfähigkeit. Die finanzwirtschaftliche Beurteilung basiert auf der Gegenüberstellung der im Konzern erwirtschafteten Finanzmittel aus laufender Geschäftstätigkeit und der Verwen- dung für zahlungswirksame Investitions - bzw. Finanzierungstätigkeit. Die Summe der Cashflow s aus laufender Geschäfts -/ Investitions- und Finanzierungstätigkeit ergibt in Zeile 44 im Gegensatz zum Vorjahr für 2020 eine Abnahme der Finanzmittel aus allen zahlungswirksamen Geschäftsvorgängen um 81,37 Mio. Euro (Vorjahr: Zunahme 77,39 Mio. Euro). Der Finanzmittelfond s zum 31.12.2020 sank somit von 513,01 Mio. Euro auf 431,64 Mio. Euro und beinhaltet rechnerisch sämtliche Bestände an Zahlungsmitteln des Kon- zerns Stadt (Kasse, Bankkonten). Im Vergleich zum 31.12.2019 reduzierte er sich um 15,9 %. 32 Seite 26 von 34 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Kapitalflussrechnung (nach DRS 21) Ergebnis des Haushaltsjahres Euro Ergebnis des Vorjahres Euro Veränderung Euro 1 Periodenergebnis (Konzernjahresüberschuss/-fehlbetrag einschließlich Ergebnisanteile anderer Gesellschafter) -1.441.977,86 107.820.122,62 -109.262.100,48 2 +/- Abschreibungen/Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 372.877.167,96 303.705.458,57 69.171.709,39 3 +/- Zunahme/Abnahme der Rückstellungen 108.956.629,51 95.600.276,60 13.356.352,91 4 +/- Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge -71.522.187,65 -73.140.874,34 1.618.686,69 5 -/+ Zunahme/Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -119.713.217,71 -57.967.634,62 -61.745.583,09 6 +/- Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 11.827.181,01 -2.363.813,84 14.190.994,85 7 -/+ Gewinn/Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens -1.241.506,40 -424.389,30 -817.117,10 8 +/- Zinsaufwendungen/Zinserträge 84.222.877,90 79.141.068,93 5.081.808,97 9 - Sonstige Beteiligungserträge -15.135.398,79 -13.760.685,65 -1.374.713,14 10 +/- Aufwendungen/Erträge aus außerordentlichen Posten -30.630.820,32 6.688.072,43 -37.318.892,75 11 +/- Ertragssteueraufwand/-ertrag 13.752.706,33 10.200.280,63 3.552.425,70 12 + Einzahlungen aus außerordentlichen Posten 38.123.819,63 3.790.651,39 34.333.168,24 13 - Auszahlungen aus außerordentlichen Posten -7.492.999,31 -10.478.723,82 2.985.724,51 14 -/+ Ertragssteuerzahlungen -13.752.706,33 -10.200.280,63 -3.552.425,70 15 = Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit (Summe aus 1 bis 14) 368.829.567,97 438.609.528,97 -69.779.961,00 33 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 27 von 34 Kapitalflussrechnung (nach DRS 21) Ergebnis des Haushaltsjahres Euro Ergebnis des Vorjahres Euro Veränderung Euro 16 + Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des immateriellen Anlagevermögens 9.070,00 1.021.004,16 -1.011.934,16 17 - Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen -17.040.615,68 -23.079.532,95 6.038.917,27 18 + Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens 84.462.126,22 42.143.030,04 42.319.096,18 19 - Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -729.952.171,93 -520.851.138,02 -209.101.033,91 20 + Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Finanzanlagevermögens 42.433.777,26 14.733.030,56 27.700.746,70 21 - Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen -47.068.554,07 -17.578.265,19 -29.490.288,88 22 + Einzahlungen aus Abgängen aus dem Konsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00 23 - Auszahlungen für Zugänge zum Konsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00 24 + Einzahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der kurzfristigen Finanzdisposition 148.053.884,80 84.750.587,33 63.303.297,47 25 - Auszahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der kurzfristigen Finanzdisposition 0,00 -6.716.830,68 6.716.830,68 26 + Einzahlungen aus außerordentlichen Posten 0,00 0,00 0,00 27 - Auszahlungen aus außerordentlichen Posten 0,00 0,00 0,00 28 + Erhaltene Zinsen 10.053.618,91 24.549.540,91 -14.495.922,00 29 + Erhaltene Dividenden 46.751.284,21 45.844.509,96 906.774,25 30 = Cashflow aus der Investitionstätigkeit (Summe aus 16 bis 29) -462.297.580,28 -355.184.063,88 -107.113.516,40 34 Seite 28 von 34 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Kapitalflussrechnung (nach DRS 21) Ergebnis des Haushaltsjahres Euro Ergebnis des Vorjahres Euro Veränderung Euro 31 + Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen von Gesellschaftern des Mutterunternehmens 0,00 0,00 0,00 32 + Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen von anderen Gesellschaftern 16.464.636,67 6.092.069,48 10.372.567,19 33 - Auszahlungen aus Eigenkapitalherabsetzungen an Gesellschafter des Mutterunternehmens 0,00 0,00 0,00 34 - Auszahlungen aus Eigenkapitalherabsetzungen an andere Gesellschafter -4.362.193,94 0,00 -4.362.193,94 35 + Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der Aufnahme von (Finanz-) Krediten 136.987.462,16 81.953.522,08 55.033.940,08 36 - Auszahlungen aus d. Tilgung Anleihen u. (Finanz-) Krediten -12.276.506,00 -13.683.565,00 1.407.059,00 37 + Einzahlungen aus erhaltenen Zuschüssen/Zuwendungen 0,00 0,00 0,00 38 + Einzahlungen aus außerordentlichen Posten 1.052.979,53 850.865,80 202.113,73 39 - Auszahlungen aus außerordentlichen Posten 122.393,23 543.887,72 -421.494,49 40 - Gezahlte Zinsen -94.276.496,81 -103.690.609,84 9.414.113,03 41 - Gez. Dividenden an Gesellschafter d. Mutterunternehmens 0,00 0,00 0,00 42 - Gezahlte Dividenden an andere Gesellschafter -31.615.885,42 -32.083.824,31 467.938,89 43 = Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit (Summe aus 31 bis 42) 12.096.389,42 -60.017.654,07 72.114.043,49 44 Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds (Summe aus 15, 30, 43) -81.371.622,89 23.407.811,02 -104.779.433,91 45 +/- Wechselkurs- und bewertungsbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds 0,00 0,00 0,00 46 +/- Konsolidierungskreisbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds 0,00 0,00 0,00 47 + Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 513.007.965,80 489.600.154,78 23.407.811,02 48 = Finanzmittelfonds am Ende der Periode (Summe aus 44 bis 47) 431.636.342,91 513.007.965,80 -81.371.622,89 35 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 29 von 34 Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit (368,83 Mio. Euro) wird maßgeblich beeinflusst vom Saldo aus Ab - und Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens (372,88 Mio. Euro), den Salden aus Ab- und Zunahme der Rückstellungen (108,96 Mio. Euro) sowie der Vorräte und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ( -119,71 Mio. Euro). Diese zuvor abgezogenen Salden mussten dem Periodenergebnis wieder hinzugerechnet werden, um eine korrekte Darstellung des Zahlungsfonds zu gewährleisten. Im Vorjahr war hier auch noch der Konzernjahresüberschuss (107,82 Mio. Euro) maßgeblich. Das Perioden- ergebnis reduzierte sich allerdings um 109,26 Mio. Euro, so dass für das Jahr 2020 anstatt eines Überschusses nun ein Konzernjahresfehlbetrag von 1,44 Mio. Euro ausgewiesen wird. Während sich die Abschreibungen des Anlagevermögens um 69,17 Mio. Euro und die Rück- stellungen um 13,36 Mio. Euro erhöhten, nahmen die Vorräte sowie die Forderungen aus Lie- ferungen und Leistungen pandemiebedingt um 61,75 Mio. Euro ab. Dem wirkt eine Erhöhung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um 14,19 Mio. Euro entgegen. Haupt- sächlich diese Entwicklungen führten letztlich zu einem Rückgang des Cashflows aus der lau- fenden Geschäftstätigkeit um 69,78 Mio. Euro. Im Cashflow aus der Investitionstätigkeit (-462,30 Mio. Euro) sind die Auszahlungen für Investitionen ins Sachanlagevermögen ( -729,95 Mio. Euro) die bestimmende Größe. Dem ste- hen unter anderem Einzahlu ngen aus dem Abgang von Gegenständen des Sacha nlagever- mögens (84,46 Mio. Euro) sowie aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der kurzfristi- gen Finanzdisposition (Sonderposten aus Zuwendungen) von insgesamt 148,05 Mio. Euro ge- genüber. Auch erhaltene Divi denden von 46,75 Mio. Euro (Gewinnanteile von verbundenen Unternehmen und Beteiligungen) stellen hier eine bedeutsame Einflussgröße dar . Der Cash- flow aus der Investitionstätigkeit erhöhte sich dennoch in Summe um 107,11 Mio. Euro im Vergleich zum Vorjahr, was hauptsächlich an den gestiegenen Auszahlungen für Investitionen ins Sachanlagevermögen (+ 209,10 Mio. Euro) lag. Durch höhere Einzahlungen aus dem Ver- kauf von Anlagevermögen (+42,32 Mio. Euro) konnte nur ein Teil hiervon kompensiert werden. Eine weitere Teilkompensation erfolgte durch Mehreinzahlungen für Zuwendungen (+63,30 Mio. Euro). Die Ein- und Auszahlungen im Rahmen des Finanzanlagevermögens ver- hielten sich weitgehend saldoneutral. Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit wird größtenteils von den Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der Aufnahme von (Finanz -) Krediten (136,99 Mio. Euro) so- wie von gezahlten Zinsen (-94,28 Mio. Euro) und Dividenden (-31,62 Mio. Euro) geprägt. Die- ser Finanzmittelfonds weist im Gegensatz zum Vorjahr (-60,02 Mio. Euro) für 2020 einen Ein- zahlungsüberschuss von 12,10 Mio. Euro aus, welcher größtenteils aus der Zunahme der Ver- bindlichkeiten für Kredite um 55 ,03 Mio. Euro resultiert. Getilgt wurde in diesem Zusammen- hang lediglich ein Betrag in Höhe von 12,28 Mio. Euro. Auch die Einzahlungen aus Eigenka- pitalzuführungen von anderen Gesellschaftern stiegen um 10,37 Mio. Euro auf 16,46 Mio. Euro. Die Zinszahlungen reduzierten sich hingegen um 9,41 Mio. Euro. Wie auch schon in den Vorjahren waren auch für 2020 be i den drei Aktivitätsformaten (lau- fende Geschäftstätigkeit, Investition, Finanzierung) im Rahmen der Erstellung der Kapitalfluss- rechnung noch Anpassungen erforderlich. Es mussten wieder einige manuelle Umbuchungen vorgenommen werden, um im Ausweis eine kor rekte Zuordnung der betreffenden Positionen zu den jeweiligen Cashflow -Positionen zu ermöglichen. So wurden unter anderem 84,22 Mio. Euro vom Periodenergebnis auf die Zinsaufwendungen (laufende Geschäftstätigkeit) umge- gliedert. Dabei handelt es sich um den Saldo aus den Zinseinzahlungen von 10,05 Mio. Euro, die dem Cashflow aus Investitionstätigkeit zugeordnet wurden, und den Zinsauszahlungen von 94,28 Mio. Euro, die sachlich dem Cashflow aus Finanzierungstätigkeit zuzurechnen sind. Weitere Umbuchungen erf olgten unter anderem von den Einzahlungen aus Eigenkapitalzu- führungen von Gesellschaftern des Mutterunternehmens hin zu den s onstigen zahlungsun- wirksamen Erträgen. Der aus der Neubewertung von Kunstgegenständen hervorgegangene 36 Seite 30 von 34 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Wertzuwachs in Höhe von 17,97 Mio. Euro stellt keine zahlungswirksame Komponente dar, wodurch die entsprechende Umgliederung erforderlich war. Ebenfalls als nicht zahlungswirk- sam einzustufen sind die Abschreibungen der Geschäfts - oder Firmenwerte der Konzerntöch- ter noris inklusion, Klinikum und wbg von zusammen 4,33 Mio. Euro. Diese Posten wurden folglich in die s onstigen zahlungsunwirksamen Aufwendungen umgegliedert. Bei der StWN waren noch die Anteile der Thüga in den Meldungen und Buchungen bei den Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen von Gesellschaftern des Mutterunternehmens enthalten. Folg- lich waren die betreffenden Meldungen der Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschaf- ter als Kapitalentnahme auf die Auszahlungen aus Eigenkapitalherabsetzungen an andere Gesellschafter in Höhe von -4,36 Mio. Euro umzubuchen, um die Ergebnisverwendung zu- rückzudrehen. Vergleichbares war für die wbg erforderlich. Hier mussten die Meldungen der Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter (wbg Immohold) als Kapitalzuführung (16,46 Mio. Euro) auf die Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen von anderen Gesell- schaftern umgegliedert werd en. Die Daten für die Kapitalflussrechnung basieren seit dem Jahr 2018 auf einem Konzern-Anla- genspiegel, der jedoch kein gesetzlich geforderter Bestandteil des konsolidierten Jahresab- schlusses ist. Der Konzern-Anlagenspiegel dient als interne Nebenrechnung zur Kapitalfluss- rechnung und erleichtert somit die Erstellung und erhöht zudem die Aussagekraft dieses Re- chenwerkes. Durch das System werden die Veränderungen der Vermögenspositionen und somit die einzelnen Zahlungsströme transparenter in der Kapitalflussrechnung dargestellt. Es erfolgt eine detaillierte Aufgliederung der Vermögensänderung in Veränderungen der Anschaf- fungs- und Herstellungskosten sowie der Abschreibungen gegenüber dem Ende des Vorjah- res, Vermögenszugänge/-abgänge sowie Zuschreibungen des laufenden Jahres gemäß Mus- teraufbau der Kapitalflussrechnung. 1.4.8 Konsolidierungsbericht Darüber hinaus wurde geprüft, ob der Konsolidierungsbericht die wesentlichen Erläuterungen, die durch gesetzliche Regelungen oder den Konsolidierungsleitfaden Bayern vorgegeben sind, enthält. Die Prüfung ergab, dass im Konsolidierungbericht sämtliche Pflichtangaben ent- halten sind. Des Weiteren wurde geprüft, ob im Konsolidierungsbericht die Angaben zu den Bestandteilen wie auch zu den Veränderungen der einzelnen Positionen in der konsolidierten Vermögens - sowie in der Ergebnisrechnung korrekt dargestellt sind. Hierbei war festzustellen, dass die wesentlichen Geschäftsvorfälle und Einflussfaktoren der jeweiligen Positionen differenziert nach den betreffenden in die Konsolidierung einbezogenen Gesellschaften größtenteils nach- vollziehbar wiedergegeben wurden. Die Veränderungen der jeweiligen Werte der Gesellschaf- ten gegenüber dem Vorjahr wurden in den meisten Fällen in absoluten und teilweise auch in prozentualen Werten angegeben. Hierbei konnte die rechnerische Richtigkeit weitgehend be- stätigt werden. Zudem sind in den Erläuterungen des Konsolidierungsberichtes die im Rahmen der Konsoli- dierung eliminierten Posten beziehungsweise deren Summen bei den betreffenden Positionen und teilweise differenziert nach Gesellschaften dargestellt. Diese Werte wurden rechnerisch überprüft. Die Analyse der eliminierten Posten umfasste die systemseitig berücksichtigten Be- träge wie auch die manuell ausgebuchten Geschäftsvorfälle. Hierbei war festzustellen, dass bei mehreren Positionen entweder nur automatisch vom Sys- tem generierte (Bsp.: Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Beteiligungen, Sonder- vermögen) oder nur manuell erfasste Werte (Bsp.: sonstige Vermögensgegenstände) als „eli- miniert“ ausgewiesen wurden. In einigen Fällen wurde die Vorgehensweise innerhalb einer 37 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 31 von 34 Position je nach Gesellschaft unterschiedlich gehandhabt. Als Beispiele wären hier die öffent- lich-rechtlichen Leistungsentgelte oder die Kostenerstattungen und Kostenumlagen zu nen- nen. Bei diesen Positionen wurden für die Kernstadt nur die vom System eliminierten und für StWN bzw. SÖR neben den systemseitigen auc h die manuell eliminierten Posten erfasst. Bei den Kostenerstattungen und Kostenumlagen wird zudem eine zu niedrige Summe an eli- minierten Posten erwähnt. Während im Konsolidierungsbericht von einem Betrag in Höhe von 115,08 Mio. Euro an herausgerechneten Posten gesprochen wird, beläuft sich der vollumfäng- liche Wert hingegen auf 124,34 Mio. Euro. Die uneinheitliche Vorgehensweise führt letztlich dazu, dass die Beträge der jeweiligen Elimi- nierungen im Konsolidierungsbericht in vielen Fällen als zu gering dargestellt werden. Am deutlichsten wird dies bei der Summe der ordentlichen Gesamtaufwendungen. Hier waren als Summe der Eliminierungen 278,39 Mio. Euro aufgeführt. Die Summe aus systembedingten und manuellen Buchungen beläuft sich hier allerdings auf 37 8,65 Mio. Euro und liegt somit um 100,27 Mio. Euro höher. Auf Empfehlung von Rpr wurden von Stk noch während der Prüfung im Konsolidierungsbericht die Summe der ordentlichen Gesamtaufwendungen mit dem voll- ständigen Wert ausgewiesen sowie weitere Konkretisieru ngen hinsichtlich der jeweils vorlie- genden manuellen Ausbuchungen beziehungsweise systembedingten Eliminierungen im Text vorgenommen. Künftig sollte eine einheitliche und somit auch nachvollziehbare Darstellung erfolgen. Dabei sollten alle relevanten Wert e, also grundsätzlich neben den vom System automatisch erzeug- ten auch alle manuellen Buchungen in die Ermittlung der jeweiligen Summen an eliminierten Posten einfließen. Gegebenenfalls könnten die unterschiedlichen Arten an El iminierungen der jeweiligen Po sitionen von Vermögens - und Ergebnisrechnung künftig im Konsolidierungsbe- richt gebündelt in Form einer tabellarischen Übersicht strukturiert aufbereitet werden. Dadurch wäre eine umfassendere , kompaktere und transparentere Wiedergabe dieser Sachverhalte möglich. 38 Seite 32 von 34 Zusammenfassung der Prüfungsfeststellungen 2 Zusammenfassung der Prüfungsfeststellungen Nachfolgend werden die wesentlichen Prüfungsergebnisse in zusammengefasster Form wie- dergegeben: • Der konsolidierte Jahresabschluss 2020 wurde am 20. Ju li 2022 im Stadtrat vorgelegt. Damit wurde die Frist zur Aufstellung und Vorlage (31. Oktober 2021 ) nicht eingehalten. Hingewiesen werden soll in diesem Zusammenhang aber darauf, dass die Stadt Nürnberg im Rahmen eines Pilotprojektes die erste größere Stadt in Bayern ist, die einen konsoli- dierten Jahresabschluss erstellt hat und damit eine ge wisse Vorreiterfunktion erfüllt. Zu- dem war das Jahr 2022 wie schon die beiden Vorjahre durch die Ausnahmesituation der Corona-Pandemie geprägt. • Beim Abgleich der Daten des Einzelabschlusses von SÖR und der in DaD übernommenen Daten wurde in den Bereichen Forderungen und Verbindlichkeiten wie schon im Vorjahr Abweichungen festgestellt. Diese belaufen sich für das Jahr 2020 auf insgesamt 66 TEuro (Vorjahr: 30 TEuro). Diese resultieren aus manuellen Umgliederungen im Einzel- abschluss von SÖR ohne tatsächliche Buchungen im System. • Durch die Aufwands- und Ertragskonsolidierung erhöhte sich das Gesamtergebnis gegen- über dem Summenabschluss um 52,55 Mio. Euro. Die Erhöhung betrifft konzerninterne Vorgänge, die unter der Einheitsfiktion des Konzerns nicht gebucht worden wären. Die Erhöhung konnte nachvollzogen werden. • Ergebnismindernd wirkte sich die Eliminierung der Erträge aus der konzerninternen Ver- äußerung der wbg -Anteile in Höhe vo n 23,47 Mio. Euro aus. Des Weiteren wurden Er- träge aus konzerninternen Einlagen bzw. Veräußerungen von Grundvermögen in die wbg- bzw. wbg-B in Höhe von 12,07 Mio. Euro eliminiert. • Im Gegenzug erhöhte sich durch die Ausbuchung konzerninterner Rückstellungen für Ein- lagen und Verlustausgleiche das Ergebnis um rund 92 Mio. Euro. Davon betreffen 82 Mio. Euro die assoziierten Unternehmen NürnbergMesse GmbH und Flughafen N ürnberg GmbH, deren Ergebnisse aufgrund von Corona stark eingebrochen waren. • Im Anschluss wurden die gegenseitigen Aufwendungen und Erträge gegenübergestellt und aufgerechnet. Dabei wurden 281,11 Mio. Euro eliminiert. Für die Aufrechnung galt pro Intercompany-Beziehung eine Wesentlichkeitsgrenze vo n 100.000 Euro. Differenzen unterhalb dieser Grenze werden grundsätzlich nicht nachverfolgt, sondern als Differenzen aus Aufwands- und Ertragskonsolidierung ausgewiesen. • In der Gesamtergebnisrechnung sind an Differenzen in den Erträgen 1, 37 Mio. Euro und in den Aufwendungen 1, 17 Mio. Euro enthalten. Damit belaufen sich die Differenzen aus Aufwands- und Ertragskonsolidierung im Gesamtabschluss auf 0,49 % bzw. 0,42 % der eliminierten Erträge bzw. Aufwendungen. • Regelmäßig über der Wesentlichkeitsgrenze von 100.000 Euro sind die Differenzen zwi- schen den Töchtern des Stadtwerkekonzerns (StWN), insbesondere der N-ERGIE AG, und den anderen vollkonsolidierten Unternehmen. Trotz vielfältiger Anstrengungen in den vergangenen Jahren konnten diese Differenzen bis heute nicht hinreichend geklärt wer- den. Seit 2019 nimmt die Stadt daher für konzerninterne Energielieferungen (Strom, Gas, Wasser, Fernwärme) eine Vereinfachungsmöglichkeit des Konsoli dierungsleitfadens in Anspruch, soweit die Wesentlichkeitsgrenze überschritten wird . In der Folge werden bei 39 Zusammenfassung der Prüfungsfeststellungen Seite 33 von 34 Unstimmigkeiten die bei der Kommune gebuchten Salden zugrunde gelegt, so dass im Ergebnis aus den Energielieferungen keine Differenzen mehr resultieren. • Die Vereinfachungsmöglichkeit des Konsolidierungsleitfadens wird nicht nur im Verhältnis zur Kommune, sondern auch für weitere vollkonsolidierte Gesellschaften in Anspruch ge- nommen. Vom Wortlaut des Konsolidierungsfadens ist dies nicht gedeckt. Zwar wurde in 2018 über den Bayerischen Städtetag beim Bayerische Staatsministerium des Inneren, für Bau und Verkehr eine Änderung des Leitfadens dahingehend beantragt, dass diese Regelung auch für nachgeordnete Gesellschaften angewandt werden kann. Eine Rück- antwort steht aber bis heute aus. Rpr empfiehlt daher, bis zur abschließenden Klärung die Höhe der Differenzen nachrichtlich im Anhang anzugeben, die sich ohne Anwendung der Vereinfachungsregelung ergeben hätten , soweit nachgeordnete Gesellschaften betroffen sind. Für 2020 belaufen sich diese Differenzen auf 2,00 Mio. Euro bei den Erträgen bzw. 2,16 Mio. Euro bei den Aufwendun gen. Dies sind 0,71 % der eliminierten Erträge bzw. 0,77 % der eliminierten Aufwendungen. • Die Beteiligungen NürnbergMesse u nd Flughafen Nürnberg werden at-Equity in den kon- solidierten Jahresabschluss einbezoge n. Ihr Wertansatz hat sich in 2020 um 45,95 Mio. Euro vermindert. Ihr Wertansatz beläuft sich zum 31.12.2020 auf 108,8 0 Mio. Euro. Da die Ergebnisse aus der Währungsrumrechnung bei der NürnbergMesse GmbH nicht zutreffend berücksichtigt wurden, ist der Wertansatz um 457 TEuro zu hoch. Die Korrektur erfolgt in 2021. • Die Kapitalflussrechnung wurde gemäß Deutschem Rechnungslegungsstandard DRS 21 erstellt. Bei den drei Aktivitätsformaten (laufende Geschäftstätigkeit, Investition, Finanzie- rung) waren wie im Vorjahr noch Anpassungen erforderlich, um im Ausweis eine korrekte Zuordnung der betreffenden Po sitionen zu den jeweiligen Cashflow-Positionen zu ermög- lichen. Der Konzern-Anlagespiegel erleichtert als interne Nebenrechnung zur Kapitalfluss- rechnung deren Erstellung und erhöht zudem die Aussagekraft dieses Rechenwerkes. • Im Konsolidierungsbericht sind die Angaben zu den Bestandteilen wie auch zu den Ver- änderungen der einzelnen Positionen in der konsolidierten Vermögens - sowie in der Er- gebnisrechnung größtenteils korrekt dargestellt. Die wesentlichen Geschäftsvorfälle und Einflussfaktoren der jeweiligen Positionen werden differenziert nach den betreffenden in die Konsolidierung einbezogenen Gesellschaften weitgehend nachvollziehbar wiederge- geben. • Bei den im Rahmen der Konsolidierung eliminierten Posten findet sich jedoch eine unein- heitliche Vorgehensweise. Teilweise werden nur systemseitig oder nur manuell erfasste Beträge eliminiert, so dass letztlich die Summen der jeweiligen Eliminierungen im Konso- lidierungsbericht in vielen Fällen als zu niedrig ausgewiesen werden. So ist beispielsweise die Summe der tatsächlich eliminierten ordentlichen Gesamtaufwendungen um rund 100 Mio. Euro höher. Dies wurde allerdings noch während der Prüfung korrigiert und zu- dem wurde der Bericht an den betreffenden Stellen konkretisiert. Künftig sollten im Kon- solidierungsbericht für eine umfassendere, kompaktere und transparentere Darstellung die unterschiedlichen Arten an Eliminierungen der jeweiligen Positionen von Vermögens - und Ergebnisrechnung gebündelt in Form einer tabellarischen Übersicht strukturiert auf- bereitet werden. • Bislang wurde noch keine Gesamtabschlussrichtlinie erstellt. Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt weiterhin deren Einführung. 40 Seite 34 von 34 Zusammengefasstes Prüfungsergebnis 3 Zusammengefasstes Prüfungsergebnis Die Prüfung des konsolidierten Jahresabschlusses 20 20 wurde gemäß Art. 103 GO durchge- führt. Die Prüfung erstreckte sich dabei insbesondere auf die Abgrenzung des Konsolidie- rungskreises, die Übernahme der Einzelabschlüsse in den Konzernabschluss, die Aufwands - und Ertragskonsolidierung, die At-Equity-Konsolidierung, die Kapitalflussrechnung sowie den Konsolidierungsbericht. Die wesentlichen Prüfungsfe ststellungen wurden unter Punkt 2 zusammengefasst. Unter Be- rücksichtigung dieser Feststellungen kommt das Rechnungsprüfungsamt zu folgendem Prü- fungsergebnis: Der konsolidierte Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg entspricht im Wesentlichen den gesetzlichen Vorschriften. Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung werden weitgehend beachtet. Er vermittelt insgesamt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz - und Ertragslage des Konzerns „Stadt Nürnberg“. Der Konsolidierungsbericht steht im Einklang mit dem konsolidierten Jahresabschluss, vermit- telt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung der Sta dt Nürnberg zutreffend dar. Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt dem Stadtrat, den konsolidierten Jahresabschluss 2020 nach Behandlung im Rechnungsprüfungsausschuss festzustellen und Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO zu erteilen. Nürnberg, 24.03.2023 Rechnungsprüfungsamt gez. Berschneider (59 63) (Unterschrift liegt elektronisch vor) 41 Stadt Nürnberg Konsolidierter Jahresabschluss 2020 11 42 Vorwort Konsolidierter Jahresabschluss 2020 - Die Stadt als Ganzes Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, sehr geehrte Mit- glieder des ehrenamtlichen Stadtrates, liebe Leserinnen und Leser, in diesem Jahr präsentieren wir bereits den fünften kon- solidierten Jahresabschluss der Stadt Nürnberg – und immer noch ist die Stadt Nürnberg eine der ganz weni- gen Städte in Bayern, die dieses doppische Rechenwerk vorlegen. Das Zahlenwerk des konsolidierten Abschlusses schafft die Transparenz über das komplette städtische Aufga- benspektrum, die durch die weitreichende Aufgaben- übertragung an Eigenbetriebe, Kommunalunternehmen und Gesellschaften privater Rechtsform etwas in den Hintergrund geraten ist: Die Stadt mit allen ihren Töch- tern wird als einheitliche Organisationseinheit darge- stellt, wirtschaftliche Verflechtungen und „konzernin- terne“ Umsätze werden herausgerechnet. Das konsolidierte Jahresergebnis weist für 2020 erst- mals seit Aufstellung des Konzernabschlusses einen Fehlbetrag auf. Dieser beträgt 4,17 Mio. € . Im Vorjahr wurde noch ein Überschuss i. H. v. 105,05 Mio. € erzielt. Maßgebend für diese Entwicklung sind negative Ergeb- nisse bei der Kernstadt (12,9 Mio. €) und fast allen Töch- tern (z. B. ASN 8,7 Mio. €, NüBad 7,9 Mio. €). Insbeson- dere auch die At -Equity-einbezogenen Töchter M esse und Flughafen trugen mit 54 ,9 Mio. € zum Fehlbetrag bei. Bei den meisten Töchtern war die Corona -Pande- mie mit ihren vielschichtigen Auswirkungen die Ursache der Fehlbeträge. Die Eigenkapitalbasis der Kernstadt als gründende Mut- ter mit 906,68 Mio. € verbreiterte sich im Rahmen der Kapitalkonsolidierung im Konzern auf 1.818,56 Mio. €, das sind 23,2 Mio. € mehr als 2019. Genauso wie bei der Kernstadt steht auch bei den Töch- tern, insb. der StWN und der wbg das Thema Investitio- nen stark im Fokus. Das Sachanlagevermögen stieg im Vergleich zum Vorjahr um 345,17 Mio. €. Im Gesamtkonzern erhöhten sich 2020 die Verbindlich- keiten für Investitionen und PPP/ÖPP um 123,57 Mio. €. Zusätzlich stiegen auch die Kredite zur Liquiditäts - sicherung (38,31 Mio. €) erheblich an. Der Gesamtsaldo der Investitionskredite und kreditähnli- chen Verbindlichkeiten im Konzern beträgt damit Ende 2020 2.994,90 Mio. € und ist damit beinahe doppelt so hoch wie bei der Kernstadt mit 1.510,99 Mio. €. Das Thema Investitionen und deren Finanzierung wird in den Folgejahren ein Schwerpunkt-Thema bleiben, nicht nur im Haushalt der Kernstadt, sondern auch bei den großen Tochtergesellschaften. Allerdings kam es auf- grund der Corona-Pandemie zu Verzögerungen. Eine Entwicklung die aktuell zur Sorge Anlass gibt, sind Ma- terialengpässe und enorme Steigerungen bei den Bau- kosten. Eine wichtige Rolle bei der Finanzierung kommt insb. bei der Kernstadt den Steuererträgen zu, die immerhin 14,6 % der gesamten ordentlichen Erträge stellen und damit wesentlich für eine solide Finanzsituation im Sinne der dauernden Leistungsfähigkeit des „Konzerns“ sind . Im Jahr 2020 sank die Gewerbesteuer coronabedingt von 477 Mio. € auf 421 Mio. €, auch der Gemeindeanteil der Einkommensteuer verringerte sich um 16 Mio. €. D as Jahr 2021 stand ebenfalls noch im Zeichen der Corona- Pandemie – aktuell hingegen wird die Unsicherheit auf gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Ebene vor allem durch den Krieg in der Ukraine sowie Preissteigerungen in vielen Bereichen, insbesondere im Energie-, Rohstoff- und Lebensmittelsektor bestimmt. Trotz der aktuell weiterhin schwierigen Rahmenbedin- gungen hoffen wir auf Ihr Interesse bei der Lektüre. Nürnberg, im Juli 2022 Marcus König Harald Riedel Oberbürgermeister Stadtkämmerer Oberbürgermeister Stadtkämmerer Marcus König Harald Riedel 43 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Inhaltsverzeichnis ________________________________________________________________________________ III Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis ................................................................................................................................................... III Abkürzungsverzeichnis.......................................................................................................................................... VII Abbildungsverzeichnis ............................................................................................................................................ IX Tabellenverzeichnis ................................................................................................................................................. X Glossar – Begriffserläuterungen ............................................................................................................................. XI 1 Einleitung ....................................................................................................................................................... 1 2 Gegenüberstellung Einzelabschluss und konsolidierter Jahresabschluss der Stadt Nürnberg...................... 2 3 Der Konzern Stadt Nürnberg.......................................................................................................................... 4 3.1 Allgemeines ............................................................................................................................................... 4 3.2 Konsolidierungskreis ................................................................................................................................. 4 3.2.1 Einbeziehungsarten .......................................................................................................................... 4 3.2.2 Festlegung des Konsolidierungskreises unter Einbezug von Wesentlichkeitsaspekten ................... 6 4 Konsolidierter Jahresabschluss ................................................................................................................... 10 4.1 Erstkonsolidierung zum 01.01.2016 ........................................................................................................ 10 4.2 Konsolidierungsbericht ............................................................................................................................ 10 4.2.1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ...................................................................................... 10 4.2.2 Konsolidierungsgrundsätze und -methoden ................................................................................... 11 Vollkonsolidierung ................................................................................................................ 12 4.2.2.1.1 Kapitalkonsolidierung und Behandlung der Unterschiedsbeträge ................................... 12 4.2.2.1.2 Zwischenergebniseliminierung ........................................................................................ 12 4.2.2.1.3 Schuldenkonsolidierung .................................................................................................. 12 4.2.2.1.4 Aufwands- und Ertragskonsolidierung ............................................................................. 13 At Equity-Konsolidierung ...................................................................................................... 13 4.2.3 Erläuterung der Einzelpositionen: Konsolidierte Vermögensrechnung ........................................... 14 Aktiva ................................................................................................................................... 14 4.2.3.1.1 A. Anlagevermögen ......................................................................................................... 14 A. I. Immaterielle Vermögensgegenstände .................................................................................... 14 A. II. Sachanlagen ......................................................................................................................... 15 0 ............................................................................................................................................................................ 16 0 ............................................................................................................................................................................ 16 A.II.6. Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge ............................................................ 18 A.II.7. Betriebs- und Geschäftsausstattung............................................................................... 19 A.II.8. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau ................................................................ 19 44 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Inhaltsverzeichnis ________________________________________________________________________________ IV A. III. Finanzanlagen ...................................................................................................................... 21 A.III.1 Sondervermögen ............................................................................................................ 21 A.III.2 Anteile an verbundenen Unternehmen ........................................................................... 21 A.III.3 Anteile an assoziierten Unternehmen ............................................................................. 22 A.III.4 Sonstige Beteiligungen ................................................................................................... 22 A.III.5 Ausleihungen .................................................................................................................. 23 A.III.6 Wertpapiere des Anlagevermögens ............................................................................... 24 4.2.3.1.2 B. Umlaufvermögen ......................................................................................................... 25 B. I. Vorräte ................................................................................................................................... 25 B. II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände ............................................................ 27 B. III. Wertpapiere des Umlaufvermögens ..................................................................................... 32 4.2.3.1.3 C. Aktive Rechnungsabgrenzung .................................................................................... 34 Passiva................................................................................................................................. 35 4.2.3.2.1 A. Eigenkapital ................................................................................................................ 35 A. I. Allgemeine Rücklage (Nettoposition) ..................................................................................... 35 A. II. Rücklagen aus nicht ertragswirksam aufzulösenden Zuwendungen/Kapitalrücklagen ......... 35 A. III. Ergebnisrücklagen/Gewinnrücklagen ................................................................................... 36 A.IV Ergebnisvortrag...................................................................................................................... 37 A.V Jahresergebnis ....................................................................................................................... 37 A.VI Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter ............................................................ 39 A.VII Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung ............................................................... 39 4.2.3.2.2 B. Sonderposten.............................................................................................................. 40 B.I Sonderposten aus Zuwendungen ............................................................................................ 40 B.II Sonderposten aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten ........................................................... 41 B.III Sonstige Sonderposten .......................................................................................................... 41 B.IV Gebührenausgleich ................................................................................................................ 42 4.2.3.2.3 C. Rückstellungen ........................................................................................................... 43 C.I Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen .................................................. 43 C.II Umweltrückstellungen ............................................................................................................. 44 C.III Instandhaltungsrückstellungen ............................................................................................... 44 C.IV Rückstellungen im Rahmen des Finanzausgleichs und von Steuerschuldverhältnissen ....... 45 C.V Rückstellungen für drohende Ve rpflichtungen aus Bürgschaften, Gewährverträgen und verwandten Rechtsgeschäften sowie anhängigen Gerichts- und Widerspruchsverfahren ............ 46 C.VI Sonstige Rückstellungen ....................................................................................................... 46 4.2.3.2.4 D. Verbindlichkeiten ........................................................................................................ 48 45 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Inhaltsverzeichnis ________________________________________________________________________________ V D.I Anleihen ................................................................................................................................... 48 D.II Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen ..................................................................... 48 D.III Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung ........................................................ 49 D.IV Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen ................................... 49 D.V Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ................................................................ 50 D.VI Verbindlichkeiten aus Transferleistungen .............................................................................. 51 D.VII Sonstige Verbindlichkeiten ................................................................................................... 51 4.2.3.2.5 E. Passive Rechnungsabgrenzung ................................................................................. 53 E. Passive Rechnungsabgrenzung ................................................................................................ 53 Erläuterung der Einzelpositionen: Konsolidierte Ergebnisrechnung ..................................... 54 4.2.3.3.1 Ordentliche Erträge ......................................................................................................... 54 Steuern und Abgaben .................................................................................................................... 55 Zuweisungen, Zuschüsse und sonstige Transfererträge ............................................................... 55 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte .......................................................................................... 56 Privatrechtliche Leistungsentgelte ................................................................................................. 58 Kostenerstattungen und Umlagen ................................................................................................. 59 Auflösung von Sonderposten......................................................................................................... 61 Sonstige ordentliche Erträge ......................................................................................................... 62 Aktivierte Eigenleistungen ............................................................................................................. 64 Bestandsveränderungen................................................................................................................ 65 4.2.3.3.2 Ordentliche Aufwendungen ............................................................................................. 66 Personal- und Versorgungsaufwendungen.................................................................................... 67 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen ............................................................................. 69 Bilanzielle Abschreibungen............................................................................................................ 71 Transferaufwendungen .................................................................................................................. 72 Sonstige ordentliche Aufwendungen ............................................................................................. 73 4.2.3.3.3 Finanzerträge und Finanzaufwendungen ........................................................................ 75 4.2.3.3.4 Außerordentliche Erträge und Aufwendungen ................................................................ 77 4.2.3.3.5 Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis....................................................... 79 4.2.4 Unterschiedsbeträge und Stand der anteiligen Schulden der nach der Equity -Methode einbezogenen Aufgabenträger ...................................................................................................................... 80 4.2.5 Kapitalflussrechnung ...................................................................................................................... 81 4.2.6 Gesamtüberblick gemäß § 90 Abs. 1 Nr. 1 KommHV-Doppik ........................................................ 82 Weitere Angaben zu den konsolidierten Unternehmen ........................................................ 82 Lagebericht .......................................................................................................................... 83 4.2.6.2.1 Vermögens- und Finanzlage ........................................................................................... 83 46 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Inhaltsverzeichnis ________________________________________________________________________________ VI 4.2.6.2.2 Ertragslage ...................................................................................................................... 85 Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks ....................................................................... 87 Bewertung unter dem Gesichtspunkt der dauernden Leistungsfähigkeit ............................. 92 4.2.7 Künftige Entwicklung ...................................................................................................................... 93 Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss der Konsolidierungsperiode....... 93 Entwicklung von Rahmenbedingungen, finanzielle und wirtschaftliche Perspektiven und Risiken 93 Ziele und Strategien ............................................................................................................. 99 Anlagen ................................................................................................................................................................. XV Anlage 1: Berechnung nach dem Schema „Aufgabenträger von nachgeordneter Bedeutung“ des BayStMI ... XV Anlage 2: Aufgliederung Teilkonzerne ............................................................................................................ XVII Anlage 3: Wesentlichkeitsgrenze bei konzerninternen Leistungsbeziehungen................................................ XIX Anlage 4: Konzernergebnisrechnung................................................................................................................ XX Anlage 5: Kapitalflussrechnung ...................................................................................................................... XXII Anlage 6: Eigenkapitalübersicht.................................................................................................................... XXVI 47 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Abkürzungsverzeichnis ________________________________________________________________________________ VII Abkürzungsverzeichnis ABC Ambulantes Behandlungscentrum GmbH Abs. Absatz AllMBl Allgemeines Ministerialblatt AQUA AquaOpta GmbH Art Artikel ASN Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg AsylbLG Asylbewerberleistungsgesetz ARZ A.R.Z. Ambulantes Rehabilitationszentrum Nürnberg GmbH BAMF Bundesamt für Migration und Flüchtlinge BayNatschG Bayerisches Naturschutzgesetz BayStMI Bayerisches Staatsministerium des Innern BewertR Richtlinie „Erfassung und Bewertung kommunalen Vermögens“(Bewertungsrichtlinie) BezO Bezirksordnung für den Freistaat Bayern BilMoG Bilanzmodernisierungsgesetz CF Cash Flow DRS Deutscher Rechnungslegungsstandard EStG Einkommensteuergesetz FEG Fränkische Energie Gesellschaft mbH FSN Franken Stadion Nürnberg GO Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern HGB Handelsgesetzbuch KAG Kommunalabgabengesetz KDL Krankenhaus-Dienstleistungsgesellschaft mbH KH Kommunalunternehmen Klinikum Nürnberg (Teilkonzern) KHBV Krankenhaus-Buchführungsverordnung KHG Krankenhausfinanzierungsgesetz KNL Krankenhäuser Nürnberger Land GmbH KommHV Doppik Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke nach den Grundsätzen der koppelten kommunalen Buch- führung (Kommunalhaushaltsverordnung Doppik) KVN Kommunaler Versicherungsdienst Nürnberg LkrO Landkreisordnung für den Freistaat Bayern 48 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Abkürzungsverzeichnis ________________________________________________________________________________ VIII Messe NürnbergMesse GmbH NERGI N-Ergie Aktiengesellschaft NIK Noris inklusion kommunal gGmbH ab 23.April 2020 NNG N-Ergie Netz GmbH NOA Noris Arbeit gGmbH NOI noris inklusion gGmbH NüBad NürnbergBad NüSt NürnbergStift ÖÖP Öffentlich-öffentliche Partnerschaft ÖPP Öffentlich-private Partnerschaft SCHAU Schaukel Kinderbetreuung gGmbH SÖR Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg StWN Städtische Werke Nürnberg GmbH (Teilkonzern) SUN Stadtentwässerung und Umweltanalytik Thüga AG Thüga Aktiengesellschaft Tz Teilziffer VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft wbg Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Nürnberg mbH (Teilkonzern) WBGB WBG Nürnberg Beteiligungs GmbH WBGJ WBG Urbanes Wohnen St. Jobst GmbH 49 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Abbildungsverzeichnis ________________________________________________________________________________ IX Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Intensität der Beziehung im Konsolidierungskreis .............................................................................. 5 Abbildung 2: Übersicht konsolidierungspflichtiger Beteiligungen Stadt Nürnberg ................................................... 7 Abbildung 3: Erträge Konzern Stadt Nürnberg ...................................................................................................... 54 Abbildung 4: Aufwendungen Konzern Stadt Nürnberg .......................................................................................... 66 Abbildung 5: Bilanzsumme und Verbindlichkeiten je nachgeordnetem Aufgabenträger........................................ 15 Abbildung 6: Anteilig aggregierte Bilanzsummen/Verbindlichkeiten der nachgeordneten Aufgabenträger .......... XVI Abbildung 7: Teilkonzern Klinikum Nürnberg....................................................................................................... XVII Abbildung 8: Teilkonzern Städtische Werke Nürnberg GmbH ........................... Fehler! Textmarke nicht definiert. 50 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Tabellenverzeichnis ________________________________________________________________________________ X Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Bilanzpositionen Einzelabschluss und konsolidierter Jahresabschluss Stadt Nürnberg 2020 ................ 2 Tabelle 2: Stadt Nürnberg und Beteiligungen 2020 ................................................................................................. 9 Tabelle 3: Schulden und Anlagevermögen der At Equity konsolidierten Beteiligungen......................................... 80 Tabelle 4: Kapitalflussrechnung 2020.................................................................................................................... 81 Tabelle 5: Durchschnittliche Zahl der beschäftigten Beamten und Arbeitnehmer ................................................. 82 Tabelle 6: Kennzahlen zur Vermögenslage ........................................................................................................... 85 Tabelle 7: Ertragswirtschaftliche Kennzahlen ........................................................................................................ 86 Tabelle 8: Kommunale Aufgaben, die von Beteiligungsunternehmen und Eigenbetrieben übernommen werden 91 Tabelle 9: Übersicht Bilanz und Ergebnisrechnung Konzern Stadt Nürnberg ...................................................... XIX Tabelle 10: Übersicht Prüfung Wesentlichkeitsgrenze Konzern Stadt Nürnberg .................................................. XIX Tabelle 11: Vergleich Ergebnisrechnung – Konzern Stadt Nürnberg - Kernverwaltung konsolidiert - Einzelabschluss ............................................................................................................................................................................. XXI Tabelle 12: Eigenkapitalübersicht 2020 ............................................................................................................. XXVI 51 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Glossar _________________________________________________________________________________ XI Glossar – Begriffserläuterungen At- Equity-Konsolidierung Im Gegensatz zur Vollkonsolidierung (s. dort) werden bei der Equity-Methode nicht die einzelnen Vermögensge- genstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Sonderposten, Erträge und Aufwendungen aus den J ah- resabschlüssen der Aufgabenträger in den konsolidierten Jahresabschluss übernommen. Stattdessen wird nur die Beteiligung der Stadt Nürnberg an dem assoziierten Aufgabenträger in der konsolidierten Vermögensrechnung unter einem besonderen Posten „Anteile an assoziierten Unternehmen“ unter den Finanzanlagen ausgewie- sen (vgl. Tz 98 Konsolidierungsleitfade n Bayern i. V. m. § 311 Abs. 1 Satz 1 HGB). Der für den konsolidierten Jahresabschluss maßgebliche Wert der Beteiligung ist gem. § 312 Abs. 1 HGB der Buchwert, d. h. üblicherweise die Anschaffungskosten der Beteiligung. Die Equity-Methode kommt zur Anwendung bei den sog. Assoziierten Aufgabenträgern, also bei denen die Stadt Nürnberg einen maßgeblichen Einfluss, z. B. aufgrund eines Anteils der Stimmrechte von mind. 20 %, ausübt (s. auch unter „Konsolidierungskreis“). Für die Erstkonsolidierung (s. dort) ist zunächst der Buchwert der Beteiligung aus dem Einzelabschluss des Mut- terunternehmens (ausgewiesen unter den Finanzanlagen) relevant. Diesem wird das in der Bilanz des Aufgaben- trägers enthaltene Eigenkapital, welches mit der Beteiligungsquote des Mutterunternehmens am Aufgabenträger multipliziert wird, gegenübergestellt. Ein sich aus dieser Aufrechnung ergebender Unterschiedsbetrag ist im Kon- solidierungsbericht anzugeben (§ 312 Abs. 1 Satz 2 HGB, § 90 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d, Nr. 2 KommHV-Doppik) und anschließend wie ein Unterschiedsbetrag aus der Vollkonsolidierung zu behandeln. Die erstmalige Anwendung der Equity-Methode ist also erfolgsneutral (vgl. Tz 101 Konsolidierungsleitfaden Bayern). Im Rahmen der Folgekonsolidierungen ist der Beteiligungsbuchwert fortzuschreiben unter Berücksichtigung  - des anteiligen Jahresergebnisses abzüglich anteiliger Gewinnausschüttungen,  - planmäßiger Auflösung passiver Unterschiedsbeträge,  - planmäßiger Abschreibungen auf aktive Unterschiedsbeträge (Geschäfts- oder Firmenwert),  - etwaiger Zu- sowie außerplanmäßiger Abschreibungen (vgl. Tz 103 Konsolidierungsleitfaden Bayern). Aufwands- und Ertragskonsolidierung Aufwendungen und Erträge zwischen der Stadt und nachgeordnetem Aufgabenträger und zwischen Letzteren sind zu eliminieren. In der konsolidierten Ergebnisrechnung sind nur Aufwendungen und Erträge darzustellen, die aus Geschäftsvorfällen mit Außenstehenden, d.h. nicht in den konsolidierten Jahresabsc hluss einbezogenen Dritten resultieren (vgl. Tz 95 Konsolidierungsleitfaden Bayern). Beispiel: Die Stadt hat Gebäude der wbg angemietet. Die entsprechenden Mieterträge der wbg werden gegen die Mietaufwendungen der Stadt aufgerechnet – die konsolidierte Ergebnisrechnung im Ertrag und Aufwand um diesen Betrag gekürzt. 52 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Glossar _________________________________________________________________________________ XII Erstkonsolidierung Zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung wird implizit eine konsolidierte Eröffnungsbilanz aufgestellt, bei der Stadt Nürnberg ist dies der 01.01.2016. Die Buchwerte zu diesem Stichtag sind maßgeblich für die Kapitalkonsolidierung (s. dort) und damit für die Ermittlung der Unterschiedsbeträge, die hier erfolgsneutral gebildet und in der Folge ggf. erfolgswirksam aufgelöst bzw. abgeschrieben werden (s. „Unterschiedsbetrag“). Kapitalflussrechnung Die Kapitalflussrechnung nach DRS 21 ist im Rahmen des konsolidierten Jahresabschlusses ein weiterer Aspekt zur Beurteilung der dauerhaften Leistungsfähigkeit des Konzerns Stadt Nürnberg und zwingender Bestandteil des Konsolidierungsberichts (§ 88 Satz 2 KommHV-Doppik, vgl. Tz 129 Konsolidierungsleitfaden Bayern). In der Kapitalflussrechnung sind die Zahlungsströme getrennt nach der laufenden Geschäftstätigkeit, der Investiti- ons- und der Finanzierungstätigkeit darzustellen. Hierbei entspricht die Summe der Cashflows aus diesen drei Tätigkeitsbereichen der Veränderung des Finanzmittelfonds in der Berichtsperiode, soweit diese nicht auf konsoli- dierungskreis- oder sonstigen bewertungsbedingten Änderungen beruhen. Nach der allgemein üblichen indirekten Methode wird der rechnerische Finanzmittelbestand, der sog. Finanzmittelfonds , zum Bilanzstichtag ausgehend vom Ergebnis der konsolidierten Ergebnisrechnung berechnet, indem nicht zahlungswirksame Ergebnisbestand- teile bereinigt und nicht erfolgswirksame Zahlungsströme ergänzt werden. Kapitalkonsolidierung Im Rahmen der Kapitalkonsolidierung wird der Beteiligungsbuchwert der Stadt an einem voll zu konsolidierenden nachgeordneten Aufgabenträger mit dem anteiligen Eigenkapital dieses Aufgabenträgers verrechnet. (vgl. Tz 78 Konsolidierungsleitfaden Bayern). Ist der Beteiligungsbuchwert der Stadt höher als das Eigenkapital des nachge- ordneten Aufgabenträgers, so ist die Differenz als aktiver Unterschiedsbetrag (Geschäfts- oder Firmenwert) aus- zuweisen. Ist der Beteiligungsbuchwert niedriger als das Eigenkapital, so ist die Differenz als passiver Unter- schiedsbetrag (Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung) darzustellen (s. auch „Unterschiedsbeträge“). Aus der Kapitalkonsolidierung folgt, dass sich das Konzerneigenkapital im Wesentlichen aus den Eigenkapitalpo- sitionen der Kernstadt (Nettoposition, Ergebnisrücklage, Verlustvorträge) sowie den passiven Unterschiedsbeträ- gen aus der Erstkonsolidierung (s. dort) zusammensetzt, ergänzt durch die Ausgleichsposten für die Anteile frem- der Gesellschafter (insb. die Thüga AG als Gesellschafter der N -Ergie AG im StWN-Konzern). Rechentechnisch wird nach der Kapitalkonsolidierung das gesamte Eigenkapital des „Konzerns“ Stadt Nürnberg bei der Kernstadt als Konzernmutter ausgewiesen. Die Kapitalkonsolidierung ist nach Tz 80 Konsolidierungsleitfaden Bayern i. V. m. § 301 Abs. 1 HGB auf Grundlage der Erwerbsmethode nach der Neubewertungsmethode durchzuführen. Nach dem Grundsatz des Einzelerwerbs wird dabei davon ausgegangen, dass die Stadt nicht nur Anteile am Eigenkapital des voll zu konsolidierenden nachgeordneten Aufgabenträgers, sondern vielmehr des sen Vermögensgegenstände, Schulden, Sonderposten und Rechnungsabgrenzungsposten einzeln erworben hat. Diese wären im konsolidierten Jahresabschluss mit ih- ren Zeitwerten zu dem für die Erstkonsolidierung maßgeblichen Zeitpunkt nach § 301 Abs. 2 HGB anzusetzen und damit zu diesem Zeitpunkt vorhandene stille Reserven und Lasten aufzudecken. Jedoch eröffnet Tz 70 Konsolidie- rungsleitfaden Bayern ein Wahlrecht, auf die Aufdeckung stiller Reserven und Lasten zu verzichten, welches von der Stadt Nürnberg ausgeübt wird. Damit sind statt der Zeitwerte die Buchwerte maßgeblich. 53 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Glossar _________________________________________________________________________________ XIII Kettenkonsolidierung Die Kettenkonsolidierung ist relevant bei mehrstufigen Konzernen, d.h. wenn eine städtische Tochter selbst wieder Konzernmutter ist, wie es bei der StWN, dem Klinikum und der wbg der Fall ist. Dabei wird mit der Kapitalkonsoli- dierung auf der untersten Ebene des jeweiligen Teilkonzerns begonnen und die Ergebnisse, respektive das von den Töchtern übernommene Eigenkapital einer Gesellschaft zusammen mit dem eigenen jeweils an die nächste Ebene weitergereicht, bis am Ende dann das komplette Eigenkapital auf der obersten Hierarchie-Ebene, also bei der Stadt Nürnberg selbst angesammelt ist. Bei den Tochtergesellschaften selbst verbleiben lediglich die Aus- gleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter. Konsolidierungskreis Mit dem Konsolidierungskreis wird festgelegt, welcher nachgeordnete Aufgabenträger nach Art . 102a Abs. 1 Satz 1 GO in welcher Konsolidierungsform in die Aufstellung des Jahresabschlusses einbezogen wird (Konsolidie- rungsleitfaden Bayern, Kapitel 4.1 – 4.3). Dies hängt neben der Rechtsform, vor allem vom Grad der Einflussnahme der Kommune auf die Aufgabenträger ab. So ist im Falle eines beherrschenden Einflusses der Kommune über einen nachgeordneten Aufgaben träger zwingend eine Vollkonsolidierung (s. dort) durchzuführen. Ein mittelbarer oder unmittelbarer beherrschender Einfluss der Kommune liegt gemäß Tz 28 Konsolidierungsleit- faden Bayern i. V. m. Art. 102a Absatz 2 Satz 1 GO und § 290 HGB vor, wenn  ihr die Mehrheit der Stimmrechte (der Gesellschafter) zusteht,  sie das Recht hat, die Mehrheit der Mitglieder des die Finanz- und Geschäftspolitik bestimmenden Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans zu bestellen oder abzuberufen und sie gleichzeitig Gesellschafterin ist,  ihr auf Grund eines mit dem nachgeordneten Aufgabenträger geschlossenen Beherrschungsvertrages oder aufgrund einer Bestimmung in der Satzung das Recht zusteht, die Finanz- und Geschäftspolitik zu bestimmen. Dabei kommt es nicht auf die tatsächliche Ausübung eines beherrschenden Einflusses, sondern lediglich auf die Möglichkeit eines solchen an. Jedoch kann bezüglich eines nachgeordneten Aufgabenträgers, der einem beherrschenden Einfluss der Kommune unterliegt, analog § 296 Abs. 2 HGB von einer Einbeziehung in den konsolidierten Jahresabschluss abgesehen werden, wenn dieser für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung ist (vgl. Tz 34 Konsolidie- rungsleitfaden Bayern). Zur Beurteilung der Wesentlichkeit wird das vom BayStMI veröffentlichte „Ermittlungsschema für Aufgabenträ- ger von untergeordneter Bedeutung“ herangezogen und diejenigen Aufgabenträger herausgefiltert, denen inner- halb des „Konzerns“ Stadt Nürnberg eine untergeordnete Bedeutung zukommt. Nach diesem Schema werden Auf- gabenträger dann als von untergeordneter Bedeutung eingeschätzt, wenn jeweils die Summe der einzelnen nach der Beteiligungsquote der Stadt gewichteten Positionen (Konzernbilanzsumme, Verbindlichkeiten, Eigenkapi- tal, Rückstellungen, Anlagevermögen sowie Betriebsaufwand) dieser Aufgabenträger insgesamt höchs- tens jeweils 5% der Gesamtsumme dieser gewichteten Positionen des städtischen Konzerns ausmacht (vgl. Tzn 36 und 48 Konsolidierungsleitfaden Bayern). Zwingend konsolidierungspflichtig sind im Umkehrschluss 54 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Glossar _________________________________________________________________________________ XIV alle nachgeordneten Aufgabenträger, welche zusammen einen Wert bis 95 % des jeweils gewichteten Wesentlich- keitskriteriums (s. o.) aufweisen. Ab diesem Wert von 95 % ergibt sich aus der Einbeziehung kein wesentlicher Informationszuwachs mehr. Eine Konsolidierung „At-Equity“ (s. dort) erfolgt, wenn die Stadt Nürnberg eine Minderheitsbeteiligung von 20% bis 50% am sog. assoziierten Unternehmen hält und einen maßgeblichen Einfluss ausübt, z. B. weil ihr direkt oder indirekt mindestens ein Fünftel der Stimmrechte der Gesellschafter zustehen (vgl. Tzn 29/30 Konsolidierungs- leitfaden Bayern). Der maßgebliche Einfluss muss im Gegensatz zum beherrschenden Einfluss bei der Vollkonso- lidierung tatsächlich ausgeübt werden. Schuldenkonsolidierung Forderungen und Schulden zwischen Stadt und nachgeordnetem Aufgabenträger bzw. zwischen nachgeordneten Aufgabenträgern werden aufgerechnet (vgl. Tz 86 Konsolidierungsleitfaden Bayern). Stehen sich die zu konsoli- dierenden Forderungen und Schulden in unterschiedlicher Höhe gegenüber, können im Rahmen der Schuldenkon- solidierung sog. Aufrechnungsdifferenzen entstehen, die durch Konsolidierungsbuchungen beseitigt bzw. unter dem entsprechenden Bilanzposten „Differenzen aus der Schuldenkonsolidierung“ auszuweisen sind. Beispiel: Der Eigenbetrieb SUN hat über das Betriebsmittelkonto (Cash -Pooling) bei der Stadt Gelder geparkt. Diese Forderung gegenüber der Stadt wird mit den korrespondierenden Verbindlichkeiten der Stadt gegenüber SUN aufgerechnet und die konsolidierte Vermögensrechnung um den entsprechenden Betrag gekürzt. Unterschiedsbetrag Ist der Beteiligungsbuchwert der Kommune höher als das Eigenkapital des nachgeordneten Aufgabenträgers, so ist die Differenz als aktiver Unterschiedsbetrag (Geschäfts- oder Firmenwert) auszuweisen. Ist der Beteiligungs- buchwert niedriger als das Eigenkapital, so ist die Differenz als passiver Unterschiedsbetrag (Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung) darzustellen. Ein aktiver Unterschiedsbetrag (Geschäfts- oder Firmenwert) wird gemäß DRS 4 über 5 Jahre abgeschrieben. Ist der aktive Unterschiedsbetrag jedoch nur technisch aus vergangenen, aber im Einzelabschluss der Stadt noch nicht abgebildeten Verlusten und damit als Konsequenz des Verzichts auf die Aufdeckung stiller Lasten gemäß Tz 70 Konsolidierungsleitfaden entstanden, ist dieser Betrag im Ergebnisvortrag auszuweisen. Ein passiver Unterschiedsbetrag ist im Normalfall als eigene Position innerhalb des Ei genkapitals auszuweisen, bei Ansammlung von Rücklagen bei der Konzerntochter seit dem, im Regelfall schon längere Zeit zurückliegenden, Erwerbs- bzw. Ausgliederungszeitpunkt gemäß E-DRS 30.142/143 jedoch unter den Konzernrücklagen. Beispiel: Der Unterschiedsbetrag des Eigenbetriebs ASN resultiert aus Überschüssen aus der Zeit seit der Grün- dung des Eigenbetriebs bis zum Erstkonsolidierungszeitpunkt 01.01.2016 und ist daher unter der Ergebnisrücklage auszuweisen. Der Unterschiedsbetrag des Eigenbetriebs FSN hingegen resultiert aus Kapitalzuschüssen und stellt daher einen echten passiven Unterschiedsbetrag dar, da der Buchwert der Finanzanlage in der städtischen Bilanz niedriger ist, als das Eigenkapital in der Bilanz des Eigenbetriebs. 55 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Glossar _________________________________________________________________________________ XV Vollkonsolidierung Die Vollkonsolidierung beinhaltet die Kapitalkonsolidierung (s. dort), die Schuldenkonsolidierung (s. dort), die Zwi- schenergebniseliminierung sowie die Aufwands- und Ertragskonsolidierung (s. dort). Durch diese Konsolidierungs- maßnahmen sollen die Beteiligungsverhältnisse zwischen der Kommune und den in den konsolidierten Jahresab- schluss einbezogenen Aufgabenträgern eliminiert und alle wirtschaftlichen Verflechtungen zwischen Stadt und Auf- gabenträgern vor Erstellung des konsolidierten Jahresabschlusses aufgerechnet werden (vgl. Tz 78 Konsolidie- rungsleitfaden Bayern). Zu den Voraussetzungen der Vollkonsolidierung siehe „Konsolidierungskreis“. Zwischenergebniskonsolidierung In den konsolidierten Jahresabschluss sind auch Vermögensgegenstände zu übernehmen, die ganz oder teil- weise auf Lieferungen oder Leistungen zwischen der Stadt und den in den konsolidierten Jahresabschluss einzu- beziehenden Aufgabenträger oder diesen untereinander beruhen. Durch die Zwischenergebniseliminierung sind die aus diesen Lieferungen und Leistungen resultierenden Gewinne und Verluste zu neutralisieren. Das Zwischen- ergebnis ist die Differenz zwischen dem Buchwert des gelieferten Vermögensgegenstandes (Anlage- oder Um- laufvermögen) im Jahresabschluss der Stadt oder der einzubeziehenden Aufgabenträger und dem im konsoli- dierten Jahresabschluss zu berücksichtigenden Wertansatz (vgl. Tzn 92/93 Konsolidierungsleitfaden Bayern). 56 Konsolidierter Jahresabschluss2020 Einleitung _________________________________________________________________________________ 1 1 Einleitung Kommunen mit doppelter kommunaler Buchführung sind gemäß Art. 102a GO i. V. m. § 99 Abs. 1 KommHV-Doppik zur Erstellung eines konsolidierten Jahresabschlusses verpflichtet. Entsprechende Aus- führungsvorschriften finden sich im Leitfaden für den konsolidierten Jahresabschluss nach Art. 102a GO, Art. 88a LKrO, Art. 84a BezO (im Folgenden: „Kon- solidierungsleitfaden Bayern“ genannt) des Bayeri- schen Staatsministerium des Innern. Zweck des konsolidierten Jahresabschlusses ist es, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kom- mune und der mit ihr verbundenen rechtlich selbstän- digen Gesellschaften in privat- und öffentlich-rechtli- cher Rechtsform (z.B. GmbHs, Kommunalunterneh- men) und der rechtlich unselbständigen Organisati- onseinheiten (z.B. Eigen- und Regiebetriebe) so dar- zustellen, als ob es sich um ein einziges Unter- nehmen handeln würde (Einheitstheorie). Dies ist sinnvoll, da die Stadt Nürnberg eine Vielzahl kommu- naler Aufgaben auf verselbständigte Aufgabenträger übertragen hat und daher nur die Gesamtbetrach- tung aller Aufgabenträger - eben im Rahmen eines konsolidierten Jahresabschlusses - ein vollständi- ges Bild über die Vermögens -, Finanz- und Er- tragslage ermöglicht. Daher ist diese Rechnungsle- gung aus Sicht des Bayerischen Staatsministerium des Innern eines der Kernziele der Reform des kom- munalen Haushaltsrechts. 57 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Vergleich zwischen Einzel- und konsolidiertem Jahresabschluss der Stadt Nürnberg _________________________________________________________________________________ 2 2 Gegenüberstellung Einzelabschluss und konsolidierter Jah- resabschluss der Stadt Nürnberg Tabellarisch werden im Folgen den der Einzelab- schluss der Stadt Nürnberg (Kernverwaltung), der Bereich der Kernverwaltung nach der Konsolidierung und der konsolidierte Jahresabschluss des „Kon- zerns “Stadt Nürnberg“ anhand der wesentlichen Bi- lanzpositionen zum Stichtag 31.12.2020 gegenüber- gestellt, um einen Eindruck über die finanziellen Di- mensionen der Rechenwerke im Vergleich zu vermit- teln. Einzelabschluss Stadt Nürnberg (Kernverwaltung) 2020 in Mio. € „Konzern Stadt Nürnberg“ 2020 in Mio. € %-Abweichung Einzelabschluss Kernstadt / Kon- zern Stadt Nürn- berg Stadt Nürnberg – Kernverwaltung konsolidiert 2020– in Mio. € % Abwei- chung Einzel- abschluss Kern- stadt/Kern- stadt konsoli- diert Aktiva 5.789,86 10.285,61 77,65 % 5.289,75 -8,64 % Anlagevermögen 5.051,82 8.672,87 71,68 % 4.445,60 -12,00 % davon Sachanlagen/ im- materielles AV 4.297,27 7.854 82,77 % 4.266,47 -0,72 % davon Finanzanlagen 754,56 818,59 8,49 % 179,13 -76,26 % Umlaufvermögen 706,36 1.576,47 123,18 % 627,21 -11,20 % Aktive Rechnungsab- grenzung 31,68 36,27 14,49 % 31,65 -0,09 % Passiva 5.789,86 10.285,61 77,65 % 6.124,37 5,78 % Eigenkapital 906,68 1.818,56 100,57 % 1.594,29 75,84 % davon: Jahresüberschuss -12,86 -4,17 67,57 % 67,77 626,98 % Sonderposten 1.074,07 1.757,13 63,60 % 1.073,44 -0,06 % Rückstellungen 1.901,85 2.828,79 48,74 % 1.694,22 -10,92 % Verbindlichkeiten 1.878,87 3.841,97 104,48 % 1.734,59 -7,68 % Passive Rechnungsab- grenzung 28,39 39,17 37,97 % 27,83 -1,97 % Tabelle 1: Bilanzpositionen Einzelabschluss und konsolidierter Jahresabschluss Stadt Nürnberg 2020 58 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Vergleich zwischen Einzel- und konsolidiertem Jahresabschluss der Stadt Nürnberg _________________________________________________________________________________ 3 Durch den Einbezug nachgeordneter Aufgabenträ- ger wird auch deren Anlage - und Umlaufvermögen im konsolidierten Jahresabschluss berücksichtigt und führt zu höheren Ansätzen in der Bilanz. Bei- spielsweise kann hier das Anlagevermögen von StWN (2.206,56 Mio. €), SUN (597,20 Mio. €) oder ASN (129,32 Mio. €) und das Umlaufvermögen vom Klinikum (192,87 Mio. € - insb. Forderungen), StWN (574,81 Mio. €) und wbg ( 133,32 Mio. €) genannt werden. Auf die Einzelpositionen wird in Kapitel 4.2.3 näher eingegangen. Der konsolidierte Jahresabschluss weist ein um 912 Mio. € höheres Eigenkapital gegenüber dem Einzelabschluss Kernstadt aus, was einer Erhöhung um 100,57 % (und damit einer Verdoppelung) en t- spricht und insb. aus dem Einbezug des StWN-Kon- zern resultiert (vgl. Erläuterung zu den Positionen A.VI und A.VII). Im Vergleich zum Einzelabschluss erhöhen sich die Sonderposten im konsolidierten Jahresabschluss um 683 Mio. € (63,60 %) vor allem durch die Bilanz- positionen vom Klinikum (299,19 Mio. €) sowie StWN (193,43 Mio. € ). Die Rückstellungen steig en um 927 Mio. € und resultieren überwiegend aus dem An- satz der Rückstellungen der StWN (791,45 Mio. €). Dem im Konzern höheren An lagevermögen stehen auch höhere Verbindlichkeiten gegenüber, die Dif- ferenz zum Einzelabschluss beträgt 1.963 Mio. € oder 104,48 %. Vor allem die Verbindlichkeiten der StWN (1.068,44 Mio. €), der wbg (542,36 Mio. €) und SUN (263,45 Mio. €) tragen zu den Verbindlichkeiten im Konzern bei. Die Verschuldung bei den Investitionskrediten (mit den Anleihen) und den kreditähnlichen Ver- bindlichkeiten, wie den ÖPP- und ÖÖP-Projekten zum 31.12.2020 beträgt 2.994,9 Mio. € und ist damit fast doppelt so hoch als bei d er Kernstadt mit 1.510,99 Mio. €. Konzernweit erhöhte sich die Ver- schuldung um 123,57 Mio. € (entsprechend 4,13 %) gegenüber dem Vorjahr. Dem stehen vermögens- seitig Erhöhungen im Sachanlagevermögen i. H. v. 345,17 Mio. € (entsprechend 4,51 %) gegenüber. Im konsolidierten Jahresabschluss ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von 4,17 Mio. €, dieser liegt somit 9 Mio. € niedriger als im der Einzelabschluss der Stadt Nürnberg, was einer Veränderung von 67,57 % entspricht. Die Gegenüberstellung der Aktivseite des Einzelab- schlusses und der konsolidierten Kernverwaltung Stadt Nürnberg zeigt mit -500 Mio. € den Betrag der eliminierten konzerninternen Verflechtungen auf . Dies ist insbesondere auf die konzerninterne Elimi- nierung der Anteilswerte der Konzerntöchter in den Finanzanlagen im Rahmen der Kapitalkonsoli- dierung (s. Glossar) zurückzuführen. Die Reduzie- rung im Umlaufvermögen um 79,15 Mio. € ergibt sich aus der Eliminierung konzerninterner Forderun- gen. Das nach der Kapitalkonsolidierung verblei- bende Eigenkapital des Konzerns wird komplett bei der Kernstadt ausgewiesen. Dadurch steigt dieses in dieser isolierten Betrachtung überproportional an. Bei den Verbindlichkeiten wurden aus konzernin- ternen Verflechtungen 144,28 Mio. € eliminiert. Auf- grund der nur innerhalb des Gesamtkonzerns ausge- glichenen Bewegungen stimmen in der isolierten Be- trachtung der konsolidierten Kernverwaltung die Summen von Aktiv- und Passivseite nicht überein. 59 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Der Konzern Stadt Nürnberg _________________________________________________________________________________ 4 3 Der Konzern Stadt Nürnberg 3.1 Allgemeines Die Stadt Nürnberg hat eine Vielzahl kommunaler Aufgaben auf verselbständigte Aufgabenträger über- tragen und steht damit im Zentrum eines umfangrei- chen Beziehungsgeflechts von Eigenbetrieben, Kommunalunternehmen, Gesellschaften in privater Rechtsform und auch Stiftungen. Bezieht man alle Tochterbeziehungen der städti- schen Töchter untereinander über vier Hierarchiestu- fen hinweg ein, verfügt die Stadt Nürnberg über mehr als 215 Beteiligungen. Der jährliche Beteiligungs- bericht gibt einen ausführlichen Überblick über die einzelnen Aufgabenträger in den unterschiedlichen Aufgabenbereichen. Der Fokus liegt dabei auf der Einzeldarstellung der Aufgabenträger und deren Auf- gabenerfüllung und nicht auf der zusammenfassen- den Gesamtsicht des Konzerns Stadt Nürnberg – im Gegensatz zum konsolidierten Jahresabschluss nach Art. 102a GO , §§ 88ff. KommHV- Doppik und den entsprechenden Vorschriften des HGB (§§ 300ff. HGB). Dieser ermöglicht den Blick auf das gesamte Vermö- gen, sämtliche Schulden und das gesamte Eigenka- pital so wie das Gesamtergebnis unter Eliminierung konzerninterner Verflechtungen. So wird trotz Aufga- benverlagerung ein umfassende s Bild der Vermö- gens-, Finanz- und Ertragslage für den kommunalen Aufgabenbereich dargestellt. 3.2 Konsolidierungskreis Zweck der Abgrenzung des Konsolidierungskreises ist die Identifizierung und Festlegung derjenigen ver- selbständigten Aufgabenbereiche der Stadt Nürn- berg, die neben der Kernverwaltung in den konsoli- dierten Jahresab schluss einzubez iehen sind. Be- trachtet wird die Stadt Nürnberg als Konzern, wobei die Kernverwaltung der Stadt Nürnberg die „Kon- zernmutter“ darstellt und die nachgeordneten Aufga- benträger die zugehörigen „Töchter“. 3.2.1 Einbeziehungsarten Vor Aufstellung des konsolidierten Jahresabschlus- ses des „Konzerns Stadt Nürnberg“ ist festzulegen, welcher nachgeordnete Aufgabenträger nach Art . 102a Abs. 1 Satz 1 GO in welcher Konsolidierungs- form in die Auf stellung des Jahresabschlusses ein- bezogen wird (Konsolidierungsleitfaden Bayern, Ka- pitel 4.1 – 4.3). Dies hängt neben der Rechtsform vor allem vom Grad der Einflussnahme der Kommune auf die Aufgabenträger ab. Eine Einbeziehung kann im Wege der Vollkonsoli- dierung, der Konsolidierung „ At-Equity“ oder „ At Cost“, d.h. zu Buchwerten ohne Konsolidierung er- folgen, wobei die Intensität der Beziehung zur Kern- verwaltung abnimmt: 60 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Konsolidierungskreis _________________________________________________________________________________ 5 Abbildung 1: Intensität der Beziehung im Konsolidierungskreis Die Kernverwaltung der Stadt Nürnberg ist als Mutter immer voll zu konsolidieren. Vollkonsolidierung Im Falle eines beherrschenden Einflusses (vgl. Glossar unter „Konsolidierungskreis“) der Kommune über einen nachgeordneten Aufgabenträger ist zwin- gend eine Vollkonsolidierung durchzuführen. Vollkonsolidierte Töchter werden mit allen Bereichen der Vermögens -, Finanz - und Ertragslage in den Konzernabschluss, d.h. mit sämtlichen Vermögens- gegenständen, Schulden, Sonderposten und Rech- nungsabgrenzungsposten einbezogen und auch als „verbundene Aufgabenträger“ bezeichnet. Die Voll- konsolidierung um fasst die sog. Kapitalkonsolidie- rung (unter Berücksichtigung der Eigenkapitalanteile anderer Gesellschafter), eine Schuldenkonsolidie- rung, eine Zwischenergebniseliminierung sowie eine Aufwands- und Ertragskonsolidierung (Konsolidie- rungsleitfaden Bayern Tz 46). Zu den Begriffen vgl. Glossar. At Equity-Konsolidierung Bei lediglich maßgeblichem Einfluss wird die Kon- solidierung „At-Equity“ (vgl. Glossar) angewendet. Von den At -Equity kon solidierten Aufgabenträgern werden in den konsolidierten Jahresabschluss nicht die kompletten Schulden und das komplette Vermö- gen, sondern nur das anteilige Eigenkapital und der Buchwert des Aufgabenträgers in der städtischen Bi- lanz zum Erstkonsolidierungszeitpunkt berücksich- tigt und ein entsprechender aktivischer oder passivi- scher Unterschiedsbetrag festgestellt. Dieser Equity- Wert des sog. assoziierten Aufgabenträgers wird un- ter den Finanzanlagen in der k onsolidierten Vermö- gensrechnung ausgewiesen und über die jeweiligen Jahresergebnisse fortgeschrieben (vgl. § 311 Abs. 1 Satz 1 HGB, s. auch Glossar). At Cost - Einbezug ohne Konsolidierung Liegt weder ein beherrschender noch e in maß- geblicher Einfluss vor, wird der nachgeordnete Auf- gabenträger als eine mit (fortgeführten) Anschaf- fungskosten bewertete Beteiligung in den kon soli- dierten Jahresabschluss ohne weitere Anpassungen einbezogen. Der Beteiligungsbuchwert dieses Auf- gabenträgers wird also wie im Einzela bschluss un- verändert aus dem Jahresabschluss in den konsoli- dierten Jahresabschluss übernommen. Stellung der Unter- nehmen Intensität der Bezie- hung Einbezie- hungsart VOLLKONSOLIDIERUNG AT-EQUITY KONSOLIDIE- RUNG AT COST (zu Buchwer- ten ohne Konsolidie- rung) Verbundene Unternehmen Assoziierte Unternehmen Beteiligungen Konsolidierungskreis Stadt Nürnberg Beherrschender Einfluss Maßgeblicher Einfluss Dauer- hafte Ver- bindung 61 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Konsolidierungskreis _________________________________________________________________________________ 6 3.2.2 Festlegung des Konsolidierungskreises unter Einbezug von Wesentlichkeitsaspekten In einem ersten Schritt wurde im Rahmen der Festlegung des Konsolidierungskreises für eine Gesellschaft zu- nächst festgestellt, dass sie dem Grunde nach in den konsolidierten Jahresabschluss einzubeziehen ist. Jedoch kann bezüglich eines nachgeordneten Aufgabenträgers, der einem beherrschenden Einfluss der Kommune unter- liegt, analog § 296 Abs. 2 HGB von einer Einbeziehung in den konsolidierten Jahresabschluss abgesehen werden, wenn dieser für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung ist (vgl. Tz 34 Konsolidierungsleitfaden Bayern). Zur Beurteilung der Wesentlichkeit wird das vom BayStMI veröffentlichte „Ermittlungsschema für Aufgabenträger von untergeordneter Bedeutung“ herangezogen. Danach wird f ür die Beurteilung der untergeordneten Bedeutung nach dem Schema auf die Bilanzsumme, die Verbindlichkeiten, das Eigenkapital, die Rückstellungen, das A nlagevermögen sowie auf den Betriebsaufwand 1 abgestellt. Die Bilanzsumme erscheint dabei als Beurteilungskriterium am umfassendsten und damit am geeig- netsten, jedoch sind auch die anderen Positionen des Wesentlichkeitskriteriums (vgl. Glossar zu Konsolidierungs- kreis) zu prüfen. In diesem Sinne können nachgeordnete Aufgabenträger dann als von untergeordneter Bedeutung eingeschätzt werden, wenn die jeweils nach der Beteiligungsquote der Stadt gewichtete Position des Wesentlich- keitskriteriums eines Aufgabenträgers höchstens jeweils 5 % der Gesamtsumme aller gewichteten Positionen des Wesentlichkeitskriteriums des städtischen Konzerns ausmacht (vgl. Tzn 36 und 48 Konsolidierungsleitfaden Bay- ern sowie die detailliertere Beschreibung unter Anlage 1). Zwingend konsolidierungspflichtig sind im Umkehrschluss alle nachgeordneten Aufgabenträger, welche zusammen einen Wert bis 95 % des jeweils gewichteten Wesentlichkeitskriteriums (Konzernbilanzsumme, Verbindlichkeiten, Eigenkapital, Rückstellungen, Anlagevermögen sowie Betriebsaufwand) aufweisen. Ab diesem Wert von 95 % ergibt sich aus der Einbeziehung kein wesentlicher Informationszuwachs mehr. Aufgrund dieser Wesentlichkeitsbeurteilung wären die Eigenbetriebe NürnbergBad, NürnbergStift, Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg und Frankenstadion Nürnberg, ebenso wie die Gesellschaften Noris Arbeit gGmbH, Noris inklusion gGmbH und Noris inklusion kommunal gGmbH an sich nicht einbeziehungspflichtig. Um in jedem Fall den Rechtsträger Stadt Nürnberg umfassend abzubilden, werden jedoch die oben genannten Eigenbetriebe sowie die angeführten Gesellschaften auf freiwilliger Basis in die Konsolidierung einbezogen. Nicht berücksichtigt wurden alle Stiftungen und Zweckverbände, an denen die Stadt Nürnberg beteiligt ist. At Equity werden die NürnbergMesse GmbH und die Flughafen Nürnberg GmbH in den Abschluss einbezogen (Beteiligungsquoten der Stadt: 49,97 % und 50 %). Alle verbleibenden Beteiligungen, bei denen die Stadt weder beherrschenden noch maßgeblichen Einfluss besitzt bzw. bei denen von einer untergeordneten Bedeutung auszugehen ist, werden gemäß Art. 102a Abs. 2 Satz 2 GO, Tzn 33 und 34 Konsolidierungsleitfaden Bayern i. V. m. § 296 Abs. 2 HGB nur mit fortgeführten Anschaffungskosten berücksichtigt. Jährlich ist die Ermittlung der konsolidierungspflichtigen Aufgabenträger durchzuführen und der Konsolidierungs- kreis zu prüfen, um Änderungen in den. Beteiligungsverhältnissen berücksichtigen zu können. Zum 23.04.2020 wurde die Noris inklusion kommunal gGmbH (NIK) als 100%ige Tochter der Noris inklusion gGmbH gegründet und in den Konsolidierungskreis aufgenommen Der Konsolidierungskreis der Stadt Nürnberg nach Berücksichtigung von Wesentlichkeits- und Konsolidierungsas- pekten umfasst insgesamt 12 voll zu konsolidierende sowie zwei At-Equity zu konsolidierende Beteiligungen und ist der Übersichtlichkeit wegen so dargestellt, dass beim Klinikum, den StWN und der wbg jeweils nur der Teilkon- zern als Gesamtes, ohne die einzelnen Teilkonzerntöchter, abgebildet wird (Abbildung 2): 1 entspricht bei der Stadt dem Aufwand aus laufender Verwaltungstätigkeit 1 62 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Konsolidierungskreis _________________________________________________________________________________ 7 Abbildung 2: Übersicht konsolidierungspflichtiger Beteiligungen Stadt Nürnberg In der Anlage 2 findet sich eine weitere Aufgliederung der Teilkonzerne Kommunalunternehmen Klinikum Nürnberg, Städtische Werke Nürnberg GmbH und Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Nürnberg mit den jeweils dort konsolidierungspflichtigen Tochter- gesellschaften. Tabelle 2 führt im Folgenden alle Gesellschaften des Konsolidierungskreises mit Beteiligungsquote, Ei- genkapital und Jahresergebnis 2020 auf: Vollkonsolidiert At Equity nicht konsolidiert Klee-Center GmbH Existenzgründungs- zentrum Stadion-Nürnberg- Betriebs GmbH Kultur u. Freizeittreff der Lebenshilfe und der noris inklusion gGmbH Projektentwick- lungs-gesellschaft St. Leonhard-Nord NOA.kommunal GmbH NürnbergStift Ser- vice GmbH IGZ Innovations- und Gründerzentrum Nürnberg-Fürth-Er- langen GmbH KSVN Klärschlamm - verwertung Region Nürnberg GmbH WISO-Führungs- kräfte-Akademie (WFA) Landesgewerbean- stalt Bayern Nürnberg Zweckverbände Zweckverband Kom- munale Ver kehrs- überwachung Zweckverband Was- serversorgung Schwarzachgruppe Zweckverband Tier - körperbeseitigung Nordbayern Zweckverband HfM (01.10.19-30.09.20) Stadt Nürnberg Eigenbetriebe Stadtentwässe- rung und Um- weltanalytik (SUN) Servicebetrieb öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) Abfallwirt- schaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) NürnbergBad (NüBad) Frankenstadion Nürnberg (FSN) NürnbergStift (NüSt) Beteiligungen in privatrechtlicher Rechtsform Städtische Werke Nürn- berg GmbH (StWN) - TEILKONZERN Kommunalunternehmen Klinikum Nürnberg (Kh) - TEILKONZERN noris inklusion gGmbH Noris Arbeit gGmbH Wohnungsbaugesell- schaft der Stadt Nürn- berg mbH (wbg) - TEILKONZERN NürnbergMesse GmbH Flughafen Nürnberg GmbH Gesellschaft für kultu- relle Freiräume mbH afk-Aus-.Fortb.Kanäle GmbH f.elektr.Medien EnergieRegioN GmbH Zollhof Betreiber GmbH Hafen Nürnberg -Roth GmbH Heilig-Geist-Spital Stiftung Findel- und Waisen - hausstiftungen Kost-Pocher’sche Stiftung Fritz-Hintermayr- Stiftung Klein’sche Brennma- terialienstiftung Wallner’sche Blinden und Stipendien -stif- tung Rudolf und Berta Ma- thes Wohltätig -keits- stiftung Stiftungen 63 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Konsolidierungskreis _________________________________________________________________________________ 8 Konsolidierungskreis Beteili- gungs- quote in % Einzel-/Teilkonzernabschluss (vor Konsolidierung): Eigenkapital 2020 in € Einzel-/Teilkonzernabschluss (vor Konsolidierung) Jahresergebnis 2020 in € Kernstadt 100,00 906.680.022 -12.859.720 Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 100,00 84.187.488 -8.666.107 Frankenstadion (FSN) 100,00 16.357.288 -2.157.313 Nürnberg Bad (NüBad) 100,00 -866.489 -7.924.001 Nürnberg Stift (NüSt) 100,00 15.927.308 -975.546 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürn- berg (SÖR) 100,00 9.497.992 -2.810.845 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 100,00 88.006.293 8.076.806 Klinikum (KH) - Teilkonzern 100,00 73.296.358 -2.529.918 Klinikum Nürnberg Service GmbH 100,00 im KH-Teilkonzern enthalten im KH-Teilkonzern enthalten Klinikum Nürnberg Medical School GmbH 100,00 A.R.Z. - Ambulantes Rehabilitationszent- rum GmbH 50,00 ABC AmbulantesBehandlungsCentrum GmbH 100,00 Krankenhäuser Nürnberger Land GmbH 100,00 KDL Krankenhaus -Dienstleistungsgesell- schaft mbH 100,00 Schaukel Kinderbetreuung gGmbH ab 01.10.2019 100,00 Noris Arbeit gGmbH (NOA) 100,00 0 -750.820 noris inklusion gGmbH (NOI) 100,00 2.639.176 389.125 noris inklusion kommunal gGmbH (NIK) 100,00 25.000 0 Städtische Werke (StWN) - Teilkonzern 100,00 843.713.721 11.687.752 Fränkische Energie-Gesellschaft mbH 100,00 im StWN-Teilkonzern enthalten im StWN-Teilkonzern enthalten VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft 100,00 KVN Kommunaler Versicherungsdienst Nürnberg GmbH 100,00 N-ERGIE Aktiengesellschaft 60,20 N-ERGIE Immobilien GmbH 100,00 Überlandwerk Schäftersheim GmbH & Co. KG 100,00 Überlandwerk Schäftersheim Verwaltungs GmbH 100,00 64 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Konsolidierungskreis _________________________________________________________________________________ 9 Aqua Opta GmbH 100,00 N-ERGIE Kundenservice GmbH 100,00 N-ERGIE IT GmbH 100,00 N-ERGIE Netz GmbH 100,00 N-ERGIE Effizienz GmbH 100,00 N-ERGIE Kraftwerke GmbH 100,00 N-ERGIE Regenerativ GmbH 100,00 N-ERGIE Solarstrom GmbH & Co. KG 100,00 N-ERGIE Sonne und Wind GmbH & Co. KG 100,00 Photovoltaikkraftwerk Bonnhof GmbH & Co. KG 62,40 Photovoltaikkraftwerk Weißenbronn GmbH & Co. KG 67,10 wbg - Teilkonzern 100,00 218.271.622 17.096.338 wbg Immohold GmbH & Co. KG 100,00 im WBG-Teilkonzern enthalten im WBG-Teilkonzern enthalten NAG Nürnberger Aufbaugesellschaft mbH 100,00 Fränkische Wohnungsbaugesellschaft mbH 100,00 NORIMA Immobilien Dienstleistungen GmbH 100,00 IS ImmoSolution GmbH 100,00 WBG KOMMUNAL GmbH 100,00 WBG Nürnberg Beteiligungs GmbH 100,00 Wbg Urbanes Wohnen St. Jobst GmbH 100,00 NürnbergMesse GmbH 49,97 At Equity At Equity Flughafen Nürnberg GmbH 50,00 At Equity At Equity Tabelle 2: Stadt Nürnberg und Beteiligungen 2020 Der Beteiligungsbericht der Stadt Nürnberg enthält darüber hinaus auch Informationen zu Gesellschaf- ten, an denen die Stadt Nürnberg beteiligt ist, die aber nicht zu konsolidieren sind. 65 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden _________________________________________________________________________________ 10 4 Konsolidierter Jahresabschluss 4.1 Erstkonsolidierung zum 01.01.2016 Die Stadt Nürnberg hat zum 31.12.2016 erstmalig ei- nen konsolidierten Jahresabschluss nach Art. 102a GO auf gestellt. Dieser gliedert sich laut Tz 6 Konsolidierungsleitfaden Bayern grundsätzlich in eine konsolidierte V ermögensrechnung und eine konsolidierte E rgebnisrechnung (§ 88 KommHV - Doppik). Für einen konsolidierten Jahresabschluss der Stadt Nürnberg zum 31.12.2016 war implizit die Erstellung einer konsolidierten Eröffnungsbilanz zum 01.01.2016 notwendig. Im Rahmen der erfolgsneut- ralen Erstkonsolidierung (vgl. Glossar ) wurden erstmalig die Beteiligungsbuchwerte mit dem anteili- gen Eigenkapital der nachgeord neten Aufgabenträ- ger aufgerechnet. Die meisten einbezogenen Aufga- benträger entstanden durch Ausgliederung aus der Kernverwaltung (und nicht durch Erwerb) zeitlich weit in der Vergangenheit, weshalb für die Werter- mittlung der Beteiligungsbuchwerte und das anteilige Eigenkapital auf den 01.01.2016 als Stichtag der Er- öffnungsbilanz abgestellt wurde. 4.2 Konsolidierungsbericht 4.2.1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der konsolidierte Jahresabschluss setzt sich aus den handelsrechtlichen Einzelabschlüssen der einbezo- genen verselbs tändigten Aufgabenbereiche und dem Einzelabschluss der Stadt Nürnberg zusam- men. Aufgrund der wirtschaftlichen Selbständigkeit der einbezogenen verbundenen Unternehmen sowie unterschiedlicher rechtlicher Rahmenbedingungen weichen deren Einzelabschlüsse hinsichtlich der Ausweis-, Ansatz und Bewertungsvorschriften vom Rechtsrahmen der Stadt Nürnberg ab, so dass es hier zu starken Differenzierungen kom mt und sich hier die Frage des Umfangs der Vereinheitlichung im Rahmen der Aufstellung des konsolidierten Ab- schlusses stellt. Grundlage der Bilanzierung und Bewertung des kon- solidierten Jahresabschlusses 2020 der Stadt Nürn- berg bildet ebenso wie im Einzel abschluss grund- sätzlich die Richtlinie „Erfassung und Bewertung kommunalen Vermögens“ (Bewertungsrichtlinie – BewertR, AllMBl v. 20.10.2008) des Bayerischen Staatsministerium des Innern. Die zugrunde geleg- ten Aktivierungsgrundsätze der BewertR Bayern leh- nen sich generell an die Regelungen des Handels - und des Steuerrechts an. Gleichzeitig gestaltet der Konsolidierungsleitfaden Bayern die gesetzlichen Rahmenvorschriften der GO und KommHV -Doppik aus und ermöglicht wesentliche Vereinfachungen, so dass auf eine Vielzahl von Anpassungen und Verein- heitlichungen verzichtet werden kann. Aufgrund eines im gesamten Konsolidierungskreis einheitlichen Abschlussstichtags zum 31.12. des je- weiligen Berichtsjahres ist hier keine Anpassung er- forderlich. Die Glied erung der Ja hresabschlüsse der verselb- ständigten Aufgabenträger wurde entsprechend der Gliederung der konsolidierten Vermögensrechnung gemäß des Positionenplans Bayern vereinheitlicht. Da die Jahresabschlüsse der städtischen Töchter nach unterschiedlichen Rechnungslegungsvorschrif- ten aufgestellt werden, waren hierzu vielfach ent- sprechende Umgliederungen im Rahmen der Erstel- lung des konsolidierten Jahresabschlusses notwen- dig. Eine Aufteilung von Positionen bei einer tiefer gegliederten Struktur des Positionenplans, z. B. bei den Rückstellungen erfolgte jedoch nicht, sondern in diesen Fällen wurde eine Zuordnung zur summen- mäßig überwiegenden Position vorgenommen. Im konsolidierten Jahresabschluss wurden die kon- solidierungspflichtigen Aufgabenträger mit ihren 66 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Konsolidierungsgrundsätze und -methoden _________________________________________________________________________________ 11 Buchwerten einbezogen. Gemäß Tz 70 Konsolidie- rungsleitfaden Bayern wurde eine Aufdeckung stiller Reserven und stiller Lasten bei der Erstkonsolidie- rung nicht vorgenommen. Darüber hinaus erfolgte gemäß Tz 65 Konsolidie- rungsleitfaden Bayern keine Angleichung von Ansatz und Bewertung der einzubeziehenden Töchter an die für die Stadt Nürnberg geltenden Regelungen der KommHV-Doppik. Insbesondere wurden die Pensionsrückstellungen bei der Stadt entsprechend Nr. 6.6.2 BewertR mit der Teilwertmethode berechnet, mit 6 % abgezinst sowie kein Gehalts- oder Rententrend berücksichtigt. Bei den städtischen Töchtern jedoch war gemäß § 249 HGB in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisie- rungsgesetzes zum Stichtag 31.12. 2020 mit einem variablen Zins in Höhe von 2,30 % zu rechnen und ein Gehalts- bzw. Rententrend zu erfassen (bei den Eigenbetrieben der Stadt z.B. 2,5 % bzw. 1,75 %). Durch den variablen Abzinsungszinssatz und die Be- rücksichtigung künftiger Preis- und Kostensteigerun- gen im Sinne von Gehalts- und Rententrends orien- tiert sich die Pensionsrückstellung nach BilMoG am zu erwartenden Erfüllungsbetrag. Immaterielle Vermögensgegenstände sind zu An- schaffungskosten, vermindert um lineare Abschrei- bungen entsprechend der voraussichtlichen Nut- zungsdauer, angesetzt. Für selbst erstellte immateri- elle Vermögensgegenstände besteht nach § 72 Abs. 4 KommHV-Doppik ein Ansatzverbot – so- fern solche bei den städtischen Töchtern bilanziert sind, werden diese eliminiert. Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgte nach Anschaffungs - und Herstellungskosten. Den Werteverzehr des abnutzbaren Anlagevermögens stellen planmäßige lineare Abschreibungen dar, wo- bei eine Anpassung der Nutzungsdauern und Ab- schreibungsmethoden gemäß Tz 65 Konsolidie- rungsleitfaden Bayern unterblieb, z. B. auch die Ver- einheitlichung der Vorgehensweise bzgl. der Gering- wertigen Wirtschaftsgüter (GWG), die zum Teil im Jahr des Zugangs aufwandswirksam verbuc ht wer- den (Eigenbetriebe, StWN) , zum Teil wurde aber auch das Wahlrecht nach § 6 Abs. 2 a EStG zur Bil- dung sog. Sammelposten ausgeübt (Kernstadt, Kli- nikum). Des Weiteren erfolgte keine Anpassung bei Bewertungsvereinfachungsverfahren und der Defini- tion von Herstellungskosten. Für ÖÖP-Projekte wird das Wahlrecht gem. § 255 Abs. 3 HGB angewendet und die Zinsen für die Projek tfinanzierungen mit zu den Herstellungskosten aktiviert. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden zum Nennwert berücksichtigt und erkennba- ren Risiken durch Einzel- bzw. Pauschalwertberichti- gung Rechnung getragen. Eine bei den städtischen Töcht ern im Einzelab- schluss vorgenommene Netto-Bilanzierung von be- zuschussten bzw. steuerlich sondergeförderten Ver- mögensgegenständen wurde beibehalten (Tz 65 Konsolidierungsleitfaden Bayern). Gemäß Kapitel 6.5.1 und 2 BewertR werden Investitionszuschüsse von D ritten grundsätzlich als Sonderposten ausge- wiesen und mit den Abschreibungssätzen der zuge- hörigen Anlage erfolgswirksam aufgelöst. Die Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbe- trag ausgewiesen. 4.2.2 Konsolidierungsgrundsätze und -methoden Ziel des Konsolidierungsprozesses ist die Eliminie- rung der konzerninternen Beziehungen, um gemäß der Einheitstheorie einen den tatsächlichen Verhält- nissen entsprechenden Überblick über die Vermö- gens-, Ertrags- und Finanzlage zu erhalten. Entsprechend Tzn 41-44 und Tz 70 Konsolidierungs- leitfaden Bayern wird bei den Aufgabenträgern StWN, Klinikum und wbg auf die Konzernabschlüsse abgestellt. Die von diesen Gesellschaften aufgestell- ten Jahresabschlüsse stellen aus Sicht der Stadt Nürnberg („Mutterunternehmen“) Teilkonzernab- schlüsse dar. Die Saldenabstimmung im Rahmen der Schulden - und der Aufwands-/Ertragskonsolidierung wird je- doch auf Ebene der einzelnen Tochtergesellschaften der Teilkonzerne durchgeführt. 67 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Konsolidierungsgrundsätze und –methoden _________________________________________________________________________________ 12 Vollkonsolidierung 4.2.2.1.1 Kapitalkonsolidierung und Behandlung der Unterschiedsbeträge Entsprechend Tz 79 Konsolidierungsleitfaden Bay- ern ist bei der Kapitalkonsolidierung grundsätzlich nach § 301 Abs. 1 HGB auf Grundlage der Erwerbs- methode nach der Neubewertungsmethode vorzuge- hen. Jedoch kann gemäß Tz 70 Konsolidierungsleit- faden Bayern auf die Aufdeckung stiller Reserven und stiller Lasten verzichtet werden. Die Stadt Nürn- berg nimmt diese Vereinfachungsmöglichkeit in An- spruch (s.o.). Die Kapitalkonsolidierung für mehrstufige Konzerne (d. h. nachgeordnete Aufgabenträger mit eigenen Töchtern), wie StWN, wbg und Klinikum, erfolgt unter Anwendung der sog. Kettenkonsolidierung (s. Glossar) softwaregestützt. Ist der Beteiligungsbuchwert bei der Kommune hö- her als das Eigenkapital des nachgeordneten Aufga- benträgers, so wird dieser aktive Unterschiedsbe- trag als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen und planmäßig auf fünf Jahre abgeschrieben (vgl. auch Tzn 81 -83 Konsolidierungsleitfaden Bayern). Handelt es sich jedoch lediglich um einen techni- schen aktiven Unterschiedsbetrag aufgrund vergan- gener Verluste, ist ein Ausweis im Ergebnisvortrag angezeigt. Ist der Beteiligungsbuchwert niedriger als das Eigen- kapital, so ist die Differenz als passiver Unter- schiedsbetrag (Unterschiedsbetrag aus der Kapital- konsolidierung) auszuweisen. Dieser darf entspre- chend Tz 84 Konsolidierungsleitfaden Bayern in der Folgezeit erfolgswirksam nur aufgelöst werden, wenn der Betrag am Abschlussstichtag einem reali- sierten Gewinn entspr icht oder eine zum Zeitpunkt des Erwerbs der Anteile oder der erstmaligen Kon- solidierung erwartete ungünstige Entwicklung der künftigen Ertragslage des nachgeordneten Aufga- benträgers eingetreten ist oder zu diesem Zeitpunkt erwartete Aufwendungen zu berück sichtigen sind (vgl. § 309 HGB). Gemäß E-DRS 30.142/143 ist ein Unterschiedsbetrag, der aufgrund Gewinnthesaurie- rung bei einer bereits vor dem Zeitpunkt der Erstkon- solidierung gegründeten Tochter entstanden ist, in die Konzerngewinnrücklage einzustellen. 4.2.2.1.2 Zwischenergebniseliminierung Entsprechend Tz 92 Konsolidierungsleitfaden Bay- ern sind Zwischengewinne zu eliminieren. Diese fal- len an, wenn ganz oder teilweise auf konzerninterne Lieferungen oder Leistungen beruhende Vermö- gensgegenstände in den konsolidierten Jahresab- schluss übernommen werden (vgl. dazu Glossar). Gemäß Tz 49 Konsolidierungsleitfaden Bayern wird grundsätzlich auf die Zwischenergebniseliminierung verzichtet, soweit diese von untergeordneter Bedeu- tung ist. 4.2.2.1.3 Schuldenkonsolidierung Forderungen und Schulden zwischen der Stadt Nürnberg und nachgeordnetem Aufgabenträger bzw. zwischen nachgeordneten Aufgabenträgern werden aufgerechnet (vgl. Tz 86 Konsolidierungsleitfaden Bayern). Die Stadt Nürnberg setzt für die Abstimmung im Rah- men der Schuldenkonsolidierung eine Wesentlich- keitsgrenze von 100.000 € an. Falls die Differenz von Forderun gen oder Verbindlichkeiten zwischen zwei zu konsolidierenden Aufgabenträgern größer als 100.000 € ist, müssen die Einzelbeträge aufge- klärt und bereinigt werden, bis der Wesentlichkeits- betrag unterschritten wird. Die Höhe der Wesentlichkeitsgrenze wurde abgelei- tet aus der Prämisse, dass das Verhältnis des Pos- tens Bilanz und Ergebnisrechnung jedes zu konsoli- dierenden Unternehmens zu einer maximalen Summe der Gesamtdifferenzen unter 5 % liegen muss, um die Vermittlung einer den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht zu gefährden. Für die Ermitt- lung der Gesamtdifferenz wurde angenommen, dass bei 19 unmittelbaren und mittelbaren Aufgabenträ- gern insgesamt maximal 342 Leistungsbeziehungen im „Konzern“ Stadt Nürnberg, sog. Intercompany-Be- 68 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Konsolidierungsgrundsätze und –methoden _________________________________________________________________________________ 13 ziehungen bestehen, für die jeweils die Wesentlich- keitsgrenze von 100.000 € anzuwenden wäre. Mit den sich hieraus ergebenden 34,2 Mio. € ist die An- forderung des maximalen Anteils von 5% von Diffe- renzen zu Bilanz - und Ergebnisrechnungssummen im Konzern sowohl für Forderungen und Verbindlich- keiten, als auch Aufwendungen und Erträgen erfüllt. Eine detaillierte Berechnung findet sich in Anlage 3. Die nach der Schuldenkonsolidierung verbleibenden, sich jeweils unterhalb der Wesentlichkeitsgrenze be- findlichen Differenzen, werden entsprechend Tz 91 Konsolidierungsleitfaden Bayern innerhalb der Bi- lanzposition „Sonstige Vermögensgegenstände“ (Forderungen) bzw. in den „Sonstigen Verbindlich- keiten“ ausgewiesen. 4.2.2.1.4 Aufwands- und Ertragskonsolidierung Gemäß Tz 95 Konsolidierungsleitfaden Bayern sind Aufwendungen und Erträge zwischen der Stadt Nürnberg und nachgeordnetem Aufgabenträger bzw. zwischen nachgeordneten Aufgabenträgern zu elimi- nieren. Auch bei der Aufwands - und Ertragskonsolidierung geht die Stadt Nürnberg von einer Wesentlichkeits- grenze von 100.000 € pro Intercompany-Beziehung aus, siehe hierzu 4.2.2.1.3. Tz 96 Konsolidierungsleitfaden Bayern weist darauf hin, dass bei Unstimmigkeiten zwischen den gebuch- ten Werten bei der Stadt Nürnberg und bei den nach- geordneten Aufgabenträgern im Rahmen der Auf- wands- und Ertragseliminierung zur Minimierung des Aufwands die bei der Kommune gebuchten Salden zugrunde gelegt werden können. Die Stadt Nürnberg nimmt diese Vereinfachungsmöglichkeit ab 2019 erstmals explizit in Anspruch , da sich gezeigt hat, dass aufgrund unterschiedlicher Buchungssystema- tiken bei den Leistungserbringern und -abnehmern von Gas, Strom und Wasser unvermeidbar teilweise höhere Differenzen entstehen. Hier sind daher ab 2019 die bei den Leistungsabnehmern gebuchten Werte maßgeblich. At Equity-Konsolidierung Bei der Equity- Methode handelt es sich um eine ver- einfachte Form der Kapitalkonsolidierung, bei der die Anschaffungskosten der Beteiligung in den Folgejah- ren nach Maßgabe der Entwicklung des anteiligen bi- lanziellen Eigenkapitals des sog. assoziierten Auf- gabenträgers im Equity-Wert fortgeschrieben wer- den, vgl. Tz 97 Konsolidierungsleitfaden Bayern. Die Beteiligung der Kommune an dem assoziierten Aufgabenträger in der konsolidierten Vermögens- rechnung wird unter dem speziellen Posten A.III.3 Anteile an assoziierten Unternehmen mit entspre- chender Bezeichnung unter den Finanzanlagen aus- gewiesen (vgl. § 311 Abs. 1 Satz 1 HGB), vgl. Tz 98 Konsolidierungsleitfaden Bayern. Auch im Rahmen der Konsolidierung At-Equity wer- den aktive Unterschiedsbeträge beim Geschäfts- oder Firmenwert über eine Nutzungsdauer von 5 Jahren abgeschrieben (vgl. Tz 104 Konsolidi e- rungsleitfaden Bayern i. V. m. Tzn 82 und 83 Konso- lidierungsleitfaden Bayern, § 309 HGB, DRS 4). Ein passiver Unterschiedsbetrag darf dagegen in den Folgejahren nur erfolgswirksam aufgelöst werden, wenn der Betrag am Abschlussstichtag einem reali- sierten Gewinn entspricht oder eine zum Ze itpunkt des Erwerbs der Anteile oder der erstmaligen Kon- solidierung erwartete ungünstige Entwicklung der künftigen Ertragslage des nachgeordneten Aufga- benträgers eingetreten ist oder zu diesem Zeitpunkt erwartete Aufwendungen zu berücksichtigen sind (vgl. § 309 HGB; Tzn 82 – 84,104 Konsolidierungs- leitfaden Bayern), s.a. unter Kapitel 4.2.2.1.1. 69 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Einzelpositionen –Anlagevermögen _________________________________________________________________________________ 14 4.2.3 Erläuterung der Einzelpositionen : Konsolidierte Vermögensrechnung Aktiva 4.2.3.1.1 A. Anlagevermögen A. I. Immaterielle Vermögensgegenstände 31.12.2020 € 31.12.2019 € Konzessionen, DV-Lizenzen, sonstige Rechte 15.844.877 14.625.693 Geleistete Zuwendungen für Investitionen 184.782.020 182.179.274 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 2.833.514 4.490.864 Geschäfts- oder Firmenwert 5.103.344 4.872.267 Summe 208.563.755 206.168.098 Die Bilanzposition „Immaterielle Vermögensgegen- stände“ erhöhte sich im Vergleich zu m 31.12.2019 um 2,40 Mio. €. Die Sammelposition „Konzessionen, DV -Lizenzen, sonstige Rechte“ erhöhte sich gegenüber dem Vor- jahr um 1,22 Mio. € und betrifft insb. die StWN und die Kernstadt (7,69 Mio. € bzw. 5,61 Mio. €). Nur bei der Kernstadt werden immaterielle Vermö- gensgegenstände aus geleisteten Zuwendungen ge- führt. Die Position stieg in 2020 um 2,60 Mio. €. Den Schwerpunkt dieser Position bildet in 2020 der Infra- strukturzuschuss für die Verlängerung der Straßen- bahnlinie 4 (Thon – Am Wegfeld) in H öhe von 3,25 Mio. €. Ebenfalls werden hier die Bezuschus- sung freigemeinnütziger Träger von Kindertagesein- richtungen mit einem Gesamtvolumen von 2,32 Mio. € (u.a. Kindergarten Gibitzenhofstraße 48: 1,12 Mio. €) sowie die Investitionsumlage für die Stadtumlandbahn in Höhe von 1,28 Mio. € als auch die Investitionszuschüsse zur Eigentum sförderung mit 0,82 Mio. € ausgewiesen. Aufgrund konzerninterner Leistungsbeziehungen eli- miniert wurden hier 39,65 Mio. € insb. für Baukosten- zuschüsse der Kernstadt an das Kli nikum sowie für von der wbg gebaute Kindertagesstätten. Die Position „Anzahlungen auf immaterielle Vermö- gensgegenstände“ verringerte sich gegenüber 2019 um 1,66 Mio. € und betrifft ausschließlich die Stadt und StWN. Die Position „Geschäfts - oder Firmenwert“ stieg 2020 gegenüber dem Vorjahr um 0,23 Mio. €. Maß- gebend ist hier die Praxisübernahme der Gemein- schaftspraxis Gynäkologie am Stadtpark Nürnberg beim Klinikum. Beim Geschäfts- oder Firmenwert wird seit 2017 berücksichtigt, dass es sich bei den im Rahmen der Erstkonsolidierung errechneten Werte beim Klinikum, bei der Noris inklusion gGmbH und dem NürnbergStift um technische aktive Unter- schiedsbeträge handelt, die aus vergangenen, aber im Einzelabschluss der Stadt noch nicht abgebilde- ten Verlusten resultieren und sich als Konsequenz des Verzichts auf die Aufdeckung stiller Lasten ge- mäß Tz. 70 Konsolid ierungsleitfaden ergeben hat- ten. Seitdem erfolgt der Ausweis unter der Position „Ergebnisvortrag“. 70 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Einzelpositionen –Anlagevermögen _________________________________________________________________________________ 15 A. II. Sachanlagen A.II.1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 31.12.2020 € 31.12.2019 € Kernstadt 249.654.108 236.188.500 Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 0 0 Frankenstadion (FSN) 0 0 Klinikum 1.460.538 1.460.538 Noris Arbeit gGmbH (NOA) 0 0 Noris inklusion gGmbH (NOI) 0 0 Noris inklusion kommunal gGmbH (NIK) 0 0 Nürnberg Bad (NüBad) 0 0 Nürnberg Stift (NüSt) 0 0 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 183.543 183.543 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 17.635.125 18.013.305 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 0 0 Wbg 15.568.496 3.319.814 Summe 284.501.809 259.165.701 Die Bilanzposition „unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte“ ver zeichnet im Saldo eine Steigerung in Höhe von 25,34 Mio. € gegenüber dem Bilanzstichtag 31.12.2019. Bei der Kernstadt resultiert der Wertzuwachs (13,47 Mio. €) vor allem aus dem Erwerb von Grünflächen (2,1 Mio. €) und Ackerflächen (14,33 Mio. €). Hiervon entfallen 6,66 Mio. € auf die Baugebietsentwicklung „Tiefes Feld“ sowie 6,81 Mio. € auf Grundstückser- werbe Nähe Prälat -Nicol-Straße, Nähe Ma rktäcker- straße und Nähe Mühlweg. Bei der wbg stieg die Position um 12,25 Mio. €. Die- ser Anstieg ist zurückzuführen auf Grundstückskäufe bei der wbg und bei der WBGJ, sowie auf Grund- stückseinlagen in Johannis und nahe Züricher Str. bei der WBGB durch die Kernstadt. Zur Weiterveräußerung bestimmte unbebaute Grundstücke werden grundsätzlich im Umlaufvermö- gen (vgl. B. I.3) ausgewiesen. A.II.2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 31.12.2020 € 31.12.2019 € Kernstadt 1.316.657.100 1.291.662.132 Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 19.448.453 21.255.205 Frankenstadion (FSN) 29.191.343 30.733.539 Klinikum 401.597.503 416.371.108 71 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Einzelpositionen –Anlagevermögen _________________________________________________________________________________ 16 Noris Arbeit gGmbH (NOA) 45.845 52.314 Noris inklusion gGmbH (NOI) 15.777.219 15.816.255 Noris inklusion kommunal gGmbH (NIK) 0 0 Nürnberg Bad (NüBad) 36.646.031 38.127.800 Nürnberg Stift (NüSt) 25.416.645 27.161.928 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 22.037.414 22.413.666 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 159.487.998 154.653.341 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 0 0 Wbg 505.251.598 436.570.444 Summe 2.531.557.147 2.454.817.730 Die Bilanzposition „Bebaute Grundstücke und grund- stücksgleiche Rechte“ erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 76,74 Mio. €. Der Anstieg ist vor allem auf die wbg zurückzufüh- ren: Hier wuchs die Position bebaute Grundstücke gegenüber dem Vorjahr um 68,68 Mio. €, bedingt vor allem durch die Fertigstellung von 5 Neubauprojek- ten. Hierdurch wurden 252 neue Wohnungen sowie drei Gewerbeeinheiten und ein e Kindertagesstätte errichtet. Einen Beitrag leistete aber auch die Kernstadt, insb. durch den Bau von Kindertageseinrichtungen, Schu- len sowie Verwaltungsgebäuden (+24,99 Mio. €). Im Bereich der Kindertageseinrichtungen (Steigerung um 13,83 Mio. €) wurden im Wesentlichen fertigge- stellt: die Interims -KiTa Ingolstädter Straße 52 (4,44 Mio. €), 6 -gruppiger Kinderhort Sibeliusstraße 13 b (6,56 Mio. €) und 4-gruppiger Kinderhort Weil- tinger Str. 2 (3,47 Mio. €). Die Wertsteigerung im Schulbereich (15,91 Mio. €) begründet sich insbe- sondere aus der Fertigstellung der Grundschule Tho- ner Espan im Norden Nürnbergs (19,2 Mio. €). Bei StWN erhöhte sich die Position um 4,83 Mio. €, während sich diese beim Klinikum um 14,77 Mio. € verringerte. Grund für den deutlichen Rückgang beim Klinikum ist der Abriss von Gebäuden am Standort Nord für den Neubau des Zentrums für see- lische Gesundheit. A.II.3. Infrastrukturvermögen (Sachanlagen im Gemeinge- brauch) 31.12.2020 € 31.12.2019 € Kernstadt 1.705.744.788 1.615.956.773 Abfallwirtschaft (ASN) 21.459.810 31.728.255 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 1.118.193.090 1.041.851.631 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 509.620.169 516.705.058 Summe 3.355.017.857 3.206.241.718 72 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Einzelpositionen –Anlagevermögen _________________________________________________________________________________ 17 Den größten Posten Bilanzposition „Infrastrukturver- mögen (Sachanlagen im Gemeingebrauch)“ stellen die Brücken, Straßen und Gleisanlagen der Kern- stadt dar (50,8 %), gefolgt von den Verteilungsanla- gen der StWN (insb. Telekommunikationsnetz und Leitungsnetze für die Wasser - und Energieversor- gung) mit 33,3 % Anteil. Die Abwassersammlungs- anlagen (Kanäle) des SUN haben mit 15,2 % eben- falls noch einen nennenswerten Anteil an der Kon- zernsumme. Die konzernweite Steigerung i. H. v. 148,78 Mio. € gegenüber 2019 resultiert aus der Erhöhung bei der Kernstadt (89,79 Mio. €). Hier ergibt sich im Bereich Brücken, Tunnel und sonstige Bauten ein enormer Zuwachs von 71,30 Mio. €. Zugänge (21,99 Mio. €) und Umbuchungen (76,92 Mio. €) sind hauptsächlich durch den mittlerweile betriebsbereiten Streckenab- schnitt der U3 Südwest zwischen Großreuth bei Schweinau und der Gustav-Adolf-Straße begründet. Zudem wurde in folgende Maßnahmen investiert: Fertigstellung Nelson-Mandela-Platz (7,63 Mio. €), Sanierung Charles -de-Gaulle Brücke/Rothenburger Straße über den Main-Donau-Kanal (7,02 Mio. €) so- wie Sanierung Adenauerbrücke einschl. Steuerhaus- terrassen (5,56 Mio. €). Bei den Gleisanlagen mit Streckenausrüstung kommt es zu einem Zugang von 9,58 Mio. €, während es im Bereich Straßen, Wege, Plätze zu einem Anstieg um 7,5 Mio. € kommt. Auch die Erhöhung bei StWN (76,34 Mio. €) ist hier maßgebend und resultiert überwiegend aus der Er- weiterung und Erneuerung der Verteilungsanlagen. Die Verringerung bei SUN in Höhe von 7,08 Mio. € ergibt sich insbesondere im Bereich der Abwasser- reinigung und hier u.a. aus der Entsorgung technisch veralteter Anlagenteile. A.II.4. Bauten auf fremden Grund und Boden 31.12.2020 € 31.12.2019 € Kernstadt 9.928.059 10.170.187 Klinikum 481.918 1.060.636 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 3.988.539 4.201.013 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 254.780 272.513 Wbg 3 980.317 Summe 14.653.299 16.684.666 Die Bauten auf fremden Grund und Boden weisen im Vergleich zum Bilanzstichtag 31.12.2019 eine Ver- ringerung des Bestands von 2,03 Mio. € auf, die auf einen Rückgang bei der wbg (0,98 Mio. €), beim Kli- nikum (0,58 Mio. €), bei der Kernstadt (0,24 Mio. €), bei der StWN (0,21 Mio. € ) und bei SÖR (0,02 Mio. €) basiert. 73 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Einzelpositionen –Anlagevermögen _________________________________________________________________________________ 18 A.II.5. Kunstgegenstände und Kultur denkmäler (nur Kern- stadt) 31.12.2020 € 31.12.2019 € Summe 394.736.536 383.638.668 Die Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler betref- fen ausschließlich die Kernstadt. 2020 erhöhte sich der Bestand um 11,10 Mio. € ge- genüber 2019. Dieser Anstieg ist zurückzuführen auf eine Neubewertung von Kunstgegenständen durch externe Gutachter, welche im Rahmen der Prüfung des BKPV 2017 angestoßen wurde . Insbesondere tragen Nachaktivierungen bei folgenden Werken zur Steigerung bei: „Sturz des Phaeton“ (Deckenge- mälde im Hirsvogelsaal von Georg Pencz, Erhöhung rund 5,7 Mio. €); „Grabtragung Christi“ (Federzeich- nung von Albrecht Dürer, Erhöhung um 5,09 Mio. €) und „Sebastiansaltar“ (Tafelmalerei von Hans Bal- dung Grien, Nachaktivierung von 3,9 Mio. €). A.II.6. Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 31.12.2020 € 31.12.2019 € Kernstadt 38.375.089 38.031.852 Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 4.371.676 4.688.479 Frankenstadion (FSN) 971.878 1.172.523 Klinikum 38.639.034 42.486.055 Noris Arbeit gGmbH (NOA) 51.726 73.856 Noris inklusion gGmbH (NOI) 547.053 561.179 Noris inklusion kommunal gGmbH (NIK) 0 0 Nürnberg Bad (NüBad) 1.900.896 2.310.768 Nürnberg Stift (NüSt) 567.323 499.724 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 10.997.439 9.620.343 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 130.352.880 100.897.808 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 3.555.645 3.646.402 Wbg 0 0 Summe 230.330.638 203.988.988 Die Bilanzposition „Maschinen und technische Anla- gen, Fahrzeuge“ hat sich g egenüber dem 31.12.2019 um 26,34 Mio. € erhöht und enthält v.a. ÖPNV-Fahrzeuge aus dem Bereich VAG der StWN (56,59 %) und die technischen Anlagen des Klini- kums (16,78 %) sowie der Kernstadt (16,66 %). Der Anstieg ist vor allem auf die StWN mit 29,46 Mio. € zurückzuführen. Hier konnten u. a. drei neue U -Bahn-Fahrzeuge im August 2020 in den Fahrgastbetrieb gehen. Bei SÖR erhöhte sich die Position ebenfalls , um 1,38 Mio. €. 74 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Einzelpositionen –Anlagevermögen _________________________________________________________________________________ 19 Beim Klinikum verringerte sich die Position hinge- gen um 3,85 Mio. €, wäh rend sich diese bei der Kernstadt um 0,34 Mio. € reduzierte. Bei NüBad war ein Rückgang um 0,41 Mio. € zu verzeichnen. A.II.7. Betriebs- und Geschäftsausstattung 31.12.2020 € 31.12.2019 € Kernstadt 59.701.755 57.961.554 Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 545.155 629.053 Frankenstadion (FSN) 17.429 28.570 Klinikum 48.932.226 44.144.684 Noris Arbeit gGmbH (NOA) 235.650 346.434 Noris inklusion gGmbH (NOI) 726.038 825.777 Noris inklusion kommunal gGmbH (NIK) 0 0 Nürnberg Bad (NüBad) 1.418.122 1.465.939 Nürnberg Stift (NüSt) 1.016.974 1.092.681 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 2.507.711 2.568.476 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 26.911.285 28.558.763 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 3.842.005 3.151.217 wbg 1.651.288 1.903.135 Summe 147.505.638 142.676.282 Zur Betriebs - und Geschäftsausstattung des Kon- zerns gehören vor allem Einrichtungen von Büros, Schulen und Kindergärten, aber auch EDV-Ausstat- tungen der Kernstadt (40,47 %) sowie die Einrich- tung und Ausstattung des medizinischen Bereichs des Klinikums (33,17 %). Die Bilanzposition erhöht sich gegenüber 2019 um 4,83 Mio. €. Die Kernstadt verzeichnet einen Anstieg um 1,74 Mio. €, das Klinikum eine Erhöhung um 4,79 Mio. € und SUN einen Zuwachs von 0,69 Mio. €. Bei den anderen Töchtern entwickelte sich die Posi- tion rückläufig. A.II.8. