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← Sitzung des Verkehrsausschusses (25.05.2023)

Sitzung gesamt öffentlich (Stand: 25.05.2023)

Anlage · 25.05.2023 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Daniel Frank Südstadt Marcus König Marc Schüller Hauptbahnhof Altstadt Fürther Straße Verkehrsausschuss Ferienausschuss Schule & Bildung Wohnen & Bauen Verkehr & Mobilität Umwelt & Klima Wirtschaft & Arbeit Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen Alexander Kahl Rad- und Fußverkehr Digitalisierung & Verwaltung Kultur, Sport & Freizeit

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Sitzungsunterlagen

Sitzung des Verkehrsausschusses

25.05.2023

Inhaltsverzeichnis

Sitzungsdokumente Tagesordnung -öffentlich- 3 Vorlagendokumente TOP Ö 1 Umgang mit Personalengpässen bei der VAG Sitzungsvorlage Vpl/019/2023 5 Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13.01.2023 Vpl/019/2023 9 Original VAG Schreiben Vpl/019/2023 11 TOP Ö 3 Gehwegsanierung und Umplanung der Schleiermacherstraße (Südseite - 1. Bauabschnitt) Sitzungsvorlage Vpl/017/2023 19 Straßenplan Schleiermacherstraße Nr. 2.2440.2 01.03.23 Vpl/017/2023 23 TOP Ö 4 Radverkehrsanlagen in der Kieslingstraße und Asphaltierung Geh-/ Radweg Am Nordostbahnhof als Parallelführung zur Kieslingstraße Sitzungsvorlage Vpl/018/2023 24 Entscheidungsvorlage Vpl/018/2023 28 Straßenplan Am Nordostbahnhof Nr. 2.2230.2.1 Vpl/018/2023 30 Straßenplan Kieslingstraße Nr. 2.2237.2.1a Vpl/018/2023 31 Straßenplan Kieslingstraße Nr. 2.2237.2.1b Vpl/018/2023 32 Straßenplan Kieslingstraße Nr. 2.2237.2.1c Vpl/018/2023 33 TOP Ö 5 Maximilianstraße im Bereich Adam-Klein-Straße - Verbesserungen für den Radverkehr Sitzungsvorlage Vpl/015/2023 34 Straßenplan Nr. 2.2425.2.1 Vpl/015/2023 38 TOP Ö 6 Parkplatzangebot für PKW im öffentlichen Raum der Altstadt Berichtvorlage Vpl/020/2023 39 Antrag der FDP vom 27.03.2023 Vpl/020/2023 42 TOP Ö 7 Masterplan effiziente Verkehrsführung: Mehr Grün, mehr Radwege plus mehr Platz für fließenden Autoverkehr Berichtvorlage Vpl/022/2023 43 Antrag der FDP vom 20.02.2023 Vpl/022/2023 47 TOP Ö 7.1 Änderung der Zweckvereinbarung mit der Stadt Schwabach Sitzungsvorlage Vpl/027/2023 49 Nachtrag zur Zweckvereinbarung Vpl/027/2023 53

TAGESORDNUNG

Sitzung

Sitzung des Verkehrsausschusses

Sitzungszeit

Donnerstag, 25.05.2023, 09:00 Uhr

Sitzungsort

Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

1. Umgang mit Personalengpässen bei der VAG Beschluss

hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom Vpl/019/2023

13.01.2023

Ulrich, Daniel

2. Finkenbrunn - Radvorrangroute 15 - Umweltspur Abgesetzt!

Ulrich, Daniel

3. Gehwegsanierung und Umplanung der Schleiermacherstraße Beschluss

(Südseite - 1. Bauabschnitt) Vpl/017/2023

Ulrich, Daniel

4. Radverkehrsanlagen in der Kieslingstraße und Asphaltierung Geh- Beschluss

/ Radweg Am Nordostbahnhof als Parallelführung zur Vpl/018/2023

Kieslingstraße

Ulrich, Daniel

5. Maximilianstraße im Bereich Adam-Klein-Straße - Verbesserungen Beschluss

für den Radverkehr Vpl/015/2023

Ulrich, Daniel

6. Parkplatzangebot für PKW im öffentlichen Raum der Altstadt Bericht

hier: Antrag der FDP vom 27.03.2023 - mündlicher Bericht Vpl/020/2023

Ulrich, Daniel

7. Masterplan effiziente Verkehrsführung: Mehr Grün, mehr Radwege Bericht

plus mehr Platz für fließenden Autoverkehr Vpl/022/2023

hier: Antrag der FDP vom 20.02.2023 - mündlicher Bericht

Ulrich, Daniel

  1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 20.04.2023,

öffentlicher Teil

Beratung Datum Behandlung Ziel

Verkehrsausschuss 25.05.2023 öffentlich Beschluss

Betreff:

Umgang mit Personalengpässen bei der VAG

hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom 13.01.2023

Anlagen: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13.01.2023 Original VAG Schreiben

Sachverhalt (kurz):

Mit Antrag vom 13.01.2023 bat die Stadtratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen die Verwaltung und die VAG um einen Bericht über die Personalsituation beim VAG-Fahrpersonal. Es wird um einen Bericht über den aktuellen Stand der Situation, über die Auswirkungen auf die geplanten Angebotsausweitungen und über die von der VAG geplanten Anstrengungen zur Verbesserung der Personalsituation gebeten.

Im Schreiben vom 26.04.2023 erläutert die VAG, dass die Personalsituation im Bereich des Fahrpersonals, insbesondere für die Busse, derzeit angespannt ist, sodass eine zuverlässige Bedienung des zu erbringenden Fahrangebots durch die VAG nicht immer gewährleistet werden kann. In der Vergangenheit wurden deshalb bereits mehrfach temporäre Taktausdünnungen vorgenommen, um flächendeckend ein zuverlässiges Angebot anbieten zu können.

Die VAG unternimmt vielfältige Anstrengungen zur Verbesserung der Personalsituation. Da die Gewinnung und Einarbeitung von neuem Personal Zeit braucht, ist mit einer Entspannung der Situation nicht sofort zu rechnen.

Deshalb sieht die VAG vor, einen geänderten Fahrplan für die Sommerferien 2023 mit einem

reduzierten Fahrtenangebot auszuarbeiten. Dieser Fahrplan soll dazu dienen, die

Mitarbeitenden im Fahrdienst, welche durch Überstunden, durch die Mehrarbeit am Deutschen Evangelischen Kirchentag und durch Dienst an freien Tagen, stark gefordert werden, in den Sommerferien zu entlasten. Die VAG geht davon aus, dass mit der Entlastung des Personals und dem Abbau von Überstunden während der Sommerferien der reguläre Fahrplan nach den Ferien langfristig stabil gefahren werden kann. Seitens der VAG wird um eine Zustimmung des Verkehrsausschusses für den abgeänderten Sommerferienfahrplan für die Sommerferien 2023 gebeten, da die vorgeschlagenen Taktausdünnungen eine Abweichung vom Öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDLA) zwischen der Stadt Nürnberg und der VAG darstellen.

Auf das Schreiben der VAG vom 26.04.2023 im Anhang wird verwiesen.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Bereitstellung eines stabilen ÖPNV-Angebots betrifft Kinder, Jugendliche, ältere Menschen, sowie sensorisch und körperlich eingeschränkte Bevölkerungsgruppen in besonderem Maße.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

VAG

BgA

Ref. I/Ref.II

Beschlussvorschlag:

Der Verkehrsausschuss stimmt dem Vorhaben der VAG zu, einen Sommerferienfahrplan in den Sommerferien 2023 gemäß der im Schreiben der VAG vom 26.04.2023 erläuterten Prämissen zu erstellen und umzusetzen.

