Beilage Werkausschuss SÖR
Vor diesem Hintergrund stelle ich daher für die CSU Stadtratsfraktion zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden
Antrag:
Die Verwaltung aktualisiert die derzeitige Straßenausbausatzung und die geltenden Vollzugshinweise unter Berücksichtigung des Antrags der CSU Stadtratsfraktion vom 10.02.2014 „Erhöhung der Transparenz...
Es wird berechnet, was ein Verwaltungsakt kostet und ab welchen Beträgen der Aufwand die eingeforderten Mittel im Einzelfall übersteigen. Unter Abzug dieser Kleinbeträge aus den Gesamterträgen ist darzustellen, wie Verwaltungskosten und mehrjähriges Mittel an Erträgen sich gestalten.
Die Verwaltung berichtet auch, welche Summen dauerhaft uneinbringlich oder langfristig gestundet sind.
Die Verwaltung prüft gemeinsam mit den zuständigen Stellen des Freistaates Bayern, inwieweit sich der Begriff der „Verbesserung“ in den rechtlichen Grundlagen auf tatsächliche Nutzungsverbesserungen hin konkretisieren lässt. Lediglich technische Verbesserungen — wie z.B. die Verwendung eines anders zusammengesetzten Unterbaus von Gehwegen - sind aus Bürgersicht keine Maßnahmen die eine Abrechnung rechtfertigen.
. Die Verwaltung prüft, inwieweit in Nürnberg eine Herabsetzung der prozentualen Bürgeranteile in der Straßenausbaubeitragssatzung möglich ist und berichtet über die Konsequenzen auf den städtischen Haushalt.
ehen Grüßen
Sebästian Brehm Fraktionsvorsitzender
2/2- A14080500-KAG.doc