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 31.12.2020 € 31.12.2019 € Kernstadt 301.312.971 283.959.909 Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 1.477.361 115.354 Frankenstadion (FSN) 86.460 98.920 75 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Einzelpositionen –Anlagevermögen _________________________________________________________________________________ 20 Klinikum 7.346.812 5.302.979 Noris Arbeit gGmbH (NOA) 0 0 Noris inklusion gGmbH (NOI) 2.868.204 1.434.851 Noris inklusion kommunal gGmbH (NIK) 0 0 Nürnberg Bad (NüBad) 1.242.641 23.069 Nürnberg Stift (NüSt) 855.035 609.502 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 2.545.583 2.493.030 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 204.489.443 191.722.820 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 57.417.208 39.215.314 Wbg 107.776.836 108.360.384 Summe 687.418.553 633.336.132 Bei den Anzahlungen auf Sachanlagen handelt es sich um Anzahlungen auf noch nicht gelieferte Ver- mögensgegenstände. Unter Anlagen im Bau werden Investitionen geführt, die am Bilanzstichtag noch nicht fertig gestellt sind. Nach Fertigstellung erfolgt eine Umbuchung zum jeweiligen Bilanzposten (Akti- vierung). Erst ab diesem Zeitpunkt beginnt die plan- mäßige Abschreibung. Die Bilanzposition erhöhte sich zum Vorjahr um 54,08 Mio. €. Zugängen stehen jeweils Umbuchun- gen aufgrund Fertigstellung in die Bilanzpositionen „Bebaute Grundstücke/grundstücksgleiche Rechte“ und „Infrastrukturvermögen“ entgegen. Im Bereich der Kernstadt erhöhte sich die Position gegenüber 2019 um 17,35 Mio. €. Die Zugänge (104,01 Mio. €) resultieren hier aus großen, sich über Jahre erstreckende Investitionsvorhaben. Dazu zäh- len u.a. Ballsporthalle Tillypark (24,13 Mio. €), Erwei- terung der U-Bahnlinie U3 - Bauabschnitt 2.2 im Süd- westen von Kleinreuth bei Schweinau bis Gebersdorf (19,85 Mio. €), Neubau Feuerwache 1 (10,06 Mio. €); 2. BA Generalsanierung Gemeinschaftshaus Lang- wasser (4,43 Mio. €) und Neubau Konzertsaal an der Meistersingerhalle (4,25 Mio. €). Bei den StWN ergab sich eine Erhöhung von 12,77 Mio. € vor allem durch Anzahlungen und Anla- gen im Bau bei U-Bahn-Fahrzeugen sowie bei Stra- ßenbahnfahrzeugen bei der VAG. Beim Klinikum war zum 31.12.2020 eine Erhöhung um 2,04 Mio. € zu verzeichnen. Bei der wbg sank die Position gegenüber 2019 um 0,58 Mio. €. Enthalten sind hier u.a. 229 sich im Bau befindliche Wohneinheiten und zwei Gewerbeeinhei- ten und ein noch nicht fertiggestellter SIGENA-Stütz- punkt. 76 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Einzelpositionen –Anlagevermögen _________________________________________________________________________________ 21 A. III. Finanzanlagen A.III.1 Sondervermögen 31.12.2020 € 31.12.2019 € Kernstadt 0 0 Summe 0 0 2020 wurden unter der Position „Sondervermögen“ keine Posten ausgewiesen. Im Rahmen der Kapitalkonsolidierung wurden hier in den Vorjahren insgesamt 30,88 Mio. € eliminiert, insb. die im Einzelabschluss der Stadt enthaltenen Buchwerte der Eigenbetriebe.. A.III.2 Anteile an verbundenen Unternehmen 31.12.2020 € 31.12.2019 € Kernstadt 1.480.709 1.480.709 Noris inklusion gGmbH (NOI) 0 25.000 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 3.138.308 3.095.252 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 1 1 Summe 4.619.018 4.600.962 Unter der Position Anteile an verbundenen Unter- nehmen sind nach der Kapitalkonsolidierung nur sol- che Unternehmensanteile enthalten, die aufgrund der Wesentlichkeitskriterien nicht in den Konsolidie- rungskreis aufgenommen wurden. Dies sind bei der Kernstadt Unternehmen wie die Stadion Betriebs- GmbH und das Klee-Center GmbH Existenzgründer- zentrum, bei den StWN diverse Photovoltaikkraft- werke und Windparks. Gegenüber dem Vorjahr er- höhte sich die Bilanzposition um 0,02 Mio. €. Bei der Kernstadt sind hier die Abtretung eines An- teils an der wbg Nürnberg GmbH seitens der Städti- schen Werken Nürnberg (StWN) und städtische Grundstückseinbringungen bei der WBG Nürnberg Beteiligungs GmbH als Kapitaleinlage enthalten. SUN hält eine Beteiligung an der Klärschlammver- wertung Region Nürnberg GmbH (KSVN) zum Erin- nerungswert. Diese wurde ebenso nicht in den kon- solidierten Jahresabschluss einbezogen. Die Noris inklusion gGmbH hält eine Beteiligung an der 2018 neu gegründeten noris gastro gGmbH, wel- che nicht in den konsolidierten Jahresabschluss ein- bezogen wurde. Diese ist ab 2020 unter der Position „A.III.4 Sonstige Beteiligungen“ aufgeführt. Im Rahmen der Kapitalkonsolidierung wurden 487,58 Mio. € eliminiert, insb. die im Einzelabschluss der Stadt enthaltenen Buchwerte für die StWN (204,20 Mio. €), das Klinikum (124,76 Mio. €) und die wbg (155,83 Mio. €) – im Vorjahr waren es 435,64 Mio. €. 77 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Einzelpositionen –Anlagevermögen _________________________________________________________________________________ 22 A.III.3 Anteile an assoziierten Unternehmen 31.12.2020 € 31.12.2019 € Kernstadt 108.803.985 154.753.616 Klinikum 83.546 196.224 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 478.032.634 492.307.901 wbg -660.706 -660.706 Summe 586.259.459 646.597.035 Bei den Anteilen an assoziierten Unternehmen ergibt sich gegenüber dem Vorjahr eine Verringerung um 60,34 Mio. €. Hier sind einerseits die Buchwerte der At-Equity kon- solidierten Unternehmen NürnbergMesse GmbH und Flughafen Nürnberg GmbH (ausgewiesen un- ter „Kernstadt“) enthalten. Ebenso ist hier 2020 die Kapitalerhöhung von 10 Mio. € für die Nürnberg- Messe GmbH berücksichtigt. Die Verringerung ge- genüber 2019 ergibt sich aus den pandemiebeding- ten anteiligen Jahresfehlbeträgen der Nürnberg- Messe GmbH (34,29 Mio. €) und der Flughafen Nürnberg GmbH. (20,61 Mio. €). 2019 erwirtschafte- ten bei de Unternehmen noch Gewinne. Die Unter- schiedsbeträge aus der Erstkonsolidierung (vgl. Glossar) zum 01.01.2016 werden unter 4.3.1.7 dar- gestellt. Andererseits sind hier die At-Equity in den jeweiligen Teilkonzernabschluss der städtischen Töchter Klini- kum und den StWN einbezogenen Unterneh- mensanteile ausgewiesen. Hierbei handelt es sich z.B. um die SAPV Team Nürnberg GmbH (Klinikum) und die Thüga Holding GmbH & Co KGaA sowie di- verse windenergie - und gaserzeugende-Unterneh- men und Stadtwerke bei den StWN. Der Rückgang bei StWN i. H. v 14,28 Mio. € ist zu- rückzuführen auf den Verkauf von 4,32 % der Anteile an der wbg. Diese bei StWN At-Equity einbezogenen wbg-Anteile wurden inklusive der entsprechenden jährlichen Wertanpassungen konzernintern elimi- niert. A.III.4 Sonstige Beteiligungen 31.12.2020 € 31.12.2019 € Kernstadt 2.810.595 2.810.595 Noris inklusion gGmbH (NOI) 131.001 76.001 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 1.606.950 1.604.450 Wbg 701.885 701.885 Summe 5.250.431 5.192.931 Die Bilanzposition „Sonstige Beteiligungen“ erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 0,06 Mio. €. Bei der Kernstadt ist dies insb. die Einlage in die Stiftung Staatstheater Nürnberg (2,5 Mio. €). Sonstige Beteiligungen in nennenswerter Höhe exis- tieren neben der Kernstadt außerdem bei den StWN., wo sich die Position um 0,003 Mio. € verän- derte. Hier sind z. B. die M-Net Telekommunikations 78 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Einzelpositionen –Anlagevermögen _________________________________________________________________________________ 23 GmbH München sowie die SYNECO GmbH & Co KG i. L enthalten. Ab 2020 ist bei der NOI die Beteiligung an der Noris gastro GmbH hier ausgewiesen (bisher unter A.III.2 Anteile an verbundenen Unternehmen). A.III.5 Ausleihungen 31.12.2020 € 31.12.2019 € Kernstadt 11.803.098 12.143.935 Noris inklusion gGmbH (NOI) 105.339 115.339 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 2.624.816 2.372.520 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 22.036.084 23.172.686 Wbg 89.846 74.877 Summe 36.659.183 37.879.357 Gegenüber dem 31.12.2019 verringerte sich die Bi- lanzposition „Ausleihungen“ um 1,22 Mio. €. Betragsmäßig relevante Ausleihungen sind beim Ei- genbetrieb SUN und bei der Kernstadt vorhanden. Bei SUN (22,04 Mio. €) handelt es sich insb. um den sog. B-Anteil aus der Fremdkapitalfinanzierung des Kaufoptionspreises im Rahmen der vorzeitigen Be- endigung der grenzüberschreitenden Leasing-Trans- aktionen (Cross -Border-Leasing) für Anlagen des ehemaligen Stadtentwässerungsbetriebs (StEB) im Jahr 2009. Der B-Anteil wurde im Gegensatz zum A- Anteil aufrechterhalten, da eine vorzeitige Beendi- gung mit erheblichen Aufhebungsentschädigungen für die Stadt verbunden gewesen wäre. Die Zahlun- gen erfolgen durch den B -Erfüllungsübernehmer (Deutsche Bank AG) direkt an den Fremdkapitalge- ber (HypoVereinsbank UniCredit Bank AG). Hie rbei handelt es sich um einen abgekürzten Zahlungs- strom, bei dem SUN außen vor bleibt. Forderung und Verbindlichkeit entsprechen sich damit exakt . 2020 erfolgte eine Tilgung. von 1,14 Mio. €. Im Einzelab- schluss des SUN wurde eine Bewertungseinheit ge- mäß § 254 Satz 1 HGB gebildet, deren Vorausset- zungen jedoch im konsolidierten Jahresabschluss der Stadt nicht vorliegen , so dass Forderung und Verbindlichkeit (s. Bilanzposition D.II Verb. aus In- vestitionskrediten) unsaldiert ausgewiesen werden. Bei der Kernstadt enthält dieser Posten insb. Woh- nungsbaudarlehen, Reparaturdarlehen zur Verbes- serung der Wohnverhältnisse, Arbeitgeberdarlehen und Darlehen für experimentellen Wohnungsbau . Die Darlehensforderungen reduzierten sich im Haus- haltsjahr um geleisteten Tilgungsraten. Konzernintern eliminiert wurden 21,36 Mio. € aus der Darlehensforderung der Kernstadt gegenüber dem Klinikum Nürnberg bezüglich der Auflösung des Sondervermögens im Jahr 2010 sowie die Darle- hensforderung gegenüber dem Eigenbetrieb SÖR für die Übertragung des für SÖR betriebsnotwendi- gen Vermögens abzüglich der zugehörigen Schul- den im Rahmen der Eigenbetriebsgründung (Träger- darlehen). 79 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Einzelpositionen –Anlagevermögen _____________________________________________________________________________________________________ 24 A.III.6 Wertpapiere des Anlagevermögens 31.12.2020 € 31.12.2019 € Kernstadt 54.227.976 55.176.404 Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 82.000.000 72.000.000 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 49.571.381 49.571.381 Wbg 52 52 Summe 185.799.409 176.747.837 Die Bilanzposition „Wertpa piere des Anlagevermö- gens“ erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 9,05 Mio. €. Bei den Wertpapieren des Anlagevermögens der Kernstadt handelt es sich im Wesentlichen um Geld- anlagen bei den rechtlich unselbständigen Stiftun- gen, die durch die Kernstadt verwaltet werden. Die Verringerung i. H. v. 0,95 Mio. € ist marginal. Beim ASN wurden Gebührenüberschüsse entspre- chend des Kommunalabgaben gesetzes (KAG) zur Vermeidung von Negativzinsen bis zur Rückzahlung im nächsten Gebührenkalkulationszeitraum in Anlei- hen der Sparkassenorganisation in Höhe von 82,00 Mio. € angelegt. Bei den StWN sind hier Anteile an Wertpapier son- dervermögen (Mischfonds auf Basis von Renten und Aktien) m it einem Marktwert zum 31.12.2020 von 82,4 Mio. € enthalten, die teilweise zur Absicherung von Altersteilzeitwertguthaben verpfändet wurden. 80 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Einzelpositionen –Umlaufvermögen _____________________________________________________________________________________________________ 25 4.2.3.1.2 B. Umlaufvermögen Im Umlaufvermögen sind die Vermögensgegen- stände zusammengefasst, die zum kurzfristigen Ver- brauch oder zur Weiterveräußerung bestimmt sind oder der finanziellen Geschäftsabwicklung dienen. Neben Barmitteln umfasst es auch andere Vermö- gensgegenstände, die innerhalb eines Jahres in Bar- mittel umgewandelt werden können und nicht dazu bestimmt sind, längerfristig im Vermögen des Kon- zerns zu verbleiben. B. I. Vorräte B.I.1 Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe, Waren 31.12.2020 € 31.12.2019 € Kernstadt 271.888 274.416 Klinikum 17.429.990 11.268.731 Noris Arbeit gGmbH (NOA) 85.854 111.811 Noris inklusion gGmbH (NOI) 91.420 121.215 Nürnberg Bad (NüBad) 64.078 63.316 Nürnberg Stift (NüSt) 331.505 99.548 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 1.524.369 1.456.819 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 72.935.353 59.438.861 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 3.965.226 3.702.793 Summe 96.699.684 76.537.510 Bei den fremdbezogenen Roh-, Hilfs- und Betriebs- stoffen und Waren, die noch unverarbeitet oder nicht verbraucht sind bzw. ohne wesentliche Be- oder Ver- arbeitung weiterveräußert werden, ergeben sich ge- genüber dem Vorjahr signifikante Mehrungen. Die größte Änderung ergibt sich bei der StWN (13,50 Mio. €), die zum Großteil auf Erhöhungen bei den im Umlaufvermögen bilanzierten Emissionsrech- ten basiert . Beim Klinikum stieg die Position um 6,16 Mio. € aufgrund der Aufstockung der Vorräte beim medizinischen Bedarf von Verbrauchsgütern. Insgesamt erhöhte sich die Position zum 31.12.2020 um 20,16 Mio. €. B.I.2 Unfertige Erzeugnisse und Leistungen/fertige Erzeug- nisse und Leistungen 31.12.2020 € 31.12.2019 € Kernstadt 266.437 278.613 Klinikum 4.796.834 6.369.809 Noris inklusion gGmbH (NOI) 240.985 168.309 81 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Einzelpositionen –Umlaufvermögen _____________________________________________________________________________________________________ 26 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 9.008.268 9.166.104 Wbg 53.799.294 23.670.259 Summe 68.111.819 39.653.094 Bei der Bilanzposition „Unfertige Erzeugnisse und Leistungen sowie fertige Erzeugnisse und Leistun- gen“ ist eine deutliche Erhöhung von 28,46 Mio. € gegenüber 31.12.2019 zu verzeichnen. Diese ergibt sich vor allem durch Mehrungen bei der wbg (30,13 Mio. €) und hier aus Bestandserhöhun- gen bei den unfertigen Leistungen (z. B. noch nicht abgerechnete Betriebskosten und erbrachte, aber noch nicht abgerechnete Betreuungsleistungen) . Konzernintern eliminiert sind hier bei der wbg insb. die noch nicht fertiggestellten (ÖÖP-)Bauprojekte, die die wbg Kommunal für die Stadt abwickelt. B.I.3 Grundstücke als Vorräte (unbebaute und bebaute) 31.12.2020 € 31.12.2019 € Kernstadt 39.494.992 42.660.913 Wbg 33.270.895 30.999.516 Summe 72.765.886 73.660.429 Die Position „Grundstücke als Vorräte“ verringerte sich zum Bilanzstichtag 31.12.2020 gegenüber 2019 um 0,89 Mio. €. Gemäß Bek. d. BayStMI vom 03.03.2014, Az. IB4 - 1512.5-25 sind Liegenschaften, die nicht der dauern- den Aufgabenerfüllung dienen (z. B. zur Weiter- veräußerung bestimmte Grundstücke) der Bilanzpo- sition „Grundstücke des Umlaufvermögens“ zuzuord- nen. Nur wbg und K ernstadt hielten 2020 solche Grundstücke. Bei der Kernstadt verringerte sich der Bestand im Vergleich zum Vorjahr um 3,17 Mio. €. Bei der wbg erhöhte sich der Bestand in 2020 hinge- gen und zwar um 2,27 Mio.€. Hier sind neben den zum Verkauf bestimmten unbebauten Grundstücken auch Grundstücke mit unfertigen und fertigen Bauten enthalten. B.I.4 Sonstige Vorräte 31.12.2020 € 31.12.2019 € Noris inklusion gGmbH (NOI) 1.265 1.454 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 2.244.114 1.905.658 wbg 25.669 27.852 Summe 2.271.047 1.934.964 82 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Einzelpositionen –Umlaufvermögen _____________________________________________________________________________________________________ 27 B.I.5 Geleistete Anzahlungen auf Vorräte 31.12.2020 € 31.12.2019 € wbg 15.314 33.810 Summe 15.314 33.810 B. II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände B.II.1. Öffentlich -rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen 31.12.2020 € 31.12.2019 € Kernstadt 83.386.696 77.941.853 Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 1.921.262 1.825.645 Klinikum 64.499.321 88.853.292 Noris inklusion gGmbH (NOI) 1.439.073 1.927.409 Noris inklusion kommunal gGmbH (NIK) 104.599 0 Nürnberg Stift (NüSt) 2.393.670 125.977 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 1.452.271 1.782.659 Summe 155.196.892 172.456.834 Unter der Position „Öffentlich-rechtliche Forderun- gen und Forderungen aus Transferleistungen“ sind insb. Steuer-, Abgaben- und Gebührenforderungen zusammengefasst. Die Position verringerte sich in 2020 gegenüber dem Vorjahr um 17,26 Mio. €. Summenmäßig größere Beträge sind nu r bei der Kernstadt und beim Klinikum zu konstatieren. Bei der Kernstadt ist die Erhöhung um 5,44 Mio. € im Wesentlichen auf die Zunahme der Beitragsforde- rungen ( + 2,3 Mio. €) und der Steuerforderungen (+1,5 Mio. €) zurückzuführen. Bei NüSt stiegen die Forderungen um 2,27 Mio. € , bedingt durch Forderungen aus Corona -Erstattun- gen (Ausgleich für Testungen, Corona -Rettungs- schirm). Das Klinikum verzeichnet niedrigere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Dies ist zum einen zurückzuführen auf eine Gesetzgebung zur kurzfris- tigen Liquiditätssicherung der Leistungserbringer , nach der für die Jahre 2020 und 2021 das Zahlungs- ziel vom regulären Rahmen gemäß Landesvertrag (21 Tage in Bayern) auf bundesweit 5 Tage verkürzt wurde. Zum anderen ist das in 2018 verabschiedete Pflegepersonalstärkungsgesetz für den Rückgang maßgebend, wodurch die Ausgliederung der Pflege- personalkosten aus dem DRG -System (pauschali- sierendes Abrechnungssystem) ab 2020 beschlos- sen wurde. Hierdurch wurden die bisher unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sum- mierten DRG-Pauschalen in 2020 erstmals unter den Forderungen nach Krankenhausfinanzierungsrecht ausgewiesen, welche unter den Sonstigen Vermö- gensgegenständen bilanziert werden. Insgesamt verringerte sich die Position hier um 24,35 Mio. €. 83 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Einzelpositionen –Umlaufvermögen _____________________________________________________________________________________________________ 28 B.II.2. Privatrechtliche Forderungen 31.12.2020 € 31.12.2019 € Kernstadt 3.713.370 3.654.868 Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 204.748 174.041 Frankenstadion (FSN) 113.873 96.443 Klinikum 41.866.026 24.132.720 Noris Arbeit gGmbH (NOA) 713.532 492.227 Noris inklusion gGmbH (NOI) 402.699 95.838 Noris inklusion kommunal gGmbH (NIK) 0 0 Nürnberg Bad (NüBad) 237.954 467.236 Nürnberg Stift (NüSt) 764.275 1.865.869 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 2.686.238 2.963.691 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 361.039.213 351.356.695 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 0 0 wbg 1.177.401 1.419.725 Summe 412.919.329 386.719.353 Der Anstieg bei den privatrechtlichen Forderungen zum Bilanzstichtag 31.12.2020 gegenüber 2019 um 26,20 Mio. € ist vor allem dem Klinikum und den StWN geschuldet. Beim Klinikum resultiert die Erhöhung (+17,73 Mio. €) auf gestiegenen Forderungen ggü. dem Bayerischen Landesamt für Pflege zum Aus- gleich finanzieller Belastungen im Zusammenhang mit COVID-19. Bei StWN nahmen die Forderungen, die vorwiegend aus der Verbrauchsabgrenzung resultieren, um 9,68 Mio. € zu. Konzernintern wurde ein Betrag in Höhe von 15,07 Mio. € eliminiert, insb. Forderungen der N-Er- gie GmbH gegenüber der Kernstadt und Klinikum so- wie Forderungen der wbg gegenüber Kernstadt und StWN. 84 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Einzelpositionen –Umlaufvermögen _____________________________________________________________________________________________________ 29 B.II.3 Sonstige Vermögensgegenstände 31.12.2020 € 31.12.2019 € Kernstadt 20.804.144 13.397.236 Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 354.912 359.776 Frankenstadion (FSN) 27.688 23.258 Klinikum 40.705.371 10.133.381 Noris Arbeit gGmbH (NOA) 940.222 924.735 Noris inklusion gGmbH (NOI) 718.837 597.158 Noris inklusion kommunal gGmbH (NIK) 0 0 Nürnberg Bad (NüBad) 816.894 126.873 Nürnberg Stift (NüSt) 42.449 101.473 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 1.433.005 1.058.920 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 80.290.976 73.573.003 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 214.357 183.195 wbg 2.503.519 4.206.664 Summe 148.852.373 104.685.672 Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten vorwiegend Geschäftsvorfälle, die Erträge im abge- laufenen Geschäftsjahr darstellen, jedoch erst nach dem Bilanzstichtag zu Einnahmen führen, z.B. im Be- reich der Kernstadt bei Zuweisungen und Kostener- stattungen, Zinsen und Beteiligungserträgen. Im Vergleich z um Vorjahr erhöhte sich die Position um 44,17 Mio. €. Hauptgrund für die Erhöhung gegenüber 2019 bei der Kernstadt (gesamt 7,41 Mio. €) sind Grund- stückseinbringungen in die WBGB an der Züricher Straße i.H.v. 15,8 Mio. € und in Johannis i.H.v 3,7 Mio. €. Diese in 2021 verbuchten Erträge wurden entsprechend des früheren Zeitpunkts des Über- gangs von Besitz, Nutzen und Lasten nach 2020 ab- gegrenzt. Beim Klinikum erhöhte sich die Position gegenüber dem 31.12.2019 um 30,57 Mio. € . Maßgebend für diesen Anstieg ist die unter dem im Gliederungs- punkt B.II.1 beschriebene bilanziel le Umgliederung aus dem Pflegepersonalstärkungsgesetz. Bei den StWN erhöhte sich die Position um 6,72 Mio. €, begründet vor allem durch Steuererstat- tungsansprüche aus der Stromsteuer. Außerdem sind in Bayern die Differenzen aus der Schuldenkonsolidierung, d.h. nicht durch Konsoli- dierungsmaßnahmen zu beseitigende Abweichun- gen zwischen einer Forderung eines Aufgabenträ- gers einerseits und einer Verbindlichkeit eines ande- ren Aufgabenträgers andererseits, auf der Aktivseite unter der Position „Sonstige Vermöge nsgegen- stände“ auszuweisen. Zum 31.12.2020 verbleiben auf dieser Position 0,79 Mio. €, entsprechend 0,10 % 85 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Einzelpositionen –Umlaufvermögen _____________________________________________________________________________________________________ 30 der gesamten Konzern -Forderungen, somit sind diese Differenzen unwesentlich. Konzernintern wurde bei dieser Bilanzposition insge- samt ein Betrag in Höhe von 31,48 Mio. € eliminiert, der im Wesentlichen auf den Freistellungsanspruch der Stadt gegenüber dem Kommunalunternehmen Klinikum aus Beihilfe-/Pensionsrückstellungen ent- fällt. B.II.4 Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Beteili- gungen, Sondervermögen 31.12.2020 € 31.12.2019 € Kernstadt 20.761.868 1.142.942 Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 209 236 Frankenstadion (FSN) 7.240 0 Noris Arbeit gGmbH (NOA) 687 167.840 Noris inklusion gGmbH (NOI) 0 -874.265 Nürnberg Bad (NüBad) 8.452 9.900 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 50.261 28.213 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 11.666.278 12.707.774 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 114.841 83.647 Summe 32.609.835 13.266.288 Die zusammengefasste Position der Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen erhöhte sich 2020 im Vergleich zum Vorjahr um 19,34 Mio. € vor allem bei der Kern- stadt (19,62 Mio. €). Maßgebend zur Erhöhung bei der Kernstadt trägt der positive Saldo auf dem Kontokorrentkonto Flughafen (+ 18 Mio. €) aufgrund einer Betriebsmittelvereinba- rung zwischen Stadt und Flughafen zur Abfederung der Liquiditätsausfälle durch die Corona-Krise bei. Im Vorjahr war der Saldo des Betriebsmittelkontos bei der Stadt noch negativ und daher unter den Verbind- lichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung aus- gewiesen (- 19 Mio. €). Bei dieser Position ist die konzerninterne Eliminie- rung mit 151,55 Mio. €, entspricht 82,36 %, naturge- mäß besonders hoch. B.II.5 Forderungen gegen den öffentlichen Bereich und Transferforderungen 31.12.2020 € 31.12.2019 € Kernstadt 32.009.006 32.995.622 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 51.365 65.144 Summe 32.060.371 33.060.766 86 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Einzelpositionen –Umlaufvermögen _____________________________________________________________________________________________________ 31 Unter der Position „Forderungen gegenüber dem öf- fentlichen Bereich und Transferforderungen“ sind überwiegend bei der Kernstadt und in geringem Maße bei SÖR Beträge enthalten. Im Vergleich zum Vorjahr verringerte sich die Position um 1,00 Mio. €. Bei der Kernstadt wurde ein Anstieg bei den F orde- rungen gegen den Bund (+ 7,1 Mio. €) und gegen- über sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen (+0,9 Mio. €) kompensiert durch einen Rückgang bei den Forderungen gegenüber dem Land (-9,1 Mio. €). 87 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Einzelpositionen –Umlaufvermögen _____________________________________________________________________________________________________ 32 B. III. Wertpapiere des Umlaufvermögens Wertpapiere des Umlaufvermögens 31.12.2020 € 31.12.2019 € Summe 0 0 88 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Einzelpositionen – Umlaufvermögen _____________________________________________________________________________________________________ 33 B. IV. Liquide Mittel Die Position „Liquide Mittel hat sich um 43,06 Mio. € gegenüber 2019 verringert. Die größten Bestände sind bei der Kernstadt (76,9 %), der wbg (7,7 %) und bei den StWN (7,2 %), zu konstatieren. Bei der Kernstadt haben sich die liquiden Mittel zum 31.12.2020 im Vergleich zu 2019 um rund 39,11 Mio. € verringert. Damit spiegeln sich auch hier teilweise coronabedingte Ausfälle bei den Einzahlun- gen bzw. pandemiebedingte Mehrauszahlungen in 2020 wieder. Die korrespondierenden Forderungen und Verbindlichkeiten wurden im Rahmen der Schul- denkonsolidierung eliminiert. Die Position verringerte sich bei der wbg um ca. 10,38 Mio. €. Bei de n StWN erhöhte sich die Position um rund 6,65 Mio. €. Beim Klinikum stieg die Position um 22,86 Mio. € aufgrund der im Gliederungspunkt B.II.1 beschriebe- nen Gesetzgebung zur Verkürzung des Zahlungs- ziels der Kostenträger zur kurzfristigen Liquiditätssi- cherung der Leistungserbringer. Die Zahlungsfähigkeit und Liquidität de s Konzerns Stadt Nürnberg war im Jahr 2020 stets gewährleistet und sichergestellt. Liquide Mittel 31.12.2020 € 31.12.2019 € Kernstadt 426.505.725 465.611.553 Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 9.871.924 30.673.022 Frankenstadion (FSN) 148.014 88.926 Klinikum 23.569.652 712.242 Noris Arbeit gGmbH (NOA) 674.234 1.116.662 Noris inklusion gGmbH (NOI) 1.466.109 485.973 Noris inklusion kommunal gGmbH (NIK) 23.777 0 Nürnberg Bad (NüBad) 205.134 435.854 Nürnberg Stift (NüSt) 8.940.872 7.978.483 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 621.730 4.355.478 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 39.865.817 33.220.056 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 545.078 435.555 wbg 42.532.800 52.915.752 Summe 554.970.867 598.029.556 89 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Einzelpositionen – Aktive Rechnungsabgrenzung _____________________________________________________________________________________________________ 34 4.2.3.1.3 C. Aktive Rechnungsabgrenzung Aktive Rechnungsabgrenzung 31.12.2020 € 31.12.2019 € Kernstadt 31.653.604 37.756.579 Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 0 0 Frankenstadion (FSN) 320 320 Klinikum 1.588.177 2.289.100 Noris Arbeit gGmbH (NOA) 9.205 0 Noris inklusion gGmbH (NOI) 99.095 69.227 Noris inklusion kommunal gGmbH (NIK) 0 0 Nürnberg Bad (NüBad) 3.312 2.054 Nürnberg Stift (NüSt) 61.086 35.228 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 337.849 291.633 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 2.354.011 2.523.073 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 16.732 16.935 wbg 142.158 209.480 Summe 36.265.550 43.193.628 Die Position „Aktive Rechnungsabgrenzung“ beträgt zum 31.12.2020 insgesamt 36,27 Mio. € und verrin- gerte sich damit um 6,93 Mio. €. Unter dieser Posi- tion sind Ausgaben erfasst, die vor dem Bilanzstich- tag vorgenommen wurden, aber erst nach diesem Tag Aufwendungen darstellen. Den größten Posten bildet die Kernstadt mit 87,3 %. Der Rechnungsabgrenzungsposten enthält vor allem die Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII (insb. die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) und nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeits- suchende) sowie den kommunalen Anteil für Leistun- gen der Unterkunft und Heizung, einmalige Beihilfen und Leistungen für Bildung und Teilhabe, die im De- zember 2020 im Voraus für den Monat Januar 2021 ausbezahlt wurden. Ebenso ist die bereits Ende 2020 ausbezahlte Beamtenbesoldung für Januar 2021 enthalten, sowie sonstige Vorauszahlungen für Zuschüsse, Ablösezahlungen, Mieten und Mitglieds- beiträge. Bei den StWN (Anteil 6,5 %) sind hier im Wesentli- chen Aufwendungen für Preisabsicherungen, Auf- wendungen aus einem Servicevertrag sowie Provisi- onen enthalten. 90 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Einzelpositionen – Eigenkapital _____________________________________________________________________________________________________ 35 Passiva 4.2.3.2.1 A. Eigenkapital A. Eigenkapital 31.12.2020 € 31.12.2019 € Kernstadt 1.594.290.143 1.566.723.543 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 224.271.569 228.633.763 Summe 1.818.561.713 1.795.357.306 Das Eigenkapital der nachgeordneten Aufgabenträ- ger wurde zum größten Teil im Rahmen der Kapital- konsolidierung (vgl. Glossar) zum Zeitpunkt der Erst- konsolidierung (01.01.2016) mit dem Beteiligungs- buchwert bei der Kernstadt verrechnet. Damit be- steht das Eigenkapital auf Ebene des konsolidierten Jahresabschlusses vor allem aus dem Basiskapital der Kernstadt, den Rücklagen und den Minderhei- tenanteilen aus dem StWN-Teilkonzern. Zum 31.12.2020 ergab sich eine Ver ringerung von 23,20 Mio. €. Veränderungen des Eigenkapitals sind in Anlage 6: Eigenkapitalübersicht dargestellt. A. I. Allgemeine Rücklage (Nettoposition) Allgemeine Rücklage (Nettoposition) 31.12.2020 € 31.12.2019 € Summe 688.000.850 670.065.710 Aufgrund der Kapitalkonsolidierung wird die Allge- meine Rücklage rein bei der Kernstadt ausgewiesen und umfasst auch im Wesentlichen das Basiskapital der Kernstadt. Die Position hat sich im Vergleich zum konsolidierten Jahresabschluss 2019 um 17,94 Mio. € erhöht. Dabei handelt es sich vorwiegend um eine Anpas- sung des Basiskapitals der Kernstadt aufgrund der externen Gutachten einzelner Kunstgegenstände im Rahmen der Generalrevision im Bereich der Museen der Stadt Nürnberg ((17,97 Mio. €). A. II. Rücklagen aus nicht ertragswirksam aufzulösenden Zuwendungen/Kapitalrücklagen Rücklagen aus nicht ertragswirksam aufzulösenden Zuwen- dungen/Kapitalrücklagen 31.12.2020 € 31.12.2019 € Summe 2.631.468 2.631.468 Von ursprünglich bei der Position Rücklagen aus nicht ertragswir ksam aufzulösenden Zuwendun- gen/Kapitalrücklagen seitens der Konzerntöchter ge- meldeten 132,39 Mio. € verblieben nach der Kapital- konsolidierung lediglich 2,63 Mio. €. €. Seit 2019 wird 91 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Einzelpositionen – Rücklagen aus nicht ertragswirksame _____________________________________________________________________________________________________ 36 unter dieser Position der Zuschuss des Freistaates Bayern zum Umbau des Frankenstadions von 2,6 Mio. € ausgewiesen. A. III. Ergebnisrücklagen/Gewinnrücklagen Ergebnisrücklagen/Gewinnrücklagen 31.12.2020 € 31.12.2019 € Summe 844.685.411 741.070.411 Die Position „Ergebnisrücklagen/Gewinnrücklagen“ hat sich 2020 gegenüber 2019 um 103,62 Mio. € ver- ändert, d.h. nach den Ergebnisverwendungsbuchun- gen aus den Einzel - und Teilkonzernabschlüssen 2019 aufgrund der durch die Kernstadt, die StWN, die wbg und SUN erwirtschafteten Jahresüber- schüsse 2019 erhöht. Nähere Informationen zu den Jahresüberschüssen finden sich in den Erläuterun- gen zur Bilanzposition Passiva A. V. „Jahresergeb- nis“. Gemäß E-DRS 30.142/143 werden hier passive Un- terschiedsbeträge, die aus während der Konzernzu- gehörigkeit, aber vor dem Erstkonsolidierungszeit- punkt erwirtschafteten Gewinnen resultieren, ausge- wiesen. Dies betrifft die Unterschiedsbeträge von ASN, NOA, SÖR, SUN, wbg und den StWN. Folgende Beträge wurden aus den Einzel- bzw. Teil- konzernabschlüssen der einbezogenen Gesellschaf- ten gemeldet und der Kapitalkonsolidierung unterzo- gen: Ergebnisrücklagen/Gewinnrücklagen im Einzel-/Teilkonzern- abschluss (vor Konsolidierung) 31.12.2020 € 31.12.2019 € Kernstadt 232.486.124 169.551.392 Klinikum 3.031.883 3.031.883 Noris Arbeit gGmbH (NOA) 278.932 206.242 Noris inklusion gGmbH (NOI) 224.174 224.174 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 10.285.814 10.285.814 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 305.740.662 291.843.010 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 79.929.487 67.410.947 wbg 155.590.689 141.018.508 Summe 787.567.765 683.571.971 Die Ergebnisrücklagen/Gewinnrücklagen im Einzel- /Teilkonzernabschluss erhöhten sich konzernweit um 104,00 Mio. € v.a. bedingt durch die Erhöhung bei der Kernstadt 62,93 Mio. € , den StWN (13,90 Mio. €), der wbg (14,57 Mio. €), SUN (12,52 Mio. €) und NOA. 92 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Einzelpositionen – Eigenkapital _____________________________________________________________________________________________________ 37 A.IV Ergebnisvortrag 31.12.2020 € 31.12.2019 € Summe 58.288.861 43.052.730 Der Ergebnisvortrag hat sich von 2019 auf 2020 um 15,24 Mio. € auf 58,29 Mio. € erhöht und ist damit zum zweiten Mal positiv. Der negative Betrag des Ergebnisvortrags kam ur- sprünglich zustande, indem gegenüber der Erstkon- solidierung in den Einzel- bzw. Teilkonzernabschlüs- sen, Überschüsse in die Rücklagen eingestellt bzw. Verluste mit der Rücklage verrechnet wurden und damit aus dem Ergebnisvortrag herausgebucht wur- den. In den Folgejahren wird nun das Jahresergeb- nis des Vorjahres sowie die Ergebnisvorträge der vorvergangenen Jahre im Ergebnisvortrag des Kon- zerns ausgewiesen, sofern nicht eine andere Ergeb- nisverwendung stattgefunden hat. Der starke Anstieg des Ergebnisvortrags spiegelt da- her das hohe Jahresergebnis 201 9 im Konzern wi- der. Insb. die StWN und ASN trugen mit hohen Über- schüssen dazu bei, wohingegen die Kernstadt und Kh mit einem negativen Übertrag den Anstieg dämpfte. Konzernbuchungen 2020 trugen lediglich 12,23 Mio. € zur Veränderung bei. A.V Jahresergebnis A.V Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 31.12.2020 € 31.12.2019 € Summe -4.167.037 105.052.633 Auf Konzernebene ergab sich für 2020 ein Jahres- fehlbetrag von 4,17 Mio. € , gegenüber 2019 sank das Jahresergebnis um 109,22 Mio. €. Ursächlich für das Ergebnis sind insb. die Verluste im Einzel- bzw. Konzernabschluss bei der Kernstadt, dem ASN, NüBad, SÖR, KH und FSN sowie bei den At-Equity konsolidierten Töchtern Messe und Flughafen. Über- schüsse entstanden lediglich bei den StWN (vor Eli- minierung des Gewinns aus dem wbg - Anteilsrück- kauf), der wbg und SUN. Bei den meisten Jahresfehlbeträgen im Konzern standen die Auswirkungen der Corona-Pandemie im Vordergrund, lediglich bei ASN und SUN entstanden diese aufgrund der zum Ausgleich von Überschüs- sen in Vorjahren niedriger kalkulierten Gebühren für Müll und Abwasser. Bei der Kernstadt waren vor allem gesunkene Steu- ererträge, niedrigere Erstattungszinsen auf die Ge- werbesteuer, gesunkene öffentlich -rechtliche Leis- tungsentgelte, aber auch höhere Zuschüsse an sozi- ale Einrichtungen sowie gestiegene Verlustausglei- che an städtische Töchter bzw. entsprechende Rückstellungen ursächlich. Im Rahmen der Aufstel- lung des konsolidierten Jahresabschlusses werden diese jedoch eliminiert , so dass sich nach Konsoli- dierung ein Überschuss ergibt, der die Fehlbeträge der Töchter teilweise kompensiert. Im Verlust von NüBad schlagen sich vor allem pan- demiebedingte Bäderschließungen und reduzierte Besucherzahlen aufgrund der vorgeschriebenen Hy- gienekonzepte der Pandemie nieder. Beim ASN sind die gesunkenen Abfallgebühren ur- sächlich für den Verlust, welche gegen Überschüsse aus dem vorherigen Kalkulationszeitraum verrechnet werden. Die StWN erwirtschafteten einen Jahresüberschuss, welcher deutlich unter dem Ergebnis von 2019 liegt. Auch hier sind die pandemiebedingten Auswirkun- gen v. a. bei der VAG (z. B. niedrigere Fahrgastzah- len) die Ursache. 93 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Einzelpositionen – Eigenkapital _____________________________________________________________________________________________________ 38 Bei SUN resultiert das geringere Jahresergebnis auf gesunkenen Abwassergebühren. Lediglich bei der wbg liegt das Jahresergebnis 2020 über dem V orjahr. Das liegt vor allem an höheren Überschüssen aus dem Verkauf von Eigentumsob- jekten und im Bestandsmanagement gestiegenen Sollmieten. . Folgende Jahresergebnisses wurden gemeldet: Jahresergebnis im Einzel-/Teilkonzernabschluss (Meldung = vor Konsolidierung) 31.12.2020 € 31.12.2019 € Kernstadt -12.859.720 61.826.335 Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) -8.666.107 5.659.261 Frankenstadion (FSN) -2.157.313 -1.244.671 Klinikum -2.529.918 -7.954.860 Noris Arbeit gGmbH (NOA) -750.820 36.345 Noris inklusion gGmbH (NOI) 389.125 71.616 Noris inklusion kommunal gGmbH (NIK) 0 0 Nürnberg Bad (NüBad) -7.924.001 -6.197.277 Nürnberg Stift (NüSt) -975.546 -2.336.179 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) -2.810.845 -4.544.867 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 11.687.752 63.487.156 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 8.076.806 12.518.539 wbg 17.096.338 14.846.080 Summe -1.424.247 136.167.479 Im Rahmen der Konsolidierungsmaßnahmen verän- derte sich der Gesamtwert zum 31.12.2020 um 2,74 Mio. €, aus der Equity-Konsolidierung resultie- ren dabei 55,93 Mio. €: Der anteilige Fehlbetrag für die NürnbergMesse GmbH (ohne des auf nicht be- herrschte Anteile entfallenden Ergebnisses) beträgt 34,3 Mio. €, der anteilige Fehlbetrag der Flughafen Nürnberg GmbH 20,6 Mio. €. Beide Ergebnisse sind maßgeblich durch fehlende Erträge aufgrund der pandemiebedingten Messe - bzw. Flugausfälle ge- prägt. Hinzu kommt die Abschreibung auf den Ge- schäfts- und Firmenwert der NürnbergMesse GmbH (1,03 Mio. €). 94 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Einzelpositionen – Eigenkapital _____________________________________________________________________________________________________ 39 A.VI Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter 31.12.2020 € 31.12.2019 € Städtische Werke Nürnberg (StWN) 224.271.569 228.633.763 Summe 224.271.569 228.633.763 Ein Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesell- schafter verbleibt nur bei den StWN. Da bei StWN Konzernaußenstehende am Eigenkapital der Stadt- werke-Töchter beteiligt sind (insb. hält die Thüga AG 39,8 % der N -Ergie AG), wird der nach der Kapital- konsolidierung auf konzernaußenstehende Gesell- schafter entfallende Teil des Eigenkapitals gesondert ausgewiesen. A.VII Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung 31.12.2020 € 31.12.2019 € Frankenstadion (FSN) 4.442.717 4.442.717 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 205.926 205.926 wbg 202.669 202.669 Summe 4.850.592 4.850.592 Unterschiedsbeträge kommen dadurch zustande, dass der Beteiligungsbuchwert bei der Kernstadt kleiner als das anteilige Eigenkapital ist. Die Grün- dung bzw. Aufgabenübertragung in Bezug auf die nachgeordneten Aufgabenträger durch die Kernstadt erfolgten schon vor längerer Zeit, ohne dass ein kon- solidierter Jahresabschluss aufgestellt wurde. Dadurch haben die Tochtergesellschaften der Kern- stadt im Laufe der Zeit in erheblichem Maße Rückla- gen angesammelt, so dass das anteilige Eigenkapi- tal über die ursprünglich e Kapitaleinlage gestiegen ist. Ein solcher Unterschiedsbetrag hat Eigenkapital- charakter und wird in einem separaten Posten aus- gewiesen (vgl. auch Glossar). Die sich im Rahmen der Erstkonsolidierung errech- nenden, aus Gewinnen der Vergangenheit resultie- renden passiven Unterschiedsbeträge von ASN, NOA, SÖR, SUN, wbg und den StWN werden ge- mäß E -DRS 30.142/143 in der Ergebnisrücklage ausgewiesen. Lediglich bei FSN wurden Rücklagen aus Kapitalzuschüssen gebildet, nicht aus Gewin- nen. Weitere, geringe Beträge ergeben sich aus der Konsolidierung des 25,1% -Anteils der wbg an der NIM (StWN-Konzern). 95 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Einzelpositionen – Sonderposten _____________________________________________________________________________________________________ 40 4.2.3.2.2 B. Sonderposten B.I Sonderposten aus Zuwendungen 31.12.2020 € 31.12.2019 € Kernstadt 931.252.177 873.770.956 Klinikum 299.190.502 309.603.675 Noris inklusion gGmbH (NOI) 2.266.775 2.338.944 Nürnberg Bad (NüBad) 5.303.926 5.422.284 Nürnberg Stift (NüSt) 3.559.773 3.752.904 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 65.095 56.769 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 193.428.118 183.909.805 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 42.792.972 44.407.149 Summe 1.477.859.338 1.423.262.484 Die Bilanzposition „Sonderposten aus Zuwendun- gen“ verzeichnet insgesamt einen Anstieg um 54,60 Mio. €. Die größten Posten bilden die Kern- stadt (63,0 %), das Klinikum (20,2 %) und die StWN (13,1 %). Die Steigerung um 57,48 Mio. € bei der Kernstadt resultiert insbesondere aus der Erhöhung der Son- derposten aus Zuweisungen vom Land. Hier stehen Zugängen von 101,12 Mio. € Wertberichtigungen aus Auflösung und Abgänge gegenüber, so dass ins- gesamt ein Plus von 65,70 Mio. € verbleibt. Gefördert wurden u.a. insbesondere Bauvorhaben der Schulen (13,42 Mio. €: u.a. Grundschule Thoner Espan 6,4 Mio. €) und Kindertageseinrichtungen (4,69 Mio. €: u.a. 6 -gruppiger Kinderhort Gebrüder- Grimm-Schule 1,67 Mio. €). An Landesmitteln nach dem GVFG wurden 47,07 Mio. € vereinnahmt. 10,37 Mio. € für Gleisan- lagen (davon 7,94 Mio. € für den Bauabschnitt 2.1. der U 3 Südwest Kleinreuth bei Schweinau bis Ge- bersdorf) und 35,18 Mio. € für den Bereich Infrastruk- turvermögen (davon 32,31 Mio. € ebenfalls für die U 3). 14,48 Mio. € kamen aus den Fördertöpfen des ÖPNVG. Der Löwenanteil hiervon (14,28 Mio. €) ging ebenfalls für die U 3 ein. Beim Klinikum verringert sich die Bilanzposition um 10,41 Mio. € . Der Sonderposten wurde gemäß § 5 KHBV eingestellt und enthält Fördermittel nach dem KHG, Zuweisungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand sowie Zuwendungen Dritter, die zur Finanzie- rung des Anlagevermögens dienen. Bei den StWN handelt es sich um Baukostenzu- schüsse von Kunden für Neuanschlüsse und An- schlussverstärkungen, hier war eine Erhöhung um 9,52 Mio. € zu verzeichnen. Im Rahmen der Eliminierung der konzerninternen Leistungsbeziehungen ausgebucht wurden insge- samt 36,09 Mio. €. 96 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Einzelpositionen – Sonderposten _____________________________________________________________________________________________________ 41 B.II Sonderposten aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten 31.12.2020 € 31.12.2019 € Kernstadt 126.237.537 122.806.540 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 5.299 5.299 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 87.391.957 87.417.655 Summe 213.634.793 210.229.494 Nur die Kernstadt und SUN weisen relevante Son- derposten aus, wobei sich der Bestand an Sonder- posten bei der Kernstadt aus Beiträgen und hier aus Wertberichtigungen aus Abgang (0,31 Mio. €) und Abschreibungen (4,77 Mio. €) zusammensetzt. Auch sind hier vereinnahmte Investitionsförderungen i. H. v. 4,7 Mio. €, insbesondere im Grundstücks- und Lie- genschaftsverkehr (Erschließungskostenbeiträge u. a.) summiert. Die Position erhöhte sich bei der Kern- stadt gegenüber 2019 um 3,43 Mio. €. Bei SUN wird ein Sonderposten in Höhe von 87,39 Mio. € aus satzungsgemäß erhobenen Kanal- herstellungs- und Verbesserungsbeiträge n ausge- wiesen. Hier hat sich der Posten um 0,03 Mio. € ver- ringert. Bei der Bilanzposition „Sonderposten aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten“ ergibt sich insgesamt eine Erhöhung um 3,41 Mio. €. Konzernintern wurde hier nichts eliminiert. B.III Sonstige Sonderposten 31.12.2020 € 31.12.2019 € Kernstadt 15.946.695 15.180.660 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 135 135 Summe 15.946.830 15.180.795 Die Position „Sonstige Sonderposten“ geht v.a. auf die Kernstadt zurück und hat sich insgesamt mit ei- ner Erhöhung um 0,77 Mio. € im Vergleich zum Vor- jahr kaum verändert. Der Posten enthält u. a. die Sonderposten für nicht verwendete zweckgebun- dene Mittel, wie Stellplatz- und Kinderspielplatzablö- sungen, Ablösungen für Öko -Ausgleichsflächen, Ausgleichszahlungen nach dem Ba yNatSchG, Gel- der für Ersatzmaßnahmen nach der BaumSch VO und aus dem Verkauf von Sozialimmobilien. Die geringe Erhöhung bei der Kernstadt resultiert überwiegend. aus Stellplatzablösungen (1,59 Mio. €), wird jedoch durch Abgänge im Rahmen der Inventur in für sonstige Kunstwerke, Spiel- und Grünflächen gebremst. Nicht enthalten sind die noch nicht verwendeten zweckgebundenen Spenden und die Nachlässe in Abwicklung, diese werden als Verbindlichkeit ausge- wiesen. 97 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Einzelpositionen – Sonderposten _____________________________________________________________________________________________________ 42 B.IV Gebührenausgleich 31.12.2020 € 31.12.2019 € Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 3.275.623 4.856.426 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 46.412.270 55.600.401 Summe 49.687.893 60.456.827 Gebührenüberschüsse kostenrechnender Einrich- tungen, die sich am Ende des Bemessungszeit- raums nach Art. 8 Abs. 6 KAG ergeben, sind als „Sonderposten für den Gebührenausgleich“ anzuset- zen (§ 73 Nr. 3 KommHVDoppik, Ziffer 6.5.4 BewR). Daher werden unter dieser Bilanzposition insb. die bei den Eigenbetrieben ASN und SUN gebildeten Rückstellungen für Gebührenschwankungen bzw. für Gebührenrückzahlungen dargestellt. Insgesamt verringert sich dieser Posten zum Bilanzstichtag um 10,77 Mio. €. Beim ASN reduziert sich d er „angesparte“ Gebüh- renausgleichsposten um 1,58 Mio. € auf 3,28 Mio. €, da Rückstellungen aus Gebührenüberschüssen aus dem vorherigen Kalkulationszeitraum dem Abfallge- bührenhaushalt in diesem Kal kulationszeitraum zu Gute kamen. Für die Kostenüberdeckung in 2019 wurde bei SUN eine Rückstellung fü r Gebührenerstattung gebildet. Deren Auflösung wurde in die Gebührenberechnung der laufenden Kalkulationsperiode (2020 – 2023) einbezogen. S omit verringerte sich diese Position um 9,19 Mio. €. 98 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Einzelpositionen – Rückstellungen _____________________________________________________________________________________________________ 43 4.2.3.2.3 C. Rückstellungen C.I Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtun- gen 31.12.2020 € 31.12.2019 € Kernstadt 1.634.634.279 1.587.578.810 Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 7.029.352 6.029.847 Frankenstadion (FSN) 0 0 Klinikum 29.006.215 29.937.081 Noris Arbeit gGmbH (NOA) 352.213 282.619 Noris inklusion gGmbH (NOI) 64.909 58.472 Noris inklusion kommunal gGmbH (NIK) 0 0 Nürnberg Bad (NüBad) 136.097 75.147 Nürnberg Stift (NüSt) 3.697.693 3.268.017 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 33.249.162 25.821.127 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 580.361.595 563.231.975 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 36.906.507 34.878.728 wbg 7.208.798 6.915.839 Summe 2.332.646.820 2.258.077.662 Die Position „Rückstellungen für Pensionen und ähn- liche Verpflichtungen“ hat sich zum Bilanzstichtag um 74,57 Mio. € erhöht. Den größten Posten bildet die Kernstadt mit 70,1 %. Hier werden die Pensionsrückstellungen für aktive Beamtinnen und Beamte sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Rückstellungen für Ver- sorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfän- ger und ehemalige Arbeitnehmerinnen und Arbeit- nehmer mit Hilfe einer versicherungsmathemati- schen Rechensoftware ermittelt. Insgesamt betrachtet ist der Rückstellungsbestand 2020 gegenüber 2019 um 47,06 Mio. € angestiegen. Diese Zunahme beruht vor allem auf der Besol- dungserhöhung für Versorgungsempfänger/ -innen zum 01.01.2020 um 3,2 %. Ebenso enthalten sind die Pensio nsrückstellungen für die Beteiligungen an Versorgungsfällen (d.h. für ehemalige städtische Beamtinnen und Beamte, die bei einem anderen Dienst herrn in die Versorgung eingetreten sind und für die die Stadt anteilig nach Dienstzeit einen Teil der Versorgung erstatten muss). Bei den zugrundeliegenden Personalfällen handelt es sich überwiegend um Polizeibeamte (bzw. deren Hinterbliebene), die vor Verstaatlichung der Polizei am 01.10.1974 städtische Bedienstete waren. In 2019 kamen allerdings auch noch Versorgungsan- sprüche von ehemaligen Beschäftigten des Klini- kums hinzu, die die Stadt dem Kommunalunterneh- men gemäß Stadtratsbeschluss vom 22.11.2018 ab- genommen hat. Die in 2019 hinzugekommenen Ver- pflichtungen haben zum Stichtag 2020 einen Wert in Höhe von ca. 6,0 Mio. €. 99 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Einzelpositionen – Rückstellungen _____________________________________________________________________________________________________ 44 Den zweit größten Posten bilden die StWN mit 24,9 %. Hier hat sich der Wert gegenüber dem Vor- jahr um 17,13 Mio. € erhöht. Grund für diese Zu- nahme ist die Erhöhung der Pensionsrückstellungen durch die Zinsentwicklung. Bei SÖR erhöhte sich der Rückstellungsbestand ge- genüber dem Vorjahr um 7,43 Mio. €. C.II Umweltrückstellungen 31.12.2020 € 31.12.2019 € Kernstadt 6.623.500 6.094.500 Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 20.777.252 20.110.137 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 3.838.000 3.948.000 Summe 31.238.752 30.152.637 Die Position Umweltrückstellungen hat sich zum Bi- lanzstichtag um 1,09 Mio. € geringfügig erhöht. Den größten Posten bildet hier der ASN mit 20,78 Mio. € an Rückstellungen für die Rekultivie- rung und die Nachsorge der Reststoffdeponien Nürn- berg-Süd und Nürnberg -Nord. Die Erhöhung um 0,67 Mio. € gegenüber 2019 begründet sich aus dem Zinsaufwand aus der handelsrechtlich vorgeschrie- benen Aufzinsung der Rückstellung. Darüber hinaus erhöhte sich diese Position bei der Kernstadt um 0,53 Mio. €. . C.III Instandhaltungsrückstellungen 31.12.2020 € 31.12.2019 € Kernstadt 15.873.000 16.062.000 Klinikum 6.598.849 6.565.849 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 174.000 164.000 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 2.275.000 2.445.000 wbg 3.771.079 3.440.852 Summe 28.691.929 28.677.701 Die Position „Instandhaltungsrückstellungen“ hat sich zum Bilanzstichtag um 0,01 Mio. € marginal ge- genüber 2019 erhöht. Den größten Posten bildet die Kernstadt mit 15,87 Mio. €, gefolgt vom Klinikum (6,60 Mio. €). Aufgrund des Verbleibs des Verkehrsinfrastruktur- vermögens bei der Kernstadt erfolgt die Bildung der korrespondierenden Instandhaltungsrückst ellungen weiterhin bei dieser und nicht beim für die Durchfüh- rung der Instandhaltungsmaßnahmen zuständigen Eigenbetrieb SÖR. 100 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Einzelpositionen – Rückstellungen _____________________________________________________________________________________________________ 45 Die Verminderung der Rückstellung für unterlassene Instandhaltung bei der Kernstadt im Vergleich zu 2019 beträgt 0,19 Mio. €. Die zum Jahresabschluss 2019 gebildeten Rückstel- lungen für unterlassene Instandhaltung im Bereich Hoch- und Tiefbau wurden anhand der tatsächlichen Durchführung der einzelnen Maßnahmen in 2020 be- urteilt und buchungsmäßig abgewickelt. Die neu gebildeten Rückstellungen i. H. v. ca. 15,9 Mio. € sind durch die Hochbau -Baupauschale und das Tiefbau -Jahresbauprogramm bel egt und konnten in 2020 infolge fehl ender Finanzmittel und mangelnder Personalkapazität nicht durchgeführt werden. Durch eine Verminderung der aktuellen Hochbau - Baupauschale ergab sich bei den Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung 2020 im Vergleich zu 2019 ein Rückgang in Höhe von ca. 0,2 Mio. €. Die Verminderungen bei der Kernstadt werden durch die leichte Erhöhung von 0,03 Mio. € des Be- standes vom Klinikum abgefedert. Ebenso gab es leichte Erhöhungen des Bestandes bei der wbg und bei den StWN. Bei SUN verminderte sich der Bestand um 0,17 Mio. €. Die Position „Rückstellungen im Rahmen des Fi- nanzausgleichs und von Steuerschuldverhältnissen“ beträgt 8,75 Mio. € und hat sich zum Bilanzstichtag gegenüber dem Vorjahr um 1,28 Mio. € vermindert. Hier bildet ebenfalls die Kernstadt, trotz einer Ver- minderung von 2,56 Mio. € zu 2019., den größten Posten mit 4,70 Mio. €. Unter dieser Position werden neben dem größten Anteil für die Bezirksumlage- rückstellung auch Rückstellungen für Steuer vom Einkommen und Ertrag sowie „Um satzsteuernach- holungen“ erfasst. Der Rückgang bei der Kernstadt entstand durch die Auflösung einer Steuerrückstel- lung im Betrieb gewerblicher Art „Fernmelderei“ i. H. v. 2,1 Mio. €. Eine Rückstellung für die Bezirksum- lage 2022 konnte 2020 aufgrund des geringen Zu- wachses der Umlagekraft gegenüber anderen mittel- fränkischen Gebietskörperschaften nicht gebildet werden, 2019 wurden hier 2, 9 Mio. € eingestellt. Die Verminderung bei der Kernstadt zu 2019 wird durch eine Steigerung bei den StWN um 1,34 Mio. € abgefedert. C.IV Rückstellungen im Rahmen des Finanzausgleichs und von Steuerschuldverhältnissen 31.12.2020 € 31.12.2019 € Kernstadt 4.695.780 7.258.249 Klinikum 1.892.156 1.941.061 Noris Arbeit gGmbH (NOA) 83.149 127.209 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 1.567.226 231.598 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 29.028 0 wbg 483.360 470.105 Summe 8.750.699 10.028.222 101 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Einzelpositionen – Rückstellungen _____________________________________________________________________________________________________ 46 C.V Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürg- schaften, Gewährverträgen und verwandten Rechtsgeschäf- ten sowie anhängigen Gerichts- und Widerspruchsverfahren 31.12.2020 € 31.12.2019 € Summe 0 0 C.VI Sonstige Rückstellungen 31.12.2020 € 31.12.2019 € Kernstadt 32.394.475 29.417.830 Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 7.309.956 7.040.693 Frankenstadion (FSN) 39.884 30.000 Klinikum 118.424.256 81.174.318 Noris Arbeit gGmbH (NOA) 1.655.968 445.449 Noris inklusion gGmbH (NOI) 795.645 552.336 Noris inklusion kommunal gGmbH (NIK) 22.188 0 Nürnberg Bad (NüBad) 158.669 353.201 Nürnberg Stift (NüSt) 5.120.655 4.855.514 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 5.571.078 4.016.752 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 205.512.439 220.447.880 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 29.804.567 26.031.667 wbg 20.647.065 18.526.552 Summe 427.456.843 392.892.191 Die Position „Sonstige Rückstellungen“ hat sich zum Bilanzstichtag um 34,56 Mio. € gegenüber dem Vor- jahr erhöht. Den größten Posten bildet StWN mit 48,1 %, trotz einer Verminderung um 14,94 Mio. € gegenüber 2019. Hierunter fallen ungewisse Verpflichtungen aus dem Personalbereich (Jubiläumsverpflichtungen und Verpflichtungen aus Altersteilzeit und Beihilfen) sowie u.a. Rückstellungen für besondere wirtschaft- liche Risiken und drohende Verluste, Abrechnungs- 102 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Einzelpositionen – Rückstellungen _____________________________________________________________________________________________________ 47 verpflichtungen, Sanierungs - und Wiederherstel- lungskosten und Verbindlichkeiten durch ausstehen- den Rechnungen. Als zweitgrößter Posten folgt das Klinikum mit 27,7 %. Hier erhöhten sich die sonstigen Rückstel- lungen zum 31.12.2020 um 37,25 Mio. € gegenüber 2019. Grund für die Zunahme sind die erhöhten Rückstellungen für Erlösrisiken aus zu erwartenden Kosten- und Preissteigerungen, die nicht adäquat vergütet werden sowie Beihilfe - und ähnliche Ver- pflichtungen. Neu hinzugekommen ist eine Rückstel- lung für mögliche Mindererlöse aus dem Pflege- budget. Das Pflegebudget beinhaltet die Ausgliede- rung der Pflegepersonalkosten aus dem G -DRG- System sowie die Einführung einer neuen Pflegeper- sonalkostenvergütung ab dem Jahr 2020. Bei der Kernstadt haben sich die sonstigen Rück- stellungen gegenüber 2019 um 2,98 Mio. € (7,6 % Anteil) leicht erhöht. Hier waren ursprünglich die Zuführungen für die at- Equity-konsolidierten Töchter Flughafen Nürnberg GmbH und die NürnbergMesse GmbH enthalten. Diese wurden von der Corona-Krise und den damit einhergehenden Maßnahmen ergebnisseitig beson- ders stark belastet, so dass für hieraus resultierende Risiken 75 Mio. € im Einzelabschluss zurückgestellt wurden. Zusätzlich war eine Rückstellung von 7 Mio. € für eine Verlustausgleichsleistung an den Flugha- fen in 2021 gebildet worden. Da die Equity-Töchter im Konzernergebnis jedoch bereits über die Aufwen- dungen aus Eigenkapitalveränderungen aus assozi- ierten Unternehmen mit ihren jeweiligen Jahresfehl- beträgen enthalten sind, wurden die im Einzelab- schluss der Stadt getätigten Buchungen eliminiert, um Doppelerfassungen zu vermeiden. Jedoch kann hierdurch die im Einzelabschluss der Stadt aus dem Vorsichtsprinzip heraus vorgenommene Risikovor- sorge im konsolidierten Jahresabschluss so nicht mehr dargestellt werden, die Verluste werden erst im Jahr ihrer Entstehung im Abschluss ausgewiesen. Herauskonsolidiert wurden damit insg. 206,86 Mio. €, z. B. auch die Zuführungen zu den Verlustausgleichsrückstellungen NüBad sowie in Vorjahren Rückstellungen der Kernstadt für strittige Bewertungsfragen bei den Töchtern Klinikum und SÖR. . 103 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Einzelpositionen – Verbindlichkeiten _____________________________________________________________________________________________________ 48 4.2.3.2.4 D. Verbindlichkeiten D.I Anleihen 31.12.2020 € 31.12.2019 € Kernstadt 80.000.000 80.000.000 Summe 80.000.000 80.000.000 Auf dieser Position ergab sich keine Veränderung . Die Anleihe bei der Kernstadt wurde im Mai 2013 zu- sammen mit der Stadt Würzburg ausgegeben, um zusätzliche Finanzierungsquellen zu erschließen. Sie ist endfällig, daher ergaben sich im Berichtsjahr keine Veränderungen. Es wurde kein Betrag kon- zernintern eliminiert. D.II Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 31.12.2020 € 31.12.2019 € Kernstadt 1.318.103.481 1.295.567.208 Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 34.633.269 39.621.676 Frankenstadion (FSN) 6.221.800 7.352.314 Klinikum 27.870.325 29.694.290 Noris Arbeit gGmbH (NOA) 0 0 Noris inklusion gGmbH (NOI) 13.490.036 8.911.567 Noris inklusion kommunal gGmbH (NIK) 0 0 Nürnberg Bad (NüBad) 28.533.665 30.221.076 Nürnberg Stift (NüSt) 7.994.759 8.465.117 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 0 0 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 687.396.239 589.577.312 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 255.784.594 262.041.852 wbg 413.903.794 386.628.691 Summe 2.793.931.963 2.658.081.103 Der Schuldenstand aus Investitionskrediten entfällt zum größten Teil (47,2 %) auf die Kernstadt und hat sich zum Vorjahr um 135,85 Mio. € erhöht. Den größ- ten Anteil am nominellen Schuldenaufbau bilden die Kernstadt (22,54 Mio. €), die StWN (97,82 Mio. €), 104 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Einzelpositionen – Verbindlichkeiten _____________________________________________________________________________________________________ 49 die wbg (27,28 Mio. €) und SUN (6,26 Mio. €). Teil- weise k ompensiert wurde dieser Schuldenaufbau durch Schuldenabbau beim ASN (4,99 Mio. €), dem Klinikum (1,82 Mio. €) und NüBad (1,69 Mio. €). Bei SUN erfolgt hier der Ausweis und die Tilgung der Verbindlichkeiten-Seite des B -Anteils der Loop aus der Auflösung des Cross -Border-Leasings (s. Posi- tion A.III.5 Ausleihungen). Die wbg investierte im Wesentlichen in Neubau- und Modernisierungstätigkeiten. Eliminiert wurde ein Betrag in Höhe von 7,37 Mio. €. aus den von der Stadt an die wbg ausgereichten Wohnungsbaudarlehen. D.III Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 31.12.2020 € 31.12.2019 € Kernstadt 31.768.410 42.896.336 Klinikum 2.493.872 1.971.419 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 843 0 wbg 89.071.398 40.153.834 Summe 123.334.524 85.021.590 Die Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssi- cherung erhöhten sich um 38,31 Mio. €. Insbeson- dere bei der wbg stieg der Betrag von 40,15 Mio. € auf 89,07 Mio. €. Der Grund für diesen Anstieg ist der Neubau des kooperativen Schulzentrums der Bertolt-Brecht-Schule (BBS). Im Rahmen des ÖÖP- Projektvertrags wurde ein Kreditvertrag für die Bau- zeit mit einer Laufzeit bis längsten s 30.06.2022 ab- geschlossen. Insgesamt wurde konzernintern ein Betrag in Höhe von 60,23 Mio. € bei der Schuldenkonsolidierung eliminiert (Vorjahr 50,39 Mio. €). Davon fällt bei der Kernstadt ein Betrag in Höhe von 43,65 Mio. € an , insb. aus den von der Stadt für die Eigenbetriebe und das Klinikum geführten Cash -Pooling-Kontokorrent- konten. Nach der Schuldenkonsolidierung verbleibt bei der Kernstadt, insb. der Bestand bei den Kontokorrent- konten der nicht vollkonsolidierten Töchter, z. B. Flughafen und Staatstheater sowie der rechtsfähigen Stiftungen. D.IV Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 31.12.2020 € 31.12.2019 € Kernstadt 112.884.345 124.579.219 Frankenstadion (FSN) 8.087.081 8.668.713 Summe 120.971.426 133.247.932 Die Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirt- schaftlich gleichkommen , verringerten sich insge- samt um 12,28 Mio. €. Diese Veränderung betrifft zum Großteil die Kernstadt. Dort fallen unter diese Position Verbindlichkeiten aus verkauften Darlehen, Leibrenten und sonstige kreditähnliche Rechtsge- schäfte. Letztere dominieren betragsmäßig und ent- 105 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Einzelpositionen – Verbindlichkeiten _____________________________________________________________________________________________________ 50 halten vor allem die kreditähnlichen Rechtsge- schäfte aus der Forfaitierung mit Einredeverzicht im Rahmen von Public Private Partnership (PPP bzw. ÖPP) -Projekten im Schu lbereich: Hierbei verkauft der private Auftragnehmer seine Forderun- gen aus der Bauleistung respektive den Investitions- kosten gegenüber der Stadt Nürnberg an die finan- zierende Bank. Gleichzeitig stellt die Stadt Nürnberg diese Forderungen einredefrei, was sie dazu ver- pflichtet, den Bestandteil des Leistungsentgeltes für die Investition entsprechend eines Kapitaldienstes für ein Raten- oder Annuitätendarlehen (je nach Fi- nanzierungsgestaltung) an die Bank zu zahlen. Diese Form der Finanzierung ermöglicht es den Ban- ken aufgrund des bestehenden AAA-Ratings der öf- fentlichen Hand kommunalkreditähnliche Konditio- nen zu vergeben. Im Bereich der ÖPP und PPP -Projekte im Schulbe- reich sanken diese Verbindlichkeiten von 123 Mio. € in 2019 auf 112 Mio. € in 2020. Beim FSN handelt es sich um einen „Investitionskre- dit“ im Rahmen des KfW-Infrastrukturprogramms: Sonderfonds „Wachstumsimpulse“ außerhalb des kommunalen Haushalts und der haushaltsrechtli- chen Berücksichtigung, der speziell für die Finanzie- rung des Umbaus des Stadions für die Fußball-WM 2006 aufgenommen wurde. Konzernintern wurde kein Betrag eliminiert. D.V Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 31.12.2020 € 31.12.2019 € Kernstadt 45.441.481 39.574.838 Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 2.300.374 2.204.933 Frankenstadion (FSN) 272.799 220.357 Klinikum 16.428.732 15.699.476 Noris Arbeit gGmbH (NOA) 79.075 145.331 Noris inklusion gGmbH (NOI) 725.150 602.879 Nürnberg Bad (NüBad) 293.923 416.862 Nürnberg Stift (NüSt) 862.077 354.319 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 3.971.919 5.232.761 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 276.532.955 257.867.316 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 5.799.648 4.768.904 wbg 10.329.013 7.388.421 Summe 363.037.146 334.476.396 Die Position „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen“ erhöhte sich um 28,56 Mio. €. Die Ver- änderung ergibt sich zu großen Teilen durch eine Er- höhung bei den StWN um 18,67 Mio. €, der Kern- stadt um 5,87 Mio. €, der wbg um 2,94 Mio. € und SUN (1,03 Mio. €). 106 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Einzelpositionen – Verbindlichkeiten _____________________________________________________________________________________________________ 51 Der Anstieg bei der Kernstadt um 5, 8 Mio. € ist im Wesentlichen auf die inländischen Verbindlichkeiten aus LuL zurückzuführen. Größere offene Posten sind im Bereich der Tiefbau-Investitionsmaßnahmen und bei Hochbau-Investitionen zu finden. Bei den StWN resultiert die Erhöhung im Wesentli- chen aus höheren Beträgen durch Eigentumsvorbe- halte bei der Lieferung von Roh-, Hilfs- und Betriebs- stoffen. Konzernintern wurde 2020 insgesamt ein Betrag in Höhe von 99,42 Mio. € eliminiert (Vorjahr 31,73 Mio. €). Davon entfallen auf die Kernstadt 74,77 Mio. € , hier sind 2020 Beträge aus dem An- teilsrückkauf der wbg -Anteile enthalten, bei denen die Auszahlung erst zeitversetzt erfolgte. Beim Klini- kum wurden 8,39 Mio. € und bei den StWN 2,25 Mio. € eliminiert. D.VI Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 31.12.2020 € 31.12.2019 € Kernstadt 658.906 598.482 Klinikum 37.757.352 29.837.956 Nürnberg Stift (NüSt) 854.562 267.352 Summe 39.270.820 30.703.790 Die Position „Verbindlichkeiten aus Transferleistun- gen“ erhöhte sich um 8,57 Mio. €. Wertmäßig dominieren hier mit 37,76 Mio. € Verbind- lichkeiten des Klinikums aus dem Krankenhausfi- nanzierungsrecht. Bei der Kernstadt fallen unter diese Position vorwie- gend zum Stichtag 31.12.2020 noch nicht beglichene Verbindlichkeiten aus den Hilfen zur Gesundheit so- wie Verbindlichkeiten gegenüber dem Jobcenter und aus der Obdachlosen- und Flüchtlingshilfe. Gegen- über dem Vorjahr hat sich der Betrag um 0,06 Mio. € erhöht. Bei NüSt handelt es sich um „Verbindlichkeiten aus nichtöffentlicher Förderung“. Hier werden die bis zum Abschluss des Geschäftsjahres noch nicht zweck- entsprechend verwendeten Spenden und Z uwen- dungen Dritter ausgewiesen. Konzernintern eliminiert wurde lediglich ein Betrag in Höhe von 0,03 Mio. € bei der Kernstadt. D.VII Sonstige Verbindlichkeiten 31.12.2020 € 31.12.2019 € Kernstadt 145.737.631 156.382.013 Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 377.381 331.658 Frankenstadion (FSN) 1.364 7.039 Klinikum 27.584.835 21.983.728 Noris Arbeit gGmbH (NOA) 575.403 337.654 Noris inklusion gGmbH (NOI) 1.063.649 857.338 107 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Einzelpositionen – Verbindlichkeiten _____________________________________________________________________________________________________ 52 Noris inklusion kommunal gGmbH (NIK) 81.189 0 Nürnberg Bad (NüBad) 209.142 243.340 Nürnberg Stift (NüSt) 1.691.516 908.739 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 8.665.922 8.932.498 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 104.511.253 109.299.671 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 1.863.314 1.341.114 wbg 29.056.945 34.443.299 Summe 321.419.542 335.068.091 Die Bilanzposition „Sonstige Verbindlichkeiten“ ver- minderte sich zum 31.12.2020 um 13,65 Mio. € ge- genüber 2019. Die größten Posten bilden hier die Kernstadt mit 145,74 Mio. € und die StWN mit 104,51 Mio. €. Unter diese Position fallen bei der Kernstadt u.a. die „Sonstigen Verbindlichkeiten von Bund und Land aus Förderung“. Darunter werden für erhaltene investive Zuschüsse bis zur Fertigstellung und Aktivierung der zugehörigen Anlage Sonderposten eingestellt. Bei Aktivierung der Anlage wird dann der zugehörige Sonderposten passiviert, die Verbin dlichkeit ist im Gegenzug auszubuchen. Ebenso fällt hierunter der antizipative Rechnungsabgrenzungsposten , unter welchem solche Ausgaben erfasst sind, die nach dem Bilanzstichtag und vor Abschluss der Jahresab- schlussarbeiten bewirkt wurden, jedoch bereits vor dem Stichtag zu Aufwendungen führen. Die Summe der sonstigen Verbindlichkeiten vom sonstigen öffentlichen und privaten Bereich sind ge- genüber dem Vorjahr um 12,8 Mio. € gesunken, was besonders aus den niedrigeren Sonstigen Verbind- lichkeiten resultiert. Hierunter fällt der im Vorjahr ge- tätigte Geschäftsanteils-Rückkauf für die wbg von der StWN (-26,5 Mio. €) Dieser Rückgang wurde teil- weise durch die Abgrenzung der Grun dstücksein- bringungen in die WBGB bzgl. der Züricher Straße und Johannis i. H. v. 19,5 Mio. € von 2021 nach 2020 kompensiert. Gegen den Bund bestehen zum Stichtag 31.12.2020 u. a. offene Posten für die Finanzierungsbeteiligung bezüglich Dokumentationszentrum und Reichspar- teitagsgelände (1,8 Mio. €) sowie für die Sanierung der Chemieräume des Hans-Sachs-Gymnasiums (0,8 Mio. €) und des Dürer-Gymnasiums (0,5 Mio. €). Bei den StWN sind hier vor allem Strom- und Ener- giesteuerverbindlichkeiten enthalten. Insgesamt wurden hier konzernintern 33,37 Mio. € eliminiert, der Großteil davon bei der Kernstadt. Die Differenzen aus der Schuldenkonsolidierung auf der Passivseite sind unter der Position „Sonstige Verbindlichkeiten“ auszuweisen (vgl. Erläuterung zu B.II.3). Die Bilanz zum 31.12.2020 weist einen Be- trag von 2,93 Mio. € aus. 108 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Einzelpositionen – Passive Rechnungsabgrenzung _____________________________________________________________________________________________________ 53 4.2.3.2.5 E. Passive Rechnungsabgrenzung E. Passive Rechnungsabgrenzung 31.12.2020 € 31.12.2019 € Kernstadt 27.827.457 29.214.034 Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 0 0 Frankenstadion (FSN) 50.000 150.000 Klinikum 2.636.818 2.499.782 Noris Arbeit gGmbH (NOA) 7.384 88.200 Noris inklusion gGmbH (NOI) 1.126.323 125.502 Noris inklusion kommunal gGmbH (NIK) 0 0 Nürnberg Bad (NüBad) 40.737 78.033 Nürnberg Stift (NüSt) 79.129 66.977 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 71.439 76.883 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 7.055.883 5.782.180 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 0 1.551.281 wbg 275.502 420.916 Summe 39.170.673 40.053.788 Unter dem passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Einnahmen vor dem Bilanzstichtag erfasst, so- weit sie einen Ertrag für eine b estimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die Position verringert sich gegenüber dem Vorjahr insgesamt geringfügig um 0,88 Mio. € . Die größten Verminderungen ergeben sich bei der Kernstadt (1,39 Mio. €) und beim FSN (0,10 Mio. €) sowie bei der NOA (0,08 Mio. €) und bei der wbg (0,15 Mio. €). Insgesamt wird die Verringerung, v. a. bei der Kern- stadt, abgefedert durch Steigerungen beim Klinikum (0,14 Mio. €), bei der NOI ((1,00 Mio. €).) und den STWN ((1,27 Mio. €). Den größten Posten bildet hier die Kernstadt (27,83 Mio. €). Große Summen sind enthalten für die Gebühren der Kindertagesstätten (9,4 Mio. €) und die Vorauszah- lungen für Gewerbesteuer (11 Mio. €). Dabei handelt es sich um Vorauszahlungsanforde- rungen von Unternehmen, die ein vom Kalenderjahr abweichendes Geschäftsjahr besitzen. Konzernintern wurde ein Betrag in Höhe von 0,03 Mio. € eliminiert. 109 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Einzelpositionen – Ordentliche Erträge _____________________________________________________________________________________________________ 54 Erläuterung der Einzelpositionen: Konsolidierte Ergebnisrechnung 4.2.3.3.1 Ordentliche Erträge Abbildung 3: Erträge Konzern Stadt Nürnberg Die ordentlichen Gesamterträge des Konzerns Stadt Nürnberg erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um 1,41 % (89,85 Mio. €) auf 6.457,37 Mio. €. Sie setzen sich zum 31.12.2020 folgendermaßen zu- sammen: Auf öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte als größten Anteil entfallen 61,8 %, gefolgt von Steu- ern und ähnlichen Abgaben (14,6 %), Zuwendungen und allgemeine Umlagen (10,4 %), Kostenerstattun- gen und Umlagen ( 5,0 %), privatrechtliche Leis- tungsentgelte ( 3,7 % ), aktivierten Eigenleistungen (1,9 % sowie als kleinsten Anteil mit 1,4 % oder we- niger die Auflösung von Sonderposten, die sonstigen ordentlichen Erträge, die Bestandsveränderungen sowie sonstige Transfererträge. Auf die Einzelpositi- onen je Beteiligung wird im Folgenden näher einge- gangen. Konzernintern konsolidiert wurden 273,57 Mio. €, dies entspricht 4,04 % der ursprünglichen ordentli- chen Gesamterträge. Steuern und ähnliche Abgaben (941,7 Mio. €) 15% Zuwendungen und allgemeine Umlagen (664,0 Mio. €) 10% Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte (3.989,9 Mio. €) 62% Auflösung von Sonderposten (89,3 Mio. €) 1% Privatrechtliche Leistungsentgelte (237,0 Mio. €) 4% Kostenerstattungen und Kostenumlagen (324,7 Mio. €) 5% Sonstige ordentliche Erträge (81,6 Mio. €) 1% Aktivierte Eigenleistungen (125,1 Mio. €) 2% 110 Steuern und Abgaben Steuern und ähnliche Abgaben Ist 2020 in € Ist 2019 in € Kernstadt 941.652.786 1.001.470.685 Summe 941.652.786 1.001.470.685 Steuern und Abgaben fallen lediglich bei der Kern- stadt an. Die Steuererträge verringerten sich im Ist 2020 gegenüber dem Vorjahr um 59,82 Mio. €. Die Gewerbesteuer stellt die wichtigste Ertragsquelle der Stadt Nürnberg dar, gefolgt vom Gemeindeanteil an der Einkommensteuer. Die Gewerbesteuer sank, erstmals seit 2014 und 2009, gegenüber dem Vorjahr um 55,6 Mio. € und der Gemeindeanteil an der Ein- kommenssteuer um rund 16 Mio. €. Des Weiteren sind in den Steuererträgen der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer, die Grundsteuer sowie Hunde - und Zweitwohnungssteuer enthalten. Die Mindererträge bei der Gewerbesteuer als Folge der Corona -Pandemie kompensierten Leistungen von Bund und Land in Höhe von 61,7 Mio. €, die un- ter den Zuweisungen ausgewiesen sind. Durch die Ertragskonsolidierung wurden 6,54 Mio. €, entsprechend 0,69 % des ursprünglichen Gesamtbe- trags der Steuererträge eliminiert. Zuweisungen, Zuschüsse und sonstige Transfererträge Zuwendungen und allgemeine Umlagen Ist 2020 in € Anteil an Konzern- summe 2020 Ist 2019 in € Anteil an Konzern- summe 2019 Kernstadt 602.999.802 0,91 523.741.432 0,95 Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 11.208 0,00 0 0,00 Klinikum 27.553.998 0,04 18.408.503 0,03 Noris Arbeit gGmbH (NOA) 4.146.066 0,01 5.160.601 0,01 Noris inklusion gGmbH (NOI) 121.352 0,00 163.137 0,00 Nürnberg Stift (NüSt) 932.807 0,00 645.105 0,00 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürn- berg (SÖR) 271.806 0,00 394.356 0,00 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 27.872.449 0,04 985.078 0,00 wbg 98.419 0,00 48.159 0,00 Summe 664.007.908 1 549.546.371 1 111 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Einzelpositionen – Öffentliche-rechtliche Leistungsentgelte _____________________________________________________________________________________________________ 56 Auch bei den Zuwendungen und allgemeinen Umla- gen resultiert der überwiegende Anteil aus den Erträ- gen der Kernstadt (603,00 Mio. €, entspricht 90,8 %). Hier sind wesentliche Bestandteile die Schlüsselzuweisungen, der Einkommensteuerersatz (Familienleistungsausgleich), Zuweisungen vom Land aus der Grunderwerbsteuer und Zuweisungen vom Land (Sozialtransfer) sowie Zuweisungen vom Land für Lehr - und Kinderbetreuungspersonal. Die Position stieg 2020 im Vergleich zum Vorjahr um 79,26 Mio. €. Der größte Anteil der Erhöhung ergibt sich bei den sonstigen Zuweisungen, Zuschüssen und Spenden (+63,8 Mio. €) , hier wurde 2020 seite ns Bund und Land eine Zuweisung zur Kompensation von Minder- einnahmen bei der Gewerbesteuer von 61,7 Mio. € geleistet. Weiterhin sind hier Steigerungen bei den Schlüsselzuweisungen (+20,3 Mio. €) sowie den Zu- weisungen vom Land (Sozialtransfer) (+8,3 Mio. €) enthalten, die den Rückgang bei den Zuweisungen vom Land aus der Grunderwerbssteuer (-6,8 Mio. €) und für den Belastungsausgleich Hartz IV (-3,4 Mio. €) abfedern. Bei StWN ergeben sich in 2020 konzernrelevante Zuwendungen und allgemeine Umlagen von 27,87 Mio. € (4,2 %). Der überwiegende Teil fällt hier auf die Zuschüsse von Bund und Ländern aufgrund des Corona-Rettungsschirms an die VAG. Mit einem Konzernanteil von 4,1 % (27,55 Mio. €) fal- len auch beim Klinikum Nürnberg Zuwendungen an. Hierbei handelt es sich überwiegend um Fördermittel nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) für Pauschal- und Einzelförderungen, die sowohl er- trags- als aufwandsseitig (sonstige ordentliche Auf- wendungen) gebucht werden und somit ergebnis- neutral sind. Die Veränderung im Vergleich zum Bi- lanzstichtag 2020 ergibt sich u. a. aus gestiegenen Fördermitteln zur Finanzierung von Investitionen. Eliminiert im Rahmen der Aufwands-/Ertragskonsoli- dierung wurden 0,11 Mio. €, insb. Leistungen der Stadt an NOA und SUN. Sonstige Transfererträge Ist 2020 in € Anteil an Konzern- summe 2020 Ist 2019 in € Anteil an Konzern- summe 2019 Kernstadt 6.989.908 1,00 6.125.550 1,00 Summe 6.989.908 1 6.125.550 1 Auch die sonstigen Transfererträge fallen nur bei der Kernstadt an und enthalten vorwiegend Erstattun- gen für die Unterbringung von Asylbewerbern sowie Rückforderungen von Kindertageseinrichtungen freier Träger im Rahmen der Spitzabrechnung an- hand der tatsächlichen Belegungszahlen. Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Erträge aus öffentlich -rechtlichen Leis- tungsentgelten Ist 2020 in € Anteil an Konzern- summe 2020 Ist 2019 in € Anteil an Konzern- summe 2019 Kernstadt 62.053.666 0,02 75.731.023 0,02 Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 56.266.326 0,01 66.934.154 0,02 112 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Einzelpositionen – Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte _____________________________________________________________________________________________________ 57 Klinikum 615.105.783 0,15 577.024.014 0,15 Nürnberg Bad (NüBad) 1.542.774 0,00 4.147.029 0,00 Nürnberg Stift (NüSt) 36.019.080 0,01 31.838.045 0,01 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 24.422.893 0,01 25.677.734 0,01 Städtische Werke Nürnberg (StWN)) 3.116.174.934 0,78 3.043.461.055 0,78 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 78.308.981 0,02 83.106.417 0,02 Summe 3.989.894.438 1 3.907.919.471 1 Die öffentlich-rechtlich erhobenen Leistungsentgelte wuchsen im Vergleich zum Vorjahr um 81,97 Mio. € und entfielen mit 78,1 % hauptsächlich auf die Um- satzerlöse aus Gas-, Wasser- und Stromlieferungen bei den StWN (insb. N -ERGIE AG). Die Anstiege beim Stromverkauf um ca. 151 Mio. € sind hier maß- gebend für die Erhöhung in dieser Position , jedoch sind auch hier coronabedingte Mindereinnahmen in anderen Bereichen zu verzeichnen. Die Fahrpreis- entgelte der VAG sind hier mit 120,7 Mio. € enthalten und sanken coronabedingt um rund 38 Mio. € gegen- über 2019. Konzernintern eliminiert wurden bei der StWN 62,66 Mio. €, u. a. Umsatzerlöse der N -ERGIE AG für Strom/Gas/Fernwärme/Wasser (insb. von der Kern- stadt, Klinikum und wbg) und Umsatzerlöse für Fahr- karten/Schülertickets von der Kernstadt. Beim Klinikum werden in dieser Position die Ent- gelte für Krankenhausleistungen (Fallpauschalen) und v.a. die Ausgleiche für die Betreuung von Covid- Patienten ausgewiesen, diese machen hiermit einen Anteil von 15,4 % an den Konzernerträgen in diesem Bereich aus. Eliminiert wurden hier 3,31 Mio. €. Auf die Kernstadt entfiel mit 1,6 % nur ein relativ ge- ringer Anteil (u. a. Verpflegungsgebühren für unbe- gleitete minderjährige Flüchtlinge, Verwaltungsge- bühren, Gebühren für öffentlich -rechtliche Nutzun- gen, Auslagenersätze, sowie Elternentgelte zur Ver- pflegung). Die geringeren Erträge gegenüber 2019 resultieren überwiegend aus coronabedingten Schließungen der Museen, des Tiergartens und an- deren Einrichtungen, sowie gesunkenen Verwal- tungsgebühren und öffentlich -rechtlichen Nutzun- gen. Konzernintern wurden 9,37 Mio. € eliminiert. Bei NüSt ergibt sich die Steigerung bei den öffent- lich-rechtlichen Leistungsentgelten von 2019 auf 2020 vorwiegend dadurch, dass in dieser Position in 2020 zusätzlich Erstattungen des Bundes im Zusam- menhang mit der Corona Pandemie (5,91 Mio. €) enthalten sind. Bei ASN ergibt sich die Verringerung der öffentlich- rechtlichen Leistungsentgelte durch die Senkung der Abfallgebühren, bei SUN analog durch die Senkung der Abwassergebühren. 113 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Einzelpositionen – Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte _____________________________________________________________________________________________________ 58 Privatrechtliche Leistungsentgelte Erträge aus privatrechtlichen Leis- tungsentgelten Ist 2020 in € Anteil an Konzern- summe 2020 Ist 2019 in € Anteil an Konzern- summe 2019 Kernstadt 29.958.875 0,13 40.728.737 0,17 Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 3.163.228 0,01 4.084.263 0,02 Frankenstadion (FSN) 1.265.816 0,01 2.230.056 0,01 Klinikum 36.453.799 0,15 35.653.362 0,15 Noris Arbeit gGmbH (NOA) 2.602.192 0,01 2.986.380 0,01 Noris inklusion gGmbH (NOI) 3.225.377 0,01 2.262.880 0,01 Noris inklusion kommunal gGmbH (NIK) 50.099 0,00 0 0,00 Nürnberg Bad (NüBad) 61.377 0,00 120.772 0,00 Nürnberg Stift (NüSt) 450.332 0,00 469.548 0,00 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürn- berg (SÖR) 2.820.274 0,01 2.249.178 0,01 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 0 0,00 0 0,00 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 14.484 0,00 15.795 0,00 wbg 156.931.634 0,66 151.601.530 0,63 Summe 236.997.488 1 242.402.501 1 Die Privatrechtlichen Leistungsentgelte verringerten sich im Verglei ch zum Vorjahr um 5,41 Mio. €. Sie werden vor allem bei der wbg erzielt (66,2 %). Hier- bei handelt es sich um Mieten und Erträge aus der Hausbewirtschaftung. Auf die Kernstadt entfallen immerhin 12,6 %, die sich aus Mieterträgen und sonstigen privatrechtli- chen Leistungsentgelten zusammensetzen, z. B. Miete für Lichtwellenleiter im Telekommunikations- netz oder Leitungsentgelte im Bereich der Friedhofs- verwaltung. Miet- und Pachterträge gingen zurück, insb. bei der Meistersingerhalle, und coronabedingt sanken Einnahmen aus Teilnehmerbeiträgen und Eintrittsgeldern. Beim Klinikum fallen 15,4 % an, den Hauptanteil stellen Erlöse aus dem Verkauf von (meist selbst her- gestellten) Medikamenten sowie Vermietungser- träge, Erlöse aus Studiengebühren und Kursgebüh- ren für Fort- und Weiterbildungen. Konzernintern wurden bei dieser Position 12,93 Mio. € eliminiert, davon aufgrund konzerninter- ner Beziehungen bei der Kernstadt 4,28 Mio. €, bei SÖR 4,56 Mio. €, bei der NOI 1,04 und bei der wbg 2,30 Mio. €. 114 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Einzelpositionen – Kostenerstattungen und Umlagen _____________________________________________________________________________________________________ 59 Kostenerstattungen und Umlagen Kostenerstattungen und Kostenumla- gen Ist 2020 in € Anteil an Konzern- summe 2020 Ist 2019 in € Anteil an Konzern- summe 2019 Kernstadt 286.241.753 0,88 282.303.788 0,88 Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 3.217 0,00 3.597 0,00 Frankenstadion (FSN) 0 0,00 0 0,00 Klinikum 19.504.289 0,06 18.292.535 0,06 Noris Arbeit gGmbH (NOA) 0 0,00 0 0,00 Noris inklusion gGmbH (NOI) 15.664.475 0,05 16.399.127 0,05 Noris inklusion kommunal gGmbH (NIK) 0 0,00 0 0,00 Nürnberg Bad (NüBad) 25.871 0,00 4.613 0,00 Nürnberg Stift (NüSt) 2.450.761 0,01 1.719.724 0,01 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürn- berg (SÖR) 127.041 0,00 87.013 0,00 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 0 0,00 0 0,00 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 206.397 0,00 100.730 0,00 Wbg 443.943 0,00 559.632 0,00 Summe 324.667.746 1 319.470.759 1 Die Kostenerstattungen und Kostenumlagen erhöh- ten sich 2020 um insgesamt 5,20 Mio. € und fallen fast ausschließlich bei der Kernstadt an Dabei han- delt es sich u. a. um die Erstattungen vom Bund für die Kosten der Unterkunft, auch zur Unterbringung von Flüchtlingen sowie Erstattungen vom Land für Transferleistungen, insb. Erstattungen nach dem AsylbLG und zur Flüchtlingsunterbringung. Eb enso finden sich hier Erstattungen von Gemeinden/Ge- meindeverbänden (Kostenerstattungen für Hilfen zur Erziehung bei Kindern und Jugendlichen aus ande- ren Gemeinden, Gastschulbeiträge) sowie Erstattun- gen vom Bezirk für Hilfen zur Erziehung. Die Steigerung i m Vergleich zu 2019 (3,94 Mio. €) ergibt sich vor allem aus der Erhöhung der Bundes- beteiligung an den Aufwendungen für Kosten der Un- terkunft um 25 % und an den Erstattungen der Gast- schulbeiträge seitens der Gemeinden/Gemeindever- bände. Beim Klinikum fallen Kostenerstattungen insb. für Ausgleichszahlungen aus dem Ausgleichsfonds nach § 17 a Abs. 5 KHG für ausbildende Kranken- häuser an. Die NOI erhält Kostenerstattungen für Maßnahmen- pauschalen im Arbeitsbereich bzw. in Wohnheimen 115 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Einzelpositionen – Kostenerstattungen und Umlagen _____________________________________________________________________________________________________ 60 und für Fachleistungsstunden im Ambulant Betreu- ten Wohnen. Aus konzerninternen Umsätzen wurde durch die Er- tragskonsolidierung ein signifikanter Betrag heraus- gerechnet (115,08 Mio. €, das entspricht 25,63 % der gesamt gemeldeten 449,01 Mio. €). Der Großteil der Konsolidierung entfällt auf die Kostenerstattung der Stadt an den SÖR mit 101,11 Mio. €, bei der Kern- stadt wurden 17,79 Mio. €. konsolidiert. 116 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Einzelpositionen – Sonderposten _____________________________________________________________________________________________________ 61 Auflösung von Sonderposten Die ertragswirksame Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen ist nur bei der Kernstadt und dem Klinikum wesentlich. Hierbei handelt es sich um die ratierliche Auflösung von Investitionszuschüssen aus vorvergangenen Jahren über die Nutzungs - bzw. Bindungsdauer der Anlage. In 2020 wurde der volle Sonderposten der eingebrachten Grundstücke als Kapitaleinlage in die WBGB aufgelöst, was überwie- gend den Anstieg gegenüber 2019 ausmacht. Auflösung von Sonderposten Ist 2020 in € Anteil an Konzern- summe 2020 Ist 2019 in € Anteil an Konzern- summe 2019 Kernstadt 55.839.602 0,63 47.191.947 0,62 Klinikum 25.660.172 0,29 20.674.674 0,27 Noris inklusion gGmbH (NOI) 77.204 0,00 57.372 0,00 Nürnberg Bad (NüBad) 118.358 0,00 118.358 0,00 Nürnberg Stift (NüSt) 276.390 0,00 263.913 0,00 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 3.692 0,00 3.534 0,00 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 2.354.303 0,03 2.486.904 0,03 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 4.955.976 0,06 5.001.243 0,07 Summe 89.285.697 1 75.797.946 1 117 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Einzelpositionen – Sonstige ordentliche Erträge _____________________________________________________________________________________________________ 62 Sonstige ordentliche Erträge Bei den sonstigen ordentlichen Erträgen beträgt die Veränderung zum Vorjahr 41,74 Mio. € (-33,8 %). Die Schwerpunkte in 2020 liegen bei der Kernstadt (29,6 %) und den StWN (45,6 %) sowie dem Klinikum (13,9 %). Bei der Kernstadt sind hier insb. Erträge aus dem Abgang von Vermögensgegenständen, Zuschrei- bungen und Nachaktivierungen als auch Erträge aus der Auflösung/Herabsetzung von Rückstellungen für Instandhaltung, für Prozessrisiken, für Altlasten und für Verlustausgleiche entha lten. Der größte Anteil des Rückgangs von 20,9 Mio. € gegenüber 2019 be- ruht darauf, dass 2019 24,3 Mio. € aus einer 2018 gebildeten Rückstellung zum 3 -stufigen Tarifab- schluss realisiert wurden. 2020 lag kein vergleichba- rer Sachverhalt vor. Bei den StWN bilden Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und Erträge aus abgeschriebenen Forderungen den Schwerpunkt in dieser Position. Der im Vergleich zum Vorjahr gesunkene Wert bein- haltet v.a. die Auflösung von Rückstellungen. Sonstige ordentliche Erträge Ist 2020 in € Anteil an Konzern-summe 2020 Ist 2019 in € Anteil an Konzern-summe 2019 Kernstadt 24.159.379 0,30 54.345.597 0,44 Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 147.341 0,00 776.857 0,01 Frankenstadion (FSN) 0 0,00 2.290 0,00 Klinikum 11.343.095 0,14 14.741.375 0,12 Noris Arbeit gGmbH (NOA) 55.731 0,00 62.398 0,00 Noris inklusion gGmbH (NOI) 214.833 0,00 67.131 0,00 Noris inklusion kommunal gGmbH (NIK) 51.835 0,00 0 0,00 Nürnberg Bad (NüBad) 642.123 0,01 29.584 0,00 Nürnberg Stift (NüSt) 186.052 0,00 143.406 0,00 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürn- berg (SÖR) 117.319 0,00 916.599 0,01 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 37.221.450 0,46 46.645.987 0,38 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 3.884.431 0,05 2.663.442 0,02 wbg 3.595.456 0,04 2.967.201 0,02 Summe 81.619.043 1 123.361.868 1 118 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Einzelpositionen – Aktivierte Eigenleistungen _____________________________________________________________________________________________________ 63 Auch das Klinikum verbucht hierunter insb. Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen, Erträge ge- mäß dem Aufwendungsausgleichsgesetz und Er- träge aus Förderprojekten. Der konzernintern bereinigte Betrag ist mit 83,80 Mio. €, d.h. 50,66 % der ursprünglichen Er- träge, sehr hoch, da hier 2020 neben der Konzessi- onsabgabe auch der Ertrag aus dem Verkauf der wbg-Anteile bei den StWN und Grundstückseinbrin- gungen in die WBGB eliminiert wird. Unter den sonstigen ordentlichen Erträgen sind auch die ertragsseitigen Differenzen aus der Ertrags - und Aufwandskonsolidierung im Rahmen des Konzernabschlusses auszuweisen . Darunter ver- steht man nicht bereinigte Aufrechnungsdifferenzen zwischen zwei konsolidierten Gesellschaften. Diese betragen insg. 1,37 Mio. € und damit 0,02 % der or- dentlichen Erträge des Konzerns Stadt. Sie entfallen insb. auf Differenzen zwischen der Kernstadt und dem StWN -Konzern. Aufwandsseitig werden diese Differenzen unter den sonstigen ordentlichen Auf- wendungen ausgewiesen (s.u.). 119 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Einzelpositionen – Sonstige ordentliche Erträge _____________________________________________________________________________________________________ 64 Aktivierte Eigenleistungen Unter dieser Bilanzposition werden die Erträge aus der Aktivierung von selbst erstellten, zu dauerhaften Nutzung bestimmten Vermögensgegenständen dar- gestellt. Der größte Teil der aktivierten Eigenleistun- gen fällt bei der wbg (53,5 %) im Rahmen der ÖÖP- Projekte auf Schulen. Bei den Bauleistungen der wbg Kommunal für ÖÖP -Projekte Schulen war in 2020 der größte Anstieg zu verzeichnen (28,36 Mio. €), was die intensive Tätigkeit im Rah- men der laufenden ÖÖP-Projekte, z. B. für den Neu- bau der Bertolt-Brecht-Schule widerspiegelt Auch die Bauleistungen von SÖR für das städtische Infra- strukturvermögen finden sich hier. Ein großer Anteil an den aktivierten Eigenleistungen fällt auch bei der StWN (32,4 %) an und entsteht z. B. durch die Hers tellung von Strom- und Gasleitun- gen der N-ERGIE Service-Gesellschaft für die N-ER- GIE AG. Aktivierte Eigenleistungen Ist 2020 in € Anteil an Konzern-summe 2020 Ist 2019 in € Anteil an Konzern-summe 2019 Kernstadt 7.704.018 0,06 5.275.992 0,04 Klinikum 745.584 0,01 388.501 0,00 Nürnberg Bad (NüBad) 399.480 0,00 0 0,00 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürn- berg (SÖR) 5.731.312 0,05 4.493.329 0,03 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 40.468.029 0,32 84.863.075 0,62 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 3.128.513 0,03 3.222.731 0,02 wbg 66.886.030 0,53 38.524.477 0,28 Summe 125.062.967 1 136.768.105 1 120 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Einzelpositionen – Bestandsveränderungen ________________________________________________________________________________________ _____________ 65 Bestandsveränderungen Unter dieser Position werden sowohl die Bestands- mehrungen als auch die Bestandsminderungen bei fertigen oder unfertigen Erzeugnissen erfasst. Der Bestand zum jeweiligen Bilanzstichtag schwankt na- turgemäß sehr stark. In 2020 sind die größten Er- träge dieser Position bei der wbg zu finden (2,31 Mio. €). Bei der wbg fallen hier vor allem die Investitionen im Rahmen der ÖÖP -Projekte mit der Stadt bis zur Fertigstellung und Übergabe an diese an, sowie Mieten und Nebenkosten bis zur Abrech- nung. Die größte Schwankung ergab sich bei der Stadt durch die Fortführung der Inventur in Schulen und der Inventur in der Verwaltung (4,64 Mio. €). Bestandsveränderungen Ist 2020 in € Anteil an Konzern- summe 2020 Ist 2019 in € Anteil an Konzern- summe 2019 Kernstadt 92.543 -0,03 4.728.677 1,02 Klinikum - 1.118.152 0,4 242.956 0,05 Noris Arbeit gGmbH (NOA) 8.249 0,00 7.168 0,00 Noris inklusion gGmbH (NOI) 42.881 -0,02 34.095 0,01 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürn- berg (SÖR) 99.597 0,04 227.954 0,05 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 375.343 -0,13 311.350 0,07 wbg - 2.305.839 0,82 -895.594 -0,19 Summe -2.805.377 1 4.656.607 1 121 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Einzelpositionen – Ordentliche Aufwendungen _____________________________________________________________________________________________________ 66 4.2.3.3.2 Ordentliche Aufwendungen Abbildung 4: Aufwendungen Konzern Stadt Nürnberg Im Jahr 2020 betragen die ordentlichen Gesamtauf- wendungen des Konzerns 6.364,43 Mio. € und sind damit im Vergleich zu 2019 um rund 2,83 %, respek- tive 175,03 Mio. € gestiegen. Die Posten werden im Folgenden je Beteiligung dargestellt und die größten Werte näher erläutert. Konzernintern konsolidiert wurden 278,39 Mio. €, dies entspricht 4,13 % der ursprünglichen ordentli- chen Gesamtaufwendungen. Personalaufwendungen (1.519,3 Mio. €) 24% Versorgungsaufwen- dungen (187,4 Mio. €) 3% Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (2.888,3 Mio. €) 45% Bilanzielle Abschreibungen (324,1 Mio. €) 5% Transferaufwendungen (792,4 Mio. €) 12% Sonstige ordentliche Aufwendungen (728,0 Mio. €) 10% 122 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Einzelpositionen – Personal- und Versorgungsaufwendungen ____________________________________________________________________ _________________________________ 67 Personal- und Versorgungsaufwendungen Personalaufwendungen Ist 2020 in € Anteil an Konzern- summe 2020 Ist 2019 in € Anteil an Konzern- summe 2019 Kernstadt 574.793.611 0,38 583.982.817 0,39 Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 23.869.358 0,02 23.701.335 0,02 Frankenstadion (FSN) 106.176 0,00 0 0,00 Klinikum 450.712.613 0,30 431.880.955 0,29 Noris Arbeit gGmbH (NOA) 7.542.702 0,00 8.339.662 0,01 Noris inklusion gGmbH (NOI) 15.487.917 0,01 15.065.228 0,01 Noris inklusion kommunal gGmbH (NIK) 96.604 0,00 0 0,00 Nürnberg Bad (NüBad) 4.174.062 0,00 4.370.596 0,00 Nürnberg Stift (NüSt) 25.288.493 0,02 23.189.140 0,02 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürn- berg (SÖR) 59.869.350 0,04 55.829.775 0,04 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 308.597.385 0,20 307.084.464 0,20 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 24.256.411 0,02 23.202.675 0,02 wbg 24.458.682 0,02 23.219.060 0,02 Summe 1.519.253.362 1 1.499.865.708 1 Die Personalaufwendungen enthalten auch die Zu- führungen zu Rückstellungen. Sie entfallen hauptsächlich auf die Kernstadt (37,8 %), das Klinikum (29,7 %) und die StWN (20,3 %) und erh öhen sich gegenüber 2019 um 19,39 Mio. €. Bei der Kernstadt ist dagegen eine Verringerung i. H. v. 9,19 Mio. € zu verzeichnen, die vor allem auf geringere Zuführungen zu den Pensionsrückstellun- gen für Aktive zurückzuführen ist. Im Jahresab- schluss war 2020 keine Besoldungserhöhungen zu verarbeiten, da die Besoldungserhöhungen zum 01.01.2019, 01.01.2020 und 01.01.2021 wurden be- reits im Jahresabschluss 2019 berücksichtigt wur- den. Der Rückgang bei der Stadt und auch bei der NOA wird insgesamt durch die Steigerung bei den ande- ren Beteiligungen kompensiert. Beim Klinikum erhöhen sich die Personalaufwen- dungen um 4,4 % (18,83 Mio. €) und ist im Wesent- lichen auf Tariferhöhungen zurückzuführen. 123 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Einzelpositionen – Versorgungsaufwendungen _____________________________________________________________________________________________________ 68 Versorgungsaufwendungen Ist 2020 in € Anteil an Konzern- summe 2020 Ist 2019 in € Anteil an Konzern- summe 2019 Kernstadt 118.385.836 0,63 117.801.429 0,61 Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 7.866 0,00 3.154 0,00 Klinikum 16.657.152 0,09 17.626.684 0,09 Nürnberg Bad (NüBad) 283.632 0,00 284.861 0,00 Nürnberg Stift (NüSt) 2.243.298 0,01 2.143.102 0,01 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürn- berg (SÖR) 941.280 0,01 920.459 0,00 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 45.364.147 0,24 51.850.403 0,27 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 3.533.598 0,02 3.544.752 0,02 Summe 187.416.809 1 194.174.845 1 Die Versorgungsaufwendungen verringerten sich im Vergleich zum Vorjahr um 6,76 Mio. € und beinhalten überwiegend Zuführungen zu Rückstellungen für Pensionen und Beihilfen für Versorgungsempfänger bei der Kernstadt. Weiterhin entfallen nennenswerte Anteile auf die StWN (24,2 %) und das Klinikum (8,9 %) für Altersversorgungsaufwendungen. Bei der Kernstadt hat sich der Betrag gegenüber 2019 um 0,58 Mio. € erhöht, wobei der Anstieg auf den Zuführungen zu Rückstellungen für Beihilfen für Versorgungsempfänger beruht. Hier machen sich seit Jahren steigende Auszahlungen für Beihilfen von pensionierten Beamten/Beamtinnen bemerkbar. Eine deutliche Senkung verzeichnen die StWN (Rückgang um 6,49 Mio. €), was überwiegend aus geringeren Zuführungen zu den Pensionsrückstel- lungen resultiert. Beim Klinikum ergibt sich gegenüber dem Vorjahr ein Rückgang von 0,97 Mio. €, ebenfalls durch nied- rigere Aufwendungen für Altersversorgung und Un- terstützung. 124 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Einzelpositionen – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen _____________________________________________________________________________________________________ 69 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Aufwendungen für Sach- und Dienst- leistungen Ist 2020 in € Anteil an Konzern- summe 2020 Ist 2019 in € Anteil an Konzern- summe 2019 Kernstadt 149.016.548 0,05 155.422.536 0,06 Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 19.718.597 0,01 19.150.220 0,01 Frankenstadion (FSN) 422.705 0,00 176.046 0,00 Klinikum 146.764.407 0,05 138.472.100 0,05 Noris Arbeit gGmbH (NOA) 912.042 0,00 1.023.828 0,00 Noris inklusion gGmbH (NOI) 2.442.336 0,00 2.302.861 0,00 Noris inklusion gGmbH (NIK) 0 0,00 0 0,00 Nürnberg Bad (NüBad) 1.373.807 0,00 1.730.935 0,00 Nürnberg Stift (NüSt) 4.440.482 0,00 2.909.079 0,00 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürn- berg (SÖR) 40.246.041 0,01 42.036.232 0,02 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 2.457.701.205 0,85 2.337.526.011 0,85 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 17.841.309 0,01 19.360.162 0,01 wbg 47.418.285 0,02 44.872.745 0,02 Summe 2.888.297.764 1 2.764.982.755 1 Die Aufwendungen für Sach - und Dienstleistungen haben sich um 123,32 Mio. € erhöht. Der Schwer- punkt liegt mit einer Summe von 2.457,70 Mio. € bei den StWN (85,1 %). Es fallen hier vor allem Aufwendungen für Gas, Ein- satzstoffe der Wärmeerzeugung und andere bezo- gene Leistungen an, hier war 2020 vom Anstieg der Bezugskosten für Strom, Gas und Fernwärme sowie einem aperiodischen Strombezug und dem EEG - Marktprämienmodell g eprägt. Herauskonsolidiert wurden bei StWN lediglich 6,87 Mio. €, entsprechend 0,28 % (v.a. Erlöse aus Dampfverkäufen von ASN und Kraft-Wärme-Kopplungserlöse bei SUN). Bei der Kernstadt fallen die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in 2020 im Vergleich zum Vorjahr geringer aus, da die unter dieser Posi- tion bis 2019 summierten Aufwendungen für Abfall- beseitigung aufgrund einer Umgliederung erstmals unter den Transferaufwendungen ausgewiesen wer- den. Beim Klinikum sind hier die gesamten Aufwendun- gen für den Krankenhausbetrieb enthalten; eliminiert 125 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Einzelpositionen – Bilanzielle Abschreibungen _____________________________________________________________________________________________________ 70 wurden 12,11 Mio. €, das entspricht 7,62 % der ur- sprünglichen Meldung. Bei der Kernstadt wurden 134,38 Mio. € (47,42 %) herauskonsolidiert, vor allem Aufwendungen für Gas, Strom und Wasser, Erstattungen an den Eigen- betrieb SÖR sowie Fahrkarten. Als größte Posten nach der Aufwandskonsolidierung verbleiben im Be- reich der Sach- und Dienstleistungen die Zuführung zu Instandhaltungsrückstellungen (15,9 Mio. €) und die Zuführung zur Rückstellung für Altlast en (1,2 Mio. €). Bemerkenswert sind weiterhin die hohen Elimi nie- rungsbeträge bei wbg (17,23 Mio. € entsprechend 26,65 %), SÖR (23,33 Mio. € entsprechend 36,70 %), ASN (9,15 Mio. € entsprechend 31,70 %) und SUN (4,75 Mio. € entsprechend 21,02 % haupt- sächlich Aufwendungen für Straßenentwässerung). 126 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Einzelpositionen – Bilanzielle Abschreibungen _____________________________________________________________________________________________________ 71 Bilanzielle Abschreibungen Bilanzielle Abschreibungen Ist 2020 in € Anteil an Konzern- summe 2020 Ist 2019 in € Anteil an Konzern- summe 2019 Kernstadt 104.756.019 0,32 102.539.677 0,33 Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 13.596.944 0,04 13.667.628 0,04 Frankenstadion (FSN) 2.195.158 0,01 2.467.279 0,01 Klinikum 37.782.827 0,12 33.441.428 0,11 Noris Arbeit gGmbH (NOA) 182.195 0,00 166.064 0,00 Noris inklusion gGmbH (NOI) 823.009 0,00 775.801 0,00 Noris inklusion kommunal gGmbH (NIK) 0 0,00 0 0,00 Nürnberg Bad (NüBad) 2.293.498 0,01 2.300.097 0,01 Nürnberg Stift (NüSt) 2.261.748 0,01 2.225.671 0,01 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürn- berg (SÖR) 3.359.556 0,01 3.395.183 0,01 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 116.250.987 0,36 112.604.058 0,36 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 24.205.149 0,07 24.228.355 0,08 wbg 16.390.694 0,05 15.823.158 0,05 Summe 324.097.783 1 313.634.399 1 Die Position „Bilanzielle Abschreibungen“ beinhaltet Abschreibungen auf Forderungen und Abschreibun- gen auf Anlagevermögen. Die größten Anteile entfal- len auf die StWN (35,87 %) und die Kernstadt (32,32 %), auf das Klinikum entfallen 11,66 %. Bei der Kernstadt sind hier insb. die Abschreibun- gen auf das Sachanlagevermögen ergebnisbestim- mend (85,78 %, respektive 89,86 Mio. € von gesamt 104,76 Mio. €). Bei den StWN bestimmen v. a. die Abschreibungen auf Verteilungsanlagen (56,93 Mio. €), Erzeugungs-, Gewinnungs- und Bezugsanlagen (16,49 Mio. €) und Fahrzeuge für Personen - und Güterverkehr (12,68 Mio. €) den hohen Wert der Abschreibungen. Der Anstieg beim Klinikum ergibt sich vor allem aus der Ausstattung und Einrichtung von Medizinischen Versorgungszentren (Bsp. High-End-Ultraschallge- räte). 127 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Einzelpositionen – Transferaufwendungen _____________________________________________________________________________________________________ 72 Transferaufwendungen Transferaufwendungen Ist 2020 in € Anteil an Konzern- summe 2020 Ist 2019 in € Anteil an Konzern- summe 2019 Kernstadt 791.188.536 1,00 814.399.703 1,00 Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 5.657 0,00 4.933 0,00 Klinikum 56.620 0,00 64.777 0,00 Noris inklusion gGmbH (NOI) 138.075 0,00 354.758 0,00 Nürnberg Bad (NüBad) 22 0,00 3.565 0,00 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürn- berg (SÖR) 85.544 0,00 83.767 0,00 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 596.160 0,00 435.273 0,00 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 250.420 0,00 190.504 0,00 wbg 52.311 0,00 262.818 0,00 Summe 792.373.346 1 815.800.099 1 Die Transferaufwendungen veränderten sich um 23,43 Mio. € und fallen hauptsächlich bei der Kern- stadt an. Sie werden unterschieden in Sozialtrans- feraufwendungen (inkl. Bezirksumlage) und in wei- tere Transferaufwendungen. Die Sozialtransferaufwendungen umfassen dabei die klassischen Sozialleistungen, die die Stadt selbst zu tragen hat, wie beispielsweise die Kosten der Unter- kunft im SGB II oder die Familien- und Jugendhilfen. Hinzu kommen die Zuschüsse an soziale Einrichtun- gen, insbesondere an die freien Träger der Kinderta- gesstätten. Auch die Bezirksumlage hat, entspre- chend der Au fgabenschwerpunkte des Bezirks, im Wesentlichen den Charakter von Sozialausgaben. Die weiteren Transferaufwendungen beinhalten z.B. die Gewerbesteuerumlage sowie Zuschüsse auf- grund gesetzlicher und vertraglicher Verpflichtungen außerhalb des Sozialbereichs. Der Rückgang bei der Kernstadt in 2020 ist im We- sentlichen auf die Gewerbesteuerumlage (2020: 31,4 Mio. €, Vorjahr: 65,03 Mio. €) und die Kosten für Asylbewerberleistungen, aufgrund sinkender Anzahl von Leistungsbezügen (Veränderung 2020 - 2019: - 12 Mio. €), zurückzuführen. Die Verlustausgleiche für Eigenbetriebe und verbundene Unternehmen erhöh- ten sich pandemiebedingt um rund 10 Mio. €, außer- dem stieg die Bezirksumlage (+ 6,6 Mio. €). Beide Positionen bremsten so den Rückgang deutlich ab. Insgesamt 24,25 Mio. €, entsprechend 2,97 % der Transferaufwendungen wurden konsolidiert, u. a. die Verlustausgleiche an städtische Töchter und Eigen- betriebe. 128 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Einzelpositionen – Sonstige ordentliche Aufwendungen _____________________________________________________________________________________________________ 73 Sonstige ordentliche Aufwendungen Sonstige ordentliche Aufwendungen Ist 2020 in € Anteil an Konzern- summe 2020 Ist 2019 in € Anteil an Konzern- summe 2019 Kernstadt 132.293.333 0,20 106.705.518 0,18 Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 1.972.962 0,00 1.914.913 0,00 Frankenstadion (FSN) 78.161 0,00 81.736 0,00 Klinikum 65.642.773 0,10 50.474.297 0,08 Noris Arbeit gGmbH (NOA) 1.659.984 0,00 1.473.258 0,00 Noris inklusion gGmbH (NOI) 1.824.155 0,00 2.050.015 0,00 Noris inklusion kommunal gGmbH (NIK) 5.330 0,00 0 0,00 Nürnberg Bad (NüBad) 391.431 0,00 555.203 0,00 Nürnberg Stift (NüSt) 5.853.760 0,01 5.268.282 0,01 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürn- berg (SÖR) 5.057.399 0,01 5.275.896 0,01 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 340.095.250 0,52 350.025.564 0,58 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 9.710.921 0,01 8.550.358 0,01 wbg 88.406.551 0,14 68.570.911 0,11 Summe 652.992.009 1 600.945.951 1 Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen stiegen 2020 um 52,05 Mio. € und entfallen überwiegend auf die StWN (52,1 %) und die Kernstadt (20,3 %), sowie in geringerem Umfang auf die wbg (13,5 %) und das Klinikum (10,1 %). Konsolidiert wurden konzernweit 135,15 Mio. € (17,15 %). Bei den StWN sind unter dieser Position vor allem die Netznutzungsentgelte, aperiodische Konzessi- onsabgaben bzw. Wertberichtigungen auf Forderun- gen verbucht. Konzerntechnisch eliminiert wurden bei StWN 36,91 Mio. € (entsprechend 9,75 % der ur- sprünglichen Aufwendungen der StWN), hauptsäch- lich die an die Kernstadt geleistete Konzessionsab- gabe. Beim Klinikum werden hier die Einstellungen von Fördermitteln in die Verbindlichkeiten und Instand- haltungsaufwendungen ausgewiesen. Bei der Kernstadt stiegen die Aufwendungen ge- genüber dem Vorjahr um 25,59 Mio. €, z. B. wegen coronabedingter Aufwendungen für Schutzkleidung/- material (7,1 Mio. €). Im Konzern eliminiert wurden hier hingegen v.a. auch die Zuführungen zu den sonstigen Rückstellungen für Risiken aus Belastun- gen der städtischen Töchter Nürnberg Messe GmbH und Flughafen Nürnberg GmbH (75 Mio. €) Bei der wbg ist ein Anstieg um 19,84 Mio. € zu ver- zeichnen- hierbei handelt es sich um Fremdkosten 129 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Einzelpositionen – Sonstige ordentliche Aufwendungen _____________________________________________________________________________________________________ 74 für ÖÖP (Planungs- sowie Bauleistungen). In dem Anstieg spiegelt sich die starke Aktivität der WBG Kommunal im Bereich Schulen und Kindertagesstät- ten wider. Analog zu den ertragsseitigen Differenzen aus der Ertrags- und Aufwandskonsolidierung sind die aufwandsseitigen Differenzen unter den sonstigen ordentlichen Aufwendungen auszuweisen. Diese be- tragen insg. 1,17 Mio. € und sind insbesondere auf Differenzen zwischen der Kernstadt und den StWN bzw. der wbg zurückzuführen. Betragsmäßig spielen die aufwandsseitigen Differenzen jedoch, gemessen an der Höhe der gesamten „Sonstigen ordentlichen Aufwendungen, mit 0,18 % nur eine untergeordnete Rolle. 130 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Einzelpositionen – Finanzerträge und Finanzaufwendungen _____________________________________________________________________________________________________ 75 4.2.3.3.3 Finanzerträge und Finanzaufwendungen Finanzerträge und Erträge aus assoziierten Aufgabenträgern Ist 2020 in € Anteil an Konzern- summe 2020 Ist 2019 in € Anteil an Konzern- summe 2019 Kernstadt 8.770.857 0,15 29.046.355 0,36 Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 563.913 0,01 546.295 0,01 Klinikum 37.634 0,00 53.910 0,00 Noris Arbeit gGmbH (NOA) 21.970 0,00 1.226 0,00 Noris inklusion gGmbH (NOI) 5.702 0,00 5.903 0,00 Nürnberg Stift (NüSt) 29.742 0,00 16 0,00 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 5.766 0,00 557 0,00 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 45.689.808 0,80 41.942.047 0,57 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 1.507.717 0,03 1.539.137 0,02 Wbg 171.795 0,00 79.722 0,00 Summe 56.804.903 1 73.215.168 1 Die Finanzerträge gingen um 16,41 Mio. € zurück, wobei die StWN (80,4 %) den größten Anteil an die- ser Position haben. Die Verringerung bei der StWN um 3,75 Mio. € ist v. a. auf den Rückgang der Erträge aus assoziierten Unternehmen zurückzuführen. Der Effekt basiert insbesondere auf niedrigeren Erträgen aus der At -Equity-Bewertung, hauptsächlich aus dem assoziierten Unternehmen Thüga. Die Kernstadt hat einen Anteil von 15,4 % und ver- zeichnet mit 20,28 Mio. € den größten Rückgang. Der wesentliche Grund sind um 15,4 Mio. € niedri- gere Erträge aus der Verzinsung von Gewerbe- und Umsatzsteuer. Unter den in dieser Ziffer ebenfalls enthaltenen Er- trägen aus der Eigenkapitalveränderungen aus as- soziierten Unternehmen (§ 312 (4) HGB) steht nor- malerweise in 2020 der anteilige Jahresüberschuss der beiden At Equity bewerteten Unternehmen: Flug- hafen und Messe. Beide Unternehmen erwirtschafte- ten 2020 pandemiebedingt ein Minus, welches unter den Finanzaufwendungen ausgewiesen ist. Die Er- träge aus der Equity-Bewertung verringerten sich im Vergleich zum Vorjahr damit um gesamt 5,14 Mio. €. 131 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Einzelpositionen – Finanzerträge und Finanzaufwendungen _____________________________________________________________________________________________________ 76 Zinsen und sonstige Finanzaufwendun- gen inkl. Aufwendungen aus Eigenkapi- talveränderungen aus assoziierten Un- ternehmen (§ 312 Abs. 4 HGB) Ist 2020 in € Anteil an Konzern- summe 2020 Ist 2019 in € Anteil an Konzern- summe 2019 Kernstadt 88.125.905 0,48 35.434.292 0,26 Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 3.062.882 0,02 2.598.851 0,02 Frankenstadion (FSN) 3.062.882 0,00 511.774 0,00 Klinikum 4.617.091 0,03 5.122.766 0,04 Noris Arbeit gGmbH (NOA) 88.209 0,00 38.824 0,00 Noris inklusion gGmbH (NOI) 123.459 0,00 132.478 0,00 Noris inklusion kommunal gGmbH (NIK) 0 0,00 0 0,00 Nürnberg Bad (NüBad) 498.421 0,00 585.896 0,00 Nürnberg Stift (NüSt) 257.767 0,00 227.721 0,00 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürn- berg (SÖR) 0 0,02 3.518.153 0,03 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 63.170.542 0,35 70.680.174 0,52 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 8.245.354 0,05 8.549.949 0,06 wbg 9.266.869 0,05 9.422.201 0,07 Summe 181.819.232 1 136.823.080 1 Zinsen und sonstigen Finanzaufwendungen fallen vor allem bei den StWN (34,7 %) und der Kernstadt mit 48,5 % an und erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um 45,00 Mio. €. Die StWN weisen hier Aufwendungen aus der Auf- zinsung von Rückstellungen und die Garantiedivi- denden aus nicht beherrschenden Anteilen (Thüga AG) aus. Hier wirkten sich die gesunkenen Zinsauf- wendungen positiv aus (-7,5 Mio. €). Bei der Kernstadt sind unter den Zinsen und sonsti- gen Finanzaufwendungen vor allem Zinsaufwendun- gen für Investitionskredite i. H. v. 23,5 Mio. € und Auf- wendungen aus Erstattungszinsen i. H. v. 8,27 Mio. € abgebildet. Darüber hinaus steht unter der Ziffer Aufwendungen aus der Eigenkapitalverän- derungen aus assoziierten Unternehmen (§ 312 (4) HGB) in 2020 der anteilige Jahresfehlbetrag der bei- den At Equity bewerteten Unternehmen Messe Nürn- berg GmbH i. H. v. 34,3 Mio. € und Flughafen Nürn- berg GmbH i. H. v. 20,6 Mio. € (beide coronabe- dingt). Die o. g. Position enthält bei der Kernstadt zudem auch in geringem Umfang Aufwendungen aus Eigen- kapitalveränderungen aus assoziierten Unterneh- men. 132 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Einzelpositionen – Außerordentliche Erträge und Aufwendungen _____________________________________________________________________________________________________ 77 4.2.3.3.4 Außerordentliche Erträge und Aufwendungen Außerordentliche Erträge Außerordentliche Erträge Ist 2020 in € Anteil an Konzern- summe 2020 Ist 2019 in € Anteil an Konzern- summe 2019 Kernstadt 380.074 0,01 3.134.078 0,83 Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 391.156 0,01 0 0,00 Frankenstadion (FSN) 0 0,00 4.642 0,00 Klinikum 146.272 0,00 855.130 0,23 Noris Arbeit gGmbH (NOA) 1.726 0,00 38.788 0,01 Noris inklusion gGmbH (NOI) 394.038 0,01 62.862 0,02 Noris inklusion kommunal gGmbH (NIK) 0 0,00 0 0,00 Nürnberg Bad (NüBad) -11.960 -0,00 50.808 0,01 Nürnberg Stift (NüSt) 118.153 0,00 96.367 0,03 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 910.806 0,02 1.329.122 0,35 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 33.227.743 0,87 -4.232.464 -1,12 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 20.788 0,00 31.777 0,01 wbg 2.545.024 0,07 2.419.541 0,64 Summe 38.123.820 1 3.790.651 1 Die außerordentlichen Erträge sind überwiegend den STWN (87,2 %) und in geringem Umfang der Kern- stadt (1,0 %), wbg (6,7 %), SÖR (2,4 %) und dem Klinikum (0,4) zuzurechnen und veränderten sich um 34,33 Mio. €. Bei der StWN handelt es sich vorwiegend um sowie Entlastungen für Energiesteuern für Vorjahre und Schadenersatzerträge. Bei der wbg sind unter dieser Position überwiegend Erstattungen aus Versicherungsschäden , Er- träge/Gutschriften aus früheren Jahren sowie Zah- lungseingänge bereits abgeschriebener Forderun- gen gebucht. Bei SÖR enthält diese Position Erstattungen aus den Vorjahren, u. a. aus der Bundesmaut, und Schadens- ersatzleistungen im Bereich Bau. Beim Klinikum handelt es sich überwiegend um pe- riodenfremde Erträge aus Fördermittelerhöhungen, Gutschriften sowie Rückstellungsauflösungen, bei der Kernstadt fallen hier periodenfremde Erlöse und Schadenersatzleistungen an. 133 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Einzelpositionen – Außerordentliche Erträge und Aufwendungen _____________________________________________________________________________________________________ 78 Außerordentliche Aufwendungen Außerordentliche Aufwendungen Ist 2020 in € Anteil an Konzern- summe 2020 Ist 2019 in € Anteil an Konzern- summe 2019 Kernstadt 513.751 0,07 1.012.400 0,10 Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) -19.806 -0,00 -87.646 -0,01 Frankenstadion (FSN) 0 0,00 4.231 0,00 Klinikum 2.558.931 0,34 530.558 0,05 Noris Arbeit gGmbH (NOA) 0 0,00 20.491 0,00 Noris inklusion gGmbH (NOI) 89.670 0,01 81.515 0,01 Noris inklusion kommunal gGmbH (NIK) 0 0,00 0 0,00 Nürnberg Bad (NüBad) 39.727 0,01 3.811 0,00 Nürnberg Stift (NüSt) 16.123 0,00 11.077 0,00 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) -368.962 -0,05 119.655 0,01 Städtische Werke Nürnberg (StWN) 4.641.362 0,62 9.093.698 0,87 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 533 0,00 36.314 0,00 wbg 21.670 0,00 -347.380 -0,03 Summe 7.492.999 1 10.478.724 1 Auch die außerordentlichen Aufwendungen fallen größtenteils in die Sphäre der StWN (61,9 %). Darüber hinaus wurden bei Klinikum (34,2 %) und Kernstadt (6,9 %) noch erwähnenswerte Anteile gebucht. In allen drei Betrieben handelt es sich vorwiegend um periodenfremde Aufwendungen. 