FRAKTION B' 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Stadtratsfraktion Nürnberg

An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg RathauspLatz 2 Marcus König ____________Ox}- 90403 Nürnberg Rat h a u s jOBERß J R R rtp Tel: (0911) 231-5091 90403 Nürnberg gruene@stadt.nuernberg.de

Bus: Linie 36, 46,47 (Rathaus) U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche)

Nürnberg, 13. Januar 2023

Trotz Personalengpässen: Zuverlässig mit Bus und Bahn durch Nürnberg

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

auch die VAG spürt den aktuellen Fachkräftemangel, der sich aufgrund hoher Krankenstände im Herbst und Winter nochmal zusätzlich verschärft hat. In diesem Zusammenhang gab es im Herbst für viele Wochen einen ausgedünnten Sonderfahrplan - einen weiteren wird es ab 16. Januar bis voraussichtlich Mai 2023 geben. Mit Einführung des 49-Euro-Deutschlandtickets werden sich die nun entstehenden Kapazitätsprobleme weiter verschärfen und dessen Erfolg durch Angebotsreduktionen gefährdet. Des Weiteren scheinen die für 2023 versprochenen Angebotsausweitungen in weite Ferne zu rücken.

Die VAG ist sehr bemüht, das Problem zu bekämpfen und dessen Auswirkungen möglichst gering zu halten. Dennoch müssen Fahrgäste - insbesondere in den Außenbezirken und in den Abendstunden

stranden sogar, wenn der letzte Bus ersatzlos entfällt. Das bedeutet vor allem für kranke oder mobilitätseingeschränkte Menschen eine immense Einschränkung ihrer Mobilität.

Für eine gelingende Verkehrswende, die Erreichung der damit verbundenen Ziele der Klimaneutralität und die Steigerung der Lebensqualität in Nürnberg sind jedoch ein zuverlässiger Fahrplan und eine gute Kommunikation die Grundvoraussetzung. Um einen zukunftsfähigen ÖPNV zu schaffen, unterstützen wir daher die VAG in ihrem Bestreben, eine flexiblere und robustere Infrastruktur sowie attraktivere Arbeitsbedingungen zu schaffen.

Vor diesem Hintergrund stellen wir zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:

Verwaltung und VAG

> berichten über mögliche Gründe für Kündigungen, freie Stellen und über unternommene und geplante Anstrengungen, dem entgegenzuwirken und zeigen den hierdurch gegebenenfalls entstehenden finanziellen Mehrbedarf auf. Dabei wird auch die Schaffung innovativer Beschäftigungsmodelle wie die Möglichkeit einer studentischen Nebentätigkeit als Bus­ oder Straßenbahnfahrer*in nach dem Vorbild Kölns geprüft. > berichten über bisherige Maßnahmen im Umgang mit Personalmangel in Bezug auf Kommunikation von kurzfristigen Ausfällen, Entschädigung für geschädigte Fahrgäste, Erarbeitung und Bewertung von Ersatzkonzepten und Erarbeitung von Maßnahmen zum künftigen Umgang, beispielsweise im Hinblick auf die Beschaffung und Zulassung kuppelfähiger Straßenbahnen und Schaffung entsprechend langer Bahnsteige. > prüfen, ob und inwiefern Beschleunigungsmaßnahmen zu einer Reduktion des Fahrzeugund Personalaufwands führen können und nennen konkrete kurz- und mittelfristige Maßnahmen, die solche Einsparungen ermöglichen. > berichten über die Auswirkungen des Personalmangels auf angekündigte Angebotsausweitungen, insbesondere auf die Straßenbahnlinien 10 und 11.

Mit freundlichen Grüßen

Mike Bock Alexander Kahl Marc Schüller Stadtrat Stadtrat stv. Fraktionsvorsitzender

Abbildung 1

Abbildung 2

Abbildung 3

Abbildung 4

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Abbildung 9

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Abbildung 14

Abbildung 15

Beratung Datum Behandlung Ziel

Verkehrsausschuss 25.05.2023 öffentlich Beschluss

Betreff: Gehwegsanierung und Umplanung der Schleiermacherstraße (Südseite - 1. Bauabschnitt)

Anlagen: Straßenplan Schleiermacherstraße Nr. 2.2440.2 01.03.23

Sachverhalt (kurz):

Die Gehwege in der Schleiermacherstraße befinden sich in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand. Im Bestand wird an beiden Seiten halbseitig auf dem Gehweg geparkt. Dem Fußverkehr stehen dadurch teilweise nur 1 m Gehwegbreite zur Verfügung. Die Schleiermacherstraße hat für den Fußverkehr eine wichtige Verbindungsfunktion zur Rechenberganlage.

Durch die vorgelegte Maßnahme wird die Situation für Anwohnende und Nutzende verbessert.

Da der Sanierungsbedarf des südlichen Gehwegs höher und die finanzielle Situation der Stadt Nürnberg angespannt ist, soll zunächst nur der erste Bauabschnitt beschlossen und realisiert werden. Der zweite Bauabschnitt kann separat beschlossen und bei finanzieller Deckung zu einem späteren Zeitpunkt realisiert werden.

Die Gesamtkosten des ersten Bauabschnitts liegen bei ca. 507.000 Euro. Davon fallen ca. 425.000 Euro als Baukosten inkl. Straßenbegleitgrün und 82.000 Euro für den Umbau der Straßenbeleuchtung an. Durch bereits erfolgte Spartenmaßnahmen der N-Ergie, Telekom und Vodafone kann der städtische Anteil auf ca. 80-85 % der Gesamtkosten reduziert werden, da die Spartenträger einen Teil der Finanzierung zu tragen haben.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 507.000 € Folgekosten 1.826 € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv 507.000 € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Maßnahme muss aus dem KAG-Topf finanziert werden (Dringender Handlungsbedarf).

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Bessere Erschließung der Rechenberganlage für Zufußgehende mit erhöhtem Platzbedarf (z.B. Rollstühle, Kinderwagen).

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

SÖR

Beschlussvorschlag:

Der Verkehrsausschuss beschließt den Straßenplan Schleiermacherstraße gemäß Vpl-Plan Nr. 2.2440.2.2 vom 28.06.2022 mit letzter Änderung vom 01.03.2023.

