Beschlussvorlage Vpl/027/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Verkehrsausschuss 25.05.2023 nicht öffentlich Beschluss
Betreff:
Änderung der Zweckvereinbarung mit der Stadt Schwabach
- Tischvorlage -
Anlagen: Nachtrag zur Zweckvereinbarung
Sachverhalt (kurz):
Der Stadtrat hat im Ferienausschuss am 01.04.2020 dem Verkehrsplanungsamt den Planungsauftrag zum Buskonzept Süd erteilt. Am 20.01.2022 wurde die Umsetzung der darin enthaltenen Buslinie 83 beschlossen. Die Linie 83 wurde zum Fahrplanwechsel im Dezember 2022 eingeführt.
Da die Linie 83 Haltestellen im Gebiet der Stadt Schwabach bedient, ist zusätzlich noch eine Änderung der Zweckvereinbarung zwischen der Stadt Schwabach und der Stadt Nürnberg erforderlich.
Für die Änderung wird auf die Anlage 2 zur 1. Nachtragsvereinbarung zur Zweckvereinbarung verwiesen. Die Änderung betrifft § 2 Abs.1 den dritten Absatz (bzw. zweiter Spiegelstrich).
Die Oberbürgermeister der Städte Schwabach und Nürnberg haben den vorliegenden Nachtrag zur Zweckvereinbarung am 27. und 28. Oktober 2022 unterschrieben.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Sicherstellung einer barrierefrei verfügbaren Bedienung mit dem ÖPNV betrifft Kinder, Jugendliche, ältere sowie sensorisch und körperlich eingeschränkte Bevölkerungsgruppen besonders.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beschlussvorschlag:
Der Verkehrsausschuss nimmt die Änderung der Zweckvereinbarung zwischen der Stadt Schwabach und der Stadt Nürnberg durch die Einführung der Buslinie 83 zur Kenntnis und beschließt die Änderung formal.