Beschlussvorlage Vpl/017/2023
Beratung Datum Behandlung Ziel
Verkehrsausschuss 25.05.2023 öffentlich Beschluss
Betreff: Gehwegsanierung und Umplanung der Schleiermacherstraße (Südseite - 1. Bauabschnitt)
Anlagen: Straßenplan Schleiermacherstraße Nr. 2.2440.2 01.03.23
Sachverhalt (kurz):
Die Gehwege in der Schleiermacherstraße befinden sich in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand. Im Bestand wird an beiden Seiten halbseitig auf dem Gehweg geparkt. Dem Fußverkehr stehen dadurch teilweise nur 1 m Gehwegbreite zur Verfügung. Die Schleiermacherstraße hat für den Fußverkehr eine wichtige Verbindungsfunktion zur Rechenberganlage.
Durch die vorgelegte Maßnahme wird die Situation für Anwohnende und Nutzende verbessert.
Da der Sanierungsbedarf des südlichen Gehwegs höher und die finanzielle Situation der Stadt Nürnberg angespannt ist, soll zunächst nur der erste Bauabschnitt beschlossen und realisiert werden. Der zweite Bauabschnitt kann separat beschlossen und bei finanzieller Deckung zu einem späteren Zeitpunkt realisiert werden.
Die Gesamtkosten des ersten Bauabschnitts liegen bei ca. 507.000 Euro. Davon fallen ca. 425.000 Euro als Baukosten inkl. Straßenbegleitgrün und 82.000 Euro für den Umbau der Straßenbeleuchtung an. Durch bereits erfolgte Spartenmaßnahmen der N-Ergie, Telekom und Vodafone kann der städtische Anteil auf ca. 80-85 % der Gesamtkosten reduziert werden, da die Spartenträger einen Teil der Finanzierung zu tragen haben.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 507.000 € Folgekosten 1.826 € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv 507.000 € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Maßnahme muss aus dem KAG-Topf finanziert werden (Dringender Handlungsbedarf).
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Bessere Erschließung der Rechenberganlage für Zufußgehende mit erhöhtem Platzbedarf (z.B. Rollstühle, Kinderwagen).
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
SÖR
Beschlussvorschlag:
Der Verkehrsausschuss beschließt den Straßenplan Schleiermacherstraße gemäß Vpl-Plan Nr. 2.2440.2.2 vom 28.06.2022 mit letzter Änderung vom 01.03.2023.