e g a nl a g er b n e h c e R Parkplatzbilanz Fahrzeuge vorher nachher BA1 PKW 23 16 Fahrrad 0 12 Grünbilanz Entsiegelung ca. 73m² in m² ca.: 2 gnundronedoB 1544 gnutlawrevsgnussemreV tengieeg 52 II 2 B ügel .leT 1 II 51 thcin 2 2 I 02/413 12/413 fruwluaM siewhcansmutnegiE dnu treG II 3 7 314/19 314/18 noitamrofnioeG e Sc ß I a str 2 0 n e g 4 ehcsireyaB o g 8 18 ur II 1/oeG a T W sla 315/22 in 6 4 z e lb rüf :gnureitraK etrakrulF II ü rg s tmA tra ß :netadsisaboeG e 4 4 315/7 3 3 2 2 4 4 , , 2 2 4 4 :egaldnurgnalP II red dnu 315/30 III 11 G gnulletsraD 4 315/14 gnussemreV 2 II 315/28 III 4 0 9 a - Bauabschnitt 1 ich Hausnr. 6 M 1:100 ~2,5% ~2,5% ~6% ~3,2% hrt 321,23 321,23 Fahrbahn Fahrbahn Parken Gehweg 3 e ß a Str Baumscheiben vergrößern er 2 c h a b z ul S e er ß u Ä 351 gez. Wunder Biallas (23771) gez. Jülich Bräuning-Fürbach Lageplan M = 1 : 500 2.2440.2.2 27.09.22 Br-Fürbach Instruktionserg. 01.03.23 Br-Fürbach Park-/Grünbilanz Schleiermacherstraße Plan für Sanierung Bauabschnitt 1 349/5
Schnitt A-A Bere 300/13 e ß a str ~4,3% g er b 300/2 Bereich Einfa n e d ar H 320,98 320,98 302/3 2/6 BAUABSCHNITT 2 Einfahrt 2 300/4 I Staßenbeleuchtung Sämt II l. Regeneinläufe an neue versetzten - wenn notwendig Bordsteinlinie anpassen 12 10 8 III Baumscheibe vergrößern
I 6 4 A B 3 Schleiermacherstraße 302/2 2 Bügel 2 Bügel 31 11 9 7 5 71 51 A 12 91 I I I I I B 314/3 I I II III II 314/32 8 13 /4 92 41 3 / 0 314/31 3 II BAUABSCHNITT 1 59 I 314/23 314/34 72/413 5
2/413 314/5 314/24 IV 314/17 hnitt B-B - Bauabschnitt 1 57 Bereich Hausnr. 2 IV M 1:100 ~2,5% ~2,5% ~2,5% ~2,5% ~4,4% ~2,5% 55 324,38 324,38 ehweg Parken Fahrbahn Fahrbahn Parken Gehweg
ez. Wunder allas (23771) gez. Jülich uning-Fürbach
Lageplan
M = 1 : 500 2.2440.2.2
struktionserg. rk-/Grünbilanz Schleiermacherstraße Plan für Sanierung Bauabschnitt 1

Beratung Datum Behandlung Ziel

Verkehrsausschuss 25.05.2023 öffentlich Beschluss

Betreff:

Radverkehrsanlagen in der Kieslingstraße und Asphaltierung Geh-/ Radweg Am

Nordostbahnhof als Parallelführung zur Kieslingstraße

Anlagen: Entscheidungsvorlage Straßenplan Am Nordostbahnhof Nr. 2.2230.2.1 Straßenplan Kieslingstraße Nr. 2.2237.2.1a Straßenplan Kieslingstraße Nr. 2.2237.2.1b Straßenplan Kieslingstraße Nr. 2.2237.2.1c

Sachverhalt (kurz):

Anlass der Straßenplanung für die Kieslingstraße ist die Verbesserung der Radinfrastruktur zwischen dem Leipziger Platz und der Schafhofstraße. Mit der Markierung von Schutz- und Radstreifen sowie der Asphaltierung des vorhandenen Weges "Am Nordostbahnhof" soll ein durchgängiges Angebot für Radfahrende zwischen dem Leipziger Platz bis zur Eichendorffstraße geschaffen werden.

Die Kosten der Teil-Maßnahme "Am Nordostbahnhof" betragen etwa 295.000 Euro. Die Gesamtkosten für den Teil Kieslingstraße liegen bei ca. 4.360.000 Euro.

Somit betragen die Geamtkosten für die Maßnahme Radweg am Nordostbahnhof und Kieslingstraße 4.655.000 Euro. Aufgrund der Höhe der Kosten ist die Maßnahme als Einzelansatz im MIP zu veranschlagen. Für die Maßnahme können ergebnisoffen bei der Regierung von Mittelfranken Zuwendungen nach BayGVFG beantragt werden. Die Folgekosten summieren sich auf ca. 50.700 Euro pro Jahr.

In der Entscheidungsvorlage werden Planung und Kostenaufteilung detailliert beschrieben.

Die Maßnahme soll ab 2025 umgesetzt werden. Da die Bearbeitung der Zuschussanträge und die erforderlichen Vorbereitungen für die Umsetzung der Maßnahme einige Zeit in Anspruch nehmen, wird die Maßnahnme schon heute zum Beschluss vorgelegt.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 4.655.000 € Folgekosten 50.700 € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv 4.655.000 € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Finanzierung: Lichtsignalanlage Schafhofstr/Kieslingstr. aus dem LSA- Ansatz, Kieslingstraße/Oedenberger Str. aus dem MIP-Ansatz (Sanierung und Radetat) und Am Nordostbahnhof aus dem Radetat

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Durch die Asphaltierung des Weges "Am Nordostbahnhof" und den Einbau einer Fußgängerschutzinsel in der Kieslingstraße verbessert sich die Situation für mobilitätseingeschränkte Personen.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

VB

SÖR

Beschlussvorschlag:

Der Verkehrsausschuss beschließt den Ausbau der Straße "Am Nordostbahnhof" gemäß Vpl-Plan Nr. 2.2230.2.1 vom 15.02.2022 mit letzter Änderung vom 28.07.2022 und den Ausbau der Kieslingstraße gemäß der Vpl-Pläne

Nr. 2.2237.2.1a vom 04.11.2020 mit letzter Änderung vom 15.02.2021, Nr. 2.2237.2.1b vom 04.11.2020 mit letzter Änderung vom 15.02.2021 und Nr. 2.2237.2.1c vom 04.11.2020 mit letzter Änderung vom 28.03.2023.

Radverkehrsanlagen in der Kieslingstraße und Asphaltierung Geh-/ Radweg Am

Nordostbahnhof als Parallelführung zur Kieslingstraße

Entscheidungsvorlage

Ausgangssituation

Anlass der Straßenplanung in der Kieslingstraße ist die Verbesserung der Radinfrastruktur. Für Radfahrende in der Kieslingstraße zwischen dem Leipziger Platz und der Schafhofstraße gibt es aktuell kein zufriedenstellendes Angebot. Darüber hinaus besteht abschnittsweise ein Sanierungsbedarf des Fahrbahnbelags.

Planung

Zwischen dem Leipziger Platz und der Dresdener Straße kann an der Südseite für die stadtauswärtige Richtung ein Schutzstreifen mit einer Breite von 1,50 m zzgl. eines Sicherheitstrennstreifens zum vorhandenen Längsparkstreifen von 0,50 m markiert werden. Aufgrund der beengten Platzverhältnisse ist dieser nur in einer Richtung umsetzbar. Der Schutzstreifen kann von Linienbussen im Begegnungsfall mit größeren Fahrzeugen überfahren werden. Die stadtauswärtige Richtung wird der stadteinwärtigen gegenüber bei der Schutzstreifen-Einrichtung bevorzugt, da das Gefahrenpotential für Radfahrende hier höher eingestuft wird. Die Gründe dafür liegen beim einmündenden Verkehr aus den zahlreichen Nebenstraßen der südlichen Wohngebiete sowie bei der Tür-Öffnungszone der bestehenden Längsparkplätze.

