← Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses (16.06.2023)
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Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.
Sitzungsunterlagen
Sitzung des
Rechnungsprüfungsausschusses
(Sitzung wurde vom 23.06.2023
verschoben)
16.06.2023
Inhaltsverzeichnis
Sitzungsdokumente
Tagesordnung -öffentlich- 3
Vorlagendokumente
TOP Ö 1 Feststellung des konsolidierten Jahresabschlusses 2020 der Stadt Nürnberg
Sitzungsvorlage Rpr/001/2023 5
Bericht Prüfung konsolidierter Jahresabschluss 2020 Stadt Nürnberg Rpr/001/2023 8
Stadt Nürnberg - Konsolidierter Jahresabschluss 2020 Rpr/001/2023 42
TOP Ö 2 Entlastung für den konsolidierten Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg
Sitzungsvorlage Rpr/002/2023 171
TOP Ö 3 Feststellung des Jahresabschlusses 2021 der Stadt Nürnberg
Sitzungsvorlage Rpr/003/2023 174
Bericht Prüfung Jahresabschluss 2021 Stadt Nürnberg Rpr/003/2023 178
Anhang zum Jahresabschluss 2021 Rpr/003/2023 268
TOP Ö 4 Entlastung für den Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
Sitzungsvorlage Rpr/004/2023 387
TOP Ö 5 Feststellung der Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen
Stiftungen
Sitzungsvorlage Rpr/005/2023 390
Bericht Prüfung Jahresabschlüsse 2021 rechtsfähige Stiftungen Rpr/005/2023 393
TOP Ö 6 Entlastung für die Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen
Stiftungen
Sitzungsvorlage Rpr/006/2023 441
2
TAGESORDNUNG
Sitzung
Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses
(Sitzung wurde vom 23.06.2023 verschoben)
Sitzungszeit
Freitag, 16.06.2023, 09:00 Uhr
Sitzungsort
Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1. Feststellung des konsolidierten Jahresabschlusses 2020 der Stadt
Nürnberg
Berschneider, Alois
Gutachten
Rpr/001/2023
2. Entlastung für den konsolidierten Jahresabschluss 2020 der Stadt
Nürnberg
Berschneider, Alois
Gutachten
Rpr/002/2023
3. Feststellung des Jahresabschlusses 2021 der Stadt Nürnberg
Berschneider, Alois
Gutachten
Rpr/003/2023
4. Entlastung für den Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
Berschneider, Alois
Gutachten
Rpr/004/2023
5. Feststellung der Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen
kommunalen Stiftungen
Berschneider, Alois
Gutachten
Rpr/005/2023
6. Entlastung für die Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen
kommunalen Stiftungen
Berschneider, Alois
Gutachten
Rpr/006/2023
7. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 30.11.2022,
öffentlicher Teil
3
4
Seite 1 von 3
Beschlussvorlage
Rpr/001/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Rechnungsprüfungsausschuss 16.06.2023 öffentlich Gutachten
Stadtrat 19.07.2023 öffentlich Beschluss
Betreff:
Feststellung des konsolidierten Jahresabschlusses 2020 der Stadt Nürnberg
Anlagen:
Bericht Prüfung konsolidierter Jahresabschluss 2020 Stadt Nürnberg
Stadt Nürnberg - Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Sachverhalt (kurz):
Der konsolidierte Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg wurde gem. Art. 103 ff. GO durch
das Rechnungsprüfungsamt geprüft. Die Prüfung ergab, dass der Abschluss ordnungsgemäß
aufgestellt wurde, die Feststellung wird empfohlen.
Im Bericht über die Prüfung des konsolidierten Jahresabschlusses 2020 der Stadt Nürnberg
vom 24.03.2023 wurden die Ergebnisse des Rechnungsprüfungsamtes zusammengefasst und
hiermit dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Begutachtung des Abschlusses 2020 vorgelegt.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3
GO für die Feststellung der Stadtrat zuständig.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
11
5
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/001/2023
Seite 2 von 3
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Das Rechnungsprüfungsamt als Sachverständiger wird nicht operativ tätig.
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
6
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/001/2023
Seite 3 von 3
Gutachtenvorschlag (RprA Ö 16.06.2023):
Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt der örtlichen Prüfung des konsolidierten
Jahresabschlusses 2020 der Stadt Nürnberg zu. Die Prüfungsergebnisse werden vom
Rechnungsprüfungsausschuss übernommen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des konsolidierten
Jahresabschlusses 2020 der Stadt Nürnberg gemäß Art. 102 Abs. 3 GO.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2020 beträgt 10.285.611.702,07 Euro.
Der Gesamtbilanzfehlbetrag beträgt 4.167.037,15 Euro.
Beschlussvorschlag (StR Ö 19.07.2023):
Entsprechend des Gutachtens des Rechnungsprüfungsausschusses vom 16.06.2023 wird
gem. Art. 102 Abs. 3 GO der konsolidierte Jahresabschluss der Stadt Nürnberg zum
31.12.2020 festgestellt.
7
Rechnungsprüfungsamt
140-14.20.00-7/2/2
Bericht
für den
Rechnungsprüfungsausschuss am 23.06.2023
öffentlich
über die Prüfung des
konsolidierten
Jahresabschlusses 2020
der Stadt Nürnberg
März 2023
11
8
Seite 2 von 34 Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
1 KONSOLIDIERTER JA HRESA BSCHLUSS 2020 DER ST AD T NÜRNBERG 3
1.1 Einführung 3
1.2 Prüfungsgrundlagen und -durchführung 3
1.3 Vermögens- und Ertragslage 4
1.3.1 Vermögenslage 4
1.3.2 Ertragslage 9
1.4 Ergebnisse der Prüfung des konsolidierten Jahresabschlusses 2020 12
1.4.1 Aufstellung des konsolidierten Jahresabschlusses 12
1.4.2 Feststellungen und Erläuterungen zum Konsolidierungskreis 13
1.4.3 Ordnungsmäßigkeit der in den konsolidierten Jahresabschluss einbezogenen Abschlüsse und
Meldedaten 15
1.4.4 Aufwands- und Ertragskonsolidierung 16
1.4.5 Wesentliche konzerninterne Vorgänge 22
1.4.6 At-Equity-Konsolidierung 23
1.4.7 Kapitalflussrechnung 25
1.4.8 Konsolidierungsbericht 30
2 ZUSA MMENFASSUNG DER PRÜFUNGSFESTSTELLUNGEN 32
3 ZUSAMMENGEFASSTES PRÜFUNGSERGEBNIS 34
9
Konsolidierter Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 3 von 34
1 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 der Stadt
Nürnberg
1.1 Einführung
Mit der Einführung der Kommunalhaushaltsverordnung Doppik (KommHV-Doppik) ist die Stadt
Nürnberg gemäß Art. 102a Gemeindeordnung (GO) sowie nach § 88 ff. KommHV-Doppik
dazu verpflichtet, einen kon solidierten Jahresabschluss (Konzernabschluss) aufzustellen.
Dies erfolgte nach der erstmaligen Aufstellung zum 31.12.2016 nun auch mit Wirkung zum
31.12.2020.
Der konsolidierte Jahresabschluss stellt einen gemeinsamen Jahresabschluss der Stadt mit
den aus der Kernstadt in Form von Eigenbetrieben, Kommunalunternehmen oder in privater
Rechtsform verselbständigten ausgelagerten Aufgabenträgern dar. Durch die Konsolidierung
wird ein Gesamtüberblick über die finanziellen Verhältnisse und Leistungsbeziehungen so wie
über das komplette Aufgabenspektrum der Kommune ermöglicht. Hierbei werden alle daran
beteiligten Aufgabenträger wie eine wirtschaftliche und rechtliche Einheit abgebildet.
1.2 Prüfungsgrundlagen und -durchführung
Nach Art. 103 Abs. 1 und 3 GO obliegt die Prüfung des konsolidierten Jahresabschlusses dem
Rechnungsprüfungsausschuss unter Hinzuziehung des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt
Nürnberg (Rpr) als Sachverständigem. Die Prüfung des konsolidierten Jahresabschlusses ist
nach Art. 103 Abs. 4 GO innerhalb von 18 Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres
durchzuführen. Für den konsolidierten Jahresabschluss zum 31.12.2020 wäre somit der
30.06.2022 als Prüfungsende vorgesehen gewesen. Tatsächlich wurde der konsolidierte Jah-
resabschluss erst am 20.07.2022 im Stadtrat vorgestellt und am 09.08.2022 dem Rechnungs-
prüfungsamt zur Prüfung vorgelegt. Beeinflusst wurde die verspätete Vorlage sicherlich auch
durch die bereits seit dem Jahr 2020 bestehende Ausnahmesituation aufgrund der Corona -
Pandemie. Die Prüfung des konsolidierten Jahresabschlusses erfolgte mit Unterbrechungen
im Zeitraum November 2022 bis Januar 2023.
Der von der Stadt Nürnberg vorgelegte konsolidierte Jahresabschluss zum 31.12.2020 gliedert
sich gemäß § 88 ff. KommHV-Doppik in folgende Bestandteile:
• Konzernbilanz (Konsolidierte Vermögensrechnung, § 88 KommHV-Doppik),
• Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung (Konsolidierte Ergebnisrechnung, § 88 KommHV -
Doppik),
• Kapitalflussrechnung, § 88 i. V. m. § 89 KommHV-Doppik,
• Eigenkapitalübersicht, § 88 i. V. m. § 89 KommHV-Doppik sowie
• Anhang zum Konzernabschluss (Konsolidierungsbericht, § 88 i. V. m. § 90 KommHV-
Doppik).
10
Seite 4 von 34 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg
Die Kapitalflussrechnung ist seit dem Jahr 2017 Bestandteil des konsolidierten Jahresab-
schlusses.
Besondere Schwerpunkte der Prüfung waren
• die Abgrenzung des Konsolidierungskreises,
• der Abgleich der Meldeberichte in doppik al dente mit den geprüften Jahresab-
schlüssen der Konzernunternehmen,
• die Aufwands-und Ertragskonsolidierung,
• die konzerninterne Veräußerung der Anteile an der wbg Nürnberg Gm bH,
• die konzerninternen Einlagen in die WBG Nürnberg Beteiligungs GmbH,
• die At-Equity-Konsolidierung sowie
• die Kapitalflussrechnung.
Darüber hinaus wurde geprüft, ob der Konsolidierungsbericht die wesentlichen Erläuterungen,
die durch gesetzliche Regelungen oder den Konsolidierungsleitfaden Bayern vorgegeben
sind, enthält. Des Weiteren wurde geprüft, ob im Konsolidierungsbericht die Angaben zu den
Bestandteilen wie auch zu den Veränderungen und Eliminierungen der einzelnen Positionen
in der konsolidierten Vermögens- sowie in der Ergebnisrechnung korrekt wiedergegeben sind.
1.3 Vermögens- und Ertragslage
1.3.1 Vermögenslage
Im Folgenden wird die konsolidierte Vermögensrechnung der Stadt Nürnberg zum
31.12.2020 gezeigt:
11
Konsolidierter Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 5 von 34
AKTIVA PASSIVA
Bilanzposten 31.12.2020
EUR
Vorjahr
EUR
Bilanzposten 31.12.2020
EUR
Vorjahr
EUR
A. Anlagevermögen 8.672.872.734,36 8.377.736.105,82
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 208.563.755,22 206.168.097,57
1. Konzessionen, DV -Lizenzen, sonstige Rechte 15.844.877,02 14.625.692,80
2. Geleistete Zuwendungen für Investitionen 184.782.020,38 182.179.273,70
3. Anzahlungen auf immaterielle
Vermögensgegenstände
2.833.513,92 4.490.863,96
4. Geschäfts- oder Firmenwert 5.103.343,90 4.872.267,11
II. Sachanlagen 7.645.721.478,04 7.300.549.885,53
1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche
Rechte
284.501.809,35 259.165.701,15
2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche
Rechte
2.531.557.146,80 2.454.817.730,03
3. Infrastrukturvermögen 3.355.017.857,25 3.206.241.717,94
4. Bauten auf fremdem Grund und Boden 14.653.299,43 16.684.665,96
5. Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler 394.736.535,73 383.638.668,19
6. Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 230.330.638,47 203.988.988,49
7. Betriebs- und Geschäftsausstattung 147.505.637,73 142.676.281,89
8. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 687.418.553,28 633.336.131,88
III. Finanzanlagen 818.587.501,10 871.018.122,72
1. Sondervermögen 0,00 0,00
2. Anteile an verbundenen Unternehmen 4.619.018,31 4.600.962,31
3. Anteile an assoziierten Unternehmen 586.259.459,48 646.597.034,73
4. Sonstige Beteiligungen 5.250.430,84 5.192.930,84
5. Ausleihungen 36.659.183,31 37.879.357,49
6. Wertpapiere des Anlagevermögens 185.799.409,16 176.747.837,35
B. Umlaufvermögen 1.576.473.417,88 1.500.038.275,46
I. Vorräte 239.863.750,73 191.819.806,48
1. Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe, Waren 96.699.684,23 76.537.509,85
2. Unfertige Erzeugnisse und Leistungen/fertige
Erzeugnisse und Leistungen
68.111.818,99 39.653.094,18
A. Eigenkapital 1.818.561.712,53 1.795.357.306,32
I. Allgemeine Rücklage (Nettoposition) 688.000.849,53 670.065.709,52
II. Rücklagen aus nicht ertragswirksam
aufzulösenden Zuwendungen/Kapitalrücklagen
2.631.467,61 2.631.467,61
III. Ergebnisrücklagen/Gewinnrücklagen 844.685.410,55 741.070.411,49
IV. Ergebnisvortrag 58.288.861,21 43.052.729,88
V. Jahresüberschuss/Jahres fehlbetrag -4.167.037,15 105.052.633,10
VI. Ausgleichsposten für Anteile anderer
Gesellschafter
224.271.569,07 228.633.763,01
VII. Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung 4.850.591,71 4.850.591,71
VIII. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 0,00
B. Sonderposten 1.757.128.853,72 1.709.129.599,99
I. Sonderposten aus Zuwendungen 1.477.859.337,91 1.423.262.484,19
II. Sonderposten aus Beiträgen und ähnlichen
Entgelten
213.634.792,96 210.229.493,88
III. Sonstige Sonderposten 15.946.829,85 15.180.794,92
IV. Gebührenausgleich 49.687.893,00 60.456.827,00
V. Sonderposten für Abschreibungsmehrerlöse 0,00 0,00
C. Rückstellungen 2.828.785.042,70 2.719.828.413,19
I. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen
2.332.646.819,93 2.258.077.661,66
II. Umweltrückstellungen 31.238.752,00 30.152.637,00
III. Instandhaltungsrückstellungen 28.691.928,61 28.677.701,10
IV. Rückstellungen im Rahmen des Finanzausgleichs
und von Steuerschuldverhältnissen
8.750.698,68 10.028.222,19
V. Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus
Bürgschaften, Gewährverträgen und verwandten
Rechtsgeschäften sowie anhängigen Gerichts -
und Widerspruchsverfahren
0,00 0,00
VI. Sonstige Rückstellungen 427.456.843,48 392.892.191,24
12
Seite 6 von 34 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg
AKTIVA PASSIVA
Bilanzposten 31.12.2020
EUR
Vorjahr
EUR
Bilanzposten 31.12.2020
EUR
Vorjahr
EUR
3. Grundstücke als Vorräte (unbebaute und
bebaute)
72.765.886,38 73.660.428,87
4. Sonstige Vorräte 2.271.047,13 1.934.963,83
5. Geleistete Anzahlungen auf Vorräte 15.314,00 33.809,75
II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
781.638.800,50 710.188.913,36
1. Öffentlich-rechtliche Forderungen und
Forderungen aus Transferleistungen
155.196.892,36 172.456.834,47
2. Privatrechtliche Forderungen 412.919.329,34 386.719.353,32
3. Sonstige Vermögensgegenstände 148.852.372,57 104.685.671,65
4. Forderungen gegen verbundene Unternehmen,
Beteiligungen, Sondervermögen
32.609.835,40 13.266.287,83
5. Forderungen gegen den öffentlichen Bereich und
Transferforderungen
32.060.370,83 33.060.766,09
III. Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0,00
IV. Liquide Mittel 554.970.866,65 598.029.555,62
C. Aktive Rechnungsabgrenzung 36.265.549,83 43.193.628,11
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 0,00
E. Treuhandvermögen 0,00 0,00
D. Verbindlichkeiten 3.841.965.420,43 3.656.598.902,32
I. Anleihen 80.000.000,00 80.000.000,00
II. Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 2.793.931.963,36 2.658.081.103,01
III. Verbindlichkeiten aus Krediten zur
Liquiditätssicherung
123.334.523,74 85.021.589,82
IV. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen
wirtschaftlich gleichkommen
120.971.425,98 133.247.932,03
V. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 363.037.145,85 334.476.396,31
VI. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 39.270.819,81 30.703.789,95
VII. Sonstige Verbindlichkeiten 321.419.541,69 335.068.091,20
E. Passive Rechnungsabgrenzung 39.170.672,69 40.053.787,57
F. Treuhandkapital 0,00 0,00
Summe Aktiva (Bilanzsumme) 10.285.611.702,07 9.920.968.009,39 Summe Pas s iva (Bilanzs umme) 10.285.611.702,07 9.920.968.009,39
Report: 0104_BY_Vermoegens rechnung (hallobtf! gmbh)
13
Konsolidierter Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 7 von 34
Für die folgenden Ausführungen haben wir uns auf die Zusammensetzung der konsolidierten
Vermögensrechnung zum 31.12.2020 konzentriert.
Dem Bayerischen Konsolidierungsleitfaden folgend (Tz 70) wurde im Rahmen der Vollkonso-
lidierung auf die Aufdeckung der stillen Reserven und Lasten verzichtet. Infolgedessen sind
die Vermögensgegenstände und Schulden nicht zu ihren Verkehrswerten, sondern zu Bu ch-
werten angesetzt.
Auf der Aktivseite ist das Vermögen des „Konzerns“ Stadt Nürnberg wie im Vorjahr maßgeblich
durch das Anlagevermögen geprägt. Das Anlagevermögen beläuft sich auf 8.673 Mio. Euro
bzw. 84,3 % der Bilanzsumme. Auf das Umlaufvermögen entfal len 1.576 Mio. Euro (15,3 %)
und auf den Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten 36 Mio. Euro (0,4 %).
Mehr als die Hälfte des Konzern-Anlagevermögens entfällt auf die Kernverwaltung (5 1,3 %).
Nimmt man den Teilkonzern Städtische Werke Nürnberg GmbH (StWN) hinz u, so verfügen
die Stadt und der Teilkonzern StWN zusammen bereits über rund drei Viertel des Anlagever-
mögens (76,7 %). Das Anlagevermögen setzt sich wie folgt zusammen:
Zusammensetzung Anlagevermögen
„Konzern“ Stadt Nürnberg
Absoluter Anteil
Euro Anteil in %
Immaterielle Vermögensgegenstände 208.563.755 2,4
Sachanlagen 7.645.721.478 88,2
Finanzanlagen 818.587.501 9,4
Summe Anlagevermögen 8.672.872.734 100,0
Der weit überwiegende Teil des Konzernvermögens ist in Sachanlagen gebunden (88,2 %).
Davon entfallen auf die Kernverwaltung und den Teilkonzern StWN 5.737 Mio. Euro bzw.
75,0 %. Es handelt sich hierbei hauptsächlich um Kindertagesstätten, Schulen, Verwaltungs-
gebäude sowie Straßen und Brücken der Stadt Nürnberg. Seitens des Teilkonzerns StWN
entfällt das Sachanlagevermögen maßgeblich auf die Verkehrs - Aktiengesellschaft Nürnberg
(VAG) bzw. die N-ERGIE AG und damit auf Fahrzeuge für den Personen - und Güterverkehr,
Gleisanlagen, Streckenausrüstung und Steuerungsanlagen. Des Weiteren sind im Sach anla-
gevermögen die Verteilungsanlagen und Stromerzeugungs -, Gewinnungs - und Bezugsanla-
gen der N-ERGIE AG enthalten.
Auch das Finanzanlagevermögen entfällt hauptsächlich auf die Kernverwaltung und den Teil-
konzern StWN. Deren Anteil – Kernverwaltung und StWN – beträgt 87,2 % (714 Mio. Euro)
der gesamten Konzern-Finanzanlagen. Nicht enthalten im Finanzanlagevermögen sind die
Anteile an den vollkonsolidierten Unternehmen. Deren Anteile wurden im Rahmen der Kapi-
talkonsolidierung mit deren Vermögensgegenständen und Schulden verrechnet. Im Ergebnis
enthalten die Finanzanlagen daher vorwiegend die Anteile an assoziierten Unternehmen. Sei-
tens der Kernverwaltung sind dies mit 109 Mio. Euro die Anteile an der NürnbergMesse GmbH
sowie an der Flughafen Nürnberg GmbH. Gegenüber dem Vorjahr hat sich der Wert des Fi-
nanzanlagevermögens um 52,4 Mio. Euro bzw. 6,02 % reduziert. Dies ist zum großen Teil auf
die Wertentwicklung der NürnbergMesse GmbH bzw. der Flughafen Nürnberg GmbH zurück-
zuführen.
14
Seite 8 von 34 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg
Die Passivseite des „Konzerns“ Stadt Nürnberg stellt sich kumuliert wie folgt dar:
Zusammensetzung Passivseite
„Konzern“ Stadt Nürnberg
Absoluter Anteil
Euro Anteil in %
Eigenkapital 1.818.561.713 17,7
Sonderposten 1.757.128.854 17,1
Rückstellungen 2.828.785.043 27,5
Verbindlichkeiten 3.841.965.420 37,3
Passive Rechnungsabgrenzung 39.170.673 0,4
Summe Passivseite Konzernbilanz 10.285.611.702 100,0
Das Eigenkapital beläuft sich auf 17,7 % der Bilanzsumme. Zu berücksichtigen ist, dass das
Konzerneigenkapital auch einen Ausgleichsposten für andere Gesellschafter in Höhe von rund
224 Mio. Euro ausweist. Dieser Teil des Konzerneigenkapitals entfällt auf konzernfremde Ge-
sellschafter, insbesondere die Thüga AG, die mit 39,8 % an der N -ERGIE AG beteiligt ist.
Berücksichtigt man dies in der Berechnung der Eigenkapital-Quote, so reduziert sich diese auf
15,5 %.
Des Weiteren ist im Konzerneigenkapital ein passiver Unterschiedsbetrag aus Kapitalkonsoli-
dierung in Höhe von 4,9 Mio. Euro enthalten. Dieser ist im Wesentlichen auf den auf Kapital-
zuschüssen basierenden passiven Unterschiedsbetrag des Eigenbetriebs FSN (4,4 Mio. Euro)
zurückzuführen.
Bei den Rückstellungen entfällt der größte Teil auf die Pensionsrückstellung en mit
2.333 Mio. Euro (82,5 %) und davon 95,0 % auf die Kernverwaltung und den Teilkonzern
StWN. Die Pensionsrückstellungen umfassen neben den Rückstellungen für Pensionen auch
solche für Beihilfen und Altersteilzeit. Zu berücksichtigen ist, dass im Rahme n der Gesamtab-
schlusserstellung auf eine einheitliche Bewertung verzichtet wurde. Der Verzicht auf die An-
passung beruht auf Tz 65 des Bayerischen Konsolidierungsleitfadens. Infolgedessen wurden
die Pensionsrückstellungen, die aus der Kernverwaltung resulti eren, bei ihrer Ermittlung ana-
log zum Einzelabschluss mit 6 % abgezinst. Vor dem Hintergrund des derzeitigen Zinsniveaus
sind die Pensionsrückstellungen damit unterbewertet.
Die Verbindlichkeiten des „Konzerns“ Stadt Nürnberg belaufen sich auf 3.842 Mio. Euro. Der
Großteil, 2.794 Mio. Euro, wurde für Investitionen aufgenommen. Verbindlichkeiten aus Liefe-
rungen und Leistungen belaufen sich auf 363 Mio. Euro. Hierbei sind die Verbindlichkeiten aus
konzerninternen Leistungsbeziehungen bereits abgezogen.
15
Konsolidierter Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 9 von 34
1.3.2 Ertragslage
Im Folgenden wird die konsolidierte Ergebnisrechnung der Stadt Nürnberg für das Haushalts-
jahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr gezeigt:
Ertrags- und Aufwandsarten
Ergebnis des
Haushaltsjahres
Euro
Ergebnis des
Vorjahres
Euro
1 + Steuern und ähnliche Abgaben 941.652.786,03 1.001.470.685,09
2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 664.007.908,35 549.546.371,27
3 + Sonstige Transfererträge 6.989.907,55 6.125.550,28
4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 3.989.894.437,53 3.907.919.470,89
5 + Auflösung von Sonderposten 89.285.697,07 75.797.945,96
6 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 236.997.487,76 242.402.501,31
7 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 324.667.746,15 319.470.758,89
8 + Sonstige ordentliche Erträge 81.619.043,11 123.361.867,82
9 + Aktivierte Eigenleistungen 125.062.966,66 136.768.104,86
10 +/- Bestandsveränderungen -2.805.376,88 4.656.607,09
S1 = Ordentliche Gesamterträge 6.457.372.603,33 6.367.519.863,46
11 - Personalaufwendungen 1.519.253.362,37 1.499.865.707,53
12 - Versorgungsaufwendungen 187.416.809,17 194.174.844,71
13 - Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
2.888.297.763,97 2.764.982.754,65
14 - Bilanzielle Abschreibungen 324.097.782,52 313.634.398,87
15 - Transferaufwendungen 792.373.345,78 815.800.098,91
16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 652.992.008,55 600.945.951,45
S2 = Ordentliche Gesamtaufwendungen 6.364.431.072,36 6.189.403.756,12
S3 = Ergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit 92.941.530,97 178.116.107,34
17 + Finanzerträge 56.804.903,12 70.394.050,87
18 + Erträge aus assoziierten Aufgabenträgern 0,00 2.821.116,68
19 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 125.892.382,23 135.774.434,15
20 - Aufwendungen aus
Eigenkapitalveränderungen aus assoziierten
Unternehmen (§ 312 (4) HGB)
55.926.850,04 1.048.645,69
S4 = Gesamtfinanzergebnis -125.014.329,15 -63.607.912,29
S5 = Ordentliches Gesamtergebnis -32.072.798,18 114.508.195,05
21 + Außerordentliche Erträge 38.123.819,63 3.790.651,39
22 - Außerordentliche Aufwendungen 7.492.999,31 10.478.723,82
S6 = Außerordentliches Gesamtergebnis 30.630.820,32 -6.688.072,43
S7 = Gesamtjahresergebnis -1.441.977,86 107.820.122,62
23 +/- Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes
Ergebnis
-2.725.059,29 -2.767.489,52
24 +/- Ergebnisvortrag 0,00 0,00
25 +/- Entnahmen aus / Zuführung zu Rücklagen 0,00 0,00
S8 = Gesamtbilanzüberschuss / -fehlbetrag -4.167.037,15 105.052.633,10
16
Seite 10 von 34 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg
Mit einem konsolidierten Jahresfehlbetrag von 4,17 Mio. Euro (Vorjahr: Jahresüberschuss von
105,05 Mio. Euro) wurde für das Jahr 2020 auf Ebene des „Konzerns“ Stadt Nürnberg erstmals
ein negatives Ergebnis erzielt . Der Rückgang im Vergleich zum Vorjahr beläuft sich auf
109,22 Mio. Euro. Hierbei stehen den ordentlichen Gesamterträgen in Höhe von knapp
6,46 Mrd. Euro (Vj.: 6,37 Mrd. Euro) ordentliche Gesamtaufwendungen von rund
6,36 Mrd. Euro (Vj.: 6,19 Mrd. Euro) entgegen. Hieraus resultiert zwar ein Ergebnis der lau-
fenden Geschäftstätigkeit von 92,94 Mio. Euro (Vj.: 178,12 Mio. Euro). Dieses wird jedoch voll-
ständig kompensiert durch ein negatives Gesamtfinanzergebnis von -125,01 Mio. Euro
(Vj.: -63,61 Mio. Euro). Somit liegt das ordentliche Gesamtergebnis mit -32,07 Mio. Euro erst-
malig im negativen Bereich (Vj.: positives ordentliches Gesamtergebnis von 114,51 Mio. Euro).
Unter Hinzurechnung des außerordentlichen Gesamtergebnisses in Höhe von 30,63 Mio. Euro
(Vj.: -6,69 Mio. Euro) und Abzug des den anderen Gesellschaftern zuzurechnenden Ergebnis-
ses von -2,73 Mio. Euro (Vj.: -2,77 Mio. Euro) resultiert letztlich der oben genannte Jahresfehl-
betrag.
Die ordentlichen Gesamterträge ( 6,46 Mrd. Euro) setzen sich zu einem bedeutsamen Anteil
(61,8 %) aus öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten (3,99 Mrd. Euro) zusammen. Für die or-
dentlichen Gesamtaufwendungen ( 6,36 Mrd. Euro) sind hauptsächlich Aufwendungen für
Sach- und Dienstleistungen (2,89 Mrd. Euro) sowie Personalaufwendungen (1,52 Mrd. Euro)
ursächlich.
Das negative Gesamtfinanzergebnis von 125,01 Mio. Euro ist geprägt durch Zinsen und sons-
tige Finanzaufwendungen in Höhe von 125,89 Mio. Euro. Die Finanzerträge von 56,80 Mio.
Euro sowie die Aufwendungen aus Eigenkapitalveränderungen von assoziierten Unternehmen
von 55,93 Mio. Euro kompensieren sich weitgehend.
Der Saldo des außerordentlichen Gesamtergebnisses weist für das Jahr 2020 nach einem
Fehlbetrag von 6,69 Mio. Euro nun wieder einen Überschuss von 30,63 Mio. Euro aus.
Abschließend wird die Ertragslage – nach Konsolidierungs teilbereichen gegliedert – darge-
stellt, um die Auswirkungen der Corona -Pandemie auf d ie Ertragslage zu verdeutlichen. Aus-
gangspunkt ist der Summenabschluss, auf diesen setzen die Konsolidierungsbuchungen auf.
Ergebnis Gesamtabschluss 2020 Euro 2019 Euro Veränderung Euro
Ergebnis lt. Summenabschluss -1.424.247 136.167.479 -137.591.726
Buchungen auf Gesamtabschlussebene 52.553.423 -32.665.683 85.219.106
Ergebnisveränderung assoziierte Unternehmen -55.926.850 1.788.670 -57.715.520
Zurechnung an außenstehende Gesellschafter 630.637 -237.833 868.470
Gesamtabschlussergebnis -4.167.037 105.052.633 -109.219.670
Das Ergebnis lt. Summenabschluss resultiert aus den Einzel- bzw. Teilkonzernabschlüssen
der Stadt und ihrer Tochtergesellschaften. Gegenüber dem Vorjahr hat sich das Ergebnis um
137,59 Mio. E uro verschlechtert. Die meisten Gesellschaften weisen ein negatives Jahreser-
gebnis aus. Nennenswerte positive Jahresergebnisse konnten die Teilkonzerne StWN
(11,69 Mio. Euro) und wbg (17,10 Mio. Euro) sowie der Eigenbetrieb SUN (8,08 Mio. Euro)
erzielen, wobei der Jahresüberschuss der StWN maßgeblich auf konzerninterne Anteilsveräu-
ßerungen zurückzuführen ist. Deutlich verschlechtert hingegen hat sich das Jahresergebnis lt.
Einzelabschluss der Stadt Nürnberg. Dieses beläuft sich in 2020 auf -12,86 Mio. Euro (i. Vj.:
61,83 Mio. Euro).
17
Konsolidierter Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 11 von 34
Ursache für den starken Ergebnisrückgang sind die Auswirkungen der Corona -Pandemie, von
der nahezu alle Gesellschaften – wenn auch unterschiedlich stark – betroffen waren. Eine
Ausnahme bildet der Teilkonzern wbg, der von der Corona-Pandemie kaum beeinflusst wurde.
Im Ergebnis lt. Summenabschluss in Höhe von -1,42 Mio. Euro sind hohe Zuschüsse und
Ausgleichszahlungen im Zusammenhang mit Corona enthalten. Dabei handelt es sich insbe-
sondere um Zuschüsse an das Klinikum, Zuschüsse aus dem Rettungsschirm an den Teilkon-
zern StWN, insbesondere die VAG, sowie Ausgleichszahlungen zur Kompensation von Min-
dereinnahmen bei der G ewerbesteuer. Allein an diese drei Gesellschaften bzw. Teilkonzerne
wurden vor allem von Bund und Land Ausgleichszahlungen und Zuschüsse in Höhe von rund
155 Mio. Euro geleistet.
Durch Buchungen auf Gesamtabschlussebene wurden konzerninterne Erträge und Aufwen-
dungen eliminiert, wodurch sich das Ergebnis der Einzelabschlüsse um 52,55 Mio. Euro er-
höhte. Als wesentliche Vorgänge in 2020 sind die Eliminierung gebildeter Rückstellungen bei
der Stadt Nürnberg für Corona-Ausgleichsmaßnahmen der NürnbergMesse GmbH und der
Flughafen Nürnberg GmbH (+75,00 Mio. Euro) sowie die Eliminierung des Gewinns aus der
konzerninternen Veräußerung von wbg -Anteilen bei der StWN (-23,47 Mio. Euro) zu nennen.
Auch die assoziierten Unternehmen Nü rnbergMesse GmbH und Flughafen Nürnberg GmbH
waren durch die Corona-Pandemie stark beeinträchtigt. Durch die Fortschreibung der Beteili-
gungsansätze mit den anteiligen Jahresergebnissen verschlechterte sich das Gesamtergebnis
um weitere 55,93 Mio. Euro. Im V orjahr waren aus den assoziierten Unternehmen noch Er-
träge in Höhe von 1,79 Mio. Euro erzielt worden. Dies bedeutet eine Ergebnisverschlechterung
in Höhe von 57,72 Mio. Euro. Das Ausmaß der wirtschaftlichen Folgen durch Corona wird noch
deutlicher, wenn als Vergleichswert 2018 herangezogen wird. Da Messe n grundsätzlich im
Zweijahresturnus stattfinden, ist der Vergleich des Jahresergebnisses 2018 aussagekräftiger.
In 2018 trugen die assoziierten Unternehmen NürnbergMesse GmbH und Flughafen Nürnberg
GmbH noch 15,01 Mio. Euro zum Gesamtergebnis bei.
Im Folgenden werden die einzelnen Bereiche der Prüfung des konsolidierten Jahresabschlus-
ses dargestellt. Dabei werden zuerst deren entsprechende Wesensmerkmale und im An-
schluss die im Rahmen der Prüfung hierzu getätigten Feststellungen aufgezeigt.
18
Seite 12 von 34 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg
1.4 Ergebnisse der Prüfung des konsolidierten Jahresab-
schlusses 2020
1.4.1 Aufstellung des konsolidierten Jahresabschlusses
Der konsolidierte Jahresabschluss ist gemäß Art. 102 Abs. 2 GO innerhalb von zehn Monaten
nach Abschluss des Haushaltsjahres und damit spätestens bis zum 31.10. des Folgejahres
aufzustellen und sodann dem Gemeinderat vorzulegen. Für die Stadt Nürnberg hätte der ko n-
solidierte Jahresabschluss 20 20 demnach bis spätestens 31. Oktober 2021 aufgestellt und
dem Stadtrat vorgelegt werden müssen. Diese Frist konnte nicht eingehalten werden. Der kon-
solidierte Jahresabschluss der Stadt Nürnberg wurde am 20.07.2022 mit all seinen relevanten
Bestandteilen im Stadtrat vorgelegt. Formal fertiggestellt war er jedoch erst am 26.07.2022 mit
der Unterzeichnung durch den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg. Dabei ist aber zu be-
rücksichtigen, dass die Stadt Nürnberg die erste größere Stadt in Bayern ist, die einen konso-
lidierten Jahresabschluss erstellt hat. Zudem war das Jahr 2022 wie schon die beiden Vorjahre
stark durch die Ausnahmesituation aufgrund der Corona -Pandemie geprägt.
Der konsolidierte Jahresabschluss wurde durch die Stadtkämmerei der Stadt Nürnberg erstellt.
Beim konsolidierten Jahresabschlu ss handelt es sich nicht um ein eigenständiges, aus einer
Buchhaltung abgeleitetes Rechenwerk, sondern um eine Zusammenfassung des Jahresab-
schlusses der Stadt sowie der Einzel- und Teilkonzernabschlüsse der einbezogenen verselb-
ständigten Aufgabenträger.
Für den konsolidierten Jahresabschluss sind eine Vielzahl an Informationen für die Kommune
und jeden nachgeordneten Aufgabenträger erforderlich. Hierzu empfiehlt der Bayerische Kon-
solidierungsleitfaden grundlegende Informationen, zum Beispiel zu Höhe und Ar t der Beteili-
gung, Gesellschaftsorgane etc., in Form eines „Erhebungsbogen(s) Basisdaten“ zusammen-
zustellen.1 Da es sich bei dem „Erhebungsbogen Basisdaten“ um ein Hilfsmittel handelt, der
nicht zwingend auszufüllen ist, wurde von Seiten der Stadt Nürnberg wie bereits für die Jahre
2018 und 2019 auch für 2020 darauf verzichtet. Sofern sich jedoch wesentliche Änderungen
ergeben, zum Beispiel eine Änderung der Beteiligungsverhältnisse od er neue Gesellschaften
gegründet werden, sollte der „Erhebungsbogen Basisdaten“ aktualisiert bzw. erstmalig ange-
legt werden.
Für die Erstellung des konsolidierten Jahresabschlusses waren umfangreiche Informationen
sowohl aus den Buchführungssystemen der Stadt Nürnberg als auch der nachgeordneten
Tochtergesellschaften erforderlich. Die Daten für die Stadt Nürnberg konnten unmittelbar aus
dem städtischen Buchhaltungssystem SAP entnommen werden. Für die Daten der Tochter-
gesellschaften war die Mitwirkung der Mitarbeiter vor Ort erforderlich, da seitens der Stadt
Nürnberg grundsätzlich kein Zugriff auf deren Systeme möglich ist. Die h ierzu erforderlichen
Meldungen sind auf Microsoft Excel -Basis erfolgt. Die von den Tochtergesellschaften gemel-
deten Daten mussten mitunter korrigiert bzw. ergänzt werden. Im Rahmen der Durchführung
der Vollkonsolidierung, bestehend aus Kapitalkonsolidierung, Schuldenkonsolidierung, Auf-
wands- und Ertrag skonsolidierung sowie Zwischenergebniseliminierung, waren diverse Ein-
zelsachverhalte und Problemstellungen (zum Beispiel die Bezuschussung von Projekten, zeit-
versetzte Buchungen und Abgrenzungen, Behandlung de r Umsatzsteuer sowie konzernin-
terne Sachverhalte wie die Übernahme der Pensionsrückstellungen des Klinikums und die
konzerninterne Veräußerung der wbg -Anteile) zu klären.
Die für die Prüfung notwendigen Unterlagen waren nicht in Papierform vorhanden. Vielm ehr
hatte das Rechnungsprüfungsamt Zugriff auf die im Rahmen der Erstellung des konsolidierten
1 Vgl. Konsolidierungsleitfaden Bayern Tz 25.
19
Konsolidierter Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 13 von 34
Jahresabschlusses entwickelten internen Dateien der Stadtkämmerei. Diese Dateien waren
überwiegend auf Microsoft Excel -Basis erstellt worden.
1.4.2 Feststellungen und Erläuterungen zum Konsolidierungs-
kreis
Der Konsolidierungskreis legt fest, welche nachgeordneten Aufgabenträger nach Art. 102a
Abs. 1 Satz 1 GO in welcher Konsolidierungsform in die Aufstellung des Jahresabschlusses
einbezogen werden. Dies hängt neben der Rechtsform vor allem vom Grad der Einflussnahme
der Stadt auf die Aufgabenträger ab.
So ist im Falle eines beherrschenden Einflusses der Stadt über einen nachgeordneten Aufga-
benträger zwingend eine Vollkonsolidierung durchzuführen (siehe hierzu die Ausführ ungen im
Anhang zum kon solidierten Jahresabschluss 2020 sowie die Tz 26 ff. im Konsolidierungsleit-
faden Bayern).
Nachgeordnete Aufgabenträger, die einem beherrschenden Einfluss der Stadt unterliegen,
brauchen in den konsolidierten Jahresabschluss nicht ein bezogen werden, wenn sie für die
Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens -,
Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung sind (vgl. Tz 34 Kon-
solidierungsleitfaden Bayern). Zur Bestimmung einer untergeordneten Bedeutung dient das
vom Bayerischen Staatsministerium des Inneren (BayStMI) veröffentlichte „Ermittlungs-
schema für Aufgabenträger von untergeordneter Bedeutung“. Als von untergeordneter Bedeu-
tung können nachgeordnete Aufgabenträger dann eingeschätzt werden, wenn jeweils die
Summe der einzelnen nach der Beteiligungsquote der Kommune gewichteten Positionen ins-
gesamt höchstens jeweils 5 % der nach der Beteiligungsquote der Kommune gewichteten
Summe der Positionen aller dem Grunde nach (Art. 102a Abs. 1 GO) in den konsolidierten
Jahresabschluss einzubeziehenden nachgeordneten Aufgabenträger und der Kommune
selbst repräsentieren (vgl. Tz 36 Konsolidierungsleitfaden Bayern). Nicht von untergeordneter
Bedeutung und somit zwingend konsolidierungspflichtig sind folglich alle nachgeordneten Auf-
gabenträger, welche zusammen einen Wert bis 95 % des gewichteten Wesentlichkeitskriteri-
ums aufweisen.
Eine Konsolidierung „At -Equity“ erfolgt bei einer Minderheitsbeteiligung der Stadt Nürnberg
von 20 % bis 50 % am sogenannten assoziierten Unternehmen und Ausübung eines maßgeb-
lichen Einflusses. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ihr direkt oder indirekt mindestens ein
Fünftel der Stimmrechte der Gesellschafter zustehen (vgl. Tz 29/30 Konsolidierungsleitfaden
Bayern). Der maßgebliche Einfluss muss im Gegensatz zum beherrschenden Einfluss bei der
Vollkonsolidierung tatsächlich ausgeübt werden.
Unter Zugrundelegung des oben genannten Ermittlungsschemas für Aufgabenträger von un-
tergeordneter Bedeutung und durch Fe stlegung auf das Kriterium Bilanzsumme werden fol-
gende Gesellschaften als vollkonsolidierungspflichtig in den konsolidierten Jahresabschluss
der Stadt Nürnberg einbezogen. Dabei handelt es sich um alle nachgeordneten Aufgabenträ-
ger, welche zusammen einen Wert bis 95 % der einzelnen Wesentlichkeitskriterien aufweisen.
Des Weiteren sind noch die sogenannten „At -Equity“ in den konsolidierten Jahresabschluss
aufzunehmenden Gesellschaften (NürnbergMesse und Flughafen Nürnberg) aufgeführt.
20
Seite 14 von 34 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg
Für eine umfassende Abbildung des Rechtsträgers Stadt Nürnberg wurden in den Konsolidie-
rungskreis allerdings auch noch folgende Aufgabenträger freiwillig miteinbezogen, die gemäß
dem oben dargestellten Berechnungsschema dem Grunde nach nur von untergeordneter Be-
deutung wären. Dabei handelt es sich um die Eigenbetriebe Servicebetrieb Öffentlicher Raum
(SÖR), NürnbergBad (NüBad), Frankenstadion Nürnberg (FSN) und NürnbergStift (NüSt) so-
wie die Beteiligungen noris inklusion gGmbH (NOI ) und Noris-Arbeit gemeinnützige Beschäf-
tigungsgesellschaft mbH der Stadt Nürnberg (NOA). Darüber hinaus wurde die am 23. April
2020 gegründete Noris inklusion kommunal gGmbH (NIK) als 100% -Tochterunternehmen der
NOI erstmalig in den Konsolidierungskreis mit einbezogen. Mangels eines Teilkonzernab-
schlusses der NOI werden die beiden Gesellschaften NOI und NIK anhand ihrer Einzelab-
schlüsse vollkonsolidiert.
Konsolidierungskreis Einbezug Konsolidierung
Stadt Nürnberg (Konzernmutter) Pflicht Vollkonsolidierung
Städtische Werke Nürnberg GmbH (StWN) - TEILKONZERN Pflicht Vollkonsolidierung
Kommunalunternehmen Klinikum Nürnberg (Kh) - TEILKONZERN Pflicht Vollkonsolidierung
wbg Nürnberg GmbH Immobilienunternehmen (wbg) –
TEILKONZERN
Pflicht Vollkonsolidierung
Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg
(SUN)
Pflicht Vollkonsolidierung
NürnbergMesse GmbH - Konzernabschluss (§ 312 VI HGB) Pflicht At-Equity
Eigenbetrieb Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) Pflicht Vollkonsolidierung
Flughafen Nürnberg GmbH - Konzernabschluss (§ 312 VI HGB) Pflicht At-Equity
Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) freiwillig Vollkonsolidierung
Eigenbetrieb NürnbergBad (NüBad) freiwillig Vollkonsolidierung
Eigenbetrieb Frankenstadion Nürnberg (FSN) freiwillig Vollkonsolidierung
Eigenbetrieb NürnbergStift (NüSt) freiwillig Vollkonsolidierung
noris inklusion gGmbH (NOI) freiwillig Vollkonsolidierung
Noris inklusion kommunal gGmbH (NIK) freiwillig Vollkonsolidierung
Noris Arbeit gGmbH (NOA) freiwillig Vollkonsolidierung
21
Konsolidierter Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 15 von 34
1.4.3 Ordnungsmäßigkeit der in den konsolidierten Jahresab-
schluss einbezogenen Abschlüsse und Meldedaten
1.4.3.1 Prüfung der Jahres- und Teilkonzernabschlüsse der einbezoge-
nen Aufgabenträger
Für Zwecke des konsolidierten Jahresabschlusses wird der Jahresabschluss der Kommune
mit den Jahresabschlüssen der nachgeordneten Aufgabenträger zu einem Gesamtabschluss
verbunden. Analog § 317 Abs. 3 Handelsgesetzbuch (HGB) sind im Rahmen der Prüfung des
Gesamtabschlusses auch die im konsolidierten Jahresabschluss zusammengefassten Jahres-
abschlüsse, insbesondere die konsolidierungsbedingten Anpassungen in entsprechender An-
wendung des § 317 Abs. 1 HGB zu prüfen.
Der Jahresabschluss der Kernverwaltung zum 31.12.2020 wurde vom Rechnungsprüfungs-
amt der Stadt Nürnberg geprüft. Als Ergebnis der Prüfung war festgestellt worden, dass die
für die Wirtschaftsführung geltenden Vorschriften und Grundsätze insgesamt gesehen einge-
halten wurden.
Die Jahresabschlüsse der konsolidierten Aufgabenträger wurden von Wirtschaftsprüfern, dem
BKPV oder im Fall von NüSt durch Rpr geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Be-
stätigungsvermerk versehen. Die Durchsicht der einzelnen Prüfungsberichte sowie der we-
sentlichen Feststellungen ergaben keine Anhaltspunkte für die Notwendigkeit einer weiteren
Prüfung.
1.4.3.2 Abgleich von Meldedaten und Jahresabschlüssen
Im Rahmen der Konzernabschlussprüfung wurde die Übernahme der Einzelabschlüsse in den
Konzernabschluss geprüft. Hierzu wurden die mittels standardisierter Berichtspakete (Repor-
ting Package) gemeldeten und in das Konsolidierungsprogramm Doppik al Dente (DaD) über-
nommenen Daten mit den testierten Jahresabschlüssen abgestimmt. Neben den üblichen Ab-
weichungen aufgrund unterschie dlicher Gliederungsschemata ergaben sich wie bereits im
Vorjahr insbesondere Differenzen beim Abgleich der Meldedaten des Eigenbetriebs Service-
betrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR). So weicht die Bilanzsumme des Einzelabschlus-
ses mit der Bilanzsumme der in DaD übernommen Werte um 66.348,28 Euro ab. Die Differenz
ist wieder auf manuelle Umgliederungen von SÖR ohne tatsächliche Buchung in SAP zurück-
zuführen. Die Umgliederungen b etreffen die Bereiche Forderungen und Verbindlichkeiten und
lassen sich laut SÖR technisch nicht in SAP abbilden. Durch die fehlende Buchung in SAP
enthält die übermittelte Summen- und Saldenliste regelmäßig die für den Jahresabschluss
notwendigen Umgliederungen nicht. Um dem künftig vorzubeugen, wird SÖR die aus SAP
nach Excel expor tierte Summen- und S aldenliste mit den entsprechenden Umgliederungen
versehen und diese so in das Reporting Package einfließen lassen. Die Richtigkeit und Voll-
ständigkeit der Daten des Berichtspaketes wird dann vom jeweiligen Abschlussprüfer im Rah-
men einer prüferischen Durchsicht in analoger Anwendung des IDW Prüfungsstandards IDW
PS 900 „Grundsätze für die prüferische Durchsicht von Abschlüssen“ noch einmal geprüft.
Abweichung Meldedaten von testierten Jahresabschlüssen 31.12.2020 Euro 31.12.2019 Euro
Bilanzsumme SÖR gemäß Meldebericht Doppik al dente 79.045.371,44 68.877.153,18
Bilanzsumme SÖR gemäß testiertem Jahresabschluss 79.111.719,72 68.907.564,95
Betragsmäßige Abweichung 66.348,28 30.411,77
22
Seite 16 von 34 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg
1.4.4 Aufwands - und Ertragskonsolidierung
1.4.4.1 Allgemeine Ausführungen zur Aufwands- und Ertragskonsoli-
dierung
Aufwendungen und Erträge zwischen der Stadt und ihren vollkonsolidierten Tochtergesell-
schaften sind zu eliminieren. In der konsolidierten Ergebnisrechnung sind nur Aufwendungen
und Erträge da rzustellen, die aus Geschäftsvorfällen mit Außenstehenden, d.h. nicht in den
konsolidierten Jahresabschluss einbezogenen Dritten, resultieren.
Um konzerninterne Aufwendungen und Erträge eliminieren zu können, müssen diese in einem
ersten Schritt im Sinne d er Einheitsfiktion korrigiert werden. Dabei sind konzer ninterne Vor-
gänge, die unter der Einheitsfiktion nicht gebucht worden wären, durch Buchung auf Gesamt-
abschlussebene rückgängig zu machen. Dies betrifft beispielsweise konzerninterne Rückstel-
lungen oder konzerninterne Veräußerungen.
In einem zweiten Schritt werden die durch Konzernbuchungen angepassten Aufwendungen
und Erträge im Rahmen des Klärungsdialogs gegenüberstellt. Sofern sich die Soll- und Ha-
benbeträge aus den gegenseitigen Erträgen und Aufwendu ngen entsprechen, werden diese
mittels Aufrechnung eliminiert.2
Die Aufwands- und Ertragskonsolidierung wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr einer vertief-
ten Prüfung unterzogen. Dazu haben wir uns die wesentlichen Buchungen auf Gesamtab-
schlussebene sowie die Durchführung des Klärungsdialogs in Stichproben angesehen. Zudem
haben wir die Erträge und Aufwendungen sowie deren Veränderung gegenüber dem Vorjahr
auf Plausibilität geprüft. Unsere Prüfung hat keine Auffälligkeiten ergeben.
2 Es gilt eine Toleranzgrenze in Höhe von 100 TEuro pro Konzernbeziehung.
23
Konsolidierter Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 17 von 34
Die Aufwands- und Ertragskonsolidierung stellt sich für das Geschäf tsjahr 2020 wie folgt dar:
Bezeichnung / Position
Summen-
werte3
Euro
Konzern-
buchungen
Euro
Konzernauf-
rechnungen4
Euro
Summe Aufwands-
und Ertrags-
konsolidierung
Euro
Ergebnis nach
Aufwands- und
Ertragskonsolidie-
rung
Euro
Anteil der
Aufrech-
nung
%
Ordentliche Gesamterträge 6.773.735.818 -42.791.315 -273.571.900 -316.363.215 6.457.372.603 -4,67
Finanzerträge 63.350.819 -5.236.699 -1.309,217 -6.545.916 56.804.903 -10,33
Außerordentliche Erträge 44.666.029 -317.348 -6.224.862 -6.542.210 38.123.820 -14,65
Erträge 6.881.752.667 -48.345.362 -281.105.978 -329.451.341 6.552.301.326
Ordentliche Gesamtaufwendungen 6.743.085.924 -100.266.665 -278.388.187 -378.654.852 6.364.431.072 -5,62
Finanzaufwendungen 127.868.817 65.102 -2.041.536 -1.976.435 125.892.382 -1,55
Außerordentliche Aufwendungen 8.866.477 -697.222 -676.256 -1.373.478 7.492.999 -15,49
Aufwendungen 6.879.821.218 -100.898.785 -281.105.978 -382.004.764 6.497.816.454
Anderen Gesellschaften zuzurech-
nendes Ergebnis5
-3.355.696 -3.355.696
Summe -1.424.247 52.553.423 0 52.553.423 51.129.176
3 Die Summenwerte ermitteln sich aus den Meldedaten der Aufgabenträger zuzüglich der ggf. von der Stadtkämmerei vorgenommenen Anpassungsbuchungen.
4 Die Konzernaufrechnung erfolgt im Rahmen des Klärungsdialogs.
5 Diese Position betrifft die Thüga AG, die Minderheitsgesellschafterin bei der StWN ist.
24
Seite 18 von 34 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg
Die Summe der gemeldeten Jahresergebnisse beläuft sich auf -1,42 Mio. Euro. Aufgrund der
Corona-Pandemie sind die Meldeergebnisse um 137,59 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr
gesunken. Allein das Ergebnis der Stadt N ürnberg reduzierte sich um 74,69 Mio. Euro.
Durch die Aufwands - und Ertragskonsolidierung erhöht e sich das Ergebnis um
52,55 Mio. Euro. Diese Ergebniserhöhung resultiert aus Buchungen auf G esamtabschluss-
ebene und betrifft überwiegend folgende Bereiche:
Wesentliche Konzernbuchungen im Rahmen der
Aufwands- und Ertragskonsolidierung
2020
TEuro
Position Ergebnisrechnung
Eliminierung der Gewinne aus konzerninternen
Veräußerungen und Einlagen
Veräußerung wbg-Anteile -23.471 Sonstige ordentliche Erträge
Einlage Grundstücke in wbg-B
- Großweidenmühlstraße
- Züricher Straße
-3.052
-3.212
Sonstige ordentliche Erträge
Sonstige ordentliche Erträge
Veräußerung Althausbestand an wbg -5.802 Sonstige ordentliche Erträge
-35.618 Ordentliche Gesamterträge
Eliminierung der Rückstellungen aufgrund des
drohenden Verlustes der Stammkapitaleinlagen
NürnbergMesse GmbH 50.000 Sonstige ordentlichen Aufwen-
dungen
Flughafen Nürnberg GmbH 25.000 Sonstige ordentliche Aufwendun-
gen
75.000 Ordentliche Gesamtaufwen-
dungen
Eliminierung Aufwendungen für Corona-Aus-
gleichsmaßnahmen und Verlustausgleiche
Corona-Ausgleichsmaßnahme Flughafen 7.000 Transferaufwendungen
Verlustausgleich NüBad 2020 8.674 Transferaufwendungen
Verlustausgleich NOI 2020 1.000 Transferaufwendungen
16.674 Ordentliche Gesamtaufwen-
dungen
Summe 56.137 Ergebniserhöhung
In 2020 veräußerte die StWN weitere 4,32 % ihrer Anteile an der wbg an die Stadt Nürnberg.
Der aus der Veräußerung resultierende Veräußerungsgewinn wurde für Konzernwecke in
Höhe von 23,47 Mio. Euro eliminiert. Aus der Einlage bzw. konzerninternen Veräußerung von
Grundstücken resultieren weitere Erträge in Höhe von 12,07 Mio. Euro, die für Konzernzwecke
ebenfalls zu korrigieren waren .
Aufgrund von Corona hatte sich insbesondere die wirtschaftliche Situation der NürnbergMesse
GmbH bzw. des Flughafen Nürnberg GmbH massiv verschlechtert. Wegen des drohenden
Abschreibungsbedarfs auf die Beteiligungen wurde im Einzelabschluss de r Stadt aufwands-
wirksam eine Rückstellung in Höhe von 75 ,00 Mio. Euro gebildet. Für Gesamtabschlusszwe-
cke wurde diese Rückstellun gsbildung rückgängig gemacht.
25
Konsolidierter Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 19 von 34
Über die Position Transferaufwendungen wurden weitere konzerninter ne Aufwe ndungen in
Höhe von 16,67 Mio. Euro gekürzt. Dies führte zu einer Ergebniserhöhung von 16,67 Mio.
Euro. Die gekürzten Aufwendungen betreffen Verlustausgleiche an die vollkonsolidierten Auf-
gabenträger NOI und NüBad sowie die Rückstellung für die Corona -Ausgleichsmaßnahme an
den Flughafen Nürnberg.
Die verbleibenden konzerninternen Aufwendungen und Erträge – nach Durchführung der Kon-
zernbuchungen – wurden im Anschluss mittels Klärungsdialog gegenübergestellt und automa-
tisiert aufgerechnet.
Konzernaufrechnungen 2020 Euro
in %
der eliminierten
Erträge bzw.
Aufwendungen
Ordentliche Gesamterträge -272.205.930
Differenzen aus Aufwands- und Ertragskonsolidierung -1.365.969 0,49
Finanzerträge -1.309.217
Außerordentliche Erträge -6.228.862
Summe eliminierte Erträge -281.105.978
Ordentliche Gesamtaufwendungen 277.214.712
Differenzen aus Aufwand- und Ertragskonsolidierung 1.173.475 0,42
Finanzaufwendungen 2.041.536
Außerordentliche Aufwendungen 676.256
Summe eliminierte Aufwendungen 281.105.978
Im Ergebnis wurden sowohl die Aufwendungen als auch die Erträge des Konzerns um weitere
281,11 Mio. Euro gekürzt.
Für die Aufrechnung gilt pro Intercompany -Beziehung eine Wesentlichkeitsgrenze von
100.000 Euro. Differenzen unterhalb dieser Grenze werden grundsätzlich nicht nachverfolgt,
sondern als Differenzen aus Aufwands- und Ertragskonsolidierung ausgewiesen. Diese belau-
fen sich im Gesamtabschluss auf 0,49 % bzw. 0,42 % der eliminierten Erträge bzw. Aufwen-
dungen.
Durch die Konzernaufrechnung ändert sich das Gesamtabschlusser gebnis nicht, da Erträge
und Aufwendungen gleichermaßen gekürzt werden. Es kommt lediglich zu Verschiebungen
zwischen den einzelnen Aufgabenträgern.
26
Seite 20 von 34 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg
Aufgaben-
träger
Summen-
werte6
Euro
Konzern-
Buchungen
Euro
Zwischen-
summe
Euro
Konzernauf-
rechnungen
Euro
Ergebnis nach
Aufwands- und
Ertragskonsoli-
dierung
Euro
Stadt Nürn-
berg
-12.859.720 71.545.195 58.685.474 65.011.101 123.696.576
ASN -8.666.107 52.664 -8.613.443 6.945.372 -1.686.070
FSN -2.157.313 0 -2.157.313 152.057 -2.005.256
KH -2.529.918 2.306.511 -233.407 10.863.466 10.640.060
NOA -750.820 0 -750.820 -2.798.378 -3.549.198
NOI 389.125 -713.511 -324.386 -858.374 -1.182.759
NüBad -7.924.001 -79.709 -8.003.710 1.727.133 -6.276.576
NüSt -975.546 213.589 -761.957 863.604 101.647
StWN 11.687.806 -26.420.500 -14.732.747 -21.025.290 -35.758.038
SUN 8.076.806 156.976 8.233.782 -4.250.190 3.983.592
SÖR -2.810.845 39.296 -2.771.549 -75.802.015 -78.573.564
WBG 17.096.338 5.452.911 22.549.249 19.171.513 41.720.763
Summe -1.424.247 52.553.423 51.129.176 0 51.129.176
Durch die Konzernaufrech nungen verbessert sich das Teilergebnis der Stadt Nürnberg um
65,01 Mio. Euro. Verantwortlich hierfür sind zum großen Teil die Beziehungen zu SÖR. Die
Leistungen des Eigenbetriebs , insbesondere für den Ausbau und den Erhalt der Infrastruktur
in Nürnberg, werden maßgeblich durch Zuschüsse der Stadt finanziert. Für Zwecke des Kon-
zernabschlusses sind diese Aufwendungen (rund 90 Mio. Euro) zu eliminieren; gleiches gilt
für die zugehörigen Erträge bei SÖR.
Des Weiteren werden mittels Konzernaufrech nung auf Ebene Stadt die Konzession sabgabe
der N-ERGIE AG und VAG AG (14,56 Mio. Euro) sowie die von der wbg erhaltene n Erträge
für Grundsteuer, Schmutz - und Niederschlagswasser, Abfall- und Straßenreinigungsgebühr
(rund 9 Mio. Euro) eliminiert. Bei der StWN bzw. der wbg hingegen führt die Kürzung des kor-
respondierenden Aufwands zu einer entsprechenden Ergebniserhöhung.
Die deutliche Ergebnisverbesserung auf Ebene des Teilkonzerns Klinikums sowie wbg ist
maßgeblich durch die Eliminierung der konzerninternen Zahlungen für Strom, Fernwärme, Hei-
zung, Erdgas und Waser begründet. Die Kürzung der konzerninternen Erträge aus diesen ver-
brauchsabhängigen Leistungen führt im Gegenzug bei der StWN zu deutlich geminderten Er-
gebnissen.
1.4.4.2 Aufwands- und Ertragskonsolidierung der Energielieferungen
In den Vorjahren waren von Stk vielfältige Anstrengungen unternommen worden, um die Dif-
ferenzen zwischen den Töchtern des Stadtwerkekonzerns (StWN), insbesondere der
N-ERGIE AG, und den anderen vollkonsolidierten Unternehmen aus den Verbrauchsabre ch-
6 Die Summenwerte ermitteln sich aus den Meldedaten der Aufgabenträger zzgl. der ggf. von der Stadtkämmerei
vorgenommenen Anpassungsbuchungen. Sie resultieren aus den Einzel- bzw. Teilkonzernabschlüssen.
27
Konsolidierter Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 21 von 34
nungen im Gas-, Strom-, Wasser und Fernwärmebereich aufzuklären. Zwar konnten verschie-
dene Ursachen für die Differenzen identifiziert werden (unter anderem Brutto-/Nettomeldung,
Abschlagszahlung vs. Hochrechnung auf Vertragskontenebene zwecks Jahresabgrenzung),
dennoch war es nicht möglich, die Differenzen so weit zu bereinigen, dass sie für alle Ver-
tragsbeziehungen unterhalb der Wesentlichkeitsgrenze von 100.000 Euro liegen.
Lt. Tz 96 des Konsolidierungsleitfadens können im Rahmen der Aufwands - und Ertragskonso-
lidierung bei Unstimmigkeiten zwischen den gebuchten Werten der Kommune und bei den
nachgeordneten Aufgabenträgern aus Vereinfachungsgründen die bei der Kommune gebuch-
ten Salden zugrunde gelegt werden. Seit 2019 nimmt die Stadt Nürnb erg diese Verei nfa-
chungsmöglichkeit für konzerninterne Energielieferungen (Gas, Strom, Wasser, Fernwärme)
in Anspruch.
Die Inanspruchnahme beschränkt sich dabei nicht nur auf Energielieferungen zwischen der
Kommune und der StWN – wie in Tz. 96 des Konsolidierungsleitfadens geregelt –, sondern
wird auch für Energielieferungen zwischen der StWN und anderen vollkonsolidierten G esell-
schaften angewandt, soweit die Wesentlichkeitsgrenze von 100.000 Euro überschritten wird.
Mit Schreiben des Bayerischen Städtetages vom 02. Feb ruar 2018 hat die Stadt Nürnberg in
Zusammenarbeit mit anderen Kommunen dem Bayer. Staatsministerium des Inneren, für Bau
und Verkehr Änderungsvorschläge für eine Anpassung des Konsolidierungsleitfadens unter-
breitet. Demnach soll die Vereinfachungsregelung der Tz. 96 auch auf Beziehungen zu bzw.
zwischen nachgeordneten Aufgabenträgern Anwendung finden. Das Schreiben liegt Rpr vor.
Bis Abschluss der Prüfung ist keine Stellungnahme des Staatsministeriums eingegangen. Zum
jetzigen Zeitpunkt ist daher unklar, ob eine Anpassung des Leitfadens erfolgen wird.
Für 2020 wurde die Vereinfachungsregelung im Gesamtabschluss der Stadt Nürnberg für
Energielieferungen der StWN an folgende Konzerngesellschaften bzw. Teilkonzerne in An-
spruch genommen: Stadt Nürnberg, Klinikum und wbg sowie die Eigenbetriebe ASN, NüBad,
NüSt, SÖR und SUN. Auf Ebene der N-ERGIE AG werden die gemeldeten Erträge aus Strom,
Gas, Wasser und Fernwärme durch zusätzliche Meldungen korrigiert, so dass diese den Auf-
wendungen für Energielieferungen bei der Stadt bzw. den vollkonsolidierten Tochtergesell-
schaften entsprechen. Infolgedessen ergeben sich keine Differenzen aus Energielieferungen
mehr.
Ohne die Ausdehnung dieser Vereinfachungsregelung auch auf Tochtergesellschaften der
Stadt Nürnberg wären die Differenzen aus der Aufwands - und Ertragseliminierung deutlich
höher ausgefallen7:
Differenzen aus Aufwands- und Ertragskonsolidie-
rung
Erträge
Euro
Aufwendungen
Euro
Differenzen aus Aufwands- und Ertragskonsolidierung
lt. Gesamtabschluss
-1.365.969 1.173.475
Differenzen aus Aufwands- und Ertragskonsolidierung
aus Energielieferungen ohne Anwendung der Verein-
fachungsregelung
-633.766 983.570
Differenzen aus Aufwands- und Ertragskonsolidie-
rung (korrigiert)
-1.999.755 2.157.045
Korrigierte Summe der Erträge / Aufwendungen -281.743.764 282.089.549
In % der eliminierten Erträge bzw. Aufwendungen 0,71 0,77
7 Die Differenzen wurden auf Basis der Bruttowerte (incl. Umsatzsteuer) ermittelt.
28
Seite 22 von 34 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg
Differenzen aus Aufwands- und
Ertragskonsolidierung
lt. Gesamtab-
schluss
Euro
in %
der elimi-
nierten Er-
träge bzw.
Aufwen-
dungen
Korrigiert8
in %
der elimi-
nierten Er-
träge bzw.
Aufwen-
dungen
Differenzen aus Aufwands- und Er-
tragskonsolidierung - Erträge
-1.365.989 0,49 -1.999.755 0,71
Differenzen aus Aufwands- und Er-
tragskonsolidierung - Aufwendungen
1.173.475 0,42 2.157.045 0,77
Rpr empfiehlt daher, bis zur abschließenden Klärung im Anhang die Höhe der Differenzen
anzugeben, die sich ohne Übernahme der Vereinfachungsegelung auf die Tochtergesellschaf-
ten ergeben hätten.
1.4.5 Wesentliche konzerninterne Vorgänge
1.4.5.1 Konzerninterne Veräußerung der wbg-Anteile
Die Stadt Nürnberg ist an der wbg Nürnberg GmbH (wbg) zu 100 % beteiligt. Die Beteiligung
wird teilweise unmittelbar, teilweise mittelbar – über die StWN – gehalten. Für Zwecke des
Gesamtabschlusses werden die Anteile an der wbg daher vollkonsolidiert.
In 2020 veräußerte die StWN weitere 4,32 % ihrer Anteile an der wbg an die Stadt Nürnberg
und erzielte daraus einen Veräußerungsgewinn. Dieser belief sich im Teilkonze rnabschluss
der StWN auf 23,47 Mio. Euro und war für Zwecke des Gesamtabschlusses zu eliminieren.
Dies ist im Rahmen der Zwischenergebniseliminierung zutreffend erfolgt. Da die Anteile an der
wbg im Teilkonzernabschluss der StWN at Equity bewertet und um jährliche Gewinne fortge-
schrieben werden, ist der Veräußerungsgewinn im Konzern damit um rund 4,50 Mio. Euro
geringer als im Einzelabschluss.9
1.4.5.2 Konzerninterne Einlagen bzw. Veräußerungen von Grundstü-
cken
Ende 2019 brachte die Stadt Nürnberg das Grundstück Großweidenmühlstraße zum aktuellen
Wert (3,66 Mio. Euro) in die WBG Nürnberg Beteiligungs GmbH (wbg-B) ein. Der Buchwert
belief sich auf rd. 603 TEuro. Bei der wbg-B erhöhten sich in Folge das Anlagevermögen und
die Kapitalrücklage um 3,70 Mio. Euro.
Für Zwecke des Gesamtabschlusses 2019 wurden die Erhöhung des Grundstückswertes aus
dem Einzelabschluss der wbg-B eliminiert, da es sich aus Konzernsicht um einen internen
Vorgang handelte. Das eingebrachte Grundstück ist auch in 2020 weiterhin mit 603 TEuro im
Gesamtabschluss berücksichtigt.
8 Ohne Anwendung der Vereinfachungsregelung lt. Tz. 96 des Konsolidierungsleitfadens
9 Im Einzelabschluss der StWN war aus der Veräußerung der wbg-Anteile ein Gewinn in Höhe von 27,92 Mio. Euro
ausgewiesen.
29
Konsolidierter Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 23 von 34
Bei der Stadt Nürnberg wurde aufgrund der Einlage ein Ertrag in Höhe von 3, 05 Mio. Euro
erzielt, der aber erst im Einzelabschluss 2020 verbucht wurde. Infolgedessen wurde der Ertrag
aus der Aufdeckung der stillen Reserven im Gesamta bschluss 2020 eliminiert .
In 2020 brachte die Stadt Nürnberg ein weiteres Grundstück in die wbg -B ein. Aus der Einlage
dieses Grundstücks in der Züricher Straße wurde im Einzelabschluss der Stadt Nürnberg ein
Ertrag in Höhe von 3,2 1 Mio. Euro erzielt. Auch dieser Ertrag war für Zwecke des Gesamtab-
schlusses zu eliminieren.
Des Weiteren veräußerte die Stadt in 2020 Althausbestände in Höhe von 7,51 Mio. Euro an
ihre Tochtergesellschaft wbg Nürnberg GmbH (wbg). Der bei der Stadt realisierte Veräuße-
rungsgewinn in Höhe von 5,80 Mio. Euro wurde für Gesamtabschlusszwecke zutreffend elimi-
niert.
1.4.6 At-Equity-Konsolidierung
1.4.6.1 Grundlagen
Bei den sogenannten assoziierten Aufgabenträgern, bei denen die Stadt Nürnberg einen maß-
geblichen Einfluss, zum Beispiel aufgrund eines Anteils der Stimmrechte von mindestens 20 %
bis maximal 50 % ausübt, kommt die At -Equity-Methode zur Anwendung.
Im Gegensatz zur Vollkonsolidierung werden bei der At -Equity-Methode nicht die einzelnen
Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungspost en, Sonderposten, Erträge
und Aufwendungen aus den Jahresabschlüssen der Aufgabenträger in den konsolidierten Jah-
resabschluss übernommen. Stattdessen wird nur die Beteiligung der Stadt Nürnberg an dem
assoziierten Aufgabenträger in der konsolidierten Vermögensrechnung unter einem besonde-
ren Posten „Anteile an assoziierten Unternehmen“ unter den Finanzanlagen ausgewiesen. Der
für den konsolidierten Jahresabschluss maßgebliche Wert der Beteiligung ist gemäß § 312
Abs. 1 HGB der Buchwert, das heißt üblicherweise die Anschaffungskosten der Beteiligung.
Bei der Erstkonsolidierung wird der Buchwert der Beteiligung gegen das anteilige Eigenkapital
des Aufgabenträgers aufgerechnet. Ein sich aus dieser Aufrechnung ergebender Unter-
schiedsbetrag ist im Konsolidierungsbericht anzugeben und anschließend wie ein Unter-
schiedsbetrag aus der Vollkonsolidierung zu behandeln. Die erstmalige Anwendung der At -
Equity-Methode ist damit erfolgsneutral.
In den Folgejahren werden die Anschaffungskosten der Beteiligung nach Maßgabe der Ent-
wicklung des anteiligen Eigenkapitals des assoziierten Aufgabenträgers im Equity -Wert fort-
geschrieben.
1.4.6.2 Folgekonsolidierung
Die Erstkonsolidierung für die Beteiligungen NürnbergMesse GmbH und Flughafen Nürnberg
GmbH10 wurde zum 01.01.2016 vorgenommen. Jeweils zum 31.12. wurde die Folgenkonsoli-
dierung durchgeführt.
10 Grundlage für die Einbeziehung at Equity sind jeweils die Teilkonzernabschlüsse der NürnbergMesse bzw. des
Flughafen Nürnberg. Mit der Bezeichnung NürnbergMesse GmbH bzw. Flughafen Nürnberg GmbH sind damit
nicht die Einzelunternehmen, sondern die jeweiligen Konzernunternehmen gemeint.
30
Seite 24 von 34 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg
Im Gesamtabschluss 2020 entfallen auf die Beteiligungen NürnbergMesse GmbH und Flug-
hafen Nürnberg GmbH 108,80 Mio. Euro. Die Prüfung durch Rpr hat ergeben, dass die Ver-
änderungen aus der Währungsumrechnung nicht zutreffend erfasst wurden, so dass die An-
teile an assoziierten Unternehmen um 457 TEuro zu hoch ausgewiesen sind. Tatsächlich
würde der Ansatz nur 108,35 Mio. Euro betragen. Da die Veränderungen aus der Währungs-
umrechnung erfolgsneutral zu berücksichtigen sind, ergeben sich keine Auswirkungen auf das
Gesamtergebnis. Der Bilanzausweis hingegen wird im Folgejahr korrigiert.
Zum 31.12.2020 stellt sich die Wertentwicklung wie folgt dar:
Anteile Kernstadt
Ansatz Ge-
samtabschluss
Ansatz nach
Prüfung Differenz
Euro Euro Euro
Bewertung zum 31.12.2019 154.753.616 154.753.616 0
Bewertung zum 31.12.2020
NürnbergMesse 92.586.423 92.129.282 457.141
Flughafen Nürnberg 16.217.563 16.217.563 0
Bewertung zum 31.12.2020 108.803.985 108.346.844 457.141
Veränderung zum Vorjahr
NürnbergMesse
Jahresergebnis 2020 (anteilig) -34.289.335 -34.289.335 0
Abschreibung Geschäfts- und Firmen-
wert 2020
-1.032.447 -1.032.447 0
Kapitaleinlage 10.000.000 10.000.000 0
Erfolgsneutrale Veränderungen (v.a.
aus Währungsrumrechnung)
-22.780 -479.921 457.141
NürnbergMesse -25.344.562 -25.801.703 457.141
Flughafen Nürnberg -20.605.068 -20.605.068 0
Summe der Veränderungen in 2020 -45.949.631 -46.406.771 457.141
davon erfolgswirksam -55.926.850 -55.926.850 0
davon erfolgsneutral 9.977.220 9.520.079 457.141
Lt. Gesamtabschluss 2020 haben sich die Beteiligungen an der NürnbergMesse GmbH bzw.
der Flughafen Nürnberg GmbH um 25,3411 bzw. 20,61 Mio. Euro verringert. Im Vorjahr war
noch eine Erhöhung um 10,26 Mio. Euro bzw. 1,50 Mio. Euro zu verzeichnen gewesen. Dies
entspricht gegenüber dem Vorjahr in Summe einem Rückgang des Beteiligungswertes in Höhe
von 46,41 Mio. Euro nach Prüfung.
Lässt man die ergebnisneutralen Veränderungen außer Betracht, hat sich das Gesamtergeb-
nis um 55,93 Mio. Euro verschlechtert (i.Vj.: + 1,79 Mio. Euro).
11 Dies entspricht dem Ausweis im Gesamtabschluss. Tatsächlich hat sich die Beteiligung an der NürnbergMesse
um 25,80 Mio. Euro verringert.
31
Konsolidierter Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 25 von 34
Dieser starke Rückgang ist maßgeblich auf die Auswirkungen der Corona -Pandemie zurück-
zuführen. Sowohl die Jahresergebnisse der NürnbergMesse als auch des Flughafen Nürnberg
sind stark eingebrochen.
Die Kapitaleinlage betrifft die Einlage der Stadt Nürnberg in die N ürnbergMesse lt. Konsortial-
vertrag.
1.4.7 Kapitalflussrechnung
Der konsolidierte Jahresabschluss war um eine Kapitalflussrechnung zu ergänzen (§ 88
Satz 2 KommHV-Doppik). Die Kapitalflussrechnung ist seit dem Jahr 2017 Bestandteil des
konsolidierten Jahresabschlusses. Für die Erstellung der Kapitalflussrechnung findet der Deut-
sche Rechnungslegungsstandard DRS 21 (Kapitalflussrechnung) Anwendung (§§ 88, 89
Satz 2 KommHV-Doppik i. V. m. Tz 110 Konsolidierungsleitfaden Bayern).
In der Kapitalflussrechnung sind die Zahlungsströme nach den Cashflows für die Bereiche der
laufenden Geschäftstätigkeit, der Investitions- und der Finanzierungstätigkeit gesondert dar-
zustellen. Ausgangspunkt der Kapitalflussrechnung ist der Finanzmittelfonds zu Beginn der
Periode. Er setzt sich ausschließlich aus den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten
zusammen. Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit wird nach der indirekten Me-
thode ermittelt. Danach wird der rechnerische Finanzmittelbestand, der sogenannte Finanz-
mittelfonds zum Bilanzstichtag ausgehend vom Ergebnis der konsolidierten Ergebnisrechnung
berechnet, indem nicht zahlungswirksame Ergebnisbestandteile bereinigt und nicht erfolgs-
wirksame Zahlungsströme ergänzt werden. Für die Bereiche der Investitions- und der Finan-
zierungstätigkeit erfolgt die Darstellung der Zahlungsströme dagegen ausschließlich nach der
direkten Methode.
Die auch oft als „Cashflow-Rechnung“ bezeichnete Auflistung zeigt die Veränderung des Fi-
nanzmittelfonds (insbesondere Kassen- und Bankbestände) gegenüber dem Vorjahr auf und
unterstützt die Beurteilung des konsolidierten Jahresabschlusses hinsichtlich der dauernden
Leistungsfähigkeit. Die finanzwirtschaftliche Beurteilung basiert auf der Gegenüberstellung der
im Konzern erwirtschafteten Finanzmittel aus laufender Geschäftstätigkeit und der Verwen-
dung für zahlungswirksame Investitions - bzw. Finanzierungstätigkeit.
Die Summe der Cashflow s aus laufender Geschäfts -/ Investitions- und Finanzierungstätigkeit
ergibt in Zeile 44 im Gegensatz zum Vorjahr für 2020 eine Abnahme der Finanzmittel aus allen
zahlungswirksamen Geschäftsvorgängen um 81,37 Mio. Euro (Vorjahr: Zunahme 77,39 Mio.
Euro). Der Finanzmittelfond s zum 31.12.2020 sank somit von 513,01 Mio. Euro auf
431,64 Mio. Euro und beinhaltet rechnerisch sämtliche Bestände an Zahlungsmitteln des Kon-
zerns Stadt (Kasse, Bankkonten). Im Vergleich zum 31.12.2019 reduzierte er sich um 15,9 %.
32
Seite 26 von 34 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg
Kapitalflussrechnung (nach DRS 21)
Ergebnis des
Haushaltsjahres
Euro
Ergebnis des
Vorjahres
Euro
Veränderung
Euro
1 Periodenergebnis (Konzernjahresüberschuss/-fehlbetrag einschließlich
Ergebnisanteile anderer Gesellschafter)
-1.441.977,86 107.820.122,62 -109.262.100,48
2 +/- Abschreibungen/Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 372.877.167,96 303.705.458,57 69.171.709,39
3 +/- Zunahme/Abnahme der Rückstellungen 108.956.629,51 95.600.276,60 13.356.352,91
4 +/- Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge -71.522.187,65 -73.140.874,34 1.618.686,69
5 -/+ Zunahme/Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder
Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind
-119.713.217,71 -57.967.634,62 -61.745.583,09
6 +/- Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder
Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind
11.827.181,01 -2.363.813,84 14.190.994,85
7 -/+ Gewinn/Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens -1.241.506,40 -424.389,30 -817.117,10
8 +/- Zinsaufwendungen/Zinserträge 84.222.877,90 79.141.068,93 5.081.808,97
9 - Sonstige Beteiligungserträge -15.135.398,79 -13.760.685,65 -1.374.713,14
10 +/- Aufwendungen/Erträge aus außerordentlichen Posten -30.630.820,32 6.688.072,43 -37.318.892,75
11 +/- Ertragssteueraufwand/-ertrag 13.752.706,33 10.200.280,63 3.552.425,70
12 + Einzahlungen aus außerordentlichen Posten 38.123.819,63 3.790.651,39 34.333.168,24
13 - Auszahlungen aus außerordentlichen Posten -7.492.999,31 -10.478.723,82 2.985.724,51
14 -/+ Ertragssteuerzahlungen -13.752.706,33 -10.200.280,63 -3.552.425,70
15 = Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit (Summe aus 1 bis 14) 368.829.567,97 438.609.528,97 -69.779.961,00
33
Konsolidierter Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 27 von 34
Kapitalflussrechnung (nach DRS 21)
Ergebnis des
Haushaltsjahres
Euro
Ergebnis des
Vorjahres
Euro
Veränderung
Euro
16 + Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des immateriellen
Anlagevermögens
9.070,00 1.021.004,16 -1.011.934,16
17 - Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen -17.040.615,68 -23.079.532,95 6.038.917,27
18 + Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des
Sachanlagevermögens
84.462.126,22 42.143.030,04 42.319.096,18
19 - Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -729.952.171,93 -520.851.138,02 -209.101.033,91
20 + Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des
Finanzanlagevermögens
42.433.777,26 14.733.030,56 27.700.746,70
21 - Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen -47.068.554,07 -17.578.265,19 -29.490.288,88
22 + Einzahlungen aus Abgängen aus dem Konsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00
23 - Auszahlungen für Zugänge zum Konsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00
24 + Einzahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der
kurzfristigen Finanzdisposition
148.053.884,80 84.750.587,33 63.303.297,47
25 - Auszahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der
kurzfristigen Finanzdisposition
0,00 -6.716.830,68 6.716.830,68
26 + Einzahlungen aus außerordentlichen Posten 0,00 0,00 0,00
27 - Auszahlungen aus außerordentlichen Posten 0,00 0,00 0,00
28 + Erhaltene Zinsen 10.053.618,91 24.549.540,91 -14.495.922,00
29 + Erhaltene Dividenden 46.751.284,21 45.844.509,96 906.774,25
30 = Cashflow aus der Investitionstätigkeit (Summe aus 16 bis 29) -462.297.580,28 -355.184.063,88 -107.113.516,40
34
Seite 28 von 34 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg
Kapitalflussrechnung (nach DRS 21)
Ergebnis des
Haushaltsjahres
Euro
Ergebnis des
Vorjahres
Euro
Veränderung
Euro
31 + Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen von Gesellschaftern des
Mutterunternehmens
0,00 0,00 0,00
32 + Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen von anderen Gesellschaftern 16.464.636,67 6.092.069,48 10.372.567,19
33 - Auszahlungen aus Eigenkapitalherabsetzungen an Gesellschafter des
Mutterunternehmens
0,00 0,00 0,00
34 - Auszahlungen aus Eigenkapitalherabsetzungen an andere Gesellschafter -4.362.193,94 0,00 -4.362.193,94
35 + Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der Aufnahme von
(Finanz-) Krediten
136.987.462,16 81.953.522,08 55.033.940,08
36 - Auszahlungen aus d. Tilgung Anleihen u. (Finanz-) Krediten -12.276.506,00 -13.683.565,00 1.407.059,00
37 + Einzahlungen aus erhaltenen Zuschüssen/Zuwendungen 0,00 0,00 0,00
38 + Einzahlungen aus außerordentlichen Posten 1.052.979,53 850.865,80 202.113,73
39 - Auszahlungen aus außerordentlichen Posten 122.393,23 543.887,72 -421.494,49
40 - Gezahlte Zinsen -94.276.496,81 -103.690.609,84 9.414.113,03
41 - Gez. Dividenden an Gesellschafter d. Mutterunternehmens 0,00 0,00 0,00
42 - Gezahlte Dividenden an andere Gesellschafter -31.615.885,42 -32.083.824,31 467.938,89
43 = Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit (Summe aus 31 bis 42) 12.096.389,42 -60.017.654,07 72.114.043,49
44 Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds (Summe aus
15, 30, 43)
-81.371.622,89 23.407.811,02 -104.779.433,91
45 +/- Wechselkurs- und bewertungsbedingte Änderungen des
Finanzmittelfonds
0,00 0,00 0,00
46 +/- Konsolidierungskreisbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds 0,00 0,00 0,00
47 + Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 513.007.965,80 489.600.154,78 23.407.811,02
48 = Finanzmittelfonds am Ende der Periode (Summe aus 44 bis 47) 431.636.342,91 513.007.965,80 -81.371.622,89
35
Konsolidierter Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 29 von 34
Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit (368,83 Mio. Euro) wird maßgeblich
beeinflusst vom Saldo aus Ab - und Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens
(372,88 Mio. Euro), den Salden aus Ab- und Zunahme der Rückstellungen (108,96 Mio. Euro)
sowie der Vorräte und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ( -119,71 Mio. Euro).
Diese zuvor abgezogenen Salden mussten dem Periodenergebnis wieder hinzugerechnet
werden, um eine korrekte Darstellung des Zahlungsfonds zu gewährleisten. Im Vorjahr war
hier auch noch der Konzernjahresüberschuss (107,82 Mio. Euro) maßgeblich. Das Perioden-
ergebnis reduzierte sich allerdings um 109,26 Mio. Euro, so dass für das Jahr 2020 anstatt
eines Überschusses nun ein Konzernjahresfehlbetrag von 1,44 Mio. Euro ausgewiesen wird.
Während sich die Abschreibungen des Anlagevermögens um 69,17 Mio. Euro und die Rück-
stellungen um 13,36 Mio. Euro erhöhten, nahmen die Vorräte sowie die Forderungen aus Lie-
ferungen und Leistungen pandemiebedingt um 61,75 Mio. Euro ab. Dem wirkt eine Erhöhung
der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um 14,19 Mio. Euro entgegen. Haupt-
sächlich diese Entwicklungen führten letztlich zu einem Rückgang des Cashflows aus der lau-
fenden Geschäftstätigkeit um 69,78 Mio. Euro.
Im Cashflow aus der Investitionstätigkeit (-462,30 Mio. Euro) sind die Auszahlungen für
Investitionen ins Sachanlagevermögen ( -729,95 Mio. Euro) die bestimmende Größe. Dem ste-
hen unter anderem Einzahlu ngen aus dem Abgang von Gegenständen des Sacha nlagever-
mögens (84,46 Mio. Euro) sowie aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der kurzfristi-
gen Finanzdisposition (Sonderposten aus Zuwendungen) von insgesamt 148,05 Mio. Euro ge-
genüber. Auch erhaltene Divi denden von 46,75 Mio. Euro (Gewinnanteile von verbundenen
Unternehmen und Beteiligungen) stellen hier eine bedeutsame Einflussgröße dar . Der Cash-
flow aus der Investitionstätigkeit erhöhte sich dennoch in Summe um 107,11 Mio. Euro im
Vergleich zum Vorjahr, was hauptsächlich an den gestiegenen Auszahlungen für Investitionen
ins Sachanlagevermögen (+ 209,10 Mio. Euro) lag. Durch höhere Einzahlungen aus dem Ver-
kauf von Anlagevermögen (+42,32 Mio. Euro) konnte nur ein Teil hiervon kompensiert werden.
Eine weitere Teilkompensation erfolgte durch Mehreinzahlungen für Zuwendungen
(+63,30 Mio. Euro). Die Ein- und Auszahlungen im Rahmen des Finanzanlagevermögens ver-
hielten sich weitgehend saldoneutral.
Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit wird größtenteils von den Einzahlungen aus
der Begebung von Anleihen und der Aufnahme von (Finanz -) Krediten (136,99 Mio. Euro) so-
wie von gezahlten Zinsen (-94,28 Mio. Euro) und Dividenden (-31,62 Mio. Euro) geprägt. Die-
ser Finanzmittelfonds weist im Gegensatz zum Vorjahr (-60,02 Mio. Euro) für 2020 einen Ein-
zahlungsüberschuss von 12,10 Mio. Euro aus, welcher größtenteils aus der Zunahme der Ver-
bindlichkeiten für Kredite um 55 ,03 Mio. Euro resultiert. Getilgt wurde in diesem Zusammen-
hang lediglich ein Betrag in Höhe von 12,28 Mio. Euro. Auch die Einzahlungen aus Eigenka-
pitalzuführungen von anderen Gesellschaftern stiegen um 10,37 Mio. Euro auf 16,46 Mio.
Euro. Die Zinszahlungen reduzierten sich hingegen um 9,41 Mio. Euro.
Wie auch schon in den Vorjahren waren auch für 2020 be i den drei Aktivitätsformaten (lau-
fende Geschäftstätigkeit, Investition, Finanzierung) im Rahmen der Erstellung der Kapitalfluss-
rechnung noch Anpassungen erforderlich. Es mussten wieder einige manuelle Umbuchungen
vorgenommen werden, um im Ausweis eine kor rekte Zuordnung der betreffenden Positionen
zu den jeweiligen Cashflow -Positionen zu ermöglichen. So wurden unter anderem 84,22 Mio.
Euro vom Periodenergebnis auf die Zinsaufwendungen (laufende Geschäftstätigkeit) umge-
gliedert. Dabei handelt es sich um den Saldo aus den Zinseinzahlungen von 10,05 Mio. Euro,
die dem Cashflow aus Investitionstätigkeit zugeordnet wurden, und den Zinsauszahlungen von
94,28 Mio. Euro, die sachlich dem Cashflow aus Finanzierungstätigkeit zuzurechnen sind.
Weitere Umbuchungen erf olgten unter anderem von den Einzahlungen aus Eigenkapitalzu-
führungen von Gesellschaftern des Mutterunternehmens hin zu den s onstigen zahlungsun-
wirksamen Erträgen. Der aus der Neubewertung von Kunstgegenständen hervorgegangene
36
Seite 30 von 34 Konsolidierter Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg
Wertzuwachs in Höhe von 17,97 Mio. Euro stellt keine zahlungswirksame Komponente dar,
wodurch die entsprechende Umgliederung erforderlich war. Ebenfalls als nicht zahlungswirk-
sam einzustufen sind die Abschreibungen der Geschäfts - oder Firmenwerte der Konzerntöch-
ter noris inklusion, Klinikum und wbg von zusammen 4,33 Mio. Euro. Diese Posten wurden
folglich in die s onstigen zahlungsunwirksamen Aufwendungen umgegliedert. Bei der StWN
waren noch die Anteile der Thüga in den Meldungen und Buchungen bei den Einzahlungen
aus Eigenkapitalzuführungen von Gesellschaftern des Mutterunternehmens enthalten. Folg-
lich waren die betreffenden Meldungen der Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschaf-
ter als Kapitalentnahme auf die Auszahlungen aus Eigenkapitalherabsetzungen an andere
Gesellschafter in Höhe von -4,36 Mio. Euro umzubuchen, um die Ergebnisverwendung zu-
rückzudrehen. Vergleichbares war für die wbg erforderlich. Hier mussten die Meldungen der
Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter (wbg Immohold) als Kapitalzuführung
(16,46 Mio. Euro) auf die Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen von anderen Gesell-
schaftern umgegliedert werd en.
Die Daten für die Kapitalflussrechnung basieren seit dem Jahr 2018 auf einem Konzern-Anla-
genspiegel, der jedoch kein gesetzlich geforderter Bestandteil des konsolidierten Jahresab-
schlusses ist. Der Konzern-Anlagenspiegel dient als interne Nebenrechnung zur Kapitalfluss-
rechnung und erleichtert somit die Erstellung und erhöht zudem die Aussagekraft dieses Re-
chenwerkes. Durch das System werden die Veränderungen der Vermögenspositionen und
somit die einzelnen Zahlungsströme transparenter in der Kapitalflussrechnung dargestellt. Es
erfolgt eine detaillierte Aufgliederung der Vermögensänderung in Veränderungen der Anschaf-
fungs- und Herstellungskosten sowie der Abschreibungen gegenüber dem Ende des Vorjah-
res, Vermögenszugänge/-abgänge sowie Zuschreibungen des laufenden Jahres gemäß Mus-
teraufbau der Kapitalflussrechnung.
1.4.8 Konsolidierungsbericht
Darüber hinaus wurde geprüft, ob der Konsolidierungsbericht die wesentlichen Erläuterungen,
die durch gesetzliche Regelungen oder den Konsolidierungsleitfaden Bayern vorgegeben
sind, enthält. Die Prüfung ergab, dass im Konsolidierungbericht sämtliche Pflichtangaben ent-
halten sind.
Des Weiteren wurde geprüft, ob im Konsolidierungsbericht die Angaben zu den Bestandteilen
wie auch zu den Veränderungen der einzelnen Positionen in der konsolidierten Vermögens -
sowie in der Ergebnisrechnung korrekt dargestellt sind. Hierbei war festzustellen, dass die
wesentlichen Geschäftsvorfälle und Einflussfaktoren der jeweiligen Positionen differenziert
nach den betreffenden in die Konsolidierung einbezogenen Gesellschaften größtenteils nach-
vollziehbar wiedergegeben wurden. Die Veränderungen der jeweiligen Werte der Gesellschaf-
ten gegenüber dem Vorjahr wurden in den meisten Fällen in absoluten und teilweise auch in
prozentualen Werten angegeben. Hierbei konnte die rechnerische Richtigkeit weitgehend be-
stätigt werden.
Zudem sind in den Erläuterungen des Konsolidierungsberichtes die im Rahmen der Konsoli-
dierung eliminierten Posten beziehungsweise deren Summen bei den betreffenden Positionen
und teilweise differenziert nach Gesellschaften dargestellt. Diese Werte wurden rechnerisch
überprüft. Die Analyse der eliminierten Posten umfasste die systemseitig berücksichtigten Be-
träge wie auch die manuell ausgebuchten Geschäftsvorfälle.
Hierbei war festzustellen, dass bei mehreren Positionen entweder nur automatisch vom Sys-
tem generierte (Bsp.: Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Beteiligungen, Sonder-
vermögen) oder nur manuell erfasste Werte (Bsp.: sonstige Vermögensgegenstände) als „eli-
miniert“ ausgewiesen wurden. In einigen Fällen wurde die Vorgehensweise innerhalb einer
37
Konsolidierter Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg Seite 31 von 34
Position je nach Gesellschaft unterschiedlich gehandhabt. Als Beispiele wären hier die öffent-
lich-rechtlichen Leistungsentgelte oder die Kostenerstattungen und Kostenumlagen zu nen-
nen. Bei diesen Positionen wurden für die Kernstadt nur die vom System eliminierten und für
StWN bzw. SÖR neben den systemseitigen auc h die manuell eliminierten Posten erfasst.
Bei den Kostenerstattungen und Kostenumlagen wird zudem eine zu niedrige Summe an eli-
minierten Posten erwähnt. Während im Konsolidierungsbericht von einem Betrag in Höhe von
115,08 Mio. Euro an herausgerechneten Posten gesprochen wird, beläuft sich der vollumfäng-
liche Wert hingegen auf 124,34 Mio. Euro.
Die uneinheitliche Vorgehensweise führt letztlich dazu, dass die Beträge der jeweiligen Elimi-
nierungen im Konsolidierungsbericht in vielen Fällen als zu gering dargestellt werden. Am
deutlichsten wird dies bei der Summe der ordentlichen Gesamtaufwendungen. Hier waren als
Summe der Eliminierungen 278,39 Mio. Euro aufgeführt. Die Summe aus systembedingten
und manuellen Buchungen beläuft sich hier allerdings auf 37 8,65 Mio. Euro und liegt somit um
100,27 Mio. Euro höher. Auf Empfehlung von Rpr wurden von Stk noch während der Prüfung
im Konsolidierungsbericht die Summe der ordentlichen Gesamtaufwendungen mit dem voll-
ständigen Wert ausgewiesen sowie weitere Konkretisieru ngen hinsichtlich der jeweils vorlie-
genden manuellen Ausbuchungen beziehungsweise systembedingten Eliminierungen im Text
vorgenommen.
Künftig sollte eine einheitliche und somit auch nachvollziehbare Darstellung erfolgen. Dabei
sollten alle relevanten Wert e, also grundsätzlich neben den vom System automatisch erzeug-
ten auch alle manuellen Buchungen in die Ermittlung der jeweiligen Summen an eliminierten
Posten einfließen. Gegebenenfalls könnten die unterschiedlichen Arten an El iminierungen der
jeweiligen Po sitionen von Vermögens - und Ergebnisrechnung künftig im Konsolidierungsbe-
richt gebündelt in Form einer tabellarischen Übersicht strukturiert aufbereitet werden. Dadurch
wäre eine umfassendere , kompaktere und transparentere Wiedergabe dieser Sachverhalte
möglich.
38
Seite 32 von 34 Zusammenfassung der Prüfungsfeststellungen
2 Zusammenfassung der Prüfungsfeststellungen
Nachfolgend werden die wesentlichen Prüfungsergebnisse in zusammengefasster Form wie-
dergegeben:
• Der konsolidierte Jahresabschluss 2020 wurde am 20. Ju li 2022 im Stadtrat vorgelegt.
Damit wurde die Frist zur Aufstellung und Vorlage (31. Oktober 2021 ) nicht eingehalten.
Hingewiesen werden soll in diesem Zusammenhang aber darauf, dass die Stadt Nürnberg
im Rahmen eines Pilotprojektes die erste größere Stadt in Bayern ist, die einen konsoli-
dierten Jahresabschluss erstellt hat und damit eine ge wisse Vorreiterfunktion erfüllt. Zu-
dem war das Jahr 2022 wie schon die beiden Vorjahre durch die Ausnahmesituation der
Corona-Pandemie geprägt.
• Beim Abgleich der Daten des Einzelabschlusses von SÖR und der in DaD übernommenen
Daten wurde in den Bereichen Forderungen und Verbindlichkeiten wie schon im Vorjahr
Abweichungen festgestellt. Diese belaufen sich für das Jahr 2020 auf insgesamt 66
TEuro (Vorjahr: 30 TEuro). Diese resultieren aus manuellen Umgliederungen im Einzel-
abschluss von SÖR ohne tatsächliche Buchungen im System.
• Durch die Aufwands- und Ertragskonsolidierung erhöhte sich das Gesamtergebnis gegen-
über dem Summenabschluss um 52,55 Mio. Euro. Die Erhöhung betrifft konzerninterne
Vorgänge, die unter der Einheitsfiktion des Konzerns nicht gebucht worden wären. Die
Erhöhung konnte nachvollzogen werden.
• Ergebnismindernd wirkte sich die Eliminierung der Erträge aus der konzerninternen Ver-
äußerung der wbg -Anteile in Höhe vo n 23,47 Mio. Euro aus. Des Weiteren wurden Er-
träge aus konzerninternen Einlagen bzw. Veräußerungen von Grundvermögen in die wbg-
bzw. wbg-B in Höhe von 12,07 Mio. Euro eliminiert.
• Im Gegenzug erhöhte sich durch die Ausbuchung konzerninterner Rückstellungen für Ein-
lagen und Verlustausgleiche das Ergebnis um rund 92 Mio. Euro. Davon betreffen 82 Mio.
Euro die assoziierten Unternehmen NürnbergMesse GmbH und Flughafen N ürnberg
GmbH, deren Ergebnisse aufgrund von Corona stark eingebrochen waren.
• Im Anschluss wurden die gegenseitigen Aufwendungen und Erträge gegenübergestellt
und aufgerechnet. Dabei wurden 281,11 Mio. Euro eliminiert. Für die Aufrechnung galt
pro Intercompany-Beziehung eine Wesentlichkeitsgrenze vo n 100.000 Euro. Differenzen
unterhalb dieser Grenze werden grundsätzlich nicht nachverfolgt, sondern als Differenzen
aus Aufwands- und Ertragskonsolidierung ausgewiesen.
• In der Gesamtergebnisrechnung sind an Differenzen in den Erträgen 1, 37 Mio. Euro und
in den Aufwendungen 1, 17 Mio. Euro enthalten. Damit belaufen sich die Differenzen aus
Aufwands- und Ertragskonsolidierung im Gesamtabschluss auf 0,49 % bzw. 0,42 % der
eliminierten Erträge bzw. Aufwendungen.
• Regelmäßig über der Wesentlichkeitsgrenze von 100.000 Euro sind die Differenzen zwi-
schen den Töchtern des Stadtwerkekonzerns (StWN), insbesondere der N-ERGIE AG,
und den anderen vollkonsolidierten Unternehmen. Trotz vielfältiger Anstrengungen in den
vergangenen Jahren konnten diese Differenzen bis heute nicht hinreichend geklärt wer-
den. Seit 2019 nimmt die Stadt daher für konzerninterne Energielieferungen (Strom, Gas,
Wasser, Fernwärme) eine Vereinfachungsmöglichkeit des Konsoli dierungsleitfadens in
Anspruch, soweit die Wesentlichkeitsgrenze überschritten wird . In der Folge werden bei
39
Zusammenfassung der Prüfungsfeststellungen Seite 33 von 34
Unstimmigkeiten die bei der Kommune gebuchten Salden zugrunde gelegt, so dass im
Ergebnis aus den Energielieferungen keine Differenzen mehr resultieren.
• Die Vereinfachungsmöglichkeit des Konsolidierungsleitfadens wird nicht nur im Verhältnis
zur Kommune, sondern auch für weitere vollkonsolidierte Gesellschaften in Anspruch ge-
nommen. Vom Wortlaut des Konsolidierungsfadens ist dies nicht gedeckt. Zwar wurde in
2018 über den Bayerischen Städtetag beim Bayerische Staatsministerium des Inneren,
für Bau und Verkehr eine Änderung des Leitfadens dahingehend beantragt, dass diese
Regelung auch für nachgeordnete Gesellschaften angewandt werden kann. Eine Rück-
antwort steht aber bis heute aus. Rpr empfiehlt daher, bis zur abschließenden Klärung die
Höhe der Differenzen nachrichtlich im Anhang anzugeben, die sich ohne Anwendung der
Vereinfachungsregelung ergeben hätten , soweit nachgeordnete Gesellschaften betroffen
sind. Für 2020 belaufen sich diese Differenzen auf 2,00 Mio. Euro bei den Erträgen bzw.
2,16 Mio. Euro bei den Aufwendun gen. Dies sind 0,71 % der eliminierten Erträge bzw.
0,77 % der eliminierten Aufwendungen.
• Die Beteiligungen NürnbergMesse u nd Flughafen Nürnberg werden at-Equity in den kon-
solidierten Jahresabschluss einbezoge n. Ihr Wertansatz hat sich in 2020 um
45,95 Mio. Euro vermindert. Ihr Wertansatz beläuft sich zum 31.12.2020 auf 108,8 0 Mio.
Euro. Da die Ergebnisse aus der Währungsrumrechnung bei der NürnbergMesse GmbH
nicht zutreffend berücksichtigt wurden, ist der Wertansatz um 457 TEuro zu hoch. Die
Korrektur erfolgt in 2021.
• Die Kapitalflussrechnung wurde gemäß Deutschem Rechnungslegungsstandard DRS 21
erstellt. Bei den drei Aktivitätsformaten (laufende Geschäftstätigkeit, Investition, Finanzie-
rung) waren wie im Vorjahr noch Anpassungen erforderlich, um im Ausweis eine korrekte
Zuordnung der betreffenden Po sitionen zu den jeweiligen Cashflow-Positionen zu ermög-
lichen. Der Konzern-Anlagespiegel erleichtert als interne Nebenrechnung zur Kapitalfluss-
rechnung deren Erstellung und erhöht zudem die Aussagekraft dieses Rechenwerkes.
• Im Konsolidierungsbericht sind die Angaben zu den Bestandteilen wie auch zu den Ver-
änderungen der einzelnen Positionen in der konsolidierten Vermögens - sowie in der Er-
gebnisrechnung größtenteils korrekt dargestellt. Die wesentlichen Geschäftsvorfälle und
Einflussfaktoren der jeweiligen Positionen werden differenziert nach den betreffenden in
die Konsolidierung einbezogenen Gesellschaften weitgehend nachvollziehbar wiederge-
geben.
• Bei den im Rahmen der Konsolidierung eliminierten Posten findet sich jedoch eine unein-
heitliche Vorgehensweise. Teilweise werden nur systemseitig oder nur manuell erfasste
Beträge eliminiert, so dass letztlich die Summen der jeweiligen Eliminierungen im Konso-
lidierungsbericht in vielen Fällen als zu niedrig ausgewiesen werden. So ist beispielsweise
die Summe der tatsächlich eliminierten ordentlichen Gesamtaufwendungen um rund
100 Mio. Euro höher. Dies wurde allerdings noch während der Prüfung korrigiert und zu-
dem wurde der Bericht an den betreffenden Stellen konkretisiert. Künftig sollten im Kon-
solidierungsbericht für eine umfassendere, kompaktere und transparentere Darstellung
die unterschiedlichen Arten an Eliminierungen der jeweiligen Positionen von Vermögens -
und Ergebnisrechnung gebündelt in Form einer tabellarischen Übersicht strukturiert auf-
bereitet werden.
• Bislang wurde noch keine Gesamtabschlussrichtlinie erstellt. Das Rechnungsprüfungsamt
empfiehlt weiterhin deren Einführung.
40
Seite 34 von 34 Zusammengefasstes Prüfungsergebnis
3 Zusammengefasstes Prüfungsergebnis
Die Prüfung des konsolidierten Jahresabschlusses 20 20 wurde gemäß Art. 103 GO durchge-
führt. Die Prüfung erstreckte sich dabei insbesondere auf die Abgrenzung des Konsolidie-
rungskreises, die Übernahme der Einzelabschlüsse in den Konzernabschluss, die Aufwands -
und Ertragskonsolidierung, die At-Equity-Konsolidierung, die Kapitalflussrechnung sowie den
Konsolidierungsbericht.
Die wesentlichen Prüfungsfe ststellungen wurden unter Punkt 2 zusammengefasst. Unter Be-
rücksichtigung dieser Feststellungen kommt das Rechnungsprüfungsamt zu folgendem Prü-
fungsergebnis:
Der konsolidierte Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg entspricht im Wesentlichen den
gesetzlichen Vorschriften. Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung werden weitgehend
beachtet. Er vermittelt insgesamt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Finanz - und Ertragslage des Konzerns „Stadt Nürnberg“.
Der Konsolidierungsbericht steht im Einklang mit dem konsolidierten Jahresabschluss, vermit-
telt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt und stellt die Chancen und Risiken
der zukünftigen Entwicklung der Sta dt Nürnberg zutreffend dar.
Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt dem Stadtrat, den konsolidierten Jahresabschluss
2020 nach Behandlung im Rechnungsprüfungsausschuss festzustellen und Entlastung gemäß
Art. 102 Abs. 3 GO zu erteilen.
Nürnberg, 24.03.2023
Rechnungsprüfungsamt
gez. Berschneider (59 63)
(Unterschrift liegt elektronisch vor)
41
Stadt Nürnberg
Konsolidierter Jahresabschluss
2020
11
42
Vorwort
Konsolidierter Jahresabschluss 2020
- Die Stadt als Ganzes
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, sehr geehrte Mit-
glieder des ehrenamtlichen Stadtrates, liebe Leserinnen
und Leser,
in diesem Jahr präsentieren wir bereits den fünften kon-
solidierten Jahresabschluss der Stadt Nürnberg – und
immer noch ist die Stadt Nürnberg eine der ganz weni-
gen Städte in Bayern, die dieses doppische Rechenwerk
vorlegen.
Das Zahlenwerk des konsolidierten Abschlusses schafft
die Transparenz über das komplette städtische Aufga-
benspektrum, die durch die weitreichende Aufgaben-
übertragung an Eigenbetriebe, Kommunalunternehmen
und Gesellschaften privater Rechtsform etwas in den
Hintergrund geraten ist: Die Stadt mit allen ihren Töch-
tern wird als einheitliche Organisationseinheit darge-
stellt, wirtschaftliche Verflechtungen und „konzernin-
terne“ Umsätze werden herausgerechnet.
Das konsolidierte Jahresergebnis weist für 2020 erst-
mals seit Aufstellung des Konzernabschlusses einen
Fehlbetrag auf. Dieser beträgt 4,17 Mio. € . Im Vorjahr
wurde noch ein Überschuss i. H. v. 105,05 Mio. € erzielt.
Maßgebend für diese Entwicklung sind negative Ergeb-
nisse bei der Kernstadt (12,9 Mio. €) und fast allen Töch-
tern (z. B. ASN 8,7 Mio. €, NüBad 7,9 Mio. €). Insbeson-
dere auch die At -Equity-einbezogenen Töchter M esse
und Flughafen trugen mit 54 ,9 Mio. € zum Fehlbetrag
bei. Bei den meisten Töchtern war die Corona -Pande-
mie mit ihren vielschichtigen Auswirkungen die Ursache
der Fehlbeträge.
Die Eigenkapitalbasis der Kernstadt als gründende Mut-
ter mit 906,68 Mio. € verbreiterte sich im Rahmen der
Kapitalkonsolidierung im Konzern auf 1.818,56 Mio. €,
das sind 23,2 Mio. € mehr als 2019.
Genauso wie bei der Kernstadt steht auch bei den Töch-
tern, insb. der StWN und der wbg das Thema Investitio-
nen stark im Fokus. Das Sachanlagevermögen stieg im
Vergleich zum Vorjahr um 345,17 Mio. €.
Im Gesamtkonzern erhöhten sich 2020 die Verbindlich-
keiten für Investitionen und PPP/ÖPP um 123,57 Mio. €.
Zusätzlich stiegen auch die Kredite zur Liquiditäts -
sicherung (38,31 Mio. €) erheblich an.
Der Gesamtsaldo der Investitionskredite und kreditähnli-
chen Verbindlichkeiten im Konzern beträgt damit Ende
2020 2.994,90 Mio. € und ist damit beinahe doppelt so
hoch wie bei der Kernstadt mit 1.510,99 Mio. €.
Das Thema Investitionen und deren Finanzierung wird in
den Folgejahren ein Schwerpunkt-Thema bleiben, nicht
nur im Haushalt der Kernstadt, sondern auch bei den
großen Tochtergesellschaften. Allerdings kam es auf-
grund der Corona-Pandemie zu Verzögerungen. Eine
Entwicklung die aktuell zur Sorge Anlass gibt, sind Ma-
terialengpässe und enorme Steigerungen bei den Bau-
kosten.
Eine wichtige Rolle bei der Finanzierung kommt insb. bei
der Kernstadt den Steuererträgen zu, die immerhin 14,6
% der gesamten ordentlichen Erträge stellen und damit
wesentlich für eine solide Finanzsituation im Sinne der
dauernden Leistungsfähigkeit des „Konzerns“ sind . Im
Jahr 2020 sank die Gewerbesteuer coronabedingt von
477 Mio. € auf 421 Mio. €, auch der Gemeindeanteil der
Einkommensteuer verringerte sich um 16 Mio. €. D as
Jahr 2021 stand ebenfalls noch im Zeichen der Corona-
Pandemie – aktuell hingegen wird die Unsicherheit auf
gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Ebene vor allem
durch den Krieg in der Ukraine sowie Preissteigerungen
in vielen Bereichen, insbesondere im Energie-, Rohstoff-
und Lebensmittelsektor bestimmt.
Trotz der aktuell weiterhin schwierigen Rahmenbedin-
gungen hoffen wir auf Ihr Interesse bei der Lektüre.
Nürnberg, im Juli 2022
Marcus König Harald Riedel
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
Marcus König Harald Riedel
43
Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Inhaltsverzeichnis
________________________________________________________________________________
III
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis ................................................................................................................................................... III
Abkürzungsverzeichnis.......................................................................................................................................... VII
Abbildungsverzeichnis ............................................................................................................................................ IX
Tabellenverzeichnis ................................................................................................................................................. X
Glossar – Begriffserläuterungen ............................................................................................................................. XI
1 Einleitung ....................................................................................................................................................... 1
2 Gegenüberstellung Einzelabschluss und konsolidierter Jahresabschluss der Stadt Nürnberg...................... 2
3 Der Konzern Stadt Nürnberg.......................................................................................................................... 4
3.1 Allgemeines ............................................................................................................................................... 4
3.2 Konsolidierungskreis ................................................................................................................................. 4
3.2.1 Einbeziehungsarten .......................................................................................................................... 4
3.2.2 Festlegung des Konsolidierungskreises unter Einbezug von Wesentlichkeitsaspekten ................... 6
4 Konsolidierter Jahresabschluss ................................................................................................................... 10
4.1 Erstkonsolidierung zum 01.01.2016 ........................................................................................................ 10
4.2 Konsolidierungsbericht ............................................................................................................................ 10
4.2.1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ...................................................................................... 10
4.2.2 Konsolidierungsgrundsätze und -methoden ................................................................................... 11
Vollkonsolidierung ................................................................................................................ 12
4.2.2.1.1 Kapitalkonsolidierung und Behandlung der Unterschiedsbeträge ................................... 12
4.2.2.1.2 Zwischenergebniseliminierung ........................................................................................ 12
4.2.2.1.3 Schuldenkonsolidierung .................................................................................................. 12
4.2.2.1.4 Aufwands- und Ertragskonsolidierung ............................................................................. 13
At Equity-Konsolidierung ...................................................................................................... 13
4.2.3 Erläuterung der Einzelpositionen: Konsolidierte Vermögensrechnung ........................................... 14
Aktiva ................................................................................................................................... 14
4.2.3.1.1 A. Anlagevermögen ......................................................................................................... 14
A. I. Immaterielle Vermögensgegenstände .................................................................................... 14
A. II. Sachanlagen ......................................................................................................................... 15
0 ............................................................................................................................................................................ 16
0 ............................................................................................................................................................................ 16
A.II.6. Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge ............................................................ 18
A.II.7. Betriebs- und Geschäftsausstattung............................................................................... 19
A.II.8. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau ................................................................ 19
44
Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Inhaltsverzeichnis
________________________________________________________________________________
IV
A. III. Finanzanlagen ...................................................................................................................... 21
A.III.1 Sondervermögen ............................................................................................................ 21
A.III.2 Anteile an verbundenen Unternehmen ........................................................................... 21
A.III.3 Anteile an assoziierten Unternehmen ............................................................................. 22
A.III.4 Sonstige Beteiligungen ................................................................................................... 22
A.III.5 Ausleihungen .................................................................................................................. 23
A.III.6 Wertpapiere des Anlagevermögens ............................................................................... 24
4.2.3.1.2 B. Umlaufvermögen ......................................................................................................... 25
B. I. Vorräte ................................................................................................................................... 25
B. II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände ............................................................ 27
B. III. Wertpapiere des Umlaufvermögens ..................................................................................... 32
4.2.3.1.3 C. Aktive Rechnungsabgrenzung .................................................................................... 34
Passiva................................................................................................................................. 35
4.2.3.2.1 A. Eigenkapital ................................................................................................................ 35
A. I. Allgemeine Rücklage (Nettoposition) ..................................................................................... 35
A. II. Rücklagen aus nicht ertragswirksam aufzulösenden Zuwendungen/Kapitalrücklagen ......... 35
A. III. Ergebnisrücklagen/Gewinnrücklagen ................................................................................... 36
A.IV Ergebnisvortrag...................................................................................................................... 37
A.V Jahresergebnis ....................................................................................................................... 37
A.VI Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter ............................................................ 39
A.VII Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung ............................................................... 39
4.2.3.2.2 B. Sonderposten.............................................................................................................. 40
B.I Sonderposten aus Zuwendungen ............................................................................................ 40
B.II Sonderposten aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten ........................................................... 41
B.III Sonstige Sonderposten .......................................................................................................... 41
B.IV Gebührenausgleich ................................................................................................................ 42
4.2.3.2.3 C. Rückstellungen ........................................................................................................... 43
C.I Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen .................................................. 43
C.II Umweltrückstellungen ............................................................................................................. 44
C.III Instandhaltungsrückstellungen ............................................................................................... 44
C.IV Rückstellungen im Rahmen des Finanzausgleichs und von Steuerschuldverhältnissen ....... 45
C.V Rückstellungen für drohende Ve rpflichtungen aus Bürgschaften, Gewährverträgen und
verwandten Rechtsgeschäften sowie anhängigen Gerichts- und Widerspruchsverfahren ............ 46
C.VI Sonstige Rückstellungen ....................................................................................................... 46
4.2.3.2.4 D. Verbindlichkeiten ........................................................................................................ 48
45
Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Inhaltsverzeichnis
________________________________________________________________________________
V
D.I Anleihen ................................................................................................................................... 48
D.II Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen ..................................................................... 48
D.III Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung ........................................................ 49
D.IV Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen ................................... 49
D.V Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ................................................................ 50
D.VI Verbindlichkeiten aus Transferleistungen .............................................................................. 51
D.VII Sonstige Verbindlichkeiten ................................................................................................... 51
4.2.3.2.5 E. Passive Rechnungsabgrenzung ................................................................................. 53
E. Passive Rechnungsabgrenzung ................................................................................................ 53
Erläuterung der Einzelpositionen: Konsolidierte Ergebnisrechnung ..................................... 54
4.2.3.3.1 Ordentliche Erträge ......................................................................................................... 54
Steuern und Abgaben .................................................................................................................... 55
Zuweisungen, Zuschüsse und sonstige Transfererträge ............................................................... 55
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte .......................................................................................... 56
Privatrechtliche Leistungsentgelte ................................................................................................. 58
Kostenerstattungen und Umlagen ................................................................................................. 59
Auflösung von Sonderposten......................................................................................................... 61
Sonstige ordentliche Erträge ......................................................................................................... 62
Aktivierte Eigenleistungen ............................................................................................................. 64
Bestandsveränderungen................................................................................................................ 65
4.2.3.3.2 Ordentliche Aufwendungen ............................................................................................. 66
Personal- und Versorgungsaufwendungen.................................................................................... 67
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen ............................................................................. 69
Bilanzielle Abschreibungen............................................................................................................ 71
Transferaufwendungen .................................................................................................................. 72
Sonstige ordentliche Aufwendungen ............................................................................................. 73
4.2.3.3.3 Finanzerträge und Finanzaufwendungen ........................................................................ 75
4.2.3.3.4 Außerordentliche Erträge und Aufwendungen ................................................................ 77
4.2.3.3.5 Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis....................................................... 79
4.2.4 Unterschiedsbeträge und Stand der anteiligen Schulden der nach der Equity -Methode
einbezogenen Aufgabenträger ...................................................................................................................... 80
4.2.5 Kapitalflussrechnung ...................................................................................................................... 81
4.2.6 Gesamtüberblick gemäß § 90 Abs. 1 Nr. 1 KommHV-Doppik ........................................................ 82
Weitere Angaben zu den konsolidierten Unternehmen ........................................................ 82
Lagebericht .......................................................................................................................... 83
4.2.6.2.1 Vermögens- und Finanzlage ........................................................................................... 83
46
Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Inhaltsverzeichnis
________________________________________________________________________________
VI
4.2.6.2.2 Ertragslage ...................................................................................................................... 85
Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks ....................................................................... 87
Bewertung unter dem Gesichtspunkt der dauernden Leistungsfähigkeit ............................. 92
4.2.7 Künftige Entwicklung ...................................................................................................................... 93
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss der Konsolidierungsperiode....... 93
Entwicklung von Rahmenbedingungen, finanzielle und wirtschaftliche Perspektiven und
Risiken 93
Ziele und Strategien ............................................................................................................. 99
Anlagen ................................................................................................................................................................. XV
Anlage 1: Berechnung nach dem Schema „Aufgabenträger von nachgeordneter Bedeutung“ des BayStMI ... XV
Anlage 2: Aufgliederung Teilkonzerne ............................................................................................................ XVII
Anlage 3: Wesentlichkeitsgrenze bei konzerninternen Leistungsbeziehungen................................................ XIX
Anlage 4: Konzernergebnisrechnung................................................................................................................ XX
Anlage 5: Kapitalflussrechnung ...................................................................................................................... XXII
Anlage 6: Eigenkapitalübersicht.................................................................................................................... XXVI
47
Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Abkürzungsverzeichnis
________________________________________________________________________________
VII
Abkürzungsverzeichnis
ABC Ambulantes Behandlungscentrum GmbH
Abs. Absatz
AllMBl Allgemeines Ministerialblatt
AQUA AquaOpta GmbH
Art Artikel
ASN Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg
AsylbLG Asylbewerberleistungsgesetz
ARZ A.R.Z. Ambulantes Rehabilitationszentrum Nürnberg GmbH
BAMF Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
BayNatschG Bayerisches Naturschutzgesetz
BayStMI Bayerisches Staatsministerium des Innern
BewertR Richtlinie „Erfassung und Bewertung kommunalen Vermögens“(Bewertungsrichtlinie)
BezO Bezirksordnung für den Freistaat Bayern
BilMoG Bilanzmodernisierungsgesetz
CF Cash Flow
DRS Deutscher Rechnungslegungsstandard
EStG Einkommensteuergesetz
FEG Fränkische Energie Gesellschaft mbH
FSN Franken Stadion Nürnberg
GO Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern
HGB Handelsgesetzbuch
KAG Kommunalabgabengesetz
KDL Krankenhaus-Dienstleistungsgesellschaft mbH
KH Kommunalunternehmen Klinikum Nürnberg (Teilkonzern)
KHBV Krankenhaus-Buchführungsverordnung
KHG Krankenhausfinanzierungsgesetz
KNL Krankenhäuser Nürnberger Land GmbH
KommHV Doppik Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden, der
Landkreise und der Bezirke nach den Grundsätzen der koppelten kommunalen Buch-
führung (Kommunalhaushaltsverordnung Doppik)
KVN Kommunaler Versicherungsdienst Nürnberg
LkrO Landkreisordnung für den Freistaat Bayern
48
Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Abkürzungsverzeichnis
________________________________________________________________________________
VIII
Messe NürnbergMesse GmbH
NERGI N-Ergie Aktiengesellschaft
NIK Noris inklusion kommunal gGmbH ab 23.April 2020
NNG N-Ergie Netz GmbH
NOA Noris Arbeit gGmbH
NOI noris inklusion gGmbH
NüBad NürnbergBad
NüSt NürnbergStift
ÖÖP Öffentlich-öffentliche Partnerschaft
ÖPP Öffentlich-private Partnerschaft
SCHAU Schaukel Kinderbetreuung gGmbH
SÖR Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg
StWN Städtische Werke Nürnberg GmbH (Teilkonzern)
SUN Stadtentwässerung und Umweltanalytik
Thüga AG Thüga Aktiengesellschaft
Tz Teilziffer
VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft
wbg Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Nürnberg mbH (Teilkonzern)
WBGB WBG Nürnberg Beteiligungs GmbH
WBGJ WBG Urbanes Wohnen St. Jobst GmbH
49
Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Abbildungsverzeichnis
________________________________________________________________________________
IX
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Intensität der Beziehung im Konsolidierungskreis .............................................................................. 5
Abbildung 2: Übersicht konsolidierungspflichtiger Beteiligungen Stadt Nürnberg ................................................... 7
Abbildung 3: Erträge Konzern Stadt Nürnberg ...................................................................................................... 54
Abbildung 4: Aufwendungen Konzern Stadt Nürnberg .......................................................................................... 66
Abbildung 5: Bilanzsumme und Verbindlichkeiten je nachgeordnetem Aufgabenträger........................................ 15
Abbildung 6: Anteilig aggregierte Bilanzsummen/Verbindlichkeiten der nachgeordneten Aufgabenträger .......... XVI
Abbildung 7: Teilkonzern Klinikum Nürnberg....................................................................................................... XVII
Abbildung 8: Teilkonzern Städtische Werke Nürnberg GmbH ........................... Fehler! Textmarke nicht definiert.
50
Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Tabellenverzeichnis
________________________________________________________________________________
X
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Bilanzpositionen Einzelabschluss und konsolidierter Jahresabschluss Stadt Nürnberg 2020 ................ 2
Tabelle 2: Stadt Nürnberg und Beteiligungen 2020 ................................................................................................. 9
Tabelle 3: Schulden und Anlagevermögen der At Equity konsolidierten Beteiligungen......................................... 80
Tabelle 4: Kapitalflussrechnung 2020.................................................................................................................... 81
Tabelle 5: Durchschnittliche Zahl der beschäftigten Beamten und Arbeitnehmer ................................................. 82
Tabelle 6: Kennzahlen zur Vermögenslage ........................................................................................................... 85
Tabelle 7: Ertragswirtschaftliche Kennzahlen ........................................................................................................ 86
Tabelle 8: Kommunale Aufgaben, die von Beteiligungsunternehmen und Eigenbetrieben übernommen werden 91
Tabelle 9: Übersicht Bilanz und Ergebnisrechnung Konzern Stadt Nürnberg ...................................................... XIX
Tabelle 10: Übersicht Prüfung Wesentlichkeitsgrenze Konzern Stadt Nürnberg .................................................. XIX
Tabelle 11: Vergleich Ergebnisrechnung – Konzern Stadt Nürnberg - Kernverwaltung konsolidiert - Einzelabschluss
............................................................................................................................................................................. XXI
Tabelle 12: Eigenkapitalübersicht 2020 ............................................................................................................. XXVI
51
Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Glossar
_________________________________________________________________________________
XI
Glossar – Begriffserläuterungen
At- Equity-Konsolidierung
Im Gegensatz zur Vollkonsolidierung (s. dort) werden bei der Equity-Methode nicht die einzelnen Vermögensge-
genstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Sonderposten, Erträge und Aufwendungen aus den J ah-
resabschlüssen der Aufgabenträger in den konsolidierten Jahresabschluss übernommen. Stattdessen wird nur die
Beteiligung der Stadt Nürnberg an dem assoziierten Aufgabenträger in der konsolidierten Vermögensrechnung
unter einem besonderen Posten „Anteile an assoziierten Unternehmen“ unter den Finanzanlagen ausgewie-
sen (vgl. Tz 98 Konsolidierungsleitfade n Bayern i. V. m. § 311 Abs. 1 Satz 1 HGB). Der für den konsolidierten
Jahresabschluss maßgebliche Wert der Beteiligung ist gem. § 312 Abs. 1 HGB der Buchwert, d. h. üblicherweise
die Anschaffungskosten der Beteiligung.
Die Equity-Methode kommt zur Anwendung bei den sog. Assoziierten Aufgabenträgern, also bei denen die Stadt
Nürnberg einen maßgeblichen Einfluss, z. B. aufgrund eines Anteils der Stimmrechte von mind. 20 %, ausübt
(s. auch unter „Konsolidierungskreis“).
Für die Erstkonsolidierung (s. dort) ist zunächst der Buchwert der Beteiligung aus dem Einzelabschluss des Mut-
terunternehmens (ausgewiesen unter den Finanzanlagen) relevant. Diesem wird das in der Bilanz des Aufgaben-
trägers enthaltene Eigenkapital, welches mit der Beteiligungsquote des Mutterunternehmens am Aufgabenträger
multipliziert wird, gegenübergestellt. Ein sich aus dieser Aufrechnung ergebender Unterschiedsbetrag ist im Kon-
solidierungsbericht anzugeben (§ 312 Abs. 1 Satz 2 HGB, § 90 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d, Nr. 2 KommHV-Doppik) und
anschließend wie ein Unterschiedsbetrag aus der Vollkonsolidierung zu behandeln. Die erstmalige Anwendung der
Equity-Methode ist also erfolgsneutral (vgl. Tz 101 Konsolidierungsleitfaden Bayern).
Im Rahmen der Folgekonsolidierungen ist der Beteiligungsbuchwert fortzuschreiben unter Berücksichtigung
- des anteiligen Jahresergebnisses abzüglich anteiliger Gewinnausschüttungen,
- planmäßiger Auflösung passiver Unterschiedsbeträge,
- planmäßiger Abschreibungen auf aktive Unterschiedsbeträge (Geschäfts- oder Firmenwert),
- etwaiger Zu- sowie außerplanmäßiger Abschreibungen (vgl. Tz 103 Konsolidierungsleitfaden Bayern).
Aufwands- und Ertragskonsolidierung
Aufwendungen und Erträge zwischen der Stadt und nachgeordnetem Aufgabenträger und zwischen Letzteren sind
zu eliminieren. In der konsolidierten Ergebnisrechnung sind nur Aufwendungen und Erträge darzustellen, die aus
Geschäftsvorfällen mit Außenstehenden, d.h. nicht in den konsolidierten Jahresabsc hluss einbezogenen Dritten
resultieren (vgl. Tz 95 Konsolidierungsleitfaden Bayern).
Beispiel: Die Stadt hat Gebäude der wbg angemietet. Die entsprechenden Mieterträge der wbg werden gegen die
Mietaufwendungen der Stadt aufgerechnet – die konsolidierte Ergebnisrechnung im Ertrag und Aufwand um diesen
Betrag gekürzt.
52
Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Glossar
_________________________________________________________________________________
XII
Erstkonsolidierung
Zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung wird implizit eine konsolidierte Eröffnungsbilanz aufgestellt, bei der Stadt
Nürnberg ist dies der 01.01.2016. Die Buchwerte zu diesem Stichtag sind maßgeblich für die Kapitalkonsolidierung
(s. dort) und damit für die Ermittlung der Unterschiedsbeträge, die hier erfolgsneutral gebildet und in der Folge ggf.
erfolgswirksam aufgelöst bzw. abgeschrieben werden (s. „Unterschiedsbetrag“).
Kapitalflussrechnung
Die Kapitalflussrechnung nach DRS 21 ist im Rahmen des konsolidierten Jahresabschlusses ein weiterer Aspekt
zur Beurteilung der dauerhaften Leistungsfähigkeit des Konzerns Stadt Nürnberg und zwingender Bestandteil des
Konsolidierungsberichts (§ 88 Satz 2 KommHV-Doppik, vgl. Tz 129 Konsolidierungsleitfaden Bayern).
In der Kapitalflussrechnung sind die Zahlungsströme getrennt nach der laufenden Geschäftstätigkeit, der Investiti-
ons- und der Finanzierungstätigkeit darzustellen. Hierbei entspricht die Summe der Cashflows aus diesen drei
Tätigkeitsbereichen der Veränderung des Finanzmittelfonds in der Berichtsperiode, soweit diese nicht auf konsoli-
dierungskreis- oder sonstigen bewertungsbedingten Änderungen beruhen. Nach der allgemein üblichen indirekten
Methode wird der rechnerische Finanzmittelbestand, der sog. Finanzmittelfonds , zum Bilanzstichtag ausgehend
vom Ergebnis der konsolidierten Ergebnisrechnung berechnet, indem nicht zahlungswirksame Ergebnisbestand-
teile bereinigt und nicht erfolgswirksame Zahlungsströme ergänzt werden.
Kapitalkonsolidierung
Im Rahmen der Kapitalkonsolidierung wird der Beteiligungsbuchwert der Stadt an einem voll zu konsolidierenden
nachgeordneten Aufgabenträger mit dem anteiligen Eigenkapital dieses Aufgabenträgers verrechnet. (vgl. Tz 78
Konsolidierungsleitfaden Bayern). Ist der Beteiligungsbuchwert der Stadt höher als das Eigenkapital des nachge-
ordneten Aufgabenträgers, so ist die Differenz als aktiver Unterschiedsbetrag (Geschäfts- oder Firmenwert) aus-
zuweisen. Ist der Beteiligungsbuchwert niedriger als das Eigenkapital, so ist die Differenz als passiver Unter-
schiedsbetrag (Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung) darzustellen (s. auch „Unterschiedsbeträge“).
Aus der Kapitalkonsolidierung folgt, dass sich das Konzerneigenkapital im Wesentlichen aus den Eigenkapitalpo-
sitionen der Kernstadt (Nettoposition, Ergebnisrücklage, Verlustvorträge) sowie den passiven Unterschiedsbeträ-
gen aus der Erstkonsolidierung (s. dort) zusammensetzt, ergänzt durch die Ausgleichsposten für die Anteile frem-
der Gesellschafter (insb. die Thüga AG als Gesellschafter der N -Ergie AG im StWN-Konzern). Rechentechnisch
wird nach der Kapitalkonsolidierung das gesamte Eigenkapital des „Konzerns“ Stadt Nürnberg bei der Kernstadt
als Konzernmutter ausgewiesen.
Die Kapitalkonsolidierung ist nach Tz 80 Konsolidierungsleitfaden Bayern i. V. m. § 301 Abs. 1 HGB auf Grundlage
der Erwerbsmethode nach der Neubewertungsmethode durchzuführen. Nach dem Grundsatz des Einzelerwerbs
wird dabei davon ausgegangen, dass die Stadt nicht nur Anteile am Eigenkapital des voll zu konsolidierenden
nachgeordneten Aufgabenträgers, sondern vielmehr des sen Vermögensgegenstände, Schulden, Sonderposten
und Rechnungsabgrenzungsposten einzeln erworben hat. Diese wären im konsolidierten Jahresabschluss mit ih-
ren Zeitwerten zu dem für die Erstkonsolidierung maßgeblichen Zeitpunkt nach § 301 Abs. 2 HGB anzusetzen und
damit zu diesem Zeitpunkt vorhandene stille Reserven und Lasten aufzudecken. Jedoch eröffnet Tz 70 Konsolidie-
rungsleitfaden Bayern ein Wahlrecht, auf die Aufdeckung stiller Reserven und Lasten zu verzichten, welches von
der Stadt Nürnberg ausgeübt wird. Damit sind statt der Zeitwerte die Buchwerte maßgeblich.
53
Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Glossar
_________________________________________________________________________________
XIII
Kettenkonsolidierung
Die Kettenkonsolidierung ist relevant bei mehrstufigen Konzernen, d.h. wenn eine städtische Tochter selbst wieder
Konzernmutter ist, wie es bei der StWN, dem Klinikum und der wbg der Fall ist. Dabei wird mit der Kapitalkonsoli-
dierung auf der untersten Ebene des jeweiligen Teilkonzerns begonnen und die Ergebnisse, respektive das von
den Töchtern übernommene Eigenkapital einer Gesellschaft zusammen mit dem eigenen jeweils an die nächste
Ebene weitergereicht, bis am Ende dann das komplette Eigenkapital auf der obersten Hierarchie-Ebene, also bei
der Stadt Nürnberg selbst angesammelt ist. Bei den Tochtergesellschaften selbst verbleiben lediglich die Aus-
gleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter.
Konsolidierungskreis
Mit dem Konsolidierungskreis wird festgelegt, welcher nachgeordnete Aufgabenträger nach Art . 102a Abs. 1
Satz 1 GO in welcher Konsolidierungsform in die Aufstellung des Jahresabschlusses einbezogen wird (Konsolidie-
rungsleitfaden Bayern, Kapitel 4.1 – 4.3). Dies hängt neben der Rechtsform, vor allem vom Grad der Einflussnahme
der Kommune auf die Aufgabenträger ab.
So ist im Falle eines beherrschenden Einflusses der Kommune über einen nachgeordneten Aufgaben träger
zwingend eine Vollkonsolidierung (s. dort) durchzuführen.
Ein mittelbarer oder unmittelbarer beherrschender Einfluss der Kommune liegt gemäß Tz 28 Konsolidierungsleit-
faden Bayern i. V. m. Art. 102a Absatz 2 Satz 1 GO und § 290 HGB vor, wenn
ihr die Mehrheit der Stimmrechte (der Gesellschafter) zusteht,
sie das Recht hat, die Mehrheit der Mitglieder des die Finanz- und Geschäftspolitik bestimmenden
Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans zu bestellen oder abzuberufen und sie gleichzeitig
Gesellschafterin ist,
ihr auf Grund eines mit dem nachgeordneten Aufgabenträger geschlossenen Beherrschungsvertrages
oder aufgrund einer Bestimmung in der Satzung das Recht zusteht, die Finanz- und Geschäftspolitik zu
bestimmen.
Dabei kommt es nicht auf die tatsächliche Ausübung eines beherrschenden Einflusses, sondern lediglich auf
die Möglichkeit eines solchen an.
Jedoch kann bezüglich eines nachgeordneten Aufgabenträgers, der einem beherrschenden Einfluss der Kommune
unterliegt, analog § 296 Abs. 2 HGB von einer Einbeziehung in den konsolidierten Jahresabschluss abgesehen
werden, wenn dieser für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung ist (vgl. Tz 34 Konsolidie-
rungsleitfaden Bayern).
Zur Beurteilung der Wesentlichkeit wird das vom BayStMI veröffentlichte „Ermittlungsschema für Aufgabenträ-
ger von untergeordneter Bedeutung“ herangezogen und diejenigen Aufgabenträger herausgefiltert, denen inner-
halb des „Konzerns“ Stadt Nürnberg eine untergeordnete Bedeutung zukommt. Nach diesem Schema werden Auf-
gabenträger dann als von untergeordneter Bedeutung eingeschätzt, wenn jeweils die Summe der einzelnen nach
der Beteiligungsquote der Stadt gewichteten Positionen (Konzernbilanzsumme, Verbindlichkeiten, Eigenkapi-
tal, Rückstellungen, Anlagevermögen sowie Betriebsaufwand) dieser Aufgabenträger insgesamt höchs-
tens jeweils 5% der Gesamtsumme dieser gewichteten Positionen des städtischen Konzerns ausmacht
(vgl. Tzn 36 und 48 Konsolidierungsleitfaden Bayern). Zwingend konsolidierungspflichtig sind im Umkehrschluss
54
Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Glossar
_________________________________________________________________________________
XIV
alle nachgeordneten Aufgabenträger, welche zusammen einen Wert bis 95 % des jeweils gewichteten Wesentlich-
keitskriteriums (s. o.) aufweisen. Ab diesem Wert von 95 % ergibt sich aus der Einbeziehung kein wesentlicher
Informationszuwachs mehr.
Eine Konsolidierung „At-Equity“ (s. dort) erfolgt, wenn die Stadt Nürnberg eine Minderheitsbeteiligung von 20%
bis 50% am sog. assoziierten Unternehmen hält und einen maßgeblichen Einfluss ausübt, z. B. weil ihr direkt
oder indirekt mindestens ein Fünftel der Stimmrechte der Gesellschafter zustehen (vgl. Tzn 29/30 Konsolidierungs-
leitfaden Bayern). Der maßgebliche Einfluss muss im Gegensatz zum beherrschenden Einfluss bei der Vollkonso-
lidierung tatsächlich ausgeübt werden.
Schuldenkonsolidierung
Forderungen und Schulden zwischen Stadt und nachgeordnetem Aufgabenträger bzw. zwischen nachgeordneten
Aufgabenträgern werden aufgerechnet (vgl. Tz 86 Konsolidierungsleitfaden Bayern). Stehen sich die zu konsoli-
dierenden Forderungen und Schulden in unterschiedlicher Höhe gegenüber, können im Rahmen der Schuldenkon-
solidierung sog. Aufrechnungsdifferenzen entstehen, die durch Konsolidierungsbuchungen beseitigt bzw. unter
dem entsprechenden Bilanzposten „Differenzen aus der Schuldenkonsolidierung“ auszuweisen sind.
Beispiel: Der Eigenbetrieb SUN hat über das Betriebsmittelkonto (Cash -Pooling) bei der Stadt Gelder geparkt.
Diese Forderung gegenüber der Stadt wird mit den korrespondierenden Verbindlichkeiten der Stadt gegenüber
SUN aufgerechnet und die konsolidierte Vermögensrechnung um den entsprechenden Betrag gekürzt.
Unterschiedsbetrag
Ist der Beteiligungsbuchwert der Kommune höher als das Eigenkapital des nachgeordneten Aufgabenträgers, so
ist die Differenz als aktiver Unterschiedsbetrag (Geschäfts- oder Firmenwert) auszuweisen. Ist der Beteiligungs-
buchwert niedriger als das Eigenkapital, so ist die Differenz als passiver Unterschiedsbetrag (Unterschiedsbetrag
aus der Kapitalkonsolidierung) darzustellen.
Ein aktiver Unterschiedsbetrag (Geschäfts- oder Firmenwert) wird gemäß DRS 4 über 5 Jahre abgeschrieben. Ist
der aktive Unterschiedsbetrag jedoch nur technisch aus vergangenen, aber im Einzelabschluss der Stadt noch
nicht abgebildeten Verlusten und damit als Konsequenz des Verzichts auf die Aufdeckung stiller Lasten gemäß Tz
70 Konsolidierungsleitfaden entstanden, ist dieser Betrag im Ergebnisvortrag auszuweisen.
Ein passiver Unterschiedsbetrag ist im Normalfall als eigene Position innerhalb des Ei genkapitals auszuweisen,
bei Ansammlung von Rücklagen bei der Konzerntochter seit dem, im Regelfall schon längere Zeit zurückliegenden,
Erwerbs- bzw. Ausgliederungszeitpunkt gemäß E-DRS 30.142/143 jedoch unter den Konzernrücklagen.
Beispiel: Der Unterschiedsbetrag des Eigenbetriebs ASN resultiert aus Überschüssen aus der Zeit seit der Grün-
dung des Eigenbetriebs bis zum Erstkonsolidierungszeitpunkt 01.01.2016 und ist daher unter der Ergebnisrücklage
auszuweisen. Der Unterschiedsbetrag des Eigenbetriebs FSN hingegen resultiert aus Kapitalzuschüssen und stellt
daher einen echten passiven Unterschiedsbetrag dar, da der Buchwert der Finanzanlage in der städtischen Bilanz
niedriger ist, als das Eigenkapital in der Bilanz des Eigenbetriebs.
55
Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Glossar
_________________________________________________________________________________
XV
Vollkonsolidierung
Die Vollkonsolidierung beinhaltet die Kapitalkonsolidierung (s. dort), die Schuldenkonsolidierung (s. dort), die Zwi-
schenergebniseliminierung sowie die Aufwands- und Ertragskonsolidierung (s. dort). Durch diese Konsolidierungs-
maßnahmen sollen die Beteiligungsverhältnisse zwischen der Kommune und den in den konsolidierten Jahresab-
schluss einbezogenen Aufgabenträgern eliminiert und alle wirtschaftlichen Verflechtungen zwischen Stadt und Auf-
gabenträgern vor Erstellung des konsolidierten Jahresabschlusses aufgerechnet werden (vgl. Tz 78 Konsolidie-
rungsleitfaden Bayern). Zu den Voraussetzungen der Vollkonsolidierung siehe „Konsolidierungskreis“.
Zwischenergebniskonsolidierung
In den konsolidierten Jahresabschluss sind auch Vermögensgegenstände zu übernehmen, die ganz oder teil-
weise auf Lieferungen oder Leistungen zwischen der Stadt und den in den konsolidierten Jahresabschluss einzu-
beziehenden Aufgabenträger oder diesen untereinander beruhen. Durch die Zwischenergebniseliminierung sind
die aus diesen Lieferungen und Leistungen resultierenden Gewinne und Verluste zu neutralisieren. Das Zwischen-
ergebnis ist die Differenz zwischen dem Buchwert des gelieferten Vermögensgegenstandes (Anlage- oder Um-
laufvermögen) im Jahresabschluss der Stadt oder der einzubeziehenden Aufgabenträger und dem im konsoli-
dierten Jahresabschluss zu berücksichtigenden Wertansatz (vgl. Tzn 92/93 Konsolidierungsleitfaden Bayern).
56
Konsolidierter Jahresabschluss2020
Einleitung
_________________________________________________________________________________
1
1 Einleitung
Kommunen mit doppelter kommunaler Buchführung
sind gemäß Art. 102a GO i. V. m. § 99 Abs. 1
KommHV-Doppik zur Erstellung eines konsolidierten
Jahresabschlusses verpflichtet. Entsprechende Aus-
führungsvorschriften finden sich im Leitfaden für den
konsolidierten Jahresabschluss nach Art. 102a GO,
Art. 88a LKrO, Art. 84a BezO (im Folgenden: „Kon-
solidierungsleitfaden Bayern“ genannt) des Bayeri-
schen Staatsministerium des Innern.
Zweck des konsolidierten Jahresabschlusses ist es,
die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kom-
mune und der mit ihr verbundenen rechtlich selbstän-
digen Gesellschaften in privat- und öffentlich-rechtli-
cher Rechtsform (z.B. GmbHs, Kommunalunterneh-
men) und der rechtlich unselbständigen Organisati-
onseinheiten (z.B. Eigen- und Regiebetriebe) so dar-
zustellen, als ob es sich um ein einziges Unter-
nehmen handeln würde (Einheitstheorie). Dies ist
sinnvoll, da die Stadt Nürnberg eine Vielzahl kommu-
naler Aufgaben auf verselbständigte Aufgabenträger
übertragen hat und daher nur die Gesamtbetrach-
tung aller Aufgabenträger - eben im Rahmen eines
konsolidierten Jahresabschlusses - ein vollständi-
ges Bild über die Vermögens -, Finanz- und Er-
tragslage ermöglicht. Daher ist diese Rechnungsle-
gung aus Sicht des Bayerischen Staatsministerium
des Innern eines der Kernziele der Reform des kom-
munalen Haushaltsrechts.
57
Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Vergleich zwischen Einzel- und konsolidiertem Jahresabschluss der Stadt Nürnberg
_________________________________________________________________________________
2
2 Gegenüberstellung Einzelabschluss und konsolidierter Jah-
resabschluss der Stadt Nürnberg
Tabellarisch werden im Folgen den der Einzelab-
schluss der Stadt Nürnberg (Kernverwaltung), der
Bereich der Kernverwaltung nach der Konsolidierung
und der konsolidierte Jahresabschluss des „Kon-
zerns “Stadt Nürnberg“ anhand der wesentlichen Bi-
lanzpositionen zum Stichtag 31.12.2020 gegenüber-
gestellt, um einen Eindruck über die finanziellen Di-
mensionen der Rechenwerke im Vergleich zu vermit-
teln.
Einzelabschluss
Stadt Nürnberg
(Kernverwaltung)
2020
in Mio. €
„Konzern Stadt
Nürnberg“ 2020
in Mio. €
%-Abweichung
Einzelabschluss
Kernstadt / Kon-
zern Stadt Nürn-
berg
Stadt Nürnberg –
Kernverwaltung
konsolidiert
2020–
in Mio. €
% Abwei-
chung Einzel-
abschluss
Kern-
stadt/Kern-
stadt konsoli-
diert
Aktiva 5.789,86 10.285,61 77,65 % 5.289,75 -8,64 %
Anlagevermögen 5.051,82 8.672,87 71,68 % 4.445,60 -12,00 %
davon Sachanlagen/ im-
materielles AV 4.297,27 7.854 82,77 % 4.266,47 -0,72 %
davon Finanzanlagen 754,56 818,59 8,49 % 179,13 -76,26 %
Umlaufvermögen 706,36 1.576,47 123,18 % 627,21 -11,20 %
Aktive Rechnungsab-
grenzung 31,68 36,27 14,49 % 31,65 -0,09 %
Passiva 5.789,86 10.285,61 77,65 % 6.124,37 5,78 %
Eigenkapital 906,68 1.818,56 100,57 % 1.594,29 75,84 %
davon: Jahresüberschuss -12,86 -4,17 67,57 % 67,77 626,98 %
Sonderposten 1.074,07 1.757,13 63,60 % 1.073,44 -0,06 %
Rückstellungen 1.901,85 2.828,79 48,74 % 1.694,22 -10,92 %
Verbindlichkeiten 1.878,87 3.841,97 104,48 % 1.734,59 -7,68 %
Passive Rechnungsab-
grenzung 28,39 39,17 37,97 % 27,83 -1,97 %
Tabelle 1: Bilanzpositionen Einzelabschluss und konsolidierter Jahresabschluss Stadt Nürnberg 2020
58
Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Vergleich zwischen Einzel- und konsolidiertem Jahresabschluss der Stadt Nürnberg
_________________________________________________________________________________
3
Durch den Einbezug nachgeordneter Aufgabenträ-
ger wird auch deren Anlage - und Umlaufvermögen
im konsolidierten Jahresabschluss berücksichtigt
und führt zu höheren Ansätzen in der Bilanz. Bei-
spielsweise kann hier das Anlagevermögen von
StWN (2.206,56 Mio. €), SUN (597,20 Mio. €) oder
ASN (129,32 Mio. €) und das Umlaufvermögen vom
Klinikum (192,87 Mio. € - insb. Forderungen), StWN
(574,81 Mio. €) und wbg ( 133,32 Mio. €) genannt
werden. Auf die Einzelpositionen wird in Kapitel 4.2.3
näher eingegangen.
