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← Sitzung des Verkehrsausschusses (25.05.2023)

Sitzungsvorlage

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Verkehrsausschuss Rad- und Fußverkehr Digitalisierung & Verwaltung

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Beschlussvorlage Vpl/018/2023

Beratung Datum Behandlung Ziel

Verkehrsausschuss 25.05.2023 öffentlich Beschluss

Betreff:

Radverkehrsanlagen in der Kieslingstraße und Asphaltierung Geh-/ Radweg Am

Nordostbahnhof als Parallelführung zur Kieslingstraße

Anlagen: Entscheidungsvorlage Straßenplan Am Nordostbahnhof Nr. 2.2230.2.1 Straßenplan Kieslingstraße Nr. 2.2237.2.1a Straßenplan Kieslingstraße Nr. 2.2237.2.1b Straßenplan Kieslingstraße Nr. 2.2237.2.1c

Sachverhalt (kurz):

Anlass der Straßenplanung für die Kieslingstraße ist die Verbesserung der Radinfrastruktur zwischen dem Leipziger Platz und der Schafhofstraße. Mit der Markierung von Schutz- und Radstreifen sowie der Asphaltierung des vorhandenen Weges "Am Nordostbahnhof" soll ein durchgängiges Angebot für Radfahrende zwischen dem Leipziger Platz bis zur Eichendorffstraße geschaffen werden.

Die Kosten der Teil-Maßnahme "Am Nordostbahnhof" betragen etwa 295.000 Euro. Die Gesamtkosten für den Teil Kieslingstraße liegen bei ca. 4.360.000 Euro.

Somit betragen die Geamtkosten für die Maßnahme Radweg am Nordostbahnhof und Kieslingstraße 4.655.000 Euro. Aufgrund der Höhe der Kosten ist die Maßnahme als Einzelansatz im MIP zu veranschlagen. Für die Maßnahme können ergebnisoffen bei der Regierung von Mittelfranken Zuwendungen nach BayGVFG beantragt werden. Die Folgekosten summieren sich auf ca. 50.700 Euro pro Jahr.

In der Entscheidungsvorlage werden Planung und Kostenaufteilung detailliert beschrieben.

Die Maßnahme soll ab 2025 umgesetzt werden. Da die Bearbeitung der Zuschussanträge und die erforderlichen Vorbereitungen für die Umsetzung der Maßnahme einige Zeit in Anspruch nehmen, wird die Maßnahnme schon heute zum Beschluss vorgelegt.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 4.655.000 € Folgekosten 50.700 € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv 4.655.000 € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Finanzierung: Lichtsignalanlage Schafhofstr/Kieslingstr. aus dem LSA- Ansatz, Kieslingstraße/Oedenberger Str. aus dem MIP-Ansatz (Sanierung und Radetat) und Am Nordostbahnhof aus dem Radetat

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Durch die Asphaltierung des Weges "Am Nordostbahnhof" und den Einbau einer Fußgängerschutzinsel in der Kieslingstraße verbessert sich die Situation für mobilitätseingeschränkte Personen.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

VB

SÖR

Beschlussvorschlag:

Der Verkehrsausschuss beschließt den Ausbau der Straße "Am Nordostbahnhof" gemäß Vpl-Plan Nr. 2.2230.2.1 vom 15.02.2022 mit letzter Änderung vom 28.07.2022 und den Ausbau der Kieslingstraße gemäß der Vpl-Pläne

Nr. 2.2237.2.1a vom 04.11.2020 mit letzter Änderung vom 15.02.2021, Nr. 2.2237.2.1b vom 04.11.2020 mit letzter Änderung vom 15.02.2021 und Nr. 2.2237.2.1c vom 04.11.2020 mit letzter Änderung vom 28.03.2023.

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