134 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Einzelpositionen – Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis _____________________________________________________________________________________________________ 79 4.2.3.3.5 Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis Anderen Gesellschaftern zuzurechnen- des Ergebnis Ist 2020 in € Anteil an Konzern- summe 2020 Ist 2019 in € Anteil an Konzern- summe 2019 Städtische Werke Nürnberg (StWN) -2.725.059 1,00 -2.767.490 1,00 Summe -2.725.059 1 -2.767.490 1 Bei der Position „Anderen Gesellschaftern zuzurech- nendes Ergebnis“ handelt es sich um Entnahmen aus und Einstellungen in die Minderheitenanteile der Thüga AG aus dem Teilkonzernabschluss der StWN, d.h. hier werden die Ergebnisanteile des nicht be- herrschenden Gesellschafters der StWN dargestellt. 135 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Einzelpositionen – Unterschiedsbeträge und Stand der anteiligen Schulden _____________________________________________________________________________________________________ 80 4.2.4 Unterschiedsbeträge und Stand der anteiligen Schulden der nach der Equity-Methode ein- bezogenen Aufgabenträger Bei der NürnbergMesse GmbH wurde im Rahmen der Erstkonsolidierung zum 01.01.2016 nach der Equity-Methode ein Geschäfts-oder Firmenwert von 5,16 Mio. € ermittelt. Dieser ist über eine Laufzeit von 5 Jahren abzuschreiben. Bei der Flughafen Nürn- berg GmbH ergab sich ein passiver Unterschiedsbe- trag in Höhe von 14,12 Mio. €. Außerdem werden hier entsprechend Tz 108 und 122 Konsolidierungsleitfaden Bayern die Schulden und das Anlagevermögen der nach der Equity -Me- thode einbezogenen Aufgabenträger dargestellt, um Rückschlüsse auf die dauernde Leistungsfähigkeit im Sinne einer Gesamtsicht auf alle kommunalen Aufgabenbereiche zu ermöglichen. . Beteiligungs- quote in % Geschäfts/Firmenwert (+) / Passiver Unter- schiedsbetrag ( -) zum 31.12.2020 in € Anteilige Ver- bindlichkeiten zum 31.12.2020 in € Anteiliges Anlage- vermögen zum 31.12.2020 in € Anteiliger Jah- resfehlbetrag zum 31.12.2020 in € NürnbergMesse 49,97% 1.032.446,98 85.345.987,32 176.799.204,81 -34.289.334,85 Flughafen Nürn- berg 50,00% -14.121.600,92 42.008.572,37 88.881.470,66 -20.605.068,21 Tabelle 3: Schulden und Anlagevermögen der At Equity konsolidierten Beteiligungen In diesem Sinne sind unter dem Gesichtspunkt der dauernden Leistungsfähigkeit (vgl. Tz 129 Konsoli- dierungsleitfaden Bayern) aus der Beteiligung an der Messe Nürnberg anteilige Verbindlichkeiten in Höhe von 85,35 Mio. € zu berücksichtigen, was bei einem anteiligen Anlagevermögen von 176,80 Mio. € ein Verhältnis von Verbindlichkeiten zu Anlagevermögen von ca. 48,27 % entspricht und damit deutlich wird, dass der Verschuldung entsprechende Vermögens- werte gegenüberstehen. Bei der Messe wurde durch die Kernstadt in 2020 eine Kapitaleinlage von 10 Mio. € getätigt. Beim Flughafen bestehen zum 31.12.2020 anteilige Verbindlichkeiten in Höhe von 42,01 Mio. €, was bei einem anteiligen Anlagevermögen von 88,88 Mio. € einen Anteil von 47,27 % ergibt. 136 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Einzelpositionen – Kapitalflussrechnung ________________________________________________________________________ _____________________________ 81 4.2.5 Kapitalflussrechnung Die Kapitalflussrechnung nach dem aktuell anzu- wendenden Standard DRS 21 wurde für den konso- lidierten Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg zum vierten Mal erstellt (§§ 88, 89 Satz 2 KommHV- Doppik i.V.m. Tz 110 Konsolidierungsleitfaden Bay- ern). Die auch oft mit dem englischen Begriff „Cashflow“ bezeichnete Auflistung zeigt die Veränderung des Fi- nanzmittelfonds gegenüber dem Vorjahr und unter- stützt die Beurteilung des konsolidierten Jahresab- schlusses hinsichtlich der dauernden Leistungsfähig- keit. Die finanzwirtschaftliche Beurteilung basiert auf der Gegenüberstellung der im Konzern erwirtschaf- teten Finanzmittel aus laufender Geschäftstätigkeit und der Verwendung für zahlungswirksame Investiti- ons- bzw. Finanzierungstätigkeit. Hierbei ist festzu- stellen, dass gemäß DRS 21, abweichend zur Dar- stellung der Finanzrechnung gemäß KommHV-Dop- pik, erhaltene Zinsen im Cashflow aus Finanzie- rungstätigkeit enthalten sin d. Daher weist letzterer trotz der Zunahme der Nettoneuverschuldung einen Auszahlungsüberschuss aus. Die ausführliche Kapitalflussrechnung mit Erläu- terungen findet sich unter Anlage 5: Kapitalfluss- rechnung. Stadt Nürnberg 2020 Kapitalflussrechnung DRS 21 Ein- und Auszahlungsarten Ergebnis des Haushaltsjahres 2020 Ergebnis des Vorjahres 2019 Unterschied EUR EUR EUR Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 368.829.568 438.609.529 -69.779.961 - Cashflow aus der Investitionstätigkeit -462.297.580 -355.184.064 -107.113.516 - Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 12.096.389 -60.017.654 72.114.043 = Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds -81.371.623 23.407.811 -104.779.434 + Finanzmittelfonds am Ende der Vorperiode 513.007.966 489.600.155 23.407.811 = Finanzmittelfonds am Ende der Periode 431.636.343 513.007.966 -81.371.623 Tabelle 4: Kapitalflussrechnung 2020 137 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Gesamtüberblick _____________________________________________________________________________________________________ 82 4.2.6 Gesamtüberblick gemäß § 90 Abs. 1 Nr. 1 KommHV -Doppik Weitere Angaben zu den konsolidierten Unternehmen Die in Tabelle 5 aufgeführten Zahlen der durch- schnittlich beschäftigten Beamten und Arbeitnehmer wurden aus den Einzelabschlüssen/Teilkonzernab- schlüssen entnommen. Sofern nicht anders angege- ben, handelt es sich bei dem Wert um die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Beteiligung Durchschnittliche Zahl der beschäftig-ten Beamten Durchschnittliche Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer Kernstadt 2.879 6.449 Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 10 415 Frankenstadion (FSN) 0 02 Klinikum 28 Vollkraftanteile (VK) 6.429 VK Noris Arbeit gGmbH (NOA) 1 160 Noris inklusion gGmbH (NOI) 0 3213 Nürnberg Bad (NüBad) 0,50 VK 81,25 VK Nürnberg Stift (NüSt) 553,75 VK Servicebetrieb öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 85 VK 884,5 VK Städtische Werke Nürnberg (StWN) 0 4.342 Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 17 393 wbg 0 323 Tabelle 5: Durchschnittliche Zahl der beschäftigten Beamten und Arbeitnehmer Für weitere Angaben insb. Sitz und Rechtsform wird auf den Beteiligungsbericht verwiesen. 2 Die Arbeitnehmer des Eigenbetriebes FSN wurden per 01.01.2008 auf andere Die nststellen der Stadt Nürnberg versetzt. Eine Angabe der Zahl der Arbeit- nehmer ist dementsprechend nicht mehr relevant. 3 Darüber hinaus waren im Geschäftsjahr 2020 im Jahresdurchschnitt 521 Menschen mit Behinderung beschäftigt. 138 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Gesamtüberblick _____________________________________________________________________________________________________ 83 Lagebericht 4.2.6.2.1 Vermögens- und Finanzlage 31.12.2020 31.12.2019 Anlagevermögen 8.672.872.734 8.377.736.106 Immaterielle Vermögensgege n- stände 208.563.755 206.168.098 Sachanlagen 7.645.721.478 7.300.549.886 Finanzanlagen 818.587.501 871.018.123 Umlaufvermögen 1.576.473.418 1.500.038.275 Vorräte 239.863.751 191.819.806 Forderungen und sonstige Vermö- gensgegenstände 781.638.801 710.188.913 Wertpapiere des Umlaufvermö- gens 0 0 Liquide Mittel 554.970.867 598.029.556 Aktive Rechnungsabgrenzung 36.265.550 43.193.628 Summe Aktiva 10.285.611.702 9.920.968.009 Eigenkapital 1.818.561.713 1.795.357.306 Sonderposten 1.757.128.854 1.709.129.600 Rückstellungen 2.828.785.043 2.719.828.413 Verbindlichkeiten 3.841.965.420 3.656.598.902 Passive Rechnungsabgrenzung 39.170.673 40.053.788 Summe Passiva 10.285.611.702 9.920.968.009 Die Bilanzsumme beträgt zum Stichtag 31.12.2020 10.285,61 Mio. € und erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 364,64 Mio. €. Alleine das Anlagevermögen stieg 2020 insg. um 295,14 Mio. €, insb. bei der Kernstadt (geleistete An- zahlungen auf Sachanlagevermögen , Kunstgegen- stände und Kulturdenkmäler) und bei den StWN (Be- reich N-ERGIE AG: Zunahme beim Infrastrukturver- mögen; Bereich VAG: Anzahlungen für U-Bahnfahr- zeuge). Die Finanzanlagen verringerten sich um 52,43 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr, v. a. aufgrund 139 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Gesamtüberblick _____________________________________________________________________________________________________ 84 der Übernahme coronabedingter Verluste assoziier- ter Unternehmen sowie der Änderung des Buchwer- tes assoziierter Unternehmen. Das Umlaufvermögen stieg zum Stichtag 31.12.2020 um 76,44 Mio. € auf 1.576,47 Mio. €. Die größten Steigerungen gab es bei den Vorräten (+48,04 Mio. €) und den Positionen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (+ 71,45 Mio. € ), während die liquiden Mitteln konzernweit um 43,06 Mio. € abnahmen. Beim Eigenkapital ist ein Minus um 23,20 Mio. € zu verzeichnen. Die Veränderung ergibt sich v . a. aus dem Jahresfehlbetrag, der durch eine Steigerung der Ergebnis- bzw. Gewinnrücklagen (103,62 Mio. €) und dem Ergebnisvortrag abgefedert wird. Der Ge- samt-Jahresfehlbetrag beträgt 4,17 Mio. €, damit ist das Jahresergebnis um 103,97 % gesunken (Vor- jahr: 105,05 Mio. €). Bei den Sonderposten war ein Anstieg um 48,00 Mio. € auf 1.757,13 Mio. € festzustellen, der überwiegend der Kernstadt (61,68 Mio. €) bzw. StWN (9,52 Mio. €) zuzurechnen ist und damit die Verringerungen beim Klinikum bei dieser Position und Schwankungen be i den Sonderposten für Ge- bührenausgleiche bei SUN ausgleichen konnte. Die Rückstellungen erhöhten sich um insg. 108,96 Mio. €. Ursächlich sind hier vor allem gestie- gene Pensionsrückstellungen (74,57 Mio. € , insb. Kernstadt, StWN und SÖR mit alleine 7,43 Mio. €) sowie die sonstigen Rückstellungen (34,56 Mio. € ). Die bei d er Kernstadt ursprünglich abgebildeten Ri- siken aus coronabedingten Belastungen der At - Equity Beteiligungen wurden eliminiert. Die Gesamt-Verbindlichkeiten erhöhten sich um 185,37 Mio. €. Ursächlich sind neben höheren Kre- ditaufnahmen für Investition en (vor allem Stadt, StWN und SÖR) und den Verbindlichkeiten zur Liqui- ditätssicherung (38,31 Mio. €, insb. Stadt, NüBad und wbg) auch die um 28,56 Mio. € gestiegenen Ver- bindlichkeiten aus Lieferun g und Leistung (insb. Kernstadt, StWN und wbg). Für die unter 4.2.1 und 4.2.2 beschriebene Inan- spruchnahme von Vereinfachungsregelungen ist gemäß Tz 71 Konsolidierungsleitfaden Bayern an dieser Stelle der Einfluss auf die Vermögens -/ Finanz- und Ertragslage nicht -betragsmäßig darzu- stellen. Wertmäßig relevant ist hier vor allem der Ver- zicht auf die Umbewertung von Pensionsrückstellun- gen entsprechend Tz 65 Konsolidierungsleitfaden Bayern. Durch einen Verzicht auf die ansonsten ge- mäß 6.6.2 BewertR vorzunehmende höhere Diskon- tierung mit 6 % sowie die Beibehaltung des Einbe- zugs von künftigen Preis - und Kostensteigerungen werden die Pensionsrückstellungen der städtischen Töchter (relevant ist hier insb. StWN) im konsolidier- ten Jahresabschluss der Stadt wesentlich höher aus- gewiesen. Die Einbeziehung der konsolidierungspflichtigen Auf- gabenträger mit ihren Buchwerten und der Verzicht auf die Aufdeckung stiller Reserven und Lasten bei der Erstkonsolidierung (Tz 70 Konsolidierungsleitfa- den Bayern) wirken sich unter der Prämisse, dass stille Reserven aufgrund des bilanziellen Vorsichts- prinzips höher sind als stille Lasten (vgl. Tz 67 Kon- solidierungsleitfaden Bayern), so aus, dass dann passive Unterschiedsbeträge höher ausgefallen wä- ren, aktive Unterschiedsbeträge seltener und kleiner. 140 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Gesamtüberblick _____________________________________________________________________________________________________ 85 Kennzahlen zur Vermögenslage Konsolidierter Ab- schluss 31.12.2020 Kernstadt 31.12.2020 Konsolidierter Ab- schluss 31.12.2019 Eigenkapitalquote I Eigenkapital i. e. S. /Bilanzsumme 17,7 % 15,2 % 18,1 % Eigenkapitalquote II (Eigenkapital + ei- genkapitalähnliche Sonderposten)/ Bi- lanzsumme 34,3 % 33,7 % 34,7 % Anlagendeckung Langfristiges Kapi- tal/Anlagevermögen 102,7 % 101,8 % 103,1 % Tabelle 6: Kennzahlen zur Vermögenslage Bei diesen Bilanzkennzahlen zeigt sich, dass im Kon- zern insgesamt ähnliche Verhältnisse wie bei der Kernstadt in Bezug auf die wesentlichen Bilanzkenn- zahlen herrschen. Mit der Eigenkapitalquote I von 17,7 % bewegt sich Nürnberg aufgrund der unterschiedlichen kommunalen Rechnungslegungsvorschriften in den verschiedenen Bundesländern eher im unteren Bereich von Städten vergleichbarer Größenordnung (Stuttgart 85,1 %, und Essen -3,2 %), wobei sich der Wert in Nürnberg im Vergleich zum Vorjahr leicht verschlechtert hat. Für die Berechnung der Anlagendeckung, d. h. die Kennzahl, die darstellt, inwieweit langfristig gebun- denes Vermögen langfristig finanziert ist und damit, inwieweit die sog. „Goldene Bilanzregel“ der Fristen- kongruenz erfüllt ist, werden als langfristiges Kapital das Eigenkapital, Sonderposten, Pensions- und Bei- hilferückstellungen, Investitionskredite und kredit- ähnliche Verbindlichkeiten angesetzt. Die Anlagen- deckung des Konzerns liegt über der kritischen 100 %-Marke (Mindestanforderung der Deckung des Anlagevermögens durch langfristiges Kapital) und ist gegenüber dem Vorjahr sogar leicht gestiegen. 4.2.6.2.2 Ertragslage Der Jahresfehlbetrag in Höhe von -4,17 Mio. € ent- stand insb. aus den Verlusten bei ASN (8,67 Mio. €), NüBad (7,92 Mio. €), SÖR (2,81 Mio. €), dem Klini- kum (2,53 Mio. €) und dem FSN (2,16 Mio. €). Insbe- sondere auch die At -Equity-einbezogenen Töchter Messe und Flughafen trugen mit 54,9 Mio. € zum Fehlbetrag bei. Lediglich die wbg ( 17,10 Mio. €), StWN (11,69 Mio. €), SUN (8,08 Mio. €), und die NOI (0,39 Mio. €) konnten Jahresüberschüsse erzielen (vgl. die Darstellung der einzelnen ursprünglich ge- meldeten Jahresergebnisse unter Passiva A.V Jah- resergebnis). Die Kernstadt weist im Einzelabschluss einen Fehl- betrag von (12,86 Mio. €) aus. Hier waren vor allem gesunkene Steuererträge, niedrigere Erstattungen vom Land und coronabedingte Ausfälle bei den öf- fentlich-rechtlichen bzw. privatrechtlichen Leistungs- entgelten sowie gestiegene Aufwendungen im Be- reich sozialer Einrichtungen und für Personal für den Jahresfehlbetrag verantwortlich. Darüber hinaus stiegen auch die Verlustausgleiche an städtische Töchter und die Zuführungen zu Rückstellungen für Verlustausgleiche. Da diese im konsolidierten Jah- resabschluss jedoch eliminiert werden (rd.186 Mio. € inkl. Kostenerstattung SÖR) errechnet sich nach Konsolidierung ein Überschuss von 67,8 Mio. € für die Kernstadt. Bei NüBad führten Bäderschließungen und redu- zierte Besucherzahlen durch die Pandemie zum Jah- resfehlbetrag. Der aus dem Konzernabschluss der StWN in den konsolidierten Jahresabschluss der Stadt überge- gangene Überschuss liegt deutlich unter dem Vor- jahresniveau und resultiert v. a. aus coronabedingten Auswirkungen auf das Jahresergebnis der VAG. 141 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Gesamtüberblick _____________________________________________________________________________________________________ 86 Bei der wbg ist der Jahresüberschuss hauptsächlich durch die Ergebnisbeiträge aus dem Bestandsma- nagement (Hausbewirtschaftung) und aus dem Bau- trägergeschäft (Grundstücksverkäufe) geprägt. Aufgrund der Konsolidierungsbuchungen veränderte sich das Konzernergebnis zum 31.12.2020 um 2,74 Mio. €. Dieser Betrag setzte sich insb. aus Auf- wands- und Ertragsbereinigungen der vollkonsoli- dierten Unternehmen i.H.v. 52,55 Mio. € (hier ist z.B. auch der Ertrag der StWN aus dem Verkauf der wbg- Anteile enthalten) und den Ergebnisbeiträgen der At- Equity konsolidierten Unternehmen (55,93 Mio. € ) zusammen. Kennzahlen zur Ertragslage Auf Ebene des Konsolidierungskreises ergeben sich folgende ertragswirtschaftliche Kennzahlen: Ertragswirtschaftliche Kennzahl Konsolidierter Ab- schluss 31.12.2020 Kernstadt 31.12.2020 Konsolidierter Ab- schluss 31.12.2019 Aufwandsdeckungsgrad (ordentliche Erträge/ordentliche Aufwen- dungen) 101,5 % 100,5 % 102,9 % Steuerquote (Steuererträge/ordentliche Erträge) 14,6 % 44,8 % 15,7 % Personalintensität (Personal- und Versorgungsaufwendun- gen/ ordentliche Aufwendungen) 26,8 % 32,8 % 27,4 % Zinslastquote (Zinsaufwendungen/ordentliche Aufwen- dungen) 2,0 % 1,5 % 2,2 % Tabelle 7: Ertragswirtschaftliche Kennzahlen Bei diesen Kennzahlen zeigen sich Parallelen zur Kernstadt, wie beim Aufwandsdeckungsgrad und der Zinslastquote, aber auch grundlegende Unter- schiede: Die Personalintensität der Kernstadt ist überdurchschnittlich – hier bedingt der Dienstleis- tungsschwerpunkt einen hohen Personaleinsatz, bei etlichen Aufgabenträgern dominiert die Infrastruktur bei geringem Personaleinsatz. Da die Steuern nur bei der Kernstadt anfallen, sinkt die Steuerquote auf Ebene des Konzerns, da die Steuererträge hier in Bezug zu den insgesamt wesentlich höheren Erträ- gen des Konzerns gesetzt werden, nicht nur zu den Erträgen der Kernstadt. Die konzernbezogene Zins- lastquote 2020 sinkt gegenüber dem Vorjahr, v. a. bedingt durch den Anstieg der ordentlichen Aufwen- dungen. 142 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Gesamtüberblick _____________________________________________________________________________________________________ 87 Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks Die Stadt Nürnberg erfüllt einen Teil ihrer kommuna- len Aufgaben für die Bürgerinnen und Bürger nicht durch die klassischen Dienststellen der Stadtverwal- tung, sondern es werden viele kommunale Aufgaben außerhalb der Kernverwaltung durch selbstständige Beteiligungsunternehmen und Eigenbetriebe wahr- genommen. Im Folgenden werden die einzelnen Auf- gabenfelder kurz dargestellt. AUFGABENFELD VERSELBSTÄN- DIGTER AUFGA- BENBEREICH KENNZAHLEN 2020 WESENTLICHES MERKMAL GESCHÄFTSVERLAUF 2020 Strom-, Gas- und Was- serversorgung Städtische Werke Nürnberg GmbH (StWN), insb. N-ER- GIE AG Umsatzerlöse Strom: 2.433.841 T€ Umsatzerlöse Gas: 424.096 T€ Umsatzerlöse Wasser: 69.714 T€ Coronabedingter Rückgang des Absatzes im Strom - und Erdgasbereich insb . aufgrund von Lockdown, Kurzarbeit, so- wie aufgrund von Nachfrage- rückgängen im Endverbrau- chermarkt Oktober 2020: Rückkehr in den Markt mit der Anlage der Ge- meinschaftskraftwerk Irsching GmbH (GKI), Vohburg, nach Gesellschafterentscheidung Einleitung der Stilllegung des Erdgasspeicher Eschenfelden aufgrund dauerhaft schwieriger wirtschaftlicher Lage (kommer- zielle Betriebseinstellung 01.04.2021; Beginn Kissen- gasausförderung Herbst 2021) Wärmeversorgung Städtische Werke Nürnberg GmbH (StWN), insb. N-ER- GIE AG Umsatzerlöse Fernwärme: 80.419 T€ Öffentlicher Personen- nahverkehr Städtische Werke Nürnberg GmbH (StWN), insb. Ver- kehrsaktiengesell- schaft (VAG) Verkehrserlöse: 120.701 T€ Umsatzerlöse: 134.707 T€ Massive negative Auswirkun- gen der Corona-Pandemie auf Fahrgastzahlen und Fahrgeld- einnahmen Keine Fahrpreiserhöhung 2020. Ausgleich der dadurch entstehenden rechnerischen Minderfahrgeldeinnahmen durch das „VGN-Innovations- paket“ vom Freistaat Bayern und zugehöriger Gebietskör- perschaften mindestens bis 2024 Einführung des 365-Euro-Ti- cket für Schüler/innen und Auszubildende 143 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Gesamtüberblick _____________________________________________________________________________________________________ 88 AUFGABENFELD VERSELBSTÄN- DIGTER AUFGA- BENBEREICH KENNZAHLEN 2020 WESENTLICHES MERKMAL GESCHÄFTSVERLAUF 2020 Ausbau des Fahrradverleih- system VAG_Rad auf 1.500 Fahrräder und 35 feste Statio- nen Fahrgastbetrieb neuer U- Bahn-Fahrzeuge des Typs G1 Wohnraumversorgung und -bewirtschaftung wbg-Gruppe Umsatzerlöse Hausbewirt- schaftung: 122.421 T€ Umsatzerlöse Grundstücks- verkauf: 33.519 T€ Durchschnittliche Instandhal- tung: rd. 24,8 €/m² Verwaltung von 18.518 Woh- nungen, 279 Gewerbeeinhei- ten 1.524 Mieterwechsel (= 7,3 % Fluktuationsrate) Fertigstellung von fünf Neu- bauprojekten: 252 Wohnungen sowie drei Gewerbeeinheiten und eine Kindertagesstätte Erwerb eines Grundstückes in Herzogenaurach zur Errich- tung von 10 Reihen- und Dop- pelhäusern (Baubeginn er- folgte im Oktober 2020) sowie Grundstück Neusalzer Str. (vorgesehen 23 Eigentums- wohnungen) Fertigstellung des Rohbaus des ÖÖP-Bauvorhabens Bertolt-Brecht-Schule Weitestgehende Einhaltung des Bauzeitplans und der Bud- gets für das Sonderprojekt Sporthalle Tillypark (geplante Übergabe Frühjahr 2021) Gesundheitsversor- gung Klinikum Nürnberg Umsatzerlöse: 673.979 T€ Personalaufwand: 469.088 T€ 2500 Planbetten, 267 Plätze Verschiebung und Aussetzung medizinisch vertretbarer Maß- nahmen zur Freimachung von Kapazitäten für die Versor- gung von COVID-19-Patienten gemäß Allgemeinverfügung vom 11.05.2020. Abschluss der Pflegesatzver- einbarungen für die psychiatri- schen Kliniken des Klinikums Nürnberg Fortsetzung der vorbereiten- den Maßnahmen für den Neu- bau des Eltern-Kind-Zentrums Bewilligung des Freistaats Bayern i. H. v. 75 Mio. € für 144 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Gesamtüberblick _____________________________________________________________________________________________________ 89 AUFGABENFELD VERSELBSTÄN- DIGTER AUFGA- BENBEREICH KENNZAHLEN 2020 WESENTLICHES MERKMAL GESCHÄFTSVERLAUF 2020 den Neubau des Zentrums für seelische Gesundheit am Standort Nord und Beginn bauvorbereitender Maßnah- men Gründung des Zentrums für Allgemein-, Viszeral- und Tho- raxchirurgie Kooperation mit der Techni- schen Hochschule Nürnberg zur Gründung der „Nürnberg School of Health“ Ausrufung des Pandemie- Alarmfalls aufgrund der Belas- tungen der 2.Welle der Corona-Pandemie Mitte De- zember 2020 Verwertung und Besei- tigung von Abfällen Abfallwirtschaftsbe- trieb (ASN) Gesamtmenge Sperrmüll: 3.703 t Gesamte Müllmenge Müllver- brennungsanlage: 243.270 t Umsatzerlöse: 67.065 T€ Senkung der Abfallgebühr (Deckung des kalkulierten Ver- lustes aus Gebührenüber- schüssen Vorjahre) Umbau der Anlagen auf der Deponie Nürnberg Süd zur Vermeidung von Methangas- Freisetzung (innovative „In- Situ-Stabilisierung“) Bau und Unterhalt von Straßen, Plätzen und Brücken Beleuchtung von Stra- ßen und Plätzen Verkehrsregelung Winterdienst Straßenreinigung öffentliche Papierkörbe Erschließungsbeiträge Servicebetrieb öf- fentlicher Raum Nürnberg (SÖR) Umsatzerlöse: 135.513 T€, davon Straßenreinigung: 14.488 T€ Straßen und Wege: 1.197 km Radwege: 307 km Brücken und Stege: 291 Lichtpunkte der Straßenbe- leuchtung: 49.073 Lichtsignalanlagen: 534 Räum- und Streulänge Win- terdienst: ca. 4000 km Straßenreinigungskilometer 83.564 km Parkscheinautomaten: 200 Ertragsausfälle bei den Son- dernutzungs- und Par kgebüh- ren in Höhe von ca. 2,0 Mio. € aufgrund der Corona -Pande- mie zusätzliche Personalrückstel- lungen auf Grund von un ge- planten Sondereffekten in Höhe von ca. 3,1 Mio. € weitgehende Durchführung der Unterhaltsmaßnahmen ohne Einschränkungen trotz Corona 145 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Gesamtüberblick _____________________________________________________________________________________________________ 90 AUFGABENFELD VERSELBSTÄN- DIGTER AUFGA- BENBEREICH KENNZAHLEN 2020 WESENTLICHES MERKMAL GESCHÄFTSVERLAUF 2020 Ableitung und Reini- gung des Abwassers Stadtentwässerung und Umweltanalytik (SUN) Abwassergebühren: Schmutzwasser: 1,67 €/m³ Niederschlagswasser: 0,43 €/m³ Gesamteinwohnerzahl des Entsorgungsgebiets: 587.235 Länge städtisches Kanalnetz: 1.484 km Abwassermenge: 62,1 Mio. m³ Rückgang der Gebührenein- nahmen durch Senkung der Schmutz- und Niederschlags- wassergebühr Keine vollständige Aufholung des durch den ersten Lock- down verursachten Rückstaus bei der Instandhaltung und Wartung des Klärwerkes Städtische Altenhilfe NürnbergStift (NüSt) Auslastung: 85,3 % Max. belegbare Plätze: 927 Negative Auswirkung der Corona-Pandemie auf Bele- gung sowie Steigerung der Aufwendungen für Tests und Schutzkleidung Beginn der Bauaktivitäten für das neue August-Meier-Haus Weichenstellung für den Neu- bau der Nachfolgeeinrichtung St. Johannis Beginn der Sanierung und des Teilneubaus des Standortes Platnersberg Betrieb der Schwimm- bäder NürnbergBad (NüBad) Umsatzerlöse: 2.407 T€ Besucher: 445.720 Städtischer Zuschuss je Be- sucher: 17,78 € Enormer Rückgang der Um- satzerlöse und Besucherzah- len aufgrund der Corona-Pan- demie (u.a. wegen geschlos- sener Bäder, Besucherbegren- zungen und zusätzlicher Hygi- enemaßnahmen) Gewährung der sog. „Novem- ber- u. Dezemberhilfe“ seitens des Bundes in Höhe von rund 634 T€ Oktober 2020: Beauftragung der Generalsanierung des Volksbades durch den Stadtrat 146 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Gesamtüberblick _____________________________________________________________________________________________________ 91 AUFGABENFELD VERSELBSTÄN- DIGTER AUFGA- BENBEREICH KENNZAHLEN 2020 WESENTLICHES MERKMAL GESCHÄFTSVERLAUF 2020 Sicherstellung des lau- fenden wirtschaftlichen Betriebs des Max-Mor- lock-Stadions Eigenbetrieb Fran- kenstadion Nürn- berg Umsatzerlöse: 1.266 T € Abschreibungen: 2.195 T € So. betr. Aufwendungen: 648 T € Starker Rückgang der Um- satzerlöse durch - Mindereinnahmen des 1.FCN in der 2. Bundesliga - Coronabedingte Beschrän- kungen (z. B. Geisterspiele, Hygienekonzepte) Teilhabe in Nürnberg – Angebote für erwach- sene Menschen mit Behinderung in Nürn- berg Noris inklusion gGmbH (NOI) Quote schwerbehinderte Mit- arbeiter gem. §154 SGB IX: 100 % April 2020: Gründung der noris inklusion kommunal gGmbH (100%ige Tochter) Coronabedingte einge- schränkte Produktion in allen Betriebsstätten Arbeitsmarktliche und soziale Integration von arbeitslosen Jugendli- chen und Erwachse- nen Noris Arbeit gGmbH (NOA) Umsatzerlöse: 9.800 T € Personen mit Ausbildungs- bzw. Arbeitsvertrag: 161 Erheblich gesunkene Umsatz- erlöse aufgrund der Pandemie Verlängerung der bestehen- den Förderprojekte des Euro- päischen Sozialfonds überwie- gend bis 30.Juni 2022 Tabelle 8: Kommunale Aufgaben, die von Beteiligungsunternehmen und Eigenbetrieben übernommen werden Weitere Details über den verselbständigten Aufga- benbereich können den Lageberichten der einzelnen Beteiligungen entnommen werden. 147 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Gesamtüberblick _____________________________________________________________________________________________________ 92 Bewertung unter dem Gesichtspunkt der dauernden Leistungsfähigkeit Die Darstellung der Gesamtsituation macht deutlich, dass die Stadt Nürnberg insgesamt gut aufgestellt ist und die dauernde Leistungsfähigkeit sicherstellen kann. Die Ertragslage 2020 war coronabedingt nicht so gut, es wurde ein Jahresfehlbetrag von 4,17 Mio. € erwirt- schaftet. Nach der Kapitalkonsolidierung sind noch Gewinn-/Ergebnisrücklagen in Höhe von 844,69 Mio. € und passive Unterschiedsbeträge in Höhe von 4,85 Mio. € vorhanden. Die Eigenkapitalquote ist ausreichend, das Anlage- vermögen ist durch langfristiges Kapital finanziert. Nicht nur in der Kernstadt, auch bei den anderen konsolidierten Aufgabenträgern wird ein starker In- vestitionskurs gefahren, um den Herausforderungen der Zukunft zu begegnen. Konzernweit hat sich da- her die Verschuldung bei Anleihen, Investitionskredi- ten und kreditähnlichen Rechtsgeschäften moderat erhöht. Die Finanz - und Liquiditätslage des Konzerns ist noch gut. . 148 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Künftige Entwicklung _____________________________________________________________________________________________________ 93 4.2.7 Künftige Entwicklung Im Folgenden wird die künftige Entwicklung der ein- zelnen Beteiligungsunternehmen bzw. Eigenbetrie- ben beschrieben. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss der Konsolidierungsperiode Mit dem Beginn der Corona -Pandemie im Frühjahr 2020 haben sich die Rahmenbedingungen und Per- spektiven in vielen Bereichen stark verändert. Eine vollständige Beurteilung der Auswirkungen der Pan- demie ist zur Zeit der Aufstellung dieses Abschlusses noch nicht möglich. Entwicklung von Rahmenbedingungen, finanzielle und wirtschaftliche Perspektiven und Risiken Kernstadt: Risiken für die finanzielle Lage der Stadt Nürnberg resultieren vor allem aus der allg emeinen wirtschaftlichen und politischen Lage. Neben der in den Jahren 2020 und 2021 beherrschenden Auswir- kungen der Corona-Pandemie sind nun weitere Risi- ken durch den Krieg in der Ukraine und Angebots- verknappungen respektive Preissteigerungen im Energiesektor und weiteren Bereichen hinzugekom- men. Inwieweit die Pandemie überwunden ist, wird sich erst Ende des Jahres 2022 zeigen. Konjunktu- relle Abkühlungen mit der Unsicherheit der Entwick- lung der Gewerbesteuererträge, aber auch Ertrags- ausfälle durch die Einschränkungen des öffentlichen Lebens und der Nutzung städtischer Einrichtungen wirken sich massiv auf den städtischen Haushalt aus. Mit einer schlechteren gesamtwirtschaftlichen Lage ist zudem auch in der Regel ein Anstieg der Transferaufwendungen verbunden. Ein weiteres Risiko für künftige Haushalte besteht in der Entwicklung der Personal- und Versorgungsauf- wendungen, die sich im Haushaltsplanentwurf für 2022 auf 726 Mio. € gesteigert haben, in vielen Be- reichen war in den letzten Jahren und wird auch wei- terhin im Rahmen von Aufgabenmehrungen zusätz- liches Personal notwendig. Damit nimmt der Perso- nalhaushalt nunmehr 34,0 % der ordentlichen Auf- wendungen des Gesamthaushalts ein. Gerade auch in diesem Bereich kann die Stadt im Fall einer kon- junkturellen Abkühlung nur wenig flexibel reagieren. Finanzielle Risiken für die Zukunft birgt weiterhin der immense Investitionsbedarf in der Stadt Nürnberg. Im MIP 2021-2024 wurde das hohe Niveau des In- vestitionsvolumens respektive der städtischen Mittel wieder einmal um auß erordentliche 48 % auf 1,297 Mio. € gesteigert. Für den MIP-Entwurf 2022- 2025 ist ein Investitionsvolumen von 1,963 Mio. € (davon 1,337 Mio. € städtische Mittel) vorgesehen. Auch für die nähere Zukunft ist keine Entlastung ab- zusehen, da etliche Maßnahmen, gerade im Bereich von Schulen und Verkehrsinfrastruktur in den nächs- ten Jahren endgültig zu bewältigen sind. Hohe Investitionen wirken sich zudem unmittelbar auf künftige Ergebnisrechnungen aus, da Abschrei- bungen und finanzierungsbedingte Zinsaufwendun- gen anfallen. Ferner entstehen bei neuen Einrichtun- gen dauerhaft zusätzliche Betriebskosten (Personal, Unterhalt etc.). Unter Berücksichtigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie stellt sich die Entwicklung des städtischen Haushalts im Finanzplanungszeitraum 2022-2025 so dar, dass mindestens bis 2024 Defizite im Ergebnishaushalt sowie dreistellige Beträge bei der Nettoneuverschuldung (ca. 1 70-201 Mio. €) zu befürchten sind. Darin sind die 2021 neu hinzuge- kommenen Risiken durch den Ukrainekrieg und Preissteigerungen im Energiesektor und weiteren Bereichen noch nicht berücksichtigt. Neben bestehenden Controllingprozessen zur Ver- ringerung der Risiken auf der Ausgabenseite wurde als Reaktion auf die Corona -Krise für den Haushalt 2021 ein Sofortprogramm zur Haushal tsstabilisie- rung und Ergebnisverbesserung aufgestellt. Für den Haushaltsaufstellungsprozess 2023 wurde ein strik- ter Sparkurs vorgegeben. Auch ist die Notwendigkeit jeder einzelnen Investitionsmaßnahme vor dem Hin- tergrund der drastisch verschlechterten fina nziellen Prognose erneut zu hinterfragen. 149 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Künftige Entwicklung _____________________________________________________________________________________________________ 94 Auch hinsichtlich der städtischen Töchter wurde die Gesamtrisikolage bis Ende 2021 überwiegend durch die Corona-Pandemie bestimmt. Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN): Wirtschaftliche Perspektiven für zusätzliche Geschäftsfelder sind beim Eigenbetrieb ASN auf die in der Gemeindeord- nung für den Freistaat Bayern (GO) zugelassenen Möglichkeiten begrenzt. In der Abfallwirtschaft gilt der Anschluss - und Benutzungszwang uneing e- schränkt für die Entsorgung von Privathaushalten; für das Gewerbe gilt er dagegen nur für „Abfälle zur Beseitigung“. Aufgrund der weitgehend hoheitlichen Tätigkeiten und der Finanzierung über Gebühren nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) besteht für ASN kein wirtschaftliches Risiko. Der Verlust von geplant rd. 6 Mio. € für 2021 ergibt sich aus der Ge- bührenkalkulation aufgrund der Senkung der Abfall- gebühren und wird von Überschüssen aus dem vor- hergegangenen Kalkulationszeitraum gedeckt. Trotz Corona-Pandemie waren ab März 2020 keine bedeutenden Mengeneinbrüche bei Hausmüll, Sperrmüll und in den Beseitigungsanlagen (MVA und Deponie) zu verzeichnen. Auch das Aufkommen an Abfällen zur Verwertung in der Müllverbrennungsan- lage (Gewerbeabfälle) bewegt sich auf ein em aus den Vorjahren bekanntem „Normalmaß“. Deswegen waren auch keine Einbrüche bei den Abfallgebühren und Verwertungserlösen zu verzeichnen. Klinikum: Die Corona-Pandemie stellt das Klinikum vor bisher nie dagewesene medizinische, organisa- torische und auch finanzielle Herausforderungen, die bisher auch im Katastrophenfall gemeistert werden konnten. Auch künftig werden sich die Virusmutatio- nen im Infektionsgeschehen unmittelbar auf die Rah- menbedingungen des Klinikums auswirken- abhän- gig von der Aggressivität der Mutationen. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Akut- krankenhäuser werden im Wesentlichen durch vier Faktoren beeinflusst: Entwicklung der Nachfrage nach akutstationären Krankenhausleistungen, Ent- wicklung der staatlich regulierten Leistungsvergütun- gen einschließlich der Investitionsförderung, Ent- wicklung der krankenhausrelevanten Kostenarten und die Wettbewerbssituation um Fachkräfte. Der erste Faktor, die allgemeine Krankenhausnach- frage, wird unter Normalbedingungen insbesondere durch langfristige demographische Trends sowie den medizinischen Fortschritt beeinflusst und ist daher keinen ausgeprägten kurzfristigen Schwankungen unterworfen. Während die demographische Kompo- nente durch eine zunehmend älter werdende Bevöl- kerung verbunden mit einer re gional zunehmenden Bevölkerungszahl eher in Richtung zunehmende Krankenhausinanspruchnahme wirkt, kann der me- dizinische Fortschritt in beide Richtungen wirken. Insbesondere der weiterhin bestehende, vom Ge- setzgeber forcierte Trend zur Verlagerung von Leis- tungen aus dem stationären in den ambulanten Sek- tor sowie sich verkürzende Verweildauern wirkten dämpfend auf die Entwicklung der stationären Fall- zahlen. Insgesamt wird jedoch auch für die nächsten Jahre von einer tendenziell leicht zunehmenden Krankenhausnachfrage ausgegangen. Auch die tra- gende Rolle des Klinikums bei der Versorgung von schweren Corona-Fällen in der Region hat den An- spruch als Haus der Spitzenmedizin im Intensiv- und Akutbereich unterstrichen. Im Gegensatz hierzu steht die Entwicklung bei de n Leistungsvergütungen. Der für die Erlösentwicklung besonders relevante Landesbasisfallwert erhöhte sich in Bayern zwar, liegt damit aber wie bereits im Vorjahr, deutlich unterhalb der durchschnittlichen Kostenentwicklung, insbesondere unterhalb der Zu- nahme der Personalaufwendungen und zusätzlichen Aufwendungen für Sicherheits - und Hygienemaß- nahmen im Rahmen der Pandemie. Der Umbau des bisherigen DRG-Fallpauschalensystems durch Aus- gliederung der Kostenanteile für Pflege in 2020, führte zu Konflikten mit den Kostenträgern, da derzeit noch nicht klar ist , in welchem Umfang geltend ge- machte Kosten ersetzt werden. Auch mögliche Straf- zahlungen im Rahmen des MDK-Reformgesetzes (s. 4.2.7.3) und die damit einhergehende Prüfpraxis des MDK verschärfen wahrscheinlich die wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser weiter . Hinzu kommt die Ausweitung der vom Gesetzgeber vorgeschrie- benen Pflegepersonaluntergrenzen für weitere Fach- bereiche, welche die bereits sehr angespannte Lage auf dem Arbeitsmarkt für Pflegekräf te weiter ver- schlimmert. Die Investitionsfinanzierung durch die Bundesländer ist weiterhin als unzureichend anzusehen. Insbeson- dere bei den Einzelfördermaßnahmen ist jährlich das zur Verfügung stehende Finanzvolumen nicht ausrei- chend, um die erforderlichen baulichen Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen zu finanzieren. 150 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Künftige Entwicklung _____________________________________________________________________________________________________ 95 Auf der Aufwandsseite ist insbesondere die Entwick- lung der Tarifgehälter zu nennen, sowie die finanzi- ellen Risiken durch die von ver.di geforderte Rück- kehr der KNSG in den TVöD. Noris Arbeit gGmbH (NOA): Ein grundlegendes Ri- siko für die Gesellschaft ergibt sich auf Grund des Geschäftsmodells, da die wirtschaftliche Stabilität der Gesellschaft entscheidend von der Gewährung von Zuschüssen durch die Stadt Nürnberg und an- derer Zuschussgeber sowie politischer Entscheidun- gen abhängig ist. Risiken aus steuerlichen Außenprüfungen und Sozi- alversicherungsprüfungen können niemals vollstän- dig ausgeschlossen werden. Gleiches gilt für Risiken aus Verwendungsnachweisprüfungen durch Zu- schussgeber. Den, i m Personalbereich üblichen , personalwirt- schaftlichen Risiken (z. B. arbeitsrechtliche Streitig- keiten, krankheitsbedingte Ausfallzeiten) begegnet die NOA mit einem aktiven Personalmanagement. Die bisherigen Ansätze im Südstadtforum Service & Soziales sollen weiterentwickelt und dieses zu einem zentralen Ort für Sprachförderung und Grundbildung ausgebaut werden, um die Tätigkeit im Bereich der Grundbildung für Langzeitarbeitslose auszuweiten. Die Arbeitsmarktintegration von Langzeitarbeitslo- sen sowie Geflüchteten bleibt unabhängig von der konjunkturellen Entwicklung eine große Herausfor- derung, so dass weiterhin ein großes Betätigungs- feld mit entsprechender Auftragslage besteht. Durch den Ausfall v ieler Präsenzmaßnahmen war keine vollständige Kompensat ion der Einnahmeausfälle möglich. Zur Gewährleistung eines nahtlosen Übergangs in die Förderperiode 2021 bis 2027 des Europäischen Sozialfonds (ESF Plus) wurde ein Großteil der beste- henden ESF-Projekte bis zum 30. Juni 2022 verlän- gert und 2021 für die Stel lung neuer Projektanträge zu nutzen. Trotz pandemiebedingter Einsparungen wird auch für die Stadtratsperiode 2020 bis 2025 die Rolle der NOA bei der Bekämpfung der Langzeitarbeitslosig- keit als wichtiges Element bestätigt und von den Fraktionen an den Ausgaben festgehalten. Um den Bestand in der gegenwärtigen Größe sichern zu kön- nen, benötigt die NOA gGmbH neben den weiteren Einnahmen insgesamt ca. 8 Mio. € jährlich für Ar- beitsmarkt- und Bildungsdienstleistungen. Ein sol- ches Auftragsvolumen scheint nach heut igen Er- kenntnissen gesichert zu sein, zumal sich die Stadt Nürnberg weiterhin mit 2 Mio. € beteiligen will. Aus diesem Grund ist nicht von einer insolvenzrechtli- chen Überschuldung auszugehen, sondern insge- samt eine positive Fortbestehensprognose abzuge- ben. noris inklusion gGmbH (NOI) : Pandemiebedingt konnte in allen Betriebsstätten nur reduziert produ- ziert werden, da durch verstärkte Abstandsregeln nur ein Teil der Mitarbeitenden vor Ort die Arbeit verrich- ten konnte. In einzelnen Betriebsteilen hat der Um- satzrückgang jedoch auc h Ursachen, die bei den Kundinnen und Kunden oder in deren Lieferketten begründet liegen. Coronabedingt gelang es leider nicht, lukrative Zusatzaufträge zu akquirieren. Auch Onlineshops oder Lieferdienste konnten die Einnah- meausfälle nicht kompensieren. Direkte Auswirkungen der Corona -Pandemie erga- ben sich auch auf Arbeitsfelder mit Gastronomiebe- zug. So lief die Bewirtung der IHK Akademie auf- grund fehlender Präsenzveranstaltungen nur durch- wachsen an, wodurch Investitionskosten erst im Jahr 2021 und 2022 stückweise abgebaut werden kön- nen. In der Tochterfirma noris gastro gGmbH waren die Lockdown -Auswirkungen für das Hotel - und Gaststättengewerbe besonders spürbar. Allein auf- grund von staatlichen Wirtschaftshilfen und des Ein- satzes von Kurzarbeit war es hier möglich, das Defi- zit auf einem überschaubaren Niveau zu halten. Die Risiken durch die Gesetzgebung, die mittelbar für den Zufluss der Entgelte verantwortlich ist, wer- den aktuell als relevant, jedoch überschaubar erach- tet. Die Marktrisiken sind zweigeteilt zu sehen. Bei den Menschen mit Behinderung in der Werkstatt für be- hinderte Menschen (interne Kunden) sind die durch die Politik geregelten Gesetzesregelungen (SBG IX) maßgebend, deren Auslegung und Empfehlung je- doch im Ermessen der Kostenträger liegt. Auch das in den vergangenen Jahren deutlich stärker gelebte Wunsch- und Wahlrecht der Menschen mit Behinde- rung spielt hier eine Rolle, wodurch intensiver abge- wogen und ausgewählt wird. A uf der betrieblichen Seite stehen die „externen“ Firmenkunden mit den in letzter Zeit immer stärkeren globalen Problematiken der internationalen Geschäftsbeziehungen und mit den nicht mehr an den Standort gebundenen Finan- zinvestoren. Diese neuen Herausforderungen bieten 151 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Künftige Entwicklung _____________________________________________________________________________________________________ 96 neben Risiken jedoch auch Chancen, die genu tzt werden sollten. Gerade die durch die Corona -Krise aufgetretene Problematik bei internationalen Liefer- ketten kann sich für die noris inklusion möglicher- weise positiv auswirken, da auch in Zeiten der Krise eine verlässliche Partnerschaft demonstriert wird. Es besteht die Chance neue und attraktive Arbeitsfelder mit neuen Kunden zu etablieren, was sich sowohl auf die Umsatzerlöse in der Produktion positiv auswirken kann, als auch die Attraktivität bei der Kundengruppe Menschen mit Behinderung erhöhen würde. Die NOI konnte hier bereits ein breiteres Kundenfundament zur Risikoverrin gerung aufbauen, Umstrukturie- rungsmaßnahmen folgen 2022 und 2023. Die in der Corona -Zeit getroffenen Beschlüsse der Kostenträger lassen erwarten, dass ein Großteil der Entgelte weiterhin zu 100% gezahlt wird. Zu beach- ten ist, dass die Aufwendungen sehr personallastig (80%) sind, was bei Entgeltrückgängen durch den hohen Fixkostenanteil zu Problemen führen kann. Durch die 2020 gegründete Tochterfirma noris inklu- sion kommunal gGmbH soll das Risiko bei Vergaben von Aufträgen der Stadt Nürnberg minimiert und die Attraktivität der Vergabe an die noris inklusion erhöht werden. NürnbergBad (NüBad): Die Maßnahmen zur Ein- dämmung der Corona -Pandemie hatten enorme Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb von Nürn- bergBad, unter anderem durch Bäderschließungen, Öffnungen mit reduzierten Besucherzahlen und sehr eingeschränktem Kursbetrieb. Der Aufwand zur Ein- haltung von Abstands-, Sicherheits- und Hygienere- geln wuchs stark an. Im Rahmen der Pandemie wurde ein Online-Karten- verkauf mit Bes ucherregistrierung eingerichtet, der neben der Besuchersteuerung auch die Kontakt- nachverfolgung ermöglichte. Verringerte Preise, reduzierte Kontingente und ge- schlossene Bäder führten zu einem enormen Rück- gang der Besucherzahlen und infolge auch der Um- satzerlöse. Hier wird versucht mit neuen Angeboten neue Kunden zu binden. Zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit des Eigen- betriebes wurde in der Stadtratssitzung am 21.10.2020 eine Erhöhung des Kreditlimits für das Betriebsmittelkonto von NürnbergBad bei der Stadt Nürnberg auf 9,9 Mio. € beschlossen und vom Frei- staat Bayern in Form der sog. „November - und De- zemberhilfe 2020“ eine außerordentliche Wirt- schaftshilfe in Höhe von 634.733,33 € gewährt. Mit Maßnahmen zur Kostenreduzierung, insbeson- dere der Kurzarbeit, eingestellten Fremdleistungen und verringerten Energieverbräuchen wird dem fi- nanziellen Risiko gegengesteuert. Nach Ende der Pandemie erfolgt eine Betrachtung des Verhältnis- ses Gesamtaufwand zu Gesamtertrag, um ggfs. im Rahmen der Gebühren nachzusteuern. Die Entscheidung über eine endgültige Revitalisie- rung des Volksbades wurde nach Abschluss der Pla- nungsphase im Stadtrat getroffen und kann zu wei- teren Chancen und Risiken hinsichtlich de r Bau- phase und des Betriebes führen. NürnbergStift (NüSt): Die coronapandemie-beding- ten Umsatzerlösreduzierungen und Kostenerhöhun- gen konnten teilweise durch zusätzliche Erstattungs- möglichkeiten nach den neuen § 150 und § 150a SGB XI abgefedert, aber nicht kompensiert werden. Ein weiteres finanzielles Risiko stellen die Sonderef- fekte aus Abschreibungen des Grundstücksverkaufs St. Johannis, Pensionsrückstellungen und höhere Personalkosten dar. Die Versorgung pflegebedürftiger Menschen in Nürn- berg steht vor großen Herausforderungen. Der de- mografische Wandel wird eine weitere Verknappung des Angebots an stationären Pflegeplätzen mit sich bringen, welchem bspw. mit einer Aufstockung bis- her vorgehaltener Platzkapazitäten begegnet wer- den kann. Gleichzeitig darf aber kein Mangel an ge- eigneten Pflegekräften entstehen. Dies gelingt nur, wenn sich der Eigenbetrieb durch Maßnahmen zur Gewinnung, Bindung und Entwicklung des Personals als sehr attraktiver Arbeitgeber positioniert. Diese At- traktivität kann vor allem durch Priorisierung des Themas Innovation und Digitalisierung in der Unter- nehmensentwicklung erreicht werden. Servicebetrieb öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR): Durch die enge Verbindung mit der Stadt Nürnberg und der Vorkalkulation kostendeckender Gebühren bei der Straßenreinigung wird das Risikopotential als eher niedrig eingestuft. Finanzielle und wirtschaftli- che Risiken bestehen nahezu nicht, da die Finanzie- rung des Anlagevermögens durch ein langfristiges Trägerdarlehen der Stadt Nürnberg abgesichert ist. 152 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Künftige Entwicklung _____________________________________________________________________________________________________ 97 Der überwiegende Teil der Dienstleistungen im Be- reich Neubau und Unterhalt von Straßen, Brücken, Wegen sowie Plätzen werden für die Stadt Nürnberg erbracht. Marktpreisrisiken werden vor allem durch frühzeitige Ausschreibungen und Rahmenverträge mit Bauunternehmen begegnet bzw. im Bereich der Straßenbeleuchtung durch den Einsatz von energie- effizienteren Leuchtmitteln auf Grund steigender Energiepreise. Beim Winterdienst sind die Kosten für den Einsatz von Personal und Streumitteln sehr stark vom Wetter abhängig. In kalten und/oder schneerei- chen Wintern erhöhen sich die Kosten für den Win- terdienst erheblich. Mit dem Winterdienst und der Verantwortung für die Sauberkeit im öffentlichen Raum in Nürnberg sind für den SÖR erhebliche Re- putationsrisiken verbunden. Werden beide Aufgaben in den Augen der Öffentlichkeit nicht mindestens zu- friedenstellend erledigt, fällt dieses direkt auf den SÖR zurück. Insgesamt wird das Risikopotential des Eigenbetriebes, aufgrund der engen Verbindung mit der Stadt Nürnberg und der Fest legung kostende- ckender Gebühren bei der Straßenreinigung, als niedrig eingestuft. Für die Straßenreinigung sind gra- vierende Änderungen, die entsprechende Risiken nach sich ziehen, nicht erkennbar. Die weiterhin gute konjunkturelle Lage in der Bau- wirtschaft erschwert die Personalrekrutierung zuse- hends, insb. für hochqualifizierte Arbeitskräfte aus den Ingenieurberufen. Städtische Werke Nürnberg (StWN): Energiewirtschaft: Die Gesamtrisikosituation 2020 ist stark von der Corona -Krise geprägt, insbesondere bei den Schlüsselkunden verstärkten sich hierdurch die Marktrisiken. Zur Eindämmung der Mengen- und Strukturrisiken wurden notwendige Mengenanpas- sungen durchgeführt, die allerdings nur mit Verlusten am Markt realisiert werden konnten. Potenzielle Risi- ken resultieren hauptsächlich aus dem energiewirt- schaftlichen Umfeld sowie den energiepolitischen und regulatorischen Rahmenbedingungen. Das Kraftwerk Irsching 5 wurde seitens der Bundes- netzagentur wiederholt als systemrelevant eingestuft und musste deshalb als Netzreserve dauerhaft ein- satzbereit vorgehalten werden. Im Oktober 2020 kehrte die Anlage nach sieben Jahren in der Netzre- serve zurück in den wirtschaftlichen Betrieb. Die ver- besserte Marktpreisentwicklung, insbesondere die gesunkenen Gaspreise, ließen einen wirtschaftlichen Betrieb des Gaskraftwerks gegenüber der Netzre- serve möglich erscheinen. Das Kraft -Wärme Kopplungsgesetz (KWKG) bietet bedingt durch den politisch gewollten Kohleausstieg nach wie vor die Chance, die Wirtschaftlichkeit und Planungssicherheit durch die Förderung von Anla- gen bzw. deren Modernisierung wie bspw. die für 2022 geplante Gasturbinen - Modernisierung am Standort Sandreuth nachhaltig zu stärken. Im Rah- men der dezentralen Energiewende wird perspekti- visch der Bau von weiteren KWK-Anlagen mit Fokus auf Dekarbonisierung und den Erhalt von Neubauför- derungen angestrebt. Im Bereich Gas befand sich die N -ERGIE Netz in 2020 im dritten Jahr der dritten Regulierungsperiode und im Bereich Strom im zweiten Jahr der dritten Re- gulierungsperiode. D ie Bescheide zur Erlösober- grenze für die dritte Regulierungsperiode Strom und Gas lagen vor und gaben eine gewisse Planungssi- cherheit für diese Periode. Größere Risiken ergaben sich aus der witterungs - und konjunkturabhängigen Volatilität der Erlöse aus Netz nutzung, da jährlich deutliche Ergebnis - und Liquiditätsschwankungen möglich sind, die auch ergebnisseitig Auswirkungen auf die Folgejahre haben können. Insbesondere für die Erlöse aus Netznutzung Strom haben sich 2020 und 2021 deutliche Ergebniseffekte au s den coronabedingten Einschränkungen der Wirtschaft er- geben. In den kommenden Jahren ist damit zu rech- nen, dass insbesondere die Kosten für Fremdleis- tung und Personal stärker steigen werden als die Er- lösobergrenze auf Basis der Anreizregulierung. Zu- sätzlich führen die weitere Verzögerung des Rollouts für intelligente Messsysteme und die damit verbun- denen hohen Anlaufkosten zu deutlichen Ergebnis- verschiebungen. Verkehrsbetrieb: Bei der VAG wirkte sich im Jahr 2020 massiv die Corona-Pandemie auf Fahrgastzah- len und Fahrgeldeinnahmen aus. Durch den ÖPNV- Rettungsschirm für Verkehrsunternehmen wurde ein Mittel zur Verfügung gestellt, über das Mindereinnah- men bis zu einer Höhe von 90 % ausgeglichen wer- den. Trotz dieses Hilfsmittels waren die finanziellen Belastungen immer noch erheblich . Im Jahr 2021 wurden die Fahrgeldmindereinnahmen aus dem ÖPNV-Rettungsschirm unter Berücksichtigung un- ternehmenseigener Einsparungen durch öffentliche Mittel vollständig ausgeglichen. Die allgemeine Reduzierung der ÖPNV -Zuschüsse durch den Bund und die Verringerung der Landes- mittel des Freistaats Bayern stellten bisher und auch 153 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Künftige Entwicklung _____________________________________________________________________________________________________ 98 weiterhin ein wesentliches Risikopotenzial dar, wo- bei sich ein politisches Umdenken abzeichnet. Mit dem Auslaufen des Sofortprogramms „Saubere Luft 2017 - 2020“ zeichnet sich derzeit noch keine Nach- folgeregelung ab. Ein weiteres Risikopotenzial ergibt sich aus der voraussichtlich angespannten Haus- haltslage der verschiedenen Zuschussgeber durch die Soforthilfen im Rahmen der Corona -Pandemie und der sich daraus ableitende Anstieg der Verschul- dung. Die Entwicklung der Fahrgastzahlen und die tarifpo- litischen Maßnahmen im VGN mit jeweils unmittelba- rer Wirkung auf die Verkehrserlöse des Unterneh- mens bleiben die größten kaufmännischen Risikopo- tenziale. Die Corona-Krise wirkt sich signifikant und anhaltend negativ auf die Entwicklung der Fahrgast- zahlen und Verkehrserlöse aus. Gleichzeitig besteht das Risiko, dass der ÖPNV durch die Pandemie seine zentrale Bedeutung für das Erreichen der Kli- maziele verlieren könnte. Nach wie vor ergeben sich Risiken aus der unverän- derten Niedrigzinsphase am Kapitalmarkt, die sich auch auf die Versorgungssysteme der Unternehmen in Deutschland auswirken und aus den sinkenden Renditen im Bereich der Investitionen in erneuerbare Energien. An dererseits bietet der aktuell niedrige Marktzins die Chance, die Investitionskosten und den damit verbundenen Zinsaufwand aus der Kredit- aufnahme gering zu halten. Im gesamten StWN -Konzern sind bestandsgefähr- dende Risiken derzeit und auch für die Zukunft nicht erkennbar. Wie sich die aktuell durch den Coronavi- rus ausgelöste Krise auf die Energiemärkte, die Fahrgastzahlen, mögliche Lieferverschiebungen so- wie Forderungsausfälle auswirken wird, ist derzeit nicht absehbar. Die Ergebnisplanungen der N -ER- GIE und VAG werden voraussichtlich nicht gehalten werden können. Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN): Auf- grund der öffentlich-rechtlichen Rechtsform und der rechtlichen Rahmenbedingungen der Tätigkeit des Eigenbetriebs SUN sind betriebsgefährdende wirt- schaftliche Risiken nahezu ausgeschlossen. Die Ge- bühren und Entgelte für die Abwasserentsorgung werden gemäß KAG kostendeckend vorkalkuliert. Zu diesem Zweck erstellt der Eigenbetrieb neben dem Jahresabschluss nach Handelsrecht (HGB) eine Be- triebsabrechnung zum Zweck der Gebührenvor- und -nachkalkulation für die Abwasserbeseitigung ge- mäß KAG. Risiken für die Geschäftsentwicklung und den zu- künftigen Geschäftsverlauf des Eigenbetriebs SUN bestehen weiterhin. Durch eine deutliche Auswei- tung der technischen Voraussetzungen für flexibles Arbeiten und umfangreichen Hygienekonzepten mit organisatorischen Anpassungen konnten bisher die Beeinträchtigung der internen Geschäftsprozesse im Rahmen der Corona -Pandemie deutlich begrenzt werden. Der Frischwasserverbrauch als Grundlage für die Gebührenerhebung ist trotz Corona -Pande- mie stabil. wbg: Für die folgenden Jahre wird nach heutigem Kenntnisstand von einer positiven Entwicklung der wbg ausgegangen mit positiven Jahresergebnissen, geprägt durch die Ergebnisse aus dem Bestandsma- nagement und der Bauträgertätigkeit. Der angespannte Nürnberger Wohnungsmarkt trifft besonders einkommensschwache Haushalte. Die WBG Nürnberg Gruppe gewährleistet einen hohen Anteil an sozial gefördertem Wohnungsbau (Anteil 30 % teilweise bis zu 100 %). Gestiegene Baukosten und begrenzte Baukapazitäten stellen eine beson- dere Herausforderung an die Erreichung von Zielen im Rahmen von Wohnungsbauprogrammen und für die Wirtschaftlichkeit unter dem Aspekt bezahlbaren Wohnraums dar. Diesem Trend versucht die wbg mit einer typisierten Gebäudeplanung, Komplettsanie- rungen im Rahmen von Umbauprogrammen und Barrierefreiheit entgegenzutreten. Dies trägt zum ei- nen zur Bewältigung der angespannten Wohnraum- situation bei und gewährleistet andererseits eine ge- ringe Leerstandsquote. Auch im Bereich der freien Vermietung sowie im Bauträgergeschäft ergeben sich weiterhin gute Vermarktungschancen. So zeich- nete sich trotz weiter steigender Verkaufspreise ge- gen Ende des Geschäftsjahres eine verstärkte Nach- frage nach Wohneigentum ab. Steigende Einwohnerzahlen und Mehrung der Haus- halte im Stadtgebiet Nürnberg führen weiter zu einer hohen Nachfrage v. a. nach preisgünstigem Wohn- raum, wobei die Schaffung neuem Wohnraums in den vergangenen Jahren die höhere Nachfrage bis- lang nicht ausgeglichen konnte. Überdurchschnittlich hohe Investitionen in den Wohnungsbestand der wbg sollen auch in Zukunft der Vermietungserfolg si- cherstellen. Im Bereich Bauträger besteht in verschiedenen Ge- sellschaften die Chance auf die Umsetzung weiterer gewinnbringender Projekte, bspw. neue Wohnein- heiten in Herzogenaurach, Förderhäuser verkauf in 154 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Künftige Entwicklung _____________________________________________________________________________________________________ 99 Kornburg oder eine weitere geplante Bauträgermaß- nahme mit Förderanteil auf einem der eingelegten Grundstücke in der Züricher Str. Mittelfristig ist durch die steigende Investitionstätig- keit der Stadt Nürnberg und durch das derzeit prog- nostizierte Bevölkerungswachstum neben der be- reits hohen Auslastung mit weiteren Aufträgen v.a. im Geschäftsfeld Baubetreuungs -dienstleistungen und ÖÖP zu rechnen. Die geplanten Investitionsvor- haben der Stadt Nürnberg in Schulen und Kinderta- gesstätten werden trotz Auswirkungen der Corona Krise beibehalten. Die Digitalisierung und Reorganisation von Prozes- sen wurde im letzten Jahr u.a. auch bedingt durch die Corona -Pandemie voranget rieben und ermög- licht dem Großteil der Belegschaft mobiles Arbeiten. Zukünftig liegen hier einerseits die Chance, Pro- zesse schneller und wirtschaftlicher zu gestalten, an- dererseits die Kunden- und Mitarbeiterzufriedenheit zu erhöhen. Eine gedämpfte Mietent wicklung durch das Gesetz zur Reform des Mietenspiegels bzw. das geänderte Gesetz zur Grundsteuer könnten bei entsprechender Ausgestaltung zu Mehraufwand für die wbg führen. Darüber hinaus können bei einer längerfristigen Ein- trübung der wirtschaftlichen Lage durch eine länger anhaltende Covid-19-Pandemie Umfeld- und markt- bezogene Risiken entstehen. Frankenstadion (FSN): Beim FSN führen Geister- spiele oder die Absage von Großveranstaltungen zu massiven Ertragseinbußen. Darüber hin aus sind Chancen und Risiken des FSN auch mit der Zugehö- rigkeit des 1.FCN zur 1. bzw. 2. Bundesliga verbun- den, da hiervon die Einnahmen aus den Nutzungs- entgelten stark abhängen. Ziele und Strategien Kernstadt: Ziel der Stadt Nürnberg ist die kommunale Aufgaben- erfüllung unter Sicherstellung der dauernden Leis- tungsfähigkeit und Zahlungsfähigkeit. Operative Ziele mit entsprechenden Kennzahlen in den einzelnen Bereichen der Stadtverwaltung wer- den im Haushaltsplan in den Teilplänen der Produkte festgelegt. Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN): Während der Pandemie galt es, die Aufrechterhal- tung des normalen Betriebes, der Müllverbrennungs- anlage und der Abfuhrpläne für Müll mit festem, re- duzierten Personalteams sicherzustellen. Ein stoffliches Ressourcenpotenzial mit Wertschöp- fungsmöglichkeiten im Hausmüll wird bei Elektro-Alt- geräten gesehen (hoher Gehalt an Edelmetallen wie Gold und Silber). Neben einer verstärkten Sammlung durch den Handel soll durch gezielte Öffentlichkeits- arbeit die Sammelbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger gefördert werden. Klinikum: Die Corona-Pandemie stellt für das Klini- kum Nürnberg eine bisher noch nie dagewesene me- dizinische, organisatorische und auch finanzielle Herausforderung dar, wobei trotz der Ausnahmesitu- ation die Versorgung auch im Katastrophenfall ge- währleistet werden konnte. Unabhängig von der Pandemie strebt der Konzern strebt mittelfristig ein moderates Wachstum an. Die Nachfrage nach stationären Krankenhausleistungen wird in der Region (zune hmende Einwohnerzahlen und erhöhter Anteil älterer Menschen) langfristig wei- terwachsen. Gleichwohl wird sich der Trend zur Ver- schiebung von Leistungen aus dem stationären in den ambulanten Sektor ebenfalls fortsetzen und die Verweildauern werden weiter sin ken. Es ist davon auszugehen, dass es durch politisch initiierte Maß- nahmen, wie verbindliche Pflegepersonaluntergren- zen in den einzelnen Fachbereichen, einen weiter zunehmenden Wettbewerbsdruck auf die Kranken- häuser und einen Konzentrationsprozess innerhal b der Krankenhauslandschaft geben wird. Ein das Wachstum limitierender Faktor ist die am Arbeits- markt kaum noch verfügbare Zahl an OP-Pflegekräf- ten. Selbst die Suche im näheren Ausland gestaltet sich als schwierig, sodass neben der eigenen Ausbil- dung auch verstärkt im außereuropäischen Ausland um OP -Pflegekräfte geworben wird. Hinzu kommt ein vermehrtes Ausscheiden von Pflegekräften aus 155 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Künftige Entwicklung _____________________________________________________________________________________________________ 100 ihrem Beruf, das durch die Belastungen der Covid- Pandemie nochmals beschleunigt wurde. Mit der Einführung des Pflegeperso nalstärkungsge- setzes ab dem 01. Januar 2020 sollen die Kranken- häuser alle Kosten, die aus der unmittelbaren Pati- entenversorgung am Bett entstehen, vergütet be- kommen. Hierzu ist mit den Kostenträgern ein kran- kenhausindividuelles Pflegebudget zu vereinbaren, welches auch pflegeentlastende Maßnahmen erstat- tet. Die tatsächlichen Kosten werden im Nachgang über Ausgleiche finanziert. Wie zu erwarten war, hat sich hier ein erhebliches Konfliktpotenzial mit den Kostenträgern aufgetan, die viele der von den Kran- kenhäusern geltend gemachten Kosten ablehnen. Ebenfalls zum 01. Januar 2020 trat das MDK -Re- formgesetz in Kraft. Ursprünglich sollte es die Kran- kenhäuser vor einer immer weiter ausufernden Prüf- praxis der Kostenträger schützen. In der finalen Ab- stimmungsphase der Gesetzgebung wurden jedoch mehrere Regelungen eingebaut, die klar zu Lasten der Krankenhäuser gehen. Das mit den MDK -Prüf- verfahren verbundene Erlösrisiko hat insgesamt ein erhebliches Volumen mit signifikanter Bedeutung für das Jahresergebnis- Die Prüfanfragen für 2021 sind über die Corona -Schutzschirmgesetzgebung auf 12,5 % der Fälle je Kostenträger gedeckelt, werden aber im Folgejahr vollumfänglich erfolgen. Die Vorhaben aus der baulichen Zielplanung 2034 werden weitergeführt: Die ersten Bauabschnitte an den Standorten Süd (Errichtung Eltern -Kind-Zent- rum, Bau der Kindertagesstätte sowie Verlegung des Wirtschaftshofes) und Nord (Abriss geräumter Ge- bäude) werden begonnen und notwendige Abrissar- beiten wurden durchgeführt. Neben den Folgen aus der COVID -19-Pandemie stellen mögliche weitere gesetzgeberische Änderun- gen der Regierung und die Weiterentwicklung der Rechtsprechung eine weitere Unwägbarkeit dar. Diese können erhebliche Auswirkungen sowohl auf die Erlös- als auch die Kostensituation des Konzerns haben. Mit der Ausgliederung der Pflegekosten aus dem pauschalierten Vergütungssystem wurde ein Schritt in Richtung Selbstkostendeckungsprinzip ge- macht. Weitere, das Ergebnis belastende, gesetzli- che Änderungen in der Krankenhausfinanzierung sind zu erwarten. Strategien, Chancen und Risiken für das Klinikum ergeben sich langfristig im Wesent- lichen aus den zukünftigen rechtlichen Rahmenbe- dingungen und den Folgen der Pandemie (z. B. Ver- schiebung oder Aussetzung von Operationen). Noris Arbeit gGmbH (NOA): Unternehmensziel ist die Verwirklichung der Ziele der Kinder- und Jugend- hilfe (SGB VIII), der Grundsicherung für Arbeitssu- chende (SGB II) und der Sozialhilfe (SGB XIII) durch Bereitstellung befristeter sozialversicherungspflichti- ger Arbeitsgelegenheiten in eigenen Werkstätten und durch „Arbeit bei Dritten“. Durch Qualifizierung und Beratung soll Menschen der Zugang zu dauer- hafter Erwerbsarbeit und gesellschaftlicher Teilhabe ermöglicht werden. Noris inklusion gGmbH (NOI): Die Eckpunkte 2025 (Fortsetzung Eckpunkte 2 020) „Akzeptanz der ge- samtgesellschaftlichen Aufgabe“ und „Absicherung der notwendigen Finanzmittel“ sowie „schrittweiser Herstellung der Wirtschaftlichkeit“, werden weiterver- folgt. Zur Erreichung der Ziele sollen entsprechende strategische Wege eingeschlagen werden: Bei allen Aufgaben soll die Refinanzierung abgesichert wer- den, der Personalwirtschaft liegt ein Stellenplan mit eigener Refinanzierungskapazität zugrunde, die in- terne Infrastruktur soll angepasst und betriebsinterne Synergieeffekte genutzt sowie eine inklusive Stadt- gesellschaft geschaffen werden. NürnbergBad (NüBad): Zielsetzung und Aufgabe ist die Bereitstellung von Bädern, um das Sport- und Freizeitschwimmen der Nürnberger Bevölkerung, die Tätigkeit der wassersporttreibenden Vereine und das Schulschwimmen zu ermöglichen. Durch Kombinationsangeboten mit der Physiopraxis im Gebäude wird auf eine weitere Neukundenbin- dung abgezielt. NürnbergStift (NüSt): Personalgewinnung, Perso- nalbindung und Personalentwicklung sind die strate- gischen Herausforderungen der nächsten Jahre, um zu verhindern, dass im NüSt ein Mangel an geeigne- ten Pflegekräften entsteht. Weiterhin gilt es die Mög- lichkeiten der qualitativen Verbesserung der Pflege sowohl im stationären als auch im ambulanten Be- reich zu nutzen, die sich aus den Erfahrungen der Pandemie ergeben Die bundesweite Einführung neuer Qualitätsindikatoren wird in den nächsten Jah- ren genauso hohe Anforderungen mit sich bringen, wie die Einführung der generalistischen Ausbildung in der Pflege. Für die nächsten Jahr e verfolgt NüSt die weitere Neustrukturierung des Gebäudebestandes. Die Bau- aktivitäten für das neue August-Meier-Haus wurden erfolgreich gestartet und die ersten Konturen des Ge- 156 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Künftige Entwicklung _____________________________________________________________________________________________________ 101 bäudekomplexes sind sichtbar. Aber auch hier zeich- nen sich Auswirkungen der Corona-Pandemie (Roh- stoffpreise, Rohstoffverfügbarkeit, Zeitplanung) ab. Die Weichenstellung für den Neubau der Nachfolge- einrichtung St. Johannis mit der wbg ist erfolgt und auch die Sanierung und der Teilneubau des Standor- tes Platnersberg mit Unterstützung des Hochbauam- tes der Stadt befinden sich auf gutem Weg. Servicebetrieb öff entlicher Raum Nürnberg (SÖR)): Die Dienstleistungen im öffentlichen Raum, also Bau, Unterhalt sowie Reinigung von Straßen, Wegen, Plätzen, Grünanlagen und Spielplätzen, Winterdienst und vieles werden aus einer Hand er- bracht. Hinzu kommen hoheitliche Tätigkeiten im Rahmen der Straßenreinigung, Toiletten und Er- schließungsbeiträge. Im Bereich der Sauberkeit des öffentlichen Raumes, Winterdienst und Unterhalts- maßnahmen an Straßen, Wegen u nd Plätzen steht SÖR stark im öffentlichen Fokus. Auf negative Be- richterstattung über vermeintliche Missstände rea- giert SÖR mit Pressearbeit, dem Servicetelefon und Imageverbesserung. Unabdingbar hierzu sind konti- nuierliche Investitionen, insb. auch in den Fuhrpark. Städtische Werke Nürnberg (StWN): Vor dem Hin- tergrund der Klimaschutzziele und den aktuellen Auswirkungen der Corona-Pandemie wird die N-ER- GIE ihre zukunftsorientierte Strategie umsetzen und die Möglichkeiten für langfristiges und nachhaltiges Wachstum nutzen. Wesentliche Herausforderungen liegen in der Stärkung des Kerngeschäfts bei gleich- zeitig flexibler Erschließung neuer Geschäftsmodelle unter veränderten Marktbedingungen und Kunden- bedürfnissen. Dies ist verbunden mit einer digitalen Transformation des Unternehmens unter stetig stei- gendem Wettbewerbsdruck und einem durch die Energiewende erforderlichen Infrastrukturausbau. Prozess- und Effizienzoptimierungen über Automati- sierung und Digitalisierung mit dem klaren Fokus auf den Kundennutzen und unter Berücksichtigung der Herausforderungen des demografischen Wandels stehen weiterhin im Mittelpunkt. Flexibilität und ganz- heitliches, übergreifendes Handeln verbunden mit der Bereitschaft für Fortschritt und Wandel sind da- bei zentrale Anforderungen, um die anstehenden Entwicklungen aktiv mitzugestalten. Hierbei spielen auch gesetzliche Vorgaben im regulierten Netzbe- reich und bei der Umsetzung intelligenter Messsys- teme eine wichtige Rolle. Im ÖPNV trat am 03.12.2019 der Öffentliche Dienst- leistungsvertrag in Kraft (ÖDLA: Laufzeit bis 2.06.2042). Hieraus folgten neue Zweckvereinbarun- gen mit Nachbarorten bzw. benachbarten Landkrei- sen zur Trennung der Verkehrsgebiete (entsprechen künftig überwiegend den Stadtgebieten) . Dies wird Auswirkungen auf das Ergebnis und somit auch auf die einzusetzenden Strategien haben. Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN): Die Tätigkeit des Eigenbetriebs ist grundsätzlich auf die Grenzen der Stadt beschränkt. In engem Rahmen ist ein Handeln außerhalb dieser Grenzen möglich (Art. 87 Abs. 2 GO). Das Angebot von Dienstleistungen im Wettbewerb ist nur innerhalb der kommunalrechtli- chen Grenzen möglich. Der Eigenbetrieb SUN ist aber offen für Kooperationen auf der Basis öffentlich- rechtlicher Vorschriften (z.B. Gesetz über die kom- munale Zusammenarbeit). In diesem Sinn werden Vereinbarungen mit Nachbargemeinden zur Über- nahme von satzungsgemäßen Aufgaben geschlos- sen. wbg: Zweck der Gesellschaft ist die Versorgung brei- ter Schichten der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum und die Übernahme der damit verbunde- nen wirtschaftlichen Aufgaben. Die wbg ist zudem Planungsträger für den Stadtteil Nürnberg-Langwas- ser. Dem Widerspruch generell gestiegener Baukos- ten und begrenzter Baukapazitäten mit dem Ziel der Schaffung bezahlbaren Wohnraumes versuch t die wbg durch typisierte Gebäudeplanung (verschiedene Gebäudetypen für unterschiedliche Anforderungen an Förderkriterien, Wohnqualitäten, Lebensmodelle und städtebauliche bzw. formale Gestaltungsanfor- derungen) entgegenzutreten. Darüber hinaus finden über Umbauprogramme Komplettsanierungen der Bestände statt, um den in absehbarer Zeit prognos- tizierten Anstieg der Nachfrage nach barrierefreien und altersgerechten Wohnraums erfüllen zu können. Mit Beschluss des Stadtrats vom 21.10.2020 wurde von der Stadt Nürnberg beschlossen auch die restli- chen Anteile der wbg (25,01 %) von den Städtischen Werken Nürnberg GmbH zu erwerben. Frankenstadion (FSN): Ziel des Eigenbetriebs ist laut Satzung die Sicherherstellung des laufenden wirtschaftlichen Betriebs unter Berücksichtigung des Werterhalts des Stadions und die Verpachtung an ei- nen privaten Betreiber. 157 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Anlagen _________________________________________________________________________________ XV Anlagen Anlage 1: Berechnung nach dem Schema „Aufgabenträger von nachgeordneter Be- deutung“ des BayStMI Abbildung 5 und Abbildung 6 zeigen den Konsolidie- rungskreis der Stadt Nürnberg aufg elistet anhand der Bilanzsumme (erste Säule) und der Verbindlich- keiten (zweite Säule) sowie deren Bedeutung für den Gesamtüberblick des Konzerns Stadt Nürnberg. Abbildung 5: Bilanzsumme und Verbindlichkeiten je nachgeordnetem Aufgabenträger Mit dem Berechnungsschema „Aufgabenträger von nachgeordneter Bedeutung“ des BayStMI wird jähr- lich der Konsolidierungskreis für den konsolidierten Jahresabschluss der Stadt Nürnberg ermittelt. In einem ersten Schritt werden Bilanzsummen, Ver- bindlichkeiten, Eigenkapital, Anla gevermögen, Be- triebsaufwand/ordentlicher Aufwand für alle dem Grunde nach konsolidierungspflichtigen Aufgaben- träger erfasst (Art. 102a Abs. 1 Satz 1 GO). Anschlie- ßend werden diese Positionen je Aufgabenträger mit den Beteiligungsquoten gewichtet und nach der Bi- lanzsumme sortiert (als aussagekräftigstes Krite- rium). Der dritte Schritt berechnet den Anteil der ge- 0,0% 10,0% 20,0% 30,0% 40,0% 50,0% 60,0% Bilanzsumme Verbindlichkeiten 158 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Anlagen _________________________________________________________________________________ XVI wichteten Positionen je Aufgabenträger mit der Ge- samtsumme der Position aller einbezogene n nach- geordneten Aufgabenträger, bspw. die gewichtete Bilanzsumme der Kernverwaltung der Stadt Nürn- berg im Verhältnis zur Bilanzsumme aller einbezoge- nen Aufgabenträger. Im vierten Schritt werden die aggregiert anteiligen Bi- lanzsummen, Verbindlichkeiten, Eigenkapital, Rück- stellungen, Anlagevermögen und Betriebsaufwand im Verhältnis zur Gesamtsumme der dem Grunde nach konsolidierungspflichtigen Aufgabenträger er- rechnet. Das heißt, aus der Liste der nach der Bilanz- summe sortierten Aufgabenträger wird in die Berech- nung immer ein weiterer Aufgabenträger einbezogen und das Verhältnis zur Gesamtbilanzsumme ermittelt (analog für alle weiteren Positionen). Im Ergebnis sind diejenigen Aufgabenträger konsoli- dierungspflichtig, deren Anteile bei mindestens einer aggregiert anteiligen Position unter 95 % liegen, da die Bedeutung für den Gesamtüberblick über den Konzern Stadt Nürnberg durch die Hereinnahme die- ses Aufgabenträgers als wesentlich angesehen wird. Ab dieser Grenze wird bei Einbezug eines weiteren nachgeordneten Aufgabenträgers kein wesentlicher Informationszuwachs gesehen, weshalb diese Betei- ligungen nicht konsolidierungspflichtig sind. Abbildung 6: Anteilig aggregierte Bilanzsummen/Verbindlichkeiten der nachgeordneten Aufgabenträger 50,0% 55,0% 60,0% 65,0% 70,0% 75,0% 80,0% 85,0% 90,0% 95,0% 100,0% Bilanzsumme Verbindlichkeiten 159 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Anlagen _________________________________________________________________________________ XVII Anlage 2: Aufgliederung Teilkonzerne Hier wird die Untergliederung der Teilkonzerne Klini- kum, StWN und wbg dargestellt. Aus Übersichtlich- keitsgründen werden nur die in den jeweiligen Teil- konzernabschlüssen konsolidierungspflichtigen Un- ternehmen aufgeführt, nicht die wegen untergeord- neter Bedeutung unberücksichtigt gebliebene n Ge- sellschaften. Abbildung 7: Teilkonzern Klinikum Nürnberg 160 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Anlagen _________________________________________________________________________________ XVIII Abbildung 8: Teilkonzern Städtische Werke Nürnberg GmbH Abbildung 9: Teilkonzern wbg 161 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Anlagen _________________________________________________________________________________ XIX Anlage 3: Wesentlichkeitsgrenze bei konzerninternen Leistungsbeziehungen Die Höhe der Wesentlichkeitsgrenze (bezogen auf die Leistungsbeziehungen zweier Aufgabenträger ohne vorherige Verrechnung) wurde exemplarisch für das Jahr 201 5 wie folgt ermittelt: Zunächst wur- den die 1 3 unmittelbaren Aufgabenträger der Stadt Nürnberg mit der Bilanzsumme, den Forderungen, den Verbindlichkeiten sowie ordentlichen Erträgen und Aufwendungen erfasst. Darüber hinaus wurden bei den drei Teilkonzernen (KH, StWN, wbg) die mit- telbaren Aufgabenträger, also weitere sechs Beteili- gungen, in die Betrachtung einbezogen. Summe Posten Bilanz und Ergebnisrechnung voll zu konsolidierender Aufgabenträger (in €) Forderungen 752.056.959 Verbindlichkeiten 3.536.263.280 Ordentliche Erträge 6.040.640.775 Ordentliche Aufwendungen 5.973.424.413 Tabelle 9: Übersicht Bilanz und Ergebnisrechnung Konzern Stadt Nürnberg Ausgehend von 19 ergeben sich maximal 342 Leis- tungsbeziehungen intern im Konzern Stadt Nürn- berg. Unter der Prämisse, dass das Verhältnis des Pos- tens Bilanz und Ergebnisrechnung der Beteiligung zur maximalen Summe der Gesamtdifferenzen unter 5 % liegen muss, ergibt sich bei der Annahme einer Wesentlichkeitsgrenze von 100.000 € eine Maximal- gesamtdifferenz von 34,2 Mio. €. Im Folgen den wurde die Annahme von 100.000 € auf ihre Richtig- keit im Verhältnis zur Bilanz und Ergebnisrechnung überprüft. Dies kann Übersicht 11 entnommen wer- den. Tabelle 10: Übersicht Prüfung Wesentlichkeitsgrenze Konzern Stadt Nürnberg Bilanz und Ergebnisrechnung Wesentlichkeitsgrenze (bezogen auf Leistungs-be- ziehungen von zwei Aufga- benträgern - ohne vorherige Verrechnung!) max. Summe der Differenzen Verhältnis zu Bi- lanz und Ergebnis- rechnung Forderungen 100.000,00 € 34.200.000,00 € 4,55% Verbindlichkeiten 100.000,00 € 34.200.000,00 € 0,97% Erträge (gesamt) 100.000,00 € 34.200.000,00 € 0,57% Aufwendungen (gesamt) 100.000,00 € 34.200.000,00 € 0,57% 162 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Anlagen _________________________________________________________________________________ XX Anlage 4: Konzernergebnisrechnung Ergebnisrechnung 31.12.2020 Position „Konzern Stadt Nürn- berg“ in Mio. € Stadt Nürnberg – Kernverwaltung konsolidiert – in Mio. € Stadt Nürn- berg –Ein- zelab- schluss- in Mio. € Steuern und ähnliche Abgaben 941,65 941,65 948,76 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 664,01 603,00 603,12 Sonstige Transfererträge 6,99 6,99 6,99 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 3.989,89 62,05 71,78 Auflösung von Sonderposten 89,29 55,84 55,86 Privatrechtliche Leistungsentgelte 237,00 29,96 34,26 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 324,67 286,24 308,58 Sonstige ordentliche Erträge 81,62 24,16 83,21 Aktivierte Eigenleistungen 125,06 7,70 7,44 Bestandsveränderungen -2,81 0,09 0,09 Ordentliche Gesamterträge 6.457,37 2.017,69 2.120,10 Personalaufwendungen 1.519,25 574,79 574,79 Versorgungsaufwendungen 187,42 118,39 116,63 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2.888,30 149,02 283,40 Bilanzielle Abschreibungen 324,10 104,76 106,50 Transferaufwendungen 792,37 791,19 815,41 Sonstige ordentliche Aufwendungen 652,99 132,29 212,08 Ordentliche Gesamtaufwendungen 6.364,43 1.870,43 2.108,81 Ergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit 92,94 147,26 11,29 Finanzerträge 56,80 8,77 9,15 163 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Anlagen _________________________________________________________________________________ XXI Erträge aus assoziierten Aufgabenträgern 0,00 0,00 0,00 Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 125,89 32,20 32,65 Aufwendungen aus Eigenkapitalveränderungen aus assoziierten Unternehmen (§ 312 (4) HGB) 55,93 55,93 0,00 Gesamtfinanzergebnis -125,01 -79,36 -23,50 Ordentliches Gesamtergebnis -32,07 67,90 -12,21 Außerordentliche Erträge 38,12 0,38 0,62 Außerordentliche Aufwendungen 7,49 0,51 1,28 Außerordentliches Gesamtergebnis 30,63 -0,13 -0,65 Gesamtjahresergebnis -1,44 67,77 -12,86 Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis 2,73 0,00 0,00 Gesamtbilanzüberschuss/ -fehlbetrag -4,17 67,77 -12,86 Tabelle 11: Vergleich Ergebnisrechnung – Konzern Stadt Nürnberg - Kernverwaltung konsolidiert - Einzelabschluss 164 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Anlagen _________________________________________________________________________________ XXII Anlage 5: Kapitalflussrechnung Stadt Nürnberg 2020 Kapitalflussrechnung DRS 21 Ein- und Auszahlungsarten Ergebnis des Haushaltsjahres 2020 Ergebnis des Vorjahres 2019 Unterschied EUR EUR EUR 01 Periodenergebnis (Konzernjahresüberschuss/ -fehlbetrag einschließlich Ergebnisanteile anderer Gesellschafter) -1.441.978 107.820.123 -109.262.101 02 +/- Abschreibungen/Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 372.877.168 303.705.459 69.171.709 03 +/- Zunahme/Abnahme der Rückstellungen 108.956.630 95.600.277 13.356.353 04 +/- Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge -71.522.188 -73.140.874 1.618.686 05 -/+ Zunahme/Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder zuzuordnen sind Finanzierungstätigkeit -119.713.218 -57.967.635 -61.745.583 06 +/- Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions - oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 11.827.181 -2.363.814 14.190.995 07 -/+ Gewinn/Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens -1.241.506 -424.389 -817.117 08 +/- Zinsaufwendungen/Zinserträge 84.222.878 79.141.069 5.081.809 09 - Sonstige Beteiligungserträge -15.135.399 -13.760.686 -1.374.713 10 +/- Aufwendungen/Erträge aus außerordentlichen Posten -30.630.820 6.688.072 -37.318.892 11 +/- Ertragsteueraufwand/-ertrag 13.752.706 10.200.281 3.552.425 12 + Einzahlungen aus außerordentlichen Posten 38.123.820 3.790.651 34.333.169 13 - Auszahlungen aus außerordentlichen Posten -7.492.999 -10.478.724 2.985.725 14 -/+ Ertragsteuerzahlungen -13.752.706 -10.200.281 -3.552.425 15 = Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit (Summe aus 1 bis 14) 368.829.568 438.609.529 -69.779.961 16 Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des immateriellen Anlagevermögens 9.070 1.021.004 -1.011.934 165 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Anlagen _________________________________________________________________________________ XXIII Stadt Nürnberg 2020 Kapitalflussrechnung DRS 21 Ein- und Auszahlungsarten Ergebnis des Haushaltsjahres 2020 Ergebnis des Vorjahres 2019 Unterschied EUR EUR EUR 17 - Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen -17.040.616 -23.079.533 6.038.917 18 + Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens 84.462.126 42.143.030 -14.495.922 19 - Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -729.952.172 -520.851.138 -209.101.034 20 + Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Finanzanlagevermögens 42.433.777 14.733.031 27.700.746 21 - Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen -47.068.554 -17.578.265 -29.490.289 22 + Einzahlungen aus Abgängen aus dem Konsolidierungskreis 0 0 0 23 - Auszahlungen für Zugänge zum Konsolidierungskreis 0 0 0 24 + Einzahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der kurzfristigen Finanzdisposition 148.053.885 84.750.587 63.303.298 25 - Auszahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der kurzfristigen Finanzdisposition 0 -6.716.831 6.716.831 26 + Einzahlungen aus außerordentlichen Posten 0 0 0 27 - Auszahlungen aus außerordentlichen Posten 0 0 0 28 + Erhaltene Zinsen 10.053.619 24.549.541 -14.495.922 29 + Erhaltene Dividenden 46.751.284 45.844.510 906.774 30 = Cashflow aus der Investitionstätigkeit (Summe aus 16 bis 29) -462.297.580 -355.184.064 -107.113.516 31 Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen von Gesellschaftern des Mutterunternehmens 0 0 0 32 + Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen von anderen Gesellschaftern 16.464.637 6.092.069 10.372.568 33 - Auszahlungen aus Eigenkapitalherabsetzungen an Gesellschafter des Mutterunternehmens 0 0 0 166 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Anlagen _________________________________________________________________________________ XXIV Stadt Nürnberg 2020 Kapitalflussrechnung DRS 21 Ein- und Auszahlungsarten Ergebnis des Haushaltsjahres 2020 Ergebnis des Vorjahres 2019 Unterschied EUR EUR EUR 34 - Auszahlungen aus Eigenkapitalherabsetzungen an andere Gesellschafter -4.362.194 0 -4.362.194 35 + Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der Aufnahme von (Finanz-) Krediten 136.987.462 81.953.522 55.033.940 36 - Auszahlungen aus der Tilgung von Anleihen und (Finanz-) Krediten -12.276.506 -13.683.565 1.407.059 37 + Einzahlungen aus erhaltenen Zuschüssen/Zuwendungen 0 0 0 38 + Einzahlungen aus außerordentlichen Posten 1.052.980 850.866 202.114 39 - Auszahlungen aus außerordentlichen Posten 122.393 543.888 -421.495 40 - Gezahlte Zinsen -94.276.497 -103.690.610 9.414.113 41 - Gezahlte Dividenden an Gesellschafter des Mutterunternehmens 0 0 0 42 - Gezahlte Dividenden an andere Gesellschafter -31.615.885 -32.083.824 467.939 43 = Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit (Summe aus 31 bis 42) 12.096.389 -60.017.654 72.114.043 44 = Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds (Summe aus 15, 30, 43) -81.371.623 23.407.811 -104.779.434 45 +/- Wechselkurs- und bewertungsbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds 0 0 0 46 +/- Konsolidierungskreisbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds 0 0 0 FE H +/- verbleibende Cashflow-Differenzen 0 0 0 47 + Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 513.007.966 489.600.155 23.407.811 48 = Finanzmittelfonds am Ende der Periode (Summe aus 44 bis 47) 431.636.343 513.007.966 -81.371.623 Die Kapitalflussrechnung soll einen Einblick in die dem Konzern zugeflossenen Finanzierungsmittel und deren Verwendung geben. Dafür werden die Zahlungsströme der Berichtsperiode der laufenden Geschäftstätigkeit, der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit zugeordnet. Im Gegensatz zur Kapitalflussrechnung der Stadt im Einzelabschluss wird der Cashflow aus laufender 167 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Anlagen _________________________________________________________________________________ XXV Geschäftstätigkeit für den Konzern nach der indi- rekten Methode ermittelt. Dabei werden ausgehend vom Periodenergebnis der konsolidierten Ergebnis- rechnung nicht zahlungswirksame Ergebnisbestand- teile bereinigt sowie nicht erfolgswirksame Zahlungs- ströme ergänzt. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit wird nach der direkten Methode berechnet. Er bezieht sich auf alle Aktivitäten im Zu sammenhang mit der Höhe des Anlagevermögens und Vermögensgegen- ständen des Umlaufvermögens, die nicht der laufen- den Geschäftstätigkeit oder dem Finanzmittelfonds zugeordnet sind. Relevant sind hier insb. die Auszah- lungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen (Zeile 19). Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit (Er- mittlung ebenfalls nach der direkten Methode) er- fasst alle Aktivitäten, die sich auf die Höhe oder Zu- sammensetzung der Eigenkapitalposten und/oder Finanzschulden auswirken, aber auch entspre- chende Vergütungen zur K apitalüberlassung (z. B. Zinsen). Zeile 3 5 enthält die Netto -Schuldenauf- nahme bei Investitionskrediten und Anleihen von 135,8 Mio. € im Gesamtkonzern, unter Berücksichti- gung der nicht zahlungswirksamen Tilgung des B - Anteils aus dem Cross -Border-Leasing des SUN i. H. v. 1,14 Mio. € (vgl. unter D.II Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen. Unter Zeile 36 ist die Tilgung der kreditähnlichen Verbindlichkeiten von 12,28 Mio. € ausgewiesen. Die Summe der Cashflows aus la ufender Ge - schäfts-/ Investitions - und Finanzierungstätigkeit ergibt in Zeile 44 die Zu-, oder wie in 2020, die Ab- nahme der Finanzmittel aus zahlungswirksamen Geschäftsvorgängen. Der Finanzmittelfond zum 31.12.2020 beläuft sich auf 431,64 Mio. € und bein- haltet rechnerisch somit sämtliche Bestände an Zah- lungsmitteln des Konzerns Stadt (Kasse, Bankkon- ten). Im Vergleich zum 31.12.2019 verringert er sich um -15,86 %. 168 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Anlagen _________________________________________________________________________________ XXVI Anlage 6: Eigenkapitalübersicht Eigenkapitalübersicht für das Jahr 2020 Stadt Nürnberg produktiv Konsolidierte Eigenkapitalübersicht für das Jahr 2020 Kommune Minderheitsgesellschafter Gesamt- eigenkapital Allgemeine Rücklage (Nettoposition) Rücklagen aus nicht ertrags- wirksam aufzulösenden Zuwendungen Erwirtschaftetes Gesamteigenkapital Eigenkapital der Kommune Minderheiten- kapital Kumuliert es übriges Konzern- ergebnis Eigenkapital der Minderheits- gesellschafter Ergebnis- rücklage Ergebnisvortrag Jahres- überschuss / -fehlbetrag Kumuliertes übriges Konzern- ergebnis Stand am 31.12.2019 670.065.710 2.631.468 741.070.411 43.052.730 105.052.633 4.850.592 1.566.723.543 228.633.763 1.795.357.306 Sonstige Einzahlungen in das Eigenkapital 18.972.266 0 0 0 0 0 18.972.266 15.834.000 34.806.266 Änderungen des Konsolidierungs-kreises 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Übrige Veränderungen 289.105 0 96.628.591 8.134.937 -105.052.633 0 0 0 0 Gesamtjahresergebnis 0 0 0 0 -4.167.037 0 -4.167.037 2.725.059 -1.441.978 Übriges Gesamtergebnis -1.326.231 0 6.986.408 7.101.195 0 0 12.761.372 -22.921.253 -10.159.881 Gesamtergebnis -1.326.231 0 6.986.408 7.101.195 -4.167.037 0 8.594.335 -20.196.194 -11.601.859 Stand am 31.12.2020 688.000.850 2.631.468 844.685.411 58.288.861 -4.167.037 4.850.592 1.594.290.143 224.271.569 1.818.561.713 Tabelle 12: Eigenkapitalübersicht 2020 169 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Anlagen _________________________________________________________________________________ XXVII Nürnberg, den S T A D T N Ü R N B E R G (Marcus König) Oberbürgermeister 170 Seite 1 von 3 Beschlussvorlage Rpr/002/2023 Beratung Datum Behandlung Ziel Rechnungsprüfungsausschuss 16.06.2023 öffentlich Gutachten Stadtrat 19.07.2023 öffentlich Beschluss Betreff: Entlastung für den konsolidierten Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Sachverhalt (kurz): Die örtliche Prüfung ist seit der Änderung der GO zum 01.08.2004 auch Grundlage für die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO). Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungs- ausschuss dem Stadtrat, für den konsolidierten Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg die Entlastung zu erteilen. Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist für die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat zuständig. 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr 22 171 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/002/2023 Seite 2 von 3 Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Rechnungsprüfungsamt als Sachverständiger wird nicht operativ tätig. 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) 172 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/002/2023 Seite 3 von 3 Gutachtenvorschlag (RprA Ö 16.06.2023): Nach Durchführung der örtlichen Prüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat die Entlastung für den konsolidierten Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg gem. Art. 102 Abs. 3 GO. Beschlussvorschlag (StR Ö 19.07.2023): Der Stadtrat erteilt für den mit Stadtratsbeschluss vom 19.07.2023 festgestellten konsolidierten Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung. 173 Seite 1 von 4 Beschlussvorlage Rpr/003/2023 Beratung Datum Behandlung Ziel Rechnungsprüfungsausschuss 16.06.2023 öffentlich Gutachten Stadtrat 19.07.2023 öffentlich Beschluss Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses 2021 der Stadt Nürnberg Anlagen: Bericht Prüfung Jahresabschluss 2021 Stadt Nürnberg Anhang zum Jahresabschluss 2021 Sachverhalt (kurz): Der Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg wurde gem. Art. 103 ff. GO durch das Rechnungsprüfungsamt geprüft. Die Prüfung ergab, dass der Abschluss insgesamt ordnungsgemäß aufgestellt wurde. Die Feststellung wird unter Beachtung der im beiliegenden Gutachtensvorschlag dargelegten Auflage empfohlen. Im Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 der Stadt Nürnberg vom 22.05.2023 wurden die Ergebnisse des Rechnungsprüfungsamtes zusammengefasst und hiermit dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Begutachtung des Abschlusses 2021 vorgelegt. Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3 GO für die Feststellung der Stadtrat zuständig. 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt 33 174 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/003/2023 Seite 2 von 4 Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Rechnungsprüfungsamt als Sachverständiger wird nicht operativ tätig. 175 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/003/2023 Seite 3 von 4 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) 176 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/003/2023 Seite 4 von 4 Gutachtenvorschlag (RprA Ö 16.06.2023): Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2021 der Stadt Nürnberg zu. Die Prüfungsergebnisse werden vom Rechnungsprüfungsausschuss übernommen. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 der Stadt Nürnberg gemäß Art. 102 Abs. 3 GO unter Beachtung der im Bericht über die Prüfung dieses Jahresabschlusses dargelegten Auflage (Abschnitt 2, Seite 90 „Zusammengefasstes Prüfungsergebnis“). Die Bilanzsumme zum 31.12.2021 beträgt 5.919.024.922,36 Euro. Das positive Jahresergebnis beläuft sich auf 18.014.324,46 Euro und wird behandelt entsprechend der Schlussbilanz zum 31.12.2021 nach Ergebnisverwendung. Beschlussvorschlag (StR Ö 19.07.2023): Entsprechend des Gutachtens des Rechnungsprüfungsausschusses vom 16.06.2023 wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Jahresabschluss der Stadt Nürnberg zum 31.12.2021 festgestellt. 177 Rechnungsprüfungsamt 140-14.20.00-8/2/4 Bericht für den Rechnungsprüfungsausschuss am 16.06.2023 öffentlich über die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 der Stadt Nürnberg Mai 2023 33 178 Seite 2 von 90 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1 JAHRESABSCHLUSS 2021 DER STADT NÜRNBERG 3 1.1 Prüfungsgrundlagen und -durchführung 3 1.2 Haushaltssatzung 2021 und Planung 3 1.3 Ergebnisse der Prüfung des Jahresabschlusses 2021 6 1.3.1 Formelle Feststellungen 6 1.3.2 Vermögensrechnung (Bilanz) 7 1.3.3 Ergebnisrechnung 53 1.3.4 Finanzrechnung 71 1.3.5 Verpflichtungsermächtigungen 76 1.3.6 Bürgschaften 77 1.3.7 Bildung der Haushalts-/Budgetreste 2021 78 1.3.8 Anhang 78 1.3.9 Rechenschaftsbericht 78 1.4 Anlagen zum Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg 79 1.4.1 Prüfungen im Haushalts- und Wirtschaftsjahr 2021 79 1.4.2 Schlussbilanz zum 31.12.2021 (nach Ergebnisverwendung) 82 1.4.3 Ergebnisrechnung zum 31.12.2021 84 1.4.4 Finanzrechnung zum 31.12.2021 85 1.4.5 Forderungsspiegel zum 31.12.2021 86 1.4.6 Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2021 87 1.4.7 Anlagenspiegel zum 31.12.2021 88 1.4.8 Rücklagen- und Rückstellungsübersicht zum Jahresabschluss 2021 89 2 ZUSAMMENGEFASSTES PRÜFUNGSERGEBNIS 90 179 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 3 von 90 1 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg 1.1 Prüfungsgrundlagen und -durchführung Die rechtlichen Grundlagen zur Prüfung und Feststellung der Jahresabschlüsse und zur Ent- lastung sind in Art. 102 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) festgehalten. Für die Prüfung ist danach der Rechnungsprüfungsausschuss zuständig, das Rechnungsprü- fungsamt ist dabei als umfassender Sachverständiger heranzuziehen. Feststellung und Ent- lastung obliegen dem Stadtrat nach durchgeführter örtlicher Prüfung. Die Jahresabschlüsse 2021 der Eigenbetriebe Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürn- berg, Abfallwirtschaftsbetrieb Nürnberg, NürnbergStift, Franken-Stadion Nürnberg, Nürnberg- Bad sowie des Servicebetriebs Öffentlicher Raum Nürnberg wurden bereits im Rechnungs- prüfungsausschuss am 30.11.2022 begutachtet und vom Stadtrat am 14.12.2022 festgestellt. Dazu hatte das Rechnungsprüfungsamt auch den Bericht über die Prüfung des Haushalts - und Wirtschaftsjahres 2021 vorgelegt. Darin wurden u.a. die Einzelprüfungen – im Wesentli- chen in den Dienststellen und Unternehmen der Stadt sowie die Auftragsprüfungen bezogen auf das Haushaltsjahr 2021 – dargestellt, die Behandlung fand ebenfalls im Rechnungsprü- fungsausschuss am 30.11.2022 statt. Unter 1.4.1 des vorliegenden Berichts sind diese Prü- fungen nochmals aufgeführt. Unter Nr. 1.4 sind die geprüften Jahresabschlüsse beigefügt. Die Prüfungsergebnisse zum Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg werden im vorliegen- den Bericht dargestellt. Aufgrund der Größenordnung des städtischen Jahresabschlusses wendet das Rechnungsprüfungsamt einen risikoorientierten Prüfungsansatz an. Der vorliegende Bericht dient somit der Darstellung der Ergebnisse aus der Prüfung des dop- pischen Jahresabschlusses 2021 der Stadt Nürnberg zwecks abschließender Feststellung die- ses Jahresabschlusses und Entlastung. Abschnitt 2 beinhaltet schließlich die Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses mit der Empfehlung zur Feststellung und Entlastung. 1.2 Haushaltssatzung 2021 und Planung Als Grundlage für die Haushaltswirtschaft des Jahres 2021 hat die Stadt Nürnberg eine Haus- haltssatzung erlassen. Die in der Sitzung am 19.11.2020 vom Stadtrat beschlossene Haushaltssatzung, der Haus- haltsplan sowie die zugrundeliegenden Stadtratsbeschlüsse wurden der Regierung von Mittel- franken mit Schreiben vom 10.12.2020 vorgelegt. Es wurden je eine Übersicht über den Ge- samtergebnis- und den Gesamtfinanzhaushalt sowie eine Einschätzung der Auswirkungen des Finanzhaushaltes und der Investitionen für die Jahre 2021 bis 2030 als Anlage beigefügt. Der Stellenplan und die Aufstellung der Teilhaushalte mit den dazugehörigen Dienststellen und Produkten wurden der Rechtsaufsicht mit Schreiben vom 16.12.2020 nachgereicht . Ebenso lagen die Einzelermächtigungen zu den Teilbudgets K5 (Sons tiges) bei. Der Wirt- schaftsplan des Klinikum Nürnberg wurde ebenfalls mit gleichem Schreiben eingereicht. 180 Seite 4 von 90 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Gemäß Art. 65 Abs. 2 GO war die Haushaltssatzung spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Rechtsaufsicht vorzulegen. Inhalt und Form entsprechen den Erforder- nissen aus Art. 63 Abs. 1 und 2 GO. Die Regierung von Mittelfranken hat mit Bescheid vom 01.02.2021 die für den Haushalt 2021 nach der Gemeindeordnung erforderlichen Genehmigungen zu den in der Haushaltssatzung vorgesehenen Kreditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen erteilt. Im Bescheid der Rechtsaufsicht wurden keine Auflagen festgesetzt. Die Bekanntmachung der Haushaltssatzung erfolgte im Amtsblatt Nr. 4 vom 17.02.2020. Damit wurde die Frist zur unverzüglichen Veröffentlichung nach Genehmigung durch die Rechtsauf- sicht aus Art. 65 Abs. 3 Satz 1 GO eingehalten. Die Regierung von Mittelfranken kritisiert in ihrer rechtsaufsichtlichen Würdigung, dass die Ge- samttilgungsausgaben der Stadt nicht durch den Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit im Finanzhaushalt ausgeglichen werden können. Damit ist eine Bildung zusätzlicher Eigenmittel als „freie Finanzspanne“ zur Finanzierung von Investitionen auch nicht möglich. Bei der Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit anhand des amtli chen Haushaltsmus- ters „Übersicht der dauernden Leistungsfähigkeit“ kam die Regierung gleichfalls zu dem Er- gebnis, dass das hieraus ermittelte „bereinigte Zahlungsergebnis“ weder einen Überschuss und damit „freie Finanzspanne“ noch eine ordentliche Kredittilgung aus den laufenden Einnah- men ermöglicht. Die in der Übersicht nicht berücksichtigten Ausgaben für die Tilgung der kre- ditähnlichen Rechtsgeschäfte würden das negative Berechnungsergebnis weiter vergrößern. Trotz der nach Auffassung der Rechtsaufsicht in der Haushaltsplanung 2021 nicht erreichten Kredittilgung aus den laufenden Einnahmen kann die dauerhafte Zahlungsfähigkeit im Haus- haltsjahr durch den geplanten Anfangsbestand an liquiden Mitteln sichergestellt werden. Die Regierung sieht daher die dauernde Leistungsfähigkeit als (noch) gegeben an. Die Rechtsaufsicht führt weiter aus, dass der im Ergebnishaushalt prognostizierte Jahresfehl- betrag durch die Ergebnisrücklage gedeckt werden kann sowie die Liquidität über den Kas- senbestand und die in der vorhandenen Rücklage enthaltenen flüssigen Mittel gegeben ist. Die im Haushaltsjahr 2021 eingeplanten Kreditaufnahmen können nach Auffassung der Re- gierung somit rechtsaufsichtlich genehmigt werden. Die geplanten Verpflichtungsermächtigungen werden als genehmigungsfähig erachtet, da die entsprechenden Ausgleiche über die Ergebnisrücklage und den Bestand an liquiden Mitteln erreicht werden können. Im Hinblick auf die - zumindest auflagenfreien – Genehmigungen künftiger Haushalte, wird eine zurückhaltende Ausgabenplanung als erforderlich gesehen. Die Obergrenzen im Stellenplan für die städtischen Beamtinnen und Beamten werden nach Auffassung der Regierung eingehalten. In der letzten amtlichen statistischen Erhebung zum Schuldenstand der Landkreise und kreis- freien Städte wurde die Stadt Nürnberg mit Abstand als die kreisfreie Stadt mit der höchsten Pro-Kopf-Verschuldung je Einwohner aufgeführt und die 2 Mrd. Euro-Grenze der Verschul- dung wird unter Berücksichtigung der Eigenbetriebe erreicht. In der Schlussbemerkung zur Haushaltsgenehmigung wird auf die in allen drei Kenngrößen festgestellten negativen Vorzeichnen nochmals ausdrücklich hingewiesen: 181 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 5 von 90 1. Der Fehlbetrag im Ergebnishaushalt und der negative Saldo des Gesamtfinanzhaushaltes können nur durch die Inanspruchnahme der Ergebnisrücklage und der liquiden Mittel aus- geglichen werden. 2. Die Tilgung der Kredite und kreditähnlichen Geschäfte kann nicht aus dem Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit im Finanzhaushalt geleistet werden. Ein Eigenfinanzie- rungsanteil für Investitionen kann nicht erwirtschaftet werden. 3. Die städtische Gesamtverschuldung wird bis zum Planungsjahr 2024 bei über 2,5 Mrd. Euro liegen. Die Regierung ist der Auffassung, dass eine auf Haushaltskonsolidierung gerichtete tragfähige Planungsstrategie auf einer Reduzierung der Ausgaben fußen muss. Das Augenmerk sollte auf einer kritischen Überprüfung der finanziellen Spielräume sowohl für freiwillige Aufgaben als auch bei der Wahrnehmung von Pflichtaufgaben (ggfs. zeitliche Priorisierung) liegen. Die Finanzierung der Vielzahl von Investitionen und sonstiger Maßnahmen zu Lasten künftiger Generationen kann nach Auffassung der Rechtsaufsicht keine Option sein. Die Stadtratsfraktionen und -gruppen sowie die Einzelstadträte wurden schriftlich mit Schrei- ben vom 03.02.2021 über den Inhalt der Genehmigung durch den Kämmerer informiert. Die Haushaltssatzung trat zum Beginn des Haushaltsjahres in Kraft. Eine Nachtragshaushaltssatzung wurde mit Sitzung des Stadtrates vom 27.10.2021 erlassen. Der Nachtragshaushalt impliziert eine Änderung weder der geplanten Kreditaufnahmen noch der Verpflichtungsermächtigungen und erfordert somit keine haushaltsrechtliche Genehmi- gung. In der Beschlussvorlage für den Stadtrat wird ausgeführt, dass der Nachtrags hauhalt Ansatzänderungen für bereits genehmigte investive Mehraufwendungen in Höhe von 1.115.036,00 Euro für bewegliches Vermögen (Luftreinigungsgeräte) enthält. Diese Verände- rungen können durch Mehreinzahlungen (Zuweisungen des Freistaates Bayern) sowie E in- sparungen bei anderen Investitionsmaßnahmen saldoneutral ausgeglichen werden. Des Weiteren sind redaktionelle Änderungen des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Fran- ken-Station Nürnberg enthalten. Die Nachtragshaushaltssatzung wurde der Regierung von Mi ttelfranken mit Schreiben vom 08.11.2021 vorgelegt. Durch die Rechtsaufsicht wurden keine Einwände gegen die Nachtrags- haushaltssatzung erhoben. Die Veröffentlichung der Nachtragshaushaltssatzung erfolgte im Amtsblatt Nr. 2 4 vom 24.11.2021. 182 Seite 6 von 90 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg 1.3 Ergebnisse der Prüfung des Jahresabschlusses 2021 1.3.1 Formelle Feststellungen Der Jahresabschluss ist mit der erstmaligen Erstellung von Teilrechnungen in 2014 (Teiler- gebnis- und Teilfinanzrechnungen) vollständig. Der von der Stadt Nürnberg verwendete Kon- tenrahmen entspricht allerdings nicht dem kommunalen Kontenrahmen Bayern (KommKR) und steht insofern im Widerspruch zu der seit 01.01.2007 geltenden Kommunalhaushaltsver- ordnung-Doppik (KommHV -Doppik). Die Stadt Nürnberg beantragte folglich mit Schreiben vom 28.09.2010 eine dauerhafte Ausnahmegenehmigung nach § 99 Abs. 2 KommHV-Doppik für ihren Kontenrahmen sowie eine einstweilige Verlängerung der Übergangsfristen für die produktorientierte Haushaltsgliederung und die Anwendung der Haushaltsmuster. Der Stadt Nürnberg wurde eine dauerhafte Ausnahmegenehmigung nach § 99 Abs. 2 KommHV-Doppik hinsichtlich der Haushaltsführung der Gemeinden und Gemeindeverbände nach den Grunds- ätzen der doppelten kommunalen Buchführung nach VVKommH-Syst-Doppik für ihren abwei- chenden Kontenplan mit Schreiben der Regierung vom 31.10.2011 erteilt. Zudem wurde eine bis 31.12.2014 befristete Ausnahmegenehmigung für die erstmalige Erstellung der auf der ört- lichen Organisation basierenden Produktbereichsgliederung rechtsaufsichtlich genehmigt. Zum 01.01.2014 erfolgte die Umstellung auf die produktorientierte Haushaltsgliederung. Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) kritisierte bereits im Rahmen der überörtlichen Prüfung 2003 – 2009 im Bereich des Kassenwesens u. a., dass Buchungen zum Teil nicht belegt sind und das von der Stadt gewählte (durch SAP vorgegebene chronologi- sche) Belegablagesystem nicht geeignet ist. Die ebenfalls vom Rechnungsprüfungsamt in Vorjahresprüfungen geforderte vollständige, ein- heitliche und lückenlose Belegdokumentation will die Stadt künftig über die Einführung der elektronischen Rechnungsbearbeitung i.V.m. der Ablage im elektronischen Dokumentenma- nagementsystem (DMS) erreichen. 183 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 7 von 90 1.3.2 Vermögensrechnung (Bilanz) 1.3.2.1 Bilanzaufbau TEUR % TEUR % TEUR % AKTIVA Langfristig Immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen 4.324.420 73,0 4.297.266 74,2 27.154 0,6 Finanzanlagen 886.345 15,0 754.558 13,0 131.787 17,5 5.210.765 88,0 5.051.824 87,2 158.941 3,1 Kurzfristig Vorräte 40.722 0,7 40.033 0,7 689 1,7 Forderungen 216.387 3,7 239.822 4,1 -23.435 -9,8 Flüssige Mittel 413.790 7,0 426.506 7,4 -12.716 -3,0 Rechnungsabgrenzungsposten 37.361 0,6 31.678 0,6 5.683 17,9 708.260 12,0 738.039 12,8 -29.779 -4,0 Summe 5.919.025 100,0 5.789.863 100,0 129.162 2,2 PASSIVA Langfristig Eigenkapital 929.470 15,7 906.680 15,7 22.790 2,5 Sonderposten 1.054.203 17,8 1.074.067 18,6 -19.864 -1,8 Rückstellungen 1.663.393 28,1 1.647.744 28,4 15.649 0,9 Verbindlichkeiten 1.510.002 25,5 1.510.988 26,1 -986 -0,1 5.157.068 87,1 5.139.479 88,8 17.589 0,3 Kurzfristig Rückstellungen 299.261 5,1 254.108 4,4 45.153 17,8 Verbindlichkeiten 420.821 7,1 367.884 6,3 52.937 14,4 Rechnungsabgrenzungsposten 41.875 0,7 28.392 0,5 13.483 47,5 761.957 12,9 650.384 11,2 111.573 17,2 Summe 5.919.025 100,0 5.789.863 100,0 129.162 2,2 31.12.202031.12.2021 Veränderung Im Berichtsjahr erhöhte sich die Bilanzsumme um 129,16 Mio. Euro oder 2,2 % auf 5,92 Mrd. Euro, dabei stieg das Anlagevermögen gegenüber dem Vorjahr um 158,94 Mio. Euro auf 5,21 Mrd. Euro. Die kurzfristigen Aktiva sanken um 29,78 Mio. Euro auf 708,26 Mio. Euro. Das Anlagevermögen einschließlich der Finanzanlagen prägt aufgabenge- mäß die Aktivseite. 184 Seite 8 von 90 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Die Passivseite wird dominiert von langfristigen Bilanzposten. Dies sind überwiegend Rück- stellungen für Pensionsverpflichtungen und Darlehensverbindlichkeiten sowie Sonderposten (v.a. Investitionszuschüsse) und das Eigenkapital. Die Eigenkapitalausstattung der Stadt Nürnberg liegt wie im Vorjahr bei 15,7 % der Bilanz- summe. Dabei stieg das Eigenkapital 2021 gegenüber dem Vorjahr um 2,5 % auf 929,47 Mio. Euro. Zukünftig kann eine Verbesserung der Eigenkapitalausstattung im Wesent- lichen nur über positive GuV -Ergebnisse erreicht werden, was in der Regel gleichzeitig die notwendige investive Eigenfinanzierung (ohne Schulden) der Stadt ausbauen würde. 1.3.2.2 Aktivseite A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände 31.12.2021 Euro 31.12.2020 Euro Lizenzen 57.971,00 6.122,00 EDV-Software 4.870.144,00 5.603.217,00 Immaterielle Vermögensgegenstände aus geleisteten Zuwendungen 229.541.947,00 224.421.569,00 Summe 234.470.062,00 230.030.908,00 Die immateriellen Vermögensgegenstände erhöhten sich im Berichtsjahr um 4,44 Mio. Euro bzw. 1,9 %. Hierbei stehen den Zugängen in Höhe von 9,66 Mio. Euro und den Umbuchungen aus den Anlagen im Bau in Höhe von 10,25 Mio. Euro Wertminderungen durch Abgänge und Abschreibungen in Höhe von 15,47 Mio. Euro gegenüber. Die Unterposition EDV-Software hat sich um 733 TEuro auf 4,87 Mio. Euro verringert. Die Zu- gänge in Höhe von 1,47 Mio. Euro entfallen zu großen Teilen auf Nachaktivierungen bzgl. SAP BW/4 HANA (413 TEuro) und auf SAP Business Suite Professional Lizenzen (158 TEuro). Die Erhöhung des Bestands des immateriellen Vermögens aus geleisteten Zuwendungen ist im Wesentlichen auf Zugänge und Umbuchungen in Höhe von 18,39 Mio. Euro zurückzufüh- ren. Diese betreffen größtenteils Investitionszuschüsse an freigemeinnützige Träger von Kin- dertageseinrichtungen (u.a. KiTa Fuggerstraße 31b in Höhe von 1,93 Mio. Euro, KiTa Groß- gründlacher Straße 41 in Höhe von 1,92 Mio. Euro und KiTa Hohenbuckstraße 11 in Höhe von 1,86 Mio. Euro) sowie Zuwendungen für das Digitale Gründerzentrum Zollhof in Höhe von 2,21 Mio. Euro. Weitere Zugänge und Umbuchungen der geleisteten Zuwendungen betreffen mit 1,80 Mio. Euro Zuschüsse an die SG Viktoria Nürnberg -Fürth 1883 e.V., mit 800 TEuro den Lärmschutzwall an der A73 Nürnberg-Hafen-Süd und mit 360 TEuro die Investitionsumlage für die Stadt-Umland-Bahn. 185 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 9 von 90 II. Sachanlagen 31.12.2021 Euro 31.12.2020 Euro 1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 256.437.521,80 249.638.307,83 2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.329.129.284,41 1.316.673.323,63 3. Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemein- gebrauch 1.689.630.223,86 1.705.681.838,38 4. Bauten auf fremdem Grund und Boden 9.677.098,00 9.928.059,00 5. Kunstgegenstände und Baudenkmäler 395.332.319,90 394.708.992,80 6. Fahrzeuge 7.020.458,00 6.709.242,00 7. Maschinen, technische Anlagen, Betriebs- und Ge- schäftsausstattung 94.753.946,02 91.367.602,02 8. Anlagen im Bau 307.969.208,55 292.528.249,99 Summe 4.089.950.060,54 4.067.235.615,65 Das Sachanlagevermögen erhöhte sich trotz außerplanmäßiger Abschreibungen in Höhe von 97,2 Mio. Euro insgesamt um 22,71 Mio. Euro. Die Erhöhung ist im Wesentlichen auf umfang- reiche Bautätigkeiten zurückzuführen. Diese Bautätigkeiten betreffen sowohl den Gebäudebe- stand (insbesondere Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie Verwaltungsgebäude) als auch das Infrastrukturvermögen (insbesondere U-Bahn- und Straßenbau). Die außerplanmä- ßigen Abschreibungen betreffen im Wesentlichen Gebäude aus der kameralen Vermögens- rechnung. Hintergrund war die Bereinigung von Werten von vor 2005, bei denen nicht von einer konsequenten Anwendung des kaufmännischen Anschaffungs- und Herstellungskosten- prinzips ausgegangen werden konnte. Gemäß Nr. 5.4.5.1 der Allgemeinen Finanzwirtschaftsbestimmungen der Stadt Nürnberg (AFB) soll für alle Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens spätestens nach acht Jahren eine körperliche Bestandsaufnahme durchgeführt werden. Bereits in den Vorjahren wurden von der Stadtkämmerei (Rechnungswesen) vorbereitende Maßnahmen zur Erstellung eines Konzepts durchgeführt, welches zukünftig eine ordnungsgemäße Inventur (körperliche Bestandsaufnahme) in regelmäßigen Abständen gewährl eisten soll. In diesem Zusammen- hang wurde eine Inventurrichtlinie erstellt, die in der Sitzung des Ältestenrates und Finanzaus- schuss vom 20.03.2019 beschlossen wurde. Die Inventuren wurden im Jahr 2019 begonnen und im Jahr 2021 abgeschlossen. Die Zusammensetzung des gesamten Sachanlagevermögens und die Veränderungen sind aus den nachfolgend beschriebenen Unterpositionen ersichtlich. 186 Seite 10 von 90 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Zu 1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 31.12.2021 Euro 31.12.2020 Euro Grünflächen 27.055.347,80 23.989.504,59 Ackerland 52.979.656,67 48.179.368,53 Wald, Forst 20.141.905,40 21.415.295,94 Sonstige unbebaute Grundstücke 144.331.955,55 144.125.482,39 Ruhende und fließende Gewässer 11.928.656,38 11.928.656,38 Summe 256.437.521,80 249.638.307,83 Der Bestand an unbebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten erhöhte sich insgesamt um 6,80 Mio. Euro. Hierbei stehen den Zugängen (8,00 Mio. Euro) und Umbuchun- gen (434 TEuro) Wertminderungen durch Abgänge (1,63 Mio. Euro) und Abschreibungen (3 TEuro) gegenüber. Die wesentlichen Zugänge des Berichtsjahres betreffen Grünflächen (3,07 Mio. Euro) und Ackerland (4,80 Mio. Euro). Bei den Grünflächen bestehen die größten Zugänge in Mooswie- sen (865 TEuro) und Moosespan (865 TEuro). Die wesentlichen Zugänge beim Ackerland be- treffen das Gewerbegebiet „Schmalau Ost“ (1,06 Mio. Euro) und die Grundstückkäufe „Bin- sengarten“ (2,74 Mio. Euro) und „Ebene“ (536 TEuro). Zu 2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 31.12.2021 Euro 31.12.2020 Euro Kindertageseinrichtungen 161.843.638,00 153.278.449,00 Schulen 368.048.788,00 399.043.528,00 Wohnbauten 8.439.093,00 14.795.305,00 Verwaltungsgebäude 54.113.092,00 62.694.264,00 Betriebsgebäude 4.660.831,00 7.890.415,00 Sonstige Bauten 371.558.132,00 319.431.534,00 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 360.465.710,41 359.539.828,63 Summe 1.329.129.284,41 1.316.673.323,63 Der Bestand der bebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte erhöhte sich im Be- richtsjahr um 12,46 Mio. Euro bzw. 1,0 %. Hierbei stehen den Zugängen und Umbuchungen aus den Anlagen im Bau in Höhe von 138,32 Mio. Euro Wertminderungen durch Abgänge (2,45 Mio. Euro) und Abschreibungen (123,41 Mio. Euro) gegenüber. Im Berichtsjahr waren Zugänge und Umbuchungen in den verschiedenen Anlageklassen auf- grund der Fertigstellung von Baumaßnahmen und der Inbetriebnahme der entsprechenden Gebäude in Höhe von 138,32 Mio. Euro zu verzeichnen. Die wesentlichen Vorgänge entfallen mit 34,99 Mio. Euro auf Kindertageseinrichtungen und Schulen mit 2,15 Mio. Euro auf Verwal- tungsgebäude und mit 98,52 Mio. Euro auf sonstige Bauten. Die wesentlichen Zugänge inkl. Umbuchungen im Bereich der Kindertageseinrichtungen (ins- gesamt 21,59 Mio. Euro) entfallen auf den Kindergarten in der Großreuther Straße 115c 187 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 11 von 90 (4,49 Mio. Euro), den Kindergarten in der Zugspitzstraße 175 (4,41 Mio. Euro), die Kinderta- geseinrichtung in der Forchheimer Straße 85 (3,96 Mio. Euro) sowie auf die Kinderhorte in der Gaulnhofer Straße 4a (3,58 Mio. Euro) und in der Hugo-Distler-Straße 34 (3,32 Mio. Euro). Innerhalb der Anlagenklasse „Schulen“ waren im Berichtsjahr Zugänge inkl. Umbuchungen in Höhe von 13,40 Mio. Euro zu verzeichnen. Diese entfallen im Wesentlichen auf die fertigge- stellte Baumaßnahme an der Volksschule Ludwig -Uhland-Schule (4,87 Mio. Euro) und auf Nachaktivierungen bzgl. der Grundschule Thoner Espan (2,31 Mio. Euro). Zugänge und Umbuchungen im Bereich der Verwaltungsgebäude entfallen im Wesentlichen auf Baumaßnahmen am Amtsgebäude in der Äußeren Laufer Gasse 27 (1,25 Mio. Euro) und am Fa- milienzentrum (439 TEuro). Der große Anstieg im Bereich der sonstigen Bauten ist im Wesentlichen auf die Fertigstellung der Baumaßnahmen „Feuerwache 1“ (50,28 Mio. Euro), „Kia Metropol Arena“ (33,75 Mio. Euro) und „Gebäude für Kultur Gemeinschaftshaus“ (10,14 Mio. Euro) zurückzuführen. Die Abgänge des Berichtsjahres betreffen im Wesentlichen den Verkauf des Gebäudes Rothen- burger Straße 10 an den Eigenbetrieb NüBad (Mehrerlös 5,75 Mio. Euro), die Übertragung des bebauten Grundstücks Kirchenweg 56 (Mehrerlös 6 TEuro) und den Abriss des Gebäudes Am Stadtpark 94 (Mindererlös 155 TEuro). Die im Vorjahr in Teilen bemängelten Zugangsbewertungen der bebauten Grundstücke aus der Vermögensrechnung der Kameralistik wurden im Jahresabschluss 2021 bereinigt. Die fehlerhafte Zugangsbewertung war darauf zurückzuführen, dass in der Vermögensrech- nung der Kameralistik (vor 2005) sämtliche Baukosten pro Jahr erfasst wurden und nicht pro Gebäude. Diese Jahresbaukosten wurden mit Einführung der Doppik im Jahr 2005 auf die einzelnen Gebäude aufgeteilt und auf Unternummern pro Jahr unterteilt. Es ist nicht mehr nachvollziehbar, auf welcher Basis die Aufteilung erfolgte. Darüber hinaus wurde bei den Bau- kosten pro Jahr in der Kameralistik nicht zwischen tatsächlichen Baukosten (aktivierbar) und Instandhaltungskosten (nicht aktivierbar) unterschieden. Dadurch sind die mit Einführung der Doppik 2005 aktivierten Werte aufgrund der nicht mehr vollständig nachvollziehbaren Auftei- lung und auch hinsichtlich ihrer Aktivierungsfähigkeit fraglich. Aufgrund dessen wurden sämtliche Jahresbaukosten kleiner als 500 TEuro, deren Erstaktivie- rung vor 1963 datierte und deren Nutzungsdauer von 58 Jahren und 10 Monaten somit zum 31.12.2021 vollständig abgelaufen ist, außerplanmäßig abgeschrieben. Der Einbezug der Wertgrenze von 500 TEuro unterstellt, dass diese Jahresbaukosten größer 500 TEuro die Nut- zungsdauer des Gebäudes verlängert haben und zum 31.12.2021 noch eine Restnutzungsdauer aufweisen. Entsprechend handelt es sich bei den Jahresbaukosten kleiner als 500 TEuro entwe- der um Baukosten, die die Nutzungsdauer nicht verlängert haben, oder um nicht aktivierungsfä- hige Erhaltungsaufwendungen. Der außerplanmäßigen Abschreibung in Höhe von 96,79 Mio. Euro stehen Erträge aus er Auflö- sung zugehöriger Sonderposten in Höhe von 37,03 Mio. Euro gegenüber. Im Rahmen der Prüfung wurde festgestellt, dass 2,49 Mio. Euro zu wenig außerplanmäßig abge- schrieben wurden. Hintergrund war ein technischer Fehler aufgrund zu hoher Datenmengen bei Ermittlung der abzuschreibenden Anlagen. Die fehlenden außerplanmäßigen Abschreibungen werden im Jahresabschluss 2022 nachgeholt. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass während die außerplanmäßigen Abschreibungen als or- dentlicher Aufwand unter der Position „Planmäßige Abschreibungen“ in der Ergebnisrechnung 188 Seite 12 von 90 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg dargestellt sind, werden die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten als außerordentliche Erträge ausgewiesen. Auf diese Diskrepanz weist auch die Stadtkämmerei im Anhang hin. Der Ausweis in der Ergebnisrechnung ist u.E. nicht ordnungsgemäß und auch die Positionsbe- zeichnung „planmäßige Abschreibungen“ ist hier irreführend. Da es sich bei den Abschreibungen und Erträgen aus Auflösung von Sonderposten um dieselben Sachverhalte handelt, wären die Aufwendungen und Erträge gleich als ordentlich oder außerordentlich zu qualifizieren. Zudem wäre eine Abweichung von der Positionsbezeichnung des Gliederungsschemas laut KommHV- Doppik („Planmäßige Abschreibungen“) hin zur Positionsbezeichnung laut Zuordnungsvorschrift zum kommunalen Kontenrahmen Bayern („Bilanzielle Abschreibungen“) mittels einer Ausnahme- genehmigung im obigen Fall sinnvoll. Die bereits im Vorjahr festgestellte Bewertungsproblematik hinsichtlich der Folgebewertung (Ab- schreibungen) bleibt auch im Jahresabschluss 2021 noch ungelöst. Die Abschreibungsdauer für bebaute Grundstücke liegt grundsätzlich bei 58 Jahren und 10 Monaten. Allerdings wird nicht die gesamte Anlage über diese Nutzungsdauer abgeschrieben, sondern jede einzelne Unternummer der Anlage, beginnend im jeweiligen Aktivierungsjahr. Stk befindet sich derzeit mit Rpr im Aus- tausch, um eine einheitliche Abschreibung pro Gebäude und nicht pro Baumaßnahme umzuset- zen. Korrekturmaßnahmen diesbezüglich sind für den Jahresabschluss 2023 vorgesehen. Zu 3. Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemeingebrauch Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Ge- meingebrauch 31.12.2021 Euro 31.12.2020 Euro Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 860.647.664,47 857.357.408,99 Brücken, Tunnel, sonstige Bauten des Infrastruktur- vermögens 568.111.643,39 584.421.292,39 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung 92.177.442,00 93.385.918,00 Versorgungsnetze 948.986,00 1.037.091,00 Straßen, Wege, Plätze und Verkehrslenkungsanlagen 167.744.488,00 169.480.128,00 Summe 1.689.630.223,86 1.705.681.838,38 Das Infrastrukturvermögen und die Sachanlagen im Gemeingebrauch verringerte sich insgesamt um 16,05 Mio. Euro. Die Entwicklung ergab sich wie folgt: Euro Anfangsbestand 01.01.2021 1.705.681.838,38 + Zugänge/Nachaktivierungen 26.409.379,21 - Abgänge 4.207.602,60 +/- Umbuchungen 11.634.149,18 - Abschreibungen 49.993.587,31 + Zuschreibungen 0,00 Endbestand 31.12.2021 1.689.630.223,86 Die Zugänge des Berichtsjahres und Umbuchungen von bereits in den Vorjahren begonnenen Baumaßnahmen in Höhe von 38,25 Mio. Euro entfallen größtenteils auf die Anlagenklassen „Straßen, Wege, Plätze und Verkehrslenkungsanlagen“ (11,41 Mio. Euro), „Gleisanlagen mit Streckenausrüstung“ (9,94 Mio. Euro) und „sonstige Bauten“ (8,57 Mio. Euro). 189 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 13 von 90 Bei den Anlagenklassen „Brücken“, „Tunnel“ und „Sonstige Bauten des Infrastrukturvermö- gens“ ergab sich ein Rückgang von insgesamt 16,31 Mio. Euro. Ursächlich hierfür sind Inven- turdifferenzen im Bereich der U -Bahn. Betroffen waren Vermögensgegenstände aus der ka- meralen Vermögensrechnung, die nicht mehr zugeordnet bzw. bestätigt werden konnten. Dies führt zu Abgängen in Höhe von 17,47 Mio. Euro. Die Abschreibungen des gesamten Infrastrukturvermögens haben sich aufgrund des hohen Investitionsvolumens um 3,49 Mio. Euro auf 49,99 Mio. Euro erhöht. Zu 4. Bauten auf fremdem Grund und Boden Bauten auf fremdem Grund und Boden 31.12.2021 Euro 31.12.2020 Euro 9.677.098,00 9.928.059,00 Der Bestand der Bauten auf fremdem Grund und Boden verringerte sich um 251 TEuro und ist ausschließlich auf die planmäßige Abschreibung zurückzuführen. Zu 5. Kunstgegenstände und Baudenkmäler Kunstgegenstände und Baudenkmäler 31.12.2021 Euro 31.12.2020 Euro Kunstgegenstände 394.673.967,35 394.050.640,25 Baudenkmäler 658.352,55 658.352,55 Summe 395.332.319,90 394.708.992,80 Die Kunstgegenstände und Baudenkmäler haben sich um 623 TEuro auf 395,33 Mio. Euro erhöht. Hierbei stehen den Zugängen und Nachaktivierungen in Höhe von 643 TEuro Wert- minderungen durch Abgänge in Höhe von 20 TEuro gegenüber. Die vom BKPV bemängelte Inventarisierung der Kunstgegenstände der städtischen Museen und der Dauerleihgaben an das Germanische Nationalmuseum wurde bereits nachgeholt. Die körperliche Best andsaufnahme der Kunst - und Sammlungsgegenstände wurde im August 2018, die der Grafischen Sammlungen im Jahr 2019 abgeschlossen. Die Ergebnisse der In- ventur wurden im Jahresabschluss 2020 bereits berücksichtigt. Hinsichtlich der vom BKPV bemängelten Bewertung der Kunstgegenstände wurde im Frühjahr 2018 damit begonnen, alle Kunstgegenstände mit einem Schätzwert über 500 TEuro nach dem mit dem BKPV abgestimmten Mustergutachten zu bewerten. Die Neubewertung wurde im Jahr 2021 abgeschlossen und die Wertberichtigung der entsprechenden Kunstgegen- stände bereits im Jahresabschluss 2020 dargestellt. Auch im Bereich der Stadtbibliothek hat der BKPV bereits in der überörtlichen Prüfung der Jahresabschlüsse 2003 bis 2009 wesentliche Teile des Wertansatzes der Drucke, Handschrif- ten und Inkunabeln als fehlerhaft eingestuft. Diese Feststellung wurde im Rahmen der überört- lichen Prüfung der Jahresabschlüsse 2010 bis 2016 nochmals bekräftigt und auch auf die wei- teren Bereiche der Kunstgegenstände ausgeweitet. Nach Auffassung des BKPV sind die von den städtischen Sachverständigen erstellten Wertgutachten für Kunstgegenstände unvollstän- dig und angreifbar, da nicht alle wertbildenden Faktoren berücksichtigt werden. Darüber hin- aus wird die nicht ausreichende Berücksichtigung von Verwertungsbeschränkungen bemän- gelt, was in der Folge zu überhöhten Wertansätzen führt. Die Stadtkämmerei hält hierzu in Ihrer abschließenden Stellungnahme fest, dass auch bei der Stadtbibliothek Wertgutachten 190 Seite 14 von 90 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg entsprechend des mit dem BKPV abgestimmten Mustergutachtens erstellt werden, um die bi- lanzierten Werte zu belegen bzw. entsprechend fundierte Werte zu ermitteln. Die vom BKPV bemängelte Bewertung der Archivalien des Stadtarchivs wurde bereits in den Jahresabschlüssen 2017 und 2018 überarbeitet und abgeschlossen. Zu 6. Fahrzeuge Fahrzeuge 31.12.2021 Euro 31.12.2020 Euro Pkw 638.226,00 777.549,00 Lkw 301.676,00 370.021,00 Spezialfahrzeuge 4.244.258,00 4.243.096,00 Sonstige Fahrzeuge 1.836.298,00 1.318.576,00 Summe 7.020.458,00 6.709.242,00 Der Bilanzposten Fahrzeuge erhöhte sich im Berichtsjahr um 311 TEuro bzw. 4,6 %. Hierbei stehen den Zugängen und Umbuchungen in Höhe von 1,98 Mio. Euro Wertminderungen durch Abschreibungen in Höhe von 1,66 Mio. Euro und Abgänge in Höhe von 6 TEuro gegenüber. Die Zugänge inkl. Umbuchungen entfallen mit 1,16 Mio. Euro auf Spezialfahrzeuge, mit 79 TEuro auf PKW und mit 741 TEuro auf sonstige Fahrzeuge. Zu 7. Maschinen, technische Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung (BGA) Maschinen, technische Anlagen, BGA 31.12.2021 Euro 31.12.2020 Euro Maschinen 4.099.311,00 4.305.433,00 Technische Anlagen 4.776.307,00 5.439.728,00 Betriebsvorrichtungen 22.271.991,00 21.920.686,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung 63.053.597,02 57.405.712,02 GWG 552.740,00 2.296.043,00 Summe 94.753.946,02 91.367.602,02 Die unter der Position Maschinen, technische Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung ausgewiesenen Vermögensgegenstände erhöhten sich im Berichtsjahr um 3,39 Mio. Euro auf 94,75 Mio. Euro. Die wesentlichen Zugänge des Berichtsjahres entfallen analog zu den Vorjahren auf umfang- reiche Beschaffungen von Einrichtungs - und Ausstattungsgegenständen in Kinder tagesein- richtungen und Schulen. Im Bereich der Betriebsvorrichtungen waren analog zu den Vorjahren Anschaffungskosten im Zusammenhang mit der Erweiterung der Brandmeldeempfangsanlage und dem Ausbau des Schwachstromkabelnetzes zu verzeichnen. Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) verringerten sich stark um 1,74 Mio. Euro auf 553 TEuro. Die Entwicklung ist au f fehlende wesentliche Zugänge zurückzuführen. Hinter- grund ist die Gesetzesänderung bzgl. GWG, nach der die Aktivierung von beweglichem und 191 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 15 von 90 immateriellem Anlagevermögen bei Anschaffungskosten unter 800 Euro (vorher: 410 Euro) netto seit dem 01.01.2019 entfallen kann. Zu 8. Anlagen im Bau Anlagen im Bau 31.12.2021 Euro 31.12.2020 Euro 307.969.208,55 292.528.249,99 Der Bilanzposten Anlagen im Bau erhöhte sich um 15,44 Mio. Euro. Hierbei stehen den Zu- gängen des Berichtsjahres in Höhe von 156,42 Mio. Euro Umbuchungen fertiggestellter Bau- maßnahmen in Höhe von 140,98 Mio. Euro gegenüber. Die Zugänge des Berichtsjahres entfallen u.a. 34,39 Mio. Euro auf die Erweiterung der U - Bahnlinie 3, Bauabschnitt 2.2 im Südwesten von Kleinreuth bei Schweinau bis Gebersdorf und 8,78 Mio. Euro auf die Generalsanierung des U-Bahnhofs Muggenhof. Desweiteren entfallen 5,61 Mio. Euro auf den Erwerb großer Teile des Prinovis -Areals im Stadtteil Langwasser zur Errichtung eines Schulzentrums, 4,73 Mio. Euro auf den Ersatzneubau der Brücke der Mün- chener Straße sowie 4,09 Mio. Euro auf den Bauabschnitt 3 des Künstlerhauses in der König- straße 93. Die nach Fertigstellung der jeweiligen Investitionsmaßnahmen im Berichtsjahr in die entspre- chenden Anlagenklassen umgebuchten Vermögenswerte entfallen analog zu den Vorjahren im Wesentlichen wieder auf die Bereiche Kindertageseinrichtungen, Schulen und Straßenbau. Darüber hinaus wurde die Feuerwache 1 sowie die Ballsporthalle Kia Metropol Arena am Til- lypark fertiggestellt und in die entsprechende Anlageklasse umgebucht. Der hohe Bestand in der Unterposition „Anlagen im Bau“ verdeutlicht das hohe Investitionsvo- lumen der Stadt Nürnberg. Neben Baukosten für Schulen und Kindertageseinrichtungen ent- fallen wesentliche Posten im Bestand zum 31.12.2021 mit 89,72 Mio. Euro auf die U-Bahninf- rastruktur, und mit 73,89 Mio. Euro auf Verkehrsflächen und Straßen. III. Finanzanlagen 31.12.2021 Euro 31.12.2020 Euro 1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sonder- vermögen 798.756.616,36 667.167.530,39 2. Wertpapiere 21.589.920,90 19.270.339,51 3. Versorgungsrücklage 34.957.636,16 34.957.636,16 4. Ausleihungen 31.041.317,22 33.162.209,24 Summe 886.345.490,64 754.557.715,30 192 Seite 16 von 90 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Zu 1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 31.12.2021 Euro 31.12.2020 Euro Verbundene Unternehmen 609.329.132,10 489.059.044,13 Beteiligungen 147.228.662,41 147.229.912,41 Sondervermögen 42.198.821,85 30.878.573,85 Summe 798.756.616,36 667.167.530,39 Verbundene Unternehmen Der Buchwert hat sich wie folgt entwickelt: Stand am 31.12.2020 489.059.044,13 Euro Zugänge 120.270.087,97 Euro Stand am 31.12.2021 609.329.132,10 Euro Der Beteiligungsbuchwert erhöhte sich in 2021 um 120,27 Mio. Euro. Davon entfallen 117,32 Mio. Euro auf die Anteile an der wbg. Mit Vertrag vom 28. Oktober 2021 hatte die Stadt Nürnberg weitere 15 % der Anteile von der StWN erworben. Der Beteiligungsbuchwert der wbg beläuft sich damit zum 31.12.2021 auf 239.834.362,14 Euro. Die verbleibende Er höhung von 2,95 Mio. Euro betrifft die Einlage eines Grundstücks durch die Stadt Nürnberg in das Kommunalunternehmen Klinikum Nürnberg. Dabei wurden stille Re- serven in Höhe von 2,30 Mio. Euro aufgedeckt. In dieser Höhe wurde aus Vorsichtsgründen eine Rückstellung gebildet, da der BKPV im Rahmen der vorangegangenen Prüfung die Wert- haltigkeit von Einlagen in das Klinikum verneint hatte. Eine abschließende Klärung durch die Rechtsaufsichtsbehörde steht nach wie vor aus. Im städtischen Jahresabschluss zum 31.12.2021 wird der Beteiligungsbuchwert des Klinikums unter den Finanzanlagen daher mit 127,71 Mio. Euro ausgewiesen.1 Unter Berücksichtigung der korrespondierenden Rückstel- lung ergibt sich ein Wert von 15,97 Mio. Euro. Beteiligungen Der Buchwert hat sich wie folgt entwickelt: Stand am 31.12.2020 147.229.912,41 Euro Abgänge -1.250,00 Euro Stand am 31.12.2021 147.228.662,41 Euro Der Beteiligungsbuchwert verminderte sich in 2021 um 1 TEuro, da die EnergieRegion GmbH liquidiert wurde. 1 Im Anhang, der Rpr zur Prüfung vorgelegt worden war, war der Beteiligungsbuchwert des Kommunalunterneh- mens Klinikum mit 124.761.026,32 Euro ausgewiesen. Die Werterhöhung durch die Einlage auf 127.713.198,53 Euro war versehentlich unterblieben. Dies wurde im Rahmen der Prüfung korrigiert. 193 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 17 von 90 Sondervermögen Die Veränderung des Buchwertes stellt sich wie folgt dar: Stand am 31.12.2020 30.878.573,85 Euro Zugänge 11.320.248,00 Euro Stand am 31.12.2021 42.198.821,85 Euro Das Sondervermögen SÖR ist mit 6,70 Mio. Euro bilanziert. Der Wertansatz resultiert aus der Umwandlung des Trägerdarlehens in Eigenkapital von SÖR zum 01.01.2016. Da der BKPV im Rahmen der überörtlichen Prüfung der Jahre 2010 bis 2016 Zweifel an der Werthaltigkeit der Einlage hatte, ist die korrespondierende Erhöhung des Sondervermögens umstritten und derzeit in Klärung. Aufgrund des Vorsichtsprinzips wurde für dieses Risiko in Vorjahren eine Rückstellung in gleicher Höhe gebildet. Diese besteht auch in 2021 fort. In 2021 hat die Stadt Nürnberg Grundstücke in die Eigenbetriebe NüBad und NüSt zum Ver- kehrswert eingebracht. Lt. Beschluss vom 21.10.2020 soll das Volksbad saniert und wieder in Betrieb genommen werden. Daher wurde das zugehörige Grundstück samt Gebäude in NüBad eingelegt. Die Einlage in NüSt betrifft zwei Grundstücke, die für den Neubau des Au- gust-Meier-Hauses erforderlich sind. Durch die Einbringung erhöhte sich das Sondervermö- gen in Summe um 11,32 Mio. Euro. Bei NüBad und NüSt handelt es sich um strukturelle Ver- lustbetriebe. Der Vorgang der Einlagen ist daher vom Grundsatz her vergleichbar mit der Um- wandlung des Trägerdarlehens in Eigenkapital bei SÖR in 2016. Da dessen abschließende Beurteilung durch die Rechtsaufsichtsbehörde noch aussteht, wurde auch für die Einlagen in NüBad und NüSt aus Vorsichtsgründen eine Rückstellung gebildet. Di ese bemisst sich nach der Höhe der aufgedeckten stillen Reserven. Unter Berücksichtigung der korrespondierenden Rückstellungen ergibt sich für NüBad ein Bilanzansatz von 3,07 Mio. Euro bzw. für NüSt von 17,18 Mio. Euro.2 Zu 2. Wertpapiere Der Bilanzposten erfasst die den nichtrechtsfähigen Stiftungen zuordenbaren Finanzanlagen. Zu 3. Versorgungsrücklage Die nach Art. 2 Abs. 4 des Gesetzes über die Bildung von Versorgungsrücklagen im Freistaat Bayern (BayVersRücklG) zu bildende Versorgungsrücklage wird in Anteilen am „Bayerischen Pensionsfonds“ des Bayerischen Versorgungsverbandes angelegt. Es handelt sich um einen thesaurierenden Spezialfonds. Seit dem 01.01.2018 beseht keine gesetzliche Verpflichtung zur Anlage mehr. Die Versor- gungsrücklage ist seitdem unverändert mit den Anschaffungskosten in Höhe von 34,96 Mio. Euro bilanziert. Der Kurswert des Depots zum 31.12.2021 betrug 51,77 Mio. Euro. 2 Ohne Berücksichtigung der Rückstellung belaufen sich die Finanzanlagen NüBad auf 8,00 Mio. Euro und NüSt auf 21,22 Mio. Euro. 194 Seite 18 von 90 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Zu 4. Ausleihungen Ausleihungen sind überwiegend Darlehen, die die Stadt Nürnberg an Dritte vergibt. Dabei han- delt es sich vor allem um Wohnungsbaudarlehen sowie übrige Darlehen an städtische Eigen- betriebe oder Beteiligungsgesellschaften. Die Ausleihung an verbundene Unternehmen betrifft das Klinikum Nürnberg und resultiert aus der Auflösung des Sondervermögens im Jahr 2010. Zur Erweiterung des zum 01.01.2009 gegründeten Eigenbetriebs Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg wurden Vermögensgegenstände auf diesen übertragen. Daraus resultierte eine Nettoforderung der Stadt Nürnberg an den Eigenbetrieb, die später in ein Trägerdarlehen umgeschuldet wurde. Aufgrund planmäßiger Tilgungen verringert sich dessen Wert regelmä- ßig um 900 TEuro jährlich. Der Ausweis des Darlehens erfolgt unter Ausleihung an Sonder- vermögen. Des Weiteren werden Wohnungsbaudarlehen, verkaufte bzw. sonstige vergebene Darlehens- forderungen aufgrund ihres langfristigen Charakters unter den Ausleihungen ausgewiesen. Bei den verkauften Darlehen handelt es sich um zinsverbilligte Darlehensforderungen des so- zialen Wohnungsbaus, die im Jahr 1996 an eine Bank verkauft wurden. Die Verwaltung der Darlehen läuft weiterhin über die Stadt Nürnberg. Zum 31.12.2021 beläuft sich der Bestand an verkauften Darlehensforderungen auf 511 TEuro. Er reduzierte sich gegenüber dem Vorjahr um die von den Darlehensnehmern gezahlten Tilgungen in Höhe von 370 TEuro. Da die Stadt nur die Verwaltung der Darlehen übernimmt, besteht in gleicher Höhe ( 511 TEuro) eine ent- sprechende Verbindlichkeit. Die Wohnungsbaudarlehen haben sich in 2021 aufgrund erbrachter Tilgungsleistungen redu- ziert. Zugleich wurde in 2021 ein neues Darlehen in Höhe von 300 TEuro ausgereicht. Zum 31.12.2021 belaufen sie sich in Summe auf 10,59 Mio. Euro. Die Forderungen aus sonstigen Darlehen bestehen vor allem gegenüber Genossenschaften, Stiftungen sowie privaten U nternehmen. Sie sind zum 31.12.2021 mit 5,35 Mio. Euro in der Bilanz ausgewiesen. Darin enthalten ist ein zinsloses Darlehen über 2,50 Mio. Euro, das über 25 Jahre mit jährlich 100 TEuro zu tilgen ist und bei Ausreichung für Zwecke der Bilanzierung abgezinst wurde. Aus der jährlichen Aufzinsung resultiert in 2021 ein Ertrag von 85 TEuro. Im Rahmen der Prüfung wurde darüber hinaus festgestellt, dass der Anlagenspiegel hinsicht- lich der Vorjahreswerte der Ausleihungen fehlerhaft war. Die erforderlichen Korrekt uren wur- den zwischenzeitlich vorgenommen. B. Umlaufvermögen I. Vorräte 31.12.2021 Euro 31.12.2020 Euro Rohstoffe 111.975,00 116.770,50 Hilfsstoffe 16.823,83 11.712,28 Betriebsstoffe 43.213,06 40.151,64 Fertige Erzeugnisse und Waren 386.577,49 369.690,49 Grundstücke des Umlaufvermögens 40.162.925,83 39.494.991,76 Summe 40.721.515,21 40.033.316,67 195 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 19 von 90 Der Bilanzposten Vorräte enthält unter anderem Roh- , Hilfs- und Betriebsstoffe in Höhe von insgesamt rund 172 TEuro. Diese setzen sich zusammen aus Lagerbeständen des Hochbau- amtes (Rohstoffe), der Zentralen Dienste (Hilfsstoffe) sowie der Feuerwehr (Betriebsstoffe). Der in SAP verbuchte Bestand der bei den Zentralen Diensten verwalteten Dienstfahrscheine war wie in den Vorjahren im Rahmen der Inventur auch für das Jahr 2021 höher als der tat- sächlich vorhandene Bestand. Eine entsprechende Korrektur dieser Inventurdifferenz in Höhe von 1.447,00 Euro wurde allerdings mit Wirkung zum 31.12.2021 erstmalig vorgenommen, wodurch der Buch- mit dem Istbestand übereinstimmt. Bei den fertigen Erzeugnissen und Waren in Höhe von insgesamt knapp 387 TEuro handelt es sich zum großen Teil (303 TEuro) um Druckschriften, Kataloge und Videos aus den Berei- chen des Stadtarchivs, der Museen der Stadt und des KunstKulturQuartiers. Die Bestände des KunstKulturQuartiers beinhalten die Vorräte der Kunsthalle, der Kunstvilla und seit 2018 auch die Artikel des Kunsthauses. Hauptsächlich aufgrund des Zugangs von Beständen der städti- schen Museen erhöhte sich der Bilanzwert der Ha ndelswaren bis Ende 2021 insgesamt um knapp 17 TEuro. Die bei dieser Bilanzposition ebenfalls ausgewiesenen Bestände der Fried- hofsverwaltung belaufen sich für 2021 auf rund 83 TEuro. Dabei handelt es sich um Särge, Urnen und Sargwäsche. Die Bestandsführung der Friedhofsverwaltung wird unter anderem über das SAP Modul MM (Materialwirtschaft) abgebildet. Die Zählbestände waren hier in Summe niedriger als die Buchbestände, wodurch letztlich eine Inventurdifferenz von 2 TEuro resultierte. Auch hier wurden Korrekurbuchungen vorgenommen. Im Gegensatz zum Vorjahr war bei den Vorräten in 2021 in Summe nun wieder ein Anstieg um 688 TEuro auf 40,72 Mio. Euro festzustellen. Dies ist wie schon in den Vorjahren haupt- sächlich auf die Erfassung von Grundstücken im Umlaufv ermögen zurückzuführen. Diese Grundstücke sollen nicht dauerhaft im Vermögen der Stadt Nürnberg verbleiben, sondern sind zur Weiterveräußerung als Gewerbe- oder auch Wohnbauflächen bestimmt. Hier resultiert für 2021 insgesamt eine Zunahme von 668 TEuro größtenteils aufgrund von Umbuchungen von Grundstücken aus dem Anlagevermögen. In den städtischen Bewertungsrichtlinien existieren Wertgrenzen für Lagerbildungen von 5 TEuro für Verwaltungs -, Büro - und Präsentations - sowie Reinigungsmaterial und von 10 TEuro für Labormaterial und vergleichbare Materialien wie auch für Werkstatt- und Bauma- terial. Diese Regelungen wurden vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband im Rah- men seiner überörtlichen Prüfung der Jahresabschlüsse 2005 bis 2009 bei der Stadt Nürnberg kritisiert. Die Stadt Nürnberg erwiderte in der Stellungnahme hierzu, dass weder KommHV - Doppik noch BewertR eine Definition des Begriffs „Lager“ enthalten, so dass die Stadt Nürn- berg diesen Begriff selbst zu interpretieren und festzulegen hat. Daher ist die D efinition von Wertgrenzen sinnvoll und auch üblich. Durch die genannten Wertgrenzen werden niedrige wertmäßige Lagerbestände nicht erfasst. Die Inventur wurde mittels vor - bzw. nachgelagerter Stichtagsinventur durchgeführt. Eine schriftliche Inventuranweisung sowie größtenteils zweifach unterschriebene Inventurprotokolle liegen vor. 196 Seite 20 von 90 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 31.12.2021 Euro 31.12.2020 Euro 1. Abgabenforderungen 84.385.255,88 78.408.898,79 2. Privatrechtliche Forderungen aus Lieferungen und Leis- tungen 3.915.822,45 3.620.653,88 3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Beteili- gungen, Sondervermögen, rechtsfähige Stiftungen 39.883.772,05 47.574.952,30 4. Forderungen gegen den öffentlichen Bereich und aus Transferleistungen 33.388.417,42 36.993.313,56 5. Sonstige Vermögensgegenstände 54.813.653,11 73.224.197,61 Summe 216.386.920,91 239.822.016,14 Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nominalwert ange- setzt. Im Gegensatz zum Vorjahr reduzierten sie sich in Summe wieder um 23,44 Mio. Euro. Gemäß dem städtischen Wertberichtigungskonzept wurden, wie in den Vorjahren, auch für 2021 Einzel- und Pauschalwertberichtigungen zweifelhafter Forderungen vorgenommen. Die Summe aus Einzel - und Pauschalwertberichtigungen der zweifelhaften Forderungen nahm zum 31.12.2021 im Vergleich zum Vorjahr um 2,35 Mio. Euro auf insgesamt 48,83 Mio. Euro zu. Davon entfiel der weitaus größte Anteil in Höhe von 46,09 Mio. Euro wie in den Vorjahren auf die Wertberichtigung der Abgabenforderungen. Zudem mussten im Berichtsjahr unein- bringliche Forderungen in Höhe von 1,80 Mio. Euro abgeschrieben werden (Vorjahr: 1,81 Mio. Euro). Die Abgabenforderungen beinhalten Forderungen aus Gebühren (19,22 Mio. Euro), Beiträgen (2,68 Mio. Euro), Steuern (60,07 Mio. Euro) sowie sonstigen öffentlich- rechtlichen Forderun- gen (2,42 Mio. Euro). Die Abgabenforderungen nahmen in 2021 im Vergleich zum Vorjahr nochmals um 5,98 Mio. Euro zu. Das lag hauptsächlich an der Zunahme der Steuerforderun- gen um 6,15 Mio. Euro sowie am Anstieg der Gebührenforderungen (+1,32 Mio. Euro). Die Beitragsforderungen hingegen sanken im Gegensatz zum Vorjahr wieder um 1,70 Mio. Euro. Die höheren Gebührenforderungen resultier en wie auch in den Vorjahren aus gestiegenen KiTa-Gebühren (+1,12 Mio. Euro). Hier werden seit dem Jahr 2017 neben den Gebühren für die Betreuung zusätzlich auch Verpflegungsgebühren im Zusammenhang mit den städtischen Kindertageseinrichtungen über SAP verwaltet. Bei den gesunkenen Beitragsforderungen wa- ren nun geringere Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge von 522 TEuro vorhanden (Vorjahr: 1,71 Mio. Euro). Neben den Wertberichtigungen der Steuerforderungen zum Bilanz- stichtag in Höhe von 42,84 Mio. Euro erlangten die Zweifelhaftstellungen bei diesen Forderun- gen in 2021 eine Gesamthöhe von 51,22 Mio. Euro. Die privatrechtlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (hauptsächlich aus Ver- mietung, Verpachtung, Erbbaurecht usw.) hatten zum 31.12.2021 einen Gesamtsaldo von ins- gesamt 3,92 Mio. Euro. Der Forderungsbestand musste wie in den Vorjahren kumuliert um 1,31 Mio. Euro wertberichtigt werden. Zweifelhaft gestellt wurden Forderungen in Höhe von 382 TEuro. Bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Beteiligungen , Sondervermögen und rechtsfähige Stiftungen sind wie in den Vorjahren als bedeutsamste Posten die Kon- tokorrentkonten der verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Eigenbetriebe enthal- ten. Diese weisen mit 35,08 Mio. Euro nach wie vor einen hohen Bestand aus (Vorjahr: 44,23 Mio. Euro). Der Rückgang um insgesamt 9,15 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr re- sultiert hauptsächlich aus den Kontenbewegungen des Flughafens Nürnberg (-18,0 Mio. Euro), des Eigenbetriebs Nürnberg Bad ( -3,60 Mio. Euro), der noris inklusion 197 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 21 von 90 gGmbH ( -2,42 Mio. Euro), der Noris -Arbeit gGmbH ( -0,33 Mio. Euro), des Zweckverban- des Kommunale Verkehrsüberwachung Großraum Nürnberg ( -0,31 Mio. Euro) sowie der Stadion Nürnberg Betriebs -GmbH (-0,11 Mio. Euro). Dem stehen Zuwächse bei den Kon- ten der WBG KommunalGmbH (+12,14 Mio. Euro), der Eigenbetriebe SUN (+2,03 Mio. Euro) und SÖR (+1,55 Mio. Euro) entgegen. Die Abnahme der gesamten For- derungen gegen verbundene Unternehmen, Beteiligungen , Sondervermögen und rechts- fähige Stiftungen in 2021 um insgesamt 7,69 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr ist somit weitgehend auf die in Summe geringere Inanspruchnahme der Kontokorrentkonten zurück- zuführen. Dieser Rückgang wird teilweise kompensiert durch den zwischenzeitlichen Aus- gleich von zwei im Vorjahr noch verbuchten kreditorischen Debitoren bei SÖR in Höhe von 2,29 Mio. Euro. Die von ASN zum Bilanzstichtag teilweise bereits seit dem Jahr 2017 aus- stehenden Verwaltungskostenerstattungen erhöhten sich zus ätzlich um 4 80 TEuro auf nunmehr 2,16 Mio. Euro. Die Forderungen gegenüber dem öffentlichen Bereich und aus Transferleistungen reduzierten sich im Vergleich zum Vorjahr in Summe um 3,60 Mio. Euro. Hierbei nahmen die Forderungen gegenüber dem Bund größtenteils aus der Erstattung der Leistungen der Grundsicherung im Alter nach SGB XII sowie im Rahmen von Hartz IV um 3 ,88 Mio. Euro auf insgesamt 16,99 Mio. Euro ab. D ie Forderungen gegen das Land erhöhten sich im Vergleich zu den Vorjahren nur relativ moderat um 409 TEuro. Die vormals noch hohen Bestände aus den Erstattungen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) nehmen mittlerweile nur noch einen geringeren Anteil ein. Zum 31.12.2021 belaufen sie sich auf 1 ,86 Mio. Euro. Der größte Teil der Forderungen gegen das Land (7 ,78 Mio. Euro) setzt sich nun aus aus- stehenden Erstattungen für den Neubau sowie Betrieb von Schulen und KiTas zusammen. Die Forderungen gegen sonstige öffentliche Sonderrechnungen reduzierten sich im Ge- gensatz zum Vorjahr wieder um 1 ,0 Mio. Euro. Die Ende 2020 noch vorhandenen Forde- rungen gegen die Bundesagentur für Arbeit aus Mieterträgen für das Telekommunikations- netz (knapp 320 TEuro), gegen das Siedlungswerk Nürnberg aus Erschließungsbeiträgen und Grundsteuer (166 TEuro) sowie gegenüber der NürnbergMesse GmbH im Zusammen- hang mit der Grundsteuer B (knapp 476 TEuro) wurden zwischenzeitlich ausgeglichen. Bei den Forderungen gegen übrige Bereiche aus Transferleistungen ist der Bestand mittlerweile sogar auf 6,05 Mio. Euro angewachsen. Dieser resultiert größtenteils aus Rückforderungen von Sozial- und Jugendhilfeleistungen. Bei den Forderungen gegen den öffentlichen Bereich und für Transferforderungen werden auch Wertkorrekturen gemäß dem städtischen W ertbe- richtigungskonzept vorgenommen. Diese Wertminderungen belaufen sich Ende des Jahres 2021 auf 827 TEuro. In dem Zusammenhang erfolgten bei den Transferforderungen gegen private Unternehmen und übrige Bereiche Zweifelhaftstellungen in Höhe von insgesamt 1,06 Mio. Euro. Die Abstimmung zwischen Hauptbuch (SAP FI) und Nebenbuch (SAP PSCD) war auch für das Jahr 2021 möglich. Es mussten hier keine Abweichungen festgestellt werden. Zudem wur- den die im Nebenbuch (SAP Debitoren) ermittelten kreditorischen Debitoren im Hauptbuch (SAP FI) weitestgehend korrekt in die sonstigen Verbindlichkeiten umgegliedert. Lediglich bei den Beitragsforderungen resultierte diesbezüglich eine geringfügige und somit aber unwesent- liche Differenz. 198 Seite 22 von 90 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Die sonstigen Vermögensgegenstände setzen sich wie folgt zusammen: Sonstige Vermögensgegenstände 31.12.2021 Euro 31.12.2020 Euro Forderungen gegen Mitarbeitende 61.522,50 337.595,10 Andere sonstige Vermögensgegenstände 46.938.716,90 63.656.252,91 Umsatzsteuerforderungen 2.758.630,34 5.608.183,57 Durchlaufende Gelder 14.244,08 14.306,58 Verrechnungskonten 5.040.539,29 3.607.859,45 Summe 54.813.653,11 73.224.197,61 Die Forderungen gegen Mitarbeitende resultieren zum weit überwiegenden Teil aus Vor- schusszahlungen. Im Gegensatz zum Vorjahr reduzierte sich diese Position hauptsächlich bei den Vorschüssen in Summe wieder um 276 TEuro. Die anderen sonstigen Vermögensgegenstände setzen sich größtenteils aus Forderungen aus der antizipativen Rechnungsabgrenzung zusammen. Hierbei handelt es sich um Abgren- zungsbuchungen für Erträge, die dem Berichtsjahr zuzuordnen sind, allerdings erst im Folge- jahr zahlungswirksam zugehen. Nach dem bedeutsamen Zuwachs im Vorjahr (25,41 Mio. Euro) nahmen diese Posten in 2021 wieder um 16,87 Mio. Euro auf 46,47 Mio. Euro ab. Ende 2020 war hier noch die Einbringung von Grundstücken in den Stadt- teilen Großreuth bei Schweinau (15,83 Mio. Euro) und in St. Johannis (3,66 Mio. Euro) in die WBG Nürnberg Beteiligungs GmbH abgegrenzt. Entsprechende Posten sind zum 31.12.2021 jedoch nicht mehr vorhanden, was den Rückgang hauptsächlich verursacht hat. Diese Ab- nahme der anderen sonstigen Vermögensgegenstände wurde durch die Ende 2021 erfolgten Abgrenzungen der aus den Eröffnungsbilanzen der nichtrechtsfähigen Stamm -Schmitt Stif- tung und Pocket-Opera-Company-Stiftung Nürnberg resultierenden Posten von zusammen 4,57 Mio. Euro betragsmäßig teilweise kompensiert. In dieser Bilanzposition ist zudem wie schon für die Vorjahre die anteilige Anpassung des Freistellungsanspruchs für 2021 gegenüber dem Klinikum Nürnberg enthalten. Der bereits seit 2015 vorhandene Freistellungsanspruch der Stadt Nürnberg gegenüber dem Klinikum Nürn- berg bezieht sich auf die in der städtischen Bilanz passivierten Pensions- und Beihilferückstel- lungen für aktive Mitarbeiter und Versorgungsempfänger, für die beim Kommunalunternehmen Klinikum aufgrund der dort abgeleisteten Dienstzeiten ebenfalls entsprechende Rückstellun- gen gebildet werden. Für die Versorgungsleistungen wurden 2,23 Mio. Euro und für die Bei- hilfeleistungen 637 TEuro zugeschrieben. Zudem wurden Verwaltungsgebühren im Rahmen von bauordnungsrechtlichen Verfahren (479 TEuro) sowie die Beteiligung der Stadt Nürnberg an der Umsatz- und an der Einkommensteuer ( 2,80 Mio. Euro) abgegrenzt. Weitere bedeut- same Posten entfallen auf Erträge aus Gebühren, Eintrittsgeldern, Kostenerstattungen sowie Zinsen. Darüber hinaus werden in den anderen sonstigen Vermögensgegenständen analog zu den Vorjahren der konstante Vorschuss für das Beihilfecenter Erlangen (310 TEuro) sowie Kautionen (1 TEuro) und seit dem Jahr 2021 im Sozialhilfebereich vereinnahmte Kautionen für Übergangswohnungen (157 TEuro) ausgewiesen. Die Forderungen aus der Umsatzsteuer reduzierten sich hauptsächlich aufgrund von geringe- ren Umsatzsteuer-Vorauszahlungen um 2,85 Mio. Euro auf insgesamt 2,76 Mio. Euro. In die- ser Bilanzposition sind Buchungen aus der Umsatzsteuerveranlagung für November und De- zember des Berichtsjahres enthalten, die erst im Januar beziehungsweise Februar des Folge- jahres fällig sind. 199 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 23 von 90 Die durchlaufenden Gelder enthalten bereits seit vielen Jahren hauptsächlich Altforderungen von Dienststellen, welche zwischenzeitlich in den Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg ausgelagert wurden. Deren Saldo blieb im Vergleich zum Vorjahr konstant bei 14 TEuro. Die für das Jahr 2021 hier ausgewiesenen Verrechnungskonten setzen sich aus debitorischen Verrechnungskonten zusammen. Die Verrechnungskonten bilden eine Vielzahl unterschiedlichster Sachverhalte ab, die teil- weise bereits mehrere Jahre andauern. In einigen Fällen müssen nach Abwicklung dieser Ge- schäftsvorfälle die damit korrespondierenden Verrechnungskonten geschlossen werden. Die betragsmäßig bedeutsamsten Verrechnungskonten beinhalten wie schon in den Vorjahren un- ter anderem die offenen Posten im Rahmen der Kinder - und Jugendhilf e mit insgesamt 848 TEuro. Als weitere bedeutsame Sachverhalte sind die Verrechnungen mit der Staatsober- kasse im Rahmen der Ausbildungsförderung von rund 140 TEuro, durchlaufende Posten der Friedhofsverwaltung von 156 TEuro sowie die einkommensorientierte Förderung von Wohn- raum (287 TEuro) zu nennen. III. Liquide Mittel 31.12.2021 Euro 31.12.2020 Euro 1. Kassenbestand 1.014.466,53 837.980,73 2. Bankguthaben 412.775.140,71 425.667.728,67 Summe 413.789.607,24 426.505.709,40 Im Kassenbestand ist der Barbestand mit rd. 503,9 TEuro enthalten. Die Handvorschüsse wur- den mit rd. 252,1 TEuro und die Bestände der Zahlstellen mit 257,4 TEuro bilanziert. Unbare Bestände, z.B. in Form von Briefmarken, wurden ebenfalls unter den l iquiden Mitteln mit rd. 0,1 TEuro eingestellt. Darüber hinaus sind zum Jahreswechsel noch nicht ausgeglichene Ver- rechnungskonten (Barkasse, IPSN, KoM, KuF, KuM, SHA etc.) mit rd. 1,0 TEuro enthalten. Der Bilanzposten Bankguthaben enthält die Fest - und Tagesgeldanlagen von insgesamt 41,6 Mio. Euro. Basis der zum 31.12.2021 vorhandenen Beträge waren die zum Tagesab- schluss 30.12.2021 ausgewiesenen Werte. Die Stadtkasse war am Bilanzstichtag 31.12. ge- schlossen, so das kein Tagesabschluss für diesen Tag erstellt wurde. Bei einer Geldanlag e wurden die zum 31.12.2021 auf dem Anlagekonto gutgeschriebenen Zinsgutschriften mit der Wertstellung erst in den folgenden Bankbelegen des Jahres 2022 aufgeführt und sind daher zum Bilanzstichtag nicht berücksichtigt . Bereits in den Vorjahren wurde dieser Sachverhalt festgestellt. Der Beanstandung des Rpr wurde auch im Jahr 2021 nicht nachgekommen. Die Stadtkasse hat künftig auch die am letzten Tag des Jahres gutgeschriebenen Zinsen auf den Festgeldern auszuweisen. Dies wäre möglich gewesen, da der Buchungsschluss zeitlich nach dem Bilanzstichtag folgt. Die Guthabensalden der verschiedenen städtischen Geschäftskonten beliefen sich auf insge- samt rd. 371,0 Mio. Euro. Enthalten sind hier Bankkonten bei der Sparkasse Nürnberg, welche in der Finanzbuchhaltung auf dem Konto Nr. 28830000 „Girokonten außerhalb SAP Sparkasse" (z.B. Jugendamt, Schu- len etc.) mit 336.924,38 Euro ausgewiesen werden. Diese Konten werden teilweise nicht über Zahlstellen und unter Verstoß gegen das Bruttoprinzip geführt. Gegenüber Rpr wurden die Kontensalden per 31.12.2021 in einer Liste der Sparkasse Nürnberg nachgewiesen. Der in dieser Liste von Rpr kumulierte Betrag von 305.823,97 Euro weicht vom gebuchten Wert ab. Die von Rpr in Gang gesetzten Recherchen bei KaSt ergaben als Ursache, dass z.B. Bestände bereits aufgelöster Bankkonten nicht ausgebucht waren und z.B. Differenzen auf Bankkonten, 200 Seite 24 von 90 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg welche von der WBG extern geführt wurden, nicht mehr nachvollzogen werden konnten. KaSt hat hier bereits Maßnahmen eingeleitet und gegenüber Rpr Korrekturbuchungen angekündigt. Der Anteil dieser nicht über SAP geführten Bankkonten ist im Verhältnis zur Gesamtsumme der liquiden Mittel verhältnismäßig gering. Rpr weist aber darauf hin, dass bei der Verwaltung liquider Mittel ein hoher Maßstab anhand der gesetzlichen Vorgaben zur Kassensicherheit und den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung (Bruttoprinzip) anzulegen ist. C. Aktive Rechnungsabgrenzung C. Aktive Rechnungsabgrenzung 31.12.2021 Euro 31.12.2020 Euro 1. Disagio 128.150,00 221,350,00 2. Beamtenbezüge und Beamtenversorgung für Januar 2022 17.673.893,87 17.569.503,19 3. Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII 5.808.965,34 5.968.128,54 4. Leistungen nach dem SGB II 9.410,33 -2.262,11 5. sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten 13.740.846,28 7.921.453,14 Summe 37.361.265,82 31.678.172,76 Für die Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten wurde gemäß Nr. 3.3.8 Abs. 3 AFB eine Wertgrenze von 3.000 Euro für geringfügige, regelmäßig wiederkehrende Posten festgesetzt. Auf eine Aktivierung kann demnach verzichtet werden, wenn der abzugrenzende Einzelbetrag diese Grenze nicht übersteigt und das Jahresergebnis dadurch nicht wesentlich beeinflusst wird. Der Anstieg der aktiven Rechnungsabgrenzungsposten um rund 5,68 Mio. Euro ist insbeson- dere auf den Anstieg der sonstigen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten (+5,82 Mio. Euro) zurückzuführen. Ursächlich hierfür waren insbesondere die nach SGB II im Dezember 2020 gewährten Hilfen im Zusammanhang mit den Kosten der Unterkunft für Januar 2021 (7,55 Mio. Euro), welche im Vorjahr erst im Januar geleistet wurden. Aus den vorschüssig gezahlten Beamtenbezügen und - versorgungsleistungen für Januar 2022 wurde wie üblich der auf das Staatstheater, die Eigenbetriebe sowie der auf die verbun- denen Unternehmen (Sportservice, Klinikum, N -ERGIE, Verkehrs -Aktiengesellschaft Nürn- berg) entfallende Anteil von insgesamt 323 TEuro umgebucht und als Forderung gegen diese Unternehmen ausgewiesen. Die Position „Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII“ enthält die entsprechenden Gelder, die im Dezember 2021 (PROSOZ-Läufe vom 22.12., 27.12. und 29.12.2021) im Voraus für den Monat Januar 2022 ausbezahlt wurden. Die abgegrenzten Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) betref- fen die von der „Arbeitsgemeinschaft zur Arbeitsmarktintegration Nürnberg“ mit den täglichen Einzelnachweisen bis Ende Dezember 2021 angeforderten Mittel für Januar 2022. 201 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 25 von 90 Bei den sonstigen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind neben zahlreichen kleineren Posten insbesondere nachstehende in Folgeperioden erfolgswirksam zuzuordnende Beträge enthalten: SGB II Kosten der Unterkunft Januar 2022 rd. 7,55 Mio. Euro Erstattungen an die VAG rd. 1,35 Mio. Euro Kommunale Unfallversicherung Beitrag 2022 rd. 1,13 Mio. Euro Buchungsbelege lagen vor. Die im Vorjahr für Aufwendungen des Jahres 2021 gebildeten ak- tiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden vollständig aufgelöst. 1.3.2.3 Passivseite A. Eigenkapital A. Eigenkapital (nach Ergebnisverwendung) 31.12.2021 Euro 31.12.2020 Euro I. Basiskapital 698.539.520,14 693.357.558,94 II. Rücklagen 244.635.068,48 223.291.622,13 III. Verlustvortrag (Kostendecker Marktamt und Landwirt- schaftsbehörde sowie Friedhofsverwaltung) -13.704.802,88 -9.969.158,65 Summe 929.469.785,74 906.680.022,42 Im Einzelnen ergibt sich folgende Zusammensetzung: I. Basiskapital 31.12.2021 Euro 31.12.2020 Euro 1. Basiskapital Stadt 665.278.406,28 665.278.406,28 2. Kapitalzuschuss zur Versorgungsrücklage 993.351,40 993.351,40 3. Grundstockvermögen der nichtrechtsfähigen Stiftungen 21.110.736,11 16.426.254,12 4. Zustiftungen ab 01.01.2005 bei den nichtrechtsfähigen Stiftungen 6.797.606,73 6.331.500,13 5. Zuführungen aus der Ergebnisrücklage der nichtrechts- fähigen Stiftungen 2.572.614,86 2.389.232,52 6. Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen der nicht- rechtsfähigen Stiftungen 1.786.804,76 1.938.814,49 Summe 698.539.520,14 693.357.558,94 202 Seite 26 von 90 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Zu 1. Basiskapital Stadt Das Basiskapital Stadt blieb gegenüber dem Vorjahr unverändert. Im Gegensatz zu den Vor- jahren mussten zum 31.12.2021 keine erfolgsneutralen Korrekturbuchungen durchgeführt werden. Zu 2. Kapitalzuschuss zur Versorgungsrücklage Als Kapitalzuschuss zur Versorgungsrücklage werden die anteiligen Zahlungen der Eigenbe- triebe, des Klinikums sowie der Stiftung Staatstheater Nürnberg ausgewiesen, da die Stadt auch für deren Beamte die Versorgungsrücklage bildet. Die Stadt Nürnberg ist nicht Mitglied im Bayerischen Versorgungsverband und verwaltet daher ihre Versorgungsrücklage selbst. Seit dem 01.01.2018 besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Anlage in die Versorgungs- rücklage mehr. Da infolgedessen im Berichtsjahr keine Zuführung vorgenommen wurde, wur- den auch keine Erstattungen von den Töchtern eingefordert. Zu 3. Grundstockvermögen der nichtrechtsfähigen Stiftungen Der Bilanzposten erhöhte sich um 4.684.481,99 Euro auf 21.110.736,11 Euro. Diese Verän- derung resultiert aus der Aufstockung des Basiskapitals der Georg und Gisela Gottschalk Stif- tung (Gründung im Jahr 2020) um 115.000,00 Euro sowie aus der Einstellung des Grundstock- vermögens zweier im Jahr 2021 neu gegründeter Stiftungen in das Basiskapital der Stadt. Neue Stiftung Grundstockvermögen Euro Pocket-Opera-Company Stiftung 2.381.920,17 Stamm-Schmitt-Stiftung 2.187.561,82 Summe 4.569.481,99 Zu 4. Zustiftungen ab 01.01.2005 bei den nichtrechtsfähigen Stiftungen Der Bilanzposten erhöhte sich um 466.106,60 Euro auf 6.797.606,73 Euro. Diese Erhöhung erfolgte für fünf Stiftungen. Stiftung Vermögenszugang Euro Bemerkung Heinrich und Amalie Lang-Stiftung 73.106,60 Zustiftung aus Nachlass Bärbel Schröder und Claus Schmidt Stiftung 40.000,00 Zustiftung durch zwei Überwei- sungen des Stifters in Höhe von jeweils 20.000,00 Euro Erwin-und-Monika-Telle-Stiftung 100.000,00 Durch eine Stifterin drei Über- weisungen in Höhe von 40.000,00 Euro, 50.000,00 Euro und 10.000,00 Euro Johann und Liselotte Lehner Stiftung 250.000,00 Zustiftung aus Nachlass Altstadtfreunde Nürnberg Stiftung 3.000,00 Geldüberweisung durch Zustif- ter Summe 466.106,60 203 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 27 von 90 Zu 5. Zuführung aus der Ergebnisrücklage der nichtrechtsfähigen Stiftungen Der Bilanzposten erhöhte sich um 183.382,34 Euro auf 2.572.614,86 Euro. Die Stiftungsverwaltung führte aus der Kapitalerhaltungsrücklage angesparte Mittel bei Erwerb von Anlagevermögen in gleicher Höhe dem Basiskapital zu. Im Vorjahr waren nur rd. 1,0 TEuro aus Mitteln der Kapitalerhaltungsrücklage in Anlagevermö- gen investiert worden. Im Jahr 2021 hat die Stiftungsverwaltung ihre Investitionstätigkeit wie- der verstärkt. Die Zuführung von Mitteln in das Basiskapital aus den Rücklagenanteilen der einzelnen Stiftungen stellt sich wie folgt dar: Stiftung Zuführungen zum Grund- stockvermögen Euro Stiftung „Nürnberg - Stadt des Friedens und der Menschenrechte“ 20.346,98 Otto Lauterbach-Stiftung 7.694,95 Marie-Hack-Stiftung 110.402,82 Fritz und Eugenie Übelhör-Stiftung 6.250,45 Dr. Ing. Eduard-Kurz-Stiftung 61,97 Emil und Lydia Kudrnac-Stiftung 3.610,75 Kunst- und Kulturstiftung der Nürnberger Nachrichten 71,24 Auxiliar-Stiftung 15,18 Gustav Riedner – Karl Weißmann – Stipendienstiftung 4.983,30 Margarete-Weigel-Stiftung 20.656,14 Leonhard Wagner Stiftung 15,18 Ernst und Berta Wurzer Stiftung 4.845,18 Adolf-und-Gertraud-Müller-Stiftung 1.938,40 Erich und Grete Berwind Stiftung 2.489,80 Summe 183.382,34 Zu 6. Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen der nichtrechtsfähigen Stiftungen Der Bilanzposten verminderte sich um 152.009,73 Euro auf 1.786.804,76 Euro. Die Verände- rung des Bilanzpostens resultiert aus den auf Grund von Kursentwicklungen vorgenommenen Abwertungen und Zuschreibungen auf den Wertpapierbestand sowie den tatsächlich realisier- ten Gewinnen und Verlusten aus dem Abgang von Anlagevermögen. Berücksichtigt sind auch die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen, welche bei Erwerb von Wertpapieren über pari entsprechend der den stiftungsrechtlichen Vorgaben entwickelten Buchungssystematik gebildet wurden. 204 Seite 28 von 90 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg II. Rücklagen 31.12.2021 Euro 31.12.2020 Euro 1. Ergebnisrücklage 242.555.817,11 221.458.515,08 2. Rücklage für Gebührenausgleich externer Kostendecker (Friedhofsverwaltung) 1.375.682,74 1.110.421,82 3. Kapitalerhaltungsrücklage der nichtrechtsfähigen Stiftun- gen 703.568,63 722.685,23 Summe 244.635.068,48 223.291.622,13 Zu 1. Ergebnisrücklage Die Ergebnisrücklage verändert sich nach Behandlung des Jahresüberschusses 2021 auf ei- nen Stand von 242,56 Mio. Euro. Der Anstieg um 21,10 Mio. Euro entspricht dem positiven Ergebnis, das dem Kernhaushalt (inklusive der Ergebnisse der sogenannten Betriebe gewerb- licher Art „U-Bahn“, „Ordnungsamt-Kennzeichenverkauf“ sowie „Telekommunikationsnetz“) in 2021 in Höhe von 21,10 Mio. Euro zuzuordnen ist, ohne die Ergebnisse der nichtrechtsfähigen Stiftungen (+387 TEuro), der Kostendecker Marktamt (+105 TEuro) und Friedhofsverwaltung (-3,58 Mio. Euro). Zu 2. Rücklage für Gebührenausgleich externer Kostendecker (Friedhofsverwaltung) Diese Sonderrücklage wurde im Jahr 2016 gebildet für die Zahngolderlöse der Friedhofsver- waltung. Die hierbei in den Vorjahren realisierten und noch nicht verbrauchten Mittel wurden aus dem Verlustvortrag der Friedhofsverwaltung umgebucht, da die Zahngolderlöse einer sat- zungsmäßigen Zweckbindung unterliegen. In 2021 nahmen diese Mittel um 265 TEuro auf 1,38 Mio. Euro zu. Zu 3. Kapitalerhaltungsrücklage der nichtrechtsfähigen Stiftungen Der Bilanzposten verminderte sich um 19.116,60 Euro auf 703.568,63 Euro. Zur Sicherstellung des Kapitalerhalts wurden aus den Jahresteilergebnissen die steuerlich un- schädlich höchstmöglichen Einstellungen in die Kapitalerhaltungsrücklage vorgenommen. Ins- gesamt wurden so rd. 164,3 TEuro eingestellt. Aus Mitteln der Kapitalerhaltungsrücklage wur- den 183,4 TEuro für den Erwerb von Anlagevermögen verwendet. Hinsichtlich der Übertra- gungen in das Grundstockvermögen der nichtrechtsfähigen Stiftungen wird auf die Ausführun- gen unter Nr. 5 zum Basiskapital verwiesen. Auf Grund der Einstellungen in die Kapitalerhaltungsrücklage konnte im Jahr 2021 für 26 der inzwischen 34 nichtrechtsfähigen Stiftungen der Kapitalerhalt als erwirtschaftet angenommen werden. Für eine dieser Stiftung wurde die steuerlich höchstmöglich unschädliche Einstellung in die Kapitalerhaltungsrücklage zwar geringfügig unterschritten, kann aber unter Berücksich- tigung der in den Vorperioden eingestellten Mittel als sichergestellt angesehen werden. Bei drei dieser Stiftungen konnte die aus dem Vorjahr zulässige Einstellung nachgeholt werden, so dass hier nachträglich auch für das Jahr 2020 der Kapitalerhalt als erwirtschaftet angese- hen werden kann. Bei den beiden im Laufe des Bilanzjahres gegründeten Stiftungen erübrigt sich eine Beurtei- lung des Kapitalerhaltes, da die für die Bewirtschaftung der Stiftungen notwendigen Mittel noch nicht zur Verfügung standen. 205 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 29 von 90 Bei sechs Stiftungen konnte der Kapitalerhalt über die Einstellung in die Kapitalerhaltungs- rücklage im Bilanzjahr nicht als erwirtschaftet gewertet werden. Auch konnte der Inflationsaus- gleich für diese Stiftungen über die Entwicklung des Eigenkapitals im Jahr 2021 nicht erreicht werden. Der Differenzbetrag zur steuerlich unschädlich höchstmöglichen Einstellung (und da- mit die Erwirtschaftung des Kapitalerhaltes) kann für die betreffenden Stiftungen g emäß § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO noch bis in das Bilanzjahr 2023 nachgeholt werden. III. Verlustvortrag 31.12.2021 Euro 31.12.2020 Euro 1. Verlustvortrag externer Kostendecker (Marktamt und Landwirtschaftsbehörde) -3.548.518,62 -3.653.170,22 2. Verlustvortrag externer Kostendecker (Friedhofsverwal- tung) -10.156.284,26 -6.315.988,43 Summe -13.704.802,88 -9.969.158,65 Der „Verlustvortrag externer Kostendecker Marktamt“ reduzierte sich aufgrund des Überschus- ses in 2021 um knapp 105 TEuro auf 3,55 Mio. Euro. Für das Jahr 2021 musste für den exter- nen Kostendecker Friedhofsverwaltung nochmal eine deutliche Erhöhung des Verlustvortra- ges um 3,84 Mio. Euro auf 10,16 Mio. Euro ausgewiesen werden. Dieser Zuwachs ergibt sich aus dem Verlust von Frh für 2021 nach Ergebnisv erwendung (3,58 Mio. Euro) sowie der Zu- führung der zweckgebundenen Rücklage für Zahngolderlöse (265 TEuro). B. Sonderposten B. Sonderposten 31.12.2021 Euro 31.12.2020 Euro 1. Sonderposten aus Zuwendungen 898.842.369,55 931.252.177,38 2. Sonderposten aus Beiträgen 106.160.345,79 98.228.339,58 3. Sonderposten aus Gebührenausgleich 0,00 0,00 4. Sonderposten aus Kostenerstattungen 28.808.059,37 28.639.558,56 5. Sonstige Sonderposten 20.391.838,48 15.946.695,15 Summe 1.054.202.613,19 1.074.066.770,67 Die Sonderposten verringerten sich im Berichtsjahr um insgesamt 19,86 Mio. Euro bzw. 1,8 %. Im Einzelnen beruht dies auf Zugängen in Höhe von 71,49 Mio. Euro, Auflösungen in Höhe von 86,96 Mio. Euro sowie Abgängen in Höhe von 4,40 Mio. Euro. Der Rückgang der Sonderposten ist im Wesentlichen auf die Bereinigung der aktivierten Bau- kosten aus der kameralen Vermögensrechnung bei den bebauten Grundstücken zurückzufüh- ren. Aufgrund dessen wurden zugehörige Sonderposten in Höhe von 37,03 Mio. Euro aufge- löst. Im Rahmen der Prüfung wurde festgestellt, dass die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten als außerordentliche Erträge ausgewiesen werden, während die außerplanmäßigen Abschreibun- gen als ordentlicher Aufwand unter der Position „Planmäßige Abschreibungen“ in der Ergebnis- rechnung dargestellt werden. Auf diese Diskrepanz weist auch Stk im Anhang hin. 206 Seite 30 von 90 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Der Ausweis in der Ergebnisrechnung ist u.E. nicht ordnungsgemäß. Da es sich bei den Abschrei- bungen und Erträgen aus Auflösung von Sonderposten um dieselben Sachverhalte handelt, wä- ren die Aufwendungen und Erträge gleichlaufend als ordentlich oder außerordentlich zu qualifizie- ren. Die Sonderposten aus Zuwendungen verringerten sich um 32,41 Mio. Euro auf 898,84 Mio. Euro. Dabei stehen den Zugängen in Höhe von 51,26 Mio. Euro Auflösungen in Höhe von 80,03 Mio. Euro und Abgänge in Höhe von 3,64 Mio. Euro gegenüber. Innerhalb der Sonderposten aus Zuwendungen entfallen die wesentlichen Posten mit 636,55 Mio. Euro (Vj.: 672,06 Mio. Euro) auf Zuwendungen des Landes (Freistaat Bayern) und mit 120,40 Mio. Euro (Vj.: 117,66 Mio. Euro) auf Investitionszuschüsse des Bundes. Im Bereich der Sonderposten aus Zuwendungen enthalten die Zugänge des Berichtsjahres im Wesentlichen Zuweisungen vom Land (40,68 Mio. Euro) bzw. vom Bund (7,26 Mio. Euro). Die Zuweisungen vom Land weisen u.a. Zuwendungen nach Art. 10 FAG (insbesondere für Schu- len und Kindertageseinrichtungen) in Höhe von 18,12 Mio. Euro sowie die Investi tionspau- schale nach Art. 12 FAG in Höhe von 9,51 Mio. Euro aus. Die Sonderposten aus Bei trägen erhöhten sich um 7,93 Mio. Euro bzw. 8,1 % auf 106,16 Mio. Euro. Hierbei stehen sich Zugänge für passivierte Stellplatzgelder sowie Straßen- ausbau- und Erschließungsbeiträge in Höhe von 13,25 Mio. Euro und Auflösungen/Abgänge in Höhe von 5,32 Mio. Euro gegenüber. Die Sonderposten aus Kostenerstattungen erhöhten sich im abgelaufenen Geschäftsjahr um 169 TEuro auf 28,81 Mio. Euro. Hierbei stehen den Zugängen in Höhe von 2,43 Mio. Euro Auflösungen/Abgänge in Höhe von 2,26 Mio. Euro gegenüber. Der wesentliche Teil der Son- derposten aus Kostenerstattungen beruht auf Kostenbeteiligungen von privaten Unternehmen für Erschließungs- und Straßenbaumaßnahmen aber auch auf Bauvorhaben an Schulen und Kindertageseinrichtungen. Erhaltene Zuwendungen werden erst seit Einführung des kaufmännischen Rechnungswesens zum 01.01.2005 nach Zuschussgebern getrennt und den geförderten Vermögensgegenstän- den zugeordnet. Die Altbestände aus der Vermögensrechnung wurden zum Zeitpunkt der Er- öffnungsbilanz nicht separat erfasst, es erfolgte lediglich eine pauschale Übernahme als sons- tiger Sonderposten. Durch das Projekt zur Überprüfung des städtischen Grundvermögens konnten die Zuwendungen für Grund und Boden den einzelnen Maßnahmen/Vermögensge- genständen sachgerecht zugeordnet werden und der Bestand der sonstigen Sonderposten in den Vorjahren erheblich vermindert werden. Darüber hinaus konnte der Posten im Rahmen der bisherigen Inventuren und im Rahmen der Berichtigung der aktivier ten bzw. passivierten Werte aus der kameralen Vermögensrechnung bei den bebauten Grundstücken weiter berei- nigt werden. Darüber hinaus enthalten die „Sonstigen Sonderposten“ mit 333 TEuro Kostenbeteiligungen nach § 135a-c BauGB (Maßnahmen für den Naturschutz) und mit 18,12 Mio. Euro Sonderpos- ten für nicht verwendete Mittel (ehemals kamerale Rücklagen). Diese enthalten u.a. zweckge- bundene Gelder aus Stell- und Kinderspielplatzablösungen, Ablösungen für Öko-Ausgleichs- flächen, Ausgleichszahlungen nach dem BayNatSchG und Gelder aus dem Verkauf v on So- zialimmobilien. 207 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 31 von 90 C. Rückstellungen C. Rückstellungen 31.12.2021 Euro 31.1.2020 Euro 1. Pensions- und Beihilferückstellungen 1.647.953.152,00 1.632.940.366,00 2. Rückstellungen für Altersteilzeit 9.941.298,00 8.180.377,00 3. Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung 14.996.000,00 15.873.000,00 4. Rückstellung für Altlasten 5.498.500,00 6.623.500,00 5. Bezirksumlagerückstellung 511.000,00 2.884.000,00 6. Steuerrückstellungen 1.765.405,79 1.811.780,33 7. Rückstellungen für Haftungs- und Prozessrisiken 2.305.763,00 2.222.599,11 8. Rückstellungen für Verlustausgleiche verbundene Unter- nehmen 4.577.000,00 10.000.000,00 9. Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen 159.146,90 207.772,48 10. Rückstellungen für Urlaub 10.992.134,36 9.968.946,73 11. Rückstellung für nicht ausgereichte Leistungsentgelte 62.898,59 70.628,60 12. Sonstige Rückstellungen nach § 74 Abs. 1 S. 2 KommHV-Doppik 263.891.963,31 211.069.527,61 Summe 1.962.654.261,95 1.901.852.497,86 Durch die Verwaltungsvorschriften vom 26. März 2018, geändert durch Bekanntmachung vom 28. Januar 2020 (VV-Mu-KommHV-Doppik), wurden die Muster zum kommunalen Haushalts- , Kassen- und Rechnungswesen nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchfüh- rung ab dem Haushaltsjahr 2021 für verbindlich erklärt. Damit verbunden ist eine leicht geän- derte Gliederung der Rückstellungen, die insbesondere die Beihilfe- und Urlaubsrückstellun- gen betrifft. Mit dem Übergang auf diese Neuregelung wurde lediglich der Ausweis der Werte geändert, nicht aber die Wertansätze selbst. Abweichend zu den Vorjahresabschlüssen werden die Bei- hilferückstellungen nicht mehr mit den Urlaubsrückstellungen, sondern mit den Pensionsrück- stellungen in einer Position zusammengefasst, die Urlaubsrückstellungen hingegen werden separat ausgewiesen. Zudem wurde der Ausweis der Vorjahrespositionen angepasst, so dass die Werte insoweit vergleichbar sind. Die Rückstellungen haben sich gegenüber dem Vorjahr erneut erhöht. In Summe belaufen sich die Rückstellungen auf 1,96 Mrd. Euro und sind um 60,80 Mio. Euro höher als per Ende 2020. Dies entspricht einem Anstieg um 3,2 %. Damit machen die Rückstellungen 33,1 % der Bilanzsumme (im Vorjahr: 32,9 %) aus. Die Pensions - und Beihilferückstellungen erhöhten sich in 2021 um 15,01 Mio. Euro bzw. 0,9 %. Ihr Anteil an den Rückstellungen beläuft sich auf 84,0 % der Rückstellungen. Der größte Anstieg erfolgte erneut bei den sonstigen Rückstellungen nach § 74 Abs. 1 S. 2 KommHV-Doppik (+52,82 Mio. Euro bzw. +25,0 %). Damit erhöhte sich deren Anteil an der Summe der Rückstellungen von 11,1 % auf 13,5 %. In den sonstigen Rückstellungen sind Zuführungen in Höhe von 70,5 Mio. Euro enthalten, die künftige Kapitaleinlagen in die Nürn- bergMesse GmbH bzw. die Flughafen GmbH betreffen. Diese Einlagen sollen bis Ende 2025 bzw. 2026 geleistet werden. Stk geht davon aus, dass diese Einlagen voraussichtlich nicht 208 Seite 32 von 90 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg werthaltig sein werden, so dass bereits zum 31.12.2021 eine Rückstellung in Höhe dieser Ein- lageverpflichtung gebildet wurde. Dieser Auffassung schließt sich Rpr nicht an. In Betracht kommt allenfalls eine Verbindlich- keitsrückstellung. Dazu dürfen allerdings die künftigen Ausgaben ihrer Art nach nicht als An- schaffungs- oder Herstellungskosten zu qualifizieren sein. Zudem muss die Verbindlichkeit wirtschaftlich verursacht sein. Diese Voraussetzungen sind zum 31.12.2021 nicht erfüllt. Die Verluste der Jahre 2020 und 2021, die vorrangig auf die Corona- Pandemie zurückzuführen sind, wurden bereits über entsprechende Rückstel lungen abgebildet. Mögliche künftige Ver- luste der Gesellschaften können nicht durch Rückstellungen vorweggenommen werden. Denk- bar wäre in diesem Fall allenfalls eine außerordentliche Abschreibung auf die Finanzanlage aufgrund dauernder Wertminderung. Diese liegt zum 31.12.2021 aber nicht vor.3 Des Weiteren sind in den sonstigen Rückstellungen 3,3 Mio. Euro für eine drohende Finanzie- rungslücke der Noris inklusion gGmbH enthalten. Auch diese Rückstellung ist nach Auffassung von Rpr nicht in 2021 wirtschaftlich verursacht und hätte daher nicht gebildet werden dürfen. Im Ergebnis sind daher die Rückstellungen zum 31.12.2021 um 73,8 Mio. Euro zu hoch. Zu 1. Pensions- und Beihilferückstellungen Pensions-/Versorgungsrückstellungen 31.12.2021 Euro 31.12.2020 Euro Rückstellung für aktive Beamte 228.758.545,00 230.152.573,00 Rückstellung für aktive Beamte Lehrkräfte 182.157.680,00 187.496.538,00 Rückstellung für Beamte im Ruhestand 452.518.083,00 438.943.814,00 Rückstellung für ehemals städtische Beamte 46.669.226,00 45.376.821,00 Rückstellung für Beamte Lehrkräfte im Ruhestand 456.532.602,00 443.438.649,00 Rückstellung für die Versorgung von aktiven Beschäftig- ten 463.465,00 432.043,00 Rückstellung für die Versorgung von Beschäftigten im Ruhestand 46.533.768,00 51.334.892,00 Summe 1.413.633.369,00 1.397.175.330,00 Die Pensions -/Versorgungsrückstellungen erhöhten sich in 2021 in Summe um 16,46 Mio. Euro bzw. um 1,2 %. Die Rückstellungen umfassen die Versorgungsverpflichtung gegenüber städtischen Beamten und die Verpflichtungen aus tarifvertraglichen Vereinbarungen (Zusatzversorgung). Zudem wurden die Verpflichtungen gegenüber Eigenbetriebsbeschäftigten aus Vordienstzeiten bei der Kernverwaltung ermittelt und berücksichtigt. Soweit die Stadt Nürnberg gemäß Art. 107 b Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) als frühere Dienstherrin für ehemalige Beamte verpflichtet ist, die Versorgungsbezüge im Versor- gungsfall anteilig zu tragen, sind diese ebenfalls in den Pensionsrückstellungen berücksichtigt. Dies ist der Fall, wenn Beamte von der Stadt Nürnberg versetzt oder nach vorheriger Zustim- mung beider Dienstherren in den Dienst eines anderen Dienstherren übernommen wurden. Betroffen davon sind ehemalige städtische Polizisten sowie von der Stadt zum Zweckverband 3 Im Vorfeld der geplanten Kapitalzuführungen wurden sowohl für die NürnbergMesse als auch für die Flughafen Nürnberg GmbH jeweils ein Private Investor Test durchgeführt. Diese gehen für beide Gesellschaften von einer deutlich positiven Entwicklung des Eigenkapitalwertes ab 01.01.2022 aus. 209 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 33 von 90 Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg (ZV KVÜ) gewechselte Beamte. Des Weiteren sind Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen gegenüber ehemaligen Klini- kums-Mitarbeitern enthalten. Im Einzelnen entfallen die Pensions -/Versorgungsrückstellungen wie folgt auf die einzelnen Gruppen: Pensions-/Versorgungsrückstellungen nach Be- schäftigungsgruppen 31.12.2021 Euro 31.12.2020 Euro Pensionsrückstellungen für städtische Mitarbeiter 1.366.964.143,00 1.351.798.509,00 Rückstellung für ehemalige städtische Beamte (zur Poli- zei bzw. zum ZV KVÜ gewechselt) 41.021.226,00 39.351.821,00 Rückstellung für Pensionsverpflichtungen gegenüber ehemaligen Klinikums-Mitarbeitern 5.648.000,00 6.025.000,00 Summe 1.413.633.369,00 1.397.175.330,00 Der Großteil der Pensionsrückstellungen entfällt auf städtische Mitarbeiter. Die Höhe dieser Rückstellungen wurde – wie in den Vorjahren auch – durch eine Berechnung mit Hilfe der zertifizierten Software „HPR Kommunal“ der Firma Haessler durchgeführt. Dabei wurde der Barwert nach dem Teilwertverfahren unter Verwendung der von der Finanzverwaltung allge- mein anerkannten Heubeck’schen Richttafeln (2018 G) ermittelt. Bei der Ermittlung wurde gem. Ziff. 6.6.2 BewertR ein Zinssatz von 6 % (entsprechend den Vorgaben des Einkommen- steuergesetzes (EStG)) zugrunde gelegt. Zukünftige Gehalts- oder Rententrends wurden nicht berücksichtigt. Durch die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen mit 6 % sind die Pensions- rückstellungen vor dem Hintergrund des Zinsniveaus in 2021 deutlich unter bewertet. Dies ist aber der gesetzlichen Regelung geschuldet. Die Höhe der Rückstellungen für ehemalige städtische Polizisten sowie ehemalige Klinikums- Mitarbeiter wurde aus den geleisteten Erstattungszahlungen abgeleitet. Für die zum ZV KVÜ gewechselten Beamten wurden die Rückstellungswerte aus dem dort erstellten Pensionsgut- achten zugrunde gelegt und entsprechend der Dienstzeiten aufgeteilt. Des Weiteren werden seit Gründung des Kommunalunternehmens Klinikum immer wieder Mit- arbeiter der Stadt Nürnberg zei tweise dorthin abgeordnet. Für diese Mitarbeiter ist die Stadt Nürnberg grundsätzlich verpflichtet, die Pensions- und Beihilfezahlungen zu übernehmen. Al- lerdings wurde vertraglich vereinbart, dass sich das Klinikum an diesen Zahlungen beteiligt. Bei der Stadt wurde insoweit in 2015 erstmalig ein entsprechender Freistellungsanspruch ak- tiviert und in den Folgejahren fortgeschrieben. Dieser beläuft sich zum 31.12.2021 auf 34,95 Mio. Euro. Verpflichtungen aus der Zusatzversorgung von Arbeitnehmern sind nicht in der Bilanz ausge- wiesen, da es sich nur um mittelbare Pensionsverpflichtungen handelt. Für diese wurden An- gaben zur Art und Ausgestaltung der Versorgungszusagen, zur Höhe des Umlagesatzes sowie zur Summe der umlagepflichtigen Gehälter im Anhang gemacht. 210 Seite 34 von 90 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Beihilferückstellungen 31.12.2021 Euro 31.12.2020 Euro Rückstellungen für Beihilfen Beamte 41.134.126,00 42.643.038,00 Rückstellungen für Beihilfen Beamte Lehrkräfte 31.251.773,00 32.484.563,00 Rückstellungen für Beihilfen Versorgungsempfänger Be- amte 81.123.777,00 81.082.754,00 Rückstellungen für Beihilfen Versorgungsempfänger Be- amte Lehrkräfte 78.088.350,00 76.595.734,00 Rückstellungen für Beihilfen Arbeitnehmer 23.961,00 22.121,00 Rückstellungen für Beihilfen Versorgungsempfänger AN 2.405.796,00 2.628.346,00 Rückstellungen für Beihilfen Erstattungen Rentner 292.000,00 308.480,00 Summe 234.319.783,00 235.765.036,00 Die Beihilferückstellungen werden als prozentualer Anteil der jeweiligen Pensions - bzw. Ver- sorgungsrückstellungen berechnet. Die zugrundeliegenden Prozentsätze ermitteln sich aus dem Verhältnis der angefallenen Beihilfeaufwendungen für Versorgungsempfänger zu den Pensions- bzw. Versorgungszahlungen pro Beschäftigtengruppe (im Durchschnitt der letzten drei Jahre). In 2 021 sind die Beihilferückstellungen leicht gesunken und zwar um 1,45 Mio. Euro bzw. 0,6 %. Die Rückstellung für Beihilfen Rentner in Höhe von 292 TEuro betrifft Mitarbeiter des Klini- kums. In 2019 hatte die Stadt Nürnberg Teile der Pensions - und Beihilferückstellungen für Mitarbeiter des Klinikums übernommen. Veränderung der Beihilferückstellungen im Zeitablauf: Beihilferückstel- lung Beihilferückstellung Euro Veränderung zum Vorjahr Euro Veränderung zum Vorjahr % 2017 192.571.651,00 7.083.741,00 3,8 2018 203.859.002,00 11.287.351,00 5,9 2019 220.279.568,00 16.420.566,00 8,1 2020 235.765.036,00 15.485.468,00 7,0 2021 234.319.783,00 -1.445.253,00 -0,6 Zu 2. Rückstellungen für Altersteilzeit Rückstellungen für Altersteilzeit 31.12.2021 Euro 31.12.2020 Euro Beamte 2.145.624,00 1.779.533,00 Beamte Lehrkräfte 1.915.288,00 1.829.059,00 Arbeitnehmer 5.880.386,00 4.571.785,00 Summe 9.941.298,00 8.180.377,00 Die Rückstellungen wurden durch eigene Berechnungen mit Hilfe der versicherungsmathema- tischen Rechensoftware „Haessler Pensionsrückstellung HPR Kommunal“ ermittelt. Die für die 211 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 35 von 90 Berechnung erforderlichen Daten wurden über eine Auswertung des SAP Moduls HCM er- zeugt und über eine Schnittstelle in die Berechnungssoftware übernommen. Nachdem mehrere Jahre ein kontinuierlicher Rückgang zu verzeichnen war, haben sich die Rückstellungen in 2019 erstmals wieder erhöht. Nach 2020 setzte sich die Erhöhung auch in 2021 fort. Dabei fiel die Zunahme in 2021 mit 1,8 Mio. Euro bzw. 21,5 % schwächer aus als im Vorjahr (+2,7 Mio. Euro bzw. +50,1 %). Zu 3. Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen Die neu eingestellten Rückstellungen in Höhe von 15,00 Mio. Euro betreffen mit 4,85 Mio. Euro den Hoch- und mit 10,15 Mio. Euro den Tiefbaubereich. Die entsprechenden Meldungen der Dienststellen für die geplanten Maßnahmen und deren voraussichtlichen Kos- ten wurden vorgelegt. Die zugrundeliegenden Maßnahmen konnten gemä ß den Angaben im Anhang infolge fehlender Finanzmittel und mangelnder Personalkapazität im Berichtsjahr nicht durchgeführt werden. Der Rückgang der Rückstellung um 0,88 Mio. Euro ist im Wesentlichen auf die Verringerung der Hochbau-Baupauschale zurückzuführen. Darüber hinaus wurden ein- zelne, bereits in den Vorjahren aufgeführte Maßnahmen mit einer aktualisierten Kostenschät- zung im Jahresabschluss 2021 fortgeführt. Zu 4. Rückstellungen für Altlasten Die Rückstellungen für die Sanierung von Altlasten verring erten sich im Berichtsjahr um 1,13 Mio. Euro auf 5,50 Mio. Euro. Der Rückgang ist im Wesentlichen auf die Inanspruch- nahme der im Vorjahr eingestellten Altlastenrückstellung wegen voraussichtlicher Weiterver- rechnungen von Altlasten- Sanierungskosten von der NürnbergMesse GmbH an die Stadt Nürnberg zurückzuführen. Beim Großteil der Sanierungsfälle ist der Status unverändert ge- blieben, es stehen weitere Untersuchungen und vorbereitende Maßnahmen an. Die Wertan- sätze der Rückstellungen wurden in diesen Fällen beibehalten. Zu 5. Bezirksumlagerückstellungen Für die Bezirksumlage 2022 war im Vorjahr aufgrund der vergleichsweise geringen Umlage- kraftentwicklung der Stadt Nürnberg keine Rückstellung zu bilden gewesen. Anders stellt sich die Situation für die Bezirksumlage 2023 dar. Da sich die Umlagekraft Nürnbergs 2023 erwar- tungsgemäß besser entwickelt als für Rest -Mittelfranken, ist mit einer Nachzahlung in Höhe von 511 TEuro zu rechnen. In dieser Höhe wurde deshalb eine Rückstellung aufwandswirk- sam gebildet. Die in 2019 gebildete Rückstellung für die Bezirksumlage 2021 konnte in 2021 entsprechend ihrer Zweckbestimmung aufgelöst werden. Zu 6. Steuerrückstellungen Die Steuerrückstellungen belaufen sich auf 1,77 Mio. Euro. Sie entfallen zu 599 TEuro auf vo- raussichtliche Umsatzsteuernachholungen bei den Betrieben gewerblicher Art, vorwiegend aufgrund der Erkenntnisse der Betriebsprüfung. Die verbleibenden Steuerrückstellungen in Höhe von 1, 17 Mio. Euro entfallen auf zu erwar- tende Ertragsteuerzahlungen. Davon betreffen 152 TEuro den laufenden Veranlagungszeit- raum 2021. Weitere 129 TEuro entfallen auf 2020, da zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jah- resabschlusses die Veranlagung noch nicht erfolgt war. 885 TEuro resultieren aus der laufen- den Betriebsprüfung. 212 Seite 36 von 90 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Zu 7. Rückstellungen für Haftungs- und Prozessrisiken Die Rückstellungen für Haftungs - und Prozessrisiken betreffen einerseits das Rechtsamt (2,10 Mio. Euro), andererseits das Jugend- und das Sozialamt (60 TEuro). Seitens des Rechtsamtes wurden die Prozessrisiken mittels einer Prozessliste für anhängige Verfahren ermittelt. Von den Verfahren des Rechtsamtes entfallen, wie bereits in den Vorjahren, rd. 260 TEuro auf den Bau der Delfinlagune. Weitere 1,48 Mio. Euro betreffen zwei Verfahren zu Entgeltforde- rungen aus Beherbergungsverfahren für Asylbewerber. Zwischenzeitlich wurde das eine Ver- fahren endgültig zu Lasten der Stadt Nürnberg entschieden. Aufgrund dessen hat die Stadt auch die Berufung im zweiten Verfahren aufgrund mangelnder Erfolgsaussichten zurückge- nommen. Des Weiteren wurden mittels Rückstellung auch drohende Haftungsrisiken abgebildet. Dieser Betrag ist gegenüber dem Vorjahr unverändert und betrifft die Bürgschaft in Höhe von 145 TEuro für den in Not geratenen Sportverein DJK Sportfreunde Langwasser. Unter der Vermögensrechnung sind gem. § 75 KommHV-Doppik unter anderem auch Bürg- schaften als Eventualverbindlichkeiten auszuweisen. Zum 31.12.2021 wurden unter der Bilanz Bürgschaften in Höhe von 382 Mio. Euro (+20 Mio. Euro) ausgewiesen. Zu 8. Rückstellungen für Verlustausgleiche an verbundene Unternehmen Die Rückstellungen enthalten die bei Aufstellung des städtischen Abschlusses voraussichtli- chen Verlustausgleiche für folgende Unternehmen: Rückstellung für Verlustausgleiche 31.12.2021 Euro 31.12.2020 Euro noris inklusion gGmbH für 2020 0,00 1.000.000,00 noris inklusion gGmbH für 2021 1.000.000,00 0,00 Noris Arbeit gGmbH (NOA) für 2021 615.000,00 0,00 NürnbergBad für 2020 2.000.000,00 2.000.000 NürnbergStift Service GmbH für 2021 382.000,00 0,00 Frankenstadion Nürnberg für 2021 580.000,00 0,00 Flughafen Nürnberg GmbH 0,00 7.000.000,00 Summe 4.577.000,00 10.000.000,00 Für den jährlichen Verlustausgleich der noris inklusion wurde 1 Mio. Euro zurückgestellt. Die im Vorjahr gebildete Rückstellung für den Verlust 2020 wurde in Höhe von 344 TEuro für die Auszahlung verwendet und in Höhe von 656 TEuro ertragswirksam aufgelöst. Die in 2020 gebildete Rückstellung für NüBad besteht zum 31.12.2021 fort. Da in den Jahren 2020 und 2021 geringere Verluste als geplant erzielt wurden, wird die Rückstellung in 2022 aufgelöst. Der erforderliche Verlustausgleich für die NürnbergStift Service GmbH resultiert aus den Fest- stellungen der Betriebsprüfung. Durch die zu erwartenden Steuernachzahlungen ist die Ge- sellschaft bilanziell überschuldet, so dass seitens der Stadt ein Verlustausgleich erfolgen wird. 213 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 37 von 90 Die Rückstellung für den Eigenbetrieb FSN betrifft den Jahresverlust 2021. Da sich die De- ckungslücke auf ca. 120 TEuro beläuft, erfolgt in 2021 eine ertragswirksame Auflösung in Höhe von rd. 460 TEuro. In 2020 wurde eine Verlustausgleichsrückstellung für die Flughafen Nürnberg GmbH in Höhe von 7 Mio. Euro gebildet. Diese Rückstellung wurde im abgelaufenen Geschäf tsjahr in Höhe von 3,54 Mio. Euro verbraucht. Der verbleibende Betrag (3,46 Mio. Euro) wurde ertragswirk- sam aufgelöst. Zu 9. Rückstellung für Zweckausrichtungsverpflichtungen Der Bestand an Zweckausrichtungsrückstellungen verminderte sich im Vergleich zum Vorjahr um 49 TEuro auf 159 TEuro. Die Ausreichungen der nichtrechtsfähigen Stiftungen erfolgten aus den erwirtschafteten Über- schüssen des laufenden Wirtschaftsjahres sowie aus Mitteln der Vorjahre. Insgesamt wiesen 19 der insgesamt 34 Stiftungen zum Jahresendbestand niedrigere Beträge an Zweckausrich- tungsrückstellungen in Relation zum Anfangsbestand aus. Hiervon wurden bei sechs Stiftun- gen die vorhandenen Zweckausrichtungsrückstellungen vollständig ausgereicht und keine neuen mehr gebildet. Bei zwei Stiftungen lag kein Anfangsbestand an Zweckausrichtungsrückstellungen vor und es wurden keine gebildet. Diese Stiftungen waren Mitte und Ende des Berichtsjahres neu gegrün- det worden und die Vermögen konnten daher im Jahr 2021 noch nicht bewirtschaftet werden. Bei den restlichen 13 Stiftungen wurden höhere Zweckausrichtungsrückstellungen als zum Anfangsbestand ausgewiesen. Hiervon waren bei drei Stiftungen keine Anfangsbestände ein- gestellt. Bei einer dieser Stiftungen wurde au s dem vorhandenen Anfangsbestand nicht aus- gereicht und zusätzliche Mittel eingestellt. Seit dem 29.12.2020 gilt für Stiftungen, welche keine Einnahmen über 45 TEuro erzielen, der Ausnahmetatbestand des § 55 Abs. 1 Nr. 5 Satz 4 AO. Für diese Stiftungen müss en die für die Ausrichtung vorgesehenen Mittel nicht mehr innerhalb der Zweijahresfrist gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 5 Satz 3 AO zeitnah ausgereicht werden. Die Betragsgrenze für E innahmen von 45 TEuro wurde nur bei der Marie- Hack-Stiftung und bei der Johann und Liselotte- Lehner- Stiftung überschritten. Die bei diesen Stiftungen in der Vorperiode gebildeten Rückstellungen wurden vollständig ausgereicht, so dass eine zeitnahe Verwendung der Ausrichtungsmittel bestätigt werden kann. Zu 10. Rückstellungen für Urlaub Urlaubsrückstellungen 31.12.2021 Euro 31.12.2020 Euro Rückstellungen für Urlaub Beamte 3.937.222,02 3.785.872,15 Rückstellungen für Urlaub Arbeitnehmer 7.054.912,34 6.183.074,58 Summe 10.992.134,36 9.968.946,73 Die Urlaubsrückstellungen sind in 2021 um 1.023 TEuro bzw. 10,3 % gestiegen. Für die Er- mittlung wurden 220 Arbeitstage zugrunde gelegt. Neben laufenden Zahlungen werden auch Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld sowie Zuführungen zu Pensionsrückstel- lungen berücksichtigt. 214 Seite 38 von 90 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Zu 11. Rückstellungen für nicht ausgereichte Leistungsentgelte Gem. § 18 TVÖD besteht die grundsätzliche Verpflichtung zur jährlichen Auszahlung des fest- gestellten Leistungsentgeltvolumens. Diese Verpflichtung besteht in analoger Anwendung auch für nicht ausgeschüttete Leistungsbezüge im Beamtenbereich. Für noch nicht vollständig ausgeschüttete Leistungsentgelte und -bezüge wurde in 2021 eine Rückstellung in Höhe von 63 TEuro gebildet. Zu 12. Sonstige Rückstellungen nach § 74 Abs. 1 S. 2 KommHV-Doppik Sonstige Rückstellungen 31.12.2021 Euro 31.1.2020 Euro Auswirkungen BKPV-Feststellungen zur Eigenkapital- ausstattung SÖR 6.700.000,00 6.700.000,00 Drohender Abschreibungsbedarf der Stammeinlage Kli- nikum wegen Rechtsauffassung BKPV 111.745.000,00 109.445.000,00 Drohender Abschreibungsbedarf der Stammeinlage NüSt und NüBad wegen Rechtsauffassung BKPV 8.970.000,00 0,00 Drohender Abschreibungsbedarf der Stammeinlage Flughafen und Messe 0,00 25.000.000,00 Drohender Abschreibungsbedarf der Eigenkapitalzufüh- rungen Flughafen 2023-2026 40.500.000,00 0,00 Drohender Abschreibungsbedarf der Stammeinlage NürnbergMesse 60.000.000,00 50.000.000,00 Drohende Rückzahlung Gewerbesteuer 17.700.000,00 18.350.000,00 Drohende Rückzahlung wegen Abmietung von Gemein- schaftsunterkünften 9.445.000,00 0,00 Drohende Ausgleichszahlungen aus U-Bahn-Pachtver- trag 4.700.000,00 0,00 Drohende Finanzierungslücke noris inklusion gGmbH 3.300.000,00 0,00 Sonstiges 831.963,31 1.574.527,61 Summe 263.891.963,31 211.069.527,61 In 2016 wurde das Trägerdarlehen SÖR in Höhe von 6,70 Mio. Euro durch die Stadt in Eigen- kapital für SÖR umgewandelt. Zwischen der Stadt und dem BKPV besteht Uneinigkeit darüber, ob der Betrag zu aktivieren oder als Aufwand zu behandeln ist. Da eine abschließende Klärung noch aussteht, wurde aufgrund des Vorsichtsprinzips in Vorjahren eine entsprechende Rück- stellung gebildet. Diese besteht unverändert fort. Inwieweit die Einbringung des Sondervermögens Klinikum Nürnberg und die darauffolgende Erhöhung des Beteiligungsbuchwerts in 2010 zutreffend war, ist ebenfalls offen. Im Rahmen der überörtlichen Prüfung des BKPV für die Jahre 2010 bis 2016 vertritt dieser abweichend zur Stadt Nürnberg die Auffassung, dass die Erhöhung des Beteiligungsbuchwerts unzutref- fend war, da sich der Ertragswert des Klinikums nicht erhöht habe. Da die abschließende Klä- rung durch die Rechtsaufsichtsbehörde aussteht, wurde in der Vergan genheit eine Rückstel- lung für ungewisse Verbindlichkeiten in Höhe von 63,25 Mio. Euro gebildet. Zum 31.12.2019 wurde diese Position um weitere 46,20 Mio. Euro auf 109,45 Mio. Euro erhöht. Hintergrund war die Übernahme von Pensions- und Beihilfeverpflichtungen des Klinikums durch die Stadt Nürnberg, die zu einer Erhöhung der Bilanzposition Finanzanlage bei der Stadt führte. Da auch 215 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 39 von 90 in diesem Fall das Risiko einer abweichenden Rechtsauffassung des BKPV besteht, war in 2019 aufgrund des Vorsichtsprinzips die Rückstellung entsprechend erhöht worden. Im abge- laufenen Geschäftsjahr wurde seitens der Stadt ein Grundstück am Kirchenweg 50/56 in das Klinikum Nürnberg eingelegt, wodurch sich die Finanzanlage um weitere 2,95 Mio. Euro er- höhte. Bis zur abschließenden Klärung wurde eine Rückstellung in Höhe der aufgedeckten stillen Reserven – 2,30 Mio. Euro – gebildet. Diese beläuft sich damit in Summe zum 31.12.2021 auf 111,75 Mio. Euro. Des Weiteren hat die Stadt Nürnberg in 2021 Grundstücke in die Eigenbetriebe NüBad und NüSt eingebracht. Lt. Beschluss vom 21.10.2020 soll das Volksbad saniert und wieder in Be- trieb genommen werden. Daher wurde das zugehörige Grundstück samt Gebäude in den Ei- genbetrieb NüBad eingelegt. Die Einlage in den Eigenbetrieb NüSt betrifft zwei Grundstücke, die für den Neubau des August-Meier-Hauses erforderlich sind. Die Einlage erfolgte zum Ver- kehrswert, das Sondervermögen erhöhte sich damit um 11,32 Mio. Euro. Auch wenn es sich bei den Sondervermögen um strukturelle Verlustbetriebe handelt, geht die Stadt Nürnberg dennoch von einer Werthaltigkeit der Einlage aus, da die laufenden Verluste der Gesellschaf- ten regelmäßig durch die Stadt Nürnberg ausgeglichen werden. Da der BKPV jedoch in der vorangegangenen überörtlichen Prüfung eine abweichende Rechtsauffassung bei einem ver- gleichbaren Sachverhalt – Trägerdarlehen SÖR – vertreten hatte und die abschließende Klä- rung noch aussteht, wurde aus Vorsichtsgründen eine Rückstellung in Höhe der aufgedeckten stillen Reserven von 8,97 Mio. Euro gebildet. In 2020 waren Rückstellungen über 50 Mio. Euro bzw. 25 Mio. Euro gebildet worden. Diese betrafen die Beteiligungen an der NürnbergMesse GmbH bzw. der Flughafen Nürnberg GmbH. Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie hatte sich deren wirtschaftliche Lage ver- schlechtert, was auch den Unternehmenswert negativ beeinflusste. Da aber vor allem auf- grund der Einlagen in 2020 und 2021 von einer baldigen Wertaufholung aus zugehen war, wurde das Risiko über eine entsprechende Rückstellung abgebildet. In 2021 wurden die Rück- stellungen in Höhe von 20 Mio. Euro bzw. 25 Mio. Euro verbraucht. Zugleich wurde für zukünf- tige Einlagen, die in einem Zeitraum bis 2025 bzw. 2026 zu erbringen sind, neue Rückstellun- gen in Höhe von 30 Mio. Euro für die NürnbergMesse GmbH bzw. 40,5 Mio. Euro für die Flug- hafen Nürnberg GmbH aufwandswirksam gebildet. Wie bereits oben dargestellt, hält Rpr diese Rückstellungsbildung für nicht zulässig. In Betracht kommt allenfalls eine Verbindlichkeitsrückstellung. Dazu dürfen die künftigen Ausgaben ihrer Art nach nicht als Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu qualifizieren sein. Zudem muss die Verbindlichkeit wirtschaftlich verursacht sein. Diese Voraussetzungen sind u.E. zum 31.12.2021 nicht erfüllt. Zum einen ist offen, ob die Einlagen in Zukunft als Aufwendungen oder Herstellungskosten zu qualifizieren sind. Die Frage der Werthaltigkeit kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beurteilt werden. Zum anderen lässt sich nicht quantifizieren, inwieweit künftige Ergebnisse bzw. Verluste auf die Corona- Pandemie des Jahres 2021 und nicht auf andere Vorkommnisse zurückzuführen sind. Die Rückstellung für drohende Steuerrückzahlung hat sich gegenüber dem Vorjahr vermindert. Grund ist der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in 2021, dass aufgrund des niedrigen Zinsniveaus ab 2019 die gesetzliche Verzinsung mit 6 % verfassungswidrig sei. Für Rückstel- lungszwecke wurde daher für Zeiträume ab 2019 eine Verzinsung mit 1,8 % zugrunde gelegt. Des Weiteren wurde in 2021 eine Rückstellung in Höhe von 9,45 Mio. Euro gebildet. Diese betrifft die Rückzahlung von Vorschüssen nach Endabrechnung der Kosten für Leistungsbe- rechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die drohende Ausgleichszahlung aus dem U -Bahn-Pachtvertrag berührt Zahlungen an die Stadt Fürth für U-Bahnleistungen. 216 Seite 40 von 90 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Des Weiteren wurde in 2021 eine Rückstellung für eine drohende Finanzierungslücke bei Bau- maßnahmen der noris inklusion gGmbH in Höhe von 3,30 Mio. Euro gebildet. Da die Finan- zierungslücke zum einen künftige Nachfinanzierungen betrifft und zum anderen die Frage, ob und inwieweit sich die Stadt daran beteiligt, erst Anfang 2022 entschieden wurde, ist die Rück- stellungsbildung nach Auffassung von Rpr zum 31.12.2021 nicht zulässig. In der Position „Sonstiges“ ist unter anderem die Rückstellung für die übe rörtliche Prüfung in Höhe von 700 TEuo enthalten. Diese betrifft die Jahre 2017 bis 2021. Im Ergebnis wurden zum 31.12.2021 Rückstellungen in Höhe von 73,80 Mio. Euro ohne aus- reichende Rechtsgrundlage gebildet. Die Rückstellungen sind u.E. folglich um diesen Betrag zu hoch ausgewiesen. D. Verbindlichkeiten 1. Anleihen 31.12.20201 Euro 31.12.2020 Euro Gemeinschaftsanleihe Nürnberg/Würzburg 80.000.000,00 80.000.000,00 Summe 80.000.000,00 80.000.000,00 Zur Umschuldung und zur Finanzierung von Investitionen wurde am 08.05.2013 zusammen mit der Stadt Würzburg eine Anleihe über 100 Millionen Euro erfolgreich am Kapitalmarkt plat- ziert. Dies ist die erste Anleihe in Deutschland, die zwei Städte gemeinsam emittiert haben. Die Anleihe richtet sich aus schließlich an institutionelle Anleger, insbesondere Versicherun- gen. Der Anteil der Stadt Nürnberg beträgt 80 Mio. Euro, wobei die Laufzeit 10 Jahre beträgt. Diese endfällige Anleihe steht im Kalenderjahr 2023 zur Rückzahlung an. 2. Verbindlichkeiten aus Krediten 31.12.2021 Euro 31.12.2020 Euro Investitionskredite ο vom Land 1.065,79 1.598,77 ο von Kreditinstituten 1.061.069.288,87 1.066.027.462,59 ο vom sonstigen inländischen Bereich 241.420.398,18 252.074.419,80 ο vom sonstigen ausländischen Bereich 25.000.000,00 0,00 Kassenkredite 0,00 0,00 Zwischensumme 1.327.490.752,84 1.318.103.481,16 Kontokorrentkonten 1.185,56 458.875,70 Kontokorrent der verbundenen Unternehmen, Beteili- gungen, Sondervermögen und rechtsfähigen Stiftungen 92.759.881,49 74.961.234,42 Summe 1.420.251.819,89 1.393.523.591,28 Die Verbindlichkeiten aus Krediten vom Land i.H.v. 1 TEuro betreffen ein Darlehen des Baye- rischen Landesamtes für Steuern (Staatsschuldenverwaltung). Das Darlehen ist durch Salden- mitteilung nachgewiesen. 217 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 41 von 90 Die Verbindlichkeiten aus Krediten von Kreditinstituten verringerten sich tilgungsbedingt im Vergleich zum Vorjahr um rd. 4,96 Mio. Euro auf nunmehr 1,06 Mrd. Euro. Diese Verbindlich- keiten betreffen Darlehen verschiedener Bankinstitute. Der Gesamtbetrag ist anhand von Saldenmitteilungen/-bestätigungen nachgewiesen. Im Bereich der sonstigen inländischen Investitio nskredite verringerte sich das Kreditvolumen um rd. 10,65 Mio. Euro auf nunmehr 241,42 Mio. Euro. Bei dem dort ausgewiesenen Kredit- volumen handelt es sich um arrangierte Schuldscheindarlehen gegenüber Versicherungen. Diese Darlehen sind durch Saldenmitteilungen bzw. Tilgungspläne nachgewiesen. Im Bereich der sonstigen ausländischen Investitionskredite besteht erstmals ein Kreditvolu- men von 25,0 Mio. Euro. Hierbei handelt es sich um ein Schuldscheindarlehen für Investitio- nen bei einer ausländischen Lebensversicherung. Aufgrund der guten Liquidität der Stadtkasse wurden 2021 keine Kassenkredite in Anspruch genommen. Die Position „Kontokorrentkonten“ beinhaltet die Bankverrechnungskonten, die zum Stichtag einen kreditorischen Saldo aufweisen. Nachgewiesen sind die Salden dieser Konten mittels Kontoauszüge. Der Posten Kontokorrentkonten der verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermö- gen und rechtsfähige Stiftungen weist die Betriebsmittelkonten der verbundenen Unterneh- men, Beteiligungen, Sondervermögen sowie die Guthaben der rechtsfähigen Stiftungen in Höhe von 92,76 Mio. Euro aus. Der Bestand der Kontokorrentkonten wird durch das Kassen- und Steueramt (KaSt/3) monatlich an die verbundenen Unternehmen, Eigenbetriebe und Stif- tungen gemeldet. Der Bestand zum 31.12.2021 ist mittels Rückmeldungen der verbundenen Unternehmen bestätigt. Auch die Überprüfung der Bestände der rechtsfähigen Stiftungen ergab Übereinstimmung mit den von den Stiftungen geführten Konten „liquide Mittel Stadtkasse“. 218 Seite 42 von 90 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Kreditwirtschaft Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Verschuldung der Stadt Nürnberg im Kernhaus- halt ohne ÖPP-Verbindlichkeiten lt. Schuldenstatistik seit 2009: HJ Schuldenstand 01.01. Mio. Euro Netto-Neuver- schuldung Mio. Euro Schuldenstand 31.12. Mio. Euro Veränderung in % 2009 1.005,7 49,4 1.055,1 +4,9 2010 1.055,1 71,1 1.126,2 +6,7 2011 1.126,2 87,8 1.214,0 +7,8 2012 1.214,0 2,0 1.216,0 +0,2 2013 1.216,0 -8,8 1.207,2 -0,7 2014 1.207,2 28,9 1.236,1 +2,4 2015 1.236,1 10,0 1.246,1 +0,8 2016 1.246,1 39,8 1.285,9 +3,2 2017 1.285,9 -29,0 1.256,9 -2,3 2018 1.256,9 51,5 1.308,4 +4,1 2019 1.308,4 66,0 1.374,4 +5,0 2020 1.374,4 23,7 1.398,1 +1,7 2021 1.398,1 9,4 1.407,5 +0,7 Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Verschuldung lt. o. g. Schuldenstatistik im Kernhaushalt um 9,4 Mio. Euro erhöht. Unter Berücksichtigung der ÖPP-Verbindlichkeiten beträgt die Ver- schuldung im Kernhaushalt 1.509,4 Mio. Euro. Aufgrund der weiterhin hohen Investitionstätig- keit ist auch für die kommenden Jahre mit einem weiteren Anstieg der Verschuldung zu rech- nen. So erhöhen insbesondere Verbindlichkeiten aus dem ÖPP -Projekt Schulzentrum Bert- hold-Brecht i. H. v. 151 Mio. Euro den Schuldenstand entsprechend. Aufgrund der städtischen Verschuldungsentwicklung spricht zwischenzeitlich bereits die Auf- sichtsbehörde von einer „gravierenden Verschuldungsproblematik“. Als Maßnahmen rät sie zur Ausgabenbegrenzung durch eine verstärkte Konzentration auf kommunale Pflichtaufga- ben. Auch u. E. sind deshalb umfangreiche und nachhaltige Haushaltsverbesserungen sowie das wirksame Priorisieren der außerordentlich hohen Investitionsplanungen im Hinblick auf künftige Haushaltsgenehmigungen nach kommunalen Pflichtaufgaben und freiwilligen Leis- tungen unabdingbar. Wie in den Vorjahren wur de ein Kommunalschulden-Vergleich deutscher Großstädte aufge- stellt. Die Vergleichsdaten wurden dabei der Veröffentlichungen der deutschen Landesämter für Statistik entnommen. Grundlage für den folgenden Auszug ist dabei die Verschuldung der jeweiligen Kernhaushalte (ohne Eigenbetriebe). 219 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 43 von 90 Schulden 2019 Schulden 2020 Schulden 2021 Euro pro Einw. 2019 Euro pro Einw. 2020 Euro pro Einw. 2021 München 636.056.000 1.544.341.000 1.536.300.000 431 1.040 1.033 Nürnberg 1.498.807.000 1.510.437.000 1.509.375.000 2.887 2.922 2.847 Augsburg 403.437.000 395.853.000 395.645.000 1.365 1.340 1.334 Regensburg 79.159.000 77.852.000 77.852.000 520 512 507 Ingolstadt 0 0 0 0 0 0 Würzburg 200.065.000 199.865.000 204.585.000 1.570 1.570 1.612 Fürth 192.219.000 187.193.000 182.181.000 1.501 1.455 1.411 Erlangen 131.749.000 94.927.000 92.237.000 1.176 845 814 Hannover 1.694.674.000 1.796.781.000 1.991.525.000 3.161 3.365 3.728 Braunschweig 150.520.000 236.782.000 296.887.000 606 953 1.200 Dortmund 1.938.930.000 1.930.615.000 2.253.560.000 3.306 3.289 3.846 Essen 2.641.295.000 2.490.225.000 3.018.373.000 4.538 4.273 5.205 Leipzig 478.190.000 533.511.000 597.121.000 812 900 832 Dresden 0 15.137.000 29.986.000 0 27 98 Frankfurt 1.967.680.574 2.426.278.465 2.498.436.394 2.597 3.174 3.308 Kassel 568.664.291 549.496.826 514.964.141 2.823 2.730 2.572 Stuttgart 0 0 0 0 0 0 Mannheim 499.194.000 500.593.000 501.973.000 1.615 1.617 1.619 Mainz 1.181.600.000 1.170.700.000 921.000.000 5.416 5.397 4.250 Ludwigshafen 1.207.200.000 1.232.500.000 1.212.000.000 7.048 7.143 7.062 Im Vergleich zu den bayerischen Großstädten schneidet Nürnberg weiterhin schlecht ab und hat hier die mit Abstand höchste Verschuldung pro Einwohner zu verzeichnen. Die Pro-Kopf- Verschuldung der Stadt Nürnberg liegt um 1. 493 Euro über dem Durchschnitt der vergleich- baren Städte Bayerns und ist damit fast dreimal so hoch wie in München und mehr als doppelt so hoch wie in Augsburg. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes betrugen die Schulden der kreisfreien Gemein- den bundesweit 47,57 Mrd. Euro, was zum 31.12.2021 einer Verschuldung von 1.679 Euro je Einwohner entspricht. Gegenüber dem Vorjahr hat sich damit die durchschnittliche Pro-Kopf- Verschuldung der kreisfreien Städte um rd. 32 Euro verringert. In Nürnberg ist die Verschul- dung pro Einwohner um 75 Euro auf nunmehr 2. 847 Euro pro Einwohner zurückgegangen. Nürnberg gehört aber weiterhin auch im bundesweiten Ranking zu den überdurchschnittlich hoch verschuldeten kreisfreien Städten. Die Verschuldung der Gemeinden und Gemeindeverbände im bundesweiten Schnitt stieg im Kalenderjahr 2021 um 0,6 % beziehungsweise 0,8 Milliarden Euro an. Mit einem Anstieg der städtischen Schulden von 0,7 % bewegt sich die Stadt Nürnberg im Durchschnittsbereich. Was die erreichte Pro-Kopf-Verschuldung betrifft, so weisen trotz des leichten Rückgangs lediglich die durch hohe Kassenkredite belasteten Städte der Bundesländer Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz ein noch höheres Schuldenniveau aus. 220 Seite 44 von 90 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Da für die Folgejahre mit einer weiteren Ausweitung der städtischen Verschuldung geplant wird, ist davon auszugehen, dass Nürnberg im bayernweiten Vergleich auf Dauer die am höchsten verschuldete kreisfreie Stadt bleiben wird. Auch im bundesweiten Vergleich ist mit einer Verbesserung im Ranking nicht zu rechnen. 3. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkom- men 31.12.2021 Euro 31.12.2020 Euro Verbindlichkeiten aus verkauften Darlehen 510.930,32 880.591,59 Leibrentenverpflichtungen 65.015,04 68.115,23 Sonstige kreditähnliche Rechtsgeschäfte 101.934.831,01 111.935.638,22 Summe 102.510.776,37 112.884.345,04 Bei den verkauften Darlehen handelt es sich um zinsverbilligte Darlehensforderungen des so- zialen Wohnungsbaus, welche im Jahr 1996 an eine Bank veräußert wurden. Da vertraglich vereinbart wurde, dass die Stadt die Darlehen weiterhin verwaltet, wurde für jedes Darlehen eine Forderung sowie eine Verbindlichkeit in gleicher Höhe erfasst. Tilgungsbedingt sind die Verbindlichkeiten aus verkauften Darlehen um rd. 370 TEuro zurückgegangen, der Stand zum 31.12.2021 ist durch Saldenmitteilung nachgewiesen. Die Leibrentenverpflichtungen resultieren aus Grundstückskäufen der Stadt. Der Erwerb er- folgte ganz oder teilweise auf Leibrentenbasis. Insgesamt besteht zum Bilanzstichtag lediglich noch eine Leibrentenverpflichtung. Die Bewertung erfolgte gemäß Schreiben des Bundesmi- nisteriums der Finanzen vom 28.10.2020 zum Kapitalwert entsprechend der vom Statistischen Bundesamt am 29.09.2020 veröffentlichten Vervielfältiger für Bewertungsstichtage ab 01.01.2021. Die Position der sonstigen kreditähnlichen Rechtsgeschäfte wird maßgeblich durch 15 kredit- ähnliche Rechtsgeschäfte aus der Forfaitierung mit Einredeverzicht im Rahmen von Public - Private-Partnership (PPP bzw. ÖPP) - Projekten im Schulbereich geprägt. Die erforderlichen rechtsaufsichtlichen Genehmigungen liegen für alle Einzelprojekte vor. Unter Berücksichti- gung der laufenden Tilgung ergab sich zum Bilanzstichtag ein um rund 9,99 Mio. Euro gerin- gerer Saldo von 101,88 Mio. Euro, der durch Tilgungspläne nachgewiesen ist. Daneben werden unter sonstigen kreditähnlichen Rechtsgeschäften noch Verbindlichkeiten ausgewiesen, die daraus entstehen, dass Mieter städtischer Gebäude Reparaturen und In- standhaltungsmaßnahmen an den Mietobjekten auf eigene Kosten wahrnehmen und dafür im Gegenzug über einen vorgegebenen Zeitraum mietfrei wohnen dürfen (52 TEuro). 4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 31.12.2021 Euro 31.12.2020 Euro gegenüber 1. inländischen Kreditoren 42.669.915,85 45.759.352,02 2. verbundenen Unternehmen 136.643.315,66 72.805.734,28 3. Beteiligungen 21.158,97 6.960,00 4. Sondervermögen 3.856.944,64 2.764.218,85 5. ausländischen Kreditoren 996.026,77 219.592,09 Summe 184.187.361,89 121.555.857,24 221 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 45 von 90 Die Bestände zum 31.12.2021 geben die offenen Posten bei den jeweiligen Kreditoren wieder. Der Gesamtsaldo der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ist im Vergleich zum Vorjahr nochmals bedeutsam um 62,63 Mio. Euro gestiegen. Dies ist zum größten Teil auf den Zuwachs um 63,84 Mio. Euro bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unterneh- men zurückzuführen. Auch die Verbindlichkeiten gegenüber Sondervermögen stiegen (+1,09 Mio. Euro) sowie die Zahlungsverpflichtungen gegenüber ausländischen Kreditoren (+776 TEuro). Bei den Verbindlichkeiten gegenüber inländischen Kreditoren hingegen war eine Abnahme um 3,08 Mio. Euro zu verzeichnen. Zum Prüfungszeitpunkt waren die zum 31.12.2021 vorhandenen und fälligen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zu 99,99 % ausgeglichen. Zu 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber inländischen Kreditoren In diesem Posten werden zum 31.12. 2021 knapp 3.400 Kreditoren ausgewiesen. Der Ge- samtsaldo der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber inländischen Kreditoren beläuft sich Ende 2021 auf 42,67 Mio. Euro (Vorjahr: 45,76 Mio. Euro). Die hier verbuchten Zahlungsverpflichtungen für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen (inklusive U-Bahninf- rastruktur) summieren sich auf 11,49 Mio. Euro und liegen damit 953 TEuro unter dem Niveau des Vorjahres (12,44 Mio. Euro). In dieser Bilanzposition werden zum 31.12.2021 des Wei- teren Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit Rohbaumaßnahmen für die U-Bahninfrastruk- tur (3,07 Mio. Euro) und Grundstückserwerbe in Nürnberg -Langwasser (2,03 Mio. Euro), im Tiefen Feld (1,75 Mio. Euro) sowie in St. Johannis (1,09 Mio. Euro) ausgewiesen. Zudem sind hier Zahlungsverpflichtungen aus dem Betrieb des Impfzentrums (1,10 Mio. Euro) und ein Baukostenzuschuss für eine Kindertageseinrichtung in der Zollhausstraße (850 TEuro) enthal- ten. Weitere hier vorhandene Verbindlichkeiten resultieren unter anderem aus dem Bereich der Jugendhilfe. Diese belaufen sich Ende 2021 auf 3,19 Mio. Euro. Für den Schulbereich werden zum 31.12.2021 Zahlungsverpflichtungen von 2,79 Mio. Euro ausgewiesen. Im Rah- men des U -Bahnbaus belaufen sich Ende 2021 die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber inländischen Kreditoren insgesamt auf 4 ,24 Mio. Euro. Im Vergleich zum Vorjahr (6 ,02 Mio. Euro) hat die Summe der hier im Zusammenhang mit der U -Bahn verbuchten Verbindlichkeiten um 1,78 Mio. Euro abgenommen. Zu 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber verbundenen Unterneh- men Dieser Bilanzposten erhöhte sich im Gegensatz zum Vorjahr bis zum 31.12.2021 in Summe nochmals massiv um 63,84 Mio. Euro. Hierbei wurde die dritte Rate aus dem bereits im Jahr 2019 erfolgten Anteilsrückkauf der Wohnungsbaugesellschaft wbg von den Stadtwerken Nürn- berg in Höhe von 26,72 Mio. Euro in 2021 beglichen. Ein weiterer aus 2020 stammender und bis zum 01.01.2022 gestundeter Anteilsrückkauf wurde bereits im Jahresverlauf 2021 mit einem Teilbetrag von 23,67 Mio. Euro ausgeglichen. Neu hinzugekommen ist in 2021 jedoch ein zusätzlicher Anteilsrückkauf an der wbg in Summe von 117,26 Mio. Euro, welcher in drei Tranchen bezahlt werden soll. Diese wurden bis zum 01.01.2022, 01.01.2023 und 01.01.2024 gestundet. Im Gegensatz zum Vorjahr reduzierten sich die Verbindlichkeiten gegenüber der Verkehrs-Aktiengesellschaft VAG im Rahmen des U-Bahnbaus wieder um 3,90 Mio. Euro auf 3,21 Mio. Euro und gegenüber der WBG KOMMUNAL GmbH um 1,62 Mio. Euro auf 0,51 Mio. Euro. Diese beiden Rückgänge werden durch den zum 31.12.2021 noch nicht ge- leisteten Betriebsmittelzuschuss an das Staatstheater Nürnberg für den Zeitraum November und Dezember 2021 in Höhe von 3 ,52 Mio. Euro betragsmäßig teilweise kompensiert. Auch die Verbindlichkeiten gegenüber der Noris -Arbeit gemeinnützige Beschäftigungs -GmbH (NOA) sowie der Noris inklusion gGmbH stiegen zusammen um 0,85 Mio. Euro. 222 Seite 46 von 90 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Zu 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Beteiligungen Im Saldo in Höhe von 21 TEuro sind Ende 2021 Zahlungsverpflichtungen hauptsächlich ge- genüber der NürnbergMesse GmbH ausgewiesen. Diese resultieren größtenteils aus der Überlassung von Arbeitnehmern für November 2021. Zu 4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Sondervermögen Dieser Bilanzposten erhöhte sich um 1 ,09 Mio. Euro auf 3,86 Mio. Euro. Zum Bilanzstichtag 2021 sind hier wie auch in den Vorjahren Verbindlichkeiten gegenüber dem Eigenbetrieb Ser- vicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg in Höhe von 2,64 Mio. Euro vorhanden (u.a. die Er- stattung für den Stadtanteil an der Straßenreinigung im zweiten Halbjahr 2021 in Höhe von knapp 758 TEuro sowie die Zahlungsverpflichtung aus den Planungsleistungen zur Sanierung der Hafenbrücken in Höhe von 617 TEuro). Des Weiteren werden hier Verbindlichkeiten ge- genüber NürnbergStift aus einem Grundstückserwerb im Zusammenhang mit der Erschlie- ßung des sogenannten Regensburger Viertels (803 TEuro) ausgewiesen. Wie auch für die Vorjahre sind zudem Verbindlichkeiten gegenüber NürnbergBad enthalten. Diese resultieren hauptsächlich aus zum Bilanzstichtag noch nicht geleisteten Zuschüssen des Sportservice Nürnberg für die Nutzung der städtischen Bäder durch Vereine im Jahr 2021 (161 TEuro). Zu 5. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber ausländischen Kredito- ren In diesem Bilanzposten sind zum 31.12.2021 unter anderem Zahlungsverpflichtungen im Zu- sammenhang mit der Lieferung von Weichen für die U -Bahn (559 TEuro), dem Kauf eines Bücherbusses für die Fahrbibliothek (265 TEuro) und von Software für den Personalbereich (34 TEuro) sowie die Miete von Räumlichkeiten für den Schulbereich (37 TEuro) verbucht. 5. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 31.12.2021 Euro 31.12.2020 Euro 934.713,64 686.699,27 Die unter dem Bilanzposten Verbindlichkeiten aus Transferleistungen ausgewiesenen Sach- verhalte enthalten Zahlungsverpflichtungen für konsumtive, weitgehend soziale Zwecke. Da- bei handelt es sich wie in den Vorjahren zu einem großen Teil um Leistungen im Gesundheits- bereich (277 TEuro) sowie um noch zu leistende Erstattungen an das Jobcenter Nürnberg- Stadt (412 TEuro). Die Verbindlichkeiten aus Transferleistungen nahmen im Gegensatz zum Vorjahr um 248 TEuro zu. 223 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 47 von 90 6. Sonstige Verbindlichkeiten 31.12.2021 Euro 31.12.2020 Euro 1. Verbindlichkeiten aus Förderung von Bund und Land 55.529.140,75 45.481.546,84 2. Verbindlichkeiten aus Sozialversicherung und Lohn- steuer 4.346.993,62 7.964.232,53 3. Sonstige Verbindlichkeiten gegen Mitarbeitende 46.609,34 26.771,97 4. Durchlaufende Gelder 15.253.375,89 20.862.947,84 5. Sicherheitseinbehalte 159.919,44 161.733,46 6. Antizipative Rechnungsabgrenzungsposten 19.109.880,86 50.539.386,48 7. Verbindlichkeiten aus Ratengeschäften 17.000 0,00 8. Verbindlichkeiten aus Förderung von sonstigen Berei- chen 4.334.541,08 3.858.266,70 9. Verbindlichkeiten aus zweckgebundenen Spenden und Zuweisungen 8.873.835,03 8.606.786,81 10. Verbindlichkeiten aus Sonderposten 3.426.554,05 3.906.615,47 11. Verbindlichkeiten aus Darlehen für Stellplatzgelder 4.472.714,46 4.571.831,68 12. Verrechnungskonten 21.173.286,40 17.884.491,98 13. Verbindlichkeiten aus Nachlässen 5.419.551,21 5.671.090,43 14. Verbindlichkeiten aus Kautionen 703.543,28 626.616,23 15. Andere sonstige Verbindlichkeiten 71.248,53 59.437,47 Summe 142.938.193,94 170.221.755,89 Unter den Sonstigen Verbindlichkeiten werden Verrechnungskonten mit kreditorischem Saldo ausgewiesen. Die Posten mit einem debitorischen Saldo werden auf der Aktivseite der Bilanz unter B.II.5. „Sonstige Vermögensgegenstände“ gezeigt. Zu 1. Verbindlichkeiten aus Förderung von Bund und Land Unter den Verbindlichkeiten aus Förderung von Bund und Land werden Zuwendungen und Zuschüsse für investive Zwecke ausgewiesen, die nach Fertigstellung der jeweiligen Baumaß- nahmen den entsprechenden Sonderposten zugeordnet werden. Der zum 31.12.2021 ausge- wiesene Saldo in Höhe von 55,53 Mio. Euro (Vorjahr: 45,48 Mio. Euro) entfällt mit 6,23 Mio. Euro (Vorjahr: 6,55 Mio. Euro) auf Verbindlichkeiten gegenüber dem Bund und mit 49,30 Mio. Euro (Vorjahr: 38,93 Mio. Euro) auf Verbindlichkeiten gegenüber dem Land. Die Verbindlichkeiten aus Förderung gegen den Bund nahmen um rund 315 TEuro ab und betragen zum 31.12.2021 noch 6,23 Mio. Euro. Die größten Positionen entfallen dabei auf Zu- wendungen für das Dokumentationszentrum am Reichsparteitagsgelände (3,65 Mio. Euro) und für die Sanierung des Künstlerhauses in der Altstadt Süd (1,29 Mio. Euro). Die Verbindlichkeiten aus Förderung gegenüber dem Land haben sich im Vergleich zum Vor- jahr um 10,36 Mio. Euro auf 49,30 Mio. Euro erhöht. Dies ist im Wesentlichen auf Zuschüsse für den Bauabschnitt 2.2 (Großreuth bei Schweinau) der U-Bahn-Linie 3 zurückzuführen. Die Fördermittel des Landes beinhalten unter anderem mit 3,63 Mio. Euro (Vorjahr: 4,22 Mio. Euro) Fördermittel nach Art. 10 FAG (insbesondere für Kindertageseinrichtungen 224 Seite 48 von 90 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg und Schulen) sowie mit 8,62 Mio. Euro (Vorjahr: 5,53 Mio. Euro) Zuwendungen für den öffent- lichen Personennahverkehr. Der größte Posten besteht nach wie vor aus Zuschüssen nach dem Gesetz über Finanzhilfen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (GVFG) in Höhe von 28,39 Mio. Euro (Vorjahr: 17,10 Mio. Euro). Zu 2. Verbindlichkeiten aus Sozialversicherung und Lohnsteuer Diese Position enthält analog zu den Vorjahren größtenteils Lohn- und Kirchensteuer von An- gestellten und Arbeitern für Dezember 2021 (2,97 Mio. Euro) sowie Verbindlichkeiten gegen- über Sozialversicherungsträgern (1,24 Mio. Euro). Der Gesamtsaldo dieses Bilanzpostens re- duzierte sich zum Bilanzstichtag um 3,62 Mio. Euro auf 4,35 Mio. Euro. Im Vorjahr waren hier noch die Beiträge zur Kommunalen Unfallversicherung Bayern für das gesamte Jahr 2021 (4,66 Mio. Euro) verbucht. Ende 2021 resultieren nur die Beiträge für das erste Quartal 2022 (1,13 Mio. Euro). Zu 3. Sonstige Verbindlichkeiten gegen Mitarbeitende Wie in den Vorjahren werden in diesem Bilanzposten zu einem bedeutenden Teil Reise- und Fahrtkosten ausgewiesen, die von Mitarbeitenden verauslagt wurden und deswegen an sie zu erstatten sind. Zu 4. Durchlaufende Gelder Die Verbindlichkeiten aus durchlaufenden Geldern stellen zum Bilanzstichtag nicht zuorden- bare Zahlungseingänge dar, deren Klärung und Zuordnung zum relevanten Konto noch aus- steht. Sie werden über spezielle Abstimmkonten in sog. „Durchlaufdebitoren“ erfasst. Dabei handelt es sich um ehemalige kamerale Verwahrgeldkonten sowie Spendenkonten. Der Gesamtsaldo der Durchlaufdebitoren setzt sich zum 31.12.2021 größtenteils aus Verwahr- geldern und darüber hinaus aus Projektmitteln und Spenden zusammen. Im Gegensatz zum Vorjahr reduzierte er sich Ende 2021 wieder deutlich um 5,61 Mio. Euro auf 15,25 Mio. Euro. Der Rückgang bis zum Bilanzstichtag 31.12.2021 ist zum einen auf die geringeren Einzahlun- gen bei den Verwahrgeldkonten des Schulbereichs ( -7,69 Mio. Euro) zurückzuführen. Dem stehen zum Teil höhere Einzahlungen im Jugendhilfebereich entgegen (+3,97 Mio. Euro). Da- bei handelt es sich zu einem großen Teil um Betriebskostenzuschüsse für Kindertageseinrich- tungen. Auch für den Eigenbetrieb SÖR wurden höhere Verwahrgelder im Zusammenhang mit Zahlungen des Bundes für den Straßenbau vereinnahmt (+1,91 Mio. Euro). Zum anderen sind Einzahlungen im Rahmen der wiederkehrenden Einnahmen (größtenteils Gewerbesteuer, dar- über hinaus Grundabgaben, Friedhofsgebühren, KiTa- Gebühren usw.) verbucht, bei denen jedoch auch eine Abnahme um 3,94 Mio. Euro realisiert wurde. Bei all den vorgenannten Sachverhalten wurden die offenen Posten auf den betreffenden Durchlaufdebitoren größten- teils erst Anfang 2022, zum Teil sogar erst 2023 durch Zuordnung auf die entsprechenden Debitoren ausgeglichen. Zu 5. Sicherheitseinbehalte Wie auch in den Vorjahren bestehen die Verbindlichkeiten aus Sicherheitseinbehalten zu ei- nem wesentlichen Teil aus einbehaltenen Beträgen im Zusammenhang mit Erweiterungs- und Unterhaltsmaßnahmen von Schulgebäuden. Zudem sind Sicherheitseinbehalte für die Erhal- tung der Anlagen der U-Bahn vorhanden. 225 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 49 von 90 Zu 6. Antizipative Rechnungsabgrenzungsposten In diesem Bilanzposten werden zum 31.12.2021 rund 18.000 Aufwandspositionen (Vorjahr: knapp 15.900) periodisch abgegrenzt, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam wer- den. Der Saldo der antizipativen Rechnungsabgrenzung nahm für 2021 im Vergleich zum Vor- jahr nochmals wesentlich um 31,43 Mio. Euro auf insgesamt 19,11 Mio. Euro ab. Der starke Rückgang dieser Bilanzposition ist dadurch bedingt, dass Ende 2020 bei den Ab- grenzungen noch mehrere betragsmäßig bedeutsame Geschäftsvorfälle enthalten waren, wel- che Anfang 2021 wieder aufgelöst wurden. Dies waren hauptsächlich die Einbringung von Grundstücken in den Stadtteilen Großreuth bei Schweinau (15,83 Mio. Euro) und in St. Johan- nis (3,66 Mio. Euro) in die WBG Nürnberg Beteiligungs GmbH oder auch die abgegrenzten Aufwendungen der Stadt Nürnberg aus der Beteiligung an der Einkommen-, Umsatz- und Ge- werbesteuer für das vierte Quartal 2020 von zusammen 4,41 Mio. Euro. Des Weiteren waren die Planungsleistungen für die Errichtung der Ballsporthalle am Tillypark (2,65 Mio. Euro), für den kreuzungsfreien Ausbau des Frankenschnellweges (1,16 Mio. Euro) sowie für die Sanie- rung von Brücken im Hafenbereich ( 534 TEuro) abgegrenzt. Zudem waren Ende 2020 hier noch die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in Summe von 2,55 Mio. Euro und die Erstattung aus der Abrechnung der Konzessionsabgabe in Höhe von 625 TEuro ausgewiesen. Zum Stichtag 31.12.2021 enthält dieser Bilanzposten die Abgrenzungen des Einkommensteu- erersatzes und der Gewerbesteuerumlage nach 2021 (3.26 Mio. Euro) sowie d ie Planungs- leistungen von SÖR im Zusammenhang mit dem kreuzungsfreien Ausbau des Frankenschnell- weges (1,18 Mio. Euro). Des Weiteren sind hier Zuweisungen an den Zweckverband Ver- kehrsverbund Großraum Nürnberg im Zusammenhang mit dem Verkauf der Sozialtickets für Dezember 2021 von insgesamt 2,02 Mio. Euro abgegrenzt. Wie in den Vorjahren sind in dieser Position zudem abgegrenzte Zinsaufwendungen für Dar- lehen und Derivate in Höhe von 4,71 Mio. Euro enthalten. Diese Summe ist um 243 TEuro niedriger als noch im Jahr 2020 (4,95 Mio. Euro). Zu 7. Verbindlichkeiten aus Ratengeschäften Im Gegensatz zu den Vorjahren ist zum 31.12.2021 wieder eine Zahlungverpflichtung aus ei- nem Ratengeschäft ausgewiesen. Dabei handelt es sich um di e zweite Rate eines Portrait- kaufes für die städtischen Museen in Höhe von 17 TEuro. Zu 8. Verbindlichkeiten aus Förderung von sonstigen Bereichen Die Verbindlichkeiten aus investiven Fördermitteln sonstiger Zuschussgeber (unter anderem Zweckverbände, kommunale Sonderrechnungen, EU, private U nternehmen etc.) erhöhten sich im Berichtsjahr um 476 TEuro auf 4,33 Mio. Euro. Analog zu den Vorjahren beinhalten die Verbindlichkeiten mit 2,60 Mio. Euro im Wesentlichen erhaltene Zuwendungen beziehungsweise Kostenbeteiligungen von privaten Unternehmen für Straßenumbau- und Erschließungsmaßnahmen. Zu 9. Verbindlichkeiten aus zweckgebundenen Spenden und Zuweisungen Die bis zum Bilanzstichtag 2021 zugeführten Gelder sind wie auch in Vorjahren hauptsächlich für schulische, soziale und kulturelle Zwecke vorgesehen. Der Bestand der zweckgebundenen Spenden liegt mit insgesamt 8, 87 Mio. Euro leicht über dem Niveau des Vorjahres 226 Seite 50 von 90 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg (8,61 Mio. Euro). Die bis zum 31.12.2021 für den Tiergarten vereinnahmten Spenden belaufen sich auf insgesamt 4,13 Mio. Euro. Die zugeflossenen Spenden und Zuweisungen werden gemäß der im Spendenkonzept der Stadt Nürnberg geregelten Buchungslogik erst nach zweckentsprechender Verwendung er- folgswirksam in der Ergebnisrechnung erfasst. Dies kann unter Umständen erst in späteren Haushaltsjahren der Fall sein. Zu 10. Verbindlichkeiten aus Sonderposten Enthalten sind in den sonstigen Verbindlichkeiten auch verschiedene „Verbindlichkeiten aus Sonderposten“. Diese entfallen mit 179 TEuro auf noch nicht zu Sonderposten umgebuchte Straßenausbau- und Erschließungsbeiträge, mit 1,57 Mio. Euro auf Ablösebeträge für Stell- plätze/Spielplätze für noch im Bau befindliche Anlagen und mit 1,68 Mio. Euro auf Einzahlun- gen aus der Einräumung von grundstücksgleichen Rechten auf städtischen Grundstücken. Zu 11. Verbindlichkeiten aus Darlehen für Stellplatzgelder Bereits vor dem 01.01.2005 wurden an Dritte Darlehen für den Bau von Tiefgaragen ausge- reicht. Diese in der Bilanz unter dem Punkt A.III.4 „Ausleihungen“ als Forderungen ausgewie- senen Mittel belaufen sich zum Bilanzstichtag 31.12.2021 auf insgesamt rund 4,46 Mio. Euro. Die Finanzierung der Darlehen erfolgte jedoch aus Stellplatzablösen, welche nach der Baye- rischen Bauordnung zweckgebunden sind für den Bau von Stellplätzen. Somit musste den genannten Forderungen als Korrektur zur Eröffnungsbilanz eine Verbindlichkeit in gleicher Höhe gegenübergestellt werden. Die rückfließenden Tilgungen müssen für den Bau von Stell- plätzen verwendet werden. Die Höhe der Verbindlichkeiten aus Darlehen für Stellplatzgelder beträgt für 2021 jedoch 4,47 Mio. Euro. Zwar belaufen sich die Tilgungen der Darlehen wie auch der Verbindlichkeiten jeweils auf 99 TEuro. Bei den Verbindlichkeiten wurde in 2021 hier- bei allerdings die im Vorjahr nicht berücksichtigte Tilgungsrate von rund 11 TEuro nachgeholt, eine Tilgungsrate des B erichtsjahres von ebenfalls rund 11 TEuro steht jedoch noch aus . Diese wäre im Folgejahr nachzuholen. Zu 12. Verrechnungskonten Die zahlreichen über Verrechnungskonten abgebildeten Geschäftsvorfälle beinhalten in vielen Fällen lediglich die Weiterleitung bestimmter Gelder. Diese Posten sind somit ergebnisneutral. Unter dem Bilanzposten Passiva D.6. „Sonstige Verbindlichkeiten“ sind die Verrechnungskon- ten mit kreditorischem Saldo zu finden. Deren Gesamtsaldo erhöhte sich zum 31.12.2021 um 3,29 Mio. Euro auf insgesamt 21,17 Mio. Euro. Die betragsmäßig bedeutsamsten Posten stellen wie im Vorjahr zum 31.12.2021 die Verrech- nungen im Rahmen des Monitorings bei städt ebaulichen Verträgen dar. Deren Konto weist Ende 2021 einen Saldo von 15,41 Mio. Euro aus und beinhaltet noch die aus 2018 stammende Verrechnung in Höhe von 12,88 Mio. Euro für das Monitoring beim städtebaulichen Vertrag Lichtenreuth. Der Bestand des Kontos erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 2,54 Mio. Euro im Zusammenhang mit der Verrechnung der Posten aus dem städtebaulichen Vertrag zum Regensburger Viertel. Diese Sachverhalte sind somit prägend für den Gesamtsaldo der Ver- rechnungskonten. Betragsmäßig ebenfalls bedeutsam sind die offenen Posten der Friedhofs- verwaltung zur Sterbevorsorge und Grabpflege in Höhe von mittler weile rund 1,68 Mio. Euro sowie die Verrechnungskonten des Jugendamtes hinsichtlich Mündelgelder (440 TEuro), wirt- schaftlicher Juge ndhilfe (620 TEuro) und Unterhaltsvorschussleistungen (623 TEuro). Zum 31.12.2021 sind hier auch noch nicht beglichene Posten im Zusammenhang mit Ausbildungs- förderung BAföG (841 TEuro) enthalten. Des Weiteren wäre hier das Verrechnungskonto für Girokonten von Schulen und Stiftungen, die außerhalb von SAP geführt werden (264 TEuro) 227 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 51 von 90 zu nennen. Hervorzuheben wären auch noch die Verrechnungen für die Instandhaltungsrück- lage (273 TEuro). Eine Vielzahl von Buchungsvorgängen auf den Verrechnungskonten ist bezüglich ihrer Sach- kontenzuordnung weiterhin zu klären, ggf. sind die entsprechenden Sachverhalte sachgerech- ter auf anderen Bilanz-/Ergebnisrechnungskonten abzubilden. In einigen Fällen (vor allem im Jugendhilfebereich) stammen Sachverhalte noch aus Zeiten der Kameralistik (vor 2005). Zusammenfassend ist festzustellen, dass bei mehreren, auch betragsmäßig bedeutsamen Verrechnungskonten ein Ausgleich von offenen Posten nach wie vor nicht stattfindet. Dies ist selbst dann der Fall, wenn beispielsweise die betreffenden Debitoren bzw. Kreditoren bereits ausgeglichen sind. Die Bestände an offenen Posten auf den Verrechnungskonten nehmen infolgedessen im Laufe der Zeit immer weiter zu. Dies führt dazu, dass diese Konten keine Transparenz und Kontrolle über die jeweilig en Sachverhalte mehr ge währleisten können. Hierzu wäre beispielsweise der Jugendhilfebereich (Verrechnungskonten Mündelgelder mit rund 267.000 offenen Posten und wirtschaftliche Jugendhilfe mit knapp 162.000 offenen Pos- ten, Stand Ende Februar 2023) hervorzuheben. Hier sollten baldmöglichst entsprechende sys- temseitige Anpassungen vorgenommen werden. Die Neukonzipierung von Abläufen und der Buchungslogik bei der Friedhofsverwaltung im Rahmen der Sterbevorsorge sollte nun auch zeitnah bei der Grabpflege umges etzt werden. Hiermit sollte der Bestand auf dem bisherigen Verrechnungskonto letztlich bereinigt werden können und künftig eine transparentere Erfassung im System erfolgen. Neben den genannten Strukturanpassungen sollten zudem die bei einigen Verrechnungskon- ten bereits seit vielen Jahren vorhandenen, nennenswerten kameralen Altbestände in den Fo- kus einbezogen werden. Zum Bilanzstichtag 31.12.2021 belaufen sich diese Sachverhalte in Summe auf 1,11 Mio. Euro. Der Großteil hierbei sind kreditorische Posten. In den meisten Fällen dürfte u.E. keine Zahlungsverpflichtung mehr bestehen, weswegen eine konsequente und zeitnahe Bereinigung der Posten notwendig erscheint. Die ersten Ausbuchungen dieser Altbestände erfolgen nach Aussage der Stadtkämmerei mit Wirkung z um 31.12.2022. Noch während der laufenden Prüfung wurden die betreffenden Altbestände auf den Verrechnungs- konten Showsoft (6.870,71 Euro), Kulturinfo ( -113.674,61 Euro) und Mündelgelder (-382.624,06 Euro) ausgebucht. Zu 13. Verbindlichkeiten aus Nachlässen Die Einzahlungen aus Nachlässen werden bis zu deren vollständigen Abwicklung auf entspre- chenden Konten verbucht. Etliche Nachlässe sind bereits seit vielen Jahren auf diesen Konten vorhanden. Im Jahr 2021 wurden wieder einzelne Nachlässe ihrer testamentarisch festgeleg- ten Zweckbindung zugeführt. Dadurch hat sich der Gesamtsaldo der Nachlässe im Vergleich zum Vorjahr um 252 TEuro auf 5,42 Mio. Euro reduziert. Zu 14. Verbindlichkeiten aus Kautionen Hier werden wie schon in den Vorjahren Sicherheitsleistungen für unterschiedliche, haupt- sächlich vom Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg veranlasste Baumaß- nahmen (523 TEuro) ausgewiesen. Seit dem Jahr 2021 sind nun auch Kautionen aus der Ver- mietung städtischer Liegenschaften (24 TEuro) sowie im Rahmen der Vermietung von Über- gangswohnungen im Sozialbereich (157 TEuro) enthalten. Der Gesamtsaldo stieg im Berichts- jahr insgesamt um 77 TEuro auf knapp 704 TEuro. 228 Seite 52 von 90 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Zu 15. Andere sonstige Verbindlichkeiten Diese Position enthält wie schon in den Vorjahren hauptsächlich Verrechnungen im Zusam- menhang mit Pfändungen. E. Passive Rechnungsabgrenzung E. Passive Rechnungsabgrenzung 31.12.2021 Euro 31.12.2020 Euro 41.875.395,75 28.391.914,25 Unter dem passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Einnahmen vor dem Bilanzstichtag erfasst, soweit sie einen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die Summe der passiven Rechnungsabgrenzungsposten erhöhte sich im Vergleich zum Vor- jahr um 13,48 Mio. Euro. Maßgebend für diesen Anstieg ist vor allem die Abgrenzung der Er- träge aus der Veräußerung der Teilfläche Großreuth bei Schw einau von 2021 nach 2022 (8,64 Mio. Euro). Ansonsten handelt es sich bei den Abgrenzungsposten um Gewerbesteuer- vorauszahlungen (14,44 Mio. Euro), Gebühren für Kindertagesstätten (7,88 Mio. Euro) und KiTa-Verpflegungsentgelte (5,47 Mio. Euro). Bei der Gewerbesteuervorauszahlung handelt es sich um Vorauszahlungsanforderungen von Unternehmen, die ein vom Kalenderjahr abwei- chendes Geschäftsjahr aufweisen. Die im V orjahr gebildeten passiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden, soweit sie das Haushaltsjahr 2021 betrafen, ertragswirksam aufgelöst. 