Im Zuge der Planung muss die Fahrbahnmittelmarkierung nach Norden hin angepasst werden. Das derzeit gestattete Parken auf der Nordseite im Bereich Dresdener Straße bis Saalfelder Straße (halbseitig auf der Fahrbahn und auf der Grünfläche) muss aufgrund des nun geringeren Platzangebotes entfallen. Zwischen Saalfelder Straße und Leipziger Platz soll das Parken im Zuge der Umsetzung komplett auf dem Seitenstreifen beschildert werden. Die Anzahl der Parkplätze auf der Nordseite der Kieslingstraße reduzieren sich im Abschnitt zwischen Leipziger Platz und Dresdener Straße von ca. 82 auf ca. 52 und östlich der Dresdener Straße von ca. 50 auf ca. 33. Somit entfallen am nördlichen Fahrbahnrand 47 von 132 Parkplätzen. Die Längsparkstreifen auf der Südseite bleiben auf gesamter Länge in ihrem Bestand erhalten.

Damit Radfahrende im Zulauf zur Lichtsignalanlage am Leipziger Platz an den wartenden Fahrzeugen vorbei fahren können, wird in Höhe der Fußgängerschutzinsel ein ca. 40 m langer Radstreifen markiert. Dafür muss die Insel versetzt und der Randstein geringfügig angepasst werden.

Um für unsichere Radfahrende eine attraktive Alternative zum Fahren auf der Fahrbahn der Kieslingstraße insbesondere in die stadteinwärtige Richtung bieten zu können, soll die bestehende nicht asphaltierte Lücke des Weges "Am Nordostbahnhof" durch die Kleingartensiedlung ertüchtigt werden. Dieser Weg wird bereits als Parallelroute zur Kieslingstraße von zahlreichen Radfahrenden genutzt. Eine Asphaltierung und eine durchgehende Beleuchtung verbessern die Verkehrssicherheit für Radfahrende auch bei schlechtem Wetter deutlich.

Im Abschnitt zwischen der Dresdener Straße und der Schafhofstraße sollen beidseitig der Fahrbahn Radstreifen markiert werden. Dadurch entsteht in Fahrtrichtung vom Nordostbahnhof bis zur Stadenstraße eine durchgängige Radinfrastruktur. Für die Eichendorffstraße zwischen Stadenstraße und Schafhofstraße wird für die stadteinwärtige Richtung seitens der Verwaltung aktuell die Anlage eines Radstreifens geprüft.

Entlang der Dresdener Straße ist der neu gebaute Gehweg für Radfahrende frei gegeben. Mit dem Einbau einer Schutzinsel in der Kieslingstraße können diese die Straße sicher queren. Damit besteht für Radfahrende vom Thumenberger Weg bis zur Klingenhofstraße (Radvorrangroute) ein lückenloses Angebot.

Der Einmündungsbereich an der Oedenberger Straße soll in seinem Umfang reduziert werden. Durch die Entsiegelung entstehen im Seitenraum ausreichend große Flächen, um fünf Bäume pflanzen zu können.

Nördlich der Kieslingstraße werden zwischen der Dresdener Straße und der Schafhofstraße Bäume gepflanzt und Grünflächen angelegt. Das Oberflächenwasser der nördlichen Fahrbahn wird in diese Flächen eingeleitet und kann dort versickern. Im Bereich der Zufahrten zu den Kleingärten werden Parkflächen für ca. 33 Fahrzeuge ausgewiesen. Aktuell kommt es seitens der Kleingartennutzer immer wieder zu Beschwerden, dass abgestellte Lastkraftwagen die Sicht beim Ausfahren aus den Parkflächen auf die Kieslingstraße behindern. Mit Steinquadern werden die Flächen geordnet und das Abstellen größerer Fahrzeuge zukünftig verhindert.

Durch die Verbreiterung der Verkehrsflächen für die Anlage der Radstreifen müssen ca. 439 m² Fläche neu versiegelt werden. Mit der Neuordnung der Parkplätze entstehen Bereiche für ca. 18 Baumpflanzungen.

Kosten

Die Kosten der Maßnahme "Am Nordostbahnhof" betragen etwa 295.000 Euro mit ca. 2.700 Euro jährlichen Folgekosten. Die Maßnahme soll aus dem Radwege-Etat finanziert werden.

Die Gesamtkosten für die Kieslingstraße liegen bei ca. 4.360.000 Euro. Diese setzen sich wie folgt zusammen: Für die abschnittsweise erforderliche Deckensanierung zwischen Leipziger Platz und der Dresdener Straße, den Neubau der Fußgängerschutzinsel und die Sanierung der Gehwege und Längsparkbuchten zwischen Dresdener Straße und Oedenberger Straße fallen ca. 490.000 Euro an. Die Sanierung der Lichtsignalanlage (LSA) an der Schafhofstraße kostet ca. 258.000 Euro und der Neubau der Kieslingstraße zwischen Dresdener Straße und Schafhofstraße inkl. dem Umbau der Einmündung Oedenberger Straße inkl. Markierung und Beschilderung sowie die Anlage der Grünflächen kosten ca. 3.612.000 Euro. Die Sanierungen sollen aus dem Sanierungsetat, die Erneuerung der LSA aus dem LSA-Ansatz und der Ausbau der Kieslingstraße/ Oedenberger Straße, sowie die Markierung der Schutzstreifen zwischen dem Leipziger Platz und der Dresdener Straße aus dem Etat für Radwege finanziert werden.

Somit betragen die Geamtkosten für die Maßnahme Radweg am Nordostbahnhof und Kieslingstraße 4.655.000 Euro. Aufgrund der Höhe der Kosten ist die Maßnahme als Einzelansatz im MIP zu veranschlagen. Für die Maßnahme können bei der Regierung von Mittelfranken ergebnisoffen Zuwendungen nach BayGVFG beantragt werden. Die Folgekosten erhöhen sich um ca. 50.700 Euro pro Jahr.

Die Maßnahme soll ab 2025 umgesetzt werden. Der konkrete Zeitpunkt hängt von den personellen Kapazitäten und der Finanzierung ab. Da die Bearbeitung der Zuschussanträge und die erforderlichen Vorbereitungen für die Umsetzung der Maßnahme einige Zeit in Anspruch nehmen, wird die Maßnahnme schon heute zum Beschluss vorgelegt.

