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zur Sitzung des Personal- und Organisationsausschusses vom 13.06.2023 120-20-370
Neue Eingruppierung bei der Einstellung für die Ausbildung zum/zur Disponent/in in der Integrierten Leitstelle der Stadt Nürnberg
Bericht
Die Integrierte Leitstelle (ILS) Nürnberg ist mit einem Zuständigkeitsbereich von 1,2 Millionen Einwohner/innen und 2.000 km? Einsatzgebiet die drittgrößte Leitstelle Deutschlands. Pro Jahr werden durchschnittlich 336.000 Einsätze durch die derzeit knapp 90 Disponent/innen bearbeitet. Jedoch hat die ILS bereits seit Jahren eine enge Personaldecke, die durch das wachsende Zuständigkeitsgebiet und somit auch steigende Notrufzahlen verschärft wird. Verstärkt wird die Problematik durch eine hohe Personalfluktuation. Die Zeit bis zum Abschluss aller notwendigen Lehrgänge beträgt ab Einstellung ca. 18 Monate, womit nur mit Zeitversatz auf ungeplante Fluktuation reagiert werden kann.
Der Bewerbermarkt für Disponent/innen ist zunehmend angespannt. Der Druck auf die 26 bayerischen Leitstellen und der Wettbewerb nach erfolgreicher Qualifikation zum/zur Leitstellendisponent/in ist dementsprechend hoch. Seit dem Jahr 2021 wird dem bei der Stadt Nürnberg durch Abschluss einer Rückzahlungsvereinbarung mit den Beschäftigten entgegengewirkt.
Die Disponent/innen in Ausbildung befinden sich während der Ausbildung insgesamt für eine Dauer von circa 5-6 Monaten auf diversen Lehrgängen und Modulen. Während der restlichen Zeit der Ausbildung (circa 12-13 Monate) werden die angehenden Disponent/innen, nach Absolvieren eines 4-wöchigen Grundlehrgangs bei FW, im Tagesgeschäft in der Notrufannahme als Calltaker eingesetzt und tragen somit bereits frühzeitig zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs bei. Unterstützt werden sie dabei von einem softwaregestützten standardisierten Notrufabfrage-Protokoll,
Die Eingruppierung für vollständig ausgebildete und damit umfassend einsetzbare Disponent/innen in der EGr. 9a TVöD ist in der Entgeltordnung zum TVöD geregelt (Spezielle Tätigkeitsmerkmale, Ziffer XVII. „Beschäftigte in Leitstellen‘). Für diese Eingruppierung ist die nach Landesrecht vorgeschriebene Qualifikation erforderlich. Diese wird durch das Absolvieren von Lehrgängen und internen Abnahmen im Rahmen der Ausbildung zum/zur Disponent/in erworben.
Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der Ausbildung zum/zur Leitstellendisponent/in nicht um eine (dreijährige) Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz handelt, sondern um ein Absolvieren der erforderlichen Lehrgänge im Rahmen eines befristeten Arbeitsverhältnisses bei der Stadt Nürnberg.
Für die Eingruppierung während der Ausbildung zum/zur Disponent/in gibt es keine tarifrechtliche Regelung.
Bislang erfolgt die Eingruppierung der Disponenten/innen zur Ausbildung bei der ILS Nürnberg in der Entgeltgruppe E5 TVöD. Sie beruht darauf, dass die angehenden Disponent/innen, entsprechend dem konstitutiven Anforderungsprofil in der Stellenausschreibung, bereits
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über eine abgeschlossene dreijährige Berufsausbildung verfügen (angelehnt an Fallgruppe 1 zur EGr. 5 allg. Teil).
im Jahr 2018 bat die ILS Nürnberg darum, die Eingruppierung während der Ausbildung zum/zur Disponent/in zu prüfen. Nach Rücksprache mit DIP (damals OrgA) und Entscheidung von Herrn Ref. I/II verblieb die Eingruppierung bei Einstellung zwar in der EGr. 5 TVöD, jedoch wurde die Möglichkeit einer „Zwischenhöhergruppierung" eingeführt, wodurch bei Erfüllung festgelegter Kriterien bereits vor dem abschließenden Leitstellenlehrgang in Geretsried in die EGr. 8 TVöD zwischenhöhergruppiert werden konnte. Dies wird seither praktiziert. Nach Abschluss aller Lehrgänge erfolgt die Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit einer Höhergruppierung in die EGr. 9a TVöD.