Der konsolidierte Jahresabschluss weist ein um
912 Mio. € höheres Eigenkapital gegenüber dem
Einzelabschluss Kernstadt aus, was einer Erhöhung
um 100,57 % (und damit einer Verdoppelung) en t-
spricht und insb. aus dem Einbezug des StWN-Kon-
zern resultiert (vgl. Erläuterung zu den Positionen
A.VI und A.VII).
Im Vergleich zum Einzelabschluss erhöhen sich die
Sonderposten im konsolidierten Jahresabschluss
um 683 Mio. € (63,60 %) vor allem durch die Bilanz-
positionen vom Klinikum (299,19 Mio. €) sowie StWN
(193,43 Mio. € ). Die Rückstellungen steig en um
927 Mio. € und resultieren überwiegend aus dem An-
satz der Rückstellungen der StWN (791,45 Mio. €).
Dem im Konzern höheren An lagevermögen stehen
auch höhere Verbindlichkeiten gegenüber, die Dif-
ferenz zum Einzelabschluss beträgt 1.963 Mio. €
oder 104,48 %. Vor allem die Verbindlichkeiten der
StWN (1.068,44 Mio. €), der wbg (542,36 Mio. €) und
SUN (263,45 Mio. €) tragen zu den Verbindlichkeiten
im Konzern bei.
Die Verschuldung bei den Investitionskrediten
(mit den Anleihen) und den kreditähnlichen Ver-
bindlichkeiten, wie den ÖPP- und ÖÖP-Projekten
zum 31.12.2020 beträgt 2.994,9 Mio. € und ist damit
fast doppelt so hoch als bei d er Kernstadt mit
1.510,99 Mio. €. Konzernweit erhöhte sich die Ver-
schuldung um 123,57 Mio. € (entsprechend 4,13 %)
gegenüber dem Vorjahr. Dem stehen vermögens-
seitig Erhöhungen im Sachanlagevermögen i. H.
v. 345,17 Mio. € (entsprechend 4,51 %) gegenüber.
Im konsolidierten Jahresabschluss ergibt sich ein
Jahresfehlbetrag von 4,17 Mio. €, dieser liegt somit
9 Mio. € niedriger als im der Einzelabschluss der
Stadt Nürnberg, was einer Veränderung von 67,57 %
entspricht.
Die Gegenüberstellung der Aktivseite des Einzelab-
schlusses und der konsolidierten Kernverwaltung
Stadt Nürnberg zeigt mit -500 Mio. € den Betrag der
eliminierten konzerninternen Verflechtungen auf .
Dies ist insbesondere auf die konzerninterne Elimi-
nierung der Anteilswerte der Konzerntöchter in
den Finanzanlagen im Rahmen der Kapitalkonsoli-
dierung (s. Glossar) zurückzuführen. Die Reduzie-
rung im Umlaufvermögen um 79,15 Mio. € ergibt
sich aus der Eliminierung konzerninterner Forderun-
gen. Das nach der Kapitalkonsolidierung verblei-
bende Eigenkapital des Konzerns wird komplett bei
der Kernstadt ausgewiesen. Dadurch steigt dieses in
dieser isolierten Betrachtung überproportional an.
Bei den Verbindlichkeiten wurden aus konzernin-
ternen Verflechtungen 144,28 Mio. € eliminiert. Auf-
grund der nur innerhalb des Gesamtkonzerns ausge-
glichenen Bewegungen stimmen in der isolierten Be-
trachtung der konsolidierten Kernverwaltung die
Summen von Aktiv- und Passivseite nicht überein.
59
Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Der Konzern Stadt Nürnberg
_________________________________________________________________________________
4
3 Der Konzern Stadt Nürnberg
3.1 Allgemeines
Die Stadt Nürnberg hat eine Vielzahl kommunaler
Aufgaben auf verselbständigte Aufgabenträger über-
tragen und steht damit im Zentrum eines umfangrei-
chen Beziehungsgeflechts von Eigenbetrieben,
Kommunalunternehmen, Gesellschaften in privater
Rechtsform und auch Stiftungen.
Bezieht man alle Tochterbeziehungen der städti-
schen Töchter untereinander über vier Hierarchiestu-
fen hinweg ein, verfügt die Stadt Nürnberg über mehr
als 215 Beteiligungen. Der jährliche Beteiligungs-
bericht gibt einen ausführlichen Überblick über die
einzelnen Aufgabenträger in den unterschiedlichen
Aufgabenbereichen. Der Fokus liegt dabei auf der
Einzeldarstellung der Aufgabenträger und deren Auf-
gabenerfüllung und nicht auf der zusammenfassen-
den Gesamtsicht des Konzerns Stadt Nürnberg – im
Gegensatz zum konsolidierten Jahresabschluss
nach Art. 102a GO , §§ 88ff. KommHV- Doppik und
den entsprechenden Vorschriften des HGB (§§
300ff. HGB).
Dieser ermöglicht den Blick auf das gesamte Vermö-
gen, sämtliche Schulden und das gesamte Eigenka-
pital so wie das Gesamtergebnis unter Eliminierung
konzerninterner Verflechtungen. So wird trotz Aufga-
benverlagerung ein umfassende s Bild der Vermö-
gens-, Finanz- und Ertragslage für den kommunalen
Aufgabenbereich dargestellt.
3.2 Konsolidierungskreis
Zweck der Abgrenzung des Konsolidierungskreises
ist die Identifizierung und Festlegung derjenigen ver-
selbständigten Aufgabenbereiche der Stadt Nürn-
berg, die neben der Kernverwaltung in den konsoli-
dierten Jahresab schluss einzubez iehen sind. Be-
trachtet wird die Stadt Nürnberg als Konzern, wobei
die Kernverwaltung der Stadt Nürnberg die „Kon-
zernmutter“ darstellt und die nachgeordneten Aufga-
benträger die zugehörigen „Töchter“.
3.2.1 Einbeziehungsarten
Vor Aufstellung des konsolidierten Jahresabschlus-
ses des „Konzerns Stadt Nürnberg“ ist festzulegen,
welcher nachgeordnete Aufgabenträger nach Art .
102a Abs. 1 Satz 1 GO in welcher Konsolidierungs-
form in die Auf stellung des Jahresabschlusses ein-
bezogen wird (Konsolidierungsleitfaden Bayern, Ka-
pitel 4.1 – 4.3). Dies hängt neben der Rechtsform vor
allem vom Grad der Einflussnahme der Kommune
auf die Aufgabenträger ab.
Eine Einbeziehung kann im Wege der Vollkonsoli-
dierung, der Konsolidierung „ At-Equity“ oder „ At
Cost“, d.h. zu Buchwerten ohne Konsolidierung er-
folgen, wobei die Intensität der Beziehung zur Kern-
verwaltung abnimmt:
60
Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Konsolidierungskreis
_________________________________________________________________________________
5
Abbildung 1: Intensität der Beziehung im Konsolidierungskreis
Die Kernverwaltung der Stadt Nürnberg ist als Mutter
immer voll zu konsolidieren.
Vollkonsolidierung
Im Falle eines beherrschenden Einflusses (vgl.
Glossar unter „Konsolidierungskreis“) der Kommune
über einen nachgeordneten Aufgabenträger ist zwin-
gend eine Vollkonsolidierung durchzuführen.
Vollkonsolidierte Töchter werden mit allen Bereichen
der Vermögens -, Finanz - und Ertragslage in den
Konzernabschluss, d.h. mit sämtlichen Vermögens-
gegenständen, Schulden, Sonderposten und Rech-
nungsabgrenzungsposten einbezogen und auch als
„verbundene Aufgabenträger“ bezeichnet. Die Voll-
konsolidierung um fasst die sog. Kapitalkonsolidie-
rung (unter Berücksichtigung der Eigenkapitalanteile
anderer Gesellschafter), eine Schuldenkonsolidie-
rung, eine Zwischenergebniseliminierung sowie eine
Aufwands- und Ertragskonsolidierung (Konsolidie-
rungsleitfaden Bayern Tz 46). Zu den Begriffen vgl.
Glossar.
At Equity-Konsolidierung
Bei lediglich maßgeblichem Einfluss wird die Kon-
solidierung „At-Equity“ (vgl. Glossar) angewendet.
Von den At -Equity kon solidierten Aufgabenträgern
werden in den konsolidierten Jahresabschluss nicht
die kompletten Schulden und das komplette Vermö-
gen, sondern nur das anteilige Eigenkapital und der
Buchwert des Aufgabenträgers in der städtischen Bi-
lanz zum Erstkonsolidierungszeitpunkt berücksich-
tigt und ein entsprechender aktivischer oder passivi-
scher Unterschiedsbetrag festgestellt. Dieser Equity-
Wert des sog. assoziierten Aufgabenträgers wird un-
ter den Finanzanlagen in der k onsolidierten Vermö-
gensrechnung ausgewiesen und über die jeweiligen
Jahresergebnisse fortgeschrieben (vgl. § 311 Abs. 1
Satz 1 HGB, s. auch Glossar).
At Cost - Einbezug ohne Konsolidierung
Liegt weder ein beherrschender noch e in maß-
geblicher Einfluss vor, wird der nachgeordnete Auf-
gabenträger als eine mit (fortgeführten) Anschaf-
fungskosten bewertete Beteiligung in den kon soli-
dierten Jahresabschluss ohne weitere Anpassungen
einbezogen. Der Beteiligungsbuchwert dieses Auf-
gabenträgers wird also wie im Einzela bschluss un-
verändert aus dem Jahresabschluss in den konsoli-
dierten Jahresabschluss übernommen.
Stellung
der Unter-
nehmen
Intensität
der Bezie-
hung
Einbezie-
hungsart
VOLLKONSOLIDIERUNG
AT-EQUITY KONSOLIDIE-
RUNG
AT COST (zu Buchwer-
ten ohne Konsolidie-
rung)
Verbundene Unternehmen
Assoziierte Unternehmen
Beteiligungen
Konsolidierungskreis Stadt Nürnberg
Beherrschender Einfluss
Maßgeblicher
Einfluss
Dauer-
hafte Ver-
bindung
61
Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Konsolidierungskreis
_________________________________________________________________________________
6
3.2.2 Festlegung des Konsolidierungskreises unter Einbezug von Wesentlichkeitsaspekten
In einem ersten Schritt wurde im Rahmen der Festlegung des Konsolidierungskreises für eine Gesellschaft zu-
nächst festgestellt, dass sie dem Grunde nach in den konsolidierten Jahresabschluss einzubeziehen ist. Jedoch
kann bezüglich eines nachgeordneten Aufgabenträgers, der einem beherrschenden Einfluss der Kommune unter-
liegt, analog § 296
Abs. 2 HGB von einer Einbeziehung in den konsolidierten Jahresabschluss abgesehen werden, wenn dieser für
die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung ist (vgl. Tz 34 Konsolidierungsleitfaden Bayern).
Zur Beurteilung der Wesentlichkeit wird das vom
BayStMI veröffentlichte „Ermittlungsschema für Aufgabenträger von untergeordneter Bedeutung“ herangezogen.
Danach wird f ür die Beurteilung der untergeordneten Bedeutung nach dem Schema auf die Bilanzsumme, die
Verbindlichkeiten, das Eigenkapital, die Rückstellungen, das A nlagevermögen sowie auf den Betriebsaufwand 1
abgestellt. Die Bilanzsumme erscheint dabei als Beurteilungskriterium am umfassendsten und damit am geeig-
netsten, jedoch sind auch die anderen Positionen des Wesentlichkeitskriteriums (vgl. Glossar zu Konsolidierungs-
kreis) zu prüfen. In diesem Sinne können nachgeordnete Aufgabenträger dann als von untergeordneter Bedeutung
eingeschätzt werden, wenn die jeweils nach der Beteiligungsquote der Stadt gewichtete Position des Wesentlich-
keitskriteriums eines Aufgabenträgers höchstens jeweils 5 % der Gesamtsumme aller gewichteten Positionen des
Wesentlichkeitskriteriums des städtischen Konzerns ausmacht (vgl. Tzn 36 und 48 Konsolidierungsleitfaden Bay-
ern sowie die detailliertere Beschreibung unter Anlage 1).
Zwingend konsolidierungspflichtig sind im Umkehrschluss alle nachgeordneten Aufgabenträger, welche zusammen
einen Wert bis 95 % des jeweils gewichteten Wesentlichkeitskriteriums (Konzernbilanzsumme, Verbindlichkeiten,
Eigenkapital, Rückstellungen, Anlagevermögen sowie Betriebsaufwand) aufweisen. Ab diesem Wert von 95 %
ergibt sich aus der Einbeziehung kein wesentlicher Informationszuwachs mehr.
Aufgrund dieser Wesentlichkeitsbeurteilung wären die Eigenbetriebe NürnbergBad, NürnbergStift, Servicebetrieb
Öffentlicher Raum Nürnberg und Frankenstadion Nürnberg, ebenso wie die Gesellschaften Noris Arbeit gGmbH,
Noris inklusion gGmbH und Noris inklusion kommunal gGmbH an sich nicht einbeziehungspflichtig. Um in jedem
Fall den Rechtsträger Stadt Nürnberg umfassend abzubilden, werden jedoch die oben genannten Eigenbetriebe
sowie die angeführten Gesellschaften auf freiwilliger Basis in die Konsolidierung einbezogen. Nicht berücksichtigt
wurden alle Stiftungen und Zweckverbände, an denen die Stadt Nürnberg beteiligt ist.
At Equity werden die NürnbergMesse GmbH und die Flughafen Nürnberg GmbH in den Abschluss einbezogen
(Beteiligungsquoten der Stadt: 49,97 % und 50 %).
Alle verbleibenden Beteiligungen, bei denen die Stadt weder beherrschenden noch maßgeblichen Einfluss besitzt
bzw. bei denen von einer untergeordneten Bedeutung auszugehen ist, werden gemäß Art. 102a Abs. 2 Satz 2 GO,
Tzn 33 und 34 Konsolidierungsleitfaden Bayern i. V. m. § 296 Abs. 2 HGB nur mit fortgeführten Anschaffungskosten
berücksichtigt.
Jährlich ist die Ermittlung der konsolidierungspflichtigen Aufgabenträger durchzuführen und der Konsolidierungs-
kreis zu prüfen, um Änderungen in den. Beteiligungsverhältnissen berücksichtigen zu können. Zum 23.04.2020
wurde die Noris inklusion kommunal gGmbH (NIK) als 100%ige Tochter der Noris inklusion gGmbH gegründet und
in den Konsolidierungskreis aufgenommen
Der Konsolidierungskreis der Stadt Nürnberg nach Berücksichtigung von Wesentlichkeits- und Konsolidierungsas-
pekten umfasst insgesamt 12 voll zu konsolidierende sowie zwei At-Equity zu konsolidierende Beteiligungen und
ist der Übersichtlichkeit wegen so dargestellt, dass beim Klinikum, den StWN und der wbg jeweils nur der Teilkon-
zern als Gesamtes, ohne die einzelnen Teilkonzerntöchter, abgebildet wird (Abbildung 2):
1 entspricht bei der Stadt dem Aufwand aus laufender Verwaltungstätigkeit
1
62
Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Konsolidierungskreis
_________________________________________________________________________________
7
Abbildung 2: Übersicht konsolidierungspflichtiger Beteiligungen Stadt Nürnberg
In der Anlage 2 findet sich eine weitere Aufgliederung
der Teilkonzerne Kommunalunternehmen Klinikum
Nürnberg, Städtische Werke Nürnberg GmbH und
Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Nürnberg mit
den jeweils dort konsolidierungspflichtigen Tochter-
gesellschaften.
Tabelle 2 führt im Folgenden alle Gesellschaften des
Konsolidierungskreises mit Beteiligungsquote, Ei-
genkapital und Jahresergebnis 2020 auf:
Vollkonsolidiert
At Equity
nicht konsolidiert
Klee-Center GmbH
Existenzgründungs-
zentrum
Stadion-Nürnberg-
Betriebs GmbH
Kultur u. Freizeittreff
der Lebenshilfe und
der noris inklusion
gGmbH
Projektentwick-
lungs-gesellschaft
St. Leonhard-Nord
NOA.kommunal
GmbH
NürnbergStift Ser-
vice GmbH
IGZ Innovations- und
Gründerzentrum
Nürnberg-Fürth-Er-
langen GmbH
KSVN Klärschlamm -
verwertung Region
Nürnberg GmbH
WISO-Führungs-
kräfte-Akademie
(WFA)
Landesgewerbean-
stalt Bayern Nürnberg
Zweckverbände
Zweckverband Kom-
munale Ver kehrs-
überwachung
Zweckverband Was-
serversorgung
Schwarzachgruppe
Zweckverband Tier -
körperbeseitigung
Nordbayern
Zweckverband HfM
(01.10.19-30.09.20)
Stadt Nürnberg
Eigenbetriebe
Stadtentwässe-
rung und Um-
weltanalytik
(SUN)
Servicebetrieb
öffentlicher
Raum Nürnberg
(SÖR)
Abfallwirt-
schaftsbetrieb
Stadt Nürnberg
(ASN)
NürnbergBad
(NüBad)
Frankenstadion
Nürnberg (FSN)
NürnbergStift
(NüSt)
Beteiligungen in privatrechtlicher Rechtsform
Städtische Werke Nürn-
berg GmbH (StWN) -
TEILKONZERN
Kommunalunternehmen
Klinikum Nürnberg (Kh) -
TEILKONZERN
noris inklusion gGmbH
Noris Arbeit gGmbH
Wohnungsbaugesell-
schaft der Stadt Nürn-
berg mbH (wbg) -
TEILKONZERN
NürnbergMesse GmbH
Flughafen Nürnberg
GmbH
Gesellschaft für kultu-
relle Freiräume mbH
afk-Aus-.Fortb.Kanäle
GmbH f.elektr.Medien
EnergieRegioN GmbH
Zollhof Betreiber GmbH
Hafen Nürnberg -Roth
GmbH
Heilig-Geist-Spital
Stiftung
Findel- und Waisen -
hausstiftungen
Kost-Pocher’sche
Stiftung
Fritz-Hintermayr-
Stiftung
Klein’sche Brennma-
terialienstiftung
Wallner’sche Blinden
und Stipendien -stif-
tung
Rudolf und Berta Ma-
thes Wohltätig -keits-
stiftung
Stiftungen
63
Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Konsolidierungskreis
_________________________________________________________________________________
8
Konsolidierungskreis
Beteili-
gungs-
quote
in %
Einzel-/Teilkonzernabschluss
(vor Konsolidierung):
Eigenkapital 2020
in €
Einzel-/Teilkonzernabschluss
(vor Konsolidierung)
Jahresergebnis 2020
in €
Kernstadt 100,00 906.680.022 -12.859.720
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 100,00 84.187.488 -8.666.107
Frankenstadion (FSN) 100,00 16.357.288 -2.157.313
Nürnberg Bad (NüBad) 100,00 -866.489 -7.924.001
Nürnberg Stift (NüSt) 100,00 15.927.308 -975.546
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürn-
berg (SÖR) 100,00 9.497.992 -2.810.845
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 100,00 88.006.293 8.076.806
Klinikum (KH) - Teilkonzern 100,00 73.296.358 -2.529.918
Klinikum Nürnberg Service GmbH 100,00
im KH-Teilkonzern enthalten im KH-Teilkonzern enthalten
Klinikum Nürnberg Medical School GmbH 100,00
A.R.Z. - Ambulantes Rehabilitationszent-
rum GmbH 50,00
ABC AmbulantesBehandlungsCentrum
GmbH 100,00
Krankenhäuser Nürnberger Land GmbH 100,00
KDL Krankenhaus -Dienstleistungsgesell-
schaft mbH 100,00
Schaukel Kinderbetreuung gGmbH ab
01.10.2019 100,00
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 100,00 0 -750.820
noris inklusion gGmbH (NOI) 100,00 2.639.176 389.125
noris inklusion kommunal gGmbH (NIK) 100,00 25.000 0
Städtische Werke (StWN) - Teilkonzern 100,00 843.713.721 11.687.752
Fränkische Energie-Gesellschaft mbH 100,00
im StWN-Teilkonzern enthalten im StWN-Teilkonzern enthalten
VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft 100,00
KVN Kommunaler Versicherungsdienst
Nürnberg GmbH 100,00
N-ERGIE Aktiengesellschaft 60,20
N-ERGIE Immobilien GmbH 100,00
Überlandwerk Schäftersheim GmbH & Co.
KG 100,00
Überlandwerk Schäftersheim Verwaltungs
GmbH 100,00
64
Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Konsolidierungskreis
_________________________________________________________________________________
9
Aqua Opta GmbH 100,00
N-ERGIE Kundenservice GmbH 100,00
N-ERGIE IT GmbH 100,00
N-ERGIE Netz GmbH 100,00
N-ERGIE Effizienz GmbH 100,00
N-ERGIE Kraftwerke GmbH 100,00
N-ERGIE Regenerativ GmbH 100,00
N-ERGIE Solarstrom GmbH & Co. KG 100,00
N-ERGIE Sonne und Wind GmbH & Co.
KG 100,00
Photovoltaikkraftwerk Bonnhof GmbH &
Co. KG 62,40
Photovoltaikkraftwerk Weißenbronn GmbH
& Co. KG 67,10
wbg - Teilkonzern 100,00 218.271.622 17.096.338
wbg Immohold GmbH & Co. KG 100,00
im WBG-Teilkonzern enthalten im WBG-Teilkonzern enthalten
NAG Nürnberger Aufbaugesellschaft mbH 100,00
Fränkische Wohnungsbaugesellschaft
mbH 100,00
NORIMA Immobilien Dienstleistungen
GmbH 100,00
IS ImmoSolution GmbH 100,00
WBG KOMMUNAL GmbH 100,00
WBG Nürnberg Beteiligungs GmbH 100,00
Wbg Urbanes Wohnen St. Jobst GmbH 100,00
NürnbergMesse GmbH 49,97 At Equity At Equity
Flughafen Nürnberg GmbH 50,00 At Equity At Equity
Tabelle 2: Stadt Nürnberg und Beteiligungen 2020
Der Beteiligungsbericht der Stadt Nürnberg enthält
darüber hinaus auch Informationen zu Gesellschaf-
ten, an denen die Stadt Nürnberg beteiligt ist, die
aber nicht zu konsolidieren sind.
65
Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
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4 Konsolidierter Jahresabschluss
4.1 Erstkonsolidierung zum 01.01.2016
Die Stadt Nürnberg hat zum 31.12.2016 erstmalig ei-
nen konsolidierten Jahresabschluss nach Art.
102a GO auf gestellt. Dieser gliedert sich laut Tz 6
Konsolidierungsleitfaden Bayern grundsätzlich in
eine konsolidierte V ermögensrechnung und eine
konsolidierte E rgebnisrechnung (§ 88 KommHV -
Doppik).
Für einen konsolidierten Jahresabschluss der Stadt
Nürnberg zum 31.12.2016 war implizit die Erstellung
einer konsolidierten Eröffnungsbilanz zum
01.01.2016 notwendig. Im Rahmen der erfolgsneut-
ralen Erstkonsolidierung (vgl. Glossar ) wurden
erstmalig die Beteiligungsbuchwerte mit dem anteili-
gen Eigenkapital der nachgeord neten Aufgabenträ-
ger aufgerechnet. Die meisten einbezogenen Aufga-
benträger entstanden durch Ausgliederung aus der
Kernverwaltung (und nicht durch Erwerb) zeitlich
weit in der Vergangenheit, weshalb für die Werter-
mittlung der Beteiligungsbuchwerte und das anteilige
Eigenkapital auf den 01.01.2016 als Stichtag der Er-
öffnungsbilanz abgestellt wurde.
4.2 Konsolidierungsbericht
4.2.1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der konsolidierte Jahresabschluss setzt sich aus den
handelsrechtlichen Einzelabschlüssen der einbezo-
genen verselbs tändigten Aufgabenbereiche und
dem Einzelabschluss der Stadt Nürnberg zusam-
men. Aufgrund der wirtschaftlichen Selbständigkeit
der einbezogenen verbundenen Unternehmen sowie
unterschiedlicher rechtlicher Rahmenbedingungen
weichen deren Einzelabschlüsse hinsichtlich der
Ausweis-, Ansatz und Bewertungsvorschriften vom
Rechtsrahmen der Stadt Nürnberg ab, so dass es
hier zu starken Differenzierungen kom mt und sich
hier die Frage des Umfangs der Vereinheitlichung im
Rahmen der Aufstellung des konsolidierten Ab-
schlusses stellt.
Grundlage der Bilanzierung und Bewertung des kon-
solidierten Jahresabschlusses 2020 der Stadt Nürn-
berg bildet ebenso wie im Einzel abschluss grund-
sätzlich die Richtlinie „Erfassung und Bewertung
kommunalen Vermögens“ (Bewertungsrichtlinie –
BewertR, AllMBl v. 20.10.2008) des Bayerischen
Staatsministerium des Innern. Die zugrunde geleg-
ten Aktivierungsgrundsätze der BewertR Bayern leh-
nen sich generell an die Regelungen des Handels -
und des Steuerrechts an. Gleichzeitig gestaltet der
Konsolidierungsleitfaden Bayern die gesetzlichen
Rahmenvorschriften der GO und KommHV -Doppik
aus und ermöglicht wesentliche Vereinfachungen, so
dass auf eine Vielzahl von Anpassungen und Verein-
heitlichungen verzichtet werden kann.
Aufgrund eines im gesamten Konsolidierungskreis
einheitlichen Abschlussstichtags zum 31.12. des je-
weiligen Berichtsjahres ist hier keine Anpassung er-
forderlich.
Die Glied erung der Ja hresabschlüsse der verselb-
ständigten Aufgabenträger wurde entsprechend der
Gliederung der konsolidierten Vermögensrechnung
gemäß des Positionenplans Bayern vereinheitlicht.
Da die Jahresabschlüsse der städtischen Töchter
nach unterschiedlichen Rechnungslegungsvorschrif-
ten aufgestellt werden, waren hierzu vielfach ent-
sprechende Umgliederungen im Rahmen der Erstel-
lung des konsolidierten Jahresabschlusses notwen-
dig. Eine Aufteilung von Positionen bei einer tiefer
gegliederten Struktur des Positionenplans, z. B. bei
den Rückstellungen erfolgte jedoch nicht, sondern in
diesen Fällen wurde eine Zuordnung zur summen-
mäßig überwiegenden Position vorgenommen.
Im konsolidierten Jahresabschluss wurden die kon-
solidierungspflichtigen Aufgabenträger mit ihren
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Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Konsolidierungsgrundsätze und -methoden
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Buchwerten einbezogen. Gemäß Tz 70 Konsolidie-
rungsleitfaden Bayern wurde eine Aufdeckung stiller
Reserven und stiller Lasten bei der Erstkonsolidie-
rung nicht vorgenommen.
Darüber hinaus erfolgte gemäß Tz 65 Konsolidie-
rungsleitfaden Bayern keine Angleichung von Ansatz
und Bewertung der einzubeziehenden Töchter an die
für die Stadt Nürnberg geltenden Regelungen der
KommHV-Doppik.
Insbesondere wurden die Pensionsrückstellungen
bei der Stadt entsprechend Nr. 6.6.2 BewertR mit der
Teilwertmethode berechnet, mit 6 % abgezinst sowie
kein Gehalts- oder Rententrend berücksichtigt. Bei
den städtischen Töchtern jedoch war gemäß § 249
HGB in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisie-
rungsgesetzes zum Stichtag 31.12. 2020 mit einem
variablen Zins in Höhe von 2,30 % zu rechnen und
ein Gehalts- bzw. Rententrend zu erfassen (bei den
Eigenbetrieben der Stadt z.B. 2,5 % bzw. 1,75 %).
Durch den variablen Abzinsungszinssatz und die Be-
rücksichtigung künftiger Preis- und Kostensteigerun-
gen im Sinne von Gehalts- und Rententrends orien-
tiert sich die Pensionsrückstellung nach BilMoG am
zu erwartenden Erfüllungsbetrag.
Immaterielle Vermögensgegenstände sind zu An-
schaffungskosten, vermindert um lineare Abschrei-
bungen entsprechend der voraussichtlichen Nut-
zungsdauer, angesetzt. Für selbst erstellte immateri-
elle Vermögensgegenstände besteht nach
§ 72 Abs. 4 KommHV-Doppik ein Ansatzverbot – so-
fern solche bei den städtischen Töchtern bilanziert
sind, werden diese eliminiert.
Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgte
nach Anschaffungs - und Herstellungskosten. Den
Werteverzehr des abnutzbaren Anlagevermögens
stellen planmäßige lineare Abschreibungen dar, wo-
bei eine Anpassung der Nutzungsdauern und Ab-
schreibungsmethoden gemäß Tz 65 Konsolidie-
rungsleitfaden Bayern unterblieb, z. B. auch die Ver-
einheitlichung der Vorgehensweise bzgl. der Gering-
wertigen Wirtschaftsgüter (GWG), die zum Teil im
Jahr des Zugangs aufwandswirksam verbuc ht wer-
den (Eigenbetriebe, StWN) , zum Teil wurde aber
auch das Wahlrecht nach § 6 Abs. 2 a EStG zur Bil-
dung sog. Sammelposten ausgeübt (Kernstadt, Kli-
nikum). Des Weiteren erfolgte keine Anpassung bei
Bewertungsvereinfachungsverfahren und der Defini-
tion von Herstellungskosten. Für ÖÖP-Projekte wird
das Wahlrecht gem. § 255 Abs. 3 HGB angewendet
und die Zinsen für die Projek tfinanzierungen mit zu
den Herstellungskosten aktiviert.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
wurden zum Nennwert berücksichtigt und erkennba-
ren Risiken durch Einzel- bzw. Pauschalwertberichti-
gung Rechnung getragen.
Eine bei den städtischen Töcht ern im Einzelab-
schluss vorgenommene Netto-Bilanzierung von be-
zuschussten bzw. steuerlich sondergeförderten Ver-
mögensgegenständen wurde beibehalten (Tz 65
Konsolidierungsleitfaden Bayern). Gemäß Kapitel
6.5.1 und 2 BewertR werden Investitionszuschüsse
von D ritten grundsätzlich als Sonderposten ausge-
wiesen und mit den Abschreibungssätzen der zuge-
hörigen Anlage erfolgswirksam aufgelöst.
Die Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbe-
trag ausgewiesen.
4.2.2 Konsolidierungsgrundsätze und -methoden
Ziel des Konsolidierungsprozesses ist die Eliminie-
rung der konzerninternen Beziehungen, um gemäß
der Einheitstheorie einen den tatsächlichen Verhält-
nissen entsprechenden Überblick über die Vermö-
gens-, Ertrags- und Finanzlage zu erhalten.
Entsprechend Tzn 41-44 und Tz 70 Konsolidierungs-
leitfaden Bayern wird bei den Aufgabenträgern
StWN, Klinikum und wbg auf die Konzernabschlüsse
abgestellt. Die von diesen Gesellschaften aufgestell-
ten Jahresabschlüsse stellen aus Sicht der Stadt
Nürnberg („Mutterunternehmen“) Teilkonzernab-
schlüsse dar.
Die Saldenabstimmung im Rahmen der Schulden -
und der Aufwands-/Ertragskonsolidierung wird je-
doch auf Ebene der einzelnen Tochtergesellschaften
der Teilkonzerne durchgeführt.
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Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Konsolidierungsgrundsätze und –methoden
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Vollkonsolidierung
4.2.2.1.1 Kapitalkonsolidierung und Behandlung der Unterschiedsbeträge
Entsprechend Tz 79 Konsolidierungsleitfaden Bay-
ern ist bei der Kapitalkonsolidierung grundsätzlich
nach § 301 Abs. 1 HGB auf Grundlage der Erwerbs-
methode nach der Neubewertungsmethode vorzuge-
hen. Jedoch kann gemäß Tz 70 Konsolidierungsleit-
faden Bayern auf die Aufdeckung stiller Reserven
und stiller Lasten verzichtet werden. Die Stadt Nürn-
berg nimmt diese Vereinfachungsmöglichkeit in An-
spruch (s.o.).
Die Kapitalkonsolidierung für mehrstufige Konzerne
(d. h. nachgeordnete Aufgabenträger mit eigenen
Töchtern), wie StWN, wbg und Klinikum, erfolgt unter
Anwendung der sog. Kettenkonsolidierung (s.
Glossar) softwaregestützt.
Ist der Beteiligungsbuchwert bei der Kommune hö-
her als das Eigenkapital des nachgeordneten Aufga-
benträgers, so wird dieser aktive Unterschiedsbe-
trag als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen
und planmäßig auf fünf Jahre abgeschrieben (vgl.
auch Tzn 81 -83 Konsolidierungsleitfaden Bayern).
Handelt es sich jedoch lediglich um einen techni-
schen aktiven Unterschiedsbetrag aufgrund vergan-
gener Verluste, ist ein Ausweis im Ergebnisvortrag
angezeigt.
Ist der Beteiligungsbuchwert niedriger als das Eigen-
kapital, so ist die Differenz als passiver Unter-
schiedsbetrag (Unterschiedsbetrag aus der Kapital-
konsolidierung) auszuweisen. Dieser darf entspre-
chend Tz 84 Konsolidierungsleitfaden Bayern in der
Folgezeit erfolgswirksam nur aufgelöst werden,
wenn der Betrag am Abschlussstichtag einem reali-
sierten Gewinn entspr icht oder eine zum Zeitpunkt
des Erwerbs der Anteile oder der erstmaligen Kon-
solidierung erwartete ungünstige Entwicklung der
künftigen Ertragslage des nachgeordneten Aufga-
benträgers eingetreten ist oder zu diesem Zeitpunkt
erwartete Aufwendungen zu berück sichtigen sind
(vgl. § 309 HGB). Gemäß E-DRS 30.142/143 ist ein
Unterschiedsbetrag, der aufgrund Gewinnthesaurie-
rung bei einer bereits vor dem Zeitpunkt der Erstkon-
solidierung gegründeten Tochter entstanden ist, in
die Konzerngewinnrücklage einzustellen.
4.2.2.1.2 Zwischenergebniseliminierung
Entsprechend Tz 92 Konsolidierungsleitfaden Bay-
ern sind Zwischengewinne zu eliminieren. Diese fal-
len an, wenn ganz oder teilweise auf konzerninterne
Lieferungen oder Leistungen beruhende Vermö-
gensgegenstände in den konsolidierten Jahresab-
schluss übernommen werden (vgl. dazu Glossar).
Gemäß Tz 49 Konsolidierungsleitfaden Bayern wird
grundsätzlich auf die Zwischenergebniseliminierung
verzichtet, soweit diese von untergeordneter Bedeu-
tung ist.
4.2.2.1.3 Schuldenkonsolidierung
Forderungen und Schulden zwischen der Stadt
Nürnberg und nachgeordnetem Aufgabenträger bzw.
zwischen nachgeordneten Aufgabenträgern werden
aufgerechnet (vgl. Tz 86 Konsolidierungsleitfaden
Bayern).
Die Stadt Nürnberg setzt für die Abstimmung im Rah-
men der Schuldenkonsolidierung eine Wesentlich-
keitsgrenze von 100.000 € an. Falls die Differenz
von Forderun gen oder Verbindlichkeiten zwischen
zwei zu konsolidierenden Aufgabenträgern größer
als 100.000 € ist, müssen die Einzelbeträge aufge-
klärt und bereinigt werden, bis der Wesentlichkeits-
betrag unterschritten wird.
Die Höhe der Wesentlichkeitsgrenze wurde abgelei-
tet aus der Prämisse, dass das Verhältnis des Pos-
tens Bilanz und Ergebnisrechnung jedes zu konsoli-
dierenden Unternehmens zu einer maximalen
Summe der Gesamtdifferenzen unter 5 % liegen
muss, um die Vermittlung einer den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechenden Vermögens-, Finanz-
und Ertragslage nicht zu gefährden. Für die Ermitt-
lung der Gesamtdifferenz wurde angenommen, dass
bei 19 unmittelbaren und mittelbaren Aufgabenträ-
gern insgesamt maximal 342 Leistungsbeziehungen
im „Konzern“ Stadt Nürnberg, sog. Intercompany-Be-
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Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Konsolidierungsgrundsätze und –methoden
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ziehungen bestehen, für die jeweils die Wesentlich-
keitsgrenze von 100.000 € anzuwenden wäre. Mit
den sich hieraus ergebenden 34,2 Mio. € ist die An-
forderung des maximalen Anteils von 5% von Diffe-
renzen zu Bilanz - und Ergebnisrechnungssummen
im Konzern sowohl für Forderungen und Verbindlich-
keiten, als auch Aufwendungen und Erträgen erfüllt.
Eine detaillierte Berechnung findet sich in Anlage 3.
Die nach der Schuldenkonsolidierung verbleibenden,
sich jeweils unterhalb der Wesentlichkeitsgrenze be-
findlichen Differenzen, werden entsprechend Tz 91
Konsolidierungsleitfaden Bayern innerhalb der Bi-
lanzposition „Sonstige Vermögensgegenstände“
(Forderungen) bzw. in den „Sonstigen Verbindlich-
keiten“ ausgewiesen.
4.2.2.1.4 Aufwands- und Ertragskonsolidierung
Gemäß Tz 95 Konsolidierungsleitfaden Bayern sind
Aufwendungen und Erträge zwischen der Stadt
Nürnberg und nachgeordnetem Aufgabenträger bzw.
zwischen nachgeordneten Aufgabenträgern zu elimi-
nieren.
Auch bei der Aufwands - und Ertragskonsolidierung
geht die Stadt Nürnberg von einer Wesentlichkeits-
grenze von 100.000 € pro Intercompany-Beziehung
aus, siehe hierzu 4.2.2.1.3.
Tz 96 Konsolidierungsleitfaden Bayern weist darauf
hin, dass bei Unstimmigkeiten zwischen den gebuch-
ten Werten bei der Stadt Nürnberg und bei den nach-
geordneten Aufgabenträgern im Rahmen der Auf-
wands- und Ertragseliminierung zur Minimierung des
Aufwands die bei der Kommune gebuchten Salden
zugrunde gelegt werden können. Die Stadt Nürnberg
nimmt diese Vereinfachungsmöglichkeit ab 2019
erstmals explizit in Anspruch , da sich gezeigt hat,
dass aufgrund unterschiedlicher Buchungssystema-
tiken bei den Leistungserbringern und -abnehmern
von Gas, Strom und Wasser unvermeidbar teilweise
höhere Differenzen entstehen. Hier sind daher ab
2019 die bei den Leistungsabnehmern gebuchten
Werte maßgeblich.
At Equity-Konsolidierung
Bei der Equity- Methode handelt es sich um eine ver-
einfachte Form der Kapitalkonsolidierung, bei der die
Anschaffungskosten der Beteiligung in den Folgejah-
ren nach Maßgabe der Entwicklung des anteiligen bi-
lanziellen Eigenkapitals des sog. assoziierten Auf-
gabenträgers im Equity-Wert fortgeschrieben wer-
den, vgl. Tz 97 Konsolidierungsleitfaden Bayern.
Die Beteiligung der Kommune an dem assoziierten
Aufgabenträger in der konsolidierten Vermögens-
rechnung wird unter dem speziellen Posten A.III.3
Anteile an assoziierten Unternehmen mit entspre-
chender Bezeichnung unter den Finanzanlagen aus-
gewiesen (vgl. § 311 Abs. 1 Satz 1 HGB), vgl. Tz 98
Konsolidierungsleitfaden Bayern.
Auch im Rahmen der Konsolidierung At-Equity wer-
den aktive Unterschiedsbeträge beim Geschäfts-
oder Firmenwert über eine Nutzungsdauer von
5 Jahren abgeschrieben (vgl. Tz 104 Konsolidi e-
rungsleitfaden Bayern i. V. m. Tzn 82 und 83 Konso-
lidierungsleitfaden Bayern, § 309 HGB, DRS 4). Ein
passiver Unterschiedsbetrag darf dagegen in den
Folgejahren nur erfolgswirksam aufgelöst werden,
wenn der Betrag am Abschlussstichtag einem reali-
sierten Gewinn entspricht oder eine zum Ze itpunkt
des Erwerbs der Anteile oder der erstmaligen Kon-
solidierung erwartete ungünstige Entwicklung der
künftigen Ertragslage des nachgeordneten Aufga-
benträgers eingetreten ist oder zu diesem Zeitpunkt
erwartete Aufwendungen zu berücksichtigen sind
(vgl. § 309 HGB; Tzn 82 – 84,104 Konsolidierungs-
leitfaden Bayern), s.a. unter Kapitel 4.2.2.1.1.
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Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Einzelpositionen –Anlagevermögen
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4.2.3 Erläuterung der Einzelpositionen : Konsolidierte Vermögensrechnung
Aktiva
4.2.3.1.1 A. Anlagevermögen
A. I. Immaterielle Vermögensgegenstände 31.12.2020 € 31.12.2019 €
Konzessionen, DV-Lizenzen, sonstige Rechte 15.844.877 14.625.693
Geleistete Zuwendungen für Investitionen 184.782.020 182.179.274
Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 2.833.514 4.490.864
Geschäfts- oder Firmenwert 5.103.344
4.872.267
Summe 208.563.755 206.168.098
Die Bilanzposition „Immaterielle Vermögensgegen-
stände“ erhöhte sich im Vergleich zu m 31.12.2019
um 2,40 Mio. €.
Die Sammelposition „Konzessionen, DV -Lizenzen,
sonstige Rechte“ erhöhte sich gegenüber dem Vor-
jahr um 1,22 Mio. € und betrifft insb. die StWN und
die Kernstadt (7,69 Mio. € bzw. 5,61 Mio. €).
Nur bei der Kernstadt werden immaterielle Vermö-
gensgegenstände aus geleisteten Zuwendungen ge-
führt. Die Position stieg in 2020 um 2,60 Mio. €. Den
Schwerpunkt dieser Position bildet in 2020 der Infra-
strukturzuschuss für die Verlängerung der Straßen-
bahnlinie 4 (Thon – Am Wegfeld) in H öhe von
3,25 Mio. €. Ebenfalls werden hier die Bezuschus-
sung freigemeinnütziger Träger von Kindertagesein-
richtungen mit einem Gesamtvolumen von
2,32 Mio. € (u.a. Kindergarten Gibitzenhofstraße 48:
1,12 Mio. €) sowie die Investitionsumlage für die
Stadtumlandbahn in Höhe von 1,28 Mio. € als auch
die Investitionszuschüsse zur Eigentum sförderung
mit 0,82 Mio. € ausgewiesen.
Aufgrund konzerninterner Leistungsbeziehungen eli-
miniert wurden hier 39,65 Mio. € insb. für Baukosten-
zuschüsse der Kernstadt an das Kli nikum sowie für
von der wbg gebaute Kindertagesstätten.
Die Position „Anzahlungen auf immaterielle Vermö-
gensgegenstände“ verringerte sich gegenüber 2019
um 1,66 Mio. € und betrifft ausschließlich die Stadt
und StWN.
Die Position „Geschäfts - oder Firmenwert“ stieg
2020 gegenüber dem Vorjahr um 0,23 Mio. €. Maß-
gebend ist hier die Praxisübernahme der Gemein-
schaftspraxis Gynäkologie am Stadtpark Nürnberg
beim Klinikum. Beim Geschäfts- oder Firmenwert
wird seit 2017 berücksichtigt, dass es sich bei den im
Rahmen der Erstkonsolidierung errechneten Werte
beim Klinikum, bei der Noris inklusion gGmbH und
dem NürnbergStift um technische aktive Unter-
schiedsbeträge handelt, die aus vergangenen, aber
im Einzelabschluss der Stadt noch nicht abgebilde-
ten Verlusten resultieren und sich als Konsequenz
des Verzichts auf die Aufdeckung stiller Lasten ge-
mäß Tz. 70 Konsolid ierungsleitfaden ergeben hat-
ten. Seitdem erfolgt der Ausweis unter der Position
„Ergebnisvortrag“.
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Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Einzelpositionen –Anlagevermögen
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A. II. Sachanlagen
A.II.1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche
Rechte
31.12.2020
€
31.12.2019
€
Kernstadt 249.654.108 236.188.500
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 0 0
Frankenstadion (FSN) 0 0
Klinikum 1.460.538 1.460.538
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 0 0
Noris inklusion gGmbH (NOI) 0 0
Noris inklusion kommunal gGmbH (NIK) 0
0
Nürnberg Bad (NüBad) 0 0
Nürnberg Stift (NüSt) 0 0
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 183.543 183.543
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 17.635.125 18.013.305
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 0 0
Wbg 15.568.496 3.319.814
Summe 284.501.809 259.165.701
Die Bilanzposition „unbebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte“ ver zeichnet im Saldo
eine Steigerung in Höhe von 25,34 Mio. € gegenüber
dem Bilanzstichtag 31.12.2019.
Bei der Kernstadt resultiert der Wertzuwachs (13,47
Mio. €) vor allem aus dem Erwerb von Grünflächen
(2,1 Mio. €) und Ackerflächen (14,33 Mio. €). Hiervon
entfallen 6,66 Mio. € auf die Baugebietsentwicklung
„Tiefes Feld“ sowie 6,81 Mio. € auf Grundstückser-
werbe Nähe Prälat -Nicol-Straße, Nähe Ma rktäcker-
straße und Nähe Mühlweg.
Bei der wbg stieg die Position um 12,25 Mio. €. Die-
ser Anstieg ist zurückzuführen auf Grundstückskäufe
bei der wbg und bei der WBGJ, sowie auf Grund-
stückseinlagen in Johannis und nahe Züricher Str.
bei der WBGB durch die Kernstadt.
Zur Weiterveräußerung bestimmte unbebaute
Grundstücke werden grundsätzlich im Umlaufvermö-
gen (vgl. B. I.3) ausgewiesen.
A.II.2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 31.12.2020 € 31.12.2019 €
Kernstadt 1.316.657.100 1.291.662.132
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 19.448.453 21.255.205
Frankenstadion (FSN) 29.191.343 30.733.539
Klinikum 401.597.503 416.371.108
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Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Einzelpositionen –Anlagevermögen
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Noris Arbeit gGmbH (NOA) 45.845 52.314
Noris inklusion gGmbH (NOI) 15.777.219 15.816.255
Noris inklusion kommunal gGmbH (NIK) 0
0
Nürnberg Bad (NüBad) 36.646.031 38.127.800
Nürnberg Stift (NüSt) 25.416.645 27.161.928
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 22.037.414 22.413.666
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 159.487.998 154.653.341
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 0 0
Wbg 505.251.598 436.570.444
Summe 2.531.557.147 2.454.817.730
Die Bilanzposition „Bebaute Grundstücke und grund-
stücksgleiche Rechte“ erhöhte sich gegenüber dem
Vorjahr um 76,74 Mio. €.
Der Anstieg ist vor allem auf die wbg zurückzufüh-
ren: Hier wuchs die Position bebaute Grundstücke
gegenüber dem Vorjahr um 68,68 Mio. €, bedingt vor
allem durch die Fertigstellung von 5 Neubauprojek-
ten. Hierdurch wurden 252 neue Wohnungen sowie
drei Gewerbeeinheiten und ein e Kindertagesstätte
errichtet.
Einen Beitrag leistete aber auch die Kernstadt, insb.
durch den Bau von Kindertageseinrichtungen, Schu-
len sowie Verwaltungsgebäuden (+24,99 Mio. €). Im
Bereich der Kindertageseinrichtungen (Steigerung
um 13,83 Mio. €) wurden im Wesentlichen fertigge-
stellt: die Interims -KiTa Ingolstädter Straße 52
(4,44 Mio. €), 6 -gruppiger Kinderhort Sibeliusstraße
13 b (6,56 Mio. €) und 4-gruppiger Kinderhort Weil-
tinger Str. 2 (3,47 Mio. €). Die Wertsteigerung im
Schulbereich (15,91 Mio. €) begründet sich insbe-
sondere aus der Fertigstellung der Grundschule Tho-
ner Espan im Norden Nürnbergs (19,2 Mio. €).
Bei StWN erhöhte sich die Position um 4,83 Mio. €,
während sich diese beim Klinikum um 14,77 Mio. €
verringerte. Grund für den deutlichen Rückgang
beim Klinikum ist der Abriss von Gebäuden am
Standort Nord für den Neubau des Zentrums für see-
lische Gesundheit.
A.II.3. Infrastrukturvermögen (Sachanlagen im Gemeinge-
brauch)
31.12.2020
€
31.12.2019
€
Kernstadt 1.705.744.788 1.615.956.773
Abfallwirtschaft (ASN) 21.459.810 31.728.255
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 1.118.193.090 1.041.851.631
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 509.620.169 516.705.058
Summe 3.355.017.857 3.206.241.718
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Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Einzelpositionen –Anlagevermögen
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Den größten Posten Bilanzposition „Infrastrukturver-
mögen (Sachanlagen im Gemeingebrauch)“ stellen
die Brücken, Straßen und Gleisanlagen der Kern-
stadt dar (50,8 %), gefolgt von den Verteilungsanla-
gen der StWN (insb. Telekommunikationsnetz und
Leitungsnetze für die Wasser - und Energieversor-
gung) mit 33,3 % Anteil. Die Abwassersammlungs-
anlagen (Kanäle) des SUN haben mit 15,2 % eben-
falls noch einen nennenswerten Anteil an der Kon-
zernsumme.
Die konzernweite Steigerung i. H. v. 148,78 Mio. €
gegenüber 2019 resultiert aus der Erhöhung bei der
Kernstadt (89,79 Mio. €). Hier ergibt sich im Bereich
Brücken, Tunnel und sonstige Bauten ein enormer
Zuwachs von 71,30 Mio. €. Zugänge (21,99 Mio. €)
und Umbuchungen (76,92 Mio. €) sind hauptsächlich
durch den mittlerweile betriebsbereiten Streckenab-
schnitt der U3 Südwest zwischen Großreuth bei
Schweinau und der Gustav-Adolf-Straße begründet.
Zudem wurde in folgende Maßnahmen investiert:
Fertigstellung Nelson-Mandela-Platz (7,63 Mio. €),
Sanierung Charles -de-Gaulle Brücke/Rothenburger
Straße über den Main-Donau-Kanal (7,02 Mio. €) so-
wie Sanierung Adenauerbrücke einschl. Steuerhaus-
terrassen (5,56 Mio. €). Bei den Gleisanlagen mit
Streckenausrüstung kommt es zu einem Zugang von
9,58 Mio. €, während es im Bereich Straßen, Wege,
Plätze zu einem Anstieg um 7,5 Mio. € kommt.
Auch die Erhöhung bei StWN (76,34 Mio. €) ist hier
maßgebend und resultiert überwiegend aus der Er-
weiterung und Erneuerung der Verteilungsanlagen.
Die Verringerung bei SUN in Höhe von 7,08 Mio. €
ergibt sich insbesondere im Bereich der Abwasser-
reinigung und hier u.a. aus der Entsorgung technisch
veralteter Anlagenteile.
A.II.4. Bauten auf fremden Grund und Boden 31.12.2020 € 31.12.2019 €
Kernstadt 9.928.059 10.170.187
Klinikum 481.918 1.060.636
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 3.988.539 4.201.013
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 254.780 272.513
Wbg 3 980.317
Summe 14.653.299 16.684.666
Die Bauten auf fremden Grund und Boden weisen im
Vergleich zum Bilanzstichtag 31.12.2019 eine Ver-
ringerung des Bestands von 2,03 Mio. € auf, die auf
einen Rückgang bei der wbg (0,98 Mio. €), beim Kli-
nikum (0,58 Mio. €), bei der Kernstadt (0,24 Mio. €),
bei der StWN (0,21 Mio. € ) und bei SÖR
(0,02 Mio. €) basiert.
73
Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Einzelpositionen –Anlagevermögen
_________________________________________________________________________________
18
A.II.5. Kunstgegenstände und Kultur denkmäler (nur Kern-
stadt)
31.12.2020
€
31.12.2019
€
Summe 394.736.536 383.638.668
Die Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler betref-
fen ausschließlich die Kernstadt.
2020 erhöhte sich der Bestand um 11,10 Mio. € ge-
genüber 2019. Dieser Anstieg ist zurückzuführen auf
eine Neubewertung von Kunstgegenständen durch
externe Gutachter, welche im Rahmen der Prüfung
des BKPV 2017 angestoßen wurde . Insbesondere
tragen Nachaktivierungen bei folgenden Werken zur
Steigerung bei: „Sturz des Phaeton“ (Deckenge-
mälde im Hirsvogelsaal von Georg Pencz, Erhöhung
rund 5,7 Mio. €); „Grabtragung Christi“ (Federzeich-
nung von Albrecht Dürer, Erhöhung um 5,09 Mio. €)
und „Sebastiansaltar“ (Tafelmalerei von Hans Bal-
dung Grien, Nachaktivierung von 3,9 Mio. €).
A.II.6. Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 31.12.2020 € 31.12.2019 €
Kernstadt 38.375.089 38.031.852
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 4.371.676 4.688.479
Frankenstadion (FSN) 971.878 1.172.523
Klinikum 38.639.034 42.486.055
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 51.726 73.856
Noris inklusion gGmbH (NOI) 547.053 561.179
Noris inklusion kommunal gGmbH (NIK)
0
0
Nürnberg Bad (NüBad) 1.900.896 2.310.768
Nürnberg Stift (NüSt) 567.323 499.724
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 10.997.439 9.620.343
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 130.352.880 100.897.808
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 3.555.645 3.646.402
Wbg 0 0
Summe 230.330.638 203.988.988
Die Bilanzposition „Maschinen und technische Anla-
gen, Fahrzeuge“ hat sich g egenüber dem
31.12.2019 um 26,34 Mio. € erhöht und enthält v.a.
ÖPNV-Fahrzeuge aus dem Bereich VAG der StWN
(56,59 %) und die technischen Anlagen des Klini-
kums (16,78 %) sowie der Kernstadt (16,66 %).
Der Anstieg ist vor allem auf die StWN mit
29,46 Mio. € zurückzuführen. Hier konnten u. a. drei
neue U -Bahn-Fahrzeuge im August 2020 in den
Fahrgastbetrieb gehen.
Bei SÖR erhöhte sich die Position ebenfalls , um
1,38 Mio. €.
74
Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Einzelpositionen –Anlagevermögen
_________________________________________________________________________________
19
Beim Klinikum verringerte sich die Position hinge-
gen um 3,85 Mio. €, wäh rend sich diese bei der
Kernstadt um 0,34 Mio. € reduzierte. Bei NüBad war
ein Rückgang um 0,41 Mio. € zu verzeichnen.
A.II.7. Betriebs- und Geschäftsausstattung 31.12.2020
€
31.12.2019
€
Kernstadt 59.701.755 57.961.554
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 545.155 629.053
Frankenstadion (FSN) 17.429 28.570
Klinikum 48.932.226 44.144.684
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 235.650 346.434
Noris inklusion gGmbH (NOI) 726.038 825.777
Noris inklusion kommunal gGmbH (NIK) 0
0
Nürnberg Bad (NüBad) 1.418.122 1.465.939
Nürnberg Stift (NüSt) 1.016.974 1.092.681
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 2.507.711 2.568.476
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 26.911.285 28.558.763
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 3.842.005
3.151.217
wbg 1.651.288 1.903.135
Summe 147.505.638 142.676.282
Zur Betriebs - und Geschäftsausstattung des Kon-
zerns gehören vor allem Einrichtungen von Büros,
Schulen und Kindergärten, aber auch EDV-Ausstat-
tungen der Kernstadt (40,47 %) sowie die Einrich-
tung und Ausstattung des medizinischen Bereichs
des Klinikums (33,17 %). Die Bilanzposition erhöht
sich gegenüber 2019 um 4,83 Mio. €.
Die Kernstadt verzeichnet einen Anstieg um
1,74 Mio. €, das Klinikum eine Erhöhung um
4,79 Mio. € und SUN einen Zuwachs von
0,69 Mio. €.
Bei den anderen Töchtern entwickelte sich die Posi-
tion rückläufig.
A.II.8. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 31.12.2020 € 31.12.2019 €
Kernstadt 301.312.971 283.959.909
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 1.477.361 115.354
Frankenstadion (FSN) 86.460 98.920
75
Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Einzelpositionen –Anlagevermögen
_________________________________________________________________________________
20
Klinikum 7.346.812
5.302.979
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 0 0
Noris inklusion gGmbH (NOI) 2.868.204 1.434.851
Noris inklusion kommunal gGmbH (NIK)
0
0
Nürnberg Bad (NüBad) 1.242.641 23.069
Nürnberg Stift (NüSt) 855.035 609.502
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 2.545.583 2.493.030
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 204.489.443
191.722.820
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 57.417.208
39.215.314
Wbg 107.776.836
108.360.384
Summe 687.418.553
633.336.132
Bei den Anzahlungen auf Sachanlagen handelt es
sich um Anzahlungen auf noch nicht gelieferte Ver-
mögensgegenstände. Unter Anlagen im Bau werden
Investitionen geführt, die am Bilanzstichtag noch
nicht fertig gestellt sind. Nach Fertigstellung erfolgt
eine Umbuchung zum jeweiligen Bilanzposten (Akti-
vierung). Erst ab diesem Zeitpunkt beginnt die plan-
mäßige Abschreibung.
Die Bilanzposition erhöhte sich zum Vorjahr um
54,08 Mio. €. Zugängen stehen jeweils Umbuchun-
gen aufgrund Fertigstellung in die Bilanzpositionen
„Bebaute Grundstücke/grundstücksgleiche Rechte“
und „Infrastrukturvermögen“ entgegen.
Im Bereich der Kernstadt erhöhte sich die Position
gegenüber 2019 um 17,35 Mio. €. Die Zugänge
(104,01 Mio. €) resultieren hier aus großen, sich über
Jahre erstreckende Investitionsvorhaben. Dazu zäh-
len u.a. Ballsporthalle Tillypark (24,13 Mio. €), Erwei-
terung der U-Bahnlinie U3 - Bauabschnitt 2.2 im Süd-
westen von Kleinreuth bei Schweinau bis Gebersdorf
(19,85 Mio. €), Neubau Feuerwache 1 (10,06 Mio. €);
2. BA Generalsanierung Gemeinschaftshaus Lang-
wasser (4,43 Mio. €) und Neubau Konzertsaal an der
Meistersingerhalle (4,25 Mio. €).
Bei den StWN ergab sich eine Erhöhung von
12,77 Mio. € vor allem durch Anzahlungen und Anla-
gen im Bau bei U-Bahn-Fahrzeugen sowie bei Stra-
ßenbahnfahrzeugen bei der VAG.
Beim Klinikum war zum 31.12.2020 eine Erhöhung
um 2,04 Mio. € zu verzeichnen.
Bei der wbg sank die Position gegenüber 2019 um
0,58 Mio. €. Enthalten sind hier u.a. 229 sich im Bau
befindliche Wohneinheiten und zwei Gewerbeeinhei-
ten und ein noch nicht fertiggestellter SIGENA-Stütz-
punkt.
76
Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Einzelpositionen –Anlagevermögen
_________________________________________________________________________________
21
A. III. Finanzanlagen
A.III.1 Sondervermögen 31.12.2020 € 31.12.2019 €
Kernstadt 0
0
Summe 0
0
2020 wurden unter der Position „Sondervermögen“
keine Posten ausgewiesen.
Im Rahmen der Kapitalkonsolidierung wurden hier in
den Vorjahren insgesamt 30,88 Mio. € eliminiert,
insb. die im Einzelabschluss der Stadt enthaltenen
Buchwerte der Eigenbetriebe..
A.III.2 Anteile an verbundenen Unternehmen 31.12.2020 € 31.12.2019 €
Kernstadt 1.480.709
1.480.709
Noris inklusion gGmbH (NOI) 0 25.000
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 3.138.308
3.095.252
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 1
1
Summe 4.619.018 4.600.962
Unter der Position Anteile an verbundenen Unter-
nehmen sind nach der Kapitalkonsolidierung nur sol-
che Unternehmensanteile enthalten, die aufgrund
der Wesentlichkeitskriterien nicht in den Konsolidie-
rungskreis aufgenommen wurden. Dies sind bei der
Kernstadt Unternehmen wie die Stadion Betriebs-
GmbH und das Klee-Center GmbH Existenzgründer-
zentrum, bei den StWN diverse Photovoltaikkraft-
werke und Windparks. Gegenüber dem Vorjahr er-
höhte sich die Bilanzposition um 0,02 Mio. €.
Bei der Kernstadt sind hier die Abtretung eines An-
teils an der wbg Nürnberg GmbH seitens der Städti-
schen Werken Nürnberg (StWN) und städtische
Grundstückseinbringungen bei der WBG Nürnberg
Beteiligungs GmbH als Kapitaleinlage enthalten.
SUN hält eine Beteiligung an der Klärschlammver-
wertung Region Nürnberg GmbH (KSVN) zum Erin-
nerungswert. Diese wurde ebenso nicht in den kon-
solidierten Jahresabschluss einbezogen.
Die Noris inklusion gGmbH hält eine Beteiligung an
der 2018 neu gegründeten noris gastro gGmbH, wel-
che nicht in den konsolidierten Jahresabschluss ein-
bezogen wurde. Diese ist ab 2020 unter der Position
„A.III.4 Sonstige Beteiligungen“ aufgeführt.
Im Rahmen der Kapitalkonsolidierung wurden
487,58 Mio. € eliminiert, insb. die im Einzelabschluss
der Stadt enthaltenen Buchwerte für die StWN
(204,20 Mio. €), das Klinikum (124,76 Mio. €) und
die wbg (155,83 Mio. €) – im Vorjahr waren es
435,64 Mio. €.
77
Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Einzelpositionen –Anlagevermögen
_________________________________________________________________________________
22
A.III.3 Anteile an assoziierten Unternehmen 31.12.2020 € 31.12.2019 €
Kernstadt 108.803.985
154.753.616
Klinikum 83.546
196.224
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 478.032.634
492.307.901
wbg -660.706
-660.706
Summe 586.259.459
646.597.035
Bei den Anteilen an assoziierten Unternehmen ergibt
sich gegenüber dem Vorjahr eine Verringerung um
60,34 Mio. €.
Hier sind einerseits die Buchwerte der At-Equity kon-
solidierten Unternehmen NürnbergMesse GmbH
und Flughafen Nürnberg GmbH (ausgewiesen un-
ter „Kernstadt“) enthalten. Ebenso ist hier 2020 die
Kapitalerhöhung von 10 Mio. € für die Nürnberg-
Messe GmbH berücksichtigt. Die Verringerung ge-
genüber 2019 ergibt sich aus den pandemiebeding-
ten anteiligen Jahresfehlbeträgen der Nürnberg-
Messe GmbH (34,29 Mio. €) und der Flughafen
Nürnberg GmbH. (20,61 Mio. €). 2019 erwirtschafte-
ten bei de Unternehmen noch Gewinne. Die Unter-
schiedsbeträge aus der Erstkonsolidierung (vgl.
Glossar) zum 01.01.2016 werden unter 4.3.1.7 dar-
gestellt.
Andererseits sind hier die At-Equity in den jeweiligen
Teilkonzernabschluss der städtischen Töchter Klini-
kum und den StWN einbezogenen Unterneh-
mensanteile ausgewiesen. Hierbei handelt es sich
z.B. um die SAPV Team Nürnberg GmbH (Klinikum)
und die Thüga Holding GmbH & Co KGaA sowie di-
verse windenergie - und gaserzeugende-Unterneh-
men und Stadtwerke bei den StWN.
Der Rückgang bei StWN i. H. v 14,28 Mio. € ist zu-
rückzuführen auf den Verkauf von 4,32 % der Anteile
an der wbg. Diese bei StWN At-Equity einbezogenen
wbg-Anteile wurden inklusive der entsprechenden
jährlichen Wertanpassungen konzernintern elimi-
niert.
A.III.4 Sonstige Beteiligungen 31.12.2020 € 31.12.2019 €
Kernstadt 2.810.595 2.810.595
Noris inklusion gGmbH (NOI) 131.001 76.001
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 1.606.950 1.604.450
Wbg 701.885 701.885
Summe 5.250.431 5.192.931
Die Bilanzposition „Sonstige Beteiligungen“ erhöhte
sich gegenüber dem Vorjahr um 0,06 Mio. €.
Bei der Kernstadt ist dies insb. die Einlage in die
Stiftung Staatstheater Nürnberg (2,5 Mio. €).
Sonstige Beteiligungen in nennenswerter Höhe exis-
tieren neben der Kernstadt außerdem bei den
StWN., wo sich die Position um 0,003 Mio. € verän-
derte. Hier sind z. B. die M-Net Telekommunikations
78
Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Einzelpositionen –Anlagevermögen
_________________________________________________________________________________
23
GmbH München sowie die SYNECO GmbH & Co KG
i. L enthalten.
Ab 2020 ist bei der NOI die Beteiligung an der Noris
gastro GmbH hier ausgewiesen (bisher unter A.III.2
Anteile an verbundenen Unternehmen).
A.III.5 Ausleihungen 31.12.2020 € 31.12.2019 €
Kernstadt 11.803.098 12.143.935
Noris inklusion gGmbH (NOI) 105.339 115.339
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 2.624.816 2.372.520
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 22.036.084 23.172.686
Wbg 89.846 74.877
Summe 36.659.183 37.879.357
Gegenüber dem 31.12.2019 verringerte sich die Bi-
lanzposition „Ausleihungen“ um 1,22 Mio. €.
Betragsmäßig relevante Ausleihungen sind beim Ei-
genbetrieb SUN und bei der Kernstadt vorhanden.
Bei SUN (22,04 Mio. €) handelt es sich insb. um den
sog. B-Anteil aus der Fremdkapitalfinanzierung des
Kaufoptionspreises im Rahmen der vorzeitigen Be-
endigung der grenzüberschreitenden Leasing-Trans-
aktionen (Cross -Border-Leasing) für Anlagen des
ehemaligen Stadtentwässerungsbetriebs (StEB) im
Jahr 2009. Der B-Anteil wurde im Gegensatz zum A-
Anteil aufrechterhalten, da eine vorzeitige Beendi-
gung mit erheblichen Aufhebungsentschädigungen
für die Stadt verbunden gewesen wäre. Die Zahlun-
gen erfolgen durch den B -Erfüllungsübernehmer
(Deutsche Bank AG) direkt an den Fremdkapitalge-
ber (HypoVereinsbank UniCredit Bank AG). Hie rbei
handelt es sich um einen abgekürzten Zahlungs-
strom, bei dem SUN außen vor bleibt. Forderung und
Verbindlichkeit entsprechen sich damit exakt . 2020
erfolgte eine Tilgung. von 1,14 Mio. €. Im Einzelab-
schluss des SUN wurde eine Bewertungseinheit ge-
mäß § 254 Satz 1 HGB gebildet, deren Vorausset-
zungen jedoch im konsolidierten Jahresabschluss
der Stadt nicht vorliegen , so dass Forderung und
Verbindlichkeit (s. Bilanzposition D.II Verb. aus In-
vestitionskrediten) unsaldiert ausgewiesen werden.
Bei der Kernstadt enthält dieser Posten insb. Woh-
nungsbaudarlehen, Reparaturdarlehen zur Verbes-
serung der Wohnverhältnisse, Arbeitgeberdarlehen
und Darlehen für experimentellen Wohnungsbau .
Die Darlehensforderungen reduzierten sich im Haus-
haltsjahr um geleisteten Tilgungsraten.
Konzernintern eliminiert wurden 21,36 Mio. € aus
der Darlehensforderung der Kernstadt gegenüber
dem Klinikum Nürnberg bezüglich der Auflösung des
Sondervermögens im Jahr 2010 sowie die Darle-
hensforderung gegenüber dem Eigenbetrieb SÖR
für die Übertragung des für SÖR betriebsnotwendi-
gen Vermögens abzüglich der zugehörigen Schul-
den im Rahmen der Eigenbetriebsgründung (Träger-
darlehen).
79
Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Einzelpositionen –Anlagevermögen
_____________________________________________________________________________________________________
24
A.III.6 Wertpapiere des Anlagevermögens 31.12.2020 € 31.12.2019 €
Kernstadt 54.227.976 55.176.404
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 82.000.000 72.000.000
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 49.571.381 49.571.381
Wbg 52 52
Summe 185.799.409 176.747.837
Die Bilanzposition „Wertpa piere des Anlagevermö-
gens“ erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 9,05
Mio. €.
Bei den Wertpapieren des Anlagevermögens der
Kernstadt handelt es sich im Wesentlichen um Geld-
anlagen bei den rechtlich unselbständigen Stiftun-
gen, die durch die Kernstadt verwaltet werden. Die
Verringerung i. H. v. 0,95 Mio. € ist marginal.
Beim ASN wurden Gebührenüberschüsse entspre-
chend des Kommunalabgaben gesetzes (KAG) zur
Vermeidung von Negativzinsen bis zur Rückzahlung
im nächsten Gebührenkalkulationszeitraum in Anlei-
hen der Sparkassenorganisation in Höhe von 82,00
Mio. € angelegt.
Bei den StWN sind hier Anteile an Wertpapier son-
dervermögen (Mischfonds auf Basis von Renten und
Aktien) m it einem Marktwert zum 31.12.2020 von
82,4 Mio. € enthalten, die teilweise zur Absicherung
von Altersteilzeitwertguthaben verpfändet wurden.
80
Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Einzelpositionen –Umlaufvermögen
_____________________________________________________________________________________________________
25
4.2.3.1.2 B. Umlaufvermögen
Im Umlaufvermögen sind die Vermögensgegen-
stände zusammengefasst, die zum kurzfristigen Ver-
brauch oder zur Weiterveräußerung bestimmt sind
oder der finanziellen Geschäftsabwicklung dienen.
Neben Barmitteln umfasst es auch andere Vermö-
gensgegenstände, die innerhalb eines Jahres in Bar-
mittel umgewandelt werden können und nicht dazu
bestimmt sind, längerfristig im Vermögen des Kon-
zerns zu verbleiben.
B. I. Vorräte
B.I.1 Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe, Waren 31.12.2020 € 31.12.2019 €
Kernstadt 271.888 274.416
Klinikum 17.429.990 11.268.731
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 85.854 111.811
Noris inklusion gGmbH (NOI) 91.420 121.215
Nürnberg Bad (NüBad) 64.078 63.316
Nürnberg Stift (NüSt) 331.505 99.548
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 1.524.369 1.456.819
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 72.935.353 59.438.861
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 3.965.226 3.702.793
Summe 96.699.684 76.537.510
Bei den fremdbezogenen Roh-, Hilfs- und Betriebs-
stoffen und Waren, die noch unverarbeitet oder nicht
verbraucht sind bzw. ohne wesentliche Be- oder Ver-
arbeitung weiterveräußert werden, ergeben sich ge-
genüber dem Vorjahr signifikante Mehrungen. Die
größte Änderung ergibt sich bei der StWN
(13,50 Mio. €), die zum Großteil auf Erhöhungen bei
den im Umlaufvermögen bilanzierten Emissionsrech-
ten basiert . Beim Klinikum stieg die Position um
6,16 Mio. € aufgrund der Aufstockung der Vorräte
beim medizinischen Bedarf von Verbrauchsgütern.
Insgesamt erhöhte sich die Position zum 31.12.2020
um 20,16 Mio. €.
B.I.2 Unfertige Erzeugnisse und Leistungen/fertige Erzeug-
nisse und Leistungen
31.12.2020
€
31.12.2019
€
Kernstadt 266.437 278.613
Klinikum 4.796.834 6.369.809
Noris inklusion gGmbH (NOI) 240.985 168.309
81
Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Einzelpositionen –Umlaufvermögen
_____________________________________________________________________________________________________
26
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 9.008.268 9.166.104
Wbg 53.799.294 23.670.259
Summe 68.111.819 39.653.094
Bei der Bilanzposition „Unfertige Erzeugnisse und
Leistungen sowie fertige Erzeugnisse und Leistun-
gen“ ist eine deutliche Erhöhung von 28,46 Mio. €
gegenüber 31.12.2019 zu verzeichnen. Diese ergibt
sich vor allem durch Mehrungen bei der
wbg (30,13 Mio. €) und hier aus Bestandserhöhun-
gen bei den unfertigen Leistungen (z. B. noch nicht
abgerechnete Betriebskosten und erbrachte, aber
noch nicht abgerechnete Betreuungsleistungen) .
Konzernintern eliminiert sind hier bei der wbg insb.
die noch nicht fertiggestellten (ÖÖP-)Bauprojekte,
die die wbg Kommunal für die Stadt abwickelt.
B.I.3 Grundstücke als Vorräte (unbebaute und bebaute) 31.12.2020 € 31.12.2019 €
Kernstadt 39.494.992 42.660.913
Wbg 33.270.895 30.999.516
Summe 72.765.886 73.660.429
Die Position „Grundstücke als Vorräte“ verringerte
sich zum Bilanzstichtag 31.12.2020 gegenüber 2019
um 0,89 Mio. €.
Gemäß Bek. d. BayStMI vom 03.03.2014, Az. IB4 -
1512.5-25 sind Liegenschaften, die nicht der dauern-
den Aufgabenerfüllung dienen (z. B. zur Weiter-
veräußerung bestimmte Grundstücke) der Bilanzpo-
sition „Grundstücke des Umlaufvermögens“ zuzuord-
nen. Nur wbg und K ernstadt hielten 2020 solche
Grundstücke.
Bei der Kernstadt verringerte sich der Bestand im
Vergleich zum Vorjahr um 3,17 Mio. €.
Bei der wbg erhöhte sich der Bestand in 2020 hinge-
gen und zwar um 2,27 Mio.€. Hier sind neben den
zum Verkauf bestimmten unbebauten Grundstücken
auch Grundstücke mit unfertigen und fertigen Bauten
enthalten.
B.I.4 Sonstige Vorräte 31.12.2020 € 31.12.2019 €
Noris inklusion gGmbH (NOI) 1.265 1.454
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 2.244.114 1.905.658
wbg 25.669 27.852
Summe 2.271.047 1.934.964
82
Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Einzelpositionen –Umlaufvermögen
_____________________________________________________________________________________________________
27
B.I.5 Geleistete Anzahlungen auf Vorräte 31.12.2020 € 31.12.2019 €
wbg 15.314 33.810
Summe 15.314 33.810
B. II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
B.II.1. Öffentlich -rechtliche Forderungen und Forderungen
aus Transferleistungen
31.12.2020
€
31.12.2019
€
Kernstadt 83.386.696 77.941.853
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 1.921.262 1.825.645
Klinikum 64.499.321 88.853.292
Noris inklusion gGmbH (NOI) 1.439.073 1.927.409
Noris inklusion kommunal gGmbH (NIK) 104.599 0
Nürnberg Stift (NüSt) 2.393.670 125.977
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 1.452.271 1.782.659
Summe 155.196.892 172.456.834
Unter der Position „Öffentlich-rechtliche Forderun-
gen und Forderungen aus Transferleistungen“ sind
insb. Steuer-, Abgaben- und Gebührenforderungen
zusammengefasst.
Die Position verringerte sich in 2020 gegenüber dem
Vorjahr um 17,26 Mio. €.
Summenmäßig größere Beträge sind nu r bei der
Kernstadt und beim Klinikum zu konstatieren.
Bei der Kernstadt ist die Erhöhung um 5,44 Mio. €
im Wesentlichen auf die Zunahme der Beitragsforde-
rungen ( + 2,3 Mio. €) und der Steuerforderungen
(+1,5 Mio. €) zurückzuführen.
Bei NüSt stiegen die Forderungen um 2,27 Mio. € ,
bedingt durch Forderungen aus Corona -Erstattun-
gen (Ausgleich für Testungen, Corona -Rettungs-
schirm).
Das Klinikum verzeichnet niedrigere Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen. Dies ist zum einen
zurückzuführen auf eine Gesetzgebung zur kurzfris-
tigen Liquiditätssicherung der Leistungserbringer ,
nach der für die Jahre 2020 und 2021 das Zahlungs-
ziel vom regulären Rahmen gemäß Landesvertrag
(21 Tage in Bayern) auf bundesweit 5 Tage verkürzt
wurde. Zum anderen ist das in 2018 verabschiedete
Pflegepersonalstärkungsgesetz für den Rückgang
maßgebend, wodurch die Ausgliederung der Pflege-
personalkosten aus dem DRG -System (pauschali-
sierendes Abrechnungssystem) ab 2020 beschlos-
sen wurde. Hierdurch wurden die bisher unter den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sum-
mierten DRG-Pauschalen in 2020 erstmals unter den
Forderungen nach Krankenhausfinanzierungsrecht
ausgewiesen, welche unter den Sonstigen Vermö-
gensgegenständen bilanziert werden. Insgesamt
verringerte sich die Position hier um 24,35 Mio. €.
83
Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Einzelpositionen –Umlaufvermögen
_____________________________________________________________________________________________________
28
B.II.2. Privatrechtliche Forderungen
31.12.2020
€
31.12.2019
€
Kernstadt 3.713.370 3.654.868
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 204.748 174.041
Frankenstadion (FSN) 113.873 96.443
Klinikum 41.866.026 24.132.720
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 713.532 492.227
Noris inklusion gGmbH (NOI) 402.699 95.838
Noris inklusion kommunal gGmbH (NIK) 0 0
Nürnberg Bad (NüBad) 237.954 467.236
Nürnberg Stift (NüSt) 764.275 1.865.869
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 2.686.238 2.963.691
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 361.039.213 351.356.695
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 0 0
wbg 1.177.401 1.419.725
Summe 412.919.329 386.719.353
Der Anstieg bei den privatrechtlichen Forderungen
zum Bilanzstichtag 31.12.2020 gegenüber 2019 um
26,20 Mio. € ist vor allem dem Klinikum und den
StWN geschuldet.
Beim Klinikum resultiert die Erhöhung
(+17,73 Mio. €) auf gestiegenen Forderungen ggü.
dem Bayerischen Landesamt für Pflege zum Aus-
gleich finanzieller Belastungen im Zusammenhang
mit COVID-19.
Bei StWN nahmen die Forderungen, die vorwiegend
aus der Verbrauchsabgrenzung resultieren, um
9,68 Mio. € zu.
Konzernintern wurde ein Betrag in Höhe von
15,07 Mio. € eliminiert, insb. Forderungen der N-Er-
gie GmbH gegenüber der Kernstadt und Klinikum so-
wie Forderungen der wbg gegenüber Kernstadt und
StWN.
84
Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Einzelpositionen –Umlaufvermögen
_____________________________________________________________________________________________________
29
B.II.3 Sonstige Vermögensgegenstände
31.12.2020
€
31.12.2019
€
Kernstadt 20.804.144 13.397.236
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 354.912 359.776
Frankenstadion (FSN) 27.688 23.258
Klinikum 40.705.371 10.133.381
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 940.222 924.735
Noris inklusion gGmbH (NOI) 718.837 597.158
Noris inklusion kommunal gGmbH (NIK) 0 0
Nürnberg Bad (NüBad) 816.894 126.873
Nürnberg Stift (NüSt) 42.449 101.473
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 1.433.005 1.058.920
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 80.290.976 73.573.003
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 214.357 183.195
wbg 2.503.519 4.206.664
Summe 148.852.373 104.685.672
Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten
vorwiegend Geschäftsvorfälle, die Erträge im abge-
laufenen Geschäftsjahr darstellen, jedoch erst nach
dem Bilanzstichtag zu Einnahmen führen, z.B. im Be-
reich der Kernstadt bei Zuweisungen und Kostener-
stattungen, Zinsen und Beteiligungserträgen.
Im Vergleich z um Vorjahr erhöhte sich die Position
um 44,17 Mio. €.
Hauptgrund für die Erhöhung gegenüber 2019 bei
der Kernstadt (gesamt 7,41 Mio. €) sind Grund-
stückseinbringungen in die WBGB an der Züricher
Straße i.H.v. 15,8 Mio. € und in Johannis i.H.v
3,7 Mio. €. Diese in 2021 verbuchten Erträge wurden
entsprechend des früheren Zeitpunkts des Über-
gangs von Besitz, Nutzen und Lasten nach 2020 ab-
gegrenzt.
Beim Klinikum erhöhte sich die Position gegenüber
dem 31.12.2019 um 30,57 Mio. € . Maßgebend für
diesen Anstieg ist die unter dem im Gliederungs-
punkt B.II.1 beschriebene bilanziel le Umgliederung
aus dem Pflegepersonalstärkungsgesetz.
Bei den StWN erhöhte sich die Position um
6,72 Mio. €, begründet vor allem durch Steuererstat-
tungsansprüche aus der Stromsteuer.
Außerdem sind in Bayern die Differenzen aus der
Schuldenkonsolidierung, d.h. nicht durch Konsoli-
dierungsmaßnahmen zu beseitigende Abweichun-
gen zwischen einer Forderung eines Aufgabenträ-
gers einerseits und einer Verbindlichkeit eines ande-
ren Aufgabenträgers andererseits, auf der Aktivseite
unter der Position „Sonstige Vermöge nsgegen-
stände“ auszuweisen. Zum 31.12.2020 verbleiben
auf dieser Position 0,79 Mio. €, entsprechend 0,10 %
85
Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Einzelpositionen –Umlaufvermögen
_____________________________________________________________________________________________________
30
der gesamten Konzern -Forderungen, somit sind
diese Differenzen unwesentlich.
Konzernintern wurde bei dieser Bilanzposition insge-
samt ein Betrag in Höhe von 31,48 Mio. € eliminiert,
der im Wesentlichen auf den Freistellungsanspruch
der Stadt gegenüber dem Kommunalunternehmen
Klinikum aus Beihilfe-/Pensionsrückstellungen ent-
fällt.
B.II.4 Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Beteili-
gungen, Sondervermögen
31.12.2020
€
31.12.2019
€
Kernstadt 20.761.868 1.142.942
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 209 236
Frankenstadion (FSN) 7.240 0
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 687 167.840
Noris inklusion gGmbH (NOI) 0 -874.265
Nürnberg Bad (NüBad) 8.452 9.900
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 50.261 28.213
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 11.666.278 12.707.774
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 114.841 83.647
Summe 32.609.835 13.266.288
Die zusammengefasste Position der Forderungen
gegen verbundene Unternehmen, Beteiligungen,
Sondervermögen erhöhte sich 2020 im Vergleich
zum Vorjahr um 19,34 Mio. € vor allem bei der Kern-
stadt (19,62 Mio. €).
Maßgebend zur Erhöhung bei der Kernstadt trägt der
positive Saldo auf dem Kontokorrentkonto Flughafen
(+ 18 Mio. €) aufgrund einer Betriebsmittelvereinba-
rung zwischen Stadt und Flughafen zur Abfederung
der Liquiditätsausfälle durch die Corona-Krise bei. Im
Vorjahr war der Saldo des Betriebsmittelkontos bei
der Stadt noch negativ und daher unter den Verbind-
lichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung aus-
gewiesen (- 19 Mio. €).
Bei dieser Position ist die konzerninterne Eliminie-
rung mit 151,55 Mio. €, entspricht 82,36 %, naturge-
mäß besonders hoch.
B.II.5 Forderungen gegen den öffentlichen Bereich und
Transferforderungen
31.12.2020
€
31.12.2019
€
Kernstadt 32.009.006 32.995.622
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 51.365 65.144
Summe 32.060.371 33.060.766
86
Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Einzelpositionen –Umlaufvermögen
_____________________________________________________________________________________________________
31
Unter der Position „Forderungen gegenüber dem öf-
fentlichen Bereich und Transferforderungen“ sind
überwiegend bei der Kernstadt und in geringem
Maße bei SÖR Beträge enthalten. Im Vergleich zum
Vorjahr verringerte sich die Position um 1,00 Mio. €.
Bei der Kernstadt wurde ein Anstieg bei den F orde-
rungen gegen den Bund (+ 7,1 Mio. €) und gegen-
über sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen
(+0,9 Mio. €) kompensiert durch einen Rückgang bei
den Forderungen gegenüber dem Land (-9,1 Mio. €).
87
Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Einzelpositionen –Umlaufvermögen
_____________________________________________________________________________________________________
32
B. III. Wertpapiere des Umlaufvermögens
Wertpapiere des Umlaufvermögens 31.12.2020
€
31.12.2019
€
Summe 0 0
88
Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Einzelpositionen – Umlaufvermögen
_____________________________________________________________________________________________________
33
B. IV. Liquide Mittel
Die Position „Liquide Mittel hat sich um 43,06 Mio. €
gegenüber 2019 verringert. Die größten Bestände
sind bei der Kernstadt (76,9 %), der wbg (7,7 %) und
bei den StWN (7,2 %), zu konstatieren.
Bei der Kernstadt haben sich die liquiden Mittel zum
31.12.2020 im Vergleich zu 2019 um rund
39,11 Mio. € verringert. Damit spiegeln sich auch hier
teilweise coronabedingte Ausfälle bei den Einzahlun-
gen bzw. pandemiebedingte Mehrauszahlungen in
2020 wieder. Die korrespondierenden Forderungen
und Verbindlichkeiten wurden im Rahmen der Schul-
denkonsolidierung eliminiert.
Die Position verringerte sich bei der wbg um ca.
10,38 Mio. €.
Bei de n StWN erhöhte sich die Position um rund
6,65 Mio. €.
Beim Klinikum stieg die Position um 22,86 Mio. €
aufgrund der im Gliederungspunkt B.II.1 beschriebe-
nen Gesetzgebung zur Verkürzung des Zahlungs-
ziels der Kostenträger zur kurzfristigen Liquiditätssi-
cherung der Leistungserbringer.
Die Zahlungsfähigkeit und Liquidität de s Konzerns
Stadt Nürnberg war im Jahr 2020 stets gewährleistet
und sichergestellt.
Liquide Mittel 31.12.2020
€
31.12.2019
€
Kernstadt 426.505.725 465.611.553
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 9.871.924 30.673.022
Frankenstadion (FSN) 148.014 88.926
Klinikum 23.569.652 712.242
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 674.234 1.116.662
Noris inklusion gGmbH (NOI) 1.466.109 485.973
Noris inklusion kommunal gGmbH (NIK) 23.777 0
Nürnberg Bad (NüBad) 205.134 435.854
Nürnberg Stift (NüSt) 8.940.872 7.978.483
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 621.730 4.355.478
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 39.865.817 33.220.056
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 545.078 435.555
wbg 42.532.800 52.915.752
Summe 554.970.867 598.029.556
89
Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Einzelpositionen – Aktive Rechnungsabgrenzung
_____________________________________________________________________________________________________
34
4.2.3.1.3 C. Aktive Rechnungsabgrenzung
Aktive Rechnungsabgrenzung 31.12.2020
€
31.12.2019
€
Kernstadt 31.653.604 37.756.579
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 0 0
Frankenstadion (FSN) 320 320
Klinikum 1.588.177 2.289.100
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 9.205 0
Noris inklusion gGmbH (NOI) 99.095 69.227
Noris inklusion kommunal gGmbH (NIK) 0 0
Nürnberg Bad (NüBad) 3.312 2.054
Nürnberg Stift (NüSt) 61.086 35.228
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 337.849 291.633
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 2.354.011 2.523.073
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 16.732 16.935
wbg 142.158 209.480
Summe 36.265.550 43.193.628
Die Position „Aktive Rechnungsabgrenzung“ beträgt
zum 31.12.2020 insgesamt 36,27 Mio. € und verrin-
gerte sich damit um 6,93 Mio. €. Unter dieser Posi-
tion sind Ausgaben erfasst, die vor dem Bilanzstich-
tag vorgenommen wurden, aber erst nach diesem
Tag Aufwendungen darstellen.
Den größten Posten bildet die Kernstadt mit 87,3 %.
Der Rechnungsabgrenzungsposten enthält vor allem
die Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII (insb. die
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)
und nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeits-
suchende) sowie den kommunalen Anteil für Leistun-
gen der Unterkunft und Heizung, einmalige Beihilfen
und Leistungen für Bildung und Teilhabe, die im De-
zember 2020 im Voraus für den Monat Januar 2021
ausbezahlt wurden. Ebenso ist die bereits Ende
2020 ausbezahlte Beamtenbesoldung für Januar
2021 enthalten, sowie sonstige Vorauszahlungen für
Zuschüsse, Ablösezahlungen, Mieten und Mitglieds-
beiträge.
Bei den StWN (Anteil 6,5 %) sind hier im Wesentli-
chen Aufwendungen für Preisabsicherungen, Auf-
wendungen aus einem Servicevertrag sowie Provisi-
onen enthalten.
90
Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Einzelpositionen – Eigenkapital
_____________________________________________________________________________________________________
35
Passiva
4.2.3.2.1 A. Eigenkapital
A. Eigenkapital 31.12.2020 € 31.12.2019 €
Kernstadt 1.594.290.143 1.566.723.543
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 224.271.569 228.633.763
Summe 1.818.561.713 1.795.357.306
Das Eigenkapital der nachgeordneten Aufgabenträ-
ger wurde zum größten Teil im Rahmen der Kapital-
konsolidierung (vgl. Glossar) zum Zeitpunkt der Erst-
konsolidierung (01.01.2016) mit dem Beteiligungs-
buchwert bei der Kernstadt verrechnet. Damit be-
steht das Eigenkapital auf Ebene des konsolidierten
Jahresabschlusses vor allem aus dem Basiskapital
der Kernstadt, den Rücklagen und den Minderhei-
tenanteilen aus dem StWN-Teilkonzern.
Zum 31.12.2020 ergab sich eine Ver ringerung von
23,20 Mio. €. Veränderungen des Eigenkapitals sind
in Anlage 6: Eigenkapitalübersicht dargestellt.
A. I. Allgemeine Rücklage (Nettoposition)
Allgemeine Rücklage (Nettoposition) 31.12.2020 € 31.12.2019 €
Summe 688.000.850 670.065.710
Aufgrund der Kapitalkonsolidierung wird die Allge-
meine Rücklage rein bei der Kernstadt ausgewiesen
und umfasst auch im Wesentlichen das Basiskapital
der Kernstadt. Die Position hat sich im Vergleich zum
konsolidierten Jahresabschluss 2019 um 17,94 Mio.
€ erhöht.
Dabei handelt es sich vorwiegend um eine Anpas-
sung des Basiskapitals der Kernstadt aufgrund der
externen Gutachten einzelner Kunstgegenstände im
Rahmen der Generalrevision im Bereich der Museen
der Stadt Nürnberg ((17,97 Mio. €).
A. II. Rücklagen aus nicht ertragswirksam aufzulösenden Zuwendungen/Kapitalrücklagen
Rücklagen aus nicht ertragswirksam aufzulösenden Zuwen-
dungen/Kapitalrücklagen
31.12.2020
€
31.12.2019
€
Summe 2.631.468 2.631.468
Von ursprünglich bei der Position Rücklagen aus
nicht ertragswir ksam aufzulösenden Zuwendun-
gen/Kapitalrücklagen seitens der Konzerntöchter ge-
meldeten 132,39 Mio. € verblieben nach der Kapital-
konsolidierung lediglich 2,63 Mio. €. €. Seit 2019 wird
91
Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Einzelpositionen – Rücklagen aus nicht ertragswirksame
_____________________________________________________________________________________________________
36
unter dieser Position der Zuschuss des Freistaates
Bayern zum Umbau des Frankenstadions von
2,6 Mio. € ausgewiesen.
A. III. Ergebnisrücklagen/Gewinnrücklagen
Ergebnisrücklagen/Gewinnrücklagen 31.12.2020 € 31.12.2019 €
Summe 844.685.411 741.070.411
Die Position „Ergebnisrücklagen/Gewinnrücklagen“
hat sich 2020 gegenüber 2019 um 103,62 Mio. € ver-
ändert, d.h. nach den Ergebnisverwendungsbuchun-
gen aus den Einzel - und Teilkonzernabschlüssen
2019 aufgrund der durch die Kernstadt, die StWN,
die wbg und SUN erwirtschafteten Jahresüber-
schüsse 2019 erhöht. Nähere Informationen zu den
Jahresüberschüssen finden sich in den Erläuterun-
gen zur Bilanzposition Passiva A. V. „Jahresergeb-
nis“.
Gemäß E-DRS 30.142/143 werden hier passive Un-
terschiedsbeträge, die aus während der Konzernzu-
gehörigkeit, aber vor dem Erstkonsolidierungszeit-
punkt erwirtschafteten Gewinnen resultieren, ausge-
wiesen. Dies betrifft die Unterschiedsbeträge von
ASN, NOA, SÖR, SUN, wbg und den StWN.
Folgende Beträge wurden aus den Einzel- bzw. Teil-
konzernabschlüssen der einbezogenen Gesellschaf-
ten gemeldet und der Kapitalkonsolidierung unterzo-
gen:
Ergebnisrücklagen/Gewinnrücklagen im Einzel-/Teilkonzern-
abschluss (vor Konsolidierung)
31.12.2020
€
31.12.2019
€
Kernstadt 232.486.124 169.551.392
Klinikum 3.031.883 3.031.883
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 278.932 206.242
Noris inklusion gGmbH (NOI) 224.174 224.174
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 10.285.814 10.285.814
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 305.740.662 291.843.010
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 79.929.487 67.410.947
wbg 155.590.689 141.018.508
Summe 787.567.765 683.571.971
Die Ergebnisrücklagen/Gewinnrücklagen im Einzel-
/Teilkonzernabschluss erhöhten sich konzernweit
um 104,00 Mio. € v.a. bedingt durch die Erhöhung
bei der Kernstadt 62,93 Mio. € , den StWN (13,90
Mio. €), der wbg (14,57 Mio. €), SUN (12,52 Mio. €)
und NOA.
92
Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Einzelpositionen – Eigenkapital
_____________________________________________________________________________________________________
37
A.IV Ergebnisvortrag 31.12.2020 € 31.12.2019 €
Summe 58.288.861 43.052.730
Der Ergebnisvortrag hat sich von 2019 auf 2020 um
15,24 Mio. € auf 58,29 Mio. € erhöht und ist damit
zum zweiten Mal positiv.
Der negative Betrag des Ergebnisvortrags kam ur-
sprünglich zustande, indem gegenüber der Erstkon-
solidierung in den Einzel- bzw. Teilkonzernabschlüs-
sen, Überschüsse in die Rücklagen eingestellt bzw.
Verluste mit der Rücklage verrechnet wurden und
damit aus dem Ergebnisvortrag herausgebucht wur-
den. In den Folgejahren wird nun das Jahresergeb-
nis des Vorjahres sowie die Ergebnisvorträge der
vorvergangenen Jahre im Ergebnisvortrag des Kon-
zerns ausgewiesen, sofern nicht eine andere Ergeb-
nisverwendung stattgefunden hat.
Der starke Anstieg des Ergebnisvortrags spiegelt da-
her das hohe Jahresergebnis 201 9 im Konzern wi-
der. Insb. die StWN und ASN trugen mit hohen Über-
schüssen dazu bei, wohingegen die Kernstadt und
Kh mit einem negativen Übertrag den Anstieg
dämpfte. Konzernbuchungen 2020 trugen lediglich
12,23 Mio. € zur Veränderung bei.
A.V Jahresergebnis
A.V Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 31.12.2020 € 31.12.2019 €
Summe -4.167.037 105.052.633
Auf Konzernebene ergab sich für 2020 ein Jahres-
fehlbetrag von 4,17 Mio. € , gegenüber 2019 sank
das Jahresergebnis um 109,22 Mio. €. Ursächlich für
das Ergebnis sind insb. die Verluste im Einzel- bzw.
Konzernabschluss bei der Kernstadt, dem ASN,
NüBad, SÖR, KH und FSN sowie bei den At-Equity
konsolidierten Töchtern Messe und Flughafen. Über-
schüsse entstanden lediglich bei den StWN (vor Eli-
minierung des Gewinns aus dem wbg - Anteilsrück-
kauf), der wbg und SUN.
Bei den meisten Jahresfehlbeträgen im Konzern
standen die Auswirkungen der Corona-Pandemie im
Vordergrund, lediglich bei ASN und SUN entstanden
diese aufgrund der zum Ausgleich von Überschüs-
sen in Vorjahren niedriger kalkulierten Gebühren für
Müll und Abwasser.
Bei der Kernstadt waren vor allem gesunkene Steu-
ererträge, niedrigere Erstattungszinsen auf die Ge-
werbesteuer, gesunkene öffentlich -rechtliche Leis-
tungsentgelte, aber auch höhere Zuschüsse an sozi-
ale Einrichtungen sowie gestiegene Verlustausglei-
che an städtische Töchter bzw. entsprechende
Rückstellungen ursächlich. Im Rahmen der Aufstel-
lung des konsolidierten Jahresabschlusses werden
diese jedoch eliminiert , so dass sich nach Konsoli-
dierung ein Überschuss ergibt, der die Fehlbeträge
der Töchter teilweise kompensiert.
Im Verlust von NüBad schlagen sich vor allem pan-
demiebedingte Bäderschließungen und reduzierte
Besucherzahlen aufgrund der vorgeschriebenen Hy-
gienekonzepte der Pandemie nieder.
Beim ASN sind die gesunkenen Abfallgebühren ur-
sächlich für den Verlust, welche gegen Überschüsse
aus dem vorherigen Kalkulationszeitraum verrechnet
werden.
Die StWN erwirtschafteten einen Jahresüberschuss,
welcher deutlich unter dem Ergebnis von 2019 liegt.
Auch hier sind die pandemiebedingten Auswirkun-
gen v. a. bei der VAG (z. B. niedrigere Fahrgastzah-
len) die Ursache.
93
Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Einzelpositionen – Eigenkapital
_____________________________________________________________________________________________________
38
Bei SUN resultiert das geringere Jahresergebnis auf
gesunkenen Abwassergebühren.
Lediglich bei der wbg liegt das Jahresergebnis 2020
über dem V orjahr. Das liegt vor allem an höheren
Überschüssen aus dem Verkauf von Eigentumsob-
jekten und im Bestandsmanagement gestiegenen
Sollmieten.
.
Folgende Jahresergebnisses wurden gemeldet:
Jahresergebnis im Einzel-/Teilkonzernabschluss (Meldung =
vor Konsolidierung)
31.12.2020
€
31.12.2019
€
Kernstadt -12.859.720 61.826.335
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) -8.666.107 5.659.261
Frankenstadion (FSN) -2.157.313 -1.244.671
Klinikum -2.529.918 -7.954.860
Noris Arbeit gGmbH (NOA) -750.820 36.345
Noris inklusion gGmbH (NOI) 389.125 71.616
Noris inklusion kommunal gGmbH (NIK) 0 0
Nürnberg Bad (NüBad) -7.924.001 -6.197.277
Nürnberg Stift (NüSt) -975.546 -2.336.179
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) -2.810.845 -4.544.867
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 11.687.752 63.487.156
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 8.076.806 12.518.539
wbg 17.096.338 14.846.080
Summe -1.424.247 136.167.479
Im Rahmen der Konsolidierungsmaßnahmen verän-
derte sich der Gesamtwert zum 31.12.2020 um
2,74 Mio. €, aus der Equity-Konsolidierung resultie-
ren dabei 55,93 Mio. €: Der anteilige Fehlbetrag für
die NürnbergMesse GmbH (ohne des auf nicht be-
herrschte Anteile entfallenden Ergebnisses) beträgt
34,3 Mio. €, der anteilige Fehlbetrag der Flughafen
Nürnberg GmbH 20,6 Mio. €. Beide Ergebnisse sind
maßgeblich durch fehlende Erträge aufgrund der
pandemiebedingten Messe - bzw. Flugausfälle ge-
prägt. Hinzu kommt die Abschreibung auf den Ge-
schäfts- und Firmenwert der NürnbergMesse GmbH
(1,03 Mio. €).
94
Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Einzelpositionen – Eigenkapital
_____________________________________________________________________________________________________
39
A.VI Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter 31.12.2020 € 31.12.2019 €
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 224.271.569 228.633.763
Summe 224.271.569 228.633.763
Ein Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesell-
schafter verbleibt nur bei den StWN. Da bei StWN
Konzernaußenstehende am Eigenkapital der Stadt-
werke-Töchter beteiligt sind (insb. hält die Thüga AG
39,8 % der N -Ergie AG), wird der nach der Kapital-
konsolidierung auf konzernaußenstehende Gesell-
schafter entfallende Teil des Eigenkapitals gesondert
ausgewiesen.
A.VII Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung 31.12.2020 € 31.12.2019 €
Frankenstadion (FSN) 4.442.717 4.442.717
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 205.926 205.926
wbg 202.669 202.669
Summe 4.850.592 4.850.592
Unterschiedsbeträge kommen dadurch zustande,
dass der Beteiligungsbuchwert bei der Kernstadt
kleiner als das anteilige Eigenkapital ist. Die Grün-
dung bzw. Aufgabenübertragung in Bezug auf die
nachgeordneten Aufgabenträger durch die Kernstadt
erfolgten schon vor längerer Zeit, ohne dass ein kon-
solidierter Jahresabschluss aufgestellt wurde.
Dadurch haben die Tochtergesellschaften der Kern-
stadt im Laufe der Zeit in erheblichem Maße Rückla-
gen angesammelt, so dass das anteilige Eigenkapi-
tal über die ursprünglich e Kapitaleinlage gestiegen
ist. Ein solcher Unterschiedsbetrag hat Eigenkapital-
charakter und wird in einem separaten Posten aus-
gewiesen (vgl. auch Glossar).
Die sich im Rahmen der Erstkonsolidierung errech-
nenden, aus Gewinnen der Vergangenheit resultie-
renden passiven Unterschiedsbeträge von ASN,
NOA, SÖR, SUN, wbg und den StWN werden ge-
mäß E -DRS 30.142/143 in der Ergebnisrücklage
ausgewiesen. Lediglich bei FSN wurden Rücklagen
aus Kapitalzuschüssen gebildet, nicht aus Gewin-
nen. Weitere, geringe Beträge ergeben sich aus der
Konsolidierung des 25,1% -Anteils der wbg an der
NIM (StWN-Konzern).
95
Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Einzelpositionen – Sonderposten
_____________________________________________________________________________________________________
40
4.2.3.2.2 B. Sonderposten
B.I Sonderposten aus Zuwendungen 31.12.2020 € 31.12.2019 €
Kernstadt 931.252.177 873.770.956
Klinikum 299.190.502 309.603.675
Noris inklusion gGmbH (NOI) 2.266.775 2.338.944
Nürnberg Bad (NüBad) 5.303.926 5.422.284
Nürnberg Stift (NüSt) 3.559.773 3.752.904
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 65.095 56.769
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 193.428.118 183.909.805
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 42.792.972 44.407.149
Summe 1.477.859.338 1.423.262.484
Die Bilanzposition „Sonderposten aus Zuwendun-
gen“ verzeichnet insgesamt einen Anstieg um
54,60 Mio. €. Die größten Posten bilden die Kern-
stadt (63,0 %), das Klinikum (20,2 %) und die StWN
(13,1 %).
Die Steigerung um 57,48 Mio. € bei der Kernstadt
resultiert insbesondere aus der Erhöhung der Son-
derposten aus Zuweisungen vom Land. Hier stehen
Zugängen von 101,12 Mio. € Wertberichtigungen
aus Auflösung und Abgänge gegenüber, so dass ins-
gesamt ein Plus von 65,70 Mio. € verbleibt.
Gefördert wurden u.a. insbesondere Bauvorhaben
der Schulen (13,42 Mio. €: u.a. Grundschule Thoner
Espan 6,4 Mio. €) und Kindertageseinrichtungen
(4,69 Mio. €: u.a. 6 -gruppiger Kinderhort Gebrüder-
Grimm-Schule 1,67 Mio. €).
An Landesmitteln nach dem GVFG wurden
47,07 Mio. € vereinnahmt. 10,37 Mio. € für Gleisan-
lagen (davon 7,94 Mio. € für den Bauabschnitt 2.1.
der U 3 Südwest Kleinreuth bei Schweinau bis Ge-
bersdorf) und 35,18 Mio. € für den Bereich Infrastruk-
turvermögen (davon 32,31 Mio. € ebenfalls für die
U 3).
14,48 Mio. € kamen aus den Fördertöpfen des
ÖPNVG. Der Löwenanteil hiervon (14,28 Mio. €) ging
ebenfalls für die U 3 ein.
Beim Klinikum verringert sich die Bilanzposition um
10,41 Mio. € . Der Sonderposten wurde gemäß § 5
KHBV eingestellt und enthält Fördermittel nach dem
KHG, Zuweisungen und Zuschüsse der öffentlichen
Hand sowie Zuwendungen Dritter, die zur Finanzie-
rung des Anlagevermögens dienen.
Bei den StWN handelt es sich um Baukostenzu-
schüsse von Kunden für Neuanschlüsse und An-
schlussverstärkungen, hier war eine Erhöhung um
9,52 Mio. € zu verzeichnen.
Im Rahmen der Eliminierung der konzerninternen
Leistungsbeziehungen ausgebucht wurden insge-
samt 36,09 Mio. €.
96
Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Einzelpositionen – Sonderposten
_____________________________________________________________________________________________________
41
B.II Sonderposten aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten 31.12.2020 € 31.12.2019 €
Kernstadt 126.237.537 122.806.540
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 5.299 5.299
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 87.391.957 87.417.655
Summe 213.634.793 210.229.494
Nur die Kernstadt und SUN weisen relevante Son-
derposten aus, wobei sich der Bestand an Sonder-
posten bei der Kernstadt aus Beiträgen und hier aus
Wertberichtigungen aus Abgang (0,31 Mio. €) und
Abschreibungen (4,77 Mio. €) zusammensetzt. Auch
sind hier vereinnahmte Investitionsförderungen i. H.
v. 4,7 Mio. €, insbesondere im Grundstücks- und Lie-
genschaftsverkehr (Erschließungskostenbeiträge u.
a.) summiert. Die Position erhöhte sich bei der Kern-
stadt gegenüber 2019 um 3,43 Mio. €.
Bei SUN wird ein Sonderposten in Höhe von
87,39 Mio. € aus satzungsgemäß erhobenen Kanal-
herstellungs- und Verbesserungsbeiträge n ausge-
wiesen. Hier hat sich der Posten um 0,03 Mio. € ver-
ringert.
Bei der Bilanzposition „Sonderposten aus Beiträgen
und ähnlichen Entgelten“ ergibt sich insgesamt eine
Erhöhung um 3,41 Mio. €.
Konzernintern wurde hier nichts eliminiert.
B.III Sonstige Sonderposten 31.12.2020 € 31.12.2019 €
Kernstadt 15.946.695 15.180.660
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 135 135
Summe 15.946.830 15.180.795
Die Position „Sonstige Sonderposten“ geht v.a. auf
die Kernstadt zurück und hat sich insgesamt mit ei-
ner Erhöhung um 0,77 Mio. € im Vergleich zum Vor-
jahr kaum verändert. Der Posten enthält u. a. die
Sonderposten für nicht verwendete zweckgebun-
dene Mittel, wie Stellplatz- und Kinderspielplatzablö-
sungen, Ablösungen für Öko -Ausgleichsflächen,
Ausgleichszahlungen nach dem Ba yNatSchG, Gel-
der für Ersatzmaßnahmen nach der BaumSch VO
und aus dem Verkauf von Sozialimmobilien.
Die geringe Erhöhung bei der Kernstadt resultiert
überwiegend. aus Stellplatzablösungen
(1,59 Mio. €), wird jedoch durch Abgänge im Rahmen
der Inventur in für sonstige Kunstwerke, Spiel- und
Grünflächen gebremst.
Nicht enthalten sind die noch nicht verwendeten
zweckgebundenen Spenden und die Nachlässe in
Abwicklung, diese werden als Verbindlichkeit ausge-
wiesen.
97
Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Einzelpositionen – Sonderposten
_____________________________________________________________________________________________________
42
B.IV Gebührenausgleich 31.12.2020 € 31.12.2019 €
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 3.275.623 4.856.426
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 46.412.270 55.600.401
Summe 49.687.893 60.456.827
Gebührenüberschüsse kostenrechnender Einrich-
tungen, die sich am Ende des Bemessungszeit-
raums nach Art. 8 Abs. 6 KAG ergeben, sind als
„Sonderposten für den Gebührenausgleich“ anzuset-
zen (§ 73 Nr. 3 KommHVDoppik, Ziffer 6.5.4 BewR).
Daher werden unter dieser Bilanzposition insb. die
bei den Eigenbetrieben ASN und SUN gebildeten
Rückstellungen für Gebührenschwankungen bzw.
für Gebührenrückzahlungen dargestellt. Insgesamt
verringert sich dieser Posten zum Bilanzstichtag um
10,77 Mio. €.
Beim ASN reduziert sich d er „angesparte“ Gebüh-
renausgleichsposten um 1,58 Mio. € auf 3,28 Mio. €,
da Rückstellungen aus Gebührenüberschüssen aus
dem vorherigen Kalkulationszeitraum dem Abfallge-
bührenhaushalt in diesem Kal kulationszeitraum zu
Gute kamen.
Für die Kostenüberdeckung in 2019 wurde bei SUN
eine Rückstellung fü r Gebührenerstattung gebildet.
Deren Auflösung wurde in die Gebührenberechnung
der laufenden Kalkulationsperiode (2020 – 2023)
einbezogen. S omit verringerte sich diese Position
um 9,19 Mio. €.
98
Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Einzelpositionen – Rückstellungen
_____________________________________________________________________________________________________
43
4.2.3.2.3 C. Rückstellungen
C.I Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtun-
gen
31.12.2020
€
31.12.2019
€
Kernstadt 1.634.634.279 1.587.578.810
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 7.029.352 6.029.847
Frankenstadion (FSN) 0 0
Klinikum 29.006.215 29.937.081
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 352.213 282.619
Noris inklusion gGmbH (NOI) 64.909 58.472
Noris inklusion kommunal gGmbH (NIK) 0 0
Nürnberg Bad (NüBad) 136.097 75.147
Nürnberg Stift (NüSt) 3.697.693 3.268.017
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 33.249.162 25.821.127
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 580.361.595 563.231.975
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 36.906.507 34.878.728
wbg 7.208.798 6.915.839
Summe 2.332.646.820 2.258.077.662
Die Position „Rückstellungen für Pensionen und ähn-
liche Verpflichtungen“ hat sich zum Bilanzstichtag
um 74,57 Mio. € erhöht.
Den größten Posten bildet die Kernstadt mit 70,1 %.
Hier werden die Pensionsrückstellungen für aktive
Beamtinnen und Beamte sowie Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer sowie die Rückstellungen für Ver-
sorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfän-
ger und ehemalige Arbeitnehmerinnen und Arbeit-
nehmer mit Hilfe einer versicherungsmathemati-
schen Rechensoftware ermittelt.
Insgesamt betrachtet ist der Rückstellungsbestand
2020 gegenüber 2019 um 47,06 Mio. € angestiegen.
Diese Zunahme beruht vor allem auf der Besol-
dungserhöhung für Versorgungsempfänger/ -innen
zum 01.01.2020 um 3,2 %.
Ebenso enthalten sind die Pensio nsrückstellungen
für die Beteiligungen an Versorgungsfällen (d.h. für
ehemalige städtische Beamtinnen und Beamte, die
bei einem anderen Dienst herrn in die Versorgung
eingetreten sind und für die die Stadt anteilig nach
Dienstzeit einen Teil der Versorgung erstatten
muss). Bei den zugrundeliegenden Personalfällen
handelt es sich überwiegend um Polizeibeamte
(bzw. deren Hinterbliebene), die vor Verstaatlichung
der Polizei am 01.10.1974 städtische Bedienstete
waren.
In 2019 kamen allerdings auch noch Versorgungsan-
sprüche von ehemaligen Beschäftigten des Klini-
kums hinzu, die die Stadt dem Kommunalunterneh-
men gemäß Stadtratsbeschluss vom 22.11.2018 ab-
genommen hat. Die in 2019 hinzugekommenen Ver-
pflichtungen haben zum Stichtag 2020 einen Wert in
Höhe von ca. 6,0 Mio. €.
99
Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Einzelpositionen – Rückstellungen
_____________________________________________________________________________________________________
44
Den zweit größten Posten bilden die StWN mit
24,9 %. Hier hat sich der Wert gegenüber dem Vor-
jahr um 17,13 Mio. € erhöht. Grund für diese Zu-
nahme ist die Erhöhung der Pensionsrückstellungen
durch die Zinsentwicklung.
Bei SÖR erhöhte sich der Rückstellungsbestand ge-
genüber dem Vorjahr um 7,43 Mio. €.
C.II Umweltrückstellungen 31.12.2020 € 31.12.2019 €
Kernstadt 6.623.500 6.094.500
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 20.777.252 20.110.137
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 3.838.000 3.948.000
Summe 31.238.752 30.152.637
Die Position Umweltrückstellungen hat sich zum Bi-
lanzstichtag um 1,09 Mio. € geringfügig erhöht.
Den größten Posten bildet hier der ASN mit
20,78 Mio. € an Rückstellungen für die Rekultivie-
rung und die Nachsorge der Reststoffdeponien Nürn-
berg-Süd und Nürnberg -Nord. Die Erhöhung um
0,67 Mio. € gegenüber 2019 begründet sich aus dem
Zinsaufwand aus der handelsrechtlich vorgeschrie-
benen Aufzinsung der Rückstellung.
Darüber hinaus erhöhte sich diese Position bei der
Kernstadt um 0,53 Mio. €.
.
C.III Instandhaltungsrückstellungen 31.12.2020 € 31.12.2019 €
Kernstadt 15.873.000 16.062.000
Klinikum 6.598.849 6.565.849
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 174.000 164.000
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 2.275.000 2.445.000
wbg 3.771.079 3.440.852
Summe 28.691.929 28.677.701
Die Position „Instandhaltungsrückstellungen“ hat
sich zum Bilanzstichtag um 0,01 Mio. € marginal ge-
genüber 2019 erhöht.
Den größten Posten bildet die Kernstadt mit
15,87 Mio. €, gefolgt vom Klinikum (6,60 Mio. €).
Aufgrund des Verbleibs des Verkehrsinfrastruktur-
vermögens bei der Kernstadt erfolgt die Bildung der
korrespondierenden Instandhaltungsrückst ellungen
weiterhin bei dieser und nicht beim für die Durchfüh-
rung der Instandhaltungsmaßnahmen zuständigen
Eigenbetrieb SÖR.
100
Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Einzelpositionen – Rückstellungen
_____________________________________________________________________________________________________
45
Die Verminderung der Rückstellung für unterlassene
Instandhaltung bei der Kernstadt im Vergleich zu
2019 beträgt 0,19 Mio. €.
Die zum Jahresabschluss 2019 gebildeten Rückstel-
lungen für unterlassene Instandhaltung im Bereich
Hoch- und Tiefbau wurden anhand der tatsächlichen
Durchführung der einzelnen Maßnahmen in 2020 be-
urteilt und buchungsmäßig abgewickelt.
Die neu gebildeten Rückstellungen i. H. v. ca.
15,9 Mio. € sind durch die Hochbau -Baupauschale
und das Tiefbau -Jahresbauprogramm bel egt und
konnten in 2020 infolge fehl ender Finanzmittel und
mangelnder Personalkapazität nicht durchgeführt
werden.
Durch eine Verminderung der aktuellen Hochbau -
Baupauschale ergab sich bei den Rückstellungen für
unterlassene Instandhaltung 2020 im Vergleich zu
2019 ein Rückgang in Höhe von ca. 0,2 Mio. €.
Die Verminderungen bei der Kernstadt werden
durch die leichte Erhöhung von 0,03 Mio. € des Be-
standes vom Klinikum abgefedert. Ebenso gab es
leichte Erhöhungen des Bestandes bei der wbg und
bei den StWN.
Bei SUN verminderte sich der Bestand um
0,17 Mio. €.
Die Position „Rückstellungen im Rahmen des Fi-
nanzausgleichs und von Steuerschuldverhältnissen“
beträgt 8,75 Mio. € und hat sich zum Bilanzstichtag
gegenüber dem Vorjahr um 1,28 Mio. € vermindert.
Hier bildet ebenfalls die Kernstadt, trotz einer Ver-
minderung von 2,56 Mio. € zu 2019., den größten
Posten mit 4,70 Mio. €. Unter dieser Position werden
neben dem größten Anteil für die Bezirksumlage-
rückstellung auch Rückstellungen für Steuer vom
Einkommen und Ertrag sowie „Um satzsteuernach-
holungen“ erfasst. Der Rückgang bei der Kernstadt
entstand durch die Auflösung einer Steuerrückstel-
lung im Betrieb gewerblicher Art „Fernmelderei“ i. H.
v. 2,1 Mio. €. Eine Rückstellung für die Bezirksum-
lage 2022 konnte 2020 aufgrund des geringen Zu-
wachses der Umlagekraft gegenüber anderen mittel-
fränkischen Gebietskörperschaften nicht gebildet
werden, 2019 wurden hier 2, 9 Mio. € eingestellt.
Die Verminderung bei der Kernstadt zu 2019 wird
durch eine Steigerung bei den StWN um 1,34 Mio. €
abgefedert.
C.IV Rückstellungen im Rahmen des Finanzausgleichs und
von Steuerschuldverhältnissen
31.12.2020
€
31.12.2019
€
Kernstadt 4.695.780 7.258.249
Klinikum 1.892.156 1.941.061
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 83.149 127.209
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 1.567.226 231.598
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 29.028 0
wbg 483.360 470.105
Summe 8.750.699 10.028.222
101
Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Einzelpositionen – Rückstellungen
_____________________________________________________________________________________________________
46
C.V Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürg-
schaften, Gewährverträgen und verwandten Rechtsgeschäf-
ten sowie anhängigen Gerichts- und Widerspruchsverfahren
31.12.2020
€
31.12.2019
€
Summe 0 0
C.VI Sonstige Rückstellungen 31.12.2020 € 31.12.2019 €
Kernstadt 32.394.475 29.417.830
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 7.309.956 7.040.693
Frankenstadion (FSN) 39.884 30.000
Klinikum 118.424.256 81.174.318
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 1.655.968 445.449
Noris inklusion gGmbH (NOI) 795.645 552.336
Noris inklusion kommunal gGmbH (NIK) 22.188 0
Nürnberg Bad (NüBad) 158.669 353.201
Nürnberg Stift (NüSt) 5.120.655 4.855.514
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 5.571.078 4.016.752
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 205.512.439 220.447.880
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 29.804.567 26.031.667
wbg 20.647.065 18.526.552
Summe 427.456.843 392.892.191
Die Position „Sonstige Rückstellungen“ hat sich zum
Bilanzstichtag um 34,56 Mio. € gegenüber dem Vor-
jahr erhöht.
Den größten Posten bildet StWN mit 48,1 %, trotz
einer Verminderung um 14,94 Mio. € gegenüber
2019. Hierunter fallen ungewisse Verpflichtungen
aus dem Personalbereich (Jubiläumsverpflichtungen
und Verpflichtungen aus Altersteilzeit und Beihilfen)
sowie u.a. Rückstellungen für besondere wirtschaft-
liche Risiken und drohende Verluste, Abrechnungs-
102
Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Einzelpositionen – Rückstellungen
_____________________________________________________________________________________________________
47
verpflichtungen, Sanierungs - und Wiederherstel-
lungskosten und Verbindlichkeiten durch ausstehen-
den Rechnungen.
Als zweitgrößter Posten folgt das Klinikum mit
27,7 %. Hier erhöhten sich die sonstigen Rückstel-
lungen zum 31.12.2020 um 37,25 Mio. € gegenüber
2019. Grund für die Zunahme sind die erhöhten
Rückstellungen für Erlösrisiken aus zu erwartenden
Kosten- und Preissteigerungen, die nicht adäquat
vergütet werden sowie Beihilfe - und ähnliche Ver-
pflichtungen. Neu hinzugekommen ist eine Rückstel-
lung für mögliche Mindererlöse aus dem Pflege-
budget. Das Pflegebudget beinhaltet die Ausgliede-
rung der Pflegepersonalkosten aus dem G -DRG-
System sowie die Einführung einer neuen Pflegeper-
sonalkostenvergütung ab dem Jahr 2020.
Bei der Kernstadt haben sich die sonstigen Rück-
stellungen gegenüber 2019 um 2,98 Mio. € (7,6 %
Anteil) leicht erhöht.
Hier waren ursprünglich die Zuführungen für die at-
Equity-konsolidierten Töchter Flughafen Nürnberg
GmbH und die NürnbergMesse GmbH enthalten.
Diese wurden von der Corona-Krise und den damit
einhergehenden Maßnahmen ergebnisseitig beson-
ders stark belastet, so dass für hieraus resultierende
Risiken 75 Mio. € im Einzelabschluss zurückgestellt
wurden. Zusätzlich war eine Rückstellung von 7 Mio.
€ für eine Verlustausgleichsleistung an den Flugha-
fen in 2021 gebildet worden. Da die Equity-Töchter
im Konzernergebnis jedoch bereits über die Aufwen-
dungen aus Eigenkapitalveränderungen aus assozi-
ierten Unternehmen mit ihren jeweiligen Jahresfehl-
beträgen enthalten sind, wurden die im Einzelab-
schluss der Stadt getätigten Buchungen eliminiert,
um Doppelerfassungen zu vermeiden. Jedoch kann
hierdurch die im Einzelabschluss der Stadt aus dem
Vorsichtsprinzip heraus vorgenommene Risikovor-
sorge im konsolidierten Jahresabschluss so nicht
mehr dargestellt werden, die Verluste werden erst im
Jahr ihrer Entstehung im Abschluss ausgewiesen.
Herauskonsolidiert wurden damit insg.
206,86 Mio. €, z. B. auch die Zuführungen zu den
Verlustausgleichsrückstellungen NüBad sowie in
Vorjahren Rückstellungen der Kernstadt für strittige
Bewertungsfragen bei den Töchtern Klinikum und
SÖR.
.
103
Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Einzelpositionen – Verbindlichkeiten
_____________________________________________________________________________________________________
48
4.2.3.2.4 D. Verbindlichkeiten
D.I Anleihen 31.12.2020 € 31.12.2019 €
Kernstadt 80.000.000 80.000.000
Summe 80.000.000 80.000.000
Auf dieser Position ergab sich keine Veränderung .
Die Anleihe bei der Kernstadt wurde im Mai 2013 zu-
sammen mit der Stadt Würzburg ausgegeben, um
zusätzliche Finanzierungsquellen zu erschließen.
Sie ist endfällig, daher ergaben sich im Berichtsjahr
keine Veränderungen. Es wurde kein Betrag kon-
zernintern eliminiert.
D.II Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 31.12.2020 € 31.12.2019 €
Kernstadt 1.318.103.481 1.295.567.208
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 34.633.269 39.621.676
Frankenstadion (FSN) 6.221.800 7.352.314
Klinikum 27.870.325 29.694.290
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 0 0
Noris inklusion gGmbH (NOI) 13.490.036 8.911.567
Noris inklusion kommunal gGmbH (NIK) 0 0
Nürnberg Bad (NüBad) 28.533.665 30.221.076
Nürnberg Stift (NüSt) 7.994.759 8.465.117
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 0 0
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 687.396.239 589.577.312
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 255.784.594 262.041.852
wbg 413.903.794 386.628.691
Summe 2.793.931.963 2.658.081.103
Der Schuldenstand aus Investitionskrediten entfällt
zum größten Teil (47,2 %) auf die Kernstadt und hat
sich zum Vorjahr um 135,85 Mio. € erhöht. Den größ-
ten Anteil am nominellen Schuldenaufbau bilden die
Kernstadt (22,54 Mio. €), die StWN (97,82 Mio. €),
104
Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Einzelpositionen – Verbindlichkeiten
_____________________________________________________________________________________________________
49
die wbg (27,28 Mio. €) und SUN (6,26 Mio. €). Teil-
weise k ompensiert wurde dieser Schuldenaufbau
durch Schuldenabbau beim ASN (4,99 Mio. €), dem
Klinikum (1,82 Mio. €) und NüBad (1,69 Mio. €).
Bei SUN erfolgt hier der Ausweis und die Tilgung der
Verbindlichkeiten-Seite des B -Anteils der Loop aus
der Auflösung des Cross -Border-Leasings (s. Posi-
tion A.III.5 Ausleihungen).
Die wbg investierte im Wesentlichen in Neubau- und
Modernisierungstätigkeiten.
Eliminiert wurde ein Betrag in Höhe von 7,37 Mio. €.
aus den von der Stadt an die wbg ausgereichten
Wohnungsbaudarlehen.
D.III Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 31.12.2020 € 31.12.2019 €
Kernstadt 31.768.410 42.896.336
Klinikum 2.493.872 1.971.419
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 843 0
wbg 89.071.398 40.153.834
Summe 123.334.524 85.021.590
Die Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssi-
cherung erhöhten sich um 38,31 Mio. €. Insbeson-
dere bei der wbg stieg der Betrag von 40,15 Mio. €
auf 89,07 Mio. €. Der Grund für diesen Anstieg ist der
Neubau des kooperativen Schulzentrums der
Bertolt-Brecht-Schule (BBS). Im Rahmen des ÖÖP-
Projektvertrags wurde ein Kreditvertrag für die Bau-
zeit mit einer Laufzeit bis längsten s 30.06.2022 ab-
geschlossen.
Insgesamt wurde konzernintern ein Betrag in Höhe
von 60,23 Mio. € bei der Schuldenkonsolidierung
eliminiert (Vorjahr 50,39 Mio. €). Davon fällt bei der
Kernstadt ein Betrag in Höhe von 43,65 Mio. € an ,
insb. aus den von der Stadt für die Eigenbetriebe und
das Klinikum geführten Cash -Pooling-Kontokorrent-
konten.
Nach der Schuldenkonsolidierung verbleibt bei der
Kernstadt, insb. der Bestand bei den Kontokorrent-
konten der nicht vollkonsolidierten Töchter, z. B.
Flughafen und Staatstheater sowie der rechtsfähigen
Stiftungen.
D.IV Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich
gleichkommen
31.12.2020
€
31.12.2019
€
Kernstadt 112.884.345 124.579.219
Frankenstadion (FSN) 8.087.081 8.668.713
Summe 120.971.426 133.247.932
Die Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirt-
schaftlich gleichkommen , verringerten sich insge-
samt um 12,28 Mio. €. Diese Veränderung betrifft
zum Großteil die Kernstadt. Dort fallen unter diese
Position Verbindlichkeiten aus verkauften Darlehen,
Leibrenten und sonstige kreditähnliche Rechtsge-
schäfte. Letztere dominieren betragsmäßig und ent-
105
Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Einzelpositionen – Verbindlichkeiten
_____________________________________________________________________________________________________
50
halten vor allem die kreditähnlichen Rechtsge-
schäfte aus der Forfaitierung mit Einredeverzicht
im Rahmen von Public Private Partnership (PPP
bzw. ÖPP) -Projekten im Schu lbereich: Hierbei
verkauft der private Auftragnehmer seine Forderun-
gen aus der Bauleistung respektive den Investitions-
kosten gegenüber der Stadt Nürnberg an die finan-
zierende Bank. Gleichzeitig stellt die Stadt Nürnberg
diese Forderungen einredefrei, was sie dazu ver-
pflichtet, den Bestandteil des Leistungsentgeltes für
die Investition entsprechend eines Kapitaldienstes
für ein Raten- oder Annuitätendarlehen (je nach Fi-
nanzierungsgestaltung) an die Bank zu zahlen.
Diese Form der Finanzierung ermöglicht es den Ban-
ken aufgrund des bestehenden AAA-Ratings der öf-
fentlichen Hand kommunalkreditähnliche Konditio-
nen zu vergeben.
Im Bereich der ÖPP und PPP -Projekte im Schulbe-
reich sanken diese Verbindlichkeiten von 123 Mio. €
in 2019 auf 112 Mio. € in 2020.
Beim FSN handelt es sich um einen „Investitionskre-
dit“ im Rahmen des KfW-Infrastrukturprogramms:
Sonderfonds „Wachstumsimpulse“ außerhalb des
kommunalen Haushalts und der haushaltsrechtli-
chen Berücksichtigung, der speziell für die Finanzie-
rung des Umbaus des Stadions für die Fußball-WM
2006 aufgenommen wurde.
Konzernintern wurde kein Betrag eliminiert.
D.V Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 31.12.2020 € 31.12.2019 €
Kernstadt 45.441.481 39.574.838
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 2.300.374 2.204.933
Frankenstadion (FSN) 272.799 220.357
Klinikum 16.428.732 15.699.476
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 79.075 145.331
Noris inklusion gGmbH (NOI) 725.150 602.879
Nürnberg Bad (NüBad) 293.923 416.862
Nürnberg Stift (NüSt) 862.077 354.319
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 3.971.919 5.232.761
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 276.532.955 257.867.316
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 5.799.648 4.768.904
wbg 10.329.013 7.388.421
Summe 363.037.146 334.476.396
Die Position „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen“ erhöhte sich um 28,56 Mio. €. Die Ver-
änderung ergibt sich zu großen Teilen durch eine Er-
höhung bei den StWN um 18,67 Mio. €, der Kern-
stadt um 5,87 Mio. €, der wbg um 2,94 Mio. € und
SUN (1,03 Mio. €).
106
Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Einzelpositionen – Verbindlichkeiten
_____________________________________________________________________________________________________
51
Der Anstieg bei der Kernstadt um 5, 8 Mio. € ist im
Wesentlichen auf die inländischen Verbindlichkeiten
aus LuL zurückzuführen. Größere offene Posten sind
im Bereich der Tiefbau-Investitionsmaßnahmen und
bei Hochbau-Investitionen zu finden.
Bei den StWN resultiert die Erhöhung im Wesentli-
chen aus höheren Beträgen durch Eigentumsvorbe-
halte bei der Lieferung von Roh-, Hilfs- und Betriebs-
stoffen.
Konzernintern wurde 2020 insgesamt ein Betrag in
Höhe von 99,42 Mio. € eliminiert (Vorjahr
31,73 Mio. €). Davon entfallen auf die Kernstadt
74,77 Mio. € , hier sind 2020 Beträge aus dem An-
teilsrückkauf der wbg -Anteile enthalten, bei denen
die Auszahlung erst zeitversetzt erfolgte. Beim Klini-
kum wurden 8,39 Mio. € und bei den StWN 2,25 Mio.
€ eliminiert.
D.VI Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 31.12.2020 € 31.12.2019 €
Kernstadt 658.906 598.482
Klinikum 37.757.352 29.837.956
Nürnberg Stift (NüSt) 854.562 267.352
Summe 39.270.820 30.703.790
Die Position „Verbindlichkeiten aus Transferleistun-
gen“ erhöhte sich um 8,57 Mio. €.
Wertmäßig dominieren hier mit 37,76 Mio. € Verbind-
lichkeiten des Klinikums aus dem Krankenhausfi-
nanzierungsrecht.
Bei der Kernstadt fallen unter diese Position vorwie-
gend zum Stichtag 31.12.2020 noch nicht beglichene
Verbindlichkeiten aus den Hilfen zur Gesundheit so-
wie Verbindlichkeiten gegenüber dem Jobcenter und
aus der Obdachlosen- und Flüchtlingshilfe. Gegen-
über dem Vorjahr hat sich der Betrag um 0,06 Mio. €
erhöht.
Bei NüSt handelt es sich um „Verbindlichkeiten aus
nichtöffentlicher Förderung“. Hier werden die bis zum
Abschluss des Geschäftsjahres noch nicht zweck-
entsprechend verwendeten Spenden und Z uwen-
dungen Dritter ausgewiesen.
Konzernintern eliminiert wurde lediglich ein Betrag in
Höhe von 0,03 Mio. € bei der Kernstadt.
D.VII Sonstige Verbindlichkeiten 31.12.2020 € 31.12.2019 €
Kernstadt 145.737.631 156.382.013
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 377.381 331.658
Frankenstadion (FSN) 1.364 7.039
Klinikum 27.584.835 21.983.728
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 575.403 337.654
Noris inklusion gGmbH (NOI) 1.063.649 857.338
107
Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Einzelpositionen – Verbindlichkeiten
_____________________________________________________________________________________________________
52
Noris inklusion kommunal gGmbH (NIK) 81.189 0
Nürnberg Bad (NüBad) 209.142 243.340
Nürnberg Stift (NüSt) 1.691.516 908.739
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 8.665.922 8.932.498
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 104.511.253 109.299.671
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 1.863.314 1.341.114
wbg 29.056.945 34.443.299
Summe 321.419.542 335.068.091
Die Bilanzposition „Sonstige Verbindlichkeiten“ ver-
minderte sich zum 31.12.2020 um 13,65 Mio. € ge-
genüber 2019. Die größten Posten bilden hier die
Kernstadt mit 145,74 Mio. € und die StWN mit
104,51 Mio. €.
Unter diese Position fallen bei der Kernstadt u.a. die
„Sonstigen Verbindlichkeiten von Bund und Land aus
Förderung“. Darunter werden für erhaltene investive
Zuschüsse bis zur Fertigstellung und Aktivierung der
zugehörigen Anlage Sonderposten eingestellt. Bei
Aktivierung der Anlage wird dann der zugehörige
Sonderposten passiviert, die Verbin dlichkeit ist im
Gegenzug auszubuchen. Ebenso fällt hierunter der
antizipative Rechnungsabgrenzungsposten , unter
welchem solche Ausgaben erfasst sind, die nach
dem Bilanzstichtag und vor Abschluss der Jahresab-
schlussarbeiten bewirkt wurden, jedoch bereits vor
dem Stichtag zu Aufwendungen führen.
Die Summe der sonstigen Verbindlichkeiten vom
sonstigen öffentlichen und privaten Bereich sind ge-
genüber dem Vorjahr um 12,8 Mio. € gesunken, was
besonders aus den niedrigeren Sonstigen Verbind-
lichkeiten resultiert. Hierunter fällt der im Vorjahr ge-
tätigte Geschäftsanteils-Rückkauf für die wbg von
der StWN (-26,5 Mio. €) Dieser Rückgang wurde teil-
weise durch die Abgrenzung der Grun dstücksein-
bringungen in die WBGB bzgl. der Züricher Straße
und Johannis i. H. v. 19,5 Mio. € von 2021 nach 2020
kompensiert.
Gegen den Bund bestehen zum Stichtag 31.12.2020
u. a. offene Posten für die Finanzierungsbeteiligung
bezüglich Dokumentationszentrum und Reichspar-
teitagsgelände (1,8 Mio. €) sowie für die Sanierung
der Chemieräume des Hans-Sachs-Gymnasiums
(0,8 Mio. €) und des Dürer-Gymnasiums (0,5 Mio. €).
Bei den StWN sind hier vor allem Strom- und Ener-
giesteuerverbindlichkeiten enthalten.
Insgesamt wurden hier konzernintern 33,37 Mio. €
eliminiert, der Großteil davon bei der Kernstadt.
Die Differenzen aus der Schuldenkonsolidierung
auf der Passivseite sind unter der Position „Sonstige
Verbindlichkeiten“ auszuweisen (vgl. Erläuterung zu
B.II.3). Die Bilanz zum 31.12.2020 weist einen Be-
trag von 2,93 Mio. € aus.
108
Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Einzelpositionen – Passive Rechnungsabgrenzung
_____________________________________________________________________________________________________
53
4.2.3.2.5 E. Passive Rechnungsabgrenzung
E. Passive Rechnungsabgrenzung 31.12.2020 € 31.12.2019 €
Kernstadt 27.827.457 29.214.034
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 0 0
Frankenstadion (FSN) 50.000 150.000
Klinikum 2.636.818 2.499.782
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 7.384 88.200
Noris inklusion gGmbH (NOI) 1.126.323 125.502
Noris inklusion kommunal gGmbH (NIK) 0 0
Nürnberg Bad (NüBad) 40.737 78.033
Nürnberg Stift (NüSt) 79.129 66.977
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 71.439 76.883
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 7.055.883 5.782.180
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 0 1.551.281
wbg 275.502 420.916
Summe 39.170.673 40.053.788
Unter dem passiven Rechnungsabgrenzungsposten
sind Einnahmen vor dem Bilanzstichtag erfasst, so-
weit sie einen Ertrag für eine b estimmte Zeit nach
diesem Tag darstellen.
Die Position verringert sich gegenüber dem Vorjahr
insgesamt geringfügig um 0,88 Mio. € . Die größten
Verminderungen ergeben sich bei der Kernstadt
(1,39 Mio. €) und beim FSN (0,10 Mio. €) sowie bei
der NOA (0,08 Mio. €) und bei der wbg (0,15 Mio. €).
Insgesamt wird die Verringerung, v. a. bei der Kern-
stadt, abgefedert durch Steigerungen beim Klinikum
(0,14 Mio. €), bei der NOI ((1,00 Mio. €).) und den
STWN ((1,27 Mio. €).
Den größten Posten bildet hier die Kernstadt
(27,83 Mio. €).
Große Summen sind enthalten für die Gebühren der
Kindertagesstätten (9,4 Mio. €) und die Vorauszah-
lungen für Gewerbesteuer (11 Mio. €).
Dabei handelt es sich um Vorauszahlungsanforde-
rungen von Unternehmen, die ein vom Kalenderjahr
abweichendes Geschäftsjahr besitzen.
Konzernintern wurde ein Betrag in Höhe von
0,03 Mio. € eliminiert.
109
Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Einzelpositionen – Ordentliche Erträge
_____________________________________________________________________________________________________
54
Erläuterung der Einzelpositionen: Konsolidierte Ergebnisrechnung
4.2.3.3.1 Ordentliche Erträge
Abbildung 3: Erträge Konzern Stadt Nürnberg
Die ordentlichen Gesamterträge des Konzerns Stadt
Nürnberg erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um
1,41 % (89,85 Mio. €) auf 6.457,37 Mio. €.
Sie setzen sich zum 31.12.2020 folgendermaßen zu-
sammen: Auf öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
als größten Anteil entfallen 61,8 %, gefolgt von Steu-
ern und ähnlichen Abgaben (14,6 %), Zuwendungen
und allgemeine Umlagen (10,4 %), Kostenerstattun-
gen und Umlagen ( 5,0 %), privatrechtliche Leis-
tungsentgelte ( 3,7 % ), aktivierten Eigenleistungen
(1,9 % sowie als kleinsten Anteil mit 1,4 % oder we-
niger die Auflösung von Sonderposten, die sonstigen
ordentlichen Erträge, die Bestandsveränderungen
sowie sonstige Transfererträge. Auf die Einzelpositi-
onen je Beteiligung wird im Folgenden näher einge-
gangen.
Konzernintern konsolidiert wurden 273,57 Mio. €,
dies entspricht 4,04 % der ursprünglichen ordentli-
chen Gesamterträge.
Steuern und ähnliche
Abgaben
(941,7 Mio. €)
15%
Zuwendungen und allgemeine
Umlagen
(664,0 Mio. €)
10%
Öffentlich-rechtliche
Leistungsentgelte
(3.989,9 Mio. €)
62%
Auflösung von
Sonderposten
(89,3 Mio. €)
1%
Privatrechtliche Leistungsentgelte
(237,0 Mio. €)
4%
Kostenerstattungen und
Kostenumlagen
(324,7 Mio. €)
5%
Sonstige ordentliche
Erträge
(81,6 Mio. €)
1%
Aktivierte Eigenleistungen
(125,1 Mio. €)
2%
110
Steuern und Abgaben
Steuern und ähnliche Abgaben Ist 2020 in € Ist 2019 in €
Kernstadt 941.652.786 1.001.470.685
Summe 941.652.786 1.001.470.685
Steuern und Abgaben fallen lediglich bei der Kern-
stadt an. Die Steuererträge verringerten sich im Ist
2020 gegenüber dem Vorjahr um 59,82 Mio. €.
Die Gewerbesteuer stellt die wichtigste Ertragsquelle
der Stadt Nürnberg dar, gefolgt vom Gemeindeanteil
an der Einkommensteuer. Die Gewerbesteuer sank,
erstmals seit 2014 und 2009, gegenüber dem Vorjahr
um 55,6 Mio. € und der Gemeindeanteil an der Ein-
kommenssteuer um rund 16 Mio. €. Des Weiteren
sind in den Steuererträgen der Gemeindeanteil an
der Umsatzsteuer, die Grundsteuer sowie Hunde -
und Zweitwohnungssteuer enthalten.
Die Mindererträge bei der Gewerbesteuer als Folge
der Corona -Pandemie kompensierten Leistungen
von Bund und Land in Höhe von 61,7 Mio. €, die un-
ter den Zuweisungen ausgewiesen sind.
Durch die Ertragskonsolidierung wurden 6,54 Mio. €,
entsprechend 0,69 % des ursprünglichen Gesamtbe-
trags der Steuererträge eliminiert.
Zuweisungen, Zuschüsse und sonstige Transfererträge
Zuwendungen und allgemeine Umlagen Ist 2020 in €
Anteil an
Konzern-
summe
2020
Ist 2019
in €
Anteil an
Konzern-
summe
2019
Kernstadt 602.999.802 0,91 523.741.432 0,95
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 11.208 0,00 0 0,00
Klinikum 27.553.998 0,04 18.408.503 0,03
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 4.146.066 0,01 5.160.601 0,01
Noris inklusion gGmbH (NOI) 121.352 0,00 163.137 0,00
Nürnberg Stift (NüSt) 932.807 0,00 645.105 0,00
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürn-
berg (SÖR) 271.806 0,00 394.356 0,00
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 27.872.449 0,04 985.078 0,00
wbg 98.419 0,00 48.159 0,00
Summe 664.007.908 1 549.546.371 1
111
Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Einzelpositionen – Öffentliche-rechtliche Leistungsentgelte
_____________________________________________________________________________________________________
56
Auch bei den Zuwendungen und allgemeinen Umla-
gen resultiert der überwiegende Anteil aus den Erträ-
gen der Kernstadt (603,00 Mio. €, entspricht
90,8 %). Hier sind wesentliche Bestandteile die
Schlüsselzuweisungen, der Einkommensteuerersatz
(Familienleistungsausgleich), Zuweisungen vom
Land aus der Grunderwerbsteuer und Zuweisungen
vom Land (Sozialtransfer) sowie Zuweisungen vom
Land für Lehr - und Kinderbetreuungspersonal. Die
Position stieg 2020 im Vergleich zum Vorjahr um
79,26 Mio. €.
Der größte Anteil der Erhöhung ergibt sich bei den
sonstigen Zuweisungen, Zuschüssen und Spenden
(+63,8 Mio. €) , hier wurde 2020 seite ns Bund und
Land eine Zuweisung zur Kompensation von Minder-
einnahmen bei der Gewerbesteuer von 61,7 Mio. €
geleistet. Weiterhin sind hier Steigerungen bei den
Schlüsselzuweisungen (+20,3 Mio. €) sowie den Zu-
weisungen vom Land (Sozialtransfer) (+8,3 Mio. €)
enthalten, die den Rückgang bei den Zuweisungen
vom Land aus der Grunderwerbssteuer (-6,8 Mio. €)
und für den Belastungsausgleich Hartz IV
(-3,4 Mio. €) abfedern.
Bei StWN ergeben sich in 2020 konzernrelevante
Zuwendungen und allgemeine Umlagen von
27,87 Mio. € (4,2 %). Der überwiegende Teil fällt hier
auf die Zuschüsse von Bund und Ländern aufgrund
des Corona-Rettungsschirms an die VAG.
Mit einem Konzernanteil von 4,1 % (27,55 Mio. €) fal-
len auch beim Klinikum Nürnberg Zuwendungen an.
Hierbei handelt es sich überwiegend um Fördermittel
nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG)
für Pauschal- und Einzelförderungen, die sowohl er-
trags- als aufwandsseitig (sonstige ordentliche Auf-
wendungen) gebucht werden und somit ergebnis-
neutral sind. Die Veränderung im Vergleich zum Bi-
lanzstichtag 2020 ergibt sich u. a. aus gestiegenen
Fördermitteln zur Finanzierung von Investitionen.
Eliminiert im Rahmen der Aufwands-/Ertragskonsoli-
dierung wurden 0,11 Mio. €, insb. Leistungen der
Stadt an NOA und SUN.
Sonstige Transfererträge Ist 2020 in €
Anteil an
Konzern-
summe
2020
Ist 2019
in €
Anteil an
Konzern-
summe
2019
Kernstadt 6.989.908 1,00 6.125.550 1,00
Summe 6.989.908 1 6.125.550 1
Auch die sonstigen Transfererträge fallen nur bei der
Kernstadt an und enthalten vorwiegend Erstattun-
gen für die Unterbringung von Asylbewerbern sowie
Rückforderungen von Kindertageseinrichtungen
freier Träger im Rahmen der Spitzabrechnung an-
hand der tatsächlichen Belegungszahlen.
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
Erträge aus öffentlich -rechtlichen Leis-
tungsentgelten
Ist 2020
in €
Anteil an
Konzern-
summe
2020
Ist 2019
in €
Anteil an
Konzern-
summe
2019
Kernstadt 62.053.666 0,02 75.731.023 0,02
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 56.266.326 0,01 66.934.154 0,02
112
Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Einzelpositionen – Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
_____________________________________________________________________________________________________
57
Klinikum 615.105.783 0,15 577.024.014 0,15
Nürnberg Bad (NüBad) 1.542.774 0,00 4.147.029 0,00
Nürnberg Stift (NüSt) 36.019.080 0,01 31.838.045 0,01
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg
(SÖR) 24.422.893 0,01 25.677.734 0,01
Städtische Werke Nürnberg (StWN)) 3.116.174.934 0,78 3.043.461.055 0,78
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 78.308.981 0,02 83.106.417 0,02
Summe 3.989.894.438 1 3.907.919.471 1
Die öffentlich-rechtlich erhobenen Leistungsentgelte
wuchsen im Vergleich zum Vorjahr um 81,97 Mio. €
und entfielen mit 78,1 % hauptsächlich auf die Um-
satzerlöse aus Gas-, Wasser- und Stromlieferungen
bei den StWN (insb. N -ERGIE AG). Die Anstiege
beim Stromverkauf um ca. 151 Mio. € sind hier maß-
gebend für die Erhöhung in dieser Position , jedoch
sind auch hier coronabedingte Mindereinnahmen in
anderen Bereichen zu verzeichnen. Die Fahrpreis-
entgelte der VAG sind hier mit 120,7 Mio. € enthalten
und sanken coronabedingt um rund 38 Mio. € gegen-
über 2019.
Konzernintern eliminiert wurden bei der StWN 62,66
Mio. €, u. a. Umsatzerlöse der N -ERGIE AG für
Strom/Gas/Fernwärme/Wasser (insb. von der Kern-
stadt, Klinikum und wbg) und Umsatzerlöse für Fahr-
karten/Schülertickets von der Kernstadt.
Beim Klinikum werden in dieser Position die Ent-
gelte für Krankenhausleistungen (Fallpauschalen)
und v.a. die Ausgleiche für die Betreuung von Covid-
Patienten ausgewiesen, diese machen hiermit einen
Anteil von 15,4 % an den Konzernerträgen in diesem
Bereich aus. Eliminiert wurden hier 3,31 Mio. €.
Auf die Kernstadt entfiel mit 1,6 % nur ein relativ ge-
ringer Anteil (u. a. Verpflegungsgebühren für unbe-
gleitete minderjährige Flüchtlinge, Verwaltungsge-
bühren, Gebühren für öffentlich -rechtliche Nutzun-
gen, Auslagenersätze, sowie Elternentgelte zur Ver-
pflegung). Die geringeren Erträge gegenüber 2019
resultieren überwiegend aus coronabedingten
Schließungen der Museen, des Tiergartens und an-
deren Einrichtungen, sowie gesunkenen Verwal-
tungsgebühren und öffentlich -rechtlichen Nutzun-
gen. Konzernintern wurden 9,37 Mio. € eliminiert.
Bei NüSt ergibt sich die Steigerung bei den öffent-
lich-rechtlichen Leistungsentgelten von 2019 auf
2020 vorwiegend dadurch, dass in dieser Position in
2020 zusätzlich Erstattungen des Bundes im Zusam-
menhang mit der Corona Pandemie (5,91 Mio. €)
enthalten sind.