229 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 53 von 90 1.3.3 Ergebnisrechnung 2021 2020 Euro Euro absolut in % 1 Steuern und ähnliche Abgaben 1.104.331.411,23 948.757.685,15 155.573.726,08 16,4 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 606.752.743,63 603.119.438,61 3.633.305,02 0,6 3 Sonstige Transfererträge 7.766.943,60 6.994.042,29 772.901,31 11,1 4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 72.147.371,47 71.777.450,82 369.920,65 0,5 5 Auflösung von Sonderposten 53.972.548,61 55.861.297,46 -1.888.748,85 -3,4 6 Privatrechtliche Leistungsentgelte 36.135.652,01 34.264.487,05 1.871.164,96 5,5 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 313.984.055,23 308.581.079,16 5.402.976,07 1,8 8 Sonstige ordentliche Erträge 79.494.907,69 83.205.520,93 -3.710.613,24 -4,5 9 Aktivierte Eigenleistungen 6.936.499,80 7.444.640,18 -508.140,38 -6,8 10 Bestandsveränderungen 101.426,79 92.543,25 8.883,54 9,6 Ordentliche Erträge 2.281.623.560,06 2.120.098.184,90 161.525.375,16 7,6 11 Personalaufwendungen 590.766.367,91 574.787.236,36 15.979.131,55 2,8 12 Versorgungsaufwendungen 94.435.499,68 116.628.527,25 -22.193.027,57 -19,0 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 272.907.058,08 283.400.491,36 -10.493.433,28 -3,7 14 Planmäßige Abschreibungen 208.498.669,70 106.502.399,46 101.996.270,24 95,8 15 Transferaufwendungen 890.694.912,13 815.405.980,18 75.288.931,95 9,2 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 232.177.653,96 212.082.896,07 20.094.757,89 9,5 Ordentliche Aufwendungen 2.289.480.161,46 2.108.807.530,68 180.672.630,78 8,6 Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit -7.856.601,40 11.290.654,22 -19.147.255,62 -169,6 17 Finanzerträge 24.518.009,66 9.147.948,70 15.370.060,96 168,0 18 Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 28.499.838,95 32.646.977,55 -4.147.138,60 -12,7 Finanzergebnis -3.981.829,29 -23.499.028,85 19.517.199,56 83,1 Ordentliches Jahresergebnis -11.838.430,69 -12.208.374,63 369.943,94 3,0 19 Außerordentliche Erträge 38.575.859,29 623.728,97 37.952.130,32 >1000 20 Außerordentliche Aufwendungen 8.723.104,14 1.275.074,71 7.448.029,43 584,1 Außerordentliches Ergebnis 29.852.755,15 -651.345,74 30.504.100,89 >1000 Jahresergebnis 18.014.324,46 -12.859.720,37 30.874.044,83 240,1 Veränderung Gesamtergebnisrechnung Während im Vorjahr noch ein Jahresfehlbetrag von 12,86 Mio. Euro ausgewiesen werden musste, ergibt sich für 2021 ein Überschuss von 18,01 Mio. Euro. Diese Ergebnisverbesse- rung von 30,87 Mio. Euro war dabei insbesondere der Verbesserung beim außerordentlichen Jahresergebnisses (+30,50 Mio. Euro) geschuldet. Das Ergebnis der laufenden Verwaltungs- tätigkeit verschlechterte sich dagegen um 19,15 Mio. Euro und schloss erstmals mit einem negativen Ergebnis von 7,86 Mio. Euro ab. Beim Finanzergebnis (-3,98 Mio. Euro) ergab sich dagegen eine deutliche Verbesserung im Vergleich zum Vorjahr. 230 Seite 54 von 90 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Im Berichtsjahr sind die ordentlichen Erträge um 161,53 Mio. Euro angestiegen, während die ordentlichen Aufwendungen, im Vorjahresvergleich, um 180,67 Mio. Euro angestiegen sind. Der Anstieg der ordentlichen Erträge war dabei insbesondere auf ein höheres Steueraufkom- men bei der Gewerbesteuer (+131,20 Mio. Euro) und auf höheren Einkommensteueranteile (+23,90 Mio. Euro) zurückzuführen. Die höheren ordentlichen Aufwendungen (+180,67 Mio. Euro) beruhen maßgeblich auf höheren Abschreibungen (+102,00 Mio. Euro) sowie ge- stiegenen Transferaufwendungen (+75,29 Mio. Euro). Das städtische Finanzergebnis ( -3,98 Mio. Euro) ist aufgrund des hohen Schuldenstandes grundsätzlich negativ. Die Verbesserung gegenüber dem Vorjahr (+19,52 Mio. Euro) ist ins- besondere auf deutlich gestiegene Finanzerträge zurückzuführen. Diese Mehrerträge stam- men insbesondere aus der höheren Verzinsung von Gewerbesteuernachzahlungen (+18,00 Mio. Euro). Der Saldo des außerordentlichen Jahresergebnisses 2021 ergab einen positiven Betrag von 29,85 M io. Euro. Dies entspricht gegenüber dem Vorjahr einer Verbesserung von 30,50 Mio. Euro. Wie bereits in den Vorjahren sind die Teilergebnisrechnungen für die Geschäftsbereiche der Stadt Nürnberg auch im Rahmen des Jahresabschlusses für 2021 ausgewiesen. Die Summe der Teilergebnisse der jeweiligen Teilhaushalte ergibt für 2021 den gesamten Jahresüber- schuss von 18,01 Mio. Euro (Vorjahr: Jahresfehlbetrag von 12,86 Mio. Euro), wie in nachfol- gender Übersicht zu sehen ist: Teilhaushalt/Geschäftsbereich 31.12.2021 Euro 31.12.2020 Euro Geschäftsbereich Oberbürgermeister -43.728.398,01 -31.659.711,98 Geschäftsbereich 2. Bürgermeisterin -83.761.288,96 -72.121.780,73 Geschäftsbereich 3. Bürgermeister -176.472.564,86 -174.565.349,29 Geschäftsbereich Referat für Finanzen, Personal und IT (Re- ferat I / II) -42.872.732,47 -27.877.614,92 Geschäftsbereich Referat für Umwelt und Gesundheit (Referat III) -63.816.413,91 -33.278.362,67 Geschäftsbereich Referat für Schule und Sport (Referat IV) -168.420.357,15 -181.865.371,61 Geschäftsbereich Referat für Jugend, Familie und Soziales (Referat V) -350.186.166,47 -343.043.538,43 Geschäftsbereich Planungs- und Baureferat (Referat VI) -48.658.198,73 -48.896.544,69 Geschäftsbereich Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat (Re- ferat VII) -14.340.656,51 -8.516.680,02 Allgemeines/ Geschäftsbereichsübergreifendes 1.010.271.101,53 908.965.233,97 Gesamt 18.014.324,46 -12.859.720,37 Die Ist- und auch die Plan-Daten zu den Erträgen und Aufwendungen sowie jeweiligen Ergeb- nissen der oben aufgeführten Teilhaushalte wurden mit den entsprechenden Posten der Ge- samtergebnisrechnung und den betreffenden Buchungsdaten im SAP abgeglichen. Hierbei wurde für das Jahr 2021 Übereinstimmung festgestellt. 231 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 55 von 90 Hinsichtlich der obigen Teilergebnisse wäre anzumerken, dass sämtliche Steuererträge (für 2021: 1.104,33 Mio. Euro) sowie ein bedeutender Teil der Erträge aus Zuwendungen und all- gemeinen Umlagen (für 2021: 54,3% von 606,75 Mio. Euro) beim Teilhaushalt „Allgemeines/ Geschäftsbereichsübergreifendes“ ausgewiesen werden. Laut Mitteilung von Stk/2 gab es „bei den Teilergebnisrechnungen … zwischen 2020 und 2021 organisatorische Veränderungen (Verschiebung von Profitcentern zwischen den genannten Geschäftsbereichen, z.B. die Profitcenter von BANOS und das Profitcenter 111210 „Digitali- sierung und Prozessorganisation“). Die Daten der Teilergebnisrechnungen 2021 wurden (auch für das Vorjahr 2020) an die neue Organisationsstruktur angepasst.“ Die genannten Verände- rungen der Organisationsstruktur beziehen sich auf die Geschäftsbereiche Oberbürgermeis- ter, 3. Bürgermeister sowie Referat für Finanzen, Personal und IT (Referat I/ II). Diese Struk- turanpassungen finden sich somit auch bei den Teilfinanzrechnungen (siehe hierzu die ent- sprechenden Ausführungen zur Finanzrechnung). Da diese „Verschiebung“ zwischen einzelnen Geschäftsbereichen auch für das Vorjahr (2020) technisch vollzogen wurde, korrespondieren die betreffenden Werte nun nicht mehr mit dem Vorjahresabschluss, der allerdings bereits testiert wurde. Durch das Testat sind die entspre- chenden Beträge des Jahres 2020 nicht mehr veränderbar. Somit dürfen die sich aufgrund der organisatorischen Veränderung ergebenden neuen Werte des Vorjahres nicht im Rahmen des Jahresabschlusses 2021 ausgewiesen werden. Bei den betreffenden Werten in obiger Tabelle handelt es sich um die testierten Beträge des Vorjahres vor der genannten organisatorischen Veränderung. Im Folgenden werden die Ertrags - und Aufwandsposten der Ergebnisrechnung für das Jahr 2021 näher beleuchtet. 232 Seite 56 von 90 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg 1.3.3.1 Ordentliche Erträge Die Ertragslage der Stadt wird maßgeblich vom Steueraufkommen geprägt, welches in der Re- gel rund die Hälfte der städtischen Erträge ausmacht. Mit Abstand folgen die Erträge aus Zuwei- sungen und Zuschüssen (hierin: Schlüsselzuweisungen), die Kostenerstattungen und -umlagen (u.a. Erstattungen Grundsicherung und Asylbewerberleistungen) sowie die Leistungsentgelte. 1 Steuern und ähnliche Abgaben 31.12.2021 Euro 31.12.2020 Euro je Einwohner in Euro 2021 Stadt 2021 LD4 Grundsteuer A 291.070,58 294.942,92 0,58 0,42 Grundsteuer B 122.703.917,08 122.400.656,62 240,51 218,41 Gewerbesteuer 552.214.850,81 421.013.582,85 994,70 1.492,09 Gemeindeanteil an der Einkom- mensteuer 331.560.329,00 307.658.323,00 637,73 762,04 Gemeindeanteil an der Umsatz - steuer 94.451.631,00 94.527.995,00 180,49 207,40 Andere Steuern und steuerähnliche Einnahmen 3.109.612,76 2.862.184,76 5,99 6,00 Summe 1.104.331.411,23 948.757.685,15 2.059,98 2.686,36 4 Landesdurchschnitt der bayerischen kreisfreien Gemeinden ab 100.000 Einw., Ergebnisse der Jahresrech- nungsstatistik 48,40% 26,59% 3,16% 1,58% 13,76% 6,50% Steuern und ähnlicheAbgaben Zuweisungen und allgemeine Umlagen Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen und Kostenumlagen Sonstige Erträge Ordentliche Erträge 233 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 57 von 90 Die maßgeblichen Steuererträge stammen aus der Gewerbesteuer sowie aus dem Gemein- deanteil an der Einkommensteuer, welche zusammen rd. 80,0 % der städtischen Steuerer- träge ergeben. Aufgrund von Nachholzahlungen aus den finanzkräftigeren Vorjahren erhöhten sich die städtischen Steuererträge 2021 um rund 16,4 % auf 1,104 Mrd. Euro. Da landesweit die Steuererträge jedoch stärker angestiegen sind, hat sich der bestehende Rückstand zum Pro-Kopf-Steueraufkommen vergleichbarer bayerischer Städte im Berichtsjahr erhöht. Die Dif- ferenz liegt in etwa auf dem Niveau von vor der Corona-Pandemie. Die Entwicklung bei den Steuererträgen aus den Grundsteuern, der Einkommensteuer, der Umsatzsteuer und der Hundesteuer entspricht weitestgehend der landesweiten Entwicklung in den bayerischen kreisfreien Städten. Bei der Gewerbesteuer liegt der städtische Anstieg pro Einwohner von +245,69 Euro unter dem durchschnittlichen Anstieg der vergleichbaren baye- rischen kreisfreien Städte (+615,33 Euro). Das Gewerbesteueraufkommen 2021 ist mit Beendigung der Pandemie um 131,20 Mio. Euro angestiegen. Für 2022 kann erfreulicherweise mit weiter leicht ansteigenden Erträgen aus der Gewerbesteuer gerechnet werden. So sind zum Buchungsstand 07.03.2023 Erträge von 557,18 Mio. Euro (+4,97 Mio. Euro) in der Ergebnisrechnung 2022 ausgewiesen, was einen neuen Rekord bei den städtischen Gewerbesteuererträgen bedeuten würde. Bei den Erträgen pro Einwohner liegen 2021 die Nürnberger Kennzahlen lediglich bei den Grundsteuern über dem Landesdurchschnitt. Während bei den sonstigen Steuern in etwa der landesweite Durchschnitt (LD) erreicht wird, liegen die maßgeblichen Erträgen aus der Gewer- besteuer und den Anteilen an der Einkommensteuer sowie Umsatzsteuer weiterhin unter dem Landesdurchschnitt. Realsteuerkraft, Finanzkraft, Realsteuerhebes- ätze 20215 20206 2021 LD7 Realsteuerkraft8 Grundsteuer A 0,17 0,17 0,11 Grundsteuer B 41,70 41,43 41,86 Gewerbesteuer 223,01 176,93 334,57 insgesamt 264,88 217,53 376,54 Finanzkraft9 1.375 1.377 1.489 Hebesätze10 Grundsteuer A 332 332 394 Grundsteuer B 555 555 523 Gewerbesteuer 467 467 472 Die Realsteuerkraft ist im Vergleich zum Vorjahr um 47,35 Euro pro Einwohner angestiegen. Damit konnten die im Vorjahr pandemiebedingten Mindereinnahmen (-32,88 Euro pro Einwoh- 5 Ergebnisse der Finanzrechnung 6 Ergebnisse der Finanzrechnung 7 Ergebnisse der Jahresrechnungsstatistik 8 Grundbeträge in Euro je Einwohner 9 in Euro je Einwohner 10 in v. H. 234 Seite 58 von 90 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg ner) kompensiert werden. Da sich beim Landesdurchschnitt der Realsteuerkraft die Verbesse- rung bei der Gewerbesteuer jedoch deutlich stärker bemerkbar machte, vergrößerte sich der Rückstand bei dieser Kennzahl auf 111,66 Euro pro Einwohner (+88,41 Euro). Des Weiteren ist bei der Finanzkraft, in der neben der Realsteuerkraft auch die Einkommens- teuer- und die Umsatzsteuerbeteiligung, die Schlüsselzuweisungen, die Bezirksumlage, die Krankenhausumlage und die bereinigte Solidarumlage berücksichtigt werden, aufgrund der überdurchschnittlichen Finanzkraft der Städte München (1.626) und Erlangen (1.450) für Nürn- berg ein Rückstand zum Landesdurchschnitt zu verzeichnen. Dieser unterdurchschnittliche Wert bei der Finanzkraft vergrößerte sich im Berichtsjahr um 18 Punkte auf nunmehr 114 Punkte. Die städtischen Realsteuerhebesätze blieben im Berichtsjahr unverändert. Damit liegt der He- besatz für die Grundsteuer B weiterhin über dem Landesdurchschnitt der bayerischen Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern. Bei der Gewerbesteuer konnte du rch die Hebesatzerhö- hung zum 01.01.2018 zwischenzeitlich der Landesdurchschnitt der vergleichbaren Städte na- hezu erreicht werden. 2 Zuweisungen und allgemeine Umlagen 2021 Euro 2020 Euro Schlüsselzuweisungen 234.302.324,00 249.455.864,00 Verwaltungsaufwand 19.097.929,68 19.097.708,64 Ausgleich Gewerbesteuer Mindereinnahmen 0,00 61.731.703,00 Grunderwerbsteuer 43.121.799,34 33.883.882,74 Familienleistungsausgleich 23.219.511,00 21.591.722,00 Corona Testzentren 24.100.418,00 0,00 Gesundheitsamt 4.333.573,20 4.333.531,40 Öffentlicher Personennahverkehr 7.757.916,19 7.684.621,70 Kraftfahrzeugsteuer 8.217.500,00 8.217.500,00 Lehr-/Kinderbetreuungspersonal 102.001.772,74 81.176.009,14 Schülerbeförderung 4.920.667,00 6.693.682,00 Kindertageseinrichtungen 87.748.324,74 71.466.732,50 sonstige Zuweisungen und Zuschüsse 47.931.007,74 37.786.481,49 Summe 606.752.743,63 603.119.438,61 Die Zuweisungen und allgemeinen Umlagen erhöhten sich leicht um rd. 3,63 Mio. Euro und bleiben damit in etwa auf Vorjahresniveau. Zwar ist der im Vorjahr vom Bund gewährte Aus- gleich für Gewerbesteuermindereinnahmen (61,73 Mio. Euro) im Berichtsjahr weggefallen, dies konnte jedoch durch gestiegene Zuweisungen vom Land, insbesondere durch eine Kos- tenerstattung für die Corona Testzentren (24,10 Mio. Euro) teilweise ausgeglichen werden. Weitere Mehrerträge wurden bei der Grunderwerbsteuer, den Zuschüssen für Lehr-/Kinderbe- treuungspersonal, den Zuweisungen für Kindertageseinrichtungen sowie den sonstigen Zu- weisungen und Zuschüsse erzielt. Bei den Schlüsselzuweisungen und Zuweisungen für die Schülerbeförderung waren dagegen Mindererträge zu verzeichnen. Der Rückgang der Schlüsselzuweisungen um 15,15 Mio. Euro auf 234,30 Mio. Euro ist insbe- sondere auf einen Rückgang der zu verteilenden Schlüsselmasse zurückzuführen. So verrin- gerten sich im Jahr 2021 die landesweit zur Verfügung stehenden Finanzausgleichsmittel um 235 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 59 von 90 rund 120 Mio. Euro (-2,69 %). Darüber hinaus stieg im Vorjahr die Steuerkraft der Stadt Nürn- berg überproportional, weshalb sich die Schlüsselzuweisungen für Nürnberg überdurchschnitt- lich um rund 6,1 % verringerten. Die Zuweisungen aus der Grunderwerbsteuer sind im Vergleich zum Vorjahr um 9,24 Mio. Euro angestiegen. Die Erträge liegen mit 43,12 Mio. Euro weiterhin auf einem hohen Niveau, was auf die hohe Umsatzlage auf dem Immobilienmarkt zurückzuführen ist. Die Mehr- erträge bei den Zuschüssen für Lehr -/Kinderbetreuungspersonal sind insbesondere auf im Vorjahr verspätet gebuchten Lehrpersonalzuschüsse i.H.v. 7,85 Mio. Euro zurückzuführen, die erst 2021 ertragswirksam wurden. Da auch in 2021 nicht alle Lehrpersonalkostenzuschüsse gebucht werden konnten, sind diese 2021 um rund 849 TEuro zu gering dargestellt. Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung wurde festgestellt, dass die in 2021 erfolgte Abschlusszahlung für das Bertolt-Brecht-Gymnasium bis zum Prüfungszeitpunkt nicht gebucht war. Die Ertragsbuchung für dieses Verwahrgeld erfolgte erst im Zuge unserer Pr üfung, weshalb dieser Zuschuss erst im Haushaltsjahr 2023 ertrags- wirksam wird. Der Anstieg der Zuweisungen für Kindertageseinrichtungen in 2021 um rund 16,28 Mio. Euro ist insbesondere auf den Umstand zurückzuführen, dass nun hier die bis 2020 noch bei den Kostenerstattungen ausgewiesenen Finanzierungsbeiträge des Freistaates für das Personal der Kindergärten freier Träger ausgewiesen werden. Der Anstieg bei den sonstigen Zuweisun- gen Zuschüssen um rd. 10,15 Mio. Euro war insbesondere auf Zuweisungen des Bundes für die technische Ausstattung der Schulen (5,24 Mio. Euro) zurückzuführen. 3 Sonstige Transfererträge 2021 Euro 2020 Euro Transfererträge außerhalb von Einrichtungen 3.295.193,57 3.016.177,23 Transfererträge innerhalb von Einrichtungen 3.803.200,24 3.529.770,27 Schuldendiensthilfen und sonstige Transfererträge 668.549,79 448.094,79 Summe 7.766.943,60 6.994.042,29 Die sonstigen Transfererträge betreffen Erstattungen im Sozialleistungsbereich (Sozialamt, Jobcenter und Jugendamt). Die Transfererträge lagen im Jahr 2021 rund 773 TEuro über dem Vorjahreswert. 4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 2021 Euro 2020 Euro Verwaltungsgebühren 19.877.705,22 17.909.481,44 Gebühren für öffentlich-rechtliche Nutzungen 20.080.777,11 20.441.201,52 Bestattungsgebühren 3.182.555,56 2.767.959,88 Wohn- und /oder Verpflegungsgebühren 8.237.811,42 10.679.613,20 Eintrittsgelder 6.913.487,62 7.231.361,48 Elternentgelte Verpflegung Kindertagesstätten 5.298.420,99 4.874.011,67 Sonstige öffentliche Leistungsengelte 8.556.613,55 7.873.821,63 Summe 72.147.371,47 71.777.450,82 236 Seite 60 von 90 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte bewegen sich in etwa auf Vorjahresniveau, sie sind im Vergleich zum Vorjahr um rd. 370 TEuro angestiegen. Erwähnenswerte Veränderun- gen ergaben sich dabei bei den Verwaltungsgebühren, welche um 1,97 Mio. Euro anstiegen und bei den Wohn- und Verpflegungsgebühren (-2,44 Mio. Euro). Ursache für den Anstieg bei den Verwaltungsgebühren (+1,97 Mio. Euro) waren insbesondere Mehrerträge bei der Kfz -Zulassung (+304 TEuro), der Meldebehörde (+900 TEuro) sowie im Bereich der Bauordnungsbehörde (+ 706 TEuro). Die Wohn- und Verpflegungsgebühren verringerten sich um 2,44 Mio. Euro, verantwortlich für diese Mindererträge war ein Rückgang der anerkannten Asylbewerber, die als sogenannte „Fehlbeleger“ weiterhin in kommunalen Gemeinschaftsunterkünften leben. 5 Auflösung von Sonderposten 2021 Euro 2020 Euro Zuwendungen 46.663.575,51 47.754.265,10 Beiträge 5.336.157,36 4.798.301,14 Kostenerstattungen 1.911.137,74 2.079.379,45 sonstige Sonderposten 61.678,00 1.229.351,77 Summe 53.972.548,61 55.861.297,46 Die Auflösung der Sonderposten erfolgte entsprechend der Abschreibung der jeweiligen An- lagengüter. Grundlage für den Anstieg im Vergleich zum Vorjahr waren die weiter steigenden Investitionen. 6 Privatrechtliche Leistungsentgelte 2021 Euro 2020 Euro Erträge aus Verkauf 6.138.674,25 5.576.249,09 Miet- und Pachterträge inkl. Erbbauzinsen 18.645.862,61 18.535.144,41 Werbeerträge 1.319.518,83 1.228.953,77 Ersatzleistungen 1.991.425,32 1.909.088,96 Eintrittsgelder und Erträge aus Veranstaltungen 392.333,16 379.615,63 Teilnehmerbeiträge 2.314.040,84 2.166.790,61 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 5.333.797,00 4.468.644,58 Summe 36.135.652,01 34.264.487,05 Die Erträge aus privatrechtlichen Leistungsentgelten bewegen sich in etwa auf Vorjahresni- veau (+1,87 Mio. Euro). Erwähnenswerte Mehrerträge ergaben sich bei den Erträgen aus Ver- kauf und den sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten. Die Erträge aus Verkauf konnten im Vergleich zum Vorjahr um rund 562 TEuro gesteigert wer- den. Ursache hierfür waren insbesondere Mehrerträge bei m städtischen Bestattungsdienst (+281 TEuro) sowie dem Betrieb des Krematoriums (+222 TEuro). Aufgrund der auch im Jahre 2021 bestehenden Corona- Einschränkungen bewegen sich die Erträge aus Eintrittsgeldern und Veranstaltungen im Berichtsjahr weiterhin auf niedrigem Niveau. 237 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 61 von 90 Die Mehrerträge bei den sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten von rd. 865 TEuro be- ruhen insbesondere auf erhöhte Materialgelder (+721 TEuro), welche auf gestiegene Erträge aus dem Verkauf von Zahngold beruhen. 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 2021 Euro 2020 Euro Erstattung vom Bund o Grundsicherung im Alter 45.413.951,60 40.702.459,39 o Grundsicherung bei Erwerbsminderung 16.568.356,80 15.557.088,65 o Kosten der Unterkunft (SGB II) 75.704.850,94 73.032.044,45 o sonstige 499.025,29 474.601,27 Erstattung vom Land o Sozialleistungen für Asylbewerber 60.003.541,08 55.897.157,08 o Kinderbetreuung 0,00 14.105.400,00 o sonstige 19.749.856,86 10.568.827,25 Gastschulbeiträge und Kostenersätze für Schüler 20.306.313,48 20.518.050,13 Erstattungen vom Bezirk (Sozialleistungen) 15.883.555,00 18.656.432,82 Kostenersatz für Jobcenter 10.929.058,09 11.045.992,04 Erstattungen o Verbundene Unternehmen/Beteiligungen 941.404,19 758.308,44 o Klinikum 5.776.722,86 6.974.155,77 o Eigenbetriebe (SUN, NüSt, ASN, FSN, NüBad, SÖR) 6.245.124,32 5.996.354,15 o Verwaltungskostenerstattung der Eigenbetriebe 9.114.411,00 9.114.411,00 o Sonderrechnungen 2.715.593,14 2.799.771,51 o Staatstheater Nürnberg 513.118,61 526.346,82 andere Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen 23.619.171,97 21.853.678,39 Summe 313.984.055,23 308.581.079,16 Die Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen sind um 5,40 Mio. Euro auf 313,98 Mio. Euro angestiegen. So konnten bei den Erstattungen für die Grundsicherung im Alter, den Sozialleistungen für Asylbewerber und den sonstigen Erstattungen des Landes Mehrerträge erzielt werden. Nachdem die Anteilsfinanzierung des Landes für die Kindergärten freier Träger nunmehr unter den Zuweisungen und Zuschüssen ausgewiesen wird, fallen Kos- tenerstattungen für die Kinderbetreuung hier künftig nicht mehr an. Die Erstattungen des Lan- des liegen mit 79,95 Mio. Euro in etwa auf dem Niveau des Vorjahres. Mehrerträge ergaben sich bei den Kostenerstattungen für Asylbewerber (+4,11 Mio. Euro) und bei den sonstigen Erstattungen des Landes (+9,18 Mio. Euro). Die Erstattungen des Bundes stiegen um rund 8,42 Mio. Euro und betrugen 138,19 Mio. Euro. Die Mehrerträge beruhen dabei insbesondere auf höheren Erstattungen der gestiegenen Auf- wendungen bei der Grundsicherung im Alter (+4,71 Mio. Euro) sowie den Kosten der Unter- kunft im SGB II (+2,67 Mio. Euro). Der Anstieg der Kostenerstattungen für Asylbewerber beruht auf entsprechend steigenden Aufwendungen für diesen Personenkreis. Die Ursache für die Mehrerträge bei den sonstigen 238 Seite 62 von 90 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Erstattungen des Landes war insbesondere eine Kostenerstattung für Aufwendungen des Ka- tastrophenschutzes von 6,52 Mio. Euro. Bei den Erstattungen des Bezirks für Sozialleistungen waren Mindererträge (-2,77 Mio. Euro) zu verzeichnen, was insbesondere auf den Übergang von Hilfen zur Gesundheit auf den Bezirk zurückzuführen ist. Dagegen waren bei den anderen Erträgen aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen Mehrerträge von 1,77 Mio. Euro zu verzeichnen. Ursache hierfür waren ins- besondere 1.42 Mio. Euro höhere Personalkostenerstattungen, welche auf die aufgrund der Corona-Pandemie deutlich längeren erstattungsfähigen Zeiträume im Rahmen des Beschäfti- gungsverbotes von Schwangeren zurückzuführen waren. 8 Sonstige ordentliche Erträge 2021 Euro 2020 Euro Konzessionsabgabe 39.194.324,00 40.072.577,01 Erträge aus dem Abgang von Vermögensgegenständen 16.301.838,70 18.147.031,26 Erträge aus der Auflösung/Herabsetzung von Rückstel- lungen 16.604.848,76 17.862.667,62 Aktivierte Bauzeitzinsen 502.945,79 251.221,68 andere sonstige ordentliche Erträge 6.891.084,96 6.872.224,00 Umsatzsteuerkorrektur ILV -134,52 -200,64 Summe 79.494.907,69 83.205.520,93 Die sonstigen ordentlichen Erträge sind um rund 3,71 Mio. Euro zurückgegangen. Dies ist ins- besondere auf Mindererträge bei den Erträgen aus dem Abgang von Vermögensgegenstän- den und geringeren Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen zurückzuführen. Die Erträge aus dem Abgang von Vermögen fielen insbesondere aufgrund 1,85 Mio. Euro ge- ringerer Erträge aus Grundstückverkaufen auf 16,30 Mio. Euro. Daneben waren noch Min- dererträge aus der Auflösung/Herabsetzung von Rückstellungen ( -1,26 Mio. Euro) zu ver- zeichnen. 9 Aktivierte Eigenleistungen 2021 Euro 2020 Euro Aktivierte Eigenleistungen 6.936.499,80 7.444.640,18 Die aktivierten Eigenleistungen unterliegen großen jährlichen Schwankungen, aus diesem Grund hat ein Vergleich mit Vorjahreswerten generell wenig Aussagekraft. 10 Bestandsveränderungen 2021 Euro 2020 Euro Bestandsveränderungen 101.426,79 92.543,25 Der leichte Anstieg der Bestandsveränderungen im Vergleich zum Vorjahr beruht insbeson- dere auf Bestandserhöhung bei der Feuerwehr und dem Dokuzentrum. 239 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 63 von 90 1.3.3.2 Ordentliche Aufwendungen Die ordentlichen Aufwendungen sind geprägt durch die Transfer- sowie die Personal- und Ver- sorgungsaufwendungen. Diese beiden Positionen umfassen zusammen rd. 68,8 % der ge- samten ordentlichen Aufwendungen. Die ordentlichen Aufwendungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um rd. 180,67 Mio. Euro erhöht. Verursacht haben diesen Anstieg insbesondere höhere Abschreibungen (+102,00 Mio. Euro) sowie gestiegene Transferaufwendungen (+75,29 Mio. Euro). 11 Personalaufwendungen 2021 Euro 2020 Euro Personalaufwendungen 590.766.367,91 574.787.236,36 Die Personalaufwendungen sind um rund 15,98 Mio. Euro auf nunmehr 590,77 Mio. Euro an- gestiegen. Ursache für diese Mehraufwendungen waren insbesondere die aufgrund Tariferhö- hungen gestiegenen Bezüge und Vergütungen (jeweils +1,4%). 12 Versorgungsaufwendungen 2021 Euro 2020 Euro Versorgungsaufwendungen 94.435.499,68 116.628.527,25 Der Rückgang der Versorgungsaufwendungen um rd. 22,20 Mio. Euro auf 94,43 Mio. Euro ist insbesondere auf deutlich geringere Beihilferückstellungen für Versorgungsempfänger zurück- zuführen. 29,93% 11,92% 9,11% 38,90% 10,14% Personal- und Versorgungsaufwendungen Aufwendungen f. Sach- u. Dienstleistungen Abschreibungen Transferaufwendungen Sonstige ordentliche Aufwendungen OrdentlichelAufwendungen 240 Seite 64 von 90 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Stellen Tatsächlich besetzte Stellen am Zahl der VK 2021 30.06.2021 30.06.2020 Kämmereihaushalt Beamte 2.683,07 2.646,49 2.831,30 Tarifbeschäftigte 5.178,09 5.060,47 5.937,24 Stellen insgesamt 7.861,16 7.706,96 8.768,54 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Beamte 16,31 15,66 17,87 Tarifbeschäftigte 382,60 370,52 416,55 Stellen insgesamt 398,91 386,18 434,42 NürnbergStift Beamte 6,39 6,39 5,76 Tarifbeschäftigte 449,71 460,10 477,67 Stellen insgesamt 456,10 466,49 483,43 Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg Beamte 9,79 9,91 12,00 Tarifbeschäftigte 399,59 407,68 428,02 Stellen insgesamt 409,38 417,59 440,02 Franken-Stadion Nürnberg Beamte 0,00 0,00 0,00 Tarifbeschäftigte 2,00 1,00 2,25 Stellen insgesamt 2,00 1,00 2,25 NürnbergBad Beamte 0,00 1,00 0,00 Tarifbeschäftigte 74,82 73,49 89,70 Stellen insgesamt 74,82 74,49 89,70 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Beamte 70,99 70,09 75,33 Tarifbeschäftigte 830,81 836,88 931,15 Stellen insgesamt 901,80 906,97 1.006,48 Klinikum Beamte 23,81 27,91 30,10 Staatstheater Beamte 3,00 3,00 4,00 Gesamtsumme 10.130,98 9.990,59 11.258,94 Im Zeitraum vom 30.06.2020 bis 30.06.2021 hat sich die Zahl der tatsächlich besetzten Voll- kraftstellen (VK) um 140,39 Stellen erhöht. Der Stellenplan 2021 weist inkl. der dem Klinikum und dem Staatstheater zugewiesenen Beamten nunmehr 11.258,94 VK aus und hat sich damit im Vergleich zum Vorjahr durch vom Stadtrat beschlossene Stellenschaffungen um 252,81 VK ausgeweitet. Allein 101,28 Vollkraftstellen wurden dabei für Digitalisierungsbedarfe geschaf- fen. Weitere nennenswerte Stellenschaffungen erfolgten in den Bereichen Kinderbetreuung (+35,51 VK), Schule und Bildung (29,51 VK) sowie aufgrund der Corona -Pandemie (+25,51 VK). 241 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 65 von 90 Personalausgaben im bayernweiten Vergleich 11 2021 Euro 2020 Euro Stadt Nürnberg je Einwohner 1.308 1.249 Landesdurchschnitt je Einwohner 1.434 1.402 Da die Anzahl der städtischen Vollkraftstellen weiter angestiegen ist, haben sich die städti- schen Personalausgaben je Einwohner 2021 deutlich um 59 Euro erhöht. Die städtischen Per- sonalausgaben je Einwohner sind damit um rund 4,72 % auf 1.308 Euro pro Einwohner ange- stiegen. Da sich bayernweit in den kreisfreien Städten mit über 100.000 Einwohnern die Personalaus- gaben je Einwohner durchschnittlich nur um rd. 2,28 % erhöhten, hat sich der Rückstand zum Landesdurchschnitt verkleinert. Die städtischen Personalkosten liegen allerdings auch 2021 unter dem bayerischen Landesdurchschnitt. Der Abstand beträgt 126 Euro pro Einwohner bzw. 8,79 %. 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2021 Euro 2020 Euro Fertigung, Vertrieb, Wareneinkauf 4.577.091,54 10.516.956,87 Energie, Wasser, Abwasser 20.065.932,74 19.606.273,23 Gebäudeunterhalt 33.059.995,62 40.815.709,62 Unterhalt unbebauter Grundstücke 4.340.256,45 3.409.128,77 Sonstiger Unterhalts- und Betriebsaufwand Grundstücke 23.865.833,72 23.545.766,71 Zuführung zu Rückstellungen 15.036.515,19 17.116.958,12 Schulische Aufwendungen 17.050.217,76 17.555.232,92 Weiterer Verwaltungs- und Betriebsaufwand 6.310.090,86 6.512.070,10 Kostenerstattungen 148.601.124,20 144.322.395,02 Summe 272.907.058,08 283.400.491,36 Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sind im Berichtszeitraum um rd. 10,49 Mio. Euro auf 272,91 Mio. Euro zurückgegangen. Wesentliche Ursachen hierfür waren Minderaufwendungen im Bereich „Fertigung, Vertrieb, Wareneinkauf“ ( -5,94 Mio. Euro), ein Rückgang beim Gebäudeunterhalt (-7,76 Mio. Euro) sowie eine um rund 2,08 Mio. Euro gerin- gere Zuführung zu Rückstellungen. Mehraufwendungen ergaben sich dagegen bei den Kos- tenerstattungen (+4,28 Mio. Euro). Die Aufwendungen für Fertigung, Vertrieb und Wareneinkauf sind im Berichtsjahr um rund 5,94 Mio. Euro gesunken, was insbesondere auf Minderaufwendungen von 1,99 Mio. Euro für Gebrauchsgegenstände zurückzuführen ist. Nachdem dort im Vorjahr im großen Umfang Ge- genstände mit Bezug zur Corona-Pandemie wie Universalspender, Luftreinigungsgeräte, aber auch Headsets und Webcams für Videokonferenzen angeschafft wurden, waren solche Auf- wendungen in 2021 nur noch im geringeren Umfang erforderlich. 11 Durchschnittliche Personalausgaben der bayerischen kreisfreien Städte über 100.000 Einw. gemäß Veröffent- lichung des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung 242 Seite 66 von 90 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Die Minderaufwendungen beim Gebäudeunterhalt betrugen 7,76 Mio. Euro und waren insbe- sondere aufgrund von Rückständen bei der Abarbeitung der Maßnahmen entstanden. Ursa- che für diese Rückstände war neben einen Personalmangel auch die Corona-Pandemie. Der Anstieg der Aufwendungen für Kostenerstattungen (+4,28 Mio. Euro) beruht insbesondere auf um 7,07 Mio. Euro auf nunmehr 101,11 Mio. Euro angestiegene Kostenerstattung an SÖR für das Infrastrukturvermögen. Ursache hierfür waren Kostensteigerungen im operativen Be- trieb des Bereichs „Grün- und Grau“-Infrastrukturvermögen der Stadt. 14 Abschreibungen 2021 Euro 2020 Euro Forderungen 1.796.122,29 1.805.950,59 Immateriellen Vermögensgegenständen 15.475.345,95 14.835.322,24 Planmäßig auf Grundstücke, Gebäude und Gebäude - einrichtungen 26.876.052,35 25.052.544,01 Außerplanmäßig auf Gebäude und -einrichtungen 96.790.407,00 0,00 Infrastrukturvermögen 49.993.587,31 46.507.622,37 Maschinen, techn. Anlagen und Betriebsvorrichtungen 4.423.403,01 4.579.644,70 Fahrzeugen 1.658.969,27 1.689.366,22 Betriebs- und Geschäftsausstattung 9.741.196,68 9.261.996,34 Geringwertigen Wirtschaftsgütern 1.743.585,84 2.769.952,99 Summe 208.498.669,70 106.502.399,46 Die Aufwendungen aus Abschreibungen sind aufgrund des unverändert hohen Investitionsni- veaus und insbesondere aufgrund einer außerplanmäßigen Abschreibung auf Gebäude und Gebäudeeinrichtungen (96,79 Mio. Euro) im Vergleich zum Vorjahr um 102,00 Mio. Euro an- gestiegen. Hintergrund für die außerplanmäßige Abschreibung war eine Bereinigung von Werten von vor 2005, bei denen nicht von einer konsequenten Anwendung des kaufmännischen Anschaf- fungs- und Herstellungskostenprinzips ausgegangen werden konnte. Abschreibungen auf Fi- nanzanlagen waren im Berichtsjahr nicht erforderlich. 243 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 67 von 90 15 Transferaufwendungen 2021 Euro 2020 Euro Zuschüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen 175.264.757,10 168.723.713,25 Betriebsmittelzuschuss Staatstheater Nürnberg 21.128.281,00 21.128.281,00 Zuschüsse an kommunale Sonderrechnungen 65.522.524,90 11.585.676,03 Krankenhausumlage 13.712.494,00 12.744.814,00 Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) 109.786.819,75 105.528.337,49 Grundsicherung im Alter/bei Erwerbsminderung (SGB XII) 62.860.388,46 57.319.839,54 Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII) 4.879.489,26 4.885.904,98 Hilfe zur Pflege (SGB XII) 9.181,24 51.802,82 Hilfe zur Gesundheit (SGB XII) 4.379.874,71 5.699.688,51 Asylbewerberleistungen inkl. Hilfe zur Gesundheit 47.862.897,66 61.666.448,65 Bildungs- und Teilhabepaket 6.470.688,49 6.380.326,51 Jugendhilfe 86.539.594,97 87.123.707,57 Gewerbesteuerumlage 41.147.013,00 31.438.477,00 Bezirksumlage 213.031.825,30 203.441.575,99 Zuführung verschiedene Rückstellungen 4.019.157,46 11.000.701,33 Auflösung Rückstellungen Verlustausgleiche -6.709.676,51 -1.415.734,94 sonstige Transferleistungen 40.789.601,34 28.102.420,45 Summe 890.694.912,13 815.405.980,18 Im Vergleich zum Vorjahr sind die Transferaufwendungen um rd. 75,29 Mio. Euro auf den Re- kordwert von 890,69 Mio. Euro angestiegen. Verantwortlich für diesen Anstieg war insbeson- dere der Anstieg bei den geleisteten Zuschüssen an die kommunale Sonderrechnung (+53,94 Mio. Euro). Daneben w aren auch bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende (+4,26 Mio. Euro), den Sozialleistungen nach SGB XII (+5,54 Mio. Euro), der Gewerbesteu- erumlage (+9,71 Mio. Euro) sowie bei der Bezirksumlage (+9,59 Mio. Euro) Mehraufwendun- gen zu verzeichnen. Zu Minderaufwendungen führten dagegen geringere Asylbewerberleis- tungen sowie ein Rückgang bei der Zuführung zu den Rückstellungen. Der Anstieg der Zuschüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen um 6,54 Mio. Euro ist maß- geblich auf den weiter anhaltenden Ausbau der Kindertageseinrichtungen der freien Träger zurückzuführen. Weitere Mehraufwendungen entstanden durch den erheblichen Anstieg der Zuschüsse an kommunale Sonderrechnungen um rund 53,94 Mio. Euro. Die Ursache hierfür lag insbesondere an der Übernahme der cor onabedingten Verluste der Flughafen Nürnberg GmbH (28 Mio. Euro) sowie der Nürnberg Messe GmbH (20 Mio. Euro). Darüber hinaus ent- stand auch bei NüBad aufgrund von pandemiebedingten Schließungen ein höherer Verlust. Die Mehraufwendungen bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) sowie bei den Leistungen nach dem SGB XII beruhen auf dem Umstand, dass sich sowohl die Anzahl der Leistungsberechtigten als auch die Höhe der Leistungsbezüge im Vergleich zum Vorjahr er- höht haben. 244 Seite 68 von 90 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Die Aufwendungen für Asylbewerber reduzierten sich im Vergleich zum Vorjahr um 13,80 Mio. Euro, was auf die geringere Anzahl von Leistungsbeziehern zurückzuführen ist. Für 2022 ist hier allerdings wieder mit einem Anstieg der Aufwendungen zu rechnen. Jugendhilfe 2021 Euro 2020 Euro Leistungen außerhalb von Einrichtungen 21.567.352,76 21.156.203,08 Leistungen in Einrichtungen 64.972.242,21 65.967.504,49 Summe 86.539.594,97 87.123.707,57 Die Aufwendungen im Bereich der Jugendhilfe sind im Berichtsjahr um rund 584 TEuro zu- rückgegangen. Während sich bei den Aufwendungen der Leistungen außerhalb von Einrich- tungen ein Mehraufwand von 411 TEuro ergab, sind die Leistungen in Einrichtungen um rund 995 TEuro zurückgegangen. Aufgrund von Mehreinzahlungen bei der Gewerbesteuer ist die Gewerbesteuerumlage um rund 9,71 Mio. Euro auf 41,15 Mio. Euro angestiegen. Auch die Bezirksumlage wurde erneut erhöht (+9,59 Mio. Euro), was ebenfalls zum Anstieg der Transferaufwendungen beitrug. Ur- sache hierfür war insbesondere die weiter gestiegene Umlagekraft der Stadt Nürnberg. Der Rückgang bei der Zuführung zu den Rückstellungen beruht insbesondere auf einer erheb- lich geringeren Zuführung zur Rückstellung für Verlustausgleiche verbundener U nternehmen (-7,42 Mio. Euro). Hier belastete den Haushalt 2020 eine Rückstellung für erwartete Verluste des Flughafens von 7,00 Mio. Euro. Der Anstieg der sonstigen Transferleistungen (+12,69 Mio. Euro) beruht insbesondere auf er- heblich gestiegene Zuweisungen zu Zweckverbänden (+14,56 Mio. Euro). Ursache hierfür war insbesondere die Refinanzierung des 365 Euro Tickets für Schüler und Studenten sowie die weitere Umsetzung des VGN-Innovationspaketes, was zu einem entsprechenden Anstieg der Verbandsumlage für den Zweckverband Verkehrsverbund Großraum Nürnberg führte. 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 2021 Euro 2020 Euro Inanspruchnahme von Rechten und Diensten 60.805.479,37 55.070.616,81 Geschäftsaufwendungen 88.812.781,74 44.602.558,57 Aufwendungen für Beiträge 7.993.433,00 8.385.548,46 Aufwand aus dem Abgang von immateriellen Vermö- gensgegenständen und Sachanlagen 4.967.164,85 5.156.200,27 Verluste aus Finanzanlagen 0,00 33.597,06 Einzel- & Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen 2.398.390,45 1.190.721,42 Betriebliche Steueraufwendungen 1.210.871,82 703.753,45 Aufwendungen für Steuern vom Einkommen/Ertrag 3.282.065,81 4.798.145,46 andere sonstige ordentliche Aufwendungen 108.676.607,43 91.821.905,10 Neutralisierung Rückstellung sonst. ordentlicher Auf- wendungen -45.969.140,51 -319.849,47 Summe 232.177.653,96 212.082.896,07 245 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 69 von 90 Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen sind im Vergleich zum Vorjahr um 20,10 Mio. Euro angestiegen. Verantwortlich für diese Mehraufwendungen waren insbesondere um 44,21 Mio. Euro höhere Geschäftsaufwendungen. Außerdem war bei der Inanspruchnahme der von Rechten und Diensten und den sonstigen ordentlichen Aufwendungen ein Anstieg der Aufwendungen zu verzeichnen. Minderaufwendungen ergaben sich bei den Steuern vom Ein- kommen/Ertrag. Die Erträge aus der Neutralisierung von Rückstellungen für sonstige ordent- liche Aufwendungen erhöhten sich dagegen erheblich. Die Mehraufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten (+5,73 Mio. Euro) war en insbesondere auf den Anstieg der Miet - und Pachtaufwendungen (+6,08 Mio. Euro) zurückzuführen. Ursache hierfür war insbesondere die aufgrund der Corona-Pandemie erforderliche Anmietung von Räumen für Impfzentren in der Messe und im Citypoint (+4,43 Mio. Euro). Der Anstieg bei den Geschäftsaufwendungen in Höhe von 44,21 Mio. Euro war maßgeblich auf höhere Vergütungen für Leistungen Dritter (+42,77 Mio. Euro) zurückzuführen. Ursächlich hierfür war der pandemiebedingte Betrieb von Corona-Impfzentren (17,05 Mio. Euro), Corona- Testzentren (22,28 Mio. Euro) sowie der mobilen Impfteams (12,39 Mio. Euro). Für die Mehraufwendungen bei den anderen sonstigen ordentlichen Aufwendungen (+16,85 Mio. Euro) waren insbesondere die erneut gestiegenen Zuführungen zu den sonstigen Rückstellungen (+22,76 Mio. Euro) verantwortlich. Hier wurden insbesondere Rückstellungen für zugesagte Kapitalzuführungen für die Flughafen Nürnberg GmbH (40,50 Mio. Euro) sowie die NürnbergMesse GmbH (30,00 Mio. Euro) gebildet. Bei der Neutralisierung der Rückstellung sonstiger ordentlicher Aufwendungen fielen 2021 Er- träge von 45,97 Mio. Euro an. Hierbei handelt es sich um die Inanspruchnahme der 2020 ge- bildeten Rückstellungen für die coronabedingten Kapitalzuführungen an die Töchter Nürnberg- Messe GmbH und Flughafen Nürnberg GmbH. 1.3.3.3 Finanzergebnis Finanzergebnis 2021 Euro 2020 Euro Zinserträge 1.621.448,97 1.804.700,69 Verzinsung Gewerbesteuernachzahlungen 21.983.792,56 3.977.378,79 Gewinnanteile aus Beteiligungen 518.739,09 3.310.259,68 Sonstige Finanzerträge 394.029,04 55.609,54 17 Finanzerträge 24.518.009,66 9.147.948,70 Zinsaufwendungen 21.537.522,55 23.522.821,40 Sonstige Kreditbeschaffungskosten 224.868,64 719.254,60 Zinsaufwand für Kassenkredite 0,00 -83.556,92 Zinsaufwand für Gewerbesteuererstattungen 6.589.876,00 8.270.718,00 Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen 147.571,76 217.740,47 18 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 28.499.838,95 32.646.977,55 Finanzergebnis -3.981.829,29 -23.499.028,85 Aufgrund des städtischen Schuldenstandes und der damit verbundenen Zinsaufwendungen ist das Finanzergebnis grundsätzlich negativ. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich das Finan- zergebnis um 19,52 Mio. Euro verbessert. Während die Finanzerträge um 15,37 Mio. Euro 246 Seite 70 von 90 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg auf rd. 24,52 Mio. Euro angestiegen sind, verringerten sich die Zinsen und ähnliche Auf- wendungen um 4,15 Mio. Euro. Ursache für den Anstieg der Finanzerträge sind insbesondere um 18,00 Mio. Euro höhere Er- träge aus der Verzinsung von Gewerbesteuernachzahlungen. Bei den Gewinnanteilen aus Beteiligungen waren dagegen Mindererträge von 2,79 Mio. Euro zu verzeichnen. Ursache hierfür waren insbesondere das Fehlen einer Gewinnausschüttung der Spark asse Nürnberg sowie die Tatsache, dass die Beteiligungserträge der KVÜ für das 2. Halbjahr 2021 erst 2022 ertragswirksam gebucht wurden. Insbesondere aufgrund der weiterhin gesunkenen Zinsaufwendungen an Kreditinstitute (-1,56 Mio. Euro) sowie geringeren E rstattungszinsen für geleistete Gewerbesteuervo- rauszahlungen ( -1,68 Mio. Euro) war bei den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen ein Rückgang von 4,15 Mio. Euro festzustellen. 1.3.3.4 Außerordentliches Jahresergebnis Außerordentliches Jahresergebnis 2021 Euro 2020 Euro Schadenersatzleistungen und andere außerordentliche Erträge 37.248.569,41 451.860,23 periodenfremde Erträge 1.327.289,88 171.868,74 19 außerordentliche Erträge 38.575.859,29 623.728,97 Schadenersatzleistungen und andere außerordentliche Aufwendungen 9.623,41 75.679,64 periodenfremde Aufwendungen 8.713.480,73 1.199.395,07 20 außerordentliche Aufwendungen 8.723.104,14 1.275.074,71 außerordentliches Jahresergebnis 29.852.755,15 -651.345,74 Das außerordentliche Ergebnis hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 30,50 Mio. Euro verbes- sert. Verantwortlich dafür war insbesondere der Anstieg der außerordentlichen Erträge um 37,95 Mio. Euro. Ursache hierfür waren insbesondere höhere Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen und Zuschüssen. Hierbei handelt es sich um die korrespon- dierende Ertragsposition zur außerplanmäßigen Abschreibung von Gebäuden aus der kame- ralen Vermögensrechnung. Bei den außerordentlichen Aufwendungen war ebenfalls ein Anstieg feststellbar. So sind diese um 7,45 Mio. Euro auf 8,72 Mio. Euro angestiegen, was insbesondere auf höhere perioden- fremde Aufwendungen zurückzuführen ist. 1.3.3.5 Jahresergebnis Jahresergebnis 2021 Euro 2020 Euro 18.014.324,46 -12.859.720,37 247 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 71 von 90 1.3.4 Finanzrechnung In der Finanzrechnung werden die im Haushaltsjahr eingegangenen Einzahlungen und geleis- teten Auszahlungen für die laufende Verwaltungstätigkeit sowie für die Investitions- und auch für die Finanzierungstätigkeit ausgewiesen. Darüber hinaus sind hier auch haushaltsunwirk- same Ein- und Auszahlungen enthalten (insbesondere der Kontokorrentbereich mit den städ- tischen Unternehmen und durchlaufende Gelder). Die Finanzrechnung wird seit dem Jahr 2015 gemäß den betreffenden Vorgaben der KommHV-Doppik dargestellt. Dadurch weisen die Inhalte der Finanzrechnung einen höheren Detaillierungsgrad auf. Diese ausführlicheren Darstellungen sind bei der laufenden Verwal- tungstätigkeit, wie auch bei den Bereichen Investition und Finanzierung sowie bei den haus- haltsfremden und durchlaufenden Posten vorzufinden. So werden unter anderem bezüglich der Cash-Flows aus Investitions- und auch aus Finanzierungstätigkeit jeweils getrennte Sal- den für Ein- und Auszahlungen ausgewiesen. Des Weiteren wird der Saldo aus nicht haus- haltswirksamen Vorgängen dargestellt. Darin werden Ein- und Auszahlungen für Kassenkre- dite sowie für fremde Finanzmittel beziehungsweise durchlaufende Posten gezeigt. Die folgende Tabelle stellt einen Auszug aus der Finanzrechnung dar: Finanzrechnung 31.12.2021 TEuro 31.12.2020 TEuro +/- Cash-Flow aus der laufenden Verwaltungstätigkeit +148.074 +130.663 +/- Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit -195.131 -179.473 +/- Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit -604 +94.762 = Finanzmittelbestand vor Verrechnung nicht haushalts- wirksamer Vorgänge -47.661 +45.952 +/- Saldo aus nicht haushaltswirksamen Vorgängen +9.647 -55.695 = Finanzmittelbestand nach Verrechnung nicht haushalts- wirksamer Vorgänge -38.014 -9.743 +/- Finanzmittelbestand am Anfang der Periode +397.553 +407.296 = Finanzmittelbestand am Ende der Periode +359.539 +397.553 Der im Ergebnis ausgewiesene Finanzmittelbestand ist um 38,01 Mio. Euro auf 359,54 Mio. Euro gesunken. Hierfür sind mehrere Sachverhalte ausschlaggebend: Der Cash-Flow aus der laufenden Verwaltungstätigkeit stieg im Gegensatz zum Vorjahr nun wieder in Summe um 17,41 Mio. Euro auf 148,07 Mio. Euro. Die Zunahme des Einzah- lungsüberschusses resultiert aus einem sehr starken Anstieg der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit um 181,23 Mio. Euro sowie aus einer ebenfalls massiven Steigerung der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit um 163,82 Mio. Euro. Auf Seiten der Ein- zahlungen ist im Gegensatz zum Vorjahr die größte Zunahme bei den Steuern und ähnlichen Abgaben zu finden (+148,26 Mio. Euro). Hier stiegen die Gewerbesteuerzahlungen nun wie- der um 129,54 Mio. Euro, ebenso die Anteile an der Einkommensteuer um 18,34 Mio. Euro. Lediglich der Anteil an der Umsatzsteuer reduzierte sich leicht um 1,72 Mio. Euro. Die Einzah- lungen aus Zuwendungen gingen anders als in 2020 nun in Summe wieder um 1,55 Mio. Euro zurück. Innerhalb dieses Finanzpositionsintervalls gab es jedoch teilweise größere Verände- rungen. So nahmen die Schlüsselzuweisungen im Gegensatz zu den Vorjahren wieder um 15,15 Mio. Euro ab. Der Ausgleich der pandemiebedingten Gewerbesteuermindereinnahmen des Jahres 2020 in Höhe von 61,73 Mio. Euro ist für 2021 zwar nicht mehr enthalten. Dafür 248 Seite 72 von 90 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg stieg der Kommunalanteil an der Grunderwerbssteuer um 9,24 Mio. Euro an. Weitere Zuwei- sungen vom Land beinhalten unter anderem Kostenerstattungen für den Betrieb der Corona- Testzentren von insgesamt 26 ,80 Mio. Euro. Die Zuweisungen vom Land für Lehrpersonal stiegen im Gegensatz zum Vorjahr wieder an ( +17,53 Mio. Euro). Die vom Staat gewährten Mittel im Rahmen des Sozialtransfers (Förderung von freien Trägern im Rahmen des Bayeri- schen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz – BayKiBiG) wiesen insgesamt Mehreinzahlun- gen in Höhe von 16, 86 Mio. Euro aus. Des Weiteren erhöhten sich die öffentlich- rechtlichen Leistungsentgelte um 3,0 Mio. Euro. Die Verwaltungsgebühren stiegen dabei um 2,39 Mio. Euro und die Benutzungsgebühren um 613 TEuro. Die privatrechtlichen Leistungs- entgelte erhöhten sich um 2,68 Mio. Euro. Die Einzahlungen im Rahmen von Kostenerstattun- gen und -umlagen verzeichneten in Summe eine Zunahme um 14,61 Mio. Euro. So erhöhten sich die Erstattungen vom Bund für Leistungen der Grundsicherung im Alter um 4,49 Mio. Euro sowie für die Ubernahme der Kosten der Unterkunft für Bezieher von Leistungen nach SGB II (Hartz IV) um 14,38 Mio. Euro. Eine weitere Zunahme findet sich bei den Erstattungen vom sonstigen öffentlichen Bereich in Höhe von 1,58 Mio. Euro. Dabei handelt es sich weitgehend um Zahlungen der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen der Personalkostenerstattung im Ju- gendhilfebereich. Die Erstattungen vom Land (größtenteils für Asylbewerberleistungen) waren hingegen um 1,51 Mio. Euro rückläufig. Auch die Kostenersätze von Gemeinden und Gemein- deverbänden, hauptsächlich für Gastschulbeiträge, nahmen im Gegensatz zum Vorjahr nun wieder um 3,50 Mio. Euro ab, ebenso die Erstattungen von verbundenen Unternehmen und Beteiligungen (-1,24 Mio. Euro). Bei Letztgenannten handelt es sich größtenteils um Verwal- tungskostenerstattungen von Eigenbetrieben. Die sonstigen Einzahlungen aus laufender Ver- waltungstätigkeit nahmen im Gegensatz zum Vorjahr in Summe nun wieder um 13,60 Mio. Euro zu. Dies resultiert hauptsächlich aus dem bedeutsamen Anstieg bei den Ein- zahlungen aus der Verzinsung der Nachforderungen von Steuern nach § 233a EStG (unter anderem im Bereich der Gewerbesteuer). Dieser beläuft sich für 2021 auf 17,56 Mio. Euro. Dem stehen Rückgänge bei den Konzessionsabgaben von 2,72 Mio. Euro sowie geringere Gewinnausschüttungen von Beteiligungen (-2,79 Mio. Euro) entgegen. Die Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit werden unter anderem durch die Auszahlungen für Personal sowie für Versorgungsempfänger beeinflusst. Der hohe Anstieg im Jahr 2021 in Höhe von insgesamt 26,09 Mio. Euro resultiert wie in den Vorjahren aus der Be- soldungserhöhung der Beamten und aus der Tariferhöhung der Angestellten. Stellenneuschaf- fungen wirkten sich hier ebenfalls entsprechend ausgabensteigernd aus. Die weitaus größten Zuwächse der Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit finden sich jedoch im Transferbereich. In Summe beläuft sich hier der Anstieg für 2021 auf 89,51 Mio. Euro. Inner- halb dieses Finanzfonds waren wie schon in den Vorjahren allerdings wieder teilweise große Veränderungen zu verzeichnen. Hier stiegen die Zuweisungen an den Zweckverband Ver- kehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN) im Rahmen der Finanzierung von Sozialtickets so- wie der Verbandsumlage (+14,56 Mio. Euro). Des Weiteren erhöhten sich die Zuschüsse an kommunale Sonderrechnungen massiv um 55,71 Mio. Euro hauptsächlich aufgrund der pan- demiebedingten Ausgleichszahlungen an die Flughafen Nürnberg GmbH sowie die Nürnberg- Messe GmbH. Ein weiterer Zuwachs findet sich bei den Zuschüssen an soziale und ähnliche Einrichtungen. Dabei handelt es sich zu einem bedeutenden Teil um Zahlungen an freie Träger von KiTas für Personal- und Betriebskostenzuschüsse (+3,71 Mio. Euro). Darüber hinaus re- sultierten höhere Auszahlungen im Rahmen der S ozialhilfe (+4,53 Mio. Euro) sowie bei der Abrechnung der laufenden Leistungen für Unterkunft und Heizung (§ 22 Abs. 1 SGB II) mit der Bundesagentur für Arbeit (+11,67 Mio. Euro). Auch bei der Gewerbesteuerumlage resultierte nun wieder ein Anstieg (+6,11 Mio. Euro) sowie bei der Umlage an Gemeinden (Bezirksum- lage; +9,59 Mio. Euro). Dem stehen unter anderem Rückgänge bei den Leistungen für Asyl- bewerber um 12,22 Mio. Euro entgegen. Auch die Zuweisungen an übrige Bereiche waren um 5,0 Mio. Euro rückläufig. Dies lag größtenteils an der Zahlung des Betriebsmittelzuschusses an das Staatstheater Nürnberg für die Monate November und Dezember 2021 erst Anfang 2022. Ähnlich wie der Transferbereich verzeichneten auch die sonstigen Auszahlungen aus 249 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 73 von 90 laufender Verwaltungstätigkeit einen enormen Zuwachs um 54,57 Mio. Euro. Hierbei waren größtenteils die Zahlungen im Rahmen der Durchführung von Corona-Abstrichen im Testzent- rum am Flughafen (+50,93 Mio. Euro) sowie die Mieten und Pachten, unter anderem für den Betrieb des Impfzentrums in der Nürnberg Messe (+6,50 Mio. Euro) ursächlich. Die Auszah- lungen für die Erstattung von zu viel gezahlter Gewerbesteuer reduzierten sich hingegen wie- der um 2,98 Mio. Euro. Auch die Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen gingen im Ge- gensatz zu den Vorjahren in Summe nun wieder um 3,12 Mio. Euro zurück. Dies lag haupt- sächlich an den gesunkenen Auszahlungen für den Unterhalt der Grundstücke und Gebäude. Zudem sanken auch die Zinsauszahlungen hauptsächlich an inländische Kreditinstitute für Darlehen sowie die Erstattungszinsen für von den Steuerschuldnern zu viel bezahlte Gewer- besteuer in Summe um 3,23 Mio. Euro. Der Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit erhöhte sich in 2021 ähnlich wie in den Vorjah- ren von 179,47 Mio. Euro nochmals um 15,66 Mio. Euro auf nun insgesamt 195,13 Mio. Euro. Hierbei nahmen die Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit in Summe wieder um 10,40 Mio. Euro zu. Auch die Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit stiegen insgesamt um 26,06 Mio. Euro. Dies lag hauptsächlich an im Gegensatz zu 2020 nun höheren Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen (+32,98 Mio. Euro), welche auf insgesamt 72,63 Mio. Euro anwuchsen. In dieser Summe sind im Zusammenhang mit dem Rückkauf von Anteilen an der wbg von den Stadtwerken Nürnberg zwei Teilbeträge in Höhe von 26,33 Mio. Euro sowie 23,67 Mio. Euro enthalten. Des Weiteren ist hier auch die Kapitalein- lage in die WBG Nürnberg Beteiligungs GmbH im Rahmen der Einbringung von Grundstücken in der Züricher Straße und in St. Johannis in Summe von 19,49 Mio. Euro ausgewiesen. Die Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken, wie zum Beispiel in den Stadtteilen Lang- wasser (ehemaliges Prinovis-Areal), Fischbach, Gibitzenhof, Wetzendorf und Ziegelstein er- höhten sich im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls (+5,01 Mio. Euro). Die Auszahlungen für Bau- maßnahmen waren hingegen insgesamt rückläufig (-6,67 Mio. Euro). Dies ist auf den bedeut- samen Rückgang bei den Hochbaumaßnahmen zurückzuführen (-18,28 Mio. Euro). So belie- fen sich zum Beispiel die Auszahlungen für den Neubau der Ballsporthalle am Tillypark nach dem Vorjahr (21,77 Mio. Euro) für 2021 auf nur noch 11,84 Mio. Euro. Die Tiefbaumaßnahmen stiegen in Summe um 11,61 Mio. Euro. Die hauptsächlich von SÖR durchgeführten Maßnah- men speziell im Straßen- und Brückenbau erhöhten sich hierbei im Vergleich zum Vorjahr um 2,75 Mio. Euro. Der größte Teil der Mehrauszahlungen resultiert allerdings wieder aus den Bautätigkeiten für die U-Bahninfrastruktur (+8,86 Mio. Euro). Die Auszahlungen beim immate- riellen und beweglichen Vermögen reduzierten sich insgesamt um 3,36 Mio. Euro im Vergleich zum Vorjahr. Nennenswert ist hier unter anderem der Erwerb von Luftreinigungsgeräten für den Schulbereich (5,16 Mio. Euro). Die Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen hin- gegen sanken in Summe wieder um 1,25 Mio. Euro auf 19,95 Mio. Euro. Im Vorjahr war hier noch ein Infrastrukturzuschuss „Thon - Am Wegfeld“ in Höhe von 3,25 Mio. Euro ausgewiesen. Die größtenteils für Kindertageseinrichtungen gewährten Baukostenzusc hüsse sowie die Fi- nanzhilfen zur Erneuerung von Schulsportanlagen erhöhten sich nochmals um 2,92 Mio. Euro auf 16,89 Mio. Euro. Auf Seiten der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit ist im Rahmen v on Investitionszu- weisungen und -beiträgen sowie ähnlic hen Entgelten ein Rückgang von insgesamt 5,66 Mio. Euro auf 83,20 Mio. Euro gegeben. Hierbei nahmen die vom Bund gewährten Fi- nanzhilfen, unter anderem zur Förderung im Kulturbereich (Dokumentationszentrum Reichs- parteitagsgelände, Künstlerhaus, Kulturwerkstatt auf AEG) um 1,86 Mio. Euro ab. Födermittel für vorgenannte Zwecke im Kulturbereich sind auch bei den Zuwendungen vom Land zu fin- den. Darüber hinaus enthalten diese Landesmittel auch Zuwendungen für Anschaffungen im Rahmen der Digitalisierung sowie für die pandemiebedingte Beschaffung von mobilen Luftrei- nigungsgeräten im Schulbereich. Im Gegensatz zum Vorjahr waren diese Gelder in Summe jedoch rückläufig (-6,78 Mio. Euro). Weitere staatliche Fördergelder für Baumaßnahmen von Schulen und Straßen fielen im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls geringer aus (-4,71 Mio. Euro). 250 Seite 74 von 90 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Zudem reduzierten sich die Investitionszuweisungen vom Land im Bereich der Gemeindever- kehrsfinanzierung und des Öffentlichen Personennahverkehrs (beide Bereiche hauptsächlich für den U-Bahnbau) wieder um insgesamt 9,40 Mio. Euro. Die vorgenannten Mindereinzah- lungen wurden jedoch teilweise durch den Zuwachs von vor allem im Baubereich eingenom- menen Beiträgen für Erschließungsstraßen und aus Stellplatzablösungen kompensiert (insge- samt +13,31 Mio. Euro). Weitere Mehreinzahlungen im Vergleich zum Vorjahr resultieren aus gestiegenen Einnahmen im Rahmen von Grundstücksverkäufen, unter anderem in den Stadt- teilen Großreuth bei Schweinau, St. Johannis, Gostenhof, Gleißhammer , Erlenstegen und Wetzdendorf (+14,17 Mio. Euro). Auch durch den Verkauf von Wertpapieren wurden im Ge- gensatz zum Vorjahr nun Mehreinzahlungen erzielt (+2,35 Mio. Euro). Beim Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit resultiert nach Gegenüberstellung von Ein- zahlungen (+100,0 Mio. Euro) und Auszahlungen (-100,60 Mio. Euro) im Rahmen der Kredit- aufnahme für Investitionskredite ein Auszahlungsüberschuss von 0, 60 Mio. Euro. In dieser Höhe wurden mehr Kredite getilgt als neu aufgenommen. Im Gegensatz zu den beiden Vor- jahren sind hier keine Ein- und Auszahlungen aus der Aufnahme von Kassenkrediten, welche in Investitionskredite umgewandelt wurden, mehr vorhanden. Der Saldo aus nicht haushaltswirksamen Vorgängen beläuft sich für das Jahr 2021 auf insgesamt 9,65 Mio. Euro (Vorjahr: -55,70 Mio. Euro). Darin sind f remde Finanzmittel bezie- hungsweise durchlaufende Posten enthalten. Dabei belaufen sich die Ein- und Auszahlungen auf jeweils 3,6 Mrd. Euro. Diese Posten werden auf die jeweiligen Geschäftsbereiche der Stadtverwaltung weiterverteilt. Beim Vergleich der Planansätze und der zugehörigen Ist -Werte im Jahr 2021 war festzustel- len, dass zum einen der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit mit einem Einzahlungsüber- schuss von 148,07 Mio. Euro um rund 122,95 Mio. Euro über dem Planwert lag. Dies resultiert auf Seiten der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit hauptsächlich aus höher als geplant ausgefallenen Steuern (+112,0 Mio. Euro) und Zuwendungen (+62,35 Mio. Euro). Zu- dem lagen die Kostenerstattungen um 43,52 Mio. Euro über den jeweiligen Ansätzen. Die Aus- zahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit übertrafen den entsprechenden Planwert aller- dings ebenfalls um 88,85 Mio. Euro. Hier waren neben den Transferauszahlungen (+23,80 Mio. Euro) auch die sonstigen Auszahlungen der laufenden Verwaltungstätigkeit (+69,76 Mio. Euro) im Gegensatz zu den Vorjahren höher als geplant. Im Rahmen der Inves- titionstätigkeit blieb der Auszahlungsüberschuss (195,13 Mio. Euro) um 136,79 Mio. Euro un- ter dem Plan- Wert. Dies ist zu m überwiegenden Teil darauf zurückzuführen, dass die Aus- zahlungen für Baumaßnahmen um 50,11 Mio. Euro, aber auch die Auszahlungen für den Er- werb von Finanzvermögen um 45,90 Mio. Euro unter den jeweiligen Ansätzen lagen. Beim Abgleich des Finanzmittelbestands, der vom Kassen- und Steueramt gemeldet wurde, und dem im SAP verbuchten Bestand war wie in den Vorjahren wieder eine Differenz vorhan- den. Für das Jahr 2021 beträgt diese 14 TEuro. Des Weiteren musste beim Finanzmittelbe- stand im Jahr 2021 eine technisch falsch abgeleitete Zahlung korrigiert werden. Dabei handelt es sich um Leistungen im Rahmen der Tagespflege im Jugendhilfebereich für das erste Quar- tal im Jahr 2022 in Höhe von 127 TEuro. Wie bereits seit 2015 sind zur Finanzrechnung für die gesamte Stadtverwaltung im Rahmen des Jahresabschlusses des Jahres 2021 auch Teilfinanzrechnungen für die einzelnen Geschäfts- bereiche der Stadt Nürnberg ausgewiesen. Diese Teilfinanzrechnungen wurden mit der Gesamt- finanzrechnung abgeglichen. Bei dieser Prüfung wurden auch sämtliche Finanzpositionsinter- valle in die Betrachtung mit einbezogen. Hier war festzustellen, dass die einzelnen Teilfinanz- rechnungen rechnerisch richtig ermittelt wurden. Die Summen der jeweiligen Finanzpositionsin- tervalle, Zwischen- und Gesamtergebnisse aus den einzelnen Teilfinanzrechnungen stimmen auch mit den entsprechenden Posten der Gesamtfinanzrechnung des Jahres 2021 überein. Die 251 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 75 von 90 Summe der Finanzmittelbestände der jeweiligen Teilhaushalte ergibt den gesamten Endbestand an Finanzmitteln von 359,54 Mio. Euro, wie in nachfolgender Übersicht zu sehen ist. Teilfinanzrechnung/Geschäftsbereich 31.12.2021 Euro 31.12.2020 Euro Geschäftsbereich Oberbürgermeister -46.956.272,36 -33.629.275,20 Geschäftsbereich 2. Bürgermeisterin -59.605.642,26 -67.220.870,29 Geschäftsbereich 3. Bürgermeister -158.199.857,38 -190.318.418,68 Geschäftsbereich Referat für Finanzen, Personal und IT (Referat I / II) -89.254.099,25 -186.978.431,01 Geschäftsbereich Referat für Umwelt und Gesundheit (Referat III) -52.616.974,99 -23.142.490,55 Geschäftsbereich Referat für Schule und Sport (Referat IV) -140.875.902,95 -160.571.551,88 Geschäftsbereich Referat für Jugend, Familie und Soziales (Referat V) -313.152.399,68 -315.830.975,88 Geschäftsbereich Planungs- und Baureferat (Referat VI) -75.810.329,42 -60.807.243,00 Geschäftsbereich Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat (Referat VII) -70.273.304,84 -53.606.646,28 Allgemeines/ Geschäftsbereichsübergreifendes 1.366.283.344,80 1.489.659.076,59 Gesamt 359.538.561,67 397.553.173,82 Im Geschäftsbereich Referat für Jugend, Familie und Soziales (Referat V) sind die Transfer- auszahlungen mit 511,76 Mio. Euro (Vorjahr: 502,90 Mio. Euro) wieder die maßgebliche Größe für den letztlich resultierenden Finanzmittelbestand. Sämtliche Steuereinzahlungen in Höhe von 1.095,99 Mio. Euro (Vorjahr: 947,74 Mio. Euro) sowie ein großer Teil der Einzahlun- gen aus Zuwendungen (54,8 % von 598,70 Mio. Euro) sind in der Teilfinanzrechnung „Allge- meines/Geschäftsbereichsübergreifendes“ ausgewiesen. Dieser enthält ebenso mit 897,0 Mio. Euro Transferauszahlungen in maßgeblicher Höhe. Wie bereits im Rahmen der Ergebnisrechnung erläutert wurde, gab es laut Mitteilung von Stk/2 „bei den Teilergebnisrechnungen … zwischen 2020 und 2021 organisat orische Veränderun- gen (Verschiebung von Profitcentern zwischen den genannten Geschäftsbereichen, z.B. die Profitcenter von BANOS und das Profitcenter 111210 „Digitalisierung und Prozessorganisa- tion“). Die Daten der Teilergebnisrechnungen 2021 wurden (auch für das Vorjahr 2020) an die neue Organisationsstruktur angepasst. “ Die genannten Veränderungen der Organisations- struktur beziehen sich auf die Geschäftsbereiche Oberbürgermeister, 3. Bürgermeister sowie Referat für Finanzen, Personal und IT (Referat I/ II). Diese Strukturanpassungen finden sich somit auch bei den Teilfinanzrechnungen (vergleiche hierzu die entsprechenden Ausführun- gen zur Ergebnisrechnung). Da diese „Verschiebung“ zwischen einzelnen Geschäftsbereichen auch für das Vorjahr (2020) technisch vollzogen wurde, korrespondieren die betreffenden Werte nun nicht mehr mit dem Vorjahresabschluss, der allerdings bereits testiert wurde. Durch das Testat sind die entspre- chenden Beträge des Jahres 2020 nicht mehr veränderbar. Somit dürfen die sich aufgrund der organisatorischen Veränderung ergebenden neuen Werte des Vorjahres nicht im Rahmen des Jahresabschlusses 2021 ausgewiesen werden. Bei den betreffenden Werten in obiger Tabelle handelt es sich um die testierten Beträge des Vorjahres vor der genannten organisatorischen Veränderung. 252 Seite 76 von 90 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg 1.3.5 Verpflichtungsermächtigungen Durch die Haushaltssatzung 2021 wurden neue Ermächtigungen zur Leistung von Auszahlun- gen für Investitionsmaßnahmen in künftigen Jahren (VE) in Höhe von 890.844.000,00 Euro festgesetzt. Die Regierung von Mittelfranken verweist in ihrem Genehmigungsbescheid auf den Stadtratsbeschluss Nr. 8 vom 27.11.2020, wonach die Verpflichtungsermächtigungen nur bis zur Hälfte der Gesamtbeträge freigegeben werden dürfen. Ausgenommen von dieser Be- schränkung wurden hiervon die Ansätze für die U-Bahn, die Schulen und Kindertagesstätten, für den kreuzungsfreien Ausbau des Frankenschnellweges, für den Rückkauf der wbg-Anteile sowie für die Eigenkapitalerhöhung der „Nürnberg Messe“ (genehmigte Ausnahmen). Als Besonderheit wurde für die Zahlung der Bareinlage an die Nürnberg -Messe für die Jahre 2022 bis zum Jahr 2025 (über drei Folgejahre hinaus) , ein Betrag von 40 Mio. Euro (10 Mio. Euro p.a.) eingeplant. Die Regierung wertet dies als genehmigungsfähig, da hier nach Ihrer Auffassung der Ausnahmefall gemäß Art. 67 Abs. 2 Satz 2 GO gegeben ist. Zum einen handelt es sich um eine Fortsetzungsmaßnahme (über den Finanzplanungszeitraum hinaus), zum anderen werden keine Anhaltspunkte dafür gesehen, dass hierdurch der Haushaltsaus- gleich künftiger Haushaltsperioden gefährdet sei. Zusammen mit Verpflichtungsermächtigungen aus Vorjahren standen insgesamt 1.087.060.000,00 Euro bzw. 341.544.000,00 Euro – ohne o.g. genehmigte Ausnahmen – zur Verfügung. Hiervon wurden 395.060.902,00 Euro (=36,3 %) bzw. 76.957.527,00 Euro (=22,5 %) – ohne o.g. genehmigte Ausnahmen – neu freigegeben. Im Vorjahr wurden 36,9% des Gesamtbetrages freigegeben. Damit wurde sowohl dem Stadtratsbeschluss vom 27.11.2020, die VE – ohne die genehmigten Ausnahmeansätze – nur bis zur Hälfte freizugeben, als auch der entsprechenden Anmerkung in der Haushaltsgenehmigung der Regierung von Mittelfranken entsprochen. Die Freigaben erfolgten vorwiegend für Bauvorhaben. Für die genehmigten Ausnahmeansätze wurden 42,7 % freigegeben. 253 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 77 von 90 1.3.6 Bürgschaften Die Übersicht zeigt den Stand und die Entwicklung der von der Stadt übernommenen Bürg- schaften. Es werden Anzahl und Bürgschaftssummen wie folgt dargestellt: HJ Stand 31.12.2021 urspr. verbürgter Gesamtbetrag Anzahl Verpflichtungsbe- trag Mio. Euro Mio. Euro 2005 85 412,869 459,197 2006 77 233,574 266,723 2007 75 217,418 247,240 2008 74 204,356 243,911 2009 74 193,616 243,564 2010 71 170,794 211,064 2011 60 155,321 202,822 2012 58 137,253 192,520 2013 52 114,418 177,309 2014 44 102,751 174,429 2015 45 316,056 367,218 2016 34 238,279 265,395 2017 32 216,369 245,875 2018 31 253,839 283,506 2019 34 416,591 449,231 2020 36 245,162 347,602 2021 36 282,439 369,927 Wie bereits im Jahr 2020 besteht der höchste Gesamtbetrag, mit welchem die Stadt für einen einzelnen Dritten aus Bürgschaften in Anspruch genommen werden kann, bei der VAG. Es wurde hier eine weitere Bürgschaft für die VAG-Straßenbahn in Höhe von 22,4 Mio. Euro über- nommen, so dass auf diese Beteiligung der Stadt Nürnberg (VAG inkl. Straßenbahn) nunmehr rd. 46,28% der ursprünglich verbürgten Gesamtbeträge entfallen. Von der Stadt Nürnberg waren im Rahmen der Sozialhilfe anstelle der Zahlung von Mietkauti- onen Bürgschaften übernommen worden. Zum 31.12.2013 (letzter erfasster Stichtag) bestan- den noch 276 Einzelbürgschaften, welche in der Vergangenheit statistisch als eine Bürgschaft erfasst waren. Es handelt sich hier um Altfälle vor dem Jahr 2005. Eine genaue Ermittlung des Bestandes an Mietverhältnissen, für welche die Stadt Nürnberg bei einem Zahlungsausfall eintreten muss, kann laut Sozialamt nicht mehr geleistet werden, da die Beendigung von Miet- verhältnissen nicht immer gemeldet wurde bzw. überwacht werden konnte. Die Stadt Nürnberg wurde im Jahr 2021 nur aus diesen Mietverhältnissen, für zwei Bürgschaften, mit einem Betrag von insgesamt 987,72 Euro in Anspruch genommen. 254 Seite 78 von 90 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg 1.3.7 Bildung der Haushalts-/Budgetreste 2021 Aus der Bewirtschaftung des städtischen Haushalts 2021 hätten auf Grund nicht ausgeschöpf- ter Mittelansätze folgende Haushalts- bzw. Budgetreste in das Haushaltsjahr 2022 übertragen werden können: Aufwendungen (Ergebnishaushalt/konsumtiv) 83.839.674,07 Euro (davon Baupauschale und konsumtive MIP-Maßnahmen 46,18 % / weitere konsumtive Aufwendungen 53,82%) Auszahlungen (Finanzhaushalt/investiv) 518.019.493,87 Euro Durch die Stadtkämmerei ( I2-Teilbudget) sowie durch Verfügung von Herrn Ref. I/II vom 01.09.2022 (K1-, K2-, K3-, K5- und I1-Teilbudgets) wurden nachfol gend aufgeführte Haus- halts-/Budgetreste in das Haushaltsjahr 2022 übertragen: Aufwendungen (Ergebnishaushalt/konsumtiv) 48.974.276,31 Euro (davon Baupauschale und konsumtive MIP-Maßnahmen 70,77 % / weitere konsumtive Aufwendungen 29,23 %) Auszahlungen (Finanzhaushalt/investiv) 392.230.488,59 Euro Generell beeinflussen die Haushaltsreste nicht mehr das Ergebnis des Jahres, in dem sie ge- bildet werden. Bis zum Haushaltsjahr 2016 wurde die Übertragung der gesamten Haushalts-/Budgetreste in die nachfolgende Periode durch dringliche Anordnung des Oberbürgermeisters verfügt und in nachfolgender Sitzung des Stadtratgremiums genehmigt. Seit dem Haushaltsjahr 2018 wer- den nicht ausgeschöpfte I2-Teilbudgetansätze (Investitionen für MIP-Maßnahmen) durch Ver- fügung des Stadtkämmerers übertragen. Die Zuständigkeit zur Übertragung von Haushalts- resten liegt gemäß Budgethandbuch (am 28.01.2015 durch den Stadtrat beschlossen) in den Händen des Ältestenrates und Finanzausschusses. Die Stadtkämmerei definiert Reste aus dem I2-Teilbudget nicht als Haushalts- sondern als Budgetreste, für welche die unter Nr. 5 und Nr. 8.5 des Budgethandbuches vorgesehenen Beschlüsse nicht eingeholt werden müssen. In der Sitzung des Ältestenrates und Finanzausschuss vom 26.10.2022 wurde ein detaillierter Bericht zum Übertrag der Haushalts-/Budgetreste 2021 auf das Jahr 2022 vorgelegt. Rpr war in den Vorjahren der Auffassung, sollte Änderungsbedarf an der im Budgethandbuch festgesetzten Regelung bestehen, so wäre dieser durch den Stadtrat zu beschließen. Die Stadtkämmerei vertritt hier eine andere Auffassung und wird dies daher auch künftig nicht umsetzen. 1.3.8 Anhang Der Anhang entspricht im Wesentlichen § 86 KommHV-Doppik. 1.3.9 Rechenschaftsbericht Der Rechenschaftsbericht steht mit dem Jahresabschluss sowie den bei der Prüfung gewon- nenen Erkenntnissen im Einklang; er vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entspre- chendes Bild der Haushaltslage. Risiken der künftigen Entwicklung wurden dargestellt. Der Rechenschaftsbericht entspricht § 87 KommHV-Doppik. 255 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 79 von 90 1.4 Anlagen zum Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürn- berg 1.4.1 Prüfungen im Haushalts- und Wirtschaftsjahr 2021 Erstanalyse des doppischen Jahresabschlusses 2021 der Stadt Prüfungen im Bereich Produkte/Dienststellen Folgende Prüfungen wurden dargestellt im Bericht des Rechnungsprüf ungsamtes vom 11.11.2022: • 111110 Konzernsteuerung – Bürgermeisteramt (BgA) Prüfung der Wirtschaftsführung, insbesondere in den Bereichen Veranstaltungen und Ehrungen sowie Stadtentwicklung • 111310 Finanzbuchhaltung – Kassen- und Steueramt (KaSt) Ordnungsgemäße Verwal- tung von Durchlaufdebitoren/ Verwahrgeldern • 111520 Amt für Informationstechnologie (IT) Prüfung der Funktionsfähigkeit der Kosten- und Leistungsrechnung sowie des Controllings • 122130 Fahrerlaubnisangelegenheiten – Ordnungsamt (OA) Prüfung der Fahrerlaub- nisangelegenheiten • 210300, 211300-231300. 421010, 424000 und 424003 Ankauf Überlassung / Vermietung, Vergabe von Sporthallen und Zuschüsse an Sportvereine – Referat für Schule und Sport (Ref. IV) Prüfung der Sporthalle am Flughafen , der KIA Metropol Arena, der Stadion- halle und der Vermietung / Überlassung von Sporthallen • 252020 Kunst und Ausstellungen – KunstKulturQuartier (KuKuQ) Prüfung der Kunstvilla • 311500 Weitere Hilfen (8. und 9. Kapitel SGB XII) – Amt für Existenzsicherung und soziale Integration - Sozialamt (SHA) Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierig- keiten • 365300 Kindertageseinrichtungen freie Träger – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt (J) Prüfung der Betriebskostenförderung freier Träger • 547000 Bereitstellung einer U-Bahninfrastruktur – U-Bahnbauamt Prüfung der Vertrags- beziehungen mit der VAG, deren Anpassungen mit Wirkung vom 01.07.2020 und die Ab- rechnung der festgelegten Kostenträgerschaft • 555200 Forstwirtschaftlicher Betrieb – Tiergarten (Tg) Prüfung des Forstwirtschaftlichen Betriebes beim Tiergarten • Zusammenarbeit der Leistungsträger im Sozialbereich – Referat für Jugend, Familie und Soziales (SHA) Prüfung der Zusammenarbeit der Leistungsträger • Freiwillige konsumtive Zuwendungen (Art. 5) – 2. Bürgermeisterin Prüfung der Gewäh- rung von freiwilligen Zuwendungen der Stadt Nürberg 256 Seite 80 von 90 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Prüfungen im Bereich Eigenbetriebe • Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) Ordnungsgemäße Bewirtschaftung des Zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB) Vergabeprüfungen in Verwaltungsbereichen Kassenprüfungen (Dienststellen und Eigenbetriebe) IuK-Prüfungen • Mitarbeit in zentralen IT-Projekten • Begleitende Prüfung der Migration des SAP-Business-Warehouse auf das Nachfolgepro- dukt SAP BW/4 HANA • Begleitende Prüfung Vorstudie für das S/4 HANA-Migrationsprojekt • Prüfung der Elektronischen Rechnungsverarbeitung der Stadt Nürnberg • Prüfung von Doppelzahlungen im SAP-Rechnungswesen • Vergabeprüfungen im IT-Bereich • Rahmenvereinbarung SAP-Lizenzen Technische Prüfungen • Bereich städtischer Hochbau, Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg, U-Bahnbauamt und Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg • Kostenprüfungen im Bauinvestitionscontrolling-Prozess (BIC) • Vergabeprüfungen in den Bereichen V gV, UvGO, der Vergabe - und Vertragsordnung Bauleistungen (VOB) und der Honorarordnung der Architekten und Ingenieure (HOAI) Betätigungsprüfung (Prüfung der Steuerung und Kontrolle der städtischen Unterneh- men bzw. Beteiligungen) Klinikums-Prüfung • Jahresabschluss 2021 – Prüfung/Analyse Prüfung Staatstheater Nürnberg • Jahresabschlussprüfung 2020/2021 257 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 81 von 90 Auftragsprüfungen • Prüfung der Jahresrechnungen bzw. -abschlüsse 2021 in verschiedenen externen Ein- richtungen (Europäische Metropolregion Nürnberg ( EMN), Haus der Heimat e.V. ( HdH) u.a.) Vorprüfung von Verwendungsnachweisen für Bundes- , Landes- und/oder EU - Zuschüsse Maßnahmen der beim Rechnungsprüfungsamt angesiedelten „Zentralen Anlaufstelle für Korruptionsprävention“ Hinweisgebermeldestelle beim Rechnungsprüfungsamt Beratung und Mitarbeit in Projekten bzw. Arbeitsgruppen 258 Seite 82 von 90 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg 1.4.2 Schlussbilanz zum 31.12.2021 (nach Ergebnisverwendung) A. Anlagevermögen 5.210.765.613,18 5.051.824.238,95 I. Immaterielle Vermögens gegens tände 234.470.062,00 230.030.908,00 II. Sachanlagen 4.089.950.060,54 4.067.235.615,65 1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 256.437.521,80 249.638.307,83 2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.329.129.284,41 1.316.673.323,63 3. Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemeingebrauch 1.689.630.223,86 1.705.681.838,38 4. Bauten auf fremden Grund und Boden 9.677.098,00 9.928.059,00 5. Kunstgegenstände und Baudenkmäler 395.332.319,90 394.708.992,80 6. Fahrzeuge 7.020.458,00 6.709.242,00 7. Maschinen, techn. Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 94.753.946,02 91.367.602,02 8. Anlagen in Bau 307.969.208,55 292.528.249,99 III. Finanzanlagen 886.345.490,64 754.557.715,30 1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 798.756.616,36 667.167.530,39 2. Wertpapiere 21.589.920,90 19.270.339,51 3. Versorgungsrücklage 34.957.636,16 34.957.636,16 4. Ausleihungen 31.041.317,22 33.162.209,24 B. Umlaufvermögen 670.898.043,36 706.361.042,21 I. Vorräte 40.721.515,21 40.033.316,67 II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 216.386.920,91 239.822.016,14 1. Abgabenforderungen 84.385.255,88 78.408.898,79 2. Privatrechtl. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3.915.822,45 3.620.653,88 3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Beteiligungen, 39.883.772,05 47.574.952,30 Sondervermögen und rechtsfähige Stiftungen davon: Kontokorrentkonten der verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, 34.645.914,42 41.805.743,95 Sondervermögen und rechtsfähigen Stiftungen 4. Forderungen gegen den öffentl. Bereich und Transferleistungen 33.388.417,42 36.993.313,56 5. Sonstige Vermögensgegenstände 54.813.653,11 73.224.197,61 III. Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0,00 IV. Liquide Mittel 413.789.607,24 426.505.709,40 1. Kassenbestand 1.014.466,53 837.980,73 2. Bankguthaben 412.775.140,71 425.667.728,67 C. Aktive Rechnungsabgrenzung 37.361.265,82 31.678.172,76 S U M M E D E R A K T I V A 5.919.024.922,36 5.789.863.453,92 in €A K T I V A 31.12.202031.12.2021in € 259 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 83 von 90 A. Eigenkapital 929.469.785,74 906.680.022,42 I. Bas is kapital 698.539.520,14 693.357.558,94 1. Basiskapital Stadt 665.278.406,28 665.278.406,28 2. Kapitalzuschuss zur Versorgungsrücklage 895.122.771,91 993.351,40 877.761.114,11 993.351,40 3. Grundstockvermögen der nichtrechtsfähigen Stiftungen 21.110.736,11 16.426.254,12 4. Zustiftungen ab 01.01.2005 bei den nichtrechtsfähigen Stiftungen 6.797.606,73 6.331.500,13 5. Zuführung aus der Ergebnisrücklage der nichtrechtsfähigen Stiftungen 34.347.013,83 2.572.614,86 28.918.908,31 2.389.232,52 6. Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen der nichtrechtsf. Stiftungen 1.786.804,76 1.938.814,49 895.122.771,91 877.761.114,11 II. Rücklagen 244.635.068,48 223.291.622,13 1. Ergebnisrücklage 242.555.817,11 221.458.515,08 2. Rücklage für Gebührenausgleich externe Kostendecker 1.375.682,74 1.110.421,82 3. Kapitalerhaltungsrücklage der nichtrechtsfähigen Stiftungen 703.568,63 722.685,23 III. Verlustvortrag -13.704.802,88 -9.969.158,65 B. Sonderposten 1.054.202.613,19 1.074.066.770,67 1. Sonderposten aus Zuwendungen 898.842.369,55 931.252.177,38 2. Sonderposten aus Beiträgen 106.160.345,79 98.228.339,58 3. Sonderposten aus Gebührenausgleich 0,00 0,00 4. Sonderposten aus Kostenerstattungen 28.808.059,37 28.639.558,56 5. Sonstige Sonderposten 20.391.838,48 15.946.695,15 C. Rückstellungen 1.962.654.261,95 1.901.852.497,86 1. Pensions- und Beihilferückstellungen 1.647.953.152,00 1.632.940.366,00 2. Rückstellungen für Altersteilzeit 9.941.298,00 8.180.377,00 3. Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung 14.996.000,00 15.873.000,00 4. Rückstellungen für Altlasten 5.498.500,00 6.623.500,00 5. Bezirksumlagerückstellung 511.000,00 2.884.000,00 6. Steuerrückstellungen 1.765.405,79 1.811.780,33 7. Rückstellungen für Haftungs- und Prozessrisiken 2.305.763,00 2.222.599,11 8. Rückstellungen für Verlustausgleiche an verbundene Unternehmen 4.577.000,00 10.000.000,00 9. Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen 159.146,90 207.772,48 10. Rückstellungen für Urlaub 10.992.134,36 9.968.946,73 11. Rückstellung nicht ausgereichte Leistungsentgelte 62.898,59 70.628,60 12. Sonstige Rückstellungen nach § 74 Abs. 1 S. 2 KommHV-Doppik 263.891.963,31 211.069.527,61 D. Verbindlichkeiten 1.930.822.865,73 1.878.872.248,72 1. Anleihen 80.000.000,00 80.000.000,00 2. Verbindlichkeiten aus Krediten 1.420.251.819,89 1.393.523.591,28 davon: Investitionskredite vom Land 1.065,79 1.598,77 Investitionskredite von Kreditinstituten 1.061.069.288,87 1.066.027.462,59 Investitionskredite vom sonstigen inländischen Bereich 241.420.398,18 252.074.419,80 Kredite vom sonstigen ausländischen Bereich 25.000.000,00 0,00 Kontokorrentkonten 1.185,56 458.875,70 Kontokorrentkonten der verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sonderver- 92.759.881,49 74.961.234,42 mögen und rechtsfähigen Stiftungen 3. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen 102.510.776,37 112.884.345,04 4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.500.251.819,89 184.187.361,89 1.473.523.591,28 121.555.857,24 5. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 934.713,64 686.699,27 6. Sonstige Verbindlichkeiten 142.938.193,94 170.221.755,89 E. Passive Rechnungsabgrenzung 41.875.395,75 28.391.914,25 S U M M E DER P A S S I V A 5.919.024.922,36 5.789.863.453,92 31.12.2020 in € 31.12.2021 in €P A S S I V A 260 Seite 84 von 90 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg 1.4.3 Ergebnisrechnung zum 31.12.2021 Ergebnisrechnung IST Haushaltsjahr 2021 Ansatz Haushalts- jahr übertragene Haus- haltsermächtigung aus Vorjahren 1) Fortgeschriebener Planansatz IST Haushaltsjahr 2020 VergleichIst/fort- geschriebener Planansatz 2) EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1 Steuern und ähnliche Abgaben -1.104.331.411,23 -983.990.000,00 -983.990.000,00 -948.757.685,15 -120.341.411,23 2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen -606.752.743,63 -536.378.864,68 124.001,69 -536.254.862,99 -603.119.438,61 -70.497.880,64 3 + Sonstige Transfererträge -7.766.943,60 -6.167.437,97 -6.167.437,97 -6.994.042,29 -1.599.505,63 4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte -72.147.371,47 -83.362.021,66 -83.362.021,66 -71.777.450,82 11.214.650,19 5 + Auflösung von Sonderposten -53.972.548,61 -48.347.713,50 -48.347.713,50 -55.861.297,46 -5.624.835,11 6 + Privatrechtliche Leistungsentgelte -36.135.652,01 -42.060.945,77 6.816,00 -42.054.129,77 -34.264.487,05 5.918.477,76 7 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -313.984.055,23 -278.015.998,30 255.523,00 -277.760.475,30 -308.581.079,16 -36.223.579,93 8 + Sonstige ordentliche Erträge -79.494.907,69 -43.847.241,00 -43.847.241,00 -83.205.520,93 -35.647.666,69 9 + Aktivierte Eigenleistungen -6.936.499,80 -7.228.113,48 -7.228.113,48 -7.444.640,18 291.613,68 10 +/- Bestandsveränderungen -101.426,79 -92.543,25 -101.426,79 S1 = Ordentliche Erträge (= Zeilen 1 bis 10) -2.281.623.560,06 -2.029.398.336,36 386.340,69 -2.029.011.995,67 -2.120.098.184,90 -252.611.564,39 11 - Personalaufwendungen 590.766.367,91 601.890.000,00 598.443,07 602.488.443,07 574.787.236,36 -11.722.075,16 12 - Versorgungsaufwendungen 94.435.499,68 95.129.300,00 95.129.300,00 116.628.527,25 -693.800,32 13 - Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen 272.907.058,08 275.917.556,06 22.624.504,28 298.542.060,34 283.400.491,36 -25.635.002,26 14 - Planmäßige Abschreibungen 208.498.669,70 106.301.728,67 106.301.728,67 106.502.399,46 102.196.941,03 15 - Transferaufwendungen 890.694.912,13 870.313.526,08 511.187,44 870.824.713,52 815.405.980,18 19.870.198,61 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 232.177.653,96 113.902.071,65 27.052.122,14 140.954.193,79 212.082.896,07 91.223.460,17 S2 = Ordentliche Aufwendungen (= Zeilen 11 bis 16) 2.289.480.161,46 2.063.454.182,46 50.786.256,93 2.114.240.439,39 2.108.807.530,68 175.239.722,07 S3 = Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigk. (=Saldo S1,S2) 7.856.601,40 34.055.846,10 51.172.597,62 85.228.443,72 -11.290.654,22 -77.371.842,32 17 + Finanzerträge -24.518.009,66 -14.829.514,24 -14.829.514,24 -9.147.948,70 -9.688.495,42 18 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 28.499.838,95 32.460.490,00 50.756,00 32.511.246,00 32.646.977,55 -4.011.407,05 S4 = Finanzergebnis (= Saldo Zeilen 17 und 18) 3.981.829,29 17.630.975,76 50.756,00 17.681.731,76 23.499.028,85 -13.699.902,47 S5 = Ordentliches Ergebnis (= S3 und S4) 11.838.430,69 51.686.821,86 51.223.353,62 102.910.175,48 12.208.374,63 -91.071.744,79 19 + Außerordentliche Erträge -38.575.859,29 -3.267.440,09 -3.267.440,09 -623.728,97 -35.308.419,20 20 - Außerordentliche Aufwendungen 8.723.104,14 361.130,03 32.465,14 393.595,17 1.275.074,71 8.329.508,97 S6 = Außerordentliches Ergebnis (=Saldo Zeilen 19 / 20) -29.852.755,15 -2.906.310,06 32.465,14 -2.873.844,92 651.345,74 -26.978.910,23 S7 = Jahresergebnis (= S5 und S6) -18.014.324,46 48.780.511,80 51.255.818,76 100.036.330,56 12.859.720,37 -118.050.655,02 1) Enthalten s ind die Budgetüberträge aus 2020 s owie die Haus halts res te auf den übertragbaren Sachk onten (laut den bes chlos s enen Haus halts planvermerk en). 2) Im Folgenden gilt: Pos itive Differenzbeträge (+) s ind gleichbedeutend mit einer Verbes s erung des Ergebnis haus haltes gegenüber den geplanten Werten. Negative Differenzbeträge (-) s ind gleichbedeutend mit einer Vers chlechterung des Ergebnis haus haltes . 261 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 85 von 90 1.4.4 Finanzrechnung zum 31.12.2021 Finanzrechnung IST Haushaltsjahr 2021 Ansatz Haushalts- jahr 2021 übertragene Haus- haltsermächtigung aus Vorjahren 1) Fortgeschriebener Planansatz IST Haushaltsjahr 2020 VergleichIst/fort- geschriebener Planansatz 2) EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1 Steuern und ähnliche Abgaben -1.095.992.372,00 -983.990.000,00 -983.990.000,00 -947.735.264,00 -112.002.372,00 2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen -598.703.543,00 -536.355.538,00 124.002,00 -536.231.536,00 -600.256.390,00 -62.472.007,00 3 + Sonstige Transfereinzahlungen -7.473.072,00 -6.167.438,00 -6.167.438,00 -6.644.243,00 -1.305.634,00 4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelt -71.748.403,00 -83.312.022,00 -83.312.022,00 -68.745.372,00 11.563.619,00 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte -35.633.993,00 -41.710.391,00 6.816,00 -41.703.575,00 -32.951.793,00 6.069.581,00 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -321.539.310,00 -278.015.998,00 255.523,00 -277.760.475,00 -306.930.241,00 -43.778.835,00 7 + Sonstige Einzahlungen lfd. Verwaltung -68.696.945,00 -59.122.729,00 -59.122.729,00 -55.094.358,00 -9.574.216,00 8 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen -1.694.050,00 -1.005.800,00 -1.005.800,00 -1.897.609,00 -688.250,00 S1 = Einzahl.laufende Verwaltungstätigkeit (= Zeilen 1 - 8) -2.201.481.687,00 -1.989.679.915,00 386.341,00 -1.989.293.575,00 -2.020.255.270,00 -212.188.113,00 9 - Personalauszahlungen 545.352.043,00 548.982.019,00 598.443,00 549.580.462,00 522.568.193,00 -4.228.418,00 10 - Versorgungsauszahlungen 123.063.874,00 120.841.000,00 120.841.000,00 119.761.581,00 2.222.874,00 11 - Auszahl. für Sach- und Dienstleistung. 293.226.839,00 293.483.821,00 36.300.414,00 329.784.235,00 296.345.436,00 -36.557.396,00 12 - Transferauszahlungen 896.999.430,00 873.197.526,00 510.148,00 873.707.675,00 807.489.726,00 23.291.756,00 13 - Sonstige Auszahlungen lfd. Verwaltung 165.434.282,00 95.673.146,00 13.863.176,00 109.536.322,00 110.865.879,00 55.897.960,00 14 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 29.331.362,00 32.382.190,00 50.756,00 32.432.946,00 32.561.808,00 -3.101.584,00 S2 = Auszahl. laufende Verwaltungstätigkeit (= Zeilen 9-14) 2.053.407.831,00 1.964.559.701,00 51.322.938,00 2.015.882.639,00 1.889.592.622,00 37.525.191,00 S3 = Saldo laufende Verwaltungstätigkeit (= Saldo S1, S2) -148.073.857,00 -25.120.214,00 51.709.279,00 26.589.065,00 -130.662.648,00 -174.662.922,00 15 + Einzahl. aus Investitionszuwendungen -61.154.402,00 -100.408.558,00 -100.408.558,00 -79.928.350,00 39.254.156,00 16 + Einzahl. aus Beiträgen u.ä. Entgelten -22.048.985,00 -5.335.000,00 -5.335.000,00 -8.938.326,00 -16.713.985,00 17 + Einzahl. Veräußerung von Sachvermögen -30.138.555,00 -8.000.000,00 -8.000.000,00 -16.028.656,00 -22.138.555,00 18 + Einzahl. Veräußerung v. Finanzvermögen -5.856.458,00 -4.326.000,00 -4.326.000,00 -3.506.368,00 -1.530.458,00 19 + Einzahl. sonstige Investitionstätig. -2.119.164,00 -2.475.000,00 -2.475.000,00 -2.516.978,00 355.836,00 S4 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (=Zeilen 15-19) -121.317.564,00 -120.544.558,00 -120.544.558,00 -110.918.679,00 -773.006,00 20 - Auszahl. für Erwerb von Grundstücken 18.850.503,00 35.144.000,00 15.711.887,00 50.855.887,00 13.838.108,00 -32.005.384,00 21 - Auszahl. für Baumaßnahmen 186.395.321,00 236.502.451,00 302.168.538,00 538.670.989,00 193.068.289,00 -352.275.667,00 22 - Auszahl. Erwerb bewegl. Sachvermögen 18.322.136,00 33.378.142,00 19.505.858,00 52.884.000,00 21.677.189,00 -34.561.865,00 23 - Auszahl. für Erwerb von Finanzvermögen 72.634.573,00 118.534.600,00 73.000,00 118.607.600,00 39.654.552,00 -45.973.027,00 24 - Auszahl. für Investitionsförderungen 19.946.252,00 27.380.000,00 6.879.624,00 34.259.624,00 21.192.614,00 -14.313.372,00 25 - Auszahl. sonstige Investitionstätig. 300.000,00 1.525.000,00 990.000,00 2.515.000,00 960.500,00 -2.215.000,00 S5 = Auszahlungen aus Investitionstätigk. (=Zeilen 20-25) 316.448.785,00 452.464.194,00 345.328.906,00 797.793.100,00 290.391.251,00 -481.344.315,00 S6 = Saldo aus Investitionstätigkeit (= Saldo S4, S5) 195.131.221,00 331.919.636,00 345.328.906,00 677.248.542,00 179.472.573,00 -482.117.321,00 S7 = Finanzierungsmittelübersch./-fehlb. (=Saldo S3, S6) 47.057.364,00 306.799.421,00 397.038.185,00 703.837.606,00 48.809.925,00 -656.780.242,00 26a + Einzahlungen aus Kreditaufnahmen -100.000.000,00 -280.000.000,00 -280.000.000,00 -170.000.000,00 180.000.000,00 26b + Einz., Kreditaufnahme wirtsch.gleichk. S8 = Einzahlungen aus Finanzierungstätigk. (=Z. 26a, 26b) -100.000.000,00 -280.000.000,00 -280.000.000,00 -170.000.000,00 180.000.000,00 27a - Auszahlungen für die Kredittilgung 90.612.728,00 70.160.800,00 70.160.800,00 63.963.727,00 20.451.928,00 27b - Ausz., Tilgung kreditähnlicher Rechtsg 9.991.060,00 9.992.000,00 9.992.000,00 11.273.790,00 -940,00 S9 = Auszahl. aus Finanzierungstätigk. (=Z. 27a, 27b) 100.603.789,00 80.152.800,00 80.152.800,00 75.237.517,00 20.450.989,00 S10 = Saldo Finanzierungstätigkeit (= Saldo S8, S9) 603.789,00 -199.847.200,00 -199.847.200,00 -94.762.483,00 200.450.989,00 S11 = Finanzmittelübersch./-fehlbetrag (= Saldo S7, S10) 47.661.153,00 106.952.221,00 397.038.185,00 503.990.406,00 -45.952.558,00 -456.329.253,00 28 + Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreser 29 - Auszahlungen für die Bildung von Liquiditätsreserve S12 = Sal. a.d Inanspruchn. v. Liquiditätsres (=Sal .Z28.29) 30 + Einzahlungen aus der Aufnahme von Kassenkrediten -94.500.000,00 31 - Auszahlungen für die Tilgung von Kassenkrediten 178.000.000,00 32 + Einzahl. fremder Finanzmittel/ durchlaufender Po. -3.643.842.340,00 -3.882.586.894,00 -3.643.842.340,00 33 - Auszahl. fremder Finanzmittel/ durchlaufender Po. 3.634.195.799,00 3.854.782.175,00 3.634.195.799,00 S13 = Sal. aus nicht hhwirks. Vorgängen (= Sal. S12, Z.33) -9.646.541,00 55.695.280,00 -9.646.541,00 34 + Anfangsbestand an Finanzmitteln -397.553.174,00 -270.000.000,00 -270.000.000,00 -407.295.896,00 -127.553.174,00 S14 = Liquide Mittel (= Saldo S11, S13 und Z. 34) -359.538.562,00 -163.047.779,00 397.038.185,00 233.990.406,00 -397.553.174,00 -593.528.968,00 35 + Anfangsbestand sonst. Liquid. S15 = Endbestand Liquiditätsreserven (=S14 und Z.35) -359.538.562,00 -163.047.779,00 397.038.185,00 233.990.406,00 -397.553.174,00 -593.528.968,00 1) Enthalten s ind die Budgetüberträge aus 2020 s owie die Haus halts res te auf den übertragbaren k ons umtiven und inves tiven Sachk onten. Nicht enthalten s ind aus s tehende Einzahlungen für Inves titionen (ehemalige Haus halts einzahlungs res te) und noch nicht aus ges chöpfte Kreditermächtigungen aus Vorjahren. 2) Im Folgenden gilt: Pos itive Differenzbeträge (+) s ind gleichbedeutend mit einer Verbes s erung des Finanzhaus haltes gegenüber den geplanten Werten. Negative Differenzbeträge (-) s ind gleichbedeutend mit einer Vers chlechterung des Finanzhaus haltes gegenüber den geplanten Werten. 262 Seite 86 von 90 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg 1.4.5 Forderungsspiegel zum 31.12.2021 Arten der Forderungen Stand zu Beginn des Haushaltsjahres 01.01.2021 Veränderung im Haushaltsjahr +/i mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr mit einer Restlaufzeit von mehr als einem bis zu 5 Jahren mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren Stand am Ende des Haushaltsjahres 31.12.2021 EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1. Öffentlich-rechtliche Forderungen 78.408.898,79 5.976.357,09 84.375.718,59 9.514,29 23,00 84.385.255,88 1.1 Gebührenforderungen 17.894.652,94 1.323.540,52 19.214.981,01 3.189,45 23,00 19.218.193,46 1.2 Beitragsforderungen 4.373.958,86 -1.698.382,60 2.669.251,42 6.324,84 0,00 2.675.576,26 1.3 Steuerforderungen 53.918.033,44 6.152.189,62 60.070.223,06 0,00 0,00 60.070.223,06 1.4 sonst. öff.rechtliche Forderungen 2.222.253,55 199.009,55 2.421.263,10 0,00 0,00 2.421.263,10 2. privatrechliche Forderungen aus L. u. L. 3.620.653,88 295.168,57 3.882.204,95 33.617,50 0,00 3.915.822,45 3. Ford. gg. verb. Unt, Beteilig., SV, rf. Stift 47.574.952,30 -7.691.180,25 39.883.772,05 0,00 0,00 39.883.772,05 3.1 Forderungen gegen verbundene Unternehmen 4.362.328,28 -3.026.202,75 1.336.125,53 0,00 0,00 1.336.125,53 3.2 Forderungen gegen Beteiligungen 327.214,95 -318.046,48 9.168,47 0,00 0,00 9.168,47 3.3 Forderungen gegen Sondervermögen 42.792.693,09 -4.316.931,02 38.475.762,07 0,00 0,00 38.475.762,07 3.4 Forderungen gegen rechtsfähige Stiftungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.5 Forderungen gg. komm. Arbeitsgemeinschaften 92.715,98 -30.000,00 62.715,98 0,00 0,00 62.715,98 4. Ford. gege. öffentl. Bereich u. Transferlei 36.993.313,56 -3.604.896,14 33.388.417,42 0,00 0,00 33.388.417,42 5. sonstige Vermögensgegenstände 73.224.197,61 -18.410.544,50 54.813.653,11 0,00 0,00 54.813.653,11 Summe aller Forderungen 239.822.016,14 -23.435.095,23 216.343.766,12 43.131,79 23,00 216.386.920,91 263 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 87 von 90 1.4.6 Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2021 Verbindlichkeiten Stand zu Beginn des Haushaltsjahres 01.01.2021 Veränderung im Haushaltsjahr +/- mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr mit einer Restlaufzeit von mehr als einem bis zu 5 Jahren mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren Stand am Ende des Haushaltsjahres 31.12.2021 EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1. Anleihen 80.000.000,00 0,00 0,00 80.000.000,00 0,00 80.000.000,00 2. Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten 1.318.103.481,16 9.387.271,68 90.551.704,48 259.084.262,90 952.854.785,46 1.327.490.752,84 2.1 vom Bund 2.2 vom Land 1.598,77 -532,98 532,98 532,81 0,00 1.065,79 2.3 vom sonstigen öffentlichen Bereich 2.4 von verbundenen Untern., Beteil., Sondervermögen 2.5 von sonst. öffentlichen Sonderrechnungen 2.6 vom Kreditmarkt 1.066.027.462,59 -4.958.173,72 69.827.149,88 220.707.643,61 770.534.495,38 1.061.069.288,87 2.7 vom sonstigen inländischen Bereich 252.074.419,80 -10.654.021,62 20.724.021,62 38.376.086,48 182.320.290,08 241.420.398,18 2.8. vom sonstigen ausländischen Bereich 25.000.000,00 25.000.000,00 25.000.000,00 3. Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 75.420.110,12 17.340.956,93 92.761.067,05 0,00 0,00 92.761.067,05 3.1 Kassenkredite von Kreditinstituten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.2 Kontokorrentkonten 458.875,70 -457.690,14 1.185,56 0,00 0,00 1.185,56 3.3 Kontokorrent der verb. U., Bet., Stiftungen 74.961.234,42 17.798.647,07 92.759.881,49 0,00 0,00 92.759.881,49 4. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen 112.884.345,04 -10.373.568,67 102.510.776,37 4.1 Hypotheken-, Grund- und Rentenschulden 880.591,59 -369.661,27 510.930,32 4.2 Leibrentenverträge 68.115,23 -3.100,19 65.015,04 4.3 Sonstige kreditähnliche Rechtsgeschäfte 111.935.638,22 -10.000.807,21 101.934.831,01 5. Verbindlichkeit aus Lieferung und Leistung 121.555.857,24 62.631.504,65 184.187.361,89 5.1 von Sondervermögen 2.764.218,85 1.092.725,79 3.856.944,64 5.2 von verbundenen Unternehmen 72.805.734,28 63.837.581,38 136.643.315,66 5.3 von Beteiligungen 6.960,00 14.198,97 21.158,97 5.4 vom sonstigen inländischen Bereich 45.759.352,02 -3.089.436,17 42.669.915,85 5.5 vom sonstigen ausländischen Bereich 219.592,09 776.434,68 996.026,77 6. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 686.699,27 248.014,37 934.713,64 7. Sonstige Verbindlichkeiten 170.221.755,89 -27.283.561,95 142.938.193,94 7.1 gegenüber Bund und Land Förderung 45.481.546,84 10.047.593,91 55.529.140,75 7.2 gegenüber dem sonstigen öffentl./privaten Bereich 124.740.209,05 -37.331.155,86 87.409.053,19 8. Summe Verbindlichkeiten 1.878.872.248,72 51.950.617,01 1.930.822.865,73 Nachrichtlich: 1. Schulden der Sondervermögen mit Sonderrechnung 1.1 aus Krediten 1) 319.551.865,01 2.471.313,35 322.023.178,36 1.2 aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften 8.044.380,00 -578.560,00 7.465.820,00 1) Inklusive eines Trägerdarlehens der Stadt Nürnberg an den Eigenbetrieb SÖR (Restschuld zum 31.12.2021: 7,6 Mio. €). 264 Seite 88 von 90 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg 1.4.7 Anlagenspiegel zum 31.12.2021 Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen Anfangsstand Zugang Abgang Umbuchungen Nachaktivie- rungen Endstand Anfangsstand Abschreibungen im GJ Abgang Umbuchungen Nachaktivie- rungen Zuschreibungen Endstand Anfangsstand Endstand 01.01.2021 + - + / - + 31.12.2021 01.01.2021 + - + / - + + 31.12.2021 01.01.2021 31.12.2021 in € in € in € in € in € in € in € in € in € in € in € in € in € in € in € I. Immaterielle Vermögensgegenstände 379.440.110,94 9.662.066,48 -346.408,69 10.252.708,47 0,00 399.008.477,20 -149.409.202,94 -15.475.345,95 346.133,69 0,00 0,00 0,00 -164.538.415,20 230.030.908,00 234.470.062,00 II. Sachanlagen 6.710.716.066,58 242.401.792,91 -63.577.761,89 -21.351.858,85 1.863.313,12 6.870.051.551,87 -2.643.480.450,93 -191.227.201,46 54.733.708,33 0,00 -234.321,94 106.774,67 -2.780.101.491,33 4.067.235.615,65 4.089.950.060,54 1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 249.737.597,32 7.999.845,43 -1.631.339,70 433.864,24 0,00 256.539.967,29 -99.289,49 -3.156,00 0,00 0,00 0,00 -102.445,49 249.638.307,83 256.437.521,80 2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2.009.896.155,24 32.612.444,44 -6.565.497,48 105.705.366,68 4,00 2.141.648.472,88 -693.222.831,61 -123.412.342,35 4.115.513,75 0,00 0,00 471,74 -812.519.188,47 1.316.673.323,63 1.329.129.284,41 3. Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemeingebrauch 3.393.659.978,09 25.191.957,95 -30.789.329,08 11.634.149,18 1.427.250,22 3.401.124.006,36 -1.687.978.139,71 -49.993.587,31 26.581.726,48 0,00 -209.828,96 106.047,00 -1.711.493.782,50 1.705.681.838,38 1.689.630.223,86 4. Bauten auf fremdem Grund und Boden 12.833.265,57 0,00 0,00 0,00 0,00 12.833.265,57 -2.905.206,57 -250.961,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -3.156.167,57 9.928.059,00 9.677.098,00 5. Kunstgegenstände und Baudenkmäler 397.208.985,80 290.491,03 -19.635,85 2.580,00 349.891,92 397.832.312,90 -2.499.993,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -2.499.993,00 394.708.992,80 395.332.319,90 6. Fahrzeuge 34.327.052,69 1.449.078,81 -360.092,21 527.152,46 0,00 35.943.191,75 -27.617.810,69 -1.658.969,27 354.046,21 0,00 0,00 0,00 -28.922.733,75 6.709.242,00 7.020.458,00 7. Maschinen, techn. Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 274.206.266,79 18.437.647,64 -24.079.550,21 1.326.184,74 86.166,98 269.976.715,94 -185.134.707,77 -14.164.599,69 23.550.104,53 -2.069,94 -24.492,98 255,93 -175.775.509,92 89.071.559,02 94.201.206,02 8. GWG, Tiere 46.318.515,09 442,84 -132.317,36 -2.229,94 0,00 46.184.410,63 -44.022.472,09 -1.743.585,84 132.317,36 2.069,94 0,00 0,00 -45.631.670,63 2.296.043,00 552.740,00 9. Anlagen in Bau 292.528.249,99 156.419.884,77 0,00 -140.978.926,21 0,00 307.969.208,55 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 292.528.249,99 307.969.208,55 III. Finanzanlagen 829.837.124,89 140.224.514,69 -8.146.101,75 0,00 0,00 961.915.537,83 -75.279.409,59 -491.982,82 0,00 0,00 0,00 201.345,22 -75.570.047,19 754.557.715,30 886.345.490,64 1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 738.971.629,12 131.590.335,97 -1.250,00 0,00 0,00 870.560.715,09 -71.804.098,73 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -71.804.098,73 667.167.530,39 798.756.616,36 2. Wertpapiere 20.368.819,50 8.334.178,72 -5.639.447,60 0,00 0,00 23.063.550,62 -1.098.479,99 -491.982,82 0,00 0,00 0,00 116.833,09 -1.473.629,72 19.270.339,51 21.589.920,90 3. Versorgungsrücklage 34.957.636,16 0,00 0,00 0,00 0,00 34.957.636,16 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 34.957.636,16 34.957.636,16 4. Ausleihungen/ Genossenschaftsanteile 35.539.040,11 300.000,00 -2.505.404,15 0,00 0,00 33.333.635,96 -2.376.830,87 0,00 0,00 0,00 0,00 84.512,13 -2.292.318,74 33.162.209,24 31.041.317,22 Summe Anlagevermögen 7.919.993.302,41 392.288.374,08 -72.070.272,33 -11.099.150,38 1.863.313,12 8.230.975.566,90 -2.868.169.063,46 -207.194.530,23 55.079.842,02 0,00 -234.321,94 308.119,89 -3.020.209.953,72 5.051.824.238,95 5.210.765.613,18 1) Nicht realisierte Zu- und Abschreibungen auf Wertpapiere werden bei den nichtrechtsfähigen Stiftungen über die Eigenkapital-Position "Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen" verbucht. Entsprechend erfolgt keine erfolgswirksame Buchung; die Anpassung vollzieht sich auf Bestandskonten. Nur bei realisierten Kurs- gewinnen bzw. Kursverlusten erfolgt eine erfolgswirksame Verbuchung. 2) Die Anlageklasse 09999998 wurde 2018 eingerichtet. Sie dient der Anlagenbuchhaltung als technisches Hilfsinstrument zur Abrechnung spezieller Buchungsvorgänge, die mit keiner Anlage im direkten Zusammenhang stehen. Der Anfangs- und Endbestand steht jährlich immer zu Null. Buchwerte 265 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 89 von 90 1.4.8 Rücklagen- und Rückstellungsübersicht zum Jahresab- schluss 2021 Rücklagen- und Rückstellungen Stand zum 31.12.2019 Stand zum 31.12.2020 Veränderung im Haushaltsjahr +/- Stand zum 31.12.2021 EUR EUR EUR EUR 1. Basiskapital (Allgermeine Rücklage) 647.309.120,28 665.278.406,28 0,00 665.278.406,28 2. Ergebnis-Rücklage 230.932.409,77 221.458.515,08 21.097.302,03 242.555.817,11 3. Verlustvortrag (bilanzierende Einheiten) -6.254.807,51 -9.969.158,65 -3.735.644,23 -13.704.802,88 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 1.593.593.994,00 1.641.120.743,00 16.773.707,00 1.657.894.450,00 1.1. Pensionsverpflichtungen 1.367.862.539,00 1.397.175.330,00 16.458.039,00 1.413.633.369,00 Pensionsrückstellungen Anwartschaften Beamte 236.806.575,00 230.152.573,00 -1.394.028,00 228.758.545,00 Pensionsrückstel.Anwartschaften Beamte Lehrkräfte 191.383.660,00 187.496.538,00 -5.338.858,00 182.157.680,00 Versorgungsrückst. Anwartschaften Arbeitnehmer 627.157,00 432.043,00 31.422,00 463.465,00 Pensionsrückstellungen Versorgungsempf.Beamte 414.268.049,00 438.943.814,00 13.574.269,00 452.518.083,00 Pensionsrückstellungen Erstatt. Beamte BeamtVG 40.672.460,00 39.351.821,00 1.669.405,00 41.021.226,00 Pensionsrückstel.Versorgungsempf.Beamte Lehrkr. 422.974.219,00 443.438.649,00 13.093.953,00 456.532.602,00 Versorgungsrückstellung Versorg-empf. Arbeitnehmer 55.268.219,00 51.334.892,00 -4.801.124,00 46.533.768,00 Versorgungsrückstellung Erstatt. Rentner 5.862.200,00 6.025.000,00 -377.000,00 5.648.000,00 1.2. Altersteilzeit und ähnliche Maßnahmen, Beihilfen 225.731.455,00 243.945.413,00 315.668,00 244.261.081,00 Rückstellungen für Altersteilzeit Beamte 1.582.554,00 1.779.533,00 366.091,00 2.145.624,00 Rückstellungen f.Altersteilzeit Beamte Lehrkräfte 1.782.424,00 1.829.059,00 86.229,00 1.915.288,00 Rückstellungen für Altersteilzeit Arbeitnehmer 2.086.909,00 4.571.785,00 1.308.601,00 5.880.386,00 Rückstellungen für Beihilfen Beamte 43.405.130,00 42.643.038,00 -1.508.912,00 41.134.126,00 Rückstellungen für Beihilfen Beamte Lehrkräfte 30.837.152,00 32.484.563,00 -1.232.790,00 31.251.773,00 Rückstellungen Beihilfen Versorg.empfänger Beamte 75.703.510,00 81.082.754,00 41.023,00 81.123.777,00 Rückstellungen Beihilfen Versorg.empfänger Lehrer 67.947.044,00 76.595.734,00 1.492.616,00 78.088.350,00 Rückstellungen für Beihilfen Arbeitnehmer 26.780,00 22.121,00 1.840,00 23.961,00 Rückstellungen Beihilfen Versorg.empf.Arbeitnehmer 2.359.952,00 2.628.346,00 -222.550,00 2.405.796,00 Rückstellungen Beihilfen Erstatt. Rentner 0,00 308.480,00 -16.480,00 292.000,00 2. Altlasten 6.094.500,00 6.623.500,00 -1.125.000,00 5.498.500,00 3. Unterlassenene Instandhaltung 16.062.000,00 15.873.000,00 -877.000,00 14.996.000,00 4. Finanzausgleich und Steuerschuldverhältnisse 7.258.249,11 4.695.780,33 -2.419.374,54 2.276.405,79 5. Drohende Verpflicht. Bürgsch., anhäng. Gerichtsverf. 1.743.914,02 2.222.599,11 83.163,89 2.305.763,00 6. Sonstige Rückstellungen 144.818.915,77 231.316.875,42 48.366.267,74 279.683.143,16 Rückstellungen für Urlaub Beamte 3.260.741,76 3.785.872,15 151.349,87 3.937.222,02 Rückstellungen für Urlaub Arbeitnehmer 5.718.200,20 6.183.074,58 871.837,76 7.054.912,34 Rückstellungen für Verlustausgleiche verb. Untern. 1.000.000,00 10.000.000,00 -5.423.000,00 4.577.000,00 Rückstellungen f. Zweckausrichtungsverpflichtungen 100.795,32 207.772,48 -48.625,58 159.146,90 Rückst. nicht ausger. Leistungsentgelte/-bezüge 34.655,05 70.628,60 -7.730,01 62.898,59 Sonstige Rückstell. (ggf. § 74I2 KommHV-Doppik) 134.704.523,44 211.069.527,61 52.822.435,70 263.891.963,31 7. Summe aller Rückstellungen 1.769.571.572,90 1.901.852.497,86 60.801.764,09 1.962.654.261,95 266 Seite 90 von 90 Zusammengefasstes Prüfungsergebnis 2 Zusammengefasstes Prüfungsergebnis Der Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg wurde gemäß der Art. 103 und Art. 106 GO vom Rechnungsprüfungsamt geprüft. Als Ergebnis der Prüfung kann festgestellt werden, dass die für Wirtschaftsführung geltenden Vorschriften und Grundsätze insgesamt gesehen eingehalten wurden. Der Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg vermittelt insgesamt ein den tatsächlichen Ver- hältnissen entsprechendes Bild der Vermögens - und Finanzlage. Bezüglich der Ertragslage kommen wir zu dem Ergebnis, dass der aufgestellte Jahresabschluss nicht gänzlich ein zu- treffendes Bild der Ertragslage gibt. Denn die sonstigen Rückstellungen, die für künftige Ver- luste der Töchter NürnbergMesse GmbH, Flughafen Nürnberg GmbH und noris inklusion gGmbH gebildet wurden, sind in Höhe von 73,8 Mio. Euro zu hoch im Jahresabschluss 2021 ergebniswirksam angesetzt worden. Denn eine wirtschaftliche Verursachung ist durch die Corona-Pandemie aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes nicht ausreichend nachweisbar. Das positive Jahresergebnis würde sich demnach auf rund 91,8 Mio. Euro belaufen. Daher empfehlen wir unter diesen Umständen dem Rechnungsprüfungsausschuss bzw. Stadtrat, die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 mit der Auflage zu verbinden, die erforderlichen Korrekturen (ergebniswirksame Auflösung der sonstigen Rückstellungen in entsprechender Höhe, wenn nicht in 2022 verbraucht) im Jahresabschluss 2022 vorzunehmen. Mit dem Fi- nanzreferat wurde verwaltungsintern bereits vereinbart, dass für den Jahresabschluss 2022 nach den sich zum 31.12.2022 darstellenden Verhältnissen eine Auflösung von 50,395 Mio. Euro vorgesehen ist. Nachdem im Vorjahr noch ein Fehlbetrag von 12,9 Mio. Euro zu verzeichnen war, schloss das Jahr 2021 mit einem Jahresüberschuss von 18 Mio. Euro ab. Die Verschuldung im Kernhaus- halt incl. ÖPP/ÖÖP liegt wie im Vorjahr fast unverändert bei 1,51 Mrd. Euro. Mit allen Eigen- betrieben beläuft sie sich auf 1,83 Mrd. Euro. Der Schlussbemerkung der Regierung von Mit- telfranken zur Haushaltsgenehmigung 2023 ist zu entnehmen, dass die Regierung bei der Stadt Nürnberg aufgrund der in den Haushaltsberatungen beschlossenen Sparbeschlüsse ei- nen ersten wichtigen Schritt in die richtige Richtung sieht. Weiterhin weist die Regierung in diesem Schreiben aber eindringlich darauf hin, dass trotzdem weitere Einsparungen im kon- sumtiven Bereich erforderlich sind. Auch eine deutlich verbesserte Priorisierung von Investiti- onen im mittelfristigen Investitionsplan fordert die Regierung ein. Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt dem Stadtrat, den oben angeführten Jahresabschluss nach Behandlung im Rechnungsprüfungsausschuss unter Beachtung der oben ausgeführten Auflage festzustellen und dann Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO zu erteilen. Nürnberg, 22.05.2023 Rechnungsprüfungsamt gez. Berschneider (59 63) (Unterschrift liegt elektronisch vor) 267 Jahresabschluss 2021 Anhang 33 268 Anhang zum Jahresabschluss 2021 Inhaltsübersicht _________________________________________________________________________________ Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht ....................................................................................................................................................... 2 Allgemeine Erläuterungen ....................................................................................................................................... 5 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze ............................................................................................................. 5 Änderungen bei der Kontenzuordnung zu Bilanzpositionen .................................................................................... 6 Erläuterungen zur Bilanz/Vermögenslage ............................................................................................................... 6 AKTIVA ............................................................................................................................................................... 6 A. Anlagevermögen ........................................................................................................................................ 6 A. I. Immaterielle Vermögensgegenstände ............................................................................................... 6 Immaterielle Vermögensgegenstände ............................................................................................. 7 A. II. Sachanlagen ..................................................................................................................................... 7 1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ........................................................... 8 2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ............................................................... 8 3. Infrastrukturvermögen (Sachanlagen im Gemeingebrauch) ........................................................ 9 4. Bauten auf fremden Grund und Boden ...................................................................................... 10 5. Kunstgegenstände, Baudenkmäler ............................................................................................ 10 6. Fahrzeuge ................................................................................................................................. 10 7. Maschinen und technische Anlagen, Geschäftsaus- ................................................................. 10 stattung .......................................................................................................................................... 10 8. Anlagen im Bau ......................................................................................................................... 11 A. III. Finanzanlagen ............................................................................................................................... 11 1. Sondervermögen ....................................................................................................................... 14 2. Sonstige Wertpapiere ................................................................................................................ 14 3. Versorgungsrücklage ................................................................................................................. 16 4. Ausleihungen an verbundene Unternehmen ............................................................................. 16 4. Ausleihungen an Sondervermögen ........................................................................................... 17 4. Sonstige Ausleihungen und Genossenschaftsanteile ................................................................ 17 B. Umlaufvermögen ...................................................................................................................................... 18 B. I. Vorräte ............................................................................................................................................. 18 B. II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände ...................................................................... 18 1. Abgabenforderungen ................................................................................................................. 18 2. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen .......................................................................... 19 3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen......................................................................... 19 269 Anhang zum Jahresabschluss 2021 Inhaltsübersicht _________________________________________________________________________________ 3. Forderungen gegen Beteiligungen ............................................................................................ 19 3. Forderungen gegen Sondervermögen ....................................................................................... 20 3. Forderungen gegen rechtsfähige Stiftungen und kommunale Arbeitsgemeinschaften .............. 20 4. Forderungen gegenüber dem öffentlichen Bereich und Transferleistungsforderungen ............. 21 5. Sonstige Vermögensgegenstände ............................................................................................. 21 Andere sonstige Vermögensgegenstände ..................................................................................... 22 B. III. Wertpapiere des Umlaufvermögens .............................................................................................. 23 B. IV. Liquide Mittel ................................................................................................................................. 23 1. Kassenbestand/2. Bankbestand ................................................................................................ 23 C. Aktive Rechnungsabgrenzung ................................................................................................................. 23 C. ARAP: Disagio .......................................................................................................................... 23 C. ARAP: Vorschüssig ausbezahlte Bezüge/Leistungen ............................................................... 24 C. ARAP ........................................................................................................................................ 24 PASSIVA .......................................................................................................................................................... 26 A. Eigenkapital .............................................................................................................................................. 26 A. I. Basiskapital ...................................................................................................................................... 26 A. II. Rücklagen ....................................................................................................................................... 27 A. III. Verlustvortrag ................................................................................................................................ 28 A. IV. Jahresergebnis .............................................................................................................................. 28 B. Sonderposten ........................................................................................................................................... 29 1. Sonderposten aus Zuwendungen .............................................................................................. 29 2. Sonderposten aus Beiträgen ..................................................................................................... 30 3. Sonderposten aus Gebührenausgleich...................................................................................... 30 4. Sonderposten aus Kostenerstattungen ..................................................................................... 31 5. Sonstige Sonderposten ............................................................................................................. 32 C. Rückstellungen ......................................................................................................................................... 32 1. Pensions- und Beihilferückstellungen ........................................................................................ 32 2. Rückstellungen für Altersteilzeit ................................................................................................. 34 3. – 12. Aufwandsrückstellungen ................................................................................................... 