233/58 Bahnlinie Nordostbahnhof Ansaat von salzverträglicher Bankettmischung A A Nordostbahnhof 33/25 m A Im Bereich neuer Radweg Beleuchtung ergänzen Schnitt A-A ca. 2,5% ca. 1% ca. 324,76 323,61 323,51 324,76 3 323,61 323,51 Mulde/ Radweg Böschung B versickerungsfähige Grünfläche M 1:100 33 273/2 Kieslingstraße Klingenhofstraße B Pfosten B 233/33 Schnitt B-B 11% ca. 2,5% 24,74 324,36 324,36 Mulde/ öschung Radweg versickerungsfähige Grünfläche M 1:100 238 gez. Wunder Stock (23771) gez. Jülich Bräuning-Fürbach Lageplan 2.2230.2.1 28.07.22 Br-Fürbach Instruktionserg. Am Nordostbahnhof Befestigung/Asphaltierung Radweg zum Lückenschluss der Parallelführung zur Kieslingstraße
7 6 1 1 9/ 9/ 2 2 2 2 e ß a 229/11 r t S e r L e ip h z t ig u e r e r y a B e r e ß u Ä 1 2 gnundronedoB tztühcseg gnutlawrevsgnussemreV tengieeg 229/14 194/3 thcin siewhcansmutnegiE hcilthcerrebehru 194/5 dnu noitamrofnioeG ehcsireyaB 7 1 sla 194/6 rüf etrakrulF 194/2 tsi tmA :netadsisaboeG nalP :egaldnurgnalP red gnulletsraD 5 1 reseiD 6 5 NÜRNBERG, AM 04.11.2020 gez. Wunder Krause (4931) gez. Jülich Dufek (4933) Bräuning-Fürbach M = 1 : 500 2.2237.2.1a 15.02.21 Br-Fürbach Instruktionserg. Kieslingstraße Schutzstreifen zwischen Hausnr. 10 und Hausnr. 20 08
231/13 229/24 9 231 46 1 50 231/21 9/ 2 231/14 2 231/7 66 8 52 231/22 1 2 2 9/ 231/15 3 1 2 229/28 231/8 86 /1 2 54 2 3 9 231/23 3 1 / Bebauung gemäß 231/24 B-Plan 4318 Schnitt A -A 229/115 Schutzstreifen Südseite 231/2 M 1:100 229/3 2 Markierung Sicherheitsstreifen 2 Einzeiler Nordostbahnhof 1/1 Am Sicherheit S 1/1 nefiertsstiehrehciS Parken Fahrbahn S nefiertsztuhcS M 1:100 Grünstreifen Fahrbahn Schutzstreifen Parken Gehweg P la tz o f h 171/1 n h a b t s o Verbreiterung Gehweg d bis Zaun max. 2,50m r o N 194 192/2 m A A Kieslingstraße 192 9 1 A 4 6 8 01 41 61 81 02 z a t 2 1 4 2 2 3 Pl z r t e a g P l zi p r e ei e ß e g a ß L z i r a p S t t r e i s L 0 1 h e r 2 2 u r g 0 3 c b 189 7 a 205 2 9 r t 2 1 n a e W s i E 2 8 8 3 46 231/21 4 66 231/22 2 15 3 1 86 /1 9 231/23 231/24 231/2 herheit arken Gehweg 6 5 NÜRNBERG, AM 04.11.2020 gez. Wunder Krause (4931) gez. Jülich Dufek (4933) Bräuning-Fürbach M = 1 : 500 2.2237.2.1a 15.02.21 Br-Fürbach Instruktionserg. Kieslingstraße Schutzstreifen zwischen Hausnr. 10 und Hausnr. 20 08
192
2

Wunder e (4931) gez. Jülich k (4933) g-Fürbach

M = 1 : 500 2.2237.2.1a

ktionserg. Kieslingstraße Schutzstreifen zwischen Hausnr. 10 und Hausnr. 20

67 05 801/922 78 001/922 211/922 77 87 101/922 97 08 231/26 201/922 901/922 230/12 2 13 2/ 7 28 48 229/104 237 301/922 032 f o h n h a b t s o 192/3 d r o N m A 33 gnundronedoB tztühcseg gnutlawrevsgnussemreV tengieeg a1.2.7322.2 thcin Kieslingstraße siewhcansmutnegiE .rnnalP Markierung entfernen dnu hcilthcerrebehru noitamrofnioeG na ssulhcsnA 62 82 23 83 04 2 43 1 1 4 2 e ehcsireyaB ß a r t S sla e ß e r rüf etrakrulF e a t ß r d tsi t ä tmA a S t r s :netadsisaboeG 2 3 2 S t e r o l g d :egaldnurgnalP nalP 3 4 r red e r u u g R 1 b 2 r u o gnulletsraD b C reseiD 4 o C 5 2 0 6 5 gez. Wunder Krause (4931) Dufek (4933) gez. Jülich Bräuning-Fürbach Lageplan 2.2237.2.1b 15.02.21 Br-Fürbach Instruktionserg. Kieslingstraße Schutzstreifen zwischen Hausnr. 22 und Hausnr. 50
05 801/922 001/922 77 101/922 97 201/922 901/922 230/12 2 13 2/ 7 229/104 301/922 032 f o h n h a b t 78 211/922 237 Markierung Sicherheitsstreifen Einzeiler 1/1 S 1/1 nefierts Parken Fahrbahn S nef 238 gez. Wunder Krause (4931) Dufek (4933) gez. Jülich Bräuning-Fürbach Lageplan 2.2237.2.1b 15.02.21 Br-Fürbach Instruktionserg. Kieslingstraße Schutzstreifen zwischen Hausnr. 22 und Hausnr. 50
s o 2/3 d r o N m A 33 Kieslingstraße Markierung entfernen 62 82 23 83 04 43 1 1 4 2 e ß a r t S e ß e r e a t ß r d t ä a S t r s S t e r 2 o l 3 g 2 d r 3 4 e r u u g R 1 b r 2 u o b C 4 o C 5 2 0 6 5 iertsztuhcS stiehrehciS M 1:100 Parken halb auf der Fahrbahn zukünftig nicht mehr möglich 273/2 Markierung entfernen 44 64 e 84 ß e a ß r t a S 1 t r e r 2 S n r e e d d l l e a f k a l a l a 4 m S h 3 273/14 c S 3 4 c1.2.7322.2 Parken halb auf der Fahrbahn zukünftig nicht mehr möglich .rnnalP Markierung entfernen na ssulhcsnA 05 25 45 65 85 240 7 9 240/1