Bei ASN ergibt sich die Verringerung der öffentlich-
rechtlichen Leistungsentgelte durch die Senkung der
Abfallgebühren, bei SUN analog durch die Senkung
der Abwassergebühren.
113
Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Einzelpositionen – Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
_____________________________________________________________________________________________________
58
Privatrechtliche Leistungsentgelte
Erträge aus privatrechtlichen Leis-
tungsentgelten
Ist 2020
in €
Anteil an
Konzern-
summe
2020
Ist 2019
in €
Anteil an
Konzern-
summe
2019
Kernstadt 29.958.875 0,13 40.728.737 0,17
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 3.163.228 0,01 4.084.263 0,02
Frankenstadion (FSN) 1.265.816 0,01 2.230.056 0,01
Klinikum 36.453.799 0,15 35.653.362 0,15
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 2.602.192 0,01 2.986.380 0,01
Noris inklusion gGmbH (NOI) 3.225.377 0,01 2.262.880 0,01
Noris inklusion kommunal gGmbH (NIK) 50.099 0,00 0 0,00
Nürnberg Bad (NüBad) 61.377 0,00 120.772 0,00
Nürnberg Stift (NüSt) 450.332 0,00 469.548 0,00
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürn-
berg (SÖR) 2.820.274 0,01 2.249.178 0,01
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 0 0,00 0 0,00
Stadtentwässerung/Umweltanalytik
(SUN) 14.484 0,00 15.795 0,00
wbg 156.931.634 0,66 151.601.530 0,63
Summe 236.997.488 1 242.402.501 1
Die Privatrechtlichen Leistungsentgelte verringerten
sich im Verglei ch zum Vorjahr um 5,41 Mio. €. Sie
werden vor allem bei der wbg erzielt (66,2 %). Hier-
bei handelt es sich um Mieten und Erträge aus der
Hausbewirtschaftung.
Auf die Kernstadt entfallen immerhin 12,6 %, die
sich aus Mieterträgen und sonstigen privatrechtli-
chen Leistungsentgelten zusammensetzen, z. B.
Miete für Lichtwellenleiter im Telekommunikations-
netz oder Leitungsentgelte im Bereich der Friedhofs-
verwaltung. Miet- und Pachterträge gingen zurück,
insb. bei der Meistersingerhalle, und coronabedingt
sanken Einnahmen aus Teilnehmerbeiträgen und
Eintrittsgeldern.
Beim Klinikum fallen 15,4 % an, den Hauptanteil
stellen Erlöse aus dem Verkauf von (meist selbst her-
gestellten) Medikamenten sowie Vermietungser-
träge, Erlöse aus Studiengebühren und Kursgebüh-
ren für Fort- und Weiterbildungen.
Konzernintern wurden bei dieser Position
12,93 Mio. € eliminiert, davon aufgrund konzerninter-
ner Beziehungen bei der Kernstadt 4,28 Mio. €, bei
SÖR 4,56 Mio. €, bei der NOI 1,04 und bei der wbg
2,30 Mio. €.
114
Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Einzelpositionen – Kostenerstattungen und Umlagen
_____________________________________________________________________________________________________
59
Kostenerstattungen und Umlagen
Kostenerstattungen und Kostenumla-
gen
Ist 2020
in €
Anteil an
Konzern-
summe
2020
Ist 2019
in €
Anteil an
Konzern-
summe
2019
Kernstadt 286.241.753 0,88 282.303.788 0,88
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 3.217 0,00 3.597 0,00
Frankenstadion (FSN) 0 0,00 0 0,00
Klinikum 19.504.289 0,06 18.292.535 0,06
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 0 0,00 0 0,00
Noris inklusion gGmbH (NOI) 15.664.475 0,05 16.399.127 0,05
Noris inklusion kommunal gGmbH (NIK) 0 0,00 0 0,00
Nürnberg Bad (NüBad) 25.871 0,00 4.613 0,00
Nürnberg Stift (NüSt) 2.450.761 0,01 1.719.724 0,01
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürn-
berg (SÖR) 127.041 0,00 87.013 0,00
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 0 0,00 0 0,00
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 206.397 0,00 100.730 0,00
Wbg 443.943 0,00 559.632 0,00
Summe 324.667.746 1 319.470.759 1
Die Kostenerstattungen und Kostenumlagen erhöh-
ten sich 2020 um insgesamt 5,20 Mio. € und fallen
fast ausschließlich bei der Kernstadt an Dabei han-
delt es sich u. a. um die Erstattungen vom Bund für
die Kosten der Unterkunft, auch zur Unterbringung
von Flüchtlingen sowie Erstattungen vom Land für
Transferleistungen, insb. Erstattungen nach dem
AsylbLG und zur Flüchtlingsunterbringung. Eb enso
finden sich hier Erstattungen von Gemeinden/Ge-
meindeverbänden (Kostenerstattungen für Hilfen zur
Erziehung bei Kindern und Jugendlichen aus ande-
ren Gemeinden, Gastschulbeiträge) sowie Erstattun-
gen vom Bezirk für Hilfen zur Erziehung.
Die Steigerung i m Vergleich zu 2019 (3,94 Mio. €)
ergibt sich vor allem aus der Erhöhung der Bundes-
beteiligung an den Aufwendungen für Kosten der Un-
terkunft um 25 % und an den Erstattungen der Gast-
schulbeiträge seitens der Gemeinden/Gemeindever-
bände.
Beim Klinikum fallen Kostenerstattungen insb. für
Ausgleichszahlungen aus dem Ausgleichsfonds
nach § 17 a Abs. 5 KHG für ausbildende Kranken-
häuser an.
Die NOI erhält Kostenerstattungen für Maßnahmen-
pauschalen im Arbeitsbereich bzw. in Wohnheimen
115
Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Einzelpositionen – Kostenerstattungen und Umlagen
_____________________________________________________________________________________________________
60
und für Fachleistungsstunden im Ambulant Betreu-
ten Wohnen.
Aus konzerninternen Umsätzen wurde durch die Er-
tragskonsolidierung ein signifikanter Betrag heraus-
gerechnet (115,08 Mio. €, das entspricht 25,63 % der
gesamt gemeldeten 449,01 Mio. €). Der Großteil der
Konsolidierung entfällt auf die Kostenerstattung der
Stadt an den SÖR mit 101,11 Mio. €, bei der Kern-
stadt wurden 17,79 Mio. €. konsolidiert.
116
Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Einzelpositionen – Sonderposten
_____________________________________________________________________________________________________
61
Auflösung von Sonderposten
Die ertragswirksame Auflösung von Sonderposten
aus Zuwendungen ist nur bei der Kernstadt und dem
Klinikum wesentlich. Hierbei handelt es sich um die
ratierliche Auflösung von Investitionszuschüssen aus
vorvergangenen Jahren über die Nutzungs - bzw.
Bindungsdauer der Anlage. In 2020 wurde der volle
Sonderposten der eingebrachten Grundstücke als
Kapitaleinlage in die WBGB aufgelöst, was überwie-
gend den Anstieg gegenüber 2019 ausmacht.
Auflösung von Sonderposten Ist 2020 in €
Anteil an
Konzern-
summe
2020
Ist 2019
in €
Anteil an
Konzern-
summe 2019
Kernstadt 55.839.602 0,63 47.191.947 0,62
Klinikum 25.660.172 0,29 20.674.674 0,27
Noris inklusion gGmbH (NOI) 77.204 0,00 57.372 0,00
Nürnberg Bad (NüBad) 118.358 0,00 118.358 0,00
Nürnberg Stift (NüSt) 276.390 0,00 263.913 0,00
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg
(SÖR) 3.692 0,00 3.534 0,00
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 2.354.303 0,03 2.486.904 0,03
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 4.955.976 0,06 5.001.243 0,07
Summe 89.285.697 1 75.797.946 1
117
Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Einzelpositionen – Sonstige ordentliche Erträge
_____________________________________________________________________________________________________
62
Sonstige ordentliche Erträge
Bei den sonstigen ordentlichen Erträgen beträgt die
Veränderung zum Vorjahr 41,74 Mio. € (-33,8 %).
Die Schwerpunkte in 2020 liegen bei der Kernstadt
(29,6 %) und den StWN (45,6 %) sowie dem Klinikum
(13,9 %).
Bei der Kernstadt sind hier insb. Erträge aus dem
Abgang von Vermögensgegenständen, Zuschrei-
bungen und Nachaktivierungen als auch Erträge aus
der Auflösung/Herabsetzung von Rückstellungen für
Instandhaltung, für Prozessrisiken, für Altlasten und
für Verlustausgleiche entha lten. Der größte Anteil
des Rückgangs von 20,9 Mio. € gegenüber 2019 be-
ruht darauf, dass 2019 24,3 Mio. € aus einer 2018
gebildeten Rückstellung zum 3 -stufigen Tarifab-
schluss realisiert wurden. 2020 lag kein vergleichba-
rer Sachverhalt vor.
Bei den StWN bilden Erträge aus der Auflösung von
Rückstellungen und Erträge aus abgeschriebenen
Forderungen den Schwerpunkt in dieser Position.
Der im Vergleich zum Vorjahr gesunkene Wert bein-
haltet v.a. die Auflösung von Rückstellungen.
Sonstige ordentliche Erträge Ist 2020 in € Anteil an Konzern-summe 2020 Ist 2019 in € Anteil an Konzern-summe 2019
Kernstadt 24.159.379 0,30 54.345.597 0,44
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 147.341 0,00 776.857 0,01
Frankenstadion (FSN) 0 0,00 2.290 0,00
Klinikum 11.343.095 0,14 14.741.375 0,12
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 55.731 0,00 62.398 0,00
Noris inklusion gGmbH (NOI) 214.833 0,00 67.131 0,00
Noris inklusion kommunal gGmbH (NIK) 51.835 0,00 0 0,00
Nürnberg Bad (NüBad) 642.123 0,01 29.584 0,00
Nürnberg Stift (NüSt) 186.052 0,00 143.406 0,00
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürn-
berg (SÖR) 117.319 0,00 916.599 0,01
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 37.221.450 0,46 46.645.987 0,38
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 3.884.431 0,05 2.663.442 0,02
wbg 3.595.456 0,04 2.967.201 0,02
Summe 81.619.043 1 123.361.868 1
118
Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Einzelpositionen – Aktivierte Eigenleistungen
_____________________________________________________________________________________________________
63
Auch das Klinikum verbucht hierunter insb. Erträge
aus der Auflösung von Rückstellungen, Erträge ge-
mäß dem Aufwendungsausgleichsgesetz und Er-
träge aus Förderprojekten.
Der konzernintern bereinigte Betrag ist mit
83,80 Mio. €, d.h. 50,66 % der ursprünglichen Er-
träge, sehr hoch, da hier 2020 neben der Konzessi-
onsabgabe auch der Ertrag aus dem Verkauf der
wbg-Anteile bei den StWN und Grundstückseinbrin-
gungen in die WBGB eliminiert wird.
Unter den sonstigen ordentlichen Erträgen sind auch
die ertragsseitigen Differenzen aus der Ertrags -
und Aufwandskonsolidierung im Rahmen des
Konzernabschlusses auszuweisen . Darunter ver-
steht man nicht bereinigte Aufrechnungsdifferenzen
zwischen zwei konsolidierten Gesellschaften. Diese
betragen insg. 1,37 Mio. € und damit 0,02 % der or-
dentlichen Erträge des Konzerns Stadt. Sie entfallen
insb. auf Differenzen zwischen der Kernstadt und
dem StWN -Konzern. Aufwandsseitig werden diese
Differenzen unter den sonstigen ordentlichen Auf-
wendungen ausgewiesen (s.u.).
119
Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Einzelpositionen – Sonstige ordentliche Erträge
_____________________________________________________________________________________________________
64
Aktivierte Eigenleistungen
Unter dieser Bilanzposition werden die Erträge aus
der Aktivierung von selbst erstellten, zu dauerhaften
Nutzung bestimmten Vermögensgegenständen dar-
gestellt. Der größte Teil der aktivierten Eigenleistun-
gen fällt bei der wbg (53,5 %) im Rahmen der ÖÖP-
Projekte auf Schulen. Bei den Bauleistungen der
wbg Kommunal für ÖÖP -Projekte Schulen war in
2020 der größte Anstieg zu verzeichnen
(28,36 Mio. €), was die intensive Tätigkeit im Rah-
men der laufenden ÖÖP-Projekte, z. B. für den Neu-
bau der Bertolt-Brecht-Schule widerspiegelt Auch die
Bauleistungen von SÖR für das städtische Infra-
strukturvermögen finden sich hier.
Ein großer Anteil an den aktivierten Eigenleistungen
fällt auch bei der StWN (32,4 %) an und entsteht z.
B. durch die Hers tellung von Strom- und Gasleitun-
gen der N-ERGIE Service-Gesellschaft für die N-ER-
GIE AG.
Aktivierte Eigenleistungen Ist 2020 in € Anteil an Konzern-summe 2020 Ist 2019 in € Anteil an Konzern-summe 2019
Kernstadt 7.704.018 0,06 5.275.992 0,04
Klinikum 745.584 0,01 388.501 0,00
Nürnberg Bad (NüBad) 399.480 0,00 0 0,00
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürn-
berg (SÖR) 5.731.312 0,05 4.493.329 0,03
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 40.468.029 0,32 84.863.075 0,62
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 3.128.513 0,03 3.222.731 0,02
wbg 66.886.030 0,53 38.524.477 0,28
Summe 125.062.967 1 136.768.105 1
120
Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Einzelpositionen – Bestandsveränderungen
________________________________________________________________________________________ _____________
65
Bestandsveränderungen
Unter dieser Position werden sowohl die Bestands-
mehrungen als auch die Bestandsminderungen bei
fertigen oder unfertigen Erzeugnissen erfasst. Der
Bestand zum jeweiligen Bilanzstichtag schwankt na-
turgemäß sehr stark. In 2020 sind die größten Er-
träge dieser Position bei der wbg zu finden
(2,31 Mio. €). Bei der wbg fallen hier vor allem die
Investitionen im Rahmen der ÖÖP -Projekte mit der
Stadt bis zur Fertigstellung und Übergabe an diese
an, sowie Mieten und Nebenkosten bis zur Abrech-
nung.
Die größte Schwankung ergab sich bei der Stadt
durch die Fortführung der Inventur in Schulen und
der Inventur in der Verwaltung (4,64 Mio. €).
Bestandsveränderungen Ist 2020 in €
Anteil an
Konzern-
summe
2020
Ist 2019
in €
Anteil an
Konzern-
summe
2019
Kernstadt 92.543 -0,03 4.728.677 1,02
Klinikum -
1.118.152
0,4 242.956 0,05
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 8.249 0,00 7.168 0,00
Noris inklusion gGmbH (NOI) 42.881 -0,02 34.095 0,01
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürn-
berg (SÖR) 99.597 0,04 227.954 0,05
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 375.343 -0,13 311.350 0,07
wbg -
2.305.839
0,82 -895.594 -0,19
Summe -2.805.377 1 4.656.607 1
121
Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Einzelpositionen – Ordentliche Aufwendungen
_____________________________________________________________________________________________________
66
4.2.3.3.2 Ordentliche Aufwendungen
Abbildung 4: Aufwendungen Konzern Stadt Nürnberg
Im Jahr 2020 betragen die ordentlichen Gesamtauf-
wendungen des Konzerns 6.364,43 Mio. € und sind
damit im Vergleich zu 2019 um rund 2,83 %, respek-
tive 175,03 Mio. € gestiegen. Die Posten werden im
Folgenden je Beteiligung dargestellt und die größten
Werte näher erläutert.
Konzernintern konsolidiert wurden 278,39 Mio. €,
dies entspricht 4,13 % der ursprünglichen ordentli-
chen Gesamtaufwendungen.
Personalaufwendungen
(1.519,3 Mio. €)
24%
Versorgungsaufwen-
dungen
(187,4 Mio. €)
3%
Aufwendungen für
Sach- und
Dienstleistungen
(2.888,3 Mio. €)
45%
Bilanzielle
Abschreibungen
(324,1 Mio. €)
5%
Transferaufwendungen
(792,4 Mio. €)
12%
Sonstige
ordentliche
Aufwendungen
(728,0 Mio. €)
10%
122
Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Einzelpositionen – Personal- und Versorgungsaufwendungen
____________________________________________________________________ _________________________________
67
Personal- und Versorgungsaufwendungen
Personalaufwendungen Ist 2020 in €
Anteil an
Konzern-
summe
2020
Ist 2019
in €
Anteil an
Konzern-
summe
2019
Kernstadt 574.793.611 0,38 583.982.817 0,39
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 23.869.358 0,02 23.701.335 0,02
Frankenstadion (FSN) 106.176 0,00 0 0,00
Klinikum 450.712.613 0,30 431.880.955 0,29
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 7.542.702 0,00 8.339.662 0,01
Noris inklusion gGmbH (NOI) 15.487.917 0,01 15.065.228 0,01
Noris inklusion kommunal gGmbH (NIK) 96.604 0,00 0 0,00
Nürnberg Bad (NüBad) 4.174.062 0,00 4.370.596 0,00
Nürnberg Stift (NüSt) 25.288.493 0,02 23.189.140 0,02
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürn-
berg (SÖR) 59.869.350 0,04 55.829.775 0,04
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 308.597.385 0,20 307.084.464 0,20
Stadtentwässerung/Umweltanalytik
(SUN) 24.256.411 0,02 23.202.675 0,02
wbg 24.458.682 0,02 23.219.060 0,02
Summe 1.519.253.362 1 1.499.865.708 1
Die Personalaufwendungen enthalten auch die Zu-
führungen zu Rückstellungen.
Sie entfallen hauptsächlich auf die Kernstadt
(37,8 %), das Klinikum (29,7 %) und die StWN
(20,3 %) und erh öhen sich gegenüber 2019 um
19,39 Mio. €.
Bei der Kernstadt ist dagegen eine Verringerung i.
H. v. 9,19 Mio. € zu verzeichnen, die vor allem auf
geringere Zuführungen zu den Pensionsrückstellun-
gen für Aktive zurückzuführen ist. Im Jahresab-
schluss war 2020 keine Besoldungserhöhungen zu
verarbeiten, da die Besoldungserhöhungen zum
01.01.2019, 01.01.2020 und 01.01.2021 wurden be-
reits im Jahresabschluss 2019 berücksichtigt wur-
den.
Der Rückgang bei der Stadt und auch bei der NOA
wird insgesamt durch die Steigerung bei den ande-
ren Beteiligungen kompensiert.
Beim Klinikum erhöhen sich die Personalaufwen-
dungen um 4,4 % (18,83 Mio. €) und ist im Wesent-
lichen auf Tariferhöhungen zurückzuführen.
123
Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Einzelpositionen – Versorgungsaufwendungen
_____________________________________________________________________________________________________
68
Versorgungsaufwendungen Ist 2020 in €
Anteil an
Konzern-
summe
2020
Ist 2019
in €
Anteil an
Konzern-
summe
2019
Kernstadt 118.385.836 0,63 117.801.429 0,61
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 7.866 0,00 3.154 0,00
Klinikum 16.657.152 0,09 17.626.684 0,09
Nürnberg Bad (NüBad) 283.632 0,00 284.861 0,00
Nürnberg Stift (NüSt) 2.243.298 0,01 2.143.102 0,01
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürn-
berg (SÖR) 941.280 0,01 920.459 0,00
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 45.364.147 0,24 51.850.403 0,27
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 3.533.598 0,02 3.544.752 0,02
Summe 187.416.809 1 194.174.845 1
Die Versorgungsaufwendungen verringerten sich im
Vergleich zum Vorjahr um 6,76 Mio. € und beinhalten
überwiegend Zuführungen zu Rückstellungen für
Pensionen und Beihilfen für Versorgungsempfänger
bei der Kernstadt. Weiterhin entfallen nennenswerte
Anteile auf die StWN (24,2 %) und das Klinikum
(8,9 %) für Altersversorgungsaufwendungen.
Bei der Kernstadt hat sich der Betrag gegenüber
2019 um 0,58 Mio. € erhöht, wobei der Anstieg auf
den Zuführungen zu Rückstellungen für Beihilfen für
Versorgungsempfänger beruht. Hier machen sich
seit Jahren steigende Auszahlungen für Beihilfen
von pensionierten Beamten/Beamtinnen bemerkbar.
Eine deutliche Senkung verzeichnen die StWN
(Rückgang um 6,49 Mio. €), was überwiegend aus
geringeren Zuführungen zu den Pensionsrückstel-
lungen resultiert.
Beim Klinikum ergibt sich gegenüber dem Vorjahr
ein Rückgang von 0,97 Mio. €, ebenfalls durch nied-
rigere Aufwendungen für Altersversorgung und Un-
terstützung.
124
Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Einzelpositionen – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
_____________________________________________________________________________________________________
69
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Aufwendungen für Sach- und Dienst-
leistungen
Ist 2020
in €
Anteil an
Konzern-
summe
2020
Ist 2019
in €
Anteil an
Konzern-
summe
2019
Kernstadt 149.016.548 0,05 155.422.536 0,06
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 19.718.597 0,01 19.150.220 0,01
Frankenstadion (FSN) 422.705 0,00 176.046 0,00
Klinikum 146.764.407 0,05 138.472.100 0,05
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 912.042 0,00 1.023.828 0,00
Noris inklusion gGmbH (NOI) 2.442.336 0,00 2.302.861 0,00
Noris inklusion gGmbH (NIK) 0 0,00 0 0,00
Nürnberg Bad (NüBad) 1.373.807 0,00 1.730.935 0,00
Nürnberg Stift (NüSt) 4.440.482 0,00 2.909.079 0,00
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürn-
berg (SÖR) 40.246.041 0,01 42.036.232 0,02
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 2.457.701.205 0,85 2.337.526.011 0,85
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 17.841.309 0,01 19.360.162 0,01
wbg 47.418.285 0,02 44.872.745 0,02
Summe 2.888.297.764 1 2.764.982.755 1
Die Aufwendungen für Sach - und Dienstleistungen
haben sich um 123,32 Mio. € erhöht. Der Schwer-
punkt liegt mit einer Summe von 2.457,70 Mio. € bei
den StWN (85,1 %).
Es fallen hier vor allem Aufwendungen für Gas, Ein-
satzstoffe der Wärmeerzeugung und andere bezo-
gene Leistungen an, hier war 2020 vom Anstieg der
Bezugskosten für Strom, Gas und Fernwärme sowie
einem aperiodischen Strombezug und dem EEG -
Marktprämienmodell g eprägt. Herauskonsolidiert
wurden bei StWN lediglich 6,87 Mio. €, entsprechend
0,28 % (v.a. Erlöse aus Dampfverkäufen von ASN
und Kraft-Wärme-Kopplungserlöse bei SUN).
Bei der Kernstadt fallen die Aufwendungen für
Sach- und Dienstleistungen in 2020 im Vergleich
zum Vorjahr geringer aus, da die unter dieser Posi-
tion bis 2019 summierten Aufwendungen für Abfall-
beseitigung aufgrund einer Umgliederung erstmals
unter den Transferaufwendungen ausgewiesen wer-
den.
Beim Klinikum sind hier die gesamten Aufwendun-
gen für den Krankenhausbetrieb enthalten; eliminiert
125
Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Einzelpositionen – Bilanzielle Abschreibungen
_____________________________________________________________________________________________________
70
wurden 12,11 Mio. €, das entspricht 7,62 % der ur-
sprünglichen Meldung.
Bei der Kernstadt wurden 134,38 Mio. € (47,42 %)
herauskonsolidiert, vor allem Aufwendungen für
Gas, Strom und Wasser, Erstattungen an den Eigen-
betrieb SÖR sowie Fahrkarten. Als größte Posten
nach der Aufwandskonsolidierung verbleiben im Be-
reich der Sach- und Dienstleistungen die Zuführung
zu Instandhaltungsrückstellungen (15,9 Mio. €) und
die Zuführung zur Rückstellung für Altlast en
(1,2 Mio. €).
Bemerkenswert sind weiterhin die hohen Elimi nie-
rungsbeträge bei wbg (17,23 Mio. € entsprechend
26,65 %), SÖR (23,33 Mio. € entsprechend
36,70 %), ASN (9,15 Mio. € entsprechend 31,70 %)
und SUN (4,75 Mio. € entsprechend 21,02 % haupt-
sächlich Aufwendungen für Straßenentwässerung).
126
Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Einzelpositionen – Bilanzielle Abschreibungen
_____________________________________________________________________________________________________
71
Bilanzielle Abschreibungen
Bilanzielle Abschreibungen Ist 2020 in €
Anteil an
Konzern-
summe
2020
Ist 2019
in €
Anteil an
Konzern-
summe
2019
Kernstadt 104.756.019 0,32 102.539.677 0,33
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 13.596.944 0,04 13.667.628 0,04
Frankenstadion (FSN) 2.195.158 0,01 2.467.279 0,01
Klinikum 37.782.827 0,12 33.441.428 0,11
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 182.195 0,00 166.064 0,00
Noris inklusion gGmbH (NOI) 823.009 0,00 775.801 0,00
Noris inklusion kommunal gGmbH (NIK) 0 0,00 0 0,00
Nürnberg Bad (NüBad) 2.293.498 0,01 2.300.097 0,01
Nürnberg Stift (NüSt) 2.261.748 0,01 2.225.671 0,01
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürn-
berg (SÖR) 3.359.556 0,01 3.395.183 0,01
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 116.250.987 0,36 112.604.058 0,36
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 24.205.149 0,07 24.228.355 0,08
wbg 16.390.694 0,05 15.823.158 0,05
Summe 324.097.783 1 313.634.399 1
Die Position „Bilanzielle Abschreibungen“ beinhaltet
Abschreibungen auf Forderungen und Abschreibun-
gen auf Anlagevermögen. Die größten Anteile entfal-
len auf die StWN (35,87 %) und die Kernstadt
(32,32 %), auf das Klinikum entfallen 11,66 %.
Bei der Kernstadt sind hier insb. die Abschreibun-
gen auf das Sachanlagevermögen ergebnisbestim-
mend (85,78 %, respektive 89,86 Mio. € von gesamt
104,76 Mio. €).
Bei den StWN bestimmen v. a. die Abschreibungen
auf Verteilungsanlagen (56,93 Mio. €), Erzeugungs-,
Gewinnungs- und Bezugsanlagen (16,49 Mio. €) und
Fahrzeuge für Personen - und Güterverkehr
(12,68 Mio. €) den hohen Wert der Abschreibungen.
Der Anstieg beim Klinikum ergibt sich vor allem aus
der Ausstattung und Einrichtung von Medizinischen
Versorgungszentren (Bsp. High-End-Ultraschallge-
räte).
127
Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Einzelpositionen – Transferaufwendungen
_____________________________________________________________________________________________________
72
Transferaufwendungen
Transferaufwendungen Ist 2020 in €
Anteil an
Konzern-
summe
2020
Ist 2019
in €
Anteil an
Konzern-
summe
2019
Kernstadt 791.188.536 1,00 814.399.703 1,00
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 5.657 0,00 4.933 0,00
Klinikum 56.620 0,00 64.777 0,00
Noris inklusion gGmbH (NOI) 138.075 0,00 354.758 0,00
Nürnberg Bad (NüBad) 22 0,00 3.565 0,00
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürn-
berg (SÖR) 85.544 0,00 83.767 0,00
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 596.160 0,00 435.273 0,00
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 250.420 0,00 190.504 0,00
wbg 52.311 0,00 262.818 0,00
Summe 792.373.346 1 815.800.099 1
Die Transferaufwendungen veränderten sich um
23,43 Mio. € und fallen hauptsächlich bei der Kern-
stadt an. Sie werden unterschieden in Sozialtrans-
feraufwendungen (inkl. Bezirksumlage) und in wei-
tere Transferaufwendungen.
Die Sozialtransferaufwendungen umfassen dabei die
klassischen Sozialleistungen, die die Stadt selbst zu
tragen hat, wie beispielsweise die Kosten der Unter-
kunft im SGB II oder die Familien- und Jugendhilfen.
Hinzu kommen die Zuschüsse an soziale Einrichtun-
gen, insbesondere an die freien Träger der Kinderta-
gesstätten. Auch die Bezirksumlage hat, entspre-
chend der Au fgabenschwerpunkte des Bezirks, im
Wesentlichen den Charakter von Sozialausgaben.
Die weiteren Transferaufwendungen beinhalten z.B.
die Gewerbesteuerumlage sowie Zuschüsse auf-
grund gesetzlicher und vertraglicher Verpflichtungen
außerhalb des Sozialbereichs.
Der Rückgang bei der Kernstadt in 2020 ist im We-
sentlichen auf die Gewerbesteuerumlage (2020:
31,4 Mio. €, Vorjahr: 65,03 Mio. €) und die Kosten für
Asylbewerberleistungen, aufgrund sinkender Anzahl
von Leistungsbezügen (Veränderung 2020 - 2019: -
12 Mio. €), zurückzuführen. Die Verlustausgleiche für
Eigenbetriebe und verbundene Unternehmen erhöh-
ten sich pandemiebedingt um rund 10 Mio. €, außer-
dem stieg die Bezirksumlage (+ 6,6 Mio. €). Beide
Positionen bremsten so den Rückgang deutlich ab.
Insgesamt 24,25 Mio. €, entsprechend 2,97 % der
Transferaufwendungen wurden konsolidiert, u. a. die
Verlustausgleiche an städtische Töchter und Eigen-
betriebe.
128
Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Einzelpositionen – Sonstige ordentliche Aufwendungen
_____________________________________________________________________________________________________
73
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Sonstige ordentliche Aufwendungen Ist 2020 in €
Anteil an
Konzern-
summe
2020
Ist 2019
in €
Anteil an
Konzern-
summe
2019
Kernstadt 132.293.333 0,20 106.705.518 0,18
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 1.972.962 0,00 1.914.913 0,00
Frankenstadion (FSN) 78.161 0,00 81.736 0,00
Klinikum 65.642.773 0,10 50.474.297 0,08
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 1.659.984 0,00 1.473.258 0,00
Noris inklusion gGmbH (NOI) 1.824.155 0,00 2.050.015 0,00
Noris inklusion kommunal gGmbH (NIK) 5.330 0,00 0 0,00
Nürnberg Bad (NüBad) 391.431 0,00 555.203 0,00
Nürnberg Stift (NüSt) 5.853.760 0,01 5.268.282 0,01
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürn-
berg (SÖR) 5.057.399 0,01 5.275.896 0,01
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 340.095.250 0,52 350.025.564 0,58
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 9.710.921 0,01 8.550.358 0,01
wbg 88.406.551 0,14 68.570.911 0,11
Summe 652.992.009 1 600.945.951 1
Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen stiegen
2020 um 52,05 Mio. € und entfallen überwiegend auf
die StWN (52,1 %) und die Kernstadt (20,3 %), sowie
in geringerem Umfang auf die wbg (13,5 %) und das
Klinikum (10,1 %). Konsolidiert wurden konzernweit
135,15 Mio. € (17,15 %).
Bei den StWN sind unter dieser Position vor allem
die Netznutzungsentgelte, aperiodische Konzessi-
onsabgaben bzw. Wertberichtigungen auf Forderun-
gen verbucht. Konzerntechnisch eliminiert wurden
bei StWN 36,91 Mio. € (entsprechend 9,75 % der ur-
sprünglichen Aufwendungen der StWN), hauptsäch-
lich die an die Kernstadt geleistete Konzessionsab-
gabe.
Beim Klinikum werden hier die Einstellungen von
Fördermitteln in die Verbindlichkeiten und Instand-
haltungsaufwendungen ausgewiesen.
Bei der Kernstadt stiegen die Aufwendungen ge-
genüber dem Vorjahr um 25,59 Mio. €, z. B. wegen
coronabedingter Aufwendungen für Schutzkleidung/-
material (7,1 Mio. €). Im Konzern eliminiert wurden
hier hingegen v.a. auch die Zuführungen zu den
sonstigen Rückstellungen für Risiken aus Belastun-
gen der städtischen Töchter Nürnberg Messe GmbH
und Flughafen Nürnberg GmbH (75 Mio. €)
Bei der wbg ist ein Anstieg um 19,84 Mio. € zu ver-
zeichnen- hierbei handelt es sich um Fremdkosten
129
Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Einzelpositionen – Sonstige ordentliche Aufwendungen
_____________________________________________________________________________________________________
74
für ÖÖP (Planungs- sowie Bauleistungen). In dem
Anstieg spiegelt sich die starke Aktivität der WBG
Kommunal im Bereich Schulen und Kindertagesstät-
ten wider.
Analog zu den ertragsseitigen Differenzen aus der
Ertrags- und Aufwandskonsolidierung sind die
aufwandsseitigen Differenzen unter den sonstigen
ordentlichen Aufwendungen auszuweisen. Diese be-
tragen insg. 1,17 Mio. € und sind insbesondere auf
Differenzen zwischen der Kernstadt und den StWN
bzw. der wbg zurückzuführen. Betragsmäßig spielen
die aufwandsseitigen Differenzen jedoch, gemessen
an der Höhe der gesamten „Sonstigen ordentlichen
Aufwendungen, mit 0,18 % nur eine untergeordnete
Rolle.
130
Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Einzelpositionen – Finanzerträge und Finanzaufwendungen
_____________________________________________________________________________________________________
75
4.2.3.3.3 Finanzerträge und Finanzaufwendungen
Finanzerträge und Erträge aus assoziierten
Aufgabenträgern
Ist 2020
in €
Anteil an
Konzern-
summe
2020
Ist 2019
in €
Anteil an
Konzern-
summe
2019
Kernstadt 8.770.857 0,15 29.046.355 0,36
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 563.913 0,01 546.295 0,01
Klinikum 37.634 0,00 53.910 0,00
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 21.970 0,00 1.226 0,00
Noris inklusion gGmbH (NOI) 5.702 0,00 5.903 0,00
Nürnberg Stift (NüSt) 29.742 0,00 16 0,00
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg
(SÖR) 5.766 0,00 557 0,00
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 45.689.808 0,80 41.942.047 0,57
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 1.507.717 0,03 1.539.137 0,02
Wbg 171.795 0,00 79.722 0,00
Summe 56.804.903 1 73.215.168 1
Die Finanzerträge gingen um 16,41 Mio. € zurück,
wobei die StWN (80,4 %) den größten Anteil an die-
ser Position haben. Die Verringerung bei der StWN
um 3,75 Mio. € ist v. a. auf den Rückgang der Erträge
aus assoziierten Unternehmen zurückzuführen. Der
Effekt basiert insbesondere auf niedrigeren Erträgen
aus der At -Equity-Bewertung, hauptsächlich aus
dem assoziierten Unternehmen Thüga.
Die Kernstadt hat einen Anteil von 15,4 % und ver-
zeichnet mit 20,28 Mio. € den größten Rückgang.
Der wesentliche Grund sind um 15,4 Mio. € niedri-
gere Erträge aus der Verzinsung von Gewerbe- und
Umsatzsteuer.
Unter den in dieser Ziffer ebenfalls enthaltenen Er-
trägen aus der Eigenkapitalveränderungen aus as-
soziierten Unternehmen (§ 312 (4) HGB) steht nor-
malerweise in 2020 der anteilige Jahresüberschuss
der beiden At Equity bewerteten Unternehmen: Flug-
hafen und Messe. Beide Unternehmen erwirtschafte-
ten 2020 pandemiebedingt ein Minus, welches unter
den Finanzaufwendungen ausgewiesen ist. Die Er-
träge aus der Equity-Bewertung verringerten sich im
Vergleich zum Vorjahr damit um gesamt 5,14 Mio. €.
131
Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Einzelpositionen – Finanzerträge und Finanzaufwendungen
_____________________________________________________________________________________________________
76
Zinsen und sonstige Finanzaufwendun-
gen inkl. Aufwendungen aus Eigenkapi-
talveränderungen aus assoziierten Un-
ternehmen (§ 312 Abs. 4 HGB)
Ist 2020
in €
Anteil an
Konzern-
summe
2020
Ist 2019
in €
Anteil an
Konzern-
summe
2019
Kernstadt 88.125.905 0,48 35.434.292 0,26
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 3.062.882 0,02 2.598.851 0,02
Frankenstadion (FSN) 3.062.882 0,00 511.774 0,00
Klinikum 4.617.091 0,03 5.122.766 0,04
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 88.209 0,00 38.824 0,00
Noris inklusion gGmbH (NOI) 123.459 0,00 132.478 0,00
Noris inklusion kommunal gGmbH (NIK) 0 0,00 0 0,00
Nürnberg Bad (NüBad) 498.421 0,00 585.896 0,00
Nürnberg Stift (NüSt) 257.767 0,00 227.721 0,00
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürn-
berg (SÖR) 0 0,02 3.518.153 0,03
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 63.170.542 0,35 70.680.174 0,52
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 8.245.354 0,05 8.549.949 0,06
wbg 9.266.869 0,05 9.422.201 0,07
Summe 181.819.232 1 136.823.080 1
Zinsen und sonstigen Finanzaufwendungen fallen
vor allem bei den StWN (34,7 %) und der Kernstadt
mit 48,5 % an und erhöhten sich im Vergleich zum
Vorjahr um 45,00 Mio. €.
Die StWN weisen hier Aufwendungen aus der Auf-
zinsung von Rückstellungen und die Garantiedivi-
denden aus nicht beherrschenden Anteilen (Thüga
AG) aus. Hier wirkten sich die gesunkenen Zinsauf-
wendungen positiv aus (-7,5 Mio. €).
Bei der Kernstadt sind unter den Zinsen und sonsti-
gen Finanzaufwendungen vor allem Zinsaufwendun-
gen für Investitionskredite i. H. v. 23,5 Mio. € und Auf-
wendungen aus Erstattungszinsen i. H. v.
8,27 Mio. € abgebildet. Darüber hinaus steht unter
der Ziffer Aufwendungen aus der Eigenkapitalverän-
derungen aus assoziierten Unternehmen (§ 312 (4)
HGB) in 2020 der anteilige Jahresfehlbetrag der bei-
den At Equity bewerteten Unternehmen Messe Nürn-
berg GmbH i. H. v. 34,3 Mio. € und Flughafen Nürn-
berg GmbH i. H. v. 20,6 Mio. € (beide coronabe-
dingt).
Die o. g. Position enthält bei der Kernstadt zudem
auch in geringem Umfang Aufwendungen aus Eigen-
kapitalveränderungen aus assoziierten Unterneh-
men.
132
Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Einzelpositionen – Außerordentliche Erträge und Aufwendungen
_____________________________________________________________________________________________________
77
4.2.3.3.4 Außerordentliche Erträge und Aufwendungen
Außerordentliche Erträge
Außerordentliche Erträge Ist 2020 in €
Anteil an
Konzern-
summe
2020
Ist 2019
in €
Anteil an
Konzern-
summe
2019
Kernstadt 380.074 0,01 3.134.078 0,83
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 391.156 0,01 0 0,00
Frankenstadion (FSN) 0 0,00 4.642 0,00
Klinikum 146.272 0,00 855.130 0,23
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 1.726 0,00 38.788 0,01
Noris inklusion gGmbH (NOI) 394.038 0,01 62.862 0,02
Noris inklusion kommunal gGmbH (NIK) 0 0,00 0 0,00
Nürnberg Bad (NüBad) -11.960 -0,00 50.808 0,01
Nürnberg Stift (NüSt) 118.153 0,00 96.367 0,03
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg
(SÖR) 910.806 0,02 1.329.122 0,35
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 33.227.743 0,87 -4.232.464 -1,12
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 20.788 0,00 31.777 0,01
wbg 2.545.024 0,07 2.419.541 0,64
Summe 38.123.820 1 3.790.651 1
Die außerordentlichen Erträge sind überwiegend den
STWN (87,2 %) und in geringem Umfang der Kern-
stadt (1,0 %), wbg (6,7 %), SÖR (2,4 %) und dem
Klinikum (0,4) zuzurechnen und veränderten sich um
34,33 Mio. €.
Bei der StWN handelt es sich vorwiegend um sowie
Entlastungen für Energiesteuern für Vorjahre und
Schadenersatzerträge.
Bei der wbg sind unter dieser Position überwiegend
Erstattungen aus Versicherungsschäden , Er-
träge/Gutschriften aus früheren Jahren sowie Zah-
lungseingänge bereits abgeschriebener Forderun-
gen gebucht.
Bei SÖR enthält diese Position Erstattungen aus den
Vorjahren, u. a. aus der Bundesmaut, und Schadens-
ersatzleistungen im Bereich Bau.
Beim Klinikum handelt es sich überwiegend um pe-
riodenfremde Erträge aus Fördermittelerhöhungen,
Gutschriften sowie Rückstellungsauflösungen, bei
der Kernstadt fallen hier periodenfremde Erlöse und
Schadenersatzleistungen an.
133
Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Einzelpositionen – Außerordentliche Erträge und Aufwendungen
_____________________________________________________________________________________________________
78
Außerordentliche Aufwendungen
Außerordentliche Aufwendungen Ist 2020 in €
Anteil an
Konzern-
summe
2020
Ist 2019
in €
Anteil an
Konzern-
summe
2019
Kernstadt 513.751 0,07 1.012.400 0,10
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) -19.806 -0,00 -87.646 -0,01
Frankenstadion (FSN) 0 0,00 4.231 0,00
Klinikum 2.558.931 0,34 530.558 0,05
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 0 0,00 20.491 0,00
Noris inklusion gGmbH (NOI) 89.670 0,01 81.515 0,01
Noris inklusion kommunal gGmbH (NIK) 0 0,00 0 0,00
Nürnberg Bad (NüBad) 39.727 0,01 3.811 0,00
Nürnberg Stift (NüSt) 16.123 0,00 11.077 0,00
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg
(SÖR) -368.962 -0,05 119.655 0,01
Städtische Werke Nürnberg (StWN) 4.641.362 0,62 9.093.698 0,87
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN) 533 0,00 36.314 0,00
wbg 21.670 0,00 -347.380 -0,03
Summe 7.492.999 1 10.478.724 1
Auch die außerordentlichen Aufwendungen fallen
größtenteils in die Sphäre der StWN (61,9 %).
Darüber hinaus wurden bei Klinikum (34,2 %) und
Kernstadt (6,9 %) noch erwähnenswerte Anteile
gebucht. In allen drei Betrieben handelt es sich
vorwiegend um periodenfremde Aufwendungen.
134
Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Einzelpositionen – Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis
_____________________________________________________________________________________________________
79
4.2.3.3.5 Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis
Anderen Gesellschaftern zuzurechnen-
des Ergebnis
Ist 2020
in €
Anteil an
Konzern-
summe
2020
Ist 2019
in €
Anteil an
Konzern-
summe
2019
Städtische Werke Nürnberg (StWN) -2.725.059 1,00 -2.767.490 1,00
Summe -2.725.059 1 -2.767.490 1
Bei der Position „Anderen Gesellschaftern zuzurech-
nendes Ergebnis“ handelt es sich um Entnahmen
aus und Einstellungen in die Minderheitenanteile der
Thüga AG aus dem Teilkonzernabschluss der StWN,
d.h. hier werden die Ergebnisanteile des nicht be-
herrschenden Gesellschafters der StWN dargestellt.
135
Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Einzelpositionen – Unterschiedsbeträge und Stand der anteiligen Schulden
_____________________________________________________________________________________________________
80
4.2.4 Unterschiedsbeträge und Stand der anteiligen Schulden der nach der Equity-Methode ein-
bezogenen Aufgabenträger
Bei der NürnbergMesse GmbH wurde im Rahmen
der Erstkonsolidierung zum 01.01.2016 nach der
Equity-Methode ein Geschäfts-oder Firmenwert von
5,16 Mio. € ermittelt. Dieser ist über eine Laufzeit von
5 Jahren abzuschreiben. Bei der Flughafen Nürn-
berg GmbH ergab sich ein passiver Unterschiedsbe-
trag in Höhe von 14,12 Mio. €.
Außerdem werden hier entsprechend Tz 108 und
122 Konsolidierungsleitfaden Bayern die Schulden
und das Anlagevermögen der nach der Equity -Me-
thode einbezogenen Aufgabenträger dargestellt, um
Rückschlüsse auf die dauernde Leistungsfähigkeit
im Sinne einer Gesamtsicht auf alle kommunalen
Aufgabenbereiche zu ermöglichen.
.
Beteiligungs-
quote in %
Geschäfts/Firmenwert
(+) / Passiver Unter-
schiedsbetrag ( -) zum
31.12.2020 in €
Anteilige Ver-
bindlichkeiten
zum 31.12.2020
in €
Anteiliges Anlage-
vermögen zum
31.12.2020 in €
Anteiliger Jah-
resfehlbetrag
zum 31.12.2020
in €
NürnbergMesse 49,97% 1.032.446,98 85.345.987,32 176.799.204,81 -34.289.334,85
Flughafen Nürn-
berg 50,00% -14.121.600,92 42.008.572,37 88.881.470,66 -20.605.068,21
Tabelle 3: Schulden und Anlagevermögen der At Equity konsolidierten Beteiligungen
In diesem Sinne sind unter dem Gesichtspunkt der
dauernden Leistungsfähigkeit (vgl. Tz 129 Konsoli-
dierungsleitfaden Bayern) aus der Beteiligung an der
Messe Nürnberg anteilige Verbindlichkeiten in Höhe
von 85,35 Mio. € zu berücksichtigen, was bei einem
anteiligen Anlagevermögen von 176,80 Mio. € ein
Verhältnis von Verbindlichkeiten zu Anlagevermögen
von ca. 48,27 % entspricht und damit deutlich wird,
dass der Verschuldung entsprechende Vermögens-
werte gegenüberstehen. Bei der Messe wurde durch
die Kernstadt in 2020 eine Kapitaleinlage von 10 Mio.
€ getätigt.
Beim Flughafen bestehen zum 31.12.2020 anteilige
Verbindlichkeiten in Höhe von 42,01 Mio. €, was bei
einem anteiligen Anlagevermögen von 88,88 Mio. €
einen Anteil von 47,27 % ergibt.
136
Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Einzelpositionen – Kapitalflussrechnung
________________________________________________________________________ _____________________________
81
4.2.5 Kapitalflussrechnung
Die Kapitalflussrechnung nach dem aktuell anzu-
wendenden Standard DRS 21 wurde für den konso-
lidierten Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg
zum vierten Mal erstellt (§§ 88, 89 Satz 2 KommHV-
Doppik i.V.m. Tz 110 Konsolidierungsleitfaden Bay-
ern).
Die auch oft mit dem englischen Begriff „Cashflow“
bezeichnete Auflistung zeigt die Veränderung des Fi-
nanzmittelfonds gegenüber dem Vorjahr und unter-
stützt die Beurteilung des konsolidierten Jahresab-
schlusses hinsichtlich der dauernden Leistungsfähig-
keit. Die finanzwirtschaftliche Beurteilung basiert auf
der Gegenüberstellung der im Konzern erwirtschaf-
teten Finanzmittel aus laufender Geschäftstätigkeit
und der Verwendung für zahlungswirksame Investiti-
ons- bzw. Finanzierungstätigkeit. Hierbei ist festzu-
stellen, dass gemäß DRS 21, abweichend zur Dar-
stellung der Finanzrechnung gemäß KommHV-Dop-
pik, erhaltene Zinsen im Cashflow aus Finanzie-
rungstätigkeit enthalten sin d. Daher weist letzterer
trotz der Zunahme der Nettoneuverschuldung einen
Auszahlungsüberschuss aus.
Die ausführliche Kapitalflussrechnung mit Erläu-
terungen findet sich unter Anlage 5: Kapitalfluss-
rechnung.
Stadt Nürnberg 2020
Kapitalflussrechnung DRS 21
Ein- und Auszahlungsarten
Ergebnis des
Haushaltsjahres
2020
Ergebnis des
Vorjahres
2019
Unterschied
EUR EUR EUR
Cashflow aus der laufenden
Geschäftstätigkeit
368.829.568 438.609.529 -69.779.961
- Cashflow aus der Investitionstätigkeit -462.297.580 -355.184.064 -107.113.516
- Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 12.096.389 -60.017.654 72.114.043
= Zahlungswirksame Veränderungen des
Finanzmittelfonds
-81.371.623 23.407.811 -104.779.434
+ Finanzmittelfonds am Ende der Vorperiode 513.007.966 489.600.155 23.407.811
= Finanzmittelfonds am Ende der Periode 431.636.343 513.007.966 -81.371.623
Tabelle 4: Kapitalflussrechnung 2020
137
Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Gesamtüberblick
_____________________________________________________________________________________________________
82
4.2.6 Gesamtüberblick gemäß § 90 Abs. 1 Nr. 1 KommHV -Doppik
Weitere Angaben zu den konsolidierten Unternehmen
Die in Tabelle 5 aufgeführten Zahlen der durch-
schnittlich beschäftigten Beamten und Arbeitnehmer
wurden aus den Einzelabschlüssen/Teilkonzernab-
schlüssen entnommen. Sofern nicht anders angege-
ben, handelt es sich bei dem Wert um die Anzahl der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Beteiligung Durchschnittliche Zahl der beschäftig-ten Beamten Durchschnittliche Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer
Kernstadt 2.879 6.449
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN) 10 415
Frankenstadion (FSN) 0 02
Klinikum 28 Vollkraftanteile (VK) 6.429 VK
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 1 160
Noris inklusion gGmbH (NOI) 0 3213
Nürnberg Bad (NüBad) 0,50 VK 81,25 VK
Nürnberg Stift (NüSt) 553,75 VK
Servicebetrieb öffentlicher Raum
Nürnberg (SÖR) 85 VK 884,5 VK
Städtische Werke Nürnberg
(StWN) 0 4.342
Stadtentwässerung/Umweltanalytik
(SUN) 17 393
wbg 0 323
Tabelle 5: Durchschnittliche Zahl der beschäftigten Beamten und Arbeitnehmer
Für weitere Angaben insb. Sitz und Rechtsform wird auf den Beteiligungsbericht verwiesen.
2 Die Arbeitnehmer des Eigenbetriebes FSN wurden per 01.01.2008 auf andere Die nststellen der Stadt Nürnberg versetzt. Eine Angabe der Zahl der Arbeit-
nehmer ist dementsprechend nicht mehr relevant.
3 Darüber hinaus waren im Geschäftsjahr 2020 im Jahresdurchschnitt 521 Menschen mit Behinderung beschäftigt.
138
Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Gesamtüberblick
_____________________________________________________________________________________________________
83
Lagebericht
4.2.6.2.1 Vermögens- und Finanzlage
31.12.2020 31.12.2019
Anlagevermögen 8.672.872.734 8.377.736.106
Immaterielle Vermögensgege n-
stände
208.563.755 206.168.098
Sachanlagen 7.645.721.478 7.300.549.886
Finanzanlagen 818.587.501 871.018.123
Umlaufvermögen 1.576.473.418 1.500.038.275
Vorräte 239.863.751 191.819.806
Forderungen und sonstige Vermö-
gensgegenstände
781.638.801 710.188.913
Wertpapiere des Umlaufvermö-
gens
0 0
Liquide Mittel 554.970.867 598.029.556
Aktive Rechnungsabgrenzung 36.265.550 43.193.628
Summe Aktiva 10.285.611.702 9.920.968.009
Eigenkapital 1.818.561.713 1.795.357.306
Sonderposten 1.757.128.854 1.709.129.600
Rückstellungen 2.828.785.043 2.719.828.413
Verbindlichkeiten 3.841.965.420 3.656.598.902
Passive Rechnungsabgrenzung 39.170.673 40.053.788
Summe Passiva 10.285.611.702 9.920.968.009
Die Bilanzsumme beträgt zum Stichtag 31.12.2020
10.285,61 Mio. € und erhöhte sich gegenüber dem
Vorjahr um 364,64 Mio. €.
Alleine das Anlagevermögen stieg 2020 insg. um
295,14 Mio. €, insb. bei der Kernstadt (geleistete An-
zahlungen auf Sachanlagevermögen , Kunstgegen-
stände und Kulturdenkmäler) und bei den StWN (Be-
reich N-ERGIE AG: Zunahme beim Infrastrukturver-
mögen; Bereich VAG: Anzahlungen für U-Bahnfahr-
zeuge).
Die Finanzanlagen verringerten sich um
52,43 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr, v. a. aufgrund
139
Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Gesamtüberblick
_____________________________________________________________________________________________________
84
der Übernahme coronabedingter Verluste assoziier-
ter Unternehmen sowie der Änderung des Buchwer-
tes assoziierter Unternehmen.
Das Umlaufvermögen stieg zum Stichtag 31.12.2020
um 76,44 Mio. € auf 1.576,47 Mio. €. Die größten
Steigerungen gab es bei den Vorräten
(+48,04 Mio. €) und den Positionen Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände (+ 71,45 Mio. € ),
während die liquiden Mitteln konzernweit um
43,06 Mio. € abnahmen.
Beim Eigenkapital ist ein Minus um 23,20 Mio. € zu
verzeichnen. Die Veränderung ergibt sich v . a. aus
dem Jahresfehlbetrag, der durch eine Steigerung der
Ergebnis- bzw. Gewinnrücklagen (103,62 Mio. €)
und dem Ergebnisvortrag abgefedert wird. Der Ge-
samt-Jahresfehlbetrag beträgt 4,17 Mio. €, damit ist
das Jahresergebnis um 103,97 % gesunken (Vor-
jahr: 105,05 Mio. €).
Bei den Sonderposten war ein Anstieg um
48,00 Mio. € auf 1.757,13 Mio. € festzustellen, der
überwiegend der Kernstadt (61,68 Mio. €) bzw.
StWN (9,52 Mio. €) zuzurechnen ist und damit die
Verringerungen beim Klinikum bei dieser Position
und Schwankungen be i den Sonderposten für Ge-
bührenausgleiche bei SUN ausgleichen konnte.
Die Rückstellungen erhöhten sich um insg.
108,96 Mio. €. Ursächlich sind hier vor allem gestie-
gene Pensionsrückstellungen (74,57 Mio. € , insb.
Kernstadt, StWN und SÖR mit alleine 7,43 Mio. €)
sowie die sonstigen Rückstellungen (34,56 Mio. € ).
Die bei d er Kernstadt ursprünglich abgebildeten Ri-
siken aus coronabedingten Belastungen der At -
Equity Beteiligungen wurden eliminiert.
Die Gesamt-Verbindlichkeiten erhöhten sich um
185,37 Mio. €. Ursächlich sind neben höheren Kre-
ditaufnahmen für Investition en (vor allem Stadt,
StWN und SÖR) und den Verbindlichkeiten zur Liqui-
ditätssicherung (38,31 Mio. €, insb. Stadt, NüBad
und wbg) auch die um 28,56 Mio. € gestiegenen Ver-
bindlichkeiten aus Lieferun g und Leistung (insb.
Kernstadt, StWN und wbg).
Für die unter 4.2.1 und 4.2.2 beschriebene Inan-
spruchnahme von Vereinfachungsregelungen ist
gemäß Tz 71 Konsolidierungsleitfaden Bayern an
dieser Stelle der Einfluss auf die Vermögens -/
Finanz- und Ertragslage nicht -betragsmäßig darzu-
stellen. Wertmäßig relevant ist hier vor allem der Ver-
zicht auf die Umbewertung von Pensionsrückstellun-
gen entsprechend Tz 65 Konsolidierungsleitfaden
Bayern. Durch einen Verzicht auf die ansonsten ge-
mäß 6.6.2 BewertR vorzunehmende höhere Diskon-
tierung mit 6 % sowie die Beibehaltung des Einbe-
zugs von künftigen Preis - und Kostensteigerungen
werden die Pensionsrückstellungen der städtischen
Töchter (relevant ist hier insb. StWN) im konsolidier-
ten Jahresabschluss der Stadt wesentlich höher aus-
gewiesen.
Die Einbeziehung der konsolidierungspflichtigen Auf-
gabenträger mit ihren Buchwerten und der Verzicht
auf die Aufdeckung stiller Reserven und Lasten bei
der Erstkonsolidierung (Tz 70 Konsolidierungsleitfa-
den Bayern) wirken sich unter der Prämisse, dass
stille Reserven aufgrund des bilanziellen Vorsichts-
prinzips höher sind als stille Lasten (vgl. Tz 67 Kon-
solidierungsleitfaden Bayern), so aus, dass dann
passive Unterschiedsbeträge höher ausgefallen wä-
ren, aktive Unterschiedsbeträge seltener und kleiner.
140
Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Gesamtüberblick
_____________________________________________________________________________________________________
85
Kennzahlen zur Vermögenslage
Konsolidierter Ab-
schluss 31.12.2020
Kernstadt
31.12.2020
Konsolidierter Ab-
schluss 31.12.2019
Eigenkapitalquote
I
Eigenkapital i. e. S.
/Bilanzsumme 17,7 % 15,2 % 18,1 %
Eigenkapitalquote
II
(Eigenkapital + ei-
genkapitalähnliche
Sonderposten)/ Bi-
lanzsumme
34,3 % 33,7 % 34,7 %
Anlagendeckung Langfristiges Kapi-
tal/Anlagevermögen 102,7 % 101,8 % 103,1 %
Tabelle 6: Kennzahlen zur Vermögenslage
Bei diesen Bilanzkennzahlen zeigt sich, dass im Kon-
zern insgesamt ähnliche Verhältnisse wie bei der
Kernstadt in Bezug auf die wesentlichen Bilanzkenn-
zahlen herrschen. Mit der Eigenkapitalquote I von
17,7 % bewegt sich Nürnberg aufgrund der
unterschiedlichen kommunalen
Rechnungslegungsvorschriften in den
verschiedenen Bundesländern eher im unteren
Bereich von Städten vergleichbarer Größenordnung
(Stuttgart 85,1 %, und Essen -3,2 %), wobei sich der
Wert in Nürnberg im Vergleich zum Vorjahr leicht
verschlechtert hat.
Für die Berechnung der Anlagendeckung, d. h. die
Kennzahl, die darstellt, inwieweit langfristig gebun-
denes Vermögen langfristig finanziert ist und damit,
inwieweit die sog. „Goldene Bilanzregel“ der Fristen-
kongruenz erfüllt ist, werden als langfristiges Kapital
das Eigenkapital, Sonderposten, Pensions- und Bei-
hilferückstellungen, Investitionskredite und kredit-
ähnliche Verbindlichkeiten angesetzt. Die Anlagen-
deckung des Konzerns liegt über der kritischen
100 %-Marke (Mindestanforderung der Deckung des
Anlagevermögens durch langfristiges Kapital) und ist
gegenüber dem Vorjahr sogar leicht gestiegen.
4.2.6.2.2 Ertragslage
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von -4,17 Mio. € ent-
stand insb. aus den Verlusten bei ASN (8,67 Mio. €),
NüBad (7,92 Mio. €), SÖR (2,81 Mio. €), dem Klini-
kum (2,53 Mio. €) und dem FSN (2,16 Mio. €). Insbe-
sondere auch die At -Equity-einbezogenen Töchter
Messe und Flughafen trugen mit 54,9 Mio. € zum
Fehlbetrag bei. Lediglich die wbg ( 17,10 Mio. €),
StWN (11,69 Mio. €), SUN (8,08 Mio. €), und die NOI
(0,39 Mio. €) konnten Jahresüberschüsse erzielen
(vgl. die Darstellung der einzelnen ursprünglich ge-
meldeten Jahresergebnisse unter Passiva A.V Jah-
resergebnis).
Die Kernstadt weist im Einzelabschluss einen Fehl-
betrag von (12,86 Mio. €) aus. Hier waren vor allem
gesunkene Steuererträge, niedrigere Erstattungen
vom Land und coronabedingte Ausfälle bei den öf-
fentlich-rechtlichen bzw. privatrechtlichen Leistungs-
entgelten sowie gestiegene Aufwendungen im Be-
reich sozialer Einrichtungen und für Personal für den
Jahresfehlbetrag verantwortlich. Darüber hinaus
stiegen auch die Verlustausgleiche an städtische
Töchter und die Zuführungen zu Rückstellungen für
Verlustausgleiche. Da diese im konsolidierten Jah-
resabschluss jedoch eliminiert werden (rd.186 Mio. €
inkl. Kostenerstattung SÖR) errechnet sich nach
Konsolidierung ein Überschuss von 67,8 Mio. € für
die Kernstadt.
Bei NüBad führten Bäderschließungen und redu-
zierte Besucherzahlen durch die Pandemie zum Jah-
resfehlbetrag.
Der aus dem Konzernabschluss der StWN in den
konsolidierten Jahresabschluss der Stadt überge-
gangene Überschuss liegt deutlich unter dem Vor-
jahresniveau und resultiert v. a. aus coronabedingten
Auswirkungen auf das Jahresergebnis der VAG.
141
Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Gesamtüberblick
_____________________________________________________________________________________________________
86
Bei der wbg ist der Jahresüberschuss hauptsächlich
durch die Ergebnisbeiträge aus dem Bestandsma-
nagement (Hausbewirtschaftung) und aus dem Bau-
trägergeschäft (Grundstücksverkäufe) geprägt.
Aufgrund der Konsolidierungsbuchungen veränderte
sich das Konzernergebnis zum 31.12.2020 um
2,74 Mio. €. Dieser Betrag setzte sich insb. aus Auf-
wands- und Ertragsbereinigungen der vollkonsoli-
dierten Unternehmen i.H.v. 52,55 Mio. € (hier ist z.B.
auch der Ertrag der StWN aus dem Verkauf der wbg-
Anteile enthalten) und den Ergebnisbeiträgen der At-
Equity konsolidierten Unternehmen (55,93 Mio. € )
zusammen.
Kennzahlen zur Ertragslage
Auf Ebene des Konsolidierungskreises ergeben sich folgende ertragswirtschaftliche Kennzahlen:
Ertragswirtschaftliche Kennzahl Konsolidierter Ab-
schluss
31.12.2020
Kernstadt
31.12.2020
Konsolidierter Ab-
schluss
31.12.2019
Aufwandsdeckungsgrad
(ordentliche Erträge/ordentliche Aufwen-
dungen)
101,5 % 100,5 % 102,9 %
Steuerquote
(Steuererträge/ordentliche Erträge)
14,6 % 44,8 % 15,7 %
Personalintensität
(Personal- und Versorgungsaufwendun-
gen/
ordentliche Aufwendungen)
26,8 % 32,8 % 27,4 %
Zinslastquote
(Zinsaufwendungen/ordentliche Aufwen-
dungen)
2,0 % 1,5 % 2,2 %
Tabelle 7: Ertragswirtschaftliche Kennzahlen
Bei diesen Kennzahlen zeigen sich Parallelen zur
Kernstadt, wie beim Aufwandsdeckungsgrad und der
Zinslastquote, aber auch grundlegende Unter-
schiede: Die Personalintensität der Kernstadt ist
überdurchschnittlich – hier bedingt der Dienstleis-
tungsschwerpunkt einen hohen Personaleinsatz, bei
etlichen Aufgabenträgern dominiert die Infrastruktur
bei geringem Personaleinsatz. Da die Steuern nur
bei der Kernstadt anfallen, sinkt die Steuerquote auf
Ebene des Konzerns, da die Steuererträge hier in
Bezug zu den insgesamt wesentlich höheren Erträ-
gen des Konzerns gesetzt werden, nicht nur zu den
Erträgen der Kernstadt. Die konzernbezogene Zins-
lastquote 2020 sinkt gegenüber dem Vorjahr, v. a.
bedingt durch den Anstieg der ordentlichen Aufwen-
dungen.
142
Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Gesamtüberblick
_____________________________________________________________________________________________________
87
Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks
Die Stadt Nürnberg erfüllt einen Teil ihrer kommuna-
len Aufgaben für die Bürgerinnen und Bürger nicht
durch die klassischen Dienststellen der Stadtverwal-
tung, sondern es werden viele kommunale Aufgaben
außerhalb der Kernverwaltung durch selbstständige
Beteiligungsunternehmen und Eigenbetriebe wahr-
genommen. Im Folgenden werden die einzelnen Auf-
gabenfelder kurz dargestellt.
AUFGABENFELD VERSELBSTÄN-
DIGTER AUFGA-
BENBEREICH
KENNZAHLEN 2020 WESENTLICHES MERKMAL
GESCHÄFTSVERLAUF 2020
Strom-, Gas- und Was-
serversorgung
Städtische Werke
Nürnberg GmbH
(StWN), insb. N-ER-
GIE AG
Umsatzerlöse Strom:
2.433.841 T€
Umsatzerlöse Gas:
424.096 T€
Umsatzerlöse Wasser:
69.714 T€
Coronabedingter Rückgang
des Absatzes im Strom - und
Erdgasbereich insb . aufgrund
von Lockdown, Kurzarbeit, so-
wie aufgrund von Nachfrage-
rückgängen im Endverbrau-
chermarkt
Oktober 2020: Rückkehr in den
Markt mit der Anlage der Ge-
meinschaftskraftwerk Irsching
GmbH (GKI), Vohburg, nach
Gesellschafterentscheidung
Einleitung der Stilllegung des
Erdgasspeicher Eschenfelden
aufgrund dauerhaft schwieriger
wirtschaftlicher Lage (kommer-
zielle Betriebseinstellung
01.04.2021; Beginn Kissen-
gasausförderung Herbst 2021)
Wärmeversorgung
Städtische Werke
Nürnberg GmbH
(StWN), insb. N-ER-
GIE AG
Umsatzerlöse Fernwärme:
80.419 T€
Öffentlicher Personen-
nahverkehr
Städtische Werke
Nürnberg GmbH
(StWN), insb. Ver-
kehrsaktiengesell-
schaft (VAG)
Verkehrserlöse:
120.701 T€
Umsatzerlöse: 134.707 T€
Massive negative Auswirkun-
gen der Corona-Pandemie auf
Fahrgastzahlen und Fahrgeld-
einnahmen
Keine Fahrpreiserhöhung
2020. Ausgleich der dadurch
entstehenden rechnerischen
Minderfahrgeldeinnahmen
durch das „VGN-Innovations-
paket“ vom Freistaat Bayern
und zugehöriger Gebietskör-
perschaften mindestens bis
2024
Einführung des 365-Euro-Ti-
cket für Schüler/innen und
Auszubildende
143
Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Gesamtüberblick
_____________________________________________________________________________________________________
88
AUFGABENFELD VERSELBSTÄN-
DIGTER AUFGA-
BENBEREICH
KENNZAHLEN 2020 WESENTLICHES MERKMAL
GESCHÄFTSVERLAUF 2020
Ausbau des Fahrradverleih-
system VAG_Rad auf 1.500
Fahrräder und 35 feste Statio-
nen
Fahrgastbetrieb neuer U-
Bahn-Fahrzeuge des Typs G1
Wohnraumversorgung
und
-bewirtschaftung
wbg-Gruppe
Umsatzerlöse Hausbewirt-
schaftung: 122.421 T€
Umsatzerlöse Grundstücks-
verkauf: 33.519 T€
Durchschnittliche Instandhal-
tung: rd. 24,8 €/m²
Verwaltung von 18.518 Woh-
nungen, 279 Gewerbeeinhei-
ten
1.524 Mieterwechsel
(= 7,3 % Fluktuationsrate)
Fertigstellung von fünf Neu-
bauprojekten: 252 Wohnungen
sowie drei Gewerbeeinheiten
und eine Kindertagesstätte
Erwerb eines Grundstückes in
Herzogenaurach zur Errich-
tung von 10 Reihen- und Dop-
pelhäusern (Baubeginn er-
folgte im Oktober 2020) sowie
Grundstück Neusalzer Str.
(vorgesehen 23 Eigentums-
wohnungen)
Fertigstellung des Rohbaus
des ÖÖP-Bauvorhabens
Bertolt-Brecht-Schule
Weitestgehende Einhaltung
des Bauzeitplans und der Bud-
gets für das Sonderprojekt
Sporthalle Tillypark (geplante
Übergabe Frühjahr 2021)
Gesundheitsversor-
gung Klinikum Nürnberg
Umsatzerlöse: 673.979 T€
Personalaufwand:
469.088 T€
2500 Planbetten, 267 Plätze
Verschiebung und Aussetzung
medizinisch vertretbarer Maß-
nahmen zur Freimachung von
Kapazitäten für die Versor-
gung von COVID-19-Patienten
gemäß Allgemeinverfügung
vom 11.05.2020.
Abschluss der Pflegesatzver-
einbarungen für die psychiatri-
schen Kliniken des Klinikums
Nürnberg
Fortsetzung der vorbereiten-
den Maßnahmen für den Neu-
bau des Eltern-Kind-Zentrums
Bewilligung des Freistaats
Bayern i. H. v. 75 Mio. € für
144
Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Gesamtüberblick
_____________________________________________________________________________________________________
89
AUFGABENFELD VERSELBSTÄN-
DIGTER AUFGA-
BENBEREICH
KENNZAHLEN 2020 WESENTLICHES MERKMAL
GESCHÄFTSVERLAUF 2020
den Neubau des Zentrums für
seelische Gesundheit am
Standort Nord und Beginn
bauvorbereitender Maßnah-
men
Gründung des Zentrums für
Allgemein-, Viszeral- und Tho-
raxchirurgie
Kooperation mit der Techni-
schen Hochschule Nürnberg
zur Gründung der „Nürnberg
School of Health“
Ausrufung des Pandemie-
Alarmfalls aufgrund der Belas-
tungen der 2.Welle der
Corona-Pandemie Mitte De-
zember 2020
Verwertung und Besei-
tigung von Abfällen
Abfallwirtschaftsbe-
trieb (ASN)
Gesamtmenge Sperrmüll:
3.703 t
Gesamte Müllmenge Müllver-
brennungsanlage: 243.270 t
Umsatzerlöse: 67.065 T€
Senkung der Abfallgebühr
(Deckung des kalkulierten Ver-
lustes aus Gebührenüber-
schüssen Vorjahre)
Umbau der Anlagen auf der
Deponie Nürnberg Süd zur
Vermeidung von Methangas-
Freisetzung (innovative „In-
Situ-Stabilisierung“)
Bau und Unterhalt von
Straßen, Plätzen und
Brücken
Beleuchtung von Stra-
ßen und Plätzen
Verkehrsregelung
Winterdienst
Straßenreinigung
öffentliche Papierkörbe
Erschließungsbeiträge
Servicebetrieb öf-
fentlicher Raum
Nürnberg (SÖR)
Umsatzerlöse: 135.513 T€,
davon Straßenreinigung:
14.488 T€
Straßen und Wege: 1.197 km
Radwege: 307 km
Brücken und Stege: 291
Lichtpunkte der Straßenbe-
leuchtung: 49.073
Lichtsignalanlagen: 534
Räum- und Streulänge Win-
terdienst: ca. 4000 km
Straßenreinigungskilometer
83.564 km
Parkscheinautomaten: 200
Ertragsausfälle bei den Son-
dernutzungs- und Par kgebüh-
ren in Höhe von ca. 2,0 Mio. €
aufgrund der Corona -Pande-
mie
zusätzliche Personalrückstel-
lungen auf Grund von un ge-
planten Sondereffekten in
Höhe von ca. 3,1 Mio. €
weitgehende Durchführung der
Unterhaltsmaßnahmen ohne
Einschränkungen trotz Corona
145
Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Gesamtüberblick
_____________________________________________________________________________________________________
90
AUFGABENFELD VERSELBSTÄN-
DIGTER AUFGA-
BENBEREICH
KENNZAHLEN 2020 WESENTLICHES MERKMAL
GESCHÄFTSVERLAUF 2020
Ableitung und Reini-
gung des Abwassers
Stadtentwässerung
und Umweltanalytik
(SUN)
Abwassergebühren:
Schmutzwasser: 1,67 €/m³
Niederschlagswasser:
0,43 €/m³
Gesamteinwohnerzahl des
Entsorgungsgebiets: 587.235
Länge städtisches Kanalnetz:
1.484 km
Abwassermenge:
62,1 Mio. m³
Rückgang der Gebührenein-
nahmen durch Senkung der
Schmutz- und Niederschlags-
wassergebühr
Keine vollständige Aufholung
des durch den ersten Lock-
down verursachten Rückstaus
bei der Instandhaltung und
Wartung des Klärwerkes
Städtische Altenhilfe NürnbergStift (NüSt)
Auslastung: 85,3 %
Max. belegbare Plätze: 927
Negative Auswirkung der
Corona-Pandemie auf Bele-
gung sowie Steigerung der
Aufwendungen für Tests und
Schutzkleidung
Beginn der Bauaktivitäten für
das neue August-Meier-Haus
Weichenstellung für den Neu-
bau der Nachfolgeeinrichtung
St. Johannis
Beginn der Sanierung und des
Teilneubaus des Standortes
Platnersberg
Betrieb der Schwimm-
bäder
NürnbergBad
(NüBad)
Umsatzerlöse: 2.407 T€
Besucher: 445.720
Städtischer Zuschuss je Be-
sucher: 17,78 €
Enormer Rückgang der Um-
satzerlöse und Besucherzah-
len aufgrund der Corona-Pan-
demie (u.a. wegen geschlos-
sener Bäder, Besucherbegren-
zungen und zusätzlicher Hygi-
enemaßnahmen)
Gewährung der sog. „Novem-
ber- u. Dezemberhilfe“ seitens
des Bundes in Höhe von rund
634 T€
Oktober 2020: Beauftragung
der Generalsanierung des
Volksbades durch den Stadtrat
146
Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Gesamtüberblick
_____________________________________________________________________________________________________
91
AUFGABENFELD VERSELBSTÄN-
DIGTER AUFGA-
BENBEREICH
KENNZAHLEN 2020 WESENTLICHES MERKMAL
GESCHÄFTSVERLAUF 2020
Sicherstellung des lau-
fenden wirtschaftlichen
Betriebs des Max-Mor-
lock-Stadions
Eigenbetrieb Fran-
kenstadion Nürn-
berg
Umsatzerlöse: 1.266 T €
Abschreibungen: 2.195 T €
So. betr. Aufwendungen:
648 T €
Starker Rückgang der Um-
satzerlöse durch
- Mindereinnahmen des 1.FCN
in der 2. Bundesliga
- Coronabedingte Beschrän-
kungen (z. B. Geisterspiele,
Hygienekonzepte)
Teilhabe in Nürnberg –
Angebote für erwach-
sene Menschen mit
Behinderung in Nürn-
berg
Noris inklusion
gGmbH (NOI)
Quote schwerbehinderte Mit-
arbeiter gem. §154 SGB IX:
100 %
April 2020: Gründung der noris
inklusion kommunal gGmbH
(100%ige Tochter)
Coronabedingte einge-
schränkte Produktion in allen
Betriebsstätten
Arbeitsmarktliche und
soziale Integration von
arbeitslosen Jugendli-
chen und Erwachse-
nen
Noris Arbeit gGmbH
(NOA)
Umsatzerlöse: 9.800 T €
Personen mit Ausbildungs-
bzw. Arbeitsvertrag: 161
Erheblich gesunkene Umsatz-
erlöse aufgrund der Pandemie
Verlängerung der bestehen-
den Förderprojekte des Euro-
päischen Sozialfonds überwie-
gend bis 30.Juni 2022
Tabelle 8: Kommunale Aufgaben, die von Beteiligungsunternehmen und Eigenbetrieben übernommen werden
Weitere Details über den verselbständigten Aufga-
benbereich können den Lageberichten der einzelnen
Beteiligungen entnommen werden.
147
Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Gesamtüberblick
_____________________________________________________________________________________________________
92
Bewertung unter dem Gesichtspunkt der dauernden Leistungsfähigkeit
Die Darstellung der Gesamtsituation macht deutlich,
dass die Stadt Nürnberg insgesamt gut aufgestellt ist
und die dauernde Leistungsfähigkeit sicherstellen
kann.
Die Ertragslage 2020 war coronabedingt nicht so gut,
es wurde ein Jahresfehlbetrag von 4,17 Mio. € erwirt-
schaftet. Nach der Kapitalkonsolidierung sind noch
Gewinn-/Ergebnisrücklagen in Höhe von
844,69 Mio. € und passive Unterschiedsbeträge in
Höhe von 4,85 Mio. € vorhanden.
Die Eigenkapitalquote ist ausreichend, das Anlage-
vermögen ist durch langfristiges Kapital finanziert.
Nicht nur in der Kernstadt, auch bei den anderen
konsolidierten Aufgabenträgern wird ein starker In-
vestitionskurs gefahren, um den Herausforderungen
der Zukunft zu begegnen. Konzernweit hat sich da-
her die Verschuldung bei Anleihen, Investitionskredi-
ten und kreditähnlichen Rechtsgeschäften moderat
erhöht.
Die Finanz - und Liquiditätslage des Konzerns ist
noch gut.
.
148
Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Künftige Entwicklung
_____________________________________________________________________________________________________
93
4.2.7 Künftige Entwicklung
Im Folgenden wird die künftige Entwicklung der ein-
zelnen Beteiligungsunternehmen bzw. Eigenbetrie-
ben beschrieben.
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss der Konsolidierungsperiode
Mit dem Beginn der Corona -Pandemie im Frühjahr
2020 haben sich die Rahmenbedingungen und Per-
spektiven in vielen Bereichen stark verändert. Eine
vollständige Beurteilung der Auswirkungen der Pan-
demie ist zur Zeit der Aufstellung dieses Abschlusses
noch nicht möglich.
Entwicklung von Rahmenbedingungen, finanzielle und wirtschaftliche Perspektiven und
Risiken
Kernstadt: Risiken für die finanzielle Lage der Stadt
Nürnberg resultieren vor allem aus der allg emeinen
wirtschaftlichen und politischen Lage. Neben der in
den Jahren 2020 und 2021 beherrschenden Auswir-
kungen der Corona-Pandemie sind nun weitere Risi-
ken durch den Krieg in der Ukraine und Angebots-
verknappungen respektive Preissteigerungen im
Energiesektor und weiteren Bereichen hinzugekom-
men. Inwieweit die Pandemie überwunden ist, wird
sich erst Ende des Jahres 2022 zeigen. Konjunktu-
relle Abkühlungen mit der Unsicherheit der Entwick-
lung der Gewerbesteuererträge, aber auch Ertrags-
ausfälle durch die Einschränkungen des öffentlichen
Lebens und der Nutzung städtischer Einrichtungen
wirken sich massiv auf den städtischen Haushalt
aus. Mit einer schlechteren gesamtwirtschaftlichen
Lage ist zudem auch in der Regel ein Anstieg der
Transferaufwendungen verbunden.
Ein weiteres Risiko für künftige Haushalte besteht in
der Entwicklung der Personal- und Versorgungsauf-
wendungen, die sich im Haushaltsplanentwurf für
2022 auf 726 Mio. € gesteigert haben, in vielen Be-
reichen war in den letzten Jahren und wird auch wei-
terhin im Rahmen von Aufgabenmehrungen zusätz-
liches Personal notwendig. Damit nimmt der Perso-
nalhaushalt nunmehr 34,0 % der ordentlichen Auf-
wendungen des Gesamthaushalts ein. Gerade auch
in diesem Bereich kann die Stadt im Fall einer kon-
junkturellen Abkühlung nur wenig flexibel reagieren.
Finanzielle Risiken für die Zukunft birgt weiterhin der
immense Investitionsbedarf in der Stadt Nürnberg.
Im MIP 2021-2024 wurde das hohe Niveau des In-
vestitionsvolumens respektive der städtischen Mittel
wieder einmal um auß erordentliche 48 % auf
1,297 Mio. € gesteigert. Für den MIP-Entwurf 2022-
2025 ist ein Investitionsvolumen von 1,963 Mio. €
(davon 1,337 Mio. € städtische Mittel) vorgesehen.
Auch für die nähere Zukunft ist keine Entlastung ab-
zusehen, da etliche Maßnahmen, gerade im Bereich
von Schulen und Verkehrsinfrastruktur in den nächs-
ten Jahren endgültig zu bewältigen sind.
Hohe Investitionen wirken sich zudem unmittelbar
auf künftige Ergebnisrechnungen aus, da Abschrei-
bungen und finanzierungsbedingte Zinsaufwendun-
gen anfallen. Ferner entstehen bei neuen Einrichtun-
gen dauerhaft zusätzliche Betriebskosten (Personal,
Unterhalt etc.).
Unter Berücksichtigung der Auswirkungen der
Corona-Pandemie stellt sich die Entwicklung des
städtischen Haushalts im Finanzplanungszeitraum
2022-2025 so dar, dass mindestens bis 2024 Defizite
im Ergebnishaushalt sowie dreistellige Beträge bei
der Nettoneuverschuldung (ca. 1 70-201 Mio. €) zu
befürchten sind. Darin sind die 2021 neu hinzuge-
kommenen Risiken durch den Ukrainekrieg und
Preissteigerungen im Energiesektor und weiteren
Bereichen noch nicht berücksichtigt.
Neben bestehenden Controllingprozessen zur Ver-
ringerung der Risiken auf der Ausgabenseite wurde
als Reaktion auf die Corona -Krise für den Haushalt
2021 ein Sofortprogramm zur Haushal tsstabilisie-
rung und Ergebnisverbesserung aufgestellt. Für den
Haushaltsaufstellungsprozess 2023 wurde ein strik-
ter Sparkurs vorgegeben. Auch ist die Notwendigkeit
jeder einzelnen Investitionsmaßnahme vor dem Hin-
tergrund der drastisch verschlechterten fina nziellen
Prognose erneut zu hinterfragen.
149
Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Künftige Entwicklung
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94
Auch hinsichtlich der städtischen Töchter wurde die
Gesamtrisikolage bis Ende 2021 überwiegend durch
die Corona-Pandemie bestimmt.
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN): Wirtschaftliche
Perspektiven für zusätzliche Geschäftsfelder sind
beim Eigenbetrieb ASN auf die in der Gemeindeord-
nung für den Freistaat Bayern (GO) zugelassenen
Möglichkeiten begrenzt. In der Abfallwirtschaft gilt
der Anschluss - und Benutzungszwang uneing e-
schränkt für die Entsorgung von Privathaushalten;
für das Gewerbe gilt er dagegen nur für „Abfälle zur
Beseitigung“. Aufgrund der weitgehend hoheitlichen
Tätigkeiten und der Finanzierung über Gebühren
nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) besteht
für ASN kein wirtschaftliches Risiko. Der Verlust von
geplant rd. 6 Mio. € für 2021 ergibt sich aus der Ge-
bührenkalkulation aufgrund der Senkung der Abfall-
gebühren und wird von Überschüssen aus dem vor-
hergegangenen Kalkulationszeitraum gedeckt.
Trotz Corona-Pandemie waren ab März 2020 keine
bedeutenden Mengeneinbrüche bei Hausmüll,
Sperrmüll und in den Beseitigungsanlagen (MVA und
Deponie) zu verzeichnen. Auch das Aufkommen an
Abfällen zur Verwertung in der Müllverbrennungsan-
lage (Gewerbeabfälle) bewegt sich auf ein em aus
den Vorjahren bekanntem „Normalmaß“. Deswegen
waren auch keine Einbrüche bei den Abfallgebühren
und Verwertungserlösen zu verzeichnen.
Klinikum: Die Corona-Pandemie stellt das Klinikum
vor bisher nie dagewesene medizinische, organisa-
torische und auch finanzielle Herausforderungen, die
bisher auch im Katastrophenfall gemeistert werden
konnten. Auch künftig werden sich die Virusmutatio-
nen im Infektionsgeschehen unmittelbar auf die Rah-
menbedingungen des Klinikums auswirken- abhän-
gig von der Aggressivität der Mutationen.
Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Akut-
krankenhäuser werden im Wesentlichen durch vier
Faktoren beeinflusst: Entwicklung der Nachfrage
nach akutstationären Krankenhausleistungen, Ent-
wicklung der staatlich regulierten Leistungsvergütun-
gen einschließlich der Investitionsförderung, Ent-
wicklung der krankenhausrelevanten Kostenarten
und die Wettbewerbssituation um Fachkräfte.
Der erste Faktor, die allgemeine Krankenhausnach-
frage, wird unter Normalbedingungen insbesondere
durch langfristige demographische Trends sowie den
medizinischen Fortschritt beeinflusst und ist daher
keinen ausgeprägten kurzfristigen Schwankungen
unterworfen. Während die demographische Kompo-
nente durch eine zunehmend älter werdende Bevöl-
kerung verbunden mit einer re gional zunehmenden
Bevölkerungszahl eher in Richtung zunehmende
Krankenhausinanspruchnahme wirkt, kann der me-
dizinische Fortschritt in beide Richtungen wirken.
Insbesondere der weiterhin bestehende, vom Ge-
setzgeber forcierte Trend zur Verlagerung von Leis-
tungen aus dem stationären in den ambulanten Sek-
tor sowie sich verkürzende Verweildauern wirkten
dämpfend auf die Entwicklung der stationären Fall-
zahlen. Insgesamt wird jedoch auch für die nächsten
Jahre von einer tendenziell leicht zunehmenden
Krankenhausnachfrage ausgegangen. Auch die tra-
gende Rolle des Klinikums bei der Versorgung von
schweren Corona-Fällen in der Region hat den An-
spruch als Haus der Spitzenmedizin im Intensiv- und
Akutbereich unterstrichen.
Im Gegensatz hierzu steht die Entwicklung bei de n
Leistungsvergütungen. Der für die Erlösentwicklung
besonders relevante Landesbasisfallwert erhöhte
sich in Bayern zwar, liegt damit aber wie bereits im
Vorjahr, deutlich unterhalb der durchschnittlichen
Kostenentwicklung, insbesondere unterhalb der Zu-
nahme der Personalaufwendungen und zusätzlichen
Aufwendungen für Sicherheits - und Hygienemaß-
nahmen im Rahmen der Pandemie. Der Umbau des
bisherigen DRG-Fallpauschalensystems durch Aus-
gliederung der Kostenanteile für Pflege in 2020,
führte zu Konflikten mit den Kostenträgern, da derzeit
noch nicht klar ist , in welchem Umfang geltend ge-
machte Kosten ersetzt werden. Auch mögliche Straf-
zahlungen im Rahmen des MDK-Reformgesetzes (s.
4.2.7.3) und die damit einhergehende Prüfpraxis des
MDK verschärfen wahrscheinlich die wirtschaftliche
Situation der Krankenhäuser weiter . Hinzu kommt
die Ausweitung der vom Gesetzgeber vorgeschrie-
benen Pflegepersonaluntergrenzen für weitere Fach-
bereiche, welche die bereits sehr angespannte Lage
auf dem Arbeitsmarkt für Pflegekräf te weiter ver-
schlimmert.
Die Investitionsfinanzierung durch die Bundesländer
ist weiterhin als unzureichend anzusehen. Insbeson-
dere bei den Einzelfördermaßnahmen ist jährlich das
zur Verfügung stehende Finanzvolumen nicht ausrei-
chend, um die erforderlichen baulichen Ersatz- und
Erweiterungsinvestitionen zu finanzieren.
150
Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Künftige Entwicklung
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95
Auf der Aufwandsseite ist insbesondere die Entwick-
lung der Tarifgehälter zu nennen, sowie die finanzi-
ellen Risiken durch die von ver.di geforderte Rück-
kehr der KNSG in den TVöD.
Noris Arbeit gGmbH (NOA): Ein grundlegendes Ri-
siko für die Gesellschaft ergibt sich auf Grund des
Geschäftsmodells, da die wirtschaftliche Stabilität
der Gesellschaft entscheidend von der Gewährung
von Zuschüssen durch die Stadt Nürnberg und an-
derer Zuschussgeber sowie politischer Entscheidun-
gen abhängig ist.
Risiken aus steuerlichen Außenprüfungen und Sozi-
alversicherungsprüfungen können niemals vollstän-
dig ausgeschlossen werden. Gleiches gilt für Risiken
aus Verwendungsnachweisprüfungen durch Zu-
schussgeber.
Den, i m Personalbereich üblichen , personalwirt-
schaftlichen Risiken (z. B. arbeitsrechtliche Streitig-
keiten, krankheitsbedingte Ausfallzeiten) begegnet
die NOA mit einem aktiven Personalmanagement.
Die bisherigen Ansätze im Südstadtforum Service &
Soziales sollen weiterentwickelt und dieses zu einem
zentralen Ort für Sprachförderung und Grundbildung
ausgebaut werden, um die Tätigkeit im Bereich der
Grundbildung für Langzeitarbeitslose auszuweiten.
Die Arbeitsmarktintegration von Langzeitarbeitslo-
sen sowie Geflüchteten bleibt unabhängig von der
konjunkturellen Entwicklung eine große Herausfor-
derung, so dass weiterhin ein großes Betätigungs-
feld mit entsprechender Auftragslage besteht. Durch
den Ausfall v ieler Präsenzmaßnahmen war keine
vollständige Kompensat ion der Einnahmeausfälle
möglich.
Zur Gewährleistung eines nahtlosen Übergangs in
die Förderperiode 2021 bis 2027 des Europäischen
Sozialfonds (ESF Plus) wurde ein Großteil der beste-
henden ESF-Projekte bis zum 30. Juni 2022 verlän-
gert und 2021 für die Stel lung neuer Projektanträge
zu nutzen.
Trotz pandemiebedingter Einsparungen wird auch
für die Stadtratsperiode 2020 bis 2025 die Rolle der
NOA bei der Bekämpfung der Langzeitarbeitslosig-
keit als wichtiges Element bestätigt und von den
Fraktionen an den Ausgaben festgehalten. Um den
Bestand in der gegenwärtigen Größe sichern zu kön-
nen, benötigt die NOA gGmbH neben den weiteren
Einnahmen insgesamt ca. 8 Mio. € jährlich für Ar-
beitsmarkt- und Bildungsdienstleistungen. Ein sol-
ches Auftragsvolumen scheint nach heut igen Er-
kenntnissen gesichert zu sein, zumal sich die Stadt
Nürnberg weiterhin mit 2 Mio. € beteiligen will. Aus
diesem Grund ist nicht von einer insolvenzrechtli-
chen Überschuldung auszugehen, sondern insge-
samt eine positive Fortbestehensprognose abzuge-
ben.
noris inklusion gGmbH (NOI) : Pandemiebedingt
konnte in allen Betriebsstätten nur reduziert produ-
ziert werden, da durch verstärkte Abstandsregeln nur
ein Teil der Mitarbeitenden vor Ort die Arbeit verrich-
ten konnte. In einzelnen Betriebsteilen hat der Um-
satzrückgang jedoch auc h Ursachen, die bei den
Kundinnen und Kunden oder in deren Lieferketten
begründet liegen. Coronabedingt gelang es leider
nicht, lukrative Zusatzaufträge zu akquirieren. Auch
Onlineshops oder Lieferdienste konnten die Einnah-
meausfälle nicht kompensieren.
Direkte Auswirkungen der Corona -Pandemie erga-
ben sich auch auf Arbeitsfelder mit Gastronomiebe-
zug. So lief die Bewirtung der IHK Akademie auf-
grund fehlender Präsenzveranstaltungen nur durch-
wachsen an, wodurch Investitionskosten erst im Jahr
2021 und 2022 stückweise abgebaut werden kön-
nen. In der Tochterfirma noris gastro gGmbH waren
die Lockdown -Auswirkungen für das Hotel - und
Gaststättengewerbe besonders spürbar. Allein auf-
grund von staatlichen Wirtschaftshilfen und des Ein-
satzes von Kurzarbeit war es hier möglich, das Defi-
zit auf einem überschaubaren Niveau zu halten.
Die Risiken durch die Gesetzgebung, die mittelbar
für den Zufluss der Entgelte verantwortlich ist, wer-
den aktuell als relevant, jedoch überschaubar erach-
tet.
Die Marktrisiken sind zweigeteilt zu sehen. Bei den
Menschen mit Behinderung in der Werkstatt für be-
hinderte Menschen (interne Kunden) sind die durch
die Politik geregelten Gesetzesregelungen (SBG IX)
maßgebend, deren Auslegung und Empfehlung je-
doch im Ermessen der Kostenträger liegt. Auch das
in den vergangenen Jahren deutlich stärker gelebte
Wunsch- und Wahlrecht der Menschen mit Behinde-
rung spielt hier eine Rolle, wodurch intensiver abge-
wogen und ausgewählt wird. A uf der betrieblichen
Seite stehen die „externen“ Firmenkunden mit den in
letzter Zeit immer stärkeren globalen Problematiken
der internationalen Geschäftsbeziehungen und mit
den nicht mehr an den Standort gebundenen Finan-
zinvestoren. Diese neuen Herausforderungen bieten
151
Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Künftige Entwicklung
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96
neben Risiken jedoch auch Chancen, die genu tzt
werden sollten. Gerade die durch die Corona -Krise
aufgetretene Problematik bei internationalen Liefer-
ketten kann sich für die noris inklusion möglicher-
weise positiv auswirken, da auch in Zeiten der Krise
eine verlässliche Partnerschaft demonstriert wird. Es
besteht die Chance neue und attraktive Arbeitsfelder
mit neuen Kunden zu etablieren, was sich sowohl auf
die Umsatzerlöse in der Produktion positiv auswirken
kann, als auch die Attraktivität bei der Kundengruppe
Menschen mit Behinderung erhöhen würde. Die NOI
konnte hier bereits ein breiteres Kundenfundament
zur Risikoverrin gerung aufbauen, Umstrukturie-
rungsmaßnahmen folgen 2022 und 2023.
Die in der Corona -Zeit getroffenen Beschlüsse der
Kostenträger lassen erwarten, dass ein Großteil der
Entgelte weiterhin zu 100% gezahlt wird. Zu beach-
ten ist, dass die Aufwendungen sehr personallastig
(80%) sind, was bei Entgeltrückgängen durch den
hohen Fixkostenanteil zu Problemen führen kann.
Durch die 2020 gegründete Tochterfirma noris inklu-
sion kommunal gGmbH soll das Risiko bei Vergaben
von Aufträgen der Stadt Nürnberg minimiert und die
Attraktivität der Vergabe an die noris inklusion erhöht
werden.
NürnbergBad (NüBad): Die Maßnahmen zur Ein-
dämmung der Corona -Pandemie hatten enorme
Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb von Nürn-
bergBad, unter anderem durch Bäderschließungen,
Öffnungen mit reduzierten Besucherzahlen und sehr
eingeschränktem Kursbetrieb. Der Aufwand zur Ein-
haltung von Abstands-, Sicherheits- und Hygienere-
geln wuchs stark an.
Im Rahmen der Pandemie wurde ein Online-Karten-
verkauf mit Bes ucherregistrierung eingerichtet, der
neben der Besuchersteuerung auch die Kontakt-
nachverfolgung ermöglichte.
Verringerte Preise, reduzierte Kontingente und ge-
schlossene Bäder führten zu einem enormen Rück-
gang der Besucherzahlen und infolge auch der Um-
satzerlöse. Hier wird versucht mit neuen Angeboten
neue Kunden zu binden.
Zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit des Eigen-
betriebes wurde in der Stadtratssitzung am
21.10.2020 eine Erhöhung des Kreditlimits für das
Betriebsmittelkonto von NürnbergBad bei der Stadt
Nürnberg auf 9,9 Mio. € beschlossen und vom Frei-
staat Bayern in Form der sog. „November - und De-
zemberhilfe 2020“ eine außerordentliche Wirt-
schaftshilfe in Höhe von 634.733,33 € gewährt.
Mit Maßnahmen zur Kostenreduzierung, insbeson-
dere der Kurzarbeit, eingestellten Fremdleistungen
und verringerten Energieverbräuchen wird dem fi-
nanziellen Risiko gegengesteuert. Nach Ende der
Pandemie erfolgt eine Betrachtung des Verhältnis-
ses Gesamtaufwand zu Gesamtertrag, um ggfs. im
Rahmen der Gebühren nachzusteuern.
Die Entscheidung über eine endgültige Revitalisie-
rung des Volksbades wurde nach Abschluss der Pla-
nungsphase im Stadtrat getroffen und kann zu wei-
teren Chancen und Risiken hinsichtlich de r Bau-
phase und des Betriebes führen.
NürnbergStift (NüSt): Die coronapandemie-beding-
ten Umsatzerlösreduzierungen und Kostenerhöhun-
gen konnten teilweise durch zusätzliche Erstattungs-
möglichkeiten nach den neuen § 150 und § 150a
SGB XI abgefedert, aber nicht kompensiert werden.
Ein weiteres finanzielles Risiko stellen die Sonderef-
fekte aus Abschreibungen des Grundstücksverkaufs
St. Johannis, Pensionsrückstellungen und höhere
Personalkosten dar.
Die Versorgung pflegebedürftiger Menschen in Nürn-
berg steht vor großen Herausforderungen. Der de-
mografische Wandel wird eine weitere Verknappung
des Angebots an stationären Pflegeplätzen mit sich
bringen, welchem bspw. mit einer Aufstockung bis-
her vorgehaltener Platzkapazitäten begegnet wer-
den kann. Gleichzeitig darf aber kein Mangel an ge-
eigneten Pflegekräften entstehen. Dies gelingt nur,
wenn sich der Eigenbetrieb durch Maßnahmen zur
Gewinnung, Bindung und Entwicklung des Personals
als sehr attraktiver Arbeitgeber positioniert. Diese At-
traktivität kann vor allem durch Priorisierung des
Themas Innovation und Digitalisierung in der Unter-
nehmensentwicklung erreicht werden.
Servicebetrieb öffentlicher Raum Nürnberg
(SÖR):
Durch die enge Verbindung mit der Stadt Nürnberg
und der Vorkalkulation kostendeckender Gebühren
bei der Straßenreinigung wird das Risikopotential als
eher niedrig eingestuft. Finanzielle und wirtschaftli-
che Risiken bestehen nahezu nicht, da die Finanzie-
rung des Anlagevermögens durch ein langfristiges
Trägerdarlehen der Stadt Nürnberg abgesichert ist.
152
Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Künftige Entwicklung
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97
Der überwiegende Teil der Dienstleistungen im Be-
reich Neubau und Unterhalt von Straßen, Brücken,
Wegen sowie Plätzen werden für die Stadt Nürnberg
erbracht. Marktpreisrisiken werden vor allem durch
frühzeitige Ausschreibungen und Rahmenverträge
mit Bauunternehmen begegnet bzw. im Bereich der
Straßenbeleuchtung durch den Einsatz von energie-
effizienteren Leuchtmitteln auf Grund steigender
Energiepreise. Beim Winterdienst sind die Kosten für
den Einsatz von Personal und Streumitteln sehr stark
vom Wetter abhängig. In kalten und/oder schneerei-
chen Wintern erhöhen sich die Kosten für den Win-
terdienst erheblich. Mit dem Winterdienst und der
Verantwortung für die Sauberkeit im öffentlichen
Raum in Nürnberg sind für den SÖR erhebliche Re-
putationsrisiken verbunden. Werden beide Aufgaben
in den Augen der Öffentlichkeit nicht mindestens zu-
friedenstellend erledigt, fällt dieses direkt auf den
SÖR zurück. Insgesamt wird das Risikopotential des
Eigenbetriebes, aufgrund der engen Verbindung mit
der Stadt Nürnberg und der Fest legung kostende-
ckender Gebühren bei der Straßenreinigung, als
niedrig eingestuft. Für die Straßenreinigung sind gra-
vierende Änderungen, die entsprechende Risiken
nach sich ziehen, nicht erkennbar.
Die weiterhin gute konjunkturelle Lage in der Bau-
wirtschaft erschwert die Personalrekrutierung zuse-
hends, insb. für hochqualifizierte Arbeitskräfte aus
den Ingenieurberufen.
Städtische Werke Nürnberg (StWN):
Energiewirtschaft: Die Gesamtrisikosituation 2020 ist
stark von der Corona -Krise geprägt, insbesondere
bei den Schlüsselkunden verstärkten sich hierdurch
die Marktrisiken. Zur Eindämmung der Mengen- und
Strukturrisiken wurden notwendige Mengenanpas-
sungen durchgeführt, die allerdings nur mit Verlusten
am Markt realisiert werden konnten. Potenzielle Risi-
ken resultieren hauptsächlich aus dem energiewirt-
schaftlichen Umfeld sowie den energiepolitischen
und regulatorischen Rahmenbedingungen.
Das Kraftwerk Irsching 5 wurde seitens der Bundes-
netzagentur wiederholt als systemrelevant eingestuft
und musste deshalb als Netzreserve dauerhaft ein-
satzbereit vorgehalten werden. Im Oktober 2020
kehrte die Anlage nach sieben Jahren in der Netzre-
serve zurück in den wirtschaftlichen Betrieb. Die ver-
besserte Marktpreisentwicklung, insbesondere die
gesunkenen Gaspreise, ließen einen wirtschaftlichen
Betrieb des Gaskraftwerks gegenüber der Netzre-
serve möglich erscheinen.
Das Kraft -Wärme Kopplungsgesetz (KWKG) bietet
bedingt durch den politisch gewollten Kohleausstieg
nach wie vor die Chance, die Wirtschaftlichkeit und
Planungssicherheit durch die Förderung von Anla-
gen bzw. deren Modernisierung wie bspw. die für
2022 geplante Gasturbinen - Modernisierung am
Standort Sandreuth nachhaltig zu stärken. Im Rah-
men der dezentralen Energiewende wird perspekti-
visch der Bau von weiteren KWK-Anlagen mit Fokus
auf Dekarbonisierung und den Erhalt von Neubauför-
derungen angestrebt.
Im Bereich Gas befand sich die N -ERGIE Netz in
2020 im dritten Jahr der dritten Regulierungsperiode
und im Bereich Strom im zweiten Jahr der dritten Re-
gulierungsperiode. D ie Bescheide zur Erlösober-
grenze für die dritte Regulierungsperiode Strom und
Gas lagen vor und gaben eine gewisse Planungssi-
cherheit für diese Periode. Größere Risiken ergaben
sich aus der witterungs - und konjunkturabhängigen
Volatilität der Erlöse aus Netz nutzung, da jährlich
deutliche Ergebnis - und Liquiditätsschwankungen
möglich sind, die auch ergebnisseitig Auswirkungen
auf die Folgejahre haben können. Insbesondere für
die Erlöse aus Netznutzung Strom haben sich 2020
und 2021 deutliche Ergebniseffekte au s den
coronabedingten Einschränkungen der Wirtschaft er-
geben. In den kommenden Jahren ist damit zu rech-
nen, dass insbesondere die Kosten für Fremdleis-
tung und Personal stärker steigen werden als die Er-
lösobergrenze auf Basis der Anreizregulierung. Zu-
sätzlich führen die weitere Verzögerung des Rollouts
für intelligente Messsysteme und die damit verbun-
denen hohen Anlaufkosten zu deutlichen Ergebnis-
verschiebungen.
Verkehrsbetrieb: Bei der VAG wirkte sich im Jahr
2020 massiv die Corona-Pandemie auf Fahrgastzah-
len und Fahrgeldeinnahmen aus. Durch den ÖPNV-
Rettungsschirm für Verkehrsunternehmen wurde ein
Mittel zur Verfügung gestellt, über das Mindereinnah-
men bis zu einer Höhe von 90 % ausgeglichen wer-
den. Trotz dieses Hilfsmittels waren die finanziellen
Belastungen immer noch erheblich . Im Jahr 2021
wurden die Fahrgeldmindereinnahmen aus dem
ÖPNV-Rettungsschirm unter Berücksichtigung un-
ternehmenseigener Einsparungen durch öffentliche
Mittel vollständig ausgeglichen.
Die allgemeine Reduzierung der ÖPNV -Zuschüsse
durch den Bund und die Verringerung der Landes-
mittel des Freistaats Bayern stellten bisher und auch
153
Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Künftige Entwicklung
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98
weiterhin ein wesentliches Risikopotenzial dar, wo-
bei sich ein politisches Umdenken abzeichnet. Mit
dem Auslaufen des Sofortprogramms „Saubere Luft
2017 - 2020“ zeichnet sich derzeit noch keine Nach-
folgeregelung ab. Ein weiteres Risikopotenzial ergibt
sich aus der voraussichtlich angespannten Haus-
haltslage der verschiedenen Zuschussgeber durch
die Soforthilfen im Rahmen der Corona -Pandemie
und der sich daraus ableitende Anstieg der Verschul-
dung.
Die Entwicklung der Fahrgastzahlen und die tarifpo-
litischen Maßnahmen im VGN mit jeweils unmittelba-
rer Wirkung auf die Verkehrserlöse des Unterneh-
mens bleiben die größten kaufmännischen Risikopo-
tenziale. Die Corona-Krise wirkt sich signifikant und
anhaltend negativ auf die Entwicklung der Fahrgast-
zahlen und Verkehrserlöse aus. Gleichzeitig besteht
das Risiko, dass der ÖPNV durch die Pandemie
seine zentrale Bedeutung für das Erreichen der Kli-
maziele verlieren könnte.
Nach wie vor ergeben sich Risiken aus der unverän-
derten Niedrigzinsphase am Kapitalmarkt, die sich
auch auf die Versorgungssysteme der Unternehmen
in Deutschland auswirken und aus den sinkenden
Renditen im Bereich der Investitionen in erneuerbare
Energien. An dererseits bietet der aktuell niedrige
Marktzins die Chance, die Investitionskosten und
den damit verbundenen Zinsaufwand aus der Kredit-
aufnahme gering zu halten.
Im gesamten StWN -Konzern sind bestandsgefähr-
dende Risiken derzeit und auch für die Zukunft nicht
erkennbar. Wie sich die aktuell durch den Coronavi-
rus ausgelöste Krise auf die Energiemärkte, die
Fahrgastzahlen, mögliche Lieferverschiebungen so-
wie Forderungsausfälle auswirken wird, ist derzeit
nicht absehbar. Die Ergebnisplanungen der N -ER-
GIE und VAG werden voraussichtlich nicht gehalten
werden können.
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN): Auf-
grund der öffentlich-rechtlichen Rechtsform und der
rechtlichen Rahmenbedingungen der Tätigkeit des
Eigenbetriebs SUN sind betriebsgefährdende wirt-
schaftliche Risiken nahezu ausgeschlossen. Die Ge-
bühren und Entgelte für die Abwasserentsorgung
werden gemäß KAG kostendeckend vorkalkuliert. Zu
diesem Zweck erstellt der Eigenbetrieb neben dem
Jahresabschluss nach Handelsrecht (HGB) eine Be-
triebsabrechnung zum Zweck der Gebührenvor- und
-nachkalkulation für die Abwasserbeseitigung ge-
mäß KAG.
Risiken für die Geschäftsentwicklung und den zu-
künftigen Geschäftsverlauf des Eigenbetriebs SUN
bestehen weiterhin. Durch eine deutliche Auswei-
tung der technischen Voraussetzungen für flexibles
Arbeiten und umfangreichen Hygienekonzepten mit
organisatorischen Anpassungen konnten bisher die
Beeinträchtigung der internen Geschäftsprozesse im
Rahmen der Corona -Pandemie deutlich begrenzt
werden. Der Frischwasserverbrauch als Grundlage
für die Gebührenerhebung ist trotz Corona -Pande-
mie stabil.
wbg: Für die folgenden Jahre wird nach heutigem
Kenntnisstand von einer positiven Entwicklung der
wbg ausgegangen mit positiven Jahresergebnissen,
geprägt durch die Ergebnisse aus dem Bestandsma-
nagement und der Bauträgertätigkeit.
Der angespannte Nürnberger Wohnungsmarkt trifft
besonders einkommensschwache Haushalte. Die
WBG Nürnberg Gruppe gewährleistet einen hohen
Anteil an sozial gefördertem Wohnungsbau (Anteil
30 % teilweise bis zu 100 %). Gestiegene Baukosten
und begrenzte Baukapazitäten stellen eine beson-
dere Herausforderung an die Erreichung von Zielen
im Rahmen von Wohnungsbauprogrammen und für
die Wirtschaftlichkeit unter dem Aspekt bezahlbaren
Wohnraums dar. Diesem Trend versucht die wbg mit
einer typisierten Gebäudeplanung, Komplettsanie-
rungen im Rahmen von Umbauprogrammen und
Barrierefreiheit entgegenzutreten. Dies trägt zum ei-
nen zur Bewältigung der angespannten Wohnraum-
situation bei und gewährleistet andererseits eine ge-
ringe Leerstandsquote. Auch im Bereich der freien
Vermietung sowie im Bauträgergeschäft ergeben
sich weiterhin gute Vermarktungschancen. So zeich-
nete sich trotz weiter steigender Verkaufspreise ge-
gen Ende des Geschäftsjahres eine verstärkte Nach-
frage nach Wohneigentum ab.
Steigende Einwohnerzahlen und Mehrung der Haus-
halte im Stadtgebiet Nürnberg führen weiter zu einer
hohen Nachfrage v. a. nach preisgünstigem Wohn-
raum, wobei die Schaffung neuem Wohnraums in
den vergangenen Jahren die höhere Nachfrage bis-
lang nicht ausgeglichen konnte. Überdurchschnittlich
hohe Investitionen in den Wohnungsbestand der
wbg sollen auch in Zukunft der Vermietungserfolg si-
cherstellen.
Im Bereich Bauträger besteht in verschiedenen Ge-
sellschaften die Chance auf die Umsetzung weiterer
gewinnbringender Projekte, bspw. neue Wohnein-
heiten in Herzogenaurach, Förderhäuser verkauf in
154
Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Künftige Entwicklung
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Kornburg oder eine weitere geplante Bauträgermaß-
nahme mit Förderanteil auf einem der eingelegten
Grundstücke in der Züricher Str.
Mittelfristig ist durch die steigende Investitionstätig-
keit der Stadt Nürnberg und durch das derzeit prog-
nostizierte Bevölkerungswachstum neben der be-
reits hohen Auslastung mit weiteren Aufträgen v.a.
im Geschäftsfeld Baubetreuungs -dienstleistungen
und ÖÖP zu rechnen. Die geplanten Investitionsvor-
haben der Stadt Nürnberg in Schulen und Kinderta-
gesstätten werden trotz Auswirkungen der Corona
Krise beibehalten.
Die Digitalisierung und Reorganisation von Prozes-
sen wurde im letzten Jahr u.a. auch bedingt durch
die Corona -Pandemie voranget rieben und ermög-
licht dem Großteil der Belegschaft mobiles Arbeiten.
Zukünftig liegen hier einerseits die Chance, Pro-
zesse schneller und wirtschaftlicher zu gestalten, an-
dererseits die Kunden- und Mitarbeiterzufriedenheit
zu erhöhen.
Eine gedämpfte Mietent wicklung durch das Gesetz
zur Reform des Mietenspiegels bzw. das geänderte
Gesetz zur Grundsteuer könnten bei entsprechender
Ausgestaltung zu Mehraufwand für die wbg führen.
Darüber hinaus können bei einer längerfristigen Ein-
trübung der wirtschaftlichen Lage durch eine länger
anhaltende Covid-19-Pandemie Umfeld- und markt-
bezogene Risiken entstehen.
Frankenstadion (FSN): Beim FSN führen Geister-
spiele oder die Absage von Großveranstaltungen zu
massiven Ertragseinbußen. Darüber hin aus sind
Chancen und Risiken des FSN auch mit der Zugehö-
rigkeit des 1.FCN zur 1. bzw. 2. Bundesliga verbun-
den, da hiervon die Einnahmen aus den Nutzungs-
entgelten stark abhängen.
Ziele und Strategien
Kernstadt:
Ziel der Stadt Nürnberg ist die kommunale Aufgaben-
erfüllung unter Sicherstellung der dauernden Leis-
tungsfähigkeit und Zahlungsfähigkeit.
Operative Ziele mit entsprechenden Kennzahlen in
den einzelnen Bereichen der Stadtverwaltung wer-
den im Haushaltsplan in den Teilplänen der Produkte
festgelegt.
Abfallwirtschaftsbetrieb (ASN):
Während der Pandemie galt es, die Aufrechterhal-
tung des normalen Betriebes, der Müllverbrennungs-
anlage und der Abfuhrpläne für Müll mit festem, re-
duzierten Personalteams sicherzustellen.
Ein stoffliches Ressourcenpotenzial mit Wertschöp-
fungsmöglichkeiten im Hausmüll wird bei Elektro-Alt-
geräten gesehen (hoher Gehalt an Edelmetallen wie
Gold und Silber). Neben einer verstärkten Sammlung
durch den Handel soll durch gezielte Öffentlichkeits-
arbeit die Sammelbereitschaft der Bürgerinnen und
Bürger gefördert werden.
Klinikum: Die Corona-Pandemie stellt für das Klini-
kum Nürnberg eine bisher noch nie dagewesene me-
dizinische, organisatorische und auch finanzielle
Herausforderung dar, wobei trotz der Ausnahmesitu-
ation die Versorgung auch im Katastrophenfall ge-
währleistet werden konnte.
Unabhängig von der Pandemie strebt der Konzern
strebt mittelfristig ein moderates Wachstum an. Die
Nachfrage nach stationären Krankenhausleistungen
wird in der Region (zune hmende Einwohnerzahlen
und erhöhter Anteil älterer Menschen) langfristig wei-
terwachsen. Gleichwohl wird sich der Trend zur Ver-
schiebung von Leistungen aus dem stationären in
den ambulanten Sektor ebenfalls fortsetzen und die
Verweildauern werden weiter sin ken. Es ist davon
auszugehen, dass es durch politisch initiierte Maß-
nahmen, wie verbindliche Pflegepersonaluntergren-
zen in den einzelnen Fachbereichen, einen weiter
zunehmenden Wettbewerbsdruck auf die Kranken-
häuser und einen Konzentrationsprozess innerhal b
der Krankenhauslandschaft geben wird. Ein das
Wachstum limitierender Faktor ist die am Arbeits-
markt kaum noch verfügbare Zahl an OP-Pflegekräf-
ten. Selbst die Suche im näheren Ausland gestaltet
sich als schwierig, sodass neben der eigenen Ausbil-
dung auch verstärkt im außereuropäischen Ausland
um OP -Pflegekräfte geworben wird. Hinzu kommt
ein vermehrtes Ausscheiden von Pflegekräften aus
155
Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Künftige Entwicklung
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100
ihrem Beruf, das durch die Belastungen der Covid-
Pandemie nochmals beschleunigt wurde.
Mit der Einführung des Pflegeperso nalstärkungsge-
setzes ab dem 01. Januar 2020 sollen die Kranken-
häuser alle Kosten, die aus der unmittelbaren Pati-
entenversorgung am Bett entstehen, vergütet be-
kommen. Hierzu ist mit den Kostenträgern ein kran-
kenhausindividuelles Pflegebudget zu vereinbaren,
welches auch pflegeentlastende Maßnahmen erstat-
tet. Die tatsächlichen Kosten werden im Nachgang
über Ausgleiche finanziert. Wie zu erwarten war, hat
sich hier ein erhebliches Konfliktpotenzial mit den
Kostenträgern aufgetan, die viele der von den Kran-
kenhäusern geltend gemachten Kosten ablehnen.
Ebenfalls zum 01. Januar 2020 trat das MDK -Re-
formgesetz in Kraft. Ursprünglich sollte es die Kran-
kenhäuser vor einer immer weiter ausufernden Prüf-
praxis der Kostenträger schützen. In der finalen Ab-
stimmungsphase der Gesetzgebung wurden jedoch
mehrere Regelungen eingebaut, die klar zu Lasten
der Krankenhäuser gehen. Das mit den MDK -Prüf-
verfahren verbundene Erlösrisiko hat insgesamt ein
erhebliches Volumen mit signifikanter Bedeutung für
das Jahresergebnis- Die Prüfanfragen für 2021 sind
über die Corona -Schutzschirmgesetzgebung auf
12,5 % der Fälle je Kostenträger gedeckelt, werden
aber im Folgejahr vollumfänglich erfolgen.
Die Vorhaben aus der baulichen Zielplanung 2034
werden weitergeführt: Die ersten Bauabschnitte an
den Standorten Süd (Errichtung Eltern -Kind-Zent-
rum, Bau der Kindertagesstätte sowie Verlegung des
Wirtschaftshofes) und Nord (Abriss geräumter Ge-
bäude) werden begonnen und notwendige Abrissar-
beiten wurden durchgeführt.
Neben den Folgen aus der COVID -19-Pandemie
stellen mögliche weitere gesetzgeberische Änderun-
gen der Regierung und die Weiterentwicklung der
Rechtsprechung eine weitere Unwägbarkeit dar.
Diese können erhebliche Auswirkungen sowohl auf
die Erlös- als auch die Kostensituation des Konzerns
haben. Mit der Ausgliederung der Pflegekosten aus
dem pauschalierten Vergütungssystem wurde ein
Schritt in Richtung Selbstkostendeckungsprinzip ge-
macht. Weitere, das Ergebnis belastende, gesetzli-
che Änderungen in der Krankenhausfinanzierung
sind zu erwarten. Strategien, Chancen und Risiken
für das Klinikum ergeben sich langfristig im Wesent-
lichen aus den zukünftigen rechtlichen Rahmenbe-
dingungen und den Folgen der Pandemie (z. B. Ver-
schiebung oder Aussetzung von Operationen).
Noris Arbeit gGmbH (NOA): Unternehmensziel ist
die Verwirklichung der Ziele der Kinder- und Jugend-
hilfe (SGB VIII), der Grundsicherung für Arbeitssu-
chende (SGB II) und der Sozialhilfe (SGB XIII) durch
Bereitstellung befristeter sozialversicherungspflichti-
ger Arbeitsgelegenheiten in eigenen Werkstätten
und durch „Arbeit bei Dritten“. Durch Qualifizierung
und Beratung soll Menschen der Zugang zu dauer-
hafter Erwerbsarbeit und gesellschaftlicher Teilhabe
ermöglicht werden.
Noris inklusion gGmbH (NOI): Die Eckpunkte 2025
(Fortsetzung Eckpunkte 2 020) „Akzeptanz der ge-
samtgesellschaftlichen Aufgabe“ und „Absicherung
der notwendigen Finanzmittel“ sowie „schrittweiser
Herstellung der Wirtschaftlichkeit“, werden weiterver-
folgt. Zur Erreichung der Ziele sollen entsprechende
strategische Wege eingeschlagen werden: Bei allen
Aufgaben soll die Refinanzierung abgesichert wer-
den, der Personalwirtschaft liegt ein Stellenplan mit
eigener Refinanzierungskapazität zugrunde, die in-
terne Infrastruktur soll angepasst und betriebsinterne
Synergieeffekte genutzt sowie eine inklusive Stadt-
gesellschaft geschaffen werden.
NürnbergBad (NüBad): Zielsetzung und Aufgabe
ist die Bereitstellung von Bädern, um das Sport- und
Freizeitschwimmen der Nürnberger Bevölkerung, die
Tätigkeit der wassersporttreibenden Vereine und das
Schulschwimmen zu ermöglichen.
Durch Kombinationsangeboten mit der Physiopraxis
im Gebäude wird auf eine weitere Neukundenbin-
dung abgezielt.
NürnbergStift (NüSt): Personalgewinnung, Perso-
nalbindung und Personalentwicklung sind die strate-
gischen Herausforderungen der nächsten Jahre, um
zu verhindern, dass im NüSt ein Mangel an geeigne-
ten Pflegekräften entsteht. Weiterhin gilt es die Mög-
lichkeiten der qualitativen Verbesserung der Pflege
sowohl im stationären als auch im ambulanten Be-
reich zu nutzen, die sich aus den Erfahrungen der
Pandemie ergeben Die bundesweite Einführung
neuer Qualitätsindikatoren wird in den nächsten Jah-
ren genauso hohe Anforderungen mit sich bringen,
wie die Einführung der generalistischen Ausbildung
in der Pflege.
Für die nächsten Jahr e verfolgt NüSt die weitere
Neustrukturierung des Gebäudebestandes. Die Bau-
aktivitäten für das neue August-Meier-Haus wurden
erfolgreich gestartet und die ersten Konturen des Ge-
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Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Künftige Entwicklung
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101
bäudekomplexes sind sichtbar. Aber auch hier zeich-
nen sich Auswirkungen der Corona-Pandemie (Roh-
stoffpreise, Rohstoffverfügbarkeit, Zeitplanung) ab.
Die Weichenstellung für den Neubau der Nachfolge-
einrichtung St. Johannis mit der wbg ist erfolgt und
auch die Sanierung und der Teilneubau des Standor-
tes Platnersberg mit Unterstützung des Hochbauam-
tes der Stadt befinden sich auf gutem Weg.
Servicebetrieb öff entlicher Raum Nürnberg
(SÖR)): Die Dienstleistungen im öffentlichen Raum,
also Bau, Unterhalt sowie Reinigung von Straßen,
Wegen, Plätzen, Grünanlagen und Spielplätzen,
Winterdienst und vieles werden aus einer Hand er-
bracht. Hinzu kommen hoheitliche Tätigkeiten im
Rahmen der Straßenreinigung, Toiletten und Er-
schließungsbeiträge. Im Bereich der Sauberkeit des
öffentlichen Raumes, Winterdienst und Unterhalts-
maßnahmen an Straßen, Wegen u nd Plätzen steht
SÖR stark im öffentlichen Fokus. Auf negative Be-
richterstattung über vermeintliche Missstände rea-
giert SÖR mit Pressearbeit, dem Servicetelefon und
Imageverbesserung. Unabdingbar hierzu sind konti-
nuierliche Investitionen, insb. auch in den Fuhrpark.
Städtische Werke Nürnberg (StWN): Vor dem Hin-
tergrund der Klimaschutzziele und den aktuellen
Auswirkungen der Corona-Pandemie wird die N-ER-
GIE ihre zukunftsorientierte Strategie umsetzen und
die Möglichkeiten für langfristiges und nachhaltiges
Wachstum nutzen. Wesentliche Herausforderungen
liegen in der Stärkung des Kerngeschäfts bei gleich-
zeitig flexibler Erschließung neuer Geschäftsmodelle
unter veränderten Marktbedingungen und Kunden-
bedürfnissen. Dies ist verbunden mit einer digitalen
Transformation des Unternehmens unter stetig stei-
gendem Wettbewerbsdruck und einem durch die
Energiewende erforderlichen Infrastrukturausbau.
Prozess- und Effizienzoptimierungen über Automati-
sierung und Digitalisierung mit dem klaren Fokus auf
den Kundennutzen und unter Berücksichtigung der
Herausforderungen des demografischen Wandels
stehen weiterhin im Mittelpunkt. Flexibilität und ganz-
heitliches, übergreifendes Handeln verbunden mit
der Bereitschaft für Fortschritt und Wandel sind da-
bei zentrale Anforderungen, um die anstehenden
Entwicklungen aktiv mitzugestalten. Hierbei spielen
auch gesetzliche Vorgaben im regulierten Netzbe-
reich und bei der Umsetzung intelligenter Messsys-
teme eine wichtige Rolle.
Im ÖPNV trat am 03.12.2019 der Öffentliche Dienst-
leistungsvertrag in Kraft (ÖDLA: Laufzeit bis
2.06.2042). Hieraus folgten neue Zweckvereinbarun-
gen mit Nachbarorten bzw. benachbarten Landkrei-
sen zur Trennung der Verkehrsgebiete (entsprechen
künftig überwiegend den Stadtgebieten) . Dies wird
Auswirkungen auf das Ergebnis und somit auch auf
die einzusetzenden Strategien haben.
Stadtentwässerung/Umweltanalytik (SUN): Die
Tätigkeit des Eigenbetriebs ist grundsätzlich auf die
Grenzen der Stadt beschränkt. In engem Rahmen ist
ein Handeln außerhalb dieser Grenzen möglich (Art.
87 Abs. 2 GO). Das Angebot von Dienstleistungen im
Wettbewerb ist nur innerhalb der kommunalrechtli-
chen Grenzen möglich. Der Eigenbetrieb SUN ist
aber offen für Kooperationen auf der Basis öffentlich-
rechtlicher Vorschriften (z.B. Gesetz über die kom-
munale Zusammenarbeit). In diesem Sinn werden
Vereinbarungen mit Nachbargemeinden zur Über-
nahme von satzungsgemäßen Aufgaben geschlos-
sen.
wbg: Zweck der Gesellschaft ist die Versorgung brei-
ter Schichten der Bevölkerung mit bezahlbarem
Wohnraum und die Übernahme der damit verbunde-
nen wirtschaftlichen Aufgaben. Die wbg ist zudem
Planungsträger für den Stadtteil Nürnberg-Langwas-
ser. Dem Widerspruch generell gestiegener Baukos-
ten und begrenzter Baukapazitäten mit dem Ziel der
Schaffung bezahlbaren Wohnraumes versuch t die
wbg durch typisierte Gebäudeplanung (verschiedene
Gebäudetypen für unterschiedliche Anforderungen
an Förderkriterien, Wohnqualitäten, Lebensmodelle
und städtebauliche bzw. formale Gestaltungsanfor-
derungen) entgegenzutreten. Darüber hinaus finden
über Umbauprogramme Komplettsanierungen der
Bestände statt, um den in absehbarer Zeit prognos-
tizierten Anstieg der Nachfrage nach barrierefreien
und altersgerechten Wohnraums erfüllen zu können.
Mit Beschluss des Stadtrats vom 21.10.2020 wurde
von der Stadt Nürnberg beschlossen auch die restli-
chen Anteile der wbg (25,01 %) von den Städtischen
Werken Nürnberg GmbH zu erwerben.
Frankenstadion (FSN): Ziel des Eigenbetriebs ist
laut Satzung die Sicherherstellung des laufenden
wirtschaftlichen Betriebs unter Berücksichtigung des
Werterhalts des Stadions und die Verpachtung an ei-
nen privaten Betreiber.
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Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Anlagen
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XV
Anlagen
Anlage 1: Berechnung nach dem Schema „Aufgabenträger von nachgeordneter Be-
deutung“ des BayStMI
Abbildung 5 und Abbildung 6 zeigen den Konsolidie-
rungskreis der Stadt Nürnberg aufg elistet anhand
der Bilanzsumme (erste Säule) und der Verbindlich-
keiten (zweite Säule) sowie deren Bedeutung für den
Gesamtüberblick des Konzerns Stadt Nürnberg.
Abbildung 5: Bilanzsumme und Verbindlichkeiten je nachgeordnetem Aufgabenträger
Mit dem Berechnungsschema „Aufgabenträger von
nachgeordneter Bedeutung“ des BayStMI wird jähr-
lich der Konsolidierungskreis für den konsolidierten
Jahresabschluss der Stadt Nürnberg ermittelt.
In einem ersten Schritt werden Bilanzsummen, Ver-
bindlichkeiten, Eigenkapital, Anla gevermögen, Be-
triebsaufwand/ordentlicher Aufwand für alle dem
Grunde nach konsolidierungspflichtigen Aufgaben-
träger erfasst (Art. 102a Abs. 1 Satz 1 GO). Anschlie-
ßend werden diese Positionen je Aufgabenträger mit
den Beteiligungsquoten gewichtet und nach der Bi-
lanzsumme sortiert (als aussagekräftigstes Krite-
rium). Der dritte Schritt berechnet den Anteil der ge-
0,0%
10,0%
20,0%
30,0%
40,0%
50,0%
60,0%
Bilanzsumme Verbindlichkeiten
158
Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Anlagen
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XVI
wichteten Positionen je Aufgabenträger mit der Ge-
samtsumme der Position aller einbezogene n nach-
geordneten Aufgabenträger, bspw. die gewichtete
Bilanzsumme der Kernverwaltung der Stadt Nürn-
berg im Verhältnis zur Bilanzsumme aller einbezoge-
nen Aufgabenträger.
Im vierten Schritt werden die aggregiert anteiligen Bi-
lanzsummen, Verbindlichkeiten, Eigenkapital, Rück-
stellungen, Anlagevermögen und Betriebsaufwand
im Verhältnis zur Gesamtsumme der dem Grunde
nach konsolidierungspflichtigen Aufgabenträger er-
rechnet. Das heißt, aus der Liste der nach der Bilanz-
summe sortierten Aufgabenträger wird in die Berech-
nung immer ein weiterer Aufgabenträger einbezogen
und das Verhältnis zur Gesamtbilanzsumme ermittelt
(analog für alle weiteren Positionen).
Im Ergebnis sind diejenigen Aufgabenträger konsoli-
dierungspflichtig, deren Anteile bei mindestens einer
aggregiert anteiligen Position unter 95 % liegen, da
die Bedeutung für den Gesamtüberblick über den
Konzern Stadt Nürnberg durch die Hereinnahme die-
ses Aufgabenträgers als wesentlich angesehen wird.
Ab dieser Grenze wird bei Einbezug eines weiteren
nachgeordneten Aufgabenträgers kein wesentlicher
Informationszuwachs gesehen, weshalb diese Betei-
ligungen nicht konsolidierungspflichtig sind.
Abbildung 6: Anteilig aggregierte Bilanzsummen/Verbindlichkeiten der nachgeordneten Aufgabenträger
50,0%
55,0%
60,0%
65,0%
70,0%
75,0%
80,0%
85,0%
90,0%
95,0%
100,0%
Bilanzsumme Verbindlichkeiten
159
Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Anlagen
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XVII
Anlage 2: Aufgliederung Teilkonzerne
Hier wird die Untergliederung der Teilkonzerne Klini-
kum, StWN und wbg dargestellt. Aus Übersichtlich-
keitsgründen werden nur die in den jeweiligen Teil-
konzernabschlüssen konsolidierungspflichtigen Un-
ternehmen aufgeführt, nicht die wegen untergeord-
neter Bedeutung unberücksichtigt gebliebene n Ge-
sellschaften.
Abbildung 7: Teilkonzern Klinikum Nürnberg
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Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Anlagen
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XVIII
Abbildung 8: Teilkonzern Städtische Werke Nürnberg GmbH
Abbildung 9: Teilkonzern wbg
161
Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Anlagen
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XIX
Anlage 3: Wesentlichkeitsgrenze bei konzerninternen Leistungsbeziehungen
Die Höhe der Wesentlichkeitsgrenze (bezogen auf
die Leistungsbeziehungen zweier Aufgabenträger
ohne vorherige Verrechnung) wurde exemplarisch
für das Jahr 201 5 wie folgt ermittelt: Zunächst wur-
den die 1 3 unmittelbaren Aufgabenträger der Stadt
Nürnberg mit der Bilanzsumme, den Forderungen,
den Verbindlichkeiten sowie ordentlichen Erträgen
und Aufwendungen erfasst. Darüber hinaus wurden
bei den drei Teilkonzernen (KH, StWN, wbg) die mit-
telbaren Aufgabenträger, also weitere sechs Beteili-
gungen, in die Betrachtung einbezogen.
Summe Posten Bilanz und Ergebnisrechnung voll
zu konsolidierender Aufgabenträger (in €)
Forderungen 752.056.959
Verbindlichkeiten 3.536.263.280
Ordentliche Erträge 6.040.640.775
Ordentliche Aufwendungen 5.973.424.413
Tabelle 9: Übersicht Bilanz und Ergebnisrechnung Konzern Stadt Nürnberg
Ausgehend von 19 ergeben sich maximal 342 Leis-
tungsbeziehungen intern im Konzern Stadt Nürn-
berg.
Unter der Prämisse, dass das Verhältnis des Pos-
tens Bilanz und Ergebnisrechnung der Beteiligung
zur maximalen Summe der Gesamtdifferenzen unter
5 % liegen muss, ergibt sich bei der Annahme einer
Wesentlichkeitsgrenze von 100.000 € eine Maximal-
gesamtdifferenz von 34,2 Mio. €. Im Folgen den
wurde die Annahme von 100.000 € auf ihre Richtig-
keit im Verhältnis zur Bilanz und Ergebnisrechnung
überprüft. Dies kann Übersicht 11 entnommen wer-
den.
Tabelle 10: Übersicht Prüfung Wesentlichkeitsgrenze Konzern Stadt Nürnberg
Bilanz und Ergebnisrechnung
Wesentlichkeitsgrenze
(bezogen auf Leistungs-be-
ziehungen von zwei Aufga-
benträgern - ohne vorherige
Verrechnung!)
max. Summe der
Differenzen
Verhältnis zu Bi-
lanz und Ergebnis-
rechnung
Forderungen 100.000,00 € 34.200.000,00 € 4,55%
Verbindlichkeiten 100.000,00 € 34.200.000,00 € 0,97%
Erträge (gesamt) 100.000,00 € 34.200.000,00 € 0,57%
Aufwendungen (gesamt) 100.000,00 € 34.200.000,00 € 0,57%
162
Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Anlagen
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XX
Anlage 4: Konzernergebnisrechnung
Ergebnisrechnung 31.12.2020
Position „Konzern
Stadt Nürn-
berg“
in Mio. €
Stadt Nürnberg –
Kernverwaltung
konsolidiert –
in Mio. €
Stadt Nürn-
berg –Ein-
zelab-
schluss-
in Mio. €
Steuern und ähnliche Abgaben 941,65 941,65 948,76
Zuwendungen und allgemeine Umlagen 664,01 603,00 603,12
Sonstige Transfererträge 6,99 6,99 6,99
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 3.989,89 62,05 71,78
Auflösung von Sonderposten 89,29 55,84 55,86
Privatrechtliche Leistungsentgelte 237,00 29,96 34,26
Kostenerstattungen und Kostenumlagen 324,67 286,24 308,58
Sonstige ordentliche Erträge 81,62 24,16 83,21
Aktivierte Eigenleistungen 125,06 7,70 7,44
Bestandsveränderungen -2,81 0,09 0,09
Ordentliche Gesamterträge 6.457,37 2.017,69 2.120,10
Personalaufwendungen 1.519,25 574,79 574,79
Versorgungsaufwendungen 187,42 118,39 116,63
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2.888,30 149,02 283,40
Bilanzielle Abschreibungen 324,10 104,76 106,50
Transferaufwendungen 792,37 791,19 815,41
Sonstige ordentliche Aufwendungen 652,99 132,29 212,08
Ordentliche Gesamtaufwendungen 6.364,43 1.870,43 2.108,81
Ergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit 92,94 147,26 11,29
Finanzerträge 56,80 8,77 9,15
163
Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Anlagen
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XXI
Erträge aus assoziierten Aufgabenträgern 0,00 0,00 0,00
Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 125,89 32,20 32,65
Aufwendungen aus Eigenkapitalveränderungen aus
assoziierten Unternehmen (§ 312 (4) HGB) 55,93 55,93 0,00
Gesamtfinanzergebnis -125,01 -79,36 -23,50
Ordentliches Gesamtergebnis -32,07 67,90 -12,21
Außerordentliche Erträge 38,12 0,38 0,62
Außerordentliche Aufwendungen 7,49 0,51 1,28
Außerordentliches Gesamtergebnis 30,63 -0,13 -0,65
Gesamtjahresergebnis -1,44 67,77 -12,86
Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis 2,73 0,00 0,00
Gesamtbilanzüberschuss/ -fehlbetrag -4,17 67,77 -12,86
Tabelle 11: Vergleich Ergebnisrechnung – Konzern Stadt Nürnberg - Kernverwaltung konsolidiert - Einzelabschluss
164
Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Anlagen
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XXII
Anlage 5: Kapitalflussrechnung
Stadt Nürnberg 2020
Kapitalflussrechnung DRS 21
Ein- und Auszahlungsarten
Ergebnis des
Haushaltsjahres
2020
Ergebnis des
Vorjahres
2019
Unterschied
EUR EUR EUR
01 Periodenergebnis (Konzernjahresüberschuss/
-fehlbetrag einschließlich Ergebnisanteile
anderer Gesellschafter)
-1.441.978 107.820.123 -109.262.101
02 +/- Abschreibungen/Zuschreibungen auf
Gegenstände des Anlagevermögens
372.877.168 303.705.459 69.171.709
03 +/- Zunahme/Abnahme der Rückstellungen 108.956.630 95.600.277 13.356.353
04 +/- Sonstige zahlungsunwirksame
Aufwendungen/Erträge
-71.522.188 -73.140.874 1.618.686
05 -/+ Zunahme/Abnahme der Vorräte, der
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
sowie anderer Aktiva, die nicht der
Investitions- oder zuzuordnen sind
Finanzierungstätigkeit
-119.713.218 -57.967.635 -61.745.583
06 +/- Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen sowie anderer
Passiva, die nicht der Investitions - oder
Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind
11.827.181
-2.363.814
14.190.995
07 -/+ Gewinn/Verlust aus dem Abgang von
Gegenständen des Anlagevermögens
-1.241.506 -424.389 -817.117
08 +/- Zinsaufwendungen/Zinserträge 84.222.878 79.141.069 5.081.809
09 - Sonstige Beteiligungserträge -15.135.399 -13.760.686 -1.374.713
10 +/- Aufwendungen/Erträge aus außerordentlichen
Posten
-30.630.820 6.688.072 -37.318.892
11 +/- Ertragsteueraufwand/-ertrag 13.752.706 10.200.281 3.552.425
12 + Einzahlungen aus außerordentlichen Posten 38.123.820 3.790.651 34.333.169
13 - Auszahlungen aus außerordentlichen Posten -7.492.999 -10.478.724 2.985.725
14 -/+ Ertragsteuerzahlungen -13.752.706 -10.200.281 -3.552.425
15 = Cashflow aus der laufenden
Geschäftstätigkeit (Summe aus 1 bis 14)
368.829.568 438.609.529 -69.779.961
16 Einzahlungen aus Abgängen von
Gegenständen des immateriellen
Anlagevermögens
9.070 1.021.004 -1.011.934
165
Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Anlagen
_________________________________________________________________________________
XXIII
Stadt Nürnberg 2020
Kapitalflussrechnung DRS 21
Ein- und Auszahlungsarten
Ergebnis des
Haushaltsjahres
2020
Ergebnis des
Vorjahres
2019
Unterschied
EUR EUR EUR
17 - Auszahlungen für Investitionen in das
immaterielle Anlagevermögen
-17.040.616 -23.079.533 6.038.917
18 + Einzahlungen aus Abgängen von
Gegenständen des Sachanlagevermögens
84.462.126 42.143.030 -14.495.922
19 - Auszahlungen für Investitionen in das
Sachanlagevermögen
-729.952.172 -520.851.138 -209.101.034
20 + Einzahlungen aus Abgängen von
Gegenständen des Finanzanlagevermögens
42.433.777 14.733.031 27.700.746
21 - Auszahlungen für Investitionen in das
Finanzanlagevermögen
-47.068.554 -17.578.265 -29.490.289
22 + Einzahlungen aus Abgängen aus dem
Konsolidierungskreis
0 0 0
23 - Auszahlungen für Zugänge zum
Konsolidierungskreis
0 0 0
24 + Einzahlungen aufgrund von
Finanzmittelanlagen im Rahmen der
kurzfristigen Finanzdisposition
148.053.885 84.750.587 63.303.298
25 - Auszahlungen aufgrund von
Finanzmittelanlagen im Rahmen der
kurzfristigen Finanzdisposition
0 -6.716.831 6.716.831
26 + Einzahlungen aus außerordentlichen Posten 0 0 0
27 - Auszahlungen aus außerordentlichen Posten 0 0 0
28 + Erhaltene Zinsen 10.053.619 24.549.541 -14.495.922
29 + Erhaltene Dividenden 46.751.284 45.844.510 906.774
30 = Cashflow aus der Investitionstätigkeit
(Summe aus 16 bis 29)
-462.297.580 -355.184.064 -107.113.516
31 Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen
von Gesellschaftern des Mutterunternehmens
0 0 0
32 + Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen
von anderen Gesellschaftern
16.464.637 6.092.069 10.372.568
33 - Auszahlungen aus
Eigenkapitalherabsetzungen an
Gesellschafter des Mutterunternehmens
0 0 0
166
Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Anlagen
_________________________________________________________________________________
XXIV
Stadt Nürnberg 2020
Kapitalflussrechnung DRS 21
Ein- und Auszahlungsarten
Ergebnis des
Haushaltsjahres
2020
Ergebnis des
Vorjahres
2019
Unterschied
EUR EUR EUR
34 - Auszahlungen aus
Eigenkapitalherabsetzungen an andere
Gesellschafter
-4.362.194 0 -4.362.194
35 + Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen
und der Aufnahme von (Finanz-) Krediten
136.987.462 81.953.522 55.033.940
36 - Auszahlungen aus der Tilgung von Anleihen
und (Finanz-) Krediten
-12.276.506 -13.683.565 1.407.059
37 + Einzahlungen aus erhaltenen
Zuschüssen/Zuwendungen
0 0 0
38 + Einzahlungen aus außerordentlichen Posten 1.052.980 850.866 202.114
39 - Auszahlungen aus außerordentlichen Posten 122.393 543.888 -421.495
40 - Gezahlte Zinsen -94.276.497 -103.690.610 9.414.113
41 - Gezahlte Dividenden an Gesellschafter des
Mutterunternehmens
0 0 0
42 - Gezahlte Dividenden an andere
Gesellschafter
-31.615.885 -32.083.824 467.939
43 = Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
(Summe aus 31 bis 42)
12.096.389 -60.017.654 72.114.043
44 = Zahlungswirksame Veränderungen des
Finanzmittelfonds (Summe aus 15, 30, 43)
-81.371.623 23.407.811 -104.779.434
45 +/- Wechselkurs- und bewertungsbedingte
Änderungen des Finanzmittelfonds
0 0 0
46 +/- Konsolidierungskreisbedingte Änderungen
des Finanzmittelfonds
0 0 0
FE
H
+/- verbleibende Cashflow-Differenzen 0 0 0
47 + Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 513.007.966 489.600.155 23.407.811
48 = Finanzmittelfonds am Ende der Periode
(Summe aus 44 bis 47)
431.636.343 513.007.966 -81.371.623
Die Kapitalflussrechnung soll einen Einblick in die
dem Konzern zugeflossenen Finanzierungsmittel
und deren Verwendung geben. Dafür werden die
Zahlungsströme der Berichtsperiode der laufenden
Geschäftstätigkeit, der Investitionstätigkeit und der
Finanzierungstätigkeit zugeordnet.
Im Gegensatz zur Kapitalflussrechnung der Stadt im
Einzelabschluss wird der Cashflow aus laufender
167
Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Anlagen
_________________________________________________________________________________
XXV
Geschäftstätigkeit für den Konzern nach der indi-
rekten Methode ermittelt. Dabei werden ausgehend
vom Periodenergebnis der konsolidierten Ergebnis-
rechnung nicht zahlungswirksame Ergebnisbestand-
teile bereinigt sowie nicht erfolgswirksame Zahlungs-
ströme ergänzt.
Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit wird
nach der direkten Methode berechnet. Er bezieht
sich auf alle Aktivitäten im Zu sammenhang mit der
Höhe des Anlagevermögens und Vermögensgegen-
ständen des Umlaufvermögens, die nicht der laufen-
den Geschäftstätigkeit oder dem Finanzmittelfonds
zugeordnet sind. Relevant sind hier insb. die Auszah-
lungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen
(Zeile 19).
Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit (Er-
mittlung ebenfalls nach der direkten Methode) er-
fasst alle Aktivitäten, die sich auf die Höhe oder Zu-
sammensetzung der Eigenkapitalposten und/oder
Finanzschulden auswirken, aber auch entspre-
chende Vergütungen zur K apitalüberlassung (z. B.
Zinsen). Zeile 3 5 enthält die Netto -Schuldenauf-
nahme bei Investitionskrediten und Anleihen von
135,8 Mio. € im Gesamtkonzern, unter Berücksichti-
gung der nicht zahlungswirksamen Tilgung des B -
Anteils aus dem Cross -Border-Leasing des SUN
i. H. v. 1,14 Mio. € (vgl. unter D.II Verbindlichkeiten
aus Krediten für Investitionen. Unter Zeile 36 ist die
Tilgung der kreditähnlichen Verbindlichkeiten von
12,28 Mio. € ausgewiesen.
Die Summe der Cashflows aus la ufender Ge -
schäfts-/ Investitions - und Finanzierungstätigkeit
ergibt in Zeile 44 die Zu-, oder wie in 2020, die Ab-
nahme der Finanzmittel aus zahlungswirksamen
Geschäftsvorgängen. Der Finanzmittelfond zum
31.12.2020 beläuft sich auf 431,64 Mio. € und bein-
haltet rechnerisch somit sämtliche Bestände an Zah-
lungsmitteln des Konzerns Stadt (Kasse, Bankkon-
ten). Im Vergleich zum 31.12.2019 verringert er sich
um -15,86 %.
168
Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Anlagen
_________________________________________________________________________________
XXVI
Anlage 6: Eigenkapitalübersicht
Eigenkapitalübersicht
für das Jahr 2020
Stadt Nürnberg produktiv
Konsolidierte Eigenkapitalübersicht für das Jahr 2020
Kommune Minderheitsgesellschafter Gesamt-
eigenkapital
Allgemeine
Rücklage
(Nettoposition)
Rücklagen aus
nicht ertrags-
wirksam
aufzulösenden
Zuwendungen
Erwirtschaftetes Gesamteigenkapital Eigenkapital
der Kommune
Minderheiten-
kapital
Kumuliert
es übriges
Konzern-
ergebnis
Eigenkapital
der
Minderheits-
gesellschafter
Ergebnis-
rücklage
Ergebnisvortrag Jahres-
überschuss
/ -fehlbetrag
Kumuliertes
übriges Konzern-
ergebnis
Stand am 31.12.2019 670.065.710 2.631.468 741.070.411 43.052.730 105.052.633 4.850.592 1.566.723.543 228.633.763 1.795.357.306
Sonstige
Einzahlungen in
das Eigenkapital
18.972.266 0 0 0 0 0 18.972.266 15.834.000 34.806.266
Änderungen des
Konsolidierungs-kreises
0 0 0 0 0 0 0 0 0
Übrige Veränderungen 289.105 0 96.628.591 8.134.937 -105.052.633 0 0 0 0
Gesamtjahresergebnis 0 0 0 0 -4.167.037 0 -4.167.037 2.725.059 -1.441.978
Übriges Gesamtergebnis -1.326.231 0 6.986.408 7.101.195 0 0 12.761.372 -22.921.253 -10.159.881
Gesamtergebnis -1.326.231 0 6.986.408 7.101.195 -4.167.037 0 8.594.335 -20.196.194 -11.601.859
Stand am 31.12.2020 688.000.850 2.631.468 844.685.411 58.288.861 -4.167.037 4.850.592 1.594.290.143 224.271.569 1.818.561.713
Tabelle 12: Eigenkapitalübersicht 2020
169
Konsolidierter Jahresabschluss 2020
Anlagen
_________________________________________________________________________________
XXVII
Nürnberg, den
S T A D T N Ü R N B E R G
(Marcus König)
Oberbürgermeister
170
Seite 1 von 3
Beschlussvorlage
Rpr/002/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Rechnungsprüfungsausschuss 16.06.2023 öffentlich Gutachten
Stadtrat 19.07.2023 öffentlich Beschluss
Betreff:
Entlastung für den konsolidierten Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg
Sachverhalt (kurz):
Die örtliche Prüfung ist seit der Änderung der GO zum 01.08.2004 auch Grundlage für die
Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO).
Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungs-
ausschuss dem Stadtrat, für den konsolidierten Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg die
Entlastung zu erteilen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist für die Entlastung
gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat zuständig.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
22
171
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/002/2023
Seite 2 von 3
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Das Rechnungsprüfungsamt als Sachverständiger wird nicht operativ tätig.
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
172
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/002/2023
Seite 3 von 3
Gutachtenvorschlag (RprA Ö 16.06.2023):
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem
Stadtrat die Entlastung für den konsolidierten Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg gem.
Art. 102 Abs. 3 GO.
Beschlussvorschlag (StR Ö 19.07.2023):
Der Stadtrat erteilt für den mit Stadtratsbeschluss vom 19.07.2023 festgestellten konsolidierten
Jahresabschluss 2020 der Stadt Nürnberg gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung.
173
Seite 1 von 4
Beschlussvorlage
Rpr/003/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Rechnungsprüfungsausschuss 16.06.2023 öffentlich Gutachten
Stadtrat 19.07.2023 öffentlich Beschluss
Betreff:
Feststellung des Jahresabschlusses 2021 der Stadt Nürnberg
Anlagen:
Bericht Prüfung Jahresabschluss 2021 Stadt Nürnberg
Anhang zum Jahresabschluss 2021
Sachverhalt (kurz):
Der Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg wurde gem. Art. 103 ff. GO durch das
Rechnungsprüfungsamt geprüft. Die Prüfung ergab, dass der Abschluss insgesamt
ordnungsgemäß aufgestellt wurde. Die Feststellung wird unter Beachtung der im beiliegenden
Gutachtensvorschlag dargelegten Auflage empfohlen.