34 D. Verbindlichkeiten ...................................................................................................................................... 37 1. Anleihen ..................................................................................................................................... 37 270 Anhang zum Jahresabschluss 2021 Inhaltsübersicht _________________________________________________________________________________ 2. Verbindlichkeiten aus Krediten .................................................................................................. 37 2. Verbindlichkeiten aus Kontokorrentkonten der verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen und rechtsfähigen Stiftungen ............................................................................. 38 3. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen ............................................................ 40 4. Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung ........................................................................... 41 5. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen .................................................................................. 42 6. Sonstige Verbindlichkeiten von Bund und Land aus Förderung ................................................ 42 6. Sonstige Verbindlichkeiten vom sonstigen öffentlichen und privaten Bereich ........................... 43 6. Sonstige Verbindlichkeiten ........................................................................................................ 43 E. Passive Rechnungsabgrenzung ............................................................................................................... 44 Sonstige Angaben ................................................................................................................................................. 46 Korrekturen zur Eröffnungsbilanz .......................................................................................................................... 51 Erläuterungen zur Ergebnisrechnung .................................................................................................................... 52 Erträge .............................................................................................................................................................. 54 Aufwendungen .................................................................................................................................................. 64 Erläuterungen zur Finanzrechnung ....................................................................................................................... 76 Rechenschaftsbericht ............................................................................................................................................ 80 Lage der Stadt Nürnberg .................................................................................................................................. 81 Ertragslage ....................................................................................................................................................... 83 Vermögenslage ................................................................................................................................................. 90 Finanzierungslage ............................................................................................................................................ 91 Liquiditätslage ................................................................................................................................................... 95 Prognosebericht .................................................................................................................................................... 99 Risikobericht .......................................................................................................................................................... 99 Stiftungen der Stadt Nürnberg 2021 ............................................................................................................... 103 Abkürzungsverzeichnis ........................................................................................................................................ 118 271 Anhang zum Jahresabschluss 2021 Allgemeine Erläuterungen, Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze _________________________________________________________________________________ 5 Allgemeine Erläuterungen Der Jahresabschluss der Stadt Nürnberg wurde nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (GO) unter Beachtung der e rgänzenden Regelungen der Kommunalhaushaltsverordnung-Doppik (KommHV - Doppik) erstellt. In der Bilanz sowie der Ergebnisrechnung der Stadt Nürnberg sind einzelne Posten zur übersichtlicheren Darstellung zusammengefasst; diese Posten werden mit den erforderlichen Erläuterungen im Anhang ge- sondert beschrieben. Die Haushaltssatzung 2021 wurde am 19.11.2020 vom Stadtrat beschlossen und mit Schreiben vom 10.12.2020 der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Die rechtsaufsichtliche Genehmigung durch die Re- gierung von M ittelfranken erging mit Bescheid vom 01.02.2021. Die Bekanntmachung erfolgte im Amts- blatt Nr. 4 vom 17.02.2021. Am 27.10.2021 wurde vom Stadtrat die 1. Nachtrags- haushaltssatzung be schlossen und mit Schreiben vom 08.11.2021 der Rechtsaufsichtsbehörde vorge- legt. Die Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt Nr. 24 vom 24.11.2021 (gemäß §2 Satz 1 KommwEV). Das Geschäftsjahr der Stadt Nürnberg umfasst den Zeitraum vom 01.01 bis 31.12 eines jeden Jahres. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Für die Bilanzierungs - und Bewertungsfragen der Stadt Nürnberg wurde eine Bilanzierungs - und Be- wertungsrichtlinie erstellt, die auch Sonderregelun- gen bzw. Vereinfachungsverfahren für die Erstellung der Eröffnungsbilanz enthält. Für die Schlussbilanz wurde grundsätzlich die Richtlinie „Erfassung und Bewertung kommunalen Vermögens“ (Bewertungs- richtlinie – BewertR), AllMBl v. 20.10.2008) des Bay- erischen Staatsministerium des Innern angewendet. Auf die Erfassung der Vermögensgegenstände, de- ren Anschaffungs- und Herstellungskosten (AHK) im Einzelnen wertmäßig 250 € netto nicht übersteigen (geringwertige Wirtschaftsgüter), wurde bis 31.12.2018 verzichtet. Seither gilt gemäß § 3 a KommHV-Doppik eine Wertgrenze von 800 € für die Aktivierung. Die zugrunde gelegten A ktivierungsgrundsätze der BewertR Bayern lehnen sich generell an die Rege- lungen des Handels- und des Steuerrechtes an. Das Vermögen der nichtrechtsfähigen Stiftungen ist z u aktivieren und wird in Teilbilanzen gesondert darge- stellt. Grundlage für die Aktivierung ist das wirtschaft- liche Eigentum. Ver mögensgegenstände werden nach der Brutto -Methode angesetzt, d. h. Vermö- gensgegenstände werden mit ihrem vollen Wert in- klusive Zuschüssen aktiviert. Die Zuschüsse werden als Sonderposten passiviert und analog des zugehö- rigen Anlagengutes aufgelöst. Für bestimmte Anlagegüter wurden aufgrund des Wirtschaftlichkeitsprinzips die folgenden Ver einfa- chungsverfahren angewandt:  Festbewertung: z. B. für den Tierbestand im Tier- garten Nürnberg  Gruppenbewertung: z. B. für Sammlungen in Mu- seen 272 Anhang zum Jahresabschluss 2021 Erläuterungen zur Bilanz/Vermögenslage _________________________________________________________________________________ 6 Änderungen bei der Kontenzuordnung zu Bilanzpositionen In der Bilanz der Stadt Nürnberg wurden seit der Auf- stellung des Jahresabschlusses 2020 einige Umglie- derungen von Konten in andere Positionen vorge- nommen. Eine Vergleichbarkeit der betroffenen Pos- ten mit den Vorjahreswerten ist nicht mehr gegeben, da diese in der Bilanz nicht angepasst wurden. Die Änderungen sind nach § 80 Abs. 2 S. 2 KommHV-Doppik zu erläutern und zu begründen. In diesem Kapitel wird ein Gesamtüberblick über die im Berichtsjahr vorgenommenen Änderungen gegeben. Das Ausmaß dieser Änderunge n auf die Vorjahres- werte ist bei den Erläuterungen im Anhang zu den jeweiligen Bilanzpositionen beschrieben. Der ver- besserten Transparenz wegen wurden in den dort abgebildeten tabellarischen Übersichten auch die Vorjahreswerte angepasst. Bilanzposition PASSIVA C: “Rückstellungen“ Die neue Gliederung der Rückstellungen ergibt sich aus der Anpassung an das Muster der KommHV - Doppik. Bisher wurden die Pensionsrückstellungen gesondert ausgewiesen und die Beihilfe- mit den Ur- laubsrückstellungen in der Bilanz zusammengefasst. Gemäß des Musters der KommHV-Doppik sind die Pensions- und die Beihilferückstellungen in einem Betrag auszuweisen und die Urlaubsrückstellungen einzeln in der Bilanz darzustellen. Erläuterungen zur Bilanz/Vermögenslage In der Schlussbilanz wurden die Vermögensgegen- stände und Schulden der Stadt mit den nach folgen- den Werten angesetzt. Betragsmäßig erhebliche Un- terschiede gegenüber dem Vorjahr werden kurz er- läutert. AKTIVA A. Anlagevermögen A. I. Immaterielle Vermögensgegenstände Lizenzen, EDV-Software Ansatz zu fortgeführten AHK Immaterielle Vermögensgegen- stände aus geleisteten Zuwendun- gen Ansatz zum Zuschussbetrag, vermindert um bis z um Bilanzstichtag auf- gelaufene Abschreibungen (Abschreibungsdauer: Bindungsdauer des Zuschusses, ansonsten 10 Jahre) 273 Anhang zum Jahresabschluss 2021 Bilanz - Aktiva _________________________________________________________________________________ 7 Immaterielle Vermögensgegenstände 31.12.2021 € 31.12.2020 € Lizenzen 57.971,00 6.122,00 EDV-Software 4.870.144,00 5.603.217,00 Immaterielle Vermögensgegenstände aus geleisteten Zuwendungen 229.541.947,00 224.421.569,00 Summe 234.470.062,00 230.030.908,00 Die Bilanzposition „immaterielle Vermögensgegen- stände“ hat sich insgesamt um 4,44 Mio. € erhöht. Die Anschaffung von Lizenzen z. B. für den Haufe Zeugnis Manager sowie insb. im B ereich IT (Aruba Mob Master, HPE Aruba Clear Pass ) führen zu ei- nem Zugang von 58 Tsd. €. Die Bezuschussung für freigemeinnützige Träger von Kindertageseinrichtungen betrug 11,71 Mio. € (u. a. Kita Fuggerstraße 31 b: 1,93 Mio. €, Kiga Groß- gründlacher Straße 41: 1,92 Mio. €, Kita Hohen- buckstr. 11: 1,86 Mio. €, Kiga Giesbertstraße 73: 1,47 Mio. €, Kiga Annette -Kolb-Straße 57: 1,3 Mio. €) und bildet damit den Schwerpunkt bei den imma- teriellen Vermögensgegenständen aus gel eisteten Zuwendungen. Zudem wurden für den Gabionen-Lärmschutzwall an der A 73 Nürnberg -Hafen-Süd 800 Tsd. € ausge- reicht und zur Eigentumsförderung Investitionszu- schüsse in Höhe von 526 Tsd. €. Die Investitionsumlage für die Stadtumlandbahn be- trug 360 Ts d. €. Den Zugängen und Umbuchungen im Wert von 18,39 Mio. € stehen Wertberichtigungen durch Abschreibungen (13,27 Mio. €) gegenüber. A. II. Sachanlagen Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Die Bewertung folgt dem Primat der Anschaffungs - und Herstellungskosten gem. § 77 Abs. 1 KommHV-Doppik; Ziffer 7.2.2 ff. BewertR. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Bebaute Grundstücke werden als Grundstück und Gebäude getrennt erf asst. Für das Grundstück gelten die Bewertungsgrundsätze für unbebaute Grundstücke (Ziffer 7.2.3 BewertR). Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemeingebrauch Ansatz primär auf Basis der AHK Die Ersatzbewertung der Infrastruktur- und Gemeinbedarfsflächen basiert auf dem Be- wertungskonzept für das Infrastrukturvermögen Stadt Nürnberg. Bauten auf fremden Grund und Boden Ansatz zu fortgeführten AHK Kunstgegenstände und Baudenkmäler Kunstgegenstände werden grundsätzlich nach folgenden Verfahren bewertet: - AHK (wenn mit vertretbarem Aufwand ermittelbar) - Vorsichtige Schätzwerte interner Sachverständiger 274 Anhang zum Jahresabschluss 2021 Bilanz - Aktiva _________________________________________________________________________________ 8 - Erinnerungswert (1 €) Fahrzeuge Ansatz zu fortgeführten AHK Maschinen und techni- sche Anlagen sowie Be- triebs- und Geschäfts- ausstattung Ansatz zu fortgeführten AHK Anlagen in Bau Ansatz zu AHK 1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 31.12.2021 € 31.12.2020 € Grünflächen 27.055.347,80 23.989.504,59 Ackerland 52.979.656,67 48.179.368,53 Wald, Forsten 20.141.905,40 21.415.295,94 Sonstige unbebaute Grundstücke 144.085.295,95 143.878.822,79 Natur- und Landschaftsschutzgebiete 246.659,60 246.659,60 Ruhende und fließende Gewässer 11.928.656,38 11.928.656,38 Summe 256.437.521,80 249.638.307,83 Die Bilanzposition „unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte“ verzeichnet im Saldo ein Plus in Höhe von 6,8 Mio. €. Der Wertzuwachs resultiert aus dem Erwerb von Grünflächen (3,07 Mio. €: u.a. Mooswiesen 0,87 Mio. €, Moosespan 0,86 Mio. €, Platnersberg 0,79 Mio. € und Binsen- garten 0,47 Mio. €) und Ackerland (4,8 Mio. €). Hier- von entfallen 1,06 Mio. € auf ein Grundstück, betref- fend das Gewerbegebiet „Schmalau Ost“ und 2,74 Mio. € auf die Grundstückserwerbe „Binsengarten“, Gem. Lohe und „Ebene“, Gem. Almoshof (0,54 Mio. €). Bei Wald und Forsten ist ein Rückgang von 1,27 Mio. € zu verzeichnen. Ursächlich dafür ist die Übertragung eines Grundstücks (1,36 Mio. €) in der Regensburger Straße zum Neubau des August- Meier-Hauses an den NürnbergStift als Kapitalein- lage. 2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 31.12.2021 € 31.12.2020 € Kindertageseinrichtungen 161.843.638,00 153.278.449,00 Schulen 368.048.788,00 399.043.528,00 Wohnbauten 8.439.093,00 14.795.305,00 Verwaltungsgebäude 54.113.092,00 62.694.264,00 Betriebsgebäude 4.660.831,00 7.890.415,00 275 Anhang zum Jahresabschluss 2021 Bilanz - Aktiva _____________________________________________________________________________________________________ 9 Sonstige Bauten 371.558.132,00 319.431.534,00 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 360.465.710,41 359.539.828,63 Summe 1.329.129.284,41 1.316.673.323,63 Die Steigerung der Bilanzposition „bebaute Grund- stücke und grundstücksgleiche Rechte“ in Höhe von 12,46 Mio. € ist vor allem auf den Bau von Kinderta- geseinrichtungen und sonstige Bauten zurückzufüh- ren. Im Bereich der Kindertageseinrichtungen (Steige- rung um 8,57 Mio. €) wurden im Wesentlichen fertig- gestellt: Kiga Großreuther Straße 115 c (4,49 Mio. €), Kiga Zugspitzstraße 175 (4,41 Mio. €) und Kita/Kiga Forchheimer Str. 85 (3,96 Mio. €). Den Zugängen (6,9 Mio. €) und Umbuchungen (14,69 Mio. €) stehen Abschreibungen i. H. v. 12,87 Mio. gegenüber. Bei den sonstigen Bauten kommt es zu einem enor- men Zuwachs von 52,13 Mio. €. Investiert wurde u.a. in die neue Feuerwache 1 (50,65 Mio. €), die Kia Metropol Arena (33,75 Mio. €) sowie in die General- sanierung d es Gemeinschaftshauses Langwasser, den größten der Kulturläden des Amts für Kultur und Freizeit (10,14 Mio. €). Den Zugängen (16 Mio. €) und Umbuchungen (82,52 Mio. €) stehen Wertberichtigungen aus Abschreibun- gen i. H. v. 45,93 Mio. € und Abgänge i.H.v. 2,46 Mio. € entgegen. Alle anderen Positionen verzeichnen aufgrund der Differenz von Zugängen und Wertberichtigungen aus Abschreibungen Rückgänge zwischen 3,23 Mio. € (Betriebsgebäude) und 30,99 Mio. € (Schulen). 3. Infrastrukturvermögen (Sachanlagen im Gemeinge- brauch) 31.12.2021 € 31.12.2020 € Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 860.647.664,47 857.357.408,99 Brücken, Tunnel, sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 568.111.643,39 584.421.292,39 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung 92.177.442,00 93.385.918,00 Versorgungsnetze 948.986,00 1.037.091,00 Straßen, Wege, Plätze und Verkehrslenkungsanlagen 167.744.488,00 169.480.128,00 Summe 1.689.630.223,86 1.705.681.838,38 Die Bilanzposition „Infrastrukturvermögen (Sachan- lagen im Gemeingebrauch)“ verzeichnet insgesamt einen Rückgang i. H. v. 16,05 Mio. €. Beim Grund und Boden des Infrastrukturvermögens gibt es Zugänge i. H. v. 3,29 Mio. € (Hermann-Kolb- Straße 53: 1,28 Mio. €, Johannisstraße 41: 1,23 Mio. €, Regensburger Straße 368: 0,8 Mio. €). Im Bereich Brücken, Tunnel und sonstige Bauten ist ein Rückgang i. H v. 16,31 Mio. € zu verzeichnen. Ursächlich hierfür ist die in 2021 erstmals durchge- führte Inventur bei der U -Bahn seit Einführung der Doppik, die zu Abgängen in Höhe von 17,47 Mio. € führte. Betroffen waren hier Vermögenswerte aus der kameralen Vermögensrechnung, die nicht mehr zugeordnet und bestätigt werden konnten. Die Zu- gänge (9,1 Mio. €) und Umbuchungen (2,75 Mio . €) entstehen durch folgende Maßnahmen: Bau Grund- ablass Großer Dutzendteich (1,17 Mio. €), Kinder- spiel- und Bolzplatz im Rahmen der Sanierung der Grünanlage Prof.-Ernst-Nathan-Straße (1,03 Mio. €), 276 Anhang zum Jahresabschluss 2021 Bilanz - Aktiva _____________________________________________________________________________________________________ 10 Sanierung Adenauerbrücke einschl. Steuerhauster- rassen (0, 87 Mio. €) und Fertigstellung U -Bahn- hof/Tunnel Großreuth (0,91 Mio. €). Die Abschrei- bungen durch Wertberichtigung betragen 29,15 Mio. €, die Abschreibungen aufgrund von Abgängen 18,12 Mio. €. Bei den Gleisanlagen mit Streckenausrüstung kommt es zu einem Rückgang von 1,21 Mio. €. Auch hier kam es aufgrund der Inventur zu Abgängen (11,13 Mio. €). Investiert wurde vor allem in die Zug- sicherung sowie die Strom-/Energieversorgung (8,76 Mio. €). Den Zugängen (2,57 Mio. €) und Umbuchun- gen (7,37 Mio. €) stehen Wer tberichtigungen durch Abschreibungen (7,82 Mio. €) und Abschreibungen durch Abgänge (7,80 Mio. €) gegenüber. Im Bereich Straßen, Wege, Plätze kommt es zu einer Verminderung um 1,74 Mio. €. Investiert wurde in fol- gende Maßnahmen: Georg-Strobel-Straße (0,94 Mio. €), Elbinger Straße (0,85 Mio. €), Radweg Zelt- nerstraße (0,55 Mio. €), Bartholomäusstraße (0,46 Mio. €) und Bauvereinstraße (0,46 Mio. €). Die Ab- schreibungen betragen 12,94 Mio. €. Beim Infrastrukturvermögen insgesamt ste hen den Zugängen (25,19 Mio. €) und Umbuchungen (11,63 Mio. €) Anlagenabgänge (30,79 Mio. €) und Wertbe- richtigungen aus Abschreibungen in Höhe von 49,99 Mio. € sowie Abschreibungen durch Abgänge in Höhe von 26,58 Mio. € gegenüber. 4. Bauten auf fremden Grund und Boden 31.12.2021 € 31.12.2020 € Bauten auf fremden Grund und Boden 9.677.098,00 9.928.059,00 5. Kunstgegenstände, Baudenkmäler 31.12.2021 € 31.12.2020 € Kunstgegenstände 394.673.967,35 394.050.640,25 Baudenkmäler 658.352,55 658.352,55 Summe 395.332.319,90 394.708.992,80 Die Bilanzposition der Kunstgegenstände verzeich- net ein Plus von 0,62 Mio. € im Vergleich zum Vor- jahr. Den größten Zugang bildet die „Modulgalerie“ an der U -Bahn Lorenzer Platz/Lorenzer Passage (101 Tsd. €). Bei der Bilanzposition insgesamt stehen den Abgän- gen von 19 Tsd. € Nachaktivierungen von 350 Tsd. € gegenüber. Ausstehend aus der Revision der Bewertung der Kunstgegenstände aus der Eröffnungsbilanz ist noch die Überprüfung der Werte anhand externer Wertgut- achten für die besonders wertvollen Handschriften der Stadtbibliothek – die Bilanzierung der Verände- rungen zu den bisherigen Bewertungen ist im Jah- resabschluss 2022 vorgesehen. 6. Fahrzeuge 31.12.2021 € 31.12.2020 € Fahrzeuge 7.020.458,00 6.709.242,00 7. Maschinen und technische Anlagen, Geschäftsaus- stattung Maschinen 4.099.311,00 4.305.433,00 277 Anhang zum Jahresabschluss 2021 Bilanz - Aktiva _____________________________________________________________________________________________________ 11 Technische Anlagen 4.776.307,00 5.439.728,00 Betriebsvorrichtungen 22.271.991,00 21.920.686,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung 63.053.597,02 57.405.712,02 Geringwertige Wirtschaftsgüter (ab 2008) 552.740,00 2.296.043,00 Summe 94.753.946,02 91.367.602,02 8. Anlagen im Bau Anlagen im Bau 307.969.208,55 292.528.249,99 Die Anlagenklasse Fahrzeuge verzeichnet einen Zu- wachs von 0,31 Mio. € auf 7,02 Mio. €. Die größten Anschaffungen waren ein Bücherbus für die Stadt- bibliothek (0,63 Mio. €) sowie ein Einsatzleitwagen für die Feuerwehr (0,61 Mo. €). Den Zugängen (1,45 Mio. €) und Umbuchungen (0,53 Mio. €) stehen Ab- gänge (0,36 Mio. €) und Wertberichtigungen aus Ab- schreibungen (1,66 Mio. €) gegenüber. Die Anlagenklassen Maschinen (-0,21 Mio. €), Tech- nische Anlagen ( -0,66 Mio. €) und Geringwertige Wirtschaftsgüter ( -1,74 Mio. €) entwickelten sich rückläufig, da die Wertberichtigungen aus Abschrei- bungen und Abgängen die Wertsteigerungen aus Zugängen und Umbuchungen übersteigen. Aufgrund einer Gesetzesänderung bei den Geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) entfällt die Inventarisie- rung von beweglichem und immateriellem Sachanla- gevermögen seit dem 01.01.2019 unter der Wert- grenze von 800 € netto. Die Posi tion Betriebsvorrichtungen verzeichnet ei- nen Anstieg um 0,35 Mio. € auf 22,27 Mio. €. Am stärksten ist der Zuwachs bei der Betriebs- und Geschäftsausstattung um 5,65 Mio. €. U.a. wurden folgende Anschaffungen getätigt: Luftreinigungsge- räte (7,41 Mio. €), Gastro-Großküche Grundschule Ludwig Uhland (270 Tsd. €), Firewalls (Hardware) (190 Tsd. €). Für folgende Maßnahmen wurden u.a. Erstausstattungen aktiviert: Neubau Feuerwache 1 (15 Tsd. €), Kinderhort Gaulnhoferstr./Johannes- Bram-Str. (11 Tsd. € ), Kita Fuggerstraße 31 b (11 Tsd. €). Den Zugängen (14,81 Mio. €) und Umbuchungen (0,7 Mio. €) stehen Abgänge (6,94 Mio. €) und Wert- berichtigungen aus Abschreibungen (9,74 Mio . €) gegenüber. Die Anlagenklasse Anlagen im Bau erhöht sich auf- grund noch nicht fertiggestellter Baumaßnahmen um 15,44 Mio. €. Den Zugängen (156,42 Mio. €) stehen Umbuchungen (141 Mio. €) entgegen. In den Zugän- gen finden sich vor allem große, sich über Jahre er- streckende Investit ionsvorhaben. Dazu zählen u.a. folgende: Erweiterung der U -Bahnlinie U3 - Bauab- schnitt 2.2 im Südwesten von Kleinreuth bei Schweinau bis Gebersdorf (34,4 Mio. €), Generalsa- nierung U-Bahnhof Muggenhof (8,78 Mio. €), Erwerb großer Teile des Prinovis -Areals im Stadtteil Lang- wasser (5,61 Mio. €) zur Errichtung eines Schulzent- rums, Ersatzneubau Brücke Münchener Straße (4,73 Mio. €) und 3. BA des Künstlerhauses in d er Kö- nigstr. 93 (4,09 Mio. €). A. III. Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unter nehmen, Beteiligungen, Sondervermögen Ansatz in Höhe der Kapitaleinlage , ggf. vermindert um Abschreibun- gen. B ei fehlender Kapitaleinlage (z.B. Zweckverbände, bestimmte Sondervermögen und bei vollständiger dauernder Wertminderung ) zum Erinnerungswert von 1 € 278 Anhang zum Jahresabschluss 2021 Bilanz - Aktiva _________________________________________________________________________________ 12 Wertpapiere des Anlagevermögens Ansatz zum Nennwert, ggf. vermindert um Abschreibungen Versorgungsrücklage Ansatz zu Anschaffungskosten Ausleihungen Ansatz zum Nominalbetrag abzüglich Tilgungen, ggf. vermindert um Abschreibungen 1. Verbundene Unternehmen Anteilsbesitz in % (31.12.2021) 31.12.2021 € 31.12.2020 € IGZ Innovations- und Gründerzentrum Nürnberg- Fürth-Erlangen GmbH F 56,34 20.000,00 20.000,00 Klee-Center Existenzgründungszentrum GmbH 100,00 430.000,00 430.000,00 Kommunalunternehmen Klinikum Nürnberg (Kh) 100,00 127.713.198,53 124.761.026,53 NOA.kommunal GmbH 100,00 25.000,00 25.000,00 Noris Arbeit gGmbH (NOA) 100,00 25.600,00 25.600,00 noris inklusion gemeinnützige GmbH 100,00 2.759.442,28 2.759.442,28 NürnbergStift Service GmbH 100,00 25.000,00 25.000,00 Projektentwicklungsgesellschaft St. Leonhard-Nord 94,90 24.260,80 24.260,80 Stadion-Nürnberg-Betriebs-GmbH 100,00 930.879,53 930.879,53 Städtische Werke Nürnberg GmbH (StWN) 100,00 204.200.000,00 204.200.000,00 wbg Immohold Verwaltungs-GmbH 100,00 25.000,00 25.000,00 wbg Nürnberg GmbH Immobilienunternehmen 70,89 239.834.362,14 122.516.446,18 WBG Nürnberg Beteiligungs GmbH 49,00 33.316.388,82 33.316.388,82 Summe 609.329.132,10 489.059.044,13 Der Anteil an der wbg Nürnberg GmbH Immobi- lienunternehmen hat sich in 2021 um weitere 15,00 % (nach 11,57 % in 2019 und 4,32 % in 2020 ) auf 70,89 % erhöht. Grund ist die Abtretung eines Anteils von den Städtischen Werken Nürnberg (StWN) in 2021 zu einem Kaufpreis von 117,3 Mio. € plus Notarkosten. Der Kaufpreis ist in insgesamt drei Tranchen fällig zum 1.1.2022 (41,3 Mio. €), 1.1.2023 (50,0 Mio. €) und 1.1.2024 (26,0 Mio. €). Zudem erhöhte sich der Wert des Kommunalunter- nehmens Klinikum durch Einlage eines Grundstücks am Kirchenweg 50/56 um 2,95 Mio. €. 279 Anhang zum Jahresabschluss 2021 Bilanz - Aktiva _________________________________________________________________________________ 13 1. Beteiligungen (inkl. Zweckverbände) Anteilsbesitz in % (31.12.2021) 31.12.2021 € 31.12.2020 € Afk – Aus- und Fortbildungskanäle GmbH für elekt- ronische Medien 1,00 255,65 255,65 EnergieRegioN GmbH 2020: 5,00 0 1.250,00 Flughafen Nürnberg GmbH 50,00 31.083.418,02 31.083.418,02 Gesellschaft für kulturelle Freiräume 35,00 8.750,00 8.750,00 Hafen Nürnberg-Roth GmbH 19,00 291.650,00 291.650,00 Kunst- und Kulturpädagogisches Zentrum (KpZ) 50,0 1,00 1,00 Landesgewerbeanstalt Bayern Nürnberg 1,10 1,00 1,00 NürnbergMesse GmbH 49,969 113.336.399,80 113.336.399,80 Partnerschaften Deutschland - Berater der öffentli- chen Hand GmbH 0,14 2.500,00 2.500,00 Stiftung „Internationale Akademie Nürnberger Prin- zipien“ --- 5.000,00 5.000,00 Stiftung Staatstheater Nürnberg --- 2.491.907,00 2.491.907,00 WISO-Führungskräfte-Akademie (WFS) 0,75 766,94 766,94 Zollhof Betreiber GmbH 8,00 8.000,00 8.000,00 Planungsverband Region Mittelfranken --- 1,00 1,00 Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehr- alarmierung --- 1,00 1,00 Zweckverband Gewerbepark Nürnberg-Feucht --- 1,00 1,00 Zweckverband Hochschule für Musik --- 1,00 1,00 Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung (KVÜ) --- 1,00 1,00 Zweckverband Sondermüllentsorgung Mittelfranken --- --- 1,00 1,00 Zweckverband Sparkasse Nürnberg --- 1,00 1,00 Zweckverband Stadt-Umland-Bahn --- 1,00 1,00 Zweckverband Tierkörperbeseitigung Nordbayern --- --- 1,00 1,00 Zweckverband Verkehrsverbund Großraum Nürn- berg --- 1,00 1,00 Zweckverband Wasserversorgung Schwarzach- gruppe --- 1,00 1,00 Zweckverband zur Abwasserbeseitigung im unteren Schwarzachthal --- 1,00 1,00 280 Anhang zum Jahresabschluss 2021 Bilanz - Aktiva _________________________________________________________________________________ 14 Zweckverband zur Wasserversorgung des Knob- lauchslandes --- 1,00 1,00 Summe 147.228.662,41 147.229.912,41 Die Energie RegioN GmbH wurde in 2021 liquidiert. 1. Sondervermögen 31.12.2021 € 31.12.2020 € Abfallwirtschaft und Stadtreinigungsbetrieb Nürnberg (ASN) 1,00 1,00 Stadtentwässerung und Umweltanalytik (SUN) 1,00 1,00 Frankenstadion Nürnberg (FSN) 6.280.240,00 6.280.240,00 NürnbergBad (NüBad) 7.998.102,24 2.181.102,24 NürnbergStift (NüSt) 21.220.477,61 15.717.229,61 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 6.700.000,00 6.700.000,00 Summe 42.198.821,85 30.878.573,85 Die Erhöhung bei den Sondervermögen beruhen auf Grundstückseinlagen beim Eigenbetrieb Nürnberg- Bad in Höhe von 5,8 Mio. € (Volksbad) sowie beim Eigenbetrieb NürnbergStift in Höhe von 5,5 Mio. € (Regensburger Viertel). 2. Sonstige Wertpapiere 31.12.2021 € 31.12.2020 € Stiftung „Nürnberg - Stadt des Friedens und der Menschen- rechte“ 1.349.953,03 1.251.595,35 Heinrich und Amalie Lang-Stiftung 1.807.543,31 1.533.431,25 Eberhard und Fanny Ermann'sche Stiftung 945.576,48 966.762,82 Otto Lauterbach-Stiftung 1.412.308,99 1.377.162,02 Marie-Hack-Stiftung 4. 305.648,49 3.724.246,70 Fritz und Eugenie Übelhör-Stiftung 93.041,50 89.068,50 Andreas-Winterbauer-Stiftung 272.222,90 229.352,67 281 Anhang zum Jahresabschluss 2021 Bilanz - Aktiva _________________________________________________________________________________ 15 Kunst- und Kulturstiftung der Nürnberger Nachrichten 1.110.734,11 926.861,89 Andreas-Staudt-Stiftung 197.470,89 184.130,48 Dr. Ing. Eduard-Kurz-Stiftung 72.274,62 74.754,00 Johann und Liselotte Lehner Stiftung 2.221.049,99 1.878.024,34 Emil und Lydia Kudrnac-Stiftung 287.817,75 269.623,50 Spaeth-Falk-Hammerbacher-Stiftung 101.325,46 100.294,56 Bärbel Schröder - und Claus Schmidt Stiftung 136.708,03 98.376,50 Auxiliar-Stiftung 152.180,70 148.753,00 Gustav Riedner – Karl Weißmann - Stipendienstiftung 339.221,10 325.468,00 Barbara, Dr. Wilhelm und Klara Doni Stiftung 130.759,00 132.221,00 Altstadtfreunde Nürnberg Stiftung 154.279,75 153.535,45 Margarete-Weigel-Stiftung 609.758,97 482.895,38 Leonhard Wagner Stiftung 253.095,20 257.304,75 Marie und Hugo Lemnitzer-Stiftung 203.500,73 142.379,70 Ernst und Berta Wurzer Stiftung 809.460,04 735.362,00 Werner und Elisabeth Krauß Stiftung 147.004,00 146.086,00 Adolf-und-Gertraud-Müller-Stiftung 620.283,40 518.170,57 Erwin-und-Monika-Telle-Stiftung 562.683,32 430.754,98 Dorothea-Herzog-Kulturstiftung 50.148,39 49.958,19 Stiftung Jürgen Wolff für Emanzipation und Kultur 43.244,00 43.927,50 Erich und Grete Berwind Stiftung 2.125.332,59 2.111.387,88 Stiftung Klinikum Nürnberg 586.240,53 593.550,53 Mathilde-Gottschalk-Stiftung 279.200,00 - Georg und Gisela Gottschalk Stiftung 155.928,00 - Stiftung Studium, Wissenschaft, Kunst 24.645,63 - Pocket-Opera-Company-Stiftung Nürnberg 29.280,00 - 282 Anhang zum Jahresabschluss 2021 Bilanz - Aktiva _________________________________________________________________________________ 16 Summe 21.589.920,90 19.270.339,51 Der Bestand an „Sonstigen Wertpapieren“ der rechtlich unselbstständigen Stiftungen erhöhte sich von 2020 auf 2021 um 2.319 T€ auf rd. 21.590 T€. Bei den Bestandsveränderungen wird auf die abgerechneten Wertpapieraufträge abge- stellt. Darin sind auch die realisierten Kursge- winne/-verluste enthalten, welche über die Ergeb- nisse aus Vermögensumschichtungen abzubilden sind. Die Zugänge in 2021 betragen insgesamt rd. 8.334 T€. Sie beinhalten neben der Wiederanlage endfälliger oder verkaufter Wertpapiere auch die Anlage von liquiden Mitteln , welche als Inflations- ausgleich dienen. Die Abgänge belaufen sich auf rd. 5.639 T€ (zu An- schaffungswerten). Zusätzlich wurden Abschrei - bungen (buchmäßige Abwertungen) zum Bilanz- stichtag in Höhe von 492 T€ und buchmäßige Zu- schreibungen in Höhe von ca. 117 T€ getätigt. 3. Versorgungsrücklage 31.12.2021 € 31.12.2020 € Bayerischer Pensionsfonds (Versorgungsrücklage) 34.957.630,26 34.957.630,26 Versorgungsrücklage (noch anzulegen) 5,90 5,90 Summe 34.957.636,16 34.957.636,16 Dieser Posten enthält d ie von der Stadt Nürnberg nach dem BayVersRücklG der Versorgungsrücklage zugeführten Beträge, die in Anteile am Bayerischen Pensionsfonds ( einem thesaurierenden Spezial- fonds) angelegt wurden. Seit dem 01.01.2018 be- steht keine gesetzliche Verpflichtung mehr zur An- lage. Eine Neuanlage unterblieb daher. 4. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 31.12.2021 € 31.12.2020 € Ausleihungen an verbundene Unternehmen 6.993.240,00 6.993.240,00 Summe 6.993.240,00 6.993.240,00 In den „Ausleihungen an verbundene Unternehmen“ ist ein Darlehen an das Kommunalunternehmen Kli- nikum ausgewiesen, das nicht regulär getilgt wird. 283 Anhang zum Jahresabschluss 2021 Bilanz - Aktiva _________________________________________________________________________________ 17 4. Ausleihungen an Sondervermögen 31.12.2021 € 31.12.2020 € Ausleihungen an Sondervermögen 7.600.000,00 8.500.000,00 Summe 7.600.000,00 8.500.000,00 Bei der Ausleihung an Sondervermögen handelt es sich um eine Darlehensforderung gegenüber dem Ei- genbetrieb SÖR für die Übertragung des für SÖR be- triebsnotwendigen Vermögens abzüglich der zuge- hörigen Schulden von der Stadt an den Eigenbetrieb im Rahmen der Eigenbetriebsgründung. Die Darle- hensforderung reduzierte sich im Haushaltsjahr um die geleisteten Tilgungsraten. 4. Sonstige Ausleihungen und Genossenschaftsanteile 31.12.2021 € 31.12.2020 € Verkaufte Darlehensforderungen 510.930,23 880.591,5 Sonstige vergebene Darlehensforderungen 15.936.646,99 16.787.877,74 Genossenschaftsanteile 500,00 500,00 Summe 16.448.077,22 17.668.969,24 Bei den verkauften Darlehen handelt es sich um zins- verbilligte Darlehensforderungen des sozialen Woh- nungsbaus, welche im Jahr 1996 an eine Bank ver- kauft wurden. Im Forde rungskaufvertrag wurde ver- einbart, dass die Stadt Nürnberg weiterhin die Darle- hen verwaltet; die halbjährig eingehenden Zins- und Tilgungsbeträge stehen der Bank zu und werden von der Stadt Nürnberg weitergeleitet. Die vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Stadt Nürnberg und den Darlehensnehmern blieben hierbei unberührt. Bilanziell wurde der Sachverhalt in der Weise abge- bildet, dass je eine Forderung und eine Verbindlich- keit in gleicher Höhe erfasst wurden, die unter Be- rücksichtigung der Tilgungen fortgeschrieben wer- den. Die entsprechende Verbindlichkeit ist unter der Position „Verbindlichkeiten, die Kreditaufn ahmen gleichkommen“ (Passiva D. 2.) aus gewiesen. Der zum Bilanzstichtag ausgewie sene Bestand der ver- kauften Darlehensforderungen hat sich gegenüber dem Vorjahr in Höhe der im Berichtsjahr getätigten Tilgungen der Darlehensnehmer reduziert. Der Posten „Sonstige vergebene Darlehensforderun- gen“ beinhaltet im Wesentlichen Wohnungsbau dar- lehen, Reparaturdarlehen zur Verbesserung der Wohnverhältnisse, Arbeitgeberdarlehen und Dar le- hen für experimentellen Wohnungsbau. Die Redu- zierung des Bestandes um kumuliert 0,9€ gegenüber dem Vorjahr resultiert aus Neuausreichungen und Tilgungen sowie Zuschreibungen für ein unverzinsli- ches Darlehen. Die Stadt Nürnberg hält einen Anteil an der Einkaufs- genossenschaft deutscher Städte im Wert von 500 €. 284 Anhang zum Jahresabschluss 2021 Bilanz - Aktiva _________________________________________________________________________________ 18 B. Umlaufvermögen B. I. Vorräte Vorräte 31.12.2021 € 31.12.2020 € Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Fertigungsmaterial, fertige Erzeugnisse 558.589,38 538.324,91 Grundstücke 40.162.925,83 39.494.991,76 Summe 40.721.515,21 40.033.316,67 Die Bestandsveränderung der Position „Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Fertigungsm aterial, fertige Er- zeugnisse“ (+ 20 Tsd. €) ist vor allem den Inventurer- gebnissen bei KuM (Dokumentationszentrum, Stadt- museum im Fembohaus) sowie dem Stadtarchiv ge- schuldet. Der Bilanzposition „Grundstücke des Umlaufvermö- gens“ sind Liegenschaften zugeordnet, die nicht der dauernden Aufgabenerfüllung dienen (vgl. Bek. d. BayStMI vom 03.03.2014, Az. IB4-1512.5-25). Der Jahresendbestand erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 0,67 Mio. €. Den Zugängen (0, 29 Mio. €) und Umbuchungen (2,1 Mio. €) stehen Anla- genabgänge in Höhe von 1,72 Mio. € (davon 0,98 Mio. € Nähe Hintere Dorfäckerstraße) gegenüber. B. II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Abgabenforderungen 31.12.2021 € 31.12.2020 € Gebührenforderungen 19.218.193,46 17.894.652,94 Beitragsforderungen 2.675.576,26 4.373.958,86 Steuerforderungen 60.070.223,06 53.918.033,44 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen 2.421.263,10 2.222.253,55 Summe 84.385.255,88 78.408.898,79 Die Außenstände bei Abgabenforderungen erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um 6,0 Mio. € . Der größte Anstieg ist bei den Steuerforderungen (+ 6,2 Mio. €) zu verzeichnen. Bei den ausgewiesenen Be- trägen sind Einzelwertberichtigungen kritischer For- derungen (Insolvenza nmeldung des Schuldners 285 Anhang zum Jahresabschluss 2021 Bilanz - Aktiva _________________________________________________________________________________ 19 bzw. langjähriger Außenstand) sowie Pauschalwert- berichtigungen des restlichen Forderungsbestands berücksichtigt. Die Summe der Einzel - und Pauschalwertberichti- gungen belief sich bei den Steuerforderungen im Be- richtsjahr auf einen Betrag von 42,8 Mio. €, bei den Gebührenforderungen auf 1,9 Mio.€, bei den Bei- tragsforderungen auf 0,8 Mio. € und bei den sonsti- gen öffentlich-rechtlichen Forderungen auf 0,6 Mio.€. Dies entspricht jeweils in etwa dem Niveau des Vor- jahres. 2. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 31.12.2021 € 31.12.2020 € Privatrechtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3.915.822,45 3.620.653,88 Summe 3.915.822,45 3.620.653,88 Die privatrechtlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (darunter fallen z. B. Forderungen aus Miet- und Pachtverträgen, Erbbaurechtsverein- barungen u.v.m.) erhöhten sich im gegenüber dem Stichtag 31.12.2020 um 0,3 Mio. €. Die Einzel- und Pauschalwertberichtigungen betragen hier bei 1,3 Mio. € (Vorjahr: 1,3 Mio. €). 3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 31.12.2021 € € 31.12.2020 € Forderungen gegen verbundene Unternehmen 899.323,92 1.065.135,05 Kontokorrentkonto noris inklusion gGmbH 52.509,57 2.472.480,74 Kontokorrentkonto Noris Arbeit gGmbH (NOA) 384.292,04 710.000,00 Kontokorrentkonto. Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH 0,00 114.712,49 Summe 1.336.125,53 4.362.328,28 Bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen war 2021 im Vergleich zu 2020 ein Rückgang um 3,0 Mio. € zu verzeichnen, in 2019 lag der Forderungsbestand zum Vergleich bei 9,7 Mio. €. Gerade bei den Kontokorrent- konten der städtischen Töchter kommt es generell zu starken Schwankungen. 3. Forderungen gegen Beteiligungen 31.12.2021 € 31.12.2020 € Forderungen gegen Beteiligungen 9.168,47 327.214,95 Summe 9.168,47 327.214,95 286 Anhang zum Jahresabschluss 2021 Bilanz - Aktiva _________________________________________________________________________________ 20 Die Forderungen gegen Beteiligungen verringern sich ge genüber dem Vorjahreswert um 0,3 Mio. €. Maßgebend für diesen Rückgang ist der Saldo auf dem Kontokorrentkonto für den Zweckverband KVÜ Großraum Nürnberg. Letzterer wurde in 2020 noch mit einem positiven Vorzeichen unter den Forderun- gen gegen Beteiligungen ausgewiesen. In 2021 wird dieser hingegen aufgrund eines negati- ven Saldos unter den Verbindlichkeiten aus Krediten aufgeführt. 3. Forderungen gegen Sondervermögen 31.12.2021 € 31.12.2020 € Forderungen gegen Sondervermögen 3.892.563,63 2.258.794,09 Kontokorrentkonto Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Um- weltanalytik (SUN) 7.439.827,80 5.412.157,69 Kontokorrentkonto Eigenbetrieb NürnbergStift (NüSt) 0,00 71.232,58 Kontokorrentkonto Eigenbetrieb NürnbergBad (NüBad) 5.683.261,22 9.281.372,69 Kontokorrentkonto WBG KommunalGmbH 13.389.021,65 1.250.194,44 Kontokorrentkonto Flughafen 0,00 18.000.000,00 Liquide Mittel SÖR 8.071.087,77 6.518.941,60 Summe 38.475.762,07 42.792.693,09 Nachdem die Kontokorrentkonten der Eigenbetriebe und Sondervermögen je nach Saldo zum Stichtag entweder unter dieser Position, oder bei negativem Saldo unter den Verbindlichkeiten aus Krediten aus- gewiesen werden, ändern sich die hier aufgeführten Betriebsmittelkonten je nach Stand zum Stichtag. Im Vergleich zum Vorjahr verringerte sich diese Po- sition um 4,3 Mio. €. Der sich zum 31.12.2021 ergebende gestiegene po- sitive Saldo auf dem Kontokorrentkonto WBG Kom- munal GmbH ergibt sich aus Betriebsmittelanforde- rungen der WBG Kommunal für das Projekt „Koope- ratives Schulzentrum Bertolt-Brecht Schule“ (ÖÖP). Bei den Liquiden Mitteln SÖR werden insb. noch nicht gegen das Betriebsmittelkonto ausgeglichene Beträge aus der Begleichung des Straßenentwässe- rungsanteils SÖR an SUN ausgewiesen. 3. Forderungen gegen rechtsfähige Stiftungen und kommu- nale Arbeitsgemeinschaften 31.12.2021 € 31.12.2020 € Liquide Mittel EMN Europäische Metropolregion 62.715,98 92.715,98 287 Anhang zum Jahresabschluss 2021 Bilanz – Aktiva _____________________________________________________________________________________________________ 21 Summe 62.715,98 92.715,98 4. Forderungen gegenüber dem öffentlichen Bereich und Transferleistungsforderungen 31.12.2021 € 31.12.2020 € Forderungen gegen den Bund 16.991.231,32 20.871.227,63 Forderungen gegen das Land 7.778.910,12 7.369.916,01 Forderungen gegenüber Gemeinden und Gemeindeverbänden 2.633.333,60 2.377.121,53 Forderungen gegenüber Zweckverbänden 454.178,09 171.359,71 Forderungen gegenüber Sozialversicherungsträgern 77.532,13 25.180,82 Forderungen gegenüber sonstigen öffentl. Sonderrechnungen 194.427,03 1.194.200,45 Forderungen gegenüber privaten Unternehmen 35.449,83 13.500,09 Forderungen gegenüber übrigen Bereichen 6.050.267,38 5.770.149,52 Wertberichtigungen zu den Forderungen gegenüber dem öffent- lichen Bereich und Transferleistungsforderungen -826.912,08 -799.342,20 Summe 33.388.417,42 36.993.313,56 Zum Bilanzstichtag 31.12.2021 nahmen die Gesamt- forderungen der Position Forderungen gegenüber dem öffentlichen Bereich und Transferleistungsfor- derungen gegenüber dem letzten Jahr um 3,6 Mio. € ab. Innerhalb der einzelnen Forderungspositionen ergab sich insbesondere bei den Forderungen ge- genüber dem Bund ein Rückgang von 3,9 Mio. € und bei den sonstigen öffentl ichen Sonderrechnungen eine Reduzierung um 1,0 Mio. €. Die Einzel- und Pauschalwertberichtigungen im Be- reich der sonstigen öffentlich -rechtlichen Forderun- gen und Transferleistungsforderungen belaufen sich für 2021 auf 0,8 Mio. €. 5. Sonstige Vermögensgegenstände 31.12.2021 € 31.12.2020 € Forderungen gegen Mitarbeitende 61.522,50 337.595,10 Andere sonstige Vermögensgegenstände 46.938.716,90 63.656.252,91 Umsatzsteuer/Vorsteuer-Rückforderung 2.758.630,34 5.608.183,57 Noch nicht ausgeglichener Lieferantenskonti 0,00 0,00 288 Anhang zum Jahresabschluss 2021 Bilanz – Aktiva _____________________________________________________________________________________________________ 22 Durchlaufende Gelder 14.244,08 14.306,58 Verrechnungskonten 5.040.539,29 3.607.859,45 Summe 54.813.653,11 73.224.197,61 Die Summe der Sonstigen Vermögensgegenstände sank gegenüber dem Vorjahr um 18,4 Mio. €. Stark schwankend sind hier unter anderem die „Anderen sonstige Vermögensgegenstände“. Diese werden im Anschluss näher erläutert. Unter der Position „Forderungen gegen Mitarbei- tende“ werden Vorschüsse, Dauervorschüsse, Über- zahlungen aus laufenden Bezügen und Rückforde- rungen aus Überzahlungen ausgewiesen. Die Position „Noch nicht ausgeglichener Lieferan- tenskonto“ ist aufgrund des Saldos zum Bilanzstich- tag unter den Verbindlichkeiten ausgewiesen. Andere sonstige Vermögensgegenstände 31.12.2021 € 31.12.2020 € Andere sonstige Vermögensgegenstände (Rechnungsabgren- zung) 46.470.470,43 63.344.848,06 Vorschuss Beihilfecenter Stadt Erlangen 310.000,00 310.000,00 Forderungen aus Kautionen und Darlehen (PKF) 1.404,85 1.404,85 Andere sonstige Vermögensgegenstände (Kautionen SHA) 156.841,62 0,00 Summe 46.938.716,90 63.656.252,91 „Andere sonstige Vermögensgegenstände“ sind Ge- schäftsvorfälle, die Erträge im abgelaufenen Ge - schäftsjahr darstellen, jedoch erst nach dem Bilanz- stichtag zu Einnahmen führen. Unter anderem han- delt es sich dabei um Forderungen aus Gebühren und Eintrittsgeldern, Zuweisungen und Kostenerstat- tungen sowie Zinsen und Beteiligungserträgen. Au- ßerdem wird hier auch ein Freistellungsanspruch ge- genüber dem Klinikum aufgrund bei der Stadt passi- vierter Pensions- und Beihilfeverpflichtungen ausge- wiesen. Die Position verringerte sich zum Bil anzstichtag 31.12.2021 um 16,7 Mio. € im Vergleich zu 2020 . Wesentliche Gründe für den niedrigeren Bestand war die im Vorjahr enthaltene Abgrenzung der Grundstückseinbringungen in die WBGB an der Zü- richer Straße i.H.v. 15,8 Mio. € und in Johannis i.H.v 3,7 Mio. € im Vorjahr. Diese in 2021 verbuchten Er- träge wurden periodengerecht entsprechend des Zeitpunkts des Übergangs von Besitz, Nutzen und Lasten nach 2020 abgegrenzt. 289 Anhang zum Jahresabschluss 2021 Bilanz – Aktiva _____________________________________________________________________________________________________ 23 B. III. Wertpapiere des Umlaufvermögens Wertpapiere des Umlaufvermögens 31.12.2021 € 31.12.2020 € Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0,00 Summe 0,00 0,00 B. IV. Liquide Mittel 1. Kassenbestand/2. Bankbestand 31.12.2021 € 31.12.2020 € Kassenbestand 1.014.466,53 837.980,73 Bankbestand (Zahlungsverkehr) 371.171.333,20 251.061.880,93 Bankbestand (Festgelder) 41.603.807,51 174.605.847,74 Summe 413.789.607,24 426.505.709,40 Die liquiden Mittel zum 31.12.20 21 haben sich im Vergleich zu 20 20 um rund 12,7 Mio. € vermindert. Trotz des Rückgangs spiegeln sich hier aber weiter- hin die guten Einzahlungen bei der Stadt in 2021 wie- der (vor allem im Bereich der Steuern). Im Gesamt- bestand zum 31.12.2021 (413,8 Mio. €) sind ca. 57,7 Mio. € enthalten, die per Saldo von Sondervermö- gen, Beteiligungen und Stiftungen bei der Stadt hin- terlegt wurden (in der Bilanz ausgewiesen unter B.II.3 und D.2 (jeweils bei Kontokorrentkonten)“. Die Zahlungsfähigkeit und Liquidität der Stadt Nürnberg war im Jahr 2021 stets gewährleistet. C. Aktive Rechnungsabgrenzung C. ARAP: Disagio 31.12.2021 € 31.12.2020 € Disagio 128.150,00 221.350,00 Summe 128.150,00 221.350,00 290 Anhang zum Jahresabschluss 2021 Bilanz – Aktiva _____________________________________________________________________________________________________ 24 Das für die Anleihe und ein Darlehen aktivierte Disagio wird über die Laufzeit abgeschrieben. C. ARAP: Vorschüssig ausbezahlte Bezüge/Leistungen 31.12.2021 € 31.12.2020 € Vorschüssig ausgezahlte Bezüge 17.673.893,87 17.569.503,19 Vorschüssig ausgezahlte Sozialhilfeleistungen SGB XII 5.808.965,34 5.968.128,54 Vorschüssig ausgezahlte Sozialhilfeleistungen SGB II 9.410,33 - 2.262,11 Summe 23.492.269,54 23.535.369,62 Der Rechnungsabgrenzungsposten „Vorschüssig ausbezahlte Bezüge“ enthält vor allem Regelzahlun- gen und Versorgungsbezüge für Januar 20 22, die bereits im Dezember 20 21 ausbezahlt wurden. Die den Eigenbetrieben, dem Klinikum und dem Staats- theater verauslagten Bezüge wurden jeweils als For- derungen in die Bilanz eingestellt und sind in der ak- tiven Rechnungsabgrenzung nicht enthalten. Die Position „Vorschüssig ausgezahlte Sozialhilfe- leistungen SGB XII“ enthält zum 31.12.2021 die So- zialhilfeleistungen nach dem SGB XII, die im Dezem- ber 2021 im Voraus für den Monat Januar 2022 aus- bezahlt wurden. Die Sozialhilfe nach SGB XII um- fasst die Hilfe zum Lebensunterhalt, die Grundsiche- rung im Alter und bei Erwerbsminderung, die Hilfen zur Gesundheit, die Eingliederungshilfe für behin- derte Menschen, die Hilfe zur Pflege, die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierig keiten und die Hilfe in anderen Lebenslagen. Unter den Abgrenzungsposten für „Vorschüssig aus- gezahlte Sozialhilfeleistungen SGB II“ sind Zahlun- gen an die Bundesagentur für Arbeit für Arbeitssu- chende enthalten (Grundsicherung). Hier handelt es sich um Beträge, die im Dezember 2021 gezahlt wur- den, tatsächlich aber bere its Leistungen für Januar 2022 sind. C. ARAP 31.12.2021 € 31.12.2020 € Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten 13.740.846,28 7.921.453,14 Summe 13.740.846,28 7.921.453,14 Unter dieser Position sind die sonstigen Ausgaben erfasst, die vor dem Bilanzstichtag vorgenommen wurden, aber erst nach diesem Tag Aufwendungen darstellen. Vorwiegend handelt es sich hierbei um Vorauszahlungen für Zus chüsse, Ablösezahlungen, Mieten sowie um Mitgliedsbeiträge . Aufgrund der Vielzahl an abgrenzungsrelevanten Fällen bei der Stadt Nürnberg wurde für die Rechnungsabgrenzung eine Geringfügigkeitsgrenze in den Allgemeinen Fi- nanzwirtschaftsbestimmungen der Stadt Nürnberg (AFB) festgelegt. Danach wird bei jenen Sachverhal- ten auf eine Aktivierung verzichtet, bei denen der ab- zugrenzende Betrag lediglich bis zu 3.000 € beträgt und bei denen es sich um in ungefähr gleicher Höhe regelmäßig wiederkehrende Beträge handelt, die das Jahreserge bnis nicht we sentlich beeinflussen (vgl. Nr. 3.3.8 (3) AFB). 291 Anhang zum Jahresabschluss 2021 Bilanz – Aktiva _____________________________________________________________________________________________________ 25 Die Summe der gebildeten sonstigen aktiven Rech- nungsabgrenzungsposten schwankt naturgemäß. Im Vergleich zum Vorjahr hat sie sich um 5,8 Mio. € er- höht. Die größten Posten sind zum Stichtag die im Dezem- ber 2021 für den Leistungszeitraum Januar 2022 ge- zahlte Monatszahlung für die Kosten der Unterkunft nach SGB II i. H. v. 7,5 Mio. €, Erstattungen an die VAG für Unterhaltsausgleich (1,4 Mio. €) sowie die erste Abschlagszahlung zur Beitragszahlung der Kommunalen Unfallversicherung für Januar 2022 (1,1 Mio. €). 292 Anhang zum Jahresabschluss 2021 Bilanz - Passiva _____________________________________________________________________________________________________ 26 PASSIVA A. Eigenkapital A. I. Basiskapital Das Basiskapital der Stadt hat sich 2021 gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Die Position „ Kapitalzuschuss (Bayerischer Pensi- onsfonds/ Versorgungsrücklage)“ enthält die von den Eigenbetrieben, dem Klinikum und der Stiftung „Staatstheater Nürnberg“ gezahlten Zuschüsse für die von der Stadt gebildete Versorgungsrücklage für deren Beamte. Diese Zuschüsse sind als Kapitalzu- schuss zu behandeln und werden unter der Eigen- kapitalposition „Kapitalzuschuss (Bayerischer Pen- sionsfonds/ Versorgungsrück lage)“ ausgewiesen. Ab dem 01.01.2018 besteht keine gesetzliche Ver- pflichtung zur Anlage in die Versorgungsrücklage mehr. Im Berichtsjahr wurde keine Zuführung vorge- nommen, demzufolge wurden auch keine Erstattun- gen von den Töchtern eingefordert. Das Grundstockvermögen der nichtrechtsfähigen Stiftungen erhöhte sich um 4.684 T€. Die Erhöhung ist auf die Gründung der Pocket-Opera-Company Stiftung und der Stamm-Schmitt-Stiftung zurückzu- führen. Daneben wurden Barmittel in Höhe von insgesamt rund 611 T€ als Zustiftungen ins Grundstockvermö- gen verschiedener nichtrechtsfähiger Stiftungen ein- gebracht und in Wertpapiere angelegt. Die Position „Zuführungen aus der Ergebnisrück- lage“ enthält grundsätzlich Aufstockungen des Ba- siskapitals der Stiftungen durch zusätzliche Wertpa- pierankäufe aus Mitteln der Kapitalerhaltungsrückla- gen, um die reale Kapitalerhaltung (Inflationsaus- gleich) sicherzustellen. 1. – 6. Basiskapital 31.12.2021 € (nach Ergebnisver- wendung) 31.12.2020 € (nach Ergebnisver- wendung) Basiskapital Stadt 665.278.406,28 665.278.406,28 Kapitalzuschuss (Bayerischer Pensionsfonds/ Versorgungsrück- lage) 993.351,40 993.351,40 Grundstockvermögen nichtrechtsfähiger Stiftungen 21.110.736,11 16.426.254,12 Zustiftungen nichtrechtsfähiger Stiftungen 6.797.606,73 6.331.500,13 Zuführungen aus den Ergebnisrücklagen nichtrechtsfähiger Stif- tungen 2.572.614,86 2.389.232,52 Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen nichtrechtsfähiger Stiftungen 1.786.804,76 1.938.814,49 Summe 698.539.520,14 693.357.558,94 293 Anhang zum Jahresabschluss 2021 Bilanz - Passiva _____________________________________________________________________________________________________ 27 Die Position „ Ergebnisse aus Vermögensumschich- tungen“ enthält Gewinne abzüglich realisierter Kurs- verluste aus dem Abgang von Finanzanlagen, die zu- sätzlich in Wertpapieren angelegt und im Rahmen der Ergebnisverwendung dem Basiskapital zugeführt wurden. Daneben wurden die nicht realisierten Kurs- gewinne bzw. -verluste zum Bilanzstichtag abge bil- det. Im Vorjahr wurden für die zu erwartenden Kurs- verluste sonstige Rückstellungen nach § 74 Abs. 1 Satz 2 KommHV-Doppik gebildet. Auch die Neutrali- sierung erfolgt über die Ergebnisse aus Vermögens- umschichtungen. A. II. Rücklagen 1. - 2. Rücklagen 31.12.2021 € (nach Ergebnisver- wendung) 31.12.2020 € (nach Ergebnisver- wendung) Ergebnisrücklage 242.555.817,11 221.458.515,08 Sonderrücklage für Zahngolderlöse (Friedhofsverwaltung) 1.375.682,74 1.110.421,82 Kapitalerhaltungsrücklage nichtrechtsfähiger Stiftungen 703.568,63 722.685,23 Summe 244.635.068,48 223.291.622,13 Die Ergebnisrücklage wird jährlich um die erzielten Überschüsse und Verluste fortgeschrieben. Im Be- richtsjahr hat sie sich nach der Ergebnisverwendung des Jahresergebnisses 2021 aufgrund des durch die „Kernstadt“ erwirtschafteten Überschusses um 21,1 Mio. € erhöht. Nähere Informationen über die Zusammensetzung des Jahresüberschusses finden sich in den Erläuterungen zur Bilanzposition Passiva A. IV. „Jahresergebnis“. Die Sonderrücklage für Zahngolderlöse der Fried- hofsverwaltung enthält die realisierten aber noch nicht verbrauchten Mittel aus Zahngolderlösen , da diese einer satzungsmäßigen Zweckbindung unter- liegen. In 2021 erhöhte sich ihr Bestand um 265,3 T€, da die aus Zahngolderlösen gebundenen Mittel zugenommen haben. Die Kapitalerhaltungsrücklage dient der realen Kapi- talerhaltung (Inflationsausgleich) der Stiftungen. Steuerrechtlich wird die freie Rücklage nach § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO n. F. dazu verwendet. Die Kapitaler- haltungsrücklage der nichtrechtsfähigen Stiftungen reduzierte sich in 2021 um 19.116,60 € auf insge- samt 703.568,63 €. Grund dafür sind die Zuführun- gen zur Ergebnisrücklage. 294 Anhang zum Jahresabschluss 2021 Bilanz - Passiva _____________________________________________________________________________________________________ 28 A. III. Verlustvortrag Verlustvortrag 31.12.2021 € (nach Ergebnisver- wendung) 31.12.2020 € (nach Ergebnisver- wendung) Verlustvortrag externer Kostendecker (Marktamt) -3.548.518,62 -3.653.170,22 Verlustvortrag externer Kostendecker (Friedhofsverwaltung) -10.156.284,26 -6.315.988,43 Summe -13.704.802,88 -9.969.158,65 Der Verlustvortrag des Marktamtes verringerte sich nach der Ergebnisverwendung des Überschusses 2021 um 104,7 T€ auf rund 3,6 Mio. €. Die Friedhofsverwaltung erwirtschaftete in 20 21 ei- nen Verlust, so dass sich der Verlustvortrag um 3,8 Mio. € auf 10,2 Mio. € steigerte. A. IV. Jahresergebnis Jahresergebnis 31.12.2021 € (vor Ergebnisverwen- dung) 31.12.2020 € (vor Ergebnisverwen- dung) Jahresergebnis 18.014.324,46 -12.859.720,37 Im Haushaltsjahr 2021 wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von rund 18,0 Mio. € erwirtschaftet, welcher sich wie folgt zusammensetzt: Jahresergebnis 31.12.2021 € („-„ = Defizit) 31.12.2020 € („-„ = Defizit) „Kernstadt“ (inkl. bilanzierende Einheiten außer Marktamt und Friedhofsverwaltung) 21.097.302,03 -9.473.894,69 295 Anhang zum Jahresabschluss 2021 Bilanz - Passiva _____________________________________________________________________________________________________ 29 Nichtrechtsfähige Stiftungen 387.405,74 226.589,24 Externer Kostendecker Marktamt 104.651,60 -814.622,42 Externer Kostendecker Friedhofsverwaltung -3.575.034,91 -2.797.792,50 Summe 18.014.324,46 -12.859.720,37 B. Sonderposten Die Sonderposten wurden erst mit Einführung der Doppik zum 01.01.2005 genauestens den einzelnen Bewertungsbereichen zugewiesen. Bei der Über- nahme der Altbestände aus der Vermögensrech- nung konnte diese Zuordnung aus technischen Gründen teilweise nicht erfolgen. 1. Sonderposten aus Zuwendungen 31.12.2021 € 31.12.2020 € Sonderposten aus Zuweisungen vom Bund 120.403.182,71 117.658.799,71 Sonderposten aus Zuweisungen vom Land 636.553.994,82 672.058.376,34 Sonderposten aus Zuweisungen von Gemeinden und Gemein- deverbänden 988.584,40 999.003,40 Sonderposten aus Zuweisungen von Zweckverbänden 5.492,83 5.492,83 Sonderposten aus Zuweisungen von sonstigen öffentlichen Be- reichen 6.245,83 6.264,83 Sonderposten aus Zuschüssen von kommunalen Sonderrech- nungen 1.933.763,96 2.384.586,96 Sonderposten aus Zuschüssen von sonstigen öffentlichen Son- derrechnungen 3.200.642,79 3.216.920,79 Sonderposten aus Zuschüssen von privaten Unternehmen 20.465.436,80 20.442.563,48 Sonderposten aus Zuschüssen von übrigen Bereichen 105.774.173,63 104.623.419,96 Sonderposten aus Zuweisungen von der EU 9.510.851,78 9.856.749,08 Summe 898.842.369,55 931.252.177,38 296 Anhang zum Jahresabschluss 2021 Bilanz - Passiva _____________________________________________________________________________________________________ 30 Die Bilanzposition Sonderposten aus Zuwendungen verzeichnet einen Rückgang um 32,41 Mio. €. An Zuweisungen des Bundes wurden insgesamt 7,26 Mio. € vereinnahmt. Gefördert wurden die Ge- neralsanierung des Gebäudes für Kultur/Gemein- schaftshaus Langwasser (0,94 Mio. €), die Sanie- rung der Chemieräume der Gymnasien Hans-Sachs (0,84 Mio. €) und Albrec ht Dürer (0,52 Mio. €), Kita/Kiga Forchheimer Straße 85 (0,59 Mio. €), der Abbau der Barrierefreiheit des Verwaltungsgebäu- des Äußere Laufer Gasse 27 (0,53 Mio. €) sowie die Kulturwerkstatt AEG (0,48 Mio. €). Abzüglich Wertberichtigungen aus Auflösung (4,52 Mio. €) verbleibt bei dieser Position ein Anstieg i. H. v. 2,74 Mio. €. Die Zugänge bei den Fördermitteln des Landes be- tragen 40,68 Mio. €. 2,31 Mio. € betrug die Straßen- ausbaupauschale nach Art. 13h BayFAG und die In- vestitionspauschale 9,51 Mio. €. Gefördert wurden außerdem die Anschaffung von Luftreinigungsgeräten (1,05 Mio. €), die Generalsan- ierung des Gebäudes für Kultur/Gemeinschaftshaus (0,93 Mio. €) sowie die Kulturwerkstatt AEG (0,58 Mio. €). An Landesmitteln nach Art. 10 FAG (18,12 Mio. €) wurden diverse Kindertageseinrichtungen mit 11,7 Mio. € (u.a. Großreuther Straße 115c, Zugspitz- straße 175, Hallerstr.50/Bielingplatz 1, Fuggerstr. 31 b, Forchheimer Str. 85) und Schulen mit 5,79 Mio. € (Volksschule Ludwig-Uhland, Michael-Ende-Schule, (Gretel-Bergmann-Grundschule mit Hort) gefördert. An Landesmitteln nach dem GVFG wurden 1,69 Mio. € vereinnahmt, hauptsächlich für die U -Bahn-Linien (u.a. Stromversorgung U1 -Süd, U -Bahnhof/Tunnel U3-Großreuth). Abzüglich der Wertberichtigungen aus Auflösung und Abgang verbleibt bei der Bilanzposition Zuwei- sungen des Landes ein Rückgang i. H. v. 35,5 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr. In der Position „Zuschüsse von übrigen Bereichen“ sind u.a. die Sonderposten für folgende Maßnahmen enthalten: Lagerhalle im Betriebshof Tiergarten (1,15 Mio. €) und Umbau Foyer Spielzeugmuseum (0,39 Mio. €). Hier gibt es einen Zuwachs von 1,15 Mio. €. 2. Sonderposten aus Beiträgen 31.12.2021 € 31.12.2020 € Sonderposten aus Beiträgen 106.160.345,79 98.228.339,58 Die Position Sonderposten aus Beiträgen verzeich- net einen Anstieg von 7,93 Mio. €. Den Zugängen i. H. v. 13,25 Mio. € (Erschließungs- beiträge Am Röthenbacher Landgraben inkl. Begleit- grün, Proeslerstraße, Leyher Straße, Forchheimer Straße, Hofreuthackerstra ße) stehen Wertberichti- gungen aus Abgang (0,55 Mio. €) und Auflösungen (4,93 Mio. €) gegenüber. 3. Sonderposten aus Gebührenausgleich 31.12.2021 (nach Ergebnisver- wendung) € 31.12.2020 (nach Ergebnisver- wendung) € Sonderposten aus Gebührenausgleich 0,00 0,00 297 Anhang zum Jahresabschluss 2021 Bilanz - Passiva _____________________________________________________________________________________________________ 31 In dieser Position werden eventuelle Gewinnvorträge der externen Kostendecker Marktamt und Friedhofs- verwaltung ausgewiesen. Durch die seit 2018 in Summe erwirtschafteten Ver- luste ist hier kein Betrag auszuweisen (siehe Verlust- vortrag A. III.). 4. Sonderposten aus Kostenerstattungen 31.12.2021 € 31.12.2020 € Sonderposten aus Kostenerstattungen vom Bund 829.530,00 887.519,00 Sonderposten aus Kostenerstattungen vom Land 1.896.718,77 1.401.293,40 Sonderposten aus Kostenerstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden 135.222,00 144.532,00 Sonderposten aus Zuweisungen von Zweckverbänden 178.984,00 195.066,00 Sonderposten aus Kostenerstattungen von sonstigen öffentlichen Bereichen 179.701,43 109.080,00 Sonderposten aus Kostenerstattungen von kommunalen Sonderrechnungen 2.614.606,65 2.724.208,65 Sonderposten aus Kostenerstattungen von sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen 3.050.381,90 3.200.177,90 Sonderposten aus Kostenerstattungen von privaten Unternehmen 17.788.256,24 17.856.433,23 Sonderposten aus Kostenerstattungen von übrigen Bereichen 2.134.658,38 2.121.248,38 Summe 28.808.059,37 28.639.558,56 Bei der Bilanzposition „Sonderposten aus Kostener- stattungen“ stehen den Wertberichtigungen aus Auflö- sung in Höhe von 1,89 Mio. € und Abgängen von 0,5 Mio. € Investitionsförderungen in Höhe von 2,43 Mio. € gegenüber. Daher ergibt sich eine Erhöhung um le- diglich 0,17 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr. Die „Sonderposten aus Kostenerstattungen vom Land“ sind um 0,5 Mio. € angewachsen. Hier konnten 0,57 Mio. € für die Anlagenklasse Straßen, Plätze und Wege (u.a. Ausbau Knotenpunkte Königshof A73/Saarbrückener Straße und Marthweg/Wiener Straße) verbucht werden. An „Sonderposten aus Kostenerstattungen von kom- munalen Sonderrechnungen“ wurden 109 Tsd. € we- niger verbucht. Die größte Zugangsposition hier ist die Investitionsförderung für den Interimsparkplatz Brücke Hafenstraße (84 Tsd. €). Entgegen stehen Wertberich- tigungen aus Auflösung in Höhe von 255 Tsd. €. Den beträchtlichsten „Sonderposten aus Kostener- stattungen von privaten Unternehmen“ bildet eine Entschädigungszahlung aus städtebaulichem Ver- trag für die Regensburger Straße 368 mit 780 Tsd. €. 298 Anhang zum Jahresabschluss 2021 Bilanz - Passiva _____________________________________________________________________________________________________ 32 5. Sonstige Sonderposten 31.12.2021 € 31.12.2020 € Sonstige Sonderposten 1.934.270,82 2.022.446,82 Sonderposten Kostenerstattungsbeträge §135 a-c BauGB 333.385,00 352.052,00 Sonderposten für nicht verwendete Mittel 18.124.182,66 13.572.196,33 Summe 20.391.838,48 15.946.695,15 Der Rückgang der Positionen „Sonstige Sonderpos- ten“ (88 Tsd. €) sowie „Sonderposten Kostenerstat- tungsbeträge §135 a -c BauGB“ (19 Tsd. €) ergibt sich aus den Wertberichtigungen durch Auflösungen. Bei den „Sonderposten für nicht v erwendete Mittel“ handelt es sich um zweckgebundene Mittel. Im Ein- zelnen sind dies Stellplatz- und Kinderspielplatzablö- sungen, Ablösungen für Öko-Ausgleichsflächen, Ausgleichszahlungen nach dem BayNatSchG, Gel- der für Ersatzmaßnahmen nach der BaumSchVO und aus dem Verkauf von Sozi alimmobilien. Nicht enthalten sind die noch nicht verwendeten zweckge- bundenen Spenden und die Nachlässe in Abwick- lung, diese werden als Verbindlichkeit ausgewiesen. Die Erhöhung um 4,55 Mio. € resultiert entscheidend aus den Stellplatzablösungen (4,25 Mio. €). C. Rückstellungen 1. Pensions- und Beihilferückstellungen 31.12.2021 € 31.12.2020 € Pensionsrückstellung Anwartschaften aktive Beamte 228.758.545,00 230.152.573,00 Pensionsrückstellung Anwartschaften aktive Beamte Lehrkräfte 182.157.680,00 187.496.538,00 Versorgungsrückstellung Anwartschaften Arbeitnehmer 463.465,00 432.043,00 Rückstellung Versorgungsempfänger Beamte 452.518.083,00 438.943.814,00 Rückstellungen Beteiligungen an Versorgungsfällen 46.669.226,00 45.376.821,00 Rückstellung Versorgungsempfänger Beamte Lehrkräfte 456.532.602,00 443.438.649,00 Versorgungsrückstellung Versorgungsempfänger Arbeitnehmer 46.533.768,00 51.334.892,00 Rückstellung für Beihilfen Beamte 41.134.126,00 42.643.038,00 Rückstellung für Beihilfen Beamte Lehrkräfte 31.251.773,00 32.484.563,00 299 Anhang zum Jahresabschluss 2021 Bilanz - Passiva _____________________________________________________________________________________________________ 33 Rückstellung für Beihilfen Versorgungsempfänger Beamte 81.123.777,00 81.082.754,00 Rückstellung für Beihilfen Versorgungsempfänger Beamte Lehr- kräfte 78.088.350,00 76.595.734,00 Rückstellung für Beihilfen Arbeitnehmer 23.961,00 22.121,00 Rückstellungen für Beihilfen Versorgungsempfänger Arbeitneh- mer 2.405.796,00 2.628.346,00 Rückstellungen für Beihilfen Erstattungen Rentner 292.000,00 308.480,00 Summe 1.647.953.152,00 1.632.940.366,00 Die Pensionsrückstellungen für aktive Beamte/innen und Arbeitnehmer/innen sowie die Rückstellun gen für Versorgungsempfänger/innen und ehemalige Ar- beitnehmer/innen wurden durch eigene Berechnun- gen mit Hilfe einer versicherungsmathematischen Rechensoftware ermittelt. Insgesamt betrac htet ist der Rückstellungsbestand 2021 gegenüber 2020 um ca. 16,5 Mio. € angestiegen. Der diesbezügliche An- stieg beruht vor allem auf der Besoldungserhöhung für Versorgungsempfänger/-innen zum 01.01.202 1 um 1,4 %. Die Pensionsrückstellung für die Beteiligungen an Versorgungsfällen (d.h. für ehemalige städtische Be- dienstete, die bei einem anderen Dienst herrn in die Versorgung eingetreten sind und für die die Stadt an- teilig nach Dienstzeit einen Teil der Versorgung e r- statten muss) wurden wie im Vorjahr durch eigene Berechnungen ermittelt und fortgeschrieben. Bei den zugrundeliegenden Personalfällen handelt es sich überwiegend um Polizeibeamte (bzw. deren Hinter- bliebene), die vor Verstaatlichung der Polizei am 01.10.1974 städtische Bedienstete waren. In 2019 kamen allerdings auch noch Versorgungsansprüche von ehemaligen Beschäftigten des Klinikums hinzu, die die Stadt dem Kommunalunternehmen gemäß Stadtratsbeschluss vom 22.11.2018 abgenommen hat. Die in 2019 hinzugekommenen Verpflichtungen haben zum Stichtag 2021 einen Wert in Höhe von ca. 5,6 Mio. €. Die Höhe der Beihilferückstellungen ermittelt sich als prozentualer Anteil der jeweiligen Pensions - bzw. Versorgungsrückstellung, wobei sich die zugrunde- liegenden Prozentsätze aus dem Verhältnis Pensi- ons- bzw. Versorgungszahlungen zu den jeweils an- gefallenen Beihilfeaufwendungen pro Beschäftigten- gruppe (im Durchschnitt der letzten drei Jahre) erge- ben. Aufgrund sinkender Verhältniszahlen in 2021 haben sich auch die Beihilfe rückstellungen in 2021 entsprechend verringert. 300 Anhang zum Jahresabschluss 2021 Bilanz - Passiva _____________________________________________________________________________________________________ 34 2. Rückstellungen für Altersteilzeit 31.12.2021 € 31.12.2020 € Rückstellung für Altersteilzeit Beamte 2.145.624,00 1.779.533,00 Rückstellung für Altersteilzeit Beamte Lehrkräfte 1.915.288,00 1.829.059,00 Rückstellung für Altersteilzeit Arbeitnehmer 5.880.386,00 4.571.785,00 Summe 9.941.298,00 8.180.377,00 Die Rückstellungen für Altersteilzeit wurden anhand der Personaldaten der maßgeblichen Al tersteilzeit- fälle mit Hilfe einer versicherungsmathematischen Rechensoftware ermittelt. Sowohl im Beamten-, Leh- rer- und Tarifbereich ist zu beobachten, dass die ab- geschlossenen Altersteilzeit-Vereinbarungen in 2021 gegenüber 2020 angestiegen sind. 3. – 12. Aufwandsrückstellungen 31.12.2021 € 31.12.2020 € Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung 14.996.000,00 15.873.000,00 Rückstellungen für Altlasten 5.498.500,00 6.623.500,00 Bezirksumlagerückstellungen 511.000,00 2.884.000,00 Steuerrückstellungen 1.765.405,79 1.811.780,33 Rückstellungen für Haftungs- und Prozessrisiken 2.305.763,00 2.222.599,11 Rückstellungen für Verlustausgleiche verbundene Unternehmen 4.577.000,00 10.000.000,00 Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen 159.146,90 207.772,48 Rückstellungen für Urlaub (Beamte und Arbeitnehmer) 10.992.134,36 9.968.946,73 Rückstellung für nicht ausgereichte Leistungsentgelte 62.898,59 70.628,60 Sonstige Rückstellungen nach § 74 Abs. 1 Satz 2 KommHV - Doppik 263.891.963,31 211.069.527,61 Summe 304.759.811,95 260.731.754,86 301 Anhang zum Jahresabschluss 2021 Bilanz - Passiva _____________________________________________________________________________________________________ 35 Für die Urlaubsrückstellungen wurden die zum Bi- lanzstichtag noch nicht angetretenen „Rest“-Urlaubs- tage ermittelt und bewertet. Die zum Jahresabschluss 2020 gebildeten Rückstel- lungen für unterla ssene Instandhaltu ng im Bereich Hoch- und Tiefbau wurden anhand der tatsächlichen Durchführung der einzelnen Maßnahmen in 2021 be- urteilt und im Jahresabschluss 2021 buchungsmäßig abgewickelt. Aufgrund des Verbleibs des Verkehrs- infrastrukturvermögens bei der Kernstadt erfol gt die Bildung der korrespondierenden Instandhaltungs - rückstellungen weiterhin bei dieser – nicht im für die Durchführung der Instandhaltungsmaßnahmen zu- ständigen Eigenbetrieb SÖR. Die neu gebildeten Rückstellungen i. H. v. ca. 15,0 Mio. € sind durch die Hochbau-Baupauschale und das Tiefbau-Jahresbauprogramm belegt. Die zu- grundeliegenden Maß nahmen konnten in 20 21 in- folge fehlender Finanzmittel und mangelnder Perso- nalkapazität nicht durchgeführt werden. Im Tiefbau- bereich wurden einzelne Maßnahmen auch ber eits 2020 in die Rückstellung aufgenommen und nun mit einer aktualisierten Kostenschätzung im Jahresab- schluss 2021 fortgeschrieben, sofern die Umsetzung nun 20 22 vorgenommen werden soll. Durch eine Verminderung der aktuellen Hochbau-Baupauschale ergab sich bei den Rüc kstellungen für unterlassene Instandhaltung 2021 im Vergleich zu 2020 ein Rück- gang in Höhe von ca. 0,9 Mio. €. Die Altlastenrückstellungen haben sich in 2021 um ca. 1,1 Mio. € verringert. Der Grund dafür ist, dass die Altlastenrückstellung hinsichtlich der Weiterver- rechnung von Altlasten -Sanierungskosten von der NürnbergMesse GmbH an die Stadt Nürnberg in 2021 abgewickelt werden konnte. Die im Jahresabschluss 2019 gebildete Bezirksum- lagerückstellung in Höhe von ca. 2,9 Mio. € (zur Ab- milderung der Bezirksumlage 2021) wurde dement- sprechend in 2021 ertragswirksam aufgelöst. Weiter- hin wurde im Jahresabschluss 2021 geprüft, ob auch eine Rückstellung für die Bezirksumlage 2023 gebil- det werden muss. Mit der errechneten Umlagekraft der Stadt Nürnberg 2023 (vornehmlich aus den Steu- ererträgen 20 21 sowie der Schlüsselzuweisung 2022) und der Information, da ss die Umlagekraft 2023 im gesamten Regierungsbezirk Mittelfranken um einen be stimmten Prozentsatz gegenüber 20 22 gestiegen ist, konnte festgestellt werden, dass die Stadt Nürnberg einen leicht überdurchschnittlichen Zuwachs bei der Umlagekraft gegenüber den ande- ren mittelfränkischen Gebietskörperschaften auf- weist. Damit konnte im Jahresabschluss 2021 eine Rückstellung der Stadt für die Bezirksumlage 2023 in Höhe von 0,5 Mio. € gebildet werden. In den Jahren seit 20 16 mussten folgende Bezirks- umlagezahlungen an den Bezirk Mittelfranken ge - leistet werden: 2021 2020 2019 2018 2017 2016 Bezirksumlagezahlungen (in T€) 213.032 203.442 196.871 183.482 166.767 159.323 Der Steuerrückstellungsbestand für (ergebniswirk- same) Nachzahlungen von Umsatzsteuer ans Fi- nanzamt bei den Betrieben gewerblicher Art musste in 2021 deutlich um ca. 358 T€ auf 599 T€ erhöht werden. Grund für den erheblichen Anstieg waren Feststellungen aus den letzten Betriebsprüfungen. In Bezug auf Steuern vom Einkommen und Ertrag fallen für die Betriebe gewerblicher Art (Kurzbezeich- nung „BgA“) „Bestattungsdienst“ und „Krematorium“ zum Stichtag 2021 insg. voraussichtlich noch ca. 377 T€ an Nachzahlungen bezüglich Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlägen, Gewerbesteuer und Kapital- ertragssteuer für vergangene Geschäftsjahre an. Die im Vorjahr zurückgestellten Beträge beim Bestat- tungsdienst und beim Krematorium mussten somit um insg. 251 T€ erhöht werden. Beim BgA „Telekom- munikationsnetz“ wurden in 202 1 erhebliche Nach- zahlungen für vergange ne Steuerjahre ans Finanz- amt geleistet. Daher konnte die diesbezügliche Rückstellung komplett aufgelöst bzw. neutralisiert 302 Anhang zum Jahresabschluss 2021 Bilanz - Passiva _____________________________________________________________________________________________________ 36 werden (ca. 1,34 Mio. €). Bei den Betrieben gewerb- licher Art „Tiergarten“ und „Feinstaubplaketten“ wur- den ebenfalls Nachzahlungen für Steuern vom Ein- kommen und Ertrag in 2021 geleistet (ca. 101 T€) . Es besteht zum Stichtag 2021 nur noch ein kumulier- ter Rückstellungsbestand in Höhe von ca. 3 T€. Neu in 2021 war eine Rückstellung für Steuern vom Ein- kommen und Ertrag für den BgA „Erbbaurec hte“ in Höhe von 786 T€ zu bilden. Die Rückstellungsbeträge für die Prozessrisiken wur- den vom Rechtsamt der Stadt Nürnberg ermittelt. Im Rahmen der Verantwortung für die Sozialgerichts- barkeit wurde auch beim Jugendamt und beim Sozi- alamt eine entsprechende Bewertung des Risikos der Stadt Nürnberg aus anhängigen Prozessen vor- genommen. Der Rückstellungsbestand 2021 ist ge- genüber dem Vorjahr durch Veränderungen bei meh- reren anhängigen Prozessen um ca. 83T€ geringfü- gig angestiegen. Die im Jahresabschluss 20 20 eingestellte Rückstel- lungen für den erwarteten Verlust der noris inklusion 2020 (1 Mio. €) konnte bereits im Abschluss 202 1 aufgelöst bzw. neutralisiert werden, da der Ausgleich des Ergebnisses 2020 der noris inklusion (Verlust in Höhe von ca. 289 T€) bereits in 2021 durch die Stadt erfolgte. Die in 2020 eingestellte Verlustausgleichsrückstel- lung für die Flughafen Nürnberg GmbH wurde in 2021 anteilig ausgezahlt und konnte somit neutrali- siert bzw. aufgelöst werden (insg. 7 Mio. €). Für den erwarteten Verlust 202 1 der noris inklusion wurde wiederum eine Verlustausgleichsrückstellung in Höhe von 1 Mio. € vorgemerkt. Beim Eigenbetrieb FSN wird in 2021 mit einem über den Ansatz in der Wirtschaftsplanung hinausgehen- den Verlust in Höhe von 0,58 Mio. € gerechnet. Auch für die NOA gGmbH und die Nüst Service GmbH musste für 2021 eine Risikovorsorge in Höhe von 0,615 Mio. € bzw. 0,382 Mio. € getroffen werden. Bei den nichtrechtsfähigen Stiftungen sind gemäß ei- ner Vorgabe des Bayerischen Kommunalen Prü - fungsverbandes die im abgelaufenen Jahr nicht ver- brauchten Ausrichtungsmittel jeweils als Rückstel - lung für Zweckausrichtungsverpflichtungen auszu- weisen. Die Höhe der Rückstellung unterliegt in Ab - hängigkeit von den Ausreichungen einer mittleren Schwankungsbreite. In 20 21 wurde wieder eine Rückstellung für nicht ausgeschüttete Leistungsentgelte und -bezüge (ana- loge Anwendung der Dienstvereinbarung auch im Beamtenbereich) gebildet. Die zum Bilanzstichtag 31.12.2021 nicht ausgeschütteten Leistungsentgelte bzw. -bezüge betrugen für die Stadt Nürnberg ca. 63 T€. Diese wären grundsätzlich auch in 20 21 auszu- schütten gewesen. Der zum Bilanzstichtag 31.12.2020 noch vorhandene Leistungsentgeltrest aus 2020 i. H. v. ca. 71 T€ für die Stadt wurde auf das neue Leistungsentgeltvolumen 20 21 angerech- net und der Dienstvereinbarung entsprechend an die Beschäftigten ausgezahlt. Bei den sonstigen Rückstellungen nach § 74 Abs. 1 Satz 2 KommHV-Doppik waren folgende Sachverhalte zu berücksichtigen: Bei den nichtrechtsfähigen Stiftungen waren Rück- stellungen in Höhe von ca. 19 T€ zu bilden, da ein Teil der für die jeweiligen Stiftungen erworbenen Wertpapiere über dem Nennwert (über pari) gekauft wurde. Die Kapitalrückzahlung erfolgt jedoc h zum Nennwert. Dem Unterschiedsbetrag bei Endfälligkeit des Wertpapieres wird durch die Rückstellungsbil- dung auf die Laufzeitdauer Rechnung getragen. Der entsprechende Rückstellungsbestand betrug im Jah- resabschluss 2020 ca. 16 T€ und war dem entspre- chend um ca. 3 T€ zu erhöhen. Der sich aus einer Überlas sungsvereinbarung von Wohnraum ergebende Verpflichtungsüberschuss, der als Drohverlustrückstellung in 2011 erstmalig bi- lanziert wurde, kon nte zeitanteilig um weitere 6 T€ auf 36 T€ reduziert werden. Die sonstige Rückstellung für die Prüfungskosten der überörtlichen Rechnungsprüfung wurde um die jähr- liche Jahresrate (140 T€) auf nun 700 T€ erhöht. Für Straßenfrostschäden, die im Jahr 2020 entstan- den und nicht bis zum Bilanzstichtag 2020 ausge- bessert werden konnten, wurde in 2020 eine sons- tige Rückstellung in Höhe von 580 T€ gebildet. We- gen Durchführung der Straßensanierungen in 2021 konnte die Rückstellung in 2021 aufgelöst werden. Die Rückstellung für eine drohende Rückzahlungs- verpflichtung im Bereich Gewerbesteuer wurde we- gen der geplanten Neuregelung der Vollverzinsung leicht reduziert (-0,7 Mio. €). Wegen eventueller Rückzahlungen von Gewinnaus- schüttungen 2020 an den Zweckverband Kommu- nale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg 303 Anhang zum Jahresabschluss 2021 Bilanz - Passiva _____________________________________________________________________________________________________ 37 im Jahr 2021 wurde eine diesbezügliche Rückstel- lung in Höhe von 0,3 Mio. € im Jahresabschluss 2020 gebildet. Nachdem die Rückzahlung in 2021 erfolgt ist, konnte die Rü ckstellung in 2021 aufgelöst wer- den. Bei der Flughafen Nürnberg GmbH , und der Nürn- bergMesse GmbH droht wegen der Corona-Krise ein Verlust der W erthaltigkeit von nachträglichen Stammkapitaleinlagen der Stadt. Wegen eines mög- lichen Abschreibungsbedarfs dieser nachträglichen Kapitaleinlagen wurde in 2021 eine weitere Rückstel- lung in Höhe von insg. 25,5 Mio. € gebildet. Auch bei den Eigenbetrieben NürnbergBad und NürnbergStift sowie dem Kommunalunternehmen Klinikum wurden in 2021 Stammkapitalzuführungen getätigt. Nach- dem auch hier ggf. ein Abschreibungsbedarf wegen einer abweichenden Rechtsauffassung des BKPV im Raum steht, wurde in 2021 ebenfalls als Risikovor- sorge eine Rückstellung in Höhe von insg. 11,3 Mio. € gebildet. Außerdem wurden noch für folgende Sachverhalte Rückstellungen in 2021 gebildet: - Drohende Ausgleichszahlungen an die Stadt Fürth wegen neuem U-Bahn-Pachtvertrag (4,7 Mio. €) - Drohende Rückzahlungen an die Regierung von Mittelfranken wegen der Abmietung von Gemein- schaftsunterkünften (9,4 Mio. €) - Drohende Finanzierungslücke bei der Noris Inklu- sion (3 Mio. €) D. Verbindlichkeiten 1. Anleihen 31.12.2021 € 31.12.2020 € Anleihen 80.000.000,00 80.000.000,00 Summe 80.000.000,00 80.000.000,00 Die Anleihe wurde i m Mai 2013 zusammen mit der Stadt Würzburg (Anteil der Stadt Nürnberg: 80 Mio. €) ausgegeben, um zusätzliche Finanzieru ngsquel- len zu erschließen. Sie ist endfällig, daher ergaben sich im Berichtsjahr keine Veränderungen bei dieser Position. 2. Verbindlichkeiten aus Krediten 31.12.2021 € 31.12.2020 € Investitionskredite vom Land 1.065,79 1.598,77 Investitionskredite von Kreditinstituten 1.061.069.288,87 1.066.027.462,59 Investitionskredite vom sonstigen inländischen Bereich 241.420.398,18 252.074.419,80 Kredite vom sonstigen ausländischen Bereich 25.000.000,00 0,00 Kassenkredite 0,00 0,00 304 Anhang zum Jahresabschluss 2021 Bilanz - Passiva _____________________________________________________________________________________________________ 38 Kontokorrentkonto Sparkasse Nürnberg u.ä. 1.185,56 458.875,70 Kontokorrentkonten der verbunden Unternehmen, Beteiligun- gen, Sondervermögen und rechtsfähigen Stiftungen 92.759.881,49 74.961.234,42 Summe 1.420.251.819,89 1.393.523.591,28 Der Schuldenstand aus Investitionskrediten und der in 2013 ausgegebenen Anleihe beträgt zum 31.12.2021 1.407 Mio. € (Vorjahr: 1.398 Mio. €). Die Neuverschuldung beträgt damit 9,4 Mio. € (Vorjahr 23,68 Mio. €). Unter Einbezug der kreditähnlichen Rechtsgeschäfte aus ÖPP -/ÖÖP-Projekten ergibt sich ein Schuldenstand in Höhe von 1.509 Mio. € (Vorjahr: 1.510 Mio. €) mit einer Schuldentilgung von 0,6 Mio. € (Vorjahr: Nettoneuverschuldung von 12,54 Mio. €). Die Position „Kontokorren tkonten“ beinhaltet die Bankverrechnungskonten, die zum Stichtag einen kreditorischen Saldo aufweisen. Der Posten „Kontokorrentkonten der verbunden Un- ternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen und rechtsfähigen Stiftungen“ wird nachfolgend im Detail aufgeführt: 2. Verbindlichkeiten aus Kontokorrentkonten der verbunde- nen Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen und rechtsfähigen Stiftungen 31.12.2021 € 31.12.2020 € Kontokorrentkonto NüSt 51.265,52 0,00 Kontokorrentkonto Eigenbetrieb Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) 17.311.728,92 20.287.685,46 Kontokorrentkonto Eigenbetrieb Frankenstadion Nürnberg (FSN) 577.757,60 480.174,91 Kontokorrentkonto Stiftung Staatstheater 649.106,57 4.285.305,80 Kontokorrentkonto Stadtion Nürnberg Betriebs-GmbH 906.446,21 0,00 Kontokorrentkonto NüSt Service GmbH 4.294,18 9.388,65 Kontokorrentkonto Eigenbetrieb SÖR 37.707.498,00 22.883.839,30 Kontokorrentkonto Zweckverband KVÜ Großraum Nbg. 865.876,51 0,00 Kontokorrentkonto Verwahrkto. Projekt Schulen-SKE 794.333,56 644.745,52 Kontokorrentkonto Flughafen 14.500.000,00 0,00 305 Anhang zum Jahresabschluss 2021 Bilanz - Passiva _____________________________________________________________________________________________________ 39 Rücklagenkonto Paul-Moor-Schule 268.882,90 153.600,04 Verwahrkonto Paul-Moor-Schule 126.468,08 78.450,56 NOA.kommunal GmbH 400.000,00 0,00 Rücklagenkonto Grundschule St. Leonhard 57.000,00 45.000,00 Verwahrkonto Grundschule St. Leonhard 296.863,87 96.844,09 Rücklagenkonto Johann-Pachelbel-Realschule/Staatl. FOS II 530.366,36 412.201,05 Verwahrkonto Johann-Pachelbel-Realschule/Staatl. FOS II 133.230,49 103.561,73 Rücklagenkonto Grundschule Zugspitzstraße 51.452,84 39.452,84 Verwahrkonto Grundschule Zugspitzstraße 96.735,35 48.052,14 Festgelder Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg (KVÜ) 0,00 1.000.609,45 Liquide Mittel Heilig-Geist-Spital-Stiftung 2.434.347,63 4.976.619,64 Liquide Mittel Findel-/Waisenhausstiftung 357.647,73 539.236,08 Liquide Mittel Klein’sche Brennmaterialstiftung 217.335,35 403.411,11 Liquide Mittel Kost-Pocher’sche Stiftung 220.994,62 748.567,77 Liquide Mittel Fritz-Hintermayr-Stiftung 104.162,44 508.812,34 Liquide Mittel Wallner’sche Blinden- und Stipendienstiftung 14.899,03 24.129,66 Liquide Mittel Mathes Wohltätigkeitsstiftung 91.162,23 52.970,20 Liquide Mittel Sigmund-Schuckert-Stiftung 12.045.670,42 10.048.694,46 Liquide Mittel Stiftung Lokalstudienfonds 66.201,10 1.065.672,67 Liquide Mittel Stiftung für Bildung und Unterricht 20.839,01 15.770,71 Liquide Mittel Stiftung zur Förderung der 6. Fakultät der FAU Er- langen-Nürnberg 12.441,13 10.794,02 Liquide Mittel Heinrich Gröschel Stiftung 84.915,77 53.456,25 Liquide Mittel Dr. Hans und Dr. Elisabeth Birkner Stiftung 222.293,61 428.536,39 Liquide Mittel Heinz und Inge Tschech Stiftung 80.267,70 1.163.021,33 306 Anhang zum Jahresabschluss 2021 Bilanz - Passiva _____________________________________________________________________________________________________ 40 Liquide Mittel Rudolf Volland Stiftung 63.894,49 194.231,65 Liquide Mittel Leo und Trude Denecke Stiftung 203.930,44 205.848,44 Liquide Mittel Hübschmann Stiftung 3.614,75 5.083,59 Liquide Mittel F.u H. Schweimer Stiftung 17.922,14 21.147,29 Liquide Mittel Fischer-Schwanhäußer/Schönfelder St 24.418,62 32.298,97 Liquide Mittel R. u. E. Bauer Stiftung 185.111,20 1.572.032,23 Liquide Mittel Alfred Golombek Stiftung 46.383,56 261.848,29 Liquide Mittel Lompa Stiftung 27.441,60 26.117,69 Liquide Mittel Hehl Stiftung 14.580,95 606.532,15 Liquide Mittel Unger Stiftung 76.099,03 79.123,88 Liquide Mittel Reichert Stiftung 3.632,66 0,00 Liquide Mittel Haller’sche Forschungsstiftung 199.020,55 480.080,48 Liquide Mittel Linnhuber – Dr. Saar Stiftung 510.177,73 719.099,84 Liquide Mittel Bäume für Nürnberg Stiftung 80.787,55 149.185,75 Liquide Mittel Zweckverband KVÜ Großraum Nürnberg 381,49 0,00 Summe 92.759.881,49 74.961.234,42 Der Bestand der Kontokorrentkonten ist mit den ver- bundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sonderver- mögen und rechtsfähigen Stiftungen abgestimmt. 3. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen 31.12.2021 € 31.12.2020 € Verbindlichkeiten aus verkauften Darlehen 510.930,32 880.591,59 Leibrentenverträge 65.015,04 68.115,23 Sonstige kreditähnliche Rechtsgeschäfte 101.934.831,01 111.935.638,22 Summe 102.510.776,37 112.884.345,04 307 Anhang zum Jahresabschluss 2021 Bilanz - Passiva _____________________________________________________________________________________________________ 41 Die Position „Verbindlichkeiten aus verkauften Darle- hen“ ist die Gegenposition zu den unter Bilanzposi- tion Aktiva A. III. 4. „Ausleihungen“ ausgewiesenen verkauften Darlehensforderungen. Nähere Informati- onen zu den verkauften Darlehen finden sich im An- hang unter der o. a. Bilanzposition. Die Bewertung der Leibrentenverpflichtungen aus Grundstücksgeschäften erfolgte zum Kapitalwert entsprechend § 14 Abs. 1 Satz 4 BewG in Verbin- dung mit der Veröffentlichung der Vervielfältiger (f ür Bewertungsstichtage ab dem 01. Januar 2021) durch das Bundesministerium der Finanzen vom 28. Okto- ber 2020. Unter der Position „sonstige kreditähnliche Rechts- geschäfte“ sind zum einen Verbindlichkeiten aus der mietfreien Bereitstellung von städtischen R äumlich- keiten erfasst. Diese Verbin dlichkeiten (Saldo zum 31.12.2020: 52 T€, Vorjahr: 61 T€), sind dadurch ent- standen, dass die Mieter auf ihre Kosten Instandhal- tungs- bzw. Herstellungsmaßnahmen an den Miet- objekten vorgenommen haben und dafür als Gegen- leistung die Räumlichkeiten über einen festgelegten Zeitraum mietfrei nutzen dürfen. Zudem sind in der Position Hypotheken-, Grund- und Rentenschulden in Höhe von 511 T€ (Vorjahr 881 T€) enthalten, hierbei handelt es sich um Verbindlich- keiten aus verkauften Darlehen (vgl. Erläuterung bei A. III. Finanzanlagen 4. Sonstige Ausleihungen und Genossenschaftsanteile). Mit Abstand summenmäßig am bedeutsamsten sind in dieser Position d ie kreditähnlichen Rechtsge- schäfte aus der Forfaitierung mit Einredeverz icht im Rahmen von Public Pri vate Partnership (PPP bzw. ÖPP)-Projekten im Schulbereich (Stand zum 31.12.2021: 102 Mio. €, Vorjahr: 112 Mio. €). Hierbei verkauft der private Auftragnehmer seine Forderun- gen aus der Bauleistung respektive den Investitions- kosten gegenüber der Stadt Nürnberg an die finan- zierende Bank. Gleichzeitig stellt die Stadt Nürnberg diese Forderungen einredefrei, was sie dazu ver- pflichtet, den Bestandteil des Leistungsentgeltes für die Investition entsprechend eines Kapitaldienstes für ein Raten- oder Annuitätendarlehen (je nach Fi- nanzierungsgestaltung) an die Bank zu zahlen. Diese Form der Finanzierung ermöglicht es den Ban- ken aufgrund des bestehenden AAA-Ratings der öf- fentlichen Hand kommunalkreditähnliche Konditio- nen zu vergeben. Der Be standteil des monatlichen Leistungsentgeltes für Betriebsleistungen wird hin- gegen direkt von der Stadt Nürnberg au fwandswirk- sam an den privaten Auftragnehmer ausgezahlt. Die Abnahme 2021 resultiert aus den ordentlichen Til- gungen. 4. Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung 31.12.2021 € 31.12.2020 € Noch nicht ausgeglichener Lieferantenskonto -25.063,84 -12.156,53 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Inland) 42.694.979,69 45.771.508,55 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (verbundene Unternehmen) 136.643.315,66 72.805.734,28 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Beteiligun- gen) 21.158,97 6.960,00 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Sonderver- mögen) 3.856.944,64 2.764.218,85 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Ausland) 996.026,77 219.592,09 Summe 184.187.361,89 121.555.857,24 308 Anhang zum Jahresabschluss 2021 Bilanz - Passiva _____________________________________________________________________________________________________ 42 Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistun- gen (LuL) haben allesamt eine Re stlaufzeit von bis zu einem Jahr und sind zum Stichtag 31.12.2021 ge- genüber dem Vorjahr um 62,84 Mio. € gestiegen. Maßgebend für diesen Anstieg ist die Zunahme bei den Verbindli chkeiten aus LuL (verbundene Unter- nehmen) um 63,8 Mio. € im Vergleich zum letzten Stichtag. Der Anstieg ist begründet durch weitere An- teilsrückkäufe von wbg -Anteilen von den StWN in 2021 (vgl. A.III Finanzanlagen 1. Verbundene Unter- nehmen). Gegenläufig wirkt der Rückgang bei den Verbindlich- keiten aus LuL (Inland) um 3,08 Mio. €. Größere of- fene Posten sind im Bereich der Tiefbau-Investitions- maßnahmen (hier insb. U-Bahninfrastruktur i.H.v. 4,2 Mio. €) und bei Hochbau-Investitionen (4,3 Mio. €) zu verzeichnen. Die Verbindlichkeiten aus LuL ( Sondervermögen) und (Ausland) sind ebenfalls kurzfristig . D ie Rech- nungsergebnisse schwanken daher relativ stark. Zum Stichtag 31.12.2021 sind die Verbindlichkeiten aus LuL (Sondervermögen) um 1,1 Mio. € gestiegen. Die Verbindlichkeiten aus LuL (Ausland) nahmen um 0,8 Mio. € zu. 5. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 31.12.2021 € 31.12.2020 € Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 934.713,64 686.699,27 Summe 934.713,64 686.699,27 Unter diese Position fallen Verbindlichkeiten aus Transferleistungen für konsumtive Zwecke. Im We- sentlichen handelt es sich h ierbei um zum Stichtag 31.12.2021 noch nicht beglichene Verbindlichkeiten aus den Hilfen zur Gesundheit, um Verbindlichkeiten gegenüber dem Jobcenter und aus der Obdachlo- sen- und Flüchtlingshilfe. 6. Sonstige Verbindlichkeiten von Bund und Land aus För- derung 31.12.2021 € 31.12.2020 € Verbindlichkeiten aus Förderung gegen den Bund 6.232.293,47 6.547.102,36 Verbindlichkeiten aus Förderung gegen das Land 49.296.847,28 38.934.444,48 Summe 55.529.140,75 45.481.546,84 Die „Sonstigen Verbindlichkeiten von Bund und Land aus Förderung“ werden für erhaltene investive Zu- schüsse bis zur Fertigstellung und Aktivierung der zugehörigen Anlage eingestellt. In diesem Moment wird der zugehörige Sonderposten passiviert, die Verbindlichkeit ist im Gegenzug auszubuchen. Gegen den Bund bestehen zum Stichtag 31.12.2021 u. a. offene Posten für die Finanzierungsbeteiligung bezüglich Dokumentationszentru m und Reichspar- teitagsgelände (3,7 Mio. €) sowie für die Generalsa- nierung des Künstlerhauses in der Altstadt Süd (1,3 Mio. €). Die Position „Verbindlichkeiten aus Förderung gegen das Land“ erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 309 Anhang zum Jahresabschluss 2021 Bilanz - Passiva _____________________________________________________________________________________________________ 43 10,4 Mio. €. Begründet ist dieser Anstieg insbeson- dere durch Zuschüsse für die U3 (Bauabschnitt 2.2, Großreuth bei Schweinau). 6. Sonstige Verbindlichkeiten vom sonstigen öffentlichen und privaten Bereich 31.12.2021 € 31.12.2020 € Verbindlichkeiten aus Sozialversicherung/Lohnsteuer 4.346.993,62 7.964.232,53 Verbindlichkeiten gegen Mitarbeitende 46.609,34 26.771,97 Durchlaufende Gelder 15.253.375,89 20.862.947,84 Sicherheitseinbehalte 159.919,44 161.733,46 Sonstige Verbindlichkeiten 67.602.154,90 95.724.523,25 Clearingkonten 0,00 0,00 Summe 87.409.053,19 124.740.209,05 Die Summe der sonstigen Verbindlichkeiten vom sonstigen öffentlichen und privaten Bereich sind ge- genüber dem Vorjahr um 37,3 Mio. € gesunken, was besonders aus den niedrigeren „Sonstigen Verbind- lichkeiten“ resultiert (- 28,1 Mio. €). Diese werden auf der nächsten Seite näher erläutert. Unter den „Verbindlichkeiten gegen Mitarbeite nde“ werden im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Rei- sekostenersätzen und anderen Erstattungen ausge- wiesen, die zum Stichtag noch nicht beglichen wa - ren. Bei den Verbindlichkeiten aus durchlaufenden Gel- dern handelt es sich um zum Bilanzstichtag nicht zu- ordenbare Zahlungseingänge, deren Klärung und Zuordnung zum relevanten Konto noch aussteht. Der Posten „Sonstige V erbindlichkeiten“ lässt sich wie folgt aufschlüsseln: 6. Sonstige Verbindlichkeiten 31.12.2021 € 31.12.2020 € Antizipative Rechnungsabgrenzungsposten 19.109.880,86 50.539.386,48 Verbindlichkeiten aus Ratengeschäften 17.000,00 0,00 Verbindlichkeiten aus Ratengeschäften 0,00 0,00 Verbindlichkeiten aus Förderung (außer Bund/Land) 4.334.541,08 3.858.266,70 Verbindlichkeiten aus zweckgebundenen Mitteln 8.873.835,03 8.606.786,81 Verbindlichkeiten aus Sonderposten 3.426.554,05 3.906.615,47 310 Anhang zum Jahresabschluss 2021 Bilanz - Passiva _____________________________________________________________________________________________________ 44 Verbindlichkeiten aus Darlehen für Stellplatzgelder 4.472.714,46 4.571.831,68 Verrechnungskonten 21.173.286,40 17.884.491,98 Verbindlichkeiten aus Nachlässen 5.419.551,21 5.671.090,43 Verbindlichkeiten aus Kautionen 703.543,28 626.616,23 Andere sonstige Verbindlichkeiten 71.248,53 59.437,47 Summe 67.602.154,90 95.724.523,25 Unter dem antizipativen Rechnungsabgrenzungs- posten sind solche Ausgaben erfasst, die nach dem Bilanzstichtag und vor Abschlu ss der Jahresab- schlussarbeiten getätigt wurden, jedoch bereits vor dem Stichtag zu Aufwendungen führen. Bei der Stadt Nürnberg fallen eine Vielzahl an Geschäftsvorfällen an, die zum Jahresabschluss abzugrenzen sind. Diese Position ist um rund 31,4 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Begründet ist der U nter- schied insbesondere durch die Abgrenzung der Grundstückseinbringungen in die WBGB bzgl. der Züricher Straße und Johannis in Höhe von 19,5 Mio. € von 2021 nach 2020 (hier: Kapitaleinlage, vgl. auch B.II.5 Andere sonstige Vermögensgegenstände) so- wie durch die Abgrenzung der Beteiligungsbeiträge für das 4. Quartal 2020 i. H. v. 4,4 Mio. € von 2021 nach 2020. Die „Verbindlichkeiten aus Förderung (außer Bund/Land)“ werde n für erhaltene investive Zu- schüsse bis zur Aktivierung der geförderten Bau- maßnahmen eingestellt. Die Höhe der damit zu pas- sivierenden Zuwendungen hat sich im Vergleich zum Vorjahr um rund 0,5 Mio. € erhöht. Die Verbindlichkeiten aus Sonderposten haben sich gegenüber 2020 um 0,5 Mio. € verringert, während sich die Verbindlichkeiten aus Darlehen für Stell- platzgelder in 2021 auf dem Vorjahresniveau bewe- gen. Über Verrechnungskonten werden solche Sachver- halte abgewickelt, die nicht im städtischen Haushalt abgebildet werden sollen, da hierbei die Stadt ledig- lich die Weiterleitung fremder Gelder übernimmt. E. Passive Rechnungsabgrenzung Passive Rechnungsabgrenzung 31.12.2021 € 31.12.2020 € Sonstige passive Rechnungsabgrenzungsposten 41.875.395,75 28.391.914,25 Unter dem passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Einnahmen vor dem Bilanzstichtag erfasst, so- weit sie einen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die Summe der passiven Rechnungsabgrenzungs- posten erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahre um 13,5 Mio. €. Maßgebend für diesen Anstieg ist vor 311 Anhang zum Jahresabschluss 2021 Bilanz - Passiva _____________________________________________________________________________________________________ 45 allem die Abgrenzung der Erträge aus der Veräuße- rung der Teilfläche Großreuth bei Schwaig von 2021 nach 2022 (8,6 Mio. €). Große Summen sind enthal- ten für die Gebühren der Kindertagesstätten ( 16,4 Mio. €) und für die Vorauszahlungen für Gewerbe- steuer 14,4 Mio. €. Dabei handelt es sich um Voraus- zahlungsanforderungen von Unternehmen, die ein vom Kalenderjahr abweichendes Geschäftsjahr be- sitzen. 312 Anhang zum Jahresabschluss 2021 Sonstige Angaben _____________________________________________________________________________________________________ 46 Sonstige Angaben a) Haftungsverhältnisse und Sachverhalte, aus denen sich finanzielle Verpflichtungen ergeben können Im Anhang sind Haftungsverhältnisse, die in der Bi- lanz nicht auszuweisen sind und Sachverhalte, aus denen sich finanzielle Verpflichtungen ergeben kön- nen (sog. Eventual verbindlichkeiten) anzugeben (§ 86 Abs. 2 Nrn. 5 und 6 KommHV-Doppik). Eventualverbindlichkeiten 31.12.2021 € 31.12.2020 € Bürgschaften: - Wohnungs- und Siedlungswesen - Handel, Industrie und Gewerbe - Schule und Soziales - Sonstiges Summe 19.375.141,16 230.474.273,47 115.388.270,80 16.613.667,76 381.851.353,19 19.909.315,00 208.868.862,59 116.179.888,28 17.343.111,52 362.301.177,36 Patronatserklärungen, die ein bürgschaftsähnliches Rechtsver- hältnis begründen: Handel, Industrie und Gewerbe 588.011,52 859.742,56 Weitere Haftungsübernahmen:1  Entschädigungen beim Heimfall/Vertragsablauf von Erbbau- rechtsverträgen für die vorhandene Bausubstanz  Garantiezahlungen aufgrund von Rahmenverträgen für Woh- nungen zur Unterbringung von Obdachlosen  Altlastenbeseitigung bei Haftungsfreistellung der auf öffentli- chen Flächen evtl. nach dem Eigentumsübergang auftreten- den Bodenverunreinigungen.  Haftung i.H.v. 40 % für die Verbindlichkeiten des Zweckver- bands Gewerbepark Nürnberg-Feucht; in gleicher Höhe pa r- tizipiert die Stadt an dessen Vermögen (§ 18 Abs. 1 ZGNF - Satzung) Summe 1,00 1,00 1,00 1,00 4,00 1,00 1,00 1,00 1,00 4,00 Gesamtsumme 382.439.368,71 363.160.923,92 1 Der Wert kann nicht exakt quantifiziert werden; auch eine Schätzung nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ist nicht mö glich. Daher wird hierfür nach dem Vollständigkeitsgebot ein Erinnerungswert von 1,00 € angegeben, in der Gesamtsumme aber nicht berücksichtigt. 313 Anhang zum Jahresabschluss 2021 Sonstige Angaben _____________________________________________________________________________________________________ 47 Darüber hinaus können sich aus der Übernahme von Verlusten gegenüber Eigenbetrieben und verbunde- nen Unternehmen künftig finanzielle Belastungen er- geben. Die Zunahme bei den Bürgschaften im Bereich „Han- del, Industrie und Gewerbe“ resultiert insb. aus einer weiteren Bürgschaft für die VAG für neue Stra ßen- bahnen (22,4 Mio. €). b) Drohende finanzielle Verpflichtungen, sofern keine Wertminderung der betroffenen Vermö- gensgegenstände notwendig ist Drohende finanzielle Verpflichtungen aus der Ver- mögensverwaltung, für die keine Wertminderung der betroffenen Gegenstände vorgenommen wurde (§ 86 Abs. 2 Nr. 11 KommHV-Doppik), liegen nicht vor, da Vermögensgegenstände bei dauerhafter Wert- minderung wertberichtigt werden. Zudem ist in der Schlussbilanz 2021 für unterlassene Instandhaltung eine Rückstellung i. H. v. rund 15,0 Mio. € enthalten. c) Verpflichtungen aus kreditähnlichen Rechts- geschäften (vgl. § 86 Abs. 2 Nr. 9 KommHV-Dop- pik) Die Verpflichtungen aus kreditähnliche n Rechtsge- schäften zum 31.12.202 1 ergeben sich aus der Bi- lanzposition „Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen“ (s. Bilanzposition Passiva D. 3). Art 01.01.2021 € Zugang € Abnahme € 31.12.2021 € Leibrenten aus Grundstücksgeschäf- ten 68.115,23 - 3.100,19 65.015,04 Mietaufrechnungen 61.419,02 - 9.746,85 51.672,17 Verkaufte Darlehen 880.591,59 - 369.661,27 510.930,32 ÖPP-Projekt Schulen 111.874.219,20 0,00 9.991.060,36 101.883.158,84 Summe 112.884.341,04 0,00 10.373.568,67 102.510.776,37 Zusätzlich bestehen folgende Verpflichtungen, die nicht als Verbindlichkeit in der Bilanz ausgewiesen sind: Art Jährliche Belastung € Vertragsdatum Laufzeit Eisarena Nürnberg Tilgungszuschuss 732.179,00 29.07.1999 30 Jahre Kunstpädagogisches Zentrum (KPZ) – Übernahme von 50 % des laufenden Geschäftsbedarfs 04.01.2002 (26.03.1968/ 24.11.1982) Auf unbestimmte Zeit 314 Anhang zum Jahresabschluss 2021 Sonstige Angaben _____________________________________________________________________________________________________ 48 36.800,00 11 Erbbaurechte 682.736,85 diverse i. d. R. 99 Jahre d) Gesetzliche oder vertragliche Einschränkun- gen des in der Bilanz ausgewiesenen Grund und Bodens sowie von Gebäuden und anderen Bau- ten (vgl. § 86 Abs. 2 Nr. 10 KommHV-Doppik) Die Nutzung, Verfügbarkeit und Verwertung des in der Bilanz der Stadt Nürnberg ausgewiesenen Ver- mögens unterliegt teilweise Beschränkungen. Ein wesentlicher Grund dafür liegt in vergebenen Erb- baurechten. Durch die Vergabe dieser Erbbaurechte wurde das Grundvermögen der Stadt allerdings we- der im Bestand angetastet noch in seinem Wert ge- schmälert. Die mit Erbbaurecht belasteten Wohnbaugrundstü- cke mit einer Grundfläche von ca. 335.000 m² sind jedoch nicht mehr disponibel, stehen also dem allge- meinen Grundstücksmarkt nicht mehr zur Verfügung. Neben den Erbbaurechtsverträgen für Wohnbau- grundstücke bestehen noch Erbbaurec htsverträge über  gewerbliche Grundstücke mit einer Grund- fläche von ca. 160.000 m²,  Grundstücke für die Nutzung durch Sport- vereine mit einer Grundfläche von ca. 555.000 m²  Grundstücke für die Nutzung durch Kin der- gärten mit einer Grundfläche von ca. 20.000 m² Während der Vertragslaufzeit des Erbbaurechts (zwischen 30 und 99 Jahren) kann über die Grund- stücke nicht frei verfügt werden. Weitere Einschrän- kungen der Nutzung, Verfügbarkeit und Verwertung können sich auch aus Grunddienstbarkeiten (z.B. eingeräumte Geh-, Fahrt- oder Leitungsrechte, Nieß- brauch) ergeben. e) Anzahl der im Haushaltsjahr zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beschäftigten Beamten und Arbeitnehmer (vgl. § 86 Abs. 2 Nr. 15 KommHV - Doppik Am 31. Dezember 20 21 waren bei der Stadt (ohne Klinikum, jedoch einschließlich der Eigenbetriebe) insgesamt durchschnittlich 12.177 Personen be- schäftigt, davon durchschnittlich 9.097 Arbeitnehmer und 3.080 Beamte. f) Art und Ausgestaltung von Versorgungszusa- gen, die nicht in der Bilanz auszuweisen sind - Zusatzversorgung- (vgl. § 86 Abs. 2 Nr. 12 KommHV-Doppik) Die Stadt Nürnberg meldet ihre tarifbeschäftigten Ar- beitnehmer/-innen bei der Zusatzversorgungskasse der Bayerischen Gemeinden an und berechnet, überweist und versteuert die arbeitgeberfinanzierten Umlagen und Beiträge für die späteren Betriebsren- ten der Beschäftigten. Der aktuelle Umlagesatz be- trägt 3,75%, der Zusatzbeitragssatz 4%. Es werden nur Umlagen und Beiträge für aktive Arbeitnehmer/ - innen der Stadt Nürnberg an die Zusatzversorgungs- kasse abgeführt. Im Jahr 2021 handelte es sich hier- bei um eine Gesamtsumme von ca. 21,1 Mio. €. Grundlage für die durch den Arbeitgeber abzuführen- den Beträge ist das sog. zusatzversorgungspflichtige Einkommen, dies entspricht grundsätzlich dem steu- erpflichtigen Ar beitslohn abzüglich der vermögens- wirksamen Leistungen und des Job-Ticket-Zuschus- ses. g) Angaben zu Oberbürgermeister, Bürgermeis- tern, Stadtratsmitgliedern und Ortssprecher n (vgl. § 86 Abs. 2 Nr. 16 KommHV-Doppik) Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg: Marcus König (CSU) Weitere Bürgermeister: 2. Bürgermeisterin: Prof. Dr. Lehner, Julia (CSU) 3. Bürgermeister: Vogel, Christian (SPD) 315 Anhang zum Jahresabschluss 2021 Sonstige Angaben _____________________________________________________________________________________________________ 49 Ehrenamtliche Stadtratsmitglieder ab 01.05.2014 (bis 31.12.2021) Partei Familienname Vorname Partei Familienname Vorname SPD Ahmed Nasser CSU Pirner Thomas SPD Arabackyj Claudia CSU Prof. Dr. Scheurlen Wolfram SPD Bieswanger Jasmin CSU Schuh Konrad SPD Dr. Blaschke Ulrich CSU Seel Catrin SPD Brehm Thorsten CSU Sendner Kilian SPD Dix Harald GRÜNE Arzten Paul SPD Goldmann Dieter GRÜNE Bielmeier Andrea SPD Gradl Lorenz GRÜNE Bock Mike SPD Groh Gerhard GRÜNE Friedel Andrea SPD Härtel Elke GRÜNE Keller Natalie SPD Kayser Christine GRÜNE Klaßen Gabriele SPD Liberova Diana GRÜNE Küfner Kai SPD Meissner Fabian GRÜNE Lörincz Reka SPD Penzkofer-Röhrl Gabriele GRÜNE Mletzko Joachim SPD Dr. Prölß-Kammerer Anja GRÜNE Pflaum Maik SPD Vogel Christian GRÜNE Sahin Cengiz SPD Yilmaz Yasemin GRÜNE Scherzer Uwe SPD Ziegler Michael GRÜNE Schüller Marc CSU Alesik Nicole GRÜNE Yiyit Lemia CSU Bälz Claudia LINKE Demir Özlem CSU Böhm Kerstin LINKE Flach Gomez Kathrin CSU Buchsbaum Helmine LINKE Padua Marion CSU Eichelsdörfer Daniela LINKE Schüller Titus CSU Frank Daniel FWN Damm Alexander CSU Grether Marion FWN Dörfler Jürgen CSU Dr. Gsell Klemens ÖDP Gehrke Jan CSU Dr. Heimbucher Otto ÖDP Hager Inga CSU Heinemann Rita FDP Sormaz Ümit CSU Henning Werner Guten Thiele Alexandra CSU Kasfiki Eleni PIRATEN Betz Florian CSU Körner Tatjana AfD Feder Michael CSU Krieglstein Andreas AfD Hubscher Roland- Alexander CSU Prof. Dr. Lehner Julia AfD Krestel Klaus-Rudolf 316 Anhang zum Jahresabschluss 2021 Sonstige Angaben _____________________________________________________________________________________________________ 50 CSU Müller Max AfD Schlesinger Willibald CSU Nachtigall Rainer Politbande Buholzer Sepúlveda Ernesto Berufsmäßige Stadtratsmitglieder: Referat für Finanzen, Personal und IT Harald Riedel Gesundheits- und Umweltreferat Britta Walthelm Referat für Schule und Sport Cornelia Trinkl Referat für Jugend, Familie und Soziales Elisabeth Ries Planungs- und Baureferat Daniel F. Ulrich Wirtschaftsreferat: Dr. Michael Fraas Ortssprecher: Stadtteil Brunn: Herbert Kratzer h) Weitere Angaben Die Stadt nimmt das Wahlrecht zur Aktivierung von Bauzeitzinsen wahr. 317 Anhang zum Jahresabschluss 2021 Korrekturen zur Eröffnungsbilanz _____________________________________________________________________________________________________ 51 Korrekturen zur Eröffnungsbilanz Im Jahr 2021 wurden keine auf den Zeitpunkt der Erstellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2005 be- zogenen, erfolgsneutral, d. h. direkt mit dem Eigen- kapital, respektive Basiskapital, verbuchten Korrek- turen durchgeführt. 318 Anhang zum Jahresabschluss 2021 Ergebnisrechnung – Allgemeine Erläuterungen _____________________________________________________________________________________________________ 52 Erläuterungen zur Ergebnisrechnung Die Ergebnisrechnung 2021 schließt mit einem Über- schuss von 18,0 Mio. €. Geplant war ein Fehlbetrag von 48,8 Mio. €. Im Vorjahr wurde ein Fehlbetrag von 12,9 Mio. € erzielt. Die höchsten Planabweichungen ergaben sich dabei bei der Gewerbesteuer (104,2 Mio. € über Plan), dem Einkommensteueranteil (10,6 Mio. € über Plan) so- wie bei den Zuweisungen und Zuschüssen (70,4 Mio. € über Plan). Bei letzterer Position bestehen die Ab- weichungen vor allem bei den Zuweisungen vom Land (29,9 Mio. € Erstattungen für Corona -Testzen- tren), bei den Zuweisungen vom Land (Lehr-/Kinder- betreuungspersonal) (9,8 Mio. € über dem Plan we- gen verspäteter Schlusszahlungen für 2020) und bei den Schlüsselzuweisungen (6,3 Mio. €) . Die Sozial- transferaufwendungen lagen 28,9 Mio. € unter dem Plan, insb. bei der Familien - und Jugendhilfe). Die Zinserträge aus der Verzinsung Gewerbesteuer hin- gegen erreichten 10,0 Mio. € über Plan. Bei den Per- sonalaufwendungen lagen sowohl die Bezüge und Vergütungen unter dem Plan (7,2 Mio. €), als auch die Zuführungen zu Pensions-/Beihilferückstellungen (9,3 Mio. €). Aufgrund der mangelnden Planbarkeit bestimmter Sachverhalte, insb. beim Abgang von Anlagevermögen und der Bildung von Rückstellun- gen, ergaben sich hohe Ist -Planabweichungen bei den sonstigen ordentlich en Erträgen und Aufwen- dungen. Damit ergibt sich für den Verlauf der wichtigsten Er- träge Gewerbesteuer, Einkommen steueranteil und Schlüsselzuweisungen im Ist das in Abb. 1 darge- stellte Bild. Zum Vergleich wird hierbei auch die Ent- wicklung des Aufwands aus der Bezirksumlage dar- gestellt. Nach einem Rückgang bei den Erträgen aus der Ge- werbesteuer in 2020 wurde in 2021 der positive Trend der letzten Jahre fortgesetzt. Diese stiegen um 131,2 Mio. €. Dasselbe gilt für die Erträge aus dem Gemeindeanteil an der Ei nkommensteuer, die seit 2010 kontinuierlich angestiegen waren und nach ei- nem Rückgang von 2020 zu 2019 (-16,0 Mio. €) wie- der anstiegen (+ 23,9 Mio. € von 2021 zu 2020). Die Erträge aus Schlüsselzuweisungen können star- ken Schwankungen unterliegen, stiegen aber in den letzten Jahren kontinuierlich an. In 2021 erfolgte im Vergleich zum Vorjahr jedoch ein Rückgang von 15,2 Mio. €. Die Bezirksumlage stieg in 2021 weiter auf 213,0 Mio. €. Hier geht der Trend seit Jahren spürbar nach oben. 319 Anhang zum Jahresabschluss 2021 Ergebnisrechnung – Allgemeine Erläuterungen _____________________________________________________________________________________________________ 53 Abb. 1: Entwicklung wichtiger Erträge und Aufwendungen des Gesamthaushaltes Einer Analyse der ordentlichen Erträge und Aufwen- dungen kommt besondere Bedeutung zu, da bei ei- ner Gegenüberstellung beider Zahlen die Leistungs- fähigkeit einer Kommune in Bezug auf die Deckungs- fähigkeit ihrer Aufwendungen aus den Erträgen be- urteilt werden kann. Die Aufwendungen und Erträge sind dabei um die Finanzerträge und -aufwendungen und außerordentliche Positionen bereinigt. In 2021 sind die ordentlichen Erträge gegenüber dem Vorjahr um 7,6 % oder 161,5 Mio. € gestiegen. Die ordentlichen Aufwendungen weisen eine Steige- rung von 180,7 Mio. € (entsprechend 8,6 %) auf. Es ergibt sich dadurch ein rechnerischer Aufwandsde- ckungsgrad (ordentliche Erträge/ordentliche Aufwen- dungen) in Höhe von 99,7%. Da diese Kennzahl un- ter 100 % liegt, konnten die ordentlichen Aufwendun- gen nicht vollständig durch ordentliche Erträge ge- deckt werden. Eine Besonderheit liegt in 2021 jedoch darin, dass die außerplanmäßigen Abschreibungen von Gebäuden der kameralen Vermögensrechnung unter den ordentlichen Aufwendungen geführt sind, die korrespondierenden Erträge a us Auflösungen von Sonderposten jedoch unter den außerordentli- chen Erträgen. Bereinigt um diese Abschreibungen läge der Werte bei 104,1%. Im Vorjahr lag diese Kennzahl bei 100,5 %. Im Folgenden werden nun die einzelnen Positionen der Ergebnisrechnung detaillierter betrachtet. . 352 354 379 424 384 390 436 447 470 477 421 552 182 192 210 228 243 262 275 297 308 324 308 332 135 161 148 181153 173 181 200 220 229 249 234 124 132 145 140 152 152 159 167 183 197 203 213 0 100 200 300 400 500 600 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 in Mio. Euro Gewerbesteuer Einkommensteuerant eil Schlüsselzuweisung Bezirksumlage 320 Anhang zum Jahresabschluss 2021 Ergebnisrechnung – Erträge _____________________________________________________________________________________________________ 54 Erträge Steuererträge (in €) Ist 2021 Plan 2021 Ist 2020 Grundsteuer A -291.070,58 -290.000,00 -294.942,92 Grundsteuer B -122.703.917,08 -121.900.000,00 -122.400.656,62 Gewerbesteuer -552.214.850,81 -448.000.000,00 -421.013.582,85 Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer -331.560.329,00 -321.000.000,00 -307.658.323,00 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer -94.451.631,00 -90.100.000,00 -94.527.995,00 Hundesteuer -2.068.406,28 -1.900.000,00 -1.935.225,43 Zweitwohnungssteuer -1.041.206,48 -800.000,00 -926.959,33 Summe -1.104.331.411,23 -983.990.000,00 -948.757.685,15 Steuererträge Die Steuererträge belaufen sich im Ist 2021 auf 1.104,3 Mio. € und liegen damit 155,6 Mio. € über dem Vorjahreswert (+16,4 %) sowie 120,3 Mio. € über dem Planwert von 984 Mio. €. Die Mehrerträge sind wesentlich durch die Gewerbe- steuer als wichtigste Ertragsquelle der Stadt Nürn- berg begründet: Dem Planwert von 448,0 Mio. € ste- hen tatsächliche Erträge in Höhe von 552,2 Mio. € in 2021 gegenüber. Das bedeutet ein Plus von 104,2 Mio. €. Im Vergleich zu 2020 haben sich die Gewer- besteuererträge um 131,2 Mio. € erhöht – der Grund hierfür waren Nachholzahlungen aus den guten Vor- jahren vor 2020. Damit setzt sich der positive Trend bei der Gewerbesteuer nach Rückgängen in 2009, 2014 und in 2020 vorläufig wieder fort. Auch der Gemeindeanteil an der Einkommen - steuer hat sich gegenüber dem Vorjahr deutlich ver- bessert und überschreitet mit 331,6 Mio. € den im letzten Jahr erzielten Wert von 307,7 Mio. € um 23,9 Mio. €, respektive 7,8 %. Beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer wurde annähernd das Vorjahresergebnis erreicht (94,5 Mio. €). Die Erträge aus der Grundsteuer B fielen geringfü- gig, d.h. um 0,3 Mio. € höher aus als im Vorjahr. Grundsteuer A, Hunde - und Zweitwohnungssteuer weichen nur geringfügig von den Plan - und Vorjah- reswerten ab. Auf der folgenden Seite find en Sie eine grafische Darstellung der Entwicklung der Steuererträge seit 1999. Bei der Betrachtung der Indexwerte (1999=100) zeigen sich im zeitlichen Verlauf deutli- che Unterschiede. Insgesamt haben sich die Steu- ererträge um 94,8 % erhöht. Die Umsatzsteuer ist durch politische Sondereffekte überproportional ge- stiegen. 321 Anhang zum Jahresabschluss 2021 Ergebnisrechnung – Erträge _____________________________________________________________________________________________________ 55 Abb. 2: Entwicklung der Steuererträge seit 1999 absolut 322 Anhang zum Jahresabschluss 2021 Ergebnisrechnung – Erträge _____________________________________________________________________________________________________ 56 Abb. 3: Entwicklung der Steuererträge seit 1999 indexiert 323 Anhang zum Jahresabschluss 2021 Ergebnisrechnung – Erträge _____________________________________________________________________________________________________ 57 Zuweisungen, Zuschüsse und sonstige Transfererträge Wie bereits im Jahresabschluss 2020 ist auch 2021 bei den Erträgen aus Zuweisungen und Zuschüssen ein erheblicher Anstieg zu berichten: Die Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen liegen um 3,7 Mio. € (0,6 %) über dem Rechnungsergebnis des Jahres 2020 und 70,4 Mio. € (13,1 %) über dem Plan. Die Schlüsselzuweisungen sanken im Vergleich zum Vorjahr um 15,2 Mio. €. Ursächlich hierfür war insbesondere der Rückgang bei der bayernweit zu verteilenden Schlüsselmasse um rund 120 Mio. €. Aber auch der prozentuale Anteil der Stadt Nürnberg am Gesamtvolumen lag in 2021 etwas unter dem An- teil des Vorjahres, was u. a. auf die im bayernweiten Vergleich überpr oportional gestiegene Steuerkraft der Stadt Nürnberg, als eine der wichtigen Berech- nungsparameter, zurückzuführen ist. Die Zuweisungen vom Land aus der Grunder- werbsteuer sind im Vergleich zum Vorjahr um 9,2 Mio. € höher ausgefallen. Der Planwert wurde um 5,1 Mio. € überschritten. Der Grund hierfür lag in der wei- terhin hohen Umsatzlage auf dem Immobilienmarkt. Die Zuweisungen vom Land stiegen um 27,9 Mio. €. Dieser Zuwachs ist überwiegend zurückzuführen auf die Kostenerstattungen für die kommunalen Testzentren. Mit den Zuweisungen vom Land (Sozialtransfer) beteiligt sich der Freistaat an den Zuschüssen für die Kinderbetreuungseinrichtungen freier Träger. Die Er- träge fielen 2021 im Vergleich zum Vorjahr planmä- ßig um 16,8 Mio. € höher aus. Die Mehrerträge gegenüber dem Ist 2020 von 19,0 Mio. € im Bereich der Zuweisungen für Kita-/Schul- betrieb beruhen darauf, dass verspätet eingegan- gene S chlusszahlungen an Lehrpersonalzuschüs- sen für 2020 nicht mehr abgegrenzt werden konnten (10,3 Mio. €), die Schlusszahlungen für 2021 jedoch enthalten sind. Bei den Sonstigen Zuweisungen, Zuschüssen, Spenden ist der Rückgang im Vergleich zum Vorjahr dadurch zu erklären, dass in 2020 ein Ausgleich der Gewerbesteuermindereinnahmen von 61,7 Mio. € seitens des Bundes und des Landes enthalten war. Leicht abgeschwächt wird dieser Rückgang durch ei- nen Anstieg bei den Zuweisungen vom Land (kon- sumtive MIP-Maßnahme) um 5,2 Mio. €. Diese Erhö- hung in 2021 ist größtenteils auf das neue Förder- programm „Budget für integrierte Fachunterrichts- räume an berufsqualifizierenden Schulen“ zurückzu- führen. Bei den sonstigen Transfererträgen wurden 0,8 Mio. € mehr als im Vorjahr erzi elt. Hier sind z.B. Erstattungen für die Unterbringung von Asylbewer- bern enthalten. 324 Anhang zum Jahresabschluss 2021 Ergebnisrechnung – Erträge _____________________________________________________________________________________________________ 58 Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen (in €) Ist 2021 Plan 2021 Ist 2020 Schlüsselzuweisungen vom Land -234.302.324,00 -228.000.000,00 -249.455.864,00 Zuweisung zum Verwaltungsaufwand -19.097.929,68 -19.096.800,00 -19.097.708,64 Zuweisungen Land Grunderwerbssteuer -43.121.799,34 -38.000.000,00 -33.883.882,74 Einkommensteuerersatz (Familienleistungsausgleich) -23.219.511,00 -21.000.000,00 -21.591.722,00 Zuweisungen vom Land -29.531.925,43 -29.872.001,97 -26.967.624,26 Zuweisungen vom Land (Sozialtransfer) -88.324.080,58 -85.997.686,00 -71.466.732,50 Zuweisung für Schulbetrieb/Beförderung -108.649.464,74 -99.284.853,54 -89.651.336,14 Sonstige Zuweisungen, Zuschüsse, Spenden -32.672.803,73 -17.506.174,14 -88.438.459,88 Summe -606.752.743,63 -536.378.865 -603.119.438,61 Sonstige Transfererträge (in €) Ist 2021 Plan 2021 Ist 2020 Leistungen v. Sozialleistungsträgern avE -1.337.365,29 -1.153.430,00 -1.379.869,61 Sonstige Ersatzleistungen avE -702.902,65 -216.600,00 -442.686,55 Kostenbeitr./Aufwendungsersatz/Kostener- satz. iE -2.814.822,32 -2.214.189,00 -2.669.100,57 Leistungen von Sozialleistungsträgern iE -860.687,54 -872.450,00 -779.434,86 Sonstiges -2.051.165,80 -1.710.769,00 -1.722.950,70 Summe -7.766.943,60 -6.167.438,00 -6.994.042,29 325 Anhang zum Jahresabschluss 2021 Ergebnisrechnung – Erträge _____________________________________________________________________________________________________ 59 Leistungsentgelte Die Leistungsentgelte werden in öffentlich -rechtlich und privatrechtlich erhobene Entgelte unterschieden. Die Leistungsentgelte waren um 2,2 Mio. € höher als 2020, die Planung unterschritten sie um 17,1 Mio. €. Bei den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten bewegen sich die realisierten Erträge um 0,37 Mio. € über dem Vorjahreswert. Bei den Verwaltungsgebühren ist ein Mehrertrag von 2,0 Mio. € gegenüber dem Ist 2020 beispielsweise im Bereich der Kfz -Zulassung und des Melde - und Passwesens im Einwohneramt festzustellen. Bei den Gebühren für öffentlich -rechtliche Nutzun- gen wurden 0,4 Mio. € weniger als im Vorjahr erzielt. Die „Wohn- und Verpflegungsgebühren sanken um 2,4 Mio. € gegenüber 2020. Ursächlich ist der Rück- gang der anerkannten Asylbewerber in kommunalen Gemeinschaftsunterkünften. Der bei den öffentlich-rechtlichen Eintrittsgeldern im Vorjahr aufgrund der pandemiebedingten Schließun- gen stark gesunkene Wert hat sich in 2021 nochmals verringert (Rückgang um 0,3 Mio. € im Vergleich zu 2020). Bei den privatrechtlichen Leistungsentgelten wa- ren Mehrerträge im Vergleich zum Vorjahr in Höhe von 1,9 Mio. € zu verbuchen. Ursache für diese Er- höhung sind hauptsächlich Steigerungen bei den sonstigen privatrechtlichen Entgelten (+ 1,2 Mio.€) und hier u.a. Erhöhungen bei den Materialgeldern. 