Lageplan

2.2237.2.1b

truktionserg. Kieslingstraße Schutzstreifen zwischen Hausnr. 22 und Hausnr. 50

Schnitt B-B Schnitt D-D Schnitt C-C Schnitt A-A ~2,5% ~2,5% ~2,5% ~2,5% ~2,5% ~2,4% ~2,5% ~2,5% ~2,5% Lampe versetzen Randstein mit Quader versetzen Randstein mit Randstein mit Lücken verlegen Lücken verlegen Lücken verlegen 328,514 Vegetationslinie 331,408 331,432 330,009 329,985 331,20 328,014 6,310 328,259 331,20 330,178 330,178 Bestandshöhe= Planungshöhe Radstreifen Fahrbahn Grünstreifen Fahrbahn Radstreifen Mulde Gehweg Parkstreifen Radstreifen Fahrbahn Fahrbahn Radstreifen Mulde Gehweg Parken Radstreifen Fahrbahn Grünstreifen Fahrbahn Radstreifen Mulde Gehweg Radstreifen Fahrbahn Sperrfläche Fahrbahn Radstreifen Baumscheibe Gehweg ~ ~ ~ ~ M 1:100 M 1:100 M 1:100 M 1:100 e ß a h rt t r K Sämtliche Quader außer Bereich Parken entfernen s le f in o g und Lampen an den Fahrbahnrand versetzen h ä Lampen an den Fahrbahnrand versetzen f rte a h n Quader= Neu c S Parkfläche wassergebunden 339 befestigen Trampolinanlage versetzen Überhang Fahrzeuge 0,70m Parkfläche wassergebunden befestigen 17 evtl. Wurzelschutz 134 15 14 13 12 erforderlich 7 9 8 18 Randstein mit Lücken verlegen 11 Mulde 1a D Mulde 1b Mulde 1c Parkplatz für 9 Parker 10 245 Mulde 2a Mulde 2b Randstein mit Lücken verlegen Parkplatz für 24 Parker C Mulde 3a Container Richtung S S ü a d n e d n k is v t e e r s R c i h c i h e t b u e n n g neu a e n L g e e it p u la n n g t e e n B S ä t u ra m ß e e n a b n e p l a e s u s c e h n tung Abs e ti v m tl. m W e u r n u fo g rz r d m e e ls i r t c li S c h Ö h ut R z / e 2 r - f W . /8 II 345 Süd-Ost versetzen B ~ Kieslingstraße Plakatwand Mulde 3b M R u a l n d d e s 3 te c in mit Lücken verlegen 0cm 3cm versetzen Mulde 3d Eichendorffstraße Anlage BLS bei Gesamtausbau D Sanierungsfläche SÖR 5 6 C Sanierungsfläche SÖR Geplante Zufahrt im Rahmen Neubebauung 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 67 Sandkiste 15 Sanierungsfläche SÖR Ausbau Investor 342/3 1 61 87 2 Sanierungsfläche SÖR 21 22 2 VI Sanierungsfläche SÖR 47 342 B 17 341/2 Sanierungsfläche SÖR 38 I 18 37 28 36 91 35 341/1 A Leitungen Straßenbeleuchtung 59 34 werden außer Betrieb genommen 02 32 33 4 3 31 Steu e r k a b e ln e t z LSA 58 30 IIII e v t l. v e r le g e n 29 28 Leerrohr wird nicht mehr 38 27 benötigt 26 25 341 Im Bereich Leistenstein 24 246 339/1 A liegt Leitung versatel 16 Neubau 248/5 342/1 gez. Wunder 78 246/8 19 Dufek (4933) gez. Jülich 39 IV Bräuning-Fürbach 159 Lageplan 1 6 8 M = 1 : 500 2.2237.2.1c 98 e n I e 157 11.02.21 Br-Fürbach Instruktionserg. d s 08.03.21 Br-Fürbach BLS/LSA Kieslingstraße e Straße r D Oedenberger 0 8 . 0 4 . 2 1 B r - F ü r b a c h G r ü n f l ä c h e n e r g ä n z . R ad s t re ife n b z w . S c h ut z s tr e if e n 246/10 III 2 2 . 0 4 . 2 1 B r - F ü r b a c h I n s t r u k t i o n s e rg . s ow ie U m b a u d er E in m ü n d u n g e n 155 II 0 7 . 0 9 . 2 2 B r - F ü r b a c h R a n d s te i n l i n i e / M u ld e Dresdener Straße und Oedenberger Straße 342/2 334/6
~ 0cm 3cm Anlage BLS bei Gesamtausbau D Geplante Zufahrt im Rahmen Neubebauung 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 15 Ausbau Investor 61 21 22 2 47 17 38 I 18 37 36 91 35 34 02 33 32 31 30 29 28 27 26 25 24 Neubau 248/5 e n e d s e r D Mulde 3b Plakatwand Kieslingstraße versetzen Sanierungsfläche SÖR C Sanierungsfläche SÖR 67 Sandkiste 342/3 87 VI Sanierungsfläche SÖR 342 341/2 28 341/1 A IIII 341 339/1 246 16 342/1 246/8 IV 159 1 6 8 I 157 Straße Oedenberger 246/10 III 155 II 342/2 334/6 B R a n d s te in mit Lücken verlegen M u l d e 3 c Mulde 3d Eichendorffstraße 5 6 Sanierungsfläche SÖR 1 2 Sanierungsfläche SÖR B Sanierungsfläche SÖR 59 Leitungen Straßenbeleuchtung werden außer Betrieb genommen 4 3 Steuerkabelnetz LSA 58 evtl. verlegen Leerrohr wird nicht mehr 38 benötigt Im Bereich Leistenstein A liegt Leitung versatel 78 19 39 98

Baugebiet Pongratz Gehweg Parkstreifen

Mast und Lampe an den

Fahrbahnrand versetzen

Parken halb auf der Fahrbahn zukünftig nicht mehr möglich

I II

e ß a r III tS r e 11 n e d I s e r D n a u a b u e N s s u lh c s n A

Markierung Sicherheitsstreifen

Einzeiler b1.2.7322.2 .rnnalP na ssulhcsnA Z u fa

Wunder k (4933) gez. Jülich ng-Fürbach

Lageplan

M = 1 : 500 2.2237.2.1c

uktionserg. LS/LSA Kieslingstraße chen ergänz. Radstreifen bzw. Schutzstreifen uktionserg. sowie Umbau der Einmündungen einlinie/Mulde Dresdener Straße und Oedenberger Straße

Parken

III

M 1:100 1/1 S nefiertsstiehrehciS Fahrbahn 1/1 S nefiertsztuhcS

I

e 240/4 ß a r t S r III

III

I

I gnundronedoB dnu noitamrofnioeG rüf tmA :egaldnurgnalP 1nofeleToe:G.leT1retiebraeeBdoeerGnAoeG gnulietbAoeG :gnureitraK dnu gnussemreV gnutlawrevsgnussemreV ehcsireyaB :netadsisaboeG tengieeg thcin siewhcansmutnegiE sla etrakrulF red gnulletsraD 326,616

Beratung Datum Behandlung Ziel

Verkehrsausschuss 25.05.2023 öffentlich Beschluss

Betreff: Maximilianstraße im Bereich Adam-Klein-Straße - Verbesserungen für den Radverkehr

Anlagen: Straßenplan Nr. 2.2425.2.1

Sachverhalt (kurz):

Die Fahrbahndecke der Maximilianstraße muss saniert werden. Begleitend zu dieser Maßnahme soll die Verkehrsinfrastruktur den aktuellen Erfordernissen angepasst werden. Die Rechtsabbiegespur in die Adam-Klein-Straße wird in Hinblick auf die Sackgassensituation in der Adam-Klein-Straße in stadteinwärtiger Richtung nicht mehr benötigt, da die Kfz-Menge deutlich zurückgegangen ist.

Der Radverkehr kann durch diesen Umstand von einer breiteren Infrastruktur und einer geradlinigeren Führung profitieren. Auch das indirekte Linksabbiegen in beide Richtungen der Adam-Klein-Straße wird durch neue Radaufstelltaschen mit eigener Signalisierung deutlich erleichtert.

Auch für den Fußverkehr verbessert sich die Situation, die Lichtsignalanlage kann mit einem Blindenleitsystem ausgestattet werden, eine Querungsstrecke verkürzt sich und der von der Jansenbrücke kommende Gehweg wird verbreitert.

Die Gesamtkosten dieser Maßnahme betragen 680.000 Euro. Davon sind 300.000 Euro Straßenbaukosten, 380.000 Euro entfallen auf die Sanierung und Anpassung der Lichtsignalanlage. Aufgrund der bisher nicht installierten ÖPNV-Beschleunigung an der LSA, kann mit einer Zuwendung gem. Bay. GVFG zur LSA-Sanierung gerechnet werden. Eine Teilfinanzierung der Maßnahme aus dem Radwegetopf ist vorgesehen.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 680.000 € Folgekosten 1.500 € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv 680.000 € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Maßnahme muss aus dem KAG-Topf finanziert werden. (Dringender Handlungsbedarf) - Teilfinanzierung aus Radwegetopf vorgesehen - Zudem kann mit Zuschüssen für die LSA wg. ÖPNV- Beschleunigung.

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Bessere Querung für sehbehinderte Menschen durch Einrichtung eines Blindenleitsystems im Kreuzungsbereich. Mehr Platz für Rad- und Fußverkehr.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

VB

SÖR

Beschlussvorschlag:

Der Verkehrsausschuss beschließt den Straßenplan Maximilianstraße gemäß Vpl-Plan Nr. 2.2426.2.1 vom 04.05.2022 mit letzter Änderung vom 25.11.2022.