Im Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 der Stadt Nürnberg vom 22.05.2023
wurden die Ergebnisse des Rechnungsprüfungsamtes zusammengefasst und hiermit dem
Rechnungsprüfungsausschuss zur Begutachtung des Abschlusses 2021 vorgelegt.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3
GO für die Feststellung der Stadtrat zuständig.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
33
174
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/003/2023
Seite 2 von 4
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Das Rechnungsprüfungsamt als Sachverständiger wird nicht operativ tätig.
175
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/003/2023
Seite 3 von 4
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
176
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/003/2023
Seite 4 von 4
Gutachtenvorschlag (RprA Ö 16.06.2023):
Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2021
der Stadt Nürnberg zu. Die Prüfungsergebnisse werden vom Rechnungsprüfungsausschuss
übernommen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des
Jahresabschlusses 2021 der Stadt Nürnberg gemäß Art. 102 Abs. 3 GO unter Beachtung der
im Bericht über die Prüfung dieses Jahresabschlusses dargelegten Auflage (Abschnitt 2, Seite
90 „Zusammengefasstes Prüfungsergebnis“).
Die Bilanzsumme zum 31.12.2021 beträgt 5.919.024.922,36 Euro.
Das positive Jahresergebnis beläuft sich auf 18.014.324,46 Euro und wird behandelt
entsprechend der Schlussbilanz zum 31.12.2021 nach Ergebnisverwendung.
Beschlussvorschlag (StR Ö 19.07.2023):
Entsprechend des Gutachtens des Rechnungsprüfungsausschusses vom 16.06.2023 wird
gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Jahresabschluss der Stadt Nürnberg zum 31.12.2021 festgestellt.
177
Rechnungsprüfungsamt
140-14.20.00-8/2/4
Bericht
für den
Rechnungsprüfungsausschuss am 16.06.2023
öffentlich
über die Prüfung des
Jahresabschlusses 2021
der Stadt Nürnberg
Mai 2023
33
178
Seite 2 von 90 Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
1 JAHRESABSCHLUSS 2021 DER STADT NÜRNBERG 3
1.1 Prüfungsgrundlagen und -durchführung 3
1.2 Haushaltssatzung 2021 und Planung 3
1.3 Ergebnisse der Prüfung des Jahresabschlusses 2021 6
1.3.1 Formelle Feststellungen 6
1.3.2 Vermögensrechnung (Bilanz) 7
1.3.3 Ergebnisrechnung 53
1.3.4 Finanzrechnung 71
1.3.5 Verpflichtungsermächtigungen 76
1.3.6 Bürgschaften 77
1.3.7 Bildung der Haushalts-/Budgetreste 2021 78
1.3.8 Anhang 78
1.3.9 Rechenschaftsbericht 78
1.4 Anlagen zum Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg 79
1.4.1 Prüfungen im Haushalts- und Wirtschaftsjahr 2021 79
1.4.2 Schlussbilanz zum 31.12.2021 (nach Ergebnisverwendung) 82
1.4.3 Ergebnisrechnung zum 31.12.2021 84
1.4.4 Finanzrechnung zum 31.12.2021 85
1.4.5 Forderungsspiegel zum 31.12.2021 86
1.4.6 Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2021 87
1.4.7 Anlagenspiegel zum 31.12.2021 88
1.4.8 Rücklagen- und Rückstellungsübersicht zum Jahresabschluss 2021 89
2 ZUSAMMENGEFASSTES PRÜFUNGSERGEBNIS 90
179
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 3 von 90
1 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
1.1 Prüfungsgrundlagen und -durchführung
Die rechtlichen Grundlagen zur Prüfung und Feststellung der Jahresabschlüsse und zur Ent-
lastung sind in Art. 102 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) festgehalten.
Für die Prüfung ist danach der Rechnungsprüfungsausschuss zuständig, das Rechnungsprü-
fungsamt ist dabei als umfassender Sachverständiger heranzuziehen. Feststellung und Ent-
lastung obliegen dem Stadtrat nach durchgeführter örtlicher Prüfung.
Die Jahresabschlüsse 2021 der Eigenbetriebe Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürn-
berg, Abfallwirtschaftsbetrieb Nürnberg, NürnbergStift, Franken-Stadion Nürnberg, Nürnberg-
Bad sowie des Servicebetriebs Öffentlicher Raum Nürnberg wurden bereits im Rechnungs-
prüfungsausschuss am 30.11.2022 begutachtet und vom Stadtrat am 14.12.2022 festgestellt.
Dazu hatte das Rechnungsprüfungsamt auch den Bericht über die Prüfung des Haushalts -
und Wirtschaftsjahres 2021 vorgelegt. Darin wurden u.a. die Einzelprüfungen – im Wesentli-
chen in den Dienststellen und Unternehmen der Stadt sowie die Auftragsprüfungen bezogen
auf das Haushaltsjahr 2021 – dargestellt, die Behandlung fand ebenfalls im Rechnungsprü-
fungsausschuss am 30.11.2022 statt. Unter 1.4.1 des vorliegenden Berichts sind diese Prü-
fungen nochmals aufgeführt.
Unter Nr. 1.4 sind die geprüften Jahresabschlüsse beigefügt.
Die Prüfungsergebnisse zum Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg werden im vorliegen-
den Bericht dargestellt. Aufgrund der Größenordnung des städtischen Jahresabschlusses
wendet das Rechnungsprüfungsamt einen risikoorientierten Prüfungsansatz an.
Der vorliegende Bericht dient somit der Darstellung der Ergebnisse aus der Prüfung des dop-
pischen Jahresabschlusses 2021 der Stadt Nürnberg zwecks abschließender Feststellung die-
ses Jahresabschlusses und Entlastung.
Abschnitt 2 beinhaltet schließlich die Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses mit der
Empfehlung zur Feststellung und Entlastung.
1.2 Haushaltssatzung 2021 und Planung
Als Grundlage für die Haushaltswirtschaft des Jahres 2021 hat die Stadt Nürnberg eine Haus-
haltssatzung erlassen.
Die in der Sitzung am 19.11.2020 vom Stadtrat beschlossene Haushaltssatzung, der Haus-
haltsplan sowie die zugrundeliegenden Stadtratsbeschlüsse wurden der Regierung von Mittel-
franken mit Schreiben vom 10.12.2020 vorgelegt. Es wurden je eine Übersicht über den Ge-
samtergebnis- und den Gesamtfinanzhaushalt sowie eine Einschätzung der Auswirkungen
des Finanzhaushaltes und der Investitionen für die Jahre 2021 bis 2030 als Anlage beigefügt.
Der Stellenplan und die Aufstellung der Teilhaushalte mit den dazugehörigen Dienststellen
und Produkten wurden der Rechtsaufsicht mit Schreiben vom 16.12.2020 nachgereicht .
Ebenso lagen die Einzelermächtigungen zu den Teilbudgets K5 (Sons tiges) bei. Der Wirt-
schaftsplan des Klinikum Nürnberg wurde ebenfalls mit gleichem Schreiben eingereicht.
180
Seite 4 von 90 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
Gemäß Art. 65 Abs. 2 GO war die Haushaltssatzung spätestens einen Monat vor Beginn des
Haushaltsjahres der Rechtsaufsicht vorzulegen. Inhalt und Form entsprechen den Erforder-
nissen aus Art. 63 Abs. 1 und 2 GO.
Die Regierung von Mittelfranken hat mit Bescheid vom 01.02.2021 die für den Haushalt 2021
nach der Gemeindeordnung erforderlichen Genehmigungen zu den in der Haushaltssatzung
vorgesehenen Kreditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen erteilt. Im Bescheid der
Rechtsaufsicht wurden keine Auflagen festgesetzt.
Die Bekanntmachung der Haushaltssatzung erfolgte im Amtsblatt Nr. 4 vom 17.02.2020. Damit
wurde die Frist zur unverzüglichen Veröffentlichung nach Genehmigung durch die Rechtsauf-
sicht aus Art. 65 Abs. 3 Satz 1 GO eingehalten.
Die Regierung von Mittelfranken kritisiert in ihrer rechtsaufsichtlichen Würdigung, dass die Ge-
samttilgungsausgaben der Stadt nicht durch den Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit im
Finanzhaushalt ausgeglichen werden können. Damit ist eine Bildung zusätzlicher Eigenmittel
als „freie Finanzspanne“ zur Finanzierung von Investitionen auch nicht möglich.
Bei der Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit anhand des amtli chen Haushaltsmus-
ters „Übersicht der dauernden Leistungsfähigkeit“ kam die Regierung gleichfalls zu dem Er-
gebnis, dass das hieraus ermittelte „bereinigte Zahlungsergebnis“ weder einen Überschuss
und damit „freie Finanzspanne“ noch eine ordentliche Kredittilgung aus den laufenden Einnah-
men ermöglicht. Die in der Übersicht nicht berücksichtigten Ausgaben für die Tilgung der kre-
ditähnlichen Rechtsgeschäfte würden das negative Berechnungsergebnis weiter vergrößern.
Trotz der nach Auffassung der Rechtsaufsicht in der Haushaltsplanung 2021 nicht erreichten
Kredittilgung aus den laufenden Einnahmen kann die dauerhafte Zahlungsfähigkeit im Haus-
haltsjahr durch den geplanten Anfangsbestand an liquiden Mitteln sichergestellt werden. Die
Regierung sieht daher die dauernde Leistungsfähigkeit als (noch) gegeben an.
Die Rechtsaufsicht führt weiter aus, dass der im Ergebnishaushalt prognostizierte Jahresfehl-
betrag durch die Ergebnisrücklage gedeckt werden kann sowie die Liquidität über den Kas-
senbestand und die in der vorhandenen Rücklage enthaltenen flüssigen Mittel gegeben ist.
Die im Haushaltsjahr 2021 eingeplanten Kreditaufnahmen können nach Auffassung der Re-
gierung somit rechtsaufsichtlich genehmigt werden.
Die geplanten Verpflichtungsermächtigungen werden als genehmigungsfähig erachtet, da die
entsprechenden Ausgleiche über die Ergebnisrücklage und den Bestand an liquiden Mitteln
erreicht werden können.
Im Hinblick auf die - zumindest auflagenfreien – Genehmigungen künftiger Haushalte, wird
eine zurückhaltende Ausgabenplanung als erforderlich gesehen.
Die Obergrenzen im Stellenplan für die städtischen Beamtinnen und Beamten werden nach
Auffassung der Regierung eingehalten.
In der letzten amtlichen statistischen Erhebung zum Schuldenstand der Landkreise und kreis-
freien Städte wurde die Stadt Nürnberg mit Abstand als die kreisfreie Stadt mit der höchsten
Pro-Kopf-Verschuldung je Einwohner aufgeführt und die 2 Mrd. Euro-Grenze der Verschul-
dung wird unter Berücksichtigung der Eigenbetriebe erreicht.
In der Schlussbemerkung zur Haushaltsgenehmigung wird auf die in allen drei Kenngrößen
festgestellten negativen Vorzeichnen nochmals ausdrücklich hingewiesen:
181
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 5 von 90
1. Der Fehlbetrag im Ergebnishaushalt und der negative Saldo des Gesamtfinanzhaushaltes
können nur durch die Inanspruchnahme der Ergebnisrücklage und der liquiden Mittel aus-
geglichen werden.
2. Die Tilgung der Kredite und kreditähnlichen Geschäfte kann nicht aus dem Ergebnis der
laufenden Verwaltungstätigkeit im Finanzhaushalt geleistet werden. Ein Eigenfinanzie-
rungsanteil für Investitionen kann nicht erwirtschaftet werden.
3. Die städtische Gesamtverschuldung wird bis zum Planungsjahr 2024 bei über
2,5 Mrd. Euro liegen.
Die Regierung ist der Auffassung, dass eine auf Haushaltskonsolidierung gerichtete tragfähige
Planungsstrategie auf einer Reduzierung der Ausgaben fußen muss. Das Augenmerk sollte
auf einer kritischen Überprüfung der finanziellen Spielräume sowohl für freiwillige Aufgaben
als auch bei der Wahrnehmung von Pflichtaufgaben (ggfs. zeitliche Priorisierung) liegen. Die
Finanzierung der Vielzahl von Investitionen und sonstiger Maßnahmen zu Lasten künftiger
Generationen kann nach Auffassung der Rechtsaufsicht keine Option sein.
Die Stadtratsfraktionen und -gruppen sowie die Einzelstadträte wurden schriftlich mit Schrei-
ben vom 03.02.2021 über den Inhalt der Genehmigung durch den Kämmerer informiert.
Die Haushaltssatzung trat zum Beginn des Haushaltsjahres in Kraft.
Eine Nachtragshaushaltssatzung wurde mit Sitzung des Stadtrates vom 27.10.2021 erlassen.
Der Nachtragshaushalt impliziert eine Änderung weder der geplanten Kreditaufnahmen noch
der Verpflichtungsermächtigungen und erfordert somit keine haushaltsrechtliche Genehmi-
gung. In der Beschlussvorlage für den Stadtrat wird ausgeführt, dass der Nachtrags hauhalt
Ansatzänderungen für bereits genehmigte investive Mehraufwendungen in Höhe von
1.115.036,00 Euro für bewegliches Vermögen (Luftreinigungsgeräte) enthält. Diese Verände-
rungen können durch Mehreinzahlungen (Zuweisungen des Freistaates Bayern) sowie E in-
sparungen bei anderen Investitionsmaßnahmen saldoneutral ausgeglichen werden.
Des Weiteren sind redaktionelle Änderungen des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Fran-
ken-Station Nürnberg enthalten.
Die Nachtragshaushaltssatzung wurde der Regierung von Mi ttelfranken mit Schreiben vom
08.11.2021 vorgelegt. Durch die Rechtsaufsicht wurden keine Einwände gegen die Nachtrags-
haushaltssatzung erhoben.
Die Veröffentlichung der Nachtragshaushaltssatzung erfolgte im Amtsblatt Nr. 2 4 vom
24.11.2021.
182
Seite 6 von 90 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
1.3 Ergebnisse der Prüfung des Jahresabschlusses 2021
1.3.1 Formelle Feststellungen
Der Jahresabschluss ist mit der erstmaligen Erstellung von Teilrechnungen in 2014 (Teiler-
gebnis- und Teilfinanzrechnungen) vollständig. Der von der Stadt Nürnberg verwendete Kon-
tenrahmen entspricht allerdings nicht dem kommunalen Kontenrahmen Bayern (KommKR)
und steht insofern im Widerspruch zu der seit 01.01.2007 geltenden Kommunalhaushaltsver-
ordnung-Doppik (KommHV -Doppik). Die Stadt Nürnberg beantragte folglich mit Schreiben
vom 28.09.2010 eine dauerhafte Ausnahmegenehmigung nach § 99 Abs. 2 KommHV-Doppik
für ihren Kontenrahmen sowie eine einstweilige Verlängerung der Übergangsfristen für die
produktorientierte Haushaltsgliederung und die Anwendung der Haushaltsmuster. Der Stadt
Nürnberg wurde eine dauerhafte Ausnahmegenehmigung nach § 99 Abs. 2 KommHV-Doppik
hinsichtlich der Haushaltsführung der Gemeinden und Gemeindeverbände nach den Grunds-
ätzen der doppelten kommunalen Buchführung nach VVKommH-Syst-Doppik für ihren abwei-
chenden Kontenplan mit Schreiben der Regierung vom 31.10.2011 erteilt. Zudem wurde eine
bis 31.12.2014 befristete Ausnahmegenehmigung für die erstmalige Erstellung der auf der ört-
lichen Organisation basierenden Produktbereichsgliederung rechtsaufsichtlich genehmigt.
Zum 01.01.2014 erfolgte die Umstellung auf die produktorientierte Haushaltsgliederung.
Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) kritisierte bereits im Rahmen der
überörtlichen Prüfung 2003 – 2009 im Bereich des Kassenwesens u. a., dass Buchungen zum
Teil nicht belegt sind und das von der Stadt gewählte (durch SAP vorgegebene chronologi-
sche) Belegablagesystem nicht geeignet ist.
Die ebenfalls vom Rechnungsprüfungsamt in Vorjahresprüfungen geforderte vollständige, ein-
heitliche und lückenlose Belegdokumentation will die Stadt künftig über die Einführung der
elektronischen Rechnungsbearbeitung i.V.m. der Ablage im elektronischen Dokumentenma-
nagementsystem (DMS) erreichen.
183
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 7 von 90
1.3.2 Vermögensrechnung (Bilanz)
1.3.2.1 Bilanzaufbau
TEUR % TEUR % TEUR %
AKTIVA
Langfristig
Immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen 4.324.420 73,0 4.297.266 74,2 27.154 0,6
Finanzanlagen 886.345 15,0 754.558 13,0 131.787 17,5
5.210.765 88,0 5.051.824 87,2 158.941 3,1
Kurzfristig
Vorräte 40.722 0,7 40.033 0,7 689 1,7
Forderungen 216.387 3,7 239.822 4,1 -23.435 -9,8
Flüssige Mittel 413.790 7,0 426.506 7,4 -12.716 -3,0
Rechnungsabgrenzungsposten 37.361 0,6 31.678 0,6 5.683 17,9
708.260 12,0 738.039 12,8 -29.779 -4,0
Summe 5.919.025 100,0 5.789.863 100,0 129.162 2,2
PASSIVA
Langfristig
Eigenkapital 929.470 15,7 906.680 15,7 22.790 2,5
Sonderposten 1.054.203 17,8 1.074.067 18,6 -19.864 -1,8
Rückstellungen 1.663.393 28,1 1.647.744 28,4 15.649 0,9
Verbindlichkeiten 1.510.002 25,5 1.510.988 26,1 -986 -0,1
5.157.068 87,1 5.139.479 88,8 17.589 0,3
Kurzfristig
Rückstellungen 299.261 5,1 254.108 4,4 45.153 17,8
Verbindlichkeiten 420.821 7,1 367.884 6,3 52.937 14,4
Rechnungsabgrenzungsposten 41.875 0,7 28.392 0,5 13.483 47,5
761.957 12,9 650.384 11,2 111.573 17,2
Summe 5.919.025 100,0 5.789.863 100,0 129.162 2,2
31.12.202031.12.2021 Veränderung
Im Berichtsjahr erhöhte sich die Bilanzsumme um 129,16 Mio. Euro oder 2,2 % auf
5,92 Mrd. Euro, dabei stieg das Anlagevermögen gegenüber dem Vorjahr um
158,94 Mio. Euro auf 5,21 Mrd. Euro. Die kurzfristigen Aktiva sanken um 29,78 Mio. Euro auf
708,26 Mio. Euro. Das Anlagevermögen einschließlich der Finanzanlagen prägt aufgabenge-
mäß die Aktivseite.
184
Seite 8 von 90 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
Die Passivseite wird dominiert von langfristigen Bilanzposten. Dies sind überwiegend Rück-
stellungen für Pensionsverpflichtungen und Darlehensverbindlichkeiten sowie Sonderposten
(v.a. Investitionszuschüsse) und das Eigenkapital.
Die Eigenkapitalausstattung der Stadt Nürnberg liegt wie im Vorjahr bei 15,7 % der Bilanz-
summe. Dabei stieg das Eigenkapital 2021 gegenüber dem Vorjahr um 2,5 % auf
929,47 Mio. Euro. Zukünftig kann eine Verbesserung der Eigenkapitalausstattung im Wesent-
lichen nur über positive GuV -Ergebnisse erreicht werden, was in der Regel gleichzeitig die
notwendige investive Eigenfinanzierung (ohne Schulden) der Stadt ausbauen würde.
1.3.2.2 Aktivseite
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 31.12.2021
Euro
31.12.2020
Euro
Lizenzen 57.971,00 6.122,00
EDV-Software 4.870.144,00 5.603.217,00
Immaterielle Vermögensgegenstände aus geleisteten
Zuwendungen
229.541.947,00 224.421.569,00
Summe 234.470.062,00 230.030.908,00
Die immateriellen Vermögensgegenstände erhöhten sich im Berichtsjahr um 4,44 Mio. Euro
bzw. 1,9 %. Hierbei stehen den Zugängen in Höhe von 9,66 Mio. Euro und den Umbuchungen
aus den Anlagen im Bau in Höhe von 10,25 Mio. Euro Wertminderungen durch Abgänge und
Abschreibungen in Höhe von 15,47 Mio. Euro gegenüber.
Die Unterposition EDV-Software hat sich um 733 TEuro auf 4,87 Mio. Euro verringert. Die Zu-
gänge in Höhe von 1,47 Mio. Euro entfallen zu großen Teilen auf Nachaktivierungen bzgl. SAP
BW/4 HANA (413 TEuro) und auf SAP Business Suite Professional Lizenzen (158 TEuro).
Die Erhöhung des Bestands des immateriellen Vermögens aus geleisteten Zuwendungen ist
im Wesentlichen auf Zugänge und Umbuchungen in Höhe von 18,39 Mio. Euro zurückzufüh-
ren. Diese betreffen größtenteils Investitionszuschüsse an freigemeinnützige Träger von Kin-
dertageseinrichtungen (u.a. KiTa Fuggerstraße 31b in Höhe von 1,93 Mio. Euro, KiTa Groß-
gründlacher Straße 41 in Höhe von 1,92 Mio. Euro und KiTa Hohenbuckstraße 11 in Höhe von
1,86 Mio. Euro) sowie Zuwendungen für das Digitale Gründerzentrum Zollhof in Höhe von
2,21 Mio. Euro.
Weitere Zugänge und Umbuchungen der geleisteten Zuwendungen betreffen mit
1,80 Mio. Euro Zuschüsse an die SG Viktoria Nürnberg -Fürth 1883 e.V., mit 800 TEuro den
Lärmschutzwall an der A73 Nürnberg-Hafen-Süd und mit 360 TEuro die Investitionsumlage für
die Stadt-Umland-Bahn.
185
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 9 von 90
II. Sachanlagen 31.12.2021
Euro
31.12.2020
Euro
1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche
Rechte
256.437.521,80 249.638.307,83
2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche
Rechte
1.329.129.284,41 1.316.673.323,63
3. Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemein-
gebrauch
1.689.630.223,86 1.705.681.838,38
4. Bauten auf fremdem Grund und Boden 9.677.098,00 9.928.059,00
5. Kunstgegenstände und Baudenkmäler 395.332.319,90 394.708.992,80
6. Fahrzeuge 7.020.458,00 6.709.242,00
7. Maschinen, technische Anlagen, Betriebs- und Ge-
schäftsausstattung
94.753.946,02 91.367.602,02
8. Anlagen im Bau 307.969.208,55 292.528.249,99
Summe 4.089.950.060,54 4.067.235.615,65
Das Sachanlagevermögen erhöhte sich trotz außerplanmäßiger Abschreibungen in Höhe von
97,2 Mio. Euro insgesamt um 22,71 Mio. Euro. Die Erhöhung ist im Wesentlichen auf umfang-
reiche Bautätigkeiten zurückzuführen. Diese Bautätigkeiten betreffen sowohl den Gebäudebe-
stand (insbesondere Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie Verwaltungsgebäude) als
auch das Infrastrukturvermögen (insbesondere U-Bahn- und Straßenbau). Die außerplanmä-
ßigen Abschreibungen betreffen im Wesentlichen Gebäude aus der kameralen Vermögens-
rechnung. Hintergrund war die Bereinigung von Werten von vor 2005, bei denen nicht von
einer konsequenten Anwendung des kaufmännischen Anschaffungs- und Herstellungskosten-
prinzips ausgegangen werden konnte.
Gemäß Nr. 5.4.5.1 der Allgemeinen Finanzwirtschaftsbestimmungen der Stadt Nürnberg
(AFB) soll für alle Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens spätestens nach acht
Jahren eine körperliche Bestandsaufnahme durchgeführt werden. Bereits in den Vorjahren
wurden von der Stadtkämmerei (Rechnungswesen) vorbereitende Maßnahmen zur Erstellung
eines Konzepts durchgeführt, welches zukünftig eine ordnungsgemäße Inventur (körperliche
Bestandsaufnahme) in regelmäßigen Abständen gewährl eisten soll. In diesem Zusammen-
hang wurde eine Inventurrichtlinie erstellt, die in der Sitzung des Ältestenrates und Finanzaus-
schuss vom 20.03.2019 beschlossen wurde. Die Inventuren wurden im Jahr 2019 begonnen
und im Jahr 2021 abgeschlossen.
Die Zusammensetzung des gesamten Sachanlagevermögens und die Veränderungen sind
aus den nachfolgend beschriebenen Unterpositionen ersichtlich.
186
Seite 10 von 90 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
Zu 1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche
Rechte
31.12.2021
Euro
31.12.2020
Euro
Grünflächen 27.055.347,80 23.989.504,59
Ackerland 52.979.656,67 48.179.368,53
Wald, Forst 20.141.905,40 21.415.295,94
Sonstige unbebaute Grundstücke 144.331.955,55 144.125.482,39
Ruhende und fließende Gewässer 11.928.656,38 11.928.656,38
Summe 256.437.521,80 249.638.307,83
Der Bestand an unbebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten erhöhte sich
insgesamt um 6,80 Mio. Euro. Hierbei stehen den Zugängen (8,00 Mio. Euro) und Umbuchun-
gen (434 TEuro) Wertminderungen durch Abgänge (1,63 Mio. Euro) und Abschreibungen
(3 TEuro) gegenüber.
Die wesentlichen Zugänge des Berichtsjahres betreffen Grünflächen (3,07 Mio. Euro) und
Ackerland (4,80 Mio. Euro). Bei den Grünflächen bestehen die größten Zugänge in Mooswie-
sen (865 TEuro) und Moosespan (865 TEuro). Die wesentlichen Zugänge beim Ackerland be-
treffen das Gewerbegebiet „Schmalau Ost“ (1,06 Mio. Euro) und die Grundstückkäufe „Bin-
sengarten“ (2,74 Mio. Euro) und „Ebene“ (536 TEuro).
Zu 2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche
Rechte
31.12.2021
Euro
31.12.2020
Euro
Kindertageseinrichtungen 161.843.638,00 153.278.449,00
Schulen 368.048.788,00 399.043.528,00
Wohnbauten 8.439.093,00 14.795.305,00
Verwaltungsgebäude 54.113.092,00 62.694.264,00
Betriebsgebäude 4.660.831,00 7.890.415,00
Sonstige Bauten 371.558.132,00 319.431.534,00
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 360.465.710,41 359.539.828,63
Summe 1.329.129.284,41 1.316.673.323,63
Der Bestand der bebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte erhöhte sich im Be-
richtsjahr um 12,46 Mio. Euro bzw. 1,0 %. Hierbei stehen den Zugängen und Umbuchungen
aus den Anlagen im Bau in Höhe von 138,32 Mio. Euro Wertminderungen durch Abgänge
(2,45 Mio. Euro) und Abschreibungen (123,41 Mio. Euro) gegenüber.
Im Berichtsjahr waren Zugänge und Umbuchungen in den verschiedenen Anlageklassen auf-
grund der Fertigstellung von Baumaßnahmen und der Inbetriebnahme der entsprechenden
Gebäude in Höhe von 138,32 Mio. Euro zu verzeichnen. Die wesentlichen Vorgänge entfallen
mit 34,99 Mio. Euro auf Kindertageseinrichtungen und Schulen mit 2,15 Mio. Euro auf Verwal-
tungsgebäude und mit 98,52 Mio. Euro auf sonstige Bauten.
Die wesentlichen Zugänge inkl. Umbuchungen im Bereich der Kindertageseinrichtungen (ins-
gesamt 21,59 Mio. Euro) entfallen auf den Kindergarten in der Großreuther Straße 115c
187
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 11 von 90
(4,49 Mio. Euro), den Kindergarten in der Zugspitzstraße 175 (4,41 Mio. Euro), die Kinderta-
geseinrichtung in der Forchheimer Straße 85 (3,96 Mio. Euro) sowie auf die Kinderhorte in der
Gaulnhofer Straße 4a (3,58 Mio. Euro) und in der Hugo-Distler-Straße 34 (3,32 Mio. Euro).
Innerhalb der Anlagenklasse „Schulen“ waren im Berichtsjahr Zugänge inkl. Umbuchungen in
Höhe von 13,40 Mio. Euro zu verzeichnen. Diese entfallen im Wesentlichen auf die fertigge-
stellte Baumaßnahme an der Volksschule Ludwig -Uhland-Schule (4,87 Mio. Euro) und auf
Nachaktivierungen bzgl. der Grundschule Thoner Espan (2,31 Mio. Euro).
Zugänge und Umbuchungen im Bereich der Verwaltungsgebäude entfallen im Wesentlichen auf
Baumaßnahmen am Amtsgebäude in der Äußeren Laufer Gasse 27 (1,25 Mio. Euro) und am Fa-
milienzentrum (439 TEuro).
Der große Anstieg im Bereich der sonstigen Bauten ist im Wesentlichen auf die Fertigstellung der
Baumaßnahmen „Feuerwache 1“ (50,28 Mio. Euro), „Kia Metropol Arena“ (33,75 Mio. Euro) und
„Gebäude für Kultur Gemeinschaftshaus“ (10,14 Mio. Euro) zurückzuführen.
Die Abgänge des Berichtsjahres betreffen im Wesentlichen den Verkauf des Gebäudes Rothen-
burger Straße 10 an den Eigenbetrieb NüBad (Mehrerlös 5,75 Mio. Euro), die Übertragung des
bebauten Grundstücks Kirchenweg 56 (Mehrerlös 6 TEuro) und den Abriss des Gebäudes Am
Stadtpark 94 (Mindererlös 155 TEuro).
Die im Vorjahr in Teilen bemängelten Zugangsbewertungen der bebauten Grundstücke aus der
Vermögensrechnung der Kameralistik wurden im Jahresabschluss 2021 bereinigt.
Die fehlerhafte Zugangsbewertung war darauf zurückzuführen, dass in der Vermögensrech-
nung der Kameralistik (vor 2005) sämtliche Baukosten pro Jahr erfasst wurden und nicht pro
Gebäude. Diese Jahresbaukosten wurden mit Einführung der Doppik im Jahr 2005 auf die
einzelnen Gebäude aufgeteilt und auf Unternummern pro Jahr unterteilt. Es ist nicht mehr
nachvollziehbar, auf welcher Basis die Aufteilung erfolgte. Darüber hinaus wurde bei den Bau-
kosten pro Jahr in der Kameralistik nicht zwischen tatsächlichen Baukosten (aktivierbar) und
Instandhaltungskosten (nicht aktivierbar) unterschieden. Dadurch sind die mit Einführung der
Doppik 2005 aktivierten Werte aufgrund der nicht mehr vollständig nachvollziehbaren Auftei-
lung und auch hinsichtlich ihrer Aktivierungsfähigkeit fraglich.
Aufgrund dessen wurden sämtliche Jahresbaukosten kleiner als 500 TEuro, deren Erstaktivie-
rung vor 1963 datierte und deren Nutzungsdauer von 58 Jahren und 10 Monaten somit zum
31.12.2021 vollständig abgelaufen ist, außerplanmäßig abgeschrieben. Der Einbezug der
Wertgrenze von 500 TEuro unterstellt, dass diese Jahresbaukosten größer 500 TEuro die Nut-
zungsdauer des Gebäudes verlängert haben und zum 31.12.2021 noch eine Restnutzungsdauer
aufweisen. Entsprechend handelt es sich bei den Jahresbaukosten kleiner als 500 TEuro entwe-
der um Baukosten, die die Nutzungsdauer nicht verlängert haben, oder um nicht aktivierungsfä-
hige Erhaltungsaufwendungen.
Der außerplanmäßigen Abschreibung in Höhe von 96,79 Mio. Euro stehen Erträge aus er Auflö-
sung zugehöriger Sonderposten in Höhe von 37,03 Mio. Euro gegenüber.
Im Rahmen der Prüfung wurde festgestellt, dass 2,49 Mio. Euro zu wenig außerplanmäßig abge-
schrieben wurden. Hintergrund war ein technischer Fehler aufgrund zu hoher Datenmengen bei
Ermittlung der abzuschreibenden Anlagen. Die fehlenden außerplanmäßigen Abschreibungen
werden im Jahresabschluss 2022 nachgeholt.
Darüber hinaus wurde festgestellt, dass während die außerplanmäßigen Abschreibungen als or-
dentlicher Aufwand unter der Position „Planmäßige Abschreibungen“ in der Ergebnisrechnung
188
Seite 12 von 90 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
dargestellt sind, werden die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten als außerordentliche
Erträge ausgewiesen. Auf diese Diskrepanz weist auch die Stadtkämmerei im Anhang hin.
Der Ausweis in der Ergebnisrechnung ist u.E. nicht ordnungsgemäß und auch die Positionsbe-
zeichnung „planmäßige Abschreibungen“ ist hier irreführend. Da es sich bei den Abschreibungen
und Erträgen aus Auflösung von Sonderposten um dieselben Sachverhalte handelt, wären die
Aufwendungen und Erträge gleich als ordentlich oder außerordentlich zu qualifizieren. Zudem
wäre eine Abweichung von der Positionsbezeichnung des Gliederungsschemas laut KommHV-
Doppik („Planmäßige Abschreibungen“) hin zur Positionsbezeichnung laut Zuordnungsvorschrift
zum kommunalen Kontenrahmen Bayern („Bilanzielle Abschreibungen“) mittels einer Ausnahme-
genehmigung im obigen Fall sinnvoll.
Die bereits im Vorjahr festgestellte Bewertungsproblematik hinsichtlich der Folgebewertung (Ab-
schreibungen) bleibt auch im Jahresabschluss 2021 noch ungelöst. Die Abschreibungsdauer für
bebaute Grundstücke liegt grundsätzlich bei 58 Jahren und 10 Monaten. Allerdings wird nicht die
gesamte Anlage über diese Nutzungsdauer abgeschrieben, sondern jede einzelne Unternummer
der Anlage, beginnend im jeweiligen Aktivierungsjahr. Stk befindet sich derzeit mit Rpr im Aus-
tausch, um eine einheitliche Abschreibung pro Gebäude und nicht pro Baumaßnahme umzuset-
zen. Korrekturmaßnahmen diesbezüglich sind für den Jahresabschluss 2023 vorgesehen.
Zu 3. Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemeingebrauch
Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Ge-
meingebrauch
31.12.2021
Euro
31.12.2020
Euro
Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 860.647.664,47 857.357.408,99
Brücken, Tunnel, sonstige Bauten des Infrastruktur-
vermögens 568.111.643,39 584.421.292,39
Gleisanlagen mit Streckenausrüstung 92.177.442,00 93.385.918,00
Versorgungsnetze 948.986,00 1.037.091,00
Straßen, Wege, Plätze und Verkehrslenkungsanlagen 167.744.488,00 169.480.128,00
Summe 1.689.630.223,86 1.705.681.838,38
Das Infrastrukturvermögen und die Sachanlagen im Gemeingebrauch verringerte sich
insgesamt um 16,05 Mio. Euro. Die Entwicklung ergab sich wie folgt:
Euro
Anfangsbestand 01.01.2021 1.705.681.838,38
+ Zugänge/Nachaktivierungen 26.409.379,21
- Abgänge 4.207.602,60
+/- Umbuchungen 11.634.149,18
- Abschreibungen 49.993.587,31
+ Zuschreibungen 0,00
Endbestand 31.12.2021 1.689.630.223,86
Die Zugänge des Berichtsjahres und Umbuchungen von bereits in den Vorjahren begonnenen
Baumaßnahmen in Höhe von 38,25 Mio. Euro entfallen größtenteils auf die Anlagenklassen
„Straßen, Wege, Plätze und Verkehrslenkungsanlagen“ (11,41 Mio. Euro), „Gleisanlagen mit
Streckenausrüstung“ (9,94 Mio. Euro) und „sonstige Bauten“ (8,57 Mio. Euro).
189
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 13 von 90
Bei den Anlagenklassen „Brücken“, „Tunnel“ und „Sonstige Bauten des Infrastrukturvermö-
gens“ ergab sich ein Rückgang von insgesamt 16,31 Mio. Euro. Ursächlich hierfür sind Inven-
turdifferenzen im Bereich der U -Bahn. Betroffen waren Vermögensgegenstände aus der ka-
meralen Vermögensrechnung, die nicht mehr zugeordnet bzw. bestätigt werden konnten. Dies
führt zu Abgängen in Höhe von 17,47 Mio. Euro.
Die Abschreibungen des gesamten Infrastrukturvermögens haben sich aufgrund des hohen
Investitionsvolumens um 3,49 Mio. Euro auf 49,99 Mio. Euro erhöht.
Zu 4. Bauten auf fremdem Grund und Boden
Bauten auf fremdem Grund und Boden 31.12.2021
Euro
31.12.2020
Euro
9.677.098,00 9.928.059,00
Der Bestand der Bauten auf fremdem Grund und Boden verringerte sich um 251 TEuro und
ist ausschließlich auf die planmäßige Abschreibung zurückzuführen.
Zu 5. Kunstgegenstände und Baudenkmäler
Kunstgegenstände und Baudenkmäler 31.12.2021
Euro
31.12.2020
Euro
Kunstgegenstände 394.673.967,35 394.050.640,25
Baudenkmäler 658.352,55 658.352,55
Summe 395.332.319,90 394.708.992,80
Die Kunstgegenstände und Baudenkmäler haben sich um 623 TEuro auf 395,33 Mio. Euro
erhöht. Hierbei stehen den Zugängen und Nachaktivierungen in Höhe von 643 TEuro Wert-
minderungen durch Abgänge in Höhe von 20 TEuro gegenüber.
Die vom BKPV bemängelte Inventarisierung der Kunstgegenstände der städtischen Museen
und der Dauerleihgaben an das Germanische Nationalmuseum wurde bereits nachgeholt. Die
körperliche Best andsaufnahme der Kunst - und Sammlungsgegenstände wurde im August
2018, die der Grafischen Sammlungen im Jahr 2019 abgeschlossen. Die Ergebnisse der In-
ventur wurden im Jahresabschluss 2020 bereits berücksichtigt.
Hinsichtlich der vom BKPV bemängelten Bewertung der Kunstgegenstände wurde im Frühjahr
2018 damit begonnen, alle Kunstgegenstände mit einem Schätzwert über 500 TEuro nach
dem mit dem BKPV abgestimmten Mustergutachten zu bewerten. Die Neubewertung wurde
im Jahr 2021 abgeschlossen und die Wertberichtigung der entsprechenden Kunstgegen-
stände bereits im Jahresabschluss 2020 dargestellt.
Auch im Bereich der Stadtbibliothek hat der BKPV bereits in der überörtlichen Prüfung der
Jahresabschlüsse 2003 bis 2009 wesentliche Teile des Wertansatzes der Drucke, Handschrif-
ten und Inkunabeln als fehlerhaft eingestuft. Diese Feststellung wurde im Rahmen der überört-
lichen Prüfung der Jahresabschlüsse 2010 bis 2016 nochmals bekräftigt und auch auf die wei-
teren Bereiche der Kunstgegenstände ausgeweitet. Nach Auffassung des BKPV sind die von
den städtischen Sachverständigen erstellten Wertgutachten für Kunstgegenstände unvollstän-
dig und angreifbar, da nicht alle wertbildenden Faktoren berücksichtigt werden. Darüber hin-
aus wird die nicht ausreichende Berücksichtigung von Verwertungsbeschränkungen bemän-
gelt, was in der Folge zu überhöhten Wertansätzen führt. Die Stadtkämmerei hält hierzu in
Ihrer abschließenden Stellungnahme fest, dass auch bei der Stadtbibliothek Wertgutachten
190
Seite 14 von 90 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
entsprechend des mit dem BKPV abgestimmten Mustergutachtens erstellt werden, um die bi-
lanzierten Werte zu belegen bzw. entsprechend fundierte Werte zu ermitteln.
Die vom BKPV bemängelte Bewertung der Archivalien des Stadtarchivs wurde bereits in den
Jahresabschlüssen 2017 und 2018 überarbeitet und abgeschlossen.
Zu 6. Fahrzeuge
Fahrzeuge 31.12.2021
Euro
31.12.2020
Euro
Pkw 638.226,00 777.549,00
Lkw 301.676,00 370.021,00
Spezialfahrzeuge 4.244.258,00 4.243.096,00
Sonstige Fahrzeuge 1.836.298,00 1.318.576,00
Summe 7.020.458,00 6.709.242,00
Der Bilanzposten Fahrzeuge erhöhte sich im Berichtsjahr um 311 TEuro bzw. 4,6 %. Hierbei
stehen den Zugängen und Umbuchungen in Höhe von 1,98 Mio. Euro Wertminderungen durch
Abschreibungen in Höhe von 1,66 Mio. Euro und Abgänge in Höhe von 6 TEuro gegenüber.
Die Zugänge inkl. Umbuchungen entfallen mit 1,16 Mio. Euro auf Spezialfahrzeuge, mit
79 TEuro auf PKW und mit 741 TEuro auf sonstige Fahrzeuge.
Zu 7. Maschinen, technische Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung (BGA)
Maschinen, technische Anlagen, BGA 31.12.2021
Euro
31.12.2020
Euro
Maschinen 4.099.311,00 4.305.433,00
Technische Anlagen 4.776.307,00 5.439.728,00
Betriebsvorrichtungen 22.271.991,00 21.920.686,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung 63.053.597,02 57.405.712,02
GWG 552.740,00 2.296.043,00
Summe 94.753.946,02 91.367.602,02
Die unter der Position Maschinen, technische Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
ausgewiesenen Vermögensgegenstände erhöhten sich im Berichtsjahr um 3,39 Mio. Euro auf
94,75 Mio. Euro.
Die wesentlichen Zugänge des Berichtsjahres entfallen analog zu den Vorjahren auf umfang-
reiche Beschaffungen von Einrichtungs - und Ausstattungsgegenständen in Kinder tagesein-
richtungen und Schulen.
Im Bereich der Betriebsvorrichtungen waren analog zu den Vorjahren Anschaffungskosten im
Zusammenhang mit der Erweiterung der Brandmeldeempfangsanlage und dem Ausbau des
Schwachstromkabelnetzes zu verzeichnen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) verringerten sich stark um 1,74 Mio. Euro auf
553 TEuro. Die Entwicklung ist au f fehlende wesentliche Zugänge zurückzuführen. Hinter-
grund ist die Gesetzesänderung bzgl. GWG, nach der die Aktivierung von beweglichem und
191
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 15 von 90
immateriellem Anlagevermögen bei Anschaffungskosten unter 800 Euro (vorher: 410 Euro)
netto seit dem 01.01.2019 entfallen kann.
Zu 8. Anlagen im Bau
Anlagen im Bau 31.12.2021
Euro
31.12.2020
Euro
307.969.208,55 292.528.249,99
Der Bilanzposten Anlagen im Bau erhöhte sich um 15,44 Mio. Euro. Hierbei stehen den Zu-
gängen des Berichtsjahres in Höhe von 156,42 Mio. Euro Umbuchungen fertiggestellter Bau-
maßnahmen in Höhe von 140,98 Mio. Euro gegenüber.
Die Zugänge des Berichtsjahres entfallen u.a. 34,39 Mio. Euro auf die Erweiterung der U -
Bahnlinie 3, Bauabschnitt 2.2 im Südwesten von Kleinreuth bei Schweinau bis Gebersdorf und
8,78 Mio. Euro auf die Generalsanierung des U-Bahnhofs Muggenhof. Desweiteren entfallen
5,61 Mio. Euro auf den Erwerb großer Teile des Prinovis -Areals im Stadtteil Langwasser zur
Errichtung eines Schulzentrums, 4,73 Mio. Euro auf den Ersatzneubau der Brücke der Mün-
chener Straße sowie 4,09 Mio. Euro auf den Bauabschnitt 3 des Künstlerhauses in der König-
straße 93.
Die nach Fertigstellung der jeweiligen Investitionsmaßnahmen im Berichtsjahr in die entspre-
chenden Anlagenklassen umgebuchten Vermögenswerte entfallen analog zu den Vorjahren
im Wesentlichen wieder auf die Bereiche Kindertageseinrichtungen, Schulen und Straßenbau.
Darüber hinaus wurde die Feuerwache 1 sowie die Ballsporthalle Kia Metropol Arena am Til-
lypark fertiggestellt und in die entsprechende Anlageklasse umgebucht.
Der hohe Bestand in der Unterposition „Anlagen im Bau“ verdeutlicht das hohe Investitionsvo-
lumen der Stadt Nürnberg. Neben Baukosten für Schulen und Kindertageseinrichtungen ent-
fallen wesentliche Posten im Bestand zum 31.12.2021 mit 89,72 Mio. Euro auf die U-Bahninf-
rastruktur, und mit 73,89 Mio. Euro auf Verkehrsflächen und Straßen.
III. Finanzanlagen 31.12.2021
Euro
31.12.2020
Euro
1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sonder-
vermögen
798.756.616,36 667.167.530,39
2. Wertpapiere 21.589.920,90 19.270.339,51
3. Versorgungsrücklage 34.957.636,16 34.957.636,16
4. Ausleihungen 31.041.317,22 33.162.209,24
Summe 886.345.490,64 754.557.715,30
192
Seite 16 von 90 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
Zu 1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen
31.12.2021
Euro
31.12.2020
Euro
Verbundene Unternehmen 609.329.132,10 489.059.044,13
Beteiligungen 147.228.662,41 147.229.912,41
Sondervermögen 42.198.821,85 30.878.573,85
Summe 798.756.616,36 667.167.530,39
Verbundene Unternehmen
Der Buchwert hat sich wie folgt entwickelt:
Stand am 31.12.2020 489.059.044,13 Euro
Zugänge 120.270.087,97 Euro
Stand am 31.12.2021 609.329.132,10 Euro
Der Beteiligungsbuchwert erhöhte sich in 2021 um 120,27 Mio. Euro. Davon entfallen
117,32 Mio. Euro auf die Anteile an der wbg. Mit Vertrag vom 28. Oktober 2021 hatte die Stadt
Nürnberg weitere 15 % der Anteile von der StWN erworben. Der Beteiligungsbuchwert der
wbg beläuft sich damit zum 31.12.2021 auf 239.834.362,14 Euro.
Die verbleibende Er höhung von 2,95 Mio. Euro betrifft die Einlage eines Grundstücks durch
die Stadt Nürnberg in das Kommunalunternehmen Klinikum Nürnberg. Dabei wurden stille Re-
serven in Höhe von 2,30 Mio. Euro aufgedeckt. In dieser Höhe wurde aus Vorsichtsgründen
eine Rückstellung gebildet, da der BKPV im Rahmen der vorangegangenen Prüfung die Wert-
haltigkeit von Einlagen in das Klinikum verneint hatte. Eine abschließende Klärung durch die
Rechtsaufsichtsbehörde steht nach wie vor aus. Im städtischen Jahresabschluss zum
31.12.2021 wird der Beteiligungsbuchwert des Klinikums unter den Finanzanlagen daher mit
127,71 Mio. Euro ausgewiesen.1 Unter Berücksichtigung der korrespondierenden Rückstel-
lung ergibt sich ein Wert von 15,97 Mio. Euro.
Beteiligungen
Der Buchwert hat sich wie folgt entwickelt:
Stand am 31.12.2020 147.229.912,41 Euro
Abgänge -1.250,00 Euro
Stand am 31.12.2021 147.228.662,41 Euro
Der Beteiligungsbuchwert verminderte sich in 2021 um 1 TEuro, da die EnergieRegion GmbH
liquidiert wurde.
1 Im Anhang, der Rpr zur Prüfung vorgelegt worden war, war der Beteiligungsbuchwert des Kommunalunterneh-
mens Klinikum mit 124.761.026,32 Euro ausgewiesen. Die Werterhöhung durch die Einlage auf
127.713.198,53 Euro war versehentlich unterblieben. Dies wurde im Rahmen der Prüfung korrigiert.
193
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 17 von 90
Sondervermögen
Die Veränderung des Buchwertes stellt sich wie folgt dar:
Stand am 31.12.2020 30.878.573,85 Euro
Zugänge 11.320.248,00 Euro
Stand am 31.12.2021 42.198.821,85 Euro
Das Sondervermögen SÖR ist mit 6,70 Mio. Euro bilanziert. Der Wertansatz resultiert aus der
Umwandlung des Trägerdarlehens in Eigenkapital von SÖR zum 01.01.2016. Da der BKPV
im Rahmen der überörtlichen Prüfung der Jahre 2010 bis 2016 Zweifel an der Werthaltigkeit
der Einlage hatte, ist die korrespondierende Erhöhung des Sondervermögens umstritten und
derzeit in Klärung. Aufgrund des Vorsichtsprinzips wurde für dieses Risiko in Vorjahren eine
Rückstellung in gleicher Höhe gebildet. Diese besteht auch in 2021 fort.
In 2021 hat die Stadt Nürnberg Grundstücke in die Eigenbetriebe NüBad und NüSt zum Ver-
kehrswert eingebracht. Lt. Beschluss vom 21.10.2020 soll das Volksbad saniert und wieder in
Betrieb genommen werden. Daher wurde das zugehörige Grundstück samt Gebäude in
NüBad eingelegt. Die Einlage in NüSt betrifft zwei Grundstücke, die für den Neubau des Au-
gust-Meier-Hauses erforderlich sind. Durch die Einbringung erhöhte sich das Sondervermö-
gen in Summe um 11,32 Mio. Euro. Bei NüBad und NüSt handelt es sich um strukturelle Ver-
lustbetriebe. Der Vorgang der Einlagen ist daher vom Grundsatz her vergleichbar mit der Um-
wandlung des Trägerdarlehens in Eigenkapital bei SÖR in 2016. Da dessen abschließende
Beurteilung durch die Rechtsaufsichtsbehörde noch aussteht, wurde auch für die Einlagen in
NüBad und NüSt aus Vorsichtsgründen eine Rückstellung gebildet. Di ese bemisst sich nach
der Höhe der aufgedeckten stillen Reserven. Unter Berücksichtigung der korrespondierenden
Rückstellungen ergibt sich für NüBad ein Bilanzansatz von 3,07 Mio. Euro bzw. für NüSt von
17,18 Mio. Euro.2
Zu 2. Wertpapiere
Der Bilanzposten erfasst die den nichtrechtsfähigen Stiftungen zuordenbaren Finanzanlagen.
Zu 3. Versorgungsrücklage
Die nach Art. 2 Abs. 4 des Gesetzes über die Bildung von Versorgungsrücklagen im Freistaat
Bayern (BayVersRücklG) zu bildende Versorgungsrücklage wird in Anteilen am „Bayerischen
Pensionsfonds“ des Bayerischen Versorgungsverbandes angelegt. Es handelt sich um einen
thesaurierenden Spezialfonds.
Seit dem 01.01.2018 beseht keine gesetzliche Verpflichtung zur Anlage mehr. Die Versor-
gungsrücklage ist seitdem unverändert mit den Anschaffungskosten in Höhe von
34,96 Mio. Euro bilanziert. Der Kurswert des Depots zum 31.12.2021 betrug 51,77 Mio. Euro.
2 Ohne Berücksichtigung der Rückstellung belaufen sich die Finanzanlagen NüBad auf 8,00 Mio. Euro und NüSt
auf 21,22 Mio. Euro.
194
Seite 18 von 90 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
Zu 4. Ausleihungen
Ausleihungen sind überwiegend Darlehen, die die Stadt Nürnberg an Dritte vergibt. Dabei han-
delt es sich vor allem um Wohnungsbaudarlehen sowie übrige Darlehen an städtische Eigen-
betriebe oder Beteiligungsgesellschaften.
Die Ausleihung an verbundene Unternehmen betrifft das Klinikum Nürnberg und resultiert aus
der Auflösung des Sondervermögens im Jahr 2010.
Zur Erweiterung des zum 01.01.2009 gegründeten Eigenbetriebs Servicebetrieb Öffentlicher
Raum Nürnberg wurden Vermögensgegenstände auf diesen übertragen. Daraus resultierte
eine Nettoforderung der Stadt Nürnberg an den Eigenbetrieb, die später in ein Trägerdarlehen
umgeschuldet wurde. Aufgrund planmäßiger Tilgungen verringert sich dessen Wert regelmä-
ßig um 900 TEuro jährlich. Der Ausweis des Darlehens erfolgt unter Ausleihung an Sonder-
vermögen.
Des Weiteren werden Wohnungsbaudarlehen, verkaufte bzw. sonstige vergebene Darlehens-
forderungen aufgrund ihres langfristigen Charakters unter den Ausleihungen ausgewiesen.
Bei den verkauften Darlehen handelt es sich um zinsverbilligte Darlehensforderungen des so-
zialen Wohnungsbaus, die im Jahr 1996 an eine Bank verkauft wurden. Die Verwaltung der
Darlehen läuft weiterhin über die Stadt Nürnberg. Zum 31.12.2021 beläuft sich der Bestand an
verkauften Darlehensforderungen auf 511 TEuro. Er reduzierte sich gegenüber dem Vorjahr
um die von den Darlehensnehmern gezahlten Tilgungen in Höhe von 370 TEuro. Da die Stadt
nur die Verwaltung der Darlehen übernimmt, besteht in gleicher Höhe ( 511 TEuro) eine ent-
sprechende Verbindlichkeit.
Die Wohnungsbaudarlehen haben sich in 2021 aufgrund erbrachter Tilgungsleistungen redu-
ziert. Zugleich wurde in 2021 ein neues Darlehen in Höhe von 300 TEuro ausgereicht. Zum
31.12.2021 belaufen sie sich in Summe auf 10,59 Mio. Euro.
Die Forderungen aus sonstigen Darlehen bestehen vor allem gegenüber Genossenschaften,
Stiftungen sowie privaten U nternehmen. Sie sind zum 31.12.2021 mit 5,35 Mio. Euro in der
Bilanz ausgewiesen. Darin enthalten ist ein zinsloses Darlehen über 2,50 Mio. Euro, das über
25 Jahre mit jährlich 100 TEuro zu tilgen ist und bei Ausreichung für Zwecke der Bilanzierung
abgezinst wurde. Aus der jährlichen Aufzinsung resultiert in 2021 ein Ertrag von 85 TEuro.
Im Rahmen der Prüfung wurde darüber hinaus festgestellt, dass der Anlagenspiegel hinsicht-
lich der Vorjahreswerte der Ausleihungen fehlerhaft war. Die erforderlichen Korrekt uren wur-
den zwischenzeitlich vorgenommen.
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 31.12.2021
Euro
31.12.2020
Euro
Rohstoffe 111.975,00 116.770,50
Hilfsstoffe 16.823,83 11.712,28
Betriebsstoffe 43.213,06 40.151,64
Fertige Erzeugnisse und Waren 386.577,49 369.690,49
Grundstücke des Umlaufvermögens 40.162.925,83 39.494.991,76
Summe 40.721.515,21 40.033.316,67
195
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 19 von 90
Der Bilanzposten Vorräte enthält unter anderem Roh- , Hilfs- und Betriebsstoffe in Höhe von
insgesamt rund 172 TEuro. Diese setzen sich zusammen aus Lagerbeständen des Hochbau-
amtes (Rohstoffe), der Zentralen Dienste (Hilfsstoffe) sowie der Feuerwehr (Betriebsstoffe).
Der in SAP verbuchte Bestand der bei den Zentralen Diensten verwalteten Dienstfahrscheine
war wie in den Vorjahren im Rahmen der Inventur auch für das Jahr 2021 höher als der tat-
sächlich vorhandene Bestand. Eine entsprechende Korrektur dieser Inventurdifferenz in Höhe
von 1.447,00 Euro wurde allerdings mit Wirkung zum 31.12.2021 erstmalig vorgenommen,
wodurch der Buch- mit dem Istbestand übereinstimmt.
Bei den fertigen Erzeugnissen und Waren in Höhe von insgesamt knapp 387 TEuro handelt
es sich zum großen Teil (303 TEuro) um Druckschriften, Kataloge und Videos aus den Berei-
chen des Stadtarchivs, der Museen der Stadt und des KunstKulturQuartiers. Die Bestände des
KunstKulturQuartiers beinhalten die Vorräte der Kunsthalle, der Kunstvilla und seit 2018 auch
die Artikel des Kunsthauses. Hauptsächlich aufgrund des Zugangs von Beständen der städti-
schen Museen erhöhte sich der Bilanzwert der Ha ndelswaren bis Ende 2021 insgesamt um
knapp 17 TEuro. Die bei dieser Bilanzposition ebenfalls ausgewiesenen Bestände der Fried-
hofsverwaltung belaufen sich für 2021 auf rund 83 TEuro. Dabei handelt es sich um Särge,
Urnen und Sargwäsche. Die Bestandsführung der Friedhofsverwaltung wird unter anderem
über das SAP Modul MM (Materialwirtschaft) abgebildet. Die Zählbestände waren hier in
Summe niedriger als die Buchbestände, wodurch letztlich eine Inventurdifferenz von 2 TEuro
resultierte. Auch hier wurden Korrekurbuchungen vorgenommen.
Im Gegensatz zum Vorjahr war bei den Vorräten in 2021 in Summe nun wieder ein Anstieg
um 688 TEuro auf 40,72 Mio. Euro festzustellen. Dies ist wie schon in den Vorjahren haupt-
sächlich auf die Erfassung von Grundstücken im Umlaufv ermögen zurückzuführen. Diese
Grundstücke sollen nicht dauerhaft im Vermögen der Stadt Nürnberg verbleiben, sondern sind
zur Weiterveräußerung als Gewerbe- oder auch Wohnbauflächen bestimmt. Hier resultiert für
2021 insgesamt eine Zunahme von 668 TEuro größtenteils aufgrund von Umbuchungen von
Grundstücken aus dem Anlagevermögen.
In den städtischen Bewertungsrichtlinien existieren Wertgrenzen für Lagerbildungen von
5 TEuro für Verwaltungs -, Büro - und Präsentations - sowie Reinigungsmaterial und von
10 TEuro für Labormaterial und vergleichbare Materialien wie auch für Werkstatt- und Bauma-
terial. Diese Regelungen wurden vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband im Rah-
men seiner überörtlichen Prüfung der Jahresabschlüsse 2005 bis 2009 bei der Stadt Nürnberg
kritisiert. Die Stadt Nürnberg erwiderte in der Stellungnahme hierzu, dass weder KommHV -
Doppik noch BewertR eine Definition des Begriffs „Lager“ enthalten, so dass die Stadt Nürn-
berg diesen Begriff selbst zu interpretieren und festzulegen hat. Daher ist die D efinition von
Wertgrenzen sinnvoll und auch üblich. Durch die genannten Wertgrenzen werden niedrige
wertmäßige Lagerbestände nicht erfasst.
Die Inventur wurde mittels vor - bzw. nachgelagerter Stichtagsinventur durchgeführt. Eine
schriftliche Inventuranweisung sowie größtenteils zweifach unterschriebene Inventurprotokolle
liegen vor.
196
Seite 20 von 90 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 31.12.2021
Euro
31.12.2020
Euro
1. Abgabenforderungen 84.385.255,88 78.408.898,79
2. Privatrechtliche Forderungen aus Lieferungen und Leis-
tungen
3.915.822,45 3.620.653,88
3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Beteili-
gungen, Sondervermögen, rechtsfähige Stiftungen
39.883.772,05 47.574.952,30
4. Forderungen gegen den öffentlichen Bereich und aus
Transferleistungen
33.388.417,42 36.993.313,56
5. Sonstige Vermögensgegenstände 54.813.653,11 73.224.197,61
Summe 216.386.920,91 239.822.016,14
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nominalwert ange-
setzt. Im Gegensatz zum Vorjahr reduzierten sie sich in Summe wieder um 23,44 Mio. Euro.
Gemäß dem städtischen Wertberichtigungskonzept wurden, wie in den Vorjahren, auch für
2021 Einzel- und Pauschalwertberichtigungen zweifelhafter Forderungen vorgenommen. Die
Summe aus Einzel - und Pauschalwertberichtigungen der zweifelhaften Forderungen nahm
zum 31.12.2021 im Vergleich zum Vorjahr um 2,35 Mio. Euro auf insgesamt 48,83 Mio. Euro
zu. Davon entfiel der weitaus größte Anteil in Höhe von 46,09 Mio. Euro wie in den Vorjahren
auf die Wertberichtigung der Abgabenforderungen. Zudem mussten im Berichtsjahr unein-
bringliche Forderungen in Höhe von 1,80 Mio. Euro abgeschrieben werden (Vorjahr:
1,81 Mio. Euro).
Die Abgabenforderungen beinhalten Forderungen aus Gebühren (19,22 Mio. Euro), Beiträgen
(2,68 Mio. Euro), Steuern (60,07 Mio. Euro) sowie sonstigen öffentlich- rechtlichen Forderun-
gen (2,42 Mio. Euro). Die Abgabenforderungen nahmen in 2021 im Vergleich zum Vorjahr
nochmals um 5,98 Mio. Euro zu. Das lag hauptsächlich an der Zunahme der Steuerforderun-
gen um 6,15 Mio. Euro sowie am Anstieg der Gebührenforderungen (+1,32 Mio. Euro). Die
Beitragsforderungen hingegen sanken im Gegensatz zum Vorjahr wieder um 1,70 Mio. Euro.
Die höheren Gebührenforderungen resultier en wie auch in den Vorjahren aus gestiegenen
KiTa-Gebühren (+1,12 Mio. Euro). Hier werden seit dem Jahr 2017 neben den Gebühren für
die Betreuung zusätzlich auch Verpflegungsgebühren im Zusammenhang mit den städtischen
Kindertageseinrichtungen über SAP verwaltet. Bei den gesunkenen Beitragsforderungen wa-
ren nun geringere Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge von 522 TEuro vorhanden
(Vorjahr: 1,71 Mio. Euro). Neben den Wertberichtigungen der Steuerforderungen zum Bilanz-
stichtag in Höhe von 42,84 Mio. Euro erlangten die Zweifelhaftstellungen bei diesen Forderun-
gen in 2021 eine Gesamthöhe von 51,22 Mio. Euro.
Die privatrechtlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (hauptsächlich aus Ver-
mietung, Verpachtung, Erbbaurecht usw.) hatten zum 31.12.2021 einen Gesamtsaldo von ins-
gesamt 3,92 Mio. Euro. Der Forderungsbestand musste wie in den Vorjahren kumuliert um
1,31 Mio. Euro wertberichtigt werden. Zweifelhaft gestellt wurden Forderungen in Höhe von
382 TEuro.
Bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Beteiligungen , Sondervermögen
und rechtsfähige Stiftungen sind wie in den Vorjahren als bedeutsamste Posten die Kon-
tokorrentkonten der verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Eigenbetriebe enthal-
ten. Diese weisen mit 35,08 Mio. Euro nach wie vor einen hohen Bestand aus (Vorjahr:
44,23 Mio. Euro). Der Rückgang um insgesamt 9,15 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr re-
sultiert hauptsächlich aus den Kontenbewegungen des Flughafens Nürnberg
(-18,0 Mio. Euro), des Eigenbetriebs Nürnberg Bad ( -3,60 Mio. Euro), der noris inklusion
197
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 21 von 90
gGmbH ( -2,42 Mio. Euro), der Noris -Arbeit gGmbH ( -0,33 Mio. Euro), des Zweckverban-
des Kommunale Verkehrsüberwachung Großraum Nürnberg ( -0,31 Mio. Euro) sowie der
Stadion Nürnberg Betriebs -GmbH (-0,11 Mio. Euro). Dem stehen Zuwächse bei den Kon-
ten der WBG KommunalGmbH (+12,14 Mio. Euro), der Eigenbetriebe SUN
(+2,03 Mio. Euro) und SÖR (+1,55 Mio. Euro) entgegen. Die Abnahme der gesamten For-
derungen gegen verbundene Unternehmen, Beteiligungen , Sondervermögen und rechts-
fähige Stiftungen in 2021 um insgesamt 7,69 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr ist somit
weitgehend auf die in Summe geringere Inanspruchnahme der Kontokorrentkonten zurück-
zuführen. Dieser Rückgang wird teilweise kompensiert durch den zwischenzeitlichen Aus-
gleich von zwei im Vorjahr noch verbuchten kreditorischen Debitoren bei SÖR in Höhe von
2,29 Mio. Euro. Die von ASN zum Bilanzstichtag teilweise bereits seit dem Jahr 2017 aus-
stehenden Verwaltungskostenerstattungen erhöhten sich zus ätzlich um 4 80 TEuro auf
nunmehr 2,16 Mio. Euro.
Die Forderungen gegenüber dem öffentlichen Bereich und aus Transferleistungen reduzierten
sich im Vergleich zum Vorjahr in Summe um 3,60 Mio. Euro. Hierbei nahmen die Forderungen
gegenüber dem Bund größtenteils aus der Erstattung der Leistungen der Grundsicherung im
Alter nach SGB XII sowie im Rahmen von Hartz IV um 3 ,88 Mio. Euro auf insgesamt
16,99 Mio. Euro ab. D ie Forderungen gegen das Land erhöhten sich im Vergleich zu den
Vorjahren nur relativ moderat um 409 TEuro. Die vormals noch hohen Bestände aus den
Erstattungen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) nehmen mittlerweile
nur noch einen geringeren Anteil ein. Zum 31.12.2021 belaufen sie sich auf 1 ,86 Mio. Euro.
Der größte Teil der Forderungen gegen das Land (7 ,78 Mio. Euro) setzt sich nun aus aus-
stehenden Erstattungen für den Neubau sowie Betrieb von Schulen und KiTas zusammen.
Die Forderungen gegen sonstige öffentliche Sonderrechnungen reduzierten sich im Ge-
gensatz zum Vorjahr wieder um 1 ,0 Mio. Euro. Die Ende 2020 noch vorhandenen Forde-
rungen gegen die Bundesagentur für Arbeit aus Mieterträgen für das Telekommunikations-
netz (knapp 320 TEuro), gegen das Siedlungswerk Nürnberg aus Erschließungsbeiträgen
und Grundsteuer (166 TEuro) sowie gegenüber der NürnbergMesse GmbH im Zusammen-
hang mit der Grundsteuer B (knapp 476 TEuro) wurden zwischenzeitlich ausgeglichen. Bei
den Forderungen gegen übrige Bereiche aus Transferleistungen ist der Bestand mittlerweile
sogar auf 6,05 Mio. Euro angewachsen. Dieser resultiert größtenteils aus Rückforderungen
von Sozial- und Jugendhilfeleistungen. Bei den Forderungen gegen den öffentlichen Bereich
und für Transferforderungen werden auch Wertkorrekturen gemäß dem städtischen W ertbe-
richtigungskonzept vorgenommen. Diese Wertminderungen belaufen sich Ende des Jahres
2021 auf 827 TEuro. In dem Zusammenhang erfolgten bei den Transferforderungen gegen
private Unternehmen und übrige Bereiche Zweifelhaftstellungen in Höhe von insgesamt
1,06 Mio. Euro.
Die Abstimmung zwischen Hauptbuch (SAP FI) und Nebenbuch (SAP PSCD) war auch für
das Jahr 2021 möglich. Es mussten hier keine Abweichungen festgestellt werden. Zudem wur-
den die im Nebenbuch (SAP Debitoren) ermittelten kreditorischen Debitoren im Hauptbuch
(SAP FI) weitestgehend korrekt in die sonstigen Verbindlichkeiten umgegliedert. Lediglich bei
den Beitragsforderungen resultierte diesbezüglich eine geringfügige und somit aber unwesent-
liche Differenz.
198
Seite 22 von 90 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
Die sonstigen Vermögensgegenstände setzen sich wie folgt zusammen:
Sonstige Vermögensgegenstände 31.12.2021
Euro
31.12.2020
Euro
Forderungen gegen Mitarbeitende 61.522,50 337.595,10
Andere sonstige Vermögensgegenstände 46.938.716,90 63.656.252,91
Umsatzsteuerforderungen 2.758.630,34 5.608.183,57
Durchlaufende Gelder 14.244,08 14.306,58
Verrechnungskonten 5.040.539,29 3.607.859,45
Summe 54.813.653,11 73.224.197,61
Die Forderungen gegen Mitarbeitende resultieren zum weit überwiegenden Teil aus Vor-
schusszahlungen. Im Gegensatz zum Vorjahr reduzierte sich diese Position hauptsächlich bei
den Vorschüssen in Summe wieder um 276 TEuro.
Die anderen sonstigen Vermögensgegenstände setzen sich größtenteils aus Forderungen aus
der antizipativen Rechnungsabgrenzung zusammen. Hierbei handelt es sich um Abgren-
zungsbuchungen für Erträge, die dem Berichtsjahr zuzuordnen sind, allerdings erst im Folge-
jahr zahlungswirksam zugehen. Nach dem bedeutsamen Zuwachs im Vorjahr
(25,41 Mio. Euro) nahmen diese Posten in 2021 wieder um 16,87 Mio. Euro auf
46,47 Mio. Euro ab. Ende 2020 war hier noch die Einbringung von Grundstücken in den Stadt-
teilen Großreuth bei Schweinau (15,83 Mio. Euro) und in St. Johannis (3,66 Mio. Euro) in die
WBG Nürnberg Beteiligungs GmbH abgegrenzt. Entsprechende Posten sind zum 31.12.2021
jedoch nicht mehr vorhanden, was den Rückgang hauptsächlich verursacht hat. Diese Ab-
nahme der anderen sonstigen Vermögensgegenstände wurde durch die Ende 2021 erfolgten
Abgrenzungen der aus den Eröffnungsbilanzen der nichtrechtsfähigen Stamm -Schmitt Stif-
tung und Pocket-Opera-Company-Stiftung Nürnberg resultierenden Posten von zusammen
4,57 Mio. Euro betragsmäßig teilweise kompensiert.
In dieser Bilanzposition ist zudem wie schon für die Vorjahre die anteilige Anpassung des
Freistellungsanspruchs für 2021 gegenüber dem Klinikum Nürnberg enthalten. Der bereits seit
2015 vorhandene Freistellungsanspruch der Stadt Nürnberg gegenüber dem Klinikum Nürn-
berg bezieht sich auf die in der städtischen Bilanz passivierten Pensions- und Beihilferückstel-
lungen für aktive Mitarbeiter und Versorgungsempfänger, für die beim Kommunalunternehmen
Klinikum aufgrund der dort abgeleisteten Dienstzeiten ebenfalls entsprechende Rückstellun-
gen gebildet werden. Für die Versorgungsleistungen wurden 2,23 Mio. Euro und für die Bei-
hilfeleistungen 637 TEuro zugeschrieben. Zudem wurden Verwaltungsgebühren im Rahmen
von bauordnungsrechtlichen Verfahren (479 TEuro) sowie die Beteiligung der Stadt Nürnberg
an der Umsatz- und an der Einkommensteuer ( 2,80 Mio. Euro) abgegrenzt. Weitere bedeut-
same Posten entfallen auf Erträge aus Gebühren, Eintrittsgeldern, Kostenerstattungen sowie
Zinsen. Darüber hinaus werden in den anderen sonstigen Vermögensgegenständen analog
zu den Vorjahren der konstante Vorschuss für das Beihilfecenter Erlangen (310 TEuro) sowie
Kautionen (1 TEuro) und seit dem Jahr 2021 im Sozialhilfebereich vereinnahmte Kautionen
für Übergangswohnungen (157 TEuro) ausgewiesen.
Die Forderungen aus der Umsatzsteuer reduzierten sich hauptsächlich aufgrund von geringe-
ren Umsatzsteuer-Vorauszahlungen um 2,85 Mio. Euro auf insgesamt 2,76 Mio. Euro. In die-
ser Bilanzposition sind Buchungen aus der Umsatzsteuerveranlagung für November und De-
zember des Berichtsjahres enthalten, die erst im Januar beziehungsweise Februar des Folge-
jahres fällig sind.
199
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 23 von 90
Die durchlaufenden Gelder enthalten bereits seit vielen Jahren hauptsächlich Altforderungen
von Dienststellen, welche zwischenzeitlich in den Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher
Raum Nürnberg ausgelagert wurden. Deren Saldo blieb im Vergleich zum Vorjahr konstant bei
14 TEuro.
Die für das Jahr 2021 hier ausgewiesenen Verrechnungskonten setzen sich aus debitorischen
Verrechnungskonten zusammen.
Die Verrechnungskonten bilden eine Vielzahl unterschiedlichster Sachverhalte ab, die teil-
weise bereits mehrere Jahre andauern. In einigen Fällen müssen nach Abwicklung dieser Ge-
schäftsvorfälle die damit korrespondierenden Verrechnungskonten geschlossen werden. Die
betragsmäßig bedeutsamsten Verrechnungskonten beinhalten wie schon in den Vorjahren un-
ter anderem die offenen Posten im Rahmen der Kinder - und Jugendhilf e mit insgesamt
848 TEuro. Als weitere bedeutsame Sachverhalte sind die Verrechnungen mit der Staatsober-
kasse im Rahmen der Ausbildungsförderung von rund 140 TEuro, durchlaufende Posten der
Friedhofsverwaltung von 156 TEuro sowie die einkommensorientierte Förderung von Wohn-
raum (287 TEuro) zu nennen.
III. Liquide Mittel 31.12.2021
Euro
31.12.2020
Euro
1. Kassenbestand 1.014.466,53 837.980,73
2. Bankguthaben 412.775.140,71 425.667.728,67
Summe 413.789.607,24 426.505.709,40
Im Kassenbestand ist der Barbestand mit rd. 503,9 TEuro enthalten. Die Handvorschüsse wur-
den mit rd. 252,1 TEuro und die Bestände der Zahlstellen mit 257,4 TEuro bilanziert. Unbare
Bestände, z.B. in Form von Briefmarken, wurden ebenfalls unter den l iquiden Mitteln mit rd.
0,1 TEuro eingestellt. Darüber hinaus sind zum Jahreswechsel noch nicht ausgeglichene Ver-
rechnungskonten (Barkasse, IPSN, KoM, KuF, KuM, SHA etc.) mit rd. 1,0 TEuro enthalten.
Der Bilanzposten Bankguthaben enthält die Fest - und Tagesgeldanlagen von insgesamt
41,6 Mio. Euro. Basis der zum 31.12.2021 vorhandenen Beträge waren die zum Tagesab-
schluss 30.12.2021 ausgewiesenen Werte. Die Stadtkasse war am Bilanzstichtag 31.12. ge-
schlossen, so das kein Tagesabschluss für diesen Tag erstellt wurde. Bei einer Geldanlag e
wurden die zum 31.12.2021 auf dem Anlagekonto gutgeschriebenen Zinsgutschriften mit der
Wertstellung erst in den folgenden Bankbelegen des Jahres 2022 aufgeführt und sind daher
zum Bilanzstichtag nicht berücksichtigt . Bereits in den Vorjahren wurde dieser Sachverhalt
festgestellt. Der Beanstandung des Rpr wurde auch im Jahr 2021 nicht nachgekommen. Die
Stadtkasse hat künftig auch die am letzten Tag des Jahres gutgeschriebenen Zinsen auf den
Festgeldern auszuweisen. Dies wäre möglich gewesen, da der Buchungsschluss zeitlich nach
dem Bilanzstichtag folgt.
Die Guthabensalden der verschiedenen städtischen Geschäftskonten beliefen sich auf insge-
samt rd. 371,0 Mio. Euro.
Enthalten sind hier Bankkonten bei der Sparkasse Nürnberg, welche in der Finanzbuchhaltung
auf dem Konto Nr. 28830000 „Girokonten außerhalb SAP Sparkasse" (z.B. Jugendamt, Schu-
len etc.) mit 336.924,38 Euro ausgewiesen werden. Diese Konten werden teilweise nicht über
Zahlstellen und unter Verstoß gegen das Bruttoprinzip geführt. Gegenüber Rpr wurden die
Kontensalden per 31.12.2021 in einer Liste der Sparkasse Nürnberg nachgewiesen. Der in
dieser Liste von Rpr kumulierte Betrag von 305.823,97 Euro weicht vom gebuchten Wert ab.
Die von Rpr in Gang gesetzten Recherchen bei KaSt ergaben als Ursache, dass z.B. Bestände
bereits aufgelöster Bankkonten nicht ausgebucht waren und z.B. Differenzen auf Bankkonten,
200
Seite 24 von 90 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
welche von der WBG extern geführt wurden, nicht mehr nachvollzogen werden konnten. KaSt
hat hier bereits Maßnahmen eingeleitet und gegenüber Rpr Korrekturbuchungen angekündigt.
Der Anteil dieser nicht über SAP geführten Bankkonten ist im Verhältnis zur Gesamtsumme
der liquiden Mittel verhältnismäßig gering. Rpr weist aber darauf hin, dass bei der Verwaltung
liquider Mittel ein hoher Maßstab anhand der gesetzlichen Vorgaben zur Kassensicherheit und
den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung (Bruttoprinzip) anzulegen ist.
C. Aktive Rechnungsabgrenzung
C. Aktive Rechnungsabgrenzung 31.12.2021
Euro
31.12.2020
Euro
1. Disagio 128.150,00 221,350,00
2. Beamtenbezüge und Beamtenversorgung für Januar
2022 17.673.893,87 17.569.503,19
3. Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII 5.808.965,34 5.968.128,54
4. Leistungen nach dem SGB II 9.410,33 -2.262,11
5. sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten 13.740.846,28 7.921.453,14
Summe 37.361.265,82 31.678.172,76
Für die Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten wurde gemäß Nr. 3.3.8 Abs. 3 AFB eine
Wertgrenze von 3.000 Euro für geringfügige, regelmäßig wiederkehrende Posten festgesetzt.
Auf eine Aktivierung kann demnach verzichtet werden, wenn der abzugrenzende Einzelbetrag
diese Grenze nicht übersteigt und das Jahresergebnis dadurch nicht wesentlich beeinflusst
wird.
Der Anstieg der aktiven Rechnungsabgrenzungsposten um rund 5,68 Mio. Euro ist insbeson-
dere auf den Anstieg der sonstigen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten (+5,82 Mio. Euro)
zurückzuführen. Ursächlich hierfür waren insbesondere die nach SGB II im Dezember 2020
gewährten Hilfen im Zusammanhang mit den Kosten der Unterkunft für Januar 2021
(7,55 Mio. Euro), welche im Vorjahr erst im Januar geleistet wurden.
Aus den vorschüssig gezahlten Beamtenbezügen und - versorgungsleistungen für Januar
2022 wurde wie üblich der auf das Staatstheater, die Eigenbetriebe sowie der auf die verbun-
denen Unternehmen (Sportservice, Klinikum, N -ERGIE, Verkehrs -Aktiengesellschaft Nürn-
berg) entfallende Anteil von insgesamt 323 TEuro umgebucht und als Forderung gegen diese
Unternehmen ausgewiesen.
Die Position „Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII“ enthält die entsprechenden Gelder, die
im Dezember 2021 (PROSOZ-Läufe vom 22.12., 27.12. und 29.12.2021) im Voraus für den
Monat Januar 2022 ausbezahlt wurden.
Die abgegrenzten Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) betref-
fen die von der „Arbeitsgemeinschaft zur Arbeitsmarktintegration Nürnberg“ mit den täglichen
Einzelnachweisen bis Ende Dezember 2021 angeforderten Mittel für Januar 2022.
201
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 25 von 90
Bei den sonstigen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind neben zahlreichen kleineren
Posten insbesondere nachstehende in Folgeperioden erfolgswirksam zuzuordnende Beträge
enthalten:
SGB II Kosten der Unterkunft Januar 2022 rd. 7,55 Mio. Euro
Erstattungen an die VAG rd. 1,35 Mio. Euro
Kommunale Unfallversicherung Beitrag 2022 rd. 1,13 Mio. Euro
Buchungsbelege lagen vor. Die im Vorjahr für Aufwendungen des Jahres 2021 gebildeten ak-
tiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden vollständig aufgelöst.
1.3.2.3 Passivseite
A. Eigenkapital
A. Eigenkapital (nach Ergebnisverwendung) 31.12.2021
Euro
31.12.2020
Euro
I. Basiskapital 698.539.520,14 693.357.558,94
II. Rücklagen 244.635.068,48 223.291.622,13
III. Verlustvortrag (Kostendecker Marktamt und Landwirt-
schaftsbehörde sowie Friedhofsverwaltung)
-13.704.802,88 -9.969.158,65
Summe 929.469.785,74 906.680.022,42
Im Einzelnen ergibt sich folgende Zusammensetzung:
I. Basiskapital 31.12.2021
Euro
31.12.2020
Euro
1. Basiskapital Stadt 665.278.406,28 665.278.406,28
2. Kapitalzuschuss zur Versorgungsrücklage 993.351,40 993.351,40
3. Grundstockvermögen der nichtrechtsfähigen Stiftungen 21.110.736,11 16.426.254,12
4. Zustiftungen ab 01.01.2005 bei den nichtrechtsfähigen
Stiftungen
6.797.606,73 6.331.500,13
5. Zuführungen aus der Ergebnisrücklage der nichtrechts-
fähigen Stiftungen
2.572.614,86 2.389.232,52
6. Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen der nicht-
rechtsfähigen Stiftungen
1.786.804,76 1.938.814,49
Summe 698.539.520,14 693.357.558,94
202
Seite 26 von 90 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
Zu 1. Basiskapital Stadt
Das Basiskapital Stadt blieb gegenüber dem Vorjahr unverändert. Im Gegensatz zu den Vor-
jahren mussten zum 31.12.2021 keine erfolgsneutralen Korrekturbuchungen durchgeführt
werden.
Zu 2. Kapitalzuschuss zur Versorgungsrücklage
Als Kapitalzuschuss zur Versorgungsrücklage werden die anteiligen Zahlungen der Eigenbe-
triebe, des Klinikums sowie der Stiftung Staatstheater Nürnberg ausgewiesen, da die Stadt
auch für deren Beamte die Versorgungsrücklage bildet. Die Stadt Nürnberg ist nicht Mitglied
im Bayerischen Versorgungsverband und verwaltet daher ihre Versorgungsrücklage selbst.
Seit dem 01.01.2018 besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Anlage in die Versorgungs-
rücklage mehr. Da infolgedessen im Berichtsjahr keine Zuführung vorgenommen wurde, wur-
den auch keine Erstattungen von den Töchtern eingefordert.
Zu 3. Grundstockvermögen der nichtrechtsfähigen Stiftungen
Der Bilanzposten erhöhte sich um 4.684.481,99 Euro auf 21.110.736,11 Euro. Diese Verän-
derung resultiert aus der Aufstockung des Basiskapitals der Georg und Gisela Gottschalk Stif-
tung (Gründung im Jahr 2020) um 115.000,00 Euro sowie aus der Einstellung des Grundstock-
vermögens zweier im Jahr 2021 neu gegründeter Stiftungen in das Basiskapital der Stadt.
Neue Stiftung Grundstockvermögen Euro
Pocket-Opera-Company Stiftung 2.381.920,17
Stamm-Schmitt-Stiftung 2.187.561,82
Summe 4.569.481,99
Zu 4. Zustiftungen ab 01.01.2005 bei den nichtrechtsfähigen Stiftungen
Der Bilanzposten erhöhte sich um 466.106,60 Euro auf 6.797.606,73 Euro. Diese Erhöhung
erfolgte für fünf Stiftungen.
Stiftung Vermögenszugang Euro Bemerkung
Heinrich und Amalie Lang-Stiftung 73.106,60 Zustiftung aus Nachlass
Bärbel Schröder und Claus Schmidt
Stiftung
40.000,00 Zustiftung durch zwei Überwei-
sungen des Stifters in Höhe von
jeweils 20.000,00 Euro
Erwin-und-Monika-Telle-Stiftung 100.000,00 Durch eine Stifterin drei Über-
weisungen in Höhe von
40.000,00 Euro, 50.000,00 Euro
und 10.000,00 Euro
Johann und Liselotte Lehner Stiftung 250.000,00 Zustiftung aus Nachlass
Altstadtfreunde Nürnberg Stiftung 3.000,00 Geldüberweisung durch Zustif-
ter
Summe 466.106,60
203
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 27 von 90
Zu 5. Zuführung aus der Ergebnisrücklage der nichtrechtsfähigen Stiftungen
Der Bilanzposten erhöhte sich um 183.382,34 Euro auf 2.572.614,86 Euro.
Die Stiftungsverwaltung führte aus der Kapitalerhaltungsrücklage angesparte Mittel bei Erwerb
von Anlagevermögen in gleicher Höhe dem Basiskapital zu.
Im Vorjahr waren nur rd. 1,0 TEuro aus Mitteln der Kapitalerhaltungsrücklage in Anlagevermö-
gen investiert worden. Im Jahr 2021 hat die Stiftungsverwaltung ihre Investitionstätigkeit wie-
der verstärkt. Die Zuführung von Mitteln in das Basiskapital aus den Rücklagenanteilen der
einzelnen Stiftungen stellt sich wie folgt dar:
Stiftung
Zuführungen zum Grund-
stockvermögen
Euro
Stiftung „Nürnberg - Stadt des Friedens und der Menschenrechte“ 20.346,98
Otto Lauterbach-Stiftung 7.694,95
Marie-Hack-Stiftung 110.402,82
Fritz und Eugenie Übelhör-Stiftung 6.250,45
Dr. Ing. Eduard-Kurz-Stiftung 61,97
Emil und Lydia Kudrnac-Stiftung 3.610,75
Kunst- und Kulturstiftung der Nürnberger Nachrichten 71,24
Auxiliar-Stiftung 15,18
Gustav Riedner – Karl Weißmann – Stipendienstiftung 4.983,30
Margarete-Weigel-Stiftung 20.656,14
Leonhard Wagner Stiftung 15,18
Ernst und Berta Wurzer Stiftung 4.845,18
Adolf-und-Gertraud-Müller-Stiftung 1.938,40
Erich und Grete Berwind Stiftung 2.489,80
Summe 183.382,34
Zu 6. Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen der nichtrechtsfähigen Stiftungen
Der Bilanzposten verminderte sich um 152.009,73 Euro auf 1.786.804,76 Euro. Die Verände-
rung des Bilanzpostens resultiert aus den auf Grund von Kursentwicklungen vorgenommenen
Abwertungen und Zuschreibungen auf den Wertpapierbestand sowie den tatsächlich realisier-
ten Gewinnen und Verlusten aus dem Abgang von Anlagevermögen. Berücksichtigt sind auch
die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen, welche bei Erwerb von Wertpapieren über
pari entsprechend der den stiftungsrechtlichen Vorgaben entwickelten Buchungssystematik
gebildet wurden.
204
Seite 28 von 90 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
II. Rücklagen 31.12.2021
Euro
31.12.2020
Euro
1. Ergebnisrücklage 242.555.817,11 221.458.515,08
2. Rücklage für Gebührenausgleich externer Kostendecker
(Friedhofsverwaltung)
1.375.682,74 1.110.421,82
3. Kapitalerhaltungsrücklage der nichtrechtsfähigen Stiftun-
gen
703.568,63 722.685,23
Summe 244.635.068,48 223.291.622,13
Zu 1. Ergebnisrücklage
Die Ergebnisrücklage verändert sich nach Behandlung des Jahresüberschusses 2021 auf ei-
nen Stand von 242,56 Mio. Euro. Der Anstieg um 21,10 Mio. Euro entspricht dem positiven
Ergebnis, das dem Kernhaushalt (inklusive der Ergebnisse der sogenannten Betriebe gewerb-
licher Art „U-Bahn“, „Ordnungsamt-Kennzeichenverkauf“ sowie „Telekommunikationsnetz“) in
2021 in Höhe von 21,10 Mio. Euro zuzuordnen ist, ohne die Ergebnisse der nichtrechtsfähigen
Stiftungen (+387 TEuro), der Kostendecker Marktamt (+105 TEuro) und Friedhofsverwaltung
(-3,58 Mio. Euro).
Zu 2. Rücklage für Gebührenausgleich externer Kostendecker (Friedhofsverwaltung)
Diese Sonderrücklage wurde im Jahr 2016 gebildet für die Zahngolderlöse der Friedhofsver-
waltung. Die hierbei in den Vorjahren realisierten und noch nicht verbrauchten Mittel wurden
aus dem Verlustvortrag der Friedhofsverwaltung umgebucht, da die Zahngolderlöse einer sat-
zungsmäßigen Zweckbindung unterliegen. In 2021 nahmen diese Mittel um 265 TEuro auf
1,38 Mio. Euro zu.
Zu 3. Kapitalerhaltungsrücklage der nichtrechtsfähigen Stiftungen
Der Bilanzposten verminderte sich um 19.116,60 Euro auf 703.568,63 Euro.
Zur Sicherstellung des Kapitalerhalts wurden aus den Jahresteilergebnissen die steuerlich un-
schädlich höchstmöglichen Einstellungen in die Kapitalerhaltungsrücklage vorgenommen. Ins-
gesamt wurden so rd. 164,3 TEuro eingestellt. Aus Mitteln der Kapitalerhaltungsrücklage wur-
den 183,4 TEuro für den Erwerb von Anlagevermögen verwendet. Hinsichtlich der Übertra-
gungen in das Grundstockvermögen der nichtrechtsfähigen Stiftungen wird auf die Ausführun-
gen unter Nr. 5 zum Basiskapital verwiesen.
Auf Grund der Einstellungen in die Kapitalerhaltungsrücklage konnte im Jahr 2021 für 26 der
inzwischen 34 nichtrechtsfähigen Stiftungen der Kapitalerhalt als erwirtschaftet angenommen
werden. Für eine dieser Stiftung wurde die steuerlich höchstmöglich unschädliche Einstellung
in die Kapitalerhaltungsrücklage zwar geringfügig unterschritten, kann aber unter Berücksich-
tigung der in den Vorperioden eingestellten Mittel als sichergestellt angesehen werden. Bei
drei dieser Stiftungen konnte die aus dem Vorjahr zulässige Einstellung nachgeholt werden,
so dass hier nachträglich auch für das Jahr 2020 der Kapitalerhalt als erwirtschaftet angese-
hen werden kann.
Bei den beiden im Laufe des Bilanzjahres gegründeten Stiftungen erübrigt sich eine Beurtei-
lung des Kapitalerhaltes, da die für die Bewirtschaftung der Stiftungen notwendigen Mittel noch
nicht zur Verfügung standen.
205
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 29 von 90
Bei sechs Stiftungen konnte der Kapitalerhalt über die Einstellung in die Kapitalerhaltungs-
rücklage im Bilanzjahr nicht als erwirtschaftet gewertet werden. Auch konnte der Inflationsaus-
gleich für diese Stiftungen über die Entwicklung des Eigenkapitals im Jahr 2021 nicht erreicht
werden. Der Differenzbetrag zur steuerlich unschädlich höchstmöglichen Einstellung (und da-
mit die Erwirtschaftung des Kapitalerhaltes) kann für die betreffenden Stiftungen g emäß
§ 62 Abs. 1 Nr. 3 AO noch bis in das Bilanzjahr 2023 nachgeholt werden.
III. Verlustvortrag 31.12.2021
Euro
31.12.2020
Euro
1. Verlustvortrag externer Kostendecker (Marktamt und
Landwirtschaftsbehörde)
-3.548.518,62 -3.653.170,22
2. Verlustvortrag externer Kostendecker (Friedhofsverwal-
tung)
-10.156.284,26 -6.315.988,43
Summe -13.704.802,88 -9.969.158,65
Der „Verlustvortrag externer Kostendecker Marktamt“ reduzierte sich aufgrund des Überschus-
ses in 2021 um knapp 105 TEuro auf 3,55 Mio. Euro. Für das Jahr 2021 musste für den exter-
nen Kostendecker Friedhofsverwaltung nochmal eine deutliche Erhöhung des Verlustvortra-
ges um 3,84 Mio. Euro auf 10,16 Mio. Euro ausgewiesen werden. Dieser Zuwachs ergibt sich
aus dem Verlust von Frh für 2021 nach Ergebnisv erwendung (3,58 Mio. Euro) sowie der Zu-
führung der zweckgebundenen Rücklage für Zahngolderlöse (265 TEuro).
B. Sonderposten
B. Sonderposten 31.12.2021
Euro
31.12.2020
Euro
1. Sonderposten aus Zuwendungen 898.842.369,55 931.252.177,38
2. Sonderposten aus Beiträgen 106.160.345,79 98.228.339,58
3. Sonderposten aus Gebührenausgleich 0,00 0,00
4. Sonderposten aus Kostenerstattungen 28.808.059,37 28.639.558,56
5. Sonstige Sonderposten 20.391.838,48 15.946.695,15
Summe 1.054.202.613,19 1.074.066.770,67
Die Sonderposten verringerten sich im Berichtsjahr um insgesamt 19,86 Mio. Euro bzw. 1,8 %.
Im Einzelnen beruht dies auf Zugängen in Höhe von 71,49 Mio. Euro, Auflösungen in Höhe
von 86,96 Mio. Euro sowie Abgängen in Höhe von 4,40 Mio. Euro.
Der Rückgang der Sonderposten ist im Wesentlichen auf die Bereinigung der aktivierten Bau-
kosten aus der kameralen Vermögensrechnung bei den bebauten Grundstücken zurückzufüh-
ren. Aufgrund dessen wurden zugehörige Sonderposten in Höhe von 37,03 Mio. Euro aufge-
löst.
Im Rahmen der Prüfung wurde festgestellt, dass die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten
als außerordentliche Erträge ausgewiesen werden, während die außerplanmäßigen Abschreibun-
gen als ordentlicher Aufwand unter der Position „Planmäßige Abschreibungen“ in der Ergebnis-
rechnung dargestellt werden. Auf diese Diskrepanz weist auch Stk im Anhang hin.
206
Seite 30 von 90 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
Der Ausweis in der Ergebnisrechnung ist u.E. nicht ordnungsgemäß. Da es sich bei den Abschrei-
bungen und Erträgen aus Auflösung von Sonderposten um dieselben Sachverhalte handelt, wä-
ren die Aufwendungen und Erträge gleichlaufend als ordentlich oder außerordentlich zu qualifizie-
ren.
Die Sonderposten aus Zuwendungen verringerten sich um 32,41 Mio. Euro auf
898,84 Mio. Euro. Dabei stehen den Zugängen in Höhe von 51,26 Mio. Euro Auflösungen in
Höhe von 80,03 Mio. Euro und Abgänge in Höhe von 3,64 Mio. Euro gegenüber. Innerhalb der
Sonderposten aus Zuwendungen entfallen die wesentlichen Posten mit 636,55 Mio. Euro
(Vj.: 672,06 Mio. Euro) auf Zuwendungen des Landes (Freistaat Bayern) und mit
120,40 Mio. Euro (Vj.: 117,66 Mio. Euro) auf Investitionszuschüsse des Bundes.
Im Bereich der Sonderposten aus Zuwendungen enthalten die Zugänge des Berichtsjahres im
Wesentlichen Zuweisungen vom Land (40,68 Mio. Euro) bzw. vom Bund (7,26 Mio. Euro). Die
Zuweisungen vom Land weisen u.a. Zuwendungen nach Art. 10 FAG (insbesondere für Schu-
len und Kindertageseinrichtungen) in Höhe von 18,12 Mio. Euro sowie die Investi tionspau-
schale nach Art. 12 FAG in Höhe von 9,51 Mio. Euro aus.
Die Sonderposten aus Bei trägen erhöhten sich um 7,93 Mio. Euro bzw. 8,1 % auf
106,16 Mio. Euro. Hierbei stehen sich Zugänge für passivierte Stellplatzgelder sowie Straßen-
ausbau- und Erschließungsbeiträge in Höhe von 13,25 Mio. Euro und Auflösungen/Abgänge
in Höhe von 5,32 Mio. Euro gegenüber.
Die Sonderposten aus Kostenerstattungen erhöhten sich im abgelaufenen Geschäftsjahr um
169 TEuro auf 28,81 Mio. Euro. Hierbei stehen den Zugängen in Höhe von 2,43 Mio. Euro
Auflösungen/Abgänge in Höhe von 2,26 Mio. Euro gegenüber. Der wesentliche Teil der Son-
derposten aus Kostenerstattungen beruht auf Kostenbeteiligungen von privaten Unternehmen
für Erschließungs- und Straßenbaumaßnahmen aber auch auf Bauvorhaben an Schulen und
Kindertageseinrichtungen.
Erhaltene Zuwendungen werden erst seit Einführung des kaufmännischen Rechnungswesens
zum 01.01.2005 nach Zuschussgebern getrennt und den geförderten Vermögensgegenstän-
den zugeordnet. Die Altbestände aus der Vermögensrechnung wurden zum Zeitpunkt der Er-
öffnungsbilanz nicht separat erfasst, es erfolgte lediglich eine pauschale Übernahme als sons-
tiger Sonderposten. Durch das Projekt zur Überprüfung des städtischen Grundvermögens
konnten die Zuwendungen für Grund und Boden den einzelnen Maßnahmen/Vermögensge-
genständen sachgerecht zugeordnet werden und der Bestand der sonstigen Sonderposten in
den Vorjahren erheblich vermindert werden. Darüber hinaus konnte der Posten im Rahmen
der bisherigen Inventuren und im Rahmen der Berichtigung der aktivier ten bzw. passivierten
Werte aus der kameralen Vermögensrechnung bei den bebauten Grundstücken weiter berei-
nigt werden.
Darüber hinaus enthalten die „Sonstigen Sonderposten“ mit 333 TEuro Kostenbeteiligungen
nach § 135a-c BauGB (Maßnahmen für den Naturschutz) und mit 18,12 Mio. Euro Sonderpos-
ten für nicht verwendete Mittel (ehemals kamerale Rücklagen). Diese enthalten u.a. zweckge-
bundene Gelder aus Stell- und Kinderspielplatzablösungen, Ablösungen für Öko-Ausgleichs-
flächen, Ausgleichszahlungen nach dem BayNatSchG und Gelder aus dem Verkauf v on So-
zialimmobilien.
207
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 31 von 90
C. Rückstellungen
C. Rückstellungen 31.12.2021
Euro
31.1.2020
Euro
1. Pensions- und Beihilferückstellungen 1.647.953.152,00 1.632.940.366,00
2. Rückstellungen für Altersteilzeit 9.941.298,00 8.180.377,00
3. Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung 14.996.000,00 15.873.000,00
4. Rückstellung für Altlasten 5.498.500,00 6.623.500,00
5. Bezirksumlagerückstellung 511.000,00 2.884.000,00
6. Steuerrückstellungen 1.765.405,79 1.811.780,33
7. Rückstellungen für Haftungs- und Prozessrisiken 2.305.763,00 2.222.599,11
8. Rückstellungen für Verlustausgleiche verbundene Unter-
nehmen
4.577.000,00 10.000.000,00
9. Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen 159.146,90 207.772,48
10. Rückstellungen für Urlaub 10.992.134,36 9.968.946,73
11. Rückstellung für nicht ausgereichte Leistungsentgelte 62.898,59 70.628,60
12. Sonstige Rückstellungen nach § 74 Abs. 1 S. 2
KommHV-Doppik
263.891.963,31 211.069.527,61
Summe 1.962.654.261,95 1.901.852.497,86
Durch die Verwaltungsvorschriften vom 26. März 2018, geändert durch Bekanntmachung vom
28. Januar 2020 (VV-Mu-KommHV-Doppik), wurden die Muster zum kommunalen Haushalts-
, Kassen- und Rechnungswesen nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchfüh-
rung ab dem Haushaltsjahr 2021 für verbindlich erklärt. Damit verbunden ist eine leicht geän-
derte Gliederung der Rückstellungen, die insbesondere die Beihilfe- und Urlaubsrückstellun-
gen betrifft.
Mit dem Übergang auf diese Neuregelung wurde lediglich der Ausweis der Werte geändert,
nicht aber die Wertansätze selbst. Abweichend zu den Vorjahresabschlüssen werden die Bei-
hilferückstellungen nicht mehr mit den Urlaubsrückstellungen, sondern mit den Pensionsrück-
stellungen in einer Position zusammengefasst, die Urlaubsrückstellungen hingegen werden
separat ausgewiesen. Zudem wurde der Ausweis der Vorjahrespositionen angepasst, so dass
die Werte insoweit vergleichbar sind.
Die Rückstellungen haben sich gegenüber dem Vorjahr erneut erhöht. In Summe belaufen
sich die Rückstellungen auf 1,96 Mrd. Euro und sind um 60,80 Mio. Euro höher als per Ende
2020. Dies entspricht einem Anstieg um 3,2 %. Damit machen die Rückstellungen 33,1 % der
Bilanzsumme (im Vorjahr: 32,9 %) aus.
Die Pensions - und Beihilferückstellungen erhöhten sich in 2021 um 15,01 Mio. Euro bzw.
0,9 %. Ihr Anteil an den Rückstellungen beläuft sich auf 84,0 % der Rückstellungen.
Der größte Anstieg erfolgte erneut bei den sonstigen Rückstellungen nach § 74 Abs. 1 S. 2
KommHV-Doppik (+52,82 Mio. Euro bzw. +25,0 %). Damit erhöhte sich deren Anteil an der
Summe der Rückstellungen von 11,1 % auf 13,5 %. In den sonstigen Rückstellungen sind
Zuführungen in Höhe von 70,5 Mio. Euro enthalten, die künftige Kapitaleinlagen in die Nürn-
bergMesse GmbH bzw. die Flughafen GmbH betreffen. Diese Einlagen sollen bis Ende 2025
bzw. 2026 geleistet werden. Stk geht davon aus, dass diese Einlagen voraussichtlich nicht
208
Seite 32 von 90 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
werthaltig sein werden, so dass bereits zum 31.12.2021 eine Rückstellung in Höhe dieser Ein-
lageverpflichtung gebildet wurde.
Dieser Auffassung schließt sich Rpr nicht an. In Betracht kommt allenfalls eine Verbindlich-
keitsrückstellung. Dazu dürfen allerdings die künftigen Ausgaben ihrer Art nach nicht als An-
schaffungs- oder Herstellungskosten zu qualifizieren sein. Zudem muss die Verbindlichkeit
wirtschaftlich verursacht sein. Diese Voraussetzungen sind zum 31.12.2021 nicht erfüllt. Die
Verluste der Jahre 2020 und 2021, die vorrangig auf die Corona- Pandemie zurückzuführen
sind, wurden bereits über entsprechende Rückstel lungen abgebildet. Mögliche künftige Ver-
luste der Gesellschaften können nicht durch Rückstellungen vorweggenommen werden. Denk-
bar wäre in diesem Fall allenfalls eine außerordentliche Abschreibung auf die Finanzanlage
aufgrund dauernder Wertminderung. Diese liegt zum 31.12.2021 aber nicht vor.3
Des Weiteren sind in den sonstigen Rückstellungen 3,3 Mio. Euro für eine drohende Finanzie-
rungslücke der Noris inklusion gGmbH enthalten. Auch diese Rückstellung ist nach Auffassung
von Rpr nicht in 2021 wirtschaftlich verursacht und hätte daher nicht gebildet werden dürfen.
Im Ergebnis sind daher die Rückstellungen zum 31.12.2021 um 73,8 Mio. Euro zu hoch.
Zu 1. Pensions- und Beihilferückstellungen
Pensions-/Versorgungsrückstellungen 31.12.2021
Euro
31.12.2020
Euro
Rückstellung für aktive Beamte 228.758.545,00 230.152.573,00
Rückstellung für aktive Beamte Lehrkräfte 182.157.680,00 187.496.538,00
Rückstellung für Beamte im Ruhestand 452.518.083,00 438.943.814,00
Rückstellung für ehemals städtische Beamte 46.669.226,00 45.376.821,00
Rückstellung für Beamte Lehrkräfte im Ruhestand 456.532.602,00 443.438.649,00
Rückstellung für die Versorgung von aktiven Beschäftig-
ten
463.465,00 432.043,00
Rückstellung für die Versorgung von Beschäftigten im
Ruhestand
46.533.768,00 51.334.892,00
Summe 1.413.633.369,00 1.397.175.330,00
Die Pensions -/Versorgungsrückstellungen erhöhten sich in 2021 in Summe um
16,46 Mio. Euro bzw. um 1,2 %.
Die Rückstellungen umfassen die Versorgungsverpflichtung gegenüber städtischen Beamten
und die Verpflichtungen aus tarifvertraglichen Vereinbarungen (Zusatzversorgung). Zudem
wurden die Verpflichtungen gegenüber Eigenbetriebsbeschäftigten aus Vordienstzeiten bei
der Kernverwaltung ermittelt und berücksichtigt.
Soweit die Stadt Nürnberg gemäß Art. 107 b Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) als
frühere Dienstherrin für ehemalige Beamte verpflichtet ist, die Versorgungsbezüge im Versor-
gungsfall anteilig zu tragen, sind diese ebenfalls in den Pensionsrückstellungen berücksichtigt.
Dies ist der Fall, wenn Beamte von der Stadt Nürnberg versetzt oder nach vorheriger Zustim-
mung beider Dienstherren in den Dienst eines anderen Dienstherren übernommen wurden.
Betroffen davon sind ehemalige städtische Polizisten sowie von der Stadt zum Zweckverband
3 Im Vorfeld der geplanten Kapitalzuführungen wurden sowohl für die NürnbergMesse als auch für die Flughafen
Nürnberg GmbH jeweils ein Private Investor Test durchgeführt. Diese gehen für beide Gesellschaften von einer
deutlich positiven Entwicklung des Eigenkapitalwertes ab 01.01.2022 aus.
209
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 33 von 90
Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg (ZV KVÜ) gewechselte Beamte.
Des Weiteren sind Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen gegenüber ehemaligen Klini-
kums-Mitarbeitern enthalten.
Im Einzelnen entfallen die Pensions -/Versorgungsrückstellungen wie folgt auf die einzelnen
Gruppen:
Pensions-/Versorgungsrückstellungen nach Be-
schäftigungsgruppen
31.12.2021
Euro
31.12.2020
Euro
Pensionsrückstellungen für städtische Mitarbeiter 1.366.964.143,00 1.351.798.509,00
Rückstellung für ehemalige städtische Beamte (zur Poli-
zei bzw. zum ZV KVÜ gewechselt)
41.021.226,00 39.351.821,00
Rückstellung für Pensionsverpflichtungen gegenüber
ehemaligen Klinikums-Mitarbeitern
5.648.000,00 6.025.000,00
Summe 1.413.633.369,00 1.397.175.330,00
Der Großteil der Pensionsrückstellungen entfällt auf städtische Mitarbeiter. Die Höhe dieser
Rückstellungen wurde – wie in den Vorjahren auch – durch eine Berechnung mit Hilfe der
zertifizierten Software „HPR Kommunal“ der Firma Haessler durchgeführt. Dabei wurde der
Barwert nach dem Teilwertverfahren unter Verwendung der von der Finanzverwaltung allge-
mein anerkannten Heubeck’schen Richttafeln (2018 G) ermittelt. Bei der Ermittlung wurde
gem. Ziff. 6.6.2 BewertR ein Zinssatz von 6 % (entsprechend den Vorgaben des Einkommen-
steuergesetzes (EStG)) zugrunde gelegt. Zukünftige Gehalts- oder Rententrends wurden nicht
berücksichtigt. Durch die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen mit 6 % sind die Pensions-
rückstellungen vor dem Hintergrund des Zinsniveaus in 2021 deutlich unter bewertet. Dies ist
aber der gesetzlichen Regelung geschuldet.
Die Höhe der Rückstellungen für ehemalige städtische Polizisten sowie ehemalige Klinikums-
Mitarbeiter wurde aus den geleisteten Erstattungszahlungen abgeleitet. Für die zum ZV KVÜ
gewechselten Beamten wurden die Rückstellungswerte aus dem dort erstellten Pensionsgut-
achten zugrunde gelegt und entsprechend der Dienstzeiten aufgeteilt.
Des Weiteren werden seit Gründung des Kommunalunternehmens Klinikum immer wieder Mit-
arbeiter der Stadt Nürnberg zei tweise dorthin abgeordnet. Für diese Mitarbeiter ist die Stadt
Nürnberg grundsätzlich verpflichtet, die Pensions- und Beihilfezahlungen zu übernehmen. Al-
lerdings wurde vertraglich vereinbart, dass sich das Klinikum an diesen Zahlungen beteiligt.
Bei der Stadt wurde insoweit in 2015 erstmalig ein entsprechender Freistellungsanspruch ak-
tiviert und in den Folgejahren fortgeschrieben. Dieser beläuft sich zum 31.12.2021 auf
34,95 Mio. Euro.
Verpflichtungen aus der Zusatzversorgung von Arbeitnehmern sind nicht in der Bilanz ausge-
wiesen, da es sich nur um mittelbare Pensionsverpflichtungen handelt. Für diese wurden An-
gaben zur Art und Ausgestaltung der Versorgungszusagen, zur Höhe des Umlagesatzes sowie
zur Summe der umlagepflichtigen Gehälter im Anhang gemacht.
210
Seite 34 von 90 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
Beihilferückstellungen 31.12.2021
Euro
31.12.2020
Euro
Rückstellungen für Beihilfen Beamte 41.134.126,00 42.643.038,00
Rückstellungen für Beihilfen Beamte Lehrkräfte 31.251.773,00 32.484.563,00
Rückstellungen für Beihilfen Versorgungsempfänger Be-
amte
81.123.777,00 81.082.754,00
Rückstellungen für Beihilfen Versorgungsempfänger Be-
amte Lehrkräfte
78.088.350,00 76.595.734,00
Rückstellungen für Beihilfen Arbeitnehmer 23.961,00 22.121,00
Rückstellungen für Beihilfen Versorgungsempfänger AN 2.405.796,00 2.628.346,00
Rückstellungen für Beihilfen Erstattungen Rentner 292.000,00 308.480,00
Summe 234.319.783,00 235.765.036,00
Die Beihilferückstellungen werden als prozentualer Anteil der jeweiligen Pensions - bzw. Ver-
sorgungsrückstellungen berechnet. Die zugrundeliegenden Prozentsätze ermitteln sich aus
dem Verhältnis der angefallenen Beihilfeaufwendungen für Versorgungsempfänger zu den
Pensions- bzw. Versorgungszahlungen pro Beschäftigtengruppe (im Durchschnitt der letzten
drei Jahre). In 2 021 sind die Beihilferückstellungen leicht gesunken und zwar um
1,45 Mio. Euro bzw. 0,6 %.
Die Rückstellung für Beihilfen Rentner in Höhe von 292 TEuro betrifft Mitarbeiter des Klini-
kums. In 2019 hatte die Stadt Nürnberg Teile der Pensions - und Beihilferückstellungen für
Mitarbeiter des Klinikums übernommen.
Veränderung der Beihilferückstellungen im Zeitablauf:
Beihilferückstel-
lung
Beihilferückstellung
Euro
Veränderung zum Vorjahr
Euro
Veränderung
zum Vorjahr %
2017 192.571.651,00 7.083.741,00 3,8
2018 203.859.002,00 11.287.351,00 5,9
2019 220.279.568,00 16.420.566,00 8,1
2020 235.765.036,00 15.485.468,00 7,0
2021 234.319.783,00 -1.445.253,00 -0,6
Zu 2. Rückstellungen für Altersteilzeit
Rückstellungen für Altersteilzeit 31.12.2021
Euro
31.12.2020
Euro
Beamte 2.145.624,00 1.779.533,00
Beamte Lehrkräfte 1.915.288,00 1.829.059,00
Arbeitnehmer 5.880.386,00 4.571.785,00
Summe 9.941.298,00 8.180.377,00
Die Rückstellungen wurden durch eigene Berechnungen mit Hilfe der versicherungsmathema-
tischen Rechensoftware „Haessler Pensionsrückstellung HPR Kommunal“ ermittelt. Die für die
211
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 35 von 90
Berechnung erforderlichen Daten wurden über eine Auswertung des SAP Moduls HCM er-
zeugt und über eine Schnittstelle in die Berechnungssoftware übernommen.
Nachdem mehrere Jahre ein kontinuierlicher Rückgang zu verzeichnen war, haben sich die
Rückstellungen in 2019 erstmals wieder erhöht. Nach 2020 setzte sich die Erhöhung auch in
2021 fort. Dabei fiel die Zunahme in 2021 mit 1,8 Mio. Euro bzw. 21,5 % schwächer aus als
im Vorjahr (+2,7 Mio. Euro bzw. +50,1 %).
Zu 3. Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen
Die neu eingestellten Rückstellungen in Höhe von 15,00 Mio. Euro betreffen mit
4,85 Mio. Euro den Hoch- und mit 10,15 Mio. Euro den Tiefbaubereich. Die entsprechenden
Meldungen der Dienststellen für die geplanten Maßnahmen und deren voraussichtlichen Kos-
ten wurden vorgelegt. Die zugrundeliegenden Maßnahmen konnten gemä ß den Angaben im
Anhang infolge fehlender Finanzmittel und mangelnder Personalkapazität im Berichtsjahr nicht
durchgeführt werden. Der Rückgang der Rückstellung um 0,88 Mio. Euro ist im Wesentlichen
auf die Verringerung der Hochbau-Baupauschale zurückzuführen. Darüber hinaus wurden ein-
zelne, bereits in den Vorjahren aufgeführte Maßnahmen mit einer aktualisierten Kostenschät-
zung im Jahresabschluss 2021 fortgeführt.
Zu 4. Rückstellungen für Altlasten
Die Rückstellungen für die Sanierung von Altlasten verring erten sich im Berichtsjahr um
1,13 Mio. Euro auf 5,50 Mio. Euro. Der Rückgang ist im Wesentlichen auf die Inanspruch-
nahme der im Vorjahr eingestellten Altlastenrückstellung wegen voraussichtlicher Weiterver-
rechnungen von Altlasten- Sanierungskosten von der NürnbergMesse GmbH an die Stadt
Nürnberg zurückzuführen. Beim Großteil der Sanierungsfälle ist der Status unverändert ge-
blieben, es stehen weitere Untersuchungen und vorbereitende Maßnahmen an. Die Wertan-
sätze der Rückstellungen wurden in diesen Fällen beibehalten.
Zu 5. Bezirksumlagerückstellungen
Für die Bezirksumlage 2022 war im Vorjahr aufgrund der vergleichsweise geringen Umlage-
kraftentwicklung der Stadt Nürnberg keine Rückstellung zu bilden gewesen. Anders stellt sich
die Situation für die Bezirksumlage 2023 dar. Da sich die Umlagekraft Nürnbergs 2023 erwar-
tungsgemäß besser entwickelt als für Rest -Mittelfranken, ist mit einer Nachzahlung in Höhe
von 511 TEuro zu rechnen. In dieser Höhe wurde deshalb eine Rückstellung aufwandswirk-
sam gebildet.
Die in 2019 gebildete Rückstellung für die Bezirksumlage 2021 konnte in 2021 entsprechend
ihrer Zweckbestimmung aufgelöst werden.
Zu 6. Steuerrückstellungen
Die Steuerrückstellungen belaufen sich auf 1,77 Mio. Euro. Sie entfallen zu 599 TEuro auf vo-
raussichtliche Umsatzsteuernachholungen bei den Betrieben gewerblicher Art, vorwiegend
aufgrund der Erkenntnisse der Betriebsprüfung.
Die verbleibenden Steuerrückstellungen in Höhe von 1, 17 Mio. Euro entfallen auf zu erwar-
tende Ertragsteuerzahlungen. Davon betreffen 152 TEuro den laufenden Veranlagungszeit-
raum 2021. Weitere 129 TEuro entfallen auf 2020, da zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jah-
resabschlusses die Veranlagung noch nicht erfolgt war. 885 TEuro resultieren aus der laufen-
den Betriebsprüfung.
212
Seite 36 von 90 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
Zu 7. Rückstellungen für Haftungs- und Prozessrisiken
Die Rückstellungen für Haftungs - und Prozessrisiken betreffen einerseits das Rechtsamt
(2,10 Mio. Euro), andererseits das Jugend- und das Sozialamt (60 TEuro). Seitens des
Rechtsamtes wurden die Prozessrisiken mittels einer Prozessliste für anhängige Verfahren
ermittelt.
Von den Verfahren des Rechtsamtes entfallen, wie bereits in den Vorjahren, rd. 260 TEuro auf
den Bau der Delfinlagune. Weitere 1,48 Mio. Euro betreffen zwei Verfahren zu Entgeltforde-
rungen aus Beherbergungsverfahren für Asylbewerber. Zwischenzeitlich wurde das eine Ver-
fahren endgültig zu Lasten der Stadt Nürnberg entschieden. Aufgrund dessen hat die Stadt
auch die Berufung im zweiten Verfahren aufgrund mangelnder Erfolgsaussichten zurückge-
nommen.
Des Weiteren wurden mittels Rückstellung auch drohende Haftungsrisiken abgebildet. Dieser
Betrag ist gegenüber dem Vorjahr unverändert und betrifft die Bürgschaft in Höhe von
145 TEuro für den in Not geratenen Sportverein DJK Sportfreunde Langwasser.
Unter der Vermögensrechnung sind gem. § 75 KommHV-Doppik unter anderem auch Bürg-
schaften als Eventualverbindlichkeiten auszuweisen. Zum 31.12.2021 wurden unter der Bilanz
Bürgschaften in Höhe von 382 Mio. Euro (+20 Mio. Euro) ausgewiesen.
Zu 8. Rückstellungen für Verlustausgleiche an verbundene Unternehmen
Die Rückstellungen enthalten die bei Aufstellung des städtischen Abschlusses voraussichtli-
chen Verlustausgleiche für folgende Unternehmen:
Rückstellung für Verlustausgleiche 31.12.2021
Euro
31.12.2020
Euro
noris inklusion gGmbH für 2020 0,00 1.000.000,00
noris inklusion gGmbH für 2021 1.000.000,00 0,00
Noris Arbeit gGmbH (NOA) für 2021 615.000,00 0,00
NürnbergBad für 2020 2.000.000,00 2.000.000
NürnbergStift Service GmbH für 2021 382.000,00 0,00
Frankenstadion Nürnberg für 2021 580.000,00 0,00
Flughafen Nürnberg GmbH 0,00 7.000.000,00
Summe 4.577.000,00 10.000.000,00
Für den jährlichen Verlustausgleich der noris inklusion wurde 1 Mio. Euro zurückgestellt. Die
im Vorjahr gebildete Rückstellung für den Verlust 2020 wurde in Höhe von 344 TEuro für die
Auszahlung verwendet und in Höhe von 656 TEuro ertragswirksam aufgelöst.
Die in 2020 gebildete Rückstellung für NüBad besteht zum 31.12.2021 fort. Da in den Jahren
2020 und 2021 geringere Verluste als geplant erzielt wurden, wird die Rückstellung in 2022
aufgelöst.
Der erforderliche Verlustausgleich für die NürnbergStift Service GmbH resultiert aus den Fest-
stellungen der Betriebsprüfung. Durch die zu erwartenden Steuernachzahlungen ist die Ge-
sellschaft bilanziell überschuldet, so dass seitens der Stadt ein Verlustausgleich erfolgen wird.
213
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 37 von 90
Die Rückstellung für den Eigenbetrieb FSN betrifft den Jahresverlust 2021. Da sich die De-
ckungslücke auf ca. 120 TEuro beläuft, erfolgt in 2021 eine ertragswirksame Auflösung in
Höhe von rd. 460 TEuro.
In 2020 wurde eine Verlustausgleichsrückstellung für die Flughafen Nürnberg GmbH in Höhe
von 7 Mio. Euro gebildet. Diese Rückstellung wurde im abgelaufenen Geschäf tsjahr in Höhe
von 3,54 Mio. Euro verbraucht. Der verbleibende Betrag (3,46 Mio. Euro) wurde ertragswirk-
sam aufgelöst.
Zu 9. Rückstellung für Zweckausrichtungsverpflichtungen
Der Bestand an Zweckausrichtungsrückstellungen verminderte sich im Vergleich zum Vorjahr
um 49 TEuro auf 159 TEuro.
Die Ausreichungen der nichtrechtsfähigen Stiftungen erfolgten aus den erwirtschafteten Über-
schüssen des laufenden Wirtschaftsjahres sowie aus Mitteln der Vorjahre. Insgesamt wiesen
19 der insgesamt 34 Stiftungen zum Jahresendbestand niedrigere Beträge an Zweckausrich-
tungsrückstellungen in Relation zum Anfangsbestand aus. Hiervon wurden bei sechs Stiftun-
gen die vorhandenen Zweckausrichtungsrückstellungen vollständig ausgereicht und keine
neuen mehr gebildet.
Bei zwei Stiftungen lag kein Anfangsbestand an Zweckausrichtungsrückstellungen vor und es
wurden keine gebildet. Diese Stiftungen waren Mitte und Ende des Berichtsjahres neu gegrün-
det worden und die Vermögen konnten daher im Jahr 2021 noch nicht bewirtschaftet werden.
Bei den restlichen 13 Stiftungen wurden höhere Zweckausrichtungsrückstellungen als zum
Anfangsbestand ausgewiesen. Hiervon waren bei drei Stiftungen keine Anfangsbestände ein-
gestellt. Bei einer dieser Stiftungen wurde au s dem vorhandenen Anfangsbestand nicht aus-
gereicht und zusätzliche Mittel eingestellt.
Seit dem 29.12.2020 gilt für Stiftungen, welche keine Einnahmen über 45 TEuro erzielen, der
Ausnahmetatbestand des § 55 Abs. 1 Nr. 5 Satz 4 AO. Für diese Stiftungen müss en die für
die Ausrichtung vorgesehenen Mittel nicht mehr innerhalb der Zweijahresfrist gemäß § 55
Abs. 1 Nr. 5 Satz 3 AO zeitnah ausgereicht werden. Die Betragsgrenze für E innahmen von
45 TEuro wurde nur bei der Marie- Hack-Stiftung und bei der Johann und Liselotte- Lehner-
Stiftung überschritten. Die bei diesen Stiftungen in der Vorperiode gebildeten Rückstellungen
wurden vollständig ausgereicht, so dass eine zeitnahe Verwendung der Ausrichtungsmittel
bestätigt werden kann.
Zu 10. Rückstellungen für Urlaub
Urlaubsrückstellungen 31.12.2021
Euro
31.12.2020
Euro
Rückstellungen für Urlaub Beamte 3.937.222,02 3.785.872,15
Rückstellungen für Urlaub Arbeitnehmer 7.054.912,34 6.183.074,58
Summe 10.992.134,36 9.968.946,73
Die Urlaubsrückstellungen sind in 2021 um 1.023 TEuro bzw. 10,3 % gestiegen. Für die Er-
mittlung wurden 220 Arbeitstage zugrunde gelegt. Neben laufenden Zahlungen werden auch
Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld sowie Zuführungen zu Pensionsrückstel-
lungen berücksichtigt.
214
Seite 38 von 90 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
Zu 11. Rückstellungen für nicht ausgereichte Leistungsentgelte
Gem. § 18 TVÖD besteht die grundsätzliche Verpflichtung zur jährlichen Auszahlung des fest-
gestellten Leistungsentgeltvolumens. Diese Verpflichtung besteht in analoger Anwendung
auch für nicht ausgeschüttete Leistungsbezüge im Beamtenbereich. Für noch nicht vollständig
ausgeschüttete Leistungsentgelte und -bezüge wurde in 2021 eine Rückstellung in Höhe von
63 TEuro gebildet.
Zu 12. Sonstige Rückstellungen nach § 74 Abs. 1 S. 2 KommHV-Doppik
Sonstige Rückstellungen 31.12.2021
Euro
31.1.2020
Euro
Auswirkungen BKPV-Feststellungen zur Eigenkapital-
ausstattung SÖR
6.700.000,00 6.700.000,00
Drohender Abschreibungsbedarf der Stammeinlage Kli-
nikum wegen Rechtsauffassung BKPV
111.745.000,00 109.445.000,00
Drohender Abschreibungsbedarf der Stammeinlage
NüSt und NüBad wegen Rechtsauffassung BKPV
8.970.000,00 0,00
Drohender Abschreibungsbedarf der Stammeinlage
Flughafen und Messe
0,00 25.000.000,00
Drohender Abschreibungsbedarf der Eigenkapitalzufüh-
rungen Flughafen 2023-2026
40.500.000,00 0,00
Drohender Abschreibungsbedarf der Stammeinlage
NürnbergMesse
60.000.000,00 50.000.000,00
Drohende Rückzahlung Gewerbesteuer 17.700.000,00 18.350.000,00
Drohende Rückzahlung wegen Abmietung von Gemein-
schaftsunterkünften
9.445.000,00 0,00
Drohende Ausgleichszahlungen aus U-Bahn-Pachtver-
trag
4.700.000,00 0,00
Drohende Finanzierungslücke noris inklusion gGmbH 3.300.000,00 0,00
Sonstiges 831.963,31 1.574.527,61
Summe 263.891.963,31 211.069.527,61
In 2016 wurde das Trägerdarlehen SÖR in Höhe von 6,70 Mio. Euro durch die Stadt in Eigen-
kapital für SÖR umgewandelt. Zwischen der Stadt und dem BKPV besteht Uneinigkeit darüber,
ob der Betrag zu aktivieren oder als Aufwand zu behandeln ist. Da eine abschließende Klärung
noch aussteht, wurde aufgrund des Vorsichtsprinzips in Vorjahren eine entsprechende Rück-
stellung gebildet. Diese besteht unverändert fort.
Inwieweit die Einbringung des Sondervermögens Klinikum Nürnberg und die darauffolgende
Erhöhung des Beteiligungsbuchwerts in 2010 zutreffend war, ist ebenfalls offen. Im Rahmen
der überörtlichen Prüfung des BKPV für die Jahre 2010 bis 2016 vertritt dieser abweichend
zur Stadt Nürnberg die Auffassung, dass die Erhöhung des Beteiligungsbuchwerts unzutref-
fend war, da sich der Ertragswert des Klinikums nicht erhöht habe. Da die abschließende Klä-
rung durch die Rechtsaufsichtsbehörde aussteht, wurde in der Vergan genheit eine Rückstel-
lung für ungewisse Verbindlichkeiten in Höhe von 63,25 Mio. Euro gebildet. Zum 31.12.2019
wurde diese Position um weitere 46,20 Mio. Euro auf 109,45 Mio. Euro erhöht. Hintergrund
war die Übernahme von Pensions- und Beihilfeverpflichtungen des Klinikums durch die Stadt
Nürnberg, die zu einer Erhöhung der Bilanzposition Finanzanlage bei der Stadt führte. Da auch
215
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 39 von 90
in diesem Fall das Risiko einer abweichenden Rechtsauffassung des BKPV besteht, war in
2019 aufgrund des Vorsichtsprinzips die Rückstellung entsprechend erhöht worden. Im abge-
laufenen Geschäftsjahr wurde seitens der Stadt ein Grundstück am Kirchenweg 50/56 in das
Klinikum Nürnberg eingelegt, wodurch sich die Finanzanlage um weitere 2,95 Mio. Euro er-
höhte. Bis zur abschließenden Klärung wurde eine Rückstellung in Höhe der aufgedeckten
stillen Reserven – 2,30 Mio. Euro – gebildet. Diese beläuft sich damit in Summe zum
31.12.2021 auf 111,75 Mio. Euro.
Des Weiteren hat die Stadt Nürnberg in 2021 Grundstücke in die Eigenbetriebe NüBad und
NüSt eingebracht. Lt. Beschluss vom 21.10.2020 soll das Volksbad saniert und wieder in Be-
trieb genommen werden. Daher wurde das zugehörige Grundstück samt Gebäude in den Ei-
genbetrieb NüBad eingelegt. Die Einlage in den Eigenbetrieb NüSt betrifft zwei Grundstücke,
die für den Neubau des August-Meier-Hauses erforderlich sind. Die Einlage erfolgte zum Ver-
kehrswert, das Sondervermögen erhöhte sich damit um 11,32 Mio. Euro. Auch wenn es sich
bei den Sondervermögen um strukturelle Verlustbetriebe handelt, geht die Stadt Nürnberg
dennoch von einer Werthaltigkeit der Einlage aus, da die laufenden Verluste der Gesellschaf-
ten regelmäßig durch die Stadt Nürnberg ausgeglichen werden. Da der BKPV jedoch in der
vorangegangenen überörtlichen Prüfung eine abweichende Rechtsauffassung bei einem ver-
gleichbaren Sachverhalt – Trägerdarlehen SÖR – vertreten hatte und die abschließende Klä-
rung noch aussteht, wurde aus Vorsichtsgründen eine Rückstellung in Höhe der aufgedeckten
stillen Reserven von 8,97 Mio. Euro gebildet.
In 2020 waren Rückstellungen über 50 Mio. Euro bzw. 25 Mio. Euro gebildet worden. Diese
betrafen die Beteiligungen an der NürnbergMesse GmbH bzw. der Flughafen Nürnberg GmbH.
Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie hatte sich deren wirtschaftliche Lage ver-
schlechtert, was auch den Unternehmenswert negativ beeinflusste. Da aber vor allem auf-
grund der Einlagen in 2020 und 2021 von einer baldigen Wertaufholung aus zugehen war,
wurde das Risiko über eine entsprechende Rückstellung abgebildet. In 2021 wurden die Rück-
stellungen in Höhe von 20 Mio. Euro bzw. 25 Mio. Euro verbraucht. Zugleich wurde für zukünf-
tige Einlagen, die in einem Zeitraum bis 2025 bzw. 2026 zu erbringen sind, neue Rückstellun-
gen in Höhe von 30 Mio. Euro für die NürnbergMesse GmbH bzw. 40,5 Mio. Euro für die Flug-
hafen Nürnberg GmbH aufwandswirksam gebildet.
Wie bereits oben dargestellt, hält Rpr diese Rückstellungsbildung für nicht zulässig. In Betracht
kommt allenfalls eine Verbindlichkeitsrückstellung. Dazu dürfen die künftigen Ausgaben ihrer
Art nach nicht als Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu qualifizieren sein. Zudem muss
die Verbindlichkeit wirtschaftlich verursacht sein. Diese Voraussetzungen sind u.E. zum
31.12.2021 nicht erfüllt. Zum einen ist offen, ob die Einlagen in Zukunft als Aufwendungen
oder Herstellungskosten zu qualifizieren sind. Die Frage der Werthaltigkeit kann zum jetzigen
Zeitpunkt nicht beurteilt werden. Zum anderen lässt sich nicht quantifizieren, inwieweit künftige
Ergebnisse bzw. Verluste auf die Corona- Pandemie des Jahres 2021 und nicht auf andere
Vorkommnisse zurückzuführen sind.
Die Rückstellung für drohende Steuerrückzahlung hat sich gegenüber dem Vorjahr vermindert.
Grund ist der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in 2021, dass aufgrund des niedrigen
Zinsniveaus ab 2019 die gesetzliche Verzinsung mit 6 % verfassungswidrig sei. Für Rückstel-
lungszwecke wurde daher für Zeiträume ab 2019 eine Verzinsung mit 1,8 % zugrunde gelegt.
Des Weiteren wurde in 2021 eine Rückstellung in Höhe von 9,45 Mio. Euro gebildet. Diese
betrifft die Rückzahlung von Vorschüssen nach Endabrechnung der Kosten für Leistungsbe-
rechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Die drohende Ausgleichszahlung aus dem U -Bahn-Pachtvertrag berührt Zahlungen an die
Stadt Fürth für U-Bahnleistungen.
216
Seite 40 von 90 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
Des Weiteren wurde in 2021 eine Rückstellung für eine drohende Finanzierungslücke bei Bau-
maßnahmen der noris inklusion gGmbH in Höhe von 3,30 Mio. Euro gebildet. Da die Finan-
zierungslücke zum einen künftige Nachfinanzierungen betrifft und zum anderen die Frage, ob
und inwieweit sich die Stadt daran beteiligt, erst Anfang 2022 entschieden wurde, ist die Rück-
stellungsbildung nach Auffassung von Rpr zum 31.12.2021 nicht zulässig.
In der Position „Sonstiges“ ist unter anderem die Rückstellung für die übe rörtliche Prüfung in
Höhe von 700 TEuo enthalten. Diese betrifft die Jahre 2017 bis 2021.
Im Ergebnis wurden zum 31.12.2021 Rückstellungen in Höhe von 73,80 Mio. Euro ohne aus-
reichende Rechtsgrundlage gebildet. Die Rückstellungen sind u.E. folglich um diesen Betrag
zu hoch ausgewiesen.
D. Verbindlichkeiten
1. Anleihen 31.12.20201
Euro
31.12.2020
Euro
Gemeinschaftsanleihe Nürnberg/Würzburg 80.000.000,00 80.000.000,00
Summe 80.000.000,00 80.000.000,00
Zur Umschuldung und zur Finanzierung von Investitionen wurde am 08.05.2013 zusammen
mit der Stadt Würzburg eine Anleihe über 100 Millionen Euro erfolgreich am Kapitalmarkt plat-
ziert. Dies ist die erste Anleihe in Deutschland, die zwei Städte gemeinsam emittiert haben.
Die Anleihe richtet sich aus schließlich an institutionelle Anleger, insbesondere Versicherun-
gen. Der Anteil der Stadt Nürnberg beträgt 80 Mio. Euro, wobei die Laufzeit 10 Jahre beträgt.
Diese endfällige Anleihe steht im Kalenderjahr 2023 zur Rückzahlung an.
2. Verbindlichkeiten aus Krediten 31.12.2021
Euro
31.12.2020
Euro
Investitionskredite
ο vom Land 1.065,79 1.598,77
ο von Kreditinstituten 1.061.069.288,87 1.066.027.462,59
ο vom sonstigen inländischen Bereich 241.420.398,18 252.074.419,80
ο vom sonstigen ausländischen Bereich 25.000.000,00 0,00
Kassenkredite 0,00 0,00
Zwischensumme 1.327.490.752,84 1.318.103.481,16
Kontokorrentkonten 1.185,56 458.875,70
Kontokorrent der verbundenen Unternehmen, Beteili-
gungen, Sondervermögen und rechtsfähigen Stiftungen 92.759.881,49 74.961.234,42
Summe 1.420.251.819,89 1.393.523.591,28
Die Verbindlichkeiten aus Krediten vom Land i.H.v. 1 TEuro betreffen ein Darlehen des Baye-
rischen Landesamtes für Steuern (Staatsschuldenverwaltung). Das Darlehen ist durch Salden-
mitteilung nachgewiesen.
217
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 41 von 90
Die Verbindlichkeiten aus Krediten von Kreditinstituten verringerten sich tilgungsbedingt im
Vergleich zum Vorjahr um rd. 4,96 Mio. Euro auf nunmehr 1,06 Mrd. Euro. Diese Verbindlich-
keiten betreffen Darlehen verschiedener Bankinstitute. Der Gesamtbetrag ist anhand von
Saldenmitteilungen/-bestätigungen nachgewiesen.
Im Bereich der sonstigen inländischen Investitio nskredite verringerte sich das Kreditvolumen
um rd. 10,65 Mio. Euro auf nunmehr 241,42 Mio. Euro. Bei dem dort ausgewiesenen Kredit-
volumen handelt es sich um arrangierte Schuldscheindarlehen gegenüber Versicherungen.
Diese Darlehen sind durch Saldenmitteilungen bzw. Tilgungspläne nachgewiesen.
Im Bereich der sonstigen ausländischen Investitionskredite besteht erstmals ein Kreditvolu-
men von 25,0 Mio. Euro. Hierbei handelt es sich um ein Schuldscheindarlehen für Investitio-
nen bei einer ausländischen Lebensversicherung.
Aufgrund der guten Liquidität der Stadtkasse wurden 2021 keine Kassenkredite in Anspruch
genommen.
Die Position „Kontokorrentkonten“ beinhaltet die Bankverrechnungskonten, die zum Stichtag
einen kreditorischen Saldo aufweisen. Nachgewiesen sind die Salden dieser Konten mittels
Kontoauszüge.
Der Posten Kontokorrentkonten der verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermö-
gen und rechtsfähige Stiftungen weist die Betriebsmittelkonten der verbundenen Unterneh-
men, Beteiligungen, Sondervermögen sowie die Guthaben der rechtsfähigen Stiftungen in
Höhe von 92,76 Mio. Euro aus. Der Bestand der Kontokorrentkonten wird durch das Kassen-
und Steueramt (KaSt/3) monatlich an die verbundenen Unternehmen, Eigenbetriebe und Stif-
tungen gemeldet. Der Bestand zum 31.12.2021 ist mittels Rückmeldungen der verbundenen
Unternehmen bestätigt.
Auch die Überprüfung der Bestände der rechtsfähigen Stiftungen ergab Übereinstimmung mit
den von den Stiftungen geführten Konten „liquide Mittel Stadtkasse“.
218
Seite 42 von 90 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
Kreditwirtschaft
Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Verschuldung der Stadt Nürnberg im Kernhaus-
halt ohne ÖPP-Verbindlichkeiten lt. Schuldenstatistik seit 2009:
HJ
Schuldenstand
01.01.
Mio. Euro
Netto-Neuver-
schuldung
Mio. Euro
Schuldenstand
31.12.
Mio. Euro
Veränderung
in %
2009 1.005,7 49,4 1.055,1 +4,9
2010 1.055,1 71,1 1.126,2 +6,7
2011 1.126,2 87,8 1.214,0 +7,8
2012 1.214,0 2,0 1.216,0 +0,2
2013 1.216,0 -8,8 1.207,2 -0,7
2014 1.207,2 28,9 1.236,1 +2,4
2015 1.236,1 10,0 1.246,1 +0,8
2016 1.246,1 39,8 1.285,9 +3,2
2017 1.285,9 -29,0 1.256,9 -2,3
2018 1.256,9 51,5 1.308,4 +4,1
2019 1.308,4 66,0 1.374,4 +5,0
2020 1.374,4 23,7 1.398,1 +1,7
2021 1.398,1 9,4 1.407,5 +0,7
Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Verschuldung lt. o. g. Schuldenstatistik im Kernhaushalt
um 9,4 Mio. Euro erhöht. Unter Berücksichtigung der ÖPP-Verbindlichkeiten beträgt die Ver-
schuldung im Kernhaushalt 1.509,4 Mio. Euro. Aufgrund der weiterhin hohen Investitionstätig-
keit ist auch für die kommenden Jahre mit einem weiteren Anstieg der Verschuldung zu rech-
nen. So erhöhen insbesondere Verbindlichkeiten aus dem ÖPP -Projekt Schulzentrum Bert-
hold-Brecht i. H. v. 151 Mio. Euro den Schuldenstand entsprechend.
Aufgrund der städtischen Verschuldungsentwicklung spricht zwischenzeitlich bereits die Auf-
sichtsbehörde von einer „gravierenden Verschuldungsproblematik“. Als Maßnahmen rät sie
zur Ausgabenbegrenzung durch eine verstärkte Konzentration auf kommunale Pflichtaufga-
ben. Auch u. E. sind deshalb umfangreiche und nachhaltige Haushaltsverbesserungen sowie
das wirksame Priorisieren der außerordentlich hohen Investitionsplanungen im Hinblick auf
künftige Haushaltsgenehmigungen nach kommunalen Pflichtaufgaben und freiwilligen Leis-
tungen unabdingbar.
Wie in den Vorjahren wur de ein Kommunalschulden-Vergleich deutscher Großstädte aufge-
stellt. Die Vergleichsdaten wurden dabei der Veröffentlichungen der deutschen Landesämter
für Statistik entnommen. Grundlage für den folgenden Auszug ist dabei die Verschuldung der
jeweiligen Kernhaushalte (ohne Eigenbetriebe).
219
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 43 von 90
Schulden 2019 Schulden 2020 Schulden 2021
Euro
pro
Einw.
2019
Euro
pro
Einw.
2020
Euro
pro
Einw.
2021
München 636.056.000 1.544.341.000 1.536.300.000 431 1.040 1.033
Nürnberg 1.498.807.000 1.510.437.000 1.509.375.000 2.887 2.922 2.847
Augsburg 403.437.000 395.853.000 395.645.000 1.365 1.340 1.334
Regensburg 79.159.000 77.852.000 77.852.000 520 512 507
Ingolstadt 0 0 0 0 0 0
Würzburg 200.065.000 199.865.000 204.585.000 1.570 1.570 1.612
Fürth 192.219.000 187.193.000 182.181.000 1.501 1.455 1.411
Erlangen 131.749.000 94.927.000 92.237.000 1.176 845 814
Hannover 1.694.674.000 1.796.781.000 1.991.525.000 3.161 3.365 3.728
Braunschweig 150.520.000 236.782.000 296.887.000 606 953 1.200
Dortmund 1.938.930.000 1.930.615.000 2.253.560.000 3.306 3.289 3.846
Essen 2.641.295.000 2.490.225.000 3.018.373.000 4.538 4.273 5.205
Leipzig 478.190.000 533.511.000 597.121.000 812 900 832
Dresden 0 15.137.000 29.986.000 0 27 98
Frankfurt 1.967.680.574 2.426.278.465 2.498.436.394 2.597 3.174 3.308
Kassel 568.664.291 549.496.826 514.964.141 2.823 2.730 2.572
Stuttgart 0 0 0 0 0 0
Mannheim 499.194.000 500.593.000 501.973.000 1.615 1.617 1.619
Mainz 1.181.600.000 1.170.700.000 921.000.000 5.416 5.397 4.250
Ludwigshafen 1.207.200.000 1.232.500.000 1.212.000.000 7.048 7.143 7.062
Im Vergleich zu den bayerischen Großstädten schneidet Nürnberg weiterhin schlecht ab und
hat hier die mit Abstand höchste Verschuldung pro Einwohner zu verzeichnen. Die Pro-Kopf-
Verschuldung der Stadt Nürnberg liegt um 1. 493 Euro über dem Durchschnitt der vergleich-
baren Städte Bayerns und ist damit fast dreimal so hoch wie in München und mehr als doppelt
so hoch wie in Augsburg.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes betrugen die Schulden der kreisfreien Gemein-
den bundesweit 47,57 Mrd. Euro, was zum 31.12.2021 einer Verschuldung von 1.679 Euro je
Einwohner entspricht. Gegenüber dem Vorjahr hat sich damit die durchschnittliche Pro-Kopf-
Verschuldung der kreisfreien Städte um rd. 32 Euro verringert. In Nürnberg ist die Verschul-
dung pro Einwohner um 75 Euro auf nunmehr 2. 847 Euro pro Einwohner zurückgegangen.
Nürnberg gehört aber weiterhin auch im bundesweiten Ranking zu den überdurchschnittlich
hoch verschuldeten kreisfreien Städten.
Die Verschuldung der Gemeinden und Gemeindeverbände im bundesweiten Schnitt stieg im
Kalenderjahr 2021 um 0,6 % beziehungsweise 0,8 Milliarden Euro an. Mit einem Anstieg der
städtischen Schulden von 0,7 % bewegt sich die Stadt Nürnberg im Durchschnittsbereich. Was
die erreichte Pro-Kopf-Verschuldung betrifft, so weisen trotz des leichten Rückgangs lediglich
die durch hohe Kassenkredite belasteten Städte der Bundesländer Nordrhein- Westfalen und
Rheinland-Pfalz ein noch höheres Schuldenniveau aus.
220
Seite 44 von 90 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
Da für die Folgejahre mit einer weiteren Ausweitung der städtischen Verschuldung geplant
wird, ist davon auszugehen, dass Nürnberg im bayernweiten Vergleich auf Dauer die am
höchsten verschuldete kreisfreie Stadt bleiben wird. Auch im bundesweiten Vergleich ist mit
einer Verbesserung im Ranking nicht zu rechnen.
3. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkom-
men
31.12.2021
Euro
31.12.2020
Euro
Verbindlichkeiten aus verkauften Darlehen 510.930,32 880.591,59
Leibrentenverpflichtungen 65.015,04 68.115,23
Sonstige kreditähnliche Rechtsgeschäfte 101.934.831,01 111.935.638,22
Summe 102.510.776,37 112.884.345,04
Bei den verkauften Darlehen handelt es sich um zinsverbilligte Darlehensforderungen des so-
zialen Wohnungsbaus, welche im Jahr 1996 an eine Bank veräußert wurden. Da vertraglich
vereinbart wurde, dass die Stadt die Darlehen weiterhin verwaltet, wurde für jedes Darlehen
eine Forderung sowie eine Verbindlichkeit in gleicher Höhe erfasst. Tilgungsbedingt sind die
Verbindlichkeiten aus verkauften Darlehen um rd. 370 TEuro zurückgegangen, der Stand zum
31.12.2021 ist durch Saldenmitteilung nachgewiesen.
Die Leibrentenverpflichtungen resultieren aus Grundstückskäufen der Stadt. Der Erwerb er-
folgte ganz oder teilweise auf Leibrentenbasis. Insgesamt besteht zum Bilanzstichtag lediglich
noch eine Leibrentenverpflichtung. Die Bewertung erfolgte gemäß Schreiben des Bundesmi-
nisteriums der Finanzen vom 28.10.2020 zum Kapitalwert entsprechend der vom Statistischen
Bundesamt am 29.09.2020 veröffentlichten Vervielfältiger für Bewertungsstichtage ab
01.01.2021.
Die Position der sonstigen kreditähnlichen Rechtsgeschäfte wird maßgeblich durch 15 kredit-
ähnliche Rechtsgeschäfte aus der Forfaitierung mit Einredeverzicht im Rahmen von Public -
Private-Partnership (PPP bzw. ÖPP) - Projekten im Schulbereich geprägt. Die erforderlichen
rechtsaufsichtlichen Genehmigungen liegen für alle Einzelprojekte vor. Unter Berücksichti-
gung der laufenden Tilgung ergab sich zum Bilanzstichtag ein um rund 9,99 Mio. Euro gerin-
gerer Saldo von 101,88 Mio. Euro, der durch Tilgungspläne nachgewiesen ist.
Daneben werden unter sonstigen kreditähnlichen Rechtsgeschäften noch Verbindlichkeiten
ausgewiesen, die daraus entstehen, dass Mieter städtischer Gebäude Reparaturen und In-
standhaltungsmaßnahmen an den Mietobjekten auf eigene Kosten wahrnehmen und dafür im
Gegenzug über einen vorgegebenen Zeitraum mietfrei wohnen dürfen (52 TEuro).
4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 31.12.2021
Euro
31.12.2020
Euro
gegenüber
1. inländischen Kreditoren 42.669.915,85 45.759.352,02
2. verbundenen Unternehmen 136.643.315,66 72.805.734,28
3. Beteiligungen 21.158,97 6.960,00
4. Sondervermögen 3.856.944,64 2.764.218,85
5. ausländischen Kreditoren 996.026,77 219.592,09
Summe 184.187.361,89 121.555.857,24
221
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 45 von 90
Die Bestände zum 31.12.2021 geben die offenen Posten bei den jeweiligen Kreditoren wieder.
Der Gesamtsaldo der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ist im Vergleich zum
Vorjahr nochmals bedeutsam um 62,63 Mio. Euro gestiegen. Dies ist zum größten Teil auf den
Zuwachs um 63,84 Mio. Euro bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unterneh-
men zurückzuführen. Auch die Verbindlichkeiten gegenüber Sondervermögen stiegen
(+1,09 Mio. Euro) sowie die Zahlungsverpflichtungen gegenüber ausländischen Kreditoren
(+776 TEuro). Bei den Verbindlichkeiten gegenüber inländischen Kreditoren hingegen war
eine Abnahme um 3,08 Mio. Euro zu verzeichnen. Zum Prüfungszeitpunkt waren die zum
31.12.2021 vorhandenen und fälligen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zu
99,99 % ausgeglichen.
Zu 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber inländischen Kreditoren
In diesem Posten werden zum 31.12. 2021 knapp 3.400 Kreditoren ausgewiesen. Der Ge-
samtsaldo der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber inländischen
Kreditoren beläuft sich Ende 2021 auf 42,67 Mio. Euro (Vorjahr: 45,76 Mio. Euro). Die hier
verbuchten Zahlungsverpflichtungen für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen (inklusive U-Bahninf-
rastruktur) summieren sich auf 11,49 Mio. Euro und liegen damit 953 TEuro unter dem Niveau
des Vorjahres (12,44 Mio. Euro). In dieser Bilanzposition werden zum 31.12.2021 des Wei-
teren Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit Rohbaumaßnahmen für die U-Bahninfrastruk-
tur (3,07 Mio. Euro) und Grundstückserwerbe in Nürnberg -Langwasser (2,03 Mio. Euro), im
Tiefen Feld (1,75 Mio. Euro) sowie in St. Johannis (1,09 Mio. Euro) ausgewiesen. Zudem sind
hier Zahlungsverpflichtungen aus dem Betrieb des Impfzentrums (1,10 Mio. Euro) und ein
Baukostenzuschuss für eine Kindertageseinrichtung in der Zollhausstraße (850 TEuro) enthal-
ten. Weitere hier vorhandene Verbindlichkeiten resultieren unter anderem aus dem Bereich
der Jugendhilfe. Diese belaufen sich Ende 2021 auf 3,19 Mio. Euro. Für den Schulbereich
werden zum 31.12.2021 Zahlungsverpflichtungen von 2,79 Mio. Euro ausgewiesen. Im Rah-
men des U -Bahnbaus belaufen sich Ende 2021 die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen gegenüber inländischen Kreditoren insgesamt auf 4 ,24 Mio. Euro. Im Vergleich
zum Vorjahr (6 ,02 Mio. Euro) hat die Summe der hier im Zusammenhang mit der U -Bahn
verbuchten Verbindlichkeiten um 1,78 Mio. Euro abgenommen.