326 Anhang zum Jahresabschluss 2021 Ergebnisrechnung – Erträge _____________________________________________________________________________________________________ 60 Erträge aus Leistungsentgelten (in €) Ist 2021 Plan 2021 Ist 2020 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte davon: -72.147.371,47 -83.362.021,66 -71.777.450,82 Verwaltungsgebühren -19.877.705,22 -19.868.267,67 -17.909.481,44 Gebühren für öffentlich-rechtl. Nutzungen -20.080.777,11 -24.755.330,00 -20.441.201,52 Bestattungsgebühren öffentlich-rechtl. -3.182.555,56 -3.170.000,00 -2.767.959,88 Wohn-/Verpflegungsgebühren öff.-rechtl. -8.237.811,41 -10.221.000,00 -10.679.613,20 Eintrittsgelder (öffentlich-rechtl.) -6.913.487,62 -10.612.653,00 -7.231.361,48 Sonstige öffentlich-rechtliche Entgelte -13.855.034,55 -14.734.770,99 -12.747.833,30 Privatrechtliche Leistungsentgelte -36.135.652,01 -42.060.945,77 -34.264.487,05 Erträge aus Verkauf privatrechtlich -3.541.003,25 -3.353.155,00 -3.144.878,79 Miet- und Pachterträge -3.541.003,25 -3.353.155,00 -3.144.878,79 Erbbauzinsen -2.998.025,30 -2.873.166,55 -2.947.465,80 Ersatzleistungen -1.991.425,32 -2.534.627,27 -1.909.088,96 Privatrechtliche Eintrittsgelder -348.442,72 -1.337.116,00 -331.398,44 Privatrechtliche Teilnehmerbeiträge -2.314.040,84 -4.210.159,84 -2.166.790,61 Sonstige privatrechtliche Entgelte -9.336.315,11 -9.750.376,98 -8.179.395,08 Summe -108.283.023,48 -125.422.967,43 -106.041.937,87 327 Anhang zum Jahresabschluss 2021 Ergebnisrechnung – Erträge _____________________________________________________________________________________________________ 61 Kostenerstattungen und Umlagen Die Kostenerstattungen und Kostenumlagen stiegen 2021 gegenüber 2020 um 5,4 Mio. € (1,7 %). Der Plan- wert wurde hingegen um 36,0 Mio. € überschritten. Bei den Erträgen aus Erstattungen vom Bund wurden Mehrerträge gegenüber dem Vorjahr in Höhe von 8,4 Mio. € erzielt. Der Grund hierfü r liegt in den gestie- genen Transferleistungen für die Grundsicherung nach dem SGB XII. Bei den Erstattungen vom Land gingen die Erträge ge- genüber 2020 nur leicht um 0,8 Mio. € zurück. Die Erstattungen von Gemeinden/Gemeindeverbän- den lagen um 1,0 Mio. € unt er dem Vorjahresniveau, insb. von den Mitgliedsgemeinden des VGN für den grenzüberschreitenden Verkehr. Die Erstattungen vom Bezirk liegen 2,8 Mio. € unter dem Vorjahreswert. Diese Position ist abhängig von den durchgeführten Abrechnungen für die Delegatio n im Rahmen des SGB XII und entsprechend volatil. Die Erstattungen von Zweckverbänden und kommu- nalen Sonderrechnungen stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 2,2 Mio. €. Dies ist überwiegend zurückzu- führen auf gestiegene Erstattungen bei den Aufwendun- gen für e ntstandene Personalkosten nach dem Auf- wandsausgleichsgesetz. Demnach waren aufgrund der Coronapandemie die erstattungsfähigen Zeiträume im Rahmen des Beschäftigungsverbots für Schwangere deutlich länger. Bei dem Posten „Erstattungen von privaten Unterneh- men u. a .“ handelt es sich um Kostenerstattungen von öffentlichen Unternehmen, bei denen die Stadt nicht überwiegend beteiligt ist, von privaten Unternehmen so- wie vom übrigen Bereich (Privatpersonen und gemein- nützige Stiftungen). Ein Großteil des Rechnungse rgeb- nisses 2021 dieser Position machen die Erstattungen von der Zentralen Abrechnungsstelle der Krankenkas- sen (ZAST) an die Integrierte Leitstelle der Feuerwehr für die Durchführung der Alarmierung des Rettungs- dienstes aus. Bei der Position „VKE Eigenbetriebe“ handelt es sich um die Verwaltungskostenerstattungen der Eigenbetriebe an die Stadt. 328 Anhang zum Jahresabschluss 2021 Ergebnisrechnung – Erträge _____________________________________________________________________________________________________ 62 Erträge aus Kostenerstattungen und Umlagen (in €) Ist 2021 Plan 2021 Ist 2020 Erstattungen vom Bund -138.186.184,63 -139.276.900,00 -129.766.193,76 Erstattungen vom Land -79.753.397,94 -59.785.859,12 -80.571.384,33 Erstattungen von Gemeinden/ Gemeindeverbän- den -27.238.475,79 -22.659.104,00 -28.195.203,19 Erstattungen Bezirk (Sozialleistungen) -15.883.555,00 -10.299.570,00 -18.656.432,82 Erstattungen von Zweckverbä nde, kommunalen Sonderrechnungen -18.901.831,26 -15.521.009,27 -16.742.973,47 Erstattungen vom NürnbergStift -217.398,70 -300.325,56 -198.943,01 Erstattungen vom ASN -710.638,68 -836.190,22 -675.881,72 Erstattungen vom Klinikum -5.776.722,86 -3.155.618,00 -6.974.155,77 Erstattungen von SUN -2.250.056,71 -1.994.311,97 -2.189.207,13 Erstattungen von NürnbergBad -231.482,97 -242.670,00 -281.296,01 Erstattungen vom FSN -14.605,19 -7.720,00 -6.166,71 Erstattungen von SÖR -2.820.942,07 -2.400.052,27 -2.644.859,57 VKE Eigenbetriebe -9.114.411,00 -9.114.401,00 -9.114.411,00 Erstattungen priv. Unternehmen u.a. -12.371.233,82 -11.829.369,89 -12.037.623,85 Erstattungen vom Staatstheater Nürnberg -513.118,61 -592.897,00 -526.346,82 Summe -313.984.055,23 -278.015.998,30 -308.581.079,16 Sonstige ordentliche Erträge Die ertragswirksame Auflösung von Sonderpos- ten, insbesondere von Zuschüssen aus vergange- nen Jahren, ist gegenüber 2020 gesunken (- 1,9 Mio. €). Im Vorjahr war ein Sondereffekt enthalten gewe- sen, da anlässlich der Kapitaleinbringung von Grund- stücken in die WBG Nürnberg Beteiligungs GmbH (WBGB) der volle Sonderposten der eingebrachten Grundstücke aufgelöst wurde (5,9 Mio. €). Für 2021 ist noch anzumerken, dass der aus der außerplan- mäßigen Abschreibung von Grundstücken aus der kameralen Vermögensrechnung (s. Abschnitt Ab- 329 Anhang zum Jahresabschluss 2021 Ergebnisrechnung – Erträge _____________________________________________________________________________________________________ 63 schreibungen) resultier ende Ertrag aus der Auflö- sung der korrespondierenden Sonderposten unter den außerordentlichen Erträgen verbucht ist. Die sonstigen ordentlichen Erträge gingen gegen- über dem Vorjahr um 3,7 Mio. € zurück. Dies ist vor allem auf Veränderungen bei der Position „Sonsti- ges“ zurückzuführen. Letztere enthält 2021 3,4 Mio. € weniger Erträge als 2020. Enthalten sind hier. u.a. Erträge aus dem Verkauf von Grundstücken und Ka- pitaleinbringungen in die Eigenbetriebe Nürnberg- Stift und NürnbergBad sowie das Klinikum, insge- samt 16,3 Mio. €. Im Vorjahr konnten bei den Erträ- gen aus dem Abgang von Grundstücken und ande- ren Vermögensgegenständen 18,1 Mio. € erzielt werden. Ebenso wurden geringere Erträge aus Auf- lösung von Rückstellungen realisiert ( -1,7 Mio. €). Geringfügig kompe nsiert wird dieser Rückgang durch Mehrerträge bei den Verzugs - und Beitrei- bungsentgelten (+ 0,5 Mio. €) und bei den Aktivierten Bauzeitzinsen (+ 0,3 Mio. €). Die Konzessionsabgabe ging um 0,9 Mio. € zurück. Hinzu kommen Erträge aus der Auflösung/Herabset- zung von Rückstellungen (außer Personalrückstel- lungen) in Höhe von 16,2 Mio. € (Vorjahr: 16,6 Mio. €): Darunter fallen u. a. Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen für Instandhaltung, für Pro- zessrisiken, für Altlasten und Verlustausgleiche. Wie die Erträge aus der Neutralisation von Rückstellun- gen entziehen sich auch die Erträge aus der Auflö- sung/Herabsetzung von Rückstellungen weitgehend einer Planung. Die Bestandsveränderungen enthalten insb. die Ergebnisse der seit 2019 durchgeführten periodi- schen Inventur. In 2021 sind hier vor allem Inventur- differenzen bei der Feuerwehr, den Museen, dem Stadtarchiv und der Kunsthalle enthalten. Erträge aus der Auflösung Sonderposten (in €) Ist 2021 Plan 2021 Ist 2020 Erträge aus Auflösung Sonderposten -53.972.548,60 -48.347.713,5 -55.861.297,46 Sonstige ordentliche Erträge (in €) Ist 2021 Plan 2021 Ist 2020 Ordnungsrechtliche Erträge (Bußgelder) -540.696,42 -517.500,00 -558.006,78 Verzugs- und Beitreibungsentgelte -2.942.395,16 -2.025.800,00 -2.400.670,44 Erträge a. d. Gewähr. v. Bürgschaften, Gewähr- verträge usw. -542.934,76 -621.000,00 -774.092,97 Erträge aus Ausgleichszahlungen -3.465,33 -1.200.000,00 -1.155,00 Konzessionsabgabe -39.194.324,00 -37.200.000,00 -40.072.577,01 Aktivierte Bauzeitzinsen -502.945,79 -350.000,00 -251.221,68 Neutralisation Zahlungen Aufwandsrückstellung 0,00 0,00 0,00 Sonstiges -35.768.146,23 -1.932.941,00 -39.147.797,05 Aktivierte Eigenleistungen, Honorare -6.936.499,80 -7.228.113,48 -7.444.640,18 330 Anhang zum Jahresabschluss 2021 Ergebnisrechnung – Erträge _____________________________________________________________________________________________________ 64 Bestandsveränderungen -101.426,79 0,00 -92.543,25 Summe -79.494.907,69 -43.847.241,00 -83.205.520,93 Aufwendungen Personal- und Versorgungsaufwendungen Die Personal- und Versorgungsaufwendungen sind insgesamt um 6,2 Mio. € gegenüber dem Vor- jahr gesunken, gegenüber der Planung wurden so- gar 11,8 Mio. € weniger aufgewendet. Bei den Per- sonalaufwendungen für aktive Mitarbeitende liegt der Wert um 16,0 Mio. € über dem Vorjahreswert, je- doch um 11,1 Mio . € unter dem Planwert 2021. Bei den Versorgungsaufwendungen entstanden nur geringfügige Abweichungen gegenüber dem Plan 2021 in Höhe von -0,7 Mio. €, gegenüber dem Vor- jahr war die Abweichung mit -22,2 Mio. € jedoch er- heblich. Personalaufwendungen: Im Be reich der Personalaufwendungen sind insbe- sondere Mehraufwendungen gegenüber 2020 bei den Bezügen und Vergütungen i. H. v. 15,1 Mio. € entstanden. Der Anstieg gegenüber 2020 ist auf die Tariferhöhung bei den Arbeitnehmern (+1,4 % ab Ap- ril 2021), die Besoldungserhöhung bei den Beamten (+1,4 % ab Januar 2021) sowie auf Stellenschaffun- gen zurückzuführen. Insgesamt blieben die Aufwendungen für Bezüge und Vergütungen jedoch um 7,25 Mio. € unter der dem Planwert für 2021. Bei der Ermittlung dieses Planwertes wurde n u.a. die Stellenschaffungen für 2021 berücksichtigt. Die neu geschaffenen Stellen konnten jedoch nicht vollständig besetzt werden. Zu- dem waren gegenüber der Planung 2021 geringere Aufwendungen bei Dozenten und Praktikanten zu verzeichnen, was auf die Cor ona-Maßnahmen in 2021 zurückzuführen war. Die Position „Sonstige Rückstellungen für Aktive“ beinhaltet im Wesentlichen die Veränderungen bei den Rückstellungen für Altersteilzeit und den Rück- stellungen für nicht angetretenen Urlaub. Bei den Ar- beitnehmer/innen wurden in 2021 mehr ATZ -Ver- träge wirksam, dadurch stiegen die Erträge für Neut- ralisationen um 0,8 Mio. €. Bei den Urlaubsrückstel- lungen wurde per Saldo in 2021 eine Zuführung in Höhe von 1,2 Mio. € verbucht (Vorjahr: 1,0 Mio. €) Die Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen für aktive Mitarbeiter/-innen fielen gegenüber dem Vorjahr um 1,4 Mio. € geringer aus, was sich im nor- malen Schwankungsbereich bei den Pensionsrück- stellungen der Stadt Nürnberg bewegt. Die Zuführungen zu den Beihilferückstellungen für Aktive fielen gegenüber dem Ist des Vorjahres deut- lich geringer aus ( -4,3 Mio. €). Grund für diesen Rückgang waren verringerte Verhältniswerte von „ausgezahlten Beihilfen für Versorgungsempfänger zu ausgezahlten Versorgungsbezügen p.a.“. Dies ist für di e Beihilferückstellungen relevant, da sich die Beihilferückstellungen als prozentualer Anteil (mittels obiger Verhältniswerte) von den Pensionsrückstel- lungen errechnen. Versorgungsaufwendungen: Die Versorgungsaufwendungen beinhalten überwie- gend Zuführungen zu Rückstellungen für Pensio- nen und Beihilfen für Versorgungsempfänger . Die Zuführung zu den Pensionsrückstellungen ver- ringerte sich um 10,3 Mio. € gegenüber dem Vorjahr. Die Verringerung der Zuführung in 2021 gegenüber dem Jahr 2020 hängt mit den unterschiedlichen Ver- sorgungssteigerungen der Jahre 2020 und 2021 zu- sammen (+3,2 % in 2020, +1,4 % in 2021). 331 Anhang zum Jahresabschluss 2021 Ergebnisrechnung - Aufwendungen _____________________________________________________________________________________________________ 65 Bei den Zuführungen zu den Beihilferückstellungen für die Versorgungsempfänger gab es einen deutli- chen Rückgang gegenüber dem Vorjahreswert (-12,1 Mio. €). Hier macht sich bemerkbar, dass die Verhältniswerte von „ausgezahlten Beihilfen für Ver- sorgungsempfänger zu ausgezahlten Versorgungs- bezügen p.a.“, die maßgeblich für die Höhe der Bei- hilferückstellungen sind, in 2021 deutlich zurückge- gangen sind. Betrachtet man noch einmal die Zuführungen zu den Pensions- und Beihilferückstellungen für ak- tive Mitarbeiter und Versorgungsempfänger zu- sammen, mussten hierfür gegenüber dem Vorjahr 28,0 Mio. € weniger und auch gegenüber dem Plan 2021 9,3 Mio. € weniger aufgewendet werden. Personalaufwendungen (Aktive) (in €) Ist 2021 Plan 2021 Ist 2020 Personalaufwendungen 590.766.367,91 601.890.000,00 574.787.236,36 Bezüge Beamte 88.201.264,55 90.072.500,76 86.964.815,85 Bezüge Beamte-Lehrkräfte 85.520.410,94 85.467.462,87 82.899.897,71 Vergütungen Arbeitnehmer 274.862.079,66 277.222.722,51 263.269.997,97 Weitere Vergütungen 5.075.048,48 8.146.677,54 5.396.457,82 Sonstige Rückstellungen für Aktive 2.700.078,62 1.350.000,00 3.459.168,32 Beiträge Versorgungskassen 21.138.277,76 20.880.444,60 20.038.298,68 AG-Anteile Sozialversicher., Pausch.LSt 58.123.459,56 56.733.485,85 53.840.148,63 Beihilfen für Aktive 11.435.026,34 9.781.824,59 9.557.840,38 Zuf./Aufl. Pensionsrückstellung Aktive 38.378.141,00 43.866.856,70 39.761.972,00 Zuf./Aufl. Beihilferückstellung Aktive 5.332.581,00 8.368.024,58 9.598.639,00 Versorgungsaufwendungen 94.435.499,68 95.129.300,00 116.628.527,25 Neutralisation Versorgung/Beihilfen -122.036.180,09 -120.223.200,00 -119.316.410,52 Versorgung Beamte und Lehrkräfte 97.947.290,64 96.683.000,00 95.018.945,99 Versorgung Arbeitnehmer 7.261.757,51 7.716.000,00 7.815.482,55 Beihilfen für Versorgungsempfänger 17.547.387,53 16.450.000,00 17.023.450,71 Zuführ. /Aufl. Pensionsrückst. Versorgung 83.021.922,41 80.596.500,00 93.273.760,77 Zuführ. /Aufl. Beihilferückst. Versorgung 10.693.321,68 13.907.000,00 22.813.297,75 Summe Personal - und Versorgungsaufwen- dungen insgesamt 685.201.867,59 697.019.300,00 691.415.763,61 332 Anhang zum Jahresabschluss 2021 Ergebnisrechnung - Aufwendungen _____________________________________________________________________________________________________ 66 Abb. 4 zeigt die Entwicklung der Zuführungen zu Al- tersteilzeit- und Pensionsrückstellungen. Diese sind durch externe Faktoren (gesetzliche Regelungen, Zeit- punkt des Beschlusses von Besoldungs erhöhungen) starken Schwankungen unterworfen, z. B. fiel die Zu- führung zu den Pensionsrückstellungen 2019 wegen zu berücksichtigender Besoldungserhöhungen für die Jahre 2019 bis 2021 besonders hoch aus, auch 2013 beispielsweise war diese Besonderheit gegeben. Die Zuführungen zur Altersteilzeitrückstellung sind seit dem Jahr 2010 jahrelang aufgrund der Änderungen der gesetzlichen/tarifvertraglichen Rahmenbedingun- gen zurückgegangen. Seit 2019 ist nun wieder ein An- stieg zu verzeichnen, da Altersteilzeit auch wied er für Tarifbeschäftigte in gewissen Umfang möglich ist. Die Zuführungen bewegen sich seitdem zwischen 3 und 5 Mio. €. Auf der Zeitstrahlachse wird zusätzlich die Entwicklung der Bezüge und Vergütungen als Referenzwert in Mio. € abgebildet. Abb. 4: Entwicklung der Zuführungen zu Altersteilzeit- und Pensionsrückstellungen2 2 Die auf der Zeitstrahlachse angegebenen Bezüge und Vergütungen für die einzelnen Jahre stellen die Summe der in der o. a. Tab elle („Personal- und Versorgungsaufwendungen“) aufgeführten Bezüge für Beamte/ Beamte-Lehrkräfte, Vergütungen für Arbeitnehmer und weitere Vergütungen dar. Aufgrund der Umstrukturierung der Ergebnisrechnung ab 2014 mit der Umstellung auf den produktorientierten Haushalt, ergaben sich Verschiebungen innerhalb der Positionen der Personalaufwendungen im Vergleich zur Glie derung bis 2013. Damit eine aussagekräftige Vergleichbarkeit möglich ist, wurden in dieser Grafik auch die Werte bis 2013 nach neuer Logik angepasst. 64 86 70 80 73 125 110113 105 129 120 164 133 121 8 23 6 8 2 6 1 1 1 1 1 3 5 4 0 25 50 75 100 125 150 175 Ist 2008 Ist 2009 Ist 2010 Ist 2011 Ist 2012 Ist 2013 Ist 2014 Ist 2015 Ist 2016 Ist 2017 Ist 2018 Ist 2019 Ist 2020 Ist 2021 299 315 295 301 312 333 349 356 377 389 403 422 439 439 in Mio. € Zuführung Pensionsrückstellungen Zuführung Altersteilzeitrückstellungen 333 Anhang zum Jahresabschluss 2021 Ergebnisrechnung – Aufwendungen _____________________________________________________________________________________________________ 67 Sachaufwendungen und Abschreibungen Die Aufwendungen für Sach - und Dienstleistun- gen sanken insgesamt gegenüber dem Vorjahr um 10,5 Mio. €. Der Planwert wurde um 3,0 Mio. € unter- schritten. Unter der Rubrik „ Verbrauchsmittel und Ge- brauchsgegenstände“ fielen die Aufwendungen um rd. 1,7 Mio. € niedriger aus als im Vorjahr, 2020 wa- ren insb. z.B. für Headsets und CO 2-Messgeräte noch mehr Erstanschaffungen getätigt worden. Die Position „ Strom, Gas, Wasser/Abwasser“ be- wegt sich leicht über dem Vorjahresniveau (+ 0,5 Mio. €). Im Bereich „Gebäudeunterhalt, -technik“ sind Ein- sparungen gegenüber dem Plan in Höhe von 8,1 Mio. € und Minderaufwendungen gegenüber dem Ist 2020 in Höhe von 7,7 Mio. € ersichtlich. Die Min- deraufwendungen sind vorwiegend bei der Baupau- schale aufgrund von Rückständen bei der Abarbei- tung der Maßnahmen entstanden, gerade auch we- gen der Corona-Pandemie. Um rund 0,4 Mio. € gegenüber 2020 erhöhte sich die Position „ Gebäudereinigung, Müll, Kanal, sons- tige, insb. bei den hausverwaltenden Einheiten (HVE). Unter der Rubrik „ Lehrmittel, Schülerbeförderung u. ä.“ hingegen verringerten sich die Aufwendungen im Vergleich zum Vorjahr um 0,6 Mio. €. Die Position „ Erstattungen an Dritte “ beinhaltet 100,3 Mio. € im Ist 2021 für den Servicebetrieb Öf- fentlicher Raum (SÖR) zur Finanzierung des opera- tiven Betriebs im Bereich des „Grau - und Grün“-Inf- rastrukturvermögens der Stadt und des Winterdiens- tes. Diese Aufwendungen stiegen gegenüber 2020 um 4,3 Mio. € an, entsprechend 3,0 %, u. a. aufgrund von Kostensteigerungen. Unter „Sonstiges“ sind u. a. die Zuführungen zur In- standhaltungsrückstellung (Ist 2021: 15,0 Mio. €, Vorjahr 15,9 Mio. €) und zu den Rückstellungen für Altlasten (Ist 2021: 0,01 Mio. €, Vorjahr 1,2 Mio. €) enthalten, die mangels valider Werte nicht geplant werden. Die Positi on „ Neutralisierung Rückstellungszah- lungen Sach-und Dienstleistungen“ dient der Ge- genbuchung der über die regulären Aufwandskonten verbuchten Inanspruchnahme der Instandhaltungs- rückstellungen. Die Position „ Abschreibungen“ beinhaltet Ab- schreibungen auf Forderungen und Abschreibungen auf Anlagevermögen. Die Abschreibungen auf Sach- anlagevermögen und immateriellem Vermögen sind 2021 gegenüber dem Vorjahr aufgrund des hohen Investitionsniveaus angestiegen (von 104,7 Mio. € auf 109,5 Mio. €). Zusätzlich wurden a ußerplanmä- ßig 97,2 Mio. € an Gebäuden aus der kameralen Ver- mögensrechnung abgeschrieben. Hintergrund war die Bereinigung von Werten von vor 2005, bei denen nicht von einer konsequenten Anwendung des kauf- männischen Anschaffungs- und Herstellungskosten- prinzips ausgegangen werden konnte. Den Aufwen- dungen gegenüber stehen 37,0 Mio. € an außeror- dentlichen Erträgen aus der Auflösung der entspre- chenden Sonderposten. Als periodenfremder Auf- wand steht der Abgang der Anlage im Bau für den Konzertsaal ebenfalls im auß erordentlichen Ergeb- nis (7,7 Mio. €). Aufgrund des Moratoriums dieses Bauprojekts wurden die bisher angefallenen Kosten i. H. von 9,8 Mio. € insgesamt in den Aufwand umge- bucht. . Sachaufwendungen und Abschreibungen (in €) Ist 2021 Plan 2021 Ist 2020 Aufwendungen Sach- und Dienstleistungen 272.907.058,08 275.917.556,06 283.400.491,36 Verbrauchsmittel und Gebrauchsgegenstände 12.647.175,70 11.727.914,84 14.307.954,73 334 Anhang zum Jahresabschluss 2021 Ergebnisrechnung – Aufwendungen _____________________________________________________________________________________________________ 68 Strom, Gas, Wasser/Abwasser, Kfz etc. 20.065.932,74 21.123.342,96 19.606.273,23 Gebäudeunterhalt, -technik 31.441.111,41 39.566.341,82 39.183.218,98 Unterhalt sonstiges Grundvermögen 5.963.450,94 5.668.580,23 5.043.941,59 Gebäudereinigung, Müll, Kanal, sonst. 23.334.233,73 21.797.921,52 22.953.124,20 Lehrmittel, Schülerbeförderung u.ä. 23.011.419,91 27.600.532,40 23.642.909,80 Erstattungen an Dritte 148.601.124,20 146.718.634,56 144.322.395,02 Sonstiges 15.912.693,61 1.714.287,73 18.131.671,67 Neutral. Rückstellungszahl. Sach-/Dienstl. -8.070.084,16 0,00 -3.790.997,86 Abschreibungen 208.498.669,70 106.301.728,67 106.502.399,46 Transferaufwendungen Die Transferaufwendungen werden unterschieden in So- zialtransferaufwendungen und in weitere Transferauf- wendungen. Die Sozialtransferaufwendungen umfassen dabei die klassischen Sozialleistungen, die die Stadt selbst zu tra- gen hat, wie beispielsweise die Kosten der Unterkunft im SGB II oder die Familien- und Jugendhilfen. Hinzu kom- men die Zuschüsse an soziale Einrichtungen, insbeson- dere an die freien Träger der Kindertagesstätten. Diese Teilmenge der Transferaufwendungen mit einem Volu- men von 504 Mio. € (Vorjahr: 504 Mio. €) repräsentiert ca. 22 % der gesamten ordentlichen Aufwendungen. Ge- danklich hinzuaddieren sollte ma n an dieser Stelle noch die Bezirksumlage, die aufgrund der Aufgaben- schwerpunkte des Bezirks im Wesentlichen ebenfalls aus Sozialausgaben besteht. Zusammen stellen diese Positionen mit insgesamt 717 Mio. € (Vorjahr: 704 Mio. €) rd. 31,3 % der ordentlichen Aufwendungen des Nürn- berger Stadthaushalts dar. Die weiteren Transferaufwendungen mit 181 Mio. € (ohne Bezirksumlage) beinhalten sonstige Ausgleichs- zahlungen. Diese sind z.B. die Gewerbesteuerumlage, Verlustausgleiche an städtische Töchter und Eigenbe- triebe, weitere Zuschüsse aufgrund gesetzlicher und so- zialer Verpflichtungen, die allerdings nicht den Sozialbe- reich betreffen, sowie Zuweisungen an das Land u. a. im Rahmen der Krankenhausumlage. In der unten aufge- führten tabellarischen Darstellung und in den nachfol- genden Erläuterungen beinhaltet dieser Block auch die oben angesprochene Bezirksumlage. Sozialtransferaufwendungen mit Bezirksumlage Die Zuschüsse an soziale Einrichtungen aus gesetz- licher oder vertraglicher Verpflichtung stiegen gegen- über dem Vorj ahreswert um 5,8 Mio. €, diese Position erhöht sich seit Jahren aufgrund des anhaltenden Platz- ausbaus bei Kindertageseinrichtungen freier Träger nachhaltig. Sozialtransferauf- wendungen Sozialleistungen, Zuschüsse an soziale Einrichtungen Weitere Trans- feraufwendungen Weitere Zuschüsse und Zuweisungen, Verlust- ausgleiche, Gewerbe- steuerumlage, Kran- kenhausumlage Bezirksumlage 335 Anhang zum Jahresabschluss 2021 Ergebnisrechnung – Aufwendungen _____________________________________________________________________________________________________ 69 Die Position Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsi- cherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) stieg gegenüber dem Vorjahr um 5,5 Mio. € oder 8,8 %. Die Zuständigkeitsverlagerungen durch das Bay- erische Teilhabegesetz I (BayTHG I) an den Bezirk wir- ken sich noch immer auf die Entwicklungen in der Grund- sicherung im Alter und bei Erwerbsminderung aus . In 2021 zeigt sich aber grundsätzlich wieder der reguläre Anstieg aufgrund der Erhöhung der absoluten Leistungs- beträge und auch der Fallzahlen. Die Kosten der Grund- sicherung werden seit 2014 zu 100% vom Bund erstattet (siehe dazu auch unter „Erträge aus Kostenerstattungen und Umlagen“). Unter den sonstigen Hilfen außerhalb von Einrichtun- gen hat die Stadt marginal weniger als im Vorjahr aus- gegeben. Hierbei handelt es sich insbesondere um Hil- fen zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten sowie die Leistungen im Rahmen der Beratungs- und Integrations- richtlinie. Bei Asylbewerberleistungen sind gegenüber dem Vor- jahr 13,8 Mio. € bzw. 22,3 % weniger aufgewendet wor- den. Dies ist in der weiterhin stark rückläufigen Anzahl an Leistungsbeziehern begründet. Die Kosten der Unterkunft und Heizung beim Ar- beitslosengeld II (enthalten in der Position „AL II v.a. Kosten der Unterkunft (SGB II)“) erhöhten sich gegen- über dem Vorjahr um 4,3 Mio. € (4,1 %). Die Bezirksumlage stieg 2021 gegenüber dem Vorjahr spürbar an (+ 9,6 Mio. €, d. h. + 4,7 %). Dies ergab sich aus der höheren Umlagekraft der Stadt bei gleichblei- bendem Umlagesatz. Weitere Transferaufwendungen Die „Weiteren Transferaufwendungen“ beinhalten 74,0 Mio. € an weiteren Zuschüssen, die aus gesetzli- chen oder rechtlichen Verpflichtungen entstehen, z. B. an das Staatstheater (21,1 Mio. €), an die VAG im Rahmen des Sozialtickets und Innovationspakts (18,6 Mio. €) oder an die Nürnberger Symphoniker. Ferner ist mit 13,7 Mio. € die Krankenhausumlage enthalten. Die P osition „ Verlustausgleiche Eigenbetriebe und verbundene Unternehmen“ ist um 46,0 Mio. € höher als im Vorjahr ausgefallen. Dies ist darin begründet, dass hier die Auszahlung der coronabedingten Kapitalzufüh- rungen an die Töchter NürnbergMesse und Flughafen in Höhe von 45 Mio. € abgebildet sind. In der Ergebnisrech- nung 2021 insgesamt sind diese jedoch wegen der Inan- spruchnahme der 2020 gebildeten Rückstellung saldo- neutral, ebenso wie eine Verlustausgleichszahlung an den Flughafen von 3,5 Mio. €. Des Weiteren s ind hier 10,0 Mio. € an Verlustausgleich für den Eigenbetrieb NürnbergBad, 2,1 Mio. € für den Eigenbetrieb Fran- kenstadion (FSN), 0,6 Mio. € an die Noris-Arbeit gGmbH sowie 0,9 Mio. € für die noris inklusion gGmbH enthalten. Für die letzte Position wurde 2020 eine Rückstellung ge- bildet, deren Inanspruchnahme als Ertrag unter der Po- sition „ Neutralisierung Rückstellzahlungen Trans- feraufwendungen“ dargestellt ist. Dafür ist im Aufwand wiederum eine erneute Zuführung zur Verlustaus- gleichsrückstellung für die nor is inklusion gGmbH (1,0 Mio. € in 2021) enthalten, ebenso wie Rückstellungen für erwartete Verluste bei der NOA und dem FSN. Die Gewerbesteuerumlage bemisst sich an den jewei- ligen Gewerbesteuereinzahlungen des Jahres. Sie be- trägt in 2021 41,1 Mio. € und li egt wegen der stark ge- stiegenen Einzahlungen um 9,6 Mio. € über dem Ist 2020. Im Jahr 2020 war der Vervielfältiger für die Gewer- besteuerumlage aufgrund des Wegfalls der erhöhten Gewerbesteuerumlage/Mitfinanzierung Länderfinanz- ausgleich (§ 6 Abs. 3 Gemeinde finanzreformgesetz stark gesenkt worden (Vervielfältiger 2019: 64 %, 2020: 35 %). Unter der Position „Zuführung zu sonstigen Rückstel- lungen“ im Transferaufwandsbereich werden noch nicht zweckentsprechend verwendete Spenden sowie die Bil- dung einer Rückstellung zu den aufgrund der relativen Umlagekraft in 2020 induzierten Beträgen der Bezirks- umlage für 2021 abgebildet. Hier ergab sich für 2021 ein Betrag von 0,5 Mio. €, im Vorjahr hatte sich kein Betrag errechnet (2019: 2,9 Mio. €). Transferaufwendungen (in €) Ist 2021 Plan 2021 Ist 2020 336 Anhang zum Jahresabschluss 2021 Ergebnisrechnung – Aufwendungen _____________________________________________________________________________________________________ 70 insgesamt 890.694.912,13 870.313.526,08 815.405.980,18 Sozialtransferaufwendungen (in €) Ist 2021 Plan 2021 Ist 2020 Zuschüsse an soziale Einrichtungen (gesetz- lich/vertraglich - Art 1/4) 157.743.112,55 155.757.523,00 152.055.765,58 Zuschüsse an soziale Einrichtungen (freiwillig - Art 5) 17.521.644,55 19.453.039,00 16.667.947,67 Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter (SGB XII) 67.739.877,72 65.632.500,00 62.205.744,52 Hilfe zur Pflege (SGB XII) 9.181,24 2.500,00 51.802,82 Hilfe zur Gesundheit (SGB XII) 4.553.805,27 7.165.000,00 5.913.440,75 Sonstige Hilfen außerhalb von Einrichtungen 5.190.948,50 5.818.400,00 5.720.482,87 Familien- und Jugendhilfe 86.539.594,97 101.081.967,03 87.123.707,57 Asylbewerberleistung. (HLU und andere Hilfen) 48.097.503,34 51.051.000,00 61.898.777,86 Alg II, vor allem Kosten der Unterkunft (SGB II) 109.786.819,75 116.580.000,00 105.528.337,49 Bildungs- und Teilhabepaket 6.470.688,49 9.950.500,00 6.380.326,51 Sonstige 12.517,44 34.500,00 17.329,15 Summe 503.665.693,82 532.526.929,03 503.563.662,79 Bezirksumlage (in €) Ist 2021 Plan 2021 Ist 2020 Bezirksumlage 213.031.825,30 213.030.000,00 203.441.575,99 Weitere Transferaufwendungen in € Ist 2021 Plan 2021 Ist 2020 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Verlustaus- gleiche) 73.991.472,99 80.680.519,05 59.228.471,07 Verlustausgleiche Eigenbetriebe und verbun- dene Unternehmen 64.126.426,07 14.360.078,00 18.148.826,94 337 Anhang zum Jahresabschluss 2021 Ergebnisrechnung – Aufwendungen _____________________________________________________________________________________________________ 71 Gewerbesteuerumlage 41.147.013,00 33.600.000,00 31.438.477,00 Zuführungen zu sonst. Transferaufwands -Rück- stellungen 1.442.157,46 0,00 1.000.701,33 Neutralisation Rückstellungszahlung Trans- feraufwendungen (Erträge) -6.709.676,51 -3.884.000,00 -1.415.734,94 Summe 180.707.069,52 128.640.597,05 109.816.476,34 Sonstige ordentliche Aufwendungen Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen fielen gegen- über dem Vorjahr um 20,1 Mio. €, entsprechend 9,5 % höher aus. Eine Besonderheit in 2021 war die Reduktion der Posi- tion „Sonstiger Personal -/ Dienstaufwand “. Hier schlug in 2020 noch die neu hinzugekomme ne Auf- wandsposition für coronabedingte Aufwendungen für Schutzkleidung und -material mit Aufwendungen von 7,1 Mio. € zu Buche. Letztere Position fiel im Jahr 2021 um 5,8 Mio. € auf 1,3 Mio. € ( -81,7 %). Ursache für diesen Rückgang ist, dass die Anschaffung en von Masken, Schutzkitteln etc. vor allem in 2020 zu Beginn der Pan- demie auf Vorratsbasis getätigt wurden. In 2021 erfolg- ten nur noch bedarfsmäßige Nachbestellungen. Bei den Aufwendungen für Betriebsmittel konsumtiver MIP-Maßnahmen handelt es sich um nicht aktivierungs- fähige Bestandteile von im MIP veranschlagten Investiti- onen (dort gesondert ausgewiesen). Hier ist gegenüber dem Vorjahr eine Reduktion von 0,8 Mio. € ersichtlich. Bei den Vergütungen für Leistungen Dritter hingegen war gegenüber dem Vorjahr ein Anstieg um 42,8 Mio. € zu verzeichnen, der vor allem auf das Gesundheitsamt entfällt. Maßgebend für diesen Anstieg sind Steigerun- gen bei den Vergütungen für das Testcenter Flughafen und für die mobilen Abstrichstationen, die jedoch vom Freistaat Bayern wiedererstattet werden (s. Zuweisun- gen vom Land). Hinzu kamen in 2021 im Vergleich zum Vorjahr Abrechnungen für die Impfzentren (ca. 9,5 Mio. €) sowie für die Miete der Messehalle für den Betrieb ei- nes Impfzentrums (ca. 1,8 Mio. €), die ebenfalls entschä- digt werden. Bei den Aufwendungen aus Ausgleichszahlungen im Rahmen von Grundstücksumlegungen wurden in 2021, wie bereits 2020, keine Beträge benötigt. Unter die sonstigen ordentlichen Aufwendungen fallen z. B. die Verluste aus dem Abgang von Vermögensge- genständen, die nicht geplant werden können. Das Ist 2021 betrug hierfür 5,0 Mio. €. Im Vorjahr fielen hier 5,2 Mio. € an. Enthalten sind außerdem Körperschafts- steuer, Kapitalertragssteuer sowie Gewerbesteuerauf- wendungen für die Betriebe gewerbl icher Art Telekom- munikationsnetz (1,8 Mio. € - Vorjahr 4,3 Mio. €), Krema- torium und Bestattungswesen (insgesamt 0,6 Mio. €) so- wie das Immobilienmanagement bei LA (0,7 Mio. €). Den größten Umfang nehmen in diesem Jahr nochmals die Zuführungen zu den sonstig en Rückstellungen mit 99,4 Mio. € ein (Vorjahr 76,7 Mio. €). Hier wurden Rück- stellungen gebildet für die 2021 zugesagten coronabe- dingten Kapitalzuführungen 2023-2026 für die Flughafen Nürnberg GmbH (40,5 Mio. €) sowie wegen der Pande- miebelastungen auch für die vereinbarten Kapitalzufüh- rungen 2023 -2025 bei der NürnbergMesse GmbH (30 Mio. €). Bereits in 2020 wurden unter dieser Position Ri- siken aus coronabedingten Belastungen bei den Töch- tern NürnbergMesse und Flughafen berücksichtigt (75 Mio. €). Aufwendungen für den Geschäftsbetrieb städti- scher Dienststellen, wie z. B. Porto und Drucksachen, sind ebenfalls in den sonstigen ordentlichen Aufwendun- gen enthalten. Bei der Neutralisierung Rückstellung sonstige or- dentliche Aufwendungen fielen 2021 wiederum 45 Mio. € Erträge aus der Inanspruchnahme der 2020 ge- bildeten Rückstellungen für die coronabedingten Kapital- zuführungen an die Töchter NürnbergMesse und Flug- hafen an. 338 Anhang zum Jahresabschluss 2021 Ergebnisrechnung – Aufwendungen _____________________________________________________________________________________________________ 72 Sonstige ordentliche Aufwendungen (in €) Ist 2021 Plan 2021 Ist 2020 Sonstiger Personal- und Dienstaufwand 5.839.316,91 6.682.967,00 11.816.054,23 Entschädigung für Mitglieder des Stadtrats 2.339.164,98 2.399.700,00 2.166.082,17 Betriebsmittel (konsumtive MIP-Maßnahme) 17.237.499,71 13.534.000,00 18.066.009,14 Miet- und Pachtaufwand Immobilien, Erbbauzins 30.971.980,23 26.392.192,80 25.255.972,78 Mieten/ Pachten/Leasing bewegliche Sachen 3.843.816,50 3.510.815,23 3.297.684,21 Mietaufwand für Heime und Pensionen 1.476.998,37 1.750.000,00 1.568.425,29 Kosten für Sachverständige und Gutachten 4.647.116,90 5.155.803,00 4.799.722,43 Nutzungsentgelte/ Pflege Software/Lizenzen 8.475.082,23 8.115.151,48 6.633.202,96 Vergütungen für Leistungen Dritter 66.555.222,70 15.577.694,95 23.784.537,44 Versicherungsbeiträge (inklusive KUV) 6.922.955,97 7.211.341,80 6.881.091,39 Aufwendungen aus Ausgleichszahlungen 0,00 1.200.000,00 0,00 Sonstige ordentliche Aufwendungen 129.837.639,97 22.372.405,39 108.133.963,50 Neutralisierung Rückstellung sonst. ordentl. Auf- wendungen -45.969.140,51 0,00 -319.849,47 Summe 232.177.653,96 113.902.071,65 212.082.896,07 339 Anhang zum Jahresabschluss 2021 Ergebnisrechnung – Aufwendungen _____________________________________________________________________________________________________ 73 Finanzergebnis Das Finanzergebnis fällt um 19,5 Mio. €, entspre- chend 83 %, besser aus als im Vorjahr und um 5,9 Mio. € besser als im Plan 2020. Der wesentliche Grund für das bessere Ergebnis ge- genüber dem Vorjahr sind um 18,3 Mio. € höheren Erträge aus der Verzinsung der Gewerbe -/und Umsatzsteuer (+ 458 %). Die größten Posten aus Nachzahlungszinsen sind hier auf freiwillige Leistun- gen der Schuldner im Vorgriff auf zu erwartende Nachzahlungen für Vorjahre bzw. auf die gesetzliche Verzinsung von Steuernachforderungen aus Vorjah- ren zurückzuführen. Die Position ist naturgemäß sehr volatil, da sie stark von den Ergebnissen der Be- triebsprüfungen in den Unternehmen beeinflusst wird. Gleichzeitig sanken auch die Aufwendungen aus Er- stattungszinsen aus der Gewerbesteuer und ähn- lichen Aufwendungen um 1,7 Mio. €, entsprechend 20,3 %). Bei den Zinsaufwendungen für Investitionskre- dite war erneut ein Rückgang zu verzeichnen: Hier sind 2,0 Mio. € weniger als im Vorjahr angefallen ( - 8,5 %). Auch in 2021 ermöglichten es das anhaltend niedrige Zinsniveau und tlw. sogar die Auszahlung von Negativzinsen den Zinsaufwand für Investitions- kredite trotz der hohen Investitionssummen stabil zu halten bzw. sogar zu senken. Die Zinslastquote beträgt 1,2 % (Vorjahr 1,5%). Die Gewinnanteile aus Beteiligungen gingen ge- genüber 2020 um 2,8 Mio. € zurück: im Vorjahr hatte die Stadt noch eine Gewinnausschüttung der Spar- kasse i. H. v. 1,7 Mio. € (2019: 3,6 Mio. €) erhalten. Das niedrige Zinsniveau bela stet das Ergebnis er- heblich, so dass keine Ausschüttung geleistet wer- den konnte. Die Ausschüttung des Zweckverbands Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg betrug 2021 0,5 Mio. € (2020: netto 1,3 Mio. €), wobei nach Buchungsschluss noch eine Nachzahlung von 0,3 Mio. € geleistet wurde. Der Grund für die geringe Ausschüttung sind Verluste beim Zweckverband, insb. beim ruhenden Verkehr . Aufgrund des pandemiebedingten Parkverhaltens, dem ausgesetzten Personaleinsatz und dem Ausset- zen der Parkscheinpf licht sind die Erträge stark zu- rückgegangen. Des Weiteren wurde mehr Außen- dienstpersonal eingestellt, um der Forderung nach besserer Überwachung Rechnung zu tragen. Finanzergebnis (in €) Ist 2021 Plan 2021 Ist 2020 Finanzerträge davon: -24.518.009,66 -14.829.514,24 -9.147.948,70 Zinserträge -1.621.448,97 -1.005.817,24 -1.804.700,69 Erträge Gewinnanteile aus Beteiligungen -549.016,63 -1.623.700,00 -3.329.851,07 Verzinsung Gewerbe-/Umsatzsteuer § 233a AO -22.235.514,56 -12.000.000,00 -3.977.649,76 Stundungszinsen und andere Finanzerträge -112.029,50 -200.000,00 -35.747,18 Zinsen und ähnliche Aufwendungen davon: 28.499.838,95 32.460.490,00 32.646.977,55 340 Anhang zum Jahresabschluss 2021 Ergebnisrechnung – Aufwendungen _____________________________________________________________________________________________________ 74 Zinsaufwendungen für Investitionskredite, insb. an Kreditinstitute 21.507.439,22 22.761.640,00 23.522.821,40 Erstattungszinsen (Gewerbesteuer) 6.589.876,00 9.000.000,00 8.270.718,00 Sonstige Zinsaufwendungen 402.523,73 698.850,00 853.438,15 Summe 3.981.829,29 17.630.975,76 23.499.028,85 341 Anhang zum Jahresabschluss 2021 Ergebnisrechnung – Außerordentliches Ergebnis _____________________________________________________________________________________________________ 75 Außerordentliches Ergebnis Die größte Veränderung gegenüber 2020 ergibt sich bei den „Schadensersatzleistungen und andere au- ßerordentliche Erträgen “, da hier außerordentliche Erträge aus der Auflösung von So nderposten aus Zuwendungen und Zuschüssen in Höhe von 37 Mio. € gebucht wurden. Hierbei handelt es sich um die korrespondierende Ertragsposition zur außerplan- mäßigen Abschreibung von Gebäuden aus der ka- meralen Vermögensrechnung (vgl. Erläuterung bei „Sachaufwendungen und Abschreibungen“). In den periodenfremden Aufwendunge n 2021 sind insb. Konzessionsabgaben z. B. für Strom und Was- ser aus dem Vorjahr en thalten, ebenso wie bereits 2020. Im Bereich des außerordentlichen Ergebnisses ge- staltet sich die Planung naturgemäß schwierig Außerordentliches Ergebnis (in €) Ist 2021 Plan 2021 Ist 2020 Schadenersatzleistungen und andere außeror- dentliche Erträge -37.248.569,41 -49.351 -451.860,23 Periodenfremde Erträge -1.327.289,88 -3.218.089 -171.868,74 Schadenersatzleistungen und andere außeror- dentliche Aufwendungen 9.623,41 11.210 75.679,64 Periodenfremde Aufwendungen 8.713.480,73 349.920 1.199.395,07 Summe -29.852.755,15 -2.906.310 651.345,74 342 Anhang zum Jahresabschluss 2021 Finanzrechnung _____________________________________________________________________________________________________ 76 Erläuterungen zur Finanzrechnung Finanzrechnung (in €) Ist 2021 Plan 2021 (+ Reste 2020) Ist 2020 Cashflow aus laufender Verwaltungstätig- keit -148.073.856,94 26.589.064,66 -130.662.647,51 + Einzahlungen Investitionszuweisungen -61.154.401,90 -100.408.558,00 -79.928.350,12 + Einzahlungen Investitionsbeiträge -22.048.985,22 -5.335.000,00 -8.938.326,32 + Veräußerung von Sachvermögen -30.138.555,30 -8.000.000,00 -16.028.656,43 + Veräußerung von Finanzvermögen -5.856.457,69 -4.326.000,00 -3.506.367,74 + Einzahlungen sonstige Investitionstätigkeit -2.119.163,76 -2.475.000,00 -2.516.977,90 = Einzahlungen Investitionstätigkeit -121.317.563,87 -120.544.558,00 -110.918.678,51 - Auszahlungen Erwerb Grundstücke 18.850.503,23 50.855.887,15 13.838.108,47 - Auszahlungen für Baumaßnahmen 186.395.321,42 538.670.988,81 193.068.288,93 - Auszahlungen bewegl. Sachvermögen 18.322.135,57 52.884.000,07 21.677.188,59 - Auszahlungen Erwerb Finanzvermögen 72.634.573,24 118.607.600,00 39.654.551,55 - Investitionsförderungsmaßnahmen 19.946.251,50 34.259.623,62 21.192.613,84 - Auszahlungen sonst. Investitionstätigkeit 300.000,00 2.515.000,00 960.500,00 = Auszahlungen Investitionstätigkeit 316.448.784,96 797.793.099,65 290.391.251,38 = Cashflow aus Investitionstätigkeit 195.131.221,09 677.248.541,65 179.472.572,87 = Finanzierungsmittelüberschuss/-Fehlbe- trag 47.057.364,15 703.837.606,31 48.809.925,36 + Aufnahme von Krediten für Investitionen -100.000.000,00 -280.000.000,00 -170.000.000,00 + Einzahlungen aus kreditähnlichen Vorgän- gen 0,00 0,00 0,00 = Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit -100.000.000,00 -280.000.000,00 -170.000.000,00 343 Anhang zum Jahresabschluss 2021 Finanzrechnung _____________________________________________________________________________________________________ 77 - Tilgung von Krediten aus Investitionen 90.612.728,32 70.160.800,00 63.963.726,78 - Tilgung aus kreditähnlichen Vorgängen 9.991.060,36 9.992.000,00 11.273.790,11 = Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 100.603.788,68 80.152.800,00 75.237.516,89 = Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 603.788,68 -199.847.200,00 -94.762.483,11 = Finanzierungsmittelüberschuss/-Fehlbe- trag 47.661.152,83 503.990.406,31 -45.952.557,75 + Auflösung von Liquiditätsreserven 0,00 0,00 0,00 - Bildung von Liquiditätsreserven 0,00 0,00 0,00 = Saldo Liquiditätsreserven 0,00 0,00 0,00 + Aufnahme von Kassenkrediten 0,00 0,00 -94.500.000,00 - Tilgung von Kassenkrediten 0,00 0,00 178.000.000,00 + Einzahlungen durchlaufende Posten -3.643.842.340,01 0,00 -3.882.586.894,45 - Auszahlungen durchlaufende Posten 3.634.195.799,33 0,00 3.854.782.174,68 = Saldo aus nicht haushaltswirksamen Vor- gängen -9.646.540,68 0,00 55.695.280,23 + Anfangsbestand an Finanzmitteln -397.553.173,82 -270.000.000,00 -407.295.896,30 = Endbestand an Finanzmitteln -359.538.561,67 233.990.406,31 -397.553.173,82 + Anfangsbestand sonstiger Liquiditätsreser- ven 0,00 0,00 0,00 = Endbestand an Liquiditätsreserven -359.538.561,67 233.990.406,31 -397.553.173,82 Der Cashflow aus der laufenden Verwaltungstätig- keit 2021 erhöhte sich gegenüber dem Jahr 2020 um ca. 17,4 Mio. € auf 148,1 Mio. €. Die Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit sind im Ver- gleich mit 2020 deutlich gestiegen (+ 181,2 Mio. €). Gerade die Steuereinzahlungen sind in 2021 maß- geblich gegenüber dem Vorjahr gestiegen (+ 148,3 Mio. €), wobei sich allein die Gewerbesteuer um 129,5 Mio. € erhöht hat. Bei den Kostenerstattungen ergaben sich ebenfalls Steigerungen gegenüber dem Vorjahr (insg. +14,6 Mio. €), insbesondere bei den Erstattungen vom Bund für die Kosten der Un- terkunft im Bereich des SGB II (da sich auch die dies- bezüglichen Transferauszahlungen erhöht haben, siehe weiter unten). Auch bei den sonstigen Einzah- lungen aus der laufenden Ve rwaltungstätigkeit konnte ein deutlicher Anstieg im Vergleich mit 2020 festgestellt werden (+13,6 Mio. €) werden. Hier 344 Anhang zum Jahresabschluss 2021 Finanzrechnung _____________________________________________________________________________________________________ 78 schlug ganz besonders positiv die Verzinsung von Gewerbesteuerforderungen zu Buche, nachdem in 2020 diesbezüglich kaum Einzahlungen zu verzeich- nen waren. Im Vergleich dazu entwickelten sich die laufenden Auszahlungen ebenfalls stark um ca. 163,8 Mio. € nach oben. So sind z.B. die Personal - und Versor- gungsauszahlungen gegenüber 2020 um insg. ca. 26,1 Mio. € angestiegen (u.a. wegen Besoldung s- und Tariferhöhungen in 2021 sowie wegen Stellen- neuschaffungen). Bei den Auszahlungen für Sach - und Dienstleistungen ist hingegen ein Rückgang in Höhe von ca. 3,1 Mio. € zu verzeichnen (vor allem wegen geringeren Aufwendungen im Bereich Ge- bäudeunterhalt und Gebäudetechnik). Gerade im Bereich Bauunterhalt sind Schwankungen von einem Jahr zum anderen nicht unüblich, da z.B. die Mittel- bereitstellungen in der Haushaltsplanung (u.a. für die Baupauschale) von Jahr zu Jahr unterschiedlich hoch ausfallen. Im Transferbereich wurden in 2021 89,5 Mio. € mehr ausgezahlt als im Vorjahr. Der Großteil davon betraf die coronabedingten Kapitalzuführungen an die Töchter NürnbergMesse und Flughafen. Außerdem fielen Mehrauszahlungen für die Kosten der Unter- kunft (SGB II), di e Gewerbesteuerumlage und die Bezirksumlage an. Auch bei den sonstigen Auszah- lungen aus der laufender Verwaltungstätigkeit erhöh- ten sich die Auszahlungen gegenüber 2020 deutlich (+54,6 Mio. €). Hauptverantwortlich für diesen An- stieg sind die Vergütungen für das Corona-Testcen- ter Flughafen und für die mobilen Abstrichstationen. Der Cashflow aus der laufenden Verwaltungstätig- keit ist ein Indikator für die dauernde Leistungsfähig- keit. Er dient zunächst zur Deckung der ordentlichen Tilgungen, nur übersteigende Beträge können zur Fi- nanzierung von Investitionen eingesetzt werden. Der Cashflow aus der laufenden Verwaltungstätigkeit war in 2021 so hoch, dass nach Abzug der ordentli- chen Tilgungen noch ca. 68,7 Mio. € als Finanzie- rungsbeitrag aus Eigenmitteln für die getätigten In- vestitionen 2021 vorhanden waren. Für die Investiti- onen 2021 musste insg. ein städtischer Eigenmittel- anteil in Höhe von 195,1 Mio. € aufgebracht werden; dieser konnte noch zu 35,2 % aus dem (nach Abzug der ordentlichen Tilgungen) verbleibenden Cashflow aus laufender Verwaltungstätigkeit gedeckt werden (gegenüber 30,9 % im Vorjahr). Der Cashflow aus Investitionstätigkeit weist im Be- richtsjahr einen Auszahlungsüberschuss aus, der um 15,7 Mio. € über dem entsprechenden Vorjahreswert (179,5 Mio. €) liegt. Die Einzahlungen aus der Inves- titionstätigkeit stiegen dabei im Vergleich zu 2020 um ca. 10,4 Mio. €, wobei hier durchaus größere Schwankungen von Jahr zu Jahr möglich sind. So unterliegen z.B. die Investitionszuweisungen und - zuschüsse naturgemäß von Jahr zu Jahr einer rela- tiven Schwankungsbreite, da der Abruf von Förd er- mitteln von der Anzahl der förderfähigen Baumaß- nahmen und dem jeweiligen Baufortschritt abhängt. In 2021 verringerten sich die Investitionszuweisun- gen und –zuschüsse gegenüber 2020 zwar um ca. 18,8 Mio. €, dafür stiegen die Einzahlungen aus Bei- trägen und der Veräußerung von Sachvermögen deutlich an (insg. +27,2 Mio. €). Auch bei diesen Po- sitionen ist die Schwankungsbreite hoch, da z.B. bei den Beiträgen die Einzahlungen davon abhängen, welche beitragspflichtigen Maßnahmen im jeweiligen Jahr abgerechnet werden konnten. Gleichzeitig erhöhten sich auf der Auszahlungsseite die Mittelabflüsse insg. um 26,1 Mio. €. Diese Mehr- auszahlungen 2021 lassen sich fast vollständig mit einer weiteren Tranche des Anteilsrückkaufs von wbg-Anteilen von den Städtischen Werken Nürnberg begründen. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 2021 be- trägt 0,6 Mio. € und ist identisch mit einer negativen Nettoneuverschuldung 2021, d.h. es wurden per Saldo im Berichtsjahr 2021 0,6 Mio. € mehr Kredite getilgt als neue Kredite aufgenommen wurden. In der Planung 2021 wurde noch mit einer Nettoneuver- schuldung von 199,8 Mio. € gerechnet. Für den Anfangs- und Endbestand an Finanzmitteln wurden die Bestände auf den jeweiligen Be - standskonten der Bilanzpositionen Liquide Mittel, Kassenkredite und Kontokorrentverbindlichkeiten herangezogen. 345 Anhang zum Jahresabschluss 2021 _____________________________________________________________________________________________________ 79 346 80 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2021 347 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2021 Rechenschaftsbericht _____________________________________________________________________________________________________ 81 Lage der Stadt Nürnberg Geographische Lage Nürnberg ist die größte Stadt Frankens und aufgrund der zentralen Lage in Nordbayern das Zentrum der Region. Nach der Bevölkerungszahl (53 4.731 im März 2022 lt. Melderegister) ist sie die zweitgrößte Stadt in Bayern und die vierzehntgrößte in Deutsch- land. Mit den Nachbarstädten Fürth, Erlangen und Schwabach sowie den angrenzenden Landkreisen ist Nürnberg Teil eines bedeutenden europäischen Wirtschaftsraumes mit einer zentralen Lage in Eu- ropa. Die Bedeutung der Wirtschaftsregion Nürnberg wurde dadurch unterstrichen, dass sie im Jahr 2005 durch die Ministerkonferenz für Raumordnung in den Kreis der elf Metropolregionen Deutschlands aufge- nommen wurde. Die Europäische Metropolregion Nürnberg (EMN) soll als Motor von Entwicklungen sowohl in sozialer und gesellschaftlicher Hinsicht, als auch auf kultureller, wirtschaftlicher und technologi- scher Ebene fungieren und damit die Ziele des euro- päischen Raumentwicklungskonzepts , Wirtschafts- wachstum, Beschäftigung, Wettbewerbsfähigkeit, sozialen Zusammenhalt und Nachhaltigkeit fördern. Wirtschaftsstruktur Nürnberg ist High -Tech-, Industrie- und innovativer Dienstleistungsstandort. Der Wirtschaftsstandort bie- tet gute wirtschaftliche Rahmenbedingungen und hat eine hohe Attraktivität als Lebens - und Arbeitsort. Unternehmen schätzen das hervorragende Innovati- ons-Ökosystem, das durch die neu gegründete Technische Universität Nürnberg zusätzliche Im- pulse erfährt. Seit den siebziger Jahren entwickelte sich die Stadt zum Dienstleistungszentrum mit hohen Anteilen von produktionsnahen Dienstleistungen wie Beratung, Planung, Markt - und Verbraucherfor- schung und einer hohen Beschäftigtendichte und Unternehmenspräsenz im Sektor der Informations - und Kommunikationstechnik. Aktuell sind vier Fünftel (80 %) aller in Nürnberg sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Dienstleistungssektor tätig. Im Ver- gleich der großen deutschen Städte ist jedoch Nürn- bergs Beschäftigtenanteil im Industriesektor bzw. im verarbeitenden Gewerbe immer noch bemerkens - wert hoch. Nürnberg ist das Handelszentrum Nordbayerns mit hoher Einkaufszen tralität. Das Güterverkehrszent- rum im Nürnberger Hafen ist der größte multimodale Umschlagplatz im süddeutschen Raum. Die Export- quote Nürnbergs liegt über dem Bundesdurchschnitt, wobei Nürnberg von seiner zentralen Lage im euro- päischen Wirtschaftsraum profitiert. Starke Cluster prägen den Wirtschaftsstandort . Nürnberger Unter- nehmen gestalten die Zukunftsthemen Digitale Transformation und Nachhaltigkeit. Beim Anteil der Beschäftigten im digitalen Sektor an der Gesamtbe- schäftigung gehört Nürnberg im Ranking der 20 größten deutschen Städte gemeinsam mit München und Bonn zu den TOP 3. Die Schwerpunkte der Nürnberger Industrie liegen in den Bereichen Energie-, Kommunikations-, Verkehr- stechnik, Mess - und Regeltechnik so wie Automati- sierungs- und Ferti gungstechnik mit bedeutenden Firmen wie Bosch, Diehl, Leoni, MAN oder Siemens. Traditionell stark ist auch die Schreibgeräteindustrie mit Firmen wie Faber -Castell (Stein bei Nürnberg), LYRA und Staedtler und die Nahrungs- und Genuss- mittelindustrie (Nürnberger Lebkuchen, Nürnberger Bratwürste). Arbeitsmarkt Durch seinen breiten und ausgewogenen Branchen- und Betriebsgrößenmix ist der Wirtschaftsstandort Nürnberg insgesamt robust und zukunftsorientiert aufgestellt und verfügt über e ine Fülle an Standort- vorteilen. Nürnbergs Wirtschaft k onnte sich den ne- gativen Auswirkungen der Corona -Pandemie seit März 2020 zwar nicht entziehen, ist mittlerweile aber wieder dabei die Bestmarken - vor Corona - zu errei- chen oder sogar zu übertreffen. Im Dezember 2019, vor Ausbruch der Corona -Pan- demie, gab es im Stadtgebiet mit 315.526 sozialver- sicherungspflichtig Beschäftigten am Arbeitsort Nürnberg eine so hohe Beschäftigung wie in noch keinem Jahr zuvor. Zum Dezember 2020 war die Be- schäftigtenzahl pa ndemiebedingt auf 311.576 ge- sunken, um bereits zum Stichtag 31. Dezember 2021 wieder auf 316.562 anzusteigen. Damit über- trifft die aktuelle Beschäftigtenzahl Nürnbergs den Vor-Corona-Wert. Über die Hälfte (52,1 Prozent) der Männer und Frauen, die in Nürnbe rg arbeiten, woh- nen nicht hier, sondern sind Einpendlerinnen und Einpendler. Dies verdeutlicht die wichtige Arbeits- marktfunktion Nürnbergs weit über die Stadtgrenzen hinaus für Nordbayern. Mit einer Arbeitslosenquote 348 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2021 Rechenschaftsbericht _____________________________________________________________________________________________________ 82 im August 2022 von 5,5 Prozent (Vorjahresmonat: 5,9 Prozent) liegt Nürnberg inzwischen unter der deutschlandweiten Quote von 5,6 Prozent. Im Ver- gleich der größten deutschen Städte mit mehr als 300.000 Einwohnerinnen und Einwohnern hat Nürn- berg nach München und Stuttgart die drittniedrigste Arbeitslosigkeit (München: 4,7 Prozent, Stuttgart: 4,8 Prozent, Nürnberg: 5,5 Prozent); jeweils im Au- gust 2022. 349 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2021 Rechenschaftsbericht _____________________________________________________________________________________________________ 83 Ertragslage Im Folgenden werden die wichtigsten Positionen kurz zusammengefasst , die durch Abweichungen vom Plan bzw. vom Ist des Vorjahres maßgeblich für den Jahresüberschuss von 18,0 Mio. € waren. in Mio. € (SAP -Logik: Erträge mit Minus -, Aufwendungen mit Pluszeichen) Ist 2021 Plan 2021 Ist 2020 Gewerbesteuer -552,2 -448,0 -421,1 Einkommensteueranteil -331,6 -321,0 -307,7 Schlüsselzuweisungen -234,3 -228,0 -249,5 Zuweisungen Land Grunderwerbsteuer -43,1 -38,0 -33,9 Zuweisungen vom Land (Lehr-/Kinderbetreu- ungspersonal.) -102,0 -92,3 -81,2 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte -72,1 -83,4 -71,8 Erstattungen vom Land (Transferleistungen) -59,9 -50,6 -69,8 Bezüge und Vergütungen 453,7 460,9 438,5 Pensionsrückstellungen (Saldo Zufüh- rung/Auflösung) 121,4 124,5 133,0 Zuschuss an soziale/ähnliche Einrichtungen - Art 1 157,7 155,7 151,9 Laufende Leistungen für Unterkunft/Heizung (KdU) (§ 22 I SGB II) 107,4 114,0 103,3 Verlustausgleiche an städtische Töchter inkl. Zuführung zu Rückstellungen, abzüglich Neutralisationen 12,4 10,5 16,7 Miet- und Pachtaufwand Immobilien 40,0 26,4 25,3 Aufwendungen für Gebäudeunterhalt, -tech- nik 31,4 39,6 39,9 Bezirksumlage 213,0 213,0 203,4 Gewerbesteuerumlage 41,1 33,6 31,4 350 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2021 Rechenschaftsbericht _____________________________________________________________________________________________________ 84 Zuführung zu Sonstigen Rückstellungen 99,4 0,1 76,1 Verzinsung Gewerbesteuer nach § 233 a AO -22,0 -12,00 -4,0 Die Ergebnisrücklage beträgt nach Ergebnisverwendung 242,6 Mio. € (2020: 221,5 Mio. €). Sie dient dem Ausgleich künftiger Jahresfehlbeträge. Die folgende Darstellung veranscha ulicht die Entwicklung der Jahresergebnisse und der Ergebnisrücklage seit 2006. Abb. 1: Entwicklung der Jahresergebnisse und der Ergebnisrücklage seit 20063 3 Die Differenz zwischen Jahresergebnis und Veränderung der Ergebnisrücklage erklärt sich aus der Ergebnisverwendung der nichtrechtsfähigen Stiftungen und der Kostendecker Marktamt und Friedhofsverwaltung. 351 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2021 Rechenschaftsbericht _____________________________________________________________________________________________________ 85 Kennzahlen zur Ertragslage Steuern und Umlagen Kennzahl Berechnung 2021 2020 2019 2018 2017 2016 2015 Durchschnittli- cher Anteil der Steuern pro Ein- wohner Steuern/ Einwoh- nerzahl 2.083 €/EW 1.782 €/EW 1.886 €/EW 1.826 €/EW 1.743 €/EW 1.665 €/EW 1.555 €/EW Steuerquote Steuern/ ordentliche Erträge 48,4 % 44,8 % 47,3 % 47,1 % 46,3 % 46,2 % 47,7 % Anteil der Schlüsselzuwei- sungen pro Ein- wohner Schlüsselzuweisun- gen/ Einwohnerzahl 442 €/EW 469 €/EW 428 €/EW 411 €/EW 376 €/EW 342 €/EW 329 €/EW Anteil der Schlüsselzuwei- sungen an den ordentlichen Er- trägen Schlüsselzuweisun- gen/ ordentliche Er- träge 10,3 % 11,8 % 10,7 % 10,6 % 10,0% 9,6 % 9,5 % Zuwendungs- quote Zuweisungen/ or- dentliche Erträge 26,6 % 28,5 % 24,5 % 24,2 % 23,6 % 23,9 % 25,3 % Anteil der Be- zirksumlage pro Einwohner Bezirksumlage/ Ein- wohnerzahl 402 €/EW 382 €/EW 367 €/EW 342 €/EW 313 €/EW 294 €/EW 301 €/EW Anhand der Steuerquote wird deutlich, dass mit fast. 50 % der ordentlichen Erträge Steuern die bedeu- tendste Einnahmequelle der Stadt Nürnberg darstel- len. In 2021 erhöhte sich die Quote im Vergleich zum Vorjahr um 3,6 Prozentpunkte. Im Vorjahr 2020 wurde wegen des Einbruchs von Gewerbe- und Ein- kommensteuer der bisher niedrigste Anteil erreicht. Selbst im Krisenjahr 2009 betrug hier der Wert 48 %. Im Berichtsjahr 2021 stieg die Kennzahl erheblich an aufgrund höherer Steuererträge (156 Mio. € mehr als im Vorjahr) bei einem gleichzeitigen Rückgang der gemeldeten Hauptwohnungen nach dem Einwohner- register von 2020 auf 2021 um 2.209 Einwohner. Die Schlüsselzuweisungen pro Einwohner stiegen bis 2020 stetig an, 2021 war erstmals ein Rückgang zu verzeichnen. Die Bezirksumlage pro Einwohner stieg seit 2009 im Trend eklatant an. Der Rückgang 2015 war auf die stark gestiegene Einwohnerzahl bei nahezu konstant gebliebener Umlage zurückzuführen. 352 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2021 Rechenschaftsbericht _____________________________________________________________________________________________________ 86 Kennzahlen zu Aufwendungen Kennzahl Berechnung 2021 2020 2019 2018 2017 2016 2015 Aufwandsde- ckungsgrad ordentliche Er- träge/ ordentliche Aufwendungen 99,7 % 100,5 % 103,3 % 102,1 % 102,9 % 102,9 % 102,3 % Transferauf- wandsquote Transferaufwand/ ordentliche Auf- wendungen 42,2 % 38,7 % 40,2 % 41,2 % 43,4 % 45,7 % 42,8 % Personalin- tensität = Personalauf- wandsquote Personalaufwen- dungen/ ordentli- che Aufwendun- gen 29,9 % 32,8 % 33,8 % 30,9 % 31,2 % 30,8 % 32,7 % Durchschnitt- liche Ab- schreibungs- quote des Sachanlage- vermögens/ Immateriellen Vermögens Abschreibungen auf immaterielles Vermögen und Sachanlagever- mögen/ immateri- elles Vermögen und Sachanlage- vermögen 2,5 % 2,4 % 2,5 % 2,6 % 2,7 % 2,6 % 2,5 % Abschrei- bungsentlas- tung Erträge aus der Auflösung von Sonderposten/ Abschreibungen auf Anlagevermö- gen (ohne Finanz- anlagen 49,3 % 53,4 % 46,1 % 46,6 % 48,3 % 48,9 % 49,0 % Der Aufwandsdeckungsgrad weist aus, inwieweit die ordentlichen Erträge die ordentlichen Aufwendungen abdecken. Entsprechend des Ausweises eines Jah- resüberschusses war diese Kennzahl 2015-2019 deutlich über der 100 %-Marke, während sie in 2020 nur noch knapp darüber war. In 2021 rutschte der Wert schließlich unter die 100 %-Marke, das heißt, die ordentlichen Aufwendungen konnten nicht voll- ständig durch die ordentlichen Erträge gedeckt wer- den. Eine Besonderheit liegt in 2021 jedoch darin, dass die außerplanmäßigen Abschreibungen von Gebäuden der kameralen Vermögensrechnung un- ter den ordentlichen Au fwendungen geführt sind, während die korrespondierenden Erträge aus Auflö- sungen von Sonderposten unter den außerordentli- chen Erträgen summiert sind. Bereinigt um diese Ab- schreibungen läge die Kennzahl bei einem sehr gu- ten Wert von 104,1%., also deutlich über den Vorjah- ren. Die Transferaufwandsquote übersprang 2011 nach- haltig die 40 %-Marke. Der geringe Wert 2015 trotz erheblicher Steigerung der Transferaufwendungen im Vergleich zum Vorjahr war auf den starken An- stieg anderer Aufwandsarten, insb. der Aufwen dun- gen für Sach - und Dienstleistungen (Flüchtlingsun- terbringung) und der Abschreibungen auf Finanzan- lagen zurückzuführen , 2016 traten diese Sachver- halte wieder in den Hintergrund und damit stieg die Quote wieder etwas an . 2020 hingegen gingen die 353 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2021 Rechenschaftsbericht _____________________________________________________________________________________________________ 87 Transferaufwendungen, wie bereits 2018 und 2019 nochmals etwas zurück. In 2021 wird die 40 % - Marke erstmals wieder überschritten. Dies liegt vor allem an den gestiegenen weiteren Transferaufwen- dungen und hier an der Zunahme der an die Eigen- betriebe und die verbund enen Unternehmen geleis- teten Verlustausgleiche. Personal stellt den wichtigsten Inputfaktor für die Er- stellung der kommunalen Dienstleistungen dar. Die Personalaufwandsquote ist besonders abhängig von der Entwicklung der entsprechenden Rückstellun- gen: 2013 stieg sie insb. aufgrund erhöhter Rückstel- lungszuführungen – 2012, 2014 und 2016 war die Quote entsprechend geringerer Rückstellungszufüh- rungen rückläufig. 2016 kamen erhöhte Transferauf- wendungen hinzu, die den relativen Anteil der Perso- nalaufwendungen verringerten. 2017 und auch wie- der 2019 kamen wiederum neben Besoldungserhö- hungen und Stellenschaffungen auch erhöhte Rück- stellungszuführungen zum Tragen , die Quote er- höhte sich wieder . 2020 hingegen waren die Rück- stellungszuführungen wieder geringer, so dass auch die Quote wieder leicht absank. Auch der nochmalige Rückgang in 2021 ist vor allem begründet in den ge- ringeren Zuführungen zu den Pensions - und Beihil- ferückstellungen für aktive Mitarbeiter/-innen. Die durchschnittliche Abschreibungsquote des Sach- anlage- und immateriellen Vermögens beschreibt, um welchen Betrag sich das städtische Anlagever- mögen pro Jahr verminder n würde, wenn nicht ent- sprechend reinvestiert w ird. Die Quote betrug seit 2008 fast konstant 2,6 - 2,7 %, 2012 stieg sie erst- mals auf 2 ,9 %. 2013 bis 2015 hingegen fiel die Kennzahl aufgrund der im Zuge der Grundstück sre- vision gestiegenen Anlagenwerte trotz gestiegener absoluter Abschreibungen auf 2,5 % zurück , seit 2016 stieg die Quote geringfügig an, um 2019 wieder auf 2,5 % zurückzukehren. 2020 weist nun den bis- her geringsten Wert auf. In 2021 wurde wiederum das Niveau von 2019 in erreicht. Die Kennzahl Abschreibungsentlastung zeigt auf, in- wieweit die Belastungen aus Abschreibungen durch Erträge aus Sonderpostenauflösungen v erringert werden. Daraus wird der Einfluss der Drittfinanzie- rung auf den Werteverzehr deutlich. Dieser Wert steigt durch Aktivierung stark geförderter In vestitio- nen (z.B. U-Bahn) an, wie z.B. im Jahr 2010 (51 %) und erreichte in 2020 den bisherigen Spitzenwert. In 2021 ist dagegen im Vergleich zum Vorjahr ein leich- ter Abfall zu verzeichnen. Zinsaufwand Kennzahl Berechnung 2021 2020 2019 2018 2017 2016 2015 Zinsaufwand pro Einwohner Zinsaufwand/ Einwoh- nerzahl 54 €/EW 61 €/EW 65 €/EW 65 €/EW 96 €/EW 79 €/EW 76 €/EW Zins-Steuerquote Zinsaufwand/ Steuerer-träge 3,3 % 3,4 % 3,4 % 3,6 % 5,5 % 4,7 % 4,9 % Zinslastquote Zinsaufwand/ ordentli-che Aufwendungen 1,2 % 1,6 % 1,7 % 1,7 % 2,6 % 2,3% 2,4 % Der Zinsaufwand pro Einwohner hat sich aufgrund des geringen Zinsniveaus trotz steigender Verschul- dung in den letzten 15 Jahren stark verringert (Spit- zenwert im Jahr 2011 mit 105 €/Einwohner). Der ver- gleichsweise hohe Wert in 2017 kam durch stark ge- stiegene Erstattungszinsen aus Gewerbesteuer zu- stande, die die Verringerung bei den Kreditzinsen mehr als aus glich. Ein ähnlicher Effekt war bereits 354 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2021 Rechenschaftsbericht _____________________________________________________________________________________________________ 88 2014 und 2016 zu beobachten. 2018 wiederum ent- fiel die steigernde Wirkung erhöhter Erstattungszin- sen, 2019 blieb der Wert konstant . Nach 2020 fiel dieser in 2021 auf den bisher niedrigsten Wert auf- grund gesunkener Erstattungszinsen sowie gesun- kener Zinsaufwendungen an Kreditinstitute. Die Zins-Steuerquote stellt den Anteil der Steuerver- wendung für Zinsen dar. 2013 wurde durch geringe- ren Zinsaufwand im Zähler, sowie andererseits eine Steigerung bei den Steuererträgen im Nenner der bisher niedrigste Wert der Zins-Steuerquote aus dem Jahr 2006 (6,5 %) mit 5,6 % no ch weit untertroffen. 2014 schlug hier jedoch der Einbruch der Gewerbe- steuer sowie der Anstieg der Erstattungszinsen aus Gewerbesteuer zu Buche, so dass die Kennzahl trotz weiter gesunkenem Durchschnittszins für Investiti- onskredite wieder anstieg. Seit 2015 sinkt der Wert der Zins-Steuerquote nun im Trend – nur unterbro- chen durch das Jahr 2017. Hier wurde der Anstieg bei den Steuererträgen durch den Anstieg bei den Gewerbesteuer-Erstattungszinsen überkompensier t und führte zu einer deutlichen Erhöhung. Genau die- ser Effekt verkehrte sich 2018 mit niedrigen Erstat- tungszinsen ins Gegenteil, 2019 noch einmal etwas stärker. 2020 weist geringere Zinsen, aber auch ge- ringere Steuern aus, so dass die Quote konstant bleibt. In 2021 wird der Rückgang bei den Zinsauf- wendungen verstärkt durch einen deutlichen Anstieg bei den Steuern, damit wird der bisher niedrigste Wert der Kennzahl erreicht. Auch bei der Zinslastquote machte sich ab 2015 der weitere Rückgang der Zinsaufwendungen für die In- vestitionskredite, 2017 jedoch auch wieder gestie- gene, 2018 gesunkene Gewerbesteuer-Erstattungs- zinsen bemerkbar. 2019 bleibt der Wert konstant , 2020 geht er nochmals geringfügig zurück . Dieser Trend hält in 2021 an: Der Rückgang um 4 Prozent- punkte ergibt sich aus geringeren Zinsaufwendun- gen verstärkt durch einen deutlichen Anstieg bei den ordentlichen Aufwendungen. Abb. 2: Zusammensetzung der ordentlichen Erträge und Finanzerträge Die Grafik veranschaulicht die immense Bedeutung der Steuererträge im Verhältnis zu den anderen Ertragsarten: Steuern 44,56% Erträge aus Zuweisungen und Zuschüsse 28,33% Leistungsentgelte 4,98% Erträge Kostenerstattungen , Kostenumlagen 14,49% Sonstige ordentliche Erträge 3,91% Erträge Auflösung Sonderposten 2,62% Sonstiges 0,68% Finanzerträge 0,43% 355 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2021 Rechenschaftsbericht _____________________________________________________________________________________________________ 89 Abb. 3: Zusammensetzung der ordentlichen Aufwendungen und Zinsenaufwendungen Bei den Aufwendungen stellen sich die Personal- und Transferaufwendungen als maßgebliche Positionen dar: Personalaufwendungen 26,62% Versorgungsaufwen dungen 4,26% Transferaufwendungen 40,14% Aufwendungen f. Sach- u. Dienstleistungen 10,27% Sonstige ordentliche Aufwendungen 12,49% Abschreibungen 4,93% Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1,28% 356 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2021 Rechenschaftsbericht _____________________________________________________________________________________________________ 90 Vermögenslage Kennzahlen zur Vermögenslage Kennzahl Berechnung 2021 2020 2019 2018 2017 2016 2015 Reinvestiti- onsquote Bruttoinvestitions- auszahlungen/ Jah- resabschreibungen 228 % 239 % 184 % 162 % 144 % 142 % 151 % Sachanla- gen-Sonder- postenquote Sonderposten/ Sachanlagevermö- gen 24,4 % 25 % 24,5 % 24,9 % 25,1 % 24,5 % 22,5 % Die Reinvestitionsquote beim Sachanlagevermögen weist im Vergleich zum Vorjahr einen Rückgang um 11 Prozentpunkte auf. Im Jahr zuvor wurde ein Spit- zenwert erreicht, der den bisherigen höchsten Wert aus 2010 mit 201 % überstiegen hat. In den Jahren 2005/2006 betrug diese Kennzahl nur 133 %/ 139 %. Die Kennzahl beschreibt, inwieweit Investitionen die durch die Abschreibungen verursachten Wertminde- rungen am Anlagevermögen ausgleichen und stellt damit einen Indikator für den Substanzerha lt dar. Hier werden die Auswirkungen des in den letzten Jahren stark aufgestockten Investitionsplans deutlich – d.h. es ist gut zu erkennen, dass die Stadt Nürn- berg in hohem Maße Vermögensaufbau über die Re- investition von Abschreibungen hinaus betreibt. Die Sachanlagen-Sonderpostenquote gibt an, wie viel Prozent des Sachanlagevermögens der Stadt Nürnberg durch investive Zuwendungen Dritter fi- nanziert wurden – in diesem Maße werden auch die Belastungen des Ergebnishaushalts durch Abschrei- bungen über Erträge aus der Auflösung der Sonder- posten ausgeglichen. Die Jahre 201 6, 2017 und 2019 zeigen, dass diese Kennzahl nicht synchron zur Kennzahl Abschreibungsentlastung (s.o.) verlau- fen muss, z.B. kann bei erhöhter Aktivierung nicht abzuschreibendem, nur teilweise gefördertem Anla- gevermögen (bebaute Grundstücke, s. Bilanzposi- tion Aktiva A. II. 2.) das Sachanlagevermögen stei- gen ohne dass die Abschreibungen steigen . Damit sinkt die Sachanlagen -Sonderpostenquote, die Ab- schreibungsentlastung nicht. 2015 hingegen ging der Bestand der Sonderposten aufgrund notwendiger Korrekturen im Zuge der Überprüfung der Grund- stücksbestände zurück. Die Sonderposten waren insb. Gegenstand der 2015 in diesem Zusammen- hang abgewickelten dritten Tranche. 2012 b is 2014 sowie 2018 , 2020 und 2021 verliefen die beiden Quoten kongruent. . 357 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2021 Rechenschaftsbericht _____________________________________________________________________________________________________ 91 Finanzierungslage Kennzahlen zur Finanzierungslage Kennzahl Berechnung 2021 2020 2019 2018 2017 2016 2015 Eigenka- pitalquote I Eigenkapital (ohne Stiftungen)/ Bilanz- summe 15,1 % 15,2 % 15,7 % 15,5 % 15,6 % 16,7 % 18,4 % Eigenka- pitalquote II (Eigenkapital + Sonderposten)/ Bi- lanzsumme 32,9 % 33,7 % 33,9 % 34,7 % 35,4 % 36,2 % 36,7 % Anlagen- deckung Langfristiges Kapi- tal/ Anlagevermö- gen 98,86 % 101,8 % 102,1 % 104,5 % 103,8 % 103,3 % 101,9 % Die Eigenkapitalquote stieg 2013 aufgrund der Kor- rekturen im Basiskapital im Rahmen der 1. Tranche der Revision des Grundstückbestands und der Zu- führung des Jahresüberschusses eklatant von vor- her 5 % auf 16,8 %. 2014 musste ein geringfügiger Rückgang hingenommen werden, da zwar das Ba- siskapital nochmals leicht nach oben korrigiert wer- den konnte (2. Tranche Revision Grundstücksbe- stand abzüglich Korrekturen bei der Position Kunst- gegenstände), die Bilanzsumme entsprechend der Erhöhungen bei Rückstellungen und Verbindlichkei- ten aber wesentlich stärker stieg. 2015 hingegen legte das Basiskapital aufgrund der dritten und letz- ten Tranche der Revision des Grundstückbestands noch einmal deutlich zu. 2016 schließlich schlug wie- der die Bildung von Sonderposten im Ber eich der Kunstgegenstände negativ zu Buche, 2017 die Kor- rektur der Wertansätze im Bereich des Stadtarchivs – hier fiel auch 2018 noch eine kleinere Korrektur an (2,5 Mio. €). 2019 gab es keine Bewegung im Basis- kapital, der in die Ergebnisrücklage eingestellte Überschuss erhöhte hingegen das Eigenkapital. 2020 erhöhte sich zwar das Basiskapital aufgrund der Wertgutachten der Kunstgegenstände um 18,0 Mio. €, jedoch war auf der ande ren Seite durch den Jahresverlust von 12,9 Mio. € eine Verringerung der Eigenkapitalpositionen aufgrund der Ergebnisver- wendung zu verzeichnen. In 2021 sank die Eigenka- pitalquote trotz eines positiven Jahresergebnisses von 18,0 Mio. € im Vergleich zum Vorja hr um einen Prozentpunkt ab. Dies ist vor allem zurückzuführen auf einen deutlichen Anstieg der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegen verbundenen Unternehmen im Vergleich zum Vorjahr (+ 87,7 %) aufgrund der w eitere Anteilsrückkäufe der wbg von den StWN in 2021. Mit der Eigenkapitalquote von 1 5,1 % bewegt sich Nürnberg aufgrund der unterschiedlichen kommu - nalen Rechnungslegungsvorschriften in den ver - schiedenen Bundesländern eher im unteren Bereich von Städten vergleichbarer Größen ordnung. In die- sem Bereich liegt auch Dortmund mit einer etwas hö- heren Eigenkapitalquote von 24,00 % zum 31.12.2020. Hingegen hatten 2020 die Städte Han- nover und Stuttgart eine Eigenkapitalquote von 68 % bzw. 85,08 %. Wuppertal und Essen als Beispiel für eine niedr igere Eigenk apitalquote weisen zum 31.12.2020 einen Wert von 4,84 % bzw. 0,88 % aus. Bei der Eigenkapitalquote II, d.h. unter Einbezug der Sonderposten, stellt sich die Situation um ei niges freundlicher dar. Auch hier ist deutlich die Verbesse- rung der Quo te durch die Korrekturen im Rahmen der Überprüfung des Grundstücksbestands erkenn- bar. Die Anlagendeckung, d. h. die Kennzahl, die dar- stellt, inwieweit langfristig gebundenes Vermögen langfristig finanziert ist und damit, inwieweit die sog. „Goldene Bilanz regel“ der Fristenkongruenz erfüllt ist, stieg seit 2007 geringfügig, aber sukzessive an 358 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2021 Rechenschaftsbericht _____________________________________________________________________________________________________ 92 und hat 2011 die 100 %-Marke erstmalig überschrit- ten. Seitdem war der Zielwert von mindestens 100 % bis 2020 erfüllt. In 2021 jedoch fällt dieser Wert unter die 100%-Marke. Dies ist v.a. zurückzuführen auf die Zunahme kurzfristiger Rückstellungen (+ 54 Mio. €, insb. sonstige Rückstellungen für pandemiebedingte Belastungen bei den städtischen Töchtern ) sowie + kurzfristiger Verbindlichkeiten ( + 53 Mio. €, insb. wbg-Anteilsrückkauf). Einige langfristige Positionen gingen hingegen zurück, insb. Sonderposten ( - 20 Mio. €) und Verbindlichkeiten aus sonstigen kredit- ähnlichen Rechtsgeschäften (- 10 Mio. €). Als lang- fristiges Kapital werden das Eigenkapital, Sonder- posten, Pensions- und Beihilferückstellungen sowie Kredit- und kreditähnliche Verbindlichkeiten ange- setzt. Es ist damit zu rechnen, dass die „Goldene Bi- lanzregel“ in naher Zukunft, wahrscheinlich sogar zum nächsten Bilanzstichtag, wieder erfüllt ist. Die Passivseite der Bilanz der Stadt Nürnberg wird veranschaulicht durch Abbildung 4. Abb. 4: Passivseite der Bilanz 2021 Der Schuldenstand aus Investitionskrediten und der in 2013 ausgegebene n Anleihe beträgt zum 31.12.2021 1.407 Mio. € (Vorjahr: 1.398 Mio. €). Die Neuverschuldung beträgt damit 9,4 Mio. € (Vorjahr 23,68 Mio. €). Unter Einbezug der kreditähnlichen Rechtsgeschäfte aus ÖPP -/ÖÖP-Projekten ergibt sich ein Schuldenstand in Höhe von 1.509 Mio. € (Vorjahr: 1.510 Mio. €) mit einer Schuldentilgung von 0,6 Mio. € (Vorjahr: Nettoneuverschuldung von 12,54 Mio. €). Das A nlagevermögen stieg um insg. 158,9 Mio. €, davon rund 23 Mio. € bei den Sachanlagen und 132 Mio. € bei den Finanzanlagen (insb. aufgrund des wbg-Anteilsrückkaufs und Grundstückseinlagen bei den Eigenbetrieben NürnbergBad und NürnbergStift sowie dem Kommunalunternehmen Klinikum). Die folgende Grafik veranschaulicht den Anstieg der langfristigen Verbindlichkeiten zur Investitionsfinan- zierung seit 2002. Im Jahr 2012 konnte die Entwick- lung zwar gebremst und in 2013 eine leichte Ent- schuldung erreicht we rden. Seit 2014 war eine Schuldenaufnahme infolge des extrem gestiegenen Investitionsbedarfs jedoch nicht mehr vermeidbar. Basiskapital Stadt; 11,26% Ergebnisrücklage; 4,10% Eigenkapital nichtrechtsfähige Stiftungen+ Kostendecker; 0,58% Verlustvortrag Gebührenhaushal…Sonderposten; 17,81% Rückstellungen; 33,16% Verbindlichkeiten aus Krediten, Anleihen; 25,35% Weitere Verbindlichkeiten und Passive Rechnungsabgrenzun… 359 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2021 Rechenschaftsbericht _____________________________________________________________________________________________________ 93 Dies wird insbesondere in den Zahlen des Kernhaus- haltes deutlich. 360 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2021 Rechenschaftsbericht _____________________________________________________________________________________________________ 94 Abb. 5: Entwicklung des Schuldenstandes, der Investitionskredite und der Anleihe 361 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2021 Rechenschaftsbericht _____________________________________________________________________________________________________ 95 Liquiditätslage Kennzahlen zur Liquiditätslage Die Darstellung der wichtigsten Einflussfaktoren und die Analyse der bedeutendsten Abweichungen fin- den sich im Anhang, Abschnitt Finanzrechnung. Kennzahl Berechnung 2021 2020 2019 2018 2017 2016 2015 Dynamischer Ver- schuldungsgrad in Jahren (Fremdkapital - Liquide Mittel - kurzfristige Forde- rungen)/ Cashflow aus laufender Verwaltungstä- tigkeit 22 24 15 17 15 41 141 Eigenfinanzierungsan- teil der Investitionen I in % Cashflow aus laufender Verwaltungstätigkeit/ In- vestitionsauszahlungen 47 45 82 88 119 45 10 Eigenfinanzierungs- anteil der Investitio- nen II (unter Berück- sichtigung investiver Einzahlungen) in % Cashflow aus laufender Verwaltungstätigkeit/ Cashflow aus Investiti- onstätigkeit 76 73 125 166 254 107 27 Eigenfinanzierungs- anteil der Investitio- nen III (II nach De- ckung ordentlicher Tilgungen) in % (Cashflow aus laufender Verwaltungstätigkeit - or- dentliche Tilgun- gen)/Cashflow aus Inves- titionstätigkeit 47 45 82 49 79 45 -21 Tilgungsquote (or- dentliche Tilgungen und Sondertilgun- gen) in % Tilgungen/Cashflow aus laufender Verwaltungstä- tigkeit 68 58 47 45 42 105 288 Der dynamische Verschuldungsgrad setzt die Effek- tivverschuldung (hier: inkl. Rückstellungen) ins Ver- hältnis zum Cashflow aus laufender Verwaltungstä- tigkeit und stellt damit fiktiv dar, wie lange es unter der (unrealistischen) Prämisse eines über die Jahre konstant bleibenden Cashflows au s laufender Ver- waltungstätigkeit (und dessen ausschließlicher Ver- wendung zur Schuldentilgung, d.h. bei völligem Ver- zicht auf Investitionen) dauern würde, diese Schul- den mittels der operativen Finanzmittelüber schüsse zu tilgen. Damit ist der Wert umso posit iver, je nied- riger er ist. Obige Zeitreihe zeigt die enorme Variabi- lität dieses Werts einer fiktiven Entschuldungsdauer. 2015 wies hier mit 141 Jahren aufgrund eines extrem geringen Cashflows aus der laufenden Verwaltungs- tätigkeit den zweitschlechtesten Wert der letzten sechs Jahre aus. Der bisherige Negativrekord lag in 2009 mit 194 Jahren. 2019 und 2017 wiesen auf- grund des hohen Liquiditätsbestands sowie des ho- hen Cashflows aus der laufenden Verwaltungstätig- keit mit 15 Jahren den besten Wert seit 2005 aus . 362 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2021 Rechenschaftsbericht _____________________________________________________________________________________________________ 96 2020 und 2021 musste wieder eine moderate Ver- schlechterung hingenommen werden. Die extremen Schwankungen machen die beschränkte Aussage- kraft dieser Kennzahl deutlich. Der Eigenfinanzierungsanteil der Investitionen I stellt dar, inwieweit Investitionen aus den operativen Fi- nanzmittelüberschüssen finanziert werden können und setzt daher den Cashflow aus der laufenden Ver- waltungstätigkeit ins Verhältnis zu sämtlichen Inves- titionsauszahlungen. Auch dieser Wert schwankt re- lativ stark, wie aus obiger Zeitreihe ersichtlich. Dabei bleibt unberücksichtigt, dass sehr viele Investitions- maßnahmen zum Teil durch Zuschüsse finanziert werden. Setzt man daher zum Vergleich den Cashflow aus laufender Verwaltungstätigkeit ins Verhältnis zum Cashflow aus Investitionstätigkeit und berücksichtigt so auch sämtliche investive Einzahlungen ( Eigenfi- nanzierungsanteil der Investitionen II) ergeben sich durchweg höhere Werte. Der Aussagewert auch die- ser Kennzahl ist jedoch beschränkt: D em Konzept der dauernden Leistungsfähigkeit liegt zugrunde, dass der Cashflow aus laufender Verwaltungstätig- keit zunächst zur Deckung der ordentlichen Tilgun- gen dient, nur übersteigende Beträge können zur Fi- nanzierung von Investitionen eingesetzt werden und bilden damit einen Eigenfinanzierungsbeitrag. Unter Berücksichtigung dieser Priorisierung ergeben sich die Werte des Eigenfinanzierungsanteils III . Hier- durch verschlechtern sich die Werte wieder – ein ne- gativer Saldo dieser Größe , wie er 201 5 mit - 21 % (bereits 2014 sowie 2011 und 20 09) vorliegt, zeigt an, dass kein positiver Finanzierungsbeitrag für In- vestitionen erzielt werden konnte. 2015 lag dies ins- besondere am extrem geringen Cashflow aus laufen- der Verwaltungstätigkeit. 2019 hingegen konnte n durch den hohen Cashflow aus laufender Verwal- tungstätigkeit trotz etwas gestiegenem Cashflow aus Investitionstätigkeit die guten Werte der beiden Vor- jahre 2017 und 2018 übertroffen werden. 2020 musste auch bei diesen Kennzahlen eine moderate Verschlechterung auf ein ähnliches Niveau wie 2016 hingenommen werden . Im Jahr 2021 verbesserte sich der Wert leicht um 2 Prozentpunkte. Auch die absolute Höhe des Cashflows aus laufen- der Verwaltungstätigkeit kann somit im Zeitablauf, als Indikator für die dauernde Leistungsfähigkeit an- gesehen werden. Die Grafik in Abbildung 6 veran- schaulicht die Entwicklung dieses möglichen Eigen- finanzierungsbeitrags – auch hierin spiegelt sich die enorme Schwankungsbreite entsprechend o.g. Werte über die letzten Jahre wider: 363 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2021 Rechenschaftsbericht _____________________________________________________________________________________________________ 97 Abb. 6: Eigenfinanzierungsbeitrag Eine ähnliche Aussage aus einem anderen Blickwin- kel trifft die sog. Tilgungsquote, die den Anteil der Til- gungen, hier inkl. Sondertilgungen, am Cashflow aus laufender Verwaltungstätigkeit betrachtet und damit feststellt, zu welchem Anteil der letztere für die Leis- tung der Tilgungsauszahlungen benötigt wird (ge- mäß dem Konzept der dauernden Leistungsfähigkeit steht hier zusätzlich jedoch auch die Investitionspau- schale nach Art. 12 FAG zur Verfügung) . Bei einem Wert über 100 % reicht dieser nicht aus, bei einem Wert unter 100 % verbleibt ein Überschuss. Die Kennzahl schwankt sehr stark mit den Einzahlungen. 2012 musste nur die Hälfte des Cashflows für die Til- gung verwendet werden – ein sehr guter Wert, der in deutlichem Gegensatz zu den Werten in 2010 und 2011 steht. 2013 unterschritt der Wert noch knapp die 100 %-Grenze – nur e in geringer Überschuss verblieb. Allerdings war dies den hohen Sondertil- gungen in diesem Jahr geschuldet - ohne Sondertil- gungen läge der Wert bei 64 % und damit nur mode- rat schlechter als 2012. 2015 wies mit 288 % den schlechtesten Wert seit 2005 überhaupt auf. 2017- 2019 hingegen lieferten Spitzenergebnisse. 2020 und 2021 ist ein moderater Rückgang, aber noch weit unter der kritischen Marke von 100%, zu ver- zeichnen. 0,00 50,00 100,00 150,00 200,00 250,00 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 in Mio. Euro Cashflow aus laufender Verwaltungstätigkeit ordentliche Tilgungen 364 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2021 Rechenschaftsbericht _____________________________________________________________________________________________________ 98 Analyse der Liquiditätssituation Die Bewirtschaftung der Kassenmittel sowie die Si- cherstellung der Liquidität sind Kassenaufgaben. Im Rahmen der Liquiditätsplanung und unter Berück- sichtigung der aktuellen Finanzsituation kommt hier- bei zur Überbrückung von Liqui ditätsengpässen auch die Aufnahme von Kassenkrediten in Betracht. Der in der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbe- trag für Kassenkredite liegt seit 2009 unverändert bei 280 Mio. Euro. Guthaben werden von der Kasse mit unterschiedli- chen Laufzeiten entweder als Tages- oder Festgel- der zur Erzielung eines rentablen Zinsertrages bei Kreditinstituten angelegt und verwaltet , wobei das derzeitige Marktumfeld kaum Zinserträge für kurzfris- tige Geldanlagen impliziert, wenn nicht sogar Zins- belastungen drohen. Die Zahl ungsfähigkeit der Stadt Nürnberg war im Jahr 2021 zu jeder Zeit gewährleistet. Zeitweise war die Aufnahme von Tagesgeldern und Kassenkredi- ten zur Liquiditätssicherung erforderlich. Die Auf- nahme der Kassenkredite und Tagesgeldern sowie die Anlage der Festgelder erfolgten nach den aktuel- len Marktzinsen. Die Grafik in Abbildung 7 zeigt den Verlauf der Kas- senkredite, Festgeldanlagen, Tagesgelder bei Kre- ditinstituten sowie die Kontostände beim Hauptkonto der Sparkasse Nürnberg nach monatlichen Durch- schnittswerten. Abb. 7: Durchschnittliche Entwicklung der Kassenkredite, Festgelder und Tagesgelder 2021 365 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2021 Rechenschaftsbericht _____________________________________________________________________________________________________ 99 Prognosebericht Für das aktuelle Haushaltsjahr 2022 wurde ein Fehl- betrag von rund 9,5 Mio. € geplant. Bei der Gewerbesteuer besteht jedoch sogar die Hoffnung, dass der Planwert i. H. v. 515 Mio. € über- troffen wird. Der Einkommensteueranteil liegt wahr- scheinlich etwas über dem Plan, die Schlüsselzuwei- sungen hingegen liegen mit 246 Mio. € genau im Plan. Damit stellt sich die Vermögens - und Finanz- lage trotz der weiterhin anhaltenden Corona-Pande- mie und den Auswirkungen des Ukrainekrieges im- mer noch relativ geordnet dar. Aufgrund der positiven unerwarteten Sondereffekten bei der Gewerbesteuer ist der große Einbruch bei den Finanzen erst einmal ausgeblieben beziehungsweise nach hinten ver- schoben. Die Finanzsituation und Schuldentragfä- higkeit kann gegenwärtig noch als gesichert angese- hen werden. Die Stadt Nürnberg verfügt über eine hinreichend ho he Ergebnisrücklage sowie Liquidi- tätsbestände und unausgeschöpfte Kreditermächti- gungen. Risikobericht Die aktuelle gute Finanzsituation darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass derzeit aufgrund des Ukraine-Krieges, den daraus resultierenden negati- ven wirtschaftlichen Auswirkungen (knappe Energie- versorgung, Inflation, Rezession) und den Heraus- forderungen der Zukunft (Klimawandel, Mobilität, …) erhebliche Risiken für den städtischen Haushalt be- stehen. Aktuelle Berechnungen in der mittelfristigen Planung bis zum Jahr 2026 bestätigen das bereits im Haushalt 2022 dargestellte Problem, dass mittelfris- tig die dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt Nürn- berg in Gefahr ist und eine finanzielle Notlage droht. Den Haushalt 2022 hat deshalb die die Regierung von Mittelfranken nur unter erheblichen Auflagen ge- nehmigt. Aus diesem Grunde muss die Stadt Nürn- berg bei der Aufstellung des Haushaltsplanes 2023 alle Anstrengungen unternehmen, um einen geneh- migungsfähigen Haushalt für die kommenden Jahre zu erreichen Nicht nur schlagen sich die zu erwartenden Preisan- stiege bei Energie und weiteren Gütern in einem ek- latanten An stieg der zu erwartenden Sachaufwen- dungen nieder. Auch ist m it der schlechteren ge- samtwirtschaftlichen Lage in der Regel ein Anstieg der Transferaufwendungen verbunden, bei denen in den letzten 2 Jahre eine gewisse Entspannung ein- getreten war – nun ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis die Auswirkungen der Krise sich hier nieder- schlagen. Ein weiteres Risiko für künftige Haushalte besteht in der Entwicklung der Personal- und Versorgungsauf- wendungen, die sich im Haushaltsplanentwurf für 2023 auf 754 Mio. € gesteigert haben, in vielen Be- reichen war in den letzten Jahren und wird auch wei- terhin durch Aufgabenmehrungen zusätzliches Per- sonal notwendig. Damit nimmt der Personalhaushalt nunmehr 3 3,6 % der ordentlichen Aufwendungen des Gesamthaushalts ein, mehr als in der Vorjahres- planung. Gerade auch in diesem Bereich kann die Stadt im Fall einer konjunkturellen Abkühlung nur wenig flexibel reagieren. Finanzielle Risiken für die Zukunft birgt weiterhin der immense Investitionsbedarf in der Stadt Nürnberg. Der MIP-Entwurf 2023 - 2026 ist weiterhin von einem hohen Investitionsniveau geprägt. Zwar liegen die Brutto-Investitionen mit knapp 1,967 Mrd. € und 1,303 Mrd. € städtischen Mitteln – vor allem wegen Verschiebungen auf die Zeit außerhalb des MIP-Zeit- raums – unterhalb des MIPs 2022 – 2025, allerdings wird wegen der anstehenden Kulturgroßprojekte und der allgemein schwierigen Baupreislage ein deutli- cher Anstieg zum MIP 2023 - 2026 erwartet. Neben weiteren Maßnahmen aus dem Paket „Bildung und Betreuung“ wird künftig auch die Erneuerung von Brücken, die Sanierung und Herstellung von U - Bahnhöfen sowie die Maßnahmen zur Umsetzung des Mobilitätsbeschlusses an Bedeutung gewinnen. 366 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2021 Rechenschaftsbericht _____________________________________________________________________________________________________ 100 Hohe Investitionen wirken sich zudem unmittelbar auf künftige Ergebnisrechnungen aus, da Absc hrei- bungen und finanzierungsbedingte Zinsaufwendun- gen anfallen. Ferner entstehen bei neuen Einrichtun- gen dauerhaft zusätzliche Betriebskosten (Personal, Unterhalt etc.). Die Entwicklung des städtischen Haushalts im Fi- nanzplanungszeitraum 2023-2026 stellt sich so dar, dass mindestens bis 2026 zweistellige Defizite im Er- gebnishaushalt (zwischen 11 und 39 Mio. €) sowie bis 2025 dreistellige Beträge bei der Nettoneuver- schuldung ( zwischen 200 und 300 Mio. € !) zu be- fürchten sind. Bereits in den letzten Jahren wurde zur Verringerung der Risiken auf der Ausgabenseite die Kostenkon- trolle im Rahmen des laufenden Controllingprozes- ses intensivier t. Als Reaktion auf die Corona -Krise wurde für den Haushalt 2021 ein Sofortprogramm zur Haushaltsstabilisierung und Erg ebnisverbesserung aufgestellt. Aufgrund der sich abzeichnenden Belas- tungen und Risiken in den kommenden Jahren reicht dies jedoch nicht aus, so dass die Verwaltung gerade dabei ist, weitere Sparmaßnahmen im Ergebnis- haushalt auszuarbeiten. Auch ist di e Notwendigkeit jeder einzelnen Investitionsmaßnahme vor dem Hin- tergrund der drastisch verschlechterten finanziellen Prognose erneut zu hinterfragen. Auch hinsichtlich der städtischen Töchter wird die Gesamtrisikolage nach wie vor durch die Corona - Pandemie sowie durch die Folgen des Ukraine-Krie- ges bestimmt. Die Geschäftsentwicklung des Albrecht Dürer Air- ports wurde bereits seit Mitte März 2020 durch die Corona-Pandemie erheblich beeinflusst. Der Kon- zern schloss das Jahr 2021 mit einem negativen Er- gebnis nach Steuern in Höhe von -14,9 Mio. € ab, was einer Verbesserung gegenüber dem Vorjahr um 26,3 Mio. € entspricht (Konzern -Jahresergebnis 2020: -41,2 Mio. €). Im Jahr 2021 wurden insgesamt rund 1,1 Mio. Fluggäste befördert und damit 16 % mehr als im Vorjahr, gleichzeitig aber auch 74 % we- niger als im Vo r-Corona-Jahr 2019. 2021 starteten und landeten am Albrecht Dürer Airport 33.094 Flüge. Dies waren 10 % mehr als im Vorjahr, aber nur gut die Hälfte der Flugbewegungen von 2019. Im gewerblichen Verkehr lag das Aufkommen auf Vor- jahresniveau. Im Jahr 2021 konnten auf Konzern- ebene Umsatzerlöse von 42,6 Mio. € erzielt werden. Dies entspricht im Vergleich zum Vorjahr einer Erhö- hung von 7,0 % (Vorjahr: 39,8 Mio. €). Die Zunahme beruht im Wesentlichen auf teilweise weggefallenen Reisebeschränkungen und des damit einhergehen- den Passagierwachstums. Infolge der guten Passa- gierentwicklung liegen die Umsätze auch 2022 so- wohl deutlich über dem Vorjahresniveau (+12,7 Mio. €) als auch über dem Planwert (+30,5 Mio. €). Insge- samt wird für das Jahr 2022 mit einem Zuwachs von über 1,6 Mio. auf 2,7 Mio. Passagieren gerechnet. Dabei wird v. a. im LCC - und im touristischen Ver- kehr ein deutlicher Erholungseffekt unterstellt. Im in- nerdeutschen Verkehr sowie Geschäftsreiseverkehr wird dieser Effekt nur unterproportional eintreten. Im Zuge des prognostizierten Anstiegs der Passagier- zahlen werden die Erlöse im Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr deutlich steigen. So werden sich die Umsatzerlöse des FNG-Konzerns gemäß Planung in 2022 auf rund 72,4 Mio. € (Vorjahr: 42,6 Mio. €) er- höhen. Dieser Umsatz reicht allerdings nicht aus, um den Airport Nürnberg in die Gewinnzone zu bringen. Daher wird der Fokus in 2022 weiter auf der Kosten- optimierung sowie einer Gewährleistung der Zah- lungsfähigkeit liegen. Erhebliche Risiken bestehen jedoch weiterhin nicht nur bezüglich des weiteren Pandemiegeschehens, sondern in zunehmendem Maße durch die Energiekrise und die rasant steigen- den Energiekosten. Im zweiten Corona -Jahr 2021 zählte die Nürnberg- Messe Group durch das anhaltende Veranstaltungs- verbot nochmals weniger Aussteller/innen und Besu- cher/innen als im Vorjahr. Das Messejahr 2021 ist damit – gefolgt von 2020 – das ausstellerschwächste Jahr der NürnbergMesse seit über 30 Jahren . Ebenso war die Besucherzahl der NürnbergMesse Group nur in den Anfangsjahren des Unternehmens geringer als 2021 und 2020. Folglich konnte mit 68,3 Mio. € Umsatz (Vorjahr: 110,3 Mio. €) coronabedingt nicht an die Erfolge der Vorjahre angeknüpft werden. Der Umsatz liegt um 42,0 Mio. € bzw. 38,0 % unter dem Vorjahresniveau. In Relation zum turnusgemäß besser vergleichbaren Geschäftsjahr 2019 entspricht dies einer Umsatzreduzierung von 217,4 Mio. € bzw. 76,1 %. Die NürnbergMesse Group erzielte in 2021 ein operatives Ergebnis von -38,5 Mio. € (2020: -67,6 Mio. €) und ein Ergebnis vor Steuern von -40,5 Mio. € (2020: -68,9 Mio. €). Im Ein zelabschluss zeigt die Nürnberg Messe GmbH für 202 1 ein operatives Er- gebnis von -27,4 Mio. € (Vorjahr: -54,0 Mio. €). Zur Sicherung der Liquidität wurden aus der im Jahr 367 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2021 Rechenschaftsbericht _____________________________________________________________________________________________________ 101 2017 durch die beiden Hauptgesellschafter (Stadt Nürnberg und Freistaat Bayern) beschlossene Ei- genkapitalerhöhung von 100 Mio. € pro Gesellschaf- ter bereits die Eigenkapitaltranchen der Jahre 2026 und 2027 (je 10 Mio. € je Gesellschafter) in das Jahr 2021 vorgezogen. Für die Jahre 2022 bis voraus- sichtlich 2025 sind weitere Eigenkapitalerhöhung en durch die beiden Hauptgesell schafter i.H.v. i nsge- samt 100 Mio. € vorgesehen. Um auf die entwick- lungsbeeinträchtigenden Auswirkungen durch die Corona-Pandemie besser reagieren zu können, hat die Nürnberg Messe eine regelmäßige Liquiditäts - prognose implementiert. Die erteilte Genehmigung der Anträge „November-/Dezemberhilfe“ hat sich po- sitiv auf die Finanzlage ausgewirkt. Zu Beginn des zweiten Quartals 2022 geht die Gesellschaft zwar von einem gegenüber 2020 und 2021 nochmals deutlich sinkenden Jahresfehlbetrag in 2022 aus, je- doch bestehen auch hier erhebliche Risiken nicht nur bezüglich eines eventuellen Pandemiegeschehens, sondern vor allem auch durch den Ukrainekrieg und die Energiekrise. Beim Klinikum Nürnberg (Kommunalunternehmen) hat sich das Jahresergebnis 2021 aufgrund einer Bil- dung von Rückstell ungen für Erlösrisiken sowie er- klärter Forderungsverzichte innerhalb des Konzern- verbundes gegenüber dem Vorjahr deutlich um 80,6 % verbessert. So erwirtschaftete das Klinikum 2021 einen Jahresfehlbetrag i. H. v. -0,97 Mio. € (Vorjahr: -4,98 Mio. €). Die Co rona-Pandemie stellt e jedoch auch für das Klinikum eine bisher noch nie dagewe- sene medizinische, organisatorische und auch finan- zielle Herausforderung dar. Bisher konnte die Situa- tion jedoch gut beherrscht und die Versorgung im Ka- tastrophenfall stets gewährleistet werden. Die in den zwei zurückliegenden Jahren existierenden Versor- gungsprobleme bei Schutzmaterialien und medizini- schem Ver brauchsmaterial konnten durch eine er- höhte Lagerhaltung und veränderte Liefe rantenstra- tegie weitgehend beho ben werden, jedo ch sind die Preise aufgrund der Rohstoffknappheit und hohen Energiekosten in vielen Produkt bereichen deutlich über dem Vorkrisenniveau. Auch die Lieferketten sind durch den Ukrainekrieg und partielle coronabe- dingte Hafenschließungen nach wie vor gestört. Wann sich diese Situation wieder normalisieren wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar. Jedoch ge- hen immer mehr Ökonomen davon aus, dass es mehrere Jahre dauern wird, bis sich die deutsche Volkswirtschaft von den mit der Corona -Pandemie und dem Ukra inekrieg verknüpften negativen wirt- schaftlichen Effekten erholen wird. Nach wie vor schwierig ist die Gewinnung von Personal insbeson- dere in der Pflege und dem OP-Bereich, so dass die vorhandene Nachfrage nach stationä ren Kranken- hausleistungen nicht immer zeitnah bedient werden kann. Ein weiterer sich abzeichnender Trend ist die zunehmende Verlagerung bisheriger stationärer Leistungen in den ambulanten Bereich. Das Gutach- ten zu potenziell ambulanten Leistungen liegt mittler- weile vor und enthält für die gesamte deutsche Kran- kenhauslandschaft ein Ambul antisierungspotenzial von rund 20 % der bisher stationär erbrachten Leis- tungen. In welchem Umfang und ab wann das Klini- kum Nürnberg als Maximalversorger davon betroffen sein wird, ist noch nicht ganz klar, jedoch sind nach internen Schätzungen rund 5 % der aktuell erbrach- ten Leistungen potenziell betroffen. Mittelfristig ist die finanzielle Entwicklung des Klinikums erlösseitig stark davon abhängig, wie sich die Gesundheitspoli- tik der neuen Bundesregierung weiterentwickelt. Auf der Ausgabenseite werden sic h die Lohnnebenkos- ten voraussichtlich deutlich erhöhen, um die gestie- genen Kosten in den soziale n Sicherungssystemen zu refinanzieren. Auch ist nicht absehbar, wie sich die staatliche Haushaltslage auf die in Zukunft anste- henden Großbaumaßnahmen im Klinikum auswirkt. Hier bleibt nur abzuwarten, wie sich die Förderquo- ten entwickeln werden. Zusätzlich zu diesen Risiken und Mehrausgaben belastet die Rückführung der Mitarbeitenden der Servicegesellschaft in den TVöD die finanzielle Stabilität des Klinikums massiv. Für 2022 und 2023 ist mit Mehrbelastungen von 3,6 bzw.3,7 Mio. € pro Jahr zu rechnen, die das Klinikum zu tragen hat. Erst ab 2024, nach vollständiger Über- leitung in den TVöD, erfolgt eine Teilkompensa tion der Mehraufwendungen durch die Stadt Nürnberg. Für die Jahre ab 2024 ist von einer Mehrbelastung des Klinikums von rund 1,5 Mio. € pro Jahr auszuge- hen, die nicht ausgeglichen werden. Das Ergebnis der Städtischen Werke Nürn berg (StWN) wird weitestgehend von den Ergebnisabfüh- rungen der Konzerngesellschaften N -ERGIE und VAG sowie Sondereffekten aus wbg-Anteilsveräuße- rungen bestimmt. In 2021 zeigte die Ertragslage der N-ERGIE eine Verschlechterung gegenüber dem Vorjahr auf. So führte die N -ERGIE in 2021 einen Gewinn von 63,6 Mio. € (Vorjahr: 72,3 Mio. €) an die StWN ab, während die VAG einen Anspruch auf Ver- lustübernahme von 81,3 Mio. € (Vorjahr: 89,4 Mio. €) 368 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2021 Rechenschaftsbericht _____________________________________________________________________________________________________ 102 aufweist. Nach dem ersten Quartal 2022 geht die N- ERGIE davon aus, da ss die Ergebnisabführung an die Städtische Werke Nürnberg GmbH in geplantem Umfang erfolgen kann. Zugleich hat sich bei der VAG der Zuschussbedarf gegenüber dem Vorjahreszeit- raum um rund 2,3 Mio. € verringert. Hier führten die Corona-Pandemie und die darau s resultierenden Einschränkungen im öffentlichen Leben seit März 2020 zu einem deutlichen Einbruch der Verkehrser- löse. Im ersten Quartal 2022 hat sich die Zahl der ÖV-Fahrten im Vergleich zum Vorjahresquartal zwar um 14,1 % gesteigert, liegt aber gleichwoh l 18,9 % unterhalb des Planwertes. Insbesondere aufgrund der Folgen der Energiekrise und des Ukrainekriegs ist von einer zusätzlichen Be- lastung der Ergebnisse der N-ERGIE und VAG aus- zugehen. Die Finanzierung steht durch die Mi nder- einnahmen/Mehraufwendungen bei VAG und N-ER- GIE im gesamten StWN -Konzern zukünftig vor gro- ßen Herausforderungen. Es ist davon auszugehen, dass der ertragsmäßige Ergebnisausgleich zwischen N-ERGIE und VAG nicht mehr im bisherigen Maße gelingen wird, sodass die Nettofehlbeträge der kom- menden Jahre zusätzlich kompensiert werden müs- sen - damit kämen erhebliche zusätzliche Belastun- gen auf den städtischen Haushalt zu - auch dreistel- lige Millionenbeträge sind hier im Bereich des Mögli- chen. Damit wird für die Stadt Nürnberg die Grenze des Tragbaren überschritten, eine Diskussion über eine stärkere Finanzierung des ÖPNV durch Bund und Land erscheint unumgänglich . 369 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2021 Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2021 __________________________________________________________________________________________________ 103 Stiftungen der Stadt Nürnberg 2021 Von der Stadtkämmerei werden folgende 28 rechts- fähige und 34 nichtrechtsfähige Stiftungen verwal- tet. Im Jahr 2021 wurden zwei neue nichtrechtsfä- hige Stiftungen gegründet. Zudem wurde die bereits bestehende rechtsfähige Dr. Erwin und Elisabeth Reichert-Stiftung in die Ver- waltung aufgenommen. Bezeichnung Buchungs- kreis/ Finanzkreis Geschäfts- bereich Gründungsjahr Rechtsfähige Kommunale Stiftungen Heilig-Geist-Spital-Stiftung Nürnberg 2301 2031 1339 Findel- und Waisenhausstiftungen 2302 2032 1368 Georg Matthias und Karoline Klein’sche Brennmaterialienstiftung 2303 2033 1890 Kost-Pocher’sche Stiftung 2304 2034 1921 Fritz-Hintermayr-Stiftung 2305 2035 1968 Johanna Sofie Wallner’sche Blinden- und Stipendienstiftung 2306 2036 1966 Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung 2307 2037 2004 Rechtsfähige Allgemeine Stiftungen, die kommunal verwaltet sind Sigmund-Schuckert-Stiftung 2401 2041 1948 Stiftung Lokalstudienfonds 2402 2042 1809 Stiftung für Bildung und Unterricht 2403 2043 1966 Stiftung zur Förderung der Sechsten Fakultät der Universität Er- langen-Nürnberg 2404 2044 1961 Heinrich Gröschel Stiftung 2405 2045 1992 Dr. Hans und Dr. Elisabeth Birkner Stiftung 2406 2046 1999 Heinz und Inge Tschech Stiftung 2407 2047 2001 Rudolf Volland Stiftung 2408 2048 2002 Leo und Trude Denecke Stiftung 2409 2049 2004 Max und Rosemarie Hübschmann Stiftung 2410 204A 2005 Frieda und Helmut Schweimer-Stiftung 2411 204B 2006 Ursula-Fischer-Schwanhäußer-und-Gebhard-Schönfelder-Stif- tung 2412 204C 2016 Rudolf und Eberhard Bauer Stiftung 2413 204D 2017 Alfred Golombek Stiftung 2414 204E 1998/2019 Stiftung Lompa 2415 204F 2019 370 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2021 Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2021 __________________________________________________________________________________________________ 104 Hehl Stiftung 2416 204G 2019 Wolfram und Ilse Unger Stiftung (Verbrauchsstiftung) 2417 204H 2019 Dr. Erwin und Elisabeth Reichert-Stiftung 2418 204I 2007/2021 Rechtsfähige Allgemeine Stiftungen, die nicht kommunal verwaltet sind Friedrich Freiherr von Haller’sche Forschungsstiftung 2501 2051 1954 Hedwig Linnhuber – Dr. Hans Saar-Stiftung 2502 2052 2004 Bäume für Nürnberg Stiftung 2503 2053 2013 Bezeichnung Bu- chungs- kreis/ Finanz- kreis Geschäfts- bereich Gründungsjahr Nichtrechtsfähige Stiftungen Stiftung "Nürnberg - Stadt des Friedens und der Menschen- rechte" 1000 001A 2000 Heinrich und Amalie Lang-Stiftung 1000 202A 1966 Eberhard und Fanny Ermann'sche Stiftung 1000 202B 1954 Otto Lauterbach-Stiftung 1000 202C 1962 Marie-Hack-Stiftung 1000 202D 1970 Fritz und Eugenie Übelhör Stiftung 1000 202E 1970 Andreas-Winterbauer-Stiftung 1000 202F 1974 Kunst- und Kulturstiftung der Nürnberger Nachrichten 1000 202G 1977 Andreas-Staudt-Stiftung 1000 202H 1978 Dr. Ing. Eduard-Kurz-Stiftung 1000 202I 1980 Johann und Liselotte Lehner Stiftung Nürnberg 1000 202J 2001 Emil und Lydia Kudrnac-Stiftung 1000 202K 2002 Späth-Falk-Hammerbacher-Stiftung Nürnberg 1000 202L 2002 Bärbel Schröder und Claus Schmidt Stiftung 1000 202M 2007 Auxiliar-Stiftung 1000 202N 2008 Gustav Riedner – Karl Weißmann – Stipendienstiftung 1000 202O 2008 Barbara, Dr. Wilhelm und Klara Doni Stiftung 1000 202P 2008 Altstadtfreunde Nürnberg Stiftung 1000 202Q 2008 Margarete-Weigel-Stiftung 1000 202R 2009 Leonhard Wagner Stiftung 1000 202S 2009 Marie und Hugo Lemnitzer Stiftung 1000 202T 2010 Ernst und Berta Wurzer Stiftung 1000 202U 2011 Werner und Elisabeth Krauß Stiftung 1000 202V 2011 Adolf-und-Gertraud-Müller-Stiftung 1000 202W 2011 Erwin-und-Monika-Telle-Stiftung 1000 202X 2012 371 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2021 Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2021 __________________________________________________________________________________________________ 105 Dorothea-Herzog-Kulturstiftung 1000 202Y 2013 Stiftung Jürgen Wolff für Emanzipation und Kultur 1000 202Z 2015 Erich und Grete Berwind Stiftung 1000 2021 2015 Stiftung Klinikum Nürnberg 1000 2022 2012/2019 Mathilde-Gottschalk-Stiftung 1000 2023 2020 Georg und Gisela Gottschalk Stiftung 1000 2024 2020 Stiftung Studium, Wissenschaft, Kunst 1000 2025 2005/2020 Pocket-Opera-Company-Stiftung Nürnberg 1000 2026 2021 Stamm-Schmitt-Stiftung 1000 2027 2021 1. Vermögen der einzelnen Stiftungen Nachfolgend wird das Aktivvermögen und Passivka- pital in TEUR zum 31.12.2021 (nach der Ergebnis- verwendung) ausgewiesen. Für die rechtsfähigen Stiftungen können weitere De- tails den einzelnen Jahresabschlüssen entnommen werden. Die nichtrechtsfähigen Stiftungen werden im Rahmen des städtischen Jahresabschlusses kumu- liert erläutert. Stiftung Aktiva 2021 Passiva 2021 davon Eigenkapital Fremdkapital Gesamt Liquide Mittel Gesamt davon Gewinn (vor Erg.verwendung) davon Verbind-lichkeiten Rechtsfähige Stiftun- gen Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Heilig-Geist-Spital-Stif- tung 45.080 2.448 43.734 545 407 Findel- und Waisenhaus- stiftungen 4.788 358 4.617 131 3 Klein’sche Brennmateria- lenstiftung 1.662 217 1.544 66 3 Kost-Pocher’sche Stif- tung 13.666 221 13.584 107 73 Fritz-Hintermayr-Stiftung 3.599 104 3.555 57 31 Wallner’sche Blinden- und Stipendienstiftung 190 15 189 3 0 Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung 835 101 804 8 24 Sigmund-Schuckert-Stif- tung 168.715 12.385 161.560 2.494 857 Stiftung Lokalstudien- fonds 4.392 66 4.389 142 0 Stiftung für Bildung und Unterricht 1.075 21 1.071 4 0 372 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2021 Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2021 __________________________________________________________________________________________________ 106 Stiftung zur Förderung der Sechsten Fakultät der Universität Erlangen- Nürnberg 211 12 209 4 0 Heinrich Gröschel Stif- tung 2.897 85 2.841 20 48 Dr. Hans und Dr. Elisa- beth Birkner Stiftung 4.122 222 4.073 45 0 Heinz und Inge Tschech Stiftung 2.054 80 2.014 7 12 Rudolf Volland Stiftung 1.697 64 1.669 26 5 Leo und Trude Denecke Stiftung 513 204 333 10 170 Max und Rosemarie Hübschmann Stiftung 56 4 56 1 0 Frieda und Helmut Schweimer Stiftung 883 18 873 6 9 Ursula-Fischer-Schwan- häußer-und-Gebhard- Schönfelder-Stiftung 165 24 139 5 23 Rudolf und Eberhard Bauer Stiftung 7.757 185 7.678 38 57 Alfred Golombek Stiftung 463 46 455 2 3 Stiftung Lompa 434 27 421 4 3 Hehl Stiftung 981 15 973 20 5 Wolfram und Ilse Unger Stiftung (Verbrauchsstif- tung) 192 76 187 0 4 Dr. Erwin und Elisabeth Reichert-Stiftung 1.255 266 1.238 21 2 Friedrich Freiherr von Haller’sche Forschungs- stiftung 1.952 199 1.778 19 162 Hedwig Linnhuber - Dr. Hans Saar-Stiftung 8.639 510 8.310 124 182 Bäume für Nürnberg Stif- tung 278 81 208 3 12 Summe rechtsfähige Stiftungen 278.551 18.054 268.502 3.912 2.095 Stiftung Aktiva 2021 Passiva 2021 davon Eigenkapital Fremdkapital Gesamt liquide Mittel Gesamt davon Gewinn (vor Erg.verwendung) davon Ver-bindlichkeiten Nichtrechtsfähige Stiftungen Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Heinrich und Amalie Lang-Stiftung 1.857 39 1.856 49 0 Eberhard und Fanny Er- mann'sche Stiftung 972 19 970 7 0 373 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2021 Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2021 __________________________________________________________________________________________________ 107 Otto Lauterbach- Stiftung 1.451 30 1.445 27 0 Marie-Hack-Stiftung 9.012 314 8.805 95 195 Fritz und Eugenie Übel- hör Stiftung 97 3 96 1 0 Andreas-Winterbauer- Stiftung 648 93 610 8 11 Kunst- und Kulturstiftung der Nürn- berger Nachrichten 1.155 38 1.142 17 11 Andreas-Staudt- Stiftung 209 10 208 1 0 Dr. Ing. Eduard-Kurz-Stif- tung 78 5 78 0,4 0 Johann und Liselotte Leh- ner Stiftung Nürnberg 2.511 49 2.503 38 1 Emil und Lydia Kudrnac-Stiftung 295 6 295 3 0 Späth-Falk-Hammerba- cher-Stiftung 111 9 106 2 2 Bärbel Schröder und Claus Schmidt Stiftung 143 6 142 2 0 Auxiliar-Stiftung 159 6 158 4 0 Gustav Riedner – Karl Weißmann – Stipendien- stiftung 348 7 348 6 4 Altstadtfreunde Nürnberg Stiftung 169 13 163 1 0 Margarete-Weigel-Stif- tung 1.194 1.194 1.194 1.194 1.194 Leonhard Wagner Stif- tung 144 144 144 144 144 Marie und Hugo Lemnit- zer Stiftung 1.109 1.109 1.109 1.109 1.109 Ernst und Berta Wurzer Stiftung 27 27 27 27 27 Werner und Elisabeth Krauß Stiftung 47 47 47 47 47 Adolf-und-Gertraud-Mül- ler-Stiftung 264 264 264 264 264 Stiftung „Nürnberg – Stadt des Friedens und der Menschenrechte“ 10 10 10 10 10 Erwin-und-Monika- Telle-Stiftung 261 261 261 261 261 Dorothea-Herzog-Kultur- stiftung 55 5 53 0,3 1 374 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2021 Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2021 __________________________________________________________________________________________________ 108 Stiftung Jürgen Wolff für Emanzipation und Kultur 47 3 46 0,2 0 Erich und Grete Berwind Stiftung 2.320 63 2.291 3 28 Stiftung Klinikum Nürn- berg 760 170 597 10 138 Mathilde-Gottschalk-Stif- tung 293 13 290 1 3 Georg und Gisela Gott- schalk Stiftung Nürnberg 340 18 277 1 60 Stiftung Studium, Wissen- schaft, Kunst 540 13 538 1 1 Pocket-Opera-Company Stiftung 2.381 0 2.381 0 0 Stamm-Schmitt-Stiftung 2.188 0 2.188 0 0 Summe nichtrechtsfähige Stif- tungen 33.695 1.275 32.972 388 545 *) es handelt sich hierbei um gerundete Beträge 2. Bilanzkennzahlen Die für jede Stiftung ermittelten Kennzahlen Eigenka- pitalrentabilität und Anlagendeckungsgrad sind ein guter Maßstab zur Kontrolle der Jahresergebnisse der Stiftungen. Die Eigenkapitalrentabilität der Stiftung stellt die Ver- zinsung des Eigenkapitals (EK) der Stiftung dar. Sie gibt das Verhältnis des bereinigten Jahresergebnis- ses zum Ei genkapital der Stiftun g zum Jah resende wieder. Die Eigenkapitalrentabilität sollte über dem marktüblichen Zins von 1,0% für langfristige Kapital- anlagen liegen. Bei manchen Stiftungen weicht die Eigenkapitalrentabilität hingegen sehr deutlich nach oben ab. Dies ist in der Regel auf außergewöhnliche Vorgänge wie Zustiftungen im Berichtsjahr zurückzu- führen. Lediglich einzelne Stiftungen unterschreiten den Richtwert von 1,0 %. Grund hierfür sind vor allem zum Bilanzstichtag 31.12.2021 durchgeführte nicht realisierte Abwertungen von Wertpapieren, welche in den Ergebnissen aus Vermögensumschichtungen darzustellen sind und somit das Basiskapital verrin- gern. Diese Wertpapiere werden jedoch bei Fälligkeit zu 100 % zurückgezahlt, wodurch sich die Abwertun- gen wieder neutralisieren und das Basiskapital wie- der erhöht wird. Ohne die Berücksichtigung der buchmäßigen Abwertungen und Zuschreibungen würde sich keine negative Eigenkapitalrentabilität er- geben. Der Anlagendeckungsgrad spiegelt das Verh ältnis des Eigenkapitals der Stiftung zum Anlagevermögen (AV) wider. Dieser Wert sollte rund 100 % betragen, denn dann ist das komplette Eigenkapital in Anlage- vermögen investiert. In aller Regel liegt der Wert bei den Stiftungen etwas über 100 %, da die Ka pitaler- haltungsrücklage, welche im Eigenkapital enthalten ist, noch nicht in Wertpapieren an gelegt worden ist. Bei einzelnen Stiftungen liegt der Anlagendeckungs- grad deutlich über 100 %. Grund hierfür ist eine fäl- lige Kapitalrückzahlung im Dezember 2020. Die liqui- den Mittel wurden erst im Folgejahr wieder angelegt. Summe insgesamt nicht- rechtsfähige und rechts- fähige Stiftungen * 312.246 19.329 301.474 4.300 2.640 375 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2021 Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2021 __________________________________________________________________________________________________ 109 Stiftung Verzinsung EK 2021 Anlagende- ckungsgrad 2021 (EK/AV) Heilig-Geist-Spital-Stiftung 0,95% 103,31% Findel- und Waisenhausstiftungen 6,97% 106,27% Klein’sche Brennmaterialenstiftung 9,65% 107,40% Kost-Pocher’sche Stiftung 4,52% 101,41% Fritz-Hintermayr-Stiftung 1,65% 102,62% Wallner’sche Blinden- und Stipendienstiftung 1,01% 108,50% Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung 1,34% 109,87% Sigmund-Schuckert-Stiftung 3,72% 104,21% Stiftung Lokalstudienfonds 2,42% 102,03% Stiftung für Bildung und Unterricht 0,32% 102,06% Stiftung zur Förderung der Sechsten Fakultät der Universität Er- langen-Nürnberg 2,64% 105,93% Heinrich Gröschel Stiftung 8,11% 101,61% Dr. Hans und Dr. Elisabeth Birkner Stiftung 36,46% 104,97% Heinz und Inge Tschech Stiftung 1,23% 102,82% Rudolf Volland Stiftung 2,42% 102,67% Leo und Trude Denecke Stiftung 6,63% 108,02% Max und Rosemarie Hübschmann Stiftung 0,70% 107,08% Frieda und Helmut Schweimer Stiftung -0,57% 101,58% Ursula-Fischer-Schwanhäußer-und-Gebhard-Schönfelder-Stif- tung 4,33% 104,11% Rudolf und Eberhard Bauer Stiftung 0,11% 102,36% Alfred Golombek Stiftung -2,54% 110,01% Stiftung Lompa 2,28% 103,93% Hehl Stiftung 1,05% 101,48% 376 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2021 Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2021 __________________________________________________________________________________________________ 110 Wolfram und Ilse Unger Stiftung (Verbrauchsstiftung) -- -- Dr. Erwin und Elisabeth Reichert-Stiftung 0,04% 153,42% Friedrich Freiherr von Haller’sche Forschungsstiftung 1,43% 101,87% Hedwig Linnhuber - Dr. Hans Saar-Stiftung 3,60% 103,73% Bäume für Nürnberg Stiftung 4,73% 106,06% Summe rechtsfähige Stiftungen 3,59% 104,09% Heinrich und Amalie Lang-Stiftung 5,65% 102,68% Eberhard und Fanny Ermann'sche Stiftung -0,73% 102,60% Otto Lauterbach-Stiftung 1,03% 102,28% Marie-Hack-Stiftung 2,13% 104,96% Fritz und Eugenie Übelhör Stiftung -2,13% 103,41% Andreas-Winterbauer-Stiftung 1,82% 110,22% Kunst- und Kulturstiftung der Nürnberger Nachrichten 0,38% 102,82% Andreas-Staudt-Stiftung -2,36% 105,39% Dr. Ing. Eduard-Kurz-Stiftung -2,17% 108,10% Johann und Liselotte Lehner Stiftung Nürnberg 13,04% 103,10% Emil und Lydia Kudrnac-Stiftung -2,99% 102,42% Späth-Falk-Hammerbacher-Stiftung Nürnberg 2,58% 104,68% Bärbel Schröder und Claus Schmidt Stiftung 33,24% 104,06% Auxiliar-Stiftung 0,50% 104,06% Gustav Riedner – Karl Weißmann – Stipendienstiftung 1,13% 102,55% Barbara, Dr. Wilhelm und Klara Doni Stiftung 0,58% 106,24% Altstadtfreunde Nürnberg Stiftung 5,17% 105,61% Margarete-Weigel-Stiftung 1,78% 106,87% Leonhard Wagner Stiftung -0,17% 102,99% 377 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2021 Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2021 __________________________________________________________________________________________________ 111 Marie und Hugo Lemnitzer Stiftung -1,80% 103,97% Ernst und Berta Wurzer Stiftung -1,08% 103,13% Werner und Elisabeth Krauß Stiftung 2,33% 106,64% Adolf-und-Gertraud-Müller-Stiftung 1,87% 103,36% Stiftung „Nürnberg – Stadt des Friedens und der Menschenrechte“ 1,12% 101,67% Erwin-und-Monika-Telle-Stiftung 19,21% 105,70% Dorothea-Herzog-Kulturstiftung 1,74% 105,60% Stiftung Jürgen Wolff für Emanzipation und Kultur -0,08% 106,81% Erich und Grete Berwind Stiftung -0,01% 101,68% Stiftung Klinikum Nürnberg 0,21% 101,80% Mathilde-Gottschalk-Stiftung -0,67% 104,02% Georg und Gisela Gottschalk Stiftung Nürnberg 51,30% 87,67% Stiftung Studium, Wissenschaft, Kunst 0,32% 102,17% Pocket-Opera-Company Stiftung 200,00% -- Stamm-Schmitt-Stiftung 200,00% -- Summe nichtrechtsfähige Stiftungen 18,05% 120,15% Summe alle Stiftungen 5,07% 105,63% 3. Zweckausrichtung Die nachfolgende Übersicht weist die Zweckausrich- tungen für 2021 und 2020 aus. 2021 sind insgesamt 6.216 Anträge mit einem Aus- zahlungsvolumen in Höhe von 5.699 TEUR bearbei- tet worden. Details zu den Zweckausrichtungen der einzelnen Stiftungen finden sich unter „5. Zweckausrichtungs- statistik 2020/2021“. 378 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2021 Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2021 __________________________________________________________________________________________________ 112 Stiftungsausrichtungen und Zuschüsse Anzahl Anträge in T€ Anzahl Anträge in T€ Abweichung Abweichung in % (gerundet) 2021 2021 2020 2020 (in T€) 1. Stiftungsgaben 5.818 3.844 5.536 3.593 251 7 2. Stipendien 245 292 220 289 3 1 3. Zuschüsse an Institutionen 153 1.563 152 1.810 - 247 - 14 Summe 6.216 5.699 5.908 5.692 7 0 Trotz langanhaltender Niedrigzinsphase konnte die Höhe der Zweckausric htungen auf einem konstant hohen Niveau gehalten werden. Insgesamt wurden 7 T€ mehr ausgerichtet als im Vorjahr. 