10 0/4 V 191 7 Adam-Klein-Straße 1 1 1 1 2 200/26 188 VI 188/3 191/6 190/11 5/191 1 5 4 200/6 F ü r 01/091 190/9 t h Spielplatz 5 VI 190/19 e r Fahrräder 1 1 S 1 V 1 200/5 t r a Fahrradbox Fahrradbox Fahrradbox Fahrradbox 0 200/20 ß e V mpe Durchgang 1 5 200/2 Fahrradra 2 W F 60 V 58 56 54 VI 42 V 40 V Maximilianstraße A B Maximilianstraße 4 2/ 39 243 C A B b 54 GT 54 C 34 14 F ü Adam-Klein-Straße 344/5 344/20 344/4 344/14 gnundronedoB 6548 gnutlawrevsgnussemreV tengieeg r t h e 394/ r Maximilianstraße Maximilianstraße Maximilianstraße :.leT thcin Querschnitt A-A Querschnitt B-B Querschnitt C-C siewhcansmutnegiE 344/2 11/ 43 5 dnu ztühcS T G noitamrofnioeG Adam-Klein-Straße Fürther Straße Adam-Klein-Straße Adam-Klein-Straße Fürther Straße Adam-Klein-Straße Fürther Straße Adam-Klein-Straße rreH gnulietbAoeG 1 2,4% 0 2% 1% 4 ehcsireyaB V sla rüf :gnureitraK etrakrulF 1 304,80 304,80 303,09 0 304,69 304,69 304,62 3 3 0 0 4 4 , , 4 5 0 2 3 3 0 0 4 4 , , 5 3 0 8 304,58 3 3 0 0 4 4 , , 6 6 5 5 304,32 304,32 303,02 303,00 3 3 0 0 2 2 , , 9 9 5 8 302,94 303,09 2 tmA Fahrbahn Radweg Gehweg 304,20 304,21 304,17 3 3 0 0 4 4 , , 0 1 0 2 304,00 3 3 0 0 4 3 , , 0 9 6 7 304,20 Radfurt Fahrbahn Gehweg VI :netadsisaboeG 304,15 :egaldnurgnalP Fahrbahn Radweg Gehweg 304,15 red Bestand Fahrbahn Radweg Gehweg Bestand Fahrbahn Fahrbahn Radweg Gehweg 303,65 Bestand Radfurt Fahrbahn Gehweg 2 IV dnu gnulletsraD gnussemreV M1:100 M1:100 M1:100 Planung Planung Planung /7 3 0 gez. Wunder Stock(23771) gez. Jülich Wenzel Lageplan M = 1 : 500 2.2426.2.1 05.09.22 Wenzel B-Pläne 25.11.22 Wenzel Instruktionserg. Maximilianstraße Ecke Adam -Klein-Straße
F ü r t h e r F ü r t h e r S t r a ß e gez. Wunder Stock(23771) gez. Jülich Wenzel Lageplan M = 1 : 500 2.2426.2.1 05.09.22 Wenzel B-Pläne 25.11.22 Wenzel Instruktionserg. Maximilianstraße Ecke Adam -Klein-Straße
Maximilianstraße Querschnitt A-A Adam-Klein-Straße Fürther Straße Adam-Klein-Straße 2% 304,80 304,80 304,69 304,69 304,62 3 3 0 0 4 4 , , 4 5 0 2 3 3 0 0 4 4 , , 5 3 0 8 304,58 3 3 0 0 4 4 , , 6 6 5 5 Fahrbahn Radweg Gehweg Bestand Fahrbahn Radweg Gehweg M1:100 Planung / 3
7
0 V 7 Adam-Klein-Straße 1 1 188 188/3 5 1 1 V Maximilianstraße A B 243 C A B C Adam-Klein-Straße Maximilianstraße Querschnitt A-A 43 344/2 11/ 5 Adam-Klein-Straße Fürther Straße Adam-Klein-Straße 2% 304,80 304,80 304,69 304,69 304,62 3 3 0 0 4 4 , , 4 5 0 2 3 3 0 0 4 4 , , 5 3 0 8 304,58 3 3 0 0 4 4 , , 6 6 5 5 Fahrbahn Radweg Gehweg Bestand Fahrbahn Radweg Gehweg M1:100 Planung /7 3 1 1 2 VI 190/11 01/091 190/9 1 1 0 V 60 V

Wunder k(23771) gez. Jülich enzel Lageplan M = 1 : 500 2.2426.2.1 B-Pläne

uktionserg. Maximilianstraße Ecke Adam -Klein-Straße

Berichtsvorlage

Beratung Datum Behandlung Ziel

Verkehrsausschuss 25.05.2023 öffentlich Bericht

Betreff:

Parkplatzangebot für PKW im öffentlichen Raum der Altstadt

hier: Antrag der FDP vom 27.03.2023 - mündlicher Bericht

Anlagen: Parkplatzangebot für PKW im öffentlichen Raum der Altstadt

Bericht:

Mit Antrag vom 27.03.2023 beantragt die FDP einen Bericht über das Parkplatzangebot in der Nürnberger Altstadt.

In der Sitzung wird mündlich berichtet.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

it

% p »’ v »>si fÄi £3

Limit Sormaz- Rathausplatz 2 • 90403 Nürnberg Herrn Oberbürgermeister Marcus König Rathausplatz 2 90403 Nürnberg

Antrag: Parkplatzangebot für PKW im öffentlichen Raum der

Altstadt

MS. r.y ln seinem "Mobilitätsbeschluss für Nürnberg" hat der Stadtrat sich zu einer Öfiriit Stärkung des Fußverkehrs bekannt. Gleichzeitig hat er festgestellt, dass viele 4*'* Mt S^JS Menschen in ihrem Alltag weiterhin auf Kfz angewiesen sein werden. Dabei !f!p t SS?? ist besonders an solche Menschen zu denken, die aufgrund von Krankheiten ätV'^W «M- 5 ,dr- (die vorübergehend sein können), nicht in der Lage sind, sich zu Fuß, per Rad

t iM'ftfok?M?ri? SMS

oder mit dem ÖPNV ausreichend fortzubewegen. Daneben sind Berufsgruppen wie Ärzte, Physiotherapeuten oder Pflegedienste zu nennen, T: crm die ebenfalls abhängig davon sind, dass sie bestimmte Orte mit dem Kfz MS; -MSS erreichen können. Durch die Ausweitung der Fußgängerzonen und die Reduzierung des Stellplatzangebots für Kfz an anderen Orten der Altstadt (bspw. Adlerstrasse) werden aber die Möglichkeiten für diese Gruppen, bestimmte Orte in der Innenstadt zielgenau mit dem Kfz zu erreichen, stark eingeschränkt.

Vor diesem Hintergrund stelle ich folgenden Antrag:

Die Stadt gibt Auskunft über die Entwicklung des Kfz- Parkplatzangebots für den Bereich öffentlicher Raum der Altstadt (Wie viele Kfz-Stellplätze sind weggefallen? Wofür werden die Flächen nun genutzt? usw.)

Sie legt ferner dar, wie für die oben genannten Gruppen (Alte, Kranke, Behinderte sowie bestimmte Berufsgruppen) ein flächendeckender Zugang per Kfz zum Innenstadtbereich gewährleistet werden kann und präsentiert Lösungsvorschläge.