Zu 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber verbundenen Unterneh-
men
Dieser Bilanzposten erhöhte sich im Gegensatz zum Vorjahr bis zum 31.12.2021 in Summe
nochmals massiv um 63,84 Mio. Euro. Hierbei wurde die dritte Rate aus dem bereits im Jahr
2019 erfolgten Anteilsrückkauf der Wohnungsbaugesellschaft wbg von den Stadtwerken Nürn-
berg in Höhe von 26,72 Mio. Euro in 2021 beglichen. Ein weiterer aus 2020 stammender und
bis zum 01.01.2022 gestundeter Anteilsrückkauf wurde bereits im Jahresverlauf 2021 mit
einem Teilbetrag von 23,67 Mio. Euro ausgeglichen. Neu hinzugekommen ist in 2021 jedoch
ein zusätzlicher Anteilsrückkauf an der wbg in Summe von 117,26 Mio. Euro, welcher in drei
Tranchen bezahlt werden soll. Diese wurden bis zum 01.01.2022, 01.01.2023 und 01.01.2024
gestundet. Im Gegensatz zum Vorjahr reduzierten sich die Verbindlichkeiten gegenüber der
Verkehrs-Aktiengesellschaft VAG im Rahmen des U-Bahnbaus wieder um 3,90 Mio. Euro auf
3,21 Mio. Euro und gegenüber der WBG KOMMUNAL GmbH um 1,62 Mio. Euro auf
0,51 Mio. Euro. Diese beiden Rückgänge werden durch den zum 31.12.2021 noch nicht ge-
leisteten Betriebsmittelzuschuss an das Staatstheater Nürnberg für den Zeitraum November
und Dezember 2021 in Höhe von 3 ,52 Mio. Euro betragsmäßig teilweise kompensiert. Auch
die Verbindlichkeiten gegenüber der Noris -Arbeit gemeinnützige Beschäftigungs -GmbH
(NOA) sowie der Noris inklusion gGmbH stiegen zusammen um 0,85 Mio. Euro.
222
Seite 46 von 90 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
Zu 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Beteiligungen
Im Saldo in Höhe von 21 TEuro sind Ende 2021 Zahlungsverpflichtungen hauptsächlich ge-
genüber der NürnbergMesse GmbH ausgewiesen. Diese resultieren größtenteils aus der
Überlassung von Arbeitnehmern für November 2021.
Zu 4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Sondervermögen
Dieser Bilanzposten erhöhte sich um 1 ,09 Mio. Euro auf 3,86 Mio. Euro. Zum Bilanzstichtag
2021 sind hier wie auch in den Vorjahren Verbindlichkeiten gegenüber dem Eigenbetrieb Ser-
vicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg in Höhe von 2,64 Mio. Euro vorhanden (u.a. die Er-
stattung für den Stadtanteil an der Straßenreinigung im zweiten Halbjahr 2021 in Höhe von
knapp 758 TEuro sowie die Zahlungsverpflichtung aus den Planungsleistungen zur Sanierung
der Hafenbrücken in Höhe von 617 TEuro). Des Weiteren werden hier Verbindlichkeiten ge-
genüber NürnbergStift aus einem Grundstückserwerb im Zusammenhang mit der Erschlie-
ßung des sogenannten Regensburger Viertels (803 TEuro) ausgewiesen. Wie auch für die
Vorjahre sind zudem Verbindlichkeiten gegenüber NürnbergBad enthalten. Diese resultieren
hauptsächlich aus zum Bilanzstichtag noch nicht geleisteten Zuschüssen des Sportservice
Nürnberg für die Nutzung der städtischen Bäder durch Vereine im Jahr 2021 (161 TEuro).
Zu 5. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber ausländischen Kredito-
ren
In diesem Bilanzposten sind zum 31.12.2021 unter anderem Zahlungsverpflichtungen im Zu-
sammenhang mit der Lieferung von Weichen für die U -Bahn (559 TEuro), dem Kauf eines
Bücherbusses für die Fahrbibliothek (265 TEuro) und von Software für den Personalbereich
(34 TEuro) sowie die Miete von Räumlichkeiten für den Schulbereich (37 TEuro) verbucht.
5. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 31.12.2021
Euro
31.12.2020
Euro
934.713,64 686.699,27
Die unter dem Bilanzposten Verbindlichkeiten aus Transferleistungen ausgewiesenen Sach-
verhalte enthalten Zahlungsverpflichtungen für konsumtive, weitgehend soziale Zwecke. Da-
bei handelt es sich wie in den Vorjahren zu einem großen Teil um Leistungen im Gesundheits-
bereich (277 TEuro) sowie um noch zu leistende Erstattungen an das Jobcenter Nürnberg-
Stadt (412 TEuro). Die Verbindlichkeiten aus Transferleistungen nahmen im Gegensatz zum
Vorjahr um 248 TEuro zu.
223
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 47 von 90
6. Sonstige Verbindlichkeiten 31.12.2021
Euro
31.12.2020
Euro
1. Verbindlichkeiten aus Förderung von Bund und Land 55.529.140,75 45.481.546,84
2. Verbindlichkeiten aus Sozialversicherung und Lohn-
steuer
4.346.993,62 7.964.232,53
3. Sonstige Verbindlichkeiten gegen Mitarbeitende 46.609,34 26.771,97
4. Durchlaufende Gelder 15.253.375,89 20.862.947,84
5. Sicherheitseinbehalte 159.919,44 161.733,46
6. Antizipative Rechnungsabgrenzungsposten 19.109.880,86 50.539.386,48
7. Verbindlichkeiten aus Ratengeschäften 17.000 0,00
8. Verbindlichkeiten aus Förderung von sonstigen Berei-
chen
4.334.541,08 3.858.266,70
9. Verbindlichkeiten aus zweckgebundenen Spenden und
Zuweisungen
8.873.835,03 8.606.786,81
10. Verbindlichkeiten aus Sonderposten 3.426.554,05 3.906.615,47
11. Verbindlichkeiten aus Darlehen für Stellplatzgelder 4.472.714,46 4.571.831,68
12. Verrechnungskonten 21.173.286,40 17.884.491,98
13. Verbindlichkeiten aus Nachlässen 5.419.551,21 5.671.090,43
14. Verbindlichkeiten aus Kautionen 703.543,28 626.616,23
15. Andere sonstige Verbindlichkeiten 71.248,53 59.437,47
Summe 142.938.193,94 170.221.755,89
Unter den Sonstigen Verbindlichkeiten werden Verrechnungskonten mit kreditorischem Saldo
ausgewiesen. Die Posten mit einem debitorischen Saldo werden auf der Aktivseite der Bilanz
unter B.II.5. „Sonstige Vermögensgegenstände“ gezeigt.
Zu 1. Verbindlichkeiten aus Förderung von Bund und Land
Unter den Verbindlichkeiten aus Förderung von Bund und Land werden Zuwendungen und
Zuschüsse für investive Zwecke ausgewiesen, die nach Fertigstellung der jeweiligen Baumaß-
nahmen den entsprechenden Sonderposten zugeordnet werden. Der zum 31.12.2021 ausge-
wiesene Saldo in Höhe von 55,53 Mio. Euro (Vorjahr: 45,48 Mio. Euro) entfällt mit
6,23 Mio. Euro (Vorjahr: 6,55 Mio. Euro) auf Verbindlichkeiten gegenüber dem Bund und mit
49,30 Mio. Euro (Vorjahr: 38,93 Mio. Euro) auf Verbindlichkeiten gegenüber dem Land.
Die Verbindlichkeiten aus Förderung gegen den Bund nahmen um rund 315 TEuro ab und
betragen zum 31.12.2021 noch 6,23 Mio. Euro. Die größten Positionen entfallen dabei auf Zu-
wendungen für das Dokumentationszentrum am Reichsparteitagsgelände (3,65 Mio. Euro)
und für die Sanierung des Künstlerhauses in der Altstadt Süd (1,29 Mio. Euro).
Die Verbindlichkeiten aus Förderung gegenüber dem Land haben sich im Vergleich zum Vor-
jahr um 10,36 Mio. Euro auf 49,30 Mio. Euro erhöht. Dies ist im Wesentlichen auf Zuschüsse
für den Bauabschnitt 2.2 (Großreuth bei Schweinau) der U-Bahn-Linie 3 zurückzuführen.
Die Fördermittel des Landes beinhalten unter anderem mit 3,63 Mio. Euro (Vorjahr:
4,22 Mio. Euro) Fördermittel nach Art. 10 FAG (insbesondere für Kindertageseinrichtungen
224
Seite 48 von 90 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
und Schulen) sowie mit 8,62 Mio. Euro (Vorjahr: 5,53 Mio. Euro) Zuwendungen für den öffent-
lichen Personennahverkehr. Der größte Posten besteht nach wie vor aus Zuschüssen nach
dem Gesetz über Finanzhilfen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden
(GVFG) in Höhe von 28,39 Mio. Euro (Vorjahr: 17,10 Mio. Euro).
Zu 2. Verbindlichkeiten aus Sozialversicherung und Lohnsteuer
Diese Position enthält analog zu den Vorjahren größtenteils Lohn- und Kirchensteuer von An-
gestellten und Arbeitern für Dezember 2021 (2,97 Mio. Euro) sowie Verbindlichkeiten gegen-
über Sozialversicherungsträgern (1,24 Mio. Euro). Der Gesamtsaldo dieses Bilanzpostens re-
duzierte sich zum Bilanzstichtag um 3,62 Mio. Euro auf 4,35 Mio. Euro. Im Vorjahr waren hier
noch die Beiträge zur Kommunalen Unfallversicherung Bayern für das gesamte Jahr 2021
(4,66 Mio. Euro) verbucht. Ende 2021 resultieren nur die Beiträge für das erste Quartal 2022
(1,13 Mio. Euro).
Zu 3. Sonstige Verbindlichkeiten gegen Mitarbeitende
Wie in den Vorjahren werden in diesem Bilanzposten zu einem bedeutenden Teil Reise- und
Fahrtkosten ausgewiesen, die von Mitarbeitenden verauslagt wurden und deswegen an sie zu
erstatten sind.
Zu 4. Durchlaufende Gelder
Die Verbindlichkeiten aus durchlaufenden Geldern stellen zum Bilanzstichtag nicht zuorden-
bare Zahlungseingänge dar, deren Klärung und Zuordnung zum relevanten Konto noch aus-
steht. Sie werden über spezielle Abstimmkonten in sog. „Durchlaufdebitoren“ erfasst. Dabei
handelt es sich um ehemalige kamerale Verwahrgeldkonten sowie Spendenkonten.
Der Gesamtsaldo der Durchlaufdebitoren setzt sich zum 31.12.2021 größtenteils aus Verwahr-
geldern und darüber hinaus aus Projektmitteln und Spenden zusammen. Im Gegensatz zum
Vorjahr reduzierte er sich Ende 2021 wieder deutlich um 5,61 Mio. Euro auf 15,25 Mio. Euro.
Der Rückgang bis zum Bilanzstichtag 31.12.2021 ist zum einen auf die geringeren Einzahlun-
gen bei den Verwahrgeldkonten des Schulbereichs ( -7,69 Mio. Euro) zurückzuführen. Dem
stehen zum Teil höhere Einzahlungen im Jugendhilfebereich entgegen (+3,97 Mio. Euro). Da-
bei handelt es sich zu einem großen Teil um Betriebskostenzuschüsse für Kindertageseinrich-
tungen. Auch für den Eigenbetrieb SÖR wurden höhere Verwahrgelder im Zusammenhang mit
Zahlungen des Bundes für den Straßenbau vereinnahmt (+1,91 Mio. Euro). Zum anderen sind
Einzahlungen im Rahmen der wiederkehrenden Einnahmen (größtenteils Gewerbesteuer, dar-
über hinaus Grundabgaben, Friedhofsgebühren, KiTa- Gebühren usw.) verbucht, bei denen
jedoch auch eine Abnahme um 3,94 Mio. Euro realisiert wurde. Bei all den vorgenannten
Sachverhalten wurden die offenen Posten auf den betreffenden Durchlaufdebitoren größten-
teils erst Anfang 2022, zum Teil sogar erst 2023 durch Zuordnung auf die entsprechenden
Debitoren ausgeglichen.
Zu 5. Sicherheitseinbehalte
Wie auch in den Vorjahren bestehen die Verbindlichkeiten aus Sicherheitseinbehalten zu ei-
nem wesentlichen Teil aus einbehaltenen Beträgen im Zusammenhang mit Erweiterungs- und
Unterhaltsmaßnahmen von Schulgebäuden. Zudem sind Sicherheitseinbehalte für die Erhal-
tung der Anlagen der U-Bahn vorhanden.
225
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 49 von 90
Zu 6. Antizipative Rechnungsabgrenzungsposten
In diesem Bilanzposten werden zum 31.12.2021 rund 18.000 Aufwandspositionen (Vorjahr:
knapp 15.900) periodisch abgegrenzt, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam wer-
den. Der Saldo der antizipativen Rechnungsabgrenzung nahm für 2021 im Vergleich zum Vor-
jahr nochmals wesentlich um 31,43 Mio. Euro auf insgesamt 19,11 Mio. Euro ab.
Der starke Rückgang dieser Bilanzposition ist dadurch bedingt, dass Ende 2020 bei den Ab-
grenzungen noch mehrere betragsmäßig bedeutsame Geschäftsvorfälle enthalten waren, wel-
che Anfang 2021 wieder aufgelöst wurden. Dies waren hauptsächlich die Einbringung von
Grundstücken in den Stadtteilen Großreuth bei Schweinau (15,83 Mio. Euro) und in St. Johan-
nis (3,66 Mio. Euro) in die WBG Nürnberg Beteiligungs GmbH oder auch die abgegrenzten
Aufwendungen der Stadt Nürnberg aus der Beteiligung an der Einkommen-, Umsatz- und Ge-
werbesteuer für das vierte Quartal 2020 von zusammen 4,41 Mio. Euro. Des Weiteren waren
die Planungsleistungen für die Errichtung der Ballsporthalle am Tillypark (2,65 Mio. Euro), für
den kreuzungsfreien Ausbau des Frankenschnellweges (1,16 Mio. Euro) sowie für die Sanie-
rung von Brücken im Hafenbereich ( 534 TEuro) abgegrenzt. Zudem waren Ende 2020 hier
noch die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in Summe von
2,55 Mio. Euro und die Erstattung aus der Abrechnung der Konzessionsabgabe in Höhe von
625 TEuro ausgewiesen.
Zum Stichtag 31.12.2021 enthält dieser Bilanzposten die Abgrenzungen des Einkommensteu-
erersatzes und der Gewerbesteuerumlage nach 2021 (3.26 Mio. Euro) sowie d ie Planungs-
leistungen von SÖR im Zusammenhang mit dem kreuzungsfreien Ausbau des Frankenschnell-
weges (1,18 Mio. Euro). Des Weiteren sind hier Zuweisungen an den Zweckverband Ver-
kehrsverbund Großraum Nürnberg im Zusammenhang mit dem Verkauf der Sozialtickets für
Dezember 2021 von insgesamt 2,02 Mio. Euro abgegrenzt.
Wie in den Vorjahren sind in dieser Position zudem abgegrenzte Zinsaufwendungen für Dar-
lehen und Derivate in Höhe von 4,71 Mio. Euro enthalten. Diese Summe ist um 243 TEuro
niedriger als noch im Jahr 2020 (4,95 Mio. Euro).
Zu 7. Verbindlichkeiten aus Ratengeschäften
Im Gegensatz zu den Vorjahren ist zum 31.12.2021 wieder eine Zahlungverpflichtung aus ei-
nem Ratengeschäft ausgewiesen. Dabei handelt es sich um di e zweite Rate eines Portrait-
kaufes für die städtischen Museen in Höhe von 17 TEuro.
Zu 8. Verbindlichkeiten aus Förderung von sonstigen Bereichen
Die Verbindlichkeiten aus investiven Fördermitteln sonstiger Zuschussgeber (unter anderem
Zweckverbände, kommunale Sonderrechnungen, EU, private U nternehmen etc.) erhöhten
sich im Berichtsjahr um 476 TEuro auf 4,33 Mio. Euro.
Analog zu den Vorjahren beinhalten die Verbindlichkeiten mit 2,60 Mio. Euro im Wesentlichen
erhaltene Zuwendungen beziehungsweise Kostenbeteiligungen von privaten Unternehmen für
Straßenumbau- und Erschließungsmaßnahmen.
Zu 9. Verbindlichkeiten aus zweckgebundenen Spenden und Zuweisungen
Die bis zum Bilanzstichtag 2021 zugeführten Gelder sind wie auch in Vorjahren hauptsächlich
für schulische, soziale und kulturelle Zwecke vorgesehen. Der Bestand der zweckgebundenen
Spenden liegt mit insgesamt 8, 87 Mio. Euro leicht über dem Niveau des Vorjahres
226
Seite 50 von 90 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
(8,61 Mio. Euro). Die bis zum 31.12.2021 für den Tiergarten vereinnahmten Spenden belaufen
sich auf insgesamt 4,13 Mio. Euro.
Die zugeflossenen Spenden und Zuweisungen werden gemäß der im Spendenkonzept der
Stadt Nürnberg geregelten Buchungslogik erst nach zweckentsprechender Verwendung er-
folgswirksam in der Ergebnisrechnung erfasst. Dies kann unter Umständen erst in späteren
Haushaltsjahren der Fall sein.
Zu 10. Verbindlichkeiten aus Sonderposten
Enthalten sind in den sonstigen Verbindlichkeiten auch verschiedene „Verbindlichkeiten aus
Sonderposten“. Diese entfallen mit 179 TEuro auf noch nicht zu Sonderposten umgebuchte
Straßenausbau- und Erschließungsbeiträge, mit 1,57 Mio. Euro auf Ablösebeträge für Stell-
plätze/Spielplätze für noch im Bau befindliche Anlagen und mit 1,68 Mio. Euro auf Einzahlun-
gen aus der Einräumung von grundstücksgleichen Rechten auf städtischen Grundstücken.
Zu 11. Verbindlichkeiten aus Darlehen für Stellplatzgelder
Bereits vor dem 01.01.2005 wurden an Dritte Darlehen für den Bau von Tiefgaragen ausge-
reicht. Diese in der Bilanz unter dem Punkt A.III.4 „Ausleihungen“ als Forderungen ausgewie-
senen Mittel belaufen sich zum Bilanzstichtag 31.12.2021 auf insgesamt rund 4,46 Mio. Euro.
Die Finanzierung der Darlehen erfolgte jedoch aus Stellplatzablösen, welche nach der Baye-
rischen Bauordnung zweckgebunden sind für den Bau von Stellplätzen. Somit musste den
genannten Forderungen als Korrektur zur Eröffnungsbilanz eine Verbindlichkeit in gleicher
Höhe gegenübergestellt werden. Die rückfließenden Tilgungen müssen für den Bau von Stell-
plätzen verwendet werden. Die Höhe der Verbindlichkeiten aus Darlehen für Stellplatzgelder
beträgt für 2021 jedoch 4,47 Mio. Euro. Zwar belaufen sich die Tilgungen der Darlehen wie
auch der Verbindlichkeiten jeweils auf 99 TEuro. Bei den Verbindlichkeiten wurde in 2021 hier-
bei allerdings die im Vorjahr nicht berücksichtigte Tilgungsrate von rund 11 TEuro nachgeholt,
eine Tilgungsrate des B erichtsjahres von ebenfalls rund 11 TEuro steht jedoch noch aus .
Diese wäre im Folgejahr nachzuholen.
Zu 12. Verrechnungskonten
Die zahlreichen über Verrechnungskonten abgebildeten Geschäftsvorfälle beinhalten in vielen
Fällen lediglich die Weiterleitung bestimmter Gelder. Diese Posten sind somit ergebnisneutral.
Unter dem Bilanzposten Passiva D.6. „Sonstige Verbindlichkeiten“ sind die Verrechnungskon-
ten mit kreditorischem Saldo zu finden. Deren Gesamtsaldo erhöhte sich zum 31.12.2021 um
3,29 Mio. Euro auf insgesamt 21,17 Mio. Euro.
Die betragsmäßig bedeutsamsten Posten stellen wie im Vorjahr zum 31.12.2021 die Verrech-
nungen im Rahmen des Monitorings bei städt ebaulichen Verträgen dar. Deren Konto weist
Ende 2021 einen Saldo von 15,41 Mio. Euro aus und beinhaltet noch die aus 2018 stammende
Verrechnung in Höhe von 12,88 Mio. Euro für das Monitoring beim städtebaulichen Vertrag
Lichtenreuth. Der Bestand des Kontos erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 2,54 Mio. Euro
im Zusammenhang mit der Verrechnung der Posten aus dem städtebaulichen Vertrag zum
Regensburger Viertel. Diese Sachverhalte sind somit prägend für den Gesamtsaldo der Ver-
rechnungskonten. Betragsmäßig ebenfalls bedeutsam sind die offenen Posten der Friedhofs-
verwaltung zur Sterbevorsorge und Grabpflege in Höhe von mittler weile rund 1,68 Mio. Euro
sowie die Verrechnungskonten des Jugendamtes hinsichtlich Mündelgelder (440 TEuro), wirt-
schaftlicher Juge ndhilfe (620 TEuro) und Unterhaltsvorschussleistungen (623 TEuro). Zum
31.12.2021 sind hier auch noch nicht beglichene Posten im Zusammenhang mit Ausbildungs-
förderung BAföG (841 TEuro) enthalten. Des Weiteren wäre hier das Verrechnungskonto für
Girokonten von Schulen und Stiftungen, die außerhalb von SAP geführt werden (264 TEuro)
227
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 51 von 90
zu nennen. Hervorzuheben wären auch noch die Verrechnungen für die Instandhaltungsrück-
lage (273 TEuro).
Eine Vielzahl von Buchungsvorgängen auf den Verrechnungskonten ist bezüglich ihrer Sach-
kontenzuordnung weiterhin zu klären, ggf. sind die entsprechenden Sachverhalte sachgerech-
ter auf anderen Bilanz-/Ergebnisrechnungskonten abzubilden. In einigen Fällen (vor allem im
Jugendhilfebereich) stammen Sachverhalte noch aus Zeiten der Kameralistik (vor 2005).
Zusammenfassend ist festzustellen, dass bei mehreren, auch betragsmäßig bedeutsamen
Verrechnungskonten ein Ausgleich von offenen Posten nach wie vor nicht stattfindet. Dies ist
selbst dann der Fall, wenn beispielsweise die betreffenden Debitoren bzw. Kreditoren bereits
ausgeglichen sind. Die Bestände an offenen Posten auf den Verrechnungskonten nehmen
infolgedessen im Laufe der Zeit immer weiter zu. Dies führt dazu, dass diese Konten keine
Transparenz und Kontrolle über die jeweilig en Sachverhalte mehr ge währleisten können.
Hierzu wäre beispielsweise der Jugendhilfebereich (Verrechnungskonten Mündelgelder mit
rund 267.000 offenen Posten und wirtschaftliche Jugendhilfe mit knapp 162.000 offenen Pos-
ten, Stand Ende Februar 2023) hervorzuheben. Hier sollten baldmöglichst entsprechende sys-
temseitige Anpassungen vorgenommen werden.
Die Neukonzipierung von Abläufen und der Buchungslogik bei der Friedhofsverwaltung im
Rahmen der Sterbevorsorge sollte nun auch zeitnah bei der Grabpflege umges etzt werden.
Hiermit sollte der Bestand auf dem bisherigen Verrechnungskonto letztlich bereinigt werden
können und künftig eine transparentere Erfassung im System erfolgen.
Neben den genannten Strukturanpassungen sollten zudem die bei einigen Verrechnungskon-
ten bereits seit vielen Jahren vorhandenen, nennenswerten kameralen Altbestände in den Fo-
kus einbezogen werden. Zum Bilanzstichtag 31.12.2021 belaufen sich diese Sachverhalte in
Summe auf 1,11 Mio. Euro. Der Großteil hierbei sind kreditorische Posten. In den meisten
Fällen dürfte u.E. keine Zahlungsverpflichtung mehr bestehen, weswegen eine konsequente
und zeitnahe Bereinigung der Posten notwendig erscheint. Die ersten Ausbuchungen dieser
Altbestände erfolgen nach Aussage der Stadtkämmerei mit Wirkung z um 31.12.2022. Noch
während der laufenden Prüfung wurden die betreffenden Altbestände auf den Verrechnungs-
konten Showsoft (6.870,71 Euro), Kulturinfo ( -113.674,61 Euro) und Mündelgelder
(-382.624,06 Euro) ausgebucht.
Zu 13. Verbindlichkeiten aus Nachlässen
Die Einzahlungen aus Nachlässen werden bis zu deren vollständigen Abwicklung auf entspre-
chenden Konten verbucht. Etliche Nachlässe sind bereits seit vielen Jahren auf diesen Konten
vorhanden. Im Jahr 2021 wurden wieder einzelne Nachlässe ihrer testamentarisch festgeleg-
ten Zweckbindung zugeführt. Dadurch hat sich der Gesamtsaldo der Nachlässe im Vergleich
zum Vorjahr um 252 TEuro auf 5,42 Mio. Euro reduziert.
Zu 14. Verbindlichkeiten aus Kautionen
Hier werden wie schon in den Vorjahren Sicherheitsleistungen für unterschiedliche, haupt-
sächlich vom Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg veranlasste Baumaß-
nahmen (523 TEuro) ausgewiesen. Seit dem Jahr 2021 sind nun auch Kautionen aus der Ver-
mietung städtischer Liegenschaften (24 TEuro) sowie im Rahmen der Vermietung von Über-
gangswohnungen im Sozialbereich (157 TEuro) enthalten. Der Gesamtsaldo stieg im Berichts-
jahr insgesamt um 77 TEuro auf knapp 704 TEuro.
228
Seite 52 von 90 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
Zu 15. Andere sonstige Verbindlichkeiten
Diese Position enthält wie schon in den Vorjahren hauptsächlich Verrechnungen im Zusam-
menhang mit Pfändungen.
E. Passive Rechnungsabgrenzung
E. Passive Rechnungsabgrenzung 31.12.2021
Euro
31.12.2020
Euro
41.875.395,75 28.391.914,25
Unter dem passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Einnahmen vor dem Bilanzstichtag
erfasst, soweit sie einen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Die Summe der passiven Rechnungsabgrenzungsposten erhöhte sich im Vergleich zum Vor-
jahr um 13,48 Mio. Euro. Maßgebend für diesen Anstieg ist vor allem die Abgrenzung der Er-
träge aus der Veräußerung der Teilfläche Großreuth bei Schw einau von 2021 nach 2022
(8,64 Mio. Euro). Ansonsten handelt es sich bei den Abgrenzungsposten um Gewerbesteuer-
vorauszahlungen (14,44 Mio. Euro), Gebühren für Kindertagesstätten (7,88 Mio. Euro) und
KiTa-Verpflegungsentgelte (5,47 Mio. Euro). Bei der Gewerbesteuervorauszahlung handelt es
sich um Vorauszahlungsanforderungen von Unternehmen, die ein vom Kalenderjahr abwei-
chendes Geschäftsjahr aufweisen.
Die im V orjahr gebildeten passiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden, soweit sie das
Haushaltsjahr 2021 betrafen, ertragswirksam aufgelöst.
229
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 53 von 90
1.3.3 Ergebnisrechnung
2021 2020
Euro Euro absolut in %
1 Steuern und ähnliche Abgaben 1.104.331.411,23 948.757.685,15 155.573.726,08 16,4
2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 606.752.743,63 603.119.438,61 3.633.305,02 0,6
3 Sonstige Transfererträge 7.766.943,60 6.994.042,29 772.901,31 11,1
4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 72.147.371,47 71.777.450,82 369.920,65 0,5
5 Auflösung von Sonderposten 53.972.548,61 55.861.297,46 -1.888.748,85 -3,4
6 Privatrechtliche Leistungsentgelte 36.135.652,01 34.264.487,05 1.871.164,96 5,5
7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 313.984.055,23 308.581.079,16 5.402.976,07 1,8
8 Sonstige ordentliche Erträge 79.494.907,69 83.205.520,93 -3.710.613,24 -4,5
9 Aktivierte Eigenleistungen 6.936.499,80 7.444.640,18 -508.140,38 -6,8
10 Bestandsveränderungen 101.426,79 92.543,25 8.883,54 9,6
Ordentliche Erträge 2.281.623.560,06 2.120.098.184,90 161.525.375,16 7,6
11 Personalaufwendungen 590.766.367,91 574.787.236,36 15.979.131,55 2,8
12 Versorgungsaufwendungen 94.435.499,68 116.628.527,25 -22.193.027,57 -19,0
13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 272.907.058,08 283.400.491,36 -10.493.433,28 -3,7
14 Planmäßige Abschreibungen 208.498.669,70 106.502.399,46 101.996.270,24 95,8
15 Transferaufwendungen 890.694.912,13 815.405.980,18 75.288.931,95 9,2
16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 232.177.653,96 212.082.896,07 20.094.757,89 9,5
Ordentliche Aufwendungen 2.289.480.161,46 2.108.807.530,68 180.672.630,78 8,6
Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit -7.856.601,40 11.290.654,22 -19.147.255,62 -169,6
17 Finanzerträge 24.518.009,66 9.147.948,70 15.370.060,96 168,0
18 Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 28.499.838,95 32.646.977,55 -4.147.138,60 -12,7
Finanzergebnis -3.981.829,29 -23.499.028,85 19.517.199,56 83,1
Ordentliches Jahresergebnis -11.838.430,69 -12.208.374,63 369.943,94 3,0
19 Außerordentliche Erträge 38.575.859,29 623.728,97 37.952.130,32 >1000
20 Außerordentliche Aufwendungen 8.723.104,14 1.275.074,71 7.448.029,43 584,1
Außerordentliches Ergebnis 29.852.755,15 -651.345,74 30.504.100,89 >1000
Jahresergebnis 18.014.324,46 -12.859.720,37 30.874.044,83 240,1
Veränderung
Gesamtergebnisrechnung
Während im Vorjahr noch ein Jahresfehlbetrag von 12,86 Mio. Euro ausgewiesen werden
musste, ergibt sich für 2021 ein Überschuss von 18,01 Mio. Euro. Diese Ergebnisverbesse-
rung von 30,87 Mio. Euro war dabei insbesondere der Verbesserung beim außerordentlichen
Jahresergebnisses (+30,50 Mio. Euro) geschuldet. Das Ergebnis der laufenden Verwaltungs-
tätigkeit verschlechterte sich dagegen um 19,15 Mio. Euro und schloss erstmals mit einem
negativen Ergebnis von 7,86 Mio. Euro ab. Beim Finanzergebnis (-3,98 Mio. Euro) ergab sich
dagegen eine deutliche Verbesserung im Vergleich zum Vorjahr.
230
Seite 54 von 90 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
Im Berichtsjahr sind die ordentlichen Erträge um 161,53 Mio. Euro angestiegen, während die
ordentlichen Aufwendungen, im Vorjahresvergleich, um 180,67 Mio. Euro angestiegen sind.
Der Anstieg der ordentlichen Erträge war dabei insbesondere auf ein höheres Steueraufkom-
men bei der Gewerbesteuer (+131,20 Mio. Euro) und auf höheren Einkommensteueranteile
(+23,90 Mio. Euro) zurückzuführen. Die höheren ordentlichen Aufwendungen (+180,67
Mio. Euro) beruhen maßgeblich auf höheren Abschreibungen (+102,00 Mio. Euro) sowie ge-
stiegenen Transferaufwendungen (+75,29 Mio. Euro).
Das städtische Finanzergebnis ( -3,98 Mio. Euro) ist aufgrund des hohen Schuldenstandes
grundsätzlich negativ. Die Verbesserung gegenüber dem Vorjahr (+19,52 Mio. Euro) ist ins-
besondere auf deutlich gestiegene Finanzerträge zurückzuführen. Diese Mehrerträge stam-
men insbesondere aus der höheren Verzinsung von Gewerbesteuernachzahlungen
(+18,00 Mio. Euro).
Der Saldo des außerordentlichen Jahresergebnisses 2021 ergab einen positiven Betrag von
29,85 M io. Euro. Dies entspricht gegenüber dem Vorjahr einer Verbesserung von 30,50
Mio. Euro.
Wie bereits in den Vorjahren sind die Teilergebnisrechnungen für die Geschäftsbereiche der
Stadt Nürnberg auch im Rahmen des Jahresabschlusses für 2021 ausgewiesen. Die Summe
der Teilergebnisse der jeweiligen Teilhaushalte ergibt für 2021 den gesamten Jahresüber-
schuss von 18,01 Mio. Euro (Vorjahr: Jahresfehlbetrag von 12,86 Mio. Euro), wie in nachfol-
gender Übersicht zu sehen ist:
Teilhaushalt/Geschäftsbereich 31.12.2021
Euro
31.12.2020
Euro
Geschäftsbereich Oberbürgermeister -43.728.398,01 -31.659.711,98
Geschäftsbereich 2. Bürgermeisterin -83.761.288,96 -72.121.780,73
Geschäftsbereich 3. Bürgermeister -176.472.564,86 -174.565.349,29
Geschäftsbereich Referat für Finanzen, Personal und IT (Re-
ferat I / II) -42.872.732,47 -27.877.614,92
Geschäftsbereich Referat für Umwelt und Gesundheit (Referat
III) -63.816.413,91 -33.278.362,67
Geschäftsbereich Referat für Schule und Sport (Referat IV) -168.420.357,15 -181.865.371,61
Geschäftsbereich Referat für Jugend, Familie und Soziales
(Referat V) -350.186.166,47 -343.043.538,43
Geschäftsbereich Planungs- und Baureferat (Referat VI) -48.658.198,73 -48.896.544,69
Geschäftsbereich Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat (Re-
ferat VII) -14.340.656,51 -8.516.680,02
Allgemeines/ Geschäftsbereichsübergreifendes 1.010.271.101,53 908.965.233,97
Gesamt 18.014.324,46 -12.859.720,37
Die Ist- und auch die Plan-Daten zu den Erträgen und Aufwendungen sowie jeweiligen Ergeb-
nissen der oben aufgeführten Teilhaushalte wurden mit den entsprechenden Posten der Ge-
samtergebnisrechnung und den betreffenden Buchungsdaten im SAP abgeglichen. Hierbei
wurde für das Jahr 2021 Übereinstimmung festgestellt.
231
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 55 von 90
Hinsichtlich der obigen Teilergebnisse wäre anzumerken, dass sämtliche Steuererträge (für
2021: 1.104,33 Mio. Euro) sowie ein bedeutender Teil der Erträge aus Zuwendungen und all-
gemeinen Umlagen (für 2021: 54,3% von 606,75 Mio. Euro) beim Teilhaushalt „Allgemeines/
Geschäftsbereichsübergreifendes“ ausgewiesen werden.
Laut Mitteilung von Stk/2 gab es „bei den Teilergebnisrechnungen … zwischen 2020 und 2021
organisatorische Veränderungen (Verschiebung von Profitcentern zwischen den genannten
Geschäftsbereichen, z.B. die Profitcenter von BANOS und das Profitcenter 111210 „Digitali-
sierung und Prozessorganisation“). Die Daten der Teilergebnisrechnungen 2021 wurden (auch
für das Vorjahr 2020) an die neue Organisationsstruktur angepasst.“ Die genannten Verände-
rungen der Organisationsstruktur beziehen sich auf die Geschäftsbereiche Oberbürgermeis-
ter, 3. Bürgermeister sowie Referat für Finanzen, Personal und IT (Referat I/ II). Diese Struk-
turanpassungen finden sich somit auch bei den Teilfinanzrechnungen (siehe hierzu die ent-
sprechenden Ausführungen zur Finanzrechnung).
Da diese „Verschiebung“ zwischen einzelnen Geschäftsbereichen auch für das Vorjahr (2020)
technisch vollzogen wurde, korrespondieren die betreffenden Werte nun nicht mehr mit dem
Vorjahresabschluss, der allerdings bereits testiert wurde. Durch das Testat sind die entspre-
chenden Beträge des Jahres 2020 nicht mehr veränderbar. Somit dürfen die sich aufgrund der
organisatorischen Veränderung ergebenden neuen Werte des Vorjahres nicht im Rahmen des
Jahresabschlusses 2021 ausgewiesen werden. Bei den betreffenden Werten in obiger Tabelle
handelt es sich um die testierten Beträge des Vorjahres vor der genannten organisatorischen
Veränderung.
Im Folgenden werden die Ertrags - und Aufwandsposten der Ergebnisrechnung für das Jahr
2021 näher beleuchtet.
232
Seite 56 von 90 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
1.3.3.1 Ordentliche Erträge
Die Ertragslage der Stadt wird maßgeblich vom Steueraufkommen geprägt, welches in der Re-
gel rund die Hälfte der städtischen Erträge ausmacht. Mit Abstand folgen die Erträge aus Zuwei-
sungen und Zuschüssen (hierin: Schlüsselzuweisungen), die Kostenerstattungen und -umlagen
(u.a. Erstattungen Grundsicherung und Asylbewerberleistungen) sowie die Leistungsentgelte.
1 Steuern und ähnliche Abgaben
31.12.2021
Euro
31.12.2020
Euro
je Einwohner
in Euro
2021
Stadt
2021
LD4
Grundsteuer A 291.070,58 294.942,92 0,58 0,42
Grundsteuer B 122.703.917,08 122.400.656,62 240,51 218,41
Gewerbesteuer 552.214.850,81 421.013.582,85 994,70 1.492,09
Gemeindeanteil an der Einkom-
mensteuer 331.560.329,00 307.658.323,00 637,73 762,04
Gemeindeanteil an der Umsatz -
steuer 94.451.631,00 94.527.995,00 180,49 207,40
Andere Steuern und steuerähnliche
Einnahmen 3.109.612,76 2.862.184,76 5,99 6,00
Summe 1.104.331.411,23 948.757.685,15 2.059,98 2.686,36
4 Landesdurchschnitt der bayerischen kreisfreien Gemeinden ab 100.000 Einw., Ergebnisse der Jahresrech-
nungsstatistik
48,40%
26,59%
3,16%
1,58% 13,76%
6,50% Steuern und ähnlicheAbgaben
Zuweisungen und
allgemeine Umlagen
Öffentlich-rechtliche
Leistungsentgelte
Privatrechtliche
Leistungsentgelte
Kostenerstattungen und
Kostenumlagen
Sonstige Erträge
Ordentliche Erträge
233
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 57 von 90
Die maßgeblichen Steuererträge stammen aus der Gewerbesteuer sowie aus dem Gemein-
deanteil an der Einkommensteuer, welche zusammen rd. 80,0 % der städtischen Steuerer-
träge ergeben. Aufgrund von Nachholzahlungen aus den finanzkräftigeren Vorjahren erhöhten
sich die städtischen Steuererträge 2021 um rund 16,4 % auf 1,104 Mrd. Euro. Da landesweit
die Steuererträge jedoch stärker angestiegen sind, hat sich der bestehende Rückstand zum
Pro-Kopf-Steueraufkommen vergleichbarer bayerischer Städte im Berichtsjahr erhöht. Die Dif-
ferenz liegt in etwa auf dem Niveau von vor der Corona-Pandemie.
Die Entwicklung bei den Steuererträgen aus den Grundsteuern, der Einkommensteuer, der
Umsatzsteuer und der Hundesteuer entspricht weitestgehend der landesweiten Entwicklung
in den bayerischen kreisfreien Städten. Bei der Gewerbesteuer liegt der städtische Anstieg pro
Einwohner von +245,69 Euro unter dem durchschnittlichen Anstieg der vergleichbaren baye-
rischen kreisfreien Städte (+615,33 Euro).
Das Gewerbesteueraufkommen 2021 ist mit Beendigung der Pandemie um 131,20 Mio. Euro
angestiegen. Für 2022 kann erfreulicherweise mit weiter leicht ansteigenden Erträgen aus der
Gewerbesteuer gerechnet werden. So sind zum Buchungsstand 07.03.2023 Erträge von
557,18 Mio. Euro (+4,97 Mio. Euro) in der Ergebnisrechnung 2022 ausgewiesen, was einen
neuen Rekord bei den städtischen Gewerbesteuererträgen bedeuten würde.
Bei den Erträgen pro Einwohner liegen 2021 die Nürnberger Kennzahlen lediglich bei den
Grundsteuern über dem Landesdurchschnitt. Während bei den sonstigen Steuern in etwa der
landesweite Durchschnitt (LD) erreicht wird, liegen die maßgeblichen Erträgen aus der Gewer-
besteuer und den Anteilen an der Einkommensteuer sowie Umsatzsteuer weiterhin unter dem
Landesdurchschnitt.
Realsteuerkraft, Finanzkraft, Realsteuerhebes-
ätze 20215 20206 2021 LD7
Realsteuerkraft8
Grundsteuer A 0,17 0,17 0,11
Grundsteuer B 41,70 41,43 41,86
Gewerbesteuer 223,01 176,93 334,57
insgesamt 264,88 217,53 376,54
Finanzkraft9 1.375 1.377 1.489
Hebesätze10
Grundsteuer A 332 332 394
Grundsteuer B 555 555 523
Gewerbesteuer 467 467 472
Die Realsteuerkraft ist im Vergleich zum Vorjahr um 47,35 Euro pro Einwohner angestiegen.
Damit konnten die im Vorjahr pandemiebedingten Mindereinnahmen (-32,88 Euro pro Einwoh-
5 Ergebnisse der Finanzrechnung
6 Ergebnisse der Finanzrechnung
7 Ergebnisse der Jahresrechnungsstatistik
8 Grundbeträge in Euro je Einwohner
9 in Euro je Einwohner
10 in v. H.
234
Seite 58 von 90 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
ner) kompensiert werden. Da sich beim Landesdurchschnitt der Realsteuerkraft die Verbesse-
rung bei der Gewerbesteuer jedoch deutlich stärker bemerkbar machte, vergrößerte sich der
Rückstand bei dieser Kennzahl auf 111,66 Euro pro Einwohner (+88,41 Euro).
Des Weiteren ist bei der Finanzkraft, in der neben der Realsteuerkraft auch die Einkommens-
teuer- und die Umsatzsteuerbeteiligung, die Schlüsselzuweisungen, die Bezirksumlage, die
Krankenhausumlage und die bereinigte Solidarumlage berücksichtigt werden, aufgrund der
überdurchschnittlichen Finanzkraft der Städte München (1.626) und Erlangen (1.450) für Nürn-
berg ein Rückstand zum Landesdurchschnitt zu verzeichnen. Dieser unterdurchschnittliche
Wert bei der Finanzkraft vergrößerte sich im Berichtsjahr um 18 Punkte auf nunmehr 114
Punkte.
Die städtischen Realsteuerhebesätze blieben im Berichtsjahr unverändert. Damit liegt der He-
besatz für die Grundsteuer B weiterhin über dem Landesdurchschnitt der bayerischen Städte
mit mehr als 100.000 Einwohnern. Bei der Gewerbesteuer konnte du rch die Hebesatzerhö-
hung zum 01.01.2018 zwischenzeitlich der Landesdurchschnitt der vergleichbaren Städte na-
hezu erreicht werden.
2 Zuweisungen und allgemeine Umlagen 2021
Euro
2020
Euro
Schlüsselzuweisungen 234.302.324,00 249.455.864,00
Verwaltungsaufwand 19.097.929,68 19.097.708,64
Ausgleich Gewerbesteuer Mindereinnahmen 0,00 61.731.703,00
Grunderwerbsteuer 43.121.799,34 33.883.882,74
Familienleistungsausgleich 23.219.511,00 21.591.722,00
Corona Testzentren 24.100.418,00 0,00
Gesundheitsamt 4.333.573,20 4.333.531,40
Öffentlicher Personennahverkehr 7.757.916,19 7.684.621,70
Kraftfahrzeugsteuer 8.217.500,00 8.217.500,00
Lehr-/Kinderbetreuungspersonal 102.001.772,74 81.176.009,14
Schülerbeförderung 4.920.667,00 6.693.682,00
Kindertageseinrichtungen 87.748.324,74 71.466.732,50
sonstige Zuweisungen und Zuschüsse 47.931.007,74 37.786.481,49
Summe 606.752.743,63 603.119.438,61
Die Zuweisungen und allgemeinen Umlagen erhöhten sich leicht um rd. 3,63 Mio. Euro und
bleiben damit in etwa auf Vorjahresniveau. Zwar ist der im Vorjahr vom Bund gewährte Aus-
gleich für Gewerbesteuermindereinnahmen (61,73 Mio. Euro) im Berichtsjahr weggefallen,
dies konnte jedoch durch gestiegene Zuweisungen vom Land, insbesondere durch eine Kos-
tenerstattung für die Corona Testzentren (24,10 Mio. Euro) teilweise ausgeglichen werden.
Weitere Mehrerträge wurden bei der Grunderwerbsteuer, den Zuschüssen für Lehr-/Kinderbe-
treuungspersonal, den Zuweisungen für Kindertageseinrichtungen sowie den sonstigen Zu-
weisungen und Zuschüsse erzielt. Bei den Schlüsselzuweisungen und Zuweisungen für die
Schülerbeförderung waren dagegen Mindererträge zu verzeichnen.
Der Rückgang der Schlüsselzuweisungen um 15,15 Mio. Euro auf 234,30 Mio. Euro ist insbe-
sondere auf einen Rückgang der zu verteilenden Schlüsselmasse zurückzuführen. So verrin-
gerten sich im Jahr 2021 die landesweit zur Verfügung stehenden Finanzausgleichsmittel um
235
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 59 von 90
rund 120 Mio. Euro (-2,69 %). Darüber hinaus stieg im Vorjahr die Steuerkraft der Stadt Nürn-
berg überproportional, weshalb sich die Schlüsselzuweisungen für Nürnberg überdurchschnitt-
lich um rund 6,1 % verringerten.
Die Zuweisungen aus der Grunderwerbsteuer sind im Vergleich zum Vorjahr um
9,24 Mio. Euro angestiegen. Die Erträge liegen mit 43,12 Mio. Euro weiterhin auf einem hohen
Niveau, was auf die hohe Umsatzlage auf dem Immobilienmarkt zurückzuführen ist. Die Mehr-
erträge bei den Zuschüssen für Lehr -/Kinderbetreuungspersonal sind insbesondere auf im
Vorjahr verspätet gebuchten Lehrpersonalzuschüsse i.H.v. 7,85 Mio. Euro zurückzuführen,
die erst 2021 ertragswirksam wurden.
Da auch in 2021 nicht alle Lehrpersonalkostenzuschüsse gebucht werden konnten, sind diese
2021 um rund 849 TEuro zu gering dargestellt. Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung wurde
festgestellt, dass die in 2021 erfolgte Abschlusszahlung für das Bertolt-Brecht-Gymnasium bis
zum Prüfungszeitpunkt nicht gebucht war. Die Ertragsbuchung für dieses Verwahrgeld erfolgte
erst im Zuge unserer Pr üfung, weshalb dieser Zuschuss erst im Haushaltsjahr 2023 ertrags-
wirksam wird.
Der Anstieg der Zuweisungen für Kindertageseinrichtungen in 2021 um rund 16,28 Mio. Euro
ist insbesondere auf den Umstand zurückzuführen, dass nun hier die bis 2020 noch bei den
Kostenerstattungen ausgewiesenen Finanzierungsbeiträge des Freistaates für das Personal
der Kindergärten freier Träger ausgewiesen werden. Der Anstieg bei den sonstigen Zuweisun-
gen Zuschüssen um rd. 10,15 Mio. Euro war insbesondere auf Zuweisungen des Bundes für
die technische Ausstattung der Schulen (5,24 Mio. Euro) zurückzuführen.
3 Sonstige Transfererträge 2021
Euro
2020
Euro
Transfererträge außerhalb von Einrichtungen 3.295.193,57 3.016.177,23
Transfererträge innerhalb von Einrichtungen 3.803.200,24 3.529.770,27
Schuldendiensthilfen und sonstige Transfererträge 668.549,79 448.094,79
Summe 7.766.943,60 6.994.042,29
Die sonstigen Transfererträge betreffen Erstattungen im Sozialleistungsbereich (Sozialamt,
Jobcenter und Jugendamt). Die Transfererträge lagen im Jahr 2021 rund 773 TEuro über dem
Vorjahreswert.
4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 2021
Euro
2020
Euro
Verwaltungsgebühren 19.877.705,22 17.909.481,44
Gebühren für öffentlich-rechtliche Nutzungen 20.080.777,11 20.441.201,52
Bestattungsgebühren 3.182.555,56 2.767.959,88
Wohn- und /oder Verpflegungsgebühren 8.237.811,42 10.679.613,20
Eintrittsgelder 6.913.487,62 7.231.361,48
Elternentgelte Verpflegung Kindertagesstätten 5.298.420,99 4.874.011,67
Sonstige öffentliche Leistungsengelte 8.556.613,55 7.873.821,63
Summe 72.147.371,47 71.777.450,82
236
Seite 60 von 90 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte bewegen sich in etwa auf Vorjahresniveau, sie
sind im Vergleich zum Vorjahr um rd. 370 TEuro angestiegen. Erwähnenswerte Veränderun-
gen ergaben sich dabei bei den Verwaltungsgebühren, welche um 1,97 Mio. Euro anstiegen
und bei den Wohn- und Verpflegungsgebühren (-2,44 Mio. Euro).
Ursache für den Anstieg bei den Verwaltungsgebühren (+1,97 Mio. Euro) waren insbesondere
Mehrerträge bei der Kfz -Zulassung (+304 TEuro), der Meldebehörde (+900 TEuro) sowie im
Bereich der Bauordnungsbehörde (+ 706 TEuro).
Die Wohn- und Verpflegungsgebühren verringerten sich um 2,44 Mio. Euro, verantwortlich für
diese Mindererträge war ein Rückgang der anerkannten Asylbewerber, die als sogenannte
„Fehlbeleger“ weiterhin in kommunalen Gemeinschaftsunterkünften leben.
5 Auflösung von Sonderposten 2021
Euro
2020
Euro
Zuwendungen 46.663.575,51 47.754.265,10
Beiträge 5.336.157,36 4.798.301,14
Kostenerstattungen 1.911.137,74 2.079.379,45
sonstige Sonderposten 61.678,00 1.229.351,77
Summe 53.972.548,61 55.861.297,46
Die Auflösung der Sonderposten erfolgte entsprechend der Abschreibung der jeweiligen An-
lagengüter. Grundlage für den Anstieg im Vergleich zum Vorjahr waren die weiter steigenden
Investitionen.
6 Privatrechtliche Leistungsentgelte 2021
Euro
2020
Euro
Erträge aus Verkauf 6.138.674,25 5.576.249,09
Miet- und Pachterträge inkl. Erbbauzinsen 18.645.862,61 18.535.144,41
Werbeerträge 1.319.518,83 1.228.953,77
Ersatzleistungen 1.991.425,32 1.909.088,96
Eintrittsgelder und Erträge aus Veranstaltungen 392.333,16 379.615,63
Teilnehmerbeiträge 2.314.040,84 2.166.790,61
Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 5.333.797,00 4.468.644,58
Summe 36.135.652,01 34.264.487,05
Die Erträge aus privatrechtlichen Leistungsentgelten bewegen sich in etwa auf Vorjahresni-
veau (+1,87 Mio. Euro). Erwähnenswerte Mehrerträge ergaben sich bei den Erträgen aus Ver-
kauf und den sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten.
Die Erträge aus Verkauf konnten im Vergleich zum Vorjahr um rund 562 TEuro gesteigert wer-
den. Ursache hierfür waren insbesondere Mehrerträge bei m städtischen Bestattungsdienst
(+281 TEuro) sowie dem Betrieb des Krematoriums (+222 TEuro). Aufgrund der auch im Jahre
2021 bestehenden Corona- Einschränkungen bewegen sich die Erträge aus Eintrittsgeldern
und Veranstaltungen im Berichtsjahr weiterhin auf niedrigem Niveau.
237
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 61 von 90
Die Mehrerträge bei den sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten von rd. 865 TEuro be-
ruhen insbesondere auf erhöhte Materialgelder (+721 TEuro), welche auf gestiegene Erträge
aus dem Verkauf von Zahngold beruhen.
7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 2021
Euro
2020
Euro
Erstattung vom Bund
o Grundsicherung im Alter 45.413.951,60 40.702.459,39
o Grundsicherung bei Erwerbsminderung 16.568.356,80 15.557.088,65
o Kosten der Unterkunft (SGB II) 75.704.850,94 73.032.044,45
o sonstige 499.025,29 474.601,27
Erstattung vom Land
o Sozialleistungen für Asylbewerber 60.003.541,08 55.897.157,08
o Kinderbetreuung 0,00 14.105.400,00
o sonstige 19.749.856,86 10.568.827,25
Gastschulbeiträge und Kostenersätze für Schüler 20.306.313,48 20.518.050,13
Erstattungen vom Bezirk (Sozialleistungen) 15.883.555,00 18.656.432,82
Kostenersatz für Jobcenter 10.929.058,09 11.045.992,04
Erstattungen
o Verbundene Unternehmen/Beteiligungen 941.404,19 758.308,44
o Klinikum 5.776.722,86 6.974.155,77
o Eigenbetriebe (SUN, NüSt, ASN, FSN, NüBad, SÖR) 6.245.124,32 5.996.354,15
o Verwaltungskostenerstattung der Eigenbetriebe 9.114.411,00 9.114.411,00
o Sonderrechnungen 2.715.593,14 2.799.771,51
o Staatstheater Nürnberg 513.118,61 526.346,82
andere Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen 23.619.171,97 21.853.678,39
Summe 313.984.055,23 308.581.079,16
Die Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen sind um 5,40 Mio. Euro auf
313,98 Mio. Euro angestiegen. So konnten bei den Erstattungen für die Grundsicherung im
Alter, den Sozialleistungen für Asylbewerber und den sonstigen Erstattungen des Landes
Mehrerträge erzielt werden. Nachdem die Anteilsfinanzierung des Landes für die Kindergärten
freier Träger nunmehr unter den Zuweisungen und Zuschüssen ausgewiesen wird, fallen Kos-
tenerstattungen für die Kinderbetreuung hier künftig nicht mehr an. Die Erstattungen des Lan-
des liegen mit 79,95 Mio. Euro in etwa auf dem Niveau des Vorjahres. Mehrerträge ergaben
sich bei den Kostenerstattungen für Asylbewerber (+4,11 Mio. Euro) und bei den sonstigen
Erstattungen des Landes (+9,18 Mio. Euro).
Die Erstattungen des Bundes stiegen um rund 8,42 Mio. Euro und betrugen 138,19 Mio. Euro.
Die Mehrerträge beruhen dabei insbesondere auf höheren Erstattungen der gestiegenen Auf-
wendungen bei der Grundsicherung im Alter (+4,71 Mio. Euro) sowie den Kosten der Unter-
kunft im SGB II (+2,67 Mio. Euro).
Der Anstieg der Kostenerstattungen für Asylbewerber beruht auf entsprechend steigenden
Aufwendungen für diesen Personenkreis. Die Ursache für die Mehrerträge bei den sonstigen
238
Seite 62 von 90 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
Erstattungen des Landes war insbesondere eine Kostenerstattung für Aufwendungen des Ka-
tastrophenschutzes von 6,52 Mio. Euro.
Bei den Erstattungen des Bezirks für Sozialleistungen waren Mindererträge (-2,77 Mio. Euro)
zu verzeichnen, was insbesondere auf den Übergang von Hilfen zur Gesundheit auf den Bezirk
zurückzuführen ist. Dagegen waren bei den anderen Erträgen aus Kostenerstattungen und
Kostenumlagen Mehrerträge von 1,77 Mio. Euro zu verzeichnen. Ursache hierfür waren ins-
besondere 1.42 Mio. Euro höhere Personalkostenerstattungen, welche auf die aufgrund der
Corona-Pandemie deutlich längeren erstattungsfähigen Zeiträume im Rahmen des Beschäfti-
gungsverbotes von Schwangeren zurückzuführen waren.
8 Sonstige ordentliche Erträge 2021
Euro
2020
Euro
Konzessionsabgabe 39.194.324,00 40.072.577,01
Erträge aus dem Abgang von Vermögensgegenständen 16.301.838,70 18.147.031,26
Erträge aus der Auflösung/Herabsetzung von Rückstel-
lungen 16.604.848,76 17.862.667,62
Aktivierte Bauzeitzinsen 502.945,79 251.221,68
andere sonstige ordentliche Erträge 6.891.084,96 6.872.224,00
Umsatzsteuerkorrektur ILV -134,52 -200,64
Summe 79.494.907,69 83.205.520,93
Die sonstigen ordentlichen Erträge sind um rund 3,71 Mio. Euro zurückgegangen. Dies ist ins-
besondere auf Mindererträge bei den Erträgen aus dem Abgang von Vermögensgegenstän-
den und geringeren Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen zurückzuführen.
Die Erträge aus dem Abgang von Vermögen fielen insbesondere aufgrund 1,85 Mio. Euro ge-
ringerer Erträge aus Grundstückverkaufen auf 16,30 Mio. Euro. Daneben waren noch Min-
dererträge aus der Auflösung/Herabsetzung von Rückstellungen ( -1,26 Mio. Euro) zu ver-
zeichnen.
9 Aktivierte Eigenleistungen 2021
Euro
2020
Euro
Aktivierte Eigenleistungen 6.936.499,80 7.444.640,18
Die aktivierten Eigenleistungen unterliegen großen jährlichen Schwankungen, aus diesem
Grund hat ein Vergleich mit Vorjahreswerten generell wenig Aussagekraft.
10 Bestandsveränderungen 2021
Euro
2020
Euro
Bestandsveränderungen 101.426,79 92.543,25
Der leichte Anstieg der Bestandsveränderungen im Vergleich zum Vorjahr beruht insbeson-
dere auf Bestandserhöhung bei der Feuerwehr und dem Dokuzentrum.
239
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 63 von 90
1.3.3.2 Ordentliche Aufwendungen
Die ordentlichen Aufwendungen sind geprägt durch die Transfer- sowie die Personal- und Ver-
sorgungsaufwendungen. Diese beiden Positionen umfassen zusammen rd. 68,8 % der ge-
samten ordentlichen Aufwendungen. Die ordentlichen Aufwendungen haben sich im Vergleich
zum Vorjahr um rd. 180,67 Mio. Euro erhöht. Verursacht haben diesen Anstieg insbesondere
höhere Abschreibungen (+102,00 Mio. Euro) sowie gestiegene Transferaufwendungen
(+75,29 Mio. Euro).
11 Personalaufwendungen 2021
Euro
2020
Euro
Personalaufwendungen 590.766.367,91 574.787.236,36
Die Personalaufwendungen sind um rund 15,98 Mio. Euro auf nunmehr 590,77 Mio. Euro an-
gestiegen. Ursache für diese Mehraufwendungen waren insbesondere die aufgrund Tariferhö-
hungen gestiegenen Bezüge und Vergütungen (jeweils +1,4%).
12 Versorgungsaufwendungen 2021
Euro
2020
Euro
Versorgungsaufwendungen 94.435.499,68 116.628.527,25
Der Rückgang der Versorgungsaufwendungen um rd. 22,20 Mio. Euro auf 94,43 Mio. Euro ist
insbesondere auf deutlich geringere Beihilferückstellungen für Versorgungsempfänger zurück-
zuführen.
29,93%
11,92%
9,11%
38,90%
10,14%
Personal- und
Versorgungsaufwendungen
Aufwendungen f. Sach- u.
Dienstleistungen
Abschreibungen
Transferaufwendungen
Sonstige ordentliche
Aufwendungen
OrdentlichelAufwendungen
240
Seite 64 von 90 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
Stellen
Tatsächlich besetzte Stellen am Zahl der VK
2021 30.06.2021 30.06.2020
Kämmereihaushalt
Beamte 2.683,07 2.646,49 2.831,30
Tarifbeschäftigte 5.178,09 5.060,47 5.937,24
Stellen insgesamt 7.861,16 7.706,96 8.768,54
Stadtentwässerung und
Umweltanalytik
Beamte 16,31 15,66 17,87
Tarifbeschäftigte 382,60 370,52 416,55
Stellen insgesamt 398,91 386,18 434,42
NürnbergStift
Beamte 6,39 6,39 5,76
Tarifbeschäftigte 449,71 460,10 477,67
Stellen insgesamt 456,10 466,49 483,43
Abfallwirtschaftsbetrieb
Stadt Nürnberg
Beamte 9,79 9,91 12,00
Tarifbeschäftigte 399,59 407,68 428,02
Stellen insgesamt 409,38 417,59 440,02
Franken-Stadion Nürnberg
Beamte 0,00 0,00 0,00
Tarifbeschäftigte 2,00 1,00 2,25
Stellen insgesamt 2,00 1,00 2,25
NürnbergBad
Beamte 0,00 1,00 0,00
Tarifbeschäftigte 74,82 73,49 89,70
Stellen insgesamt 74,82 74,49 89,70
Servicebetrieb Öffentlicher Raum
Beamte 70,99 70,09 75,33
Tarifbeschäftigte 830,81 836,88 931,15
Stellen insgesamt 901,80 906,97 1.006,48
Klinikum
Beamte 23,81 27,91 30,10
Staatstheater
Beamte 3,00 3,00 4,00
Gesamtsumme 10.130,98 9.990,59 11.258,94
Im Zeitraum vom 30.06.2020 bis 30.06.2021 hat sich die Zahl der tatsächlich besetzten Voll-
kraftstellen (VK) um 140,39 Stellen erhöht. Der Stellenplan 2021 weist inkl. der dem Klinikum
und dem Staatstheater zugewiesenen Beamten nunmehr 11.258,94 VK aus und hat sich damit
im Vergleich zum Vorjahr durch vom Stadtrat beschlossene Stellenschaffungen um 252,81 VK
ausgeweitet. Allein 101,28 Vollkraftstellen wurden dabei für Digitalisierungsbedarfe geschaf-
fen. Weitere nennenswerte Stellenschaffungen erfolgten in den Bereichen Kinderbetreuung
(+35,51 VK), Schule und Bildung (29,51 VK) sowie aufgrund der Corona -Pandemie (+25,51
VK).
241
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 65 von 90
Personalausgaben im bayernweiten Vergleich 11 2021
Euro
2020
Euro
Stadt Nürnberg je Einwohner 1.308 1.249
Landesdurchschnitt je Einwohner 1.434 1.402
Da die Anzahl der städtischen Vollkraftstellen weiter angestiegen ist, haben sich die städti-
schen Personalausgaben je Einwohner 2021 deutlich um 59 Euro erhöht. Die städtischen Per-
sonalausgaben je Einwohner sind damit um rund 4,72 % auf 1.308 Euro pro Einwohner ange-
stiegen.
Da sich bayernweit in den kreisfreien Städten mit über 100.000 Einwohnern die Personalaus-
gaben je Einwohner durchschnittlich nur um rd. 2,28 % erhöhten, hat sich der Rückstand zum
Landesdurchschnitt verkleinert. Die städtischen Personalkosten liegen allerdings auch 2021
unter dem bayerischen Landesdurchschnitt. Der Abstand beträgt 126 Euro pro Einwohner
bzw. 8,79 %.
13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2021
Euro
2020
Euro
Fertigung, Vertrieb, Wareneinkauf 4.577.091,54 10.516.956,87
Energie, Wasser, Abwasser 20.065.932,74 19.606.273,23
Gebäudeunterhalt 33.059.995,62 40.815.709,62
Unterhalt unbebauter Grundstücke 4.340.256,45 3.409.128,77
Sonstiger Unterhalts- und Betriebsaufwand Grundstücke 23.865.833,72 23.545.766,71
Zuführung zu Rückstellungen 15.036.515,19 17.116.958,12
Schulische Aufwendungen 17.050.217,76 17.555.232,92
Weiterer Verwaltungs- und Betriebsaufwand 6.310.090,86 6.512.070,10
Kostenerstattungen 148.601.124,20 144.322.395,02
Summe 272.907.058,08 283.400.491,36
Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sind im Berichtszeitraum um rd.
10,49 Mio. Euro auf 272,91 Mio. Euro zurückgegangen. Wesentliche Ursachen hierfür waren
Minderaufwendungen im Bereich „Fertigung, Vertrieb, Wareneinkauf“ ( -5,94 Mio. Euro), ein
Rückgang beim Gebäudeunterhalt (-7,76 Mio. Euro) sowie eine um rund 2,08 Mio. Euro gerin-
gere Zuführung zu Rückstellungen. Mehraufwendungen ergaben sich dagegen bei den Kos-
tenerstattungen (+4,28 Mio. Euro).
Die Aufwendungen für Fertigung, Vertrieb und Wareneinkauf sind im Berichtsjahr um rund
5,94 Mio. Euro gesunken, was insbesondere auf Minderaufwendungen von 1,99 Mio. Euro für
Gebrauchsgegenstände zurückzuführen ist. Nachdem dort im Vorjahr im großen Umfang Ge-
genstände mit Bezug zur Corona-Pandemie wie Universalspender, Luftreinigungsgeräte, aber
auch Headsets und Webcams für Videokonferenzen angeschafft wurden, waren solche Auf-
wendungen in 2021 nur noch im geringeren Umfang erforderlich.
11 Durchschnittliche Personalausgaben der bayerischen kreisfreien Städte über 100.000 Einw. gemäß Veröffent-
lichung des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung
242
Seite 66 von 90 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
Die Minderaufwendungen beim Gebäudeunterhalt betrugen 7,76 Mio. Euro und waren insbe-
sondere aufgrund von Rückständen bei der Abarbeitung der Maßnahmen entstanden. Ursa-
che für diese Rückstände war neben einen Personalmangel auch die Corona-Pandemie.
Der Anstieg der Aufwendungen für Kostenerstattungen (+4,28 Mio. Euro) beruht insbesondere
auf um 7,07 Mio. Euro auf nunmehr 101,11 Mio. Euro angestiegene Kostenerstattung an SÖR
für das Infrastrukturvermögen. Ursache hierfür waren Kostensteigerungen im operativen Be-
trieb des Bereichs „Grün- und Grau“-Infrastrukturvermögen der Stadt.
14 Abschreibungen 2021
Euro
2020
Euro
Forderungen 1.796.122,29 1.805.950,59
Immateriellen Vermögensgegenständen 15.475.345,95 14.835.322,24
Planmäßig auf Grundstücke, Gebäude und Gebäude -
einrichtungen 26.876.052,35 25.052.544,01
Außerplanmäßig auf Gebäude und -einrichtungen 96.790.407,00 0,00
Infrastrukturvermögen 49.993.587,31 46.507.622,37
Maschinen, techn. Anlagen und Betriebsvorrichtungen 4.423.403,01 4.579.644,70
Fahrzeugen 1.658.969,27 1.689.366,22
Betriebs- und Geschäftsausstattung 9.741.196,68 9.261.996,34
Geringwertigen Wirtschaftsgütern 1.743.585,84 2.769.952,99
Summe 208.498.669,70 106.502.399,46
Die Aufwendungen aus Abschreibungen sind aufgrund des unverändert hohen Investitionsni-
veaus und insbesondere aufgrund einer außerplanmäßigen Abschreibung auf Gebäude und
Gebäudeeinrichtungen (96,79 Mio. Euro) im Vergleich zum Vorjahr um 102,00 Mio. Euro an-
gestiegen.
Hintergrund für die außerplanmäßige Abschreibung war eine Bereinigung von Werten von vor
2005, bei denen nicht von einer konsequenten Anwendung des kaufmännischen Anschaf-
fungs- und Herstellungskostenprinzips ausgegangen werden konnte. Abschreibungen auf Fi-
nanzanlagen waren im Berichtsjahr nicht erforderlich.
243
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 67 von 90
15 Transferaufwendungen 2021
Euro
2020
Euro
Zuschüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen 175.264.757,10 168.723.713,25
Betriebsmittelzuschuss Staatstheater Nürnberg 21.128.281,00 21.128.281,00
Zuschüsse an kommunale Sonderrechnungen 65.522.524,90 11.585.676,03
Krankenhausumlage 13.712.494,00 12.744.814,00
Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) 109.786.819,75 105.528.337,49
Grundsicherung im Alter/bei Erwerbsminderung (SGB
XII)
62.860.388,46 57.319.839,54
Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII) 4.879.489,26 4.885.904,98
Hilfe zur Pflege (SGB XII) 9.181,24 51.802,82
Hilfe zur Gesundheit (SGB XII) 4.379.874,71 5.699.688,51
Asylbewerberleistungen inkl. Hilfe zur Gesundheit 47.862.897,66 61.666.448,65
Bildungs- und Teilhabepaket 6.470.688,49 6.380.326,51
Jugendhilfe 86.539.594,97 87.123.707,57
Gewerbesteuerumlage 41.147.013,00 31.438.477,00
Bezirksumlage 213.031.825,30 203.441.575,99
Zuführung verschiedene Rückstellungen 4.019.157,46 11.000.701,33
Auflösung Rückstellungen Verlustausgleiche -6.709.676,51 -1.415.734,94
sonstige Transferleistungen 40.789.601,34 28.102.420,45
Summe 890.694.912,13 815.405.980,18
Im Vergleich zum Vorjahr sind die Transferaufwendungen um rd. 75,29 Mio. Euro auf den Re-
kordwert von 890,69 Mio. Euro angestiegen. Verantwortlich für diesen Anstieg war insbeson-
dere der Anstieg bei den geleisteten Zuschüssen an die kommunale Sonderrechnung
(+53,94 Mio. Euro). Daneben w aren auch bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende
(+4,26 Mio. Euro), den Sozialleistungen nach SGB XII (+5,54 Mio. Euro), der Gewerbesteu-
erumlage (+9,71 Mio. Euro) sowie bei der Bezirksumlage (+9,59 Mio. Euro) Mehraufwendun-
gen zu verzeichnen. Zu Minderaufwendungen führten dagegen geringere Asylbewerberleis-
tungen sowie ein Rückgang bei der Zuführung zu den Rückstellungen.
Der Anstieg der Zuschüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen um 6,54 Mio. Euro ist maß-
geblich auf den weiter anhaltenden Ausbau der Kindertageseinrichtungen der freien Träger
zurückzuführen. Weitere Mehraufwendungen entstanden durch den erheblichen Anstieg der
Zuschüsse an kommunale Sonderrechnungen um rund 53,94 Mio. Euro. Die Ursache hierfür
lag insbesondere an der Übernahme der cor onabedingten Verluste der Flughafen Nürnberg
GmbH (28 Mio. Euro) sowie der Nürnberg Messe GmbH (20 Mio. Euro). Darüber hinaus ent-
stand auch bei NüBad aufgrund von pandemiebedingten Schließungen ein höherer Verlust.
Die Mehraufwendungen bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) sowie bei den
Leistungen nach dem SGB XII beruhen auf dem Umstand, dass sich sowohl die Anzahl der
Leistungsberechtigten als auch die Höhe der Leistungsbezüge im Vergleich zum Vorjahr er-
höht haben.
244
Seite 68 von 90 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
Die Aufwendungen für Asylbewerber reduzierten sich im Vergleich zum Vorjahr um
13,80 Mio. Euro, was auf die geringere Anzahl von Leistungsbeziehern zurückzuführen ist. Für
2022 ist hier allerdings wieder mit einem Anstieg der Aufwendungen zu rechnen.
Jugendhilfe 2021
Euro
2020
Euro
Leistungen außerhalb von Einrichtungen 21.567.352,76 21.156.203,08
Leistungen in Einrichtungen 64.972.242,21 65.967.504,49
Summe 86.539.594,97 87.123.707,57
Die Aufwendungen im Bereich der Jugendhilfe sind im Berichtsjahr um rund 584 TEuro zu-
rückgegangen. Während sich bei den Aufwendungen der Leistungen außerhalb von Einrich-
tungen ein Mehraufwand von 411 TEuro ergab, sind die Leistungen in Einrichtungen um rund
995 TEuro zurückgegangen.
Aufgrund von Mehreinzahlungen bei der Gewerbesteuer ist die Gewerbesteuerumlage um
rund 9,71 Mio. Euro auf 41,15 Mio. Euro angestiegen. Auch die Bezirksumlage wurde erneut
erhöht (+9,59 Mio. Euro), was ebenfalls zum Anstieg der Transferaufwendungen beitrug. Ur-
sache hierfür war insbesondere die weiter gestiegene Umlagekraft der Stadt Nürnberg.
Der Rückgang bei der Zuführung zu den Rückstellungen beruht insbesondere auf einer erheb-
lich geringeren Zuführung zur Rückstellung für Verlustausgleiche verbundener U nternehmen
(-7,42 Mio. Euro). Hier belastete den Haushalt 2020 eine Rückstellung für erwartete Verluste
des Flughafens von 7,00 Mio. Euro.
Der Anstieg der sonstigen Transferleistungen (+12,69 Mio. Euro) beruht insbesondere auf er-
heblich gestiegene Zuweisungen zu Zweckverbänden (+14,56 Mio. Euro). Ursache hierfür war
insbesondere die Refinanzierung des 365 Euro Tickets für Schüler und Studenten sowie die
weitere Umsetzung des VGN-Innovationspaketes, was zu einem entsprechenden Anstieg der
Verbandsumlage für den Zweckverband Verkehrsverbund Großraum Nürnberg führte.
16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 2021
Euro
2020
Euro
Inanspruchnahme von Rechten und Diensten 60.805.479,37 55.070.616,81
Geschäftsaufwendungen 88.812.781,74 44.602.558,57
Aufwendungen für Beiträge 7.993.433,00 8.385.548,46
Aufwand aus dem Abgang von immateriellen Vermö-
gensgegenständen und Sachanlagen
4.967.164,85 5.156.200,27
Verluste aus Finanzanlagen 0,00 33.597,06
Einzel- & Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen 2.398.390,45 1.190.721,42
Betriebliche Steueraufwendungen 1.210.871,82 703.753,45
Aufwendungen für Steuern vom Einkommen/Ertrag 3.282.065,81 4.798.145,46
andere sonstige ordentliche Aufwendungen 108.676.607,43 91.821.905,10
Neutralisierung Rückstellung sonst. ordentlicher Auf-
wendungen
-45.969.140,51 -319.849,47
Summe 232.177.653,96 212.082.896,07
245
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 69 von 90
Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen sind im Vergleich zum Vorjahr um 20,10 Mio. Euro
angestiegen. Verantwortlich für diese Mehraufwendungen waren insbesondere um
44,21 Mio. Euro höhere Geschäftsaufwendungen. Außerdem war bei der Inanspruchnahme
der von Rechten und Diensten und den sonstigen ordentlichen Aufwendungen ein Anstieg der
Aufwendungen zu verzeichnen. Minderaufwendungen ergaben sich bei den Steuern vom Ein-
kommen/Ertrag. Die Erträge aus der Neutralisierung von Rückstellungen für sonstige ordent-
liche Aufwendungen erhöhten sich dagegen erheblich.
Die Mehraufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten
(+5,73 Mio. Euro) war en insbesondere auf den Anstieg der Miet - und Pachtaufwendungen
(+6,08 Mio. Euro) zurückzuführen. Ursache hierfür war insbesondere die aufgrund der
Corona-Pandemie erforderliche Anmietung von Räumen für Impfzentren in der Messe und im
Citypoint (+4,43 Mio. Euro).
Der Anstieg bei den Geschäftsaufwendungen in Höhe von 44,21 Mio. Euro war maßgeblich
auf höhere Vergütungen für Leistungen Dritter (+42,77 Mio. Euro) zurückzuführen. Ursächlich
hierfür war der pandemiebedingte Betrieb von Corona-Impfzentren (17,05 Mio. Euro), Corona-
Testzentren (22,28 Mio. Euro) sowie der mobilen Impfteams (12,39 Mio. Euro).
Für die Mehraufwendungen bei den anderen sonstigen ordentlichen Aufwendungen
(+16,85 Mio. Euro) waren insbesondere die erneut gestiegenen Zuführungen zu den sonstigen
Rückstellungen (+22,76 Mio. Euro) verantwortlich. Hier wurden insbesondere Rückstellungen
für zugesagte Kapitalzuführungen für die Flughafen Nürnberg GmbH (40,50 Mio. Euro) sowie
die NürnbergMesse GmbH (30,00 Mio. Euro) gebildet.
Bei der Neutralisierung der Rückstellung sonstiger ordentlicher Aufwendungen fielen 2021 Er-
träge von 45,97 Mio. Euro an. Hierbei handelt es sich um die Inanspruchnahme der 2020 ge-
bildeten Rückstellungen für die coronabedingten Kapitalzuführungen an die Töchter Nürnberg-
Messe GmbH und Flughafen Nürnberg GmbH.
1.3.3.3 Finanzergebnis
Finanzergebnis 2021
Euro
2020
Euro
Zinserträge 1.621.448,97 1.804.700,69
Verzinsung Gewerbesteuernachzahlungen 21.983.792,56 3.977.378,79
Gewinnanteile aus Beteiligungen 518.739,09 3.310.259,68
Sonstige Finanzerträge 394.029,04 55.609,54
17 Finanzerträge 24.518.009,66 9.147.948,70
Zinsaufwendungen 21.537.522,55 23.522.821,40
Sonstige Kreditbeschaffungskosten 224.868,64 719.254,60
Zinsaufwand für Kassenkredite 0,00 -83.556,92
Zinsaufwand für Gewerbesteuererstattungen 6.589.876,00 8.270.718,00
Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen 147.571,76 217.740,47
18 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 28.499.838,95 32.646.977,55
Finanzergebnis -3.981.829,29 -23.499.028,85
Aufgrund des städtischen Schuldenstandes und der damit verbundenen Zinsaufwendungen
ist das Finanzergebnis grundsätzlich negativ. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich das Finan-
zergebnis um 19,52 Mio. Euro verbessert. Während die Finanzerträge um 15,37 Mio. Euro
246
Seite 70 von 90 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
auf rd. 24,52 Mio. Euro angestiegen sind, verringerten sich die Zinsen und ähnliche Auf-
wendungen um 4,15 Mio. Euro.
Ursache für den Anstieg der Finanzerträge sind insbesondere um 18,00 Mio. Euro höhere Er-
träge aus der Verzinsung von Gewerbesteuernachzahlungen. Bei den Gewinnanteilen aus
Beteiligungen waren dagegen Mindererträge von 2,79 Mio. Euro zu verzeichnen. Ursache
hierfür waren insbesondere das Fehlen einer Gewinnausschüttung der Spark asse Nürnberg
sowie die Tatsache, dass die Beteiligungserträge der KVÜ für das 2. Halbjahr 2021 erst 2022
ertragswirksam gebucht wurden.
Insbesondere aufgrund der weiterhin gesunkenen Zinsaufwendungen an Kreditinstitute
(-1,56 Mio. Euro) sowie geringeren E rstattungszinsen für geleistete Gewerbesteuervo-
rauszahlungen ( -1,68 Mio. Euro) war bei den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen ein
Rückgang von 4,15 Mio. Euro festzustellen.
1.3.3.4 Außerordentliches Jahresergebnis
Außerordentliches Jahresergebnis 2021
Euro
2020
Euro
Schadenersatzleistungen und andere
außerordentliche Erträge 37.248.569,41 451.860,23
periodenfremde Erträge 1.327.289,88 171.868,74
19 außerordentliche Erträge 38.575.859,29 623.728,97
Schadenersatzleistungen und andere
außerordentliche Aufwendungen 9.623,41 75.679,64
periodenfremde Aufwendungen 8.713.480,73 1.199.395,07
20 außerordentliche Aufwendungen 8.723.104,14 1.275.074,71
außerordentliches Jahresergebnis 29.852.755,15 -651.345,74
Das außerordentliche Ergebnis hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 30,50 Mio. Euro verbes-
sert. Verantwortlich dafür war insbesondere der Anstieg der außerordentlichen Erträge um
37,95 Mio. Euro. Ursache hierfür waren insbesondere höhere Erträge aus der Auflösung von
Sonderposten aus Zuwendungen und Zuschüssen. Hierbei handelt es sich um die korrespon-
dierende Ertragsposition zur außerplanmäßigen Abschreibung von Gebäuden aus der kame-
ralen Vermögensrechnung.
Bei den außerordentlichen Aufwendungen war ebenfalls ein Anstieg feststellbar. So sind diese
um 7,45 Mio. Euro auf 8,72 Mio. Euro angestiegen, was insbesondere auf höhere perioden-
fremde Aufwendungen zurückzuführen ist.
1.3.3.5 Jahresergebnis
Jahresergebnis 2021
Euro
2020
Euro
18.014.324,46 -12.859.720,37
247
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 71 von 90
1.3.4 Finanzrechnung
In der Finanzrechnung werden die im Haushaltsjahr eingegangenen Einzahlungen und geleis-
teten Auszahlungen für die laufende Verwaltungstätigkeit sowie für die Investitions- und auch
für die Finanzierungstätigkeit ausgewiesen. Darüber hinaus sind hier auch haushaltsunwirk-
same Ein- und Auszahlungen enthalten (insbesondere der Kontokorrentbereich mit den städ-
tischen Unternehmen und durchlaufende Gelder).
Die Finanzrechnung wird seit dem Jahr 2015 gemäß den betreffenden Vorgaben der
KommHV-Doppik dargestellt. Dadurch weisen die Inhalte der Finanzrechnung einen höheren
Detaillierungsgrad auf. Diese ausführlicheren Darstellungen sind bei der laufenden Verwal-
tungstätigkeit, wie auch bei den Bereichen Investition und Finanzierung sowie bei den haus-
haltsfremden und durchlaufenden Posten vorzufinden. So werden unter anderem bezüglich
der Cash-Flows aus Investitions- und auch aus Finanzierungstätigkeit jeweils getrennte Sal-
den für Ein- und Auszahlungen ausgewiesen. Des Weiteren wird der Saldo aus nicht haus-
haltswirksamen Vorgängen dargestellt. Darin werden Ein- und Auszahlungen für Kassenkre-
dite sowie für fremde Finanzmittel beziehungsweise durchlaufende Posten gezeigt.
Die folgende Tabelle stellt einen Auszug aus der Finanzrechnung dar:
Finanzrechnung 31.12.2021
TEuro
31.12.2020
TEuro
+/- Cash-Flow aus der laufenden Verwaltungstätigkeit +148.074 +130.663
+/- Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit -195.131 -179.473
+/- Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit -604 +94.762
= Finanzmittelbestand vor Verrechnung nicht haushalts-
wirksamer Vorgänge
-47.661 +45.952
+/- Saldo aus nicht haushaltswirksamen Vorgängen +9.647 -55.695
= Finanzmittelbestand nach Verrechnung nicht haushalts-
wirksamer Vorgänge
-38.014 -9.743
+/- Finanzmittelbestand am Anfang der Periode +397.553 +407.296
= Finanzmittelbestand am Ende der Periode +359.539 +397.553
Der im Ergebnis ausgewiesene Finanzmittelbestand ist um 38,01 Mio. Euro auf
359,54 Mio. Euro gesunken. Hierfür sind mehrere Sachverhalte ausschlaggebend:
Der Cash-Flow aus der laufenden Verwaltungstätigkeit stieg im Gegensatz zum Vorjahr
nun wieder in Summe um 17,41 Mio. Euro auf 148,07 Mio. Euro. Die Zunahme des Einzah-
lungsüberschusses resultiert aus einem sehr starken Anstieg der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit um 181,23 Mio. Euro sowie aus einer ebenfalls massiven Steigerung der
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit um 163,82 Mio. Euro. Auf Seiten der Ein-
zahlungen ist im Gegensatz zum Vorjahr die größte Zunahme bei den Steuern und ähnlichen
Abgaben zu finden (+148,26 Mio. Euro). Hier stiegen die Gewerbesteuerzahlungen nun wie-
der um 129,54 Mio. Euro, ebenso die Anteile an der Einkommensteuer um 18,34 Mio. Euro.
Lediglich der Anteil an der Umsatzsteuer reduzierte sich leicht um 1,72 Mio. Euro. Die Einzah-
lungen aus Zuwendungen gingen anders als in 2020 nun in Summe wieder um 1,55 Mio. Euro
zurück. Innerhalb dieses Finanzpositionsintervalls gab es jedoch teilweise größere Verände-
rungen. So nahmen die Schlüsselzuweisungen im Gegensatz zu den Vorjahren wieder um
15,15 Mio. Euro ab. Der Ausgleich der pandemiebedingten Gewerbesteuermindereinnahmen
des Jahres 2020 in Höhe von 61,73 Mio. Euro ist für 2021 zwar nicht mehr enthalten. Dafür
248
Seite 72 von 90 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
stieg der Kommunalanteil an der Grunderwerbssteuer um 9,24 Mio. Euro an. Weitere Zuwei-
sungen vom Land beinhalten unter anderem Kostenerstattungen für den Betrieb der Corona-
Testzentren von insgesamt 26 ,80 Mio. Euro. Die Zuweisungen vom Land für Lehrpersonal
stiegen im Gegensatz zum Vorjahr wieder an ( +17,53 Mio. Euro). Die vom Staat gewährten
Mittel im Rahmen des Sozialtransfers (Förderung von freien Trägern im Rahmen des Bayeri-
schen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz – BayKiBiG) wiesen insgesamt Mehreinzahlun-
gen in Höhe von 16, 86 Mio. Euro aus. Des Weiteren erhöhten sich die öffentlich- rechtlichen
Leistungsentgelte um 3,0 Mio. Euro. Die Verwaltungsgebühren stiegen dabei um
2,39 Mio. Euro und die Benutzungsgebühren um 613 TEuro. Die privatrechtlichen Leistungs-
entgelte erhöhten sich um 2,68 Mio. Euro. Die Einzahlungen im Rahmen von Kostenerstattun-
gen und -umlagen verzeichneten in Summe eine Zunahme um 14,61 Mio. Euro. So erhöhten
sich die Erstattungen vom Bund für Leistungen der Grundsicherung im Alter um 4,49 Mio. Euro
sowie für die Ubernahme der Kosten der Unterkunft für Bezieher von Leistungen nach SGB II
(Hartz IV) um 14,38 Mio. Euro. Eine weitere Zunahme findet sich bei den Erstattungen vom
sonstigen öffentlichen Bereich in Höhe von 1,58 Mio. Euro. Dabei handelt es sich weitgehend
um Zahlungen der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen der Personalkostenerstattung im Ju-
gendhilfebereich. Die Erstattungen vom Land (größtenteils für Asylbewerberleistungen) waren
hingegen um 1,51 Mio. Euro rückläufig. Auch die Kostenersätze von Gemeinden und Gemein-
deverbänden, hauptsächlich für Gastschulbeiträge, nahmen im Gegensatz zum Vorjahr nun
wieder um 3,50 Mio. Euro ab, ebenso die Erstattungen von verbundenen Unternehmen und
Beteiligungen (-1,24 Mio. Euro). Bei Letztgenannten handelt es sich größtenteils um Verwal-
tungskostenerstattungen von Eigenbetrieben. Die sonstigen Einzahlungen aus laufender Ver-
waltungstätigkeit nahmen im Gegensatz zum Vorjahr in Summe nun wieder um
13,60 Mio. Euro zu. Dies resultiert hauptsächlich aus dem bedeutsamen Anstieg bei den Ein-
zahlungen aus der Verzinsung der Nachforderungen von Steuern nach § 233a EStG (unter
anderem im Bereich der Gewerbesteuer). Dieser beläuft sich für 2021 auf 17,56 Mio. Euro.
Dem stehen Rückgänge bei den Konzessionsabgaben von 2,72 Mio. Euro sowie geringere
Gewinnausschüttungen von Beteiligungen (-2,79 Mio. Euro) entgegen.
Die Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit werden unter anderem durch die
Auszahlungen für Personal sowie für Versorgungsempfänger beeinflusst. Der hohe Anstieg im
Jahr 2021 in Höhe von insgesamt 26,09 Mio. Euro resultiert wie in den Vorjahren aus der Be-
soldungserhöhung der Beamten und aus der Tariferhöhung der Angestellten. Stellenneuschaf-
fungen wirkten sich hier ebenfalls entsprechend ausgabensteigernd aus. Die weitaus größten
Zuwächse der Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit finden sich jedoch im
Transferbereich. In Summe beläuft sich hier der Anstieg für 2021 auf 89,51 Mio. Euro. Inner-
halb dieses Finanzfonds waren wie schon in den Vorjahren allerdings wieder teilweise große
Veränderungen zu verzeichnen. Hier stiegen die Zuweisungen an den Zweckverband Ver-
kehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN) im Rahmen der Finanzierung von Sozialtickets so-
wie der Verbandsumlage (+14,56 Mio. Euro). Des Weiteren erhöhten sich die Zuschüsse an
kommunale Sonderrechnungen massiv um 55,71 Mio. Euro hauptsächlich aufgrund der pan-
demiebedingten Ausgleichszahlungen an die Flughafen Nürnberg GmbH sowie die Nürnberg-
Messe GmbH. Ein weiterer Zuwachs findet sich bei den Zuschüssen an soziale und ähnliche
Einrichtungen. Dabei handelt es sich zu einem bedeutenden Teil um Zahlungen an freie Träger
von KiTas für Personal- und Betriebskostenzuschüsse (+3,71 Mio. Euro). Darüber hinaus re-
sultierten höhere Auszahlungen im Rahmen der S ozialhilfe (+4,53 Mio. Euro) sowie bei der
Abrechnung der laufenden Leistungen für Unterkunft und Heizung (§ 22 Abs. 1 SGB II) mit der
Bundesagentur für Arbeit (+11,67 Mio. Euro). Auch bei der Gewerbesteuerumlage resultierte
nun wieder ein Anstieg (+6,11 Mio. Euro) sowie bei der Umlage an Gemeinden (Bezirksum-
lage; +9,59 Mio. Euro). Dem stehen unter anderem Rückgänge bei den Leistungen für Asyl-
bewerber um 12,22 Mio. Euro entgegen. Auch die Zuweisungen an übrige Bereiche waren um
5,0 Mio. Euro rückläufig. Dies lag größtenteils an der Zahlung des Betriebsmittelzuschusses
an das Staatstheater Nürnberg für die Monate November und Dezember 2021 erst Anfang
2022. Ähnlich wie der Transferbereich verzeichneten auch die sonstigen Auszahlungen aus
249
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 73 von 90
laufender Verwaltungstätigkeit einen enormen Zuwachs um 54,57 Mio. Euro. Hierbei waren
größtenteils die Zahlungen im Rahmen der Durchführung von Corona-Abstrichen im Testzent-
rum am Flughafen (+50,93 Mio. Euro) sowie die Mieten und Pachten, unter anderem für den
Betrieb des Impfzentrums in der Nürnberg Messe (+6,50 Mio. Euro) ursächlich. Die Auszah-
lungen für die Erstattung von zu viel gezahlter Gewerbesteuer reduzierten sich hingegen wie-
der um 2,98 Mio. Euro. Auch die Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen gingen im Ge-
gensatz zu den Vorjahren in Summe nun wieder um 3,12 Mio. Euro zurück. Dies lag haupt-
sächlich an den gesunkenen Auszahlungen für den Unterhalt der Grundstücke und Gebäude.
Zudem sanken auch die Zinsauszahlungen hauptsächlich an inländische Kreditinstitute für
Darlehen sowie die Erstattungszinsen für von den Steuerschuldnern zu viel bezahlte Gewer-
besteuer in Summe um 3,23 Mio. Euro.
Der Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit erhöhte sich in 2021 ähnlich wie in den Vorjah-
ren von 179,47 Mio. Euro nochmals um 15,66 Mio. Euro auf nun insgesamt 195,13 Mio. Euro.
Hierbei nahmen die Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit in Summe wieder um
10,40 Mio. Euro zu. Auch die Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit stiegen insgesamt um
26,06 Mio. Euro. Dies lag hauptsächlich an im Gegensatz zu 2020 nun höheren Auszahlungen
für den Erwerb von Finanzvermögen (+32,98 Mio. Euro), welche auf insgesamt
72,63 Mio. Euro anwuchsen. In dieser Summe sind im Zusammenhang mit dem Rückkauf von
Anteilen an der wbg von den Stadtwerken Nürnberg zwei Teilbeträge in Höhe von
26,33 Mio. Euro sowie 23,67 Mio. Euro enthalten. Des Weiteren ist hier auch die Kapitalein-
lage in die WBG Nürnberg Beteiligungs GmbH im Rahmen der Einbringung von Grundstücken
in der Züricher Straße und in St. Johannis in Summe von 19,49 Mio. Euro ausgewiesen. Die
Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken, wie zum Beispiel in den Stadtteilen Lang-
wasser (ehemaliges Prinovis-Areal), Fischbach, Gibitzenhof, Wetzendorf und Ziegelstein er-
höhten sich im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls (+5,01 Mio. Euro). Die Auszahlungen für Bau-
maßnahmen waren hingegen insgesamt rückläufig (-6,67 Mio. Euro). Dies ist auf den bedeut-
samen Rückgang bei den Hochbaumaßnahmen zurückzuführen (-18,28 Mio. Euro). So belie-
fen sich zum Beispiel die Auszahlungen für den Neubau der Ballsporthalle am Tillypark nach
dem Vorjahr (21,77 Mio. Euro) für 2021 auf nur noch 11,84 Mio. Euro. Die Tiefbaumaßnahmen
stiegen in Summe um 11,61 Mio. Euro. Die hauptsächlich von SÖR durchgeführten Maßnah-
men speziell im Straßen- und Brückenbau erhöhten sich hierbei im Vergleich zum Vorjahr um
2,75 Mio. Euro. Der größte Teil der Mehrauszahlungen resultiert allerdings wieder aus den
Bautätigkeiten für die U-Bahninfrastruktur (+8,86 Mio. Euro). Die Auszahlungen beim immate-
riellen und beweglichen Vermögen reduzierten sich insgesamt um 3,36 Mio. Euro im Vergleich
zum Vorjahr. Nennenswert ist hier unter anderem der Erwerb von Luftreinigungsgeräten für
den Schulbereich (5,16 Mio. Euro). Die Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen hin-
gegen sanken in Summe wieder um 1,25 Mio. Euro auf 19,95 Mio. Euro. Im Vorjahr war hier
noch ein Infrastrukturzuschuss „Thon - Am Wegfeld“ in Höhe von 3,25 Mio. Euro ausgewiesen.
Die größtenteils für Kindertageseinrichtungen gewährten Baukostenzusc hüsse sowie die Fi-
nanzhilfen zur Erneuerung von Schulsportanlagen erhöhten sich nochmals um 2,92 Mio. Euro
auf 16,89 Mio. Euro.
Auf Seiten der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit ist im Rahmen v on Investitionszu-
weisungen und -beiträgen sowie ähnlic hen Entgelten ein Rückgang von insgesamt
5,66 Mio. Euro auf 83,20 Mio. Euro gegeben. Hierbei nahmen die vom Bund gewährten Fi-
nanzhilfen, unter anderem zur Förderung im Kulturbereich (Dokumentationszentrum Reichs-
parteitagsgelände, Künstlerhaus, Kulturwerkstatt auf AEG) um 1,86 Mio. Euro ab. Födermittel
für vorgenannte Zwecke im Kulturbereich sind auch bei den Zuwendungen vom Land zu fin-
den. Darüber hinaus enthalten diese Landesmittel auch Zuwendungen für Anschaffungen im
Rahmen der Digitalisierung sowie für die pandemiebedingte Beschaffung von mobilen Luftrei-
nigungsgeräten im Schulbereich. Im Gegensatz zum Vorjahr waren diese Gelder in Summe
jedoch rückläufig (-6,78 Mio. Euro). Weitere staatliche Fördergelder für Baumaßnahmen von
Schulen und Straßen fielen im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls geringer aus (-4,71 Mio. Euro).
250
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Zudem reduzierten sich die Investitionszuweisungen vom Land im Bereich der Gemeindever-
kehrsfinanzierung und des Öffentlichen Personennahverkehrs (beide Bereiche hauptsächlich
für den U-Bahnbau) wieder um insgesamt 9,40 Mio. Euro. Die vorgenannten Mindereinzah-
lungen wurden jedoch teilweise durch den Zuwachs von vor allem im Baubereich eingenom-
menen Beiträgen für Erschließungsstraßen und aus Stellplatzablösungen kompensiert (insge-
samt +13,31 Mio. Euro). Weitere Mehreinzahlungen im Vergleich zum Vorjahr resultieren aus
gestiegenen Einnahmen im Rahmen von Grundstücksverkäufen, unter anderem in den Stadt-
teilen Großreuth bei Schweinau, St. Johannis, Gostenhof, Gleißhammer , Erlenstegen und
Wetzdendorf (+14,17 Mio. Euro). Auch durch den Verkauf von Wertpapieren wurden im Ge-
gensatz zum Vorjahr nun Mehreinzahlungen erzielt (+2,35 Mio. Euro).
Beim Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit resultiert nach Gegenüberstellung von Ein-
zahlungen (+100,0 Mio. Euro) und Auszahlungen (-100,60 Mio. Euro) im Rahmen der Kredit-
aufnahme für Investitionskredite ein Auszahlungsüberschuss von 0, 60 Mio. Euro. In dieser
Höhe wurden mehr Kredite getilgt als neu aufgenommen. Im Gegensatz zu den beiden Vor-
jahren sind hier keine Ein- und Auszahlungen aus der Aufnahme von Kassenkrediten, welche
in Investitionskredite umgewandelt wurden, mehr vorhanden.
Der Saldo aus nicht haushaltswirksamen Vorgängen beläuft sich für das Jahr 2021 auf
insgesamt 9,65 Mio. Euro (Vorjahr: -55,70 Mio. Euro). Darin sind f remde Finanzmittel bezie-
hungsweise durchlaufende Posten enthalten. Dabei belaufen sich die Ein- und Auszahlungen
auf jeweils 3,6 Mrd. Euro. Diese Posten werden auf die jeweiligen Geschäftsbereiche der
Stadtverwaltung weiterverteilt.
Beim Vergleich der Planansätze und der zugehörigen Ist -Werte im Jahr 2021 war festzustel-
len, dass zum einen der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit mit einem Einzahlungsüber-
schuss von 148,07 Mio. Euro um rund 122,95 Mio. Euro über dem Planwert lag. Dies resultiert
auf Seiten der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit hauptsächlich aus höher als
geplant ausgefallenen Steuern (+112,0 Mio. Euro) und Zuwendungen (+62,35 Mio. Euro). Zu-
dem lagen die Kostenerstattungen um 43,52 Mio. Euro über den jeweiligen Ansätzen. Die Aus-
zahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit übertrafen den entsprechenden Planwert aller-
dings ebenfalls um 88,85 Mio. Euro. Hier waren neben den Transferauszahlungen
(+23,80 Mio. Euro) auch die sonstigen Auszahlungen der laufenden Verwaltungstätigkeit
(+69,76 Mio. Euro) im Gegensatz zu den Vorjahren höher als geplant. Im Rahmen der Inves-
titionstätigkeit blieb der Auszahlungsüberschuss (195,13 Mio. Euro) um 136,79 Mio. Euro un-
ter dem Plan- Wert. Dies ist zu m überwiegenden Teil darauf zurückzuführen, dass die Aus-
zahlungen für Baumaßnahmen um 50,11 Mio. Euro, aber auch die Auszahlungen für den Er-
werb von Finanzvermögen um 45,90 Mio. Euro unter den jeweiligen Ansätzen lagen.
Beim Abgleich des Finanzmittelbestands, der vom Kassen- und Steueramt gemeldet wurde,
und dem im SAP verbuchten Bestand war wie in den Vorjahren wieder eine Differenz vorhan-
den. Für das Jahr 2021 beträgt diese 14 TEuro. Des Weiteren musste beim Finanzmittelbe-
stand im Jahr 2021 eine technisch falsch abgeleitete Zahlung korrigiert werden. Dabei handelt
es sich um Leistungen im Rahmen der Tagespflege im Jugendhilfebereich für das erste Quar-
tal im Jahr 2022 in Höhe von 127 TEuro.
Wie bereits seit 2015 sind zur Finanzrechnung für die gesamte Stadtverwaltung im Rahmen des
Jahresabschlusses des Jahres 2021 auch Teilfinanzrechnungen für die einzelnen Geschäfts-
bereiche der Stadt Nürnberg ausgewiesen. Diese Teilfinanzrechnungen wurden mit der Gesamt-
finanzrechnung abgeglichen. Bei dieser Prüfung wurden auch sämtliche Finanzpositionsinter-
valle in die Betrachtung mit einbezogen. Hier war festzustellen, dass die einzelnen Teilfinanz-
rechnungen rechnerisch richtig ermittelt wurden. Die Summen der jeweiligen Finanzpositionsin-
tervalle, Zwischen- und Gesamtergebnisse aus den einzelnen Teilfinanzrechnungen stimmen
auch mit den entsprechenden Posten der Gesamtfinanzrechnung des Jahres 2021 überein. Die
251
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 75 von 90
Summe der Finanzmittelbestände der jeweiligen Teilhaushalte ergibt den gesamten Endbestand
an Finanzmitteln von 359,54 Mio. Euro, wie in nachfolgender Übersicht zu sehen ist.
Teilfinanzrechnung/Geschäftsbereich 31.12.2021
Euro
31.12.2020
Euro
Geschäftsbereich Oberbürgermeister -46.956.272,36 -33.629.275,20
Geschäftsbereich 2. Bürgermeisterin -59.605.642,26 -67.220.870,29
Geschäftsbereich 3. Bürgermeister -158.199.857,38 -190.318.418,68
Geschäftsbereich Referat für Finanzen, Personal und IT
(Referat I / II) -89.254.099,25 -186.978.431,01
Geschäftsbereich Referat für Umwelt und Gesundheit
(Referat III) -52.616.974,99 -23.142.490,55
Geschäftsbereich Referat für Schule und Sport (Referat IV) -140.875.902,95 -160.571.551,88
Geschäftsbereich Referat für Jugend, Familie und Soziales
(Referat V) -313.152.399,68 -315.830.975,88
Geschäftsbereich Planungs- und Baureferat (Referat VI) -75.810.329,42 -60.807.243,00
Geschäftsbereich Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat
(Referat VII) -70.273.304,84 -53.606.646,28
Allgemeines/ Geschäftsbereichsübergreifendes 1.366.283.344,80 1.489.659.076,59
Gesamt 359.538.561,67 397.553.173,82
Im Geschäftsbereich Referat für Jugend, Familie und Soziales (Referat V) sind die Transfer-
auszahlungen mit 511,76 Mio. Euro (Vorjahr: 502,90 Mio. Euro) wieder die maßgebliche
Größe für den letztlich resultierenden Finanzmittelbestand. Sämtliche Steuereinzahlungen in
Höhe von 1.095,99 Mio. Euro (Vorjahr: 947,74 Mio. Euro) sowie ein großer Teil der Einzahlun-
gen aus Zuwendungen (54,8 % von 598,70 Mio. Euro) sind in der Teilfinanzrechnung „Allge-
meines/Geschäftsbereichsübergreifendes“ ausgewiesen. Dieser enthält ebenso mit
897,0 Mio. Euro Transferauszahlungen in maßgeblicher Höhe.
Wie bereits im Rahmen der Ergebnisrechnung erläutert wurde, gab es laut Mitteilung von Stk/2
„bei den Teilergebnisrechnungen … zwischen 2020 und 2021 organisat orische Veränderun-
gen (Verschiebung von Profitcentern zwischen den genannten Geschäftsbereichen, z.B. die
Profitcenter von BANOS und das Profitcenter 111210 „Digitalisierung und Prozessorganisa-
tion“). Die Daten der Teilergebnisrechnungen 2021 wurden (auch für das Vorjahr 2020) an die
neue Organisationsstruktur angepasst. “ Die genannten Veränderungen der Organisations-
struktur beziehen sich auf die Geschäftsbereiche Oberbürgermeister, 3. Bürgermeister sowie
Referat für Finanzen, Personal und IT (Referat I/ II). Diese Strukturanpassungen finden sich
somit auch bei den Teilfinanzrechnungen (vergleiche hierzu die entsprechenden Ausführun-
gen zur Ergebnisrechnung).
Da diese „Verschiebung“ zwischen einzelnen Geschäftsbereichen auch für das Vorjahr (2020)
technisch vollzogen wurde, korrespondieren die betreffenden Werte nun nicht mehr mit dem
Vorjahresabschluss, der allerdings bereits testiert wurde. Durch das Testat sind die entspre-
chenden Beträge des Jahres 2020 nicht mehr veränderbar. Somit dürfen die sich aufgrund der
organisatorischen Veränderung ergebenden neuen Werte des Vorjahres nicht im Rahmen des
Jahresabschlusses 2021 ausgewiesen werden. Bei den betreffenden Werten in obiger Tabelle
handelt es sich um die testierten Beträge des Vorjahres vor der genannten organisatorischen
Veränderung.
252
Seite 76 von 90 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
1.3.5 Verpflichtungsermächtigungen
Durch die Haushaltssatzung 2021 wurden neue Ermächtigungen zur Leistung von Auszahlun-
gen für Investitionsmaßnahmen in künftigen Jahren (VE) in Höhe von 890.844.000,00 Euro
festgesetzt. Die Regierung von Mittelfranken verweist in ihrem Genehmigungsbescheid auf
den Stadtratsbeschluss Nr. 8 vom 27.11.2020, wonach die Verpflichtungsermächtigungen nur
bis zur Hälfte der Gesamtbeträge freigegeben werden dürfen. Ausgenommen von dieser Be-
schränkung wurden hiervon die Ansätze für die U-Bahn, die Schulen und Kindertagesstätten,
für den kreuzungsfreien Ausbau des Frankenschnellweges, für den Rückkauf der wbg-Anteile
sowie für die Eigenkapitalerhöhung der „Nürnberg Messe“ (genehmigte Ausnahmen).
Als Besonderheit wurde für die Zahlung der Bareinlage an die Nürnberg -Messe für die Jahre
2022 bis zum Jahr 2025 (über drei Folgejahre hinaus) , ein Betrag von 40 Mio. Euro
(10 Mio. Euro p.a.) eingeplant. Die Regierung wertet dies als genehmigungsfähig, da hier nach
Ihrer Auffassung der Ausnahmefall gemäß Art. 67 Abs. 2 Satz 2 GO gegeben ist. Zum einen
handelt es sich um eine Fortsetzungsmaßnahme (über den Finanzplanungszeitraum hinaus),
zum anderen werden keine Anhaltspunkte dafür gesehen, dass hierdurch der Haushaltsaus-
gleich künftiger Haushaltsperioden gefährdet sei.
Zusammen mit Verpflichtungsermächtigungen aus Vorjahren standen insgesamt
1.087.060.000,00 Euro bzw. 341.544.000,00 Euro
– ohne o.g. genehmigte Ausnahmen –
zur Verfügung.
Hiervon wurden
395.060.902,00 Euro (=36,3 %) bzw. 76.957.527,00 Euro (=22,5 %)
– ohne o.g. genehmigte Ausnahmen –
neu freigegeben.
Im Vorjahr wurden 36,9% des Gesamtbetrages freigegeben.
Damit wurde sowohl dem Stadtratsbeschluss vom 27.11.2020, die VE – ohne die genehmigten
Ausnahmeansätze – nur bis zur Hälfte freizugeben, als auch der entsprechenden Anmerkung
in der Haushaltsgenehmigung der Regierung von Mittelfranken entsprochen.
Die Freigaben erfolgten vorwiegend für Bauvorhaben. Für die genehmigten Ausnahmeansätze
wurden 42,7 % freigegeben.
253
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 77 von 90
1.3.6 Bürgschaften
Die Übersicht zeigt den Stand und die Entwicklung der von der Stadt übernommenen Bürg-
schaften. Es werden Anzahl und Bürgschaftssummen wie folgt dargestellt:
HJ
Stand 31.12.2021
urspr. verbürgter
Gesamtbetrag
Anzahl
Verpflichtungsbe-
trag
Mio. Euro Mio. Euro
2005 85 412,869 459,197
2006 77 233,574 266,723
2007 75 217,418 247,240
2008 74 204,356 243,911
2009 74 193,616 243,564
2010 71 170,794 211,064
2011 60 155,321 202,822
2012 58 137,253 192,520
2013 52 114,418 177,309
2014 44 102,751 174,429
2015 45 316,056 367,218
2016 34 238,279 265,395
2017 32 216,369 245,875
2018 31 253,839 283,506
2019 34 416,591 449,231
2020 36 245,162 347,602
2021 36 282,439 369,927
Wie bereits im Jahr 2020 besteht der höchste Gesamtbetrag, mit welchem die Stadt für einen
einzelnen Dritten aus Bürgschaften in Anspruch genommen werden kann, bei der VAG. Es
wurde hier eine weitere Bürgschaft für die VAG-Straßenbahn in Höhe von 22,4 Mio. Euro über-
nommen, so dass auf diese Beteiligung der Stadt Nürnberg (VAG inkl. Straßenbahn) nunmehr
rd. 46,28% der ursprünglich verbürgten Gesamtbeträge entfallen.
Von der Stadt Nürnberg waren im Rahmen der Sozialhilfe anstelle der Zahlung von Mietkauti-
onen Bürgschaften übernommen worden. Zum 31.12.2013 (letzter erfasster Stichtag) bestan-
den noch 276 Einzelbürgschaften, welche in der Vergangenheit statistisch als eine Bürgschaft
erfasst waren. Es handelt sich hier um Altfälle vor dem Jahr 2005. Eine genaue Ermittlung des
Bestandes an Mietverhältnissen, für welche die Stadt Nürnberg bei einem Zahlungsausfall
eintreten muss, kann laut Sozialamt nicht mehr geleistet werden, da die Beendigung von Miet-
verhältnissen nicht immer gemeldet wurde bzw. überwacht werden konnte. Die Stadt Nürnberg
wurde im Jahr 2021 nur aus diesen Mietverhältnissen, für zwei Bürgschaften, mit einem Betrag
von insgesamt 987,72 Euro in Anspruch genommen.
254
Seite 78 von 90 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
1.3.7 Bildung der Haushalts-/Budgetreste 2021
Aus der Bewirtschaftung des städtischen Haushalts 2021 hätten auf Grund nicht ausgeschöpf-
ter Mittelansätze folgende Haushalts- bzw. Budgetreste in das Haushaltsjahr 2022 übertragen
werden können:
Aufwendungen (Ergebnishaushalt/konsumtiv) 83.839.674,07 Euro
(davon Baupauschale und konsumtive MIP-Maßnahmen 46,18 % /
weitere konsumtive Aufwendungen 53,82%)
Auszahlungen (Finanzhaushalt/investiv) 518.019.493,87 Euro
Durch die Stadtkämmerei ( I2-Teilbudget) sowie durch Verfügung von Herrn Ref. I/II vom
01.09.2022 (K1-, K2-, K3-, K5- und I1-Teilbudgets) wurden nachfol gend aufgeführte Haus-
halts-/Budgetreste in das Haushaltsjahr 2022 übertragen:
Aufwendungen (Ergebnishaushalt/konsumtiv) 48.974.276,31 Euro
(davon Baupauschale und konsumtive MIP-Maßnahmen 70,77 % /
weitere konsumtive Aufwendungen 29,23 %)
Auszahlungen (Finanzhaushalt/investiv) 392.230.488,59 Euro
Generell beeinflussen die Haushaltsreste nicht mehr das Ergebnis des Jahres, in dem sie ge-
bildet werden.
Bis zum Haushaltsjahr 2016 wurde die Übertragung der gesamten Haushalts-/Budgetreste in
die nachfolgende Periode durch dringliche Anordnung des Oberbürgermeisters verfügt und in
nachfolgender Sitzung des Stadtratgremiums genehmigt. Seit dem Haushaltsjahr 2018 wer-
den nicht ausgeschöpfte I2-Teilbudgetansätze (Investitionen für MIP-Maßnahmen) durch Ver-
fügung des Stadtkämmerers übertragen. Die Zuständigkeit zur Übertragung von Haushalts-
resten liegt gemäß Budgethandbuch (am 28.01.2015 durch den Stadtrat beschlossen) in den
Händen des Ältestenrates und Finanzausschusses. Die Stadtkämmerei definiert Reste aus
dem I2-Teilbudget nicht als Haushalts- sondern als Budgetreste, für welche die unter Nr. 5 und
Nr. 8.5 des Budgethandbuches vorgesehenen Beschlüsse nicht eingeholt werden müssen.
In der Sitzung des Ältestenrates und Finanzausschuss vom 26.10.2022 wurde ein detaillierter
Bericht zum Übertrag der Haushalts-/Budgetreste 2021 auf das Jahr 2022 vorgelegt.
Rpr war in den Vorjahren der Auffassung, sollte Änderungsbedarf an der im Budgethandbuch
festgesetzten Regelung bestehen, so wäre dieser durch den Stadtrat zu beschließen. Die
Stadtkämmerei vertritt hier eine andere Auffassung und wird dies daher auch künftig nicht
umsetzen.
1.3.8 Anhang
Der Anhang entspricht im Wesentlichen § 86 KommHV-Doppik.
1.3.9 Rechenschaftsbericht
Der Rechenschaftsbericht steht mit dem Jahresabschluss sowie den bei der Prüfung gewon-
nenen Erkenntnissen im Einklang; er vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entspre-
chendes Bild der Haushaltslage. Risiken der künftigen Entwicklung wurden dargestellt. Der
Rechenschaftsbericht entspricht § 87 KommHV-Doppik.
255
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 79 von 90
1.4 Anlagen zum Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürn-
berg
1.4.1 Prüfungen im Haushalts- und Wirtschaftsjahr 2021
Erstanalyse des doppischen Jahresabschlusses 2021 der Stadt
Prüfungen im Bereich Produkte/Dienststellen
Folgende Prüfungen wurden dargestellt im Bericht des Rechnungsprüf ungsamtes vom
11.11.2022:
• 111110 Konzernsteuerung – Bürgermeisteramt (BgA) Prüfung der Wirtschaftsführung,
insbesondere in den Bereichen Veranstaltungen und Ehrungen sowie Stadtentwicklung
• 111310 Finanzbuchhaltung – Kassen- und Steueramt (KaSt) Ordnungsgemäße Verwal-
tung von Durchlaufdebitoren/ Verwahrgeldern
• 111520 Amt für Informationstechnologie (IT) Prüfung der Funktionsfähigkeit der Kosten-
und Leistungsrechnung sowie des Controllings
• 122130 Fahrerlaubnisangelegenheiten – Ordnungsamt (OA) Prüfung der Fahrerlaub-
nisangelegenheiten
• 210300, 211300-231300. 421010, 424000 und 424003 Ankauf Überlassung / Vermietung,
Vergabe von Sporthallen und Zuschüsse an Sportvereine – Referat für Schule und Sport
(Ref. IV) Prüfung der Sporthalle am Flughafen , der KIA Metropol Arena, der Stadion-
halle und der Vermietung / Überlassung von Sporthallen
• 252020 Kunst und Ausstellungen – KunstKulturQuartier (KuKuQ) Prüfung der Kunstvilla
• 311500 Weitere Hilfen (8. und 9. Kapitel SGB XII) – Amt für Existenzsicherung und soziale
Integration - Sozialamt (SHA) Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierig-
keiten
• 365300 Kindertageseinrichtungen freie Träger – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
– Jugendamt (J) Prüfung der Betriebskostenförderung freier Träger
• 547000 Bereitstellung einer U-Bahninfrastruktur – U-Bahnbauamt Prüfung der Vertrags-
beziehungen mit der VAG, deren Anpassungen mit Wirkung vom 01.07.2020 und die Ab-
rechnung der festgelegten Kostenträgerschaft
• 555200 Forstwirtschaftlicher Betrieb – Tiergarten (Tg) Prüfung des Forstwirtschaftlichen
Betriebes beim Tiergarten
• Zusammenarbeit der Leistungsträger im Sozialbereich – Referat für Jugend, Familie und
Soziales (SHA) Prüfung der Zusammenarbeit der Leistungsträger
• Freiwillige konsumtive Zuwendungen (Art. 5) – 2. Bürgermeisterin Prüfung der Gewäh-
rung von freiwilligen Zuwendungen der Stadt Nürberg
256
Seite 80 von 90 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
Prüfungen im Bereich Eigenbetriebe
• Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) Ordnungsgemäße Bewirtschaftung
des Zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB)
Vergabeprüfungen in Verwaltungsbereichen
Kassenprüfungen (Dienststellen und Eigenbetriebe)
IuK-Prüfungen
• Mitarbeit in zentralen IT-Projekten
• Begleitende Prüfung der Migration des SAP-Business-Warehouse auf das Nachfolgepro-
dukt SAP BW/4 HANA
• Begleitende Prüfung Vorstudie für das S/4 HANA-Migrationsprojekt
• Prüfung der Elektronischen Rechnungsverarbeitung der Stadt Nürnberg
• Prüfung von Doppelzahlungen im SAP-Rechnungswesen
• Vergabeprüfungen im IT-Bereich
• Rahmenvereinbarung SAP-Lizenzen
Technische Prüfungen
• Bereich städtischer Hochbau, Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg,
U-Bahnbauamt und Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg
• Kostenprüfungen im Bauinvestitionscontrolling-Prozess (BIC)
• Vergabeprüfungen in den Bereichen V gV, UvGO, der Vergabe - und Vertragsordnung
Bauleistungen (VOB) und der Honorarordnung der Architekten und Ingenieure (HOAI)
Betätigungsprüfung (Prüfung der Steuerung und Kontrolle der städtischen Unterneh-
men bzw. Beteiligungen)
Klinikums-Prüfung
• Jahresabschluss 2021 – Prüfung/Analyse
Prüfung Staatstheater Nürnberg
• Jahresabschlussprüfung 2020/2021
257
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 81 von 90
Auftragsprüfungen
• Prüfung der Jahresrechnungen bzw. -abschlüsse 2021 in verschiedenen externen Ein-
richtungen (Europäische Metropolregion Nürnberg ( EMN), Haus der Heimat e.V. ( HdH)
u.a.)
Vorprüfung von Verwendungsnachweisen für Bundes- , Landes- und/oder EU -
Zuschüsse
Maßnahmen der beim Rechnungsprüfungsamt angesiedelten „Zentralen Anlaufstelle
für Korruptionsprävention“
Hinweisgebermeldestelle beim Rechnungsprüfungsamt
Beratung und Mitarbeit in Projekten bzw. Arbeitsgruppen
258
Seite 82 von 90 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
1.4.2 Schlussbilanz zum 31.12.2021 (nach Ergebnisverwendung)
A. Anlagevermögen 5.210.765.613,18 5.051.824.238,95
I. Immaterielle Vermögens gegens tände 234.470.062,00 230.030.908,00
II. Sachanlagen 4.089.950.060,54 4.067.235.615,65
1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 256.437.521,80 249.638.307,83
2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.329.129.284,41 1.316.673.323,63
3. Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemeingebrauch 1.689.630.223,86 1.705.681.838,38
4. Bauten auf fremden Grund und Boden 9.677.098,00 9.928.059,00
5. Kunstgegenstände und Baudenkmäler 395.332.319,90 394.708.992,80
6. Fahrzeuge 7.020.458,00 6.709.242,00
7. Maschinen, techn. Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 94.753.946,02 91.367.602,02
8. Anlagen in Bau 307.969.208,55 292.528.249,99
III. Finanzanlagen 886.345.490,64 754.557.715,30
1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 798.756.616,36 667.167.530,39
2. Wertpapiere 21.589.920,90 19.270.339,51
3. Versorgungsrücklage 34.957.636,16 34.957.636,16
4. Ausleihungen 31.041.317,22 33.162.209,24
B. Umlaufvermögen 670.898.043,36 706.361.042,21
I. Vorräte 40.721.515,21 40.033.316,67
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 216.386.920,91 239.822.016,14
1. Abgabenforderungen 84.385.255,88 78.408.898,79
2. Privatrechtl. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3.915.822,45 3.620.653,88
3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Beteiligungen, 39.883.772,05 47.574.952,30
Sondervermögen und rechtsfähige Stiftungen
davon: Kontokorrentkonten der verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, 34.645.914,42 41.805.743,95
Sondervermögen und rechtsfähigen Stiftungen
4. Forderungen gegen den öffentl. Bereich und Transferleistungen 33.388.417,42 36.993.313,56
5. Sonstige Vermögensgegenstände 54.813.653,11 73.224.197,61
III. Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0,00
IV. Liquide Mittel 413.789.607,24 426.505.709,40
1. Kassenbestand 1.014.466,53 837.980,73
2. Bankguthaben 412.775.140,71 425.667.728,67
C. Aktive Rechnungsabgrenzung 37.361.265,82 31.678.172,76
S U M M E D E R A K T I V A 5.919.024.922,36 5.789.863.453,92
in €A K T I V A 31.12.202031.12.2021in €
259
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 83 von 90
A. Eigenkapital 929.469.785,74 906.680.022,42
I. Bas is kapital 698.539.520,14 693.357.558,94
1. Basiskapital Stadt 665.278.406,28 665.278.406,28
2. Kapitalzuschuss zur Versorgungsrücklage 895.122.771,91 993.351,40 877.761.114,11 993.351,40
3. Grundstockvermögen der nichtrechtsfähigen Stiftungen 21.110.736,11 16.426.254,12
4. Zustiftungen ab 01.01.2005 bei den nichtrechtsfähigen Stiftungen 6.797.606,73 6.331.500,13
5. Zuführung aus der Ergebnisrücklage der nichtrechtsfähigen Stiftungen 34.347.013,83 2.572.614,86 28.918.908,31 2.389.232,52
6. Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen der nichtrechtsf. Stiftungen 1.786.804,76 1.938.814,49
895.122.771,91 877.761.114,11
II. Rücklagen 244.635.068,48 223.291.622,13
1. Ergebnisrücklage 242.555.817,11 221.458.515,08
2. Rücklage für Gebührenausgleich externe Kostendecker 1.375.682,74 1.110.421,82
3. Kapitalerhaltungsrücklage der nichtrechtsfähigen Stiftungen 703.568,63 722.685,23
III. Verlustvortrag -13.704.802,88 -9.969.158,65
B. Sonderposten 1.054.202.613,19 1.074.066.770,67
1. Sonderposten aus Zuwendungen 898.842.369,55 931.252.177,38
2. Sonderposten aus Beiträgen 106.160.345,79 98.228.339,58
3. Sonderposten aus Gebührenausgleich 0,00 0,00
4. Sonderposten aus Kostenerstattungen 28.808.059,37 28.639.558,56
5. Sonstige Sonderposten 20.391.838,48 15.946.695,15
C. Rückstellungen 1.962.654.261,95 1.901.852.497,86
1. Pensions- und Beihilferückstellungen 1.647.953.152,00 1.632.940.366,00
2. Rückstellungen für Altersteilzeit 9.941.298,00 8.180.377,00
3. Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung 14.996.000,00 15.873.000,00
4. Rückstellungen für Altlasten 5.498.500,00 6.623.500,00
5. Bezirksumlagerückstellung 511.000,00 2.884.000,00
6. Steuerrückstellungen 1.765.405,79 1.811.780,33
7. Rückstellungen für Haftungs- und Prozessrisiken 2.305.763,00 2.222.599,11
8. Rückstellungen für Verlustausgleiche an verbundene Unternehmen 4.577.000,00 10.000.000,00
9. Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen 159.146,90 207.772,48
10. Rückstellungen für Urlaub 10.992.134,36 9.968.946,73
11. Rückstellung nicht ausgereichte Leistungsentgelte 62.898,59 70.628,60
12. Sonstige Rückstellungen nach § 74 Abs. 1 S. 2 KommHV-Doppik 263.891.963,31 211.069.527,61
D. Verbindlichkeiten 1.930.822.865,73 1.878.872.248,72
1. Anleihen 80.000.000,00 80.000.000,00
2. Verbindlichkeiten aus Krediten 1.420.251.819,89 1.393.523.591,28
davon: Investitionskredite vom Land 1.065,79 1.598,77
Investitionskredite von Kreditinstituten 1.061.069.288,87 1.066.027.462,59
Investitionskredite vom sonstigen inländischen Bereich 241.420.398,18 252.074.419,80
Kredite vom sonstigen ausländischen Bereich 25.000.000,00 0,00
Kontokorrentkonten 1.185,56 458.875,70
Kontokorrentkonten der verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sonderver- 92.759.881,49 74.961.234,42
mögen und rechtsfähigen Stiftungen
3. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen 102.510.776,37 112.884.345,04
4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.500.251.819,89 184.187.361,89 1.473.523.591,28 121.555.857,24
5. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 934.713,64 686.699,27
6. Sonstige Verbindlichkeiten 142.938.193,94 170.221.755,89
E. Passive Rechnungsabgrenzung 41.875.395,75 28.391.914,25
S U M M E DER P A S S I V A 5.919.024.922,36 5.789.863.453,92
31.12.2020
in €
31.12.2021
in €P A S S I V A
260
Seite 84 von 90 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
1.4.3 Ergebnisrechnung zum 31.12.2021
Ergebnisrechnung IST
Haushaltsjahr
2021
Ansatz
Haushalts-
jahr
übertragene Haus-
haltsermächtigung
aus Vorjahren 1)
Fortgeschriebener
Planansatz
IST
Haushaltsjahr
2020
VergleichIst/fort-
geschriebener
Planansatz 2)
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1 Steuern und ähnliche Abgaben -1.104.331.411,23 -983.990.000,00 -983.990.000,00 -948.757.685,15 -120.341.411,23
2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen -606.752.743,63 -536.378.864,68 124.001,69 -536.254.862,99 -603.119.438,61 -70.497.880,64
3 + Sonstige Transfererträge -7.766.943,60 -6.167.437,97 -6.167.437,97 -6.994.042,29 -1.599.505,63
4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte -72.147.371,47 -83.362.021,66 -83.362.021,66 -71.777.450,82 11.214.650,19
5 + Auflösung von Sonderposten -53.972.548,61 -48.347.713,50 -48.347.713,50 -55.861.297,46 -5.624.835,11
6 + Privatrechtliche Leistungsentgelte -36.135.652,01 -42.060.945,77 6.816,00 -42.054.129,77 -34.264.487,05 5.918.477,76
7 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -313.984.055,23 -278.015.998,30 255.523,00 -277.760.475,30 -308.581.079,16 -36.223.579,93
8 + Sonstige ordentliche Erträge -79.494.907,69 -43.847.241,00 -43.847.241,00 -83.205.520,93 -35.647.666,69
9 + Aktivierte Eigenleistungen -6.936.499,80 -7.228.113,48 -7.228.113,48 -7.444.640,18 291.613,68
10 +/- Bestandsveränderungen -101.426,79 -92.543,25 -101.426,79
S1 = Ordentliche Erträge (= Zeilen 1 bis 10) -2.281.623.560,06 -2.029.398.336,36 386.340,69 -2.029.011.995,67 -2.120.098.184,90 -252.611.564,39
11 - Personalaufwendungen 590.766.367,91 601.890.000,00 598.443,07 602.488.443,07 574.787.236,36 -11.722.075,16
12 - Versorgungsaufwendungen 94.435.499,68 95.129.300,00 95.129.300,00 116.628.527,25 -693.800,32
13 - Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen 272.907.058,08 275.917.556,06 22.624.504,28 298.542.060,34 283.400.491,36 -25.635.002,26
14 - Planmäßige Abschreibungen 208.498.669,70 106.301.728,67 106.301.728,67 106.502.399,46 102.196.941,03
15 - Transferaufwendungen 890.694.912,13 870.313.526,08 511.187,44 870.824.713,52 815.405.980,18 19.870.198,61
16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 232.177.653,96 113.902.071,65 27.052.122,14 140.954.193,79 212.082.896,07 91.223.460,17
S2 = Ordentliche Aufwendungen (= Zeilen 11 bis 16) 2.289.480.161,46 2.063.454.182,46 50.786.256,93 2.114.240.439,39 2.108.807.530,68 175.239.722,07
S3 = Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigk. (=Saldo S1,S2) 7.856.601,40 34.055.846,10 51.172.597,62 85.228.443,72 -11.290.654,22 -77.371.842,32
17 + Finanzerträge -24.518.009,66 -14.829.514,24 -14.829.514,24 -9.147.948,70 -9.688.495,42
18 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 28.499.838,95 32.460.490,00 50.756,00 32.511.246,00 32.646.977,55 -4.011.407,05
S4 = Finanzergebnis (= Saldo Zeilen 17 und 18) 3.981.829,29 17.630.975,76 50.756,00 17.681.731,76 23.499.028,85 -13.699.902,47
S5 = Ordentliches Ergebnis (= S3 und S4) 11.838.430,69 51.686.821,86 51.223.353,62 102.910.175,48 12.208.374,63 -91.071.744,79
19 + Außerordentliche Erträge -38.575.859,29 -3.267.440,09 -3.267.440,09 -623.728,97 -35.308.419,20
20 - Außerordentliche Aufwendungen 8.723.104,14 361.130,03 32.465,14 393.595,17 1.275.074,71 8.329.508,97
S6 = Außerordentliches Ergebnis (=Saldo Zeilen 19 / 20) -29.852.755,15 -2.906.310,06 32.465,14 -2.873.844,92 651.345,74 -26.978.910,23
S7 = Jahresergebnis (= S5 und S6) -18.014.324,46 48.780.511,80 51.255.818,76 100.036.330,56 12.859.720,37 -118.050.655,02
1) Enthalten s ind die Budgetüberträge aus 2020 s owie die Haus halts res te auf den übertragbaren Sachk onten (laut den bes chlos s enen Haus halts planvermerk en).
2) Im Folgenden gilt: Pos itive Differenzbeträge (+) s ind gleichbedeutend mit einer Verbes s erung des Ergebnis haus haltes gegenüber den geplanten Werten. Negative Differenzbeträge (-) s ind gleichbedeutend mit einer Vers chlechterung des Ergebnis haus haltes .
261
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 85 von 90
1.4.4 Finanzrechnung zum 31.12.2021
Finanzrechnung IST
Haushaltsjahr
2021
Ansatz
Haushalts-
jahr
2021
übertragene Haus-
haltsermächtigung
aus Vorjahren 1)
Fortgeschriebener
Planansatz
IST
Haushaltsjahr
2020
VergleichIst/fort-
geschriebener
Planansatz 2)
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1 Steuern und ähnliche Abgaben -1.095.992.372,00 -983.990.000,00 -983.990.000,00 -947.735.264,00 -112.002.372,00
2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen -598.703.543,00 -536.355.538,00 124.002,00 -536.231.536,00 -600.256.390,00 -62.472.007,00
3 + Sonstige Transfereinzahlungen -7.473.072,00 -6.167.438,00 -6.167.438,00 -6.644.243,00 -1.305.634,00
4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelt -71.748.403,00 -83.312.022,00 -83.312.022,00 -68.745.372,00 11.563.619,00
5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte -35.633.993,00 -41.710.391,00 6.816,00 -41.703.575,00 -32.951.793,00 6.069.581,00
6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -321.539.310,00 -278.015.998,00 255.523,00 -277.760.475,00 -306.930.241,00 -43.778.835,00
7 + Sonstige Einzahlungen lfd. Verwaltung -68.696.945,00 -59.122.729,00 -59.122.729,00 -55.094.358,00 -9.574.216,00
8 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen -1.694.050,00 -1.005.800,00 -1.005.800,00 -1.897.609,00 -688.250,00
S1 = Einzahl.laufende Verwaltungstätigkeit (= Zeilen 1 - 8) -2.201.481.687,00 -1.989.679.915,00 386.341,00 -1.989.293.575,00 -2.020.255.270,00 -212.188.113,00
9 - Personalauszahlungen 545.352.043,00 548.982.019,00 598.443,00 549.580.462,00 522.568.193,00 -4.228.418,00
10 - Versorgungsauszahlungen 123.063.874,00 120.841.000,00 120.841.000,00 119.761.581,00 2.222.874,00
11 - Auszahl. für Sach- und Dienstleistung. 293.226.839,00 293.483.821,00 36.300.414,00 329.784.235,00 296.345.436,00 -36.557.396,00
12 - Transferauszahlungen 896.999.430,00 873.197.526,00 510.148,00 873.707.675,00 807.489.726,00 23.291.756,00
13 - Sonstige Auszahlungen lfd. Verwaltung 165.434.282,00 95.673.146,00 13.863.176,00 109.536.322,00 110.865.879,00 55.897.960,00
14 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 29.331.362,00 32.382.190,00 50.756,00 32.432.946,00 32.561.808,00 -3.101.584,00
S2 = Auszahl. laufende Verwaltungstätigkeit (= Zeilen 9-14) 2.053.407.831,00 1.964.559.701,00 51.322.938,00 2.015.882.639,00 1.889.592.622,00 37.525.191,00
S3 = Saldo laufende Verwaltungstätigkeit (= Saldo S1, S2) -148.073.857,00 -25.120.214,00 51.709.279,00 26.589.065,00 -130.662.648,00 -174.662.922,00
15 + Einzahl. aus Investitionszuwendungen -61.154.402,00 -100.408.558,00 -100.408.558,00 -79.928.350,00 39.254.156,00
16 + Einzahl. aus Beiträgen u.ä. Entgelten -22.048.985,00 -5.335.000,00 -5.335.000,00 -8.938.326,00 -16.713.985,00
17 + Einzahl. Veräußerung von Sachvermögen -30.138.555,00 -8.000.000,00 -8.000.000,00 -16.028.656,00 -22.138.555,00
18 + Einzahl. Veräußerung v. Finanzvermögen -5.856.458,00 -4.326.000,00 -4.326.000,00 -3.506.368,00 -1.530.458,00
19 + Einzahl. sonstige Investitionstätig. -2.119.164,00 -2.475.000,00 -2.475.000,00 -2.516.978,00 355.836,00
S4 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (=Zeilen 15-19) -121.317.564,00 -120.544.558,00 -120.544.558,00 -110.918.679,00 -773.006,00
20 - Auszahl. für Erwerb von Grundstücken 18.850.503,00 35.144.000,00 15.711.887,00 50.855.887,00 13.838.108,00 -32.005.384,00
21 - Auszahl. für Baumaßnahmen 186.395.321,00 236.502.451,00 302.168.538,00 538.670.989,00 193.068.289,00 -352.275.667,00
22 - Auszahl. Erwerb bewegl. Sachvermögen 18.322.136,00 33.378.142,00 19.505.858,00 52.884.000,00 21.677.189,00 -34.561.865,00
23 - Auszahl. für Erwerb von Finanzvermögen 72.634.573,00 118.534.600,00 73.000,00 118.607.600,00 39.654.552,00 -45.973.027,00
24 - Auszahl. für Investitionsförderungen 19.946.252,00 27.380.000,00 6.879.624,00 34.259.624,00 21.192.614,00 -14.313.372,00
25 - Auszahl. sonstige Investitionstätig. 300.000,00 1.525.000,00 990.000,00 2.515.000,00 960.500,00 -2.215.000,00
S5 = Auszahlungen aus Investitionstätigk. (=Zeilen 20-25) 316.448.785,00 452.464.194,00 345.328.906,00 797.793.100,00 290.391.251,00 -481.344.315,00
S6 = Saldo aus Investitionstätigkeit (= Saldo S4, S5) 195.131.221,00 331.919.636,00 345.328.906,00 677.248.542,00 179.472.573,00 -482.117.321,00
S7 = Finanzierungsmittelübersch./-fehlb. (=Saldo S3, S6) 47.057.364,00 306.799.421,00 397.038.185,00 703.837.606,00 48.809.925,00 -656.780.242,00
26a + Einzahlungen aus Kreditaufnahmen -100.000.000,00 -280.000.000,00 -280.000.000,00 -170.000.000,00 180.000.000,00
26b + Einz., Kreditaufnahme wirtsch.gleichk.
S8 = Einzahlungen aus Finanzierungstätigk. (=Z. 26a, 26b) -100.000.000,00 -280.000.000,00 -280.000.000,00 -170.000.000,00 180.000.000,00
27a - Auszahlungen für die Kredittilgung 90.612.728,00 70.160.800,00 70.160.800,00 63.963.727,00 20.451.928,00
27b - Ausz., Tilgung kreditähnlicher Rechtsg 9.991.060,00 9.992.000,00 9.992.000,00 11.273.790,00 -940,00
S9 = Auszahl. aus Finanzierungstätigk. (=Z. 27a, 27b) 100.603.789,00 80.152.800,00 80.152.800,00 75.237.517,00 20.450.989,00
S10 = Saldo Finanzierungstätigkeit (= Saldo S8, S9) 603.789,00 -199.847.200,00 -199.847.200,00 -94.762.483,00 200.450.989,00
S11 = Finanzmittelübersch./-fehlbetrag (= Saldo S7, S10) 47.661.153,00 106.952.221,00 397.038.185,00 503.990.406,00 -45.952.558,00 -456.329.253,00
28 + Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreser
29 - Auszahlungen für die Bildung von Liquiditätsreserve
S12 = Sal. a.d Inanspruchn. v. Liquiditätsres (=Sal .Z28.29)
30 + Einzahlungen aus der Aufnahme von Kassenkrediten -94.500.000,00
31 - Auszahlungen für die Tilgung von Kassenkrediten 178.000.000,00
32 + Einzahl. fremder Finanzmittel/ durchlaufender Po. -3.643.842.340,00 -3.882.586.894,00 -3.643.842.340,00
33 - Auszahl. fremder Finanzmittel/ durchlaufender Po. 3.634.195.799,00 3.854.782.175,00 3.634.195.799,00
S13 = Sal. aus nicht hhwirks. Vorgängen (= Sal. S12, Z.33) -9.646.541,00 55.695.280,00 -9.646.541,00
34 + Anfangsbestand an Finanzmitteln -397.553.174,00 -270.000.000,00 -270.000.000,00 -407.295.896,00 -127.553.174,00
S14 = Liquide Mittel (= Saldo S11, S13 und Z. 34) -359.538.562,00 -163.047.779,00 397.038.185,00 233.990.406,00 -397.553.174,00 -593.528.968,00
35 + Anfangsbestand sonst. Liquid.
S15 = Endbestand Liquiditätsreserven (=S14 und Z.35) -359.538.562,00 -163.047.779,00 397.038.185,00 233.990.406,00 -397.553.174,00 -593.528.968,00
1) Enthalten s ind die Budgetüberträge aus 2020 s owie die Haus halts res te auf den übertragbaren k ons umtiven und inves tiven Sachk onten. Nicht enthalten s ind aus s tehende Einzahlungen für Inves titionen (ehemalige Haus halts einzahlungs res te)
und noch nicht aus ges chöpfte Kreditermächtigungen aus Vorjahren.
2) Im Folgenden gilt: Pos itive Differenzbeträge (+) s ind gleichbedeutend mit einer Verbes s erung des Finanzhaus haltes gegenüber den geplanten Werten. Negative Differenzbeträge (-) s ind gleichbedeutend mit einer Vers chlechterung
des Finanzhaus haltes gegenüber den geplanten Werten.
262
Seite 86 von 90 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
1.4.5 Forderungsspiegel zum 31.12.2021
Arten der Forderungen Stand zu Beginn des
Haushaltsjahres
01.01.2021
Veränderung im
Haushaltsjahr
+/i
mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr
mit einer Restlaufzeit
von mehr als einem
bis zu 5 Jahren
mit einer Restlaufzeit
von mehr als 5 Jahren
Stand am Ende des
Haushaltsjahres
31.12.2021
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1. Öffentlich-rechtliche Forderungen 78.408.898,79 5.976.357,09 84.375.718,59 9.514,29 23,00 84.385.255,88
1.1 Gebührenforderungen 17.894.652,94 1.323.540,52 19.214.981,01 3.189,45 23,00 19.218.193,46
1.2 Beitragsforderungen 4.373.958,86 -1.698.382,60 2.669.251,42 6.324,84 0,00 2.675.576,26
1.3 Steuerforderungen 53.918.033,44 6.152.189,62 60.070.223,06 0,00 0,00 60.070.223,06
1.4 sonst. öff.rechtliche Forderungen 2.222.253,55 199.009,55 2.421.263,10 0,00 0,00 2.421.263,10
2. privatrechliche Forderungen aus L. u. L. 3.620.653,88 295.168,57 3.882.204,95 33.617,50 0,00 3.915.822,45
3. Ford. gg. verb. Unt, Beteilig., SV, rf. Stift 47.574.952,30 -7.691.180,25 39.883.772,05 0,00 0,00 39.883.772,05
3.1 Forderungen gegen verbundene Unternehmen 4.362.328,28 -3.026.202,75 1.336.125,53 0,00 0,00 1.336.125,53
3.2 Forderungen gegen Beteiligungen 327.214,95 -318.046,48 9.168,47 0,00 0,00 9.168,47
3.3 Forderungen gegen Sondervermögen 42.792.693,09 -4.316.931,02 38.475.762,07 0,00 0,00 38.475.762,07
3.4 Forderungen gegen rechtsfähige Stiftungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
3.5 Forderungen gg. komm. Arbeitsgemeinschaften 92.715,98 -30.000,00 62.715,98 0,00 0,00 62.715,98
4. Ford. gege. öffentl. Bereich u. Transferlei 36.993.313,56 -3.604.896,14 33.388.417,42 0,00 0,00 33.388.417,42
5. sonstige Vermögensgegenstände 73.224.197,61 -18.410.544,50 54.813.653,11 0,00 0,00 54.813.653,11
Summe aller Forderungen 239.822.016,14 -23.435.095,23 216.343.766,12 43.131,79 23,00 216.386.920,91
263
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 87 von 90
1.4.6 Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2021
Verbindlichkeiten Stand zu Beginn
des Haushaltsjahres
01.01.2021
Veränderung im
Haushaltsjahr
+/-
mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr
mit einer Restlaufzeit
von mehr als einem
bis zu 5 Jahren
mit einer Restlaufzeit
von mehr als 5
Jahren
Stand am Ende
des Haushaltsjahres
31.12.2021
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1. Anleihen 80.000.000,00 0,00 0,00 80.000.000,00 0,00 80.000.000,00
2. Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten 1.318.103.481,16 9.387.271,68 90.551.704,48 259.084.262,90 952.854.785,46 1.327.490.752,84
2.1 vom Bund
2.2 vom Land 1.598,77 -532,98 532,98 532,81 0,00 1.065,79
2.3 vom sonstigen öffentlichen Bereich
2.4 von verbundenen Untern., Beteil., Sondervermögen
2.5 von sonst. öffentlichen Sonderrechnungen
2.6 vom Kreditmarkt 1.066.027.462,59 -4.958.173,72 69.827.149,88 220.707.643,61 770.534.495,38 1.061.069.288,87
2.7 vom sonstigen inländischen Bereich 252.074.419,80 -10.654.021,62 20.724.021,62 38.376.086,48 182.320.290,08 241.420.398,18
2.8. vom sonstigen ausländischen Bereich 25.000.000,00 25.000.000,00 25.000.000,00
3. Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 75.420.110,12 17.340.956,93 92.761.067,05 0,00 0,00 92.761.067,05
3.1 Kassenkredite von Kreditinstituten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
3.2 Kontokorrentkonten 458.875,70 -457.690,14 1.185,56 0,00 0,00 1.185,56
3.3 Kontokorrent der verb. U., Bet., Stiftungen 74.961.234,42 17.798.647,07 92.759.881,49 0,00 0,00 92.759.881,49
4. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen 112.884.345,04 -10.373.568,67 102.510.776,37
4.1 Hypotheken-, Grund- und Rentenschulden 880.591,59 -369.661,27 510.930,32
4.2 Leibrentenverträge 68.115,23 -3.100,19 65.015,04
4.3 Sonstige kreditähnliche Rechtsgeschäfte 111.935.638,22 -10.000.807,21 101.934.831,01
5. Verbindlichkeit aus Lieferung und Leistung 121.555.857,24 62.631.504,65 184.187.361,89
5.1 von Sondervermögen 2.764.218,85 1.092.725,79 3.856.944,64
5.2 von verbundenen Unternehmen 72.805.734,28 63.837.581,38 136.643.315,66
5.3 von Beteiligungen 6.960,00 14.198,97 21.158,97
5.4 vom sonstigen inländischen Bereich 45.759.352,02 -3.089.436,17 42.669.915,85
5.5 vom sonstigen ausländischen Bereich 219.592,09 776.434,68 996.026,77
6. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 686.699,27 248.014,37 934.713,64
7. Sonstige Verbindlichkeiten 170.221.755,89 -27.283.561,95 142.938.193,94
7.1 gegenüber Bund und Land Förderung 45.481.546,84 10.047.593,91 55.529.140,75
7.2 gegenüber dem sonstigen öffentl./privaten Bereich 124.740.209,05 -37.331.155,86 87.409.053,19
8. Summe Verbindlichkeiten 1.878.872.248,72 51.950.617,01 1.930.822.865,73
Nachrichtlich:
1. Schulden der Sondervermögen mit Sonderrechnung
1.1 aus Krediten 1) 319.551.865,01 2.471.313,35 322.023.178,36
1.2 aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften 8.044.380,00 -578.560,00 7.465.820,00
1) Inklusive eines Trägerdarlehens der Stadt Nürnberg an den Eigenbetrieb SÖR (Restschuld zum 31.12.2021: 7,6 Mio. €).
264
Seite 88 von 90 Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
1.4.7 Anlagenspiegel zum 31.12.2021
Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen
Anfangsstand Zugang Abgang Umbuchungen Nachaktivie-
rungen
Endstand Anfangsstand Abschreibungen
im GJ
Abgang Umbuchungen Nachaktivie-
rungen
Zuschreibungen Endstand Anfangsstand Endstand
01.01.2021 + - + / - + 31.12.2021 01.01.2021 + - + / - + + 31.12.2021 01.01.2021 31.12.2021
in € in € in € in € in € in € in € in € in € in € in € in € in € in € in €
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 379.440.110,94 9.662.066,48 -346.408,69 10.252.708,47 0,00 399.008.477,20 -149.409.202,94 -15.475.345,95 346.133,69 0,00 0,00 0,00 -164.538.415,20 230.030.908,00 234.470.062,00
II. Sachanlagen
6.710.716.066,58 242.401.792,91 -63.577.761,89 -21.351.858,85 1.863.313,12 6.870.051.551,87 -2.643.480.450,93 -191.227.201,46 54.733.708,33 0,00 -234.321,94 106.774,67 -2.780.101.491,33 4.067.235.615,65 4.089.950.060,54
1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 249.737.597,32 7.999.845,43 -1.631.339,70 433.864,24 0,00 256.539.967,29 -99.289,49 -3.156,00 0,00 0,00 0,00 -102.445,49 249.638.307,83 256.437.521,80
2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2.009.896.155,24 32.612.444,44 -6.565.497,48 105.705.366,68 4,00 2.141.648.472,88 -693.222.831,61 -123.412.342,35 4.115.513,75 0,00 0,00 471,74 -812.519.188,47 1.316.673.323,63 1.329.129.284,41
3. Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemeingebrauch 3.393.659.978,09 25.191.957,95 -30.789.329,08 11.634.149,18 1.427.250,22 3.401.124.006,36 -1.687.978.139,71 -49.993.587,31 26.581.726,48 0,00 -209.828,96 106.047,00 -1.711.493.782,50 1.705.681.838,38 1.689.630.223,86
4. Bauten auf fremdem Grund und Boden 12.833.265,57 0,00 0,00 0,00 0,00 12.833.265,57 -2.905.206,57 -250.961,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -3.156.167,57 9.928.059,00 9.677.098,00
5. Kunstgegenstände und Baudenkmäler 397.208.985,80 290.491,03 -19.635,85 2.580,00 349.891,92 397.832.312,90 -2.499.993,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -2.499.993,00 394.708.992,80 395.332.319,90
6. Fahrzeuge
34.327.052,69 1.449.078,81 -360.092,21 527.152,46 0,00 35.943.191,75 -27.617.810,69 -1.658.969,27 354.046,21 0,00 0,00 0,00 -28.922.733,75 6.709.242,00 7.020.458,00
7.