379 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2021 Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2021 __________________________________________________________________________________________________ 113 4. Beratungsleistungen durch die Stiftungs - verwaltung Die Beratung potenzieller Stifterinnen und Stifter bzw. Spenderinnen und Spender erfolgt in Einzelge- sprächen. Fragen zum Prozedere der Stiftungsgrün- dung, Zustiftung, Rechtsform, steuerliche Aspekte, Testament und Satzung sind einige Bereiche dieser Beratung. *) schriftlich, telefonisch, persönlich Bei bedürftigen Personen, die in den Genuss von Stiftungsmitteln kommen wollen, erfolgt die Erstbera- tung durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des „All- gemeinen Sozialdienstes des Jugendamtes (ASD; J/B3)“ sowie durch die des „Sozial pädagogischen Fachdienstes des Amtes für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt (SFD; SHA/2-2)“. Die Anzahl der Beratungen gemäß nachfolgender Ta- belle betreffen rein die der Stiftungsverwaltung. Stiftungsberatungen* der Stiftungsverwaltung Anzahl Beratungsgespräche 2021 Anzahl Beratungsgespräche 2020 Abweichung Abweichung in % (gerundet) 1. Interessierte Stiftungsneu- gründer und Spendenwillige 16 24 -8 -33 2. Beratung von Stipendien- antragstellern 270 255 +15 6 3. Beratung von bedürftigen Antragstellern 1.680 1.610 +70 4 4. Zuschussanträge von Institutionen 174 130 +44 25 380 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2021 Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2021 __________________________________________________________________________________________________ 114 5. Zweckausrichtungsstatistik 2020/2021 2020 2021 2020 2021 1. Nichtrechtsfähige Stiftungen 1.1 Heinrich und Amalie Lang-Stiftung - für Bedürftige Stiftungsgaben 58 52 22.385 19.800 1.2 Eberhard und Fanny Ermann'sche Stiftung - für Bedürftige Stiftungsgaben 24 25 10.150 10.450 1.3 Otto-Lauterbach-Stiftung - für Kriegsblinde und im Krieg Ertaubte Stiftungsgaben 12 9 15.100 9.700 1.4 Marie-Hack-Stiftung - für Institutionen der Blinden und Körperbehindertenhilfe Zuschüsse 12 10 152.727 145.461 1.5 Fritz und Eugenie Übelhör-Stiftung - für studierende Söhne aus Freidenkerkreisen Stipendien 0 1 0 1.900 1.6 Andreas-Winterbauer-Stiftung - für junge Menschen in Ausbildung Stipendien 3 6 3.900 7.400 Kunst- und Kulturstiftung 1.7 der Nürnberger Nachrichten - Förderung von Kunst und Kultur 7 7 12.992 8.730 1.8 Andreas-Staudt-Stiftung - Förderung von Bildung und Kultur Stipendien 3 1 1.800 1.000 1.9 Dr. Ing. Eduard-Kurz-Stiftung - für begabte bedürftige junge Nürnberger Stipendien 1 1 1.600 700 1.10 Johann und Liselotte Lehner Stiftung - für begabte Nürnberger Schüler und Studierende Stipendien 28 37 20.750 28.650 1.11 Emil u. Lydia Kudrnac Stiftung - Förderung von Waisen Zuschüsse an KJH 1 1 3.000 2.600 1.12 Spaeth-Falk-Hammerbacher Stiftung - Erforschung der Sozial-, Wirtschafts-, Technik- und Industriegeschichte Nürnbergs im 18. und 19. Jhd. 1 0 1.077 0 1.13 Bärbel Schröder und Claus Schmidt Stiftung - Förderung des Tierschutzes Zuschüsse 1 1 3.500 1.480 1.14 Auxiliar-Stiftung - Förderung der Partnerstädte Zuschüsse 1 1 1.700 1.600 1.15 Riedner-Weißmann-Stipendienstiftung - Förderung Willstätter-Gymnasium Zuschüsse/Stipendien 1 2 5.242 7.240 1.16 Barbara, Dr. Wilhelm und Klara Doni Stiftung - für Nürnberger Schüler und Studierende Stipendien 0 16 0 11.550 1.17 Altstadtfreunde Nürnberg Stiftung - Förderung der Altstadtfreunde Nürnberg Zuschüsse 2 2 1.550 1.810 1.18 Margarete-Weigel-Stiftung - für Bedürftige, insbesondere Kinder Stiftungsgaben 12 0 6.500 0 - für Mündel des Jugendamtes Zuschüsse 1 1 6.415 -3.400 1.19 Leonhard Wagner Stiftung - Förderung der Georg-Simon-Ohm-Hochschule Zuschüsse 1 1 2.600 3.200 Anzahl Betrag (€) Zuschüsse durch Beschluss des Kuratoriums Stiftung/Stiftungszweck Zweckbestimmung Zuschüsse durch Beschluss des Kuratoriums 381 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2021 Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2021 __________________________________________________________________________________________________ 115 1. Nichtrechtsfähige Stiftungen 1.20 Marie und Hugo Lemnitzer-Stiftung - Förderung von Obdachlosen Zuschüsse 2 2 1.900 1.860 - Ausbau von Radwegen Zuschüsse 0 0 0 0 1.21 Ernst und Berta Wurzer Stiftung - Förderung von Projekten für Senioren Zuschüsse 2 1 12.300 7.218 1.22 Werner und Elisabeth Krauß Stiftung - Förderung Blindeninstitutsstiftung Rückersdorf Zuschüsse 1 1 1.700 1.100 1.23 Adolf und Gertraud Müller Stiftung - Förderung von Einrichtungen für Sterbens- und Demenzkranke Zuschüsse 1 2 6.400 6.800 1.24 Stiftung "Nürnberg - Stadt des Friedens und der Zuschüsse durch Beschluss Menschenrechte" des Stiftungsrates 10 8 21.209 14.598 1.25 Erwin-und-Monika-Telle-Stiftung - Einzelförderung Stiftungsgaben 0 56 0 22.400 - für die Kinder- und Jugendhilfe Zuschüsse 2 3 13.010 5.350 1.26 Dorothea-Herzog-Kulturstiftung - Förderung der Stiftung Staatstheater Nürnberg Zuschüsse 3 7 4.500 11.000 1.27 Stiftung Jürgen Wolff für Emanzipation und Kultur - Förderung der bildenden Kunst Zuschüsse 0 0 0 0 - Förderung der Emanzipation Zuschüsse 0 1 0 900 Erich und Grete Berwind Stiftung 1.28 - Förderung von Behinderten und Sehbehinderten Stiftungsgaben 0 0 0 0 - für Institutionen der Blinden- und Behindertenhilfe Zuschüsse 2 1 14.614 27.700 1.29 Stiftung Klinikum Nürnberg - Förderung des Klinikums Nürnberg Zuschüsse 2 6 17.086 121.100 1.30 Mathilde-Gottschalk-Stiftung a) 70% Förderung des Tiergartens Zuschüsse 0 1 0 2.240 b) 30% Förderung Tierschutz in Nürnberg 0 1 0 1.000 1.31 Georg und Gisela Gottschalk Stiftung Nürnberg - Förderung der Altenhilfe, Gesundheitspflege, Zuschüsse Kriegesbeschädigte, Errichtung vn Gedenkstätten 0 0 0 0 1.32 Stiftung Studium, Wissenschaft, Kunst (Stiftung SWK) a) Förderung für Projekte an Nürnberger Hochschulen Zuschüsse 0 0 0 0 b) Vergabe von Stipendien Stipendien 0 0 0 0 c) Unterstützung künstlerischer Werke, Veranstaltungen Zuschüsse 0 1 0 600 194 265 365.707 483.736Summe nichtrechtsfähige Stiftungen 382 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2021 Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2021 __________________________________________________________________________________________________ 116 2. Rechtsfähige Stiftungen 2.1 Heilig-Geist-Spital-Stiftung a) für Bedürftige Stiftungsgaben 239 415 93.558 198.525 b) Erstattung v. Mietaufwendungen an SenA u. Nüst Zuschüsse 1 1 416.564 416.564 c) Nachlass Rahnhöfer Zuschüsse 1 1 1.200 1.200 d) Klinikum Sozialdienst f. bed. Patienten Zuschüsse 1 1 5.000 5.000 e) Pro Familia Zuschüsse 0 1 0 15.000 d) Projekt Jedes Kind kann Schwimmen lernen Zuschüsse 0 1 0 30.000 2.2 Findel- und Waisenhausstiftungen Zuschüsse an Kinder- a) Pflege und Erziehung verwaister Kinder und Jugendheim 1 3 212.800 125.125 b) Zustiftung Petz Ausflugsfahrten KJH 1 1 550 550 2.3 Klein'sche Brennmaterialienstiftung - für Bedürftige Stiftungsgaben 263 250 137.249 141.085 2.4 Kost-Pocher'sche Stiftung - Förderung von Kunst und Wissenschaft und allg. Wohlfahrt Zuschüsse an Institutionen 19 10 56.352 71.030 2.5 Fritz-Hintermayr-Stiftung - für gemeinnützige und mildtätige Zwecke 8 7 51.000 25.520 2.6 Wallner'sche Blinden- und Stipendienstiftung a) für Blinde Stiftungsgaben 3 3 1.500 1.500 b) für Studierende an der Wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Fakultät Stipendien 0 0 0 0 2.7 Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung - für bedürftige Nürnberger Stiftungsgaben 29 36 12.225 15.850 2.8 Sigmund-Schuckert-Stiftung a) für Ausbildung evangelischer junger Nürnberger Stipendien 95 88 190.300 172.550 b) für bedürftige evangelische Nürnberger Stiftungsgaben 4.886 4.945 3.284.746 3.400.710 c) Projektförderung Zuschüsse 4 4 154.300 76.876 2.9 Stiftung Lokalstudienfonds a) für würdige junge Nürnberger Stipendien 72 81 55.650 55.900 b) für Einrichtungen, die der höheren Bildung dienen Zuschüsse an Institutionen 1 3 200 1.400 2.10 Stiftung für Bildung und Unterricht a) für würdige junge Nürnberger in Ausbildung Stipendien 7 5 4.450 2.700 b) für Bildungseinrichtungen Zuschüsse an Institutionen 1 1 1.300 1.300 c) Nachlass Kröner - für begabte Kinder Stipendien 3 1 1.300 700 d) Zustiftung Kozempel - für Studierende Stipendien 1 0 1.200 0 2.11 Stiftung zur Förderung der 6. Fakultät der Universität Erlangen-Nürnberg - Beschaffung von Büchern für die Bibliothek Zuschüsse 1 1 3.100 1.700 2.12 Heinrich Gröschel Stiftung a) Förderung der Altenhilfe und des Tiergartens Zuschüsse 5 6 27.998 24.588 b) für würdige junge Nürnberger Stipendien 1 2 3.400 5.000 2.13 Dr. Hans und Dr. Elisabeth Birkner Stiftung a) Förderung des ärztlichen Nachwuchses, Medizinische Ausstattung der Kliniken 4 1 301.641 28.560 b) Vergabe des Dr. Birkner Preis 3 4 10.000 5.000 2.14 Heinz und Inge Tschech Stiftung - Förderung Gehörloser, Behinderter u. deren Einrichtungen Zuschüsse 3 1 7.933 -500 2.15 Rudolf Volland Stiftung - Unterstützung bedürftiger Künstler 7 4 18.670 7.344 Zuschüsse durch Beschluss des Kuratoriums Zuschüsse durch Beschluss des Kuratoriums Zuschüsse durch Beschluss des Kuratoriums 383 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2021 Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2021 __________________________________________________________________________________________________ 117 2.16 Leo und Trude Denecke Stiftung - Förderung Nürnberger Hospizeinrichtungen Zuschüsse 0 3 0 15.960 2.17 Max und Rosemarie Hübschmann Stiftung - Förderung der Blindenanstalt e.V. Zuschüsse 0 1 0 2.200 2.18 Frieda und Helmut Schweimer Stiftung - Förderung der Kinder-, Jugend- und Tierhilfe 2 2 8.900 8.540 2.19 Ursula-Fischer-Schwanhäußer-und-Gebhard- Schönfelder-Stiftung - Förderung der Kinder-, Jugendhilfe 4 3 13.961 9.600 2.20 Rudolf und Eberhard Bauer Stiftung - Förderung diverser gemeinnütziger Zwecke Zuschüsse 9 14 22.865 95.082 2.21 Alfred Golombek Stiftung - Hilfe von Menschden mit endogenen Psychose Zuschüsse 2 0 2.500 0 2.22 Stiftung Lompa a) Förderung der Kinder- und Jugendhilfe Zuschüsse 0 1 0 2.500 b) Förderung von benachteiligten Kinder, junge Menschen Stiftungsgaben 10 27 9.090 23.800 2.23 Hehl Stiftung a) 50% Förderung Volks und Berufsbildung Stipendien 6 6 4.400 4.350 b) 50% Förderung Kunst und Kultur Zuschüsse durch Kuratorium 2 2 4.350 4.100 2.24 Wolfram und Ilse Unger Stiftung (Verbrauchsstiftung - Förderung Kultur, Wissenschaft und Forschung Zuschüsse 6 6 6.000 7.400 2.25 Dr. Erwin und Elisabeth Reichert Stiftung - Förderung der Altstadtfreunde e.V. Zuschüsse 0 1 0 30.000 2.26 Freiherr von Haller'sche Forschungsstiftung Zuschüsse durch Beschluss - Förderung wissenschaftlicher Arbeiten des Beirats 3 1 44.861 6.896 2.27 Hedwig Linnhuber - Dr. Hans Saar-Stiftung a) Förderung wissenschaftlicher Arbeiten Zuschüsse durch Beschluss des Kuratoriums 3 3 21.750 43.753 b) Förderung der Altstadtfreunde e.V. Zuschuss gem. Satzung 1 1 100.800 100.050 2.28 Bäume für Nürnberg Stiftung Zuschüsse durch Beschluss - Schaffung und Pflege von Grün im Stadtgebiet Nbg. des Vorstands 6 3 32.800 30.740 Summe rechtsfähige Stiftungen 5.714 5.951 5.326.463 5.215.749 Summe nichtrechtsfähige Stiftungen 194 265 365.707 483.736 Summe insgesamt 5.908 6.216 5.692.170 5.699.485 1) Heilig-Geist-Spital-Anwesen: Mietrückerstattung an SenA 28.640,74 € und NüSt 387.923,40 €. Zuschüsse durch Beschluss des Kuratoriums Zuschüsse durch Beschluss des Kuratoriums 384 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2021 Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2021 __________________________________________________________________________________________________ 118 Abkürzungsverzeichnis Abs. Absatz AllMBl Allgemeines Ministerialblatt Art Artikel ASN Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg AsylbLG Asylbewerberleistungsgesetz BayNatschG Bayerisches Naturschutzgesetz BayStMI Bayerisches Staatsministerium des Innern BewertR Richtlinie „Erfassung und Bewertung kommunalen Vermögens“(Bewertungsrichtlinie) BezO Bezirksordnung für den Freistaat Bayern BilMoG Bilanzmodernisierungsgesetz CF Cash Flow DRS Deutscher Rechnungslegungsstandard EStG Einkommensteuergesetz FSN Franken Stadion Nürnberg GO Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern HGB Handelsgesetzbuch KAG Kommunalabgabengesetz KNL Krankenhäuser Nürnberger Land GmbH KommHV Doppik Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke nac h den Grundsätzen der koppelten kommunalen Buch- führung (Kommunalhaushaltsverordnung Doppik) KommwEV Verordnung über kommunalwirtschaftliche Erleichterungen anlässlich der Corona-Pan- demie von 2020 NOA Noris Arbeit gGmbH NOI noris inklusion gGmbH NüBad NürnbergBad NüSt NürnbergStift ÖÖP Öffentlich-öffentliche Partnerschaft ÖPP Öffentlich-private Partnerschaft SÖR Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg StWN Städtische Werke Nürnberg GmbH (Teilkonzern) SUN Stadtentwässerung und Umweltanalytik 385 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2021 Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2021 __________________________________________________________________________________________________ 119 Tz Teilziffer VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft wbg Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Nürnberg mbH (Teilkonzern) WBGB WBG Nürnberg Beteiligungs GmbH WBGJ WBG Urbanes Wohnen St. Jobst GmbH 386 Seite 1 von 3 Beschlussvorlage Rpr/004/2023 Beratung Datum Behandlung Ziel Rechnungsprüfungsausschuss 16.06.2023 öffentlich Gutachten Stadtrat 19.07.2023 öffentlich Beschluss Betreff: Entlastung für den Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Sachverhalt (kurz): Die örtliche Prüfung ist seit der Änderung der GO zum 01.08.2004 auch Grundlage für die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO). Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungs- ausschuss dem Stadtrat, für den Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg die Entlastung zu erteilen. Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist für die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat zuständig. 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr 44 387 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/004/2023 Seite 2 von 3 Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Rechnungsprüfungsamt als Sachverständiger wird nicht operativ tätig. 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) 388 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/004/2023 Seite 3 von 3 Gutachtenvorschlag (RprA Ö 16.06.2023): Nach Durchführung der örtlichen Prüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg gem. Art. 102 Abs. 3 GO. Beschlussvorschlag (StR Ö 19.07.2023): Der Stadtrat erteilt für den mit Stadtratsbeschluss vom 19.07.2023 festgestellten Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung. 389 Seite 1 von 3 Beschlussvorlage Rpr/005/2023 Beratung Datum Behandlung Ziel Rechnungsprüfungsausschuss 16.06.2023 öffentlich Gutachten Stadtrat 19.07.2023 öffentlich Beschluss Betreff: Feststellung der Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Anlagen: Bericht Prüfung Jahresabschlüsse 2021 rechtsfähige Stiftungen Sachverhalt (kurz): Die Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen wurden gem. Art. 103 ff. GO durch das Rechnungsprüfungsamt geprüft. Die Prüfung ergab, dass die Abschlüsse ordnungsgemäß aufgestellt wurden, die Feststellung wird jeweils empfohlen. Im Bericht über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen vom 16.05.2023 wurden die Ergebnisse des Rechnungsprüfungsamtes zusammengefasst und hiermit dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Begutachtung der Abschlüsse 2021 vorgelegt. Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3 GO für die Feststellung der Stadtrat zuständig. 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr 55 390 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/005/2023 Seite 2 von 3 Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Rechnungsprüfungsamt als Sachverständiger wird nicht operativ tätig. 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) 391 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/005/2023 Seite 3 von 3 Gutachtenvorschlag (RprA Ö 16.06.2023): Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt der örtlichen Prüfung der Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen zu. Die Prüfungsergebnisse werden vom Rechnungsprüfungsausschuss übernommen. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung der Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen gemäß Art. 102 Abs. 3 GO. Jahresabschlusszahlen 2021: Stiftung Bilanzsumme zum 31.12.2021 Euro Jahresergebnis 2021 Euro Heilig-Geist-Spital-Stiftung 45.079.561,15 544.835,20 Findel- und Waisenhausstiftungen 4.787.615,33 130.703,98 Georg Matthias und Karoline Klein’sche Brennmaterialienstiftung 1.661.747,82 66.252,42 Kost-Pocher’sche Stiftung 13.666.382,55 106.959,52 Fritz-Hintermayr-Stiftung 3.598.681,59 56.696,45 Johanna Sofie Wallner’sche Blinden und Stipendienstiftung 189.608,54 3.156,09 Rudolf und Bertha Mathes Wohltätigkeitsstiftung 835.431,76 7.867,36 Die Jahresergebnisse werden verwendet entsprechend der jeweiligen Schlussbilanz zum 31.12.2021 nach Ergebnisverwendung. Beschlussvorschlag (StR Ö 19.07.2023): Entsprechend des Gutachtens des Rechnungsprüfungsausschusses vom 16.06.2023 werden gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen festgestellt. 392 Rechnungsprüfungsamt 140-14.20.00-8/2/3 Bericht für den Rechnungsprüfungsausschuss am 16.06.2023 öffentlich über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Mai 2023 55 393 Seite 2 von 48 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1 JAHRESABSCHLÜSSE 2021 DER RECHTSFÄHIGEN KOMMUNALEN STIFTUNGEN 3 1.1 Prüfungsgrundlagen und -durchführung 3 1.2 Haushaltssatzung 2021 und -planung 3 1.3 Ergebnisse der Prüfung der Jahresabschlüsse 2021 4 1.3.1 Allgemeines 4 1.3.2 Jahresabschlüsse 2021 5 1.3.3 Formelle Feststellungen 6 1.3.4 Stiftungsübergreifende Feststellungen 7 1.4 Heilig-Geist-Spital-Stiftung Nürnberg 10 1.4.1 Feststellungen 10 1.4.2 Anlagen zum Jahresabschluss 2021 der Heilig-Geist-Spital-Stiftung 13 1.5 Findel- und Waisenhausstiftungen 18 1.5.1 Feststellungen 18 1.5.2 Anlagen zum Jahresabschluss 2021 der Findel- und Waisenhausstiftungen 19 1.6 Georg Matthias und Karoline Klein`sche Brennmaterialienstiftung 23 1.6.1 Feststellungen 23 1.6.2 Anlagen zum Jahresabschluss 2021 der Georg Matthias und Karoline Klein’schen Brennmaterialienstiftung 24 1.7 Kost-Pocher’sche Stiftung 28 1.7.1 Feststellungen 28 1.7.2 Anlagen zum Jahresabschluss 2021 der Kost-Pocher’schen Stiftung 29 1.8 Fritz-Hintermayr-Stiftung 33 1.8.1 Feststellungen 33 1.8.2 Anlagen zum Jahresabschluss 2021 der Fritz-Hintermayr Stiftung 34 1.9 Johanna Sofie Wallner`sche Blinden- und Stipendienstiftung 38 1.9.1 Feststellungen 38 1.9.2 Anlagen zum Jahresabschluss 2021 der Johanna Sofie Wallner’schen Blinden- und Stipendienstiftung 39 1.10 Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung 43 1.10.1 Feststellungen 43 1.10.2 Anlagen zum Jahresabschluss 2021 der Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung 44 2 ZUSAMMENGEFASSTES PRÜFUNGSERGEBNIS 48 394 Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 3 von 48 1 Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommu- nalen Stiftungen 1.1 Prüfungsgrundlagen und -durchführung Die rechtlichen Grundlagen zur Prüfung und Feststellung der Jahresabschlüsse und zur E nt- lastung sind in Art. 20 Abs. 3 Bayerisches Stiftungsgesetz (BayStG) i.V.m. Art. 102 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) festgehalten. Für die Prüfung ist danach der Rechnungsprüfungsausschuss zuständig, das Rechnungsprüfungsamt ist dabei als umfas- sender Sachverständiger heranzuziehen. Die Ausführungen im vorliegenden Bericht geben unter Punkt 1 die Ergebnisse aus der Prü- fung der doppischen Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen und kommunal verwalteten Stiftungen (A-Stiftungen) wieder. Diese dient als Grundlage für die Feststellung dieser Jahresabschlüsse und für die Entlastung durch den Rechnungsprüfungsausschuss bzw. den Stadtrat. Punkt 2 beinhaltet die Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses mit der Empfehlung zur Feststellung und Entlastung. 1.2 Haushaltssatzung 2021 und -planung Für die Stiftungen der Gruppe A sind aufgrund Art. 20 Abs. 3 BayStG und in sinngemäßer An- wendung der Art. 63 ff. GO für das Jahr 2021 eigene Haushaltspläne aufgestellt und jeweils eine Haushaltssatzung erlassen worden. Diese Sonderhaushaltspläne wurden in der Sitzung des Stadtrates am 19.11.2020 beschlossen. Für die übrigen rechtsfähigen Stiftungen (Gruppen B und C) sind entsprechende Sonderhaus- haltspläne aufgestellt worden. Für die Haushaltssatzungen 2021 der A -Stiftungen, die keine genehmigungspflichtigen Be- standteile enthielten, wurde die rechtsaufsichtliche Würdigung mit Schreiben der Regierung von Mittelfranken vom 18.12.2020 bestätigt. Die Stiftungshaushalte sind damit sachlich und formal ordnungsgemäß zustande gekommen. Die Berichte des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes (BKPV) über die im Jahr 2022 durchgeführte stiftungsrechtliche Prüfung der Stiftungen der Kategorien B und C für die Jahre 2019 bis 2021 lagen dem Rpr vor. Die Prüfberichte des BKPV (05/2020) zur überörtlichen Prüfung der Jahresabschlüsse 2010 bis 2016 der Stiftungen der Kategorie A waren bei der Stadt Nürnberg ebenfalls bereits einge- gangen. Überörtlich werden die nachfolgenden Jahresabschlüsse zeitlich gemeinsam mit den- jenigen der Stadt Nürnberg im Laufe des Jahres 2023 geprüft. 395 Seite 4 von 48 Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen 1.3 Ergebnisse der Prüfung der Jahresabschlüsse 2021 1.3.1 Allgemeines Im Prüfungsjahr 2021 erfolgten im Zuständigkeitsbereich der Stiftungsverwaltung bei der Stadtkämmerei drei Neugründungen. Es handelte sich hier um eine Stiftung im Bereich der rechtsfähigen allgemeinen Stiftungen, die kommunalverwaltet sind (B-Stiftungen) und um zwei Stiftungen bei den nichtrechtsfähigen Stiftungen. Das Vermögen der neuen nichtrechtsfähigen Stiftungen wurde in das Eigenkapital der Stadt übergeleitet und wird dort entsprechend der Stiftungssatzungen verwaltet. Somit bestanden zum Bilanzstichtag 34 nichtrechtsfähige und 28 selbständige, rechtsfähige Stiftungen. Die nichtrechtsfähigen Stiftungen werden im Rahmen des städtischen Haushaltes geführt und sind im städtischen Abschluss mit abgebildet. Die rechtsfähigen Stiftungen sind in folgende Gruppen gegliedert: Gruppe A kommunal verwaltete kommunale Stiftungen • Heilig-Geist-Spital-Stiftung • Findel- und Waisenhausstiftungen • Georg Matthias und Karoline Klein`sche Brennmaterialienstiftung • Kost-Pocher`sche Stiftung • Fritz-Hintermayr-Stiftung • Johanna Sofie Wallner`sche Blinden- und Stipendienstiftung • Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung Gruppe B allgemeine Stiftungen, die kommunal verwaltet sind • Sigmund-Schuckert-Stiftung • Stiftung Lokalstudienfonds Nürnberg • Stiftung für Bildung und Unterricht Nürnberg • Stiftung zur Förderung der Sechsten Fakultät der Universität Erlangen-Nürnberg • Heinrich Gröschel Stiftung • Heinz und Inge Tschech Stiftung • Dr. Hans und Dr. Elisabeth Birkner Stiftung • Rudolf Volland Stiftung • Leo und Trude Denecke Stiftung 396 Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 5 von 48 • Max und Rosemarie Hübschmann Stiftung • Frieda und Helmut Schweimer-Stiftung • Ursula-Fischer-Schwanhäußer-und-Gebhard-Schönfelder-Stiftung • Rudolf und Eberhard Bauer Stiftung • Alfred Golombek Stiftung • Hehl Stiftung • Stiftung Lompa • Wolfram und Ilse Unger Stiftung (Verbrauchsstiftung) • Dr. Erwin und Elisabeth Reichert-Stiftung Gruppe C andere kommunale Stiftungen, die nicht kommunal verwaltet sind • Friedrich Freiherr von Haller`sche Forschungsstiftung in Nürnberg • Hedwig Linnhuber – Dr. Hans Saar-Stiftung • Bäume für Nürnberg Stiftung Die Stiftungen verfügten per 31.12.2021 über ein Eigenkapital von insgesamt 301,5 Mio. Euro (Vorjahr 290,6 Mio. Euro). Aus der Bewirtschaftung dieser Vermögen konnten im Jahr 2021 Ausrichtungen (Stiftungsgaben, Stipendien, Zuschüsse) von 5,7 Mio. Euro (Vorjahr ebenfalls 5,7 Mio. Euro) erwirtschaftet werden. 1.3.2 Jahresabschlüsse 2021 Für die A-Stiftungen erfolgte die Prüfung der kaufmännischen Jahresabschlüsse 2021 gemäß Art. 20 Abs. 3 BayStG i.V.m. Art. 103 Abs. 1 und 3 GO durch das Rechnungsprüfungsamt. Die Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen Stiftungen wurden auf Grundlage der „Verord- nung über das Haushalts -, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung“ (Kommu- nalhaushaltsverordnung-Doppik – KommHV-Doppik) erstellt. 397 Seite 6 von 48 Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Die nachfolgend zusammengestellten Werte wurden dabei ausgewiesen und geprüft: Stiftung Bilanzsumme zum 31.12.2021 Euro Bilanzsumme zum 31.12.2020 Euro Jahresergebnis 2021 Euro Heilig-Geist-Spital-Stiftung 45.079.561,15 45.305.064,23 544.835,20 Findel- und Waisenhausstiftungen 4.787.615,33 4.592.861,66 130.703,98 Georg Matthias und Karoline Klein`sche Brennmaterialienstiftung 1.661.747,82 1.657.942,39 66.252,42 Kost-Pocher`sche Stiftung 13.666.382,55 13.110.826,30 106.959,52 Fritz-Hintermayr-Stiftung 3.598.681,59 3.575.292,89 56.696,45 Johanna Sofie Wallner`sche Blin- den- und Stipendienstiftung 189.608,54 189.119,07 3.156,09 Rudolf und Berta Mathes Wohltä- tigkeitsstiftung 835.431,76 826.621,04 7.867,36 Summe 69.819.028,74 69.257.727,58 916.471,02 Die Feststellung der Abschlüsse der A-Stiftungen erfolgt durch den Stadtrat. 1.3.3 Formelle Feststellungen Für die nach den Grundsätzen der doppelten kaufmännischen Buchführung erstellten Jahres- abschlüsse der A-Stiftungen ergaben sich folgende Prüfungsergebnisse: Die Buchführung und die Jahresabsc hlüsse entsprechen den Vorschriften. Die Jahresab- schlüsse vermitteln unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens -, Finanz- und Ertragslage der Stiftungen. Im Rahmen der Prüfung der Jahresabschlüsse 2021 ergaben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass die Ordnungsmäßigkeit der Haushaltsführung in Frage gestellt werden musste. Um den Erhalt der Stiftungsvermögen zu gewährleisten, ermittelte die Stiftungsverwaltung die gemäß § 62 Nr. 3 AO (Abgabenordnung) steuerlich unschädlich höchstmögliche Einstellung in die Kapitalerhaltungsrücklage (höchstmögliche Einstellung). Bei tatsächlicher Zuführung dieses berechneten Wertes wurde der Erhalt des jeweiligen Stif- tungsvermögens als im Ber ichtsjahr erwirtschaftet betrachtet. Wäre dies bei einer Stiftung nicht erreicht worden, so wäre die Entwicklung des Eigenkapitals mit dem Verbraucherpreis- index für Deutschland verglichen worden. Bei erreichtem Inflationsausgleich wäre dann eben- falls von einem erwirtschafteten Kapitalerhalt ausgegangen worden. Bei allen 7 dieser Stiftun- gen war im Jahr 2021 der Nachweis über die höchstmögliche Einstellung in die Kapitalerhal- tungsrücklage möglich. 398 Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 7 von 48 1.3.4 Stiftungsübergreifende Feststellungen Vortragsprüfung und Abgleich Daten Finanzbuchhaltung Die in den Bilanzen ausgewiesenen Anfangsbestände konnten mit den Jahresendbeständen des Vorjahresabschlusses abgeglichen werden. Die in den Bilanzen ausgewiesenen Beträge stimmten mit den Saldenlisten, welche aus der Finanzbuchhaltung generiert wurden, überein. Abgleich Sachanlagevermögen und Immaterielle Vermögensgegenstände/Abschrei- bungen Die in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Abschreibungen des Sachanlagevermö- gens waren mit den bilanzierten Veränderungen und durchgeführten Wertberichtigungen ab- gleichbar. Ebenso war eine Abstimmung der bilanzierten Anfangs- und Endbestände mit den im Anlagespiegel ausgewiesenen Werten möglich. Forderungen Miet- und Pachterträge/Verwaltung durch externe Immobilienverwalter Stiftungseigene Immobilien werden durch das Liegenschaftsamt (LA) sowie durch externe Im- mobilienverwaltungen betreut. Die aus der Vermietung der Liegenschaften erzielten Über- schüsse werden von den externen Verwaltern jährlich an die Stadt überwiesen. Die Stadt er- hält hierfür Jahresabrechnungen, in welchen die Mieteinahmen und Ausgaben aufgeführt wer- den. Die Abrechnungen der externen Immobilienverwaltungen gingen bei der zuständigen Fachdienststelle LA ein und waren dort zu prüfen. Die weitgehende Richtigkeit der Abrechnung der Immobilienverwalter für das Jahr 2021 wurde durch LA mit E-Mail vom 17.01.2023 gegen- über der Stiftungsverwaltung bestätigt. Forderungen Miet- und Pachterträge/Verwaltung durch städtisches Liegenschaftsamt Das Liegenschaftsamt bucht die aus den intern verwalteten Mietverhältnissen entstehenden Forderungen und Erträge in die Finanzbuchhaltung ein. Für die durch LA verwalteten Vertrags- verhältnisse hat die Stiftungsverwaltung über eine SAP -Auswertung Zugriff auf die offenen Mietforderungs-Posten. Sie generiert aus dem Datenbestand eine Offene- Posten-Liste und gleicht diese auf Auffälligkeiten ab. Der hieraus entstehende Klärungsbedarf und das weitere Vorgehen im jeweiligen Vertragsverhältnis werden dann mit dem Liegenschaftsamt abge- stimmt. Die Ausführungen der Stiftungsverwaltung, dass die Erhöhung des Forderungsbestandes (ins- besondere bei der immobilienlastigen Heilig-Geist-Spital-Stiftung) auf Folgen der Corona-Pan- demie zurückzuführen wäre, sind plausibel. Es ist nicht absehbar, wann und in welcher Höhe diese Forderungen realisiert werden können. Die Stiftungsverwaltung hat hierfür entspre- chende Drohverlustrückstellungen berechnet und eingestellt. Finanzanlagen / Wertpapiere, Ausleihungen Im Bereich der rechtsfähigen Stiftungen wurde der Wertpapierbestand vollständig geprüft. Es wurden keine Fehler festgestellt. Frühere Maßgabe für Finanzanlagen im Bereich der A -Stiftungen war, dass diese gemäß Art. 20 Abs. 3 BayStG i.V.m. Art. 74 Abs. 2 Satz 2 GO sicher sein müssen und ausreichend Ertrag erzielen sollen. Dabei stand der Aspekt der Sicherheit vor dem des Ertrags. Eine Anlage von Stiftungsvermögen in Aktien wurde für diese Stiftungskategorie in der Vergangenheit als nicht ausreichend sicher angesehen. Das Bayerische Staatsministerium des Inneren, für Bau und Verkehr sah in seinem Schreiben an die Regierungen vom 01.03.2016 nunmehr die Re- gelungen aus Art. 6 Abs. 1 BayStG auch für die A -Stiftungen als vorrangig anwendbar. Das 399 Seite 8 von 48 Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Ministerium hält es daher „unter den derzeitigen Rahmenbedingungen“ für nicht zu beanstan- den, wenn den üblichen sicheren Anlageformen auch Aktien mit Ertrag bringenden Dividenden beigemischt werden. In den Wertpapierdepots sind bis auf wenige Ausnahmen festverzinsliche Anleihen deutscher Kreditinstitute (überwiegend Landesbanken, Sparkassen etc.) enthalten. Andere vorgehaltene Wertpapiere waren bisher bereits stiftungsrechtlich zulässig und erschienen (aus der Sicht des Jahres 2021) ausreichend sicher. Die Stiftungsverwaltung hat hier vor Kaufentscheidungen Informationen zur Sicherheit der Finanzanlage eruiert und ihre Recherchen (z.B. Rating) do- kumentiert. Insgesamt erhöhte sich bei den A -Stiftungen der Bestand der in Wertpapieren gebundenen Mittel um 4.818,7 TEuro auf 24.957,1 TEuro. Neben dem Erwerb von festverzinslichen Wertpapieren waren im Jahr 2019 als weitere Fi- nanzanlage bei der Heilig-Geist-Spital-Stiftung und bei der Kost-Pocher`schen Stiftung jeweils 500,0 TEuro in einem sogenannten Versicherungskapitalisierungsgeschäft investiert worden. Vertragspartner war hier ein großes deutsches Versicherungsunternehmen. Solche Verträge fallen unter das Versicherungsaufsichtsgesetz. Nach Auffassung von Rpr liegt daher eine aus- reichende Sicherheit des angelegten Stiftungskapitals vor, welche festverzinslichen Wertpa- pieren großer deutscher Industrieunternehmen entsprechen dürfte. Im Hinblick auf den Grund- satz des Kapitalerhaltes und der Leistungsfähigkeit der Stiftungen erscheint die Investition auf Grund der erzielten Rendite sinnvoll. Liquide Mittel Der Zahlungsverkehr aller Stiftungen wird (bis auf ein stiftungseigenes Bankkonto des Forst- betriebes der Heilig -Geist-Spital-Stiftung) über das Kassen- und Steueramt (KaSt) abgewi- ckelt. Hierzu wurde für die anfallenden Ein- und Auszahlungen der Stiftungen jeweils ein Kon- tokorrentkonto eingerichtet. Der hier in der städtischen Finanzbuchhaltung gebuchte Saldo muss dem bei der jeweiligen Stiftung ausgewiesenen Wert entsprechen. Das Rechnungsprü- fungsamt nahm hier einen Abgleich zwischen dem Jahresendsaldo des Bilanzpostens bei der Stadt und den Stiftungen vor. Die in der städtischen Bilanz per 31.12.2021 gebuchten kumulierten Salden auf den Kontokor- rentkonten der A-Stiftungen stimmten mit der Summe der unter den liquiden Mitteln erfassten Werte dieser Stiftungen (zuzüglich Bankguthaben Heilig-Geist-Spital-Stiftung sowie dem Gut- haben auf einem von einem externen Immobilienverwalter geführten städtischem Bankkonto) und den Salden auf Transitkonten (im Zusammenhang mit Wertpapierdepots) überein. Für das Bankguthaben zum 31.12.2021 der Heilig-Geist-Spital-Stiftung war der Abgleich des Kontoauszuges mit dem in der Teilbilanz ausgewiesenen Wert möglich (13.380,39 Euro). Au- ßerdem mussten als negative Bankkontensalden bei der Heilig-Geist-Spital-Stiftung, den Fin- del- und Waisenhausstiftungen, der Kost-Pocher`schen Stiftung und der Rudolf und Berta Ma- thes Wohltätigkeitsstiftung jeweils -4,90 Euro eingebucht werden. Es handelt sich hier um die irrtümlich nicht ausgeglichenen negativen Salden der für Wertpapierdepots benötigten Tran- sitkonten. Das Guthaben dieses auf den Namen der Stadt lautenden Hausverwaltungskontos (verwaltet durch externen Hausverwalter) für die Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstif- tung belief sich auf 10.089,03 Euro. 400 Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 9 von 48 Stiftung Liquide Mittel zum 31.12.2021 Euro Liquide Mittel zum 31.12.2020 Euro Heilig-Geist-Spital-Stiftung1, 2 2.447.723,12 4.997.340,20 Findel- und Waisenhausstiftungen2 357.642,83 539.236,08 Georg Matthias und Karoline Klein`sche Brenn- materialienstiftung 217.335,35 403.411,11 Kost-Pocher`sche Stiftung2 220.989,72 748.567,77 Fritz-Hintermayr-Stiftung 104.162,44 508.812,34 Johanna Sofie Wallner`sche Blinden- und Stipen- dienstiftung 14.899,03 24.129,66 Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung3, 2 101.246,36 63.059,13 Summe 3.463.998,85 7.284.556,29 Der für die Berechnung der Verzinsung der Kontokorrentkonten vereinbarte Basiszinssatz (Eu- ribor) ergab auf Grund der aktuellen Situation auf dem Kreditmarkt keine Zinserträge. Ebenso wurden von der Stadt keine Verwahrgeldkosten auf die Stiftungen umgelegt. Ordnungsgemäße Ausrichtung der Stiftungsgaben Rpr prüfte anhand von Stichproben sowohl bei den nichtrechtsfähigen als auch bei den A - Stiftungen die ordnungsgemäße Ausrichtung der Stiftungsgaben. Die Ausrichtungsmittel wur- den in der vorgesehenen Höhe an den in den Stiftungssatzungen festgelegten Personenkreis und entsprechend des jeweiligen Stiftungszwecks ausgerichtet. Es ergaben sich keine Bean- standungen. Für die Jahresabschlüsse 2021 wurden für alle A-Stiftungen die geforderte Sicherstellung des Kapitalerhalts, die erwirtschaftete Rentabilität sowie die zeitlich vorgeschriebene Verwendung der gebildeten Zweckausrichtungsrückstellungen geprüft. 1 Der Saldo der Heilig-Geist-Spital-Stiftung zum 31.12.2021 enthält Bankguthaben des stiftungseigenen Forstbe- triebes in Höhe von 13.380,39 Euro und die liquiden Mittel beim KaSt in Höhe von 4.976.619,64 Euro. 2 Die Salden enthalten jeweils die negativen Bankguthaben von -4,90 Euro für zum 31.12.2021 irrtümlich nicht ausgeglichene Transitkonten, welche für Wertpapierdepots benötigt wurden. 3 Der Saldo der Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung zum 31.12.2021 enthält das G uthaben des auf die Stadt lautenden Hausverwaltungsbankkontos in Höhe von 10.089,03 Euro und die liquiden Mittel bei KaSt in Höhe von 91.162,23 Euro. 401 Seite 10 von 48 Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen 1.4 Heilig-Geist-Spital-Stiftung Nürnberg 1.4.1 Feststellungen Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Im Vorjahr wurde durch den Kauf einer Forstfläche ein Zugang in Höhe von 29.066,76 Euro aktiviert. Es handelt sich hier um die erste Kaufpreisrate des Gesamtkaufpreises von 50.000,00 Euro zuzüglich der Nebenkosten des Grunderwerbs. Entsprechend notariellem Kaufvertrag wurde die Zahlung der zweiten Rate im Folgejahr vereinbart. Die Bilanzierung der Kaufpreiszahlung im Jahr 2021 unter dem Bilanzposten „Unbebaute Grundstücke und grund- stücksgleiche Rechte“ war in diesem Fall nicht korrekt, da der vereinbarte Übergang von Nut- zen und Lasten noch nicht erfolgt war. Demzufolge wäre die Zahlung der Kaufpreisrate als geleistete Anzahlung zu buchen gewesen. Mit der vereinbarten Zahlung der zweiten Kaupreis- rate wird das Grundstück nun korrekt unter dem Bilanzposten „Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte“ ausgewiesen. Dies wurde nunmehr im Berichtsjahr mit erfolgtem Übergang von Nutzen und Lasten sowie Zahlung der zweiten Kaufpreisrate inklusive der zu aktivierenden Nebenkosten des Grunderwerbs von 249,50 Euro umgesetzt. Aktivbilanzposten Anlagen im Bau Bei den Anlagen im Bau war zum Bilanzstichtag ein Betrag in Höhe von 115.944,90 Euro bi- lanziert. Die Zugänge des Jahres 2021 beliefen sich auf 73.011,24 Euro. Hierbei handelt es sich um Gutachtenkosten für das Brandschutzkonzept des Heilig-Geist-Spitals. Nach endgül- tiger Erstellung wären diese Kosten zu aktivieren, da der Wert der Anlage durch Verbesserung des Brandschutzes erhöht wird. Nach Fertigstellung der Brandmeldeanlage erfolgt die Umbu- chung unter den Bilanzposten „Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte“. Aktivbilanzposten Kapitalerhalt Vorleistungen/Passivbilanzposten Basiskapital Die Stiftung wies bereits in den Vorjahren keine Kapitalerhaltungsrücklage aus. Stattdessen wurde der Aktivbilanzposten „Kapitalerhalt (Vorleistungen)“ abgebaut. Es handelt sich hierbei um bereits durchgeführte Tilgungen von Krediten zur notwendigen Sanierung stiftungseigener Immobilien, welche im Basiskapital (Passivposten) berücksichtigt werden müssen. Kredittil- gungen erhöhen demzufolge die Zuführungen aus der Ergebnisrücklage und zugleich den ak- tiven Bilanzposten „Kapitalerhaltung (Vorleistungen)“. Der Bilanzposten wird durch Einstellun- gen, welche betragsmäßig anhand der Berechnungsmodi zur Ermittlung der höchstmöglichen Einstellung in die Kapitalerhaltungsrücklage ermittelt werden, abgetragen bzw. soll in Zukunft auf diese Weise aufgelöst werden. 402 Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 11 von 48 Gewinn- und Verlustrechnung Es wurde 2021 ein Jahresgewinn in Höhe von 544.835,20 Euro ausgewiesen. Damit verbes- serte sich das Jahresergebnis im Vergleich zum Vorjahr um 112.123,91 Euro (25,9 %). Obwohl 66,4 TEuro höhere Zuwendungen (339,6 % - im Vorjahr insgesamt nur 19,6 TEuro) von Bund und Freistaat für den Forstbetrieb gewährt wurden, 71,3 TEuro (50,3 %) höhere Er- träge aus den Abgängen von Finanzanlagen zu verzeichnen waren und sich die Erträge aus dem Holzverkauf mit 273,9 TEuro im Vergleich zum Vorjahr fast verdoppelt hatten, fielen die ordentlichen Erträge insgesamt um 216,0 TEuro (7,4 %) niedriger aus. Hauptsächlich lag dies in den Einbrüchen bei den Miet- und Pachterträgen begründet, welche um 398,5 TEuro (19,3 %) niedriger ausfielen. Hierfür dürften Auswirkungen der Corona -Pan- demie, welche sich auf die gewerblichen Mieter auswirkte, ursächlich sein. Verbesserte die Auflösung gebildeter Instandhaltungsrückstellungen in Höhe von 400,3 TEuro das Ergebnis des Vorjahres, so wurden nunmehr nur 310,3 TEuro (22,5 % niedriger) aufgelöst. Insgesamt flossen in den letzten beiden Jahren Instandhaltungs rückstellungen von über 700,0 TEuro in die Jahresergebnisse ein (Neubildung 2021 – 302,0 TEuro). Inwieweit die Bildung dieser Rückstellungen dem Instandhaltungsbedarf entspricht, kann von Rpr schwer beurteilt werden. Auf jeden Fall sollte das Jahresergebnis die Bewirtschaftung des aktuellen Geschäftsjahres widerspiegeln oder notwendige Instandsetzungsarbeiten wären ansonsten nicht über längere Zeiträume aufzuschieben. Die Erträge aus dem Abgang von Finanzanlagen fielen um 71,3 TEuro (50,3 %) höher aus als im Jahr 2020. Verluste aus dem Abgang von Finanzanlagen resultierten im Berichtsjahr dage- gen nicht mehr an (Vorjahr 62,7 TEuro). Die Zinserträge reduzierten sich allerdings um 43,3 TEuro (16,9 %). An Personalaufwendungen für die Arbeiter des Forstbetriebes wurden 30,9 TEuro weniger (33,7 %) verbucht. Die Bildung von Instandhaltungsrückstellungen (302,0 TEuro) lag auf dem Niveau des Vorjahres (siehe obige Anmerkungen). Der Unterhalt der Liegenschaften wurde im Vergleich zum Vorjahr um 41,5 TEuro reduziert (Rückgang 16,5 %). Die im Vorjahr gebuchten Aufwendungen in Höhe von 82,3 TEuro für Erstattungen an Ge- meinden und Gemeindeverbände fielen im Berichtsjahr nicht mehr an. Die Transferaufwendungen in Form der Ausrichtungen inklusive der Rückstellung der zur Aus- richtung bestimmten Mittel wurden um 110,6 TEuro im Vergleich zum Vorjahr reduziert (14,7 %). Der Rückgang der ordentlichen Erträge konnte durch niedrigere Aufwendungen kompensiert werden, was letztendlich auch zu einem positiven Jahresergebnis führte. Kapitalerhalt In das Schema zur Berechnung der höchstmöglichen Einstellung in die Kapitalerhaltungsrück- lage wurden die korrekten Werte aus der Ergebnisrechnung übertragen. Anhand der Berech- nungen hätte sich eine höchstmögliche Einstellung von 331.579,80 Euro ergeben. Diese wurde nicht in die Kapitalerhaltungsrücklage eingestellt, sonder n als stiftungsspezifi- scher Sonderfall zum Abbau der Vorleistungen auf der Aktivseite verwendet. Gleichzeitig wurde dieser Bilanzposten um die geleisteten Tilgungen in Höhe von 19.379,84 Euro erhöht. Damit wurde der Bilanzposten vollständig ausgeglichen und es konnten wieder Mittel für den 403 Seite 12 von 48 Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Kapitalerhalt verwendet werden. Es standen somit 44,136,48 Euro zur Verfügung, welche voll- ständig in das Basiskapital übergeführt und damit zum Kapitalerhalt eingesetzt werden konn- ten. Eine Kapitalerhaltungsrücklage wurde nicht ausgewiesen. Insgesamt ist Rpr der Auffassung, dass der Erhalt des Stiftungsvermögens im Jahr 2021 somit als erwirtschaftet angesehen werden kann. Rentabilität Das Rechnungsprüfungsamt ermittelte den erzielten Überschuss der Stiftung anhand der Dif- ferenz zwischen dem Eigenkapital per 31.12.2021 (43.733,9 TEuro) und dem ausgewiesenen Anfangsbestand (43.954,3 TEuro) zuzüglich der Ausrichtungsmittel (641,8 TEuro). Für die Heilig-Geist-Spital-Stiftung Nürnberg wurden die Überschüsse (welche für den Kapi - talerhalt und zur Ausrichtung verwendet werden) somit mit 421,4 TEuro absolut berechnet (Vorjahr 738,7 TEuro), was in Relation zum Anfangsbestand von 43.954,3 TEuro eine Renta- bilität von 1,0 % (Vorjahr: 1,7 %) ergibt. Dies entspricht auch den Berechnungen der Stiftungs- verwaltung. Damit lag die ermittelte Rentabilität der Stiftung auf dem Niveau des marktüblichen Zinssatzes von 1,0 %. Die Steigerung des Verbraucherpreisindexes im Jahr 2021 von 3,1 % konnte aller- dings nicht ausgeglichen werden. Zweckausrichtungsrückstellung Die Stiftung erzielte Einnahmen, welche die Summe von 45.000,00 Euro überschritten. Damit war der Ausnahmetatbestand gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 5 Satz 4 AO für den möglichen Verzicht auf eine zeitnahe Ausrichtung nicht gegeben (Neuregelung seit 29.12.2020). Gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO i.V.m. AEAO zu § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO sind zur Ausrichtung vor- gesehene und nicht verwendete Mittel innerhalb von zwei Jahren auszurichten. Aus dem Jahr 2020 waren noch Zweckausrichtungsrückstellungen in H öhe von 506,7 TEuro vorhanden. Diese wurden vollständig ausgeschüttet. Neue Zweckausrichtungsrückstellungen wurden in Höhe von 482,2 TEuro gebildet. Insgesamt hat sich der Bestand an Zweckausrichtungsrück- stellungen im Vergleich zum Vorjahr um 24,5 TEuro vermindert. Die Mittel der aus dem Vorjahr vorhandenen Zweckausrichtungsrückstellung wurden somit entsprechend der steuerlichen Vorschriften zeitnah ausgereicht. 404 Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 13 von 48 1.4.2 Anlagen zum Jahresabschluss 2021 der Heilig-Geist-Spital- Stiftung 1.4.2.1 Schlussbilanz zum 31.12.2021 (nach Ergebnisverwendung) A K T I V A 31.12.2021 in € 31.12.2020 in € A. Anlagevermögen 42.071.310,75 39.674.992,90 I. Immaterielle Vermögensgegenstände 338,00 1.692,00 II. Sachanlagen 27.145.212,20 27.432.807,46 1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2.999.873,60 2.974.624,10 2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 23.857.563,63 24.240.749,63 3. Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemeingebrauch 21.855,00 24.468,00 4. Bauten auf fremden Grund und Boden 0,00 0,00 5. Kunstgegenstände und Baudenkmäler 149.958,07 149.958,07 6. Fahrzeuge 2,00 2,00 7. Maschinen, techn. Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 15,00 15,00 8. Geringwertige Wirtschaftsgüter 0,00 57,00 9. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 115.944,90 42.933,66 III. Finanzanlagen 14.925.760,55 12.240.493,44 1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 0,00 0,00 2. Wertpapiere 14.425.760,55 11.740.493,44 3. Ausleihungen 500.000,00 500.000,00 B. Umlaufvermögen 2.997.154,48 5.350.276,61 I. Vorräte 0,00 0,00 II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 549.431,36 352.936,41 1. Abgaben-, Gebühren-, Beitragsforderungen 0,00 0,00 2. Privatrechtl. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 423.171,60 171.631,57 davon zweifelhafte Forderungen 44.576,84 42.961,24 3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 0,00 0,00 4. Forderungen gegen den öffentl. Bereich und Transferleistungen 4.312,86 4.661,87 5. Sonstige Vermögensgegenstände 121.946,90 176.642,97 III. Liquide Mittel 2.447.723,12 4.997.340,20 1. Kassenbestand 0,00 0,00 2. Bankguthaben 13.375,49 20.720,56 3. Kontokorrent Stadt Nürnberg 2.434.347,63 4.976.619,64 C. Aktive Rechnungsabgrenzung 11.095,92 11.749,96 D. Kapitalerhaltung (Vorleistungen) 0,00 268.044,76 SUMME DER AKTIVA 45.079.561,15 45.305.064,23 405 Seite 14 von 48 Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen P A S S I V A 31.12.2021 in € 31.12.2020 in € A. Eigenkapital 43.733.865,22 43.954.297,44 I. Basiskapital 42.056.999,22 42.208.052,44 1. Grundstockvermögen 30.916.575,68 30.916.575,68 2. Zustiftungen ab 01.01.2005 340.000,00 340.000,00 3. Zuführungen aus der Ergebnisrücklage 6.165.737,00 6.102.201,96 4. Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen 4.634.686,54 4.849.274,80 II. Rücklagen 0,00 0,00 1. Kapitalerhaltungsrücklage 0,00 0,00 III. Gewinn (+) / Verlust (-) 0,00 0,00 IV. Sonderposten 1.676.866,00 1.746.245,00 1. Sonderposten aus Zuwendungen 963.488,00 1.006.101,00 2. Sonderposten aus Beiträgen 1.121,00 1.121,00 3. Sonderposten aus Kostenerstattungen 0,00 0,00 4. Sonstige Sonderposten 712.257,00 739.023,00 B. Rückstellungen 930.447,07 891.255,44 1. Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen 482.209,66 506.704,82 2. Rückstellung für Instandhaltungsverpflichtungen 302.000,00 310.300,00 3. Sonstige Rückstellung n. § 74 I S. 2 KommHV-D. 146.237,41 74.250,62 C. Verbindlichkeiten 407.039,86 451.159,35 1. Verbindlichkeiten aus Krediten 295.128,77 314.527,33 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 48.827,27 84.403,96 3. Sonstige Verbindlichkeiten 63.083,82 52.228,06 D. Passive Rechnungsabgrenzung 8.209,00 8.352,00 SUMME DER PASSIVA 45.079.561,15 45.305.064,23 406 Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 15 von 48 1.4.2.2 Ergebnisrechnung zum 31.12.2021 Teilergebnisrechnung Ist 2021 Planansatz 2021 RE 2020 Vgl. Ansatz/Ist 2021 51400000 Zuweisungen vom Bund 50.800,00- 50.800,00 51410000 Zuweisungen vom Land 35.206,75- 15.000- 19.566,30- 20.206,75 51470000 Zuschüsse/Spenden priv.Untern. Zahlung 6.700,00- 6.700,00 ** + Erträge aus Zuweisungen und Zuschüsse 92.706,75- 15.000- 19.566,30- 77.706,75 54110000 Erträge aus Verkauf privatrechtlich 273.888,40- 216.000- 139.018,31- 57.888,40 54120000 Miet- und Pachterträge aus Immo.(230) 1.639.268,91- 1.943.000- 1.977.337,58- 303.731,09- 54120020 Miet-und Pachterträge a.Immo (dezent.) 32.702,72- 41.400- 93.123,04- 8.697,28- 54120100 Erbbauzinsen (230) 46.056,39- 45.800- 46.056,37- 256,39 54120300 Jagdpacht 589,08- 600- 589,08- 10,92- 54190100 Vermischte Erträge 240,00- 2.580,00- 240,00 ** + Privatrechtliche Leistungsentgelte 1.992.745,50- 2.246.800- 2.258.704,38- 254.054,50- 54220000 Erstattungen von Gemeinden/Gdeverbänden 348,00- 348,00- 348,00 54280000 Erstattungen von übrigen Bereichen 4.553,58- 13.400,00- 4.553,58 ** + Erträge Kostenerstattungen, -umlagen 4.901,58- 13.748,00- 4.901,58 51610000 Auflös. v. Sonderposten aus Zuw. Land 4.745,00- 4.745- 4.747,00- 51650000 Auflös. v. SoPo Zusch. verb.U/Bet./SV 37.868,00- 37.868- 37.870,00- 55310000 Auflösung von sonstigen Sonderposten 26.766,00- 26.766- 26.767,00- ** + Ertr. a.d. Aufl. v. Sonderp. f. Inves 69.379,00- 69.379- 69.384,00- 55220000 Verzugs- und Beitreibungsentgelte 8,99 784,44- 8,99- 55500000 Erträge a. Abgang v. Finanzanlagen 213.255,40- 141.930,53- 213.255,40 55830000 Ertr. Auflös./Herabsetz. Rückstellungen 1.300- 2.400,00- 1.300,00- 55832000 Ertr.Aufl/Herab. Instandhaltungsrückst. 310.300,00- 400.300,00- 310.300,00 58120000 Erlösschmälerung wg. USt-Korrektur ILV 15.142,62- 7.646,01- 15.142,62 ** + Sonstige ordentliche Erträge 538.689,03- 1.300- 553.060,98- 537.389,03 *** = Ordentliche Erträge 2.698.421,86- 2.332.479- 2.914.463,66- 365.942,86 60131000 Regelzahlung (Arbeiter) 41.166,98 65.000 65.382,59 23.833,02 ** - Personalaufwendungen Aktiv 41.166,98 65.000 65.382,59 23.833,02 60231000 Beiträge Versorgungskassen - Arbeiter 2.733,79 4.800 4.885,61 2.066,21 60331000 Arbeitgeberanteil Sozialversich.Arbeiter 8.096,20 11.000 12.335,03 2.903,80 60391005 Beiträge zur Berufsgenossenschaft 4.983,14 5.600 4.806,10 616,86 64120100 Aufwendung Aus-/Fortbildung, Umschulung 54,40 200 145,60 64130000 Dienstreisen und Dienstfahrten 2.810,32 2.900 3.062,96 89,68 64160000 Dienst- u.Schutzkleidung/pers.Ausrüstung 892,20 1.600 1.118,28 707,80 ** - Personalaufwendungen Passiv 19.570,05 26.100 26.207,98 6.529,95 62141000 Verbrauchsmittel und Betriebsstoffe 13.195,88 5.000 13.073,09 8.195,88- 62210000 Aufwendungen für Betriebsstrom 19.868,34 19.800 14.112,97 68,34- 62230000 Aufwendungen für Fernwärme (640) 33.041,04 37.100 52.855,62 4.058,96 62270000 Aufwendungen für Wasser 2.338,67 3.200 3.630,51 861,33 62280000 Abwasser - Niederschlagswasser (210) 2.659,52 4.100 2.659,52 1.440,48 62280100 Abwasser - Schmutzwasser (210) 9.682,61 19.700 18.702,16 10.017,39 62310000 Fahrzeugunterhalt-o.Steuer/Versicherung 100 59,50 100,00 62320003 Gebäudeunterhalt (dezentral/K1) 245.529,79 255.100 243.932,47 9.570,21 62320103 Unterhalt Gebäudetechnik (dezentral/bw) 82.101,76 195.300 157.938,40 113.198,24 62320200 Unterhalt Grün-/Außenanlagen an Gebäuden 200 632,20 200,00 62320320 Unterhalt der Wälder 46.912,55 15.000 16.376,80 31.912,55- 62320410 Grabpflege 400 400,00 62330000 Unterhalt von Straßen, Wegen, Plätzen 21.853,78 5.000 1.062,08 16.853,78- 62360100 Buchbinder- und Restaurierungsarbeiten 13.000,00 13.000 13.000,00 62370020 Reinigungsentschädig.(Hausmeister;SK120) 21.824,85 21.000 21.655,90 824,85- 62370200 Straßenreinigungsgebühren (210) 20.908,73 19.500 21.266,52 1.408,73- 62370310 Kaminkehrergebühren (dezentral) 485,08 800 351,42 314,92 62370500 Sonstiger Aufwand Geb.-/Grundstücksbew. 8.961,61 12.000 23.780,90 3.038,39 62380000 Zuführung zur Instandhaltungsrückst. K5 302.000,00 310.300,00 302.000,00- 62460000 Entschädigung und Arbeitsprämien 500,00 500 500,00 62520000 Erstattungen Gemeinden/Gemeindeverbände 82.278,00 62520100 Erstattungen an die Stiftungsverwaltung 210.628,85 231.600 198.918,80 20.971,15 62570200 Erstattung private Unternehmen 2.432,88 2.200 4.086,72 232,88- ** - Aufwendungen Sach- u. Dienstleistungen 1.057.925,94 860.600 1.201.173,58 197.325,94- 407 Seite 16 von 48 Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Teilergebnisrechnung Ist 2021 Planansatz 2021 RE 2020 Vgl. Ansatz/Ist 2021 64490000 Abschreibungen auf Forderungen (K1-Budg) 4,24 94101000 AfA immat.Vermögensgegenst.d.Anlageverm. 1.354,00 1.354 1.353,00 94102000 AfA Gebäude und Gebäudeeinrichtungen 383.186,00 381.671 381.799,01 1.515,00- 94102001 Außerpl.AfA Gebäude/Gebäudeeinrichtungen 474,00 94103000 AfA Infrastrukturverm./Sachanl.i.Gemgebr 2.613,00 2.613 2.614,00 94106000 AfA Fahrzeuge 37,00 94108000 AfA GWG's 57,00 57 57,00 ** - Abschreibungen 387.210,00 385.695 386.338,25 1.515,00- 63123810 Ausrichtung (Stiftungsgaben) 198.525,00 343.700 93.558,00 145.175,00 63123830 Ausrichtung (Zuschuss Einzelpers/Einri.) 467.764,14 417.700 422.764,14 50.064,14- 63920000 Zuführ./Aufl. Rückstellung Zweckausricht 24.495,16- 236.026,11 24.495,16 ** - Transferaufwendungen 641.793,98 761.400 752.348,25 119.606,02 64210000 Miet- und Pachtaufwendungen für Immo 2.520,00 2.500 2.520,00 20,00- 64250000 Bankspesen/Geldverkehr 291,65 200 238,10 91,65- 64250100 Rücklastschriftgebühren (210) 8,66- 64270000 Gerichts-/Anwalts-/Gerichtsvollzieherkos 229,46 229,46- 64270100 Kosten für Sachverständige und Gutachten 652,78 700 652,78 47,22 64310100 Bürobedarf und -ausstattung 65,50 100 66,45 34,50 64330000 Zeitungen und Fachliteratur 673,17 600 655,45 73,17- 64340000 Porto 5,68 64350000 Fernmeldegebühren 1.658,06 1.700 1.758,83 41,94 64370000 Gästebewirtung 146,16 64390000 Nutzungsentg./Pflege Software/Lizenzen 714,00 700 714,00 14,00- 64390100 Vergütungen für Leistungen Dritter 1.423,36 800 1.240,17 623,36- 64390200 Aufwendungen für Abfallbeseitigung 14.966,91 21.600 18.100,15 6.633,09 64390700 Transportkosten, Umzugskosten 39.731,58 25.000 22.363,06 14.731,58- 64410000 Vers.-Beitr.(o.Kfz-Versicher.beitr./300) 3.401,94 3.500 3.397,86 98,06 64410100 Beiträge zur Gebäudeversicherung (230) 10.617,31 9.500 10.297,53 1.117,31- 64420000 Kfz-Versicherungsbeiträge (300) 407,81 400 407,81 7,81- 64430000 Aufwendungen für Mitgliedschaften 1.095,80 1.000 1.053,40 95,80- 64493000 Aufwendungen aus Einzelwertberichtigung 1.563,00 38.366,87 1.563,00- 64510000 Verluste Abgang Finanzanlagen/Beteilig. 62.670,26 64710200 Grundsteuer (dezentral) 74.165,92 74.200 74.165,92 34,08 64980000 Zuführung Sonst. Rückstellung §74KommHV 71.986,79 1.300 67.229,63 70.686,79- 64990000 Vermischte Aufwendungen 4.972,31 65,12 4.972,31- ** - Sonstige ordentliche Aufwendungen 231.137,35 143.800 306.106,57 87.337,35- *** = Ordentliche Aufwendungen 2.378.804,30 2.242.595 2.737.557,22 136.209,30- **** = Ergebnis der laufenden Verwaltungstäti 319.617,56- 89.884- 176.906,44- 229.733,56 57170000 Zinserträge von Kreditinstituten 208.047,13- 250.700- 250.350,01- 42.652,87- 57180000 Zinserträge vom sonst. inländ. Bereich 5.341,45- 6.385,92- 5.341,45 57930000 Erträge Wertpapieren des Anlagevermögens 14.824,00- 100- 5.252,53- 14.724,00 ** + Finanzerträge 228.212,58- 250.800- 261.988,46- 22.587,42- 65170000 Zinsaufwendungen an Kreditinstitute 3.328,04 3.500 3.462,44 171,96 ** - Zinsen und ähnliche Aufwendungen 3.328,04 3.500 3.462,44 171,96 *** = Finanzergebnis 224.884,54- 247.300- 258.526,02- 22.415,46- ***** = Ordentliches Jahresergebnis 544.502,10- 337.184- 435.432,46- 207.318,10 59119000 Andere außerordentliche Erträge 1.080,00- 450,00- 1.080,00 59210000 Periodenfremde Erträge (K1) 2.276,00- 430,23- 2.276,00 ** + Außerordentliche Erträge 3.356,00- 880,23- 3.356,00 69210000 Periodenfremde Aufwendungen (K1) 3.022,90 3.601,40 3.022,90- ** - Außerordentliche Aufwendungen 3.022,90 3.601,40 3.022,90- *** = Außerordentliches Jahresergebnis 333,10- 2.721,17 333,10 ****** = Jahresergebnis vor ILV 544.835,20- 337.184- 432.711,29- 207.651,20 ******* = Ergebnis nach ILV 544.835,20- 337.184- 432.711,29- 207.651,20 ******** Jahresergebnis nach Ergebnisvortrag 544.835,20- 337.184- 432.711,29- 207.651,20 408 Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 17 von 48 1.4.2.3 Anlagenspiegel zum 31.12.2021 Anschaffungs- und Herstellungskosten Zu- und Abschreibungen Buchwert Posten des Anlagevermögens Anfangs- stand Zugang Abgang Umbuchungen Endstand Anfangsstand (kumuliert) Abschreibungen im Wirtschaftsjahr Zuschreibungen im Wirtschaftsjahr Abschreibungen auf die Spalte 3 - Abgänge Endstand Endstand Endstand 01.01.2021 + - + / - 31.12.2021 01.01.2021 + - - 31.12.2021 31.12.2021 31.12.2020 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte, sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 13.532,81 13.532,81 11.840,81 1.354,00 13.194,81 338,00 1.692,00 Zwischensumme: 13.532,81 0,00 0,00 0,00 13.532,81 11.840,81 1.354,00 0,00 0,00 13.194,81 338,00 1.692,00 II. Sachanlagen 1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2.974.624,10 25.249,50 2.999.873,60 0,00 0,00 2.999.873,60 2.974.624,10 2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 40.221.777,72 40.221.777,72 15.981.028,09 383.186,00 16.364.214,09 23.857.563,63 24.240.749,63 3. Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemeingebrauch 77.490,61 77.490,61 53.022,61 2.613,00 55.635,61 21.855,00 24.468,00 4. Bauten auf fremden Grund und Boden 0,00 0,00 5. Kunstgegenstände und Baudenkmäler 149.958,07 149.958,07 0,00 0,00 149.958,07 149.958,07 6. Fahrzeuge 2.197,18 2.197,18 2.195,18 2.195,18 2,00 2,00 7. Maschinen, techn. Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 21.091,78 21.091,78 21.076,78 21.076,78 15,00 15,00 8. Geringwertige Wirtschaftsgüter 2.891,28 2.891,28 2.834,28 57,00 2.891,28 0,00 57,00 9. Anlagen im Bau 42.933,66 73.011,24 115.944,90 0,00 0,00 115.944,90 42.933,66 Zwischensumme: 43.492.964,40 98.260,74 0,00 0,00 43.591.225,14 16.060.156,94 385.856,00 0,00 0,00 16.446.012,94 27.145.212,20 27.432.807,46 III. Finanzanlagen 1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 0,00 0,00 1) 1) 0,00 0,00 2. Wertpapiere 12.615.391,24 7.454.855,37 4.341.744,60 15.728.502,01 874.897,80 508.193,66 80.350,00 1.302.741,46 14.425.760,55 11.740.493,44 3. Ausleihungen 500.000,00 0,00 500.000,00 0,00 0,00 500.000,00 500.000,00 Zwischensumme: 13.115.391,24 7.454.855,37 4.341.744,60 0,00 16.228.502,01 874.897,80 508.193,66 80.350,00 0,00 1.302.741,46 14.925.760,55 12.240.493,44 G e s a m t s u m m e 56.621.888,45 7.553.116,11 4.341.744,60 0,00 59.833.259,96 16.946.895,55 895.403,66 80.350,00 0,00 17.761.949,21 42.071.310,75 39.674.992,90 1) Nicht realisierte Zu- und Abschreibungen auf Wertpapiere werden über die Eigenkapital-Position "Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen" verbucht. Entsprechend erfolgt keine erfolgswirksame Buchung; die Anpassung vollzieht sich auf Bestandskonten. Nur bei realisierten Kursgewinnen bzw. Kursverlusten erfolgt eine erfolgswirksame Verbuchung. 409 Seite 18 von 48 Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen 1.5 Findel- und Waisenhausstiftungen 1.5.1 Feststellungen Kapitalerhalt Die Kapitalerhaltungsrücklage der Stiftung reduzierte sich von 362.446,52 Euro um 90.056,68 Euro auf 272.389,84 Euro. Für das Jahr 2021 ergab die Berechnung der höchstmöglichen Einstellung in die Kapitalerhal- tungsrücklage einen Betrag von 110.285,98 Euro aus dem Jahresergebnis. Eine Zuführung in das Basiskapital wurde in Höhe von 200.342,66 Euro durchgeführt. Auf Grund der höchstmöglichen Einstellung in die Kapitalerhaltungsrücklage kann der Kapi - talerhalt der Stiftung somit für das Jahr 2021 als erwirtschaftet angesehen werden. Rentabilität Das Rechnungsprüfungsamt ermittelte den erzielten Überschuss der Stiftung anhand der Dif- ferenz zwischen dem Eigenkapital per 31.12.2021 (4.616,6 TEuro) und dem ausgewiesenen Anfangsbestand (4.518,3 TEuro) zuzüglich der Ausrichtungsmittel (220,0 TEuro). Für die Stif- tung wurden die Überschüsse (welche für den Kapitalerhalt und zur Ausrichtung verwendet werden) somit mit 318,3 TEuro absolut berechnet, was in Relation zum Anfangsbestand von 4.518,3 TEuro einer Rentabilität von 7,0 % und damit auch den Berechnungen der Stiftungs- verwaltung entspricht. Die im Vergleich zum Vorjahr festgestellte Verschlechterung der Ren- tabilität um 2,6 % war auch bei dieser Stiftung im Wesentlichen auf den Rückgang der Miet - und Pachterträge (inkl. Erbbauzinsen) um 93,6 TEuro (21,6 %) zurückzuführen. Die Rentabi- lität der Stiftung lag um mehr als das Doppelte höher als die Steigerung des Verbraucherpreis- index von 3,1 % und weit über dem marktüblichen Zinssatz von 1 %. Sie kann daher immer noch als sehr gut gewertet werden. Zweckausrichtungsrückstellung Die Stiftung erzielte Einnahmen, welche die Summe von 45.000,00 Euro überschritten. Damit war der Ausnahmetatbestand gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 5 Satz 4 AO für den möglichen Verzicht auf eine zeitnahe Ausrichtung nicht gegeben (Neuregelung seit 29.12.2020). Gemäß § 55 Abs.1 Nr. 5 AO i.V.m. AEAO zu § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO sind zur Ausrichtung vor- gesehene und nicht verwendete Mittel innerhalb von zwei Jahren auszurichten. Aus dem Jahr 2020 waren Zweckausrichtungsrückstellungen in Höhe von 70,5 TEuro vorhanden. Diese wur- den vollständig ausgeschüttet. Neue Zweckausrichtungsrückstellungen wurden in Höhe von 164,8 TEuro gebildet. Insgesamt hat sich der Bestand an Zweckausrichtungsrückstellungen im Vergleich zum Vorjahr um 94,3 TEuro erhöht. Die Mittel der aus dem Vorjahr vorhandenen Zweckausr ichtungsrückstellung wurden somit entsprechend der steuerlichen Vorschriften zeitnah ausgereicht. 410 Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 19 von 48 1.5.2 Anlagen zum Jahresabschluss 2021 der Findel- und Wai- senhausstiftungen 1.5.2.1 Schlussbilanz zum 31.12.2021 (nach Ergebnisverwendung) A K T I V A 31.12.2021 in € 31.12.2020 in € A. Anlagevermögen 4.344.187,80 3.926.312,80 I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00 II. Sachanlagen 2.553.481,79 2.553.550,79 1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 320.251,79 320.251,79 2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2.233.230,00 2.233.299,00 III. Finanzanlagen 1.790.706,01 1.372.762,01 1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 0,00 0,00 2. Wertpapiere 1.790.706,01 1.372.762,01 B. Umlaufvermögen 443.427,53 666.548,86 I. Vorräte 0,00 0,00 II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 85.784,70 127.312,78 1. Abgaben-, Gebühren-, Beitragsforderungen 0,00 0,00 2. Privatrechtl. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 7.343,89 7.343,89 3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 0,00 0,00 4. Forderungen gegen den öffentl. Bereich und Transferleistungen 0,00 0,00 5. Sonstige Vermögensgegenstände 78.440,81 119.968,89 III. Liquide Mittel 357.642,83 539.236,08 1. Kassenbestand 0,00 0,00 2. Bankguthaben -4,90 0,00 3. Kontokorrent Stadt Nürnberg 357.647,73 539.236,08 C. Aktive Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00 SUMME DER AKTIVA 4.787.615,33 4.592.861,66 411 Seite 20 von 48 Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen P A S S I V A 31.12.2021 in € 31.12.2020 in € A. Eigenkapital 4.616.577,64 4.518.347,66 I. Basiskapital 4.344.187,80 4.155.901,14 1. Grundstockvermögen 2.900.182,23 2.900.182,23 2. Zustiftungen ab 01.01.2005 43.435,87 43.435,87 3. Zuführungen aus der Ergebnisrücklage 1.419.353,60 1.219.010,94 4. Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen -18.783,90 -6.727,90 II. Rücklagen 272.389,84 362.446,52 1. Kapitalerhaltungsrücklage 272.389,84 362.446,52 III. Gewinn 0,00 0,00 IV. Sonderposten 0,00 0,00 B. Rückstellungen 168.342,93 73.446,03 1. Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen 164.780,08 70.463,10 2. Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung 0,00 0,00 3. Rückstellungen für Altlasten 0,00 0,00 4. Sonstige Rückstellung n. § 74 I S. 2 KommHV-D. 3.562,85 2.982,93 C. Verbindlichkeiten 2.694,76 1.067,97 1. Verbindlichkeiten aus Krediten 0,00 0,00 2. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen 0,00 0,00 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0,00 0,00 4. Sonstige Verbindlichkeiten 2.694,76 1.067,97 D. Passive Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00 SUMME DER PASSIVA 4.787.615,33 4.592.861,66 412 Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 21 von 48 1.5.2.2 Ergebnisrechnung zum 31.12.2021 Teilergebnisrechnung Ist 2021 Planansatz 2021 RE 2020 Vgl. Ansatz/Ist 2021 51480000 Spenden/Zuschüsse übrig.Bereich(dezent.) 2.500,00- ** + Erträge aus Zuweisungen und Zuschüsse 2.500- 54120000 Miet- und Pachterträge aus Immo.(230) 25,56- 25,56- 25,56 54120020 Miet-und Pachterträge a.Immo (dezent.) 85.867,73- 84.300- 169.591,77- 1.567,73 54120100 Erbbauzinsen (230) 254.118,92- 254.100- 263.978,30- 18,92 ** + Privatrechtliche Leistungsentgelte 340.012,21- 338.400,00- 433.595,63- 1.612,21 55500000 Erträge a. Abgang v. Finanzanlagen 20.418,00- 14.777,17- 20.418,00 55830000 Ertr. Auflös./Herabsetz. Rückstellungen 249,59- ** + Sonstige ordentliche Erträge 20.418,00- 15.026,76- 20.418,00 *** = Ordentliche Erträge 360.430,21- -338.400,00 451.122,39- 22.030,21 62320003 Gebäudeunterhalt (dezentral/K1) 10.594,08 20.000 35.023,07 9.405,92 62320103 Unterhalt Gebäudetechnik (dezentral/bw) 2.000 2.000,00 62370500 Sonstiger Aufwand Geb.-/Grundstücksbew. 8.901,62 7.700 18.878,28 1.201,62- 62520100 Erstattungen an die Stiftungsverwaltung 14.476,90 16.000 14.793,09 1.523,10 62570200 Erstattung private Unternehmen 2.505,60 2.600 5.108,40 94,40 ** - Aufwendungen Sach- u. Dienstleistungen 36.478,20 48.300 73.802,84 11.821,80 94102000 AfA Gebäude und Gebäudeeinrichtungen 69,00 100 70,00 31,00 ** - Abschreibungen 69,00 100 70,00 31,00 63123830 Ausrichtung (Zuschuss Einzelpers/Einri.) 125.675,06 212.500 213.350,00 86.824,94 63920000 Zuführ./Aufl. Rückstellung Zweckausricht 94.316,98 48.441,95 94.316,98- ** - Transferaufwendungen 219.992,04 212.500,00 261.791,95 7.492,04- 64250000 Bankspesen/Geldverkehr 119,00 100 83,30 19,00- 64410000 Vers.-Beitr.(o.Kfz-Versicher.beitr./300) 194,04 400 188,00 205,96 64510000 Verluste Abgang Finanzanlagen/Beteilig. 6.462,59 64980000 Zuführung Sonst. Rückstellung §74KommHV 579,92 600 611,11 20,08 ** - Sonstige ordentliche Aufwendungen 892,96 1.100,00 7.345,00 207,04 *** = Ordentliche Aufwendungen 257.432,20 262.000,00 343.009,79 4.567,80 **** = Ergebnis der laufenden Verwaltungstäti 102.998,01- 76.400,00- 108.112,60- 26.598,01 57170000 Zinserträge von Kreditinstituten 24.933,77- 30.100- 29.376,03- 5.166,23- 57930000 Erträge Wertpapieren des Anlagevermögens 2.772,20- 1.027,07- 2.772,20 ** + Finanzerträge 27.705,97- 30.100- 30.403,10- 2.394,03- *** = Finanzergebnis 27.705,97- 30.100- 30.403,10- 2.394,03- ***** = Ordentliches Jahresergebnis 130.703,98- 106.500- 138.515,70- 24.203,98 ****** = Jahresergebnis vor ILV 130.703,98- 106.500- 138.515,70- 24.203,98 ******* = Ergebnis nach ILV 130.703,98- 106.500- 138.515,70- 24.203,98 ******** Jahresergebnis nach Ergebnisvortrag 130.703,98- 106.500- 138.515,70- 24.203,98 413 Seite 22 von 48 Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen 1.5.2.3 Anlagenspiegel zum 31.12.2021 Anschaffungs- und Herstellungskosten Zu- und Abschreibungen Buchwert Posten des Anlagevermögens Anfangs- stand Zugang Abgang Umbuchungen Endstand Anfangsstand (kumuliert) Abschreibungen im Wirtschaftsjahr Zuschreibungen im Wirtschaftsjahr Abschreibungen auf die Spalte 3 - Abgänge Endstand Endstand Endstand 01.01.2021 + - + / - 31.12.2021 01.01.2021 + - - 31.12.2021 31.12.2021 31.12.2020 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte, sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten Zwischensumme: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 II. Sachanlagen 1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 320.251,79 320.251,79 0,00 0,00 320.251,79 320.251,79 2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2.528.316,00 2.528.316,00 295.017,00 69,00 295.086,00 2.233.230,00 2.233.299,00 3. Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemeingebrauch 4. Bauten auf fremden Grund und Boden 5. Kunstgegenstände und Baudenkmäler 6. Fahrzeuge 7. Maschinen, techn. Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 8. Anlagen im Bau Zwischensumme: 2.848.567,79 0,00 0,00 0,00 2.848.567,79 295.017,00 69,00 0,00 0,00 295.086,00 2.553.481,79 2.553.550,79 III. Finanzanlagen 1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 0,00 0,00 1) 1) 0,00 0,00 2. Wertpapiere 1.494.830,83 733.000,00 282.582,00 1.945.248,83 122.068,82 48.544,00 16.070,00 154.542,82 1.790.706,01 1.372.762,01 Zwischensumme: 1.494.830,83 733.000,00 282.582,00 0,00 1.945.248,83 122.068,82 48.544,00 16.070,00 0,00 154.542,82 1.790.706,01 1.372.762,01 G e s a m t s u m m e 4.343.398,62 733.000,00 282.582,00 0,00 4.793.816,62 417.085,82 48.613,00 16.070,00 0,00 449.628,82 4.344.187,80 3.926.312,80 1) Nicht realisierte Zu- und Abschreibungen auf Wertpapiere werden über die Eigenkapital-Position "Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen" verbucht. Entsprechend erfolgt keine erfolgswirksame Buchung; die Anpassung vollzieht sich auf Bestandskonten. Nur bei realisierten Kursgewinnen bzw. Kursverlusten erfolgt eine erfolgswirksame Verbuchung. 414 Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 23 von 48 1.6 Georg Matthias und Karoline Klein`sche Brennmateria- lienstiftung 1.6.1 Feststellungen Kapitalerhalt Die Kapitalerhaltungsrücklage der Stiftung erhöhte sich von 103.219,77 Euro um 3.126,52 Euro auf 106.346,29 Euro. Eine Übertragung aus den verfügbaren Mitteln der Kapi- talerhaltungsrücklage in das Basiskapital wurde durch den Erwerb von Finanzanlagen in Höhe von 49.450,60 Euro durchgeführt. Die Veränderung des Saldos im Jahr 2021 resultierte weiter aus der steuerlich höchstmögli- chen Zuführung von 52.577,12 Euro aus dem Jahresergebnis. Auf Grund der höchstmöglichen Einstellung in die Kapitalerhaltungsrücklage kann der Kapital- erhalt der Stiftung somit für das Jahr 2021 als erwirtschaftet angesehen werden. Rentabilität Das Rechnungsprüfungsamt ermittelte den erzielten Überschuss der Stiftung anhand der Dif- ferenz zwischen dem Eigenkapital per 31.12.2021 (1.544,1 TEuro) und dem ausgewiesenen Anfangsbestand (1.501,2 TEuro) zuzüglich der Ausrichtungsmittel (104,1 TEuro). Für die Stif- tung wurden die Überschüsse somit mit 147,0 TEuro (Vorjahr 162,2 TEuro) absolut berechnet, was in Relation zum Anfangsbestand von 1.501,2 TEuro einer Rentabilität von 9,8 % (Vorjahr 11,2 %) entspricht. Damit lag sie um 1,4 Prozentpunkte unter dem Niveau des Vorjahres. Ins- gesamt kann die Rentabilität der Stiftung als sehr gut bezeichnet werden, da sie weit über dem marktüblichen Zinssatz von 1,0 % und der Steigerung des Verbraucherpreisindexes im Jahr 2021 von 3,1 % lag. Zweckausrichtungsrückstellung Die Stiftung erzielte Einnahmen, welche die Summe von 45.000,00 Euro überschritten. Damit war der Ausnahmetatbestand gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 5 Satz 4 AO für den möglichen Verzicht auf eine zeitnahe Ausrichtung nicht gegeben (Neuregelung seit 29.12.2020). Gemäß § 55 Abs.1 Nr. 5 AO i.V.m. AEAO zu § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO sind zur Ausrichtung vor- gesehene und nicht verwendete Mittel innerhalb von zwei Jahren auszurichten. Aus dem Jahr 2019 waren noch Mittel in Höhe von 43,1 TEuro nicht ausgereicht, welche im Jahr 2021 aus- geschüttet wurden. Im Jahr 2020 wurden 105,9 TEuro neu eingestellt, aus welchen im Jahr 2021 Mittel in Höhe 98,0 TEuro ausgerichtet wurden. Somit müssen spätestens im Jahr 2022 die noch vorhandenen Rückstellungen /Gelder des Jahres 2020 von 7,9 TEuro ausgereicht werden. Der Bestand an Zweckausrichtungsrückstellungen beläuft sich zum 31.12.2021 somit auf 112,0 TEuro und liegt damit im Vergleich zum Vorjahr um 37,0 TEuro niedriger. 415 Seite 24 von 48 Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen 1.6.2 Anlagen zum Jahresabschluss 2021 der Georg Matthias und Karoline Klein’schen Brennmaterialienstiftung 1.6.2.1 Schlussbilanz zum 31.12.2021 (nach Ergebnisverwendung) A K T I V A 31.12.2021 in € 31.12.2020 in € A. Anlagevermögen 1.437.746,82 1.247.459,89 I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00 II. Sachanlagen 477.954,19 477.954,19 1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 0,00 0,00 2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 426.825,00 426.825,00 3. Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemeingebrauch 0,00 0,00 4. Bauten auf fremden Grund und Boden 0,00 0,00 5. Kunstgegenstände und Baudenkmäler 51.129,19 51.129,19 III. Finanzanlagen 959.792,63 769.505,70 1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 0,00 0,00 2. Wertpapiere 959.792,63 769.505,70 B. Umlaufvermögen 223.095,60 409.426,20 I. Vorräte 0,00 0,00 II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 5.760,25 6.015,09 1. Abgaben-, Gebühren-, Beitragsforderungen 0,00 0,00 2. Privatrechtl. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0,00 0,00 3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 0,00 0,00 4. Forderungen gegen den öffentl. Bereich und Transferleistungen 0,00 0,00 5. Sonstige Vermögensgegenstände 5.760,25 6.015,09 III. Liquide Mittel 217.335,35 403.411,11 1. Kassenbestand 0,00 0,00 2. Bankguthaben 0,00 0,00 3. Kontokorrent Stadt Nürnberg 217.335,35 403.411,11 C. Aktive Rechnungsabgrenzung 905,40 1.056,30 SUMME DER AKTIVA 1.661.747,82 1.657.942,39 416 Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 25 von 48 P A S S I V A 31.12.2021 in € 31.12.2020 in € A. Eigenkapital 1.544.093,11 1.501.227,69 I. Basiskapital 1.437.746,82 1.398.007,92 1. Grundstockvermögen 739.576,66 739.576,66 2. Zustiftungen ab 01.01.2005 0,00 0,00 3. Zuführungen aus der Ergebnisrücklage 697.631,73 648.181,13 4. Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen 538,43 10.250,13 II. Rücklagen 106.346,29 103.219,77 1. Kapitalerhaltungsrücklage 106.346,29 103.219,77 III. Gewinn 0,00 0,00 IV. Sonderposten 0,00 0,00 B. Rückstellungen 114.954,71 151.451,69 1. Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen 111.961,40 148.971,71 2. Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung 0,00 0,00 3. Sonstige Rückstellung n. § 74 I S. 2 KommHV-D. 2.993,31 2.479,98 C. Verbindlichkeiten 2.700,00 5.263,01 1. Verbindlichkeiten aus Krediten 0,00 0,00 2. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen 0,00 0,00 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0,00 13,01 4. Sonstige Verbindlichkeiten 2.700,00 5.250,00 D. Passive Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00 SUMME DER PASSIVA 1.661.747,82 1.657.942,39 417 Seite 26 von 48 Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen 1.6.2.2 Ergebnisrechnung zum 31.12.2021 Teilergebnisrechnung Ist 2021 Planansatz 2021 RE 2020 Vgl. Ansatz/Ist 2021 54120100 Erbbauzinsen (230) 157.500,00- 157.500- 157.500,00- ** + Privatrechtliche Leistungsentgelte 157.500,00- 157.500- 157.500,00- 55500000 Erträge a. Abgang v. Finanzanlagen 13.675,30- 7.767,53- 13.675,30 55830000 Ertr. Auflös./Herabsetz. Rückstellungen 377,00- ** + Sonstige ordentliche Erträge 13.675,30- 8.144,53- 13.675,30 *** = Ordentliche Erträge 171.175,30- 157.500- 165.644,53- 13.675,30 62320410 Grabpflege 566,21 600 668,39 33,79 62520100 Erstattungen an die Stiftungsverwaltung 14.068,30 10.400 13.984,76 3.668,30- ** - Aufwendungen Sach- u. Dienstleistungen 14.634,51 11.000 14.653,15 3.634,51- 63123810 Ausrichtung (Stiftungsgaben) 141.085,00 108.200 137.249,00 32.885,00- 63920000 Zuführ./Aufl. Rückstellung Zweckausricht 37.010,31- 31.337,95- 37.010,31 ** - Transferaufwendungen 104.074,69 108.200 105.911,05 4.125,31 64250000 Bankspesen/Geldverkehr 83,30 100 96,31 16,70 64510000 Verluste Abgang Finanzanlagen/Beteilig. 3.483,50 64980000 Zuführung Sonst. Rückstellung §74KommHV 513,33 500 560,42 13,33- ** - Sonstige ordentliche Aufwendungen 596,63 600 4.140,23 3,37 *** = Ordentliche Aufwendungen 119.305,83 119.800 124.704,43 494,17 **** = Ergebnis der laufenden Verwaltungstäti 51.869,47- 37.700- 40.940,10- 14.169,47 57170000 Zinserträge von Kreditinstituten 14.382,95- 16.900- 17.290,86- 2.517,05- ** + Finanzerträge 14.382,95- 16.900- 17.290,86- 2.517,05- *** = Finanzergebnis 14.382,95- 16.900- 17.290,86- 2.517,05- ***** = Ordentliches Jahresergebnis 66.252,42- 54.600- 58.230,96- 11.652,42 ****** = Jahresergebnis vor ILV 66.252,42- 54.600- 58.230,96- 11.652,42 ******* = Ergebnis nach ILV 66.252,42- 54.600- 58.230,96- 11.652,42 ******** Jahresergebnis nach Ergebnisvortrag 66.252,42- 54.600- 58.230,96- 11.652,42 418 Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 27 von 48 1.6.2.3 Anlagenspiegel zum 31.12.2021 Anschaffungs- und Herstellungskosten Zu- und Abschreibungen Buchwert Posten des Anlagevermögens Anfangs- stand Zugang Abgang Umbuchungen Endstand Anfangsstand (kumuliert) Abschreibungen im Wirtschaftsjahr Zuschreibungen im Wirtschaftsjahr Abschreibungen auf die Spalte 3 - Abgänge Endstand Endstand Endstand 01.01.2021 + - + / - 31.12.2021 01.01.2021 + - - 31.12.2021 31.12.2021 31.12.2020 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte, sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten Zwischensumme: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 II. Sachanlagen 1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 426.825,00 426.825,00 426.825,00 426.825,00 3. Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemeingebrauch 4. Bauten auf fremden Grund und Boden 5. Kunstgegenstände und Baudenkmäler 51.129,19 51.129,19 51.129,19 51.129,19 6. Fahrzeuge 7. Maschinen, techn. Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 8. Anlagen im Bau Zwischensumme: 477.954,19 0,00 0,00 0,00 477.954,19 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 477.954,19 477.954,19 III. Finanzanlagen 1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 0,00 0,00 1) 1) 0,00 0,00 2. Wertpapiere 833.070,46 511.998,63 298.324,70 1.046.744,39 63.564,76 29.815,00 6.428,00 86.951,76 959.792,63 769.505,70 Zwischensumme: 833.070,46 511.998,63 298.324,70 0,00 1.046.744,39 63.564,76 29.815,00 6.428,00 0,00 86.951,76 959.792,63 769.505,70 G e s a m t s u m m e 1.311.024,65 511.998,63 298.324,70 0,00 1.524.698,58 63.564,76 29.815,00 6.428,00 0,00 86.951,76 1.437.746,82 1.247.459,89 1) Nicht realisierte Zu- und Abschreibungen auf Wertpapiere werden über die Eigenkapital-Position "Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen" verbucht. Entsprechend erfolgt keine erfolgswirksame Buchung; die Anpassung vollzieht sich auf Bestandskonten. Nur bei realisierten Kursgewinnen bzw. Kursverlusten erfolgt eine erfolgswirksame Verbuchung. 419 Seite 28 von 48 Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen 1.7 Kost-Pocher’sche Stiftung 1.7.1 Feststellungen Kapitalerhalt Die Kapitalerhaltungsrücklage der Stiftung erhöhte sich von 120.224,43 Euro um 30.951,52 Euro auf 151.175,95 Euro. Für das Jahr 2021 ergab die Berechnung der steuerlich höchstmöglichen Einstellung in die Kapitalerhaltungsrücklage einen Betrag von 30.951,52 Euro. Dieser Wert wurde in voller Höhe eingestellt. Auf Grund dessen kann der Kapitalerhalt der Stiftung somit für das Jahr 2021 als erwirtschaftet angesehen werden. Zuführungen in das Basiskapital wurden im Berichtsjahr nicht durchge- führt. Rentabilität Die Stiftung wies ein um 60,6 TEuro höheres Jahresergebnis als im Vorjahr aus. Im Wesentli- chen war dies auf Erträge aus dem Abgang von Finanzanlagen in Höhe von 76,0 TEuro zu- rückzuführen, welche im Vorjahr lediglich in Höhe von 20,4 TEuro zu verzeichnen waren. Das Rechnungsprüfungsamt ermittelte den erzielten Überschuss der Stiftung anhand der Dif- ferenz zwischen dem Eigenkapital per 31.12.2021 (13.584,3 TEuro) und dem ausgewiesenen Anfangsbestand (13.044,4 TEuro) zuzüglich der Ausrichtungsmittel (61,9 TEuro). Für die Stif- tung wurden die Über schüsse (welche für den Kapitalerhalt und zur Ausrichtung verwendet werden) somit mit 601,8 TEuro (Vorjahr 63,4 TEuro) absolut berechnet, was in Relation zum Anfangsbestand von 13.044,4 TEuro einer Rentabilität von 4,6 % (Vorjahr 0,5 %) entspricht. Die Verbesserung der Rentabilität ergab sich aus o.g. Abgang von Finanzanlagen. Ob diese Verbesserung nachhaltig für die folgenden Berichtsjahre fortbesteht, ist von der Ertragskraft der im Ausgleich neu erworbenen Finanzanlagen abhängig. Insgesamt kann die Rentabilität der Stiftung im Berichtsjahr damit als gut bezeichnet werden, da sie weit über dem marktüblichen Zinssatz von 1,0 % und über der Steigerung des Verbrau- cherpreisindexes im Jahr 2021 von 3,1 % lag. Zweckausrichtungsrückstellung Die Stiftung erzielte Einnahmen, welche die Summe von 45.000,00 Euro überschritten. Damit ist der Ausnahmetatbestand gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 5 Satz 4 AO für den möglichen Verzicht auf eine zeitnahe Ausrichtung nicht gegeben (Neuregelung seit 29.12.2020). Gemäß § 55 Abs.1 Nr. 5 AO i.V.m. AEAO zu § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO sind zur Ausrichtung vor- gesehene und nicht verwendete Mittel innerhalb von zwei Jahren auszurichten. Aus dem Jahr 2020 waren noch Mittel in Höhe von 15.381,93 Euro vorhanden, welche im Jahr 2021 vollstän- dig ausgereicht wurden. Neue Zweckausrichtungsrückstellungen wurden im Jahr 2021 in Höhe von 6.212,01 Euro gebildet. Insgesamt hat sich der Bestand an Zweckausrichtungsrückstel- lungen im Vergleich zum Vorjahr um 9,2 TEuro vermindert. Die Mittel der Zweckausrichtungs- rückstellung wurden somit entsprechend der steuerlichen Vorschriften zeitnah ausgereicht. 420 Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 29 von 48 1.7.2 Anlagen zum Jahresabschluss 2021 der Kost-Pocher’schen Stiftung 1.7.2.1 Schlussbilanz zum 31.12.2021 (nach Ergebnisverwendung) A K T I V A 31.12.2021 in € 31.12.2020 in € A. Anlagevermögen 13.395.373,56 12.316.337,28 I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00 II. Sachanlagen 8.919.900,00 8.919.900,00 1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 0,00 0,00 2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 8.919.900,00 8.919.900,00 3. Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemeingebrauch 0,00 0,00 4. Bauten auf fremden Grund und Boden 0,00 0,00 5. Kunstgegenstände und Baudenkmäler 0,00 0,00 6. Fahrzeuge 0,00 0,00 7. Maschinen, techn. Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 0,00 III. Finanzanlagen 4.475.473,56 3.396.437,28 1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 0,00 0,00 2. Wertpapiere 3.975.473,56 2.896.437,28 3. Ausleihungen 500.000,00 500.000,00 B. Umlaufvermögen 271.008,99 794.489,02 I. Vorräte 0,00 0,00 II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 50.019,27 45.921,25 1. Abgaben-, Gebühren-, Beitragsforderungen 0,00 0,00 2. Privatrechtl. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 5.948,88 5.948,88 3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 0,00 0,00 4. Forderungen gegen den öffentl. Bereich und Transferleistungen 11.744,20 11.744,20 5. Sonstige Vermögensgegenstände 32.326,19 28.228,17 III. Liquide Mittel 220.989,72 748.567,77 1. Kassenbestand 0,00 0,00 2. Bankguthaben -4,90 0,00 3. Kontokorrent Stadt Nürnberg 220.994,62 748.567,77 C. Aktive Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00 SUMME DER AKTIVA 13.666.382,55 13.110.826,30 421 Seite 30 von 48 Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen P A S S I V A 31.12.2021 in € 31.12.2020 in € A. Eigenkapital 13.584.330,75 13.044.438,99 I. Basiskapital 13.433.154,80 12.924.214,56 1. Grundstockvermögen 10.118.645,44 10.118.645,44 2. Zustiftungen ab 01.01.2005 963.567,39 438.805,65 3. Zuführungen aus der Ergebnisrücklage 807.576,92 807.576,92 4. Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen 1.543.365,05 1.559.186,55 II. Rücklagen 151.175,95 120.224,43 1. Kapitalerhaltungsrücklage 151.175,95 120.224,43 III. Gewinn 0,00 0,00 IV. Sonderposten 0,00 0,00 B. Rückstellungen 9.233,26 17.860,37 1. Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen 6.212,01 15.381,93 2. Rückstellung für Instandhaltungsverpflichtungen 0,00 0,00 3. Sonstige Rückstellung n. § 74 I S. 2 KommHV-D. 3.021,25 2.478,44 C. Verbindlichkeiten 72.818,54 48.526,94 1. Verbindlichkeiten aus Krediten 0,00 0,00 2. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen 0,00 0,00 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0,00 5.394,00 4. Sonstige Verbindlichkeiten 72.818,54 43.132,94 5. Kontokorrent Stadt Nürnberg 0,00 0,00 D. Passive Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00 SUMME DER PASSIVA 13.666.382,55 13.110.826,30 422 Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 31 von 48 1.7.2.2 Ergebnisrechnung zum 31.12.2021 Teilergebnisrechnung Ist 2021 Planansatz 2021 RE 2020 Vgl. Ansatz/Ist 2021 51480000 Spenden/Zuschüsse übrig.Bereich(dezent.) 500,00- 500,00 ** + Erträge aus Zuweisungen und Zuschüsse 500,00- 500,00 54120100 Erbbauzinsen (230) 35.386,16- 35.400- 35.386,16- 13,84- ** + Privatrechtliche Leistungsentgelte 35.386,16- 35.400- 35.386,16- 13,84- 55500000 Erträge a. Abgang v. Finanzanlagen 76.008,00- 20.419,17- 76.008,00 55830000 Ertr. Auflös./Herabsetz. Rückstellungen 308,77- ** + Sonstige ordentliche Erträge 76.008,00- 20.727,94- 76.008,00 *** = Ordentliche Erträge 111.894,16- 35.400- 56.114,10- 76.494,16 62520100 Erstattungen an die Stiftungsverwaltung 13.001,58 15.700 11.270,31 2.698,42 ** - Aufwendungen Sach- u. Dienstleistungen 13.001,58 15.700 11.270,31 2.698,42 63123830 Ausrichtung (Zuschuss Einzelpers/Einri.) 71.030,15 61.300 56.352,38 9.730,15- 63920000 Zuführ./Aufl. Rückstellung Zweckausricht 9.169,92- 7.558,78 15.381,93 ** - Transferaufwendungen 61.860,23 61.300 63.911,16 560,23- 64250000 Bankspesen/Geldverkehr 83,30 100 83,30 16,70 64510000 Verluste Abgang Finanzanlagen/Beteilig. 6.521,77 64980000 Zuführung Sonst. Rückstellung §74KommHV 542,81 500 481,38 42,81- ** - Sonstige ordentliche Aufwendungen 626,11 600 7.086,45 26,11- *** = Ordentliche Aufwendungen 75.487,92 77.600 82.267,92 2.112,08 **** = Ergebnis der laufenden Verwaltungstäti 36.406,24- 42.200 26.153,82 78.606,24 57170000 Zinserträge von Kreditinstituten 61.566,23- 73.100- 65.157,90- 11.533,77- 57180000 Zinserträge vom sonst. inländ. Bereich 5.341,45- 6.385,92- 5.341,45 57930000 Erträge Wertpapieren des Anlagevermögens 3.645,60- 1.012,44- 3.645,60 ** + Finanzerträge 70.553,28- 73.100- 72.556,26- 2.546,72- *** = Finanzergebnis 70.553,28- 73.100- 72.556,26- 2.546,72- ***** = Ordentliches Jahresergebnis 106.959,52- 30.900- 46.402,44- 76.059,52 ****** = Jahresergebnis vor ILV 106.959,52- 30.900- 46.402,44- 76.059,52 ******* = Ergebnis nach ILV 106.959,52- 30.900- 46.402,44- 76.059,52 ******** Jahresergebnis nach Ergebnisvortrag 106.959,52- 30.900- 46.402,44- 76.059,52 423 Seite 32 von 48 Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen 1.7.2.3 Anlagenspiegel zum 31.12.2021 Anschaffungs- und Herstellungskosten Zu- und Abschreibungen Buchwert Posten des Anlagevermögens Anfangs- stand Zugang Abgang Umbuchungen Endstand Anfangsstand (kumuliert) Abschreibungen im Wirtschaftsjahr Zuschreibungen im Wirtschaftsjahr Abschreibungen auf die Spalte 3 - Abgänge Endstand Endstand Endstand 01.01.2021 + - + / - 31.12.2021 01.01.2021 + - - 31.12.2021 31.12.2021 31.12.2020 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte, sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten Zwischensumme: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 II. Sachanlagen 1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 9.429.859,00 9.429.859,00 509.959,00 0,00 509.959,00 8.919.900,00 8.919.900,00 3. Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemeingebrauch 4. Bauten auf fremden Grund und Boden 5. Kunstgegenstände und Baudenkmäler 6. Fahrzeuge 7. Maschinen, techn. Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8. Anlagen im Bau Zwischensumme: 9.429.859,00 0,00 0,00 0,00 9.429.859,00 509.959,00 0,00 0,00 0,00 509.959,00 8.919.900,00 8.919.900,00 III. Finanzanlagen 1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 1) 0,00 0,00 2. Wertpapiere 3.116.236,54 1.819.857,78 648.992,00 4.287.102,32 219.799,26 91.829,50 311.628,76 3.975.473,56 2.896.437,28 3. Ausleihungen 500.000,00 500.000,00 0,00 0,00 500.000,00 500.000,00 Zwischensumme: 3.616.236,54 1.819.857,78 648.992,00 0,00 4.787.102,32 219.799,26 91.829,50 0,00 0,00 311.628,76 4.475.473,56 3.396.437,28 G e s a m t s u m m e 13.046.095,54 1.819.857,78 648.992,00 0,00 14.216.961,32 729.758,26 91.829,50 0,00 0,00 821.587,76 13.395.373,56 12.316.337,28 1) Nicht realisierte Zu- und Abschreibungen auf Wertpapiere werden über die Eigenkapital-Position "Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen" verbucht. Entsprechend erfolgt keine erfolgswirksame Buchung; die Anpassung vollzieht sich auf Bestandskonten. Nur bei realisierten Kursgewinnen bzw. Kursverlusten erfolgt eine erfolgswirksame Verbuchung. 424 Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 33 von 48 1.8 Fritz-Hintermayr-Stiftung 1.8.1 Feststellungen Kapitalerhalt Entsprechend § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO wurde für die Stiftung eine höchstmögliche Einstellung in die Kapitalerhaltungsrücklage von 18.248,55 Euro ermittelt. Dieser Betrag konnte in die Kapi- talerhaltungsrücklage voll eingestellt werden. Eine Übertragung aus den verfügbaren Mitteln der Kapitalerhaltungsrücklage in das Basiskapital wurde durch den Erwerb von Finanzanlagen in Höhe von 20.503,76 Euro durchgeführt. Die Kapitalerhaltung srücklage der Stiftung reduzierte sich von 92.932,31 Euro somit um 2.255,21 Euro auf 90.677,10 Euro. Auf Grund der höchstmöglichen Einstellung in die Kapitalerhaltungsrücklage kann der Kapital- erhalt der Stiftung für das Jahr 2021 als erwirtschaftet angesehen werden. Rentabilität Das Rechnungsprüfungsamt ermittelte den erzielten Überschuss der Stiftung anhand der Dif- ferenz zwischen dem Eigenkapital per 31.12.2021 (3.554,7 TEuro) und dem ausgewiesenen Anfangsbestand (3.531,7 TEuro) zuzüglich der Ausrichtungsm ittel (35,4 TEuro). Für die Stif- tung wurden die Überschüsse (welche für den Kapitalerhalt und zur Ausrichtung zu verwenden sind) somit mit 58,4 TEuro absolut berechnet, was in Relation zum Anfangsbestand des Ei- genkapitals von 3.531,7 TEuro einer Rentabilität von 1,7 % entspricht. Im Vergleich zum Vor- jahr (1,1 %-Punkte) verbesserte sich die Rentabilität somit um 0,6 %-Punkte. Damit lag die ermittelte Rentabilität etwas über dem Niveau des Vorjahres. Die Berechnungen des Rpr ent- sprachen denen der Stiftungsverwaltung. Die erreichte Rentabilität konnte die Steigerung des auf das Jahr bezogenen Verbraucher - preisindexes für Deutschland von 3,1 % zwar nicht decken, lag aber über dem marktüblichen Zinssatz von 1,0 %. Zweckausrichtungsrückstellung Die Stiftung erzielte Einnahmen, welche die Summe von 45.000,00 Euro überschritten. Damit ist der Ausnahmetatbestand gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 5 Satz 4 AO für den möglichen Verzicht auf eine zeitnahe Ausrichtung nicht gegeben (Neuregelung seit 29.12.2020). Gemäß § 55 Abs.1 Nr. 5 AO i.V.m. AEAO zu § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO sind zur Ausrichtung vor- gesehene und nicht verwendete Mittel innerhalb von zwei Jahren auszurichten. Aus dem Jahr 2020 waren Zweckausrichtungsrückstellungen in Höhe von 1,1 TEuro vorhanden. Die Mit tel hieraus wurden vollständig ausgeschüttet. Neue Zweckausrichtungsrückstellungen wurden in Höhe von 11,0 TEuro gebildet. Der Bestand an Zweckausrichtungsrückstellungen wurde somit um 9,9 Euro höher als im Vorjahr ausgewiesen. Die Mittel der aus dem Vorjahr vorhandenen Zweckausrichtungsrückstellung wurden somit entsprechend der steuerlichen Vorschriften zeitnah ausgereicht. 425 Seite 34 von 48 Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen 1.8.2 Anlagen zum Jahresabschluss 2021 der Fritz-Hintermayr Stiftung 1.8.2.1 Schlussbilanz zum 31.12.2021 (nach Ergebnisverwendung) A K T I V A 31.12.2021 in € 31.12.2020 in € A. Anlagevermögen 3.463.974,58 3.039.482,65 I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00 1. Immaterielle Vermögensgegenstände aus geleisteten Zuwendungen 0,00 0,00 II. Sachanlagen 0,00 0,00 III. Finanzanlagen 3.463.974,58 3.039.482,65 1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 0,00 0,00 2. Wertpapiere 3.463.974,58 3.039.482,65 B. Umlaufvermögen 134.707,01 535.810,24 I. Vorräte 0,00 0,00 II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 30.544,57 26.997,90 1. Abgaben-, Gebühren-, Beitragsforderungen 0,00 0,00 2. Privatrechtl. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0,00 0,00 3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 0,00 0,00 4. Forderungen gegen den öffentl. Bereich und Transferleistungen 0,00 0,00 5. Sonstige Vermögensgegenstände 30.544,57 26.997,90 III. Liquide Mittel 104.162,44 508.812,34 1. Kassenbestand 0,00 0,00 2. Bankguthaben 0,00 0,00 3. Kontokorrent Stadt Nürnberg 104.162,44 508.812,34 C. Aktive Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00 SUMME DER AKTIVA 3.598.681,59 3.575.292,89 426 Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 35 von 48 P A S S I V A 31.12.2021 in € 31.12.2020 in € A. Eigenkapital 3.554.651,68 3.531.703,63 I. Basiskapital 3.463.974,58 3.438.771,32 1. Grundstockvermögen 2.735.970,00 2.735.970,00 2. Zustiftungen ab 01.01.2005 0,00 0,00 3. Zuführungen aus der Ergebnisrücklage 643.298,07 622.794,31 4. Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen 84.706,51 80.007,01 II. Rücklagen 90.677,10 92.932,31 1. Kapitalerhaltungsrücklage 90.677,10 92.932,31 III. Gewinn (+) /Verlust (-) 0,00 0,00 IV. Sonderposten 0,00 0,00 B. Rückstellungen 13.090,61 2.926,25 1. Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen 11.017,30 1.106,27 2. Rückstellung für Instandhaltungsverpflichtungen 0,00 0,00 3. Sonstige Rückstellung n. § 74 I S. 2 KommHV-D. 2.073,31 1.819,98 C. Verbindlichkeiten 30.939,30 40.663,01 1. Verbindlichkeiten aus Krediten 0,00 0,00 2. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen 0,00 0,00 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.000,00 13,01 4. Sonstige Verbindlichkeiten 29.939,30 40.650,00 5. Kontokorrent Stadt Nürnberg 0,00 0,00 D. Passive Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00 SUMME DER PASSIVA 3.598.681,59 3.575.292,89 427 Seite 36 von 48 Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen 1.8.2.2 Ergebnisrechnung zum 31.12.2021 Teilergebnisrechnung Ist 2021 Planansatz 2021 RE 2020 Vgl. Ansatz/Ist 2021 55500000 Erträge a. Abgang v. Finanzanlagen 38.447,90- 15.540,92- 38.447,90 55830000 Ertr. Auflös./Herabsetz. Rückstellungen 877,23- ** + Sonstige ordentliche Erträge 38.447,90- 16.418,15- 38.447,90 *** = Ordentliche Erträge 38.447,90- 16.418,15- 38.447,90 62320410 Grabpflege 812,74 700 850,63 112,74- 62520100 Erstattungen an die Stiftungsverwaltung 8.525,82 10.800 8.288,61 2.274,18 ** - Aufwendungen Sach- u. Dienstleistungen 9.338,56 11.500 9.139,24 2.161,44 63123830 Ausrichtung (Zuschuss Einzelpers/Einri.) 25.520,00 34.000 51.000,00 8.480,00 63920000 Zuführ./Aufl. Rückstellung Zweckausricht 9.911,03 13.710,63- 1.106,27 ** - Transferaufwendungen 35.431,03 34.000 37.289,37 1.431,03- 64250000 Bankspesen/Geldverkehr 83,30 100 96,31 16,70 64510000 Verluste Abgang Finanzanlagen/Beteilig. 5.847,63 64980000 Zuführung Sonst. Rückstellung §74KommHV 253,33 200 370,75 53,33- ** - Sonstige ordentliche Aufwendungen 336,63 300 6.314,69 36,63- *** = Ordentliche Aufwendungen 45.106,22 45.800 52.743,30 693,78 **** = Ergebnis der laufenden Verwaltungstäti 6.658,32 45.800 36.325,15 39.141,68 57170000 Zinserträge von Kreditinstituten 59.619,97- 63.300- 64.096,90- 3.680,03- 57930000 Erträge Wertpapieren des Anlagevermögens 3.734,80- 2.054,14- 3.734,80 ** + Finanzerträge 63.354,77- 63.300- 66.151,04- 54,77 *** = Finanzergebnis 63.354,77- 63.300- 66.151,04- 54,77 ***** = Ordentliches Jahresergebnis 56.696,45- 17.500- 29.825,89- 39.196,45 ****** = Jahresergebnis vor ILV 56.696,45- 17.500- 29.825,89- 39.196,45 ******* = Ergebnis nach ILV 56.696,45- 17.500- 29.825,89- 39.196,45 ******** Jahresergebnis nach Ergebnisvortrag 56.696,45- 17.500- 29.825,89- 39.196,45 428 Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 37 von 48 1.8.2.3 Anlagenspiegel zum 31.12.2021 Anschaffungs- und Herstellungskosten Zu- und Abschreibungen Buchwert Posten des Anlagevermögens Anfangs- stand Zugang Abgang Umbuchungen Endstand Anfangsstand (kumuliert) Abschreibungen im Wirtschaftsjahr Zuschreibungen im Wirtschaftsjahr Abschreibungen auf die Spalte 3 - Abgänge Endstand Endstand Endstand 01.01.2021 + - + / - 31.12.2021 01.01.2021 + - - 31.12.2021 31.12.2021 31.12.2020 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte, sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Zwischensumme: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 II. Sachanlagen 1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 3. Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemeingebrauch 4. Bauten auf fremden Grund und Boden 5. Kunstgegenstände und Baudenkmäler 6. Fahrzeuge 7. Maschinen, techn. Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 8. Anlagen im Bau Zwischensumme: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 III. Finanzanlagen 1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 0,00 0,00 1) 1) 0,00 0,00 2. Wertpapiere 3.252.627,88 706.792,43 248.552,10 3.710.868,21 213.145,23 62.674,40 28.926,00 246.893,63 3.463.974,58 3.039.482,65 Zwischensumme: 3.252.627,88 706.792,43 248.552,10 0,00 3.710.868,21 213.145,23 62.674,40 28.926,00 0,00 246.893,63 3.463.974,58 3.039.482,65 G e s a m t s u m m e 3.252.627,88 706.792,43 248.552,10 0,00 3.710.868,21 213.145,23 62.674,40 28.926,00 0,00 246.893,63 3.463.974,58 3.039.482,65 1) Nicht realisierte Zu- und Abschreibungen auf Wertpapiere werden über die Eigenkapital-Position "Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen" verbucht. Entsprechend erfolgt keine erfolgswirksame Buchung; die Anpassung vollzieht sich auf Bestandskonten. Nur bei realisierten Kursgewinnen bzw. Kursverlusten erfolgt eine erfolgswirksame Verbuchung. 429 Seite 38 von 48 Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen 1.9 Johanna Sofie Wallner`sche Blinden- und Stipendien- stiftung 1.9.1 Feststellungen Kapitalerhalt Die Kapitalerhaltungsrücklage der Stiftung erhöhte sich von 11.980,39 Euro um 706,09 Euro auf 12.686,48 Euro. Eine Überführung in das Basiskapital wurde nicht vorgenommen. Für das Jahr 2021 wurde entsprechend § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO für die Stiftung eine höchstmög- liche Einstellung in die Kapitalerhaltungsrücklage in Höhe von 706,09 Euro ermittelt. Dieser Betrag konnte in die Kapitalerhaltungsrücklage voll eingestellt werden. Der Erhalt des Stiftungsvermögens kann somit für das Jahr 2021 als erwirtschaftet gewertet werden. Rentabilität Das Rechnungsprüfungsamt ermittelte den erzielten Überschuss der Stiftung anhand der Dif- ferenz zwischen dem Eigenkapital 2021 (188,6 TEuro) und dem ausgewiesenen Anfangsbe- stand (188,0 TEuro) zuzüglich der Ausrichtungsmittel (1,3 TEuro). Für die Stiftung wurden die Überschüsse (welche für den Kapitalerhalt und zur Ausrichtung zu verwenden sind) somit mit 1,9 TEuro absolut berechnet, was in Relation zum Anfangsbestand des Eigenkapitals von 188,0 TEuro einer Rentabilität von 1,0 % entspricht. Die Vorjahresren- tabilität wurde mit 0,2 % berechnet. Die Berechnungen des Rpr entsprechen denen der Stif- tungsverwaltung. Die Rentabilität konnte so verbessert werden, dass sie zwar noch unter der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes von 3,1 % lag, aber die marktübliche Verzinsung von 1,0 % erreicht wurde. Zweckausrichtungsrückstellung Die Einnahmen der Stiftung überschritten die Summe von 45.000,00 Euro nicht. Damit ist der Ausnahmetatbestand gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 5 Satz 4 AO (Neuregelung seit 29.12.2020) ge- geben, wonach eine zeitnahe Mittelverwendung innerhalb von zwei Folgejahren grundsätzlich nicht mehr erforderlich ist. Die Stiftung hat die Ausrichtungsmittel jedoch trotzdem, wie in § 55 Abs.1 Nr. 5 AO i.V.m. AEAO zu § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO vorgesehen, zeitnah ausgerichtet. Aus dem Jahr 2020 waren noch Zweckausrichtungsrückstellungen in Höhe von 378,67 Euro vorhanden. Diese wurden vollständig ausgeschüttet. Neue Zweckausrichtungsrückstellungen wurden in Höhe von 190,86 Euro gebildet. Der Bestand an Zweckausrichtungsrückstellungen wurde somit um 187,81 Euro niedriger als im Vorjahr ausgewiesen. Die Mittel der aus dem Vorjahr vorhandenen Zweckausrichtungsrückstellung wurden somit entsprechend der steuerlichen Vorschriften zeitnah ausgereicht. 430 Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 39 von 48 1.9.2 Anlagen zum Jahresabschluss 2021 der Johanna Sofie Wallner’schen Blinden- und Stipendienstiftung 1.9.2.1 Schlussbilanz zum 31.12.2021 (nach Ergebnisverwendung) A K T I V A 31.12.2021 in € 31.12.2020 in € A. Anlagevermögen 173.847,36 163.881,50 I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00 II. Sachanlagen 0,00 0,00 III. Finanzanlagen 173.847,36 163.881,50 1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 0,00 0,00 2. Wertpapiere 173.847,36 163.881,50 B. Umlaufvermögen 15.761,18 25.237,57 I. Vorräte 0,00 0,00 II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 862,15 1.107,91 1. Abgaben-, Gebühren-, Beitragsforderungen 0,00 0,00 2. Privatrechtl. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0,00 0,00 3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 0,00 0,00 4. Forderungen gegen den öffentl. Bereich und Transferleistungen 0,00 0,00 5. Sonstige Vermögensgegenstände 862,15 1.107,91 III. Liquide Mittel 14.899,03 24.129,66 1. Kassenbestand 0,00 0,00 2. Bankguthaben 0,00 0,00 3. Kontokorrent Stadt Nürnberg 14.899,03 24.129,66 C. Aktive Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00 SUMME DER AKTIVA 189.608,54 189.119,07 431 Seite 40 von 48 Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen P A S S I V A 31.12.2021 in € 31.12.2020 in € A. Eigenkapital 188.617,68 188.027,39 I. Basiskapital 175.931,20 176.047,00 1. Grundstockvermögen 160.203,40 160.203,40 2. Zustiftungen ab 01.01.2005 0,00 0,00 3. Zuführungen aus der Ergebnisrücklage 16.567,32 16.567,32 4. Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen -839,52 -723,72 II. Rücklagen 12.686,48 11.980,39 1. Kapitalerhaltungsrücklage 12.686,48 11.980,39 III. Gewinn (+)/Verlust (-) 0,00 0,00 1. Gewinn/Verlust lfd. Haushaltsjahr 0,00 0,00 IV. Sonderposten 0,00 0,00 B. Rückstellungen 990,86 1.078,67 1. Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen 190,86 378,67 2. Rückstellung für Instandhaltungsverpflichtungen 0,00 0,00 3. Sonstige Rückstellung n. § 74 I S. 2 KommHV-D. 800,00 700,00 C. Verbindlichkeiten 0,00 13,01 1. Verbindlichkeiten aus Krediten 0,00 0,00 2. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen 0,00 0,00 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0,00 13,01 4. Sonstige Verbindlichkeiten 0,00 0,00 D. Passive Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00 SUMME DER PASSIVA 189.608,54 189.119,07 432 Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 41 von 48 1.9.2.2 Ergebnisrechnung zum 31.12.2021 Teilergebnisrechnung Ist 2021 Planansatz 2021 RE 2020 Vgl. Ansatz/Ist 2021 55500000 Erträge a. Abgang v. Finanzanlagen 2.450,00- 399,00- 2.450,00 55830000 Ertr. Auflös./Herabsetz. Rückstellungen 2.013,00- ** + Sonstige ordentliche Erträge 2.450,00- 2.412,00- 2.450,00 *** = Ordentliche Erträge 2.450,00- 2.412,00- 2.450,00 62320410 Grabpflege 300 50,00 300,00 62520100 Erstattungen an die Stiftungsverwaltung 252,66 400 239,47 147,34 ** - Aufwendungen Sach- u. Dienstleistungen 252,66 700 289,47 447,34 63123810 Ausrichtung (Stiftungsgaben) 1.500,00 1.100 1.500,00 400,00- 63920000 Zuführ./Aufl. Rückstellung Zweckausricht 187,81- 23,49- 378,67 ** - Transferaufwendungen 1.312,19 1.100 1.476,51 212,19- 64250000 Bankspesen/Geldverkehr 83,30 100 96,31 16,70 64510000 Verluste Abgang Finanzanlagen/Beteilig. 640,50 64980000 Zuführung Sonst. Rückstellung §74KommHV 100,00 100 387,58 ** - Sonstige ordentliche Aufwendungen 183,30 200 1.124,39 16,70 *** = Ordentliche Aufwendungen 1.748,15 2.000 2.890,37 251,85 **** = Ergebnis der laufenden Verwaltungstäti 701,85- 2.000 478,37 2.701,85 57170000 Zinserträge von Kreditinstituten 2.454,24- 2.800- 3.206,92- 345,76- ** + Finanzerträge 2.454,24- 2.800- 3.206,92- 345,76- *** = Finanzergebnis 2.454,24- 2.800- 3.206,92- 345,76- ***** = Ordentliches Jahresergebnis 3.156,09- 800- 2.728,55- 2.356,09 ****** = Jahresergebnis vor ILV 3.156,09- 800- 2.728,55- 2.356,09 ******* = Ergebnis nach ILV 3.156,09- 800- 2.728,55- 2.356,09 ******** Jahresergebnis nach Ergebnisvortrag 3.156,09- 800- 2.728,55- 2.356,09 433 Seite 42 von 48 Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen 1.9.2.3 Anlagenspiegel zum 31.12.2021 Anschaffungs- und Herstellungskosten Zu- und Abschreibungen Buchwert Posten des Anlagevermögens Anfangs- stand Zugang Abgang Umbuchungen Endstand Anfangsstand (kumuliert) Abschreibungen im Wirtschaftsjahr Zuschreibungen im Wirtschaftsjahr Abschreibungen auf die Spalte 3 - Abgänge Endstand Endstand Endstand 01.01.2021 + - + / - 31.12.2021 01.01.2021 + - - 31.12.2021 31.12.2021 31.12.2020 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte, sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten Zwischensumme: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 II. Sachanlagen 1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 3. Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemeingebrauch 4. Bauten auf fremden Grund und Boden 5. Kunstgegenstände und Baudenkmäler 6. Fahrzeuge 7. Maschinen, techn. Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 8. Anlagen im Bau Zwischensumme: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 III. Finanzanlagen 1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 1) 1) 0,00 0,00 2. Wertpapiere 180.651,19 65.081,66 52.550,00 0,00 193.182,85 16.769,69 4.976,30 2.410,50 0,00 19.335,49 173.847,36 163.881,50 Zwischensumme: 180.651,19 65.081,66 52.550,00 0,00 193.182,85 16.769,69 4.976,30 2.410,50 0,00 19.335,49 173.847,36 163.881,50 G e s a m t s u m m e 180.651,19 65.081,66 52.550,00 0,00 193.182,85 16.769,69 4.976,30 2.410,50 0,00 19.335,49 173.847,36 163.881,50 1) Nicht realisierte Zu- und Abschreibungen auf Wertpapiere werden über die Eigenkapital-Position "Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen" verbucht. Entsprechend erfolgt keine erfolgswirksame Buchung; die Anpassung vollzieht sich auf Bestandskonten. Nur bei realisierten Kursgewinnen bzw. Kursverlusten erfolgt eine erfolgswirksame Verbuchung. 434 Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 43 von 48 1.10 Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung 1.10.1 Feststellungen Kapitalerhalt Für das Jahr 2021 wurde entsprechend § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO für die Stiftung eine höchstmög- liche Einstellung in die Kapitalerhaltungsrücklage in Höhe von 4.523,26 Euro ermittelt. Dieser Betrag wurde in die Kapitalerhaltungsrücklage eingestellt. Eine Übertragung in das Basiskapi- tal auf Grund des Erwerbs von Anlagevermögen fand im Berichtsjahr 2021 nicht statt. Der Kapitalerhalt kann somit als erwirtschaftet angenommen werden. Die Erhöhung der Kapitalerhaltungsrücklage von 58.185,21 Euro um 4.523,26 Euro auf 62.708,77 Euro ergab sich aus o.g. Einstellung aus dem Jahresergebnis. Rentabilität Das Rechnungsprüfungsamt ermittelte den erzielten Überschuss der Stiftung anhand der Dif- ferenz zwischen dem Eigenkapital per 31.12.2021 (803,7 TEuro) und dem ausgewiesenen Anfangsbestand (801,5 TEuro) zuzüglich der erwirtschafteten Ausrichtungsmittel von 8,6 TEuro. Für die Stiftung wurden die Überschüsse (welche für den Kapitalerhalt und zur Ausrichtung zu verwenden sind) somit mit 10,8 TEuro absolut berechnet, was in Relation zum Anfangsbestand des Eigenkapitals von 801,5 TEuro einer Rentabilität von 1,3 % (Vorjahr 2,6 %) entspricht. Die Berechnungen des Rpr entsprechen denen der Stiftungsverwaltung. Der Rückgang der Rentabilität beruht hauptsächlich auf den von 1,3 TEuro auf 14,3 TEuro gestie- genen Aufwendungen für den Gebäudeunterhalt. Die Rentabilität konnte die Steigerung des auf das Jahr bezogenen Verbraucherpreisindexes für Deutschland (3,1 %) nicht decken, lag aber noch über dem marktüblichen Zinssatz von 1,0 %. Zweckausrichtungsrückstellung Die Stiftung erzielte Einnahmen, welche die Summe von 45.000,00 Euro überschritten. Damit war der Ausnahmetatbestand gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 5 Satz 4 AO für den möglichen Verzicht auf eine zeitnahe Ausrichtung nicht gegeben (Neuregelung seit 29.12.2020). Die aus der Vorperiode vorhandenen Zweckausrichtungsmittel in Höhe von 13.925,02 Euro wurden vollständig ausgereicht und neue Rückstellungen für Ausrichtungen in Höhe von 6.628,05 Euro gebildet, so dass sich ein neuer Endbestand in dieser Höhe ergab. Der Bestand an Zweckausrichtungsrückstellungen wurde somit um 7.296,97 Euro niedriger als im Vorjahr ausgewiesen. 435 Seite 44 von 48 Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen 1.10.2 Anlagen zum Jahresabschluss 2021 der Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung 1.10.2.1 Schlussbilanz zum 31.12.2021 (nach Ergebnisverwendung) A K T I V A 31.12.2021 in € 31.12.2020 in € A. Anlagevermögen 731.523,37 727.380,07 I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00 II. Sachanlagen 563.008,70 571.570,70 1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 0,00 0,00 2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 563.008,70 571.570,70 III. Finanzanlagen 168.514,67 155.809,37 1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 0,00 0,00 2. Wertpapiere 168.514,67 155.809,37 B. Umlaufvermögen 103.908,39 99.240,97 I. Vorräte 0,00 0,00 II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.662,03 36.181,84 1. Abgaben-, Gebühren-, Beitragsforderungen 0,00 0,00 2. Privatrechtl. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0,00 0,00 3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 0,00 0,00 4. Forderungen gegen den öffentl. Bereich und Transferleistungen 0,00 0,00 5. Sonstige Vermögensgegenstände 2.662,03 36.181,84 III. Liquide Mittel 101.246,36 63.059,13 1. Kassenbestand 10.089,03 10.088,93 2. Bankguthaben -4,90 0,00 3. Kontokorrent Stadt Nürnberg 91.162,23 52.970,20 C. Aktive Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00 SUMME DER AKTIVA 835.431,76 826.621,04 436 Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 45 von 48 P A S S I V A 31.12.2021 in € 31.12.2020 in € A. Eigenkapital 803.722,94 801.494,08 I. Basiskapital 741.014,17 743.308,87 1. Grundstockvermögen 715.000,00 715.000,00 2. Zustiftungen ab 01.01.2005 0,00 0,00 3. Zuführungen aus der Ergebnisrücklage 31.228,95 31.228,95 4. Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen -5.214,78 -2.920,08 II. Rücklagen 62.708,77 58.185,21 1. Kapitalerhaltungsrücklage 62.708,77 58.185,21 III. Gewinn (+)/Verlust (-) 0,00 0,00 IV. Sonderposten 0,00 0,00 B. Rückstellungen 7.928,05 15.025,02 1. Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen 6.628,05 13.925,02 2. Rückstellung für Instandhaltungsverpflichtungen 0,00 0,00 3. Sonstige Rückstellung n. § 74 I S. 2 KommHV-D. 1.300,00 1.100,00 C. Verbindlichkeiten 23.780,77 10.101,94 1. Verbindlichkeiten aus Krediten 0,00 0,00 2. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen 0,00 0,00 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0,00 13,01 4. Sonstige Verbindlichkeiten 23.780,77 10.088,93 5. Kontokorrent Stadt Nürnberg 0,00 0,00 D. Passive Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00 SUMME DER PASSIVA 835.431,76 826.621,04 437 Seite 46 von 48 Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen 1.10.2.2 Ergebnisrechnung zum 31.12.2021 Teilergebnisrechnung Ist 2021 Planansatz 2021 RE 2020 Vgl. Ansatz/Ist 2021 54120020 Miet-und Pachterträge a.Immo (dezent.) 58.364,88- 58.300- 57.626,28- 64,88 ** + Privatrechtliche Leistungsentgelte 58.364,88- 58.300- 57.626,28- 64,88 55500000 Erträge a. Abgang v. Finanzanlagen 3.343,80- 2.006,98- 3.343,80 55830000 Ertr. Auflös./Herabsetz. Rückstellungen 180,00- ** + Sonstige ordentliche Erträge 3.343,80- 2.186,98- 3.343,80 *** = Ordentliche Erträge 61.708,68- 58.300- 59.813,26- 3.408,68 62320003 Gebäudeunterhalt (dezentral/K1) 14.305,50 13.200 1.255,83 1.105,50- 62320103 Unterhalt Gebäudetechnik (dezentral/bw) 2.400 2.400,00 62320410 Grabpflege 294,10 300 284,40 5,90 62370500 Sonstiger Aufwand Geb.-/Grundstücksbew. 19.624,55 18.100 19.213,40 1.524,55- 62520100 Erstattungen an die Stiftungsverwaltung 3.668,57 3.600 3.308,89 68,57- 62550000 Erstattungen an verb. Unt./Bet./Sonderv. 2.215,96 2.300 2.138,69 84,04 ** - Aufwendungen Sach- u. Dienstleistungen 40.108,68 39.900 26.201,21 208,68- 94102000 AfA Gebäude und Gebäudeeinrichtungen 8.562,00 8.600 8.563,00 38,00 ** - Abschreibungen 8.562,00 8.600 8.563,00 38,00 63123810 Ausrichtung (Stiftungsgaben) 15.850,00 6.600 12.225,00 9.250,00- 63920000 Zuführ./Aufl. Rückstellung Zweckausricht 7.296,97- 4.796,35 7.296,97 ** - Transferaufwendungen 8.553,03 6.600 17.021,35 1.953,03- 64250000 Bankspesen/Geldverkehr 89,29 100 101,75 10,71 64510000 Verluste Abgang Finanzanlagen/Beteilig. 1.422,60 64710200 Grundsteuer (dezentral) 1.800 1.800,00 64980000 Zuführung Sonst. Rückstellung §74KommHV 200,00 200 222,50 ** - Sonstige ordentliche Aufwendungen 289,29 2.100 1.746,85 1.810,71 *** = Ordentliche Aufwendungen 57.513,00 57.200 53.532,41 313,00- **** = Ergebnis der laufenden Verwaltungstäti 4.195,68- 1.100- 6.280,85- 3.095,68 57170000 Zinserträge von Kreditinstituten 2.240,03- 2.500- 2.687,95- 259,97- 57930000 Erträge Wertpapieren des Anlagevermögens 466,80- 256,74- 466,80 ** + Finanzerträge 2.706,83- 2.500- 2.944,69- 206,83 *** = Finanzergebnis 2.706,83- 2.500- 2.944,69- 206,83 ***** = Ordentliches Jahresergebnis 6.902,51- 3.600- 9.225,54- 3.302,51 59210000 Periodenfremde Erträge (K1) 1.024,37- 551,16- 1.024,37 ** + Außerordentliche Erträge 1.024,37- 551,16- 1.024,37 69210000 Periodenfremde Aufwendungen (K1) 59,52 248,19 59,52- ** - Außerordentliche Aufwendungen 59,52 248,19 59,52- *** = Außerordentliches Jahresergebnis 964,85- 302,97- 964,85 ****** = Jahresergebnis vor ILV 7.867,36- 3.600- 9.528,51- 4.267,36 ******* = Ergebnis nach ILV 7.867,36- 3.600- 9.528,51- 4.267,36 ******** Jahresergebnis nach Ergebnisvortrag 7.867,36- 3.600- 9.528,51- 4.267,36 438 Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 47 von 48 1.10.2.3 Anlagenspiegel zum 31.12.2021 Anschaffungs- und Herstellungskosten Zu- und Abschreibungen Buchwert Posten des Anlagevermögens Anfangs- stand Zugang Abgang Umbuchungen Endstand Anfangsstand (kumuliert) Abschreibungen im Wirtschaftsjahr Zuschreibungen im Wirtschaftsjahr Abschreibungen auf die Spalte 3 - Abgänge Endstand Endstand Endstand 01.01.2021 + - + / - 31.12.2021 01.01.2021 + - - 31.12.2021 31.12.2021 31.12.2020 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte, sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten Zwischensumme: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 II. Sachanlagen 1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 695.281,30 695.281,30 123.710,60 8.562,00 132.272,60 563.008,70 571.570,70 3. Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemeingebrauch 4. Bauten auf fremden Grund und Boden 5. Kunstgegenstände und Baudenkmäler 6. Fahrzeuge 7. Maschinen, techn. Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 8. Anlagen im Bau Zwischensumme: 695.281,30 0,00 0,00 0,00 695.281,30 123.710,60 8.562,00 0,00 0,00 132.272,60 563.008,70 571.570,70 III. Finanzanlagen 1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 1) 2. Wertpapiere 167.239,66 84.000,00 65.656,20 185.583,46 11.430,29 5.638,50 17.068,79 168.514,67 155.809,37 Zwischensumme: 167.239,66 84.000,00 65.656,20 0,00 185.583,46 11.430,29 5.638,50 0,00 0,00 17.068,79 168.514,67 155.809,37 G e s a m t s u m m e 862.520,96 84.000,00 65.656,20 0,00 880.864,76 135.140,89 14.200,50 0,00 0,00 149.341,39 731.523,37 727.380,07 1) Nicht realisierte Zu- und Abschreibungen auf Wertpapiere werden über die Eigenkapital-Position "Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen" verbucht. Entsprechend erfolgt keine erfolgswirksame Buchung; die Anpassung vollzieht sich auf Bestandskonten. Nur bei realisierten Kursgewinnen bzw. Kursverlusten erfolgt eine erfolgswirksame Verbuchung. 439 Seite 48 von 48 Zusammengefasstes Prüfungsergebnis 2 Zusammengefasstes Prüfungsergebnis Die Jahresabschlüsse 2021 der von der Stadt verwalteten rechtsfähigen kommunalen und kommunal verwalteten Stiftungen wurden gemäß der Art. 20 Abs. 3 BayStG i.V.m. Art. 103 und Art. 106 GO vom Rechnungsprüfungsamt geprüft. Als Ergebnis der Prüfung kann festgestellt werden, dass die für die Wirtschaftsführung gelten- den Vorschriften und Grundsätze insgesamt gesehen eingehalten wurden. Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt dem Stadtrat, die o.g. Jahresabschlüsse nach Behand- lung im Rechnungsprüfungsausschuss festzustellen und Entlastung gemäß Art. 20 Abs. 3 BayStG i.V.m. Art. 102 Abs. 3 GO zu erteilen. Nürnberg, 16.05.2023 Rechnungsprüfungsamt gez. Berschneider (59 63) (Unterschrift liegt elektronisch vor) 440 Seite 1 von 3 Beschlussvorlage Rpr/006/2023 Beratung Datum Behandlung Ziel Rechnungsprüfungsausschuss 16.06.2023 öffentlich Gutachten Stadtrat 19.07.2023 öffentlich Beschluss Betreff: Entlastung für die Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Sachverhalt (kurz): Die örtliche Prüfung ist seit der Änderung der GO zum 01.08.2004 auch Grundlage für die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO). Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsaus- schuss dem Stadtrat, für die Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen die Entlastung zu erteilen. Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist für die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat zuständig. 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr 66 441 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/006/2023 Seite 2 von 3 Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Rechnungsprüfungsamt als Sachverständiger wird nicht operativ tätig. 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) 442 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/006/2023 Seite 3 von 3 Gutachtenvorschlag (RprA Ö 16.06.2023): Nach Durchführung der örtlichen Prüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat die Entlastung für die die Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen gem. Art. 102 Abs. 3 GO. Beschlussvorschlag (StR Ö 19.07.2023): Der Stadtrat erteilt für die mit Stadtratsbeschluss vom 19.07.2023 festgestellten Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung. 443

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