Berichtsvorlage

Beratung Datum Behandlung Ziel

Verkehrsausschuss 25.05.2023 öffentlich Bericht

Betreff: Masterplan effiziente Verkehrsführung: Mehr Grün, mehr Radwege plus mehr Platz für

fließenden Autoverkehr

hier: Antrag der FDP vom 20.02.2023 - mündlicher Bericht

Anlagen: Masterplan effiziente Verkehrsführung: Mehr Grün, mehr Radwege plus mehr Platz für fließenden Autoverkehr

Bericht:

Mit Antrag vom 20.02.2023 beantragt die FDP einen Bericht zum Ziel einer getrennten Verkehrsführung.

Die Trennung von Mobilitätsarten mag auf den ersten Blick sinnvoll erscheinen, doch bei näherer Betrachtung ergeben sich zahlreiche Nachteile.

Ein erster Aspekt, der gegen eine getrennte Verkehrsführung spricht, ist die eingeschränkte Flexibilität. Wenn jeder Verkehrsträger seine eigene Route hat, dann wird die Planung von Verkehrskreuzungen und -abzweigungen unnötig kompliziert. Dadurch können sich Verkehrsprobleme, wie lange Wartezeiten und Staus, verstärken. Zudem scheint das Konzept der getrennten Verkehrsführung nicht alle Verkehrsteilnehmer einbeziehen zu können, etwa Menschen mit Behinderungen oder ältere Menschen, die bestimmte Strecken nicht gut bewältigen können. Eine barrierefreie Mobilität in der Stadt wird dadurch erschwert.

Ein weiterer Nachteil der getrennten Verkehrsführung ist die fragwürdige Sicherheit. Der Verkehr, insbesondere in Städten, ist ein komplexes System. Wenn Fußgänger, Radfahrer und Autos auf unterschiedlichen Wegen unterwegs sind, entstehen viele Stellen, an denen sich Unfälle ereignen können. Durch die Trennung der Verkehrsströme verlieren alle Verkehrsteilnehmer die Gelegenheit, aufeinander zu achten und Rücksicht zu nehmen. Das Ergebnis ist eine Kultur des Alleingangs, die letztlich zu mehr Unfällen und Verletzungen führen kann.

Schließlich ist die getrennte Verkehrsführung auch aus ökologischer Sicht problematisch. Wenn jeder Verkehrsträger seine eigene Strecke hat, führt dies zu längeren Wegen und damit zu erhöhtem Energieverbrauch und höheren Emissionen. Gerade in Zeiten des Klimawandels ist dies ein kritischer Punkt. Eine effektive Verkehrswende muss die verschiedenen Verkehrsträger miteinander verbinden, nicht trennen.

Insgesamt zeigt sich, dass die getrennte Verkehrsführung nach Auto, Rad und Fußgänger in großen Städten keine gute Lösung darstellt. Obwohl sie auf den ersten Blick logisch erscheinen mag, führt sie tatsächlich zu weniger Flexibilität, Sicherheit und Nachhaltigkeit in der Stadt. Die Mobilität der Zukunft muss anders aussehen: Sie muss integrativ, menschenzentriert und ökologisch nachhaltig sein. Nürnberg hat sich entsprechend dem Ziel der „funktionsgemischten europäischen Stadt der kurzen Wege“ verschrieben, die in den Leipzig-Chartas I und II niedergelegt ist.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

ÜmitSoimaz- Rathausplatz2- 90403 Nürnberg Herrn Oberbürgermeister Marcus König Rathausplatz 2 90403 Nürnberg

Antrag: Masterplan effiziente Verkehrsführung: Mehr

Grün, mehr Radwege plus mehr Platz für fließenden

Clmil ffätmmt

Autoverkehr

Sl ;idi

fdp t %mm Besonders in Nürnbergs Südstadt sind viele Seitenstraßen so eng, ck dass zwei Autos nicht mehr aneinander gefahrlos vorbeikommen. ftrnm IfemmzkrM&m rfl# $ Hkmb^rg Hier könnte man eine intelligente Lösung finden, um wenigstens T: Oft I O2Ü2S0 für Radfahrer den Weg erträglich zu gestalten und gleichzeitig den M: 01'?? .?'''?>? Autoverkehr woanders zu beschleunigen, bzw. zu entzerren. Radwege in Nebenstraßen könnten verbunden und für Autofahrer ganz gesperrt werden. Dafür fließt der Autoverkehr auf den Hauptstraßen ungehindert vom Mischverkehr.

Aus diesem Grund stelle ich folgenden Antrag:

  1. in Zusammenarbeit mit der SÖR sollten genaue Vermessungen stattfinden, um einen flüssigen, einspurigen Autoverkehr, etwa in der Humboldtstraße, zu gewährleisten. Ziel soll ein Fahrrad- und Straßennetz sein, dass ohne gegenseitige Gefährdung allen Verkehrsteilnehmern eine möglichst zügige Verbindung erlaubt. 2. Vorschläge sollen nach einer zweimonatigen Begehung durch die SÖR eingereicht und im Stadtrat zeitnah diskutiert werden. Leitlinie soll sein: Hauptstraßen in und aus der Innenstadt den Autofahrern, vernetzte Nebenstraßen den Radlern.

  2. Für die einseitig genutzten Straßen sollen uh Isy Begrünungsprogramme mit Bäumen und Büschen geplant ööiif i werden. Motto: Alle zehn Meter ein neuer Baum/Busch.

ÖÖ 77..11

Beratung Datum Behandlung Ziel

Verkehrsausschuss 25.05.2023 nicht öffentlich Beschluss

Betreff:

Änderung der Zweckvereinbarung mit der Stadt Schwabach

- Tischvorlage -

Anlagen: Nachtrag zur Zweckvereinbarung

Sachverhalt (kurz):

Der Stadtrat hat im Ferienausschuss am 01.04.2020 dem Verkehrsplanungsamt den Planungsauftrag zum Buskonzept Süd erteilt. Am 20.01.2022 wurde die Umsetzung der darin enthaltenen Buslinie 83 beschlossen. Die Linie 83 wurde zum Fahrplanwechsel im Dezember 2022 eingeführt.

Da die Linie 83 Haltestellen im Gebiet der Stadt Schwabach bedient, ist zusätzlich noch eine Änderung der Zweckvereinbarung zwischen der Stadt Schwabach und der Stadt Nürnberg erforderlich.

Für die Änderung wird auf die Anlage 2 zur 1. Nachtragsvereinbarung zur Zweckvereinbarung verwiesen. Die Änderung betrifft § 2 Abs.1 den dritten Absatz (bzw. zweiter Spiegelstrich).

Die Oberbürgermeister der Städte Schwabach und Nürnberg haben den vorliegenden Nachtrag zur Zweckvereinbarung am 27. und 28. Oktober 2022 unterschrieben.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Sicherstellung einer barrierefrei verfügbaren Bedienung mit dem ÖPNV betrifft Kinder, Jugendliche, ältere sowie sensorisch und körperlich eingeschränkte Bevölkerungsgruppen besonders.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beschlussvorschlag:

Der Verkehrsausschuss nimmt die Änderung der Zweckvereinbarung zwischen der Stadt Schwabach und der Stadt Nürnberg durch die Einführung der Buslinie 83 zur Kenntnis und beschließt die Änderung formal.

11..77

ÖÖ

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