Maschinen, techn. Anlagen,
Betriebs- und
Geschäftsausstattung 274.206.266,79 18.437.647,64 -24.079.550,21 1.326.184,74 86.166,98 269.976.715,94 -185.134.707,77 -14.164.599,69 23.550.104,53 -2.069,94 -24.492,98 255,93 -175.775.509,92 89.071.559,02 94.201.206,02
8. GWG, Tiere
46.318.515,09 442,84 -132.317,36 -2.229,94 0,00 46.184.410,63 -44.022.472,09 -1.743.585,84 132.317,36 2.069,94 0,00 0,00 -45.631.670,63 2.296.043,00 552.740,00
9. Anlagen in Bau
292.528.249,99 156.419.884,77 0,00 -140.978.926,21 0,00 307.969.208,55 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 292.528.249,99 307.969.208,55
III. Finanzanlagen
829.837.124,89 140.224.514,69 -8.146.101,75 0,00 0,00 961.915.537,83 -75.279.409,59 -491.982,82 0,00 0,00 0,00 201.345,22 -75.570.047,19 754.557.715,30 886.345.490,64
1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 738.971.629,12 131.590.335,97 -1.250,00 0,00 0,00 870.560.715,09 -71.804.098,73 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -71.804.098,73 667.167.530,39 798.756.616,36
2. Wertpapiere 20.368.819,50 8.334.178,72 -5.639.447,60 0,00 0,00 23.063.550,62 -1.098.479,99 -491.982,82 0,00 0,00 0,00 116.833,09 -1.473.629,72 19.270.339,51 21.589.920,90
3. Versorgungsrücklage 34.957.636,16 0,00 0,00 0,00 0,00 34.957.636,16 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 34.957.636,16 34.957.636,16
4. Ausleihungen/ Genossenschaftsanteile 35.539.040,11 300.000,00 -2.505.404,15 0,00 0,00 33.333.635,96 -2.376.830,87 0,00 0,00 0,00 0,00 84.512,13 -2.292.318,74 33.162.209,24 31.041.317,22
Summe Anlagevermögen 7.919.993.302,41 392.288.374,08 -72.070.272,33 -11.099.150,38 1.863.313,12 8.230.975.566,90 -2.868.169.063,46 -207.194.530,23 55.079.842,02 0,00 -234.321,94 308.119,89 -3.020.209.953,72 5.051.824.238,95 5.210.765.613,18
1) Nicht realisierte Zu- und Abschreibungen auf Wertpapiere werden bei den nichtrechtsfähigen Stiftungen über die Eigenkapital-Position "Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen" verbucht. Entsprechend erfolgt keine erfolgswirksame Buchung; die Anpassung vollzieht sich auf Bestandskonten. Nur bei realisierten Kurs-
gewinnen bzw. Kursverlusten erfolgt eine erfolgswirksame Verbuchung.
2) Die Anlageklasse 09999998 wurde 2018 eingerichtet. Sie dient der Anlagenbuchhaltung als technisches Hilfsinstrument zur Abrechnung spezieller Buchungsvorgänge, die mit keiner Anlage im direkten Zusammenhang stehen. Der Anfangs- und Endbestand steht jährlich immer zu Null.
Buchwerte
265
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg Seite 89 von 90
1.4.8 Rücklagen- und Rückstellungsübersicht zum Jahresab-
schluss 2021
Rücklagen- und Rückstellungen
Stand zum
31.12.2019
Stand zum
31.12.2020
Veränderung im
Haushaltsjahr
+/-
Stand zum
31.12.2021
EUR EUR EUR EUR
1. Basiskapital (Allgermeine Rücklage) 647.309.120,28 665.278.406,28 0,00 665.278.406,28
2. Ergebnis-Rücklage 230.932.409,77 221.458.515,08 21.097.302,03 242.555.817,11
3. Verlustvortrag (bilanzierende Einheiten) -6.254.807,51 -9.969.158,65 -3.735.644,23 -13.704.802,88
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen 1.593.593.994,00 1.641.120.743,00 16.773.707,00 1.657.894.450,00
1.1. Pensionsverpflichtungen 1.367.862.539,00 1.397.175.330,00 16.458.039,00 1.413.633.369,00
Pensionsrückstellungen Anwartschaften Beamte 236.806.575,00 230.152.573,00 -1.394.028,00 228.758.545,00
Pensionsrückstel.Anwartschaften Beamte Lehrkräfte 191.383.660,00 187.496.538,00 -5.338.858,00 182.157.680,00
Versorgungsrückst. Anwartschaften Arbeitnehmer 627.157,00 432.043,00 31.422,00 463.465,00
Pensionsrückstellungen Versorgungsempf.Beamte 414.268.049,00 438.943.814,00 13.574.269,00 452.518.083,00
Pensionsrückstellungen Erstatt. Beamte BeamtVG 40.672.460,00 39.351.821,00 1.669.405,00 41.021.226,00
Pensionsrückstel.Versorgungsempf.Beamte Lehrkr. 422.974.219,00 443.438.649,00 13.093.953,00 456.532.602,00
Versorgungsrückstellung Versorg-empf. Arbeitnehmer 55.268.219,00 51.334.892,00 -4.801.124,00 46.533.768,00
Versorgungsrückstellung Erstatt. Rentner 5.862.200,00 6.025.000,00 -377.000,00 5.648.000,00
1.2. Altersteilzeit und ähnliche Maßnahmen, Beihilfen 225.731.455,00 243.945.413,00 315.668,00 244.261.081,00
Rückstellungen für Altersteilzeit Beamte 1.582.554,00 1.779.533,00 366.091,00 2.145.624,00
Rückstellungen f.Altersteilzeit Beamte Lehrkräfte 1.782.424,00 1.829.059,00 86.229,00 1.915.288,00
Rückstellungen für Altersteilzeit Arbeitnehmer 2.086.909,00 4.571.785,00 1.308.601,00 5.880.386,00
Rückstellungen für Beihilfen Beamte 43.405.130,00 42.643.038,00 -1.508.912,00 41.134.126,00
Rückstellungen für Beihilfen Beamte Lehrkräfte 30.837.152,00 32.484.563,00 -1.232.790,00 31.251.773,00
Rückstellungen Beihilfen Versorg.empfänger Beamte 75.703.510,00 81.082.754,00 41.023,00 81.123.777,00
Rückstellungen Beihilfen Versorg.empfänger Lehrer 67.947.044,00 76.595.734,00 1.492.616,00 78.088.350,00
Rückstellungen für Beihilfen Arbeitnehmer 26.780,00 22.121,00 1.840,00 23.961,00
Rückstellungen Beihilfen Versorg.empf.Arbeitnehmer 2.359.952,00 2.628.346,00 -222.550,00 2.405.796,00
Rückstellungen Beihilfen Erstatt. Rentner 0,00 308.480,00 -16.480,00 292.000,00
2. Altlasten 6.094.500,00 6.623.500,00 -1.125.000,00 5.498.500,00
3. Unterlassenene Instandhaltung 16.062.000,00 15.873.000,00 -877.000,00 14.996.000,00
4. Finanzausgleich und Steuerschuldverhältnisse 7.258.249,11 4.695.780,33 -2.419.374,54 2.276.405,79
5. Drohende Verpflicht. Bürgsch., anhäng. Gerichtsverf. 1.743.914,02 2.222.599,11 83.163,89 2.305.763,00
6. Sonstige Rückstellungen 144.818.915,77 231.316.875,42 48.366.267,74 279.683.143,16
Rückstellungen für Urlaub Beamte 3.260.741,76 3.785.872,15 151.349,87 3.937.222,02
Rückstellungen für Urlaub Arbeitnehmer 5.718.200,20 6.183.074,58 871.837,76 7.054.912,34
Rückstellungen für Verlustausgleiche verb. Untern. 1.000.000,00 10.000.000,00 -5.423.000,00 4.577.000,00
Rückstellungen f. Zweckausrichtungsverpflichtungen 100.795,32 207.772,48 -48.625,58 159.146,90
Rückst. nicht ausger. Leistungsentgelte/-bezüge 34.655,05 70.628,60 -7.730,01 62.898,59
Sonstige Rückstell. (ggf. § 74I2 KommHV-Doppik) 134.704.523,44 211.069.527,61 52.822.435,70 263.891.963,31
7. Summe aller Rückstellungen 1.769.571.572,90 1.901.852.497,86 60.801.764,09 1.962.654.261,95
266
Seite 90 von 90 Zusammengefasstes Prüfungsergebnis
2 Zusammengefasstes Prüfungsergebnis
Der Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg wurde gemäß der Art. 103 und Art. 106 GO
vom Rechnungsprüfungsamt geprüft.
Als Ergebnis der Prüfung kann festgestellt werden, dass die für Wirtschaftsführung geltenden
Vorschriften und Grundsätze insgesamt gesehen eingehalten wurden.
Der Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg vermittelt insgesamt ein den tatsächlichen Ver-
hältnissen entsprechendes Bild der Vermögens - und Finanzlage. Bezüglich der Ertragslage
kommen wir zu dem Ergebnis, dass der aufgestellte Jahresabschluss nicht gänzlich ein zu-
treffendes Bild der Ertragslage gibt. Denn die sonstigen Rückstellungen, die für künftige Ver-
luste der Töchter NürnbergMesse GmbH, Flughafen Nürnberg GmbH und noris inklusion
gGmbH gebildet wurden, sind in Höhe von 73,8 Mio. Euro zu hoch im Jahresabschluss 2021
ergebniswirksam angesetzt worden. Denn eine wirtschaftliche Verursachung ist durch die
Corona-Pandemie aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes nicht ausreichend nachweisbar.
Das positive Jahresergebnis würde sich demnach auf rund 91,8 Mio. Euro belaufen. Daher
empfehlen wir unter diesen Umständen dem Rechnungsprüfungsausschuss bzw. Stadtrat, die
Feststellung des Jahresabschlusses 2021 mit der Auflage zu verbinden, die erforderlichen
Korrekturen (ergebniswirksame Auflösung der sonstigen Rückstellungen in entsprechender
Höhe, wenn nicht in 2022 verbraucht) im Jahresabschluss 2022 vorzunehmen. Mit dem Fi-
nanzreferat wurde verwaltungsintern bereits vereinbart, dass für den Jahresabschluss 2022
nach den sich zum 31.12.2022 darstellenden Verhältnissen eine Auflösung von
50,395 Mio. Euro vorgesehen ist.
Nachdem im Vorjahr noch ein Fehlbetrag von 12,9 Mio. Euro zu verzeichnen war, schloss das
Jahr 2021 mit einem Jahresüberschuss von 18 Mio. Euro ab. Die Verschuldung im Kernhaus-
halt incl. ÖPP/ÖÖP liegt wie im Vorjahr fast unverändert bei 1,51 Mrd. Euro. Mit allen Eigen-
betrieben beläuft sie sich auf 1,83 Mrd. Euro. Der Schlussbemerkung der Regierung von Mit-
telfranken zur Haushaltsgenehmigung 2023 ist zu entnehmen, dass die Regierung bei der
Stadt Nürnberg aufgrund der in den Haushaltsberatungen beschlossenen Sparbeschlüsse ei-
nen ersten wichtigen Schritt in die richtige Richtung sieht. Weiterhin weist die Regierung in
diesem Schreiben aber eindringlich darauf hin, dass trotzdem weitere Einsparungen im kon-
sumtiven Bereich erforderlich sind. Auch eine deutlich verbesserte Priorisierung von Investiti-
onen im mittelfristigen Investitionsplan fordert die Regierung ein.
Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt dem Stadtrat, den oben angeführten Jahresabschluss
nach Behandlung im Rechnungsprüfungsausschuss unter Beachtung der oben ausgeführten
Auflage festzustellen und dann Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO zu erteilen.
Nürnberg, 22.05.2023
Rechnungsprüfungsamt
gez. Berschneider (59 63)
(Unterschrift liegt elektronisch vor)
267
Jahresabschluss
2021
Anhang
33
268
Anhang zum Jahresabschluss 2021
Inhaltsübersicht
_________________________________________________________________________________
Inhaltsübersicht
Inhaltsübersicht ....................................................................................................................................................... 2
Allgemeine Erläuterungen ....................................................................................................................................... 5
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze ............................................................................................................. 5
Änderungen bei der Kontenzuordnung zu Bilanzpositionen .................................................................................... 6
Erläuterungen zur Bilanz/Vermögenslage ............................................................................................................... 6
AKTIVA ............................................................................................................................................................... 6
A. Anlagevermögen ........................................................................................................................................ 6
A. I. Immaterielle Vermögensgegenstände ............................................................................................... 6
Immaterielle Vermögensgegenstände ............................................................................................. 7
A. II. Sachanlagen ..................................................................................................................................... 7
1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ........................................................... 8
2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ............................................................... 8
3. Infrastrukturvermögen (Sachanlagen im Gemeingebrauch) ........................................................ 9
4. Bauten auf fremden Grund und Boden ...................................................................................... 10
5. Kunstgegenstände, Baudenkmäler ............................................................................................ 10
6. Fahrzeuge ................................................................................................................................. 10
7. Maschinen und technische Anlagen, Geschäftsaus- ................................................................. 10
stattung .......................................................................................................................................... 10
8. Anlagen im Bau ......................................................................................................................... 11
A. III. Finanzanlagen ............................................................................................................................... 11
1. Sondervermögen ....................................................................................................................... 14
2. Sonstige Wertpapiere ................................................................................................................ 14
3. Versorgungsrücklage ................................................................................................................. 16
4. Ausleihungen an verbundene Unternehmen ............................................................................. 16
4. Ausleihungen an Sondervermögen ........................................................................................... 17
4. Sonstige Ausleihungen und Genossenschaftsanteile ................................................................ 17
B. Umlaufvermögen ...................................................................................................................................... 18
B. I. Vorräte ............................................................................................................................................. 18
B. II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände ...................................................................... 18
1. Abgabenforderungen ................................................................................................................. 18
2. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen .......................................................................... 19
3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen......................................................................... 19
269
Anhang zum Jahresabschluss 2021
Inhaltsübersicht
_________________________________________________________________________________
3. Forderungen gegen Beteiligungen ............................................................................................ 19
3. Forderungen gegen Sondervermögen ....................................................................................... 20
3. Forderungen gegen rechtsfähige Stiftungen und kommunale Arbeitsgemeinschaften .............. 20
4. Forderungen gegenüber dem öffentlichen Bereich und Transferleistungsforderungen ............. 21
5. Sonstige Vermögensgegenstände ............................................................................................. 21
Andere sonstige Vermögensgegenstände ..................................................................................... 22
B. III. Wertpapiere des Umlaufvermögens .............................................................................................. 23
B. IV. Liquide Mittel ................................................................................................................................. 23
1. Kassenbestand/2. Bankbestand ................................................................................................ 23
C. Aktive Rechnungsabgrenzung ................................................................................................................. 23
C. ARAP: Disagio .......................................................................................................................... 23
C. ARAP: Vorschüssig ausbezahlte Bezüge/Leistungen ............................................................... 24
C. ARAP ........................................................................................................................................ 24
PASSIVA .......................................................................................................................................................... 26
A. Eigenkapital .............................................................................................................................................. 26
A. I. Basiskapital ...................................................................................................................................... 26
A. II. Rücklagen ....................................................................................................................................... 27
A. III. Verlustvortrag ................................................................................................................................ 28
A. IV. Jahresergebnis .............................................................................................................................. 28
B. Sonderposten ........................................................................................................................................... 29
1. Sonderposten aus Zuwendungen .............................................................................................. 29
2. Sonderposten aus Beiträgen ..................................................................................................... 30
3. Sonderposten aus Gebührenausgleich...................................................................................... 30
4. Sonderposten aus Kostenerstattungen ..................................................................................... 31
5. Sonstige Sonderposten ............................................................................................................. 32
C. Rückstellungen ......................................................................................................................................... 32
1. Pensions- und Beihilferückstellungen ........................................................................................ 32
2. Rückstellungen für Altersteilzeit ................................................................................................. 34
3. – 12. Aufwandsrückstellungen ................................................................................................... 34
D. Verbindlichkeiten ...................................................................................................................................... 37
1. Anleihen ..................................................................................................................................... 37
270
Anhang zum Jahresabschluss 2021
Inhaltsübersicht
_________________________________________________________________________________
2. Verbindlichkeiten aus Krediten .................................................................................................. 37
2. Verbindlichkeiten aus Kontokorrentkonten der verbundenen Unternehmen, Beteiligungen,
Sondervermögen und rechtsfähigen Stiftungen ............................................................................. 38
3. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen ............................................................ 40
4. Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung ........................................................................... 41
5. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen .................................................................................. 42
6. Sonstige Verbindlichkeiten von Bund und Land aus Förderung ................................................ 42
6. Sonstige Verbindlichkeiten vom sonstigen öffentlichen und privaten Bereich ........................... 43
6. Sonstige Verbindlichkeiten ........................................................................................................ 43
E. Passive Rechnungsabgrenzung ............................................................................................................... 44
Sonstige Angaben ................................................................................................................................................. 46
Korrekturen zur Eröffnungsbilanz .......................................................................................................................... 51
Erläuterungen zur Ergebnisrechnung .................................................................................................................... 52
Erträge .............................................................................................................................................................. 54
Aufwendungen .................................................................................................................................................. 64
Erläuterungen zur Finanzrechnung ....................................................................................................................... 76
Rechenschaftsbericht ............................................................................................................................................ 80
Lage der Stadt Nürnberg .................................................................................................................................. 81
Ertragslage ....................................................................................................................................................... 83
Vermögenslage ................................................................................................................................................. 90
Finanzierungslage ............................................................................................................................................ 91
Liquiditätslage ................................................................................................................................................... 95
Prognosebericht .................................................................................................................................................... 99
Risikobericht .......................................................................................................................................................... 99
Stiftungen der Stadt Nürnberg 2021 ............................................................................................................... 103
Abkürzungsverzeichnis ........................................................................................................................................ 118
271
Anhang zum Jahresabschluss 2021
Allgemeine Erläuterungen, Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
_________________________________________________________________________________
5
Allgemeine Erläuterungen
Der Jahresabschluss der Stadt Nürnberg wurde
nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (GO)
unter Beachtung der e rgänzenden Regelungen der
Kommunalhaushaltsverordnung-Doppik (KommHV -
Doppik) erstellt.
In der Bilanz sowie der Ergebnisrechnung der Stadt
Nürnberg sind einzelne Posten zur übersichtlicheren
Darstellung zusammengefasst; diese Posten werden
mit den erforderlichen Erläuterungen im Anhang ge-
sondert beschrieben.
Die Haushaltssatzung 2021 wurde am 19.11.2020
vom Stadtrat beschlossen und mit Schreiben vom
10.12.2020 der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt.
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung durch die Re-
gierung von M ittelfranken erging mit Bescheid vom
01.02.2021. Die Bekanntmachung erfolgte im Amts-
blatt Nr. 4 vom 17.02.2021.
Am 27.10.2021 wurde vom Stadtrat die 1. Nachtrags-
haushaltssatzung be schlossen und mit Schreiben
vom 08.11.2021 der Rechtsaufsichtsbehörde vorge-
legt. Die Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt Nr.
24 vom 24.11.2021 (gemäß §2 Satz 1 KommwEV).
Das Geschäftsjahr der Stadt Nürnberg umfasst den
Zeitraum vom 01.01 bis 31.12 eines jeden Jahres.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Für die Bilanzierungs - und Bewertungsfragen der
Stadt Nürnberg wurde eine Bilanzierungs - und Be-
wertungsrichtlinie erstellt, die auch Sonderregelun-
gen bzw. Vereinfachungsverfahren für die Erstellung
der Eröffnungsbilanz enthält. Für die Schlussbilanz
wurde grundsätzlich die Richtlinie „Erfassung und
Bewertung kommunalen Vermögens“ (Bewertungs-
richtlinie – BewertR), AllMBl v. 20.10.2008) des Bay-
erischen Staatsministerium des Innern angewendet.
Auf die Erfassung der Vermögensgegenstände, de-
ren Anschaffungs- und Herstellungskosten (AHK) im
Einzelnen wertmäßig 250 € netto nicht übersteigen
(geringwertige Wirtschaftsgüter), wurde bis
31.12.2018 verzichtet. Seither gilt gemäß § 3 a
KommHV-Doppik eine Wertgrenze von 800 € für die
Aktivierung.
Die zugrunde gelegten A ktivierungsgrundsätze der
BewertR Bayern lehnen sich generell an die Rege-
lungen des Handels- und des Steuerrechtes an. Das
Vermögen der nichtrechtsfähigen Stiftungen ist z u
aktivieren und wird in Teilbilanzen gesondert darge-
stellt. Grundlage für die Aktivierung ist das wirtschaft-
liche Eigentum. Ver mögensgegenstände werden
nach der Brutto -Methode angesetzt, d. h. Vermö-
gensgegenstände werden mit ihrem vollen Wert in-
klusive Zuschüssen aktiviert. Die Zuschüsse werden
als Sonderposten passiviert und analog des zugehö-
rigen Anlagengutes aufgelöst.
Für bestimmte Anlagegüter wurden aufgrund des
Wirtschaftlichkeitsprinzips die folgenden Ver einfa-
chungsverfahren angewandt:
Festbewertung: z. B. für den Tierbestand im Tier-
garten Nürnberg
Gruppenbewertung: z. B. für Sammlungen in Mu-
seen
272
Anhang zum Jahresabschluss 2021
Erläuterungen zur Bilanz/Vermögenslage
_________________________________________________________________________________
6
Änderungen bei der Kontenzuordnung zu Bilanzpositionen
In der Bilanz der Stadt Nürnberg wurden seit der Auf-
stellung des Jahresabschlusses 2020 einige Umglie-
derungen von Konten in andere Positionen vorge-
nommen. Eine Vergleichbarkeit der betroffenen Pos-
ten mit den Vorjahreswerten ist nicht mehr gegeben,
da diese in der Bilanz nicht angepasst wurden.
Die Änderungen sind nach § 80 Abs. 2 S. 2
KommHV-Doppik zu erläutern und zu begründen. In
diesem Kapitel wird ein Gesamtüberblick über die im
Berichtsjahr vorgenommenen Änderungen gegeben.
Das Ausmaß dieser Änderunge n auf die Vorjahres-
werte ist bei den Erläuterungen im Anhang zu den
jeweiligen Bilanzpositionen beschrieben. Der ver-
besserten Transparenz wegen wurden in den dort
abgebildeten tabellarischen Übersichten auch die
Vorjahreswerte angepasst.
Bilanzposition PASSIVA C: “Rückstellungen“
Die neue Gliederung der Rückstellungen ergibt sich
aus der Anpassung an das Muster der KommHV -
Doppik. Bisher wurden die Pensionsrückstellungen
gesondert ausgewiesen und die Beihilfe- mit den Ur-
laubsrückstellungen in der Bilanz zusammengefasst.
Gemäß des Musters der KommHV-Doppik sind die
Pensions- und die Beihilferückstellungen in einem
Betrag auszuweisen und die Urlaubsrückstellungen
einzeln in der Bilanz darzustellen.
Erläuterungen zur Bilanz/Vermögenslage
In der Schlussbilanz wurden die Vermögensgegen-
stände und Schulden der Stadt mit den nach folgen-
den Werten angesetzt. Betragsmäßig erhebliche Un-
terschiede gegenüber dem Vorjahr werden kurz er-
läutert.
AKTIVA
A. Anlagevermögen
A. I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Lizenzen, EDV-Software Ansatz zu fortgeführten AHK
Immaterielle Vermögensgegen-
stände aus geleisteten Zuwendun-
gen
Ansatz zum Zuschussbetrag, vermindert um bis z um Bilanzstichtag auf-
gelaufene Abschreibungen (Abschreibungsdauer: Bindungsdauer des
Zuschusses, ansonsten 10 Jahre)
273
Anhang zum Jahresabschluss 2021
Bilanz - Aktiva
_________________________________________________________________________________
7
Immaterielle Vermögensgegenstände 31.12.2021
€
31.12.2020
€
Lizenzen 57.971,00 6.122,00
EDV-Software 4.870.144,00 5.603.217,00
Immaterielle Vermögensgegenstände aus geleisteten
Zuwendungen 229.541.947,00 224.421.569,00
Summe 234.470.062,00 230.030.908,00
Die Bilanzposition „immaterielle Vermögensgegen-
stände“ hat sich insgesamt um 4,44 Mio. € erhöht.
Die Anschaffung von Lizenzen z. B. für den Haufe
Zeugnis Manager sowie insb. im B ereich IT (Aruba
Mob Master, HPE Aruba Clear Pass ) führen zu ei-
nem Zugang von 58 Tsd. €.
Die Bezuschussung für freigemeinnützige Träger
von Kindertageseinrichtungen betrug 11,71 Mio. €
(u. a. Kita Fuggerstraße 31 b: 1,93 Mio. €, Kiga Groß-
gründlacher Straße 41: 1,92 Mio. €, Kita Hohen-
buckstr. 11: 1,86 Mio. €, Kiga Giesbertstraße 73:
1,47 Mio. €, Kiga Annette -Kolb-Straße 57: 1,3 Mio.
€) und bildet damit den Schwerpunkt bei den imma-
teriellen Vermögensgegenständen aus gel eisteten
Zuwendungen.
Zudem wurden für den Gabionen-Lärmschutzwall an
der A 73 Nürnberg -Hafen-Süd 800 Tsd. € ausge-
reicht und zur Eigentumsförderung Investitionszu-
schüsse in Höhe von 526 Tsd. €.
Die Investitionsumlage für die Stadtumlandbahn be-
trug 360 Ts d. €. Den Zugängen und Umbuchungen
im Wert von 18,39 Mio. € stehen Wertberichtigungen
durch Abschreibungen (13,27 Mio. €) gegenüber.
A. II. Sachanlagen
Unbebaute Grundstücke
und grundstücksgleiche
Rechte
Die Bewertung folgt dem Primat der Anschaffungs - und Herstellungskosten gem. § 77
Abs. 1 KommHV-Doppik; Ziffer 7.2.2 ff. BewertR.
Bebaute Grundstücke
und grundstücksgleiche
Rechte
Bebaute Grundstücke werden als Grundstück und Gebäude getrennt erf asst. Für das
Grundstück gelten die Bewertungsgrundsätze für unbebaute Grundstücke (Ziffer 7.2.3
BewertR).
Infrastrukturvermögen
und Sachanlagen im
Gemeingebrauch
Ansatz primär auf Basis der AHK
Die Ersatzbewertung der Infrastruktur- und Gemeinbedarfsflächen basiert auf dem Be-
wertungskonzept für das Infrastrukturvermögen Stadt Nürnberg.
Bauten auf fremden
Grund und Boden Ansatz zu fortgeführten AHK
Kunstgegenstände und
Baudenkmäler
Kunstgegenstände werden grundsätzlich nach folgenden Verfahren bewertet:
- AHK (wenn mit vertretbarem Aufwand ermittelbar)
- Vorsichtige Schätzwerte interner Sachverständiger
274
Anhang zum Jahresabschluss 2021
Bilanz - Aktiva
_________________________________________________________________________________
8
- Erinnerungswert (1 €)
Fahrzeuge Ansatz zu fortgeführten AHK
Maschinen und techni-
sche Anlagen sowie Be-
triebs- und Geschäfts-
ausstattung
Ansatz zu fortgeführten AHK
Anlagen in Bau Ansatz zu AHK
1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 31.12.2021
€
31.12.2020
€
Grünflächen 27.055.347,80 23.989.504,59
Ackerland 52.979.656,67 48.179.368,53
Wald, Forsten 20.141.905,40 21.415.295,94
Sonstige unbebaute Grundstücke 144.085.295,95 143.878.822,79
Natur- und Landschaftsschutzgebiete 246.659,60 246.659,60
Ruhende und fließende Gewässer 11.928.656,38 11.928.656,38
Summe
256.437.521,80 249.638.307,83
Die Bilanzposition „unbebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte“ verzeichnet im Saldo
ein Plus in Höhe von 6,8 Mio. €. Der Wertzuwachs
resultiert aus dem Erwerb von Grünflächen (3,07
Mio. €: u.a. Mooswiesen 0,87 Mio. €, Moosespan
0,86 Mio. €, Platnersberg 0,79 Mio. € und Binsen-
garten 0,47 Mio. €) und Ackerland (4,8 Mio. €). Hier-
von entfallen 1,06 Mio. € auf ein Grundstück, betref-
fend das Gewerbegebiet „Schmalau Ost“ und 2,74
Mio. € auf die Grundstückserwerbe „Binsengarten“,
Gem. Lohe und „Ebene“, Gem. Almoshof (0,54 Mio.
€).
Bei Wald und Forsten ist ein Rückgang von 1,27
Mio. € zu verzeichnen. Ursächlich dafür ist die
Übertragung eines Grundstücks (1,36 Mio. €) in der
Regensburger Straße zum Neubau des August-
Meier-Hauses an den NürnbergStift als Kapitalein-
lage.
2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 31.12.2021
€
31.12.2020
€
Kindertageseinrichtungen 161.843.638,00 153.278.449,00
Schulen 368.048.788,00 399.043.528,00
Wohnbauten 8.439.093,00 14.795.305,00
Verwaltungsgebäude 54.113.092,00 62.694.264,00
Betriebsgebäude 4.660.831,00 7.890.415,00
275
Anhang zum Jahresabschluss 2021
Bilanz - Aktiva
_____________________________________________________________________________________________________
9
Sonstige Bauten 371.558.132,00 319.431.534,00
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 360.465.710,41 359.539.828,63
Summe 1.329.129.284,41 1.316.673.323,63
Die Steigerung der Bilanzposition „bebaute Grund-
stücke und grundstücksgleiche Rechte“ in Höhe von
12,46 Mio. € ist vor allem auf den Bau von Kinderta-
geseinrichtungen und sonstige Bauten zurückzufüh-
ren.
Im Bereich der Kindertageseinrichtungen (Steige-
rung um 8,57 Mio. €) wurden im Wesentlichen fertig-
gestellt: Kiga Großreuther Straße 115 c (4,49 Mio. €),
Kiga Zugspitzstraße 175 (4,41 Mio. €) und Kita/Kiga
Forchheimer Str. 85 (3,96 Mio. €).
Den Zugängen (6,9 Mio. €) und Umbuchungen
(14,69 Mio. €) stehen Abschreibungen i. H. v. 12,87
Mio. gegenüber.
Bei den sonstigen Bauten kommt es zu einem enor-
men Zuwachs von 52,13 Mio. €. Investiert wurde u.a.
in die neue Feuerwache 1 (50,65 Mio. €), die Kia
Metropol Arena (33,75 Mio. €) sowie in die General-
sanierung d es Gemeinschaftshauses Langwasser,
den größten der Kulturläden des Amts für Kultur und
Freizeit (10,14 Mio. €).
Den Zugängen (16 Mio. €) und Umbuchungen (82,52
Mio. €) stehen Wertberichtigungen aus Abschreibun-
gen i. H. v. 45,93 Mio. € und Abgänge i.H.v. 2,46 Mio.
€ entgegen.
Alle anderen Positionen verzeichnen aufgrund der
Differenz von Zugängen und Wertberichtigungen aus
Abschreibungen Rückgänge zwischen 3,23 Mio. €
(Betriebsgebäude) und 30,99 Mio. € (Schulen).
3. Infrastrukturvermögen (Sachanlagen im Gemeinge-
brauch)
31.12.2021
€
31.12.2020
€
Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 860.647.664,47 857.357.408,99
Brücken, Tunnel, sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 568.111.643,39 584.421.292,39
Gleisanlagen mit Streckenausrüstung 92.177.442,00 93.385.918,00
Versorgungsnetze 948.986,00 1.037.091,00
Straßen, Wege, Plätze und Verkehrslenkungsanlagen 167.744.488,00 169.480.128,00
Summe 1.689.630.223,86 1.705.681.838,38
Die Bilanzposition „Infrastrukturvermögen (Sachan-
lagen im Gemeingebrauch)“ verzeichnet insgesamt
einen Rückgang i. H. v. 16,05 Mio. €.
Beim Grund und Boden des Infrastrukturvermögens
gibt es Zugänge i. H. v. 3,29 Mio. € (Hermann-Kolb-
Straße 53: 1,28 Mio. €, Johannisstraße 41: 1,23 Mio.
€, Regensburger Straße 368: 0,8 Mio. €).
Im Bereich Brücken, Tunnel und sonstige Bauten ist
ein Rückgang i. H v. 16,31 Mio. € zu verzeichnen.
Ursächlich hierfür ist die in 2021 erstmals durchge-
führte Inventur bei der U -Bahn seit Einführung der
Doppik, die zu Abgängen in Höhe von 17,47 Mio. €
führte. Betroffen waren hier Vermögenswerte aus
der kameralen Vermögensrechnung, die nicht mehr
zugeordnet und bestätigt werden konnten. Die Zu-
gänge (9,1 Mio. €) und Umbuchungen (2,75 Mio . €)
entstehen durch folgende Maßnahmen: Bau Grund-
ablass Großer Dutzendteich (1,17 Mio. €), Kinder-
spiel- und Bolzplatz im Rahmen der Sanierung der
Grünanlage Prof.-Ernst-Nathan-Straße (1,03 Mio. €),
276
Anhang zum Jahresabschluss 2021
Bilanz - Aktiva
_____________________________________________________________________________________________________
10
Sanierung Adenauerbrücke einschl. Steuerhauster-
rassen (0, 87 Mio. €) und Fertigstellung U -Bahn-
hof/Tunnel Großreuth (0,91 Mio. €). Die Abschrei-
bungen durch Wertberichtigung betragen 29,15 Mio.
€, die Abschreibungen aufgrund von Abgängen
18,12 Mio. €.
Bei den Gleisanlagen mit Streckenausrüstung
kommt es zu einem Rückgang von 1,21 Mio. €. Auch
hier kam es aufgrund der Inventur zu Abgängen
(11,13 Mio. €). Investiert wurde vor allem in die Zug-
sicherung sowie die Strom-/Energieversorgung (8,76
Mio. €). Den Zugängen (2,57 Mio. €) und Umbuchun-
gen (7,37 Mio. €) stehen Wer tberichtigungen durch
Abschreibungen (7,82 Mio. €) und Abschreibungen
durch Abgänge (7,80 Mio. €) gegenüber.
Im Bereich Straßen, Wege, Plätze kommt es zu einer
Verminderung um 1,74 Mio. €. Investiert wurde in fol-
gende Maßnahmen: Georg-Strobel-Straße (0,94
Mio. €), Elbinger Straße (0,85 Mio. €), Radweg Zelt-
nerstraße (0,55 Mio. €), Bartholomäusstraße (0,46
Mio. €) und Bauvereinstraße (0,46 Mio. €). Die Ab-
schreibungen betragen 12,94 Mio. €.
Beim Infrastrukturvermögen insgesamt ste hen den
Zugängen (25,19 Mio. €) und Umbuchungen (11,63
Mio. €) Anlagenabgänge (30,79 Mio. €) und Wertbe-
richtigungen aus Abschreibungen in Höhe von 49,99
Mio. € sowie Abschreibungen durch Abgänge in
Höhe von 26,58 Mio. € gegenüber.
4. Bauten auf fremden Grund und Boden 31.12.2021
€
31.12.2020
€
Bauten auf fremden Grund und Boden
9.677.098,00 9.928.059,00
5. Kunstgegenstände, Baudenkmäler 31.12.2021
€
31.12.2020
€
Kunstgegenstände 394.673.967,35 394.050.640,25
Baudenkmäler 658.352,55 658.352,55
Summe 395.332.319,90 394.708.992,80
Die Bilanzposition der Kunstgegenstände verzeich-
net ein Plus von 0,62 Mio. € im Vergleich zum Vor-
jahr. Den größten Zugang bildet die „Modulgalerie“
an der U -Bahn Lorenzer Platz/Lorenzer Passage
(101 Tsd. €).
Bei der Bilanzposition insgesamt stehen den Abgän-
gen von 19 Tsd. € Nachaktivierungen von 350 Tsd.
€ gegenüber.
Ausstehend aus der Revision der Bewertung der
Kunstgegenstände aus der Eröffnungsbilanz ist noch
die Überprüfung der Werte anhand externer Wertgut-
achten für die besonders wertvollen Handschriften
der Stadtbibliothek – die Bilanzierung der Verände-
rungen zu den bisherigen Bewertungen ist im Jah-
resabschluss 2022 vorgesehen.
6. Fahrzeuge 31.12.2021
€
31.12.2020
€
Fahrzeuge 7.020.458,00 6.709.242,00
7. Maschinen und technische Anlagen, Geschäftsaus-
stattung
Maschinen 4.099.311,00 4.305.433,00
277
Anhang zum Jahresabschluss 2021
Bilanz - Aktiva
_____________________________________________________________________________________________________
11
Technische Anlagen 4.776.307,00 5.439.728,00
Betriebsvorrichtungen 22.271.991,00 21.920.686,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung 63.053.597,02 57.405.712,02
Geringwertige Wirtschaftsgüter (ab 2008) 552.740,00 2.296.043,00
Summe 94.753.946,02 91.367.602,02
8. Anlagen im Bau
Anlagen im Bau 307.969.208,55 292.528.249,99
Die Anlagenklasse Fahrzeuge verzeichnet einen Zu-
wachs von 0,31 Mio. € auf 7,02 Mio. €. Die größten
Anschaffungen waren ein Bücherbus für die Stadt-
bibliothek (0,63 Mio. €) sowie ein Einsatzleitwagen
für die Feuerwehr (0,61 Mo. €). Den Zugängen (1,45
Mio. €) und Umbuchungen (0,53 Mio. €) stehen Ab-
gänge (0,36 Mio. €) und Wertberichtigungen aus Ab-
schreibungen (1,66 Mio. €) gegenüber.
Die Anlagenklassen Maschinen (-0,21 Mio. €), Tech-
nische Anlagen ( -0,66 Mio. €) und Geringwertige
Wirtschaftsgüter ( -1,74 Mio. €) entwickelten sich
rückläufig, da die Wertberichtigungen aus Abschrei-
bungen und Abgängen die Wertsteigerungen aus
Zugängen und Umbuchungen übersteigen. Aufgrund
einer Gesetzesänderung bei den Geringwertigen
Wirtschaftsgütern (GWG) entfällt die Inventarisie-
rung von beweglichem und immateriellem Sachanla-
gevermögen seit dem 01.01.2019 unter der Wert-
grenze von 800 € netto.
Die Posi tion Betriebsvorrichtungen verzeichnet ei-
nen Anstieg um 0,35 Mio. € auf 22,27 Mio. €.
Am stärksten ist der Zuwachs bei der Betriebs- und
Geschäftsausstattung um 5,65 Mio. €. U.a. wurden
folgende Anschaffungen getätigt: Luftreinigungsge-
räte (7,41 Mio. €), Gastro-Großküche Grundschule
Ludwig Uhland (270 Tsd. €), Firewalls (Hardware)
(190 Tsd. €). Für folgende Maßnahmen wurden u.a.
Erstausstattungen aktiviert: Neubau Feuerwache 1
(15 Tsd. €), Kinderhort Gaulnhoferstr./Johannes-
Bram-Str. (11 Tsd. € ), Kita Fuggerstraße 31 b (11
Tsd. €).
Den Zugängen (14,81 Mio. €) und Umbuchungen
(0,7 Mio. €) stehen Abgänge (6,94 Mio. €) und Wert-
berichtigungen aus Abschreibungen (9,74 Mio . €)
gegenüber.
Die Anlagenklasse Anlagen im Bau erhöht sich auf-
grund noch nicht fertiggestellter Baumaßnahmen um
15,44 Mio. €. Den Zugängen (156,42 Mio. €) stehen
Umbuchungen (141 Mio. €) entgegen. In den Zugän-
gen finden sich vor allem große, sich über Jahre er-
streckende Investit ionsvorhaben. Dazu zählen u.a.
folgende: Erweiterung der U -Bahnlinie U3 - Bauab-
schnitt 2.2 im Südwesten von Kleinreuth bei
Schweinau bis Gebersdorf (34,4 Mio. €), Generalsa-
nierung U-Bahnhof Muggenhof (8,78 Mio. €), Erwerb
großer Teile des Prinovis -Areals im Stadtteil Lang-
wasser (5,61 Mio. €) zur Errichtung eines Schulzent-
rums, Ersatzneubau Brücke Münchener Straße (4,73
Mio. €) und 3. BA des Künstlerhauses in d er Kö-
nigstr. 93 (4,09 Mio. €).
A. III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unter nehmen,
Beteiligungen, Sondervermögen
Ansatz in Höhe der Kapitaleinlage , ggf. vermindert um Abschreibun-
gen. B ei fehlender Kapitaleinlage (z.B. Zweckverbände, bestimmte
Sondervermögen und bei vollständiger dauernder Wertminderung )
zum Erinnerungswert von 1 €
278
Anhang zum Jahresabschluss 2021
Bilanz - Aktiva
_________________________________________________________________________________
12
Wertpapiere des Anlagevermögens Ansatz zum Nennwert, ggf. vermindert um Abschreibungen
Versorgungsrücklage Ansatz zu Anschaffungskosten
Ausleihungen Ansatz zum Nominalbetrag abzüglich Tilgungen, ggf. vermindert um
Abschreibungen
1. Verbundene Unternehmen
Anteilsbesitz
in %
(31.12.2021)
31.12.2021
€
31.12.2020
€
IGZ Innovations- und Gründerzentrum Nürnberg-
Fürth-Erlangen GmbH
F
56,34 20.000,00 20.000,00
Klee-Center Existenzgründungszentrum GmbH 100,00 430.000,00 430.000,00
Kommunalunternehmen Klinikum Nürnberg (Kh) 100,00 127.713.198,53 124.761.026,53
NOA.kommunal GmbH 100,00 25.000,00 25.000,00
Noris Arbeit gGmbH (NOA) 100,00 25.600,00 25.600,00
noris inklusion gemeinnützige GmbH 100,00 2.759.442,28 2.759.442,28
NürnbergStift Service GmbH 100,00 25.000,00 25.000,00
Projektentwicklungsgesellschaft St. Leonhard-Nord 94,90 24.260,80 24.260,80
Stadion-Nürnberg-Betriebs-GmbH 100,00 930.879,53 930.879,53
Städtische Werke Nürnberg GmbH (StWN) 100,00 204.200.000,00 204.200.000,00
wbg Immohold Verwaltungs-GmbH 100,00 25.000,00 25.000,00
wbg Nürnberg GmbH Immobilienunternehmen 70,89 239.834.362,14 122.516.446,18
WBG Nürnberg Beteiligungs GmbH 49,00 33.316.388,82 33.316.388,82
Summe 609.329.132,10 489.059.044,13
Der Anteil an der wbg Nürnberg GmbH Immobi-
lienunternehmen hat sich in 2021 um weitere 15,00
% (nach 11,57 % in 2019 und 4,32 % in 2020 ) auf
70,89 % erhöht. Grund ist die Abtretung eines Anteils
von den Städtischen Werken Nürnberg (StWN) in
2021 zu einem Kaufpreis von 117,3 Mio. € plus
Notarkosten. Der Kaufpreis ist in insgesamt drei
Tranchen fällig zum 1.1.2022 (41,3 Mio. €), 1.1.2023
(50,0 Mio. €) und 1.1.2024 (26,0 Mio. €).
Zudem erhöhte sich der Wert des Kommunalunter-
nehmens Klinikum durch Einlage eines Grundstücks
am Kirchenweg 50/56 um 2,95 Mio. €.
279
Anhang zum Jahresabschluss 2021
Bilanz - Aktiva
_________________________________________________________________________________
13
1. Beteiligungen (inkl. Zweckverbände)
Anteilsbesitz
in %
(31.12.2021)
31.12.2021
€
31.12.2020
€
Afk – Aus- und Fortbildungskanäle GmbH für elekt-
ronische Medien 1,00 255,65 255,65
EnergieRegioN GmbH 2020: 5,00 0 1.250,00
Flughafen Nürnberg GmbH 50,00 31.083.418,02 31.083.418,02
Gesellschaft für kulturelle Freiräume 35,00 8.750,00 8.750,00
Hafen Nürnberg-Roth GmbH 19,00 291.650,00 291.650,00
Kunst- und Kulturpädagogisches Zentrum (KpZ) 50,0 1,00 1,00
Landesgewerbeanstalt Bayern Nürnberg 1,10 1,00 1,00
NürnbergMesse GmbH 49,969 113.336.399,80 113.336.399,80
Partnerschaften Deutschland - Berater der öffentli-
chen Hand GmbH 0,14 2.500,00 2.500,00
Stiftung „Internationale Akademie Nürnberger Prin-
zipien“ --- 5.000,00 5.000,00
Stiftung Staatstheater Nürnberg --- 2.491.907,00 2.491.907,00
WISO-Führungskräfte-Akademie (WFS) 0,75 766,94 766,94
Zollhof Betreiber GmbH 8,00 8.000,00 8.000,00
Planungsverband Region Mittelfranken --- 1,00 1,00
Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehr-
alarmierung --- 1,00 1,00
Zweckverband Gewerbepark Nürnberg-Feucht --- 1,00 1,00
Zweckverband Hochschule für Musik --- 1,00 1,00
Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung
(KVÜ) --- 1,00 1,00
Zweckverband Sondermüllentsorgung Mittelfranken ---
---
1,00 1,00
Zweckverband Sparkasse Nürnberg --- 1,00 1,00
Zweckverband Stadt-Umland-Bahn --- 1,00 1,00
Zweckverband Tierkörperbeseitigung Nordbayern ---
---
1,00 1,00
Zweckverband Verkehrsverbund Großraum Nürn-
berg
--- 1,00 1,00
Zweckverband Wasserversorgung Schwarzach-
gruppe --- 1,00 1,00
Zweckverband zur Abwasserbeseitigung im unteren
Schwarzachthal --- 1,00 1,00
280
Anhang zum Jahresabschluss 2021
Bilanz - Aktiva
_________________________________________________________________________________
14
Zweckverband zur Wasserversorgung des Knob-
lauchslandes --- 1,00 1,00
Summe 147.228.662,41 147.229.912,41
Die Energie RegioN GmbH wurde in 2021 liquidiert.
1. Sondervermögen 31.12.2021
€
31.12.2020
€
Abfallwirtschaft und Stadtreinigungsbetrieb Nürnberg (ASN) 1,00 1,00
Stadtentwässerung und Umweltanalytik (SUN) 1,00 1,00
Frankenstadion Nürnberg (FSN) 6.280.240,00 6.280.240,00
NürnbergBad (NüBad) 7.998.102,24 2.181.102,24
NürnbergStift (NüSt) 21.220.477,61 15.717.229,61
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) 6.700.000,00 6.700.000,00
Summe 42.198.821,85 30.878.573,85
Die Erhöhung bei den Sondervermögen beruhen auf
Grundstückseinlagen beim Eigenbetrieb Nürnberg-
Bad in Höhe von 5,8 Mio. € (Volksbad) sowie beim
Eigenbetrieb NürnbergStift in Höhe von 5,5 Mio. €
(Regensburger Viertel).
2. Sonstige Wertpapiere 31.12.2021
€
31.12.2020
€
Stiftung „Nürnberg - Stadt des Friedens und der Menschen-
rechte“ 1.349.953,03 1.251.595,35
Heinrich und Amalie Lang-Stiftung 1.807.543,31 1.533.431,25
Eberhard und Fanny Ermann'sche Stiftung 945.576,48 966.762,82
Otto Lauterbach-Stiftung 1.412.308,99 1.377.162,02
Marie-Hack-Stiftung 4. 305.648,49 3.724.246,70
Fritz und Eugenie Übelhör-Stiftung 93.041,50 89.068,50
Andreas-Winterbauer-Stiftung 272.222,90 229.352,67
281
Anhang zum Jahresabschluss 2021
Bilanz - Aktiva
_________________________________________________________________________________
15
Kunst- und Kulturstiftung der Nürnberger Nachrichten 1.110.734,11 926.861,89
Andreas-Staudt-Stiftung 197.470,89 184.130,48
Dr. Ing. Eduard-Kurz-Stiftung 72.274,62 74.754,00
Johann und Liselotte Lehner Stiftung 2.221.049,99 1.878.024,34
Emil und Lydia Kudrnac-Stiftung 287.817,75 269.623,50
Spaeth-Falk-Hammerbacher-Stiftung 101.325,46 100.294,56
Bärbel Schröder - und Claus Schmidt Stiftung 136.708,03 98.376,50
Auxiliar-Stiftung 152.180,70 148.753,00
Gustav Riedner – Karl Weißmann - Stipendienstiftung 339.221,10 325.468,00
Barbara, Dr. Wilhelm und Klara Doni Stiftung 130.759,00 132.221,00
Altstadtfreunde Nürnberg Stiftung 154.279,75 153.535,45
Margarete-Weigel-Stiftung 609.758,97 482.895,38
Leonhard Wagner Stiftung 253.095,20 257.304,75
Marie und Hugo Lemnitzer-Stiftung 203.500,73 142.379,70
Ernst und Berta Wurzer Stiftung 809.460,04 735.362,00
Werner und Elisabeth Krauß Stiftung 147.004,00 146.086,00
Adolf-und-Gertraud-Müller-Stiftung 620.283,40 518.170,57
Erwin-und-Monika-Telle-Stiftung 562.683,32 430.754,98
Dorothea-Herzog-Kulturstiftung 50.148,39 49.958,19
Stiftung Jürgen Wolff für Emanzipation und Kultur 43.244,00 43.927,50
Erich und Grete Berwind Stiftung 2.125.332,59 2.111.387,88
Stiftung Klinikum Nürnberg 586.240,53 593.550,53
Mathilde-Gottschalk-Stiftung 279.200,00 -
Georg und Gisela Gottschalk Stiftung 155.928,00 -
Stiftung Studium, Wissenschaft, Kunst 24.645,63 -
Pocket-Opera-Company-Stiftung Nürnberg 29.280,00 -
282
Anhang zum Jahresabschluss 2021
Bilanz - Aktiva
_________________________________________________________________________________
16
Summe 21.589.920,90 19.270.339,51
Der Bestand an „Sonstigen Wertpapieren“ der
rechtlich unselbstständigen Stiftungen erhöhte sich
von 2020 auf 2021 um 2.319 T€ auf rd.
21.590 T€. Bei den Bestandsveränderungen wird
auf die abgerechneten Wertpapieraufträge abge-
stellt. Darin sind auch die realisierten Kursge-
winne/-verluste enthalten, welche über die Ergeb-
nisse aus Vermögensumschichtungen abzubilden
sind.
Die Zugänge in 2021 betragen insgesamt rd.
8.334 T€. Sie beinhalten neben der Wiederanlage
endfälliger oder verkaufter Wertpapiere auch die
Anlage von liquiden Mitteln , welche als Inflations-
ausgleich dienen.
Die Abgänge belaufen sich auf rd. 5.639 T€ (zu An-
schaffungswerten). Zusätzlich wurden Abschrei -
bungen (buchmäßige Abwertungen) zum Bilanz-
stichtag in Höhe von 492 T€ und buchmäßige Zu-
schreibungen in Höhe von ca. 117 T€ getätigt.
3. Versorgungsrücklage 31.12.2021
€
31.12.2020
€
Bayerischer Pensionsfonds (Versorgungsrücklage) 34.957.630,26 34.957.630,26
Versorgungsrücklage (noch anzulegen) 5,90 5,90
Summe 34.957.636,16 34.957.636,16
Dieser Posten enthält d ie von der Stadt Nürnberg
nach dem BayVersRücklG der Versorgungsrücklage
zugeführten Beträge, die in Anteile am Bayerischen
Pensionsfonds ( einem thesaurierenden Spezial-
fonds) angelegt wurden. Seit dem 01.01.2018 be-
steht keine gesetzliche Verpflichtung mehr zur An-
lage. Eine Neuanlage unterblieb daher.
4. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 31.12.2021
€
31.12.2020
€
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 6.993.240,00 6.993.240,00
Summe 6.993.240,00 6.993.240,00
In den „Ausleihungen an verbundene Unternehmen“
ist ein Darlehen an das Kommunalunternehmen Kli-
nikum ausgewiesen, das nicht regulär getilgt wird.
283
Anhang zum Jahresabschluss 2021
Bilanz - Aktiva
_________________________________________________________________________________
17
4. Ausleihungen an Sondervermögen 31.12.2021
€
31.12.2020
€
Ausleihungen an Sondervermögen 7.600.000,00 8.500.000,00
Summe 7.600.000,00 8.500.000,00
Bei der Ausleihung an Sondervermögen handelt es
sich um eine Darlehensforderung gegenüber dem Ei-
genbetrieb SÖR für die Übertragung des für SÖR be-
triebsnotwendigen Vermögens abzüglich der zuge-
hörigen Schulden von der Stadt an den Eigenbetrieb
im Rahmen der Eigenbetriebsgründung. Die Darle-
hensforderung reduzierte sich im Haushaltsjahr um
die geleisteten Tilgungsraten.
4. Sonstige Ausleihungen und Genossenschaftsanteile 31.12.2021
€
31.12.2020
€
Verkaufte Darlehensforderungen 510.930,23 880.591,5
Sonstige vergebene Darlehensforderungen 15.936.646,99 16.787.877,74
Genossenschaftsanteile 500,00 500,00
Summe 16.448.077,22 17.668.969,24
Bei den verkauften Darlehen handelt es sich um zins-
verbilligte Darlehensforderungen des sozialen Woh-
nungsbaus, welche im Jahr 1996 an eine Bank ver-
kauft wurden. Im Forde rungskaufvertrag wurde ver-
einbart, dass die Stadt Nürnberg weiterhin die Darle-
hen verwaltet; die halbjährig eingehenden Zins- und
Tilgungsbeträge stehen der Bank zu und werden von
der Stadt Nürnberg weitergeleitet. Die vertraglichen
Vereinbarungen zwischen der Stadt Nürnberg und
den Darlehensnehmern blieben hierbei unberührt.
Bilanziell wurde der Sachverhalt in der Weise abge-
bildet, dass je eine Forderung und eine Verbindlich-
keit in gleicher Höhe erfasst wurden, die unter Be-
rücksichtigung der Tilgungen fortgeschrieben wer-
den. Die entsprechende Verbindlichkeit ist unter der
Position „Verbindlichkeiten, die Kreditaufn ahmen
gleichkommen“ (Passiva D. 2.) aus gewiesen. Der
zum Bilanzstichtag ausgewie sene Bestand der ver-
kauften Darlehensforderungen hat sich gegenüber
dem Vorjahr in Höhe der im Berichtsjahr getätigten
Tilgungen der Darlehensnehmer reduziert.
Der Posten „Sonstige vergebene Darlehensforderun-
gen“ beinhaltet im Wesentlichen Wohnungsbau dar-
lehen, Reparaturdarlehen zur Verbesserung der
Wohnverhältnisse, Arbeitgeberdarlehen und Dar le-
hen für experimentellen Wohnungsbau. Die Redu-
zierung des Bestandes um kumuliert 0,9€ gegenüber
dem Vorjahr resultiert aus Neuausreichungen und
Tilgungen sowie Zuschreibungen für ein unverzinsli-
ches Darlehen.
Die Stadt Nürnberg hält einen Anteil an der Einkaufs-
genossenschaft deutscher Städte im Wert von 500 €.
284
Anhang zum Jahresabschluss 2021
Bilanz - Aktiva
_________________________________________________________________________________
18
B. Umlaufvermögen
B. I. Vorräte
Vorräte 31.12.2021
€
31.12.2020
€
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Fertigungsmaterial,
fertige Erzeugnisse 558.589,38 538.324,91
Grundstücke 40.162.925,83 39.494.991,76
Summe 40.721.515,21 40.033.316,67
Die Bestandsveränderung der Position „Roh-, Hilfs-
und Betriebsstoffe, Fertigungsm aterial, fertige Er-
zeugnisse“ (+ 20 Tsd. €) ist vor allem den Inventurer-
gebnissen bei KuM (Dokumentationszentrum, Stadt-
museum im Fembohaus) sowie dem Stadtarchiv ge-
schuldet.
Der Bilanzposition „Grundstücke des Umlaufvermö-
gens“ sind Liegenschaften zugeordnet, die nicht der
dauernden Aufgabenerfüllung dienen (vgl. Bek. d.
BayStMI vom 03.03.2014, Az. IB4-1512.5-25).
Der Jahresendbestand erhöhte sich im Vergleich
zum Vorjahr um 0,67 Mio. €. Den Zugängen (0, 29
Mio. €) und Umbuchungen (2,1 Mio. €) stehen Anla-
genabgänge in Höhe von 1,72 Mio. € (davon 0,98
Mio. € Nähe Hintere Dorfäckerstraße) gegenüber.
B. II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Abgabenforderungen 31.12.2021
€
31.12.2020
€
Gebührenforderungen 19.218.193,46 17.894.652,94
Beitragsforderungen 2.675.576,26 4.373.958,86
Steuerforderungen 60.070.223,06 53.918.033,44
Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen 2.421.263,10 2.222.253,55
Summe 84.385.255,88 78.408.898,79
Die Außenstände bei Abgabenforderungen erhöhten
sich im Vergleich zum Vorjahr um 6,0 Mio. € . Der
größte Anstieg ist bei den Steuerforderungen (+ 6,2
Mio. €) zu verzeichnen. Bei den ausgewiesenen Be-
trägen sind Einzelwertberichtigungen kritischer For-
derungen (Insolvenza nmeldung des Schuldners
285
Anhang zum Jahresabschluss 2021
Bilanz - Aktiva
_________________________________________________________________________________
19
bzw. langjähriger Außenstand) sowie Pauschalwert-
berichtigungen des restlichen Forderungsbestands
berücksichtigt.
Die Summe der Einzel - und Pauschalwertberichti-
gungen belief sich bei den Steuerforderungen im Be-
richtsjahr auf einen Betrag von 42,8 Mio. €, bei den
Gebührenforderungen auf 1,9 Mio.€, bei den Bei-
tragsforderungen auf 0,8 Mio. € und bei den sonsti-
gen öffentlich-rechtlichen Forderungen auf 0,6 Mio.€.
Dies entspricht jeweils in etwa dem Niveau des Vor-
jahres.
2. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 31.12.2021
€
31.12.2020
€
Privatrechtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3.915.822,45 3.620.653,88
Summe 3.915.822,45 3.620.653,88
Die privatrechtlichen Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen (darunter fallen z. B. Forderungen
aus Miet- und Pachtverträgen, Erbbaurechtsverein-
barungen u.v.m.) erhöhten sich im gegenüber dem
Stichtag 31.12.2020 um 0,3 Mio. €. Die Einzel- und
Pauschalwertberichtigungen betragen hier bei 1,3
Mio. € (Vorjahr: 1,3 Mio. €).
3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 31.12.2021
€
€
31.12.2020
€
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 899.323,92 1.065.135,05
Kontokorrentkonto noris inklusion gGmbH 52.509,57 2.472.480,74
Kontokorrentkonto Noris Arbeit gGmbH (NOA) 384.292,04 710.000,00
Kontokorrentkonto. Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH 0,00 114.712,49
Summe 1.336.125,53 4.362.328,28
Bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen war 2021 im Vergleich zu 2020 ein Rückgang um 3,0 Mio.
€ zu verzeichnen, in 2019 lag der Forderungsbestand zum Vergleich bei 9,7 Mio. €. Gerade bei den Kontokorrent-
konten der städtischen Töchter kommt es generell zu starken Schwankungen.
3. Forderungen gegen Beteiligungen 31.12.2021
€
31.12.2020
€
Forderungen gegen Beteiligungen 9.168,47 327.214,95
Summe 9.168,47 327.214,95
286
Anhang zum Jahresabschluss 2021
Bilanz - Aktiva
_________________________________________________________________________________
20
Die Forderungen gegen Beteiligungen verringern
sich ge genüber dem Vorjahreswert um 0,3 Mio. €.
Maßgebend für diesen Rückgang ist der Saldo auf
dem Kontokorrentkonto für den Zweckverband KVÜ
Großraum Nürnberg. Letzterer wurde in 2020 noch
mit einem positiven Vorzeichen unter den Forderun-
gen gegen Beteiligungen ausgewiesen.
In 2021 wird dieser hingegen aufgrund eines negati-
ven Saldos unter den Verbindlichkeiten aus Krediten
aufgeführt.
3. Forderungen gegen Sondervermögen 31.12.2021
€
31.12.2020
€
Forderungen gegen Sondervermögen 3.892.563,63 2.258.794,09
Kontokorrentkonto Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Um-
weltanalytik (SUN) 7.439.827,80 5.412.157,69
Kontokorrentkonto Eigenbetrieb NürnbergStift (NüSt) 0,00 71.232,58
Kontokorrentkonto Eigenbetrieb NürnbergBad (NüBad) 5.683.261,22 9.281.372,69
Kontokorrentkonto WBG KommunalGmbH 13.389.021,65 1.250.194,44
Kontokorrentkonto Flughafen 0,00 18.000.000,00
Liquide Mittel SÖR 8.071.087,77 6.518.941,60
Summe 38.475.762,07 42.792.693,09
Nachdem die Kontokorrentkonten der Eigenbetriebe
und Sondervermögen je nach Saldo zum Stichtag
entweder unter dieser Position, oder bei negativem
Saldo unter den Verbindlichkeiten aus Krediten aus-
gewiesen werden, ändern sich die hier aufgeführten
Betriebsmittelkonten je nach Stand zum Stichtag.
Im Vergleich zum Vorjahr verringerte sich diese Po-
sition um 4,3 Mio. €.
Der sich zum 31.12.2021 ergebende gestiegene po-
sitive Saldo auf dem Kontokorrentkonto WBG Kom-
munal GmbH ergibt sich aus Betriebsmittelanforde-
rungen der WBG Kommunal für das Projekt „Koope-
ratives Schulzentrum Bertolt-Brecht Schule“ (ÖÖP).
Bei den Liquiden Mitteln SÖR werden insb. noch
nicht gegen das Betriebsmittelkonto ausgeglichene
Beträge aus der Begleichung des Straßenentwässe-
rungsanteils SÖR an SUN ausgewiesen.
3. Forderungen gegen rechtsfähige Stiftungen und kommu-
nale Arbeitsgemeinschaften
31.12.2021
€
31.12.2020
€
Liquide Mittel EMN Europäische Metropolregion 62.715,98 92.715,98
287
Anhang zum Jahresabschluss 2021
Bilanz – Aktiva
_____________________________________________________________________________________________________
21
Summe 62.715,98 92.715,98
4. Forderungen gegenüber dem öffentlichen Bereich und
Transferleistungsforderungen
31.12.2021
€
31.12.2020
€
Forderungen gegen den Bund 16.991.231,32 20.871.227,63
Forderungen gegen das Land 7.778.910,12 7.369.916,01
Forderungen gegenüber Gemeinden und Gemeindeverbänden 2.633.333,60 2.377.121,53
Forderungen gegenüber Zweckverbänden 454.178,09 171.359,71
Forderungen gegenüber Sozialversicherungsträgern 77.532,13 25.180,82
Forderungen gegenüber sonstigen öffentl. Sonderrechnungen 194.427,03 1.194.200,45
Forderungen gegenüber privaten Unternehmen 35.449,83 13.500,09
Forderungen gegenüber übrigen Bereichen 6.050.267,38 5.770.149,52
Wertberichtigungen zu den Forderungen gegenüber dem öffent-
lichen Bereich und Transferleistungsforderungen -826.912,08 -799.342,20
Summe 33.388.417,42 36.993.313,56
Zum Bilanzstichtag 31.12.2021 nahmen die Gesamt-
forderungen der Position Forderungen gegenüber
dem öffentlichen Bereich und Transferleistungsfor-
derungen gegenüber dem letzten Jahr um 3,6 Mio. €
ab. Innerhalb der einzelnen Forderungspositionen
ergab sich insbesondere bei den Forderungen ge-
genüber dem Bund ein Rückgang von 3,9 Mio. € und
bei den sonstigen öffentl ichen Sonderrechnungen
eine Reduzierung um 1,0 Mio. €.
Die Einzel- und Pauschalwertberichtigungen im Be-
reich der sonstigen öffentlich -rechtlichen Forderun-
gen und Transferleistungsforderungen belaufen sich
für 2021 auf 0,8 Mio. €.
5. Sonstige Vermögensgegenstände 31.12.2021
€
31.12.2020
€
Forderungen gegen Mitarbeitende 61.522,50 337.595,10
Andere sonstige Vermögensgegenstände 46.938.716,90 63.656.252,91
Umsatzsteuer/Vorsteuer-Rückforderung 2.758.630,34 5.608.183,57
Noch nicht ausgeglichener Lieferantenskonti 0,00 0,00
288
Anhang zum Jahresabschluss 2021
Bilanz – Aktiva
_____________________________________________________________________________________________________
22
Durchlaufende Gelder 14.244,08 14.306,58
Verrechnungskonten 5.040.539,29 3.607.859,45
Summe 54.813.653,11 73.224.197,61
Die Summe der Sonstigen Vermögensgegenstände
sank gegenüber dem Vorjahr um 18,4 Mio. €. Stark
schwankend sind hier unter anderem die „Anderen
sonstige Vermögensgegenstände“. Diese werden im
Anschluss näher erläutert.
Unter der Position „Forderungen gegen Mitarbei-
tende“ werden Vorschüsse, Dauervorschüsse, Über-
zahlungen aus laufenden Bezügen und Rückforde-
rungen aus Überzahlungen ausgewiesen.
Die Position „Noch nicht ausgeglichener Lieferan-
tenskonto“ ist aufgrund des Saldos zum Bilanzstich-
tag unter den Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Andere sonstige Vermögensgegenstände 31.12.2021
€
31.12.2020
€
Andere sonstige Vermögensgegenstände (Rechnungsabgren-
zung) 46.470.470,43 63.344.848,06
Vorschuss Beihilfecenter Stadt Erlangen 310.000,00 310.000,00
Forderungen aus Kautionen und Darlehen (PKF) 1.404,85 1.404,85
Andere sonstige Vermögensgegenstände (Kautionen SHA) 156.841,62 0,00
Summe 46.938.716,90 63.656.252,91
„Andere sonstige Vermögensgegenstände“ sind Ge-
schäftsvorfälle, die Erträge im abgelaufenen Ge -
schäftsjahr darstellen, jedoch erst nach dem Bilanz-
stichtag zu Einnahmen führen. Unter anderem han-
delt es sich dabei um Forderungen aus Gebühren
und Eintrittsgeldern, Zuweisungen und Kostenerstat-
tungen sowie Zinsen und Beteiligungserträgen. Au-
ßerdem wird hier auch ein Freistellungsanspruch ge-
genüber dem Klinikum aufgrund bei der Stadt passi-
vierter Pensions- und Beihilfeverpflichtungen ausge-
wiesen.
Die Position verringerte sich zum Bil anzstichtag
31.12.2021 um 16,7 Mio. € im Vergleich zu 2020 .
Wesentliche Gründe für den niedrigeren Bestand
war die im Vorjahr enthaltene Abgrenzung der
Grundstückseinbringungen in die WBGB an der Zü-
richer Straße i.H.v. 15,8 Mio. € und in Johannis i.H.v
3,7 Mio. € im Vorjahr. Diese in 2021 verbuchten Er-
träge wurden periodengerecht entsprechend des
Zeitpunkts des Übergangs von Besitz, Nutzen und
Lasten nach 2020 abgegrenzt.
289
Anhang zum Jahresabschluss 2021
Bilanz – Aktiva
_____________________________________________________________________________________________________
23
B. III. Wertpapiere des Umlaufvermögens
Wertpapiere des Umlaufvermögens 31.12.2021
€
31.12.2020
€
Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0,00
Summe 0,00 0,00
B. IV. Liquide Mittel
1. Kassenbestand/2. Bankbestand 31.12.2021
€
31.12.2020
€
Kassenbestand 1.014.466,53 837.980,73
Bankbestand (Zahlungsverkehr) 371.171.333,20 251.061.880,93
Bankbestand (Festgelder) 41.603.807,51 174.605.847,74
Summe 413.789.607,24 426.505.709,40
Die liquiden Mittel zum 31.12.20 21 haben sich im
Vergleich zu 20 20 um rund 12,7 Mio. € vermindert.
Trotz des Rückgangs spiegeln sich hier aber weiter-
hin die guten Einzahlungen bei der Stadt in 2021 wie-
der (vor allem im Bereich der Steuern). Im Gesamt-
bestand zum 31.12.2021 (413,8 Mio. €) sind ca. 57,7
Mio. € enthalten, die per Saldo von Sondervermö-
gen, Beteiligungen und Stiftungen bei der Stadt hin-
terlegt wurden (in der Bilanz ausgewiesen unter
B.II.3 und D.2 (jeweils bei Kontokorrentkonten)“. Die
Zahlungsfähigkeit und Liquidität der Stadt Nürnberg
war im Jahr 2021 stets gewährleistet.
C. Aktive Rechnungsabgrenzung
C. ARAP: Disagio 31.12.2021
€
31.12.2020
€
Disagio 128.150,00 221.350,00
Summe 128.150,00 221.350,00
290
Anhang zum Jahresabschluss 2021
Bilanz – Aktiva
_____________________________________________________________________________________________________
24
Das für die Anleihe und ein Darlehen aktivierte
Disagio wird über die Laufzeit abgeschrieben.
C. ARAP: Vorschüssig ausbezahlte Bezüge/Leistungen 31.12.2021
€
31.12.2020
€
Vorschüssig ausgezahlte Bezüge 17.673.893,87 17.569.503,19
Vorschüssig ausgezahlte Sozialhilfeleistungen SGB XII 5.808.965,34 5.968.128,54
Vorschüssig ausgezahlte Sozialhilfeleistungen SGB II 9.410,33 - 2.262,11
Summe 23.492.269,54 23.535.369,62
Der Rechnungsabgrenzungsposten „Vorschüssig
ausbezahlte Bezüge“ enthält vor allem Regelzahlun-
gen und Versorgungsbezüge für Januar 20 22, die
bereits im Dezember 20 21 ausbezahlt wurden. Die
den Eigenbetrieben, dem Klinikum und dem Staats-
theater verauslagten Bezüge wurden jeweils als For-
derungen in die Bilanz eingestellt und sind in der ak-
tiven Rechnungsabgrenzung nicht enthalten.
Die Position „Vorschüssig ausgezahlte Sozialhilfe-
leistungen SGB XII“ enthält zum 31.12.2021 die So-
zialhilfeleistungen nach dem SGB XII, die im Dezem-
ber 2021 im Voraus für den Monat Januar 2022 aus-
bezahlt wurden. Die Sozialhilfe nach SGB XII um-
fasst die Hilfe zum Lebensunterhalt, die Grundsiche-
rung im Alter und bei Erwerbsminderung, die Hilfen
zur Gesundheit, die Eingliederungshilfe für behin-
derte Menschen, die Hilfe zur Pflege, die Hilfe zur
Überwindung besonderer sozialer Schwierig keiten
und die Hilfe in anderen Lebenslagen.
Unter den Abgrenzungsposten für „Vorschüssig aus-
gezahlte Sozialhilfeleistungen SGB II“ sind Zahlun-
gen an die Bundesagentur für Arbeit für Arbeitssu-
chende enthalten (Grundsicherung). Hier handelt es
sich um Beträge, die im Dezember 2021 gezahlt wur-
den, tatsächlich aber bere its Leistungen für Januar
2022 sind.
C. ARAP 31.12.2021
€
31.12.2020
€
Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten 13.740.846,28 7.921.453,14
Summe 13.740.846,28 7.921.453,14
Unter dieser Position sind die sonstigen Ausgaben
erfasst, die vor dem Bilanzstichtag vorgenommen
wurden, aber erst nach diesem Tag Aufwendungen
darstellen. Vorwiegend handelt es sich hierbei um
Vorauszahlungen für Zus chüsse, Ablösezahlungen,
Mieten sowie um Mitgliedsbeiträge . Aufgrund der
Vielzahl an abgrenzungsrelevanten Fällen bei der
Stadt Nürnberg wurde für die Rechnungsabgrenzung
eine Geringfügigkeitsgrenze in den Allgemeinen Fi-
nanzwirtschaftsbestimmungen der Stadt Nürnberg
(AFB) festgelegt. Danach wird bei jenen Sachverhal-
ten auf eine Aktivierung verzichtet, bei denen der ab-
zugrenzende Betrag lediglich bis zu 3.000 € beträgt
und bei denen es sich um in ungefähr gleicher Höhe
regelmäßig wiederkehrende Beträge handelt, die
das Jahreserge bnis nicht we sentlich beeinflussen
(vgl. Nr. 3.3.8 (3) AFB).
291
Anhang zum Jahresabschluss 2021
Bilanz – Aktiva
_____________________________________________________________________________________________________
25
Die Summe der gebildeten sonstigen aktiven Rech-
nungsabgrenzungsposten schwankt naturgemäß. Im
Vergleich zum Vorjahr hat sie sich um 5,8 Mio. € er-
höht.
Die größten Posten sind zum Stichtag die im Dezem-
ber 2021 für den Leistungszeitraum Januar 2022 ge-
zahlte Monatszahlung für die Kosten der Unterkunft
nach SGB II i. H. v. 7,5 Mio. €, Erstattungen an die
VAG für Unterhaltsausgleich (1,4 Mio. €) sowie die
erste Abschlagszahlung zur Beitragszahlung der
Kommunalen Unfallversicherung für Januar 2022
(1,1 Mio. €).
292
Anhang zum Jahresabschluss 2021
Bilanz - Passiva
_____________________________________________________________________________________________________
26
PASSIVA
A. Eigenkapital
A. I. Basiskapital
Das Basiskapital der Stadt hat sich 2021 gegenüber
dem Vorjahr nicht verändert.
Die Position „ Kapitalzuschuss (Bayerischer Pensi-
onsfonds/ Versorgungsrücklage)“ enthält die von
den Eigenbetrieben, dem Klinikum und der Stiftung
„Staatstheater Nürnberg“ gezahlten Zuschüsse für
die von der Stadt gebildete Versorgungsrücklage für
deren Beamte. Diese Zuschüsse sind als Kapitalzu-
schuss zu behandeln und werden unter der Eigen-
kapitalposition „Kapitalzuschuss (Bayerischer Pen-
sionsfonds/ Versorgungsrück lage)“ ausgewiesen.
Ab dem 01.01.2018 besteht keine gesetzliche Ver-
pflichtung zur Anlage in die Versorgungsrücklage
mehr. Im Berichtsjahr wurde keine Zuführung vorge-
nommen, demzufolge wurden auch keine Erstattun-
gen von den Töchtern eingefordert.
Das Grundstockvermögen der nichtrechtsfähigen
Stiftungen erhöhte sich um 4.684 T€. Die Erhöhung
ist auf die Gründung der Pocket-Opera-Company
Stiftung und der Stamm-Schmitt-Stiftung zurückzu-
führen.
Daneben wurden Barmittel in Höhe von insgesamt
rund 611 T€ als Zustiftungen ins Grundstockvermö-
gen verschiedener nichtrechtsfähiger Stiftungen ein-
gebracht und in Wertpapiere angelegt.
Die Position „Zuführungen aus der Ergebnisrück-
lage“ enthält grundsätzlich Aufstockungen des Ba-
siskapitals der Stiftungen durch zusätzliche Wertpa-
pierankäufe aus Mitteln der Kapitalerhaltungsrückla-
gen, um die reale Kapitalerhaltung (Inflationsaus-
gleich) sicherzustellen.
1. – 6. Basiskapital
31.12.2021
€
(nach Ergebnisver-
wendung)
31.12.2020
€
(nach Ergebnisver-
wendung)
Basiskapital Stadt 665.278.406,28 665.278.406,28
Kapitalzuschuss (Bayerischer Pensionsfonds/ Versorgungsrück-
lage) 993.351,40 993.351,40
Grundstockvermögen nichtrechtsfähiger Stiftungen 21.110.736,11 16.426.254,12
Zustiftungen nichtrechtsfähiger Stiftungen 6.797.606,73 6.331.500,13
Zuführungen aus den Ergebnisrücklagen nichtrechtsfähiger Stif-
tungen 2.572.614,86 2.389.232,52
Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen nichtrechtsfähiger
Stiftungen 1.786.804,76 1.938.814,49
Summe 698.539.520,14 693.357.558,94
293
Anhang zum Jahresabschluss 2021
Bilanz - Passiva
_____________________________________________________________________________________________________
27
Die Position „ Ergebnisse aus Vermögensumschich-
tungen“ enthält Gewinne abzüglich realisierter Kurs-
verluste aus dem Abgang von Finanzanlagen, die zu-
sätzlich in Wertpapieren angelegt und im Rahmen
der Ergebnisverwendung dem Basiskapital zugeführt
wurden. Daneben wurden die nicht realisierten Kurs-
gewinne bzw. -verluste zum Bilanzstichtag abge bil-
det. Im Vorjahr wurden für die zu erwartenden Kurs-
verluste sonstige Rückstellungen nach § 74 Abs. 1
Satz 2 KommHV-Doppik gebildet. Auch die Neutrali-
sierung erfolgt über die Ergebnisse aus Vermögens-
umschichtungen.
A. II. Rücklagen
1. - 2. Rücklagen
31.12.2021
€
(nach Ergebnisver-
wendung)
31.12.2020
€
(nach Ergebnisver-
wendung)
Ergebnisrücklage 242.555.817,11 221.458.515,08
Sonderrücklage für Zahngolderlöse (Friedhofsverwaltung) 1.375.682,74 1.110.421,82
Kapitalerhaltungsrücklage nichtrechtsfähiger Stiftungen 703.568,63 722.685,23
Summe 244.635.068,48 223.291.622,13
Die Ergebnisrücklage wird jährlich um die erzielten
Überschüsse und Verluste fortgeschrieben. Im Be-
richtsjahr hat sie sich nach der Ergebnisverwendung
des Jahresergebnisses 2021 aufgrund des durch die
„Kernstadt“ erwirtschafteten Überschusses um
21,1 Mio. € erhöht. Nähere Informationen über die
Zusammensetzung des Jahresüberschusses finden
sich in den Erläuterungen zur Bilanzposition Passiva
A. IV. „Jahresergebnis“.
Die Sonderrücklage für Zahngolderlöse der Fried-
hofsverwaltung enthält die realisierten aber noch
nicht verbrauchten Mittel aus Zahngolderlösen , da
diese einer satzungsmäßigen Zweckbindung unter-
liegen. In 2021 erhöhte sich ihr Bestand um
265,3 T€, da die aus Zahngolderlösen gebundenen
Mittel zugenommen haben.
Die Kapitalerhaltungsrücklage dient der realen Kapi-
talerhaltung (Inflationsausgleich) der Stiftungen.
Steuerrechtlich wird die freie Rücklage nach § 62
Abs. 1 Nr. 3 AO n. F. dazu verwendet. Die Kapitaler-
haltungsrücklage der nichtrechtsfähigen Stiftungen
reduzierte sich in 2021 um 19.116,60 € auf insge-
samt 703.568,63 €. Grund dafür sind die Zuführun-
gen zur Ergebnisrücklage.
294
Anhang zum Jahresabschluss 2021
Bilanz - Passiva
_____________________________________________________________________________________________________
28
A. III. Verlustvortrag
Verlustvortrag
31.12.2021
€
(nach Ergebnisver-
wendung)
31.12.2020
€
(nach Ergebnisver-
wendung)
Verlustvortrag externer Kostendecker (Marktamt) -3.548.518,62 -3.653.170,22
Verlustvortrag externer Kostendecker (Friedhofsverwaltung) -10.156.284,26 -6.315.988,43
Summe -13.704.802,88 -9.969.158,65
Der Verlustvortrag des Marktamtes verringerte sich
nach der Ergebnisverwendung des Überschusses
2021 um 104,7 T€ auf rund 3,6 Mio. €.
Die Friedhofsverwaltung erwirtschaftete in 20 21 ei-
nen Verlust, so dass sich der Verlustvortrag um 3,8
Mio. € auf 10,2 Mio. € steigerte.
A. IV. Jahresergebnis
Jahresergebnis
31.12.2021
€
(vor Ergebnisverwen-
dung)
31.12.2020
€
(vor Ergebnisverwen-
dung)
Jahresergebnis 18.014.324,46 -12.859.720,37
Im Haushaltsjahr 2021 wurde ein Jahresüberschuss
in Höhe von rund 18,0 Mio. € erwirtschaftet, welcher
sich wie folgt zusammensetzt:
Jahresergebnis
31.12.2021
€
(„-„ = Defizit)
31.12.2020
€
(„-„ = Defizit)
„Kernstadt“ (inkl. bilanzierende Einheiten außer Marktamt und
Friedhofsverwaltung)
21.097.302,03 -9.473.894,69
295
Anhang zum Jahresabschluss 2021
Bilanz - Passiva
_____________________________________________________________________________________________________
29
Nichtrechtsfähige Stiftungen 387.405,74 226.589,24
Externer Kostendecker Marktamt 104.651,60 -814.622,42
Externer Kostendecker Friedhofsverwaltung -3.575.034,91 -2.797.792,50
Summe 18.014.324,46 -12.859.720,37
B. Sonderposten
Die Sonderposten wurden erst mit Einführung der
Doppik zum 01.01.2005 genauestens den einzelnen
Bewertungsbereichen zugewiesen. Bei der Über-
nahme der Altbestände aus der Vermögensrech-
nung konnte diese Zuordnung aus technischen
Gründen teilweise nicht erfolgen.
1. Sonderposten aus Zuwendungen 31.12.2021
€
31.12.2020
€
Sonderposten aus Zuweisungen vom Bund 120.403.182,71 117.658.799,71
Sonderposten aus Zuweisungen vom Land 636.553.994,82 672.058.376,34
Sonderposten aus Zuweisungen von Gemeinden und Gemein-
deverbänden
988.584,40
999.003,40
Sonderposten aus Zuweisungen von Zweckverbänden 5.492,83 5.492,83
Sonderposten aus Zuweisungen von sonstigen öffentlichen Be-
reichen
6.245,83 6.264,83
Sonderposten aus Zuschüssen von kommunalen Sonderrech-
nungen
1.933.763,96 2.384.586,96
Sonderposten aus Zuschüssen von sonstigen öffentlichen Son-
derrechnungen
3.200.642,79 3.216.920,79
Sonderposten aus Zuschüssen von privaten Unternehmen 20.465.436,80 20.442.563,48
Sonderposten aus Zuschüssen von übrigen Bereichen 105.774.173,63 104.623.419,96
Sonderposten aus Zuweisungen von der EU 9.510.851,78 9.856.749,08
Summe 898.842.369,55 931.252.177,38
296
Anhang zum Jahresabschluss 2021
Bilanz - Passiva
_____________________________________________________________________________________________________
30
Die Bilanzposition Sonderposten aus Zuwendungen
verzeichnet einen Rückgang um 32,41 Mio. €.
An Zuweisungen des Bundes wurden insgesamt
7,26 Mio. € vereinnahmt. Gefördert wurden die Ge-
neralsanierung des Gebäudes für Kultur/Gemein-
schaftshaus Langwasser (0,94 Mio. €), die Sanie-
rung der Chemieräume der Gymnasien Hans-Sachs
(0,84 Mio. €) und Albrec ht Dürer (0,52 Mio. €),
Kita/Kiga Forchheimer Straße 85 (0,59 Mio. €), der
Abbau der Barrierefreiheit des Verwaltungsgebäu-
des Äußere Laufer Gasse 27 (0,53 Mio. €) sowie die
Kulturwerkstatt AEG (0,48 Mio. €).
Abzüglich Wertberichtigungen aus Auflösung (4,52
Mio. €) verbleibt bei dieser Position ein Anstieg i. H.
v. 2,74 Mio. €.
Die Zugänge bei den Fördermitteln des Landes be-
tragen 40,68 Mio. €. 2,31 Mio. € betrug die Straßen-
ausbaupauschale nach Art. 13h BayFAG und die In-
vestitionspauschale 9,51 Mio. €.
Gefördert wurden außerdem die Anschaffung von
Luftreinigungsgeräten (1,05 Mio. €), die Generalsan-
ierung des Gebäudes für Kultur/Gemeinschaftshaus
(0,93 Mio. €) sowie die Kulturwerkstatt AEG (0,58
Mio. €).
An Landesmitteln nach Art. 10 FAG (18,12 Mio. €)
wurden diverse Kindertageseinrichtungen mit 11,7
Mio. € (u.a. Großreuther Straße 115c, Zugspitz-
straße 175, Hallerstr.50/Bielingplatz 1, Fuggerstr. 31
b, Forchheimer Str. 85) und Schulen mit 5,79 Mio. €
(Volksschule Ludwig-Uhland, Michael-Ende-Schule,
(Gretel-Bergmann-Grundschule mit Hort) gefördert.
An Landesmitteln nach dem GVFG wurden 1,69 Mio.
€ vereinnahmt, hauptsächlich für die U -Bahn-Linien
(u.a. Stromversorgung U1 -Süd, U -Bahnhof/Tunnel
U3-Großreuth).
Abzüglich der Wertberichtigungen aus Auflösung
und Abgang verbleibt bei der Bilanzposition Zuwei-
sungen des Landes ein Rückgang i. H. v. 35,5 Mio.
€ im Vergleich zum Vorjahr.
In der Position „Zuschüsse von übrigen Bereichen“
sind u.a. die Sonderposten für folgende Maßnahmen
enthalten: Lagerhalle im Betriebshof Tiergarten (1,15
Mio. €) und Umbau Foyer Spielzeugmuseum (0,39
Mio. €). Hier gibt es einen Zuwachs von 1,15 Mio. €.
2. Sonderposten aus Beiträgen 31.12.2021
€
31.12.2020
€
Sonderposten aus Beiträgen 106.160.345,79 98.228.339,58
Die Position Sonderposten aus Beiträgen verzeich-
net einen Anstieg von 7,93 Mio. €.
Den Zugängen i. H. v. 13,25 Mio. € (Erschließungs-
beiträge Am Röthenbacher Landgraben inkl. Begleit-
grün, Proeslerstraße, Leyher Straße, Forchheimer
Straße, Hofreuthackerstra ße) stehen Wertberichti-
gungen aus Abgang (0,55 Mio. €) und Auflösungen
(4,93 Mio. €) gegenüber.
3. Sonderposten aus Gebührenausgleich
31.12.2021
(nach Ergebnisver-
wendung)
€
31.12.2020
(nach Ergebnisver-
wendung)
€
Sonderposten aus Gebührenausgleich 0,00 0,00
297
Anhang zum Jahresabschluss 2021
Bilanz - Passiva
_____________________________________________________________________________________________________
31
In dieser Position werden eventuelle Gewinnvorträge
der externen Kostendecker Marktamt und Friedhofs-
verwaltung ausgewiesen.
Durch die seit 2018 in Summe erwirtschafteten Ver-
luste ist hier kein Betrag auszuweisen (siehe Verlust-
vortrag A. III.).
4. Sonderposten aus Kostenerstattungen 31.12.2021
€
31.12.2020
€
Sonderposten aus Kostenerstattungen vom Bund 829.530,00 887.519,00
Sonderposten aus Kostenerstattungen vom Land 1.896.718,77 1.401.293,40
Sonderposten aus Kostenerstattungen von Gemeinden und
Gemeindeverbänden
135.222,00 144.532,00
Sonderposten aus Zuweisungen von Zweckverbänden 178.984,00 195.066,00
Sonderposten aus Kostenerstattungen von sonstigen
öffentlichen Bereichen
179.701,43 109.080,00
Sonderposten aus Kostenerstattungen von kommunalen
Sonderrechnungen
2.614.606,65 2.724.208,65
Sonderposten aus Kostenerstattungen von sonstigen
öffentlichen Sonderrechnungen
3.050.381,90 3.200.177,90
Sonderposten aus Kostenerstattungen von privaten
Unternehmen
17.788.256,24 17.856.433,23
Sonderposten aus Kostenerstattungen von übrigen Bereichen 2.134.658,38 2.121.248,38
Summe 28.808.059,37 28.639.558,56
Bei der Bilanzposition „Sonderposten aus Kostener-
stattungen“ stehen den Wertberichtigungen aus Auflö-
sung in Höhe von 1,89 Mio. € und Abgängen von 0,5
Mio. € Investitionsförderungen in Höhe von 2,43 Mio.
€ gegenüber. Daher ergibt sich eine Erhöhung um le-
diglich 0,17 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr.
Die „Sonderposten aus Kostenerstattungen vom Land“
sind um 0,5 Mio. € angewachsen. Hier konnten 0,57
Mio. € für die Anlagenklasse Straßen, Plätze und
Wege (u.a. Ausbau Knotenpunkte Königshof
A73/Saarbrückener Straße und Marthweg/Wiener
Straße) verbucht werden.
An „Sonderposten aus Kostenerstattungen von kom-
munalen Sonderrechnungen“ wurden 109 Tsd. € we-
niger verbucht. Die größte Zugangsposition hier ist die
Investitionsförderung für den Interimsparkplatz Brücke
Hafenstraße (84 Tsd. €). Entgegen stehen Wertberich-
tigungen aus Auflösung in Höhe von 255 Tsd. €.
Den beträchtlichsten „Sonderposten aus Kostener-
stattungen von privaten Unternehmen“ bildet eine
Entschädigungszahlung aus städtebaulichem Ver-
trag für die Regensburger Straße 368 mit 780 Tsd. €.
298
Anhang zum Jahresabschluss 2021
Bilanz - Passiva
_____________________________________________________________________________________________________
32
5. Sonstige Sonderposten 31.12.2021
€
31.12.2020
€
Sonstige Sonderposten 1.934.270,82 2.022.446,82
Sonderposten Kostenerstattungsbeträge §135 a-c BauGB 333.385,00 352.052,00
Sonderposten für nicht verwendete Mittel 18.124.182,66 13.572.196,33
Summe 20.391.838,48 15.946.695,15
Der Rückgang der Positionen „Sonstige Sonderpos-
ten“ (88 Tsd. €) sowie „Sonderposten Kostenerstat-
tungsbeträge §135 a -c BauGB“ (19 Tsd. €) ergibt
sich aus den Wertberichtigungen durch Auflösungen.
Bei den „Sonderposten für nicht v erwendete Mittel“
handelt es sich um zweckgebundene Mittel. Im Ein-
zelnen sind dies Stellplatz- und Kinderspielplatzablö-
sungen, Ablösungen für Öko-Ausgleichsflächen,
Ausgleichszahlungen nach dem BayNatSchG, Gel-
der für Ersatzmaßnahmen nach der BaumSchVO
und aus dem Verkauf von Sozi alimmobilien. Nicht
enthalten sind die noch nicht verwendeten zweckge-
bundenen Spenden und die Nachlässe in Abwick-
lung, diese werden als Verbindlichkeit ausgewiesen.
Die Erhöhung um 4,55 Mio. € resultiert entscheidend
aus den Stellplatzablösungen (4,25 Mio. €).
C. Rückstellungen
1. Pensions- und Beihilferückstellungen 31.12.2021
€
31.12.2020
€
Pensionsrückstellung Anwartschaften aktive Beamte 228.758.545,00 230.152.573,00
Pensionsrückstellung Anwartschaften aktive Beamte Lehrkräfte 182.157.680,00 187.496.538,00
Versorgungsrückstellung Anwartschaften Arbeitnehmer 463.465,00 432.043,00
Rückstellung Versorgungsempfänger Beamte 452.518.083,00 438.943.814,00
Rückstellungen Beteiligungen an Versorgungsfällen 46.669.226,00 45.376.821,00
Rückstellung Versorgungsempfänger Beamte Lehrkräfte 456.532.602,00 443.438.649,00
Versorgungsrückstellung Versorgungsempfänger Arbeitnehmer 46.533.768,00 51.334.892,00
Rückstellung für Beihilfen Beamte 41.134.126,00 42.643.038,00
Rückstellung für Beihilfen Beamte Lehrkräfte 31.251.773,00 32.484.563,00
299
Anhang zum Jahresabschluss 2021
Bilanz - Passiva
_____________________________________________________________________________________________________
33
Rückstellung für Beihilfen Versorgungsempfänger Beamte 81.123.777,00 81.082.754,00
Rückstellung für Beihilfen Versorgungsempfänger Beamte Lehr-
kräfte 78.088.350,00 76.595.734,00
Rückstellung für Beihilfen Arbeitnehmer 23.961,00 22.121,00
Rückstellungen für Beihilfen Versorgungsempfänger Arbeitneh-
mer 2.405.796,00 2.628.346,00
Rückstellungen für Beihilfen Erstattungen Rentner 292.000,00 308.480,00
Summe 1.647.953.152,00 1.632.940.366,00
Die Pensionsrückstellungen für aktive Beamte/innen
und Arbeitnehmer/innen sowie die Rückstellun gen
für Versorgungsempfänger/innen und ehemalige Ar-
beitnehmer/innen wurden durch eigene Berechnun-
gen mit Hilfe einer versicherungsmathematischen
Rechensoftware ermittelt. Insgesamt betrac htet ist
der Rückstellungsbestand 2021 gegenüber 2020 um
ca. 16,5 Mio. € angestiegen. Der diesbezügliche An-
stieg beruht vor allem auf der Besoldungserhöhung
für Versorgungsempfänger/-innen zum 01.01.202 1
um 1,4 %.
Die Pensionsrückstellung für die Beteiligungen an
Versorgungsfällen (d.h. für ehemalige städtische Be-
dienstete, die bei einem anderen Dienst herrn in die
Versorgung eingetreten sind und für die die Stadt an-
teilig nach Dienstzeit einen Teil der Versorgung e r-
statten muss) wurden wie im Vorjahr durch eigene
Berechnungen ermittelt und fortgeschrieben. Bei den
zugrundeliegenden Personalfällen handelt es sich
überwiegend um Polizeibeamte (bzw. deren Hinter-
bliebene), die vor Verstaatlichung der Polizei am
01.10.1974 städtische Bedienstete waren. In 2019
kamen allerdings auch noch Versorgungsansprüche
von ehemaligen Beschäftigten des Klinikums hinzu,
die die Stadt dem Kommunalunternehmen gemäß
Stadtratsbeschluss vom 22.11.2018 abgenommen
hat. Die in 2019 hinzugekommenen Verpflichtungen
haben zum Stichtag 2021 einen Wert in Höhe von ca.
5,6 Mio. €.
Die Höhe der Beihilferückstellungen ermittelt sich als
prozentualer Anteil der jeweiligen Pensions - bzw.
Versorgungsrückstellung, wobei sich die zugrunde-
liegenden Prozentsätze aus dem Verhältnis Pensi-
ons- bzw. Versorgungszahlungen zu den jeweils an-
gefallenen Beihilfeaufwendungen pro Beschäftigten-
gruppe (im Durchschnitt der letzten drei Jahre) erge-
ben. Aufgrund sinkender Verhältniszahlen in 2021
haben sich auch die Beihilfe rückstellungen in 2021
entsprechend verringert.
300
Anhang zum Jahresabschluss 2021
Bilanz - Passiva
_____________________________________________________________________________________________________
34
2. Rückstellungen für Altersteilzeit 31.12.2021
€
31.12.2020
€
Rückstellung für Altersteilzeit Beamte 2.145.624,00 1.779.533,00
Rückstellung für Altersteilzeit Beamte Lehrkräfte 1.915.288,00 1.829.059,00
Rückstellung für Altersteilzeit Arbeitnehmer 5.880.386,00 4.571.785,00
Summe 9.941.298,00 8.180.377,00
Die Rückstellungen für Altersteilzeit wurden anhand
der Personaldaten der maßgeblichen Al tersteilzeit-
fälle mit Hilfe einer versicherungsmathematischen
Rechensoftware ermittelt. Sowohl im Beamten-, Leh-
rer- und Tarifbereich ist zu beobachten, dass die ab-
geschlossenen Altersteilzeit-Vereinbarungen in 2021
gegenüber 2020 angestiegen sind.
3. – 12. Aufwandsrückstellungen 31.12.2021
€
31.12.2020
€
Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung 14.996.000,00 15.873.000,00
Rückstellungen für Altlasten 5.498.500,00 6.623.500,00
Bezirksumlagerückstellungen 511.000,00 2.884.000,00
Steuerrückstellungen 1.765.405,79 1.811.780,33
Rückstellungen für Haftungs- und Prozessrisiken 2.305.763,00 2.222.599,11
Rückstellungen für Verlustausgleiche verbundene Unternehmen 4.577.000,00 10.000.000,00
Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen 159.146,90 207.772,48
Rückstellungen für Urlaub (Beamte und Arbeitnehmer) 10.992.134,36 9.968.946,73
Rückstellung für nicht ausgereichte Leistungsentgelte 62.898,59 70.628,60
Sonstige Rückstellungen nach § 74 Abs. 1 Satz 2 KommHV -
Doppik 263.891.963,31 211.069.527,61
Summe 304.759.811,95 260.731.754,86
301
Anhang zum Jahresabschluss 2021
Bilanz - Passiva
_____________________________________________________________________________________________________
35
Für die Urlaubsrückstellungen wurden die zum Bi-
lanzstichtag noch nicht angetretenen „Rest“-Urlaubs-
tage ermittelt und bewertet.
Die zum Jahresabschluss 2020 gebildeten Rückstel-
lungen für unterla ssene Instandhaltu ng im Bereich
Hoch- und Tiefbau wurden anhand der tatsächlichen
Durchführung der einzelnen Maßnahmen in 2021 be-
urteilt und im Jahresabschluss 2021 buchungsmäßig
abgewickelt. Aufgrund des Verbleibs des Verkehrs-
infrastrukturvermögens bei der Kernstadt erfol gt die
Bildung der korrespondierenden Instandhaltungs -
rückstellungen weiterhin bei dieser – nicht im für die
Durchführung der Instandhaltungsmaßnahmen zu-
ständigen Eigenbetrieb SÖR.
Die neu gebildeten Rückstellungen i. H. v. ca.
15,0 Mio. € sind durch die Hochbau-Baupauschale
und das Tiefbau-Jahresbauprogramm belegt. Die zu-
grundeliegenden Maß nahmen konnten in 20 21 in-
folge fehlender Finanzmittel und mangelnder Perso-
nalkapazität nicht durchgeführt werden. Im Tiefbau-
bereich wurden einzelne Maßnahmen auch ber eits
2020 in die Rückstellung aufgenommen und nun mit
einer aktualisierten Kostenschätzung im Jahresab-
schluss 2021 fortgeschrieben, sofern die Umsetzung
nun 20 22 vorgenommen werden soll. Durch eine
Verminderung der aktuellen Hochbau-Baupauschale
ergab sich bei den Rüc kstellungen für unterlassene
Instandhaltung 2021 im Vergleich zu 2020 ein Rück-
gang in Höhe von ca. 0,9 Mio. €.
Die Altlastenrückstellungen haben sich in 2021 um
ca. 1,1 Mio. € verringert. Der Grund dafür ist, dass
die Altlastenrückstellung hinsichtlich der Weiterver-
rechnung von Altlasten -Sanierungskosten von der
NürnbergMesse GmbH an die Stadt Nürnberg in
2021 abgewickelt werden konnte.
Die im Jahresabschluss 2019 gebildete Bezirksum-
lagerückstellung in Höhe von ca. 2,9 Mio. € (zur Ab-
milderung der Bezirksumlage 2021) wurde dement-
sprechend in 2021 ertragswirksam aufgelöst. Weiter-
hin wurde im Jahresabschluss 2021 geprüft, ob auch
eine Rückstellung für die Bezirksumlage 2023 gebil-
det werden muss. Mit der errechneten Umlagekraft
der Stadt Nürnberg 2023 (vornehmlich aus den Steu-
ererträgen 20 21 sowie der Schlüsselzuweisung
2022) und der Information, da ss die Umlagekraft
2023 im gesamten Regierungsbezirk Mittelfranken
um einen be stimmten Prozentsatz gegenüber 20 22
gestiegen ist, konnte festgestellt werden, dass die
Stadt Nürnberg einen leicht überdurchschnittlichen
Zuwachs bei der Umlagekraft gegenüber den ande-
ren mittelfränkischen Gebietskörperschaften auf-
weist. Damit konnte im Jahresabschluss 2021 eine
Rückstellung der Stadt für die Bezirksumlage 2023 in
Höhe von 0,5 Mio. € gebildet werden.
In den Jahren seit 20 16 mussten folgende Bezirks-
umlagezahlungen an den Bezirk Mittelfranken ge -
leistet werden:
2021 2020 2019 2018 2017 2016
Bezirksumlagezahlungen
(in T€) 213.032 203.442 196.871 183.482 166.767 159.323
Der Steuerrückstellungsbestand für (ergebniswirk-
same) Nachzahlungen von Umsatzsteuer ans Fi-
nanzamt bei den Betrieben gewerblicher Art musste
in 2021 deutlich um ca. 358 T€ auf 599 T€ erhöht
werden. Grund für den erheblichen Anstieg waren
Feststellungen aus den letzten Betriebsprüfungen.
In Bezug auf Steuern vom Einkommen und Ertrag
fallen für die Betriebe gewerblicher Art (Kurzbezeich-
nung „BgA“) „Bestattungsdienst“ und „Krematorium“
zum Stichtag 2021 insg. voraussichtlich noch ca. 377
T€ an Nachzahlungen bezüglich Körperschaftsteuer,
Solidaritätszuschlägen, Gewerbesteuer und Kapital-
ertragssteuer für vergangene Geschäftsjahre an. Die
im Vorjahr zurückgestellten Beträge beim Bestat-
tungsdienst und beim Krematorium mussten somit
um insg. 251 T€ erhöht werden. Beim BgA „Telekom-
munikationsnetz“ wurden in 202 1 erhebliche Nach-
zahlungen für vergange ne Steuerjahre ans Finanz-
amt geleistet. Daher konnte die diesbezügliche
Rückstellung komplett aufgelöst bzw. neutralisiert
302
Anhang zum Jahresabschluss 2021
Bilanz - Passiva
_____________________________________________________________________________________________________
36
werden (ca. 1,34 Mio. €). Bei den Betrieben gewerb-
licher Art „Tiergarten“ und „Feinstaubplaketten“ wur-
den ebenfalls Nachzahlungen für Steuern vom Ein-
kommen und Ertrag in 2021 geleistet (ca. 101 T€) .
Es besteht zum Stichtag 2021 nur noch ein kumulier-
ter Rückstellungsbestand in Höhe von ca. 3 T€. Neu
in 2021 war eine Rückstellung für Steuern vom Ein-
kommen und Ertrag für den BgA „Erbbaurec hte“ in
Höhe von 786 T€ zu bilden.
Die Rückstellungsbeträge für die Prozessrisiken wur-
den vom Rechtsamt der Stadt Nürnberg ermittelt. Im
Rahmen der Verantwortung für die Sozialgerichts-
barkeit wurde auch beim Jugendamt und beim Sozi-
alamt eine entsprechende Bewertung des Risikos
der Stadt Nürnberg aus anhängigen Prozessen vor-
genommen. Der Rückstellungsbestand 2021 ist ge-
genüber dem Vorjahr durch Veränderungen bei meh-
reren anhängigen Prozessen um ca. 83T€ geringfü-
gig angestiegen.
Die im Jahresabschluss 20 20 eingestellte Rückstel-
lungen für den erwarteten Verlust der noris inklusion
2020 (1 Mio. €) konnte bereits im Abschluss 202 1
aufgelöst bzw. neutralisiert werden, da der Ausgleich
des Ergebnisses 2020 der noris inklusion (Verlust in
Höhe von ca. 289 T€) bereits in 2021 durch die Stadt
erfolgte.
Die in 2020 eingestellte Verlustausgleichsrückstel-
lung für die Flughafen Nürnberg GmbH wurde in
2021 anteilig ausgezahlt und konnte somit neutrali-
siert bzw. aufgelöst werden (insg. 7 Mio. €).
Für den erwarteten Verlust 202 1 der noris inklusion
wurde wiederum eine Verlustausgleichsrückstellung
in Höhe von 1 Mio. € vorgemerkt.
Beim Eigenbetrieb FSN wird in 2021 mit einem über
den Ansatz in der Wirtschaftsplanung hinausgehen-
den Verlust in Höhe von 0,58 Mio. € gerechnet.
Auch für die NOA gGmbH und die Nüst Service
GmbH musste für 2021 eine Risikovorsorge in Höhe
von 0,615 Mio. € bzw. 0,382 Mio. € getroffen werden.
Bei den nichtrechtsfähigen Stiftungen sind gemäß ei-
ner Vorgabe des Bayerischen Kommunalen Prü -
fungsverbandes die im abgelaufenen Jahr nicht ver-
brauchten Ausrichtungsmittel jeweils als Rückstel -
lung für Zweckausrichtungsverpflichtungen auszu-
weisen. Die Höhe der Rückstellung unterliegt in Ab -
hängigkeit von den Ausreichungen einer mittleren
Schwankungsbreite.
In 20 21 wurde wieder eine Rückstellung für nicht
ausgeschüttete Leistungsentgelte und -bezüge (ana-
loge Anwendung der Dienstvereinbarung auch im
Beamtenbereich) gebildet. Die zum Bilanzstichtag
31.12.2021 nicht ausgeschütteten Leistungsentgelte
bzw. -bezüge betrugen für die Stadt Nürnberg ca. 63
T€. Diese wären grundsätzlich auch in 20 21 auszu-
schütten gewesen. Der zum Bilanzstichtag
31.12.2020 noch vorhandene Leistungsentgeltrest
aus 2020 i. H. v. ca. 71 T€ für die Stadt wurde auf
das neue Leistungsentgeltvolumen 20 21 angerech-
net und der Dienstvereinbarung entsprechend an die
Beschäftigten ausgezahlt.
Bei den sonstigen Rückstellungen nach
§ 74 Abs. 1 Satz 2 KommHV-Doppik waren folgende
Sachverhalte zu berücksichtigen:
Bei den nichtrechtsfähigen Stiftungen waren Rück-
stellungen in Höhe von ca. 19 T€ zu bilden, da ein
Teil der für die jeweiligen Stiftungen erworbenen
Wertpapiere über dem Nennwert (über pari) gekauft
wurde. Die Kapitalrückzahlung erfolgt jedoc h zum
Nennwert. Dem Unterschiedsbetrag bei Endfälligkeit
des Wertpapieres wird durch die Rückstellungsbil-
dung auf die Laufzeitdauer Rechnung getragen. Der
entsprechende Rückstellungsbestand betrug im Jah-
resabschluss 2020 ca. 16 T€ und war dem entspre-
chend um ca. 3 T€ zu erhöhen.
Der sich aus einer Überlas sungsvereinbarung von
Wohnraum ergebende Verpflichtungsüberschuss,
der als Drohverlustrückstellung in 2011 erstmalig bi-
lanziert wurde, kon nte zeitanteilig um weitere 6 T€
auf 36 T€ reduziert werden.
Die sonstige Rückstellung für die Prüfungskosten der
überörtlichen Rechnungsprüfung wurde um die jähr-
liche Jahresrate (140 T€) auf nun 700 T€ erhöht.
Für Straßenfrostschäden, die im Jahr 2020 entstan-
den und nicht bis zum Bilanzstichtag 2020 ausge-
bessert werden konnten, wurde in 2020 eine sons-
tige Rückstellung in Höhe von 580 T€ gebildet. We-
gen Durchführung der Straßensanierungen in 2021
konnte die Rückstellung in 2021 aufgelöst werden.
Die Rückstellung für eine drohende Rückzahlungs-
verpflichtung im Bereich Gewerbesteuer wurde we-
gen der geplanten Neuregelung der Vollverzinsung
leicht reduziert (-0,7 Mio. €).
Wegen eventueller Rückzahlungen von Gewinnaus-
schüttungen 2020 an den Zweckverband Kommu-
nale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg
303
Anhang zum Jahresabschluss 2021
Bilanz - Passiva
_____________________________________________________________________________________________________
37
im Jahr 2021 wurde eine diesbezügliche Rückstel-
lung in Höhe von 0,3 Mio. € im Jahresabschluss 2020
gebildet. Nachdem die Rückzahlung in 2021 erfolgt
ist, konnte die Rü ckstellung in 2021 aufgelöst wer-
den.
Bei der Flughafen Nürnberg GmbH , und der Nürn-
bergMesse GmbH droht wegen der Corona-Krise ein
Verlust der W erthaltigkeit von nachträglichen
Stammkapitaleinlagen der Stadt. Wegen eines mög-
lichen Abschreibungsbedarfs dieser nachträglichen
Kapitaleinlagen wurde in 2021 eine weitere Rückstel-
lung in Höhe von insg. 25,5 Mio. € gebildet. Auch bei
den Eigenbetrieben NürnbergBad und NürnbergStift
sowie dem Kommunalunternehmen Klinikum wurden
in 2021 Stammkapitalzuführungen getätigt. Nach-
dem auch hier ggf. ein Abschreibungsbedarf wegen
einer abweichenden Rechtsauffassung des BKPV im
Raum steht, wurde in 2021 ebenfalls als Risikovor-
sorge eine Rückstellung in Höhe von insg. 11,3 Mio.
€ gebildet. Außerdem wurden noch für folgende
Sachverhalte Rückstellungen in 2021 gebildet:
- Drohende Ausgleichszahlungen an die Stadt Fürth
wegen neuem U-Bahn-Pachtvertrag (4,7 Mio. €)
- Drohende Rückzahlungen an die Regierung von
Mittelfranken wegen der Abmietung von Gemein-
schaftsunterkünften (9,4 Mio. €)
- Drohende Finanzierungslücke bei der Noris Inklu-
sion (3 Mio. €)
D. Verbindlichkeiten
1. Anleihen
31.12.2021
€
31.12.2020
€
Anleihen 80.000.000,00 80.000.000,00
Summe 80.000.000,00 80.000.000,00
Die Anleihe wurde i m Mai 2013 zusammen mit der
Stadt Würzburg (Anteil der Stadt Nürnberg: 80 Mio.
€) ausgegeben, um zusätzliche Finanzieru ngsquel-
len zu erschließen.
Sie ist endfällig, daher ergaben sich im Berichtsjahr
keine Veränderungen bei dieser Position.
2. Verbindlichkeiten aus Krediten 31.12.2021
€
31.12.2020
€
Investitionskredite vom Land 1.065,79 1.598,77
Investitionskredite von Kreditinstituten 1.061.069.288,87 1.066.027.462,59
Investitionskredite vom sonstigen inländischen Bereich 241.420.398,18 252.074.419,80
Kredite vom sonstigen ausländischen Bereich 25.000.000,00 0,00
Kassenkredite 0,00 0,00
304
Anhang zum Jahresabschluss 2021
Bilanz - Passiva
_____________________________________________________________________________________________________
38
Kontokorrentkonto Sparkasse Nürnberg u.ä. 1.185,56 458.875,70
Kontokorrentkonten der verbunden Unternehmen, Beteiligun-
gen, Sondervermögen und rechtsfähigen Stiftungen 92.759.881,49 74.961.234,42
Summe 1.420.251.819,89 1.393.523.591,28
Der Schuldenstand aus Investitionskrediten und der
in 2013 ausgegebenen Anleihe beträgt zum
31.12.2021 1.407 Mio. € (Vorjahr: 1.398 Mio. €). Die
Neuverschuldung beträgt damit 9,4 Mio. € (Vorjahr
23,68 Mio. €). Unter Einbezug der kreditähnlichen
Rechtsgeschäfte aus ÖPP -/ÖÖP-Projekten ergibt
sich ein Schuldenstand in Höhe von 1.509 Mio. €
(Vorjahr: 1.510 Mio. €) mit einer Schuldentilgung von
0,6 Mio. € (Vorjahr: Nettoneuverschuldung von 12,54
Mio. €).
Die Position „Kontokorren tkonten“ beinhaltet die
Bankverrechnungskonten, die zum Stichtag einen
kreditorischen Saldo aufweisen.
Der Posten „Kontokorrentkonten der verbunden Un-
ternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen und
rechtsfähigen Stiftungen“ wird nachfolgend im Detail
aufgeführt:
2. Verbindlichkeiten aus Kontokorrentkonten der verbunde-
nen Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen und
rechtsfähigen Stiftungen
31.12.2021
€
31.12.2020
€
Kontokorrentkonto NüSt 51.265,52 0,00
Kontokorrentkonto Eigenbetrieb Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt
Nürnberg (ASN) 17.311.728,92 20.287.685,46
Kontokorrentkonto Eigenbetrieb Frankenstadion Nürnberg
(FSN)
577.757,60 480.174,91
Kontokorrentkonto Stiftung Staatstheater 649.106,57 4.285.305,80
Kontokorrentkonto Stadtion Nürnberg Betriebs-GmbH 906.446,21 0,00
Kontokorrentkonto NüSt Service GmbH 4.294,18 9.388,65
Kontokorrentkonto Eigenbetrieb SÖR 37.707.498,00 22.883.839,30
Kontokorrentkonto Zweckverband KVÜ Großraum Nbg. 865.876,51 0,00
Kontokorrentkonto Verwahrkto. Projekt Schulen-SKE 794.333,56 644.745,52
Kontokorrentkonto Flughafen 14.500.000,00 0,00
305
Anhang zum Jahresabschluss 2021
Bilanz - Passiva
_____________________________________________________________________________________________________
39
Rücklagenkonto Paul-Moor-Schule 268.882,90 153.600,04
Verwahrkonto Paul-Moor-Schule 126.468,08 78.450,56
NOA.kommunal GmbH 400.000,00 0,00
Rücklagenkonto Grundschule St. Leonhard 57.000,00 45.000,00
Verwahrkonto Grundschule St. Leonhard 296.863,87 96.844,09
Rücklagenkonto Johann-Pachelbel-Realschule/Staatl. FOS II 530.366,36 412.201,05
Verwahrkonto Johann-Pachelbel-Realschule/Staatl. FOS II 133.230,49 103.561,73
Rücklagenkonto Grundschule Zugspitzstraße 51.452,84 39.452,84
Verwahrkonto Grundschule Zugspitzstraße 96.735,35 48.052,14
Festgelder Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im
Großraum Nürnberg (KVÜ) 0,00 1.000.609,45
Liquide Mittel Heilig-Geist-Spital-Stiftung 2.434.347,63 4.976.619,64
Liquide Mittel Findel-/Waisenhausstiftung 357.647,73 539.236,08
Liquide Mittel Klein’sche Brennmaterialstiftung 217.335,35 403.411,11
Liquide Mittel Kost-Pocher’sche Stiftung 220.994,62 748.567,77
Liquide Mittel Fritz-Hintermayr-Stiftung 104.162,44 508.812,34
Liquide Mittel Wallner’sche Blinden- und Stipendienstiftung 14.899,03 24.129,66
Liquide Mittel Mathes Wohltätigkeitsstiftung 91.162,23 52.970,20
Liquide Mittel Sigmund-Schuckert-Stiftung 12.045.670,42 10.048.694,46
Liquide Mittel Stiftung Lokalstudienfonds 66.201,10 1.065.672,67
Liquide Mittel Stiftung für Bildung und Unterricht 20.839,01 15.770,71
Liquide Mittel Stiftung zur Förderung der 6. Fakultät der FAU Er-
langen-Nürnberg
12.441,13 10.794,02
Liquide Mittel Heinrich Gröschel Stiftung 84.915,77 53.456,25
Liquide Mittel Dr. Hans und Dr. Elisabeth Birkner Stiftung 222.293,61 428.536,39
Liquide Mittel Heinz und Inge Tschech Stiftung 80.267,70 1.163.021,33
306
Anhang zum Jahresabschluss 2021
Bilanz - Passiva
_____________________________________________________________________________________________________
40
Liquide Mittel Rudolf Volland Stiftung 63.894,49 194.231,65
Liquide Mittel Leo und Trude Denecke Stiftung 203.930,44 205.848,44
Liquide Mittel Hübschmann Stiftung 3.614,75 5.083,59
Liquide Mittel F.u H. Schweimer Stiftung 17.922,14 21.147,29
Liquide Mittel Fischer-Schwanhäußer/Schönfelder St 24.418,62 32.298,97
Liquide Mittel R. u. E. Bauer Stiftung 185.111,20 1.572.032,23
Liquide Mittel Alfred Golombek Stiftung 46.383,56 261.848,29
Liquide Mittel Lompa Stiftung 27.441,60 26.117,69
Liquide Mittel Hehl Stiftung 14.580,95 606.532,15
Liquide Mittel Unger Stiftung 76.099,03 79.123,88
Liquide Mittel Reichert Stiftung 3.632,66 0,00
Liquide Mittel Haller’sche Forschungsstiftung 199.020,55 480.080,48
Liquide Mittel Linnhuber – Dr. Saar Stiftung 510.177,73 719.099,84
Liquide Mittel Bäume für Nürnberg Stiftung 80.787,55 149.185,75
Liquide Mittel Zweckverband KVÜ Großraum Nürnberg 381,49 0,00
Summe 92.759.881,49 74.961.234,42
Der Bestand der Kontokorrentkonten ist mit den ver-
bundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sonderver-
mögen und rechtsfähigen Stiftungen abgestimmt.
3. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen
31.12.2021
€
31.12.2020
€
Verbindlichkeiten aus verkauften Darlehen 510.930,32 880.591,59
Leibrentenverträge 65.015,04 68.115,23
Sonstige kreditähnliche Rechtsgeschäfte 101.934.831,01 111.935.638,22
Summe 102.510.776,37 112.884.345,04
307
Anhang zum Jahresabschluss 2021
Bilanz - Passiva
_____________________________________________________________________________________________________
41
Die Position „Verbindlichkeiten aus verkauften Darle-
hen“ ist die Gegenposition zu den unter Bilanzposi-
tion Aktiva A. III. 4. „Ausleihungen“ ausgewiesenen
verkauften Darlehensforderungen. Nähere Informati-
onen zu den verkauften Darlehen finden sich im An-
hang unter der o. a. Bilanzposition.
Die Bewertung der Leibrentenverpflichtungen aus
Grundstücksgeschäften erfolgte zum Kapitalwert
entsprechend § 14 Abs. 1 Satz 4 BewG in Verbin-
dung mit der Veröffentlichung der Vervielfältiger (f ür
Bewertungsstichtage ab dem 01. Januar 2021) durch
das Bundesministerium der Finanzen vom 28. Okto-
ber 2020.
Unter der Position „sonstige kreditähnliche Rechts-
geschäfte“ sind zum einen Verbindlichkeiten aus der
mietfreien Bereitstellung von städtischen R äumlich-
keiten erfasst. Diese Verbin dlichkeiten (Saldo zum
31.12.2020: 52 T€, Vorjahr: 61 T€), sind dadurch ent-
standen, dass die Mieter auf ihre Kosten Instandhal-
tungs- bzw. Herstellungsmaßnahmen an den Miet-
objekten vorgenommen haben und dafür als Gegen-
leistung die Räumlichkeiten über einen festgelegten
Zeitraum mietfrei nutzen dürfen.
Zudem sind in der Position Hypotheken-, Grund- und
Rentenschulden in Höhe von 511 T€ (Vorjahr 881
T€) enthalten, hierbei handelt es sich um Verbindlich-
keiten aus verkauften Darlehen (vgl. Erläuterung bei
A. III. Finanzanlagen 4. Sonstige Ausleihungen und
Genossenschaftsanteile).
Mit Abstand summenmäßig am bedeutsamsten sind
in dieser Position d ie kreditähnlichen Rechtsge-
schäfte aus der Forfaitierung mit Einredeverz icht im
Rahmen von Public Pri vate Partnership (PPP bzw.
ÖPP)-Projekten im Schulbereich (Stand zum
31.12.2021: 102 Mio. €, Vorjahr: 112 Mio. €). Hierbei
verkauft der private Auftragnehmer seine Forderun-
gen aus der Bauleistung respektive den Investitions-
kosten gegenüber der Stadt Nürnberg an die finan-
zierende Bank. Gleichzeitig stellt die Stadt Nürnberg
diese Forderungen einredefrei, was sie dazu ver-
pflichtet, den Bestandteil des Leistungsentgeltes für
die Investition entsprechend eines Kapitaldienstes
für ein Raten- oder Annuitätendarlehen (je nach Fi-
nanzierungsgestaltung) an die Bank zu zahlen.
Diese Form der Finanzierung ermöglicht es den Ban-
ken aufgrund des bestehenden AAA-Ratings der öf-
fentlichen Hand kommunalkreditähnliche Konditio-
nen zu vergeben. Der Be standteil des monatlichen
Leistungsentgeltes für Betriebsleistungen wird hin-
gegen direkt von der Stadt Nürnberg au fwandswirk-
sam an den privaten Auftragnehmer ausgezahlt. Die
Abnahme 2021 resultiert aus den ordentlichen Til-
gungen.
4. Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung 31.12.2021
€
31.12.2020
€
Noch nicht ausgeglichener Lieferantenskonto -25.063,84 -12.156,53
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Inland) 42.694.979,69 45.771.508,55
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (verbundene
Unternehmen) 136.643.315,66 72.805.734,28
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Beteiligun-
gen) 21.158,97 6.960,00
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Sonderver-
mögen) 3.856.944,64 2.764.218,85
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Ausland) 996.026,77 219.592,09
Summe 184.187.361,89 121.555.857,24
308
Anhang zum Jahresabschluss 2021
Bilanz - Passiva
_____________________________________________________________________________________________________
42
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistun-
gen (LuL) haben allesamt eine Re stlaufzeit von bis
zu einem Jahr und sind zum Stichtag 31.12.2021 ge-
genüber dem Vorjahr um 62,84 Mio. € gestiegen.
Maßgebend für diesen Anstieg ist die Zunahme bei
den Verbindli chkeiten aus LuL (verbundene Unter-
nehmen) um 63,8 Mio. € im Vergleich zum letzten
Stichtag. Der Anstieg ist begründet durch weitere An-
teilsrückkäufe von wbg -Anteilen von den StWN in
2021 (vgl. A.III Finanzanlagen 1. Verbundene Unter-
nehmen).
Gegenläufig wirkt der Rückgang bei den Verbindlich-
keiten aus LuL (Inland) um 3,08 Mio. €. Größere of-
fene Posten sind im Bereich der Tiefbau-Investitions-
maßnahmen (hier insb. U-Bahninfrastruktur i.H.v. 4,2
Mio. €) und bei Hochbau-Investitionen (4,3 Mio. €) zu
verzeichnen.
Die Verbindlichkeiten aus LuL ( Sondervermögen)
und (Ausland) sind ebenfalls kurzfristig . D ie Rech-
nungsergebnisse schwanken daher relativ stark.
Zum Stichtag 31.12.2021 sind die Verbindlichkeiten
aus LuL (Sondervermögen) um 1,1 Mio. € gestiegen.
Die Verbindlichkeiten aus LuL (Ausland) nahmen um
0,8 Mio. € zu.
5. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 31.12.2021
€
31.12.2020
€
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 934.713,64 686.699,27
Summe 934.713,64 686.699,27
Unter diese Position fallen Verbindlichkeiten aus
Transferleistungen für konsumtive Zwecke. Im We-
sentlichen handelt es sich h ierbei um zum Stichtag
31.12.2021 noch nicht beglichene Verbindlichkeiten
aus den Hilfen zur Gesundheit, um Verbindlichkeiten
gegenüber dem Jobcenter und aus der Obdachlo-
sen- und Flüchtlingshilfe.
6. Sonstige Verbindlichkeiten von Bund und Land aus För-
derung
31.12.2021
€
31.12.2020
€
Verbindlichkeiten aus Förderung gegen den Bund 6.232.293,47 6.547.102,36
Verbindlichkeiten aus Förderung gegen das Land 49.296.847,28 38.934.444,48
Summe 55.529.140,75 45.481.546,84
Die „Sonstigen Verbindlichkeiten von Bund und Land
aus Förderung“ werden für erhaltene investive Zu-
schüsse bis zur Fertigstellung und Aktivierung der
zugehörigen Anlage eingestellt. In diesem Moment
wird der zugehörige Sonderposten passiviert, die
Verbindlichkeit ist im Gegenzug auszubuchen.
Gegen den Bund bestehen zum Stichtag 31.12.2021
u. a. offene Posten für die Finanzierungsbeteiligung
bezüglich Dokumentationszentru m und Reichspar-
teitagsgelände (3,7 Mio. €) sowie für die Generalsa-
nierung des Künstlerhauses in der Altstadt Süd (1,3
Mio. €).
Die Position „Verbindlichkeiten aus Förderung gegen
das Land“ erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um
309
Anhang zum Jahresabschluss 2021
Bilanz - Passiva
_____________________________________________________________________________________________________
43
10,4 Mio. €. Begründet ist dieser Anstieg insbeson-
dere durch Zuschüsse für die U3 (Bauabschnitt 2.2,
Großreuth bei Schweinau).
6. Sonstige Verbindlichkeiten vom sonstigen öffentlichen
und privaten Bereich
31.12.2021
€
31.12.2020
€
Verbindlichkeiten aus Sozialversicherung/Lohnsteuer 4.346.993,62 7.964.232,53
Verbindlichkeiten gegen Mitarbeitende 46.609,34 26.771,97
Durchlaufende Gelder 15.253.375,89 20.862.947,84
Sicherheitseinbehalte 159.919,44 161.733,46
Sonstige Verbindlichkeiten 67.602.154,90 95.724.523,25
Clearingkonten 0,00 0,00
Summe 87.409.053,19 124.740.209,05
Die Summe der sonstigen Verbindlichkeiten vom
sonstigen öffentlichen und privaten Bereich sind ge-
genüber dem Vorjahr um 37,3 Mio. € gesunken, was
besonders aus den niedrigeren „Sonstigen Verbind-
lichkeiten“ resultiert (- 28,1 Mio. €). Diese werden auf
der nächsten Seite näher erläutert.
Unter den „Verbindlichkeiten gegen Mitarbeite nde“
werden im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Rei-
sekostenersätzen und anderen Erstattungen ausge-
wiesen, die zum Stichtag noch nicht beglichen wa -
ren.
Bei den Verbindlichkeiten aus durchlaufenden Gel-
dern handelt es sich um zum Bilanzstichtag nicht zu-
ordenbare Zahlungseingänge, deren Klärung und
Zuordnung zum relevanten Konto noch aussteht.
Der Posten „Sonstige V erbindlichkeiten“ lässt sich
wie folgt aufschlüsseln:
6. Sonstige Verbindlichkeiten 31.12.2021
€
31.12.2020
€
Antizipative Rechnungsabgrenzungsposten 19.109.880,86 50.539.386,48
Verbindlichkeiten aus Ratengeschäften 17.000,00 0,00
Verbindlichkeiten aus Ratengeschäften 0,00 0,00
Verbindlichkeiten aus Förderung (außer Bund/Land) 4.334.541,08 3.858.266,70
Verbindlichkeiten aus zweckgebundenen Mitteln 8.873.835,03 8.606.786,81
Verbindlichkeiten aus Sonderposten 3.426.554,05 3.906.615,47
310
Anhang zum Jahresabschluss 2021
Bilanz - Passiva
_____________________________________________________________________________________________________
44
Verbindlichkeiten aus Darlehen für Stellplatzgelder 4.472.714,46 4.571.831,68
Verrechnungskonten 21.173.286,40 17.884.491,98
Verbindlichkeiten aus Nachlässen 5.419.551,21 5.671.090,43
Verbindlichkeiten aus Kautionen 703.543,28 626.616,23
Andere sonstige Verbindlichkeiten 71.248,53 59.437,47
Summe 67.602.154,90 95.724.523,25
Unter dem antizipativen Rechnungsabgrenzungs-
posten sind solche Ausgaben erfasst, die nach dem
Bilanzstichtag und vor Abschlu ss der Jahresab-
schlussarbeiten getätigt wurden, jedoch bereits vor
dem Stichtag zu Aufwendungen führen. Bei der Stadt
Nürnberg fallen eine Vielzahl an Geschäftsvorfällen
an, die zum Jahresabschluss abzugrenzen sind.
Diese Position ist um rund 31,4 Mio. € im Vergleich
zum Vorjahr gesunken. Begründet ist der U nter-
schied insbesondere durch die Abgrenzung der
Grundstückseinbringungen in die WBGB bzgl. der
Züricher Straße und Johannis in Höhe von 19,5 Mio.
€ von 2021 nach 2020 (hier: Kapitaleinlage, vgl. auch
B.II.5 Andere sonstige Vermögensgegenstände) so-
wie durch die Abgrenzung der Beteiligungsbeiträge
für das 4. Quartal 2020 i. H. v. 4,4 Mio. € von 2021
nach 2020.
Die „Verbindlichkeiten aus Förderung (außer
Bund/Land)“ werde n für erhaltene investive Zu-
schüsse bis zur Aktivierung der geförderten Bau-
maßnahmen eingestellt. Die Höhe der damit zu pas-
sivierenden Zuwendungen hat sich im Vergleich zum
Vorjahr um rund 0,5 Mio. € erhöht.
Die Verbindlichkeiten aus Sonderposten haben sich
gegenüber 2020 um 0,5 Mio. € verringert, während
sich die Verbindlichkeiten aus Darlehen für Stell-
platzgelder in 2021 auf dem Vorjahresniveau bewe-
gen.
Über Verrechnungskonten werden solche Sachver-
halte abgewickelt, die nicht im städtischen Haushalt
abgebildet werden sollen, da hierbei die Stadt ledig-
lich die Weiterleitung fremder Gelder übernimmt.
E. Passive Rechnungsabgrenzung
Passive Rechnungsabgrenzung 31.12.2021
€
31.12.2020
€
Sonstige passive Rechnungsabgrenzungsposten 41.875.395,75 28.391.914,25
Unter dem passiven Rechnungsabgrenzungsposten
sind Einnahmen vor dem Bilanzstichtag erfasst, so-
weit sie einen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach
diesem Tag darstellen.
Die Summe der passiven Rechnungsabgrenzungs-
posten erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahre um
13,5 Mio. €. Maßgebend für diesen Anstieg ist vor
311
Anhang zum Jahresabschluss 2021
Bilanz - Passiva
_____________________________________________________________________________________________________
45
allem die Abgrenzung der Erträge aus der Veräuße-
rung der Teilfläche Großreuth bei Schwaig von 2021
nach 2022 (8,6 Mio. €). Große Summen sind enthal-
ten für die Gebühren der Kindertagesstätten ( 16,4
Mio. €) und für die Vorauszahlungen für Gewerbe-
steuer 14,4 Mio. €. Dabei handelt es sich um Voraus-
zahlungsanforderungen von Unternehmen, die ein
vom Kalenderjahr abweichendes Geschäftsjahr be-
sitzen.
312
Anhang zum Jahresabschluss 2021
Sonstige Angaben
_____________________________________________________________________________________________________
46
Sonstige Angaben
a) Haftungsverhältnisse und Sachverhalte, aus
denen sich finanzielle Verpflichtungen ergeben
können
Im Anhang sind Haftungsverhältnisse, die in der Bi-
lanz nicht auszuweisen sind und Sachverhalte, aus
denen sich finanzielle Verpflichtungen ergeben kön-
nen (sog. Eventual verbindlichkeiten) anzugeben (§
86 Abs. 2 Nrn. 5 und 6 KommHV-Doppik).
Eventualverbindlichkeiten 31.12.2021
€
31.12.2020
€
Bürgschaften:
- Wohnungs- und Siedlungswesen
- Handel, Industrie und Gewerbe
- Schule und Soziales
- Sonstiges
Summe
19.375.141,16
230.474.273,47
115.388.270,80
16.613.667,76
381.851.353,19
19.909.315,00
208.868.862,59
116.179.888,28
17.343.111,52
362.301.177,36
Patronatserklärungen, die ein bürgschaftsähnliches Rechtsver-
hältnis begründen:
Handel, Industrie und Gewerbe
588.011,52
859.742,56
Weitere Haftungsübernahmen:1
Entschädigungen beim Heimfall/Vertragsablauf von Erbbau-
rechtsverträgen für die vorhandene Bausubstanz
Garantiezahlungen aufgrund von Rahmenverträgen für Woh-
nungen zur Unterbringung von Obdachlosen
Altlastenbeseitigung bei Haftungsfreistellung der auf öffentli-
chen Flächen evtl. nach dem Eigentumsübergang auftreten-
den Bodenverunreinigungen.
Haftung i.H.v. 40 % für die Verbindlichkeiten des Zweckver-
bands Gewerbepark Nürnberg-Feucht; in gleicher Höhe pa r-
tizipiert die Stadt an dessen Vermögen (§ 18 Abs. 1 ZGNF -
Satzung)
Summe
1,00
1,00
1,00
1,00
4,00
1,00
1,00
1,00
1,00
4,00
Gesamtsumme 382.439.368,71 363.160.923,92
1 Der Wert kann nicht exakt quantifiziert werden; auch eine Schätzung nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ist nicht mö glich. Daher wird hierfür
nach dem Vollständigkeitsgebot ein Erinnerungswert von 1,00 € angegeben, in der Gesamtsumme aber nicht berücksichtigt.
313
Anhang zum Jahresabschluss 2021
Sonstige Angaben
_____________________________________________________________________________________________________
47
Darüber hinaus können sich aus der Übernahme von
Verlusten gegenüber Eigenbetrieben und verbunde-
nen Unternehmen künftig finanzielle Belastungen er-
geben.
Die Zunahme bei den Bürgschaften im Bereich „Han-
del, Industrie und Gewerbe“ resultiert insb. aus einer
weiteren Bürgschaft für die VAG für neue Stra ßen-
bahnen (22,4 Mio. €).
b) Drohende finanzielle Verpflichtungen, sofern
keine Wertminderung der betroffenen Vermö-
gensgegenstände notwendig ist
Drohende finanzielle Verpflichtungen aus der Ver-
mögensverwaltung, für die keine Wertminderung der
betroffenen Gegenstände vorgenommen wurde (§
86 Abs. 2 Nr. 11 KommHV-Doppik), liegen nicht vor,
da Vermögensgegenstände bei dauerhafter Wert-
minderung wertberichtigt werden. Zudem ist in der
Schlussbilanz 2021 für unterlassene Instandhaltung
eine Rückstellung i. H. v. rund 15,0 Mio. € enthalten.
c) Verpflichtungen aus kreditähnlichen Rechts-
geschäften (vgl. § 86 Abs. 2 Nr. 9 KommHV-Dop-
pik)
Die Verpflichtungen aus kreditähnliche n Rechtsge-
schäften zum 31.12.202 1 ergeben sich aus der Bi-
lanzposition „Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen
gleichkommen“ (s. Bilanzposition Passiva D. 3).
Art 01.01.2021
€
Zugang
€
Abnahme
€
31.12.2021
€
Leibrenten aus Grundstücksgeschäf-
ten 68.115,23 - 3.100,19 65.015,04
Mietaufrechnungen 61.419,02 - 9.746,85 51.672,17
Verkaufte Darlehen 880.591,59 - 369.661,27 510.930,32
ÖPP-Projekt Schulen 111.874.219,20 0,00 9.991.060,36 101.883.158,84
Summe 112.884.341,04 0,00 10.373.568,67 102.510.776,37
Zusätzlich bestehen folgende Verpflichtungen, die
nicht als Verbindlichkeit in der Bilanz ausgewiesen
sind:
Art Jährliche Belastung
€
Vertragsdatum Laufzeit
Eisarena Nürnberg Tilgungszuschuss
732.179,00
29.07.1999
30 Jahre
Kunstpädagogisches Zentrum (KPZ) –
Übernahme von 50 % des laufenden
Geschäftsbedarfs
04.01.2002
(26.03.1968/
24.11.1982)
Auf unbestimmte Zeit
314
Anhang zum Jahresabschluss 2021
Sonstige Angaben
_____________________________________________________________________________________________________
48
36.800,00
11 Erbbaurechte 682.736,85 diverse i. d. R. 99 Jahre
d) Gesetzliche oder vertragliche Einschränkun-
gen des in der Bilanz ausgewiesenen Grund und
Bodens sowie von Gebäuden und anderen Bau-
ten (vgl. § 86 Abs. 2 Nr. 10 KommHV-Doppik)
Die Nutzung, Verfügbarkeit und Verwertung des in
der Bilanz der Stadt Nürnberg ausgewiesenen Ver-
mögens unterliegt teilweise Beschränkungen. Ein
wesentlicher Grund dafür liegt in vergebenen Erb-
baurechten. Durch die Vergabe dieser Erbbaurechte
wurde das Grundvermögen der Stadt allerdings we-
der im Bestand angetastet noch in seinem Wert ge-
schmälert.
Die mit Erbbaurecht belasteten Wohnbaugrundstü-
cke mit einer Grundfläche von ca. 335.000 m² sind
jedoch nicht mehr disponibel, stehen also dem allge-
meinen Grundstücksmarkt nicht mehr zur Verfügung.
Neben den Erbbaurechtsverträgen für Wohnbau-
grundstücke bestehen noch Erbbaurec htsverträge
über
gewerbliche Grundstücke mit einer Grund-
fläche von ca. 160.000 m²,
Grundstücke für die Nutzung durch Sport-
vereine mit einer Grundfläche von ca.
555.000 m²
Grundstücke für die Nutzung durch Kin der-
gärten mit einer Grundfläche von ca. 20.000
m²
Während der Vertragslaufzeit des Erbbaurechts
(zwischen 30 und 99 Jahren) kann über die Grund-
stücke nicht frei verfügt werden. Weitere Einschrän-
kungen der Nutzung, Verfügbarkeit und Verwertung
können sich auch aus Grunddienstbarkeiten (z.B.
eingeräumte Geh-, Fahrt- oder Leitungsrechte, Nieß-
brauch) ergeben.
e) Anzahl der im Haushaltsjahr zum 31. Dezember
des Haushaltsjahres beschäftigten Beamten und
Arbeitnehmer (vgl. § 86 Abs. 2 Nr. 15 KommHV -
Doppik
Am 31. Dezember 20 21 waren bei der Stadt (ohne
Klinikum, jedoch einschließlich der Eigenbetriebe)
insgesamt durchschnittlich 12.177 Personen be-
schäftigt, davon durchschnittlich 9.097 Arbeitnehmer
und 3.080 Beamte.
f) Art und Ausgestaltung von Versorgungszusa-
gen, die nicht in der Bilanz auszuweisen sind -
Zusatzversorgung- (vgl. § 86 Abs. 2 Nr. 12
KommHV-Doppik)
Die Stadt Nürnberg meldet ihre tarifbeschäftigten Ar-
beitnehmer/-innen bei der Zusatzversorgungskasse
der Bayerischen Gemeinden an und berechnet,
überweist und versteuert die arbeitgeberfinanzierten
Umlagen und Beiträge für die späteren Betriebsren-
ten der Beschäftigten. Der aktuelle Umlagesatz be-
trägt 3,75%, der Zusatzbeitragssatz 4%. Es werden
nur Umlagen und Beiträge für aktive Arbeitnehmer/ -
innen der Stadt Nürnberg an die Zusatzversorgungs-
kasse abgeführt. Im Jahr 2021 handelte es sich hier-
bei um eine Gesamtsumme von ca. 21,1 Mio. €.
Grundlage für die durch den Arbeitgeber abzuführen-
den Beträge ist das sog. zusatzversorgungspflichtige
Einkommen, dies entspricht grundsätzlich dem steu-
erpflichtigen Ar beitslohn abzüglich der vermögens-
wirksamen Leistungen und des Job-Ticket-Zuschus-
ses.
g) Angaben zu Oberbürgermeister, Bürgermeis-
tern, Stadtratsmitgliedern und Ortssprecher n
(vgl. § 86 Abs. 2 Nr. 16 KommHV-Doppik)
Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg:
Marcus König (CSU)
Weitere Bürgermeister:
2. Bürgermeisterin: Prof. Dr. Lehner, Julia (CSU)
3. Bürgermeister: Vogel, Christian (SPD)
315
Anhang zum Jahresabschluss 2021
Sonstige Angaben
_____________________________________________________________________________________________________
49
Ehrenamtliche Stadtratsmitglieder ab 01.05.2014 (bis 31.12.2021)
Partei Familienname Vorname
Partei Familienname Vorname
SPD Ahmed Nasser
CSU Pirner Thomas
SPD Arabackyj Claudia
CSU Prof. Dr. Scheurlen Wolfram
SPD Bieswanger Jasmin
CSU Schuh Konrad
SPD Dr. Blaschke Ulrich
CSU Seel Catrin
SPD Brehm Thorsten
CSU Sendner Kilian
SPD Dix Harald
GRÜNE Arzten Paul
SPD Goldmann Dieter
GRÜNE Bielmeier Andrea
SPD Gradl Lorenz
GRÜNE Bock Mike
SPD Groh Gerhard
GRÜNE Friedel Andrea
SPD Härtel Elke
GRÜNE Keller Natalie
SPD Kayser Christine
GRÜNE Klaßen Gabriele
SPD Liberova Diana
GRÜNE Küfner Kai
SPD Meissner Fabian
GRÜNE Lörincz Reka
SPD Penzkofer-Röhrl Gabriele GRÜNE Mletzko Joachim
SPD Dr. Prölß-Kammerer Anja
GRÜNE Pflaum Maik
SPD Vogel Christian
GRÜNE Sahin Cengiz
SPD Yilmaz Yasemin
GRÜNE Scherzer Uwe
SPD Ziegler Michael
GRÜNE Schüller Marc
CSU Alesik Nicole
GRÜNE Yiyit Lemia
CSU Bälz Claudia
LINKE Demir Özlem
CSU Böhm Kerstin
LINKE Flach Gomez Kathrin
CSU Buchsbaum Helmine
LINKE Padua Marion
CSU Eichelsdörfer Daniela
LINKE Schüller Titus
CSU Frank Daniel
FWN Damm Alexander
CSU Grether Marion
FWN Dörfler Jürgen
CSU Dr. Gsell Klemens
ÖDP Gehrke Jan
CSU Dr. Heimbucher Otto
ÖDP Hager Inga
CSU Heinemann Rita
FDP Sormaz Ümit
CSU Henning Werner
Guten Thiele Alexandra
CSU Kasfiki Eleni
PIRATEN Betz Florian
CSU Körner Tatjana
AfD Feder Michael
CSU Krieglstein Andreas
AfD Hubscher
Roland-
Alexander
CSU Prof. Dr. Lehner Julia
AfD Krestel Klaus-Rudolf
316
Anhang zum Jahresabschluss 2021
Sonstige Angaben
_____________________________________________________________________________________________________
50
CSU Müller Max
AfD Schlesinger Willibald
CSU Nachtigall Rainer
Politbande Buholzer Sepúlveda Ernesto
Berufsmäßige Stadtratsmitglieder:
Referat für Finanzen, Personal und IT Harald Riedel
Gesundheits- und Umweltreferat Britta Walthelm
Referat für Schule und Sport Cornelia Trinkl
Referat für Jugend, Familie und Soziales Elisabeth Ries
Planungs- und Baureferat Daniel F. Ulrich
Wirtschaftsreferat: Dr. Michael Fraas
Ortssprecher:
Stadtteil Brunn: Herbert Kratzer
h) Weitere Angaben
Die Stadt nimmt das Wahlrecht zur Aktivierung von Bauzeitzinsen wahr.
317
Anhang zum Jahresabschluss 2021
Korrekturen zur Eröffnungsbilanz
_____________________________________________________________________________________________________
51
Korrekturen zur Eröffnungsbilanz
Im Jahr 2021 wurden keine auf den Zeitpunkt der
Erstellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2005 be-
zogenen, erfolgsneutral, d. h. direkt mit dem Eigen-
kapital, respektive Basiskapital, verbuchten Korrek-
turen durchgeführt.
318
Anhang zum Jahresabschluss 2021
Ergebnisrechnung – Allgemeine Erläuterungen
_____________________________________________________________________________________________________
52
Erläuterungen zur Ergebnisrechnung
Die Ergebnisrechnung 2021 schließt mit einem Über-
schuss von 18,0 Mio. €. Geplant war ein Fehlbetrag
von 48,8 Mio. €. Im Vorjahr wurde ein Fehlbetrag von
12,9 Mio. € erzielt.
Die höchsten Planabweichungen ergaben sich dabei
bei der Gewerbesteuer (104,2 Mio. € über Plan), dem
Einkommensteueranteil (10,6 Mio. € über Plan) so-
wie bei den Zuweisungen und Zuschüssen (70,4 Mio.
€ über Plan). Bei letzterer Position bestehen die Ab-
weichungen vor allem bei den Zuweisungen vom
Land (29,9 Mio. € Erstattungen für Corona -Testzen-
tren), bei den Zuweisungen vom Land (Lehr-/Kinder-
betreuungspersonal) (9,8 Mio. € über dem Plan we-
gen verspäteter Schlusszahlungen für 2020) und bei
den Schlüsselzuweisungen (6,3 Mio. €) . Die Sozial-
transferaufwendungen lagen 28,9 Mio. € unter dem
Plan, insb. bei der Familien - und Jugendhilfe). Die
Zinserträge aus der Verzinsung Gewerbesteuer hin-
gegen erreichten 10,0 Mio. € über Plan. Bei den Per-
sonalaufwendungen lagen sowohl die Bezüge und
Vergütungen unter dem Plan (7,2 Mio. €), als auch
die Zuführungen zu Pensions-/Beihilferückstellungen
(9,3 Mio. €). Aufgrund der mangelnden Planbarkeit
bestimmter Sachverhalte, insb. beim Abgang von
Anlagevermögen und der Bildung von Rückstellun-
gen, ergaben sich hohe Ist -Planabweichungen bei
den sonstigen ordentlich en Erträgen und Aufwen-
dungen.
Damit ergibt sich für den Verlauf der wichtigsten Er-
träge Gewerbesteuer, Einkommen steueranteil und
Schlüsselzuweisungen im Ist das in Abb. 1 darge-
stellte Bild. Zum Vergleich wird hierbei auch die Ent-
wicklung des Aufwands aus der Bezirksumlage dar-
gestellt.
Nach einem Rückgang bei den Erträgen aus der Ge-
werbesteuer in 2020 wurde in 2021 der positive
Trend der letzten Jahre fortgesetzt. Diese stiegen um
131,2 Mio. €. Dasselbe gilt für die Erträge aus dem
Gemeindeanteil an der Ei nkommensteuer, die seit
2010 kontinuierlich angestiegen waren und nach ei-
nem Rückgang von 2020 zu 2019 (-16,0 Mio. €) wie-
der anstiegen (+ 23,9 Mio. € von 2021 zu 2020).
Die Erträge aus Schlüsselzuweisungen können star-
ken Schwankungen unterliegen, stiegen aber in den
letzten Jahren kontinuierlich an. In 2021 erfolgte im
Vergleich zum Vorjahr jedoch ein Rückgang von 15,2
Mio. €.
Die Bezirksumlage stieg in 2021 weiter auf 213,0
Mio. €. Hier geht der Trend seit Jahren spürbar nach
oben.
319
Anhang zum Jahresabschluss 2021
Ergebnisrechnung – Allgemeine Erläuterungen
_____________________________________________________________________________________________________
53
Abb. 1: Entwicklung wichtiger Erträge und Aufwendungen des Gesamthaushaltes
Einer Analyse der ordentlichen Erträge und Aufwen-
dungen kommt besondere Bedeutung zu, da bei ei-
ner Gegenüberstellung beider Zahlen die Leistungs-
fähigkeit einer Kommune in Bezug auf die Deckungs-
fähigkeit ihrer Aufwendungen aus den Erträgen be-
urteilt werden kann. Die Aufwendungen und Erträge
sind dabei um die Finanzerträge und -aufwendungen
und außerordentliche Positionen bereinigt.
In 2021 sind die ordentlichen Erträge gegenüber
dem Vorjahr um 7,6 % oder 161,5 Mio. € gestiegen.
Die ordentlichen Aufwendungen weisen eine Steige-
rung von 180,7 Mio. € (entsprechend 8,6 %) auf. Es
ergibt sich dadurch ein rechnerischer Aufwandsde-
ckungsgrad (ordentliche Erträge/ordentliche Aufwen-
dungen) in Höhe von 99,7%. Da diese Kennzahl un-
ter 100 % liegt, konnten die ordentlichen Aufwendun-
gen nicht vollständig durch ordentliche Erträge ge-
deckt werden. Eine Besonderheit liegt in 2021 jedoch
darin, dass die außerplanmäßigen Abschreibungen
von Gebäuden der kameralen Vermögensrechnung
unter den ordentlichen Aufwendungen geführt sind,
die korrespondierenden Erträge a us Auflösungen
von Sonderposten jedoch unter den außerordentli-
chen Erträgen. Bereinigt um diese Abschreibungen
läge der Werte bei 104,1%. Im Vorjahr lag diese
Kennzahl bei 100,5 %.
