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← Sitzung des Verkehrsausschusses (25.05.2023)

Berichtvorlage

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Verkehrsausschuss Verkehr & Mobilität Rad- und Fußverkehr Digitalisierung & Verwaltung Kultur, Sport & Freizeit

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Berichtsvorlage Vpl/022/2023

Beratung Datum Behandlung Ziel

Verkehrsausschuss 25.05.2023 öffentlich Bericht

Betreff: Masterplan effiziente Verkehrsführung: Mehr Grün, mehr Radwege plus mehr Platz für

fließenden Autoverkehr

hier: Antrag der FDP vom 20.02.2023 - mündlicher Bericht

Anlagen: Masterplan effiziente Verkehrsführung: Mehr Grün, mehr Radwege plus mehr Platz für fließenden Autoverkehr

Bericht:

Mit Antrag vom 20.02.2023 beantragt die FDP einen Bericht zum Ziel einer getrennten Verkehrsführung.

Die Trennung von Mobilitätsarten mag auf den ersten Blick sinnvoll erscheinen, doch bei näherer Betrachtung ergeben sich zahlreiche Nachteile.

Ein erster Aspekt, der gegen eine getrennte Verkehrsführung spricht, ist die eingeschränkte Flexibilität. Wenn jeder Verkehrsträger seine eigene Route hat, dann wird die Planung von Verkehrskreuzungen und -abzweigungen unnötig kompliziert. Dadurch können sich Verkehrsprobleme, wie lange Wartezeiten und Staus, verstärken. Zudem scheint das Konzept der getrennten Verkehrsführung nicht alle Verkehrsteilnehmer einbeziehen zu können, etwa Menschen mit Behinderungen oder ältere Menschen, die bestimmte Strecken nicht gut bewältigen können. Eine barrierefreie Mobilität in der Stadt wird dadurch erschwert.

Ein weiterer Nachteil der getrennten Verkehrsführung ist die fragwürdige Sicherheit. Der Verkehr, insbesondere in Städten, ist ein komplexes System. Wenn Fußgänger, Radfahrer und Autos auf unterschiedlichen Wegen unterwegs sind, entstehen viele Stellen, an denen sich Unfälle ereignen können. Durch die Trennung der Verkehrsströme verlieren alle Verkehrsteilnehmer die Gelegenheit, aufeinander zu achten und Rücksicht zu nehmen. Das Ergebnis ist eine Kultur des Alleingangs, die letztlich zu mehr Unfällen und Verletzungen führen kann.

Schließlich ist die getrennte Verkehrsführung auch aus ökologischer Sicht problematisch. Wenn jeder Verkehrsträger seine eigene Strecke hat, führt dies zu längeren Wegen und damit zu erhöhtem Energieverbrauch und höheren Emissionen. Gerade in Zeiten des Klimawandels ist dies ein kritischer Punkt. Eine effektive Verkehrswende muss die verschiedenen Verkehrsträger miteinander verbinden, nicht trennen.

Insgesamt zeigt sich, dass die getrennte Verkehrsführung nach Auto, Rad und Fußgänger in großen Städten keine gute Lösung darstellt. Obwohl sie auf den ersten Blick logisch erscheinen mag, führt sie tatsächlich zu weniger Flexibilität, Sicherheit und Nachhaltigkeit in der Stadt. Die Mobilität der Zukunft muss anders aussehen: Sie muss integrativ, menschenzentriert und ökologisch nachhaltig sein. Nürnberg hat sich entsprechend dem Ziel der „funktionsgemischten europäischen Stadt der kurzen Wege“ verschrieben, die in den Leipzig-Chartas I und II niedergelegt ist.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

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