Aufgrund der sich geänderten Rahmenbedingungen bat die ILS nun erneut die Einstiegseingruppierung EGr. 5 TVöD zu prüfen. Die Praxis der Stadt Nürnberg sei aufgrund des Personalmangels und im Vergleich zur Eingruppierung bei anderen Leitstellen nicht mehr länger haltbar. Um einen Überblick über die Eingruppierungen bei der Ausbildung zum/zur Disponent/in in anderen bayerischen Leitstellen zu erhalten, wurde über die Geschäftsstelle des Verbands bayerischer Leitstellenbetreiber (VBLB) eine Umfrage an die anderen bayerischen Leitstellen weitergeleitet. Es gingen insgesamt 11 Rückmeldungen ein.
Hierbei zeigt sich, dass die Eingruppierung bei der Ausbildung zum/zur Disponent/in sehr unterschiedlich gehandhabt wird. Die überwiegende Mehrheit der ILSen, die Rückmeldung gegeben haben, gewähren bereits während der Ausbildung zum/zur Disponent/in die EGr. 8 TV6D (teilweise EGr. 7 TVöD). Auskünfte, ob der Eingruppierung entsprechende Stellenbewertungen zugrunde liegen, wurden nicht erteilt. Eine tarifrechtliche Grundlage für die jeweilige Eingruppierung wurde nicht angegeben.
Es ist deshalb beabsichtigt auch bei der ILS Nürnberg eine höhere Eingruppierung für die Ausbildung zum/zur Disponent/in festzulegen. Die Eingruppierung soll künftig in der EGr. 8 TVöD erfolgen. Eine Höhergruppierung in die EGr. 9a TVöD sowie eine unbefristete Weiterbeschäftigung als Disponent/in erfolgt weiterhin erst nach erfolgreichem Abschluss des Leitstellenlehrgangs in Geretsried.
Die Personalkosten der ILS Nürnberg werden überwiegend refinanziert. Die Kosten trägt der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehr (ZRFN) sowie die Sozialversicherungsträger. Hierbei werden die Echtkosten erstattet. Die konkrete Eingruppierung der Disponent/innen ist daher im Hinblick auf die Kostenerstattung irrelevant. Circa 80 % der entstehenden Kosten werden von Seiten der Sozialversicherungsträger erstattet. Die übrigen 20 % werden vom ZRFN erstattet, hiervon trägt die Stadt Nürnberg einen Anteil von circa 44%. Dieser Anteil wird entsprechend dem Fachdienstschlüssel umgelegt und kann jährlich um bis zu 1% variieren. Die Stadt Nürnberg trägt daher einen Anteil von circa 8,8% der Personalkosten für die ILS.
Unter Betrachtung der letzten 5 Jahre wurden durchschnittlich jährlich 12 Personen für die Ausbildung zum/zur Disponent/in eingestelit. Die Mehrkosten (in diesem Fall der Unterschiedsbetrag zwischen der aktuellen Eingruppierung in der EGr. 5 TVöD und der künftigen EGr. 8 TVöD) belaufen sich daher auf circa 7.900 Euro, unter der Annahme, dass weiterhin durchschnittlich 12 Einstellungen pro Jahr erfolgen. Pro Einstellung entstehen jährliche Folgekosten in Höhe von ca. 657 Euro.
Unter Einbeziehung aller Argumente bittet die ILS Nürnberg, die Eingruppierung für die Ausbildung zum/zur Disponent/in künftig in der EGr. 8 TVöD festzulegen.
Aktuell befinden sich 17 Personen in entsprechender Ausbildung, davon 7 Personen in der EGr. 5 TVöD. Zur Bindung dieser Beschäftigten wird vorgeschlagen, die Eingruppierung ab 01.07.2023 entsprechend anzupassen, soweit die persönlichen Voraussetzungen vorliegen.
Beschlussvorschlag
Die Eingruppierung bei der Einstellung für die Ausbildung zum/zur Disponent/in erfolgt künftig in die EGr. 8 TV6D. Der Beschluss ist auf die bereits in entsprechender Ausbildung befindlichen Beschäftigten anzuwenden, soweit die persönlichen Voraussetzungen vorliegen.
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Nürnberg, 09.05.2023 Personalamt
Abdruck je an: Stk DIP Ref. MI-CC FW