Im Folgenden werden nun die einzelnen Positionen
der Ergebnisrechnung detaillierter betrachtet.
.
352 354 379
424
384 390
436 447 470 477 421
552
182 192 210 228 243 262 275 297 308 324 308 332
135 161 148 181153 173 181 200 220 229 249 234
124 132 145 140 152 152 159 167 183 197 203 213
0
100
200
300
400
500
600
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
in Mio. Euro
Gewerbesteuer
Einkommensteuerant
eil
Schlüsselzuweisung
Bezirksumlage
320
Anhang zum Jahresabschluss 2021
Ergebnisrechnung – Erträge
_____________________________________________________________________________________________________
54
Erträge
Steuererträge (in €) Ist 2021 Plan 2021 Ist 2020
Grundsteuer A -291.070,58 -290.000,00 -294.942,92
Grundsteuer B -122.703.917,08 -121.900.000,00 -122.400.656,62
Gewerbesteuer -552.214.850,81 -448.000.000,00 -421.013.582,85
Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer -331.560.329,00 -321.000.000,00 -307.658.323,00
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer -94.451.631,00 -90.100.000,00 -94.527.995,00
Hundesteuer -2.068.406,28 -1.900.000,00 -1.935.225,43
Zweitwohnungssteuer -1.041.206,48 -800.000,00 -926.959,33
Summe -1.104.331.411,23 -983.990.000,00 -948.757.685,15
Steuererträge
Die Steuererträge belaufen sich im Ist 2021 auf
1.104,3 Mio. € und liegen damit 155,6 Mio. € über
dem Vorjahreswert (+16,4 %) sowie 120,3 Mio. €
über dem Planwert von 984 Mio. €.
Die Mehrerträge sind wesentlich durch die Gewerbe-
steuer als wichtigste Ertragsquelle der Stadt Nürn-
berg begründet: Dem Planwert von 448,0 Mio. € ste-
hen tatsächliche Erträge in Höhe von 552,2 Mio. € in
2021 gegenüber. Das bedeutet ein Plus von 104,2
Mio. €. Im Vergleich zu 2020 haben sich die Gewer-
besteuererträge um 131,2 Mio. € erhöht – der Grund
hierfür waren Nachholzahlungen aus den guten Vor-
jahren vor 2020. Damit setzt sich der positive Trend
bei der Gewerbesteuer nach Rückgängen in 2009,
2014 und in 2020 vorläufig wieder fort.
Auch der Gemeindeanteil an der Einkommen -
steuer hat sich gegenüber dem Vorjahr deutlich ver-
bessert und überschreitet mit 331,6 Mio. € den im
letzten Jahr erzielten Wert von 307,7 Mio. € um 23,9
Mio. €, respektive 7,8 %.
Beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer wurde
annähernd das Vorjahresergebnis erreicht (94,5 Mio.
€).
Die Erträge aus der Grundsteuer B fielen geringfü-
gig, d.h. um 0,3 Mio. € höher aus als im Vorjahr.
Grundsteuer A, Hunde - und Zweitwohnungssteuer
weichen nur geringfügig von den Plan - und Vorjah-
reswerten ab.
Auf der folgenden Seite find en Sie eine grafische
Darstellung der Entwicklung der Steuererträge seit
1999. Bei der Betrachtung der Indexwerte
(1999=100) zeigen sich im zeitlichen Verlauf deutli-
che Unterschiede. Insgesamt haben sich die Steu-
ererträge um 94,8 % erhöht. Die Umsatzsteuer ist
durch politische Sondereffekte überproportional ge-
stiegen.
321
Anhang zum Jahresabschluss 2021
Ergebnisrechnung – Erträge
_____________________________________________________________________________________________________
55
Abb. 2: Entwicklung der Steuererträge seit 1999 absolut
322
Anhang zum Jahresabschluss 2021
Ergebnisrechnung – Erträge
_____________________________________________________________________________________________________
56
Abb. 3: Entwicklung der Steuererträge seit 1999 indexiert
323
Anhang zum Jahresabschluss 2021
Ergebnisrechnung – Erträge
_____________________________________________________________________________________________________
57
Zuweisungen, Zuschüsse und sonstige
Transfererträge
Wie bereits im Jahresabschluss 2020 ist auch 2021
bei den Erträgen aus Zuweisungen und Zuschüssen
ein erheblicher Anstieg zu berichten: Die Erträge aus
Zuweisungen und Zuschüssen liegen um 3,7 Mio. €
(0,6 %) über dem Rechnungsergebnis des Jahres
2020 und 70,4 Mio. € (13,1 %) über dem Plan.
Die Schlüsselzuweisungen sanken im Vergleich
zum Vorjahr um 15,2 Mio. €. Ursächlich hierfür war
insbesondere der Rückgang bei der bayernweit zu
verteilenden Schlüsselmasse um rund 120 Mio. €.
Aber auch der prozentuale Anteil der Stadt Nürnberg
am Gesamtvolumen lag in 2021 etwas unter dem An-
teil des Vorjahres, was u. a. auf die im bayernweiten
Vergleich überpr oportional gestiegene Steuerkraft
der Stadt Nürnberg, als eine der wichtigen Berech-
nungsparameter, zurückzuführen ist.
Die Zuweisungen vom Land aus der Grunder-
werbsteuer sind im Vergleich zum Vorjahr um 9,2
Mio. € höher ausgefallen. Der Planwert wurde um 5,1
Mio. € überschritten. Der Grund hierfür lag in der wei-
terhin hohen Umsatzlage auf dem Immobilienmarkt.
Die Zuweisungen vom Land stiegen um 27,9 Mio.
€. Dieser Zuwachs ist überwiegend zurückzuführen
auf die Kostenerstattungen für die kommunalen
Testzentren.
Mit den Zuweisungen vom Land (Sozialtransfer)
beteiligt sich der Freistaat an den Zuschüssen für die
Kinderbetreuungseinrichtungen freier Träger. Die Er-
träge fielen 2021 im Vergleich zum Vorjahr planmä-
ßig um 16,8 Mio. € höher aus.
Die Mehrerträge gegenüber dem Ist 2020 von 19,0
Mio. € im Bereich der Zuweisungen für Kita-/Schul-
betrieb beruhen darauf, dass verspätet eingegan-
gene S chlusszahlungen an Lehrpersonalzuschüs-
sen für 2020 nicht mehr abgegrenzt werden konnten
(10,3 Mio. €), die Schlusszahlungen für 2021 jedoch
enthalten sind.
Bei den Sonstigen Zuweisungen, Zuschüssen,
Spenden ist der Rückgang im Vergleich zum Vorjahr
dadurch zu erklären, dass in 2020 ein Ausgleich der
Gewerbesteuermindereinnahmen von 61,7 Mio. €
seitens des Bundes und des Landes enthalten war.
Leicht abgeschwächt wird dieser Rückgang durch ei-
nen Anstieg bei den Zuweisungen vom Land (kon-
sumtive MIP-Maßnahme) um 5,2 Mio. €. Diese Erhö-
hung in 2021 ist größtenteils auf das neue Förder-
programm „Budget für integrierte Fachunterrichts-
räume an berufsqualifizierenden Schulen“ zurückzu-
führen.
Bei den sonstigen Transfererträgen wurden
0,8 Mio. € mehr als im Vorjahr erzi elt. Hier sind z.B.
Erstattungen für die Unterbringung von Asylbewer-
bern enthalten.
324
Anhang zum Jahresabschluss 2021
Ergebnisrechnung – Erträge
_____________________________________________________________________________________________________
58
Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen
(in €)
Ist 2021 Plan 2021 Ist 2020
Schlüsselzuweisungen vom Land -234.302.324,00 -228.000.000,00 -249.455.864,00
Zuweisung zum Verwaltungsaufwand -19.097.929,68 -19.096.800,00 -19.097.708,64
Zuweisungen Land Grunderwerbssteuer -43.121.799,34 -38.000.000,00 -33.883.882,74
Einkommensteuerersatz
(Familienleistungsausgleich)
-23.219.511,00 -21.000.000,00 -21.591.722,00
Zuweisungen vom Land -29.531.925,43 -29.872.001,97 -26.967.624,26
Zuweisungen vom Land (Sozialtransfer) -88.324.080,58 -85.997.686,00 -71.466.732,50
Zuweisung für Schulbetrieb/Beförderung -108.649.464,74 -99.284.853,54 -89.651.336,14
Sonstige Zuweisungen, Zuschüsse, Spenden -32.672.803,73 -17.506.174,14 -88.438.459,88
Summe -606.752.743,63 -536.378.865 -603.119.438,61
Sonstige Transfererträge (in €) Ist 2021 Plan 2021 Ist 2020
Leistungen v. Sozialleistungsträgern avE -1.337.365,29 -1.153.430,00 -1.379.869,61
Sonstige Ersatzleistungen avE -702.902,65 -216.600,00 -442.686,55
Kostenbeitr./Aufwendungsersatz/Kostener-
satz. iE -2.814.822,32 -2.214.189,00 -2.669.100,57
Leistungen von Sozialleistungsträgern iE -860.687,54 -872.450,00 -779.434,86
Sonstiges -2.051.165,80 -1.710.769,00 -1.722.950,70
Summe -7.766.943,60 -6.167.438,00 -6.994.042,29
325
Anhang zum Jahresabschluss 2021
Ergebnisrechnung – Erträge
_____________________________________________________________________________________________________
59
Leistungsentgelte
Die Leistungsentgelte werden in öffentlich -rechtlich
und privatrechtlich erhobene Entgelte unterschieden.
Die Leistungsentgelte waren um 2,2 Mio. € höher als
2020, die Planung unterschritten sie um 17,1 Mio. €.
Bei den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten
bewegen sich die realisierten Erträge um 0,37 Mio. €
über dem Vorjahreswert.
Bei den Verwaltungsgebühren ist ein Mehrertrag von
2,0 Mio. € gegenüber dem Ist 2020 beispielsweise im
Bereich der Kfz -Zulassung und des Melde - und
Passwesens im Einwohneramt festzustellen.
Bei den Gebühren für öffentlich -rechtliche Nutzun-
gen wurden 0,4 Mio. € weniger als im Vorjahr erzielt.
Die „Wohn- und Verpflegungsgebühren sanken um
2,4 Mio. € gegenüber 2020. Ursächlich ist der Rück-
gang der anerkannten Asylbewerber in kommunalen
Gemeinschaftsunterkünften.
Der bei den öffentlich-rechtlichen Eintrittsgeldern im
Vorjahr aufgrund der pandemiebedingten Schließun-
gen stark gesunkene Wert hat sich in 2021 nochmals
verringert (Rückgang um 0,3 Mio. € im Vergleich zu
2020).
Bei den privatrechtlichen Leistungsentgelten wa-
ren Mehrerträge im Vergleich zum Vorjahr in Höhe
von 1,9 Mio. € zu verbuchen. Ursache für diese Er-
höhung sind hauptsächlich Steigerungen bei den
sonstigen privatrechtlichen Entgelten (+ 1,2 Mio.€)
und hier u.a. Erhöhungen bei den Materialgeldern.
326
Anhang zum Jahresabschluss 2021
Ergebnisrechnung – Erträge
_____________________________________________________________________________________________________
60
Erträge aus Leistungsentgelten (in €) Ist 2021 Plan 2021 Ist 2020
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
davon:
-72.147.371,47 -83.362.021,66 -71.777.450,82
Verwaltungsgebühren -19.877.705,22 -19.868.267,67 -17.909.481,44
Gebühren für öffentlich-rechtl. Nutzungen -20.080.777,11 -24.755.330,00 -20.441.201,52
Bestattungsgebühren öffentlich-rechtl. -3.182.555,56 -3.170.000,00 -2.767.959,88
Wohn-/Verpflegungsgebühren öff.-rechtl. -8.237.811,41 -10.221.000,00 -10.679.613,20
Eintrittsgelder (öffentlich-rechtl.) -6.913.487,62 -10.612.653,00 -7.231.361,48
Sonstige öffentlich-rechtliche Entgelte -13.855.034,55 -14.734.770,99 -12.747.833,30
Privatrechtliche Leistungsentgelte -36.135.652,01 -42.060.945,77 -34.264.487,05
Erträge aus Verkauf privatrechtlich -3.541.003,25 -3.353.155,00 -3.144.878,79
Miet- und Pachterträge -3.541.003,25 -3.353.155,00 -3.144.878,79
Erbbauzinsen -2.998.025,30 -2.873.166,55 -2.947.465,80
Ersatzleistungen -1.991.425,32 -2.534.627,27 -1.909.088,96
Privatrechtliche Eintrittsgelder -348.442,72 -1.337.116,00 -331.398,44
Privatrechtliche Teilnehmerbeiträge -2.314.040,84 -4.210.159,84 -2.166.790,61
Sonstige privatrechtliche Entgelte -9.336.315,11 -9.750.376,98 -8.179.395,08
Summe -108.283.023,48 -125.422.967,43 -106.041.937,87
327
Anhang zum Jahresabschluss 2021
Ergebnisrechnung – Erträge
_____________________________________________________________________________________________________
61
Kostenerstattungen und Umlagen
Die Kostenerstattungen und Kostenumlagen stiegen
2021 gegenüber 2020 um 5,4 Mio. € (1,7 %). Der Plan-
wert wurde hingegen um 36,0 Mio. € überschritten.
Bei den Erträgen aus Erstattungen vom Bund wurden
Mehrerträge gegenüber dem Vorjahr in Höhe von
8,4 Mio. € erzielt. Der Grund hierfü r liegt in den gestie-
genen Transferleistungen für die Grundsicherung nach
dem SGB XII.
Bei den Erstattungen vom Land gingen die Erträge ge-
genüber 2020 nur leicht um 0,8 Mio. € zurück.
Die Erstattungen von Gemeinden/Gemeindeverbän-
den lagen um 1,0 Mio. € unt er dem Vorjahresniveau,
insb. von den Mitgliedsgemeinden des VGN für den
grenzüberschreitenden Verkehr.
Die Erstattungen vom Bezirk liegen 2,8 Mio. € unter
dem Vorjahreswert. Diese Position ist abhängig von den
durchgeführten Abrechnungen für die Delegatio n im
Rahmen des SGB XII und entsprechend volatil.
Die Erstattungen von Zweckverbänden und kommu-
nalen Sonderrechnungen stiegen im Vergleich zum
Vorjahr um 2,2 Mio. €. Dies ist überwiegend zurückzu-
führen auf gestiegene Erstattungen bei den Aufwendun-
gen für e ntstandene Personalkosten nach dem Auf-
wandsausgleichsgesetz. Demnach waren aufgrund der
Coronapandemie die erstattungsfähigen Zeiträume im
Rahmen des Beschäftigungsverbots für Schwangere
deutlich länger.
Bei dem Posten „Erstattungen von privaten Unterneh-
men u. a .“ handelt es sich um Kostenerstattungen von
öffentlichen Unternehmen, bei denen die Stadt nicht
überwiegend beteiligt ist, von privaten Unternehmen so-
wie vom übrigen Bereich (Privatpersonen und gemein-
nützige Stiftungen). Ein Großteil des Rechnungse rgeb-
nisses 2021 dieser Position machen die Erstattungen
von der Zentralen Abrechnungsstelle der Krankenkas-
sen (ZAST) an die Integrierte Leitstelle der Feuerwehr
für die Durchführung der Alarmierung des Rettungs-
dienstes aus.
Bei der Position „VKE Eigenbetriebe“ handelt es sich um
die Verwaltungskostenerstattungen der Eigenbetriebe
an die Stadt.
328
Anhang zum Jahresabschluss 2021
Ergebnisrechnung – Erträge
_____________________________________________________________________________________________________
62
Erträge aus Kostenerstattungen und
Umlagen (in €)
Ist 2021 Plan 2021 Ist 2020
Erstattungen vom Bund -138.186.184,63 -139.276.900,00 -129.766.193,76
Erstattungen vom Land -79.753.397,94 -59.785.859,12 -80.571.384,33
Erstattungen von Gemeinden/ Gemeindeverbän-
den -27.238.475,79 -22.659.104,00 -28.195.203,19
Erstattungen Bezirk (Sozialleistungen) -15.883.555,00 -10.299.570,00 -18.656.432,82
Erstattungen von Zweckverbä
nde, kommunalen Sonderrechnungen
-18.901.831,26 -15.521.009,27 -16.742.973,47
Erstattungen vom NürnbergStift -217.398,70 -300.325,56 -198.943,01
Erstattungen vom ASN -710.638,68 -836.190,22 -675.881,72
Erstattungen vom Klinikum -5.776.722,86 -3.155.618,00 -6.974.155,77
Erstattungen von SUN -2.250.056,71 -1.994.311,97 -2.189.207,13
Erstattungen von NürnbergBad -231.482,97 -242.670,00 -281.296,01
Erstattungen vom FSN -14.605,19 -7.720,00 -6.166,71
Erstattungen von SÖR -2.820.942,07 -2.400.052,27 -2.644.859,57
VKE Eigenbetriebe -9.114.411,00 -9.114.401,00 -9.114.411,00
Erstattungen priv. Unternehmen u.a. -12.371.233,82 -11.829.369,89 -12.037.623,85
Erstattungen vom Staatstheater Nürnberg -513.118,61 -592.897,00 -526.346,82
Summe -313.984.055,23 -278.015.998,30 -308.581.079,16
Sonstige ordentliche Erträge
Die ertragswirksame Auflösung von Sonderpos-
ten, insbesondere von Zuschüssen aus vergange-
nen Jahren, ist gegenüber 2020 gesunken (- 1,9 Mio.
€). Im Vorjahr war ein Sondereffekt enthalten gewe-
sen, da anlässlich der Kapitaleinbringung von Grund-
stücken in die WBG Nürnberg Beteiligungs GmbH
(WBGB) der volle Sonderposten der eingebrachten
Grundstücke aufgelöst wurde (5,9 Mio. €). Für 2021
ist noch anzumerken, dass der aus der außerplan-
mäßigen Abschreibung von Grundstücken aus der
kameralen Vermögensrechnung (s. Abschnitt Ab-
329
Anhang zum Jahresabschluss 2021
Ergebnisrechnung – Erträge
_____________________________________________________________________________________________________
63
schreibungen) resultier ende Ertrag aus der Auflö-
sung der korrespondierenden Sonderposten unter
den außerordentlichen Erträgen verbucht ist.
Die sonstigen ordentlichen Erträge gingen gegen-
über dem Vorjahr um 3,7 Mio. € zurück. Dies ist vor
allem auf Veränderungen bei der Position „Sonsti-
ges“ zurückzuführen. Letztere enthält 2021 3,4 Mio.
€ weniger Erträge als 2020. Enthalten sind hier. u.a.
Erträge aus dem Verkauf von Grundstücken und Ka-
pitaleinbringungen in die Eigenbetriebe Nürnberg-
Stift und NürnbergBad sowie das Klinikum, insge-
samt 16,3 Mio. €. Im Vorjahr konnten bei den Erträ-
gen aus dem Abgang von Grundstücken und ande-
ren Vermögensgegenständen 18,1 Mio. € erzielt
werden. Ebenso wurden geringere Erträge aus Auf-
lösung von Rückstellungen realisiert ( -1,7 Mio. €).
Geringfügig kompe nsiert wird dieser Rückgang
durch Mehrerträge bei den Verzugs - und Beitrei-
bungsentgelten (+ 0,5 Mio. €) und bei den Aktivierten
Bauzeitzinsen (+ 0,3 Mio. €).
Die Konzessionsabgabe ging um 0,9 Mio. € zurück.
Hinzu kommen Erträge aus der Auflösung/Herabset-
zung von Rückstellungen (außer Personalrückstel-
lungen) in Höhe von 16,2 Mio. € (Vorjahr: 16,6 Mio.
€): Darunter fallen u. a. Erträge aus der Auflösung
von Rückstellungen für Instandhaltung, für Pro-
zessrisiken, für Altlasten und Verlustausgleiche. Wie
die Erträge aus der Neutralisation von Rückstellun-
gen entziehen sich auch die Erträge aus der Auflö-
sung/Herabsetzung von Rückstellungen weitgehend
einer Planung.
Die Bestandsveränderungen enthalten insb. die
Ergebnisse der seit 2019 durchgeführten periodi-
schen Inventur. In 2021 sind hier vor allem Inventur-
differenzen bei der Feuerwehr, den Museen, dem
Stadtarchiv und der Kunsthalle enthalten.
Erträge aus der Auflösung Sonderposten
(in €)
Ist 2021 Plan 2021 Ist 2020
Erträge aus Auflösung Sonderposten -53.972.548,60 -48.347.713,5 -55.861.297,46
Sonstige ordentliche Erträge (in €) Ist 2021 Plan 2021 Ist 2020
Ordnungsrechtliche Erträge (Bußgelder) -540.696,42 -517.500,00 -558.006,78
Verzugs- und Beitreibungsentgelte -2.942.395,16 -2.025.800,00 -2.400.670,44
Erträge a. d. Gewähr. v. Bürgschaften, Gewähr-
verträge usw. -542.934,76 -621.000,00 -774.092,97
Erträge aus Ausgleichszahlungen -3.465,33 -1.200.000,00 -1.155,00
Konzessionsabgabe -39.194.324,00 -37.200.000,00 -40.072.577,01
Aktivierte Bauzeitzinsen -502.945,79 -350.000,00 -251.221,68
Neutralisation Zahlungen Aufwandsrückstellung 0,00 0,00 0,00
Sonstiges -35.768.146,23 -1.932.941,00 -39.147.797,05
Aktivierte Eigenleistungen, Honorare -6.936.499,80 -7.228.113,48 -7.444.640,18
330
Anhang zum Jahresabschluss 2021
Ergebnisrechnung – Erträge
_____________________________________________________________________________________________________
64
Bestandsveränderungen -101.426,79 0,00 -92.543,25
Summe -79.494.907,69 -43.847.241,00 -83.205.520,93
Aufwendungen
Personal- und
Versorgungsaufwendungen
Die Personal- und Versorgungsaufwendungen
sind insgesamt um 6,2 Mio. € gegenüber dem Vor-
jahr gesunken, gegenüber der Planung wurden so-
gar 11,8 Mio. € weniger aufgewendet. Bei den Per-
sonalaufwendungen für aktive Mitarbeitende liegt
der Wert um 16,0 Mio. € über dem Vorjahreswert, je-
doch um 11,1 Mio . € unter dem Planwert 2021. Bei
den Versorgungsaufwendungen entstanden nur
geringfügige Abweichungen gegenüber dem Plan
2021 in Höhe von -0,7 Mio. €, gegenüber dem Vor-
jahr war die Abweichung mit -22,2 Mio. € jedoch er-
heblich.
Personalaufwendungen:
Im Be reich der Personalaufwendungen sind insbe-
sondere Mehraufwendungen gegenüber 2020 bei
den Bezügen und Vergütungen i. H. v. 15,1 Mio. €
entstanden. Der Anstieg gegenüber 2020 ist auf die
Tariferhöhung bei den Arbeitnehmern (+1,4 % ab Ap-
ril 2021), die Besoldungserhöhung bei den Beamten
(+1,4 % ab Januar 2021) sowie auf Stellenschaffun-
gen zurückzuführen.
Insgesamt blieben die Aufwendungen für Bezüge
und Vergütungen jedoch um 7,25 Mio. € unter der
dem Planwert für 2021. Bei der Ermittlung dieses
Planwertes wurde n u.a. die Stellenschaffungen für
2021 berücksichtigt. Die neu geschaffenen Stellen
konnten jedoch nicht vollständig besetzt werden. Zu-
dem waren gegenüber der Planung 2021 geringere
Aufwendungen bei Dozenten und Praktikanten zu
verzeichnen, was auf die Cor ona-Maßnahmen in
2021 zurückzuführen war.
Die Position „Sonstige Rückstellungen für Aktive“
beinhaltet im Wesentlichen die Veränderungen bei
den Rückstellungen für Altersteilzeit und den Rück-
stellungen für nicht angetretenen Urlaub. Bei den Ar-
beitnehmer/innen wurden in 2021 mehr ATZ -Ver-
träge wirksam, dadurch stiegen die Erträge für Neut-
ralisationen um 0,8 Mio. €. Bei den Urlaubsrückstel-
lungen wurde per Saldo in 2021 eine Zuführung in
Höhe von 1,2 Mio. € verbucht (Vorjahr: 1,0 Mio. €)
Die Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen
für aktive Mitarbeiter/-innen fielen gegenüber dem
Vorjahr um 1,4 Mio. € geringer aus, was sich im nor-
malen Schwankungsbereich bei den Pensionsrück-
stellungen der Stadt Nürnberg bewegt.
Die Zuführungen zu den Beihilferückstellungen für
Aktive fielen gegenüber dem Ist des Vorjahres deut-
lich geringer aus ( -4,3 Mio. €). Grund für diesen
Rückgang waren verringerte Verhältniswerte von
„ausgezahlten Beihilfen für Versorgungsempfänger
zu ausgezahlten Versorgungsbezügen p.a.“. Dies ist
für di e Beihilferückstellungen relevant, da sich die
Beihilferückstellungen als prozentualer Anteil (mittels
obiger Verhältniswerte) von den Pensionsrückstel-
lungen errechnen.
Versorgungsaufwendungen:
Die Versorgungsaufwendungen beinhalten überwie-
gend Zuführungen zu Rückstellungen für Pensio-
nen und Beihilfen für Versorgungsempfänger .
Die Zuführung zu den Pensionsrückstellungen ver-
ringerte sich um 10,3 Mio. € gegenüber dem Vorjahr.
Die Verringerung der Zuführung in 2021 gegenüber
dem Jahr 2020 hängt mit den unterschiedlichen Ver-
sorgungssteigerungen der Jahre 2020 und 2021 zu-
sammen (+3,2 % in 2020, +1,4 % in 2021).
331
Anhang zum Jahresabschluss 2021
Ergebnisrechnung - Aufwendungen
_____________________________________________________________________________________________________
65
Bei den Zuführungen zu den Beihilferückstellungen
für die Versorgungsempfänger gab es einen deutli-
chen Rückgang gegenüber dem Vorjahreswert
(-12,1 Mio. €). Hier macht sich bemerkbar, dass die
Verhältniswerte von „ausgezahlten Beihilfen für Ver-
sorgungsempfänger zu ausgezahlten Versorgungs-
bezügen p.a.“, die maßgeblich für die Höhe der Bei-
hilferückstellungen sind, in 2021 deutlich zurückge-
gangen sind.
Betrachtet man noch einmal die Zuführungen zu
den Pensions- und Beihilferückstellungen für ak-
tive Mitarbeiter und Versorgungsempfänger zu-
sammen, mussten hierfür gegenüber dem Vorjahr
28,0 Mio. € weniger und auch gegenüber dem Plan
2021 9,3 Mio. € weniger aufgewendet werden.
Personalaufwendungen (Aktive) (in €) Ist 2021 Plan 2021 Ist 2020
Personalaufwendungen 590.766.367,91 601.890.000,00 574.787.236,36
Bezüge Beamte 88.201.264,55 90.072.500,76 86.964.815,85
Bezüge Beamte-Lehrkräfte 85.520.410,94 85.467.462,87 82.899.897,71
Vergütungen Arbeitnehmer 274.862.079,66 277.222.722,51 263.269.997,97
Weitere Vergütungen 5.075.048,48 8.146.677,54 5.396.457,82
Sonstige Rückstellungen für Aktive 2.700.078,62 1.350.000,00 3.459.168,32
Beiträge Versorgungskassen 21.138.277,76 20.880.444,60 20.038.298,68
AG-Anteile Sozialversicher., Pausch.LSt 58.123.459,56 56.733.485,85 53.840.148,63
Beihilfen für Aktive 11.435.026,34 9.781.824,59 9.557.840,38
Zuf./Aufl. Pensionsrückstellung Aktive 38.378.141,00 43.866.856,70 39.761.972,00
Zuf./Aufl. Beihilferückstellung Aktive 5.332.581,00 8.368.024,58 9.598.639,00
Versorgungsaufwendungen 94.435.499,68 95.129.300,00 116.628.527,25
Neutralisation Versorgung/Beihilfen -122.036.180,09 -120.223.200,00 -119.316.410,52
Versorgung Beamte und Lehrkräfte 97.947.290,64 96.683.000,00 95.018.945,99
Versorgung Arbeitnehmer 7.261.757,51 7.716.000,00 7.815.482,55
Beihilfen für Versorgungsempfänger 17.547.387,53 16.450.000,00 17.023.450,71
Zuführ. /Aufl. Pensionsrückst. Versorgung 83.021.922,41 80.596.500,00 93.273.760,77
Zuführ. /Aufl. Beihilferückst. Versorgung 10.693.321,68 13.907.000,00 22.813.297,75
Summe Personal - und Versorgungsaufwen-
dungen insgesamt 685.201.867,59 697.019.300,00 691.415.763,61
332
Anhang zum Jahresabschluss 2021
Ergebnisrechnung - Aufwendungen
_____________________________________________________________________________________________________
66
Abb. 4 zeigt die Entwicklung der Zuführungen zu Al-
tersteilzeit- und Pensionsrückstellungen. Diese sind
durch externe Faktoren (gesetzliche Regelungen, Zeit-
punkt des Beschlusses von Besoldungs erhöhungen)
starken Schwankungen unterworfen, z. B. fiel die Zu-
führung zu den Pensionsrückstellungen 2019 wegen
zu berücksichtigender Besoldungserhöhungen für die
Jahre 2019 bis 2021 besonders hoch aus, auch 2013
beispielsweise war diese Besonderheit gegeben.
Die Zuführungen zur Altersteilzeitrückstellung sind seit
dem Jahr 2010 jahrelang aufgrund der Änderungen
der gesetzlichen/tarifvertraglichen Rahmenbedingun-
gen zurückgegangen. Seit 2019 ist nun wieder ein An-
stieg zu verzeichnen, da Altersteilzeit auch wied er für
Tarifbeschäftigte in gewissen Umfang möglich ist. Die
Zuführungen bewegen sich seitdem zwischen 3 und 5
Mio. €.
Auf der Zeitstrahlachse wird zusätzlich die Entwicklung
der Bezüge und Vergütungen als Referenzwert in Mio.
€ abgebildet.
Abb. 4: Entwicklung der Zuführungen zu Altersteilzeit- und Pensionsrückstellungen2
2 Die auf der Zeitstrahlachse angegebenen Bezüge und Vergütungen für die einzelnen Jahre stellen die Summe der in der o. a. Tab elle („Personal- und
Versorgungsaufwendungen“) aufgeführten Bezüge für Beamte/ Beamte-Lehrkräfte, Vergütungen für Arbeitnehmer und weitere Vergütungen dar. Aufgrund
der Umstrukturierung der Ergebnisrechnung ab 2014 mit der Umstellung auf den produktorientierten Haushalt, ergaben sich Verschiebungen innerhalb der
Positionen der Personalaufwendungen im Vergleich zur Glie derung bis 2013. Damit eine aussagekräftige Vergleichbarkeit möglich ist, wurden in dieser
Grafik auch die Werte bis 2013 nach neuer Logik angepasst.
64
86
70
80
73
125
110113 105
129
120
164
133
121
8
23
6 8 2 6 1 1 1 1 1 3 5 4
0
25
50
75
100
125
150
175
Ist 2008 Ist 2009 Ist 2010 Ist 2011 Ist 2012 Ist 2013 Ist 2014 Ist 2015 Ist 2016 Ist 2017 Ist 2018 Ist 2019 Ist 2020 Ist 2021
299 315 295 301 312 333 349 356 377 389 403 422 439 439
in Mio. €
Zuführung Pensionsrückstellungen
Zuführung Altersteilzeitrückstellungen
333
Anhang zum Jahresabschluss 2021
Ergebnisrechnung – Aufwendungen
_____________________________________________________________________________________________________
67
Sachaufwendungen und Abschreibungen
Die Aufwendungen für Sach - und Dienstleistun-
gen sanken insgesamt gegenüber dem Vorjahr um
10,5 Mio. €. Der Planwert wurde um 3,0 Mio. € unter-
schritten.
Unter der Rubrik „ Verbrauchsmittel und Ge-
brauchsgegenstände“ fielen die Aufwendungen um
rd. 1,7 Mio. € niedriger aus als im Vorjahr, 2020 wa-
ren insb. z.B. für Headsets und CO 2-Messgeräte
noch mehr Erstanschaffungen getätigt worden.
Die Position „ Strom, Gas, Wasser/Abwasser“ be-
wegt sich leicht über dem Vorjahresniveau (+ 0,5
Mio. €).
Im Bereich „Gebäudeunterhalt, -technik“ sind Ein-
sparungen gegenüber dem Plan in Höhe von
8,1 Mio. € und Minderaufwendungen gegenüber dem
Ist 2020 in Höhe von 7,7 Mio. € ersichtlich. Die Min-
deraufwendungen sind vorwiegend bei der Baupau-
schale aufgrund von Rückständen bei der Abarbei-
tung der Maßnahmen entstanden, gerade auch we-
gen der Corona-Pandemie.
Um rund 0,4 Mio. € gegenüber 2020 erhöhte sich die
Position „ Gebäudereinigung, Müll, Kanal, sons-
tige, insb. bei den hausverwaltenden Einheiten
(HVE).
Unter der Rubrik „ Lehrmittel, Schülerbeförderung
u. ä.“ hingegen verringerten sich die Aufwendungen
im Vergleich zum Vorjahr um 0,6 Mio. €.
Die Position „ Erstattungen an Dritte “ beinhaltet
100,3 Mio. € im Ist 2021 für den Servicebetrieb Öf-
fentlicher Raum (SÖR) zur Finanzierung des opera-
tiven Betriebs im Bereich des „Grau - und Grün“-Inf-
rastrukturvermögens der Stadt und des Winterdiens-
tes. Diese Aufwendungen stiegen gegenüber 2020
um 4,3 Mio. € an, entsprechend 3,0 %, u. a. aufgrund
von Kostensteigerungen.
Unter „Sonstiges“ sind u. a. die Zuführungen zur In-
standhaltungsrückstellung (Ist 2021: 15,0 Mio. €,
Vorjahr 15,9 Mio. €) und zu den Rückstellungen für
Altlasten (Ist 2021: 0,01 Mio. €, Vorjahr 1,2 Mio. €)
enthalten, die mangels valider Werte nicht geplant
werden.
Die Positi on „ Neutralisierung Rückstellungszah-
lungen Sach-und Dienstleistungen“ dient der Ge-
genbuchung der über die regulären Aufwandskonten
verbuchten Inanspruchnahme der Instandhaltungs-
rückstellungen.
Die Position „ Abschreibungen“ beinhaltet Ab-
schreibungen auf Forderungen und Abschreibungen
auf Anlagevermögen. Die Abschreibungen auf Sach-
anlagevermögen und immateriellem Vermögen sind
2021 gegenüber dem Vorjahr aufgrund des hohen
Investitionsniveaus angestiegen (von 104,7 Mio. €
auf 109,5 Mio. €). Zusätzlich wurden a ußerplanmä-
ßig 97,2 Mio. € an Gebäuden aus der kameralen Ver-
mögensrechnung abgeschrieben. Hintergrund war
die Bereinigung von Werten von vor 2005, bei denen
nicht von einer konsequenten Anwendung des kauf-
männischen Anschaffungs- und Herstellungskosten-
prinzips ausgegangen werden konnte. Den Aufwen-
dungen gegenüber stehen 37,0 Mio. € an außeror-
dentlichen Erträgen aus der Auflösung der entspre-
chenden Sonderposten. Als periodenfremder Auf-
wand steht der Abgang der Anlage im Bau für den
Konzertsaal ebenfalls im auß erordentlichen Ergeb-
nis (7,7 Mio. €). Aufgrund des Moratoriums dieses
Bauprojekts wurden die bisher angefallenen Kosten
i. H. von 9,8 Mio. € insgesamt in den Aufwand umge-
bucht.
.
Sachaufwendungen und Abschreibungen (in
€) Ist 2021 Plan 2021 Ist 2020
Aufwendungen Sach- und Dienstleistungen 272.907.058,08 275.917.556,06 283.400.491,36
Verbrauchsmittel und Gebrauchsgegenstände 12.647.175,70 11.727.914,84 14.307.954,73
334
Anhang zum Jahresabschluss 2021
Ergebnisrechnung – Aufwendungen
_____________________________________________________________________________________________________
68
Strom, Gas, Wasser/Abwasser, Kfz etc. 20.065.932,74 21.123.342,96 19.606.273,23
Gebäudeunterhalt, -technik 31.441.111,41 39.566.341,82 39.183.218,98
Unterhalt sonstiges Grundvermögen 5.963.450,94 5.668.580,23 5.043.941,59
Gebäudereinigung, Müll, Kanal, sonst. 23.334.233,73 21.797.921,52 22.953.124,20
Lehrmittel, Schülerbeförderung u.ä. 23.011.419,91 27.600.532,40 23.642.909,80
Erstattungen an Dritte 148.601.124,20 146.718.634,56 144.322.395,02
Sonstiges 15.912.693,61 1.714.287,73 18.131.671,67
Neutral. Rückstellungszahl. Sach-/Dienstl. -8.070.084,16 0,00 -3.790.997,86
Abschreibungen 208.498.669,70 106.301.728,67 106.502.399,46
Transferaufwendungen
Die Transferaufwendungen werden unterschieden in So-
zialtransferaufwendungen und in weitere Transferauf-
wendungen.
Die Sozialtransferaufwendungen umfassen dabei die
klassischen Sozialleistungen, die die Stadt selbst zu tra-
gen hat, wie beispielsweise die Kosten der Unterkunft im
SGB II oder die Familien- und Jugendhilfen. Hinzu kom-
men die Zuschüsse an soziale Einrichtungen, insbeson-
dere an die freien Träger der Kindertagesstätten. Diese
Teilmenge der Transferaufwendungen mit einem Volu-
men von 504 Mio. € (Vorjahr: 504 Mio. €) repräsentiert
ca. 22 % der gesamten ordentlichen Aufwendungen. Ge-
danklich hinzuaddieren sollte ma n an dieser Stelle
noch die Bezirksumlage, die aufgrund der Aufgaben-
schwerpunkte des Bezirks im Wesentlichen ebenfalls
aus Sozialausgaben besteht. Zusammen stellen diese
Positionen mit insgesamt 717 Mio. € (Vorjahr: 704 Mio.
€) rd. 31,3 % der ordentlichen Aufwendungen des Nürn-
berger Stadthaushalts dar.
Die weiteren Transferaufwendungen mit 181 Mio. €
(ohne Bezirksumlage) beinhalten sonstige Ausgleichs-
zahlungen. Diese sind z.B. die Gewerbesteuerumlage,
Verlustausgleiche an städtische Töchter und Eigenbe-
triebe, weitere Zuschüsse aufgrund gesetzlicher und so-
zialer Verpflichtungen, die allerdings nicht den Sozialbe-
reich betreffen, sowie Zuweisungen an das Land u. a. im
Rahmen der Krankenhausumlage. In der unten aufge-
führten tabellarischen Darstellung und in den nachfol-
genden Erläuterungen beinhaltet dieser Block auch die
oben angesprochene Bezirksumlage.
Sozialtransferaufwendungen mit Bezirksumlage
Die Zuschüsse an soziale Einrichtungen aus gesetz-
licher oder vertraglicher Verpflichtung stiegen gegen-
über dem Vorj ahreswert um 5,8 Mio. €, diese Position
erhöht sich seit Jahren aufgrund des anhaltenden Platz-
ausbaus bei Kindertageseinrichtungen freier Träger
nachhaltig.
Sozialtransferauf-
wendungen
Sozialleistungen,
Zuschüsse an soziale
Einrichtungen
Weitere Trans-
feraufwendungen
Weitere Zuschüsse und
Zuweisungen, Verlust-
ausgleiche, Gewerbe-
steuerumlage, Kran-
kenhausumlage
Bezirksumlage
335
Anhang zum Jahresabschluss 2021
Ergebnisrechnung – Aufwendungen
_____________________________________________________________________________________________________
69
Die Position Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsi-
cherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB
XII) stieg gegenüber dem Vorjahr um 5,5 Mio. € oder
8,8 %. Die Zuständigkeitsverlagerungen durch das Bay-
erische Teilhabegesetz I (BayTHG I) an den Bezirk wir-
ken sich noch immer auf die Entwicklungen in der Grund-
sicherung im Alter und bei Erwerbsminderung aus . In
2021 zeigt sich aber grundsätzlich wieder der reguläre
Anstieg aufgrund der Erhöhung der absoluten Leistungs-
beträge und auch der Fallzahlen. Die Kosten der Grund-
sicherung werden seit 2014 zu 100% vom Bund erstattet
(siehe dazu auch unter „Erträge aus Kostenerstattungen
und Umlagen“).
Unter den sonstigen Hilfen außerhalb von Einrichtun-
gen hat die Stadt marginal weniger als im Vorjahr aus-
gegeben. Hierbei handelt es sich insbesondere um Hil-
fen zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten sowie die
Leistungen im Rahmen der Beratungs- und Integrations-
richtlinie.
Bei Asylbewerberleistungen sind gegenüber dem Vor-
jahr 13,8 Mio. € bzw. 22,3 % weniger aufgewendet wor-
den. Dies ist in der weiterhin stark rückläufigen Anzahl
an Leistungsbeziehern begründet.
Die Kosten der Unterkunft und Heizung beim Ar-
beitslosengeld II (enthalten in der Position „AL II v.a.
Kosten der Unterkunft (SGB II)“) erhöhten sich gegen-
über dem Vorjahr um 4,3 Mio. € (4,1 %).
Die Bezirksumlage stieg 2021 gegenüber dem Vorjahr
spürbar an (+ 9,6 Mio. €, d. h. + 4,7 %). Dies ergab sich
aus der höheren Umlagekraft der Stadt bei gleichblei-
bendem Umlagesatz.
Weitere Transferaufwendungen
Die „Weiteren Transferaufwendungen“ beinhalten
74,0 Mio. € an weiteren Zuschüssen, die aus gesetzli-
chen oder rechtlichen Verpflichtungen entstehen,
z. B. an das Staatstheater (21,1 Mio. €), an die VAG im
Rahmen des Sozialtickets und Innovationspakts (18,6
Mio. €) oder an die Nürnberger Symphoniker. Ferner ist
mit 13,7 Mio. € die Krankenhausumlage enthalten.
Die P osition „ Verlustausgleiche Eigenbetriebe und
verbundene Unternehmen“ ist um 46,0 Mio. € höher als
im Vorjahr ausgefallen. Dies ist darin begründet, dass
hier die Auszahlung der coronabedingten Kapitalzufüh-
rungen an die Töchter NürnbergMesse und Flughafen in
Höhe von 45 Mio. € abgebildet sind. In der Ergebnisrech-
nung 2021 insgesamt sind diese jedoch wegen der Inan-
spruchnahme der 2020 gebildeten Rückstellung saldo-
neutral, ebenso wie eine Verlustausgleichszahlung an
den Flughafen von 3,5 Mio. €. Des Weiteren s ind hier
10,0 Mio. € an Verlustausgleich für den Eigenbetrieb
NürnbergBad, 2,1 Mio. € für den Eigenbetrieb Fran-
kenstadion (FSN), 0,6 Mio. € an die Noris-Arbeit gGmbH
sowie 0,9 Mio. € für die noris inklusion gGmbH enthalten.
Für die letzte Position wurde 2020 eine Rückstellung ge-
bildet, deren Inanspruchnahme als Ertrag unter der Po-
sition „ Neutralisierung Rückstellzahlungen Trans-
feraufwendungen“ dargestellt ist. Dafür ist im Aufwand
wiederum eine erneute Zuführung zur Verlustaus-
gleichsrückstellung für die nor is inklusion gGmbH (1,0
Mio. € in 2021) enthalten, ebenso wie Rückstellungen für
erwartete Verluste bei der NOA und dem FSN.
Die Gewerbesteuerumlage bemisst sich an den jewei-
ligen Gewerbesteuereinzahlungen des Jahres. Sie be-
trägt in 2021 41,1 Mio. € und li egt wegen der stark ge-
stiegenen Einzahlungen um 9,6 Mio. € über dem Ist
2020. Im Jahr 2020 war der Vervielfältiger für die Gewer-
besteuerumlage aufgrund des Wegfalls der erhöhten
Gewerbesteuerumlage/Mitfinanzierung Länderfinanz-
ausgleich (§ 6 Abs. 3 Gemeinde finanzreformgesetz
stark gesenkt worden (Vervielfältiger 2019: 64 %, 2020:
35 %).
Unter der Position „Zuführung zu sonstigen Rückstel-
lungen“ im Transferaufwandsbereich werden noch nicht
zweckentsprechend verwendete Spenden sowie die Bil-
dung einer Rückstellung zu den aufgrund der relativen
Umlagekraft in 2020 induzierten Beträgen der Bezirks-
umlage für 2021 abgebildet. Hier ergab sich für 2021 ein
Betrag von 0,5 Mio. €, im Vorjahr hatte sich kein Betrag
errechnet (2019: 2,9 Mio. €).
Transferaufwendungen (in €) Ist 2021 Plan 2021 Ist 2020
336
Anhang zum Jahresabschluss 2021
Ergebnisrechnung – Aufwendungen
_____________________________________________________________________________________________________
70
insgesamt 890.694.912,13 870.313.526,08 815.405.980,18
Sozialtransferaufwendungen (in €) Ist 2021 Plan 2021 Ist 2020
Zuschüsse an soziale Einrichtungen (gesetz-
lich/vertraglich - Art 1/4) 157.743.112,55 155.757.523,00 152.055.765,58
Zuschüsse an soziale Einrichtungen (freiwillig -
Art 5) 17.521.644,55 19.453.039,00 16.667.947,67
Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im
Alter (SGB XII) 67.739.877,72 65.632.500,00 62.205.744,52
Hilfe zur Pflege (SGB XII) 9.181,24 2.500,00 51.802,82
Hilfe zur Gesundheit (SGB XII) 4.553.805,27 7.165.000,00 5.913.440,75
Sonstige Hilfen außerhalb von Einrichtungen 5.190.948,50 5.818.400,00 5.720.482,87
Familien- und Jugendhilfe 86.539.594,97 101.081.967,03 87.123.707,57
Asylbewerberleistung. (HLU und andere Hilfen) 48.097.503,34 51.051.000,00 61.898.777,86
Alg II, vor allem Kosten der Unterkunft (SGB II) 109.786.819,75 116.580.000,00 105.528.337,49
Bildungs- und Teilhabepaket 6.470.688,49 9.950.500,00 6.380.326,51
Sonstige 12.517,44 34.500,00 17.329,15
Summe 503.665.693,82 532.526.929,03 503.563.662,79
Bezirksumlage (in €) Ist 2021 Plan 2021 Ist 2020
Bezirksumlage 213.031.825,30 213.030.000,00 203.441.575,99
Weitere Transferaufwendungen in € Ist 2021 Plan 2021 Ist 2020
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Verlustaus-
gleiche) 73.991.472,99 80.680.519,05 59.228.471,07
Verlustausgleiche Eigenbetriebe und verbun-
dene Unternehmen 64.126.426,07 14.360.078,00 18.148.826,94
337
Anhang zum Jahresabschluss 2021
Ergebnisrechnung – Aufwendungen
_____________________________________________________________________________________________________
71
Gewerbesteuerumlage 41.147.013,00 33.600.000,00 31.438.477,00
Zuführungen zu sonst. Transferaufwands -Rück-
stellungen 1.442.157,46 0,00 1.000.701,33
Neutralisation Rückstellungszahlung Trans-
feraufwendungen (Erträge) -6.709.676,51 -3.884.000,00 -1.415.734,94
Summe 180.707.069,52 128.640.597,05 109.816.476,34
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen fielen gegen-
über dem Vorjahr um 20,1 Mio. €, entsprechend 9,5 %
höher aus.
Eine Besonderheit in 2021 war die Reduktion der Posi-
tion „Sonstiger Personal -/ Dienstaufwand “. Hier
schlug in 2020 noch die neu hinzugekomme ne Auf-
wandsposition für coronabedingte Aufwendungen für
Schutzkleidung und -material mit Aufwendungen von 7,1
Mio. € zu Buche. Letztere Position fiel im Jahr 2021 um
5,8 Mio. € auf 1,3 Mio. € ( -81,7 %). Ursache für diesen
Rückgang ist, dass die Anschaffung en von Masken,
Schutzkitteln etc. vor allem in 2020 zu Beginn der Pan-
demie auf Vorratsbasis getätigt wurden. In 2021 erfolg-
ten nur noch bedarfsmäßige Nachbestellungen.
Bei den Aufwendungen für Betriebsmittel konsumtiver
MIP-Maßnahmen handelt es sich um nicht aktivierungs-
fähige Bestandteile von im MIP veranschlagten Investiti-
onen (dort gesondert ausgewiesen). Hier ist gegenüber
dem Vorjahr eine Reduktion von 0,8 Mio. € ersichtlich.
Bei den Vergütungen für Leistungen Dritter hingegen
war gegenüber dem Vorjahr ein Anstieg um 42,8 Mio. €
zu verzeichnen, der vor allem auf das Gesundheitsamt
entfällt. Maßgebend für diesen Anstieg sind Steigerun-
gen bei den Vergütungen für das Testcenter Flughafen
und für die mobilen Abstrichstationen, die jedoch vom
Freistaat Bayern wiedererstattet werden (s. Zuweisun-
gen vom Land). Hinzu kamen in 2021 im Vergleich zum
Vorjahr Abrechnungen für die Impfzentren (ca. 9,5 Mio.
€) sowie für die Miete der Messehalle für den Betrieb ei-
nes Impfzentrums (ca. 1,8 Mio. €), die ebenfalls entschä-
digt werden.
Bei den Aufwendungen aus Ausgleichszahlungen im
Rahmen von Grundstücksumlegungen wurden in 2021,
wie bereits 2020, keine Beträge benötigt.
Unter die sonstigen ordentlichen Aufwendungen fallen
z. B. die Verluste aus dem Abgang von Vermögensge-
genständen, die nicht geplant werden können. Das Ist
2021 betrug hierfür 5,0 Mio. €. Im Vorjahr fielen hier 5,2
Mio. € an. Enthalten sind außerdem Körperschafts-
steuer, Kapitalertragssteuer sowie Gewerbesteuerauf-
wendungen für die Betriebe gewerbl icher Art Telekom-
munikationsnetz (1,8 Mio. € - Vorjahr 4,3 Mio. €), Krema-
torium und Bestattungswesen (insgesamt 0,6 Mio. €) so-
wie das Immobilienmanagement bei LA (0,7 Mio. €).
Den größten Umfang nehmen in diesem Jahr nochmals
die Zuführungen zu den sonstig en Rückstellungen mit
99,4 Mio. € ein (Vorjahr 76,7 Mio. €). Hier wurden Rück-
stellungen gebildet für die 2021 zugesagten coronabe-
dingten Kapitalzuführungen 2023-2026 für die Flughafen
Nürnberg GmbH (40,5 Mio. €) sowie wegen der Pande-
miebelastungen auch für die vereinbarten Kapitalzufüh-
rungen 2023 -2025 bei der NürnbergMesse GmbH (30
Mio. €). Bereits in 2020 wurden unter dieser Position Ri-
siken aus coronabedingten Belastungen bei den Töch-
tern NürnbergMesse und Flughafen berücksichtigt (75
Mio. €). Aufwendungen für den Geschäftsbetrieb städti-
scher Dienststellen, wie z. B. Porto und Drucksachen,
sind ebenfalls in den sonstigen ordentlichen Aufwendun-
gen enthalten.
Bei der Neutralisierung Rückstellung sonstige or-
dentliche Aufwendungen fielen 2021 wiederum 45
Mio. € Erträge aus der Inanspruchnahme der 2020 ge-
bildeten Rückstellungen für die coronabedingten Kapital-
zuführungen an die Töchter NürnbergMesse und Flug-
hafen an.
338
Anhang zum Jahresabschluss 2021
Ergebnisrechnung – Aufwendungen
_____________________________________________________________________________________________________
72
Sonstige ordentliche Aufwendungen (in €) Ist 2021 Plan 2021 Ist 2020
Sonstiger Personal- und Dienstaufwand 5.839.316,91 6.682.967,00 11.816.054,23
Entschädigung für Mitglieder des Stadtrats 2.339.164,98 2.399.700,00 2.166.082,17
Betriebsmittel (konsumtive MIP-Maßnahme) 17.237.499,71 13.534.000,00 18.066.009,14
Miet- und Pachtaufwand Immobilien, Erbbauzins 30.971.980,23 26.392.192,80 25.255.972,78
Mieten/ Pachten/Leasing bewegliche Sachen 3.843.816,50 3.510.815,23 3.297.684,21
Mietaufwand für Heime und Pensionen 1.476.998,37 1.750.000,00 1.568.425,29
Kosten für Sachverständige und Gutachten 4.647.116,90 5.155.803,00 4.799.722,43
Nutzungsentgelte/ Pflege Software/Lizenzen 8.475.082,23 8.115.151,48 6.633.202,96
Vergütungen für Leistungen Dritter 66.555.222,70 15.577.694,95 23.784.537,44
Versicherungsbeiträge (inklusive KUV) 6.922.955,97 7.211.341,80 6.881.091,39
Aufwendungen aus Ausgleichszahlungen 0,00 1.200.000,00 0,00
Sonstige ordentliche Aufwendungen 129.837.639,97 22.372.405,39 108.133.963,50
Neutralisierung Rückstellung sonst. ordentl. Auf-
wendungen -45.969.140,51 0,00 -319.849,47
Summe 232.177.653,96 113.902.071,65 212.082.896,07
339
Anhang zum Jahresabschluss 2021
Ergebnisrechnung – Aufwendungen
_____________________________________________________________________________________________________
73
Finanzergebnis
Das Finanzergebnis fällt um 19,5 Mio. €, entspre-
chend 83 %, besser aus als im Vorjahr und um 5,9
Mio. € besser als im Plan 2020.
Der wesentliche Grund für das bessere Ergebnis ge-
genüber dem Vorjahr sind um 18,3 Mio. € höheren
Erträge aus der Verzinsung der Gewerbe -/und
Umsatzsteuer (+ 458 %). Die größten Posten aus
Nachzahlungszinsen sind hier auf freiwillige Leistun-
gen der Schuldner im Vorgriff auf zu erwartende
Nachzahlungen für Vorjahre bzw. auf die gesetzliche
Verzinsung von Steuernachforderungen aus Vorjah-
ren zurückzuführen. Die Position ist naturgemäß
sehr volatil, da sie stark von den Ergebnissen der Be-
triebsprüfungen in den Unternehmen beeinflusst
wird.
Gleichzeitig sanken auch die Aufwendungen aus Er-
stattungszinsen aus der Gewerbesteuer und ähn-
lichen Aufwendungen um 1,7 Mio. €, entsprechend
20,3 %).
Bei den Zinsaufwendungen für Investitionskre-
dite war erneut ein Rückgang zu verzeichnen: Hier
sind 2,0 Mio. € weniger als im Vorjahr angefallen ( -
8,5 %). Auch in 2021 ermöglichten es das anhaltend
niedrige Zinsniveau und tlw. sogar die Auszahlung
von Negativzinsen den Zinsaufwand für Investitions-
kredite trotz der hohen Investitionssummen stabil zu
halten bzw. sogar zu senken.
Die Zinslastquote beträgt 1,2 % (Vorjahr 1,5%).
Die Gewinnanteile aus Beteiligungen gingen ge-
genüber 2020 um 2,8 Mio. € zurück: im Vorjahr hatte
die Stadt noch eine Gewinnausschüttung der Spar-
kasse i. H. v. 1,7 Mio. € (2019: 3,6 Mio. €) erhalten.
Das niedrige Zinsniveau bela stet das Ergebnis er-
heblich, so dass keine Ausschüttung geleistet wer-
den konnte. Die Ausschüttung des Zweckverbands
Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum
Nürnberg betrug 2021 0,5 Mio. € (2020: netto 1,3
Mio. €), wobei nach Buchungsschluss noch eine
Nachzahlung von 0,3 Mio. € geleistet wurde. Der
Grund für die geringe Ausschüttung sind Verluste
beim Zweckverband, insb. beim ruhenden Verkehr .
Aufgrund des pandemiebedingten Parkverhaltens,
dem ausgesetzten Personaleinsatz und dem Ausset-
zen der Parkscheinpf licht sind die Erträge stark zu-
rückgegangen. Des Weiteren wurde mehr Außen-
dienstpersonal eingestellt, um der Forderung nach
besserer Überwachung Rechnung zu tragen.
Finanzergebnis (in €) Ist 2021 Plan 2021 Ist 2020
Finanzerträge
davon:
-24.518.009,66 -14.829.514,24 -9.147.948,70
Zinserträge -1.621.448,97 -1.005.817,24 -1.804.700,69
Erträge Gewinnanteile aus Beteiligungen -549.016,63 -1.623.700,00 -3.329.851,07
Verzinsung Gewerbe-/Umsatzsteuer § 233a AO -22.235.514,56 -12.000.000,00 -3.977.649,76
Stundungszinsen und andere Finanzerträge -112.029,50 -200.000,00 -35.747,18
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
davon:
28.499.838,95 32.460.490,00 32.646.977,55
340
Anhang zum Jahresabschluss 2021
Ergebnisrechnung – Aufwendungen
_____________________________________________________________________________________________________
74
Zinsaufwendungen für Investitionskredite, insb.
an Kreditinstitute 21.507.439,22 22.761.640,00 23.522.821,40
Erstattungszinsen (Gewerbesteuer) 6.589.876,00 9.000.000,00 8.270.718,00
Sonstige Zinsaufwendungen 402.523,73 698.850,00 853.438,15
Summe 3.981.829,29 17.630.975,76 23.499.028,85
341
Anhang zum Jahresabschluss 2021
Ergebnisrechnung – Außerordentliches Ergebnis
_____________________________________________________________________________________________________
75
Außerordentliches Ergebnis
Die größte Veränderung gegenüber 2020 ergibt sich
bei den „Schadensersatzleistungen und andere au-
ßerordentliche Erträgen “, da hier außerordentliche
Erträge aus der Auflösung von So nderposten aus
Zuwendungen und Zuschüssen in Höhe von 37 Mio.
€ gebucht wurden. Hierbei handelt es sich um die
korrespondierende Ertragsposition zur außerplan-
mäßigen Abschreibung von Gebäuden aus der ka-
meralen Vermögensrechnung (vgl. Erläuterung bei
„Sachaufwendungen und Abschreibungen“).
In den periodenfremden Aufwendunge n 2021 sind
insb. Konzessionsabgaben z. B. für Strom und Was-
ser aus dem Vorjahr en thalten, ebenso wie bereits
2020.
Im Bereich des außerordentlichen Ergebnisses ge-
staltet sich die Planung naturgemäß schwierig
Außerordentliches Ergebnis (in €) Ist 2021 Plan 2021 Ist 2020
Schadenersatzleistungen und andere außeror-
dentliche Erträge -37.248.569,41 -49.351 -451.860,23
Periodenfremde Erträge -1.327.289,88 -3.218.089 -171.868,74
Schadenersatzleistungen und andere außeror-
dentliche Aufwendungen 9.623,41 11.210 75.679,64
Periodenfremde Aufwendungen 8.713.480,73 349.920 1.199.395,07
Summe -29.852.755,15 -2.906.310 651.345,74
342
Anhang zum Jahresabschluss 2021
Finanzrechnung
_____________________________________________________________________________________________________
76
Erläuterungen zur Finanzrechnung
Finanzrechnung (in €) Ist 2021
Plan 2021
(+ Reste 2020)
Ist 2020
Cashflow aus laufender Verwaltungstätig-
keit
-148.073.856,94
26.589.064,66
-130.662.647,51
+ Einzahlungen Investitionszuweisungen -61.154.401,90 -100.408.558,00 -79.928.350,12
+ Einzahlungen Investitionsbeiträge -22.048.985,22 -5.335.000,00 -8.938.326,32
+ Veräußerung von Sachvermögen -30.138.555,30 -8.000.000,00 -16.028.656,43
+ Veräußerung von Finanzvermögen -5.856.457,69 -4.326.000,00 -3.506.367,74
+ Einzahlungen sonstige Investitionstätigkeit -2.119.163,76 -2.475.000,00 -2.516.977,90
= Einzahlungen Investitionstätigkeit -121.317.563,87 -120.544.558,00 -110.918.678,51
- Auszahlungen Erwerb Grundstücke 18.850.503,23 50.855.887,15 13.838.108,47
- Auszahlungen für Baumaßnahmen 186.395.321,42 538.670.988,81 193.068.288,93
- Auszahlungen bewegl. Sachvermögen 18.322.135,57 52.884.000,07 21.677.188,59
- Auszahlungen Erwerb Finanzvermögen 72.634.573,24 118.607.600,00 39.654.551,55
- Investitionsförderungsmaßnahmen 19.946.251,50 34.259.623,62 21.192.613,84
- Auszahlungen sonst. Investitionstätigkeit 300.000,00 2.515.000,00 960.500,00
= Auszahlungen Investitionstätigkeit 316.448.784,96 797.793.099,65 290.391.251,38
= Cashflow aus Investitionstätigkeit 195.131.221,09 677.248.541,65 179.472.572,87
= Finanzierungsmittelüberschuss/-Fehlbe-
trag 47.057.364,15 703.837.606,31 48.809.925,36
+ Aufnahme von Krediten für Investitionen -100.000.000,00 -280.000.000,00 -170.000.000,00
+ Einzahlungen aus kreditähnlichen Vorgän-
gen 0,00 0,00 0,00
= Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit -100.000.000,00 -280.000.000,00 -170.000.000,00
343
Anhang zum Jahresabschluss 2021
Finanzrechnung
_____________________________________________________________________________________________________
77
- Tilgung von Krediten aus Investitionen 90.612.728,32 70.160.800,00 63.963.726,78
- Tilgung aus kreditähnlichen Vorgängen 9.991.060,36 9.992.000,00 11.273.790,11
= Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 100.603.788,68 80.152.800,00 75.237.516,89
= Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 603.788,68 -199.847.200,00 -94.762.483,11
= Finanzierungsmittelüberschuss/-Fehlbe-
trag 47.661.152,83 503.990.406,31 -45.952.557,75
+ Auflösung von Liquiditätsreserven 0,00 0,00 0,00
- Bildung von Liquiditätsreserven 0,00 0,00 0,00
= Saldo Liquiditätsreserven 0,00 0,00 0,00
+ Aufnahme von Kassenkrediten 0,00 0,00 -94.500.000,00
- Tilgung von Kassenkrediten 0,00 0,00 178.000.000,00
+ Einzahlungen durchlaufende Posten -3.643.842.340,01 0,00 -3.882.586.894,45
- Auszahlungen durchlaufende Posten 3.634.195.799,33 0,00 3.854.782.174,68
= Saldo aus nicht haushaltswirksamen Vor-
gängen
-9.646.540,68
0,00
55.695.280,23
+ Anfangsbestand an Finanzmitteln -397.553.173,82 -270.000.000,00 -407.295.896,30
= Endbestand an Finanzmitteln -359.538.561,67 233.990.406,31 -397.553.173,82
+ Anfangsbestand sonstiger Liquiditätsreser-
ven 0,00 0,00 0,00
= Endbestand an Liquiditätsreserven -359.538.561,67 233.990.406,31 -397.553.173,82
Der Cashflow aus der laufenden Verwaltungstätig-
keit 2021 erhöhte sich gegenüber dem Jahr 2020 um
ca. 17,4 Mio. € auf 148,1 Mio. €. Die Einzahlungen
aus der laufenden Verwaltungstätigkeit sind im Ver-
gleich mit 2020 deutlich gestiegen (+ 181,2 Mio. €).
Gerade die Steuereinzahlungen sind in 2021 maß-
geblich gegenüber dem Vorjahr gestiegen (+ 148,3
Mio. €), wobei sich allein die Gewerbesteuer um
129,5 Mio. € erhöht hat. Bei den Kostenerstattungen
ergaben sich ebenfalls Steigerungen gegenüber
dem Vorjahr (insg. +14,6 Mio. €), insbesondere bei
den Erstattungen vom Bund für die Kosten der Un-
terkunft im Bereich des SGB II (da sich auch die dies-
bezüglichen Transferauszahlungen erhöht haben,
siehe weiter unten). Auch bei den sonstigen Einzah-
lungen aus der laufenden Ve rwaltungstätigkeit
konnte ein deutlicher Anstieg im Vergleich mit 2020
festgestellt werden (+13,6 Mio. €) werden. Hier
344
Anhang zum Jahresabschluss 2021
Finanzrechnung
_____________________________________________________________________________________________________
78
schlug ganz besonders positiv die Verzinsung von
Gewerbesteuerforderungen zu Buche, nachdem in
2020 diesbezüglich kaum Einzahlungen zu verzeich-
nen waren.
Im Vergleich dazu entwickelten sich die laufenden
Auszahlungen ebenfalls stark um ca. 163,8 Mio. €
nach oben. So sind z.B. die Personal - und Versor-
gungsauszahlungen gegenüber 2020 um insg. ca.
26,1 Mio. € angestiegen (u.a. wegen Besoldung s-
und Tariferhöhungen in 2021 sowie wegen Stellen-
neuschaffungen). Bei den Auszahlungen für Sach -
und Dienstleistungen ist hingegen ein Rückgang in
Höhe von ca. 3,1 Mio. € zu verzeichnen (vor allem
wegen geringeren Aufwendungen im Bereich Ge-
bäudeunterhalt und Gebäudetechnik). Gerade im
Bereich Bauunterhalt sind Schwankungen von einem
Jahr zum anderen nicht unüblich, da z.B. die Mittel-
bereitstellungen in der Haushaltsplanung (u.a. für die
Baupauschale) von Jahr zu Jahr unterschiedlich
hoch ausfallen.
Im Transferbereich wurden in 2021 89,5 Mio. € mehr
ausgezahlt als im Vorjahr. Der Großteil davon betraf
die coronabedingten Kapitalzuführungen an die
Töchter NürnbergMesse und Flughafen. Außerdem
fielen Mehrauszahlungen für die Kosten der Unter-
kunft (SGB II), di e Gewerbesteuerumlage und die
Bezirksumlage an. Auch bei den sonstigen Auszah-
lungen aus der laufender Verwaltungstätigkeit erhöh-
ten sich die Auszahlungen gegenüber 2020 deutlich
(+54,6 Mio. €). Hauptverantwortlich für diesen An-
stieg sind die Vergütungen für das Corona-Testcen-
ter Flughafen und für die mobilen Abstrichstationen.
Der Cashflow aus der laufenden Verwaltungstätig-
keit ist ein Indikator für die dauernde Leistungsfähig-
keit. Er dient zunächst zur Deckung der ordentlichen
Tilgungen, nur übersteigende Beträge können zur Fi-
nanzierung von Investitionen eingesetzt werden. Der
Cashflow aus der laufenden Verwaltungstätigkeit
war in 2021 so hoch, dass nach Abzug der ordentli-
chen Tilgungen noch ca. 68,7 Mio. € als Finanzie-
rungsbeitrag aus Eigenmitteln für die getätigten In-
vestitionen 2021 vorhanden waren. Für die Investiti-
onen 2021 musste insg. ein städtischer Eigenmittel-
anteil in Höhe von 195,1 Mio. € aufgebracht werden;
dieser konnte noch zu 35,2 % aus dem (nach Abzug
der ordentlichen Tilgungen) verbleibenden Cashflow
aus laufender Verwaltungstätigkeit gedeckt werden
(gegenüber 30,9 % im Vorjahr).
Der Cashflow aus Investitionstätigkeit weist im Be-
richtsjahr einen Auszahlungsüberschuss aus, der um
15,7 Mio. € über dem entsprechenden Vorjahreswert
(179,5 Mio. €) liegt. Die Einzahlungen aus der Inves-
titionstätigkeit stiegen dabei im Vergleich zu 2020 um
ca. 10,4 Mio. €, wobei hier durchaus größere
Schwankungen von Jahr zu Jahr möglich sind. So
unterliegen z.B. die Investitionszuweisungen und -
zuschüsse naturgemäß von Jahr zu Jahr einer rela-
tiven Schwankungsbreite, da der Abruf von Förd er-
mitteln von der Anzahl der förderfähigen Baumaß-
nahmen und dem jeweiligen Baufortschritt abhängt.
In 2021 verringerten sich die Investitionszuweisun-
gen und –zuschüsse gegenüber 2020 zwar um ca.
18,8 Mio. €, dafür stiegen die Einzahlungen aus Bei-
trägen und der Veräußerung von Sachvermögen
deutlich an (insg. +27,2 Mio. €). Auch bei diesen Po-
sitionen ist die Schwankungsbreite hoch, da z.B. bei
den Beiträgen die Einzahlungen davon abhängen,
welche beitragspflichtigen Maßnahmen im jeweiligen
Jahr abgerechnet werden konnten.
Gleichzeitig erhöhten sich auf der Auszahlungsseite
die Mittelabflüsse insg. um 26,1 Mio. €. Diese Mehr-
auszahlungen 2021 lassen sich fast vollständig mit
einer weiteren Tranche des Anteilsrückkaufs von
wbg-Anteilen von den Städtischen Werken Nürnberg
begründen.
Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 2021 be-
trägt 0,6 Mio. € und ist identisch mit einer negativen
Nettoneuverschuldung 2021, d.h. es wurden per
Saldo im Berichtsjahr 2021 0,6 Mio. € mehr Kredite
getilgt als neue Kredite aufgenommen wurden. In der
Planung 2021 wurde noch mit einer Nettoneuver-
schuldung von 199,8 Mio. € gerechnet.
Für den Anfangs- und Endbestand an Finanzmitteln
wurden die Bestände auf den jeweiligen Be -
standskonten der Bilanzpositionen Liquide Mittel,
Kassenkredite und Kontokorrentverbindlichkeiten
herangezogen.
345
Anhang zum Jahresabschluss 2021
_____________________________________________________________________________________________________
79
346
80
Rechenschaftsbericht
zum
Jahresabschluss
2021
347
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2021
Rechenschaftsbericht
_____________________________________________________________________________________________________
81
Lage der Stadt Nürnberg
Geographische Lage
Nürnberg ist die größte Stadt Frankens und aufgrund
der zentralen Lage in Nordbayern das Zentrum der
Region. Nach der Bevölkerungszahl (53 4.731 im
März 2022 lt. Melderegister) ist sie die zweitgrößte
Stadt in Bayern und die vierzehntgrößte in Deutsch-
land.
Mit den Nachbarstädten Fürth, Erlangen und
Schwabach sowie den angrenzenden Landkreisen
ist Nürnberg Teil eines bedeutenden europäischen
Wirtschaftsraumes mit einer zentralen Lage in Eu-
ropa. Die Bedeutung der Wirtschaftsregion Nürnberg
wurde dadurch unterstrichen, dass sie im Jahr 2005
durch die Ministerkonferenz für Raumordnung in den
Kreis der elf Metropolregionen Deutschlands aufge-
nommen wurde. Die Europäische Metropolregion
Nürnberg (EMN) soll als Motor von Entwicklungen
sowohl in sozialer und gesellschaftlicher Hinsicht, als
auch auf kultureller, wirtschaftlicher und technologi-
scher Ebene fungieren und damit die Ziele des euro-
päischen Raumentwicklungskonzepts , Wirtschafts-
wachstum, Beschäftigung, Wettbewerbsfähigkeit,
sozialen Zusammenhalt und Nachhaltigkeit fördern.
Wirtschaftsstruktur
Nürnberg ist High -Tech-, Industrie- und innovativer
Dienstleistungsstandort. Der Wirtschaftsstandort bie-
tet gute wirtschaftliche Rahmenbedingungen und hat
eine hohe Attraktivität als Lebens - und Arbeitsort.
Unternehmen schätzen das hervorragende Innovati-
ons-Ökosystem, das durch die neu gegründete
Technische Universität Nürnberg zusätzliche Im-
pulse erfährt. Seit den siebziger Jahren entwickelte
sich die Stadt zum Dienstleistungszentrum mit hohen
Anteilen von produktionsnahen Dienstleistungen wie
Beratung, Planung, Markt - und Verbraucherfor-
schung und einer hohen Beschäftigtendichte und
Unternehmenspräsenz im Sektor der Informations -
und Kommunikationstechnik. Aktuell sind vier Fünftel
(80 %) aller in Nürnberg sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten im Dienstleistungssektor tätig. Im Ver-
gleich der großen deutschen Städte ist jedoch Nürn-
bergs Beschäftigtenanteil im Industriesektor bzw. im
verarbeitenden Gewerbe immer noch bemerkens -
wert hoch.
Nürnberg ist das Handelszentrum Nordbayerns mit
hoher Einkaufszen tralität. Das Güterverkehrszent-
rum im Nürnberger Hafen ist der größte multimodale
Umschlagplatz im süddeutschen Raum. Die Export-
quote Nürnbergs liegt über dem Bundesdurchschnitt,
wobei Nürnberg von seiner zentralen Lage im euro-
päischen Wirtschaftsraum profitiert. Starke Cluster
prägen den Wirtschaftsstandort . Nürnberger Unter-
nehmen gestalten die Zukunftsthemen Digitale
Transformation und Nachhaltigkeit. Beim Anteil der
Beschäftigten im digitalen Sektor an der Gesamtbe-
schäftigung gehört Nürnberg im Ranking der 20
größten deutschen Städte gemeinsam mit München
und Bonn zu den TOP 3.
Die Schwerpunkte der Nürnberger Industrie liegen in
den Bereichen Energie-, Kommunikations-, Verkehr-
stechnik, Mess - und Regeltechnik so wie Automati-
sierungs- und Ferti gungstechnik mit bedeutenden
Firmen wie Bosch, Diehl, Leoni, MAN oder Siemens.
Traditionell stark ist auch die Schreibgeräteindustrie
mit Firmen wie Faber -Castell (Stein bei Nürnberg),
LYRA und Staedtler und die Nahrungs- und Genuss-
mittelindustrie (Nürnberger Lebkuchen, Nürnberger
Bratwürste).
Arbeitsmarkt
Durch seinen breiten und ausgewogenen Branchen-
und Betriebsgrößenmix ist der Wirtschaftsstandort
Nürnberg insgesamt robust und zukunftsorientiert
aufgestellt und verfügt über e ine Fülle an Standort-
vorteilen. Nürnbergs Wirtschaft k onnte sich den ne-
gativen Auswirkungen der Corona -Pandemie seit
März 2020 zwar nicht entziehen, ist mittlerweile aber
wieder dabei die Bestmarken - vor Corona - zu errei-
chen oder sogar zu übertreffen.
Im Dezember 2019, vor Ausbruch der Corona -Pan-
demie, gab es im Stadtgebiet mit 315.526 sozialver-
sicherungspflichtig Beschäftigten am Arbeitsort
Nürnberg eine so hohe Beschäftigung wie in noch
keinem Jahr zuvor. Zum Dezember 2020 war die Be-
schäftigtenzahl pa ndemiebedingt auf 311.576 ge-
sunken, um bereits zum Stichtag 31. Dezember
2021 wieder auf 316.562 anzusteigen. Damit über-
trifft die aktuelle Beschäftigtenzahl Nürnbergs den
Vor-Corona-Wert. Über die Hälfte (52,1 Prozent) der
Männer und Frauen, die in Nürnbe rg arbeiten, woh-
nen nicht hier, sondern sind Einpendlerinnen und
Einpendler. Dies verdeutlicht die wichtige Arbeits-
marktfunktion Nürnbergs weit über die Stadtgrenzen
hinaus für Nordbayern. Mit einer Arbeitslosenquote
348
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2021
Rechenschaftsbericht
_____________________________________________________________________________________________________
82
im August 2022 von 5,5 Prozent (Vorjahresmonat:
5,9 Prozent) liegt Nürnberg inzwischen unter der
deutschlandweiten Quote von 5,6 Prozent. Im Ver-
gleich der größten deutschen Städte mit mehr als
300.000 Einwohnerinnen und Einwohnern hat Nürn-
berg nach München und Stuttgart die drittniedrigste
Arbeitslosigkeit (München: 4,7 Prozent, Stuttgart:
4,8 Prozent, Nürnberg: 5,5 Prozent); jeweils im Au-
gust 2022.
349
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2021
Rechenschaftsbericht
_____________________________________________________________________________________________________
83
Ertragslage
Im Folgenden werden die wichtigsten Positionen
kurz zusammengefasst , die durch Abweichungen
vom Plan bzw. vom Ist des Vorjahres maßgeblich für
den Jahresüberschuss von 18,0 Mio. € waren.
in Mio. € (SAP -Logik: Erträge mit Minus -,
Aufwendungen mit Pluszeichen) Ist 2021 Plan 2021 Ist 2020
Gewerbesteuer -552,2 -448,0 -421,1
Einkommensteueranteil -331,6 -321,0 -307,7
Schlüsselzuweisungen -234,3 -228,0 -249,5
Zuweisungen Land Grunderwerbsteuer -43,1 -38,0 -33,9
Zuweisungen vom Land (Lehr-/Kinderbetreu-
ungspersonal.) -102,0 -92,3 -81,2
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte -72,1 -83,4 -71,8
Erstattungen vom Land (Transferleistungen) -59,9 -50,6 -69,8
Bezüge und Vergütungen 453,7 460,9 438,5
Pensionsrückstellungen (Saldo Zufüh-
rung/Auflösung) 121,4 124,5 133,0
Zuschuss an soziale/ähnliche Einrichtungen -
Art 1 157,7 155,7 151,9
Laufende Leistungen für Unterkunft/Heizung
(KdU) (§ 22 I SGB II) 107,4 114,0 103,3
Verlustausgleiche an städtische Töchter inkl.
Zuführung zu Rückstellungen, abzüglich
Neutralisationen
12,4 10,5 16,7
Miet- und Pachtaufwand Immobilien 40,0 26,4 25,3
Aufwendungen für Gebäudeunterhalt, -tech-
nik 31,4 39,6 39,9
Bezirksumlage 213,0 213,0 203,4
Gewerbesteuerumlage 41,1 33,6 31,4
350
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2021
Rechenschaftsbericht
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84
Zuführung zu Sonstigen Rückstellungen 99,4 0,1 76,1
Verzinsung Gewerbesteuer nach § 233 a AO -22,0 -12,00 -4,0
Die Ergebnisrücklage beträgt nach Ergebnisverwendung
242,6 Mio. € (2020: 221,5 Mio. €). Sie dient dem Ausgleich
künftiger Jahresfehlbeträge.
Die folgende Darstellung veranscha ulicht die Entwicklung
der Jahresergebnisse und der Ergebnisrücklage seit 2006.
Abb. 1: Entwicklung der Jahresergebnisse und der Ergebnisrücklage seit 20063
3 Die Differenz zwischen Jahresergebnis und Veränderung der Ergebnisrücklage erklärt sich aus der Ergebnisverwendung der nichtrechtsfähigen Stiftungen
und der Kostendecker Marktamt und Friedhofsverwaltung.
351
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2021
Rechenschaftsbericht
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85
Kennzahlen zur Ertragslage
Steuern und Umlagen
Kennzahl Berechnung 2021 2020 2019 2018 2017 2016 2015
Durchschnittli-
cher Anteil der
Steuern pro Ein-
wohner
Steuern/ Einwoh-
nerzahl
2.083
€/EW
1.782
€/EW
1.886
€/EW
1.826
€/EW
1.743
€/EW
1.665
€/EW
1.555
€/EW
Steuerquote Steuern/ ordentliche Erträge 48,4 % 44,8 % 47,3 % 47,1 % 46,3 % 46,2 % 47,7 %
Anteil der
Schlüsselzuwei-
sungen pro Ein-
wohner
Schlüsselzuweisun-
gen/ Einwohnerzahl
442
€/EW
469
€/EW
428
€/EW
411
€/EW
376
€/EW
342
€/EW
329
€/EW
Anteil der
Schlüsselzuwei-
sungen an den
ordentlichen Er-
trägen
Schlüsselzuweisun-
gen/ ordentliche Er-
träge
10,3 % 11,8 % 10,7 % 10,6 % 10,0% 9,6 % 9,5 %
Zuwendungs-
quote
Zuweisungen/ or-
dentliche Erträge 26,6 % 28,5 % 24,5 % 24,2 % 23,6 % 23,9 % 25,3 %
Anteil der Be-
zirksumlage pro
Einwohner
Bezirksumlage/ Ein-
wohnerzahl
402
€/EW
382
€/EW
367
€/EW
342
€/EW
313
€/EW
294
€/EW
301
€/EW
Anhand der Steuerquote wird deutlich, dass mit fast.
50 % der ordentlichen Erträge Steuern die bedeu-
tendste Einnahmequelle der Stadt Nürnberg darstel-
len. In 2021 erhöhte sich die Quote im Vergleich zum
Vorjahr um 3,6 Prozentpunkte. Im Vorjahr 2020
wurde wegen des Einbruchs von Gewerbe- und Ein-
kommensteuer der bisher niedrigste Anteil erreicht.
Selbst im Krisenjahr 2009 betrug hier der Wert 48 %.
Im Berichtsjahr 2021 stieg die Kennzahl erheblich an
aufgrund höherer Steuererträge (156 Mio. € mehr als
im Vorjahr) bei einem gleichzeitigen Rückgang der
gemeldeten Hauptwohnungen nach dem Einwohner-
register von 2020 auf 2021 um 2.209 Einwohner. Die
Schlüsselzuweisungen pro Einwohner stiegen bis
2020 stetig an, 2021 war erstmals ein Rückgang zu
verzeichnen.
Die Bezirksumlage pro Einwohner stieg seit 2009 im
Trend eklatant an. Der Rückgang 2015 war auf die
stark gestiegene Einwohnerzahl bei nahezu konstant
gebliebener Umlage zurückzuführen.
352
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2021
Rechenschaftsbericht
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86
Kennzahlen zu Aufwendungen
Kennzahl Berechnung 2021 2020 2019 2018 2017 2016 2015
Aufwandsde-
ckungsgrad
ordentliche Er-
träge/ ordentliche
Aufwendungen
99,7 % 100,5 % 103,3 % 102,1 % 102,9 % 102,9 % 102,3 %
Transferauf-
wandsquote
Transferaufwand/
ordentliche Auf-
wendungen
42,2 % 38,7 % 40,2 % 41,2 % 43,4 % 45,7 % 42,8 %
Personalin-
tensität =
Personalauf-
wandsquote
Personalaufwen-
dungen/ ordentli-
che Aufwendun-
gen
29,9 % 32,8 % 33,8 % 30,9 % 31,2 % 30,8 % 32,7 %
Durchschnitt-
liche Ab-
schreibungs-
quote des
Sachanlage-
vermögens/
Immateriellen
Vermögens
Abschreibungen
auf immaterielles
Vermögen und
Sachanlagever-
mögen/ immateri-
elles Vermögen
und Sachanlage-
vermögen
2,5 % 2,4 % 2,5 % 2,6 % 2,7 % 2,6 % 2,5 %
Abschrei-
bungsentlas-
tung
Erträge aus der
Auflösung von
Sonderposten/
Abschreibungen
auf Anlagevermö-
gen (ohne Finanz-
anlagen
49,3 % 53,4 % 46,1 % 46,6 % 48,3 % 48,9 % 49,0 %
Der Aufwandsdeckungsgrad weist aus, inwieweit die
ordentlichen Erträge die ordentlichen Aufwendungen
abdecken. Entsprechend des Ausweises eines Jah-
resüberschusses war diese Kennzahl 2015-2019
deutlich über der 100 %-Marke, während sie in 2020
nur noch knapp darüber war. In 2021 rutschte der
Wert schließlich unter die 100 %-Marke, das heißt,
die ordentlichen Aufwendungen konnten nicht voll-
ständig durch die ordentlichen Erträge gedeckt wer-
den. Eine Besonderheit liegt in 2021 jedoch darin,
dass die außerplanmäßigen Abschreibungen von
Gebäuden der kameralen Vermögensrechnung un-
ter den ordentlichen Au fwendungen geführt sind,
während die korrespondierenden Erträge aus Auflö-
sungen von Sonderposten unter den außerordentli-
chen Erträgen summiert sind. Bereinigt um diese Ab-
schreibungen läge die Kennzahl bei einem sehr gu-
ten Wert von 104,1%., also deutlich über den Vorjah-
ren.
Die Transferaufwandsquote übersprang 2011 nach-
haltig die 40 %-Marke. Der geringe Wert 2015 trotz
erheblicher Steigerung der Transferaufwendungen
im Vergleich zum Vorjahr war auf den starken An-
stieg anderer Aufwandsarten, insb. der Aufwen dun-
gen für Sach - und Dienstleistungen (Flüchtlingsun-
terbringung) und der Abschreibungen auf Finanzan-
lagen zurückzuführen , 2016 traten diese Sachver-
halte wieder in den Hintergrund und damit stieg die
Quote wieder etwas an . 2020 hingegen gingen die
353
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2021
Rechenschaftsbericht
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87
Transferaufwendungen, wie bereits 2018 und 2019
nochmals etwas zurück. In 2021 wird die 40 % -
Marke erstmals wieder überschritten. Dies liegt vor
allem an den gestiegenen weiteren Transferaufwen-
dungen und hier an der Zunahme der an die Eigen-
betriebe und die verbund enen Unternehmen geleis-
teten Verlustausgleiche.
Personal stellt den wichtigsten Inputfaktor für die Er-
stellung der kommunalen Dienstleistungen dar. Die
Personalaufwandsquote ist besonders abhängig von
der Entwicklung der entsprechenden Rückstellun-
gen: 2013 stieg sie insb. aufgrund erhöhter Rückstel-
lungszuführungen – 2012, 2014 und 2016 war die
Quote entsprechend geringerer Rückstellungszufüh-
rungen rückläufig. 2016 kamen erhöhte Transferauf-
wendungen hinzu, die den relativen Anteil der Perso-
nalaufwendungen verringerten. 2017 und auch wie-
der 2019 kamen wiederum neben Besoldungserhö-
hungen und Stellenschaffungen auch erhöhte Rück-
stellungszuführungen zum Tragen , die Quote er-
höhte sich wieder . 2020 hingegen waren die Rück-
stellungszuführungen wieder geringer, so dass auch
die Quote wieder leicht absank. Auch der nochmalige
Rückgang in 2021 ist vor allem begründet in den ge-
ringeren Zuführungen zu den Pensions - und Beihil-
ferückstellungen für aktive Mitarbeiter/-innen.
Die durchschnittliche Abschreibungsquote des Sach-
anlage- und immateriellen Vermögens beschreibt,
um welchen Betrag sich das städtische Anlagever-
mögen pro Jahr verminder n würde, wenn nicht ent-
sprechend reinvestiert w ird. Die Quote betrug seit
2008 fast konstant 2,6 - 2,7 %, 2012 stieg sie erst-
mals auf 2 ,9 %. 2013 bis 2015 hingegen fiel die
Kennzahl aufgrund der im Zuge der Grundstück sre-
vision gestiegenen Anlagenwerte trotz gestiegener
absoluter Abschreibungen auf 2,5 % zurück , seit
2016 stieg die Quote geringfügig an, um 2019 wieder
auf 2,5 % zurückzukehren. 2020 weist nun den bis-
her geringsten Wert auf. In 2021 wurde wiederum
das Niveau von 2019 in erreicht.
Die Kennzahl Abschreibungsentlastung zeigt auf, in-
wieweit die Belastungen aus Abschreibungen durch
Erträge aus Sonderpostenauflösungen v erringert
werden. Daraus wird der Einfluss der Drittfinanzie-
rung auf den Werteverzehr deutlich. Dieser Wert
steigt durch Aktivierung stark geförderter In vestitio-
nen (z.B. U-Bahn) an, wie z.B. im Jahr 2010 (51 %)
und erreichte in 2020 den bisherigen Spitzenwert. In
2021 ist dagegen im Vergleich zum Vorjahr ein leich-
ter Abfall zu verzeichnen.
Zinsaufwand
Kennzahl Berechnung 2021 2020 2019 2018 2017 2016 2015
Zinsaufwand pro
Einwohner
Zinsaufwand/ Einwoh-
nerzahl
54
€/EW
61
€/EW
65
€/EW
65
€/EW
96
€/EW
79
€/EW
76
€/EW
Zins-Steuerquote Zinsaufwand/ Steuerer-träge 3,3 % 3,4 % 3,4 % 3,6 % 5,5 % 4,7 % 4,9 %
Zinslastquote Zinsaufwand/ ordentli-che Aufwendungen 1,2 % 1,6 % 1,7 % 1,7 % 2,6 % 2,3% 2,4 %
Der Zinsaufwand pro Einwohner hat sich aufgrund
des geringen Zinsniveaus trotz steigender Verschul-
dung in den letzten 15 Jahren stark verringert (Spit-
zenwert im Jahr 2011 mit 105 €/Einwohner). Der ver-
gleichsweise hohe Wert in 2017 kam durch stark ge-
stiegene Erstattungszinsen aus Gewerbesteuer zu-
stande, die die Verringerung bei den Kreditzinsen
mehr als aus glich. Ein ähnlicher Effekt war bereits
354
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2021
Rechenschaftsbericht
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88
2014 und 2016 zu beobachten. 2018 wiederum ent-
fiel die steigernde Wirkung erhöhter Erstattungszin-
sen, 2019 blieb der Wert konstant . Nach 2020 fiel
dieser in 2021 auf den bisher niedrigsten Wert auf-
grund gesunkener Erstattungszinsen sowie gesun-
kener Zinsaufwendungen an Kreditinstitute.
Die Zins-Steuerquote stellt den Anteil der Steuerver-
wendung für Zinsen dar. 2013 wurde durch geringe-
ren Zinsaufwand im Zähler, sowie andererseits eine
Steigerung bei den Steuererträgen im Nenner der
bisher niedrigste Wert der Zins-Steuerquote aus dem
Jahr 2006 (6,5 %) mit 5,6 % no ch weit untertroffen.
2014 schlug hier jedoch der Einbruch der Gewerbe-
steuer sowie der Anstieg der Erstattungszinsen aus
Gewerbesteuer zu Buche, so dass die Kennzahl trotz
weiter gesunkenem Durchschnittszins für Investiti-
onskredite wieder anstieg. Seit 2015 sinkt der Wert
der Zins-Steuerquote nun im Trend – nur unterbro-
chen durch das Jahr 2017. Hier wurde der Anstieg
bei den Steuererträgen durch den Anstieg bei den
Gewerbesteuer-Erstattungszinsen überkompensier t
und führte zu einer deutlichen Erhöhung. Genau die-
ser Effekt verkehrte sich 2018 mit niedrigen Erstat-
tungszinsen ins Gegenteil, 2019 noch einmal etwas
stärker. 2020 weist geringere Zinsen, aber auch ge-
ringere Steuern aus, so dass die Quote konstant
bleibt. In 2021 wird der Rückgang bei den Zinsauf-
wendungen verstärkt durch einen deutlichen Anstieg
bei den Steuern, damit wird der bisher niedrigste
Wert der Kennzahl erreicht.
Auch bei der Zinslastquote machte sich ab 2015 der
weitere Rückgang der Zinsaufwendungen für die In-
vestitionskredite, 2017 jedoch auch wieder gestie-
gene, 2018 gesunkene Gewerbesteuer-Erstattungs-
zinsen bemerkbar. 2019 bleibt der Wert konstant ,
2020 geht er nochmals geringfügig zurück . Dieser
Trend hält in 2021 an: Der Rückgang um 4 Prozent-
punkte ergibt sich aus geringeren Zinsaufwendun-
gen verstärkt durch einen deutlichen Anstieg bei den
ordentlichen Aufwendungen.
Abb. 2: Zusammensetzung der ordentlichen Erträge und Finanzerträge
Die Grafik veranschaulicht die immense Bedeutung der Steuererträge im Verhältnis zu den anderen Ertragsarten:
Steuern
44,56%
Erträge aus
Zuweisungen und
Zuschüsse
28,33%
Leistungsentgelte
4,98%
Erträge
Kostenerstattungen
, Kostenumlagen
14,49%
Sonstige
ordentliche Erträge
3,91%
Erträge Auflösung
Sonderposten
2,62%
Sonstiges
0,68%
Finanzerträge
0,43%
355
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2021
Rechenschaftsbericht
_____________________________________________________________________________________________________
89
Abb. 3: Zusammensetzung der ordentlichen Aufwendungen und Zinsenaufwendungen
Bei den Aufwendungen stellen sich die Personal- und Transferaufwendungen als maßgebliche Positionen dar:
Personalaufwendungen
26,62%
Versorgungsaufwen
dungen
4,26%
Transferaufwendungen 40,14%
Aufwendungen f.
Sach- u.
Dienstleistungen
10,27%
Sonstige
ordentliche
Aufwendungen
12,49%
Abschreibungen
4,93% Zinsen und ähnliche Aufwendungen
1,28%
356
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2021
Rechenschaftsbericht
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90
Vermögenslage
Kennzahlen zur Vermögenslage
Kennzahl Berechnung 2021 2020 2019 2018 2017 2016 2015
Reinvestiti-
onsquote
Bruttoinvestitions-
auszahlungen/ Jah-
resabschreibungen
228 % 239 % 184 % 162 % 144 % 142 % 151 %
Sachanla-
gen-Sonder-
postenquote
Sonderposten/
Sachanlagevermö-
gen
24,4 % 25 % 24,5 % 24,9 % 25,1 % 24,5 % 22,5 %
Die Reinvestitionsquote beim Sachanlagevermögen
weist im Vergleich zum Vorjahr einen Rückgang um
11 Prozentpunkte auf. Im Jahr zuvor wurde ein Spit-
zenwert erreicht, der den bisherigen höchsten Wert
aus 2010 mit 201 % überstiegen hat. In den Jahren
2005/2006 betrug diese Kennzahl nur 133 %/ 139 %.
Die Kennzahl beschreibt, inwieweit Investitionen die
durch die Abschreibungen verursachten Wertminde-
rungen am Anlagevermögen ausgleichen und stellt
damit einen Indikator für den Substanzerha lt dar.
Hier werden die Auswirkungen des in den letzten
Jahren stark aufgestockten Investitionsplans deutlich
– d.h. es ist gut zu erkennen, dass die Stadt Nürn-
berg in hohem Maße Vermögensaufbau über die Re-
investition von Abschreibungen hinaus betreibt.
Die Sachanlagen-Sonderpostenquote gibt an, wie
viel Prozent des Sachanlagevermögens der Stadt
Nürnberg durch investive Zuwendungen Dritter fi-
nanziert wurden – in diesem Maße werden auch die
Belastungen des Ergebnishaushalts durch Abschrei-
bungen über Erträge aus der Auflösung der Sonder-
posten ausgeglichen. Die Jahre 201 6, 2017 und
2019 zeigen, dass diese Kennzahl nicht synchron
zur Kennzahl Abschreibungsentlastung (s.o.) verlau-
fen muss, z.B. kann bei erhöhter Aktivierung nicht
abzuschreibendem, nur teilweise gefördertem Anla-
gevermögen (bebaute Grundstücke, s. Bilanzposi-
tion Aktiva A. II. 2.) das Sachanlagevermögen stei-
gen ohne dass die Abschreibungen steigen . Damit
sinkt die Sachanlagen -Sonderpostenquote, die Ab-
schreibungsentlastung nicht. 2015 hingegen ging der
Bestand der Sonderposten aufgrund notwendiger
Korrekturen im Zuge der Überprüfung der Grund-
stücksbestände zurück. Die Sonderposten waren
insb. Gegenstand der 2015 in diesem Zusammen-
hang abgewickelten dritten Tranche. 2012 b is 2014
sowie 2018 , 2020 und 2021 verliefen die beiden
Quoten kongruent.
.
357
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2021
Rechenschaftsbericht
_____________________________________________________________________________________________________
91
Finanzierungslage
Kennzahlen zur Finanzierungslage
Kennzahl Berechnung 2021 2020 2019 2018 2017 2016 2015
Eigenka-
pitalquote
I
Eigenkapital (ohne
Stiftungen)/ Bilanz-
summe
15,1 % 15,2 % 15,7 % 15,5 % 15,6 % 16,7 % 18,4 %
Eigenka-
pitalquote
II
(Eigenkapital +
Sonderposten)/ Bi-
lanzsumme
32,9 % 33,7 % 33,9 % 34,7 % 35,4 % 36,2 % 36,7 %
Anlagen-
deckung
Langfristiges Kapi-
tal/ Anlagevermö-
gen
98,86 % 101,8 % 102,1 % 104,5 % 103,8 % 103,3 % 101,9 %
Die Eigenkapitalquote stieg 2013 aufgrund der Kor-
rekturen im Basiskapital im Rahmen der 1. Tranche
der Revision des Grundstückbestands und der Zu-
führung des Jahresüberschusses eklatant von vor-
her 5 % auf 16,8 %. 2014 musste ein geringfügiger
Rückgang hingenommen werden, da zwar das Ba-
siskapital nochmals leicht nach oben korrigiert wer-
den konnte (2. Tranche Revision Grundstücksbe-
stand abzüglich Korrekturen bei der Position Kunst-
gegenstände), die Bilanzsumme entsprechend der
Erhöhungen bei Rückstellungen und Verbindlichkei-
ten aber wesentlich stärker stieg. 2015 hingegen
legte das Basiskapital aufgrund der dritten und letz-
ten Tranche der Revision des Grundstückbestands
noch einmal deutlich zu. 2016 schließlich schlug wie-
der die Bildung von Sonderposten im Ber eich der
Kunstgegenstände negativ zu Buche, 2017 die Kor-
rektur der Wertansätze im Bereich des Stadtarchivs
– hier fiel auch 2018 noch eine kleinere Korrektur an
(2,5 Mio. €). 2019 gab es keine Bewegung im Basis-
kapital, der in die Ergebnisrücklage eingestellte
Überschuss erhöhte hingegen das Eigenkapital.
2020 erhöhte sich zwar das Basiskapital aufgrund
der Wertgutachten der Kunstgegenstände um 18,0
Mio. €, jedoch war auf der ande ren Seite durch den
Jahresverlust von 12,9 Mio. € eine Verringerung der
Eigenkapitalpositionen aufgrund der Ergebnisver-
wendung zu verzeichnen. In 2021 sank die Eigenka-
pitalquote trotz eines positiven Jahresergebnisses
von 18,0 Mio. € im Vergleich zum Vorja hr um einen
Prozentpunkt ab. Dies ist vor allem zurückzuführen
auf einen deutlichen Anstieg der Verbindlichkeiten
aus Lieferungen und Leistungen gegen verbundenen
Unternehmen im Vergleich zum Vorjahr (+ 87,7 %)
aufgrund der w eitere Anteilsrückkäufe der wbg von
den StWN in 2021.
Mit der Eigenkapitalquote von 1 5,1 % bewegt sich
Nürnberg aufgrund der unterschiedlichen kommu -
nalen Rechnungslegungsvorschriften in den ver -
schiedenen Bundesländern eher im unteren Bereich
von Städten vergleichbarer Größen ordnung. In die-
sem Bereich liegt auch Dortmund mit einer etwas hö-
heren Eigenkapitalquote von 24,00 % zum
31.12.2020. Hingegen hatten 2020 die Städte Han-
nover und Stuttgart eine Eigenkapitalquote von 68 %
bzw. 85,08 %. Wuppertal und Essen als Beispiel für
eine niedr igere Eigenk apitalquote weisen zum
31.12.2020 einen Wert von 4,84 % bzw. 0,88 % aus.
Bei der Eigenkapitalquote II, d.h. unter Einbezug der
Sonderposten, stellt sich die Situation um ei niges
freundlicher dar. Auch hier ist deutlich die Verbesse-
rung der Quo te durch die Korrekturen im Rahmen
der Überprüfung des Grundstücksbestands erkenn-
bar.
Die Anlagendeckung, d. h. die Kennzahl, die dar-
stellt, inwieweit langfristig gebundenes Vermögen
langfristig finanziert ist und damit, inwieweit die sog.
„Goldene Bilanz regel“ der Fristenkongruenz erfüllt
ist, stieg seit 2007 geringfügig, aber sukzessive an
358
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2021
Rechenschaftsbericht
_____________________________________________________________________________________________________
92
und hat 2011 die 100 %-Marke erstmalig überschrit-
ten. Seitdem war der Zielwert von mindestens 100 %
bis 2020 erfüllt. In 2021 jedoch fällt dieser Wert unter
die 100%-Marke. Dies ist v.a. zurückzuführen auf die
Zunahme kurzfristiger Rückstellungen (+ 54 Mio. €,
insb. sonstige Rückstellungen für pandemiebedingte
Belastungen bei den städtischen Töchtern ) sowie +
kurzfristiger Verbindlichkeiten ( + 53 Mio. €, insb.
wbg-Anteilsrückkauf). Einige langfristige Positionen
gingen hingegen zurück, insb. Sonderposten ( - 20
Mio. €) und Verbindlichkeiten aus sonstigen kredit-
ähnlichen Rechtsgeschäften (- 10 Mio. €). Als lang-
fristiges Kapital werden das Eigenkapital, Sonder-
posten, Pensions- und Beihilferückstellungen sowie
Kredit- und kreditähnliche Verbindlichkeiten ange-
setzt. Es ist damit zu rechnen, dass die „Goldene Bi-
lanzregel“ in naher Zukunft, wahrscheinlich sogar
zum nächsten Bilanzstichtag, wieder erfüllt ist.
Die Passivseite der Bilanz der Stadt Nürnberg wird
veranschaulicht durch Abbildung 4.
Abb. 4: Passivseite der Bilanz 2021
Der Schuldenstand aus Investitionskrediten und der
in 2013 ausgegebene n Anleihe beträgt zum
31.12.2021 1.407 Mio. € (Vorjahr: 1.398 Mio. €). Die
Neuverschuldung beträgt damit 9,4 Mio. € (Vorjahr
23,68 Mio. €). Unter Einbezug der kreditähnlichen
Rechtsgeschäfte aus ÖPP -/ÖÖP-Projekten ergibt
sich ein Schuldenstand in Höhe von 1.509 Mio. €
(Vorjahr: 1.510 Mio. €) mit einer Schuldentilgung von
0,6 Mio. € (Vorjahr: Nettoneuverschuldung von 12,54
Mio. €).
Das A nlagevermögen stieg um insg. 158,9 Mio. €,
davon rund 23 Mio. € bei den Sachanlagen und 132
Mio. € bei den Finanzanlagen (insb. aufgrund des
wbg-Anteilsrückkaufs und Grundstückseinlagen bei
den Eigenbetrieben NürnbergBad und NürnbergStift
sowie dem Kommunalunternehmen Klinikum).
Die folgende Grafik veranschaulicht den Anstieg der
langfristigen Verbindlichkeiten zur Investitionsfinan-
zierung seit 2002. Im Jahr 2012 konnte die Entwick-
lung zwar gebremst und in 2013 eine leichte Ent-
schuldung erreicht we rden. Seit 2014 war eine
Schuldenaufnahme infolge des extrem gestiegenen
Investitionsbedarfs jedoch nicht mehr vermeidbar.
Basiskapital Stadt;
11,26% Ergebnisrücklage; 4,10%
Eigenkapital
nichtrechtsfähige
Stiftungen+
Kostendecker;
0,58%
Verlustvortrag
Gebührenhaushal…Sonderposten;
17,81%
Rückstellungen;
33,16%
Verbindlichkeiten
aus Krediten,
Anleihen; 25,35%
Weitere
Verbindlichkeiten und
Passive
Rechnungsabgrenzun…
359
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2021
Rechenschaftsbericht
_____________________________________________________________________________________________________
93
Dies wird insbesondere in den Zahlen des Kernhaus-
haltes deutlich.
360
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2021
Rechenschaftsbericht
_____________________________________________________________________________________________________
94
Abb. 5: Entwicklung des Schuldenstandes, der Investitionskredite und der Anleihe
361
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2021
Rechenschaftsbericht
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95
Liquiditätslage
Kennzahlen zur Liquiditätslage
Die Darstellung der wichtigsten Einflussfaktoren und
die Analyse der bedeutendsten Abweichungen fin-
den sich im Anhang, Abschnitt Finanzrechnung.
Kennzahl Berechnung 2021 2020 2019 2018 2017 2016 2015
Dynamischer Ver-
schuldungsgrad in
Jahren
(Fremdkapital - Liquide
Mittel - kurzfristige Forde-
rungen)/ Cashflow aus
laufender Verwaltungstä-
tigkeit
22 24 15 17 15 41 141
Eigenfinanzierungsan-
teil der Investitionen I
in %
Cashflow aus laufender
Verwaltungstätigkeit/ In-
vestitionsauszahlungen
47 45 82 88 119 45 10
Eigenfinanzierungs-
anteil der Investitio-
nen II (unter Berück-
sichtigung investiver
Einzahlungen) in %
Cashflow aus laufender
Verwaltungstätigkeit/
Cashflow aus Investiti-
onstätigkeit
76 73 125 166 254 107 27
Eigenfinanzierungs-
anteil der Investitio-
nen III (II nach De-
ckung ordentlicher
Tilgungen) in %
(Cashflow aus laufender
Verwaltungstätigkeit - or-
dentliche Tilgun-
gen)/Cashflow aus Inves-
titionstätigkeit
47 45 82 49 79 45 -21
Tilgungsquote (or-
dentliche Tilgungen
und Sondertilgun-
gen) in %
Tilgungen/Cashflow aus
laufender Verwaltungstä-
tigkeit
68 58 47 45 42 105 288
Der dynamische Verschuldungsgrad setzt die Effek-
tivverschuldung (hier: inkl. Rückstellungen) ins Ver-
hältnis zum Cashflow aus laufender Verwaltungstä-
tigkeit und stellt damit fiktiv dar, wie lange es unter
der (unrealistischen) Prämisse eines über die Jahre
konstant bleibenden Cashflows au s laufender Ver-
waltungstätigkeit (und dessen ausschließlicher Ver-
wendung zur Schuldentilgung, d.h. bei völligem Ver-
zicht auf Investitionen) dauern würde, diese Schul-
den mittels der operativen Finanzmittelüber schüsse
zu tilgen. Damit ist der Wert umso posit iver, je nied-
riger er ist. Obige Zeitreihe zeigt die enorme Variabi-
lität dieses Werts einer fiktiven Entschuldungsdauer.
2015 wies hier mit 141 Jahren aufgrund eines extrem
geringen Cashflows aus der laufenden Verwaltungs-
tätigkeit den zweitschlechtesten Wert der letzten
sechs Jahre aus. Der bisherige Negativrekord lag in
2009 mit 194 Jahren. 2019 und 2017 wiesen auf-
grund des hohen Liquiditätsbestands sowie des ho-
hen Cashflows aus der laufenden Verwaltungstätig-
keit mit 15 Jahren den besten Wert seit 2005 aus .
362
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2021
Rechenschaftsbericht
_____________________________________________________________________________________________________
96
2020 und 2021 musste wieder eine moderate Ver-
schlechterung hingenommen werden. Die extremen
Schwankungen machen die beschränkte Aussage-
kraft dieser Kennzahl deutlich.
Der Eigenfinanzierungsanteil der Investitionen I stellt
dar, inwieweit Investitionen aus den operativen Fi-
nanzmittelüberschüssen finanziert werden können
und setzt daher den Cashflow aus der laufenden Ver-
waltungstätigkeit ins Verhältnis zu sämtlichen Inves-
titionsauszahlungen. Auch dieser Wert schwankt re-
lativ stark, wie aus obiger Zeitreihe ersichtlich. Dabei
bleibt unberücksichtigt, dass sehr viele Investitions-
maßnahmen zum Teil durch Zuschüsse finanziert
werden.
Setzt man daher zum Vergleich den Cashflow aus
laufender Verwaltungstätigkeit ins Verhältnis zum
Cashflow aus Investitionstätigkeit und berücksichtigt
so auch sämtliche investive Einzahlungen ( Eigenfi-
nanzierungsanteil der Investitionen II) ergeben sich
durchweg höhere Werte. Der Aussagewert auch die-
ser Kennzahl ist jedoch beschränkt: D em Konzept
der dauernden Leistungsfähigkeit liegt zugrunde,
dass der Cashflow aus laufender Verwaltungstätig-
keit zunächst zur Deckung der ordentlichen Tilgun-
gen dient, nur übersteigende Beträge können zur Fi-
nanzierung von Investitionen eingesetzt werden und
bilden damit einen Eigenfinanzierungsbeitrag. Unter
Berücksichtigung dieser Priorisierung ergeben sich
die Werte des Eigenfinanzierungsanteils III . Hier-
durch verschlechtern sich die Werte wieder – ein ne-
gativer Saldo dieser Größe , wie er 201 5 mit - 21 %
(bereits 2014 sowie 2011 und 20 09) vorliegt, zeigt
an, dass kein positiver Finanzierungsbeitrag für In-
vestitionen erzielt werden konnte. 2015 lag dies ins-
besondere am extrem geringen Cashflow aus laufen-
der Verwaltungstätigkeit. 2019 hingegen konnte n
durch den hohen Cashflow aus laufender Verwal-
tungstätigkeit trotz etwas gestiegenem Cashflow aus
Investitionstätigkeit die guten Werte der beiden Vor-
jahre 2017 und 2018 übertroffen werden. 2020
musste auch bei diesen Kennzahlen eine moderate
Verschlechterung auf ein ähnliches Niveau wie 2016
hingenommen werden . Im Jahr 2021 verbesserte
sich der Wert leicht um 2 Prozentpunkte.
Auch die absolute Höhe des Cashflows aus laufen-
der Verwaltungstätigkeit kann somit im Zeitablauf,
als Indikator für die dauernde Leistungsfähigkeit an-
gesehen werden. Die Grafik in Abbildung 6 veran-
schaulicht die Entwicklung dieses möglichen Eigen-
finanzierungsbeitrags – auch hierin spiegelt sich die
enorme Schwankungsbreite entsprechend o.g.
Werte über die letzten Jahre wider:
363
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2021
Rechenschaftsbericht
_____________________________________________________________________________________________________
97
Abb. 6: Eigenfinanzierungsbeitrag
Eine ähnliche Aussage aus einem anderen Blickwin-
kel trifft die sog. Tilgungsquote, die den Anteil der Til-
gungen, hier inkl. Sondertilgungen, am Cashflow aus
laufender Verwaltungstätigkeit betrachtet und damit
feststellt, zu welchem Anteil der letztere für die Leis-
tung der Tilgungsauszahlungen benötigt wird (ge-
mäß dem Konzept der dauernden Leistungsfähigkeit
steht hier zusätzlich jedoch auch die Investitionspau-
schale nach Art. 12 FAG zur Verfügung) . Bei einem
Wert über 100 % reicht dieser nicht aus, bei einem
Wert unter 100 % verbleibt ein Überschuss. Die
Kennzahl schwankt sehr stark mit den Einzahlungen.
2012 musste nur die Hälfte des Cashflows für die Til-
gung verwendet werden – ein sehr guter Wert, der in
deutlichem Gegensatz zu den Werten in 2010 und
2011 steht. 2013 unterschritt der Wert noch knapp
die 100 %-Grenze – nur e in geringer Überschuss
verblieb. Allerdings war dies den hohen Sondertil-
gungen in diesem Jahr geschuldet - ohne Sondertil-
gungen läge der Wert bei 64 % und damit nur mode-
rat schlechter als 2012. 2015 wies mit 288 % den
schlechtesten Wert seit 2005 überhaupt auf. 2017-
2019 hingegen lieferten Spitzenergebnisse. 2020
und 2021 ist ein moderater Rückgang, aber noch
weit unter der kritischen Marke von 100%, zu ver-
zeichnen.
0,00
50,00
100,00
150,00
200,00
250,00
2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
in Mio. Euro
Cashflow aus
laufender
Verwaltungstätigkeit
ordentliche
Tilgungen
364
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2021
Rechenschaftsbericht
_____________________________________________________________________________________________________
98
Analyse der Liquiditätssituation
Die Bewirtschaftung der Kassenmittel sowie die Si-
cherstellung der Liquidität sind Kassenaufgaben. Im
Rahmen der Liquiditätsplanung und unter Berück-
sichtigung der aktuellen Finanzsituation kommt hier-
bei zur Überbrückung von Liqui ditätsengpässen
auch die Aufnahme von Kassenkrediten in Betracht.
Der in der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbe-
trag für Kassenkredite liegt seit 2009 unverändert bei
280 Mio. Euro.
Guthaben werden von der Kasse mit unterschiedli-
chen Laufzeiten entweder als Tages- oder Festgel-
der zur Erzielung eines rentablen Zinsertrages bei
Kreditinstituten angelegt und verwaltet , wobei das
derzeitige Marktumfeld kaum Zinserträge für kurzfris-
tige Geldanlagen impliziert, wenn nicht sogar Zins-
belastungen drohen.
Die Zahl ungsfähigkeit der Stadt Nürnberg war im
Jahr 2021 zu jeder Zeit gewährleistet. Zeitweise war
die Aufnahme von Tagesgeldern und Kassenkredi-
ten zur Liquiditätssicherung erforderlich. Die Auf-
nahme der Kassenkredite und Tagesgeldern sowie
die Anlage der Festgelder erfolgten nach den aktuel-
len Marktzinsen.
Die Grafik in Abbildung 7 zeigt den Verlauf der Kas-
senkredite, Festgeldanlagen, Tagesgelder bei Kre-
ditinstituten sowie die Kontostände beim Hauptkonto
der Sparkasse Nürnberg nach monatlichen Durch-
schnittswerten.
Abb. 7: Durchschnittliche Entwicklung der Kassenkredite, Festgelder und Tagesgelder 2021
365
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2021
Rechenschaftsbericht
_____________________________________________________________________________________________________
99
Prognosebericht
Für das aktuelle Haushaltsjahr 2022 wurde ein Fehl-
betrag von rund 9,5 Mio. € geplant.
Bei der Gewerbesteuer besteht jedoch sogar die
Hoffnung, dass der Planwert i. H. v. 515 Mio. € über-
troffen wird. Der Einkommensteueranteil liegt wahr-
scheinlich etwas über dem Plan, die Schlüsselzuwei-
sungen hingegen liegen mit 246 Mio. € genau im
Plan. Damit stellt sich die Vermögens - und Finanz-
lage trotz der weiterhin anhaltenden Corona-Pande-
mie und den Auswirkungen des Ukrainekrieges im-
mer noch relativ geordnet dar. Aufgrund der positiven
unerwarteten Sondereffekten bei der Gewerbesteuer
ist der große Einbruch bei den Finanzen erst einmal
ausgeblieben beziehungsweise nach hinten ver-
schoben. Die Finanzsituation und Schuldentragfä-
higkeit kann gegenwärtig noch als gesichert angese-
hen werden. Die Stadt Nürnberg verfügt über eine
hinreichend ho he Ergebnisrücklage sowie Liquidi-
tätsbestände und unausgeschöpfte Kreditermächti-
gungen.
Risikobericht
Die aktuelle gute Finanzsituation darf jedoch nicht
darüber hinwegtäuschen, dass derzeit aufgrund des
Ukraine-Krieges, den daraus resultierenden negati-
ven wirtschaftlichen Auswirkungen (knappe Energie-
versorgung, Inflation, Rezession) und den Heraus-
forderungen der Zukunft (Klimawandel, Mobilität, …)
erhebliche Risiken für den städtischen Haushalt be-
stehen. Aktuelle Berechnungen in der mittelfristigen
Planung bis zum Jahr 2026 bestätigen das bereits im
Haushalt 2022 dargestellte Problem, dass mittelfris-
tig die dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt Nürn-
berg in Gefahr ist und eine finanzielle Notlage droht.
Den Haushalt 2022 hat deshalb die die Regierung
von Mittelfranken nur unter erheblichen Auflagen ge-
nehmigt. Aus diesem Grunde muss die Stadt Nürn-
berg bei der Aufstellung des Haushaltsplanes 2023
alle Anstrengungen unternehmen, um einen geneh-
migungsfähigen Haushalt für die kommenden Jahre
zu erreichen
Nicht nur schlagen sich die zu erwartenden Preisan-
stiege bei Energie und weiteren Gütern in einem ek-
latanten An stieg der zu erwartenden Sachaufwen-
dungen nieder. Auch ist m it der schlechteren ge-
samtwirtschaftlichen Lage in der Regel ein Anstieg
der Transferaufwendungen verbunden, bei denen in
den letzten 2 Jahre eine gewisse Entspannung ein-
getreten war – nun ist es nur noch eine Frage der
Zeit, bis die Auswirkungen der Krise sich hier nieder-
schlagen.
Ein weiteres Risiko für künftige Haushalte besteht in
der Entwicklung der Personal- und Versorgungsauf-
wendungen, die sich im Haushaltsplanentwurf für
2023 auf 754 Mio. € gesteigert haben, in vielen Be-
reichen war in den letzten Jahren und wird auch wei-
terhin durch Aufgabenmehrungen zusätzliches Per-
sonal notwendig. Damit nimmt der Personalhaushalt
nunmehr 3 3,6 % der ordentlichen Aufwendungen
des Gesamthaushalts ein, mehr als in der Vorjahres-
planung. Gerade auch in diesem Bereich kann die
Stadt im Fall einer konjunkturellen Abkühlung nur
wenig flexibel reagieren.
Finanzielle Risiken für die Zukunft birgt weiterhin der
immense Investitionsbedarf in der Stadt Nürnberg.
Der MIP-Entwurf 2023 - 2026 ist weiterhin von einem
hohen Investitionsniveau geprägt. Zwar liegen die
Brutto-Investitionen mit knapp 1,967 Mrd. € und
1,303 Mrd. € städtischen Mitteln – vor allem wegen
Verschiebungen auf die Zeit außerhalb des MIP-Zeit-
raums – unterhalb des MIPs 2022 – 2025, allerdings
wird wegen der anstehenden Kulturgroßprojekte und
der allgemein schwierigen Baupreislage ein deutli-
cher Anstieg zum MIP 2023 - 2026 erwartet. Neben
weiteren Maßnahmen aus dem Paket „Bildung und
Betreuung“ wird künftig auch die Erneuerung von
Brücken, die Sanierung und Herstellung von U -
Bahnhöfen sowie die Maßnahmen zur Umsetzung
des Mobilitätsbeschlusses an Bedeutung gewinnen.
366
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2021
Rechenschaftsbericht
_____________________________________________________________________________________________________
100
Hohe Investitionen wirken sich zudem unmittelbar
auf künftige Ergebnisrechnungen aus, da Absc hrei-
bungen und finanzierungsbedingte Zinsaufwendun-
gen anfallen. Ferner entstehen bei neuen Einrichtun-
gen dauerhaft zusätzliche Betriebskosten (Personal,
Unterhalt etc.).
Die Entwicklung des städtischen Haushalts im Fi-
nanzplanungszeitraum 2023-2026 stellt sich so dar,
dass mindestens bis 2026 zweistellige Defizite im Er-
gebnishaushalt (zwischen 11 und 39 Mio. €) sowie
bis 2025 dreistellige Beträge bei der Nettoneuver-
schuldung ( zwischen 200 und 300 Mio. € !) zu be-
fürchten sind.
Bereits in den letzten Jahren wurde zur Verringerung
der Risiken auf der Ausgabenseite die Kostenkon-
trolle im Rahmen des laufenden Controllingprozes-
ses intensivier t. Als Reaktion auf die Corona -Krise
wurde für den Haushalt 2021 ein Sofortprogramm zur
Haushaltsstabilisierung und Erg ebnisverbesserung
aufgestellt. Aufgrund der sich abzeichnenden Belas-
tungen und Risiken in den kommenden Jahren reicht
dies jedoch nicht aus, so dass die Verwaltung gerade
dabei ist, weitere Sparmaßnahmen im Ergebnis-
haushalt auszuarbeiten. Auch ist di e Notwendigkeit
jeder einzelnen Investitionsmaßnahme vor dem Hin-
tergrund der drastisch verschlechterten finanziellen
Prognose erneut zu hinterfragen.
Auch hinsichtlich der städtischen Töchter wird die
Gesamtrisikolage nach wie vor durch die Corona -
Pandemie sowie durch die Folgen des Ukraine-Krie-
ges bestimmt.
Die Geschäftsentwicklung des Albrecht Dürer Air-
ports wurde bereits seit Mitte März 2020 durch die
Corona-Pandemie erheblich beeinflusst. Der Kon-
zern schloss das Jahr 2021 mit einem negativen Er-
gebnis nach Steuern in Höhe von -14,9 Mio. € ab,
was einer Verbesserung gegenüber dem Vorjahr um
26,3 Mio. € entspricht (Konzern -Jahresergebnis
2020: -41,2 Mio. €). Im Jahr 2021 wurden insgesamt
rund 1,1 Mio. Fluggäste befördert und damit 16 %
mehr als im Vorjahr, gleichzeitig aber auch 74 % we-
niger als im Vo r-Corona-Jahr 2019. 2021 starteten
und landeten am Albrecht Dürer Airport 33.094
Flüge. Dies waren 10 % mehr als im Vorjahr, aber
nur gut die Hälfte der Flugbewegungen von 2019. Im
gewerblichen Verkehr lag das Aufkommen auf Vor-
jahresniveau. Im Jahr 2021 konnten auf Konzern-
ebene Umsatzerlöse von 42,6 Mio. € erzielt werden.
Dies entspricht im Vergleich zum Vorjahr einer Erhö-
hung von 7,0 % (Vorjahr: 39,8 Mio. €). Die Zunahme
beruht im Wesentlichen auf teilweise weggefallenen
Reisebeschränkungen und des damit einhergehen-
den Passagierwachstums. Infolge der guten Passa-
gierentwicklung liegen die Umsätze auch 2022 so-
wohl deutlich über dem Vorjahresniveau (+12,7 Mio.
€) als auch über dem Planwert (+30,5 Mio. €). Insge-
samt wird für das Jahr 2022 mit einem Zuwachs von
über 1,6 Mio. auf 2,7 Mio. Passagieren gerechnet.
Dabei wird v. a. im LCC - und im touristischen Ver-
kehr ein deutlicher Erholungseffekt unterstellt. Im in-
nerdeutschen Verkehr sowie Geschäftsreiseverkehr
wird dieser Effekt nur unterproportional eintreten. Im
Zuge des prognostizierten Anstiegs der Passagier-
zahlen werden die Erlöse im Jahr 2022 im Vergleich
zum Vorjahr deutlich steigen. So werden sich die
Umsatzerlöse des FNG-Konzerns gemäß Planung in
2022 auf rund 72,4 Mio. € (Vorjahr: 42,6 Mio. €) er-
höhen. Dieser Umsatz reicht allerdings nicht aus, um
den Airport Nürnberg in die Gewinnzone zu bringen.
Daher wird der Fokus in 2022 weiter auf der Kosten-
optimierung sowie einer Gewährleistung der Zah-
lungsfähigkeit liegen. Erhebliche Risiken bestehen
jedoch weiterhin nicht nur bezüglich des weiteren
Pandemiegeschehens, sondern in zunehmendem
Maße durch die Energiekrise und die rasant steigen-
den Energiekosten.
Im zweiten Corona -Jahr 2021 zählte die Nürnberg-
Messe Group durch das anhaltende Veranstaltungs-
verbot nochmals weniger Aussteller/innen und Besu-
cher/innen als im Vorjahr. Das Messejahr 2021 ist
damit – gefolgt von 2020 – das ausstellerschwächste
Jahr der NürnbergMesse seit über 30 Jahren .
Ebenso war die Besucherzahl der NürnbergMesse
Group nur in den Anfangsjahren des Unternehmens
geringer als 2021 und 2020. Folglich konnte mit 68,3
Mio. € Umsatz (Vorjahr: 110,3 Mio. €) coronabedingt
nicht an die Erfolge der Vorjahre angeknüpft werden.
Der Umsatz liegt um 42,0 Mio. € bzw. 38,0 % unter
dem Vorjahresniveau. In Relation zum turnusgemäß
besser vergleichbaren Geschäftsjahr 2019 entspricht
dies einer Umsatzreduzierung von 217,4 Mio. € bzw.
76,1 %. Die NürnbergMesse Group erzielte in 2021
ein operatives Ergebnis von -38,5 Mio. € (2020: -67,6
Mio. €) und ein Ergebnis vor Steuern von -40,5 Mio.
€ (2020: -68,9 Mio. €). Im Ein zelabschluss zeigt die
Nürnberg Messe GmbH für 202 1 ein operatives Er-
gebnis von -27,4 Mio. € (Vorjahr: -54,0 Mio. €). Zur
Sicherung der Liquidität wurden aus der im Jahr
367
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2021
Rechenschaftsbericht
_____________________________________________________________________________________________________
101
2017 durch die beiden Hauptgesellschafter (Stadt
Nürnberg und Freistaat Bayern) beschlossene Ei-
genkapitalerhöhung von 100 Mio. € pro Gesellschaf-
ter bereits die Eigenkapitaltranchen der Jahre 2026
und 2027 (je 10 Mio. € je Gesellschafter) in das Jahr
2021 vorgezogen. Für die Jahre 2022 bis voraus-
sichtlich 2025 sind weitere Eigenkapitalerhöhung en
durch die beiden Hauptgesell schafter i.H.v. i nsge-
samt 100 Mio. € vorgesehen. Um auf die entwick-
lungsbeeinträchtigenden Auswirkungen durch die
Corona-Pandemie besser reagieren zu können, hat
die Nürnberg Messe eine regelmäßige Liquiditäts -
prognose implementiert. Die erteilte Genehmigung
der Anträge „November-/Dezemberhilfe“ hat sich po-
sitiv auf die Finanzlage ausgewirkt. Zu Beginn des
zweiten Quartals 2022 geht die Gesellschaft zwar
von einem gegenüber 2020 und 2021 nochmals
deutlich sinkenden Jahresfehlbetrag in 2022 aus, je-
doch bestehen auch hier erhebliche Risiken nicht nur
bezüglich eines eventuellen Pandemiegeschehens,
sondern vor allem auch durch den Ukrainekrieg und
die Energiekrise.
Beim Klinikum Nürnberg (Kommunalunternehmen)
hat sich das Jahresergebnis 2021 aufgrund einer Bil-
dung von Rückstell ungen für Erlösrisiken sowie er-
klärter Forderungsverzichte innerhalb des Konzern-
verbundes gegenüber dem Vorjahr deutlich um 80,6
% verbessert. So erwirtschaftete das Klinikum 2021
einen Jahresfehlbetrag i. H. v. -0,97 Mio. € (Vorjahr:
-4,98 Mio. €). Die Co rona-Pandemie stellt e jedoch
auch für das Klinikum eine bisher noch nie dagewe-
sene medizinische, organisatorische und auch finan-
zielle Herausforderung dar. Bisher konnte die Situa-
tion jedoch gut beherrscht und die Versorgung im Ka-
tastrophenfall stets gewährleistet werden. Die in den
zwei zurückliegenden Jahren existierenden Versor-
gungsprobleme bei Schutzmaterialien und medizini-
schem Ver brauchsmaterial konnten durch eine er-
höhte Lagerhaltung und veränderte Liefe rantenstra-
tegie weitgehend beho ben werden, jedo ch sind die
Preise aufgrund der Rohstoffknappheit und hohen
Energiekosten in vielen Produkt bereichen deutlich
über dem Vorkrisenniveau. Auch die Lieferketten
sind durch den Ukrainekrieg und partielle coronabe-
dingte Hafenschließungen nach wie vor gestört.
Wann sich diese Situation wieder normalisieren wird,
ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar. Jedoch ge-
hen immer mehr Ökonomen davon aus, dass es
mehrere Jahre dauern wird, bis sich die deutsche
Volkswirtschaft von den mit der Corona -Pandemie
und dem Ukra inekrieg verknüpften negativen wirt-
schaftlichen Effekten erholen wird. Nach wie vor
schwierig ist die Gewinnung von Personal insbeson-
dere in der Pflege und dem OP-Bereich, so dass die
vorhandene Nachfrage nach stationä ren Kranken-
hausleistungen nicht immer zeitnah bedient werden
kann. Ein weiterer sich abzeichnender Trend ist die
zunehmende Verlagerung bisheriger stationärer
Leistungen in den ambulanten Bereich. Das Gutach-
ten zu potenziell ambulanten Leistungen liegt mittler-
weile vor und enthält für die gesamte deutsche Kran-
kenhauslandschaft ein Ambul antisierungspotenzial
von rund 20 % der bisher stationär erbrachten Leis-
tungen. In welchem Umfang und ab wann das Klini-
kum Nürnberg als Maximalversorger davon betroffen
sein wird, ist noch nicht ganz klar, jedoch sind nach
internen Schätzungen rund 5 % der aktuell erbrach-
ten Leistungen potenziell betroffen. Mittelfristig ist die
finanzielle Entwicklung des Klinikums erlösseitig
stark davon abhängig, wie sich die Gesundheitspoli-
tik der neuen Bundesregierung weiterentwickelt. Auf
der Ausgabenseite werden sic h die Lohnnebenkos-
ten voraussichtlich deutlich erhöhen, um die gestie-
genen Kosten in den soziale n Sicherungssystemen
zu refinanzieren. Auch ist nicht absehbar, wie sich
die staatliche Haushaltslage auf die in Zukunft anste-
henden Großbaumaßnahmen im Klinikum auswirkt.
Hier bleibt nur abzuwarten, wie sich die Förderquo-
ten entwickeln werden. Zusätzlich zu diesen Risiken
und Mehrausgaben belastet die Rückführung der
Mitarbeitenden der Servicegesellschaft in den TVöD
die finanzielle Stabilität des Klinikums massiv. Für
2022 und 2023 ist mit Mehrbelastungen von 3,6
bzw.3,7 Mio. € pro Jahr zu rechnen, die das Klinikum
zu tragen hat. Erst ab 2024, nach vollständiger Über-
leitung in den TVöD, erfolgt eine Teilkompensa tion
der Mehraufwendungen durch die Stadt Nürnberg.
Für die Jahre ab 2024 ist von einer Mehrbelastung
des Klinikums von rund 1,5 Mio. € pro Jahr auszuge-
hen, die nicht ausgeglichen werden.
Das Ergebnis der Städtischen Werke Nürn berg
(StWN) wird weitestgehend von den Ergebnisabfüh-
rungen der Konzerngesellschaften N -ERGIE und
VAG sowie Sondereffekten aus wbg-Anteilsveräuße-
rungen bestimmt. In 2021 zeigte die Ertragslage der
N-ERGIE eine Verschlechterung gegenüber dem
Vorjahr auf. So führte die N -ERGIE in 2021 einen
Gewinn von 63,6 Mio. € (Vorjahr: 72,3 Mio. €) an die
StWN ab, während die VAG einen Anspruch auf Ver-
lustübernahme von 81,3 Mio. € (Vorjahr: 89,4 Mio. €)
368
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2021
Rechenschaftsbericht
_____________________________________________________________________________________________________
102
aufweist. Nach dem ersten Quartal 2022 geht die N-
ERGIE davon aus, da ss die Ergebnisabführung an
die Städtische Werke Nürnberg GmbH in geplantem
Umfang erfolgen kann. Zugleich hat sich bei der VAG
der Zuschussbedarf gegenüber dem Vorjahreszeit-
raum um rund 2,3 Mio. € verringert. Hier führten die
Corona-Pandemie und die darau s resultierenden
Einschränkungen im öffentlichen Leben seit März
2020 zu einem deutlichen Einbruch der Verkehrser-
löse. Im ersten Quartal 2022 hat sich die Zahl der
ÖV-Fahrten im Vergleich zum Vorjahresquartal zwar
um 14,1 % gesteigert, liegt aber gleichwoh l 18,9 %
unterhalb des Planwertes.
Insbesondere aufgrund der Folgen der Energiekrise
und des Ukrainekriegs ist von einer zusätzlichen Be-
lastung der Ergebnisse der N-ERGIE und VAG aus-
zugehen. Die Finanzierung steht durch die Mi nder-
einnahmen/Mehraufwendungen bei VAG und N-ER-
GIE im gesamten StWN -Konzern zukünftig vor gro-
ßen Herausforderungen. Es ist davon auszugehen,
dass der ertragsmäßige Ergebnisausgleich zwischen
N-ERGIE und VAG nicht mehr im bisherigen Maße
gelingen wird, sodass die Nettofehlbeträge der kom-
menden Jahre zusätzlich kompensiert werden müs-
sen - damit kämen erhebliche zusätzliche Belastun-
gen auf den städtischen Haushalt zu - auch dreistel-
lige Millionenbeträge sind hier im Bereich des Mögli-
chen. Damit wird für die Stadt Nürnberg die Grenze
des Tragbaren überschritten, eine Diskussion über
eine stärkere Finanzierung des ÖPNV durch Bund
und Land erscheint unumgänglich
.
369
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2021
Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2021
__________________________________________________________________________________________________
103
Stiftungen der Stadt Nürnberg 2021
Von der Stadtkämmerei werden folgende 28 rechts-
fähige und 34 nichtrechtsfähige Stiftungen verwal-
tet. Im Jahr 2021 wurden zwei neue nichtrechtsfä-
hige Stiftungen gegründet.
Zudem wurde die bereits bestehende rechtsfähige
Dr. Erwin und Elisabeth Reichert-Stiftung in die Ver-
waltung aufgenommen.
Bezeichnung
Buchungs-
kreis/
Finanzkreis
Geschäfts-
bereich Gründungsjahr
Rechtsfähige Kommunale Stiftungen
Heilig-Geist-Spital-Stiftung Nürnberg 2301 2031 1339
Findel- und Waisenhausstiftungen 2302 2032 1368
Georg Matthias und Karoline Klein’sche
Brennmaterialienstiftung 2303 2033 1890
Kost-Pocher’sche Stiftung 2304 2034 1921
Fritz-Hintermayr-Stiftung 2305 2035 1968
Johanna Sofie Wallner’sche Blinden- und Stipendienstiftung 2306 2036 1966
Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung 2307 2037 2004
Rechtsfähige Allgemeine Stiftungen, die kommunal verwaltet sind
Sigmund-Schuckert-Stiftung 2401 2041 1948
Stiftung Lokalstudienfonds 2402 2042 1809
Stiftung für Bildung und Unterricht 2403 2043 1966
Stiftung zur Förderung der Sechsten Fakultät der Universität Er-
langen-Nürnberg 2404 2044 1961
Heinrich Gröschel Stiftung 2405 2045 1992
Dr. Hans und Dr. Elisabeth Birkner Stiftung 2406 2046 1999
Heinz und Inge Tschech Stiftung 2407 2047 2001
Rudolf Volland Stiftung 2408 2048 2002
Leo und Trude Denecke Stiftung 2409 2049 2004
Max und Rosemarie Hübschmann Stiftung 2410 204A 2005
Frieda und Helmut Schweimer-Stiftung 2411 204B 2006
Ursula-Fischer-Schwanhäußer-und-Gebhard-Schönfelder-Stif-
tung
2412 204C 2016
Rudolf und Eberhard Bauer Stiftung 2413 204D 2017
Alfred Golombek Stiftung 2414 204E 1998/2019
Stiftung Lompa 2415 204F 2019
370
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2021
Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2021
__________________________________________________________________________________________________
104
Hehl Stiftung 2416 204G 2019
Wolfram und Ilse Unger Stiftung (Verbrauchsstiftung) 2417 204H 2019
Dr. Erwin und Elisabeth Reichert-Stiftung 2418 204I 2007/2021
Rechtsfähige Allgemeine Stiftungen, die nicht kommunal verwaltet sind
Friedrich Freiherr von Haller’sche Forschungsstiftung 2501 2051 1954
Hedwig Linnhuber – Dr. Hans Saar-Stiftung 2502 2052 2004
Bäume für Nürnberg Stiftung 2503 2053 2013
Bezeichnung
Bu-
chungs-
kreis/
Finanz-
kreis
Geschäfts-
bereich Gründungsjahr
Nichtrechtsfähige Stiftungen
Stiftung "Nürnberg - Stadt des Friedens und der Menschen-
rechte"
1000 001A 2000
Heinrich und Amalie Lang-Stiftung 1000 202A 1966
Eberhard und Fanny Ermann'sche Stiftung 1000 202B 1954
Otto Lauterbach-Stiftung 1000 202C 1962
Marie-Hack-Stiftung 1000 202D 1970
Fritz und Eugenie Übelhör Stiftung 1000 202E 1970
Andreas-Winterbauer-Stiftung 1000 202F 1974
Kunst- und Kulturstiftung der Nürnberger Nachrichten 1000 202G 1977
Andreas-Staudt-Stiftung 1000 202H 1978
Dr. Ing. Eduard-Kurz-Stiftung 1000 202I 1980
Johann und Liselotte Lehner Stiftung Nürnberg 1000 202J 2001
Emil und Lydia Kudrnac-Stiftung 1000 202K 2002
Späth-Falk-Hammerbacher-Stiftung Nürnberg 1000 202L 2002
Bärbel Schröder und Claus Schmidt Stiftung 1000 202M 2007
Auxiliar-Stiftung 1000 202N 2008
Gustav Riedner – Karl Weißmann – Stipendienstiftung 1000 202O 2008
Barbara, Dr. Wilhelm und Klara Doni Stiftung 1000 202P 2008
Altstadtfreunde Nürnberg Stiftung 1000 202Q 2008
Margarete-Weigel-Stiftung 1000 202R 2009
Leonhard Wagner Stiftung 1000 202S 2009
Marie und Hugo Lemnitzer Stiftung 1000 202T 2010
Ernst und Berta Wurzer Stiftung 1000 202U 2011
Werner und Elisabeth Krauß Stiftung 1000 202V 2011
Adolf-und-Gertraud-Müller-Stiftung 1000 202W 2011
Erwin-und-Monika-Telle-Stiftung 1000 202X 2012
371
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2021
Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2021
__________________________________________________________________________________________________
105
Dorothea-Herzog-Kulturstiftung 1000 202Y 2013
Stiftung Jürgen Wolff für Emanzipation und Kultur 1000 202Z 2015
Erich und Grete Berwind Stiftung 1000 2021 2015
Stiftung Klinikum Nürnberg 1000 2022 2012/2019
Mathilde-Gottschalk-Stiftung 1000 2023 2020
Georg und Gisela Gottschalk Stiftung 1000 2024 2020
Stiftung Studium, Wissenschaft, Kunst 1000 2025 2005/2020
Pocket-Opera-Company-Stiftung Nürnberg 1000 2026 2021
Stamm-Schmitt-Stiftung 1000 2027 2021
1. Vermögen der einzelnen Stiftungen
Nachfolgend wird das Aktivvermögen und Passivka-
pital in TEUR zum 31.12.2021 (nach der Ergebnis-
verwendung) ausgewiesen.
Für die rechtsfähigen Stiftungen können weitere De-
tails den einzelnen Jahresabschlüssen entnommen
werden. Die nichtrechtsfähigen Stiftungen werden im
Rahmen des städtischen Jahresabschlusses kumu-
liert erläutert.
Stiftung
Aktiva 2021 Passiva 2021
davon Eigenkapital Fremdkapital
Gesamt Liquide Mittel Gesamt davon Gewinn (vor Erg.verwendung) davon Verbind-lichkeiten
Rechtsfähige Stiftun-
gen Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. €
Heilig-Geist-Spital-Stif-
tung 45.080 2.448 43.734 545 407
Findel- und Waisenhaus-
stiftungen 4.788 358 4.617 131 3
Klein’sche Brennmateria-
lenstiftung 1.662 217 1.544 66 3
Kost-Pocher’sche Stif-
tung 13.666 221 13.584 107 73
Fritz-Hintermayr-Stiftung 3.599 104 3.555 57 31
Wallner’sche Blinden-
und Stipendienstiftung 190 15 189 3 0
Rudolf und Berta Mathes
Wohltätigkeitsstiftung 835 101 804 8 24
Sigmund-Schuckert-Stif-
tung 168.715 12.385 161.560 2.494 857
Stiftung Lokalstudien-
fonds 4.392 66 4.389 142 0
Stiftung für Bildung und
Unterricht 1.075 21 1.071 4 0
372
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2021
Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2021
__________________________________________________________________________________________________
106
Stiftung zur Förderung
der Sechsten Fakultät
der Universität Erlangen-
Nürnberg 211 12 209 4 0
Heinrich Gröschel Stif-
tung 2.897 85 2.841 20 48
Dr. Hans und Dr. Elisa-
beth Birkner Stiftung 4.122 222 4.073 45 0
Heinz und Inge Tschech
Stiftung 2.054 80 2.014 7 12
Rudolf Volland Stiftung 1.697 64 1.669 26 5
Leo und Trude Denecke
Stiftung 513 204 333 10 170
Max und Rosemarie
Hübschmann Stiftung 56 4 56 1 0
Frieda und Helmut
Schweimer Stiftung 883 18 873 6 9
Ursula-Fischer-Schwan-
häußer-und-Gebhard-
Schönfelder-Stiftung 165 24 139 5 23
Rudolf und Eberhard
Bauer Stiftung 7.757 185 7.678 38 57
Alfred Golombek Stiftung 463 46 455 2 3
Stiftung Lompa 434 27 421 4 3
Hehl Stiftung 981 15 973 20 5
Wolfram und Ilse Unger
Stiftung (Verbrauchsstif-
tung) 192 76 187 0 4
Dr. Erwin und Elisabeth
Reichert-Stiftung 1.255 266 1.238 21 2
Friedrich Freiherr von
Haller’sche Forschungs-
stiftung 1.952 199 1.778 19 162
Hedwig Linnhuber -
Dr. Hans Saar-Stiftung 8.639 510 8.310 124 182
Bäume für Nürnberg Stif-
tung 278 81 208 3 12
Summe rechtsfähige
Stiftungen 278.551 18.054 268.502 3.912 2.095
Stiftung Aktiva 2021 Passiva 2021
davon Eigenkapital Fremdkapital
Gesamt liquide Mittel Gesamt davon Gewinn (vor Erg.verwendung) davon Ver-bindlichkeiten
Nichtrechtsfähige
Stiftungen Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. €
Heinrich und Amalie
Lang-Stiftung
1.857 39 1.856 49 0
Eberhard und Fanny Er-
mann'sche Stiftung
972 19 970 7 0
373
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2021
Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2021
__________________________________________________________________________________________________
107
Otto Lauterbach-
Stiftung
1.451 30 1.445 27 0
Marie-Hack-Stiftung 9.012 314 8.805 95 195
Fritz und Eugenie Übel-
hör Stiftung
97 3 96 1 0
Andreas-Winterbauer-
Stiftung
648 93 610 8 11
Kunst- und
Kulturstiftung der Nürn-
berger
Nachrichten
1.155 38 1.142 17 11
Andreas-Staudt-
Stiftung
209 10 208 1 0
Dr. Ing. Eduard-Kurz-Stif-
tung
78 5 78 0,4 0
Johann und Liselotte Leh-
ner Stiftung Nürnberg 2.511 49 2.503 38 1
Emil und Lydia
Kudrnac-Stiftung
295 6 295 3 0
Späth-Falk-Hammerba-
cher-Stiftung
111 9 106 2 2
Bärbel Schröder und
Claus Schmidt Stiftung
143 6 142 2 0
Auxiliar-Stiftung 159 6 158 4 0
Gustav Riedner – Karl
Weißmann – Stipendien-
stiftung
348 7 348 6 4
Altstadtfreunde
Nürnberg Stiftung
169 13 163 1 0
Margarete-Weigel-Stif-
tung
1.194 1.194 1.194 1.194 1.194
Leonhard Wagner Stif-
tung
144 144 144 144 144
Marie und Hugo Lemnit-
zer Stiftung
1.109 1.109 1.109 1.109 1.109
Ernst und Berta Wurzer
Stiftung
27 27 27 27 27
Werner und Elisabeth
Krauß Stiftung
47 47 47 47 47
Adolf-und-Gertraud-Mül-
ler-Stiftung
264 264 264 264 264
Stiftung „Nürnberg –
Stadt des Friedens
und der
Menschenrechte“
10 10 10 10 10
Erwin-und-Monika-
Telle-Stiftung
261 261 261 261 261
Dorothea-Herzog-Kultur-
stiftung
55 5 53 0,3 1
374
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2021
Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2021
__________________________________________________________________________________________________
108
Stiftung Jürgen Wolff
für Emanzipation und
Kultur
47 3 46 0,2 0
Erich und Grete
Berwind Stiftung
2.320 63 2.291 3 28
Stiftung Klinikum Nürn-
berg
760 170 597 10 138
Mathilde-Gottschalk-Stif-
tung
293 13 290 1 3
Georg und Gisela Gott-
schalk Stiftung Nürnberg
340 18 277 1 60
Stiftung Studium, Wissen-
schaft, Kunst
540 13 538 1 1
Pocket-Opera-Company
Stiftung
2.381 0 2.381 0 0
Stamm-Schmitt-Stiftung 2.188 0 2.188 0 0
Summe
nichtrechtsfähige Stif-
tungen
33.695 1.275 32.972 388 545
*) es handelt sich hierbei um gerundete Beträge
2. Bilanzkennzahlen
Die für jede Stiftung ermittelten Kennzahlen Eigenka-
pitalrentabilität und Anlagendeckungsgrad sind ein
guter Maßstab zur Kontrolle der Jahresergebnisse
der Stiftungen.
Die Eigenkapitalrentabilität der Stiftung stellt die Ver-
zinsung des Eigenkapitals (EK) der Stiftung dar. Sie
gibt das Verhältnis des bereinigten Jahresergebnis-
ses zum Ei genkapital der Stiftun g zum Jah resende
wieder. Die Eigenkapitalrentabilität sollte über dem
marktüblichen Zins von 1,0% für langfristige Kapital-
anlagen liegen. Bei manchen Stiftungen weicht die
Eigenkapitalrentabilität hingegen sehr deutlich nach
oben ab. Dies ist in der Regel auf außergewöhnliche
Vorgänge wie Zustiftungen im Berichtsjahr zurückzu-
führen. Lediglich einzelne Stiftungen unterschreiten
den Richtwert von 1,0 %. Grund hierfür sind vor allem
zum Bilanzstichtag 31.12.2021 durchgeführte nicht
realisierte Abwertungen von Wertpapieren, welche in
den Ergebnissen aus Vermögensumschichtungen
darzustellen sind und somit das Basiskapital verrin-
gern. Diese Wertpapiere werden jedoch bei Fälligkeit
zu 100 % zurückgezahlt, wodurch sich die Abwertun-
gen wieder neutralisieren und das Basiskapital wie-
der erhöht wird. Ohne die Berücksichtigung der
buchmäßigen Abwertungen und Zuschreibungen
würde sich keine negative Eigenkapitalrentabilität er-
geben.
Der Anlagendeckungsgrad spiegelt das Verh ältnis
des Eigenkapitals der Stiftung zum Anlagevermögen
(AV) wider. Dieser Wert sollte rund 100 % betragen,
denn dann ist das komplette Eigenkapital in Anlage-
vermögen investiert. In aller Regel liegt der Wert bei
den Stiftungen etwas über 100 %, da die Ka pitaler-
haltungsrücklage, welche im Eigenkapital enthalten
ist, noch nicht in Wertpapieren an gelegt worden ist.
Bei einzelnen Stiftungen liegt der Anlagendeckungs-
grad deutlich über 100 %. Grund hierfür ist eine fäl-
lige Kapitalrückzahlung im Dezember 2020. Die liqui-
den Mittel wurden erst im Folgejahr wieder angelegt.
Summe insgesamt nicht-
rechtsfähige und rechts-
fähige Stiftungen *
312.246 19.329 301.474 4.300 2.640
375
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2021
Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2021
__________________________________________________________________________________________________
109
Stiftung
Verzinsung EK
2021
Anlagende-
ckungsgrad 2021
(EK/AV)
Heilig-Geist-Spital-Stiftung 0,95% 103,31%
Findel- und Waisenhausstiftungen 6,97% 106,27%
Klein’sche Brennmaterialenstiftung 9,65% 107,40%
Kost-Pocher’sche Stiftung 4,52% 101,41%
Fritz-Hintermayr-Stiftung 1,65% 102,62%
Wallner’sche Blinden- und Stipendienstiftung 1,01% 108,50%
Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung 1,34% 109,87%
Sigmund-Schuckert-Stiftung 3,72% 104,21%
Stiftung Lokalstudienfonds 2,42% 102,03%
Stiftung für Bildung und Unterricht 0,32% 102,06%
Stiftung zur Förderung der Sechsten Fakultät der Universität Er-
langen-Nürnberg 2,64% 105,93%
Heinrich Gröschel Stiftung 8,11% 101,61%
Dr. Hans und Dr. Elisabeth Birkner Stiftung 36,46% 104,97%
Heinz und Inge Tschech Stiftung 1,23% 102,82%
Rudolf Volland Stiftung 2,42% 102,67%
Leo und Trude Denecke Stiftung 6,63% 108,02%
Max und Rosemarie Hübschmann Stiftung 0,70% 107,08%
Frieda und Helmut Schweimer Stiftung -0,57% 101,58%
Ursula-Fischer-Schwanhäußer-und-Gebhard-Schönfelder-Stif-
tung 4,33% 104,11%
Rudolf und Eberhard Bauer Stiftung 0,11% 102,36%
Alfred Golombek Stiftung -2,54% 110,01%
Stiftung Lompa 2,28% 103,93%
Hehl Stiftung 1,05% 101,48%
376
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2021
Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2021
__________________________________________________________________________________________________
110
Wolfram und Ilse Unger Stiftung (Verbrauchsstiftung) -- --
Dr. Erwin und Elisabeth Reichert-Stiftung 0,04% 153,42%
Friedrich Freiherr von Haller’sche Forschungsstiftung 1,43% 101,87%
Hedwig Linnhuber -
Dr. Hans Saar-Stiftung 3,60% 103,73%
Bäume für Nürnberg Stiftung 4,73% 106,06%
Summe rechtsfähige Stiftungen 3,59%
104,09%
Heinrich und Amalie Lang-Stiftung 5,65% 102,68%
Eberhard und Fanny Ermann'sche Stiftung -0,73% 102,60%
Otto Lauterbach-Stiftung 1,03% 102,28%
Marie-Hack-Stiftung 2,13% 104,96%
Fritz und Eugenie Übelhör Stiftung -2,13% 103,41%
Andreas-Winterbauer-Stiftung 1,82% 110,22%
Kunst- und Kulturstiftung der Nürnberger Nachrichten 0,38% 102,82%
Andreas-Staudt-Stiftung -2,36% 105,39%
Dr. Ing. Eduard-Kurz-Stiftung -2,17% 108,10%
Johann und Liselotte Lehner Stiftung Nürnberg 13,04% 103,10%
Emil und Lydia Kudrnac-Stiftung -2,99% 102,42%
Späth-Falk-Hammerbacher-Stiftung Nürnberg 2,58% 104,68%
Bärbel Schröder und Claus Schmidt Stiftung 33,24% 104,06%
Auxiliar-Stiftung 0,50% 104,06%
Gustav Riedner – Karl Weißmann – Stipendienstiftung 1,13% 102,55%
Barbara, Dr. Wilhelm und Klara Doni Stiftung 0,58% 106,24%
Altstadtfreunde Nürnberg Stiftung 5,17% 105,61%
Margarete-Weigel-Stiftung 1,78% 106,87%
Leonhard Wagner Stiftung -0,17% 102,99%
377
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2021
Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2021
__________________________________________________________________________________________________
111
Marie und Hugo Lemnitzer Stiftung -1,80% 103,97%
Ernst und Berta Wurzer Stiftung -1,08% 103,13%
Werner und Elisabeth Krauß Stiftung 2,33% 106,64%
Adolf-und-Gertraud-Müller-Stiftung 1,87% 103,36%
Stiftung „Nürnberg – Stadt des Friedens und der Menschenrechte“ 1,12% 101,67%
Erwin-und-Monika-Telle-Stiftung 19,21% 105,70%
Dorothea-Herzog-Kulturstiftung 1,74% 105,60%
Stiftung Jürgen Wolff für Emanzipation und Kultur -0,08% 106,81%
Erich und Grete Berwind Stiftung -0,01% 101,68%
Stiftung Klinikum Nürnberg 0,21% 101,80%
Mathilde-Gottschalk-Stiftung -0,67% 104,02%
Georg und Gisela Gottschalk Stiftung Nürnberg 51,30% 87,67%
Stiftung Studium, Wissenschaft, Kunst 0,32% 102,17%
Pocket-Opera-Company Stiftung 200,00% --
Stamm-Schmitt-Stiftung 200,00% --
Summe nichtrechtsfähige Stiftungen 18,05% 120,15%
Summe alle Stiftungen 5,07% 105,63%
3. Zweckausrichtung
Die nachfolgende Übersicht weist die Zweckausrich-
tungen für 2021 und 2020 aus.
2021 sind insgesamt 6.216 Anträge mit einem Aus-
zahlungsvolumen in Höhe von 5.699 TEUR bearbei-
tet worden.
Details zu den Zweckausrichtungen der einzelnen
Stiftungen finden sich unter „5. Zweckausrichtungs-
statistik 2020/2021“.
378
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2021
Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2021
__________________________________________________________________________________________________
112
Stiftungsausrichtungen und
Zuschüsse
Anzahl
Anträge
in T€
Anzahl
Anträge
in T€
Abweichung
Abweichung in
%
(gerundet)
2021 2021 2020 2020 (in T€)
1. Stiftungsgaben 5.818 3.844 5.536 3.593 251 7
2. Stipendien 245 292 220 289 3 1
3. Zuschüsse an
Institutionen
153 1.563 152 1.810 - 247 - 14
Summe 6.216 5.699 5.908 5.692 7 0
Trotz langanhaltender Niedrigzinsphase konnte die
Höhe der Zweckausric htungen auf einem konstant
hohen Niveau gehalten werden.
Insgesamt wurden 7 T€ mehr ausgerichtet als im
Vorjahr.
379
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2021
Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2021
__________________________________________________________________________________________________
113
4. Beratungsleistungen durch die Stiftungs -
verwaltung
Die Beratung potenzieller Stifterinnen und Stifter
bzw. Spenderinnen und Spender erfolgt in Einzelge-
sprächen. Fragen zum Prozedere der Stiftungsgrün-
dung, Zustiftung, Rechtsform, steuerliche Aspekte,
Testament und Satzung sind einige Bereiche dieser
Beratung.
*) schriftlich, telefonisch, persönlich
Bei bedürftigen Personen, die in den Genuss von
Stiftungsmitteln kommen wollen, erfolgt die Erstbera-
tung durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des „All-
gemeinen Sozialdienstes des Jugendamtes (ASD;
J/B3)“ sowie durch die des „Sozial pädagogischen
Fachdienstes des Amtes für Existenzsicherung und
soziale Integration – Sozialamt (SFD; SHA/2-2)“. Die
Anzahl der Beratungen gemäß nachfolgender Ta-
belle betreffen rein die der Stiftungsverwaltung.
Stiftungsberatungen*
der Stiftungsverwaltung
Anzahl
Beratungsgespräche
2021
Anzahl
Beratungsgespräche
2020
Abweichung
Abweichung
in %
(gerundet)
1. Interessierte Stiftungsneu-
gründer und Spendenwillige 16 24 -8 -33
2. Beratung von Stipendien-
antragstellern 270 255 +15 6
3. Beratung von bedürftigen
Antragstellern 1.680 1.610 +70 4
4. Zuschussanträge
von Institutionen 174 130 +44 25
380
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2021
Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2021
__________________________________________________________________________________________________
114
5. Zweckausrichtungsstatistik 2020/2021
2020 2021 2020 2021
1. Nichtrechtsfähige Stiftungen
1.1 Heinrich und Amalie Lang-Stiftung
- für Bedürftige Stiftungsgaben 58 52 22.385 19.800
1.2 Eberhard und Fanny Ermann'sche Stiftung
- für Bedürftige Stiftungsgaben 24 25 10.150 10.450
1.3 Otto-Lauterbach-Stiftung
- für Kriegsblinde und im Krieg Ertaubte Stiftungsgaben 12 9 15.100 9.700
1.4 Marie-Hack-Stiftung
- für Institutionen der Blinden und
Körperbehindertenhilfe Zuschüsse 12 10 152.727 145.461
1.5 Fritz und Eugenie Übelhör-Stiftung
- für studierende Söhne aus Freidenkerkreisen Stipendien 0 1 0 1.900
1.6 Andreas-Winterbauer-Stiftung
- für junge Menschen in Ausbildung Stipendien 3 6 3.900 7.400
Kunst- und Kulturstiftung
1.7 der Nürnberger Nachrichten
- Förderung von Kunst und Kultur 7 7 12.992 8.730
1.8 Andreas-Staudt-Stiftung
- Förderung von Bildung und Kultur Stipendien 3 1 1.800 1.000
1.9 Dr. Ing. Eduard-Kurz-Stiftung
- für begabte bedürftige junge Nürnberger Stipendien 1 1 1.600 700
1.10 Johann und Liselotte Lehner Stiftung
- für begabte Nürnberger Schüler und Studierende Stipendien 28 37 20.750 28.650
1.11 Emil u. Lydia Kudrnac Stiftung
- Förderung von Waisen Zuschüsse an KJH 1 1 3.000 2.600
1.12 Spaeth-Falk-Hammerbacher Stiftung
- Erforschung der Sozial-, Wirtschafts-, Technik- und
Industriegeschichte Nürnbergs im 18. und 19. Jhd. 1 0 1.077 0
1.13 Bärbel Schröder und Claus Schmidt Stiftung
- Förderung des Tierschutzes Zuschüsse 1 1 3.500 1.480
1.14 Auxiliar-Stiftung
- Förderung der Partnerstädte Zuschüsse 1 1 1.700 1.600
1.15 Riedner-Weißmann-Stipendienstiftung
- Förderung Willstätter-Gymnasium Zuschüsse/Stipendien 1 2 5.242 7.240
1.16 Barbara, Dr. Wilhelm und Klara Doni Stiftung
- für Nürnberger Schüler und Studierende Stipendien 0 16 0 11.550
1.17 Altstadtfreunde Nürnberg Stiftung
- Förderung der Altstadtfreunde Nürnberg Zuschüsse 2 2 1.550 1.810
1.18 Margarete-Weigel-Stiftung
- für Bedürftige, insbesondere Kinder Stiftungsgaben 12 0 6.500 0
- für Mündel des Jugendamtes Zuschüsse 1 1 6.415 -3.400
1.19 Leonhard Wagner Stiftung
- Förderung der Georg-Simon-Ohm-Hochschule Zuschüsse 1 1 2.600 3.200
Anzahl Betrag (€)
Zuschüsse durch Beschluss
des Kuratoriums
Stiftung/Stiftungszweck Zweckbestimmung
Zuschüsse durch Beschluss
des Kuratoriums
381
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2021
Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2021
__________________________________________________________________________________________________
115
1. Nichtrechtsfähige Stiftungen
1.20 Marie und Hugo Lemnitzer-Stiftung
- Förderung von Obdachlosen Zuschüsse 2 2 1.900 1.860
- Ausbau von Radwegen Zuschüsse 0 0 0 0
1.21 Ernst und Berta Wurzer Stiftung
- Förderung von Projekten für Senioren Zuschüsse 2 1 12.300 7.218
1.22 Werner und Elisabeth Krauß Stiftung
- Förderung Blindeninstitutsstiftung Rückersdorf Zuschüsse 1 1 1.700 1.100
1.23 Adolf und Gertraud Müller Stiftung
- Förderung von Einrichtungen für Sterbens- und
Demenzkranke Zuschüsse 1 2 6.400 6.800
1.24 Stiftung "Nürnberg - Stadt des Friedens und der Zuschüsse durch Beschluss
Menschenrechte" des Stiftungsrates 10 8 21.209 14.598
1.25 Erwin-und-Monika-Telle-Stiftung
- Einzelförderung Stiftungsgaben 0 56 0 22.400
- für die Kinder- und Jugendhilfe Zuschüsse 2 3 13.010 5.350
1.26 Dorothea-Herzog-Kulturstiftung
- Förderung der Stiftung Staatstheater Nürnberg Zuschüsse 3 7 4.500 11.000
1.27 Stiftung Jürgen Wolff für Emanzipation und Kultur
- Förderung der bildenden Kunst Zuschüsse 0 0 0 0
- Förderung der Emanzipation Zuschüsse 0 1 0 900
Erich und Grete Berwind Stiftung
1.28 - Förderung von Behinderten und Sehbehinderten Stiftungsgaben 0 0 0 0
- für Institutionen der Blinden- und Behindertenhilfe Zuschüsse 2 1 14.614 27.700
1.29 Stiftung Klinikum Nürnberg
- Förderung des Klinikums Nürnberg Zuschüsse 2 6 17.086 121.100
1.30 Mathilde-Gottschalk-Stiftung
a) 70% Förderung des Tiergartens Zuschüsse 0 1 0 2.240
b) 30% Förderung Tierschutz in Nürnberg 0 1 0 1.000
1.31 Georg und Gisela Gottschalk Stiftung Nürnberg
- Förderung der Altenhilfe, Gesundheitspflege, Zuschüsse
Kriegesbeschädigte, Errichtung vn Gedenkstätten 0 0 0 0
1.32 Stiftung Studium, Wissenschaft, Kunst (Stiftung SWK)
a) Förderung für Projekte an Nürnberger Hochschulen Zuschüsse 0 0 0 0
b) Vergabe von Stipendien Stipendien 0 0 0 0
c) Unterstützung künstlerischer Werke, Veranstaltungen Zuschüsse 0 1 0 600
194 265 365.707 483.736Summe nichtrechtsfähige Stiftungen
382
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2021
Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2021
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116
2. Rechtsfähige Stiftungen
2.1 Heilig-Geist-Spital-Stiftung
a) für Bedürftige Stiftungsgaben 239 415 93.558 198.525
b) Erstattung v. Mietaufwendungen an SenA u. Nüst Zuschüsse 1 1 416.564 416.564
c) Nachlass Rahnhöfer Zuschüsse 1 1 1.200 1.200
d) Klinikum Sozialdienst f. bed. Patienten Zuschüsse 1 1 5.000 5.000
e) Pro Familia Zuschüsse 0 1 0 15.000
d) Projekt Jedes Kind kann Schwimmen lernen Zuschüsse 0 1 0 30.000
2.2 Findel- und Waisenhausstiftungen Zuschüsse an Kinder-
a) Pflege und Erziehung verwaister Kinder und Jugendheim 1 3 212.800 125.125
b) Zustiftung Petz Ausflugsfahrten KJH 1 1 550 550
2.3 Klein'sche Brennmaterialienstiftung
- für Bedürftige Stiftungsgaben 263 250 137.249 141.085
2.4 Kost-Pocher'sche Stiftung
- Förderung von Kunst und Wissenschaft und
allg. Wohlfahrt Zuschüsse an Institutionen 19 10 56.352 71.030
2.5 Fritz-Hintermayr-Stiftung
- für gemeinnützige und mildtätige Zwecke 8 7 51.000 25.520
2.6 Wallner'sche Blinden- und Stipendienstiftung
a) für Blinde Stiftungsgaben 3 3 1.500 1.500
b) für Studierende an der Wirtschafts- und
sozialwissenschaftlichen Fakultät Stipendien 0 0 0 0
2.7 Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung
- für bedürftige Nürnberger Stiftungsgaben 29 36 12.225 15.850
2.8 Sigmund-Schuckert-Stiftung
a) für Ausbildung evangelischer junger Nürnberger Stipendien 95 88 190.300 172.550
b) für bedürftige evangelische Nürnberger Stiftungsgaben 4.886 4.945 3.284.746 3.400.710
c) Projektförderung Zuschüsse 4 4 154.300 76.876
2.9 Stiftung Lokalstudienfonds
a) für würdige junge Nürnberger Stipendien 72 81 55.650 55.900
b) für Einrichtungen, die der höheren Bildung dienen Zuschüsse an Institutionen 1 3 200 1.400
2.10 Stiftung für Bildung und Unterricht
a) für würdige junge Nürnberger in Ausbildung Stipendien 7 5 4.450 2.700
b) für Bildungseinrichtungen Zuschüsse an Institutionen 1 1 1.300 1.300
c) Nachlass Kröner - für begabte Kinder Stipendien 3 1 1.300 700
d) Zustiftung Kozempel - für Studierende Stipendien 1 0 1.200 0
2.11 Stiftung zur Förderung der 6. Fakultät der
Universität Erlangen-Nürnberg
- Beschaffung von Büchern für die Bibliothek Zuschüsse 1 1 3.100 1.700
2.12 Heinrich Gröschel Stiftung
a) Förderung der Altenhilfe und des Tiergartens Zuschüsse 5 6 27.998 24.588
b) für würdige junge Nürnberger Stipendien 1 2 3.400 5.000
2.13 Dr. Hans und Dr. Elisabeth Birkner Stiftung
a) Förderung des ärztlichen Nachwuchses,
Medizinische Ausstattung der Kliniken 4 1 301.641 28.560
b) Vergabe des Dr. Birkner Preis 3 4 10.000 5.000
2.14 Heinz und Inge Tschech Stiftung
- Förderung Gehörloser, Behinderter
u. deren Einrichtungen Zuschüsse 3 1 7.933 -500
2.15 Rudolf Volland Stiftung
- Unterstützung bedürftiger Künstler 7 4 18.670 7.344
Zuschüsse durch Beschluss
des Kuratoriums
Zuschüsse durch Beschluss
des Kuratoriums
Zuschüsse durch Beschluss
des Kuratoriums
383
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2021
Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2021
__________________________________________________________________________________________________
117
2.16 Leo und Trude Denecke Stiftung
- Förderung Nürnberger Hospizeinrichtungen Zuschüsse 0 3 0 15.960
2.17 Max und Rosemarie Hübschmann Stiftung
- Förderung der Blindenanstalt e.V. Zuschüsse 0 1 0 2.200
2.18 Frieda und Helmut Schweimer Stiftung
- Förderung der Kinder-, Jugend- und Tierhilfe 2 2 8.900 8.540
2.19 Ursula-Fischer-Schwanhäußer-und-Gebhard-
Schönfelder-Stiftung
- Förderung der Kinder-, Jugendhilfe 4 3 13.961 9.600
2.20 Rudolf und Eberhard Bauer Stiftung
- Förderung diverser gemeinnütziger Zwecke Zuschüsse 9 14 22.865 95.082
2.21 Alfred Golombek Stiftung
- Hilfe von Menschden mit endogenen Psychose Zuschüsse 2 0 2.500 0
2.22
Stiftung Lompa
a) Förderung der Kinder- und Jugendhilfe Zuschüsse 0 1 0 2.500
b) Förderung von benachteiligten Kinder, junge Menschen Stiftungsgaben 10 27 9.090 23.800
2.23
Hehl Stiftung
a) 50% Förderung Volks und Berufsbildung Stipendien 6 6 4.400 4.350
b) 50% Förderung Kunst und Kultur Zuschüsse durch Kuratorium 2 2 4.350 4.100
2.24
Wolfram und Ilse Unger Stiftung (Verbrauchsstiftung
- Förderung Kultur, Wissenschaft und Forschung Zuschüsse 6 6 6.000 7.400
2.25 Dr. Erwin und Elisabeth Reichert Stiftung
- Förderung der Altstadtfreunde e.V. Zuschüsse 0 1 0 30.000
2.26 Freiherr von Haller'sche Forschungsstiftung Zuschüsse durch Beschluss
- Förderung wissenschaftlicher Arbeiten des Beirats 3 1 44.861 6.896
2.27 Hedwig Linnhuber - Dr. Hans Saar-Stiftung
a) Förderung wissenschaftlicher Arbeiten Zuschüsse durch Beschluss des Kuratoriums 3 3 21.750 43.753
b) Förderung der Altstadtfreunde e.V. Zuschuss gem. Satzung 1 1 100.800 100.050
2.28 Bäume für Nürnberg Stiftung Zuschüsse durch Beschluss
- Schaffung und Pflege von Grün im Stadtgebiet Nbg. des Vorstands 6 3 32.800 30.740
Summe rechtsfähige Stiftungen 5.714 5.951 5.326.463 5.215.749
Summe nichtrechtsfähige Stiftungen 194 265 365.707 483.736
Summe insgesamt 5.908 6.216 5.692.170 5.699.485
1) Heilig-Geist-Spital-Anwesen: Mietrückerstattung an SenA 28.640,74 € und NüSt 387.923,40 €.
Zuschüsse durch Beschluss
des Kuratoriums
Zuschüsse durch Beschluss
des Kuratoriums
384
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2021
Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2021
__________________________________________________________________________________________________
118
Abkürzungsverzeichnis
Abs. Absatz
AllMBl Allgemeines Ministerialblatt
Art Artikel
ASN Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg
AsylbLG Asylbewerberleistungsgesetz
BayNatschG Bayerisches Naturschutzgesetz
BayStMI Bayerisches Staatsministerium des Innern
BewertR Richtlinie „Erfassung und Bewertung kommunalen Vermögens“(Bewertungsrichtlinie)
BezO Bezirksordnung für den Freistaat Bayern
BilMoG Bilanzmodernisierungsgesetz
CF Cash Flow
DRS Deutscher Rechnungslegungsstandard
EStG Einkommensteuergesetz
FSN Franken Stadion Nürnberg
GO Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern
HGB Handelsgesetzbuch
KAG Kommunalabgabengesetz
KNL Krankenhäuser Nürnberger Land GmbH
KommHV Doppik Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden, der
Landkreise und der Bezirke nac h den Grundsätzen der koppelten kommunalen Buch-
führung (Kommunalhaushaltsverordnung Doppik)
KommwEV Verordnung über kommunalwirtschaftliche Erleichterungen anlässlich der Corona-Pan-
demie von 2020
NOA Noris Arbeit gGmbH
NOI noris inklusion gGmbH
NüBad NürnbergBad
NüSt NürnbergStift
ÖÖP Öffentlich-öffentliche Partnerschaft
ÖPP Öffentlich-private Partnerschaft
SÖR Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg
StWN Städtische Werke Nürnberg GmbH (Teilkonzern)
SUN Stadtentwässerung und Umweltanalytik
385
Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2021
Anlage zum Rechenschaftsbericht: Stiftungen der Stadt Nürnberg 2021
__________________________________________________________________________________________________
119
Tz Teilziffer
VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft
wbg Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Nürnberg mbH (Teilkonzern)
WBGB WBG Nürnberg Beteiligungs GmbH
WBGJ WBG Urbanes Wohnen St. Jobst GmbH
386
Seite 1 von 3
Beschlussvorlage
Rpr/004/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Rechnungsprüfungsausschuss 16.06.2023 öffentlich Gutachten
Stadtrat 19.07.2023 öffentlich Beschluss
Betreff:
Entlastung für den Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg
Sachverhalt (kurz):
Die örtliche Prüfung ist seit der Änderung der GO zum 01.08.2004 auch Grundlage für die
Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO).
Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungs-
ausschuss dem Stadtrat, für den Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg die Entlastung zu
erteilen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist für die Entlastung
gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat zuständig.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
44
387
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/004/2023
Seite 2 von 3
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Das Rechnungsprüfungsamt als Sachverständiger wird nicht operativ tätig.
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
388
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/004/2023
Seite 3 von 3
Gutachtenvorschlag (RprA Ö 16.06.2023):
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem
Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg gem. Art. 102 Abs. 3
GO.
Beschlussvorschlag (StR Ö 19.07.2023):
Der Stadtrat erteilt für den mit Stadtratsbeschluss vom 19.07.2023 festgestellten
Jahresabschluss 2021 der Stadt Nürnberg gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung.
389
Seite 1 von 3
Beschlussvorlage
Rpr/005/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Rechnungsprüfungsausschuss 16.06.2023 öffentlich Gutachten
Stadtrat 19.07.2023 öffentlich Beschluss
Betreff:
Feststellung der Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen
Anlagen:
Bericht Prüfung Jahresabschlüsse 2021 rechtsfähige Stiftungen
Sachverhalt (kurz):
Die Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen wurden gem. Art. 103 ff.
GO durch das Rechnungsprüfungsamt geprüft. Die Prüfung ergab, dass die Abschlüsse
ordnungsgemäß aufgestellt wurden, die Feststellung wird jeweils empfohlen.
Im Bericht über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen
Stiftungen vom 16.05.2023 wurden die Ergebnisse des Rechnungsprüfungsamtes
zusammengefasst und hiermit dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Begutachtung der
Abschlüsse 2021 vorgelegt.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3
GO für die Feststellung der Stadtrat zuständig.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
55
390
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/005/2023
Seite 2 von 3
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Das Rechnungsprüfungsamt als Sachverständiger wird nicht operativ tätig.
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
391
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/005/2023
Seite 3 von 3
Gutachtenvorschlag (RprA Ö 16.06.2023):
Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt der örtlichen Prüfung der Jahresabschlüsse 2021
der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen zu. Die Prüfungsergebnisse werden vom
Rechnungsprüfungsausschuss übernommen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung der
Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen gemäß Art. 102 Abs. 3 GO.
Jahresabschlusszahlen 2021:
Stiftung
Bilanzsumme zum
31.12.2021
Euro
Jahresergebnis
2021
Euro
Heilig-Geist-Spital-Stiftung 45.079.561,15 544.835,20
Findel- und Waisenhausstiftungen 4.787.615,33 130.703,98
Georg Matthias und Karoline Klein’sche
Brennmaterialienstiftung
1.661.747,82 66.252,42
Kost-Pocher’sche Stiftung 13.666.382,55 106.959,52
Fritz-Hintermayr-Stiftung 3.598.681,59 56.696,45
Johanna Sofie Wallner’sche Blinden und
Stipendienstiftung
189.608,54 3.156,09
Rudolf und Bertha Mathes
Wohltätigkeitsstiftung
835.431,76 7.867,36
Die Jahresergebnisse werden verwendet entsprechend der jeweiligen Schlussbilanz zum
31.12.2021 nach Ergebnisverwendung.
Beschlussvorschlag (StR Ö 19.07.2023):
Entsprechend des Gutachtens des Rechnungsprüfungsausschusses vom 16.06.2023 werden
gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen
festgestellt.
392
Rechnungsprüfungsamt
140-14.20.00-8/2/3
Bericht
für den
Rechnungsprüfungsausschuss am 16.06.2023
öffentlich
über die Prüfung der
Jahresabschlüsse 2021
der rechtsfähigen kommunalen
Stiftungen
Mai 2023
55
393
Seite 2 von 48 Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
1 JAHRESABSCHLÜSSE 2021 DER RECHTSFÄHIGEN KOMMUNALEN STIFTUNGEN 3
1.1 Prüfungsgrundlagen und -durchführung 3
1.2 Haushaltssatzung 2021 und -planung 3
1.3 Ergebnisse der Prüfung der Jahresabschlüsse 2021 4
1.3.1 Allgemeines 4
1.3.2 Jahresabschlüsse 2021 5
1.3.3 Formelle Feststellungen 6
1.3.4 Stiftungsübergreifende Feststellungen 7
1.4 Heilig-Geist-Spital-Stiftung Nürnberg 10
1.4.1 Feststellungen 10
1.4.2 Anlagen zum Jahresabschluss 2021 der Heilig-Geist-Spital-Stiftung 13
1.5 Findel- und Waisenhausstiftungen 18
1.5.1 Feststellungen 18
1.5.2 Anlagen zum Jahresabschluss 2021 der Findel- und Waisenhausstiftungen 19
1.6 Georg Matthias und Karoline Klein`sche Brennmaterialienstiftung 23
1.6.1 Feststellungen 23
1.6.2 Anlagen zum Jahresabschluss 2021 der Georg Matthias und Karoline Klein’schen
Brennmaterialienstiftung 24
1.7 Kost-Pocher’sche Stiftung 28
1.7.1 Feststellungen 28
1.7.2 Anlagen zum Jahresabschluss 2021 der Kost-Pocher’schen Stiftung 29
1.8 Fritz-Hintermayr-Stiftung 33
1.8.1 Feststellungen 33
1.8.2 Anlagen zum Jahresabschluss 2021 der Fritz-Hintermayr Stiftung 34
1.9 Johanna Sofie Wallner`sche Blinden- und Stipendienstiftung 38
1.9.1 Feststellungen 38
1.9.2 Anlagen zum Jahresabschluss 2021 der Johanna Sofie Wallner’schen Blinden- und
Stipendienstiftung 39
1.10 Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung 43
1.10.1 Feststellungen 43
1.10.2 Anlagen zum Jahresabschluss 2021 der Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung 44
2 ZUSAMMENGEFASSTES PRÜFUNGSERGEBNIS 48
394
Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 3 von 48
1 Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommu-
nalen Stiftungen
1.1 Prüfungsgrundlagen und -durchführung
Die rechtlichen Grundlagen zur Prüfung und Feststellung der Jahresabschlüsse und zur E nt-
lastung sind in Art. 20 Abs. 3 Bayerisches Stiftungsgesetz (BayStG) i.V.m. Art. 102 ff. der
Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) festgehalten. Für die Prüfung ist danach der
Rechnungsprüfungsausschuss zuständig, das Rechnungsprüfungsamt ist dabei als umfas-
sender Sachverständiger heranzuziehen.
Die Ausführungen im vorliegenden Bericht geben unter Punkt 1 die Ergebnisse aus der Prü-
fung der doppischen Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen und kommunal
verwalteten Stiftungen (A-Stiftungen) wieder. Diese dient als Grundlage für die Feststellung
dieser Jahresabschlüsse und für die Entlastung durch den Rechnungsprüfungsausschuss
bzw. den Stadtrat.
Punkt 2 beinhaltet die Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses mit der Empfehlung zur
Feststellung und Entlastung.
1.2 Haushaltssatzung 2021 und -planung
Für die Stiftungen der Gruppe A sind aufgrund Art. 20 Abs. 3 BayStG und in sinngemäßer An-
wendung der Art. 63 ff. GO für das Jahr 2021 eigene Haushaltspläne aufgestellt und jeweils
eine Haushaltssatzung erlassen worden. Diese Sonderhaushaltspläne wurden in der Sitzung
des Stadtrates am 19.11.2020 beschlossen.
Für die übrigen rechtsfähigen Stiftungen (Gruppen B und C) sind entsprechende Sonderhaus-
haltspläne aufgestellt worden.
Für die Haushaltssatzungen 2021 der A -Stiftungen, die keine genehmigungspflichtigen Be-
standteile enthielten, wurde die rechtsaufsichtliche Würdigung mit Schreiben der Regierung
von Mittelfranken vom 18.12.2020 bestätigt.
Die Stiftungshaushalte sind damit sachlich und formal ordnungsgemäß zustande gekommen.
Die Berichte des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes (BKPV) über die im Jahr 2022
durchgeführte stiftungsrechtliche Prüfung der Stiftungen der Kategorien B und C für die Jahre
2019 bis 2021 lagen dem Rpr vor.
Die Prüfberichte des BKPV (05/2020) zur überörtlichen Prüfung der Jahresabschlüsse 2010
bis 2016 der Stiftungen der Kategorie A waren bei der Stadt Nürnberg ebenfalls bereits einge-
gangen. Überörtlich werden die nachfolgenden Jahresabschlüsse zeitlich gemeinsam mit den-
jenigen der Stadt Nürnberg im Laufe des Jahres 2023 geprüft.
395
Seite 4 von 48 Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen
1.3 Ergebnisse der Prüfung der Jahresabschlüsse 2021
1.3.1 Allgemeines
Im Prüfungsjahr 2021 erfolgten im Zuständigkeitsbereich der Stiftungsverwaltung bei der
Stadtkämmerei drei Neugründungen. Es handelte sich hier um eine Stiftung im Bereich der
rechtsfähigen allgemeinen Stiftungen, die kommunalverwaltet sind (B-Stiftungen) und um zwei
Stiftungen bei den nichtrechtsfähigen Stiftungen. Das Vermögen der neuen nichtrechtsfähigen
Stiftungen wurde in das Eigenkapital der Stadt übergeleitet und wird dort entsprechend der
Stiftungssatzungen verwaltet.
Somit bestanden zum Bilanzstichtag 34 nichtrechtsfähige und 28 selbständige, rechtsfähige
Stiftungen. Die nichtrechtsfähigen Stiftungen werden im Rahmen des städtischen Haushaltes
geführt und sind im städtischen Abschluss mit abgebildet.
Die rechtsfähigen Stiftungen sind in folgende Gruppen gegliedert:
Gruppe A kommunal verwaltete kommunale Stiftungen
• Heilig-Geist-Spital-Stiftung
• Findel- und Waisenhausstiftungen
• Georg Matthias und Karoline Klein`sche Brennmaterialienstiftung
• Kost-Pocher`sche Stiftung
• Fritz-Hintermayr-Stiftung
• Johanna Sofie Wallner`sche Blinden- und Stipendienstiftung
• Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung
Gruppe B allgemeine Stiftungen, die kommunal verwaltet sind
• Sigmund-Schuckert-Stiftung
• Stiftung Lokalstudienfonds Nürnberg
• Stiftung für Bildung und Unterricht Nürnberg
• Stiftung zur Förderung der Sechsten Fakultät der Universität Erlangen-Nürnberg
• Heinrich Gröschel Stiftung
• Heinz und Inge Tschech Stiftung
• Dr. Hans und Dr. Elisabeth Birkner Stiftung
• Rudolf Volland Stiftung
• Leo und Trude Denecke Stiftung
396
Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 5 von 48
• Max und Rosemarie Hübschmann Stiftung
• Frieda und Helmut Schweimer-Stiftung
• Ursula-Fischer-Schwanhäußer-und-Gebhard-Schönfelder-Stiftung
• Rudolf und Eberhard Bauer Stiftung
• Alfred Golombek Stiftung
• Hehl Stiftung
• Stiftung Lompa
• Wolfram und Ilse Unger Stiftung (Verbrauchsstiftung)
• Dr. Erwin und Elisabeth Reichert-Stiftung
Gruppe C andere kommunale Stiftungen, die nicht kommunal verwaltet sind
• Friedrich Freiherr von Haller`sche Forschungsstiftung in Nürnberg
• Hedwig Linnhuber – Dr. Hans Saar-Stiftung
• Bäume für Nürnberg Stiftung
Die Stiftungen verfügten per 31.12.2021 über ein Eigenkapital von insgesamt 301,5 Mio. Euro
(Vorjahr 290,6 Mio. Euro). Aus der Bewirtschaftung dieser Vermögen konnten im Jahr 2021
Ausrichtungen (Stiftungsgaben, Stipendien, Zuschüsse) von 5,7 Mio. Euro (Vorjahr ebenfalls
5,7 Mio. Euro) erwirtschaftet werden.
1.3.2 Jahresabschlüsse 2021
Für die A-Stiftungen erfolgte die Prüfung der kaufmännischen Jahresabschlüsse 2021 gemäß
Art. 20 Abs. 3 BayStG i.V.m. Art. 103 Abs. 1 und 3 GO durch das Rechnungsprüfungsamt.
Die Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen Stiftungen wurden auf Grundlage der „Verord-
nung über das Haushalts -, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden, der Landkreise
und der Bezirke nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung“ (Kommu-
nalhaushaltsverordnung-Doppik – KommHV-Doppik) erstellt.
397
Seite 6 von 48 Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen
Die nachfolgend zusammengestellten Werte wurden dabei ausgewiesen und geprüft:
Stiftung
Bilanzsumme zum
31.12.2021
Euro
Bilanzsumme zum
31.12.2020
Euro
Jahresergebnis
2021
Euro
Heilig-Geist-Spital-Stiftung 45.079.561,15 45.305.064,23 544.835,20
Findel- und Waisenhausstiftungen 4.787.615,33 4.592.861,66 130.703,98
Georg Matthias und Karoline
Klein`sche Brennmaterialienstiftung
1.661.747,82 1.657.942,39 66.252,42
Kost-Pocher`sche Stiftung 13.666.382,55 13.110.826,30 106.959,52
Fritz-Hintermayr-Stiftung 3.598.681,59 3.575.292,89 56.696,45
Johanna Sofie Wallner`sche Blin-
den- und Stipendienstiftung
189.608,54 189.119,07 3.156,09
Rudolf und Berta Mathes Wohltä-
tigkeitsstiftung
835.431,76 826.621,04 7.867,36
Summe 69.819.028,74 69.257.727,58 916.471,02
Die Feststellung der Abschlüsse der A-Stiftungen erfolgt durch den Stadtrat.
1.3.3 Formelle Feststellungen
Für die nach den Grundsätzen der doppelten kaufmännischen Buchführung erstellten Jahres-
abschlüsse der A-Stiftungen ergaben sich folgende Prüfungsergebnisse:
Die Buchführung und die Jahresabsc hlüsse entsprechen den Vorschriften. Die Jahresab-
schlüsse vermitteln unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens -, Finanz- und Ertragslage
der Stiftungen.
Im Rahmen der Prüfung der Jahresabschlüsse 2021 ergaben sich keine Anhaltspunkte dafür,
dass die Ordnungsmäßigkeit der Haushaltsführung in Frage gestellt werden musste.
Um den Erhalt der Stiftungsvermögen zu gewährleisten, ermittelte die Stiftungsverwaltung die
gemäß § 62 Nr. 3 AO (Abgabenordnung) steuerlich unschädlich höchstmögliche Einstellung
in die Kapitalerhaltungsrücklage (höchstmögliche Einstellung).
Bei tatsächlicher Zuführung dieses berechneten Wertes wurde der Erhalt des jeweiligen Stif-
tungsvermögens als im Ber ichtsjahr erwirtschaftet betrachtet. Wäre dies bei einer Stiftung
nicht erreicht worden, so wäre die Entwicklung des Eigenkapitals mit dem Verbraucherpreis-
index für Deutschland verglichen worden. Bei erreichtem Inflationsausgleich wäre dann eben-
falls von einem erwirtschafteten Kapitalerhalt ausgegangen worden. Bei allen 7 dieser Stiftun-
gen war im Jahr 2021 der Nachweis über die höchstmögliche Einstellung in die Kapitalerhal-
tungsrücklage möglich.
398
Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 7 von 48
1.3.4 Stiftungsübergreifende Feststellungen
Vortragsprüfung und Abgleich Daten Finanzbuchhaltung
Die in den Bilanzen ausgewiesenen Anfangsbestände konnten mit den Jahresendbeständen
des Vorjahresabschlusses abgeglichen werden. Die in den Bilanzen ausgewiesenen Beträge
stimmten mit den Saldenlisten, welche aus der Finanzbuchhaltung generiert wurden, überein.
Abgleich Sachanlagevermögen und Immaterielle Vermögensgegenstände/Abschrei-
bungen
Die in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Abschreibungen des Sachanlagevermö-
gens waren mit den bilanzierten Veränderungen und durchgeführten Wertberichtigungen ab-
gleichbar. Ebenso war eine Abstimmung der bilanzierten Anfangs- und Endbestände mit den
im Anlagespiegel ausgewiesenen Werten möglich.
Forderungen Miet- und Pachterträge/Verwaltung durch externe Immobilienverwalter
Stiftungseigene Immobilien werden durch das Liegenschaftsamt (LA) sowie durch externe Im-
mobilienverwaltungen betreut. Die aus der Vermietung der Liegenschaften erzielten Über-
schüsse werden von den externen Verwaltern jährlich an die Stadt überwiesen. Die Stadt er-
hält hierfür Jahresabrechnungen, in welchen die Mieteinahmen und Ausgaben aufgeführt wer-
den. Die Abrechnungen der externen Immobilienverwaltungen gingen bei der zuständigen
Fachdienststelle LA ein und waren dort zu prüfen. Die weitgehende Richtigkeit der Abrechnung
der Immobilienverwalter für das Jahr 2021 wurde durch LA mit E-Mail vom 17.01.2023 gegen-
über der Stiftungsverwaltung bestätigt.
Forderungen Miet- und Pachterträge/Verwaltung durch städtisches Liegenschaftsamt
Das Liegenschaftsamt bucht die aus den intern verwalteten Mietverhältnissen entstehenden
Forderungen und Erträge in die Finanzbuchhaltung ein. Für die durch LA verwalteten Vertrags-
verhältnisse hat die Stiftungsverwaltung über eine SAP -Auswertung Zugriff auf die offenen
Mietforderungs-Posten. Sie generiert aus dem Datenbestand eine Offene- Posten-Liste und
gleicht diese auf Auffälligkeiten ab. Der hieraus entstehende Klärungsbedarf und das weitere
Vorgehen im jeweiligen Vertragsverhältnis werden dann mit dem Liegenschaftsamt abge-
stimmt.
Die Ausführungen der Stiftungsverwaltung, dass die Erhöhung des Forderungsbestandes (ins-
besondere bei der immobilienlastigen Heilig-Geist-Spital-Stiftung) auf Folgen der Corona-Pan-
demie zurückzuführen wäre, sind plausibel. Es ist nicht absehbar, wann und in welcher Höhe
diese Forderungen realisiert werden können. Die Stiftungsverwaltung hat hierfür entspre-
chende Drohverlustrückstellungen berechnet und eingestellt.
Finanzanlagen / Wertpapiere, Ausleihungen
Im Bereich der rechtsfähigen Stiftungen wurde der Wertpapierbestand vollständig geprüft. Es
wurden keine Fehler festgestellt.
Frühere Maßgabe für Finanzanlagen im Bereich der A -Stiftungen war, dass diese gemäß
Art. 20 Abs. 3 BayStG i.V.m. Art. 74 Abs. 2 Satz 2 GO sicher sein müssen und ausreichend
Ertrag erzielen sollen. Dabei stand der Aspekt der Sicherheit vor dem des Ertrags. Eine Anlage
von Stiftungsvermögen in Aktien wurde für diese Stiftungskategorie in der Vergangenheit als
nicht ausreichend sicher angesehen. Das Bayerische Staatsministerium des Inneren, für Bau
und Verkehr sah in seinem Schreiben an die Regierungen vom 01.03.2016 nunmehr die Re-
gelungen aus Art. 6 Abs. 1 BayStG auch für die A -Stiftungen als vorrangig anwendbar. Das
399
Seite 8 von 48 Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen
Ministerium hält es daher „unter den derzeitigen Rahmenbedingungen“ für nicht zu beanstan-
den, wenn den üblichen sicheren Anlageformen auch Aktien mit Ertrag bringenden Dividenden
beigemischt werden.
In den Wertpapierdepots sind bis auf wenige Ausnahmen festverzinsliche Anleihen deutscher
Kreditinstitute (überwiegend Landesbanken, Sparkassen etc.) enthalten. Andere vorgehaltene
Wertpapiere waren bisher bereits stiftungsrechtlich zulässig und erschienen (aus der Sicht des
Jahres 2021) ausreichend sicher. Die Stiftungsverwaltung hat hier vor Kaufentscheidungen
Informationen zur Sicherheit der Finanzanlage eruiert und ihre Recherchen (z.B. Rating) do-
kumentiert.
Insgesamt erhöhte sich bei den A -Stiftungen der Bestand der in Wertpapieren gebundenen
Mittel um 4.818,7 TEuro auf 24.957,1 TEuro.
Neben dem Erwerb von festverzinslichen Wertpapieren waren im Jahr 2019 als weitere Fi-
nanzanlage bei der Heilig-Geist-Spital-Stiftung und bei der Kost-Pocher`schen Stiftung jeweils
500,0 TEuro in einem sogenannten Versicherungskapitalisierungsgeschäft investiert worden.
Vertragspartner war hier ein großes deutsches Versicherungsunternehmen. Solche Verträge
fallen unter das Versicherungsaufsichtsgesetz. Nach Auffassung von Rpr liegt daher eine aus-
reichende Sicherheit des angelegten Stiftungskapitals vor, welche festverzinslichen Wertpa-
pieren großer deutscher Industrieunternehmen entsprechen dürfte. Im Hinblick auf den Grund-
satz des Kapitalerhaltes und der Leistungsfähigkeit der Stiftungen erscheint die Investition auf
Grund der erzielten Rendite sinnvoll.
Liquide Mittel
Der Zahlungsverkehr aller Stiftungen wird (bis auf ein stiftungseigenes Bankkonto des Forst-
betriebes der Heilig -Geist-Spital-Stiftung) über das Kassen- und Steueramt (KaSt) abgewi-
ckelt. Hierzu wurde für die anfallenden Ein- und Auszahlungen der Stiftungen jeweils ein Kon-
tokorrentkonto eingerichtet. Der hier in der städtischen Finanzbuchhaltung gebuchte Saldo
muss dem bei der jeweiligen Stiftung ausgewiesenen Wert entsprechen. Das Rechnungsprü-
fungsamt nahm hier einen Abgleich zwischen dem Jahresendsaldo des Bilanzpostens bei der
Stadt und den Stiftungen vor.
Die in der städtischen Bilanz per 31.12.2021 gebuchten kumulierten Salden auf den Kontokor-
rentkonten der A-Stiftungen stimmten mit der Summe der unter den liquiden Mitteln erfassten
Werte dieser Stiftungen (zuzüglich Bankguthaben Heilig-Geist-Spital-Stiftung sowie dem Gut-
haben auf einem von einem externen Immobilienverwalter geführten städtischem Bankkonto)
und den Salden auf Transitkonten (im Zusammenhang mit Wertpapierdepots) überein.
Für das Bankguthaben zum 31.12.2021 der Heilig-Geist-Spital-Stiftung war der Abgleich des
Kontoauszuges mit dem in der Teilbilanz ausgewiesenen Wert möglich (13.380,39 Euro). Au-
ßerdem mussten als negative Bankkontensalden bei der Heilig-Geist-Spital-Stiftung, den Fin-
del- und Waisenhausstiftungen, der Kost-Pocher`schen Stiftung und der Rudolf und Berta Ma-
thes Wohltätigkeitsstiftung jeweils -4,90 Euro eingebucht werden. Es handelt sich hier um die
irrtümlich nicht ausgeglichenen negativen Salden der für Wertpapierdepots benötigten Tran-
sitkonten. Das Guthaben dieses auf den Namen der Stadt lautenden Hausverwaltungskontos
(verwaltet durch externen Hausverwalter) für die Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstif-
tung belief sich auf 10.089,03 Euro.
400
Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 9 von 48
Stiftung
Liquide Mittel zum
31.12.2021
Euro
Liquide Mittel zum
31.12.2020
Euro
Heilig-Geist-Spital-Stiftung1, 2 2.447.723,12 4.997.340,20
Findel- und Waisenhausstiftungen2 357.642,83 539.236,08
Georg Matthias und Karoline Klein`sche Brenn-
materialienstiftung
217.335,35 403.411,11
Kost-Pocher`sche Stiftung2 220.989,72 748.567,77
Fritz-Hintermayr-Stiftung 104.162,44 508.812,34
Johanna Sofie Wallner`sche Blinden- und Stipen-
dienstiftung
14.899,03 24.129,66
Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung3, 2 101.246,36 63.059,13
Summe 3.463.998,85 7.284.556,29
Der für die Berechnung der Verzinsung der Kontokorrentkonten vereinbarte Basiszinssatz (Eu-
ribor) ergab auf Grund der aktuellen Situation auf dem Kreditmarkt keine Zinserträge. Ebenso
wurden von der Stadt keine Verwahrgeldkosten auf die Stiftungen umgelegt.
Ordnungsgemäße Ausrichtung der Stiftungsgaben
Rpr prüfte anhand von Stichproben sowohl bei den nichtrechtsfähigen als auch bei den A -
Stiftungen die ordnungsgemäße Ausrichtung der Stiftungsgaben. Die Ausrichtungsmittel wur-
den in der vorgesehenen Höhe an den in den Stiftungssatzungen festgelegten Personenkreis
und entsprechend des jeweiligen Stiftungszwecks ausgerichtet. Es ergaben sich keine Bean-
standungen.
Für die Jahresabschlüsse 2021 wurden für alle A-Stiftungen die geforderte Sicherstellung des
Kapitalerhalts, die erwirtschaftete Rentabilität sowie die zeitlich vorgeschriebene Verwendung
der gebildeten Zweckausrichtungsrückstellungen geprüft.
1 Der Saldo der Heilig-Geist-Spital-Stiftung zum 31.12.2021 enthält Bankguthaben des stiftungseigenen Forstbe-
triebes in Höhe von 13.380,39 Euro und die liquiden Mittel beim KaSt in Höhe von 4.976.619,64 Euro.
2 Die Salden enthalten jeweils die negativen Bankguthaben von -4,90 Euro für zum 31.12.2021 irrtümlich nicht
ausgeglichene Transitkonten, welche für Wertpapierdepots benötigt wurden.
3 Der Saldo der Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung zum 31.12.2021 enthält das G uthaben des auf
die Stadt lautenden Hausverwaltungsbankkontos in Höhe von 10.089,03 Euro und die liquiden Mittel bei KaSt
in Höhe von 91.162,23 Euro.
401
Seite 10 von 48 Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen
1.4 Heilig-Geist-Spital-Stiftung Nürnberg
1.4.1 Feststellungen
Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Im Vorjahr wurde durch den Kauf einer Forstfläche ein Zugang in Höhe von 29.066,76 Euro
aktiviert. Es handelt sich hier um die erste Kaufpreisrate des Gesamtkaufpreises von
50.000,00 Euro zuzüglich der Nebenkosten des Grunderwerbs. Entsprechend notariellem
Kaufvertrag wurde die Zahlung der zweiten Rate im Folgejahr vereinbart. Die Bilanzierung der
Kaufpreiszahlung im Jahr 2021 unter dem Bilanzposten „Unbebaute Grundstücke und grund-
stücksgleiche Rechte“ war in diesem Fall nicht korrekt, da der vereinbarte Übergang von Nut-
zen und Lasten noch nicht erfolgt war. Demzufolge wäre die Zahlung der Kaufpreisrate als
geleistete Anzahlung zu buchen gewesen. Mit der vereinbarten Zahlung der zweiten Kaupreis-
rate wird das Grundstück nun korrekt unter dem Bilanzposten „Unbebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte“ ausgewiesen. Dies wurde nunmehr im Berichtsjahr mit erfolgtem
Übergang von Nutzen und Lasten sowie Zahlung der zweiten Kaufpreisrate inklusive der zu
aktivierenden Nebenkosten des Grunderwerbs von 249,50 Euro umgesetzt.
Aktivbilanzposten Anlagen im Bau
Bei den Anlagen im Bau war zum Bilanzstichtag ein Betrag in Höhe von 115.944,90 Euro bi-
lanziert. Die Zugänge des Jahres 2021 beliefen sich auf 73.011,24 Euro. Hierbei handelt es
sich um Gutachtenkosten für das Brandschutzkonzept des Heilig-Geist-Spitals. Nach endgül-
tiger Erstellung wären diese Kosten zu aktivieren, da der Wert der Anlage durch Verbesserung
des Brandschutzes erhöht wird. Nach Fertigstellung der Brandmeldeanlage erfolgt die Umbu-
chung unter den Bilanzposten „Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte“.
Aktivbilanzposten Kapitalerhalt Vorleistungen/Passivbilanzposten Basiskapital
Die Stiftung wies bereits in den Vorjahren keine Kapitalerhaltungsrücklage aus. Stattdessen
wurde der Aktivbilanzposten „Kapitalerhalt (Vorleistungen)“ abgebaut. Es handelt sich hierbei
um bereits durchgeführte Tilgungen von Krediten zur notwendigen Sanierung stiftungseigener
Immobilien, welche im Basiskapital (Passivposten) berücksichtigt werden müssen. Kredittil-
gungen erhöhen demzufolge die Zuführungen aus der Ergebnisrücklage und zugleich den ak-
tiven Bilanzposten „Kapitalerhaltung (Vorleistungen)“. Der Bilanzposten wird durch Einstellun-
gen, welche betragsmäßig anhand der Berechnungsmodi zur Ermittlung der höchstmöglichen
Einstellung in die Kapitalerhaltungsrücklage ermittelt werden, abgetragen bzw. soll in Zukunft
auf diese Weise aufgelöst werden.
402
Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 11 von 48
Gewinn- und Verlustrechnung
Es wurde 2021 ein Jahresgewinn in Höhe von 544.835,20 Euro ausgewiesen. Damit verbes-
serte sich das Jahresergebnis im Vergleich zum Vorjahr um 112.123,91 Euro (25,9 %).
Obwohl 66,4 TEuro höhere Zuwendungen (339,6 % - im Vorjahr insgesamt nur 19,6 TEuro)
von Bund und Freistaat für den Forstbetrieb gewährt wurden, 71,3 TEuro (50,3 %) höhere Er-
träge aus den Abgängen von Finanzanlagen zu verzeichnen waren und sich die Erträge aus
dem Holzverkauf mit 273,9 TEuro im Vergleich zum Vorjahr fast verdoppelt hatten, fielen die
ordentlichen Erträge insgesamt um 216,0 TEuro (7,4 %) niedriger aus.
Hauptsächlich lag dies in den Einbrüchen bei den Miet- und Pachterträgen begründet, welche
um 398,5 TEuro (19,3 %) niedriger ausfielen. Hierfür dürften Auswirkungen der Corona -Pan-
demie, welche sich auf die gewerblichen Mieter auswirkte, ursächlich sein. Verbesserte die
Auflösung gebildeter Instandhaltungsrückstellungen in Höhe von 400,3 TEuro das Ergebnis
des Vorjahres, so wurden nunmehr nur 310,3 TEuro (22,5 % niedriger) aufgelöst. Insgesamt
flossen in den letzten beiden Jahren Instandhaltungs rückstellungen von über 700,0 TEuro in
die Jahresergebnisse ein (Neubildung 2021 – 302,0 TEuro). Inwieweit die Bildung dieser
Rückstellungen dem Instandhaltungsbedarf entspricht, kann von Rpr schwer beurteilt werden.
Auf jeden Fall sollte das Jahresergebnis die Bewirtschaftung des aktuellen Geschäftsjahres
widerspiegeln oder notwendige Instandsetzungsarbeiten wären ansonsten nicht über längere
Zeiträume aufzuschieben.
Die Erträge aus dem Abgang von Finanzanlagen fielen um 71,3 TEuro (50,3 %) höher aus als
im Jahr 2020. Verluste aus dem Abgang von Finanzanlagen resultierten im Berichtsjahr dage-
gen nicht mehr an (Vorjahr 62,7 TEuro). Die Zinserträge reduzierten sich allerdings um
43,3 TEuro (16,9 %).
An Personalaufwendungen für die Arbeiter des Forstbetriebes wurden 30,9 TEuro weniger
(33,7 %) verbucht. Die Bildung von Instandhaltungsrückstellungen (302,0 TEuro) lag auf dem
Niveau des Vorjahres (siehe obige Anmerkungen). Der Unterhalt der Liegenschaften wurde
im Vergleich zum Vorjahr um 41,5 TEuro reduziert (Rückgang 16,5 %).
Die im Vorjahr gebuchten Aufwendungen in Höhe von 82,3 TEuro für Erstattungen an Ge-
meinden und Gemeindeverbände fielen im Berichtsjahr nicht mehr an.
Die Transferaufwendungen in Form der Ausrichtungen inklusive der Rückstellung der zur Aus-
richtung bestimmten Mittel wurden um 110,6 TEuro im Vergleich zum Vorjahr reduziert
(14,7 %).
Der Rückgang der ordentlichen Erträge konnte durch niedrigere Aufwendungen kompensiert
werden, was letztendlich auch zu einem positiven Jahresergebnis führte.
Kapitalerhalt
In das Schema zur Berechnung der höchstmöglichen Einstellung in die Kapitalerhaltungsrück-
lage wurden die korrekten Werte aus der Ergebnisrechnung übertragen. Anhand der Berech-
nungen hätte sich eine höchstmögliche Einstellung von 331.579,80 Euro ergeben.
Diese wurde nicht in die Kapitalerhaltungsrücklage eingestellt, sonder n als stiftungsspezifi-
scher Sonderfall zum Abbau der Vorleistungen auf der Aktivseite verwendet. Gleichzeitig
wurde dieser Bilanzposten um die geleisteten Tilgungen in Höhe von 19.379,84 Euro erhöht.
Damit wurde der Bilanzposten vollständig ausgeglichen und es konnten wieder Mittel für den
403
Seite 12 von 48 Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen
Kapitalerhalt verwendet werden. Es standen somit 44,136,48 Euro zur Verfügung, welche voll-
ständig in das Basiskapital übergeführt und damit zum Kapitalerhalt eingesetzt werden konn-
ten. Eine Kapitalerhaltungsrücklage wurde nicht ausgewiesen.
Insgesamt ist Rpr der Auffassung, dass der Erhalt des Stiftungsvermögens im Jahr 2021 somit
als erwirtschaftet angesehen werden kann.
Rentabilität
Das Rechnungsprüfungsamt ermittelte den erzielten Überschuss der Stiftung anhand der Dif-
ferenz zwischen dem Eigenkapital per 31.12.2021 (43.733,9 TEuro) und dem ausgewiesenen
Anfangsbestand (43.954,3 TEuro) zuzüglich der Ausrichtungsmittel (641,8 TEuro).
Für die Heilig-Geist-Spital-Stiftung Nürnberg wurden die Überschüsse (welche für den Kapi -
talerhalt und zur Ausrichtung verwendet werden) somit mit 421,4 TEuro absolut berechnet
(Vorjahr 738,7 TEuro), was in Relation zum Anfangsbestand von 43.954,3 TEuro eine Renta-
bilität von 1,0 % (Vorjahr: 1,7 %) ergibt. Dies entspricht auch den Berechnungen der Stiftungs-
verwaltung.
Damit lag die ermittelte Rentabilität der Stiftung auf dem Niveau des marktüblichen Zinssatzes
von 1,0 %. Die Steigerung des Verbraucherpreisindexes im Jahr 2021 von 3,1 % konnte aller-
dings nicht ausgeglichen werden.
Zweckausrichtungsrückstellung
Die Stiftung erzielte Einnahmen, welche die Summe von 45.000,00 Euro überschritten. Damit
war der Ausnahmetatbestand gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 5 Satz 4 AO für den möglichen Verzicht
auf eine zeitnahe Ausrichtung nicht gegeben (Neuregelung seit 29.12.2020).
Gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO i.V.m. AEAO zu § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO sind zur Ausrichtung vor-
gesehene und nicht verwendete Mittel innerhalb von zwei Jahren auszurichten. Aus dem Jahr
2020 waren noch Zweckausrichtungsrückstellungen in H öhe von 506,7 TEuro vorhanden.
Diese wurden vollständig ausgeschüttet. Neue Zweckausrichtungsrückstellungen wurden in
Höhe von 482,2 TEuro gebildet. Insgesamt hat sich der Bestand an Zweckausrichtungsrück-
stellungen im Vergleich zum Vorjahr um 24,5 TEuro vermindert.
Die Mittel der aus dem Vorjahr vorhandenen Zweckausrichtungsrückstellung wurden somit
entsprechend der steuerlichen Vorschriften zeitnah ausgereicht.
404
Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 13 von 48
1.4.2 Anlagen zum Jahresabschluss 2021 der Heilig-Geist-Spital-
Stiftung
1.4.2.1 Schlussbilanz zum 31.12.2021 (nach Ergebnisverwendung)
A K T I V A
31.12.2021
in €
31.12.2020
in €
A. Anlagevermögen 42.071.310,75 39.674.992,90
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 338,00 1.692,00
II. Sachanlagen 27.145.212,20 27.432.807,46
1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2.999.873,60 2.974.624,10
2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 23.857.563,63 24.240.749,63
3. Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemeingebrauch 21.855,00 24.468,00
4. Bauten auf fremden Grund und Boden 0,00 0,00
5. Kunstgegenstände und Baudenkmäler 149.958,07 149.958,07
6. Fahrzeuge 2,00 2,00
7. Maschinen, techn. Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 15,00 15,00
8. Geringwertige Wirtschaftsgüter 0,00 57,00
9. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 115.944,90 42.933,66
III. Finanzanlagen 14.925.760,55 12.240.493,44
1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 0,00 0,00
2. Wertpapiere 14.425.760,55 11.740.493,44
3. Ausleihungen 500.000,00 500.000,00
B. Umlaufvermögen 2.997.154,48 5.350.276,61
I. Vorräte 0,00 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 549.431,36 352.936,41
1. Abgaben-, Gebühren-, Beitragsforderungen 0,00 0,00
2. Privatrechtl. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 423.171,60 171.631,57
davon zweifelhafte Forderungen 44.576,84 42.961,24
3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 0,00 0,00
4. Forderungen gegen den öffentl. Bereich und Transferleistungen 4.312,86 4.661,87
5. Sonstige Vermögensgegenstände 121.946,90 176.642,97
III. Liquide Mittel 2.447.723,12 4.997.340,20
1. Kassenbestand 0,00 0,00
2. Bankguthaben 13.375,49 20.720,56
3. Kontokorrent Stadt Nürnberg 2.434.347,63 4.976.619,64
C. Aktive Rechnungsabgrenzung 11.095,92 11.749,96
D. Kapitalerhaltung (Vorleistungen) 0,00 268.044,76
SUMME DER AKTIVA 45.079.561,15 45.305.064,23
405
Seite 14 von 48 Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen
P A S S I V A
31.12.2021
in €
31.12.2020
in €
A. Eigenkapital 43.733.865,22 43.954.297,44
I. Basiskapital 42.056.999,22 42.208.052,44
1. Grundstockvermögen 30.916.575,68 30.916.575,68
2. Zustiftungen ab 01.01.2005 340.000,00 340.000,00
3. Zuführungen aus der Ergebnisrücklage 6.165.737,00 6.102.201,96
4. Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen 4.634.686,54 4.849.274,80
II. Rücklagen 0,00 0,00
1. Kapitalerhaltungsrücklage 0,00 0,00
III. Gewinn (+) / Verlust (-) 0,00 0,00
IV. Sonderposten 1.676.866,00 1.746.245,00
1. Sonderposten aus Zuwendungen 963.488,00 1.006.101,00
2. Sonderposten aus Beiträgen 1.121,00 1.121,00
3. Sonderposten aus Kostenerstattungen 0,00 0,00
4. Sonstige Sonderposten 712.257,00 739.023,00
B. Rückstellungen 930.447,07 891.255,44
1. Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen 482.209,66 506.704,82
2. Rückstellung für Instandhaltungsverpflichtungen 302.000,00 310.300,00
3. Sonstige Rückstellung n. § 74 I S. 2 KommHV-D. 146.237,41 74.250,62
C. Verbindlichkeiten 407.039,86 451.159,35
1. Verbindlichkeiten aus Krediten 295.128,77 314.527,33
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 48.827,27 84.403,96
3. Sonstige Verbindlichkeiten 63.083,82 52.228,06
D. Passive Rechnungsabgrenzung 8.209,00 8.352,00
SUMME DER PASSIVA 45.079.561,15 45.305.064,23
406
Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 15 von 48
1.4.2.2 Ergebnisrechnung zum 31.12.2021
Teilergebnisrechnung Ist 2021 Planansatz 2021 RE 2020 Vgl. Ansatz/Ist 2021
51400000 Zuweisungen vom Bund 50.800,00- 50.800,00
51410000 Zuweisungen vom Land 35.206,75- 15.000- 19.566,30- 20.206,75
51470000 Zuschüsse/Spenden priv.Untern. Zahlung 6.700,00- 6.700,00
** + Erträge aus Zuweisungen und Zuschüsse 92.706,75- 15.000- 19.566,30- 77.706,75
54110000 Erträge aus Verkauf privatrechtlich 273.888,40- 216.000- 139.018,31- 57.888,40
54120000 Miet- und Pachterträge aus Immo.(230) 1.639.268,91- 1.943.000- 1.977.337,58- 303.731,09-
54120020 Miet-und Pachterträge a.Immo (dezent.) 32.702,72- 41.400- 93.123,04- 8.697,28-
54120100 Erbbauzinsen (230) 46.056,39- 45.800- 46.056,37- 256,39
54120300 Jagdpacht 589,08- 600- 589,08- 10,92-
54190100 Vermischte Erträge 240,00- 2.580,00- 240,00
** + Privatrechtliche Leistungsentgelte 1.992.745,50- 2.246.800- 2.258.704,38- 254.054,50-
54220000 Erstattungen von Gemeinden/Gdeverbänden 348,00- 348,00- 348,00
54280000 Erstattungen von übrigen Bereichen 4.553,58- 13.400,00- 4.553,58
** + Erträge Kostenerstattungen, -umlagen 4.901,58- 13.748,00- 4.901,58
51610000 Auflös. v. Sonderposten aus Zuw. Land 4.745,00- 4.745- 4.747,00-
51650000 Auflös. v. SoPo Zusch. verb.U/Bet./SV 37.868,00- 37.868- 37.870,00-
55310000 Auflösung von sonstigen Sonderposten 26.766,00- 26.766- 26.767,00-
** + Ertr. a.d. Aufl. v. Sonderp. f. Inves 69.379,00- 69.379- 69.384,00-
55220000 Verzugs- und Beitreibungsentgelte 8,99 784,44- 8,99-
55500000 Erträge a. Abgang v. Finanzanlagen 213.255,40- 141.930,53- 213.255,40
55830000 Ertr. Auflös./Herabsetz. Rückstellungen 1.300- 2.400,00- 1.300,00-
55832000 Ertr.Aufl/Herab. Instandhaltungsrückst. 310.300,00- 400.300,00- 310.300,00
58120000 Erlösschmälerung wg. USt-Korrektur ILV 15.142,62- 7.646,01- 15.142,62
** + Sonstige ordentliche Erträge 538.689,03- 1.300- 553.060,98- 537.389,03
*** = Ordentliche Erträge 2.698.421,86- 2.332.479- 2.914.463,66- 365.942,86
60131000 Regelzahlung (Arbeiter) 41.166,98 65.000 65.382,59 23.833,02
** - Personalaufwendungen Aktiv 41.166,98 65.000 65.382,59 23.833,02
60231000 Beiträge Versorgungskassen - Arbeiter 2.733,79 4.800 4.885,61 2.066,21
60331000 Arbeitgeberanteil Sozialversich.Arbeiter 8.096,20 11.000 12.335,03 2.903,80
60391005 Beiträge zur Berufsgenossenschaft 4.983,14 5.600 4.806,10 616,86
64120100 Aufwendung Aus-/Fortbildung, Umschulung 54,40 200 145,60
64130000 Dienstreisen und Dienstfahrten 2.810,32 2.900 3.062,96 89,68
64160000 Dienst- u.Schutzkleidung/pers.Ausrüstung 892,20 1.600 1.118,28 707,80
** - Personalaufwendungen Passiv 19.570,05 26.100 26.207,98 6.529,95
62141000 Verbrauchsmittel und Betriebsstoffe 13.195,88 5.000 13.073,09 8.195,88-
62210000 Aufwendungen für Betriebsstrom 19.868,34 19.800 14.112,97 68,34-
62230000 Aufwendungen für Fernwärme (640) 33.041,04 37.100 52.855,62 4.058,96
62270000 Aufwendungen für Wasser 2.338,67 3.200 3.630,51 861,33
62280000 Abwasser - Niederschlagswasser (210) 2.659,52 4.100 2.659,52 1.440,48
62280100 Abwasser - Schmutzwasser (210) 9.682,61 19.700 18.702,16 10.017,39
62310000 Fahrzeugunterhalt-o.Steuer/Versicherung 100 59,50 100,00
62320003 Gebäudeunterhalt (dezentral/K1) 245.529,79 255.100 243.932,47 9.570,21
62320103 Unterhalt Gebäudetechnik (dezentral/bw) 82.101,76 195.300 157.938,40 113.198,24
62320200 Unterhalt Grün-/Außenanlagen an Gebäuden 200 632,20 200,00
62320320 Unterhalt der Wälder 46.912,55 15.000 16.376,80 31.912,55-
62320410 Grabpflege 400 400,00
62330000 Unterhalt von Straßen, Wegen, Plätzen 21.853,78 5.000 1.062,08 16.853,78-
62360100 Buchbinder- und Restaurierungsarbeiten 13.000,00 13.000 13.000,00
62370020 Reinigungsentschädig.(Hausmeister;SK120) 21.824,85 21.000 21.655,90 824,85-
62370200 Straßenreinigungsgebühren (210) 20.908,73 19.500 21.266,52 1.408,73-
62370310 Kaminkehrergebühren (dezentral) 485,08 800 351,42 314,92
62370500 Sonstiger Aufwand Geb.-/Grundstücksbew. 8.961,61 12.000 23.780,90 3.038,39
62380000 Zuführung zur Instandhaltungsrückst. K5 302.000,00 310.300,00 302.000,00-
62460000 Entschädigung und Arbeitsprämien 500,00 500 500,00
62520000 Erstattungen Gemeinden/Gemeindeverbände 82.278,00
62520100 Erstattungen an die Stiftungsverwaltung 210.628,85 231.600 198.918,80 20.971,15
62570200 Erstattung private Unternehmen 2.432,88 2.200 4.086,72 232,88-
** - Aufwendungen Sach- u. Dienstleistungen 1.057.925,94 860.600 1.201.173,58 197.325,94-
407
Seite 16 von 48 Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen
Teilergebnisrechnung Ist 2021 Planansatz 2021 RE 2020 Vgl. Ansatz/Ist 2021
64490000 Abschreibungen auf Forderungen (K1-Budg) 4,24
94101000 AfA immat.Vermögensgegenst.d.Anlageverm. 1.354,00 1.354 1.353,00
94102000 AfA Gebäude und Gebäudeeinrichtungen 383.186,00 381.671 381.799,01 1.515,00-
94102001 Außerpl.AfA Gebäude/Gebäudeeinrichtungen 474,00
94103000 AfA Infrastrukturverm./Sachanl.i.Gemgebr 2.613,00 2.613 2.614,00
94106000 AfA Fahrzeuge 37,00
94108000 AfA GWG's 57,00 57 57,00
** - Abschreibungen 387.210,00 385.695 386.338,25 1.515,00-
63123810 Ausrichtung (Stiftungsgaben) 198.525,00 343.700 93.558,00 145.175,00
63123830 Ausrichtung (Zuschuss Einzelpers/Einri.) 467.764,14 417.700 422.764,14 50.064,14-
63920000 Zuführ./Aufl. Rückstellung Zweckausricht 24.495,16- 236.026,11 24.495,16
** - Transferaufwendungen 641.793,98 761.400 752.348,25 119.606,02
64210000 Miet- und Pachtaufwendungen für Immo 2.520,00 2.500 2.520,00 20,00-
64250000 Bankspesen/Geldverkehr 291,65 200 238,10 91,65-
64250100 Rücklastschriftgebühren (210) 8,66-
64270000 Gerichts-/Anwalts-/Gerichtsvollzieherkos 229,46 229,46-
64270100 Kosten für Sachverständige und Gutachten 652,78 700 652,78 47,22
64310100 Bürobedarf und -ausstattung 65,50 100 66,45 34,50
64330000 Zeitungen und Fachliteratur 673,17 600 655,45 73,17-
64340000 Porto 5,68
64350000 Fernmeldegebühren 1.658,06 1.700 1.758,83 41,94
64370000 Gästebewirtung 146,16
64390000 Nutzungsentg./Pflege Software/Lizenzen 714,00 700 714,00 14,00-
64390100 Vergütungen für Leistungen Dritter 1.423,36 800 1.240,17 623,36-
64390200 Aufwendungen für Abfallbeseitigung 14.966,91 21.600 18.100,15 6.633,09
64390700 Transportkosten, Umzugskosten 39.731,58 25.000 22.363,06 14.731,58-
64410000 Vers.-Beitr.(o.Kfz-Versicher.beitr./300) 3.401,94 3.500 3.397,86 98,06
64410100 Beiträge zur Gebäudeversicherung (230) 10.617,31 9.500 10.297,53 1.117,31-
64420000 Kfz-Versicherungsbeiträge (300) 407,81 400 407,81 7,81-
64430000 Aufwendungen für Mitgliedschaften 1.095,80 1.000 1.053,40 95,80-
64493000 Aufwendungen aus Einzelwertberichtigung 1.563,00 38.366,87 1.563,00-
64510000 Verluste Abgang Finanzanlagen/Beteilig. 62.670,26
64710200 Grundsteuer (dezentral) 74.165,92 74.200 74.165,92 34,08
64980000 Zuführung Sonst. Rückstellung §74KommHV 71.986,79 1.300 67.229,63 70.686,79-
64990000 Vermischte Aufwendungen 4.972,31 65,12 4.972,31-
** - Sonstige ordentliche Aufwendungen 231.137,35 143.800 306.106,57 87.337,35-
*** = Ordentliche Aufwendungen 2.378.804,30 2.242.595 2.737.557,22 136.209,30-
**** = Ergebnis der laufenden Verwaltungstäti 319.617,56- 89.884- 176.906,44- 229.733,56
57170000 Zinserträge von Kreditinstituten 208.047,13- 250.700- 250.350,01- 42.652,87-
57180000 Zinserträge vom sonst. inländ. Bereich 5.341,45- 6.385,92- 5.341,45
57930000 Erträge Wertpapieren des Anlagevermögens 14.824,00- 100- 5.252,53- 14.724,00
** + Finanzerträge 228.212,58- 250.800- 261.988,46- 22.587,42-
65170000 Zinsaufwendungen an Kreditinstitute 3.328,04 3.500 3.462,44 171,96
** - Zinsen und ähnliche Aufwendungen 3.328,04 3.500 3.462,44 171,96
*** = Finanzergebnis 224.884,54- 247.300- 258.526,02- 22.415,46-
***** = Ordentliches Jahresergebnis 544.502,10- 337.184- 435.432,46- 207.318,10
59119000 Andere außerordentliche Erträge 1.080,00- 450,00- 1.080,00
59210000 Periodenfremde Erträge (K1) 2.276,00- 430,23- 2.276,00
** + Außerordentliche Erträge 3.356,00- 880,23- 3.356,00
69210000 Periodenfremde Aufwendungen (K1) 3.022,90 3.601,40 3.022,90-
** - Außerordentliche Aufwendungen 3.022,90 3.601,40 3.022,90-
*** = Außerordentliches Jahresergebnis 333,10- 2.721,17 333,10
****** = Jahresergebnis vor ILV 544.835,20- 337.184- 432.711,29- 207.651,20
******* = Ergebnis nach ILV 544.835,20- 337.184- 432.711,29- 207.651,20
******** Jahresergebnis nach Ergebnisvortrag 544.835,20- 337.184- 432.711,29- 207.651,20
408
Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 17 von 48
1.4.2.3 Anlagenspiegel zum 31.12.2021
Anschaffungs- und Herstellungskosten Zu- und Abschreibungen Buchwert
Posten des Anlagevermögens Anfangs- stand Zugang Abgang Umbuchungen Endstand Anfangsstand
(kumuliert)
Abschreibungen im
Wirtschaftsjahr
Zuschreibungen im
Wirtschaftsjahr
Abschreibungen
auf die Spalte 3 -
Abgänge
Endstand Endstand Endstand
01.01.2021 + - + / - 31.12.2021 01.01.2021 + - - 31.12.2021 31.12.2021 31.12.2020
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche
Rechte, sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten
13.532,81 13.532,81 11.840,81 1.354,00 13.194,81 338,00 1.692,00
Zwischensumme: 13.532,81 0,00 0,00 0,00 13.532,81 11.840,81 1.354,00 0,00 0,00 13.194,81 338,00 1.692,00
II. Sachanlagen
1. Unbebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte 2.974.624,10 25.249,50 2.999.873,60 0,00 0,00 2.999.873,60 2.974.624,10
2. Bebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte 40.221.777,72 40.221.777,72 15.981.028,09 383.186,00 16.364.214,09 23.857.563,63 24.240.749,63
3. Infrastrukturvermögen und
Sachanlagen im
Gemeingebrauch
77.490,61 77.490,61 53.022,61 2.613,00 55.635,61 21.855,00 24.468,00
4. Bauten auf fremden Grund und
Boden 0,00 0,00
5. Kunstgegenstände und
Baudenkmäler 149.958,07 149.958,07 0,00 0,00 149.958,07 149.958,07
6. Fahrzeuge 2.197,18 2.197,18 2.195,18 2.195,18 2,00 2,00
7. Maschinen, techn. Anlagen,
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
21.091,78 21.091,78 21.076,78 21.076,78 15,00 15,00
8. Geringwertige Wirtschaftsgüter 2.891,28 2.891,28 2.834,28 57,00 2.891,28 0,00 57,00
9. Anlagen im Bau 42.933,66 73.011,24 115.944,90 0,00 0,00 115.944,90 42.933,66
Zwischensumme: 43.492.964,40 98.260,74 0,00 0,00 43.591.225,14 16.060.156,94 385.856,00 0,00 0,00 16.446.012,94 27.145.212,20 27.432.807,46
III. Finanzanlagen
1. Verbundene Unternehmen,
Beteiligungen und
Sondervermögen
0,00 0,00
1) 1)
0,00 0,00
2. Wertpapiere 12.615.391,24 7.454.855,37 4.341.744,60 15.728.502,01 874.897,80 508.193,66 80.350,00 1.302.741,46 14.425.760,55 11.740.493,44
3. Ausleihungen 500.000,00 0,00 500.000,00 0,00 0,00 500.000,00 500.000,00
Zwischensumme: 13.115.391,24 7.454.855,37 4.341.744,60 0,00 16.228.502,01 874.897,80 508.193,66 80.350,00 0,00 1.302.741,46 14.925.760,55 12.240.493,44
G e s a m t s u m m e 56.621.888,45 7.553.116,11 4.341.744,60 0,00 59.833.259,96 16.946.895,55 895.403,66 80.350,00 0,00 17.761.949,21 42.071.310,75 39.674.992,90
1) Nicht realisierte Zu- und Abschreibungen auf Wertpapiere werden über die Eigenkapital-Position "Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen" verbucht. Entsprechend erfolgt keine
erfolgswirksame Buchung; die Anpassung vollzieht sich auf Bestandskonten. Nur bei realisierten Kursgewinnen bzw. Kursverlusten erfolgt eine erfolgswirksame Verbuchung.
409
Seite 18 von 48 Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen
1.5 Findel- und Waisenhausstiftungen
1.5.1 Feststellungen
Kapitalerhalt
Die Kapitalerhaltungsrücklage der Stiftung reduzierte sich von 362.446,52 Euro um
90.056,68 Euro auf 272.389,84 Euro.
Für das Jahr 2021 ergab die Berechnung der höchstmöglichen Einstellung in die Kapitalerhal-
tungsrücklage einen Betrag von 110.285,98 Euro aus dem Jahresergebnis. Eine Zuführung in
das Basiskapital wurde in Höhe von 200.342,66 Euro durchgeführt.
Auf Grund der höchstmöglichen Einstellung in die Kapitalerhaltungsrücklage kann der Kapi -
talerhalt der Stiftung somit für das Jahr 2021 als erwirtschaftet angesehen werden.
Rentabilität
Das Rechnungsprüfungsamt ermittelte den erzielten Überschuss der Stiftung anhand der Dif-
ferenz zwischen dem Eigenkapital per 31.12.2021 (4.616,6 TEuro) und dem ausgewiesenen
Anfangsbestand (4.518,3 TEuro) zuzüglich der Ausrichtungsmittel (220,0 TEuro). Für die Stif-
tung wurden die Überschüsse (welche für den Kapitalerhalt und zur Ausrichtung verwendet
werden) somit mit 318,3 TEuro absolut berechnet, was in Relation zum Anfangsbestand von
4.518,3 TEuro einer Rentabilität von 7,0 % und damit auch den Berechnungen der Stiftungs-
verwaltung entspricht. Die im Vergleich zum Vorjahr festgestellte Verschlechterung der Ren-
tabilität um 2,6 % war auch bei dieser Stiftung im Wesentlichen auf den Rückgang der Miet -
und Pachterträge (inkl. Erbbauzinsen) um 93,6 TEuro (21,6 %) zurückzuführen. Die Rentabi-
lität der Stiftung lag um mehr als das Doppelte höher als die Steigerung des Verbraucherpreis-
index von 3,1 % und weit über dem marktüblichen Zinssatz von 1 %. Sie kann daher immer
noch als sehr gut gewertet werden.
Zweckausrichtungsrückstellung
Die Stiftung erzielte Einnahmen, welche die Summe von 45.000,00 Euro überschritten. Damit
war der Ausnahmetatbestand gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 5 Satz 4 AO für den möglichen Verzicht
auf eine zeitnahe Ausrichtung nicht gegeben (Neuregelung seit 29.12.2020).
Gemäß § 55 Abs.1 Nr. 5 AO i.V.m. AEAO zu § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO sind zur Ausrichtung vor-
gesehene und nicht verwendete Mittel innerhalb von zwei Jahren auszurichten. Aus dem Jahr
2020 waren Zweckausrichtungsrückstellungen in Höhe von 70,5 TEuro vorhanden. Diese wur-
den vollständig ausgeschüttet. Neue Zweckausrichtungsrückstellungen wurden in Höhe von
164,8 TEuro gebildet. Insgesamt hat sich der Bestand an Zweckausrichtungsrückstellungen
im Vergleich zum Vorjahr um 94,3 TEuro erhöht.
Die Mittel der aus dem Vorjahr vorhandenen Zweckausr ichtungsrückstellung wurden somit
entsprechend der steuerlichen Vorschriften zeitnah ausgereicht.
410
Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 19 von 48
1.5.2 Anlagen zum Jahresabschluss 2021 der Findel- und Wai-
senhausstiftungen
1.5.2.1 Schlussbilanz zum 31.12.2021 (nach Ergebnisverwendung)
A K T I V A
31.12.2021
in €
31.12.2020
in €
A. Anlagevermögen 4.344.187,80 3.926.312,80
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00
II. Sachanlagen 2.553.481,79 2.553.550,79
1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 320.251,79 320.251,79
2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2.233.230,00 2.233.299,00
III. Finanzanlagen 1.790.706,01 1.372.762,01
1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 0,00 0,00
2. Wertpapiere 1.790.706,01 1.372.762,01
B. Umlaufvermögen 443.427,53 666.548,86
I. Vorräte 0,00 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 85.784,70 127.312,78
1. Abgaben-, Gebühren-, Beitragsforderungen 0,00 0,00
2. Privatrechtl. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 7.343,89 7.343,89
3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 0,00 0,00
4. Forderungen gegen den öffentl. Bereich und Transferleistungen 0,00 0,00
5. Sonstige Vermögensgegenstände 78.440,81 119.968,89
III. Liquide Mittel 357.642,83 539.236,08
1. Kassenbestand 0,00 0,00
2. Bankguthaben -4,90 0,00
3. Kontokorrent Stadt Nürnberg 357.647,73 539.236,08
C. Aktive Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00
SUMME DER AKTIVA 4.787.615,33 4.592.861,66
411
Seite 20 von 48 Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen
P A S S I V A
31.12.2021
in €
31.12.2020
in €
A. Eigenkapital 4.616.577,64 4.518.347,66
I. Basiskapital 4.344.187,80 4.155.901,14
1. Grundstockvermögen 2.900.182,23 2.900.182,23
2. Zustiftungen ab 01.01.2005 43.435,87 43.435,87
3. Zuführungen aus der Ergebnisrücklage 1.419.353,60 1.219.010,94
4. Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen -18.783,90 -6.727,90
II. Rücklagen 272.389,84 362.446,52
1. Kapitalerhaltungsrücklage 272.389,84 362.446,52
III. Gewinn 0,00 0,00
IV. Sonderposten 0,00 0,00
B. Rückstellungen 168.342,93 73.446,03
1. Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen 164.780,08 70.463,10
2. Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung 0,00 0,00
3. Rückstellungen für Altlasten 0,00 0,00
4. Sonstige Rückstellung n. § 74 I S. 2 KommHV-D. 3.562,85 2.982,93
C. Verbindlichkeiten 2.694,76 1.067,97
1. Verbindlichkeiten aus Krediten 0,00 0,00
2. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen 0,00 0,00
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0,00 0,00
4. Sonstige Verbindlichkeiten 2.694,76 1.067,97
D. Passive Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00
SUMME DER PASSIVA 4.787.615,33 4.592.861,66
412
Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 21 von 48
1.5.2.2 Ergebnisrechnung zum 31.12.2021
Teilergebnisrechnung Ist 2021 Planansatz 2021 RE 2020 Vgl. Ansatz/Ist 2021
51480000 Spenden/Zuschüsse übrig.Bereich(dezent.) 2.500,00-
** + Erträge aus Zuweisungen und Zuschüsse 2.500-
54120000 Miet- und Pachterträge aus Immo.(230) 25,56- 25,56- 25,56
54120020 Miet-und Pachterträge a.Immo (dezent.) 85.867,73- 84.300- 169.591,77- 1.567,73
54120100 Erbbauzinsen (230) 254.118,92- 254.100- 263.978,30- 18,92
** + Privatrechtliche Leistungsentgelte 340.012,21- 338.400,00- 433.595,63- 1.612,21
55500000 Erträge a. Abgang v. Finanzanlagen 20.418,00- 14.777,17- 20.418,00
55830000 Ertr. Auflös./Herabsetz. Rückstellungen 249,59-
** + Sonstige ordentliche Erträge 20.418,00- 15.026,76- 20.418,00
*** = Ordentliche Erträge 360.430,21- -338.400,00 451.122,39- 22.030,21
62320003 Gebäudeunterhalt (dezentral/K1) 10.594,08 20.000 35.023,07 9.405,92
62320103 Unterhalt Gebäudetechnik (dezentral/bw) 2.000 2.000,00
62370500 Sonstiger Aufwand Geb.-/Grundstücksbew. 8.901,62 7.700 18.878,28 1.201,62-
62520100 Erstattungen an die Stiftungsverwaltung 14.476,90 16.000 14.793,09 1.523,10
62570200 Erstattung private Unternehmen 2.505,60 2.600 5.108,40 94,40
** - Aufwendungen Sach- u. Dienstleistungen 36.478,20 48.300 73.802,84 11.821,80
94102000 AfA Gebäude und Gebäudeeinrichtungen 69,00 100 70,00 31,00
** - Abschreibungen 69,00 100 70,00 31,00
63123830 Ausrichtung (Zuschuss Einzelpers/Einri.) 125.675,06 212.500 213.350,00 86.824,94
63920000 Zuführ./Aufl. Rückstellung Zweckausricht 94.316,98 48.441,95 94.316,98-
** - Transferaufwendungen 219.992,04 212.500,00 261.791,95 7.492,04-
64250000 Bankspesen/Geldverkehr 119,00 100 83,30 19,00-
64410000 Vers.-Beitr.(o.Kfz-Versicher.beitr./300) 194,04 400 188,00 205,96
64510000 Verluste Abgang Finanzanlagen/Beteilig. 6.462,59
64980000 Zuführung Sonst. Rückstellung §74KommHV 579,92 600 611,11 20,08
** - Sonstige ordentliche Aufwendungen 892,96 1.100,00 7.345,00 207,04
*** = Ordentliche Aufwendungen 257.432,20 262.000,00 343.009,79 4.567,80
**** = Ergebnis der laufenden Verwaltungstäti 102.998,01- 76.400,00- 108.112,60- 26.598,01
57170000 Zinserträge von Kreditinstituten 24.933,77- 30.100- 29.376,03- 5.166,23-
57930000 Erträge Wertpapieren des Anlagevermögens 2.772,20- 1.027,07- 2.772,20
** + Finanzerträge 27.705,97- 30.100- 30.403,10- 2.394,03-
*** = Finanzergebnis 27.705,97- 30.100- 30.403,10- 2.394,03-
***** = Ordentliches Jahresergebnis 130.703,98- 106.500- 138.515,70- 24.203,98
****** = Jahresergebnis vor ILV 130.703,98- 106.500- 138.515,70- 24.203,98
******* = Ergebnis nach ILV 130.703,98- 106.500- 138.515,70- 24.203,98
******** Jahresergebnis nach Ergebnisvortrag 130.703,98- 106.500- 138.515,70- 24.203,98
413
Seite 22 von 48 Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen
1.5.2.3 Anlagenspiegel zum 31.12.2021
Anschaffungs- und Herstellungskosten Zu- und Abschreibungen Buchwert
Posten des Anlagevermögens Anfangs- stand Zugang Abgang Umbuchungen Endstand Anfangsstand
(kumuliert)
Abschreibungen im
Wirtschaftsjahr
Zuschreibungen im
Wirtschaftsjahr
Abschreibungen
auf die Spalte 3 -
Abgänge
Endstand Endstand Endstand
01.01.2021 + - + / - 31.12.2021 01.01.2021 + - - 31.12.2021 31.12.2021 31.12.2020
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche
Rechte, sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten
Zwischensumme: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
II. Sachanlagen
1. Unbebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte 320.251,79 320.251,79 0,00 0,00 320.251,79 320.251,79
2. Bebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte 2.528.316,00 2.528.316,00 295.017,00 69,00 295.086,00 2.233.230,00 2.233.299,00
3. Infrastrukturvermögen und
Sachanlagen im
Gemeingebrauch
4. Bauten auf fremden Grund und
Boden
5. Kunstgegenstände und
Baudenkmäler
6. Fahrzeuge
7. Maschinen, techn. Anlagen,
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
8. Anlagen im Bau
Zwischensumme: 2.848.567,79 0,00 0,00 0,00 2.848.567,79 295.017,00 69,00 0,00 0,00 295.086,00 2.553.481,79 2.553.550,79
III. Finanzanlagen
1. Verbundene Unternehmen,
Beteiligungen und
Sondervermögen
0,00 0,00
1) 1)
0,00 0,00
2. Wertpapiere 1.494.830,83 733.000,00 282.582,00 1.945.248,83 122.068,82 48.544,00 16.070,00 154.542,82 1.790.706,01 1.372.762,01
Zwischensumme: 1.494.830,83 733.000,00 282.582,00 0,00 1.945.248,83 122.068,82 48.544,00 16.070,00 0,00 154.542,82 1.790.706,01 1.372.762,01
G e s a m t s u m m e 4.343.398,62 733.000,00 282.582,00 0,00 4.793.816,62 417.085,82 48.613,00 16.070,00 0,00 449.628,82 4.344.187,80 3.926.312,80
1) Nicht realisierte Zu- und Abschreibungen auf Wertpapiere werden über die Eigenkapital-Position "Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen" verbucht. Entsprechend erfolgt keine
erfolgswirksame Buchung; die Anpassung vollzieht sich auf Bestandskonten. Nur bei realisierten Kursgewinnen bzw. Kursverlusten erfolgt eine erfolgswirksame Verbuchung.
414
Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 23 von 48
1.6 Georg Matthias und Karoline Klein`sche Brennmateria-
lienstiftung
1.6.1 Feststellungen
Kapitalerhalt
Die Kapitalerhaltungsrücklage der Stiftung erhöhte sich von 103.219,77 Euro um
3.126,52 Euro auf 106.346,29 Euro. Eine Übertragung aus den verfügbaren Mitteln der Kapi-
talerhaltungsrücklage in das Basiskapital wurde durch den Erwerb von Finanzanlagen in Höhe
von 49.450,60 Euro durchgeführt.
Die Veränderung des Saldos im Jahr 2021 resultierte weiter aus der steuerlich höchstmögli-
chen Zuführung von 52.577,12 Euro aus dem Jahresergebnis.
Auf Grund der höchstmöglichen Einstellung in die Kapitalerhaltungsrücklage kann der Kapital-
erhalt der Stiftung somit für das Jahr 2021 als erwirtschaftet angesehen werden.
Rentabilität
Das Rechnungsprüfungsamt ermittelte den erzielten Überschuss der Stiftung anhand der Dif-
ferenz zwischen dem Eigenkapital per 31.12.2021 (1.544,1 TEuro) und dem ausgewiesenen
Anfangsbestand (1.501,2 TEuro) zuzüglich der Ausrichtungsmittel (104,1 TEuro). Für die Stif-
tung wurden die Überschüsse somit mit 147,0 TEuro (Vorjahr 162,2 TEuro) absolut berechnet,
was in Relation zum Anfangsbestand von 1.501,2 TEuro einer Rentabilität von 9,8 % (Vorjahr
11,2 %) entspricht. Damit lag sie um 1,4 Prozentpunkte unter dem Niveau des Vorjahres. Ins-
gesamt kann die Rentabilität der Stiftung als sehr gut bezeichnet werden, da sie weit über dem
marktüblichen Zinssatz von 1,0 % und der Steigerung des Verbraucherpreisindexes im Jahr
2021 von 3,1 % lag.
Zweckausrichtungsrückstellung
Die Stiftung erzielte Einnahmen, welche die Summe von 45.000,00 Euro überschritten. Damit
war der Ausnahmetatbestand gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 5 Satz 4 AO für den möglichen Verzicht
auf eine zeitnahe Ausrichtung nicht gegeben (Neuregelung seit 29.12.2020).
Gemäß § 55 Abs.1 Nr. 5 AO i.V.m. AEAO zu § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO sind zur Ausrichtung vor-
gesehene und nicht verwendete Mittel innerhalb von zwei Jahren auszurichten. Aus dem Jahr
2019 waren noch Mittel in Höhe von 43,1 TEuro nicht ausgereicht, welche im Jahr 2021 aus-
geschüttet wurden. Im Jahr 2020 wurden 105,9 TEuro neu eingestellt, aus welchen im Jahr
2021 Mittel in Höhe 98,0 TEuro ausgerichtet wurden. Somit müssen spätestens im Jahr 2022
die noch vorhandenen Rückstellungen /Gelder des Jahres 2020 von 7,9 TEuro ausgereicht
werden. Der Bestand an Zweckausrichtungsrückstellungen beläuft sich zum 31.12.2021 somit
auf 112,0 TEuro und liegt damit im Vergleich zum Vorjahr um 37,0 TEuro niedriger.
415
Seite 24 von 48 Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen
1.6.2 Anlagen zum Jahresabschluss 2021 der Georg Matthias
und Karoline Klein’schen Brennmaterialienstiftung
1.6.2.1 Schlussbilanz zum 31.12.2021 (nach Ergebnisverwendung)
A K T I V A
31.12.2021
in €
31.12.2020
in €
A. Anlagevermögen 1.437.746,82 1.247.459,89
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00
II. Sachanlagen 477.954,19 477.954,19
1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 0,00 0,00
2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 426.825,00 426.825,00
3. Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemeingebrauch 0,00 0,00
4. Bauten auf fremden Grund und Boden 0,00 0,00
5. Kunstgegenstände und Baudenkmäler 51.129,19 51.129,19
III. Finanzanlagen 959.792,63 769.505,70
1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 0,00 0,00
2. Wertpapiere 959.792,63 769.505,70
B. Umlaufvermögen 223.095,60 409.426,20
I. Vorräte 0,00 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 5.760,25 6.015,09
1. Abgaben-, Gebühren-, Beitragsforderungen 0,00 0,00
2. Privatrechtl. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0,00 0,00
3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 0,00 0,00
4. Forderungen gegen den öffentl. Bereich und Transferleistungen 0,00 0,00
5. Sonstige Vermögensgegenstände 5.760,25 6.015,09
III. Liquide Mittel 217.335,35 403.411,11
1. Kassenbestand 0,00 0,00
2. Bankguthaben 0,00 0,00
3. Kontokorrent Stadt Nürnberg 217.335,35 403.411,11
C. Aktive Rechnungsabgrenzung 905,40 1.056,30
SUMME DER AKTIVA 1.661.747,82 1.657.942,39
416
Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 25 von 48
P A S S I V A
31.12.2021
in €
31.12.2020
in €
A. Eigenkapital 1.544.093,11 1.501.227,69
I. Basiskapital 1.437.746,82 1.398.007,92
1. Grundstockvermögen 739.576,66 739.576,66
2. Zustiftungen ab 01.01.2005 0,00 0,00
3. Zuführungen aus der Ergebnisrücklage 697.631,73 648.181,13
4. Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen 538,43 10.250,13
II. Rücklagen 106.346,29 103.219,77
1. Kapitalerhaltungsrücklage 106.346,29 103.219,77
III. Gewinn 0,00 0,00
IV. Sonderposten 0,00 0,00
B. Rückstellungen 114.954,71 151.451,69
1. Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen 111.961,40 148.971,71
2. Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung 0,00 0,00
3. Sonstige Rückstellung n. § 74 I S. 2 KommHV-D. 2.993,31 2.479,98
C. Verbindlichkeiten 2.700,00 5.263,01
1. Verbindlichkeiten aus Krediten 0,00 0,00
2. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen 0,00 0,00
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0,00 13,01
4. Sonstige Verbindlichkeiten 2.700,00 5.250,00
D. Passive Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00
SUMME DER PASSIVA 1.661.747,82 1.657.942,39
417
Seite 26 von 48 Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen
1.6.2.2 Ergebnisrechnung zum 31.12.2021
Teilergebnisrechnung Ist 2021 Planansatz 2021 RE 2020 Vgl. Ansatz/Ist 2021
54120100 Erbbauzinsen (230) 157.500,00- 157.500- 157.500,00-
** + Privatrechtliche Leistungsentgelte 157.500,00- 157.500- 157.500,00-
55500000 Erträge a. Abgang v. Finanzanlagen 13.675,30- 7.767,53- 13.675,30
55830000 Ertr. Auflös./Herabsetz. Rückstellungen 377,00-
** + Sonstige ordentliche Erträge 13.675,30- 8.144,53- 13.675,30
*** = Ordentliche Erträge 171.175,30- 157.500- 165.644,53- 13.675,30
62320410 Grabpflege 566,21 600 668,39 33,79
62520100 Erstattungen an die Stiftungsverwaltung 14.068,30 10.400 13.984,76 3.668,30-
** - Aufwendungen Sach- u. Dienstleistungen 14.634,51 11.000 14.653,15 3.634,51-
63123810 Ausrichtung (Stiftungsgaben) 141.085,00 108.200 137.249,00 32.885,00-
63920000 Zuführ./Aufl. Rückstellung Zweckausricht 37.010,31- 31.337,95- 37.010,31
** - Transferaufwendungen 104.074,69 108.200 105.911,05 4.125,31
64250000 Bankspesen/Geldverkehr 83,30 100 96,31 16,70
64510000 Verluste Abgang Finanzanlagen/Beteilig. 3.483,50
64980000 Zuführung Sonst. Rückstellung §74KommHV 513,33 500 560,42 13,33-
** - Sonstige ordentliche Aufwendungen 596,63 600 4.140,23 3,37
*** = Ordentliche Aufwendungen 119.305,83 119.800 124.704,43 494,17
**** = Ergebnis der laufenden Verwaltungstäti 51.869,47- 37.700- 40.940,10- 14.169,47
57170000 Zinserträge von Kreditinstituten 14.382,95- 16.900- 17.290,86- 2.517,05-
** + Finanzerträge 14.382,95- 16.900- 17.290,86- 2.517,05-
*** = Finanzergebnis 14.382,95- 16.900- 17.290,86- 2.517,05-
***** = Ordentliches Jahresergebnis 66.252,42- 54.600- 58.230,96- 11.652,42
****** = Jahresergebnis vor ILV 66.252,42- 54.600- 58.230,96- 11.652,42
******* = Ergebnis nach ILV 66.252,42- 54.600- 58.230,96- 11.652,42
******** Jahresergebnis nach Ergebnisvortrag 66.252,42- 54.600- 58.230,96- 11.652,42
418
Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 27 von 48
1.6.2.3 Anlagenspiegel zum 31.12.2021
Anschaffungs- und Herstellungskosten Zu- und Abschreibungen Buchwert
Posten des Anlagevermögens Anfangs- stand Zugang Abgang Umbuchungen Endstand Anfangsstand
(kumuliert)
Abschreibungen im
Wirtschaftsjahr
Zuschreibungen im
Wirtschaftsjahr
Abschreibungen
auf die Spalte 3 -
Abgänge
Endstand Endstand Endstand
01.01.2021 + - + / - 31.12.2021 01.01.2021 + - - 31.12.2021 31.12.2021 31.12.2020
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche
Rechte, sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten
Zwischensumme: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
II. Sachanlagen
1. Unbebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte
2. Bebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte 426.825,00 426.825,00 426.825,00 426.825,00
3. Infrastrukturvermögen und
Sachanlagen im
Gemeingebrauch
4. Bauten auf fremden Grund und
Boden
5. Kunstgegenstände und
Baudenkmäler 51.129,19 51.129,19 51.129,19 51.129,19
6. Fahrzeuge
7. Maschinen, techn. Anlagen,
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
8. Anlagen im Bau
Zwischensumme: 477.954,19 0,00 0,00 0,00 477.954,19 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 477.954,19 477.954,19
III. Finanzanlagen
1. Verbundene Unternehmen,
Beteiligungen und
Sondervermögen
0,00 0,00
1) 1)
0,00 0,00
2. Wertpapiere 833.070,46 511.998,63 298.324,70 1.046.744,39 63.564,76 29.815,00 6.428,00 86.951,76 959.792,63 769.505,70
Zwischensumme: 833.070,46 511.998,63 298.324,70 0,00 1.046.744,39 63.564,76 29.815,00 6.428,00 0,00 86.951,76 959.792,63 769.505,70
G e s a m t s u m m e 1.311.024,65 511.998,63 298.324,70 0,00 1.524.698,58 63.564,76 29.815,00 6.428,00 0,00 86.951,76 1.437.746,82 1.247.459,89
1) Nicht realisierte Zu- und Abschreibungen auf Wertpapiere werden über die Eigenkapital-Position "Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen" verbucht. Entsprechend erfolgt keine
erfolgswirksame Buchung; die Anpassung vollzieht sich auf Bestandskonten. Nur bei realisierten Kursgewinnen bzw. Kursverlusten erfolgt eine erfolgswirksame Verbuchung.
419
Seite 28 von 48 Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen
1.7 Kost-Pocher’sche Stiftung
1.7.1 Feststellungen
Kapitalerhalt
Die Kapitalerhaltungsrücklage der Stiftung erhöhte sich von 120.224,43 Euro um
30.951,52 Euro auf 151.175,95 Euro.
Für das Jahr 2021 ergab die Berechnung der steuerlich höchstmöglichen Einstellung in die
Kapitalerhaltungsrücklage einen Betrag von 30.951,52 Euro. Dieser Wert wurde in voller Höhe
eingestellt.
Auf Grund dessen kann der Kapitalerhalt der Stiftung somit für das Jahr 2021 als erwirtschaftet
angesehen werden. Zuführungen in das Basiskapital wurden im Berichtsjahr nicht durchge-
führt.
Rentabilität
Die Stiftung wies ein um 60,6 TEuro höheres Jahresergebnis als im Vorjahr aus. Im Wesentli-
chen war dies auf Erträge aus dem Abgang von Finanzanlagen in Höhe von 76,0 TEuro zu-
rückzuführen, welche im Vorjahr lediglich in Höhe von 20,4 TEuro zu verzeichnen waren.
Das Rechnungsprüfungsamt ermittelte den erzielten Überschuss der Stiftung anhand der Dif-
ferenz zwischen dem Eigenkapital per 31.12.2021 (13.584,3 TEuro) und dem ausgewiesenen
Anfangsbestand (13.044,4 TEuro) zuzüglich der Ausrichtungsmittel (61,9 TEuro). Für die Stif-
tung wurden die Über schüsse (welche für den Kapitalerhalt und zur Ausrichtung verwendet
werden) somit mit 601,8 TEuro (Vorjahr 63,4 TEuro) absolut berechnet, was in Relation zum
Anfangsbestand von 13.044,4 TEuro einer Rentabilität von 4,6 % (Vorjahr 0,5 %) entspricht.
Die Verbesserung der Rentabilität ergab sich aus o.g. Abgang von Finanzanlagen. Ob diese
Verbesserung nachhaltig für die folgenden Berichtsjahre fortbesteht, ist von der Ertragskraft
der im Ausgleich neu erworbenen Finanzanlagen abhängig.
Insgesamt kann die Rentabilität der Stiftung im Berichtsjahr damit als gut bezeichnet werden,
da sie weit über dem marktüblichen Zinssatz von 1,0 % und über der Steigerung des Verbrau-
cherpreisindexes im Jahr 2021 von 3,1 % lag.
Zweckausrichtungsrückstellung
Die Stiftung erzielte Einnahmen, welche die Summe von 45.000,00 Euro überschritten. Damit
ist der Ausnahmetatbestand gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 5 Satz 4 AO für den möglichen Verzicht
auf eine zeitnahe Ausrichtung nicht gegeben (Neuregelung seit 29.12.2020).
Gemäß § 55 Abs.1 Nr. 5 AO i.V.m. AEAO zu § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO sind zur Ausrichtung vor-
gesehene und nicht verwendete Mittel innerhalb von zwei Jahren auszurichten. Aus dem Jahr
2020 waren noch Mittel in Höhe von 15.381,93 Euro vorhanden, welche im Jahr 2021 vollstän-
dig ausgereicht wurden. Neue Zweckausrichtungsrückstellungen wurden im Jahr 2021 in Höhe
von 6.212,01 Euro gebildet. Insgesamt hat sich der Bestand an Zweckausrichtungsrückstel-
lungen im Vergleich zum Vorjahr um 9,2 TEuro vermindert. Die Mittel der Zweckausrichtungs-
rückstellung wurden somit entsprechend der steuerlichen Vorschriften zeitnah ausgereicht.
420
Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 29 von 48
1.7.2 Anlagen zum Jahresabschluss 2021 der Kost-Pocher’schen
Stiftung
1.7.2.1 Schlussbilanz zum 31.12.2021 (nach Ergebnisverwendung)
A K T I V A
31.12.2021
in €
31.12.2020
in €
A. Anlagevermögen 13.395.373,56 12.316.337,28
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00
II. Sachanlagen 8.919.900,00 8.919.900,00
1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 0,00 0,00
2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 8.919.900,00 8.919.900,00
3. Infrastrukturvermögen und Sachanlagen im Gemeingebrauch 0,00 0,00
4. Bauten auf fremden Grund und Boden 0,00 0,00
5. Kunstgegenstände und Baudenkmäler 0,00 0,00
6. Fahrzeuge 0,00 0,00
7. Maschinen, techn. Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 0,00
III. Finanzanlagen 4.475.473,56 3.396.437,28
1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 0,00 0,00
2. Wertpapiere 3.975.473,56 2.896.437,28
3. Ausleihungen 500.000,00 500.000,00
B. Umlaufvermögen 271.008,99 794.489,02
I. Vorräte 0,00 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 50.019,27 45.921,25
1. Abgaben-, Gebühren-, Beitragsforderungen 0,00 0,00
2. Privatrechtl. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 5.948,88 5.948,88
3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 0,00 0,00
4. Forderungen gegen den öffentl. Bereich und Transferleistungen 11.744,20 11.744,20
5. Sonstige Vermögensgegenstände 32.326,19 28.228,17
III. Liquide Mittel 220.989,72 748.567,77
1. Kassenbestand 0,00 0,00
2. Bankguthaben -4,90 0,00
3. Kontokorrent Stadt Nürnberg 220.994,62 748.567,77
C. Aktive Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00
SUMME DER AKTIVA 13.666.382,55 13.110.826,30
421
Seite 30 von 48 Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen
P A S S I V A
31.12.2021
in €
31.12.2020
in €
A. Eigenkapital 13.584.330,75 13.044.438,99
I. Basiskapital 13.433.154,80 12.924.214,56
1. Grundstockvermögen 10.118.645,44 10.118.645,44
2. Zustiftungen ab 01.01.2005 963.567,39 438.805,65
3. Zuführungen aus der Ergebnisrücklage 807.576,92 807.576,92
4. Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen 1.543.365,05 1.559.186,55
II. Rücklagen 151.175,95 120.224,43
1. Kapitalerhaltungsrücklage 151.175,95 120.224,43
III. Gewinn 0,00 0,00
IV. Sonderposten 0,00 0,00
B. Rückstellungen 9.233,26 17.860,37
1. Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen 6.212,01 15.381,93
2. Rückstellung für Instandhaltungsverpflichtungen 0,00 0,00
3. Sonstige Rückstellung n. § 74 I S. 2 KommHV-D. 3.021,25 2.478,44
C. Verbindlichkeiten 72.818,54 48.526,94
1. Verbindlichkeiten aus Krediten 0,00 0,00
2. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen 0,00 0,00
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0,00 5.394,00
4. Sonstige Verbindlichkeiten 72.818,54 43.132,94
5. Kontokorrent Stadt Nürnberg 0,00 0,00
D. Passive Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00
SUMME DER PASSIVA 13.666.382,55 13.110.826,30
422
Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 31 von 48
1.7.2.2 Ergebnisrechnung zum 31.12.2021
Teilergebnisrechnung Ist 2021 Planansatz 2021 RE 2020 Vgl. Ansatz/Ist 2021
51480000 Spenden/Zuschüsse übrig.Bereich(dezent.) 500,00- 500,00
** + Erträge aus Zuweisungen und Zuschüsse 500,00- 500,00
54120100 Erbbauzinsen (230) 35.386,16- 35.400- 35.386,16- 13,84-
** + Privatrechtliche Leistungsentgelte 35.386,16- 35.400- 35.386,16- 13,84-
55500000 Erträge a. Abgang v. Finanzanlagen 76.008,00- 20.419,17- 76.008,00
55830000 Ertr. Auflös./Herabsetz. Rückstellungen 308,77-
** + Sonstige ordentliche Erträge 76.008,00- 20.727,94- 76.008,00
*** = Ordentliche Erträge 111.894,16- 35.400- 56.114,10- 76.494,16
62520100 Erstattungen an die Stiftungsverwaltung 13.001,58 15.700 11.270,31 2.698,42
** - Aufwendungen Sach- u. Dienstleistungen 13.001,58 15.700 11.270,31 2.698,42
63123830 Ausrichtung (Zuschuss Einzelpers/Einri.) 71.030,15 61.300 56.352,38 9.730,15-
63920000 Zuführ./Aufl. Rückstellung Zweckausricht 9.169,92- 7.558,78 15.381,93
** - Transferaufwendungen 61.860,23 61.300 63.911,16 560,23-
64250000 Bankspesen/Geldverkehr 83,30 100 83,30 16,70
64510000 Verluste Abgang Finanzanlagen/Beteilig. 6.521,77
64980000 Zuführung Sonst. Rückstellung §74KommHV 542,81 500 481,38 42,81-
** - Sonstige ordentliche Aufwendungen 626,11 600 7.086,45 26,11-
*** = Ordentliche Aufwendungen 75.487,92 77.600 82.267,92 2.112,08
**** = Ergebnis der laufenden Verwaltungstäti 36.406,24- 42.200 26.153,82 78.606,24
57170000 Zinserträge von Kreditinstituten 61.566,23- 73.100- 65.157,90- 11.533,77-
57180000 Zinserträge vom sonst. inländ. Bereich 5.341,45- 6.385,92- 5.341,45
57930000 Erträge Wertpapieren des Anlagevermögens 3.645,60- 1.012,44- 3.645,60
** + Finanzerträge 70.553,28- 73.100- 72.556,26- 2.546,72-
*** = Finanzergebnis 70.553,28- 73.100- 72.556,26- 2.546,72-
***** = Ordentliches Jahresergebnis 106.959,52- 30.900- 46.402,44- 76.059,52
****** = Jahresergebnis vor ILV 106.959,52- 30.900- 46.402,44- 76.059,52
******* = Ergebnis nach ILV 106.959,52- 30.900- 46.402,44- 76.059,52
******** Jahresergebnis nach Ergebnisvortrag 106.959,52- 30.900- 46.402,44- 76.059,52
423
Seite 32 von 48 Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen
1.7.2.3 Anlagenspiegel zum 31.12.2021
Anschaffungs- und Herstellungskosten Zu- und Abschreibungen Buchwert
Posten des Anlagevermögens Anfangs- stand Zugang Abgang Umbuchungen Endstand Anfangsstand
(kumuliert)
Abschreibungen im
Wirtschaftsjahr
Zuschreibungen im
Wirtschaftsjahr
Abschreibungen
auf die Spalte 3 -
Abgänge
Endstand Endstand Endstand
01.01.2021 + - + / - 31.12.2021 01.01.2021 + - - 31.12.2021 31.12.2021 31.12.2020
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche
Rechte, sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten
Zwischensumme: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
II. Sachanlagen
1. Unbebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte
2. Bebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte 9.429.859,00 9.429.859,00 509.959,00 0,00 509.959,00 8.919.900,00 8.919.900,00
3. Infrastrukturvermögen und
Sachanlagen im
Gemeingebrauch
4. Bauten auf fremden Grund und
Boden
5. Kunstgegenstände und
Baudenkmäler
6. Fahrzeuge
7. Maschinen, techn. Anlagen,
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
8. Anlagen im Bau
Zwischensumme: 9.429.859,00 0,00 0,00 0,00 9.429.859,00 509.959,00 0,00 0,00 0,00 509.959,00 8.919.900,00 8.919.900,00
III. Finanzanlagen
1. Verbundene Unternehmen,
Beteiligungen und
Sondervermögen 1)
0,00 0,00
2. Wertpapiere 3.116.236,54 1.819.857,78 648.992,00 4.287.102,32 219.799,26 91.829,50 311.628,76 3.975.473,56 2.896.437,28
3. Ausleihungen 500.000,00 500.000,00 0,00 0,00 500.000,00 500.000,00
Zwischensumme: 3.616.236,54 1.819.857,78 648.992,00 0,00 4.787.102,32 219.799,26 91.829,50 0,00 0,00 311.628,76 4.475.473,56 3.396.437,28
G e s a m t s u m m e 13.046.095,54 1.819.857,78 648.992,00 0,00 14.216.961,32 729.758,26 91.829,50 0,00 0,00 821.587,76 13.395.373,56 12.316.337,28
1) Nicht realisierte Zu- und Abschreibungen auf Wertpapiere werden über die Eigenkapital-Position "Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen" verbucht. Entsprechend erfolgt keine
erfolgswirksame Buchung; die Anpassung vollzieht sich auf Bestandskonten. Nur bei realisierten Kursgewinnen bzw. Kursverlusten erfolgt eine erfolgswirksame Verbuchung.
424
Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 33 von 48
1.8 Fritz-Hintermayr-Stiftung
1.8.1 Feststellungen
Kapitalerhalt
Entsprechend § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO wurde für die Stiftung eine höchstmögliche Einstellung in
die Kapitalerhaltungsrücklage von 18.248,55 Euro ermittelt. Dieser Betrag konnte in die Kapi-
talerhaltungsrücklage voll eingestellt werden. Eine Übertragung aus den verfügbaren Mitteln
der Kapitalerhaltungsrücklage in das Basiskapital wurde durch den Erwerb von Finanzanlagen
in Höhe von 20.503,76 Euro durchgeführt.
Die Kapitalerhaltung srücklage der Stiftung reduzierte sich von 92.932,31 Euro somit um
2.255,21 Euro auf 90.677,10 Euro.
Auf Grund der höchstmöglichen Einstellung in die Kapitalerhaltungsrücklage kann der Kapital-
erhalt der Stiftung für das Jahr 2021 als erwirtschaftet angesehen werden.
Rentabilität
Das Rechnungsprüfungsamt ermittelte den erzielten Überschuss der Stiftung anhand der Dif-
ferenz zwischen dem Eigenkapital per 31.12.2021 (3.554,7 TEuro) und dem ausgewiesenen
Anfangsbestand (3.531,7 TEuro) zuzüglich der Ausrichtungsm ittel (35,4 TEuro). Für die Stif-
tung wurden die Überschüsse (welche für den Kapitalerhalt und zur Ausrichtung zu verwenden
sind) somit mit 58,4 TEuro absolut berechnet, was in Relation zum Anfangsbestand des Ei-
genkapitals von 3.531,7 TEuro einer Rentabilität von 1,7 % entspricht. Im Vergleich zum Vor-
jahr (1,1 %-Punkte) verbesserte sich die Rentabilität somit um 0,6 %-Punkte. Damit lag die
ermittelte Rentabilität etwas über dem Niveau des Vorjahres. Die Berechnungen des Rpr ent-
sprachen denen der Stiftungsverwaltung.
Die erreichte Rentabilität konnte die Steigerung des auf das Jahr bezogenen Verbraucher -
preisindexes für Deutschland von 3,1 % zwar nicht decken, lag aber über dem marktüblichen
Zinssatz von 1,0 %.
Zweckausrichtungsrückstellung
Die Stiftung erzielte Einnahmen, welche die Summe von 45.000,00 Euro überschritten. Damit
ist der Ausnahmetatbestand gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 5 Satz 4 AO für den möglichen Verzicht
auf eine zeitnahe Ausrichtung nicht gegeben (Neuregelung seit 29.12.2020).
Gemäß § 55 Abs.1 Nr. 5 AO i.V.m. AEAO zu § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO sind zur Ausrichtung vor-
gesehene und nicht verwendete Mittel innerhalb von zwei Jahren auszurichten. Aus dem Jahr
2020 waren Zweckausrichtungsrückstellungen in Höhe von 1,1 TEuro vorhanden. Die Mit tel
hieraus wurden vollständig ausgeschüttet. Neue Zweckausrichtungsrückstellungen wurden in
Höhe von 11,0 TEuro gebildet. Der Bestand an Zweckausrichtungsrückstellungen wurde somit
um 9,9 Euro höher als im Vorjahr ausgewiesen.
Die Mittel der aus dem Vorjahr vorhandenen Zweckausrichtungsrückstellung wurden somit
entsprechend der steuerlichen Vorschriften zeitnah ausgereicht.
425
Seite 34 von 48 Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen
1.8.2 Anlagen zum Jahresabschluss 2021 der Fritz-Hintermayr
Stiftung
1.8.2.1 Schlussbilanz zum 31.12.2021 (nach Ergebnisverwendung)
A K T I V A 31.12.2021 in € 31.12.2020 in €
A. Anlagevermögen 3.463.974,58 3.039.482,65
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00
1. Immaterielle Vermögensgegenstände aus geleisteten Zuwendungen 0,00 0,00
II. Sachanlagen 0,00 0,00
III. Finanzanlagen 3.463.974,58 3.039.482,65
1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 0,00 0,00
2. Wertpapiere 3.463.974,58 3.039.482,65
B. Umlaufvermögen 134.707,01 535.810,24
I. Vorräte 0,00 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 30.544,57 26.997,90
1. Abgaben-, Gebühren-, Beitragsforderungen 0,00 0,00
2. Privatrechtl. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0,00 0,00
3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 0,00 0,00
4. Forderungen gegen den öffentl. Bereich und Transferleistungen 0,00 0,00
5. Sonstige Vermögensgegenstände 30.544,57 26.997,90
III. Liquide Mittel 104.162,44 508.812,34
1. Kassenbestand 0,00 0,00
2. Bankguthaben 0,00 0,00
3. Kontokorrent Stadt Nürnberg 104.162,44 508.812,34
C. Aktive Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00
SUMME DER AKTIVA 3.598.681,59 3.575.292,89
426
Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 35 von 48
P A S S I V A 31.12.2021 in € 31.12.2020 in €
A. Eigenkapital 3.554.651,68 3.531.703,63
I. Basiskapital 3.463.974,58 3.438.771,32
1. Grundstockvermögen 2.735.970,00 2.735.970,00
2. Zustiftungen ab 01.01.2005 0,00 0,00
3. Zuführungen aus der Ergebnisrücklage 643.298,07 622.794,31
4. Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen 84.706,51 80.007,01
II. Rücklagen 90.677,10 92.932,31
1. Kapitalerhaltungsrücklage 90.677,10 92.932,31
III. Gewinn (+) /Verlust (-) 0,00 0,00
IV. Sonderposten 0,00 0,00
B. Rückstellungen 13.090,61 2.926,25
1. Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen 11.017,30 1.106,27
2. Rückstellung für Instandhaltungsverpflichtungen 0,00 0,00
3. Sonstige Rückstellung n. § 74 I S. 2 KommHV-D. 2.073,31 1.819,98
C. Verbindlichkeiten 30.939,30 40.663,01
1. Verbindlichkeiten aus Krediten 0,00 0,00
2. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen 0,00 0,00
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.000,00 13,01
4. Sonstige Verbindlichkeiten 29.939,30 40.650,00
5. Kontokorrent Stadt Nürnberg 0,00 0,00
D. Passive Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00
SUMME DER PASSIVA 3.598.681,59 3.575.292,89
427
Seite 36 von 48 Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen
1.8.2.2 Ergebnisrechnung zum 31.12.2021
Teilergebnisrechnung Ist 2021 Planansatz 2021 RE 2020 Vgl. Ansatz/Ist 2021
55500000 Erträge a. Abgang v. Finanzanlagen 38.447,90- 15.540,92- 38.447,90
55830000 Ertr. Auflös./Herabsetz. Rückstellungen 877,23-
** + Sonstige ordentliche Erträge 38.447,90- 16.418,15- 38.447,90
*** = Ordentliche Erträge 38.447,90- 16.418,15- 38.447,90
62320410 Grabpflege 812,74 700 850,63 112,74-
62520100 Erstattungen an die Stiftungsverwaltung 8.525,82 10.800 8.288,61 2.274,18
** - Aufwendungen Sach- u. Dienstleistungen 9.338,56 11.500 9.139,24 2.161,44
63123830 Ausrichtung (Zuschuss Einzelpers/Einri.) 25.520,00 34.000 51.000,00 8.480,00
63920000 Zuführ./Aufl. Rückstellung Zweckausricht 9.911,03 13.710,63- 1.106,27
** - Transferaufwendungen 35.431,03 34.000 37.289,37 1.431,03-
64250000 Bankspesen/Geldverkehr 83,30 100 96,31 16,70
64510000 Verluste Abgang Finanzanlagen/Beteilig. 5.847,63
64980000 Zuführung Sonst. Rückstellung §74KommHV 253,33 200 370,75 53,33-
** - Sonstige ordentliche Aufwendungen 336,63 300 6.314,69 36,63-
*** = Ordentliche Aufwendungen 45.106,22 45.800 52.743,30 693,78
**** = Ergebnis der laufenden Verwaltungstäti 6.658,32 45.800 36.325,15 39.141,68
57170000 Zinserträge von Kreditinstituten 59.619,97- 63.300- 64.096,90- 3.680,03-
57930000 Erträge Wertpapieren des Anlagevermögens 3.734,80- 2.054,14- 3.734,80
** + Finanzerträge 63.354,77- 63.300- 66.151,04- 54,77
*** = Finanzergebnis 63.354,77- 63.300- 66.151,04- 54,77
***** = Ordentliches Jahresergebnis 56.696,45- 17.500- 29.825,89- 39.196,45
****** = Jahresergebnis vor ILV 56.696,45- 17.500- 29.825,89- 39.196,45
******* = Ergebnis nach ILV 56.696,45- 17.500- 29.825,89- 39.196,45
******** Jahresergebnis nach Ergebnisvortrag 56.696,45- 17.500- 29.825,89- 39.196,45
428
Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 37 von 48
1.8.2.3 Anlagenspiegel zum 31.12.2021
Anschaffungs- und Herstellungskosten Zu- und Abschreibungen Buchwert
Posten des Anlagevermögens Anfangs- stand Zugang Abgang Umbuchungen Endstand Anfangsstand
(kumuliert)
Abschreibungen im
Wirtschaftsjahr
Zuschreibungen im
Wirtschaftsjahr
Abschreibungen
auf die Spalte 3 -
Abgänge
Endstand Endstand Endstand
01.01.2021 + - + / - 31.12.2021 01.01.2021 + - - 31.12.2021 31.12.2021 31.12.2020
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche
Rechte, sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Zwischensumme: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
II. Sachanlagen
1. Unbebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte
2. Bebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte
3. Infrastrukturvermögen und
Sachanlagen im
Gemeingebrauch
4. Bauten auf fremden Grund und
Boden
5. Kunstgegenstände und
Baudenkmäler
6. Fahrzeuge
7. Maschinen, techn. Anlagen,
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
8. Anlagen im Bau
Zwischensumme: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
III. Finanzanlagen
1. Verbundene Unternehmen,
Beteiligungen und
Sondervermögen
0,00 0,00
1) 1)
0,00 0,00
2. Wertpapiere 3.252.627,88 706.792,43 248.552,10 3.710.868,21 213.145,23 62.674,40 28.926,00 246.893,63 3.463.974,58 3.039.482,65
Zwischensumme: 3.252.627,88 706.792,43 248.552,10 0,00 3.710.868,21 213.145,23 62.674,40 28.926,00 0,00 246.893,63 3.463.974,58 3.039.482,65
G e s a m t s u m m e 3.252.627,88 706.792,43 248.552,10 0,00 3.710.868,21 213.145,23 62.674,40 28.926,00 0,00 246.893,63 3.463.974,58 3.039.482,65
1) Nicht realisierte Zu- und Abschreibungen auf Wertpapiere werden über die Eigenkapital-Position "Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen" verbucht. Entsprechend erfolgt keine
erfolgswirksame Buchung; die Anpassung vollzieht sich auf Bestandskonten. Nur bei realisierten Kursgewinnen bzw. Kursverlusten erfolgt eine erfolgswirksame Verbuchung.
429
Seite 38 von 48 Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen
1.9 Johanna Sofie Wallner`sche Blinden- und Stipendien-
stiftung
1.9.1 Feststellungen
Kapitalerhalt
Die Kapitalerhaltungsrücklage der Stiftung erhöhte sich von 11.980,39 Euro um 706,09 Euro
auf 12.686,48 Euro. Eine Überführung in das Basiskapital wurde nicht vorgenommen.
Für das Jahr 2021 wurde entsprechend § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO für die Stiftung eine höchstmög-
liche Einstellung in die Kapitalerhaltungsrücklage in Höhe von 706,09 Euro ermittelt. Dieser
Betrag konnte in die Kapitalerhaltungsrücklage voll eingestellt werden.
Der Erhalt des Stiftungsvermögens kann somit für das Jahr 2021 als erwirtschaftet gewertet
werden.
Rentabilität
Das Rechnungsprüfungsamt ermittelte den erzielten Überschuss der Stiftung anhand der Dif-
ferenz zwischen dem Eigenkapital 2021 (188,6 TEuro) und dem ausgewiesenen Anfangsbe-
stand (188,0 TEuro) zuzüglich der Ausrichtungsmittel (1,3 TEuro).
Für die Stiftung wurden die Überschüsse (welche für den Kapitalerhalt und zur Ausrichtung zu
verwenden sind) somit mit 1,9 TEuro absolut berechnet, was in Relation zum Anfangsbestand
des Eigenkapitals von 188,0 TEuro einer Rentabilität von 1,0 % entspricht. Die Vorjahresren-
tabilität wurde mit 0,2 % berechnet. Die Berechnungen des Rpr entsprechen denen der Stif-
tungsverwaltung.
Die Rentabilität konnte so verbessert werden, dass sie zwar noch unter der Entwicklung des
Verbraucherpreisindexes von 3,1 % lag, aber die marktübliche Verzinsung von 1,0 % erreicht
wurde.
Zweckausrichtungsrückstellung
Die Einnahmen der Stiftung überschritten die Summe von 45.000,00 Euro nicht. Damit ist der
Ausnahmetatbestand gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 5 Satz 4 AO (Neuregelung seit 29.12.2020) ge-
geben, wonach eine zeitnahe Mittelverwendung innerhalb von zwei Folgejahren grundsätzlich
nicht mehr erforderlich ist.
Die Stiftung hat die Ausrichtungsmittel jedoch trotzdem, wie in § 55 Abs.1 Nr. 5 AO i.V.m.
AEAO zu § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO vorgesehen, zeitnah ausgerichtet. Aus dem Jahr 2020 waren
noch Zweckausrichtungsrückstellungen in Höhe von 378,67 Euro vorhanden. Diese wurden
vollständig ausgeschüttet. Neue Zweckausrichtungsrückstellungen wurden in Höhe von
190,86 Euro gebildet. Der Bestand an Zweckausrichtungsrückstellungen wurde somit um
187,81 Euro niedriger als im Vorjahr ausgewiesen.
Die Mittel der aus dem Vorjahr vorhandenen Zweckausrichtungsrückstellung wurden somit
entsprechend der steuerlichen Vorschriften zeitnah ausgereicht.
430
Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 39 von 48
1.9.2 Anlagen zum Jahresabschluss 2021 der Johanna Sofie
Wallner’schen Blinden- und Stipendienstiftung
1.9.2.1 Schlussbilanz zum 31.12.2021 (nach Ergebnisverwendung)
A K T I V A
31.12.2021
in €
31.12.2020
in €
A. Anlagevermögen 173.847,36 163.881,50
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00
II. Sachanlagen 0,00 0,00
III. Finanzanlagen 173.847,36 163.881,50
1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 0,00 0,00
2. Wertpapiere 173.847,36 163.881,50
B. Umlaufvermögen 15.761,18 25.237,57
I. Vorräte 0,00 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 862,15 1.107,91
1. Abgaben-, Gebühren-, Beitragsforderungen 0,00 0,00
2. Privatrechtl. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0,00 0,00
3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 0,00 0,00
4. Forderungen gegen den öffentl. Bereich und Transferleistungen 0,00 0,00
5. Sonstige Vermögensgegenstände 862,15 1.107,91
III. Liquide Mittel 14.899,03 24.129,66
1. Kassenbestand 0,00 0,00
2. Bankguthaben 0,00 0,00
3. Kontokorrent Stadt Nürnberg 14.899,03 24.129,66
C. Aktive Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00
SUMME DER AKTIVA 189.608,54 189.119,07
431
Seite 40 von 48 Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen
P A S S I V A
31.12.2021
in €
31.12.2020
in €
A. Eigenkapital 188.617,68 188.027,39
I. Basiskapital 175.931,20 176.047,00
1. Grundstockvermögen 160.203,40 160.203,40
2. Zustiftungen ab 01.01.2005 0,00 0,00
3. Zuführungen aus der Ergebnisrücklage 16.567,32 16.567,32
4. Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen -839,52 -723,72
II. Rücklagen 12.686,48 11.980,39
1. Kapitalerhaltungsrücklage 12.686,48 11.980,39
III. Gewinn (+)/Verlust (-) 0,00 0,00
1. Gewinn/Verlust lfd. Haushaltsjahr 0,00 0,00
IV. Sonderposten 0,00 0,00
B. Rückstellungen 990,86 1.078,67
1. Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen 190,86 378,67
2. Rückstellung für Instandhaltungsverpflichtungen 0,00 0,00
3. Sonstige Rückstellung n. § 74 I S. 2 KommHV-D. 800,00 700,00
C. Verbindlichkeiten 0,00 13,01
1. Verbindlichkeiten aus Krediten 0,00 0,00
2. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen 0,00 0,00
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0,00 13,01
4. Sonstige Verbindlichkeiten 0,00 0,00
D. Passive Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00
SUMME DER PASSIVA 189.608,54 189.119,07
432
Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 41 von 48
1.9.2.2 Ergebnisrechnung zum 31.12.2021
Teilergebnisrechnung Ist 2021 Planansatz 2021 RE 2020 Vgl. Ansatz/Ist 2021
55500000 Erträge a. Abgang v. Finanzanlagen 2.450,00- 399,00- 2.450,00
55830000 Ertr. Auflös./Herabsetz. Rückstellungen 2.013,00-
** + Sonstige ordentliche Erträge 2.450,00- 2.412,00- 2.450,00
*** = Ordentliche Erträge 2.450,00- 2.412,00- 2.450,00
62320410 Grabpflege 300 50,00 300,00
62520100 Erstattungen an die Stiftungsverwaltung 252,66 400 239,47 147,34
** - Aufwendungen Sach- u. Dienstleistungen 252,66 700 289,47 447,34
63123810 Ausrichtung (Stiftungsgaben) 1.500,00 1.100 1.500,00 400,00-
63920000 Zuführ./Aufl. Rückstellung Zweckausricht 187,81- 23,49- 378,67
** - Transferaufwendungen 1.312,19 1.100 1.476,51 212,19-
64250000 Bankspesen/Geldverkehr 83,30 100 96,31 16,70
64510000 Verluste Abgang Finanzanlagen/Beteilig. 640,50
64980000 Zuführung Sonst. Rückstellung §74KommHV 100,00 100 387,58
** - Sonstige ordentliche Aufwendungen 183,30 200 1.124,39 16,70
*** = Ordentliche Aufwendungen 1.748,15 2.000 2.890,37 251,85
**** = Ergebnis der laufenden Verwaltungstäti 701,85- 2.000 478,37 2.701,85
57170000 Zinserträge von Kreditinstituten 2.454,24- 2.800- 3.206,92- 345,76-
** + Finanzerträge 2.454,24- 2.800- 3.206,92- 345,76-
*** = Finanzergebnis 2.454,24- 2.800- 3.206,92- 345,76-
***** = Ordentliches Jahresergebnis 3.156,09- 800- 2.728,55- 2.356,09
****** = Jahresergebnis vor ILV 3.156,09- 800- 2.728,55- 2.356,09
******* = Ergebnis nach ILV 3.156,09- 800- 2.728,55- 2.356,09
******** Jahresergebnis nach Ergebnisvortrag 3.156,09- 800- 2.728,55- 2.356,09
433
Seite 42 von 48 Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen
1.9.2.3 Anlagenspiegel zum 31.12.2021
Anschaffungs- und Herstellungskosten Zu- und Abschreibungen Buchwert
Posten des Anlagevermögens Anfangs- stand Zugang Abgang Umbuchungen Endstand Anfangsstand
(kumuliert)
Abschreibungen im
Wirtschaftsjahr
Zuschreibungen im
Wirtschaftsjahr
Abschreibungen
auf die Spalte 3 -
Abgänge
Endstand Endstand Endstand
01.01.2021 + - + / - 31.12.2021 01.01.2021 + - - 31.12.2021 31.12.2021 31.12.2020
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche
Rechte, sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten
Zwischensumme: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
II. Sachanlagen
1. Unbebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte
2. Bebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte
3. Infrastrukturvermögen und
Sachanlagen im
Gemeingebrauch
4. Bauten auf fremden Grund und
Boden
5. Kunstgegenstände und
Baudenkmäler
6. Fahrzeuge
7. Maschinen, techn. Anlagen,
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
8. Anlagen im Bau
Zwischensumme: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
III. Finanzanlagen
1. Verbundene Unternehmen,
Beteiligungen und
Sondervermögen 1) 1)
0,00 0,00
2. Wertpapiere 180.651,19 65.081,66 52.550,00 0,00 193.182,85 16.769,69 4.976,30 2.410,50 0,00 19.335,49 173.847,36 163.881,50
Zwischensumme: 180.651,19 65.081,66 52.550,00 0,00 193.182,85 16.769,69 4.976,30 2.410,50 0,00 19.335,49 173.847,36 163.881,50
G e s a m t s u m m e 180.651,19 65.081,66 52.550,00 0,00 193.182,85 16.769,69 4.976,30 2.410,50 0,00 19.335,49 173.847,36 163.881,50
1) Nicht realisierte Zu- und Abschreibungen auf Wertpapiere werden über die Eigenkapital-Position "Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen" verbucht. Entsprechend erfolgt keine
erfolgswirksame Buchung; die Anpassung vollzieht sich auf Bestandskonten. Nur bei realisierten Kursgewinnen bzw. Kursverlusten erfolgt eine erfolgswirksame Verbuchung.
434
Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 43 von 48
1.10 Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung
1.10.1 Feststellungen
Kapitalerhalt
Für das Jahr 2021 wurde entsprechend § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO für die Stiftung eine höchstmög-
liche Einstellung in die Kapitalerhaltungsrücklage in Höhe von 4.523,26 Euro ermittelt. Dieser
Betrag wurde in die Kapitalerhaltungsrücklage eingestellt. Eine Übertragung in das Basiskapi-
tal auf Grund des Erwerbs von Anlagevermögen fand im Berichtsjahr 2021 nicht statt.
Der Kapitalerhalt kann somit als erwirtschaftet angenommen werden.
Die Erhöhung der Kapitalerhaltungsrücklage von 58.185,21 Euro um 4.523,26 Euro auf
62.708,77 Euro ergab sich aus o.g. Einstellung aus dem Jahresergebnis.
Rentabilität
Das Rechnungsprüfungsamt ermittelte den erzielten Überschuss der Stiftung anhand der Dif-
ferenz zwischen dem Eigenkapital per 31.12.2021 (803,7 TEuro) und dem ausgewiesenen
Anfangsbestand (801,5 TEuro) zuzüglich der erwirtschafteten Ausrichtungsmittel von
8,6 TEuro. Für die Stiftung wurden die Überschüsse (welche für den Kapitalerhalt und zur
Ausrichtung zu verwenden sind) somit mit 10,8 TEuro absolut berechnet, was in Relation zum
Anfangsbestand des Eigenkapitals von 801,5 TEuro einer Rentabilität von 1,3 % (Vorjahr
2,6 %) entspricht. Die Berechnungen des Rpr entsprechen denen der Stiftungsverwaltung. Der
Rückgang der Rentabilität beruht hauptsächlich auf den von 1,3 TEuro auf 14,3 TEuro gestie-
genen Aufwendungen für den Gebäudeunterhalt.
Die Rentabilität konnte die Steigerung des auf das Jahr bezogenen Verbraucherpreisindexes
für Deutschland (3,1 %) nicht decken, lag aber noch über dem marktüblichen Zinssatz von
1,0 %.
Zweckausrichtungsrückstellung
Die Stiftung erzielte Einnahmen, welche die Summe von 45.000,00 Euro überschritten. Damit
war der Ausnahmetatbestand gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 5 Satz 4 AO für den möglichen Verzicht
auf eine zeitnahe Ausrichtung nicht gegeben (Neuregelung seit 29.12.2020).
Die aus der Vorperiode vorhandenen Zweckausrichtungsmittel in Höhe von 13.925,02 Euro
wurden vollständig ausgereicht und neue Rückstellungen für Ausrichtungen in Höhe von
6.628,05 Euro gebildet, so dass sich ein neuer Endbestand in dieser Höhe ergab. Der Bestand
an Zweckausrichtungsrückstellungen wurde somit um 7.296,97 Euro niedriger als im Vorjahr
ausgewiesen.
435
Seite 44 von 48 Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen
1.10.2 Anlagen zum Jahresabschluss 2021 der Rudolf und Berta
Mathes Wohltätigkeitsstiftung
1.10.2.1 Schlussbilanz zum 31.12.2021 (nach Ergebnisverwendung)
A K T I V A
31.12.2021
in €
31.12.2020
in €
A. Anlagevermögen 731.523,37 727.380,07
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00
II. Sachanlagen 563.008,70 571.570,70
1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 0,00 0,00
2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 563.008,70 571.570,70
III. Finanzanlagen 168.514,67 155.809,37
1. Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 0,00 0,00
2. Wertpapiere 168.514,67 155.809,37
B. Umlaufvermögen 103.908,39 99.240,97
I. Vorräte 0,00 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.662,03 36.181,84
1. Abgaben-, Gebühren-, Beitragsforderungen 0,00 0,00
2. Privatrechtl. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0,00 0,00
3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 0,00 0,00
4. Forderungen gegen den öffentl. Bereich und Transferleistungen 0,00 0,00
5. Sonstige Vermögensgegenstände 2.662,03 36.181,84
III. Liquide Mittel 101.246,36 63.059,13
1. Kassenbestand 10.089,03 10.088,93
2. Bankguthaben -4,90 0,00
3. Kontokorrent Stadt Nürnberg 91.162,23 52.970,20
C. Aktive Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00
SUMME DER AKTIVA 835.431,76 826.621,04
436
Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 45 von 48
P A S S I V A
31.12.2021
in €
31.12.2020
in €
A. Eigenkapital 803.722,94 801.494,08
I. Basiskapital 741.014,17 743.308,87
1. Grundstockvermögen 715.000,00 715.000,00
2. Zustiftungen ab 01.01.2005 0,00 0,00
3. Zuführungen aus der Ergebnisrücklage 31.228,95 31.228,95
4. Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen -5.214,78 -2.920,08
II. Rücklagen 62.708,77 58.185,21
1. Kapitalerhaltungsrücklage 62.708,77 58.185,21
III. Gewinn (+)/Verlust (-) 0,00 0,00
IV. Sonderposten 0,00 0,00
B. Rückstellungen 7.928,05 15.025,02
1. Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen 6.628,05 13.925,02
2. Rückstellung für Instandhaltungsverpflichtungen 0,00 0,00
3. Sonstige Rückstellung n. § 74 I S. 2 KommHV-D. 1.300,00 1.100,00
C. Verbindlichkeiten 23.780,77 10.101,94
1. Verbindlichkeiten aus Krediten 0,00 0,00
2. Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen 0,00 0,00
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0,00 13,01
4. Sonstige Verbindlichkeiten 23.780,77 10.088,93
5. Kontokorrent Stadt Nürnberg 0,00 0,00
D. Passive Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00
SUMME DER PASSIVA 835.431,76 826.621,04
437
Seite 46 von 48 Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen
1.10.2.2 Ergebnisrechnung zum 31.12.2021
Teilergebnisrechnung Ist 2021 Planansatz 2021 RE 2020 Vgl. Ansatz/Ist 2021
54120020 Miet-und Pachterträge a.Immo (dezent.) 58.364,88- 58.300- 57.626,28- 64,88
** + Privatrechtliche Leistungsentgelte 58.364,88- 58.300- 57.626,28- 64,88
55500000 Erträge a. Abgang v. Finanzanlagen 3.343,80- 2.006,98- 3.343,80
55830000 Ertr. Auflös./Herabsetz. Rückstellungen 180,00-
** + Sonstige ordentliche Erträge 3.343,80- 2.186,98- 3.343,80
*** = Ordentliche Erträge 61.708,68- 58.300- 59.813,26- 3.408,68
62320003 Gebäudeunterhalt (dezentral/K1) 14.305,50 13.200 1.255,83 1.105,50-
62320103 Unterhalt Gebäudetechnik (dezentral/bw) 2.400 2.400,00
62320410 Grabpflege 294,10 300 284,40 5,90
62370500 Sonstiger Aufwand Geb.-/Grundstücksbew. 19.624,55 18.100 19.213,40 1.524,55-
62520100 Erstattungen an die Stiftungsverwaltung 3.668,57 3.600 3.308,89 68,57-
62550000 Erstattungen an verb. Unt./Bet./Sonderv. 2.215,96 2.300 2.138,69 84,04
** - Aufwendungen Sach- u. Dienstleistungen 40.108,68 39.900 26.201,21 208,68-
94102000 AfA Gebäude und Gebäudeeinrichtungen 8.562,00 8.600 8.563,00 38,00
** - Abschreibungen 8.562,00 8.600 8.563,00 38,00
63123810 Ausrichtung (Stiftungsgaben) 15.850,00 6.600 12.225,00 9.250,00-
63920000 Zuführ./Aufl. Rückstellung Zweckausricht 7.296,97- 4.796,35 7.296,97
** - Transferaufwendungen 8.553,03 6.600 17.021,35 1.953,03-
64250000 Bankspesen/Geldverkehr 89,29 100 101,75 10,71
64510000 Verluste Abgang Finanzanlagen/Beteilig. 1.422,60
64710200 Grundsteuer (dezentral) 1.800 1.800,00
64980000 Zuführung Sonst. Rückstellung §74KommHV 200,00 200 222,50
** - Sonstige ordentliche Aufwendungen 289,29 2.100 1.746,85 1.810,71
*** = Ordentliche Aufwendungen 57.513,00 57.200 53.532,41 313,00-
**** = Ergebnis der laufenden Verwaltungstäti 4.195,68- 1.100- 6.280,85- 3.095,68
57170000 Zinserträge von Kreditinstituten 2.240,03- 2.500- 2.687,95- 259,97-
57930000 Erträge Wertpapieren des Anlagevermögens 466,80- 256,74- 466,80
** + Finanzerträge 2.706,83- 2.500- 2.944,69- 206,83
*** = Finanzergebnis 2.706,83- 2.500- 2.944,69- 206,83
***** = Ordentliches Jahresergebnis 6.902,51- 3.600- 9.225,54- 3.302,51
59210000 Periodenfremde Erträge (K1) 1.024,37- 551,16- 1.024,37
** + Außerordentliche Erträge 1.024,37- 551,16- 1.024,37
69210000 Periodenfremde Aufwendungen (K1) 59,52 248,19 59,52-
** - Außerordentliche Aufwendungen 59,52 248,19 59,52-
*** = Außerordentliches Jahresergebnis 964,85- 302,97- 964,85
****** = Jahresergebnis vor ILV 7.867,36- 3.600- 9.528,51- 4.267,36
******* = Ergebnis nach ILV 7.867,36- 3.600- 9.528,51- 4.267,36
******** Jahresergebnis nach Ergebnisvortrag 7.867,36- 3.600- 9.528,51- 4.267,36
438
Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen Seite 47 von 48
1.10.2.3 Anlagenspiegel zum 31.12.2021
Anschaffungs- und Herstellungskosten Zu- und Abschreibungen Buchwert
Posten des Anlagevermögens Anfangs- stand Zugang Abgang Umbuchungen Endstand Anfangsstand
(kumuliert)
Abschreibungen im
Wirtschaftsjahr
Zuschreibungen im
Wirtschaftsjahr
Abschreibungen
auf die Spalte 3 -
Abgänge
Endstand Endstand Endstand
01.01.2021 + - + / - 31.12.2021 01.01.2021 + - - 31.12.2021 31.12.2021 31.12.2020
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche
Rechte, sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten
Zwischensumme: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
II. Sachanlagen
1. Unbebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte
2. Bebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte 695.281,30 695.281,30 123.710,60 8.562,00 132.272,60 563.008,70 571.570,70
3. Infrastrukturvermögen und
Sachanlagen im
Gemeingebrauch
4. Bauten auf fremden Grund und
Boden
5. Kunstgegenstände und
Baudenkmäler
6. Fahrzeuge
7. Maschinen, techn. Anlagen,
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
8. Anlagen im Bau
Zwischensumme: 695.281,30 0,00 0,00 0,00 695.281,30 123.710,60 8.562,00 0,00 0,00 132.272,60 563.008,70 571.570,70
III. Finanzanlagen
1. Verbundene Unternehmen,
Beteiligungen und
Sondervermögen 1)
2. Wertpapiere 167.239,66 84.000,00 65.656,20 185.583,46 11.430,29 5.638,50 17.068,79 168.514,67 155.809,37
Zwischensumme: 167.239,66 84.000,00 65.656,20 0,00 185.583,46 11.430,29 5.638,50 0,00 0,00 17.068,79 168.514,67 155.809,37
G e s a m t s u m m e 862.520,96 84.000,00 65.656,20 0,00 880.864,76 135.140,89 14.200,50 0,00 0,00 149.341,39 731.523,37 727.380,07
1) Nicht realisierte Zu- und Abschreibungen auf Wertpapiere werden über die Eigenkapital-Position "Ergebnisse aus Vermögensumschichtungen" verbucht. Entsprechend erfolgt keine
erfolgswirksame Buchung; die Anpassung vollzieht sich auf Bestandskonten. Nur bei realisierten Kursgewinnen bzw. Kursverlusten erfolgt eine erfolgswirksame Verbuchung.
439
Seite 48 von 48 Zusammengefasstes Prüfungsergebnis
2 Zusammengefasstes Prüfungsergebnis
Die Jahresabschlüsse 2021 der von der Stadt verwalteten rechtsfähigen kommunalen und
kommunal verwalteten Stiftungen wurden gemäß der Art. 20 Abs. 3 BayStG i.V.m. Art. 103
und Art. 106 GO vom Rechnungsprüfungsamt geprüft.
Als Ergebnis der Prüfung kann festgestellt werden, dass die für die Wirtschaftsführung gelten-
den Vorschriften und Grundsätze insgesamt gesehen eingehalten wurden.
Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt dem Stadtrat, die o.g. Jahresabschlüsse nach Behand-
lung im Rechnungsprüfungsausschuss festzustellen und Entlastung gemäß Art. 20 Abs. 3
BayStG i.V.m. Art. 102 Abs. 3 GO zu erteilen.
Nürnberg, 16.05.2023
Rechnungsprüfungsamt
gez. Berschneider (59 63)
(Unterschrift liegt elektronisch vor)
440
Seite 1 von 3
Beschlussvorlage
Rpr/006/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Rechnungsprüfungsausschuss 16.06.2023 öffentlich Gutachten
Stadtrat 19.07.2023 öffentlich Beschluss
Betreff:
Entlastung für die Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen
Sachverhalt (kurz):
Die örtliche Prüfung ist seit der Änderung der GO zum 01.08.2004 auch Grundlage für die
Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO).
Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsaus-
schuss dem Stadtrat, für die Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen
die Entlastung zu erteilen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist für die Entlastung
gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat zuständig.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
66
441
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/006/2023
Seite 2 von 3
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Das Rechnungsprüfungsamt als Sachverständiger wird nicht operativ tätig.
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
442
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Rpr/006/2023
Seite 3 von 3
Gutachtenvorschlag (RprA Ö 16.06.2023):
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem
Stadtrat die Entlastung für die die Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen
Stiftungen gem. Art. 102 Abs. 3 GO.
Beschlussvorschlag (StR Ö 19.07.2023):
Der Stadtrat erteilt für die mit Stadtratsbeschluss vom 19.07.2023 festgestellten
Jahresabschlüsse 2021 der rechtsfähigen kommunalen Stiftungen gem. Art. 102 Abs. 3 GO die
Entlastung.
443